Rathaus über die Weihnachtszeit geschlossen! 23. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 - lokalmatador
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Diese Ausgabe erscheint auch online www.Steinenbronn.de Amtsblatt der Gemeinde Steinenbronn Nummer 51 Donnerstag, 17. Dezember 2020 Rathaus über die Weihnachtszeit geschlossen! 23. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, das diesjährige Weihnachtsfest wird unweigerlich von der Corona-Pandemie beeinflusst werden. Die gewohnte Heiterkeit und Freude, das Schlendern und Flanieren auf den schön geschmückten und belebten Weihnachts- märkten unserer Region sowie das Fest an Heiligabend werden von der Corona-Pandemie überschattet. Ein jeder von uns ist dazu aufgefordert, die Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und möglichst zu Hause zu bleiben. Hierdurch sollen die erheblich angestiegenen Corona-Infektionszahlen in Deutschland eingedämmt und damit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle verhindert werden. Unter dem bundesweiten Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ werden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu auf- gerufen zu prüfen, ob die Betriebsstätten durch Betriebsferien in der Weihnachtszeit geschlossen werden können. Diesem Aufruf folgt die Gemeindeverwaltung Steinenbronn und vergibt daher im Zeitraum vom 23. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 keine Termine und schließt seine Türen für den Publikumsverkehr. In diesem Zeitraum ist die Gemeindeverwaltung nicht über E-Mail oder Telefon für Bürgeranfragen erreichbar. Wir bitten Sie daher, Ihre Anliegen möglichst vor dem 23. Dezember 2020 abzuwickeln oder im neuen Jahr wieder auf uns zuzukommen. Für unaufschiebbare Angelegenheiten im Bereich Standesamt / Sterbefälle ist eine Notfall-Hotline unter: 0152 53066667 eingerichtet. Für unaufschiebbare Angelegenheiten im Bereich der Ortspolizeibehörde richten Sie Ihr Anliegen an info@steinenbronn.de. Bei Fragen zum Thema Corona verweisen wir an die Corona-Hotline des Gesundheitsamtes Böblingen: Corona Hotline Mo - Fr: 8 - 16 Uhr Sa - So: 10 - 14 Uhr Tel: 07031 663-3500 Bitte beachten Sie: Die Corona-Hotline des Landkreises Böblingen ist über die Weihnachtsfeiertage nicht besetzt. Nach den Weih- nachtsfeiertagen, am Sonntag, 27.12., ist sie von 10 bis 14 Uhr wieder erreichbar; ab Montag, 28.12., bis ein- schließlich 30.12.2020 dann gewohnt von 8 bis 16 Uhr. An Silvester und Neujahr ist die Hotline nicht besetzt. Ab 2.1. gelten wieder die gewohnten Zeiten. Die Labore sind vom 24. bis 27.12. geschlossen. D.h., es werden keine Tests ausgewertet, und entsprechend in dieser Zeit auch keine positiven Fälle an das Gesundheitsamt gemeldet. Kontaktstelle für Erkrankungen außerhalb der Sprechzeiten der Ärzte Bereitschaftsdienst: 116 117 Ihre Gemeindeverwaltung Sternsinger 2021 Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik der Katholischen Kirchengemeinde Bitte beachten Sie bis auf Weiteres eventuelle weitere aktuelle Informationen zum Thema Corona-Virus (COVID-19) auf unserer Homepage unter www.steinenbronn.de und im Innenteil dieser Ausgabe auf S. 3 Ihr Gemeindeverwaltung
2 Nr 51 · 17. Dezember 2020 Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 – 12 Uhr, Dienstag 15 - 18 Uhr, Mittwoch geschlossen Notdienste Apothekennotdienst Polizei Notruf 110 Die Notdienstbereitschaft beginnt am angegebenen Tag Polizeiposten Waldenbuch/Steinenbronn 526990 um 8.30 Uhr morgens und endet um 8.30 Uhr am folgenden Feuerwehr Notruf (auch Notruftelefax) 112 Tag. Rettungsdienst/Notarzt/Notruf 112 Allgemeiner Notfalldienst 116117 Freitag, 18.12.2020 Krankentransport (im Mobilfunk mit Vorwahl 07031) 19222 Löwen-Apotheke am Domo, Hirsauer Str. 8, 71063 Sindelfingen, Tel.: 07031-70 07 91 Ärztlicher Notdienst Apotheke im Dorf, Hildrizhausener Str. 2, 71155 Altdorf, Tel.: 07031-60 10 10 Wochenende/Feiertage: Freitag, 16 - 23 Uhr, Vorfeiertag Liliencron Apotheke Mache, Kirchheimer Str. 69, von 19 - 23 Uhr, Samstag/Sonntag/Feiertag von 08 - 23 70619 Stuttgart-Sillenbuch, Tel.: 0711-47 83 47 Uhr ist die Notfallpraxis an der Filderklinik besetzt. Begeben Sie sich bitte ohne Voranmeldung dorthin: Im Haberschlai 7, Kristall-Apotheke, Hohenheimer Str. 11, Filderstadt-Bonlanden. Sie benötigen für den Notdienst Ihre 70771 Leinfelden-Echterdingen, Tel.: 0711-75 53 09 Krankenversicherungskarte. Samstag, 19.12.2020 Montag bis Donnerstag gilt für alle Notfälle ab 19 Uhr die Apotheken in den Mercaden, Wolfgang-Brumme-Allee 27, Vermittlung über die Leitstelle unter Tel. 116 117. Für dringende Hausbesuche erreichen Sie zur Vermittlung 71034 Böblingen, Tel.: 07031-4 35 21 00 des Hausbesuches die Leitstelle des DRK ebenfalls unter Schwabenland-Apotheke, Hauptstr. 5, der Telefonnummer 116 117. 70563 Stuttgart-Vaihingen, Tel.: 0711-73 16 26 In lebensbedrohlichen Fällen alarmieren Sie bitte den Ret- Apotheke Kemnat, Heumadener Str. 11, tungsdienst unter der Notrufnummer 112. 73760 Ostfildern-Kemnat, Tel.: 0711-4 58 61 28 Montag bis Freitag 9 - 19 Uhr: docdirekt - Onlinesprechstun- de von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, für gesetz- Sonntag, 20.12.2020 lich Versicherte unter Tel. 0711 – 96589700 oder docdirekt.de. Paracelsus-Apotheke, Berliner Str. 28, 71034 Böblingen, Tel.: 07031-22 73 33 Zentraler Kinderärztlicher Notdienst Schönbuch-Apotheke, Böblinger Str. 9, 71088 Holzgerlingen, Tel.: 07031-74 25 00 Kinderklinik Böblingen, Bunsenstr. 120, Telefon 07031 6680 Werktags: 19 - 22.30 Uhr Steinbock-Apotheke, Hoffeldstr. 207, Sa., So., Feiertage: 8.30 - 22 Uhr 70597 Stuttgart-Hoffeld, Tel.: 0711-7 28 51 61 Telefonische Anmeldung nicht erforderlich. Hubertus-Apotheke, Filderstr. 55, 70771 Leinfelden-Echterdingen (Musberg), Zahnärztlicher Notdienst Tel.: 0711-6 99 76 90 Der zahnärztliche Notdienst ist zu erfragen unter der Tele- Montag, 21.12.2020 fonnummer 0711 7877722. Apotheke am Maurener Weg, Maurener Weg 70, 71034 Böblingen, Tel.: 07031-27 58 68 Augenärztlicher Notdienst Fleinsbach-Apotheke, Talstr. 23, Patienten wenden sich an die zentrale augenärztliche Not- 70794 Filderstadt-Bernhausen, Tel.: 0711-70 21 11 fallpraxis am Katharinenhospital in der Augenklinik, Kriegs- Apotheke am Markt, Vaihinger Markt 16, bergstr. 60, Haus K, 70174 Stuttgart. Die Notfallpraxis hat 70563 Stuttgart-Vaihingen, Tel.: 0711-73 22 00 geöffnet von Freitag, 16 - 22 Uhr, und an den Wochenen- den und Feiertagen von 9 - 22 Uhr. Zu den übrigen Zeiten im Dienstag, 22.12.2020 Notfalldienst ist die Notaufnahme der Augenklinik zuständig. Staufer-Apotheke, Gartenstr. 25, 71063 Sindelfingen, Zentrale Notrufnummer: 116117 (Anruf ist kostenlos) Tel.: 07031-87 44 87 Hibiscus-Apotheke, Altdorfer Str. 9, 71157 Hildrizhausen, Soziale Dienste: Tel.: 07034-86 45 Diakonie- und Sozialstation Schönbuch Filderbahn-Apotheke, Filderbahnstr. 45, Im Hasenbühl 16, 71101 Schönaich 07031 70204-50 70567 Stuttgart-Möhringen, Tel.: 0711-7 19 91 20 Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle für hilfe- und Uhlberg-Apotheke, Bonländer Hauptstr. 77, pflegebedürftige Menschen, Schönbuch 07031 70204-56 70794 Filderstadt-Bonlanden, Tel.: 0711-77 43 03 Hospizgruppe 07031 3049402 Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst 07031 6596401 Mittwoch, 23.12.2020 Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 19, 71034 Böblingen, Störungsdienste: Strom/Gas: EnBW 0800 3629477 Tel.: 07031-2 52 23 Wasser: Zweckverband Ammertal-Schönbuchgruppe Neue Apotheke, Bernhäuser Hauptstr. 7, Entstörungsdienst 70794 Filderstadt-Bernhausen, Tel.: 0711-70 26 08 (24-Std.-Service, gebührenfrei) 0800 8151815 Sonnen-Apotheke, Filderbahnstr. 12, Bauhof 07157 668980 70567 Stuttgart-Möhringen, Tel.: 0711-71 11 66
17. Dezember 2020 · Nr 51 3 2. Sonstige Veranstaltungen im Sinne von § 10 Abs. 3 Nr. Amtliche Bekanntmachungen 2 (Veranstaltungen der Breitenkultur, Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmenden) sind untersagt, außer: * notwendige Gremiensitzungen von u.a. juristischen Per- sonen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Nomi- nierungsveranstaltungen und für die Parlamentswahlen Einladung zur Sitzung des Gemeinderats erforderliche Sammlung von Unterstützungsunterschrif- ten für Wahlvorschläge von Parteien und Wählerverei- Zu einer Sondersitzung des Gemeinderats lade ich Sie herz- nigungen und Einzelpersonen sowie für Volksbegehren lich ein auf Volksanträge, Bürgerbegehren, Einwohneranträge und Dienstag, 22. Dezember 2020, 19:00 Uhr Einwohnerversammlungen, Sandäckerhalle, Sandäckerstraße 3. * Eheschließungen unter Teilnahme von nicht mehr als 5 Personen, Tagesordnung * Veranstaltungen nach § 10 Abs. 4 (Aufrechterhaltung der - öffentlich – öffentlichen Sicherheit und Ordnung u. Ä), Einziger Tagesordnungspunkt gem. § 46 Abs. 6 Gemeindeord- * im Präsenzbetrieb durchzuführende Prüfungen und Prü- nung Baden-Württemberg (GemOBw) fungsvorbereitungen in Schulen, * Veranstaltungen des Studienbetriebs im Sinne des § 13 Vereidigung und Verpflichtung von Herrn Ronny Habakuk als Abs. 4, Bürgermeister * bestimmte Veranstaltungen im Bereich der Kinder- und - Begrüßung mit Hinweis auf Corona-Auflagen Jugendhilfe nach dem SGB VIII, - Ansprache und Übergabe der Wahlprüfungsurkunde durch * zwingend erforderliche und unaufschiebbare Veranstaltun- Herrn Landrat Roland Bernhard gen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen. - Vereidigung und Verpflichtung von Herrn Ronny Habakuk als Bürgermeister durch Gemeinderat und 1. stellvertretenden Ausgangsbeschränkungen Bürgermeister Herrn Dr. Wolfgang Miller - Ansprache des neuen Bürgermeisters Ausgangsbeschränkungen zur Tageszeit – der Aufent- halt außerhalb der Wohnung ist in der Zeit von 05:00 bis - Schlusswort 20:00 Uhr nur aus folgenden triftigen Gründen erlaubt: Die Bevölkerung ist hierzu eingeladen. Wir bitten aber um Ver- 1. Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und ständnis, dass nur eine begrenzte Anzahl von Personen daran Eigentum, teilnehmen kann. Sollten alle Plätze belegt sein, ist ein Zutritt 2. Besuch von nicht untersagten Veranstaltungen, 3. Versammlungen im Sinne des § 11 (Versammlungen nach in die Sandäckerhalle nicht mehr möglich. Leider muss auch Art. 8 GG), aufgrund der aktuellen Corona-Situation auf einen Festakt 4. Veranstaltungen im Sinne des § 12 Abs. 1 und 2 (Veran- verzichtet werden. Wir bitten hierfür um Verständnis. staltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschau- Beim Betreten der Sandäckerhalle ist bis zum Sitzplatz eine ungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfäl- len), Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. 5. Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, ein- Mit freundlichen Grüßen schließlich der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an Übungen und Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophen- Johann Singer schutz und Rettungsdienst, Bürgermeister 6. Besuch von Einrichtungen, deren Betrieb nicht untersagt ist, 7. Besuch von erlaubten Ansammlungen, privaten Zusam- Änderungen der Corona-Verordnung des menkünften und privaten Veranstaltungen, 8. Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeu- Landes (Stand 16.12.2020) tischer und veterinärmedizinischer Leistungen, 9. Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Liebe Bürgerinnen und Bürger, Personen und minderjährigen Personen, insbesondere die anbei finden Sie einen Überblick über die aktuellen Ände- Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jewei- rungen der Corona-Verordnung (CoronaVO), die seit dem ligen privaten Bereich, 12.12.2020 bzw. seit dem 16.12.2020 bis vorerst einschließ- 10. Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen, lich 10.01.2021 gelten (Stand 16.12.2020). 11. Handlungen zur Versorgung von Tieren sowie Maßnah- Hinweis: Die gesamte Verordnung der Landesregierung über men der Tierseuchenprävention und zur Vermeidung von infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Wildschäden, Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) in der 12. Besuch von Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kin- dertagespflege zur Notbetreuung, ab 16. Dezember 2020 gültigen Fassung finden Sie unter 13. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen www.steinenbronn.de. 14. Besuch von Veranstaltungen des Studienbetriebs im Sin- ne des § 13 Abs. 4, Weitergehende Untersagungen und Einschränkun- 15. Sport und Bewegung im Freien, gen von Ansammlungen, Veranstaltungen und Ver- 16. Notwendige Pflege und Erhaltung von nicht der Woh- nung angeschlossenen Gartenanlagen, Grünflächen oder sammlungen Grundstücken sowie Brennholzaufbereitung in Waldflä- 1. Ansammlungen, private Zusammenkünfte und pri- chen und vate Veranstaltungen sind abweichend von § 9 Abs. 17. sonstiger vergleichbar gewichtigen Gründen. 1 ausschließlich im nicht-öffentlichen-Raum erlaubt. Ausgangsbeschränkungen zur Nachtzeit - der Aufenthalt Sport und Bewegung im Freien, hierunter fällt auch Spa- außerhalb der Wohnung ist in der Zeit von 20:00 bis 05:00 Uhr zierengehen, ist mit einer weiteren nicht im selben Haushalt nur aus folgenden triftigen Gründen erlaubt: lebenden Person oder Angehörigen des eigenen Haushalts 1. Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. (Fortsetzung auf Seite 6)
4 Nr 51 · 17. Dezember 2020 Weihnachts- und Neujahrsgrüße 2020/2021 Weihnachts- und Neujahrsgrüße 2020/2021 „Wir sehn’n auf’s alte Jahr zurück und haben neuen Mut, ein neues Jahr, ein neues Glück - die Zeit ist immer gut.“ August Heinrich Hofmann von Fallersleben Werte Steinenbronnerinnen und Steinenbronner, das Jahr 2020 neigt sich dem Ende entgegen und gibt Anlass innezuhalten, um Vergangenes und Zukünftiges, Erinnerung und Erwartung, Vorhandenes und Neues zu bedenken sowie insbesondere auf neue Herausforde- rungen in der Zukunft zu blicken. Nach über 24 Dienstjahren werde ich meine Amtszeit als Bürgermeister der Gemeinde Steinenbronn zum 31. Dezember 2020 beenden. Sehr gerne hätte ich auch im Jahr 2020 in gewohnter Weise zahlreiche Begeg- nungen unterschiedlichster Art mit Ihnen wahrgenommen. Doch leider ließ dies die Corona-Pandemie – wie so Vieles mehr – nicht zu. Hierzu gehört auch, dass es zum Abschied keine Veranstaltung geben kann. Von eventuell angedachten persönlichen Geschenken bitte ich ebenso abzusehen. Sollten Sie dennoch unbedingt etwas Gutes tun wollen, so bitte ich folgende Einrichtungen zu unterstützen: „Kernzeitbetreuung“ sowie „Offene Jugendarbeit“ der Gemeinde Steinenbronn (Kreissparkasse Böblingen, IBAN DE73 6035 0130 0002 0207 03, Kennwort: Johann Singer „Spende Kernzeit“ / „Spende offene Jugendarbeit“) bzw. den Förderverein Senioren- zentrum Steinenbronn e. V., dessen Gründer und Vorsitzender ich bin (IBAN DE16 6035 0130 0000 0826 02 Kreissparkasse Böblingen, Kennwort: Johann Singer). Und so möchte ich mich auf diesem Weg für das von Vertrauen geprägte Miteinander sehr herzlich bedanken. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien alles erdenklich Gute für die Zukunft. Möge Sie ALLE Gottes reicher Segen stets begleiten und beschützen. Vieles wurde im Laufe der Jahre zum Wohle der Gemeinde erreicht. Darüber wurde in unserem Gemeindenach- richtenblatt stets entsprechend informiert. Das von der „Naturkatastrophe“ Corona-Pandemie geprägte Jahr 2020 hat an uns alle große Herausforderungen gestellt und Situationen gebracht, wie wir sie bisher nicht kannten und mit denen wir alle gemeinsam lernen mussten umzugehen. Dies führte unter anderem auch zu einer Reduzierung von Sitzungen der gemeindlichen Gremien unter den jeweils zu beachtenden Auflagen, dennoch: ► Die Sanierung „Ortsmitte II“ ist mit der Erneuerung der Seilerstraße und der Sanierung des Gebäudes Schaf- gartenstraße 3 abgeschlossen. ► Durch Grundstückskäufe in der Stuttgarter Straße sind wegweisende Weichenstellungen für die neu anstehen- de Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte III“ mit Beginn im Jahr 2021 geschaffen. Dort sind Nutzungen z. B. für eine neue, größere Gemeindebücherei, barrierefreie Arztpraxen, Seniorentreffpunkt mit Cafe´, Verkaufsstelle einer Metzgerei (hierzu liegt der Verwaltung bereits eine konkrete Interessensbekundung vor) etc. angedacht. Durch die Umsiedlung der Gemeindebücherei an den neuen Standort entsteht die Möglichkeit, im Bürgerhaus zusätzliche Vereinsräume zu schaffen. Ebenso wird an die Schaffung von weiterem und damit zusätzlichem Wohnraum in der Ortsmitte gedacht. ► Die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes 2030 ist - gemeinsam mit unserer Nachbarkom- mune Waldenbuch - nach einer Verfahrensdauer von mehr als 6 Jahren abgeschlossen. Der Gemeinde Steinenbronn bietet sich daraus die Möglichkeit, 7 Hektar Wohnbauland sowie 7 Hektar Gewerbebauland zu realisieren. Somit können sowohl dringend benötigter Wohnraum als auch neue Arbeitsplätze geschaffen werden (durch die Ansiedlung weiterer Betriebe bzw. der Schaffung von Erweiterungsflächen für die bereits beste- henden Betriebe). Der „Startschuss“ dazu für das neue Gewerbegebebiet „Maurer IV“ ist mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans erfolgt. Der beauftragte „Städtebauliche Entwurf“ für das neue Wohngebiet „Gubser II“ liegt bereits vor und steht zur Beratung im Gemeinderat an. ► Aufnahme in den „Grundstücksfonds Baden-Württemberg“. Der „Grundstücksfonds Baden-Württemberg“ mit Teilnahme der Gemeinde Steinenbronn als erste Gemein- de im Land Baden-Württemberg bietet die Möglichkeit, im Gebiet S 9 des Flächennutzungsplanes (Bereich Wiesenstraße/Schönaicher Straße) mit finanzieller Unterstützung durch das Land Baden-Württemberg ge- meinwohlorientierten und somit bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
17. Dezember 2020 · Nr 51 5 ► Beitritt zum „Zweckverband Breitbandausbau im Landkreis Böblingen“ mit dem Ziel, ein schnelleres Internet durch Glasfaserausbau für private Haushalte und Gewerbe zu schaffen. ► Die Elektro-Mobiliät ist in Steinenbronn durch die Aufstellung von Elektro-Ladestationen sowie die Anschaf- fung von Elektro-Autos eingezogen. ► Der Ausbau des bereits in der Gemeinde bestehenden öffentlichen WLAN-Netzes an öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Gebäuden durch weitere Außenzugangspunkte und Innenzugangspunkte ist veranlasst und wird in 2021 realisiert. ► Beitritt zum „Zweckverband Klärschlammverwertung Böblingen“ mit dem Ziel einer zeitgemäßen Entsorgung Weihnachts- und Neujahrsgrüße 2020/2021 von Klärschlamm und der Rückgewinnung von Phosphor. ► Die Anhörung der Gemeinde Steinenbronn für die Fortschreibung „Nahverkehrsplan Landkreis Böblingen“ ist auf den Weg gebracht mit den Forderungen: ● Der öffentliche Personennahverkehr bedarf dringender Verbesserungen von Steinenbronn in Richtung Böb- lingen/Sindelfingen und Steinenbronn in Richtung Leinfelden-Echterdingen/Flughafen. Dies betrifft insbeson- dere zusätzliche Fahrten und somit eine kürzere Vertaktung. ● Einrichtung von zusätzlichen Bushaltestellen an der Landesstraße L 1208 auf Höhe der Einmündung Tübinger Straße sowie an der Abzweigung zum Weiler Weg. ► Weitergehende Verhandlungen zur Einrichtung einer Bushaltebucht an der Haltestelle „Goldäcker“ (Ortseingang aus Richtung Siebenmühlental). ► Für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen „Im Alten See“ Richtung Kirche und „Im Alten See“ Richtung Goldäcker sind die Planungsleistungen vergeben. ► Regelmäßige und permanente Forderungen/Anträge zur Reduzierung des Fluglärms in Steinenbronn bei der Fluglärmkommission, bei der Deutschen Flugsicherung sowie beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. ► EDV-Ausstattung. Alle Klassenzimmer in der Klingenbachschule sind im Rahmen des Projektes „Digitalisierung in der Schule“ mit Beamern ausgestattet. Tablets für die schulische Bildung von Kindern im „Home-Schooling“ sind bestellt. Die Auslieferung lässt auf sich warten. ► Für die Änderung des Bebauungsplanes „Vaihinger Straße (West)“ sind die Planungsleistungen vergeben. ► Das gemeinsame Gebäude Jugendhaus/Vereinsheim „Circolo Arces Steinenbronn e. V.“ befindet sich derzeit im Innenausbau: Die Fertigstellung wird im Jahr 2021 erfolgen. ► Die Schaffung weiterer Betreuungsplätze für Kinder ist im Bereich „Goldäcker“ mit dem Bau eines Kinder- hauses vorgesehen. ► In der Gemeindeverwaltung sind sämtliche Personalsituationen im Amtsleiterbereich einschließlich der Stell- vertretung vollständig gelöst; somit sind auch vakante Stellen besetzt. ► Durch die Reduzierung der Verschuldung auf 27,93 €/Einwohner (Stand 30.12.2020) ist eine gute und solide finanzielle Basis für die Gemeinde geschaffen. Mit diesen - lediglich beispielhaft und auszugsweise genannten Maßnahmen und Projekten - sind für die Wei- terentwicklung der Gemeinde Steinenbronn grundlegende und zukunftsweisende Weichenstellungen getroffen, auf deren Basis fortgefahren und aufgebaut werden kann. Diese sind nicht nur wichtig zum eigenen Vorteil von Steinenbronn, sondern stärken die Gemeinde auch im Wettbewerb mit anderen Kommunen. „Last but not least“ ist durch Sie, werte Steinenbronnerinnen und Steinenbronner, mein Nachfolger, Herr Ronny Habakuk, als Bürgermeister der Gemeinde Steinenbronn gewählt. Werte Mitbürgerinnen und Mitbürger, genießen Sie die anstehenden Feiertage, auch wenn die Corona-Pandemie erhebliche Einschränkungen abverlangt. Dabei wollen wir insbesondere auch an diejenigen denken, die noch mehr Verzicht üben müssen, da sie sich beruflich oder ehrenamtlich in den Dienst der Gemeinschaft stellen. Die Einsatzkräfte der Polizei sorgen für Sicherheit. Krankenschwestern und Pfleger kümmern sich gemeinsam mit Ärztinnen und Ärzten um unser gesundheitliches Wohlergehen. Die Teams von Feuerwehr und Rettungsdiensten sind bereit, wenn es brenzlig wird. Diesen und vielen weiteren Menschen unterschiedlichster Berufsgruppen gebührt unser Respekt, unsere Wertschätzung sowie unser Dank. Für die Weihnachtstage wünsche ich Ihnen und Ihren Familien – auch im Namen von Gemeinderat sowie aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Steinenbronn – Zeit der Freude, Ruhe und Besinnlichkeit sowie für das neue Jahr viel Glück und Erfolg - insbesondere stete Gesundheit! Mit herzlichen Grüßen Ihr Johann Singer
6 Nr 51 · 17. Dezember 2020 (Fortsetzung von Seite 3) Studios, Kunst- und Kultureinrichtungen, Messen, Frei- zeitparks, Prostitutionsstätten usw.) ist untersagt, hiervon 2. Besuch von nicht untersagten Veranstaltungen, ausgenommen sind: 3. Versammlungen im Sinne des § 11 (Versammlungen nach * Beherbergungsbetriebe soweit für Übernachtungen aus Art. 8 GG), geschäftlichen und dienstlichen Gründen oder in beson- 4. Veranstaltungen im Sinne des § 12 Abs. 1 und 2 (Veran- deren Härtefällen genutzt, staltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschau- * Außer-Haus-Verkauf sowie Abhol- und Lieferdienste des ungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfäl- Gastgewerbes, insbesondere von Schank- und Speise- len), wirtschaften, 5. Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, ein- * Ausgabe von Getränken und Speisen ausschließlich zum schließlich der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen Mitnehmen und im Rahmen des Außer-Haus-Verkaufs in an Übungen und Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophen- Mensen und Cafeterien an Hochschulen und Akademien, schutz und Rettungsdienst, * Sportanlagen, Sportstätten, Schwimm-, Hallen-, Ther- 6. Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern mal-, Spaßbäder und sonstige Bäder sowie Badeseen mit einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Woh- kontrolliertem Zugang soweit die Nutzung ausschließlich nung oder sonstigen Unterkunft, für den Reha-Sport, Spitzen- oder Profisport erfolgt und 7. Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeuti- * Einrichtungen zur Erbringung medizinisch notwendiger scher und veterinärmedizinischer Leistungen, körpernaher Dienstleistungen, insbesondere Physio- und 8. Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Ergotherapie, Logopädie, Podologie und medizinischer Personen und minderjährigen Personen, insbesondere die Fußpflege. Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jewei- 2. Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien ligen privaten Bereich, ist für den Freizeit- und Amateurindividualsport allein, zu 9. Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen und zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen, zulässig, soweit es sich um weitläufige Außenanlagen han- 10. unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren delt und keine Nutzung von Umkleiden und anderen Auf- sowie Maßnahmen der Tierseuchenprävention und zur enthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen erfolgt. Vermeidung von Wildschäden, 3. Der Betrieb von Sonnenstudios sowie Hundesalons, Hun- 11. in der Zeit vom 24. bis 26. Dezember 2020 der Besuch defriseuren und ähnlichen Einrichtungen der Tierpflege wird von Ansammlungen, privaten Zusammenkünften und untersagt. privaten Veranstaltungen, soweit diese zulässig sind, 4. Der Betrieb von Einzelhandel, Ladengeschäften und Märk- 12. sonstige vergleichbar gewichtige Gründe. ten, mit Ausnahme von Lieferdiensten einschließlich solcher des Online-Handels (kein Abholdienst!) im Zeitraum von Private Zusammenkünfte im nicht-öffentlichen 5.00 Uhr morgens bis 20:00 Uhr abends, wird untersagt. Raum Von der Untersagung ausgenommen sind: Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Be- * Der Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke ein- kannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, schließlich Direktvermarktern, Metzgereien, Bäckereien jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschrän- und Konditoreien, ken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. * Wochenmärkte im Sinne des § 67 GewO * Ausgabestellen der Tafeln Weihnachtsfeiertage * Apotheken, Reformhäuser, Drogerien, Sanitätshäuser, Or- thopädieschuhtechniker, Hörgeräteakustiker, Optiker, Ba- Vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 - als Aus- byfachmärkte nahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen- * Tankstellen, während dieser Zeit sind auch Treffen mit Angehörigen des * Poststellen und Paketdienste, Banken und Sparkassen eigenen Haushalts und vier weiteren Personen aus dem engs- sowie Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf ten Familienkreis möglich. Kinder der jeweiligen Haushalte bis im Öffentlichen Verkehr, einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Als engster * Reinigungen und Waschsalons, Familienkreis gelten Ehegatten, Lebenspartner und Partner * der Zeitschriften- und Zeitungsverkauf, nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in ge- * Verkaufsstätten für Tierbedarf- und Futtermittelmärkte, rader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jewei- * der Großhandel, ligen Haushaltsangehörige. Angesichts des anhaltend hohen * der Verkauf von Weihnachtsbäumen und Infektionsgeschehens wird noch einmal eindrücklich an die * Kraftfahrzeug-, Landmaschinen- und Fahrradwerkstätten Bürgerinnen und Bürger appelliert, Kontakte in den fünf bis sowie entsprechende Ersatzteilverkaufsstellen. sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum Falls Mischsortimente angeboten werden, dürfen Sortiments- zu reduzieren (Schutzwoche). teile, deren Verkauf nicht gestattet ist, verkauft werden, wenn der erlaubte Sortimentsteil überwiegt; diese Stellen dürfen Silvester und Neujahr / Feuerwerksverbot dann alle Sortimente vertreiben, die sie gewöhnlich auch Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- verkaufen. Wenn bei einer Stelle der verbotene Teil des Sor- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein timents überwiegt, darf der erlaubte Teil allein weiter verkauft Verbot für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feu- werden, wenn eine räumliche Abtrennung möglich ist. Die erwerksverbot) im öffentlichen Raum. Generell ist der Verkauf Einrichtung eines Abholservice ist den genannten Betrieben von Pyrotechnik vor Silvester wegen der hohen Verletzungs- untersagt; die Lieferung von Waren bleibt zulässig. Die Öff- gefahr verboten. Die geltenden Ausgangsbeschränkungen in nung von Einkaufszentren und Kaufhäusern ist nur für die Baden-Württemberg gelten auch über den Jahreswechsel. genannten Ausnahmen erlaubt. 5. Baumärkte, Verkaufsstätten für Baustoffe und Gartenbau- Alkoholverbot bedarf sowie Verkaufsstätten des Landhandels bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen. Zulässig sind aus- Der Ausschank und Konsum von Alkohol ist im öffentlichen schließlich: Raum verboten. Die Abgabe von alkoholischen Getränken ist * Lieferdienste, einschließlich solcher des Online-Handels nur in verschlossenen Behältnissen erlaubt. * Verkauf von Weihnachtsbäumen in nichtgeschlossenen Räumen Betriebsuntersagungen und Einschränkungen von * Abholservice für gewerbliche Kunden und Landwirte, Einrichtungen, Einzelhandel, Dienstleistungsbe- sofern für deren ausgeübte Tätigkeit erforderlich. triebe im Bereich der Körperpflege 6. Eine Poststelle/ein Paketdienst, die/der mit einem unter- 1. Der Betrieb aller Einrichtungen nach § 13 Abs. 2 (z.B. sagten Einzelhandelsbetrieb oder Ladengeschäft betrieben Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo- wird, darf der Einzelhandelsbetrieb oder das Ladenge-
17. Dezember 2020 · Nr 51 7 schäft, mit Ausnahme von für den Brief- und Paketversand Fortführung der Maßnahmen? erforderlichen Nebenleistungen, nicht betrieben werden, Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Re- wenn die Umsätze aus der Poststelle oder dem Paket- gierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren dienst keine untergeordnete Rolle spielen. Infektionsentwicklung am 5. Januar 2021 erneut beraten und 7. Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken ist aus- über die Maßnahmen ab dem 11. Januar 2021 beschließen. schließlich zur Mitnahme gestattet, Bereiche zum Verzehr vor Ort sind zu schließen. 8. Die Durchführung besonderer Verkaufsaktionen ist den Ein- zelhandelsbetrieben und Märkten untersagt. Neuer Lärmschutzbeauftragter am Flughafen Stuttgart Schulen und Kindertagesstätten Der Lärmschutzbeauftragte für den Flughafen Stuttgart, Schulen und Kindertagesstätten werden in diesem Zeitraum Stefan Köhler ist unter der E-Mail lsb@rps.bwl.de bzw. Tel. grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird aus- 0711 722-49349 für alle erreichbar. Gerne dürfen sich alle gesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt (für Schü- Bürgerinnen und Bürger mit Anregungen und Beschwerden ler/innen bis Klasse 7) und Distanzlernen angeboten. Für Ab- an ihn wenden. schlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Die Gemeinde Steinenbronn hat eine Notfallbetreuung einge- richtet. Anspruch auf eine Notbetreuung haben Kinder, bei de- nen beide Erziehungsberechtigten beziehungswiese die oder Zeugenaufruf – der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich Unfallflucht an der Sandäckerhalle gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home- Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Zwischen Mittwoch, den 09.12.2020, 16:00 Uhr, und Don- Die Notbetreuung entspricht den üblichen Betreuungszeiten nerstag, den 10.12.2020, 08:00 Uhr, wurden an der Sand- der jeweiligen Einrichtung. Die Schließtageregelung bleibt von äckerhalle zwei Fahnenmasten und ein Zaun erheblich der Notbetreuung unberührt. beschädigt. Der Unfallverursacher driftete hierbei über den Über ein Anmeldeformular können betroffene Eltern ihren Be- Parkplatz, bis er die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor darf in der jeweiligen Einrichtung über die Einrichtungsleitung und mit den Masten kollidierte. Das Fahrzeug dürfte, im anmelden. Das Anmeldeformular wird über die Einrichtung Frontbereich und an der rechten Fahrzeugseite, beschädigt ausgegeben. Um einen Anspruch rechtzeitig prüfen zu kön- sein. Zuvor wurde, im Bereich der Seilerstraße, ein dunkler nen, muss der Antrag schnellstmöglichst, bei der jeweiligen Kleinwagen erkannt, welcher eine ähnlich auffällige Fahr- Einrichtung, in der das Kind bislang betreut wurde, eingereicht weise zeigte. werden. Des Weiteren muss zum Zeitpunkt der Antragsstel- Um die Ermittlungsarbeiten der Gemeindeverwaltung und lung eine Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. Dienstherren der Polizei zu unterstützen, bitten wir Sie, eventuelle Beob- über die Bestätigung der Unabkömmlichkeit mit den davon achtungen beim Ordnungsamt Steinenbronn, Herrn Lukas betroffenen Zeiten vorliegen. Lang: Telefon-Nr. 07157 1291-22, E-Mail: lukas.lang@stei- nenbronn.de oder direkt beim Polizeiposten Waldenbuch Gottesdienste und Bestattungen unter der Telefon-Nr. 07157 526990 zu melden. Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie Vielen Dank für Ihre Mithilfe. die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind Ihre Gemeindeverwaltung nur noch unter folgenden Vorgaben zulässig: * in geschlossenen Räumen ist der Gemeindegesang untersagt; es besteht eine Maskenpflicht für die Besucher; Mindestabstand von 1,5 Metern * Die Teilnahme an Veranstaltungen von Kirchen so- wie Religions- und Glaubensgemeinschaften ist nur nach vorheriger Anmeldung zulässig, sofern die er- warteten Besucherzahlen zur Auslastung der räum- lichen Kapazitäten führen wird. Einschränkungen für Krankenhäuser, Einrichtun- gen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungs- bedarf und ambulante Pflegedienste * Der Besuch in diesen Einrichtungen ist nur nach vorherigem negativem Antigentest oder einem Atemschutz (FFP2) zulässig. * Das Personal von Pflegeeinrichtungen und ambu- lanten Pflegediensten hat einen Atemschutz (FFP2) Impressum Verantwortlich für den amtlichen zu tragen und wird zwei Mal die Woche mit einem Teil, alle sonstigen Verlautbarungen Antigentest getestet. Herausgeber: und mitteilungen: Bürgermeister Gemeinde Steinenbronn Johann Singer, 71144 Steinenbronn, Hotspotstrategie Druck und Verlag: Nussbaum Medien Stuttgarter Straße 5, oder sein/e Für besonders betroffene Regionen mit einer Inzidenz von Weil der Stadt GmbH & Co. KG, innerdienstliche/r Stellvertreter/in. 71263 Weil der Stadt, Verantwortlich für „Was sonst noch über 200 Neuinfektionen pro 100.00 Einwohnern pro Woche Merklinger Str. 20, und diffusen Infektionsgeschehen soll es auch weiterhin ver- interessiert“ und den Anzeigenteil: Telefon 07033 525-0, Klaus Nussbaum, Opelstraße 29, schärfende Regelungen (u. a. Ausgangsbeschränkung) geben. www.nussbaum-medien.de 68789 St. Leon-Rot Reisen InformATIonen 71263 Weil der Stadt, Tel.: 07033 Erneuter Appell auf nicht notwendige Reisen weitestgehend 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, erscheinungsweise: Das Amtsblatt Internet: www.gsvertrieb.de zu verzichten. Bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten erscheint in der Regel am Donners- ist die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmel- tag einer jeden Woche und wird Anzeigenverkauf: Nussbaum Medien, dung verpflichtend. Eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum kostenlos an alle Haushalte verteilt. Büro Echterdingen, Kanalstraße 17, von 10 Tagen nach Rückkehr besteht. Eine Beendigung der 70771 L.-Echterdingen, Tel. 0711 Vertrieb (Zustellung): G.S. Vertriebs 99076-0, Telefax 07033 3209 458, Quarantäne ist nur durch einen negativen Test möglich, der GmbH, Josef-Beyerle-Str. 2, echterdingen@nussbaum-medien.de frühestens 5 Tage nach Einreise abgenommen wurde.
8 Nr 51 · 17. Dezember 2020 Die Jagdausübung haben wir den momentanen Anforderun- gen angepasst, und erfolgt nach den Maßgaben unseres Arbeitskreis Flüchtlingshilfe Hygienekonzeptes. Gerne stehen wir unter E-Mail: schoenbuch@forstbw.de für Wir suchen für unsere Flüchtlingsfamilien gut erhaltene weitere Fragen zur Verfügung. • Kleinmöbel Und wie sieht es mit Wildfleisch aus? • Kleiderschrank Wildbret gehört zu den wenigen noch naturbelassenen Nah- Vielen Dank. Sie erreichen uns unter: rungsmitteln unserer Zeit. Das Wild lebt in der freien Natur akr.steinenbronn@web.de unter weitgehend natürlichen Verhältnissen. Das Fleisch ist mager, fett- und cholesterinarm. Bestellen können Sie Wildfleisch telefonisch unter Tel: 07157- Pflege der Biotope an der Kläranlage 27349-00 oder per E-Mail unter: schoenbuch@forstbw.de. In Zusammenarbeit mit dem NABU Waldenbuch/Steinen- bronn, der sämtliche Biotope der Gemeinde Steinenbronn betreut, wird der Bauhof der Gemeinde Steinenbronn in Das Standesamt berichtet den kommenden Wochen starke Gehölzschnittmaßnahmen an den 2 Biotopen neben der Kläranlage beginnen. Sterbefälle Dieter Paul Angermaier, verstorben am 30.11.2020 in Böb- lingen Wir gratulieren Unsere herzlichen Glückwünsche gelten am 19.12. Herrn Giovanni Cancedda zum 85. Geburtstag Wir gratulieren auch denjenigen, die aus persönlichen Grün- den nicht genannt sein wollen, sehr herzlich zu ihrem Eh- rentag und wünschen ihnen Gesundheit und persönliches Wohlergehen für das vor ihnen liegende Lebensjahr. Johann Singer, Bürgermeister Bücherei geschlossen Mit dem Beschluss der Landesregierung vom 11.12.2020 und in Absprache mit Fotos: Gemeinde Steinenbronn der Gemeindeverwaltung Steinenbronn, Nach Absprache müssen sämtliche Gehölze um die hat die Bücherei seit gestern geschlossen. Feuchtbiotope auf Stock gesetzt werden, damit die Ge- wässer wieder ausreichend besonnt und der Laubfall in die Lieferservice Gewässer minimiert wird. Wir bieten deshalb wieder verstärkt unseren Lieferservice an. Diese Maßnahmen sind notwendig um die Gewässer als Rufen Sie uns dazu an und teilen Sie uns Ihre Wünsche mit, geeigneten Lebensraum für die Amphibien zu erhalten und oder schreiben Sie eine E-Mail. Es kommt dann unser Bring- ggf. auch für weitere selten gewordene Amphibienarten Dienst bei Ihnen vorbei und übergibt Ihnen kontaktlos ihre schmackhaft zu machen. (z.B. Laubfrosch oder Kamm- Büchertasche. molch). Ansonsten werden alle fälligen Medien automatisch verlängert. Ihre Gemeinde Verwaltung Telefondienst für Bestellungen : Donnerstag 17.12. von 15 - 18 Uhr Montag 21.12. von 15 - 18 Uhr (zusätzlich) Aus dem Forstbezirk Schönbuch: Dienstag 22.12. von 15 - 18 Uhr Die Notwendigkeit einer Drückjagd und die Ausübung in Zei- Lieferung am selben Tag nach zeitlicher Vereinbarung! ten von Corona (Ab Mittwoch, den 23.12. hat die Bücherei offiziell mit dem Mittels einer Drückjagd können wir Wild sehr effektiv beja- Beginn der Weihnachtsferien geschlossen.) gen. Vor dem Hintergrund der Afrikanischen Schweinepest ist Der 1. Öffnungstag nach den Weihnachtsferien ist Stand heute dies zwingend notwendig. Unterlassen wir die Jagd, müssen am Dienstag, den 12. Januar 2021. Über Änderungen werden wir mit einem starken Anstieg der Wildschweinpopulation im wir Sie hier informieren. nächsten Jahr rechnen, womit die Gefahr der weiteren Aus- breitung der Tierseuche erheblich steigt. Daneben geht es Telefon: 1291-62 aber auch um klimastabile Wälder, die vor allem dann eine E-Mail: buecherei@steinenbronn.de Chance haben, wenn der Wildbestand diesen Bedürfnissen Bleiben Sie gesund und optimistisch! angepasst ist. Ihr Bücherei-Team
17. Dezember 2020 · Nr 51 9 Zum Jahresende Viele neue Bücher und Hörbücher für Erwachsene - siehe Findus-Online-Katalog www.steinenbronn.de/buch unter: Neuerwerbungen Freiwillige Feuerwehr Steinenbronn Termine im Dezember Aufgrund der bundesweiten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist der Übungsbetrieb bis auf Weiteres eingestellt! Die Dienstanweisung und Verhaltensregeln zur Lage COVID-19 bei der FF Steinenbronn vom 21.03.2020 bleiben unverändert und sind unbedingt einzuhalten! Leise, leise schlichen die Kleinen auf der unteren Ebene ins Kindergärten Zimmer. Ob sie den Nikolaus noch erwischen? … „Oooohhh!!! Große Äuglein, noch größere Aufregung und Begeisterung. „Ist er durchs Fenster entwischt?“ Das weiß keiner. Seine Arbeit war noch nicht getan, denn der Nikolaus ist auf die Kindergarten obere Ebene gehuscht und hat auch für die größeren Kinder “Am Steinenberg“ die Überraschung vorbereitet. Glücklich gingen die Kinder ins Wochenende, wohl wissend, Besinnliche Adventszeit dass der Nikolaus auch da vielleicht vorbei kommt, wenn die „In unsrer Mitte leuchtet das Licht, nun scheint es hell auf Schuhe ordentlich geputzt sind! deinem Gesicht. Das war nicht die einzige Überraschung in dieser schönen Du kleine Kerze mit warmem Schein leuchte in unsre Welt Zeit, sondern täglich warteten die Kinder gespannt im Ad- hinein!“ vents-Kreis, welches Kind wohl seinen Namen gezogen be- Am Kerzenschein freuten wir uns Groß und Klein über die kommt, denn dann …. denn dann…. konnte das Advents- besinnliche Adventszeit. Jeden Tag trafen wir uns im Kreis, päckchen empfangen werden. um gemeinsam die schöne Vorweihnachtszeit zu feiern. Nicht nur der Kerzenschein, sondern auch fein klingende Stimmen erhellten unser gemütliches Beisammensein. In der ersten Adventswoche freuten wir uns von Herzen auf den Nikolaus. Das muss er mitbekommen haben, denn schon am 04.12.2020 entschied er für die Kinder ein Nikolaus- Säckchen in unsere Kita zu bringen. Es gab als erstes ein lecker-süßes Nikolaus- Frühstück mit Hefezopf, Ho- nig oder Marmelade und dann - juhee spielen mit den Freunden. Doch plötzlich hörte man was. „Was ist denn das???“ „Glöck- Fotos: Kita chen!!!“ Die Kinder haben schnell erkannt, dass der Ni- Es sah so aus als würden wir dieses Jahr die vierte Advents- kolaus in unsrem Haus ist. kerze in der Kita anzünden können … es sah so aus… und kam doch anders. Weil aber unsere kleine Kerze alle fröhlich macht, nehmen wir sie in unseren Herzen mit nach Hause und verbreiten da die Freude und Wärme, die sie mit sich bringt: „Ich schenke dir ein Licht, es leuchtet nur für dich!“ Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes Weih- nachtsfest und einen gesunden Rutsch ins neue Jahr 2021! Denken Sie an den MUND-NASEN-SCHUTZ Foto: Nodar Chernishev/istock/Getty Images Plus
10 Nr 51 · 17. Dezember 2020 Freitag vor Weihnachten eine besinnliche Weihnachtsandacht Der Elternbeirat möchte sich ganz herzlich beim Steinen- mit allen Kindern und Eltern in der Kirche. Doch in diesem bronner Edeka Mummert für die Möglichkeit bedanken, Jahr ist auch das, wie so vieles andere, anders. die von Familie Breuning gespendeten Misteln verkaufen Der Kindergarten ist seit gestern geschlossen und so gehen zu dürfen. wir etwas überhastet und ohne Weihnachtsfeier in die Weih- nachtsferien. Ein kleine Trost: Die Adventsgeschichte werden wir Erzieherin- nen per KITA INFO APP den Kindern täglich weiter vorlesen, damit alle Kinder die Geschichte bis zur Geburt Jesu im Stall in Bethlehem verfolgen können. Auch ein herzlicher Dank an alle Eltern, die den Verkauf unterstützt haben und ein Dankeschön an alle, denen wir mit den Misteln eine Freude bereiten können. Der Erlös kommt vollständig den Kindern im Kindergarten Steinenberg zugute. Evangelischer Kindergarten “Unter dem Regenbogen“ Weihnachten „Adventskalender im Dezember wünsch ich mir so sehr…“ So singen die Kinder und freuen sich wie jedes Jahr auf diese Kiga Fotos: Kiga besinnliche Vorweihnachtszeit. Am Montag nach dem 1. Advent war der Kindergarten stim- Nun wünschen wir allen, trotz den Kontaktbeschränkungen, mungsvoll mit Lichterketten geschmückt, staunend liefen die ein besinnliches Weihnachtsfest und Gottes Segen für das Kinder durch das Haus und machten sich auf Entdeckungs- neue Jahr 2021. reise, wo es denn überall ein bisschen weihnachtet. Das Team des Evang. Kindergarten „Unter dem Regenbogen“ Von zwei Mamas haben wir selbstgemachte Adventskränze bekommen, die liebevoll geschmückt wurden und an denen wir jeden Morgen die Kerzen mit dem Lied „Tragt in die Welt nun ein Licht. Sagt allen: Fürchtet euch nicht. Gott hat euch Kindertagesstätte lieb, Groß und Klein. Seht auf des Lichtes Schein“ anzünden. Goldäcker Gerade das ist uns an Weihnachten so wichtig: Es ist zwar so vieles anders durch den Corona-Virus, aber Jesus der Retter ist geboren, das wollen wir auch in diesem Jahr feiern. Winter-Weihnachtszeit Deshalb hören wir wieder auf die alte Geschichte von Maria „Oh Tannenbaum, oh Tannenbaum wie schön sind deine und Josef, die sich auf den Weg nach Bethlehem machen, Blätter..!“ damit es Licht werden kann auf der Erde und Gottes Liebe In unserer Kita hat uns zum ersten Tag im Dezember ein Mensch wird. Tannenbaum überrascht. Im Vorfeld waren alle Kinder fleißig Natürlich gehört auch zu Weihnachten der Tannenbaum, wir damit beschäftigt die Holzanhänger bunt zu gestalten. Doch haben sogar zwei Bäume bekommen, die unsere Sonnen mit der Baum hat noch gefehlt. So haben wir uns dieses Jahr selbstgebasteltem Baumschmuck mit Begeisterung für uns dafür entschlossen einen Weihnachtsbaum für unseren ge- geschmückt haben. Nun begrüßen sie uns jeden Morgen am meinsamen Adventskreis zu besorgen. Eingang und im Flur. Natürlich konnte jedes Ad- Der Nikolaus hat wohl unser ventskind den Baum schmü- „Lasst uns froh und munter cken und er wurde von Tag sein…“ gehört das wir, nach- zu Tag bunter. dem wir die Geschichte vom Bischof Nikolaus hören durf- Rika, das Schaf begleitet uns ten, noch laut gesungen ha- dieses Jahr in unserem Ad- ben. Am 7. Dezember stand ventskreis. Jeden Tag erlebt an jedem Platz ein Säckchen Rika etwas neues und neue für jedes Kind, da war die Figuren und Tiere kommen Freude groß. hinzu. Jeden Tag ziehen wir ein Ad- ventskalender-Kind, zünden die Kerzen an und hören die Auch die Tröpfchen haben Weihnachtsgeschichte ein ihren kleinen Adventskreis kleines Stück weiter. Jeden mit einem Adventskranz und Tag kommen wir näher auf kommen immer freitags zu Weihnachten zu und eigent- der Sonnengruppe und der Kiga lich feiern wir traditionell am Weihnachtsbaum Regenbogengruppe hinzu.
17. Dezember 2020 · Nr 51 11 Böblingen-Sindelfingen Außenstelle Steinenbronn Rathaus (Nebeneingang), Stuttgarter Str. 5 Telefon: 07031 6400-76, Telefax: 07157 1291-26 E-Mail: steinenbronn@vhs-aktuell.de Internet: www.vhs-aktuell.de Ansprechpartnerin: Agnes Pfeifer Rika auf dem Weg zur Krippe Gemeinsam singen wir Lieder, hören Geschichten und essen selbstgebackene Plätzchen. Adventskreis Plakat: vhs Dieses Jahr fiel der Nikolaustag auf einen Sonntag und der Neues vhs.Programm ab 15. Januar 2021 Nikolaus hat uns eine Videobotschaft und für jedes Kind eine Die neue Programmzeitschrift der vhs.Böblingen-Sindelfingen gefüllte Socke dagelassen. Danke lieber Nikolaus, dass du bei liegt ab Freitag, 15. Januar 2021, in 80 Auslagestellen der uns warst und bis zum nächsten Jahr! Region kostenlos zum Mitnehmen bereit, darunter alle SB- Ganz besonders innerhalb unserer Adventszeit war der Tag Bereiche der Kreissparkasse Böblingen und der Vereinigten an dem wir Besuch von Frau Preusche aus der Bücherei Volks- und Raiffeisenbanken, real-Märkte, das breuninger- bekommen haben und die Kamishibaigeschichte „Der kleine LAND Sindelfingen, die Mercaden Böblingen, Rathäuser, Weihnachtsmann“ gehört haben. An dieser Stelle wollen wir Buchhandlungen und alle 13 vhs-Standorte. Online gibt es alle Kurse bereits ab dem 18. Dezember 2020 uns nochmals herzlichst bedanken! zur Buchung auf www.vhs-aktuell.de. Alle Live-Online-Kurse der vhs. finden Sie unter webinare-vhs.de. Doch die Adventszeit wurde gegen Ende doch ein we- Kursunterbrechung wegen Lockdown ab 16. Dezember nig anders als geplant. Mit Wie Sie aus den Medien erfahren haben, ist das gesamte den neuen Maßnahmen ver- Land ab Mittwoch, den 16. Dezember im Lockdown. Auch suchen wir alle gesund und wir als Volkshochschule müssen uns selbstverständlich an munter die Weihnachtszeit diese Regeln halten und unterbrechen daher alle Kurse ab gemütlich zu verbringen und dem 16.12. Wir melden uns bei Ihnen, sobald Ihr persön- licher Kurs wieder fortgesetzt wird. gut ins neue Jahr zu kom- Wie auch bei den bisherigen Maßnahmen ist es uns nicht men. möglich, Unterrichtsstunden anschließend nachzuholen. Als Weihnachtsgeschenk sol- Wir werden Ihnen aber selbstverständlich die anteilige Ge- len eure gebastelten Engel bühr am Ende des Semesters zurückerstatten. Licht ins Dunkle bringen und Wir wünschen Ihnen und Ihren Liebsten alles Gute, Ge- euch Wärme und Gemütlich- sundheit und frohe Weihnachten. keit geben. Ihre vhs.Böblingen-Sindelfingen Zuletzt möchten wir unseren Eltern unseren herzlichsten Nikolaussocke Fotos: Kita Goldäcker Dank aussprechen: Danke Soziale Dienste für Ihre Mithilfe, Ihr Vertrauen und Ihr Verständnis in dieser Zeit. Diakonie- und Sozialstation Ein großes Dankeschön auch an unser Team, das uns immer Schönbuch tatkräftig unterstützt und tolle Ideen einbringt. Danke, dass wir so ein tolles Team sind! Im Hasenbühl 16, 71101 Schönaich Tel. 07031 70204-50 Wir wünschen allen eine besinnliche Weihnachtszeit und freu- Geschäftsführung: Timo Kamprad Tel. 07031 70204-52 en uns auf das nächste Jahr mit euch! Pflegedienstleitung: Christina Ulmer Tel. 07031 70204-50
12 Nr 51 · 17. Dezember 2020 Nachbarschaftshilfe im Krankenpflegeverein Steinenbronn Einsatzleitung: Bärbel Maisch Tel. 07157 520352 Sonstige Bekanntmachungen Palliative Care Team Landkreis Böblingen In der Au 10, 71229 Leonberg Ambulante ärztliche und pflegerische Versorgung (SAPV) MINISTERIUM FÜR SOZIALES UND Telefon für Aufnahmen: Tel. 07152 3304-424 INTEGRATION Montag - Freitag 8.00 bis 16.30 Uhr Aufruf an freiwillige Helferinnen und Helfer zur Mitarbeit in den Corona-Impfzentren des Landes Gesundheitsminister Manne Lucha: Die anstehende Imp- fung ist eine Herkulesaufgabe, bei der wir jede Unterstüt- zung gut gebrauchen können“ IAV-Stelle Schönbuch Das Land Baden-Württemberg setzt große Hoffnungen auf Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle für hilfebedürf- eine wirksame Impfung gegen Corona. „Die geplante Impfung tige und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. von vielen Millionen Baden-Württembergerinnen und Baden- Weitere Angebote: Württembergern ist eine Herkulesaufgabe, die alle unterstüt- - Betreuungsgruppen für demenzkranke Menschen zenden Hände braucht. Wir freuen uns daher sehr, dass schon - Häuslicher Betreuungsdienst so viele Menschen ihre Bereitschaft signalisiert haben, dass - Besuchsdienst sie helfen wollen“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha - Gesprächkreis für depressive ältere Menschen am Montag (14. Dezember) in Stuttgart. Das Land sucht für - Angehörigengesprächskreis einmal monatlich diese große Aufgabe freiwillige Helferinnen und Helfer. Andrea Schmidt, Telefon (07031) 7 02 04 56 Bis spätestens Anfang Januar soll ein erster Impfstoff gegen Gesprächskreis für Angehörige von demenzkranken Menschen: SARS-CoV-2 zur Verfügung stehen. „Wir bereiten uns gerade In der Regel jeden 4. Dienstag im Monat, mit Hochdruck darauf vor, unverzüglich mit der freiwilligen Sonnenhof in Waldenbuch, Vordere Seestr. 19. Schutzimpfung zu starten, sobald der erste Impfstoff zur Ver- Information und Anmeldung über die IAV-Stelle (Frau Schmidt) fügung steht. Das heißt auch, dass wir viel Personal anwerben müssen“, so der Gesundheitsminister weiter. Die Impfstrategie des Landes sieht für eine rasche Impfung Hebammen der Bürgerinnen und Bürger insgesamt 59 Impfzentren sowie Tel. 523888 Frau Gaupp, Waldenbuch unterstützende Mobile Impfteams vor, damit rasch eine hohe Tel. 880846 Frau Arwaneh, Waldenbuch Anzahl von Menschen geimpft werden kann. Tel. 721457 Frau Schweitzer, Steinenbronn Ab 15. Dezember werden zunächst neun Zentrale Impfzentren Tel. 7217176 Frau Schneider, Steinenbronn des Landes (ZIZ) in den Universitätsstädten Ulm, Tübingen, Heidelberg und Freiburg sowie zusätzlich in Stuttgart, Karls- ruhe, Offenburg und Rot am See eingerichtet. Ab 15. Januar 2021 folgen weitere 50 Kreisimpfzenten (KIZ). Zusätzlich wer- Ökumenischer Hospizdienst den Mobile Impfteams (MIT) eingerichtet, die zunächst den Böblingen Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen einen Zugang zum Impfstoff ermöglichen. Ambulanter Erwachsenenhospizdienst Region Böblingen Für den Einsatz in den Impfzentren sucht das Land freiwillige Schwerkranke begleiten, Sterbenden nahe sein, Helferinnen und Helfer, die eine Bezahlung erhalten. Angehörige stützen Wer kann sich als freiwilliger Helfer melden? Hospizgruppe Schönaich, Steinenbronn, Waldenbuch ❏ Medizinisches Fachpersonal: Pflegekräfte, Medizinisch- Einsatzleitung: Tel: 07031 3049402 Technische Assistenten, Apotheker/Pharmazeutisch-Tech- nische Assistenten, Rettungssanitäter, Notfallsanitäter, Me- dizinstudierende ab dem 7. Semester oder im Praktischen Jahr. Ökumenischer Kinder- und Jugend- ❏ Personen für Verwaltungsaufgaben, Begleitung zum Impf- hospizdienst im Landkreis Böblingen bereich, Unterstützung der Abläufe an der Anmeldung und bei der Dokumentation. Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst im Landkreis Ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Mitarbeit in den Impf- Böblingen zentren des Landes und den gewünschten Standort können Dasein, Zuhören, Zeit haben Freiwillige direkt bei den jeweils für ihre Region zuständigen Einsatzleitung: Tel: 07031 6596401 Regierungspräsidien erklären: ImpfhilfeBW@rpk.bwl.de (Regierungspräsidium Karlsruhe) ImpfhilfeBW@rpf.bwl.de (Regierungspräsidium Freiburg) ImpfhilfeBW@rps.bwl.de (Regierungspräsidium Stuttgart) ImpfhilfeBW@rpt.bwl.de (Regierungspräsidium Tübingen) Krisentelefon Achtung: Zu verwenden ist dafür die auf den jeweiligen Inter- netseiten der Regierungspräsidien unter „Aktuelles“ eingestell- te Einwilligungserklärung: Das Krisentelefon richtet sich an Regierungspräsidium Stuttgart: www.rp-stuttgart.de - Pflegende Angehörige Regierungspräsidium Karlsruhe: www.rp-karlsruhe.de - Seniorinnen und Senioren Regierungspräsidium Tübingen: www.rp-tuebingen.de - In der Altenarbeit Tätige Regierungspräsidium Freiburg: www.rp-freiburg.de Wir unterstützen Sie durch - Beratung in kritischen Lebens- und Pflegesituationen Der Impfbetrieb soll in der Regel von 7 bis 21 Uhr in zwei Schichten an sieben Tagen pro Woche durchgeführt werden. - Vermittlung von Gesprächskreisen für pflegende Angehörige Die Betriebszeiten der mobilen Teams werden bedarfsgerecht und weiteren Angeboten im Rahmen der Altenhilfe geregelt. Die nähere vertragliche Ausgestaltung obliegt dem - Vermittlung an weiterführende Hilfen Betreiber des jeweiligen Impfzentrums. Die Verantwortlichen Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 16 bis 18 Uhr nehmen je nach Bedarf Kontakt zu angemeldeten Freiwilligen unter der Telefonnummer 07031 663-3000. auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Diese können Montags auch in türkischer Sprache. selbst entscheiden, an welchem Standort und in welchem
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