Rosenloh - Bürgerinformations- und Dialogveranstaltung

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Rosenloh - Bürgerinformations- und Dialogveranstaltung
50. Jahrgang

                                              Rosenloh –
                                       Bürgerinformations- und
                                         Dialogveranstaltung
Nr. 47
Einzelpreis 0,55
Donnerstag, 25. November 2021

                                Was genau ist geplant im Gebiet Rosenloh? Von welchen Flächen ist
                                die Rede? Welches Unternehmen verbirgt sich hinter dem Vorhaben der
                                Ansiedlung von Zukunftstechnologien? Fragen wie diesen ging die öffent-
                                liche Bürgerinformations- und Dialogveranstaltung, die vergangenen Freitag
                                in der Lindach-Sporthalle stattfand, auf den Grund. Mehr siehe Seite 10.
Rosenloh - Bürgerinformations- und Dialogveranstaltung
Kundenberatung Abfallwirt-
       schaftsbetrieb Landkreis
       Esslingen ( 0800 9312-526)
       Mo – Fr          8.00 – 12 Uhr
       Mo – Mi      13.30 – 15.30 Uhr
       Do              13.30 – 18 Uhr
                                        Weilheim 1 2-wöchig                           2-wöchig                                    2-wöchig
                                        Weilheim 2 2- und 4-wöchig                    4-wöchig                                    4-wöchig

       Hausmüllabfuhr                   Donnerstag, 25. November                   Donnerstag, 25. November                    Donnerstag, 25. November

                                        Weilheim 1 Montag, 6. Dezember
                                        Weilheim 2 Montag, 6. Dezember
       Gelber Sack                      Hepsisau Dienstag, 7. Dezember             Montag, 6. Dezember
                                        Weilheim 1 Donnerstag, 2. Dezember
                                                   Donnerstag, 16. Dezember
                                        Weilheim 2 Donnerstag, 2. Dezember
       Biotonne                                    Donnerstag, 16. Dezember        Donnerstag, 2. Dezember                     Donnerstag, 2. Dezember

                                        Weilheim 1 Freitag, 17. Dezember
       Papiertonne                      Weilheim 2 Freitag, 17. Dezember

                                                                                   Alteisensammlung jeden 1. Freitag
                                                                                   im Monat von 19.00 bis 21 Uhr
       Alteisensammlung                                                            Schützenhaus Holzmaden

                                        DLRG:                                      Schützengilde:                              DLRG:
       Altpapiersammlung                Samstag, 12. März 2022                     Samstag, 11. Dezember                       Samstag, 12. März 2022
                                        Samstag, 11. Dezember, 9.00 – 13.00 Uhr

                                        Parkplatz Tennisanlage, Kirchheimer        Samstag, 9.30 – 11.00 Uhr,
       Altpapieranlieferung             Straße, Einfahrt gegenüber Sofienstraße!   Wertstoffhof, Kirchheimer Straße
                                        Recyclinghof Carl-Benz-Straße,             Wertstoffhof Holzmaden,
                                        Weilheim                                   Kirchheimer Straße, Kork tonne,        Recyclinghof
                                        Freitag             16.00 – 18.00 Uhr      Ausgabe „Gelbe Säcke“                  Mittwoch                   15.00 – 17.00 Uhr
       Wertstoffe                       Samstag              9.30 – 12.30 Uhr      Samstag               9.30 – 11.00 Uhr Samstag                     9.00 – 15.00 Uhr
                                        Deponie Gründener Wasen (nur Anliefe-      Grünabfallsammelplatz Ohmden, Straße        Grünabfallsammelplatz Ohmden, Straße
                                        rung von verholztem Grünschnitt)           nach Zell (nur ver holzter Grünschnitt)     nach Zell (nur ver holzter Grünschnitt)
                                        Freitag              14.00 – 17.00 Uhr     Mittwoch                15.00 – 17.00 Uhr   Mittwoch                15.00 – 17.00 Uhr
       Grünschnitt                      Samstag             10.30 – 13.30 Uhr      Samstag                  9.00 – 15.00 Uhr   Samstag                  9.00 – 15.00 Uhr

   Apothekendienste
Donnerstag, 25. November, Apotheke Lenningen,                                      Rettungsdienst, Notarzt,
Oberlenningen, Amtgasse 4                    07026 5828
Freitag, 26. November, Central-Apotheke, Wernau,                                   Feuerwehr                                                    Notruf:         112
Kirchheimer Straße 98                        07153 31719                           Polizei                                                      Notruf:         110
Samstag, 27. November, Stadt-Apotheke, Weilheim,                                   Krankentransporte                                                          19222
Schulstraße 2                                07023 740047
Sonntag, 28. November, Hirsch-Apotheke, Dettingen,
Kirchheimer Straße 27                        07021 55210                           Notfallpraxis im Kreiskrankenhaus Nürtingen
Montag, 29. November, Apotheke im Ärztezentrum, Kirchheim,                            116 117, Auf dem Säer 1
Steingaustraße 13                            07021 7347590                          Werktag: Montag bis Donnerstag 19 bis 7 Uhr des Folgetages
Dienstag, 30. November, Mörike-Apotheke Zentrum Ötlingen,                           Wochenende: Freitag bis Montag 19 bis 7 Uhr
Kirchheim-Ötlingen, Stuttgarter Straße 189/1 07021 3252                             Feiertag: vor gesetzlichen Feier tagen 19 Uhr
Mittwoch, 1. Dezember, Kirch-Apotheke, Hochdorf,                                              bis 7 Uhr am Folgewerktag
Kauzbühlstraße 1                             07153 958276
Die Notdienstbereitschaft beginnt um 8.30 Uhr und endet um                         Notfallpraxis im Kreiskrankenhaus Kirchheim
8.30 Uhr am Folgetag. Außerhalb der Ladenschlusszeiten ist                            116 117, Eugenstraße 3
eine gesetzliche Notdienstgebühr von 2,50 zu entrichten.                            Wochenende: Freitag 19 Uhr bis Montag 8 Uhr
                                                                                    Feiertag: vor gesetzlichen Feier tagen 19 Uhr
                                                                                              bis 8 Uhr am Folgewerktag
Störungsdienste
Abwasser Weilheim: 744668 (Kläranlage), Abwasser Holzmaden/
Ohmden: Gruppenklärwerk Wendlingen, 07024 4055-0                                   In der übrigen Zeit wenden Sie sich bitte in dringenden Not fällen
Straßenbeleuchtung Weilheim, 106-161,                                              an Ihren Hausarzt.
www.weilheim-teck.de/strassenbeleuchtung-melden
Straßenbeleuchtung Holzmaden, 90001-15
Straßenbeleuchtung Ohmden, 9510-13
Wasser Weilheim: EVF (Energieversorgung Filstal), 0800 6101-767
                                                                                   Notfallpraxis Kinder/Jugendliche      116 117
Wasser Holzmaden/Ohmden: Landeswasserversorgung,                                   Hals-Nasen-Ohren-Arzt                 116 117
  07345 96382120
Strom: Netze BW GmbH, 0800 3629-477                                                Augenarzt                             116 117
Gas: Netze BW GmbH, 0800 3629-447                                                  Zahnarzt                        0711 7877755
Rosenloh - Bürgerinformations- und Dialogveranstaltung
25. November 2021                                  Gemeinsame Bekanntmachungen                                                        Seite 3

Holzmaden                                                           Ohmden
Samstag, 27. November                                               Samstag, 27. November
• Evangelische Kirchengemeinde, Wägelesverkauf                      • Wägelesaktion, evangelische Gemeinde
Freitag, 26. November, und Samstag, 27. November
• Liebenzeller Gemeinschaft, Adventsmarkt

Kommunale Familie appelliert                                        Gleichzeitig heißt es aber auch für die Geimpften: wachsam und
                                                                    vernünftig bleiben!
an die Bürgerinnen und Bürger
                                                                    Als Gesellschaft ist es gerade in dieser kritischen Phase der
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
                                                                    Pandemie unsere gemeinsame Verantwortung, dass jeder und
wir befinden uns aktuell in der vierten Welle der Corona-
                                                                    jede seinen Beitrag zur Bewältigung der Krise beiträgt. Nutzen
Pandemie. Die Inzidenzen steigen, die Auslastung der Intensiv-
                                                                    wir die Impfangebote und ermutigen wir diejenigen, die bisher
stationen kommt an ihre Grenzen und wir stehen auch in Baden-
                                                                    noch mit der Impfung abgewartet haben. Helfen wir uns gegen-
Württemberg vor einem Kollaps der intensivmedizinischen
                                                                    seitig, geben wir aufeinander acht, bleiben wir vorsichtig und
Versorgung. Die Belastungen für das in diesen Stationen tätige
                                                                    reduzieren wir unsere Kontakte.
pflegerische und ärztliche Personal ist enorm.
Für uns alle – egal, ob geimpft oder ungeimpft – muss nun eine
zentrale Maßnahme im Vordergrund stehen: Die Überprüfung
unseres Verhaltens und die Reduzierung von Kontakten.
Deshalb bitten wir Sie eindringlich: Reduzieren Sie Ihre sozialen
Kontakte auf das Notwendige.                                         Corona-Schnelltestzentren
Beachten Sie bei notwendigen und verantwortbaren Zusammen-           Testzentrum „Weilheim testet“ – Friseur velly Coiffure,
künften und Veranstaltungen die geltenden Regelungen,                Untere Grabenstraße 16
Abstandsgebote und Hygienekonzepte. Gegebenenfalls kann              Terminbuchung online: www.weilheim-testet.de
auch eine niedrigschwellige Selbsttestung zur Erhöhung der           oder telefonisch: 07023 9439309
Sicherheit beitragen.
Geben Sie acht auf die Älteren und Schwächeren in unserer
Gesellschaft, insbesondere beim Umgang in der Familie und in
der Nachbarschaft. Bitte denken Sie daran, dass Sie durch eine
Impfung sich selbst vor einem schweren Verlauf schützen.
                                                                      Impressum:
Denken Sie bei Ihrem Verhalten auch an die Kinder, denen wir          Das Mitteilungsblatt für die Stadt Weilheim an der Teck, die Gemeinde
noch kein Impfangebot unterbreiten können. Sie haben gemein-          Holzmaden und die Gemeinde Ohmden erscheint einmal wöchent-
sam mit den Jugendlichen in den letzten Monaten gewaltige             lich donnerstags. Herausgeber ist die Stadt Weilheim an der
                                                                      Teck. Verantwortlich für den gemeinsamen, den amtlichen und
Einschnitte hinnehmen müssen. Manche Kinder erinnern sich             nichtamtlichen Teil der Stadt Weilheim: Bürgermeister Johannes
nicht mehr an ein unbeschwertes Leben und Aufwachsen vor              Züfle, für den amtlichen und nichtamtlichen Teil der Gemeinde
der Pandemie. Die Folgen davon zeigen sich in der Kinder- und         Holzmaden: Bürgermeister Florian Schepp, für den amtlichen
Jugendpsychiatrie und jeden Tag in der Arbeit der Jugend-             und nichtamtlichen Teil der Gemeinde Ohmden: Bürgermeisterin
                                                                      Barbara Born. Verantwortlich für den übrigen Teil: Ulrich Gottlieb,
ämter. Denken Sie bei Ihrem Verhalten auch an diese Kinder            Druck und Verlag GO Verlag GmbH & Co. KG, Kirchheim unter Teck,
und Jugendlichen und helfen Sie uns durch ein verantwortungs-             07021 9750-0, Fax 07021 9750-33. Sämtliche Textbeiträge
volles Verhalten dabei, die Schulen und Kindergärten offenzu-         müssen bei den Bürgermeisterämtern aufgegeben werden.
halten.                                                               Anzeigen können bei GO Verlag GmbH & Co. KG, 73230 Kirchheim
                                                                      unter Teck, Alleenstraße 158, 07021 9750-19, Fax 07021 9750-33,
In einem gewaltigen Kraftakt stemmen die etablierten Strukturen       E-Mail: anzeigen@teckbote.de, aufgegeben werden. Anzeigen-
                                                                      annahmeschluss: montags 16 Uhr.
der Ärzteschaft mit nachhaltiger Unterstützung der Stadt- und
Landkreise und kreisangehörigen Städte und Gemeinden die              Für Anzeigen und Beilagen mit politischem Inhalt gelten besondere
                                                                      Regelungen. Diese Anzeigen und Beilagen müssen einen örtlichen
Erhöhung des Impftempos und zusätzlich wohnortnahe Impf-              Bezug haben und sind grundsätzlich bei den Bürgermeisterämtern
angebote. Ältere Menschen und diejenigen, die frühzeitig              aufzugeben. Annahmeschluss freitags.
geimpft wurden, benötigen nun zeitnah eine Booster-Impfung.           Bezugspreise: Der Abonnementspreis bei Trägerzustellung beträgt
Sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt. Nutzen             1,85 € pro Monat, bei Postzustellung 9,35 € (inkl. Portoanteil 7,50 €)
Sie die schon bestehenden Impfangebote und die, die in den            pro Monat, der Einzelverkaufspreis pro Exemplar 0,55 €. Alle
nächsten Tagen und Wochen eingerichtet werden.                        Bezugspreise enthalten 7 % Mehrwertsteuer. Das Bezugsgeld ist
                                                                      bei Barzahlung jährlich, bei Abbuchung halbjährlich im Voraus fällig.
Die Impfung ist derzeit der zentrale Baustein der Pandemie-           Vertrieb: Bei Fragen zur Lieferung, Bezugsgeldberechnung oder
bekämpfung. Denn obwohl wir zwischenzeitlich wissen, dass             bei Problemen mit der Zustellung wenden Sie sich bitte direkt an
Geimpfte sich infizieren können, das Virus weitertragen und           den Vertrieb. Sie erreichen ihn per       07021 9750-37 oder -38,
                                                                      per Fax 07021 9750-495 oder per E-Mail: vertrieb@go-kirchheim.
bei Vorerkrankungen auch schwer erkranken können, ist diese           de. Abbestellungen sind jeweils schriftlich mit einer Frist von einer
Wahrscheinlichkeit nach aktuell herrschender Meinung um ein           Woche zum Monatsende möglich.
Vielfaches geringer als bei Menschen ohne Impfschutz.
Rosenloh - Bürgerinformations- und Dialogveranstaltung
Seite 4                                                           Gemeinsame Bekanntmachungen                                                           25. November 2021

                                                                                                                             Stand: 23. November 2021
                                                                                      Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                           1

     Corona-Regeln ab 24. November 2021
     Das dreistufe Warnsystem mit Basis-, Warn- und Alarmstufe wird um die Alarmstufe II erweitert.
          » Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt.
          » Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB).
          » Alarmstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.
          » Alarmstufe II: Ab Hospitalisierunginzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.

     Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1,5 erreicht oder
     überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte
     oder nicht genesene Personen gilt in einigen Bereichen bei 3G eine PCR-Testpflicht sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 5 weitere
     Personen (siehe Ausnahmen).

     Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 3,0 erreicht oder
     überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte
     oder nicht genesene Personen gilt in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von
     1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen).

     Die Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder
     überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet. In der Alarmstufe II
     gilt in bestimmten Bereichen 2G+. Das bedeutet, dass auch geimpfte und genesene Personen einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen
     müssen. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen).

     Wenn ein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich ist, sind die Veranstalter*innen/Betreiber*innen/Dienstleister*innen/Anbieter*innen
     verpflichtet, diese zu kontrollieren. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise
     müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App geprüft werden.

     Inhaltsverzeichnis der Übersicht:
     2: Maskenpflicht, 3G, 2G und 2G+
     3: Weihnachtsmärkte | Private Treffen
     4: Öffentliche Veranstaltungen | Öffentlicher Verkehr
     5: Kultureinrichtungen | Religiöse Veranstaltungen | Beherbergung
     6: Messen, Ausstellungen, Kongresse | Gastronomie, Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien
     7: Freizeiteinrichtungen | Körpernahe Dienstleistungen
     8: Touristische Verkehre | Sport in Sportanlagen und Sportstätten
     9: Einzelhandel
     10: Außerschuliche Bildung | Berufliche Fortbildung
     11: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten

                                                                                                                             Stand: 23. November 2021
                                                                                      Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                             2
     Medizinische Maskenpflicht                          3G, PCR-Testpflicht und 2G                         2G+
     Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen      3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder      Zutritt für geimpfte oder genesene Personen
     geschlossen Räumen, am Arbeitsplatz und            genesene Personen                                 nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test.
     in Betriebsstätten, wenn der Abstand               3G+PCR: Zutritt nur für PCR-getestete,
     nicht eingehalten werden kann, im                  geimpfte oder genesene Personen
     Nah- und Fernverkehr und auf                       2G: Zutritt nur für geimpfte oder        2G                                                2G+
     Weihnachtsmärkten.                                 genesene Personen

     Ausnahmen:                                          Ausnahmen:                                        Ausnahmen:
            » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.                » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.*              » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.*
            » Personen, die aus gesundheitlichen                » Kinder bis einschließlich 7 Jahre,               » Kinder bis einschließlich 7 Jahre,
              Gründen keine Maske tragen können                   die noch nicht eingeschult sind.*                  die noch nicht eingeschult sind.*
              (ärztliche Nachweis notwendig).                   » Grundschüler*innen, Schüler*innen                » Grundschüler*innen, Schüler*innen
            » In geschlossenen Räumen bei                         eines sonderpädagogischen Bildungs-                eines sonderpädagogischen Bildungs-
              privaten Treffen, privaten Feiern, in               und Beratungszentrums, einer auf der               und Beratungszentrums, einer auf der
              der Gastronomie, Kantinen, Mensen                   Grundschule aufbauenden Schule                     Grundschule aufbauenden Schule
              und Cafeterien während des Essens                   oder einer beruflichen Schule – gilt                oder einer beruflichen Schule – gilt
              und Trinkens und beim Sport treiben.                nur für Schüler*innen bis                          nur für Schüler*innen bis
            » Im Freien nur dann, wenn der                        einschließlich 17 Jahre.*                          einschließlich 17 Jahre.*
              Mindestabstand von 1,5 Metern zu                  » Personen bis einschließlich 17                   » Personen bis einschließlich 17
              anderen Personen dauerhaft                          Jahre, die nicht mehr zur Schule                   Jahre, die nicht mehr zur Schule
              eingehalten werden kann (gilt nicht                 gehen.**                                           gehen.**
              auf Weihnachtsmärkten).                           » Personen, die sich aus medizinischen             » Personen, die sich aus medizinischen
            » Beim 2G-Optionsmodell in der                        Gründen nicht impfen lassen können                 Gründen nicht impfen lassen können
              Basisstufe.                                         (ärztlicher Nachweis notwendig).**                 (ärztlicher Nachweis notwendig).**
                                                                » Personen, für die es keine allgemeine            » Personen, für die es keine allgemeine
     Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an                      Impfempfehlung der Ständigen                       Impfempfehlung der Ständigen
     Schulen ist über die Corona-Verordnung Schule                Impfkommission (STIKO) gibt.**                     Impfkommission (STIKO) gibt.**
     geregelt.
                                                                » Schwangere und Stillende, da es für              » Schwangere und Stillende, da es für
                                                                  diese Gruppen erst seit dem 10.                    diese Gruppen erst seit dem 10.
                                                                  September 2021 eine                                September 2021 eine
                                                                  Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt                Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt
                                                                  nur noch bis 10. Dezember 2021).**                 nur noch bis 10. Dezember 2021).**

                                                         *Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken     *Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken
                                                         **Negativer Antigen-Test erforderlich             **Negativer Antigen-Test erforderlich
Rosenloh - Bürgerinformations- und Dialogveranstaltung
25. November 2021                                               Gemeinsame Bekanntmachungen                                                                            Seite 5

                                                                                                                            Stand: 23. November 2021
                                                                                     Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                   3

    Stufenplan
                                                                                    3G                            2G                                2G+
     Hygienekonzept           Datenverarbeitung         Maskenpflicht        Nachweislich geimpft,         Nachweislich geimpft              Nachweislich geimpft
                                                                           getestet oder gensesen            oder gensesen                oder gensesen und getestet

          Lebensbereich                    Basisstufe                    Warnstufe                         Alarmstufe                      Alarmsstufe II

                                              3G                             3G                               2G                                2G+
        Weihnachtsmärkte

                                                                                                                                     Maximal 50 % der üblichen
                                                                                                                                       Besucherzahl erlaubt.

                                                                       1 Haushalt plus 5                1 Haushalt plus 1                 1 Haushalt plus 1
                                          Ohne weitere                 weitere Personen                  weitere Person                    weitere Person
                                        Regelungen oder
                                        Beschränkung der            Geimpfte und Genesene,            Geimpfte und Genesene,            Geimpfte und Genesene,
        Private Zusammen-                                        Personen bis einschl. 17 Jahre    Personen bis einschl. 17 Jahre    Personen bis einschl. 17 Jahre
                                         Personenanzahl
        künfte und private                                        sowie Personen, die sich aus      sowie Personen, die sich aus      sowie Personen, die sich aus
         Veranstaltungen                                          medizinischen Gründen nicht       medizinischen Gründen nicht       medizinischen Gründen nicht
      (wie Geburtstage, Hoch-                                    impfen lassen können, zählen      impfen lassen können, zählen      impfen lassen können, zählen
           zeitsfeiern etc.)                                               nicht dazu.                       nicht dazu.                       nicht dazu.

                                                                   Paare, die nicht zusammen         Paare, die nicht zusammen         Paare, die nicht zusammen
                                                                 leben, zählen als ein Haushalt.   leben, zählen als ein Haushalt.   leben, zählen als ein Haushalt.

                                                                                                                            Stand: 23. November 2021
                                                                                     Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
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          Lebensbereich                    Basisstufe                    Warnstufe                         Alarmstufe                      Alarmsstufe II

                                    In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                              3G                            3G                                2G
             Öffentliche
                                                                                                                                               2G+
          Veranstaltungen                                               mit PCR-Test
     (wie Theater, Oper, Konzert,
       Stadtfest, Betriebs- und                                                                      Bei Veranstaltungen der
          Vereinsfeiern etc.)                                                                       Breitenkultur mit Gesang,
                                                                                                    Blasmusik oder vergleich-
      Optionsmodell bei Groß-
          veranstaltungen:                                                                            baren Tätigkeiten mit
     2G ohne Beschränkung der           Im Freien bei 5.000               Im Freien                    Aerosolbelastung in
        Personenanzahl und           Personen oder bei Nicht-                                        geschlossenen Räumen
           Kapazität oder            einhaltung des Mindest-                                                 gilt 2G+.
     5.000 Personen + 50% der                abstands
      darüber hinausgehenden
      Kapazität, maximal jedoch
          25.000 Personen                     3G                             3G

     Öffentliche Verkehrsmittel                                                               3G
Rosenloh - Bürgerinformations- und Dialogveranstaltung
Seite 6                                                     Gemeinsame Bekanntmachungen                                                        25. November 2021

                                                                                                                    Stand: 23. November 2021
                                                                             Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                  5

              Lebensbereich                Basisstufe              Warnstufe                    Alarmstufe                  Alarmsstufe II

                                     In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

           Kultureinrichtungen
                                             3G                       3G
           (wie Galerien, Museen,
                                                                   mit PCR-Test
               Bibliotheken*,
          Archive*, Gedenkstätten)
                                                                                                    2G                           2G
           *Abholung bestellter             Im Freien               Im Freien
           Medien unbeschränkt                                                              Ausnahme: Landes-             Ausnahme: Landes-
                                          ohne weitere
                                                                                              bibliotheken und              bibliotheken und
                möglich                   Regelungen                  3G                    Archive mit PCR-Test          Archive mit PCR-Test

                                                                                                  Mindestabstand von 1,5 Metern muss
                                                                                                          eingehalten werden.
      Religiöse Veranstaltungen

                                             3G                       3G                            2G                           2G
              Beherbergung                Erneuter Test            Erneuter Test               Ausnahmen für                 Ausnahmen für
                                           alle 3 Tage              alle 3 Tage               geschäftliche und             geschäftliche und
                                                                                           dienstliche Reisen und        dienstliche Reisen und
                                                                                                 Härtefälle.                   Härtefälle.

                                                                                                                    Stand: 23. November 2021
                                                                             Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
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              Lebensbereich                Basisstufe              Warnstufe                    Alarmstufe                  Alarmsstufe II

                                     In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                              3G                      3G
          Messen, Ausstellungen,                                                                    2G                            2G
               Kongresse
                                            Im Freien               Im Freien
                                          ohne weitere
                                          Regelungen                  3G

                                     In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                              3G                      3G                            2G                            2G
              Gastronomie,
           Vergnügungsstätten                                      nur PCR-Test
                   sowie
          Mensen und Cafeterien
           (Regelung gilt nur für           Im Freien               Im Freien                    Im Freien                     Im Freien
             externe Personen)            ohne weitere
                                          Regelungen                  3G                            3G                            3G
                                                                                                nur PCR-Test                 nur PCR-Test
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25. November 2021                                           Gemeinsame Bekanntmachungen                                                           Seite 7

                                                                                                                   Stand: 23. November 2021
                                                                            Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
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          Lebensbereich                    Basisstufe              Warnstufe                   Alarmstufe                  Alarmsstufe II

                                     In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                              3G                       3G
                                                                   nur PCR-Test
       Freizeiteinrichtungen
      (wie Freizeitparks, Bäder,                                                                  2G                            2G
            Saunen etc.)                    Im Freien               Im Freien
                                          ohne weitere
                                          Regelungen
                                                                       3G

           Körpernahe
        Dienstleistungen
         (ausgenommen
      medizinisch notwendige                  3G                       3G                         2G                            2G
          Behandlungen)
                                                                                         Ausnahmen für Friseur-       Ausnahmen für Friseur-
                                                                                        betriebe und Barbeshops.     betriebe und Barbeshops.
                                                                                         Hier gilt 3G mit PCR-Test    Hier gilt 3G mit PCR-Test

                                                                                                                   Stand: 23. November 2021
                                                                            Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
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          Lebensbereich                    Basisstufe              Warnstufe                   Alarmstufe                  Alarmsstufe II

                                     In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                              3G                      3G
       Touristische Verkehre                                       nur PCR-Test
     (wie Schifffahrten, Skilifte,
     Seilbahnen, Busreisen etc.)                                                                   2G                           2G
                                            Im Freien               Im Freien
                                          ohne weitere
                                          Regelungen
                                                                      3G

                                     In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                              3G                      3G                          2G                            2G
     Sport in Sportstätten und                                     nur PCR-Test
           Sportanlagen

                                            Im Freien               Im Freien                   Im Freien                     Im Freien
                                          ohne weitere
                                          Regelungen
                                                                      3G                           3G                           3G
                                                                                              nur PCR-Test                  nur PCR-Test
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Seite 8                                                       Gemeinsame Bekanntmachungen                                                         25. November 2021

                                                                                                                       Stand: 23. November 2021
                                                                                Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
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             Lebensbereich                 Basisstufe                 Warnstufe                    Alarmstufe                  Alarmsstufe II

                                                                                                                                    3G
               Einzelhandel
             (auch Flohmärkte)
            Ausgenommen sind                      Ohne weitere Regelungen                             3G
          Geschäfte der Grundver-
          sorgung und Abhol- und                                                                                                    2G
              Lieferangebote
                                                                                                                          In Stadt- und Landkreisen,
                                                                                                                         in denen die 7-Tage-Inzidenz
                                                                                                                          an 2 aufeinanderfolgenden
                                                                                                                             Tagen über 500 liegt.

      Zum Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, zählt:
      Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Baumärkte, Baumschulen, Blumenfachgeschäfte,
      Drogerien, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte, Hofläden, Hörgeräteakustiker*innen, Konditoreien, Lebensmittelhandel
      (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofläden), Metzgereien, mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und
      Erzeugnisse, Optiker*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen, Poststellen und Paketdienste, Reformhäuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und
      Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- und
      Zeitungsverkaufs, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Verkaufsstellen für Weihnachtsbäume, Waschsalons sowie Wochenmärkte.

                                                                                                                       Stand: 23. November 2021
                                                                                Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                     10

             Lebensbereich                 Basisstufe                  Warnstufe                   Alarmstufe                  Alarmsstufe II

                                     In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                              3G                          3G
          Außerschuliche Bildung                                      nur PCR-Test
          (wie VHS-Kurse, Musik-,
          Kunst- und Jugendkunst-                                                                      2G                           2G
                  schulen)                  Im Freien                  Im Freien
                                          ohne weitere
                                          Regelungen
                                                                          3G

               Bildung
            (wie berufliche                ohne weitere                                                 3G
      Ausbildung, Fahr-, Flug- und        Regelungen
      Bootsschulen, Sprach- und
          Integrationskurse)                                                             bei mehrtägigen Veranstaltungen
                                                                                             erneuter Test alle 3 Tage
Rosenloh - Bürgerinformations- und Dialogveranstaltung
25. November 2021                                                   Gemeinsame Bekanntmachungen                                                                 Seite 9

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                                                                                         Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
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           Lebensbereich                     Basisstufe                      Warnstufe                      Alarmstufe                  Alarmsstufe II

                                    In geschlossenen Räumen

                                                3G
       Diskotheken und Clubs                nur PCR-Test
         (Ausnahmen für nicht
       impffähige Personen und                                                   2G                             2G                          2G+
      Schüler*innen gelten nicht)             Im Freien
                                           wie öffentliche
                                          Veranstaltungen

                                                3G                               3G                             2G                          2G+
        Prostitutionsstätten

                                                                            nur PCR-Test

    Grundsätzlich gilt:

                   Abstand halten              Hygieneregeln                Medizinische             Corona-Warn-App              Regelmäßig
                                                 beachten                   Maske tragen                 benutzen                   lüften

4. Abschlagszahlung für Wasserzins und                                                       Online-Termine für die Kraftfahrzeugzulassungsstelle können auf
                                                                                             der Homepage des Landkreises (www.landkreis-esslingen.de)
Abwassergebühren am 1. Dezember 2021                                                         auf der Startseite unter dem Stichwort „KfZ-Zulassung“ ver-
fällig                                                                                       einbart werden. Dort können auch verschiedene Angelegen-
Die vierte Abschlagszahlung für Wasserzins und Abwasser-                                     heiten im internetbasierten Zulassungsverfahren online selbst
gebühren ist am 1. Dezember 2021 zur Zahlung fällig.                                         erledigen werden. Der Wartebereich für den persönlichen
                                                                                             Besuch in der Zulassungsstelle befindet sich wieder außerhalb
Bitte beachten Sie, dass keine erneute Zahlungsaufforderung                                  des Verwaltungsgebäudes.
ergeht. Die Höhe der Abschläge entnehmen Sie bitte der                                       Die Beratungsstellen des Landkreises, der Sozialpsychiatrischer
Jahresendabrechnung 2020 oder Ihrer Abschlagsmitteilung.                                     Dienst für Ältere (SOFA) sowie der allgemeiner Sozial-
Den Abbuchern wird der Abschlagsbetrag zum Fälligkeitstermin                                 psychiatrische Dienst in Nürtingen, die Beratungsstellen Sucht
abgebucht.                                                                                   und Prävention in Nürtingen, Kirchheim unter Teck, Leinfelden-
Alle, die nicht am vorteilhaften SEPA-Lastschriftverfahren                                   Echterdingen sowie in Esslingen und die psychologischen
teilnehmen, werden gebeten, den Betrag unter Angabe des                                      Beratungsstellen in Esslingen und Nürtingen sind zu den
Buchungszeichens termingerecht zu überweisen.                                                gewohnten Öffnungszeiten besetzt und erreichbar.

                   Mitteilung
                   Landratsamt Esslingen · Pulverwiesen 11 · 73726 Esslingen am Neckar

Terminvereinbarung und Maskenpflicht für den Besuch im
Landratsamt
Vor dem Hintergrund der stark steigenden Zahlen von Corona-                                                    Wir sind für Sie da ...
Infektionen ergreift das Landratsamt Esslingen weitere
Vorsichtsmaßnahmen. Der Zutritt in die Verwaltungsgebäude ist                                        Abonnentenbetreuung 07021 9750-37
nur für Einzelpersonen mit medizinischen Masken erlaubt. Für
den Besuch sollte ein Termin vereinbart werden. Personen mit                                           Neu-Bestellungen, Adressänderungen,
coronatypischen Krankheitssymptomen dürfen die Verwaltungs-                                                  Zustellung und mehr ...
gebäude nicht betreten.
Rosenloh - Bürgerinformations- und Dialogveranstaltung
Seite 10                                                Stadt Weilheim an der Teck                                     25. November 2021

                 Stadt Weilheim an der Teck
                 Rathaus Weilheim (Telefon 0 70 23 / 1 06 - 0, E-Mail: stadt@weilheim-teck.de):
                 Bürgerbüro: Montag 7.30 – 16 Uhr, Dienstag 8 – 18 Uhr, Mittwoch 8 – 13 Uhr, Donnerstag 8 – 18 Uhr, Freitag 8 – 12.30 Uhr
                 Andere Ämter: Montag 7.30 – 12.30 Uhr, Dienstag – Freitag 9 – 12 Uhr, Dienstag 15 – 18 Uhr

  Amtliche Bekanntmachungen
Aus dem Gemeinderat
Bürgerfragerunde
Aus dem Kreis der Bürgerschaft wurden keine Fragen gestellt.

Ausscheiden von Joachim Naasz aus dem Gemeinderat
– Nachrücken und Verpflichtung von Manfred Herrmann
– Neubesetzung bzw. Ergänzung der Ausschüsse
  und Beiräte
Im Gemeinderat gab es einen Wechsel: Nach über 17 Jahren
im Ehrenamt verlässt Stadtrat Joachim Naasz das Gremium auf
eigenen Wunsch. Er war seit 2004 ununterbrochen Mitglied und
somit mehr als die für ein Ausscheiden aus einem wichtigen
Grund erforderlichen zehn Jahre. Seinem Antrag auf Aus-
scheiden aus dem Gemeinderat wurde nach Abstimmung mit
sofortiger Wirkung entsprochen. Bürgermeister Johannes Züfle
sprach Joachim Naasz gebührenden Dank und Anerkennung                  Bürgermeister Johannes Züfle überreichte Gemeinderatsmit-
aus: „206 Monate lang haben Sie Verantwortung übernommen               glied Joachim Naasz zum Abschied nach 17 Jahren die goldene
und sind eingestanden für das Gemeinwohl. Es werden nicht              Gedenkmünze.
nur Ihr fachlicher Verstand und Ihre energietechnische Expertise
fehlen, sondern auch Ihre langjährige Erfahrung als Gremiums-
mitglied“. Schließlich sei Naasz drittdienstältestes Gemeinde-         Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze
ratsmitglied, es gebe nur zwei Ratskollegen, die länger als er         – Realisierungskonzept
dabei sind.
                                                                       Dass Weilheim zusätzliche Betreuungsplätze für eine weiter
Insgesamt viermal wurde Joachim Naasz das Vertrauen                    wachsende Zahl an Kindern benötigt, wurde bereits Anfang
der Bürgerschaft ausgesprochen, vier Mal wurde er unter                des Jahres im Zuge der Kindergartenbedarfsprognosen klar.
70 Bewerbern ins Gremium berufen – „Auch das ist ein Zeichen           Konkret werden im Kindergartenjahr 2022/2023 voraussichtlich
des Dankes der Weilheimer Bürgerinnen und Bürger“, so Züfle.           zwei zusätzliche Kindergartengruppen erforderlich werden, im
Dessen Worten schlossen sich Naasz´ Rats- und Wähler-                  Krippenbereich rechnet die Verwaltung mit einem Bedarf von
vereinigungskollegen Dr. Hansjörg Egerer und Jesse Burg-               drei zusätzlichen Krippengruppen. Zwischenzeitlich wurden ver-
mann an und richteten einige persönliche Dankesworte an ihn.           schiedene Möglichkeiten geprüft und unterschiedliche Szena-
Und auch Joachim Naasz selbst dankte abschließend allen                rien für die räumliche und bauliche Entwicklung zur Erreichung
Anwesenden für die wertvolle und bewegte Zeit im Gemein-               der zusätzlichen Platzzahlen zu erarbeitet.
derat, doch nun sei es an der Zeit, sich künftigen privaten und
beruflichen Herausforderungen zu stellen.                              Bürgermeister Johannes Züfle skizzierte das Gesamtkonzept
                                                                       und die infrage kommenden Lösungsansätze. Für eine Erwei-
Joachim Naasz´ Nachfolger ist Manfred Herrmann, der insge-             terung des Platzangebots kommen die bestehenden Einrich-
samt schon drei Mal Gemeinderatsmitglied war und nun als               tungen KiTa Öhrich und KiTa Egelsberg in Betracht. Ein KiTa-
nächste Ersatzperson nachgerückt ist gemäß dem Ergebnis der            Neubau auf dem Grundstück Kirchheimer Straße 95 wurde
Kommunalwahl vom 26.05.2019 und dem Wahlvorschlag der                  ebenfalls geprüft. Nach detaillierter Begutachtung der Örtlich-
Freien Wählervereinigung (FWV). Nach § 31 Abs. 2 der GemO.             keit vor allem hinsichtlich eines zukünftigen Verkehrsknoten-
Ordnungsgemäß hat haben Verwaltung und Gremium vor dem                 punkts zwischen Kirchheimer Straße, Holzmadener Straße und
Eintritt von Manfred Herrmann geprüft, ob ein Hinderungsgrund          einer möglichen Weiterführung Richtung Süden, kommt dort nur
nach § 29 GemO bei der nachrückenden Ersatzperson vorliegt.            ein Kreisverkehr infrage. Unter Berücksichtigung aller erforder-
Dem ist nicht so, so konnte Bürgermeister Johannes Züfle den           lichen Ein- und Ausfahrtsradien verbleibt nur noch eine für eine
Neuzugang auf dessen gewissenhafte Erfüllung seiner ehren-             KiTa zu kleine Restfläche. Da der Gemeinderat signalisiert hatte,
amtlichen Tätigkeit als Stadtrat verpflichten. „Im Stadtratsamt        dass der Bereich freigehalten wird, entfällt diese Option.
erhalten Sie tiefe Einblicke, die Bürgerinnen und Bürger sonst
allenfalls in Auszügen erhalten. Aber das kennen Sie ja noch           Dann kam die kreative und vielversprechende Idee eines Jur-
- machen Sie gerne da weiter, wo Sie 2019 aufgehört haben“,            tenkindergartens auf. Nach eingehenden Beratungen verfolgten
begrüßte der Vorsitzende das bekannte Gesicht. Manfred Herr-           Verwaltung und Gemeinde- und Ortschaftsratsmitglieder diese
mann besetzt neben dem Stadtratsamt wie zuvor Joachim                  Idee des besonderen Konzepts in Anlehnung an einen Natur-
Naasz auch die Positionen als jeweils stellvertretendes Mit-           kindergarten weiter. Bei einer Besichtigungstour im September
glied im Umlegungsausschuss, Kindergartenausschuss, Ver-               nahmen Verwaltungsmitarbeiter und Gremiumsmitglieder aus
waltungsausschuss und im Gemeinsamen Ausschuss sowie als               Gemeinderat und Ortschaftsrat die Natur-KiTa in Bissingen
ordentliches Mitglied im Technischen Ausschuss.                        sowie die Jurten-KiTa in Schwäbisch Gmünd genauer in Augen-
                                                                       schein.
25. November 2021                                      Stadt Weilheim an der Teck                                              Seite 11

Beim Jurtenkindergarten handelt es sich um ein modulares             KiTa Hepsisau
Raumsystem, das die Vorteile eines normalen Kindergartens            Das Gebäude der KiTa Hepsisau kann nicht mehr wirtschaftlich
mit einem Naturkindergarten kombiniert. Das Zusammenle-              saniert werden, gleichzeitig liegt die Zahl der Kindergartenkinder
ben mit der Natur wird altersgerecht und zukunftsorientiert mit      seit vielen Jahren im knappen zweistelligen Bereich. Deshalb
sichtbaren Kreisläufen gestaltet. „So lernen die Kinder schon im     besteht der Wunsch, die Attraktivität der KiTa durch den Mehr-
jüngsten Alter den Umgang mit Ressourcen und entwickeln ein          wert der naturnahen Lage zu steigern. Dies soll aus Sicht des
Verständnis für Nachhaltigkeit“, erläuterte Züfle das Konzept.       Ortschaftsrates und der Verwaltung angelehnt an das Konzept
Herzstück der Jurte ist das Basismodul mit dem Gruppenraum,          eines Naturkindergartens erfolgen, jedoch mit einem Gebäude,
der einen pädagogisch nutzbaren Raum für Kinder und Erzie-           das sich vom landläufigen Standard einer Schutzhütte abhebt.
herinnen und Erzieher darstellt. Verschiedene Anbaumodule            Ein Jurtenkindergarten würde für Hepsisau eine sinnvolle Alter-
ermöglichen es, die Jurte an die Begebenheiten und Anforde-          native darstellen. „Der große Vorteil hier ist, dass parallel zur
rungen vor Ort anzupassen.                                           Errichtung der Jurte im Bereich der jetzigen Gartenfläche der
                                                                     bestehende Kindergarten weiter betrieben werden kann. Der
Mit der Errichtung von Jurtenkindergärten würde die Stadt Weil-      Ort ist etabliert und hat eine feste infrastrukturelle Einbindung“,
heim in der Region eine Vorreiterrolle für diese Art der Kinderbe-   erklärte Bürgermeister Züfle. Bereits während der Sommerferien
treuung einnehmen und neue Maßstäbe in Sachen Nachhaltig-            2024 könnte der Umzug in den Jurtenkindergarten stattfinden
keit setzen. „Dabei liegen die Baukosten und der Zeitbedarf bis      und das alte Kitagebäude zurückgebaut werden. Auf diesen
zur Realisierung deutlich unter dem eines klassischen Hauskin-       neuen Freiflächen würde der Außenbereich des neuen Jurten-
dergartens“, führte der Vorsitzende weiter aus. Auch der stei-       kindergarten geschaffen. Derzeit wird die KiTa Hepsisau als
genden Nachfrage der Eltern nach naturnaher Kinderbetreuung          altersgemischte Gruppe betrieben und im kommenden Jahr als
könnte mit einem Jurtenkindergarten ebenso Rechnung getra-           VÖ-Kindergartengruppe und Interims-Krippengruppe, um den
gen werden wie ein weiterer Pluspunkt für die Stadt als attrakti-    hohen Bedarf an Krippenplätzen zumindest teilweise decken zu
ver Arbeitgeber.                                                     können. Nach Inbetriebnahme der Krippengruppen in der KiTa
                                                                     Öhrich würde die Hepsisauer Krippengruppe in eine Gruppe
Sinnvoll ist eine Betreuung in einem Jurtenkindergarten erst für     der KiTa Öhrich umziehen. Mit dem Umzug würde zeitgleich der
Kinder ab drei Jahren. Denn eine Krippengruppe hat andere            Jurtenkindergarten in Hepsisau errichtet, so dass eine Inbetrieb-
räumliche Erfordernisse (Schlafen, Essen, Wickeln), die in           nahme mit Beginn des neuen Kindergartenjahres 2024/2025
einem Hauskindergarten besser abgedeckt werden können. Ein           erfolgen könnte.
Jurtenkindergarten wird von den Genehmigungsbehörden als
Naturkindergarten eingestuft, pro Kindergartengruppe stehen          Mehrere Stimmen aus dem Ratsrund sprachen ihre Begeiste-
20 Betreuungsplätze zur Verfügung. Durch die Errichtung eines        rung für das neue Konzept des Jurtenkindergartens aus. Nach
2-gruppigen Jurtenkindergartens in Weilheim könnten zeitnah          Vorberatung im Ortschaftsrat und Klärung einiger Detailfragen
die erforderlichen Ü3-Plätze realisiert werden und sowohl für        stimmte das Gremium dem Konzept zur Realisierung der zusätz-
Familien als auch Fachkräfte ein attraktives Angebot gemacht         lich geforderten Betreuungsplätze zu.
werden.

Aktuell werden verschiedene Standorte geprüft. In diese Über-        Ortsdurchfahrt Hepsisau (L 1212):
prüfung ist auch das Landratsamt Esslingen eingebunden.              Sanierungsbedarf
Sobald von dort grünes Licht gegeben wird, könnte nach ver-          – Freigabe Entwurfsplanung
gleichsweiser kurzer Planungszeit und anschließender Aus-            – Freigabe Ausschreibung
schreibung mit dem Bau begonnen werden.
                                                                     Die Optimierung der Hepsisauer Ortsdurchfahrt ist seit Jahr-
Neben den Planungen zum Jurtenkindergarten sind dann vor-            zehnten Gesprächsthema und immer wieder Gegenstand in
aussichtlich noch drei zusätzliche Krippengruppen erforder-          Gemeinde- und Ortschaftsratssitzungen gewesen. „Erstmals
lich, die in den Kitas Öhrich und Egelsberg zusammen mit den         besteht nun eine historische und realistische Chance, an die
ohnehin erforderlichen Gebäudesanierungen realisiert werden          Ortsdurchfahrt einen Knopf zu machen, weil die Pläne niemals
sollen.                                                              zuvor so konkret waren“, erklärte Bürgermeister Johannes Züfle
                                                                     eingangs.
KiTa Egelsberg
Für die KiTa Egelsberg bedeutet dies die Erweiterung um eine         Bereits im vergangenen Jahr beschloss der Ortschaftsrat, die
Krippengruppe, die Schaffung einer Ausgabeküche mit Spei-            Planungen einer neuen Ortsdurchfahrt voranzubringen. Dazu
seraum sowie: barrierefreies WC, Personalraum, Außengeräte-          gehören die Optimierung der Linienführung, die Schaffung einer
räume/Müllraum und Sanierung des Gebäudeteils mit Baujahr            gesicherten fußläufigen Verbindung zwischen der Mittleren
1974 zuzüglich Neugestaltung der Außenanlagen. Sodass nach           Ortsstraße (Rathaus, ÖPNV) und dem Friedhofweg, aber auch
Fertigstellung zwei Ü3-Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit         das Beschränken der Gestaltungselemente im öffentlichen
und zwei Krippengruppen mit verlängerter Öffnungszeit ange-          Straßenraum auf die Bereiche am Ortseingang sowie Kirche/
boten werden können. Mit der Erweiterung könnte im Mai 2022          Backhaus und schließlich soll eine barrierefreie Bushaltestelle
begonnen werden, die Inbetriebnahme der neuen Gruppe wäre            eingerichtet werden. Der Vorsitzende stellte den Anwesenden
dann im Juli 2023 möglich.                                           die neuen grafisch dargestellten planerischen Lösungen vor.

KiTa Öhrich                                                          Zur Erreichung der Fahrbahn-Mindestbreiten ist es notwendig,
Für die KiTa Öhrich ist die Erweiterung um zwei Krippengruppen       an einigen Stellen Grundstücksanteile von angrenzenden Eigen-
geplant. Dies beinhaltet: Schaffung einer Ausgabeküche mit           tümern zu erwerben. Hierzu fanden im Juli 2021 Gespräche mit
Speiseraum, barrierefreies WC, Personalraum, Außengeräte-            nahezu allen Eigentümern vor Ort statt. Ein Großteil von ihnen
räume/Müllraum sowie die Sanierung der Heizung und Sanitär-          ist bereit, notwendige Flächen für den Straßenausbau zu ver-
bereiche geplant. Nach Fertigstellung werden in der KiTa Öhrich      äußern, mit den übrigen sind die Gespräche noch nicht abge-
zwei Ü3-Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit und zwei               schlossen.
Krippengruppen mit verlängerter Öffnungszeit angeboten. Hier
könnte im April 2023 mit der Erweiterung begonnen werden,            In einem nächsten Schritt wird vom Regierungspräsidium Stutt-
die Inbetriebnahme der neuen Gruppen wäre dann im Juli 2024          gart eine Vereinbarung über den Ausbau durch die Stadt vor-
möglich.                                                             bereitet. Sobald die Freigabe der Entwurfsplanung vorliegt,
                                                                     erfolgt die Ausführungsplanung und die Erstellung der Aus-
                                                                     schreibungsunterlagen. Die Bauausführung wäre damit voraus-
                                                                     sichtlich in den Jahren 2022 und 2023.
Seite 12                                             Stadt Weilheim an der Teck                                 25. November 2021

Die Sanierung der Ortsdurchfahrt Hepsisau umfasst im Wesent-       Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes und der Satzung
lichen folgende Arbeiten:                                          über die örtlichen Bauvorschriften „Halde III“ soll die Entwick-
                                                                   lung eines Baugebietes mit Baugrundstücken für Ein- und Zwei-
• Austausch des Abwasserkanals in großen Teilen, teilweise         familienhäuser im Anschluss an das Baugebiet „Halde II“ in
  mit Vergrößerung der Durchmesser. Erneuerung sämtlicher          Weilheim- Hepsisau ermöglicht werden.
  Abwasser-Anschlussleitungen im öffentlichen Bereich
• Kompletterneuerung der Wasserleitung inkl. Hausanschluss-        Die während der frühzeitigen Beteiligung vom 17. Mai 2021 bis
  leitungen im öffentlichen Bereich                                18. Juni 2021 eingegangenen Stellungnahmen werden in die
• Erneuerung der Straßenbeleuchtungskabel und -masten              Abwägungsübersicht übernommen. Die Anregungen wurden
• Einlegen von Mikroleerrohren für eine spätere zukunftsfähige     ggf. in Plan, Text und Begründung eingearbeitet. Auf der Grund-
  Breitbandversorgung (Glasfaser)                                  lage des überarbeiteten Entwurfs kann nun die öffentliche Aus-
• Erneuerung der kompletten Straßenoberfläche mit Randein-         legung erfolgen.
  fassungen
• Errichten einer barrierefreien Bushaltestelle                    Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Fortgang des
                                                                   Bebauungsplanverfahrens „Halde II“ in allen Belangen.
Im Zuge dieser Baumaßnahme ist es sinnvoll parallel zwei
Ertüchtigungen der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur in
Hepsisau vorzunehmen. Das betrifft zum einen die Erneuerung
der Wasserleitung auf einer Länge von rund 200 m außerhalb         Tiefgarage am Rathaus
des Ortes. Zum anderen sollte die Vergrößerung einer bestehen-     – Änderung der Einstellbedingungen und Benutzungs-
den Abwasserleitung auf einer Länge von rund 100 m außerhalb         ordnung
des Ortes vorgenommen werden, da bei der letzten Berechnung
                                                                   Die aktuellen Einstellbedingungen und die Benutzungsordnung
des Allgemeinen Kanalisationsplanes festgestellt wurde, dass
                                                                   für die „Tiefgarage am Rathaus“ wurden zuletzt Ende November
dieser Kanal überlastet ist.
                                                                   2006 festgelegt. Seit einigen Jahren schon können Besitzer
                                                                   von Elektrofahrzeugen kostenlos bzw. nur durch Lösen eines
Die auf die Stadt entfallenen Kosten in Höhe von insgesamt rund
                                                                   normalen Parktickets Strom an zwei Ladesäulen beziehen.
2,4 Mio. Euro teilen sich auf den Kernhaushalt, den Eigenbetrieb
                                                                   Aktuell wurde die Ladekapazität von einer auf zwei Lade-
Abwasserbeseitigung und den Eigenbetrieb Stadtwerke-Was-
                                                                   stationen erhöht.
serversorgung auf. Der Kostenanteil des Landes Baden-Würt-
temberg beträgt dabei zusätzliche 1,15 Mio. Euro.
                                                                   Aufgrund der starken Nachfrage und den damit verbundenen
                                                                   hohen Stromkosten in der Tiefgarage sowie der nun zweifachen
Der Gemeinderat gab die Entwurfsplanung zur Sanierung der
                                                                   Nutzung mit jeweils 11 KW/Stunde wird ein neuer Tarif „Park-
Ortsdurchfahrt Hepsisau sowie die Ausschreibung der Bauar-
                                                                   plätze für E-Fahrzeuge inkl. Strombezug“ für 2 Euro je ange-
beiten einstimmig frei.
                                                                   fangene Stunde in die Benutzungsordnung aufgenommen.

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Halde III“             Des Weiteren wurde mit den Änderungen der Benutzungsord-
– Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses                            nung eine „erhöhte Miete“ analog dem aktuellen Bußgeldkatalog
  vom 10. Dezember 2019                                            (BkatV) für einen fehlenden oder abgelaufenen Parkschein fest-
– Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes                    gesetzt. Konkret beträgt die „erhöhte Miete“ für das Parken ohne
  und der örtlichen Bauvorschriften i.V.m. § 13b BauGB             Parkschein oder die Überschreitung der angegebenen Parkzeit
– Beratung und Abwägung über die während der früh-                 zwischen 20 und 35 Euro, je nach Dauer der Überziehung. Neu
  zeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen                ist zudem, dass unzulässiges Parken auf einem Parkplatz für
– Entwurfsberatung                                                 Elektrofahrzeuge mit 55 Euro geahndet wird.
– Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden
  und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2        Nach einstimmigem Beschluss des Gemeinderats treten diese
  und § 4 Abs. 2 BauGB                                             Änderungen enthaltenen Einstellbedingungen und Benutzungs-
                                                                   ordnung der Tiefgarage am Rathaus zum 1. Januar 2022 in Kraft.
Der Leiter des Stadtbauamts Volker Sigel erklärte eingangs den
Bebauungsplanentwurf und zeigte das grafisch dargestellte
Plangebiet „Halde III“. Aufgrund der fortdauernden und sehr zei-
tintensiven Prüfungen hinsichtlich der während der frühzeitigen
                                                                   Bekanntgaben und Anfragen
Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen kann das Bebau-
ungsplanverfahren nicht wie ursprünglich vorgesehen bis zum        Eine Stimme aus dem Gemeinderat erkundigte sich, ob die
31.12.2021 abgeschlossen werden.                                   Stellen des pädagogischen Fachpersonals aktuell vollständig
                                                                   besetzt seien und ab wann die Corona-Tests in den KiTas zur
Grund dafür ist das neue Gesetz zur Mobilisierung von Bauland      Verfügung stehen.
(Baulandmobilisierungsgesetz). Mit dessen Inkrafttreten zum
23. Juni 2021 wurden insbesondere die Fristen des § 13b BauGB      Hauptamtsleiterin Daniela Braun erläuterte, dass die personelle
neu gefasst. So kann nunmehr ein Verfahren zur Aufstellung         Situation in den KiTas aktuell von einigen in der Erkältungs- und
eines derartigen Bebauungsplans bis zum 31. Dezember 2022          Corona-Zeit typischen Krankheitsfällen bestimmt ist. Die Stadt
förmlich eingeleitet werden und der Satzungsbeschluss ist bis      verfügt zwar über einen Vertretungspool, deren Kräfte jedoch
zum 31. Dezember 2024 zu fassen.                                   den jeweiligen Einrichtungen fest zugeordnet sind. Abgesehen
                                                                   davon sehe es aktuell so aus, dass etwa in jeder Einrichtung
Um auch weiterhin - auch vor dem Hintergrund der neu gelten-       eine Stelle nicht besetzt ist. Die sogenannten Lollitests seien
den Regelungen - eine verfahrensrechtliche Klarheit zu gewähr-     bestellt und sollten bald eingehen.
leisten, empfiehlt es sich aus Gründen der Rechtssicherheit, den
Aufstellungsbeschluss vom 10.12.2019 aufzuheben und einen          Die Stimme eines weiteren Ratsmitglieds lobte die gut
auf den aktuellen Rechtgrundlagen fußenden Beschluss neu zu        organisierte Übergangszeit während der Sanierung der Straße
fassen.                                                            nach Häringen, die nun erfolgreich abgeschlossen ist.

                           Weilheim im Überblick: www.weilheim-teck.de
25. November 2021                                    Stadt Weilheim an der Teck                                          Seite 13

Rosenloh – Bürgerinformations- und Dialogveranstaltung
Was genau ist geplant im Gebiet Rosenloh? Von welchen Flächen      Zu den Themenstationen gehörten: Transformation und Arbeits-
ist die Rede? Welches Unternehmen verbirgt sich hinter dem         plätze, vertreten durch den Verband Region Stuttgart und
Vorhaben der Ansiedlung von Zukunftstechnologien? Fragen           die Industrie- und Handelskammer sowie die IG Metall. Ein
wie diesen ging die öffentliche Bürgerinformations- und Dialog-    weiterer Themenstand widmete sich dem Verkehr, hier gab das
veranstaltung, die vergangenen Freitag in der Lindach-Sport-       Ingenieursbüro Koehler und Leutwein Auskunft. Darüber hinaus
halle stattfand, auf den Grund. Das Bürgerbeteiligungsformat       galt eine Themenstation dem Komplex Städtebau und Stadt-
war möglich unter Einhaltung der in der Corona-Verordnung          entwicklung, vertreten durch die LBBW Immobilien Kommunal-
bestimmten Regeln: Maskenpflicht und Abstandsgebot.                entwicklung. Zu den Themen Flächenversiegelung, Umwelt und
                                                                   Natur beantworteten Vertreter vom BUND Umweltzentrum Kirch-
„Sie zu informieren und Ihnen die Möglichkeit zu geben, mit
                                                                   heim und der NABU-Gruppe Teck die Fragen der Bürgerinnen
Experten und untereinander ins Gespräch zu kommen, ist uns
                                                                   und Bürger. Das Unternehmen cellcentric stellte sein Vorhaben
wichtig“, mit diesen Worten begrüßte Bürgermeister Johannes
                                                                   anhand von Plänen und mittels eines Brennstoffzellen-Modells
Züfle die persönlich anwesenden rund 80 interessierten Weil-
                                                                   in Echtgröße detailliert vor.
heimerinnen und Weilheimer. Weitere rund 70 Teilnehmer ver-
folgten die Live-Übertragung der Redner per Online-Stream von      Moderatorin Ute Kinn fasste schließlich die wichtigsten Fragen
zu Hause aus, dort hatten sie die Möglichkeit, Fragen per Web-     und aufgekommenen Aspekte an den jeweiligen Themen-
Formular zu stellen. Moderiert wurde der Abend von Ute Kinn        stationen zusammen. Bürgermeister Johannes Züfle bedankte
vom Büro GRiPS, sie stellte den Ablauf der Veranstaltung und       sich bei allen Anwesenden für ihr aktives Interesse und betonte
die Struktur des Dialogprozesses vor. Dann gab Bürgermeister       in seiner Abschlussbotschaft, dass die Gewerbeflächen-
Züfle einen Überblick über die Hintergründe der Gewerbe-           entwicklung ein Prozess ist, der gerade erst an Fahrt gewonnen
flächenentwicklung Weilheims und veranschaulichte die Dar-         hat.
stellung des Gewerbeflächenbedarfs, die Verkehrsprognosen
                                                                   Weiter geht es mit der Bürgerbeteiligung am morgigen Frei-
und ein mögliches Erschließungskonzept. Anschließend stellten
                                                                   tag, 26. November 2021, mit der ersten von drei Bürgerwerk-
die beiden Geschäftsführer von cellcentric, Dr. Matthias Jurytko
                                                                   stätten. Dazu wurden Anfang dieser Woche aus allen gültigen
und Prof. Dr. Christian Mohrdieck, sowohl das Unternehmen als
                                                                   Rückmeldungen die 26 zufällig ausgewählten Bürgerinnen und
auch die Funktion und Produktionsweise einer Brennstoffzelle
                                                                   Bürger ausgelost. Sie erhielten eine Anmeldebestätigung per
sowie Details zu dem Ansiedlungsvorhaben vor.
                                                                   E-Mail und auch die Absagen wurden per E-Mail versandt. Am
Es folgten kurze Statements der weiteren Vertreter der             8. Dezember folgt dann die zweite Bürgerwerkstatt in Form einer
sieben Themenstationen, die im hinteren Bereich der Halle          Expertenanhörung. Diese wird per Live-Stream online über-
mit Informationstafeln aufgebaut waren. Hier wanderten die         tragen, damit auch weitere interessierte Weilheimerinnen und
Anwesenden von Stand zu Stand und nutzten die Möglichkeit,         Weilheimer die Veranstaltung verfolgen können.
sich zu informieren und mit Experten auf dem jeweiligen Gebiet
                                                                   Link zum Live-Stream am 8. Dezember 2021 um 17 Uhr:
ihre Fragen zu klären.
                                                                   www.weilheim-teck.de/stream

   Schreiben Sie Ihre
   Texte im Online-
   Redaktionssystem!

                        http://weilheim.go-kirchheim.info
Seite 14   Stadt Weilheim an der Teck   25. November 2021

            Markungsputzete mit rund 250 Helfern
25. November 2021                                    Stadt Weilheim an der Teck                                        Seite 15

eine Gemeinschaftsaktion

                                           Am vergangenen Samstag wurde durch die Vereine, mit Unterstützung Weilheimer Bürger
                                           die gesamte Gemarkung Weilheim und Hepsisau abgegangen und der vorgefundene Müll
                                           und Unrat schwerpunktmäßig an Straßen und Bächen eingesammelt. Ziel ist es, in einem
                                           gemeinschaftlichen Einsatz die schöne und besonders schützenswerte Landschaft zu
                                           säubern.

                                           Dass es sich auch dieses Jahr wieder gelohnt hat, zeigen die Bilder und die gefüllten
                                           Container auf dem Bauhof. So wurden von rund 250 Helfern aus Weilheim und Hepsisau
                                           insgesamt 10 m³ Müll, 200 Reifen und 3 m³ Schrott zusammengetragen.

                                           Bei niesligem Wetter war die Markungsputzete, unter Federführung von Bauhofleiter Karl
                                           Bölz, ein voller Erfolg.

  An dieser Stelle sagen wir allen Beteiligten, den Vereinen, den teilnehmenden Gruppen
  und den freiwilligen Helferinnen und Helfern aus der Bürgerschaft ein herzliches Danke-
  schön. Nur durch die aktive Mitarbeit dieser Helfer kann eine Markungsputzete erfolgreich
  durchgeführt werden.
Seite 16                                             Stadt Weilheim an der Teck                              25. November 2021

In vorweihnachtlichem Glanz schmücken                            ’s Boutiquele by Yvonne Reitz,Marktplatz 8
                                                                 Schornsteinfeger Fink, Vogelsangstraße 4
37 Weihnachtsbäume in der Adventszeit                            Stadt-Apotheke, Schulstraße 2 (zwei Bäume)
das Städtle                                                      SV Sparkassen-Versicherung Steffen Meckes,
                                                                     Obere Grabenstraße 8
                                                                 Tischlein Deck’ Dich, Austraße 2
                                                                 Top-Optik, Marktplatz 9
                                                                 Otto Optik Zentrum, Obere Grabenstraße 18
                                                                 PhysioMed, Obere Grabenstraße 18
                                                                 Sport-Holl, Lindachstraße 13
                                                                 VR Bank Hohenneuffen-Teck eG, Untere Grabenstraße 7
                                                                 Volksbank Mittlerer Neckar eG, Marktplatz 11
                                                                 Werbeagentur Ernst Haupt, Georg-Kandenwein-Straße 5
                                                                 Württembergische Versicherung, Toni Ladavac, Hofstraße 14
                                                                 Zahnarztpraxis Dr. med. dent. S. Jüngling, Bissinger Straße 11
                                                                 „Zur Ratsstube“, Familie Sommer, Marktplatz 7
                                                                 Aus den überwiesenen Beträgen werden die Weihnachtsbäume
                                                                 und das Bastelmaterial bezahlt. Der verbleibende Überschuss
                                                                 wird den schmückenden Organisationen und einer förderungs-
                                                                 würdigen Einrichtung zur Verfügung gestellt.
                                                                 Viele fleißige Hände sind nötig, um die gestifteten Bäume in
                                                                 einen richtigen Weihnachtsbaum zu verwandeln. Den Kindern,
                                                                 die dies zusammen mit ihren Betreuerinnen und Betreuern voll-
                                                                 bringen, danken wir für Fleiß, Fantasie und Begeisterung.
                                                                 Folgenden Einrichtungen haben mitgemacht:
                                                                 Limburg-Grundschule (13 Bäume), Werkrealschule BZ Wühle
                                                                 (ein Baum), Förderschule Weilheim (zwei Bäume), Ganz-
                                                                 tagsschule (drei Bäume), Schulsozialverein (fünf Bäume), Kinder-
                                                                 und Jugendtreff (ein Baum), Stiftung Tragwerk (ein Baum),
                                                                 evangelische Kirchengemeinde (zwei Bäume), Jugendrotkreuz
                                                                 (ein Baum), Kino-Kunst-Kultur-Verein (ein Baum), Michaelshof
                                                                 Hepsisau (sechs Bäume)
                                                                 Leider kann auch in diesem Jahr das offizielle Einschalten der
                                                                 Weihnachtsbeleuchtung vor dem Rathaus coronabedingt nicht
                                                                 stattfinden.
Foto: Kuck
                                                                 Bleibt zu hoffen, dass die von den Kindern so liebevoll
Pünktlich zum ersten Advent werden, wie in den vergangenen       geschmückten Weihnachtsbäume bei allen Besuchern zur vor-
Jahren, die liebevoll geschmückten Weihnachtsbäume wieder        weihnachtlichen Stimmung beitragen und vor mutwilliger Zer-
im Städtle verteilt.                                             störung verschont bleiben.
Die Weihnachtsbaumaktion ist eine gemeinschaftliche Aktion
der Stadt Weilheim und des Gewerbevereins. Zum wiederholten
Mal haben die Mitglieder des Gewerbevereins Weilheim und
andere Gewerbetreibende zugesagt, die Patenschaft für einen        Stadtarchiv Weilheim
Weihnachtsbaum zu übernehmen und für jeden Baum 100,00 €
zu stiften.                                                        Im Stadtarchiv Weilheim werden die in der Stadt verwaltung
                                                                   seit 1506 entstandenen Unterlagen verwahrt. Aus dem
Ein herzliches Dankeschön gilt den 36 Paten, ohne deren groß-      Archivgut kann eine Fülle von Fragen zur Geschichte
zügige Unterstützung dies nicht machbar wäre.                      der Stadt Weilheim, aber auch zur Geschichte einzelner
Patenschaft für Weihnachtsbäume 2021                               Gebäude oder einzelner Personen in der Stadt, beant wortet
Adler-Apotheke, Marktplatz 5                                       werden. Jeder, der ein berechtigtes Interesse an stadt-
Andrade, Sanitärtechnik, Kelterstraße 11                           geschichtlichen Fragen hat, kann das Stadtarchiv an den
Bachofer GmbH & Co. KG, Carl-Benz-Straße 2                         Öffnungstagen benutzen. Zwei Mitarbeiter des Kreisarchivs
Backstube Goll, Brunnenstraße. 49                                  Esslingen, Frau Mühlnickel-Heybach oder Herr Fuchs vom
Bäckerei Scholderbeck, Marktplatz 10                               Kreisarchiv Esslingen, stehen zweimal im Monat dienstags
Bestattungshaus Jäck, Tobelwasenweg 36                             von 9 bis 13 Uhr und von 14 bis 17 Uhr für Anliegen und Aus-
Burkhardt GmbH, Malerfachbetrieb, Forststraße 4                    künfte zur Verfügung.
DAS BUCH, Obere Mühlstraße 10                                      Um die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen einzu-
Fischer Weilheim GmbH, Untere Rainstraße 32                        halten, weisen wir Sie darauf hin, dass
Fischer-Omnibusreisen, Am Wasserrain 4                             • eine Anmeldung im Kreisarchiv Esslingen unter Telefon
Gemini Schuhproduktions- und Vertriebs GmbH,                         0711 3902-42340 erforderlich ist,
    Zeppelinstraße 12                                              • nur ein Benutzer innerhalb eines bestimmten Zeitraums
Getränke Ernst, Brunnenstraße 4                                      zugelassen ist,
Holzbau Fink GmbH, Neidlinger Straße 74                            • eine medizinische Maske zu tragen ist,
Joachim Naasz Heizung-Sanitär, Bissinger Straße 25                 • die Abstandsregeln einzuhalten sind.
Kautter Kleidung, Untere Grabenstraße 28                           Fragen an die Stadtgeschichte können auch per E-Mail an
                                                                   Stadtarchiv@weilheim-teck.de oder Kreisarchiv@lra-es.de
Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen, Marktplatz 13
                                                                   gestellt werden.
Küchenhaus Kleinbach, Bissinger Straße 30
Metzgerei Fauser & Gölz, Marktplatz 7                              Die nächsten Termine finden statt am:
Metzgerei Fritz Wahl, Neidlinger Straße 15                          7. Dezember
Mode Mack by Holl, Brunnenstraße 2                                 21. Dezember
Ristorante Casanova, Marktstraße 5
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