Die Gemeinde Teningen gratuliert den Kindringer Ruäbsäck zum 30-jährigen Bestehen.

Die Seite wird erstellt Stefan-Santiago Heinz
 
WEITER LESEN
45. Jahrgang − Nr. 7             Mittwoch, 13. Februar 2019                             Einwohnerzahl: 12.097

                             Die Gemeinde Teningen
                       gratuliert den Kindringer Ruäbsäck
                           zum 30-jährigen Bestehen.
                                                    Nähere Informationen auf den Seiten 14 und 15
2                                                     TENINGER NACHRICHTEN                                                     13. Februar 2019

                                                   Grünschnittentsorgung                            Kinderärztlicher Notfalldienst:
¶ Verwaltung auf einen Blick                       Öffnungszeiten: Kompostplatz bei der Firma       0180 / 6076111 Die Rufnummer für den kin-
                                                   ROM in Teningen: Täglich: 9 bis 12 Uhr, 15 bis   derärztlichen Notfalldienst im Landkreis Em-
                                                   17 Uhr; Donnerstag: 9 bis 12 Uhr, 15 bis 18.30   mendingen ändert sich: 0180/ 6076111 (statt
Rathaus Teningen                                   Uhr; Samstag: 8.30 bis 14 Uhr.                   bisher: 0761/ 80998099).
                                                   Grünschnittsammelplatz: Teningen Ober-           Augenärztlicher Notfalldienst
Kontakt                                            dorf/Heidenhof, Nimburg und Heimbach: je-        Landkreis Emmendigen, Tel. 0180 / 6075311
Riegeler Straße 12, 79331 Teningen                 den 1. Samstag im Monat von 10 bis 12 Uhr.       Tierärztlicher Notfalldienst
Telefon        07641 / 5806-0                      Bindematerial bei der Anlieferung auf dem        Der tierärztliche Notfalldienst kann unter der
Fax            07641 / 5806-80                     Grünschnittsammelplatz bitte entfernen.
                                                                                                    Tel. 07667 / 9430810 erfragt werden.
E-Mail info@teningen.de                                                                             Kirchl. Sozialstation Stephanus Teningen
Internet       www.teningen.de                                                                      Tscheulinstraße 4, Tel. 07641 / 96269821, Fax
Öffnungszeiten: Mo., Di., Mi. 8-12 und                                                              07641 / 55707, E-Mail: Info@sst-teningen. de.
14- 16 Uhr, Do. 8-12, 14-18 Uhr, Fr. 8-12.30 Uhr   Dienste                                          Pflegenotruf: 0176 / 14840110
Fachbereich 1, Bürgerhaus Zehntscheuer,
                                                                                                    Geschäfts- und Pflegedienstleitung: Eveline
Bahlinger Straße 30, Fachbereich 2, Bürger-        Störungen in der Wasserversorgung
                                                                                                    Mießmer, Pflegedienstleitung: Angela Müller
haus Zehntscheuer, Bahlinger Straße 30, Fach-      Rufbereitschaft außerhalb der Dienstzeit, Tel.
                                                                                                    Hospizdienst Emmendingen-Teningen-
bereich 3, Verwaltungsstelle Köndringen,           0175 / 7 22 54 27
                                                                                                    Freiamt Mitarbeiter des Hospizdienstes be-
Hauptstraße 20                                     NetzeBW Störungsdienst Strom
                                                                                                    gleiten schwerkranke Menschen in ihrer letz-
Beauftragte für Menschen mit Behinderung           Telefon 0800 / 3629-477
                                                                                                    ten Lebenszeit sowie deren Angehörige. Sie
der Gemeinde Teningen: Alexandra Haas, E-
                                                                                                    kommen nach Hause, ins Pflegeheim, ins Be-
Mail: Inklusion@teningen.de, Tel.: 0170 55 47  Bereitschaftsdienste
                                                                                                    treute Wohnen und ins Krankenhaus. Der
705, Fax: 07641/5806-80                        In Notfällen ist der Bereitschaftsdienst der
                                                                                                    Dienst ist ehrenamtlich und somit kostenfrei.
                                               Apotheken unter Tel. 0 18 05 / 1 92 92-320
                                                                                                    Erreichbar ist der Hospizdienst: Tel. 07641/
                                               (DRK-Kreisstelle Emmendingen) zu erfahren.
                                                                                                    44001.
 Bürgermeister                                 Ärztlicher Bereitschaftsdienst an den Wo-
                                                                                                    Pflegestützpunkt, Seniorenbüro und Be-
                                               chenenden und Feiertagen und außerhalb der
                                                                                                    treuungsbehörde des Landkreises Em-
Sprechzeiten des Bürgermeisters                Sprechstundenzeiten: Kostenfreie Rufnum-
                                                                                                    mendingen, Markgrafenstraße 8 in Emmen-
Bürgermeister Heinz-Rudolf Hagenacker ist mer 116117. Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr:
während der Donnerstagabend-Sprech- docdirekt – Kostenfreie Onlinesprechstunde                      dingen, Telefon 07641 / 451-3091, E-Mail:pfle-
stunde von 16 bis 18 Uhr erreichbar.                                                                gestuetzpunkt@landkreis-emmendingen.
                                               von niedergelassenen Haus- und Kinderärz-
                                                                                                    Der Zugang ist barrierefrei.
Die nächste Sprechstunde ist am 7. März in der ten, nur für gesetzlich versicherte unter 0711-      Kreisseniorenrat des Landkreis Emmen-
Zehntscheuer, Bahlinger Straße 30, in Tenin- 96589700 oder docdirekt.de. Die Dienste                dingen:
gen.                                           der Zahnärzte hören Sie unter der zahnärzt-
Online-Sprechstunde: Die nächste On- lichen Notrufnummer 01 80 / 3 222 555-70.                      www.kreisseniorenrat-emmendingen.de.
line-Sprechstunde findet am 18. Februar
um 18 Uhr statt.                               Apotheken-Notdienst
                                               Samstag, 16.2.                                       Æ Kulturelles
                                               Severin-Apotheke, Alemannenstraße 17,                Mediathek Teningen im Schulzentrum:
 Ortsverwaltungen                              79211 Denzlingen, Telefon 07666 / 5844, Fax          Dienstags, mittwochs von 12 bis 17 Uhr, don-
                                               07666 / 8231.                                        nerstags von 12 bis 18 Uhr, freitags von 11 bis
                                               Marien-Apotheke, Golfstraße 9, 79261 Gu-             17 Uhr geöffnet.
Verwaltungsstelle Köndringen                   tach im Breisgau, Telefon 07681 / 7257, Fax
Hauptstraße 20 – Fachbereich 3                                                                      Förderverein Anwesen Menton /
Telefon         07641 / 8725                   07681 / 23414.                                       Heimatmuseum Menton: Von November
Fax             07641 / 8613                   Sonntag, 17.2.                                       bis März ist die Sonntagsführung ge-
Öffnungszeiten: Mo., Di., Mi. 8-12 und 14-16 Nikolai-Apotheke, Adenauerstraße 11, 79183             schlossen. Sonder- und Gruppenführungen
Uhr, Do. 8-12 und 14-18 Uhr, Fr. 8-12.30 Uhr   Waldkirch, Breisgau, Telefon 07681 / 4740740,        nach Terminabsprache bitte bei der Gemein-
                                               Fax 07681 / 4740741.                                 de Teningen. Tel. 07641 / 5806-36. Für traditio-
Verwaltungsstelle Nimburg
Langstraße 1 – Sabrina Striegel                Spitzweg-Apotheke, Fritz-Boehle-Straße 38,           nelle Veranstaltungen bitte die Medien be-
Telefon         07663 / 9315-0                 79312 Emmendingen, Telefon 07641 / 51191,            achten.
Fax             07663 / 9315-15                Fax 07641 / 55973.                                   Rebay-Haus Teningen, Emmendinger Str. 11:
Öffnungszeiten: Di. 8–12 Uhr und 14–16 Uhr, Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen                        Die Ausstellung der Werke von Hilla von Rebay
Do. 14–18 Uhr.                                 Telefon 08000 / 116016                               im Rebay-Haus, Emmendinger Straße 11, ist
Donnerstag, 14. Februar, geschlossen.          Fachstelle Sucht                                     sonntags von 14 bis 17 Uhr geöffnet. Sonderöff-
Ortschaftsamt Heimbach                         Beratung Behandlung Prävention, Hebelstra-           nungen sind auf Anfrage unter Rebay-Foerder-
Köndringer Straße 10 – Anja Siebenschock       ße 27, 79312 Emmendingen, Telefon 07641 /            verein@t-online.de möglich.
Herbert Luckmann (Ortsvorsteher)               933589-0. Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und
Telefon         07641 / 8707                   13 bis 16 Uhr, Dienstag ab 11 Uhr, Mittwoch bis
Fax             07641 / 48458                  18 Uhr; Erstsprechstunden Mittwoch 16 bis 17         Redaktionsschluss
Öffnungszeiten: Mo. 9-12 Uhr. Di. geschlos- Uhr und Donnerstag 11 bis 12 Uhr.
sen. Mi. 9-12 Uhr. Do. 9-12 Uhr und 16-18 Uhr. Notruf-Fax nur für Hör- u. Sprachgeschädig-          Montag, 14 Uhr (wenn Feiertag Freitag, um
Fr. 9-12 Uhr.                                                                                       10 Uhr). Telefon 58 06-45, Fax 58 06-81,
                                               te: Fax 07641/4601-77 (Rettungs- und Feuer-
                                               wehrleitstelle)                                      E-Mail: amtsblatt@teningen.de
 i Bürgerinformation                           DRK-Behinderten-Fahrdienst
                                               Anmeldungen Montag bis Freitag von 8 bis 12
                                               Uhr, Wochenendfahrten bis Donnerstag 12              Anzeigenschluss / Anzeigenannahme
 Abfallservice                                 Uhr – Telefon 0 76 41 / 46 01-29
                                               Öffnungszeiten der Notfallpraxis am                  Montag, 12 Uhr
Gelber Sack                                    Kreiskrankenhaus (vorherige Anmel-                   (wenn Feiertag, Freitag, um 12 Uhr)
Freitag, 15.2.: alle Ortsteile                 dung nicht erforderlich)                             Anzeigenannahme: Wochenzeitungen am
Recyclinghof Teningen                          Montag, Dienstag und Donnerstag von 19 bis           Oberrhein Verlags-GmbH, Denzlinger Str. 42,
Öffnungszeiten: donnerstags von 16.30 bis 22 Uhr; Mittwoch u. Freitag von 16 bis 22 Uhr;            Emmendingen, Tel. 0 76 41 / 93 80 - 0, E-Mail:
18.30 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr        Samstag, Sonn- u. Feiertage 8 bis 22 Uhr             anzeigen@wzo-nord.de, Fax 076 41 / 93 80 - 50

Impressum
Herausgeber: Gemeindeverwaltung Teningen, Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister Heinz-Rudolf Hagenacker, Teningen.
Auflage: 6.195 Exemplare. Verteilung: Jeden Mittwoch als Beilage in der Wochenzeitung Emmendinger Tor in allen Haushalten der Gemeinde Teningen.
Technische Herstellung, Satz und Layout: Wochenzeitungen am Oberrhein Verlags-GmbH, Denzlinger Straße 42, 79312 Emmendingen, Tele-
fon 0 76 41 / 93 80 - 0. Es gilt die Anzeigenpreisliste vom 1. Januar 2018. Anzeigenverkauf nur über die Wochenzeitungen am Oberrhein Verlags-GmbH.
Druck: Freiburger Druck GmbH + Co. KG, Unterwerkstraße, 79106 Freiburg.
13. Februar 2019                               TENINGER NACHRICHTEN                                                            3

b   Gemeinde Teningen – Landkreis Emmendingen                      ne Versammlung der wahlberechtigten Anhänger auf Orts-
                                                                   chaftsebene abgebrochen werden muss, weil weniger als drei
Öffentliche Bekanntmachung                                         wahlberechtigte Personen erschienen sind; erst dann kann das
                                                                   Bewerberaufstellungsverfahren auf Gemeindeebene eingelei-
der Wahl des Gemeinderats und                                      tet werden.
des Ortschaftsrats am 26. Mai 2019                                 2.3.1 Bewerber in Wahlvorschlägen, die von mehreren Wahl-
                                                                   vorschlagsträgern (vgl. 2.1) getragen werden (sog. gemeinsa-
1. Am Sonntag, dem 26. Mai 2019 findet die regelmäßige             me Wahlvorschläge), können in getrennten Versammlungen
Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats statt.                der beteiligten Parteien und Wählervereinigungen oder in
In der Gemeinde Teningen sind dabei 22 Gemeinderäte auf 5          einer gemeinsamen Versammlung gewählt werden. Die Hin-
Jahre zu wählen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens so viele Be-     weise für Parteien bzw. Wählervereinigungen gelten entspre-
werber enthalten, wie Gemeinderäte zu wählen sind.                 chend.
In der Ortschaft Heimbach sind dabei 8 Ortschaftsräte auf 5 Jah-   2.4 Wählbar in den Gemeinderat ist, wer am Wahltag Bürger
re zu wählen. Die Zahl der höchstens zulässigen Bewerber für       der Gemeinde ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Wähl-
einen Wahlvorschlag beträgt 16.                                    bar in den Ortschaftsrat ist, wer am Wahltag Bürger der Ge-
                                                                   meinde ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und zum Zeitpunkt
2. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für die-     der Zulassung der Wahlvorschläge und am Wahltag in der Ort-
se Wahl(en) frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung           schaft wohnt (Hauptwohnung).
und spätestens am 28. März 2019 bis 18:00 Uhr beim Vorsit-         Nicht wählbar sind Bürger,
zenden des Gemeindewahlausschusses –                               - die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland
Bürgermeisteramt Teningen                                          das Wahlrecht oder Stimmrecht nicht besitzen;
Bahlinger Straße 30                                                - für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer
79331 Teningen                                                     nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt
schriftlich einzureichen.                                          auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs.
2.1 Wahlvorschläge können von Parteien, von mitgliedschaft-        4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten An-
lich organisierten Wählervereinigungen und von nicht mit-          gelegenheiten nicht erfasst;
gliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen einge-           - die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland
reicht werden. Für die einzelnen Wahlen sind je gesonderte         die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher
Wahlvorschläge einzureichen.                                       Ämter nicht besitzen;
Eine Partei oder Wählervereinigung kann für jede Wahl nur          - Unionsbürger (Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaa-
einen Wahlvorschlag einreichen. Die Verbindung von Wahlvor-        tes der Europäischen Union) sind außerdem nicht wählbar,
schlägen ist nicht zulässig.                                       wenn sie infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung
2.2 Zulässige Zahl der Bewerber                                    oder einer strafrechtlichen Entscheidung des Mitgliedstaates,
2.2.1 Ein Wahlvorschlag für den Gemeinderat darf (höchstens)       dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besit-
so viele Bewerber enthalten, wie Gemeinderäte zu wählen sind.      zen.
2.2.2 Die Wahlvorschläge für den Ortschaftsrat dürfen (höchs-      2.5 Ein Wahlvorschlag muss enthalten
tens) doppelt so viele Bewerber enthalten, wie Ortschaftsräte      - den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung
zu wählen sind.                                                    und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese.
Ein Bewerber darf sich für dieselbe Wahl nicht in mehrere Wahl-    Wenn die einreichende Wählervereinigung keinen Namen
vorschläge aufnehmen lassen.                                       führt, muss der Wahlvorschlag ein Kennwort enthalten;
2.3 Parteien und mitgliedschaftlich organisierte Wähler-           - Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Tag der Geburt
vereinigungen müssen ihre Bewerber, in einer Versammlung           und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerber;
der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mit-        - bei Unionsbürgern muss ferner die Staatsangehörigkeit ange-
glieder im Wahlgebiet oder der von diesen aus ihrer Mitte ge-      geben werden.
wählten Vertreter ab 20. August 2018, in geheimer Abstim-          Die Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt
mung nach dem in der Satzung vorgesehenen Verfahren wäh-           sein. Jeder Bewerber darf nur einmal aufgeführt sein. Für kei-
len und in gleicher Weise deren Reihenfolge auf dem                nen Bewerber dürfen Stimmenzahlen vorgeschlagen werden.
Wahlvorschlag festlegen.                                           2.6 Wahlvorschläge von Parteien und von mitgliedschaftlich
Nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigun-            organisierten Wählervereinigungen müssen von dem für das
gen müssen ihre Bewerber, in einer Versammlung der im Zeit-        Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsbe-
punkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Anhänger der           rechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet
Wählervereinigung im Wahlgebiet ab 20. August 2018, in ge-         sein. Besteht der Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigte
heimer Abstimmung mit der Mehrheit der anwesenden Anhän-           aus mehr als drei Mitgliedern, genügt die Unterschrift von drei
ger wählen und in gleicher Weise deren Reihenfolge auf dem         Mitgliedern, darunter die des Vorsitzenden oder seines Stellver-
Wahlvorschlag festlegen.                                           treters.
Wahlgebiet ist bei der Wahl des Gemeinderats die Gemeinde,         2.7 Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisier-
bei der Wahl des Ortschaftsrats die jeweilige Ortschaft.           ten Wählervereinigungen sind von den drei Unterzeichnern der
Hat eine Partei oder mitgliedschaftlich organisierte Wählerver-    Niederschrift über die Bewerberaufstellung (Versammlungslei-
einigung in einer Ortschaft nicht mindestens drei wahlberech-      ter und zwei Teilnehmer - vgl. 2.10) persönlich und hand-
tigte Mitglieder, kann sie die Bewerber für die Wahl des Orts-     schriftlich zu unterzeichnen.
chaftsrats dieser Ortschaft in einer Versammlung der zum Zeit-     2.8 Gemeinsame Wahlvorschläge von Parteien und Wähler-
punkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder oder        vereinigungen sind von den jeweils zuständigen Vertretungs-
Vertreter in der Gemeinde wählen. Bei nicht mitgliedschaftlich     berechtigten jeder der beteiligten Gruppierungen nach den für
organisierten Wählervereinigungen ist eine Feststellung, dass      diese geltenden Vorschriften zu unterzeichnen (vgl. 2.6 und 2.7,
die Zahl der wahlberechtigten Anhänger dieser Wählervereini-       § 14 Abs. 2 Satz 4 und 5 Kommunalwahlordnung - KomWO -).
gung zur Bildung einer Aufstellungsversammlung auf der Orts-       2.9 Die Wahlvorschläge müssen außerdem unterzeichnet sein
chaftsebene nicht ausreicht, erst möglich, wenn die einberufe-     für die Wahl des Gemeinderats von 50 Personen
4                                               TENINGER NACHRICHTEN                                              13. Februar 2019

für die Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaft Heimbach von          sammlung (vgl. 2.3). Die Niederschrift muss Angaben über Ort
10 Personen, die im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlbe-            und Zeit der Versammlung, Form der Einladung, Zahl der er-
rechtigt sind (Unterstützungsunterschriften).                       schienenen Mitglieder oder Vertreter bzw. Anhänger und das
Dieses Unterschriftenerfordernis gilt nicht für Wahlvor-            Abstimmungsergebnis enthalten; außerdem muss sich aus der
schläge                                                             Niederschrift ergeben, ob Einwendungen gegen das Wahler-
- von Parteien, die im Landtag oder bisher schon in dem zu wäh-     gebnis erhoben und wie diese von der Versammlung behandelt
lenden Organ vertreten sind;                                        worden sind. Der Leiter der Versammlung und zwei wahlbe-
- von mitgliedschaftlich und nicht mitgliedschaftlich organisier-   rechtigte Teilnehmer haben die Niederschrift handschriftlich zu
ten Wählervereinigungen, die bisher schon in dem zu wählen-         unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber dem Vorsitzenden
den Organ vertreten sind, wenn der Wahlvorschlag von der            des Gemeindewahlausschusses an Eides statt zu versichern, dass
Mehrheit der für diese Wählervereinigung Gewählten unter-           die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge in
schrieben ist, die dem Organ zum Zeitpunkt der Einreichung des      geheimer Abstimmung durchgeführt worden sind; bei Parteien
Wahlvorschlags noch angehören.                                      und mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen
2.9.1 Die Unterstützungsunterschriften müssen auf amtli-            müssen sie außerdem an Eides statt versichern, dass dabei die
chen Formblättern einzeln erbracht werden. Die Formblätter          Bestimmungen der Satzung der Partei bzw. Wählervereinigung
werden auf Anforderung vom Vorsitzenden des Gemeinde-               eingehalten worden sind;
wahlausschusses oder, wenn der Gemeindewahlausschuss noch           - die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften (vgl.
nicht gebildet ist, vom Bürgermeister –                             2.9), sofern der Wahlvorschlag von wahlberechtigten Personen
Bürgermeisteramt Teningen                                           unterzeichnet sein muss; ggf. einschließlich der in Nummer
Wahlamt                                                             2.9.2 genannten eidesstattlichen Versicherungen nicht melde-
Hauptstraße 20, 79331 Teningen                                      pflichtiger Unionsbürger als Unterzeichner;
kostenfrei geliefert. Als Formblätter für die Unterstützungsun-     - bei der Wahl des Ortschaftsrats, wenn die Bewerber einer Par-
terschriften dürfen nur die von den genannten Personen ausge-       tei oder Wählervereinigung in einer Mitglieder-/Vertreter- oder
gebenen amtlichen Vordrucke verwendet werden. Bei der An-           Anhängerversammlung in der Gemeinde aufgestellt worden
forderung ist der Name und ggf. die Kurzbezeichnung der ein-        sind (vgl. 2.3), eine von dem für das Wahlgebiet zuständigen
reichenden Partei oder Wählervereinigung bzw. das Kennwort          Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten unterzeichnete
der Wählervereinigung anzugeben. Ferner muss die Aufstel-           schriftliche Bestätigung, dass die Voraussetzungen für dieses
lung der Bewerber in einer Mitglieder-/ Vertreter- oder Anhän-      Verfahren vorlagen; die Bestätigung kann auch auf dem Wahl-
gerversammlung (vgl. 2.3) bestätigt werden.                         vorschlag selbst erfolgen.
2.9.2 Die Wahlberechtigten, die den Wahlvorschlag unterstüt-        Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses gilt als Behörde im
zen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und          Sinne von § 156 Strafgesetzbuch; er ist zur Abnahme der Versiche-
handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind          rungen an Eides statt zuständig. Der Vorsitzende des Gemeinde-
Familienname, Vorname, Tag der Geburt und Anschrift (Haupt-         wahlausschusses kann außerdem verlangen, dass ein Unionsbür-
wohnung) des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeich-           ger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegt und
nung anzugeben. Unionsbürger als Unterzeichner, die nach § 26       seine letzte Adresse in seinem Herkunftsmitgliedstaat angibt.
Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht befreit und nicht in         2.11 Im Wahlvorschlag sollen zwei Vertrauensleute mit Na-
das Melderegister eingetragen sind, müssen zu dem Formblatt         men und Anschrift bezeichnet werden. Sind keine Vertrauens-
den Nachweis für die Wahlberechtigung durch eine Versiche-          leute benannt, gelten die beiden ersten Unterzeichner des
rung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 4 Satz 2 i.   Wahlvorschlags als Vertrauensleute. Soweit im Kommunal-
V. m. Abs. 3 KomWO erbringen. Sind die Betreffenden aufgrund        wahlgesetz und in der Kommunalwahlordnung nichts anderes
der Rückkehrregelung nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeord-           bestimmt ist, sind nur die Vertrauensleute, jeder für sich, be-
nung (GemO) wahlberechtigt, müssen sie dabei außerdem er-           rechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzuge-
klären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor Ver-      ben und Erklärungen von Wahlorganen entgegenzunehmen.
legung der Hauptwohnung aus der Gemeinde dort ihre Haupt-           2.12 Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über die
wohnung hatten.                                                     Bewerberaufstellung, eidesstattliche Erklärungen und Zustim-
2.9.3 Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag für         mungserklärungen sind auf Wunsch erhältlich beim
dieselbe Wahl unterzeichnen. Hat er mehrere Wahlvorschläge          Bürgermeisteramt Teningen
für eine Wahl unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen    Hauptstraße 20, 79331 Teningen.
Wahlvorschlägen für diese Wahl ungültig.                            3. Hinweise auf die Eintragung in das Wählerverzeichnis
2.9.4 Wahlvorschläge dürfen erst nach der Aufstellung der Be-       auf Antrag nach § 3 Abs. 2 und 4 KomWO.
werber durch eine Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerver-          3.1 Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch
sammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unter-             Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde
schriften sind ungültig.                                            verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Ver-
2.9.5 Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend             änderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre
auch für gemeinsame Wahlvorschläge.                                 Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag
2.10 Dem Wahlvorschlag sind beizufügen                              noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen oder
- eine Erklärung jedes vorgeschlagenen Bewerbers, dass er der       ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag in das
Aufnahme in den Wahlvorschlag zugestimmt hat; die Zustim-           Wählerverzeichnis eingetragen. Für die Wahl des Orts-
mungserklärung ist unwiderruflich;                                  chaftsrats setzt dies voraus, dass die in Satz 1 genannten Perso-
- von einem Unionsbürger als Bewerber eine eidesstattliche Ver-     nen am Wahltag in der Ortschaft ihre (Haupt-) Wohnung haben.
sicherung über seine Staatsangehörigkeit und Wählbarkeit sowie      3.2 Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreistags
auf Verlangen eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungs-       durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem
behörde seines Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit;       Landkreis verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit
- Unionsbürger, die aufgrund der Rückkehrregelung in § 12 Abs.      dieser Veränderung wieder in den Landkreis zuziehen oder dort
1 Satz 2 GemO wählbar und nach den Bestimmungen des § 26            ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag
Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht befreit und nicht in         noch nicht drei Monate wieder im Landkreis wohnen oder ihre
das Melderegister eingetragen sind, müssen in der o. g. eides-      Hauptwohnung begründet haben, ebenfalls nur auf Antrag in
stattlichen Versicherung ferner erklären, in welchem Zeitraum       das Wählerverzeichnis eingetragen. Ist die Gemeinde, in der
sie vor ihrem Wegzug oder vor Verlegung der Hauptwohnung            ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt
aus der Gemeinde dort ihre Hauptwohnung hatten;                     wird, nicht identisch mit der Gemeinde, von der aus der Wahlbe-
- eine Ausfertigung der Niederschrift über die Aufstellung der      rechtigte seinerzeit den Landkreis verlassen hat oder seine
Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerver-          Hauptwohnung verlegt hat, dann ist dem Antrag eine Bestäti-
13. Februar 2019                                  TENINGER NACHRICHTEN                                                            5
gung über den Zeitpunkt des Wegzugs oder der Verlegung der
Hauptwohnung aus dem Landkreis sowie über das Wahlrecht zu              Gemeinde Teningen
diesem Zeitpunkt beizufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei         Riegeler Straße 12
die Gemeinde, aus der der Wahlberechtigte seinerzeit weggezo-           79331 Teningen
gen ist oder aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat.
3.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmelde-
gesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Mel-
deregister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag                 ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG
in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen An-
trag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unions-
                                                                                      nach VOB
bürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen             Auftraggeber/          Gemeinde Teningen
nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO anzuschließen.                              Kontaktstelle/         WALD+CORBE
Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis                                            Infrastrukturplanung GmbH
müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis                                          Herr Bischler, Tel. 07229-187600
zum Sonntag, 5. Mai 2019, (keine Verlängerung möglich)
eingehen beim                                                           Bauvorhaben:           Erneuerung der Wasserleitung
Bürgermeisteramt Teningen                                                                      in der Gottlieb-Daimler-Straße,
Bahlinger Straße 30                                                                            Teningen
79331 Teningen                                                          Leistung:              Wasserleitungsverlegearbeiten
Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das
                                                                        Ausführungsfrist:      06.05.19 bis 31.10.19
Bürgermeisteramt Teningen
Bürgerbüro
                                                                        Vollständiger Text und Ausschreibungsunterlagen unter:
                                                                        www.vergabe24.de.
Hauptstraße 20
                                                                        Den vollständigen Bekanntmachungstext
79331 Teningen
                                                                                
bereit.
                                                                        www.teningen.de>Aktuelles>Ausschreibungen.
Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der An-
tragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
                                                                        Teningen, 09.02.2019
Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine
Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahl-          Heinz-Rudolf Hagenacker
schein beantragt hat.                                                   Bürgermeister

Teningen, 13. Februar 2019
Bürgermeisteramt
Heinz-Rudolf Hagenacker, Bürgermeister                                 b   Kinder- und Jugendbüro Teningen

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nur das              Kinderprogramm:
grammatikalische Geschlecht verwendet. Es sind alle Geschlech-
ter mit der Wahlbekanntmachung angesprochen.                           Apfelküchle und Masken
                                                                       Das Kinder- und Jugendbüro bietet für interessierte Grund-
                                                                       schulkinder ab sechs Jahren zweimal pro Woche ein Kinderpro-
b   Öffentliche Bekanntmachung                                         gramm an. Das Kinder- und Jugendbüro bittet, die seit dem
                                                                       neuen Jahr geänderten Uhrzeiten für das Kinderprogramm
Einladung zur Sitzung des Gemeinderates                                zu beachten. Der aktuelle Flyer ist unter www.teningen.de
                                                                       zur Ansicht oder zum Download verfügbar. Weitere Infos gibt
Am Dienstag, dem 19. Februar 2019, um 18 Uhr, findet in                es auf der Facebook-Seite des Kinder- und Jugendbüros face-
der Winzerhalle in Köndringen eine öffentliche Sitzung des             book. com/kjbteningen. Wie gewohnt kann unter pädagogi-
Gemeinderates statt.                                                   scher Anleitung des KJB-Teams gewerkelt, gebastelt, gebacken
Tagesordnung:                                                          und gekocht werden. Das gemeinsame Spielen und das Erleben
1. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Ge-           des Teninger JuZe gehören ebenfalls dazu. Die Teilnahme ist
meinderatssitzung vom 29. Januar 2019                                  kostenlos und wird durch die Gemeinde Teningen finanziert.
2. Fragen und Anregungen der anwesenden Zuhörerinnen und               Diese Woche steht das Kinderprogramm ganz unter dem Ein-
Zuhörer                                                                fluss der närrischen Jahreszeit. Am Donnerstag gibt es leckere
3. Änderung der Eintrittspreise für das Freizeitbad Teningen           Apfelküchle. Natürlich selbst gemacht. Morgen, Donnerstag,
4. Sanierungsgebiet „Ortskern II“, Ortsteil Teningen;                  14. Februar, 15 bis 17 Uhr im JuZe Teningen, Wiedlemat-
Vorstellung des Sachstandsberichts                                     tenweg 6.
5. Neubau Kindergarten Nimburg;                                        In der Bastelwerkstatt können am Freitag närrische Masken ge-
Vergabe von Projektsteuerungsleistungen                                bastelt werden. Ob gruselig, verrückt, lustig oder bunt, ganz
6. Bauanträge                                                          egal. Jedes Kind kann sich seine eigene Maske gestalten.
1) Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses mit Büronut-              Diesen Freitag, 15. Februar, 14.30 bis 16 Uhr im JuZe Tenin-
zung im Erdgeschoss, Flst.Nr. 26, Reetzenstraße 7, Ortsteil Teningen   gen, Wiedlemattenweg 6.
2) Bauvoranfrage zum Neubau eines Zweifamilien-Wohnhauses
mit zwei Garagen, Flst.Nr. 2114, Im Hinterfeld, Ortsteil Heimbach
3) Neubau von zwei Dachgauben und zwei Balkonen an beste-              b   Am 25. Februar
hendes Mehrfamilienwohnhaus, Flst.Nr. 4134, Kandelstraße 18,
Ortsteil Teningen                                                      Standesamt geschlossen
7. Fragen und Anregungen der anwesenden Zuhörerinnen und
Zuhörer                                                                Aufgrund einer Fortbildung ist das Standesamt am Montag,
8. Anfragen und Bekanntgaben                                           25. Februar, ganztags geschlossen.
Die Bevölkerung ist hierzu herzlich eingeladen.

Heinz-Rudolf Hagenacker                                                 Amtsblatt auch jeden Mittwoch unter
Bürgermeister                                                           www.teningen.de
6                                             TENINGER NACHRICHTEN                                                   13. Februar 2019

b   Teninger Nachrichten am 27. Februar                                               Büro im JuZe Teningen »Janine Schmidt« 0151/28700777
                                                                                      Büro im Spüro » Philipp Grangé« 0160/6091947
Geänderter Redaktionsschluss                                                          www.teningen.de  kjb@teningen.de
                                                                                      www.facebook.com/kjbteningen

                                                                                      Unsere Angebote
Der Redaktionsschluss für die Teninger Nachrichten für die Ka-
lenderwoche 9/2019 wird aus redaktionellen Gründen auf
Montag, 25. Februar, 8 Uhr, vorverlegt. Zu spät eingegange-      Für alle Kinder
ne Artikel können nicht berücksichtigt werden.                   DO    15.00 – 17.00 Uhr     Basteln/ Kochen im JuZe Teningen
                                                                                             (Wiedlemattenweg 6)
                                                                 DO    ab 16.00 Uhr          Kino im JuZe Teningen
                                                                                             (1x/ Monat statt Basteln/Kochen)
b   Teninger Nachrichten am 6. März                              FR    14.30 – 16.00 Uhr     Basteln/Kochen im JuZe Teningen
                                                                 Von 10 bis 14 Jahren
Geänderter Redaktionsschluss                                     FR    16.30 – 18.00 Uhr     Offene Tür im JuZe Teningen
Der Redaktionsschluss für die Teninger Nachrichten für die Ka-   Für Mädchen ab 14 Jahren
lenderwoche 10/2019 wird aus redaktionellen Gründen auf          DO 18.00 – 19.00 Uhr Mädchengruppe „Projekt 2000“
Freitag, 1. März, 10 Uhr, vorverlegt. Zu spät eingegangene                                im JuZe Teningen
Artikel können nicht berücksichtigt werden.                      Öffnungszeiten Jugendzentren (für alle ab 14 Jahre)
                                                                 Jugendtreff Teningen    FR 20.00 – 24.00 Uhr
                                                                 Jugendkeller Köndringen FR 19.00 – 24.00 Uhr (und nach Bedarf)
b   Fundbüro
                                                                 Jugendclub Heimbach     FR 20.00 – 24.00 Uhr
                                                                                         SA 20.00 – 24.00 Uhr
Fundräder                                                        Jugendclub Nimburg      MO 19.00 – 22.00 Uhr
Fundräder können Montag bis Donnerstag von 14 bis 16 Uhr                                 MI 19.00 – 21.00 Uhr
und Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr beim Bauhof Tenin-                             FR 19.00 – 24.00 Uhr
gen (Wiedlemattenweg 16, 79331 Teningen) abgegeben wer-
den.
  Die Fundräder aus den Ortsteilen können auch auf den Ver-
waltungsstellen Köndringen und Nimburg sowie auf dem             Amtsblatt auch jeden Mittwoch unter
Ortschaftsamt Heimbach zu den Öffnungszeiten abgegeben           www.teningen.de
werden.
13. Februar 2019                              TENINGER NACHRICHTEN                                                             7
Öffentliche Bekanntmachung                                       Gemeinde Teningen in der Zentscheuer (Fachbereich 2 im Ober-
                                                                 geschoss), Bahlinger Straße 30, 79331 Teningen abgegeben
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen         werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen
Bebauungsplans „Wilhelmstraße II“ im beschleunigten              mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers
Verfahren nach § 13a BauGB                                       zweckmäßig.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Teningen hat am              Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebe-
16.10.2018 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs.1        ne Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleit-
BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bau-      plan unberücksichtigt bleiben können.
vorschriften „Wilhelmstraße II“ im beschleunigten Verfahren
nach § 13a BauGB aufzustellen. In der Sitzung am 29.01.2019      Gemeinde Teningen, den 13.02.2019
hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans „Wil-
helmstraße II“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufge-       Heinz-Rudolf Hagenacker
stellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen,    Bürgermeister
diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Ziele und Zwecke der Planung

                                                                  U
In den letzten Jahren ist in der Gemeinde Teningen und der Re-
gion ein Bevölkerungswachstum zu verzeichnen. Dies führt zu
einer erhöhten Nachfrage auf dem lokalen Wohnungsmarkt.                      Bekanntmachung
Durch die vorliegende Planung besteht die Chance, im Sinne der
Innenentwicklung, nachzuverdichten und Wohnraum zu schaf-
fen. Der Entwurf des Bebauungsplans sieht dabei die Schaffung    b   Kontaktstelle Frau und Beruf
von zwei Baugrundstücken vor.
Das Plangebiet liegt im Westen der Gemeinde Teningen. Im         Kostenloses Beratungsangebot
Nordwesten grenzt die Wilhelmstraße an, über welche das
Plangebiet erschlossen wird. Im Norden, Osten und Süden          für Frauen zu beruflichen Fragen
grenzt das Plangebiet an bestehende Wohnbebauung. Der Gel-       Die Kontaktstelle Frau und Beruf Freiburg - Südlicher Oberrhein
tungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 994 m² und um-    berät seit mehr als 20 Jahren Frauen zu beruflichen Themen. Ab
fasst die Flurstücke Nr. 384 und 313.                            Januar werden im Haus am Festplatz des Landratsamtes Em-
Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:   mendingen wieder Beratungstermine zu Fragen der beruf-
                                                                 lichen Orientierung, Wiedereinstieg, Neuorientierung, Berufs-
                                                                 wahl, Aus- und Weiterbildung, Stellensuche und Bewerbung
                                                                 angeboten.
                                                                    Wer Interesse an einem persönlichen Beratungstermin hat,
                                                                 kann sich gerne bei der Kontaktstelle Frau und Beruf unter Te-
                                                                 lefon 0761 / 201-1731 anmelden. Freie Beratungstermine gibt es
                                                                 am 20. Februar von 8.30 bis 13 Uhr. Die Beratungen finden im
                                                                 Haus am Festplatz des Landratsamtes Emmendingen, Schwarz-
                                                                 waldstraße 4 (Zimmer 136, erstes Obergeschoss) statt. Die Be-
                                                                 ratung ist kostenlos, vertraulich und neutral.
                                                                    Die Kontaktstelle Frau und Beruf Freiburg – Südlicher Ober-
                                                                 rhein wird im Rahmen des Landesprogramms Kontaktstellen
                                                                 Frau und Beruf vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und
                                                                 Wohnungsbau Baden-Württemberg finanziell gefördert. Wei-
                                                                 tere Informationen zum Angebot und zur Arbeit der Kontakt-
                                                                 stelle Frau und Beruf unter www.frauundberuf.freiburg.de.

                                                                 b   Agentur für Arbeit Freiburg

                                                                 Erfolgreich verhandeln
                                                                 Am Donnerstag, 21. Februar, informiert Sonja Saad, wie man
Bebauungsplan Wilhelmstraße II Teningen                          mit Methoden der Mediation erfolgreich verhandelt und Kon-
                                                                 flikte löst. Die Veranstaltung beginnt um 14.30 Uhr im Berufsin-
Verfahren                                                        formationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Freiburg, Lehe-
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wilhelmstraße II“            ner Straße 77. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung
wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebau-        nicht erforderlich. Ob mit dem Chef, den Kollegen, mit Kunden
ungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Um-       oder Lieferanten, sogar in der Familie – täglich gibt es Situatio-
weltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlich-   nen, in denen verhandelt wird. Der Vortrag beschäftigt sich mit
keit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öf-      der Vorbereitung und den Phasen von Verhandlungen, der in-
fentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme            neren Haltung, mit relevanten Aspekten der Kommunikations-
gegeben.                                                         psychologie, mit Gesprächskillern und mit dem Umgang
Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvor-       schwieriger Verhandlungspartner.
schriften wird mit Begründung vom 21.02.2019 bis ein-                Sonja Saad, Diplom-Betriebswirtin (FH), ist selbstständige
schließlich 22.03.2019 (Auslegungsfrist)im Foyer der Zehnt-      Mediatorin (BM) und zertifizierter Coach (IfBE) mit Sitz in Riegel
scheuer (Erdgeschoss), Bahlinger Straße 30, 79331 Teningen,      am Kaiserstuhl.
während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.             Die Veranstaltung ist Teil der von Elsa Moser organisierten
Alle Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde        Vortragsreihe BiZ & Donna. Als Beauftragte für Chancengleich-
unter https://www.teningen.de/,Lde/home/bauen+und+wirt-          heit am Arbeitsmarkt berät sie in der Agentur für Arbeit Frei-
schaft/bauleitplanung.html eingesehen werden.                    burg in übergeordneten Fragen der Frauenförderung, der
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder münd-      Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt und
lich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Verwaltung der   der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
8                                               TENINGER NACHRICHTEN                                            13. Februar 2019

b   Landratsamt Emmendingen                                         Polizei sucht Zeugen und den Fahrer
Vortrag: Schmerzfrei unterwegs                                      eines silbernen Mercedes-Kombi
                                                                    Die Polizei sucht Zeugen zu einer Unfallflucht in der Hinden-
durch moderne Hüft- und Kniegelenke                                 burgstraße am Dienstagmorgen, 5. Februar, gegen 8.30 Uhr.
Viele Menschen leiden unter Arthroseschmerzen ihrer Hüft-           Dort war ein silberner Mercedes-Kombi, C-Klasse, älteres Bau-
und Kniegelenke und sind dadurch in ihrem täglichen Leben           jahr, mit EM-Kennzeichen, gegen einen geparkten Pkw Peu-
und auch in ihrer sportlichen Aktivität erheblich eingeschränkt.    geot geprallt.
Der Einsatz künstlicher Gelenke führt zur Linderung der Be-            Der bislang unbekannte Fahrer hielt kurz an, fuhr dann je-
schwerden, erhöhter Beweglichkeit, verbesserter Belastungsfä-       doch weiter, ohne sich um den angerichteten Schaden zu küm-
higkeit und Steigerung der Lebensqualität.                          mern. Der Vorfall wurde beobachtet. Nun bittet das Polizeire-
   Dr. Peter Fichtner, Ärztlicher Leiter der Abteilung für Ortho-   vier Emmendingen um weitere Zeugenhinweise unter Telefon
pädie und Unfallchirurgie und Koordinator des zertifizierten        07641 / 582-0.
Endoprothetikzentrums am Kreiskrankenhaus Emmendingen,
informiert am Dienstag, 19. Februar, um 19 Uhr im Nebenge-
bäude des Kreiskrankenhauses Emmendingen (Haus C, im Ver-           Einbruch in das Vereinsheim
anstaltungsraum U 1) über die heutigen Therapiemöglichkei-
ten durch Einsatz verschiedener moderner Endoprothesen an           des FV Nimburg
Hüft- und Kniegelenk. Weiterhin werden der Ablauf der Be-           Im Zeitraum zwischen Dienstagnachmittag, 5. Februar, und
handlung vom Erstkontakt mit dem Operateur bis zur Rehabili-        Mittwochnachmittag, 6. Februar, wurde in die Räumlichkeiten
tation und die zu erwartenden Ergebnisse auf die Lebensquali-       des FV Nimburg an der Waidplatzstraße eingebrochen. Die Tä-
tät vorgestellt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, der Ein-    ter durchsuchten das Objekt nach möglichem Diebesgut und
tritt ist frei.                                                     entwendeten letztlich eine Geldkassette. Hinweise zu dem Ein-
                                                                    bruch nimmt das Polizeirevier Emmendingen, Telefon 07641 /
                                                                    582-0, entgegen.
Im März Info-Veranstaltungen zum
„Gemeinsamen Antrag FIONA 2019“
Das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Emmendingen bie-
tet im März im „Haus am Festplatz“ des Landratsamtes Emmen-
dingen (Schwarzwaldstraße 4 in Emmendingen) Info-Veran-
staltungen zum „Gemeinsamen Antrag – FIONA 2019“ an.
   Vier Termine stehen zur Auswahl, jeweils von 15 bis 18 Uhr:
Freitag, 8. März, Donnerstag, 14. März, Freitag, 15. März und
Freitag, 22. März. Eine Anmeldung ist wegen jeweils begrenzter
Teilnehmerzahl zwingend erforderlich unter Telefon 07641 /
451-9110.

Gelbe Säcke bei Sturm sichern
Wenn es stürmt, hat dies auch Auswirkungen auf die Gelben Sä-
cke. Die draußen stehenden Gelben Säcke werden bei Wind und
Sturm oft zerfetzt und der Inhalt in den Straßen verstreut. Die
Verpackungen, Folien, Dosen, Becher und andere Kunststofftei-
le landen bei Sturm oft auch in der Landschaft und in Gewäs-
sern. In ihrem Umwelttipp bitten die Abfallwirtschaft und der
BUND-Regionalverband Südlicher Oberrhein deshalb darum,
bei einer Sturmwarnung die Gelben Säcke „nicht in den Wind“
zu stellen, vernünftig zu sichern oder lieber noch einmal bis zum
nächsten – sturmfreien – Abholtermin zu lagern. Die Gelben Sä-
cke sollten generell immer erst zum Abholtermin und nicht
schon Tage vorher an den Straßenrand gestellt werden.

b   Polizeipräsidium Freiburg

Präventionstipps der Woche der Polizei
zum Thema „Einbruchschutz“
Die Fakten: Tresore gelten als besonders widerstandsfähig und
eignen sich für die Aufbewahrung von Geld, Dokumenten und
Schmuck.
   Die Tipps: Der Tresor sollte mindestens die VDS-Klasse 0 auf-
weisen. Die Verschraubung des Tresors ist unabdingbar (Gefahr                  Unsere Jubilare
der Mitnahme). Tresore können auch Dokumente vor Brandein-
wirkung schützen.
   Das Angebot: Die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle des
Polizeipräsidiums Freiburg bietet eine kostenlose und neutrale      Teningen
sicherungstechnische Beratung vor Ort an. Terminvereinba-           14.02. Bernhard Schneider, Kandelstraße 25 (70 Jahre)
rung: Telefon 0761 / 29608-25. Die Polizei möchte, dass die Be-     15.02. Charlotte Bittel, Belchenstraße 13 (80 Jahre)
völkerung sicher lebt!                                              15.02. Elfriede Zeller, Nimburger Weg 29 (75 Jahre)
13. Februar 2019                                   TENINGER NACHRICHTEN                                                                  9

b   Jugendfeuerwehr

Probe am 20. Februar
Die nächste Probe der Jugendfeuerwehr Teningen findet am
Mittwoch, 20. Februar, um 18.30 Uhr statt. Treffpunkt ist um 18
Uhr an den Gerätehäusern in den Ortsteilen. Interessierte Ju-
gendliche ab neun Jahre können jederzeit an den Proben teil-
nehmen.

 î           Volkshochschule aktuell                                    b    Evangelische Kirchengemeinde Teningen

                                                                        Eine-Welt-Stand beim Kirchkaffee
Warum eine achtsame Sprache innerhalb der Familie be-                   Beim Kirchkaffee, am kommenden Sonntag, 17. Februar, ist
deutsam ist! (10000)                                                    auch wieder der Eine-Welt-Stand mit fair gehandelter Ware
Leitung: Christine Schmieder. Emmendingen, Familienzentrum              aufgebaut. Hier können Kaffee, Tee, Reis, Zucker, Schokolade
Bürkle-Bleiche, Rosenweg 3, Montag, 25.2., 19 bis 20.30 Uhr.            sowie ein reichhaltiges Angebot an Kunstgewerbe wie
Das kleine Gespenst (25860/182) Schattenspiel für Kinder                Schmuck zu fair gehandelten Preisen erworben werden.
von 5 - 8 Jahren Leitung: Martina Sailer, Diplom-Sozialpädago-
gin (FH). Emmendingen, VHS-Schulungszentrum, Schwarz-
waldstraße 3, Samstag, 16.2., So., 17.2., 9-12.30 Uhr.
Zeichenkurs für Kinder von 7 - 11 Jahren (23428)
Leitung: Zoja Elchlepp. Denzlingen, Brückleackerschule, Grüner
Weg 10, Raum 12, zehnmal dienstags, 16-17.30 Uhr, Beginn: 19.2.
Kindertheater (25890) für Kinder von 8 - 14 Jahren
Leitung: Gregor Marstaller. Denzlingen, Hort an der Brücklea-
ckerschule, Stuttgarter Straße 28, Bewegungsraum, zehnmal
dienstags, 17.15 bis 18.45 Uhr, Beginn: 19.2.
Schnuppertag Fitness & Bewegung (32000) Leitung: Mari-
lyn Gonzales-Walstrohm, Zumba-®, Bokwa-®, Piloxing®-, Salsa-
tion-, deepWork®-Trainerin, Shadowboxer-Instructor. Emmen-
dingen, VHS-Haus, Am Gaswerk 3, Samstag, 16.2., 15-17.30 Uhr.
Gelassenheit beginnt im Kopf - Gute-Laune-Morgen mit
Achtsamkeit (31018) Leitung: Britta Maria Koch-Jeschall, Yo-
ga- und Entspannungstrainerin für Kinder, Kursleiterin für Au-
togenes Training, Progressive Muskelentspannung und Klang-
massage. Emmendingen, Musikschule, Am Gaswerk 5, achtmal
montags, 9.45 bis 11 Uhr, Beginn: 18.2.
Körper in Balance (32228M)                                                                                       Metzgerei Feißt GmbH
                                                                                                                   Am Kronenplatz
Leitung: Megumi Kümmel-Saito, Yogalehrerin (RYS 200) & Er-                                                         Riegeler Straße 2
nährungscoach (IST). Teningen, Storchenhof, Bahlinger Straße                                                       79331 Teningen
25, Raum 1, 15 Mal montags, 18.30 bis 19.30 Uhr, Beginn: 18.2.                                                    Tel. 0 76 41 / 84 46
Yoga für Mamas – Mamasté (31118)                                                                                       Fax 84 80
Kräftigung und Aufbau nach der Schwangerschaft                              Unser Angebot für Sie vom 14. bis 16.2.2019
Leitung: Birgit Hug, Lehrerin für Hatha-Vinyasa Yoga, Yoga Alli-            saftig am Knochen gereift, aus eigener Zerlegung
ance zertifiziert, zertifizierte Yin- und Baby-Yogalehrerin, Lehrerin       Kalbskotelette                                 100 g   d 2,49
für ayurvedische Babymassage. Emmendingen, Musikschule, Am                  Schweinekotelette                              100 g   d 0,77
Gaswerk 5, siebenmal dienstags, 10.35 bis 12.05 Uhr, Beginn: 19.2.
Pilates (32120M) - Anfänger & Wiedereinsteiger                              zum Vesper, mit grobem Pfeffer
Leitung: Corinna Limbach-Eichholz, Pilatestrainerin, Fitness-               Pfefferle                                      100 g   d 1,75
trainerin B-Lizenz. Teningen, Storchenhof, Bahlinger Straße 25,             geschnitten oder auch die „Kleine“
Raum 1, 15 Mal dienstags, 17.45 bis 18.45 Uhr, Beginn: 19.2.                Rauchlyoner                                    100 g   d 1,15
Englisch (A1) (42110) - Anfänger ohne Vorkenntnisse                         auf’s Brot
Lehrbuch: Easy English, A1, Lektion 1.                                      Paprikalyoner                                  100 g   d 1,15
Leitung: Yulivee Corinna Joswig, Kenzingen, Grundschule,                    aus Tirol
Schulstraße 8, 15 Mal montags, 20 bis 21.30 Uhr, Beginn: 25.2.              Steinsalzkäse 50% F. i.Tr.                     100 g   d 2,19
Digitalkamera für Einsteiger (55020)
                                                                            mit Mandarinchen und Walnüssen
Mit der richtigen Einstellung zum perfekten Bild
Leitung: Martin Ziaja. Emmendingen, VHS-Haus, Am Gaswerk 3,                 Waldorfsalat                                   100 g   d 1,35
Mittwoch, 20.2., 18 bis 21 Uhr.                                                            ... und für die schnelle Küche
Anmeldung bei der Geschäftsstelle der VHS Nördlicher Breis-
                                                                            für Sie hausgemacht zum Wärmen:
gau, 79312 Emmendingen, Am Gaswerk 3, Telefon 07641 / 9225-                                                                    CHTES
                                                                            SAUCE BOLOGNESE, GULASCH, RINDERROULADEN, EINGEMA
0, Fax 07641 / 9225-33, E-Mail: info@vhs-em.de, Internet                    KALBFLEISCH, GULASCHSUPPE, BRATENSAUCE & FLEISCHBRÜHE!
www.vhs-em.de.                                                                                PARTYSERVICE
10                                              TENINGER NACHRICHTEN                                               13. Februar 2019

b   LandFrauenverein Köndringen-Teningen                            b   Schwarzwaldverein Teningen

Ostermarktbesprechung                                               Am Sonntag, 24. Februar, dem Frühling
Am Dienstag, 19. Februar, trifft man sich um 19.30 Uhr im           entgegen wandern
„Kartoffelhof“ (Emil-Schindler-Stadion) in Teningen zur Oster-      Die Ortsgruppe Teningen bietet unter der Leitung von Wander-
marktbesprechung.                                                   führerin Heidi Peschel eine Vorfrühlingswanderung über den
                                                                    Ostrand des Kaiserstuhls an.
                                                                       Wanderstart ist in Riegel. Vorbei an kulturellen und botani-
b   Förderverein Anwesen Menton                                     schen Highlights gelangen die Teilnehmer in rund drei Stunden
                                                                    bei moderater Steigung über den Winzerweg nach Bahlingen
Vitrinen-Ausstellung für Sammler                                    und wandern dort durch die Rebberge und über Äcker und Wie-
                                                                    sen zurück zum Nimburger Bahnhof.
im Heimatmuseum Menton                                                 Insgesamt beträgt die Wanderstrecke circa elf Kilometer. Ge-
Das Heimatmuseum Menton hat durch Umstrukturierung der              gen Ende der Wanderung ist eine Einkehr vorgesehen. Ein Ruck-
Ausstellung noch leer stehende Vitrinen. Der Vorstand kann          sackvesper und Getränke sollten mitgenommen werden. Festes
sich vorstellen, diese mit Sammelobjekten von Sammlern aus          Schuhwerk und der Witterung entsprechende Kleidung sind
der Region kostenlos zu füllen und den Sammlern damit in einer      anzuraten.
zu vereinbarende Zeit eine Plattform für die Sammler-Leiden-           Gäste sind wie immer herzlich willkommen. Treffpunkt ist um
schaft zu bieten. An besonderen Veranstaltungen oder beim           10 Uhr am Bahnhof Nimburg.
Öffnungssonntag am ersten Sonntag im Monat im Sommer-                  Bitte unter Angabe von Regiokartenbesitz bis 21. Februar
halbjahr ist dies eine gute Gelegenheit, die Sammelobjekte vor-     telefonisch unter 07641 / 9626284 anmelden.
zustellen und der Öffentlichkeit näher zu bringen. Bei Interesse
kann man sich beim ersten Vorsitzenden Lothar Kniefeld unter
der Telefonnummer 07641 / 2153, oder bei Christel Stelzer unter     Wandern am Schmutzige Dunschdig
Telefon 07641 / 51692 melden. Kontakt auch unter: www.men-
ton-heimatmuseum.jimbo.com                                          Die Ortsgruppe bietet am Donnerstag, 28. Februar, eine kleine
                                                                    Wanderung mit circa vier Kilometern um Nimburg an. Die Füh-
                                                                    rung obliegt Hermann Jäger. Im Anschluss trifft man sich im
Förderverein Anwesen Menton                                         Gasthaus Kaiserstuhl zu hausgemachten Fasnetsküchli und Kaf-
                                                                    fee.
benötigt dringend Unterstützung                                        Zum frühen Abend gibt es noch Schäufele mit Kartoffelsalat.
Ein besonderes „Anwesen“ liegt im Zentrum des Dorfes, das es        Der Nachmittag ist gespickt mit munteren Fasnetvorträgen,
wert ist zu pflegen und zu hegen. Damit auch künftige Genera-       Vorträge sind von jedermann willkommen. Auch Gäste sind
tionen sich noch eine Vorstellung vom Leben Ende des 19. An-        herzlich willkommen. Die Platzzahl ist begrenzt, daher frühzei-
fang des 20. Jahrhunderts machen können. Gemeint ist die ein-       tige Anmeldung, wer Interesse hat.
zigartige Hofanlage „Menton“, das von der letzten Besitzerin           Wer mit einer Gruppe aus Teningen nach Nimburg wandern
Helene Menton in den 1980er Jahren so verlassen wurde, wie sie      will, trifft sich um 12 Uhr bei der Bäckerei Ritter, die anderen um
jahrzehntelang darin gewohnt hat. Viel Zeit und Arbeit wurde        13.30 Uhr am Rathaus in Nimburg. Nichtwanderer treffen um 15
von engagierten Helfern investiert, um das Wohngebäude und          Uhr im Gasthaus zum Kaiserstuhl ein.
den Wirtschaftsgebäuden dem Publikum zugänglich zu ma-                 Anmeldung, auch wegen der Essensplanung, ist erforder-
chen und interessante Geschichten aus der Vergangenheit zu          lich bis Montag, 25. Februar, bei Renate Geisert, Telefon
erzählen. Leider werden auch die engagierten Vereinsmitglie-        07641 / 41783 oder E-Mail: ganz-geisert@arcor.de.
der immer älter und sehnen sich danach, die vielfältigen aber
immer lohnenswerten Aufgaben in jüngere Hände übergeben
zu können. Aktuell sucht die wegen beruflicher Veränderung,         b   Däninger Dübbaggeischder
aus gesundheitlichen Gründe und Sterbefälle geschrumpfte
Vorstandschaft unter der Leitung von Lothar Kniefeld dringend       Termine für kommendes Wochenende
Menschen, die sich für den Erhalt dieses besonderen „Anwe-
sen“ starkmachen wollen. Der zeitliche Aufwand ist gegenüber        Am kommenden Samstag, 16. Februar, sind die Dübbag-
den Anfangszeiten längst nicht mehr so groß. Abläufe haben          geischder beim Zunftabend der Kindringer Ruäbsäck in Kön-
sich mit den jahrelangen Erfahrungswerten etabliert. Dennoch        dringen. Der Zunftabend beginnt um 20.01 Uhr und die Anreise
sind neue Ideen immer willkommen, um neuen Rückenwind in            erfolgt privat.
die Präsentation des Heimatsymbols zu bekommen. Das Vor-               Am kommenden Sonntag, 17. Februar, sind die Geischder
standsteam freut sich über jeden Anruf zum Erstkontakt bei Lo-      ebenfalls beim Umzug der Kindringer Ruäbsäck in Köndringen.
thar Kniefeld, Telefon 07641 / 2153, oder Christel Stelzer, Tele-   Der Umzug beginnt um 14.01 Uhr und die Anreise erfolgt privat.
fon 079641 / 51692. Kontaktaufnahme auch unter: www.men-
ton-heimatmuseum.jimbo.com. Gerne kann man auch zur
Mitgliederversammlung am 12. April 2019 um 19 Uhr in die Kro-       b   Däninger Seegrasrupfer
ne (Metzgerei Feißt) Teningen kommen.
                                                                    Fasnettermin am Wochenende
                                                                    Am kommenden Samstag, 16. Februar, sind die Däninger See-
                                                                    grasrupfer beim Zunftabend der Kindringer Ruäbsäck eingela-
                                                                    den. Treffpunkt ist um 18.30 Uhr bei Karen.
                                                                    Am kommenden Sonntag, 17. Februar, ist um 10 Uhr Treff-
                                                                    punkt in Köndringen zum Narrengottesdienst. Danach geht es
                                                                    zum Jubiläumsumzug der Kindringer Ruäbsäck.
                                                                    Vorankündigung:
                                                                    Am 28. Februar findet der Hemdglunkerumzug mit anschlie-
                                                                    ßendem Narrentreiben in der Schapfe-Stube, ehemals Hasen-
                                                                    heim, statt.
13. Februar 2019                               TENINGER NACHRICHTEN                                                        11
  Ordnungsamt Teningen informiert
 Merkblatt für Hundebesitzer
 zum Leinenzwang und zur
 Beseitigungspflicht für Hundekot
 Zum Schutz vor den Gefahren durch frei laufende Hunde
 und zur Sauberhaltung unserer Grünflächen hat die Ge-
 meinde durch eine Polizeiverordnung in verschiedenen
 Gebieten einen Leinenzwang für Hunde angeordnet und
 generell festgelegt, dass die Hundebesitzer und -führer
 verpflichtet sind, den Hundekot zu beseitigen. In diesem
 Merkblatt möchten wir Sie über die bestehenden Regelun-
 gen informieren und Sie bitten, die polizeilichen Ge- bzw.
 Verbote zu beachten. Die Polizeiliche Umweltschutzverord-
 nung vom 29.11.2006 (§§ 11 und 12) legt dazu Folgendes          b   Von Sonntag bis Mittwoch
 fest:
 Leinenzwang:                                                    Bibeltage in Köndringen
 Im Innenbereich/Ortsetter (§§ 30 bis 34 Baugesetzbuch)          Vom 18. bis 20. Februar finden in Köndringen im Gemeinschafts-
 sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der         haus der Liebenzeller Gemeinschaft, Am Kindergarten 8, Bibel-
 Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung         tage mit Pfarrer Dr. Hartmut Schmid, Vorsitzender des Lieben-
 einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann,      zeller Gemeinschaftsverbandes, statt. Das Thema der Bibeltage
 nicht frei umherlaufen.                                         ist „Hiob – Warum lässt Gott Leid zu und wie gehen wir mit
 Der Leinenzwang wird zusätzlich für folgende Bereiche an-       Leid um?“. Start ist am kommenden Sonntag, 17. Februar,
 geordnet:                                                       um 14 Uhr im Gemeinschaftshaus der Liebenzeller Ge-
 1. auf der linken (südwestlichen) Elzdammseite (Geh- und        meinschaft Emmendingen, Steinstraße 10, mit einem
    Radweg auf der Dammkrone einschließlich eines 5 Me-          Gottesdienst; an den anderen Tagen um 19.30 Uhr in Kön-
    ter breiten Streifens unterhalb der Dammkrone) ab            dringen.
    Gemarkungsgrenze Emmendingen über die La-Ravoire-                Sonntag: Muss auch der Gerechte leiden? (Hiob 1-2). Mon-
    Brücke/L 114 bis zur Köndringer Elzbrücke/Elzstraße;         tag: Das Ringen um die „Warum-Frage“ (Hiob 3-27). Dienstag:
 2. auf dem Schwammweg bis Einmündung Verbindungs-               Die Bedeutung seelsorgerlicher Hilfe im Leiden (Hiob 32-37).
    weg „Maiwäldele“, auf dem Verbindungsweg und dem             Mittwoch: Auf Gottes Antwort kommt es an (Hiob 38-42). Alle
    Maiwäldeleweg.                                               Interessierten sind ganz herzlich eingeladen.
 Beseitigungspflicht für Hundekot:
 Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen,
 dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün-         b   Kleintierzuchtverein C108 Köndringen
 und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrich-
 tet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich          Hauptversammlung am Samstag
 zu beseitigen. Dies gilt auch für alle Spielplätze in der Ge-
 meinde.                                                         Am Samstag, 23. Februar, findet um 20 Uhr im Vereinsheim in der
 Betretungsverbot der freien Landschaft während                  Winzerhalle in Köndringen die Hauptversammlung des Klein-
 der Vegetationsperiode                                          tierzuchtvereins C108 Köndringen statt.
 Ein Recht auf Erholung in der freien Landschaft steht je-       Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Totengedenken; 3. Bericht des
 dermann zu. Allerdings besteht während der Vegetations-         Schriftführers; 4. Bericht des Rechners; 5. Bericht der Kassenprü-
 periode, d.h. ab April ein Betretungsverbot von landwirt-       fer; 6. Bericht des Zuchtwerbewarts Kaninchen; 7. Bericht des
 schaftlichen Flächen gemäß § 44 des Naturschutzgesetzes.        Zuchtbuchführers; 8. Bericht des Zuchtwerbewarts Geflügel; 9.
 So dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen in der Zeit       Bericht des Jugendleiters; 10. Bericht des ersten Vorstandes; 11.
 zwischen Saat und Ernte, bei Grünland in der Zeit des Auf-      Ehrungen; 12. Termine 2019; 13. Wünsche und Anträge; 14. Ge-
 wuchses und der Mahd beziehungsweise Beweidung nicht            mütlicher Teil. Hierzu werden alle Ehrenmitglieder, Mitglieder
 betreten werden. Dies gilt natürlich nicht nur für den Men-     und alle Freunde und Gönner des Vereins herzlich eingeladen.
 schen, sondern auch für mitgeführte und zu beaufsichti-
 gende Hunde.
 Ordnungswidrigkeiten:                                           b   Musikverein Winzerkapelle Köndringen
 Verstöße gegen die genannten Vorschriften können mit
 einer Geldbuße bis zu 1.000,00 z, bei Verstößen gegen           Generalversammlung am 22. Februar
 das Naturschutzgesetz mit einer Geldbuße bis zu 15 000,00
                                                                 Die Generalversammlung des Musikvereins Winzerkapelle Kön-
 Euro geahndet werden.
                                                                 dringen für das Vereinsjahr 2018 findet am Freitag, 22. Februar,
                                                                 um 20 Uhr im „Haus der Musik“, Hauptstraße 3 b, statt.
                                                                 Es ist eine gute Gelegenheit, hinter die Kulissen der Winzerka-
                                                                 pelle zu schauen. Informative Berichte mit Bilduntermalung be-
                                                                 reichern die Veranstaltung.
                                                                 Tagesordnung: Musikalische Eröffnung; Begrüßung; Totenge-
                                                                 denken; Präsentation Jahresablauf; Präsentation Ausbildung;
                                                                 Rück- und Ausblick des Dirigenten; Kassenbericht der Rechne-
                                                                 rin; Bericht der Kassenprüfer/in; Entlastung des Gesamtvorstan-
                                                                 des; Ehrungen; Verschiedenes; Die Gäste haben das Wort; Musi-
                                                                 kalischer Abschluss. Zu dieser trotz der gesetzlich vorgeschrie-
                                                                 benen Abläufe sicher kurzweiligen Generalversammlung lädt
                                                                 die Winzerkapelle alle Interessierten auf das Herzlichste ein.
Sie können auch lesen