Selbstbestimmt bis zuletzt - Wegleitung zum Erstellen einer Patientenverfügung Ein Ratgeber der Krebsliga
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Selbstbestimmt
bis zuletzt
Wegleitung zum Erstellen
einer Patientenverfügung
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Ein Ratgeber der KrebsligaDie Krebsligen der Schweiz:
Nah, persönlich, vertraulich, professionell
Wir beraten und unterstützen Sie und Ihre Angehörigen gerne in Ihrer
Nähe. Rund hundert Fachpersonen begleiten Sie unentgeltlich während
und nach einer Krebserkrankung an einem von über sechzig Standorten
in der Schweiz.
Zudem engagieren sich die Krebsligen in der Prävention, um einen
gesunden Lebensstil zu fördern und damit das individuelle Risiko, an
Krebs zu erkranken, weiter zu senken.
Impressum
Herausgeberin Text und Redaktion
Krebsliga Schweiz Krebsliga Schweiz, Bern (alphabetisch):
Effingerstrasse 40 lic. phil. Sabine Jenny, Leiterin Krebsinforma-
Postfach tionsdienst
3001 Bern Susanne Lanz, Redaktorin
Tel. 031 389 91 00 Verena Marti, Publizistiksupport
www.krebsliga.ch Ernst Schlumpf, redaktioneller Mitarbeiter
Eva Waldmann, Leiterin Rehabilitation und
Projektleitung
Palliative Care
Eva Waldmann, Leiterin Rehabilitation und
Palliative Care, Krebsliga Schweiz, Bern Fotos
Titel, S. 4, 14, 26, 40, 56: shutterstock
Fachberatung
Dr. med. Ueli Grüninger, Geschäftsführer Design
Kollegium für Hausarztmedizin KHM, Bern Wassmer Graphic Design, Zäziwil
Dr. med. Hans Neuenschwander, Hospice
Druck
Ticino und IOSI, Lugano
Ast & Fischer AG, Wabern
Irma Boving, Pflegefachfrau Onkologie,
Mitarbeiterin des Krebstelefons, Krebsliga
Schweiz, Bern
Institut Dialog Ethik, Zürich:
Dr. theol. Ruth Baumann-Hölzle, Leiterin Quellen
lic. phil. Patrizia Kalbermatten-Casarotti, MAS, «Patientenverfügung» und «Wegleitung
wissenschaftliche Mitarbeiterin Patienten- Patientenverfügung», 2012, Dialog Ethik,
verfügung Zürich
lic. phil. Daniela Ritzenthaler-Spielmann, «Wegleitung zur Patientenverfügung nach
wissenschaftliche Mitarbeiterin Patienten- der Diagnose Krebs», 2009, Krebsliga
verfügung Schweiz, Bern
Diese Broschüre ist auch in französischer und in italienischer Sprache erhältlich.
© 2014, Krebsliga Schweiz, Bern
KLS | 3.2022 | 1500 D | 011017013111Inhalt
5 Editorial 41 Anordnungen zur Betreuung
und Begleitung
6 Selbstbestimmt bis zuletzt 41 Einweisung in ein Akutspital
6 Das Erwachsenenschutzrecht 42 Sterbeort
6 Regelungsmöglichkeiten 43 Begleitung
und Dokumente 44 Religiöse Handlungen
12 Das Vertretungsrecht
45 Über den Tod hinaus
13 Sinn und Zweck einer 45 Forschung, Organspende
Patientenverfügung und Autopsie
13 Selbstbestimmungsrecht 49 Einsichtnahme in die
15 Verbindlichkeit Patientendokumentation
16 Grenzen 50 Bestattung und Abdankung
18 Schritt für Schritt zur eige- 52 Datieren, unterzeichnen,
nen Patientenverfügung aufbewahren
18 Zeitpunkt und Motivation 52 Rechtsgültigkeit
19 Die Wahl der Vorlage 52 Aufbewahrung
20 Formale Anforderungen 53 Die Versichertenkarte
21 Vertretungsberechtigte 54 Aktualisierung der
Person(en) Patientenverfügung
25 Was mir im Leben wichtig ist 54 Andere wichtige Dokumente
28 Medizinische Anordnungen 55 Leben mit Krebs
29 Fachlicher Rat
30 Reanimation 57 Beratung und Information
32 Lebenserhaltende Mass-
nahmen
33 Schmerzlinderung
34 Linderung von Atemnot
36 Linderung anderer
Symptome
36 Essen und Trinken
Selbstbestimmt bis zuletzt 3Liebe Leserin, lieber Leser
Steht im Text Die Fortschritte in der Medizin er- In einer Patientenverfügung kön-
nur die weibliche möglichen heute vielen Menschen nen viele solche Situationen vor-
oder männliche
Form, gilt sie
ein längeres Leben. Dank medi- ausschauend geregelt werden. Mit
jeweils für beide zinischer Massnahmen können dieser Broschüre möchten wir Sie
Geschlechter. stärkere krankheits- oder alters- ermutigen, darüber nachzudenken,
bedingte Beschwerden oft bis zu- ob Sie eine Patientenverfügung
letzt vermieden oder gelindert – oder allenfalls ein anderes Vor-
werden. sorgedokument – erstellen wollen
oder nicht.
Vor allem bei abnehmender Le-
bensqualität stellt sich manchmal Sie finden sowohl Angaben, was
die Frage, ob mit diesen Massnah- zwingend in eine Patientenverfü-
men jedoch nicht einfach der Tod gung gehört, als auch eine Zusam-
hinausgezögert wird. menstellung von Themen, für die
zusätzlich etwas angeordnet wer-
Betroffene sehen sich dann mit den kann. Dies ermöglicht Ihnen,
weiteren Fragen konfrontiert: Soll sich vertieft mit Krankheit, Sterben
alles medizinisch Machbare ver- und Tod auseinanderzusetzen.
sucht werden, um das Leben mög-
lichst lange zu erhalten? Oder Mit dem im Zivilgesetzbuch ver-
sollen lediglich Beschwerden ge- ankerten Erwachsenenschutzrecht
lindert und ein würdiges Sterben (Art. 370 ff. ZGB) wird sicherge-
ermöglicht werden? stellt, dass der in einer Patienten-
verfügung festgelegte Wille recht-
Grundsätzlich darf jeder Mensch lich verbindlich wird, sobald sich
selbst über medizinische Mass- selbst jemand nicht mehr äussern
nahmen entscheiden. Bei Bewusst- kann.
losigkeit oder Demenz kann jedoch
dieses Recht auf Selbstbestim- Sprechen Sie mit Menschen Ihres
mung nicht mehr wahrgenommen Vertrauens über Ihre Entscheidun-
werden. Andere müssen dann gen. Sie können dabei viel gewin-
stellvertretend für die Betroffe- nen: Die Angst vor einem unwür-
nen den vorgeschlagenen Mass- digen Lebensende wird kleiner,
nahmen zustimmen oder diese und es wächst die Zuversicht, dass
ablehnen. ein gutes Ende möglich ist.
Ihre Krebsliga
Selbstbestimmt bis zuletzt 5Selbstbestimmt bis zuletzt
Das Erwachsenen- Regelungsmöglichkeiten
schutzrecht und Dokumente
Seit dem 1. Januar 2013 gilt in der Die Bedürfnisse und Umstände bei
Schweiz das neue Erwachsenen- einer Krankheit und insbesondere
schutzrecht. Darin wird unter an- am Lebensende sind bei jedem
derem die Würde des Menschen Menschen anders. Entsprechend
mit dem Anspruch auf Selbstbe- gibt es verschiedene, gesetzlich
stimmung (Autonomie) anerkannt. anerkannte Möglichkeiten, um Re-
Diese Würde gilt es zu beachten – gelungen bis hin zum Lebensende
ganz besonders im Falle einer und darüber hinaus zu treffen.
Krankheit und dann, wenn jemand
urteilsunfähig werden sollte und Es sind dies
seinen Willen nicht mehr kundtun > die Patientenverfügung
kann. > die Patientenvollmacht
> die Behandlungsvereinbarung
Das gesamtschweizerisch gültige > der Vorsorgeauftrag
Erwachsenenschutzrecht löst das > die Vollmacht
100 Jahre alte Vormundschaftsrecht > das Testament
mit teilweise unterschiedlichen
kantonalen Bestimmungen ab. Die Patientenverfügung
Für die früher behördlich ange- In der Patientenverfügung halten
ordnete Vormundschaft gibt es Sie schriftlich fest, welche medizi-
neu verschiedene Varianten von nischen Massnahmen Sie im Falle
so genannten Beistandschaften. Ihrer Urteilsunfähigkeit wünschen,
Diese sind auf die individuellen und welche Sie ablehnen.
Bedürfnisse von hilfsbedürftigen
Personen ausgerichtet. Auch gewisse Wünsche, die über
den Tod hinausführen, können in
einer Patientenverfügung formu-
liert werden.
Ab Seite 13 in dieser Broschüre er-
fahren Sie im Detail, was Sie mit
der Patientenverfügung regeln
können, worauf es beim Verfas-
sen ankommt und wann und wie
die Verfügung zum Tragen kommt.
6 Selbstbestimmt bis zuletztDie Patientenvollmacht Dennoch: Für das Erstellen einer
In einer Patientenvollmacht wer- Patientenvollmacht bedarf es eini-
den – im Gegensatz zur Patienten- ger Überlegungen. Mehr dazu er-
verfügung – keine detaillierten An- fahren Sie beim Institut «Dialog
ordnungen für medizinische und Ethik», das eine Patientenvollmacht
pflegerische Handlungen erteilt. sowie eine detaillierte Wegleitung
dazu herausgegeben hat (siehe
In erster Linie bestimmen Sie mit S. 60).
der Patientenvollmacht, wer an
Ihrer Stelle Entscheidungen für Formale Anforderungen
Ihre medizinische Behandlung und > Sie können die Patienten-
weitere Betreuung treffen soll, falls vollmacht nur einer natür-
Sie selbst urteilsunfähig sind. Zu- lichen Person erteilen, also
sätzlich können Sie Angaben zu keinem Verein und keiner
Ihrer Lebenseinstellung und Ihrer Institution.
Werthaltung machen. > Eine Patientenvollmacht
beinhaltet die üblichen
Die Aufgabe der vertretungsbe- Angaben (Personalien) zu
rechtigten Person (siehe S. 21) ist Ihrer Person und zur vertre-
anspruchsvoll und setzt volles Ver- tungsberechtigten Person,
trauen des Vollmachtgebers vor- sodass beide eindeutig iden-
aus. tifizierbar sind.
> Sie muss handschriftlich
Die Patientenvollmacht eignet datiert und unterschrieben
sich vor allem für Menschen …, sein.
… die sich nicht mit medizini-
schen Fragen für eine nicht Bitte beachten
genau vorhersehbare Situation Falls Sie sich für die Patientenvoll-
befassen möchten. macht entscheiden, macht es kei-
… die verhindern wollen, dass nen Sinn, zusätzlich noch eine
die im Erwachsenenschutz- Patientenverfügung zu erstellen.
recht (Art. 378 ZGB) vorgese- Das würde nur zu Missverständ-
henen Personen (siehe S. 23) nissen führen.
über medizinische Behand-
lungen entscheiden, sollten sie
selbst nicht mehr urteilsfähig
sein.
Selbstbestimmt bis zuletzt 7Die Behandlungsvereinbarung Der Nachteil ist, dass die Behand-
Urteilsfähige Menschen, die be- lungsvereinbarung nur für die-
reits an einer Krankheit leiden und jenige Institution verbindlich ist,
in absehbarer Zeit mit einem Spi- mit welcher sie abgeschlossen
tal- oder Heimeintritt rechnen und wurde. Dies ist ein wesentlicher
keine Patientenverfügung erstellt Unterschied zur Patientenverfü-
haben, können mit dem Behand- gung oder zur Patientenvollmacht,
lungsteam eine Behandlungsver- die für alle Institutionen (Spitäler,
einbarung treffen. Pflegeheim etc.) und involvierten
Personen rechtsverbindlich sind.
Eine solche Vereinbarung wird im
Hinblick auf eine spätere mögliche Obwohl die Behandlungsverein-
Urteilsunfähigkeit erstellt. barung in einer anderen Institu-
tion ihren vertraglichen Charakter
Die Behandlungsvereinbarung … verliert, drückt sie trotzdem Ihren
… ist auf die zu erwartenden mutmasslichen Willen aus, an
Situationen ausgerichtet dem sich andere Ärztinnen und
und sorgt dafür, dass Sie Ärzte orientieren können.
diejenigen medizinischen
Behandlungen erhalten, die Der Vorsorgeauftrag
Sie wünschen. Beim Vorsorgeauftrag geht es pri-
… ist bei einer fortgeschrittenen mär um die Frage, wer sich um
Erkrankung eine Alternative Ihre persönlichen, finanziellen und
zur Patientenverfügung. rechtlichen Angelegenheiten küm-
… wird sowohl von Ihnen als mern soll, wenn Sie selbst dazu
auch vom behandelnden Arzt nicht mehr in der Lage sind. Damit
oder von der behandelnden wird sichergestellt, dass die all-
Ärztin und der verantwort- täglichen Belange wie Post erledi-
lichen Pflegeperson unter- gen, Zahlungen machen erledigt
schrieben. werden können.
Der Vorteil dieses Dokumentes In einem Vorsorgeauftrag sind
liegt darin, dass Ihre Wünsche vor- drei Teilbereiche vorgesehen:
gängig mit dem Behandlungs- und
Betreuungsteam besprochen und Die Personensorge
den tatsächlichen Möglichkeiten Dazu gehören zum Beispiel das Öff-
angepasst werden. Ein gemeinsa- nen und Erledigen der Post, der
mer Behandlungsplan kann dann Zahlungsverkehr etc. Wichtig: Die
erstellt werden. Personensorge kann auch medizi-
8 Selbstbestimmt bis zuletztnische Anweisungen beinhalten. Die beauftragte Person erhält in
Es empfiehlt sich jedoch, diese in der Regel eine Entschädigung.
einer Patientenverfügung festzu-
halten; denn es ist einfacher, eine Sich beraten lassen
solche zu erstellen, da sie nicht Es lohnt sich in jedem Fall, sich
vollständig handschriftlich erstellt beraten zu lassen, welches Vorge-
werden muss. hen für Sie und Ihre Situation das
sicherste und bestmögliche ist; oft
Die Vermögenssorge erübrigt sich ein Vorsorgeauftrag,
Sie beinhaltet zum Beispiel die da gemäss Erwachsenenschutz-
Verwaltung von Einkommen und recht die Ehegattin/der Ehegatte
Vermögen etc. bzw. die eingetragene Partnerin/
der eingetragene Partner bis zu
Der Rechtsverkehr einem gewissen Grad ein Vertre-
Gemeint ist damit zum Beispiel tungsrecht hat (Art. 374 ZGB).
der Abschluss oder die Auflösung Wenn Sie sich diese Person als
von Verträgen, das Klären von Ver- Ihre Vertretung wünschen, können
sicherungsfragen etc. Sie auf einen Vorsorgeauftrag ver-
zichten.
Klare Aufgabenzuteilung
Die Aufgaben, die Sie mit dem In vielen Situationen ist zudem für
Vorsorgeauftrag jemandem über- finanzielle und rechtliche Angele-
tragen möchten, sollten genau um- genheiten auch eine weniger um-
schrieben sein. fassende Vollmacht ausreichend
(siehe S. 10).
Es ist möglich, für Ihre persönlichen
Belange (Personensorge) beispiels- Bei Curaviva Schweiz, dem natio-
weise eine Ihnen nahestehende nalen Dachverband von Heimen
Person zu beauftragen und für die und Institutionen, finden Sie de-
Vermögenssorge und/oder den tailliertere Informationen zum
Rechtsverkehr eine juristisch aus- Vorsorgeauftrag sowie ein Muster-
gebildete Person einzusetzen (z. B. dokument (siehe S. 59).
Notarin, Notar).
Formale Anforderungen
Ebenso können Ersatzpersonen Der Vorsorgeauftrag muss – wie
bestimmt werden, falls die beauf- ein Testament (siehe S. 11) – von
tragte Person dereinst die Auf- der auftraggebenden Person hand-
gabe nicht (mehr) übernehmen schriftlich erstellt, datiert und un-
möchte oder dafür ungeeignet ist. terzeichnet sein oder aber durch
Selbstbestimmt bis zuletzt 9ein Notariat öffentlich beurkun- auftrag registriert ist. Wenn
det werden. Das gilt auch für Än- dies der Fall ist, muss ihm
derungen, die Sie im Verlaufe der entsprochen werden.
Zeit allenfalls vornehmen wollen.
Die Vollmacht
Es besteht auch die Möglichkeit, Eine Vollmacht erteilen Sie einer
dass ein Notar, eine Notarin anhand Person Ihres Vertrauens für be-
Ihrer Angaben einen juristisch kor- stimmte Geschäfte, wie zum Bei-
rekten Text entwirft, den Sie dann spiel Rechnungen bezahlen, Bank-
von Hand abschreiben, datieren geschäfte tätigen etc., um sich zu
und unterzeichnen können. entlasten.
Gut zu wissen Grund für das Erteilen einer Voll-
> Ein Vorsorgeauftrag tritt erst in macht kann sein, dass Ihr Gesund-
Kraft, wenn Sie urteilsunfähig heitszustand Sie so einschränkt,
werden. dass Sie diese Aufgaben gerne je-
> Er verliert automatisch seine mandem übergeben möchten.
Wirkung, sollten Sie zu einem
späteren Zeitpunkt wieder Wichtig
urteilsfähig werden. Eine Vollmacht erlischt mit Ihrem
> Beim Zivilstandsamt Ihrer Tod oder mit dem Verlust Ihrer
Gemeinde können Sie ein- Urteilsfähigkeit, wenn Sie nicht
tragen lassen, dass Sie einen ausdrücklich etwas anderes be-
Vorsorgeauftrag erstellt stimmt haben. Dies ist ein wesent-
haben und wo er sich licher Unterschied zum Vorsorge-
befindet. auftrag (siehe S. 8).
> Der Vorsorgeauftrag ist nur
zu Ihren Lebzeiten gültig, Um sicherzustellen, dass die Voll-
es sei denn, Sie halten darin macht auch dann gültig bleibt,
ausdrücklich fest, dass er wenn Sie urteilsunfähig werden,
für definierte Belange auch müssen Sie dies in der Vollmacht
über Ihren Tod hinaus gilt. ausdrücklich festhalten oder zu-
(Art. 35 OR: Weiterführungs- sätzlich einen Vorsorgeauftrag er-
klausel). teilen.
> Bevor die Erwachsenen-
schutzbehörde Massnahmen Überlegen Sie sich, ob es sinnvoll
wie etwa eine Beistandschaft ist, dass gewisse Aufgaben über
erlässt, ist sie verpflichtet, Ihren Tod hinaus wahrgenommen
beim Zivilstandsamt nach- werden können und halten Sie
zufragen, ob ein Vorsorge- dies allenfalls fest. Entsprechende
10 Selbstbestimmt bis zuletztFormulare oder Vorlagen erhalten Ihrem Willen entspricht. Im Rah-
Sie beispielsweise bei Ihrer Bank, men des gesetzlich erlaubten
der Gemeinde oder bei kantonalen Spielraums, zum Beispiel unter
Anwaltsverbänden. Auch im Inter- Berücksichtigung der Pflichtteile,
net finden sich Beispiele. können Sie Ihren Nachlass anders
aufteilen.
Formale Anforderungen
Je nach Situation können Sie – Weitere Informationen zum Ver-
zum Beispiel bei Ihrer Bank – ein fassen eines Testaments finden
vorgedrucktes Formular ausfüllen Sie in einer entsprechenden Bro-
(lassen). schüre der Krebsliga (siehe S. 59).
Wenn Sie selbst eine Vollmacht Formale Anforderungen
schreiben, muss diese Folgendes Ihr Testament muss von Ihnen
enthalten: eigenhändig geschrieben und mit
> Ihre Personalien und die Ort, Datum und Unterschrift ver-
Personalien des/der Bevoll- sehen sein.
mächtigten.
> die Umschreibung der Hand- Alternativ – und mit entsprechen-
lung, zu der Sie jemanden den Kosten verbunden – kann ein
bevollmächtigen wollen. Testament auch notariell erstellt
> die Bedingungen, unter denen und öffentlich beurkundet werden.
dieser die Vollmacht wahr-
nehmen kann oder soll. Sollten Sie bereits einmal ein Testa-
ment verfasst haben, muss dieses,
Formular und selbstverfasstes damit keine Missverständnisse
Dokument müssen handschriftlich entstehen, in einem neuen Testa-
datiert und unterschrieben sein. ment ausdrücklich widerrufen wer-
den.
Das Testament
In einem Testament, auch letzt- Hinterlegen Sie Ihr Testament an
willige Verfügung genannt, regeln einem sicheren Ort, zum Beispiel
Sie Ihren Nachlass und bestimmen, bei der entsprechenden Stelle Ih-
was nach Ihrem Tod mit Ihrem rer Wohngemeinde. Je nach Kan-
Vermögen geschehen soll. ton kann dies das Erbschaftsamt,
das Einwohneramt oder ein Nota-
Es gibt klare gesetzliche Vorgaben, riat sein. Wenn Sie nur einen Er-
wer in welcher Reihenfolge und ben, eine Erbin einsetzen, können
welchen Anteil erbt. Es kann sein, Sie das Testament auch dieser
dass diese Standardregelung nicht Person zur Aufbewahrung geben.
Selbstbestimmt bis zuletzt 11Bewahren Sie es nicht bei sich Falls keine vertretungsberechtigte
zu Hause in einer Schublade auf; Person bezeichnet wurde, hat von
denn es kommt immer wieder vor, Gesetzes wegen (Art. 374 ZGB) der
dass Angehörige aus Eigeninter- Ehegatte/die Ehegattin, die ein-
esse ein Testament verschwinden getragene Partnerin oder der ein-
lassen. getragene Partner das Vertre-
tungsrecht.
Das Vertretungsrecht Für gewisse Vermögensgeschäfte
muss der oder die Vertretungsbe-
Verschiedene Vorsorgedokumente rechtigte jedoch die Zustimmung
bieten Ihnen die Möglichkeit, eine der Erwachsenenschutzbehörde
vertretungsberechtigte Person zu einholen.
benennen. Diese entscheidet für
Sie, falls Sie eines Tages Ihren
Willen nicht mehr selbst äussern Vertretungsrecht bei medizini-
können bzw. urteilsunfähig wer- schen Massnahmen
den sollten. Mehr dazu erfahren Sie ab Seite 21.
Das Vertretungsrecht bei medizi-
Es empfiehlt sich, vorsorglich auch nischen Massnahmen wird zudem
eine oder mehrere Ersatzperso- in Art. 377 bis 381 des ZGB näher
nen zu ernennen, denn es kann umschrieben.
sein, dass die vertretungsberech-
tigte oder beauftragte Person ihre
Funktion dereinst nicht ausüben
kann oder will.
Vertretungsrecht bei Alltags-
geschäften
Durch dieses Vertretungsrecht, das
mehr oder wenig umfassend sein
kann, wird sichergestellt, dass
persönliche, finanzielle oder recht-
liche Angelegenheiten wahrge-
nommen werden, auch wenn Sie
urteilsunfähig sein sollten.
12 Selbstbestimmt bis zuletztSinn und Zweck
einer Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung halten Selbstbestimmungs-
Sie schriftlich fest …
… welche medizinischen Mass-
recht
nahmen Sie in bestimmten Im Erwachsenenschutzrecht (siehe
Situationen wünschen und S. 6) hat die Selbstbestimmung
welche Sie ablehnen. des Menschen einen hohen Stel-
… wer stellvertretend für Sie lenwert. Sie ist auch dann zu wah-
über solche Massnahmen ren, wenn jemand nicht mehr die
entscheiden soll, falls Sie volle Verantwortung für sich über-
selbst eines Tages dazu nicht nehmen kann und auf die Unter-
mehr in der Lage sind und Sie stützung anderer angewiesen ist.
in der Patientenverfügung
keine bestimmte Vorgehens- Als selbstbestimmte, d. h. auto-
weise festgehalten haben. nome, urteilsfähige Person können
Sie in der Regel einer von Ihrer
Es ist für die meisten Menschen Ärztin, Ihrem Arzt vorgeschlagenen
nicht einfach, sich vorzustellen, Therapie zustimmen oder diese
dass sie eines Tages vielleicht ablehnen. Und Sie können be-
nicht mehr klar denken oder sich stimmte medizinische Massnah-
nicht mehr äussern können und men ausdrücklich verlangen, so-
dem weiteren Geschehen seinen fern diese den Regeln der ärztlichen
Lauf lassen müssen. Kunst und der Pflegepraxis ent-
sprechen und das Gesetz nicht
Eine solche Situation kann jedoch verletzen.
jederzeit und plötzlich eintreten,
zum Beispiel nach einem Unfall Im Falle eines Falles
oder aufgrund einer fortschreiten- Sollten Sie eines Tages jedoch
den Krankheit wie beispielsweise nicht mehr äussern können, wie
Krebs oder Demenz. Sie behandelt werden möchten,
Wichtig
Die Patientenverfügung wird erst dann wirksam und muss berück-
sichtigt werden, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind,
Entscheidungen zu treffen.
Solange Sie urteilsfähig sind, bestimmen Sie selbst aus der aktu-
ellen Situation heraus; Sie können auch etwas anderes entscheiden
als das, was Sie zuvor in Ihrer Verfügung festgehalten haben.
Selbstbestimmt bis zuletzt 1314 Selbstbestimmt bis zuletzt
müssen andere Menschen stell- nen kann. Diese Person verfügt
vertretend für Sie Entscheidungen dann über ein «Vertretungsrecht
treffen. Mit einer Patientenverfü- bei medizinischen Massnahmen»
gung bestimmen Sie, wer diese (siehe S. 21).
Entscheidungen treffen soll, ohne
Verfügung gibt hingegen das Er-
wachsenenschutzrecht vor, wer in Verbindlichkeit
welcher Reihenfolge entscheiden
darf (siehe S. 23). Mit dem im Zivilgesetzbuch veran-
kerten Erwachsenenschutzrecht
Diese Personen müssen dann ver- wird sichergestellt, dass der in
suchen, sich vorzustellen, was Sie einer Patientenverfügung festge-
wohl entscheiden würden. Das ist legte Wille rechtlich verbindlich
für alle Beteiligten schwierig. ist: Ärztinnen, Ärzte, Pflegende und
vertretungsberechtigte Personen
In einer solchen Situation sind müssen sich daran halten (Art. 370
konkrete Handlungsanweisungen ff. ZGB).
in einer Patientenverfügung, die
Sie bei klarem Verstand und Be- Bei urteilsunfähigen Personen sind
wusstsein erstellt haben, äusserst Ärztinnen und Ärzte verpflichtet
hilfreich und für alle Beteiligten abzuklären, ob eine Patientenver-
entlastend. fügung besteht. Das Behand-
lungsteam und Ihre Angehörigen
Eine Patientenverfügung gibt Ihnen bzw. die vertretungsberechtige Per-
die Gewissheit, dereinst Ihren Vor- son müssen sich an Ihren schrift-
stellungen entsprechend behan- lich festgehaltenen Willen halten.
delt und gepflegt zu werden und
Ihr Recht auf Mitsprache wahrge- Ärztinnen und Ärzte müssen schrift-
nommen zu haben, auch wenn Sie lich begründen, warum sie allen-
sich dazu nicht (mehr) direkt äus- falls von Ihren Weisungen in einer
sern können. Patientenverfügung abweichen.
Vertretungsberechtigte Person Gültigkeit der Patienten-
Sie haben auch die Möglichkeit, verfügung
in der Patientenverfügung eine Die rechtliche Gültigkeit der Pa-
Person zu bezeichnen, die – soll- tientenverfügung ist nicht befristet.
ten Sie urteilsunfähig sein – stell- Es empfiehlt sich jedoch, sie
vertretend für Sie über medizini- regelmässig zu überprüfen und
sche Massnahmen informiert wird gegebenenfalls anzupassen (sie-
und diese gutheissen oder ableh- he S. 54). Das verhindert Zweifel
Selbstbestimmt bis zuletzt 15darüber, ob sich Ihr Wille in der Vertretungsberechtigte Personen,
Zwischenzeit geändert haben die bei der Umsetzung einer Pa-
könnte. tientenverfügung in einem Spital
oder Alters- und Pflegeheim auf
Gültigkeit im Ausland Schwierigkeiten stossen, können
Die in der Schweiz erhältlichen sich an die Stiftung «Dialog Ethik»
Patientenverfügungen, also auch (Adresse siehe S. 60) wenden.
jene der Krebsliga, entsprechen der
schweizerischen Gesetzgebung.
Grenzen
Wenn Sie regelmässig im Aus-
land unterwegs sind, ist es sinn- Notfallsituation
voll, sich im entsprechenden Land In einer Notfallsituation, wenn
mit einem Arzt oder einer Patien- rasches Handeln erforderlich ist
tenorganisation in Verbindung zu und unverzüglich mit allen verfüg-
setzen und sich über den dortigen baren Mitteln Nothilfe geleistet
Umgang mit Patientenverfügun- werden muss, kann nicht als Ers-
gen zu informieren. tes nach einer Patientenverfügung
gesucht werden.
Massnahmen bei ungenügender
Umsetzung der Patienten- Sobald dies jedoch möglich ist,
verfügung muss die Situation geklärt wer-
Jede Person, die Ihnen nahesteht den. Je nach Anordnung in einer
(vertretungsberechtigte Person, Patientenverfügung werden dann
Angehörige, behandelnde Fach- medizinische Massnahmen, die
person), kann das Einschreiten allenfalls bereits eingeleitet wur-
der Erwachsenenschutzbehörde den, wieder eingestellt (siehe auch
verlangen, wenn S. 30).
> die Anordnungen der Patien-
tenverfügung nicht umgesetzt
werden,
> bei der Umsetzung der Patien-
tenverfügung ihre Interessen
gefährdet oder nicht gewahrt
sind.
16 Selbstbestimmt bis zuletztSuizidbeihilfe Andere Einschränkungen
Um von einer Sterbehilfeorganisa- Wird eine in der Patientenverfü-
tion die Beihilfe zum Suizid in An- gung angeordnete Massnahme
spruch nehmen zu können, müs- aus medizinischer, therapeutischer
sen Sie urteilsfähig und selbst in oder pflegerischer Sicht als nicht
der Lage sein, das entsprechende angezeigt erachtet oder wäre sie
Medikament zu sich zu nehmen. sogar strafbar, wird sie vom Be-
Suizidbeihilfe kann also mit einer handlungsteam nicht ausgeführt.
Patientenverfügung nicht einge-
fordert werden, weil die Verfü- So können zum Beispiel keine
gung ja erst zum Tragen kommt, Massnahmen verlangt werden, die
wenn jemand urteilsunfähig wird. zu einer schweren Verwahrlosung
einer Person oder zu unerträgli-
chen Schmerzen führen würden.
Mit anderen Worten: Es ist nicht
möglich, Angehörige oder das Be-
handlungsteam von der Fürsorge-
pflicht und damit von gewissen
pflegerischen Massnahmen Ihnen
gegenüber zu entbinden.
In einer Patientenverfügung kön-
nen Sie keine Anordnungen für
finanzielle, rechtliche oder admi-
nistrative Belange treffen. Dazu
bedarf es einer Vollmacht oder ei-
nes Vorsorgeauftrages (siehe S. 8).
Selbstbestimmt bis zuletzt 17Schritt für Schritt zur eigenen
Patientenverfügung
Zeitpunkt heit, eine Verfügung verfassen,
auch wenn diese vorerst vielleicht
und Motivation nur wenige Anordnungen ent-
Um eine Patientenverfügung zu er- hält, etwa zur Reanimation und zu
stellen, muss jemand urteilsfähig lebenserhaltenden Massnahmen.
sein. Gemäss Art. 16 des Schweize-
rischen Zivilgesetzbuches (ZGB) ist Sie stellen damit also sicher, dass
jede Person urteilsfähig, «der nicht Ihr Wille bei einem plötzlichen
wegen ihres Kindesalters, infolge Verlust der Kommunikations- bzw.
geistiger Behinderung, psychi- Urteilsfähigkeit umgesetzt wird.
scher Störung, Rausch oder ähnli-
cher Zustände die Fähigkeit man- Bestehende Krankheit
gelt, vernunftgemäss zu handeln». Im Verlauf einer fortschreitenden,
unheilbaren Krankheit wie bei-
Da nicht voraussehbar ist, ob man spielsweise Krebs nehmen die
jemals in eine Situation geraten Einschränkungen im Alltag zu.
wird, in der die eigene Urteilsfähig- Aus medizinischer Sicht zeichnen
keit eingeschränkt ist, ist es nie zu sich dann immer deutlicher mög-
früh, sich über eine Patientenver- liche Situationen ab, die eintreten
fügung Gedanken zu machen. und früher oder später auch zum
Tod führen können.
Risikobewusstsein
Für viele Menschen ist die Vorstel- Dies kann ein triftiger Grund sein,
lung unerträglich, dereinst even- um eine Verfügung zu verfassen
tuell eine schwerwiegende Schä- (oder eine vorhandene anzupassen)
digung des Gehirns zu erleiden, und präzise Anordnungen für ein-
sich plötzlich nicht mehr verstän- zelne, mehr oder weniger vorher-
digen zu können und möglicher- sehbare Phasen im Krankheitsver-
weise auf unbestimmte Zeit so lauf zu erteilen. Dies ist wichtig,
weiterleben zu müssen. Dies kann falls jemand kaum mehr ansprech-
zum Beispiel nach einem schwe- bar sein sollte.
ren Unfall, im Komazustand, nach
einem Hirnschlag, bei Bewusst- Es ist sinnvoll, bei jeder Verände-
seinstrübung etc. der Fall sein. rung bzw. Verschlechterung des
Gesundheitszustands die Patien-
Wer sich dessen bewusst ist, kann tenverfügung zu überprüfen und
unabhängig vom Alter oder von eventuell anzupassen.
einer bereits bestehenden Krank-
18 Selbstbestimmt bis zuletztDie Wahl der Vorlage fenden Aussagen und Wünsche
einfach ankreuzen und müssen
Die Wahl der geeigneten Vorlage selber weniger schreiben.
zum Erstellen einer Patientenver-
fügung hängt einerseits von Ihrem Je nach Situation und Bedarf kön-
aktuellen Gesundheitszustand ab, nen Sie einzelne vorgedruckte
andererseits aber auch von der Aussagen unbeantwortet lassen,
Frage, wie detailliert Sie sich zu streichen oder eigene hinzufügen.
medizinischen und pflegerischen So bieten auch vorformulierte
Massnahmen äussern möchten. Vorlagen Spielraum für persönli-
che Aussagen.
Wenn Sie bereits von einer Erkran-
kung wissen und sich die weitere Einige Gesundheitsligen, so auch
Entwicklung Ihres Gesundheitszu- die Krebsliga, haben Verfügungen
standes mit einer gewissen Wahr- erarbeitet, die krankheitsspezifi-
scheinlichkeit abzeichnet, ist es sche Fragen aufnehmen und ent-
sinnvoll, entsprechende Anordnun- sprechende Handlungsoptionen
gen zu treffen: Je präziser eine aufführen. Andere vorformulierte
Patientenverfügung im Hinblick auf Formulare sind sehr allgemein ge-
eine bestimmte Situation verfasst halten und nicht auf bestimmte
wird, desto besser nachvollziehbar Krankheitsbilder ausgerichtet.
und leichter umsetzbar ist sie.
Curaviva Schweiz hat, ohne An-
Vorformuliert oder selbst- spruch auf Vollständigkeit, eine
verfasst? Übersicht zu den in der Deutsch-
schweiz erhältlichen Patientenver-
Vorformulierte Vorlagen fügungen zusammengestellt (sie-
Es gibt zahlreiche unterschiedlich he S. 60).
lange und detaillierte vorformu-
lierte Formulare. Selbstverfasste Verfügung
Wenn Sie Ihre Patientenverfü-
Bei einer vorformulierten Patien- gung von A bis Z selbst verfas-
tenverfügung haben Sie die Ge- sen, können Sie festhalten, was
wissheit, dass die Anordnungen Ihnen wichtig ist, und Sie haben
juristisch korrekt und so vom Be- unter Umständen mehr Möglich-
handlungsteam einfacher zu ver- keiten, eigene Vorstellungen ein-
stehen und umzusetzen sind. Zum zubringen.
Teil können Sie die für Sie zutref-
Selbstbestimmt bis zuletzt 19Allerdings besteht auch ein gerin- pitel) nennen, was einer Patien-
ges Risiko, dass Ihre Anweisungen tenvollmacht entspricht. Diese
mehr Spielraum für Interpretatio- Person kann dann stellvertretend
nen offen lassen und schwieriger für Sie alles entscheiden. Das er-
umzusetzen sind, dass Sie wich- fordert allerdings von Ihrer Seite
tige Hinweise vergessen haben viel Vertrauen in die betreffende
oder die formalen Anforderungen Person.
nicht erfüllt sind.
Bevor Sie allenfalls eine «selbst-
Sie können auch gänzlich auf An- gemachte» Patientenverfügung
weisungen verzichten und ledig- erstellen, empfiehlt es sich, ver-
lich eine vertretungsberechtigte schiedene Vorlagen zu prüfen. So
Person (siehe nachfolgendes Ka- erhalten Sie eine Vorstellung da-
Formale Anforderungen an eine Patientenverfügung
Damit Ihre Patientenverfügung umgesetzt werden kann, müssen
Sie Folgendes beachten:
> Die Patientenverfügung muss von Ihnen verfasst werden; Sie
müssen dazu urteilsfähig sein. Niemand darf stellvertretend für
einen anderen Menschen eine Partientenverfügung erstellen.
> Verfassen Sie Ihre Verfügung in der Ich-Form, damit deutlich
wird, dass es sich beim ausgefüllten Dokument um Ihren Willen
handelt.
> Ihre Patientenverfügung muss Ihre Personalien und Kontaktdaten
enthalten, sodass Sie zweifelsfrei identifizierbar sind.
> Die Patientenverfügung muss gut lesbar, datiert und unterschrie-
ben sein (siehe S. 52).
> Damit es sich im rechtlichen Sinne um eine Patientenverfügung
handelt, müssen Sie entweder mindestens eine vertretungsbe-
rechtige Person benennen, oder ein Minimum an medizinischen
Anordnungen treffen.
20 Selbstbestimmt bis zuletztvon, was in Ihrer Verfügung ste- Vertretungsberechtigte
hen könnte.
Person(en)
Teils vorformuliert, teils selbst- Durch das Nennen einer vertre-
verfasst tungsberechtigten Person in einer
Bei dieser Variante gibt es, neben Patientenverfügung, einer Patien-
korrekt ausformulierten Anord- tenvollmacht oder einem Vorsorge-
nungen, die Sie ankreuzen kön- auftrag, entbinden Sie die be-
nen, auch Raum für eigene Er- handelnden Ärztinnen und Ärzte
gänzungen (siehe z. B. «Was mir im sowie die Pflegenden von der
Leben wichtig ist», S. 25). Die Pa- Schweigepflicht gegenüber dieser
tientenverfügung der Krebsliga, Person.
die Sie kostenlos herunterladen
können, entspricht dieser Variante: Die vertretungsberechtigte
www.krebsliga.ch/patientenverfue- Person …
gung (siehe auch S. 28). … erhält Informationen über
Ihren Gesundheitszustand und
Jeder Patientenverfügung können über den möglichen weiteren
Sie aber auch zusätzliche Blätter Verlauf der Erkrankung.
beifügen, wenn der Platz für Ihre … setzt Ihren in der Patienten-
Anordnungen nicht ausreicht oder verfügung festgelegten Willen
Sie etwas präzisieren wollen. durch.
… wird in Entscheidungen zur
Änderungen sind möglich Behandlung und Betreuung
Solange Sie urteilsfähig sind, kön- einbezogen und stimmt –
nen Sie Ihre Patientenverfügung stellvertretend für Sie und
jederzeit ändern (siehe Aktualisie- gemäss Ihren Anordnungen
rung S. 54). in der Patientenverfügung –
medizinischen Massnahmen
Solange Sie selbst entscheiden zu oder lehnt diese ab.
können, werden Sie gefragt und … entscheidet bei medizinischen
können von Fall zu Fall bestim- und pflegerischen Fragen,
men, was Sie wollen und was die in der Patientenverfügung
nicht. Eine Patientenverfügung nicht geregelt sind, gemäss
wird erst wirksam, wenn Sie selbst Ihrem mutmasslichen Willen.
nicht mehr in der Lage sind, Ent- … darf über eine allfällige Ent-
scheidungen zu treffen. nahme/Spende von Organen,
Gewebe oder Zellen entschei-
Selbstbestimmt bis zuletzt 21den, falls dass Sie dazu keine Vertretungsberechtigte Personen
expliziten Anweisungen in von Gesetzes wegen
Ihrer Patientenverfügung oder Wenn Sie in Ihrer Patientenver-
auf einem Organspendeausweis fügung keine vertretungsberech-
gemacht haben. tigte Person bezeichnen, hat auto-
matisch jemand anderer das
Überlegungen zur Wahl einer vertretungsberechtigten Person
Falls Sie nicht sicher sind, welche Person aus Ihrem familiären
oder weiteren Umfeld in erster Linie stellvertretend für Sie über
medizinische Massnahmen entscheiden und Ihren in der Patienten-
verfügung festgehaltenen Willen durchsetzen soll, kann die Antwort
auf folgende Fragen Ihre Entscheidung vielleicht erleichtern:
> Sollte mir die Person möglichst nahestehen?
> Welche der in Frage kommenden Personen weiss am besten
Bescheid über das, was mir im Leben wichtig ist?
> Sollte sie von medizinischen Fragen etwas verstehen?
> Möchte ich wirklich, dass diese Person vollumfänglich über
meine Krankheitssituation informiert wird?
> Kann sie sich im Spital für mich und meine Wünsche einsetzen
oder überfordere ich sie mit dieser Aufgabe?
> Erschwere ich dieser Person unter Umständen den späteren
Trauerprozess?
> Was löse ich in der Familie oder in meinem Freundeskreis aus,
wenn ich diesen und nicht einen anderen Menschen als vertre-
tungsberechtigte Person einsetze?
> Möchte ich eher eine «neutrale» Person einsetzen, zum Beispiel
die Hausärztin, eine Pflegeperson der Spitex, einen religiösen
Seelsorger (Pfarrer, Priester, Imam, Rabbi etc.)?
22 Selbstbestimmt bis zuletztRecht, stellvertretend für Sie zu Möchten Sie mit Sicherheit nicht,
entscheiden, falls Sie selbst dazu dass Ihre Angehörigen und Nächs-
nicht mehr in der Lage sind. ten in der gesetzlich vorgegebenen
Reihenfolge das Vertretungsrecht
Gemäss Erwachsenenschutzrecht wahrnehmen (müssen), sollten Sie
(Art. 378 ZGB) sind dies die nach- dies in Ihrer Patientenverfügung
stehend aufgeführten Personen festhalten und eine vertretungs-
in der angegebenen Reihenfolge: berechtigte Person einsetzen.
1. Die Beiständin, der Beistand,
falls die Erwachsenenschutz- Wenn Sie keine vertretungsbe-
behörde eine Beistandschaft rechtigte Person bezeichnen und
errichtet und das Vertretungs- auch nicht möchten, dass Ihre An-
recht bei medizinischen Mass- gehörigen und Nächsten diese
nahmen explizit eingeschlos- Aufgabe übernehmen, wird die
sen hat. Erwachsenenschutzbehörde bei
2. Die Ehefrau, der Ehemann, Bedarf einen so genannten «Bei-
die eingetragene Partnerin stand mit einem Vertretungsrecht
oder der eingetragene Partner, bei medizinischen Massnahmen»
die oder der mit Ihnen einen ernennen.
gemeinsamen Haushalt führt
oder Ihnen regelmässig Bei- Dies könnte beispielsweise dann
stand leistet. der Fall sein, wenn über eine me-
3. Die Person, die mit Ihnen einen dizinische Behandlung zu ent-
gemeinsamen Haushalt führt.* scheiden ist, zu der Sie sich in der
4. Ihre Nachkommen.* Patientenverfügung nicht geäus-
5. Ihr Vater, Ihre Mutter.* sert haben.
6. Ihre Geschwister.*
Einbezug der vertretungs-
* Falls diese Ihnen regelmässig und persön- berechtigten Person
lich Beistand leisten und es sich demnach
um eine gelebte Beziehung handelt.
Es besteht rechtlich keine Ver-
pflichtung, die vertretungsberech-
tigte Person anzufragen, ob sie
Bitte beachten Sie diese Aufgabe wahrnehmen
Wenn die gesetzlich festgelegte möchte; wir empfehlen jedoch,
Reihenfolge Ihrer Vorstellung ent- dies zu tun, um sicher zu sein, dass
spricht, können Sie allenfalls da- die von Ihnen ausgewählte Person
rauf verzichten, eine vertretungs- damit einverstanden ist.
berechtigte Person zu ernennen.
Selbstbestimmt bis zuletzt 23Besprechen Sie Ihre Anordnungen fügung auch eine oder mehrere
mit dieser Person und führen Sie Ersatzpersonen bezeichnen. Die
allenfalls näher aus, was Ihnen im Reihenfolge, in der Sie die Perso-
Leben wichtig ist (siehe folgendes nen aufführen, ist verbindlich.
Kapitel). Ihre vertretungsberech-
tigte Person wird dann eher in Formale Hinweise
der Lage sein, Ihren Willen umzu- Die Patientenverfügung sollte die
setzen und in Ihrem Sinne zu möglichst vollständigen Persona-
entscheiden, wenn für eine be- lien der vertretungsberechtigten
stimmte Situation keine konkrete Person und allfälliger Stellvertre-
Anweisung von Ihnen vorliegt. terinnen und -vertreter enthalten,
inkl. Kontaktdaten wie Telefonnum-
Das Vertretungsrecht bei medizini- mer, E-Mail und Ähnliches.
schen Massnahmen ist ein Recht,
es besteht jedoch keine Verpflich- Für das Behandlungs- oder Be-
tung, diese Funktion anzunehmen. treuungsteam kann es auch hilf-
reich sein, über die Art der Bezie-
Ersatzpersonen hung informiert zu sein.
Es ist möglich, dass die von Ihnen
eingesetzte, vertretungsberechtig- Stellen Sie sicher, dass die vertre-
te Person diese Funktion dereinst tungsberechtigten Personen im
nicht ausüben kann. Deshalb ist Besitz Ihrer jeweils aktuellsten Ver-
es sinnvoll, dass Sie in Ihrer Ver- fügung sind (siehe S. 52).
Darüber sprechen
Das Verfassen einer Patientenverfügung braucht nicht im «stillen
Kämmerlein» zu erfolgen. Es ist sinnvoll und empfehlenswert,
mit Angehörigen, Freunden und vor allem auch mit der in Frage
kommenden vertretungsberechtigten Person über Ihre Einstellung
zu Krankheit, Sterben und Tod, und über Ihre Hoffnungen, Erwar-
tungen und Wünsche zu sprechen.
Dieser Prozess kostet oft Überwindung, ist jedoch von grosser
Bedeutung – für Sie, für Ihre Nächsten und für die Beziehung unter-
einander. Es hilft, einander besser zu verstehen und ermöglicht,
offene, bislang vielleicht nie angesprochene Fragen, Sorgen und
Ängste zu klären.
24 Selbstbestimmt bis zuletztÜberlegen Sie sich, wem Sie allen- Die Auseinandersetzung mit sol-
falls mitteilen sollten, wer Ihre ver- chen Fragen ist zugleich eine tief
tretungsberechtigte Person ist. greifende Begegnung mit der ei-
genen Identität und mit dem, was
Sie können in der Patientenverfü- dem eigenen Leben Sinn gab und
gung auch unerwünschte Perso- gibt. Sie kann dazu beitragen, sich
nen nennen, also Personen, die selber besser zu verstehen und
Sie nicht an Ihrem Krankenbett von anderen besser verstanden zu
haben möchten. werden.
Wichtig Wer sich seine grundsätzliche
In der Patientenverfügung können Werthaltung ins Bewusstsein ruft,
Sie niemanden für finanzielle, recht- kann sich in der Patientenverfü-
liche oder andere persönliche An- gung auch klarer für oder gegen
gelegenheiten bevollmächtigen, eine medizinische Massnahme
auch nicht, wenn Sie dafür diesel- entscheiden. Der vertretungsbe-
be vertretungsberechtigte Person rechtigten Person wird es dadurch
einsetzen möchten. Es bedarf dazu ebenfalls leichter fallen, Ihren
eines Vorsorgeauftrags oder einer mutmasslichen Willen zu erken-
Vollmacht (siehe S. 8 f.) nen und an Ihrer Stelle in Situatio-
nen zu entscheiden, für die Sie in
der Patientenverfügung keine kon-
Was mir im Leben krete Anweisung gegeben haben.
wichtig ist
Die Anregungen auf Seite 27 kön-
In zahlreichen Patientenverfügun- nen Ihnen den Einstieg in diese
gen, so auch in derjenigen der Thematik erleichtern.
Krebsliga werden Sie dazu ein-
geladen, sich Gedanken zu Ihrer
Lebenseinstellung zu machen und
darüber, was Ihnen besonders
wichtig ist und was Sie nicht
mögen.
Dadurch lassen sich Ihre Werte,
Wünsche, Ängste, Erwartungen
und Hoffnungen auch in Bezug auf
Gesundheit und Krankheit, Leben
und Tod verdeutlichen.
Selbstbestimmt bis zuletzt 2526 Selbstbestimmt bis zuletzt
Überlegungen zu meinen Werten, Vorlieben und Abneigungen
Auch wenn vielleicht dereinst nicht alle Wünsche erfüllt werden können, die Sie
jetzt formulieren, so geben diese doch Hinweise darauf, woran Ihnen gelegen ist,
was Sie in einer schwierigen Situation entlasten oder wessen Gegenwart für Sie
tröstlich sein könnte.
> Mit wem, in welchen Situationen, mit welchen Sinneswahrnehmungen fühle
ich mich wohl, zum Beispiel bezüglich Umgebung, Menschen, Tiere, Gerüche,
Temperatur, Farben, Akustik etc.?
> Was schätze ich in Beziehungen zu anderen ganz besonders, zum Beispiel
bezüglich Nähe und Distanz, Körper und Intellekt, Unternehmungen und
Zusammensein, Gesprächen und Schweigen etc.?
> Welche Lebensgewohnheiten und Rituale sind für mich wichtig, zum Beispiel
bezüglich Tagesablauf, Essen, Trinken, Körperpflege, Bewegung, Gebete,
Meditation, Kontakte, Zerstreuung, Haustiere, frische Luft, Natur etc.?
> Worauf lege ich besonderen Wert, zum Beispiel bezüglich Bekleidung, Körper-
pflege, Umgebungsgestaltung, «geistige Nahrung» wie Literatur, Musik, soziale
Kontakte etc.?
> Welches sind meine Vorlieben, welches meine Abneigungen, zum Beispiel
bezüglich Essen, Trinken, Musik, Lagerung, Berührung, Aktivitäten, Kontakte etc.?
> Was möchte ich gerne noch erleben, zum Beispiel ein Ereignis, Zusammen-
treffen, eine Versöhnung, ein Gespräch, die Erfüllung eines Wunsches, den
Besuch eines Ortes etc.?
> Woran glaube oder halte ich mich, zum Beispiel bezüglich Werten, Überzeu-
gungen, Erkenntnissen, Methoden, Menschen etc.?
> Wovor fürchte ich mich am meisten, zum Beispiel vor Einschränkungen,
Behinderungen, Verlust, Verletzungen etc.?
> Was hat mir immer wieder gutgetan?
> Was soll in jedem Fall respektiert werden?
> Was ich sonst noch sagen will …
Selbstbestimmt bis zuletzt 27Medizinische Anordnungen
Die Anregungen und Hinweise Die Patientenverfügung der Krebs-
zum Verfassen einer Patienten- liga enthält zum einen vorformu-
verfügung in den nachfolgenden lierten Text, d. h. Anweisungen und
Kapiteln folgen weitgehend dem Aussagen, aus denen Sie durch
Aufbau der Patientenverfügung Ankreuzen die Varianten auswäh-
der Krebsliga (siehe Kasten). len können, die Sie wünschen.
Zum anderen steht auch Platz für
Krebskrankheiten sind sehr viel- eigene Bemerkungen und Ergän-
schichtig; darum ist der Detaillie- zungen zur Verfügung.
rungsgrad von Fragen, die sich
stellen können, relativ hoch und es Präzise Formulierungen sind zen-
braucht Zeit, um herauszufinden, tral, damit die Patientenverfügung
wann und wie intensiv Sie sich da- bei Bedarf verstanden und umge-
mit auseinandersetzen möchten. setzt werden kann. Bitte achten
Beachten Sie dazu auch «Zeitpunkt Sie darauf, dass sich einzelne Aus-
und Motivation» auf Seite 18. sagen nicht widersprechen.
Die Patientenverfügung der Krebsliga …
… geht vertieft auf Fragen ein, die sich bei einer Krebserkrankung
stellen können. Sie ist so aufgebaut, dass Veränderungen des
Gesundheitszustandes im Verlauf einer Krebserkrankung laufend
berücksichtigt werden können.
Einerseits ermutigt sie Betroffene, sich den Detailfragen zu stellen
und mehr als nur allgemeine Anordnungen festzuhalten.
Anderseits ermöglicht sie, sich schrittweise zu entscheiden, was im
Bedarfsfall zu tun und was zu unterlassen ist. Es muss also nicht
jede erdenkliche Situation von Beginn an geregelt werden. Die
Angst, unnötig leiden zu müssen, wird dadurch kleiner, und
die Zuversicht, dass ein würdiges Lebensende möglich ist, kann
wachsen.
Bestellung und kostenloser Download: siehe Seite 58/59.
Ihre kantonale Krebsliga und das Krebstelefon 0800 11 88 11
beraten und unterstützen Sie gerne (siehe S. 62/63).
28 Selbstbestimmt bis zuletztGut zu wissen Es ist darum sinnvoll, solche Un-
Die eigene Einstellung zu Krank- sicherheiten mit der Ärztin, dem
heit, Leben und Tod kann sich Arzt oder einer Pflegefachperson
im Laufe der Zeit oder wenn eine zu besprechen. So können denk-
Krankheit fortschreitet ändern und bare Situationen vorweggenom-
sich entsprechend auf die Anord- men und zu erwartende Konse-
nungen in der Patientenverfügung quenzen – zum Beispiel bei einem
auswirken. Verzicht auf künstliche Ernährung
– dargelegt werden.
In einer Patientenverfügung müs-
sen deshalb nicht von Anfang an Je besser Sie über mögliche Sym-
alle Massnahmen erwähnt wer- ptome und über die Konsequen-
den, die jemand dereinst vielleicht zen von Behandlungen Bescheid
wünscht oder ablehnt. Situations- wissen, desto besser können Sie
und personengerechte medizini- bestimmen, was für Sie wünsch-
sche Anordnungen sind oft erst bar und was verzichtbar ist.
möglich, wenn eine bestimmte
Krankheit ausbricht oder sich ver- In der Regel finden bei einer fort-
schlimmert. schreitenden Erkrankung immer
wieder Gespräche zwischen dem
Es ist sinnvoll, ein Minimum an Behandlungsteam und den Be-
Massnahmen in einer Patienten- troffenen statt. Dabei wird auch
verfügung zu erwähnen. Dazu ge- geklärt, welche Massnahmen zum
hören in erster Linie Anordnungen Beispiel bei schwindendem Be-
> zu Reanimationsmassnahmen, wusstsein und am Lebensende
> zu lebenserhaltenden Mass- sinnvoll wären und auch vorge-
nahmen wie Beatmung, Ernäh- sehen sind.
rung und Flüssigkeitszufuhr.
Bei einer fortschreitenden Krebs-
erkrankung ist ein unerwartet
Fachlicher Rat auftretender Bewusstseinsver-
lust eher selten. Dennoch kann es
Die wenigsten Menschen können beruhigend sein, für diesen Fall
sich genau vorstellen, was es be- den eigenen Willen schriftlich in
deutet, wenn sie in ihrer Patien- einer Patientenverfügung festge-
tenverfügung einer bestimmten halten zu haben.
medizinischen Massnahme zu-
stimmen oder diese ablehnen.
Selbstbestimmt bis zuletzt 29Sich begleiten lassen > Intubation: Einführen eines
Nehmen Sie wenn möglich, eine Schlauches über Mund oder
Begleitperson mit zur Bespre- Nase zur Sicherung der
chung, jemanden aus dem Fami- Atemwege,
lien- oder Freundeskreis oder die > Beatmung,
Person, der Sie das Vertretungs- > Verabreichung von kreislauf-
recht einräumen möchten (siehe unterstützenden Medikamenten.
S. 21). Sie kann sich Notizen ma-
chen und vielleicht auch ergän- Gut zu wissen
zende Fragen stellen: Vier Ohren Sind die Reanimationsmassnah-
hören mehr als zwei. men erfolglos oder werden sie
nicht ausgeführt, hat dies unaus-
weichlich den Tod der Patientin,
Reanimation des Patienten zur Folge.
Reanimation heisst «Wiederbe- Wird das Thema «Reanimation» in
lebung» und bedeutet, dass bei Medienberichten aufgenommen,
plötzlichem Herz-Kreislauf-Versa- dann erfahren wir hauptsächlich
gen und/oder Atem-Stillstand mit von Patienten, die nach einem Wie-
Bewusstlosigkeit notfallmässige derbelebungsversuch zurück ins
Sofortmassnahmen ergriffen wer- Leben geholt werden konnten. Sol-
den. che Berichte geben die Wirklich-
keit etwas verfälscht wieder: Aus-
Ziel ist die möglichst rasche Wie- serhalb eines Spitals überleben
derherstellung lebenswichtiger nur ungefähr fünf Prozent der Be-
Kreislauf- und Atemfunktionen, troffenen ein akutes Herz-Kreis-
um Organe wie Gehirn, Herz, Niere lauf-Versagen.
etc. wieder ausreichend mit Sauer-
stoff zu versorgen. Bei einem Herz-Kreislauf-Versa-
gen in einem Spital sind die Über-
Die Herz-Lungen-Reanimation um- lebenschancen etwas höher.
fasst Massnahmen wie
> Herzmassage, Notfallsituation
> Defibrillation: kontrollierte Nach einem Unfall beispielsweise
Abgabe eines «Elektroschocks» muss rasch gehandelt und sofort
an den Herzmuskel, um die Nothilfe geleistet werden, unab-
normale Herzaktivität wieder hängig davon, was in einer allfäl-
herzustellen, lig vorhandenen Patientenverfü-
gung steht.
30 Selbstbestimmt bis zuletztIn der Regel ist erst nach den ersten Je älter jemand ist und je schlech-
lebensrettenden Massnahmen die ter dessen Allgemeinzustand,
Zeit vorhanden, um nach Hinwei- desto mehr nimmt, aufgrund der
sen auf eine Patientenverfügung ungenügenden Sauerstoffversor-
zu suchen und die weiteren Ent- gung, das Ausmass bleibender
scheidungen aufgrund dieser Wil- Schäden, insbesondere des Ge-
lensäusserung zu treffen. hirns auch nach erfolgreicher Rea-
nimation zu.
Bei einer Spitaleinweisung wird
grundsätzlich abgewogen, ob bei Paradox kann die Situation zu
einem Herz-Kreislauf-Stillstand Hause sein: Wird beispielsweise
reanimiert werden soll oder nicht, bei einem Herzstillstand die Ret-
auch wenn keine Patientenverfü- tungssanität gerufen, obwohl die
gung vorhanden ist. Dieser Reani- betroffene Person in ihrer Patien-
mationsstatus wird wenn möglich tenverfügung keine Reanimation
mit dem Patienten/der Patientin wünscht, so stehen die Rettungs-
oder der vertretungsberechtigten personen vor einem Dilemma.
Person besprochen. Sie sind verpflichtet, Nothilfe zu
leisten und gleichzeitig den Patien-
Bei bestehender Krankheit tenwillen zu respektieren. Sie
Wenn Sie in einem fortgeschritte- können daher der erklärten An-
nen Krankheitszustand, zum Bei- ordnung, nicht reanimiert zu wer-
spiel bei Krebs, ein Herz-Kreis- den, kaum nachkommen.
lauf-Versagen und/oder einen
Atem-Stillstand erleiden, ist die Wichtig
Aussicht auf eine erfolgreiche Menschen mit einer fortgeschrit-
Reanimation gering. tenen Erkrankung, die zu Hause
gepflegt werden, sollten die Frage
Überlegungen zur Reanimation
Will ich bei einem Herz-Kreislauf-Versagen und/oder Atemstillstand
in jedem Fall, dass Reanimationsmassnahmen eingeleitet werden
oder soll darauf verzichtet werden?
Möchte ich bestimmte Situationen benennen, in denen ich reani-
miert werden möchte, zum Beispiel nach einem Unfall, oder in
denen ich das nicht möchte, zum Beispiel in einem fortgeschrit-
tenen Krankheitsstadium?
Selbstbestimmt bis zuletzt 31der Reanimation auf jeden Fall mit verlängernden) Massnahmen, die
ihren Angehörigen und den Pfle- je nach Phase immer wieder an-
genden besprechen. ders beantwortet werden.
Die getroffene Entscheidung zu Werden lebenserhaltende Mass-
dieser Frage sollte schriftlich fest- nahmen grundsätzlich abgelehnt,
gehalten und sichtbar aufbewahrt so werden nur noch diagnostische
werden, zum Beispiel in Bettnähe. und therapeutische Massnahmen
Ist die Haltung der Patientin, des durchgeführt, die der optimalen
Patienten gemeinsam abgespro- palliativen, d. h. lindernden Be-
chen und bekannt, gibt es weni- treuung dienen.
ger Unsicherheit darüber, ob die
Rettungssanität in einer bestimm- Palliative Care
ten Situation überhaupt aufgebo- Unter Palliative Care (Palliativ-
ten werden soll oder nicht. medizin) versteht man die umfas-
sende Behandlung und Beglei-
tung von Menschen mit einer fort-
Lebenserhaltende schreitenden, chronischen oder
Massnahmen unheilbaren Krankheit.
Im Verlauf einer fortschreitenden Dabei werden medizinische, so-
Krebskrankheit stellen sich Fragen ziale, psychologische und spiri-
zu lebenserhaltenden (= lebens- tuelle Bedürfnisse des Menschen
Überlegungen zu lebenserhaltenden Massnahmen
Will ich eine generelle Stellungnahme zu den lebenserhaltenden Massnahmen
formulieren? Falls ja: Sollen alle lebenserhaltenden Massnahmen, die das Behand-
lungsteam als angezeigt erachtet, ausgeschöpft werden?
Will ich keine lebenserhaltenden Massnahmen, sondern ausschliesslich lindernde
Pflege und Begleitung im Sinne von Palliative Care?
Will ich bestimmte, lebenserhaltende Massnahmen, zum Beispiel künstliche
Ernährung oder Beatmung, detaillierter regeln (siehe dazu folgende Seiten) und
auf andere, zum Beispiel Antibiotika, Blutersatz etc., verzichten?
32 Selbstbestimmt bis zuletztSie können auch lesen