Weltwassertag am 22. März 2018 "Natur für das Wasser" - Sozialministerium

Die Seite wird erstellt Leonard Schlüter
 
WEITER LESEN
Weltwassertag am 22. März 2018
                           „Natur für das Wasser“
Ziele der Vereinten Nationen betreffend Wasser
Um auf die Bedeutung von sauberem Wasser für alle Bereiche des Lebens hinzuweisen,
hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) im Jahr 1992 den 22. März
jeden Jahres zum Tag des Wassers (Weltwassertag) erklärt (UN Resolution vom
22. Dezember 1992 (A/RES/47/193)). Oberstes Ziel ist die gesicherte Bereitstellung von
Wasser für die gesamte Weltbevölkerung, und zwar in angemessener Menge und
entsprechend guter Qualität.
Die jährliche Ausrichtung des Weltwassertages erfolgt von UN Water, einer Einrichtung
innerhalb der Vereinten Nationen bestehend aus Organisationen und Programmen, die
in verschiedenen Wasseraktivitäten involviert sind. Der Schwerpunkt liegt bei den
Themen Trinkwasser, Verteilung von Wasser, Wasserressourcen, Wasserverschmutzung,
sowie wasserbezogene Katastrophen.
Das Thema des heurigen Jahres lautet „Natur für das Wasser“. Dementsprechend
konzentriert sich der diesjährige Weltwassertag auf die Erforschung von naturbasierten
Lösungen für die Herausforderungen im Umgang mit dem Wasser. Dabei geht es um die
Nutzung des Wassers im Allgemeinen und um eine nachhaltige Bewirtschaftung der
Ökosysteme im Speziellen. Umweltschäden sowie Klimawandel führen zu einer
Verschlechterung von Vegetation, Böden, Flüssen und Seen und zu einer Zunahme von
Überschwemmungen, Dürre und Wasserverschmutzung. Da die globale Nachfrage nach
Wasser steigt, ist eine Zusammenarbeit aller Verantwortlichen erforderlich, um das
Problem des Wassermangels zu lösen und eine Verbesserung der Wasserversorgung
und Wasserqualität zu erreichen.

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. In vielen Regionen der Erde ist die
Versorgung mit Trinkwasser aber nicht gesichert und ein Großteil der Weltbevölkerung
hat keinen Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser. Österreich kann im Gegensatz zu
vielen anderen Ländern seinen Trinkwasserbedarf zur Gänze aus geschützten
Grundwasservorkommen decken. Es gelangt zumeist naturbelassen und mit durchwegs
ausgezeichneter Qualität zu den AbnehmerInnen bzw. VerbraucherInnen.

Untersuchung der Qualität des Trinkwassers
Das Inverkehrbringen von Trinkwasser wird im Lebensmittelsicherheits- und
Verbraucherschutzgesetz – LMSVG sowie in der Trinkwasserverordnung – TWV näher

                                      Seite 1 von 5
geregelt. In dieser werden an die Qualität und die Überwachung von Trinkwasser
strengste Anforderungen gestellt. Entsprechend der TWV muss Wasser geeignet sein,
ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit getrunken oder verwendet zu werden.
Daher enthält sie die aus gesundheitlichen Gründen unverzichtbaren
Mindestanforderungen an trinkbares Wasser.
Die Einhaltung der Qualität des Trinkwassers erfolgt im Rahmen der Eigenkontrolle.
Danach müssen die BetreiberInnen von Wasserversorgungsanlagen (WVA)
entsprechend ihrer Eigenverantwortung regelmäßig das Wasser untersuchen und die
WVA überprüfen lassen. Weiters haben sie die AbnehmerInnen bzw. VerbraucherInnen
über die Qualität des abgegebenen Trinkwassers zu informieren.
Für die Untersuchung und Begutachtung des Trinkwassers sowie die Überprüfung der
WVA selbst besteht gemäß LMSVG die Verpflichtung, dass die Gutachten nur von
Berechtigten, wie z. B. der Österreichischen Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit GmbH (AGES), den Untersuchungsstellen der Länder sowie von
anderen hierzu berechtigten Personen zu erstellen sind. Die Berechtigten haben bei der
Probenentnahme auch die Überprüfung der WVA vorzunehmen. Dabei sind beim
Lokalaugenschein und der hygienischen Beurteilung der WVA auch die Wasserspende
mit Fassungszone, allfällige Aufbereitungsanlagen und die Wasserspeicherung zu
überprüfen. Die Befunde und Gutachten über die durchgeführten Untersuchungen und
der Bericht der Überprüfung der WVA sind von den BetreiberInnen der WVA
unverzüglich an die zuständige Behörde (Landeshauptmann/Landeshauptfrau)
weiterzuleiten.

Die amtliche Überwachung des Trinkwassers
Die Kontrolle der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften und damit der
Bestimmungen der TWV mit den vorgeschriebenen Parameterwerten (Grenzwerten)
und Indikatorparameterwerten (Richtwerten) sowie der Informationsverpflichtungen
der BetreiberInnen gegenüber den AbnehmerInnen obliegt dem Landeshauptmann/der
Landeshauptfrau als zuständige Behörde. Dieser/diese bedient sich zur Erfüllung
seiner/ihrer Aufgaben besonders geschulter Organe als Aufsichtsorgane (ExpertInnen
der Lebensmittelaufsicht). Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und
Konsumentenschutz koordiniert die Kontroll- und Überwachungstätigkeiten der
beteiligten Stellen. Als Basis für die amtliche Kontrolle ist ein mehrjähriger Plan für die
gesamte Lebensmittelkette zu erstellen (Mehrjähriger integrierter Kontrollplan (MIK)).
Im Rahmen dieses MIK hat die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und
Konsumentenschutz jährlich einen nationalen Kontrollplan (NKP) zu erlassen. Die
Ergebnisse des Vollzugs des NKP und somit auch der amtlichen
Trinkwasserüberwachung         werden     zur    Information      der   VerbraucherInnen
im Lebensmittelsicherheitsbericht (LMSB) veröffentlicht.
Zur Verbesserung der amtlichen Trinkwasserüberwachung trägt im Rahmen des MIK
auch ein „Mehrjähriger integrierter Kontrollplan (MIK) – Trinkwasser“ bei (siehe Kapitel
I.E Trinkwasser). Mit diesem Kontrollkonzept können neue Gefährdungspotenziale

                                        Seite 2 von 5
rechtzeitig erkannt und vor Auftreten eines Problems mit entsprechenden Maßnahmen
gegengesteuert werden.
Zur Sicherstellung einwandfreien Trinkwassers ist im Überwachungssystem auch die
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES)
eingebunden. Diese führt eine Risikobewertung nach international anerkannten
wissenschaftlichen Gesichtspunkten und eine Analyse der Daten nach international
anerkannten statistischen Methoden durch. Durch die umfassende Überwachung der
Trinkwasserversorgung, und zwar vom Wasserspender bis zu den AbnehmerInnen bzw.
VerbraucherInnen, ist für die österreichische Bevölkerung ein hohes Schutzniveau
gewährleistet.

Information der AbnehmerInnen bzw. VerbraucherInnen
Die Pflichten zur Information der AbnehmerInnen bzw. VerbraucherInnen über die
Qualität des Trinkwassers sind in der TWV näher geregelt. Nach dieser sind die
BetreiberInnen von WVA für die Information verantwortlich. Diese hat mindestens
einmal jährlich auf Basis der aktuellen Untersuchungsergebnisse zu erfolgen und
zumindest die Analysenwerte für die Parameter bzw. Indikatorparameter Nitrat,
Pestizide, Wasserstoffionenkonzentration (pH-Wert), Gesamthärte, Carbonathärte,
Kalium, Kalzium, Magnesium, Natrium, Chlorid und Sulfat zu enthalten. Sie hat
entweder mit der Wasserrechnung, über Informationsblätter der Gemeinde (z. B.
Gemeindezeitung) oder auf eine andere geeignete Weise zu erfolgen. Informationen
über weitere Parameter können schriftlich bei den BetreiberInnen erfragt werden.
Bei Überschreitungen von Parameterwerten sind die AbnehmerInnen über den/die
betreffenden Parameter sowie den/die dazugehörigen Parameterwert/e unverzüglich
zu informieren. Zusätzlich sind auch Hinweise auf etwaige Vorsichtsmaßnahmen wie
z. B. Nutzungsbeschränkungen für das Wasser oder Behandlungsverfahren anzugeben.
Liegt eine Ausnahmegenehmigung vor, ist auch darüber entsprechend zu informieren.
Die BetreiberInnen haben die AbnehmerInnen auch darauf hinzuweisen, die genannten
Informationen allen VerbraucherInnen zur Kenntnis zu bringen (z. B. durch Aushang im
Gebäude). Darüber hinaus ist die zuständige Behörde (Lebensmittelaufsicht) zu
informieren. Bei Nichteinhaltung der Informationsverpflichtungen durch die
BetreiberInnen können sich die AbnehmerInnen bzw. VerbraucherInnen an die
zuständige Behörde wenden.
Zur Information der VerbraucherInnen sieht das LMSVG die Erstellung eines Berichtes
(Österreichischer Trinkwasserbericht) vor, der jährlich zusammengefasste Daten jener
WVA enthält, aus denen mehr als 1.000 m3 Wasser pro Tag entnommen oder mit denen
mehr als 5.000 Personen versorgt werden. Der Bericht steht der Öffentlichkeit auf der
Webseite des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und
Konsumentenschutz als Download zur Verfügung.
Wenn Sie mehr über die Qualität Ihres Trinkwassers wissen möchten, wenden Sie Sich
an die BetreiberInnen Ihrer WVA (z. B. Gemeinde oder Wassergenossenschaft) oder an
die AbnehmerInnen des Trinkwassers (z. B. HauseigentümerInnen), die Ihnen gemäß

                                     Seite 3 von 5
den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen Auskunft über die aktuellen Untersuchungs-
ergebnisse zu geben haben.

Trinkwasserplattform „Infoportal Trinkwasser“
Als zusätzliche Information der allgemeinen Öffentlichkeit über die Qualität des
Trinkwassers in Österreich hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit
und Konsumentenschutz (BMASGK) mit der Österreichischen Agentur für Gesundheit
und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) und der Österreichischen Vereinigung für das
Gas- und Wasserfach (ÖVGW) eine gemeinsame Trinkwasserplattform ins Leben
gerufen. Diese dient dazu, die in Österreich vorhandenen allgemeinen Informationen
zum Thema Trinkwasser sowie die speziellen Informationen über die
Trinkwasserqualität einzelner WVA zusammenzufassen und interessierten
AbnehmerInnen bzw. VerbraucherInnen in aktueller, sachlicher und verständlicher
Weise zur Verfügung zu stellen. Auch eine Verlinkung zu weiter gehenden
Informationen ist vorhanden.
Die Trinkwasserplattform ist unter der Bezeichnung „Infoportal Trinkwasser“ für alle
verfügbar. Der zentrale Teil des Infoportals ist eine Trinkwasserdatenbank, in der
jährlich aktualisiert Trinkwasseranalysedaten von den BetreiberInnen der WVA
eingespeist werden. Die Lage der WVA (Stadt oder Gemeinde) bzw. der
Versorgungszone kann mit einem „Klick“ auf die Karte oder durch Eingabe der
Postleitzahl ausgewählt werden. Angezeigt werden Analysedaten und (wenn verfügbar)
die Webadresse der WVA.
BetreiberInnen von WVA, die interessiert sind, die aktuellen Daten zur Wasserqualität
als Service für ihre AbnehmerInnen bzw. VerbraucherInnen auf der
Trinkwasserplattform zur Verfügung zu stellen, können die unentgeltliche Möglichkeit
zur Information nutzen.

Einzelwasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen)
Sofern die Abgabe und die Verwendung von Trinkwasser im eigenen, privaten Haushalt
erfolgen,     unterliegen    BetreiberInnen  von     Einzelwasserversorgungsanlagen
(Hausbrunnen) nicht den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Daher ist die
Aufklärung von BesitzerInnen privater Hausbrunnen hinsichtlich notwendiger
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserqualität besonders wichtig. Aus
diesem Grund hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und
Konsumentenschutz in Zusammenarbeit mit der AGES die Broschüre „Trinkwasser aus
Hausbrunnen und Quellfassungen – Ein Ratgeber für private Betreiber“ herausgegeben.
Die Broschüre steht der Öffentlichkeit auf der Website des Bundesministeriums für
Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz als Download zur Verfügung.

                                     Seite 4 von 5
Links:
• UN Resolution vom 22. Dezember 1992 (A/RES/47/193)
• UN Water – World Water Day 2018 Nature for Water
• WHO Water Sanitation Health – Guidelines for drinking-water quality, 4th edition
• Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES)
• Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW)
• Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – LMSVG
• Trinkwasserverordnung – TWV, Mineralwasser- und Quellwasserverordnung
• Amtliche Kontrolle
• Mehrjähriger integrierter Kontrollplan (MIK)
• Lebensmittelsicherheitsbericht (LMSB)
• Lebensmittelaufsicht der Bundesländer
• Lebensmitteluntersuchungsstellen der AGES und der Länder
• Trinkwasser – Untersuchung und Begutachtung (Liste der berechtigten Dienststellen
  der AGES, der Untersuchungsanstalten der Länder sowie der Gutachter gemäß § 73
  LMSVG)
• Österreichischer Trinkwasserbericht
• Trinkwasser aus Hausbrunnen und Quellfassungen – Ein Ratgeber für private
  Betreiber
• Infoportal Trinkwasser

Kontakt:
Dr. Stefan Napetschnig
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Abteilung IX/B/13
Lebensmittelsicherheit und VerbraucherInnenschutz: Kontrolle, Hygiene und Qualität
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
Tel: +43 (1) 71100-644205
Mail: stefan.napetschnig@bmg.gv.at
Web: sozialministerium.at
Facebook: facebook.com/sozialministerium

DI Christina Lippitsch
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Abteilung IX/B/13
Lebensmittelsicherheit und VerbraucherInnenschutz: Kontrolle, Hygiene und Qualität
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
Tel: +43 (1) 71100-644464
Mail: christina.lippitsch@bmg.gv.at
Web: sozialministerium.at
Facebook: facebook.com/sozialministerium

                                     Seite 5 von 5
Sie können auch lesen