Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg

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Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg
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                                              Nummer 8                                             Donnerstag, 25. Februar 2021

                  Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021
ngen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021
                        Maskenpflicht
                                                                            Medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske)
                        In folgenden Bereichen muss eine                    • Reduziert Tröpfchen und Spritzer beim
                        medizinische Maske getragen werden:                   Sprechen, Husten oder Niesen
                        • Im öffentlicher Personenverkehr                   • Fremdschutz, kein zuverlässiger Eigenschutz
                        • Beim Einkaufen                                    • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll)
                        • In Arbeits- und Betriebsstätten,                  • Kennzeichnung: DIN EN 14683:2019-10
                          Einsatzorten, sowie in Handwerks- und
                          Dienstleistungsbetrieben                          Atemschutzmaske (FFP2 oder KN95/N95)
                        • In Arztpraxen, Krankenhäusern und                 • Schützt vor dem Einatmen kleinster Partikel
                          Pflegeeinrichtungen.                 NE
                                                                  U           und Tropfen
                          Ausnahme: Personal, das nicht direkt              • Fremd- und Eigenschutz
                          mit Patient*innen oder Bewohner*innen in          • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) Kann
                          Kontakt ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95-           unter bestimmten Voraussetzungen mehrfach
                          Pflicht befreit.                                    verwendet werden.
                          • Während Veranstaltungen der Religions-          • Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95
                            ausübung

                                                                              Ausgangsbeschränkungen                             NE
                        Kontaktbeschränkungen                                                                            U
                        Private Treffen im öffentlichen oder privaten         Landesweite Ausgangebeschränkungen
                        Raum nur noch im Kreis des eigenen Haushalts          sind aufgehoben.
                        plus höchstens eine weitere Person, die nicht         Die Stadt- und Landkreise sind angewiesen,
                        zum eigenen Haushalt gehört.                          nächtliche Ausgangsbeschränkungen von
                        Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich        21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung
                        14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Regelung        umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von
                        dient dazu besondere Härtefälle abzufangen.           50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je
                                                                              100.000 Einwohner sieben Tage in Folge bei
                                                               +              einem diffusen Infektionsgeschehen
                                                                              überschritten ist.
                        Regelung für Kinderbetreuung:
                        Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen             Ansprechpartner der Stadt- und Landkreise
                        zusammen in einer festen, familiär oder               auf » Baden-Württemberg.de.
                        nachbarschaftlich organisierten Betreuungs-
                        gemeinschaften betreut werden.

                        Bildung & Betreuung                         NE
                                                                       U       Reisen
                        • Kitas sollen ab 22. Februar für den Regel-           Appell: Verzichten Sie auf private Reisen
                          betrieb unter Pandemiebedingungen öffnen.            sowie Ausflüge zu touristischen Zielen.
                        • An Grundschulen Präsenzunterricht im                 Verstärkte Kontrollen und Zugangs-
                          Wechselbetrieb ab dem 22. Februar,                   beschränkungen an tagestouristischen
                          Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt.
                                                                               Hotspots durch die örtlichen Behörden.
                        • Weiterhin Fernunterricht an allen
                          weiterführenden Schulen.
                                                                               Nicht gestattet:
                        • Sonderregelung für Abschlussklassen sind
                          möglich und werden individuell festgelegt.            Touristische Busreisen
                        • Notbetreuungen bis Klassenstufe 7 und für             Touristische Übernachtungsangebote
                          alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen             (auch Campingplätze)
                          Bildungs- und Beratungszentren weiterhin
                          möglich. Ansprechpartner sind die Schulen            Weiterhin möglich:
                          und Kitas vor Ort.                                    Geschäftsreisen
                        • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen                 Reisen und Übernachten in
                          schließen für den Publikumsverkehr,                     besonderen Härtefällen
                          Online-Unterricht möglich.
                        • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen
                          schließen.
                        • Fahrschulen geschlossen. Onlineunterricht
                          möglich.                                                                                    Stand: 13.02.2021
                                                                           Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de
Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg
2                                                                                                                                             Nummer 8
                                                                                                                            Donnerstag, 25. Februar 2021

Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021
    Arbeiten                                                 Einzelhandel
    • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet         Der Einzelhandel bleibt weiterhin geschlossen.
      die gesundheitliche Fürsorge gegenüber
      ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen.                  Lediglich Geschäfte mit Produkten für den        Besonderheiten:
    • Home Office, sofern möglich.                           täglichen Bedarf bleiben geöffnet:               • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe
    • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst-                                                                   können Lieferdienste anbieten.
      und Geschäftsbetriebes.                                   Babyfachmärkte                               • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe
    • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen,               Bäckereien und Konditoreien                    können Abholangebote (Click & Collect)
      sofern nicht online auch in Präsenz                       Banken                                         anbieten. Dabei müssen feste Zeitfenster für
      durchführbar.                                             Drogerien                                      die Abholung vereinbart werden. Die Hygiene-
    • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der                   Getränkemärkte                                 konzepte vor Ort müssen eingehalten und
      Mindestabstand von 1,5 Metern zu den                      Großhandel                                     Warteschlangen vermieden werden.
      Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann                Hörgeräteakustiker                           • Handwerksbetriebe, die keine körpernahen
      (auch im Freien).                                         Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten          Dienstleistungen anbieten, dürfen weiterhin
    • An den Betrieb angepasste Hygiene-                         sowie Ersatzteilverkauf                        arbeiten.
      auflagen.                                                 Lebensmittelmärkte                           • Geschäfte mit Mischsortiment dürfen alle
                                                                Metzgereien                                    Waren verkaufen, wenn die Produkte für
                                                                Optiker                                        den täglichen Bedarf zu 60% überwiegen.
    Gesundheit & Soziales                                       Orthopädieschuhtechniker                       Sollte das Sortiment der verbotenen
    • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern,                     Poststellen und Paketshops, aber ohne          Artikel überwiegen, darf das Geschäft mit
      Pflegeheimen, Senioren- und                                den Verkauf von weiteren Waren                 einer räumlichen Abtrennung lediglich die
      Behinderteneinrichtungen.                                 Reformhäuser                                   Artikel des täglichen Bedarfs verkaufen.
    • Keine Isolation der Betroffenen.                          Reinigung und Waschsalons
    • Übernahme der Kosten von regelmäßigen                     Reise- und Kundenzentren für den             Regelung für offene Geschäfte:
      SARS-CoV2-Schnelltests für                                 öffentlichen Verkehr                         • Geschäfte mit weniger als 10 m²
      Patienten*innen und Besucher*innen.                       Sanitätshäuser                                 Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in.
    • Regelmäßige, verpflichtende Tests                         Tafeln                                       • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e
      des Pflegepersonals von Alten- und                        Tankstellen                                    Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche.
      Pflegeheimen.                                             Telefonshops für Reparatur, Austausch        • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:
                                                                 und Störungsbehebung                           ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für
                                                                Tierbedarf- und Futtermärkte                   den Lebensmitteleinzelhandel).
                                                                Wochenmärkte                                 • Maskenpflicht vor den Geschäften und
                                                                Zeitschriften- und Zeitungskioske              auf den Parkplätzen.
                                                                                                              • Gesteuerter Zutritt.
                                                             Eine vollständige Liste finden Sie auf           • Warteschlangen vermeiden.
                                                             » Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                              Stand: 13.02.2021
                                                                                                                  Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de

Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021
    Dienstleistungen                                       Gastronomie                                           Religionsausübung
    Geschlossen:                                           Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller             Gottesdienste und Beerdigungen unter
     Barbershops                                          Art bleiben geschlossen.                               Hygieneauflagen.
                                                           • Ausnahme für Speisen zur Abholung                    • Einhalten der AHA-Regeln über die
     Kosmetikstudios
                                                             (bis 20 Uhr) oder Lieferung.                           gesamte Dauer.
     Kosmetische Fußpflegesalons                                                                                 • Tragen von medizinischen Masken.
                                                           • Kein Ausschank und Verzehr von
     Massage- und Wellnessbetriebe                          alkoholischen Getränken im öffentlichen              • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr
     Nagelstudios                                           Raum.                                                  als 10 Personen mindestens zwei
     Piercingstudios                                      • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken                  Werktage zuvor bei den zuständigen
     Prostitutionsgewerbe                                   in verschlossenen Behältnissen erlaubt.                Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für
     Sonnenstudios                                                                                                 Beerdigungen.
     Tattoostudios                                        Kantinen schließen überall dort, wo es die             • Kein Gemeindegesang.
                                                           Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum
    Geöffnet sind medizinisch notwendige                   Mitnehmen sind erlaubt.
    Dienstleistungen (auch ohne Rezept) in
    den Bereichen:
     Ergotherapie                                         Veranstaltungen
     Fußpflege/Podologie                                 Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen
     Logopädie                                            im öffentlichen Raum.
     Physiotherapie                                       Ausnahmen:
     Rehasport                                            • Gerichtsverhandlungen.                           Abstand            Hygiene          Medizinische
    Außerdem geöffnet:                                     • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit        halten          praktizieren       Maske tragen
     Hundesalons und ähnliche Einrichtungen                 und Ordnung dienen.
        zur Tierpflege. Das Tier muss kontaktarm           • Betriebsversammlungen.
        und innerhalb eines definierten                    • Prüfungen und deren Vorbereitung.
        Zeitfensters übergeben werden.                     • Eheschließungen.
                                                           • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge
                                            NE
    Ab 1. März:                                U             dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe).
    Friseure sollen ab 1. März wieder öffnen               • Nominierungs- und Wahlkampf-                           Corona-App            regelmäßig
    können, wenn es das Infektionsgeschehen                  veranstaltungen, sowie dazugehörige                      nutzen                 lüften
    zulässt. Voraussetzung ist eine vorherige                Unterschriftensammlungen.
    Anmeldung und Reservierung der
    Kund*innen innerhalb eines Zeitfensters.

                                                                                                                                                                Stand: 13.02.2021
                                                                                                                    Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de
Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg
Nummer 8
                                        Donnerstag, 25. Februar 2021                                                                                                                                   3
                                           Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021
                                                 Kultur- und Freizeitgestaltung                 Sport
                                                 Kultur- und Freizeiteinrichtungen              Für Sport und Bewegung im öffentlichen
                                                 bleiben geschlossen.                           Raum gilt die Regelung: Ein Haushalt             Weitere Informationen auf
                                                                                                plus eine weitere Person, die nicht zum
                                                 Geschlossen:                                   Haushalt gehört. Kinder bis 14 Jahren            » Baden-Württemberg.de
                                                  Ateliers (Publikumsverkehr)                  werden dabei nicht mitgezählt. Für Sport
                                                  Ausflugsschiffe                              auf weitläufigen öffentlichen oder privaten
                                                  Bibliotheken und Archive (Abholangebote      Sportanlagen, ist dagegen nur entweder
                                                   möglich)                                     alleine, zu Zweit oder mit den Angehörigen
                                                                                                des eigenen Haushalts möglich.
                                                  Camping- und Wohnmobilstellplätze
                                                  Diskotheken und Clubs                        Alle weiteren öffentlichen und privaten
                                                  Freizeitparks und Indoorspielplätze          Sportstätten sind für den Publikumsverkehr
                                                  Kinos und Autokinos                          geschlossen:
                                                  Kletterparks (drinnen und draußen)
                                                                                                                                                      §
                                                                                                 Fitnessstudios aller Art                                       Corona-Verordnung
                                                  Konzerte und Kulturhäuser                     Schwimm- und Spaßbäder                                         des Landes
                                                  Krabbelgruppen                                Skilifte und Gondeln
                                                  Messen                                        Tanz- und Balettschulen
                                                  Museen und Ausstellungen                      Thermen und Saunen                                             Tagesaktuelle
                                                  Opern                                         Vereinssportstätten                                            Infektionszahlen
                                                  Spielbanken- und hallen                       Wettkampf-, Mannschafts- und
                                                  Theater                                         Kontaktsportstätten
                                                  Tierparks                                     Yogastudios                                                    Impfstrategie und
                                                  Volksfeste o.ä.                                                                                               umfangreiches FAQ
                                                  Wettannahmestellen                           Für Schulsport und Studienbetrieb dürfen die
                                                  Zirkusse                                     Einrichtungen geöffnet werden.
                                                  Zoologische und botanische Gärten
                                                                                                Weitläufige Anlagen im Freien geöffnet:
                                                 Geöffnet:                                       Golfplätze
                                                  Spielplätze im Freien                         Hundesportplätze
                                                  Wandern und Spazieren                         Reitanlagen
                                                                                                 Tennisplätze
                                                                                                 Modellflugplätze

                                                                                                Die Benutzung der Umkleiden oder Aufenthalts-
                                                                                                räume ist nicht gestattet.

                                                                                                Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder
                                                                                                Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt.
                                                                                                                                                                                             Stand: 13.02.2021
                                                                                                                                                  Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de

                                        landtagswahl am 14. März 2021

                                        Wahlberechtigt und wählbar sind deutsche Staatsbürger,
                                        die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit
                                        mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnen.
                                        Jeder Wähler hat nur eine Stimme und wählt damit in seinem
                                        Wahlkreis einen Kandidaten.

                                                Sie möchten wählen, aber auf Grund der aktuellen Lage kein Wahllokal betreten?
                                                                                 Dann beantragen Sie ganz einfach Briefwahl!

                                                                         Dadurch kann das Infektionsrisiko durch das Vermeiden von persönlichen
Foto: Keport/iStock/Getty Images Plus

                                                                         Kontakten bis auf ein Minimum reduziert werden. Mit Ihrer Wahlbenachrich-
                                                                         tigung können Sie die Briefwahlunterlagen beantragen. Dies ist zum einen
                                                                         online unter www.affalterbach.de oder schriftlich, mit dem Wahlscheinan-
                                                                         trag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung, möglich.

                                                                             Bitte machen Sie von ihrem Wahlrecht gebrauch!
Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg
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                                                                                                                      Donnerstag, 25. Februar 2021

                                                                                   Jubilarbesuche bis auf Weiteres abgesagt.
                                                                                   Aufgrund der Corona-Lage hat sich die Gemeinde Af-
                                                                                   falterbach dazu entschlossen, alle Besuche zu Geburts-
                                                                                   tags- und Ehejubilaren abzusagen. Dies gilt für die Be-
                                                                                   suche des Bürgermeisters und die Besuche durch die
                                                                                   Amtsbotin. Wir bitten um Verständnis für die Maßnahme,
                                                                                   allerdings ist angesichts der Lage diese Entscheidung
                                                                                   dringend notwendig.

                                                                                  Amtliches

                                                                                 einladung zur gemeinderatssitzung
                                                                                 am Donnerstag, 25. Februar 2021
                                                                                 in die Kelter Affalterbach (Kelterplatz), Kelterplatz 1
                                                                                 § 1    Ausscheiden von Herrn Richard Häußermann aus
                                                                                        dem Gemeinderat
                                                                                        a) Feststellung von wichtigen Gründen
                                                                                        b) Verabschiedung
                                                                                 § 2    Nachrücken von Herrn Michael Angermüller in den
                                                                                        Gemeinderat
                                                                                        a) Feststellung von Hinderungsgründen
                                                                                        b) Verpflichtung
                                                                                 § 3    Besetzung der Ausschüsse
                                                                                 § 4    Erweiterung Elsa-Brodbeck-Kindergarten
                                                                                        - Detailplanung
                                                                                 § 5    Änderung des Regionalplans Region Stuttgart zur
                                                                                        Feststellung einer Regionalen Entwicklungsachse
ortsbücherei bietet
                                                                                 § 6   Bausachen
         Medien-Abholservice an!
                                                                                       a) Neubau einer Wohncontaineranlage,
                                                                                          Flst. 4049 + 4050
liebe leserinnen und leser,                                                      § 7 Verschiedenes
die Ortsbücherei Affalterbach bleibt aufgrund der aktu-
ellen Corona-Verordnung bis auf Weiteres geschlossen.
Alle entliehenen Medien werden automatisch verlängert.
Es gibt seit 21. Januar 2021 einen Medien-Abholservice.
Während des Lockdowns können in der Ortsbücherei Me-
dien bestellt und dann kontaktlos abgeholt werden. Somit
ist auch weiterhin das Ausleihen von Büchern, DVDs,
CDs, Zeitschriften und Tonie-Figuren möglich.
Sie suchen maximal 10 bestimmte, verfügbare Medien                                  Denken Sie an den
über unseren Online-Katalog im Internet wwwopac.rz-kiru.
de/affalterbach/index.asp oder Sie geben uns grobe An-                              MUND-NASEN-SCHUTZ
gaben was Sie möchten und wir stellen ein „Überra-
schungspaket“ zusammen.

Und so funktioniert der Abholservice:                                                                                           Foto: Nodar Chernishev/istock/Getty Images Plus

1. Maximal 10 Medien per E-Mail (rund um die Uhr;
   buecherei@affalterbach.de) oder telefonisch (Diens-
   tag und Donnerstag, 16 - 19 uhr, 07144/835340) be-
   stellen                                                                        IMPRESSUM                           Verantwortlich für den amtlichen
2. Abholtermin (Dienstag und Donnerstag) wird verein-                                                                 Teil, alle sonstigen Verlautbarungen
   bart                                                                           Herausgeber:                        und Mitteilungen: Bürgermeister
3. Medien zum vereinbarten Termin abholen                                         Gemeinde Affalterbach               Steffen Döttinger, 71563 Affalterbach,
                                                                                  Druck und Verlag: Nussbaum Medien   Marbacher Straße 17, oder sein
                                                                                  Weil der Stadt GmbH & Co. KG,       Vertreter im Amt.
Sie können auch E-Books, E-Paper und E-Audios mit                                 71263 Weil der Stadt,               Verantwortlich für „Was sonst noch
Ihrem Affalterbacher Bücherei-Ausweis über die Onleihe                            Merklinger Str. 20,                 interessiert“ und den Anzeigenteil:
Ludwigsburg (www.onleihe-lb.de) rund um die Uhr aus-                              Telefon 07033 525-0,                Klaus Nussbaum, Opelstraße 29,
leihen.                                                                           www.nussbaum-medien.de              68789 St. Leon-Rot
              Ich freue mich auf Sie
                 Mit herzlichen Grüßen                                            INFORMATIONEN                       Tel.: 07033 6924-0,
           Ihre Büchereileiterin Sonja Hübner                                                                         E-Mail: info@gsvertrieb.de
                                                                                  Vertrieb (Abonnement und            Internet: www.gsvertrieb.de
                                                                                  Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH,   Anzeigenverkauf:
                                        Foto: FotoDuets/iStock/GettyImagesPlus    Josef-Beyerle-Str. 2,               wds@nussbaum-medien.de
                                                                                  71263 Weil der Stadt,
Nummer 8
Donnerstag, 25. Februar 2021                                                                                         5
                            WichTige TeleFoNNuMMerN
                                                              Telefon-Nr.           e-Mail
   (Zentrale)                                                 8353-0                gemeinde@affalterbach.de
                                                              Telefax-Nr. 8353-53
   Bürgermeister Döttinger                                    8353-10               s.doettinger@affalterbach.de
   Frau Bender (Zentrale/Vorzimmer BM)                        8353-18               n.bender@affalterbach.de
   Herr Langner (Leiter Hauptamt)                             8353-20               a.langner@affalterbach.de
   Frau Brendel (Vorzimmer Hauptamt)                          8353-25               a.brendel@affalterbach.de
   Frau Hennrich-Bauer (Bauamt/Ordnungsamt)                   8353-21               b.bauer@affalterbach.de
   Frau Kristmann (Bürgerbüro)                                8353-23               s.kristmann@affalterbach.de
   Frau Götz (Bürgerbüro)                                     8353-24               i.goetz@affalterbach.de
   Frau Pantle (Standesamt)                                   8353-27               p.pantle@affalterbach.de
   Frau Gläser (Leiterin Finanz-/Bauverwaltung)               8353-30               j.glaeser@affalterbach.de
   Frau Hochmuth (Vorzimmer Finanz-/Bauverwaltung)            8353-33               m.hochmuth@affalterbach.de
   Frau Kübler (Steueramt)                                    8353-31               a.kuebler@affalterbach.de
   Frau Binder (Gemeindekasse)                                8353-32               m.binder@affalterbach.de
   Frau Hübner (Bücherei)                                     8353-40               buecherei@affalterbach.de
   Frau Müller (Integrationsbeauftragte)                      8353-22               t.mueller@affalterbach.de

    Weitere wichtige Telefonnummern                          gemeindeverwaltung Affalterbach

                                           Tel.-Nr.          Sprechzeiten:
   Bauhof                                  0174 3100409      Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
   Störung Wasserversorgung                                  Donnerstag                          15.30 - 19.30 Uhr
   innerhalb der Dienstzeit                07144 8982364
                                                             Konten der gemeindekasse:
   außerhalb der Dienstzeit                07345 96382120
   Notruf                                  112 o. 110        Kreissparkasse Ludwigsburg
                                                             IBAN DE73 6045 0050 0003 6412 77 BIC SOLADES1LBG
   Krankentransporte Ludwigsburg           07141 19222
                                                             Volksbank Ludwigsburg
   Polizeirevier Marbach                   9000              IBAN DE59 6049 0150 0010 3750 07 BIC GENODES1LBG
   Grundschule - Hausmeister -             0174 3100914
   Grundschule                             887758-10         Notdienste
   - Rektorat - Frau Sembritzki
                                                             Ärztlicher Sonntagsdienst
   - Sekretariat - Frau Rohn
                                                             Notfallpraxis Ludwigsburg, Erlachhofstr. 1, 71640 Ludwigs-
     sekretariat@apfelbach.schule.bwl.de
                                                             burg, Telefon: 116 117, werktags von 18:00 bis 8:00 Uhr,
   Kernzeitenbetreuung / Hort              887758-61         Wochenende von Freitag, 16:00 bis Montag, 8:00 Uhr.
   Jugendmusikschule, C. Burgmann          07142 913846
   - M. Fuchs                              331426
                                                             Bereitschaftsdienst der Apotheken
                                                             Freitag 26. Februar 2021
   - Verwaltung, Fr. Rohn                  887758-10/38913   Apotheke Palm, Marktstr. 22, 71672 Marbach,
     afb-musikschule@web.de                                  Tel. 07144 5360
                                                             Samstag 27. Februar 2021
   Kindertagesstätte Klingenstraße         887758-30         Römer-Apotheke, Studionstr. 7, 71726 Benningen,
   Kindergarten Birkhau                    36041             Tel. 07144 14693
                                                             Sonntag 28. Februar 2021
   Elsa-Brodbeck-Kindertagesstätte         38951             Apotheke Kirchberg, Kirchplatz 1, 71737 Kirchberg,
   Syna, Störung Strom                     07144 266-233     Tel. 07144 36726
   Gas                                     07144 266-211     Montag 1. März 2021
                                                             Neckar-Apotheke, Tiefengasse 19, 74379 Ingersheim,
   Bezirks-Schornsteinfegermeister Frank   07134 916984
                                                             Tel. 07142 20280
   Bezirks-Schornsteinfegermeister Wich    07193 2130398     Dienstag 2. März 2021
   Kleeblatt Affalterbach                  88766-0           Apotheke am Bahnhof, Rielingshäuser Str. 1, 71672 Marbach,
                                                             Tel. 07144 4073
   Grundbuchamt Heilbronn                  07131 3898500     Mittwoch 3. März 2021
                                                             Palm´sche Apotheke am Rathaus, Marktplatz 10,
                                                             71691 Freiberg, Tel. 07141 707677
                                                             Donnerstag 4. März 2021
                                                             Stadt-Apotheke, Bei der Stadtmauer 1, 71723 Großbottwar,
                                                             Tel. 07148 922273
6                                                                                                                            Nummer 8
                                                                                                           Donnerstag, 25. Februar 2021

Aff

       Stadt/Gemeinde                                                        Wahlkreis (Nummer und Name)
       Affalterbach                                                          14 Bietigheim­Bissingen

Wahlbekanntmachung
1.           Am 14. März 2021 findet die Wahl zum 17. Landtag von Baden­Württemberg statt.
             Die Wahlzeit dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.
                                                                           Zahl
                                                                                  ­ allgemeine Wahlbezirke ­
      2.     Die Gemeinde          bildet einen Wahlbezirk ist in folgende 4        eingeteilt:
           Nummer des
                                                      Abgrenzung des Wahlbezirks                              Wahlraum
           Wahlbezirks
                             Burgunderstraße, Goethestraße, Hauffstraße, Hölderlinweg, Im
                             Schönblick, Lessingstraße, Rebenweg, Rieslingstraße, Sylvaner­        Rathaus Bücherei
       001­01                straße, Trollingerstraße, Winzerweg, Auenweg, Dorfwiesen, Hoch­       Zimmer 1.03
                             dorfer Straße, Siegelhäuser Straße, Brunnenstraße, Böllenäcker,       ­rollstuhlgerecht­
                             Im Stauch, Im Wiesengrund, Karlstraße
                             August­Lämmle­Straße, Jahnstraße, Lerchenstraße, Waldstraße,
                             Lembergweg, Kernerstraße, Mörikestraße, Schillerstraße, Uhland­       Rathaus Bürgerbüro
       001­02                straße, Bogenstraße, Weinberggasse, Kelterplatz, An der Wette,        Zimmer 1.01
                             Kirchgasse, Schulgasse, Seestraße, Erdmannhäuser Weg, Kirch­          ­rollstuhlgerecht­
                             berger Weg
                             Birkachhof, Ortsstraße, Am Feuersee, Backnanger Straße, Bahn­
                             hofstraße, Beckentalweg, Benzstraße, Bittenfelder Weg, Daimler­
                             straße, Dinkelweg, Erdmannhäuser Straße, Gartenstraße, Gers­          Rathaus
       001­03                tenweg, Haferweg, Im Näheren Grund, In den Schmiedeäckern,            Besprechungszimmer 2.13
                             Klingenstraße, Lange Straße, Marbacher Straße, Maybachstraße,         ­rollstuhlgerecht­
                             Nordstraße, Robert­Bosch­Straße, Roggenweg, Siemensstraße,
                             Sommerrain, Talstraße, Weizenweg, Winnender Straße
                             Am Tannenweg, Amselweg, Birkenallee, Bohnholz, Burgstraße,
                             Drosselweg, Häldenweg, Hagäcker, Hauptstrasse, Im Birkhau, Im         Kindergarten Birkhau,
       001­04                Erlenbusch, Im Finkenschlag, Im Rosenhain, Im Vogelsang, Lin­         Birkenallee 60
                             denstraße, Mühlenweg, Parkstraße, Ringstraße, Schlosshof, Wolf­       ­rollstuhlgerecht­
                             söldener Weg, Zentralplatz

                                         Zahl

             Die Gemeinde ist in                            allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 21. Februar 2021 übersandt worden sind,
sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der/die Wahlberechtigte wählen kann.
       x Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zusammen
                   Uhrzeit                      (Sitzungsraum)

                   15.30 Uhr                    Rathaus, Besprechungszimmer 2.11, 1. OG
             um                          im     Marbacher Straße 17, 71563 Affalterbach

3. Jede/r Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie
   eingetragen ist. Dies gilt nicht, wenn er/sie einen Wahlschein hat (siehe Nr. 4).
   Die Wähler/Wählerinnen haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur
   Wahl mitzubringen und die Wahlbenachrichtigung abzugeben.
   Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede/r Wähler/in erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimm­
   zettel ausgehändigt.
   Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer den Namen des Bewerbers und ggf. des Ersatz­
   bewerbers der zugelassenen Wahlvorschläge im Wahlkreis. Wahlvorschlägen von Parteien wird zudem der
Nummer 8
Donnerstag, 25. Februar 2021                                                                                                     7

         Name der Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, beigefügt. Rechts von dem
         Namen des jeweiligen Wahlvorschlags ist ein Kreis für die Kennzeichnung des Stimmzettels aufgebracht.
         Jeder Wähler/Jede Wählerin hat eine Stimme. Er/Sie gibt seine/ihre Stimme in der Weise ab, dass er/sie auf
         dem Stimmzettel in einen der hinter den Wahlvorschlägen befindlichen Kreise ein Kreuz einsetzt oder durch
         eine andere Art der Kennzeichnung des Stimmzettels eindeutig zu erkennen gibt, für welchen Wahlvorschlag
         er/sie sich entscheiden will.
         Der Stimmzettel muss vom Wähler/von der Wählerin in einer Wahlkabine des Wahlraums gekennzeichnet und
         in der Weise gefaltet werden, dass seine/ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht
         fotografiert oder gefilmt werden.
      4. Wähler und Wählerinnen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahl­
         schein ausgestellt ist,
         a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises
            oder
         b) durch Briefwahl
         teilnehmen.
         Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgermeisteramt einen amtlichen Stimmzettel, einen amtli­
         chen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit
         dem Stimmzettel (im verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so
         rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahl­
         tag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
      5. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Stimmabgabe ungültig ist, wenn der Stimmzettel eine Ände­
         rung, einen Vorbehalt oder einen beleidigenden oder auf die Person des Wählers/der Wählerin hinweisenden
         Zusatz enthält.
         Bei Briefwahl gilt dies außerdem, wenn sich im Stimmzettelumschlag eine derartige Äußerung befindet sowie
         bei jeder sonstigen Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags.
      6. Jede/jeder Wahlberechtigte kann sein/ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung
         des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 8 Abs. 3 des Landtags­
         wahlgesetzes).
         Ein/e Wahlberechtigte/r, der/die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner/ih­
         rer Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf
         technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten/von der Wahlberechtigten selbst getroffenen
         und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher
         Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des/der Wahlberechtigten ersetzt
         oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 8 Abs. 4 Landtagswahlgesetz). Au­
         ßerdem ist die Hilfsperson zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt
         hat.
         Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht,
         wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rah­
         men zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des/der Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte
         Wahlentscheidung des/der Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und
         3 des Strafgesetzbuchs).
      7. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung
         des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung
         des Wahlgeschäfts möglich ist.
       Ort, Datum                                                      Bürgermeisteramt
       Affalterbach, 25. Februar 2021
                                                                       gez. Steffen Döttinger
                                                                       Bürgermeister
                                                                       Unterschrift, Amtsbezeichnung

      Für den Aushang dieser Wahlbekanntmachung am oder im Eingang des Gebäudes, in dem sich der Wahlraum befindet, ist ein
      Muster des amtlichen Stimmzettels beizufügen (§ 31 Abs. 2 LWO). Wenn Sonderwahlbezirke gebildet sind, sind diese einzeln
      aufzuführen.
8                                                                                                               Nummer 8
                                                                                               Donnerstag, 25. Februar 2021

Amtliche Bekanntmachung                                          Komm. geschwindigkeitsmessung am 01.02.2021
zur öffentlichen Auslegung der Änderung des regional-            Messpunkt                Marbacher Straße
plans für die region Stuttgart zur Festlegung einer regi-        Einsatzzeit              12.15 Uhr - 13.15 Uhr
onalen entwicklungsachse und von gemeinden als Sied-             Zul. Geschwindigkeit     30 km/h
lungsbereich                                                     Gemessene Fahrzeuge      142
                                                                 Überschreitungen         2
Der Verband Region Stuttgart beabsichtigt den geltenden          Höchstgeschwindigkeit    49
Regionalplan vom 22.07.2009 mit der Festlegung einer
Regionalen Entwicklungsachse zwischen den Mittelzentren          Messpunkt                Winnender Straße
Ludwigsburg/Kornwestheim und Backnang zu ändern. Die             Einsatzzeit              14.00 Uhr - 15.45 Uhr
Festlegung von (Regionalen) Entwicklungsachsen ist ein Ins-      Zul. Geschwindigkeit     30 km/h
trument der Raumordnung zur Steuerung der Siedlungsent-          Gemessene Fahrzeuge      526
wicklung. Sie dienen der Bündelung der Siedlungstätigkeit        Überschreitungen         57
entlang leistungsfähiger Trassen des Schienen-Nahverkehrs.       Höchstgeschwindigkeit    49
Gleichzeitig sollen die im Verlauf der geplanten Entwicklungs-
achse liegenden Gemeinden Erdmannhausen, Affalterbach,
Kirchberg an der Murr und Burgstetten, die im Hinblick auf
die Siedlungsentwicklung bislang auf die Eigenentwicklung
beschränkt sind, zukünftig als Siedlungsbereich festgelegt       Müllabfuhr
werden. Damit können diese Gemeinden einen erhöhten
Siedlungsflächenbedarf geltend machen.                           Abfallkalender Affalterbach
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 01.03.2021 bis ein-    März
schließlich 31.03.2021 während der üblichen Öffnungszeiten       Mo. 01.03.2021    Biogut
öffentlich aus:                                                                    Restmüll 4-Rad
Rathaus Affalterbach                                             Mo. 08.03.2021    Restmüll
Zimmer: 2.11                                                                       Restmüll 4-Rad
Marbacher Straße 17                                              Do. 11.03.2021    Flach
71563 Affalterbach                                                                 Flach 4-Rad
                                                                 Fr. 12.03.2021    Rund
Die Planunterlagen können Sie ebenso auf der Internetseite       Mo. 15.03.2021    Biogut
des Verbands Region Stuttgart unter der Adresse www.                               Restmüll 4-Rad
region-stuttgart.org/entwicklungsachse einsehen.                 Mo. 22.03.2021    Restmüll
Die Bürgerschaft erhält damit die Gelegenheit, aktiv an der                        Restmüll 4-Rad
Änderung des Regionalplans mitzuwirken und ihre Meinung          Mo. 29.03.2021    Biogut
zu äußern.                                                                         Restmüll 4-Rad
Stellungnahmen zum Planentwurf können bis spätestens             Alle Termine finden Sie auch auf der Homepage der AVL
16. April 2021 über ein Onlineformular auf der genannten         www.avl-lb.de oder
Internetseite, per E-Mail an entwicklungsachse@region-           in der AVL Service+ APP, erhältlich in Ihrem App-Store.
stuttgart.org oder per Post an Verband region Stuttgart,
Kronenstraße 25, 70174 Stuttgart (oder zur Niederschrift
während der Öffnungszeiten Mo.-Do. 9-12 Uhr und
13-15:30 Uhr, Fr. 9-12 Uhr) abgegeben werden.
                                                                 Kleeblatt Affalterbach -
Affalterbach, 22.02.2021
                                                                 Pflege und Wohnen
                                                                 helau, aus dem Kleeblatt!

Steffen Döttinger
Bürgermeister

 Informationen aus dem Rathaus

Altersjubilare
Die Gemeinde wünscht ihren Mitbürgern, die im Laufe der
Woche ihren Geburtstag feiern, von Herzen alles Gute für
das vor Ihnen liegende Lebensjahr.
Wir beglückwünschen zum
80. Geburtstag am 27.02.2021 Frau Renate Margarethe Mehring                                             Fotos: Frau Limbach
                                                                 Am Rosenmontag war es wieder so weit! In diesem Jahr
geschwindigkeitsmessungen                                        begleitete uns Herr Fuchs mit seiner Gitarre durch unseren
                                                                 Faschingsnachmittag.
Komm. geschwindigkeitsmessung am 28.01.2021                      Die Tische waren mit Luftschlangen geschmückt und zum
                                                                 Kaffee gab es leckere Berliner und Fasnachtsküchle.
Messpunkt                     Winnender Straße                   Auch wenn in diesem Jahr nicht gemeinsam mit dem Be-
Einsatzzeit                   10.55 Uhr - 12.45 Uhr              treuten Wohnen Fasching gefeiert werden konnte, bekam
Zul. Geschwindigkeit          30 km/h                            jeder einen Berliner, und mit offener Wohnungstüre konnte
Gemessene Fahrzeuge           438                                die Musik von Herrn Fuchs auch gehört werden.
Überschreitungen              65                                 Herr Fuchs verbreitete in Kürze mit seiner kräftigen Stim-
Höchstgeschwindigkeit         53                                 me und dem Verstärker auch aus weiter Ferne gute Lau-
Nummer 8
Donnerstag, 25. Februar 2021                                                                                              9
ne. Die Bewohner schunkelten, tanzten und klatschten. Der       Anmeldungen bitte in den Briefkasten der Jugendmusikschule
Nachmittag war sehr kurzweilig und wieder eine schöne           im Foyer der Apfelbachschule einwerfen oder direkt bei
Abwechslung.                                                    Herrn Burgmann oder Herrn Fuchs abgeben.
Leider verging die Zeit wie im Flug und Herr Fuchs verab-       Nähere Auskünfte persönlich bei
schiedete sich mit dem Lied „Auf Wiedersehen, auf Wieder-       Chr. Burgmann oder M. Fuchs, 07144/331426
sehen, die Zeit mit dir war wunderschön.“ Er hoffe, dass
wir uns bald wieder SeheN können und nicht nur über den
Verstärker hören.
                                                                 Kirchliche Nachrichten

                                                                Evang. Kirchengemeinde
                                                                Affalterbach
                                                                Internet: www.kirche-affalterbach.de
                                                                E-Mail: Pfarramt.Affalterbach@elkw.de
                                                                Telefon: 07144 37014
                                                                Kontaktzeiten des Sekretariats:
                                                                Dienstag und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
                                                                Donnerstag von 16.30 bis 19.00 Uhr
                                                                Pfarramtssekretärin: Gabriele Benzler
                                                                Termine
                                                                Reminiscere (2. Sonntag in der Passionszeit)
                                                                Wochenspruch:
                                                                „Gott erweist seine Liebe zu uns darin, dass Christus für uns
                                                                gestorben ist, als wir noch Sünder waren.“        Römer 5, 8
                                                                Sonntag, 28. Februar
 Arbeitskreis Asyl                                              10.00 Uhr Gottesdienst
www.ak-asyl-affalterbach.de                                     Mittwoch, 3. März
                                                                Konfirmandenunterricht - online
                                                                Donnerstag, 4. März
                  Qr-code                                       09.00 - 10.00 Uhr „Gebet für dich“ (Martinskirche)
                  Für Smartphone-Nutzer mit QR-Code-
                  Reader geht es hier ganz schnell zu un-       gottesdienstregeln
                  serer Website:                                Es dürfen nur die auf Abstand markierten Plätze belegt
                                                                werden.
                                                                Bitte tragen Sie, wie vorgeschrieben, während des Got-
                                                                tesdienstes eine FFP2-Maske oder eine OP-/medizinische
                                                                Maske.
                                                                Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
 Schulnachrichten                                               Video-gottesdienste
                                                                Zusätzlich zum Gottesdienst in der Martinskirche bieten wir
                                                                auf YouTube eine Gottesdienstaufzeichnung an; Sie finden
Jugendmusikschule                                               sie auf dem gemeinsamen Kanal der Ev. Kirchengemeinde
                                                                und des CVJM Affalterbach.
Affalterbach
                                                                Predigt in Papierform
                                                                Gemeindeglieder, die zurzeit den Gottesdienst coronabedingt
Neues Schulhalbjahr der Jugendmusikschule beginnt am            nicht besuchen wollen und auch keinen Zugriff auf unser
1. März                                                         Online-Angebot haben, können eine ausgedruckte Predigt
Am 1. März beginnt das neue Schulhalbjahr der Jugendmusik-      an der Kirchentüre mitnehmen oder sich von einem Gottes-
schule Affalterbach.                                            dienstbesucher mitbringen lassen oder die Woche über eine
Zur Ausbildung an folgenden Instrumenten können ab sofort       Kopie im Pfarramt abholen.
bis zum 26.2.2021 Anmeldungen erfolgen:                         Kinderkirche
Klavier, Keyboard, Oboe, alle Blockflötenarten                  Kindergottesdienst findet erst wieder statt, wenn auch wie-
Violine und Gitarre (auch E-Gitarre und E-Bass)                 der Präsenzunterricht in der Schule stattfindet.
Folgender Kurs kann belegt werden:                              gebet für dich!
Musikalische Frühförderung                                      „Kommt her zu mir, alle, die ihr mühselig und beladen seid, ich
                                                                will euch erquicken.“
Wir beraten Sie gerne in der Intrumentenwahl.                   Matthäus 11,28
Selbstverständlich kann man in eine Unterrichtsstunde „rein-    Jeden Donnerstagmorgen von 9.00 bis 10.00 Uhr steht ein
schnuppern“. (Zurzeit nicht möglich!)                           Gebetsteam in der Martinskirche bereit, das gerne für Sie,
                                                                unseren Ort und Ihr Gebetsanliegen betet.
Sprechen Sie uns an.
                                                                Weltgebetstag 2021
Der gesamte Instrumentalunterricht wird derzeit online durch-   Der Weltgebetstag 2021 findet dieses Jahr coronabedingt
geführt. Die musikalische Frühförderung ist aufgrund der        auf zwei verschiedene Weisen statt: Am 5. März lädt ein
höheren Teilnehmerzahl ausgesetzt. Sobald wieder an der         Organisationsteam zu einem Stationenweg ein; die evange-
Grundschule Präsenzunterricht durchgeführt werden wird,         lische Kirche feiert den Weltgebetstag am 7. März innerhalb
können auch wir wieder in den Präsenzmodus gehen und            des üblichen 10-Uhr-Gottesdienstes in der Martinskirche.
die musikalische Frühförderung wieder komplett aufnehmen.       Schwerpunkt dieses Gottesdienstes wird die Liturgie aus
Wir danken für Ihr Verständnis!                                 Vanuatu, dem diesjährigen Weltgebetstagsland, sein.
Anmeldeformulare liegen an der JMS-Säule im Foyer der           Es wäre schön, wenn trotz dieser Schwierigkeiten viele
Apfelbachschule aus und können auch als Pdf-Datei aus           Freunde des Weltgebetstags mitfeiern würden.
dem Internet (jms-affalterbach.de) heruntergeladen werden.      Für das Team: Gudrun Vogt
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