Schriftliche Kleine Anfrage - Hamburgische Bürgerschaft

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BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                                    Drucksache    22/4897
22. Wahlperiode                                                                            28.06.21
                                                                                        Neufassung

                       Schriftliche Kleine Anfrage
           der Abgeordneten Dr. Stephanie Rose und Olga Fritzsche (DIE LINKE)
                                     vom 11.06.21

                            und   Antwort des Senats

      Betr.:   Mehr Privatinsolvenzen in Hamburg: Was macht die Stärkung der
               Schuldnerberatungen?

      Einleitung für die Fragen:
               Laut dem Schuldenbarometer des Informationsdienstes CRIF Bürgel GmbH
               sind die Privatinsolvenzen im 1. Quartal 2021 sprunghaft angestiegen. Dem­
               nach gehört Hamburg zu den Spitzenreitern bei Privatinsolvenzen. Hier gab
               es in den ersten drei Monaten des Jahres 57 Insolvenzfälle je 100.000 Ein­
               wohnern/-innen. Um dem erhöhten Bedarf nach Schuldnerberatungen gerecht
               zu werden, hat die Bürgerschaft Anfang des Jahres beschlossen, den Ausbau
               der Beratungsstellen zu fördern und ein Ausbildungsprogramm zu etablieren
               (Drs. 22/2991).
               Wir fragen den Senat:
      Einleitung für die Antworten:
      Die zuständige Behörde beobachtet regelmäßig die Zahl der Insolvenzanträge, wertet
      Daten und Studien aus und steht hierzu in einem steten Dialog mit den Schuldnerbera­
      tungsstellen in Hamburg. Der derzeitige Anstieg ist vor allem eine Folge der im Dezem­
      ber 2020 in Kraft getretenen Reform des Insolvenzrechts. Um von dieser Gesetzesre­
      form mit einer Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre zu profi­
      tieren, haben viele Schuldnerinnen und Schuldner im letzten Jahr ihre Anträge zurück­
      gehalten. Dementsprechend hat die Sozialbehörde bereits Ende 2020 die Kapazitäten
      der Schuldnerberatung gestärkt: Das Auftragsvolumen der öffentlich geförderten Bera­
      tungsstellen wurde zum 01.01.2021 erhöht.
      Im Hinblick auf die Zunahme coronabedingter Verschuldungen hat die Sozialbehörde
      darüber hinaus im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms zur Bewältigung der Folgen
      der COVID-19-Pandemie (siehe Drs. 22/2732) ein Programm zur Stärkung der Schuld­
      nerberatung gestartet. Dieses sieht für alle Ratsuchenden die Möglichkeit zur Inan­
      spruchnahme der Schuldnerberatung durch einen Zuschuss zu den Beratungskosten
      sowie die Qualifizierung von Nachwuchsberatungskräften bei den Schuldnerberatungs­
      stellen vor. Zum Corona-Arbeitsmarktprogramm siehe auch Bericht an die Bürger­
      schaftspräsidentin vom 26. April 2021 (Drs. 22/4308); der nächste Bericht ist mit Stich­
      tag 30. Juni geplant.
      Um eine ortsnahe Beratung im Süden Hamburgs sicherzustellen, wurde in Harburg eine
      Unterstützung der Schuldnerberatung durch die hamburger arbeit GmbH erbracht
      sowie noch vor Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Träger H.S.I. zum
      31.07.2021 eine neue Ausschreibung durchgeführt, sodass seit Mai 2021 in Harburg
      zwei neue Beratungsangebote zur Verfügung stehen.
Drucksache 22/4897       Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

Aufgrund der lang anhaltenden Infektionsschutzmaßnahmen zur Bekämpfung von
COVID-19 konnten die Beratungen in der ersten Jahreshälfte 2021 trotz des hohen
Bedarfs nicht umfassend erbracht werden. Persönliche Beratungen waren aufgrund von
Kontaktbeschränkungen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes nur eingeschränkt mög­
lich. Beispielsweise entsprechen zahlreiche Beratungsräume nicht den Größenanforde­
rungen der noch bis zum 30.06.2021 gültigen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung,
was mit einer Umstellung auf telefonische Beratung nur zum Teil kompensiert werden
kann. Dies schlägt sich auch in steigenden Wartezeiten nieder. Jenseits der pandemie­
bedingten Faktoren haben auch normale personelle Abwesenheiten wegen Urlaubs,
Krankheit, Mutterschutz et cetera sowie Personalfluktuationen wie Arbeitsplatzwechsel
oder Eintritt in den Ruhestand unmittelbare Auswirkungen auf den Umfang der von den
Beratungsstellen zu leistenden Beratungsarbeit, die sich in vielen Fällen nicht kurzfristig
kompensieren lassen und so auch die Wartezeiten beeinflussen.
Unabhängig von der Wartezeit, die als Zeitraum zwischen verbindlicher Anmeldung zur
und dem Beginn der Allgemeinen Schulden- beziehungsweise Insolvenzberatung defi­
niert ist, bieten alle geförderten Beratungsstellen Kurz- und Notfallberatungen sowie
Informationsveranstaltungen für eine erste Beratung und Informationen zu Schulden
und Schuldenregulierung an, die ohne beziehungsweise während der Wartezeiten
genutzt werden können. Ebenso leisten sie erste Hilfe in Notsituationen, zum Beispiel
bei Sperre der Energie- und Wasserversorgung, Kontenpfändungen, Mittellosigkeit und
Wohnungsverlust; siehe hierzu auch Drs. 21/11637.
Sowohl die anerkannten Schuldnerberatungsstellen als auch die zuständige Behörde
fühlen sich der Zielstellung verpflichtet, die Wartezeit für die Aufnahme einer umfassen­
den Schuldnerberatung so kurz wie möglich zu halten. Mit Abnahme des Infektionsge­
schehens und den damit einhergehenden Lockerungen des öffentlichen Lebens wird
eine Entspannung erwartet. Darüber hinaus leistet die Sozialbehörde mit dem oben
genannten Qualifizierungsprogramm einen wichtigen Beitrag dazu, die personellen
Beratungskapazitäten in der Schuldnerberatung mittelfristig spürbar zu erweitern. Auch
dies wird sich positiv auf die Wartezeiten auswirken.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von
Auskünften der öffentlich geförderten Schuldnerberatungsstellen wie folgt:

Frage 1:           Wie haben sich seit Januar 2021 die Anmeldezahlen bei den aner­
                   kannten Schuldnerberatungsstellen entwickelt? Bitte monatsweise
                   nach Beratungsstellen aufschlüsseln.

Frage 2:        Wie ist die aktuelle Wartezeit für eine Beratung bei den anerkannten
                Schuldnerberatungsstellen? Bitte pro Beratungsstelle aufschlüsseln.
Antwort zu Fragen 1 und 2:

Tabelle 1
                   Anmelde-     Januar      Februar      März        April       Mai
                   zahlen
    DRK            SchuB        10          22           17        17           18
                   InsO         20          30           47        18           21
                   Gesamt       30          52           64        35           39
                                                             Wartezeit aktuell: 63 Tage
    afg worknet    SchuB        3           4            8         6            9
                   InsO         8           16           20        19           13
                   Gesamt       11          20           28        25           22
                                                            Wartezeit aktuell: 192 Tage
    Diakonisches   SchuB        6           16           21        10           2
    Werk           InsO         19          31           55        24           9
                   Gesamt       25          47           76        34           11
                                                            Wartezeit aktuell: 185 Tage
    hamburger      SchuB        8           18           30        17           32
    arbeit         InsO         8           23           20        24           17
                   Gesamt       16          41           50        41           49
                                                            Wartezeit aktuell: 204 Tage

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode     Drucksache 22/4897

                  Anmelde-       Januar    Februar      März       April     Mai
                  zahlen
 Verbraucher­     SchuB          29        40           51      27          47
 zentrale         InsO           24        24           42      18          30
                  Gesamt         53        64           93      45          77
                                                        Wartezeit aktuell: 181 Tage
 H.S.I.           Neuzugänge: keine; Abschluss und Übergabe laufender Beratungs­
 (Ende zum        fälle
 31.07.2021)       Wartezeit Mai 2021: keine Angabe; Träger übergibt derzeit an neue
                   Beratungsstellen
 Schuldenhilfe    SchuB                                                     7
 Sofort           InsO                                                      25
 (Start am        Gesamt                                                    32
 01.05.2021)                                                Wartezeit aktuell: keine
 AWO AQtivus      SchuB                                                     6
 (Start am        InsO                                                      1
 01.05.2021)      Gesamt                                                    7
                                                            Wartezeit aktuell: keine
Anmerkung: Unterscheidung zwischen Zugängen der Schuldnerberatung (SchuB) und
Zugängen der Insolvenzberatung (InsO)
Quelle: Sozialbehörde auf Basis der Quartalsstatistiken der öffentlich geförderten
Schuldnerberatungsstellen
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Frage 3:          Bei welchen Schuldnerberatungsstellen wurden seit Januar 2021 die
                  Beratungskapazitäten um wie viele VZÄ aufgestockt? Bitte nach
                  Bezirken, Beratungsstellen und VZÄ angeben.
Antwort zu Frage 3:

Tabelle 2
 Bezirk            Beratungsstelle           Erweiterung
 Eimsbüttel        DRK                       0,75 VZÄ
 Mitte             Verbraucherzentrale       0,88 VZÄ
 Harburg           hamburger arbeit          1,0 VZÄ
                                             0,31 VZÄ (weitere Erhöhung
 Altona            afg worknet
                                             ab 01.07. auf 0,99 VZÄ)
 Verschiedene
                   Diakonie                  0,6 VZÄ
 Bezirke

Frage 4:          In welcher Höhe wurden Mittel für den Ausbau der Schuldnerbera­
                  tungsstellen bereitgestellt? Bitte Höhe der zusätzlichen Mittel pro
                  Beratungsstelle angeben.
Antwort zu Frage 4:
Das Jahresbudget beträgt je Schuldnerberatungsstelle 750.000 Euro. Vertraglich
besteht nach Ziffer 5 der Besonderen Vertragsbedingungen die Möglichkeit, das Budget
bei Bedarf um 10 Prozent zu erhöhen, unter besonderen Umständen temporär auch um
20 Prozent. Von dieser Vertragsoption hat die Sozialbehörde Gebrauch gemacht und
alle Beratungsstellen – mit Ausnahme des auslaufenden Vertragsverhältnisses mit
H.S.I. in Harburg – gebeten, ihre Beratungskapazitäten bis Ende 2022 um 20 Prozent
zu erhöhen. Dies bedeutet pro Beratungsstelle die Möglichkeit von zusätzlichen
150.000 Euro. Die tatsächliche Inanspruchnahme der in Aussicht gestellten Mittel hängt
von den vorhandenen Beratungskapazitäten sowie der tatsächlichen Inanspruchnahme
der Beratungsleistungen ab und wird erst nach Abrechnung der Beratungsleistungen
feststehen. Aufgrund der Rückmeldungen der Beratungsstellen geht die zuständige
Behörde derzeit von dem in Drs. 22/4308 genannten Betrag aus.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

                                                                                     3
Drucksache 22/4897      Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

Ausbildungsprogramm

Frage 5:          Wurde bereits ein Ausbildungsprogramm für Fachkräfte in den
                  Schuldnerberatungen etabliert?
                  Wenn ja, wann hat das Ausbildungsprogramm begonnen und wie
                  viele Personen haben daran bereits teilgenommen?
                  Wenn ja, wie viele Stunden umfasst das Ausbildungsprogramm?
                  Wenn ja, an welchen Stellen wird das Ausbildungsprogramm bewor­
                  ben oder wie erfahren potenzielle Interessenten davon?
                  Wenn nein, warum nicht? Hat der Senat beziehungsweise die zustän­
                  dige Behörde bereits Gespräche dazu mit den anerkannten Bera­
                  tungsstellen geführt?
Antwort zu Frage 5:
Das Ausbildungsprogramm ist am 1. März 2021 gestartet. Alle anerkannten Beratungs­
stellen haben die Möglichkeit, das Angebot zu nutzen und bis zu zwei Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter zu qualifizieren. Gefördert wird die tätigkeitsbegleitende Teilnahme an
einem Zertifizierungskurs als Schuldnerberaterin oder Schuldnerberater im Umfang von
mindestens 200 Stunden. Die Wahl des Kurses, der bis zum 31. Dezember 2022 abge­
schlossen sein soll, liegt in der Verantwortung der Beratungsstelle beziehungsweise der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Alle anerkannten und damit antragsberechtigten
Beratungsstellen wurden Anfang März 2021 direkt von der zuständigen Behörde über
das Programm informiert. Mit Stand 9. Juni 2021 haben sich acht Mitarbeitende für das
Fortbildungsprogramm angemeldet.

Vorbemerkung: Laut Bürgerschaftsbeschluss von Januar 2020 sollen Menschen, die
              keine Leistungen nach SGB II oder XII beziehen und deren Einkom­
              men über der Einkommensgrenze liegt, die zu einer kostenfreien
              Beratung berechtigt, mit einem Zuschuss in Form eines Gutscheins
              unterstützt werden.

Frage 6:          Besteht ein schriftliches Konzept zur Umsetzung des Gutscheinpro­
                  gramms?
                  Gibt es vertragliche Regelungen mit den anerkannten Schuldnerbe­
                  ratungsstellen?
                  Wenn ja, wo ist das Konzept beziehungsweise sind die Verträge ein­
                  zusehen (vergleiche http://transparenz.hamburg.de/die-informations­
                  gegenstaende/)?
Antwort zu Frage 6:
Für das Gutscheinprogramm wurde kein gesonderter Vertrag mit den anerkannten
Schuldnerberatungsstellen geschlossen. Mit den Beratungsstellen wurde das Verfah­
ren der Gutscheinausgabe- und Abrechnung einvernehmlich besprochen und doku­
mentiert. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Frage 7:          Wie erfahren Betroffene – jenseits der Webseite https://www.ham­
                  burg.de/kosten/ – von der Möglichkeit eines Zuschusses beziehungs­
                  weise eines Gutscheins, um Beratungsangebote bei den anerkann­
                  ten Stellen in Anspruch nehmen zu können?

Frage 8:          An welchen Stellen wird über das Gutscheinsystem informiert bezie­
                  hungsweise das Angebot beworben?
Antwort zu Fragen 7 und 8:
Die Gutscheinausgabe erfolgt durch die öffentlich geförderten Schuldnerberatungsstel­
len, deren Kurz- und Notfallberatung allen Ratsuchenden offensteht. Die geförderten
Beratungsstellen beurteilen im Rahmen dieser ersten Hilfe, ob ein weiterer Beratungs­
bedarf besteht und informieren zu dem Angebot. Der Gutschein beinhaltet eine Über­
sicht der anerkannten Beratungsstellen, bei denen der Gutschein eingelöst werden

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode   Drucksache 22/4897

kann. Der Ratsuchende nimmt daraufhin Kontakt mit einer der genannten Beratungs­
stellen auf und meldet sich für die Beratung an. Die Mehrzahl der anerkannten Bera­
tungsstellen in Hamburg beteiligt sich am Programm und nimmt Gutscheine entgegen.
Maßnahmen des Corona-Arbeitsmarktprogramms werden zudem über das Fachkräfte­
netzwerk und die dort vertretenen Partner und Unternehmensverbände sowie Handels-
und Handwerkskammer und den DGB beworben. Nach Start und Etablierung ist im
nächsten Schritt die Bewerbung des Programms über Presse und soziale Medien
geplant.

Frage 9:          Müssen Betroffene für die Ausgabe eines Gutscheins irgendwelche
                  Nachweise vorlegen?
                  Wenn ja, welche?
Antwort zu Frage 9:
Nein.

Frage 10:         Welche Nachweise müssen die anerkannten Beratungsstellen erbrin­
                  gen, um die Gutscheine mit der Sozialbehörde abzurechnen?
                  Welche (Beratungs-)Schritte müssen die anerkannten Stellen erbrin­
                  gen, um die Gutscheine bei der Behörde zur Abrechnung einzu­
                  reichen?
Antwort zu Frage 10:
Die Ratsuchenden und die Beratungsstelle bestätigen nach dem Erst- und Zweitge­
spräch jeweils auf dem Gutschein, dass die Gespräche stattgefunden haben. Die
Abrechnung wird durch die zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH abgewickelt, siehe
Drs. 22/4308.

Frage 11:         Werden die Betroffenen vor Beratungsaufnahme über die Kosten der
                  Beratung informiert, die ihnen unabhängig vom Gutscheinzuschuss
                  persönlich entstehen? Sind die Kosten der anerkannten Beratungs­
                  stellen transparent?
Antwort zu Frage 11:
Die anerkannten und am Programm beteiligten Beratungsstellen wurden von der
zuständigen Behörde aufgefordert, dem Ratsuchenden gegenüber etwaige über den
Gutschein hinausgehende Kosten transparent zu machen.

Frage 12:         Wie viele Personen haben bereits den Zuschuss in Anspruch genom­
                  men?
Antwort zu Frage 12:
Bei den öffentlich geförderten Schuldnerberatungsstellen wurden mit Stand 14. Juni
2021 36 Gutscheine ausgegeben. Bei den anerkannten Beratungsstellen wurden bis­
lang elf bezuschusste Beratungserstgespräche in Anspruch genommen. Bei der
Abrechnungsstelle wurden noch keine Gutscheine eingelöst.

Vorbemerkung: Die Schuldnerberatungsstelle H.S.I. Hamburger Schuldner- und
              Insolvenzberatung in Harburg stellt ihr Angebot zum 31.07.2021 ein.
              Um die Beratungskapazitäten in Harburg weiterhin sicherstellen zu
              können, wurde für den Zeitraum 1.12.2020 bis Ende November 2021
              seitens der Sozialbehörde ein zusätzliches Beratungsangebot südlich
              der Elbe bei hamburger arbeit GmbH geschaffen. Des Weiteren soll
              es laut Transparenzportal Verträge mit der AWO AQtivus gGmbH und
              dem Verein Schuldenhilfe-Sofort e.V., jeweils ab dem 01.05.2021,
              geben.

Frage 13:         Wieso wird auf hamburg.de weiterhin auf das Angebot der Schuld­
                  nerberatungsstelle von H.S.I. hingewiesen, obwohl das Angebot ein­
                  gestellt wird?

                                                                                   5
Drucksache 22/4897       Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

Antwort zu Frage 13:
Der Vertrag läuft noch bis zum 31. Juli 2021.

Frage 14:         Wie erfahren Ratsuchende – jenseits der Website https://www.ham­
                  burg.de/ – von dem Beratungsangebot in Harburg?
Antwort zu Frage 14:
Siehe Antworten zu 7 und 8. Im Übrigen bewerben die Beratungsstellen mit eigener
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie über ihre regionalen Netzwerkpartner und das
Jobcenter ihre Angebote.

Frage 15:         Wann beabsichtigt der Senat beziehungsweise die zuständige Stelle,
                  den Flyer „Wegweiser zu den Hamburger Schuldnerberatungsstellen“
                  zu aktualisieren?
Antwort zu Frage 15:
Die im Mai neu gestarteten Beratungsstellen wurden auf der Internetseite bereits hin­
terlegt. Der Flyer wird aktuell überarbeitet und soll unmittelbar nach dem 31. Juli 2021
(Vertragsende H.S.I.) in überarbeiteter Auflage publiziert werden.

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