Untergliederungsanalyse UG 30-Bildung - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 - Parlament
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BD | Budgetdienst Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 Untergliederungsanalyse UG 30-Bildung 9. November 2021
BD | Budgetdienst – Untergliederung 30-Bildung Inhaltsverzeichnis Seite 1 Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 5 3 Rahmenbedingungen der Untergliederung: Entwicklung des Personalaufwands und der räumlichen Infrastruktur ............................. 6 4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 7 4.1 Überblick über den Finanzrahmen........................................................................... 7 5 Bundesvoranschlag 2022 ..............................................................................................12 5.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ........................................12 5.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................13 5.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................18 5.4 Förderungen...........................................................................................................19 5.5 Rücklagen ..............................................................................................................20 6 Personal ........................................................................................................................21 7 Wirkungsorientierung .....................................................................................................23 7.1 Überblick ................................................................................................................23 7.2 Einzelfeststellungen ...............................................................................................24 2 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 30-Bildung 1 Überblick und Zusammenfassung Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 (BFG-E 2022) sowie dem Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) um Daten aus anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushaltes in Beziehung: Tabelle 1: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2025) Finanzierungshaushalt UG 30 Erfolg Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Auszahlungen 8.931,1 9.291,5 9.917,3 10.228,0 10.063,8 10.185,5 10.516,4 Anteil an Gesamtauszahlungen 11,3% 9,7% 9,6% 10,3% 10,6% 10,7% 10,8% jährliche Veränderung +1,2% +4,0% +6,7% +3,1% -1,1% +1,2% +3,2% Einzahlungen 101,9 226,8 90,3 87,3 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamteinzahlungen 0,1% 0,3% 0,1% 0,1% - - - jährliche Veränderung +20,9% +122,5% -60,2% -3,3% - - - Nettofinanzierungssaldo -8.829,1 -9.064,7 -9.827,1 -10.140,6 - - - Ergebnishaushalt UG 30 Erfolg Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Aufwendungen 9.018,1 9.395,7 10.073,9 10.395,4 - - - Anteil an Gesamtaufwendungen 11,2% 9,4% 9,5% 10,6% - - - jährliche Veränderung +1,4% +4,2% +7,2% +3,2% - - - Erträge 128,0 225,9 118,1 115,2 - - - Anteil an Gesamterträgen 0,2% 0,3% 0,2% 0,1% - - - jährliche Veränderung +28,4% +76,5% -47,7% -2,4% - - - Nettoergebnis -8.890,1 -9.169,8 -9.955,8 -10.280,2 - - - Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern. Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025. Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2022 (BVA-E 2022) sieht für die UG 30-Bildung im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 10,23 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2021 bedeutet dies für 2022 einen Anstieg um 3,1 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung. 3 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 30-Bildung Die höheren Auszahlungen (310,6 Mio. EUR) betreffen im BVA-E 2022 den gestiegenen Personalaufwand, insbesondere das Bundeslehrpersonal (+102,3 Mio. EUR) aufgrund des Ethikunterrichts, aber auch wegen Gehaltserhöhungen, dem Struktureffekt und der Neuberechnung des Vorrückungsstichtages (Dienstrecht neu). Weitere Erhöhungen betreffen im Transferaufwand die höheren Leistungen an die Länder für die LandeslehrerInnen (rd. 100 Mio. EUR) und die gestiegenen Mittel zur Gesundheitsvorsorge mit rd. 130 Mio. EUR (Testungen, Masken, Desinfektionsmittel). Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2021-2024 steigen die Auszahlungsobergrenzen im Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) insbesondere im Jahr 2022 um 333,6 Mio. EUR aus den oben genannten Gründen. Im weiteren Verlauf des Bundesfinanzrahmens sinken die Auszahlungen um rd. 108,6 Mio. EUR im Jahr 2023 und steigen 2024 um 121,8 Mio. EUR bzw. um 330,9 Mio. EUR im Jahr 2025. Für das Jahr 2022 sind im Personalplan der UG 30-Bildung 45.768 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen steigen gegenüber dem BVA 2021 um insgesamt 331, insbesondere für Verwaltungspersonal für Bundesschulen, Personal im IT-Bereich und Lehrpersonal (Ethikunterricht). Im BFRG-E 2022-2025 steigen die Planstellen bis 2025 auf 46.184. Für das Jahr 2022 werden dem gesamten Ressort laut Ministerratsvortrag vom 13. Oktober 2022 46.383 VBÄ-Zielwerte vorgegeben (inklusive UG 31-Wissenschaft und Forschung), davon sind 39.601 Lehrpersonen für den Schulbetrieb. Für die UG 30-Bildung wurden im BVA-E 2022 vier Wirkungsziele festgelegt, die gegenüber dem Vorjahr gleich geblieben sind, nur bei einzelnen Kennzahlen wurden die Istwerte für 2019 leicht abgeändert. Positiv hervorzuheben ist, dass bei zahlreichen Kennzahlen zumindest beim Istwert zwischen Geschlechtern differenzierte Informationen vorliegen, allerdings ist bei der Planung im Regelfall nur ein Gesamtwert dargestellt. Es lässt sich somit in der Planung nur bedingt ableiten, inwiefern Geschlechterdifferenzen abgebaut werden sollen. Insgesamt leidet die Qualität der wirkungsorientierten Informationen stark durch das erst sehr verspätete Vorliegen von Istwerten. 4 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 30-Bildung 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung ausgehend vom Erfolg des Jahres 2019 bis zum Ende der Finanzrahmenperiode 2025 sowie die Entwicklung des nominellen Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Verbraucherpreise in diesem Zeitraum. Bis zum Jahr 2022 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt: Grafik 1: Entwicklung der Auszahlungen (2019 bis 2025) Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Statistik Austria, WIFO. Die Auszahlungen steigen seit dem Jahr 2019 bis 2022 stetig an, insbesondere aufgrund steigender Personalaufwendungen und Transfers für LandeslehrerInnen sowie der Mittel für die Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie. Im Jahr 2022 steigen die Budgetmittel um 310,6 Mio. EUR. Das betrifft insbesondere den gestiegenen Personalaufwand, vor allem beim Bundeslehrpersonal (+102,3 Mio. EUR) aufgrund des Ethikunterrichts, aber auch wegen den Gehaltserhöhungen, dem Struktureffekt und der Neuberechnung des Vorrückungsstichtages (Dienstrecht neu). Weitere Erhöhungen betreffen im Transferaufwand die höheren Leistungen an die Länder für die LandeslehrerInnen (rd. 100 Mio. EUR) und die gestiegenen Mittel zur Gesundheitsvorsorge mit rd. 130 Mio. EUR (Testungen, Masken, Desinfektionsmittel). In der ökonomischen Gliederung des BVA-E 2022 zeigt sich, dass die Auszahlungen des BMBWF zum größten Teil aus Transfers (48,7 %) und aus Personalaufwand (36,9 %) bzw. Auszahlungen aus dem betrieblichen Sachaufwand (14,1 %) bestehen. Dieses Verhältnis ändert sich über den Betrachtungszeitraum der Grafik kaum. 5 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 30-Bildung 3 Rahmenbedingungen der Untergliederung: Entwicklung des Personalaufwands und der räumlichen Infrastruktur Der größte Teil der Auszahlungen in der UG 30-Bildung betrifft, wie bereits ausgeführt, den Transferaufwand an die Länder und Personalaufwendungen sowie aus dem betrieblichen Sachaufwand die Aufwendungen für die räumliche Infrastruktur. Diese Auszahlungen, die kurz- bis mittelfristig wenig steuerbar sind, belaufen sich auf insgesamt rd. 88,7 % der gesamten Untergliederung. Personalaufwand im weiteren Sinn Der Personalaufwand im weiteren Sinn, der auch die Transfers für die LandeslehrerInnen umfasst, wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Tabelle 2: Personalaufwand im weiteren Sinn 2020 bis 2022 Erfolg Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 BVA 2021 Personalaufwand 3.483,7 3.501,4 3.670,8 3.773,1 +102,3 +2,8% Personalleihe und sonst. Dienstverhältnisse zum Bund 162,2 134,3 148,2 146,3 -1,9 -1,3% Ausz. für Transfers (LandeslehrerInnen) 4.061,6 4.156,6 4.307,4 4.399,8 +92,4 +2,1% Ausz. für Transfers (Pers. Berufsbild. Pflichtschulen) 167,6 171,6 186,4 193,0 +6,6 +3,5% Summe 7.875,1 7.964,0 8.312,8 8.512,2 +199,4 +2,4% Gesamtauszahlungen UG 30 8.931,1 9.291,5 9.917,3 10.228,0 +310,6 +3,1% Anteil an Gesamtauszahlungen der UG 30 88,2% 85,7% 83,8% 83,2% - - Quelle: BRA 2020, BVA 2021, BVA-E 2022. Die Auszahlungen für den Personalaufwand steigen um rd. 2,8 % auf 3,77 Mrd. EUR. Zum Personalaufwand im weiteren Sinn sind im BVA-E 2022 aber neben den Transferleistungen für die LandeslehrerInnen (DB 30.02.01-„Pflichtschulen Primar- und Sekundarstufe I“ iHv 4,4 Mrd. EUR) und dem Personalbereich der berufsbildenden Pflichtschulen (DB 30.02.03-„Pflichtschulen Sekundarstufe II“ iHv 193 Mio. EUR) auch die Personalleihe und sonstige Dienstverhältnisse zum Bund aus dem betrieblichen Sachaufwand iHv 146,3 Mio. EUR zu rechnen. Insgesamt beträgt der Personalaufwand im weiteren Sinn im BVA-E 2022 damit 8,5 Mrd. EUR oder rd. 83,2 % der Gesamtauszahlungen der UG 30-Bildung. Die Personalaufwendungen sind laut Ressort im BVA-E 2022 grundsätzlich abgedeckt, obwohl diese sehr volatil sind. Die Umsetzung des Dienstrechtes Neu in Bezug auf die Neuberechnung des Vorrückungsstichtages erfolgt zum Teil sehr zögerlich, da man hier operativ vor großen Herausforderungen steht. Der Struktureffekt ist aufgrund der demografischen Situation im Personalbereich tendenziell negativ. Für eine endgültige Beurteilung bleiben auch noch die Gehaltsabschlüsse abzuwarten. 6 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 30-Bildung Betrieblicher Sachaufwand Der betriebliche Sachaufwand soll von 1,435 Mrd. EUR im BVA 2021 um 0,2 % auf 1,438 Mrd. EUR im BVA-E 2022 steigen. Der größte Teil des betrieblichen Sachaufwandes entfällt auf die räumliche Infrastruktur (insbesondere Mieten). Die Auszahlungen für die räumliche Infrastruktur entwickeln sich für die Jahre 2019 bis 2022 wie folgt: Tabelle 3: Entwicklung räumliche Infrastruktur 2020 bis 2022 Erfolg Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 BVA 2021 Räumliche Infrastruktur 547,5 537,2 625,4 610,8 -14,6 -2,3% Gesamtauszahlungen UG 30 8.931,1 9.291,5 9.917,3 10.228,0 +310,6 +3,1% Anteil an Gesamtauszahlungen der UG 30 6,1% 5,8% 6,3% 6,0% - - Quelle: BVA 2020, BVA 2021, BVA-E 2022 Der Anteil der räumlichen Infrastruktur an den Gesamtauszahlungen des Bildungsbudgets steigt seit dem Jahr 20151 stetig an. Im BVA-E 2022 machen die Auszahlungen für die räumliche Infrastruktur mit 610,8 Mio. EUR rd. 6,0 % der Gesamtauszahlungen der UG 30-Bildung aus. 4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten 4.1 Überblick über den Finanzrahmen Der Strategiebericht 2022 bis 2025 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2022-2025 auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt: Erweiterung der pädagogischen, personellen und organisatorischen schulautonomen Gestaltungsspielräume innerhalb des differenzierten österreichischen Schulwesens. Stärkung der Grundkompetenzen und Kulturtechniken sowie sprachliche Förderung für SchülerInnen, welche die Unterrichtssprache nicht ausreichend beherrschen. Intensivierung der frühen sprachlichen Förderung in der elementaren Bildungseinrichtung sowie Verbesserung der Bildungsübergänge. 1 Auszahlungen räumliche Infrastruktur 2015: 8,26 Mrd. EUR 7 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 30-Bildung Stärkung der Berufsbildung, Fachkräftequalifizierung in den Bereichen MINT und Pflege sowie Weiterentwicklung von Lehre und Matura. Ausbau der Tagesbetreuung, Bereitstellung von sozialpädagogischem Unterstützungspersonal in Kooperation mit den Ländern gemäß Bildungsinvestitionsgesetz und Umsetzung des Schulbauprogramms SCHEP 2020. Etablierung einer Unterstützungsstruktur zur Begabungs- und Exzellenzförderung. Optimierung der inneren Organisationsstruktur der Bildungsdirektionen, Etablierung und Anwendung eines durchgehenden Bildungsmonitorings und -controllings. Abfederung der COVID-19-Pandemie durch Förderstunden zur Kompensation von Lernrückständen, Gesundheitsschutzmaßnahmen an den Schulen, Bereitstellung digitaler Endgeräte, erweiterte Studienförderung. Umsetzung des 8-Punkte-Planes für den digitalen Unterricht (Maßnahme des Aufbau- und Resilienzplans). Verhandlungen einer Nachfolgeregelung der im Herbst 2022 auslaufenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik. Gegenüber dem BFRG 2021-2024 hat sich der BFRG-E 2022-2025 wie folgt geändert: Tabelle 4: Vergleich BFRG-E 2022-2025 mit BFRG 2021-2024 UG 30-Bildung 2022 2023 2024 2025 in Mio. EUR BFRG 2021-2024 9.838,8 10.112,8 10.258,1 - BFRG 2022-2025 10.172,4 10.063,8 10.185,5 10.516,4 Differenz zwischen BFRG 2022-2025 abs. +333,6 -49,1 -72,6 - und BFRG 2021-2024 in % +3,4% -0,5% -0,7% - BFRG 2022-2025, jährliche Veränderung -1,1% +1,2% +3,2% Anmerkung: Die Auszahlungsobergrenzen beinhalten keine budgetierten Rücklagenentnahmen. Quellen: BFRG 2021-2024, BFRG-E 2022-2025, Strategiebericht 2022 bis 2025. Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2021-2024 steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG-E 2022-2025 insbesondere im Jahr 2022 um 333,6 Mio. EUR. Das betrifft insbesondere den gestiegenen Personalaufwand, vor allem beim Bundeslehrpersonal (+102,3 Mio. EUR) aufgrund des Ethikunterrichts, aber auch die Gehaltserhöhungen, den Struktureffekt und die Neuberechnung des Vorrückungsstichtages (Dienstrecht neu). Weitere Erhöhungen betreffen im Transferaufwand die höheren Leistungen an die Länder für die LandeslehrerInnen (rd. 100 Mio. EUR) sowie die Mittel zur Gesundheitsvorsorge rd. 130 Mio. EUR. Im weiteren Verlauf des Bundesfinanzrahmens sinken die Auszahlungen um rd. 50 Mio. EUR im Jahr 2023 und um rd. 73 Mio. EUR im Jahr 2024. 8 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 30-Bildung Die nachfolgende Tabelle zeigt die im Strategiebericht dargestellten budgetären Schwerpunkte und Maßnahmen der Untergliederung bis 2025: Tabelle 5: Budgetäre Schwerpunkte und Maßnahmen im BFRG-E 2022-2025 UG 30 Erfolg BVA BFRG-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2020 2021 2022 2023 2024 2025 COVID-19-Krisenbewältigungsfonds 31,5 110,1 306,4 1,7 1,0 1,0 Digitalisierung Schulen*) 235,0 55,6 48,5 32,2 46,3 Projekt 100-Schulen – 1.000-Chancen 15,0 15,0 Ausbau psychosoziale Unterstützung, Schulpsychologen 8,0 7,0 7,0 7,0 Sommerschule, Förderungen a.o. Schüler, Schülerbeihilfen 12,0 5,4 5,4 5,4 ARP-Mittel (keine zusätzlichen Mittel)**) Digitalisierung der Schulen 65,9 35,3 35,3 35,3 Elementarpädagogik 28,4 Förderstundenpaket 101,0 Summe Schwerpunkte und Maßnahmen 31,5 527,0 460,6 97,9 80,9 59,7 *) Der BVA 2021 wird voraussichtlich um ca. 141 Mio. EUR unterschritten. **) Bei den ARP-Mitteln handelt es sich um keine zusätzlichen Mittel, diese waren bereits im geltenden BFRG 2021-2024 vorgesehen. Im BVA-E 2022 werden insgesamt 134,3 Mio. EUR aus dem ARP refinanziert. Quellen: Strategiebericht 2022 bis 2025, Budgetbericht 2022. Im BVA-E 2022 sind zur Bedeckung der Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise insbesondere die folgenden Maßnahmen (gesamt 306,4 Mio. EUR) vorgesehen: Die entsprechenden Mittel zur Gesundheitsvorsorge zur Unterstützung des Präsenzunterrichts betreffen insbesondere Antigen- und PCR-Testungen, Masken und Desinfektionsmittel (BVA-E 2022: 238 Mio. EUR; BVA 2021: 104,9 Mio. EUR). Die Berechnungen dieser Aufwendungen für 2022 basieren laut Ressort auf Erfahrungswerten und wurden auf Schulwochen genau abgeschätzt. Dabei ist jedoch der weitere Verlauf der COVID-19-Pandemie zu berücksichtigen. Für das Förderstundenpaket wurden 65,5 Mio. EUR im BVA-E 2022 veranschlagt. Die Budgetmittel für das Förderstundenpaket wurden im Jahr 2021 aus dem laufenden Budgetvollzug gedeckt (117 Mio. EUR). Im Jahr 2021 wurden laut Ressort bisher aufgrund von Personalmangel, unterschiedlicher Herangehensweise der Bundesschulen und Pflichtschulen und aufgrund dessen, dass wegen des Stundenplans nicht mehr Stunden unterzubringen waren (z. B. ist die Wochenstundenanzahl in berufsbildenden höheren Schulen generell hoch), 55 % bis 60 % der Mittel tatsächlich abgerufen. Das Ressort erwartet jedoch, dass im Jahr 2022 die Mittel in voller Höhe abgerufen werden. 9 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 30-Bildung Weitere Maßnahmen und Schwerpunkte im Bildungsbereich betreffen folgende Punkte: Der 8-Punkte-Plan für den digitalen Unterricht soll an allen österreichischen Schulen initiiert werden und im Wesentlichen folgende Punkte beinhalten: Einheitliche Plattform für alle wesentlichen Anwendungen im Schulalltag (Portal digitale Schule), Unterstützung der Schulleitungen auf einem einheitlichen Distance-Learning- Serviceportal, Vorbereitung der PädagogInnen auf ein Unterrichten im Blended- und Distance-Learning-Setting, Gütesiegel für Lern-Apps zur besseren Orientierung, Ausbau der schulischen Basis-IT-Infrastruktur und digitale Endgeräte für SchülerInnen bzw. Lehrkräfte. Für die Umsetzung sollen bis 2024 Investitionen von 250 Mio. EUR getätigt werden. Die Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Teilprojekte und -schritte wurde wie folgt angegeben: 17,8 Mio. EUR für einschlägige infrastrukturelle Maßnahmen der Bundesschulen, 11 Mio. EUR für damit verbundene ADV- Werkleistungen (z. B. Portal Digitale Schule – PoDS), 205,2 Mio. EUR für die Bereitstellung von Endgeräten für SchülerInnen und rd. 1 Mio. EUR für sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem 8-Punkte-Plan. Im BVA 2021 standen 235 Mio. EUR zur Verfügung, die wahrscheinlich mit 141 Mio. EUR unterschritten werden. Diese Mittel sollen in eine Rücklage gehen und diesem Projekt in den Folgejahren zur Verfügung gestellt werden. Im BVA-E 2022 werden für dieses Projekt 55,6 Mio. EUR vorgesehen. Der BVA-E 2022 enthält Mittel für das Pilotprojekt „100 Schulen – 1.000 Chancen“ iHv 15 Mio. EUR (BVA 2021: 15 Mio. EUR). Dieses Projekt hat das Ziel, zu erheben, wie Schulen mit besonderen Herausforderungen umgehen und welche Ressourcen sie für ihre Arbeit benötigen. Das Programm wird wissenschaftlich von der Universität Wien begleitet, um empirisch abgesicherte Erkenntnisse vor allem über die verschiedenen Bedürfnisse der Pflichtschulen (Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen) zu gewinnen. Die zur Verfügung stehenden Mittel sollen in der Folge nach Bedarf eingesetzt werden. Für den Ausbau der psychosozialen Unterstützung und Ausweitung der SchulpsychologInnen (BVA-E 2022: 8 Mio. EUR), die Förderung außerordentlicher SchülerInnen und die Sommerschule 2022 sowie die Erhöhung der Schülerbeihilfen (BVA-E 2022: 12 Mio. EUR) sollen im BVA-E 2022 weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden. 10 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 30-Bildung Die Mittel aus dem Aufbau- und Resilienzplan (ARP) betreffen drei Maßnahmen in der UG 30-Bildung. Hierbei handelt es sich um keine zusätzlichen Mittel, sondern diese waren bereits im geltenden BFRG 2021-2024 vorgesehen. Von 2022 bis 2024 werden insgesamt 134,2 Mio. EUR aus dem ARP refinanziert: Für die Bereitstellung von digitalen Endgeräten für SchülerInnen sind 105,5 Mio. EUR für die gesamte Rahmenperiode enthalten. Durch die Ausgabe dieser Endgeräte sollen die pädagogischen und technischen Voraussetzungen für IT-gestützten Unterricht an den Standorten geschaffen werden. Im BVA-E 2022 sind 35,3 Mio. EUR dafür geplant, sie dienen zur Refinanzierung der Mittel des oben angeführten Plans für die Digitalisierung der Schulen aus dem ARP. Für das Jahr 2021 waren im ARP 101,0 Mio. EUR für Förderstunden vorgesehen. Aufgrund der langen Distance Learning-Phasen ist es notwendig, den entstandenen Lernrückständen und Bildungsverlusten entgegenzuwirken. Ein spezielles Förderangebot besteht dabei für SchülerInnen in Abschlussklassen. Im BVA-E 2022 ist für Förderstunden keine Refinanzierung aus dem ARP vorgesehen. Für den Ausbau der Elementarpädagogik sind im ARP 28,4 Mio. EUR für das Jahr 2022 vorgesehen. Eine wesentliche Zielsetzung ist deren Stärkung als erste Bildungseinrichtung. Die Mittel dienen der Refinanzierung der nationalen Mittel dieses Bereichs im BVA-E 2022. 11 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 30-Bildung 5 Bundesvoranschlag 2022 5.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt Für das Jahr 2022 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2021 auf: Tabelle 6: Vergleich BVA-E 2022 mit BVA 2021 UG 30 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 - in Mio. EUR 2020 2021 2022 BVA 2021 Auszahlungen 9.291,5 9.917,3 10.228,0 +310,6 +3,1% COVID-19-Krisenbewältigungsfonds 31,5 110,1 306,4 +196,3 +178,3% Auszahlungen ohne COVID-19-Krisenbewältigung 9.260,0 9.807,2 9.921,6 +114,4 +1,2% davon Digitalisierung Schulen*) 235,0 55,6 -179,4 -76,3% Ausbau psychosoziale Unterstützung, Schulpsychologen 8,0 +8,0 - Projekt 100-Schulen – 1.000-Chancen 15,0 15,0 0,0 0,0% Sommerschule, Förderungen a.o. Schüler, Schülerbeihilfen 12,0 +12,0 - ARP-Mittel (keine zusätzlichen Mittel)**) Digitalisierung der Schulen 65,9 35,3 -30,7 -46,5% Elementarpädagogik 28,4 +28,4 - BVA2022 von oben Förderstundenpaket 101,0 -101,0 -100,0% Einzahlungen 226,8 90,3 87,3 -2,9 -3,3% *) Der BVA 2021 wird voraussichtlich um ca. 140 Mio. EUR unterschritten. **) Bei den ARP-Mitteln handelt es sich um keine zusätzlichen Mittel, diese waren bereits im geltenden BFRG 2021-2024 vorgesehen. Im BVA-E 2022 werden insgesamt 134,3 Mio. EUR aus dem ARP refinanziert. Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern. Quellen: BRA 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, Budgetbericht 2022. Die budgetierten Auszahlungen 2022 steigen um 310,6 Mio. EUR (+3,1 %), wovon 196,3 Mio. EUR auf eine Erhöhung der Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und 114,4 Mio. EUR auf weitere Schwerpunkte und Maßnahmen entfallen. Bei den Budgetmitteln aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds steigen die Mittel zur Gesundheitsvorsorge um rd. 130 Mio. EUR vor allem für eine höhere Anzahl an Antigen- und PCR-Testungen sowie Masken bzw. Desinfektionsmittel. Weiters wird das Förderstundenpaket iHv 65,5 Mio. EUR veranschlagt, das im Vorjahr aus Budgetmitteln des Vollzugs bedeckt wurde. Die Auszahlungen ohne der Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds steigen mit 2022 um 114,4 Mio. EUR, insbesondere aufgrund steigender Personalaufwendungen beim Bundeslehrpersonal wegen des Ethikunterrichts, aber auch aufgrund von Gehaltserhöhungen, dem Struktureffekt und der Neuberechnung des Vorrückungsstichtages (Dienstrecht neu) und der Transfers für LandeslehrerInnen. Als Schwerpunkte im BVA-E 2022 werden die Auszahlungen für das Projekt 100 Schulen – 1.000 Chancen (15 Mio. EUR), der Ausbau der 12 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 30-Bildung psychologischen Unterstützung (8 Mio. EUR), die Erhöhung der Schülerbeihilfe, die Sommerschule und die Förderung der außerordentlichen SchülerInnen (12 Mio. EUR) genannt. 5.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und Detailbudgets wie folgt: Tabelle 7: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets (2019 bis 2022) Finanzierungshaushalt UG 30 Erfolg Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 Erf 2020 BVA 2021 30 Auszahlungen 8.931,1 9.291,5 9.917,3 10.228,0 +10,1% +3,1% 30.01 Steuerung und Services 1.163,0 1.257,8 1.587,3 1.457,3 +15,9% -8,2% 30.01.01 Zentralstelle 72,6 74,2 72,7 75,2 +1,3% +3,5% 30.01.02 Regionale Schulverwaltung 125,0 126,0 135,3 138,9 +10,3% +2,6% 30.01.03 Räumliche Infrastruktur 547,5 537,2 625,4 610,8 +13,7% -2,3% 30.01.04 Qualitätsentwicklung und -steuerung 41,7 35,9 258,5 69,2 +92,7% -73,2% 30.01.05 Lehrer/innenbildung 227,4 233,8 240,6 248,5 +6,3% +3,3% 30.01.06 Lebenslanges Lernen 50,2 52,1 41,5 41,5 -20,4% +0,1% 30.01.07 Förderungen und Transfers 46,0 46,8 56,4 58,0 +24,0% +2,9% 30.01.08 Institut für QS im österreichischen Schulwesen 9,2 14,3 16,9 +83,9% +18,5% 30.01.09 Steuerung Elementarpädagogik 52,5 142,7 142,7 142,7 0,0% 0,0% 30.01.10 Digitale Schule 55,6 - - 30.02 Schule einschließlich Lehrpersonal 7.768,1 8.033,7 8.330,1 8.770,7 +9,2% +5,3% 30.02.01 Pflichtschulen Primar- und Sekundarstufe I 4.087,0 4.354,9 4.398,4 4.710,6 +8,2% +7,1% 30.02.02 AHS-Sekundarstufe I 1.446,3 1.446,2 649,4 670,9 -53,6% +3,3% 30.02.03 Pflichtschulen Sekundarstufe II 167,6 171,6 186,4 193,0 +12,4% +3,5% 30.02.04 AHS-Sekundarstufe II 901,3 945,8 - +4,9% 30.02.05 Berufsbildende mittlere und höhere Schulen 1.362,4 1.363,7 1.452,4 1.490,1 +9,3% +2,6% Bildungsanstalten f. Elementar- u. 30.02.06 73,8 74,6 77,9 78,7 +5,5% +1,0% Sozialpädagogik 30.02.07 Zweckgebundene Gebarung Bundesschulen 23,9 16,7 23,6 23,6 +41,0% 0,0% 30.02.08 Auslandsschulen 27,7 28,1 29,8 30,4 +8,3% +2,1% 30.02.09 Heime sowie besondere Einrichtungen 28,0 24,6 29,6 29,9 +21,5% +1,1% Ressourcen für private mittlere und höhere 30.02.10 551,5 553,2 581,3 597,7 +8,0% +2,8% Schulen 30 Einzahlungen 101,9 226,8 90,3 87,3 -61,5% -3,3% 30.01 Steuerung und Services 47,7 55,6 37,8 37,2 -33,1% -1,6% davon 30.01.02 Regionale Schulverwaltung 28,4 25,8 23,6 26,1 +1,1% +10,9% 30.01.06 Lebenslanges Lernen 13,4 24,0 4,7 4,5 -81,1% -3,2% 30.01.10 Digitale Schule 3,4 - - 30.02 Schule einschließlich Lehrpersonal 54,3 171,2 52,5 50,1 -70,7% -4,5% davon 30.02.07 Zweckgebundene Gebarung Bundesschulen 26,4 19,5 23,6 23,6 +20,8% 0,0% 30.02.09 Heime sowie besondere Einrichtungen 12,4 5,9 9,1 8,7 +47,0% -3,9% Nettofinanzierungssaldo -8.829,1 -9.064,7 -9.827,1 -10.140,6 - - Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern. Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022. Die UG 30-Bildung besteht aus zwei Globalbudgets, wobei die höchsten Auszahlungen im GB 30.02-“Schule einschließlich Lehrpersonal” (rd. 8,8 Mrd. EUR) für die Abgeltung der Besoldung der LandeslehrerInnen an öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen budgetiert sind. 13 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 30-Bildung Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung: GB 30.01-„Steuerung und Services“ Im GB 30.01-„Steuerung und Services“ waren im BVA 2021 Auszahlungen iHv 1,59 Mrd. EUR ausgewiesen, der budgetierte Wert im BVA-E 2022 sinkt im Vorjahresvergleich um 130 Mio. EUR (-8,2 %) auf 1,46 Mrd. EUR. Die Auszahlungen im DB 30.01.01-„Zentralstelle“ steigen im BVA-E 2022 um 3,5 % (+2,5 Mio. EUR). In diesem Detailbudget werden sowohl der Personalaufwand, als auch Investitionen und der betriebliche Sachaufwand der Zentralleitung des BMBWF veranschlagt. Der betriebliche Sachaufwand umfasst nicht nur die Zentralleitung selbst, sondern auch Auszahlungen für zentrale Services im gesamten Bildungsbereich bzw. für die Bundesschulen. Die höheren Auszahlungen betreffen insbesondere höhere Personalaufwendungen (BVA 2021: 52,1 Mio. EUR; BVA-E 2022: 53,9 Mio. EUR) zur Abgeltung des Struktureffekts, Gehaltserhöhungen und die Nachverrechnung für die Neuberechnung des Vorrückungsstichtages (Dienstrecht Neu). Das DB 30.01.02-„Regionale Schulverwaltung“ umfasst im Wesentlichen den vom Bund zu tragenden betrieblichen Sachaufwand der Bildungsdirektionen sowie auch der zentralen Services für diese Einrichtungen (BVA 2021: 135,3 Mio. EUR; BVA-E 2022: 138,9 Mio. EUR). Die Erhöhung iHv 3,6 Mio. EUR bezieht sich in diesem Detailbudget ebenfalls insbesondere auf die höheren Personalaufwendungen. Im DB 30.01.03-„Räumliche Infrastruktur“ sind vor allem die Mittel für die Umsetzung der aus dem Schulentwicklungsprogramm 2008 (SCHEP) resultierenden Maßnahmen sowie der Aufwand für die mit diesen Projekten in Zusammenhang stehenden bautechnischen Kollaudierungen, Planungsstudien und dergleichen veranschlagt. Im BVA-E 2022 werden diese mit 610,8 Mio. EUR (BVA 2021: 625,4 Mio. EUR) budgetiert und sinken damit um 14,6 Mio. EUR (-2,3 %). Laut BMBWF sind die Mittel für die räumliche Infrastruktur eine volatile Größe, weil sich das Ausmaß der für Bundesschulen jährlich zu leistenden Entgelte für Norm- und Zuschlagsmieten je nach Vertragslage ändern kann. Dennoch werden diese Budgetmittel detailliert auf die unterschiedlichen Projekte geplant. Eine wesentliche Reduktion gegenüber dem Vorjahr wird im BVA-E 2022 im DB 30.01.04-„Qualitätsentwicklung und -steuerung“ iHv -189,3 Mio. EUR budgetiert. In diesem Detailbudget ist neben dem Aufwand für zentrale Services im Bildungsbereich bzw. für die Schulen (z. B. Informationstechnologie, Bildungsstatistik) auch Aufwand veranschlagt, welcher aus der Begleitung, Umsetzung und Sicherung pädagogisch-didaktischer 14 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 30-Bildung Maßnahmen sowie notwendiger qualitätssichernder Vorhaben resultiert und sich wesentlich in den Aufwendungen für Dritte (Werkleistungen) niederschlägt. Die wesentlichen Änderungen beziehen sich auf den Wegfall der für 2021 budgetierten Mittel für die Dienstleistungen an Endgeräten für den digitalen Unterricht (-205 Mio. EUR) sowie die Reduktion von Werkleistungen (-11 Mio. EUR) digitaler Unterricht. Weiters erfolgte die Erhöhung der Begleitmaßnahmen der Agentur für Bildung und Internationalisierung (OeAD GmbH) um 3,7 Mio. EUR etwa für das Programm ERASMUS+. Das Detailbudget enthält auch die Mittel für das Pilotprojekt „100 Schulen – 1.000 Chancen“ im Jahr 2022 iHv 15 Mio. EUR (BVA 2021: 15 Mio. EUR). Siehe dazu auch Pkt. 4.1. Die Auszahlungen des DB 30.01.06-„Lebenslanges Lernen“ werden im BVA-E 2022 iHv 41,5 Mio. EUR (BVA 2021: 41,5 Mio. EUR) veranschlagt. In diesem Detailbudget sind der Transferaufwand insbesondere für die Weiterführung des Förderprogramms „Lehre mit Matura“ (BVA-E 2022: 12,4 Mio. EUR), die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich der Basisbildung sowie von Maßnahmen zum Nachholen von Pflichtschulabschlüssen im Rahmen der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG (BVA-E 2022: 9,1 Mio. EUR) und die Angebote im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (BVA-E 2022: 3,4 Mio. EUR) geplant. Im DB 30.01.07-„Förderungen und Transfers“ sind Transferaufwendungen budgetiert, die insbesondere soziale Leistungen für SchülerInnen sowie Ansprüche Studierender an Pädagogischen Hochschulen aus dem Studienförderungsgesetz betreffen. Die Transfers aus dem Schülerbeihilfengesetz betragen 34,2 Mio. EUR. Die Beträge für die Schülerbeihilfe und die maßgeblichen Einkommensgrenzen, die jeweils seit dem Jahr 2007 nicht mehr angepasst wurden, sollen mit dem Budgetbegleitgesetz 2022 angehoben werden. Derzeit erhalten 35.000 Personen eine Schülerbeihilfe, durch die Änderung sollen in Zukunft 39.500 Personen eine (höhere) Schülerbeihilfe erhalten. Im Zeitraum 2022 bis 2025 betragen die jährlichen Mehrauszahlungen 11,4 Mio. EUR, damit steigen die Auszahlungen für die Schülerbeihilfe um rd. 40 %. Die Änderung soll bereits rückwirkend mit 1. September 2021 in Kraft treten. Das DB 30.01.09-„Steuerung Elementarpädagogik“ betrifft die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/2019 bis 2021/2022. Die Auszahlungen wurden im BVA-E 2022 iHv 142,7 Mio. EUR (BVA 2021: 142,7 Mio. EUR) budgetiert. Diese Vereinbarung sieht auch die Prüfung der Konzepte der Länder zur Sprachförderung und zum Ausbau in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Integrationsfonds vor. Für die in diesem Zusammenhang an den Österreichischen Integrationsfonds zu leistenden Entgelte sind 0,15 Mio. EUR budgetiert. Für die aktuell auslaufende 15a B-VG-Vereinbarung wurde bisher noch keine Nachfolgevereinbarung getroffen. 15 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 30-Bildung Im neuen DB 30.01.10-„Digitale Schule“ wurden im BVA-E 2022 erstmals Auszahlungen iHv 55,6 Mio. EUR veranschlagt. Diese Mittel betreffen die Umsetzung der Maßnahmen des 8-Punkte-Plans für den digitalen Unterricht, dabei wurden 46,3 Mio. EUR für die Bereitstellung von Endgeräten für SchülerInnen sowie LehrerInnen, 4,1 Mio. EUR für erforderliche ADV- Werkleistungen (z. B. Portal Digitale Schule), 0,3 Mio. EUR für sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem 8-Punkte-Plan2 für den digitalen Unterricht und 4,9 Mio. EUR für infrastrukturelle Maßnahmen an den Bundesschulen veranschlagt. GB 30.02-„Schule einschließlich Lehrpersonal“ Der im BVA-E 2022 im GB 30.02-„Schule einschließlich Lehrpersonal“ budgetierte Wert steigt gegenüber dem BVA 2021 (8,33 Mrd. EUR) um 440,6 Mio. EUR (+5,3 %) auf rd. 8,77 Mrd. EUR. In diesem Globalbudget sind Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie hinsichtlich Gesundheitsvorsorge und Förderpaket für den gesamten Schulbereich veranschlagt. Die Mittel verteilen sich auf die einzelnen Detailbudgets wie folgt, was sich laut Auskunft des Ressorts im Vollzug jedoch verschieben kann: Tabelle 8: Verteilung der Mittel zur Gesundheitsvorsorge und des Förderstundenpakets auf Detailbudgets des GB 30.02 Mittel zur Förderstundenpaket in Mio. EUR Gesundheitsvorsorge DB 30.02.01-Pflichtschulen Primar- und Sekundarstufe I 138,1 50,9 DB 30.02.02-AHS-Sekundarstufe I 31,2 6,2 DB 30.02.04-AHS-Sekundarstufe II 23,5 2,6 DB 30.02.05-Berufsbildende mittlere und höhere Schulen 45,2 5,8 Summe 238,0 65,5 Quellen: Verzeichnis veranschlagter Konten UG 30-Bildung, eigene Berechnungen. Die Mittel zur Gesundheitsvorsorge betreffen insbesondere Antigen- und PCR-Testungen sowie Masken und Desinfektionsmittel und betragen insgesamt 238,0 Mio. EUR (BVA 2021: 104,9 Mio. EUR). Die Bewertung dieser Aufwendungen basiert laut Ressort auf Erfahrungswerten und wurde auf Schulwochen genau abgeschätzt. Dabei ist jedoch der weitere Verlauf der COVID-19-Pandemie zu berücksichtigen. 2 Siehe dazu auch Pkt. 4.1. 16 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 30-Bildung Für das Förderstundenpaket wurden 65,5 Mio. EUR im BVA-E 2022 veranschlagt. Die Budgetmittel iHv 117 Mio. EUR für das Förderstundenpaket wurden im Jahr 2021 aus dem laufenden Budgetvollzug gedeckt. Es wird jedoch erwartet, dass im Jahr 2022 die Mittel in voller Höhe abgerufen werden. Siehe dazu auch Pkt. 4.1. Das DB 30.02.01-„Pflichtschulen Primär- und Sekundarstufe I“ beinhaltet insbesondere den vom Bund als Transferaufwand an die Länder zu tragenden Personalaufwand für LehrerInnen an öffentlichen Pflichtschulen, für die der Bund im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtschulen einen 100 %-igen und bei berufsbildenden Pflichtschulen einen 50 %-igen Ersatz leistet. Im BVA 2021 waren 4,3 Mrd. EUR veranschlagt, im BVA-E 2022 ist ein Anstieg auf 4,5 Mrd. EUR (+193,5 Mio. EUR bzw. +4,5 %) vorgesehen, der aus Steigerungen beim Personalaufwand resultiert. Im Transferaufwand im DB 30.02.01-„Pflichtschulen Prima- und Sekundarstufe I“ sind darüber hinaus die Mittel zur Bedeckung der aus dem Bildungsinvestitionsgesetz resultierenden Verpflichtungen des Bundes veranschlagt. Das Bildungsinvestitionsgesetz hat zum Ziel eine qualitätsvolle, bedarfsorientierte und nachhaltige Tagesbetreuung für 40 % der 6- bis 15-jährigen Kinder bzw. 85 % der allgemein bildenden Pflichtschulen zur Verfügung zu stellen. Im Jahr 2020 wurden einschließlich nicht verbrauchter Mittel aus einschlägigen früheren Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG 166,2 Mio. EUR ausgezahlt und im BVA 2021 Zweckzuschüsse iHv 30 Mio. EUR veranschlagt. Dafür will der Bund Anschubfinanzierungsmittel in Form von Zweckzuschüssen an die Länder iHv insgesamt 428 Mio. EUR von 2019 bis 2033 zur Verfügung stellen. Im BVA-E 2022 werden rd. 30 Mio. EUR für Zweckzuschüsse im Sinne des § 2 Bildungsinvestitionsgesetzes, für Aufwand für die vom Bund zu leistende Bereitstellung von Personal zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit an den Schulen im Sinne des § 11 Bildungsinvestitionsgesetzes sowie für die in diesem Zusammenhang im Finanzjahr 2022 erwarteten Erträge aus den hierfür von den Ländern geleisteten Ersätze veranschlagt. 17 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 30-Bildung 5.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Finanzierungs- und des Ergebnishaushaltes und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im BVA-E 2022 auf: Tabelle 9: Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen) UG 30 FinHH - Ausz. ErgHH - Aufw. Diff. EH-FH BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 BVA-E in Mio. EUR 2021 2022 - BVA 2021 2021 2022 - BVA 2021 2022 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 9.881,3 10.192,3 311,0 3,1% 9.881,3 10.192,3 311,0 3,1% 0,0 Finanzierungswirksame Aufwendungen Auszahlungen / Aufwand für Personal 3.670,8 3.773,1 102,3 2,8% 3.670,8 3.773,1 102,3 2,8% 0,0 davon Bezüge 2.685,6 2.806,5 120,9 4,5% 2.685,6 2.806,5 120,9 4,5% 0,0 Mehrdienstleistungen 222,5 199,0 -23,5 -10,6% 222,5 199,0 -23,5 -10,6% 0,0 Gesetzlicher Sozialaufwand 677,8 682,8 5,0 0,7% 677,8 682,8 5,0 0,7% 0,0 Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand 1.435,2 1.438,3 3,1 0,2% 1.435,2 1.438,3 3,1 0,2% 0,0 davon Mieten 598,3 597,7 -0,6 -0,1% 598,3 597,7 -0,6 -0,1% 0,0 Aufwand für Werk leistungen 349,9 225,1 -124,8 -35,7% 349,9 225,1 -124,8 -35,7% 0,0 Personalleihe und sonst. Dienstverh. z. Bund 148,2 146,3 -1,9 -1,3% 148,2 146,3 -1,9 -1,3% 0,0 Sonstiger betrieblicher Sachaufwand 213,2 358,6 145,5 68,2% 213,2 358,6 145,5 68,2% 0,0 Auszahlungen / Aufwand für Finanzaufwand 0,1 0,0 0,0 -32,7% 0,1 0,0 0,0 -32,7% 0,0 Auszahlungen / Aufwand für Transfer 4.775,3 4.980,9 205,6 4,3% 4.775,3 4.980,9 205,6 4,3% 0,0 davon an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger 4.666,6 4.866,7 200,1 4,3% 4.666,6 4.866,7 200,1 4,3% 0,0 an private Haushalte/Institutionen 101,8 103,5 1,7 1,7% 101,8 103,5 1,7 1,7% 0,0 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen 192,6 203,2 10,6 5,5% 203,2 Abschreibungen auf Vermögenswerte 48,8 51,6 2,8 5,7% 51,6 Aufwand aus Wertberichtigungen 0,4 0,8 0,4 113,5% 0,8 Aufwand durch Bildung von Rückstellungen 143,0 150,1 7,2 5,0% 150,1 Abfertigungen 50,3 50,6 0,3 0,6% 50,6 Jubiläumszuwendungen 50,4 52,9 2,5 5,0% 52,9 Sonstige 34,6 37,1 2,6 7,5% 37,1 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 34,6 34,3 -0,4 -1,1% -34,3 Sachanlagen 34,5 34,1 -0,4 -1,1% -34,1 Immaterielle Vermögenswerte 0,2 0,2 - -0,2 Darlehen und Vorschüsse 1,4 1,4 - -1,4 Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen 1,4 1,4 - -1,4 Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 9.917,3 10.228,0 310,6 3,1% 10.073,9 10.395,4 321,6 3,2% 167,5 Einzahlungen / Erträge insgesamt 90,3 87,3 -2,9 -3,3% 118,1 115,2 -2,9 -2,4% 27,9 Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis -9.827,1 -10.140,6 -313,6 - -9.955,8 -10.280,2 -324,5 - -139,6 Quellen: BVA 2021, BVA-E 2022. Die Unterschiede zwischen dem Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und dem Ergebnis- haushalt (Aufwendungen) sollen im Jahr 2022 mit insgesamt 167,5 Mio. EUR vergleichsweise gering sein. Sie sind insbesondere auf nur im Finanzierungshaushalt enthaltene Investitionen und auf nur im Ergebnishaushalt ausgewiesene Abschreibungen, Rückstellungen für den Personalbereich (z. B. Jubiläumszuwendung, Abfertigungsrückstellungen) sowie sonstige Rückstellungen (Rückstellungen für Zeitguthaben der LehrerInnen) zurückzuführen. 18 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 30-Bildung 5.4 Förderungen Auf Grundlage der Abgrenzungen des Förderungsberichts zeigt die nachstehende Tabelle die Entwicklung und Veranschlagung der direkten Förderungen der Untergliederung und der wesentlichen Förderungsbereiche: Tabelle 10: Direkte Förderungen (Auszug) UG 30 Erfolg Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 BVA 2021 Förderungen 57,9 59,2 55,6 59,7 +4,1 +7,4% Sonstige Transfers an private Haushalte/Institutionen 56,3 57,3 48,9 49,3 +0,4 +0,8% davon Lehre mit Matura 11,8 9,8 12,4 12,4 0,0 0,0% Nachholung von Bildungsabschlüssen 10,7 10,7 0,0 0,0% Transfers an EU-Mitgliedstaaten 1,3 1,3 1,3 1,3 -0,1 -4,5% Transfers an sonst. Öffentl. Körperschaften und Rechtsträger 0,3 0,2 0,3 0,3 0,0 0,0% Aufwand für Transfers an Unternehmen 0,1 0,3 5,0 8,8 +3,8 +75,8% Quellen: BMF, BVA 2021, BVA-E 2022. Der größte Anteil (83 %) der Förderungen aus der UG 30-Bildung geht in Form von Transfers an private Haushalte bzw. Institutionen. In diesem Betrag finden sich im BVA-E 2022 die Budgetmittel für das Förderprogramm Lehre mit Matura (12,4 Mio. EUR) und die Nachholung von Bildungsabschlüssen (10,7 Mio. EUR). 19 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 30-Bildung 5.5 Rücklagen Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2020 sowie die im Jahr 2021 bis Ende September bereits erfolgten Rücklagenentnahmen aus. Abzüglich der im BVA-E 2022 allenfalls bereits budgetierten Rücklagenentnahmen ergibt sich der in der Tabelle ausgewiesene Rücklagenrest. Da der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2021 erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2022 endgültig feststeht (Rücklagenzuführungen für 2021 erfolgen mit dem BRA), ist der hier angeführte Rücklagenrest nur ein vorläufiger. Tabelle 11: Rücklagengebarung UG 30 Veränderung Budget. RL- Anteil Stand Stand Rücklagen 31.12.2020 - Verwendung RL-Rest am 31.12.2020 30.09.2021 -rest in Mio. EUR 30.09.2021 BVA-E 2022 BVA-E 2022 Detailbudgetrücklagen 151,7 -7,1 144,5 - Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen 46,0 -2,0 44,1 - Gesamtsumme 197,7 -9,1 188,6 -55,6 133,0 1,4% Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten. Quellen: BRA 2020, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2021, BVA 2021, BVA-E 2022. Die UG 30-Bildung verfügte Ende 2020 über Rücklagen iHv 197,7 Mio. EUR, wovon 46 Mio. EUR auf zweckgebundene Einzahlungsrücklagen entfallen, die vor allem den Bereich der Bundesschulen betreffen, und aus denen 2021 2 Mio. EUR entnommen wurden. Weitere Entnahmen aus Detailbudgetrücklagen erfolgten 2021 iHv 7,1 Mio. EUR insbesondere für diverse ESF-Projekte im Rahmen des Programms „Lebenslanges Lernen“. Der Rücklagenstand 2021 wird laut Ressort jedoch noch steigen, da im Budgetvollzug 2021 Mittel insbesondere für die Digitale Schule (etwa geringere Beschaffung der Endgeräte aufgrund von Lieferschwierigkeiten) iHv 140 Mio. EUR nicht verbraucht werden können und diese daher einer Rücklage zugeführt werden sollen. Im BVA-E 2022 sind Rücklagenentnahmen iHv 55,6 Mio. EUR budgetiert. Dies betrifft insbesondere die Anschaffung digitaler Endgeräte mit 46,3 Mio. EUR, die Infrastruktur mit 4,9 Mio. EUR, das Portal digitale Schule mit 4,1 Mio. EUR und sonstige Begleitmaßnahmen mit 0,3 Mio. EUR. Daraus ergibt sich ein vorläufiger Rücklagenrest von 133,0 Mio. EUR für 2022, was 1,4 % der Auszahlungen der UG 30-Bildung im BVA-E 2022 entspricht. 20 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 30-Bildung 6 Personal Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor: Tabelle 12: Planstellenverzeichnis3 UG 30 2019 2020 2021 2022 BFRG-E 2022-2025 2023 2024 2025 PLANSTELLEN 45.267 45.387 45.437 45.768 45.953 46.087 46.184 PERSONALSTAND zum 31.12. zum 31.12. zum 1.6. Zielwert VBÄ 45.121 44.964 44.576 - Personalaufwand in Mio. EUR Erfolg Erfolg BVA BVA-E Aufwendungen im Ergebnishaushalt 3.558,6 3.585,6 3.810,6 3.918,9 Quellen: BRA 2020, BFG 2021, Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Ministerratsvortrag vom 13. Oktober 2021. Für das Jahr 2022 sind im Personalplan der UG 30-Bildung 45.768 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen steigen gegenüber dem BVA 2021 um insgesamt 331, insbesondere für Verwaltungspersonal für Bundesschulen, Personal im IT-Bereich und Lehrpersonal. Im BFRG-E 2022-2025 steigen die Planstellen bis 2025 auf 46.184. Zum 1. Juni 2021 betrug die Anzahl der tatsächlich budgetwirksamen VBÄ 44.576 und stellte damit 98,1 % an den Planstellen dar. Für das Jahr 2022 werden dem gesamten Ressort laut Ministerratsvortrag vom 13. Oktober 2022 46.383 VBÄ-Zielwerte vorgegeben (inklusive UG 31-Wissenschaft und Forschung), davon 39.601 Lehrpersonen für den Schulbetrieb. 3 Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle: Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigtenäquivalent. Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ) sind Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden. Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ. Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen (betrifft in Tabelle 2020 und 2021). Zum anderen werden sie herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“ (zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu definieren, die zum Ende des Jahres von den jeweiligen Ressorts erreicht werden sollten (betrifft 2022). Dadurch werden vom tatsächlich vorhandenen Personalstand zu erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die sukzessive Heranführung an den nächstjährigen Personalplan mit neuen maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. Die VBÄ-Zielwerte werden für das gesamte Ressort vereinbart und können damit unter Umständen mehrere Untergliederungen betreffen. 21 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 30-Bildung Die Aufteilung der in der UG 30-Bildung vorgesehenen Planstellen auf die einzelnen Besoldungsgruppen ist aus nachstehender Tabelle ersichtlich: Tabelle 13: Aufteilung auf die Besoldungsgruppen UG 30 Planstellen für das Finanzjahr Besoldungsgruppen-Bereich Anzahl Planstellen 2019 2020 2021 2022 Allgemeiner Verwaltungsdienst 5.611 5.747 5.760 5.814 ADV 18 17 17 15 Krankenpflegedienst 17 17 17 17 Hochschullehrpersonen 1.059 1.059 1.059 1.059 Lehrpersonen 38.269 38.227 38.269 38.542 Schulaufsicht 294 321 321 321 Gesamtsumme 45.267 45.387 45.442 45.768 Quelle: Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2022. Der veranschlagte Personalaufwand im Ergebnishaushalt steigt von 3,81 Mrd. EUR im BVA 2021 auf 3,92 Mrd. EUR (+2,8 %) im BVA-E 2022. Der Personalaufwand stellt sich im Detail wie folgt dar: Tabelle 14: Entwicklung Personalaufwand 2019 bis 2022 UG 30 %-Diff. Erfolg Erfolg BVA BVA-E BVA-E 2022 - 2019 2020 2021 2022 in Mio EUR BVA 2021 Bezüge und bezugsgleiche ausbezahlte Zulagen 2.529,4 2.552,9 2.685,6 2.806,5 +4,5% Mehrdienstleistungen 219,3 219,2 222,5 199,0 -10,6% Nebentätigkeit 5,2 4,5 5,4 5,6 +4,2% Belohnungen 7,2 6,8 7,3 7,3 +0,2% Zulagen 13,2 13,1 13,6 13,9 +2,2% Sozialversicherungsbeiträge 432,2 449,0 456,0 467,5 +2,5% Dienstgeberbeiträge 220,8 212,5 221,7 215,3 -2,9% Abfertigungen 47,8 41,2 71,3 71,0 -0,4% Jubiläumszuwendungen 47,9 51,0 86,0 88,2 +2,6% Freiwilliger Sozialaufwand 1,9 1,9 1,9 2,1 +15,8% Aufwandsentschädigungen im Personalaufwand 0,2 0,2 0,2 0,2 -6,1% Dotierung Rückstellungen nicht konsumierte Urlaube 2,2 0,8 4,7 5,2 +10,6% Dotierung Sonstige Rückstellungen 31,3 32,7 34,6 37,1 +7,5% Personalaufwand gesamt 3.558,6 3.585,6 3.810,6 3.918,9 +2,8% Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, eigene Berechnungen. Die Personalaufwendungen sind laut Ressort im BVA-E 2022 abgedeckt, obwohl diese grundsätzlich sehr volatil sind. Die Umsetzung des Dienstrechts neu in Bezug auf die Neuberechnung des Vorrückungsstichtages erfolgt zum Teil sehr zögerlich, da man hier operativ vor großen Herausforderungen steht. Der Struktureffekt ist laut Ressort aufgrund der demografischen Situation im Personalbereich tendenziell eher negativ. Für eine endgültige Beurteilung bleiben auch noch die Gehaltsabschlüsse abzuwarten. 22 / 33
BD | Budgetdienst – Untergliederung 30-Bildung 7 Wirkungsorientierung 7.1 Überblick Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern, hat der Budgetdienst mehrere, auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten erstellt: Landkarte Inhalt Wirkungsziele aller Untergliederungen des BVA-E 2022 inkl. Vergleich Wirkungsziel-Landkarte zum Vorjahr Gleichstellungsziel- Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen des Landkarte BVA-E 2022 aus dem Gleichstellungsbereich Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der SDG-Landkarte4 SDGs5 Für die UG 30-Bildung wurden im BVA-E 2022 vier Wirkungsziele festgelegt, die gegenüber dem Vorjahr gleich geblieben sind, nur bei einzelnen Kennzahlen wurden die Istwerte für 2019 leicht abgeändert. Positiv hervorzuheben ist, dass bei zahlreichen Kennzahlen zumindest beim Istwert zwischen Geschlechtern differenzierte Informationen vorliegen, allerdings ist bei der Planung im Regelfall nur ein Gesamtwert dargestellt. Es lässt sich somit in der Planung nur bedingt ableiten, inwiefern Geschlechterdifferenzen abgebaut werden sollen. Insgesamt leidet die Qualität der wirkungsorientierten Informationen stark durch das erst sehr verspätete Vorliegen von Istwerten. Einige Indikatoren der UG 30-Bildung decken sich inhaltlich zum Teil mit Kennzahlen des SDG 4 – Hochwertige Bildung und unterstützen damit deren Erreichung. Die Angaben zur Wirkungsorientierung beinhalten jedoch auch abgeänderte Schwerpunkte. Die SDG- Indikatoren betreffen insbesondere die frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger, Jugendliche, die weder beschäftigt noch in Ausbildung oder Weiterbildung sind, oder die Bildungsabschlüsse im Tertiärbereich. 4 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung mehrfach als Zielsetzung angeführt. 5 Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat aufgrund dessen eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich Indikatoren aus dem EU-Indikatorenset (https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/sdi/main-tables) gegenübergestellt hat. 23 / 33
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