Solidarisch und gerecht - Das Rentenmodell der katholischen Verbände

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Solidarisch und gerecht - Das Rentenmodell der katholischen Verbände
Solidarisch
und gerecht
              Das Rentenmodell
      der katholischen Verbände
Solidarisch und gerecht - Das Rentenmodell der katholischen Verbände
Inhaltsverzeichnis                           Seite   Die hohe Arbeitslosigkeit, der Rückgang sozial-
                                                     versicherungspflichtiger Beschäftigung, die Zunahme von
                                                     unterbrochenen Erwerbsbiografien, die unzureichende
Vorwort                                         3    Berücksichtigung der Erziehungsleistungen von Eltern und
                                                     die Alterung der Gesellschaft stellen die sozialen Sicherungs-
Die drei Stufen des Rentenmodells               4    systeme vor große Herausforderungen.
Stufe 1: Sockelrente                            6

Stufe 2: Arbeitnehmer-Pflichtversicherung       7    Die aktuellen Reformmaßnahmen berücksich-        Das Rentenmodell wird von fünf katholischen
                                                     tigen diese Entwicklungen nur unzureichend       Verbänden, der Katholischen Arbeitnehmer-
Stufe 3: Betriebliche und private Vorsorge      7    und bieten daher keine tragfähige Zukunfts-      Bewegung Deutschlands (KAB), der Katholi-
                                                     perspektive. Der Leistungsabbau in der ge-       schen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd),
Ergebnisse der ifo-Studie zum Rentenmodell      8    setzlichen Rentenversicherung gefährdet zu-      dem Familienbund der Katholiken (FDK), dem
                                                     nehmend das verfassungsrechtlich verankerte      Kolpingwerk Deutschland und der Katholi-
Acht gute Gründe für das Rentenmodell          10    Gebot sozialer Sicherheit. Das Risiko einer      schen Landvolkbewegung Deutschlands in die
der katholischen Verbände
                                                     wachsenden Verbreitung von Altersarmut           politische Debatte zur zukünftigen Gestaltung
                                                     nimmt deutlich zu.                               der Alterssicherung eingebracht. Es wird au-
                                                                                                      ßerdem von weiteren Verbänden, regionalen
                                                     Das Rentenmodell der katholischen Verbände       und diözesanen Bündnissen und Gremien un-
                                                     ist eine zukunftsfähige Antwort auf diese Her-   terstützt. Eine seit März 2007 vorliegende
                                                     ausforderungen. Ziel des Rentenmodells ist       Studie des Münchener ifo Instituts für Wirt-
                                                     soziale Sicherheit im Alter und die Stärkung     schaftsforschung zum Rentenmodell hat be-
                                                     des solidarischen Ausgleichs in der Gesell-      stätigt, dass das Modell verfassungsgemäß
                                                     schaft. Das bedeutet                             und finanzierbar ist.

                                                     • die Stärkung des solidarischen und
                                                       leistungsbezogenen Systems der
                                                       gesetzlichen Rentenversicherung,

                                                     • die Verhinderung von Altersarmut
                                                       durch die existenzsichernde
                                                       Sockelrente,

                                                     • die eigenständige Alterssicherung
                                                       für Frauen und Männer,

                                                     • die bessere Anerkennung der
                                                       Erziehungsleistungen von Eltern.

                                                                                                                                                      3
Solidarisch und gerecht - Das Rentenmodell der katholischen Verbände
Die drei Stufen des Rentenmodells                                                                                  Stufe 1:
                                                                                                                       Sockelrente

                                                                                                                       Die Sockelrente ist eine solidarische
                                                                                                                       Volksversicherung für alle
                                                                                                                       Einwohnerinnen und Einwohner.

                                                                      Anspruch:                                        Finanzierung:

                                                                      Sie gewährleistet für alle Anspruchsberechtig-   Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge auf
                                                                      ten im Rentenalter eine Mindestsicherung         die Summe der positiven Einkünfte bis zur
                                                                      unabhängig von der individuellen Erwerbsbio-     Beitragsbemessungsgrenze. Alle im Einkom-
                                                                      grafie. Die Höhe entspricht dem soziokultu-      mensteuergesetz benannten sieben Einkunfts-
                                                                      rellen Existenzminimum (ohne Kosten für das      arten werden in die Finanzierung einbezogen.
                                                                      Wohnen), das die gesellschaftliche Teilhabe      Dazu gehören: Einkünfte aus Land- und Forst-
                                                                      ermöglicht. Der Betrag wird wie in der gesetz-   wirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstän-
                     e                                                lichen Rentenversicherung angepasst.             diger und nichtselbständiger Arbeit, aus
               eblich ge                                                                                               Kapitalvermögen, aus Vermietung und Ver-
             ri      r
         Bet svorso                                                   Voraussetzung für den Anspruch auf die So-       pachtung und sonstige Einkünfte. Verluste
            er
         Alt                                                          ckelrente ist die unbeschränkte Steuerpflicht,   können nur innerhalb der jeweiligen Einkom-
                                                                      d.h. der gewöhnliche Aufenthalt ist in der       mensart geltend gemacht werden. Angerech-
                                             Private                  Bundesrepublik Deutschland. Versicherte er-      net werden Kinderfreibeträge in Höhe des
                                         Altersvorsorge               werben jährlich einen anteiligen Anspruch auf    steuerlichen Existenzminimums.
                                                          : Stufe 3   die Sockelrente.
                                                                                                                       Die Einbeziehung aller Einwohnerinnen und
                                                                                                                       Einwohner und aller Einkünfte in die soziale
                                                                                                                       Sicherung stärkt den sozialen Ausgleich und
                                                                                                                       ist die Basis einer solidarischen Gesellschaft.
              Arbeitnehm
                        er-Pflichtvers
                                      icherung

                                                          : Stufe 2

                           Sockelr
                                  ente
                                                          : Stufe 1

4                                                                                                                                                                        5
Solidarisch und gerecht - Das Rentenmodell der katholischen Verbände
Stufe 2:                                                                                         Stufe 3:
    Arbeitnehmer-                                                                                    Betriebliche und
    Pflichtversicherung                                                                              private Vorsorge

    Die Arbeitnehmer-Pflichtversicherung                                                             Die betriebliche und private
    ist beitragsorientiert.                                                                          Altersvorsorge ergänzen die beiden
    Wesentliche Prinzipien und Elemente                                                              vorhergehenden Stufen.
    der gesetzlichen Rentenversicherung                                                              Die Stufe 3 muss zum Regelfall der
    werden beibehalten.                                                                              Altersvorsorge werden.

    Anspruch:                                        Finanzierung:                                   1. Betriebliche Altersvorsorge

    Leistungen beruhen auf Beitragszahlungen,        Die Finanzierung der Arbeitnehmer-Pflichtver-   Durch den Aufbau der Sockelrente werden
    d.h. die Höhe und Dauer der Beiträge ent-        sicherung erfolgt durch Beiträge vom Brutto-    die Lohnnebenkosten deutlich gesenkt und
    scheiden über die spätere Rentenhöhe. Bei-       lohn, die paritätisch von Arbeitgebern und      die Arbeitgeber entlastet. Dadurch entsteht
    tragszeiten werden entsprechend dem Sys-         Arbeitnehmern aufgebracht werden. Durch         Spielraum für den Ausbau der betrieblichen
    tem der gesetzlichen Rentenversicherung          die Einführung der Sockelrente sinken diese     Altersvorsorge. Dabei ist sicherzustellen, dass
    beibehalten. Dazu gehören Zeiten der Er-         Beiträge im Vergleich zum geltenden Recht       Ansprüche aus der betrieblichen Vorsorge
    werbstätigkeit, der häuslichen Pflege von An-    deutlich. Der Faktor Arbeit wird entlastet.     beitragsbezogen sind und bei einem Arbeit-
    gehörigen, der Erziehung und Betreuung von                                                       geberwechsel nicht verloren gehen.
    Kindern, Zeiten der Arbeitslosigkeit, Ersatz-    Die bisherigen Bundesmittel an die gesetzli-
    und Anrechnungszeiten.                           che Rentenversicherung fließen in die Finan-
                                                     zierung des Rentenmodells ein und werden        2. Private Altersvorsorge
    Die Absicherung des Risikos der Erwerbsmin-      den Stufen 1 und 2 zugeordnet.
    derung bzw. Erwerbsunfähigkeit sowie die                                                         Verbesserte Anreize für den Auf- bzw. Aus-
    Regelung der Hinterbliebenenversorgung           Die Stufe 2 garantiert gemeinsam mit der        bau der ergänzenden privaten Vorsorge er-
    bleiben bis zum Renteneintrittsalter erhalten.   Stufe 1, dass auch weiterhin die Ansprüche      möglichen allen, mehr für die zusätzliche Si-
    Für Ehepaare wird ein generelles Ehegatten-      aus Erwerbs- und Familienarbeit ein gutes       cherung des Lebensstandards im Alter zu tun.
    Rentensplitting eingeführt, d.h. die während     Leben im Alter sichern.                         Deshalb müssen bestehende staatliche Ver-
    der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften                                                          günstigungen je nach der gewählten Art der
    werden zwischen den Partnern geteilt. Die                                                        Vorsorge weiterhin gewährt und ausgebaut
    Anrechnung von Kindererziehungszeiten wird                                                       werden.
    auf sechs Jahre verlängert.
                                                                                                     Alle drei Stufen zusammen sichern zukünf-
    Versicherte mit 40 Beitragsjahren bei durch-                                                     tig, dass bei veränderten Erwerbsbiografien
    schnittlichem Verdienst erwerben aus Stufe 1                                                     eine Lebensstandardsicherung im Alter ge-
    und 2 zusammen den selben Rentenanspruch                                                         währleistet ist.
    wie nach dem 2007 geltenden Rentenrecht,
    d.h. in Höhe von ca. 1.045 EUR brutto.                                                           Übergang und Bestandsschutz

                                                                                                     Der Übergang vom geltenden Recht zum
                                                                                                     Rentenmodell der katholischen Verbände
                                                                                                     wird über einen Stichtag geregelt. Bis dahin
                                                                                                     erworbene Ansprüche erhalten einen umfas-
                                                                                                     senden Bestandsschutz.
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Solidarisch und gerecht - Das Rentenmodell der katholischen Verbände
Ergebnisse der ifo-Studie
                                                                                                        Variante 1:                                     Variante 2 :
    zum Rentenmodell                                                                                    Ausbau der Stufe 2 zu einer                     Finanzierung der Sockelrente aus
                                                                                                        Erwerbstätigenversicherung                      Bundesmitteln

    Das Rentenmodell der katholischen Verbände         finanziert von Arbeitgebern und Arbeitneh-       Der strukturelle Wandel der Erwerbsarbeit       In dieser Reformvariante wird die Sockelrente
    wurde auf seine langfristige Finanzierbarkeit      mern. Langfristig liegt die Summe der Bei-       zeigt sich insbesondere in dem drastischen      allein aus Bundesmitteln finanziert, sodass
    und rechtliche Umsetzbarkeit hin überprüft.        tragssätze im Rentenmodell um gut zwei Pro-      Rückgang der sozialversicherungspflichtigen     eine höhere Beitragsbelastung der Versicher-
    Die Studie hat das ifo Institut für Wirtschafts-   zentpunkte unter dem Beitragssatz nach           Beschäftigung. In dieser Variante des Renten-   ten vermieden wird. Im Vergleich zur Basisva-
    forschung in Zusammenarbeit mit dem Max-           geltendem Recht. Durch die Einführung der        modells werden deshalb alle neu in das Er-      riante ist die Rentenhöhe etwas großzügiger
    Planck-Institut für ausländisches und interna-     Sockelrente ergeben sich positive Verteilungs-   werbsleben eintretenden Personen unabhän-       bemessen. Der Beitragssatz fällt im Vergleich
    tionales Sozialrecht, beide in München,            wirkungen insbesondere zugunsten von             gig von ihrem Erwerbsstatus (d.h. auch          zum geltenden Recht langfristig wie in der
    erstellt. Seit März 2007 liegen die Ergebnisse     Rentnerinnen und Rentnern mit unterbroche-       Selbständige, Freiberufler und Beamte) in die   Basisvariante aus.
    mit Modellrechnungen zum Rentenmodell in           nen Erwerbsbiografien und unterdurch-            Stufe 2 einbezogen.
    der Fassung der katholischen Verbände und          schnittlichem Einkommen. Die Arbeitgeber                                                         In dieser Reformvariante ergeben sich keine
    zu zwei Reformvarianten vor.                       werden durch die sinkenden Beitragssätze         Der Ausbau der Stufe 2 zu einer Erwerbstäti-    Spielräume für die Absenkung der Lohnne-
                                                       deutlich entlastet. Diese Senkung der Lohn-      genversicherung hat positive Auswirkungen       benkosten und für den Ausbau der betriebli-
    Basismodell:                                       nebenkosten kann zu einem gezielten Aus-         auf Beitragssatz und Rentenniveau: Im Ver-      chen Altersvorsorge.
                                                       bau der betrieblichen Altersvorsorge genutzt     gleich zum geltenden Recht liegt langfristig
    Die Berechnungen des ifo Instituts gehen von       werden. Dabei sind staatliche Regulierungen      die Summe der Beitragssätze um 4,6 Prozent-
    einer Sockelrente in Höhe der monatlichen          notwendig. Durch die Einführung des Renten-      punkte niedriger und das Rentenniveau um        Rechtliche Bewertung
    Grundsicherung von 345 EUR brutto aus. Die         modells ergeben sich langfristig Einsparungen    etwa drei Prozentpunkte höher. Die positiven
    Gesamtrentenhöhe aus Stufe 1 und 2 beträgt         in Milliardenhöhe bei staatlichen Leistungen     Ergebnisse des Basismodells werden verstärkt.   Die rechtliche Würdigung des Rentenmodells
    für Versicherte mit 40 Beitragsjahren und          und öffentlichen Finanzen.                                                                       fällt grundsätzlich positiv aus. Es werden
    Durchschnittsverdienst 1.045 EUR.                                                                                                                   keine verfassungsrechtlichen Bedenken auf-
                                                                                                                                                        geführt, die der Umsetzung des Rentenmo-
    Das ifo Institut hat für die Sockelrente                                                                                                            dells entgegenstehen.
    einen Beitragssatz von 5,3 Prozent auf die
    Summe der positiven Einkünfte aller Steuer-
    pflichtigen errechnet. Für die Arbeitnehmer-
    Pflichtversicherung ist ein Satz von 14,7 Pro-
    zent vom Bruttolohn erforderlich, paritätisch

                                                                                                        Literaturhinweis:
                                                                                                        Werding, Martin; Herbert Hofmann;
                                                                                                        Hans-Joachim Reinhard (2007):
                                                                                                        Das Rentenmodell der katholischen
                                                                                                        Verbände. ifo Forschungsberichte Nr. 34,
                                                                                                        München 2007,
                                                                                                        ISBN-10: 3-88512-461-0,
                                                                                                        ISBN-13: 978-3-88512-461-0

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Solidarisch und gerecht - Das Rentenmodell der katholischen Verbände
Acht gute Gründe
     für das Rentenmodell
     der
     katholischen Verbände

     1. Es rechnet sich                                 3. Die Rente wird armutsfest                     5. Erziehungsleistungen werden besser              7. Leistung lohnt sich
                                                                                                            anerkannt
     Das Rentenmodell der katholischen Verbände         Die Prognosen des ifo Instituts sprechen eine                                                       Auch nach Einführung der Sockelrente blei-
     ist finanzierbar. Langfristig (ab 2050) wird das   deutliche Sprache: Die bestehenden Regelun-      In der Sockelrente geschieht dies durch Kin-       ben Beiträge aus sozialversicherungspflichti-
     Rentenniveau leicht oberhalb der Prognosen         gen führen in den nächsten Jahrzehnten viele     derfreibeträge bei der Beitragsbemessung, in       ger Beschäftigung von zentraler Bedeutung
     für das geltende Recht liegen. Die Abgaben-        Menschen in die Altersarmut. Noch vor dem        der Arbeitnehmer-Pflichtversicherung durch         für die Rentenhöhe. Jeder Beitrag zur Arbeit-
     belastung wird sinken – für Arbeitgeber so-        Jahr 2030 gerät der Rentenanspruch von Ver-      drei zusätzliche Jahre, die für jedes Kind ange-   nehmer-Pflichtversicherung und für die be-
     fort, für Arbeitnehmer auf lange Sicht. Durch      sicherten mit durchschnittlichen Anwartschaf-    rechnet werden. Eltern müssen bei mehreren         triebliche und private Altersvorsorge führt zu
     die Entlastung bei der Grundsicherung im           ten unter das Grundsicherungsniveau. Um          Kindern und niedrigem Einkommen keine              einem Rentenanspruch oberhalb des Grund-
     Alter und niedrigere Lohnnebenkosten öf-           einen existenzsichernden Rentenanspruch –        oder nur sehr geringe Beiträge zur Sockel-         sicherungsniveaus. Der solidarische Ausgleich
     fentlicher Arbeitgeber sparen zudem alle           auch bei einer unterbrochenen Erwerbsbio-        rente zahlen. Durch die Anhebung der Bei-          wird mit Leistungsanreizen verbunden. Für
     Steuerzahler.                                      grafie – zu garantieren, ist die Einführung      tragszeiten für Kindererziehung bezahlen El-       die jüngere Generation besteht ein starker
                                                        einer Sockelrente notwendig. Wer Beiträge        tern Familienphasen ohne und mit reduzierter       Anreiz, erwerbstätig zu sein und Beiträge zu
     2. Arbeit ist mehr als Erwerbsarbeit               gezahlt und Leistungen erbracht hat, darf        Erwerbstätigkeit nicht mit Renteneinbußen.         zahlen. Das Vertrauen in die gesetzliche Al-
                                                        nicht zum Bittsteller gegenüber den Sozialbe-                                                       terssicherung wird wieder gestärkt.
     Mit der Einführung einer Sockelrente wird das      hörden werden.                                   6. Solidarität wird zur Regel
     bestehende Rentensystem um den Grundsatz                                                                                                               8. Vorsorge wird Chefsache
     ergänzt: Ein Rentenanspruch entsteht nicht         4. Frauen und Männer sind                        Im Sockelrentenmodell findet eine solidari-
     nur aus sozialversicherungspflichtiger Arbeit.        eigenständig abgesichert                      sche Umverteilung von Versicherten mit über-       Von betrieblicher Altersvorsorge profitieren
     Wer aufgrund von Familienarbeit (Erziehung                                                          durchschnittlichen zu Versicherten mit unter-      bislang vor allem Beschäftigte, die ohnehin
     und Pflege) und Ehrenamt nur geringe An-           Bei den meisten Frauen reichen heute die         durchschnittlichen Rentenansprüchen statt.         recht gut abgesichert sind. Durch die Entla-
     wartschaften in der Arbeitnehmer-Pflichtver-       eigenen Rentenansprüche nicht zur Existenz-      Die Verlässlichkeit und Armutsfestigkeit der       stung der Arbeitgeber bei den Lohnneben-
     sicherung erworben hat, wird durch die So-         sicherung. Im Modell der katholischen Ver-       neuen Alterssicherung ist für alle ein Gewinn,     kosten entstehen Spielräume, die für den
     ckelrente im Ergebnis bessergestellt. Die          bände wird auch bei unterbrochenen Er-           weil sie die Tragfähigkeit sozialer Sicherheit     Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge für
     Gleichwertigkeit von Erwerbsarbeit, Familien-      werbsbiografien       jede  durch     eigene     im Alter erhöht und zu mehr Generationen-          alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu
     arbeit und bürgerschaftlichem Engagement           Erwerbsarbeit und Familienarbeit erworbene       gerechtigkeit beiträgt.                            nutzen sind.
     wird endlich konkret.                              Rentenanwartschaft ab dem ersten Euro Bei-
                                                        tragszahlung zum Sockel hinzuaddiert. Darin
                                                        liegt ein Anreiz zur Aufnahme einer sozialver-
                                                        sicherungspflichtigen Beschäftigung auch                                                            Noch mehr gute Gründe finden Sie hier:
                                                        noch nach der Familienphase oder in Teilzeit.                                                       www.buendnis-sockelrente.de
                                                        Der Übergang von der Hinterbliebenenrente
                                                        zum Ehegatten-Rentensplitting unterstreicht
                                                        die Entwicklung hin zur gleichberechtigten
                                                        Partnerschaft.

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Solidarisch und gerecht - Das Rentenmodell der katholischen Verbände
Familienbund der Katholiken
                     Bundesverband
                     Reinhardtstr. 13
                     10117 Berlin
                     Telefon: (030) 326 756 -0 / Fax: -20
                     E-Mail: info@familienbund.org
                     Homepage: www.familienbund.org

                     Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands e.V. (KAB)
                     Bernhard-Letterhaus-Str. 26
                     50670 Köln
                     Telefon: (0221) 7722-0 / Fax: -135
                     E-Mail: info@kab.de
                     Homepage: www.kab.de

KATHOLISCHE
FRAUENGEMEINSCHAFT
                     Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd)
DEUTSCHLANDS
                     Bundesverband
                     Prinz-Georg-Str. 44
                     40477 Düsseldorf
                     Telefon: (0211) 44992-0, Fax: -78
                     E-Mail: info@kfd.de
                     Homepage: www.kfd.de

                     Katholische Landvolkbewegung Deutschlands (KLB)
                     KLB Bundesstelle
                     Drachenfelsstr. 23
                     53604 Bad Honnef
                     Telefon: (02224) 710 31 / Fax: 789 71
                     E-Mail: bundesstelle@klb-deutschland.de
                     Homepage: www.klb-deutschland.de

                     Kolpingwerk Deutschland
                     Kolpingplatz 5-11
                     50667 Köln
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