Satzung des KIT-Business-Clubs

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Satzung des KIT-Business-Clubs

                                         Präambel
Das Karlsruher Institut für Technologie (nachfolgend „KIT“ genannt) ist die Fusion von dem
gemeinnützigen Forschungszentrum Karlsruhe GmbH und der Universität Karlsruhe (TH),
einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Im KIT bündeln beide Partner ihre Kräfte, um
eine völlig neue Qualität der Zusammenarbeit zu schaffen.
Rund 8.000 Mitarbeiter und ein Jahresbudget von mehr als einer halben Milliarde Euro – mit
dieser personellen und finanziellen Ausstattung hat das KIT das Potenzial, auf ausgewählten
Gebieten eine weltweit führende Wissenschaftseinrichtung zu werden.
Durch die Breite an natur- und ingenieurwissenschaftlichen Fächern verfügt das KIT über ein
enormes Innovationspotenzial und eine Vielzahl marktrelevanter Forschungsergebnisse. So
zählen die beiden KIT-Partner in verschiedenen Bereichen bereits jetzt zu führenden Innova-
tionspartnern der Wirtschaft. Im Rahmen des KIT soll diese Rolle strategisch weiter ausge-
baut werden. Das bezieht sich zum einen auf die vielfältigen Industriekooperationen auf Insti-
tutsebene als auch auf das zentral angesiedelte Leistungsangebot des KIT, das durch KIT-
INNOVATIONSMANAGEMENT (IMA, zuvor Stabsabteilung Innovation) erbracht wird.
Um das Potenzial und die vielfältigen Kontakte im Umfeld von KIT noch systematischer zu-
gänglich zu machen und auch die individuellen Bedürfnisse einzelner Industrieunternehmen
aufnehmen zu können, wird eine spezielle exklusive Kommunikationsplattform etabliert – der
KIT-Business-Club. Der KIT-Business-Club ist ein loser, nicht rechtsförmlicher Zusammen-
schluss von Förderern des KIT.
Der Club spricht Personen und Unternehmen an, die an KIT, seinem Potenzial und an einem
Engagement im Umfeld des Innovationsprozesses interessiert sind. Dies bezieht sich somit
nicht nur auf die Industrie, sondern auch auf Investoren und weitere Interessensgruppen, die
das KIT grundsätzlich unterstützen und begleiten sowie in neue Technologien investieren
wollen.

                      § 1 – Aufgaben und Ziele des KIT-Business-Club
Der KIT-Business-Club versteht sich gegenüber seinen Mitgliedern als Kommunikations-
Plattform und Netzwerk rund um das KIT, als Berater und Manager für die Anbahnung von
Projekten und Kooperationen, sowie als Förderer der Aufgaben und Ziele des KIT im Bereich
Innovation.
Übergeordnetes Ziel ist die Förderung des KIT und dadurch auch die Förderung der Innova-
tionskraft der Mitglieder und der Auf- und Ausbau von Geschäften und Geschäftsprozessen
aller. Der KIT-Business-Club hat sich insbesondere zur Aufgabe gesetzt, Kontakte mit den
Mitgliedsunternehmen, zwischen den Mitgliedsunternehmen und zu politischen Entschei-
dungsträgern zu fördern. Damit wird ein positiver Beitrag zur Stärkung des Wissenschafts-
und Wirtschaftsstandorts Deutschland geleistet.
Mittel des KIT-Business-Club können solchen gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden,
die geeignet sind, die Aufgaben und Ziele des Clubs zu unterstützen.

Satzung des KIT-Business-Clubs       Stand: November 2009                          Seite 1 von 5
§ 2 – Struktur
Die Geschäftstelle des KIT-Business-Clubs ist in IMA angesiedelt.

                    § 3 – Angebote im Rahmen des KIT-Business-Clubs
Zur Erreichung der Ziele des KIT-Business-Clubs verpflichtet sich das KIT, den Mitgliedsun-
ternehmen unter Einhaltung gemeinnützigkeitsrechtlicher Vorgaben entsprechende hochwer-
tige Leistungen und Angebote zur Verfügung zu stellen. Die Einzelheiten der Leistungs-
erbringung ergeben sich aus dem Leistungskatalog (Anlage A). Modifizierungen und Erweite-
rungen des Leistungskatalogs werden den Mitgliedern unverzüglich mitgeteilt.

                                       § 4 – Mitglieder, Beitritt
Mitglied des KIT-Business-Clubs kann jedes Unternehmen werden, das mit dem KIT auf
strategischer oder technologischer Ebene kooperieren möchte. Auch Einzelpersonen können
dem Club beitreten.
Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an
die Geschäftsstelle des KIT-Business-Clubs zu richten ist. Das KIT-Präsidium entscheidet
über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung besteht keine Pflicht, dem
Antragsteller die Gründe mitzuteilen.
Neben der Satzung ist die schriftliche Vereinbarung über die Mitgliedschaft maßgeblich für
Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen Mitglied und Club.

                                       § 5 – Mitgliedsbeiträge
Von den Mitgliedern wird ein Mitgliedsbeitrag gemäß Beitragsordnung (Anlage B) erhoben.
Die Beiträge verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Über die Modifizierung der
Mitgliedsbeiträge entscheidet das KIT. Eine Modifizierung der Beitragsordnung ist den Mit-
gliedern unverzüglich schriftlich mitzuteilen und wird für das nächste Kalenderjahr wirksam,
wenn die Modifizierung den Mitgliedern spätestens vier Monate vor Jahresende mitgeteilt
wurde.
Die Mitgliedsbeiträge sind nach Rechnungsstellung innerhalb eines Monats an die Ge-
schäftsstelle des KIT-Business-Clubs zu entrichten. Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Im
Beitrittsjahr werden die Mitgliedsbeiträge monatsanteilig erhoben. Für den Zeitraum des Ver-
zugs eines Mitglieds mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags ist das KIT berechtigt, seine ge-
mäß § 3 dieser Vereinbarung zu erbringenden Leistungen einzustellen.

                                 § 6 – Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung des Mitglieds, Auflösung oder Insolvenz des Mit-
glieds, Tod des Mitglieds oder durch Auflösung des KIT-Business-Clubs.
Die Kündigung ist der Geschäftsstelle des KIT-Business-Clubs schriftlich zu erklären und
kann nur zum Jahresende erklärt werden, wobei eine Frist von drei Monaten einzuhalten ist.
Wenn ein Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des KIT-Business-Clubs ver-
letzt, kann durch Beschluss des KIT-Präsidiums und Mitteilung an das Mitglied die Mitglied-

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schaft beendet werden (Kündigung); vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied Gelegenheit
zur mündlichen oder schriftlichen Stellungnahme zu geben. Dasselbe gilt, wenn ein Mitglied
trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen im Rückstand ist und
wenn nach Absendung der zweiten Mahnung zwei Monate verstrichen sind und in dieser
Mahnung die Kündigung angedroht wurde.

                                    § 7 – Vertraulichkeit
Der KIT-Business-Club und seine Mitglieder schulden einander ein der jeweiligen Leistungs-
beziehung angemessenes Maß an Vertraulichkeit. Für einzelne Veranstaltungen oder Ange-
bote des KIT-Business-Clubs kann eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen den
jeweils Beteiligten abgeschlossen werden.
Die Gewährung der Vertraulichkeit beim Informationsaustausch zwischen einzelnen oder
mehreren Mitgliedern liegt in deren eigener Verantwortung.

                           § 8 – Auflösung des KIT-Business-Clubs
Die Auflösung des KIT-Business-Clubs wird durch das KIT-Präsidium beschlossen. Die Auf-
lösung erfolgt zum Ende eines Jahres. Die Mitglieder des KIT-Business-Clubs werden sechs
Monate vorher über die bevorstehende Auflösung informiert.
Verbleibende Restmittel werden satzungsgemäß für die Förderung der Aufgaben und Ziele
des KIT im Bereich Innovation verwendet.

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Anlage A zu § 3 der Satzung des KIT-Business-Clubs

                        Leistungskatalog des KIT-Business-Clubs

Der KIT-Business-Club bietet seinen Mitgliedsunternehmen folgende Leistungen:

Interdisziplinäre Kontakt- und Netzwerkplattform
    ƒ   Veranstaltungen mit hochkarätigen Referenten aus Wissenschaft, Wirtschaft
        und Kapital
    ƒ   Themenreihen
    ƒ   Vermittlung und Zugang zu Schlüsselpersonen aus Wissenschaft und Verwal-
        tung im KIT
    ƒ   Vermittlung zu Schlüsselpersonen aus anderen Mitgliedsunternehmen

Individuelle Betreuung der Mitglieder durch persönliche Ansprechpartner
    ƒ   Benennung eines persönlichen Ansprechpartners im KIT-
        INNOVATIONSMANAGEMENT
    ƒ   Technologiescreening und -matching, um die für die Mitglieder interessanten
        Kompetenzen im KIT aufzufinden
    ƒ   Schnelle und individuelle Bearbeitung von Anfragen der Mitglieder
    ƒ   Vertrauensvolle, unbürokratische Unterstützung bei der Projektanbahnung
        zum Beispiel über gesondert vereinbarte Beratungs- und Dienstleistungstage

Unterstützung der Aufgaben und Ziele des KIT im Bereich Innovation
unter anderem durch:
   ƒ Förderung anwendungsorientierter Forschung
   ƒ Förderung innovativer Instrumente, die der Stärkung des Wissens- und Tech-
       nologietransfers im KIT dienen
   ƒ Förderung der Forschungsinfrastruktur
   ƒ Förderung des Dialogs zwischen Wissenschaft und Wirtschaft
   ƒ Vergabe von Stipendien und Preisen

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Anlage B zu § 5 der Satzung des KIT-Business-Clubs

                        Beitragsordnung des KIT-Business-Clubs

Die Mitgliedsbeiträge dienen der Aufrechterhaltung der Organisation des KIT-
Business-Clubs und den in der Satzung und der Anlage A zur Satzung beschriebe-
nen Aufgaben zugunsten seiner Mitglieder und des KIT.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich mindestens € 8.000 zzgl. gesetzlicher Um-
satzsteuer.

Die Kalkulation des Beitrags basiert auf der Annahme, dass ein persönlicher An-
sprechpartner im KIT-INNOVATIONSMANAGEMENT bis zu 10 Tage pro Jahr für jedes
Mitglied tätig wird und dass bis zu 5 Personen pro Mitglied an Veranstaltungen teil-
nehmen. Bei voraussichtlich größerer Nachfrage seitens eines Mitglieds wird diesem
freigestellt, den Mitgliedsbeitrag entsprechend zu erhöhen.
Individuelle Einzelprojekte, die erkennbar über das in Anlage A aufgeführte Angebot
hinausgehen, sind Gegenstand gesonderter Vereinbarungen.

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