Schriftliche Kleine Anfrage

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BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                                      Drucksache    22/3287
22. Wahlperiode                                                                                23.02.21

                       Schriftliche Kleine Anfrage
                der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 15.02.21

                            und   Antwort des Senats

      Betr.:   Von den Leerständen auf der Mönckebergstraße und den Chancen für
               eine soziale und kulturelle Erneuerung der Innenstadt

      Einleitung für die Fragen:
               Im Oktober 2020 wurden die beiden großen Kaufhäuser „Karstadt Sports“ und
               „GALERIA Kaufhof“ geschlossen, Beschäftigte in dreistelliger Größenordnung
               arbeitslos. Im ersteren Falle handelt es sich um ein 1979 errichtetes Gebäude,
               das seit 2018 im Besitz der „R+V Versicherung AG“ ist. Das andere, schräg
               gegenüber liegende Objekt hat eine bedeutend längere Geschichte. Es ist
               1912/1913 entstanden im Zusammenhang mit dem „Durchbruch“ durch die
               Altstadt, der bereits im Jahre 1908 den Namen Mönckebergstraße bekommen
               hatte. Der ursprünglich von Fritz Höger entworfene Einkaufstempel, bekannt
               geworden als Klöpperhaus, ist ein gutes halbes Jahrhundert später bis auf die
               Fassade abgerissen worden, in den Neubau zog 1967 der „Kaufhof“ ein. Heute
               gehört der weitgehend leer stehende Komplex der „Württembergischen Versi­
               cherung“.
               Diese beiden Gebäude beherbergten für Jahrzehnte zwei der wichtigsten
               Kaufhäuser, die vom Hauptbahnhof her am Eingang der Mönckebergstraße
               stellvertretend für eine bestimmte Ausrichtung der Einkaufsmeile stehen. Doch
               diese Zeit ist nach Meinung von Experten/-innen längst vorüber, nicht erst seit
               der aberwitzigen Ankündigung, in der HafenCity ein weiteres Einkaufsareal zu
               schaffen, das die City um ein Drittel „erweitern“ würde. Von einer „monströsen
               Shoppingmall“ hat der Architekturhistoriker Gert Kähler gesprochen und dar­
               über hinaus festgestellt, dass die seit den 1950er-Jahren boomenden Ein­
               kaufszentren „wenig Zukunft“ haben („ZEIT ONLINE“, 30.8.2017).
               Nun stellen sich mit Blick auf die Mönckebergstraße gleich diverse Fragen, vor
               allem, ob der Senat die Zeichen der Zeit – die Kritik an der herkömmlichen
               Innenstadt, aber auch die Chance einer überfälligen Transformation – wirklich
               verstanden hat. Denn es ist zu bezweifeln, dass eine weitere „Attraktivitätsstei­
               gerung in der Innenstadt“ (so die Senats-Pressemitteilung vom 12.2.2021 zum
               Corona-City-Dialog) den Ausweg aus der Krise der City weist. Tatsächlich bie­
               ten die beiden leer stehenden Kaufhausgebäude nahe dem Hauptbahnhof die
               historisch wohl einmalige Chance, einen wirklichen Neustart zu initiieren. Jen­
               seits aller Verkehrsberuhigung und der Schaffung immer neuer Einkaufs-
               „Erlebnis“-Orte wie den „Stadthöfen“ und dem „Überseequartier“. Dies würde
               allerdings voraussetzen, dass die Freie und Hansestadt endlich deutlichere
               Akzente setzen würde und die City nicht mehr „sich selbst“, soll heißen: vor­
               rangig den Interessen der Grundstücksspekulanten/-innen und den großen
               Unternehmen überließe. Dies würde auch erfordern, an der „zukünftigen Ent­
               wicklung der Hamburger Innenstadt“ nicht nur „die Stakeholder der Innenstadt
               in den Prozess“ einzubeziehen (siehe Drs. 22/2693 vom 29.1.2021, Vorbemer­
               kung, Seite 2), sondern auch die umliegenden Quartiere und die gesamte
               interessierte Hamburger Öffentlichkeit.
Drucksache 22/3287        Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

           Ich frage den Senat:
Einleitung für die Antworten:
Die genannten Kaufhäuser „Karstadt Sports“ und „GALERIA Kaufhof“ befinden sich
nicht im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Ihre weitere Entwicklung
sieht der Senat in erster Linie in der Hand der privaten Eigentümer. Plangrundlagen zur
Bewertung der Immobilien für mögliche Umnutzung liegen nicht vor.
Konkrete Pläne für die Nutzung der Immobilien sind den zuständigen Behörden nicht
bekannt, siehe Drs. 22/2693.
Das Handlungskonzept Innenstadt hat allgemeine Ziele für die Innenstadt formuliert.
Konkrete Maßnahmen beziehungsweise Vorschläge zu „GALERIA Kaufhof“ und „Kar­
stadt Sports“ wurden nicht formuliert, da die Aufgabe der Warenhäuser damals noch
nicht absehbar war.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

Frage 1:          Wie groß innerhalb des Wallrings ist der Anteil städtischer Flächen,
                  die bebaut sind oder für die ein Baurecht (Bebauungsplan, Baustu­
                  fenplan) vorliegt, im Vergleich zu den Flächen im Privatbesitz? Bitte
                  in Quadratmetern und im prozentualen Verhältnis angeben.
Antwort zu Frage 1:
Die Fläche der bebauten Flurstücke innerhalb des Wallrings beträgt rund 1.350.000 m².
Davon befinden sich rund 150.000 m² (circa 11 Prozent) in städtischem und rund
1.200.000 m² (circa 89 Prozent) in privatem Besitz.
Die Zahlen wurden auf Grundlage der Katasterdaten grafisch ermittelt. Eine ergän­
zende Überprüfung hinsichtlich des Baurechts ist in der für die Beantwortung einer Par­
lamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

Frage 2:         Welche Grundstücke, Liegenschaften und/oder Gebäude sind von
                 der Freien und Hansestadt Hamburg in den vergangenen zehn Jah­
                 ren innerhalb des Wallrings und speziell längsseits der Mönckeberg­
                 straße erworben oder verkauft worden? Bitte die jährlichen und sum­
                 mierten Angaben auch mit Blick auf die räumlichen und finanziellen
                 Dimensionen machen (Quadratmeter, Verkaufserlöse, Ausgaben).
Antwort zu Frage 2:
Zu den jährlich bezahlten Kaufpreisen äußert sich der Senat nicht, da dies Rück­
schlüsse auf die Einzelkaufpreise der Ankäufe beziehungsweise Verkäufe zulassen
würde.
Die Ankäufe der FHH von privaten Dritten in den Gemarkungen Altstadt-Nord, Altstadt-
Süd, Neustadt-Nord und Neustadt-Süd verteilen sich wie folgt auf die Jahre 2011 bis
2020:

Tabelle 1: Ankäufe
    Jahr   Anzahl    Belegenheit                                     Gesamtfläche
                                                                     in m2
    2011   -         -                                               -
    2012   3         Valentinskamp 32, 34, 34 a
                     Caffamacherreihe div. (Gängeviertel)
                     südlich Dammtorwall 16, Gorch-Fock-Wall 11      5.021
    2013   -         -                                               -
    2014   1         Hafentor                                        30
    2015   2         Neustädter Straße 45/Breiter Gang 16, 18
                     Caffamacherreihe                                12.301
    2016   -         -                                               -
    2017   1         Neue Burg 1                                     716
    2018   1         Neue Gröningerstraße 12                         2.040
    2019   2         Schaarsteinweg 14/Anberg
                     Esplanade 41                                    325
    2020   1         Poolstraße 11 – 14                              1.200

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode      Drucksache 22/3287

Die Verkäufe der FHH an private Dritte in den Gemarkungen Altstadt-Nord, Altstadt-
Süd, Neustadt-Nord und Neustadt-Süd verteilen sich wie folgt auf die Jahre 2011 bis
2020:

Tabelle 2: Verkäufe
    Jahr   Anzahl    Belegenheit                                      Fläche in m2
                                                                      insgesamt
    2011   -         -                                                -
    2012   3         Admiralitätstraße südlich Nr. 55
                     Admiralitätstraße nördlich 54
                     Rödingsmarkt/Herrlichkeit/Ludwig-Erhard-Str.     457
    2013   2         Rödingsmarkt 2
                     Hohe Bleichen Nr. 8/Heuberg 1                    2.908
    2014   2         Dammtordamm, Hans-Grahl-Weg,
                     Neuer Jungfernstieg, Esplanade
                     Hafentor 7                                       923
    2015   -         -                                                -
    2016   6         Bei den Mühren, Kirchenweg, Amandastraße
                     und diverse - 22 Erbbaurechtsgrundstücke*
                     Bei den Mühren, Kirchenweg, Amandastraße
                     und diverse - 22 Erbbaurechtsgrundstücke*
                     Bei den Mühren, Kirchenweg, Amandastraße
                     und diverse - 22 Erbbaurechtsgrundstücke*
                     Bei den Mühren, Kirchenweg, Amandastraße
                     und diverse - 22 Erbbaurechtsgrundstücke*
                     Hermannstal, Rothesoodstraße, Beckermann­
                     weg, und div.- 11 Erbbaurechtsgrundstücke
                     (Paketverkäufe in Tranchen)*
                     Reimarusstraße 12                                12.973
    2017   2         Kaiser-Wilhelm-Straße
                     Hopfensack neben 17                              211
    2018   3         Alter Steinweg 14
                     Cremon/Hohe Brücke                               469
    2019   3         Klosterwall 2 – 8, Johanniswall, Deichtorplatz
                     Alter Wall vor Nr. 38
                     Esplanade                                        7.495
    2020   1         Große Theaterstraße 25,
                     Gustav-Mahler-Platz 1, Büschstraße               738
*    Es handelte sich hier um Paketverkäufe von Erbbaurechtsgrundstücken mit diversen
     Lagen in mehreren Tranchen, eine Differenzierung von Lagen innerhalb beziehungs­
     weise außerhalb des Wallrings ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

Frage 3:            Welchen Stellenwert hat für den Senat das Ziel, wieder mehr Flächen
                    respektive Grundstücke in das Eigentum der Freien und Hansestadt
                    Hamburg zurückzuführen, vor allem auch, um darüber wieder mehr
                    Einfluss auf die Entwicklung und Ausrichtung der City zu bekommen?
Antwort zu Frage 3:
Die größten Chancen für eine nachhaltige Entwicklung der Innenstadt sieht der Senat
in einem gemeinsamen Bekenntnis von FHH und Innenstadtakteuren für eine stärkere
Nutzungsmischung, und die Verankerung der Innenstadtentwicklung als Gemein­
schaftsaufgabe von Stadt und Eigentümern.
Der Senat verfolgt das Ziel einer aktiven Bodenpolitik, die auch einen Erwerb von Flä­
chen beinhaltet, wenn damit Chancen für die aktive Gestaltung der Stadtentwicklungs­
ziele verbunden sind.
Eigentümerinnen beziehungsweise Eigentümer und Geschäftstreibende tragen auf­
grund ihrer Innovationskraft eine Mitverantwortung für die Gestaltung einer vielseitigen
und lebendigen Innenstadt.

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Drucksache 22/3287     Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

Frage 4:         Welche Parameter (zum Beispiel Geschäftshäuser, Läden) sind für
                 die Ermittlung des Bodenrichtwerts für die beiden betroffenen Berei­
                 che an der Mönckebergstraße zugrunde zu legen? Bitte getrennte
                 Angaben für beide Objekte.
Antwort zu Frage 4:
Der maßgebliche Bodenrichtwert (BRW) wird jeweils durch die wertvollste, baupla­
nungsrechtlich zulässige und wirtschaftlich sinnvollste Nutzung bestimmt. Das wären
hier der Geschäftshaus-Bodenrichtwert (GH) (gilt nur für Erdgeschoss, deshalb auch
grundsätzlich auf eine Wertrelevante Geschossflächenzahl (WGFZ) (Verhältnis zwi­
schen der zulässigerweise zu errichtenden wertrelevanten Geschossfläche und der
Grundstücksgröße) von „1“ beschränkt) und der Büro-Bodenrichtwert (BH) (für die
Obergeschosse).
Diese betragen für:
GALERIA Kaufhof (Mönckebergstraße Nummer 3)
- 26.000 Euro/m² Grundstücksfläche für Geschäftshäuser (GH)
  bei einer Wertrelevanten Geschossflächenzahl (WGFZ) von 1,0 (BRW-Zone Num­
  mer 1310112)
- 27.575,92 Euro/m² Grundstücksfläche für Bürohäuser (BH)
  bei einer Wertrelevanten Geschossflächenzahl (WGFZ) von 6,5 (BRW-Zone Num­
  mer 1510112).
  Normiert auf eine WGFZ von 1,0 betrüge der BRW: 5.900 Euro/m² Grundstücksflä­
  che)
Karstadt Sports (Mönckebergstraße circa Nummer 4)
- 26.000 Euro/m² Grundstücksfläche für Geschäftshäuser (GH)
   bei einer Wertrelevanten Geschossflächenzahl (WGFZ) von 1,0 (BRW-Zone Num­
   mer 1350799)
- 30.684,93 Euro/m² Grundstücksfläche für Bürohäuser (BH)
   bei einer Wertrelevanten Geschossflächenzahl (WGFZ) von 7,4 (BRW-Zone Num­
   mer 1550799). Normiert auf eine WGFZ von 1,0 betrüge der BRW: 5.900 Euro/m²
   Grundstücksfläche)

Frage 5:         Gibt es irgendwelche Bezüge (Vereinbarungen, Denkmalschutz, Vor­
                 kaufsrechte und so weiter) der Freien und Hansestadt Hamburg zu
                 den beiden Arealen beziehungsweise Gebäuden dieser geräumten
                 Kaufhäuser?
                 Wenn ja, welche im Einzelnen?
Antwort zu Frage 5:
Bei dem 1912 bis 1913 von Fritz Höger erbauten Klöpperhaus (Lange Mühren 1,
Mönckebergstraße 3, Bugenhagenstraße 6) einschließlich der Skulpturengruppe in der
nordöstlichen Gebäudeecke handelt es sich um ein Baudenkmal und Denkmalensem­
ble.

Frage 6:         Welche aktuellen Überlegungen, Konzepte oder Bemühungen gibt es
                 seitens des Senats, mit den ehemaligen Kaufhäusern „GALERIA
                 Kaufhof“ und „Karstadt Sports“ umzugehen?
Antwort zu Frage 6:
Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 3.

Frage 7:         Welche Chancen bestehen, um das seit Längerem geplante Natur­
                 kundemuseum in einem der beiden Gebäude anzusiedeln?
Antwort zu Frage 7:
Siehe Drs. 22/3053.
Eine Museumsnutzung ist in beiden Gebäuden planungsrechtlich zulässig.

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode     Drucksache 22/3287

Frage 8:          Welche Möglichkeiten werden gesehen, in einem oder beiden betref­
                  fenden Gebäuden Raum für Wohnungen, soziale und/oder kulturelle
                  Projekte zu schaffen? Bitte im Einzelnen darlegen.
Antwort zu Frage 8:
Die für Stadtentwicklung zuständige Behörde strebt seit Langem eine stärkere Durch­
mischung der Innenstadt mit Wohnnutzungen an. Kurze Wege zu Angeboten und Ein­
richtungen machen das Wohnen in zentralen Lagen attraktiv. Die Schaffung von inner­
städtischem Wohnraum hat für die Belebung der Innenstädte einen hohen Stellenwert,
da neben der konkreten Nutzung auch eine Erhöhung der Frequentierung auch außer­
halb von Geschäftszeiten einhergeht. Auch soziale, kulturelle und andere nicht kom­
merzielle Nutzungen werden als wichtige Ergänzung der innerstädtischen Nutzungsmi­
schung angesehen. Der Senat nimmt daher jede Gelegenheit wahr, die Verwirklichung
dieser Nutzungen zu ermöglichen und zu fördern.
Durch die 2011 erfolgte Änderung des Baustufenplans Innenstadt in den Bebauungs­
plan Hamburg Altstadt 47/Neustadt 49 sind in den nun als Kerngebiet ausgewiesenen
Gebieten innerhalb des Wallrings alle Nutzungen zulässig, die eine lebendige Innen­
stadt ermöglichen. Auch der Wohnungsbau ist hier ausnahmsweise (auf bis zu 35 Pro­
zent der Fläche) zulässig.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Frage 9:          Sind dem Senat die von der Initiative „Altstadt für Alle!“ im November
                  2020 vorgelegten „Thesen für die Hamburger Innenstadt“ bekannt,
                  wie stellt er sich dazu und welche Vorschläge sind von ihm bereits
                  geprüft oder gar beherzigt worden?
Antwort zu Frage 9:
Die „Thesen für die Hamburger Innenstadt“ der Initiative „Altstadt für Alle!“ vom Novem­
ber 2020 sind den zuständigen Behörden bekannt und wurden zur Kenntnis genommen.
Die im Papier formulierten Thesen decken sich in den wesentlichen Punkten mit den im
Positionspapier des Handlungskonzepts Innenstadt formulierten Zielen. Dieses Positi­
onspapier wurde durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, gemeinsam mit
der damaligen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (heute Behörde für Ver­
kehr und Mobilitätswende) sowie der Behörde für Inneres und Sport, erarbeitet und
gemeinsame Ziele beziehungsweise Maßnahmen zur Weiterentwicklung der gesamten
Hamburger Innenstadt formuliert. Die Inhalte des Positionspapiers wurden Anfang Feb­
ruar 2020 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Frage 10:         Sind dem Senat die vom „Bündnis Stadtherz“ Ende Januar 2021
                  unter dem Motto „Kaufhäuser für alle!“ aufgeführten Forderungen
                  bekannt, wie stellt er sich dazu und welche Vorschläge sind von ihm
                  bereits geprüft oder gar beherzigt worden?
Antwort zu Frage 10:
Die vom „Bündnis Stadtherz“ im Januar 2021 unter dem Motto „Kaufhäuser für alle!“
formulierten Forderungen sind der für Stadtentwicklung zuständigen Behörde bekannt
und werden zurzeit geprüft.

Frage 11:         Was spricht aus Sicht des Senats dafür beziehungsweise dagegen,
                  die beiden Grundstücke mit den leer stehenden Kaufhausgebäuden
                  zu erwerben und diese zum Ausgangspunkt für eine breit diskutierte
                  Transformation der City respektive der Mönckebergstraße zu
                  machen?
Antwort zu Frage 11:
Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 3.

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