SICHERHEITS BELEUCHTUNG - Zumtobel
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Im N ot fall müss en Mens chen s o s chnell und sicher wie möglich aus einem Geb äude f lüchten können. Eine p er fek te Sicherheit sb eleuchtung und die Ausl euchtung von Flucht we gen is t daher une rlä s slich . K raf t volle Leuchten mit innovativen O ptiken geb en die gewüns chte Sicherheit – ohne s elbs t gross in E r s cheinung zu treten. S o k ann A rchitek tur unb eh ellig t ihre W irkung ent falten . z .lighting
INHALT Editorial Ein Notfall ist keine Seltenheit 6–7 Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung Rechtsvorschriften und Normengremien 8–9 Ersatz- und Sicherheitsbeleuchtung 10 - 11 Schutzziel und Brandschutzkonzept 12 - 13 Prozesse und Verantwortlichkeiten 14 - 15 Sicherheitsbeleuchtung nach SN EN 1838 Einsatzzweck und Einsatzort 16 - 17 Rettungswege 18 — 19 Antipanikbeleuchtung 20 Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung 21 Anforderungen an Sicherheitskennzeichen 22 - 23 Vorteile von Sicherheitszeichenleuchten 24 - 25 Methoden der Sicherheitsbeleuchtung Kombiniert, integriert oder autark 26 - 27 Installationsvorschriften Schaltungsarten und Bezeichnungen 28 - 29 Notwendigkeit der Sicherheitsbeleuchtung 30 - 31 Sicherheitsstromquellen und Stromversorgung 32 - 35 Brandschutz Batterien und Batterieanlagen Sicherheitsanforderungen nach SN EN 50272 36 - 37 Arten der Unterbringung und Lüftung 38 - 39 Standorte für LPS / CPS Anlagen 40 - 41 Räumlichkeiten der Unterbringung 42 – 43 Kabelsysteme 44 - 45 Verlegesysteme 46 - 47 Sicherheitssysteme und Anwendungen 48 - 49 Planung und Unterlagen 50 - 51 Prüfung und Wartung 52 - 55 Brandlast 56 - 57 Übersicht Kontakte für Notbeleuchtung 58 - 59 5
EDITORIAL EIN NOTFALL IST K E I N E S E LT E N H E I T Sicherheit sb eleuchtung s anla gen f indet man fa s t üb erall. Meis tens uns cheinb ar und dezent, ab er do ch allge genwär tig. Sie b e ge gnen uns im K ino, in der T iefgara ge, am A rb eit splat z, in öf fentlichen Geb äuden, in der Dis co o der im Eink auf szentrum . B einahe je de s gewerblich genut z te G eb äude b enötig t eine Sicherheit sb eleuchtung s anla ge. Die Sicherheitsbeleuchtung ist ein zentraler Be- Funktion erfüllen, um Personen sicher aus dem standteil jedes Brandschutzkonzeptes und oft eine Gebäude zu leiten. Notwendigkeit, um das geforderte Schutzziel zu Viele erschreckende Beispiele aus der jüngeren erreichen. Der Schutz der Personen im Gebäude Vergangenheit zeigen, wie schnell Panik entsteht hat immer oberste Priorität und ist die Aufgabe und welche A uswirkungen sie haben kann. Eine der Sicherheitsbeleuchtung. Sie ermöglicht ein funktionierende Notbeleuchtungsanlage ist integ- sicheres Verlassen des Gebäudes im Notfall. Ein raler Bestandteil der Panikvermeidung. Ausserdem Brand im Gebäude ist nur ein Worst-Case-Szenario. weist uns die Rettungswegkennzeichnung auch Selbst ein einfacher Stromausfall reicht aus, dass ohne Stromausfall immer den Weg in sichere Menschen die O rientierung verlieren, Panik und Bereiche. Personenschäden entstehen. Eine gute Sicherheitsbeleuchtungsanlage zeichnet Auch im Brandfall muss die Sicherheitsbeleuch- sich durch gewissenhafte Planung, Montage, tungsanlage stets für einen gewissen Zeitraum ihre Inbetriebnahme und Wartung aus. Stromausfall in Minuten 40 35 30 25 20 15 10 5 0 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Berichtsjahr n geplante Unterbrechungen n ungeplante Unterbrechungen Entwicklung der durchschnittlichen – geplanten und ungeplanten – Unterbrechungsdauer pro Endverbraucher und Jahr (Quelle: ElCom) 7
RECHTSVORSCHRIFTEN UND NORMENGREMIEN R E C H T S VO R S C H R I F T E N S C H W E I Z Gesetze Verordnung Normen/Vorschriften ArG Arbeitsgesetz PrSV erordnung über die V BSR Brandschutzrichtlinie: Produktesicherheit Kennzeichnung von Fluchtwegen, ELeG Elektrizitätsgesetz Sicherheitsbeleuchtung, LeV Leitungsverordnung Sicherheitsstromversorgung PrSG undesgesetz über die B Produktesicherheit NIV Niederspannungsinstallations- Suva Richtlinien Verordnung UVG undesgesetz über die B EN Europäische Norm Unfallversicherung NEV iederspannungs-Erzeugnis- N Verordnung SN Schweizer Norm BSG Kantonale Brandschutzgesetze VEMV erordnung über die elektro V NIN Niederspannungsinstallations- magnetische Verträglichkeit norm SEV 1000 VUV erordnung über die Verhütung V STP tand der Technik Papier S von Unfällen für Notbeleuchtung Brandschutz in der Schweiz Die Brandschutzrichtlinie der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) ist in 21 Kantonen der Schweiz gültig. Ausserhalb gelten das kantonale Brandschutzgesetz und die SN EN-Normen.
GRUNDLAGEN DER SICHERHEITSBELEUCHTUNG NORMENGREMIEN Allgemein Bereich Elektrotechnik Weltweit ISO International Organisation IEC International Electrotechnical Commision for Standardisation CIE Internationale Beleuchtungskommission Europa CEN Comité Européen de Normalisation CENELEC Comité Européen de Normalisation Electrotechnique Schweiz SIA Schweizerischer Ingenieur- und SEV/SNV Verband für Elektro-, Energie- und Architektenverein Informationstechnik SLG Schweizerischer Lichtgesellschaft SICTA Swiss Information and Communications Technology Association SLG FG Notbeleuchtung Normengremium für Notbeleuchtung electrosuisse/ Schweizerisches Elektrotechnisches CES Komitee Staatliche Gesetze Hoheit Verordnungen und Erlasse Öffentlich Anerkannte Normen zugänglich (von ISO / IEC / ITU-T / CEN / CLC / ETSI / SNV / CES / asut) Stand der Technik Papier (STP) Selbstregulierung Wirtschaft Spezifikationen / Richtlinien von Verbänden Nicht bis schlecht zugänglich Firmennormen Rangordnung Wirkungsgrade 9
E R S AT Z- U N D SICHERHEITSBELEUCHTUNG D I E N O T B E L E U C H T U N G G LI E D E R T E U R O PÄ I S C H E N O R M – SICH IN ZWEI BEREICHE: SN EN 1838 Ersatzbeleuchtung Strom kann jederzeit ausfallen: durch Sturm, Ersatzbeleuchtung soll das Fortsetzen von Tätig- starkes Gewitter, Feuer, Bauarbeiten oder Netz- keiten bei Ausfall der allgemeinen Energiever- überlastung. sorgung ermöglichen. Sie stellt meist die gleichen Im Ernstfall müssen das gefahrlose Verlassen der Beleuchtungsstärken zur Verfügung, wie die allge- Gebäude sowie der Einsatz von Rettungskräften meine Beleuchtungsanlage. Man benötigt Ersatz gesichert sein. Folgende Mindestanforderungen beleuchtungsanlagen oft in sicherheitsrelevanten für die Notbeleuchtung sind in der Europäischen Anlagen, wie zum Beispiel Leitständen in Kraftwer- Norm SN EN 1838 definiert: ken oder auch teuren Produktionsprozessen in der • Die Notbeleuchtung muss so hell wie der Mond Industrie. bei sternenklarer Nacht leuchten. • Die Zahl der Sicherheitszeichen muss ausrei- Sicherheitsbeleuchtung chen, um den Weg in die Sicherheit eindeutig Sicherheitsbeleuchtung ist der Teil der Notbeleuch zu weisen. tung, der Personen das gefahrlose Verlassen eines Bei der Sicherheitsbeleuchtung ist ein Wartungs- Gebäudes ermöglicht. Ausserdem müssen even- faktor von 0,8 zu berücksichtigen. Dieser Faktor tuell gefährliche Arbeiten noch beendet werden stammt aus einer IEC Publikation von 1997. können. Die Sicherheitsbeleuchtung gliedert sich w iederum in vier Bereiche: • Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege • Sicherheitszeichen • Antipanikbeleuchtung • Sicherheitsbeleuchtung für Bereiche mit beson- derer Gefährdung Notbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung Ersatzbeleuchtung Flucht- und Rettungswege * Wirtschaftlich Sicherheitszeichen oder technisch wichtige Bereiche mit be sonderer Gefährdung Arbeiten weiterführen Antipanik-Beleuchtung * Rettungswege und Hindernisse ausleuchten
GRUNDLAGEN DER SICHERHEITSBELEUCHTUNG NACH SN EN 1838 Ziele der Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege • gefahrloses Verlassen der Problemzonen bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung • ausreichende Sehbedingungen und Orientierung auf Rettungswegen und in Gefahrenzonen • leichtes Auffinden der Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen Ziele der Sicherheitsbeleuchtung für Antipanikbeleuchtung • geringere Wahrscheinlichkeit einer Panik • sicheres Erreichen der Rettungswege • ausreichende Sehbedingungen und Orientierung Ziele der Sicherheitsbeleuchtung für Bereiche mit besonderer Gefährdung Für potenziell gefährliche Arbeitsabläufe und Situationen gelten besondere Anforderungen. Die Sicherheit des B edienungspersonals und aller anwesenden Personen erfordert angemessene Abschaltmassnahmen, zum Beispiel: • bei laufenden Maschinen • in Laboren mit gefährlichen Stoffen • für Überwachungsplätze und Stellwarten • elektrische Betriebsräume 11
SCHUTZZIEL UND BRANDSCHUTZKONZEPT Bedeutung und Ziele der Sicherheit im • Indirekte, langfristige Schäden durch Unternehmen Ereignisse verhindern • Sicherheit als Grundbedürfnis • Verstösse gegen Ordnungsrechtliche Bestim- • Rechtliche Ansprüche Dritter verhindern mungen verhindern • Schäden durch Ereignisse minimieren oder • Schäden für Betroffene verhindern oder mini- verhindern mieren Schutzziel erreichen Bauvorhaben Projekt- Gefährdungs- In erster Linie gilt es, aktiven Personenschutz im (Objekt) planung analyse Gebäude sicherzustellen, gefolgt vom Tier- und Sachschutz. Das Erreichen eines Schutzziels ist ein kontinuierlicher Prozess. Er beginnt bei der Errichtung Sicherheits- und eines Objekts und wird mit regelmässiger Inspektion Wartung Schutzziel Brandschutzkon- zept und Wartung fortgesetzt. Inbetrieb- Produkt- Installation nahme auswahl Bauliche Schutzziele Brandschutznorm • Sicherheit von Personen und Tieren gewährleisten Festlegung der Schutzziele • Brände und Explosionen vorbeugen und die Ausbreitung von Hitze, Rauch und Flammen Unternehmensbezogene Externe Einflussfaktoren begrenzen Einflussfaktoren • Ausbreitung von Feuer auf benachbarte Bauten und Anlagen begrenzen Zielgrössen des Sicherheitskonzeptes • Tragfähigkeit während einer bestimmten Zeit erhalten • Wirksame Brandbekämpfung ermöglichen und Bestimmung der Sicherheitsindikatoren Sicherheit der Rettungskräfte gewährleisten • Flucht- und Rettungswege baulich vor Bränden sichern und dadurch gefahrenlose Evakuierung Festlegung von Prioritäten ermöglichen • Ausbreitung des Feuers durch Brandabschnitte baulich begrenzen Festlegung qualitative und quantitative Schutzziele • Funktionen erhalten und Möglichkeiten schaffen, um die gefährdete Umgebung schnellstmöglich und sicher verlassen zu können Mit Massnahmen in der Norm und den Richtlinien werden diese Schutz ziele erfüllt. Die aus den Vorschriften ent- nommenen Brand schutzmassnahmen bilden in ihrer Gesamtheit ein Brandschutz konzept. Die Brandschutz vorschriften stel- len die minimalen Anforderungen dar, die erfüllt werden müssen, um ausreichenden Branschutz sicherzustellen. Diese standardisierten Brandschutzkonzepte decken etwa 80 Pro- zent der Bau vorhaben ab.
GRUNDLAGEN DER SICHERHEITSBELEUCHTUNG NACH DEN BRANDSCHUTZRICHTLINIEN Aufbau Brandschutzkonzepte SN EN 50172 Wie sind nun solche Brandschutzkonzepte auf- Um sicherzustellen, dass die Sicherheits gebaut? Wichtig ist die ganzheitliche Betrachtung. beleuchtungsanlage in Übereinstimmung mit Alle relevanten Einflussgrössen sollen erfasst SN EN 1838 projektiert wird, müssen vor Projektie- werden. Das Brandschutzkonzept startet mit einer rung der Anlage Pläne bereitgestellt werden, Objektdokumentation, bestehend aus den recht- die die Auslegung des Gebäudes und aller be- lichen Grundlagen, den Definitionen und Anwen- stehenden oder vorgeschlagenen Fluchtwege, dungsgrenzen, dem Bau- und Nutzungsbeschrieb Feuermelder und Brandschutzeinrichtungen zeigen und den Plänen. und auf die Lage aller Hindernisse, die die Flucht behindern können, hinweisen. Qualitätssicherungsstufen (QSS) BSR 11 – 15 Gebäude Gebäude Hochhäuser bis 11 m bis 30 m über 30 m • Wohnen • Büro • Schule 1 1 2 • Parking (über Terrain, im 1. UG o. 2. UG) • Landwirtschaft • Industrie- u. Gewerbe mit q bis 1000 MJ/m² • Beherbergungsbetriebe • Räume mit grosser Personenbelegung (< 300) • Verkaufsgeschäfte 2 2 3 • Parking (unter Terrain im 3. UG o. tiefer) • Industrie- u. Gewerbe mit q über 1000 MJ/m² • Hochregallager • Beherbergungsbetriebe • Bauten mit unbekannter Nutzung 2 3 3 1 Brandrisiko: klein 2 Brandrisiko: normal bis erhöht 3 Brandrisiko: erhöht bis hoch Aufgaben der Eigentümer- und Brandschutzbehörde Nutzerschaft gemäss BSR 11 – 15 Übereinstimmungserklärung Eigentümer- und Nutzerschaft Übereinstimmungserklärung QS Verantwortlicher Brandschutz Übereinstimmungserklärung Fachplaner techn. Fachplaner Brandschutz Übereinstimmungs Installationsattest erklärung Errichter techni- Errichter scher Brandschutz 13
PROZESSE UND VERANTWORTLICHKEITEN Aus der Brands chut zrichtlinie BSR 11-15 „Qualit ät ssicherung im Brands chut z“ ergibt sich die folgende A nforderung : „ D er Eigentümer unter zeichnet re cht sgültig vor B ezug de s Gebäude s o der A nla ge die Üb ereins timmung s erklärung Brands chut z und b e s t ätig t der Brands chut zb ehörde die volls t ändige und mängelfreie Ums et zung aller geplanten und er forderlichen Brands chut zma s snahmen .“ Da dem Eigentümer in der Re gel dafür die Fachkomp etenz fehlt, sieht die Brands chut zrichtlinie vor, da ss die Fachplaner die s e Unter s chrif t leis ten. ROLLEN IN DER NOTBELEUCHTUNG Anlagenhersteller QS-Verantwortlicher Brandschutz Er ist der Inverkehrbringer der Zentralanlage. Er prüft Er ist der direkte Ansprechpartner in Brandschutz- und bestätigt die Sicherheit und die Funktion der fragen. Liefert das Brandschutzkonzept. Ist Empfänger Anlage. des Installationsattests (gemäss BSR 11-15). Betriebsgerätehersteller (BG-Hersteller) Installateur Er ist der Inverkehrbringer der in den Notleuchten Er installiert die Sicherheitsbeleuchtungsanlage. eingebauten Betriebsgeräte. Er liefert die technischen Daten, welche für die Machbarkeitsabklärung not- Leuchtenhersteller wendig sind. Er ist der Inverkehrbringer der Notleuchten. Er prüft und bestätigt die Sicherheit und die Funktion der Leuchten. Elektroplaner Er plant die elektrischen Aspekte der Sicherheitsbe- Lichtplaner leuchtungsanlage und spezifiziert die Produkte. Er plant die lichttechnischen Aspekte der Notbeleuch- tung und spezifiziert die Position, Anzahl und Typen der zu installierenden Notleuchten sowie den Dimm level im Notbetrieb. QS-Verantwortlicher Brandschutz Schutzkonzept Installations- Rettungswegplan Attest Leuchtenhersteller Anlagenhersteller Elektroplaner Installateur Betriebsgeräte Lichtplaner hersteller
GRUNDLAGEN DER SICHERHEITSBELEUCHTUNG VER ANT WORTLICHKEITEN DER ROLLEN GEMÄSS D E M S TA N D D E R T E C H N I K PA P I E R 1 . 8 1 QS Verantwortlicher Brandschutz 4 Leuchtenhersteller Der QS Verantwortlicher Brandschutz ist der Der Leuchtenhersteller liefert die Notleuchten. Ansprechpartner des Elektroplaners in Brand- Diese können mit Einzelbatterien ausgerüstet schutzfragen. Der QS Verantwortlicher Brand- oder für den Anschluss an Zentralanlagen konzi- schutz ist insbesondere dafür verantwortlich, piert sein. Der Leuchtenhersteller bestätigt mit dass dem Elektroplaner vor Beginn des Projekts einer Konformitätserklärung, dass die Leuch- das Brandschutzkonzept zur Verfügung steht. ten mit der Sicherheitsnorm für Notleuchten Dieses ist die Grundlage aller Planungs- und (SN EN 60598-2-22) konform sind. Er paramet- Realisierungsarbeiten an der Sicherheitsbe- riert die Notleuchten gemäss der Parametrier- leuchtungsanlage. Nach Abschluss der Realisie- liste des Anlagenherstellers. Er überwacht den rung ist er Empfänger des Installationsattests. Modifikationsstand der Betriebsgeräte während allen Phasen des Projekts (Kompatibilität) und 2 Elektroplaner meldet relevante Änderungen. Der Elektroplaner plant die elektrischen Aspekte der Sicherheitsbeleuchtungsanlage 5 Betriebsgerätehersteller und spezifiziert die Produkte. Wer zum Beispiel Das in der Leuchte eingebaute Betriebsgerät ist definiert, wo eine Notleuchte angeschlossen massgeblich für die Kompatibilität einer Leuchte wird, übernimmt die Rolle des Elektroplaners. mit der Zentralanlage verantwortlich. Es gibt Der Elektroplaner ist der Ansprechpartner des auch spezifische, normative Anforderungen, QS Verantwortlicher Brandschutz. Er erstellt das welche erfüllt sein müssen, damit ein Betriebs- Installationsattest für die von ihm ausgeführte gerät an eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage Planungsleistung gemäss der Brandschutzricht- angeschlossen werden kann. Der Betriebsgerä- linie BSR 11-15 „Qualitätssicherung im Brand- tehersteller stellt die notwendigen Informatio- schutz“. Der Elektroplaner ist Ansprechperson nen bereit. der einzelnen Rollen innerhalb des Projektes (Projektkoordinator). 6 Anlagenhersteller ist der Inverkehrbringer der Zentralanlage. 3 Lichtplaner Er prüft und bestätigt die Sicherheit und die Der Lichtplaner prüft die lichttechnischen Funktion der Anlage unter Berücksichtigung der Anforderungen gemäss den Normen und Vor- Kompatibilität der anzuschliessenden Betriebs- gaben des Brandschutzes und plant die licht- geräte mit der Zentralanlage und der Elektro- technischen Aspekte der Sicherheitsbeleuch- planung. Er erstellt ein Detailattest der Anlage tungsanlage. Er spezifiziert die Position, Anzahl (CE- Konformitätserklärung ist Teil des Attests). und Typen der zu installierenden Notleuchten und legt die Montageorte der Leuchten fest. Er 7 Installateur erstellt die Leuchtenliste und das «Detailattest Der Installateur installiert die Sicherheitsbe- Lichtplanung» und definiert den Dimmlevel im leuchtungsanlage. Er bestätigt die Normkon- Notbetrieb. formität seiner Arbeit mit dem «Detailattest Installation». 15
E I N S AT Z Z W E C K U N D E I N S AT Z O R T Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung • Gewährleisten der Sichtverhältnisse, die für Evakuierungs massnahmen notwendig sind • Installation der Leuchten mindestens 2 Meter über dem Boden (nicht höher als 20 Grad über der horizontalen Blickhöhe) • Einhalten der Gleichmässigkeit • Vermeidung von physiologischer Blendung • beleuchtete oder hinterleuchtete Sicherheitszeichen entlang des Fluchtweges • angemessenes Beleuchtungsstärkeniveau bei potenziellen Gefahrenstellen und Sicherheitseinrichtungen
SICHERHEITSBELEUCHTUNG NACH SN EN 1838 Damit die notwendige Sichtbarkeit für Evakuierungsmassnahmen gewährleistet ist, muss eine räumliche Ausleuchtung an folgenden Stellen erfolgen : 1 nahe* jeder im Notfall zu benutzenden Ausgangstür; 7 nahe* jeder Brandbekämpfungs- und Meldeein 2 nahe* Treppen, um auf diese Weise jede Treppen richtung, so dass 5 lx vertikale Beleuchtungsstärke stufe direkt zu beleuchten und nahe* jeder anderen an den Melde-, den Brandbekämpfungseinrich Niveauänderung; tungen und der Anzeigen der Brandmeldeanlage 3 beleuchtete Sicherheitszeichen an Rettungswegen, erreicht werden; Richtungszeichen an Rettungswegen und andere 8 nahe* Fluchtgeräten für Menschen mit Behinderung; Sicherheitszeichen müssen bei Notbeleuchtungs- 9 nahe* Schutzbereichen für Menschen mit bedingungen beleuchtet werden; Behinderung und nahe* Rufanlagen. 4 bei jeder Richtungsänderung** und Kreuzung der 10 Ebenso sind zwei-Wege-Kommunikationseinrich- Gänge/Flure**; tungen für diese Bereiche sowie Alarmeinrichtun- 5 nahe* jedem letzten Ausgang und ausserhalb des gen in Toiletten für Menschen mit Behinderung Gebäudes bis zu einem sicheren Bereich; zu berücksichtigen. 6 nahe* jeder Erste-Hilfe-Stelle, so dass 5 lx vertikale 11 Elektrische Betriebsräume Beleuchtungsstärke am Erste-Hilfe-Kasten erreicht 12 Räume für mehr als 300 Personen werden; 13 Lift 14 Bereiche mit besonderer Gefährdung 6 7 14 13 5 1 7 3 WC 8 - 10 4 11 2 12 * „nahe“ bedeutet üblicherweise ein Abstand von nicht mehr als 2 Meter in der Horizontalen ** „bei“ bedeutet, dass beide Richtungen ausgeleuchtet werden sollen 17
RETTUNGSWEGE 1m 2m < 40 >1 < 40 0,5 lx 1 lx 0,5 lx Die Aufgabe der Notbeleuchtung für Fluchtwege ist es, Personen das ge- fahrlose Verlassen eines Raumes oder Gebäudes zu ermöglichen, indem für ausreichende Sehbedingungen und Orientierung auf Rettungswegen und in besonderen Bereichen gesorgt wird, und dass Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen leicht aufgefunden und bedient werden können. Fluchtwege > 2 m Betrachtung als mehrere 2 m breite Streifen oder Antipanikbeleuchtung Fluchtwege < 2 m Beleuchtungsstärke Emin > 1 lx (Emin = minimale Beleuchtungsstärke, horizontal auf dem Boden) Wartungsfaktor IEC 95 = 0,8 (1,25 lx Neuwert) Gleichmässigkeit Emax : Emin ≤ 40 : 1 Entlang der Mittellinie des Rettungsweges darf das Verhältnis der höchsten zur niedrigsten Beleuchtungsstärke einen Wert von 40 : 1 nicht über schreiten. Messebene = bis 2 cm über dem Boden Notbeleuchtung > 1 lx Montagehöhe ≥2m Blendungsbegrenzung h/m < 2,5 2,5 ≤ h < 3 3 ≤ h < 3,5 3,5 ≤ h < 4 4 ≤ h < 4,5 ≥ 4,5 Lmin/cd 500 900 1600 2500 3500 5000 Die Werte dieser Tabelle innerhalb der Zone von 60° bis 90° gegen die Vertikale dürfen für alle Azimutwinkel nicht überschritten werden. Farbwiedergabe Ra ≥ 40 Betriebsdauer für Rettungswege Mindestanforderung 1 Stunde Einschaltverzögerung Innerhalb 5 Sekunden 50 % der geforderten Beleuchtungsstärke Innerhalb 60 Sekunden 100 % der geforderten Beleuchtungsstärke Brandbekämpfungs- und Sicherheitsein richtungen: > 5 lx vertikal beleuchten
SICHERHEITSBELEUCHTUNG NACH SN EN 1838 Blendungsbegrenzung Grenzwerte der physiologischen Blendung Bei horizontalen Rettungswegen darf die Lichtstär- ke innerhalb einer Zone von 60° bis 90° gegen die Lichtpunkthöhe Max. Lichtstärke der Max. Lichtstärke der Vertikale für alle von Azimutwinkeln bestimmten über dem Boden Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege und für Arbeitsplätze mit Werte nicht überschreiten. Die Grenzwerte für alle Antipanikbeleuchtung/max besonderer Gefährdung/max anderen Rettungswege (wie Treppen) und Bereiche h < 2,5 m 500 cd 1000 cd dürfen bei keinem Winkel überschritten werden. 2,5 ≤ h < 0,3 m 900 cd 1800 cd 3,0 ≤ h < 0,3 m 1600 cd 3200 cd 60ϒ 60ϒ 3,5 ≤ h < 0,3 m 2500 cd 5000 cd Blendbe- 4,0 ≤ h < 0,3 m 3500 cd 7000 cd Blendbe- reich 60ϒ 60ϒ reich h ≥ 4,5 m 5000 cd 10 000 cd Wartungswert der Fläche direkt abstrahlende Licht wird in die Die Anforderungen dieser Norm sind Berechnung einbezogen. Der Beitrag re- (Mindest-)Wartungswerte. Sie sind für den flektierten Lichts der Raumbegrenzungs kompletten Zeitraum bis zum Ende der flächen ist zu vernachlässigen. Werden Lebensdauer der einzelnen Bestandteile indirekt strahlende Leuchten oder anzusetzen. Anteile reflektierten Deckenfluter eingesetzt, bei denen die Lichtes sind zu vernachlässigen. Die Leuchten zusammen mit der reflektieren- Planung der Notbeleuchtung ist unter den Fläche wirken, kann die erste Reflek- Ansetzung der schlechtesten Umgebungs tion (basierend auf dem Wartungswert bedingungen – wie geringer Lichtstrom der reflektierenden Fläche) berücksichtigt oder grösste Blendwirkung – zu erstellen. werden. Weitere Reflektionen sind zu ver- Nur das über die gesamte Lebensdauer nachlässigen. Hinweis zur Phasenausfallserkennung Φ [lm] 10 % von Enenn > 15 lx Bei Sicherheitsbeleuchtung für Arbeits- plätze mit besonderer Gefährdung muss solange Gefahr besteht t die geforderte Beleuchtungsstärke dau- U [V] ernd vorhanden sein oder innerhalb von t 0,5 Sekunden erreicht werden. Netzbetrieb ≤ 0,5 s < 0,5 s Notbetrieb Spannungsausfall 19
ANTIPANIK- BELEUCHTUNG Die Aufgabe der Antipanikbeleuchtung ist es, die Wahrscheinlichkeit einer Panik zu verringern und durch ausreichende Lichtverhältnisse ein sicheres Erreichen der Rettungswege zu ermöglichen (wie in stark frequentierten Hallen). Dazu sollte die Antipanikbeleuchtung direkt nach unten strahlen und Hindernisse bis zu zwei Meter über der Bezugsebene beleuchten. ≥ 0,5 lx > 1 lx > 1 lx Beleuchtungsstärke Emin ≥ 0,5 lx (SGL ≥ 1 lx) (Emin = minimale Beleuchtungsstärke, horizontal auf dem Boden; Randbereiche mit einer Breite von 0,5 m werden nicht berücksichtigt) Wartungsfaktor IEC 95 = 0,8 (0,625 lx Neuwert) Gleichmässigkeit Emax : Emin ≤ 40 : 1 Messebene = bis 2 cm über dem Boden Montagehöhe ≥2m Blendungsbegrenzung h/m < 2,5 2,5 ≤ h < 3 3 ≤ h < 3,5 3,5 ≤ h < 4 4 ≤ h < 4,5 ≥ 4,5 Lmin/cd 500 900 1600 2500 3500 5000 Die Werte dieser Tabelle innerhalb der Zone von 60° bis 90° gegen die Vertikale dürfen für alle Azimutwinkel nicht überschritten werden. Farbwiedergabe Ra ≥ 40 Betriebsdauer für Antipanikbeleuchtung Mindestanforderung 1 Stunde Einschaltverzögerung Innerhalb 5 Sekunden 50 % der geforderten Beleuchtungsstärke Innerhalb 60 Sekunden 100 % der geforderten Beleuchtungsstärke Hinweis zur Phasenausfallserkennung Φ [lm] 100 % Fällt die Spannung der allgemeinen Stromversorgung über eine Zeit von mehr als 50% 0,5 Sekunden im Bereich von 60 bis 85 Prozent der Netznennspannung, so muss die t Sicherheitsstromversorgung die Versorgung der notwendigen Sicherheitsbeleuchtung U [V] selbsttätig übernehmen. ≤5s ≤ 60s t Netzbetrieb Spannungsausfall Notbetrieb ≤ 0,5 s
SICHERHEITSBELEUCHTUNG NACH SN EN 1838 UND SUVA A R B E I T S P L ÄT Z E M I T BESONDERER GEFÄHRDUNG Arbeitsstätten mit besonderer Gefährdung sind Bereiche, in denen bei Ausfall der Allgemein- beleuchtung Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gefährdet sind und bei denen eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich ist: • Laboratorien • Bereiche mit langnachlaufenden Arbeitsmitteln • Elektrische Betriebsräume, die bei Ausfall der künstlichen Beleuchtung betreten werden müssen • Schaltwarten und Leitstände • Arbeitsplätze an ungesicherten heissen Bädern oder Giessgruben ≥ 15 lx • Arbeitsplätze an offenen Gruben • Arbeitsplätze auf Baustellen Beleuchtungsstärke Emin 10 % des für die Aufgabe erforderlichen Wartungswertes mindestens aber 15 lx (Emin = minimale Beleuchtungsstärke, horizontal auf dem Boden) Wartungsfaktor IEC 95 = 0,8 (18,75 lx Neuwert) Gleichmässigkeit Emax : Emin ≤ 10 : 1 Messebene = auf Arbeitsplatzhöhe Montagehöhe ≥2m Blendungsbegrenzung h/m < 2,5 2,5 ≤ h < 3 3 ≤ h < 3,5 3,5 ≤ h < 4 4 ≤ h < 4,5 ≥ 4,5 Lmin/cd 1000 1800 3200 5000 7000 10 000 Die Werte dieser Tabelle innerhalb der Zone von 60° bis 90° gegen die Vertikale dürfen für alle Azimutwinkel nicht überschritten werden. Farbwiedergabe Ra ≥ 40 Betriebsdauer für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung Solange eine Gefährdung besteht Einschaltverzögerung Innerhalb 0,5 Sekunden oder dauernd vorhanden sein Hinweis zu Wartungswerten Der Wartungswert der Beleuchtungsstärke von 15 lx darf keinesfalls unterschritten werden. Stroboskopische Effekte wie zum Beispiel bei rotierenden Maschinenteilen sind auszuschliessen. LED-Leuchten oder Leuchten mit elektronischen Vorschaltgeräten ver meiden stroboskopische Effekte. 21
ANFORDERUNGEN AN SICHERHEITSKENNZEICHEN > 150 mm Lweiss max : Lweiss min = 10 : 1 15 : 1 < Lweiss : Lgrün > 5 : 1 Lgrün max : Lgrün min = 10 : 1 Erkennungsweite Sicherheitszeichen müssen d=pxs • eine klare Zeichensprache sprechen • physikalische Anforderungen erfüllen d Erkennungsweite in Meter (m) p Höhe des Piktogramms • nicht höher als 20° über der horizontalen s 200 (Konstante) für hinterleuchtete Blickrichtung des Betrachters montiert sein Zeichen,100 (Konstante) für beleuchtete • eine Mindestseitenlänge von 150 mm haben Zeichen Bei Sicherheitszeichen für Fluchtwege unter- Hinterleuchtete Sicherheitszeichen scheidet man zwischen „Hinterleuchteten Leuchtdichte Sicherheitszeichen“ (mit interner Lichtquelle) > 2 cd/m² aus allen relevanten Blickrichtungen (Notbetrieb) sowie „Beleuchteten Sicherheitszeichen“ (mit > 500 cd/m² im weissen Bereich externer Lichtquelle beleuchtet) und „Un (Netzbetrieb) beleuchteten Sicherheitszeichen“ (keine direkte (EU > 500 cd/m²; SLG > 150 cd/m²) Lichtquelle). Die Zeichenhöhe hat Einfluss auf die Farbe und Aussehen Erkennungsweite bzw. die Anzahl der zu SN EN ISO 7010 planenden Sicherheitszeichenleuchten. Gleichmässigkeit Sicherheitszeichen müssen entsprechend den G leichmässigkeit der Leuchtdichte inner- räumlichen Bedingungen klar erkennbar sein. halb der jeweiligen Farbe ≤ 10 : 1 Leuchtdichteverhältnis 5 : 1 ≤ Leuchtdichte Weiss ≤ 15 : 1 BSR 17 – 15 Leuchtdichte Farbe Unbeleuchtete und nicht hinterleuchtete Einschaltverzögerung Sicherheitszeichen sind nachleuchtend auszu- Innerhalb 5 Sekunden 50 %, innerhalb führen (nur in Räumen mit Tageslichtanteil). 60 Sekunden 100 % der geforderten Beleuchtungsstärke
SICHERHEITSBELEUCHTUNG NACH SN EN ISO 7010 UND STP NOTBELEUCHTUNG Hinterleuchtetes Sicherheitszeichen d p= 200 p Erkennungsweite d Mindestseitenlänge p 20° 30 m 150 mm d 40 m 200 mm 70 m 350 mm Die Mindestseitenlänge p von hinterleuchteten Sicherheits- zeichen richtet sich nach der grössten Erkennungsweite d. Beleuchtetes Sicherheitszeichen d p= 100 p Erkennungsweite d Mindestseitenlänge p 20° 15 m 150 mm d 20 m 200 mm 35 m 350 mm Die Mindestseitenlänge p von beleuchteten Sicherheitszei- chen richtet sich nach der grössten Erkennungsweite d. Nachleuchtendes Sicherheitszeichen d p= 65 p Erkennungsweite d Mindestseitenlänge p 20° 9,75 m 150 mm d 13 m 200 mm 22,75 m 350 mm Bei unbeleuchteten Sicherheits zeichen ist die m inimale Fläche A abhängig von der grössten Erkennungs weite d. max. Montagehöhe 14,50 m h 1 1,8 m Beispiel: Betrachter 2 m gross Erkennungsweite 20 m > h max. = 8,80 m Erkennungsweite 35 m > h max. = 14,00 m 23
VORTEILE VON SICHERHEITSZEICHENLEUCHTEN Anordnung • Die Fluchtrichtung ist – wenn nicht sofort er- sichtlich oder wenn sich Personen aufhalten, die mit den örtlichen Verhältnissen nicht vertraut sind – mit Richtungsanzeigen zu kennzeichnen (z. B. vertikale und horizontale Fluchtwege, Richtungsänderungen). • Ausgänge, die nicht sofort als solche erkennbar sind oder nur in Notfällen benutzt werden, sind zu kennzeichnen. • Die Kennzeichnung muss leicht erkennbar und so angeordnet sein, dass von jedem Standort eines Raumes mindestens ein Sicherheitszeichen sichtbar ist. • Kennzeichnungen von Fluchtwegen und Ausgängen sind innerhalb eines Gebäudes einheitlich auszuführen. • Sicherheitszeichen zur Kennzeichnung von Fluchtwegen und Ausgängen sind quer zur Fluchtrichtung auf Türsturzhöhe anzubringen. Vergleich der Leuchtdichten Sicherheitszeichenleuchte Start in den Notbetrieb 10 min 20 min 500 cd/m² Leuchtdichte der weissen Kontrastfarbe bei Sicherheitszeichenleuchte in Dauerschaltung 500 cd/m² 25 cd/m² 25 cd/m² Nachleuchtendes Schild 150 mcd/m² Leuchtdichte der weissen Kontrastfarbe eines lang nachleuchtenden Schildes unter Anregung beleuchtung 150 mcd/m² 80 mcd/m² 65 mcd/m² Das nachleuchtende Schild leuchtet nach 10 Minuten so schwach, dass die Er kennungsweite nur noch ca. 5 m beträgt.
SICHERHEITSKENNZEICHNUNG NACH BSR 17 – 15 Gültige Piktogramme nach SN EN ISO 7010 und gemäss STP Notbeleuchtung 30 min 40 min 50 min 60 min 25 cd/m² 25 cd/m² 25 cd/m² 25 cd/m² 43 mcd/m² 30 mcd/m² 19 mcd/m² 12 mcd/m² Nach einer Stunde ist der Zeicheninhalt erst unmittel- bar vor dem Schild erfassbar. 25
K O M B I N I E R T, I N T E G R I E R T O D E R AU TA R K KOMBINIERTE INTEGRIERTE SICHERHEITSBELEUCHTUNG SICHERHEITSBELEUCHTUNG Die Flucht- / Rettungswegbeleuchtung kann mit Bei integrierten Leuchtensystemen ist die Sicher- bestehenden Leuchtensystemen kombiniert wer- heitsbeleuchtung als getrennte Einheit in eine den. Einzelne Lampen oder LEDs der Allgemein Leuchte für die Allgemeinbeleuchtung integriert. beleuchtung übernehmen dann im Notbetrieb die Somit entsteht ein einheitliches Deckenbild und die Beleuchtung des Fluchtweges. Der Vorteil liegt Sicherheit wird erhöht. Wurden in früheren Zeiten in einem einheitlichen Deckenbild und keinem hierfür häufig einfache Glühlampen verwendet, zusätzlichen Leuchtenbedarf. Nachteilig ist oftmals fällt die Wahl heute häufig auf Lösungen mit LEDs. die höhere Anschlussleistung der integrierten Diese sind wesentlich kleiner und haben eine Lösung. Für die Leuchten müssen entsprechende geringere Leistungsaufnahme. Konformitätserklärungen für Notbeleuchtung Auch bei kombinierten Leuchten sind sowohl vorliegen“. Einzelbatterie- wie auch zentral versorgte Systeme Bei zentral versorgten Systemen genügt meist ein möglich. entsprechendes Betriebsgerät. Im Notbetrieb kann die Lampe dann, je nach Betriebsgerät, entweder mit vollem oder mit vorgegebenem Lichtstrom be- trieben werden. Bei Einzelbatteriesystemen werden Akku und Elektronik in die Leuchten integriert. So wird die Lampe im Notbetrieb mit einem reduzier- ten Lichtstrom betrieben.
METHODEN DER SICHERHEITSBELEUCHTUNG AU TA R K E SICHERHEITSBELEUCHTUNG Separate Leuchten für die Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsleuchten, welche zusätzlich in eine haben sich mit der Einführung kleiner LED-Leuch- Sicherheitszeichenleuchte integriert werden sind ten etabliert. Sie sind unscheinbar an oder in der zugelassen, wenn die Beleuchtung des Flucht Decke montiert und werden durch die Funktion weges normgerecht sichergestellt ist. der Allgemeinbeleuchtung nicht beeinflusst. Konformität Sicherheitsleuchten müssen den allgemeinen A nforderun gen und Prüfungen ent- sprechen (SN EN 60598-2-22 und SN EN 60598-1 sowie SN EN 4844-1 und SN EN 4844-2). Besondere Sicherheit geben hier die vorgeschriebene CE-Konformitätserklärung und die freiwillige ENEC-, TÜV Type Approved oder S+ Prüfung. 27
S C H A LT U N G S A R T E N UND BEZEICHNUNGEN Schaltungsarten für Einzelbatterieleuchten Dauerschaltung Bereitschaftsschaltung Geschaltetes Dauerlicht L N PE Netzbetrieb An Aus Geschaltet Notbetrieb An An An L N PE L´ L N PE L´ L N PE L´ Alle Sicherheitszeichen- und Sicherheitsleuchten in Sicherheitszeichen- und Sicherheitsleuchten in Dauerschaltung sind permanent eingeschaltet. Im Bereitschaftsschaltung werden nur aktiv, wenn die Notbetrieb werden die Leuchten von der anliegen- normale Beleuchtung nicht funktioniert (Netzausfall) den Netzspannung über die Umschalteinrichtung oder bei manuell und automatisch laufenden Tests. versorgt. Kombination aus Bereitschafts- und Dauerschaltung. Sicherheitsleuchten im geschalteten Dauerlicht SN EN 50172 4.2 werden Sicherheitszeichen sind für Bereiche in Dauerschal- • mit der Allgemeinbeleuchtung eingeschaltet tung zu betreiben, in denen sich ortsunkundige • aktiv, wenn die Netzspannung ausfällt Personen aufhalten können! • bei manuell oder automatisch ausgelösten Tests eingeschaltet.
VORGABEN GEMÄSS SN EN 1838 UND NIN Die Leuchten müssen leicht erkennbar und EN CH Verteiler dauerhaft durch eine rote Markierung sowie einer Verteiler- und Stromkreisnummer Strom- Leuchte kreis gekennzeichnet sein. Durchmesser der Kenn zeichnungen ø 30 mm Codierung von Sicherheitsleuchten Beispiel Typenschild Sicherheitsleuchten verfügen über eine deutlich sichtbare Codierung, die aus drei oder vier Feldern besteht: Einzelbatterieleuchten Dauer des Notbetriebes (nur bei Einzelbatterie) 10 = 10 min | 60 = 1 h | 120 = 2 h | 180 = 3 h Bei Einzelbatterieleuchten ist stets das Herstel- lungsdatum sowie das Datum der Inbetriebnahme Einrichtungen (4 Stellen) A – enthält eine Prüfeinrichtung auf dem Typenschild zu vermerken. Ausserdem B – enthält Fern schaltung für Ruhe-Zustand muss die Leuchte mindestens über eine Anzeige C – enthält Fernaus schaltmöglichkeit verfügen, die eine Aussage über den Zustand der D – Leuchte für Arbeitsstätten mit besonderer Gefährdung E – Leuchte mit nicht austauschbarer Lampe oder nicht Leuchte macht. Die Batterie muss für einen Betrieb austauschbaren Lampen und/oder Batterie von mindestens vier Jahren ausgelegt sein. Sicherheitsbeleuchtung für den Einzelbatterie- Betriebsart (1 Stelle) betrieb sind mit e iner Prüfeinrichtung oder der 0 – Bereitschaftsschaltung Anschlussmöglichkeit für eine Prüfeinrichtung 1 – Dauerschaltung auszurüsten. Wo früher gerne manuelle Prüftaster 2 – Kom binierte Sicherheitsleuchte in Bereitschaftsschaltung 3 – Kombi nierte Sicherheitsleuchte in Dauerschaltung verwendet wurden, sind Leuchten heute vielfach 4 – Sicherheitsleuchte für Mutter-/Tochterbetrieb serienmässig mit einer Prüfautomatik ausge in Bereitschaftsschaltung stattet. Wesentlich mehr Komfort bietet allerdings 5 – Sicherheitsleuchte für Mutter-/Tochterbetrieb in Dauerschaltung eine zentrale Prüfeinrichtung, da diese auch das 6 – Tochtersicherheitsleuchte Protokollieren im Prüfbuch übernimmt. Bauart (1 Stelle) X – Einzelbatterie | Z – Zentralbatterie 29
ANFORDERUNGEN GEMÄSS BSR 17 – 15 NOTWENDIGKEIT DER SICHERHEITSBELEUCHTUNG BSR 2.1 Allgemeines Je nach Personenbelegung, Geschosszahl, Lage, Ausdehnung und Nutzung sind Bauten, Anlagen oder Brandabschnitte mit ausreichend dimensionierten Kennzeichnungen von Fluchtwegen und Ausgängen nicht sicherheitsbeleuchtet sowie mit Sicherheitsbeleuchtungen und Stromversorgungen für für Fluchtwege in Räumen Sicherheitszwecke auszurüsten. Sicherheitsbeleuchtung sicherheitsbeleuchtet Rettungszeichen für Fluchtwege BSR Anhang 2.2 Anforderungen für bestimmte Nutzungen und Gebäudearten Gebäude und Anlagen, Räume Industrie- und Gewerbebauten, Verkaufsräume •• • •• • 3) Bürobauten •• • •• Schulbauten •• • •• Beherbergungsbetriebe, z. B. Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime •• •• • 3) Beherbergungsbetriebe, z. B. Hotels •• •• Abgelegene Beherbergungsbetriebe z. B. Berghütten 1) •• • • Räume mit grosser Personenbelegung, Verkaufsgeschäfte •• •• •• Parkings •• •• •• 4) Hochhäuser •• • •• Unterirdische Schutzbauten 2) •• •• • •• erforderlich • empfehlenswert Nicht aufgeführte Nutzungen oder Gebäudearten sowie provisorische Bauten und Anlagen sind sinngemäss zu beurteilen. 1) Die Brandschutzbehörde entscheidet über die Notwendigkeit. 2) Nur für zivil genutzte Schutzbauten und Anlagen. 3) Nur für besondere Bereiche und Einrichtungen. 4) Anordnung im Bereich von Fahrgassen. Sicherheitszeichen sind für Bereiche in Dauerschaltung zu betreiben, in denen sich ortsunkundige Personen aufhalten können! 31
Aerocompact, Satteins | AT
EINSAT ZFORMEN SICHERHEITSSTROMQUELLEN UND STROMVERSORGUNG Einzelbatterieanlage EB Stromversorgungssystem mit Leistungs Zentrales Stromversorgungssystem CPS • besteht aus einer wartungsfreien Batterie begrenzung LPS (Low Power System) (Central Power System) und einer Lade- und Kontrolleinrichtung • begrenzte Ausgangsleistung • Batterieanlage ohne Leistungsbegrenzung • versorgt hinterleuchtete Sicherheitszei- • besteht aus einer Batterie und einer Lade- • besteht aus einer Batterie sowie einer chen oder Sicherheitseinrichtungen und Kontrolleinrichtung Lade- und Kontrolleinrichtung • Versorgt notwendige Sicherheitsein • versorgt die notwendigen Sicherheits richtungen bis zu einer Anschlussleis- einrichtungen tung von 1500 W bei 1 Stunde Nenn betriebsdauer 33
E I N Z E L B AT T E R I E EB Zulässige Leuchtenanzahl keine Begrenzung Unterhalt ist zu berücksichtigen Leuchtenprüfanforderungen Es gelten SN EN 60598-1 und SN EN 60598-2-22 Leistungsbegrenzung keine Batterieanforderungen • Gasdichte NiCd Batterien • V erschlossene Bleibatterien mit Ventil – NiMh/Li-Ion zulässig wenn die Sicherheit und die Gebrauchbarkeitsdauer erreicht wird Gebrauchbarkeitsdauer Mind. 4 Jahre nach SN EN 60598-2-22 Unterbringung der Batterie Geregelt in der SN EN 50272-2. Es dürfen maximal zwei Sicherheitsleuchten versorgt werden. Ladezeit 20 h für 90 % der Nennbetriebsdauer Tiefentladeschutz erforderlich bei mehr als 3 NiCd Zellen Endstromkreise nicht relevant* EB, LPS, CPS EB, LPS, CPS Steuerungs- und Bussysteme *Die Sicherheitsbeleuchtung muss für Dauer- oder Bereitschaftsbetrieb ausgeführt sein, eine Kombination von beiden Betriebsarten ist ebenfalls zulässig. Die Sicherheitszeichen sind zu be- oder hinterleuchten. Die Lichtquelle muss ein Teil der Sicherheitsbeleuchtung sein. Sicherheitszeichen für Rettungswege in Arbeitsstätten sind nicht in Dauerbetrieb zu führen.
EINSAT ZFORMEN LOW POWER SYSTEM C E N T R A L P O W E R S YS T E M L600 PS 250 C850 PS 600 1200 1800 CPS K eBox MS1200 keine Begrenzung keine Begrenzung max. 20 Leuchten pro Stromkreis max. 20 Leuchten pro Stromkreis Es gelten SN EN 60598-1 und SN EN 60598-2-22 Es gelten SN EN 60598-1 und SN EN 60598-2-22 1500 W 1 h oder 500 W 3 h keine Wartungsarme, gasdichte oder verschlossene Batterien in Wartungsarme, geschlossene oder verschlossene Batterien robuster Industrieausführung wie Zellen oder Batterien nach in robuster Industrieausführung wie Zellen oder Batterien SN EN 60623 oder Normen der Reihe SN EN 60896 nach SN EN 60623 oder Normen der Reihe SN EN 60896 Mind. 10 Jahre bei 20 °C Mind. 10 Jahre bei 20 °C Geregelt in der SN EN 50272-2 Geregelt in der SN EN 50272-2 10 h für 90 % der Nennbetriebsdauer, in Arbeitsstätten 20 h 10 h für 90 % der Nennbetriebsdauer, in Arbeitsstätten 20 h erforderlich erforderlich Überstromschutzeinrichtung maximal mit Überstromschutzeinrichtung maximal mit 60 % des Nennstromes belasten* 60 % des Nennstromes belasten* Bei Dauerschaltung muss die allgemeine Stromversorgung am Hauptver teiler der Sicherheitsbeleuchtung überwacht werden. Bei Bereitschaftsbetrieb muss die Stromversorgung für die allgemeine Be leuchtung im Verteiler für den entsprechenden Bereich überwacht werden. Falls ein Fehler in der Steuerung der allgemeinen Beleuchtung eines Raumes oder Fluchtweges führen kann, so muss diese Steuer ung mit überwacht werden. Im Störungsfall ist dann die in der Betriebs art „Bereitschaftsbetrieb“ geschaltete Sicherheitsbeleuchtung einzuschalten. Bei Vorhandensein der Spannung der allgemeinen Stromversorgung am Verteiler der Sicherheitsbeleuchtung wird die Sicher heits beleuchtung aus der allgemeinen Stromversorgung gespeist. Beim Zurück schalten auf die Spannung der allgemeinen Strom versorgung muss die Wieder zündung der Lampen der allgemeinen Beleuchtung berücksichtigt werden. Innerhalb eines Endstromkreises ist der gemeinsame Betrieb von Leuchten in Bereitschaftsbetrieb und Dauerbetrieb zulässig, wenn bei einer Störung oder einem Ausfall der Steuerung die Funktion der Sicherheitsbeleuchtung sichergestellt ist. Dabei darf nicht automatisch auf die Stromquelle für Sicher heitszwecke (Batterie) umgeschaltet werden. Die Sicherheitsbeleuchtung muss unabhängig von Steuerungs- und Bussystemen der allgemeinen Beleuchtung sein. Eine Koppelung beider Systeme ist nur mittels Schnittstellen zulässig, die eine galvanische Trennung beider Bussysteme voneinander sicherstellen. Tritt ein Fehler in Steuerungs- und Bussystem der allgemeinen Beleuchtung auf, so darf dieser Fehler nicht die ordnungsgemässe Funktion der Sicherheitsbeleuch tung beeinflussen. Führt ein Fehler des Steuerungs- und Bussystems der allgemeinen Beleuchtung zu einem Ausfall der allgemeinen Beleuch tung eines Raumes oder Rettungsweges, so ist diese Steuer ung zu überwachen. Im Fehlerfall ist dann die in der Betriebsart „Bereitschaftsbetrieb“ geschaltete Sicherheitsbeleuchtung einzuschalten. 35
B AT T E R I E N U N D B AT T E R I E A N L AG E N Zum S chut z der A nla ge und zum S chut z der P er s onen vor Gefahren durch die B at terien, sind die B at teriea nla gen in ent spre chenden R äumen unter zubringen . Generell gibt e s drei Möglichkeiten: B e s ondere R äume, b e s ondere, getrennte B ereiche in elek tris chen B etriebsräumen o der in s eparaten S chränken o der Kombis chränken . Bei der Auswahl einer geeigneten Unterbringungs- Beschriftung und Kennzeichnung möglichkeit können folgende Kriterien wichtig sein: Ausserhalb der Anlage sind folgende Schilder • äussere Gefahren anzubringen: • Schutz vor Gefahren durch die Batterie • „Gefährliche Spannung“ • Schutz vor Zutritt unbefugter Personen (bei Batteriespannung > 60 V) • Schutz vor externen Umwelteinflüssen • „Feuer, offene Flammen und Rauchen verboten“ • „Akkumulator“, „Batterieraum“ Der gewählte Raum muss gross genug sein, um • Das Abschalten der allgemeinen Stromversorgung alle Wartungsarbeiten durchführen zu können. bedeutet keine Sicherheit für Wartungszwecke Ein Fluchtweg von mindestens 600 mm Breite vorhanden ist. Unabhängig von der gewählten Kennzeichnungsschilder müssen auf jedem Block Unterbringungsart muss der Schutz gegen direktes oder jeder Zelle vorhanden sein. Es ist ratsam, Berühren, indirektes Berühren und direktes- jeden Block oder jede Zelle eindeutig identifizier- indirektes Berühren gewährleistet sein. bar zu beschriften. Folgende Anleitungen sind in der Nähe der Batterie für das Wartungspersonal zugänglich anzubringen: • Name des Herstellers oder Lieferanten • Typbezeichnung • Nennspannung der Batterie • Nenn- oder Bemessungskapazität der Batterie mit Angabe der Entladezeit • Name des Errichters • Datum der Inbetriebnahme • Hinweise auf Sicherheitsempfehlungen, Bedienung und Wartung • Informationen zur Entsorgung und Wiederaufarbeitung
SICHERHEITSANFORDERUNGEN NACH SN EN 50272 Gesundheitsschutz Lüftung Elektrolyte von Batterien können zu Verätzungen Durch eine natürliche oder technische Lüftung ist zu führen. Daher ist in der Nähe der Batterie ein Was- gewährleisten, dass, dass der Sicherheitsgrenzwert seranschluss oder Wasservorrat vorzusehen, um von 4 Prozent vol. Wasserstoffanteil nicht überschrit- sich gegebenenfalls reinigen zu können. ten wird. Andernfalls gelten die Räume als explosions- Im Nahbereich von Batterien ist nie ganz auszu- gefährdet. schliessen, dass sich explosive Gase bilden. Aus diesem Grund ist ein Mindestabstand durch eine Natürliche Lüftung Luftstrecke einzuhalten. In diesem Bereich dürfen Batterieräume oder -schränke erfordern je eine keine funkenbildenden oder glühenden Betriebs- Öffnung für Zuluft und Abluft. Der Querschnitt mittel vorhanden sein. beträgt mindestens A = 28 x Q. Nach SN VDE 0100-560:2013-10 ist an zentraler, Die Lüftungsöffnungen müssen an einer gut ständig überwachter Stelle eine Meldeeinrichtung geeigneten Stelle angebracht sein, das heisst: vorzusehen. Diese muss folgende Informationen • an gegenüberliegenden Wänden oder der Zentralbatterieanlage anzeigen: • mit mindestens 2 Meter Abstand (bei Lage in der • Anlage betriebsbereit gleichen Wand) • Batteriebetrieb • technische Lüftung • Störung • Das Ladegerät muss mit dem Lüftungsgerät gekop- pelt sein,um je nach Ladebetrieb den erforderlichen Luftvolumenstrom zur Verfügung zu stellen. • Die Luft ist in die Umgebungsluft ausserhalb des Gebäudes abzuführen. Erheben der Lüftungsbedingungen Batterie Typ Batteriekapazität [Ah], C10 bei 1,8 V pro Zelle 7,2 Ah 12 Ah 24 Ah Erforderlicher Luftvolumenstrom 0,04 m³/h 0,07 m³/h 0,13 m³/h bei künstlicher Lüftung [m³/h] Querschnittsfläche der Lüftungs 1,06 cm² 1,81 cm² 3,63 cm² öffnungen bei natürlicher Lüftung [cm²] Daten für die Belüftung von Batterieräumen nach EN 50272-2 (bei I Gas 1 = Ladungserhaltung) 37
B AT T E R I E N U N D B AT T E R I E A N L AG E N Unterbringung von Batterien Können diese Anforderungen nicht erfüllt werden, In Batterieanlagen muss ein Schutz gegen direktes gilt für die Unterbringung: Berühren aktiver Teile sichergestellt werden: • besondere Räume für Batterien innerhalb von • Schutz durch Isolierung aktiver Teile Gebäuden • Schutz durch Abdeckung oder Umhüllungen • besonders abgetrennte Betriebsstätten in • Schutz durch Hindernisse 1) Räumen, z. B. in Arbeitstätten wie Büros, • Schutz durch Abstand 1) Maschinenräumen, Werkstätten • Schränke oder Behälter innerhalb oder ausserhalb von Gebäuden 1) Bis max 120 V Batterien bis 60 V Nennspannung • Batteriefächer in Geräten (als Schutzkleinspannung) erfordern keinen Schutz gegen direktes Berühren. Zusätzlich bei Kapazitäten > 1500 Ah Nennkapazität: • elektrolytbeständiger Fussboden • Übertritt vom Elektrolyt in angrenzende Räume ist zu verhindern Lüftung Lüftung Batterie Batterie mind. EI30 Zur ZurBatterie BatterieE30 E30 HVS HVS Gilt für die Unterbringung, die Schaltung und den Betrieb von ortsfesten Akku mulatoren und Batterieanlagen mit Nennspannung bis 1500 V.
BRANDSCHUTZ: ARTEN DER UNTERBRINGUNG UND LÜFTUNG Lüftung von Batterieräumen Die Lebensdauer von Batterien • Berechnung des Querschnitts der Zu- und Die EN 60598-2-22 gibt für Einzelbatterieleuchten Abluftöffnungen in Batterieräumen gemäss eine Mindestlebensdauer von 4 Jahren vor. Bei SN EN 50272-2 Zentralbatterien sprechen Hersteller von einer • Technische Belüftung ab einer Ladeleistung Lebensdauer von 10 bis 12 Jahren. Doch hier ist über 3 kW Vorsicht geboten. Diese Lebensdauer sinkt mit stei- • Wenn der natürliche Luftvolumenstrom Q gender Umgebungstemperatur rasant. Aus diesem nicht sichergestellt werden kann, ist eine tech- Grund kann Zumtobel die 5-Jahres-Garantie auch nische Entlüftung erforderlich. Eine Koppe- nur für die Sicherheitsleuchte geben, jedoch nicht lung des Lüftungssystems ist erforderlich mit für die Batterien und die Leuchtmittel. dem Ladegerät. Bei einer Umgebungstemperatur von 20 °C weisen Zentralbatterieanlagen eine Lebensdauer von 10 bis 12 Jahren auf. Diese nimmt ab: bei 30 °C beträgt sie nur noch 5 bis 6 Jahre und bei einer Um gebungstemperatur von 40 °C lediglich nur noch 2,5 bis 3 Jahre. Lebensdauer (Jahre) Lebensdauer (Jahre) 12 10 8 6 4 2 20 25 30 35 40 45 50 Umgebungstemperatur Umgebungstemperatur (°C) (°C) 39
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