SIKO aktualisiert Impfempfehlungen bei Masern-Mumps-Röteln, Infl uenza, Hepatitis B und HPV

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SCHUTZIMPFUNGEN

       SIKO aktualisiert Impfempfehlungen
       bei Masern-Mumps-Röteln, Influenza,
       Hepatitis B und HPV
       Die Sächsische Impfkommission (SIKO) beschloss auf ihrer 47.     schutzes) im Auge. Der Boostereffekt tritt nur bei längerem
       Sitzung am 1. April 2016 und ihrer 48. Sitzung am 4. Novem-      Abstand (Monate bis Jahre) ein. Dies ist auch für die Röteln-
       ber 2016 folgende Aktualisierungen ihrer Empfehlungen zur        (bei Mädchen) und Mumpsimmunisierung (bei Jungen) von
       Durchführung von Schutzimpfungen im Freistaat Sachsen            großer Wichtigkeit. Der Abstand der zweiten Rötelnimpfung
       (Impfempfehlung E1) ab 1. Januar 2017:                           zu einer Schwangerschaft (die gegenwärtig tendenziell im-
                                                                        mer später eintritt) wird bei Vorverlegen der 2. MMR-Impfung
       1. Termin der 2. Masern-Mumps-Röteln-Impfung                     unnötig ausgedehnt. Mit der Empfehlung der 2. MMR-Imp-
                                                                        fung erst nach dem 2. Lebensjahr geht die SIKO weiterhin
       Deutschland hat sich zu den Zielen der WHO bekannt, die Eli-     konform mit mehr als 80 % der EU-Staaten (Empfehlung
       minierung von Masern und Röteln in der WHO-Region Europa         überwiegend mit 4 bis 6 Jahren oder noch später) sowie auch
       anzustreben und danach fortzuschreiben. So formuliert der        mit beispielsweise auf dem Gebiet der Infektionsprävention
       Nationale Aktionsplan 2015-2020 zur Elimination der Masern       so bedeutenden Ländern wie den USA und Kanada (beide
       und Röteln in Deutschland als oberstes strategisches Ziel, die   empfehlen die 2. MMR-Impfung im Alter von 4 bis 6 Jahren).
       Masern und Röteln in Deutschland zu eliminieren. Hierzu sol-     Die Nutzung des Boostereffektes für einen lang anhaltenden
       len die Bevölkerung zum Thema Masern und Masernimpfung           Impfeffekt durch größeren Abstand ist damit gewährleistet.
       aufgeklärt und die Impfquoten für die Masern-Röteln-Stan-
       dardimpfungen bei Kindern und Erwachsenen erhöht wer-            Durch die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut
       den. Eines der messbaren Ziele, um Fortschritte bei der Elimi-   erfolgte eine Vorverlegung der 2. Masernimpfung in das 2.
       nierung beurteilen zu können, ist:                               Lebensjahr im Jahr 2001 ohne wissenschaftliche Begründung
                                                                        nur mit dem Argument, dass sich damit die Impfraten erhö-
                                                                        hen würden, da die kinderärztliche Betreuung im 2. Lebens-
         Nationaler Aktionsplan 2015-2020                               jahr noch besser sei als im 4. bis 6. Lebensjahr.
         Das Erreichen und Aufrechterhalten einer Impfquote für
         die zweite MMR-Impfung, die gemäß Infektionsschutzge-          Häufig wird übersehen, dass bei Indikation (hohe Erkran-
         setz bei der Schulaufnahmeuntersuchung erhoben wird,           kungszahlen, Masernexposition) auch in Sachsen die Appli-
         von über 95 %.                                                 kation der 2. Impfung vorzuziehen ist (Mindestabstand zur 1.
                                                                        Impfung: 3 Monate).

       Hierzu ist ein umfassendes und effektives Routine-Impfpro-       Zum Erreichen des Zieles, die Impfquote (synonym
       gramm auf nationaler, regionaler (Landkreise) sowie lokaler      Durchimpfungsrate, Impfrate) für die 2. MMR-Impfung bis
       (kommunaler) Ebene unabdingbar.                                  zur Schulaufnahmeuntersuchung auf über 95 % zu heben,
                                                                        hält die SIKO es nach erneuter eingehender Beratung auch
       Die Impfung ist eine sichere und hochwirksame Prävention         mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Ver-
       gegen Masern und Röteln. Durch Erreichen einer Masern-Rö-        braucherschutz für sinnvoll und angezeigt, diese Impfung
       teln-Impfquote mit zwei Impfungen von mindestens 95 % ist        mit der Vorsorgeuntersuchung U8 zu verbinden, die im Zeit-
       es laut WHO möglich, eine endemische Virusübertragung in         raum vom 46. bis zum 48. Lebensmonat stattfindet, also be-
       einem bestimmten geografischen Gebiet zu unterbrechen (=         reits gegen Ende des 4. Lebensjahres. Der Kind-Arzt-Kontakt
       Elimination). Während in Sachsen in den Jahren 2013, 2014        zur U8 ist eine sehr wichtige Möglichkeit, den Impfschutz zu
       und 2015 bis zur Schulaufnahmeuntersuchung für die erste         überprüfen und fehlende bzw. zeitlich anstehende Impfun-
       MMR-Impfung eine Impfquote von mehr als 96 % erreicht            gen zu verabreichen.
       wurde, so lag diese für die zweite MMR-Impfung noch deut-
       lich darunter.                                                   Die zum 1. Januar 2016 ausgesprochene Empfehlung einer
                                                                        Verbindung des Termins der 2. MMR-Impfung mit der Vorsor-
       Die zweite MMR-Impfung hat neben dem Erreichen primärer          geuntersuchung U9 (60. bis 64. Lebensmonat) wird aus fol-
       Impfversager auch die Boosterung (Auffrischung des Impf-         genden Gründen nicht länger aufrecht erhalten:

KVS-Mitteilungen Heft 2/2017                                                                  SCHUTZIMPFUNGEN
                                                                                                        RUBRIK                 XVII
Da diese Ergänzung bereits im April 2016 beschlossen und
 Verlegung der 2. MMR-Impfung von der U9 zur U8 –               seitdem in Vorträgen und Fortbildungen publiziert wurde, ist
 Gründe                                                         ihre Gültigkeit auch schon in der gegenwärtigen Influenzasai-
  • Der verbleibende Zeitraum von der U9 zu Anfang des          son 2016/2017 als gegeben zu betrachten.
     6. Lebensjahres bis zur Schulaufnahmeuntersuchung
     ist, wenn die 2. MMR-Impfung zur U9 zwar angespro-         Begründung:
     chen und empfohlen, aber nicht sofort appliziert wird,
     erfahrungsgemäß oftmals zu kurz, um bis zur Schul-         Während vor dem Jahr 2001 für jeweils eine Reihe von Jahren
     aufnahmeuntersuchung noch die angestrebte Impfra-          immer nur eine Influenza-B-Linie zirkulierte (B-Victoria oder
     te von mindestens 95 % zu erreichen.                       B-Yamagata), ist seit der Influenzasaison 2001/2002 eine Ko-
  • Nach einer Erhebung wurde eine zu geringe Inan-             zirkulation beider Influenza-B-Linien festzustellen. Deshalb
     spruchnahme der U9 von nur etwa 87 % festgestellt.         kann es, wenn die auf Laborsurveillance beruhenden epide-
  • Beide Tatsachen stehen einer Verbesserung der               miologischen Voraussagen zur Zirkulation der Influenza-B-
     Impfraten entgegen.                                        Linien, die in die WHO-Empfehlungen zur Zusammensetzung
                                                                der Influenza-Impfstoffe für jeweils die nächste Saison einge-
Deshalb lautet in den SIKO-Empfehlungen ab 1. Januar 2017       hen, nicht exakt zutreffen, zu einer Nicht-Übereinstimmung
die Empfehlung zum Lebensalter für die 2. Masern-Mumps-         (sog. Mismatch) zwischen dem zirkulierenden und dem im
Röteln-Impfung:                                                 Impfstoff enthaltenen Influenza-B-Stamm kommen. Die seit
                                                                einigen Jahrzehnten angewendeten trivalenten Influen-
                                                                za-Impfstoffe enthalten neben den Antigenen zweier Influen-
 SIKO-Empfehlung 2017: Termin der 2. MMR-Impfung                za-A-Subtypen (A/H1N1 und A/H3N2) die Antigene nur einer
 Um den 4. Geburtstag, frühestens zur U8 (46. bis 48. Le-       Influenza-B-Linie (B-Victoria oder B-Yamagata). Bei Mismatch
 bensmonat), bis spätestens/oder zur Schulaufnahmeun-           zwischen den zirkulierenden B-Stämmen und denen, gegen
 tersuchung: Masern, Mumps-Röteln (Kombinationsimpf-            die die Impfstoffe gerichtet sind, resultiert daraus offensicht-
 stoff ), Zweitimpfung.                                         lich eine verminderte Wirksamkeit der Impfung bezogen auf
 Die zusätzliche Formulierung „Bei Indikation (Masernexpo-      Influenza B, da der nicht im Impfstoff enthaltene Stamm nicht
 sition) ist die 2. Impfung vorzuziehen (Mindestabstand zur     automatisch durch Kreuzprotektion abgedeckt wird. Des-
 1. Impfung: 3 Monate)“ bleibt davon unberührt und somit        halb empfiehlt die WHO bereits seit 2012 den gleichzeitigen
 bestehen.                                                      Einsatz von zwei B-Stämmen und somit die Herstellung und
                                                                Applikation von tetravalenten Impfstoffen (A/H1N1, A/H3N2,
Die 2. MMR-Impfung soll auch weiterhin prioritär von den nie-   B-Victoria und B-Yamagata).
dergelassenen Kinderärzten vorgenommen werden. Die Haus-
ärzte und der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD), letzterer    Die zurückliegende Influenzasaison 2015/2016 verzeichnete
insbesondere zur Schließung von bis zur Schulaufnahmeun-        in Deutschland und somit auch in Sachsen einen hohen An-
tersuchung noch bestehenden Impflücken, sind einzubezie-        teil von Influenza B an allen labordiagnostisch nachgewie-
hen. Sehr wichtig erscheint der SIKO auch aus diesem Grunde     senen Influenzaerkrankungen: Deutschland 55 %, Sachsen
eine Stärkung des ÖGD.                                          62 %. Bei den Influenza-B-Nachweisen war wiederum die
                                                                Victoria-Linie, die im trivalenten (Ausschreibungs-) Impfstoff
2. Influenza-Impfung – Tetravalente Impfstoffe                  nicht enthalten war, zu 96 bzw. 98 % vertreten.

Die Sächsische Impfkommission beschloss auf ihrer 47. Sit-
zung eine Ergänzung zur Influenzaimpfung. Ab sofort lautet       Wirksamkeit der Influenza-Impfung
die Empfehlung (Ergänzung fett gedruckt):                        In der Influenzasaison 2015/2016 waren in Deutschland
                                                                 mehr als die Hälfte aller Influenzaerkrankungen durch
                                                                 B-Victoria, einen nicht im trivalenten, wohl aber im tetra-
 SIKO-Empfehlung 2017: Influenza-Impfung mit tetra-              valenten Impfstoff enthaltenen Virusstamm, bedingt. Die
 valenten Impfstoffen                                            beschriebene Diskrepanz ist als wesentliche Ursache für
 Jährliche Impfung, vorzugsweise im Herbst mit einem             die relativ geringe Wirksamkeit der Influenzaimpfung (Vak-
 Impfstoff aktueller, von der WHO empfohlener Antigen-           zineeffizienz) in der vergangenen Saison anzusehen.
 kombination.
 Aufgrund der breiteren Stammabdeckung bei Influen-
 za B sollten tetravalente Impfstoffe bevorzugt ange-           Die SIKO ist sich bewusst, dass der bevorzugten fachlich be-
 wendet werden.                                                 gründeten (s. o.) Empfehlung von tetravalenten Impfstoffen
 Für jede Zielgruppe sollte der am besten geeignete Impf-       auch in der aktuellen Saison bei der praktischen Umsetzung
 stoff ausgewählt werden.                                       die Ausschreibungssituation bei den Grippeimpfstoffen
                                                                entgegen steht. Neben dem Deutschen Hausärzteverband

XVIII         RUBRIK
              SCHUTZIMPFUNGEN                                                                               KVS-Mitteilungen Heft 2/2017
(Delegiertenversammlung am 22./23. September 2016 in               Saison weiterhin empfohlen. Eine plausible wissenschaftliche
       Potsdam) fordert auch die Sächsische Landesärztekammer             Erklärung für die reduzierte Wirksamkeit von LAIV gegen A/
       (55. Tagung der Kammerversammlung am 15. November                  H1N1pdm2009 bzw. für die widersprüchlichen Ergebnisse
       2016 in Dresden) die Krankenkassen auf, aufgrund der sich          aus einzelnen Ländern gibt es derzeit nicht.
       ständig verändernden zirkulierenden Influenzaviren zukünf-
       tig allen Versicherten tetravalenten Impfstoff anzubieten und      Hinsichtlich der Effektivität von LAIV gegen Influenza A/H3N2
       die Kosten dafür zu übernehmen.                                    und B fanden sich in verschiedenen Studien teilweise wider-
                                                                          sprüchliche Ergebnisse, so dass derzeit kaum einschätzbar
       Gegenwärtig sind in Deutschland und Europa zwei tetrava-           ist, ob einer der beiden Impfstofftypen (LAIV bzw. IIV) einen
       lente Influenza-Impfstoffe verfügbar, ein inaktivierter Injekti-   Wirksamkeitsvorteil gegenüber dem jeweils anderen bietet.
       onsimpfstoff (ab dem Alter von 3 Jahren) und ein attenuierter      In Bezug auf den Schutz vor Influenza-B-Viren muss zusätzlich
       nasaler Lebendimpfstoff (Altersgruppe von 2 bis 17 Jahren).        berücksichtigt werden, dass in Deutschland LAIV als quadriva-
                                                                          lente (also mit zwei Influenza-B-Stämmen) Formulierung ver-
       3. Influenza-Impfung – Nasal zu applizierender Lebend-             trieben wird, hingegen im Rahmen von Ausschreibungen üb-
          impfstoff                                                       licherweise nur trivalente IIV (mit einem Influenza-B-Stamm)
                                                                          berücksichtigt werden.
       Die Sächsische Impfkommission schließt sich der Stellung-
       nahme der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert               Auf Basis der seit Kurzem verfügbaren aktuellen Daten kom-
       Koch-Institut vom 22. September 2016 (Epid. Bull. 39/2016)         men STIKO und SIKO zu dem Schluss, dass bei Kindern im
       zur Anwendung von Influenza-Lebendimpfstoffen bei Kin-             Alter von 2 bis 17 Jahren eine Überlegenheit von LAIV gegen-
       dern in der Saison 2016/2017 an:                                   über IIV derzeit nicht belegt ist und IIV und LAIV gleichwertig
                                                                          angewendet werden können. Bei Vorliegen neuer Daten kann
         SIKO-Empfehlung 2017: Influenza-Impfung bei Kindern              die Empfehlung wieder modifiziert werden.
         Die Influenza-Impfung in der Altersgruppe von 2 bis 17
         Jahren kann in der Saison 2016/2017 sowohl mit einem in-         4. In welchen Fällen besteht die Notwendigkeit einer
         aktivierten Injektionsimpfstoff (inactivated influenza vacci-       Boosterung nach erfolgter Hepatitis-B-Grundimmuni-
         ne, IIV) als auch mit dem attenuierten (abgeschwächten)             sierung?
         nasalen Lebendimpfstoff (live attenuated influenza vacci-
         ne, LAIV) vorgenommen werden.                                     SIKO-Empfehlung 2017: Boosterung nach Hepati-
                                                                           tis-B-Impfung
                                                                           Nach erfolgreicher Impfung, d. h. Anti-HBs ≥ 100 IE/l (be-
       Die bevorzugte Empfehlung für die Verwendung von LAIV               stimmt 4 bis 8 Wochen nach Abschluss der Grundim-
       in der Altersgruppe 2 bis 17 Jahre wird für die kommende            munisierung), sind im Allgemeinen keine weiteren Auf-
       Saison ausgesetzt und die diesbezügliche Formulierung „Bei          frischimpfungen erforderlich.
       Kindern und Jugendlichen im Alter von 2 bis einschließlich          Ausnahme: Patienten mit humoraler und/oder zellulä-
       17 Jahren sollte LAIV bevorzugt angewendet werden.“ für die         rer Immundefizienz: jährliche Anti-HBs-Kontrolle, Auf-
       Saison 2016/2017 aus der Impfempfehlung E 1 auf den Seiten          frischimpfung, wenn Anti-HBs < 100 IE/l).
       6 und 20 gestrichen.

       Begründung:
                                                                          Die bisher in den Empfehlungen enthaltene weitere Ausnahme
       Die bevorzugte Empfehlung von LAIV beruhte auf einer Ana-
       lyse von randomisierten Vergleichsstudien von LAIV und IIV,        ggf. Personen mit besonders hohem individuellem Expositions-
       in denen sich eine signifikant bessere Wirksamkeit des da-         risiko, z. B. Rettungsdienste, Reinigungspersonal in Krankenhäu-
       mals trivalenten LAIV im Vergleich zum trivalenten IIV bei         sern, enger Kontakt zu HBs-Ag-positiven Personen in Familie,
       Kindern im Alter von 2 bis 17 Jahren gezeigt hatte. Allerdings     Wohn- und Lebensgemeinschaft, Sexualpartner von HBs-Ag-
       wurden diese Studien alle vor der Influenza-Pandemie 2009          Trägern, Sexualverhalten mit hoher Infektionsgefährdung (Auf-
       durchgeführt, und der damals zirkulierende Subtyp A/H1N1           zählung nicht vollständig, individuelle Beurteilung erforderlich):
       entspricht nicht dem seit 2009 zirkulierenden pandemischen         Auffrischimpfung nach 10 Jahren.
       Influenzavirus A/H1N1pdm2009. Daten aus den letzten Influ-
       enzasaisons weisen darauf hin, dass LAIV gegen das derzeit         wird von den Seiten 10 und 18 der E 1 ersatzlos gestrichen.
       zirkulierende A/H1N1pdm2009 eine geringe Wirksamkeit be-
       sitzt.                                                             Die Studienlage wird von internationalen Kommissionen und
                                                                          Expertengremien als ausreichend dafür angesehen, nach er-
       In England, Kanada und Finnland erhobene Daten zeigten in          folgreicher Grundimmunisierung (ohne weitere Auffrischimp-
       der letzten Saison keine eindeutigen Effektivitätsunterschie-      fungen) von einem langjährigen oder sogar lebenslangen
       de zwischen LAIV und IIV. Daher wird LAIV in der nächsten          Schutz gegen Hepatitis B auszugehen. Es besteht keine Not-

KVS-Mitteilungen Heft 2/2017                                                                      SCHUTZIMPFUNGEN
                                                                                                            RUBRIK                    XIX
wendigkeit für Auffrischimpfungen bei immunkompetenten            • Personen 9 bis einschließlich 14 Jahre zum Zeitpunkt der
Personen, wenn eine erfolgreiche (s. o. im Empfehlungstext)         ersten Injektion: 2-Dosen-Schema: 0 – (5-1)) 6 Monate
vollständige Impfserie bei Beachtung der empfohlenen Impf-           1)
                                                                          Bei Impfabstand von  Ärzte > Informationen/
tionen mit HPV der Typen 6 und 11 hervorgerufen werden,          Leitlinien > Impfen) und der Gesellschaft für Hygiene, Um-
enthielt die Impfempfehlung für Jungen und Männer vom            weltmedizin und Schutzimpfungen in Sachsen (www.ghuss.de
10. bis zum vollendeten 26. Lebensjahr bisher den Zusatz „mit    > Sächsische Impfkommission) veröffentlicht.
tetravalentem Impfstoff “, da nur dieser Impfstoff im Unter-
schied zum bivalenten Impfstoff auch gegen die Typen 6 und       Die Sächsische Impfkommission begrüßt und unterstützt
11 wirksam ist. Zurzeit wird der tetravalente Impfstoff (Typen   nach wie vor ausdrücklich den Vorschlag der Kassenärztli-
6, 11, 16 und 18) durch einen 9-valenten ersetzt. Dieser ent-    chen Vereinigung Sachsen, dass „zur Begrenzung der Rege-
hält Antigene von weiteren 5 HPV-Typen: 31, 33, 45, 52 und       lungsvielfalt alle Krankenkassen ihren sächsischen Versicher-
58. Damit ist eine breitere Wirksamkeit gegeben. Da der 4-va-    ten die SIKO-Empfehlungen zugestehen sollten“ (Sächsischer
lente Impfstoff nach einer Übergangszeit von einigen Mona-       Impfgipfel der KV Sachsen am 19. Oktober 2015 in Dresden).
ten nicht mehr verfügbar sein wird, wird der bisherige Zusatz
(s. o.) ersetzt durch die Empfehlung „bevorzugt mit 9-valen-      Siehe dazu auch:
tem Impfstoff “:                                                  www.kvsachsen.de > Mitglieder > Impfen >
                                                                  Gesamtübersicht Schutzimpfungen (PDF)
 SIKO-Empfehlung 2017: HPV-Impfung                                Hinweis: Nicht alle Kosten für Schutzimpfungen werden
   • Alle Mädchen und Frauen ab 10. bis zum vollendeten           von allen Kassen automatisch übernommen.
     26. Lebensjahr.
   • Alle Jungen und Männer ab 10. bis zum vollendeten
     26. Lebensjahr                                                                                            Literatur beim Verfasser
 (bevorzugt mit 9-valentem Impfstoff ).                                                         Verfasser und Korrespondenzanschrift:
                                                                                                                           Dr. med. Dietmar Beier
Die Impfschemata für Jungen und Männer sind die gleichen                                          Vorsitzender der Sächsischen Impfkommission
wie für Mädchen und Frauen:                                                                             Elisabeth-Reichelt-Weg 35, 09116 Chemnitz
 • Personen 15 Jahre oder älter zum Zeitpunkt der ersten                              siko.beier@t-online.de; dietmar.beier@lua.sms.sachsen.de
     Injektion: 3-Dosen-Schema: 0 – 2 – 6 Monate                                              Nachdruck aus dem Ärzteblatt Sachsen 1/2017
                                                                                                    mit freundlicher Genehmigung des Autors

XX            SCHUTZIMPFUNGEN
              RUBRIK                                                                                                       KVS-Mitteilungen Heft 2/2017
Impfstoff-Lieferengpässe meist
       herstellerbedingt
       Immer wieder erreichen die Gesundheitsämter und das             Erstaufnahmeuntersuchung bei Asylbewerbern in Sachsen
       Gesundheitsministerium Nachfragen besorgter Bürger              gar nicht verimpft werden.
       wegen Lieferengpässen bei Impfstoffen. Leider kommt es in
       diesem Zusammenhang auch gehäuft zu falschen Aussagen           Über die genauen Gründe der Impfstoff-Lieferengpässe kön-
       der Haus- bzw. Kinderarztpraxen, dass die Ursachen der Impf-    nen nur die Hersteller Auskunft geben. Fakt ist, dass es prin-
       stoff-Lieferengpässe beim Mehrbedarf durch Asylbewerber         zipiell jederzeit zu Lieferengpässen bei Impfstoffen kommen
       bzw. Flüchtlinge liegen.                                        kann. Die Herstellung von Impfstoffen ist extrem komplex
                                                                       und zeitaufwändig. Produktionsausfälle einzelner Hersteller
       Wir möchten daher an dieser Stelle noch einmal klarstellen,     führen bei derart wenigen Herstellern zwangsläufig auch zu
       dass die Lieferengpässe meist herstellerbedingt sind und die    allgemeinen Lieferengpässen.
       Zahl der zu impfenden Flüchtlinge zu gering ist, um Grund
       für diese allgemeinen Lieferengpässe zu sein. Meist betreffen
       die Lieferengpässe auch Impfstoffe, die zumindest bei der                               – Information des SMS vom 18. Januar 2017 –

KVS-Mitteilungen Heft 2/2017                                                                  SCHUTZIMPFUNGEN
                                                                                                        RUBRIK                      XXI
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