SIKO aktualisiert Impfempfehlungen bei Masern-Mumps-Röteln, Infl uenza, Hepatitis B und HPV
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
SCHUTZIMPFUNGEN SIKO aktualisiert Impfempfehlungen bei Masern-Mumps-Röteln, Influenza, Hepatitis B und HPV Die Sächsische Impfkommission (SIKO) beschloss auf ihrer 47. schutzes) im Auge. Der Boostereffekt tritt nur bei längerem Sitzung am 1. April 2016 und ihrer 48. Sitzung am 4. Novem- Abstand (Monate bis Jahre) ein. Dies ist auch für die Röteln- ber 2016 folgende Aktualisierungen ihrer Empfehlungen zur (bei Mädchen) und Mumpsimmunisierung (bei Jungen) von Durchführung von Schutzimpfungen im Freistaat Sachsen großer Wichtigkeit. Der Abstand der zweiten Rötelnimpfung (Impfempfehlung E1) ab 1. Januar 2017: zu einer Schwangerschaft (die gegenwärtig tendenziell im- mer später eintritt) wird bei Vorverlegen der 2. MMR-Impfung 1. Termin der 2. Masern-Mumps-Röteln-Impfung unnötig ausgedehnt. Mit der Empfehlung der 2. MMR-Imp- fung erst nach dem 2. Lebensjahr geht die SIKO weiterhin Deutschland hat sich zu den Zielen der WHO bekannt, die Eli- konform mit mehr als 80 % der EU-Staaten (Empfehlung minierung von Masern und Röteln in der WHO-Region Europa überwiegend mit 4 bis 6 Jahren oder noch später) sowie auch anzustreben und danach fortzuschreiben. So formuliert der mit beispielsweise auf dem Gebiet der Infektionsprävention Nationale Aktionsplan 2015-2020 zur Elimination der Masern so bedeutenden Ländern wie den USA und Kanada (beide und Röteln in Deutschland als oberstes strategisches Ziel, die empfehlen die 2. MMR-Impfung im Alter von 4 bis 6 Jahren). Masern und Röteln in Deutschland zu eliminieren. Hierzu sol- Die Nutzung des Boostereffektes für einen lang anhaltenden len die Bevölkerung zum Thema Masern und Masernimpfung Impfeffekt durch größeren Abstand ist damit gewährleistet. aufgeklärt und die Impfquoten für die Masern-Röteln-Stan- dardimpfungen bei Kindern und Erwachsenen erhöht wer- Durch die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut den. Eines der messbaren Ziele, um Fortschritte bei der Elimi- erfolgte eine Vorverlegung der 2. Masernimpfung in das 2. nierung beurteilen zu können, ist: Lebensjahr im Jahr 2001 ohne wissenschaftliche Begründung nur mit dem Argument, dass sich damit die Impfraten erhö- hen würden, da die kinderärztliche Betreuung im 2. Lebens- Nationaler Aktionsplan 2015-2020 jahr noch besser sei als im 4. bis 6. Lebensjahr. Das Erreichen und Aufrechterhalten einer Impfquote für die zweite MMR-Impfung, die gemäß Infektionsschutzge- Häufig wird übersehen, dass bei Indikation (hohe Erkran- setz bei der Schulaufnahmeuntersuchung erhoben wird, kungszahlen, Masernexposition) auch in Sachsen die Appli- von über 95 %. kation der 2. Impfung vorzuziehen ist (Mindestabstand zur 1. Impfung: 3 Monate). Hierzu ist ein umfassendes und effektives Routine-Impfpro- Zum Erreichen des Zieles, die Impfquote (synonym gramm auf nationaler, regionaler (Landkreise) sowie lokaler Durchimpfungsrate, Impfrate) für die 2. MMR-Impfung bis (kommunaler) Ebene unabdingbar. zur Schulaufnahmeuntersuchung auf über 95 % zu heben, hält die SIKO es nach erneuter eingehender Beratung auch Die Impfung ist eine sichere und hochwirksame Prävention mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Ver- gegen Masern und Röteln. Durch Erreichen einer Masern-Rö- braucherschutz für sinnvoll und angezeigt, diese Impfung teln-Impfquote mit zwei Impfungen von mindestens 95 % ist mit der Vorsorgeuntersuchung U8 zu verbinden, die im Zeit- es laut WHO möglich, eine endemische Virusübertragung in raum vom 46. bis zum 48. Lebensmonat stattfindet, also be- einem bestimmten geografischen Gebiet zu unterbrechen (= reits gegen Ende des 4. Lebensjahres. Der Kind-Arzt-Kontakt Elimination). Während in Sachsen in den Jahren 2013, 2014 zur U8 ist eine sehr wichtige Möglichkeit, den Impfschutz zu und 2015 bis zur Schulaufnahmeuntersuchung für die erste überprüfen und fehlende bzw. zeitlich anstehende Impfun- MMR-Impfung eine Impfquote von mehr als 96 % erreicht gen zu verabreichen. wurde, so lag diese für die zweite MMR-Impfung noch deut- lich darunter. Die zum 1. Januar 2016 ausgesprochene Empfehlung einer Verbindung des Termins der 2. MMR-Impfung mit der Vorsor- Die zweite MMR-Impfung hat neben dem Erreichen primärer geuntersuchung U9 (60. bis 64. Lebensmonat) wird aus fol- Impfversager auch die Boosterung (Auffrischung des Impf- genden Gründen nicht länger aufrecht erhalten: KVS-Mitteilungen Heft 2/2017 SCHUTZIMPFUNGEN RUBRIK XVII
Da diese Ergänzung bereits im April 2016 beschlossen und Verlegung der 2. MMR-Impfung von der U9 zur U8 – seitdem in Vorträgen und Fortbildungen publiziert wurde, ist Gründe ihre Gültigkeit auch schon in der gegenwärtigen Influenzasai- • Der verbleibende Zeitraum von der U9 zu Anfang des son 2016/2017 als gegeben zu betrachten. 6. Lebensjahres bis zur Schulaufnahmeuntersuchung ist, wenn die 2. MMR-Impfung zur U9 zwar angespro- Begründung: chen und empfohlen, aber nicht sofort appliziert wird, erfahrungsgemäß oftmals zu kurz, um bis zur Schul- Während vor dem Jahr 2001 für jeweils eine Reihe von Jahren aufnahmeuntersuchung noch die angestrebte Impfra- immer nur eine Influenza-B-Linie zirkulierte (B-Victoria oder te von mindestens 95 % zu erreichen. B-Yamagata), ist seit der Influenzasaison 2001/2002 eine Ko- • Nach einer Erhebung wurde eine zu geringe Inan- zirkulation beider Influenza-B-Linien festzustellen. Deshalb spruchnahme der U9 von nur etwa 87 % festgestellt. kann es, wenn die auf Laborsurveillance beruhenden epide- • Beide Tatsachen stehen einer Verbesserung der miologischen Voraussagen zur Zirkulation der Influenza-B- Impfraten entgegen. Linien, die in die WHO-Empfehlungen zur Zusammensetzung der Influenza-Impfstoffe für jeweils die nächste Saison einge- Deshalb lautet in den SIKO-Empfehlungen ab 1. Januar 2017 hen, nicht exakt zutreffen, zu einer Nicht-Übereinstimmung die Empfehlung zum Lebensalter für die 2. Masern-Mumps- (sog. Mismatch) zwischen dem zirkulierenden und dem im Röteln-Impfung: Impfstoff enthaltenen Influenza-B-Stamm kommen. Die seit einigen Jahrzehnten angewendeten trivalenten Influen- za-Impfstoffe enthalten neben den Antigenen zweier Influen- SIKO-Empfehlung 2017: Termin der 2. MMR-Impfung za-A-Subtypen (A/H1N1 und A/H3N2) die Antigene nur einer Um den 4. Geburtstag, frühestens zur U8 (46. bis 48. Le- Influenza-B-Linie (B-Victoria oder B-Yamagata). Bei Mismatch bensmonat), bis spätestens/oder zur Schulaufnahmeun- zwischen den zirkulierenden B-Stämmen und denen, gegen tersuchung: Masern, Mumps-Röteln (Kombinationsimpf- die die Impfstoffe gerichtet sind, resultiert daraus offensicht- stoff ), Zweitimpfung. lich eine verminderte Wirksamkeit der Impfung bezogen auf Die zusätzliche Formulierung „Bei Indikation (Masernexpo- Influenza B, da der nicht im Impfstoff enthaltene Stamm nicht sition) ist die 2. Impfung vorzuziehen (Mindestabstand zur automatisch durch Kreuzprotektion abgedeckt wird. Des- 1. Impfung: 3 Monate)“ bleibt davon unberührt und somit halb empfiehlt die WHO bereits seit 2012 den gleichzeitigen bestehen. Einsatz von zwei B-Stämmen und somit die Herstellung und Applikation von tetravalenten Impfstoffen (A/H1N1, A/H3N2, Die 2. MMR-Impfung soll auch weiterhin prioritär von den nie- B-Victoria und B-Yamagata). dergelassenen Kinderärzten vorgenommen werden. Die Haus- ärzte und der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD), letzterer Die zurückliegende Influenzasaison 2015/2016 verzeichnete insbesondere zur Schließung von bis zur Schulaufnahmeun- in Deutschland und somit auch in Sachsen einen hohen An- tersuchung noch bestehenden Impflücken, sind einzubezie- teil von Influenza B an allen labordiagnostisch nachgewie- hen. Sehr wichtig erscheint der SIKO auch aus diesem Grunde senen Influenzaerkrankungen: Deutschland 55 %, Sachsen eine Stärkung des ÖGD. 62 %. Bei den Influenza-B-Nachweisen war wiederum die Victoria-Linie, die im trivalenten (Ausschreibungs-) Impfstoff 2. Influenza-Impfung – Tetravalente Impfstoffe nicht enthalten war, zu 96 bzw. 98 % vertreten. Die Sächsische Impfkommission beschloss auf ihrer 47. Sit- zung eine Ergänzung zur Influenzaimpfung. Ab sofort lautet Wirksamkeit der Influenza-Impfung die Empfehlung (Ergänzung fett gedruckt): In der Influenzasaison 2015/2016 waren in Deutschland mehr als die Hälfte aller Influenzaerkrankungen durch B-Victoria, einen nicht im trivalenten, wohl aber im tetra- SIKO-Empfehlung 2017: Influenza-Impfung mit tetra- valenten Impfstoff enthaltenen Virusstamm, bedingt. Die valenten Impfstoffen beschriebene Diskrepanz ist als wesentliche Ursache für Jährliche Impfung, vorzugsweise im Herbst mit einem die relativ geringe Wirksamkeit der Influenzaimpfung (Vak- Impfstoff aktueller, von der WHO empfohlener Antigen- zineeffizienz) in der vergangenen Saison anzusehen. kombination. Aufgrund der breiteren Stammabdeckung bei Influen- za B sollten tetravalente Impfstoffe bevorzugt ange- Die SIKO ist sich bewusst, dass der bevorzugten fachlich be- wendet werden. gründeten (s. o.) Empfehlung von tetravalenten Impfstoffen Für jede Zielgruppe sollte der am besten geeignete Impf- auch in der aktuellen Saison bei der praktischen Umsetzung stoff ausgewählt werden. die Ausschreibungssituation bei den Grippeimpfstoffen entgegen steht. Neben dem Deutschen Hausärzteverband XVIII RUBRIK SCHUTZIMPFUNGEN KVS-Mitteilungen Heft 2/2017
(Delegiertenversammlung am 22./23. September 2016 in Saison weiterhin empfohlen. Eine plausible wissenschaftliche Potsdam) fordert auch die Sächsische Landesärztekammer Erklärung für die reduzierte Wirksamkeit von LAIV gegen A/ (55. Tagung der Kammerversammlung am 15. November H1N1pdm2009 bzw. für die widersprüchlichen Ergebnisse 2016 in Dresden) die Krankenkassen auf, aufgrund der sich aus einzelnen Ländern gibt es derzeit nicht. ständig verändernden zirkulierenden Influenzaviren zukünf- tig allen Versicherten tetravalenten Impfstoff anzubieten und Hinsichtlich der Effektivität von LAIV gegen Influenza A/H3N2 die Kosten dafür zu übernehmen. und B fanden sich in verschiedenen Studien teilweise wider- sprüchliche Ergebnisse, so dass derzeit kaum einschätzbar Gegenwärtig sind in Deutschland und Europa zwei tetrava- ist, ob einer der beiden Impfstofftypen (LAIV bzw. IIV) einen lente Influenza-Impfstoffe verfügbar, ein inaktivierter Injekti- Wirksamkeitsvorteil gegenüber dem jeweils anderen bietet. onsimpfstoff (ab dem Alter von 3 Jahren) und ein attenuierter In Bezug auf den Schutz vor Influenza-B-Viren muss zusätzlich nasaler Lebendimpfstoff (Altersgruppe von 2 bis 17 Jahren). berücksichtigt werden, dass in Deutschland LAIV als quadriva- lente (also mit zwei Influenza-B-Stämmen) Formulierung ver- 3. Influenza-Impfung – Nasal zu applizierender Lebend- trieben wird, hingegen im Rahmen von Ausschreibungen üb- impfstoff licherweise nur trivalente IIV (mit einem Influenza-B-Stamm) berücksichtigt werden. Die Sächsische Impfkommission schließt sich der Stellung- nahme der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Auf Basis der seit Kurzem verfügbaren aktuellen Daten kom- Koch-Institut vom 22. September 2016 (Epid. Bull. 39/2016) men STIKO und SIKO zu dem Schluss, dass bei Kindern im zur Anwendung von Influenza-Lebendimpfstoffen bei Kin- Alter von 2 bis 17 Jahren eine Überlegenheit von LAIV gegen- dern in der Saison 2016/2017 an: über IIV derzeit nicht belegt ist und IIV und LAIV gleichwertig angewendet werden können. Bei Vorliegen neuer Daten kann SIKO-Empfehlung 2017: Influenza-Impfung bei Kindern die Empfehlung wieder modifiziert werden. Die Influenza-Impfung in der Altersgruppe von 2 bis 17 Jahren kann in der Saison 2016/2017 sowohl mit einem in- 4. In welchen Fällen besteht die Notwendigkeit einer aktivierten Injektionsimpfstoff (inactivated influenza vacci- Boosterung nach erfolgter Hepatitis-B-Grundimmuni- ne, IIV) als auch mit dem attenuierten (abgeschwächten) sierung? nasalen Lebendimpfstoff (live attenuated influenza vacci- ne, LAIV) vorgenommen werden. SIKO-Empfehlung 2017: Boosterung nach Hepati- tis-B-Impfung Nach erfolgreicher Impfung, d. h. Anti-HBs ≥ 100 IE/l (be- Die bevorzugte Empfehlung für die Verwendung von LAIV stimmt 4 bis 8 Wochen nach Abschluss der Grundim- in der Altersgruppe 2 bis 17 Jahre wird für die kommende munisierung), sind im Allgemeinen keine weiteren Auf- Saison ausgesetzt und die diesbezügliche Formulierung „Bei frischimpfungen erforderlich. Kindern und Jugendlichen im Alter von 2 bis einschließlich Ausnahme: Patienten mit humoraler und/oder zellulä- 17 Jahren sollte LAIV bevorzugt angewendet werden.“ für die rer Immundefizienz: jährliche Anti-HBs-Kontrolle, Auf- Saison 2016/2017 aus der Impfempfehlung E 1 auf den Seiten frischimpfung, wenn Anti-HBs < 100 IE/l). 6 und 20 gestrichen. Begründung: Die bisher in den Empfehlungen enthaltene weitere Ausnahme Die bevorzugte Empfehlung von LAIV beruhte auf einer Ana- lyse von randomisierten Vergleichsstudien von LAIV und IIV, ggf. Personen mit besonders hohem individuellem Expositions- in denen sich eine signifikant bessere Wirksamkeit des da- risiko, z. B. Rettungsdienste, Reinigungspersonal in Krankenhäu- mals trivalenten LAIV im Vergleich zum trivalenten IIV bei sern, enger Kontakt zu HBs-Ag-positiven Personen in Familie, Kindern im Alter von 2 bis 17 Jahren gezeigt hatte. Allerdings Wohn- und Lebensgemeinschaft, Sexualpartner von HBs-Ag- wurden diese Studien alle vor der Influenza-Pandemie 2009 Trägern, Sexualverhalten mit hoher Infektionsgefährdung (Auf- durchgeführt, und der damals zirkulierende Subtyp A/H1N1 zählung nicht vollständig, individuelle Beurteilung erforderlich): entspricht nicht dem seit 2009 zirkulierenden pandemischen Auffrischimpfung nach 10 Jahren. Influenzavirus A/H1N1pdm2009. Daten aus den letzten Influ- enzasaisons weisen darauf hin, dass LAIV gegen das derzeit wird von den Seiten 10 und 18 der E 1 ersatzlos gestrichen. zirkulierende A/H1N1pdm2009 eine geringe Wirksamkeit be- sitzt. Die Studienlage wird von internationalen Kommissionen und Expertengremien als ausreichend dafür angesehen, nach er- In England, Kanada und Finnland erhobene Daten zeigten in folgreicher Grundimmunisierung (ohne weitere Auffrischimp- der letzten Saison keine eindeutigen Effektivitätsunterschie- fungen) von einem langjährigen oder sogar lebenslangen de zwischen LAIV und IIV. Daher wird LAIV in der nächsten Schutz gegen Hepatitis B auszugehen. Es besteht keine Not- KVS-Mitteilungen Heft 2/2017 SCHUTZIMPFUNGEN RUBRIK XIX
wendigkeit für Auffrischimpfungen bei immunkompetenten • Personen 9 bis einschließlich 14 Jahre zum Zeitpunkt der Personen, wenn eine erfolgreiche (s. o. im Empfehlungstext) ersten Injektion: 2-Dosen-Schema: 0 – (5-1)) 6 Monate vollständige Impfserie bei Beachtung der empfohlenen Impf- 1) Bei Impfabstand von Ärzte > Informationen/ tionen mit HPV der Typen 6 und 11 hervorgerufen werden, Leitlinien > Impfen) und der Gesellschaft für Hygiene, Um- enthielt die Impfempfehlung für Jungen und Männer vom weltmedizin und Schutzimpfungen in Sachsen (www.ghuss.de 10. bis zum vollendeten 26. Lebensjahr bisher den Zusatz „mit > Sächsische Impfkommission) veröffentlicht. tetravalentem Impfstoff “, da nur dieser Impfstoff im Unter- schied zum bivalenten Impfstoff auch gegen die Typen 6 und Die Sächsische Impfkommission begrüßt und unterstützt 11 wirksam ist. Zurzeit wird der tetravalente Impfstoff (Typen nach wie vor ausdrücklich den Vorschlag der Kassenärztli- 6, 11, 16 und 18) durch einen 9-valenten ersetzt. Dieser ent- chen Vereinigung Sachsen, dass „zur Begrenzung der Rege- hält Antigene von weiteren 5 HPV-Typen: 31, 33, 45, 52 und lungsvielfalt alle Krankenkassen ihren sächsischen Versicher- 58. Damit ist eine breitere Wirksamkeit gegeben. Da der 4-va- ten die SIKO-Empfehlungen zugestehen sollten“ (Sächsischer lente Impfstoff nach einer Übergangszeit von einigen Mona- Impfgipfel der KV Sachsen am 19. Oktober 2015 in Dresden). ten nicht mehr verfügbar sein wird, wird der bisherige Zusatz (s. o.) ersetzt durch die Empfehlung „bevorzugt mit 9-valen- Siehe dazu auch: tem Impfstoff “: www.kvsachsen.de > Mitglieder > Impfen > Gesamtübersicht Schutzimpfungen (PDF) SIKO-Empfehlung 2017: HPV-Impfung Hinweis: Nicht alle Kosten für Schutzimpfungen werden • Alle Mädchen und Frauen ab 10. bis zum vollendeten von allen Kassen automatisch übernommen. 26. Lebensjahr. • Alle Jungen und Männer ab 10. bis zum vollendeten 26. Lebensjahr Literatur beim Verfasser (bevorzugt mit 9-valentem Impfstoff ). Verfasser und Korrespondenzanschrift: Dr. med. Dietmar Beier Die Impfschemata für Jungen und Männer sind die gleichen Vorsitzender der Sächsischen Impfkommission wie für Mädchen und Frauen: Elisabeth-Reichelt-Weg 35, 09116 Chemnitz • Personen 15 Jahre oder älter zum Zeitpunkt der ersten siko.beier@t-online.de; dietmar.beier@lua.sms.sachsen.de Injektion: 3-Dosen-Schema: 0 – 2 – 6 Monate Nachdruck aus dem Ärzteblatt Sachsen 1/2017 mit freundlicher Genehmigung des Autors XX SCHUTZIMPFUNGEN RUBRIK KVS-Mitteilungen Heft 2/2017
Impfstoff-Lieferengpässe meist herstellerbedingt Immer wieder erreichen die Gesundheitsämter und das Erstaufnahmeuntersuchung bei Asylbewerbern in Sachsen Gesundheitsministerium Nachfragen besorgter Bürger gar nicht verimpft werden. wegen Lieferengpässen bei Impfstoffen. Leider kommt es in diesem Zusammenhang auch gehäuft zu falschen Aussagen Über die genauen Gründe der Impfstoff-Lieferengpässe kön- der Haus- bzw. Kinderarztpraxen, dass die Ursachen der Impf- nen nur die Hersteller Auskunft geben. Fakt ist, dass es prin- stoff-Lieferengpässe beim Mehrbedarf durch Asylbewerber zipiell jederzeit zu Lieferengpässen bei Impfstoffen kommen bzw. Flüchtlinge liegen. kann. Die Herstellung von Impfstoffen ist extrem komplex und zeitaufwändig. Produktionsausfälle einzelner Hersteller Wir möchten daher an dieser Stelle noch einmal klarstellen, führen bei derart wenigen Herstellern zwangsläufig auch zu dass die Lieferengpässe meist herstellerbedingt sind und die allgemeinen Lieferengpässen. Zahl der zu impfenden Flüchtlinge zu gering ist, um Grund für diese allgemeinen Lieferengpässe zu sein. Meist betreffen die Lieferengpässe auch Impfstoffe, die zumindest bei der – Information des SMS vom 18. Januar 2017 – KVS-Mitteilungen Heft 2/2017 SCHUTZIMPFUNGEN RUBRIK XXI
Sie können auch lesen