Untergliederungsanalyse UG 30-Bildung - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 - Parlament

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Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz
2022-2025

Untergliederungsanalyse
UG 30-Bildung

                                      9. November 2021
BD | Budgetdienst – Untergliederung 30-Bildung

Inhaltsverzeichnis
                                                                                                                                 Seite

1     Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3

2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 5

3     Rahmenbedingungen der Untergliederung:
      Entwicklung des Personalaufwands und der räumlichen Infrastruktur ............................. 6

4     Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 7

    4.1     Überblick über den Finanzrahmen........................................................................... 7

5     Bundesvoranschlag 2022 ..............................................................................................12

    5.1     Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ........................................12

    5.2     Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................13

    5.3     Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................18

    5.4     Förderungen...........................................................................................................19

    5.5     Rücklagen ..............................................................................................................20

6     Personal ........................................................................................................................21

7     Wirkungsorientierung .....................................................................................................23

    7.1     Überblick ................................................................................................................23

    7.2     Einzelfeststellungen ...............................................................................................24

                                                                                                                                 2 / 33
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1        Überblick und Zusammenfassung
Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die
wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die
Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 (BFG-E 2022) sowie dem
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) um Daten aus
anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung,
Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und
längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushaltes in
Beziehung:

Tabelle 1:      Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2025)

         Finanzierungshaushalt

 UG 30                                    Erfolg     Erfolg     BVA        BVA-E       BFRG-E       BFRG-E       BFRG-E
                            in Mio. EUR    2019       2020      2021        2022        2023         2024         2025
 Auszahlungen                             8.931,1     9.291,5    9.917,3   10.228,0    10.063,8     10.185,5     10.516,4
 Anteil an Gesamtauszahlungen              11,3%        9,7%       9,6%      10,3%       10,6%        10,7%        10,8%
 jährliche Veränderung                     +1,2%       +4,0%      +6,7%      +3,1%        -1,1%       +1,2%        +3,2%
 Einzahlungen                               101,9       226,8       90,3        87,3        n.v.        n.v.         n.v.
 Anteil an Gesamteinzahlungen               0,1%        0,3%       0,1%        0,1%            -           -            -
 jährliche Veränderung                    +20,9%     +122,5%     -60,2%       -3,3%            -           -            -
             Nettofinanzierungssaldo      -8.829,1   -9.064,7   -9.827,1   -10.140,6            -            -            -

           Ergebnishaushalt
 UG 30                                    Erfolg     Erfolg     BVA        BVA-E       BFRG-E       BFRG-E       BFRG-E
                            in Mio. EUR    2019       2020      2021        2022        2023         2024         2025
 Aufwendungen                             9.018,1     9.395,7   10.073,9   10.395,4             -            -            -
 Anteil an Gesamtaufwendungen              11,2%        9,4%       9,5%      10,6%              -            -            -
 jährliche Veränderung                     +1,4%       +4,2%      +7,2%      +3,2%              -            -            -
 Erträge                                    128,0       225,9      118,1      115,2             -            -            -
 Anteil an Gesamterträgen                   0,2%        0,3%       0,2%        0,1%             -            -            -
 jährliche Veränderung                    +28,4%      +76,5%     -47,7%       -2,4%             -            -            -
                        Nettoergebnis     -8.890,1   -9.169,8   -9.955,8   -10.280,2            -            -            -

Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der
UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern.

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025.

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2022 (BVA-E 2022) sieht für die UG 30-Bildung im
Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 10,23 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum
BVA 2021 bedeutet dies für 2022 einen Anstieg um 3,1 %. Bei den Aufwendungen im
Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.

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Die höheren Auszahlungen (310,6 Mio. EUR) betreffen im BVA-E 2022 den gestiegenen
Personalaufwand, insbesondere das Bundeslehrpersonal (+102,3 Mio. EUR) aufgrund des
Ethikunterrichts, aber auch wegen Gehaltserhöhungen, dem Struktureffekt und der
Neuberechnung des Vorrückungsstichtages (Dienstrecht neu). Weitere Erhöhungen betreffen
im Transferaufwand die höheren Leistungen an die Länder für die LandeslehrerInnen
(rd. 100 Mio. EUR) und die gestiegenen Mittel zur Gesundheitsvorsorge mit rd. 130 Mio. EUR
(Testungen, Masken, Desinfektionsmittel).

Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2021-2024 steigen die Auszahlungsobergrenzen
im Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) insbesondere
im Jahr 2022 um 333,6 Mio. EUR aus den oben genannten Gründen. Im weiteren Verlauf des
Bundesfinanzrahmens sinken die Auszahlungen um rd. 108,6 Mio. EUR im Jahr 2023 und
steigen 2024 um 121,8 Mio. EUR bzw. um 330,9 Mio. EUR im Jahr 2025.

Für das Jahr 2022 sind im Personalplan der UG 30-Bildung 45.768 Planstellen vorgesehen.
Die Planstellen steigen gegenüber dem BVA 2021 um insgesamt 331, insbesondere für
Verwaltungspersonal für Bundesschulen, Personal im IT-Bereich und Lehrpersonal
(Ethikunterricht). Im BFRG-E 2022-2025 steigen die Planstellen bis 2025 auf 46.184. Für das
Jahr 2022 werden dem gesamten Ressort laut Ministerratsvortrag vom 13. Oktober 2022
46.383 VBÄ-Zielwerte vorgegeben (inklusive UG 31-Wissenschaft und Forschung), davon
sind 39.601 Lehrpersonen für den Schulbetrieb.

Für die UG 30-Bildung wurden im BVA-E 2022 vier Wirkungsziele festgelegt, die gegenüber
dem Vorjahr gleich geblieben sind, nur bei einzelnen Kennzahlen wurden die Istwerte für 2019
leicht abgeändert. Positiv hervorzuheben ist, dass bei zahlreichen Kennzahlen zumindest beim
Istwert zwischen Geschlechtern differenzierte Informationen vorliegen, allerdings ist bei der
Planung im Regelfall nur ein Gesamtwert dargestellt. Es lässt sich somit in der Planung nur
bedingt ableiten, inwiefern Geschlechterdifferenzen abgebaut werden sollen. Insgesamt leidet
die Qualität der wirkungsorientierten Informationen stark durch das erst sehr verspätete
Vorliegen von Istwerten.

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2      Budgetäre Entwicklung der Untergliederung
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung
ausgehend vom Erfolg des Jahres 2019 bis zum Ende der Finanzrahmenperiode 2025 sowie
die Entwicklung des nominellen Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Verbraucherpreise in
diesem Zeitraum. Bis zum Jahr 2022 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen
Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt:

Grafik 1:       Entwicklung der Auszahlungen (2019 bis 2025)

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Statistik Austria, WIFO.

Die Auszahlungen steigen seit dem Jahr 2019 bis 2022 stetig an, insbesondere aufgrund
steigender Personalaufwendungen und Transfers für LandeslehrerInnen sowie der Mittel für
die Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie. Im Jahr 2022 steigen die
Budgetmittel       um      310,6 Mio. EUR.          Das     betrifft    insbesondere           den   gestiegenen
Personalaufwand, vor allem beim Bundeslehrpersonal (+102,3 Mio. EUR) aufgrund des
Ethikunterrichts, aber auch wegen den Gehaltserhöhungen, dem Struktureffekt und der
Neuberechnung des Vorrückungsstichtages (Dienstrecht neu). Weitere Erhöhungen betreffen
im Transferaufwand die höheren Leistungen an die Länder für die LandeslehrerInnen
(rd. 100 Mio. EUR) und die gestiegenen Mittel zur Gesundheitsvorsorge mit rd. 130 Mio. EUR
(Testungen, Masken, Desinfektionsmittel).

In der ökonomischen Gliederung des BVA-E 2022 zeigt sich, dass die Auszahlungen des
BMBWF zum größten Teil aus Transfers (48,7 %) und aus Personalaufwand (36,9 %) bzw.
Auszahlungen aus dem betrieblichen Sachaufwand (14,1 %) bestehen. Dieses Verhältnis
ändert sich über den Betrachtungszeitraum der Grafik kaum.

                                                                                                           5 / 33
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3      Rahmenbedingungen der Untergliederung:
       Entwicklung des Personalaufwands und der räumlichen
       Infrastruktur
Der größte Teil der Auszahlungen in der UG 30-Bildung betrifft, wie bereits ausgeführt, den
Transferaufwand an die Länder und Personalaufwendungen sowie aus dem betrieblichen
Sachaufwand die Aufwendungen für die räumliche Infrastruktur. Diese Auszahlungen, die
kurz- bis mittelfristig wenig steuerbar sind, belaufen sich auf insgesamt rd. 88,7 % der
gesamten Untergliederung.

Personalaufwand im weiteren Sinn

Der Personalaufwand im weiteren Sinn, der auch die Transfers für die LandeslehrerInnen
umfasst, wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

Tabelle 2:       Personalaufwand im weiteren Sinn 2020 bis 2022

                                                            Erfolg      Erfolg        BVA       BVA-E      Diff. BVA-E 2022 -
                                              in Mio. EUR    2019        2020         2021       2022           BVA 2021
 Personalaufwand                                              3.483,7      3.501,4    3.670,8    3.773,1    +102,3      +2,8%
 Personalleihe und sonst. Dienstverhältnisse zum Bund           162,2        134,3      148,2      146,3       -1,9      -1,3%
 Ausz. für Transfers (LandeslehrerInnen)                      4.061,6      4.156,6    4.307,4    4.399,8     +92,4      +2,1%
 Ausz. für Transfers (Pers. Berufsbild. Pflichtschulen)         167,6        171,6      186,4      193,0      +6,6      +3,5%
                                                   Summe      7.875,1      7.964,0    8.312,8    8.512,2    +199,4      +2,4%
 Gesamtauszahlungen UG 30                                     8.931,1      9.291,5    9.917,3   10.228,0    +310,6      +3,1%
 Anteil an Gesamtauszahlungen der UG 30                        88,2%        85,7%      83,8%      83,2%           -           -

Quelle: BRA 2020, BVA 2021, BVA-E 2022.

Die Auszahlungen für den Personalaufwand steigen um rd. 2,8 % auf 3,77 Mrd. EUR. Zum
Personalaufwand im weiteren Sinn sind im BVA-E 2022 aber neben den Transferleistungen
für die LandeslehrerInnen (DB 30.02.01-„Pflichtschulen Primar- und Sekundarstufe I“
iHv 4,4 Mrd. EUR)           und      dem        Personalbereich             der      berufsbildenden         Pflichtschulen
(DB 30.02.03-„Pflichtschulen Sekundarstufe II“ iHv 193 Mio. EUR) auch die Personalleihe und
sonstige       Dienstverhältnisse            zum        Bund         aus       dem         betrieblichen     Sachaufwand
iHv 146,3 Mio. EUR zu rechnen. Insgesamt beträgt der Personalaufwand im weiteren Sinn im
BVA-E 2022          damit      8,5 Mrd. EUR            oder      rd. 83,2 %          der     Gesamtauszahlungen             der
UG 30-Bildung.

Die Personalaufwendungen sind laut Ressort im BVA-E 2022 grundsätzlich abgedeckt,
obwohl diese sehr volatil sind. Die Umsetzung des Dienstrechtes Neu in Bezug auf die
Neuberechnung des Vorrückungsstichtages erfolgt zum Teil sehr zögerlich, da man hier
operativ vor großen Herausforderungen steht. Der Struktureffekt ist aufgrund der
demografischen Situation im Personalbereich tendenziell negativ. Für eine endgültige
Beurteilung bleiben auch noch die Gehaltsabschlüsse abzuwarten.

                                                                                                                         6 / 33
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Betrieblicher Sachaufwand

Der betriebliche Sachaufwand soll von 1,435 Mrd. EUR im BVA 2021 um 0,2 % auf
1,438 Mrd. EUR im BVA-E 2022 steigen.

Der größte Teil des betrieblichen Sachaufwandes entfällt auf die räumliche Infrastruktur
(insbesondere Mieten). Die Auszahlungen für die räumliche Infrastruktur entwickeln sich für
die Jahre 2019 bis 2022 wie folgt:

Tabelle 3:         Entwicklung räumliche Infrastruktur 2020 bis 2022

                                                        Erfolg     Erfolg     BVA        BVA-E      Diff. BVA-E 2022 -
                                          in Mio. EUR    2019       2020      2021        2022           BVA 2021
    Räumliche Infrastruktur                                547,5      537,2      625,4      610,8       -14,6     -2,3%
    Gesamtauszahlungen UG 30                             8.931,1    9.291,5    9.917,3   10.228,0      +310,6    +3,1%
    Anteil an Gesamtauszahlungen der UG 30                 6,1%       5,8%       6,3%       6,0%            -          -

Quelle: BVA 2020, BVA 2021, BVA-E 2022

Der Anteil der räumlichen Infrastruktur an den Gesamtauszahlungen des Bildungsbudgets
steigt seit dem Jahr 20151 stetig an. Im BVA-E 2022 machen die Auszahlungen für die
räumliche Infrastruktur mit 610,8 Mio. EUR rd. 6,0 % der Gesamtauszahlungen der
UG 30-Bildung aus.

4         Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten

4.1         Überblick über den Finanzrahmen

Der Strategiebericht 2022 bis 2025 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten
Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2022-2025
auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt:

           Erweiterung der pädagogischen, personellen und organisatorischen schulautonomen
            Gestaltungsspielräume innerhalb des differenzierten österreichischen Schulwesens.

           Stärkung der Grundkompetenzen und Kulturtechniken sowie sprachliche Förderung für
            SchülerInnen, welche die Unterrichtssprache nicht ausreichend beherrschen.

           Intensivierung        der     frühen        sprachlichen        Förderung     in     der     elementaren
            Bildungseinrichtung sowie Verbesserung der Bildungsübergänge.

1
    Auszahlungen räumliche Infrastruktur 2015: 8,26 Mrd. EUR

                                                                                                                  7 / 33
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        Stärkung der Berufsbildung, Fachkräftequalifizierung in den Bereichen MINT und
         Pflege sowie Weiterentwicklung von Lehre und Matura.

        Ausbau        der       Tagesbetreuung,           Bereitstellung         von      sozialpädagogischem
         Unterstützungspersonal             in      Kooperation          mit       den      Ländern       gemäß
         Bildungsinvestitionsgesetz und Umsetzung des Schulbauprogramms SCHEP 2020.

        Etablierung einer Unterstützungsstruktur zur Begabungs- und Exzellenzförderung.

        Optimierung der inneren Organisationsstruktur der Bildungsdirektionen, Etablierung
         und Anwendung eines durchgehenden Bildungsmonitorings und -controllings.

        Abfederung der COVID-19-Pandemie durch Förderstunden zur Kompensation von
         Lernrückständen, Gesundheitsschutzmaßnahmen an den Schulen, Bereitstellung
         digitaler Endgeräte, erweiterte Studienförderung.

        Umsetzung des 8-Punkte-Planes für den digitalen Unterricht (Maßnahme des Aufbau-
         und Resilienzplans).

        Verhandlungen einer Nachfolgeregelung der im Herbst 2022 auslaufenden
         Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik.

Gegenüber dem BFRG 2021-2024 hat sich der BFRG-E 2022-2025 wie folgt geändert:

Tabelle 4:      Vergleich BFRG-E 2022-2025 mit BFRG 2021-2024

 UG 30-Bildung                                                   2022          2023          2024        2025
                                                  in Mio. EUR
                                          BFRG 2021-2024          9.838,8      10.112,8      10.258,1           -
                                          BFRG 2022-2025         10.172,4      10.063,8      10.185,5    10.516,4
 Differenz zwischen BFRG 2022-2025                abs.            +333,6           -49,1         -72,6          -
 und BFRG 2021-2024                               in %             +3,4%          -0,5%         -0,7%           -
                 BFRG 2022-2025, jährliche Veränderung                            -1,1%        +1,2%       +3,2%

Anmerkung: Die Auszahlungsobergrenzen beinhalten keine budgetierten Rücklagenentnahmen.

Quellen: BFRG 2021-2024, BFRG-E 2022-2025, Strategiebericht 2022 bis 2025.

Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2021-2024 steigen die Auszahlungsobergrenzen
im BFRG-E 2022-2025 insbesondere im Jahr 2022 um 333,6 Mio. EUR. Das betrifft
insbesondere den gestiegenen Personalaufwand, vor allem beim Bundeslehrpersonal
(+102,3 Mio. EUR) aufgrund des Ethikunterrichts, aber auch die Gehaltserhöhungen, den
Struktureffekt und die Neuberechnung des Vorrückungsstichtages (Dienstrecht neu). Weitere
Erhöhungen betreffen im Transferaufwand die höheren Leistungen an die Länder für die
LandeslehrerInnen         (rd.    100 Mio. EUR)         sowie     die    Mittel    zur     Gesundheitsvorsorge
rd. 130 Mio. EUR. Im weiteren Verlauf des Bundesfinanzrahmens sinken die Auszahlungen
um rd. 50 Mio. EUR im Jahr 2023 und um rd. 73 Mio. EUR im Jahr 2024.

                                                                                                            8 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 30-Bildung

Die      nachfolgende Tabelle               zeigt     die         im    Strategiebericht          dargestellten            budgetären
Schwerpunkte und Maßnahmen der Untergliederung bis 2025:

Tabelle 5:        Budgetäre Schwerpunkte und Maßnahmen im BFRG-E 2022-2025

 UG 30                                                             Erfolg         BVA       BFRG-E      BFRG-E        BFRG-E        BFRG-E
                                                    in Mio. EUR     2020          2021       2022        2023          2024           2025
 COVID-19-Krisenbewältigungsfonds                                       31,5        110,1      306,4         1,7           1,0              1,0
 Digitalisierung Schulen*)                                                          235,0       55,6        48,5          32,2             46,3
 Projekt 100-Schulen – 1.000-Chancen                                                 15,0       15,0
 Ausbau psychosoziale Unterstützung, Schulpsychologen                                             8,0           7,0           7,0            7,0
 Sommerschule, Förderungen a.o. Schüler, Schülerbeihilfen                                       12,0            5,4           5,4            5,4
 ARP-Mittel (keine zusätzlichen Mittel)**)
   Digitalisierung der Schulen                                                       65,9       35,3        35,3          35,3
   Elementarpädagogik                                                                           28,4
   Förderstundenpaket                                                               101,0
                   Summe Schwerpunkte und Maßnahmen                     31,5        527,0      460,6        97,9          80,9             59,7

*) Der BVA 2021 wird voraussichtlich um ca. 141 Mio. EUR unterschritten.

**) Bei den ARP-Mitteln handelt es sich um keine zusätzlichen Mittel, diese waren bereits im geltenden BFRG 2021-2024
vorgesehen. Im BVA-E 2022 werden insgesamt 134,3 Mio. EUR aus dem ARP refinanziert.

Quellen: Strategiebericht 2022 bis 2025, Budgetbericht 2022.

Im BVA-E 2022 sind zur Bedeckung der Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise
insbesondere die folgenden Maßnahmen (gesamt 306,4 Mio. EUR) vorgesehen:

         Die entsprechenden Mittel zur Gesundheitsvorsorge zur Unterstützung des
          Präsenzunterrichts betreffen insbesondere Antigen- und PCR-Testungen, Masken und
          Desinfektionsmittel (BVA-E 2022: 238 Mio. EUR; BVA 2021: 104,9 Mio. EUR). Die
          Berechnungen            dieser      Aufwendungen                  für    2022      basieren           laut     Ressort             auf
          Erfahrungswerten und wurden auf Schulwochen genau abgeschätzt. Dabei ist jedoch
          der weitere Verlauf der COVID-19-Pandemie zu berücksichtigen.

         Für das Förderstundenpaket wurden 65,5 Mio. EUR im BVA-E 2022 veranschlagt.
          Die Budgetmittel für das Förderstundenpaket wurden im Jahr 2021 aus dem laufenden
          Budgetvollzug gedeckt (117 Mio. EUR). Im Jahr 2021 wurden laut Ressort bisher
          aufgrund         von       Personalmangel,                   unterschiedlicher             Herangehensweise                       der
          Bundesschulen und Pflichtschulen und aufgrund dessen, dass wegen des
          Stundenplans           nicht      mehr        Stunden             unterzubringen              waren         (z. B.        ist      die
          Wochenstundenanzahl in berufsbildenden höheren Schulen generell hoch), 55 % bis
          60 % der Mittel tatsächlich abgerufen. Das Ressort erwartet jedoch, dass im Jahr 2022
          die Mittel in voller Höhe abgerufen werden.

                                                                                                                                          9 / 33
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Weitere Maßnahmen und Schwerpunkte im Bildungsbereich betreffen folgende Punkte:

      Der 8-Punkte-Plan für den digitalen Unterricht soll an allen österreichischen Schulen
       initiiert werden und im Wesentlichen folgende Punkte beinhalten: Einheitliche Plattform
       für alle wesentlichen Anwendungen im Schulalltag (Portal digitale Schule),
       Unterstützung der Schulleitungen auf einem einheitlichen Distance-Learning-
       Serviceportal, Vorbereitung der PädagogInnen auf ein Unterrichten im Blended- und
       Distance-Learning-Setting, Gütesiegel für Lern-Apps zur besseren Orientierung,
       Ausbau der schulischen Basis-IT-Infrastruktur und digitale Endgeräte für SchülerInnen
       bzw. Lehrkräfte. Für die Umsetzung sollen bis 2024 Investitionen von 250 Mio. EUR
       getätigt werden. Die Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Teilprojekte und -schritte
       wurde wie folgt angegeben: 17,8 Mio. EUR für einschlägige infrastrukturelle
       Maßnahmen der Bundesschulen, 11 Mio. EUR für damit verbundene ADV-
       Werkleistungen (z. B. Portal Digitale Schule – PoDS), 205,2 Mio. EUR für die
       Bereitstellung von Endgeräten für SchülerInnen und rd. 1 Mio. EUR für sonstige
       Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem 8-Punkte-Plan. Im BVA 2021 standen
       235 Mio. EUR zur Verfügung, die wahrscheinlich mit 141 Mio. EUR unterschritten
       werden. Diese Mittel sollen in eine Rücklage gehen und diesem Projekt in den
       Folgejahren zur Verfügung gestellt werden. Im BVA-E 2022 werden für dieses Projekt
       55,6 Mio. EUR vorgesehen.

      Der BVA-E 2022 enthält Mittel für das Pilotprojekt „100 Schulen – 1.000 Chancen“
       iHv 15 Mio. EUR (BVA 2021: 15 Mio. EUR). Dieses Projekt hat das Ziel, zu erheben,
       wie Schulen mit besonderen Herausforderungen umgehen und welche Ressourcen sie
       für ihre Arbeit benötigen. Das Programm wird wissenschaftlich von der Universität Wien
       begleitet, um empirisch abgesicherte Erkenntnisse vor allem über die verschiedenen
       Bedürfnisse der Pflichtschulen (Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen) zu
       gewinnen. Die zur Verfügung stehenden Mittel sollen in der Folge nach Bedarf
       eingesetzt werden.

      Für den Ausbau der psychosozialen Unterstützung und Ausweitung der
       SchulpsychologInnen (BVA-E 2022: 8 Mio. EUR), die Förderung außerordentlicher
       SchülerInnen und die Sommerschule 2022 sowie die Erhöhung der Schülerbeihilfen
       (BVA-E 2022: 12 Mio. EUR) sollen im BVA-E 2022 weitere Mittel zur Verfügung gestellt
       werden.

                                                                                       10 / 33
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Die Mittel aus dem Aufbau- und Resilienzplan (ARP) betreffen drei Maßnahmen in der
UG 30-Bildung. Hierbei handelt es sich um keine zusätzlichen Mittel, sondern diese waren
bereits im geltenden BFRG 2021-2024 vorgesehen. Von 2022 bis 2024 werden insgesamt
134,2 Mio. EUR aus dem ARP refinanziert:

      Für die Bereitstellung von digitalen Endgeräten für SchülerInnen sind 105,5 Mio. EUR
       für die gesamte Rahmenperiode enthalten. Durch die Ausgabe dieser Endgeräte sollen
       die pädagogischen und technischen Voraussetzungen für IT-gestützten Unterricht an
       den Standorten geschaffen werden. Im BVA-E 2022 sind 35,3 Mio. EUR dafür geplant,
       sie dienen zur Refinanzierung der Mittel des oben angeführten Plans für die
       Digitalisierung der Schulen aus dem ARP.

      Für das Jahr 2021 waren im ARP 101,0 Mio. EUR für Förderstunden vorgesehen.
       Aufgrund der langen Distance Learning-Phasen ist es notwendig, den entstandenen
       Lernrückständen      und    Bildungsverlusten   entgegenzuwirken.    Ein    spezielles
       Förderangebot besteht dabei für SchülerInnen in Abschlussklassen. Im BVA-E 2022 ist
       für Förderstunden keine Refinanzierung aus dem ARP vorgesehen.

      Für den Ausbau der Elementarpädagogik sind im ARP 28,4 Mio. EUR für das
       Jahr 2022 vorgesehen. Eine wesentliche Zielsetzung ist deren Stärkung als erste
       Bildungseinrichtung. Die Mittel dienen der Refinanzierung der nationalen Mittel dieses
       Bereichs im BVA-E 2022.

                                                                                      11 / 33
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                 5         Bundesvoranschlag 2022

                 5.1       Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt

                 Für das Jahr 2022 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2021 auf:

                 Tabelle 6:       Vergleich BVA-E 2022 mit BVA 2021

                   UG 30                                                              Erfolg     BVA       BVA-E      Diff. BVA-E 2022 -
                                                                      in Mio. EUR      2020      2021       2022           BVA 2021
                 Auszahlungen                                                          9.291,5   9.917,3   10.228,0     +310,6      +3,1%
                 COVID-19-Krisenbewältigungsfonds                                         31,5     110,1      306,4     +196,3    +178,3%
                 Auszahlungen ohne COVID-19-Krisenbewältigung                          9.260,0   9.807,2    9.921,6     +114,4      +1,2%
                 davon
                   Digitalisierung Schulen*)                                                       235,0      55,6      -179,4      -76,3%
                   Ausbau psychosoziale Unterstützung, Schulpsychologen                                        8,0        +8,0            -
                   Projekt 100-Schulen – 1.000-Chancen                                              15,0      15,0         0,0        0,0%
                   Sommerschule, Förderungen a.o. Schüler, Schülerbeihilfen                                   12,0       +12,0            -
                   ARP-Mittel (keine zusätzlichen Mittel)**)
                     Digitalisierung der Schulen                                                    65,9      35,3        -30,7    -46,5%
                     Elementarpädagogik                                                                       28,4       +28,4            -
BVA2022 von oben     Förderstundenpaket                                                            101,0                -101,0    -100,0%
                 Einzahlungen                                                            226,8      90,3      87,3         -2,9      -3,3%

                 *) Der BVA 2021 wird voraussichtlich um ca. 140 Mio. EUR unterschritten.

                 **) Bei den ARP-Mitteln handelt es sich um keine zusätzlichen Mittel, diese waren bereits im geltenden BFRG 2021-2024
                 vorgesehen. Im BVA-E 2022 werden insgesamt 134,3 Mio. EUR aus dem ARP refinanziert.

                 Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der
                 UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern.

                 Quellen: BRA 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, Budgetbericht 2022.

                 Die budgetierten Auszahlungen 2022 steigen um 310,6 Mio. EUR (+3,1 %), wovon
                 196,3 Mio. EUR auf eine Erhöhung der Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds
                 und 114,4 Mio. EUR auf weitere Schwerpunkte und Maßnahmen entfallen.

                 Bei den Budgetmitteln aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds steigen die Mittel zur
                 Gesundheitsvorsorge um rd. 130 Mio. EUR vor allem für eine höhere Anzahl an Antigen- und
                 PCR-Testungen             sowie       Masken         bzw.          Desinfektionsmittel.      Weiters        wird      das
                 Förderstundenpaket iHv 65,5 Mio. EUR veranschlagt, das im Vorjahr aus Budgetmitteln des
                 Vollzugs bedeckt wurde.

                 Die Auszahlungen ohne der Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds steigen mit
                 2022 um 114,4 Mio. EUR, insbesondere aufgrund steigender Personalaufwendungen beim
                 Bundeslehrpersonal wegen des Ethikunterrichts, aber auch aufgrund von Gehaltserhöhungen,
                 dem Struktureffekt und der Neuberechnung des Vorrückungsstichtages (Dienstrecht neu) und
                 der Transfers für LandeslehrerInnen. Als Schwerpunkte im BVA-E 2022 werden die
                 Auszahlungen für das Projekt 100 Schulen – 1.000 Chancen (15 Mio. EUR), der Ausbau der

                                                                                                                                    12 / 33
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psychologischen Unterstützung (8 Mio. EUR), die Erhöhung der Schülerbeihilfe, die
Sommerschule und die Förderung der außerordentlichen SchülerInnen (12 Mio. EUR)
genannt.

5.2         Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene
Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und
Detailbudgets wie folgt:

Tabelle 7:         Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets (2019 bis 2022)

              Finanzierungshaushalt
 UG 30                                                            Erfolg     Erfolg     BVA       BVA-E        Diff. BVA-E 2022 -
                                                    in Mio. EUR    2019       2020      2021       2022      Erf 2020       BVA 2021
 30           Auszahlungen                                        8.931,1    9.291,5    9.917,3   10.228,0      +10,1%          +3,1%
 30.01        Steuerung und Services                              1.163,0    1.257,8    1.587,3    1.457,3      +15,9%            -8,2%
 30.01.01     Zentralstelle                                          72,6       74,2       72,7       75,2        +1,3%          +3,5%
 30.01.02     Regionale Schulverwaltung                             125,0      126,0      135,3      138,9      +10,3%           +2,6%
 30.01.03     Räumliche Infrastruktur                               547,5      537,2      625,4      610,8      +13,7%            -2,3%
 30.01.04     Qualitätsentwicklung und -steuerung                    41,7       35,9      258,5       69,2      +92,7%          -73,2%
 30.01.05     Lehrer/innenbildung                                   227,4      233,8      240,6      248,5        +6,3%          +3,3%
 30.01.06     Lebenslanges Lernen                                    50,2       52,1       41,5       41,5       -20,4%          +0,1%
 30.01.07     Förderungen und Transfers                              46,0       46,8       56,4       58,0      +24,0%           +2,9%
 30.01.08     Institut für QS im österreichischen Schulwesen                     9,2       14,3       16,9      +83,9%         +18,5%
 30.01.09     Steuerung Elementarpädagogik                           52,5      142,7      142,7      142,7         0,0%            0,0%
 30.01.10     Digitale Schule                                                                         55,6             -               -
 30.02        Schule einschließlich Lehrpersonal                  7.768,1    8.033,7    8.330,1    8.770,7        +9,2%          +5,3%
 30.02.01     Pflichtschulen Primar- und Sekundarstufe I          4.087,0    4.354,9    4.398,4    4.710,6        +8,2%          +7,1%
 30.02.02     AHS-Sekundarstufe I                                 1.446,3    1.446,2      649,4      670,9       -53,6%          +3,3%
 30.02.03     Pflichtschulen Sekundarstufe II                       167,6      171,6      186,4      193,0      +12,4%           +3,5%
 30.02.04     AHS-Sekundarstufe II                                                        901,3      945,8             -         +4,9%
 30.02.05     Berufsbildende mittlere und höhere Schulen          1.362,4    1.363,7    1.452,4    1.490,1        +9,3%          +2,6%
              Bildungsanstalten f. Elementar- u.
 30.02.06                                                            73,8       74,6       77,9      78,7        +5,5%          +1,0%
              Sozialpädagogik
 30.02.07     Zweckgebundene Gebarung Bundesschulen                  23,9       16,7       23,6      23,6       +41,0%           0,0%
 30.02.08     Auslandsschulen                                        27,7       28,1       29,8      30,4        +8,3%          +2,1%
 30.02.09     Heime sowie besondere Einrichtungen                    28,0       24,6       29,6      29,9       +21,5%          +1,1%
              Ressourcen für private mittlere und höhere
 30.02.10                                                           551,5      553,2      581,3     597,7        +8,0%          +2,8%
              Schulen
 30           Einzahlungen                                          101,9      226,8       90,3      87,3        -61,5%          -3,3%
 30.01        Steuerung und Services                                 47,7       55,6       37,8      37,2        -33,1%          -1,6%
 davon
   30.01.02   Regionale Schulverwaltung                              28,4       25,8       23,6      26,1        +1,1%         +10,9%
   30.01.06   Lebenslanges Lernen                                    13,4       24,0        4,7       4,5       -81,1%          -3,2%
   30.01.10   Digitale Schule                                                                         3,4             -               -
 30.02        Schule einschließlich Lehrpersonal                     54,3      171,2       52,5      50,1       -70,7%           -4,5%
 davon
   30.02.07   Zweckgebundene Gebarung Bundesschulen                  26,4       19,5       23,6      23,6       +20,8%            0,0%
   30.02.09   Heime sowie besondere Einrichtungen                    12,4        5,9        9,1       8,7       +47,0%           -3,9%
                                    Nettofinanzierungssaldo       -8.829,1   -9.064,7   -9.827,1 -10.140,6              -              -

Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der
UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern.

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022.

Die UG 30-Bildung besteht aus zwei Globalbudgets, wobei die höchsten Auszahlungen im
GB 30.02-“Schule einschließlich Lehrpersonal” (rd. 8,8 Mrd. EUR) für die Abgeltung der
Besoldung der LandeslehrerInnen an öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen
budgetiert sind.

                                                                                                                               13 / 33
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Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung:

GB 30.01-„Steuerung und Services“

Im GB 30.01-„Steuerung und Services“ waren im BVA 2021 Auszahlungen iHv 1,59 Mrd. EUR
ausgewiesen, der budgetierte Wert im BVA-E 2022 sinkt im Vorjahresvergleich um
130 Mio. EUR (-8,2 %) auf 1,46 Mrd. EUR.

Die Auszahlungen im DB 30.01.01-„Zentralstelle“ steigen im BVA-E 2022 um 3,5 %
(+2,5 Mio. EUR). In diesem Detailbudget werden sowohl der Personalaufwand, als auch
Investitionen und der betriebliche Sachaufwand der Zentralleitung des BMBWF veranschlagt.
Der betriebliche Sachaufwand umfasst nicht nur die Zentralleitung selbst, sondern auch
Auszahlungen für zentrale Services im gesamten Bildungsbereich bzw. für die Bundesschulen.
Die    höheren   Auszahlungen        betreffen   insbesondere     höhere     Personalaufwendungen
(BVA 2021: 52,1 Mio. EUR; BVA-E 2022: 53,9 Mio. EUR) zur Abgeltung des Struktureffekts,
Gehaltserhöhungen       und    die      Nachverrechnung         für   die     Neuberechnung      des
Vorrückungsstichtages (Dienstrecht Neu).

Das DB 30.01.02-„Regionale Schulverwaltung“ umfasst im Wesentlichen den vom Bund zu
tragenden betrieblichen Sachaufwand der Bildungsdirektionen sowie auch der zentralen
Services für diese Einrichtungen (BVA 2021: 135,3 Mio. EUR; BVA-E 2022: 138,9 Mio. EUR).
Die Erhöhung iHv 3,6 Mio. EUR bezieht sich in diesem Detailbudget ebenfalls insbesondere
auf die höheren Personalaufwendungen.

Im DB 30.01.03-„Räumliche Infrastruktur“ sind vor allem die Mittel für die Umsetzung der
aus dem Schulentwicklungsprogramm 2008 (SCHEP) resultierenden Maßnahmen sowie der
Aufwand für die mit diesen Projekten in Zusammenhang stehenden bautechnischen
Kollaudierungen, Planungsstudien und dergleichen veranschlagt. Im BVA-E 2022 werden
diese mit 610,8 Mio. EUR (BVA 2021: 625,4 Mio. EUR) budgetiert und sinken damit um
14,6 Mio. EUR (-2,3 %). Laut BMBWF sind die Mittel für die räumliche Infrastruktur eine
volatile Größe, weil sich das Ausmaß der für Bundesschulen jährlich zu leistenden Entgelte für
Norm- und Zuschlagsmieten je nach Vertragslage ändern kann. Dennoch werden diese
Budgetmittel detailliert auf die unterschiedlichen Projekte geplant.

Eine    wesentliche    Reduktion      gegenüber    dem     Vorjahr    wird     im   BVA-E 2022    im
DB 30.01.04-„Qualitätsentwicklung und -steuerung“ iHv -189,3 Mio. EUR budgetiert. In
diesem Detailbudget ist neben dem Aufwand für zentrale Services im Bildungsbereich bzw. für
die Schulen (z. B. Informationstechnologie, Bildungsstatistik) auch Aufwand veranschlagt,
welcher   aus    der   Begleitung,     Umsetzung     und   Sicherung        pädagogisch-didaktischer

                                                                                              14 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 30-Bildung

Maßnahmen sowie notwendiger qualitätssichernder Vorhaben resultiert und sich wesentlich in
den Aufwendungen für Dritte (Werkleistungen) niederschlägt. Die wesentlichen Änderungen
beziehen sich auf den Wegfall der für 2021 budgetierten Mittel für die Dienstleistungen an
Endgeräten für den digitalen Unterricht (-205 Mio. EUR) sowie die Reduktion von
Werkleistungen (-11 Mio. EUR) digitaler Unterricht. Weiters erfolgte die Erhöhung der
Begleitmaßnahmen der Agentur für Bildung und Internationalisierung (OeAD GmbH) um
3,7 Mio. EUR etwa für das Programm ERASMUS+. Das Detailbudget enthält auch die Mittel
für das Pilotprojekt „100 Schulen – 1.000 Chancen“ im Jahr 2022 iHv 15 Mio. EUR
(BVA 2021: 15 Mio. EUR). Siehe dazu auch Pkt. 4.1.

Die Auszahlungen des DB 30.01.06-„Lebenslanges Lernen“ werden im BVA-E 2022 iHv
41,5 Mio. EUR (BVA 2021: 41,5 Mio. EUR) veranschlagt. In diesem Detailbudget sind der
Transferaufwand insbesondere für die Weiterführung des Förderprogramms „Lehre mit
Matura“ (BVA-E 2022: 12,4 Mio. EUR), die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich
der Basisbildung sowie von Maßnahmen zum Nachholen von Pflichtschulabschlüssen im
Rahmen der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG (BVA-E 2022: 9,1 Mio. EUR) und die
Angebote im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (BVA-E 2022: 3,4 Mio. EUR) geplant.

Im DB 30.01.07-„Förderungen und Transfers“ sind Transferaufwendungen budgetiert, die
insbesondere soziale Leistungen für SchülerInnen sowie Ansprüche Studierender an
Pädagogischen Hochschulen aus dem Studienförderungsgesetz betreffen. Die Transfers aus
dem Schülerbeihilfengesetz betragen 34,2 Mio. EUR. Die Beträge für die Schülerbeihilfe und
die maßgeblichen Einkommensgrenzen, die jeweils seit dem Jahr 2007 nicht mehr angepasst
wurden, sollen mit dem Budgetbegleitgesetz 2022 angehoben werden. Derzeit erhalten
35.000 Personen eine Schülerbeihilfe, durch die Änderung sollen in Zukunft 39.500 Personen
eine (höhere) Schülerbeihilfe erhalten. Im Zeitraum 2022 bis 2025 betragen die jährlichen
Mehrauszahlungen 11,4 Mio. EUR, damit steigen die Auszahlungen für die Schülerbeihilfe um
rd. 40 %. Die Änderung soll bereits rückwirkend mit 1. September 2021 in Kraft treten.

Das DB 30.01.09-„Steuerung Elementarpädagogik“ betrifft die Vereinbarung gemäß
Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die
Kindergartenjahre 2018/2019 bis 2021/2022. Die Auszahlungen wurden im BVA-E 2022
iHv 142,7 Mio. EUR (BVA 2021: 142,7 Mio. EUR) budgetiert. Diese Vereinbarung sieht auch
die Prüfung der Konzepte der Länder zur Sprachförderung und zum Ausbau in
Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Integrationsfonds vor. Für die in diesem
Zusammenhang an den Österreichischen Integrationsfonds zu leistenden Entgelte sind
0,15 Mio. EUR budgetiert. Für die aktuell auslaufende 15a B-VG-Vereinbarung wurde bisher
noch keine Nachfolgevereinbarung getroffen.

                                                                                         15 / 33
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Im neuen DB 30.01.10-„Digitale Schule“ wurden im BVA-E 2022 erstmals Auszahlungen iHv
55,6 Mio. EUR veranschlagt. Diese Mittel betreffen die Umsetzung der Maßnahmen des
8-Punkte-Plans für den digitalen Unterricht, dabei wurden 46,3 Mio. EUR für die Bereitstellung
von Endgeräten für SchülerInnen sowie LehrerInnen, 4,1 Mio. EUR für erforderliche ADV-
Werkleistungen (z. B. Portal Digitale Schule), 0,3 Mio. EUR für sonstige Dienstleistungen im
Zusammenhang mit dem 8-Punkte-Plan2 für den digitalen Unterricht und 4,9 Mio. EUR für
infrastrukturelle Maßnahmen an den Bundesschulen veranschlagt.

GB 30.02-„Schule einschließlich Lehrpersonal“

Der im BVA-E 2022 im GB 30.02-„Schule einschließlich Lehrpersonal“ budgetierte Wert steigt
gegenüber           dem         BVA 2021     (8,33 Mrd. EUR)           um    440,6 Mio. EUR       (+5,3 %)    auf
rd. 8,77 Mrd. EUR.

In diesem Globalbudget sind Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie
hinsichtlich Gesundheitsvorsorge und Förderpaket für den gesamten Schulbereich
veranschlagt. Die Mittel verteilen sich auf die einzelnen Detailbudgets wie folgt, was sich laut
Auskunft des Ressorts im Vollzug jedoch verschieben kann:

Tabelle 8:          Verteilung der Mittel zur Gesundheitsvorsorge und des Förderstundenpakets auf
                    Detailbudgets des GB 30.02

                                                                          Mittel zur
                                                                                             Förderstundenpaket
                                                     in Mio. EUR     Gesundheitsvorsorge
    DB   30.02.01-Pflichtschulen Primar- und Sekundarstufe I                         138,1                   50,9
    DB   30.02.02-AHS-Sekundarstufe I                                                 31,2                    6,2
    DB   30.02.04-AHS-Sekundarstufe II                                                23,5                    2,6
    DB   30.02.05-Berufsbildende mittlere und höhere Schulen                          45,2                    5,8
                                                       Summe                         238,0                   65,5

Quellen: Verzeichnis veranschlagter Konten UG 30-Bildung, eigene Berechnungen.

Die Mittel zur Gesundheitsvorsorge betreffen insbesondere Antigen- und PCR-Testungen
sowie         Masken       und     Desinfektionsmittel         und    betragen     insgesamt     238,0 Mio. EUR
(BVA 2021: 104,9 Mio. EUR). Die Bewertung dieser Aufwendungen basiert laut Ressort auf
Erfahrungswerten und wurde auf Schulwochen genau abgeschätzt. Dabei ist jedoch der
weitere Verlauf der COVID-19-Pandemie zu berücksichtigen.

2
    Siehe dazu auch Pkt. 4.1.

                                                                                                           16 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 30-Bildung

Für das Förderstundenpaket wurden 65,5 Mio. EUR im BVA-E 2022 veranschlagt. Die
Budgetmittel iHv 117 Mio. EUR für das Förderstundenpaket wurden im Jahr 2021 aus dem
laufenden Budgetvollzug gedeckt. Es wird jedoch erwartet, dass im Jahr 2022 die Mittel in
voller Höhe abgerufen werden. Siehe dazu auch Pkt. 4.1.

Das DB 30.02.01-„Pflichtschulen Primär- und Sekundarstufe I“ beinhaltet insbesondere
den vom Bund als Transferaufwand an die Länder zu tragenden Personalaufwand für
LehrerInnen an öffentlichen Pflichtschulen, für die der Bund im Bereich der allgemeinbildenden
Pflichtschulen einen 100 %-igen und bei berufsbildenden Pflichtschulen einen 50 %-igen
Ersatz leistet. Im BVA 2021 waren 4,3 Mrd. EUR veranschlagt, im BVA-E 2022 ist ein Anstieg
auf 4,5 Mrd. EUR (+193,5 Mio. EUR bzw. +4,5 %) vorgesehen, der aus Steigerungen beim
Personalaufwand resultiert.

Im Transferaufwand im DB 30.02.01-„Pflichtschulen Prima- und Sekundarstufe I“ sind darüber
hinaus die Mittel zur Bedeckung der aus dem Bildungsinvestitionsgesetz resultierenden
Verpflichtungen des Bundes veranschlagt. Das Bildungsinvestitionsgesetz hat zum Ziel eine
qualitätsvolle, bedarfsorientierte und nachhaltige Tagesbetreuung für 40 % der 6- bis
15-jährigen Kinder bzw. 85 % der allgemein bildenden Pflichtschulen zur Verfügung zu stellen.
Im Jahr 2020 wurden einschließlich nicht verbrauchter Mittel aus einschlägigen früheren
Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG 166,2 Mio. EUR ausgezahlt und im BVA 2021
Zweckzuschüsse        iHv     30 Mio. EUR        veranschlagt.   Dafür   will    der    Bund
Anschubfinanzierungsmittel in Form von Zweckzuschüssen an die Länder iHv insgesamt
428 Mio. EUR von 2019 bis 2033 zur Verfügung stellen. Im BVA-E 2022 werden rd.
30 Mio. EUR für Zweckzuschüsse im Sinne des § 2 Bildungsinvestitionsgesetzes, für Aufwand
für die vom Bund zu leistende Bereitstellung von Personal zur Unterstützung der
pädagogischen Arbeit an den Schulen im Sinne des § 11 Bildungsinvestitionsgesetzes sowie
für die in diesem Zusammenhang im Finanzjahr 2022 erwarteten Erträge aus den hierfür von
den Ländern geleisteten Ersätze veranschlagt.

                                                                                       17 / 33
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5.3       Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt

Die      nachfolgende            Tabelle        zeigt         die      Entwicklung               des        Finanzierungs-              und          des
Ergebnishaushaltes und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im
BVA-E 2022 auf:

Tabelle 9:         Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen)

 UG 30                                                           FinHH - Ausz.                              ErgHH - Aufw.                     Diff. EH-FH
                                                       BVA        BVA-E     Diff. BVA-E 2022      BVA        BVA-E     Diff. BVA-E 2022         BVA-E
                                         in Mio. EUR   2021        2022        - BVA 2021         2021        2022        - BVA 2021             2022
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                       9.881,3 10.192,3       311,0       3,1%    9.881,3 10.192,3       311,0       3,1%             0,0
 Finanzierungswirksame Aufwendungen
   Auszahlungen / Aufwand für Personal                 3.670,8    3.773,1     102,3      2,8%     3.670,8    3.773,1     102,3       2,8%             0,0
   davon
     Bezüge                                            2.685,6    2.806,5     120,9       4,5%    2.685,6    2.806,5     120,9       4,5%             0,0
     Mehrdienstleistungen                                222,5      199,0     -23,5     -10,6%      222,5      199,0     -23,5     -10,6%             0,0
     Gesetzlicher Sozialaufwand                          677,8      682,8       5,0       0,7%      677,8      682,8       5,0       0,7%             0,0
   Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand    1.435,2    1.438,3       3,1       0,2%    1.435,2    1.438,3       3,1       0,2%             0,0
   davon
     Mieten                                              598,3      597,7      -0,6      -0,1%      598,3      597,7      -0,6      -0,1%             0,0
     Aufwand für Werk leistungen                         349,9      225,1    -124,8     -35,7%      349,9      225,1    -124,8     -35,7%             0,0
     Personalleihe und sonst. Dienstverh. z. Bund        148,2      146,3      -1,9      -1,3%      148,2      146,3      -1,9      -1,3%             0,0
     Sonstiger betrieblicher Sachaufwand                 213,2      358,6     145,5      68,2%      213,2      358,6     145,5      68,2%             0,0
   Auszahlungen / Aufwand für Finanzaufwand                0,1        0,0       0,0     -32,7%        0,1        0,0       0,0     -32,7%             0,0
   Auszahlungen / Aufwand für Transfer                 4.775,3    4.980,9     205,6       4,3%    4.775,3    4.980,9     205,6       4,3%             0,0
   davon
     an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger       4.666,6    4.866,7     200,1      4,3%     4.666,6    4.866,7     200,1       4,3%              0,0
     an private Haushalte/Institutionen                  101,8      103,5       1,7      1,7%       101,8      103,5       1,7       1,7%              0,0
 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen                                                           192,6      203,2      10,6        5,5%          203,2
   Abschreibungen auf Vermögenswerte                                                                 48,8       51,6       2,8       5,7%            51,6
   Aufwand aus Wertberichtigungen                                                                     0,4        0,8       0,4     113,5%              0,8
   Aufwand durch Bildung von Rückstellungen                                                         143,0      150,1       7,2       5,0%           150,1
     Abfertigungen                                                                                   50,3       50,6       0,3       0,6%            50,6
     Jubiläumszuwendungen                                                                            50,4       52,9       2,5       5,0%            52,9
     Sonstige                                                                                        34,6       37,1       2,6       7,5%            37,1
 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit               34,6     34,3          -0,4    -1,1%                                                      -34,3
   Sachanlagen                                            34,5     34,1          -0,4    -1,1%                                                      -34,1
   Immaterielle Vermögenswerte                             0,2      0,2                       -                                                       -0,2
 Darlehen und Vorschüsse                                   1,4      1,4                       -                                                       -1,4
   Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen                  1,4      1,4                       -                                                       -1,4
          Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt        9.917,3 10.228,0       310,6       3,1% 10.073,9 10.395,4         321,6       3,2%           167,5

                 Einzahlungen / Erträge insgesamt         90,3       87,3        -2,9    -3,3%      118,1      115,2        -2,9    -2,4%            27,9

          Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis -9.827,1 -10.140,6         -313,6            - -9.955,8 -10.280,2     -324,5            -        -139,6

Quellen: BVA 2021, BVA-E 2022.

Die Unterschiede zwischen dem Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und dem Ergebnis-
haushalt (Aufwendungen) sollen im Jahr 2022 mit insgesamt 167,5 Mio. EUR vergleichsweise
gering sein. Sie sind insbesondere auf nur im Finanzierungshaushalt enthaltene Investitionen
und auf nur im Ergebnishaushalt ausgewiesene Abschreibungen, Rückstellungen für den
Personalbereich (z. B. Jubiläumszuwendung, Abfertigungsrückstellungen) sowie sonstige
Rückstellungen (Rückstellungen für Zeitguthaben der LehrerInnen) zurückzuführen.

                                                                                                                                                 18 / 33
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5.4       Förderungen

Auf Grundlage der Abgrenzungen des Förderungsberichts zeigt die nachstehende Tabelle die
Entwicklung und Veranschlagung der direkten Förderungen der Untergliederung und der
wesentlichen Förderungsbereiche:

Tabelle 10:        Direkte Förderungen (Auszug)

 UG 30                                                             Erfolg     Erfolg     BVA       BVA-E     Diff. BVA-E 2022 -
                                                     in Mio. EUR    2019       2020      2021       2022          BVA 2021
 Förderungen                                                           57,9       59,2      55,6      59,7       +4,1     +7,4%
   Sonstige Transfers an private Haushalte/Institutionen               56,3       57,3      48,9      49,3       +0,4     +0,8%
     davon
     Lehre mit Matura                                                 11,8         9,8     12,4       12,4         0,0     0,0%
     Nachholung von Bildungsabschlüssen                                                    10,7       10,7         0,0     0,0%
   Transfers an EU-Mitgliedstaaten                                      1,3        1,3      1,3        1,3        -0,1    -4,5%
   Transfers an sonst. Öffentl. Körperschaften und Rechtsträger         0,3        0,2      0,3        0,3         0,0     0,0%
   Aufwand für Transfers an Unternehmen                                 0,1        0,3      5,0        8,8       +3,8    +75,8%

Quellen: BMF, BVA 2021, BVA-E 2022.

Der größte Anteil (83 %) der Förderungen aus der UG 30-Bildung geht in Form von Transfers
an private Haushalte bzw. Institutionen. In diesem Betrag finden sich im BVA-E 2022 die
Budgetmittel für das Förderprogramm Lehre mit Matura (12,4 Mio. EUR) und die Nachholung
von Bildungsabschlüssen (10,7 Mio. EUR).

                                                                                                                         19 / 33
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5.5       Rücklagen

Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2020 sowie die im
Jahr 2021 bis Ende September bereits erfolgten Rücklagenentnahmen aus. Abzüglich der im
BVA-E 2022 allenfalls bereits budgetierten Rücklagenentnahmen ergibt sich der in der Tabelle
ausgewiesene Rücklagenrest. Da der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2021 erst mit
Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2022 endgültig feststeht
(Rücklagenzuführungen für 2021 erfolgen mit dem BRA), ist der hier angeführte Rücklagenrest
nur ein vorläufiger.

Tabelle 11:      Rücklagengebarung

 UG 30                                                   Veränderung                Budget. RL-                 Anteil
                                               Stand                      Stand                   Rücklagen
                                                          31.12.2020 -              Verwendung                RL-Rest am
                                             31.12.2020                 30.09.2021                  -rest
                                 in Mio. EUR               30.09.2021                BVA-E 2022               BVA-E 2022
 Detailbudgetrücklagen                            151,7            -7,1      144,5              -
 Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen                46,0           -2,0        44,1             -
                             Gesamtsumme          197,7          -9,1      188,6          -55,6       133,0         1,4%

Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung
gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür
zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet
werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten.

Quellen: BRA 2020, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2021, BVA 2021, BVA-E 2022.

Die UG 30-Bildung verfügte Ende 2020 über Rücklagen iHv 197,7 Mio. EUR, wovon
46 Mio. EUR auf zweckgebundene Einzahlungsrücklagen entfallen, die vor allem den Bereich
der Bundesschulen betreffen, und aus denen 2021 2 Mio. EUR entnommen wurden. Weitere
Entnahmen aus Detailbudgetrücklagen erfolgten 2021 iHv 7,1 Mio. EUR insbesondere für
diverse     ESF-Projekte         im    Rahmen         des     Programms            „Lebenslanges       Lernen“.      Der
Rücklagenstand 2021 wird laut Ressort jedoch noch steigen, da im Budgetvollzug 2021 Mittel
insbesondere für die Digitale Schule (etwa geringere Beschaffung der Endgeräte aufgrund von
Lieferschwierigkeiten) iHv 140 Mio. EUR nicht verbraucht werden können und diese daher
einer Rücklage zugeführt werden sollen.

Im BVA-E 2022 sind Rücklagenentnahmen iHv 55,6 Mio. EUR budgetiert. Dies betrifft
insbesondere die Anschaffung digitaler Endgeräte mit 46,3 Mio. EUR, die Infrastruktur mit
4,9 Mio. EUR, das Portal digitale Schule mit 4,1 Mio. EUR und sonstige Begleitmaßnahmen
mit 0,3 Mio. EUR.

Daraus ergibt sich ein vorläufiger Rücklagenrest von 133,0 Mio. EUR für 2022, was 1,4 % der
Auszahlungen der UG 30-Bildung im BVA-E 2022 entspricht.

                                                                                                                  20 / 33
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6           Personal
Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor:

Tabelle 12:         Planstellenverzeichnis3

    UG 30                                         2019      2020         2021        2022           BFRG-E 2022-2025

                                                                                                 2023      2024       2025
    PLANSTELLEN                                    45.267     45.387       45.437       45.768   45.953     46.087     46.184
    PERSONALSTAND                             zum 31.12. zum 31.12.    zum 1.6.     Zielwert
       VBÄ                                         45.121     44.964       44.576       -
    Personalaufwand               in Mio. EUR   Erfolg     Erfolg        BVA         BVA-E
       Aufwendungen im Ergebnishaushalt           3.558,6    3.585,6      3.810,6      3.918,9

Quellen: BRA 2020, BFG 2021, Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Ministerratsvortrag vom
13. Oktober 2021.

Für das Jahr 2022 sind im Personalplan der UG 30-Bildung 45.768 Planstellen vorgesehen.
Die Planstellen steigen gegenüber dem BVA 2021 um insgesamt 331, insbesondere für
Verwaltungspersonal für Bundesschulen, Personal im IT-Bereich und Lehrpersonal. Im
BFRG-E 2022-2025 steigen die Planstellen bis 2025 auf 46.184.

Zum 1. Juni 2021 betrug die Anzahl der tatsächlich budgetwirksamen VBÄ 44.576 und stellte
damit 98,1 % an den Planstellen dar. Für das Jahr 2022 werden dem gesamten Ressort laut
Ministerratsvortrag vom 13. Oktober 2022 46.383 VBÄ-Zielwerte vorgegeben (inklusive
UG 31-Wissenschaft und Forschung), davon 39.601 Lehrpersonen für den Schulbetrieb.

3
    Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle:
Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigtenäquivalent.
Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ)          sind   Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem
Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden.
Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ. Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan
als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen (betrifft in Tabelle 2020
und 2021). Zum anderen werden sie herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“ (zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu
definieren, die zum Ende des Jahres von den jeweiligen Ressorts erreicht werden sollten (betrifft 2022). Dadurch werden vom
tatsächlich vorhandenen Personalstand zu erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die sukzessive Heranführung an den
nächstjährigen Personalplan mit neuen maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. Die VBÄ-Zielwerte werden für das gesamte
Ressort vereinbart und können damit unter Umständen mehrere Untergliederungen betreffen.

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BD | Budgetdienst – Untergliederung 30-Bildung

Die Aufteilung der in der UG 30-Bildung vorgesehenen Planstellen auf die einzelnen
Besoldungsgruppen ist aus nachstehender Tabelle ersichtlich:

Tabelle 13:     Aufteilung auf die Besoldungsgruppen

 UG 30                                                             Planstellen für das Finanzjahr
 Besoldungsgruppen-Bereich                    Anzahl Planstellen      2019        2020        2021          2022
 Allgemeiner Verwaltungsdienst                                          5.611        5.747       5.760         5.814
 ADV                                                                       18           17          17            15
 Krankenpflegedienst                                                       17           17          17            17
 Hochschullehrpersonen                                                  1.059        1.059       1.059         1.059
 Lehrpersonen                                                          38.269       38.227      38.269        38.542
 Schulaufsicht                                                            294          321         321           321
                                               Gesamtsumme             45.267      45.387       45.442        45.768

Quelle: Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2022.

Der veranschlagte Personalaufwand im Ergebnishaushalt steigt von 3,81 Mrd. EUR im
BVA 2021 auf 3,92 Mrd. EUR (+2,8 %) im BVA-E 2022. Der Personalaufwand stellt sich im
Detail wie folgt dar:

Tabelle 14:     Entwicklung Personalaufwand 2019 bis 2022

 UG 30                                                                                                    %-Diff.
                                                         Erfolg        Erfolg     BVA        BVA-E
                                                                                                        BVA-E 2022 -
                                                          2019          2020      2021        2022
                                           in Mio EUR                                                    BVA 2021
 Bezüge und bezugsgleiche ausbezahlte Zulagen              2.529,4      2.552,9    2.685,6    2.806,5          +4,5%
 Mehrdienstleistungen                                        219,3        219,2      222,5      199,0         -10,6%
 Nebentätigkeit                                                5,2          4,5        5,4        5,6          +4,2%
 Belohnungen                                                   7,2          6,8        7,3        7,3          +0,2%
 Zulagen                                                      13,2         13,1       13,6       13,9          +2,2%
 Sozialversicherungsbeiträge                                 432,2        449,0      456,0      467,5          +2,5%
 Dienstgeberbeiträge                                         220,8        212,5      221,7      215,3           -2,9%
 Abfertigungen                                                47,8         41,2       71,3       71,0           -0,4%
 Jubiläumszuwendungen                                         47,9         51,0       86,0       88,2          +2,6%
 Freiwilliger Sozialaufwand                                    1,9          1,9        1,9        2,1        +15,8%
 Aufwandsentschädigungen im Personalaufwand                    0,2          0,2        0,2        0,2           -6,1%
 Dotierung Rückstellungen nicht konsumierte Urlaube            2,2          0,8        4,7        5,2        +10,6%
 Dotierung Sonstige Rückstellungen                            31,3         32,7       34,6       37,1          +7,5%
                          Personalaufwand gesamt           3.558,6      3.585,6    3.810,6    3.918,9          +2,8%

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, eigene Berechnungen.

Die Personalaufwendungen sind laut Ressort im BVA-E 2022 abgedeckt, obwohl diese
grundsätzlich sehr volatil sind. Die Umsetzung des Dienstrechts neu in Bezug auf die
Neuberechnung des Vorrückungsstichtages erfolgt zum Teil sehr zögerlich, da man hier
operativ vor großen Herausforderungen steht. Der Struktureffekt ist laut Ressort aufgrund der
demografischen Situation im Personalbereich tendenziell eher negativ. Für eine endgültige
Beurteilung bleiben auch noch die Gehaltsabschlüsse abzuwarten.

                                                                                                               22 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 30-Bildung

7        Wirkungsorientierung
7.1       Überblick
Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der
Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von
jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter
Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um
den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern, hat der
Budgetdienst mehrere, auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten
erstellt:

    Landkarte                    Inhalt
                                 Wirkungsziele aller Untergliederungen des BVA-E 2022 inkl. Vergleich
    Wirkungsziel-Landkarte
                                 zum Vorjahr
    Gleichstellungsziel-         Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen des
    Landkarte                    BVA-E 2022 aus dem Gleichstellungsbereich
                                 Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der
    SDG-Landkarte4
                                 SDGs5

Für die UG 30-Bildung wurden im BVA-E 2022 vier Wirkungsziele festgelegt, die gegenüber
dem Vorjahr gleich geblieben sind, nur bei einzelnen Kennzahlen wurden die Istwerte für 2019
leicht abgeändert. Positiv hervorzuheben ist, dass bei zahlreichen Kennzahlen zumindest beim
Istwert zwischen Geschlechtern differenzierte Informationen vorliegen, allerdings ist bei der
Planung im Regelfall nur ein Gesamtwert dargestellt. Es lässt sich somit in der Planung nur
bedingt ableiten, inwiefern Geschlechterdifferenzen abgebaut werden sollen. Insgesamt leidet
die Qualität der wirkungsorientierten Informationen stark durch das erst sehr verspätete
Vorliegen von Istwerten.

Einige Indikatoren der UG 30-Bildung decken sich inhaltlich zum Teil mit Kennzahlen des
SDG 4 – Hochwertige Bildung und unterstützen damit deren Erreichung. Die Angaben zur
Wirkungsorientierung beinhalten jedoch auch abgeänderte Schwerpunkte. Die SDG-
Indikatoren betreffen insbesondere die frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger,
Jugendliche, die weder beschäftigt noch in Ausbildung oder Weiterbildung sind, oder die
Bildungsabschlüsse im Tertiärbereich.

4
 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für
nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung
mehrfach als Zielsetzung angeführt.
5
 Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat aufgrund dessen
eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich Indikatoren aus dem EU-Indikatorenset
(https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/sdi/main-tables) gegenübergestellt hat.

                                                                                                                23 / 33
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