Rosenloh - Bürgerinformations- und Dialogveranstaltung
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50. Jahrgang Rosenloh – Bürgerinformations- und Dialogveranstaltung Nr. 47 Einzelpreis 0,55 Donnerstag, 25. November 2021 Was genau ist geplant im Gebiet Rosenloh? Von welchen Flächen ist die Rede? Welches Unternehmen verbirgt sich hinter dem Vorhaben der Ansiedlung von Zukunftstechnologien? Fragen wie diesen ging die öffent- liche Bürgerinformations- und Dialogveranstaltung, die vergangenen Freitag in der Lindach-Sporthalle stattfand, auf den Grund. Mehr siehe Seite 10.
Kundenberatung Abfallwirt- schaftsbetrieb Landkreis Esslingen ( 0800 9312-526) Mo – Fr 8.00 – 12 Uhr Mo – Mi 13.30 – 15.30 Uhr Do 13.30 – 18 Uhr Weilheim 1 2-wöchig 2-wöchig 2-wöchig Weilheim 2 2- und 4-wöchig 4-wöchig 4-wöchig Hausmüllabfuhr Donnerstag, 25. November Donnerstag, 25. November Donnerstag, 25. November Weilheim 1 Montag, 6. Dezember Weilheim 2 Montag, 6. Dezember Gelber Sack Hepsisau Dienstag, 7. Dezember Montag, 6. Dezember Weilheim 1 Donnerstag, 2. Dezember Donnerstag, 16. Dezember Weilheim 2 Donnerstag, 2. Dezember Biotonne Donnerstag, 16. Dezember Donnerstag, 2. Dezember Donnerstag, 2. Dezember Weilheim 1 Freitag, 17. Dezember Papiertonne Weilheim 2 Freitag, 17. Dezember Alteisensammlung jeden 1. Freitag im Monat von 19.00 bis 21 Uhr Alteisensammlung Schützenhaus Holzmaden DLRG: Schützengilde: DLRG: Altpapiersammlung Samstag, 12. März 2022 Samstag, 11. Dezember Samstag, 12. März 2022 Samstag, 11. Dezember, 9.00 – 13.00 Uhr Parkplatz Tennisanlage, Kirchheimer Samstag, 9.30 – 11.00 Uhr, Altpapieranlieferung Straße, Einfahrt gegenüber Sofienstraße! Wertstoffhof, Kirchheimer Straße Recyclinghof Carl-Benz-Straße, Wertstoffhof Holzmaden, Weilheim Kirchheimer Straße, Kork tonne, Recyclinghof Freitag 16.00 – 18.00 Uhr Ausgabe „Gelbe Säcke“ Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr Wertstoffe Samstag 9.30 – 12.30 Uhr Samstag 9.30 – 11.00 Uhr Samstag 9.00 – 15.00 Uhr Deponie Gründener Wasen (nur Anliefe- Grünabfallsammelplatz Ohmden, Straße Grünabfallsammelplatz Ohmden, Straße rung von verholztem Grünschnitt) nach Zell (nur ver holzter Grünschnitt) nach Zell (nur ver holzter Grünschnitt) Freitag 14.00 – 17.00 Uhr Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr Grünschnitt Samstag 10.30 – 13.30 Uhr Samstag 9.00 – 15.00 Uhr Samstag 9.00 – 15.00 Uhr Apothekendienste Donnerstag, 25. November, Apotheke Lenningen, Rettungsdienst, Notarzt, Oberlenningen, Amtgasse 4 07026 5828 Freitag, 26. November, Central-Apotheke, Wernau, Feuerwehr Notruf: 112 Kirchheimer Straße 98 07153 31719 Polizei Notruf: 110 Samstag, 27. November, Stadt-Apotheke, Weilheim, Krankentransporte 19222 Schulstraße 2 07023 740047 Sonntag, 28. November, Hirsch-Apotheke, Dettingen, Kirchheimer Straße 27 07021 55210 Notfallpraxis im Kreiskrankenhaus Nürtingen Montag, 29. November, Apotheke im Ärztezentrum, Kirchheim, 116 117, Auf dem Säer 1 Steingaustraße 13 07021 7347590 Werktag: Montag bis Donnerstag 19 bis 7 Uhr des Folgetages Dienstag, 30. November, Mörike-Apotheke Zentrum Ötlingen, Wochenende: Freitag bis Montag 19 bis 7 Uhr Kirchheim-Ötlingen, Stuttgarter Straße 189/1 07021 3252 Feiertag: vor gesetzlichen Feier tagen 19 Uhr Mittwoch, 1. Dezember, Kirch-Apotheke, Hochdorf, bis 7 Uhr am Folgewerktag Kauzbühlstraße 1 07153 958276 Die Notdienstbereitschaft beginnt um 8.30 Uhr und endet um Notfallpraxis im Kreiskrankenhaus Kirchheim 8.30 Uhr am Folgetag. Außerhalb der Ladenschlusszeiten ist 116 117, Eugenstraße 3 eine gesetzliche Notdienstgebühr von 2,50 zu entrichten. Wochenende: Freitag 19 Uhr bis Montag 8 Uhr Feiertag: vor gesetzlichen Feier tagen 19 Uhr bis 8 Uhr am Folgewerktag Störungsdienste Abwasser Weilheim: 744668 (Kläranlage), Abwasser Holzmaden/ Ohmden: Gruppenklärwerk Wendlingen, 07024 4055-0 In der übrigen Zeit wenden Sie sich bitte in dringenden Not fällen Straßenbeleuchtung Weilheim, 106-161, an Ihren Hausarzt. www.weilheim-teck.de/strassenbeleuchtung-melden Straßenbeleuchtung Holzmaden, 90001-15 Straßenbeleuchtung Ohmden, 9510-13 Wasser Weilheim: EVF (Energieversorgung Filstal), 0800 6101-767 Notfallpraxis Kinder/Jugendliche 116 117 Wasser Holzmaden/Ohmden: Landeswasserversorgung, Hals-Nasen-Ohren-Arzt 116 117 07345 96382120 Strom: Netze BW GmbH, 0800 3629-477 Augenarzt 116 117 Gas: Netze BW GmbH, 0800 3629-447 Zahnarzt 0711 7877755
25. November 2021 Gemeinsame Bekanntmachungen Seite 3 Holzmaden Ohmden Samstag, 27. November Samstag, 27. November • Evangelische Kirchengemeinde, Wägelesverkauf • Wägelesaktion, evangelische Gemeinde Freitag, 26. November, und Samstag, 27. November • Liebenzeller Gemeinschaft, Adventsmarkt Kommunale Familie appelliert Gleichzeitig heißt es aber auch für die Geimpften: wachsam und vernünftig bleiben! an die Bürgerinnen und Bürger Als Gesellschaft ist es gerade in dieser kritischen Phase der Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Pandemie unsere gemeinsame Verantwortung, dass jeder und wir befinden uns aktuell in der vierten Welle der Corona- jede seinen Beitrag zur Bewältigung der Krise beiträgt. Nutzen Pandemie. Die Inzidenzen steigen, die Auslastung der Intensiv- wir die Impfangebote und ermutigen wir diejenigen, die bisher stationen kommt an ihre Grenzen und wir stehen auch in Baden- noch mit der Impfung abgewartet haben. Helfen wir uns gegen- Württemberg vor einem Kollaps der intensivmedizinischen seitig, geben wir aufeinander acht, bleiben wir vorsichtig und Versorgung. Die Belastungen für das in diesen Stationen tätige reduzieren wir unsere Kontakte. pflegerische und ärztliche Personal ist enorm. Für uns alle – egal, ob geimpft oder ungeimpft – muss nun eine zentrale Maßnahme im Vordergrund stehen: Die Überprüfung unseres Verhaltens und die Reduzierung von Kontakten. Deshalb bitten wir Sie eindringlich: Reduzieren Sie Ihre sozialen Kontakte auf das Notwendige. Corona-Schnelltestzentren Beachten Sie bei notwendigen und verantwortbaren Zusammen- Testzentrum „Weilheim testet“ – Friseur velly Coiffure, künften und Veranstaltungen die geltenden Regelungen, Untere Grabenstraße 16 Abstandsgebote und Hygienekonzepte. Gegebenenfalls kann Terminbuchung online: www.weilheim-testet.de auch eine niedrigschwellige Selbsttestung zur Erhöhung der oder telefonisch: 07023 9439309 Sicherheit beitragen. Geben Sie acht auf die Älteren und Schwächeren in unserer Gesellschaft, insbesondere beim Umgang in der Familie und in der Nachbarschaft. Bitte denken Sie daran, dass Sie durch eine Impfung sich selbst vor einem schweren Verlauf schützen. Impressum: Denken Sie bei Ihrem Verhalten auch an die Kinder, denen wir Das Mitteilungsblatt für die Stadt Weilheim an der Teck, die Gemeinde noch kein Impfangebot unterbreiten können. Sie haben gemein- Holzmaden und die Gemeinde Ohmden erscheint einmal wöchent- sam mit den Jugendlichen in den letzten Monaten gewaltige lich donnerstags. Herausgeber ist die Stadt Weilheim an der Teck. Verantwortlich für den gemeinsamen, den amtlichen und Einschnitte hinnehmen müssen. Manche Kinder erinnern sich nichtamtlichen Teil der Stadt Weilheim: Bürgermeister Johannes nicht mehr an ein unbeschwertes Leben und Aufwachsen vor Züfle, für den amtlichen und nichtamtlichen Teil der Gemeinde der Pandemie. Die Folgen davon zeigen sich in der Kinder- und Holzmaden: Bürgermeister Florian Schepp, für den amtlichen Jugendpsychiatrie und jeden Tag in der Arbeit der Jugend- und nichtamtlichen Teil der Gemeinde Ohmden: Bürgermeisterin Barbara Born. Verantwortlich für den übrigen Teil: Ulrich Gottlieb, ämter. Denken Sie bei Ihrem Verhalten auch an diese Kinder Druck und Verlag GO Verlag GmbH & Co. KG, Kirchheim unter Teck, und Jugendlichen und helfen Sie uns durch ein verantwortungs- 07021 9750-0, Fax 07021 9750-33. Sämtliche Textbeiträge volles Verhalten dabei, die Schulen und Kindergärten offenzu- müssen bei den Bürgermeisterämtern aufgegeben werden. halten. Anzeigen können bei GO Verlag GmbH & Co. KG, 73230 Kirchheim unter Teck, Alleenstraße 158, 07021 9750-19, Fax 07021 9750-33, In einem gewaltigen Kraftakt stemmen die etablierten Strukturen E-Mail: anzeigen@teckbote.de, aufgegeben werden. Anzeigen- annahmeschluss: montags 16 Uhr. der Ärzteschaft mit nachhaltiger Unterstützung der Stadt- und Landkreise und kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Für Anzeigen und Beilagen mit politischem Inhalt gelten besondere Regelungen. Diese Anzeigen und Beilagen müssen einen örtlichen Erhöhung des Impftempos und zusätzlich wohnortnahe Impf- Bezug haben und sind grundsätzlich bei den Bürgermeisterämtern angebote. Ältere Menschen und diejenigen, die frühzeitig aufzugeben. Annahmeschluss freitags. geimpft wurden, benötigen nun zeitnah eine Booster-Impfung. Bezugspreise: Der Abonnementspreis bei Trägerzustellung beträgt Sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt. Nutzen 1,85 pro Monat, bei Postzustellung 9,35 (inkl. Portoanteil 7,50 ) Sie die schon bestehenden Impfangebote und die, die in den pro Monat, der Einzelverkaufspreis pro Exemplar 0,55 . Alle nächsten Tagen und Wochen eingerichtet werden. Bezugspreise enthalten 7 % Mehrwertsteuer. Das Bezugsgeld ist bei Barzahlung jährlich, bei Abbuchung halbjährlich im Voraus fällig. Die Impfung ist derzeit der zentrale Baustein der Pandemie- Vertrieb: Bei Fragen zur Lieferung, Bezugsgeldberechnung oder bekämpfung. Denn obwohl wir zwischenzeitlich wissen, dass bei Problemen mit der Zustellung wenden Sie sich bitte direkt an Geimpfte sich infizieren können, das Virus weitertragen und den Vertrieb. Sie erreichen ihn per 07021 9750-37 oder -38, per Fax 07021 9750-495 oder per E-Mail: vertrieb@go-kirchheim. bei Vorerkrankungen auch schwer erkranken können, ist diese de. Abbestellungen sind jeweils schriftlich mit einer Frist von einer Wahrscheinlichkeit nach aktuell herrschender Meinung um ein Woche zum Monatsende möglich. Vielfaches geringer als bei Menschen ohne Impfschutz.
Seite 4 Gemeinsame Bekanntmachungen 25. November 2021 Stand: 23. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 1 Corona-Regeln ab 24. November 2021 Das dreistufe Warnsystem mit Basis-, Warn- und Alarmstufe wird um die Alarmstufe II erweitert. » Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt. » Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB). » Alarmstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten. » Alarmstufe II: Ab Hospitalisierunginzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten. Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1,5 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gilt in einigen Bereichen bei 3G eine PCR-Testpflicht sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 5 weitere Personen (siehe Ausnahmen). Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 3,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gilt in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen). Die Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet. In der Alarmstufe II gilt in bestimmten Bereichen 2G+. Das bedeutet, dass auch geimpfte und genesene Personen einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen müssen. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen). Wenn ein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich ist, sind die Veranstalter*innen/Betreiber*innen/Dienstleister*innen/Anbieter*innen verpflichtet, diese zu kontrollieren. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App geprüft werden. Inhaltsverzeichnis der Übersicht: 2: Maskenpflicht, 3G, 2G und 2G+ 3: Weihnachtsmärkte | Private Treffen 4: Öffentliche Veranstaltungen | Öffentlicher Verkehr 5: Kultureinrichtungen | Religiöse Veranstaltungen | Beherbergung 6: Messen, Ausstellungen, Kongresse | Gastronomie, Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien 7: Freizeiteinrichtungen | Körpernahe Dienstleistungen 8: Touristische Verkehre | Sport in Sportanlagen und Sportstätten 9: Einzelhandel 10: Außerschuliche Bildung | Berufliche Fortbildung 11: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten Stand: 23. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 2 Medizinische Maskenpflicht 3G, PCR-Testpflicht und 2G 2G+ Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen 3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder Zutritt für geimpfte oder genesene Personen geschlossen Räumen, am Arbeitsplatz und genesene Personen nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test. in Betriebsstätten, wenn der Abstand 3G+PCR: Zutritt nur für PCR-getestete, nicht eingehalten werden kann, im geimpfte oder genesene Personen Nah- und Fernverkehr und auf 2G: Zutritt nur für geimpfte oder 2G 2G+ Weihnachtsmärkten. genesene Personen Ausnahmen: Ausnahmen: Ausnahmen: » Kinder bis einschließlich 5 Jahre. » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.* » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.* » Personen, die aus gesundheitlichen » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, Gründen keine Maske tragen können die noch nicht eingeschult sind.* die noch nicht eingeschult sind.* (ärztliche Nachweis notwendig). » Grundschüler*innen, Schüler*innen » Grundschüler*innen, Schüler*innen » In geschlossenen Räumen bei eines sonderpädagogischen Bildungs- eines sonderpädagogischen Bildungs- privaten Treffen, privaten Feiern, in und Beratungszentrums, einer auf der und Beratungszentrums, einer auf der der Gastronomie, Kantinen, Mensen Grundschule aufbauenden Schule Grundschule aufbauenden Schule und Cafeterien während des Essens oder einer beruflichen Schule – gilt oder einer beruflichen Schule – gilt und Trinkens und beim Sport treiben. nur für Schüler*innen bis nur für Schüler*innen bis » Im Freien nur dann, wenn der einschließlich 17 Jahre.* einschließlich 17 Jahre.* Mindestabstand von 1,5 Metern zu » Personen bis einschließlich 17 » Personen bis einschließlich 17 anderen Personen dauerhaft Jahre, die nicht mehr zur Schule Jahre, die nicht mehr zur Schule eingehalten werden kann (gilt nicht gehen.** gehen.** auf Weihnachtsmärkten). » Personen, die sich aus medizinischen » Personen, die sich aus medizinischen » Beim 2G-Optionsmodell in der Gründen nicht impfen lassen können Gründen nicht impfen lassen können Basisstufe. (ärztlicher Nachweis notwendig).** (ärztlicher Nachweis notwendig).** » Personen, für die es keine allgemeine » Personen, für die es keine allgemeine Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an Impfempfehlung der Ständigen Impfempfehlung der Ständigen Schulen ist über die Corona-Verordnung Schule Impfkommission (STIKO) gibt.** Impfkommission (STIKO) gibt.** geregelt. » Schwangere und Stillende, da es für » Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur noch bis 10. Dezember 2021).** nur noch bis 10. Dezember 2021).** *Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken *Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken **Negativer Antigen-Test erforderlich **Negativer Antigen-Test erforderlich
25. November 2021 Gemeinsame Bekanntmachungen Seite 5 Stand: 23. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 3 Stufenplan 3G 2G 2G+ Hygienekonzept Datenverarbeitung Maskenpflicht Nachweislich geimpft, Nachweislich geimpft Nachweislich geimpft getestet oder gensesen oder gensesen oder gensesen und getestet Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmsstufe II 3G 3G 2G 2G+ Weihnachtsmärkte Maximal 50 % der üblichen Besucherzahl erlaubt. 1 Haushalt plus 5 1 Haushalt plus 1 1 Haushalt plus 1 Ohne weitere weitere Personen weitere Person weitere Person Regelungen oder Beschränkung der Geimpfte und Genesene, Geimpfte und Genesene, Geimpfte und Genesene, Private Zusammen- Personen bis einschl. 17 Jahre Personen bis einschl. 17 Jahre Personen bis einschl. 17 Jahre Personenanzahl künfte und private sowie Personen, die sich aus sowie Personen, die sich aus sowie Personen, die sich aus Veranstaltungen medizinischen Gründen nicht medizinischen Gründen nicht medizinischen Gründen nicht (wie Geburtstage, Hoch- impfen lassen können, zählen impfen lassen können, zählen impfen lassen können, zählen zeitsfeiern etc.) nicht dazu. nicht dazu. nicht dazu. Paare, die nicht zusammen Paare, die nicht zusammen Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt. leben, zählen als ein Haushalt. leben, zählen als ein Haushalt. Stand: 23. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 4 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmsstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G 2G Öffentliche 2G+ Veranstaltungen mit PCR-Test (wie Theater, Oper, Konzert, Stadtfest, Betriebs- und Bei Veranstaltungen der Vereinsfeiern etc.) Breitenkultur mit Gesang, Blasmusik oder vergleich- Optionsmodell bei Groß- veranstaltungen: baren Tätigkeiten mit 2G ohne Beschränkung der Im Freien bei 5.000 Im Freien Aerosolbelastung in Personenanzahl und Personen oder bei Nicht- geschlossenen Räumen Kapazität oder einhaltung des Mindest- gilt 2G+. 5.000 Personen + 50% der abstands darüber hinausgehenden Kapazität, maximal jedoch 25.000 Personen 3G 3G Öffentliche Verkehrsmittel 3G
Seite 6 Gemeinsame Bekanntmachungen 25. November 2021 Stand: 23. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 5 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmsstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen Kultureinrichtungen 3G 3G (wie Galerien, Museen, mit PCR-Test Bibliotheken*, Archive*, Gedenkstätten) 2G 2G *Abholung bestellter Im Freien Im Freien Medien unbeschränkt Ausnahme: Landes- Ausnahme: Landes- ohne weitere bibliotheken und bibliotheken und möglich Regelungen 3G Archive mit PCR-Test Archive mit PCR-Test Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden. Religiöse Veranstaltungen 3G 3G 2G 2G Beherbergung Erneuter Test Erneuter Test Ausnahmen für Ausnahmen für alle 3 Tage alle 3 Tage geschäftliche und geschäftliche und dienstliche Reisen und dienstliche Reisen und Härtefälle. Härtefälle. Stand: 23. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 6 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmsstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Messen, Ausstellungen, 2G 2G Kongresse Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G 2G 2G Gastronomie, Vergnügungsstätten nur PCR-Test sowie Mensen und Cafeterien (Regelung gilt nur für Im Freien Im Freien Im Freien Im Freien externe Personen) ohne weitere Regelungen 3G 3G 3G nur PCR-Test nur PCR-Test
25. November 2021 Gemeinsame Bekanntmachungen Seite 7 Stand: 23. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 7 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmsstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G nur PCR-Test Freizeiteinrichtungen (wie Freizeitparks, Bäder, 2G 2G Saunen etc.) Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G Körpernahe Dienstleistungen (ausgenommen medizinisch notwendige 3G 3G 2G 2G Behandlungen) Ausnahmen für Friseur- Ausnahmen für Friseur- betriebe und Barbeshops. betriebe und Barbeshops. Hier gilt 3G mit PCR-Test Hier gilt 3G mit PCR-Test Stand: 23. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 8 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmsstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Touristische Verkehre nur PCR-Test (wie Schifffahrten, Skilifte, Seilbahnen, Busreisen etc.) 2G 2G Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G 2G 2G Sport in Sportstätten und nur PCR-Test Sportanlagen Im Freien Im Freien Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G 3G 3G nur PCR-Test nur PCR-Test
Seite 8 Gemeinsame Bekanntmachungen 25. November 2021 Stand: 23. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 9 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmsstufe II 3G Einzelhandel (auch Flohmärkte) Ausgenommen sind Ohne weitere Regelungen 3G Geschäfte der Grundver- sorgung und Abhol- und 2G Lieferangebote In Stadt- und Landkreisen, in denen die 7-Tage-Inzidenz an 2 aufeinanderfolgenden Tagen über 500 liegt. Zum Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, zählt: Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Baumärkte, Baumschulen, Blumenfachgeschäfte, Drogerien, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte, Hofläden, Hörgeräteakustiker*innen, Konditoreien, Lebensmittelhandel (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofläden), Metzgereien, mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse, Optiker*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen, Poststellen und Paketdienste, Reformhäuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- und Zeitungsverkaufs, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Verkaufsstellen für Weihnachtsbäume, Waschsalons sowie Wochenmärkte. Stand: 23. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 10 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmsstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Außerschuliche Bildung nur PCR-Test (wie VHS-Kurse, Musik-, Kunst- und Jugendkunst- 2G 2G schulen) Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G Bildung (wie berufliche ohne weitere 3G Ausbildung, Fahr-, Flug- und Regelungen Bootsschulen, Sprach- und Integrationskurse) bei mehrtägigen Veranstaltungen erneuter Test alle 3 Tage
25. November 2021 Gemeinsame Bekanntmachungen Seite 9 Stand: 23. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 11 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmsstufe II In geschlossenen Räumen 3G Diskotheken und Clubs nur PCR-Test (Ausnahmen für nicht impffähige Personen und 2G 2G 2G+ Schüler*innen gelten nicht) Im Freien wie öffentliche Veranstaltungen 3G 3G 2G 2G+ Prostitutionsstätten nur PCR-Test Grundsätzlich gilt: Abstand halten Hygieneregeln Medizinische Corona-Warn-App Regelmäßig beachten Maske tragen benutzen lüften 4. Abschlagszahlung für Wasserzins und Online-Termine für die Kraftfahrzeugzulassungsstelle können auf der Homepage des Landkreises (www.landkreis-esslingen.de) Abwassergebühren am 1. Dezember 2021 auf der Startseite unter dem Stichwort „KfZ-Zulassung“ ver- fällig einbart werden. Dort können auch verschiedene Angelegen- Die vierte Abschlagszahlung für Wasserzins und Abwasser- heiten im internetbasierten Zulassungsverfahren online selbst gebühren ist am 1. Dezember 2021 zur Zahlung fällig. erledigen werden. Der Wartebereich für den persönlichen Besuch in der Zulassungsstelle befindet sich wieder außerhalb Bitte beachten Sie, dass keine erneute Zahlungsaufforderung des Verwaltungsgebäudes. ergeht. Die Höhe der Abschläge entnehmen Sie bitte der Die Beratungsstellen des Landkreises, der Sozialpsychiatrischer Jahresendabrechnung 2020 oder Ihrer Abschlagsmitteilung. Dienst für Ältere (SOFA) sowie der allgemeiner Sozial- Den Abbuchern wird der Abschlagsbetrag zum Fälligkeitstermin psychiatrische Dienst in Nürtingen, die Beratungsstellen Sucht abgebucht. und Prävention in Nürtingen, Kirchheim unter Teck, Leinfelden- Alle, die nicht am vorteilhaften SEPA-Lastschriftverfahren Echterdingen sowie in Esslingen und die psychologischen teilnehmen, werden gebeten, den Betrag unter Angabe des Beratungsstellen in Esslingen und Nürtingen sind zu den Buchungszeichens termingerecht zu überweisen. gewohnten Öffnungszeiten besetzt und erreichbar. Mitteilung Landratsamt Esslingen · Pulverwiesen 11 · 73726 Esslingen am Neckar Terminvereinbarung und Maskenpflicht für den Besuch im Landratsamt Vor dem Hintergrund der stark steigenden Zahlen von Corona- Wir sind für Sie da ... Infektionen ergreift das Landratsamt Esslingen weitere Vorsichtsmaßnahmen. Der Zutritt in die Verwaltungsgebäude ist Abonnentenbetreuung 07021 9750-37 nur für Einzelpersonen mit medizinischen Masken erlaubt. Für den Besuch sollte ein Termin vereinbart werden. Personen mit Neu-Bestellungen, Adressänderungen, coronatypischen Krankheitssymptomen dürfen die Verwaltungs- Zustellung und mehr ... gebäude nicht betreten.
Seite 10 Stadt Weilheim an der Teck 25. November 2021 Stadt Weilheim an der Teck Rathaus Weilheim (Telefon 0 70 23 / 1 06 - 0, E-Mail: stadt@weilheim-teck.de): Bürgerbüro: Montag 7.30 – 16 Uhr, Dienstag 8 – 18 Uhr, Mittwoch 8 – 13 Uhr, Donnerstag 8 – 18 Uhr, Freitag 8 – 12.30 Uhr Andere Ämter: Montag 7.30 – 12.30 Uhr, Dienstag – Freitag 9 – 12 Uhr, Dienstag 15 – 18 Uhr Amtliche Bekanntmachungen Aus dem Gemeinderat Bürgerfragerunde Aus dem Kreis der Bürgerschaft wurden keine Fragen gestellt. Ausscheiden von Joachim Naasz aus dem Gemeinderat – Nachrücken und Verpflichtung von Manfred Herrmann – Neubesetzung bzw. Ergänzung der Ausschüsse und Beiräte Im Gemeinderat gab es einen Wechsel: Nach über 17 Jahren im Ehrenamt verlässt Stadtrat Joachim Naasz das Gremium auf eigenen Wunsch. Er war seit 2004 ununterbrochen Mitglied und somit mehr als die für ein Ausscheiden aus einem wichtigen Grund erforderlichen zehn Jahre. Seinem Antrag auf Aus- scheiden aus dem Gemeinderat wurde nach Abstimmung mit sofortiger Wirkung entsprochen. Bürgermeister Johannes Züfle sprach Joachim Naasz gebührenden Dank und Anerkennung Bürgermeister Johannes Züfle überreichte Gemeinderatsmit- aus: „206 Monate lang haben Sie Verantwortung übernommen glied Joachim Naasz zum Abschied nach 17 Jahren die goldene und sind eingestanden für das Gemeinwohl. Es werden nicht Gedenkmünze. nur Ihr fachlicher Verstand und Ihre energietechnische Expertise fehlen, sondern auch Ihre langjährige Erfahrung als Gremiums- mitglied“. Schließlich sei Naasz drittdienstältestes Gemeinde- Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze ratsmitglied, es gebe nur zwei Ratskollegen, die länger als er – Realisierungskonzept dabei sind. Dass Weilheim zusätzliche Betreuungsplätze für eine weiter Insgesamt viermal wurde Joachim Naasz das Vertrauen wachsende Zahl an Kindern benötigt, wurde bereits Anfang der Bürgerschaft ausgesprochen, vier Mal wurde er unter des Jahres im Zuge der Kindergartenbedarfsprognosen klar. 70 Bewerbern ins Gremium berufen – „Auch das ist ein Zeichen Konkret werden im Kindergartenjahr 2022/2023 voraussichtlich des Dankes der Weilheimer Bürgerinnen und Bürger“, so Züfle. zwei zusätzliche Kindergartengruppen erforderlich werden, im Dessen Worten schlossen sich Naasz´ Rats- und Wähler- Krippenbereich rechnet die Verwaltung mit einem Bedarf von vereinigungskollegen Dr. Hansjörg Egerer und Jesse Burg- drei zusätzlichen Krippengruppen. Zwischenzeitlich wurden ver- mann an und richteten einige persönliche Dankesworte an ihn. schiedene Möglichkeiten geprüft und unterschiedliche Szena- Und auch Joachim Naasz selbst dankte abschließend allen rien für die räumliche und bauliche Entwicklung zur Erreichung Anwesenden für die wertvolle und bewegte Zeit im Gemein- der zusätzlichen Platzzahlen zu erarbeitet. derat, doch nun sei es an der Zeit, sich künftigen privaten und beruflichen Herausforderungen zu stellen. Bürgermeister Johannes Züfle skizzierte das Gesamtkonzept und die infrage kommenden Lösungsansätze. Für eine Erwei- Joachim Naasz´ Nachfolger ist Manfred Herrmann, der insge- terung des Platzangebots kommen die bestehenden Einrich- samt schon drei Mal Gemeinderatsmitglied war und nun als tungen KiTa Öhrich und KiTa Egelsberg in Betracht. Ein KiTa- nächste Ersatzperson nachgerückt ist gemäß dem Ergebnis der Neubau auf dem Grundstück Kirchheimer Straße 95 wurde Kommunalwahl vom 26.05.2019 und dem Wahlvorschlag der ebenfalls geprüft. Nach detaillierter Begutachtung der Örtlich- Freien Wählervereinigung (FWV). Nach § 31 Abs. 2 der GemO. keit vor allem hinsichtlich eines zukünftigen Verkehrsknoten- Ordnungsgemäß hat haben Verwaltung und Gremium vor dem punkts zwischen Kirchheimer Straße, Holzmadener Straße und Eintritt von Manfred Herrmann geprüft, ob ein Hinderungsgrund einer möglichen Weiterführung Richtung Süden, kommt dort nur nach § 29 GemO bei der nachrückenden Ersatzperson vorliegt. ein Kreisverkehr infrage. Unter Berücksichtigung aller erforder- Dem ist nicht so, so konnte Bürgermeister Johannes Züfle den lichen Ein- und Ausfahrtsradien verbleibt nur noch eine für eine Neuzugang auf dessen gewissenhafte Erfüllung seiner ehren- KiTa zu kleine Restfläche. Da der Gemeinderat signalisiert hatte, amtlichen Tätigkeit als Stadtrat verpflichten. „Im Stadtratsamt dass der Bereich freigehalten wird, entfällt diese Option. erhalten Sie tiefe Einblicke, die Bürgerinnen und Bürger sonst allenfalls in Auszügen erhalten. Aber das kennen Sie ja noch Dann kam die kreative und vielversprechende Idee eines Jur- - machen Sie gerne da weiter, wo Sie 2019 aufgehört haben“, tenkindergartens auf. Nach eingehenden Beratungen verfolgten begrüßte der Vorsitzende das bekannte Gesicht. Manfred Herr- Verwaltung und Gemeinde- und Ortschaftsratsmitglieder diese mann besetzt neben dem Stadtratsamt wie zuvor Joachim Idee des besonderen Konzepts in Anlehnung an einen Natur- Naasz auch die Positionen als jeweils stellvertretendes Mit- kindergarten weiter. Bei einer Besichtigungstour im September glied im Umlegungsausschuss, Kindergartenausschuss, Ver- nahmen Verwaltungsmitarbeiter und Gremiumsmitglieder aus waltungsausschuss und im Gemeinsamen Ausschuss sowie als Gemeinderat und Ortschaftsrat die Natur-KiTa in Bissingen ordentliches Mitglied im Technischen Ausschuss. sowie die Jurten-KiTa in Schwäbisch Gmünd genauer in Augen- schein.
25. November 2021 Stadt Weilheim an der Teck Seite 11 Beim Jurtenkindergarten handelt es sich um ein modulares KiTa Hepsisau Raumsystem, das die Vorteile eines normalen Kindergartens Das Gebäude der KiTa Hepsisau kann nicht mehr wirtschaftlich mit einem Naturkindergarten kombiniert. Das Zusammenle- saniert werden, gleichzeitig liegt die Zahl der Kindergartenkinder ben mit der Natur wird altersgerecht und zukunftsorientiert mit seit vielen Jahren im knappen zweistelligen Bereich. Deshalb sichtbaren Kreisläufen gestaltet. „So lernen die Kinder schon im besteht der Wunsch, die Attraktivität der KiTa durch den Mehr- jüngsten Alter den Umgang mit Ressourcen und entwickeln ein wert der naturnahen Lage zu steigern. Dies soll aus Sicht des Verständnis für Nachhaltigkeit“, erläuterte Züfle das Konzept. Ortschaftsrates und der Verwaltung angelehnt an das Konzept Herzstück der Jurte ist das Basismodul mit dem Gruppenraum, eines Naturkindergartens erfolgen, jedoch mit einem Gebäude, der einen pädagogisch nutzbaren Raum für Kinder und Erzie- das sich vom landläufigen Standard einer Schutzhütte abhebt. herinnen und Erzieher darstellt. Verschiedene Anbaumodule Ein Jurtenkindergarten würde für Hepsisau eine sinnvolle Alter- ermöglichen es, die Jurte an die Begebenheiten und Anforde- native darstellen. „Der große Vorteil hier ist, dass parallel zur rungen vor Ort anzupassen. Errichtung der Jurte im Bereich der jetzigen Gartenfläche der bestehende Kindergarten weiter betrieben werden kann. Der Mit der Errichtung von Jurtenkindergärten würde die Stadt Weil- Ort ist etabliert und hat eine feste infrastrukturelle Einbindung“, heim in der Region eine Vorreiterrolle für diese Art der Kinderbe- erklärte Bürgermeister Züfle. Bereits während der Sommerferien treuung einnehmen und neue Maßstäbe in Sachen Nachhaltig- 2024 könnte der Umzug in den Jurtenkindergarten stattfinden keit setzen. „Dabei liegen die Baukosten und der Zeitbedarf bis und das alte Kitagebäude zurückgebaut werden. Auf diesen zur Realisierung deutlich unter dem eines klassischen Hauskin- neuen Freiflächen würde der Außenbereich des neuen Jurten- dergartens“, führte der Vorsitzende weiter aus. Auch der stei- kindergarten geschaffen. Derzeit wird die KiTa Hepsisau als genden Nachfrage der Eltern nach naturnaher Kinderbetreuung altersgemischte Gruppe betrieben und im kommenden Jahr als könnte mit einem Jurtenkindergarten ebenso Rechnung getra- VÖ-Kindergartengruppe und Interims-Krippengruppe, um den gen werden wie ein weiterer Pluspunkt für die Stadt als attrakti- hohen Bedarf an Krippenplätzen zumindest teilweise decken zu ver Arbeitgeber. können. Nach Inbetriebnahme der Krippengruppen in der KiTa Öhrich würde die Hepsisauer Krippengruppe in eine Gruppe Sinnvoll ist eine Betreuung in einem Jurtenkindergarten erst für der KiTa Öhrich umziehen. Mit dem Umzug würde zeitgleich der Kinder ab drei Jahren. Denn eine Krippengruppe hat andere Jurtenkindergarten in Hepsisau errichtet, so dass eine Inbetrieb- räumliche Erfordernisse (Schlafen, Essen, Wickeln), die in nahme mit Beginn des neuen Kindergartenjahres 2024/2025 einem Hauskindergarten besser abgedeckt werden können. Ein erfolgen könnte. Jurtenkindergarten wird von den Genehmigungsbehörden als Naturkindergarten eingestuft, pro Kindergartengruppe stehen Mehrere Stimmen aus dem Ratsrund sprachen ihre Begeiste- 20 Betreuungsplätze zur Verfügung. Durch die Errichtung eines rung für das neue Konzept des Jurtenkindergartens aus. Nach 2-gruppigen Jurtenkindergartens in Weilheim könnten zeitnah Vorberatung im Ortschaftsrat und Klärung einiger Detailfragen die erforderlichen Ü3-Plätze realisiert werden und sowohl für stimmte das Gremium dem Konzept zur Realisierung der zusätz- Familien als auch Fachkräfte ein attraktives Angebot gemacht lich geforderten Betreuungsplätze zu. werden. Aktuell werden verschiedene Standorte geprüft. In diese Über- Ortsdurchfahrt Hepsisau (L 1212): prüfung ist auch das Landratsamt Esslingen eingebunden. Sanierungsbedarf Sobald von dort grünes Licht gegeben wird, könnte nach ver- – Freigabe Entwurfsplanung gleichsweiser kurzer Planungszeit und anschließender Aus- – Freigabe Ausschreibung schreibung mit dem Bau begonnen werden. Die Optimierung der Hepsisauer Ortsdurchfahrt ist seit Jahr- Neben den Planungen zum Jurtenkindergarten sind dann vor- zehnten Gesprächsthema und immer wieder Gegenstand in aussichtlich noch drei zusätzliche Krippengruppen erforder- Gemeinde- und Ortschaftsratssitzungen gewesen. „Erstmals lich, die in den Kitas Öhrich und Egelsberg zusammen mit den besteht nun eine historische und realistische Chance, an die ohnehin erforderlichen Gebäudesanierungen realisiert werden Ortsdurchfahrt einen Knopf zu machen, weil die Pläne niemals sollen. zuvor so konkret waren“, erklärte Bürgermeister Johannes Züfle eingangs. KiTa Egelsberg Für die KiTa Egelsberg bedeutet dies die Erweiterung um eine Bereits im vergangenen Jahr beschloss der Ortschaftsrat, die Krippengruppe, die Schaffung einer Ausgabeküche mit Spei- Planungen einer neuen Ortsdurchfahrt voranzubringen. Dazu seraum sowie: barrierefreies WC, Personalraum, Außengeräte- gehören die Optimierung der Linienführung, die Schaffung einer räume/Müllraum und Sanierung des Gebäudeteils mit Baujahr gesicherten fußläufigen Verbindung zwischen der Mittleren 1974 zuzüglich Neugestaltung der Außenanlagen. Sodass nach Ortsstraße (Rathaus, ÖPNV) und dem Friedhofweg, aber auch Fertigstellung zwei Ü3-Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit das Beschränken der Gestaltungselemente im öffentlichen und zwei Krippengruppen mit verlängerter Öffnungszeit ange- Straßenraum auf die Bereiche am Ortseingang sowie Kirche/ boten werden können. Mit der Erweiterung könnte im Mai 2022 Backhaus und schließlich soll eine barrierefreie Bushaltestelle begonnen werden, die Inbetriebnahme der neuen Gruppe wäre eingerichtet werden. Der Vorsitzende stellte den Anwesenden dann im Juli 2023 möglich. die neuen grafisch dargestellten planerischen Lösungen vor. KiTa Öhrich Zur Erreichung der Fahrbahn-Mindestbreiten ist es notwendig, Für die KiTa Öhrich ist die Erweiterung um zwei Krippengruppen an einigen Stellen Grundstücksanteile von angrenzenden Eigen- geplant. Dies beinhaltet: Schaffung einer Ausgabeküche mit tümern zu erwerben. Hierzu fanden im Juli 2021 Gespräche mit Speiseraum, barrierefreies WC, Personalraum, Außengeräte- nahezu allen Eigentümern vor Ort statt. Ein Großteil von ihnen räume/Müllraum sowie die Sanierung der Heizung und Sanitär- ist bereit, notwendige Flächen für den Straßenausbau zu ver- bereiche geplant. Nach Fertigstellung werden in der KiTa Öhrich äußern, mit den übrigen sind die Gespräche noch nicht abge- zwei Ü3-Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit und zwei schlossen. Krippengruppen mit verlängerter Öffnungszeit angeboten. Hier könnte im April 2023 mit der Erweiterung begonnen werden, In einem nächsten Schritt wird vom Regierungspräsidium Stutt- die Inbetriebnahme der neuen Gruppen wäre dann im Juli 2024 gart eine Vereinbarung über den Ausbau durch die Stadt vor- möglich. bereitet. Sobald die Freigabe der Entwurfsplanung vorliegt, erfolgt die Ausführungsplanung und die Erstellung der Aus- schreibungsunterlagen. Die Bauausführung wäre damit voraus- sichtlich in den Jahren 2022 und 2023.
Seite 12 Stadt Weilheim an der Teck 25. November 2021 Die Sanierung der Ortsdurchfahrt Hepsisau umfasst im Wesent- Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes und der Satzung lichen folgende Arbeiten: über die örtlichen Bauvorschriften „Halde III“ soll die Entwick- lung eines Baugebietes mit Baugrundstücken für Ein- und Zwei- • Austausch des Abwasserkanals in großen Teilen, teilweise familienhäuser im Anschluss an das Baugebiet „Halde II“ in mit Vergrößerung der Durchmesser. Erneuerung sämtlicher Weilheim- Hepsisau ermöglicht werden. Abwasser-Anschlussleitungen im öffentlichen Bereich • Kompletterneuerung der Wasserleitung inkl. Hausanschluss- Die während der frühzeitigen Beteiligung vom 17. Mai 2021 bis leitungen im öffentlichen Bereich 18. Juni 2021 eingegangenen Stellungnahmen werden in die • Erneuerung der Straßenbeleuchtungskabel und -masten Abwägungsübersicht übernommen. Die Anregungen wurden • Einlegen von Mikroleerrohren für eine spätere zukunftsfähige ggf. in Plan, Text und Begründung eingearbeitet. Auf der Grund- Breitbandversorgung (Glasfaser) lage des überarbeiteten Entwurfs kann nun die öffentliche Aus- • Erneuerung der kompletten Straßenoberfläche mit Randein- legung erfolgen. fassungen • Errichten einer barrierefreien Bushaltestelle Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Fortgang des Bebauungsplanverfahrens „Halde II“ in allen Belangen. Im Zuge dieser Baumaßnahme ist es sinnvoll parallel zwei Ertüchtigungen der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur in Hepsisau vorzunehmen. Das betrifft zum einen die Erneuerung der Wasserleitung auf einer Länge von rund 200 m außerhalb Tiefgarage am Rathaus des Ortes. Zum anderen sollte die Vergrößerung einer bestehen- – Änderung der Einstellbedingungen und Benutzungs- den Abwasserleitung auf einer Länge von rund 100 m außerhalb ordnung des Ortes vorgenommen werden, da bei der letzten Berechnung Die aktuellen Einstellbedingungen und die Benutzungsordnung des Allgemeinen Kanalisationsplanes festgestellt wurde, dass für die „Tiefgarage am Rathaus“ wurden zuletzt Ende November dieser Kanal überlastet ist. 2006 festgelegt. Seit einigen Jahren schon können Besitzer von Elektrofahrzeugen kostenlos bzw. nur durch Lösen eines Die auf die Stadt entfallenen Kosten in Höhe von insgesamt rund normalen Parktickets Strom an zwei Ladesäulen beziehen. 2,4 Mio. Euro teilen sich auf den Kernhaushalt, den Eigenbetrieb Aktuell wurde die Ladekapazität von einer auf zwei Lade- Abwasserbeseitigung und den Eigenbetrieb Stadtwerke-Was- stationen erhöht. serversorgung auf. Der Kostenanteil des Landes Baden-Würt- temberg beträgt dabei zusätzliche 1,15 Mio. Euro. Aufgrund der starken Nachfrage und den damit verbundenen hohen Stromkosten in der Tiefgarage sowie der nun zweifachen Der Gemeinderat gab die Entwurfsplanung zur Sanierung der Nutzung mit jeweils 11 KW/Stunde wird ein neuer Tarif „Park- Ortsdurchfahrt Hepsisau sowie die Ausschreibung der Bauar- plätze für E-Fahrzeuge inkl. Strombezug“ für 2 Euro je ange- beiten einstimmig frei. fangene Stunde in die Benutzungsordnung aufgenommen. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Halde III“ Des Weiteren wurde mit den Änderungen der Benutzungsord- – Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses nung eine „erhöhte Miete“ analog dem aktuellen Bußgeldkatalog vom 10. Dezember 2019 (BkatV) für einen fehlenden oder abgelaufenen Parkschein fest- – Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes gesetzt. Konkret beträgt die „erhöhte Miete“ für das Parken ohne und der örtlichen Bauvorschriften i.V.m. § 13b BauGB Parkschein oder die Überschreitung der angegebenen Parkzeit – Beratung und Abwägung über die während der früh- zwischen 20 und 35 Euro, je nach Dauer der Überziehung. Neu zeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen ist zudem, dass unzulässiges Parken auf einem Parkplatz für – Entwurfsberatung Elektrofahrzeuge mit 55 Euro geahndet wird. – Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 Nach einstimmigem Beschluss des Gemeinderats treten diese und § 4 Abs. 2 BauGB Änderungen enthaltenen Einstellbedingungen und Benutzungs- ordnung der Tiefgarage am Rathaus zum 1. Januar 2022 in Kraft. Der Leiter des Stadtbauamts Volker Sigel erklärte eingangs den Bebauungsplanentwurf und zeigte das grafisch dargestellte Plangebiet „Halde III“. Aufgrund der fortdauernden und sehr zei- tintensiven Prüfungen hinsichtlich der während der frühzeitigen Bekanntgaben und Anfragen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen kann das Bebau- ungsplanverfahren nicht wie ursprünglich vorgesehen bis zum Eine Stimme aus dem Gemeinderat erkundigte sich, ob die 31.12.2021 abgeschlossen werden. Stellen des pädagogischen Fachpersonals aktuell vollständig besetzt seien und ab wann die Corona-Tests in den KiTas zur Grund dafür ist das neue Gesetz zur Mobilisierung von Bauland Verfügung stehen. (Baulandmobilisierungsgesetz). Mit dessen Inkrafttreten zum 23. Juni 2021 wurden insbesondere die Fristen des § 13b BauGB Hauptamtsleiterin Daniela Braun erläuterte, dass die personelle neu gefasst. So kann nunmehr ein Verfahren zur Aufstellung Situation in den KiTas aktuell von einigen in der Erkältungs- und eines derartigen Bebauungsplans bis zum 31. Dezember 2022 Corona-Zeit typischen Krankheitsfällen bestimmt ist. Die Stadt förmlich eingeleitet werden und der Satzungsbeschluss ist bis verfügt zwar über einen Vertretungspool, deren Kräfte jedoch zum 31. Dezember 2024 zu fassen. den jeweiligen Einrichtungen fest zugeordnet sind. Abgesehen davon sehe es aktuell so aus, dass etwa in jeder Einrichtung Um auch weiterhin - auch vor dem Hintergrund der neu gelten- eine Stelle nicht besetzt ist. Die sogenannten Lollitests seien den Regelungen - eine verfahrensrechtliche Klarheit zu gewähr- bestellt und sollten bald eingehen. leisten, empfiehlt es sich aus Gründen der Rechtssicherheit, den Aufstellungsbeschluss vom 10.12.2019 aufzuheben und einen Die Stimme eines weiteren Ratsmitglieds lobte die gut auf den aktuellen Rechtgrundlagen fußenden Beschluss neu zu organisierte Übergangszeit während der Sanierung der Straße fassen. nach Häringen, die nun erfolgreich abgeschlossen ist. Weilheim im Überblick: www.weilheim-teck.de
25. November 2021 Stadt Weilheim an der Teck Seite 13 Rosenloh – Bürgerinformations- und Dialogveranstaltung Was genau ist geplant im Gebiet Rosenloh? Von welchen Flächen Zu den Themenstationen gehörten: Transformation und Arbeits- ist die Rede? Welches Unternehmen verbirgt sich hinter dem plätze, vertreten durch den Verband Region Stuttgart und Vorhaben der Ansiedlung von Zukunftstechnologien? Fragen die Industrie- und Handelskammer sowie die IG Metall. Ein wie diesen ging die öffentliche Bürgerinformations- und Dialog- weiterer Themenstand widmete sich dem Verkehr, hier gab das veranstaltung, die vergangenen Freitag in der Lindach-Sport- Ingenieursbüro Koehler und Leutwein Auskunft. Darüber hinaus halle stattfand, auf den Grund. Das Bürgerbeteiligungsformat galt eine Themenstation dem Komplex Städtebau und Stadt- war möglich unter Einhaltung der in der Corona-Verordnung entwicklung, vertreten durch die LBBW Immobilien Kommunal- bestimmten Regeln: Maskenpflicht und Abstandsgebot. entwicklung. Zu den Themen Flächenversiegelung, Umwelt und Natur beantworteten Vertreter vom BUND Umweltzentrum Kirch- „Sie zu informieren und Ihnen die Möglichkeit zu geben, mit heim und der NABU-Gruppe Teck die Fragen der Bürgerinnen Experten und untereinander ins Gespräch zu kommen, ist uns und Bürger. Das Unternehmen cellcentric stellte sein Vorhaben wichtig“, mit diesen Worten begrüßte Bürgermeister Johannes anhand von Plänen und mittels eines Brennstoffzellen-Modells Züfle die persönlich anwesenden rund 80 interessierten Weil- in Echtgröße detailliert vor. heimerinnen und Weilheimer. Weitere rund 70 Teilnehmer ver- folgten die Live-Übertragung der Redner per Online-Stream von Moderatorin Ute Kinn fasste schließlich die wichtigsten Fragen zu Hause aus, dort hatten sie die Möglichkeit, Fragen per Web- und aufgekommenen Aspekte an den jeweiligen Themen- Formular zu stellen. Moderiert wurde der Abend von Ute Kinn stationen zusammen. Bürgermeister Johannes Züfle bedankte vom Büro GRiPS, sie stellte den Ablauf der Veranstaltung und sich bei allen Anwesenden für ihr aktives Interesse und betonte die Struktur des Dialogprozesses vor. Dann gab Bürgermeister in seiner Abschlussbotschaft, dass die Gewerbeflächen- Züfle einen Überblick über die Hintergründe der Gewerbe- entwicklung ein Prozess ist, der gerade erst an Fahrt gewonnen flächenentwicklung Weilheims und veranschaulichte die Dar- hat. stellung des Gewerbeflächenbedarfs, die Verkehrsprognosen Weiter geht es mit der Bürgerbeteiligung am morgigen Frei- und ein mögliches Erschließungskonzept. Anschließend stellten tag, 26. November 2021, mit der ersten von drei Bürgerwerk- die beiden Geschäftsführer von cellcentric, Dr. Matthias Jurytko stätten. Dazu wurden Anfang dieser Woche aus allen gültigen und Prof. Dr. Christian Mohrdieck, sowohl das Unternehmen als Rückmeldungen die 26 zufällig ausgewählten Bürgerinnen und auch die Funktion und Produktionsweise einer Brennstoffzelle Bürger ausgelost. Sie erhielten eine Anmeldebestätigung per sowie Details zu dem Ansiedlungsvorhaben vor. E-Mail und auch die Absagen wurden per E-Mail versandt. Am Es folgten kurze Statements der weiteren Vertreter der 8. Dezember folgt dann die zweite Bürgerwerkstatt in Form einer sieben Themenstationen, die im hinteren Bereich der Halle Expertenanhörung. Diese wird per Live-Stream online über- mit Informationstafeln aufgebaut waren. Hier wanderten die tragen, damit auch weitere interessierte Weilheimerinnen und Anwesenden von Stand zu Stand und nutzten die Möglichkeit, Weilheimer die Veranstaltung verfolgen können. sich zu informieren und mit Experten auf dem jeweiligen Gebiet Link zum Live-Stream am 8. Dezember 2021 um 17 Uhr: ihre Fragen zu klären. www.weilheim-teck.de/stream Schreiben Sie Ihre Texte im Online- Redaktionssystem! http://weilheim.go-kirchheim.info
Seite 14 Stadt Weilheim an der Teck 25. November 2021 Markungsputzete mit rund 250 Helfern
25. November 2021 Stadt Weilheim an der Teck Seite 15 eine Gemeinschaftsaktion Am vergangenen Samstag wurde durch die Vereine, mit Unterstützung Weilheimer Bürger die gesamte Gemarkung Weilheim und Hepsisau abgegangen und der vorgefundene Müll und Unrat schwerpunktmäßig an Straßen und Bächen eingesammelt. Ziel ist es, in einem gemeinschaftlichen Einsatz die schöne und besonders schützenswerte Landschaft zu säubern. Dass es sich auch dieses Jahr wieder gelohnt hat, zeigen die Bilder und die gefüllten Container auf dem Bauhof. So wurden von rund 250 Helfern aus Weilheim und Hepsisau insgesamt 10 m³ Müll, 200 Reifen und 3 m³ Schrott zusammengetragen. Bei niesligem Wetter war die Markungsputzete, unter Federführung von Bauhofleiter Karl Bölz, ein voller Erfolg. An dieser Stelle sagen wir allen Beteiligten, den Vereinen, den teilnehmenden Gruppen und den freiwilligen Helferinnen und Helfern aus der Bürgerschaft ein herzliches Danke- schön. Nur durch die aktive Mitarbeit dieser Helfer kann eine Markungsputzete erfolgreich durchgeführt werden.
Seite 16 Stadt Weilheim an der Teck 25. November 2021 In vorweihnachtlichem Glanz schmücken ’s Boutiquele by Yvonne Reitz,Marktplatz 8 Schornsteinfeger Fink, Vogelsangstraße 4 37 Weihnachtsbäume in der Adventszeit Stadt-Apotheke, Schulstraße 2 (zwei Bäume) das Städtle SV Sparkassen-Versicherung Steffen Meckes, Obere Grabenstraße 8 Tischlein Deck’ Dich, Austraße 2 Top-Optik, Marktplatz 9 Otto Optik Zentrum, Obere Grabenstraße 18 PhysioMed, Obere Grabenstraße 18 Sport-Holl, Lindachstraße 13 VR Bank Hohenneuffen-Teck eG, Untere Grabenstraße 7 Volksbank Mittlerer Neckar eG, Marktplatz 11 Werbeagentur Ernst Haupt, Georg-Kandenwein-Straße 5 Württembergische Versicherung, Toni Ladavac, Hofstraße 14 Zahnarztpraxis Dr. med. dent. S. Jüngling, Bissinger Straße 11 „Zur Ratsstube“, Familie Sommer, Marktplatz 7 Aus den überwiesenen Beträgen werden die Weihnachtsbäume und das Bastelmaterial bezahlt. Der verbleibende Überschuss wird den schmückenden Organisationen und einer förderungs- würdigen Einrichtung zur Verfügung gestellt. Viele fleißige Hände sind nötig, um die gestifteten Bäume in einen richtigen Weihnachtsbaum zu verwandeln. Den Kindern, die dies zusammen mit ihren Betreuerinnen und Betreuern voll- bringen, danken wir für Fleiß, Fantasie und Begeisterung. Folgenden Einrichtungen haben mitgemacht: Limburg-Grundschule (13 Bäume), Werkrealschule BZ Wühle (ein Baum), Förderschule Weilheim (zwei Bäume), Ganz- tagsschule (drei Bäume), Schulsozialverein (fünf Bäume), Kinder- und Jugendtreff (ein Baum), Stiftung Tragwerk (ein Baum), evangelische Kirchengemeinde (zwei Bäume), Jugendrotkreuz (ein Baum), Kino-Kunst-Kultur-Verein (ein Baum), Michaelshof Hepsisau (sechs Bäume) Leider kann auch in diesem Jahr das offizielle Einschalten der Weihnachtsbeleuchtung vor dem Rathaus coronabedingt nicht stattfinden. Foto: Kuck Bleibt zu hoffen, dass die von den Kindern so liebevoll Pünktlich zum ersten Advent werden, wie in den vergangenen geschmückten Weihnachtsbäume bei allen Besuchern zur vor- Jahren, die liebevoll geschmückten Weihnachtsbäume wieder weihnachtlichen Stimmung beitragen und vor mutwilliger Zer- im Städtle verteilt. störung verschont bleiben. Die Weihnachtsbaumaktion ist eine gemeinschaftliche Aktion der Stadt Weilheim und des Gewerbevereins. Zum wiederholten Mal haben die Mitglieder des Gewerbevereins Weilheim und andere Gewerbetreibende zugesagt, die Patenschaft für einen Stadtarchiv Weilheim Weihnachtsbaum zu übernehmen und für jeden Baum 100,00 zu stiften. Im Stadtarchiv Weilheim werden die in der Stadt verwaltung seit 1506 entstandenen Unterlagen verwahrt. Aus dem Ein herzliches Dankeschön gilt den 36 Paten, ohne deren groß- Archivgut kann eine Fülle von Fragen zur Geschichte zügige Unterstützung dies nicht machbar wäre. der Stadt Weilheim, aber auch zur Geschichte einzelner Patenschaft für Weihnachtsbäume 2021 Gebäude oder einzelner Personen in der Stadt, beant wortet Adler-Apotheke, Marktplatz 5 werden. Jeder, der ein berechtigtes Interesse an stadt- Andrade, Sanitärtechnik, Kelterstraße 11 geschichtlichen Fragen hat, kann das Stadtarchiv an den Bachofer GmbH & Co. KG, Carl-Benz-Straße 2 Öffnungstagen benutzen. Zwei Mitarbeiter des Kreisarchivs Backstube Goll, Brunnenstraße. 49 Esslingen, Frau Mühlnickel-Heybach oder Herr Fuchs vom Bäckerei Scholderbeck, Marktplatz 10 Kreisarchiv Esslingen, stehen zweimal im Monat dienstags Bestattungshaus Jäck, Tobelwasenweg 36 von 9 bis 13 Uhr und von 14 bis 17 Uhr für Anliegen und Aus- Burkhardt GmbH, Malerfachbetrieb, Forststraße 4 künfte zur Verfügung. DAS BUCH, Obere Mühlstraße 10 Um die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen einzu- Fischer Weilheim GmbH, Untere Rainstraße 32 halten, weisen wir Sie darauf hin, dass Fischer-Omnibusreisen, Am Wasserrain 4 • eine Anmeldung im Kreisarchiv Esslingen unter Telefon Gemini Schuhproduktions- und Vertriebs GmbH, 0711 3902-42340 erforderlich ist, Zeppelinstraße 12 • nur ein Benutzer innerhalb eines bestimmten Zeitraums Getränke Ernst, Brunnenstraße 4 zugelassen ist, Holzbau Fink GmbH, Neidlinger Straße 74 • eine medizinische Maske zu tragen ist, Joachim Naasz Heizung-Sanitär, Bissinger Straße 25 • die Abstandsregeln einzuhalten sind. Kautter Kleidung, Untere Grabenstraße 28 Fragen an die Stadtgeschichte können auch per E-Mail an Stadtarchiv@weilheim-teck.de oder Kreisarchiv@lra-es.de Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen, Marktplatz 13 gestellt werden. Küchenhaus Kleinbach, Bissinger Straße 30 Metzgerei Fauser & Gölz, Marktplatz 7 Die nächsten Termine finden statt am: Metzgerei Fritz Wahl, Neidlinger Straße 15 7. Dezember Mode Mack by Holl, Brunnenstraße 2 21. Dezember Ristorante Casanova, Marktstraße 5
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