Schulinformationen 2018/2019 - Primarstufe Schönenbuch - Schönenbuch
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Inhaltsverzeichnis Vorwort .............................................................................................................. 2 Wichtige Telefonnummern Primarstufe Schönenbuch ....................................... 3 Weitere wichtige Telefonnummern ................................................................... 5 Elterninformationen........................................................................................... 6 Ferienplan und schulfreie Tage .......................................................................... 9 Konflikte ........................................................................................................... 10 Spezielle Bildungsangebote .............................................................................. 11 Schulregeln Kindergarten und Primarschule Schönenbuch .............................. 14 Richtlinien über den Besuch der Schule und Kindergarten bei infektiösen Krankheiten und bei Parasitenbefall ................................................................ 15 Jokertag und Urlaubsgesuch ............................................................................ 17 Eigene Notizen ................................................................................................. 22 Vision Schule Schönenbuch .............................................................................. 31 1
Vorwort Im Jahre 2015 haben das Lehrpersonenteam und der Schulrat gemeinsam die Vision “Schule Schönenbuch – befähigt, begeistert, bewegt“ ins Leben gerufen. Getragen wird die Vision von fünf praxisbezogenen Leitsätzen, die Sie der Rückseite dieses Infoheftes entnehmen können. Jedes Jahr setzten wir einen der Leitsätze in die Tat um. Die Ausrichtung auf ein übergeordnetes, gemeinsames Ziel hin verbessert die Qualität unserer Schule, weil sie Energien bündelt und Vertiefung ermöglicht und dies wiederum kommt den Kindergarten- und den Primarschulkindern zu Gute. Für dieses Schuljahr haben wir den Leitsatz: “Unsere Schule fordert und fördert diszipliniertes Verhalten in der Gemeinschaft“ ausgewählt. Prof. Dr. Joachim Bauer, den wir zur Einführung unserer Vision nach Schönenbuch eingeladen haben, hat in seinem Vortrag ausgeführt, dass die Disziplin keine Primärtugend wie Tapferkeit, Mut, Weisheit oder Besonnenheit sei, sondern eine Sekundär- tugend, eine dienende Tugend, die ihren Wert erst durch die Ausrichtung auf ein höheres Ziel erhalte. Das Erschaffen einer konzentrierten Lernatmosphäre in einem Klassenzimmer fordert sowohl von den Schülerinnen und Schülern als auch von den Lehrpersonen Disziplin ein. Wir erwarten von den Kindern, dass sie sich in einer Gruppe mit Respekt und Anstand einfügen können: sich auch mal zurücknehmen, Geduld haben, Warten, Frust ertragen können. Die Grundlagen für all diese Fähigkeiten werden im Elternhaus gelegt. Die Lehrpersonen dienen als weitere wichtige Vorbilder und helfen den Kindern die Fähigkeiten weiter zu üben oder neue zu erwerben. Die Selbst- und Sozialkompetenz sind wichtige Voraussetzungen für das Erreichen der fachlichen Bildungsziele. Beim Lesenlernen im Deutsch, dem Reihenlernen im Rechnen, der Ausdauer im Sport, dem Fokus auf Genauigkeit beim Nähen in der Handarbeit oder bei der Einstudierung der perfekten Tanzchoreographie brauchen wir Disziplin im Sinne eines regelmässigen, kontinuierlichen Trainings. Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte Damit sich Ihr Kind an unserer Schule gut entwickelt, braucht es von allen Beteiligten Disziplin. Sie dürfen von uns Lehrpersonen erwarten, dass wir Ihr Kind schulisch bestmöglich fördern und fordern und wir erwarten von Ihnen, dass Sie Ihrem Kind die Voraussetzungen mitgeben, damit das erfolgreiche Lernen in der Schule überhaupt möglich wird. Gemeinsam tragen Elternhaus und Schule dazu bei, im Kind Begeisterung und Motivation zu wecken, um mit Disziplin an einer Sache dranzubleiben. Herzlich Benjamin Ammann, Schulleiter 2
Wichtige Telefonnummern Primarstufe Schönenbuch Kindergarten Tel. 061 481 55 10 Unterer Bündtenweg 7 4124 Schönenbuch Primarschule Schönenbuch Tel. 061 481 33 90 Zollstrasse 5 (Lehrerzimmer / SL-Büro / Sekretariat) 4124 Schönenbuch Schulleitung Benjamin Ammann Telefon: 061 481 33 90 Telefon privat 061 301 46 76 E-Mail: primar_kg@schoenenbuch.ch Präsenzzeiten: Montag: 08.30 – 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 – 10.00 Uhr Mittwoch: 08.00 – 10.00 Uhr Donnerstag: 08.00 – 10.00 Uhr Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr Schulsekretariat Ivonne Stirnimann Telefon: 061 481 33 90 E-Mail: primar_kg@schoenenbuch.ch Präsenzzeiten: Montag: 08.30 – 12.30Uhr Donnerstag: 08.30 – 11.30 Uhr Schulratspräsidentin Bernadette Schoeffel Telefon: 061 481 22 74 E-Mail: bernadette.schoeffel@sbl.ch 3
Lehrpersonen Name Klasse/Funktion Adam Anja 1. und 2. Klasse, Musik und Bewegung Ammann Benjamin Schulleitung, Teilpensum 5./6. Klasse Ariis Livia 2. Klasse, Klassenlehrerin Braun Regula ISF/Förderunterricht Graf Michelle Kindergarten B Holeiter Caroline Teilpensum 3. und 4. Klasse Hummel Anja Textiles/Technisches Gestalten Kern Fabienne Kindergarten A 2. Klasse, Klassenlehrerin Klaus Lisa (Mutterschaftsvertretung für L. Ariis) Oertli Lea 3. Klasse, Klassenlehrerin Otter Ursula Vorschulheilpädagogin Richterich Daniela ökumenischer Religionsunterricht Schwaller Andrea 4. Klasse, Klassenlehrerin Stark Christa Ökumenischer Religionsunterricht Stauffer Caroline 6. Klasse, Klassenlehrerin Stirnimann Ivonne Schulsekretariat Wenzin Jasmin 1. Klasse, Klassenlehrerin 5. Klasse, Klassenlehrerin, Wyss Alexandra Teilpensum 6. Kl. Schulrat Büchler Michael Vertreter Gemeinderat Lang Nadja Beisitzerin Schoeffel Bernadette Präsidentin, Vertr.+Präs Sek. Allschwil Wittwer Monika Beisitzerin Hauswart Hugentobler Beat Hauswart Schulhaus / Turnhalle Sütterlin Helen Hauswartin Kindergarten 4
Weitere wichtige Telefonnummern Amt für Volksschulen 061 552 50 98 Munzacherstrasse 25c, 4410 Liestal BL Gemeindeverwaltung 061 481 31 55 Neuweilerstr. 10, 4124 Schönenbuch Schönenbuch www.schoenenbuch.ch KESB (Kinder- und 061 599 85 20 Curt Goetz-Strasse 2, 4102 Binningen Erwachsenenschutzbe leimental@kesb-bl.ch hörde) Leimental Kinder- und 061 553 59 50 Poliklinik Bruderholz Jugendpsychiatrie kjp.bholz@pbl.ch Logopädischer Dienst 061 486 26 55 Frau M. Thomann, Baslerstrasse 255, 4123 Allschwil Musikschule Allschwil 061 486 27 50 Leitung: Herr H.P. Erzer Baslerstrasse 255, 4123 Allschwil www.musikschule-allschwil.ch Nottelefon für Kinder 147 Beratung für Kinder und Jugendliche, und Jugendliche vertraulich, kostenlos und rund um die Uhr. beratung@147.ch / www.147.ch Schularzt 061 481 53 63 Dr. med. Markus Bücker Steinbühlweg 13, 4123 Allschwil Schulpsychologischer 061 552 70 40 Psychologin Francesca Gallo Dienst Baslerstrasse 255, 4123 Allschwil 5
Elterninformationen Schulpflicht Die obligatorische Schulzeit dauert 11 Jahre (2 Jahre Kindergarten, 6 Jahre Primarschule, 3 Jahre Sekundarschule). Primarschulzeiten Wir bitten Sie, Ihr Kind rechtzeitig zum ersten Läuten in die Schule zu schicken. Vormittag: 08.00 – 10.00 Uhr erstes Läuten: 07.55 Uhr 10.30 – 12.00 Uhr Nachmittag 13.30 – 15.00 Uhr erstes Läuten: 13.25 Uhr 15.10 – 15.55 Uhr Kindergartenzeiten Vormittag: 08.00 – 08.30 Uhr Einlaufzeit 08.30 – 12.00 Uhr Nachmittag 13.30 – 15.35 Uhr Gemäss Stundenplan Abmeldung vom Unterricht Wenn Ihr Kind den Unterricht nicht besuchen kann, so erwarten wir vor Unterrichtsbeginn eine telefonische Meldung. Damit möchten wir sicherstellen, dass Klarheit über den Aufenthaltsort Ihres Kindes herrscht. Sollte andererseits Ihr Kind nicht in der Schule erscheinen, so nehmen wir mit Ihnen telefonisch Kontakt auf. ab 07.30 – 08.00 Uhr im Schulhaus (bitte nicht privat) während des Unterrichts wird das Telefon kaum bedient über Mittag zwischen 13.00 und 13.30 Uhr Absenzen im Turnen/Schwimmen Wenn Ihr Kind nicht turnen oder schwimmen kann, der Schulbesuch jedoch möglich ist, erwarten wir es in der Schule. Wir werden für die Betreuung sorgen. Für eine längere Turn- oder Schwimmabsenz benötigen wir ein ärztliches Zeugnis. 6
Religionsunterricht Das Fach Religion wird an unserer Schule ökumenisch unterrichtet und steht Kindern aller Religionen und Konfessionen frei. Eltern, die ihr Kind nicht in den Religionsunterricht schicken wollen, teilen dies schriftlich der Schulleitung und ggf. dem zuständigen Pfarramt mit. Sevas Zentrum Evang.- Reformiertes Pfarramt Baslerstrasse 49 Sekretariat Calvinhaus 4123 Allschwil Baslerstrasse 226 Tel. 061 485 16 05 4123 Allschwil Tel. 061 481 30 11 Aufgrund der umfassenden Blockzeiten (8.00 – 12.00 Uhr) müssen Kinder, die den Religionsunterricht nicht besuchen, die ‚freie‘ Stunde in der Schule verbringen, betreut von einer Lehrperson. Elternabende Das Wohlergehen der Schülerinnen und Schüler hängt nicht zuletzt von einer guten Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten und den Lehr- personen ab. Die Teilnahme am Elternabend wird erwartet. Beurteilungsgespräche / Zeugnisse Im Dezember/Januar finden jeweils die Beurteilungsgespräche im Kindergarten und in der Primarschule statt. Die Zeugnisse werden am Ende des Schuljahres jeweils am zweitletzten Freitag vor den Sommerferien verteilt. Fundgegenstände Alle Fundgegenstände werden im Schulhausgang in einer Fundkiste deponiert. Die nicht abgeholten Kleider usw. werden entsorgt. Übertritt in die Sekundarschule (Niveau A, E, P) Vor dem Übertritt in die weiterführende Schule findet im Dezember/Januar ein Übertrittsgespräch zwischen den Eltern und der Klassenlehrperson statt. Wir erwarten die Teilnahme der SchülerInnen. 7
Schularzt Dr. med. Markus Bücker Steinbühlweg 13, 4123 Allschwil, Telefon Praxis: 061 481 53 63 Während der Kindergarten- und Primarschulzeit finden zwei schulische Reihen- untersuchungen statt. Sie können diese Untersuchung auch bei Ihrem Kinderarzt durchführen lassen. Die erste obligatorische Untersuchung findet im 1. Kindergartenjahr statt, die zweite Untersuchung in der 4. Primarklasse. Sie werden rechtzeitig vom Schulsekretariat informiert. Schulzahnarzt Auf der Gemeindeverwaltung Schönenbuch steht Frau Bettina Moser für Auskünfte und Anfragen zur Verfügung. Schulpsychologischer Dienst Der Schulpsychologische Dienst Baselland (SPD) steht den Erziehungsbe- rechtigten und den Lehrerinnen und Lehrern bei Problemen im schulischen Kontext zur Verfügung. Schulpsychologische Beratung und Unterstützung sind freiwillig, kostenlos und neutral. Baslerstrasse 255, 4123 Allschwil, Tel. 061 552 70 40, Frau F. Gallo, Tel. 061 552 70 62 Merkblatt zur Benützung der Schulbibliothek In der Regel besucht jede Klasse einmal in der Woche zusammen mit der Klassenlehrerin die Schulbibliothek. Bibliotheksbücher dürfen nicht länger als einen Monat ausgeliehen werden. Ausnahmen für Vorträge und während der Ferien können gewährt werden. Verloren gegangene Bücher müssen mit dem vollen Preis ersetzt werden. Beschädigte Bücher, die im laufenden Jahr gekauft wurden, müssen ebenfalls mit dem vollen Preis ersetzt werden. Werden ältere Bücher beschädigt zurück gebracht, wird eine Gebühr von minimal Fr. 5.– oder die Hälfte des Kaufpreises berechnet. Die Kinder sind angehalten, die Bibliotheksbücher mit Sorgfalt zu behandeln. 8
Ferienplan und schulfreie Tage Schuljahr 2018/19 1. Semester: Montag, 13. August 2018 – Freitag, 18. Januar 2019 2. Semester: Montag, 21. Januar 2019 – Freitag, 28. Juni 2019 Ferien von bis Schulbeginn Herbstferien Sa, 29.09.2018 So, 14.10.2018 Mo, 15.10.2018 Weinachtsferien Sa, 22.12.2018 So, 06.01.2019 Mo, 07.01.2019 Fasnachtsferien Sa, 02.03.2019 So, 17.03.2019 Mo, 18.03.2019 Frühjahrsferien Sa, 13.04.2019 So, 28.04.2019 Mo, 29.04.2019 Tag der Arbeit Mi, 01.05.2019 Mi, 01.05.2019 Do, 02.05.2019 Auffahrtsbrücke Do, 30.05.2019 So, 02.06.2019 Mo, 03.06.2019 Pfingsten Sa, 08.06.2019 Mo, 10.06.2019 Di, 11.06.2019 Sommerferien Sa, 29.06.2019 So, 11.08.201 Mo, 12.08.2019 Schuljahr 2019/20 1. Semester: Montag, 12. August 2019 – Freitag, 17. Januar 2020 2. Semester: Montag, 20. Januar 2020 – Freitag, 26. Juni 2020 Ferien von bis Schulbeginn Herbstferien Sa, 28.09.2019 So, 13.10.2019 Mo, 14.10.2019 Weinachtsferien Sa, 21.12.2019 So, 05.01.2020 Mo, 06.01.2020 Fasnachtsferien Sa, 22.02.2020 So, 08.03.2020 Mo, 09.03.2020 Frühjahrsferien Sa, 04.04.2020 So, 19.04.2020 Mo, 20.04.2020 Tag der Arbeit Fr, 01.05.2020 Fr, 01.05.2020 Mo, 04.05.2020 Auffahrtsbrücke Do, 21.05.2020 So, 24.05.2020 Mo, 25.05.2020 Pfingsten Sa, 30.05.2020 Mo, 01.06.2020 Di, 02.06.2020 Sommerferien Sa, 27.06.2020 So, 09.08.2020 Mo, 10.08.2020 9
Konflikte Unstimmigkeiten im Bereich des allgemeinen Schulgeschehens sind in erster Instanz mit der Lehrperson zu besprechen. Beschwerden gegen Verfügungen der Lehrpersonen sind bei der Schulleitung einzureichen. Gegen Verfügungen der Schulleitung kann innert 10 Tagen nach Erhalt beim Schulrat Beschwerde erhoben werden. Vorgehen bei Konflikten Bein Konflikten zwischen SchülerInnen und Lehrperson gilt folgende Kaskade: Lehrperson – Schüler / in 1. Ebene suchen im direkten Kontakt eine Lösung Der Konflikt ist Der Konflikt ist nicht bereinigt bereinigt Lehrperson – Schüler / in - 2. Ebene Erziehungsberechtigte suchen eine Lösung Der Konflikt ist Der Konflikt ist nicht bereinigt bereinigt Die Schulleitung wird zur 3. Ebene Problemlösung beigezogen Der Konflikt ist Der Konflikt ist nicht bereinigt bereinigt Der Schulrat wird zur 4. Ebene Problemlösung beigezogen 10
Spezielle Bildungsangebote Sie erhalten eine kurze Übersicht über die verschiedenen Angebote. Ausser der logopädischen Therapie finden alle Angebote während der Unterrichtszeit statt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Klassenlehrperson. Heilpädagogik im Kindergarten Die Heilpädagogik bietet ein niederschwelliges Angebot mit dem Ziel, die Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder optimal zu nutzen und zu fördern. Die Förderung kann einzeln, in flexibel angepassten Gruppen oder im Plenum durchgeführt werden. Von der Arbeit der Heilpädagogik kann die ganze Klasse profitieren. Die Heilpädagogen/innen arbeiten eng mit den Kindergarten- lehrpersonen zusammen. Deutsch als Zweitsprache (Kindergarten und Primarschule) Deutsch als Zweitsprache (DaZ) wird für Kinder mit geringen oder fehlenden Deutschkenntnissen angeboten. Ziel des Unterrichtes ist es, die Deutsch- kenntnisse der Kinder so zu fördern, dass sie dem Klassenunterricht gut folgen und sich im sozialen Bereich angepasst verständigen können. Der Daz- Unterricht erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson. Förderunterricht (Primarschule) Der Förderunterricht richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die zusätzliche Unterstützung im schriftsprachlichen und/oder mathematischen Bereich brauchen. Er findet in der Regel in einer Gruppe von 2 bis 4 Kindern statt. Themen des Klassenunterrichts werden wiederholt und handlungsorientiert vermittelt. Ziel des Förderunterrichtes ist es ausserdem, Motivation und Lernfreude zu erhalten und das Selbstbewusstsein zu stärken. Integrative Schulungsform – ISF (Primarschule) Manche Kinder brauchen eine intensivere Förderung als die Fördergruppe dies bieten kann. Im Einverständnis der Eltern wird das Kind beim Schulpsycho- logischen Dienst angemeldet. Ergibt die Abklärung einen grösseren Unterstützungsbedarf, werden dem Kind sogenannte ISF- Lektionen zugeteilt. Wenn immer möglich bleibt das Kind in der angestammten Klasse und wird durch den Heilpädagogen oder die Heilpädagogin innerhalb der Klasse und im Förderzimmer unterstützt. Klassenlehrperson und Heilpädagogin arbeiten eng zusammen. Reicht die Förderung innerhalb der Klasse für alle Beteiligten (Kind, Klasse, Lehrperson und Eltern) nicht aus, gibt es die Möglichkeit, in Allschwil eine Kleinklasse zu besuchen. 11
Begabtenförderung (Primarschule) Unsere Schule bietet keine spezielle Begabtenförderung an. Kinder mit einer überdurchschnittlichen Begabung werden zurzeit in ein spezielles Programm der Primarschule Allschwil integriert. Dazu braucht es jedoch eine Schulpsycho- logische Abklärung. Logopädie (Kindergarten und Primarschule) Die Logopädie fördert Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten in der Sprachentwicklung und der Kommunikation. Förderunterricht in Logopädie umfasst Abklärung, Therapie und Überprüfung der Lernfortschritte durch die Logopädin oder den Logopäden. Der Logopädieunterricht findet ausserhalb der Schulstunden in Allschwil statt. Logopädischer Dienst Baslerstrasse 255, 4123 Allschwil Telefon: +41 61 486 26 55 / monika.thommen@allschwil.bl.ch 12
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Schulregeln Kindergarten und Primarschule Schönenbuch Allgemeines Sozialverhalten Wir nehmen aufeinander Rücksicht. Wir schliessen niemanden aus. Wir versuchen Streit zu verhindern. Wir lachen niemanden aus. Wir schlagen uns nicht. Streit und Probleme versuchen wir zuerst selbst zu lösen, dann erst holen wir Hilfe bei einer Lehrperson. Wir verwenden keine Schimpfwörter. Wir halten uns an die abgemachten Regeln. (Dies gilt auch für die Klassenregeln!) Verhalten im Schulhaus: In der Turnhalle oder im Schulzimmer halten wir uns in der Regel nur in Begleitung einer Lehrperson auf. Die 5 Minuten Pausen verbringen wir im Schulzimmer. Finken und Jacken versorgen wir an den Garderoben (auch in den Umkleidekabinen). Kleider, Schuhe und Finken anderer Kinder lassen wir in Ruhe. Im Schulzimmer entsorgen wir unseren Abfall selbst. In der grossen Pause müssen die Strassenschuhe angezogen werden. In der Nachmittagspause ist es erlaubt, bei trockenem Wetter mit den Finken hinauszugehen. Im Schulhaus verhalten wir uns leise. Verhalten auf dem Pausenplatz: In den unterrichtsfreien Zeiten oder 10 Minuten vor dem ersten Läuten darf auf den beiden Plätzen gespielt werden. Im Wechsel hat jede Klasse einmal in der Woche „Fötzelidienst“. Nur auf dem Platz vor dem LehrerInnenzimmer wird Fussball gespielt. Mit den Spielsachen aus dem Spielschrank gehen wir sorgsam um. Der „Schrankdienst“ (wöchentlicher Wechsel) ist dafür verantwortlich, dass am Ende jeder Pause alle Spielsachen versorgt und der Kasten wieder abgeschlossen ist. unterwegs: Wenn wir mit der Klasse unterwegs sind, rennen wir nicht. Wir lassen die Leute zuerst aus Bus und Tram aussteigen und halten dafür den Weg frei. Älteren Menschen überlassen wir den Sitzplatz. Wir beachten und befolgen die Verkehrsregeln 14
Richtlinien über den Besuch der Schule und Kindergarten bei infektiösen Krankheiten und bei Parasitenbefall In Anlehnung an die Empfehlungen der Vereinigung der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte der Schweiz VKS. Stand Juni 2015 Allgemein Massgebend für den Schul-, Kindergarten- und KiTa-Besuch sind der Krankheitszustand sowie die Beurteilung durch die behandelnde Ärztin / den behandelnden Arzt. Nach einer Erkrankung soll das Kind bei der Rückkehr in die Schule / in den Kindergarten / in die Kindertagesstätte mindestens einen Tag (24 Stunden) fieberfrei sein. Grundsätzlich ist der Schul-, Kindergarten- und KiTa-Besuch von gesunden Geschwistern eines erkrankten Kindes gestattet. Erkrankte Kinder mit… Spezielles Bakterielle Angina: (Infektionen mit Streptokokken der Gesunde Träger von Streptokokken – Gruppe A, inkl. Scharlach) Bakterien sind nicht ansteckend. Schul-, Kindergarten- und KiTa-Ausschluss. Rückkehr möglich 24 Stunden nach Beginn der Antibiotika-Therapie, sofern es der Zustand des Kindes erlaubt. Ohne Antibiotika: Schul -, Kindergarten- und KiTa-Ausschluss für zwei Wochen. Conjunctivitis epidemica: (infektiöse Bindehautentzündung) Schul-, Kindergarten- und KiTa-Besuch erst nach Rücksprache mit der / dem behandelnden Ärztin / Arzt. infektiöse Durchfälle: (z.B. auch in Schullagern) Hygieneinstruktion Diese Erkrankungen erfordern individuelle Entscheide durch die/den Schulärztin/-arzt und die/den behandelnde/n Ärztin/Arzt.. Hand-Fuss-Mund-Krankheit (Enteroviren) Hygieneinstruktion (Toiletten- und Schul-, Kindergarten-, und KiTa-Ausschluss. Rückkehr möglich, Händehygiene). wenn das Kind fieberfrei und in gutem Allgemeinzustand ist sowie normal trinken kann. Hepatitis A: (Form von Gelbsucht) Hygieneinstruktion sowie Impfempfehlung Schul-, Kindergarten-, und KiTa-Besuch gestattet, sofern es der bei Kindern und Betreuungspersonen. Eine Zustand des Kindes erlaubt. postexpositionelle, aktive / passive Impfung ist möglich. Hepatitis B: (Form von Gelbsucht) Impfempfehlung bei Kindern und Schul-, Kindergarten-, und KiTa-Besuch gestattet, sofern es der Betreuungspersonen. Zustand des Kindes erlaubt. Hirnhautentzündung: (Meningitis) Eventuelle Massnahmen in der Schule / Kein Kindergarten-, KiTa- und Schulbesuch. Jede Erkrankung im Kindergarten / in der muss sofort dem / der Kantonsarzt / -ärztin oder dem / der Kindertagesstätte. Schularzt / -ärztin gemeldet werden, um eventuelle Massnahmen in der Schule / im Kindergarten / in der Kindertagesstätte einzuleiten. 15
Impetigo: (ansteckende Form von eitriger Hauterkrankung) Kein Schwimmen bis zum Abheilen der Schul-, Kindergarten- und KiTa-Ausschluss. Rückkehr möglich Hautläsion 24 Stunden nach Beginn der Antibiotika-Therapie, sofern es der Zustand des Kindes erlaubt. Keuchhusten: ( Blauhusten, Pertussis) Impfempfehlung für nicht oder ungenügend Schul-, Kindergarten- und KiTa-Ausschluss. Rückkehr möglich geimpfte Kinder ab dem 6. Tag nach Beginn der Antibiotika-Therapie, so-fern es der Zustand des Kindes erlaubt. Ohne Antibiotika: Schul- und Kindergarten und KiTa-Ausschluss für drei Wochen. Kopfläuse: Elterninformation (Merkblätter / Flyer) Schul-, Kindergarten-, und KiTa-Besuch gestattet. BL: www.schulgesundheit.bl.ch Krätze: (Milben) Schul-, Kindergarten- und KiTa-Ausschluss. Rückkehr möglich nach Therapiebeginn und gemäss Entscheid der / des behandelnden Ärztin / Arztes. Masern: Elterninformation, Impfempfehlung für nicht Jede Erkrankung muss sofort dem / der Kantonsarzt / Kan- oder ungenügend geimpfte Kinder. Schul-, tonsärztin (BL) oder dem / der Schularzt / Schulärztin (BS) Kindergarten- und KiTa-Ausschluss für nicht gemeldet werden, um eventuelle Massnahmen in der Schule / geimpfte / nichtimmune Kinder (inkl. Ge- im Kindergarten / in der Kindertagesstätte einzuleiten. schwister) in engem Kontakt mit Erkrankten Frühester Schul-, Kindergarten- und KiTa-Besuch ab dem 5. Tag für drei Wochen (ab Letztkontakt zum nach Beginn des Hautausschlages und gemäss Entscheid des / Erkrankten). Ungeimpfte schwangere der behandelnden Arztes / Ärztin. Betreuungspersonen sollen mit ihrer Frauenärztin / ihrem Frauenarzt Kontakt aufnehmen. Mumps: Elterninformation, Impfempfehlung für nicht Kein Schul-, Kindergarten- und KiTa-Besuch bis zum Abklingen oder ungenügend geimpfte Kinder. Unge- der Symptome, bis es der Zustand des Kindes erlaubt und impfte schwangere Betreuungspersonen sol- gemäss Entscheid des / der behandelnden Arztes / Ärztin. len mit ihrer Frauenärztin / ihrem Frauenarzt Kontakt aufnehmen. Pfeiffer’sches Drüsenfieber: (Mononucleose) Schul-, Kindergarten-, KiTa- und Turnunterrichtbesuch gemäss Entscheid der / des behandelnden Ärztin / Arztes. Ringelröteln: Schwangeren Betreuungspersonen wird Schul-, Kindergarten- und KiTa-Besuch gestattet, sofern es der empfohlen, sich mit ihrer Frauenärztin / Zustand des Kindes erlaubt. ihrem Frauenarzt in Verbindung zu setzen. Röteln: Elterninformation, Impfempfehlung für nicht Kein Schul-, Kindergarten- und KiTa-Besuch bis zum Abklingen oder ungenügend geimpfte Kinder. der Symptome, bis es der Zustand des Kindes erlaubt und Ungeimpfte schwangere Betreuungs- gemäss Entscheid des/r behandelnden Arztes / Ärztin. personen sollen mit ihrer Frauenärztin / ihrem Frauen-arzt Kontakt aufnehmen. Tuberkulose: Bei offener Tuberkulose Schul-, Kindergarten- und KiTa-Ausschluss nur bei offener Umgebungsuntersu-chung in der Schule / im (ansteckender) Tuberkulose. Rückkehr gemäss Entscheid der / Kindergarten / in der Kindertagesstätte. des behandelnden Ärztin / Arztes. Windpocken: (Varizellen) Elterninformation. Kein Schwimmunterricht Schul-, Kindergarten- und KiTa-Ausschluss. Rückkehr ab dem 6. bis zum Abheilen der Hautläsionen. Tag nach Krankheitsausbruch (Ausschlag) möglich. 16
Jokertag und Urlaubsgesuch Gesetzliche Grundlagen Beurlaubungen sind in der Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule (641.11) unter § 55 geregelt. Gesuche um Urlaub Bewilligungsinstanz 1 Urlaubstag (ausgenommen Ferien- Die Klassenlehrperson. bzw. Wochenendverlängerung) Ausgenommen sind Tage direkt vor und nach den Ferien bzw. Wochenende. Eingabefrist: mind. 2 Wochen Urlaub 1 Tag (inkl. Ferien- bzw. Schriftliches Gesuch an die Wochenendverlängerung bis zu Schulleitung 2 Wochen Eingabefrist: mind. 4 Wochen Urlaub länger als 2 Wochen Schriftliches Gesuch an den Schulrat (mit Kopie an die Schulleitung) Eingabefrist: mind. 2 Monate Familienferien sind in den offiziellen Schulferien zu nehmen. Urlaubsgesuche müssen immer begründet sein. Jokertage An den Schulen von Allschwil und Schönenbuch gelten ab Schuljahr 2015/16 folgende Richtlinien: Es gibt pro Volksschuljahr einen Jokertag. (Kindergarten gilt auch als Volksschule) Einmal während des Schuljahres darf ohne Begründung aber mit Vorankündigung (mind. 1 Woche im Voraus), ein Jokertag bezogen werden. Die Klassenlehrperson kontrolliert und bewilligt den Bezug des Jokertages. Jokertage dürfen grundsätzlich immer bezogen werden, ausser: - vor/nach Ferien oder Feiertagen - während Schulanlässen (Sport- oder Spieltag, Schulreisen usw.) - wenn Prüfungen angesagt sind. Bitte Jokertag mit beiliegendem Formular an die Klassenlehrperson einreichen. Sie kontrolliert und bewilligt den Bezug des Jokertages. 17
Formular Jokertag Gesuch für einen Jokertag am ......................................................... (Datum) Name und Vorname des Schülers / der Schülerin: ............................................................................................................................. Klasse: ........................ Klassenlehrperson:.................................................. Mitbetroffene Geschwister: Name: Klasse: Klassenlehrperson: .................................................. ....................... .......................................... .................................................. ....................... .......................................... .................................................. ....................... .......................................... Name und Adresse der Erziehungsberechtigten: ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. Telefon für Rückfragen: ........................................................................................ Datum und Unterschrift der Erziehungsberechtigten: ............................................................................................................................. Sofern kein Einwand für den Jokertag vorliegt erhalten Sie keine Rückbestätigung – der Jokertag wird automatisch bewilligt. 18
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Formular Urlaubsgesuch Name und Vorname des Schülers / der Schülerin: ............................................................................................................................. Klasse: ........................ Klassenlehrperson:.................................................. Mitbetroffene Geschwister: Name: Klasse: Klassenlehrperson: .................................................. ....................... .......................................... .................................................. ....................... .......................................... .................................................. ....................... .......................................... Datum des Urlaubes: ............................................................................................ Wird eine Ferienverlängerung beansprucht: Ja Nein Begründung: ........................................................................................................ ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. Name und Adresse der Erziehungsberechtigten: ............................................................................................................................. Telefon für Rückfragen: ........................................................................................ Datum und Unterschrift der Erziehungsberechtigten: ............................................................................................................................. 20
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Eigene Notizen ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. 22
Vision Schule Schönenbuch 31
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