Schutzkonzept COVID-19 - Tennisclub St.Gallen Gültig ab: 12. Dezember
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1. EINLEITUNG Der Tennisclub St.Gallen erlässt per 11. Mai 2020 ein Schutzkonzept aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie. Das Schutzkonzept stützt sich auf - die Covid-19-Verordnung des Bundesrats - die Hygiene- und Abstandsregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG) - die Muster-Konzepte von Swiss Tennis und Gastrosuisse - weitere Vorgaben von BASPO und Swiss Olympics Das Schutzkonzept wurde per 6. Juni und 12. Dezember überabeitet. 2. ZIELE Ziel des Schutzkonzepts ist, das Tennisspielen, Wettkämpfe, Gastronomie und Vereinsanlässe wieder so weit wie möglich zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen Mitarbeitende und Mitglieder bestmöglich vor dem Coronavirus geschützt werden. Als besonders gefährdete Personen gelten Personen ab 65 Jahre oder mit gewissen Vorerkrankungen. Weitere Informationen hierzu sind auf der Homepage des BAG zu finden. 3. GRUNDSÄTZE Das Konzept enthält verpflichtende Massnahmen und Regeln sowie Empfehlungen. Die Haltung des Vorstands als Grundlage dieses Schutzkonzepts ist geprägt von: - Eigenverantwortung: Die Mitglieder setzen die Regeln selbständig um und kennen die Empfehlungen. Letztere können sie selber einschätzen. Wir vertrauen darauf. - Toleranz: Der Umgang mit der Pandemie ist höchst individuell. Wer Schutz braucht, erhält diesen im TCSG selbstverständlich. Wir respektieren dies. Von den Mitgliedern wird dies auch eingefordert. Wer die Tennisanlage betritt, klärt sich gleichzeitig bereit, dieses Schutzkonzept eigenverantwortlich einzuhalten und anderen Mitgliedern tolerant zu begegnen – unabhängig von deren Einstellungen gegenüber der Corona-Pandemie. 4. PRINZIPIEN DER PRÄVENTION Corona-Ansteckungen werden vermieden durch: - Distanz und Hygiene - Gefährdete schützen - Isolation von Erkrankten und Verdachtsfällen Der Tennisclub St.Gallen ist verpflichtet, Daten zu erfassen, diese zwei Wochen aufzubewahren und bei Verdachtsfällen zwecks Rückverfolgung (Contact Tracing) den Behörden zu übergeben: - Namen aller Tennisspielenden - Zeit des Aufenthalts - Platz- oder Tischnummer - Telefonnummer 5. VERANTWORTUNG Der Tennisclub und jedes einzelne Mitglied oder die Hallenkunden haften für Verfehlungen. Die Behörden werden die Einhaltung der Schutzkonzepte überprüfen. Eltern sind verantwortlich, dass Kinder und Jugendliche das Schutzkonzept einhalten. Vorstand und Mitarbeitende sind verpflichtet, Mitglieder, Hallenkunden und Gäste auf die Nichtbefolgung des Schutzkonzepts hinzuweisen und können vom Hausrecht Gebrauch machen. TCSG-Schutzkonzept Covid-19 2
6. MASSNAHMEN & REGELN Ansprechperson für Mitglieder und Behörden Daniela Möhr von der TCSG-Administration ist bei Swiss Tennis als unsere Covid-19-Beauftragte registriert und hier erreichbar: info@tcsg.ch, 071 222 62 10 Reinigung Allgemein Toiletten werden zweimal täglich durch den TCSG gereinigt. Ein Reinigungsprotokoll wird erstellt. Türgriffe, Treppengeländer, die Kaffeemaschine, Kartenterminals und Oberflächen werden mehrmals täglich mit speziellem Desinfektionsreiniger durch den TCSG behandelt. Zur Entsorgung von Gesichtsmasken und Taschentüchern werden genügend Abfalleimer bereitgestellt. Sie werden regelmässig geleert. Tennis Restaurant Im Restaurant werden textile Lappen und Handtücher mindestens zweimal täglich ausgetauscht. Das Restaurant wird mindestens viermal täglich gelüftet. Händehygiene und Gesichtsmasken Allgemein Es herrscht Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen und im Aussenbereich des Tennisclubs. Davon ausgenommen sind: - Arbeit in Einzelräumen - Tennisspiel auf dem Platz und duschen - Konsumation sitzend am Tisch - Kinder vor ihrem 12. Geburtstag - Personen mit medizinischen Attest Das Tragen der Maske ändert nichts an den übrigen Schutzmassnahmen. Insbesondere der Abstand ist auch mit Maske möglichst einzuhalten. Erlaubt sind Atemschutzmasken, Hygienemasken oder Textilmasken, die eine hinreichende, schützende Wirkung entfalten. Personen, die sich trotz Hinweisen und Ermahnungen nicht an die Maskenpflicht halten, werden weggewiesen. Mitarbeitenden stellt der TCSG Schutzmasken und Hygienehandschuhe zur Verfügung. Auf Wunsch tragen sie diese beim Kontakt mit Gästen. Desinfektionsmittel, Seifen und Schutzmaterial für Mitarbeitende werden regelmässig aufgefüllt. Tennis Restaurant Hände müssen regelmässig desinfiziert oder mit Desinfektionsstationen befinden sich beim Wasser und Seife gewaschen werden. Haupteingang des Restaurants und beim Terrasseneingang bei der Bar. Jeder Tennisplatz ist mit einem Schutz-Set Im Restaurant ist kontaktloses Bezahlen möglich ausgestattet (Desinfektionsmittel, Einweg- und erwünscht (Twint, EC-Karte). Handschuhe, Abstand- und Hygieneregeln). TCSG-Schutzkonzept Covid-19 3
Für die Buchung von Hallenplätzen werden Mitarbeitende reinigen regelmässig die Hände mit Spielerguthaben per Banküberweisung bevorzugt. Wasser und Seife, insbesondere bei der Ankunft sowie vor und nach Pausen. Zwingend ist die Händereinigung mit Seife oder Desinfektionsmittel auch vor Küchenarbeiten, dem Tischdecken, Servietten falten und Polieren oder Anfassen von sauberem Geschirr/Besteck sowie nach jedem Abräumen. Auf gemeinsam genutzte Utensilien sollte verzichtet werden (Zeitungen, Tischgewürze, Besteckkörbe usw.) Ansonsten müssen sie regelmässig gereinigt werden. Mitarbeitende tragen persönliche Arbeitskleidung, wechseln sie regelmässig und waschen sie nach jedem Gebrauch. Einweghandschuhe müssen stündlich, Masken alle vier Stunden gewechselt werden. Schutzmaterial wird in geschlossenen Abfalleimern entsorgt. Abstand halten Allgemein Wer sich begegnet, pflegt «Social Distancing» – im Bereich der Tennisplätze und im Restaurant. Tennis Restaurant Auf den traditionellen Hand-Shake wird verzichtet. Tische (Restaurant, Terrasse) haben mindestens zwei Meter Abstand (gemäss Spezifikation Gastrosuisse). Spielerbänke stehen mindestens zwei Meter Restaurantgäste müssen sitzen. Pro Tisch sind max. auseinander. vier Gäste erlaubt (ausgenommen sind Familien mit Kindern im selben Haushalt). Gästegruppen dürfen sich nicht vermischen und halten 1.5 Meter Abstand. Sind alle Tische besetzt, stehen weitere Gäste im Aussenbereich an und halten zwei Meter Distanz voneinander. Servicemitarbeitende bieten Gästen an, Essen/Getränke selbst von einer Anrichte zu entnehmen. Es steht ein Abräumwagen zur Verfügung. Die Bar ist zum Schutz der Mitarbeitenden geschlossen. Mitarbeitende tragen bei kurzen nahen Kontakten den Schutz, der ihnen beliebt. Zwischen Gast und Personal findet kein Körperkontakt statt. Bei Buffets braucht es zusätzliche Plakate und Bodenmarkierungen zur Einhaltung der Abstandsregeln. TCSG-Schutzkonzept Covid-19 4
Veranstaltungen, Gruppen und Nutzung der Anlage Allgemein Der Tennisclub St.Gallen und das Restaurant Tiebreak sind ab 19 Uhr und sonntags sowie an den Feiertagen 25./26. Dezember sowie am 1. Januar geschlossen. Es befinden sich maximal 100 Personen auf der Anlage. Wer am längsten da ist, verlässt sonst die Anlage selbstverantwortlich. Es sind spontane Spontane Ansammlungen von maximal 30 Personen sind nicht erlaubt. Bei Veranstaltungen oder Wettkämpfen sind maximal 300 Personen erlaubt, sofern eine Teilnehmerliste inkl. Telefonnummer vorhanden ist. Das gilt auch für die Zuschauer. Die Teilnehmerlisten müssen 14 Tage aufbewahrt werden. Innerhalb einer Gästegruppe sind keine Mindestabstände notwendig. Für jede Veranstaltung (Vereinsanlässe, Turniere) wird ein kurzes separates Schutzkonzept erstellt und eine für die Einhaltung verantwortliche Person bestimmt. Für die Handhygiene muss immer Desinfektionsmittel oder entsprechende Infrastruktur (Wasser und Seife) zur Verfügung gestellt werden. Der Personenfluss ist beispielsweise beim Betreten und Verlassen so zu lenken, dass die Distanzregeln eingehalten werden können. Verastaltungen sind verboten. Überall, wo die Distanzregeln länger als 15 Minuten oder wiederholt unterschritten wird, benötigt es eine Präsenzliste mit Namen und Telefonnummern. Sie muss auf Verlangen den Behörden während 14 Tagen zur Verfügung gestellt werden können. Wer gemeinsam Tennis spielt, kann gemeinsam einen Tisch im Restaurant belegen. Tennis Restaurant In der Garderobe muss zwei Meter Abstand Gästegruppen dürfen sich nicht vermischen. eingehalten werden. Wenn dies nicht möglich ist, muss man draussen warten. Pro Garderobe sind max. 4 Personen erlaubt – jeweils eine Person pro Bankreihe. Es dürfen nur zwei Duschen benutzt werden. Masken dürfen nur zum Duschen abgenommen werden. Auf einem Tennisplatz dürfen max. 5 Personen Bei Gästegruppen mit mehr als vier Personen, muss spielen. Für unter 16-Jährige gilt diese Beschränkung mindestens eine Person die Kontaktdaten nicht, wird aber empfohlen. hinterlassen (Name, Telefonnummer, Datum, Zeit, Tischnummer) Sind alle Tische besetzt, stehen weitere Gäste im Aussenbereich an und halten zwei Meter Distanz voneinander. Restaurantgäste müssen zur Konsumation sitzen. Wettkämpfe Tennis Wettkämpfe (Turniere) sind nur zu den üblichen Öffnungszeiten und für Personen ab 16 Jahren. Auf der Galerie sind nur Spieler/innen erlaubt, keine Zuschauer. Dort gilt Maskenpflicht und die Abstände müssen eingehalten werden. Die Turnierleiter/innen sind angehalten, das Schutzkonzept durchzusetzen und machen bei Widerhandlungen vom Hausrecht Gebrauch. Pro Garderobe sind max. 4 Personen erlaubt – jeweils eine Person pro Bankreihe. Es dürfen nur zwei Duschen benutzt werden. Masken dürfen nur zum Duschen abgenommen werden. Nachverfolgung Tennis Restaurant TCSG-Schutzkonzept Covid-19 5
Spiele sind mit vorgängiger digitaler Platzreservation Gäste können freiwillig ihre Kontaktdaten möglich. Wer reserviert akzeptiert automatisch das hinterlassen, damit sie bei Bedarf vom Schutzkonzept. kantonsärztlichen Dienst kontaktiert werden können (Formular) Die Kontaktdaten eines Gasts pro Gruppe werden zwingend erfasst: Name, Vorname, Wohnort, Telefonnumer, Tischnummer. Die Daten werden 14 Tage aufbewahrt und dann vernichtet. Besonders gefährdete Personen Tennis Restaurant Mitglieder sind aufgefordert, die Plätze 1 und 6 Das Restaurant berücksichtigt, dass besonders besonders gefährdeten und älteren Mitgliedern zu gefährdete Personen besonderen Schutz bedürfen überlassen, damit diese direkt vom Auto auf den (Schutzmaterial, Anrichte, Abräumwagen, Platz und zurück können. kontaktloses Bezahlen usw.) Erkrankte Allgemein Mitglieder, Kunden und Mitarbeitende mit Krankheitssymptomen halten sich nicht auf der Anlage auf. Verdachtsfälle werden umgehend nach Hause geschickt und gebeten, sich in die Selbstisolation zu begeben. Weitere Massnahmen folgen auf Anweisung des kantonsärztlichen Diensts. Spielpartner und Trainingsgruppen von Infizierten sind umgehend zu informieren. Information Das Schutzkonzept und die Abstands- und Hygieneregeln befinden sich auf der Homepage und werden per Newsletter verschickt und in Kurzversion auf der Anlage und im Restaurant aufgehängt. Über die Anpassungen per 6. Juni und 12. Dezember wurden die Mitglieder per Newsletter informiert. Die neue BAG-Plakat «So schützen wir uns» uns das neue Plakat Die aktuellsten Plakate von BAG und Swiss Tennis sind jeweils im Clubhaus aufgehängt. Die Mitarbeitenden kennen ihre Rechte und die Schutzmassnahmen. Der TCSG informiert clubintern transparent über die Gesundheitssituation – unter Berücksichtigung des Datenschutzes. 7. ZUSÄTZLICHE EMPFEHLUNGEN Über die Befolgung von Empfehlungen entscheiden die Mitglieder eigenverantwortlich, während die vorangehenden Massnahmen und Regeln zwingend einzuhalten sind. Swiss Tennis und das Bundesamt für Gesundheit empfehlen: - Besonders gefährdete Personen sollten sich strikt an die Hygienevorschriften halten und Orte mit hohem Personenaufkommen resp. Stosszeiten vermeiden. 8. DANKE! Und zum Schluss noch dies: Es kommen wieder andere Zeiten. Wir danken allen Mitgliedern für die Solidarität mit dem TCSG während dieser Corona-Pandemie. Merci, dass Ihr uns jetzt treu bleibt! Wenn alle Verantwortung zeigen und Toleranz untereinander pflegen, kann selbst diese Saison – auf positive Art – unvergesslich werden. Der TCSG ist da für Euch. Besucht uns – einfach etwas anders! TCSG-Schutzkonzept Covid-19 6
Dieses Schutzkonzept hat der Vorstand des Tennisclubs St.Gallen erstellt. Es wurde allen Mitgliedern und Kunden übermittelt und erläutert. St.Gallen, den 12. Dezember 2020 Daniela Möhr Covid-19-Beauftragte des TCSG TCSG-Schutzkonzept Covid-19 7
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