Das Spielefest 2021 im Austria Center Vienna - AUSSTELLERLEITFADEN
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Das Spielefest 2021 im Austria Center Vienna AUSSTELLERLEITFADEN B
AUSSTELLERLEITFADEN Konferenzzentrum dafür, ausgenommen davon ist das bei der IAKW-AG Austria Center Vienna gebuchte Standpaket und eventuelle Zusatzleistun- Bruno-Kreisky-Platz 1 gen. Anlieferungen müssen kurz vor der geplanten 1220 Wien, Österreich Entladung ankommen und nach dem Verladen zügig www.acv.at abtransportiert werden. Wenn Ausstellungsmateria- lien vom Spediteur des Ausstellers angeliefert wer- Das Austria Center Vienna ist Teil des Internationalen den, muss der Spediteur vor der Ankunft am Austria Amtssitz- und Konferenzzentrum Wiens, Aktienge- Center Vienna die hausinterne Spedition IML kontak- sellschaft (IAKW-AG). Das Austria Center Vienna ist tieren, da Geländeanlieferungen normalerweise von mit 24 Sälen, 180 Meetingräumen und 22.000 Quad- IML gehandhabt werden. ratmetern Ausstellungsfläche das größte Konferenz- Wenn der Aussteller mit IML zusammenarbeitet, zentrum Österreichs und einer der beliebtesten Ver- werden Unternehmen, die Materialien liefern, direkt anstaltungsorte für internationale Konferenzen. von IML unterwiesen. Wenn die Anlieferung vom Aussteller arrangiert wird, ist die offizielle Aufbauzeit Festgehalten wird, dass die im Ausstellerhandbuch für die Abhaltung zu beachten. Der folgende An- nach Farben benannten Hallen im gegenständlichen fahrtsweg ist zu nutzen: Nehmen Sie nach Einfahrt in Dokument wie folgt bezeichnet werden: den Leonard-Bernstein-Straße-Tunnel nicht die erste Rote Halle – X4 beleuchtete Ausfahrt auf der rechten Seite Richtung Blaue Halle, – X3 „Austria Center Vienna“. Fahren Sie stattdessen bis Grüne Halle – X2 zum Ende des Tunnels und biegen Sie am Schild „Sa- Gelbe Halle – X1 turn Tower“, das vor einem Warnhinweis zur Höhen- beschränkung auf 2,20 m angebracht ist, rechts ab. Anschließend erreichen Sie einen Transporterpark- TECHNISCHE RICHT- platz, auf dem das IML-Büro ausgeschildert ist (Tor 1/Gate 1). Die Anlieferung muss vorab angekündigt LINIEN UND ALLGEMEINE werden. INFORMATIONEN Nachtruheverordnung Wenn es sich beim Aussteller nicht um den Ver- Bitte beachten Sie, dass bei Ladetätigkeiten die Wo- tragspartner handelt, ist der Vertragspartner dazu chenend-, Feiertags- und Nachtruheverordnung vom verpflichtet, jeden Aussteller zur Einhaltung dieser Vertragspartner strengstens eingehalten werden technischen Richtlinien zu verpflichten und die end- muss. Nähere Infos: https://www.wko.at/service/ver- gültige Einhaltung zu gewährleisten. Zu beachten kehr-betriebsstandort/LKW_Fahrverbote_in_Oes- ist außerdem, dass der Vertragspartner sicherstel- terreich_Ueberblick.html len muss, dass diese technischen Richtlinien in der Fahrzeuge, die die Zufahrtsrampe am Bruno-Kreis- Praxis umgesetzt werden, und das Austria Center ky-Platz nutzen müssen, dürfen diese nur jeweils ein- Vienna für jegliche Schäden finanziell entschädigen zeln sowie mit einem zulässigen Gesamtgewicht von muss, die aufgrund einer Nichtbeachtung dieser Re- unter 25 Tonnen befahren. geln entstehen. Die österreichische Straßenverkehrsordnung muss eingehalten werden. Motoren dürfen im Stand nicht laufen gelassen werden. Aussteller haben bei even- ANLIEFERUNGEN, tuellen Wartezeiten keinen Anspruch auf Entschä- TRANSPORT VOR ORT UND digung. Transporter dürfen nur in Ausnahmefällen VERSANDANWEISUNGEN und mit einer schriftlichen Genehmigung des Austria Center Vienna auf dem Gelände des Austria Center Vienna geparkt werden. An- und Abtransport von Zur Beförderung der Materialien in die richtige Ebe- Ausstellungsstücken auf das/ ne befinden sich im Untergeschoss unter Halle X3 vom Gelände Lastenaufzüge. Für die Anmietung von Hubwägen Der Aussteller ist für den Transport von Ausstellungs- und Gabelstaplern sowie jedweden anderen Trans- stücken auf das Gelände sowie deren Abtransport portdiensten in den Gebäuden und der Lagerung verantwortlich und trägt die Kosten und das Risiko von Leergut ist IML zu kontaktieren. B 2
Benutzung von Lastenaufzügen Parken Die Hallen X3 und X4 sind mit dem Unterge- Transporter und Fahrzeuge mit einer Höhe von über schoß (Parkplatzbereich) über zwei Lastenaufzüge 2 m: Parkplätze sind auf dem Parkplatz West (befin- verbunden. det sich neben Tor 1) verfügbar. Bitte beachten Sie, Ausstellungsmaterialien können in die Lastenaufzü- dass diese Parkplätze streng limitiert sind, nicht re- ge geladen werden, die jeweils mit einer maximalen serviert werden und daher belegt sein können. Traglast von 3.000 kg ausgestattet sind. Die Las- Alle anderen Fahrzeuge und Pkws mit einer Höhe tenaufzüge sind nicht für den Transport von Perso- von unter 2 Metern müssen die Parkdecks des Aus- nen geeignet. Den vom Personal des Austria Center tria Center Vienna nutzen. Informationen zu Zufahrt Vienna gegebenen Anweisungen ist stets Folge zu und Gebühren erhalten Sie online: www.acv.at/teil- leisten. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Vorga- nehmen/anreise-und-verkehr/ihre-anreise-mit-dem- ben übernimmt das Austria Center Vienna keinerlei auto.html Haftung. Alle Lastenaufzüge im Austria Center Vienna kön- nen nur von außen und mit einem Schlüssel bedient werden. Die zu befördernde Fracht muss im Aufzug innerhalb der gelben Linien platziert und gesichert werden. Der Aufzug muss aus der Ebene bestellt werden, in die die Fracht transportiert werden soll. Beide Lastenaufzüge verfügen über die folgenden Abmessungen: 6,20 m (Länge) x 3,20 m (Breite) x 3,10 m (Höhe). Benutzung von Personen- aufzügen und Rolltreppen Personenaufzüge und Rolltreppen dürfen nicht zum Transport von schweren Lasten, Gütern oder Ausrüs- tungsgegenständen verwendet werden. Lagerung von Leergut Leergut muss in der Regel direkt bei IML gelagert werden, einem designierten Partner des Austria Cen- ter Vienna. Fahrzeuge und Gabelstapler sind in den Ausstellungsbereichen nicht erlaubt. Es sind aus- schließlich von IML bediente Gabelstapler innerhalb der Ladebucht erlaubt. In den Ausstellungsberei- chen sind ausschließlich Hub- und Transportwägen erlaubt. Die Hallen X1, X2, X3 sind weiters über Straßenniveau limitiert zugänglich. In Anbetracht der begrenzten Anzahl an Liefereingängen sind Parkverbote und Wartezeiten zu beachten. Alle Aussteller, einschließ- lich jener, die die Entladung selbst vornehmen möch- ten, müssen Ver- und Entladezeitfenster beantragen. Bitte wenden Sie sich für die Zuteilung von Ver- und Entladezeitfenstern direkt an IML. Aussteller müs- sen Verzögerungen oder Wartezeiten einkalkulieren, wenn mit IML keine Zeitfenster vereinbart wurden. B 3
TECHNISCHE Richtlinien für die Sicherheit INFRASTRUKTUR IM in den Hallen AUSSTELLUNGSBEREICH Alle Eingangs- und Ausgangstüren der Hallen, ein- schließlich aller Notausgänge, Fluchtwege, Durch- gänge, Treppen usw., müssen stets komplett frei- Allgemeine Informationen gehalten und dürfen nicht blockiert werden. Die Tragfähigkeit des Bodens beträgt in allen Berei- Brandschutzausrüstung wie tragbare Feuerlöscher, chen (einschl. Vorplatz) 500 kg/m2. Für das Einbrin- Druckknopfmelder und Hydranten müssen jederzeit gen und Aufstellen von schweren Objekten ist den- sichtbar und zugänglich sein. Brandschutzausrüs- noch eine Genehmigung des Austria Center Vienna tung darf von Ausstellungsmaterial nicht blockiert (und eventuell die Beauftragung eines Statikers) er- oder eingeschlossen werden. Es ist nicht gestattet, in forderlich. Die dafür anfallenden Kosten müssen vom die Wände, Decke, Böden oder Säulen des Gebäudes Aussteller getragen werden. oder der Stände Löcher zu bohren, Schrauben ein- In allen Ausstellungshallen befinden sich Säulen – die zudrehen oder Nägel einzuschlagen. Das Bekleben exakten Positionen und Abmessungen finden Sie in der Gebäude- und Standwände ist ebenfalls strikt den offiziellen Grundrissen. untersagt. Ausstellungsstücke dürfen keine Last auf Die Ausstellungshallen verfügen über Bereiche, in Stände, Wände, Säulen, Fenster oder Türen ausüben denen nur begrenzt Tageslicht einfällt. und diese Gebäudeelemente dürfen nicht mit Kleb- Der Boden in den Ausstellungshallen X1, X2, X3 und stoffen in Berührung kommen. Das Aufhängen von X4 besteht aus PU-Industriebeschichtung. Öl, Fett, Werbung, Bannern und Beleuchtungskörpern ist nur Farbe und ähnliche Stoffe müssen sofort vom Boden nach Genehmigung durch das Austria Centre Vienna entfernt werden. Der Boden in den Hallen darf nicht gestattet. Säulen können bis zur maximal zulässigen mit Bohrlöchern versehen werden, außerdem darf Bauhöhe verhüllt werden, sofern sie dabei nicht be- nichts auf den Boden geklebt werden, das sich an- schädigt werden. schließend nicht vollständig entfernen lässt. In den Hallen X1, X2 und X3 wird die Versorgung Versorgungsanschlüsse der Stände mit Strom und anderen Mitteln über die Die Installation von Strom-, Netzwerk-, Wasser- und Decke, die Hallenwände oder entlang der Säulen Druckluftanschlüssen werden auf Anfrage und Kos- realisiert. ten des Ausstellers und nur von Mitarbeitern des Maximale Bauhöhen in den Ausstellungsberei- Austria Center Vienna, bzw. von einem vom Austria chen im Gebäude: Halle X1: 3,5m / Halle X2: 3,5 m / Center Vienna zugelassenen spezialisierten Subun- Halle X3: 5,5 m / Halle X4: 6,5 m ternehmen durchgeführt. Spezielle Anforderungen können nur dann erfüllt werden, wenn die offiziel- len Bestimmungen und technischen Dienste dies in ALLGEMEINE INFORMATI- den Ausstellungshallen zulassen. Anträge für Ver- sorgungsanschlüsse müssen schriftlich gestellt wer- ONEN ZUM STANDBAU den. Der Aussteller darf an derartigen Anschlüssen keinerlei Änderungen vornehmen. Der Aussteller Aufbau von Ständen – muss stets die Vorgaben und Richtlinien der IAKW- Allgemeines AG sowie der Netzwerk-, Strom- und Wasserunter- Das Austria Center Vienna stellt den dem Aussteller nehmen erfüllen. Außerdem müssen die Sicherheits- zugewiesenen Standbereich mit Wänden, und der bestimmungen Österreichs beachtet werden. Der gewünschten technischen Ausrüstung oder sonstige Verstoß gegen Richtlinien zieht eventuell eine sofor- Ausstattung zur Verfügung. Der Bau des Stands ist - tige Trennung und Entfernung des Anschlusses nach sofern nicht anders vereinbart - dem Austria Center sich und der Aussteller hat keinen Anspruch auf Vienna vorbehalten und unterliegt stets den Richt- Schadensersatz. linien hinsichtlich der Sicherheit, der zugelassenen Ausstattung und dem allgemeinen Erscheinungsbild. B 4
Anschluss an das Stromnetz pünktlich geräumt wird, ist das Austria Center Vien- Es steht ein Dreiphasenstromnetz mit ca. 3 x na dazu berechtigt, auf Kosten des Vertragspartners: 400/230 V und Wechselstrom mit 230 V sowie einer a. jegliche Materialien, Gegenstände oder Verpa- Frequenz von 50 Hz und TN-Erdung zur Verfügung. ckungsmaterialien, die dem Aussteller gehören, zu Damit ein Anschluss an das Stromnetz möglich ist, entfernen und einzulagern; wird ein Netzanschlusspaket benötigt. Auf dem Be- b. den Bereich in den Zustand zurückzuversetzen, in stellformular müssen die Art des benötigten An- dem er dem Aussteller zur Verfügung gestellt wurde. schlusses angegeben sowie alle für elektronische In derartigen Fällen ist das Austria Center Vienna Geräte, Beleuchtung usw. benötigten Anschlüsse dazu berechtigt, dem Aussteller jegliche Lager- und aufgelistet werden. Um sicherzustellen, dass die andere Kosten in Rechnung zu stellen. Der Aussteller Stromanschlüsse an den richtigen Orten zur Ver- trägt das Risiko für alle Materialien, Güter und Verpa- fügung gestellt werden, muss zusammen mit dem ckungsmaterialien, die im Namen des Vertragspart- Bestellformular eine Zeichnung eingereicht werden, ners eingelagert werden. auf der die benötigten Anschlüsse auf dem Versor- Materialien, Güter und Verpackungsmaterialien, die gungsplan für die technische Gestaltung dargestellt nicht innerhalb von drei Monaten nach Ende der sind. Ausstellung vom Aussteller abgeholt werden, gehen Die Ausstellungshallen sind mit Fehlerschutzstrom- in den Besitz des Austria Center Vienna über, sofern schaltern ausgestattet. Das Austria Center Vienna der Aussteller mit dem Austria Center Vienna keine übernimmt keine Haftung für jedwede durch tech- Vereinbarung über die sichere Aufbewahrung und nische Defekte verursachten Verluste oder Schäden. Lagerung derartiger Materialien, Güter oder Ver- Bei Nichtbeachtung der Richtlinien und Anweisun- packungsmaterialien getroffen hat. Der Aussteller gen steht es dem Austria Center Vienna zu, nach Ab- hat weder selbst noch im Namen von Drittparteien lauf der fristgerechten Mahnung zur Beseitigung des Anspruch auf Entschädigung vonseiten des Aust- Vertragsbruches auf Kosten des Ausstellers jegliche ria Center Vienna, wenn die Güter auf die oben be- Verbesserungen oder Änderungen vorzunehmen, schriebene Weise in den Besitz des Austria Center die es als angemessen betrachtet. Vienna übergehen. Aufhängungspunkte/ Reinigung und Müllentsorgung Traversensysteme Auf Veranlassung des Konferenzzentrums werden Alle Ausstellungshallen verfügen über ein Decken- die Gänge im Ausstellungsbereich einmal pro Tag raster, über das Gegenstände von einem vom Aust- gereinigt. Die Reinigung der Stände ist von den Aus- ria Center Vienna beauftragten Traversenspezialisten stellern selbst zu organisieren. aufgehängt werden können. Für diese Zwecke müs- Der zu bestellende Reinigungsservice umfasst die sen das Gewicht der aufzuhängenden Gegenstände Reinigung des Bodens sowie von Tischen, Stühlen und die entsprechenden Abhängepunkte genaues- und allen horizontalen Oberflächen mit einer Höhe tens und zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt an- von bis zu 1,70 m (Ausstellungsstücke und verschlos- gegeben werden. Alle aufgehängten Gegenstände sene Schränke ausgeschlossen). An Abhaltungsta- müssen, sobald die Montage abgeschlossen wurde, gen findet die tägliche Reinigung vor der Öffnung vor Ort von einem Statiker inspiziert und abgenom- der Abhaltung statt. Beschwerden über den Rei- men werden. Ein passendes Datum und eine passen- nigungsservice kann nur dann nachgegangen wer- de Zeit für die Abnahme werden zwischen dem Aus- den, wenn sie an dem Tag vorgebracht werden, an tria Center Vienna und dem Statiker vereinbart dem die Unzulänglichkeiten bemerkt werden. Zu- sätzliche Kosten, die durch unsachgemäße Müllent- Entfernung und Demontage sorgung entstehen, werden dem Vertragspartner in Es ist verboten, Ausstellungsstücke vor Ende der Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Abhaltung abzubauen und zu entfernen. Nach dem Müll auf dem Ausstellungsgelände entsorgt werden Entfernen von Ausstellungsstücken muss der Aus- darf. Jegliche zurückgelassenen Materialien werden steller den angemieteten Bereich in dem Zustand auf Kosten des Ausstellers ohne Bestimmung deren verlassen, in dem er ihm anfangs überlassen wurde. Wertes entsorgt. Sollten Schäden auftreten oder die Räumlichkeiten Falls Sondermüll entsorgt werden muss, muss dies nicht in sauberem Zustand hinterlassen werden, wird vorab vom Aussteller angekündigt werden. Für diese dies vom Austria Center Vienna berichtigt, wobei Art der Entsorgung fallen zusätzliche Kosten an. die dabei anfallenden Kosten dem Vertragspartner Gemäß der 1993 in Österreich in Kraft getrete- in Rechnung gestellt werden. Falls der Stand nicht nen Verpackungsverordnungen ist es gesetzlich B 5
vorgeschrieben, Müll in separate, recycelbare Ma- oder Verhüllung von Ständen noch zu Dekorations- terialien zu trennen. Organisatoren, Aussteller und zwecken verwendet werden. Alle auf das Gelände Standbauer sind daher dazu verpflichtet, Müll zu ver- transportierten Gegenstände müssen die geltenden meiden und Müll in allen Phasen einer Abhaltung zu Brandschutzbestimmungen erfüllen. recyceln und ordnungsgemäß zu entsorgen. Ausstel- ler werden darum gebeten, während der Auf- und Auf das Gelände gebrachte Abbauphase sowie während der Abhaltung selbst Utensilien nicht vermeidbaren Müll durch Trennung nach Müll- Der Aussteller oder Spediteur muss frühzeitig In- art für die Entsorgung vorzubereiten. Weitere Infor- formationen zu den Eigenschaften, der Tragfähig- mationen zu den Lizenzvereinbarungen mit ARA AG keit und den Dimensionen von Transportwegen, finden Sie hier: www.ara.at/e/clients/compliance- Aufzügen, Türen usw. einholen und sicherstellen, and-license-partnership.html dass die Größe und das Gewicht der Ausstellungs- stücke dafür geeignet sind. Das Austria Center Schaden und Versicherung Vienna kann die Nutzung von Schutzmatten oder Kein Bereich der Räumlichkeiten oder Stände darf einer Gewichtsverteilungsplatte auf den Transport- auf irgendeine Weise beschädigt oder verunstaltet flächen vorschreiben; die Kosten derartiger Maßnah- werden. Bei Schadenseintritt werden dem Ausstel- men müssen vom Aussteller getragen werden. Das ler die Kosten für Reparaturarbeiten bzw. Ersatz in Austria Center Vienna übernimmt keinerlei Haftung Rechnung gestellt. Aussteller werden darum ge- für Schäden an Personen oder Eigentum, die durch beten, sich um eine hinreichende Versicherung zu Gegenstände jedweder Art (einschließlich Maschi- bemühen, zum Beispiel eine Betriebshaftpflicht- nen und Utensilien), die auf das Gelände gebracht versicherung, die alle Personen- und anderweitige wurden, verursacht wurden. Schäden abdeckt, die in Verbindung mit der Ausstel- Mit brennbarem Gas gefüllte Ballons sind in den Hal- lung auftreten können. Außerdem empfiehlt es sich len nicht zugelassen (das einzige zugelassene Gas ist für Aussteller, eine Zusatzversicherung für den Ver- Helium). Wenn ein Aussteller vorhat, entflammbare, lust von oder Schäden an Ausstellungsmaterialien explosionsfähige, brennende, glühend heiße oder ra- während des Transport- und Ausstellungszeitraums dioaktive Gegenstände oder Gegenstände, die ioni- abzuschließen. Das Austria Center Vienna über- sierende Strahlen aussenden, oder Flüssiggas oder nimmt keine Haftung für jedwede Verluste von oder andere unter Druck stehende Gasflaschen auf dem Schäden an Ausstellungsmaterialien. vom IAKW-AG (Austria Center Vienna) verwalteten Gelände auszustellen, zu verwenden oder vorzu- Brandschutz- und führen, muss das Austria Center Vienna frühzeitig Sicherheitsbestimmungen darüber informiert werden. Das Ausstellen, Verwen- Jegliche Gegenstände in den Ständen der Ausstel- den, Vorführen und Lagern derartiger Gegenstände ler sind Teil deren Stands und unterliegen diesen unterliegt bei allen Abhaltungen der Genehmigung Bestimmungen. des Austria Center Vienna und, falls nötig, einer be- hördlichen Genehmigung. Das Austria Center Vienna Dekomaterialien behält sich das Recht vor, Gegenstände jederzeit auf Feuerhemmende Materialien müssen die Vorgaben Kosten des Ausstellers vom Gelände entfernen zu gemäß einer oder mehrerer der folgenden Klassifi- lassen. zierungen erfüllen: SS 02 48 21, SIS 65 00 82, Euro- klasse A1, A2 oder B-s1 d0. Offenes Feuer/Pyrotechnik Typengenehmigungen oder Zertifikate müssen am Offenes Feuer und Flammen sind verboten. Explo- Stand verfügbar sein, falls nicht auf andere Art und sionsfähige oder pyrotechnische Objekte dürfen Weise klargestellt wird, dass das Material einer Klas- ohne die schriftliche Genehmigung des des Austria sifizierung entspricht. Eingezogene Decken und an- Center Vienna weder auf dem Gelände des Aus- dere Dekomaterialien aus Stoff müssen gegen Feuer tria Center Vienna verwendet noch auf das Gelände imprägniert werden. Alle Genehmigungen und Zerti- gebracht werden – weder in die Innen- noch in die fikate müssen auf Deutsch oder Englisch verfügbar Außenbereiche. sein oder in Form einer beglaubigten Übersetzung vorliegen. Entflammbare Materialien wie Jute, Krepppapier, Kartonagen, Wellpappe, Schilfmatten oder brenn- bare Kunststoffe dürfen weder zur Konstruktion B 6
Heißarbeiten/Erwärmen/Kochen Verbrennungsmotoren Heißarbeiten wie Schweißen, Löten, Schneiden sowie Jegliche Maschinen (Generatoraggregate, Kompres- Rundschleifen, Trocknen, Erwärmen oder Arbeiten soren usw.) mit einem integrierten Verbrennungs- über offenen Flammen sind im Austria Center Vien- motor sind unabhängig vom Verwendungszweck im na ohne Sondergenehmigung des Austria Center Austria Center Vienna verboten. Bei KFZ älter als 3 Vienna nicht erlaubt. Öfen, Heizgeräte und offene Jahren ist die Batterie abzuklemmen, der Tank auf Flammen dürfen für keinerlei Verwendungszweck ein Minium zu entleeren und mit Stickstoff zu fluten. eingesetzt werden, auch nicht für das Kochen, Frit- Bei KFZ jünger als 3 Jahre ist ebenso darauf zu ach- tieren oder Backen. Diese Richtlinie gilt auch für ten, das max. 3 Liter Kraftstoff im Tank sind. Ein Flu- Demonstrationen. ten des Kraftstofftanks mit Stickstoff ist nur dann er- forderlich, wenn es die Behörde oder die IAKW-AG Rauchverbot es für richtig empfinden und vorschreiben. Rauchen ist in allen Innenbereichen, einschließlich privaten Bereichen des Ausstellungsbereichs, ver- Lagerung von zündfähigen Gütern boten. Im Außenbereich stehen für Raucher vor dem Leere Verpackungsmaterialien, Müll, Holz, Papier, Austria Center Vienna speziell gekennzeichnete Rau- Stroh, Kartonagen und andere zündfähige Materia- cherbereiche mit Aschenbechern zur Verfügung. lien dürfen nicht in den Hallen gelagert werden. Notausgänge Verantwortung Fluchtwege und Notausgänge (im Innen- und Au- Die Aussteller tragen die volle Verantwortung für alle ßenbereich) müssen jederzeit frei von Hindernissen Ausstellungsstücke und alle von Ihnen organisierten gehalten werden. Außerdem müssen sie stets sicht- Demonstrationen. bar sein. Brandschutzschilder, Notfall-Druckknöpfe, Notausgänge und Notausgangsschilder dürfen zu keinem Zeitpunkt mit Waren/Schildern, Dekoratio- nen oder Standdächern verdeckt werden. Störungsverursachende Objekte Die folgenden Objekte sind auf dem Gelän- de des Austria Center Vienna nicht gestattet: Objekte, die durch ihren Geruch oder anderwei- tig Störungen verursachen, sowie Gerätschaften, die störende Geräusche verursachen oder stö- rendes Licht ausstrahlen; jegliche gefährlichen Objekte, die nicht in der Standbauplanung auf- geführt, aber vom Aussteller verwendet wurden. Drahtlose Kommunikationsgeräte (Walkie-Talkies, Handmikrofone usw.) dürfen nur verwendet wer- den, wenn sichergestellt ist, dass sie die technischen Dienste oder Gerätschaften des Austria Center Vien- na nicht beeinträchtigen. Aussteller, die vorhaben, diese Geräte zu verwenden, müssen bei der Einrei- chung ihrer Standbestellung die zum Einsatz kom- mende Marke sowie die Frequenzen angeben. B 7
Das Spielefest 2021 im Austria Center Vienna ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN B
ALLGEMEINE auf der Website, Marketing und Besucherwerbung TEILNAHMEBEDINGUNGEN sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für das Spie- lefest 2021 ein): 1. Allgemeines und 9 m²: EUR 1.790,00 Anwendungsbereich 36 m²: EUR 5.440,00 Die Teilnahmebestimmungen finden auf alle Verein- 81 m²: EUR 10.550,00 barungen zwischen der Internationales Amtssitz- Standpaket Individuell: ab EUR 1.420,00 und Konferenzzentrum Wien, Aktiengesellschaft (im Jeder angefangene Quadratmeter wird voll, die Folgenden IAKW-AG) und ihren Vertragspartnern Bodenfläche grundsätzlich quadratisch und ohne Anwendung, soweit schriftlich nichts anderes verein- Berücksichtigung von Vorsprüngen, Säulen, Installa- bart wurde. tionsanschlüssen u. a. berechnet. Die IAKW-AG veranstaltet in den Hallen X1, X2, X3 9 m²: Rückwand (3m Länge, 2,5m Höhe), mindes- und X4 des Austria Centers Vienna von 12.11.2021 bis tens eine Seitenwand (3m Länge, 2,5m Höhe), 1 Info- 14.11.2021 ein Spielefest. Dieses dient der Präsentation pult (versperrbar), 1 Regal, 1 Tisch (120x80cm) und und dem Verkauf von Spielen durch die Aussteller. 4 Stühle, eine bedruckbare Grafik (2x1m) beleuchtet Die IAKW-AG vermietet hierbei in den Hallen X1, X2, auf der Rückwand X3 und X4 einzelne Stellflächen, sowie die darauf 36 m²: Rückwand (6m Länge, 2,5m Höhe), mindes- befindlichen Stände, an die Austeller. Die Ausstel- tens eine Seitenwand (4m Länge, 2,5m Höhe), 1 Info- ler stellen auf der gemieteten Stellfläche sowie auf pult (versperrbar), 1 Regal, 2 Tische (120x80cm) und den mitgemieteten Ständen Spiele aus und sind be- 8 Stühle, eine bedruckbare Grafik (3x1,5m) beleuch- rechtigt, die Spiele vor Ort an die Messebesucher zu tet auf der Rückwand, 1 Lager (2x1m) verkaufen. Die Kaufverträge kommen ausschließlich 81 m²: Rückwand (9m Länge, 2,5m Höhe), mindes- zwischen dem Austeller und dem Käufer zustande. tens eine Seitenwand (6m Länge, 2,5m Höhe), 2 Info- pulte (versperrbar), 2 Regale, 4 Tische (120x80cm) 2. Veranstaltungszeiten und und 16 Stühle, eine bedruckbare Grafik (4x2m) be- Fristen leuchtet auf der Rückwand, 1 Lager (3x2m) Messezeitraum: Individuell ab 9m²: Rückwand (2,5 m Höhe) und Freitag, 12.11.2021 bis Sonntag, 14.11.2021 mindestens eine Seitenwand, Teppich sowie weitere Öffnungszeiten: Ausstattung nach Vereinbarung Freitag, 12.11.2021 9 – 18 Uhr, Bei Kombination von mehreren Ständen für einen Samstag, 13.11.2021 9 – 18 Uhr, Aussteller können lediglich Wände ausgespart, der Sonntag, 14.11.2021 9 – 17 Uhr Preis aber nicht verringert werden. Ort: Austria Center Vienna, Hallen X2, X3 und X4 Zusätzliche Wände, Möbel und Services werden nur Aufbau: 11.11.2021, 8 bis 18 Uhr nach Bestellung und kostenpflichtig zur Verfügung Abbau: 14.11.2021 ab 17.30 bis 24 Uhr und 15.11., 8 bis gestellt. Das Entgelt für Vermietung, Auf- und Ab- 12 Uhr für Verladung/Abholung bau von Wänden (2,5 m hoch) ist in den Bestellun- Frühbucher: Für Bestellungen bis zum 26.02.2021 terlagen angeführt. wird ein Rabatt in Höhe von 10% auf die reine Stand- Für Bestellungen bis zum 26.02.2021 wird ein fläche (ohne inkludierte Leistungen) gewährt. Rabatt in Höhe von 10% auf die reine Standfläche Anmeldeschluss: 13.08.2021, sofern noch Plätze frei (ohne inkludierte Leistungen) gewährt. sind 3. Werbeflächen innerhalb der Hallen, an den Außen- 3. Entgelte, Zahlungsbedingun- fassaden, sowie im Freigelände und Messeumfeld, gen, Vermieterpfandrecht kann der Aussteller über die IAKW-AG anmieten. 1. Alle nachstehenden Preise sind Nettopreise, die sich um den Betrag der Mehrwertsteuer (z.Zt. 20%) 4. Die Rechnung wird dem Aussteller nach der Zulas- und die Vertragsvergebührung (z.Zt. 1 % der Ge- sung baldmöglichst übersandt. Beanstandungen, die samtleistung) erhöhen. nicht innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Rech- nung vorgebracht werden, bleiben unberücksichtigt. 2. Beteiligungspreise (diese Beträge schließen die Alle Rechnungen sind inkl. der gesetzlichen USt. Miete für die Standfläche mit Stand, Beratung und und ohne jeglichen Abzug zu 25 % innerhalb von 14 Service durch die IAKW-AG und dem Messestand- Tagen nach Buchung und zu 75 % bis 01.09.2021 zu bauers SYMA, Ausstellerausweise, WLAN in den Hal- zahlen. Bei Buchungen nach dem 01.09.2021 wer- len, Abfallentsorgung, Eintrag in den Messeflyer und den die vollen Kosten sofort fällig. Überweisungen B 9
bitte auf das IAKW-AG-Konto UniCredit Bank Aus- 2. Die IAKW-AG ist berechtigt, die Zulassung ohne tria AG, IBAN: AT92 1200 0006 9600 6303, BIC: Angabe von Gründen zu verweigern. BKAUATWW vornehmen. Verzugszinsen sind gemäß § 456 UGB zu entrichten. Bitte geben Sie bei der 3. Über die Lage der beantragten Standflächen ent- Überweisung die Veranstaltungsnunmmer „204670“ scheidet die IAKW-AG unter Berücksichtigung der und Ihre Standnummer bekannt.Bankspesen (Über- angemeldeten Messegegenstände und der Ausstel- weisung, Scheck) gehen zu Lasten des Kunden. Erst lungsgliederung. Die Reihenfolge der Anmeldungen wenn der Aussteller seine Rechnung bezahlt hat, ist für die Platzzuweisung nicht maßgebend. Son- darf er den Standplatz beziehen. derwünsche des Ausstellers müssen bis spätestens 14.08.2020 schriftlich angemeldet werden. Eine Be- 5. Barzahlungen sind nicht möglich. rücksichtigung erfolgt nur bei vorheriger schriftli- cher Bestätigung durch die IAKW-AG. 6. Zur Sicherung seiner Forderungen aus dem Miet- verhältnis behält sich die IAKW-AG das Vermieter- 4. Hallenstände unter 9 m2 werden nicht vermietet. pfandrecht nach § 1101 ABGB vor. 5. Die Zulassung bedarf der Schriftform. 4. Anmeldung 1. Als Aussteller sind zugelassen: 6. Über die Zulassungsfähigkeit von Exponaten ent- • Hersteller oder, falls der Hersteller selbst nicht scheidet die IAKW-AG. ausstellt, die vom Hersteller beauftragten Dritten, • Importeure, 6. Rücktritt vom Vertrag und • Handelsvertreter (Legitimation durch den einvernehmliche Auflösung Handelsvertretervertrag) 6.1 Rücktritt durch den Aussteller • Verlage des In- und Auslandes mit Produkten Angemeldete und zugelassene Aussteller können und Dienstleistungen, die einen Bezug zur das Vertragsverhältnis mit der IAKW-AG nicht ein- Spielebranche haben seitig kündigen oder stornieren oder vom Vertrag • Großhandelsunternehmen zurücktreten, es sei denn, dass dafür ein gesetzlicher • Fachhandelskooperationen, Einkaufskoopera- Grund vorliegt. tionen, Marktgemeinschaften sowie vergleichbare Institutionen. 6.2 Einvernehmliche Auflösung Darüber hinaus ist eine Auflösung des Vertrages 2. Zu seiner Anmeldung hat der Aussteller das je- über die Teilnahme am Spielefest 2021 einvernehm- weils gültige Anmeldeformular zu verwenden, das in lich, sohin mit Zustimmung der IAKW-AG möglich. Druckschrift ausgefüllt und von den Zeichnungsbe- Diese stellt die Zustimmung unter folgenden Voraus- rechtigten unterschrieben sein muss. setzungen in Aussicht: • Die IAKW-AG muss in der Lage sein, den zuge- 3. Auf Eigenschaften von Messegütern, die den Mes- teilten Stand anderweitig zu vermieten. sebetrieb stören könnten (Aussehen, Geruch, Geräu- • Der Aussteller muss sich verpflichten, an die sche usw.), hat der Aussteller bei Anmeldung beson- IAKW-AG 25 % des vereinbarten Beteiligungsprei ders hinzuweisen. ses (zzgl. der gesetzt USt.) als pauschalen Scha denersatz zu bezahlen. 4. Der zeitliche Eingang der Anmeldung ist für die • Stimmt die IAKW-AG der Vertragsauflösung zu, ist Platzierung der Standfläche nicht maßgebend. die Weitervermietung jedoch nur zu einem gerin- geren als dem vereinbarten Beteiligungspreis 5. Anmeldungen, die nach Anmeldeschluss (siehe möglich, so schuldet der Aussteller außerdem den Punkt 2) eingehen oder die sonst nicht ordnungs- Differenzbetrag als Schadenersatz. gemäß angegeben sind, können nur unter Vorbehalt Eine Verpflichtung der IAKW-AG, der Vertragsaufhe- bearbeitet werden. bung zuzustimmen, besteht jedoch in keinem Falle. Stimmt die IAKW-AG der Vertragsauflösung nicht 5. Zulassung zu, so bleibt der Aussteller zur Zahlung des gesam- 1. Die Zulassung des Ausstellers durch die IAKW-AG ten Beteiligungspreises verpflichtet. umschließt die Zuweisung eines bestimmten Messe- standplatzes und die Erlaubnis, bestimmte Gegen- 6.3 Rücktritt durch die IAKW-AG stände auszustellen bzw. anzubieten. 1. Die IAKW-AG ist zum sofortigen rückwirkenden B 10
Rücktritt berechtigt, wenn die gemieteten Flächen beweglich Rechnung tragen können. Die IAKW-AG ganz oder teilweise wegen von dem Aussteller zu behält sich daher das Recht vor, die in der Zulassung vertretender Gründe oder wegen höherer Gewalt ausgesprochene Platzzuweisung nachträglich ab- nicht zur Verfügung gestellt werden können. zuändern (z. B. einen Stand in anderer Lage anzu- 2. Die IAKW-AG ist nach Setzung einer Nachfrist von weisen, Größe und Gestalt des Standes abzuändern, maximal 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzu- Ein- und Ausgänge zum Messegelände und zu den treten, wenn Hallen zu verlegen oder zu schließen). a) der Aussteller mit seinen finanziellen Verpflichtun- gen aus diesem Vertrag in Verzug gerät; 2. Sollte sich die Standfläche des Ausstellers ver- b) die notwendigen behördlichen Genehmigungen ringern, so hat dieser Anspruch auf Erstattung des nicht vorgelegt werden bzw nicht vorliegen oder Differenzbetrags. Bei einer Versetzung der Lage des c) der Vertragspartner aus früheren Verträgen mehr Standes hat der Aussteller keinen Anspruch auf Er- als 30 Tage in Zahlungsverzug ist. stattung eines Differenzbetrags bzw. Schadenersatz. Das Rücktrittsrecht nach Punkt 6.3 lit a und b er- streckt sich auf die betroffenen selbstständigen Teil- 3. Weitergehende Schadensersatzansprüche und ein leistungen des Vertrages oder wahlweise, wenn erheb- Rücktrittsrecht des Ausstellers sind ausgeschlossen. liche (auch abgrenzbare) Teile betroffen sind, auf den Daraus, dass sich die Lage der übrigen Standplätze gesamten Vertrag. Das Rücktrittsrecht nach Punkt im Verhältnis zu seinem Stand ändert, kann der Aus- 6.3 lit c erstreckt sich auf den gesamten Vertrag. steller keine Rechte herleiten. 1. Der Aussteller haftet für den der IAKW-AG hier- durch entstandenen Schaden. 8. Ausstellerausweise 2. Der Aussteller darf den auf seinen Namen zugelas- Der Aussteller, der seine Rechnung voll beglichen senen Stand nur nach vorheriger Zustimmung durch hat, erhält rechtzeitig vor der Messe ausreichend die IAKW-AG an andere Firmen weitervermieten Ausstellerausweise. oder abgeben. Die IAKW-AG behält sich das Recht vor, die Messe- 9. Ausstellerinformation veranstaltung aus wichtigen Gründen zu verkürzen. Nach Zulassung werden die Aussteller durch Rund- Der Aussteller hat in einem solchen Fall Anspruch auf schreiben oder Rundmails über Einzelheiten der Vor- Erstattung des anteilmäßigen Beteiligungspreises. bereitung und der Durchführung der Messe unter- richtet. Diese Rundschreiben sind Bestandteil der 6.4 Höhere Gewalt Teilnahmebedingungen. Höhere Gewalt befreit beide Vertragsteile, den Aus- steller und die IAKW-AG von ihren jeweiligen ver- 10. Standbezug traglichen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, Angesichts der begrenzten Dienstzeit des Personals insoweit einer der Vertragsteile und dessen Betrieb der IAKW-AG und des Interesses aller Aussteller an unmittelbar betroffen ist. Unter höherer Gewalt ist einem ungestörten Messebetrieb, ist es nicht mög- ein von außen einwirkendes, keinen betrieblichen lich, einem Aussteller, der seinen Stand nicht inner- Zusammenhang aufweisendes, außergewöhnliches halb der in Punkt 2 geregelten Aufbauzeit bezogen oder nicht außergewöhnliches Ereignis, welches hat, den späteren Bezug des Standes zu gewähren. auch durch die äußerste zumutbare Sorgfalt, Sach- kunde und Vorsicht nicht abgewendet werden kann, 11. Transport des Messegutes zu verstehen. Als ein solches Ereignis gilt insbeson- (siehe Ausstellerhandbuch) dere: Krieg, Besatzung, Terror, Erdbeben, Flut-, Feu- 1. Die IAKW-AG nimmt Sendungen, die für den Aus- er- und Sturmkatastrophen, Streik sowie der Zusam- steller bestimmt sind, nicht in Empfang. Sie haftet menbruch von Versorgungseinrichtungen (Strom-, weder für unrichtige oder verspätete Zustellung, Wasser-, Abwasser- und Heizwerke) oder die voll- noch für Verluste. ständige Einstellung des Flugverkehrs als Folge ei- nes solchen Ereignisses. 2. Das Lagern von Verpackungsgut aller Art im Frei- gelände, an den Hallenwänden und in den Eingängen 7. Nachträgliche Änderung der ist verboten. Kommt der Aussteller einer Aufforde- Platzzuweisung rung zur Beseitigung unzulässiger Lagerungen nicht 1. Im Interesse des gesamten Spielefestes 2021 sofort nach, so ist die IAKW-AG zur Entfernung auf muss die IAKW-AG während der Ausstellungs- Kosten des Ausstellers berechtigt. Dabei haftet die vorbereitungszeit allen sich ergebenden Änderungen IAKW-AG nicht für leichte Fahrlässigkeit. B 11
12. Auf- und Abbau sowie 3. Abbau Gestaltung des Standes Bis zum Ende der für jede Veranstaltung bekannt 1. Allgemeines gegebenen Abbauzeit (offizielle Abbauzeit) hat der Für die Standausstattung ist das folgende Gesamt- Aussteller sämtliche Ausstattungsgegenstände und konzept zu beachten: Messestücke und auch sein gesamtes sonstiges Mes- Da die Veranstaltung Green-Meeting-zertifizert wird, segut rückstandslos zu entfernen und den ursprüng- sind Drucksorten nur auf umweltzeichen-zertifi- lichen Zustand der Messefläche wiederherzustellen. ziertem Papier gestattet. Flyer dürfen nicht verteilt Auf der Ausstellungsfläche darf nichts zurückgelas- werden. sen werden. Abfall darf nur in die auf dem Messege- Roll-ups, Aufsteller o. ä. können nur verwendet wer- lände aufgestellten Müllcontainer eingefüllt werden. den, wenn diese zur mehrmaligen Verwendung ge- Sperriges Material oder Güter, die nicht von den Müll- dacht sind. containern aufgenommen werden können, sind ein- Die Abgabe von Speisen und Getränken (auch un- füllgerecht zu zerkleinern. Sonstigen Sperrmüll hat entgeltlich) ist grundsätzlich gestattungspflichtig. der Aussteller selbst und auf eigene Kosten aus dem Kaffeemaschinen und weitere Cateringservices müs- Messegelände zu entfernen und zu entsorgen. Um- sen via den vertraglichen Caterer angefragt werden, weltbelastende Abfallstoffe oder sonstige umwelt- um die Green-Meeting-Auflagen zu erfüllen. belastende Gegenstände dürfen nicht in die auf dem Das Aufstellen von Falttheken und Möbel, welche Ausstellungsgelände aufgestellten Müllcontainer thematisch an die ausgestellten Spiele angepasst eingefüllt werden; sie sind vielmehr vom Aussteller sind, ist gestattet. Weitere Möbel können über die selbst und auf eigene Kosten aus dem Messegelände IAKW-AG bestellt werden. zu entfernen und geeigneten Sondermülldeponien Zusätzliche Lichtinstallationen sind nicht gestattet, zuzuführen. Kommt der Aussteller diesen Verpflich- können aber über die IAKW-AG angefragt werden. tungen nicht nach, so ist die IAKW-AG berechtigt, Monitore können nur über das Bestellformular ange- alles, was vom Aussteller zurückgelassen wird, der fordert und nicht selbst mitgebracht werden. Müllverwertung zuzuführen und dem Aussteller alle Die von der IAKW-AG festgelegte Höhenbegren- hierdurch entstehenden Kosten in Rechnung zu zung von 3 m darf von Exponaten nur mit vorheriger stellen, insbesondere Arbeits-, Transport-, Müllab- schriftlicher Zustimmung des Austria Center Vienna fuhr-, Sperrmüllbeseitigungs- und Sondermüllbesei- überschritten werden. tigungskosten. Soweit solche Kosten durch mehrere Aussteller verursacht werden, haften diese hierfür 2. Aufbau solidarisch. Für Schäden, die der IAKW-AG dadurch Der Aussteller hat den Charakter und das Erschei- entstehen, dass umweltbelastende Stoffe zurückge- nungsbild der Messe und Ausstellung zu berücksich- lassen oder verbotswidriger Weise in die Müllcontai- tigen. Die IAKW-AG ist befugt, im Zusammenhang ner eingefüllt werden, haftet der Aussteller. Ebenso damit Änderungen in der Standgestaltung vorzu- haftet er für Schäden, die dadurch entstehen, dass schreiben. Name und Sitz des Ausstellers müssen der ursprüngliche Zustand der Ausstellungsfläche deutlich sichtbar am Stand angebracht sein. durch den Aussteller nicht wiederhergestellt wird. Messegut, das durch Aussehen, Geruch, Geräusche, Erschütterungen oder ähnliche Eigenschaften zu ei- 4. Abfallvermeidung, Schadstoffverringerung ner erheblichen Gefährdung oder Beeinträchtigung Abfallvermeidung, Schadstoffverringerung und Wie- von anderen Ausstellern, von Messebesuchem oder derverwertung von Wertstoffen und Abfällen ge- von Ausstellungsgegenständen anderer Aussteller hört zu den erstrangigen umweltpolitischen Zielen führt, ist auf Verlangen der IAKW-AG sofort zu ent- – auch im Rahmen der Green-Meeting-Richtlinien, fernen. Diese Verpflichtung des Ausstellers besteht die die Veranstaltung erfüllen muss. Zur Verwirkli- auch dann, wenn er in der Anmeldung auf derarti- chung dieser Ziele sind die Aussteller verpflichtet, ge Eigenschaften hingewiesen und die IAKW-AG bei der Standeinrichtung weitestmöglich umwelt- die Zulassung erteilt hat. Kommt der Aussteller dem freundliche und wiederverwertbare Materialien ein- Verlangen nicht unverzüglich nach, so ist die IAKW- zusetzen. Bei Bewirtung ist kein Einweggeschirr AG berechtigt, die beanstandeten Messegüter auf gestattet. Weiter ist der Aussteller verpflichtet, Flüs- Kosten und Gefahr des Ausstellers zu entfernen oder sigkeiten, Substanzen oder sonstige Stoffe, die zur dessen Messestand zu schließen, ohne dass dem Reinigung, zum Betrieb und Unterhalt der Exponate Aussteller hieraus Ansprüche gegen die IAKW-AG unumgänglich notwendig sind, so fach- und sach- erwachsen. Der Abbauzeitpunkt für den geschlosse- gerecht einzusetzen, dass umweltschädigende Ein- nen Stand wird von der IAKW-AG bestimmt. wirkungen unterbleiben. Restbestände einschließlich B 12
verwendeter Hilfsmittel (z. B. getränkte Putzwolle) Schadensersatzleistung zu entrichten. sind fachgerecht als Sonderabfälle zu entsorgen. Wiederverwertbare Stoffe müssen der Wiederver- 13. Licht, Wärme, Strom wertung zugeführt werden. Sondermüll wird nicht 1. Die IAKW-AG sorgt für die allgemeine Beleuch- angenommen und muss über Spezialunternehmen tung und Beheizung der Hallen. Vertragliche Sonder- entsorgt werden. Soweit Abfälle nicht bereits im regelungen sind auf Kosten des Ausstellers möglich. Messegelände getrennt gesammelt werden (Glas, Papier), muss das gesamte Müllaufkommen in einer 2. Anschlüsse für Lichtstrom (240V, 50 Hz) und externen Sortieranlage aufwendig in wiederverwert- Kraftstrom (400V, 50 Hz) stehen in den Hallen und bare, brennbare und sonstige Stoffgruppen sortiert dem Freigelände zur Verfügung. Von den Anschluss- werden. Mit dem Beteiligungspreis ist daher nur die stellen aus dürfen Standzuleitungen samt Hauptsi- Entsorgung kleinerer Abfallmengen beim Stand- cherung und Zähleranschluss nur von der IAKW-AG aufbau und -abbau sowie des während der Messe installiert werden. Die Kosten, die sich nach den An- anfallenden Hausmülls durch die IAKW-AG abge- schlusswerten berechnen, hat der Aussteller zu tra- golten. Papier- und Pappabfälle müssen in die Alt- gen. Elektrische Anlagen und Geräte, die von den papiercontainer eingefüllt werden. Zu den umwelt- Ausstellern eingebracht werden, müssen den jewei- belastenden Abfallstoffen und Gegenständen zählen ligen österreichischen gesetzlichen Bestimmungen insbesondere: Öle, Reinigungsmittel, Spraydosen mit entsprechen und betriebssicher sein. Die IAKW-AG Inhalt, Imprägniemittel, Chemikalien, Salze, Quecksil- ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine diesbe- ber, z. B. enthalten in Schaltern und Thermometern, zügliche Überprüfung durch Experten auf Kosten Emulsionen, Säuren, Laugen, Lacke, Kleber, Wachse, des Ausstellers zu veranlassen und/oder im Zweifels- Lösungsmittel wie Benzin, Spiritus, Tri Aceton, Far- fall das Gerät außer Funktion zu setzen bzw. dessen benverdünner, Glycerin, Batterien, Akkus, elektrische unverzügliche Entfernung zu verlangen und wenn Schaltungen, Leuchtstoffröhren, PVC-Reste wie Bo- diese unterbleibt, die Entfernung auf Kosten des den- und Wandplatten, Fernseh- und Rundfunkgerä- Vertragspartners selbst vorzunehmen. Die IAKW-AG te, Motoren, Kühlschränke und Styropor. ist weiters berechtigt, die entsprechenden Anlagen Kommt der Aussteller diesen Verpflichtungen nicht und Geräte auf Kosten des Ausstellers zu entfernen, nach, so ist die IAKW-AG berechtigt, alles, was vom wenn deren Verbrauch größer als angemeldet ist. Aussteller zurückgelassen wird, der Müllverwertung Für leichte Fahrlässigkeit haftet die IAKW-AG da- zuzuführen und dem Aussteller alle hierdurch ent- bei nicht. Die Stromkosten werden nach den bei der stehenden Kosten in Rechnung zu stellen, insbeson- IAKW-AG üblichen Verrechnungssätzen in Tages- dere Arbeits- und Transportkosten sowie Kosten für pauschalen berechnet. die Abfuhr und Entsorgung von Müll, Sperrmüll und Sondermüll. 3. Die IAKW-AG kann ihre Zustimmung zu all diesen Soweit eigenes Personal der IAKW-AG bzw. seiner Maßnahmen ggf. von der Entrichtung eines ange- Vertragsfirmen tätig wird, ist die IAKW-AG berech- messenen Kostenvorschusses abhängig machen. tigt, die hiermit verbundenen Kosten dem Aussteller in Rechnung zu stellen. Werden Kosten durch meh- 4. Für Schäden, die daraus entstehen, dass auf be- rere Aussteller verursacht, so haften diese solida- hördliche Anweisung oder auf Anweisung des Ener- risch für die hiermit verbunden Kosten. gieversorgers die Lieferung unterbrochen wird oder Für Schäden, die der IAKW-AG dadurch entstehen, dass bei Leitungsstörungen oder höherer Gewalt dass umweltbelastende Stoffe zurückgelassen oder technische Störungen auftreten, haftet die IAKW-AG verbotswidriger Weise in die Müllcontainer eingefüllt nur bei eigener grober Fahrlässigkeit. werden, haftet der Aussteller. Wird festgestellt, dass ein Aussteller oder in sei- 5. Der Aussteller haftet für alle Schäden, die er durch nem Auftrag handelnde Personen unter Verlet- unberechtigte Entnahme von Strom, Gas und Was- zung der vorstehenden Vorschriften Abfälle oder ser und durch unberechtigte Einleitung von Abwas- umweltbelastende Abfallstoffe und Gegenstände ser verursacht. nicht selbst entsorgen oder Abfall auf dem Messe- gelände zurücklassen, der nicht im Zusammen- hang mit dem Messeauf- und/oder- abbau steht, so wird eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000,00 für jeden Verletzungsfall vereinbart.; Diese Ver- tragsstrafe ist vom Aussteller zusätzlich etwaigen B 13
14. Einhaltung der technischen die unter Verstoß gegen eine gesetzliche Pflicht Sorgfalt/Ausstellungsleitfaden nicht gekennzeichnet sind. 1. Die brandschutztechnischen Bestimmun- gen, die Hausordnung sowie der Ausstellungs- 3. Der Aussteller ist verpflichtet, der IAKW-AG auf leitfaden, sind Bestandteil der Allgemeinen Verlangen Auskunft über die Eigentumsverhältnis- Teilnahmebedingungen. se an den von ihm ausgestellten Gegenständen zu erteilen. Nach vergeblicher Abmahnung kann die 2. Der Aussteller und evtl. beauftragte Subunter- IAKW-AG Gegenstände, die nicht ausgestellt wer- nehmer sind beim Auf- und Abbau und während des den dürfen, auf Kosten des Ausstellers entfernen. Die Messebetriebs zur Einhaltung der Bestimmungen IAKW-AG haftet dabei nicht für leichte Fahrlässigkeit. des technischen und sozialen Arbeitnehmerschut- zes verpflichtet. Hierzu gehören u.a. der Einsatz 4. Die tägliche Reinigung des Standes obliegt dem sicherer elektrischer Geräte, Verwendung von per- Aussteller. Sie muss vor Messebeginn beendet sein. sönlicher Schutzausrüstung, sicherer Umgang mit Gefahrstoffen und Einhaltung der Bestimmungen 5. Die IAKW-AG sorgt für Wachen an den Toren und des Arbeitszeitgesetzes. in den Hallen. Im Hinblick auf die Größe des Veran- staltungsgeländes und auf die Vielzahl der Personen, 3. Der Aussteller ist verpflichtet, nur sicherheits- die sich dort aufhalten, kann die IAKW-AG jedoch technisch einwandfreie Erzeugnisse zu zeigen. Er- keine Gewähr für eine lückenlose Bewachung und zeugnisse wie elektrische Betriebsmittel, einfache Kontrolle des Geländes übernehmen. Druckbehälter, persönliche Schutzausrüstungen und Maschinen dürfen nur in den Verkehr gebracht wer- 6. Die Aussteller werden ausdrücklich darauf hin- den, wenn diese einem Konformitätsverfahren unter- gewiesen, dass während der Auf- und Abbauzeiten zogen und nach Feststellung der Konformität mit erhöhte Risiken für ihr Messegut auftreten können. der entsprechenden Richtlinie eine CE-Kennzeich- Wertvolle, leicht bewegliche Messegegenstände sol- nung angebracht wurde. len nachts unter Verschluss genommen werden. 4. Verbrennungsmotoren dürfen in den Hallen und in 7. Der Aussteller darf den Stand eigenmächtig weder eigenen Bauten der Aussteller nicht in Betrieb vor- verlegen, umbauen, noch ganz oder teilweise Dritten geführt werden. Flüssige Kraftstoffe dürfen nicht am überlassen. Stand gelagert werden. 8. Die Abgabe von Speisen und Getränken (auch un- 5. Der Aussteller haftet für die Schäden, die er durch entgeltlich) ist grundsätzlich gestattungspflichtig. den Betrieb seiner Maschinen, Apparate und Geräte Kaffeemaschinen und weitere Cateringservices müs- verursacht. sen via den vertraglichen Caterer angefragt werden, um die Green-Meeting-Auflagen zu erfüllen. 15. Allgemeines zum Betrieb des Standes 9. Eine Getränkeschankanlage (Ausschank von Bier 1. Während der offiziellen Öffnungszeiten der Messe und sonstigen Getränken mit Überdruck durch CO2 muss der Stand mit fachkundigem Personal besetzt oder N2) darf nur durch den hauseigenen Caterer in und ordnungsgemäß ausgestattet sein. Insbesonde- Betrieb genommen werden. re ist darauf zu achten, dass das gesamte Personal immer schon bei Beginn der Veranstaltung anwe- 16. Vorführungen und Werbung send ist. 1. Vorführungen aller Art (Filmvorführungen, Maschi- nenbetrieb usw.) sind nur mit schriftlicher Erlaubnis 2. Nicht ausgestellt bzw. angeboten werden dür- des Austria Center Vienna zulässig. Die Erlaubnis fen Gegenstände, die nicht zugelassen sind (Punkt wird unter dem Vorbehalt des Rechts der IAKW-AG 5.6 der Teilnahmebedingungen). Außerdem dürfen erteilt, die Vorführung im Einzelfall nach den Bedürf- nicht ausgestellt bzw. angeboten werden: gebrauch- nissen eines geordneten und ungestörten Messebe- te, störende und solche Gegenstände, die nicht der triebes einzuschränken oder zu untersagen. uneingeschränkten Verfügungsmacht des Ausstel- lers unterliegen; weiters Elektrogeräte, die nicht den 2. Auf dem Stand dürfen keine Werbeaufsätze an- Vorschriften jeweiligen österreichischen gesetzlichen gebracht werden. Im Übrigen ist Werbung aller Bestimmungen entsprechen, sowie Gegenstände, Art nur innerhalb des eigenen Standes und nur in B 14
unaufdringlicher Form gestattet. Luftballons dürfen Registrierkassa ist dafür erforderlich und vom Aus- werblich aus feuerschutzpolizeilichen und techni- steller selbst zu organisieren. schen Gründen nicht eingesetzt werden (Ausnah- me: Helium). Insbesondere ist das Herumtragen oder 20. Fristlose Kündigung -fahren von Werbeträgem auf dem Messegelände 1. Aus wichtigem Grund, z. B. wegen schwerwie- und das Verteilen von Druckschriften und Kost- genden Verstoßes des Ausstellers gegen die Be- proben außerhalb des eigenen Standes verboten. stimmungen in Punkt 16 oder in Punkt 17, kann die Akustische Reklame darf den Betrieb der Nachbar- IAKW-AG das Vertragsverhältnis nach vergeblicher stände nicht stören. Lautsprecherwerbung ist inner- Abmahnung fristlos kündigen. halb des Standes mit schriftlicher Genehmigung der IAKW-AG zulässig. Punkt 16 Abs 1, Satz 2 gilt ent- 2. Hat der Aussteller den Grund der Kündigung ver- sprechend. Werbung über die Hallenlautsprecher ist schuldet, so kann er eine verhältnismäßige Erstat- nicht möglich. tung des Mietzinses nicht verlangen. 3. Unzulässige Vorführungen und Werbung darf die 3. Der Aussteller, dem fristlos gekündigt worden ist, IAKW-AG unmittelbar unterbinden. Insbesondere kann nicht damit rechnen, zu künftigen Messen und darf es unzulässige Werbemittel auf Kosten des Aus- Ausstellungen zugelassen zu werden. stellers entfernen. 17. Gewerbliche Schutzrechte 21. Haftung und Versicherung Dritter 1. Gefahrtragung und Haftung des Vertragspartners Jeder Aussteller ist auch gegenüber der IAKW-AG 1.1. Der Austeller trägt das gesamte Risiko seiner Ver- verpflichtet, die gewerblichen Schutzrechte der an- anstaltung einschließlich der Vorbereitungen, des deren Aussteller zu beachten und Verstöße zu un- Aufbaus, der Durchführung und des Abbaus. terlassen. Werden der IAKW-AG derartige Schutz- rechtsverletzungen glaubhaft gemacht, so ist die 1.2. Der Aussteller trägt insbesondere die Gefahr für IAKW-AG berechtigt, vom Verletzer Unterlassung zu a. technische Störungen sowie Unterbrechungen verlangen und – wenn diesem Verlangen nicht sofort der Energieversorgung (Strom, Gas, Wasser etc.) Folge geleistet wird – die Messegüter oder Druck- insoweit, als der Aussteller trotz Eintritts eines die- schriften zu entfernen oder den Messestand des Ver- ser Umstände das Entgelt zu zahlen hat sowie An- letzers zu schließen. Eine Verpflichtung der IAKW- sprüche des Ausstellers gegen die IAKW-AG ausge- AG, gegen Schutzrechtsverlelzungen einzuschreiten, schlossen sind, es sei denn der Aussteller weist nach, wird durch diese Bestimmung nicht begründet. dass dies weder durch ihn noch durch eine ihm ge- mäß zuzurechnende Person verursacht wurde. 18. Fotografieren und Zeichnen b. Schäden am Gebäude oder an sonstigen von der 1. Aufnahmen von Ständen, die nach Schluss der IAKW-AG überlassenen Gegenständen, die durch Öffnungszeiten eine besondere Ausleuchtung und den Aussteller oder eine ihm zuzurechnende Person darum die Einschaltung der Ringleitung und die An- verursacht wurden insoweit, als der Aussteller trotz wesenheit des Hallenelektrikers erforderlich machen, dieser Schäden das volle Entgelt zu zahlen hat und können auf Kosten des Ausstellers bzw. Fotografen darüber hinaus für den Ersatz der Schäden an den vom Austria Center Vienna erlaubt werden. überlassenen Gegenständen haftet und für c. Schäden, welche der IAKW-AG durch unrechtmä- 2. Der Aussteller erlaubt der IAKW-AG, für Zwecke ßige Benutzung von dem Aussteller zur Verfügung der Werbung und der Presseinformation über die gestellten Internetanschlüsse entstehen insoweit, als Messe von seinem Stand, von seinen Messegütern der Aussteller der IAKW-AG diese Schäden zu erset- und von dem ihn betreffenden Messegeschehen Fil- zen hat. me, Lichtbilder und Zeichnungen anzufertigen und zu verwenden. 1.3. Weiters haftet der Aussteller für Schäden, auch für Folgeschäden, die er oder die von ihm beauftrag- 19. Messegeschäft ten und beschäftigten Personen verursachen. Dies 1. Der Aussteller hat das Recht, Bestellungen auf zu- gilt insbesondere gelassene Waren entgegenzunehmen. a. für Schäden am Gebäude und Inventar, b. für Beschädigungen beim Einbringen von Gegen- 2. Der Direktverkauf am Stand ist erlaubt. Eine ständen sowie bei Auf- und Abbauarbeiten, B 15
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