WAHLPRÜFSTEIN DIE LINKE - SOZIALVERBAND DEUTSCHLAND E. V. (SOVD) STRALAUER STR. 63 10179 BERLIN

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Wahlprüfstein DIE LINKE
Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD)
Stralauer Str. 63
10179 Berlin

Arbeitsmarkt
Die Arbeitslosigkeit in vielen EU-Mitgliedstaaten hat seit Beginn der Wirtschafts- und Finanzkrise
einen neuen Höchststand erreicht. Bereits umgesetzte Sparpakete und der im Dezember 2012
beschlossene Fiskalpakt schwächen die Kaufkraft der Menschen und damit die Binnenwirtschaft
vieler Mitgliedstaaten massiv und vernichten so mittelbar auch Arbeitsplätze. Im Rahmen der
Europäischen Union müssen daher schlüssige Konzepte für eine beschäftigungsorientierte
Wirtschaftspolitik entwickelt werden, um mehr und bessere Arbeit zu generieren.

Welche beschäftigungspolitischen Initiativen unterstützen Sie, um Arbeitsplätze
zu schaffen?

      DIE LINKE setzt sich für ein Zukunftsprogramm gegen Erwerbslosigkeit ein, mit dem öffentliche
      Investitionen gefördert werden. So wird der sozial-ökologische Umbau der Wirtschaft
      befördert, die soziale Infrastruktur ausgebaut und insbesondere mit dem Ausbau der
      öffentlichen Daseinsvorsorge Beschäftigung geschaffen. Eine effektive Koordinierung der Lohn-
      und Steuerpolitik durch solidarische Regeln in der Eurozone soll zudem Ungleichgewichte
      vermeiden und Lohn- und Steuerdumping verhindern.

Vor dem Hintergrund der hohen Arbeitslosigkeit in der EU ist eine zunehmende Verschlechterung
qualitativer Arbeitsstandards zu verzeichnen. Viele Menschen arbeiten unter unwürdigen und
prekären Bedingungen und erleiden dadurch nicht nur erhebliche gesundheitliche Nachteile. In
Deutschland hat beispielsweise allein die Zahl der psychischen Erkrankungen aufgrund schlechter
Arbeitsbedingungen, erhöhter Arbeitsverdichtung etc. in den letzten Jahren erheblich zugenommen.
Eine humane Gestaltung der Arbeitswelt im Sinne einer „Guten Arbeit“ muss ein wesentlicher Aspekt
bei der Schaffung von Arbeitsplätzen sein. Dabei ist die Re-Regulierung des Arbeitsmarktes mit
wesentlichen und wirksamen Arbeitnehmerschutzvorschriften ein wichtiger Schritt, um die
Arbeitsbedingungen humaner zu gestalten und grenzüberschreitenden Missbrauch durch prekäre
Arbeitsverhältnisse auszuschließen.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das Konzept von „Guter Arbeit“, das die
Europäische Union im Mai 2007 in ihre „Gemeinschaftsstrategie zu Gesundheit
und Sicherheit bei der Arbeit für den Zeitraum 2007 bis 2012“ aufgenommen
hat, umgesetzt wird?
Welche konkreten Schritte sind nach Ihrer Auffassung dafür erforderlich?

      DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass für Europa das Beschäftigungsleitbild der »Guten Arbeit«
      Geltung erlangt. Europa braucht ein Leitbild für unbefristete Beschäftigung, von der armutsfest
      ein eigenständiges Leben gestaltet werden kann und die nicht krank macht. Dies erfordert
neben verbindlichen Regelungen zu Mindestlöhnen, Leiharbeit, Dienstleistungen und
      Entsendearbeit auch kürzere Arbeitszeiten. Die Ausnahmeregelungen und Lücken in der EU-
      Arbeitszeitrichtlinie müssen beseitigt werden. Wir wollen eine allgemeine verbindliche
      Höchstarbeitszeit von zunächst 40 Stunden die Woche festsetzen.

Prekäre Beschäftigungsformen und der wachsende Niedriglohnsektor haben dazu geführt, dass eine
immer größere Anzahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Deckung ihrer
Lebenshaltungskosten auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind. Daher brauchen wir
gesetzliche Mindestlöhne, die garantieren, dass bei einer Vollzeitbeschäftigung regelmäßig die
angemessene Lebensführung und Teilhabe gewährleistet sind sowie in der Zukunft eine
entsprechende, angemessene Rente gezahlt wird.

Werden Sie sich für die Einführung solcher Mindestlöhne und der Eindämmung
prekärer Beschäftigungsverhältnisse in allen EU-Mitgliedstaaten einsetzen?

      DIE LINKE macht sich seit vielen Jahren für die Einführung von Mindestlöhnen stark und kämpft
      gegen prekäre Arbeitsverhältnisse. Wir fordern daher eine verbindliche europäische
      Mindestlohnregelung in Höhe von 60 Prozent des jeweiligen nationalen Durchschnittslohns.
      Außerdem setzt sich DIE LINKE für verbindliche Richtlinien bei Leiharbeit, Dienstleistung und
      Entsendung ein. Beschäftigte dürfen nicht gegeneinander ausgespielt und als Lohndrücker oder
      Streikbrecher missbraucht werden – wir wollen überall in Europa gute Arbeit und gute Löhne.
      Wir streiten für das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“.

Jugend
Die Beschäftigungssituation von jungen Menschen in weiten Teilen Europas hat besorgniserregende
Ausmaße erreicht, so dass schon von einer verlorenen Generation gesprochen wird. Derzeit sind in
Europa mehr als fünf Millionen junge Menschen ohne festen Job. Soll ein geeintes Europa aber eine
Zukunft besitzen, müssen die jungen Menschen die Chance zur Gestaltung ihrer Zukunft haben.
Hierfür sind Grundvoraussetzungen eine gute Bildung, die Chance auf eine gute Ausbildung und eine
gute anschließende Arbeitsstelle mit guten Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt. Hinsichtlich der zur
Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit von der Europäischen Kommission bereitgestellten acht
Milliarden Euro, bestehen nach Meinung des SoVD und der SoVD-Jugend jedoch erhebliche Zweifel,
ob die bereitgestellte Summe für die Bewältigung der vorhandenen Arbeitsmarktprobleme auch nur
annähernd ausreichend ist.

Wie sieht Ihr mittel- und langfristiges Konzept zur effektiven Bekämpfung der
Arbeitslosigkeit von jungen Menschen aus?

      Wir werden uns in erster Linie dafür einsetzen, dass den Jugendlichen und jungen Menschen vor
      Ort eine berufliche und damit auch persönliche Perspektive gegeben wird. Die
      Sparmaßnahmen, die die EU insbesondere den südeuropäischen Ländern infolge der Finanz-
      und Wirtschaftskrise auferlegt hat, müssen schnellst möglich zurückgenommen werden.
      Stattdessen muss wirkungsvoll in Bildung und Beschäftigung investiert werden. Die von der EU
      bereitgestellten Mittel sind allerdings nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Damit ist das
      ambitionierte Ziel der Jugendgarantie, Menschen unter 25 Jahren innerhalb eines Zeitraumes
      von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos geworden sind oder die Schule verlassen haben, eine
      hochwertige Arbeitsstelle oder Weiterbildungsmaßnahme oder einen hochwertigen
Ausbildungs- oder Praktikumsplatz anzubieten, unerreichbar.
      Ebenso führt der von der Bundesregierung angestrebte Export der dualen Berufsausbildung zur
      Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit am Problem vorbei. Das Problem ist weniger eine
      fehlende bzw. praxisferne Qualifikation der jungen Menschen, es sind vielmehr Jobs, die fehlen.
      Ein Aufbau von dualen Strukturen in den jeweiligen (Aus-)Bildungssystemen kann, wenn
      überhaupt, nur langfristig (positive) Auswirkungen nach sich ziehen. Und auch die Förderung
      der Mobilität in der derzeitigen Krisensituation greift zu kurz, zumal die Bundesregierung
      vorrangig das Ziel verfolgt, junge Menschen aus (Süd-)Europa in Berufe (Bsp. im Hotel- und
      Gaststättengewerbe) in Deutschland zu vermitteln, in denen aufgrund der niedrigen
      Qualität/Attraktivität der Arbeit und Ausbildung ein Mangel an inländischen Bewerbern
      existiert. Damit werden keine nachhaltigen Perspektiven für junge Menschen geschaffen.
      Mobilität, die wir uns für alle jungen Menschen in Europa wünschen, sollte nicht unter dem
      Vorwand der Krise und aufgrund von Arbeitskräftelücken forciert werden.

Wie setzen Sie sich für die Verwirklichung eines inklusiven Ausbildungs- und
Arbeitsmarktes für junge Menschen mit Behinderungen ein?

      DIE LINKE fordert, dass die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen vorrangig zu fördern
      und berufsbegleitende Fortbildung zu entwickeln ist. Verbindlichere Festlegungen für die
      betriebliche Ausbildung behinderter und schwerbehinderter Jugendlicher sind dringend
      erforderlich. Eine verbindliche Ausbildungsplatzquote und Ausbildungsplatzausgleichsabgabe
      sind zu prüfen. Fortbildungsprogramme in Unternehmen, Verwaltungen und Hochschulen zu
      Inklusionsanforderungen sind finanziell zu unterstützen; die Schaffung barrierefreier
      Ausbildungsbedingungen ebenfalls.

Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen sind von sozialer Benachteiligung, Ausgrenzung und Diskriminierung in
besonderer Weise bedroht und können ihre Rechte und Grundfreiheiten in der EU oft nur
eingeschränkt wahrnehmen.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass EU-weit verbindliche Vorgaben und
Standards zur Barrierefreiheit vereinbart und umgesetzt werden, damit
Menschen mit Behinderungen in der gesamten EU barrierefrei kommunizieren,
mobil sein sowie beruflich und sozial teilhaben können und so ihre
Grundfreiheiten – wie alle anderen Menschen auch – in Anspruch nehmen
können?

      DIE LINKE hat im Antrag „Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen
      2010 bis 2020 unterstützen“ (Bundestagsdrucksache 17/5043) gefordert, dass die
      Bundesregierung die Umsetzung der „Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit
      Behinderungen 2010-2020 - Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa“ aktiv
      unterstützt. Diese Forderung hält DIE LINKE auch in dieser Legislaturperiode aufrecht. EU-weit
      verbindliche Vorgaben und Standards sollen in verbindlichen Zeitplänen umgesetzt werden.
      Dafür fordert DIE LINKE Sonderinvestitionsprogramme.
      In diesem Zusammenhang sollte die Einführung eines europäischen Behindertenausweises und
      die europaweite Gültigkeit von national gewährten Leistungen und Nachteilsausgleichen
      diskutiert werden.
Befürworten Sie, dass das Kriterium der Barrierefreiheit im europäischen
Vergaberecht verbindlich vorgeschrieben und bei Ausschreibungen
systematisch beachtet wird?

    Ja, uneingeschränkt. Wie auf Bundesebene dürfen auch auf europäischer Ebene
    Ausschreibungen und Vergaben von öffentlichen Aufträgen sowie Förderungen nur in
    Übereinstimmung mit der UN-Behindertenrechtskonvention erfolgen, wozu die Schaffung
    beziehungsweise Gewährleistung von umfassender Barrierefreiheit als verbindliches Kriterium
    gehört.

Welche konkreten Maßnahmen unterstützen Sie, damit bei europäischen
Ausbildungs- und Beschäftigungsinitiativen die Belange behinderter Menschen
berücksichtigt werden und der Benachteiligung dieser Gruppe am Arbeitsmarkt
gezielt entgegengewirkt wird?

    DIE LINKE fordert eine Verbesserung der Ausbildungssituation von und der Teilhabe am
    Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen. Im Antrag „Gute Arbeit für Menschen mit
    Behinderung“ (Bundestagsdrucksache 17/9758) fordert DIE LINKE auf Bundesebene, was auch
    für europäische Initiativen gilt: Die Schaffung von Rahmenbedingungen für einen inklusiven
    Arbeitsmarkt – so wenig Sonderarbeitswelten wie möglich; langfristige und bedarfsgerechte
    Förderprogramme zur Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen; die
    Schaffung einer barrierefreien Arbeitsumwelt; den Ausbau von Integrationsfirmen und –
    Abteilungen; die Verbesserung von Beratung und Vermittlung von Menschen mit
    Behinderungen; das Recht auf reguläre Arbeitsverhältnisse und eine tarifliche Entlohnung für
    Beschäftigte in den Werkstätten für behinderte Menschen sowie Mitbestimmungsrechte für
    deren Werkstatträte und Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen.

Welche Initiativen halten Sie für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen
für notwendig, die dem allgemeinen Arbeitsmarkt derzeit nicht zur Verfügung
stehen?

    DIE LINKE fordert (Antrag „Gute Arbeit für Menschen mit Behinderung, Bundestagsdrucksache
    17/9758), den personenzentrierten Ansatz als Instrument ohne Kostenvorbehalt
    auszugestalten. Dafür sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedarfsgerecht auf der
    Grundlage eines bundeseinheitlichen, am Lebenslagenansatz orientierten
    Bedarfsfeststellungsverfahrens auszugestalten.
    Für Verlässlichkeit und Planbarkeit sind Förderungen trägerübergreifend und langfristig zu
    gewähren, auch in Form von dauerhaften Lohn-, Gehalts- sowie Mobilitätszuschüssen.
    Übergangswege in reguläre Beschäftigung wie der „Öffentlich geförderte
    Beschäftigungssektor“ und die „Unterstützte Beschäftigung“ sind zu erweitern, beispielsweise
    durch dauerhafte Berufsbegleitung, und aus Bundesmitteln langfristig zu sichern.
    Werkstattbeschäftigten muss im Fall des Übergangs in ein versicherungspflichtiges
    Beschäftigungsverhältnis ein unbefristetes Rückkehrrecht eingeräumt werden, das ihre
    besonderen Zugangsvoraussetzungen zu einer vollen Erwerbsminderungsrente nicht
    beeinträchtigt. Die Werkstätten bleiben wichtig für die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen
    mit Behinderungen. Sie sind mittelfristig als Integrationsbetriebe mit sozialen
    Dienstleistungsangeboten weiterzuentwickeln.
Welche Initiativen unterstützen Sie zur Umsetzung der durch die EU ratifizierten
UN-Behindertenrechtskonvention?

      DIE LINKE unterstützt alle Aktivitäten, die darauf hinzielen, die Europäische Strategie zugunsten
      von Menschen mit Behinderungen auch durch einen europäischen Aktionsplan zur Umsetzung
      der UN-Behindertenrechtskonvention zu konkretisieren. Dabei ist zu sichern, dass die
      Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen aktiv beteiligt und eingebunden
      werden. In einem solchen Aktionsplan sollten kurz-, mittel- und langfristige Ziele für die
      Umsetzung der Konvention und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe,
      Selbstbestimmung und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen detaillierter festgelegt
      werden.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die 5. Antidiskriminierungsrichtlinie
endlich verabschiedet wird, so dass Menschen beim Zugang zu Waren und
Dienstleistungen nicht mehr wegen des Alters, einer Behinderung, des
Geschlechtes, der sexuellen Ausrichtung oder ihrer Religion oder
Weltanschauung diskriminiert werden und dass Menschen mit Behinderungen
im Einzelfall auch gegen die Verweigerung von zumutbaren Anpassungen (z.B.
Rampen an Geschäften) vorgehen können?

      Ja. DIE LINKE hat die Bundesregierung in der 17. Wahlperiode im Antrag „Europäische Strategie
      zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010 bis 2020 unterstützen“
      (Bundestagsdrucksache 17/5043) vor dem Hintergrund der gemeinsamen Aufgabe, die UN-
      Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch im europäischen Rahmen
      umzusetzen, aufgefordert, konstruktiv an der Arbeit zur fünften EU-
      Antidiskriminierungsrichtlinie mitzuwirken und ihre bisherige Blockadehaltung aufzugeben.
      Leider ist dies bisher nicht geschehen. Daher wird DIE LINKE auch in dieser Legislaturperiode
      diesbezüglich parlamentarisch aktiv werden.

Was werden Sie unternehmen, damit die Rehabilitation als nationalstaatliche
Kompetenz gesichert und nicht durch europäische Vorgaben, z.B. zum
Vergaberecht, in ihrer hohen Qualität in Deutschland infrage gestellt wird?

      DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass EU-weite Angleichungen auf dem jeweils höchsten
      erreichten Niveau erfolgen, um eine Schlechterstellung zu vermeiden. Innerhalb Deutschlands
      soll die Ausschreibungspflicht für Leistungen durch die Bundesagentur für Arbeit und durch
      Rehabilitationsträger zurückgenommen werden, um die Einheit von Vermittlung und
      Begleitung zu erhalten und zur freihändigen Vergabe zurückzukehren.

Frauen
Die Gewährleistung der Gleichbehandlung stellt eines der grundlegenden Prinzipien der Demokratie
dar. Doch trotz der Tatsache, dass Gleichstellung in den europäischen Mitgliedstaaten in den
jeweiligen Verfassungen fest verankert ist, treffen Frauen in Europa im Alltag auf Diskriminierungen.
In vielen Bereichen, wie Beschäftigung, Gehalt, Berufsausbildung, Arbeitsorganisation, Zugang zu
verantwortungsvollen Positionen, Respektierung der Würde, Repräsentation im öffentlichen Leben
sind Frauen und Männer noch immer nicht vollständig gleichgestellt. Im EU-Durchschnitt liegt die
geschlechtsspezifische Lohnungleichheit bei 16,2 Prozent.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Frauen EU-weit den gleichen Lohn für
gleichwertige Arbeit am gleichen Ort sowie gleichen Zugang zur sozialen
Sicherung erhalten?

      Im Durchschnitt verdienen Frauen in der EU über 16 Prozent weniger als Männer, in
      Deutschland sind es sogar mehr als 20 Prozent. Die Gründe für eine geschlechtsspezifische
      Entgeltdiskriminierung sind vielfältig und durchgängig strukturell in unserer
      Gesellschaftsordnung verankert. Frauen sind durch tradierte Rollenbilder und die Zuweisung
      von Erziehungs- und Pflegearbeiten in der Familie nach wie vor weniger erwerbstätig als
      Männer. Bilden sie in einer Branche die Mehrheit, wird diese fast immer niedriger entlohnt.
      Zudem arbeiten Frauen öfter in Teilzeit, in nicht regulären sozialversicherungspflichtigen
      Arbeitsverhältnissen und im Niedriglohnsektor.
      Zu diesen Faktoren kommt eine direkte Entgeltdiskriminierung – noch immer werden Frauen
      bei gleicher Tätigkeit in niedrigere Lohn- und Gehaltsgruppen eingeordnet, sie werden bei
      Beförderungen und Sonderzulagen benachteiligt oder gar nicht erst gefragt. Diese Faktoren
      summieren sich, so dass am Ende eines Lebens die Frauen niedrigere Renten als Männer
      erreichen und als Rentnerinnen oft arm sind.
      Dagegen setzt DIE LINKE die Forderung nach „Gleichem Lohn für gleiche und gleichwertige
      Arbeit“. Die Durchsetzung dieses in Art. 157 des Arbeitsvertrags über die Arbeitsweise der
      Europäischen Union (AEUV) festgeschriebenen Grundsatzes muss vorangetrieben werden.
      Soziale Sicherheit ist unabdingbare Voraussetzung für ein solidarisches und demokratisches
      Gemeinwesen. Nur öffentliche und umfassende Sozialversicherungen können soziale Sicherheit
      garantieren und sozialen Ausgleich organisieren. Dazu bedarf es neben dem Ausbau der
      sozialen Sicherungssysteme insbesondere eines massiven Ausbaus der öffentlichen
      Infrastruktur und Daseinsvorsorge. Von der Bildung und der Kultur über Mobilität bis hin zu
      sozialen Diensten: Öffentliche Angebote müssen organisiert werden und für Alle erschwinglich
      und zugänglich sein.
      Deshalb fordert DIE LINKE die Einführung sozialer Mindeststandards in der EU.

Frauen sind in ganz Europa in Führungsgremien stark unterrepräsentiert:

Sind Sie der Meinung, dass daher eine rechtsverbindliche Frauenquote
eingeführt werden sollte?

      Nach Art. 8 AEUV wirkt die EU bei allen ihren Tätigkeiten darauf hin, die Gleichstellung von
      Männern und Frauen zu fördern. Selbstverpflichtungen haben in der Vergangenheit zu keinen
      entscheidenden Veränderungen der Frauenrepräsentanz in Führungspositionen geführt.
      Gerade in den höheren Lohngruppen müssen Frauen stärker vertreten sein, um dort auch als
      Vorbilder und Multiplikatorinnen zu fungieren.
      DIE LINKE fordert eine Mindestquotierung aller politischen Mandate und öffentlichen Ämter
      sowie Vorstands- und Aufsichtsratsposten in der privaten Wirtschaft von 50 Prozent.

In jedem europäischen Land kommt Gewalt gegen Frauen vor. Bis zu 45 Prozent aller Frauen sind von
einer Form von Gewalt betroffen, 12 bis 15 Prozent von häuslicher Gewalt. Häusliche Gewalt ist nach
Einschätzung des Europarates die Hauptursache für eine Gesundheitsschädigung oder sogar den Tod
von Frauen zwischen 16 und 44 Jahren. – Noch vor Krebs oder Verkehrsunfällen. Und auch
Frauenhandel ist im 21. Jahrhundert in Europa immer noch traurige Realität. Ca. 500.000 Frauen
werden jährlich illegal in die EU gebracht und zur Prostitution gezwungen. Gewalt widerfährt Frauen
aber auch durch Zwangsheirat, Vergewaltigung in der Ehe, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz,
demütigendes Verhalten oder Einschüchterung.

Welche konkreten Maßnahmen unterstützen Sie, die eine stärkere
Sensibilisierung der europäischen Bürgerinnen und Bürger für das Thema Gewalt
gegen Frauen und insbesondere zur häuslichen Gewalt zum Ziel haben? Welche
Maßnahmen unterstützen Sie zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen?

      Die gerade von der European Union Agency for Fundamental Rights vorgestellten Ergebnisse
      einer EU-weiten Erhebung über das Ausmaß der Gewalt gegen Frauen ist erschreckend. Obwohl
      das Thema in allen EU-Mitgliedsstaaten präsent ist und es verschiedenste Aktionsprogramme
      gibt, ist das Ausmaß der Gewalt noch immer nicht gebannt.
      Offen bleibt die Frage in welchem Maße in den einzelnen Ländern die Opferschutzrichtlinie und
      die Istanbul Konvention umgesetzt werden. Wenn wir auf Deutschland sehen, so zeigt die
      Bestandsaufnahme zur Lage des Hilfesystems bei Gewalt gegen Frauen, wie löchrig dieses ist.
      Zugleich sind Frauenhäuser und Beratungsstellen chronisch unterfinanziert und die
      Mitarbeiterinnen arbeiten unter Bedingungen der Selbstausbeutung. Die Bundesregierung hat
      trotz zweier Anhörungen im Bundestag, die diese Situation bestätigten, keinen Schritt
      unternommen, um hier einzugreifen. Sie verstößt damit auch gegen explizite Auflagen des
      CEDAW-Ausschusses nach dem 6. Staatenbericht.
      Was in der EU fehlt sind Sanktionen, wenn Mitgliedstaaten internationale Vereinbarungen
      nicht oder in ungenügender Weise umsetzen. Zur Bekämpfung der Gewalt gab es Vorstöße hier
      vernetzter miteinander vor zu gehen. So sollten bspw. bestimmte Auflagen für Täter auch im
      Ausland Anwendung finden. Aber hier kam man nicht weiter. Zugleich muss mehr dafür getan
      werden, dass Rollenstereotype endlich in Bewegung geraten. Hier muss bereits in der Schule
      angefangen werden. Die Politik sollte stärker auf die Medien einwirken, damit sexistische
      Werbung und gewaltverherrlichende Filme boykottiert werden.
      Was den Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung betrifft, so handelt es sich dabei um eine
      eklatante Menschenrechtsverletzung, was auch für weitere Formen des Menschenhandels gilt.
      Hier fordert DIE LINKE eine konsequente Strafverfolgung. Zugleich müssen die Opfer eine
      umfassende Hilfe und Unterstützung bekommen. Dazu gehört ein gesichertes Aufenthaltsrecht,
      das nicht an eine Mitwirkung bei der Strafverfolgung gekoppelt wird (ist auch Bestanteil der
      Opferschutz-Richtlinie der EU). Sie müssen Zugang zu physischer und psychischer Hilfe erhalten,
      zur Sprache, zur Ausbildung und zum Arbeitsmarkt. Zugleich sollten die einzelnen Staaten
      entsprechende Fonds einrichten, aus denen die Opfer entschädigt werden. Dabei könnten die
      Mitgliedsstaaten miteinander kooperieren.

Gesundheit
Die Gesundheitspolitik liegt auf Grund der Subsidiaritätsklausel zu Recht weitgehend in der
Verantwortung der Nationalstaaten. Dennoch kann auch auf europäischer Ebene einiges
unternommen werden, um für alle Patientinnen und Patienten in der Europäischen Union eine
bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten und die nationalen Gesundheitssysteme in ihrer
Unterschiedlichkeit zu bewahren. Die tragende Säule der gesundheitlichen Versorgung ist die
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit der gemeinsamen Selbstverwaltung von Arbeitgebenden
und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Der SoVD bemerkt derzeit auf verschiedenen Ebenen
die Tendenz, das Gesundheitssystem immer stärker wettbewerblich und damit nach wirtschaftlichen
Gesichtspunkten auszurichten.

Werden Sie sich deshalb dafür einsetzen, dass der Charakter der GKV als
öffentlich-rechtliche Körperschaft, welche nicht dem Wettbewerbs- bzw.
Kartellrecht unterliegt, beibehalten wird?

      Die Anwendung von Wettbewerbsmechanismen im Gesundheitswesen begünstigt die
      Privatisierung, Deregulierung und Ökonomisierung des Leistungsgeschehens sowie eine
      Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Deshalb sieht es DIE LINKE als
      zentrale Aufgabe an, die Anwendung des Wettbewerbsrechts auf Gesundheitsleistungen
      zurückzudrängen. Krankenkassen sind keine Unternehmen, sondern Teil der öffentlichen
      Daseinsvorsorge. Das Wettbewerbs- bzw. Kartellrecht darf daher für sie nicht gelten. Sonst
      besteht die Gefahr, dass die Kassen ihren besonderen Status der Sozialversicherung verlieren
      und als normale Unternehmen behandelt werden. Somit würde einer umfassenden
      Privatisierung des gesamten Krankenversicherungssystems und der Zerschlagung der
      solidarischen Krankenversicherung Vorschub geleistet. Für die Krankenkassen wäre es nicht
      mehr ohne weiteres möglich, sich zu Verhandlungsgruppen zusammenzuschließen, um so
      günstigere Konditionen für die Versicherten auszuhandeln. Die Krankenkassen und die
      Leistungserbringer sowie deren Verbände könnten dann als wettbewerbswidrige Kartelle
      eingestuft werden. Der Abschluss von entsprechenden Rabattverträgen würde so unter
      Umständen zum Erliegen kommen und Einsparungen zunichte gemacht. Darüber hinaus
      entfielen auch Vorteile wie die Umsatzsteuerbefreiung.
      Die bundesdeutsche Politik des zunehmenden Wettbewerbs im Gesundheitssystem spielt mit
      dem Feuer. Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) akzeptiert die Herausnahme der
      Krankenversicherungen aus der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie nur, solange sie als
      öffentlich-rechtliche Körperschaften dem Grundsatz der Solidarität verpflichtet sind und den
      Erfordernissen des Allgemeinwohls dienen. Veränderungen des GKV-Systems in Richtung einer
      stärkeren Wettbewerbsorientierung und einer Abkehr von kollektiven, gemeinwohlorientierten
      Elementen erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass die gesetzlichen Krankenkassen vom EuGH als
      Unternehmen eingestuft werden und damit ihre sozialrechtliche Sonderstellung verlieren.

Der Medizinprodukteskandal um minderwertige Brustimplantate hat z.B. gezeigt, dass die
Patientensicherheit ein gesamteuropäisches Thema ist, welches länderübergreifend geregelt werden
muss. Für den SoVD ist es in diesem Sinne wichtig, gesamteuropäische Regeln zu entwickeln, die
bereits vor dem flächenmäßigen Einsatz Medizinprodukte auf ihren Nutzen für die Patientinnen und
Patienten prüfen. Die derzeit in der Diskussion befindliche Verordnung wird diesem Gedanken nicht
gerecht.

Werden Sie sich deshalb dafür einsetzen, dass neue Medizinprodukte erst ihren
Nutzen nachweisen müssen, bevor sie auf den Markt gelangen? Werden Sie
dafür Sorge tragen, dass diese Mindestanforderungen so ausgestaltet werden,
dass es den Nationalstaaten unbenommen bleibt, weitergehende Anforderungen
zu treffen?

      DIE LINKE hat sich bei risikoreichn Produkten (Klassen IIb und III) klar für eine
      Nutzenbewertung vor Marktzugang ausgesprochen. Diese Regelungen müssen in einen
generellen Paradigmenwechsel eingebettet sein: Für alle medizinische Leistungen - nicht nur für
      Arzneimittel und Medizinprodukte, sondern auch etwa für Operationsmethoden oder für
      Psychotherapie sollte ein patientenrelevanter Nutzen nachgewiesen werden.
      Eine Nutzenüberprüfung von Medizinprodukten allein ist aber noch nicht ausreichend und hätte
      den genannten Brustimplantate-Skandal auch nicht verhindert. Daher fordert DIE LINKE, die
      Überprüfung nicht bisher von einer privatrechtlichen, sondern von einer behördlichen
      Institution vornehmen zu lassen. Zusätzlich zeigte uns der Skandal, dass engmaschige
      Kontrollen auch in der Produktion und in der Lieferkette sinnvoll und notwendig sind.
      Ziel der LINKEN ist es, umfängliche und patientenorientierte EU-Regelungen durchzusetzen. Ein
      rechtlicher Flickenteppich in Europa ist nur solange aufrecht zu erhalten, wie eine Mehrheit im
      Rat oder im Europäischen Parlament progressive EU-Bestimmungen verhindert.

Die Zunahme chronischer Erkrankungen ist nicht nur ein deutsches, sondern ein gesamteuropäisches
Problem. Im Rahmen der europäischen Union muss daher gelten, die verschiedenen Konzepte
einzelner Mitgliedstaaten zu vergleichen und positive Erfahrungen in andere Systeme zu übertragen.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass im Rahmen der Prävention vor allem von
chronischen Krankheiten durch einen Vergleich verschiedener Konzepte und
Strategien für die Bevölkerung Nutzen bringende Programme identifiziert
werden, die dann in die jeweiligen nationalstaatlichen Systeme übernommen
werden können?

      Programme der Aufklärung, Information und Beratung allein reichen für eine erfolgreiche
      Gesundheits- und Präventionspolitik nicht aus. Sie erschöpfen sich zumeist in wenig
      nachhaltigen Aufklärungs- oder Werbekampagnen, die an die Eigenverantwortung der
      Menschen appellieren. Zudem werden vor allem Menschen erreicht, die ohnehin
      gesundheitsbewusst sind und in der Lage, sich entsprechend zu informieren.
      Die WHO hat Gesundheit als vollständiges körperliches, geistiges und soziales Wohlergehen
      definiert. Doch die Chancen auf Gesundheit sind ungleich verteilt. Arme sterben im Durchschnitt
      früher als Reiche und sind auch häufiger krank. Moderne Gesundheitsförderung und
      Prävention, die in den Lebenswelten und den Verhältnissen ansetzt, trüge dazu bei, dass
      weniger Menschen krank wären sowie die sozial bedingte gesundheitliche Ungleichheit
      abnähme. Gleichzeitig würden die Gesundheitskosten langfristig sinken.
      Gesundheitspolitik kann die sozial bedingten gesundheitlichen Ungleichheiten nicht im
      Alleingang wirksam bekämpfen. Die Einflüsse des Arbeitsmarktes, der Einkommensverteilung,
      der Qualität der sozialen Sicherungssysteme und der Bildungspolitik sind so groß, dass
      gesundheits- und präventionspolitische Ansätze allenfalls Gegenakzente setzen können. Um die
      Chancen, Ressourcen und damit auch die gesundheitliche Situation der Bevölkerung und
      insbesondere der Kinder und Jugendlichen entscheidend zu beeinflussen, ist eine
      gesundheitsfördernde Gesamtpolitik erforderlich, die über die klassische Aufgabenstellung der
      Gesundheitspolitik hinausgeht und alle Politikbereiche umfasst. Insbesondere Bildungs-,
      Arbeitsmarkt-, Wirtschafts-, Kinder-, Familien-, Wohnungsbau-, Umwelt- und Sozialpolitik sind
      aufeinander abzustimmen.

Zur gesundheitlichen Prävention ist nicht zuletzt eine Reduzierung von Umweltbelastungen
erforderlich. Dies betrifft gesundheitsgefährdende Stoffe in Lebensmitteln und Gebrauchsgütern
ebenso wie etwa Feinstaub- und Lärmemissionen im Verkehr.
Werden Sie sich für Marktregulierungen einsetzen, die zur raschen und
wirksamen Reduzierung entsprechender Belastungen beitragen?

      Der Schutz der menschlichen Gesundheit spielt für DIE LINKE eine zentrale Rolle in der
      Gesundheits- und Umweltpolitik, aber auch in der Energie- und Verkehrspolitik sowie beim
      Verbraucherschutz. Deshalb setzen wir uns für klare gesetzliche Vorgaben für Unternehmen
      und eine Regulierung von Märkten ein, eine Selbstregulierung der Wirtschaft ist nicht
      ausreichend.
      Beispiel Chemikalienpolitik: Die Grenzwerte für chemische Zusätze sind in vielen Bereichen viel
      zu hoch. So wurden z.B. die Grenzwerte für Schwermetalle in der neuen EU-
      Spielzeugverordnung erhöht. Bei der Verwendung von Nanostoffen in Lebensmitteln und
      Gebrauchsgütern gibt es fast keine Grenzwerte. DIE LINKE fordert ein Verbot
      gesundheitsgefährdender Chemikalien in Kinderspielzeugen und Bedarfsgegenständen für
      Kinder. Die europäische Chemikalienrichtlinie REACH muss konsequent und zügig umgesetzt
      sowie auf nanoskalige und hormonell wirksame Substanzen ausgeweitet werden.
      Beispiel Verkehrspolitik: Die gesundheitlichen Belastungen durch den Verkehr, insbesondere
      den Straßenverkehr, müssen weiter erheblich reduziert werden. Zur Lärmreduzierung setzen wir
      uns beispielsweise für Nachtflugverbote zwischen 22 und 6 Uhr an allen siedlungsnahen
      Flughäfen ein. Auf europäischer Ebene ist zur Reduktion des Schienenlärms insbesondere ein
      Verbot aller sog. Graugußbremsen ab 2020 erforderlich, kombiniert mit einem
      Förderprogramm zur Umrüstung der bestehenden Güterwagen.

Pflege
Das Qualitätsniveau professioneller Pflegeleistungen ist in den EU-Mitgliedstaaten sehr
unterschiedlich. Aus Sicht des SoVD ist es zwingend, dass alle Menschen unabhängig von ihrem
Wohnort Zugang zu einer ihrer Würde achtenden und qualitativ hochwertigen Pflege haben.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um in den Mitgliedstaaten der EU
einheitliche Mindeststandards hinsichtlich der Qualität von Pflegeleistungen zu
erreichen?

      DIE LINKE versteht Pflege als eine Aufgabe der Gesellschaft und damit als Teil der öffentlichen
      Daseinsvorsorge. Eine Politik, die gerecht und solidarisch ist, kann eine effektive,
      menschenwürdige und an den individuellen Bedürfnissen ausgerichtete Pflege und Betreuung
      organisieren und finanzieren – in der Bundesrepublik, aber auch in Europa.
      Gesundheit und Pflege dürfen nicht der Anwendung von Markt- und
      Wettbewerbsmechanismen unterliegen Die Möglichkeiten zur Gestaltung der Pflege – auf
      nationalstaatlicher wie auf europäischer Ebene – dürfen nicht durch das europäische
      Binnenmarkt- und Wettbewerbsrecht eingeschränkt werden. Derzeit sind es die
      Mitgliedstaaten, die in ihren jeweiligen Systemen Ökonomisierungs- und
      Privatisierungsprozesse vorantreiben. Umso dringlicher ist der Einsatz für eine solidarische
      Gesundheitspolitik in Deutschland – in nationaler ebenso wie in europäischer Perspektive.
      Vor allem in der Pflege sind die Folgen marktförmiger Strukturen deutlich erkennbar. ?????Seit
      der Einführung der sozialen Pflegeversicherung 1995 hat jede Pflegeeinrichtung einen
      gesetzlichen Anspruch auf Abschluss eines Versorgungsvertrages mit den Pflegekassen, sofern
      sie die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Der private Pflegemarkt wurde
ausgeweitet. Private Träger wurden von Beginn an mit freigemeinnützigen Trägern
      gleichgestellt, womit letztere ihren Vorrang bei der Leistungserbringung einbüßten. Die
      Auswirkungen der Privatisierung sind vor allem steigende Konkurrenz und Druck auf die Löhne
      und Beschäftigten (Arbeitsverdichtung). Aber auch das Leistungsangebot der einzelnen Dienste
      hat sich verringert. Die Leistungen richten sich nicht nach dem Bedarf, sondern nach den
      Pflegesätzen. Der Kostendruck ist immens: Die Hälfte der ambulanten Pflegedienste gibt an,
      dass die Vergütung nicht ihre Kosten deckt (unzureichende Zeitvorgaben für angemessene
      Pflege, fehlende Berücksichtigung des erhöhten Betreuungsaufwandes bei Demenzkranken,
      Personalkosten). Privatisierung löst die Probleme nicht, sondern verschärft sie und schafft neue.
      Deshalb will DIE LINKE weitere Privatisierung verhindern – dazu gehört auch, dass bereits
      privatisierte Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in nicht-kommerzielle Trägerschaft
      überführt werden. Freigemeinnützige Träger sind zu stärken. Generell setzt sich die LINKE für
      eine Stärkung des Öffentlichen ein, begleitet von Partizipation, Mitbestimmung und
      Transparenz – also verbesserten demokratischen Strukturen.

Die Gesellschaften in vielen EU-Mitgliedstaaten altern. Dies stellt insbesondere die nationalen
Pflegesysteme vor eine enorme Herausforderung.

Wie sieht Ihr Ansatz aus, dieser aus gesamteuropäischer Perspektive zu
begegnen?

      In Deutschland bedeutet das, die Pflege auf eine solide Finanzgrundlage zu stellen und eine
      Abkehr vom Teilkasko-Prinzip auf den Weg zu bringen. Eine sozial gerechte Pflegeversicherung
      muss perspektivisch alle nötigen Leistungen übernehmen. Finanzierbar wird das, wenn alle
      Menschen und alle Einkommen in die solidarische Pflegeversicherung einbezogen werden
      (solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung in Gesundheit und Pflege). Bisher gewährt
      die Pflegeversicherung Menschen mit Pflegebedarf nur einen Zuschuss zu den Kosten der
      Pflege. Die Betroffenen müssen auf ihr Einkommen und Vermögen zurückgreifen. Viele werden
      von der Sozialhilfe oder von der Unterstützung ihrer Angehörigen abhängig. Diese wiederum
      sind oft überfordert und stark belastet.
      Gute Pflege darf nicht von der Größe des eigenen Geldbeutels abhängen. DIE LINKE fordert,
      dass es allen Menschen möglich ist, selbstbestimmt zu entscheiden, ob sie ambulante,
      teilstationäre oder stationäre Pflege- oder Assistenzleistungen in Anspruch nehmen wollen.
      Damit eine solche neue Pflege-Politik gelingt, muss das Leistungsniveau der Pflegeversicherung
      deutlich angehoben werden. Das bietet den Betroffenen die Möglichkeit, sich fachgerecht zu
      Hause pflegen zu lassen. Ein Ausbau des bezahlbaren, barrierefreien Wohnraums ist dafür
      unerlässlich. Der seit 2009 vorliegende (und 2013 bestätigte) neue Pflegebegriff und das neue
      Begutachtungsverfahren müssen endlich vom Gesetzgeber umgesetzt werden. Schwarz-Rot hat
      dafür im Koalitionsvertrag keine Finanzierung vorgesehen, sondern kündigt Modellprojekte an.
      Wieder wird eine Legislaturperiode vergeudet, bevor es grundlegende Verbesserungen für
      Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen gibt.
      Die mit fünf Euro im Monat geförderte private Pflegezusatzversicherung („Pflege-Bahr“) ist zu
      stoppen ebenso wie der geplante Kapitaldeckungsstock. Der Einstieg in die Privatisierung der
      Pflegevorsorge ist unsozial, volkswirtschaftlich unsinnig und benachteiligt Geringverdienende
      und Menschen mit Behinderungen. Das führt am Ende zu einer Zwei-Klassen-Pflege, gegen die
      wir uns entschieden wenden. Stattdessen ist die solidarische Finanzierung auszubauen.
Pflege ist eine schwere und anspruchsvolle Arbeit, die gesellschaftlich anerkannt und
      entsprechend bezahlt werden muss. Die Anhebung des Leistungsniveaus der Pflegeabsicherung
      eröffnet den finanziellen Spielraum, Pflegekräfte besser zu bezahlen. Mini- und Midijobs in der
      Pflege müssen in reguläre und tariflich bezahlte Arbeitsplätze umgewandelt werden. Damit
      Lohndumping in der Pflege verhindert wird, ist als unterste Grenze ein flächendeckender
      gesetzlicher Mindestlohn von zehn Euro einzuführen. Um die Qualität der Pflege zu sichern,
      fordert DIE LINKE bundesweite Standards über eine qualitätsbezogene Personalbemessung. Bis
      dahin müssen Bund und Länder sich gemeinsam das Ziel setzen, mindestens die Hälfte der
      Personalstellen mit Fachkräften zu besetzen.

Allein in deutschen Haushalten pflegen und betreuen je nach Schätzung zwischen 100.000 und
800.000 Menschen als „Haushaltshilfen“ rund um die Uhr pflegebedürftige Menschen. Diese
Beschäftigungsverhältnisse, die in Deutschland fast ausnahmslos von Frauen aus Osteuropa ausgeübt
werden, finden jedoch in fast allen Mitgliedstaaten, in denen Gesellschaften vom demographischen
Wandel und Pflegekräftemangel betroffen sind, statt. Da sie sich häufig in einer rechtlichen Grauzone
bewegen, spricht man hierzulande bereits von einem sogenannten „grauen Pflegemarkt“.

Werden Sie Maßnahmen ergreifen, um der damit einhergehenden Ausbeutung
dieser Arbeitskräfte wirkungsvoll entgegenzuwirken? Wenn ja: Welche?

      Die Pflegeversicherung gewährt pflegebedürftigen Menschen nur einen Zuschuss zu den
      Pflegekosten. Dieser Zuschuss dient vorrangig dazu, die familiäre, nachbarschaftliche oder
      ehrenamtliche Pflege zu ergänzen. Angehörige versuchen, die Lücke zwischen tatsächlichem
      Bedarf und den real verfügbaren und bezahlbaren Pflegefachkräften und Betreuungskräften zu
      schließen, indem sie Migrantinnen – meist aus Osteuropa – für die häusliche Versorgung
      anwerben und beschäftigen. Meist als Haushaltshilfen beschäftigt, treffen Migrantinnen auf
      komplexe Anforderungen und undurchsichtige rechtliche Arrangements. Arbeitsschutz und
      menschenwürdige Beschäftigungsbedingungen bleiben auf der Strecke. Entstanden ist ein
      grauer Pflegemarkt, in dem private Leistungsanbieter und Vermittler von der Not der
      Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen profitieren. DIE LINKE hat diese Missstände 2012 mit
      eine Kleinen Anfrage: „Arbeitnehmerrechte ausländischer Pflegehilfskräfte im grauen
      Pflegemarkt“ (BT-Drs. 17/8373) öffentlich thematisiert und wird dieses Thema weiterhin
      parlamentarisch und außerparlamentarisch bearbeiten.

Die Europäische Berufsanerkennungsrichtlinie regelt die Anerkennung von Berufsqualifikationen in
den EU-Mitgliedstaaten und vereinfacht Verwaltungsverfahren. Sie spielt einerseits bei der Migration
u.a. von Pflegekräften innerhalb der Europäischen Union eine maßgebliche Rolle, beeinflusst
andererseits aber auch nationale Zugangsvoraussetzungen zu Ausbildungsberufen.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass zukünftig anstelle einer festen Zahl an
Schuljahren ein einheitliches Qualifikationsniveau als Zugangsvoraussetzung zu
den Pflegeberufen geschaffen wird?

      Ein vergleichbares Qualifikationsniveau nach Abschluss der Berufsausbildung wird nicht durch
      die Anzahl der Schuljahre vor Ausbildungsbeginn gewährleistet. Entscheidend sind die Qualität,
      die Inhalte und der Umfang der Ausbildung, mit der die zukünftigen Pflegekräfte zur
      Berufsausübung befähigt werden. Deshalb muss die Pflegeausbildung zeitgemäß
      weiterentwickelt werden, um den Ansprüchen an eine qualitativ hochwertige Versorgung
gerecht zu werden und den Handlungsradius der Pflegeberufe zu erweitern. Die Integration der
      Pflegeberufe zu einer dreijährigen dualen Berufsausbildung mit zweijähriger einheitlicher
      Grundausbildung und anschließender einjähriger Schwerpunktsetzung in allgemeiner Pflege,
      Kinderkrankenpflege oder Altenpflege mit gleichwertigen Abschlüssen ist der richtige Weg. Die
      Durchlässigkeit zwischen den Pflegeberufen und innerhalb des Bildungssystems und der Zugang
      zu einschlägigen Hochschulstudiengängen in Pflegewissenschaft, Pflegemanagement oder
      Lehramt ist ohne zusätzliche Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage der
      dreijährigen Ausbildung zu ermöglichen. Für eine gerechtere Ausbildungsfinanzierung ist ein
      Umlageverfahren zur Einrichtung eines Ausbildungsfonds einzuführen. Parallel muss die Zahl
      der Ausbildungsplätze erhöht sowie Schulgelder, Studiengebühren und Prüfungsgebühren
      abgeschafft werden.

Alterssicherung
Die Ausgestaltung der nationalen Alterssicherungssysteme ist originäre Aufgabe der EU-
Mitgliedstaaten, nicht der EU. Damit soll den in den Mitgliedstaaten historisch gewachsenen und
sehr unterschiedlichen Alterssicherungssystemen Rechnung getragen werden.

Sind Sie mit uns der Meinung, dass die Ausgestaltung der nationalen
Alterssicherungssysteme auch in Zukunft originäre und eigenverantwortliche
Aufgabe der Mitgliedstaaten sein sowie der Versuch der EU, in nationale soziale
Sicherungssysteme einzugreifen, unterbunden werden muss?

      Die Ausgestaltung der nationalen Alterssicherungssysteme sollte auch in Zukunft im
      Wesentlichen eigenverantwortliche Aufgabe der Mitgliedsstaaten sein. Allerdings sehen wir es
      durchaus als Aufgabe einer koordinierten europäischen Sozialpolitik an, soziale
      Mindeststandards zu setzen. Diese müssen sich an den Lebensverhältnissen in den jeweiligen
      Mitgliedsstaaten orientieren. Die in der EU etablierte Definition des Armutsrisikos als 60% des
      nationalen mittleren Einkommens bietet sich hierfür als Maßstab an. Für die Alterssicherung
      würde dies bedeuten, dass in den Mitgliedsstaaten Mindestsicherungssysteme geschaffen bzw.
      ausgebaut werden, die ihren Bürgerinnen und Bürgern ein Leben jenseits der
      Armutsrisikogrenze ermöglichen. Über diese Mindeststandards hinaus gehende
      Gestaltungsfragen der Alterssicherung würden in der Hoheit der Mitgliedsstaaten verbleiben.

Teilen Sie unsere Auffassung, dass insbesondere die Festlegung des
Rentenniveaus und des Leistungsspektrums zu diesen Kernaufgaben der
Mitgliedstaaten gehört?

      Ja, diese Meinung teilen wir. Auch die Bestimmung des Renteneintrittsalters sollte
      Kernkompetenz der Mitgliedsstaaten bleiben.

In den vergangenen Jahren wurde die Koordinierung auf europäischer Ebene auch im Bereich der
Rentenpolitik erheblich ausgebaut. Dabei stehen unter dem Schlagwort finanzieller „Nachhaltigkeit“
stets die Kosten der Renten- und Pensionssysteme, nicht aber ihre Leistungsseite im Vordergrund.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Leistungsseite künftig im Mittelpunkt
der Koordinierungsbemühungen auf europäischer Ebene rücken wird?
Ja, das werden wir. Momentan steht sowohl auf der nationalen als auch auf der europäischen
      Ebene das Leistungsniveau unter dem Diktat der Kosten- und Beitragssatzbegrenzung. In
      Deutschland wird das Rentenniveau dadurch bis 2030 um ein Fünftel sinken. Eine Rente von
      ehemals 1.000 Euro wird dann nur noch 800 Euro wert sein. Für Menschen mit geringen bis
      mittleren Einkommen wird es dadurch sehr schwer, armutsfeste Rentenansprüche zu erwerben.
      Das stellt die Legitimation des Pflichtbeitragssystems insgesamt in Frage. Damit die gesetzliche
      Rente auch in Zukunft auskömmliche Renten gewährleisten kann, muss das Leistungsniveau
      wieder in den Mittelpunkt der Rentenpolitik gestellt werden und auf mindestens 53 Prozent
      (Sicherungsniveau vor Steuern) angehoben werden.

In dem sogenannten Weißbuch Rente vom 16. Februar 2012 spricht sich die EU-Kommission unter
anderem dafür aus, das Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Für den
SoVD ist die Frage des Renteneintrittsalters jedoch weniger eine Frage nach der Finanzierbarkeit,
sondern vielmehr eine Frage der Verteilungsgerechtigkeit.

Sind Sie mit uns der Auffassung, dass die Festlegung der Altersgrenzen für den
Rentenbeginn zu den originären und eigenverantwortlichen Aufgaben der
Mitgliedstaaten gehört?

      Ja und wir sehen es wie der SoVD: Die Erhöhung des Renteneintrittsalters ist keine
      Zwangsläufigkeit des demografischen Wandels. Dieser kann dadurch bewältigt werden, dass
      der wirtschaftliche Fortschritt gerecht verteilt wird und bei den Lohneinkommen ankommt.
      Dann haben die Leute bessere Rentenansprüche und die Rentenkasse mehr Geld. Außerdem
      kann die Beschäftigung von Gruppen, die bisher vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen waren oder
      nur wenig arbeiten konnten – Frauen, Migrant/innen und Ältere – gesteigert werden. Dadurch
      verbessert sich das Verhältnis von Beitragszahlenden zu Rentenbeziehenden. DIE LINKE will die
      Arbeitgeber wieder paritätisch an den Kosten der Alterssicherung beteiligen und alle
      Berufsgruppen in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Die
      Beitragsbemessungsgrenze soll abgeschafft und die hohen Renten sollen abgeflacht werden.
      Auch dadurch entsteht finanzieller Spielraum, der eine Erhöhung des Rentenalters überflüssig
      macht.

Sprechen Sie sich mit uns dagegen aus, das Renteneintrittsalter automatisch an
die steigende Lebenserwartung zu koppeln?

      Ja. Wir lehnen die in Deutschland vorgenommene Anhebung der Altersgrenzen ebenso ab, wie
      Vorstöße der EU das Rentenalter an die Lebenserwartung zu koppeln. Denn für die meisten
      Menschen bedeutet die Anhebung der Altersgrenzen nichts anderes als eine Kürzung ihrer
      Renten über Abschläge, weil sie gar nicht so lange arbeiten können. Statt auf diese Weise die
      Altersarmut zu befördern, muss der demografische Wandel auf andere und gerechte Weise
      bewältigt werden (s.o.).
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