Rathaus über die Weihnachtszeit geschlossen! 23. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 - lokalmatador

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Rathaus über die Weihnachtszeit geschlossen! 23. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 - lokalmatador
Diese Ausgabe erscheint auch online

www.Steinenbronn.de                   Amtsblatt der Gemeinde Steinenbronn   Nummer 51 Donnerstag, 17. Dezember 2020

             Rathaus über die Weihnachtszeit geschlossen!
                23. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021
 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
 das diesjährige Weihnachtsfest wird unweigerlich von der Corona-Pandemie beeinflusst werden. Die gewohnte
 Heiterkeit und Freude, das Schlendern und Flanieren auf den schön geschmückten und belebten Weihnachts-
 märkten unserer Region sowie das Fest an Heiligabend werden von der Corona-Pandemie überschattet. Ein jeder
 von uns ist dazu aufgefordert, die Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und möglichst zu Hause zu bleiben.
 Hierdurch sollen die erheblich angestiegenen Corona-Infektionszahlen in Deutschland eingedämmt und damit
 auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle verhindert werden.
 Unter dem bundesweiten Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ werden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu auf-
 gerufen zu prüfen, ob die Betriebsstätten durch Betriebsferien in der Weihnachtszeit geschlossen werden können.
 Diesem Aufruf folgt die Gemeindeverwaltung Steinenbronn und vergibt daher im Zeitraum
                        vom 23. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021
            keine Termine und schließt seine Türen für den Publikumsverkehr.
 In diesem Zeitraum ist die Gemeindeverwaltung nicht über E-Mail oder Telefon für Bürgeranfragen erreichbar. Wir
 bitten Sie daher, Ihre Anliegen möglichst vor dem 23. Dezember 2020 abzuwickeln oder im neuen Jahr wieder
 auf uns zuzukommen.
 Für unaufschiebbare Angelegenheiten im Bereich Standesamt / Sterbefälle ist eine Notfall-Hotline unter:
 0152 53066667 eingerichtet.
 Für unaufschiebbare Angelegenheiten im Bereich der Ortspolizeibehörde richten Sie Ihr Anliegen an
 info@steinenbronn.de.
 Bei Fragen zum Thema Corona verweisen wir an die Corona-Hotline des Gesundheitsamtes Böblingen:
 Corona Hotline
 Mo - Fr:     8 - 16 Uhr
 Sa - So: 10 - 14 Uhr
 Tel: 07031 663-3500
 Bitte beachten Sie:
 Die Corona-Hotline des Landkreises Böblingen ist über die Weihnachtsfeiertage nicht besetzt. Nach den Weih-
 nachtsfeiertagen, am Sonntag, 27.12., ist sie von 10 bis 14 Uhr wieder erreichbar; ab Montag, 28.12., bis ein-
 schließlich 30.12.2020 dann gewohnt von 8 bis 16 Uhr. An Silvester und Neujahr ist die Hotline nicht besetzt.
 Ab 2.1. gelten wieder die gewohnten Zeiten.
 Die Labore sind vom 24. bis 27.12. geschlossen. D.h., es werden keine Tests ausgewertet, und entsprechend in
 dieser Zeit auch keine positiven Fälle an das Gesundheitsamt gemeldet.
 Kontaktstelle für Erkrankungen außerhalb der Sprechzeiten der Ärzte
 Bereitschaftsdienst: 116 117
 Ihre Gemeindeverwaltung

                                               Sternsinger 2021
             Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik der Katholischen Kirchengemeinde

            Bitte beachten Sie bis auf Weiteres eventuelle weitere aktuelle Informationen zum Thema
                   Corona-Virus (COVID-19) auf unserer Homepage unter www.steinenbronn.de
                                    und im Innenteil dieser Ausgabe auf S. 3
                                            Ihr Gemeindeverwaltung
Rathaus über die Weihnachtszeit geschlossen! 23. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 - lokalmatador
2                                                                                                  Nr 51 · 17. Dezember 2020

                                                                 Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung:
                                                                 Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 – 12 Uhr,
                                                                 Dienstag 15 - 18 Uhr, Mittwoch geschlossen

Notdienste                                                       Apothekennotdienst
Polizei Notruf                                           110     Die Notdienstbereitschaft beginnt am angegebenen Tag
Polizeiposten Waldenbuch/Steinenbronn                 526990     um 8.30 Uhr morgens und endet um 8.30 Uhr am folgenden
Feuerwehr Notruf (auch Notruftelefax)                    112     Tag.
Rettungsdienst/Notarzt/Notruf                            112
Allgemeiner Notfalldienst                             116117
                                                                 Freitag, 18.12.2020
Krankentransport
(im Mobilfunk mit Vorwahl 07031)                       19222     Löwen-Apotheke am Domo, Hirsauer Str. 8,
                                                                 71063 Sindelfingen, Tel.: 07031-70 07 91
Ärztlicher Notdienst                                             Apotheke im Dorf, Hildrizhausener Str. 2, 71155 Altdorf,
                                                                 Tel.: 07031-60 10 10
Wochenende/Feiertage: Freitag, 16 - 23 Uhr, Vorfeiertag          Liliencron Apotheke Mache, Kirchheimer Str. 69,
von 19 - 23 Uhr, Samstag/Sonntag/Feiertag von 08 - 23
                                                                 70619 Stuttgart-Sillenbuch, Tel.: 0711-47 83 47
Uhr ist die Notfallpraxis an der Filderklinik besetzt. Begeben
Sie sich bitte ohne Voranmeldung dorthin: Im Haberschlai 7,      Kristall-Apotheke, Hohenheimer Str. 11,
Filderstadt-Bonlanden. Sie benötigen für den Notdienst Ihre      70771 Leinfelden-Echterdingen, Tel.: 0711-75 53 09
Krankenversicherungskarte.                                       Samstag, 19.12.2020
Montag bis Donnerstag gilt für alle Notfälle ab 19 Uhr die
                                                                 Apotheken in den Mercaden, Wolfgang-Brumme-Allee 27,
Vermittlung über die Leitstelle unter Tel. 116 117.
Für dringende Hausbesuche erreichen Sie zur Vermittlung          71034 Böblingen, Tel.: 07031-4 35 21 00
des Hausbesuches die Leitstelle des DRK ebenfalls unter          Schwabenland-Apotheke, Hauptstr. 5,
der Telefonnummer 116 117.                                       70563 Stuttgart-Vaihingen, Tel.: 0711-73 16 26
In lebensbedrohlichen Fällen alarmieren Sie bitte den Ret-       Apotheke Kemnat, Heumadener Str. 11,
tungsdienst unter der Notrufnummer 112.                          73760 Ostfildern-Kemnat, Tel.: 0711-4 58 61 28
Montag bis Freitag 9 - 19 Uhr: docdirekt - Onlinesprechstun-
de von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, für gesetz-      Sonntag, 20.12.2020
lich Versicherte unter Tel. 0711 – 96589700 oder docdirekt.de.   Paracelsus-Apotheke, Berliner Str. 28, 71034 Böblingen,
                                                                 Tel.: 07031-22 73 33
Zentraler Kinderärztlicher Notdienst                             Schönbuch-Apotheke, Böblinger Str. 9,
                                                                 71088 Holzgerlingen, Tel.: 07031-74 25 00
Kinderklinik Böblingen, Bunsenstr. 120, Telefon 07031 6680
Werktags: 19 - 22.30 Uhr                                         Steinbock-Apotheke, Hoffeldstr. 207,
Sa., So., Feiertage: 8.30 - 22 Uhr                               70597 Stuttgart-Hoffeld, Tel.: 0711-7 28 51 61
Telefonische Anmeldung nicht erforderlich.                       Hubertus-Apotheke, Filderstr. 55,
                                                                 70771 Leinfelden-Echterdingen (Musberg),
Zahnärztlicher Notdienst                                         Tel.: 0711-6 99 76 90
Der zahnärztliche Notdienst ist zu erfragen unter der Tele-      Montag, 21.12.2020
fonnummer 0711 7877722.                                          Apotheke am Maurener Weg, Maurener Weg 70,
                                                                 71034 Böblingen, Tel.: 07031-27 58 68
Augenärztlicher Notdienst
                                                                 Fleinsbach-Apotheke, Talstr. 23,
Patienten wenden sich an die zentrale augenärztliche Not-        70794 Filderstadt-Bernhausen, Tel.: 0711-70 21 11
fallpraxis am Katharinenhospital in der Augenklinik, Kriegs-     Apotheke am Markt, Vaihinger Markt 16,
bergstr. 60, Haus K, 70174 Stuttgart. Die Notfallpraxis hat      70563 Stuttgart-Vaihingen, Tel.: 0711-73 22 00
geöffnet von Freitag, 16 - 22 Uhr, und an den Wochenen-
den und Feiertagen von 9 - 22 Uhr. Zu den übrigen Zeiten im      Dienstag, 22.12.2020
Notfalldienst ist die Notaufnahme der Augenklinik zuständig.     Staufer-Apotheke, Gartenstr. 25, 71063 Sindelfingen,
Zentrale Notrufnummer: 116117 (Anruf ist kostenlos)              Tel.: 07031-87 44 87
                                                                 Hibiscus-Apotheke, Altdorfer Str. 9, 71157 Hildrizhausen,
Soziale Dienste:                                                 Tel.: 07034-86 45
Diakonie- und Sozialstation Schönbuch                            Filderbahn-Apotheke, Filderbahnstr. 45,
Im Hasenbühl 16, 71101 Schönaich            07031 70204-50       70567 Stuttgart-Möhringen, Tel.: 0711-7 19 91 20
Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle für hilfe- und     Uhlberg-Apotheke, Bonländer Hauptstr. 77,
pflegebedürftige Menschen, Schönbuch        07031 70204-56       70794 Filderstadt-Bonlanden, Tel.: 0711-77 43 03
Hospizgruppe                                 07031 3049402
Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst 07031 6596401          Mittwoch, 23.12.2020
                                                                 Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 19, 71034 Böblingen,
Störungsdienste:
Strom/Gas: EnBW                               0800 3629477       Tel.: 07031-2 52 23
Wasser: Zweckverband Ammertal-Schönbuchgruppe                    Neue Apotheke, Bernhäuser Hauptstr. 7,
Entstörungsdienst                                                70794 Filderstadt-Bernhausen, Tel.: 0711-70 26 08
(24-Std.-Service, gebührenfrei)               0800 8151815       Sonnen-Apotheke, Filderbahnstr. 12,
Bauhof                                        07157 668980       70567 Stuttgart-Möhringen, Tel.: 0711-71 11 66
Rathaus über die Weihnachtszeit geschlossen! 23. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 - lokalmatador
17. Dezember 2020 · Nr 51                                                                                                       3
                                                                    2.   Sonstige Veranstaltungen im Sinne von § 10 Abs. 3 Nr.
       Amtliche Bekanntmachungen                                         2 (Veranstaltungen der Breitenkultur, Veranstaltungen mit
                                                                         über 100 Teilnehmenden) sind untersagt, außer:
                                                                         * notwendige Gremiensitzungen von u.a. juristischen Per-
                                                                           sonen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Nomi-
                                                                           nierungsveranstaltungen und für die Parlamentswahlen
Einladung zur Sitzung des Gemeinderats                                     erforderliche Sammlung von Unterstützungsunterschrif-
                                                                           ten für Wahlvorschläge von Parteien und Wählerverei-
Zu einer Sondersitzung des Gemeinderats lade ich Sie herz-                 nigungen und Einzelpersonen sowie für Volksbegehren
lich ein auf                                                               Volksanträge, Bürgerbegehren, Einwohneranträge und
           Dienstag, 22. Dezember 2020, 19:00 Uhr                          Einwohnerversammlungen,
             Sandäckerhalle, Sandäckerstraße 3.                          * Eheschließungen unter Teilnahme von nicht mehr als 5
                                                                           Personen,
Tagesordnung
                                                                         * Veranstaltungen nach § 10 Abs. 4 (Aufrechterhaltung der
- öffentlich –                                                             öffentlichen Sicherheit und Ordnung u. Ä),
Einziger Tagesordnungspunkt gem. § 46 Abs. 6 Gemeindeord-                * im Präsenzbetrieb durchzuführende Prüfungen und Prü-
nung Baden-Württemberg (GemOBw)                                            fungsvorbereitungen in Schulen,
                                                                         * Veranstaltungen des Studienbetriebs im Sinne des § 13
Vereidigung und Verpflichtung von Herrn Ronny Habakuk als
                                                                           Abs. 4,
Bürgermeister                                                            * bestimmte Veranstaltungen im Bereich der Kinder- und
- Begrüßung mit Hinweis auf Corona-Auflagen                                Jugendhilfe nach dem SGB VIII,
- Ansprache und Übergabe der Wahlprüfungsurkunde durch                   * zwingend erforderliche und unaufschiebbare Veranstaltun-
  Herrn Landrat Roland Bernhard                                            gen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder
                                                                           Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen.
- Vereidigung und Verpflichtung von Herrn Ronny Habakuk als
  Bürgermeister durch Gemeinderat und 1. stellvertretenden
                                                                    Ausgangsbeschränkungen
  Bürgermeister Herrn Dr. Wolfgang Miller
- Ansprache des neuen Bürgermeisters                                Ausgangsbeschränkungen zur Tageszeit – der Aufent-
                                                                    halt außerhalb der Wohnung ist in der Zeit von 05:00 bis
- Schlusswort
                                                                    20:00 Uhr nur aus folgenden triftigen Gründen erlaubt:
Die Bevölkerung ist hierzu eingeladen. Wir bitten aber um Ver-      1. Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und
ständnis, dass nur eine begrenzte Anzahl von Personen daran              Eigentum,
teilnehmen kann. Sollten alle Plätze belegt sein, ist ein Zutritt   2. Besuch von nicht untersagten Veranstaltungen,
                                                                    3. Versammlungen im Sinne des § 11 (Versammlungen nach
in die Sandäckerhalle nicht mehr möglich. Leider muss auch
                                                                         Art. 8 GG),
aufgrund der aktuellen Corona-Situation auf einen Festakt           4. Veranstaltungen im Sinne des § 12 Abs. 1 und 2 (Veran-
verzichtet werden. Wir bitten hierfür um Verständnis.                    staltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschau-
Beim Betreten der Sandäckerhalle ist bis zum Sitzplatz eine              ungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfäl-
                                                                         len),
Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
                                                                    5. Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, ein-
Mit freundlichen Grüßen                                                  schließlich der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen
                                                                         an Übungen und Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophen-
Johann Singer
                                                                         schutz und Rettungsdienst,
Bürgermeister                                                       6. Besuch von Einrichtungen, deren Betrieb nicht untersagt
                                                                         ist,
                                                                    7. Besuch von erlaubten Ansammlungen, privaten Zusam-
Änderungen der Corona-Verordnung des                                     menkünften und privaten Veranstaltungen,
                                                                    8. Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeu-
Landes (Stand 16.12.2020)                                                tischer und veterinärmedizinischer Leistungen,
                                                                    9. Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,                                            Personen und minderjährigen Personen, insbesondere die
anbei finden Sie einen Überblick über die aktuellen Ände-                Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jewei-
rungen der Corona-Verordnung (CoronaVO), die seit dem                    ligen privaten Bereich,
12.12.2020 bzw. seit dem 16.12.2020 bis vorerst einschließ-         10. Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen und
                                                                         von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
lich 10.01.2021 gelten (Stand 16.12.2020).
                                                                    11. Handlungen zur Versorgung von Tieren sowie Maßnah-
Hinweis: Die gesamte Verordnung der Landesregierung über                 men der Tierseuchenprävention und zur Vermeidung von
infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des                 Wildschäden,
Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) in der              12. Besuch von Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kin-
                                                                         dertagespflege zur Notbetreuung,
ab 16. Dezember 2020 gültigen Fassung finden Sie unter              13. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen
www.steinenbronn.de.                                                14. Besuch von Veranstaltungen des Studienbetriebs im Sin-
                                                                         ne des § 13 Abs. 4,
Weitergehende Untersagungen und Einschränkun-                       15. Sport und Bewegung im Freien,
gen von Ansammlungen, Veranstaltungen und Ver-                      16. Notwendige Pflege und Erhaltung von nicht der Woh-
                                                                         nung angeschlossenen Gartenanlagen, Grünflächen oder
sammlungen                                                               Grundstücken sowie Brennholzaufbereitung in Waldflä-
1. Ansammlungen, private Zusammenkünfte und pri-                         chen und
   vate Veranstaltungen sind abweichend von § 9 Abs.                17. sonstiger vergleichbar gewichtigen Gründen.
   1 ausschließlich im nicht-öffentlichen-Raum erlaubt.             Ausgangsbeschränkungen zur Nachtzeit - der Aufenthalt
   Sport und Bewegung im Freien, hierunter fällt auch Spa-          außerhalb der Wohnung ist in der Zeit von 20:00 bis 05:00 Uhr
   zierengehen, ist mit einer weiteren nicht im selben Haushalt     nur aus folgenden triftigen Gründen erlaubt:
   lebenden Person oder Angehörigen des eigenen Haushalts           1. Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und
                                                                         Eigentum,
   erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei
   nicht mit.                                                                                          (Fortsetzung auf Seite 6)
Rathaus über die Weihnachtszeit geschlossen! 23. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 - lokalmatador
4                                                                                                  Nr 51 · 17. Dezember 2020

                                                             Weihnachts- und
                                                          Neujahrsgrüße 2020/2021
Weihnachts- und Neujahrsgrüße 2020/2021

                                          „Wir sehn’n auf’s alte Jahr zurück
                                          und haben neuen Mut,
                                          ein neues Jahr, ein neues Glück -
                                          die Zeit ist immer gut.“
                                             August Heinrich Hofmann von Fallersleben
                                          Werte Steinenbronnerinnen und Steinenbronner,
                                          das Jahr 2020 neigt sich dem Ende entgegen und gibt Anlass innezuhalten, um Vergangenes und Zukünftiges,
                                          Erinnerung und Erwartung, Vorhandenes und Neues zu bedenken sowie insbesondere auf neue Herausforde-
                                          rungen in der Zukunft zu blicken.
                                          Nach über 24 Dienstjahren werde ich meine Amtszeit als Bürgermeister der Gemeinde Steinenbronn zum
                                          31. Dezember 2020 beenden. Sehr gerne hätte ich auch im Jahr 2020 in gewohnter Weise zahlreiche Begeg-
                                          nungen unterschiedlichster Art mit Ihnen wahrgenommen. Doch leider ließ dies die Corona-Pandemie – wie
                                          so Vieles mehr – nicht zu. Hierzu gehört auch, dass es zum Abschied keine Veranstaltung geben kann. Von
                                          eventuell angedachten persönlichen Geschenken bitte ich ebenso abzusehen. Sollten Sie dennoch unbedingt
                                          etwas Gutes tun wollen, so bitte ich folgende Einrichtungen zu unterstützen: „Kernzeitbetreuung“ sowie „Offene
                                          Jugendarbeit“ der Gemeinde Steinenbronn (Kreissparkasse Böblingen, IBAN DE73 6035 0130 0002 0207 03,
                                          Kennwort: Johann Singer „Spende Kernzeit“ / „Spende offene Jugendarbeit“) bzw. den Förderverein Senioren-
                                          zentrum Steinenbronn e. V., dessen Gründer und Vorsitzender ich bin (IBAN DE16 6035 0130 0000 0826 02
                                          Kreissparkasse Böblingen, Kennwort: Johann Singer).
                                          Und so möchte ich mich auf diesem Weg für das von Vertrauen geprägte Miteinander sehr herzlich bedanken.
                                          Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien alles erdenklich Gute für die Zukunft. Möge Sie ALLE Gottes reicher
                                          Segen stets begleiten und beschützen.
                                          Vieles wurde im Laufe der Jahre zum Wohle der Gemeinde erreicht. Darüber wurde in unserem Gemeindenach-
                                          richtenblatt stets entsprechend informiert.
                                          Das von der „Naturkatastrophe“ Corona-Pandemie geprägte Jahr 2020 hat an uns alle große Herausforderungen
                                          gestellt und Situationen gebracht, wie wir sie bisher nicht kannten und mit denen wir alle gemeinsam lernen
                                          mussten umzugehen. Dies führte unter anderem auch zu einer Reduzierung von Sitzungen der gemeindlichen
                                          Gremien unter den jeweils zu beachtenden Auflagen, dennoch:
                                          ► Die Sanierung „Ortsmitte II“ ist mit der Erneuerung der Seilerstraße und der Sanierung des Gebäudes Schaf-
                                              gartenstraße 3 abgeschlossen.
                                          ► Durch Grundstückskäufe in der Stuttgarter Straße sind wegweisende Weichenstellungen für die neu anstehen-
                                              de Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte III“ mit Beginn im Jahr 2021 geschaffen. Dort sind Nutzungen z. B. für
                                              eine neue, größere Gemeindebücherei, barrierefreie Arztpraxen, Seniorentreffpunkt mit Cafe´, Verkaufsstelle
                                              einer Metzgerei (hierzu liegt der Verwaltung bereits eine konkrete Interessensbekundung vor) etc. angedacht.
                                              Durch die Umsiedlung der Gemeindebücherei an den neuen Standort entsteht die Möglichkeit, im Bürgerhaus
                                              zusätzliche Vereinsräume zu schaffen. Ebenso wird an die Schaffung von weiterem und damit zusätzlichem
                                              Wohnraum in der Ortsmitte gedacht.
                                          ► Die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes 2030 ist - gemeinsam mit unserer Nachbarkom-
                                              mune Waldenbuch - nach einer Verfahrensdauer von mehr als 6 Jahren abgeschlossen. Der Gemeinde
                                              Steinenbronn bietet sich daraus die Möglichkeit, 7 Hektar Wohnbauland sowie 7 Hektar Gewerbebauland
                                              zu realisieren.
                                              Somit können sowohl dringend benötigter Wohnraum als auch neue Arbeitsplätze geschaffen werden
                                              (durch die Ansiedlung weiterer Betriebe bzw. der Schaffung von Erweiterungsflächen für die bereits beste-
                                              henden Betriebe).
                                              Der „Startschuss“ dazu für das neue Gewerbegebebiet „Maurer IV“ ist mit dem Aufstellungsbeschluss des
                                              Bebauungsplans erfolgt.
                                              Der beauftragte „Städtebauliche Entwurf“ für das neue Wohngebiet „Gubser II“ liegt bereits vor und steht
                                              zur Beratung im Gemeinderat an.
                                          ► Aufnahme in den „Grundstücksfonds Baden-Württemberg“.
                                             Der „Grundstücksfonds Baden-Württemberg“ mit Teilnahme der Gemeinde Steinenbronn als erste Gemein-
                                             de im Land Baden-Württemberg bietet die Möglichkeit, im Gebiet S 9 des Flächennutzungsplanes (Bereich
                                             Wiesenstraße/Schönaicher Straße) mit finanzieller Unterstützung durch das Land Baden-Württemberg ge-
                                             meinwohlorientierten und somit bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Rathaus über die Weihnachtszeit geschlossen! 23. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 - lokalmatador
17. Dezember 2020 · Nr 51                                                                                         5
► Beitritt zum „Zweckverband Breitbandausbau im Landkreis Böblingen“ mit dem Ziel, ein schnelleres Internet
  durch Glasfaserausbau für private Haushalte und Gewerbe zu schaffen.
► Die Elektro-Mobiliät ist in Steinenbronn durch die Aufstellung von Elektro-Ladestationen sowie die Anschaf-
  fung von Elektro-Autos eingezogen.
► Der Ausbau des bereits in der Gemeinde bestehenden öffentlichen WLAN-Netzes an öffentlichen Plätzen
  und in öffentlichen Gebäuden durch weitere Außenzugangspunkte und Innenzugangspunkte ist veranlasst
  und wird in 2021 realisiert.
► Beitritt zum „Zweckverband Klärschlammverwertung Böblingen“ mit dem Ziel einer zeitgemäßen Entsorgung

                                                                                                                  Weihnachts- und Neujahrsgrüße 2020/2021
  von Klärschlamm und der Rückgewinnung von Phosphor.
► Die Anhörung der Gemeinde Steinenbronn für die Fortschreibung „Nahverkehrsplan Landkreis Böblingen“ ist
  auf den Weg gebracht mit den Forderungen:
  ● Der öffentliche Personennahverkehr bedarf dringender Verbesserungen von Steinenbronn in Richtung Böb-
    lingen/Sindelfingen und Steinenbronn in Richtung Leinfelden-Echterdingen/Flughafen. Dies betrifft insbeson-
    dere zusätzliche Fahrten und somit eine kürzere Vertaktung.
  ● Einrichtung von zusätzlichen Bushaltestellen an der Landesstraße L 1208 auf Höhe der Einmündung
     Tübinger Straße sowie an der Abzweigung zum Weiler Weg.
► Weitergehende Verhandlungen zur Einrichtung einer Bushaltebucht an der Haltestelle „Goldäcker“
  (Ortseingang aus Richtung Siebenmühlental).
► Für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen „Im Alten See“ Richtung Kirche und „Im Alten See“
  Richtung Goldäcker sind die Planungsleistungen vergeben.
► Regelmäßige und permanente Forderungen/Anträge zur Reduzierung des Fluglärms in Steinenbronn bei der
  Fluglärmkommission, bei der Deutschen Flugsicherung sowie beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.
► EDV-Ausstattung.
  Alle Klassenzimmer in der Klingenbachschule sind im Rahmen des Projektes „Digitalisierung in der Schule“
  mit Beamern ausgestattet. Tablets für die schulische Bildung von Kindern im „Home-Schooling“ sind bestellt.
  Die Auslieferung lässt auf sich warten.
► Für die Änderung des Bebauungsplanes „Vaihinger Straße (West)“ sind die Planungsleistungen vergeben.
► Das gemeinsame Gebäude Jugendhaus/Vereinsheim „Circolo Arces Steinenbronn e. V.“ befindet sich derzeit
  im Innenausbau: Die Fertigstellung wird im Jahr 2021 erfolgen.
► Die Schaffung weiterer Betreuungsplätze für Kinder ist im Bereich „Goldäcker“ mit dem Bau eines Kinder-
  hauses vorgesehen.
► In der Gemeindeverwaltung sind sämtliche Personalsituationen im Amtsleiterbereich einschließlich der Stell-
  vertretung vollständig gelöst; somit sind auch vakante Stellen besetzt.
► Durch die Reduzierung der Verschuldung auf 27,93 €/Einwohner (Stand 30.12.2020) ist eine gute und solide
  finanzielle Basis für die Gemeinde geschaffen.
Mit diesen - lediglich beispielhaft und auszugsweise genannten Maßnahmen und Projekten - sind für die Wei-
terentwicklung der Gemeinde Steinenbronn grundlegende und zukunftsweisende Weichenstellungen getroffen,
auf deren Basis fortgefahren und aufgebaut werden kann. Diese sind nicht nur wichtig zum eigenen Vorteil von
Steinenbronn, sondern stärken die Gemeinde auch im Wettbewerb mit anderen Kommunen.
„Last but not least“ ist durch Sie, werte Steinenbronnerinnen und Steinenbronner, mein Nachfolger, Herr Ronny
Habakuk, als Bürgermeister der Gemeinde Steinenbronn gewählt.
Werte Mitbürgerinnen und Mitbürger, genießen Sie die anstehenden Feiertage, auch wenn die Corona-Pandemie
erhebliche Einschränkungen abverlangt. Dabei wollen wir insbesondere auch an diejenigen denken, die noch
mehr Verzicht üben müssen, da sie sich beruflich oder ehrenamtlich in den Dienst der Gemeinschaft stellen. Die
Einsatzkräfte der Polizei sorgen für Sicherheit. Krankenschwestern und Pfleger kümmern sich gemeinsam mit
Ärztinnen und Ärzten um unser gesundheitliches Wohlergehen. Die Teams von Feuerwehr und Rettungsdiensten
sind bereit, wenn es brenzlig wird. Diesen und vielen weiteren Menschen unterschiedlichster Berufsgruppen
gebührt unser Respekt, unsere Wertschätzung sowie unser Dank.
Für die Weihnachtstage wünsche ich Ihnen und Ihren Familien – auch im Namen von Gemeinderat sowie aller
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Steinenbronn – Zeit der Freude, Ruhe und Besinnlichkeit sowie
für das neue Jahr viel Glück und Erfolg - insbesondere stete Gesundheit!

Mit herzlichen Grüßen
Ihr

Johann Singer
Rathaus über die Weihnachtszeit geschlossen! 23. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 - lokalmatador
6                                                                                                    Nr 51 · 17. Dezember 2020

(Fortsetzung von Seite 3)                                             Studios, Kunst- und Kultureinrichtungen, Messen, Frei-
                                                                      zeitparks, Prostitutionsstätten usw.) ist untersagt, hiervon
2.    Besuch von nicht untersagten Veranstaltungen,                   ausgenommen sind:
3.    Versammlungen im Sinne des § 11 (Versammlungen nach             * Beherbergungsbetriebe soweit für Übernachtungen aus
      Art. 8 GG),                                                       geschäftlichen und dienstlichen Gründen oder in beson-
4.    Veranstaltungen im Sinne des § 12 Abs. 1 und 2 (Veran-            deren Härtefällen genutzt,
      staltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschau-           * Außer-Haus-Verkauf sowie Abhol- und Lieferdienste des
      ungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfäl-            Gastgewerbes, insbesondere von Schank- und Speise-
      len),                                                             wirtschaften,
5.    Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, ein-         * Ausgabe von Getränken und Speisen ausschließlich zum
      schließlich der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen           Mitnehmen und im Rahmen des Außer-Haus-Verkaufs in
      an Übungen und Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophen-             Mensen und Cafeterien an Hochschulen und Akademien,
      schutz und Rettungsdienst,                                      * Sportanlagen, Sportstätten, Schwimm-, Hallen-, Ther-
6.    Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern               mal-, Spaßbäder und sonstige Bäder sowie Badeseen mit
      einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Woh-             kontrolliertem Zugang soweit die Nutzung ausschließlich
      nung oder sonstigen Unterkunft,                                   für den Reha-Sport, Spitzen- oder Profisport erfolgt und
7.    Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeuti-       * Einrichtungen zur Erbringung medizinisch notwendiger
      scher und veterinärmedizinischer Leistungen,                      körpernaher Dienstleistungen, insbesondere Physio- und
8.    Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen            Ergotherapie, Logopädie, Podologie und medizinischer
      Personen und minderjährigen Personen, insbesondere die            Fußpflege.
      Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jewei-          2. Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien
      ligen privaten Bereich,                                         ist für den Freizeit- und Amateurindividualsport allein, zu
9.    Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen und            zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands
      von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,              zulässig, soweit es sich um weitläufige Außenanlagen han-
10.   unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren            delt und keine Nutzung von Umkleiden und anderen Auf-
      sowie Maßnahmen der Tierseuchenprävention und zur               enthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen erfolgt.
      Vermeidung von Wildschäden,                                 3. Der Betrieb von Sonnenstudios sowie Hundesalons, Hun-
11.   in der Zeit vom 24. bis 26. Dezember 2020 der Besuch            defriseuren und ähnlichen Einrichtungen der Tierpflege wird
      von Ansammlungen, privaten Zusammenkünften und                  untersagt.
      privaten Veranstaltungen, soweit diese zulässig sind,       4. Der Betrieb von Einzelhandel, Ladengeschäften und Märk-
12.   sonstige vergleichbar gewichtige Gründe.                        ten, mit Ausnahme von Lieferdiensten einschließlich solcher
                                                                      des Online-Handels (kein Abholdienst!) im Zeitraum von
Private Zusammenkünfte im nicht-öffentlichen                          5.00 Uhr morgens bis 20:00 Uhr abends, wird untersagt.
Raum                                                                  Von der Untersagung ausgenommen sind:
Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Be-               * Der Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke ein-
kannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt,               schließlich Direktvermarktern, Metzgereien, Bäckereien
jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschrän-               und Konditoreien,
ken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.                    * Wochenmärkte im Sinne des § 67 GewO
                                                                      * Ausgabestellen der Tafeln
Weihnachtsfeiertage                                                   * Apotheken, Reformhäuser, Drogerien, Sanitätshäuser, Or-
                                                                        thopädieschuhtechniker, Hörgeräteakustiker, Optiker, Ba-
Vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 - als Aus-                   byfachmärkte
nahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen-                  * Tankstellen,
während dieser Zeit sind auch Treffen mit Angehörigen des             * Poststellen und Paketdienste, Banken und Sparkassen
eigenen Haushalts und vier weiteren Personen aus dem engs-              sowie Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf
ten Familienkreis möglich. Kinder der jeweiligen Haushalte bis          im Öffentlichen Verkehr,
einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Als engster           * Reinigungen und Waschsalons,
Familienkreis gelten Ehegatten, Lebenspartner und Partner             * der Zeitschriften- und Zeitungsverkauf,
nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in ge-              * Verkaufsstätten für Tierbedarf- und Futtermittelmärkte,
rader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jewei-          * der Großhandel,
ligen Haushaltsangehörige. Angesichts des anhaltend hohen             * der Verkauf von Weihnachtsbäumen und
Infektionsgeschehens wird noch einmal eindrücklich an die             * Kraftfahrzeug-, Landmaschinen- und Fahrradwerkstätten
Bürgerinnen und Bürger appelliert, Kontakte in den fünf bis             sowie entsprechende Ersatzteilverkaufsstellen.
sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum        Falls Mischsortimente angeboten werden, dürfen Sortiments-
zu reduzieren (Schutzwoche).                                      teile, deren Verkauf nicht gestattet ist, verkauft werden, wenn
                                                                  der erlaubte Sortimentsteil überwiegt; diese Stellen dürfen
Silvester und Neujahr / Feuerwerksverbot                          dann alle Sortimente vertreiben, die sie gewöhnlich auch
Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An-           verkaufen. Wenn bei einer Stelle der verbotene Teil des Sor-
und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein         timents überwiegt, darf der erlaubte Teil allein weiter verkauft
Verbot für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feu-        werden, wenn eine räumliche Abtrennung möglich ist. Die
erwerksverbot) im öffentlichen Raum. Generell ist der Verkauf     Einrichtung eines Abholservice ist den genannten Betrieben
von Pyrotechnik vor Silvester wegen der hohen Verletzungs-        untersagt; die Lieferung von Waren bleibt zulässig. Die Öff-
gefahr verboten. Die geltenden Ausgangsbeschränkungen in          nung von Einkaufszentren und Kaufhäusern ist nur für die
Baden-Württemberg gelten auch über den Jahreswechsel.             genannten Ausnahmen erlaubt.
                                                                  5. Baumärkte, Verkaufsstätten für Baustoffe und Gartenbau-
Alkoholverbot                                                         bedarf sowie Verkaufsstätten des Landhandels bleiben für
                                                                      den Publikumsverkehr geschlossen. Zulässig sind aus-
Der Ausschank und Konsum von Alkohol ist im öffentlichen              schließlich:
Raum verboten. Die Abgabe von alkoholischen Getränken ist             * Lieferdienste, einschließlich solcher des Online-Handels
nur in verschlossenen Behältnissen erlaubt.                           * Verkauf von Weihnachtsbäumen in nichtgeschlossenen
                                                                        Räumen
Betriebsuntersagungen und Einschränkungen von                         * Abholservice für gewerbliche Kunden und Landwirte,
Einrichtungen, Einzelhandel, Dienstleistungsbe-                         sofern für deren ausgeübte Tätigkeit erforderlich.
triebe im Bereich der Körperpflege                                6. Eine Poststelle/ein Paketdienst, die/der mit einem unter-
1. Der Betrieb aller Einrichtungen nach § 13 Abs. 2 (z.B.             sagten Einzelhandelsbetrieb oder Ladengeschäft betrieben
   Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-             wird, darf der Einzelhandelsbetrieb oder das Ladenge-
Rathaus über die Weihnachtszeit geschlossen! 23. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 - lokalmatador
17. Dezember 2020 · Nr 51                                                                                                                     7
   schäft, mit Ausnahme von für den Brief- und Paketversand        Fortführung der Maßnahmen?
   erforderlichen Nebenleistungen, nicht betrieben werden,         Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Re-
   wenn die Umsätze aus der Poststelle oder dem Paket-             gierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren
   dienst keine untergeordnete Rolle spielen.                      Infektionsentwicklung am 5. Januar 2021 erneut beraten und
7. Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken ist aus-           über die Maßnahmen ab dem 11. Januar 2021 beschließen.
   schließlich zur Mitnahme gestattet, Bereiche zum Verzehr
   vor Ort sind zu schließen.
8. Die Durchführung besonderer Verkaufsaktionen ist den Ein-
   zelhandelsbetrieben und Märkten untersagt.                       Neuer Lärmschutzbeauftragter
                                                                    am Flughafen Stuttgart
Schulen und Kindertagesstätten
                                                                    Der Lärmschutzbeauftragte für den Flughafen Stuttgart,
Schulen und Kindertagesstätten werden in diesem Zeitraum            Stefan Köhler ist unter der E-Mail lsb@rps.bwl.de bzw. Tel.
grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird aus-         0711 722-49349 für alle erreichbar. Gerne dürfen sich alle
gesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt (für Schü-    Bürgerinnen und Bürger mit Anregungen und Beschwerden
ler/innen bis Klasse 7) und Distanzlernen angeboten. Für Ab-        an ihn wenden.
schlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen
werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren.
Die Gemeinde Steinenbronn hat eine Notfallbetreuung einge-
richtet. Anspruch auf eine Notbetreuung haben Kinder, bei de-
nen beide Erziehungsberechtigten beziehungswiese die oder           Zeugenaufruf –
der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich         Unfallflucht an der Sandäckerhalle
gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-
Office-Arbeitsplätze gleichermaßen.                                 Zwischen Mittwoch, den 09.12.2020, 16:00 Uhr, und Don-
Die Notbetreuung entspricht den üblichen Betreuungszeiten           nerstag, den 10.12.2020, 08:00 Uhr, wurden an der Sand-
der jeweiligen Einrichtung. Die Schließtageregelung bleibt von      äckerhalle zwei Fahnenmasten und ein Zaun erheblich
der Notbetreuung unberührt.                                         beschädigt. Der Unfallverursacher driftete hierbei über den
Über ein Anmeldeformular können betroffene Eltern ihren Be-         Parkplatz, bis er die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor
darf in der jeweiligen Einrichtung über die Einrichtungsleitung     und mit den Masten kollidierte. Das Fahrzeug dürfte, im
anmelden. Das Anmeldeformular wird über die Einrichtung             Frontbereich und an der rechten Fahrzeugseite, beschädigt
ausgegeben. Um einen Anspruch rechtzeitig prüfen zu kön-            sein. Zuvor wurde, im Bereich der Seilerstraße, ein dunkler
nen, muss der Antrag schnellstmöglichst, bei der jeweiligen         Kleinwagen erkannt, welcher eine ähnlich auffällige Fahr-
Einrichtung, in der das Kind bislang betreut wurde, eingereicht     weise zeigte.
werden. Des Weiteren muss zum Zeitpunkt der Antragsstel-            Um die Ermittlungsarbeiten der Gemeindeverwaltung und
lung eine Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. Dienstherren          der Polizei zu unterstützen, bitten wir Sie, eventuelle Beob-
über die Bestätigung der Unabkömmlichkeit mit den davon             achtungen beim Ordnungsamt Steinenbronn, Herrn Lukas
betroffenen Zeiten vorliegen.                                       Lang: Telefon-Nr. 07157 1291-22, E-Mail: lukas.lang@stei-
                                                                    nenbronn.de oder direkt beim Polizeiposten Waldenbuch
Gottesdienste und Bestattungen                                      unter der Telefon-Nr. 07157 526990 zu melden.
Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie              Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind              Ihre Gemeindeverwaltung
nur noch unter folgenden Vorgaben zulässig:
        * in geschlossenen Räumen ist der Gemeindegesang
          untersagt; es besteht eine Maskenpflicht für die
          Besucher; Mindestabstand von 1,5 Metern
        * Die Teilnahme an Veranstaltungen von Kirchen so-
          wie Religions- und Glaubensgemeinschaften ist nur
          nach vorheriger Anmeldung zulässig, sofern die er-
          warteten Besucherzahlen zur Auslastung der räum-
          lichen Kapazitäten führen wird.
Einschränkungen für Krankenhäuser, Einrichtun-
gen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungs-
bedarf und ambulante Pflegedienste
         * Der Besuch in diesen Einrichtungen ist nur nach
           vorherigem negativem Antigentest oder einem
           Atemschutz (FFP2) zulässig.
         * Das Personal von Pflegeeinrichtungen und ambu-
           lanten Pflegediensten hat einen Atemschutz (FFP2)        Impressum                               Verantwortlich für den amtlichen
           zu tragen und wird zwei Mal die Woche mit einem                                                  Teil, alle sonstigen Verlautbarungen
           Antigentest getestet.                                    Herausgeber:                            und mitteilungen: Bürgermeister
                                                                    Gemeinde Steinenbronn                   Johann Singer, 71144 Steinenbronn,
Hotspotstrategie                                                    Druck und Verlag: Nussbaum Medien       Stuttgarter Straße 5, oder sein/e
Für besonders betroffene Regionen mit einer Inzidenz von            Weil der Stadt GmbH & Co. KG,           innerdienstliche/r Stellvertreter/in.
                                                                    71263 Weil der Stadt,                   Verantwortlich für „Was sonst noch
über 200 Neuinfektionen pro 100.00 Einwohnern pro Woche             Merklinger Str. 20,
und diffusen Infektionsgeschehen soll es auch weiterhin ver-                                                interessiert“ und den Anzeigenteil:
                                                                    Telefon 07033 525-0,                    Klaus Nussbaum, Opelstraße 29,
schärfende Regelungen (u. a. Ausgangsbeschränkung) geben.           www.nussbaum-medien.de                  68789 St. Leon-Rot

Reisen                                                              InformATIonen                           71263 Weil der Stadt, Tel.: 07033
Erneuter Appell auf nicht notwendige Reisen weitestgehend                                                   6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de,
                                                                    erscheinungsweise: Das Amtsblatt        Internet: www.gsvertrieb.de
zu verzichten. Bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten       erscheint in der Regel am Donners-
ist die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmel-       tag einer jeden Woche und wird          Anzeigenverkauf: Nussbaum Medien,
dung verpflichtend. Eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum       kostenlos an alle Haushalte verteilt.   Büro Echterdingen, Kanalstraße 17,
von 10 Tagen nach Rückkehr besteht. Eine Beendigung der                                                     70771 L.-Echterdingen, Tel. 0711
                                                                    Vertrieb (Zustellung): G.S. Vertriebs   99076-0, Telefax 07033 3209 458,
Quarantäne ist nur durch einen negativen Test möglich, der          GmbH, Josef-Beyerle-Str. 2,             echterdingen@nussbaum-medien.de
frühestens 5 Tage nach Einreise abgenommen wurde.
Rathaus über die Weihnachtszeit geschlossen! 23. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 - lokalmatador
8                                                                                               Nr 51 · 17. Dezember 2020

                                                              Die Jagdausübung haben wir den momentanen Anforderun-
                                                              gen angepasst, und erfolgt nach den Maßgaben unseres
Arbeitskreis Flüchtlingshilfe                                 Hygienekonzeptes.
                                                              Gerne stehen wir unter E-Mail: schoenbuch@forstbw.de für
Wir suchen für unsere Flüchtlingsfamilien gut erhaltene       weitere Fragen zur Verfügung.
• Kleinmöbel                                                  Und wie sieht es mit Wildfleisch aus?
• Kleiderschrank                                              Wildbret gehört zu den wenigen noch naturbelassenen Nah-
Vielen Dank. Sie erreichen uns unter:                         rungsmitteln unserer Zeit. Das Wild lebt in der freien Natur
akr.steinenbronn@web.de                                       unter weitgehend natürlichen Verhältnissen. Das Fleisch ist
                                                              mager, fett- und cholesterinarm.
                                                              Bestellen können Sie Wildfleisch telefonisch unter Tel: 07157-
 Pflege der Biotope an der Kläranlage                         27349-00 oder per E-Mail unter: schoenbuch@forstbw.de.

 In Zusammenarbeit mit dem NABU Waldenbuch/Steinen-
 bronn, der sämtliche Biotope der Gemeinde Steinenbronn
 betreut, wird der Bauhof der Gemeinde Steinenbronn in        Das Standesamt berichtet
 den kommenden Wochen starke Gehölzschnittmaßnahmen
 an den 2 Biotopen neben der Kläranlage beginnen.

                                                              Sterbefälle

                                                              Dieter Paul Angermaier, verstorben am 30.11.2020 in Böb-
                                                              lingen

                                                              Wir gratulieren

                                                              Unsere herzlichen Glückwünsche gelten am
                                                              19.12. Herrn Giovanni Cancedda       zum 85. Geburtstag

                                                              Wir gratulieren auch denjenigen, die aus persönlichen Grün-
                                                              den nicht genannt sein wollen, sehr herzlich zu ihrem Eh-
                                                              rentag und wünschen ihnen Gesundheit und persönliches
                                                              Wohlergehen für das vor ihnen liegende Lebensjahr.
                                                              Johann Singer, Bürgermeister

                                                              Bücherei geschlossen
                                                              Mit dem Beschluss der Landesregierung
                                                              vom 11.12.2020 und in Absprache mit
                             Fotos: Gemeinde Steinenbronn     der Gemeindeverwaltung Steinenbronn,
 Nach Absprache müssen sämtliche Gehölze um die               hat die Bücherei seit gestern geschlossen.
 Feuchtbiotope auf Stock gesetzt werden, damit die Ge-
 wässer wieder ausreichend besonnt und der Laubfall in die    Lieferservice
 Gewässer minimiert wird.                                     Wir bieten deshalb wieder verstärkt unseren Lieferservice an.
 Diese Maßnahmen sind notwendig um die Gewässer als           Rufen Sie uns dazu an und teilen Sie uns Ihre Wünsche mit,
 geeigneten Lebensraum für die Amphibien zu erhalten und      oder schreiben Sie eine E-Mail. Es kommt dann unser Bring-
 ggf. auch für weitere selten gewordene Amphibienarten        Dienst bei Ihnen vorbei und übergibt Ihnen kontaktlos ihre
 schmackhaft zu machen. (z.B. Laubfrosch oder Kamm-           Büchertasche.
 molch).                                                      Ansonsten werden alle fälligen Medien automatisch verlängert.
 Ihre Gemeinde Verwaltung
                                                              Telefondienst für Bestellungen :
                                                              Donnerstag 17.12. von 15 - 18 Uhr
                                                              Montag         21.12. von 15 - 18 Uhr (zusätzlich)
Aus dem Forstbezirk Schönbuch:                                Dienstag       22.12. von 15 - 18 Uhr

Die Notwendigkeit einer Drückjagd und die Ausübung in Zei-    Lieferung am selben Tag nach zeitlicher Vereinbarung!
ten von Corona                                                (Ab Mittwoch, den 23.12. hat die Bücherei offiziell mit dem
Mittels einer Drückjagd können wir Wild sehr effektiv beja-   Beginn der Weihnachtsferien geschlossen.)
gen. Vor dem Hintergrund der Afrikanischen Schweinepest ist   Der 1. Öffnungstag nach den Weihnachtsferien ist Stand heute
dies zwingend notwendig. Unterlassen wir die Jagd, müssen     am Dienstag, den 12. Januar 2021. Über Änderungen werden
wir mit einem starken Anstieg der Wildschweinpopulation im
                                                              wir Sie hier informieren.
nächsten Jahr rechnen, womit die Gefahr der weiteren Aus-
breitung der Tierseuche erheblich steigt. Daneben geht es     Telefon: 1291-62
aber auch um klimastabile Wälder, die vor allem dann eine     E-Mail: buecherei@steinenbronn.de
Chance haben, wenn der Wildbestand diesen Bedürfnissen        Bleiben Sie gesund und optimistisch!
angepasst ist.                                                Ihr Bücherei-Team
Rathaus über die Weihnachtszeit geschlossen! 23. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 - lokalmatador
17. Dezember 2020 · Nr 51                                                                                                                        9
Zum Jahresende
Viele neue Bücher und Hörbücher für Erwachsene - siehe
Findus-Online-Katalog www.steinenbronn.de/buch unter:
Neuerwerbungen

Freiwillige Feuerwehr
Steinenbronn

Termine im Dezember
Aufgrund der bundesweiten Maßnahmen zur Eindämmung
der Corona-Pandemie ist der Übungsbetrieb bis auf Weiteres
eingestellt!
Die Dienstanweisung und Verhaltensregeln zur Lage
COVID-19 bei der FF Steinenbronn vom 21.03.2020 bleiben
unverändert und sind unbedingt einzuhalten!

                                                                 Leise, leise schlichen die Kleinen auf der unteren Ebene ins
       Kindergärten                                              Zimmer. Ob sie den Nikolaus noch erwischen? … „Oooohhh!!!
                                                                 Große Äuglein, noch größere Aufregung und Begeisterung.
                                                                 „Ist er durchs Fenster entwischt?“ Das weiß keiner. Seine
                                                                 Arbeit war noch nicht getan, denn der Nikolaus ist auf die
Kindergarten                                                     obere Ebene gehuscht und hat auch für die größeren Kinder
“Am Steinenberg“                                                 die Überraschung vorbereitet.
                                                                 Glücklich gingen die Kinder ins Wochenende, wohl wissend,
Besinnliche Adventszeit                                          dass der Nikolaus auch da vielleicht vorbei kommt, wenn die
„In unsrer Mitte leuchtet das Licht, nun scheint es hell auf     Schuhe ordentlich geputzt sind!
deinem Gesicht.                                                  Das war nicht die einzige Überraschung in dieser schönen
Du kleine Kerze mit warmem Schein leuchte in unsre Welt          Zeit, sondern täglich warteten die Kinder gespannt im Ad-
hinein!“                                                         vents-Kreis, welches Kind wohl seinen Namen gezogen be-
Am Kerzenschein freuten wir uns Groß und Klein über die          kommt, denn dann …. denn dann…. konnte das Advents-
besinnliche Adventszeit. Jeden Tag trafen wir uns im Kreis,      päckchen empfangen werden.
um gemeinsam die schöne Vorweihnachtszeit zu feiern. Nicht
nur der Kerzenschein, sondern auch fein klingende Stimmen
erhellten unser gemütliches Beisammensein.
In der ersten Adventswoche freuten wir uns von Herzen auf
den Nikolaus.
                                 Das muss er mitbekommen
                                 haben, denn schon am
                                 04.12.2020 entschied er für
                                 die Kinder ein Nikolaus-
                                 Säckchen in unsere Kita zu
                                 bringen. Es gab als erstes
                                 ein lecker-süßes Nikolaus-
                                 Frühstück mit Hefezopf, Ho-
                                 nig oder Marmelade und
                                 dann - juhee spielen mit den
                                 Freunden. Doch plötzlich
                                 hörte man was. „Was ist
                                 denn das???“         „Glöck-
                                                                                                                                 Fotos: Kita
                                 chen!!!“ Die Kinder haben
                                 schnell erkannt, dass der Ni-   Es sah so aus als würden wir dieses Jahr die vierte Advents-
                                 kolaus in unsrem Haus ist.      kerze in der Kita anzünden können … es sah so aus… und
                                                                 kam doch anders. Weil aber unsere kleine Kerze alle fröhlich
                                                                 macht, nehmen wir sie in unseren Herzen mit nach Hause und
                                                                 verbreiten da die Freude und Wärme, die sie mit sich bringt:
                                                                 „Ich schenke dir ein Licht, es leuchtet nur für dich!“
                                                                 Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes Weih-
                                                                 nachtsfest und einen gesunden Rutsch ins neue Jahr 2021!

                                                                    Denken Sie an den
                                                                   MUND-NASEN-SCHUTZ

                                                                                                        Foto: Nodar Chernishev/istock/Getty Images Plus
Rathaus über die Weihnachtszeit geschlossen! 23. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 - lokalmatador
10                                                                                                   Nr 51 · 17. Dezember 2020

                                                                   Freitag vor Weihnachten eine besinnliche Weihnachtsandacht
 Der Elternbeirat möchte sich ganz herzlich beim Steinen-          mit allen Kindern und Eltern in der Kirche. Doch in diesem
 bronner Edeka Mummert für die Möglichkeit bedanken,
                                                                   Jahr ist auch das, wie so vieles andere, anders.
 die von Familie Breuning gespendeten Misteln verkaufen
                                                                   Der Kindergarten ist seit gestern geschlossen und so gehen
 zu dürfen.
                                                                   wir etwas überhastet und ohne Weihnachtsfeier in die Weih-
                                                                   nachtsferien.
                                                                   Ein kleine Trost: Die Adventsgeschichte werden wir Erzieherin-
                                                                   nen per KITA INFO APP den Kindern täglich weiter vorlesen,
                                                                   damit alle Kinder die Geschichte bis zur Geburt Jesu im Stall
                                                                   in Bethlehem verfolgen können.

 Auch ein herzlicher Dank an alle Eltern, die den Verkauf
 unterstützt haben und ein Dankeschön an alle, denen wir
 mit den Misteln eine Freude bereiten können.
 Der Erlös kommt vollständig den Kindern im Kindergarten
 Steinenberg zugute.

Evangelischer Kindergarten
“Unter dem Regenbogen“

Weihnachten
„Adventskalender im Dezember wünsch ich mir so sehr…“
So singen die Kinder und freuen sich wie jedes Jahr auf diese      Kiga                                              Fotos: Kiga
besinnliche Vorweihnachtszeit.
Am Montag nach dem 1. Advent war der Kindergarten stim-            Nun wünschen wir allen, trotz den Kontaktbeschränkungen,
mungsvoll mit Lichterketten geschmückt, staunend liefen die        ein besinnliches Weihnachtsfest und Gottes Segen für das
Kinder durch das Haus und machten sich auf Entdeckungs-            neue Jahr 2021.
reise, wo es denn überall ein bisschen weihnachtet.                Das Team des Evang. Kindergarten „Unter dem Regenbogen“
Von zwei Mamas haben wir selbstgemachte Adventskränze
bekommen, die liebevoll geschmückt wurden und an denen
wir jeden Morgen die Kerzen mit dem Lied „Tragt in die Welt
nun ein Licht. Sagt allen: Fürchtet euch nicht. Gott hat euch      Kindertagesstätte
lieb, Groß und Klein. Seht auf des Lichtes Schein“ anzünden.       Goldäcker
Gerade das ist uns an Weihnachten so wichtig: Es ist zwar
so vieles anders durch den Corona-Virus, aber Jesus der
Retter ist geboren, das wollen wir auch in diesem Jahr feiern.     Winter-Weihnachtszeit
Deshalb hören wir wieder auf die alte Geschichte von Maria         „Oh Tannenbaum, oh Tannenbaum wie schön sind deine
und Josef, die sich auf den Weg nach Bethlehem machen,             Blätter..!“
damit es Licht werden kann auf der Erde und Gottes Liebe           In unserer Kita hat uns zum ersten Tag im Dezember ein
Mensch wird.                                                       Tannenbaum überrascht. Im Vorfeld waren alle Kinder fleißig
Natürlich gehört auch zu Weihnachten der Tannenbaum, wir           damit beschäftigt die Holzanhänger bunt zu gestalten. Doch
haben sogar zwei Bäume bekommen, die unsere Sonnen mit             der Baum hat noch gefehlt. So haben wir uns dieses Jahr
selbstgebasteltem Baumschmuck mit Begeisterung für uns             dafür entschlossen einen Weihnachtsbaum für unseren ge-
geschmückt haben. Nun begrüßen sie uns jeden Morgen am             meinsamen Adventskreis zu besorgen.
Eingang und im Flur.
                                                                                                   Natürlich konnte jedes Ad-
                                Der Nikolaus hat wohl unser                                        ventskind den Baum schmü-
                                „Lasst uns froh und munter                                         cken und er wurde von Tag
                                sein…“ gehört das wir, nach-                                       zu Tag bunter.
                                dem wir die Geschichte vom
                                Bischof Nikolaus hören durf-                                       Rika, das Schaf begleitet uns
                                ten, noch laut gesungen ha-                                        dieses Jahr in unserem Ad-
                                ben. Am 7. Dezember stand                                          ventskreis. Jeden Tag erlebt
                                an jedem Platz ein Säckchen                                        Rika etwas neues und neue
                                für jedes Kind, da war die                                         Figuren und Tiere kommen
                                Freude groß.                                                       hinzu.
                                Jeden Tag ziehen wir ein Ad-
                                ventskalender-Kind, zünden
                                die Kerzen an und hören die                                        Auch die Tröpfchen haben
                                Weihnachtsgeschichte         ein                                   ihren kleinen Adventskreis
                                kleines Stück weiter. Jeden                                        mit einem Adventskranz und
                                Tag kommen wir näher auf                                           kommen immer freitags zu
                                Weihnachten zu und eigent-                                         der Sonnengruppe und der
Kiga                            lich feiern wir traditionell am    Weihnachtsbaum                  Regenbogengruppe hinzu.
17. Dezember 2020 · Nr 51                                                                                                        11
                                                                              Böblingen-Sindelfingen
                                                                              Außenstelle Steinenbronn
                                                                       Rathaus (Nebeneingang), Stuttgarter Str. 5
                                                                       Telefon: 07031 6400-76, Telefax: 07157 1291-26
                                                                       E-Mail: steinenbronn@vhs-aktuell.de
                                                                       Internet: www.vhs-aktuell.de
                                                                       Ansprechpartnerin: Agnes Pfeifer

Rika auf dem Weg zur Krippe

Gemeinsam singen wir Lieder, hören Geschichten und essen
selbstgebackene Plätzchen.

Adventskreis
                                                                                                                       Plakat: vhs
Dieses Jahr fiel der Nikolaustag auf einen Sonntag und der             Neues vhs.Programm ab 15. Januar 2021
Nikolaus hat uns eine Videobotschaft und für jedes Kind eine           Die neue Programmzeitschrift der vhs.Böblingen-Sindelfingen
gefüllte Socke dagelassen. Danke lieber Nikolaus, dass du bei          liegt ab Freitag, 15. Januar 2021, in 80 Auslagestellen der
uns warst und bis zum nächsten Jahr!                                   Region kostenlos zum Mitnehmen bereit, darunter alle SB-
Ganz besonders innerhalb unserer Adventszeit war der Tag               Bereiche der Kreissparkasse Böblingen und der Vereinigten
an dem wir Besuch von Frau Preusche aus der Bücherei                   Volks- und Raiffeisenbanken, real-Märkte, das breuninger-
bekommen haben und die Kamishibaigeschichte „Der kleine                LAND Sindelfingen, die Mercaden Böblingen, Rathäuser,
Weihnachtsmann“ gehört haben. An dieser Stelle wollen wir              Buchhandlungen und alle 13 vhs-Standorte.
                                                                       Online gibt es alle Kurse bereits ab dem 18. Dezember 2020
uns nochmals herzlichst bedanken!
                                                                       zur Buchung auf www.vhs-aktuell.de.
                                                                       Alle Live-Online-Kurse der vhs. finden Sie unter webinare-vhs.de.
                                    Doch die Adventszeit wurde
                                    gegen Ende doch ein we-             Kursunterbrechung wegen Lockdown ab 16. Dezember
                                    nig anders als geplant. Mit         Wie Sie aus den Medien erfahren haben, ist das gesamte
                                    den neuen Maßnahmen ver-            Land ab Mittwoch, den 16. Dezember im Lockdown. Auch
                                    suchen wir alle gesund und          wir als Volkshochschule müssen uns selbstverständlich an
                                    munter die Weihnachtszeit           diese Regeln halten und unterbrechen daher alle Kurse ab
                                    gemütlich zu verbringen und         dem 16.12. Wir melden uns bei Ihnen, sobald Ihr persön-
                                                                        licher Kurs wieder fortgesetzt wird.
                                    gut ins neue Jahr zu kom-           Wie auch bei den bisherigen Maßnahmen ist es uns nicht
                                    men.                                möglich, Unterrichtsstunden anschließend nachzuholen.
                                    Als Weihnachtsgeschenk sol-         Wir werden Ihnen aber selbstverständlich die anteilige Ge-
                                    len eure gebastelten Engel          bühr am Ende des Semesters zurückerstatten.
                                    Licht ins Dunkle bringen und        Wir wünschen Ihnen und Ihren Liebsten alles Gute, Ge-
                                    euch Wärme und Gemütlich-           sundheit und frohe Weihnachten.
                                    keit geben.                         Ihre vhs.Böblingen-Sindelfingen
                                    Zuletzt möchten wir unseren
                                    Eltern unseren herzlichsten
Nikolaussocke
            Fotos: Kita Goldäcker Dank aussprechen: Danke
                                                                              Soziale Dienste
                                    für Ihre Mithilfe, Ihr Vertrauen
und Ihr Verständnis in dieser Zeit.                                    Diakonie- und Sozialstation
Ein großes Dankeschön auch an unser Team, das uns immer                Schönbuch
tatkräftig unterstützt und tolle Ideen einbringt. Danke, dass wir
so ein tolles Team sind!                                               Im Hasenbühl 16, 71101 Schönaich           Tel. 07031 70204-50
Wir wünschen allen eine besinnliche Weihnachtszeit und freu-           Geschäftsführung: Timo Kamprad             Tel. 07031 70204-52
en uns auf das nächste Jahr mit euch!                                  Pflegedienstleitung: Christina Ulmer       Tel. 07031 70204-50
12                                                                                                  Nr 51 · 17. Dezember 2020

Nachbarschaftshilfe im Krankenpflegeverein Steinenbronn
Einsatzleitung: Bärbel Maisch     Tel. 07157 520352                     Sonstige Bekanntmachungen
Palliative Care Team Landkreis Böblingen
In der Au 10, 71229 Leonberg
Ambulante ärztliche und pflegerische Versorgung (SAPV)           MINISTERIUM FÜR SOZIALES UND
Telefon für Aufnahmen:                   Tel. 07152 3304-424     INTEGRATION
Montag - Freitag 8.00 bis 16.30 Uhr
                                                                 Aufruf an freiwillige Helferinnen und Helfer zur Mitarbeit in
                                                                 den Corona-Impfzentren des Landes
                                                                 Gesundheitsminister Manne Lucha: Die anstehende Imp-
                                                                 fung ist eine Herkulesaufgabe, bei der wir jede Unterstüt-
                                                                 zung gut gebrauchen können“
IAV-Stelle Schönbuch
                                                                 Das Land Baden-Württemberg setzt große Hoffnungen auf
Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle für hilfebedürf-   eine wirksame Impfung gegen Corona. „Die geplante Impfung
tige und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen.         von vielen Millionen Baden-Württembergerinnen und Baden-
Weitere Angebote:                                                Württembergern ist eine Herkulesaufgabe, die alle unterstüt-
- Betreuungsgruppen für demenzkranke Menschen                    zenden Hände braucht. Wir freuen uns daher sehr, dass schon
- Häuslicher Betreuungsdienst                                    so viele Menschen ihre Bereitschaft signalisiert haben, dass
- Besuchsdienst                                                  sie helfen wollen“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha
- Gesprächkreis für depressive ältere Menschen                   am Montag (14. Dezember) in Stuttgart. Das Land sucht für
- Angehörigengesprächskreis einmal monatlich                     diese große Aufgabe freiwillige Helferinnen und Helfer.
Andrea Schmidt, Telefon (07031) 7 02 04 56                       Bis spätestens Anfang Januar soll ein erster Impfstoff gegen
Gesprächskreis für Angehörige von demenzkranken Menschen:        SARS-CoV-2 zur Verfügung stehen. „Wir bereiten uns gerade
In der Regel jeden 4. Dienstag im Monat,                         mit Hochdruck darauf vor, unverzüglich mit der freiwilligen
Sonnenhof in Waldenbuch, Vordere Seestr. 19.                     Schutzimpfung zu starten, sobald der erste Impfstoff zur Ver-
Information und Anmeldung über die IAV-Stelle (Frau Schmidt)     fügung steht. Das heißt auch, dass wir viel Personal anwerben
                                                                 müssen“, so der Gesundheitsminister weiter.
                                                                 Die Impfstrategie des Landes sieht für eine rasche Impfung
Hebammen                                                         der Bürgerinnen und Bürger insgesamt 59 Impfzentren sowie
Tel.   523888 Frau Gaupp, Waldenbuch                             unterstützende Mobile Impfteams vor, damit rasch eine hohe
Tel.   880846 Frau Arwaneh, Waldenbuch                           Anzahl von Menschen geimpft werden kann.
Tel.   721457 Frau Schweitzer, Steinenbronn                      Ab 15. Dezember werden zunächst neun Zentrale Impfzentren
Tel.   7217176 Frau Schneider, Steinenbronn                      des Landes (ZIZ) in den Universitätsstädten Ulm, Tübingen,
                                                                 Heidelberg und Freiburg sowie zusätzlich in Stuttgart, Karls-
                                                                 ruhe, Offenburg und Rot am See eingerichtet. Ab 15. Januar
                                                                 2021 folgen weitere 50 Kreisimpfzenten (KIZ). Zusätzlich wer-
Ökumenischer Hospizdienst                                        den Mobile Impfteams (MIT) eingerichtet, die zunächst den
Böblingen                                                        Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen
                                                                 einen Zugang zum Impfstoff ermöglichen.
Ambulanter Erwachsenenhospizdienst Region Böblingen              Für den Einsatz in den Impfzentren sucht das Land freiwillige
Schwerkranke begleiten, Sterbenden nahe sein,                    Helferinnen und Helfer, die eine Bezahlung erhalten.
Angehörige stützen                                               Wer kann sich als freiwilliger Helfer melden?
Hospizgruppe Schönaich, Steinenbronn, Waldenbuch                 ❏ Medizinisches Fachpersonal: Pflegekräfte, Medizinisch-
Einsatzleitung: Tel: 07031 3049402                                  Technische Assistenten, Apotheker/Pharmazeutisch-Tech-
                                                                    nische Assistenten, Rettungssanitäter, Notfallsanitäter, Me-
                                                                    dizinstudierende ab dem 7. Semester oder im Praktischen
                                                                    Jahr.
Ökumenischer Kinder- und Jugend-                                 ❏ Personen für Verwaltungsaufgaben, Begleitung zum Impf-
hospizdienst im Landkreis Böblingen                                 bereich, Unterstützung der Abläufe an der Anmeldung und
                                                                    bei der Dokumentation.
Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst im Landkreis           Ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Mitarbeit in den Impf-
Böblingen                                                        zentren des Landes und den gewünschten Standort können
Dasein, Zuhören, Zeit haben                                      Freiwillige direkt bei den jeweils für ihre Region zuständigen
Einsatzleitung: Tel: 07031 6596401                               Regierungspräsidien erklären:
                                                                 ImpfhilfeBW@rpk.bwl.de (Regierungspräsidium Karlsruhe)
                                                                 ImpfhilfeBW@rpf.bwl.de (Regierungspräsidium Freiburg)
                                                                 ImpfhilfeBW@rps.bwl.de (Regierungspräsidium Stuttgart)
                                                                 ImpfhilfeBW@rpt.bwl.de (Regierungspräsidium Tübingen)
Krisentelefon                                                    Achtung: Zu verwenden ist dafür die auf den jeweiligen Inter-
                                                                 netseiten der Regierungspräsidien unter „Aktuelles“ eingestell-
                                                                 te Einwilligungserklärung:
Das Krisentelefon richtet sich an                                Regierungspräsidium Stuttgart: www.rp-stuttgart.de
- Pflegende Angehörige                                           Regierungspräsidium Karlsruhe: www.rp-karlsruhe.de
- Seniorinnen und Senioren                                       Regierungspräsidium Tübingen: www.rp-tuebingen.de
- In der Altenarbeit Tätige                                      Regierungspräsidium Freiburg: www.rp-freiburg.de
Wir unterstützen Sie durch
- Beratung in kritischen Lebens- und Pflegesituationen           Der Impfbetrieb soll in der Regel von 7 bis 21 Uhr in zwei
                                                                 Schichten an sieben Tagen pro Woche durchgeführt werden.
- Vermittlung von Gesprächskreisen für pflegende Angehörige      Die Betriebszeiten der mobilen Teams werden bedarfsgerecht
und weiteren Angeboten im Rahmen der Altenhilfe                  geregelt. Die nähere vertragliche Ausgestaltung obliegt dem
- Vermittlung an weiterführende Hilfen                           Betreiber des jeweiligen Impfzentrums. Die Verantwortlichen
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 16 bis 18 Uhr       nehmen je nach Bedarf Kontakt zu angemeldeten Freiwilligen
unter der Telefonnummer 07031 663-3000.                          auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Diese können
Montags auch in türkischer Sprache.                              selbst entscheiden, an welchem Standort und in welchem
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