Schulinformationen 2018/2019 - Primarstufe Schönenbuch - Schönenbuch

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Schulinformationen 2018/2019 - Primarstufe Schönenbuch - Schönenbuch
Schulinformationen
  Primarstufe Schönenbuch
      2018/2019
Schulinformationen 2018/2019 - Primarstufe Schönenbuch - Schönenbuch
Inhaltsverzeichnis

Vorwort .............................................................................................................. 2
Wichtige Telefonnummern Primarstufe Schönenbuch ....................................... 3
Weitere wichtige Telefonnummern ................................................................... 5
Elterninformationen........................................................................................... 6
Ferienplan und schulfreie Tage .......................................................................... 9
Konflikte ........................................................................................................... 10
Spezielle Bildungsangebote .............................................................................. 11
Schulregeln Kindergarten und Primarschule Schönenbuch .............................. 14
Richtlinien über den Besuch der Schule und Kindergarten bei infektiösen
Krankheiten und bei Parasitenbefall ................................................................ 15
Jokertag und Urlaubsgesuch ............................................................................ 17
Eigene Notizen ................................................................................................. 22
Vision Schule Schönenbuch .............................................................................. 31

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Schulinformationen 2018/2019 - Primarstufe Schönenbuch - Schönenbuch
Vorwort

Im Jahre 2015 haben das Lehrpersonenteam und der Schulrat gemeinsam die
Vision “Schule Schönenbuch – befähigt, begeistert, bewegt“ ins Leben gerufen.
Getragen wird die Vision von fünf praxisbezogenen Leitsätzen, die Sie der
Rückseite dieses Infoheftes entnehmen können.
Jedes Jahr setzten wir einen der Leitsätze in die Tat um. Die Ausrichtung auf ein
übergeordnetes, gemeinsames Ziel hin verbessert die Qualität unserer Schule,
weil sie Energien bündelt und Vertiefung ermöglicht und dies wiederum kommt
den Kindergarten- und den Primarschulkindern zu Gute.

Für dieses Schuljahr haben wir den Leitsatz: “Unsere Schule fordert und fördert
diszipliniertes Verhalten in der Gemeinschaft“ ausgewählt. Prof. Dr. Joachim
Bauer, den wir zur Einführung unserer Vision nach Schönenbuch eingeladen
haben, hat in seinem Vortrag ausgeführt, dass die Disziplin keine Primärtugend
wie Tapferkeit, Mut, Weisheit oder Besonnenheit sei, sondern eine Sekundär-
tugend, eine dienende Tugend, die ihren Wert erst durch die Ausrichtung auf ein
höheres Ziel erhalte.

Das Erschaffen einer konzentrierten Lernatmosphäre in einem Klassenzimmer
fordert sowohl von den Schülerinnen und Schülern als auch von den Lehrpersonen
Disziplin ein. Wir erwarten von den Kindern, dass sie sich in einer Gruppe mit
Respekt und Anstand einfügen können: sich auch mal zurücknehmen, Geduld
haben, Warten, Frust ertragen können. Die Grundlagen für all diese Fähigkeiten
werden im Elternhaus gelegt. Die Lehrpersonen dienen als weitere wichtige
Vorbilder und helfen den Kindern die Fähigkeiten weiter zu üben oder neue zu
erwerben.

Die Selbst- und Sozialkompetenz sind wichtige Voraussetzungen für das Erreichen
der fachlichen Bildungsziele. Beim Lesenlernen im Deutsch, dem Reihenlernen im
Rechnen, der Ausdauer im Sport, dem Fokus auf Genauigkeit beim Nähen in der
Handarbeit oder bei der Einstudierung der perfekten Tanzchoreographie brauchen
wir Disziplin im Sinne eines regelmässigen, kontinuierlichen Trainings.

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte
Damit sich Ihr Kind an unserer Schule gut entwickelt, braucht es von allen
Beteiligten Disziplin. Sie dürfen von uns Lehrpersonen erwarten, dass wir Ihr Kind
schulisch bestmöglich fördern und fordern und wir erwarten von Ihnen, dass Sie
Ihrem Kind die Voraussetzungen mitgeben, damit das erfolgreiche Lernen in der
Schule überhaupt möglich wird. Gemeinsam tragen Elternhaus und Schule dazu
bei, im Kind Begeisterung und Motivation zu wecken, um mit Disziplin an einer
Sache dranzubleiben.

Herzlich
Benjamin Ammann, Schulleiter

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Wichtige Telefonnummern Primarstufe Schönenbuch

Kindergarten                                Tel. 061 481 55 10
Unterer Bündtenweg 7
4124 Schönenbuch

Primarschule Schönenbuch                    Tel. 061 481 33 90
Zollstrasse 5                               (Lehrerzimmer / SL-Büro / Sekretariat)
4124 Schönenbuch

Schulleitung

Benjamin Ammann        Telefon:                 061 481 33 90
                       Telefon privat           061 301 46 76
                       E-Mail:                  primar_kg@schoenenbuch.ch

Präsenzzeiten:         Montag:                  08.30 – 12.00 Uhr
                       Dienstag:                08.00 – 10.00 Uhr
                       Mittwoch:                08.00 – 10.00 Uhr
                       Donnerstag:              08.00 – 10.00 Uhr
                       Freitag:                 08.00 – 12.00 Uhr

Schulsekretariat

Ivonne Stirnimann      Telefon:                 061 481 33 90
                       E-Mail:                  primar_kg@schoenenbuch.ch

Präsenzzeiten:         Montag:                  08.30 – 12.30Uhr
                       Donnerstag:              08.30 – 11.30 Uhr

Schulratspräsidentin

Bernadette Schoeffel   Telefon:                 061 481 22 74
                       E-Mail:                  bernadette.schoeffel@sbl.ch

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Lehrpersonen

Name                   Klasse/Funktion
Adam Anja              1. und 2. Klasse, Musik und Bewegung
Ammann Benjamin        Schulleitung, Teilpensum 5./6. Klasse
Ariis Livia            2. Klasse, Klassenlehrerin
Braun Regula           ISF/Förderunterricht
Graf Michelle          Kindergarten B
Holeiter Caroline      Teilpensum 3. und 4. Klasse
Hummel Anja            Textiles/Technisches Gestalten
Kern Fabienne          Kindergarten A
                       2. Klasse, Klassenlehrerin
Klaus Lisa
                       (Mutterschaftsvertretung für L. Ariis)
Oertli Lea             3. Klasse, Klassenlehrerin
Otter Ursula           Vorschulheilpädagogin
Richterich Daniela     ökumenischer Religionsunterricht
Schwaller Andrea       4. Klasse, Klassenlehrerin
Stark Christa          Ökumenischer Religionsunterricht
Stauffer Caroline      6. Klasse, Klassenlehrerin
Stirnimann Ivonne      Schulsekretariat
Wenzin Jasmin          1. Klasse, Klassenlehrerin
                       5. Klasse, Klassenlehrerin,
Wyss Alexandra
                       Teilpensum 6. Kl.

Schulrat

Büchler Michael        Vertreter Gemeinderat
Lang Nadja             Beisitzerin
Schoeffel Bernadette   Präsidentin, Vertr.+Präs Sek. Allschwil
Wittwer Monika         Beisitzerin

Hauswart

Hugentobler Beat       Hauswart Schulhaus / Turnhalle
Sütterlin Helen        Hauswartin Kindergarten

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Weitere wichtige Telefonnummern

Amt für Volksschulen    061 552 50 98       Munzacherstrasse 25c, 4410 Liestal
BL
Gemeindeverwaltung      061 481 31 55       Neuweilerstr. 10, 4124 Schönenbuch
Schönenbuch                                 www.schoenenbuch.ch

KESB (Kinder- und   061 599 85 20           Curt Goetz-Strasse 2, 4102 Binningen
Erwachsenenschutzbe                         leimental@kesb-bl.ch
hörde) Leimental
Kinder- und             061 553 59 50       Poliklinik Bruderholz
Jugendpsychiatrie                           kjp.bholz@pbl.ch

Logopädischer Dienst    061 486 26 55       Frau M. Thomann,
                                            Baslerstrasse 255, 4123 Allschwil

Musikschule Allschwil 061 486 27 50         Leitung: Herr H.P. Erzer
                                            Baslerstrasse 255, 4123 Allschwil
                                            www.musikschule-allschwil.ch

Nottelefon für Kinder   147                 Beratung für Kinder und Jugendliche,
und Jugendliche                             vertraulich, kostenlos und rund um die
                                            Uhr. beratung@147.ch / www.147.ch

Schularzt               061 481 53 63       Dr. med. Markus Bücker
                                            Steinbühlweg 13, 4123 Allschwil

Schulpsychologischer    061 552 70 40       Psychologin Francesca Gallo
Dienst                                      Baslerstrasse 255, 4123 Allschwil

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Elterninformationen

Schulpflicht

Die obligatorische Schulzeit dauert 11 Jahre (2 Jahre Kindergarten, 6 Jahre
Primarschule, 3 Jahre Sekundarschule).

Primarschulzeiten

Wir bitten Sie, Ihr Kind rechtzeitig zum ersten Läuten in die Schule zu schicken.

Vormittag:          08.00 – 10.00 Uhr       erstes Läuten: 07.55 Uhr
                    10.30 – 12.00 Uhr

Nachmittag          13.30 – 15.00 Uhr       erstes Läuten: 13.25 Uhr
                    15.10 – 15.55 Uhr

Kindergartenzeiten

Vormittag:          08.00 – 08.30 Uhr       Einlaufzeit
                    08.30 – 12.00 Uhr

Nachmittag          13.30 – 15.35 Uhr       Gemäss Stundenplan

Abmeldung vom Unterricht

Wenn Ihr Kind den Unterricht nicht besuchen kann, so erwarten wir vor
Unterrichtsbeginn eine telefonische Meldung. Damit möchten wir sicherstellen,
dass Klarheit über den Aufenthaltsort Ihres Kindes herrscht.
Sollte andererseits Ihr Kind nicht in der Schule erscheinen, so nehmen wir mit
Ihnen telefonisch Kontakt auf.

     ab 07.30 – 08.00 Uhr im Schulhaus (bitte nicht privat)
     während des Unterrichts wird das Telefon kaum bedient
     über Mittag zwischen 13.00 und 13.30 Uhr

Absenzen im Turnen/Schwimmen

Wenn Ihr Kind nicht turnen oder schwimmen kann, der Schulbesuch jedoch
möglich ist, erwarten wir es in der Schule. Wir werden für die Betreuung
sorgen. Für eine längere Turn- oder Schwimmabsenz benötigen wir ein
ärztliches Zeugnis.

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Religionsunterricht

Das Fach Religion wird an unserer Schule ökumenisch unterrichtet und steht
Kindern aller Religionen und Konfessionen frei. Eltern, die ihr Kind nicht in den
Religionsunterricht schicken wollen, teilen dies schriftlich der Schulleitung und
ggf. dem zuständigen Pfarramt mit.

Sevas Zentrum                               Evang.- Reformiertes Pfarramt
Baslerstrasse 49                            Sekretariat Calvinhaus
4123 Allschwil                              Baslerstrasse 226
Tel. 061 485 16 05                          4123 Allschwil
                                            Tel. 061 481 30 11

Aufgrund der umfassenden Blockzeiten (8.00 – 12.00 Uhr) müssen Kinder, die
den Religionsunterricht nicht besuchen, die ‚freie‘ Stunde in der Schule
verbringen, betreut von einer Lehrperson.

Elternabende

Das Wohlergehen der Schülerinnen und Schüler hängt nicht zuletzt von einer
guten Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten und den Lehr-
personen ab. Die Teilnahme am Elternabend wird erwartet.

Beurteilungsgespräche / Zeugnisse

Im Dezember/Januar finden jeweils die Beurteilungsgespräche im Kindergarten
und in der Primarschule statt.
Die Zeugnisse werden am Ende des Schuljahres jeweils am zweitletzten Freitag
vor den Sommerferien verteilt.

Fundgegenstände

Alle Fundgegenstände werden im Schulhausgang in einer Fundkiste deponiert.
Die nicht abgeholten Kleider usw. werden entsorgt.

Übertritt in die Sekundarschule (Niveau A, E, P)

Vor dem Übertritt in die weiterführende Schule findet im Dezember/Januar ein
Übertrittsgespräch zwischen den Eltern und der Klassenlehrperson statt. Wir
erwarten die Teilnahme der SchülerInnen.

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Schularzt

Dr. med. Markus Bücker
Steinbühlweg 13, 4123 Allschwil, Telefon Praxis: 061 481 53 63

Während der Kindergarten- und Primarschulzeit finden zwei schulische Reihen-
untersuchungen statt. Sie können diese Untersuchung auch bei Ihrem
Kinderarzt durchführen lassen. Die erste obligatorische Untersuchung findet im
1. Kindergartenjahr statt, die zweite Untersuchung in der 4. Primarklasse. Sie
werden rechtzeitig vom Schulsekretariat informiert.

Schulzahnarzt

Auf der Gemeindeverwaltung Schönenbuch steht Frau Bettina Moser für
Auskünfte und Anfragen zur Verfügung.

Schulpsychologischer Dienst

Der Schulpsychologische Dienst Baselland (SPD) steht den Erziehungsbe-
rechtigten und den Lehrerinnen und Lehrern bei Problemen im schulischen
Kontext zur Verfügung. Schulpsychologische Beratung und Unterstützung sind
freiwillig, kostenlos und neutral.

Baslerstrasse 255, 4123 Allschwil, Tel. 061 552 70 40,
Frau F. Gallo, Tel. 061 552 70 62

Merkblatt zur Benützung der Schulbibliothek

In der Regel besucht jede Klasse einmal in der Woche zusammen mit der
Klassenlehrerin die Schulbibliothek.

 Bibliotheksbücher dürfen nicht länger als einen Monat ausgeliehen werden.
 Ausnahmen für Vorträge und während der Ferien können gewährt werden.
 Verloren gegangene Bücher müssen mit dem vollen Preis ersetzt werden.
 Beschädigte Bücher, die im laufenden Jahr gekauft wurden, müssen
  ebenfalls mit dem vollen Preis ersetzt werden.
 Werden ältere Bücher beschädigt zurück gebracht, wird eine Gebühr von
  minimal Fr. 5.– oder die Hälfte des Kaufpreises berechnet.
 Die Kinder sind angehalten, die Bibliotheksbücher mit Sorgfalt zu behandeln.

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Ferienplan und schulfreie Tage

Schuljahr 2018/19

1. Semester:        Montag, 13. August 2018 – Freitag, 18. Januar 2019
2. Semester:        Montag, 21. Januar 2019 – Freitag, 28. Juni 2019

Ferien               von                    bis              Schulbeginn
Herbstferien         Sa, 29.09.2018         So, 14.10.2018   Mo, 15.10.2018
Weinachtsferien      Sa, 22.12.2018         So, 06.01.2019   Mo, 07.01.2019
Fasnachtsferien      Sa, 02.03.2019         So, 17.03.2019   Mo, 18.03.2019
Frühjahrsferien      Sa, 13.04.2019         So, 28.04.2019   Mo, 29.04.2019
Tag der Arbeit       Mi, 01.05.2019         Mi, 01.05.2019   Do, 02.05.2019
Auffahrtsbrücke      Do, 30.05.2019         So, 02.06.2019   Mo, 03.06.2019
Pfingsten            Sa, 08.06.2019         Mo, 10.06.2019   Di, 11.06.2019
Sommerferien         Sa, 29.06.2019         So, 11.08.201    Mo, 12.08.2019

Schuljahr 2019/20

1. Semester:        Montag, 12. August 2019 – Freitag, 17. Januar 2020
2. Semester:        Montag, 20. Januar 2020 – Freitag, 26. Juni 2020

Ferien               von                    bis              Schulbeginn
Herbstferien         Sa, 28.09.2019         So, 13.10.2019   Mo, 14.10.2019
Weinachtsferien      Sa, 21.12.2019         So, 05.01.2020   Mo, 06.01.2020
Fasnachtsferien      Sa, 22.02.2020         So, 08.03.2020   Mo, 09.03.2020
Frühjahrsferien      Sa, 04.04.2020         So, 19.04.2020   Mo, 20.04.2020
Tag der Arbeit       Fr, 01.05.2020         Fr, 01.05.2020   Mo, 04.05.2020
Auffahrtsbrücke      Do, 21.05.2020         So, 24.05.2020   Mo, 25.05.2020
Pfingsten            Sa, 30.05.2020         Mo, 01.06.2020   Di, 02.06.2020
Sommerferien         Sa, 27.06.2020         So, 09.08.2020   Mo, 10.08.2020

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Konflikte

Unstimmigkeiten im Bereich des allgemeinen Schulgeschehens sind in erster
Instanz mit der Lehrperson zu besprechen. Beschwerden gegen Verfügungen
der Lehrpersonen sind bei der Schulleitung einzureichen. Gegen Verfügungen
der Schulleitung kann innert 10 Tagen nach Erhalt beim Schulrat Beschwerde
erhoben werden.

Vorgehen bei Konflikten

Bein Konflikten zwischen SchülerInnen und Lehrperson gilt folgende Kaskade:

                                         Lehrperson – Schüler / in
1. Ebene
                                        suchen im direkten Kontakt
                                               eine Lösung

                            Der Konflikt ist                 Der Konflikt ist nicht
                              bereinigt                           bereinigt

                                        Lehrperson – Schüler / in -
2. Ebene                                  Erziehungsberechtigte
                                           suchen eine Lösung

                            Der Konflikt ist                 Der Konflikt ist nicht
                              bereinigt                           bereinigt

                                          Die Schulleitung wird zur
3. Ebene                                 Problemlösung beigezogen

                            Der Konflikt ist                 Der Konflikt ist nicht
                              bereinigt                           bereinigt

                                            Der Schulrat wird zur
4. Ebene                                 Problemlösung beigezogen

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Spezielle Bildungsangebote

Sie erhalten eine kurze Übersicht über die verschiedenen Angebote. Ausser der
logopädischen Therapie finden alle Angebote während der Unterrichtszeit
statt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Klassenlehrperson.

Heilpädagogik im Kindergarten

Die Heilpädagogik bietet ein niederschwelliges Angebot mit dem Ziel, die
Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder optimal zu nutzen und zu fördern.
Die Förderung kann einzeln, in flexibel angepassten Gruppen oder im Plenum
durchgeführt werden. Von der Arbeit der Heilpädagogik kann die ganze Klasse
profitieren. Die Heilpädagogen/innen arbeiten eng mit den Kindergarten-
lehrpersonen zusammen.

Deutsch als Zweitsprache (Kindergarten und Primarschule)

Deutsch als Zweitsprache (DaZ) wird für Kinder mit geringen oder fehlenden
Deutschkenntnissen angeboten. Ziel des Unterrichtes ist es, die Deutsch-
kenntnisse der Kinder so zu fördern, dass sie dem Klassenunterricht gut folgen
und sich im sozialen Bereich angepasst verständigen können. Der Daz-
Unterricht erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson.

Förderunterricht (Primarschule)

Der Förderunterricht richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die zusätzliche
Unterstützung im schriftsprachlichen und/oder mathematischen Bereich
brauchen. Er findet in der Regel in einer Gruppe von 2 bis 4 Kindern statt.
Themen des Klassenunterrichts werden wiederholt und handlungsorientiert
vermittelt. Ziel des Förderunterrichtes ist es ausserdem, Motivation und
Lernfreude zu erhalten und das Selbstbewusstsein zu stärken.

Integrative Schulungsform – ISF (Primarschule)

Manche Kinder brauchen eine intensivere Förderung als die Fördergruppe dies
bieten kann. Im Einverständnis der Eltern wird das Kind beim Schulpsycho-
logischen Dienst angemeldet.
Ergibt die Abklärung einen grösseren Unterstützungsbedarf, werden dem Kind
sogenannte ISF- Lektionen zugeteilt. Wenn immer möglich bleibt das Kind in
der angestammten Klasse und wird durch den Heilpädagogen oder die
Heilpädagogin innerhalb der Klasse und im Förderzimmer unterstützt.
Klassenlehrperson und Heilpädagogin arbeiten eng zusammen.
Reicht die Förderung innerhalb der Klasse für alle Beteiligten (Kind, Klasse,
Lehrperson und Eltern) nicht aus, gibt es die Möglichkeit, in Allschwil eine
Kleinklasse zu besuchen.
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Begabtenförderung (Primarschule)

Unsere Schule bietet keine spezielle Begabtenförderung an. Kinder mit einer
überdurchschnittlichen Begabung werden zurzeit in ein spezielles Programm
der Primarschule Allschwil integriert. Dazu braucht es jedoch eine Schulpsycho-
logische Abklärung.

Logopädie (Kindergarten und Primarschule)

Die Logopädie fördert Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten in der
Sprachentwicklung und der Kommunikation. Förderunterricht in Logopädie
umfasst Abklärung, Therapie und Überprüfung der Lernfortschritte durch die
Logopädin oder den Logopäden.

Der Logopädieunterricht findet ausserhalb der Schulstunden in Allschwil statt.

Logopädischer Dienst
Baslerstrasse 255, 4123 Allschwil
Telefon: +41 61 486 26 55 / monika.thommen@allschwil.bl.ch

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Schulregeln Kindergarten und Primarschule Schönenbuch

Allgemeines Sozialverhalten
 Wir nehmen aufeinander Rücksicht.
 Wir schliessen niemanden aus.
 Wir versuchen Streit zu verhindern.
 Wir lachen niemanden aus.
 Wir schlagen uns nicht.
 Streit und Probleme versuchen wir zuerst selbst zu lösen, dann erst holen wir
   Hilfe bei einer Lehrperson.
 Wir verwenden keine Schimpfwörter.
 Wir halten uns an die abgemachten Regeln. (Dies gilt auch für die
   Klassenregeln!)

Verhalten im Schulhaus:
 In der Turnhalle oder im Schulzimmer halten wir uns in der Regel nur in
  Begleitung einer Lehrperson auf.
 Die 5 Minuten Pausen verbringen wir im Schulzimmer.
 Finken und Jacken versorgen wir an den Garderoben (auch in den
  Umkleidekabinen).
 Kleider, Schuhe und Finken anderer Kinder lassen wir in Ruhe.
 Im Schulzimmer entsorgen wir unseren Abfall selbst.
 In der grossen Pause müssen die Strassenschuhe angezogen werden. In der
  Nachmittagspause ist es erlaubt, bei trockenem Wetter mit den Finken
  hinauszugehen.
 Im Schulhaus verhalten wir uns leise.

Verhalten auf dem Pausenplatz:
 In den unterrichtsfreien Zeiten oder 10 Minuten vor dem ersten Läuten darf
  auf den beiden Plätzen gespielt werden.
 Im Wechsel hat jede Klasse einmal in der Woche „Fötzelidienst“.
 Nur auf dem Platz vor dem LehrerInnenzimmer wird Fussball gespielt.
 Mit den Spielsachen aus dem Spielschrank gehen wir sorgsam um. Der
  „Schrankdienst“ (wöchentlicher Wechsel) ist dafür verantwortlich, dass am
  Ende jeder Pause alle Spielsachen versorgt und der Kasten wieder
  abgeschlossen ist.

unterwegs:
 Wenn wir mit der Klasse unterwegs sind, rennen wir nicht.
 Wir lassen die Leute zuerst aus Bus und Tram aussteigen und halten dafür
  den Weg frei.
 Älteren Menschen überlassen wir den Sitzplatz.
 Wir beachten und befolgen die Verkehrsregeln
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Richtlinien über den Besuch der Schule und Kindergarten bei
infektiösen Krankheiten und bei Parasitenbefall

In Anlehnung an die Empfehlungen der Vereinigung der Kantonsärztinnen und
Kantonsärzte der Schweiz VKS. Stand Juni 2015

Allgemein
 Massgebend für den Schul-, Kindergarten- und KiTa-Besuch sind der
   Krankheitszustand sowie die Beurteilung durch die behandelnde Ärztin / den
   behandelnden Arzt.
 Nach einer Erkrankung soll das Kind bei der Rückkehr in die Schule / in den
   Kindergarten / in die Kindertagesstätte mindestens einen Tag (24 Stunden)
   fieberfrei sein.
 Grundsätzlich ist der Schul-, Kindergarten- und KiTa-Besuch von gesunden
   Geschwistern eines erkrankten Kindes gestattet.

Erkrankte Kinder mit…                                             Spezielles
Bakterielle Angina: (Infektionen mit Streptokokken der            Gesunde Träger von Streptokokken –
Gruppe A, inkl. Scharlach)                                        Bakterien sind nicht ansteckend.
Schul-, Kindergarten- und KiTa-Ausschluss. Rückkehr möglich
24 Stunden nach Beginn der Antibiotika-Therapie, sofern es
der Zustand des Kindes erlaubt. Ohne Antibiotika: Schul -,
Kindergarten- und KiTa-Ausschluss für zwei Wochen.
Conjunctivitis epidemica: (infektiöse Bindehautentzündung)
Schul-, Kindergarten- und KiTa-Besuch erst nach Rücksprache
mit der / dem behandelnden Ärztin / Arzt.
infektiöse Durchfälle: (z.B. auch in Schullagern)                 Hygieneinstruktion
Diese Erkrankungen erfordern individuelle Entscheide durch
die/den Schulärztin/-arzt und die/den behandelnde/n
Ärztin/Arzt..
Hand-Fuss-Mund-Krankheit (Enteroviren)                            Hygieneinstruktion (Toiletten- und
Schul-, Kindergarten-, und KiTa-Ausschluss. Rückkehr möglich,     Händehygiene).
wenn das Kind fieberfrei und in gutem Allgemeinzustand ist
sowie normal trinken kann.
Hepatitis A: (Form von Gelbsucht)                                 Hygieneinstruktion sowie Impfempfehlung
Schul-, Kindergarten-, und KiTa-Besuch gestattet, sofern es der   bei Kindern und Betreuungspersonen. Eine
Zustand des Kindes erlaubt.                                       postexpositionelle, aktive / passive Impfung
                                                                  ist möglich.
Hepatitis B: (Form von Gelbsucht)                                 Impfempfehlung bei Kindern und
Schul-, Kindergarten-, und KiTa-Besuch gestattet, sofern es der   Betreuungspersonen.
Zustand des Kindes erlaubt.
Hirnhautentzündung: (Meningitis)                                  Eventuelle Massnahmen in der Schule /
Kein Kindergarten-, KiTa- und Schulbesuch. Jede Erkrankung        im Kindergarten / in der
muss sofort dem / der Kantonsarzt / -ärztin oder dem / der        Kindertagesstätte.
Schularzt / -ärztin gemeldet werden, um eventuelle
Massnahmen in der Schule / im Kindergarten / in der
Kindertagesstätte einzuleiten.

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Impetigo: (ansteckende Form von eitriger Hauterkrankung)         Kein Schwimmen bis zum Abheilen der
Schul-, Kindergarten- und KiTa-Ausschluss. Rückkehr möglich      Hautläsion
24 Stunden nach Beginn der Antibiotika-Therapie, sofern es
der Zustand des Kindes erlaubt.
Keuchhusten: ( Blauhusten, Pertussis)                            Impfempfehlung für nicht oder ungenügend
Schul-, Kindergarten- und KiTa-Ausschluss. Rückkehr möglich      geimpfte Kinder
ab dem 6. Tag nach Beginn der Antibiotika-Therapie, so-fern es
der Zustand des Kindes erlaubt. Ohne Antibiotika: Schul- und
Kindergarten und KiTa-Ausschluss für drei Wochen.
Kopfläuse:                                                       Elterninformation (Merkblätter / Flyer)
Schul-, Kindergarten-, und KiTa-Besuch gestattet.                BL: www.schulgesundheit.bl.ch
Krätze: (Milben)
Schul-, Kindergarten- und KiTa-Ausschluss. Rückkehr möglich
nach Therapiebeginn und gemäss Entscheid der / des
behandelnden Ärztin / Arztes.
Masern:                                                          Elterninformation, Impfempfehlung für nicht
Jede Erkrankung muss sofort dem / der Kantonsarzt / Kan-         oder ungenügend geimpfte Kinder. Schul-,
tonsärztin (BL) oder dem / der Schularzt / Schulärztin (BS)      Kindergarten- und KiTa-Ausschluss für nicht
gemeldet werden, um eventuelle Massnahmen in der Schule /        geimpfte / nichtimmune Kinder (inkl. Ge-
im Kindergarten / in der Kindertagesstätte einzuleiten.          schwister) in engem Kontakt mit Erkrankten
Frühester Schul-, Kindergarten- und KiTa-Besuch ab dem 5. Tag    für drei Wochen (ab Letztkontakt zum
nach Beginn des Hautausschlages und gemäss Entscheid des /       Erkrankten). Ungeimpfte schwangere
der behandelnden Arztes / Ärztin.                                Betreuungspersonen sollen mit ihrer
                                                                 Frauenärztin / ihrem Frauenarzt Kontakt
                                                                 aufnehmen.
Mumps:                                                           Elterninformation, Impfempfehlung für nicht
Kein Schul-, Kindergarten- und KiTa-Besuch bis zum Abklingen     oder ungenügend geimpfte Kinder. Unge-
der Symptome, bis es der Zustand des Kindes erlaubt und          impfte schwangere Betreuungspersonen sol-
gemäss Entscheid des / der behandelnden Arztes / Ärztin.         len mit ihrer Frauenärztin / ihrem
                                                                 Frauenarzt Kontakt aufnehmen.
Pfeiffer’sches Drüsenfieber: (Mononucleose)
Schul-, Kindergarten-, KiTa- und Turnunterrichtbesuch gemäss
Entscheid der / des behandelnden Ärztin / Arztes.
Ringelröteln:                                                    Schwangeren Betreuungspersonen wird
Schul-, Kindergarten- und KiTa-Besuch gestattet, sofern es der   empfohlen, sich mit ihrer Frauenärztin /
Zustand des Kindes erlaubt.                                      ihrem Frauenarzt in Verbindung zu setzen.
Röteln:                                                          Elterninformation, Impfempfehlung für nicht
Kein Schul-, Kindergarten- und KiTa-Besuch bis zum Abklingen     oder ungenügend geimpfte Kinder.
der Symptome, bis es der Zustand des Kindes erlaubt und          Ungeimpfte schwangere Betreuungs-
gemäss Entscheid des/r behandelnden Arztes / Ärztin.             personen sollen mit ihrer Frauenärztin /
                                                                 ihrem Frauen-arzt Kontakt aufnehmen.
Tuberkulose:                                                     Bei offener Tuberkulose
Schul-, Kindergarten- und KiTa-Ausschluss nur bei offener        Umgebungsuntersu-chung in der Schule / im
(ansteckender) Tuberkulose. Rückkehr gemäss Entscheid der /      Kindergarten / in der Kindertagesstätte.
des behandelnden Ärztin / Arztes.
Windpocken: (Varizellen)                                         Elterninformation. Kein Schwimmunterricht
Schul-, Kindergarten- und KiTa-Ausschluss. Rückkehr ab dem 6.    bis zum Abheilen der Hautläsionen.
Tag nach Krankheitsausbruch (Ausschlag) möglich.

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Jokertag und Urlaubsgesuch

Gesetzliche Grundlagen

Beurlaubungen sind in der Verordnung für den Kindergarten und die
Primarschule (641.11) unter § 55 geregelt.

Gesuche um Urlaub

                                        Bewilligungsinstanz

1 Urlaubstag (ausgenommen Ferien-       Die Klassenlehrperson.
bzw. Wochenendverlängerung)             Ausgenommen sind Tage direkt vor
                                        und nach den Ferien bzw.
                                        Wochenende.
                                        Eingabefrist: mind. 2 Wochen

Urlaub 1 Tag (inkl. Ferien- bzw.        Schriftliches Gesuch an die
Wochenendverlängerung bis zu            Schulleitung
2 Wochen                                Eingabefrist: mind. 4 Wochen

Urlaub länger als 2 Wochen              Schriftliches Gesuch an den Schulrat
                                        (mit Kopie an die Schulleitung)
                                        Eingabefrist: mind. 2 Monate

Familienferien sind in den offiziellen Schulferien zu nehmen.
Urlaubsgesuche müssen immer begründet sein.

Jokertage

An den Schulen von Allschwil und Schönenbuch gelten ab Schuljahr 2015/16
folgende Richtlinien:

 Es gibt pro Volksschuljahr einen Jokertag. (Kindergarten gilt auch als
  Volksschule)
 Einmal während des Schuljahres darf ohne Begründung aber mit
  Vorankündigung (mind. 1 Woche im Voraus), ein Jokertag bezogen werden.
 Die Klassenlehrperson kontrolliert und bewilligt den Bezug des Jokertages.
 Jokertage dürfen grundsätzlich immer bezogen werden, ausser:
  - vor/nach Ferien oder Feiertagen
  - während Schulanlässen (Sport- oder Spieltag, Schulreisen usw.)
  - wenn Prüfungen angesagt sind.

Bitte Jokertag mit beiliegendem Formular an die Klassenlehrperson
einreichen. Sie kontrolliert und bewilligt den Bezug des Jokertages.
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Formular Jokertag

 Gesuch für einen Jokertag am ......................................................... (Datum)

Name und Vorname des Schülers / der Schülerin:

.............................................................................................................................

Klasse: ........................             Klassenlehrperson:..................................................

Mitbetroffene Geschwister:

Name:                                                 Klasse:                     Klassenlehrperson:

..................................................     .......................     ..........................................

..................................................     .......................     ..........................................

..................................................     .......................     ..........................................

Name und Adresse der Erziehungsberechtigten:

.............................................................................................................................

.............................................................................................................................

Telefon für Rückfragen: ........................................................................................

Datum und Unterschrift der Erziehungsberechtigten:

.............................................................................................................................

Sofern kein Einwand für den Jokertag vorliegt erhalten Sie keine
Rückbestätigung – der Jokertag wird automatisch bewilligt.

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19
Formular Urlaubsgesuch

Name und Vorname des Schülers / der Schülerin:

.............................................................................................................................

Klasse: ........................             Klassenlehrperson:..................................................

Mitbetroffene Geschwister:

Name:                                                 Klasse:                     Klassenlehrperson:

..................................................     .......................     ..........................................

..................................................     .......................     ..........................................

..................................................     .......................     ..........................................

Datum des Urlaubes: ............................................................................................

Wird eine Ferienverlängerung beansprucht:  Ja                                         Nein

Begründung: ........................................................................................................

.............................................................................................................................

.............................................................................................................................

.............................................................................................................................

.............................................................................................................................

Name und Adresse der Erziehungsberechtigten:

.............................................................................................................................

Telefon für Rückfragen: ........................................................................................

Datum und Unterschrift der Erziehungsberechtigten:

.............................................................................................................................

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21
Eigene Notizen

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Vision Schule Schönenbuch

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