"Schule für alle" Entwicklung und Umsetzung der inklusiven Bildung im Land Brandenburg-Erste Bilanz und Ausblick- MBJS Brandenburg
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BILDUNG „Schule für alle“ Entwicklung und Umsetzung der inklusiven Bildung im Land Brandenburg – Erste Bilanz und Ausblick –
„Schule für alle“ Entwicklung und Umsetzung der inklusiven Bildung im Land Brandenburg – Erste Bilanz und Ausblick –
Inhaltsverzeichnis 1 Was erreicht werden soll 6 2 Maßnahmen, die bereits umgesetzt werden – eine erste Bilanz 10 2.1 Gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne besonderen Förderbedarf in der Kindertagesbetreuung 10 2.2 Pilotprojekt „Inklusive Grundschule“ 11 2.3 Inklusionsangebote in der Sekundarstufe I 12 2.4 Inklusion in der beruflichen Bildung 13 2.5 Entwicklung und Unterstützung der Fachkompetenzen 13 2.5.1 Lehrerausbildung 2.5.2 Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften und Schulleitungen 2.5.3 Fortbildung von Fachkräften in der interdisziplinären Zusammenarbeit 2.6 Rahmenlehrpläne 15 2.7 Diagnostik-Teams und standardisierte Verfahren 16 2.8 Unterstützung regionaler Abstimmungsprozesse 17 2.9 Kommunikation: Information, Transparenz und Diskussion 17 3 Die nächsten Schritte – Ausblick 19 INHALTSVERZEICHNIS
1 Was erreicht werden soll Inklusion bedeutet, die Ansprüche eines und Schulen möglichst so zu gestalten, dass Der Brandenburger Weg alle Kinder aufzunehmen. Bei der Umsetzung jeden Menschen auf Selbstbestimmung, alle von vornherein darin Platz haben. Mit der Verabschiedung des Behindertenpoli- dieses inklusiven Grundsatzes ist das Land gleichberechtigte soziale Teilhabe und Dis Das Ziel ist der gemeinsame Kita- und tischen Maßnahmenpakets „Auf dem Weg zur Brandenburg in Kitas und Schulen große kriminierungsfreiheit zu verwirklichen. Schulbesuch aller Kinder und Jugendlichen, Umsetzung des Übereinkommens der Verein- Schritte vorangekommen. Dem Inklusionsbegriff liegt das Bild einer unabhängig von ihren individuell unter- ten Nationen über die Rechte von Menschen Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Gesellschaft zugrunde, die Verschiedenheit schiedlichen Lernvoraussetzungen. mit Behinderungen“ durch die Landesregie- festgestelltem sonderpädagogischen Förder- als Normalität menschlichen Lebens und Die wesentliche Anforderung auf dem Weg rung am 29. November 2011 wurde das Ziel bedarf an allen Schülerinnen und Schülern menschlicher Gesellschaft ausdrücklich be- zu einem inklusiven Schulsystem besteht eines inklusiven Schulsystems bekräftigt. (ohne gymnasiale Oberstufe) lag im Schuljahr jaht und als Quelle kultureller Bereicherung darin, die Schulen zu „Schulen für alle“ zu Brandenburg gehört zu den Ländern, die 1995/1996 bei 5,3 Prozent. Er erreichte seinen wertschätzt. Demzufolge ist Inklusion ein entwickeln, sie in die Lage zu versetzen, schulgesetzlich schon jetzt den Vorrang des höchsten Wert mit 8,6 Prozent im Schuljahr gesamtgesellschaftlicher Prozess, der einen allen Kindern und Jugendlichen offenzu gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit 2007/2008. Seitdem ist der Anteil leicht ge- Paradigmenwechsel in unserer Gesellschaft stehen und sie alle optimal individuell zu und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf sunken. Im Schuljahr 2012/ 2013 beträgt er intendiert und der in Kooperation mit den fördern. Eine individuelle Förderung umfasst festgeschrieben haben und hier inzwischen – 8,0 Prozent. Beteiligten gestaltet wird. Inklusion hat letzt- pädagogisch besonders unterstützungs seit mehr als 20 Jahren – über wichtige Erfah- Die folgende Tabelle weist die Zahl der lich das Ziel, Chancengleichheit und gleich- bedürftige ebenso wie leistungsstarke und rungen verfügen. Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem berechtigte Teilhabe für jede Einzelne und begabte Schülerinnen und Schüler. Im Kindertagesstättengesetz (KitaG) sind die sonderpädagogischen Förderbedarf in den jeden Einzelnen zu garantieren. Dabei kommt Gemeinsam mit den Menschen im Land gemeinsame Erziehung, Bildung, Betreuung einzelnen Förderschwerpunkten sowie den der Bildung ein besonderer Stellenwert zu. Brandenburg wird gute Bildung für alle ge und Versorgung als Regelfall bestimmt. Die prozentualen Anteil nach der Art der Förde- Darum haben die Vertragsstaaten mit dem sichert – für zukunftsorientierte Kompetenzen Einrichtungen sind verpflichtet, im Grundsatz rung aus.1 >> „Übereinkommen der Vereinten Nationen der Kinder und Jugendlichen und möglichst Sonderpädagogischer Schüler davon über die Rechte der Menschen mit Be- erfolgreiche Schulabschlüsse, damit alle Förderschwerpunkt insgesamt an Förderschulen im gemeinsamen Unterricht hinderungen“ im Artikel 24 das Recht von Heranwachsenden die Befähigung und Mög- absolut in Prozent absolut in Prozent Menschen mit Behinderungen auf Bildung lichkeiten für die Gestaltung eines selbstbe- Lernen 7.442 5.300 71,2 2.142 28,8 anerkannt, das im Land Brandenburg be- stimmten, sozial und beruflich erfolgreichen körperliche und motorische 882 204 23,1 678 76,9 reits seit 1991 gewährleistet ist und zugleich Lebens in einer starken Demokratie haben. Entwicklung zusichert, ein inklusives Bildungssystem auf Die Schülerinnen und Schüler, die Lehre- emotionale und soziale 2.775 394 14,2 2.381 85,8 allen Ebenen herzustellen. rinnen und Lehrer, die Eltern, die Schulträ- Entwicklung Damit weist die Inklusion über den traditio- ger, die Verbände, die Landkreise, Städte Hören 575 247 43,0 328 57,0 nellen Integrationsansatz hinaus. Es geht und Gemeinden und ebenso die Partner in Sprache 1.159 288 24,8 871 75,2 nicht lediglich darum, einzelne Kinder und den Kitas, in der Jugendhilfe, im Bereich Sehen 205 82 40,0 123 60,0 Jugendliche mit sonderpädagogischem Gesundheit und Soziales sowie all jene, geistige Entwicklung 3.157 2.872 91,0 285 9,0 Förderbedarf soweit wie möglich zu unter- die sich bürgerschaftlich engagieren, sind Insgesamt 16.195 9.387 58,0 6.808 42,0 stützen, dass sie in ihrer jeweiligen Kita und willkommen, um die „Schule für alle“ aktiv Schule Platz finden, sondern darum, Kitas mitzugestalten. 1 Datengrundlage: Schuldatenerhebung 2012/2013 des Landes Brandenburg. 6 WAS ERREICHT W E R D E N S O L L WAS ERREICHT WERDEN SOLL 7
Während bundesweit im Schuljahr 2011/2012 derzeit noch integrativen Systems hin zu Dieser bildet die Grundlage für einen tieren und die ihnen auch Anregungen für lediglich 25,0 Prozent 2 der Schülerinnen einem inklusiven System, in dem die indi gemeinsamen Bildungsbegriff und gemein- Feedback und interne Qualitätsüberprüfung und Schüler mit den sonderpädagogischen viduellen Voraussetzungen und Bedürfnisse same Bildungsziele. Die inklusive Schul- geben können. Förderbedarfen „Lernen“, „emotionale und aller Schülerinnen und Schüler umfassend entwicklung wird insbesondere durch die Zum Schuljahresbeginn 2012/2013 ist das soziale Entwicklung“, „Sprache“, „körperliche berücksichtigt werden. Verständigung auf die Berücksichtigung der Pilotprojekt „Inklusive Grundschule“ erfolg- und motorische Entwicklung“, „Sehen“, „Hö- Die noch bestehenden parallelen Systeme individuellen Voraussetzungen und Interes- reich gestartet. Im Land Brandenburg ar- ren“, „geistige Entwicklung“ und „Autismus“ „Förderschulen“ und „allgemeine Schulen sen jedes einzelnen Kindes unterstützt. beiten insgesamt mehr als achtzig Schulen eine allgemeinbildende Schule besuchten, mit dem Vorrang des gemeinsamen Unter- Im Rahmen der fortlaufenden Entwicklung in öffentlicher und freier Trägerschaft freiwil- waren es im Land Brandenburg bereits 40,0 richts“ werden sukzessive zu einem inklusi- der Schulen bietet der Orientierungsrahmen lig mit inklusiven Unterrichtsangeboten. Die Prozent 3 , die den gemeinsamen Unterricht ven Schulsystem weiterentwickelt. Schulqualität eine wichtige Unterstützung. Schulen in öffentlicher Trägerschaft arbeiten besucht haben. Um diesen hohen Ansprüchen eines inklu- Das hier beschriebene gemeinsame Ver- nach landeseinheitlichen Standards für die Der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit siven Bildungssystems gerecht zu werden, ständnis von Schul- und Unterrichtsqualität sonderpädagogischen Förderschwerpunkte sonderpädagogischem Förderbedarf im ge- müssen die Voraussetzungen für ein Ge- im Land Brandenburg setzt Standards, die „Lernen“, „emotionale und soziale Entwick- meinsamen Unterricht an einer allgemeinen lingen geschaffen werden. Und dies wird für die fachliche Arbeit in der „Schule für alle“ lung“ und „Sprache“ (LES). Schule stieg von 12,5 Prozent im Schuljahr nicht übereilt, sondern mit der notwendigen förderlich sind. Aus den sechs Qualitätsbe- Das Pilotprojekt „Inklusive Grundschule“ wird 1995/1996 über 24,9 Prozent im Schuljahr Gründlichkeit erfolgen. reichen für gute Schule im Land Branden- weitere Impulse geben und Erkenntnisse 2005/2006 auf 42,0 Prozent im Schuljahr Auf den bisher gewonnenen positiven Er- burg lassen sich Kriterien ableiten, auf deren ermöglichen, die analysiert und mit den Be- 2012/2013 4. kenntnissen mit dem gemeinsamen Un- Grundlage die Lehrerinnen und Lehrer die teiligten diskutiert werden, bevor die inklusive Das belegt: Die Eltern wünschen verstärkt, terricht wird ebenso aufgebaut wie auf den inklusive Schulqualität in ihrem Haus disku- Schule flächendeckend eingeführt wird. dass ihr Kind mit einem sonderpädago- Erfahrungen mit erfolgreichen schulischen gischen Förderbedarf in der allgemeinen Konzepten, wie z.B. mit der Flexiblen Ein- Schule zusammen mit den Kindern aus dem gangsphase (FLEX), in der grundsätzlich vertrauten Umfeld unterrichtet und erzogen alle Kinder aufgenommen und individuell in wird. Familienfreundliche, wohnortnahe Lö- jahrgangsübergreifenden Lerngruppen ge- sungen sind vermehrt möglich geworden. fördert werden. Das ist eine erfreuliche Entwicklung: Denn Ein weiteres Beispiel für die Umsetzung auf dem Weg zum Ziel „Inklusion – Schule eines übergreifenden Konzepts ist der seit für alle“ spielt der gemeinsame Unterricht 2009 umgesetzte Gemeinsame Orientie- eine bedeutende Rolle. Er ist eine gute rungsrahmen für die Bildung in Kinderta- Grundlage für die Weiterentwicklung des gesbetreuung und Grundschule (GOrBiKs). 2 Datengrundlage: Bertelsmann-Studie „Inklusion in Deutschland – eine bildungsstatistische Analyse“ (März 2013). 3 Datengrundlage: Schuldatenerhebung 2011/2012 des Landes Brandenburg. 4 Datengrundlage: Schuldatenerhebung des Landes Brandenburg. 8 WAS ERREICHT W E R D E N S O L L WAS ERREICHT WERDEN SOLL 9
2 Maßnahmen, die bereits umgesetzt werden – eine erste Bilanz 2.1 Gemeinsame Erziehung Der Regelbedarf wird gemäß dem Kinder- aus Artikel 24 des „Übereinkommens der denburg herauszuarbeiten und den Unter- von Kindern mit und ohne tagesstättengesetz finanziert. Art und Um- Vereinten Nationen über die Rechte der richt weiterzuentwickeln. besonderen Förderbedarf in fang eines besonderen Förderbedarfs stellt Menschen mit Behinderungen“ abgeleiteten Der besondere Schwerpunkt liegt hierbei der Kindertagesbetreuung der Träger der Eingliederungshilfe bzw. der Rechts auf Rehabilitation und Teilhabe und anfänglich auf den sonderpädagogischen Jugendhilfe im Einzelfall fest und trägt dafür den Anstrengungen der Länder, dieses Förderschwerpunkten „Lernen“, „emotionale Das Kindertagesstättengesetz bestimmt in die erforderlichen Mehrkosten. Recht umzusetzen. Hier wird gemeinsam und soziale Entwicklung“ und „Sprache“ (LES). § 12 Abs. 2 die gemeinsame Erziehung zum Eine Herausforderung stellt die Fortsetzung mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Diese Pilotschulen arbeiten nach einem Regelfall und die gesonderte Betreuung von gemeinsamer Erziehung von Kindern mit Frauen und Familie eine Lösung gesucht, die schulinternen selbst entwickelten Unterrichts- Kindern mit einem besonderen Förderbedarf einer körperlichen oder geistigen Behinde- sich dadurch kompliziert, da es sich um eine konzept auf der Grundlage der Rahmenlehr zum begründungsnotwendigen Sonderfall. In rung dar, sobald sie das Schulalter erreicht bundeseinheitliche Gesetzgebung handelt. pläne für die Grundschule. diesem Rahmen konnte die gemeinsame Er- haben. Für die in die Schulen des Pilotprojekts Die Pilotschulen nehmen alle Kinder in die ziehung in der Kindertagesbetreuung bereits Der Hort ist eine Kindertagesstätte und nicht „Inklusive Grundschule“ aufgenommenen 1. Klasse auf, auch die mit Unterstützungs so weit entwickelt werden, dass die Sonder- Teil der Schule, daher bestehen eine geteilte Kinder erfolgt die Hortbetreuung wie bisher bedarf beim Lernen oder bei Sprachschwie- einrichtungen für Kinder mit Behinderungen Zuständigkeit und geteilte Finanzierungs in den regulären Horteinrichtungen. Haben rigkeiten sowie Auffälligkeiten im sozialen schrittweise in Integrationskitas überführt verantwortung. Die Regelbetreuung erfolgt diese Kinder im Hort einen zusätzlichen Verhalten. Sie entwickeln für jedes Kind worden sind. gemäß Kindertagesstättengesetz, ein ggf. Förderbedarf, so ist für dessen Feststellung, einen individuellen Lernplan. Sie setzen das Heute besucht jedes dritte besonders för- erforderlicher zusätzlicher Förderbedarf wird Förderung und Finanzierung das Jugendamt Pilotprojekt grundsätzlich im Rahmen der gel- derungsbedürftige Kind eine wohnortnahe vom Träger der Jugendhilfe oder vom Träger (bei körperlichen und geistigen Beeinträchti- tenden gesetzlichen Bestimmungen um. Einrichtung gemeinsam mit Freunden und der Sozialhilfe (bei körperlich oder geistig be- gungen das Sozialamt) zuständig. Für 5 Prozent der Schülerinnen und Schü- Nachbarskindern. Die Mehrheit der Kinder hinderten Kindern) getragen. Durch die Pilotschulen ändert sich nicht die ler erhalten die Pilotschulen eine einheitlich mit einem besonderen Förderbedarf (kör- Da die Eingliederungshilfe für Kinder ab Gesamtzahl der Kinder mit Förderbedarf oder bemessene, sonderpädagogische Grund- perlich, geistig oder seelisch behindert oder dem Schulalter (wie die Sozialhilfe im Re- die Schwere des individuellen Förderbedarfs, ausstattung. Die lernprozessbegleitende Dia- mit einem Erziehungshilfebedarf der Eltern) gelfall immer) nur nachrangig gewährt wird, wohl aber die Verteilung auf die Horte in der gnostik und Förderung werden innerhalb der besucht eine der 78 Integrationskitas, die werden zumeist die Eltern im Rahmen ihrer Region. Diese Entwicklung müssen die für Schulen flexibel und zeitnah verwirklicht. Der gleichzeitig teilstationäre Einrichtungen finanziellen Möglichkeiten zu den Kosten der den zusätzlichen Hilfebedarf der Kinder zu- Frequenzrichtwert beträgt 23 Schülerinnen der Behindertenhilfe und Kindertagesstätte Eingliederungshilfe herangezogen werden. ständigen örtlichen Jugend- und Sozialämter und Schüler. sind. Unter der Prämisse inklusiver Bildung, In der Regel übernehmen örtliche Träger der in der Gestaltung ihrer Hilfe berücksichtigen. Im Einvernehmen mit den Eltern wird im Erziehung, Betreuung und Versorgung wird Sozialhilfe diese Leistungen zur Hortbetreu- Rahmen des Pilotprojekts für die Förder angestrebt, den Anteil der Kinder in der Ein- ung nur insoweit, als Eltern und Kinder diese 2.2 Pilotprojekt bereiche „Lernen“, „emotionale und soziale zelintegration in einer wohnortnahen Kita- aus ihrem Einkommen und Vermögen nicht „Inklusive Grundschule“ Entwicklung“ und „Sprache“ (LES) kein Förder Betreuung zu erhöhen. selbst bestreiten können. ausschussverfahren durchgeführt. In § 16 Abs.1 Satz 3 des Kindertagesstät- Insofern kollidieren die bundesrechtlich ge Das Ziel des Pilotprojekts ist es, Merk- Jeder Pilotschule werden eine prozess- tengesetzes wird hierfür auch die entspre- regelten Bestimmungen des Sozialgesetz male und Bedingungen des Gelingens für begleitende Fortbildung und Beratung chende Finanzierungsstruktur geschaffen: buches (SGB) Zwölftes Buch (XII) mit dem den gemeinsamen Unterricht im Land Bran- sowie eine fachliche Begleitung durch ein 10 MASSNAHMEN, DI E B E R E I T S U M G E S E T Z T W E R D E N – E I N E E R S T E B I L A N Z M A S SNAHMEN, DIE BEREITS UMGESETZT WERDEN – EINE ERSTE BILANZ 11
Beraterteam (in der Regel Lehrkraft und Son- 2.3 Inklusionsangebote 2.4 Inklusion in der Förderbedarf „körperliche und motorische derpädagogin/Sonderpädagoge) angeboten. in der Sekundarstufe I beruflichen Bildung Entwicklung“, „Sehen“, „Hören“ oder „gei- Zudem wird das Projekt wissenschaftlich stige Entwicklung“ in der Berufsorientie- begleitet. Das Anliegen ist, die Gelingensbe- Für die Sekundarstufe I wird zurzeit ein Kon- Der Zugang zur Berufsausbildung nach rung und Ausbildungsförderung ist beispiel- dingungen und Wechselwirkungen im Unter- zept für den Aufbau eines inklusiven Schul- dem Berufsbildungsgesetz (BBIG) oder weise das seit 2009 laufende Modellprojekt richt mit einer heterogenen Schülerschaft zu systems entwickelt, beginnend für die För- der Handwerksordnung (HWO) steht allen „Übergang Schule-Beruf“ gemeinsam untersuchen. derschwerpunkte „Lernen“ und „emotionale Menschen offen, ob mit oder ohne Behin- mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Im Haushaltsplan 2013/2014 sind für die und soziale Entwicklung“. derungen. Das Ziel jeder Berufsausbildung Frauen und Familie initiiert worden. Das personelle Ausstattung des Pilotprojekts „In- Für den Bereich „emotionale und soziale Ent- ist der Erwerb umfassender Handlungskom- Ziel ist es, den Aufbau eines Übergangs- klusive Grundschule“ in 2013 Mittel in Höhe wicklung“ wird dabei stärker auf eine Weiter- petenz. Das Berufsbildungsgesetz und die managements Schule-Beruf sowie Alter von 7.087.500 Euro und in 2014 Mittel in entwicklung fokussiert, da in diesem Bereich Handwerksordnung haben für behinderte nativen zur Beschäftigung in einer Werk- Höhe von 6.337.500 Euro zusätzlich einge- bereits alle betreffenden Schülerinnen und Menschen eine modifizierte Berufsausbil- statt für behinderte Menschen zu schaffen. stellt. Zum Schuljahr 2012/2013 sind somit Schüler im gemeinsamen Unterricht beschult dung vorgesehen (§ 66 BBiG/§ 42 HWO), Durch die verbindliche Umsetzung der In personelle Ressourcen im Umfang von 117 werden. wenn wegen Art und Schwere ihrer Behinde- klusion wurden auf allen Ebenen (Bund, zusätzlichen Lehrkräften in den Pilotschulen Selbstverständlich können die Schüle rung eine Ausbildung in einem anerkannten Länder, Kommunen) Prozesse in Gang im Land Brandenburg eingesetzt worden. rinnen und Schüler mit den übrigen För- Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt. gesetzt, um dem individuellen Entwick- Werden zukünftig mehr Schülerinnen und derschwerpunkten schon jetzt im gemein- Die Oberstufenzentren (OSZ) im Land Bran- lungsbedarf von Auszubildenden durch Schüler mit den sonderpädagogischen För- samen Unterricht an einer allgemeinen denburg sind 1991 errichtet worden und eine noch engere Zusammenarbeit von derschwerpunkten „Lernen“, „emotionale Schule aufgenommen werden, wenn dafür begreifen sich seither als eine berufliche Unternehmen, Arbeitsagenturen, OSZ, den und soziale Entwicklung“ und „Sprache“ in den Schulen eine angemessene perso- „Schule für alle“. Schulträgern sowie weiteren Sozialpart- (LES) im gemeinsamen Unterricht an allge- nelle, räumliche und sächliche Ausstattung In den OSZ werden schuleigene didaktisch- nern besser entsprechen zu können. meinen Schulen unterrichtet, dann werden vorhanden ist oder finanziert werden kann. methodische Konzepte entwickelt, die die weniger Schülerinnen und Schüler an För- Auch für diese Schülerinnen und Schü- individuellen Voraussetzungen der Schüle- 2.5 Entwicklung und Unterstüt- derschulen aufgenommen. ler wird der gemeinsame Unterricht heute rinnen und Schüler berücksichtigen. Bei der zung der Fachkompetenzen Diejenigen Lehrkräfte, die aufgrund der ge- schon vielfach verwirklicht. Entwicklung und Umsetzung der individuellen ringeren Schülerzahlen nicht mehr an För- Das Konzept für die Sekundarstufe I wird Förderkonzepte werden die OSZ fachlich be- Inklusion setzt die Unterstützung von Lehrkräf- derschulen unterrichten, werden im gemein- sowohl Ansätze für die landesweite Fort- raten. Alle Schülerinnen und Schüler an den ten und Schulleitungen sowie weiteren Fach- samen Unterricht an allgemeinen Schulen und Weiterbildung der Lehrerinnen und OSZ werden im Übergang von der Schule in kräften voraus. Ein Unterricht in heterogenen eingesetzt. Lehrer als auch zur Weiterentwicklung der die Arbeitswelt unterstützt. Sie werden vorbe Lerngruppen erfordert zu allererst eine ent- Die Erfahrungen des Pilotprojekts werden Kooperationsangebote zwischen Schule reitet, um auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sprechende didaktische und diagnostische in das Gesetzgebungsverfahren zur Ein- und Jugendhilfe enthalten. Das Ziel ist, die Beschäftigung zu erhalten und sich dort zu Kompetenz bei den Lehrerinnen und Lehrern. führung der inklusiven Schule einfließen. integrativen Angebote für die Förderschwer- behaupten. Auch um den Erwerb dieser Kompetenzen Die Pilotschulen haben dabei eine wichtige punkte fachlich und qualitativ sukzessive Zur besonderen Unterstützung der Jugend- bereits in der Ausbildung der Lehrkräfte zu Brückenfunktion. weiterzuentwickeln. lichen mit einem sonderpädagogischen sichern, wurde das Lehrerbildungsgesetz 12 MASSNAHMEN, DI E B E R E I T S U M G E S E T Z T W E R D E N – E I N E E R S T E B I L A N Z M A S SNAHMEN, DIE BEREITS UMGESETZT WERDEN – EINE ERSTE BILANZ 13
Ende 2012 reformiert. Für die Lehrerbildung, wurden vorab die Beraterinnen und Berater der Region) und das Einzelcoaching. Diese Zusammenarbeit. Das Ziel ist es, Kommuni insbesondere in der Berufseingangsphase, des Beratungs- und Unterstützungssystems Schulleitungsqualifizierung beinhaltet die kationsprozesse zwischen den zentralen und berufsbegleitende Qualifizierungsmaß- für Schulen (BUSS) (www.bildungsserver.ber- folgenden Themen: Akteuren der unterschiedlichen Systeme zu nahmen werden zusätzliche Haushaltsmittel lin‑brandenburg.de/buss.html) umfassend ge- „Inklusive Führungsethik“, „Inklusive Lern- initiieren. Handlungswissen und praxisorien- in 2013 in Höhe von 600.000 Euro und in 2014 schult. Sie begleiten die Schulen in ihrem Ent- bzw. Unterrichtsorganisation“, „Anpassung tierte Instrumente werden für ein koopera- in Höhe von 1.000.000 Euro bereitgestellt. wicklungsprozess hin zur inklusiven Schule. von Schulprogrammen und schulinternen tives Zusammenwirken vermittelt. Als Beratertandems mit dem Arbeitsschwer- Strukturen“ sowie „Pädagogische Innovati- Die Fortbildung „Zusammenarbeit als 2.5.1 Lehrerausbildung punkt „Inklusion“ betreuen sie sowohl Grup- onen, Implementierungsstrategien und Per Grundstein für inklusive Bildung“ wird im Im Rahmen der Lehrerausbildung an der pen von Schulen als auch einzelne Schulen. sonalentwicklung“. Diese Fortbildungsmaß- Schuljahr 2012/2013 systemübergreifend Universität Potsdam haben sich schon bisher Die Fortbildung dauert ca. 18 Monate und nahme umfasst ca. 100 Stunden. in zwei Gruppen mit insgesamt 30 regional einzelne Lehrveranstaltungen auf die Fragen umfasst 60 Stunden. Die Grundlage bildet Mit dem Ziel, die sonderpädagogische verantwortlichen Fachkräften durchgeführt. von gutem Unterricht unter den Bedingungen ein vom Landesinstitut für Schule und Medien Kompetenz in den Schulen zu erweitern, Aufgrund der großen Nachfrage wird im Jahr von Heterogenität, innerer Differenzierung und (LISUM) (www.lisum.berlin-brandenburg. wurden für die Lehrerinnen und Lehrer 2013 ein dritter Kurs angeboten. gemeinsamem Unterricht bezogen. de) entwickeltes modulares Curriculum, das berufsbegleitende Weiterbildungsstudien- Seit Oktober 2012 wird bis Oktober 2013 Auf der Grundlage des Lehrerbildungsge- auch die Themen „Beobachten und Begleiten gänge (fünf Semester) eingerichtet. eine Multiplikatorenfortbildung für 26 Ex- setzes werden ab dem Wintersemester 2013/ individueller Lernprozesse“, „Kompetenz Seit Oktober 2012 werden Kurse mit den pertinnen und Experten aus den Syste- 2014 verbindlich inklusionspädagogische orientiertes Lernen“, „Unterrichtsentwicklung Schwerpunkten „Lernen“, „emotionale und men „Jugendhilfe“, „Schule“ und „Soziales“ Inhalte in die Lehramtsausbildung an der Uni- als Organisationsentwicklung“, „Lernprozess- soziale Entwicklung“ sowie in Kombination durchgeführt, die in ihrem System beratend, versität Potsdam integriert. Die Studierenden diagnostik und ihre Konsequenzen für die beider Themenfelder angeboten. Die Stu- fortbildend bzw. koordinierend tätig sind. aller Lehramtsstudiengänge werden künftig Unterrichtsarbeit“ enthält. diengänge werden durch ein An-Institut der Dabei entsteht ein Curriculum für die berufs- inklusionspädagogische Grundkompetenzen Universität Potsdam (www.wib-potsdam.de) gruppenübergreifende Qualifizierung von aufbauen, die in schulpraktischen Studien und Ergänzt wird das Fortbildungsangebot durch gestaltet und schließen mit einer Prüfung Fachkräften in Bildungseinrichtungen des Praxissemestern gefestigt werden können. zusätzliche Angebote zum Umgang mit He- vor dem Landesinstitut für Lehrerbildung Landes Brandenburg zum Thema „Inklusive Darüber hinaus wird den Studierenden des terogenität, für die Experten verschiedener (LaLeb) (www.laleb.brandenburg.de) ab. Bildung und Erziehung“, das ab dem Schul- Lehramtes für die Primarstufe eine inklusions- Universitäten gewonnen werden konnten. jahr 2013/2014 Anwendung finden wird. pädagogische Schwerpunktbildung ermöglicht Neben der Qualifizierung aller Lehrkräfte 2.5.3 Fortbildung von Fachkräften in der – damit werden die Nachwuchspädagogen zu der Pilotschulen gibt es seit dem Schuljahr interdisziplinären Zusammenarbeit 2.6 Rahmenlehrpläne Inklusionsspezialisten an den Grundschulen. 2012/2013 auch ein Angebot des Landes- An inklusiven Bildungsangeboten beteiligte instituts für Schule und Medien (LISUM) Fachkräfte in Leitungs- bzw. Koordinations- Seit dem Schuljahr 2012/2013 werden die 2.5.2 Fort- und Weiterbildung von für die Schulleiterinnen und Schulleiter der funktion aus den Systemen „Schule“, „Ju- Rahmenlehrpläne für die Primarstufe und Lehrkräften und Schulleitungen Pilotschulen, um sie im Prozess der Weiter- gendhilfe“ sowie „Soziales“ und „Gesund- die Sekundarstufe I – gemeinsam mit dem Seit dem Schuljahr 2012/2013 finden die entwicklung ihrer Schule zu unterstützen. heit“ werden auf den unterschiedlichen Ebe- Land Berlin – neu entwickelt. Sie sollen ab Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer Schwerpunkte bilden dabei die Qualifizie- nen durch Fortbildung unterstützt: auch in dem Schuljahr 2015/2016 die Grundlage für der Pilotschulen statt. Für diese Aufgabe rung, Begleitung (kollegiale Fallarbeit in dem wichtigen Bereich der interdisziplinären die individuelle Förderung aller Schülerinnen 14 MASSNAHMEN, DI E B E R E I T S U M G E S E T Z T W E R D E N – E I N E E R S T E B I L A N Z M A S SNAHMEN, DIE BEREITS UMGESETZT WERDEN – EINE ERSTE BILANZ 15
und Schüler und für die Gestaltung der Über- 2.7 Diagnostik-Teams und 2.8 Unterstützung regionaler gänge zwischen Schulstufen und Bildungs- standardisierte Verfahren Abstimmungsprozesse 2.9 Kommunikation: Information, gängen bilden. Transparenz und Diskussion Sie gelten künftig auch für die Schülerinnen Seit dem Schuljahr 2012/2013 arbeiten In den Kommunen des Landes Brandenburg und Schüler mit dem bisher festgestellten Diagnostik-Teams der Sonderpädagogischen werden die mit der UN-Behindertenrechts- Inklusion braucht Austausch und Trans- Förderschwerpunkt „Lernen“. Der derzeit Förder- und Beratungsstellen (SpFB) zur konvention verbundenen Herausforderungen parenz. Kommunikation und Kooperation gültige Rahmenlehrplan „Lernen“ entfällt Durchführung des sonderpädagogischen offensiv diskutiert. Erste Kommunen, wie aller Beteiligten sind ein Schlüssel für die folgerichtig. Feststellungsverfahrens nach landesweit ein- z.B. die Landeshauptstadt Potsdam, entwi- Umsetzung einer „Schule für alle“ im Land Die seit 2011 erprobten, kompetenzorien- heitlichen Standards und Verfahren. Hand- ckeln einen lokalen Teilhabeplan, mit dem Brandenburg. Ein erster Schritt dazu waren tierten Rahmenlehrpläne für den Förder- reichungen für die sonderpädagogische Di- sie sich für die Umsetzung der UN-Konven- die Regionalkonferenzen im Frühjahr 2011, schwerpunkt „geistige Entwicklung“ werden agnose liegen seit dem Schuljahr 2012/2013 tion in ihrer Kommune einsetzen. Inklusive in denen erstmals in der Öffentlichkeit über zunächst weiter gelten. In Kooperation mit für die Förderschwerpunkte „Lernen“, „emoti- Bildung und Erziehung sind dabei ein zen- das Projekt „Inklusion – Schule für alle“ den Ländern Hamburg und Berlin ist der onale und soziale Entwicklung“ und „Sprache“ traler Bereich. Andere kreisfreie Städte und umfassend diskutiert wurde. Seither gab Rahmenlehrplan für das Unterrichtsfach (LES) sowie „geistige Entwicklung“ vor. Landkreise haben unter Beteiligung aller für es zahlreiche weitere Veranstaltungen mit „Deutsche Gebärdensprache“ entwickelt Die in einem Diagnostik-Team tätigen Lehr- Bildung und Erziehung relevanten Ressorts Lehrkräften, Experten, Eltern, Schülerinnen und am 01.08.2012 in Kraft gesetzt worden. kräfte werden seit dem Sommer 2012 durch regionale Steuer- bzw. Arbeitsgruppen ge- und Schülern, Kommunalpolitikerinnen und Die neuen Rahmenlehrpläne gehen von das Landesinstitut für Schule und Medien gründet. ‑politikern, Verantwortlichen in Verbänden einer ganzheitlichen Sicht auf die Schüle- (LISUM) fortgebildet. Dabei handelt es sich Das Ziel ist, die (Weiter-) Entwicklung effizi- und der Verwaltung in allen Landkreisen und rinnen und Schüler aus. Im Mittelpunkt steht um ein effizientes und fachlich gleichwertiges enter Kooperationsstrukturen auf regionaler kreisfreien Städten. die Entwicklung von Kompetenzen mit dem Verfahren zur differenzierten Feststellung Ebene zu unterstützen. Der Projektverbund Seit dem Herbst 2011 wird die Umsetzung Ziel, grundlegende Bildung zu fördern, die sonderpädagogischer Förderbedarfe. Die Di- kobra.net (www.kobranet.de) leistet diesbe- von Inklusion mit rund 40 Partnern aus Politik, Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler agnostik-Teams stellen auf dem Weg zu einer züglich eine Strategieberatung bzw. Mode- Gewerkschaften, Kirchen und Verbänden in zu stärken, ein erfolgreiches Lernen in den inklusiven Schule einen Zwischenschritt dar. ration und begleitet die Prozesse regionaler regelmäßigen Sitzungen des Runden Tisches nachfolgenden Schulformen sowie gleich- Verbindliche Handreichungen für die ande- Steuer- und Arbeitsgruppen, u.a. in den „Inklusive Bildung“ beraten und vom Wissen- berechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen ren sonderpädagogischen Förderschwer- Landkreisen Barnim, Elbe-Elster, Märkisch- schaftlichen Beirat „Inklusive Bildung“ fachlich Leben zu ermöglichen. Die Orientierung auf punkte „körperliche und motorische Ent- Oderland und Potsdam-Mittelmark. begleitet. Dazu kommen Informationen für die eine individuell motivierende Lern- und Un- wicklung“, „Sehen“, „Hören“ und „Autismus“ Diese regionalen Abstimmungsprozesse Presse sowie Veröffentlichungen des Ministe- terrichtskultur ist integraler Bestandteil der (KSHA) werden im Schuljahr 2012/2013 mit Entscheidungen der Schulträger sind riums für Bildung, Jugend und Sport. Rahmenlehrpläne. erarbeitet, die Beteiligten werden entspre- eine Voraussetzung für das Gelingen des Um die Kommunikation über Inklusion deut- Die Länder Brandenburg und Berlin stellen chend fortgebildet. Inklusionsprozesses. lich zu erweitern und zu verstärken, hat das dafür in den Jahren 2013 und 2014 jeweils Ab dem Schuljahr 2013/2014 werden die Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Mittel in Höhe von 230.000 Euro bereit. Feststellungsverfahren für alle sonderpäda- Anfang des Jahres 2013 das Webportal gogischen Förderschwerpunkte landesweit www.inklusion-brandenburg.de gestartet. nach standardisierten Verfahren durchgeführt. 16 MASSNAHMEN, DI E B E R E I T S U M G E S E T Z T W E R D E N – E I N E E R S T E B I L A N Z M A S SNAHMEN, DIE BEREITS UMGESETZT WERDEN – EINE ERSTE BILANZ 17
3 Die nächsten Schritte – Ausblick Damit wird bundesweit eines der umfang- Das Webportal benennt Ansprechpartner 1. Bis zum Ende des Schuljahres 2014/2015 Die bislang nach Maßgabe des indivi- reichsten Informationsangebote zum The- für Eltern sowie für Schulen und außerschu- werden prozessbegleitend die Erfahrungen duellen Förderbedarfs zugewiesenen ma „Inklusion“ im Netz angeboten. Das lische Partnerinnen und Partner, weist den des Pilotprojekts „Inklusive Grundschule“ Ressourcen würden dann den Schulen Webportal richtet sich an die breite Öffent- Weg zu Unterstützungssystemen und ver- sowie die Ergebnisse der wissenschaft- in Form einer pauschalen sonderpädago- lichkeit: Interessierte, Eltern, Lehrerinnen weist auf Partnereinrichtungen und Links. In lichen Begleitung ausgewertet und die gischen Grundausstattung bereitgestellt und Lehrer, Wissenschaftler und andere ausgewählten Artikeln und Reportagen spie- Schlussfolgerungen für die Weiterentwick- werden, wie es bereits in den Pilotschulen Fachleute können sich umfassend über gelt sich die aktuelle Diskussion über eine lung und flächendeckende Einführung der praktiziert wird. den aktuellen Stand der „Schule für alle“ im „Schule für alle“ im Land Brandenburg wider. inklusiven Schule gezogen. Dazu gehört Land Brandenburg informieren. Sie können Ein wichtiger Aspekt dabei: Inklusion bleibt auch, die für die inklusive Schule konstitu- 2. Eine entsprechende Qualifizierung aller zugleich einen Blick über den Tellerrand kein abstrakter Begriff, sondern wird emo- tive Zusatzausstattung zu bestimmen und Lehrerinnen und Lehrer an den Grund- werfen und schauen, wie Inklusion in ande- tional erlebbar, sichtbar und damit nach- entsprechende Entscheidungen von der schulen im Rahmen der Entwicklung zur ren Ländern umgesetzt wird. vollziehbar – etwa durch Videoporträts und Landesregierung und vom Landtag herbei- „Inklusion – Schule für alle“ wird ab 2014 Best-Practice-Beiträge. zuführen. erfolgen. Damit soll der erforderliche Bedarf an Stellen und Mitteln im Landeshaushalt ge- 3. Die neuen Rahmenlehrpläne für die setzlich abgesichert werden, der für eine Primarstufe und die Sekundarstufe I gel schulfachliche angemessene Umsetzung ten ab dem Schuljahr 2015/2016. Damit einer „Schule für alle“ erforderlich ist. werden verbindliche curriculare Grund- Auf dieser Grundlage werden sich alle lagen für den Unterricht in der inklusiven Grundschulen flächendeckend zu inklusi- Schule geschaffen. In Verbindung mit den ven Schulen weiterentwickeln. neuen Rahmenlehrplänen werden die Re- Die Schülerinnen und Schüler mit einem gelungen zur Leistungsbeobachtung und sonderpädagogischen Förderbedarf „Ler- Leistungsbewertung entsprechend über- nen“, „emotionale und soziale Entwicklung“ arbeitet. oder „Sprache“ (LES) werden sukzessive in den gemeinsamen Unterricht der allge- 4. Mit Angeboten für einen gemeinsamen Un- meinen Schulen integriert. Es wird geprüft, terricht in den sonderpädagogischen För- inwieweit auf ein sonderpädagogisches derschwerpunkten „körperlich-motorische Feststellungsverfahren für die sonderpäda- Entwicklung“, „Sehen“, „Hören“, „geistige gogischen Förderschwerpunkte „Lernen“, Entwicklung“ und „Autismus“ soll der An- „emotionale und soziale Entwicklung“ oder teil der daran teilnehmenden Schülerinnen „Sprache“ (LES) verzichtet werden kann. und Schüler erhöht werden. Hierzu ist die Es muss jedoch weiterhin eine individu- Kooperation mit allen Beteiligten – allen elle prozessbegleitende Diagnostik geben. voran den Schulträgern – notwendig. 18 MASSNAHMEN, DI E B E R E I T S U M G E S E T Z T W E R D E N – E I N E E R S T E B I L A N Z DIE NÄCHSTEN SCHRITTE – AUSBLICK 19
Die bestehenden Förderschulen und 7. Mit dem Schuljahr 2013/2014 wird als ein 11. Für das Gelingen der Inklusion ist eine Der Anteil der Kinder, die in Einzel die weiteren Angebote in den Förder- Ergebnis einer Multiplikatorenfortbildung enge Zusammenarbeit zwischen Schu- integration in wohnortnahen Einrichtungen schwerpunkten „körperlich-motorische landesweit ein Curriculum für die berufs- le und Jugendhilfe erforderlich. Deshalb betreut werden, soll soweit wie möglich Entwicklung“ (zwei Förderschulen), „Se- gruppenübergreifende Qualifizierung von ist eine gemeinsame Arbeitsgruppe des erhöht werden. Insbesondere aber muss hen“ (eine Förderschule), „Hören“ (eine Fachkräften in Bildungseinrichtungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und die Situation von körperlich und geistig Förderschule), „geistige Entwicklung“ (31 Landes Brandenburg zum Thema „Inklusi- Sport und der örtlichen Träger der öffen behinderten Kindern im Grundschulalter Förderschulen) bleiben zunächst erhal- ve Bildung und Erziehung“ umgesetzt. tlichen Jugendhilfe eingerichtet worden, verbessert werden, weil bislang ein ggf. ten, sofern nicht die aktuelle Schülerzahl die dazu beitragen soll, die Leistungen notwendiger zusätzlicher Förderbedarf für oder die mittelfristige demografische Ent- 8. Inklusion erfordert Unterstützungs- und der beiden Systeme besser aufeinander die Hortbetreuung nur durch das Heran- wicklung andere Lösungen verlangt. Beratungsangebote für Fachkräfte in Bil- abzustimmen. Dabei stehen gegenwärtig ziehen des Einkommens und Vermögens dungseinrichtungen, für Eltern sowie Schü- die Hilfen zur Erziehung im Mittelpunkt, die der Eltern nach dem Sozialgesetzbuches 5. Für den Aufbau eines inklusiven Schulsy- lerinnen und Schüler und damit zugleich insbesondere bei der Inklusion der bisher (SGB) XII Sozialhilfe finanziert werden stems in der Sekundarstufe I wird im Schul- die gelingende Kooperation der jeweiligen als Schülerinnen und Schüler mit emotio- kann. jahr 2013/2014 ein Konzept vorgestellt. Es Leistungsträger und der fachlich zustän- nal-sozialem Förderbedarf beschriebenen Eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Mi- wird darlegen, wie – beginnend mit den digen Stellen. Zur Weiterentwicklung sol- Kinder von Bedeutung sind. Die Vorschlä- nisteriums für Arbeit, Soziales, Frauen und 7. Klassen – sukzessive ein durchgän- cher Kooperationen werden Gespräche ge zur Weiterentwicklung von Schule Familie und des Ministeriums für Bildung, giges inklusives Angebot in allen Landkrei- mit den zuständigen Gremien geführt und und Jugendhilfe werden ab Herbst 2013 Jugend und Sport befasst sich mit der Fra- sen und kreisfreien Städten des Landes – wird der Aufbau bürgernaher regionaler diskutiert. Sowohl für die inklusive Schule ge nach der Verbesserung der Möglich insbesondere für den Förderschwerpunkt Beratungs- und Unterstützungssysteme als auch für die Jugendhilfe führt eine ver- keiten zur Einzelintegration. An dieser „Lernen“ entwickelt werden soll. Das Ziel befördert. besserte Kooperation zu Entlastungen. Arbeitsgruppe werden auch die Verbände ist, flächendeckend inklusive Angebote beteiligt. insbesondere für den Förderschwerpunkt 9. Ab 2013 werden die Abstimmungen zwi- 12. Obwohl die gemeinsame Bildung, Erzie- „Lernen“ zu entwickeln. Die erforderliche schen dem Land, den Schulträgern und hung, Betreuung und Versorgung der 13. Neben den oben genannten Handlungs- Qualifizierung der Lehrerinnen und Lehrer kommunalen Spitzenverbänden inten Kinder mit den Förderbedarfen „Lernen“, feldern, die vor allem zu einer geänderten sowie der Schulleiterinnen und Schulleiter siviert. Im Rahmen einer gemeinsamen „emotionale und soziale Entwicklung“, pädagogischen Praxis in den Schulen wird spätestens ab 2016 erfolgen. Arbeitsgruppe „Inklusion und Schulträger „Sprache“, „körperliche und motorische beitragen und diese dabei unterstützen angelegenheiten“ werden alle Aspekte, die Entwicklung“, „Sehen“, „Hören“ und „gei- werden, ihren Bildungs- und Erziehungs 6. Auf dem Weg zur „Inklusion – Schule für die Schulträger im Rahmen der Inklusion stige Entwicklung“ in den brandenbur auftrag im Sinne eines qualitativ alle“ werden Kooperationen zwischen besonders betreffen, erörtert. gischen Kindertagesstätten bereits weit anspruchsvollen Umgangs mit Vielfalt Förderschulen und anderen Schulen un- gehend gelungen sind, gibt es Entwick- zu erfüllen, müssen die schulrechtlichen terstützt. 10. Der Prozess der verbesserten Zusam- lungsbedarfe, um dem Ziel der Inklusion Grundlagen im Land Brandenburg den menarbeit der verschiedenen Akteure in der Kindertagesbetreuung näherzukom Anforderungen an ein inklusives Schul- auf kommunaler Ebene soll unterstützt men. Dies betrifft insbesondere Kinder mit system angepasst werden. >> werden. körperlichen oder geistigen Behinderungen. 20 DIE NÄCHSTEN SC H R I T T E – A U S B L I C K DIE NÄCHSTEN SCHRITTE – AUSBLICK 21
Impressum Die erforderliche Schulgesetznovelle wird 15. Als ein weiterer Beitrag zur Unterstützung für die neue Legislaturperiode vorbereitet des Diskussionsprozesses, um Trans und Regelungen zur Unterrichtsorganisa parenz zu gewährleisten, die Informati- tion, zur Leistungsbewertung und zu den on zu verbessern und die Akzeptanz zu Abschlüssen berücksichtigen. erhöhen, wird das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gemeinsam mit vier 14. Die Mittel der Europäischen Union der staatlichen Schulämtern im Herbst 2013 Förderperiode 2014-2020 sollen für den vier regionale Fachtage zur inklusiven Herausgeber: Aufbau eines inklusiven Bildungssystems Bildung durchführen. Die Fachtage Ministerium für Bildung, Jugend und Sport verwendet werden können, um insbeson- haben das Ziel, die inklusive Bildung im des Landes Brandenburg dere Investitionen zu ermöglichen. Da Land Brandenburg aktiv in der Kommu- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Inklusion eine gesamtstaatliche Aufgabe nikation verschiedener Akteure weiter (v.i.S.d.P.) ist, haben die Länder die Initiative ergriffen zu entwickeln sowie Interessierte in Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam und die Bundesregierung aufgefordert, den Prozess einzubinden. Hierbei soll Telefon: 0331/866-3521 alle Möglichkeiten der Bereitstellung von u.a. mit den lokalen Beteiligten über Telefax: 0331/866-3525 Bundesmitteln zu nutzen. Entsprechende Rahmenbedingungen, Erfahrungen und Internet: www.mbjs.brandenburg.de und Gespräche werden bereits geführt. Erwartungen gesprochen werden. www.inklusion-brandenburg.de E-Mail: poststelle@mbjs.brandenburg.de Gestaltung: Johanna Gottschalk Titelbild: Göran Gnaudschun Druck: GS Druckerei und Medien GmbH Potsdam 3. Auflage, März 2014 Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Brandenburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern wäh- rend eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Missbräuchlich sind insbesondere das Verteilen auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Unter- sagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden wer- den könnte. Die genannten Beschränkungen gelten unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Druckschrift dem Empfänger zugegangen ist. 22 DIE NÄCHSTEN SC H R I T T E – A U S B L I C K IMPRESSUM 23
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