"Schule für alle" Entwicklung und Umsetzung der inklusiven Bildung im Land Brandenburg-Erste Bilanz und Ausblick- MBJS Brandenburg

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"Schule für alle" Entwicklung und Umsetzung der inklusiven Bildung im Land Brandenburg-Erste Bilanz und Ausblick- MBJS Brandenburg
BILDUNG

          „Schule für alle“
          Entwicklung und Umsetzung
          der inklusiven Bildung
          im Land Brandenburg
          – Erste Bilanz und Ausblick –
„Schule für alle“
Entwicklung und Umsetzung
der inklusiven Bildung
im Land Brandenburg
– Erste Bilanz und Ausblick –
Inhaltsverzeichnis

1 Was erreicht werden soll                                                         6

2 Maßnahmen, die bereits umgesetzt werden – eine erste Bilanz                      10

   2.1	Gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne
        besonderen Förderbedarf in der Kindertagesbetreuung                        10

   2.2 Pilotprojekt „Inklusive Grundschule“                                        11

   2.3 Inklusionsangebote in der Sekundarstufe I                                   12

   2.4 Inklusion in der beruflichen Bildung                                        13

  2.5 Entwicklung und Unterstützung der Fachkompetenzen                            13
		    2.5.1 Lehrerausbildung
		    2.5.2	Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften und
             Schulleitungen
		    2.5.3	Fortbildung von Fachkräften in der interdisziplinären
             Zusammenarbeit

   2.6 Rahmenlehrpläne                                                             15

   2.7 Diagnostik-Teams und standardisierte Verfahren                              16

   2.8 Unterstützung regionaler Abstimmungsprozesse                                17

   2.9 Kommunikation: Information, Transparenz und Diskussion                      17

3 Die nächsten Schritte – Ausblick	                                                19

                                                               INHALTSVERZEICHNIS
1 Was erreicht werden soll

    Inklusion bedeutet, die Ansprüche eines              und Schulen möglichst so zu gestalten, dass      Der Brandenburger Weg                                     alle Kinder aufzunehmen. Bei der Umsetzung
    ­jeden Menschen auf Selbstbestimmung,                alle von vornherein darin Platz haben.           Mit der Verabschiedung des Behindertenpoli-               dieses inklusiven Grundsatzes ist das Land
     gleichberechtigte soziale Teilhabe und Dis­         Das Ziel ist der gemeinsame Kita- und            tischen Maßnahmenpakets „Auf dem Weg zur                  Brandenburg ­in Kitas und Schulen große
     kriminierungsfrei­heit zu verwirklichen.            Schulbesuch aller Kinder und Jugendlichen,       Umsetzung des Übereinkommens der Verein-                  Schritte vorangekommen.
     Dem Inklusionsbegriff liegt das Bild einer          unabhängig von ihren individuell unter-          ten Nationen über die Rechte von Menschen                 Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit
     Gesellschaft zugrunde, die Ver­schiedenheit         schiedlichen Lernvoraussetzungen.                mit Behinderungen“ durch die Landesregie-                 festgestelltem sonderpädagogischen Förder-
     als Normalität menschlichen Lebens und              Die wesentliche Anforderung auf dem Weg          rung am 29. November 2011 wurde das Ziel                  bedarf an allen Schülerinnen und Schülern
     menschlicher Gesellschaft ausdrücklich be-          zu einem inklusiven Schulsystem besteht          eines inklu­siven Schulsystems bekräftigt.                (ohne gymnasiale Oberstufe) lag im Schuljahr
     jaht und als Quelle kultureller Bereicherung        darin, die Schulen zu „Schulen für alle“ zu      Brandenburg gehört zu den Ländern, die                    1995/1996 bei 5,3 Prozent. Er erreichte seinen
     wertschätzt. Demzufolge ist Inklu­sion ein          entwickeln, sie in die Lage zu versetzen,        schulgesetzlich schon jetzt den Vorrang des               höchsten Wert mit 8,6 Prozent im Schuljahr
     gesamtgesellschaftlicher Prozess, der einen         ­allen Kindern und Jugendlichen offen­zu­        gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit                   2007/2008. Seitdem ist der Anteil leicht ge-
     Paradigmenwechsel in unserer Gesellschaft            stehen und sie alle optimal individuell zu      und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf                 sunken. Im Schuljahr 2012/ 2013 beträgt er
     intendiert und der in Kooperation mit den            fördern. Eine individuelle Förderung umfasst    festgeschrieben haben und hier inzwischen –               8,0 Prozent.
     Beteiligten gestaltet wird. In­klusion hat letzt-    pädago­gisch besonders unterstützungs­          seit mehr als 20 Jahren – über wichtige Erfah-            Die folgende Tabelle weist die Zahl der
     lich das Ziel, Chancengleichheit und gleich-         bedürftige ebenso wie leistungsstarke und       rungen verfügen.                                          Schülerinnen und Schüler mit ­fest­gestelltem
     berechtigte Teilhabe für jede Einzelne und           begabte Schülerinnen und Schüler.               Im Kindertagesstättengesetz (KitaG) sind die              sonderpädagogischen Förderbedarf in den
     jeden Einzelnen zu garantieren. Dabei kommt          Gemeinsam mit den Menschen im Land              gemeinsame Erziehung, Bildung, Betreuung                  einzelnen Förderschwerpunkten sowie den
     der Bildung ein besonderer Stellenwert zu.           Brandenburg wird gute Bil­dung für alle ge­     und Versorgung als Regelfall ­bestimmt. Die               prozentualen Anteil nach der Art der Förde-
    Darum haben die Vertragsstaaten mit dem               sichert – für zukunftsorientierte Kompetenzen   Einrichtungen sind verpflichtet, im Grundsatz             rung aus.1                                 >>
    „Übereinkommen der Vereinten Nationen                 der Kinder und Jugendlichen und möglichst
                                                                                                              Sonderpädagogischer           Schüler       davon
    über die Rechte der Menschen mit Be-                  erfolgreiche Schulabschlüsse, damit alle            Förderschwerpunkt             insgesamt     an Förderschulen              im gemeinsamen Unterricht
    hinderungen“ im Artikel 24 das Recht von              ­Heranwachsenden die Befähigung und Mög-
                                                                                                                                                          absolut         in Prozent    absolut         in Prozent
    Menschen mit Behinderungen auf Bildung                lichkeiten für die Gestaltung eines selbstbe-
                                                                                                              Lernen                              7.442           5.300          71,2         2.142            28,8
    anerkannt, das im Land Brandenburg be-                stimmten, sozial und beruflich erfolgreichen
                                                                                                              körperliche und motorische            882             204          23,1             678          76,9
    reits seit 1991 gewährleistet ist und zugleich         Lebens in einer starken Demokratie haben.          Entwicklung
    zusichert, ein inklusives Bildungssystem auf           Die Schülerinnen und Schüler, die Lehre-
                                                                                                              emotionale und soziale              2.775             394          14,2         2.381            85,8
    allen Ebenen herzustellen.                             rinnen und Lehrer, die Eltern, die Schulträ-       Entwicklung
    Damit weist die Inklusion über den traditio-           ger, die Verbände, die Landkreise, Städte          Hören                                 575             247          43,0             328          57,0
    nellen Integrationsansatz hinaus. Es geht              und Gemeinden und ebenso die Partner in            Sprache                             1.159             288          24,8             871          75,2
    nicht lediglich darum, einzelne Kinder und             den Kitas, in der Jugendhilfe, im Bereich          Sehen                                 205             82           40,0             123          60,0
    Jugendliche mit sonderpädagogischem                    Gesundheit und Soziales sowie all jene,            geistige Entwicklung                3.157           2.872          91,0             285            9,0
    Förderbedarf soweit wie möglich zu unter-              die sich bürgerschaftlich engagieren, sind         Insgesamt                          16.195           9.387          58,0         6.808            42,0
    stützen, dass sie in ihrer jeweiligen Kita und         willkommen, um die „Schule für alle“ aktiv
    Schule Platz finden, sondern darum, Kitas              mitzugestalten.                                1
                                                                                                              Datengrundlage: Schuldatenerhebung 2012/2013 des Landes Brandenburg.

6       WAS ERREICHT W E R D E N S O L L                                                                                                                                  WAS ERREICHT WERDEN SOLL                     7
Während bundesweit im Schuljahr 2011/2012                     derzeit noch integrativen Systems hin zu               Dieser bildet die Grundlage für einen               tieren und die ihnen auch Anregungen für
    lediglich 25,0 Prozent 2 der Schülerinnen                       ­einem inklusiven System, in dem die indi­           gemein­samen Bildungsbegriff und gemein-            Feedback und interne Qualitätsüberprüfung
    und Schüler mit den sonderpädagogischen                       viduellen Voraussetzungen und Bedürfnisse              same ­Bildungsziele. Die inklusive Schul-           geben können.
    Förderbedarfen „Lernen“, „emotionale und                        aller Schülerinnen und Schüler umfassend             entwicklung wird insbesondere durch die             Zum Schuljahresbeginn 2012/2013 ist das
    soziale Entwicklung“, „Sprache“, „körperliche                   berücksichtigt werden.                               Verstän­digung auf die Berücksichtigung der         Pilotprojekt „Inklusive Grundschule“ erfolg-
    und motorische Entwicklung“, „Sehen“, „Hö-                      Die noch bestehenden parallelen Systeme              indi­viduellen Voraussetzungen und Interes-         reich gestartet. Im Land Brandenburg ar-
    ren“, „geistige Entwicklung“ und „Autismus“                     „Förderschulen“ und „allgemeine Schulen              sen jedes einzelnen Kindes unterstützt.             beiten ins­gesamt mehr als achtzig Schulen
    eine allgemeinbildende Schule besuchten,                        mit dem Vorrang des gemeinsamen Unter-               Im Rahmen der fortlaufenden Entwicklung             in öffentlicher und freier Trägerschaft freiwil-
    waren es im Land Brandenburg bereits 40,0                       richts“ werden sukzessive zu einem inklusi-          der Schulen bietet der Orien­tierungsrahmen         lig mit inklusiven Unterrichtsangeboten. Die
    Prozent 3 , die den gemeinsamen Unterricht                    ven Schulsystem weiterentwickelt.                      Schulqualität eine wichtige Unterstützung.          Schulen in öffent­licher Trägerschaft arbeiten
    besucht haben.                                                Um diesen hohen Ansprüchen eines inklu-                Das hier beschriebene gemeinsame Ver-               nach landeseinheitlichen Standards für die
    Der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit                  siven Bildungssystems gerecht zu werden,               ständnis von Schul- und Unterrichtsqualität         sonder­pädagogischen Förderschwerpunkte
    sonderpädagogischem Förderbedarf im ge-                       müssen die Voraussetzungen für ein Ge-                 im Land Brandenburg setzt Standards, die            „Lernen“, „emotionale und soziale Entwick-
    meinsamen Unterricht an einer allgemeinen                     lingen geschaffen werden. Und dies wird                für die fachliche Arbeit in der „Schule für alle“   lung“ und „Sprache“ (LES).
    Schule stieg von 12,5 Prozent im Schuljahr                    nicht übereilt, sondern mit der notwendigen            förderlich sind. Aus den sechs Qualitätsbe-         Das Pilotprojekt „Inklusive Grundschule“ wird
    1995/1996 über 24,9 Prozent im Schuljahr                      Gründ­lichkeit erfolgen.                               reichen für gute Schule im Land Branden-            weitere Impulse geben und Erkenntnisse
    2005/2006 auf 42,0 Prozent im Schuljahr                       Auf den bisher gewonnenen positiven Er-                burg lassen sich Kriterien ableiten, auf deren      ermöglichen, die analysiert und mit den Be-
    2012/2013 4.                                                  kenntnissen mit dem gemeinsamen Un-                    Grundlage die Lehrerinnen und Lehrer die            teiligten ­diskutiert werden, bevor die inklusive
    Das belegt: Die Eltern wünschen verstärkt,                    terricht wird ebenso aufgebaut wie auf den             inklusive Schulqualität in ihrem Haus disku-        Schule flächendeckend eingeführt wird.
    dass ihr Kind mit einem sonderpädago-                         ­Erfahrungen mit erfolgreichen schulischen
    gischen Förderbedarf in der allgemeinen                        Konzepten, wie z.B. mit der Flexiblen Ein-
    Schule zusammen mit den Kindern aus dem                       gangsphase (FLEX), in der grundsätzlich
    vertrauten Umfeld unterrichtet und erzogen                    alle Kinder aufgenommen und individuell in
    wird. Familienfreundliche, wohnortnahe Lö-                    jahrgangsübergreifenden Lerngruppen ge-
    sungen sind vermehrt möglich geworden.                        fördert werden.
    Das ist eine erfreuliche Entwicklung: Denn                    Ein weiteres Beispiel für die Umsetzung
    auf dem Weg zum Ziel „Inklusion – Schule                       ­eines übergreifenden Konzepts ist der seit
    für alle“ spielt der gemeinsame Unterricht                      2009 umgesetzte Gemeinsame Orientie-
    eine bedeutende Rolle. Er ist eine gute                         rungsrahmen für die Bildung in Kinderta-
    Grundlage für die Weiterentwicklung des                          gesbetreuung und Grundschule (GOrBiKs).

    2 
        Datengrundlage: Bertelsmann-Studie „Inklusion in Deutschland – eine bildungsstatistische Analyse“ (März 2013).
    3
        Datengrundlage: Schuldatenerhebung 2011/2012 des Landes Brandenburg.
    4
         Datengrundlage: Schuldatenerhebung des Landes Brandenburg.

8         WAS ERREICHT W E R D E N S O L L                                                                                                                                       WAS ERREICHT WERDEN SOLL                        9
2 Maßnahmen, die bereits umgesetzt
        werden – eine erste Bilanz

     2.1 Gemeinsame Erziehung                             Der Regelbe­darf wird gemäß dem Kinder-            aus Artikel 24 des „Übereinkommens der           denburg ­herauszuarbeiten und den Unter-
     von Kindern mit und ohne                             tagesstättengesetz finanziert. Art und Um-         ­Vereinten Nationen über die Rechte der          richt weiterzuentwickeln.
     besonderen Förderbedarf in                           fang eines besonderen Förderbedarfs stellt          ­Menschen mit Behinderungen“ abgeleiteten       Der besondere Schwerpunkt liegt hierbei
     der Kindertagesbetreuung                             der Träger der Eingliederungshilfe bzw. der        Rechts auf Rehabilitation und Teilhabe und       ­anfänglich auf den sonderpädagogischen
                                                          Jugendhilfe im Einzelfall fest und trägt dafür     den Anstrengungen der Länder, dieses              ­Förderschwerpunkten „Lernen“, „emotionale
     Das Kindertagesstättengesetz bestimmt in             die erforderlichen Mehrkosten.                     Recht umzusetzen. Hier wird gemeinsam              und ­soziale Entwicklung“ und „Sprache“ (LES).
     § 12 Abs. 2 die gemeinsame Erziehung zum             Eine Herausforderung stellt die Fortsetzung        mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales,          Diese Pilotschulen arbeiten nach ­einem
     Regelfall und die gesonderte Betreuung von           gemeinsamer Erziehung von Kindern mit              Frauen und Familie eine Lösung ­gesucht, die       ­schulinternen selbst ent­wickelten Unterrichts-
     Kindern mit einem besonderen Förderbedarf            einer körperlichen oder geistigen Behinde-         sich dadurch kom­pliziert, da es sich um eine       konzept auf der Grundlage der Rahmen­lehr­
     zum begründungsnotwendigen Sonderfall. In            rung dar, ­sobald sie das Schulalter erreicht      bundes­ein­heitliche Gesetzgebung handelt.          pläne für die Grundschule.
     diesem Rahmen konnte die gemeinsame Er-              haben.                                             Für die in die Schulen des Pilot­projekts           Die Pilotschulen nehmen alle Kinder in die
     ziehung in der Kindertagesbetreuung bereits          Der Hort ist eine Kindertagesstätte und nicht      „Inklusive Grundschule“ aufgenommenen               1.  Klasse auf, auch die mit Unterstützungs­
     so weit entwickelt werden, dass die Sonder-          Teil der Schule, daher bestehen eine geteilte      Kinder erfolgt die Hortbetreuung wie bisher         bedarf beim Lernen oder bei Sprachschwie-
     einrichtungen für Kinder mit Behinderungen           Zuständigkeit und geteilte Finanzierungs­          in den ­regulären Horteinrichtungen. Haben          rigkeiten sowie Auf­fälligkeiten im sozialen
     schrittweise in Integrationskitas überführt          verantwortung. Die Regelbetreuung erfolgt          diese Kinder im Hort einen zusätz­lichen            Verhalten. Sie entwickeln für jedes Kind
     worden sind.                                         gemäß Kindertagesstättengesetz, ein ggf.           Förderbedarf, so ist für dessen Feststellung,       einen individuellen Lernplan. Sie setzen das
     Heute besucht jedes dritte besonders för-            erforderlicher zusätzlicher Förderbedarf wird      Förderung und ­Finanzierung das Jugendamt           Pilotprojekt grundsätzlich im Rahmen der gel-
     derungsbedürftige Kind eine wohnortnahe              vom Träger der Jugendhilfe oder vom Träger         (bei körperlichen und geistigen Beeinträchti-       tenden gesetz­lichen Bestimmungen um.
     Einrichtung gemeinsam mit Freunden und               der Sozialhilfe (bei körperlich oder geistig be-   gungen das Sozialamt) zuständig.                    Für 5 Prozent der Schülerinnen und Schü-
     Nachbarskindern. Die Mehrheit der Kinder             hinderten Kindern) getragen.                       Durch die Pilotschulen ändert sich nicht die        ler ­erhalten die Pilotschulen eine einheitlich
     mit einem besonderen Förderbedarf (kör-              Da die Eingliederungshilfe für Kinder ab           Gesamtzahl der Kinder mit Förderbedarf oder         ­bemessene, sonderpädagogische Grund-
     perlich, geistig oder seelisch behindert oder        dem Schulalter (wie die Sozialhilfe im Re-         die Schwere des individuellen Förderbedarfs,         ausstattung. Die lernprozessbegleitende Dia-
     mit einem Erziehungshilfebedarf der Eltern)          gelfall immer) nur nachrangig gewährt wird,        wohl aber die Verteilung auf die Horte in der        gnostik und Förderung werden innerhalb der
     besucht eine der 78 Integrationskitas, die           werden zumeist die Eltern im Rahmen ihrer          Region. Diese Entwicklung ­müssen die für            Schulen flexibel und zeitnah verwirklicht. Der
     gleichzeitig teilstationäre Einrichtungen            finanziellen Möglichkeiten zu den Kosten der       den zusätzlichen ­Hilfebedarf der Kinder zu-         Frequenzrichtwert beträgt 23 Schülerinnen
     der Behindertenhilfe und Kindertagesstätte           Eingliederungshilfe herangezogen werden.           ständigen örtlichen Jugend- und Sozialämter          und Schüler.
     sind. Unter der Prämisse inklusiver Bildung,         In der Regel übernehmen örtliche Träger der        in der Gestaltung ihrer Hilfe berücksichtigen.       Im Einvernehmen mit den Eltern wird im
     Erziehung, Betreuung und Versorgung wird             Sozialhilfe diese Leistungen zur Hortbetreu-                                                            ­Rahmen des Pilotprojekts für die Förder­
     angestrebt, den Anteil der Kinder in der Ein-        ung nur insoweit, als Eltern und Kinder diese      2.2 Pilotprojekt                                      bereiche „Lernen“, „emotionale und soziale
     zelintegration in einer wohnortnahen Kita-           aus ihrem Einkommen und Vermögen nicht             „Inklusive Grundschule“                               ­Entwicklung“ und „Sprache“ (LES) kein Förder­
     Betreuung zu erhöhen.                                selbst bestreiten können.                                                                                 ausschuss­verfahren durchgeführt.
     In § 16 Abs.1 Satz 3 des Kindertagesstät-            Insofern kollidieren die bundesrechtlich ge­       Das Ziel des Pilotprojekts ist es, Merk-               Jeder Pilotschule werden eine prozess-
     tengesetzes wird hierfür auch die entspre-           regelten Bestimmungen des Sozialgesetz­            male und Bedingungen des Gelingens für                 be­gleitende Fortbildung und Beratung
     chende Finanzierungsstruktur geschaffen:             buches (SGB) Zwölftes Buch (XII) mit dem           den ­gemeinsamen ­Unterricht im Land Bran-       sowie eine fachliche ­Begleitung durch ein

10      MASSNAHMEN, DI E B E R E I T S U M G E S E T Z T W E R D E N – E I N E E R S T E B I L A N Z              M A S SNAHMEN, DIE BEREITS UMGESETZT WERDEN – EINE ERSTE BILANZ                                   11
Beraterteam (in der Regel Lehrkraft und Son-         2.3 Inklusionsangebote                            2.4 Inklusion in der                               Förderbedarf „körper­liche und motorische
     der­pädagogin/Sonderpädagoge) angeboten.             in der Sekundarstufe I                            beruflichen Bildung                                Entwicklung“, „Sehen“, „Hören“ oder „gei-
     Zudem wird das Projekt wissenschaftlich                                                                                                                   stige Entwicklung“ in der Berufsorientie-
     begleitet. Das Anliegen ist, die Gelingensbe-         Für die Sekundarstufe I wird zurzeit ein Kon-    Der Zugang zur Berufsausbildung nach               rung und Ausbildungsförderung ist beispiel-
     dingungen und Wechselwirkungen im Unter-              zept für den Aufbau eines inklusiven Schul-      dem Berufsbildungsgesetz (BBIG) oder               weise das seit 2009 laufende Modellprojekt
     richt mit einer heterogenen Schülerschaft zu          systems entwickelt, beginnend für die För-       der Handwerksordnung (HWO) steht allen             „Übergang Schule-Beruf“ gemeinsam
     untersuchen.                                          derschwerpunkte „Lernen“ und „emotionale         Menschen offen, ob mit oder ohne Behin-            mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales,
     Im Haushaltsplan 2013/2014 sind für die               und soziale Entwicklung“.                        derungen. Das Ziel jeder Berufsausbildung          Frauen und Familie initiiert worden. Das
     personelle Ausstattung des Pilotprojekts „In-         Für den Bereich „emotionale und ­soziale Ent-    ist der Erwerb umfassender Handlungskom-           Ziel ist es, den Aufbau eines Übergangs-
     klusive Grundschule“ in 2013 Mittel in Höhe           wicklung“ wird dabei ­stärker auf eine Weiter-   petenz. Das Berufsbildungs­gesetz und die          managements Schule-Beruf sowie Alter­
     von 7.087.500 Euro und in 2014 Mittel in              entwicklung ­fokussiert, da in diesem Bereich    Handwerksordnung haben für behinderte              nativen zur Beschäftigung in einer Werk-
     Höhe von 6.337.500 Euro zusätzlich einge-            ­bereits alle betreffenden Schülerinnen und       Menschen eine modifizierte Berufsausbil-           statt für behinderte Menschen zu schaffen.
     stellt. Zum Schuljahr 2012/2013 sind somit            Schüler im gemeinsamen Unterricht beschult       dung vorgesehen (§ 66 BBiG/§ 42 HWO),              Durch die verbindliche Umsetzung der In­
     personelle Ressourcen im Umfang von 117               werden.                                          wenn wegen Art und Schwere ihrer Behinde-          klusion wurden auf allen Ebe­nen (Bund,
     zusätzlichen Lehrkräften in den Pilotschulen          Selbstverständlich können die Schü­le­           rung eine Ausbildung in ­einem anerkannten        Länder, Kommunen) Prozesse in Gang
     im Land Brandenburg eingesetzt worden.               rinnen und Schüler mit den übrigen För-           Ausbildungs­beruf nicht in Betracht kommt.        ­gesetzt, um dem indi­viduellen Entwick-
     Werden zukünftig mehr Schülerinnen und               derschwerpunkten schon jetzt im gemein-           Die Oberstufenzentren (OSZ) im Land Bran-          lungsbedarf von Aus­zubilden­den durch
     Schüler mit den sonderpädagogischen För-             samen Unterricht an einer allgemeinen             denburg sind 1991 errichtet worden und             eine noch engere Zusammenarbeit von
     derschwerpunkten „Lernen“, „emotionale               Schule auf­genommen werden, wenn dafür            begreifen sich seither als eine berufliche         Unternehmen, Arbeitsagenturen, OSZ, den
     und soziale Entwicklung“ und „Sprache“               in den Schulen eine angemessene perso-            „Schule für alle“.                                 Schulträgern sowie weiteren Sozialpart-
     (LES) im gemeinsamen Unterricht an allge-            nelle, räumliche und sächliche Aus­stattung       In den OSZ werden schuleigene didaktisch-          nern besser entsprechen zu können.
     meinen Schulen unterrichtet, dann werden             vorhanden ist oder finanziert werden kann.        methodische Konzepte ent­wickelt, die die
     weniger Schülerinnen und Schüler an För-             Auch für diese Schülerinnen und Schü-             individuellen Voraussetzungen der Schüle-         2.5 Entwicklung und Unterstüt-
     derschulen aufgenommen.                              ler wird der gemeinsame Unterricht heute          rinnen und Schüler berücksichtigen. Bei der       zung der Fachkompetenzen
     Diejenigen Lehrkräfte, die aufgrund der ge-          schon vielfach verwirklicht.                      Entwicklung und Umsetzung der individuellen
     ringeren Schülerzahlen nicht mehr an För-            Das Konzept für die Sekundarstufe I wird          Förderkonzepte werden die OSZ fach­lich be-       Inklusion setzt die Unterstützung von Lehrkräf-
     derschulen unterrichten, werden im gemein-           sowohl Ansätze für die landesweite Fort-          raten. Alle Schülerinnen und Schüler an den       ten und Schulleitungen sowie weiteren Fach-
     samen Unterricht an allgemeinen Schulen              und Weiterbildung der Lehrerinnen und             OSZ werden im Übergang von der Schule in          kräften voraus. Ein Unterricht in hete­rogenen
     eingesetzt.                                          Lehrer als auch zur Weiterentwicklung der         die ­Arbeitswelt unterstützt. Sie werden vorbe­   Lerngruppen erfordert zu allererst eine ent-
     Die Erfahrungen des Pilotprojekts werden             Kooperationsangebote zwischen Schule              reitet, um auf dem all­gemeinen Arbeitsmarkt      sprechende didaktische und diag­nostische
     in das Gesetzgebungsverfahren zur Ein-               und Jugendhilfe enthalten. Das Ziel ist, die      Beschäf­tigung zu erhalten und sich dort zu       Kompetenz bei den Lehrerinnen und Lehrern.
     führung der inklusiven Schule einfließen.            integrativen Angebote für die Förderschwer-       behaupten.                                        Auch um den Erwerb dieser Kompetenzen
     Die Pilotschulen haben dabei eine wichtige           punkte fachlich und qualitativ sukzessive         Zur besonderen Unterstützung der Jugend-          bereits in der Ausbildung der Lehrkräfte zu
     Brückenfunktion.                                     weiterzuentwickeln.                               lichen mit einem sonderpä­dagogischen             sichern, wurde das Lehrer­bildungsgesetz

12      MASSNAHMEN, DI E B E R E I T S U M G E S E T Z T W E R D E N – E I N E E R S T E B I L A N Z             M A S SNAHMEN, DIE BEREITS UMGESETZT WERDEN – EINE ERSTE BILANZ                                13
Ende 2012 reformiert. Für die Lehrerbildung,            wurden vorab die Beraterinnen und Berater         der Region) und das Einzelcoaching. Diese       Zusammen­arbeit. Das Ziel ist es, Kommuni­
     insbesondere in der Berufseingangsphase,                des Be­ratungs-  und Unterstützungssystems        Schulleitungsqualifizierung beinhaltet die      kationsprozesse zwischen den zentralen
     und berufsbegleitende Qualifizierungsmaß-               für Schulen (BUSS) (www.bildungsserver.ber-       folgenden Themen:                               Akteuren der unterschiedlichen Systeme zu
     nahmen werden zusätzliche Haushaltsmittel               lin‑brandenburg.de/buss.html) umfassend ge-       „Inklusive Führungsethik“, „Inklusive Lern-     initiieren. Handlungs­wissen und praxisorien-
     in 2013 in Höhe von 600.000 Euro und in 2014            schult. Sie begleiten die Schulen in ihrem Ent-   bzw. Unterrichtsorganisation“, „Anpassung       tierte Instrumente werden für ein koopera-
     in Höhe von 1.000.000 Euro bereitgestellt.              wicklungsprozess hin zur inklusiven Schule.       von Schulprogrammen und schu­linternen          tives ­Zusammenwirken vermittelt.
                                                             Als Beratertandems mit dem Arbeitsschwer-         Strukturen“ sowie „Pädagogische Innovati-       Die Fortbildung „Zusammenarbeit als
     2.5.1 Lehrerausbildung                                 punkt „Inklusion“ betreuen sie sowohl Grup-        onen, Im­plementierungsstrategien und Per­      Grundstein für inklusive Bildung“ wird im
     Im Rahmen der Lehrerausbildung an der                  pen von Schulen als auch einzelne Schulen.         sonal­­entwicklung“. Diese Fortbildungsmaß-     Schuljahr 2012/2013 systemübergreifend
     Universität Potsdam haben sich schon bisher            Die Fortbildung dauert ca.  18 Monate und          nahme umfasst ca. 100 Stunden.                  in zwei Gruppen mit insgesamt 30 regional
     einzelne Lehrveranstaltungen auf die Fragen            ­umfasst 60 Stunden. Die Grundlage bildet          Mit dem Ziel, die sonderpädago­gische           ver­antwortlichen Fachkräften durch­geführt.
     von gutem ­Unterricht unter den Bedingungen            ein vom Landesinstitut für Schule und Medien       Kompetenz in den Schulen zu erweitern,          Aufgrund der großen Nachfrage wird im Jahr
     von Heterogenität, innerer Differenzierung und         (LISUM) (www.lisum.berlin-brandenburg.             wurden für die Lehrerinnen und Lehrer           2013 ein dritter Kurs angeboten.
     gemeinsamem Unterricht be­zogen.                       de) entwickel­tes modulares Curriculum, das        berufs­be­gleitende Weiterbildungsstudien-      Seit Oktober 2012 wird bis Oktober 2013
     Auf der Grundlage des Lehrerbildungsge-               auch die Themen „Beobachten und Be­gleiten          gänge (fünf Semester) eingerichtet.             eine Multiplikatorenfortbildung für 26 Ex-
     setzes werden ab dem Wintersemester 2013/              individueller Lernprozesse“, „Kom­petenz­          Seit Oktober 2012 werden Kurse mit den          pertinnen und Experten aus den Syste-
     2014 verbindlich inklusionspädagogische                orientiertes Lernen“, „Unterrichtsentwicklung      Schwerpunkten „Lernen“, „emotionale und         men „Jugendhilfe“, „Schule“ und „Soziales“
     Inhalte in die Lehramtsausbildung an der Uni-          als Organisationsentwicklung“, „Lernprozess-       soziale Entwicklung“ ­sowie in Kombination      durchgeführt, die in ihrem System beratend,
     versität Potsdam integriert. Die Studierenden         diagnostik und ihre Konsequenzen für die            beider Themenfelder angeboten. Die Stu-         fortbildend bzw. koordinierend tätig sind.
     aller Lehramtsstudiengänge werden künftig             ­Unterrichtsarbeit“ enthält.                        diengänge werden durch ein An-Institut der      Dabei entsteht ein Curriculum für die berufs-
     inklusionspädagogische Grund­kompetenzen                                                                  Universität Potsdam (www.wib-potsdam.de)        gruppenübergreifende Qualifizierung von
     aufbauen, die in schulpraktischen Studien und         Ergänzt wird das Fortbildungsan­gebot durch         gestaltet und schließen mit einer Prüfung       Fachkräften in Bildungseinrichtungen des
     Praxissemestern gefestigt werden können.              zusätzliche Angebote zum Umgang mit He-             vor dem Landes­institut für Lehrerbildung       Landes Brandenburg zum Thema „Inklusive
     Darüber hinaus wird den Studierenden des              terogenität, für die Experten verschiedener         (LaLeb) (www.laleb.brandenburg.de) ab.          Bildung und Erziehung“, das ab dem Schul-
     Lehramtes für die Primarstufe eine inklusions-        Universitäten gewonnen werden konnten.                                                              jahr 2013/2014 Anwendung finden wird.
     pädagogische Schwerpunktbildung ermöglicht            Neben der Qualifizierung aller Lehrkräfte           2.5.3 Fortbildung von Fachkräften in der
     – damit werden die Nachwuchspädagogen zu              der Pilotschulen gibt es seit dem Schuljahr         interdisziplinären Zusammenarbeit               2.6 Rahmenlehrpläne
     Inklusionsspezialisten an den Grundschulen.           2012/2013 auch ein Angebot des Landes-              An inklusiven Bildungsangeboten ­beteiligte
                                                           instituts für Schule und Medien (LISUM)             Fachkräfte in Leitungs- bzw. Koordinations-     Seit dem Schuljahr 2012/2013 wer­den die
     2.5.2 Fort- und Weiterbildung von                     für die Schulleiterinnen und Schulleiter der        funktion aus den Systemen „Schule“, „Ju-        Rahmenlehrpläne für die Primarstufe und
     Lehrkräften und Schulleitungen                        Pilotschulen, um sie im Prozess der Weiter-         gendhilfe“ ­sowie „Soziales“ und „Gesund-       die Sekundarstufe I –  gemeinsam mit dem
     Seit dem Schuljahr 2012/2013 finden die               entwicklung ihrer Schule zu unterstützen.           heit“ werden auf den unterschiedlichen Ebe-     Land Berlin – neu entwickelt. Sie sollen ab
     Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer              Schwerpunkte bilden dabei die Qualifizie-           nen durch Fortbildung unterstützt: auch in      dem Schuljahr 2015/2016 die Grundlage für
     der Pilotschulen statt. Für diese Aufgabe             rung, Begleitung (kollegiale Fallarbeit in          dem wichtigen Bereich der inter­disziplinären   die individuelle Förderung aller Schülerinnen

14       MASSNAHMEN, DI E B E R E I T S U M G E S E T Z T W E R D E N – E I N E E R S T E B I L A N Z              M A S SNAHMEN, DIE BEREITS UMGESETZT WERDEN – EINE ERSTE BILANZ                             15
und Schüler und für die Gestaltung der Über-         2.7 Diagnostik-Teams und                          2.8 Unterstützung regionaler
     gänge zwischen Schulstufen und Bildungs-             standardisierte Verfahren                         Abstimmungsprozesse                               2.9 Kommunikation: Information,
     gängen bilden.                                                                                                                                           Transparenz und Diskussion
     Sie gelten künftig auch für die Schülerinnen         Seit dem Schuljahr 2012/2013 arbeiten             In den Kommunen des Landes Brandenburg
     und Schüler mit dem bisher festgestellten            ­Diagnostik-Teams der Sonderpädagogischen         werden die mit der UN-Behindertenrechts-          Inklusion braucht Austausch und Trans-
     Förderschwerpunkt „Ler­nen“. Der derzeit              Förder-  und Beratungsstellen (SpFB) zur         konvention verbundenen Herausforderungen          parenz. Kommunikation und Kooperation
     gültige Rahmenlehrplan „Lernen“ entfällt              Durchführung des sonderpädagogi­schen            offensiv diskutiert. Erste Kommunen, wie          aller Beteiligten sind ein Schlüssel für die
     ­fol­gerichtig.                                       Feststellungsverfahrens nach landesweit ein-     z.B. die Landeshauptstadt Potsdam, entwi-         Umsetzung einer „Schule für alle“ im Land
      Die seit 2011 erprobten, kompetenzorien-            heitlichen Standards und Verfahren. Hand-         ckeln einen lokalen Teilhabeplan, mit dem         Brandenburg. Ein erster Schritt dazu waren
      tierten Rahmenlehrpläne für den Förder-             reichungen für die sonderpädagogische Di-         sie sich für die Umsetzung der UN-Konven-         die Regionalkonferenzen im Frühjahr 2011,
      schwerpunkt „geistige Entwicklung“ werden           agnose liegen seit dem Schuljahr 2012/2013        tion in ihrer Kommune einsetzen. Inklusive        in denen erstmals in der Öffentlichkeit über
      zunächst weiter gelten. In Kooperation mit          für die Förderschwerpunkte „Lernen“, „emoti-      Bildung und Erziehung sind dabei ein zen-         das Projekt „Inklusion – Schule für alle“
      den Ländern Hamburg und Berlin ist der              onale und soziale Entwicklung“ und „Sprache“      traler Bereich. Andere kreisfreie Städte und      umfassend diskutiert wurde. Seither gab
     Rahmenlehrplan für das Unterrichtsfach               (LES) sowie „geistige Entwicklung“ vor.           Landkreise haben unter Betei­ligung aller für     es zahlreiche weitere Veranstaltungen mit
     „Deutsche Gebärdensprache“ ent­wickelt               Die in einem Diagnostik-Team tätigen Lehr-        Bildung und Erziehung relevanten Ressorts         Lehrkräften, Experten, Eltern, Schülerinnen
     und am 01.08.2012 in Kraft gesetzt worden.           kräfte werden seit dem Sommer 2012 durch          regionale Steuer- bzw. Arbeitsgruppen ge-         und Schülern, Kommunalpolitikerinnen und
     Die neuen Rahmenlehrpläne gehen von                  das Landesinstitut für Schule und Medien          gründet.                                          ‑politikern, Verantwortlichen in Verbänden
     einer ganzheitlichen Sicht auf die Schüle-           (LISUM) fortgebildet. Dabei handelt es sich       Das Ziel ist, die (Weiter-) Entwicklung effizi-   und der Verwaltung in allen Landkreisen und
     rinnen und Schüler aus. Im Mittelpunkt steht         um ein effizientes und fachlich gleichwertiges    enter Kooperationsstruk­turen auf regionaler      kreisfreien Städten.
     die Entwicklung von Kompetenzen mit dem                Verfahren zur differenzierten Feststellung      Ebene zu ­unterstützen. Der Projektverbund        Seit dem Herbst 2011 wird die Umsetzung
     Ziel, grundlegende Bildung zu fördern, die             sonderpädagogischer    Förderbedarfe. Die Di-   kobra.net (www.kobranet.de) leistet diesbe-       von Inklusion mit rund 40 Partnern aus Politik,
     Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler           agnostik-Teams stellen auf dem Weg zu einer      züglich eine Strategieberatung bzw. Mode-         Gewerkschaften, Kirchen und Verbänden in
     zu stärken, ein erfolgreiches Lernen in den           inklusiven Schule einen Zwischenschritt dar.     ration und begleitet die Prozesse regionaler      regelmäßigen Sitzungen des Runden Tisches
     nachfolgenden Schulformen sowie gleich­­-             Verbindliche Handreichungen für die ande-        Steuer- und Arbeitsgruppen, u.a. in den           „Inklusive Bildung“ beraten und vom Wissen-
     be­rechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen           ren sonderpädagogischen Förderschwer-            Landkreisen Barnim, Elbe-Elster, Märkisch-        schaftlichen Beirat „Inklusive Bildung“ fachlich
     Leben zu ermöglichen. Die Orientierung auf            punkte „körperliche und motorische Ent-          Oderland und Potsdam-Mittelmark.                  begleitet. Dazu kommen Informationen für die
     eine individuell motivierende Lern- und Un-           wicklung“, „Sehen“, „Hören“ und „Autismus“       Diese regionalen Abstimmungs­prozesse             Presse sowie Veröffentlichungen des Ministe-
     terrichtskultur ist integraler Bestandteil der        (KSHA) werden im Schuljahr 2012/2013             mit Entscheidungen der Schulträger sind           riums für Bildung, Jugend und Sport.
     Rahmenlehrpläne.                                      ­erarbeitet, die Beteiligten werden entspre-     eine Voraussetzung für das Gelingen des           Um die Kommunikation über In­klusion deut-
     Die Länder Brandenburg und Berlin stellen              chend fortgebildet.                             Inklusions­prozesses.                             lich zu erweitern und zu verstärken, hat das
     dafür in den Jahren 2013 und 2014 jeweils              Ab dem Schuljahr 2013/2014 werden die                                                             Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
     Mittel in Höhe von 230.000 Euro bereit.                Feststellungsverfahren für alle sonderpäda-                                                       Anfang des Jahres 2013 das Webportal
                                                            gogischen Förderschwerpunkte landesweit                                                           www.inklusion-brandenburg.de gestar­tet.
                                                            nach standardisierten Verfahren durchgeführt.

16      MASSNAHMEN, DI E B E R E I T S U M G E S E T Z T W E R D E N – E I N E E R S T E B I L A N Z             M A S SNAHMEN, DIE BEREITS UMGESETZT WERDEN – EINE ERSTE BILANZ                                 17
3 Die nächsten Schritte – Ausblick

     Damit wird bundesweit eines der umfang-               Das Webportal benennt Ansprechpartner          1.   Bis zum Ende des Schuljahres 2014/2015               Die bislang nach Maßgabe des indivi-
     reichsten Informationsangebote zum The-               für Eltern sowie für Schulen und außerschu-        werden prozessbegleitend die Erfahrungen               duellen Förderbedarfs zugewiesenen
     ma „Inklusion“ im Netz angeboten. Das                 lische Partnerinnen und Partner, weist den         des Pilotprojekts „Inklusive Grundschule“              Ressourcen würden dann den Schulen
     Webportal richtet sich an die breite Öffent-          Weg zu Unterstützungssystemen und ver-             sowie die Ergebnisse der wissenschaft-                 in Form einer pauschalen sonderpädago-
     lichkeit: ­Interessierte, Eltern, Lehrerinnen         weist auf Partnereinrichtungen und Links. In       lichen Begleitung ausgewertet und die                  gischen Grund­ausstattung bereitgestellt
     und Lehrer, Wissenschaftler und andere                ausgewählten Artikeln und Re­portagen spie-        Schlussfolgerungen für die Weiterentwick-              werden, wie es bereits in den Pilotschulen
     Fachleute können sich umfassend über                  gelt sich die aktuelle Diskussion über eine        lung und flächendeckende Einführung der                praktiziert wird.
     den aktuellen Stand der „Schule für alle“ im          „Schule für alle“ im Land Brandenburg wider.       inklusiven Schule gezogen. Dazu gehört
     Land Brandenburg informieren. Sie können              Ein wichtiger Aspekt dabei: Inklusion bleibt       auch, die für die inklusive Schule konstitu-        2.   	Eine entsprechende Qualifizierung aller
     zugleich einen Blick über den Tellerrand              kein abstrakter Begriff, sondern wird emo-         tive Zusatzausstattung zu bestimmen und                   Lehrerinnen und Lehrer an den Grund-
     werfen und schauen, wie Inklusion in ande-            tional erlebbar, sichtbar und damit nach-          entsprechende Entscheidungen von der                      schulen im Rahmen der Entwicklung zur
     ren Ländern umgesetzt wird.                           vollziehbar – etwa durch Videoporträts und         Landesregierung und vom Landtag herbei-                   „Inklusion – Schule für alle“ wird ab 2014
                                                           Best-Practice-Beiträge.                            zuführen.                                                 erfolgen.
                                                                                                                 Damit soll der erforderliche Bedarf an
                                                                                                                 Stellen und Mitteln im Landeshaushalt ge-        3.   	Die neuen Rahmenlehrpläne für die
                                                                                                                 setzlich abgesichert werden, der für eine              ­Primarstufe und die Sekundarstufe I gel­
                                                                                                                 schulfachliche angemessene Umsetzung                    ten ab dem Schuljahr 2015/2016. Damit
                                                                                                                 einer „Schule für alle“ erforderlich ist.               werden verbindliche curriculare Grund-
                                                                                                          		Auf dieser Grundlage werden sich alle                        lagen für den Unterricht in der inklusiven
                                                                                                                 Grundschulen flächendeckend zu inklusi-                 Schule geschaffen. In Verbindung mit den
                                                                                                                 ven Schulen weiterentwickeln.                           neuen Rahmenlehrplänen werden die Re-
                                                                                                          		Die Schülerinnen und Schüler mit einem                       gelungen zur Leistungsbeobachtung und
                                                                                                                 sonderpädagogischen Förderbedarf „Ler-                  Leistungsbewertung entsprechend über-
                                                                                                                 nen“, „emotionale und soziale Entwicklung“              arbeitet.
                                                                                                                 oder „Sprache“ (LES) werden sukzessive
                                                                                                                 in den gemeinsamen Unterricht der allge-         4.   	Mit Angeboten für einen gemeinsamen Un-
                                                                                                                 meinen Schulen integriert. Es wird geprüft,             terricht in den sonderpädagogischen För-
                                                                                                                 in­wieweit auf ein sonderpädagogisches                 derschwerpunkten „körperlich-motorische
                                                                                                                 Feststellungsverfahren für die sonderpäda-             Entwicklung“, „Sehen“, „Hören“, „geistige
                                                                                                                 gogischen Förderschwerpunkte „Lernen“,                  Entwicklung“ und „Autismus“ soll der An-
                                                                                                                 „emotionale und soziale Entwicklung“ oder              teil der daran teilnehmenden ­Schülerinnen
                                                                                                                 „Sprache“ (LES) verzichtet werden kann.                und Schüler erhöht werden. Hierzu ist die
                                                                                                                 Es muss jedoch weiterhin eine individu-                ­Kooperation mit allen Beteiligten – allen
                                                                                                                 elle prozessbegleitende Diag­nostik geben.              ­voran den Schulträgern – notwendig.

18       MASSNAHMEN, DI E B E R E I T S U M G E S E T Z T W E R D E N – E I N E E R S T E B I L A N Z                                                          DIE NÄCHSTEN SCHRITTE – AUSBLICK                       19
Die bestehenden Förderschulen und                 7.   	Mit dem Schuljahr 2013/2014 wird als ein    11. Für das Gelingen der Inklusion ist eine            		Der Anteil der Kinder, die in Einzel­
       die weiteren Angebote in den Förder-                    Ergebnis einer Multiplikatorenfortbildung       enge Zusammenarbeit zwi­schen Schu-                  integration in wohnortnahen Einrichtungen
       schwerpunkten „körperlich-motorische                    landesweit ein Curriculum für die berufs-       le und Jugendhilfe erforderlich. Deshalb             betreut werden, soll soweit wie möglich
       Ent­wicklung“ (zwei Förderschulen), „Se-                gruppenübergreifende Qualifizierung von         ist eine gemein­same Arbeitsgruppe des               erhöht werden. Ins­besondere aber muss
       hen“ (eine Förderschule), „Hören“ (eine                 Fachkräften in Bildungseinrichtungen des        Ministe­riums für Bildung, Jugend und                die Situation von körperlich und geistig
       Förderschule), „geistige Entwicklung“ (31               Landes Brandenburg zum Thema „Inklusi-          Sport und der örtlichen Träger der öffen­            behin­derten Kindern im Grundschulalter
       Förderschulen) bleiben zunächst erhal-                  ve Bildung und Erziehung“ umgesetzt.            tlichen Jugendhilfe eingerichtet worden,             ­verbessert werden, weil bislang ein ggf.
       ten, sofern nicht die aktuelle Schülerzahl                                                              die dazu beitragen soll, die Leistungen               notwendiger zusätzlicher Förderbedarf für
       oder die mittelfristige demografische Ent-         8. Inklusion erfordert Unterstützungs- und           der beiden Systeme besser aufeinander                 die Hortbetreuung nur durch das Heran-
       wicklung andere Lösungen verlangt.                    Beratungsangebote für Fachkräfte in Bil-          ab­zustimmen. Dabei stehen gegenwärtig                ziehen des Einkommens und Vermögens
                                                             dungseinrichtungen, für Eltern sowie Schü-        die Hilfen zur Erziehung im Mittelpunkt, die          der Eltern nach dem Sozialgesetz­buches
     5.   	Für den Aufbau eines inklusiven Schulsy-          lerinnen und Schüler und damit ­zugleich          insbesondere bei der Inklusion der bisher             (SGB) XII Sozialhilfe finanziert werden
           stems in der Sekundarstufe I wird im Schul-       die gelingende Kooperation der jeweiligen         als Schülerinnen und Schüler mit emotio-              kann.
           jahr 2013/2014 ein Konzept vorgestellt. Es        Leistungsträger und der fachlich zustän-          nal-sozialem Förderbedarf beschriebenen            		Eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Mi-
           wird darlegen, wie – beginnend mit den            digen Stellen. Zur Weiterentwicklung sol-         Kinder von Bedeutung sind. Die Vorschlä-              nisteriums für Arbeit, Soziales, Frauen und
           7.  Klassen – sukzessive ein durchgän-            cher Kooperationen werden ­Gespräche              ge zur Weiterentwicklung von Schule                   Familie und des Ministeriums für Bildung,
           giges inklusives Angebot in allen Landkrei-       mit den zuständigen Gremien geführt und           und Jugend­hilfe werden ab Herbst 2013                Jugend und Sport befasst sich mit der Fra-
           sen und kreisfreien Städten des Landes –          wird der Aufbau bürgernaher regionaler            diskutiert. Sowohl für die inklusive Schule           ge nach der Verbesserung der Möglich­
           insbesondere für den Förderschwerpunkt            Beratungs-  und Unter­stützungssysteme            als auch für die Jugendhilfe führt eine ver-          keiten zur Einzelintegration. An dieser
           „Lernen“ entwickelt werden soll. Das Ziel         befördert.                                        besserte Kooperation zu Entlastungen.                 ­Arbeitsgruppe werden auch die Verbände
           ist, flächendeckend inklusive Angebote                                                                                                                     beteiligt.
           insbesondere für den Förderschwerpunkt         9. Ab 2013 werden die Abstimmungen zwi-          12. Obwohl die gemeinsame Bildung, Erzie-
           „Lernen“ zu entwickeln. Die erforderliche         schen dem Land, den Schulträgern und               hung, Betreuung und Versorgung der                13. Neben den oben genannten Handlungs-
           Qualifizierung der Lehrerinnen und Lehrer         kommunalen Spitzenverbänden inten­                ­Kinder mit den Förderbedarfen „Lernen“,               feldern, die vor allem zu einer geänderten
           sowie der Schulleiterinnen und Schulleiter        siviert. Im Rahmen einer gemeinsamen               „emotio­nale und soziale Entwicklung“,                pädagogischen Praxis in den Schulen
           wird spätestens ab 2016 erfolgen.                 Arbeitsgruppe „Inklusion und Schul­träger­        „Sprache“, „körperliche und motorische                 ­beitragen und diese dabei unterstützen
                                                             an­ge­legenheiten“ werden alle Aspekte, die       Entwick­lung“, „Sehen“, „Hören“ und „gei-               werden, ihren Bildungs- und Erziehungs­
     6.   	Auf dem Weg zur „Inklusion – Schule für           die Schulträger im Rahmen der Inklusion           stige Entwicklung“ in den brandenbur­                   auf­trag im Sinne eines qualitativ
           alle“ werden Kooperationen zwischen               besonders betreffen, ­erörtert.                    gischen Kindertagesstätten bereits weit­               anspruchs­vollen Umgangs mit Vielfalt
           Förderschulen und anderen Schulen un-                                                                gehend gelungen sind, gibt es Entwick-                 zu erfüllen, müssen die schulrechtlichen
           terstützt.                                    10. Der Prozess der verbesserten Zusam-                lungsbedarfe, um dem Ziel der Inklusion                Grundlagen im Land Brandenburg den
                                                             menarbeit der verschiedenen Akteure                in der Kindertagesbetreuung näherzu­kom­               Anforderungen an ein inklusives Schul-
                                                             auf kommunaler Ebene soll unterstützt              men. Dies be­trifft insbesondere ­Kinder mit           system angepasst werden.              >>
                                                             werden.                                            körperlichen oder geistigen Behinderungen.

20       DIE NÄCHSTEN SC H R I T T E – A U S B L I C K                                                                                                         DIE NÄCHSTEN SCHRITTE – AUSBLICK                    21
Impressum

     		Die erforderliche Schulgesetzno­velle wird           15. Als ein weiterer Beitrag zur Unterstützung
       für die neue Legislatur­periode vorbe­reitet                des Diskussions­prozesses, um Trans­
       und Regelungen zur Unter­richts­organisa­                   parenz zu ge­währleisten, die Informati-
       tion, zur Leistungsbewertung und zu den                    on zu verbessern und die Akzeptanz zu­
       Abschlüssen berücksichtigen.                               ­erhöhen, wird das ­Ministerium für ­Bildung,
                                                                  Jugend und Sport gemeinsam mit vier
     14. Die Mittel der Europäischen Union der                    staatlichen Schulämtern im Herbst 2013
         Förderperiode 2014-2020 sollen für den                   vier regionale Fachtage zur inklusiven          Herausgeber:
         Aufbau eines inklusiven Bildungssystems                  Bildung durchführen. Die Fachtage               Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
         verwendet werden können, um insbeson-                  ­haben das Ziel, die inklusive Bildung im         des Landes Brandenburg
         dere Investitionen zu ermöglichen. Da                  Land Brandenburg aktiv in der Kommu-              Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
         ­Inklusion eine gesamtstaatliche ­Aufgabe              nikation verschiedener Akteure weiter             (v.i.S.d.P.)
          ist, haben die Länder die Initiative er­griffen        zu entwickeln sowie Interessierte in             Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
          und die Bundes­regierung aufgefordert,                 den Prozess einzubinden. Hierbei soll            Telefon: 0331/866-3521
         alle Mög­­lich­keiten der Bereitstellung von            u.a. mit den lokalen Beteiligten über            Telefax: 0331/866-3525
         Bundesmitteln zu nutzen. Entsprechende                  Rahmenbedingungen, Erfahrungen und               Internet: www.mbjs.brandenburg.de und
         Gespräche werden bereits geführt.                       ­Erwartungen gesprochen werden.                  www.inklusion-brandenburg.de

                                                                                                                  E-Mail: poststelle@mbjs.brandenburg.de

                                                                                                                  Gestaltung: Johanna Gottschalk
                                                                                                                  Titelbild: Göran Gnaudschun
                                                                                                                  Druck: GS Druckerei und Medien GmbH Potsdam
                                                                                                                  3. Auflage, März 2014

                                                                                                                  Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Brandenburg
                                                                                                                  herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahl­bewerbern oder Wahlhelfern wäh-
                                                                                                                  rend eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Missbräuchlich sind
                                                                                                                  ins­besondere das Verteilen auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie
                                                                                                                  das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Unter-
                                                                                                                  sagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen
                                                                                                                  Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden,
                                                                                                                  die als ­Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden wer-
                                                                                                                  den könnte. Die genannten Beschränkungen gelten unabhängig davon, wann, auf welchem Weg
                                                                                                                  und in welcher Anzahl diese Druckschrift dem Empfänger zugegangen ist.

22       DIE NÄCHSTEN SC H R I T T E – A U S B L I C K                                                                                                                                          IMPRESSUM            23
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