Schul- und Hausordnung am BBZ Olten - Moodle BBZ Olten
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Berufsbildungszentrum BBZ Olten Schul- und Hausordnung am BBZ Olten GIBS, GSBS, KBS, EBZ, Externe Mieter
Inhalt Schulordnung am BBZ Olten 5. Berufslernende 12 1. Allgemeines 4 5.1 Einschreibung 12 1.1 Trägerschaft 4 5.2 Ausweise 12 1.2 Bildungsauftrag 4 5.3 Stundenplan 12 1.3 Gesetzliche Grundlage 4 5.4 Zeugnisse 12 1.4 Gliederung 4 5.5 Anregungen, Beanstandungen 12 5.6 Absenzen- und Disziplinarwesen 13 2. Organisation 5 5.7 Stipendien 13 2.1 Klassenzusammensetzung und -bestand 5 5.8 Nachteilsausgleich 13 2.2 Lehrpläne 5 5.9 Hausordnung 13 2.3 Freifächer 5 2.4 Weiterbildungskurse 5 Hausordnung am BBZ Olten 2.5 Bibliothek/Mediothek 6 1. Grundsätzliches 14 2.6 Stundenplan 6 2. Sorgfaltspflicht und Schäden 15 2.7 Lektionenzeiten 6 3. Öffnungszeiten 16 4. Ordnung in den Unterrichts- und Kursräumen 17 3. Schulleitung 7 5. Benützen von Zimmereinrichtungen 18 3.1 Schulleitung 7 6. Zimmerbelegung und -vermietungen 19 3.2 Stellung in der Organisation 7 7. WC-Anlagen 19 3.3 Aufgaben 7 8. Parkplätze, Abstellplätze und Veloeinstellplätze 19 4. Lehrkräfte 8 9. Rauchen, Drogen, Alkohol, Waffen 20 4.1 Pflichten/Rechte 8 10. Internet, Videos, Smartphones 20 4.2 Pflichten bei Unterrichtsausfall 8 11. Pünktlichkeit 21 4.3 Voraussehbare Unterrichtsausfälle 8 12. Radios und Musikgeräte/elektronische Medien 21 4.4 Kompensation vorhersehbarer Unterrichtsausfall 9 13. Flugblätter, Veranstaltungen und Verkäufe 22 4.5 Unterricht 9 14. Anschlagbretter 22 4.6 Stundenplan 10 15. Fundgegenstände 23 4.7 Ordnung 10 16. Diebstahl und Sachbeschädigungen 23 4.8 Beurlaubung von Lernenden 10 17. Besondere Räume 23 4.9 Prüfungsarbeiten 11 18. Sanität 24 4.10 Telefonbenützung 11 19. Feuer 24 4.11 BYOD (Bring Your Own Device) 11 20. Besonderes 25 Anhang 1 | Anhang 2 26 – 29 | 30 – 37 2|3
Schulordnung am BBZ Olten 1. Allgemeines 2. Organisation 1.1 Trägerschaft: Träger des Berufsbildungszentrums 2.1 Klassenzusammensetzung und -bestand: Die Klassen Olten – BBZ – (GIBS, GSBS, KBS, EBZ) ist der Kanton werden nach Berufen oder Berufsgruppen zusammen Solothurn. gestellt und sollen in der Regel wenigstens 10 und nicht mehr als 25 Lernende/Studierenden umfassen. 1.2 Bildungsauftrag: Das BBZ Olten erfüllt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen einen eigenständigen 2.2 Lehrpläne: Lektionenzahl und Lehrstoff werden Bildungsauftrag. bestimmt durch die Lehrpläne für die einzelnen Berufe, die auf den Lehrplänen und Verordnungen 1.3 Gesetzliche Grundlage: Das BBZ Olten untersteht des Bundes basieren. dem Bundesgesetz über die Berufsbildung vom Für die Vorlehre und den Integrationskurs gelten 13.12.2002 (SR 412.10) und dem Gesetz über die besondere Lehrpläne. Berufsbildung des Kantons Solothurn vom 3.9.2008 (BGS 416.111), vorbehältlich anderslautender 2.3 Freifächer: Das BBZ Olten bietet im Rahmen seiner Bestimmungen in einschlägigen Lehrplänen und Möglichkeiten Freifächer, Stütz- und Förderkurse an. Reglementen der HFPO und des EBZ. Das Angebot der Freifächer und die Stoffpläne werden von der Schulleitung nach Anhörung der 1.4 Gliederung: Lehrerschaft bestimmt. 1.4.1 Das BBZ Olten hat zwei Standorte (Bifang und Bei mangelnder Leistung oder disziplinarischen Trimbach) und gliedert sich wie folgt: Schwierigkeiten können Lernende durch die Schul- › BBZ-Leitung leitung auf Antrag der Lehrperson vom betroffenen › Leistungsbereiche Freifach ausgeschlossen werden. › Dienste Freifächer müssen mindestens ein Semester besucht 1.4.2 Die Leistungsbereiche (GIBS inkl. SMG, GSBS, KBS, EBZ) werden. gliedern sich wie folgt: › Schulleitung 2.4 Weiterbildungskurse: Das BBZ Olten organisiert › Abteilungen / Fachschaften Weiterbildungskurse. › Fachgruppen 4|5
2.5 Bibliothek/Mediothek: Die Lehrpersonen machen 3. Schulleitung die Lernenden/Studierenden auf die Bibliothek/ Mediothek aufmerksam und erklären ihnen die 3.1 Schulleitung: Die Leitung der Berufsfachschulen bzw. Benutzungsordnung. Die Bibliothek/Mediothek wird der Leistungsbereiche obliegt der Rektorin oder dem pädagogisch sinnvoll in den Unterricht integriert. Rektor und der Prorektorin oder dem Prorektor oder dem Leiter EBZ. Die Rektorin oder der Rektor bzw. der 2.6 Stundenplan: Der Stundenplan wird von der Schul Leiter EBZ vertritt den Leistungsbereich nach aussen. leitung erstellt. Der Stundenplan ist verbindlich. 3.2 Stellung in der Organisation: Übergeordnete Stellen 2.7 Lektionenzeiten: Eine Lektion dauert 45 Minuten. der Rektorin oder des Rektors sind der Direktor und Wo in besonderen Fällen mit Lernstunden gerechnet die BBZ-Leitung. wird, entspricht dies 60 Minuten. Untergeordnete Stellen sind Prorektorin oder Prorektor und Abteilungsleiterinnen oder Abteilungsleiter sowie Lektionenzeiten und Pausen werden von der Schul alle Lehrpersonen. leitung nach Anhören der Lehrerkonferenz festgelegt. Dabei ist auf die Fahrpläne der öffentlichen Transport- 3.3 Aufgaben: Aufgaben, Pflichten, Kompetenzen und mittel Rücksicht zu nehmen. Verantwortung werden in der Stellenbeschreibung festgelegt. Die Stundenplanzeit ist genau einzuhalten. Abände- rungen dürfen nur in Absprache mit der Schulleitung vorgenommen werden. Nach jeder Lektion ist in der Regel eine Pause von 5 Minuten einzuschalten. Vor dem Sportunterricht sind die Klassen 5 Minuten früher zu entlassen, und nach dem Sportunterricht beginnt der Unterricht 5 Minuten später (Ausnahme: Nach der grossen Pause am Standort Bifang oder am Standort Trimbach, wo für die Wegstrecke 20 Minuten eingerechnet sind). 6|7
4. Lehrkräfte 4.4 Kompensation des vorhersehbaren Unterrichts- ausfalls: (Art. 461 GAV) 4.1 Pflichten/Rechte: Die Pflichten der Lehrpersonen › Die Lehrpersonen haben Arbeitsausfälle (Lektionen werden durch die Gesetzgebung über die Berufsbil- u.a.) die sie selbst verursachen, vorbehältlich anders dung, die Gesetzgebung über das Staatspersonal, lautender eidgenössischer oder kantonaler Be- den GAV und durch die in den Lehrplänen festgesetz- stimmung, nach Möglichkeit vor- oder nachzuholen. ten Unterrichtsziele bestimmt. Der Direktor oder die Direktorin kann Ausnahmen bewilligen. Bei Bedarf kann der Unterrichtsausfall 4.2 Pflichten bei Unterrichtsausfall: (Art. 458 GAV) durch die Übernahmen von anderen Aufgaben kom › «Jeder Unterrichtsausfall ist der direkt vorgesetzten pensiert werden. Stelle zu melden.» › Anstelle einer Kompensation kann auch ein Lohn- 4.3 Voraussehbare Unterrichtsausfälle: (Art. 459 GAV) abzug erfolgen. › Gesuche um länger dauernden Urlaub sind dem › Die Verantwortung für die Handhabung der Kom Departement für Bildung und Kultur möglichst früh- pensation liegt bei der Schulleitung und bei den zeitig unter Kenntnisgabe an die Aufsichtsbehörde einzelnen Lehrpersonen. einzureichen. 4.5 Unterricht: Die Lehrpersonen erteilen den Unterricht › Im Einzelnen gelten für die Einreichung von Gesu- nach den geltenden Lehr- oder Modulplänen und den chen dieser Art folgende Fristen: festgelegten Standards. a) Lehrpersonen, welche zum Militär-, Zivil- oder Zivil- schutzdienst aufgeboten werden, haben dem Depar- tement für Bildung und Kultur sofort nach Empfang des Aufgebotes Mitteilung zu machen; Inhalt dieser Mitteilung bildet die aufbietende Stelle, das Datum der Einrückung, die Art des Dienstes, ihre Einteilung und ihren Grad sowie das Datum der Entlassung oder sofern diese nicht feststeht, die voraussichtliche Dauer des Dienstes. b) Lehrpersonen, welche aus anderen Gründen Urlaub wünschen, haben ihr Gesuch in der Regel 6 Wochen vor Urlaubsbeginn einzureichen. 8|9
4.6 Stundenplan: Änderungen des Stundenplanes, 4.9 Prüfungsarbeiten: Es gelten die Bestimmungen Stundenabtausch usw. bedürfen der Genehmigung gemäss Notenreglement BGS 416.142. Prüfungs- durch die Schulleitung. Bei der Erstellung des arbeiten sind nach Möglichkeit in der nächsten Stundenplans werden die Lehrpersonen angehört. Woche korrigiert und bewertet den Lernenden oder Studierenden zurückzugeben. Wird eine der 4.7 Ordnung: Die Lehrpersonen sind verantwortlich für drei Prüfungsarbeiten mündlich durchgeführt, die Ordnung im Unterrichtsraum und für das Einhalten so sind die Lernenden oder Studierenden im Voraus der Hausordnung durch die Lernenden. Sie unterstüt- darauf aufmerksam zu machen. Anschliessend zen die Schulleitung beim Vollzug der Reglemente und sind ihnen die Noten der mündlichen Prüfung Verordnungen. bekanntzugeben. 4.8 Beurlaubung von Lernenden: Für regelmässiges vor 4.10 Telefonbenützung: Die Lehrpersonen und Ange- zeitiges Verlassen des Unterrichts oder regelmässiges stellten des BBZ Olten haben die privaten Telefon- verspätetes Erscheinen auswärtiger Lernenden/ gespräche zu bezahlen. Studierenden ist mit begründetem Gesuch die Be- Die Kosten für Telefonbenutzung werden durch willigung der Schulleitung einzuholen. Einmaliges das Sekretariat jeweils Ende Kalenderjahr erhoben. vorzeitiges Verlassen des Unterrichts und einmaliges Auswärtige Anrufe während der Unterrichtszeit verspätetes Erscheinen im Unterricht pro Semester werden vom Sekretariat entgegengenommen und kann von den zuständigen Lehrpersonen bewilligt weitergeleitet. bzw. entschuldigt werden. Im Übrigen gelten die Be- stimmungen der Verordnung über die Berufsbildung. 4.11 BYOD: (Bring Your Own Device) Informationen und Regelungen siehe Anhang 1 10 | 11
5. Berufslernende 5.6 Absenzen- und Disziplinarwesen: Es gelten die Bestimmungen der Verordnung über die Berufs- 5.1 Einschreibung: Zur Einschreibung hat jede oder jeder bildung. Die Bussengelder werden für Schulanlässe Neueintretende genaue Angaben über Beginn und aller Art, insbesondere für die Belange der Berufs- Dauer der Lehrzeit zu machen. lernenden verwendet. Die Ressortleiterin oder der Ressortleiter Rechnungs- 5.2 Ausweise: Alle Berufslernenden erhalten bei Schulbe- wesen führt darüber eine besondere Rechnung. ginn einen Schulausweis/Studentenausweis. Für die Benützung der Mediothek ist dieser Ausweis zwingend 5.7 Stipendien: Gesuche um Stipendien sind dem nötig. Verlorene Ausweise werden gegen eine Gebühr Departement für Bildung und Kultur einzureichen. ersetzt. Das offizielle Formular «Stipendien-Gesuche» ist auf dem Sekretariat erhältlich. 5.3 Stundenplan: Der Stundenplan wird den bisherigen Lernenden/Studierenden durch die Klassenlehrperson 5.8 Nachteilsausgleich: Lernende, die an der Lehrab- bekanntgegeben. Den neu eintretenden Lernenden schlussprüfung Erleichterungen wünschen, haben wird der Stundenplan rechtzeitig vor Schulbeginn spätestens im zweitletzten Semester ein Gesuch abgegeben oder zugeschickt. an das Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hoch- schulen zu richten. 5.4 Zeugnisse: In der letzten Schulwoche des Semesters erhalten die Lernenden das Zeugnis. Eine Kopie des 5.9 Hausordnung: Die Lernenden/Studierenden haben Zeugnisses wird der Lehrfirma zugestellt. die in der Hausordnung enthaltenen Regelungen und Bestimmungen zu beachten. 5.5 Anregungen, Beanstandungen: Lernende, die Anre- gungen oder Beanstandungen geltend machen wollen, können diese jederzeit bei der Schulleitung anbringen. 12 | 13
Hausordnung am BBZ Olten 1. Grundsätzliches 1.4 Über die ausserschulische Benützung von Räumen des BBZ Olten entscheidet je nach Art und Veran- 1.1 Die Hausordnung ist Bestandteil der Schulordnung. staltung die Schulleitung oder das kantonale Departe- ment für Bildung und Kultur nach der Verordnung 1.2 Sie gilt in allen Gebäuden und Unterrichtsräumen über die Benützung von Schulräumen und Schulanlagen sowie in den Anlagen des BBZ Olten. der Kantons- und Berufsschulen vom 25.3.1977 in der 1.3 Höflichkeit, Rücksichtnahme, Ordnung, Pünktlich- Fassung vom 25.10.1993 (BGS 414.71). keit und Sauberkeit sind Voraussetzungen für eine gute Schul- und Unterrichtsatmosphäre und für einen reibungslosen Betrieb. 2. Sorgfaltspflicht und Schäden Es gelten folgende Regeln zum Verhalten am BBZ 2.1 Gebäude, Unterrichtsräume, Anlagen und Mobiliar Olten: sind sorgfältig zu benützen und stets sauber zu halten. An unserer Schule gestalten wir gemeinsam eine lern- und arbeitsfreundliche Umgebung. 2.2 Wer einen Schaden verursacht oder feststellt, meldet 1. Ich verhalte mich respektvoll und übernehme dies der Schulleitung, dem Hausdienst oder dem die Verantwortung für mein Tun und Lassen. Sekretariat. 2. Ich hinterlasse die Unterrichtsräume und das 2.3 Wer absichtlich oder fahrlässig einen Schaden ver- Mobiliar so, dass Nachfolgende in einem sauberen, ursacht, haftet dafür. intakten Umfeld arbeiten können. 3. Ich halte den Stundenplan ein und bin auf den Unterricht vorbereitet. 4. Ich nutze elektronische Medien für private Zwecke nur während meiner unterrichtsfreien Zeit. 5. Ich entsorge Abfälle getrennt, lasse nichts liegen und respektiere die Nichtraucherzonen. 6. Ich verpflege mich nur an den dafür vorgesehenen Plätzen. In den Unterrichtsräumen esse ich nicht und im Schulhaus trinke ich nur aus wiederver- schliessbaren Gefässen. 7. Ich befolge die Weisungen der Mitarbeitenden des BBZ Olten. 14 | 15
3. Öffnungszeiten 4. Ordnung in den Unterrichts- und Kursräumen 3.1 Die Gebäude und Unterrichtsräume sind für die 4.1 Nach dem Unterricht sind die Wandtafeln nass zu Lernenden/Studierenden und Kursteilnehmenden reinigen. rechtzeitig zu öffnen. 4.2 Nach Schulschluss am Vormittag, am Nachmittag und 3.2 Spätestens um 22.00 Uhr, an Samstagen um 18.00 Uhr, am Abend sind die Fenster zu schliessen. Während müssen alle Räume und Gebäude verlassen sein, in den der Heizungsperiode sind die Storen abends hinunter- Schulferien immer um 18.00 Uhr zulassen. 3.3 Besitzerinnen und Besitzer von Gebäudeschlüsseln sind 4.3 Kleidungsstücke usw. dürfen in den Schulzimmern beim Betreten und Verlassen der Gebäude ausserhalb deponiert werden (Diebstahl). der ordentlichen Öffnungszeiten verantwortlich, dass 4.4 Mobiliar darf nur auf Anweisung der Lehrpersonen bzw. das Gebäude geschlossen wird. der Kursleiterinnen und Kursleiter umgestellt werden. 3.4 Über die Mittagszeit, während der grossen Pause und Am Schluss des Unterrichtes ist die ursprüngliche Anord- nach Ende des Tagesunterrichts werden die Unter- nung wiederherzustellen. richtsräume durch die Lehrpersonen in der Regel 4.5 In den grossen Pausen und über die Mittagszeit haben geschlossen. Für das Öffnen und Schliessen am Abend die Lernenden/Studierenden den Unterrichtsraum in ist der Hausdienst verantwortlich. der Regel zu verlassen. Die Lehrperson übernimmt dafür 3.5 Vor eidgenössischen und kantonalen Feiertagen endet die Verantwortung. Für Zwischenstunden und über der Unterricht um 17.10 Uhr (GIBS, GSBS, KBS). die Mittagszeit stehen separate Zonen zur Verfügung. 16 | 17
4.6 Die Lehrpersonen, denen der Unterrichtsraum 6. Zimmerbelegung und -vermietungen fest zugeteilt ist, entscheiden, welche Plakate usw. aufgehängt werden. 6.1 Durch Unterricht nicht belegte Zimmer werden vom Schulsekretariat gemäss Verordnung an Dritte vermietet. 4.7 In den Unterrichtsräumen darf nicht gegessen werden. Die betroffenen Lehrpersonen werden über die Vermie- Verschliessbare Gefässe sind in den Taschen deponiert. tung orientiert. Für die Verpflegung über Mittag stehen separate Zonen zur Verfügung. 6.2 Benötigen Lehrpersonen für den ordentlichen Unterricht ein zusätzliches Zimmer, haben sie dies dem Sekretariat 4.8 Nicht verschliessbare Getränke (z.B. Alubüchsen, zu melden. Tetrapackungen) dürfen im Schulhaus nicht verwendet werden. 4.9 Die Informatikräume dürfen von den Lernenden/ 7. WC-Anlagen Studierenden nur unter Aufsicht einer Lehrperson benützt werden. 7.1 In den WC-Anlagen ist auf Sauberkeit und Ordnung zu achten. Ausserhalb des Stundenplans ist eine Reservation im Sekretariat notwendig. GSBS: Informatikmittel sind in den Gängen vorhan- 8. Parkplätze, Abstellplätze und Veloeinstellplätze den und können über Mittag für Hausaufgaben u.ä. benutzt werden. 8.1 Für die Motorfahrzeuge der Lehrpersonen und des Verwaltungspersonals des BBZ Olten sind die Einstell- halle und die Parkplätze bei den Turnhallen, bzw. 5. Benützen von Zimmereinrichtungen am Standort Trimbach reserviert. 5.1 Unterrichtshilfen und Geräte stehen allen Lehrper 8.2 Motorfahrzeuge der Lernenden/Studierenden dürfen sonen und Kursleiterinnen oder Kursleitern zur nicht auf den Parkplätzen des BBZ Olten abgestellt Verfügung. Die Zuteilung der Schränke regeln die be- werden. troffenen Lehrpersonen in gemeinsamer Absprache. 8.3 Für Mofas und Velos sind die bezeichneten Abstell- 5.2 Schäden sind dem Hausdienst zu melden. plätze zu benützen. 18 | 19
9. Rauchen, Drogen, Alkohol, Waffen 11. Pünktlichkeit 9.1 Das Rauchen ist in allen Räumen des BBZ Olten 11.1 Die Unterrichtszeiten sind von Lehrenden und untersagt. Lernenden bzw. Studierenden einzuhalten. 9.2 Auf dem Pausenplatz sind die Nichtraucherzonen 11.2 Wo vorhanden, beginnt der Unterricht mit dem zu respektieren. Glockenzeichen. 9.3 Die Verbreitung und der Konsum von Drogen aller 11.3 Wenn eine Lehrperson 10 Minuten nach Lektions- Art, sowie das Tragen von Waffen, sind auf dem beginn nicht erscheint, erkundigt sich die Klassen- ganzen Schulareal untersagt. chefin oder der Klassenchef auf dem Sekretariat. Ist das Sekretariat nicht geöffnet, wendet sie oder 9.4 Für den Konsum von alkoholischen Getränken er sich an die Schulleitung oder an die Lehrperson braucht es eine Bewilligung der Schulleitung. in einem benachbarten Zimmer. 11.4 Die Klasse darf sich erst entfernen, wenn die 10. Internet, Videos, Smartphones Bewilligung der Schulleitung vorliegt. 10.1 Verunglimpfungen und abwertende Darstellungen von Angehörigen der Schule im Internet sind 12. Radios und Musikgeräte / elektronische Medien untersagt. An unserer Schule darf niemand ohne Einwilligung gefilmt oder fotografiert werden. 12.1 Der Betrieb von Radios und Musikgeräten mit Lautsprechern ausserhalb des Unterrichtes ist auf 10.2 Die Lernenden/Studierenden verpflichten sich, mittels dem ganzen Schulhausareal untersagt. Elektronische elektronischer Medien keine Texte oder Bilder ab Medien dürfen während des Unterrichtes nur zusenden, die gegen geltende Gesetze verstossen. mit ausdrücklicher Genehmigung der Lehrpersonen 10.3 Das BBZ Olten registriert nicht-personenbezogene benützt werden. Logs. Diese können bei Missbrauch ausgewertet werden. 10.4 Bei konkretem begründetem Verdacht auf eine strafbare Handlung wird Strafanzeige bei der zu- ständigen Behörde erstattet. 10.5 BYOD (Bring Your Own Device): Informationen und Regelungen siehe Anhang 2 20 | 21
13. Flugblätter, Veranstaltungen und Verkäufe 15. Fundgegenstände 13.1 Das Verteilen von Flugblättern und Zeitungen, 15.1 Fundgegenstände sind im Sekretariat oder beim die Ankündigung und Organisation von Veranstal- Hauswart abzugeben. tungen sowie Verkäufe jeder Art auf dem gesamten 15.2 Ein Jahr nach der Abgabe der Fundgegenstände Schulareal und in den Schulgebäuden sind wird darüber verfügt. nur mit Bewilligung der Schulleitung gestattet. 13.2 Bei politischen Veranstaltungen und bei der Ver- teilung von Druckschriften und Vervielfältigungen 16. Diebstahl und Sachbeschädigungen politischen Inhalts sind die kantonalen Weisungen zu beachten (Verordnung über die Benützung 16.1 Diebstähle und Sachbeschädigungen sind im von Schulräumen und Schulanlagen der Kantons- Sekretariat oder beim Hauswart zu melden; und Berufsschulen vom 25.3.1977 (BGS 414.71) Diebstähle auch der örtlichen Polizei. und Verordnung über die Ankündigung von 16.2 Das BBZ Olten haftet in keinem Fall für Diebstähle. Veranstaltungen, die Verteilung von Druckschriften Beim Sportunterricht sollen Wertgegenständen und Vervielfältigungen sowie den Aushang von und Persönliches in der Regel mit in die Turnhalle Mitteilungen und Meinungsäusserungen an den Kan- genommen und dort deponiert werden. tons- und Berufsschulen vom 25.3.1977 (BGS 414.72). 17. Besondere Räume 14. Anschlagbretter 17.1 Zu den Lehrerzimmern und Lehrervorbereitungs- 14.1 Die Anschlagbretter sind für Mitteilungen der zimmern ist den Lernenden/Studierenden der Behörden, der Schulleitung und des Sekretariates Zutritt in der Regel untersagt. reserviert. 17.2 Lehrpersonen und Kursleiterinnen oder Kursleiter 14.2 Für die Lernenden/Studierenden des BBZ Olten dürfen Lernende/Studierende oder Kursteil- stehen spezielle Anschlagbretter zur Verfügung. Die nehmende nicht für Besorgungen in die Lehrer- Aushänge werden im Sekretariat gestempelt, wenn zimmer schicken. sie mit Datum, Namen und Klasse versehen sind, keine Persönlichkeitsrechte verletzen, keine Gesetzeswid- 17.3 Aufenthaltsräume sind nach der Benutzung durch rigkeiten enthalten und nicht gegen die guten Sitten Lernende/Studierende in sauberem und geordnetem verstossen. Zustand zurückzulassen. Die Aushänge sind spätestens nach zwei Wochen wieder zu entfernen. 22 | 23
18. Sanität 20. Besonderes 18.1 Die Hauswartin oder der Hauswart ist verantwortlich 20.1 Die Kursleiterinnen und Kursleiter werden mit für den Sanitätsdienst. einem separaten Info-Papier über die Benützung der Räumlichkeiten orientiert. Sie übernehmen 18.2 Standort Bifang: Das Sanitätszimmer befindet sich die Verantwortung gegenüber der Schulleitung für im Parterre des Werkstattgebäudes. das Einhalten der Weisungen. 18.3 In dringenden Fällen rufen die Lehrpersonen 20.2 Die Lehrpersonen orientieren die Lernenden beim direkt den Notarzt oder das Spital an. In diesen Fällen Eintritt ins BBZ Olten und später bei Bedarf über ist die Schulleitung unverzüglich zu informieren. «die Regeln zum Verhalten am BBZ Olten» und ver- Die Lehrpersonen sind auch für die rasche Information weisen auf die Folgen bei nicht Einhalten der der Eltern und Lehrbetriebe verantwortlich. Hausordnung. 18.4 Für die Bereitstellung des Sanitätszimmers und 20.3 Bei Beanstandungen und Nichteinhalten der Haus- das Auffüllen von Sanitätsmaterial sind die Hauswarte ordnung trifft die Schulleitung geeignete Massnahmen. verantwortlich. In schweren Fällen kann die Schulleitung den Kurs- 18.5 In jedem Gebäude befinden sich Defibrillatoren. teilnehmenden den Zugang zu Unterrichts- und Kurs- räumen sperren. 19. Feuer Beschlossen an der Schulleitungssitzung des BBZ Olten 19.1 Die Hauswarte sind für die Funktionstüchtigkeit der vom 25.06.2018. Berufsbildungszentrum Olten Feuerlöscher verantwortlich. 19.2 Periodisch sind Instruktionen über das Handhaben dieser Apparate durch die Hauswarte zu organisieren. Georg Berger Thomas Schneider Ursula Wildi Direktor Rektor GIBS Rektorin KBS Daniel Hofer Roland Nebel Alain Légeret Rektor GSBS Leiter EBZ Leiter Dienste Beilagen: Anhang 1: Informationen zu BYOD für Lehrpersonen, Kursleitende Anhang 2: Informationen zu BYOD für Lernende, Studierende 24 | 25
Ergänzung zur Schul- und Hausordnung BBZ Olten (siehe Punkt 4.11, Schulordnung, Stand 25.06.2018) Anhang 1 (für Lehrpersonen, Kursleitende) 2. Umgang mit digitalen Arbeitsgeräten Informationen zu BYOD (Bring Your Own Device) 1 und Medien a) Private Arbeitsgeräte Die Lehrpersonen verwenden im Unterricht ihre 1. Minimale Standardanforderungen an ein privaten mobilen Arbeitsgeräte. mobiles Arbeitsgerät Damit ein mobiles Arbeitsgerät im Schulalltag Der Einsatz der mobilen Arbeitsgeräte hat so zu er- einsatz- und leistungsfähig ist, müssen die nach folgen, dass er nicht zu technischen Störungen folgenden minimalen Anforderungen an die oder zu einer unverhältnismässigen Belastung der Software erfüllt sein: gemeinsam genutzten schuleigenen Infrastruktur führt. › Ein durch den Hersteller aktiv unterstütztes Betriebs- system muss vorhanden sein (ab Macintosh Mac OSX Die kommerzielle Nutzung der schuleigenen Infra- und Microsoft Win7 und Win10). Allfällige Ausnahmen struktur bedarf der Einwilligung der Schulleitung. sind möglich, sofern sie im Anhang aufgeführt sind. b) Sicherheit › Aktuelle Updates müssen fortlaufend installiert werden. Die Lehrpersonen sind selbst für die Sicherheit › Office-Produktepalette muss installierbar sein. ihrer Arbeitsgeräte und die Sicherung ihrer Daten › Ein aktueller Webbrowser muss vorhanden sein. verantwortlich. › Ein aktueller Endgeräteschutz 2 muss installiert sein. Die mobilen Arbeitsgeräte müssen mit Passwörtern geschützt werden. Die Bekanntgabe von persönlichen Zugangsberech- tigungen an andere ist untersagt. Im Schulnetz werden Logdaten (Anmeldedaten, IP-Adressen) aufgezeichnet. Bei Missbrauch oder bei begründetem Verdacht auf Missbrauch kann die Schulleitung eine personenbezogene Auswertung der Netzwerklogs anordnen. Die nachfolgenden Informationen und Weisungen für Lehrpersonen an den 1 Störungen oder Beschädigungen der schuleigenen kantonalen Mittel- und Berufsfachschulen wurde an der Sitzung der kantonalen Infrastruktur sind unverzüglich dem IT-Dienst zu Informatik-Steuerungs-Gruppe (ISG) vom 3. April 2018 einstimmig verabschiedet melden. und treten per 01.08.2018 am BBZ Olten in Kraft. Dazu gehören insbesondere: Virensoftware zum Schutz vor Viren und Spyware, 2 Firewall zum Schutz vor unerwünschten Netzwerkzugriffen. 26 | 27
Veränderungen an der schuleigenen Infrastruktur › Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungs- bedürfen der Einwilligung des IT-Dienstes. system (Ausspionieren von Passwörtern, unautori- siertes Absuchen von internen und externen Netzen Die Schule trifft die erforderlichen technischen auf Schwachstellen, Vorkehrung und Durchführung und organisatorischen Massnahmen zum Schutz von Massnahmen zur Störung von Netzen und der im Schulnetz gespeicherten Daten und Computern); zum Schutz vor Zugriffen durch unbefugte Dritte. › Datendiebstahl oder Datenbeschädigung; c) Internetzugang (WLAN) › Nutzung der Arbeitsmittel oder anderer Einrichtungen Der Internetzugang steht den Lehrpersonen für in absichtlicher Verletzung von Lizenzbestimmungen schulische Zwecke zur Verfügung. Ausserhalb oder Urheberrechten; des Unterrichts ist die Nutzung des Internets für › Versand von Mitteilungen mit irreführenden oder private Zwecke erlaubt. vorgetäuschten Absenderangaben; › Versand von unverlangten Werbe-E-Mails; d) Missbräuchliche Nutzung › Belästigung, Irreführung, Rufschädigung, Bedrohung, Missbräuchlich ist jede Nutzung, welche gegen Anfeindung, Diskriminierung und Ausübung übergeordnetes Recht verstösst, die Rechte Dritter psychischen Drucks mit digitalen Arbeitsmitteln verletzt (insbesondere Persönlichkeitsrechte und Medien. und Urheberrechte) oder die Vorschriften der Bei Verdacht auf strafbare Handlungen kann die Schul Schul- und Hausordnung missachtet. leitung die Strafverfolgungsbehörden einschalten. Als missbräuchlich gelten insbesondere die fol- genden Verhaltensweisen: › Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von Material mit widerrechtlichem oder unsittlichem Inhalt (Gewaltdarstellungen, Pornografie, Auffor derung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeiten, Störung der Religionsfreiheit, Rassendiskriminierung); › Herstellung, Anleitung zur Herstellung oder ab sichtliche Verbreitung von schädlichen Programmen oder Programmteilen; 28 | 29
Ergänzung zur Schul- und Hausordnung BBZ Olten (siehe Punkt 10.5, Hausordnung, Stand 25.06.2018) Anhang 2 (für Lernende, Studierende) 2. Empfehlungen für komfortables Arbeiten Informationen zu BYOD (Bring Your Own Device) 1 Damit komfortables Arbeiten über einen längeren Zeitraum möglich ist, sollten beim Kauf eines mobilen Arbeitsgerätes verschiedene Aspekte berücksichtigt 1. Minimale Standardanforderungen an ein werden. Denken Sie beim Kauf insbesondere daran: mobiles Arbeitsgerät › dass es möglich sein muss, den Cursor effizient und Damit ein mobiles Arbeitsgerät im Schulalltag präzise auf dem Bildschirm zu platzieren. Eine Maus einsatz- und leistungsfähig ist, müssen die nach- bietet hier viele Vorteile. folgenden minimalen Anforderungen erfüllt sein: › dass es möglich sein muss, eine Schreibarbeit über a) Anforderungen an die Software eine längere Zeitdauer komfortabel und effizient › Ein durch den Hersteller aktiv unterstütztes Betriebs- durchzuführen (Tastatur, Maus, langer Akku-Betrieb); system muss vorhanden sein (ab Macintosh Mac OSX › dass auf dem Display ein Buch oder ein Dokument und Microsoft Win7 und Win10). Allfällige Ausnahmen mit Grafiken, Tabellen und Bildern über einen sind möglich, sofern sie im Anhang aufgeführt sind. längeren Zeitraum ermüdungsfrei gelesen werden › Aktuelle Updates müssen fortlaufend installiert werden. sollte (Grösse und Auflösung des Bildschirms); › Office-Produktepalette muss installierbar sein. › dass Präsentationen mit Fotos, Grafiken, Tabellen › Ein aktueller Webbrowser muss vorhanden sein. und Animationen erstellt werden müssen; › Ein aktueller Endgeräteschutz 2 muss installiert sein. › dass eine Multimedia-Präsentation inklusive Video und Ton auf dem Gerät abgespielt und auf einem b) Anforderungen an die Hardware Beamer gezeigt werden kann (Adapter); › Formfaktor mindestens 10 Zoll, idealerweise 12 – 15 › dass für den Sprachunterricht selber gesprochene Zoll. Geräte mit einer Grösse von mehr als 16 Zoll Texte aufgenommen und an die Lehrperson weiter sind unhandlicher beim Transport und brauchen mehr gegeben werden müssen (Kopfhörer, Mikrofon); Akku-Kapazität. › Mobile Stromversorgung (Akku) für mindestens 4 Stunden Das mobile Arbeitsgerät muss voll aufgeladen in den Unterricht mitgebracht werden. Die nachfolgenden Informationen und Weisungen für Lernende, Studierende sowie 1 Schülerinnen und Schüler an den kantonalen Mittel- und Berufsfachschulen wurde an der Sitzung der kantonalen Informatik-Steuerungs-Gruppe (ISG) vom 3. April 2018 einstimmig verabschiedet und treten per 01.08.2018 am BBZ Olten in Kraft. Dazu gehören insbesondere: Virensoftware zum Schutz vor Viren und Spyware, 2 Firewall zum Schutz vor unerwünschten Netzwerkzugriffen. 30 | 31
› dass das Arbeiten mit einem Eingabestift zusätzliche 3. Umgang mit digitalen Arbeitsgeräten Möglichkeiten bietet, beispielsweise das Anbringen und Medien persönlicher Notizen in bereitgestellten Dokumenten; a) Private Arbeitsgeräte › dass es möglich sein muss, eine Verbindung zu Lernende verwenden im Unterricht ihre privaten externen Speichermedien herzustellen; mobilen Arbeitsgeräte. › dass es möglich sein muss, im Internet zu recherchie- ren. Der Internetzugang wird von der Schule über Der Einsatz der mobilen Arbeitsgeräte hat so WLAN sichergestellt. zu erfolgen, dass er nicht zu technischen Störungen › dass es möglich sein muss, auf Wunsch der Lehrperson oder zu einer unverhältnismässigen Belastung während des Unterrichts Programme zu installieren. der gemeinsam genutzten schuleigenen Infra- Lernende, Studierende sowie Schülerinnen und Schü- struktur führt. ler müssen deshalb über die administrativen Rechte Die kommerzielle Nutzung der schuleigenen Infra- auf dem mobilen Arbeitsgerät verfügen. struktur bedarf der Einwilligung der Schulleitung. › dass Support an der Schule nicht immer möglich ist. Berücksichtigen Sie bei der Wahl des Betriebssystems, b) Sicherheit dass Sie im familiären Umfeld Support erhalten. Die Lernenden, Studierenden sowie Schülerinnen › dass neben dem mobilen Arbeitsgerät auf der Arbeits- und Schüler sind selbst für die Sicherheit ihrer Arbeits fläche noch Platz für weiteres Material oder ein geräte und die Sicherung ihrer Daten verantwortlich. Etui vorhanden sein muss. Die mobilen Arbeitsgeräte müssen mit Passwörtern › dass es möglich sein muss, das mobile Arbeitsgerät geschützt werden. sicher zu transportieren und zu verstauen. › dass das mobile Arbeitsgerät zusätzlich zum Schul Die Bekanntgabe von persönlichen Zugangsberech material mitgetragen werden muss. tigungen an andere ist untersagt. Im Schulnetz werden die Logdaten (Anmeldedaten, IP-Adressen) aufgezeichnet. Bei Missbrauch oder bei begründetem Verdacht auf Missbrauch kann die Schulleitung eine personenbezogene Auswertung der Netzwerklogs anordnen. 32 | 33
Störungen oder Beschädigungen der schuleigenen › Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von Infrastruktur sind unverzüglich dem IT-Dienst zu Material mit widerrechtlichem oder unsittlichem Inhalt melden. (Gewaltdarstellungen, Pornografie, Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeiten, Störung der Veränderungen an der schuleigenen Infrastruktur Religionsfreiheit, Rassendiskriminierung); bedürfen der Einwilligung des IT-Dienstes. › Herstellung, Anleitung zur Herstellung oder absicht- Die Schule trifft die erforderlichen technischen liche Verbreitung von schädlichen Programmen und organisatorischen Massnahmen zum Schutz oder Programmteilen; der im Schulnetz gespeicherten Daten und › Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungs- zum Schutz vor Zugriffen durch unbefugte Dritte. system (Ausspionieren von Passwörtern, unautori- siertes Absuchen von internen und externen Netzen c) Internetzugang (WLAN) auf Schwachstellen, Vorkehrung und Durchführung Der Internetzugang steht den Lernenden, Studie von Massnahmen zur Störung von Netzen und renden sowie Schülerinnen und Schülern für Computern); schulische Zwecke zur Verfügung. › Datendiebstahl oder Datenbeschädigung; Ausserhalb des Unterrichts ist die Nutzung des › Nutzung der Arbeitsmittel oder anderer Einrichtungen Internets für private Zwecke erlaubt. in absichtlicher Verletzung von Lizenzbestimmungen oder Urheberrechten; d) Missbräuchliche Nutzung › Versand von Mitteilungen mit irreführenden oder Missbräuchlich ist jede Nutzung, welche gegen vorgetäuschten Absenderangaben; übergeordnetes Recht verstösst, die Rechte Dritter › Versand von unverlangten Werbe-E-Mails; verletzt (insbesondere Persönlichkeitsrechte › Belästigung, Irreführung, Rufschädigung, Bedrohung, und Urheberrechte) oder die Vorschriften der Anfeindung, Diskriminierung und Ausübung Schul- und Hausordnung missachtet. psychischen Drucks mit digitalen Arbeitsmitteln Als missbräuchlich gelten insbesondere die fol- und Medien. genden Verhaltensweisen: Bei Verdacht auf strafbare Handlungen kann die Schul leitung die Strafverfolgungsbehörden einschalten. 34 | 35
4. Unerlaubte Hilfsmittel bei Leistungserhebungen 5. Sorgfaltspflicht Werden bei Prüfungen und anderen Leistungser- Die Lernenden, Studierenden sowie Schülerinnen hebungen unerlaubte Hilfsmittel verwendet, ist und Schüler haben beim Umgang mit mobilen Arbeits eine Disziplinierung nach den Bestimmungen über geräten die nötige Sorgfalt anzuwenden. Zur Sorg das Disziplinarwesen möglich. faltspflicht gehört auch, dass die minimalen Standard anforderungen an ein mobiles Gerät eingehalten Schulleitung und Lehrpersonen können den werden. Insbesondere durch einen aktuellen Endge Lernenden, Studierenden sowie Schülerinnen und räteschutz (Virenschutz, Firewall) können Schäden Schülern die Nutzung der eigenen mobilen Arbeits- verhindert oder minimiert werden. geräte für bestimmte Leistungserhebungen verbieten. Beschädigungen und Diebstähle fremder mobiler Arbeitsgeräte können strafrechtlich geahndet werden. Schäden an fremden mobilen Arbeitsgeräten können zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen (Haftung). 36 | 37
Technische Probleme Die Schulleitung Hausdienst Bifang: 062 311 83 16 Hausdienst Trimbach: 062 311 97 09 IT-Support: 062 311 82 20 Sekretariate BBZ: 062 311 83 83 EBZ: 062 311 82 33 GIBS: 062 311 83 83 Georg Berger Alain Légeret Ursula Wildi GSBS/HF Pflege: 062 311 97 00 Direktor BBZ Olten Leiter Dienste Rektorin KBS Olten KBS: 062 311 82 00 Vizedirektor BBZ Olten Daniel Hofer Thomas Schneider Roland Nebel Rektor GSBS Olten Rektor GIBS Olten Leiter EBZ Olten 38 | 39
BBZ Olten Berufsbildungszentrum Olten Aarauerstrasse 30 4601 Olten Telefon 062 311 83 83 Telefax 062 311 83 80 www.bbzolten.so.ch
Sie können auch lesen