Solidarisch und gerecht - Das Rentenmodell der katholischen Verbände
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Inhaltsverzeichnis Seite Die hohe Arbeitslosigkeit, der Rückgang sozial- versicherungspflichtiger Beschäftigung, die Zunahme von unterbrochenen Erwerbsbiografien, die unzureichende Vorwort 3 Berücksichtigung der Erziehungsleistungen von Eltern und die Alterung der Gesellschaft stellen die sozialen Sicherungs- Die drei Stufen des Rentenmodells 4 systeme vor große Herausforderungen. Stufe 1: Sockelrente 6 Stufe 2: Arbeitnehmer-Pflichtversicherung 7 Die aktuellen Reformmaßnahmen berücksich- Das Rentenmodell wird von fünf katholischen tigen diese Entwicklungen nur unzureichend Verbänden, der Katholischen Arbeitnehmer- Stufe 3: Betriebliche und private Vorsorge 7 und bieten daher keine tragfähige Zukunfts- Bewegung Deutschlands (KAB), der Katholi- perspektive. Der Leistungsabbau in der ge- schen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd), Ergebnisse der ifo-Studie zum Rentenmodell 8 setzlichen Rentenversicherung gefährdet zu- dem Familienbund der Katholiken (FDK), dem nehmend das verfassungsrechtlich verankerte Kolpingwerk Deutschland und der Katholi- Acht gute Gründe für das Rentenmodell 10 Gebot sozialer Sicherheit. Das Risiko einer schen Landvolkbewegung Deutschlands in die der katholischen Verbände wachsenden Verbreitung von Altersarmut politische Debatte zur zukünftigen Gestaltung nimmt deutlich zu. der Alterssicherung eingebracht. Es wird au- ßerdem von weiteren Verbänden, regionalen Das Rentenmodell der katholischen Verbände und diözesanen Bündnissen und Gremien un- ist eine zukunftsfähige Antwort auf diese Her- terstützt. Eine seit März 2007 vorliegende ausforderungen. Ziel des Rentenmodells ist Studie des Münchener ifo Instituts für Wirt- soziale Sicherheit im Alter und die Stärkung schaftsforschung zum Rentenmodell hat be- des solidarischen Ausgleichs in der Gesell- stätigt, dass das Modell verfassungsgemäß schaft. Das bedeutet und finanzierbar ist. • die Stärkung des solidarischen und leistungsbezogenen Systems der gesetzlichen Rentenversicherung, • die Verhinderung von Altersarmut durch die existenzsichernde Sockelrente, • die eigenständige Alterssicherung für Frauen und Männer, • die bessere Anerkennung der Erziehungsleistungen von Eltern. 3
Die drei Stufen des Rentenmodells Stufe 1: Sockelrente Die Sockelrente ist eine solidarische Volksversicherung für alle Einwohnerinnen und Einwohner. Anspruch: Finanzierung: Sie gewährleistet für alle Anspruchsberechtig- Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge auf ten im Rentenalter eine Mindestsicherung die Summe der positiven Einkünfte bis zur unabhängig von der individuellen Erwerbsbio- Beitragsbemessungsgrenze. Alle im Einkom- grafie. Die Höhe entspricht dem soziokultu- mensteuergesetz benannten sieben Einkunfts- rellen Existenzminimum (ohne Kosten für das arten werden in die Finanzierung einbezogen. Wohnen), das die gesellschaftliche Teilhabe Dazu gehören: Einkünfte aus Land- und Forst- ermöglicht. Der Betrag wird wie in der gesetz- wirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstän- e lichen Rentenversicherung angepasst. diger und nichtselbständiger Arbeit, aus eblich ge Kapitalvermögen, aus Vermietung und Ver- ri r Bet svorso Voraussetzung für den Anspruch auf die So- pachtung und sonstige Einkünfte. Verluste er Alt ckelrente ist die unbeschränkte Steuerpflicht, können nur innerhalb der jeweiligen Einkom- d.h. der gewöhnliche Aufenthalt ist in der mensart geltend gemacht werden. Angerech- Private Bundesrepublik Deutschland. Versicherte er- net werden Kinderfreibeträge in Höhe des Altersvorsorge werben jährlich einen anteiligen Anspruch auf steuerlichen Existenzminimums. : Stufe 3 die Sockelrente. Die Einbeziehung aller Einwohnerinnen und Einwohner und aller Einkünfte in die soziale Sicherung stärkt den sozialen Ausgleich und ist die Basis einer solidarischen Gesellschaft. Arbeitnehm er-Pflichtvers icherung : Stufe 2 Sockelr ente : Stufe 1 4 5
Stufe 2: Stufe 3: Arbeitnehmer- Betriebliche und Pflichtversicherung private Vorsorge Die Arbeitnehmer-Pflichtversicherung Die betriebliche und private ist beitragsorientiert. Altersvorsorge ergänzen die beiden Wesentliche Prinzipien und Elemente vorhergehenden Stufen. der gesetzlichen Rentenversicherung Die Stufe 3 muss zum Regelfall der werden beibehalten. Altersvorsorge werden. Anspruch: Finanzierung: 1. Betriebliche Altersvorsorge Leistungen beruhen auf Beitragszahlungen, Die Finanzierung der Arbeitnehmer-Pflichtver- Durch den Aufbau der Sockelrente werden d.h. die Höhe und Dauer der Beiträge ent- sicherung erfolgt durch Beiträge vom Brutto- die Lohnnebenkosten deutlich gesenkt und scheiden über die spätere Rentenhöhe. Bei- lohn, die paritätisch von Arbeitgebern und die Arbeitgeber entlastet. Dadurch entsteht tragszeiten werden entsprechend dem Sys- Arbeitnehmern aufgebracht werden. Durch Spielraum für den Ausbau der betrieblichen tem der gesetzlichen Rentenversicherung die Einführung der Sockelrente sinken diese Altersvorsorge. Dabei ist sicherzustellen, dass beibehalten. Dazu gehören Zeiten der Er- Beiträge im Vergleich zum geltenden Recht Ansprüche aus der betrieblichen Vorsorge werbstätigkeit, der häuslichen Pflege von An- deutlich. Der Faktor Arbeit wird entlastet. beitragsbezogen sind und bei einem Arbeit- gehörigen, der Erziehung und Betreuung von geberwechsel nicht verloren gehen. Kindern, Zeiten der Arbeitslosigkeit, Ersatz- Die bisherigen Bundesmittel an die gesetzli- und Anrechnungszeiten. che Rentenversicherung fließen in die Finan- zierung des Rentenmodells ein und werden 2. Private Altersvorsorge Die Absicherung des Risikos der Erwerbsmin- den Stufen 1 und 2 zugeordnet. derung bzw. Erwerbsunfähigkeit sowie die Verbesserte Anreize für den Auf- bzw. Aus- Regelung der Hinterbliebenenversorgung Die Stufe 2 garantiert gemeinsam mit der bau der ergänzenden privaten Vorsorge er- bleiben bis zum Renteneintrittsalter erhalten. Stufe 1, dass auch weiterhin die Ansprüche möglichen allen, mehr für die zusätzliche Si- Für Ehepaare wird ein generelles Ehegatten- aus Erwerbs- und Familienarbeit ein gutes cherung des Lebensstandards im Alter zu tun. Rentensplitting eingeführt, d.h. die während Leben im Alter sichern. Deshalb müssen bestehende staatliche Ver- der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften günstigungen je nach der gewählten Art der werden zwischen den Partnern geteilt. Die Vorsorge weiterhin gewährt und ausgebaut Anrechnung von Kindererziehungszeiten wird werden. auf sechs Jahre verlängert. Alle drei Stufen zusammen sichern zukünf- Versicherte mit 40 Beitragsjahren bei durch- tig, dass bei veränderten Erwerbsbiografien schnittlichem Verdienst erwerben aus Stufe 1 eine Lebensstandardsicherung im Alter ge- und 2 zusammen den selben Rentenanspruch währleistet ist. wie nach dem 2007 geltenden Rentenrecht, d.h. in Höhe von ca. 1.045 EUR brutto. Übergang und Bestandsschutz Der Übergang vom geltenden Recht zum Rentenmodell der katholischen Verbände wird über einen Stichtag geregelt. Bis dahin erworbene Ansprüche erhalten einen umfas- senden Bestandsschutz. 6 7
Ergebnisse der ifo-Studie Variante 1: Variante 2 : zum Rentenmodell Ausbau der Stufe 2 zu einer Finanzierung der Sockelrente aus Erwerbstätigenversicherung Bundesmitteln Das Rentenmodell der katholischen Verbände finanziert von Arbeitgebern und Arbeitneh- Der strukturelle Wandel der Erwerbsarbeit In dieser Reformvariante wird die Sockelrente wurde auf seine langfristige Finanzierbarkeit mern. Langfristig liegt die Summe der Bei- zeigt sich insbesondere in dem drastischen allein aus Bundesmitteln finanziert, sodass und rechtliche Umsetzbarkeit hin überprüft. tragssätze im Rentenmodell um gut zwei Pro- Rückgang der sozialversicherungspflichtigen eine höhere Beitragsbelastung der Versicher- Die Studie hat das ifo Institut für Wirtschafts- zentpunkte unter dem Beitragssatz nach Beschäftigung. In dieser Variante des Renten- ten vermieden wird. Im Vergleich zur Basisva- forschung in Zusammenarbeit mit dem Max- geltendem Recht. Durch die Einführung der modells werden deshalb alle neu in das Er- riante ist die Rentenhöhe etwas großzügiger Planck-Institut für ausländisches und interna- Sockelrente ergeben sich positive Verteilungs- werbsleben eintretenden Personen unabhän- bemessen. Der Beitragssatz fällt im Vergleich tionales Sozialrecht, beide in München, wirkungen insbesondere zugunsten von gig von ihrem Erwerbsstatus (d.h. auch zum geltenden Recht langfristig wie in der erstellt. Seit März 2007 liegen die Ergebnisse Rentnerinnen und Rentnern mit unterbroche- Selbständige, Freiberufler und Beamte) in die Basisvariante aus. mit Modellrechnungen zum Rentenmodell in nen Erwerbsbiografien und unterdurch- Stufe 2 einbezogen. der Fassung der katholischen Verbände und schnittlichem Einkommen. Die Arbeitgeber In dieser Reformvariante ergeben sich keine zu zwei Reformvarianten vor. werden durch die sinkenden Beitragssätze Der Ausbau der Stufe 2 zu einer Erwerbstäti- Spielräume für die Absenkung der Lohnne- deutlich entlastet. Diese Senkung der Lohn- genversicherung hat positive Auswirkungen benkosten und für den Ausbau der betriebli- Basismodell: nebenkosten kann zu einem gezielten Aus- auf Beitragssatz und Rentenniveau: Im Ver- chen Altersvorsorge. bau der betrieblichen Altersvorsorge genutzt gleich zum geltenden Recht liegt langfristig Die Berechnungen des ifo Instituts gehen von werden. Dabei sind staatliche Regulierungen die Summe der Beitragssätze um 4,6 Prozent- einer Sockelrente in Höhe der monatlichen notwendig. Durch die Einführung des Renten- punkte niedriger und das Rentenniveau um Rechtliche Bewertung Grundsicherung von 345 EUR brutto aus. Die modells ergeben sich langfristig Einsparungen etwa drei Prozentpunkte höher. Die positiven Gesamtrentenhöhe aus Stufe 1 und 2 beträgt in Milliardenhöhe bei staatlichen Leistungen Ergebnisse des Basismodells werden verstärkt. Die rechtliche Würdigung des Rentenmodells für Versicherte mit 40 Beitragsjahren und und öffentlichen Finanzen. fällt grundsätzlich positiv aus. Es werden Durchschnittsverdienst 1.045 EUR. keine verfassungsrechtlichen Bedenken auf- geführt, die der Umsetzung des Rentenmo- Das ifo Institut hat für die Sockelrente dells entgegenstehen. einen Beitragssatz von 5,3 Prozent auf die Summe der positiven Einkünfte aller Steuer- pflichtigen errechnet. Für die Arbeitnehmer- Pflichtversicherung ist ein Satz von 14,7 Pro- zent vom Bruttolohn erforderlich, paritätisch Literaturhinweis: Werding, Martin; Herbert Hofmann; Hans-Joachim Reinhard (2007): Das Rentenmodell der katholischen Verbände. ifo Forschungsberichte Nr. 34, München 2007, ISBN-10: 3-88512-461-0, ISBN-13: 978-3-88512-461-0 8 9
Acht gute Gründe für das Rentenmodell der katholischen Verbände 1. Es rechnet sich 3. Die Rente wird armutsfest 5. Erziehungsleistungen werden besser 7. Leistung lohnt sich anerkannt Das Rentenmodell der katholischen Verbände Die Prognosen des ifo Instituts sprechen eine Auch nach Einführung der Sockelrente blei- ist finanzierbar. Langfristig (ab 2050) wird das deutliche Sprache: Die bestehenden Regelun- In der Sockelrente geschieht dies durch Kin- ben Beiträge aus sozialversicherungspflichti- Rentenniveau leicht oberhalb der Prognosen gen führen in den nächsten Jahrzehnten viele derfreibeträge bei der Beitragsbemessung, in ger Beschäftigung von zentraler Bedeutung für das geltende Recht liegen. Die Abgaben- Menschen in die Altersarmut. Noch vor dem der Arbeitnehmer-Pflichtversicherung durch für die Rentenhöhe. Jeder Beitrag zur Arbeit- belastung wird sinken – für Arbeitgeber so- Jahr 2030 gerät der Rentenanspruch von Ver- drei zusätzliche Jahre, die für jedes Kind ange- nehmer-Pflichtversicherung und für die be- fort, für Arbeitnehmer auf lange Sicht. Durch sicherten mit durchschnittlichen Anwartschaf- rechnet werden. Eltern müssen bei mehreren triebliche und private Altersvorsorge führt zu die Entlastung bei der Grundsicherung im ten unter das Grundsicherungsniveau. Um Kindern und niedrigem Einkommen keine einem Rentenanspruch oberhalb des Grund- Alter und niedrigere Lohnnebenkosten öf- einen existenzsichernden Rentenanspruch – oder nur sehr geringe Beiträge zur Sockel- sicherungsniveaus. Der solidarische Ausgleich fentlicher Arbeitgeber sparen zudem alle auch bei einer unterbrochenen Erwerbsbio- rente zahlen. Durch die Anhebung der Bei- wird mit Leistungsanreizen verbunden. Für Steuerzahler. grafie – zu garantieren, ist die Einführung tragszeiten für Kindererziehung bezahlen El- die jüngere Generation besteht ein starker einer Sockelrente notwendig. Wer Beiträge tern Familienphasen ohne und mit reduzierter Anreiz, erwerbstätig zu sein und Beiträge zu 2. Arbeit ist mehr als Erwerbsarbeit gezahlt und Leistungen erbracht hat, darf Erwerbstätigkeit nicht mit Renteneinbußen. zahlen. Das Vertrauen in die gesetzliche Al- nicht zum Bittsteller gegenüber den Sozialbe- terssicherung wird wieder gestärkt. Mit der Einführung einer Sockelrente wird das hörden werden. 6. Solidarität wird zur Regel bestehende Rentensystem um den Grundsatz 8. Vorsorge wird Chefsache ergänzt: Ein Rentenanspruch entsteht nicht 4. Frauen und Männer sind Im Sockelrentenmodell findet eine solidari- nur aus sozialversicherungspflichtiger Arbeit. eigenständig abgesichert sche Umverteilung von Versicherten mit über- Von betrieblicher Altersvorsorge profitieren Wer aufgrund von Familienarbeit (Erziehung durchschnittlichen zu Versicherten mit unter- bislang vor allem Beschäftigte, die ohnehin und Pflege) und Ehrenamt nur geringe An- Bei den meisten Frauen reichen heute die durchschnittlichen Rentenansprüchen statt. recht gut abgesichert sind. Durch die Entla- wartschaften in der Arbeitnehmer-Pflichtver- eigenen Rentenansprüche nicht zur Existenz- Die Verlässlichkeit und Armutsfestigkeit der stung der Arbeitgeber bei den Lohnneben- sicherung erworben hat, wird durch die So- sicherung. Im Modell der katholischen Ver- neuen Alterssicherung ist für alle ein Gewinn, kosten entstehen Spielräume, die für den ckelrente im Ergebnis bessergestellt. Die bände wird auch bei unterbrochenen Er- weil sie die Tragfähigkeit sozialer Sicherheit Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge für Gleichwertigkeit von Erwerbsarbeit, Familien- werbsbiografien jede durch eigene im Alter erhöht und zu mehr Generationen- alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu arbeit und bürgerschaftlichem Engagement Erwerbsarbeit und Familienarbeit erworbene gerechtigkeit beiträgt. nutzen sind. wird endlich konkret. Rentenanwartschaft ab dem ersten Euro Bei- tragszahlung zum Sockel hinzuaddiert. Darin liegt ein Anreiz zur Aufnahme einer sozialver- sicherungspflichtigen Beschäftigung auch Noch mehr gute Gründe finden Sie hier: noch nach der Familienphase oder in Teilzeit. www.buendnis-sockelrente.de Der Übergang von der Hinterbliebenenrente zum Ehegatten-Rentensplitting unterstreicht die Entwicklung hin zur gleichberechtigten Partnerschaft. 10 11
Familienbund der Katholiken Bundesverband Reinhardtstr. 13 10117 Berlin Telefon: (030) 326 756 -0 / Fax: -20 E-Mail: info@familienbund.org Homepage: www.familienbund.org Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands e.V. (KAB) Bernhard-Letterhaus-Str. 26 50670 Köln Telefon: (0221) 7722-0 / Fax: -135 E-Mail: info@kab.de Homepage: www.kab.de KATHOLISCHE FRAUENGEMEINSCHAFT Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) DEUTSCHLANDS Bundesverband Prinz-Georg-Str. 44 40477 Düsseldorf Telefon: (0211) 44992-0, Fax: -78 E-Mail: info@kfd.de Homepage: www.kfd.de Katholische Landvolkbewegung Deutschlands (KLB) KLB Bundesstelle Drachenfelsstr. 23 53604 Bad Honnef Telefon: (02224) 710 31 / Fax: 789 71 E-Mail: bundesstelle@klb-deutschland.de Homepage: www.klb-deutschland.de Kolpingwerk Deutschland Kolpingplatz 5-11 50667 Köln Telefon: (02 21) 20701-0 / Fax: -38 Email: info@kolping.de Homepage: www.kolping.de
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