SICHERHEITS BELEUCHTUNG - Zumtobel

Die Seite wird erstellt Georg-Thomas Wiesner
 
WEITER LESEN
SICHERHEITS BELEUCHTUNG - Zumtobel
S I C H E R H E IT S­B E LE U C HTU N G
              SCHWEIZ 2021
SICHERHEITS BELEUCHTUNG - Zumtobel
SICHERHEITS BELEUCHTUNG - Zumtobel
Im N ot fall müss en Mens chen s o s chnell und sicher
 wie möglich aus einem Geb äude f lüchten können.
      Eine p er fek te Sicherheit s­b eleuchtung und
     die Aus­l euchtung von Flucht we gen is t daher
 un­e rlä s slich . K raf t volle Leuchten mit innovativen
 ­O ptiken geb en die gewüns chte Sicherheit – ohne
   s elbs t gross in ­E r s cheinung zu treten. S o k ann
   A rchitek tur un­b e­h ellig t ihre W irkung ent falten .

                        z .lighting
SICHERHEITS BELEUCHTUNG - Zumtobel
Normen und Planungshilfen
für die Sicherheits­
                   beleuchtung
in der Schweiz 05/2021
SICHERHEITS BELEUCHTUNG - Zumtobel
INHALT

Editorial                                Ein Notfall ist keine Seltenheit                  6–7

Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung    Rechtsvorschriften und Normengremien              8–9

                                         Ersatz- und Sicherheitsbeleuchtung             10 - 11

                                         Schutzziel und Brandschutzkonzept              12 - 13

                                         Prozesse und Verantwortlichkeiten              14 - 15

Sicherheitsbeleuchtung nach SN EN 1838   Einsatzzweck und Einsatzort                    16 - 17

                                         Rettungswege                                   18 — 19

                                         Antipanikbeleuchtung                               20

                                         Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung            21

                                         Anforderungen an Sicherheitskennzeichen        22 - 23

                                         Vorteile von Sicherheitszeichenleuchten        24 - 25

Methoden der Sicherheitsbeleuchtung      Kombiniert, integriert oder autark             26 - 27

Installationsvorschriften                Schaltungsarten und Bezeichnungen              28 - 29

                                         Notwendigkeit der Sicherheitsbeleuchtung       30 - 31

                                         Sicherheitsstromquellen und Stromversorgung    32 - 35

Brandschutz                              Batterien und Batterieanlagen

                                            Sicherheitsanforderungen nach SN EN 50272   36 - 37

                                            Arten der Unterbringung und Lüftung         38 - 39

                                         Standorte für LPS / CPS Anlagen                40 - 41

                                         Räumlichkeiten der Unterbringung               42 – 43

                                         Kabelsysteme                                   44 - 45

                                         Verlegesysteme                                 46 - 47

                                         Sicherheitssysteme und Anwendungen             48 - 49

                                         Planung und Unterlagen                         50 - 51

                                         Prüfung und Wartung                            52 - 55

                                         Brandlast                                      56 - 57

Übersicht                                Kontakte für Notbeleuchtung                    58 - 59

                                              5
SICHERHEITS BELEUCHTUNG - Zumtobel
SICHERHEITS BELEUCHTUNG - Zumtobel
EDITORIAL

                      EIN NOTFALL IST
                     K E I N E S E LT E N H E I T
  Sicherheit sb eleuchtung s anla gen f indet man fa s t üb erall. Meis tens
uns cheinb ar und dezent, ab er do ch allge genwär tig. Sie b e ge gnen uns
im K ino, in der T iefgara ge, am A rb eit splat z, in öf fentlichen Geb äuden,
   in der Dis co o der im Eink auf szentrum . B einahe je de s gewerblich
   genut z te ­G eb äude b enötig t eine Sicherheit sb eleuchtung s anla ge.

Die Sicherheitsbeleuchtung ist ein zentraler Be-             Funktion erfüllen, um Personen sicher aus dem
standteil ­jedes Brand­schutz­­­konzeptes und oft eine       Gebäude zu leiten.
Notwendigkeit, um das geforderte Schutzziel zu               Viele erschreckende Beispiele aus der jüngeren
erreichen. Der Schutz der Personen im Gebäude                Vergangenheit zeigen, wie schnell Panik entsteht
hat immer oberste Priorität und ist die Aufgabe              und welche A­ uswirkungen sie haben kann. Eine
der Sicherheitsbeleuchtung. Sie ermöglicht ein               funktionierende Notbeleuchtungsanlage ist integ-
sicheres Verlassen des Gebäudes im Notfall. Ein              raler Bestand­teil der Panik­vermeidung. Ausserdem
Brand im Gebäude ist nur ein Worst-Case-Szenario.            weist uns die Rettungs­wegkenn­zeichnung auch
Selbst ein ein­facher Stromausfall reicht aus, dass          ohne Stromausfall immer den Weg in sichere
Menschen die O  ­ rientierung verlieren, Panik und           Bereiche.
Personenschäden ent­stehen.                                  Eine gute Sicherheitsbeleuchtungsanlage zeichnet
Auch im Brandfall muss die Sicherheitsbeleuch-               sich durch gewissenhafte Planung, Montage,
tungsanlage stets für einen gewissen Zeitraum ihre           Inbetriebnahme und Wartung aus.

Stromausfall in Minuten

40

35

30

25

20

15

10

5

0
        2010       2011       2012      2013       2014         2015      2016      2017      2018      2019      Berichtsjahr

n geplante Unterbrechungen                 n ungeplante Unterbrechungen

Entwicklung der durchschnittlichen – geplanten und ungeplanten –
Unterbrechungsdauer pro Endverbraucher und Jahr (Quelle: ElCom)

                                                         7
SICHERHEITS BELEUCHTUNG - Zumtobel
RECHTSVORSCHRIFTEN
                                UND NORMENGREMIEN

R E C H T S VO R S C H R I F T E N S C H W E I Z

Gesetze                                            Verordnung                              Normen/Vorschriften

ArG    Arbeitsgesetz                               PrSV   erordnung über die
                                                          V                                BSR    Brandschutzrichtlinie:
                                                          Produktesicherheit                       Kennzeichnung von Fluchtwegen,
                                                                                                   
ELeG   Elektrizitätsgesetz                                                                         Sicherheitsbeleuchtung,
                                                   LeV    Leitungsverordnung                       Sicherheitsstromversorgung
PrSG   undesgesetz über die
       B
       Produktesicherheit                          NIV    Niederspannungsinstallations-   Suva   Richtlinien
                                                           Verordnung
UVG    undesgesetz über die
       B                                                                                   EN     Europäische Norm
       Unfallversicherung                          NEV     iederspannungs-Erzeugnis-
                                                          N
                                                          Verordnung                       SN     Schweizer Norm
BSG    Kantonale Brandschutzgesetze
                                                   VEMV   erordnung über die elektro­
                                                          V                                NIN    Niederspannungsinstallations-
                                                          magnetische Verträglichkeit              norm SEV 1000

                                                   VUV    erordnung über die Verhütung
                                                          V                                STP    tand der Technik Papier
                                                                                                  S
                                                          von Unfällen                            für Notbeleuchtung

                   Brandschutz in der Schweiz
                   Die Brandschutzrichtlinie der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) ist
                   in 21 Kantonen der Schweiz gültig. Ausserhalb gelten das kantonale Brandschutzgesetz
                   und die SN EN-Normen.
SICHERHEITS BELEUCHTUNG - Zumtobel
GRUNDLAGEN DER SICHERHEITSBELEUCHTUNG

NORMENGREMIEN

           Allgemein                                                  Bereich Elektrotechnik

Weltweit   ISO	International Organisation                            IEC     International Electrotechnical Commision
                for
                Standardisation                                       CIE     Internationale Beleuchtungskommission

Europa     CEN              Comité Européen de Normalisation          CENELEC	
                                                                              Comité Européen de Normalisation
                                                                              Electrotechnique

Schweiz    SIA	Schweizerischer Ingenieur- und                        SEV/SNV	
                                                                              Verband für Elektro-, Energie- und
                Architektenverein                                             Informationstechnik

           SLG              Schweizerischer Lichtgesellschaft         SICTA	Swiss Information and Communications
                                                                             Technology Association

           SLG FG	Notbeleuchtung
                   Normengremium für Notbeleuchtung

           electrosuisse/   Schweizerisches Elektrotechnisches
           CES              Komitee

            Staatliche                               Gesetze
            Hoheit
                                                  Verordnungen
                                                   und Erlasse
                                                                                          Öffentlich
                                               Anerkannte Normen                           zugänglich
                                           (von ISO / IEC / ITU-T / CEN /
                                           CLC / ETSI / SNV / CES / asut)

                                            Stand der Technik Papier
                                                      (STP)
            Selbstregulierung
            Wirtschaft
                                               Spezifikationen /
                                           Richtlinien von Verbänden
                                                                                          Nicht bis
                                                                                           schlecht
                                                                                             zugänglich
                                                  Firmennormen

           Rangordnung Wirkungsgrade

                                                         9
SICHERHEITS BELEUCHTUNG - Zumtobel
E R S AT Z- U N D
     SICHERHEITSBELEUCHTUNG

D I E N O T B E L E U C H T U N G G LI E D E R T       E U R O PÄ I S C H E N O R M –
SICH IN ZWEI BEREICHE:                                 SN EN 1838

Ersatzbeleuchtung                                      Strom kann jederzeit ausfallen: durch Sturm,
Ersatzbeleuchtung soll das Fortsetzen von Tätig-       starkes Gewitter, Feuer, Bau­arbeiten oder Netz-
keiten bei Ausfall der allgemeinen Energiever-         überlastung.
sorgung er­möglichen. Sie stellt meist die gleichen    Im Ernstfall müssen das gefahrlose Verlassen der
Beleuchtungs­stärken zur Verfügung, wie die allge-     Gebäude sowie der Einsatz von Rettungskräften
meine Beleuchtungs­anlage. Man benötigt Ersatz­­       gesichert sein. Folgende Mindestanforderungen
be­­leuchtungs­anlagen oft in sicherheits­relevanten   für die Notbeleuchtung sind in der Euro­päischen
Anlagen, wie zum Beispiel Leit­­ständen in Kraftwer-   Norm SN EN 1838 definiert:
ken oder auch teuren Produk­tions­prozessen in der     •	Die Notbeleuchtung muss so hell wie der Mond
Industrie.                                                  bei sternen­klarer Nacht leuchten.
                                                        •	Die Zahl der Sicherheitszeichen muss ausrei-
Sicherheitsbeleuchtung                                      chen, um den Weg in die Sicherheit ein­deutig
Sicherheitsbeleuchtung ist der Teil der Notbeleuch­         zu weisen.
tung, der Personen das ge­fahr­lose Verlassen eines     Bei der Sicherheitsbeleuchtung ist ein Wartungs-
Gebäudes ermöglicht. Ausserdem müssen even-             faktor von 0,8 zu berücksichtigen. Dieser Faktor
tuell ­ge­fährliche Arbeiten noch beendet werden        stammt aus einer IEC Publikation von 1997.
können.
Die Sicherheits­beleuchtung gliedert sich w
                                          ­ iederum
in vier Bereiche:
•	Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege
•	Sicherheitszeichen
•	Antipanikbeleuchtung
•	Sicherheitsbeleuchtung für Bereiche mit beson-
   derer Gefährdung

                                             Notbeleuchtung

              Sicherheitsbeleuchtung                                  Ersatzbeleuchtung

            Flucht- und Rettungswege *

                                                                       Wirtschaftlich
                 Sicherheitszeichen                                         oder
                                                                     technisch wichtige
      Bereiche mit be­
                     sonderer Gefährdung                                  Arbeiten
                                                                        weiterführen

               Antipanik-Beleuchtung

* Rettungswege und Hindernisse ausleuchten
GRUNDLAGEN DER SICHERHEITSBELEUCHTUNG NACH SN EN 1838

                              Ziele der Sicherheits­beleuchtung
                              für Fluchtwege
                              •	gefahrloses Verlassen der Problemzonen bei
                                 Ausfall der allgemeinen Stromversorgung
                              •	ausreichende Sehbedingungen und Orientierung
                                 auf Rettungswegen und in Ge­fahrenzonen
                              •	leichtes Auffinden der Brandbekämpfungs- und
                                 Sicherheits­einrichtungen

                              Ziele der Sicherheitsbeleuchtung
                              für Antipanik­beleuchtung
                              • geringere Wahrscheinlichkeit einer Panik
                              •	sicheres Erreichen der Rettungswege
                              •	ausreichende Sehbedingungen und Orientierung

                              Ziele der Sicherheitsbeleuchtung
                              für Bereiche mit ­besonderer Gefährdung
                              Für potenziell gefährliche Arbeitsabläufe und
                              Situationen gelten besondere Anforderungen.
                              Die Sicherheit des B­ e­dienungspersonals und aller
                              an­wesenden Personen ­erfordert angemessene
                              Ab­schaltmass­nahmen, zum ­Beispiel:
                              •	bei laufenden Maschinen
                              •	in Laboren mit gefährlichen Stoffen
                              •	für Überwachungsplätze und Stellwarten
                              •	elektrische Betriebsräume

                         11
SCHUTZZIEL UND
              BRANDSCHUTZKONZEPT

Bedeutung und Ziele der Sicherheit im                      •	Indirekte, langfristige Schäden durch
Unternehmen                                                    Ereignisse verhindern
•	Sicherheit als Grundbedürfnis                           •	Verstösse gegen Ordnungsrechtliche Bestim-
•	Rechtliche Ansprüche Dritter verhindern                     mungen verhindern
•	Schäden durch Ereignisse minimieren oder                •	Schäden für Betroffene verhindern oder mini-
   verhindern                                                  mieren

Schutzziel erreichen
                                                              Bauvorhaben                Projekt-              Gefährdungs-
In erster Linie gilt es, aktiven Personenschutz im              (Objekt)                 planung                  analyse
Gebäude sicher­zustellen, gefolgt vom Tier- und
Sachschutz. Das Erreichen eines Schutzziels ist ein
kontinuierlicher Prozess. Er beginnt bei der Er­richtung                                                      Sicherheits- und
eines Objekts und wird mit regelmässiger Inspektion              Wartung               Schutzziel             Brandschutzkon-
                                                                                                                    zept
und Wartung fortgesetzt.

                                                               Inbetrieb-                                        Produkt-
                                                                                      Installation
                                                                 nahme                                           auswahl

Bauliche Schutzziele Brandschutznorm
•	Sicherheit von Personen und Tieren gewährleisten                           Festlegung der Schutzziele

•	Brände und Explosionen vorbeugen und die
   Ausbreitung von Hitze, Rauch und Flammen                                                         Unternehmensbezogene
                                                             Externe Einflussfaktoren
   begrenzen                                                                                          Einflussfaktoren
•	Ausbreitung von Feuer auf benachbarte Bauten
   und Anlagen begrenzen
                                                                        Zielgrössen des Sicherheitskonzeptes
•	Tragfähigkeit während einer bestimmten Zeit
   erhalten
•	Wirksame Brandbekämpfung ermöglichen und
                                                                       Bestimmung der Sicherheitsindikatoren
   Sicherheit der Rettungskräfte gewährleisten
•	Flucht- und Rettungswege baulich vor Bränden
   sichern und dadurch gefahrenlose Evakuierung
                                                                              Festlegung von Prioritäten
   ermöglichen
•	Ausbreitung des Feuers durch Brandabschnitte
   baulich begrenzen
                                                               Festlegung qualitative und quantitative Schutzziele
•	Funktionen erhalten und Möglichkeiten schaffen,
   um die gefährdete Umgebung schnellstmöglich und
   sicher verlassen zu können                              Mit Massnahmen in der Norm und den Richtlinien werden
                                                           diese Schutz­
                                                                       ziele erfüllt. Die aus den Vorschriften ent-
                                                           nommenen Brand­
                                                                         schutzmass­nahmen bilden in ihrer Gesamtheit
                                                           ein Brandschutz­
                                                                          konzept. Die Brand­schutz­
                                                                                                   vorschriften stel-
                                                           len die minimalen Anforderungen dar, die erfüllt werden
                                                           müssen, um ausreichenden Branschutz sicherzustellen. Diese
                                                           standardisierten Brandschutz­konzepte decken etwa 80 Pro-
                                                           zent der Bau­
                                                                       vorhaben ab.
GRUNDLAGEN DER SICHERHEITSBELEUCHTUNG NACH DEN BRANDSCHUTZRICHTLINIEN

  Aufbau Brandschutzkonzepte                                SN EN 50172
  Wie sind nun solche Brandschutzkonzepte auf-              Um sicherzustellen, dass die Sicherheits­
  gebaut? Wichtig ist die ganzheitliche Betrachtung.        beleuchtungs­anlage in Übereinstimmung mit
  Alle relevanten Einflussgrössen sollen erfasst            SN EN 1838 projektiert wird, müssen vor Projektie-
  werden. Das Brandschutzkonzept startet mit einer          rung der Anlage Pläne bereitgestellt werden,
  Objektdokumentation, bestehend aus den recht-             die die Auslegung des Gebäudes und aller be-
  lichen Grundlagen, den Defi­ni­tionen und Anwen-          stehenden oder vorgeschlagenen Fluchtwege,
  dungsgrenzen, dem Bau- und Nutz­ungsbeschrieb             Feuermelder und Brandschutz­einrichtungen zeigen
  und den Plänen.                                           und auf die Lage aller Hindernisse, die die Flucht
                                                            behindern können, hinweisen.

  Qualitätssicherungsstufen (QSS) BSR 11 – 15
                                                            Gebäude           Gebäude        Hochhäuser
                                                            bis 11 m          bis 30 m       über 30 m

  •   Wohnen
  •   Büro
  •   Schule
                                                                   1                 1                2
  •   Parking (über Terrain, im 1. UG o. 2. UG)
  •   Landwirtschaft
  •   Industrie- u. Gewerbe mit q bis 1000 MJ/m²

  •   Beherbergungsbetriebe
  •   Räume mit grosser Personenbelegung (< 300)
  •   Verkaufsgeschäfte                                            2                 2                3
  •   Parking (unter Terrain im 3. UG o. tiefer)
  •   Industrie- u. Gewerbe mit q über 1000 MJ/m²
  •   Hochregallager

  • Beherbergungsbetriebe
  • Bauten mit unbekannter Nutzung
                                                                   2                 3                3

                                                            1	Brandrisiko: klein
                                                            2	Brandrisiko: normal bis erhöht
                                                            3	Brandrisiko: erhöht bis hoch

  Aufgaben der Eigentümer- und
                                                                            Brandschutzbehörde
  Nutzerschaft gemäss BSR 11 – 15                                       Übereinstimmungs­erklärung

                                                                       Eigentümer- und Nutzerschaft
                                                                        Übereinstimmungs­erklärung

                                                                  QS Verantwortlicher Brandschutz
                                                                     Übereinstimmungs­erklärung

                                                             Fachplaner techn.               Fachplaner
                                                                Brandschutz              Übereinstimmungs­
                                                            Installationsattest               erklärung

                                                              Errichter techni-
                                                                                             Errichter
                                                              scher Brandschutz

                                                       13
PROZESSE UND
           VERANTWORTLICHKEITEN
        Aus der Brands chut zrichtlinie BSR 11-15 „Qualit ät ssicherung im
    Brands chut z“ ergibt sich die folgende A nforderung : „ D er Eigentümer
       unter zeichnet re cht sgültig vor B ezug de s Gebäude s o der A nla ge
        die Üb ereins timmung s erklärung Brands chut z und b e s t ätig t der
      Brands chut zb ehörde die volls t ändige und mängelfreie Ums et zung
   aller geplanten und er forderlichen Brands chut zma s snahmen .“ Da dem
      Eigentümer in der Re gel dafür die Fachkomp etenz fehlt, sieht die
  Brands chut zrichtlinie vor, da ss die Fachplaner die s e Unter s chrif t leis ten.

ROLLEN IN DER NOTBELEUCHTUNG

Anlagenhersteller
                                                          QS-Verantwortlicher Brandschutz
Er ist der Inverkehrbringer der Zentralanlage. Er prüft
                                                          Er ist der direkte Ansprechpartner in Brandschutz-
und bestätigt die Sicherheit und die Funktion der
                                                          fragen. Liefert das Brandschutzkonzept. Ist Empfänger
Anlage.
                                                          des Installationsattests (gemäss BSR 11-15).

Betriebsgerätehersteller (BG-Hersteller)
                                                          Installateur
Er ist der Inverkehrbringer der in den Notleuchten
                                                          Er installiert die Sicherheitsbeleuchtungsanlage.
eingebauten Betriebsgeräte. Er liefert die technischen
Daten, welche für die Machbarkeitsabklärung not-
                                                          Leuchtenhersteller
wendig sind.
                                                          Er ist der Inverkehrbringer der Notleuchten. Er prüft und
                                                          bestätigt die Sicherheit und die Funktion der Leuchten.
Elektroplaner
Er plant die elektrischen Aspekte der Sicherheitsbe-
                                                          Lichtplaner
leuchtungsanlage und spezifiziert die Produkte.
                                                          Er plant die lichttechnischen Aspekte der Notbeleuch-
                                                          tung und spezifiziert die Position, Anzahl und Typen
                                                          der zu installierenden Notleuchten sowie den Dimm­
                                                          level im Notbetrieb.

                                                    QS-Verantwortlicher Brandschutz

                                                     Schutzkonzept      Installations-
                                                   Rettungswegplan      Attest

Leuchtenhersteller               Anlagenhersteller            Elektroplaner                    Installateur

   Betriebsgeräte­
                                                               Lichtplaner
      hersteller
GRUNDLAGEN DER SICHERHEITSBELEUCHTUNG

VER ANT WORTLICHKEITEN DER ROLLEN GEMÄSS
D E M S TA N D D E R T E C H N I K PA P I E R 1 . 8

1 QS Verantwortlicher Brandschutz                          4 Leuchtenhersteller
	Der QS Verantwortlicher Brandschutz ist der              	Der Leuchtenhersteller liefert die Notleuchten.
  Ansprechpartner des Elektroplaners in Brand-               Diese können mit Einzelbatterien ausgerüstet
  schutzfragen. Der QS Verantwortlicher Brand-               oder für den Anschluss an Zentralanlagen konzi-
  schutz ist insbesondere dafür verantwortlich,              piert sein. Der Leuchtenhersteller bestätigt mit
  dass dem Elektroplaner vor Beginn des Projekts             einer Konformitätserklärung, dass die Leuch-
  das Brandschutzkonzept zur Verfügung steht.                ten mit der Sicherheitsnorm für Notleuchten
  Dieses ist die Grundlage aller Planungs- und               (SN EN 60598-2-22) konform sind. Er paramet-
  Realisierungsarbeiten an der Sicherheitsbe-                riert die Notleuchten gemäss der Parametrier-
  leuchtungsanlage. Nach Abschluss der Realisie-             liste des Anlagenherstellers. Er überwacht den
  rung ist er Empfänger des Installationsattests.            Modifikationsstand der Betriebsgeräte während
                                                             allen Phasen des Projekts (Kompatibilität) und
2 Elektroplaner                                              meldet relevante Änderungen.
	Der Elektroplaner plant die elektrischen
  Aspekte der Sicherheitsbeleuchtungsanlage                5 Betriebsgerätehersteller
  und spezifiziert die Produkte. Wer zum Beispiel          	Das in der Leuchte eingebaute Betriebsgerät ist
  definiert, wo eine Notleuchte angeschlossen                massgeblich für die Kompatibilität einer Leuchte
  wird, übernimmt die Rolle des Elektroplaners.              mit der Zentralanlage verantwortlich. Es gibt
  Der Elektroplaner ist der Ansprechpartner des              auch spezifische, normative Anforderungen,
  QS Verantwortlicher Brandschutz. Er erstellt das           welche erfüllt sein müssen, damit ein Betriebs-
  Installationsattest für die von ihm ausgeführte            gerät an eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage
  Planungsleistung gemäss der Brandschutzricht-              angeschlossen werden kann. Der Betriebsgerä-
  linie BSR 11-15 „Qualitätssicherung im Brand-              tehersteller stellt die notwendigen Informatio-
  schutz“. Der Elektroplaner ist Ansprechperson              nen bereit.
  der einzelnen Rollen innerhalb des Projektes
  (Projektkoordinator).                                    6 Anlagenhersteller
                                                           	ist der Inverkehrbringer der Zentralanlage.
3 Lichtplaner                                                Er prüft und bestätigt die Sicherheit und die
	Der Lichtplaner prüft die lichttechnischen                 Funktion der Anlage unter Berücksichtigung der
  Anforderungen gemäss den Normen und Vor-                   Kompatibilität der anzuschliessenden Betriebs-
  gaben des Brandschutzes und plant die licht-               geräte mit der Zentralanlage und der Elektro-
  technischen Aspekte der Sicherheitsbeleuch-                planung. Er erstellt ein Detailattest der Anlage
  tungsanlage. Er spezifiziert die Position, Anzahl          (CE- Konformitätserklärung ist Teil des Attests).
  und Typen der zu installierenden Notleuchten
  und legt die Montageorte der Leuchten fest. Er           7 Installateur
  erstellt die Leuchtenliste und das «Detailattest         	Der Installateur installiert die Sicherheitsbe-
  Lichtplanung» und definiert den Dimmlevel im               leuchtungsanlage. Er bestätigt die Normkon-
  Notbetrieb.                                                formität seiner Arbeit mit dem «Detailattest
                                                             Installation».

                                                      15
E I N S AT Z Z W E C K
    U N D E I N S AT Z O R T

Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung
•	Gewährleisten der Sichtverhältnisse, die für Eva­kuierungs­­
   massnahmen notwendig sind
•	Installation der Leuchten mindestens 2 Meter über dem Boden
   (nicht höher als 20 Grad über der horizontalen Blickhöhe)
•	Einhalten der Gleichmässigkeit
•	Vermeidung von physiologischer Blendung
•	beleuchtete oder hinterleuchtete Sicherheitszeichen entlang
   des Fluchtweges
•	angemessenes Beleuchtungsstärkeniveau bei poten­ziellen
   Gefahrenstellen und Sicherheitseinrichtungen
SICHERHEITSBELEUCHTUNG NACH SN EN 1838

Damit die notwendige Sichtbarkeit für Evakuierungsmassnahmen gewährleistet ist,
muss eine räumliche Ausleuchtung an folgenden Stellen erfolgen :

1 	nahe* jeder im Notfall zu benutzenden Ausgangstür;                      7	nahe* jeder Brandbekämpfungs- und Melde­ein­
2 	nahe* Treppen, um auf diese Weise jede Treppen­                             richtung, so dass 5 lx vertikale Beleuchtungsstärke
    stufe direkt zu beleuchten und nahe* jeder anderen                          an den Melde-, den Brand­bekämpfungs­ein­rich­
    Niveauänderung;                                                             tungen und der Anzeigen der Brandmelde­anlage
3 	beleuchtete Sicherheitszeichen an Rettungswegen,                            erreicht werden;
    Richtungszeichen an Rettungswegen und andere                            8	nahe* Fluchtgeräten für Menschen mit Behinderung;
    Sicherheitszeichen müssen bei Notbeleuchtungs-                          9	nahe* Schutzbereichen für Menschen mit
    bedingungen beleuchtet werden;                                              Behinderung und nahe* Rufanlagen.
4 	bei jeder Richtungsänderung** und Kreuzung der                          10	Ebenso sind zwei-Wege-Kommunikationseinrich-
    Gänge/Flure**;                                                              tungen für diese Bereiche sowie Alarmeinrichtun-
5 	nahe* jedem letzten Ausgang und ausserhalb des                              gen in Toiletten für Menschen mit Behinderung
    Gebäudes bis zu einem sicheren Bereich;                                     zu berücksichtigen.
6 	nahe* jeder Erste-Hilfe-Stelle, so dass 5 lx vertikale                  11 Elektrische Betriebsräume
    Beleuchtungsstärke am Erste-Hilfe-Kasten erreicht                       12 Räume für mehr als 300 Personen
    werden;                                                                 13 Lift
                                                                            14 Bereiche mit besonderer Gefährdung

                                                                                               6

                                                                                                         7
                                                                             14
                                                              13

                             5

                                        1          7                              3

                                                                                                                WC

                                                                                                                      8 - 10
                                                                   4                           11

                                                                                      2

                                                                                                                 12

   * 	„nahe“ bedeutet üblicherweise ein Abstand von nicht mehr als 2 Meter in der Horizontalen
   **	„bei“ bedeutet, dass beide Richtungen ausgeleuchtet werden sollen

                                                                       17
RETTUNGSWEGE

                                                                                                                       1m

                                                                                                                       2m
< 40                       >1                   < 40                                               0,5 lx             1 lx            0,5 lx

                                                   Die Aufgabe der Notbeleuchtung für Fluchtwege ist es, Personen das ge-
                                                   fahrlose Verlassen eines Raumes oder Gebäudes zu ermöglichen, indem für
                                                   ausreichende Sehbedingungen und Orientierung auf Rettungswegen und
                                                   in besonderen Bereichen gesorgt wird, und dass Brandbekämpfungs- und
                                                   Sicherheits­einrichtungen leicht aufgefunden und bedient werden können.

                                                   Fluchtwege > 2 m
                                                   Betrachtung als mehrere 2 m breite Streifen oder Antipanikbeleuchtung

                                                   Fluchtwege < 2 m

                                                   Beleuchtungsstärke
                                                   Emin > 1 lx
                                                   (Emin = minimale Beleuchtungsstärke, horizontal auf dem Boden)
                                                   Wartungsfaktor IEC 95            = 0,8 (1,25 lx Neuwert)
                                                   Gleichmässigkeit		         Emax : Emin ≤ 40 : 1
                                                   Entlang der Mittellinie des Rettungsweges darf das Verhält­nis der höchsten
                                                   zur niedrigsten Beleuchtungsstärke einen Wert von 40 : 1 nicht über­
                                                                                                                      schreiten.
                                                   Messebene			                     = bis 2 cm über dem Boden
       Notbeleuchtung > 1 lx                       Montagehöhe		                    ≥2m
                                                   Blendungsbegrenzung
                                                   h/m       < 2,5    2,5 ≤ h < 3    3 ≤ h < 3,5        3,5 ≤ h < 4     4 ≤ h < 4,5   ≥ 4,5
                                                   Lmin/cd    500        900            1600                2500             3500     5000
                                                   Die Werte dieser Tabelle innerhalb der Zone von 60° bis 90° gegen die
                                                   Vertikale dürfen für alle Azimutwinkel nicht überschritten werden.
                                                   Farbwiedergabe		                 Ra ≥ 40
                                                   Betriebsdauer für Rettungswege
                                                   Mindestanforderung 1 Stunde
                                                   Einschaltverzögerung
                                                   Innerhalb 5 Sekunden 50 % der geforderten Beleuchtungsstärke
                                                   
                                                   Innerhalb 60 Sekunden 100 % der geforderten Beleuchtungsstärke

       Brandbekämpfungs- und Sicherheitsein­
       richtungen: > 5 lx vertikal beleuchten
SICHERHEITSBELEUCHTUNG NACH SN EN 1838

Blendungsbegrenzung                                                  Grenzwerte der physiologischen Blendung
Bei horizontalen Rettungswegen darf die Lichtstär-
ke innerhalb einer Zone von 60° bis 90° gegen die                    Lichtpunkthöhe         Max. Lichtstärke der           Max. Lichtstärke der
Vertikale für alle von Azimutwinkeln bestimmten                      über dem Boden         Sicherheits­be­leu­chtung      Sicher­heitsbe­leuchtung
                                                                                            für Rettungswege und           für Arbeits­plätze mit
Werte nicht überschreiten. Die Grenzwerte für alle                                          Antipanikbeleuchtung/max       besonderer Gefährdung/max
anderen Rettungswege (wie Treppen) und Bereiche
                                                                     h < 2,5 m               500 cd                         1000 cd
dürfen bei keinem Winkel überschritten werden.
                                                                     2,5 ≤ h < 0,3 m         900 cd                         1800 cd

                                                                     3,0 ≤ h < 0,3 m        1600 cd                         3200 cd

                          60ϒ
                         60ϒ                                         3,5 ≤ h < 0,3 m        2500 cd                         5000 cd

                                               Blendbe-              4,0 ≤ h < 0,3 m        3500 cd                         7000 cd
               Blendbe-                        reich
  60ϒ
 60ϒ
               reich
                                                                     h ≥ 4,5 m              5000 cd                        10 000 cd

                                                                     Wartungswert der Fläche                      direkt abstrahlende Licht wird in die
                                                                     Die Anforderungen dieser Norm sind           Berechnung einbe­zogen. Der Beitrag re-
                                                                     (Mindest-)War­tungswerte. Sie sind für den   flektierten Lichts der Raum­begrenzungs­
                                                                     kompletten Zeitraum bis zum Ende der         flächen ist zu vernachlässigen. Werden
                                                                     Lebens­dauer der einzelnen Bestandteile      indirekt strahlende Leuchten oder
                                                                     anzusetzen. Anteile reflektierten            Deckenfluter eingesetzt, bei denen die
                                                                     Lichtes sind zu vernachlässigen. Die         Leuchten zusammen mit der reflektieren-
                                                                     Planung der Not­beleuchtung ist unter        den Fläche wirken, kann die erste Reflek-
                                                                     Ansetzung der schlechtesten Umgebungs­       tion (basierend auf dem Wartungs­wert
                                                                     bedingungen – wie geringer Lichtstrom        der reflektierenden Fläche) berücksichtigt
                                                                     oder grösste Blendwirkung – zu erstellen.    werden. ­Weitere Reflektionen sind zu ver-
                                                                     Nur das über die gesamte Lebens­dauer        nachlässigen.

                                                                     Hinweis zur Phasenausfallserkennung
   Φ
 [lm]                                   10 % von Enenn > 15 lx
                                                                     Bei Sicherheitsbeleuchtung für Arbeits-
                                                                     plätze mit besonderer Gefährdung muss
                                        solange Gefahr besteht
                                                                 t   die geforderte Beleuchtungs­stärke dau-
  U
 [V]                                                                 ernd vorhanden sein oder innerhalb von
                                                                 t
                                                                     0,5 Sekunden erreicht werden.
      Netzbetrieb   ≤ 0,5 s   < 0,5 s   Notbetrieb
                    Spannungsausfall

                                                                                       19
ANTIPANIK-
                                                                       BELEUCHTUNG

Die Aufgabe der Antipanikbeleuchtung ist es, die
Wahrscheinlichkeit einer Panik zu verringern und
durch ausreichende Lichtverhältnisse ein sicheres
Erreichen der Rettungswege zu ermöglichen (wie
in stark frequen­tierten Hallen). Dazu sollte die
Anti­panikbeleuchtung direkt nach unten strahlen
und Hindernisse bis zu zwei Meter über der
Bezugsebene beleuchten.
                                                                                                                  ≥ 0,5 lx

                                                                              > 1 lx                                                                   > 1 lx

                                                                        Beleuchtungsstärke
                                                                        Emin ≥ 0,5 lx (SGL ≥ 1 lx)
                                                                        (Emin = minimale Beleuchtungsstärke, horizontal auf dem Boden; Randbereiche
                                                                        mit einer Breite von 0,5 m werden nicht berücksichtigt)
                                                                        Wartungsfaktor IEC 95           = 0,8 (0,625 lx Neuwert)
                                                                        Gleichmässigkeit		              Emax : Emin ≤ 40 : 1
                                                                        Messebene			                    = bis 2 cm über dem Boden
                                                                        Montagehöhe		                   ≥2m
                                                                        Blendungsbegrenzung
                                                                        h/m       < 2,5   2,5 ≤ h < 3    3 ≤ h < 3,5           3,5 ≤ h < 4   4 ≤ h < 4,5        ≥ 4,5
                                                                        Lmin/cd    500       900            1600                 2500          3500             5000
                                                                        Die Werte dieser Tabelle innerhalb der Zone von 60° bis 90° gegen die
                                                                        Vertikale dürfen für alle Azimutwinkel nicht überschritten werden.
                                                                        Farbwiedergabe		                Ra ≥ 40
                                                                        Betriebsdauer für Antipanikbeleuchtung
                                                                        Mindestanforderung 1 Stunde
                                                                        Einschaltverzögerung
                                                                        Innerhalb 5 Sekunden 50 % der geforderten Beleuchtungsstärke
                                                                        
                                                                        Innerhalb 60 Sekunden 100 % der geforderten Beleuchtungsstärke

                                                                        Hinweis zur Phasenausfalls­erkennung
    Φ
  [lm]                                                     100 %
                                                                        Fällt die Spannung der allge­meinen Stromversorgung über eine Zeit von mehr als
                                 50%                                    0,5 Sekunden im Bereich von 60 bis 85 Prozent der Netz­nenn­spannung, so muss die
                                                                   t    Sicher­heitsstrom­versorgung die Versorgung der notwendigen Sicherheits­beleuchtung
   U
   [V]                                                                  selbsttätig übernehmen.
                         ≤5s
                                          ≤ 60s                    t
         Netzbetrieb   Spannungsausfall       Notbetrieb
                       ≤ 0,5 s
SICHERHEITSBELEUCHTUNG NACH SN EN 1838 UND SUVA

                          A R B E I T S P L ÄT Z E M I T
                       BESONDERER GEFÄHRDUNG

Arbeitsstätten mit besonderer Gefährdung sind
Bereiche, in denen bei Ausfall der Allgemein-
beleuchtung Sicherheit und Gesundheit der
Beschäftigten gefährdet sind und bei denen eine
Sicherheits­beleuchtung erforderlich ist:
•	Laboratorien
•	Bereiche mit langnachlaufenden Arbeitsmitteln
•	Elektrische Betriebsräume, die bei Ausfall der
     künst­lichen Beleuchtung betreten werden müssen
 •	Schaltwarten und Leitstände
 •	Arbeitsplätze an ungesicherten heissen Bädern
     oder Giessgruben
                                                                                                       ≥ 15 lx
  •	Arbeitsplätze an offenen Gruben
  •	Arbeitsplätze auf Baustellen

                                                       Beleuchtungsstärke
                                                       Emin 10 % des für die Aufgabe erforderlichen Wartungswertes mindestens
                                                       aber 15 lx
                                                       (Emin = minimale Beleuchtungsstärke, horizontal auf dem Boden)
                                                       Wartungsfaktor IEC 95                = 0,8 (18,75 lx Neuwert)
                                                       Gleichmässigkeit		                   Emax : Emin ≤ 10 : 1
                                                       Messebene			                         = auf Arbeitsplatzhöhe
                                                       Montagehöhe		                        ≥2m
                                                       Blendungsbegrenzung
                                                       h/m       < 2,5        2,5 ≤ h < 3    3 ≤ h < 3,5           3,5 ≤ h < 4   4 ≤ h < 4,5    ≥ 4,5
                                                       Lmin/cd    1000          1800            3200                 5000          7000        10 000
                                                       Die Werte dieser Tabelle innerhalb der Zone von 60° bis 90° gegen die
                                                       Vertikale dürfen für alle Azimutwinkel nicht überschritten werden.
                                                       Farbwiedergabe		                     Ra ≥ 40
                                                       Betriebsdauer für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung
                                                       Solange eine Gefährdung besteht
                                                       Einschaltverzögerung
                                                       Innerhalb 0,5 Sekunden oder dauernd vorhanden sein
                                                       

                                                       Hinweis zu Wartungswerten
                                                       Der Wartungswert der Be­leuchtungsstärke von 15 lx darf keinesfalls ­unterschritten
                                                       werden. Stroboskopische Effekte wie zum Beispiel bei rotierenden Maschinen­teilen sind
                                                       auszu­schliessen. LED-Leuchten oder Leuchten mit elek­tronischen Vorschaltgeräten ver­
                                                       meiden stro­boskopische Effekte.

                                                                         21
ANFORDERUNGEN AN
     SICHERHEITSKENNZEICHEN

                                                                                                                     > 150 mm

                                                                          Lweiss   max
                                                                                         : Lweiss   min
                                                                                                          = 10 : 1
                                                                          15 : 1 < Lweiss : Lgrün > 5 : 1
                                                                          Lgrün    max
                                                                                         : Lgrün   min
                                                                                                         = 10 : 1

Erkennungsweite                                       Sicherheitszeichen müssen
d=pxs                                                 • eine klare Zeichensprache sprechen
                                                      •	physikalische Anforderungen erfüllen
d Erkennungsweite in Meter (m)
p Höhe des Piktogramms                                •	nicht höher als 20° über der horizontalen
s	
  200 (Konstante) für hinterleuchtete                    Blickrichtung des Betrachters montiert sein
  Zeichen,100 (Konstante) für beleuchtete             • eine Mindestseitenlänge von 150 mm haben
  Zeichen

Bei Sicherheitszeichen für Fluchtwege unter-          Hinterleuchtete Sicherheitszeichen

scheidet man zwischen „Hinterleuchteten               Leuchtdichte
Sicher­heitszeichen“ (mit interner Licht­quelle)      > 2 cd/m² aus allen relevanten
                                                      Blickrichtungen (Notbetrieb)
sowie „Beleuchteten Sicher­heits­zeichen“ (mit
                                                      > 500 cd/m² im weissen Bereich
externer Licht­quelle beleuchtet) und „Un­            (Netzbetrieb)
beleuchteten Sicher­heitszeichen“ (keine direkte      (EU > 500 cd/m²; SLG > 150 cd/m²)
Lichtquelle). Die Zeichen­höhe hat Einfluss auf die   Farbe und Aussehen
Er­ken­nungsweite bzw. die Anzahl der zu              SN EN ISO 7010
planenden Sicherheitszeichen­leuchten.                Gleichmässigkeit
Sicher­heitszeichen müssen ent­sprech­end den         G leichmässigkeit der Leuchtdichte inner-
                                                      
räumlichen Bedingungen klar erkennbar sein.           halb der jeweiligen Farbe ≤ 10 : 1
                                                      Leuchtdichteverhältnis
                                                      5 : 1 ≤ Leuchtdichte Weiss                   ≤ 15 : 1
BSR 17 – 15
                                                              Leuchtdichte Farbe
Unbeleuchtete und nicht hinterleuchtete
                                                      Einschaltverzögerung
Sicherheits­zeichen sind nachleuchtend auszu-
                                                      Innerhalb 5 Sekunden 50 %, innerhalb
                                                      
führen (nur in Räumen mit Tageslichtanteil).          60 Sekunden 100 % der geforderten
                                                      Beleuchtungsstärke
SICHERHEITSBELEUCHTUNG NACH SN EN ISO 7010 UND STP NOTBELEUCHTUNG

                                                    Hinterleuchtetes Sicherheitszeichen

                                                            d
                                                    p=
                                                           200

p                                                   Erkennungsweite d                  Mindestseitenlänge p
                          20°
                                                    30 m                               150 mm
                                d
                                                    40 m                               200 mm

                                                    70 m                               350 mm

                                                    Die Mindestseitenlänge p von hinterleuchteten Sicherheits-
                                                    zeichen richtet sich nach der grössten Erkennungsweite d.

                                                    Beleuchtetes Sicherheitszeichen

                                                            d
                                                    p=
                                                           100

p                                                   Erkennungsweite d                  Mindestseitenlänge p
                          20°
                                                    15 m                               150 mm
                                d
                                                    20 m                               200 mm

                                                    35 m                               350 mm

                                                    Die Mindestseitenlänge p von beleuchteten Sicherheitszei-
                                                    chen richtet sich nach der grössten Erkennungsweite d.

                                                    Nachleuchtendes Sicherheitszeichen

                                                           d
                                                    p=
                                                           65

p                                                   Erkennungsweite d                  Mindestseitenlänge p
                          20°
                                                    9,75 m                             150 mm
                                d
                                                    13 m                               200 mm

                                                    22,75 m                            350 mm

                                                    Bei unbeleuchteten Sicherheits­
                                                                                  zeichen ist die m
                                                                                                  ­inimale
                                                    Fläche A abhängig von der grössten Erkennungs­
                                                                                                 weite d.

    max. Montagehöhe
    14,50 m

                                         h
                                    1
                  1,8 m                             Beispiel: Betrachter 2 m gross
                                                    Erkennungsweite 20 m > h max. = 8,80 m
                                                    Erkennungsweite 35 m > h max. = 14,00 m

                                               23
VORTEILE VON
            SICHERHEITSZEICHENLEUCHTEN

                Anordnung
                •	Die Fluchtrichtung ist – wenn nicht sofort er-
                    sichtlich oder wenn sich Personen aufhalten, die
                    mit den örtlichen Verhältnissen nicht vertraut
                    sind – mit Richtungsanzeigen zu kennzeichnen
                    (z. B. vertikale und horizontale Fluchtwege,
                    Richtungsänderungen).
                •	Ausgänge, die nicht sofort als solche erkennbar
                    sind oder nur in Notfällen benutzt werden, sind
                    zu kennzeichnen.
                 •	Die Kennzeichnung muss leicht erkennbar und
                    so ­angeordnet sein, dass von jedem Standort
                    eines Raumes mindestens ein Sicherheitszeichen
                    sichtbar ist.
                 •	Kennzeichnungen von Fluchtwegen und
                    Ausgängen sind innerhalb eines Gebäudes
                    ­einheitlich auszuführen.
                 •	Sicherheitszeichen zur Kennzeichnung von
                     Flucht­wegen und Aus­gängen sind quer zur
                     Fluchtrichtung auf Türsturzhöhe anzubringen.

Vergleich der Leuchtdichten

Sicherheitszeichenleuchte         Start in den Notbetrieb              10 min                        20 min
500 cd/m² Leuchtdichte der
weissen Kontrastfarbe bei
Sicherheitszeichenleuchte
in Dauerschaltung

                                  500 cd/m²                            25 cd/m²                      25 cd/m²

Nachleuchtendes Schild
150 mcd/m² Leuchtdichte
der ­weissen Kontrastfarbe
eines ­­lang nachleuchtenden
Schildes unter Anregung­
beleuchtung

                                  150 mcd/m²                           80 mcd/m²                     65 mcd/m²

                                                                       Das nachleuchtende Schild leuchtet nach 10 Minuten so
                                                                       schwach, dass die Er­
                                                                                           kennungsweite nur noch ca. 5 m ­
                                                                                                                          beträgt.
SICHERHEITSKENNZEICHNUNG NACH BSR 17 – 15

Gültige Piktogramme nach SN EN ISO 7010 und gemäss STP Notbeleuchtung

30 min                       40 min                           50 min        60 min

25 cd/m²                     25 cd/m²                         25 cd/m²      25 cd/m²

43 mcd/m²                    30 mcd/m²                        19 mcd/m²     12 mcd/m²

                                                                            Nach einer Stunde ist der
                                                                            Zeicheninhalt erst unmittel-
                                                                            bar vor dem Schild erfassbar.

                                                         25
K O M B I N I E R T, I N T E G R I E R T
              O D E R AU TA R K

KOMBINIERTE                                           INTEGRIERTE
SICHERHEITSBELEUCHTUNG                                SICHERHEITSBELEUCHTUNG

Die Flucht- / Rettungswegbeleuchtung kann mit         Bei integrierten Leuchtensystemen ist die Sicher-
bestehenden Leuchtensystemen kombiniert wer-          heitsbeleuchtung als getrennte Einheit in eine
den. Einzelne Lampen oder LEDs der Allgemein­         Leuchte für die Allgemeinbeleuchtung integriert.
beleuchtung übernehmen dann im Notbetrieb die         Somit entsteht ein einheitliches Deckenbild und die
Beleuchtung des Fluchtweges. Der Vorteil liegt        Sicherheit wird erhöht. Wurden in früheren Zeiten
in einem einheitlichen Deckenbild und keinem          hierfür häufig einfache Glühlampen verwendet,
zusätzlichen Leuchtenbedarf. Nachteilig ist oftmals   fällt die Wahl heute häufig auf Lösungen mit LEDs.
die höhere Anschlussleistung der integrierten         Diese sind wesentlich kleiner und haben eine
Lösung. Für die Leuchten müssen entsprechende         geringere Leistungsaufnahme.
Konformitätserklärungen für Notbeleuchtung            Auch bei kombinierten Leuchten sind sowohl
vorliegen“.                                           Einzelbatterie- wie auch zentral versorgte Systeme
Bei zentral versorgten Systemen genügt meist ein      möglich.
entsprechendes Betriebsgerät. Im Notbetrieb kann
die Lampe dann, je nach Betriebsgerät, entweder
mit vollem oder mit vorgegebenem Licht­strom be-
trieben werden. Bei Einzelbatteriesystemen werden
Akku und Elektronik in die Leuchten integriert. So
wird die Lampe im Notbetrieb mit einem reduzier-
ten Lichtstrom betrieben.
METHODEN DER SICHERHEITSBELEUCHTUNG

AU TA R K E
SICHERHEITSBELEUCHTUNG

Separate Leuchten für die Sicherheitsbeleuchtung          Sicherheitsleuchten, welche zusätzlich in eine
haben sich mit der Einführung kleiner LED-Leuch-          Sicherheitszeichenleuchte integriert werden sind
ten etabliert. Sie sind unscheinbar an oder in der        zugelassen, wenn die Beleuchtung des Flucht­
Decke montiert und werden durch die Funktion              weges normgerecht sichergestellt ist.
der Allgemeinbeleuchtung nicht beeinflusst.

       Konformität
       Sicherheitsleuchten müssen den allgemeinen A­   nforder­un­
                                                                 gen und Prüfungen ent-
       sprechen (SN EN 60598-2-22 und SN EN 60598-1 sowie SN EN 4844-1 und SN EN 4844-2).
       Besondere Sicherheit geben hier die vorgeschriebene CE-Konformitätserklärung
       und die freiwillige ENEC-, TÜV Type Approved oder S+ Prüfung.

                                                     27
S C H A LT U N G S A R T E N
                              UND BEZEICHNUNGEN

                Schaltungsarten für Einzelbatterieleuchten

                Dauerschaltung                                  Bereitschaftsschaltung                              Geschaltetes Dauerlicht
L
N
PE

 Netzbetrieb          An                                                Aus                                                    Geschaltet

 Notbetrieb           An                                                An                                                     An

               L N PE L´                                       L N PE L´                                           L N PE L´

                Alle Sicherheitszeichen- und Sicher­heits­leuchten in      Sicherheitszeichen- und Sicherheitsleuchten in
                Dauerschaltung sind permanent eingeschaltet. Im            Bereit­schafts­schaltung werden nur ­aktiv, wenn die
                Notbetrieb werden die Leuchten von der anliegen-           normale Be­leuch­tung nicht funktioniert (Netz­aus­fall)
                den Netzspannung über die Umschalt­einricht­ung            oder bei manuell und auto­matisch laufenden Tests.
                versorgt.                                                 Kombination aus Bereitschafts- und Dauer­schaltung.
                                                                           Sicherheitsleuchten im geschalteten Dauerlicht
                SN EN 50172 4.2                                            werden
                Sicherheits­zeichen sind für Bereiche in Dauerschal-       •	mit der Allgemeinbeleuchtung eingeschaltet
                tung zu betreiben, in denen sich ortsunkundige             •	aktiv, wenn die Netzspannung ausfällt
                Personen aufhalten können!                                 •	bei manuell oder auto­matisch ausgelösten Tests
                                                                               eingeschaltet.
VORGABEN GEMÄSS SN EN 1838 UND NIN

Die Leuchten müssen leicht erkennbar und              EN                       CH
                                                            Verteiler
dauerhaft durch eine rote Markierung sowie
einer Verteiler- und Stromkreisnummer                      Strom- Leuchte
                                                           kreis
gekennzeichnet sein.

                                                      Durchmesser der Kenn­
                                                                          zeichnungen ø 30 mm

Codierung von Sicherheitsleuchten                    Beispiel Typenschild
Sicherheitsleuchten verfügen über eine deutlich
sichtbare Codierung, die aus drei oder vier
Feldern besteht:

Einzelbatterieleuchten
                                                                             Dauer des Notbetriebes (nur bei Einzelbatterie)
                                                                             10 = 10 min | 60 = 1 h | 120 = 2 h | 180 = 3 h
Bei Einzelbatterieleuchten ist stets das Herstel-
lungsdatum sowie das Datum der Inbetriebnahme                         Einrichtungen (4 Stellen)
                                                                      A – enthält eine Prüfeinrichtung
auf dem Typenschild zu vermerken. Ausser­dem
                                                                      B – enthält Fern­
                                                                                      schaltung für Ruhe-Zustand
muss die Leuchte mindestens über eine Anzeige                         C – enthält Fernaus­
                                                                                         schaltmöglichkeit
verfügen, die eine Aussage über den Zustand der                       D – Leuchte für Arbeitsstätten mit besonderer Gefährdung
                                                                      E –	
                                                                          Leuchte mit nicht austauschbarer Lampe oder nicht
Leuchte macht. Die Batterie muss für einen Betrieb
                                                                          austauschbaren Lampen und/oder Batterie
von mindestens vier Jahren ausgelegt sein.
Sicherheits­beleuchtung für den Einzelbatterie-
                                                              Betriebsart (1 Stelle)
betrieb sind mit e­ iner Prüfein­richtung oder der            0 – Bereitschaftsschaltung
Anschlussmöglichkeit für eine Prüfeinrichtung                 1 – Dauerschaltung
auszurüsten. Wo früher gerne manuelle Prüftaster              2 – Kom­
                                                                     binierte Sicherheitsleuchte in Bereitschaftsschaltung
                                                              3 – Kombi­
                                                                       nierte Sicherheitsleuchte in Dauerschaltung
verwendet wurden, sind Leuchten heute vielfach                4 –	
                                                                  Sicherheitsleuchte für Mutter-/Tochterbetrieb
serienmässig mit einer Prüfautomatik ausge­                       in Bereitschaftsschaltung
stattet. Wesentlich mehr Komfort bietet allerdings            5 –	
                                                                  Sicherheitsleuchte für Mutter-/Tochterbetrieb
                                                                  in Dauerschaltung
eine zentrale Prüfeinrichtung, da diese auch das              6 – Tochtersicherheitsleuchte
Protokol­lieren im Prüfbuch übernimmt.
                                                       Bauart (1 Stelle)
                                                       X – Einzelbatterie | Z – Zentralbatterie

                                                                        29
ANFORDERUNGEN GEMÄSS BSR 17 – 15

                              NOTWENDIGKEIT DER
                           SICHERHEITSBELEUCHTUNG

BSR 2.1 Allgemeines
Je nach Personenbelegung, Geschosszahl, Lage, Aus­dehnung und
Nutzung sind Bauten, Anlagen oder Brandabschnitte mit ausreichend
dimensionierten Kennzeichnungen von Fluchtwegen und Ausgängen

                                                                                                       nicht sicherheitsbeleuchtet
sowie mit Sicherheitsbeleuchtungen und Strom­ver­sorgungen für

                                                                                                                                                                                                        für Fluchtwege in Räumen
Sicherheitszwecke auszurüsten.

                                                                                                                                                             Sicherheitsbeleuchtung
                                                                                                                                     sicherheitsbeleuchtet
                                                                                     Rettungszeichen

                                                                                                                                                                                      für Fluchtwege
BSR Anhang 2.2 Anforderungen für bestimmte
Nutzungen und Gebäudearten

Gebäude und Anlagen, Räume

Industrie- und Gewerbebauten, Verkaufsräume                                                            ••                               •                                             ••               • 3)

Bürobauten                                                                                             ••                               •                                             ••

Schulbauten                                                                                            ••                               •                                             ••

Beherbergungsbetriebe, z. B. Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime                                                                  ••                                               ••               • 3)

Beherbergungsbetriebe, z. B. Hotels                                                                                                  ••                                               ••

Abgelegene Beherbergungsbetriebe z. B. Berghütten 1)                                                   ••                               •                                               •

Räume mit grosser Personenbelegung, Verkaufsgeschäfte                                                                                ••                                               ••                ••

Parkings                                                                                                                             ••                                               ••               •• 4)

Hochhäuser                                                                                             ••                               •                                             ••

Unterirdische Schutzbauten 2)                                                                          ••                                                                             ••                   •

                                                                                    •• erforderlich                                                                          • empfehlenswert

Nicht aufgeführte Nutzungen oder Gebäudearten sowie provisorische
Bauten und Anlagen sind sinngemäss zu beurteilen.
1) Die Brandschutzbehörde entscheidet über die Notwendigkeit.
2) Nur für zivil genutzte Schutzbauten und Anlagen.
3) Nur für besondere Bereiche und Einrichtungen.
4) Anordnung im Bereich von Fahrgassen.

Sicherheitszeichen sind für Bereiche in Dauerschaltung zu
betreiben, in denen sich ortsunkundige Personen aufhalten können!

                                                                      31
Aerocompact, Satteins | AT
EINSAT ZFORMEN

                    SICHERHEITSSTROMQUELLEN
                      UND STROMVERSORGUNG

Einzelbatterieanlage EB                        Stromversorgungssystem mit Leistungs­           Zentrales Stromversorgungs­system CPS
•	besteht aus einer wartungsfreien Batterie   begrenzung LPS (Low Power System)               (Central Power System)
   und einer Lade- und Kontrolleinrichtung     •	begrenzte Ausgangsleistung                   •	Batterieanlage ohne Leistungsbegrenzung
•	versorgt hinterleuchtete Sicherheitszei-    •	besteht aus einer Batterie und einer Lade-   •	besteht aus einer Batterie sowie einer
   chen oder Sicherheitseinrichtungen             und Kontroll­einrichtung                        Lade- und Kontroll­einrichtung
                                               •	Versorgt notwendige Sicherheitsein­          •	versorgt die notwendigen Sicherheits­
                                                  richtungen bis zu einer Anschlussleis-          einrichtungen
                                                  tung von 1500 W bei 1 Stunde Nenn­
                                                  betriebsdauer

                                                                    33
E I N Z E L B AT T E R I E

                                                                        EB

Zulässige Leuchtenanzahl     keine Begrenzung
                             Unterhalt ist zu berücksichtigen

Leuchtenprüf­anforderungen   Es gelten SN EN 60598-1 und SN EN 60598-2-22

Leistungsbegrenzung          keine

Batterie­anforderungen       • 
                               Gasdichte NiCd Batterien
                             • V
                               erschlossene Bleibatterien mit Ventil –
                               NiMh/Li-Ion zulässig wenn die Sicherheit und die
                               Gebrauch­bar­keits­dauer erreicht wird

Gebrauchbarkeitsdauer        Mind. 4 Jahre nach SN EN 60598-2-22

Unterbringung der Batterie   Geregelt in der SN EN 50272-2. Es dürfen maximal zwei
                             Sicher­heits­leuchten versorgt werden.

Ladezeit                     20 h für 90 % der Nennbetriebsdauer

Tiefentladeschutz            erforderlich bei mehr als 3 NiCd Zellen

Endstromkreise               nicht relevant*

                                          EB, LPS, CPS

                                          EB, LPS, CPS

Steuerungs- und Bussysteme

                             *Die Sicherheitsbeleuchtung muss für Dauer- oder Be­reitschaftsbetrieb ausgeführt sein, eine
                               Kombination von beiden Betriebsarten ist ebenfalls zulässig. Die Sicher­heitszeichen sind zu
                               be- oder hinterleuchten. Die Lichtquelle muss ein Teil der Sicherheitsbeleuchtung sein.
                               Sicherheits­zeichen für Rettungswege in Arbeits­stätten sind nicht in Dauerbetrieb zu führen.
EINSAT ZFORMEN

                   LOW POWER SYSTEM                                               C E N T R A L P O W E R S YS T E M

                                L600
                                  PS           250                                              C850
                                                                                                  PS          600
                       1200

                                                                                        1800
                                                                                      CPS K
                   eBox MS1200

keine Begrenzung                                                   keine Begrenzung
max. 20 Leuchten pro Stromkreis                                    max. 20 Leuchten pro Stromkreis

Es gelten SN EN 60598-1 und SN EN 60598-2-22                       Es gelten SN EN 60598-1 und SN EN 60598-2-22

1500 W 1 h oder 500 W 3 h                                          keine

Wartungsarme, gasdichte oder verschlossene Batterien in     Wartungsarme, geschlossene oder verschlossene Batterien
robuster Industrieausführung wie Zellen oder Batterien nach in robuster Industrieausführung wie Zellen oder Batterien
SN EN 60623 oder Normen der Reihe SN EN 60896               nach SN EN 60623 oder Normen der Reihe SN EN 60896

Mind. 10 Jahre bei 20 °C                                           Mind. 10 Jahre bei 20 °C

Geregelt in der SN EN 50272-2                                      Geregelt in der SN EN 50272-2

10 h für 90 % der Nennbetriebsdauer, in Arbeitsstätten 20 h        10 h für 90 % der Nennbetriebsdauer, in Arbeitsstätten 20 h

erforderlich                                                       erforderlich

Überstromschutzeinrichtung maximal mit                             Überstromschutzeinrichtung maximal mit
60 % des Nennstromes belasten*                                     60 % des Nennstromes belasten*

Bei Dauerschaltung muss die allgemeine Stromversorgung am Hauptver­­
                                                                  teiler der
Sicherheitsbeleuchtung überwacht werden.

Bei Bereitschaftsbetrieb muss die Stromversorgung für die allgemeine Be­
                                                                       leuchtung
im Verteiler für den entsprechenden Bereich überwacht werden. Falls ein Fehler
in der Steuerung der allgemeinen Beleuchtung eines Raumes oder Fluchtweges führen
kann, so muss diese Steuer­
                          ung mit überwacht werden. Im Störungsfall ist dann die in
der Betriebs­­
            art „Bereitschaftsbetrieb“ geschaltete Sicherheitsbeleuchtung einzuschalten.
Bei Vorhandensein der Spannung der allgemeinen Stromversorgung am Verteiler der
Sicherheitsbeleuchtung wird die Sicher­
                                      heits­
                                           beleuchtung aus der allgemeinen
Stromversorgung gespeist. Beim Zurück­
                                     schalten auf die Spannung der allgemeinen
Strom­
     versorgung muss die Wieder­
                               zündung der Lampen der allgemeinen Beleuchtung
berücksichtigt werden. Innerhalb eines Endstromkreises ist der gemeinsame Betrieb
von Leuchten in Bereitschaftsbetrieb und Dauerbetrieb zulässig, wenn bei einer
Störung oder einem Ausfall der Steuerung die Funktion der Sicherheitsbeleuchtung
sichergestellt ist. Dabei darf nicht automatisch auf die Stromquelle für
Sicher­
      heitszwecke (Batterie) umgeschaltet werden.

Die Sicherheitsbeleuchtung muss unabhängig von Steuerungs- und Bussystemen der
allgemeinen Beleuchtung sein. Eine Koppelung beider Systeme ist nur mittels Schnittstellen
zulässig, die eine galvanische Trennung beider Bussysteme voneinander sicherstellen.
Tritt ein Fehler in Steuerungs- und Bussystem der allgemeinen Beleuchtung auf, so darf
dieser Fehler nicht die ordnungsgemässe Funktion der Sicherheitsbeleuch­ tung beeinflussen.
Führt ein Fehler des Steuerungs- und Bussystems der allgemeinen Beleuchtung zu einem
Ausfall der allgemeinen Beleuch­ tung eines Raumes oder Rettungsweges, so ist diese
Steuer­
      ung zu überwachen. Im Fehlerfall ist dann die in der Betriebsart „Bereitschaftsbetrieb“
geschaltete Sicherheits­be­leuchtung einzuschalten.

                                                              35
B AT T E R I E N U N D
                   B AT T E R I E A N L AG E N
  Zum S chut z der A nla ge und zum S chut z der P er s onen vor Gefahren
    durch die B at terien, sind die B at terie­a nla gen in ent spre chenden
      R äumen unter zubringen . Generell gibt e s drei Möglichkeiten:
   B e s ondere R äume, b e s ondere, getrennte B ereiche in elek tris chen
  B etriebsräumen o der in s eparaten S chränken o der Kombis chränken .

Bei der Auswahl einer geeigneten Unterbringungs-      Beschriftung und Kennzeichnung
möglichkeit können folgende Kriterien wichtig sein:   Ausserhalb der Anlage sind folgende Schilder
• äussere Gefahren                                    anzubringen:
•	Schutz vor Gefahren durch die Batterie             •	„Gefährliche Spannung“
•	Schutz vor Zutritt unbefugter Personen                (bei Batteriespannung > 60 V)
•	Schutz vor externen Umwelteinflüssen               •	„Feuer, offene Flammen und Rauchen verboten“
                                                      •	„Akkumulator“, „Batterieraum“
Der gewählte Raum muss gross genug sein, um           •	Das Abschalten der allgemeinen Stromversorgung
alle Wartungs­arbeiten durchführen zu können.            bedeutet keine Sicherheit für Wartungszwecke
Ein Fluchtweg von mindestens 600 mm Breite
vorhanden ist. Unabhängig von der gewählten           Kennzeichnungsschilder müssen auf jedem Block
Unterbringungs­art muss der Schutz gegen direktes     oder jeder Zelle vorhanden sein. Es ist ratsam,
Berühren, indirektes Berühren und direktes-           jeden Block oder jede Zelle eindeutig identifizier-
indirektes Berühren gewährleistet sein.               bar zu beschriften. Folgende Anleitungen sind in
                                                      der Nähe der Batterie für das Wartungspersonal
                                                      zugänglich anzubringen:
                                                      •	Name des Herstellers oder Lieferanten
                                                      •	Typbezeichnung
                                                      •	Nennspannung der Batterie
                                                      •	Nenn- oder Bemessungs­kapazität der
                                                         Batterie mit Angabe der Entladezeit
                                                      •	Name des Errichters
                                                      •	Datum der Inbetriebnahme
                                                      •	Hinweise auf Sicherheitsempfehlungen,
                                                         Bedienung und Wartung
                                                      •	Informationen zur Entsorgung und
                                                         Wieder­aufarbeitung
SICHERHEITSANFORDERUNGEN NACH SN EN 50272

Gesundheitsschutz                                          Lüftung
Elektrolyte von Batterien können zu Ver­ätzungen           Durch eine natürliche oder technische Lüftung ist zu
führen. Daher ist in der Nähe der Batterie ein Was-        gewährleisten, dass, dass der Sicherheitsgrenzwert
seranschluss oder Wasservorrat vorzu­sehen, um             von 4 Prozent vol. Wasser­stoff­anteil nicht überschrit-
sich gegebenenfalls reinigen zu können.                    ten wird. Andernfalls gelten die Räume als explosions-
Im Nahbereich von Batterien ist nie ganz auszu-            gefährdet.
schliessen, dass sich explosive Gase bilden. Aus
diesem Grund ist ein Mindest­abstand durch eine            Natürliche Lüftung
Luftstrecke einzuhalten. In diesem Bereich dürfen          Batterieräume oder -schränke erfordern je eine
keine funken­bildenden oder glühenden Betriebs-            Öffnung für Zuluft und Abluft. Der Quer­schnitt
mittel vorhanden sein.                                     beträgt mindestens A = 28 x Q.
Nach SN VDE 0100-560:2013-10 ist an zentraler,             Die Lüftungsöffnungen müssen an einer gut
ständig überwachter Stelle eine Meldeeinrichtung           geeigneten Stelle angebracht sein, das heisst:
vorzusehen. Diese muss folgende Informationen              •	an gegenüberliegenden Wänden oder
der Zentralbatterieanlage anzeigen:                        •	mit mindestens 2 Meter Abstand (bei Lage in der
•	Anlage betriebsbereit                                      gleichen Wand)
•	Batteriebetrieb                                         •	technische Lüftung
•	Störung                                                 •	Das Ladegerät muss mit dem Lüftungs­gerät gekop-
                                                              pelt sein,um je nach Lade­betrieb den erforderlichen
                                                              Luftvolumen­strom zur Verfügung zu stellen.
                                                           •	Die Luft ist in die Umgebungsluft ausserhalb des
                                                              Gebäudes abzuführen.

Erheben der Lüftungs­bedingungen

Batterie Typ                                    Batteriekapazität [Ah], C10 bei 1,8 V pro Zelle

                                                7,2 Ah                 12 Ah                24 Ah

Erforderlicher Luftvolumenstrom                 0,04 m³/h              0,07 m³/h            0,13 m³/h
bei künstlicher Lüftung [m³/h]

Querschnittsfläche der Lüftungs­        1,06 cm²                       1,81 cm²             3,63 cm²
öffnungen bei natürlicher Lüftung [cm²]

Daten für die Belüftung von Batterieräumen nach EN 50272-2 (bei I Gas 1 = Ladungserhaltung)

                                                      37
B AT T E R I E N U N D
                        B AT T E R I E A N L AG E N

Unterbringung von Batterien                         Können diese Anforderungen nicht erfüllt werden,
In Batterieanlagen muss ein Schutz gegen direktes   gilt für die Unterbringung:
Berühren aktiver Teile sichergestellt werden:       •	besondere Räume für Batte­rien innerhalb von
•	Schutz durch Isolierung aktiver Teile               Gebäuden
•	Schutz durch Abdeckung oder Umhüllungen          •	besonders abgetrennte Betriebsstätten in
•	Schutz durch Hindernisse 1)                         Räumen, z. B. in Arbeitstätten wie Büros,
•	Schutz durch Abstand 1)                             Maschinenräumen, Werkstätten
                                                    •	Schränke oder Behälter innerhalb oder
                                                       ausserhalb von Gebäuden
1) Bis max     120 V
	Batterien bis      60 V Nenn­spannung
                                                    •	Batteriefächer in Geräten
   (als Schutzklein­spannung) erfordern keinen
   Schutz gegen direktes Berühren.
                                                    Zusätzlich bei Kapazitäten > 1500 Ah Nennkapazität:
                                                    •	elektrolytbeständiger ­Fussboden
                                                    •	Übertritt vom Elektrolyt in angrenzende Räume
                                                       ist zu verhindern

                             Lüftung
                            Lüftung

                            Batterie
                             Batterie

                                                                                   mind. EI30

                            Zur
                             ZurBatterie
                                 BatterieE30 E30

                  HVS
                  HVS

Gilt für die Unterbringung, die Schaltung und den Betrieb von ortsfesten
Akku­­
    mu­latoren und Batterieanlagen mit Nennspannung bis   1500 V.
BRANDSCHUTZ: ARTEN DER UNTERBRINGUNG UND LÜFTUNG

Lüftung von Batterieräumen                                 Die Lebensdauer von Batterien
•	Berechnung des Querschnitts der Zu- und                 Die EN 60598-2-22 gibt für Einzelbatterieleuchten
   Abluft­öffnungen in Batterieräumen gemäss               eine Mindest­­­­lebens­dauer von 4 Jahren vor. Bei
   SN EN 50272-2                                           Zentral­batterien sprechen Hersteller von einer
•	Technische Belüftung ab einer Ladeleistung              Lebensdauer von 10 bis 12 Jahren. Doch hier ist
   über 3 kW                                               Vorsicht geboten. Diese Lebensdauer sinkt mit stei-
•	Wenn der natürliche Luft­volumenstrom Q                 gender Umgebungs­temperatur rasant. Aus diesem
   nicht sichergestellt werden kann, ist eine tech-        Grund kann Zumtobel die 5-Jahres-Garantie auch
   nische Entlüftung erforderlich. Eine Koppe-             nur für die Sicherheits­leuchte geben, jedoch nicht
   lung des Lüftungssystems ist erforderlich mit           für die Batterien und die Leuchtmittel.
   dem Ladegerät.                                          Bei einer Umgebungstemperatur von 20 °C weisen
                                                           Zentralbatterie­anlagen eine Lebensdauer von 10
                                                           bis 12 Jahren auf. Diese nimmt ab: bei 30 °C beträgt
                                                           sie nur noch 5 bis 6 Jahre und bei einer Um­
                                                           gebungs­temperatur von 40 °C lediglich nur noch
                                                           2,5 bis 3 Jahre.

                                                                                      Lebensdauer
                                                                                      (Jahre)
                                                           Lebensdauer (Jahre)

                                                                                 12

                                                                                 10

                                                                                  8

                                                                                  6

                                                                                  4

                                                                                  2

                                                                                      20       25   30   35     40      45   50

                                                                                               Umgebungstemperatur
                                                                                      Umgebungstemperatur            (°C)
                                                                                      (°C)

                                                      39
Sie können auch lesen