Schwimmbecken Elektroinstallationen für
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Die Broschüre gibt einen kurzen und prägnanten Überblick über die Anforderungen an elektrische Installationen in Schwimmbädern und in zum Baden eingerichteten Bereichen. Der technisch-normative Inhalt wird anhand von Beispielen aus der Praxis vermittelt. Die Broschü- re nennt die aus der Sicht der Autoren wichtigsten Aspekte, ohne Anspruch auf Vollstän- digkeit. Rechtlich-verbindlich sind ausschliesslich die für die elektrischen Anlagen geltenden Normen und Vorschriften. Peter Bryner Daniel Hofmann Josef Schmucki Electrosuisse, CH-8320 Fehraltorf weiterbildung@electrosuisse.ch www.electrosuisse.ch/weiterbildung
Inhaltsverzeichnis Einleitung 5 1 Begriffe und Erklärungen 6 2 Rechtliche Grundlagen 10 3 Bereiche von Schwimmbecken 11 4 Anforderungen an die Installationen 13 5 Beispiele 18 Verwendete Abkürzungen und Symbole 19 3
Einleitung Niederspannungs-Installationsnorm (NIN) Schwimmbadanlagen erfordern ein optimales Feuchtigkeit und die aufs Minimum reduzierte Zusammenspiel von verschiedenen technischen Bekleidung der Badegäste verringern den Kör- Einrichtungen, die von elektrischen Geräten bzw. per- und Standortwiderstand. Im Fall eines Fehl- Anlagen betrieben werden. stroms entsteht in solchen Nassbereichen schnell Ziel bei der Planung und Erstellung dieser Elek- eine gut leitende Verbindung zwischen dem troanlagen sind normengerechte, d.h. sichere menschlichen Körper und dem Erdpotenzial. Im Installationen, was viel elektrotechnisches und Bereich von Schwimmbecken besteht deshalb sicherheitstechnisches Fachwissen voraussetzt. ein wesentlich erhöhtes Risiko eines gefährlichen Körperstroms. Die Normen und Vorschriften für Unter einer sicheren Elektroanlage versteht elektrische Anlagen in Schwimmbädern berück- man in erster Linie, dass alle Massnahmen ge- sichtigen dieses erhöhte Gefährdungspotenzi- troffen wurden zum Schutz gegen den elek- al, indem sie für diesen Bereich strengere bzw. trischen Schlag. Für das Gefährdungspoten- zusätzliche sicherheitstechnische Auflagen defi- zial eines Stromschlags spielen der jeweilige niert haben. Körper- und Standortwiderstand eine wichtige Rolle (Schuh-Typ, Bodenbeschaffenheit etc.). So Die Niederspannungs-Installationsnorm (NIN) besteht ein grosser sicherheitsrelevanter Unter- ist von grundlegender Bedeutung für die Pla- schied zwischen dem Standortwiderstand einer nung und Erstellung von Elektroanlagen in der Person, die barfuss auf einem nassen (leitenden) Schweiz. Sie definiert die aktuell geltenden Boden direkt über dem Erdreich steht, und dem Regeln der Technik für elektrische Niederspan- Standortwiderstand einer Person, die mit isolie- nungsinstallationen. Die zusätzlich für Elekt- renden Schuhen auf einem nichtleitenden Boden roanlagen im Schwimmbadbereich geltenden (Parkett oder Teppich) in einem trockenen Wohn- Bestimmungen werden im Kapitel 7.02 der NIN raum steht. Die in Schwimmanlagen vorhandene erläutert. 5
1 Begriffe und Erklärungen Äussere Einflüsse Schutzarten IP X0 IP X1 IP X2 IP X3 IP X4 IP X5 IP X6 Alle elektrischen Betriebsmittel1) (z.B. Gerä- (Masse in mm) te, Leuchten, Installationsbauteile) müssen den Umwelteinflüssen standhalten können. Da die- se im Schwimmbadbereich besonders intensiv Kein Kugel Finger Werk- Draht voll voll sind, spielen sie bei der Wahl des geeigneten £ £ zeug £ 1mm staub- staub- Schutz elektrischen Betriebsmittels eine grosse Rolle. Zu 50 mm 12 mm £ ge- dicht 2,5 mm schützt denken ist dabei an eine Beeinträchtigung der ABCD sicherheitstechnischen Leistungsfähigkeit durch Wasser, korrosive Stoffe, wechselnde Wetterbe- Zusätzlicher Berüh- dingungen (z.B. UV-Licht der Sonne, Wind) und Berühren mit Werk- rungsschutz. Aus- Werkzeug >1 mm mechanische Beanspruchung. zeug >2,5 mm reichender Abstand Berühren mit handrücken- fingersicher zu spannungsfüh- renden Teilen IP-Schutzart sicher Die IP-Schutzart2) gibt an, welches elektrisches Kein Betriebsmittel sich für welche Umgebungsbedin- IP X0 Schutz IP 00 IP 10 IP 20 IP 30 IP 40 IP 50 IP 60 gung eignet, d.h. welchen äusseren Einflüssen tropf- es standhalten kann. Sie enthält Informationen IP X1 wasser- IP 11 IP 21 IP 31 IP 41 IP 51 IP 61 geschützt über den Eindringschutz von Fremdkörpern und Wasser. Dadurch definiert die IP-Schutzart auch IP X2 IP 12 IP 22 IP 32 IP 42 IP 52 IP 62 den Schutzgrrad des Betriebsmittelgehäuses ge- sprüh- gen Berühren. IP X3 wasser- IP 23 IP 33 IP 43 IP 53 IP 63 geschützt spritz- Schutzvorkehrungen IP X4 wasser- IP 24 IP 34 IP 44 IP 54 IP 64 Im Zusammenhang mit elektrischen Geräten / In- geschützt strahl- stallationen ist ihr ungefährlicher Betrieb der wich- IP X5 wasser- IP 55 IP 65 tigste Grundsatz. Sie müssen so konstruiert und geschützt gewartet sein, dass weder bei normalem Betrieb schwall- IP X6 wasser- IP 56 IP 66 noch im voraussehbaren Störungsfall eine Gefahr geschützt elektrischer, thermischer oder mechanischer Art wasser- für Personen, Nutztiere und Sachwerte besteht. IP X7 dicht IP 57 IP 67 druck- Schutzvorkehrungen in elektrischen Ins- IP X8 wasser- IP 68 dicht tallationen im Schwimmbadbereich: Anmerkung: Trockene Räume: zugelassen ist Material ohne besondere Kennzeich- Basisschutz (Schutz gegen direkte Berührung) nung für den Wasserschutz Basisisolierungen (Abdeckungen, Umhüllungen, Feuchte Räume: zugelassen ist Material mit Isolationen etc.) verhindern eine direkte Berüh- IP-Kennzeichnung ab IP 11 rung von aktiven (spannungsführenden) Teilen Nasse Räume: zugelassen ist Material mit eines Gerätes oder einer Installation im norma- IP-Kennzeichnung ab IP 23 len Betrieb. Tabelle 1.1: Beispiele für IP-Schutzarten 1) Unter einem elektrischen Betriebsmittel versteht man ein Bauteil, eine Baugruppe oder ein Gerät einer elek- trischen Anlage. Im Sinne der Unfallverhütung sind dies alle Gegenstände, die dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Verbrauchen) oder der Informationsverar- beitung (z.B. Fernmelde- und Informationstechnik) dienen. 6 2) IP = International Protection, auch Ingress Protection (Schutz gegen Eindringen).
Bei Geräten der Schutzklasse I #3) muss der Schutzleiter immer angeschlossen werden, damit der Fehlerschutz gewährleistet wird. Die doppelte oder verstärkte Isolation dient dem Fehlerschutz bei Geräten der Schutzklasse II \. Zusatzschutz (zusätzliche Schutzmassnahmen) Eine Beeinträchtigung des Fehlerschutzes (z.B. durch nicht angeschlossene bzw. unter- brochene Schutzleiter) oder eine mechanische Beschädigung der Isolation von Geräten der Schutzklasse II (z.B. durch Überlastung, unsach- Bild 1.1: Das direkte Berühren von spannungsfüh- gemässe Behandlung oder Verwendung) kön- renden Teilen muss vermieden werden. nen eine Gefahrensituation entstehen lassen. Diese kann vermieden werden dank dem Zu- satzschutz, den eine Fehlerstrom-Schutzeinrich- Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren) tung, ein zusätzlicher Schutz-Potenzialausgleich Die automatische Abschaltung der Stromzu- oder das Vorhandensein einer Sicherheitsklein- fuhr im Fehlerfall verhindert eine Gefahrensitu- spannung gewährleisten. ation, z.B. infolge eines Isolationsfehlers. Dieser kann eine versteckte Gefahrenquelle sein, falls er im Gehäuseinnern auftritt und aussen am Gerät nicht sichtbar ist. Bild 1.3: Fehlerstrom-Schutzeinrichtung als zusätzliche Schutzmassnahme. Bild 1.2: Schutzleiteranschluss bei einem Geräte der Schutzklasse I zur Sicherstellung des Fehlerschutzes. Fehlerstrom-Schutzeinrichtung Die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD4)) eig- net sich bestens als zusätzliche Schutzmassnah- Zusätzlich zum Basisschutz ist immer auch ein me gegen den elektrischen Schlag beim allfälli- Fehlerschutz notwendig. gen Versagen des Basis- und Fehlerschutzes. 3) D ie elektrische Schutzklasse ist von der mit IP klassifizierten Schutzart (siehe oben) zu unterscheiden. Sie dient der Einteilung und Kennzeichnung von elektrischen Betriebsmitteln in Bezug auf die vorhandenen Sicher- heitsmassnahmen zur Verhinderung eines elektrischen Schlages. 4) RCD = Residual Current Device (sinngemäss „Differenzstromschutzgerät“). 7
1 Begriffe und Erklärungen Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen sind übli- • Sichere Trennung zwischen aktiven Teile des cherweise in den Bemessungsdifferenzstromstär- Kleinspannungsstromkreises und aktiven Tei- ken5) von 10, 30 und 300 mA erhältlich. Für den le anderer Stromkreise und Erde (Schutzlei- Personenschutz werden Modelle mit 10 und 30 ter) mA verwendet, der 300 mA-Schutzschalter dient • Leitende Gehäuse von Betriebsmitteln dürfen dem Brand- und Sonnenschutz. nicht verbunden werden mit Erde, Schutzlei- Bei einem Isolationsfehler treten Ströme auf, tern, leitenden Teilen anderer Stromkreise die Personen gefährden oder Brände auslö- oder fremden leitfähigen Teilen. sen können. Solche Fehlerströme werden von • Die Stromquellen (Transformatoren) müs- Überstrom-Schutzeinrichtungen (Schmelzsiche- sen über eine sichere, galvanische Trennung rungen, Motorschutzschalter, Leitungsschutz- verfügen. schalter) nicht erkannt. Die Fehlerstrom-Schutz- einrichtung schaltet die Anlage jedoch bereits bei Schutztrennung kleinen Fehlerströmen ab. Die Schutztrennung ist eine Schutzmassnah- me, die auf der sicheren galvanischen Trennung Sicherheitskleinspannung (SELV) der Stromkreise beruht. Der sogenannte „Trenn- Die Schutzmassnahme mit Kleinspannung transformator“ trennt den speisenden vom ver- (ELV) wird Sicherheitskleinspannung (SELV6)) ge- brauchenden Stromkreis. Die Spannung auf der nannt. Mittels eines Transformators (mit sicherer Primär- und der Sekundärseite sind in der Regel Trennung) wird ein SELV-Stromkreis von anderen gleich gross (230 VAC). Da zwischen dem ver- Stromkreisen (auch 230 V- und 400 V-Stromkrei- brauchenden Stromkreis und Erde keine Ver- se) getrennt, vorausgesetzt, dass diese auch ge- bindung besteht, kann im Fehlerfall kein Strom gen Erde getrennt sind. durch den menschlichen Körper zu Erde fliessen. Geräteschutzklassen Schutzmassnahmen für elektrische Betriebs- und Verbrauchsmittel7) beruhen auf einer ge- eigneten Kombination von zwei unabhängi- 230 V AC 12 V AC gen Schutzmassnahmen oder einer verstärkten Schutzvorkehrung gegen den elektrischen Schlag am Gerät selbst. Je nach Art der Schutzvorkeh- rung werden die Verbrauchsmittel in verschiede- ne Schutzklassen eingeteilt. Bild 1.4: Schematische Darstellung der Sicherheits- kleinspannung (SELV) Schutzklasse I # Zu den Geräten der Schutzklasse I zählen z.B. Motoren, Pumpen, Backöfen, Heizgeräte etc. Für die Verwendung in den Bereichen 0 und 1 Die Gerätekörper (leitende Gehäuseteile) der von Schwimmbädern werden folgende an SELV- Schutzklasse I sind mit dem Schutzleiter verbun- Stromkreise gestellt. den, was beim Versagen der Basisisolierung die • Spannung ≤12 VAC oder ≤30 VDC Berührungsspannung am Gerät reduziert. Über 5) Fehlerströme können auftreten, wenn etwa durch den menschlichen Körper oder über eine schadhafte Iso- lierung ein (Fehler-)Strom fliesst. Dazu vergleicht der Fehlerstromschutzschalter die Höhe des hin- mit der des zurückfliessenden Stromes. 6) SELV = Safety Extra Low Voltage. 7) Verbrauchsmittel, elektrisches; elektrisches Betriebsmittel, das dazu bestimmt ist, elektrische Energie in eine 8 andere Energieform umzuwandeln (z.B. Licht, Wärme oder mechanische Energie).
leitfähigen Teile gleiches oder annähernd glei- ches Potenzial auf, was eine gefährliche Berüh- 230 V AC 230 V AC rungsspannung verunmöglicht. In den Bereichen 0, 1 und 2 von Schwimm- bädern müssen alle leitfähigen Teile unterein- ander mit dem geerdeten Schutz-Potenzialaus- gleichsleiter verbunden werden. Solche sogenannt „fremde leitfähigen Teile“ sind nicht Teil der elektrischen Anlage wie, z.B.: Bild 1.5: Die Schutztrennung verhindert gefährliche - Metallene Rohrleitungen für Wasser, Abwas- Körperströme. ser, Heizung, Klimaanlage etc. - Metallene Teile der Gebäude- bzw. Bassin- konstruktion die Fehlerstelle im Gerät fliesst dabei ein hoher - Bewehrungsstahl von Betonplatten und Fehlerstrom im Pol- und Schutzleiter, der die vor- Bassin geschaltete Überstrom-Schutzeinrichtung zum Auslösen bringt. Der fehlerhafte Stromkreis wird Folgende Teile werden üblicherweise nicht in abgeschaltet. den Schutz-Potenzialausgleich einbezogen: Schutzklasse II \ - Bassin-Leitern und –Abschrankungen Zu den Geräten der Schutzklasse II zählen z.B. - Handläufe und Griffe am Bassinrand elektrische Handwerkzeuge, Haarföne, Steuer- - Gitterabdeckungen und Befestigungen von geräte etc. Überlaufrinnen Geräte der Schutzklasse II verfügen über eine - Tür- und Fensterrahmen zweite oder verstärkte Isolierung, welche vor - Startblöcke gefährlichen Berührungsströmen schützt. Sie besitzen ein 2-adriges Anschlusskabel mit einem 2-poligen Stecker, d.h. es ist kein Schutzleiter Automatische Abschaltung vorhanden. Geräte dieser Schutzklasse dürfen Die automatische Abschaltung der Stromver- nicht mit dem Schutzleiter der Installation ver- sorgung schützt in den Niederspannungsins- bunden werden. tallationen vor den Gefahren des elektrischen Stroms im Fehlerfall. Sie hat in der Regel innert Schutz-Potenzialausgleich 0.4 s zu erfolgen, in einer Zeitspanne, die kür- Der Potenzialausgleich8) ist generell ein zen- zer als die menschliche Herzperiode9) ist. Da- trales Element des Fehlerschutzes in elektri- mit wird ein Herzkammerflimmern verhindert, schen Installationen. Er spielt eine besonders das bei einer Durchströmung des menschli- Bild 1.6: Gerät der wichtige Rolle im Schwimmbadbereich. chen Körpers während mehr als 0.4 s entsteht. Schutzklasse II Die automatische Abschaltung der Stromver- (doppelte Isolation) Der Potenzialausgleich verbindet gleichzeitig sorgung erfolgt mittels der vorgeschalteten berührbare leitfähige Teile untereinander und Schutzeinrichtung (z.B. Fehlerstrom-Schutzein- diese mit Erde. Im Fehlerfall weisen somit die richtung). 8) Das elektrische Potenzial ist eine Spannungsangabe, bezogen auf einen festgelegten Bezugspunkt. 9) 1 Herzperiode umfasst 1 Kontraktion (Zusammenziehen) und 1 Erschlaffungsbewegung des Herzmuskels. 9
2 Rechtliche Grundlagen Erstellen von elektrischen Installationen Eingeschränkte Installationsbewilligung Elektrische Installationen und Erzeugnisse1) Das Anschliessen und Auswechseln von festan- müssen normengerecht2) , d.h. nach den aner- geschlossenen Erzeugnissen setzen eine Einge- kannten Regeln der Technik erstellt, geändert, schränkte Installationsbewilligung voraus (gem. in Stand gehalten und kontrolliert werden. Sie Art. 15 NIV). Diese sogenannte «Anschlussbe- dürfen keine Personen oder Sachen gefährden, willigung» kann beim Eidgenössischen Starkstro- weder bei Normalbetrieb noch im Störungsfall minspektorat nach dem erfolgreichen Ablegen (ausgelöst durch einen technischen Defekt oder einer Prüfung erworben werden. unsachgemässen Gebrauch). Als anerkannte Re- geln der Technik gelten Schweizer Normen, die Erstprüfung auf international harmonisierten Normen basie- Vor der Inbetriebnahme von Teilen oder gan- ren. zen elektrischen Installationen ist eine baubeglei- tende Erstprüfung durchzuführen (Art. 24 NIV). Bewilligungspflicht Diese wird durch die Person, welche die Installa- Folgende Tätigkeiten sind in der Schweiz bewil- tion erstellt hat, ausgeführt. ligungspflichtig, d.h. sie setzen eine Bewilligung durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat Schlusskontrolle (ESTI)3) voraus: Inhaber einer Allgemeinen • E rstellen, Ändern oder Instandstellung von Installationsbewilligung elektrischen Installationen Bei einer allgemeinen Installationsbewilligung •A nschliessen oder Auswechseln von festan- muss eine kontrollberechtigte Person vor der geschlossenen Erzeugnissen (z.B. Unterwas- Übergabe der elektrischen Anlage an den Eigen- serscheinwerfer, Pumpen, etc.) tümer eine Schlusskontrolle durchführen und die Ergebnisse in in einem Sicherheitsnachweis fest- Allgemeine Installationsbewilligung halten (Art. 24 NIV). Elektro-Installationsbetriebe oder natürliche Personen, die in eigener Verantwortung Ins- Inhaber einer Eingeschränkten tallationsarbeiten ausführen, benötigen eine Installationsbewilligung Allgemeine Installationsbewilligung des Eidge- Bei eingeschränkten Installationsbewilligungen nössischen Starkstrominspektorats (ESTI). Die muss die in der Bewilligung aufgeführte Person elektrischen Anlagen müssen die Vorgaben der eine Schlusskontrolle durchführen. Die ausge- Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) führten Arbeiten und die Resultate der Schluss- und der Niederspannungs-Installationsnorm kontrolle müssen in einem Verzeichnis dokumen- (NIN) erfüllen. tiert werden (Art. 25 NIV). 1) Ein (technisches) Erzeugnis ist ein funktionsfähiger Gegenstand (z. B. Maschinen, Geräte). 2) Eine Norm ist eine rechtlich anerkannte und durch ein Normungsverfahren beschlossene allgemeingültige Regel zur Lösung eines Sachverhalts. Eine technische Norm schreibt die allgemein anerkannten Regeln der Technik fest, die sich in der Praxis eine breite Akzeptanz verschafft haben. 3) Das Eidgenössische Starkstrominspektorat wird von Electrosuisse im Auftrag des Bundes als besondere Dienst- 10 stelle geführt und ist gemäss Elektrizitätsgesetz die Kontrollstelle für Schwachstrom- und Starkstromanlagen.
3 Bereiche von Schwimmbecken 3.1 Geltungsbereich Die Bestimmungen im Kapitel 7.02 «Schwimm- Bereich 0 umfasst: becken und Springbrunnen der NIN» gelten für Becken von Schwimmbädern und «andere • das Innere des Beckens Becken», welche ohne Verwendung von Hilf- • Überlaufrinnen und dergleichen mitteln (Leitern etc.) erreicht und von Perso- • Fusswaschbecken nen betreten werden können. Dazu zählen: Bereich 1 wird begrenzt durch: – Schwimmbadbecken – Springbrunnenbecken • seitlich: 2 m ab Beckenrand oder eine feste Ab- – Zier-, Garten- und Schwimmteiche trennungen mit einer Mindesthöhe von 2,50 m – Planschbecken • oben: 2,50 m ab Boden oder Standfläche – Speziell als Schwimmbäder eingerichtete Be- • unten: Standfläche oder Boden reiche von natürlichen Gewässern und Seen in Kiesgruben Gehören zum Schwimmbecken Sprungtürme und -bretter, Startblöcke, Rutschbahnen und Eingeschlossen sind bei allen Arten von Becken Spielgeräte, Skulpturen und ähnliche dekorative die umgebenden Bereiche. Bauten, welche von Personen betreten werden können, so wird der Bereich 1 gemäss Bilder 3.1 Im Folgenden wird für die oben genannten und 3.2 festgelegt. Beckenarten der Begriff «Schwimmbecken» ver- wendet. Bereich 2 wird begrenzt durch: 3.2 Bereiche • seitlich: 1,50 m ab Bereich 1 oder eine feste Ab- Schwimmbecken und deren Umgebungen trennungen mit einer Mindesthöhe von 2,50 m sind in drei Bereiche eingeteilt, für welche unter- • oben: 2,50 m ab Boden oder Standfläche schiedliche Anforderungen gelten. • unten: Standfläche oder Boden Bild 3.1: Abmessungen der Bereiche von Schwimm- und Planschbecken 11
3 Bereiche von Schwimmbecken Bild 3.2: Abmessungen der Bereiche für auf dem Boden aufgestellte Becken 3.3 Bestimmen der Schutzmassnahme und Betriebsmittelwahl In den einzelnen Bereichen werden an die In- Mit den Beschreibungen der Bereiche stallationen unterschiedliche Anforderungen ge- und den Bestimmungen in den Tabellen stellt. Ebenso muss die anzuwendende Schutz- können die Bedingungen und Anforde- massnahme beachtet werden. Die geforderten rungen an eine Installation festgelegt Bedingungen sind in den Tabellen 4.1 bis 4.4 werden. 12 zusammengefasst.
4 Anforderungen an die Installationen Anleitung zur korrekten Anwendung der Tabellen (Seiten 14 –17) Schritt 1: Bestimmen des Bereichs Schritt 2: Festlegen der Anwendung (Spaltenüberschriften) ? ? Wenn Bereich 0 Schwimm- keine Per- bäder son im Spring- brunnen Wasser ist Schritt 3: Zulässige Schutzmassnahme wählen Schritt 4: Zulässigkeit der Installation / des Betriebsmittels überprüfen • SELV •Á • ? ? ê Steckdosen und elektrische Schalter Kleinspannung, ≤ 12 oder 50 VAC bzw. 30 oder 120 VDC Stromquelle (Trafo) ausserhalb Bereiche 0 + 1, falls im Bereich Schalt- und Steuergeräte Schutzmassnahmen 2 mit Á IΔn ≤ 30 mA, Abdeckungen und Betriebsmittel und Installationen Isolationen erforderlich (mind. IP 2X) Leuchten 230 V Schutztrennung, Spannung 230 V, Abzweig- und Verbindungsdosen Stromquelle (Trafo) ausserhalb Bereiche 0 + 1, falls im Bereich 2 mit Á IΔn ≤ 30 mA geschützt Elektrische Leitungen AP oder UP bis zu einer Tief von 6 cm; vorzugsweise Kunststoffrohre, Metallrohre mit Schutz- Fehlerstrom-Schutzeinrichtung IΔn ≤ 30 mA, Spannung 230 V Potenzialausgleich verbinden (Schutz durch automatische Abschaltung) Festangeschlossene, besonders für Schwimmbäder hergestellte Betriebsmittel (Unterwasserleuchten, Gegenstromanlagen etc.) Leitfähige, gleichzeitig berührbare Teile (Rohrleitungen, Bassinkonstruktionen, Betonbewehrungen etc.) In Fussböden eingebettete elektrische Heizungen 13
4 Anforderungen an die Installationen Á Fehlerstrom-Schutzeinrichtung 5 zulässig, jedoch nicht sinnvoll ê Trenntransformator 6 richtig, sinnvolle Anwendung \ Schutzisolierung / Sonderisolierung 7 erforderlich (Schutzklasse II) 8 nicht möglich # Schutzleiter/ -anschluss (Schutzklasse I) 9 unzulässig, verboten Wenn Bereich 0 Schwimm- keine Per- bäder son im Wasser ist Spring- brunnen Kleinspannung, ≤ 12 oder 50 VAC bzw. 30 oder 120 VDC SELV 6 6 Stromquelle (Trafo) ausserhalb Bereiche 0 + 1, falls im Bereich 2 mit Á IΔn ≤ 30 mA, Abdeckungen und ≤ 12 VAC / ≤ 50 VAC / Schutzmassnahmen Isolationen erforderlich (mind. IP 2X) 30 VDC 120 VDC Schutztrennung, Spannung 230 V, 6 Stromquelle (Trafo) ausserhalb Bereiche 0 + 1, ê 9 falls im Bereich 2 mit Á IΔn ≤ 30 mA geschützt Für nur 1 Betriebsmittel Á Fehlerstrom-Schutzeinrichtung IΔn ≤ 30 mA, Spannung 230 V (Schutz durch automatische Abschaltung) 9 6 6 Steckdosen und elektrische Schalter 9 9 9 Schalt- und Steuergeräte 9 9 9 Leuchten 230 V 9 9 9 Abzweig- und Verbindungsdosen 9 9 9 Leitungs- Nur als Zuleitung für verlegung Elektrische Leitungen AP oder UP bis zu einer Tiefe von 6 cm; ausserhalb der Betriebsmittel und Installationen vorzugsweise Kunststoffrohre, Metallrohre mit Schutz- Betriebsmittel in Beckenumran- Potenzialausgleich verbinden diesem Bereich dung, soweit möglich Festangeschlossene, besonders für Schwimmbäder hergestellte 6 mit korrekter Schutzmassnah- Betriebsmittel (Unterwasserleuchten, Gegenstromanlagen etc.) me und Schutzart mind. IP X8 Leitfähige, gleichzeitig berührbare Teile Anschluss an Schutz-Potenzial- (Rohrleitungen, Bassinkonstruktionen, Betonbewehrungen etc.) ausgleich mit Metall- an Schutz-Po- gitter tenzialaus gleich In Fussböden eingebettete elektrische Heizungen 6 bedeckt oder angeschlossen mit Metal- und Á IΔn lumhüllung ≤ 30 mA 14 Tabelle 4.1: Schutzmassnahmen, Betriebsmittel und Installationen im Bereich 0
Á Fehlerstrom-Schutzeinrichtung ê Trenntransformator \ Schutzisolierung / Sonderisolierung (Schutzklasse II) # Schutzleiter/ -anschluss (Schutzklasse I) 5 zulässig, jedoch nicht sinnvoll 6 richtig, sinnvolle Anwendung 7 erforderlich 8 nicht möglich 9 unzulässig, verboten Kleine Bereich 1 Schwimm- bäder Schwimm- bäder Spring- brunnen Kleinspannung, ≤ 12 oder 50 VAC bzw. 30 oder 120 VDC 6 6 SELV Stromquelle (Trafo) ausserhalb Bereiche 0 + 1, falls im Bereich 2 mit Á IΔn ≤ 30 mA, Abdeckungen und ≤ 12 VAC / ≤ 50 VAC / Schutzmassnahmen Isolationen erforderlich (mind. IP 2X) 30 VDC 120 VDC Schutztrennung, Spannung 230 V, 6 Stromquelle (Trafo) ausserhalb Bereiche 0 + 1, ê 9 falls im Bereich 2 mit Á IΔn ≤ 30 mA geschützt Für nur 1 Betriebsmittel Á Fehlerstrom-Schutzeinrichtung IΔn ≤30 mA, Spannung 230 V (Schutz durch automatische Abschaltung) 9 6 6 5 1,25 m ab Steckdosen und elektrische Schalter 9 Bereich 0, 9 siehe auch Tabelle 5.2 0,3 m ab Besondere Bestimmungen beachten gemäss Tabelle 5.3 Boden Schalt- und Steuergeräte 9 9 9 5 Schutzart mind. IP X4 1,25 m ab Leuchten 230 V 9 Bereich 0 5 Schutzklas- se II \ Leitungen Elektrische Leitungen AP oder UP bis zu einer Tiefe von 6 cm; Nur als Zuleitung für nur mit ge- vorzugsweise Kunststoffrohre, Metallrohre mit Schutz- Betriebsmittel in eignetem Potenzialausgleich verbinden diesem Bereich mechanischem Schutz Betriebsmittel und Installationen Abzweig- und Verbindungsdosen 5 für SELV-Stromkreise Festangeschlossene, besonders für Schwimmbäder hergestel- 6 mit korrekter Schutzmassnah- lte Betriebsmittel (Unterwasserleuchten, Gegenstromanlagen etc.) me und Schutzart mind. IP X8 Leitfähige, gleichzeitig berührbare Teile Anschluss an Schutz-Potenzial- (Rohrleitungen, Bassinkonstruktionen, Betonbewehrungen etc.) ausgleich mit Metall- an Schutz-Po- gitter tenzialaus gleich In Fussböden eingebettete elektrische Heizungen 6 bedeckt oder angeschlossen mit Metal- und Á IΔn lumhüllung ≤ 30 mA Tabelle 4.2: Schutzmassnahmen, Betriebsmittel und Installationen im Bereich 1 15
4 Anforderungen an die Installationen Á Fehlerstrom-Schutzeinrichtung 5 zulässig, jedoch nicht sinnvoll ê Trenntransformator 6 richtig, sinnvolle Anwendung \ Schutzisolierung / Sonderisolierung 7 erforderlich (Schutzklasse II) 8 nicht möglich # Schutzleiter/ -anschluss (Schutzklasse I) 9 unzulässig, verboten Bereich 1, besondere Schacht, Besondere Betriebs- Einhausung mittel Bestimmungen (z.B. Filterpumpen, Ge- genstromanlagen etc.) Schutztrennung, Spannung 230 V, 6 6 Schutzmass- Stromquelle (Trafo) ausserhalb Bereiche 0 + 1, ê Für nur 1 Für nur 1 falls im Bereich 2 mit ≤ IΔn ≤ 30 mA geschützt Betriebsmittel Betriebsmittel nahmen Á Fehlerstrom-Schutzeinrichtung IΔn ≤ 30 mA, Spannung 230 V (Schutz durch automatische Abschaltung) 6 6 Türe, Luke, Schachtdeckel oder Gehäuse darf nur mit Schlüssel oder Werkzeug geöffnet werden können Mindestschutzart IP X5 IP X5 Betriebsmittel und Installationen Allpolige Trennung in Schutzklasse II-Ausführung beim keine öffnen des Gehäuses Anforderung 7 keine Schutzklasse II \ und Gehäuse des Betriebsmittels Anforderung mittlere mechanische Festigkeit (AG2) Leitungen doppelt isoliert, wie Schutzklasse II keine Anforderung 7 vorzugsweise Kunststoffrohre; bei Schutz Wasserrohre (und andrere Bauteile), durch Á sind Metallrohre zulässig, welche mit dem Wasser in Verbindung sind wenn mit dem zusätzlichen Schutzpoten- zialausgleich verbunden 16 Tabelle 4.3: Besondere Bestimmungen im Bereich 1
Á Fehlerstrom-Schutzeinrichtung 5 zulässig, jedoch nicht sinnvoll ê Trenntransformator 6 richtig, sinnvolle Anwendung \ Schutzisolierung / Sonderisolierung 7 erforderlich (Schutzklasse II) 8 nicht möglich # Schutzleiter/ -anschluss (Schutzklasse I) 9 unzulässig, verboten Bereich 2 Schwimmbäder Kleinspannung, ≤ 12 oder 50 VAC bzw. 30 oder 120 VDC 6 SELV Stromquelle (Trafo) ausserhalb Bereiche 0 + 1, falls im Bereich 2 mit Á IΔn ≤ 30 mA, Abdeckungen und ≤ 12 VAC / Schutzmassnahmen Isolationen erforderlich (mind. IP 2X) 30 VDC Schutztrennung, Spannung 230 V, 6 Stromquelle (Trafo) ausserhalb Bereiche 0 + 1, ê falls im Bereich 2 mit Á IΔn ≤ 30 mA geschützt Für nur 1 Betriebsmittel Á Fehlerstrom-Schutzeinrichtung IΔn ≤ 30 mA, Spannung 230 V (Schutz durch automatische Abschaltung) 6 Steckdosen und elektrische Schalter 6 Schutzart: · Innenräume mind. IP X2 · Strahlwasser-Reinigung mind. IP X5 Schalt- und Steuergeräte 6 6 · Aussenbereiche mind. IP X4 Leuchten 230 V Elektrische Leitungen AP oder UP bis zu einer Tiefe von 6 cm; vorzugsweise Kunststoffrohre, Metallrohre mit Schutz- Potenzial- 6 Betriebsmittel und Installationen ausgleich verbinden Abzweig- und Verbindungsdosen 6 Festangeschlossene, besonders für Schwimmbäder hergestell- te Betriebsmittel (Unterwasserleuchten, Gegenstromanlagen etc.) 6 Leitfähige, gleichzeitig berührbare Teile Anschluss an Schutz-Potenzial- (Rohrleitungen, Bassinkonstruktionen, Betonbewehrungen etc.) ausgleich mit Me- an Schutz-Po- tallgitter tenzialaus gleich In Fussböden eingebettete elektrische Heizungen 6 bedeckt oder angeschlossen mit Metal- und Á IΔn lumhüllung ≤ 30 mA Tabelle 4.4: Schutzmassnahmen, Betriebsmittel und Installationen im Bereich 2 17
5 Beispiele Beispiel Bereich 0: Schritt 3: Als Schutzmassnahm darf nur Kleinspannung (SELV) mit ≤ 12 VAC / 30 VDC angewendet werden. Die Installation einer 230 V-Leuchte an diesem Standort ist nicht zulässig. Bild 5.1: Unterwasserleuchte Welche Schutzmassnahme kommt für Un- terwasserleuchten in Bild 5.1 zur Anwendung und welche Bedingungen müssen die Schein- werfer erfüllen? Schritt 1: Die Unterwasserleuchten befinden Bild 5.2: Leuchte nahe am Beckenrand sich im Bereich 0. → Tabelle 4.1 Schritt 2: Die Scheinwerfer befinden sich in Beispiel Bereich 2: einem Schwimmbad und können auch in Betrieb sein, wenn sich badenden Personen im Darf die Steckdose an diesem Standort ins- Wasser befinden → Tabellenspalte „Schwimm- talliert werden? bäder“ Schritt 3: Als Schutzmassnahme darf nur Kleinspannung (SELV) mit ≤ 12 VAC / 30 VDC angewendet werden. Der Transformer muss sich ausserhalb der Bereiche 0 und 1 befinden. Befindet sich der Transformer im Bereich 2, so ist die Zuleitung durch eine Fehlerstrom-Schutzschaltung (RCD) zu schützen. Schritt 4: Die Unterwasserleuchten müssen spe- ziell für Schwimmbäder hergestellt sein und 2.20 m mindestens der Schutzart IP 68 entsprechen. Wenn für die elektrischen Zuleitungen Metall- rohre verwendet werden, so in diese mit dem Bild 5.3: Steckdose im Bereich 2 Schutzpotenzialausgleich zu verbinden. Schritt 1: Die Steckdosensäule befindet sich Beispiel Bereich 1: im Bereich 2. → Tabelle 4.4 Schritt 2: Die Differenzierung der Anwen- Ist die Installation einer 230 V-Leuchte ge- dung entfällt im Bereich 2 mäss Bild 5.2 zulässig? Schritt 3: Steckdosen sind in diesem Bereich zugelassen, wenn einer der folgenden Schritt 1: Die Leuchte befindet sich im Bereich Schutzmassnahmen angewendet wird: 1 des Schwimmteiches. → Tabelle 4.2 - Kleinspannung (SELV) mit ≤ 12 VAC / 30 VDC Schritt 2: Die Leuchte ist am Rand eines - Schutztrennung Schwimmbades installiert, bei dem die Um- - Fehlerstrom-Schutzeinrichtung gebung einen Bereich 2 zulässt. → Tabellen- Schritt 4: Der IP-Schutzgrad muss mindestens 18 spalte „Schwimmbäder“. IP X4 betragen.
Verwendete Abkürzungen und Symbole Abkürzungen: A Ampère, Masseinheit des elektrischen Stroms (mA = Milliampère) AC Alternating Current (Wechselstrom) Comité Européen de Normalisation Electrotechnique CENELEC (Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung) CES Comité électrotechnique Suisse DC Direct Current (Gleichstrom) EN Europäische Norm International Electrotechnical Commission IEC (Internationale Elektrotechnische Kommission) IP International Protection (Schutzart) ISO International Standartization for Organization NEV Niederspannungs-Erzeugnisseverordnung (SR 734.26) NIN Niederspannungs-Installationsnorm NIV Niederspannungs-Installationsverordnung (SR 734.27) RCD Residual Current Device (Fehlerstrom-Schutzeinrichtung) SELV Safety Extra-Low Voltage (Sicherheitskleinspannung) SEV Schweizerischer Elektrotechnischer Verein (Electrosuisse) SN Schweizer Norm V Volt, Masseinheit der elektrischen Spannung Symbole: Á Fehlerstrom-Schutzeinrichtung ê Trenntransformator \ Schutzisolierung / Sonderisolierung (Schutzklasse II) # Schutzleiter/ -anschluss (Schutzklasse I) 5 zulässig, jedoch nicht sinnvoll 6 richtig, sinnvolle Anwendung 7 erforderlich 8 nicht möglich 9 unzulässig, verboten 19
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