Schul- und Hausordnung am BBZ Olten - Moodle BBZ Olten

Die Seite wird erstellt Uwe Volk
 
WEITER LESEN
Schul- und Hausordnung am BBZ Olten - Moodle BBZ Olten
Berufsbildungszentrum
                                       BBZ Olten

Schul- und Hausordnung am BBZ Olten

GIBS, GSBS, KBS, EBZ, Externe Mieter
Schul- und Hausordnung am BBZ Olten - Moodle BBZ Olten
Inhalt

         			      Schulordnung am BBZ Olten                           5.			    Berufslernende                                     12
         1.			    Allgemeines                                   4    5.1		    Einschreibung                                      12
         1.1		    Trägerschaft                                  4    5.2			   Ausweise                                           12
         1.2			   Bildungsauftrag                               4    5.3			   Stundenplan                                        12
         1.3			   Gesetzliche Grundlage                         4    5.4			   Zeugnisse                                          12
         1.4			   Gliederung                                    4    5.5			   Anregungen, Beanstandungen                         12
                                                                      5.6			   Absenzen- und Disziplinarwesen                     13
         2.			    Organisation                                  5
                                                                      5.7			   Stipendien                                         13
         2.1			   Klassenzusammensetzung und -bestand           5
                                                                      5.8			   Nachteilsausgleich                                 13
         2.2			   Lehrpläne                                     5
                                                                      5.9			   Hausordnung                                        13
         2.3			   Freifächer                                    5
         2.4			   Weiterbildungskurse                           5    			      Hausordnung am BBZ Olten
         2.5			   Bibliothek/Mediothek                          6    1.			    Grundsätzliches                                    14
         2.6			   Stundenplan                                   6    2.			    Sorgfaltspflicht und Schäden                       15
         2.7			   Lektionenzeiten                               6    3.			    Öffnungszeiten                                     16
                                                                      4.			    Ordnung in den Unterrichts- und Kursräumen         17
         3.			    Schulleitung                                  7
                                                                      5.			    Benützen von Zimmereinrichtungen                   18
         3.1			   Schulleitung                                  7
                                                                      6.			    Zimmerbelegung und -vermietungen                   19
         3.2			   Stellung in der Organisation                  7
                                                                      7.			    WC-Anlagen                                         19
         3.3			   Aufgaben                                      7
                                                                      8.			    Parkplätze, Abstellplätze und Veloeinstellplätze   19
         4.			    Lehrkräfte                                     8   9.			    Rauchen, Drogen, Alkohol, Waffen                   20
         4.1			   Pflichten/Rechte                               8   10. 		   Internet, Videos, Smartphones                      20
         4.2			   Pflichten bei Unterrichtsausfall               8   11. 		   Pünktlichkeit                                      21
         4.3			   Voraussehbare Unterrichtsausfälle              8   12.			   Radios und Musikgeräte/elektronische Medien        21
         4.4			   Kompensation vorhersehbarer Unterrichtsausfall 9   13.			   Flugblätter, Veranstaltungen und Verkäufe          22
         4.5			   Unterricht                                     9   14.			   Anschlagbretter                                    22
         4.6			   Stundenplan                                   10   15. 		   Fundgegenstände                                    23
         4.7			   Ordnung                                       10   16.			   Diebstahl und Sachbeschädigungen                   23
         4.8			   Beurlaubung von Lernenden                     10   17.			   Besondere Räume                                    23
         4.9			   Prüfungsarbeiten                              11   18.			   Sanität                                            24
         4.10     Telefonbenützung                              11   19.			   Feuer                                              24
         4.11     BYOD (Bring Your Own Device)                  11   20.			   Besonderes                                         25

                                                                      			 Anhang 1 | Anhang 2                      26  – 29 |  30 – 37

                                                                                                                                          2|3
Schulordnung am BBZ Olten

         1.   Allgemeines                                               2.   Organisation

       1.1    Trägerschaft: Träger des Berufsbildungszentrums          2.1   Klassenzusammensetzung und -bestand: Die Klassen
              Olten – BBZ – (GIBS, GSBS, KBS, EBZ) ist der Kanton            werden nach Berufen oder Berufsgruppen zusammen­
              Solothurn.                                                     gestellt und sollen in der Regel wenigstens 10 und
                                                                             nicht mehr als 25 Lernende/Studierenden umfassen.
       1.2    Bildungsauftrag: Das BBZ Olten erfüllt im Rahmen
              der gesetzlichen Bestimmungen einen eigenständigen       2.2   Lehrpläne: Lektionenzahl und Lehrstoff werden
              Bildungsauftrag.                                               bestimmt durch die Lehrpläne für die einzelnen
                                                                             Berufe, die auf den Lehrplänen und Verordnungen
       1.3    Gesetzliche Grundlage: Das BBZ Olten untersteht
                                                                             des Bundes basieren.
              dem Bundesgesetz über die Berufsbildung vom
                                                                             Für die Vorlehre und den Integrationskurs gelten
              13.12.2002 (SR 412.10) und dem Gesetz über die
                                                                             besondere Lehrpläne.
              Berufsbildung des Kantons Solothurn vom 3.9.2008
              (BGS 416.111), vorbehältlich anderslautender             2.3   Freifächer: Das BBZ Olten bietet im Rahmen seiner
              Bestimmungen in einschlägigen Lehrplänen und                   Möglichkeiten Freifächer, Stütz- und Förderkurse an.
              Reglementen der HFPO und des EBZ.                              Das Angebot der Freifächer und die Stoffpläne
                                                                             werden von der Schulleitung nach Anhörung der
       1.4    Gliederung:
                                                                             Lehrerschaft bestimmt.
      1.4.1   Das BBZ Olten hat zwei Standorte (Bifang und
                                                                             Bei mangelnder Leistung oder disziplinarischen
              Trimbach) und gliedert sich wie folgt:
                                                                             Schwierigkeiten können Lernende durch die Schul-
              ›	BBZ-Leitung
                                                                             leitung auf Antrag der Lehrperson vom betroffenen
              ›	Leistungsbereiche
                                                                             Freifach ausgeschlossen werden.
              ›	Dienste
                                                                             Freifächer müssen mindestens ein Semester besucht
      1.4.2   Die Leistungsbereiche (GIBS inkl. SMG, GSBS, KBS, EBZ)
                                                                             werden.
              gliedern sich wie folgt:
              ›	Schulleitung                                       2.4   Weiterbildungskurse: Das BBZ Olten organisiert
              ›	Abteilungen / Fachschaften                               Weiterbildungskurse.
              ›	Fachgruppen

                                                                                                                                 4|5
2.5   Bibliothek/Mediothek: Die Lehrpersonen machen              3.   Schulleitung
      die Lernenden/Studierenden auf die Bibliothek/
      Mediothek aufmerksam und erklären ihnen die               3.1   Schulleitung: Die Leitung der Berufsfachschulen bzw.
      Benutzungsordnung. Die Bibliothek/Mediothek wird                der Leistungsbereiche obliegt der Rektorin oder dem
      pädagogisch sinnvoll in den Unterricht integriert.              Rektor und der Prorektorin oder dem Prorektor oder
                                                                      dem Leiter EBZ. Die Rektorin oder der Rektor bzw. der
2.6   Stundenplan: Der Stundenplan wird von der Schul­                Leiter EBZ vertritt den Leistungsbereich nach aussen.
      leitung erstellt. Der Stundenplan ist verbindlich.
                                                                3.2   Stellung in der Organisation: Übergeordnete Stellen
2.7   Lektionenzeiten: Eine Lektion dauert 45 Minuten.                der Rektorin oder des Rektors sind der Direktor und
      Wo in besonderen Fällen mit Lernstunden gerechnet               die BBZ-Leitung.
      wird, entspricht dies 60 Minuten.                               Untergeordnete Stellen sind Prorektorin oder Prorektor
                                                                      und Abteilungsleiterinnen oder Abteilungsleiter sowie
      Lektionenzeiten und Pausen werden von der Schul­
                                                                      alle Lehrpersonen.
      leitung nach Anhören der Lehrerkonferenz festgelegt.
      Dabei ist auf die Fahrpläne der öffentlichen Transport-   3.3   Aufgaben: Aufgaben, Pflichten, Kompetenzen und
      mittel Rücksicht zu nehmen.                                     Verantwortung werden in der Stellenbeschreibung
                                                                      festgelegt.
      Die Stundenplanzeit ist genau einzuhalten. Abände-

      rungen dürfen nur in Absprache mit der Schulleitung
      vorgenommen werden.

      Nach jeder Lektion ist in der Regel eine Pause von
      5 Minuten einzuschalten.

      Vor dem Sportunterricht sind die Klassen 5 Minuten
      früher zu entlassen, und nach dem Sportunterricht
      beginnt der Unterricht 5 Minuten später (Ausnahme:
      Nach der grossen Pause am Standort Bifang oder am
      Standort Trimbach, wo für die Wegstrecke 20 Minuten
      eingerechnet sind).

                                                                                                                        6|7
4.   Lehrkräfte                                                    4.4   Kompensation des vorhersehbaren Unterrichts-
                                                                          ausfalls: (Art. 461 GAV)
4.1   Pflichten/Rechte: Die Pflichten der Lehrpersonen                    ›	Die Lehrpersonen haben Arbeitsausfälle (Lektionen
      werden durch die Gesetzgebung über die Berufsbil-                         u.a.) die sie selbst verursachen, vorbehältlich anders­­
      dung, die Gesetzgebung über das Staatspersonal,                           lautender eidgenössischer oder kantonaler Be-
      den GAV und durch die in den Lehrplänen festgesetz-                       stimmung, nach Möglichkeit vor- oder nachzuholen.
      ten Unterrichtsziele bestimmt.                                            Der Direktor oder die Direktorin kann Ausnahmen
                                                                                bewilligen. Bei Bedarf kann der Unterrichtsausfall
4.2   Pflichten bei Unterrichtsausfall: (Art. 458 GAV)
                                                                                durch die Übernahmen von anderen Aufgaben kom­
      ›	«Jeder Unterrichtsausfall ist der direkt vorgesetzten
                                                                                pensiert werden.
          Stelle zu melden.»
                                                                          ›	Anstelle einer Kompensation kann auch ein Lohn­-
4.3   Voraussehbare Unterrichtsausfälle: (Art. 459 GAV)                         abzug erfolgen.
      ›	Gesuche um länger dauernden Urlaub sind dem                   ›	Die Verantwortung für die Handhabung der Kom­
          Departement für Bildung und Kultur möglichst früh-                    pensation liegt bei der Schulleitung und bei den
          zeitig unter Kenntnisgabe an die Aufsichtsbehörde                     einzelnen Lehrpersonen.
          einzureichen.
                                                                    4.5   Unterricht: Die Lehrpersonen erteilen den Unterricht
      ›	Im Einzelnen gelten für die Einreichung von Gesu-
                                                                          nach den geltenden Lehr- oder Modulplänen und den
          chen dieser Art folgende Fristen:
                                                                          festge­legten Standards.
      a) Lehrpersonen, welche zum Militär-, Zivil- oder Zivil-
      schutzdienst aufgeboten werden, haben dem Depar-
      tement für Bildung und Kultur sofort nach Empfang
      des Aufgebotes Mitteilung zu machen; Inhalt dieser
      Mitteilung bildet die aufbietende Stelle, das Datum
      der Einrückung, die Art des Dienstes, ihre Einteilung
      und ihren Grad sowie das Datum der Entlassung
      oder sofern diese nicht feststeht, die voraussichtliche
      Dauer des Dienstes.

      b) Lehrpersonen, welche aus anderen Gründen
      Urlaub wünschen, haben ihr Gesuch in der Regel
      6 Wochen vor Urlaubsbeginn einzureichen.

                                                                                                                                     8|9
­

    4.6   Stundenplan: Änderungen des Stundenplanes,               4.9   Prüfungsarbeiten: Es gelten die Bestimmungen
          Stunden­abtausch usw. bedürfen der Genehmigung                 gemäss Notenreglement BGS 416.142. Prüfungs­-
          durch die Schulleitung. Bei der Erstellung des                 arbeiten sind nach Möglichkeit in der nächsten
          Stundenplans werden die Lehrpersonen angehört.                 Woche korrigiert und bewertet den Lernenden
                                                                         oder Studierenden zurück­zu­geben. Wird eine der
    4.7   Ordnung: Die Lehrpersonen sind verantwortlich für
                                                                         drei Prüfungsarbeiten mündlich durchgeführt,
          die Ordnung im Unterrichtsraum und für das Einhalten
                                                                         so sind die Lernenden oder Studierenden im Voraus
          der Haus­ordnung durch die Lernenden. Sie unterstüt-
                                                                         darauf aufmerksam zu machen. Anschliessend
          zen die Schul­leitung beim Vollzug der Reglemente und
                                                                         sind ihnen die Noten der mündlichen Prüfung
          Verordnungen.
                                                                         bekannt­zugeben.
    4.8   Beurlaubung von Lernenden: Für regelmässiges vor­
                                                                  4.10   Telefonbenützung: Die Lehrpersonen und Ange-
          zeitiges Verlassen des Unterrichts oder regelmässiges
                                                                         stellten des BBZ Olten haben die privaten Telefon-
          verspätetes Erscheinen auswärtiger Lernenden/
                                                                         gespräche zu bezahlen.
          Studierenden ist mit begründetem Gesuch die Be-
                                                                         Die Kosten für Telefonbenutzung werden durch
          willigung der Schulleitung ein­zuholen. Einmaliges
                                                                         das Sekretariat jeweils Ende Kalenderjahr erhoben.
          vor­zeitiges Verlassen des Unterrichts und einmaliges
                                                                         Auswärtige Anrufe während der Unterrichtszeit
          verspätetes Erscheinen im Unterricht pro Semester
                                                                         werden vom Sekretariat entgegengenommen und
          kann von den zuständigen Lehrpersonen bewilligt
                                                                         weitergeleitet.
          bzw. entschuldigt werden. Im Übrigen gelten die Be-
          stimmungen der Verordnung über die Berufsbildung.       4.11   BYOD: (Bring Your Own Device) Informationen und
                                                                         Regelungen siehe Anhang 1

                                                                                                                          10 | 11
5.   Berufslernende                                           5.6   Absenzen- und Disziplinarwesen: Es gelten die
                                                                     Be­stimmungen der Verordnung über die Berufs-
5.1   Einschreibung: Zur Einschreibung hat jede oder jeder           bildung. Die Bussengelder werden für Schulanlässe
      Neueintretende genaue Angaben über Beginn und                  aller Art, insbesondere für die Belange der Berufs-
      Dauer der Lehrzeit zu machen.                                  lernenden verwendet.
                                                                     Die Ressortleiterin oder der Ressortleiter Rechnungs-
5.2   Ausweise: Alle Berufslernenden erhalten bei Schulbe-
                                                                     wesen führt darüber eine besondere Rechnung.
      ginn einen Schulausweis/Studentenausweis. Für die
      Benützung der Mediothek ist dieser Ausweis zwingend      5.7   Stipendien: Gesuche um Stipendien sind dem
      nötig. Verlorene Ausweise werden gegen eine Gebühr             Departement für Bildung und Kultur einzureichen.
      ersetzt.                                                       Das offizielle Formular «Stipendien-Gesuche» ist
                                                                     auf dem Sekretariat erhältlich.
5.3   Stundenplan: Der Stundenplan wird den bisherigen
      Lernenden/Studierenden durch die Klassenlehrperson       5.8   Nachteilsausgleich: Lernende, die an der Lehrab-
      bekanntgegeben. Den neu eintretenden Lernenden                 schlussprüfung Erleichterungen wünschen, haben
      wird der Stundenplan rechtzeitig vor Schulbeginn               spätestens im zweitletzten Semester ein Gesuch
      abgegeben oder zugeschickt.                                    an das Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hoch­-
                                                                     schulen zu richten.
5.4   Zeugnisse: In der letzten Schulwoche des Semesters
      erhalten die Lernenden das Zeugnis. Eine Kopie des       5.9   Hausordnung: Die Lernenden/Studierenden haben
      Zeugnisses wird der Lehrfirma zugestellt.                      die in der Hausordnung enthaltenen Regelungen
                                                                     und Bestimmungen zu beachten.
5.5   Anregungen, Beanstandungen: Lernende, die Anre-
      gungen oder Beanstandungen geltend machen wollen,
      können diese jederzeit bei der Schulleitung anbringen.

                                                                                                                        12 | 13
Hausordnung am BBZ Olten

       1.   Grundsätzliches                                         1.4   Über die ausserschulische Benützung von Räumen
                                                                          des BBZ Olten entscheidet je nach Art und Veran­-
      1.1   Die Hausordnung ist Bestandteil der Schulordnung.             staltung die Schulleitung oder das kantonale Departe-
                                                                          ment für Bildung und Kultur nach der Verordnung
      1.2   Sie gilt in allen Gebäuden und Unterrichtsräumen
                                                                          über die Benützung von Schulräumen und Schulanlagen
            sowie in den Anlagen des BBZ Olten.
                                                                          der Kantons- und Berufsschulen vom 25.3.1977 in der
      1.3   Höflichkeit, Rücksichtnahme, Ordnung, Pünktlich-              Fassung vom 25.10.1993 (BGS 414.71).
            keit und Sauberkeit sind Voraussetzungen für
            eine gute Schul- und Unterrichtsatmosphäre und
            für einen reibungslosen Betrieb.                         2.   Sorgfaltspflicht und Schäden

            Es gelten folgende Regeln zum Verhalten am BBZ
                                                                    2.1   Gebäude, Unterrichtsräume, Anlagen und Mobiliar
            Olten:
                                                                          sind sorgfältig zu benützen und stets sauber zu halten.
            An unserer Schule gestalten wir gemeinsam eine
            lern- und arbeitsfreundliche Umgebung.                  2.2   Wer einen Schaden verursacht oder feststellt, meldet
            1. Ich verhalte mich respektvoll und übernehme                dies der Schulleitung, dem Hausdienst oder dem
               die Verantwortung für mein Tun und Lassen.                 Sekretariat.
            2. Ich hinterlasse die Unterrichtsräume und das
                                                                    2.3   Wer absichtlich oder fahrlässig einen Schaden ver-
               Mobiliar so, dass Nachfolgende in einem sauberen,
                                                                          ursacht, haftet dafür.
               intakten Umfeld arbeiten können.
            3. Ich halte den Stundenplan ein und bin auf den
               Unterricht vorbereitet.
            4. Ich nutze elektronische Medien für private Zwecke
               nur während meiner unterrichtsfreien Zeit.
            5. Ich entsorge Abfälle getrennt, lasse nichts liegen
               und respektiere die Nichtraucherzonen.
            6. Ich verpflege mich nur an den dafür vorgesehenen
               Plätzen. In den Unterrichtsräumen esse ich nicht
               und im Schulhaus trinke ich nur aus wiederver-
               schliess­baren Gefässen.
            7. Ich befolge die Weisungen der Mitarbeitenden
               des BBZ Olten.

                                                                                                                            14 | 15
3.   Öffnungszeiten                                           4.   Ordnung in den Unterrichts- und Kursräumen

3.1   Die Gebäude und Unterrichtsräume sind für die           4.1   Nach dem Unterricht sind die Wandtafeln nass zu
      Lernenden/Studierenden und Kursteilnehmenden                  reinigen.
      rechtzeitig zu öffnen.
                                                              4.2   Nach Schulschluss am Vormittag, am Nachmittag und
3.2   Spätestens um 22.00 Uhr, an Samstagen um 18.00 Uhr,           am Abend sind die Fenster zu schliessen. Während
      müssen alle Räume und Gebäude verlassen sein, in den          der Heizungsperiode sind die Storen abends hinunter-
      Schulferien immer um 18.00 Uhr                                zulassen.

3.3   Besitzerinnen und Besitzer von Gebäudeschlüsseln sind   4.3   Kleidungsstücke usw. dürfen in den Schulzimmern
      beim Betreten und Verlassen der Gebäude ausserhalb            deponiert werden (Diebstahl).
      der ordentlichen Öffnungszeiten verantwortlich, dass
                                                              4.4   Mobiliar darf nur auf Anweisung der Lehrpersonen bzw.
      das Gebäude geschlossen wird.
                                                                    der Kursleiterinnen und Kursleiter umgestellt werden.
3.4   Über die Mittagszeit, während der grossen Pause und           Am Schluss des Unterrichtes ist die ursprüngliche Anord-
      nach Ende des Tagesunterrichts werden die Unter-              nung wiederherzustellen.
      richtsräume durch die Lehrpersonen in der Regel
                                                              4.5   In den grossen Pausen und über die Mittagszeit haben
      geschlossen. Für das Öffnen und Schliessen am Abend
                                                                    die Lernenden/Studierenden den Unterrichtsraum in
      ist der Hausdienst verantwortlich.
                                                                    der Regel zu verlassen. Die Lehrperson übernimmt dafür
3.5   Vor eidgenössischen und kantonalen Feiertagen endet           die Verantwortung. Für Zwischenstunden und über
      der Unterricht um 17.10 Uhr (GIBS, GSBS, KBS).                die Mittagszeit stehen separate Zonen zur Verfügung.

                                                                                                                      16 | 17
4.6   Die Lehrpersonen, denen der Unterrichtsraum               6.   Zimmerbelegung und -vermietungen
      fest zugeteilt ist, entscheiden, welche Plakate usw.
      aufgehängt werden.                                       6.1   Durch Unterricht nicht belegte Zimmer werden vom
                                                                     Schulsekretariat gemäss Verordnung an Dritte vermietet.
4.7   In den Unterrichtsräumen darf nicht gegessen werden.
                                                                     Die betroffenen Lehrpersonen werden über die Vermie-
      Verschliessbare Gefässe sind in den Taschen deponiert.
                                                                     tung orientiert.
      Für die Verpflegung über Mittag stehen separate
      Zonen zur Verfügung.                                     6.2   Benötigen Lehrpersonen für den ordentlichen Unterricht
                                                                     ein zusätzliches Zimmer, haben sie dies dem Sekretariat
4.8   Nicht verschliessbare Getränke (z.B. Alubüchsen,
                                                                     zu melden.
      Tetrapackungen) dürfen im Schulhaus nicht verwendet
      werden.

4.9   Die Informatikräume dürfen von den Lernenden/             7.   WC-Anlagen
      Studierenden nur unter Aufsicht einer Lehrperson
      benützt werden.                                          7.1   In den WC-Anlagen ist auf Sauberkeit und Ordnung
                                                                     zu achten.
      Ausserhalb des Stundenplans ist eine Reservation
      im Sekretariat notwendig.
      GSBS: Informatikmittel sind in den Gängen vorhan-
                                                                8.   Parkplätze, Abstellplätze und Veloeinstellplätze
      den und können über Mittag für Hausaufgaben u.ä.
      benutzt werden.
                                                               8.1   Für die Motorfahrzeuge der Lehrpersonen und des
                                                                     Ver­waltungspersonals des BBZ Olten sind die Einstell-
                                                                     halle und die Parkplätze bei den Turnhallen, bzw.
 5.   Benützen von Zimmereinrichtungen
                                                                     am Standort Trimbach reserviert.

5.1   Unterrichtshilfen und Geräte stehen allen Lehrper­       8.2   Motorfahrzeuge der Lernenden/Studierenden dürfen
      sonen und Kursleiterinnen oder Kursleitern zur                 nicht auf den Parkplätzen des BBZ Olten abgestellt
      Verfügung. Die Zuteilung der Schränke regeln die be-           werden.
      troffenen Lehrpersonen in gemeinsamer Absprache.
                                                               8.3   Für Mofas und Velos sind die bezeichneten Abstell-
5.2   Schäden sind dem Hausdienst zu melden.                         plätze zu benützen.

                                                                                                                        18 | 19
9.   Rauchen, Drogen, Alkohol, Waffen                         11.   Pünktlichkeit

 9.1   Das Rauchen ist in allen Räumen des BBZ Olten           11.1   Die Unterrichtszeiten sind von Lehrenden und
       untersagt.                                                     Lernenden bzw. Studierenden einzuhalten.

 9.2   Auf dem Pausenplatz sind die Nichtraucherzonen          11.2   Wo vorhanden, beginnt der Unterricht mit dem
       zu respektieren.                                               Glockenzeichen.

 9.3   Die Verbreitung und der Konsum von Drogen aller         11.3   Wenn eine Lehrperson 10 Minuten nach Lektions­-
       Art, sowie das Tragen von Waffen, sind auf dem                 beginn nicht erscheint, erkundigt sich die Klassen-
       ganzen Schul­areal untersagt.                                  chefin oder der Klassenchef auf dem Sekretariat.
                                                                      Ist das Sekretariat nicht geöffnet, wendet sie oder
 9.4   Für den Konsum von alkoholischen Getränken
                                                                      er sich an die Schulleitung oder an die Lehrperson
       braucht es eine Bewilligung der Schulleitung.
                                                                      in einem benachbarten Zimmer.

                                                               11.4   Die Klasse darf sich erst entfernen, wenn die
 10.   Internet, Videos, Smartphones                                  Bewilligung der Schulleitung vorliegt.

10.1   Verunglimpfungen und abwertende Darstellungen
       von Angehörigen der Schule im Internet sind              12.   Radios und Musikgeräte / elektronische Medien
       untersagt. An unserer Schule darf niemand ohne
       Einwilligung gefilmt oder fotografiert werden.          12.1   Der Betrieb von Radios und Musikgeräten mit
                                                                      Lautsprechern ausserhalb des Unterrichtes ist auf
10.2   Die Lernenden/Studierenden verpflichten sich, mittels
                                                                      dem ganzen Schulhausareal untersagt. Elektronische
       elektronischer Medien keine Texte oder Bilder ab­
                                                                      Medien dürfen während des Unterrichtes nur
       zusenden, die gegen geltende Gesetze verstossen.
                                                                      mit ausdrücklicher Genehmigung der Lehrpersonen
10.3   Das BBZ Olten registriert nicht-personenbezogene               benützt werden.
       Logs. Diese können bei Missbrauch ausgewertet
       werden.

10.4   Bei konkretem begründetem Verdacht auf eine
       strafbare Handlung wird Strafanzeige bei der zu-
       ständigen Behörde erstattet.

10.5   BYOD (Bring Your Own Device): Informationen
       und Regelungen siehe Anhang 2

                                                                                                                        20 | 21
13.   Flugblätter, Veranstaltungen und Verkäufe               15.   Fundgegenstände

13.1   Das Verteilen von Flugblättern und Zeitungen,          15.1   Fundgegenstände sind im Sekretariat oder beim
       die Ankündigung und Organisation von Veranstal-               Hauswart abzugeben.
       tungen sowie Verkäufe jeder Art auf dem gesamten
                                                              15.2   Ein Jahr nach der Abgabe der Fundgegenstände
       Schulareal und in den Schulgebäuden sind
                                                                     wird darüber verfügt.
       nur mit Bewilligung der Schulleitung gestattet.

13.2   Bei politischen Veranstaltungen und bei der Ver­-
       teilung von Druckschriften und Vervielfältigungen       16.   Diebstahl und Sachbeschädigungen
       politischen Inhalts sind die kantonalen Weisungen
       zu beachten (Verordnung über die Benützung             16.1   Diebstähle und Sachbeschädigungen sind im
       von Schulräumen und Schulanlagen der Kantons-                 Sekretariat oder beim Hauswart zu melden;
       und Berufsschulen vom 25.3.1977 (BGS 414.71)                  Diebstähle auch der örtlichen Polizei.
       und Verordnung über die Ankündigung von
                                                              16.2   Das BBZ Olten haftet in keinem Fall für Diebstähle.
       Veranstaltungen, die Verteilung von Druckschriften
                                                                     Beim Sportunterricht sollen Wertgegenständen
       und Vervielfältigungen sowie den Aushang von
                                                                     und Persönliches in der Regel mit in die Turnhalle
       Mitteilungen und Meinungsäusserungen an den Kan-
                                                                     genommen und dort deponiert werden.
       tons- und Berufsschulen vom 25.3.1977 (BGS 414.72).

                                                               17.   Besondere Räume
 14.   Anschlagbretter

                                                              17.1   Zu den Lehrerzimmern und Lehrervorbereitungs-
14.1   Die Anschlagbretter sind für Mitteilungen der
                                                                     zimmern ist den Lernenden/Studierenden der
       Behörden, der Schulleitung und des Sekretariates
                                                                     Zutritt in der Regel untersagt.
       reserviert.
                                                              17.2   Lehrpersonen und Kursleiterinnen oder Kursleiter
14.2   Für die Lernenden/Studierenden des BBZ Olten
                                                                     dürfen Lernende/Studierende oder Kursteil-
       stehen spezielle Anschlagbretter zur Verfügung. Die
                                                                     nehmende nicht für Besorgungen in die Lehrer-
       Aushänge werden im Sekretariat gestempelt, wenn
                                                                     zimmer schicken.
       sie mit Datum, Namen und Klasse versehen sind, keine
       Persönlichkeitsrechte verletzen, keine Gesetzeswid-    17.3   Aufenthaltsräume sind nach der Benutzung durch
       rigkeiten enthalten und nicht gegen die guten Sitten          Lernende/Studierende in sauberem und geordnetem
       verstossen.                                                   Zustand zurückzulassen.

       Die Aushänge sind spätestens nach zwei Wochen
       wieder zu entfernen.
                                                                                                                        22 | 23
18.   Sanität                                                    20.   Besonderes

18.1   Die Hauswartin oder der Hauswart ist verantwortlich       20.1   Die Kursleiterinnen und Kursleiter werden mit
       für den Sanitätsdienst.                                          einem separaten Info-Papier über die Benützung
                                                                        der Räum­lich­keiten orientiert. Sie übernehmen
18.2   Standort Bifang: Das Sanitätszimmer befindet sich
                                                                        die Verantwortung gegenüber der Schulleitung für
       im Parterre des Werkstattgebäudes.
                                                                        das Einhalten der Weisungen.
18.3   In dringenden Fällen rufen die Lehrpersonen
                                                                 20.2   Die Lehrpersonen orientieren die Lernenden beim
       direkt den Notarzt oder das Spital an. In diesen Fällen
                                                                        Eintritt ins BBZ Olten und später bei Bedarf über
       ist die Schulleitung unverzüglich zu informieren.
                                                                        «die Regeln zum Verhalten am BBZ Olten» und ver-
       Die Lehrpersonen sind auch für die rasche Information
                                                                        weisen auf die Folgen bei nicht Einhalten der
       der Eltern und Lehrbetriebe verantwortlich.
                                                                        Hausordnung.
18.4   Für die Bereitstellung des Sanitätszimmers und
                                                                 20.3   Bei Beanstandungen und Nichteinhalten der Haus-
       das Auffüllen von Sanitätsmaterial sind die Hauswarte
                                                                        ordnung trifft die Schulleitung geeignete Massnahmen.
       verantwortlich.
                                                                        In schweren Fällen kann die Schulleitung den Kurs-
18.5   In jedem Gebäude befinden sich Defibrillatoren.                  teilnehmenden den Zugang zu Unterrichts- und Kurs-
                                                                        räumen sperren.

 19.   Feuer
                                                                        Beschlossen an der Schulleitungssitzung des BBZ Olten
19.1   Die Hauswarte sind für die Funktionstüchtigkeit der              vom 25.06.2018. Berufsbildungszentrum Olten
       Feuerlöscher verantwortlich.

19.2   Periodisch sind Instruktionen über das Handhaben
       dieser Apparate durch die Hauswarte zu organisieren.
                                                                        Georg Berger             Thomas Schneider                Ursula Wildi
                                                                        Direktor		               Rektor GIBS                     Rektorin KBS

                                                                        Daniel Hofer		           Roland Nebel                    Alain Légeret
                                                                        Rektor GSBS		            Leiter EBZ                      Leiter Dienste

                                                                        Beilagen:
                                                                        Anhang 1: Informationen zu BYOD für Lehrpersonen, Kursleitende
                                                                        Anhang 2: Informationen zu BYOD für Lernende, Studierende

                                                                                                                                          24 | 25
Ergänzung zur Schul- und
Hausordnung BBZ Olten
(siehe Punkt 4.11, Schulordnung, Stand 25.06.2018)

                   Anhang 1 (für Lehrpersonen, Kursleitende)                                        2.   Umgang mit digitalen Arbeitsgeräten
                   Informationen zu BYOD (Bring Your Own Device) 1                                       und Medien

                                                                                                         a) Private Arbeitsgeräte
                                                                                                         Die Lehrpersonen verwenden im Unterricht ihre
              1.   Minimale Standardanforderungen an ein
                                                                                                         privaten mobilen Arbeitsgeräte.
                   mobiles Arbeitsgerät
                   Damit ein mobiles Arbeitsgerät im Schulalltag                                         Der Einsatz der mobilen Arbeitsgeräte hat so zu er­-
                   einsatz- und leistungsfähig ist, müssen die nach­                                     ­folgen, dass er nicht zu technischen Störungen
                   folgenden minimalen Anforderungen an die                                               oder zu einer unverhältnismässigen Belastung der
                   Software erfüllt sein:                                                                 gemeinsam genutzten schuleigenen Infrastruktur
                                                                                                          führt.
                   ›	Ein durch den Hersteller aktiv unterstütztes Betriebs-
                         system muss vorhanden sein (ab Macintosh Mac OSX                                Die kommerzielle Nutzung der schuleigenen Infra-
                         und Microsoft Win7 und Win10). Allfällige Ausnahmen                             struktur bedarf der Einwilligung der Schulleitung.
                         sind möglich, sofern sie im Anhang aufgeführt sind.
                                                                                                         b) Sicherheit
                   ›	Aktuelle Updates müssen fortlaufend installiert werden.
                                                                                                         Die Lehrpersonen sind selbst für die Sicherheit
                   ›	Office-Produktepalette muss installierbar sein.
                                                                                                         ihrer Arbeitsgeräte und die Sicherung ihrer Daten
                   ›	Ein aktueller Webbrowser muss vorhanden sein.
                                                                                                         verantwortlich.
                   ›	Ein aktueller Endgeräteschutz 2 muss installiert sein.
                                                                                                         Die mobilen Arbeitsgeräte müssen mit Passwörtern
                                                                                                         geschützt werden.

                                                                                                         Die Bekanntgabe von persönlichen Zugangsberech-
                                                                                                         tigungen an andere ist untersagt.

                                                                                                         Im Schulnetz werden Logdaten (Anmeldedaten,
                                                                                                         IP-Adressen) aufgezeichnet. Bei Missbrauch oder
                                                                                                         bei begründetem Verdacht auf Missbrauch kann die
                                                                                                         Schulleitung eine personenbezogene Auswertung
                                                                                                         der Netzwerklogs anordnen.

                    Die nachfolgenden Informationen und Weisungen für Lehrpersonen an den
                   1                                                                                    Störungen oder Beschädigungen der schuleigenen
                    kantonalen Mittel- und Berufsfachschulen wurde an der Sitzung der kantonalen         Infrastruktur sind unverzüglich dem IT-Dienst zu
                    Informatik-Steuerungs-Gruppe (ISG) vom 3. April 2018 einstimmig verabschiedet
                                                                                                         melden.
                    und treten per 01.08.2018 am BBZ Olten in Kraft.
                    Dazu gehören insbesondere: Virensoftware zum Schutz vor Viren und Spyware,
                   2

                    Firewall zum Schutz vor unerwünschten Netzwerkzugriffen.

                                                                                                                                                             26 | 27
Veränderungen an der schuleigenen Infrastruktur                ›	Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungs-
bedürfen der Einwilligung des IT-Dienstes.                           system (Ausspionieren von Passwörtern, unauto­ri-
                                                                     siertes Absuchen von internen und externen Netzen
Die Schule trifft die erforderlichen technischen
                                                                     auf Schwach­stellen, Vorkehrung und Durchführung
und organisatorischen Massnahmen zum Schutz
                                                                     von Massnahmen zur Störung von Netzen und
der im Schulnetz gespeicherten Daten und
                                                                     Computern);
zum Schutz vor Zugriffen durch unbefugte Dritte.
                                                               ›	Datendiebstahl oder Datenbeschädigung;
c) Internetzugang (WLAN)                                       ›	Nutzung der Arbeitsmittel oder anderer Einrichtungen
Der Internetzugang steht den Lehrpersonen für                        in absichtlicher Verletzung von Lizenzbestimmungen
schulische Zwecke zur Verfügung. Ausserhalb                          oder Urheberrechten;
des Unterrichts ist die Nutzung des Internets für              ›	Versand von Mitteilungen mit irreführenden oder
private Zwecke erlaubt.                                              vorgetäuschten Absenderangaben;
                                                               ›	Versand von unverlangten Werbe-E-Mails;
d) Missbräuchliche Nutzung
                                                               ›	Belästigung, Irreführung, Rufschädigung, Bedrohung,
Missbräuchlich ist jede Nutzung, welche gegen
                                                                     Anfeindung, Diskriminierung und Ausübung
übergeordnetes Recht verstösst, die Rechte Dritter
                                                                     psychischen Drucks mit digitalen Arbeitsmitteln
verletzt (insbesondere Persönlichkeitsrechte
                                                                     und Medien.
und Urheberrechte) oder die Vorschriften der
                                                               Bei Verdacht auf strafbare Handlungen kann die Schul­
Schul- und Hausordnung missachtet.
                                                               leitung die Strafverfolgungsbehörden einschalten.
Als missbräuchlich gelten insbesondere die fol-
genden Verhaltensweisen:

›	Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von
      Material mit widerrechtlichem oder unsittlichem
      Inhalt (Gewaltdarstellungen, Pornografie, Auffor­
      derung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeiten,
      Störung der Religionsfreiheit, Rassendiskriminierung);
›	Herstellung, Anleitung zur Herstellung oder ab­
      sichtliche Verbreitung von schädlichen Programmen
      oder Programmteilen;

                                                                                                                    28 | 29
Ergänzung zur Schul- und
Hausordnung BBZ Olten
(siehe Punkt 10.5, Hausordnung, Stand 25.06.2018)

                   Anhang 2 (für Lernende, Studierende)                                              2.   Empfehlungen für komfortables Arbeiten
                   Informationen zu BYOD (Bring Your Own Device) 1
                                                                                                          Damit komfortables Arbeiten über einen längeren
                                                                                                          Zeitraum möglich ist, sollten beim Kauf eines mobilen
                                                                                                          Arbeitsgerätes verschiedene Aspekte berücksichtigt
              1.   Minimale Standardanforderungen an ein
                                                                                                          werden. Denken Sie beim Kauf insbesondere daran:
                   mobiles Arbeitsgerät
                                                                                                          ›	dass es möglich sein muss, den Cursor effizient und
                   Damit ein mobiles Arbeitsgerät im Schulalltag
                                                                                                                präzise auf dem Bildschirm zu platzieren. Eine Maus
                   einsatz- und leistungsfähig ist, müssen die nach-
                                                                                                                bietet hier viele Vorteile.
                   folgenden minimalen Anforderungen erfüllt sein:
                                                                                                          ›	dass es möglich sein muss, eine Schreibarbeit über
                   a) Anforderungen an die Software                                                             eine längere Zeitdauer komfortabel und effizient
                   ›	Ein durch den Hersteller aktiv unterstütztes Betriebs-                                 durchzuführen (Tastatur, Maus, langer Akku-Betrieb);
                         system muss vorhanden sein (ab Macintosh Mac OSX                                 ›	dass auf dem Display ein Buch oder ein Dokument
                         und Microsoft Win7 und Win10). Allfällige Ausnahmen                                    mit Grafiken, Tabellen und Bildern über einen
                         sind möglich, sofern sie im Anhang aufgeführt sind.                                    längeren Zeitraum ermüdungsfrei gelesen werden
                   ›	Aktuelle Updates müssen fortlaufend installiert werden.                                sollte (Grösse und Auflösung des Bildschirms);
                   ›	Office-Produktepalette muss installierbar sein.                                  ›	dass Präsentationen mit Fotos, Grafiken, Tabellen
                   ›	Ein aktueller Webbrowser muss vorhanden sein.                                          und Animationen erstellt werden müssen;
                   ›	Ein aktueller Endgeräteschutz 2 muss installiert sein.                           ›	dass eine Multimedia-Präsentation inklusive Video
                                                                                                                und Ton auf dem Gerät abgespielt und auf einem
                   b) Anforderungen an die Hardware
                                                                                                                Beamer gezeigt werden kann (Adapter);
                   ›	Formfaktor mindestens 10 Zoll, idealerweise 12 – 15
                                                                                                          ›	dass für den Sprachunterricht selber gesprochene
                         Zoll. Geräte mit einer Grösse von mehr als 16 Zoll
                                                                                                                Texte aufgenommen und an die Lehrperson weiter­
                         sind unhandlicher beim Transport und brauchen mehr
                                                                                                                gegeben werden müssen (Kopfhörer, Mikrofon);
                         Akku-Kapazität.
                   ›	Mobile Stromversorgung (Akku) für mindestens
                         4 Stunden
                   Das mobile Arbeitsgerät muss voll aufgeladen in
                   den Unterricht mitgebracht werden.

                    Die nachfolgenden Informationen und Weisungen für Lernende, Studierende sowie
                   1

                    Schülerinnen und Schüler an den kantonalen Mittel- und Berufsfachschulen wurde
                    an der Sitzung der kantonalen Informatik-Steuerungs-Gruppe (ISG) vom 3. April
                    2018 einstimmig verabschiedet und treten per 01.08.2018 am BBZ Olten in Kraft.
                    Dazu gehören insbesondere: Virensoftware zum Schutz vor Viren und Spyware,
                   2

                    Firewall zum Schutz vor unerwünschten Netzwerkzugriffen.

                                                                                                                                                               30 | 31
›	dass das Arbeiten mit einem Eingabestift zusätzliche    3.   Umgang mit digitalen Arbeitsgeräten
    Möglichkeiten bietet, beispielsweise das Anbringen             und Medien
    persönlicher Notizen in bereitgestellten Dokumenten;
                                                                   a) Private Arbeitsgeräte
›	dass es möglich sein muss, eine Verbindung zu
                                                                   Lernende verwenden im Unterricht ihre privaten
    externen Speichermedien herzustellen;
                                                                   mobilen Arbeitsgeräte.
›	dass es möglich sein muss, im Internet zu recherchie-
    ren. Der Internetzugang wird von der Schule über               Der Einsatz der mobilen Arbeitsgeräte hat so
    WLAN sichergestellt.                                           zu erfolgen, dass er nicht zu technischen Störungen
›	dass es möglich sein muss, auf Wunsch der Lehrperson         oder zu einer unverhältnismässigen Belastung
    während des Unterrichts Programme zu installieren.             der gemeinsam genutzten schuleigenen Infra-
    Lernende, Studierende sowie Schülerinnen und Schü-             struktur führt.
    ler müssen deshalb über die administrativen Rechte
                                                                   Die kommerzielle Nutzung der schuleigenen Infra-
    auf dem mobilen Arbeitsgerät verfügen.
                                                                   struktur bedarf der Einwilligung der Schulleitung.
›	dass Support an der Schule nicht immer möglich ist.
    Berücksichtigen Sie bei der Wahl des Betriebssystems,          b) Sicherheit
    dass Sie im familiären Umfeld Support erhalten.                Die Lernenden, Studierenden sowie Schülerinnen
›	dass neben dem mobilen Arbeitsgerät auf der Arbeits-         und Schüler sind selbst für die Sicherheit ihrer Arbeits­
    fläche noch Platz für weiteres Material oder ein               geräte und die Sicherung ihrer Daten verantwortlich.
    Etui vorhanden sein muss.
                                                                   Die mobilen Arbeitsgeräte müssen mit Passwörtern
›	dass es möglich sein muss, das mobile Arbeitsgerät
                                                                   geschützt werden.
    sicher zu transportieren und zu verstauen.
›	dass das mobile Arbeitsgerät zusätzlich zum Schul­           Die Bekanntgabe von persönlichen Zugangsberech­
    material mitgetragen werden muss.                              tigungen an andere ist untersagt.

                                                                   Im Schulnetz werden die Logdaten (Anmeldedaten,
                                                                   IP-Adressen) aufgezeichnet. Bei Missbrauch oder
                                                                   bei begründetem Verdacht auf Missbrauch kann die
                                                                   Schulleitung eine personenbezogene Auswertung
                                                                   der Netzwerklogs anordnen.

                                                                                                                       32 | 33
Störungen oder Beschädigungen der schuleigenen       ›	Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von
Infrastruktur sind unverzüglich dem IT-Dienst zu           Material mit widerrechtlichem oder unsittlichem Inhalt
melden.                                                    (Gewaltdarstellungen, Pornografie, Aufforderung
                                                           zu Verbrechen oder Gewalttätigkeiten, Störung der
Veränderungen an der schuleigenen Infrastruktur
                                                           Religionsfreiheit, Rassendiskriminierung);
bedürfen der Einwilligung des IT-Dienstes.
                                                     ›	Herstellung, Anleitung zur Herstellung oder absicht­-
Die Schule trifft die erforderlichen technischen           liche Verbreitung von schädlichen Programmen
und organisatorischen Massnahmen zum Schutz                oder Programmteilen;
der im Schulnetz gespeicherten Daten und             ›	Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungs-
zum Schutz vor Zugriffen durch unbefugte Dritte.           system (Ausspionieren von Passwörtern, unautori-
                                                           siertes Absuchen von internen und externen Netzen
c) Internetzugang (WLAN)
                                                           auf Schwachstellen, Vorkehrung und Durchführung
Der Internetzugang steht den Lernenden, Studie­
                                                           von Massnahmen zur Störung von Netzen und
renden sowie Schülerinnen und Schülern für
                                                           Computern);
schulische Zwecke zur Verfügung.
                                                     ›	Datendiebstahl oder Datenbeschädigung;
Ausserhalb des Unterrichts ist die Nutzung des       ›	Nutzung der Arbeitsmittel oder anderer Einrichtungen
Internets für private Zwecke erlaubt.                      in absichtlicher Verletzung von Lizenzbestimmungen
                                                           oder Urheberrechten;
d) Missbräuchliche Nutzung
                                                     ›	Versand von Mitteilungen mit irreführenden oder
Missbräuchlich ist jede Nutzung, welche gegen
                                                           vorgetäuschten Absenderangaben;
übergeordnetes Recht verstösst, die Rechte Dritter
                                                     ›	Versand von unverlangten Werbe-E-Mails;
verletzt (insbesondere Persönlichkeitsrechte
                                                     ›	Belästigung, Irreführung, Rufschädigung, Bedrohung,
und Urheberrechte) oder die Vorschriften der
                                                           Anfeindung, Diskriminierung und Ausübung
Schul- und Hausordnung missachtet.
                                                           psychischen Drucks mit digitalen Arbeitsmitteln
Als missbräuchlich gelten insbesondere die fol­-           und Medien.
genden Verhaltensweisen:
                                                     Bei Verdacht auf strafbare Handlungen kann die Schul­
                                                     leitung die Strafverfolgungsbehörden einschalten.

                                                                                                           34 | 35
4.   Unerlaubte Hilfsmittel bei Leistungserhebungen      5.   Sorgfaltspflicht

     Werden bei Prüfungen und anderen Leistungser­-           Die Lernenden, Studierenden sowie Schülerinnen
     he­bungen unerlaubte Hilfsmittel verwendet, ist          und Schüler haben beim Umgang mit mobilen Arbeits­
     eine Disziplinierung nach den Bestimmungen über          geräten die nötige Sorgfalt anzuwenden. Zur Sorg­
     das Disziplinarwesen möglich.                            faltspflicht gehört auch, dass die minimalen Standard­
                                                              anforderungen an ein mobiles Gerät eingehalten
     Schulleitung und Lehrpersonen können den
                                                              werden. Insbesondere durch einen aktuellen Endge­
     Lernenden, Studierenden sowie Schülerinnen und
                                                              räteschutz (Virenschutz, Firewall) können Schäden
     Schülern die Nutzung der eigenen mobilen Arbeits-
                                                              verhindert oder minimiert werden.
     geräte für bestimmte Leistungserhebungen
     verbieten.                                               Beschädigungen und Diebstähle fremder mobiler
                                                              Arbeitsgeräte können strafrechtlich geahndet werden.

                                                              Schäden an fremden mobilen Arbeitsgeräten können
                                                              zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen (Haftung).

                                                                                                               36 | 37
Technische Probleme                  Die Schulleitung

Hausdienst Bifang: 062 311 83 16
Hausdienst Trimbach: 062 311 97 09
IT-Support:          062 311 82 20

Sekretariate

BBZ:                062 311 83 83
EBZ:                062 311 82 33
GIBS:               062 311 83 83    Georg Berger         Alain Légeret            Ursula Wildi
GSBS/HF Pflege:     062 311 97 00    Direktor BBZ Olten   Leiter Dienste           Rektorin KBS Olten
KBS:                062 311 82 00                         Vizedirektor BBZ Olten

                                     Daniel Hofer         Thomas Schneider         Roland Nebel
                                     Rektor GSBS Olten    Rektor GIBS Olten        Leiter EBZ Olten

                                                                                                38 | 39
BBZ Olten
    Berufsbildungszentrum Olten

    Aarauerstrasse 30
    4601 Olten
    Telefon 062 311 83 83
    Telefax 062 311 83 80
    www.bbzolten.so.ch
Sie können auch lesen