Schließung des Standesamtes am 03.11.2021 - Foyer Primshalle ab sofort wieder für Trainingsbetrieb nutzbar - Gemeinde ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Das Nachrichtenblatt der Gemeinde Schmelz mit den amtlichen Bekanntmachungen erscheint wöchentlich und wird durch den Verlag allen Haushalten in der Gemeinde Schmelz unentgeltlich zugestellt. Einzelbezug durch den Verlag gegen Berechnung der Selbstkosten. Herausgeber, Satz: LINUS WITTICH Medien KG, 54343 Föhren. Druck: Druckhaus WITTICH KG, 54343 Föhren. Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: der Bürgermeister der Gemeinde Schmelz, Herr Wolfram Lang, Rathaus, 66839 Schmelz, Telefon (06887) 3010, www.schmelz.de 60. JAHRGANG I 168 FREITAG, 29. Oktober 2021 NUMMER 43/2021 Näheres im Innenteil. Foyer Primshalle ab sofort wieder für Trainingsbetrieb nutzbar Die Vereine werden gebeten, ihre Trainingszeiten im Foyer der Primshalle wieder neu bei Frau Valentin (i.valentin@schmelz.de) anzumelden. Schließung des Standesamtes am 03.11.2021 Am Mittwoch, den 03.11.2021 ist das Standesamt der Gemeinde Schmelz nachmittags in der Zeit von 14:00 – 18:00 Uhr, geschlossen.
Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle des Bis- Öffnungszeiten des Rathauses tums Trier, Lebach�������������������������������������������������������������(06881) 4065 Verband allein erziehender Mütter und Väter������������(06881) 924303 Montag bis Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr Versichertenberater und Versicherungsälteste in der Gemeinde Montag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr Schmelz Mittwoch 14.00 bis 18.00 Uhr Deutsche Rentenversicherung Saar Freitag 08.00 bis 13.00 Uhr Helmut Scherer, Jahnstraße 28���������������������������������������(06881) 51581 Das Rathaus ist Dienstag- und Freitagnachmittag geschlossen. Deutsche Rentenversicherung Bund Das Standesamt ist darüber hinaus auch Montagnachmittag ge- Arno Scheid, Robert-Koch-Straße 95��������������������������������(06887) 3434 schlossen. Alexandra Klein, Versichertenberaterin, Lindscheider Str. 6�(06888) Als zusätzlicher Service werden das Meldeamt und die Führer- 2134008 scheinstelle künftig an jedem 1. Samstag im Monat von 10.00 Uhr Dorf im Bohnental.������������������������������������������������ oder (0171) 1259560 bis 12.00 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet sein. Fachstelle für Demenz der Caritas-Sozialstation Lebach������(06888) Fällt der 1. Samstag im Monat auf einen Feiertag, so verschiebt sich 5810118 der Dienstleistungssamstag auf den darauffolgenden Samstag. Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung E-Mail: info@teilhabeberatung-saarland.de���������������(0681) 9104770 Wichtige Rufnummern Bereitschaftsdienst Gemeindeverwaltung������������������������������������������������������(06887) 3010 Bauhof��������������������������������������������������������������������������(06887) 9124455 Bauhof Bereitschaft������������������������������������������������������(0160) 8859361 Wasserwerk���������������������������������������������������������������������(06887) 92188 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Wasserwerk Bereitschaft�������������������������������������������(06887) 9124660 Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst inklusive Kinder- ärzte, Augenärzte und HNO-Ärzte kostenlos unter der bundesweit Polizeinotruf������������������������������������������������������������������������������������� 110 einheitlichen Rufnummer 116117. Polizeiwache Schmelz�����������������������������������������������������(06887) 92923 Zusätzlich sind unsere Bereitschaftsdienstpraxen für Sie geöffnet: Polizeiinspektion Lebach��������������������������������������������������(06881) 5050 Von Samstag, 8.00 Uhr, bis Montag, 8.00 Uhr, an Feiertagen (inkl. Feuerwehr��������������������������������������������������������������������������������������� 112 Heiligabend/Silvester), Rettungsdienst��������������������������������������������������������������������������������� 112 am Rosenmontag sowie an Brückentagen Störungsdienst Strom (energis)����������������������������������(0681) 90692611 Bereitschaftsdienstpraxis Lebach Störungsdienst Erdgas (energis)��������������������������������(0681) 90692610 im Caritas-Krankenhaus Lebach Schiedspersonen der Gemeinde Schmelz Heeresstraße 49, 66822 Lebach Bez. Bettingen Kinderärztliche Bereitschaftsdienstpraxis Waltraud Ewen �������������������������������������������������������������(0162) 6668874 Im Marienhaus Klinikum Saarlouis Karoline Riefer (Stellvertreterin)����������������������������������(0162) 4384307 Kapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis Bez. Außen, Michelbach, Limbach, Dorf im Bohnental Karoline Riefer ��������������������������������������������������������������(0162) 4384307 Zahnärztlicher Notfalldienst Bez. Hüttersdorf und Primsweiler (nur in dringenden Fällen und nach vorh. Telefonischer Vereinba- N.N. rung) Gleichstellungsstelle für Frauen, Landkreis Saarlouis����������(06831) Sa./So. 30./31.10. 444319 Praxis Biesel, Lebach, Tel. 06887/6660 Behindertenbeauftragter der Gemeinde Schmelz Mo. 01.11. Manfred Leinenbach���������������������������������������������������(0151) 53301641 Praxis, Rabung, Saarwellingen, Tel. 06838/2296 E-Mail: manfred.leinenbach@kabelmail.de Giftinformationszentrum (GIZ) ������������������������������������(06131) 19240 Apotheken-Notdienst HIV-Hotline.�������������������������������������������������������������������(06831) 444777 (Dienstbereitschaft von 8.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag) Anonyme Alkoholiker, Saarbrücken�������������������������������(0681) 19295 kostenfreie Hot-Line der Telekom Tel. 11899 Die Treffen finden jeden Dienstag von 19-21 Uhr in der Lindenstraße Notdiensthotline von Apotheken.de Tel. 01805/938888 6 in Schmelz-Bettingen statt. Apotheke, Lebach, Tel. 06881/2833 Psychosoziale Beratungsstelle des Gesundheitsamtes�������(06831) Fr. 29.10. Rosen-Apotheke, Schmelz, Tel. 06887/92777 444700 Sa. 30.10. Limbacher-Apotheke, Limbach, Tel. 06887/6767 Betreuungsbehörde Landkreis Saarlouis��������������������(06831) 444436 Pflegestützpunkt Landkreis Saarlouis������������������������(06831) 120630 So. 31.10. DocMorris-Apotheke, Lebach, Tel. 06881/9362090 DRK Entlastungsangebot für pflegende Angehörige��(06831) 42152 Mo. 01.11. Marien-Apotheke, Hüttersdorf, Tel. 06887/92100 Ambulante Hospiz- und Palliativberatungszentren������������ (06835) Di. 02.11. Bahnhof-Apotheke, Lebach, Tel. 06881/2838 607950 Cartias Saar-Hochwald e. V. Mi. 03.11. Winter´sche-Apotheke, Lebach, Tel. 06881/2833 Caritas Sozialstation Lebach-Schmelz����������������������������(06881) 4839 Do. 04.11. Neue Apotheke, Weiskirchen, Tel. 06876/227 Caritas Insolvenz- und Schuldnerberatung, Lebach(06881) 537102 Fr. 05.11. Schützen-Apotheke, Lebach, Tel. 06881/2233 Caritas-Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen, Lebach��������� (06881) 538661 Schwangere in Not - anonym und sicher.�������������������(0800) 4040020 Tierärztlicher Notdienst Notruf und Beratung Notdienst sollte nur in Anspruch genommen werden, wenn Haus- für vergewaltigte und misshandelte Frauen�����������������(0681) 36767 tierärzt/in nicht erreichbar. Wochenendnotdienst beginnt samstags um 13.00 Uhr und endet montags um 7.00 Uhr. Sozialdienst Kath. Frauen e. V., Lebach��������������������������(06881) 4101 Sa./So. 30./31.10. Donum Vitae - Schwangerschaftskonfliktberatung e.V.������ (06831) Tierärztin Borchardt, Schwalbach, Tel. 06831/71919 120028 Mo. 01.11. Dtsch. Kinderschutzbund���������������������������������������������(06831) 701570 Tierärztin Dr. Lauck, Lebach, Tel. 06881/9247222 Seite 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Schmelz I Nr. 43/2021
Amtlicher Teil Mit öffentlichen Bekanntmachungen und sonstigen amtlichen Mitteilungen Der Bürgermeister informiert Schließung des Standesamtes am 03.11.2021 Am Mittwoch, den 03.11.2021 ist das Standesamt der Gemeinde Schmelz nachmittags in der Zeit von 14:00 – 18:00 Uhr, geschlos- sen. ... über die Beschlüsse des Bau-, Planungs- und Die Passbehörde informiert Umweltausschusses, Naherholung und Naturschutz Die Personalausweise, die bis einschließlich 08.10.2021 und die in seiner Sitzung am Mittwoch, 09. Juni 2021 Reisepässe, die bis einschließlich 01.10.2021 beantragt worden TOP 1 sind, können beim Ordnungsamt der Gemeinde Schmelz, Rathaus, Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe eines Auftrages Zimmer 1.13, 1.14 und 1.27, abgeholt werden. zur Sanierung der Brunnenstube VI Der bisherige Personalausweis bzw. Reisepass ist mitzubringen. Beschluss: Bei Personalausweisen und Reisepässen ist die Ausgabe auch an Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, Naherholung und Na- Personen möglich, die den bisherigen Personalausweis bzw. Reise- turschutz beschließt einstimmig die Vergabe zur Sanierung der pass des Antragstellers und eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Wolfram Lang Brunnenstube VI an die Fa. DaWaTek UG aus Schmelz zum Brutto- angebotspreis von 35.015,39. Der Bürgermeister, Wolfram Lang Einladung Eröffnung der Wanderausstellung und Informationsveranstal- tungzum Thema „Demenz - Was dann?“ der Landesfachstelle De- Sitzung des Ortsrates Dorf im Bohnental menz in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Schmelz Am Mittwoch, dem 03. November 2021, findet um 18:30 Uhr, in der Im Rahmen der Wanderausstellung „Demenz - Was dann?“ der Lan- Alten Schule in Dorf im Bohnental eine Sitzung des Ortsrates von desfachstelle Demenz wird den Bürger/innen ein Überblick über die Dorf im Bohnental statt. Entwicklungen, Diagnose und Behandlung im Umgang im Bereich Tagesordnung Demenz gegeben. A. Öffentlicher Teil Am Dienstag, 02. November 2021 wird die Eröffnung der Wander- ausstellung „Demenz - Was dann?“ um 17.00 Uhr im Foyer des Rat- 1. Annahme der Niederschrift über die Sitzung vom 18. Juni 2021 hauses und anschließend die Informationsveranstaltung um 18.00 – öffentlicher Teil Uhr im Sitzungssaal stattfinden. 2. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Fried- Hierzu ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. hofs- und Begräbnissatzung der Gemeinde Schmelz Da bei beiden Veranstaltungen die Corona-Richtlinien zu beachten 3. Antrag der CDU-Ortsratsfraktion auf Beratung und Beschluss- sind, ist eine Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung mit An- fassung über die Ausstattung des Bereiches um die Alte Schule gabe der Kontaktdaten bis Donnerstag, 28. Oktober 2021, per Email und das Feuerwehrgerätehaus Dorf im Bohnental mit kostenlo- an i.valentin@schmelz.de oder telefonisch unter 06887/301-155 sem WLAN möglich. 4. Antrag der SPD-Ortsratsfraktion auf Beratung und Beschluss- Zudem ist ein tagesaktueller negativer Test, ein Nachweis über fassung über das beiliegende und im Wortlaut beschriebene eine vollständige Impfung gegen SARS-CoV-2 oder ein Nachweis Gesamtkonzept zur Verkehrsberuhigung in der Lindscheider über eine bestätigte Infektion mit SARS-CoV-2 mitzubringen. Straße, zur Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer Bürgermeister und zur Verbesserung der Wohnqualität der Anwohner Wolfram Lang 5. Öffentliche Mitteilungen und Verschiedenes B. Nichtöffentlicher Teil 6. Annahme der Niederschrift über die Sitzung vom 18. Juni 2021 NACHRUF – nichtöffentlicher Teil Am 14.10.2021 verstarb unsere ehemalige Mitarbeiterin 7. Nichtöffentliche Mitteilungen und Verschiedenes Der Ortsvorsteher: Frau Christel Gräff Manfred Buchheit im Alter von 76 Jahren. Sitzung des Ausschusses für Personal-, Kultur- Frau Gräff war vom 19.08.1985 bis 30.04.2008 bei der Ge- meinde Schmelz im Reinigungsbereich beschäftigt. In den (inklusive Jugendkulturprogramm), Sport- und Jahren 1987 bis 1992 und von 1996 bis 2007 war sie zudem soziale Angelegenheiten als Eintrittskartenverkäuferin im Heidebad der Gemeinde Am Mittwoch, dem 10. November 2021, findet um 17.30 Uhr im Schmelz eingesetzt. Zuletzt wurde Frau Gräff auch im Emp- Sitzungssaal des Rathauses eine Sitzung des Ausschusses für Per- fangsbereich des Rathauses beschäftigt. sonal-, Kultur- (inklusive Jugendkulturprogramm), Sport- und sozia- Für die zum Wohle der Gemeinde Schmelz geleisteten Diens- le Angelegenheiten statt. te gebühren Frau Gräff Dank und Anerkennung. Tagesordnung Die Gemeinde Schmelz wird ihr ein ehrendes Andenken be- A. Öffentlicher Teil: wahren. 1. Öffentliche Mitteilungen und Verschiedenes Für die Gemeinde Schmelz Für den Personalrat B. Nichtöffentlicher Teil: Der Bürgermeister Rahime Akkaya 2. Beratung und Beschlussfassung über die Einstellung eines Wolfram Lang Vorsitzende Hausmeisters für die Primshalle 3. Beratung und Beschlussfassung über die Besetzung einer Stelle beim Fachbereich 4 (Bauen) 4. Beratung und Beschlussfassung über die Besetzung einer Stellenausschreibung Stelle beim Fachbereich Finanzen (Kämmerei) Die Gemeinde Schmelz stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt im 5. Beratung und Beschlussfassung über die Besetzung einer Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (450-Eu- Stelle beim Fachbereich 1 (vorschulische Einrichtungen) ro-Job) einen Gemeindearbeiter (m/w/d) als Hilfshausmeister für die 6. Beratung und Beschlussfassung über die Besetzung von Stefanschule, den Kindergarten „St. Stephan“ und den Kinder- Stellen im Reinigungsbereich garten „Auf dem Schloss“ 7. Beratung und Beschlussfassung über die Einstellung einer ein. Hauswirtschaftskraft an der FGTS in Limbach Das Aufgabengebiet umfasst u.a. Wartungs-, Reparatur- und Pfle- 8. Beratung und Beschlussfassung über die Einstellung einer gearbeiten, Winterdienst, usw.. Die wöchentliche Arbeitszeit be- Seniorenbeauftragten / einer Seniorenmoderatorin trägt max. 6 Stunden. 9. Nichtöffentliche Mitteilungen und Verschiedenes Bewerber sollten möglichst über eine abgeschlossene Ausbildung Der Bürgermeister in einem Installations-, Elektro- bzw. Bauberuf (z.Bsp. als Elektriker, Wolfram Lang Heizungs- und Wasserinstallateur, Schreiner, Maurer, Zimmerer, Nr. 43/2021 I Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Schmelz Seite 3
Fliesenleger) verfügen. Ein generelles handwerkliches Geschick ist nischen Anlagen einschließlich Wasseraufbereitung und der Kont- gewünscht. Bewerber sollten einen Führerschein der Klasse B bzw. rolle der Reinigungs- und Kassentätigkeiten. 3 besitzen. Es ist ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt im Durchschnitt eines Jahres Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag Öffentli- 39 Stunden. Sie ist von Mai bis September auf 46 Stunden (6-Tage- cher Dienst (TVöD) und den diesen ergänzenden bzw. ändernden Woche) im Schichtsystem mit Wochenend- und Feiertagsarbeit fest- Tarifverträgen. Es werden die im öffentlichen Dienst üblichen Sozi- gesetzt. Zu den übrigen Zeiten des Jahres ist die Arbeitszeit ent- alleistungen gewährt. sprechend reduziert. Außerhalb der Freibadsaison (in der Regel von Bei der Gemeinde Schmelz besteht ein Frauenförderplan. Frauen Oktober bis Februar) erfolgt eine Beschäftigung im Wasserwerk der werden daher besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Gemeinde Schmelz. Die Bewerber/innen müssen über eine Führer- Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung beson- schein der Klasse 3 bzw. B verfügen. ders berücksichtigt. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag Öffentli- Bewerbungen für die Stelle sind bis zum 05. November 2021 unter cher Dienst (TVöD) und den diesen ergänzenden bzw. ändernden Beifügung der üblichen Unterlagen zu richten an die Gemeinde Tarifverträgen. Die Eingruppierung erfolgt bis Entgeltgruppe 7 (bei Schmelz, Fachbereich 1, Rathausplatz 1, 66839 Schmelz. Erfüllen der tariflichen Voraussetzungen). Es werden die im öffent- Wir bitten bei den Bewerbungen keine Schnellhefter und Klarsicht- lichen Dienst üblichen Sozialleistungen, einschließlich einer zusätz- hüllen zu verwenden, da diese aus Kostengründen nicht zurückge- lichen Altersversorgung gewährt. Eine Teilnahme am Betriebssport sandt werden können. ist gegeben. Auch ist es nicht erforderlich, Originalunterlagen beizufügen. Einfa- Bei der Gemeinde Schmelz besteht ein Frauenförderplan. Frauen che Kopien sind ausreichend. werden daher besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Hinweis: Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei glei- Mit der Bewerbung stimmen die Bewerber der weiteren internen cher Eignung besonders berücksichtigt. Verarbeitung ihrer Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens Bewerbungen für die Stelle sind bis zum 05. November 2021 unter gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Beifügung der üblichen Unterlagen zu richten an die Gemeinde zu. Nähere Informationen hierzu unter www.schmelz.de/rathaus- Schmelz, Fachbereich 1, Rathausplatz 1, 66839 Schmelz. verwaltung/Stellenausschreibungen. Wir bitten bei den Bewerbungen keine Schnellhefter, Klarsichthül- Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde nur die männliche len, etc. zu verwenden, da diese aus Kostengründen nicht zurück- Sprachform verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gesandt werden können. Auch sollten keine Originalunterlagen ein- gleichermaßen für alle Geschlechter. gereicht werden. Einfache Kopien sind ausreichend. Im Zusammen- Schmelz, 18.10.2021 hang mit der Bewerbung entstehende Kosten können nicht erstat- Wolfram Lang tet werden. Bürgermeister Hinweis: Mit der Bewerbung stimmen die Bewerber der weiteren internen Stellenausschreibung Verarbeitung ihrer Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens Die Gemeinde Schmelz stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt im gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (450-Eu- zu. Nähere Informationen hierzu unter www.schmelz.de/ rathaus- ro-Job) verwaltung/stellenausschreibungen. einen Gemeindearbeiter (m/w/d) als Hilfshausmeister für die Schmelz, 18.10.2021 Alte Schule Limbach, die Leichenhalle Limbach und die Wolfram Lang Alte Schule Dorf Bürgermeister ein. Das Aufgabengebiet umfasst u.a. Wartungs-, Reparatur- und Pfle- Mobile Geschwindigkeitsüberwachung gearbeiten, Winter-dienst, usw.. Die wöchentliche Arbeitszeit be- trägt max. 6 Stunden. Die Gemeindeverwaltung hat in allen Ortsteilen Vorabmessungen Bewerber sollten möglichst über eine abgeschlossene Ausbildung der gefahrenen Geschwindigkeiten vorgenommen. Dabei wurde in einem Installations-, Elektro- bzw. Bauberuf (z.Bsp. als Elektriker, mehr als deutlich, dass in etlichen Straßen massiv zu schnell gefah- Heizungs- und Wasserinstallateur, als Schreiner, Maurer, Zimmerer, ren wird und es so zu permanenten Verkehrsgefährdungen kommt. Fliesenleger) verfügen. Ein generelles handwerkliches Geschick ist Im Kalendermonat November 2021, werden in Abstimmung mit gewünscht. Bewerber sollten einen Führerschein der Klasse B bzw. dem Verkehrsdienst West schwerpunktmäßig Geschwindigkeits- 3 besitzen. Es ist ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. überwachungen in den Ortsteilen Schmelz, Hüttersdorf und Lim- Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag Öffentli- bach stattfinden. Selbstverständlich können auch in anderen Orts- cher Dienst (TVöD) und den diesen ergänzenden bzw. ändernden teilen unangekündigte Kontrollen stattfinden. Wir hoffen auf wenig Tarifverträgen. Es werden die im öffentlichen Dienst üblichen Sozi- Arbeit für unsere Kolleginnen und Kollegen. Die Geschwindigkeits- alleistungen gewährt. überwachung trägt zur objektiven Verkehrssicherheitslage bei und Bei der Gemeinde Schmelz besteht ein Frauenförderplan. Frauen hat somit positive Auswirkungen auf die Unfallhäufigkeit. werden daher besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Die Gemeindeverwaltung wünscht allen Verkehrsteilnehmern eine Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung beson- gute und sichere Fahrt. ders berücksichtigt. Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde Wolfram Lang Bewerbungen für die Stelle sind bis zum 05. November 2021 unter Beifügung der üblichen Unterlagen zu richten an die Gemeinde Schmelz, Fachbereich 1, Rathausplatz 1, 66839 Schmelz. Straßenbauarbeiten an der B 268, Trierer Straße Wir bitten bei den Bewerbungen keine Schnellhefter und Klarsicht- Richtung Nunkirchen hüllen zu verwenden, da diese aus Kostengründen nicht zurückge- Wegen Asphaltierungsarbeiten des Landesbetriebes für Straßen- sandt werden können. bau (LfS) an der B 268, im Bereich Michelbach, werden die Straßen Auch ist es nicht erforderlich, Originalunterlagen beizufügen. Einfa- „Am Bohnenberg“ und „Hochwaldstraße“ im Einmündungsbereich che Kopien sind ausreichend. der B 268 jeweils vollgesperrt. Hinweis: Eine Umleitung für die Anwohner im oberen Bereich der Hochwald- Mit der Bewerbung stimmen die Bewerber der weiteren internen straße erfolgt über die Hochwaldstraße am Ortseingang. Die An- Verarbeitung ihrer Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens wohner der Straße „Am Bohnenberg“ können ihre Häuser über die gemäß der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) Hochwaldstraße erreichen. zu. Nähere Informationen hierzu unter www.schmelz.de/rathaus- verwaltung/Stellenausschreibungen. Die Sperrung der Hochwaldstraße Höhe Haus Nr. 48 im Einmün- Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde nur die männliche dungsbereich Ludwigstraße wird zum Beginn der Baumaßnahme Sprachform verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten aufgehoben, sodass hier eine Einfahrt in die Hochwaldstraße mög- gleichermaßen für alle Geschlechter. lich sein wird. Die Anwohner der beiden Straßen erhalten von der Schmelz, 18.10.2021 Firma Groß-Bau GmbH rechtzeitig weitere Informationen über die Der Bürgermeister Sperrung. Wolfram Lang Die Baumaßnahme beginnt am 05. November 2021 und wird vor- aussichtlich nach 2 Wochen beendet sein. Stellenausschreibung Für die verkehrsbedingten Einschränkungen bitte ich um Verständ- nis. Bei der Gemeinde Schmelz ist die Stelle Der Bürgermeister einer / eines Fachangestellten für Bäderbetriebe (m/w/d) Wolfram Lang zu besetzen. Bewerber/innen müssen über eine abgeschlossene Ausbildung zur / zum Fachangestellten für Bäderbetriebe verfügen. Sie sollten ein Verkehrsrechtliche Anordnung besucherorientiertes und sicheres Auftreten haben und ein hohes „Gemäß § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 Maß an Flexibilität, Selbständigkeit und Verantwortung besitzen. (BGBl. I S. 367) in der geltenden Fassung wird aus Gründen der Si- Die auszuführenden Arbeiten bestehen u.a. in der Beaufsichtigung cherheit und Ordnung des Straßenverkehrs folgendes angeordnet:“ des Badebetriebes, der Kontrolle, Wartung und Steuerung der tech- Schmelz, Ortsteil Hüttersdorf Seite 4 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Schmelz I Nr. 43/2021
Aufgrund einer Veranstaltung (Martinsumzug) stehen mehrere Einen Anspruch auf Fördergelder aus dem o.g. Programm haben Parkplätze auf dem Marktplatz in Hüttersdorf ab Freitag, den 05. nur diejenigen Antragsteller, die einen Bewilligungsbescheid sei- November 2021, in der Zeit von 12:00 Uhr bis ca. 22:00 Uhr nicht tens der Gemeinde Schmelz erhalten haben und vorher noch nicht zur Verfügung. In diesem Zeitraum gilt für die ausgewiesenen Park- mit der beantragten Sanierungsmaßnahme begonnen haben. plätze ein absolutes Halteverbot. Programm zur Revitalisierung (Sanierung alter Bausubstanz) der Weiterhin kommt es am Freitag, 05. November ab ca. 18:00 Uhr für Ortskerne in der Gemeinde Schmelz die Dauer des Umzuges zu mehrerer Straßensperrungen. Der Mar- tinsumzug beginnt am Markplatz und führt über die Berliner Straße, Der demographische Wandel äußert sich in den saarländischen Düppenweilerstraße, Bengelwiese, Teilstück Krämerstraße, Berliner Städten und Gemeinden zunehmend durch eine verbreitete Leer- Straße wieder zurück auf den Marktplatz. Die Sperrung der einzel- standsproblematik. Auch in der Gemeinde Schmelz, die bisher nur nen Streckenabschnitte erfolgt durch die Ortspolizeibehörde in Zu- geringe Bevölkerungsrückgänge zu verzeichnen hat, sind vor allem sammenarbeit mit der Freiwilligen Feuer Schmelz – Löschbezirk die größeren Gemeindebezirke von zunehmenden Leerständen be- Hüttersdorf. troffen. Um der Verwahrlosung alter Ortskerne entgegenzuwirken, Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirk- stellt die Gemeinde Schmelz ein Förderprogramm auf, mit dem Ziel sam. Verstöße dagegen sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten die Sanierung alter Bausubstanz in fest definierten Bereichen, d.h. im Sinne des § 24 StVG. Sie können mit einer Geldbuße geahndet bestehenden oder potenziellen Brennpunkten, finanziell zu unter- werden. stützen. Da es sich überwiegend um Bereiche mit ortsbildprägen- Schmelz, den 29.10.2021 der Wirkung handelt, werden zunächst ausschließlich Sanierungs- Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde maßnahmen gefördert, die gestalterische Wirkung haben. Energeti- Wolfram Lang sche Maßnahmen im Zusammenhang mit Fassaden- und Dachge- staltung, wie Wärmedämmung, können aber ebenfalls bezuschusst werden. Verkehrsrechtliche Anordnung „Gemäß § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 Die Förderung nach diesem Programm beinhaltet bewusst eine Be- (BGBl. I S. 367) in der geltenden Fassung wird aus Gründen der Si- rücksichtigung einheimischer Handwerksbetriebe bei den Sanie- cherheit und Ordnung des Straßenverkehrs folgendes angeordnet:“ rungsarbeiten und dient damit neben städtebaulichen Aspekten Schmelz, Ortsteil Schmelz auch der Ankurbelung der mittelständigen Wirtschaft in der Ge- Aufgrund einer Veranstaltung (Martinsumzug) stehen mehrere meinde. Parkplätze auf dem Marktplatz/Rathausplatz in Schmelz ab Freitag, §1 den 05. November 2021, 12:00 Uhr bis Montag, 08. November 2021 Ziel des Programmes 12:00 Uhr nicht zur Verfügung. In diesem Zeitraum gilt für die aus- gewiesenen Parkplätze ein absolutes Halteverbot. Weiterhin ist der (1) Die Gemeinde Schmelz fördert die Renovierung älterer Wohn- komplette Marktplatz am Samstag, 06. November, von 17:00 Uhr häuser mit kommunalen finanziellen Zuschüssen. bis 22:00 Uhr aufgrund des Martinsumzuges für Fahrzeuge aller Art (2) Mit dieser Maßnahme soll der dauerhafte Leerstand alter Bau- gesperrt. substanz und damit die Verödung, insbesondere alter Ortskern- Im Zuge des Martinsumzuges kommt es am Samstag, 06. Novem- bereiche mit deutlichen Leerstandstendenzen, vermieden wer- ber ab ca. 18:00 Uhr für die Dauer des Umzuges zu mehrerer Stra- den. Insgesamt dient die finanzielle Förderung damit der At- ßensperrungen. Der Martinsumzug beginnt ab der Kirche St. Ste- traktivitätssteigerung der Gemeinde Schmelz als Wohngemein- phan und führt über die Lindenstraße, Marktstraße auf den Markt- de und der aktiven Bekämpfung der negativen Folgen des de- platz. Die Sperrung der einzelnen Streckenabschnitte erfolgt durch mographischen Wandels. die Ortspolizeibehörde in Zusammenarbeit mit der Freiwilligen (3) Zur Gewährleistung zielführender Resultate wird das Pro- Feuer Schmelz – Löschbezirk Schmelz. gramm auf bestehende oder potenzielle Brennpunkte be- Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirk- schränkt, die in der Anlage kartographisch festgehalten sind. sam. Verstöße dagegen sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten Es handelt sich um Bereiche mit ortsbildprägender Wirkung im Sinne des § 24 StVG. Sie können mit einer Geldbuße geahndet oder um Bereiche, die aus sonstigen Gründen im Interesse der werden. örtlichen Gemeinschaft erhalten werden sollen. Das Alter der Schmelz, den 29.10.2021 mit kommunalen Zuschüssen zu renovierenden Gebäude be- Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde trägt mindestens 50 Jahre und es dürfen keine grundlegenden Wolfram Lang Renovierungsmaßnahmen im Sinne dieses Programms durch- geführt worden sein. Verkehrsrechtliche Anordnung §2 „Gemäß § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 Fördergegenstand (BGBl. I S. 367) in der geltenden Fassung wird aus Gründen der Si- (1) Die Antragsteller, die innerhalb des Gemeindegebietes Objekte cherheit und Ordnung des Straßenverkehrs folgendes angeordnet:“ im Sinne dieses Programms (s.o. §1 Abs. 3) - insbesondere Ein- Schmelz, Ortsteil Limbach und Zweifamilienhäuser – besitzen und renovieren, sollen auf Aufgrund des Martinsumzuges kommt es am Dienstag, 09. Novem- Antrag einen einmaligen Zuschuss erhalten. Renovierungsar- ber ab ca. 18:00 Uhr für die Dauer des Umzuges zu mehrerer Stra- beiten im Zusammenhang eines Wohngebäudeerwerbs, der ßensperrungen im Ortsteil Limbach. Der Martinsumzug beginnt ab nicht länger als 10 Jahre zurückliegt, werden vorrangig geför- der Kirche und führt über die Kirchenstraße, Dorfstraße, Zum Kin- dert. dergarten, auf den Schulhof der Talbachgrundschule. Die Sperrung (2) Der Zuschuss wird für substanzielle Verbesserungen am Ge- der einzelnen Streckenabschnitte erfolgt durch die Ortspolizeibe- bäude bzw. die Ausführung von Sanierungsarbeiten am Gebäu- hörde in Zusammenarbeit mit der Freiwillige Feuer Schmelz – de gewährt, die zu einer wesentlichen gestalterischen Aufwer- Löschbezirk Limbach. tung führen. Anerkannt werden Kosten für die Grundinstand- Schmelz, den 29.10.2021 setzung bzw. Neugestaltung von Dach, Fassade, Fenster, Au- Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde Wolfram Lang ßentüren und Balkonen, sofern diese der historischen Bauweise angepasst wird. Anerkannt werden außerdem Kosten für die Gestaltung straßenseitiger Außenanlagen. Nicht gefördert wird Kommunales Förderprogramm zur Sanierung hingegen die Versiegelung von Flächen. alter Bausubstanzin den alten Ortskernen (3) Zur Unterstützung der heimischen Wirtschaft sollen die Produk- (Geltungsbereich) te, die für die Instandsetzung der Gebäude benötigt werden, bei Anbietern aus der Gemeinde Schmelz eingekauft werden Sind Sie Eigentümer eines über 50 Jahre alten, sanierungsbedürfti- bzw. sollen für die Sanierungsarbeiten vorrangig einheimische gen Wohnhauses und befindet sich das Gebäude innerhalb des Handwerksbetriebe beauftragt werden. Programm-Geltungsbereiches (siehe Abbildung unten)? Dann kön- nen Sie auf Antrag einen kommunalen Zuschuss von bis zu 5.000 (4) Im Einzelfall kann der Abriss eines Gebäudes oder von Teilen Euro erhalten. Der Zuschuss wird ausgezahlt, wenn die Gemeinde eines Gebäudes ebenfalls über das vorliegende Programm be- Ihren Antrag auf Sanierung von Dach, Fassade, Fenstern, Außentü- zuschusst werden. Voraussetzung ist eine begründete städte- ren, Balkon oder straßenseitige Außenanlagen bewilligt hat und die bauliche Notwendigkeit oder eine gutachterliche Bestätigung Maßnahme ordnungsgemäß ausgeführt ist. In Ausnahmefällen der „Baufälligkeit“ des Gebäudes bzw. der Nachweis, dass die kann auch ein Abriss bezuschusst werden. Förderanträge erhalten Kosten für eine Renovierung des Gebäudes in Relation zu ei- Sie im Rathaus der Gemeinde Schmelz, Zimmer 1.09, Frau Besse- nem Neubau vergleichbarer Größenordnung unangemessen Krämer, Tel.: 06887/301-221, s.besse-kraemer@schmelz.de. Gleich- hoch sind. zeitig steht das Antragsformular zum Download bereit unter www. (5) Die beabsichtigte Verwendung des in Aussicht stehenden ge- schmelz.de unter dem Button „Revitalisierungsprogramm“ (Bauen meindlichen Zuschussbetrages ist seitens der Antragsteller bei und Gewerbe). Die Antragsunterlagen sind bis spätestens der Antragstellung gegenüber der Gemeinde konkret anzuge- 05.11.2021 bei der Gemeinde einzureichen, damit sie beim nächsten ben und später nachzuweisen. Der Nachweis kann geführt wer- Vergabetermin berücksichtigt werden können. den mit Kopien der notariellen Verträge und entsprechenden Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine rückwir- Rechnungen, Fotos und auf andere nachvollziehbare Art und kende Förderung von Sanierungsmaßnahmen nicht möglich ist. Weise. Nr. 43/2021 I Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Schmelz Seite 5
§3 §7 Antragsteller Ergänzende allgemeine Regelungen (1) Antragsberechtigt sind der/die Eigentümer eines der Objekte (1) Über den Förderantrag entscheidet immer der Haupt- und Fi- im Sinne dieses Programmes. nanzausschuss und Ausschuss demographischer Wandel. Der (2) Die Förderung ist einkommensunabhängig. Haupt- und Finanzausschuss und Ausschuss demographischer Wandel ist dazu berechtigt, in begründeten Einzelfällen Aus- (3) Der Eigentumsnachweis für das förderfähige Objekt ist durch nahmen von diesem Förderprogramm sowie den darin enthalte- Vorlage einer entsprechenden notariellen Urkunde oder eines nen Festlegungen zuzulassen, sofern die Zielsetzungen des entsprechenden Grundbuchauszugs nachzuweisen. Eine Programms erfüllt werden. grundbuchrechtliche Vormerkung oder ein eingetragenes Vor- kaufsrecht genügen nicht. (2) Eine Bewilligung kann erst dann erfolgen, wenn die Antragsun- terlagen gem. § 6 Abs. 2 vollständig vorliegen. Der Bewilli- §4 gungsbescheid kann mit Auflagen verbunden werden und gilt Besondere Antragsbestimmungen befristet. Der Bewilligungsbescheid wird gegenstandslos, (1) Stichtag für eine mögliche Förderung ist der 01.11.2009, d.h. ab wenn die zu fördernden Maßnahmen nicht bis zum Ablauf von 2 diesem Zeitpunkt können bei der Gemeinde Schmelz Anträge Jahren nach dem Bewilligungsbescheid abgeschlossen sind. eingereicht werden. (3) Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abschluss der Maß- (2) Das geförderte Objekt sollte möglichst von den Antragstellern nahme gem. § 6 Abs. 3 auf das im Antrag angegebene Konto. selbst genutzt werden. Daher haben die Förderung der Selbst- Anspruch auf Auszahlung haben jeweils nur die Antragsteller, nutzung und von Familien mit Kindern Vorrang. Abtretungen werden nicht anerkannt. Die Verwaltung stellt die §5 Fördervoraussetzungen fest und ermittelt den auszuzahlenden Förderbetrag Betrag gemäß den vorliegenden Antragsunterlagen. Alle Zu- (1) Die Antragsteller, die ein Objekt (Ein- oder Zweifamilienhaus) wendungen werden bargeldlos abgewickelt. in der Gemeinde Schmelz im Sinne dieses Programmes besit- Der Antragsteller erhält einen Bescheid über die Höhe der ge- zen, erhalten einen anteiligen Zuschuss von 33 1/3 % in Höhe währten Zuwendung. Gefördert werden jeweils nur Anschaf- des nachgewiesenen Renovierungsaufwandes, höchstens aber fungs-, Ausführungs- und Gestehungskosten, insbesondere 5.000 Euro (Förderhöchstsatz). aber nicht Kostenanteile wie Eigenleistungen, Miete und miet- bezogene Nebenkosten. (2) Der Zuschuss wird in einem Betrag ausgezahlt und ist nicht übertragbar. (4) Die Zuwendung wird unabhängig von den Förderungen, steu- erlichen Vergünstigungen oder sonstigen Zuwendungen Dritter §6 für den gleichen Zweck gewährt. Es bleibt Sache des Antrag- Antragstellung stellers, bei entsprechender Rechtspflicht sonstige Behörden (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Gemeinde Schmelz, Fachge- oder Dienststellen von der Zuwendung in Kenntnis zu setzen. biet Demographischer Wandel, Rathausplatz 1, 66839 Schmelz Davon losgelöst bleibt die ggf. nach sonstigen Vorschriften be- einzureichen. Die Gemeinde prüft die Antragsunterlagen und stehende Auskunftspflicht der Gemeinde bestehen. stellt gemäß der Entscheidung des zuständigen Ausschusses (5) Bei der Förderung in Sinne des vorliegenden Programms han- (Haupt- und Finanzausschuss und Ausschuss demographischer delt es sich dem Grunde nach um einen nicht rückzahlbaren Zu- Wandel) ggf. einen Bewilligungsbescheid aus. Der Förderbe- schuss für den Förderzweck. trag wird erst nach Abschluss der Arbeiten (gem. §7 Abs. 3) und nach Vorlage eines entsprechenden Verwendungsnach- (6) Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer finanziellen Zuwen- weises (§6 Abs. 3) ausgezahlt. dung besteht grundsätzlich nicht. Der Haupt- und Finanzaus- schuss und Ausschuss demographischer Wandel behält sich für den Fall, dass mehr Anträge vorliegen, als für den Förderzweck (2) Dem Antrag sind bei Antragstellung beizufügen: Gelder verfügbar sind, vor, Förderschwerpunkte zu setzen, d.h. eine qualifizierte Auswahl unter den Antragstellern zu treffen. - eine Kopie des amtlichen Lageplanes, (7) Unabhängig von den vorstehenden Ausführungen steht die - ein Nachweis über den Besitz des Anwesens (Auszug aus Förderung nach diesem Programm grundsätzlich unter einem dem Grundbuch, notarieller Kaufvertrag), Finanzierungsvorbehalt, d.h. eine Förderung wird bei grund- - ggf. ein Nachweis über die Anmeldung des Wohnsitzes in sätzlicher Anerkennung nur dann und insoweit auch tatsäch- dem geförderten Objekt, lich gewährt als im jeweiligen Haushaltsjahr entsprechende fi- - ggf. ein Nachweis über die zur Familie gehörenden Kinder nanzielle Mittel für dieses Programm bereitstehen. (Geburtsurkunde, Familienstammbuch o.ä.), die auch im ge- (8) Alle Förderungen erfolgen unter der Bedingung, dass die spezi- meinsamen Haushalt leben (evtl. Meldebescheinigung) ellen und sonstigen jeweils einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, wie Baurecht, Gewerberecht, Wegerecht, Denk- (3) Dem Antrag sind bei Abschluss der Maßnahme beizufügen: malschutzrecht usw. eingehalten werden. Bei einem Verstoß - eine Dokumentation und der Nachweis durchgeführter Re- hiergegen hat der Zuwendungsgeber das Recht, den Förderbe- novierungsarbeiten trag bzw. Teile davon nach verwaltungsrechtlichen Gesichts- - eine Kostenaufstellung mit Kopie der Belege (es werden punkten entsprechend zurückzufordern. In diesem Falle kann gem. § 2 Abs. 3 vorrangig Rechnungen und Belege einheimi- auch eine Verzinsung mit 4 Prozent über dem Basiszinssatz scher Wirtschaftsbetriebe berücksichtigt) gem. § 247 BGB verlangt werden. - ggf. Entsorgungsnachweise (9) Anträge auf Förderung ersetzen nicht die nach anderen Rechts- vorschriften zu stellenden Anträge. Abnahmen durch den Zu- wendungsgeber ersetzen nicht die nach anderen Vorschriften (4) Nur über vollständig vorliegende Antragsunterlagen kann ent- erforderliche Abnahme. Die Bewilligung der Förderung ersetzt schieden werden. nicht die nach anderen Vorschriften erforderliche Genehmi- gung, Bewilligung, Zustimmung, usw. (5) Sofern Originale vorgelegt werden, werden entsprechende Ko- pien für die Akten angefertigt. Herausgeber: LINUS WITTICH Medien KG Druck: Druckhaus WITTICH KG Impressum Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: der Bürgermeister der Gemeinde Schmelz, Herr Wolfram Lang, Rathaus, 66839 Schmelz, Telefon (06887) 3010, www.schmelz.de Anzeigen: Melina Franklin, Produktionsleiterin Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Haushalte, Einzelbezug über den Verlag Erscheinung: Zentrale: Tel. 06502 9147-0, E-Mail: service@wittich-foehren.de wöchentlich Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Seite 6 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Schmelz I Nr. 43/2021
(10) Eine Förderung erfolgt dann nicht, wenn durch die Realisierung der beantragten Aktivität aus Sicht der Gemeinde eine dem Förderziel entgegenlaufende städtebauliche Entwicklung ein- geleitet oder begünstigt werden könnte. (11) Die Antragsteller haben gegenüber der Gemeinde vor der Aus- zahlung eine schriftliche Erklärung abzugeben, wonach sie ver- sichern, dass ihnen diese Förderrichtlinien bekannt sind und die gewährten Gelder unmittelbar und ausschließlich für den Förderzweck verwandt wurden. (12) Zuständige Stelle für die Beratung, Antragstellung und Sachbe- arbeitung ist der Fachbereich Demographischer Wandel. Dieses Förderprogramm wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Schmelz am 15.10.2009 beschlossen und ist am 01.11.2009 in Kraft getreten. Der Bürgermeister Wolfram Lang Nr. 43/2021 I Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Schmelz Seite 7
biläum feiern konnten bzw. aus dem Dienst der Gemeinde Schmelz ausgeschieden sind. Das 25jährige Dienstjubiläum konnte Frau Ute Berians (Erzieherin Kita Tabaluga Hüttersdorf) feiern. Auf 40 Dienstjahre bei der Ge- meinde Schmelz kann die Gemeindehauptsekretärin Marion Latz (Personalamt) zurückblicken. Wegen der Gewährung von Rente sind 2020 ausgeschieden Herr Michael Bauer (Anleiter der Beschäftigten an der Bettinger Mühle), Frau Margareta Freitag (Verwaltungskraft beim Wasserwerk) und Frau Gabriele Roos (Reinigungskraft in der Grundschule Schmelz). Polizeiposten Schmelz öffnet wieder ab dem 2. November 2021 Ab dem 2. November 2021 öffnet der Poli- zeiposten Schmelz wieder und ist zu den nachfolgend angegebenen Sprechzeiten besetzt: Sprechzeiten beim Polizeiposten Schmelz Montag 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr Mittwoch 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr Telefon: (06887) 92923 In dringenden Fällen Polizeinotruf: 110 Trainingsausfall in den Hallen der Gemeinde Schmelz Wegen der Durchführung von Veranstaltungen stehen die ge- meindlichen Hallen zu den jeweils angegebenen Zeiten für den Trainingsbetrieb nicht zur Verfügung. Der Schulsport ist ebenfalls davon betroffen, wenn die Bemer- kung „ganztägig“ angegeben ist. Primshalle Schmelz Freitag, 05. November Samstag 06. November ganztägig Donnerstag, 18. November ganztägig Montag, 22. November ab 18:30 Uhr Dienstag, 23. November ganztägig Freitag, 26. November ganztägig Dienstag, 30. November ganztägig Mittwoch, 08. Dezember ganztägig Talbachhalle Limbach Samstag, 30. Oktober ganztägig Sonntag, 14. November ab 08:30 Uhr Sonntag, 28. November ab 08:30 Uhr Montag, 29. November ab 18:30 Uhr Dienstag, 30. November ganztägig Kulturhaus Hüttersdorf Freitag, 12.November ganztägig Turnhalle Johannesschule Samstag, 06. November ab 15 Uhr Samstag, 11. Dezember ab 15 Uhr Turnhalle Stefanschule Mittwoch, 24. November ab 14 Uhr Donnerstag, 09. Dezember ab 14 Uhr Turnhalle Michelbach bleibt geschlossen Wegen Schimmelfall und damit verbundenen größeren Sanierungs- maßnahmen bleibt die Turnhalle Michelbach leider geschlossen. Die betroffenen Vereine melden sich bitte wegen den Trainingszei- ten für den Winterhalbjahresplan 2021/2022 bei Frau Valentin unter i.valentin@schmelz.de. Wir bitten die betroffenen Vereine um Verständnis. Wolfram Lang, Bürgermeister Gemeinde Schmelz ehrt ihre Bedienstete Öffnungszeiten des Grünschnittsammelplatz Schmelz Zur Primshalle 1 Öffnungszeiten: Mittwoch: 15.00 – 17.00 Uhr Freitag: 14.30 – 17.00 Uhr Samstag: 9.30 – 14.30 Uhr Während der Öffnungszeiten erreichen Sie den Grünschnittsam- melplatz unter der Telefonnummer 0173/6893126. Preise: Kleinstmengen 120 l 2,00 € PKW 4,00 € Am 19. Oktober 2021 ehrte Bürgermeister Wolfram Lang im Rah- PKW Kombi 8,00 € men einer Feierstunde im Saal des Kulturhauses Hüttersdorf die bis 1m³ 12,00 € Bediensteten der Gemeinde Schmelz, die im Jahr 2020 ein Dienstju- jeder weitere ½ m³ 6,00 € Seite 8 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Schmelz I Nr. 43/2021
Veranstaltungskalender November 31.10. bis Buch- & Handarbeits-Ausstellung KÖB und kfd-Handarbeitsgruppe St. Marien Pfarrheim „St. Marien“, Außen 01.11.2021 01.11.2021 Sammlung für den Volksbund Ortsvorsteher, Sozialverband VdK und Friedhöfe Außen und Bettingen Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. Altersabteilung der FFW Schmelz 05.11.2021 Martinsumzug in Hüttersdorf Ortsrat Hüttersdorf und Bupricher Dorfge- Marktplatz neben der Kirche meinschaft 06.11.2021 Martinsumzug in Schmelz Ortsvorsteher Schmelz und Förderverein Marktplatz Schmelz Grundschule 06.11 bis Kirmes in Limbach Ortsvorsteher Marktplatz Limbach 09.11.2021 09.11.2021 Martinsumzug in Limbach Ortsrat Limbach, Kindergarten, Schulhof Grundschule Limbach Grundschule,Pfarrei St. Willibrord, FFW Limbach, DRK Limbach 12.11.2021 Sessionseröffnung AG Schmelzer Karneval Schmelzer Brauhaus 12.11.2021 Martinsumzug in Michelbach Ortsrat Michelbach Sportplatz Michelbach 13.11. bis Theaterabende Katholische Frauengemeinschaft St. Marien Pfarrheim St. Marien 14.11.2021 13.11.2021 Martinsumzug in Primsweiler Ortsrat Primsweiler Sportplatz Primsweiler 14.11.2021 Gedenkfeier zum Volkstrauertag Ortsvorsteher Schmelz Kirchenvorplatz der Pfarrkirche in Schmelz „St. Stephanus“ 14.11.2021 Gedenkfeier zum Volkstrauertag Ortsvorsteher Hüttersdorf Marienkapelle Hüttersdorf in Hüttersdorf 14.11.2021 Gedenkfeier zum Volkstrauertag Ortsvorsteher Limbach und Mitwirkende Kriegerdenkmal Limbach in Limbach 14.11.2021 Buchausstellung Limbach KÖB „St. Willibrord“ Limbach Alte Kirche in Limbach 23.11.2021 Blutspende DRK OV Hüttersdorf Primshalle Schmelz 27.11.2021 Schmelzer Weihnachtsmarkt Gemeinde Schmelz Mitry-Mory-Platz 30.11.2021 Blutspende DRK OV Hüttersdorf Talbachhalle Limbach Caritasverein „St. Willibrord“ Limbach / Dorf i. im Rahmen der Corona-Pandemie sind die Hygienemaßnahmen ein- zuhalten. Zudem ist für die Teilnahme der Nachweis über einen ne- Bohnental gativen Covid-19-Test oder über eine erfolgte Immunisierung vor- Einladung zur Jahreshauptversammlung am Dienstag, dem zulegen (3G-Regel). Wegen der begrenzten Teilnehmerzahl ist eine 30.11.2021 um 19.15 Uhr findet in der Alten Kirche in Limbach die Anmeldung erforderlich. Jahreshauptversammlung des Caritasvereins „St. Willibrord“ Lim- Vor dem Vortrag wird um 17:00 Uhr die Wanderausstellung der bach/Dorf i. Bohnental statt. Landesfachstelle Demenz im Rathaus der Gemeinde eröffnet. Tagesordnung: Anmeldung zur Veranstaltung bitte nur bei der Gemeinde 1. Eröffnung und Begrüßung Schmelz: 2. Protokoll der letzten Jahreshauptversammlung Isabelle Valentin, E-Mail: i.valentin@schmelz.de, Telefon: 06887/301-155 3. Bericht des Kassenführers Demenz-Fachberatung (in Beauftragung durch den Pflegestütz- 4. Bericht der Kassenprüfer punkt) beim Demenz-Verein Saarlouis e.V.: Tel. 06831/48818-0, 5. Wahl eines Versammlungsleiters Mail: beratung@demenz-saarlouis.de 6. Entlastung des Vorstandes 7. Auflösung des Vereines Sprechstunde des Seniorensicherheitsberaters 8. Verschiedenes Otmar Hübschen Wir laden hiermit die Mitglieder des Caritasvereines herzlich zur Bis auf weiteres finden noch keine Sprechstunden statt. Jahreshauptversammlung ein. Wir bitten um rege Teilnahme. In letzter Zeit wird eine Manipulation von Geldautomaten im ge- Der Vorstand samten Saarland praktiziert. Die Täter hatten die Kartenfächer der Geldautomaten derart präpariert, dass die Karten von den Geldau- Demenz-Verein Saarlouis e.V. tomaten einbehalten wurden. So konnten diese Trickbetrüger an- Informationsveranstaltung zum Thema “Demenz – Was dann?“ schließend nach Erhalt der Pin-Nummer Geld von dem Konto des mit der Gemeinde Schmelz, dem Demenz-Verein Saarlouis e.V. in Besitzers abheben. In einem Fall wurde ein Bankkunde von einem Beauftragung durch den Pflegestützpunkt im Landkreis Saarlouis, unbekannten Mann vor dem Geldautomaten angesprochen. Dieser der Landesfachstelle Demenz Saarland, dem DRK-Kreisverband hatte zuvor angeblich versucht, Geld abzuheben. Der Mann bat den Saarlouis und dem gerontopsychiatrischen Netzwerk „Plattform De- Bankkunden, den Hilfeknopf zu drücken und dann nochmals die menz“ Pin-Nummer einzugeben. Dies tat der Bankkunde dann auch. Referent: Erik Leiner, Dipl.-Sozialarbeiter, Demenz-Verein Saar- Mit der Pin-Nummer, die der Betrüger ja sehen konnte, konnte er louis e.V. mehrere Tausend Euro vom Konto des Bankkunden abheben. am Dienstag, den 2. November 2021, 18:00 Uhr Bitte lassen Sie sich beim Geldabheben nicht ablenken. Wenn je- Rathaus (Sitzungssaal) mand Sie etwas fragt, geben Sie keine Antwort und führen das Rathausplatz 1, 66839 Schmelz Geldabheben weiter durch. Halten Sie bei der Eingabe der Pin- Pflegende Angehörige sind mit der Betreuung von Menschen, die Nummer die andere Hand darüber. Auch lassen Sie keinen Fremden aufgrund ihres Alters verwirrt und psychisch verändert sind, vor neben sich stehen. besonders schwierige Aufgaben gestellt. Angehörige von Men- Sollte Ihre Karte nicht aus dem Automaten herauskommen, so ist schen mit Demenz (z. B. Alzheimer-Krankheit) sind nicht nur den tagsüber sofort ein evtl. anwesender Bankmitarbeiter zu verständi- Belastungen ausgesetzt, wie man sie auch bei Angehörigen von Pa- gen. tienten mit schweren chronischen, körperlichen Erkrankungen fin- Sollte keiner da sein, bitte sofort per Handy die Karte sperren las- det. Hinzu kommen vielmehr noch spezielle Probleme durch Desori- sen. entiertheit, Umkehr des Tag-Nacht-Rhythmus, Vergesslichkeit, Ag- Bitte vertrauen Sie keinem Fremden, der Ihnen seine Hilfe anbietet. gressivität und Wesensveränderung, die die Beziehung zwischen Meist will er Ihnen leider nicht helfen sondern an ihr Geld kommen. Betreuer und Betreutem zunehmend belasten und verändern, häu- Da wir inzwischen wieder in der dunklen Jahreszeit angekommen fig die Zuneigung auslaugen. Im Landkreis Saarlouis sind etwa sind, denken Sie bitte daran, dass Sie nur sicher sind, wenn der Au- 4400 Menschen von einer Demenz betroffen. 80% der Betroffenen tofahrer Sie gut erkennen kann. Tragen Sie daher bitte nicht nur werden von ihren Angehörigen, meist Frauen, in der Häuslichkeit schwarze Kleidung. versorgt. Bleiben Sie weiterhin gesund und halten Sie trotz guter Impfsituati- Die Veranstaltung bietet die Möglichkeit zur Information, zur Dis- on im Saarland Abstand. Sprechstunden finden zur Zeit noch nicht kussion und zum Erfahrungsaustausch über dementielle Erkran- statt. kungen. Die Teilnahme ist kostenlos. Wegen der Beschränkungen Ihr Seniorensicherheitsberater Otmar Hübschen Nr. 43/2021 I Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Schmelz Seite 9
Woche der Stille im Saarland - Wanderung in Grundschule Hüttersdorf ein. Die Tagesordnung sieht folgende Punkte vor: Schmelz „Manchmal braucht es einen Moment der Stille, um wieder das We- 1. Begrüßung sentliche zu hören“ 2. Grußwort der Schulleiterin Lärm und Hektik bestimmen oft unseren Alltag. In diesen Zeiten 3. Jahresbericht des Vorstandes suchen Menschen vermehrt nach Orten und Zeiten der Stille. In der 4. Kassenbericht Stille können Menschen zur Ruhe finden. Sie bietet Raum innerlich 5. Bericht der Kassenprüfer mit dem (für sich persönlich) Wesentlichen in Kontakt zu kommen. Dabei ist das Thema der Stille mehr als die Abwesenheit von Geräu- 6. Antrag auf Entlastung des Vorstandes schen. 7. Wahl eines Versammlungsleiters Woche der Stille im Saarland vom 07. - 14. November 2021 8. Neuwahl des Vorstandes Die Woche der Stille lädt dazu ein, das vielfältige Angebot, Stille zu 9. Vorschau Schuljahr 2021/2022 erfahren, kennenzulernen. In dieser Woche bieten regionale Anbie- 10. Aussprache Wir würden uns freuen, viele unserer Mitglieder an ter spezielle Schnupperkurse und Probestunden zu besonders güns- diesem Abend begrüßen zu dürfen. tigen Konditionen an. Das Angebot ist dabei weit gefächert. Medi- Der Vorstand tation, Yoga, stille Sapziergänge in der Natur finden sich ebenso wie z.B. Angebote mit Klangschalen oder Gesang. Die verschiedenen Angebote laden uns ein meditierend, poetisch, musikalisch, mit al- Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr len unseren Sinnen sich auf die unterschiedlichen Facetten von Stil- 2022/2023 in der Gemeinde Schmelz le einzulassen. Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2022 das sechste Lebensjahr In Schmelz findet am 14.11.2021 von 10:30 bis 13 Uhr ein leiser vollenden, die vom 2. Juli 2015 bis einschließlich 1. Juli 2016 gebo- Waldspaziergang zur dicken Eiche statt. ren sind, beginnt die Schulpflicht mit Beginn des Schuljahres Treffpunkt: Renges, Nordic Walking Parkplatz, Schmelz 2022/2023. Teilnahme kostenlos - Spende herzlich willkommen! Die Erziehungsberechtigten dieser Kinder erhalten ein Anmeldefor- Anmeldung und Infos bei Monika Maria Hoffmann, Tel. mular, das sie bis zum 12. November 2021 im Sekretariat der zu- 0178/4517088, Mail: momaho@web.de. ständigen Schule abgeben müssen. Dabei wird auch um die Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes Demenz-Verein Saarlouis e.V. oder des entsprechenden Familienstammbuches gebeten. Informationsveranstaltung Kinder, die in der Zeit vom 2. Juli bis 31. Dezember 2016 geboren zum Thema “Demenz – Was dann?“ sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Anfang des mit der Stadt Dillingen mit dem Amt für Soziales, Jugend und Seni- Schuljahres 2022/2023 in die Schule aufgenommen werden, wenn oren und dem Seniorenbeirat, dem Demenz-Verein Saarlouis e.V. in sie die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Beauftragung durch den Pflegestützpunkt im Landkreis Saarlouis Reife nachgewiesen haben. und dem Netzwerk „Plattform Demenz“ Den Antrag auf vorzeitige Einschulung geben Sie bitte ebenfalls Referent: Dr. med. Hans-Thomas Eder, Facharzt für Neurologie, bis zum 12.11.2021 im Sekretariat der Schule mit Vorlage der Ge- Psychiatrie und Psychotherapie, Dillingen am Dienstag, den 16. burtsurkunde oder des entsprechenden Familienstammbuches ab. November 2021, 18:00 Uhr Stadthalle Dillingen Die Vorstellung bei der Schulleiterin erfolgt auf Einladung zu einem Pachtener Str. 13, 66763 Dillingen späteren Zeitpunkt. Pflegende Angehörige sind mit der Betreuung von Menschen, die Die Entscheidung wird danach mit Ihnen besprochen werden. aufgrund ihres Alters verwirrt und psychisch verändert sind, vor Alle Kinder, die im vergangenen Jahr zurückgestellt wurden, müs- besonders schwierige Aufgaben gestellt. Angehörige von Men- sen ebenfalls angemeldet werden. schen mit Demenz (z. B. Alzheimer-Krankheit) sind nicht nur den Ein Elternabend für die Schulneulinge der Grundschule Hütters- Belastungen ausgesetzt, wie man sie auch bei Angehörigen von Pa- dorf findet am 04.11.2021 um 18.00 Uhr im Musiksaal der Schule tienten mit schweren chronischen, körperlichen Erkrankungen fin- statt. det. Hinzu kommen vielmehr noch spezielle Probleme durch Desori- Ein Elternabend für die Schulneulinge der Grundschule Schmelz entiertheit, Umkehr des Tag-Nacht-Rhythmus, Vergesslichkeit, Ag- findet am 09.12.2021 um 18.00 Uhr in der Schulturnhalle in gressivität und Wesensveränderung, die die Beziehung zwischen Schmelz-Bettingen statt. Die Einladungen dazu erhalten Sie über Betreuer und Betreutem zunehmend belasten und verändern, häu- den Kindergarten oder per Post. fig die Zuneigung auslaugen. Im Landkreis Saarlouis sind etwa Mit freundlichen Grüßen 4400 Menschen von einer Demenz betroffen. 80% der Betroffenen werden von ihren Angehörigen, meist Frauen, in der Häuslichkeit Hoffeld, Barbara Zumkeller, Sibylle versorgt. Schulleiterin GS Schmelz Schulleiterin GS Hüttersdorf Die Veranstaltung bietet die Möglichkeit zur Information, zur Dis- Anmeldedaten GS Schmelz: Anmeldedaten GS Hüttersdorf: kussion und zum Erfahrungsaustausch über dementielle Erkran- bis 12.11.2021 bis 12.11.2021 kungen. Die Teilnahme ist kostenlos. Wegen der Beschränkungen täglich von 07.30 - 12.00 Uhr Mo, Mi, Fr von 08.00 - 11.45 Uhr im Rahmen der Corona-Pandemie sind die Hygienemaßnahmen ein- oder nach Vereinbarung oder nach Vereinbarung zuhalten. Zudem ist für die Teilnahme der Nachweis über einen ne- gativen Covid-19-Test oder über eine erfolgte Immunisierung vor- zulegen (3G-Regel). Wegen der begrenzten Teilnehmerzahl ist eine Anmeldung erforderlich. Feuerwehr-Informationen Anmeldung zur Veranstaltung bitte nur bei der Stadt Dillingen: Frau Amorosi, Mail: anja.amorosi@dillingen-saar.de, Tel.: 06831/709-344 Frau Sinnwell, Mail: heidrun.sinnwell@dillingen-saar.de, Tel.: Grillaktion für Jugendfeuerwehr-Gruppen im Ahrtal 06831/709-363 Demenz-Fachberatung (in Beauftragung durch den Pflegestütz- Saarländische Jugendfeuerwehr lädt zur Grillak- punkt) beim Demenz-Verein Saarlouis e.V.: Tel. 06831/48818-0, tion für von der Flutkatastrophe betroffene Ju- Mail: beratung@demenz-saarlouis.de gendfeuerwehr-Gruppen ein Ran an die Wurst! Ende des amtlichen Teils Saarländische Jugendfeuerwehr grillt zugunsten der von der Flutkatastrophe betroffenen Jugendfeuerwehren im Ahrtal. Am Samstag, 06.11.2021 grillt die Saarländische Jugendfeuerwehr Nichtamtlicher Teil auf dem Parkplatz des Rewe-Marktes Domma in Hüttersdorf. Den Erlös der Aktion spenden wir an die von der Flutkatastrophe im Ahrtal betroffen Jugendfeuerwehrgruppen. Die Flut im Juli hat die Freiwilligen Feuerwehren im Ahrtal und de- ren Nachwuchsgruppen schwer getroffen. Fahrzeuge, Ausrüstung, Schulnachrichten Bekleidung und ganze Gerätehäuser gingen verloren. Die mit der Grillaktion gesammelten Spenden werden unmittelbar den Jugendfeuerwehren im Ahrtal zur Verfügung stehen, um Ju- gendräume wieder herzurichten, Jacken und Stiefel anzuschaffen Johannes-Grundschule Hüttersdorf oder gemeinsame Aktivitäten zu ermöglichen. Wir laden alle Mitglieder des Fördervereins der Grundschule Hüt- Die Jugendfeuerwehr des Löschbezirks Hüttersdorf unterstützt die tersdorf e.V. recht herzlich zu unserer Mitgliederversammlung am Saarländische Jugendfeuerwehr. Gerne beantworten die Nach- Dienstag, den 2. November um 20.30 Uhr in den Musiksaal der wuchsbrandschützer vor Ort Fragen rund um die Kinder- und Ju- Seite 10 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Schmelz I Nr. 43/2021
Sie können auch lesen