Sanierung des Warmfreibades - VG Oberes Glantal
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Oberes Glantal • Der Südkreis Amtliche Bekanntmachungen 50. Jahrgang - 14. Woche - der Verbandsgemeinde Oberes Glantal 10. April 2021 Sanierung des Warmfreibades Zuwendung macht Generalsanierung möglich ersten Förderabschnitt von Kosten den heutigen Stand zu bringen. mit ist der Startschuss für eine in Höhe von rd. 1,63 Mio Euro aus- Auf diese Weise wird das im Jahre umfangreiche Sanierung und Er- gegangen, die Zuwendung hierzu 1972 eröffnete Bad modern ge- neuerung des Bades gelegt. Ver- beträgt 90 % (1.225 Mio Bundes- staltet und für die nächsten Jahr- mutlich werden die Bauarbeiten mittel und 163.000 Euro Landes- zehnte fit gemacht. im Jahr 2022 beginnen, dabei wird mittel). Der Verbandsgemeinderat hat man natürlich soweit als möglich Die Gesamtkosten für die Ertüchti- sich in seiner jüngsten Sitzung im die Badesaison beachten. Je nach gung des Bades werden auf netto März mit der Zuwendung und der Baufortschritt hoffen wir, dass 5,2 Mio Euro geschätzt, eine wei- Generalsanierung beschäftigt. spätestens im Jahr 2025 das tere Förderung wird in Aussicht Nachdem bereits die Planungs- Warmfreibad in Waldmohr in neu- gestellt. leistungen einen Umfang umfas- em Glanze mit neuer Technik und gelang in einem zweiten Anlauf Damit hat die Verbandsgemeinde sen, welcher ein Vergabeverfah- energetischer Neukonzeption er- Nachdem bereits im Jahre 2018 die entsprechende Förderzusage die einmalige Möglichkeit, das ren voraussetzt, wurde eine Verga- scheint. Wir berichten zeitnah ein Zuwendungsantrag für die Ge- von Bund und Land. Nach dem Bad energetisch, betriebswirt- beberatungsstelle mit der europa- über die weiteren Verfahrens- neralsanierung des Warmfreib- Bewilligungsbescheid vom De- schaftlich, den Sanitärbereich weiten Ausschreibung der Pla- schritte. ades in Waldmohr gestellt wurde, zember 2020 werden in einem und auch den Technikbereich auf nungsleistungen beauftragt. Da-
Seite 2 AMTSBLATT 10. April 2021 IM NOTFALL - VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR - berg-Kübelberg, Rathausstraße 8, Te- Haus der Diakonie Landstuhl Email:betreuungsverein-kusel@ L-ANON: Selbsthilfe der Verwandten Verbandsgemeinde lefon 112. t-online.de und Freunde von Alkoholkranken, Kai- Oberes Glantal Hauptstraße 5, 66849 Landstuhl Polizei (Raum Schönenberg-Kübel- Tel.: 06371/2846 Fax: 06381/993279 serslautern, Conradstr. 2 Rufnummer Zentrale: berg / Waldmohr - Südkreis Kusel): Po- Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag, Email: slb.landstuhl@diakonie- 06373/504-0 lizeiwache Schönenberg-Kübelberg, pfalz.de Rufbereitschaft der 19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und Feuerwehr Herzogstraße 8, Telefon 06373/8220 Unsere Beratungsangebote Verbandsgemeindewerke 06356/1224 Verbandsgemeinde Rufbereitschaft Sozial- und Lebensberatung Entstörungsdienst: Eigenbetrieb Aids-Hilfe-Kaiserslautern: Pariser Oberes Glantal Schwangerschafts- und Schwager- Wasser | Abwasser Telefon-Nr. für Störungen schaftskonfliktberatung Str.23, Tel. 0631/18099, Email: in- Pfalzwerke Netz AG Hauptstuhl Bereich Wasser fo@kaiserslautern.aidshilfe.de (Mon- - Notruf 112 - (staatl. anerkannt) (VG Oberes Glantal) Strom: Telefon 0800/7977777 Kurberatung tag + Freitag 12.00 - 15.00 Uhr, Mitt- APOTHEKEN-NOTDIENST Treten außerhalb der allgemeinen woch 09.00 - 12.00 Uhr) Zahnärztlicher Notfalldienst: (Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind- Bürozeiten Probleme bei der Was- Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, an Deutsches Festnetz: Kuren, Kinder- und Jugenderholun- Hotline 0180/3319411 0180-5-258825-PLZ serversorgung (Rohrbrüche, Un- Sonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00 gen, Familienerholungen) dichtigkeiten, Druckabfälle usw.) Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not- (0,14 Euro/Min.) Termine nach Vereinbarung Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger: Mobilfunknetz: auf oder erkennen Sie sonstige Un- Gruppe Kusel. Weitere Information: falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/ Vertraulich-kostenfrei - auf regelmäßigkeiten an öffentlichen 893770 0180-5-258825-PLZ Wunsch anonym Adolf Bender, Tel. 06788/829 sowie im (max. 0,42 Euro/Min.) Anlagen (Ausfall der Straßenbe- Internet unter www.ilco.de Haus der Diakonie Kaiserslautern leuchtung, plötzliche Fahrbahnän- Augenärztlicher Notfalldienst: Internet: www.lak-rlp.de Interventionsstelle gegen Gewalt Der Notdienst wechselt jeweils mor- derungen usw.) so rufen Sie für das Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz: zu erfragen ist der jeweilige Notdienst in engen sozialen Beziehungen Gebiet der Verbandsgemeinde unter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929 gens um 8.30 Uhr und Stalking Hausfrühförderung, häusliche Pflege, Oberes Glantal die Telefon-Nr. 0171 Betreuung und Beratung für Behinder- Tel.: 0631/37108425 / 5065303 an. Ärztlicher Notfalldienst: Schönenberg-Kübelberger Tafel Email: interventionsstelle.kaiserslau- te sowie therapeutische Versorgung für bedürftige Menschen in der Ver- Bereich Abwasser nach Schlaganfall/Hirnverletzung. Zuständig ist der Bereitschaftsdienst- tern@diakonie-pfalz.de (Gebiet Süd und Nord): zentrale im Westpfalzklinikum Kusel, I. bandsgemeinde Oberes Glantal. Vertraulich-kostenfrei - 66849 Landstuhl, Am Rothenborn, Tel. Treten außerhalb der allgemeinen 06371/934275-276, Fax 06371- Flur 1, Tel.: 116 117. auf Wunsch anonym Bürozeiten Probleme bei der Ent- Ausgabestelle: 934424. Zum Krämel 7, 66904 Brücken wässerung (Verstopfungen, Rück- Störungen Erdgasversorgung Wir bitten in jedem Erkrankungsfall Ambulanter Pflege- und stau usw.) auf oder erkennen Sie um telefonische Vorankündigung (neben ev. Kirche) Betreuungsdienst Stadtwerke Homburg GmbH sonstige Unregelmäßigkeiten in Zu- Rufbereitschaft: Tel.: 06841/694-0 Dienstzeiten: Inhaber W. Tremmel & M. Tremmel sammenhang mit der Abwasserbe- Montag 19.00 Uhr Öffnungszeiten: St. Wendeler Straße 16, Fragen zur Erdgasversorgung: bis Dienstag 07.00 Uhr Dienstag 10:00-11:00 Uhr und seitigung oder an Gewässern (z.B. Energieberatung-Stadtwerke 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Gewässerverschmutzungen, Öl- Dienstag 19.00 Uhr Donnerstag 16:00-17:00 Uhr Tel. 06372/995751 Homburg: 06841/694-220 bis Mittwoch 07.00 Uhr spuren) so rufen Sie für den Bereich Tierschutzverein im Landkreis Kusel Mittwoch 14.00 Uhr Rathausstr. 6, 66914 Waldmohr, der Ortsgemeinden: Bedürftigkeit: Tel. 06373/508641 e.V., Postfach 1336, 66865 Kusel bis Donnerstag 07.00 Uhr * Breitenbach, Dunzweiler, Wald- Donnerstag 19.00 Uhr Anträge gibt es in den Bürgerbü- Wir sind rund um die Uhr für Sie er- Telefonnummern: bis Freitag 07.00 Uhr ro’s der Verbandsgemeinde mohr, Frohnhofen, Altenkirchen, 1. Vorsitzende Christine Fauß, reichbar. Dittweiler und Schönenberg-Kü- Freitag 16.00 Uhr Tel.: 0175/4117712 bis Montag 07.00 Uhr Auskünfte z. Bedürftigkeit: belberg die Telefon-Nr. 06373 / Schatzmeister Jutta Keller Vortag eines Feiertages 18.00 Uhr Sozialverband VdK Rheinland- 8290320 an (Gebiet Süd). VG-Verwaltung, Herr Tobias Weber, Pfalz Kreisverband Kusel Tel.: 0160/94838930 bis zum nächsten Werktag 07.00 Uhr * Ohmbach, Brücken, Gries, Börs- Sprechstunden: Tel.: 06373-504-201, Geschäftsstelle Lehnstraße 34, www.tierschutz-kusel.de t.weber@vgog.de born, Glan-Münchweil., Hensch- Samstag und Sonntag 66869 Kusel tal, Herschweiler-Pettersheim, von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Telefonische Erreichbarkeit: Beratungsstellen im Haus Hüffler, Krottelbach, Langenbach, der Diakonie von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr Mo. bis Do.: 08.30 bis 12.00 Uhr Matzenbach, Nanzdietschweiler, Die Bereitschaftsdienste der im Raum Deutsches Rotes Kreuz Freitags geschlossen Marktstr. 31 in 66869 Kusel Quirbach/Pfalz, Steinbach am Tel.-Nr.: 06381/422900 Bruchmühlbach/Miesau praktizieren- Kreisverband Kusel e.V. 1. Mittwoch im Monat Servicenach- Glan, Rehweiler und Wahnwegen den Ärzte u. Zahnärzte können beim Haushaltsassistenz: mittag für Arbeitnehmer von 14.00 Fax-Nr.: 06381/4229099 die Telefon-Nr. 06383/927681 an Anrufbeantworter des jeweiligen Haus- Hauswirtschaftliche Dienstleistun- - 17.30 Uhr (Gebiet Nord). arztes in Erfahrung gebracht werden. gen, Fahrdienst und Betreuungs- Telefon: 06381/425 044 - 0 Erziehungs- Sie wollen eine Störung melden? und Familienberatung angebote für Senioren, Pflegebe- Telefax: 06381/425 044 - 29 Dann wählen Sie die entsprechen- Deutsche Rheuma-Liga dürftige und Familien, Unterstüt- E-Mail: kv-kusel@vdk.de Email: erziehungsberatung.kusel@ de Telefonnummer. Der Telefonan- diakonie-pfalz.de Arbeitsgemeinschaft Kusel zung für Kranke, Genesende, Be- Termin nur nach telefonischer ruf wird von einer Sprachbox ange- Hauptstr. 59, 66909 Nanzdietschweiler hinderte. Vereinbarung Suchtberatung, Jugend- und Dro- nommen. Bitte teilen Sie Ihren Na- genberatung, Angehörigenbera- Tel.: 06383/1386 Hausnotrufsystem: men sowie Ihre Telefonnummer, un- Email: kusel@rheuma-liga-rlp.de Sicherheit für Senioren, Kranke, Be- Mobilitas tung, Prävention ter der Sie erreichbar sind, mit. Email: fachstellesucht.kus@diako- hinderte, Alleinstehende. ambulanter Pflege- und Betreu- Nennen Sie uns den festgestellten Alkohol und Drogen: Blaues Kreuz Ku- Essen auf Rädern: ungsdienst Schönenberg-Kü- nie-pfalz.de Schaden (z.B. Wasser tritt aus dem Fachdienst Glückspielsucht sel, Marktplatz 4: dienstags und frei- Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diätkost. belbg., Glanstr. Gehweg aus) mit Ortsbezug (Stra- tags ab 20.00 Uhr Sozialkaufhaus: 44., Frau Schmidt Kerstin. Email: fachstellesucht.kus@diako- ße, Hausnummer sowie Gemein- nie-pfalz.de Secondhandbekleidung und -möbel. Mo - Fr 09.15 - 14.30 Uhr, de). Sie werden umgehend (in der Frauenzuflucht Kaiserslautern: Haus Geschäftsstelle: Tel. 06373/829992 Schwangeren- und Schwanger- Regel nicht länger als 3 bis 10 Mi- schaftskonfliktberatung für bedrohte und mißhandelte Frauen Trierer Str. 39, Kusel, Beratung kostenlos und neutral! nuten) vom Rufbereitschaftsperso- und deren Kinder: 0631/17000 Tel. 06381/9246-20 Pflegerufbereitschaft rund um d. (staatlich anerkannt) nal zurückgerufen. Email:slb.kusel@diakonie-pfalz.de Kleiderkammer: Uhr. Wir pflegen bei Ihnen zu Hause Sozial- und Lebensberatung Ehrenamtsbörse Industriestr. 45 (Gewerbegebiet), Bürgerbusse zum Impfzentrum Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de des Landkreises Kusel Kusel, Tel. 06381/ 425861 ANONYM-VERTRAULICH Telefon 06381 424 450 Evangelische - Katholische Kindererholung, Müttergenesungs- Vielseitige Dienste für hilfebedürtige Montag bis Freitag und Mutter-Kind-Kuren Personen Pflegestützpunkt Telefon-Seelsorge rund um d. Uhr von 9.00 – 12.00 Uhr Öffentliche Beratungsstelle rund gebührenfrei - vertraulich Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de Kontakte in den Verbandsgemeinden: um das Thema Pflege Tel.: 0800/111 0 111 Ambulanter Hospiz- und Palliativer Paulengrunder Straße 7a und 0800/111 0 222 Ökumenische Sozialstation Glan-Münchweiler 06384/323 Beratungsdienst Kusel-Altenglan, Brücken e.V. Initiative des Kreisseniorenrates Kusel 66904 Brücken Oberes Glantal, Lauterecken-Wolf- Tel.: 06386/40 40 364 Schuldner- und Insolvenzberatung Ambulante-Hilfe-Zentrum stein, Bruchmühlbach-Miesau, Ram- Pflegedienst, hauswirtschaftliche Unfall-, Rettungsdienst- und Kranken- und 06386/40 40 073 Deutsches Rotes Kreuz stein-Miesenbach und Landstuhl transporte (Tag und Nacht einsatzbe- Die Beratung erfolgt kostenlos, Kreisverband Kusel e.V. Hilfe, Tagesbegegnungsstätte, Be- Beratung und Unterstützung ratung, Service warmer Mittags- reit): DRK-Rettungswache Schönen- neutral und vertraulich Trierer Str. 39, 66869 Kusel schwerkranker und sterbender Tel: 06381/924615 tisch, Familienpflege. Paulengrun- Menschen bei Schmerzen und psy- der chosozialen Problemen, Remigius- Str. 7a, 66904 Brücken AWO Betreuungsverein bergstr. 10, 66869 Kusel Telefon: Rettungsdienst/Krankentransport Trierer Str. 60, 66869 Kusel Telefon: 06386/9219-0 06381/9961147. Email: hospiz.ku- Rund um die Uhr für Sie erreichbar DRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg Telefon 112 Tel.: 06381/993277/78 sel@caritas-speyer.de www.sozialstation-bruecken.de
9. Januar 2021 10. April 2021 9. Januar 2021 AMTSBLATT AMTSBLATT Seite 3 Seite 33 Seite Verbandsgemeinde Verbandsgemeinde Oberes Oberes Glantal Glantal Gemeinsame Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Hinweis Hinweis für für alle alle amtlichen amtlichen Bekanntmachungen Bekanntmachungen gemäß gemäß § § 27 27 aa VwVfG VwVfG Die öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse Die öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse www.vgog.de abrufbar www.vgog.de abrufbar Kulinarische Das Friedhofsamt informiert Öffentliche Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung der Panoramawanderung stätte Errichtung von Grabmalen bzw. alle baulichen Änderungen an einer Grab- abgesagt der An die Nutzungsberechtigten einer Grabstätte, pflichteten (§9 BestG) bzw. des Nutzungsbe- Verbandsgemeinde Verbandsgemeinde Oberes Oberes Glantal Glantal aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, rechtigten von der Friedhofsverwaltung entfernt dass gemäß den gültigen Friedhofssatzungen werden. Nicht genehmigte bauliche Änderun- Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal hat der einzelnen Ortsgemeinden, jede bauliche gen an einer Grabstätte können auch ggf. mit sich aufgrund der unabsehbaren Situation Veränderung einer Grabstätte (auch die Errich- einer Geldbuße geahndet werden. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) der Corona-Lage für eine Absage der diesjäh- tung von Grabmalen) der vorherigen Zustim- Die jeweiligen Satzungsregelungen aller Orts- Vollzug des Baugesetzbuches 1. Teiländerung rigen Kulinarischen(BauGB) der Gesamtfortschreibung Panoramawanderung des Flächennutzungsplanes mung der Friedhofsverwaltung derbedürfen. ehemaligen Verbandsgemeinde Diese gemeinden der VG OberesWaldmohr Glantal können Sie 1. Teiländerungentschieden. der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes baulichen Veränderungen einer derGrabstätte ehemaligen Verbandsgemeinde dür- beim Waldmohrerfragen Friedhofsamt (06373/504-203) Wir Der Verbandsgemeinderat bitten hat in und Sie hierfür um Verständnis Unbeachtlich werden hoffen, dass alle freiwilligen Darlegung des die qualifizierten fen von fachlich Verletzung be- Gewerbetreiben- schädigungspflichtigen oder aufbean- lischt, unserer wenn nicht Homepage innerhalb vonun- (www.vgog.de) undDer Verbandsgemeinderat seiner Sitzung am ehrenamtlichen Helfer hat in 13.10.2020 auch im Unbeachtlich 1. eine nach §werden kommenden 214 mit Jahr Abs.dem ge- Darlegung 1 BauGB gründenden des diewerden. Verletzung Sachverhalts den ausgeführt be- schädigungspflichtigen geltend bean- Rathaus/Satzungen tragt. Entschädigungsleistungen ter der Rubrik lischt, wennnach drei Jahren nicht innerhalb Ablauf von des Kalen- nachlesen. seiner den Sitzung am 13.10.2020 Feststellungsbeschluss zur 1. 1. eine nach beachtliche§ 214 Abs. Verletzung 1 BauGB der dort gründenden gemacht Sachverhalts worden sind (§ wohnten Engagement wieder bei der Sache sind und die Veranstal- Ohne Genehmigung aufgestellte Grabmale, geltend 215 Abs. tragt. in Geld Entschädigungsleistungen sind ab Fälligkeit mit 2 drei Jahren derjahres, nach in demAblauf die des Kalen- bezeichne- tungden Feststellungsbeschluss Teiländerung tatkräftig zur 1. der Gesamtfort- unterstützen. beachtliche bezeichnetenVerletzung der dort Verfahrens- und gemacht BauGB).worden sind (§Einfassungen, 1Grababdeckungen, 215 Abs. in vomGeld sind über Hundert ab Fälligkeit Einfriedun- dem mit 2 derjahres, Ihre Basiszins- in dem die bezeichne- ten Vermögensnachteile Friedhofsverwaltung eingetre- Teiländerung schreibung des der Gesamtfort- Flächennutzungs- Ihre Verbandsgemeinde Oberes Glantal bezeichneten FormvorschriftenVerfahrens- und und 1 BauGB). Gem. §§ 39 bis 42 BauGB entste- vom satz Hundert nach gen u. ä. können auf Kosten des oder der Ver-§ über 247 dem des Basiszins- Bürgerlichen ten ten Vermögensnachteile sind, die Fälligkeit eingetre- des An- schreibung des Flächennutzungs- planes der ehemaligen Verbands- 2. Formvorschriften nach § 214 Abs.und3 BauGB be- Gem. hen §§Entschädigungsansprüche 39 bis 42 BauGB entste- satz nach § 247 Gesetzbuchs des Bürgerlichen jährlich zu verzin- ten sind,herbeigeführt spruchs die Fälligkeitwird des(§ An- 44 planes gemeinde derWaldmohr ehemaligen Verbands- gefasst. 2. nach §Mängel Der achtliche 214 Abs. des3Abwägungs- BauGB be- nach hen Eintritt Entschädigungsansprüche eines Vermögens- sen.Gesetzbuchs jährlich zu verzin- Ist Entschädigung spruchs durch Abs. herbeigeführt wird (§ 44 4 BauGB). gemeinde PlanbereichWaldmohr gefasst.Karte ist beigefügter Der achtliche vorgangs,Mängel des Abwägungs- nach Eintritt nachteils. eines Vermögens- sen. Der Entschädigungsbe- Ist Entschädigung Übernahme des Grundstücksdurch zu Abs. 4 BauGB). Bekanntmachung Planbereich zu zu entnehmen. entnehmen. setzbuch ist Gem. (BauGB) beigefügter Gem.wurden Karte wenn § 6 Bauge- § 6 Bauge- vorgangs, die wenn Jahres sie seit nicht Standfestigkeitsprüfung von Grabmalen innerhalb eines Bekanntmachung nachteils. kann sie nicht innerhalb eines rechtigte des rechtigte Der Entschädigungsbe- Anspruchskann die Fälligkeit dadurch Übernahme die Fälligkeit des leisten, des leisten, herbeiführen, § 99 Abs. findetdes findet aufGrundstücks zu Schönenberg-Kübelberg, die Verzinsung auf die Verzinsung 3 Anwendung BauGB (§ Schönenberg-Kübelberg, 09.01.2021 den den setzbuch (BauGB) Planunterlagen wurden Lan- der Unteren die Flächennutzungsplanes Jahres seit Bekanntmachung des dass schriftlich Anspruchs er diedadurch Leistungherbeiführen, der Entschä- § 4499 Abs. Abs. 3 Anwendung BauGB (§ gez. 3 BauGB). 09.01.2021 Lothschütz Am Planunterlagen Mittwoch, desplanungsbehörde der Unteren Lan- bei dender Flächennutzungsplanes Tagesordnung: gegenüber schriftlich der Gemeinde unter dass er die In den digung Leistungbei Kalenderwochen schriftlich derdem Entschä- Ent- 44 16/2021 Abs. Einund 3 BauGB). Die Prüfunger-wird 17/2021 Entschädigungsanspruch gez. vonLothschütz einem hierfür speziell zer- Bürgermeister desplanungsbehörde 14.04.2021, Kreisverwaltung umKusel 17:00 beiGeneh- zur Uhr,dernicht gegenüber der Gemeinde unter digung öffentlich findet schriftlich bei dem Ent- Ein auf den nachfolgenden Entschädigungsanspruch Friedhöfen er- Bürgermeister durchgeführt. der tifizierten Fachunternehmen Kreisverwaltung findet migungimvorgelegt. Kusel zur Geneh- Sitzungssaal des 1. Antrag auf Gewährung eines Verbandsgemeinde die jährliche Überprüfung Soweit lose Grabsteine festgestellt werden, migung Bürgerhauses, Mit vorgelegt. Schreiben 07. Dezember Zuschusses zum Abriss eines Schmittweiler- vom der Standfestigkeit von stehenden Grabmalan- werden die Nutzungsberechtigten schriftlich Mit straße 2020,Schreiben 12, vom 07. 66903 Aktenzeichen Dezember Gebäudes (Abrissprämie) Dittweiler 5/55/610-10 lagen statt: zur Beseitigung der Gefahrenstelle aufgefor- 2020,Sitzung eine Aktenzeichen FNP-Waldmohr des 5/55/610-10 Fachaus-hatSchönenberg – Kübelberg, den 1. TÄnd.GF-1, 20.04.2021 Friedhöfe Schönenberg, dert. Wird der ordnungswidrige Zustand nicht FNP-Waldmohr schusses die Untere 1. TÄnd.GF-1, Dorfentwicklung Landesplanungsbehör- derhat29. März 2021 Kübelberg, Sand innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt, die Untere de gem. § 6Landesplanungsbehör- Verbandsgemeinde Abs. 1 BauGB, Oberes in der 21.04.2021 Friedhöfe Schmittweiler, Wald- so kann die Gemeinde die fachlich vertretbaren de gem. Glantal Fassung § der statt.6 Abs.Bekanntmachung 1 BauGB, in derIn Vertretung: mohr, Waldziegelhütte, Dunzweiler Sicherungsmaßnahmen auf Kosten des Verant- Fassung Dievom Sitzung der Bekanntmachung ist nicht 03. November (BGBI.I S.gez. Gerd Rudolph öffentlich. 2017 vom 03. November 2017 (BGBI.I S.Beigeordneter 27.04.2021 Friedhöfe Glan-Münchweiler, Brei- wortlichen selbst treffen. 1728), i.V.m. § 203 Abs. 3 BauGB tenbach, Bambergerhof, Wahnwe- Bei Gefahr im Verzuge, z.B. wenn der Grabstein 1728), und § i.V.m. 1 der§ Landesverordnung 203 Abs. 3 BauGB und § 1 der Landesverordnung gen, Rehweiler, Matzenbach, Ei- umzustürzen droht, werden die notwendigen über die Zuständigkeiten nach Osterputz an über dem die dem BauGB BauGB Zuständigkeiten (BBauGZustV nach (BBauGZustV 2007) die 1. Teiländerung der Ge- RP RP senbach, Gimsbach, Frohnhofen Sicherheitsvorkehrungen (Umlegen des Grab- 28.04.2021 Friedhöfe Krottelbach, Herschwei- mals, Absperren der Grabstelle…) sofort getrof- ler-Pettersheim, Börsborn, Stein- fen. 2007) die 1. Teiländerung samtfortschreibung der Ge- des Flächen- Straßenrändern samtfortschreibung des nutzungsplanes der ehemaligen nutzungsplanes derWaldmohr Verbandsgemeinde Flächen- ehemaligenge- bach am Glan, Sangerhof, Trah- weiler, Haschbach, Dittweiler Nähere Auskünfte erteilt die Verbandsgemein- de Oberes Glantal, Abteilung Friedhofswesen, Der Verbandsgemeinde nehmigt. Waldmohr Die Genehmigungsertei- Landesbetrieb Mobilität Kai-ge-270 km Landes- und 85 km Kreis- 29.04.2021 Friedhöfe Ohmbach, Altenkirchen, Tel.: 06373/504-203. nehmigt. lung serslautern Die wird (LBM Genehmigungsertei- hiermit gem. KL) § 6 Abs. 5straßen gereinigt. Die hierdurch informiert Langenbach lung wird BauGB darüber, hiermit ortsüblich dass gem. § 6 Abs. bekannt im Zuständigkeits- gege- 5entstehenden Kosten betragen ca. BauGB ortsüblich bekannt gege- ben. bereich der Straßenmeistereien 30.000 €. ben. DieWaldfischbach, 1. TeiländerungKaiserslau- der Gesamt-Auf die Arbeitsstellen wird mittels Dahn,Die 1. Teiländerung fortschreibung tern,fortschreibung Landstuhl, Kusel und zungsplanes derdes des der Gesamt- Flächennut- Wolf- Beschilderung hingewiesen. Wir Flächennut- ehemaligen Ver- Das Fundamt Schönenberg-Kübelberg stein der unachtsam zungsplanes bandsgemeinde bandsgemeinde eingesammelt den weggeworfe- der Waldmohr, ehemaligen Waldmohr, Straßenrändern mit derin öffentlichen wird. Ver-bitten die Verkehrsteilnehmer Ihre wird wird mit der öffentlichen Bekanntma-Fahrweise in diesen Bereichen ne Müll an Bekanntma- meldet chung Kraft gesetzt und kann abentsprechend anzupassen, um chung Die sofort in Kraft bei Arbeiten gesetzt und kann abdie Arbeiter am Fahrbahnrand Im Bürgerbüro Schönenberg-Kübelberg wur- kann, meldet sich bitte im Bürgerbüro Schö- der Verbandsgemeinde- werden im gesamten MonatsofortApril bei der verwaltung Verbandsgemeinde- Oberes durch Glantal, Rat-nicht zu gefährden. beauftragte de ein Fernglas (Fundort: Schönenberg-Kü- nenberg-Kübelberg der Verbandsgemeinde verwaltung haus Waldmohr, Fremdfirmen Oberes Glantal, Zimmer durchgeführt. Nr. Rat- W1- haus 2.04, Waldmohr, Rathausstraße Zimmer 14Nr.Wald- W1-Mit freundlichen Grüßen belberg) als Fundsache abgegeben. Oberes Glantal, Tel. 06373/504-210 Insgesamt werden die Straßensei- 2.04, Rathausstraße mohr, zuanden allgemeinen 14 Wald- Dienst-LBM Kaiserslautern Wer Eigentumsansprüche geltend machen tenräume 285 km Bundes-, mohr, zu zeiten vonden allgemeinen montags Dienst- bis mittwochs zeiten von 8.30vonUhr montags bis mittwochs bis 12.00 Uhr und von 14:00 von 8.30 Uhr Uhrbis bis 12.00 16.00 Uhr Uhr,und so- von 14:00 Uhr bisvon wie donnerstags 16.00 8.30Uhr, Uhr so- Aktuelle Informationen rund um das Thema Coronavirus sind im Internet auf bis wie donnerstags 12.00 Uhr und von von14.00 8.30 Uhr Uhr bis bis 12.00 Uhr 18.00 Uhr und und von 14.00von freitags Uhr8.30 bis unserer Homepage unter der Adresse www.vgog.de abrufbar. 18.00 Uhr bisUhr undUhr 12.00 freitags von 8.30 von jedermann Uhr bis 12.00 eingesehen Uhr von jedermann werden Bürgerbusse zum Impfzentrum eingesehen werden Telefon: 06381-424 450, Montag bis Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr 10558958_30_3 10558958_30_3 wal_b103_amtsb.03 wal_b103_amtsb.03
Seite 4 AMTSBLATT 10. April 2021 Öffentliche Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Oberes Glantal Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) 1. Teiländerung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Ver- bandsgemeinde Schönenberg-Kübelberg, OG Schönenberg-Kübelberg Bereich „Bei der Strunkeiche“ Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.12.2020 den Feststel- lungsbeschluss zur 1. Teiländerung der Gesamtfortschreibung des Flächennut- zungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Schönenberg-Kübelberg ge- fasst. Der Planbereich ist beigefügter Karte zu entnehmen. Gem. § 6 Baugesetz- buch (BauGB) wurden die Planunterlagen der Unteren Landesplanungsbehörde bei der Kreisverwaltung Kusel zur Genehmigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 22. März 2021, Aktenzeichen 5/55/610-10 FNP-Schbg-Kbg. 1. TÄnd.GF-2, hat die Untere Landesplanungsbehörde gem. § 6 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI.I S. 1728), i.V.m. § 203 Abs. 3 BauGB und § 1 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem BauGB (BBauGZustV RP 2007) die 1. Teiländerung der Gesamtfortschrei- bung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Schönen- berg-Kübelberg genehmigt. Die Genehmigungserteilung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gegeben. Die 1. Teiländerung der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Schönenberg-Kübelberg, wird mit der öffentli- chen Bekanntmachung in Kraft gesetzt und kann ab sofort bei der Verbandsge- meindeverwaltung Oberes Glantal, Rathaus Waldmohr, Zimmer Nr. W1-2.04, Rat- hausstraße 14 Waldmohr, zu den allgemeinen Dienstzeiten von montags bis mitt- wochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie don- nerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr von jedermann eingesehen werden Unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und 2. nach § 214 Abs. 3 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennut- zungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verlet- zung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB). Gem. §§ 39 bis 42 BauGB entstehen Entschädigungsansprüche nach Eintritt ei- nes Vermögensnachteils. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schrift- lich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Entschädigungsleistungen in Geld sind ab Fälligkeit mit 2 vom Hundert über dem Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs jährlich zu verzinsen. Ist Entschädigung durch Über- nahme des Grundstücks zu leisten, findet auf die Verzinsung § 99 Abs. 3 Anwen- dung BauGB (§ 44 Abs. 3 BauGB). Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die bezeichneten Vermögensnachteile einge- treten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird (§ 44 Abs. 4 BauGB). Schönenberg-Kübelberg, den 10.04.2021 gez. Lothschütz, Bürgermeister Breitenbacher Schüler der 4. Klasse IMPRESSUM Amtsblatt der Verbandsgemeinde Oberes Glantal machen den Fahrradführerschein Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil ist die Ver- bandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, 66901 Schönenberg- Kübelberg , Christoph Lothschütz (V.i.S.d.P.), Rathausstraße 8, Tel. Am Mittwoch, den 10.03.2021, 06373 504-0. absolvierten 8 Viertklässler der Verlag: SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG Breitenbacher Grundschule den Herstellung: Druck-und Versanddienstleistungen Südwest GmbH, Fahrradführerschein. 67071 Ludwigshafen Die Schüler trafen um 08:00 Uhr Zustellung: PVG Ludwigshafen; zustellreklamation@suewe.de auf dem Schulhof der Waldmohrer oder Tel. 0621 572498-40 oder -41. Grundschule ein. Dort wurden sie Das Amtsblatt Oberes Glantal erscheint wöchentlich freitags/ von zwei netten Polizisten, Herrn samstags außer an Feiertagen. Das Amtsblatt Oberes Glantal wird Lerner und Herrn Christmann, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte der Verbandsgemeinde empfangen. Nach kurzer Einwei- Oberes Glantal verteilt. Aufage 16.030 Exemplare. sung drehten die Kinder bei trü- Sofern eine Zustellung des Amtsblattes aufgrund von unvorherseh- bem Wetter und kühlen Tempera- baren Störungen nicht erfolgt sein sollte, kann das jeweils aktuelle turen ihre Übungsrunden auf dem Amtsblatt in der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal so- Schulhof. Verkehrsvergehen rüg- wie bei der SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH ten die Polizisten auf lustige Art & Co. KG in Ludwigshafen bezogen werden. und Weise. Nach kurzer Verschnauf- und Auf- wärmphase begann die eigentli- che Prüfung. Kurz nach 11 Uhr war es dann geschafft. Alle Schüler Schalten Sie eine Anzeige! hielten stolz ihren Fahrradführer- schein in Händen. Melden Sie sich bei uns unter 06381 86 22, Jule Neuhäuser und Fabian Bickel- mann erhielten für ihre hervorra- anz-kus@suewe.de gende Leistung sogar eine Urkun- www.wochenblatt-reporter.de de. Hanna Luisa Ziermann
10. April 2021 AMTSBLATT Seite 5 Überblick Corona-Testmöglichkeiten Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal freut sich mitteilen kommunalen Testzentren keine Terminvereinbarung erfor- Ihre Testmöglichkeiten dargestellt nach Wochentagen in zu können, dass ab nächsten Mittwoch, 07.04.2021 dank derlich ist. Einfach vorbeikommen während den Öffnungs- unserer Verbandsgemeinde: tatkräftiger Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr der zeiten. Mo: 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr Corona Testzentrum Kultur- Verbandsgemeinde ein weiteres Testzentrum seinen Be- Bitte beachten Sie, dass die erweiterten Testzeiten für den halle, Bahnhofstraße 57, 66914 Waldmohr trieb aufnehmen wird. Standort Waldmohr erst ab 07.04.2021 gelten. Di: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Corona Testzentrum JUZ, Saar- Das Testzentrum ist wie folgt zu erreichen: brücker Straße 121, 66901Schönenberg-Kübelberg Corona-Testzentrum Kulturhalle Mi: 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr Corona Testzentrum Kultur- Bahnhofstraße 57, halle, Bahnhofstraße 57, 66914 Waldmohr 66914 Waldmohr Do: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Corona Testzentrum JUZ, testzentrum@vgog.de Saarbrücker Straße 121, 66901Schönenberg-Kübelberg Öffnungszeiten: Fr: 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr Corona Testzentrum JUZ, Saar- Montags, 17.00 Uhr bis 20:00 Uhr brücker Straße 121, 66901Schönenberg-Kübelberg Mittwochs, 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr Sa: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Corona Testzentrum JUZ, Sonntags, 09:00 bis 12:00 Uhr Saarbrücker Straße 121, 66901Schönenberg-Kübelberg Das vorgenannte Angebot stellt eine weitere Möglichkeit So: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Corona Testzentrum Kultur- zur anlasslosen Testung dar und erfolgt in Ergänzung des halle, Bahnhofstraße 57, 66914 Waldmohr bereits bestehenden Testzentrums (Jugendzentrum Schö- nenberg-Kübelberg). Wir sind sehr stolz darauf, dass es Zusätzlich zu den kommunalen Schnelltest-Zentren bieten uns somit nun gelungen ist, unseren Bürgerinnen und Bür- auch die Ortsgemeinde Quirnbach, die Praxis Dr. Frego in gern an jedem Tag und zu unterschiedlichen Uhrzeiten ein Waldmohr sowie die Apotheke Kraus in Schönenberg-Kü- Testangebot zu machen. Der Dank gilt hierbei allen freiwil- belberg kostenlose Schnelltests an. Hier ist eine vorherige ligen/ehrenamtlichen Kräften, ohne deren Unterstützung Anmeldung erforderlich. dies nicht möglich gewesen wäre. Ebenso gilt der Dank der Ortsgemeinde/Stadt für die problemlose zur Verfü- Aktuelle Infos finden Sie auch im Internet unter gung Stellung der Räumlichkeiten. https://corona.rlp.de/de/testen sowie auf der Seite unse- Das komplette Testangebot für das Gebiet der VG zur bes- rer Verbandsgemeinde https://www.vgog.de seren Übersicht als Anlage nochmals zusammengefasst. (kein Termin erforderlich) Auch an dieser Stelle nochmals der Hinweis, dass in den Bekanntmachung Bekanntmachung Am Montag, den 12.04.2021, um 19:00 Uhr, fin- 2. Ersatzbeschaffung Schiebekamera für TV-In- Am Dienstag, den 13.04.2021, um 19:00 Uhr, findet im Saal des det im Saal des Bürgerhauses, Hauptstraße 5, spektion Abwassersysteme Bürgerhauses, Hauptstraße 5, 66909 Quirnbach/Pfalz eine Sit- 66909 Quirnbach/Pfalz eine Sitzung des Werk- 3. Ersatzbeschaffung eines Korrelators mit Zu- zung des Haupt-, Finanz, Bau- & Umweltausschusses der Ver- ausschusses der Verbandsgemeinde Oberes behör für die Leckortung von Wasserrohrbrü- bandsgemeinde Oberes Glantal statt. Während der gesamten Sit- Glantal statt. Während der gesamten Sitzung be- chen zung besteht Maskenpflicht. steht Maskenpflicht. 4. Pumpstation Glan-Münchweiler; Stroman- Die Sitzung ist öffentlich. Die Sitzung ist öffentlich. schluss durch Pfalzwerke Netz Tagesordnung: 5. Ortsgemeinde Steinbach, Ausbau der Frutz- öffentlich Tagesordnung: weilerstraße; 1. Haushaltsplanung der Verbandsgemeinde Oberes Glantal Auftragsvergabe Kanal und Wasser für die Jahre 2021 und 2022 (Vorentwurf) öffentlich 6. Informationen 2. Informationen 1. Beratung und Empfehlung über die Wirt- schaftspläne der VG-Werke Oberes Glantal Schönenberg – Kübelberg, den 31. März 2021 Schönenberg – Kübelberg, den 31. März 2021 für die Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Jahre 2021 In Vertretung: gez. Gerd Rudolph In Vertretung: und 2022 Beigeordneter gez. Gerd Rudolph, Beigeordneter Altenkirchen Die Urfunktion Dorf funktioniert in Altenkirchen Da Jobpo s der R rtal Nicht einfach ist lebendige Dorfer- nommen den Senioren im Dorf und der rege Austausch innerhalb neuerung in Coronazeiten. Wäh- rend der Arbeitsphase verschie- eine Osterüberraschung zukom- men zu lassen. Fleißig wurden Os- der Arbeitsgruppe, sei es auch nur über WhatsApp oder Telefon den egion Finde mit uns dener Arbeitskreise stand plötz- terhasentüten mit langen Ohren Mitgliedern der Arbeitsgruppe gut lich alles still und war in Lauerstel- gebastelt und mit Ostereiern, Blu- getan. Kontakt und Austausch, lung. Was passiert und wann kann men und einem Gedicht gefüllt. davon lebt das Dorf und die Dorf- deinen Traumjob es endlich weiter gehen? Die Si- Fast 100 dieser liebevoll gestalte- gemeinschaft, nicht von oben tuation hat sich jetzt seit einem ten Tüten wurden verteilt. Ein übergestülpt, sondern von den ganzen Jahr nicht geändert. Aber wichtiges Signal an die älteren Bürgern initiiert. Das zeigt, dass weiter abwarten wollten die Mit- Bürgerinnen und Bürger in Alten- die Urfunktion Dorf in Altenkir- glieder des Arbeitskreises Urfunk- kirchen, dass sie auch in dieser chen funktioniert. www.looking4jobs.de tion Dorf nicht. Begeistert wurde für sie schweren Zeit nicht verges- Wir sind stolz auf Euch von allen Beteiligten die Anre- sen sind. Darüber hinaus hat auch Manfred Geis, Bürgermeister gung aus dem Arbeitskreis aufge- die aufgelebte Zusammenarbeit Klaus Dockendorf Moderator Senden Sie Ihre Beiträge für das Amtsblatt an: wochenblatt@vgog.de
Seite 6 AMTSBLATT 10. April 2021 Brücken Überprüfung der Förderverein Kita e.V. Standsicherheit von Sehr geehrte Vereinsmitglie- der/innen, finanziell ganz ohne zusätzliche Kosten unterstützen, indem man die Vorstandschaft des Förderver- beim nächsten Onlinekauf ein- Grabmälern eins hat entschieden, dass wir auch in diesem Jahr keinen Bei- fach auf smile.amazon.de tätigt und dort den Förderverein aus- Auf den Friedhöfen innerhalb der Ortsgemeinde Brücken trag einziehen werden. wählt. Mehr Infos dazu findet ihr (Pfalz) müssen alljährlich nach der Frostperiode wieder Stand- Wer will kann uns gerne etwas hier: https://smile.ama- sicherheitsüberprüfungen der Grabmale stattfinden. spenden, unsere IBAN lautet: zon.de/ch/19-665-00159 Vom 26.04.2021 bis 27.04.2021 werden die Grabsteine auf al- DE97 5405 1550 0100 5434 53 len Friedhöfen der Ortsgemeinde Brücken (Pfalz) überprüft. Die Spenden kommen ausschließ- Vielen Dank für eure Unterstüt- Ortsgemeinde lich unseren Kindern der Kita St. zung! Brücken (Pfalz) Laurentius in Brücken zugute. Holger Huber, 1. Vorsitzender För- Den Förderverein kann man auch derverein Kita e.V. Dittweiler Bekanntmachung Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Frau Bommer (06373/ 504-203) Am Montag, den 12.04.2021, um 19:00 Uhr, kenpflicht! über den Ablauf der Nutzungszeit bitte bis spätestens 30.04.2021 in findet im Saal des Bürgerhauses, Schmittwei- Beschränkung der Teilnehmerzahl und Beseitigungsverfügung der Verbindung zu setzen. lerstraße 12, 66903 Dittweiler - unter Einhal- Die Ratssitzung ist grundsätzlich öffentlich, so- Grabstätte auf dem Friedhof der Sollte sich kein Verantwortlicher tung der Abstands- und Hygieneregeln - eine fern nicht gemäß § 35 Abs. I GemO aufgrund Ortsgemeinde Dittweiler melden, so wird die Einebnung Bei der nachstehend aufgeführten durch die Friedhofsverwaltung an- Sitzung des Kindergartenausschusses der Orts- einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Grabstätte ist die Nutzungszeit ab-geordnet. Sofern Grabstätten von gemeinde Dittweiler statt. Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Inter- gelaufen und die Beseitigung an- der Friedhofsverwaltung abgeräumt Die Sitzung ist – mit Ausnahme des Tagesord- essen Einzelner, die Nichtöffentlichkeit vorge- geordnet. werden, hat der jeweilige Verpflich- nungspunktes 4 – öffentlich. sehen ist. Aus Gründen des Gesundheitsschut- tende die Kosten zu tragen. Tagesordnung: zes können jedoch aufgrund der aktuellen Coro- Friedhof Dittweiler: Bei Rückfragen steht Ihnen Frau öffentlich na-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitä- - Ebel Herta und Rudolf, Grabnum- Bommer gerne zur Verfügung. 1. Kita-Zukunftsgesetz ten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt mer A/9/2 Wir bitten um Verständnis für die- 2. Umbau Kindergarten Blütenzauber werden. Um die notwendigen Abstände zwi- se unvermeidbare Maßnahme. 3. Informationen schen den Teilnehmern gewährleisten zu kön- Verantwortliche, die zur Beseiti- gung verpflichtet sind, werden Ihr nicht öffentlich nen, ist die Besucherzahl daher begrenzt. hiermit aufgefordert, sich mit der Winfried Cloß 4. Personalangelegenheiten Friedhofsverwaltung der Ver- Bürgermeister der Ortsgemeinde Hinweis: Dittweiler, den 26. März 2021 bandsgemeinde Oberes Glantal, Dittweiler Während der gesamten Sitzung besteht Mas- gez. Winfried Karl Cloß, -Ortsbürgermeister - Glan-Münchweiler 1. Osterputz in der Gemeinde 2. Crowdfunding Projekt Glan-Münchweiler und weitere Entwicklung Spontaner Umwelttag am 27. März 2021 Auch oder gerade in der derzeiti- unseres Parks gen Pandemiezeit fällt sehr viel Nach der Pflanzaktion mit einer herzlichen Dank für die Unterstüt- Müll an und leider wird dieser un- vielfältigen Hecke im Dezember zung. Das Multifunktionsnetzt ha- absichtlich, sorglos, aus Be- geht es in Kürze in unserem Park ben wir ebenfalls bestellt und wird quemlichkeit oder teilweise be- weiter. Weitere Sitzgelegenheiten wohl noch im April aufgebaut wer- wusst absichtlich in unserer Um- wurden bestellt. den können. Eine Einweihungsfei- welt verteilt. Dies kann jeder an Das Crowdfunding-Projekt wurde er wird wahrscheinlich nicht mög- den besonders viel befahrenen sehr erfolgreich abgeschlossen. lich werden. Aus dem Spenden- Ausfallstraßen beobachten - ge- Es konnten 2545 EUR an Spenden aufkommen haben wir jetzt rade jetzt bevor die Natur diesen eingeworben werden, darunter auch noch einen soliden Grund- noch nicht wieder unter neuen auch Spenden von Frau Margit stock für weitere Fitnessgeräte für kein Amtsblatt Wenn Sie erhalten, Blättern und Gräsern versteckt. Hanz (Geschenkscheune) jederzeit melden Sie sich unter: WOCHENBLATT mit 500 Erwachsen; hier beschäftigt sich -REPORTER.DE/zustellung Die Corona-Schutzmaßnahmen EUR und Herrn Dr. Thomas Neu- aktuelle ein Arbeitskreis aus Ge- und der Lockdown führte dazu, dert mitWenn200 EUR. Die Volksbank meinderatsmitgliedern mit den dass seitens der öffentlichen Ver- Sie kein Amtsblatt erhalten, WOCHENBLATT Glan -Münchweiler eG hat -REPORTER.DE/zustellung melden Sie sich jederzeit unter: die möglichen Alternativen. waltung in diesem Frühjahr kein fungsverordnung geachtet. Das MNS) zu finden. Corona spiegelt Spenden mit 1.455 EUR über das Umwelttag gemeindeübergrei- Wetter spielte leider weniger mit sich auch im unserem weggewor- fend geplant wurde. Daher haben und gegen 11Uhr erschwerten fenen Müll wieder. ursprünglich geplante Co-Funding Ihr Ortsbürgermeister sich am Samstag, den 27. März Schauer mit Graupel das Sam- Es kam eine beachtliche Menge an hinaus auf 4.000 EUR aufgerun- Karl-Michael Grimm mit dem Orts- det. Allen Sie kein Amtsblatt Wennprivaten Spendern erhalten, und WOCHENBLATT gemeinderat“ 2021, eine Woche vor Ostern meln. Neben den üblichen Din- Müll zusammen und wir hoffen spontan 18 Erwachsene und 13 gen, wie Autoreifen, Flaschen & den nächsten Umwelttag jederzeit unter: melden Sie sichnochmals der Volksbank recht -REPORTER.DE/zustellung Kinder aus Glan-Münchweiler zu- Dosen, Zigaretten, Plastikverpa- wieder in geselliger Runde durch- sammen getan und vormittags von ckungen und Exoten, wie eine Kaf- führen zu können. Wenn Sie kein Amtsblatt erhalten, 10-12 Uhr in Eigenregie Müll ge- feemaschine, VHS-Kassetten, Ein Dank gilt allen großen und sammelt. Dabei wurde natürlich Stühle und einen Auto-Spoiler, kleinen Helfern und Helferinnen WOCHENBLATT auf die Einhaltung der aktuellen waren auch diesmal viele Einweg- und Herrn Uli Heil für die Koordina- melden Sie sich jederzeit unter: -REPORTER.DE/zustellung Richtlinien der Corona-Bekämp- Masken (Mund-Nasen-Schutz- tion“
10. April 2021 AMTSBLATT Seite 7 Gries Hüffler Bekanntmachung Überprüfung der Standsicherheit von Für das ausgeschiedene Rats- mitglied David Ridzewski meinderatssitzung Gries am 25. März 2021 verpflichtet. Grabmälern (SPD) rückt Frau Karin Schacht- Auf den Friedhöfen innerhalb der Verbandsgemeinde Vom 15.04.2021 bis 16.04.2021 werden die Grab- zabel (SPD) in den Ortsge- Grires, 26. März 2021 Oberes Glantal müssen alljährlich nach der Frostperi- steine auf dem Friedhof in Hüffler überprüft. meinderat nach. Frau Schacht- gez. Olaf Klein ode wieder Standsicherheitsüberprüfungen der Grab- zabel wurde in der Ortsge- Ortsbürgermeister male stattfinden. Ortsgemeinde Hüffler Langenbach Bekanntmachung Brut- und Setzzeit Am Donnerstag, den 15.04.2021, um 18:00 Uhr, findet im Saal des Dorfgemeinschaftshau- 2. Übertragung der Revierleitung des Gemein- dewaldes im Zuge der Neuabgrenzung des Hunde an der Leine führen ses, Schulstraße 11, 66909 Hüffler, eine Sit- Forstreviers Glantal Von 1. März bis 15. Juni bittet die Orts- zung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde 3. Änderung der Friedhofssatzung gemeinde Langenbach alle Hundehal- Hüffler statt. Während der gesamten Sitzung be- 4. Neufassung der Satzung über die Erhebung ter ihre Hunde an der Leine zu führen, steht Maskenpflicht. von Beiträgen für Feld- und Waldwege durch diese Regelung will die Ortsge- meinde in der Brut- und Setzzeit hilflo- Die Sitzung ist – mit Ausnahme des Tagesord- 5. Informationen Sachstand Kindertagesstätte se Jungtiere vor freilaufenden Hunden nungspunktes 8 – öffentlich. 6. Widmung einer Gemeindestraße schützen. Dabei geht es nicht nur um 7. Informationen das Wildern von bspw. Rehkitzen, son- dern auch um das Zerstören von Gele- Tagesordnung: gen sowie das zufällige Aufstöbern nicht öffentlich von Jungwild beziehungsweise brü- öffentlich 8. Grundstücksangelegenheit tenden Vögeln. Wir appellieren an Vernunft und be- 1. Beratung und Beschlussfassung über den danken uns für euere Mithilfe. Forstwirtschaftsplan 2021 und die Brenn- Hüffler, den 31. März 2021 Bürgermeister Wolfgang Schneider holzpreise 2021 gez. Helge Olaf Schwab, Ortsbürgermeister Nanzdietschweiler Reichswaldgenossenschaft Bekanntmachung Kaiserslautern Am Mittwoch, 14.04.2021, um 19:00 Uhr, den ordnung des Forstzweck- verbandes sowie über ei- Bauholzvergütung angehoben findet in der Kurpfalzhalle nen Beitritt Hauptstraße 61, 66909 Nanz- 3. Beratung und Beschluss- Die Verwaltungskommission der wendete Bauholz von der RWG Wohnfläche selbst nutzen und die dietschweiler eine Sitzung des fassung über den Forstwirt- Reichswaldgenossenschaft Kai- eine Vergütung. Die Bauholzver- Wohnfläche größer als die Gewer- Ortsgemeinderates der Orts- schaftsplan 2021 und die serslautern hat in der letzten Sit- gütung wird für tragende Teile der befläche ist. gemeinde Nanzdietschweiler Brennholzpreise 2021 zung die Höhe der Bauholzvergü- Dachkonstruktion von Wohnhäu- In der Ortsgemeinde Nanzdiet- statt. Während der gesamten 4. Übertragung der Revierlei- tung von 110,00 € auf 130,00 € je sern, Garagen oder Carports ge- schweiler haben jedoch nicht alle Sitzung besteht Masken- tung des Gemeindewaldes anerkanntem Kubikmeter Bauholz währt und erstreckt sich im land- Bürger/innen Anspruch auf Bau- pflicht. im Zuge der Neuabgrenzung angehoben. Hiervon profitieren wirtschaftlichen Bereich auf Bau- holzvergütung. Diese Berechti- Die Sitzung ist – mit Ausnahme des Forstreviers Glantal alle Antragsteller, deren Anträge holz in Scheunen, Ställen, Hallen gung ist auf den ehemals selb- des Tagesordnungspunk- 5. Bebauungsplan „Auf der vorliegen und noch nicht im Rah- etc., auch im Außenbereich. ständigen Ortsteil Nanzdiezwei- tes13– öffentlich. Höllenhub Teil E“ men der Bauholzaufnahme ge- Über den notwendigen Bedarf hin- ler, also den Teil der rechst des Planvorentwurf prüft wurden. ausgehende Aufwendungen, wie Glan gelegen ist und ehemals zur Tagesordnung: 6. Straßensanierung Bergstraße Im Jahr 2020 wurde der Betrag in zum Beispiel Pergolen, Garten- Kurpfalz gehörte, beschränkt. Vergabe Planungsauftrag Höhe von insgesamt 1.947,44 € häuschen, Geräteschuppen, Win- Die aktuelle Richtlinie über die Ge- öffentlich 7. Beleuchtung Glan-Blies- Sie kein Amtsblatt erhalten, WOCHENBLATT 1. Einwohnerfragestunde Radweg; anWennAntragsteller aus der-REPORTER.DE/zustellung Ortsge- tergärten sowie Überdachungen währung von Bauholzvergütung melden Sie sich jederzeit unter: meinde Nanzdietschweiler ausge- von Terrassen und Hauseingän- ist auf der Internetseite der RWG (Hinweis zu TOP 1 – Einwoh- Förderantrag zahlt. Aufgrund der Ausweisung gen, Balkone etc. sind nicht vergü- unter www.rwg-kl.de ersichtlich. nerfragestunde 8. Information über eine ge- von Baugebieten, wird in diesem tungsfähig. Dort können auch die Antragsfor- Einwohner können während troffene Eilentscheidung undWenn Sie kein Amtsblatt erhalten, in den Folgejahren wieder ver- Voraussetzung zur Gewährung mulare heruntergeladen werden. dieses Tagesordnungspunk- 9. Antrag der Wählergruppe mehrt mit Anträgen gerechnet.WOCHENBLATT von Bauholzvergütung ist, dass Darüber hinaus besteht die Mög- tes Fragen aus dem Bereich Reiß melden Sie sich jederzeit unter: -REPORTER.DE/zustellung Insgesamt wurden in den Reichs- das Gebäude dem eigenen Wohn- lichkeit diese bei der Geschäfts- der öffentlichen Verwaltung 10.Kostenübernahme Corona- waldgemeinden rd. 56.000 € an bedarf dient, also von dem/der stelle der Reichswaldgenossen- stellen sowie Anregungen Schnelltests Bauholzvergütung erstattet. Antragsteller/in tatsächlich be- schaft Kaiserslautern zu erhalten. und Vorschläge unterbrei- 11.Änderung der Friedhofssat- Bürger/innen der Reichswaldge- wohnt wird bzw. bei landwirt- Die nächste Bauholzaufnahme ten. Wer von dieser Möglich- zung meinden erhalten auf Antrag un- schaftlichen Unternehmen auch wird im September/Oktober die- keit Gebrauch machen 12.Informationen ter Wenn anderem Sie kein für einen Amtsblatt Wohnhaus-erhalten, selbst genutzt wird. WOCHENBLATT ses Jahres stattfinden. möchte, wird gebeten, die Sie sich jederzeit neubau, für Erweiterungsbauten Bei gewerblichen Objekten ist Vo- Alle bis dahin eingegangenen An- Fragen spätestens drei Ar- nicht öffentlich odermelden Instandsetzung an der Dach- unter: raussetzung, dass -REPORTER.DE/zustellung die Antragstel- träge werden dann vor Ort geprüft. beitstage vor der Sitzung 13.Grundstücksangelegen- konstruktion für das hieran ver- ler die Gewerbefläche und die schriftlich bei Ortsbürger- heiten meisterin Annette Filipiak- Bender einzureichen.) Nanzdietschweiler, den 31. 2. Bildung eines Forstzweck- März 2021 Wenn Sie kein Amtsblatt erhalten, WOCHENBLATT verbandes; melden Sie sich jederzeit unter: Beratung und Beschluss- gez. Annette Filipiak-Bender -REPORTER.DE/zustellung fassung über die Verbands- -Ortsbürgermeisterin -
Seite 8 AMTSBLATT 10. April 2021 Ohmbach Schönenberg-Kübelberg Bekanntmachung Appell an Hundebesitzer Liebe Hundebesitzer, halten Sie Ihren Hund an kurzer nen 14 Tagen nach Beginn der Hal- Am Mittwoch, den 14.04.2021, um 19:00 Uhr, findet im Saal Leine. Und vor allem: Auf unseren tung Ihren Vierbeiner bei der Ge- „Niederohmbach“ des Heimat- und Kulturtreffs, Höferstraße da in letzter Zeit vermehrt Be- Wiesen und Äckern wachsen Pro- meinde Schönenberg-Kübelberg 16, 66903 Ohmbach, unter Einhaltung der Abstands- und Hygi- schwerden eingegangen sind, dukte, die später von unseren anmelden müssen ! eneregeln, eine Sitzung des Haupt-, Bau- und Finanzausschus- hier mein Appell an alle Hundebe- Landwirten verarbeitet werden Anmeldeformulare zum Download ses der Ortsgemeinde Ohmbach statt. sitzer: Bitte achten Sie darauf, und dann als Teil unserer Nahrung gibt es unter: vgog.de Bürgerser- Die Sitzung ist – mit Ausnahme des Tagesordnungspunktes 5 – dass Ihr Vierbeiner nicht auf die wieder auf Ihren Tisch kommen. vice/Formulare öffentlich. Wiesen und Äcker unserer Land- Seien Sie daher so gut und entfer- Allen Hundebesitzern, die diese wirte läuft und dort womöglich nen die Hinterlassenschaften Ih- Dinge bereits beherzigen und le- Tagesordnung: noch die weidenden Tiere (Kühe, res Hundes! ben, an dieser Stelle ein herzli- öffentlich Pferde, etc.) stört. Wenn Sie se- Die spielenden Kinder, Ihre Mit- ches Dankeschön für Ihre Rück- 1. Vorstellung Projekt Sanierung Leichenhalle hen, dass Ihnen Personen mit Kin- bürger und Landwirte, die Anlie- sichtnahme! Bleiben Sie gesund! 2. Haushaltsplan der Jahre 2021/2022 derwagen, Kinder, Spaziergänger, ger und unser örtlicher Bauhof 3. Stufenweise Beauftragung des Ing. Vertrages für die Jogger etc. entgegenkommen, werden es Ihnen danken. Der Ortsbürgermeister Leichenhalle nehmen Sie bitte Rücksicht und Beachten Sie bitte, dass Sie bin- Wolf Thomas 4. Informationen nicht öffentlich 5. Personalangelegenheit Hinweis: Große Freude für unsere Kleinsten und Während der gesamten Sitzung besteht Maskenpflicht! Beschränkung der Teilnehmerzahl bei den Senioren Die Ratssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht ge- mäß § 35 Abs. I GemO aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger In- teressen Einzelner, die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapa- zitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleis- ten zu können, ist die Besucherzahl daher begrenzt. Ohmbach, den 31. März 2021 gez. Gerhard Kauf -Ortsbürgermeister- Stellvertretend für alle Kitas nimmt Frau Altherr die Os- Im Namen der Gemeinde verteilte Osterfest Eier zu färben und kleine Lesen Sie das Amtsblatt online: terhasen in Empfang. Die heute Ortsbürgermeister Thomas Geschenke für die Eltern vorzube- Hausleitung des CTS Senio- Wolf insgesamt 340 gebackene reiten. Ich wünsche Ihnen und Ih- www.wochenblatt-reporter.de/amtsblatt renhauses, Herr Graetz, be- Osterhasen in allen vier Kinderta- rer Familie ein paar erholsame Os- gesstätten. Fleißig sind die „klei- terfeiertage …. und bleiben Sie ge- dankte sich recht herzlich. nen Osterhasen“ dabei, für das sund ! Wahnwegen L360/K19/K20 KUS Geänderte Verkehrsführung in Wahnwegen An der Einmündung L den. Wegen der räumlichen Be- ver Erprobung ist in der weiterfüh- 360/K19/K20 im Ortskern von grenzung ist für die Testphase le- renden Planung des Ausbaus der Wahnwegen hat der LBM Kaisers- diglich ein Kreisverkehr mit einem L 360 ein größerer Kreisverkehr lautern/Straßenmeisterei Kusel Außendurchmesser von rd. 13 m von 18 m Außendurchmesser vor- am Donnerstag, 25.03.2021, ver- möglich. Nach hoffentlich positi- gesehen. suchsweise einen provisorischen Kreisverkehr eingerichtet. Hierzu wurde im Einmündungsbe- reich die Markierung und die Be- schilderung geändert sowie im Kreismittelpunkt eine überfahrba- re Mittelinsel (Kalotte) aus Recyc- lingmaterial installiert. Die geän- derte Verkehrsführung wurde im Vorfeld der Umsetzung mit der Ortsgemeinde, der Verbandsge- meinde und der Verkehrsbehörde der Kreisverwaltung Kusel abge- stimmt. Die neue Verkehrsführung soll in einem Zeitraum von min- destens 3 Monaten erprobt wer-
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