Reisebüros und Reiseveranstalter - BRANCHENBERICHT - Reisebüros und Reiseveranstalter
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2 Branchenbericht: Reisebüros und Reiseveranstalter 1. Branchenabgrenzung 1.1 Betriebstypen Diese Branche umfasst die ÖNACE 2008 – Gruppe 79.1 Reisebüros und Reiseveranstalter. Reisebüros sind Agenturen, die überwiegend Reise-, Beförderungs- und Unterbringungsdienstleistungen an die breite Öffentlichkeit und an Firmenkunden (auf Groß- oder Einzelhandelsbasis) verkaufen. Reiseveranstalter stellen Reiseleistungen zusammen und organisieren Pauschalreisen, die über Reisebüros oder direkt durch Reiseveranstalter verkauft werden. Neben den ein breites Sortiment von Tourismusprodukten anbietenden Generalisten hat sich eine Vielzahl von Nischenveranstaltern etabliert, die sich etwa auf Studien-, Sprach- oder Expeditionsreisen oder auf bestimmte Länder spezialisieren. 2. Branchenstruktur Im Jahr 2018 boten die mehr als 1.000 Unternehmen der Branche Reisebüros und Reiseveranstalter rd. 10.200 Personen einen Arbeitsplatz, wovon rd. 9.300 unselbstständig beschäftigt waren. Die durchschnittliche Unternehmensgröße lag damit bei etwa 10 Mitarbeitern je Unternehmen. Die Betriebe erwirtschafteten insgesamt Umsatzerlöse in der Höhe von rd. € 4.600 Mio. Tabelle 1: Anzahl der Unternehmen, Beschäftigten sowie Umsatzerlöse und Bruttowertschöpfung 2008 2014 2015 2016 2017 2018 2017/18 1 Anzahl Unternehmen 1.007 1.085 1.076 1.075 1.054 1.036 -1,7 % 1 Anzahl Beschäftigte 10.346 10.533 10.361 10.294 10.123 10.247 +1,2 % 2 davon: unselbstständig Beschäftigte 9.723 9.637 9.470 9.382 9.225 9.325 +1,1 % Ø Unternehmensgröße 10,3 9,7 9,6 9,6 9,6 9,9 +3,0 % Umsatzerlöse in € Mio. 4.242 4.773 4.764 4.334 4.370 4.599 1 +5,2 % Bruttowertschöpfung in € Mio. 374 488 498 462 471 k. W. - k. W. = kein Wert verfügbar Quellen: Statistik Austria, AMS, BMASPfK, KMU Forschung Austria 1 vorläufige Ergebnisse der Leistungs- und Strukturerhebung 2 Fortschreibung der KMU Forschung Austria Branchenbericht Reisebüros und Reiseveranstalter 2020 | Q2
3 In knapp 82 % der Unternehmen waren im Jahr 2017 weniger als zehn Beschäftigte tätig. Etwa 3,6 % der Betriebe beschäftigten 50 und mehr Mitarbeiter. Die Bedeutung der Ein-Personen-Unternehmen(EPU) lag mit einem Anteil an allen Unternehmen in Höhe von rd. 29 % unter jener in der gesamten marktorientierten Wirtschaft (rd. 37 %). Tabelle 2: Anzahl der Unternehmen nach Beschäftigtengrößenklassen Anteil 2008 2016 2017 2017 bis 9 Beschäftigte 817 872 861 81,7 % davon Ein-Personen-Unternehmen 222 302 308 29,2 %1 10 bis 49 Beschäftigte 154 167 155 14,7 % 50 bis 249 Beschäftigte 34 33 34 3,2 % ab 250 Beschäftigte 2 3 4 0,4 % Gesamt 1.007 1.075 1.054 100,0 % 1 Anteil an Unternehmen insgesamt Quelle: Statistik Austria Die Fremdleistungen in Reisebüros und bei Reiseveranstaltern betrugen 2017/18 durchschnittlich 47,7 % der Betriebsleistung. Dieser extrem hohe Anteil zeigt, dass die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern in dieser Branche eine bedeutende Rolle spielt. Im Vergleich zu 2008/09 hat sich der Fremdleistungsanteil um 30,4 %-Punkte deutlich erhöht. (Quelle: KMU Forschung Austria, Bilanzdatenbank) 3. Konjunkturelle Entwicklung Grafik 1: Urlaubsreisen der österreichischen Bevölkerung, im Vergleich zur Vorjahresperiode +10% +8,4% +8% +7,2% +6,2% +6% +4,7% Veränderung Urlaubsreisen +4% +2,6% +2% +0,0% +0,0% +0% -2% -4% -6% -8% -10% 1. Qu. 2018 2. Qu. 2018 3. Qu. 2018 4. Qu. 2018 1. Qu. 2019 2. Qu. 2019 3. Qu. 2019 4. Qu. 2019 Quelle: Statistik Austria Branchenbericht Reisebüros und Reiseveranstalter 2020 | Q2
4 Tabelle 3: Anzahl der Urlaubs- und Geschäftsreisen der Österreicher (in 1.000) sowie deren Veränderung im Vergleich zur Vorjahresperiode Urlaubsreisen davon: Kurzurlaube1 Geschäftsreisen Anzahl VÄ in % Anzahl VÄ in % Anzahl VÄ in % Gesamtjahr 2018 21.059 +7,4% 10.846 +8,6% 3.332 -4,4% I. Quartal 2019 4.019 +6,2% 2.443 +20,8% 872 -4,4% II. Quartal 2019 5.596 +8,4% 3.037 +7,6% 1.001 -4,8% 1 1-3 Nächte Quelle: Statistik Austria 4. Betriebswirtschaftliche Situation 4.1 Kennzahlen ohne Berücksichtigung der kalkulatorischen Kosten Tabelle 4: Kennzahlen ohne Berücksichtigung der kalkulatorischen Kosten 2016/2017 2017/2018 ergebnisstarke ergebnisschwache Ø Ø Unternehmen1 Unternehmen2 Rentabilität Gesamtkapitalrentabilität I 4,82 % 5,72 % 13,57 % -4,74 % Umsatzrentabilität II (nach Finanzergebnis) 1,53 % 1,94 % 10,46 % -2,04 % Kapitalumschlag 2,72 x 2,66 x 1,27 x 2,82 x Liquidität und Finanzierung Eigenkapitalquote 30,34 % 29,04 % 40,99 % 11,43 % Korr. Cash flow in % der Betriebsleistung 3,20 % 3,60 % 13,59 % 0,21 % Anlagendeckungsgrad II 147,59 % 140,13 % 167,55 % 93,43 % Schuldentilgungsdauer 5,35 Jahre 4,90 Jahre 1,48 Jahre 112,49 Jahre Produktivität Bruttoproduktivität 8,74 x 8,73 x 4,48 x 6,74 x Nettoproduktivität 2,07 x 2,05 x 2,21 x 1,69 x Quelle: KMU Forschung Austria, Bilanzdatenbank 1 Durchschnitt der 25 % der Unternehmen mit der höchsten Umsatzrentabilität 484 Bilanzen mit Stichtagen zwischen 1.7.2016 und 30.6.2017 2 Durchschnitt der 25 % der Unternehmen mit der geringsten Umsatzrentabilität 416 Bilanzen mit Stichtagen zwischen 1.7.2017 und 30.6.2018. Der Repräsentativitätsgrad der ausgewerteten Betriebe liegt zw. 51 % und 75 % (gemessen an den Umsatzerlösen der Branche). Branchenbericht Reisebüros und Reiseveranstalter 2020 | Q2
5 5. Rechtliche Neuerungen Änderungen der Gewerbeordnung vollständige Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird Bezeichnung örtlicher Österreich Geltungsbereich Kundmachung Juli 2018 Status Vollständig in Kraft seit 01.10.2018 Inhalt Im Dezember 2015 wurde eine Richtlinie (EU) über Pauschalreisen kundgemacht. Mit dem Pauschalreisegesetz wurden bereits die zivilrechtlichen Vorgaben der Richtlinie umgesetzt. Durch die Änderung der Gewerbeordnung sollen die Anforderungen der Richtlinie an den Insolvenzschutz und die Verwaltungszusammenarbeit bei länderübergreifenden Sachverhalten geregelt werden. Folgende Punkte sind von der Änderung umfasst: Umsetzung der Anforderungen an den Insolvenzschutz bei Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen: Unternehmen, die Pauschalreisen bzw. verbundene Reiseleistungen verkaufen, müssen über einen Insolvenzschutz verfügen. Dieser deckt die Kosten- und Rückreiseerstattungen für den Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters ab. Normierung von besonderen Pflichten von Reisevermittlern, wenn der Reiseveranstalter außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums niedergelassen ist Normierung von besonderen Pflichten für Reiseveranstalter, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums niedergelassen sind Einführung eines Meldesystems hinsichtlich des Nachweises des Insolvenzschutzes Einrichtung einer zentralen Kontaktstelle beim BMDW zur Erleichterung der Verwaltungszusammenarbeit mit anderen Kontaktstellen in Mitgliedstaaten der EU Vertragsverletzungsverfahren bzgl. Mehrwertsteuervorschriften vollständige Nummer der Vertragsverletzung: 20122124; Rechtssache C-787/19 Bezeichnung örtlicher Europäische Union Geltungsbereich Kundmachung Februar 2020 Status Anrufung des Gerichtshofs, Verfahren anhängig Inhalt Die Europäische Kommission hat im Juni 2019 beschlossen, aufgrund einer Vertragsverletzung von Österreich den EuGH anzurufen. Die Klage hat den Grund, dass die besonderen EU- Mehrwertsteuervorschriften für Reisebüros nicht ordnungsgemäß angewendet werden. Für Reisebüros besteht eine Mehrwertsteuer-Sonderregelung, aufgrund welcher nur die mit dem Verkauf von Reiseleistungen an Verbraucher erzielte Gewinnspanne mehrwertsteuerpflichtig ist. Reisebüros können dafür keinen Vorsteuerabzug für die von anderen Unternehmen erworbenen Dienstleistungen geltend machen. In Österreich sind Reiseleistungen, die an andere Unternehmen erbracht werden, von dieser Regelung ausgenommen. Außerdem wird nach der österreichischen Regelung die von Reisebüros zu zahlende Mehrwertsteuer anhand des Gesamtumsatzes in einem Steuerzeitraum berechnet. Der EuGH hat in der Rechtssache C- 189/11 entschieden, dass die Bemessungsgrundlage für jeden Verkauf einzeln zu ermitteln ist. Kunst- Kultur- und Sportsicherungsgesetz vollständige Bundesgesetz zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVID- Bezeichnung 19-Pandemie (Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz – KuKUSpoSiG) örtlicher Österreich Geltungsbereich Kundmachung April 2020 Status rechtskräftig Inhalt Wenn ein Kunst-, Kultur- oder Sportereignis aufgrund der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 entfallen ist und der Veranstalter deshalb einem Besucher oder Teilnehmer den Eintritts- oder Teilnahmepreis oder ein vergleichbares Entgelt zurückzuzahlen hat, kann der Veranstalter dem Besucher oder Teilnehmer anstelle der Rückzahlung einen Gutschein über den zu erstattenden Betrag übergeben. Gleiches gilt im Fall der Rückzahlungspflicht des Betreibers einer Kunst- oder Kultureinrichtung, wenn diese aufgrund der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 geschlossen wurde. Wenn das zu erstattende Branchenbericht Reisebüros und Reiseveranstalter 2020 | Q2
6 Entgelt den Betrag von 70 Euro, nicht aber jenen von 250 Euro übersteigt, kann sich der Veranstalter oder Betreiber nur bis zum Betrag von 70 Euro durch die Übergabe eines Gutscheins von seiner Rückzahlungspflicht befreien; den 70 Euro übersteigenden Teil des Entgelts hat er hingegen dem Besucher oder Teilnehmer zurückzuzahlen. Wenn das zu erstattende Entgelt den Betrag von 250 Euro übersteigt, hat der Veranstalter oder Betreiber dem Besucher oder Teilnehmer den Betrag von 180 Euro zurückzuzahlen; hinsichtlich des 180 Euro übersteigenden Teils des Entgelts kann er sich hingegen durch die Übergabe eines Gutscheins von seiner Rückzahlungspflicht befreien. Hat der Inhaber des Gutscheins diesen nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 eingelöst, so hat ihm der Veranstalter oder Betreiber den Wert des Gutscheins auf Aufforderung unverzüglich auszuzahlen. Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft. Dieses Bundesgesetz ist auf Rückzahlungspflichten für nach dem 13. März 2020 entfallene Kunst-, Kultur- oder Sportereignisse oder für nach dem 13. März 2020 durchgeführte Schließungen von Kunst- oder Kultureinrichtungen anzuwenden. 6. Nachfrage Corona-Pandemie Die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus haben Reisen vorübergehend unmöglich gemacht und damit den Reisebüros ihre Geschäftsgrundlage entzogen. Der Schock betrifft dabei sowohl die Nachfrageseite (Einschränkungen von Kontakten und der Bewegungsfreiheit, in- und ausländische Reisebeschränkungen bzw. –warnungen, Grenzschließungen, Angst der Gäste vor Ansteckungen), als auch die Angebotsseite (Schließung von Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben sowie touristisch genutzte Freizeiteinrichtungen). Es ist davon auszugehen, dass Reisebüros aufgrund von Reisewarnungen in anderen Ländern schon vor Ausbruch der Corona-Krise in Österreich von Umsatzrückgängen betroffen waren. Während des Lock-Downs haben viele Konsumenten bereits gebuchte Reisen storniert oder verschoben. Das Neuauftragsvolumen bleibt voraussichtlich gering, es ist von einer nur allmählichen Rückkehr zum Vor-Krisen-Volumen auszugehen. Zum einen aufgrund von Unsicherheiten in Bezug auf Reisebeschränkungen in der normalerweise umsatzstarken Sommersaison. Zum anderen da ein Großteil der nun wieder möglichen Reisen innerhalb Österreichs oder in angrenzende Nachbarländer stattfindet und derartige Reisen häufig individuell und ohne Unterstützung durch Reisebüros gebucht werden. Privatkunden: Reiseangebote müssen sich an den Eindämmungsmaßnahmen sowie Abstands- und Hygieneregelungen orientieren. Durch Beschränkungen der Gästezahl (z. B. in Pools, Stränden, Reiseverkehrsmittel) kann sich der Reisemarkt insgesamt verkleinern und Reisen dadurch für Endkunden teurer werden. Geschäftsreisen: Aufgrund des derzeitigen Digitalisierungsschubes können Geschäftsreisen zukünftig verstärkt durch Videokonferenzen und digitale Veranstaltungen ersetzt werden. Reisebüros würden jedoch kaum von den sich daraus ergebenden neuen Geschäftsmodellen profitieren. Allgemeine Nachfrage-Trends Verbraucher organisieren und buchen ihre Reisen zunehmend selbst. Für Millenials hat die klassische Pauschalreise einen schlechten Ruf; die vorgefertigte Reise wird mit einer Branchenbericht Reisebüros und Reiseveranstalter 2020 | Q2
7 eingeschränkten individuellen Wahlfreiheit gleichgesetzt. Convenience und Sicherheit entsprechen zwar den Bedürfnissen, werden aber von dieser Zielgruppe häufig nicht als Vorteile wahrgenommen und haben zu wenig gefühlten Mehrwert. Chancen liegen daher im Aufzeigen der Vorteile, etwa Sorglosigkeit, Sicherheit und Preisattraktivität gegenüber individueller Buchung. Urlaubsreisen werden immer häufiger im Bausteinsystem gebucht (insbesondere bei Fernreisen). Individuelle Zusammenstellung der Reise (Flug, Hotel, ev. Mietwagen, Ausflüge, Eintritte). Nachhaltigkeit der Reisen: Nachhaltige Tourismus-Angebote, bei denen besonderer Wert auf Umweltfreundlichkeit, Corporate Social Responsibility (unternehmerische Sozialverantwortung) der Reiseveranstalter sowie auf die Berücksichtigung kultureller und sozialer Gegebenheiten im Gastland gelegt wird Auch im Kreuzfahrtbereich: MSC Cruises soll als erstes Kreuzfahrtunternehmen der Welt 100 % klimaneutral aufgestellt werden. "Flugscham" bzw. "Greta-Effekt": steigendes Bewusstsein darüber, dass Flugreisen besonders klimaschädlich sind Weitere Trends Luxusreisen: Trend geht mehr zu einzigartigem Erlebnis (z. B. Übernachtung im Baumhaus) als zu Glamour und Statussymbolen Medical Tourismus: gesundheitsorientierte und medizinisch motivierte Reise Busreisen: (Bus-Trendumfrage, T.A.I., Oktober 2019) Trendziele 2019: Österreich, Italien, Kroatien Top-3 Städteziele 2019: Wien, Rom, Prag 7. Mitbewerb 7.1 Brancheninterne Konkurrenzsituation Zu den bedeutendsten nationalen Marktteilnehmern (gemessen am Nettoumsatz zählen die Österr. Verkehrsbüro AG, die TUI Austria Holding GmbH sowie die Reisewelt GmbH. Zahlreiche Angebote von Reiseveranstaltern über große Lebensmittelhändler Insolvenz des britischen Reisekonzerns Thomas Cook Thomas Cook hat in Österreich neben einem konzerneigenen Reisebüro ein gutes Dutzend Franchisepartner mit je einer Handvoll Mitarbeitern. Diese selbstständigen Reisebüros, haben teilweise ausschließlich Thomas-Cook-Angebote verkauft. Sie sind von der Pleite des britischen Mutterkonzerns massiv betroffen. Mehr als 800 aktive Reisebüroagenturen, andere Onlineseiten und die firmeneigene Homepage neckermann-reisen.at haben Reisen aus dem Portfolio von Thomas Cook vermittelt (www.diepresse.at). "Digital Tourism Index" (MindTake Research, 2019): Untersuchung von Websites von Reisbüros, Veranstaltern und Portalen und Kundenbefragung, inwieweit die für sie wichtigen Kriterien auf den Websites zu finden sind Nutzerfreundlichkeit: beste Platzierung für Check24, TUI und Expedia Flexible Buchung: HolidayCheck vor Jahn Reisen und ITS Information und Transparenz: ITS und Gulet vor TUI, Check24 und Alltours Branchenbericht Reisebüros und Reiseveranstalter 2020 | Q2
8 Flexible Kontaktmöglichkeiten: Sabtours vor TUI und Alltours Filialen: Ruefa vor TUI und Sabtours Gesamtsieger: TUI (79 % der Gesamtpunkte erreicht) vor ITS Deutschland (73 %) und Holiday Check (72 %) Was die tatsächliche Performance der Portale im Internet betrifft, so liegt "hofer-reisen.at" an erster Stelle (durchschnittlich rd. 960.000 Visits pro Monat und geringe Absprungrate von 33,7 %) vor "urlaubsguru.at" (rd. 961.000 Visits, Absprungquote: 48,2 %). (T.A.I., 3. Mai 2019) Erfolgsfaktoren für kleine und mittlere Unternehmen Fokussierung auf Nischenmärkte Kompetentes Personal Individuelle Ansprache Ausgewogener Mix zwischen persönlicher Beratung und Onlinetools Spezialisierung auf Geschäfte mit höheren Margen 7.2 Branchenexterne Konkurrenzsituation Flug-/ Bahngesellschaften bieten verstärkt Reisepakete an. Hotels bieten immer öfter Reisepackages an und betreiben so Nebengeschäfte im Bereich Reiseveranstaltung. Lebensmitteleinzelhandel (Hofer-reisen.at, billareisen.at) Plattformen Regionale Plattformen (wie z. B. Kärnten-Portal) versuchen den potenziellen Gast direkt zum Beherbergungsbetrieb zu leiten und den Buchungsvorgang dort durchzuführen. Gruppenreisen: Anbieter welcomegroups ist das erste Online-Vermittlungsportal für Gruppen ab 10 Personen, bei dem aus einer Vielzahl von Unterkünften, Touren & Aktivitäten individuelle Angebote ausgewählt, kombiniert und einfach direkt beim Anbieter online bestellt werden können. Eigene Zusammenstellung von Flug, Bahn, Hotel etc. und Reisebuchung über Websites wird immer einfacher. Unzulässiger Wettbewerb durch Reiseanbieter, die eigentlich gar keine Konzession besitzen oder keine Meldung als Veranstalter mit Insolvenzabsicherung erbringen. 8. Vorleistungen und Arbeitsmarkt 8.1 Fluggesellschaften 2020: Einbruch der Passagierzahlen infolge der Corona-Krise führt zu einer angespannten Situation bei den Flugunternehmen: So ist z.B. die AUA auf Staatshilfen angewiesen, LEVEL ist insolvent. Flughafen Wien (www.viennaairport.com, April 2020): Am Standort Flughafen Wien ging aufgrund der weltweiten Reisebeschränkungen und zahlreichen eingestellten Flugverbindungen das Passagieraufkommen im April 2020 um 99,5 % gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres auf 12.632 Reisende zurück. Die Anzahl der Lokalpassagiere sank dabei um 99,4 %, die Anzahl der Transferpassagiere ging um 99,9 % zurück. Die Flugbewegungen gingen im April 2020 um 95,8 % ebenfalls massiv zurück. Branchenbericht Reisebüros und Reiseveranstalter 2020 | Q2
9 8.2 Reiseversicherer Österreichs größte Reiseversicherer sind Europäische Reiseversicherung Allianz Travel Hanse Merkur Die Pleite von Thomas-Cook hat die Reiseversicherer deutlich in den Fokus gerückt. Das ist aktuell im Zuge der Corona-Krise auch der Fall. 8.3 Personal Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten an den insgesamt Beschäftigten (inkl. Selbstständigen) lag im Jahr 2017 bei 34,5 % und war somit höher als in der marktorientierten Wirtschaft (26,2 %). Im Vergleich zu 2008 hat sich die Teilzeitquote in Reisebüros und bei Reiseveranstaltern um 5,5 %-Punkte erhöht. (Statistik Austria) qualifizierte Beratung und Betreuung durch Reisebüroassistenten sind weiterhin gefragt, vor allem bei Angeboten für spezifische Zielgruppen, wie z. B. werdende Eltern, Großeltern mit Enkeln, Singles, Geschiedene. Besondere fachliche Qualifikationen Reisefreudigkeit (Reisedestinationen und Produkte sollen aus eigener Erfahrung beschrieben werden) Sprachkenntnisse (v. a. Fremdsprachen neben Englisch) professionelle Beratung und Betreuung im interkulturellen Umfeld Kenntnisse von Krisenmanagement und persönliche Belastbarkeit sind von Vorteil ( Lehrlingssituation Per Ende 2019 waren in Reisebüros 286 Lehrlinge tätig, wovon 57 % den Lehrberuf "Reisebüroassistent/in" erlernten. Zwischen 2018 und 2019 ist die Zahl der Lehrlinge nahezu konstant geblieben. Grafik 2: Anzahl der Lehrlinge per Jahresende nach Lehrberufen, Reisebüros 300 283 284 286 260 254 Anzahl der Lehrlinge 200 100 0 2015 2016 2017 2018 2019 Reisebüroassistent/in Mobilitätsservice sonstige Lehrberufe Lehrlinge gesamt Quelle: Wirtschaftskammer Österreich, Lehrlingsstatistik Branchenbericht Reisebüros und Reiseveranstalter 2020 | Q2
10 9. Technologische Entwicklungen Digitalisierung fordert die Reisebüros und -veranstalter weiter heraus: Stationäre Reisebüros können sich weiterhin am Markt nur behaupten, wenn sie ihr Angebot online ergänzen (Hybrid-Angebote). Laut einer Expertenbefragung werden rd. drei Viertel der Verbraucher ihre Reiseziele vorab mithilfe von Virtual- Reality-Brillen erkunden. (bitkom, 2016) Tourismusexperten gehen davon aus, dass im Jahr 2025 Reisen mithilfe von Big-Data-Analysen persönlich auf Verbraucher zugeschnitten sein werden (z. B. durch die Analyse von Daten aus Sozialen Netzwerken). (bitkom, 2016) Reichweitenstarke SocialMedia Tools (z. B. Facebook, Instagram, etc.) sowie User-zentrierte Web 2.0 Formate (Blogs, Flickr, YouTube) werden in von den Usern selbst erstellten Inhalten in Marketing- und Vertriebsaktivitäten eingebunden. Apps für Smartphones werden bei der Gestaltung des Urlaubs immer wichtiger. So können sie beispielsweise als mobile Reiseführer genutzt werden, welche den mühelosen Zugriff auf Informationen vor Ort ermöglichen. QR-Codes im Schaufenster: In der Auslagendekoration mit inbegriffen sind QR-Codes, über die man mittels der passenden App direkt zu den Reiseangeboten des Reiseveranstalters weitergeleitet wird. Echtzeit-Chat mit Reisebüromitarbeitern: Auf Internet-Reiseveranstalter-Webseiten gibt es die Möglichkeit mit Verkaufsmitarbeitern via Text- oder Video-Chat in Verbindung zu treten und sich beraten zu lassen. Branchenbericht Reisebüros und Reiseveranstalter 2020 | Q2
11 IMPRESSUM BRANCHENMONITOR Stand: Juni 2020 Medieninhaber, Herausgeber, Verleger: KMU Forschung Austria, 1040 Wien, Gußhausstraße 8 Für den Inhalt verantwortlich: Thomas Oberholzner Ansprechpartnerin Karin Petzlberger Jede Art von Nachdruck, Vervielfältigung, Übersetzung oder Einspeicherung und Verwendung in Datenverarbeitungssystemen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der KMU Forschung Austria verboten. Alle Rechte, insbesondere die Rechte der Verbreitung, der Vervielfältigung, der Übersetzung, des Nachdrucks und die Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege, durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere elektronische Verfahren sowie die Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, der KMU Forschung Austria vorbehalten. Die KMU Forschung Austria erteilt ihre Genehmigung für die An- und Verwendung der Daten und Auswertungen unter der Voraussetzung der Quellenangabe (z. B. KMU Forschung Austria, Branchenmonitor , Wien ) in Verhandlungen mit anderen Organisationen und Institutionen, Medien, Presseausendungen und Pressekonferenzen, sowie im Rahmen interner Belange. Diese Genehmigung zur An- und Verwendung der Daten und Auswertungen erfasst jedoch nicht die Wiedergabe von Teilen des Branchenmonitors in Aussendungen, Berichten und ähnlichem an sonstige Dritte, wozu auch Mitglieder der aussendenden Organisation zählen. Eine solche Wiedergabe ist nur zulässig, soweit die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes dies vorsehen. Dieses Produkt wurde mit einem Höchstmaß an Sorgfalt erstellt und ausgiebigen Qualitätskontrollen unterzogen. Fehler lassen sich bei elektronischen Medien jedoch nur sehr schwer ausschließen. Wir weisen darauf hin, dass der Hersteller keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden übernimmt, die auf die Anwendung dieses Produktes oder auf mögliche fehlerhafte Angaben im Produkt zurückgehen. Wir sind um laufende Verbesserung bemüht und daher dankbar für Ihre Hinweise und Anregungen zum Produkt bzw. den Inhalten. BRANCHENMONITOR 2020 Telefon: +43(1) 505 97 61. eMail: branchenmonitor@kmuforschung.ac.at www.branchenmonitor.at Branchenreport 2020 | Q1
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