Sommerhausen - Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt
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Markt Sommerhausen Verantwortlich für den Inhalt: 1. Bürgermeister Wilfried Saak, Hauptstraße 15 97286 Sommerhausen, Tel. (09333) 2 16 Fax: (09333) 82 26; E-Mail: rathaus@sommerhausen.de Gedanken des Bürgermeisters Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am Tag des offenen Denkmals waren viele von Ihnen im Miltenbergerhaus und konnten eine Führung von Fritz Staib miterleben. Er versteht es, die Zusammenhänge von alter Bausubstanz und Stadtarchitektur spannend zu beschreiben. Ich habe auch eine seiner Führungen genossen, obwohl wir uns schon lange im Gemeinderat mit dem Anwesen und seiner zukünftigen Nutzung auseinandersetzen. Das Nutzungskonzept vom Büro Staib und auch die Nutzungskonzepte der Studenten finden Sie im digitalen Bürgerforum. Jetzt sind wir dabei mittels eines VgV-Verfahrens (VgV ≙ Vergabeverordnung) das Architekturbüro zu finden, dass die Planung erstellt und Ausführung überwacht und steuert. Bei dem finanziellen Umfang kann die Gemeinde diesen Auftrag nicht einfach frei vergeben. Wir möchten uns aber schon an den Ideen orientieren, die im vorliegenden Nutzungskonzept beschrieben sind. Diese werden wir sicherlich an der einen oder anderen Stelle noch verändern. Das wir das Gebäude als Zuhause für die Vereine, zur Erweiterung der Verwaltung und für den barrierefreien Zugang des Rathauses nutzen werden, ist jedoch ziemlich sicher. Hiermit haben sich auch die allermeisten Besucher am Tag des offenen Denkmals identifizieren können. In Kürze werden wir hoffentlich eine möglichst normale / althergebrachte Kirchweih feiern. Die Rückmeldung des Landratsamtes zum Ablauf lag erst nach dem Verfassen dieser Gedanken vor. Ich lade Sie trotzdem alle gerne zu den möglichen Aktivitäten am 1. Wochenende im Oktober ein. Montag, der 4. Oktober, ist Feiertag in Sommerhausen. Nach der Kirchweih werden wir das VgV-Verfahren für die Sanierung des Kindergartens in der Rupert- Egenberger-Schule abschließen. Dann kann die Fachplanung beginnen. Die Schule wird noch bis Ende August 2024 vom Landkreis genutzt. Danach wollen wir mit den Baumaßnahmen beginnen. Die neuen Container auf dem Schulhof sind der Ersatz für den gesperrten Pavillon. Ich wünsche uns allen eine Lockdown-freie Zukunft - Impfen hilft! Ihr Wilfried Saak 1. Bürgermeister
Markt Sommerhausen Nummer 18 Zur Information Reinhaltung von öffentlichen Straßen (laut Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung von öffentlichen Straßen) An die Bürgerinnen und Bürger von Sommerhausen, zur Erfüllung ihrer Reinigungspflicht haben die Vorder- und Hinterlieger, die öffentlichen Straßen innerhalb ihrer Reinigungsflächen zu reinigen. Sie haben dabei die Geh- und Radwege und die innerhalb der Reinigungsflä- chen befindlichen Fahrbahnen (einschließlich der Parkstreifen) insbesondere a) jeden Samstag zu kehren und den Kehricht, Zigarettenkippen, Schlamm und sonstigen Unrat zu entfernen; fällt auf den Reinigungstag ein Feiertag, so sind die genannten Arbeiten am vor- ausgehenden Werktag durchzuführen. b) bei Trockenheit zur Vermeidung von übermäßiger Staubentwicklung zu sprengen, wenn sie nicht staubfrei angelegt sind; c) die gepflasterte Rinne zwischen Gehweg und Fahrbahn und um den Blumenkübeln von Gras und Unkraut zu befreien, Es betrifft jeden Grundstückseigentümer, der an öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen im Altort sowie auch in den Siedlungen und im Außenbereich, angrenzt. Außerdem gilt für alle Grundstückseigentümer, den Gehweg oder die Straßen durch die begleitenden Sträucher und Bäume, die in den öffentlichen Bereich ragen, auf die eigene Grundstücksgrenze zurück zu schneiden (Verkehrssicherungspflicht). Sie haben ferner bei Bedarf die Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte freizumachen. Dies gilt auch für die Wirtschaftswege im Außenbereich. Ich bitte alle Grundstücksbesitzer ihrer Pflicht zur Reinhaltung von öffentlichen Gemeindestraßen nach- zukommen. Sommerhausen – das Tor zu Kunst, Wein und Kultur und als Erholungsort – soll sich unseren vielen Gästen schön und sauber präsentieren. gez. Winfried Saak, 1. Bürgermeister Offener Treff der Nachbarschaftshilfe - hilfreich in Sommerhausen – Die Nachbarschaftshilfe lädt ein zu einem Nachbarschaftstreff, der ab September 2021, jeweils am letzten Donnerstag im Monat, um 16.00 Uhr, im evangelischen Gemeindezentrum in Sommerhausen stattfindet. Dieses offene Treffen soll Gelegenheit bieten, sich über die Arbeit der Nachbarschaftshilfe zu informieren, Fragen oder Anliegen mitzubringen oder auch Anregungen zu geben. Das erste Treffen findet am Donnerstag, 30. September 2021, um 16.00 Uhr, statt. Sie sind herzlich eingeladen, einfach vorbeizukommen!
Markt Sommerhausen Nummer 18 Historischer Burschenverein Sommerhausen mit Trachtengruppe e.V. Mitglied im Trachtengau Trachtenverband Unterfranken und der Vereinigung Bayrischer Volkstrachtenvereine Kirchweih 2021 mal anders als gewohnt Der Markt Sommerhausen, der Historische Burschenverein, die Sommerhäuser Musikanten und Vereine laden zur Kirchweih 2021 recht herzlich ein. Freitag, 01.10.2021 Ab 18.00 Uhr Kesselfleischessen am Schießplatz Samstag, 02.10.2021 Kirchweih im Wirtshaus Sonntag, 03.10.2021 09.30 Uhr Kirchweih Gottesdienst in der Kirche Kirchweih im Wirtshaus Montag, 04.10.2021 06.00 Uhr Weckruf der Trommler 14.00 Uhr Beginn am Schießplatz mit Darbietungen unserer Tanzgruppen und Konzert “ Blasmusik pur“ mit den Sommerhäuser Musikanten. Dienstag, 05.10.2021 16.00 Uhr Beginn am Schießplatz. Ab 17.00 Uhr Konzertbeginn „Blasmusik pur“ mit den Sommerhäuser Musikanten ca. 19.00 Uhr unser alljährlicher Hammeltanz Bitte beachten Sie, dass unser Festplatz nur über Eingang Schützenhaus/Gasthaus Schwan zu erreichen ist. Einlass nur nach den aktuellen Corona 3-G-Regeln; ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Schüler mit Schülerausweis. Der entsprechende Nachweis muss bei Einlass vorgezeigt werden.
Markt Sommerhausen Nummer 18 Tourismusverein Sommerhausen „Sommerhausen startet durch“ - eine Aktion des Tourismusvereins Sommerhausen! Gutscheine zum Einkaufen bei Sommerhäuser Betrieben Die Idee ist ganz einfach…. Jede/r kann an der Belebung unseres Ortes Sommerhausen mitwirken! Wenn ich dort, wo ich lebe - oder zu Gast bin - auch einkaufe, unterstütze ich die ansässigen Gewerbe. Suchen Sie ein Geschenk, möchten Sie jemanden einfach eine Freude machen, Ihren Übernachtungsgästen ein kleines Dankeschön geben? Es gibt so viele Gründe und Anlässe zum Schenken, da ist ein Einkaufsgutschein eine wunderbare Idee. Viel besser und persönlicher als online shopping. Der „Klick“ bleibt in Sommerhausen, macht den Ort bunt und lebendig, tut der Seele gut und stärkt die örtliche Wirtschaft. Die Gutscheine im Wert von 5 oder 10 Euro können in unserem Tourismusbüro, oder unserem Kaufladen Um´s Eck erworben werden. Auf der Rückseite befinden sich die Teilnehmer, bei denen die Gutscheine eingelöst werden können. Machen Sie mit! Übrigens: Beim Ideenwettbewerb „NeuStart für Sport, Kultur und Ehrenamt“ des Landkreises Würzburg wurde die Aktion des Tourismusvereins „Sommerhausen startet durch“ in den Kreis der Gewinner von 500 Euro aufgenommen. Ein schöner Erfolg und eine schöne Anerkennung. MARKT SOMMERHAUSEN Öffnungszeiten der Tourist-Information in der Sommerzeit Auskünfte und Ortsprospekte mit Ortsplan, Wanderkarten sowie weiteres Infomaterial erhalten Sie in der Tourist-Information. Gerne können Sie auch eine Gästeführung buchen und Karten für das Theater Sommerhaus und andere Veranstaltungen im Ort erwerben. Mai – Oktober Montag – Freitag 09.00 - 12.30 Uhr sowie Freitag 13.30 – 16.30 Uhr und Samstag 09.00-15.00 Uhr Telefon: (0 93 33) 82 56 - E-Mail: touristinfo@sommerhausen.de Tourist-Information - Hauptstraße 15 - 97286 Sommerhausen .-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-. Außerhalb der Bürozeiten können Sie Ihre Wünsche dem Anrufbeantworter anvertrauen.
Markt Sommerhausen Nummer 18 TEAM ORANGE - Mobile Problem- müllsammlung aus Haushaltungen Containerstandort Sommerhausen am Brandsberg Sammeltermin: Geöffnet bis 20. November 2021 Samstag, 25. September 2021 Samstag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr Sammelort: Angeliefert werden können nur Grüngut Wertstoffhof Südliches Maintal, bis zu 5 cbm und max. 1,50 Meter lang, Mainparkring 1, Eibelstadt Bauschutt und Glas. Sammelzeit: von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Gemeindeverwaltung .-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-. Das darf als Problemmüll entsorgt werden: Zum Problemmüll aus Haushalten zählen unter ande- Öffnungszeiten rem: des Wertstoffhofes Abbeizmittel, Altöl, Ölfilter und sonstige ölhaltige Stoffe, Desinfektionsmittel, Fahrzeug- und Geräte- Südliches Maintal batterien, Farb- und Lackreste (lösungsmittelhal- - Mainparkring 1 - Eibelstadt tig), Feuerlöscher, Fotochemikalien, Chemikalien- reste, Klebstoffe mit Lösungsmitteln, Nagellack Dienstag 14.00 – 18.00 Uhr und chemische Färbemittel, Holzschutz- und Im- prägnierungsmittel, Rostschutzmittel und –um- Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr wandler, PU-Schaumdosen, Putzmittelreste und Samstag 09.00 – 14.00 Uhr WC-Reiniger, Säuren, Salze, Laugen, Petroleum und Waschbenzin, Pflanzenschutzmittel, Spraydo- sen mit Restinhalten oder Treibgasresten, Terpen- tin und andere Lösungsmittel Unser besonderer Service für Sie: Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen zählen zwar originär zu den Elektro-Altgeräten. Dennoch ermöglichen wir Ihnen, diese Abfälle bei der mobilen Problemmüllsammlung zu entsorgen. ACHTUNG: Produkte, die mit den Gefahrensym- Rathaus Sommerhausen - Hinweise bolen „brandfördernd, leichtentzündlich, giftig ät- zend oder gesundheitsschädlich“ gekennzeichnet Montag, Dienstag, Donnerstag sind, gehören immer zum Problemmüll. und Freitag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr Das gehört nicht in den Problemmüll: Altmedikamente, Dispersionsfarbe, eingetrockne- Das Betreten des Rathauses setzt folgendes te Farben und Lacke (wasserlöslich), leere Spray- voraus: dosen ohne Treibgasreste, pinselreine Farb- und Lackdosen • Das Tragen einer medizinischen Schutzmaske Bekanntmachungen • Ferner sind im Eingangsbereich die Hände zu desinfizieren Die Gemeindeverwaltung Sommerhausen ist in der Zeit vom • Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50 m Dienstag, 28. September bis Freitag, 01. Oktober 2021, • Eintragen in einer Besucherliste beim nicht besetzt. jeweiligen Mitarbeiter Dringende Angelegenheiten können Sie in der Hierbei sind (Name, Vorname, Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt, Telefon- Anschrift, Telefonnummer) einzutragen. Nummer 09303/9061-0 erledigen oder erfra- gen. gez. Wilfried Saak 1.Bürgermeister Gemeindeverwaltung
Markt Sommerhausen Nummer 18 Hinweis zu Veröffentlichungen von Gemeinderatssitzungen! Die gesamte öffentliche Marktgemeinderatssitzung kann im Bürgerinformationssystem unter Gemeinderat https://vgem-eibelstadt.de/buergerservice online eingesehen werden. Hinweis zu Veröffentlichungen von Gemeinderatssitzungen! Die gesamte öffentliche Marktgemeinderatssitzung kann im Bürgerinformationssystem unter https://vgem-eibelstadt.de/buergerservice Aus der Sitzung vom 29.07.2021 online eingesehen werden. Städtebauförderung; Aus der Sitzung Erhaltungs- vom 29.07.2021 für den Altort Sommer- und Gestaltungssatzung hausen; Behandlungund Städtebauförderung; Erhaltungs- derGestaltungssatzung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden sowie der Öffentlichkeit Aus der Sitzung vomfür29.07.2021 den Altort Sommerhausen; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden sowie der Öffentlichkeit Sachverhalt: Sachverhalt: InIn der der Städtebauförderung; Gemeinderatssitzung Gemeinderatssitzung Erhaltungs- vom vom 24.06.2021 24.06.2021 und Gestaltungssatzung wurde wurde beschlossen, beschlossen, den Entwurf derden für den und Entwurf Erhaltungs- Altort der Sommer- und Erhaltungs- Gestaltungssatzung vom hausen; Behandlung 24.06.2021 anzunehmen Gestaltungssatzung vomund der eingegangenen Stellungnahmen zu billigen. anzunehmen und zu billigen. 24.06.2021 der Behörden sowie der Die DieSatzungÖffentlichkeit wurde Satzung verkürzt wurde öffentlichöffentlich verkürzt ausgelegt,ausgelegt, um der Öffentlichkeit um derGelegenheit zur Äußerung Öffentlichkeit und Erörterung Gelegenheit zu zur Äußerung geben. und Erörterung zu geben. Sachverhalt: Folgende Bedenken/Anregungen wurden In der Gemeinderatssitzung abgegeben: wurde beschlossen, den Entwurf der Erhaltungs- und vom 24.06.2021 Folgende Bedenken/Anregungen wurden abgegeben: Gestaltungssatzung vom 24.06.2021 anzunehmen und zu billigen. Die Satzung wurde verkürzt öffentlich ausgelegt, um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung Behörden/ Pri- zu geben. und Erörterung Abwägung/ Datum Thema vatpersonen Beschluss des GR Folgende Bedenken/Anregungen Bayerisches 07.07.21 Das wurden abgegeben: Ensemble Sommerhausen- Zur Kenntnis genommen Landesamt für Winterhausen stellt bayernweit das Denkmalpflege Behörden/ Pri- einzige Flächendenkmal dar, dasAbwägung/ Datum Thema flussübergreifend zwei historischeBeschluss des GR vatpersonen Ortskerne miteinander verbindet. Ne- Bayerisches 07.07.21 Das ben dieser Ensemble BesonderheitSommerhausen- ist der MarktZur Kenntnis genommen Landesamt für Winterhausen stellt bayernweit durch sein hervorragend das überliefertes Denkmalpflege einzige Ortsbild mitFlächendenkmal fast vollständigdar, das erhaltener flussübergreifend Befestigungsanlagezwei ausgezeichnet. historische Ortskerne miteinander verbindet. An der Hauptstraße stehen mit der Ne-St. ben dieser Besonderheit Bartholomäuskirche, dem Rathaus ist der Markt durch und dem seinSchloss hervorragend die drei überliefertes städtebauli- Ortsbild mit fast vollständig erhaltener chen Dominanten. In den Seitenstra- Befestigungsanlage ausgezeichnet. ßen wie der Katharinen-, der Rathaus- An der Hauptstraße stehen mit der St. und der Badgasse und dem Plan fin- Bartholomäuskirche, dem Rathaus den dem und sich Schloss zahlreichedie als dreiEinzeldenkmal städtebauli- festgestellte Bürgerhäuser chen Dominanten. In den Seitenstra- und Win- zerhöfe, die dem Altort ßen wie der Katharinen-, der Rathaus-auch in der Tiefeder eine und einzigartige Badgasse und dem historische Plan fin- Anmutung den verleihen. sich zahlreiche alsDiese hohe Qua- Den Anregungen hinsichtlich Dachein- Einzeldenkmal lität des Ortsbilds führt festgestellte Bürgerhäuser und – verbunden Win- schnitten wird zugestimmt. Dacheinschnitte mit der Weinkultur – überregional zerhöfe, die dem Altort auch in der zu werden als unzulässig festgelegt. einer großen Tiefe Beliebtheit Sommerhau- eine einzigartige historische Dachflächenfenster sind laut Satzung le- sens als verleihen. Anmutung Reise- und DieseErholungsziel, hohe Qua- Den diglich als Ausnahme Anregungen an der straßenabge- hinsichtlich Dachein- sodass lität der Tourismus des Ortsbilds eine großeschnitten führt – verbunden wandten Seite wird in mind.Dacheinschnitte zugestimmt. 5 m Abstand zur ökonomische mit der WeinkulturRolle–spielt. Daher sollte überregional Raumkante zu werden zulässig. als unzulässig Durch diesen 5 Meter festgelegt. bei der einer Entwicklung großen BeliebtheitdesSommerhau- Ortsbilds einDachflächenfenster Abstand sind diesind Dachflächenfenster laut Satzung le- von sens großeralsAnspruch Reise- und Erholungsziel, bestehen, der auchdiglich als Ausnahme den öffentlichen an deraus Straßen straßenabge- nicht ersicht- sodass zukünftigder ein Tourismus gut gestalteteseine undgroßeatt-wandten lich. EinSeite in mind. generelles 5 m Abstand Verbot wird nichtzur emp- ökonomische raktives Zentrum Rollegewährleistet. spielt. Daher sollte Raumkante zulässig. fohlen. Gerade in Durch geringdiesen 5 Meter genutzten Räu- bei der Entwicklung des Ortsbilds ein Abstand men wie sind WC, dieBad Dachflächenfenster oder Büro sind DFF voneine großer Anspruch bestehen, Sommerhausen der auch besitzt aufgrund derden öffentlichenAlternative günstigere Straßen aus zunicht ersicht- Die Gauben. zukünftig Tallage als ein gut gestaltetes „fünfte“ und att- lich. Gebäudeansicht Ein generelles Belichtung von Verbot wird nicht und Dachräumen emp- die raktives eine sehr Zentrum gewährleistet.Dachland-fohlen. gut einsehbare Gerade in gering genutzten Dachausbaumöglichkeiten solltenRäu-nicht schaft. Problematisch ist in diesemmen wie WC, Badwerden. eingeschränkt oder Büro sind DFF eine Sommerhausen besitzt aufgrund der günstigere Alternative zu Gauben. Die Tallage als „fünfte“ Gebäudeansicht Belichtung von Dachräumen und die eine sehr gut einsehbare Dachland- Dachausbaumöglichkeiten sollten nicht
Markt Sommerhausen Nummer 18 Behörden/ Pri- Abwägung/ Datum Thema vatpersonen Beschluss des GR Zusammenhang die Freigabe von Dachfenstern (DLF) und –einschnitten an der straßenabgewandten Seite (S.19). Da insbesondere an der Hauptstraße die meisten Häuser gie- belständig stehen, wären somit auf fast allen Dächern DLF und Dachein- schnitte möglich. Aus denkmalfachli- cher Sicht sind Dacheinschnitte grundsätzlich auszuschließen, da sie Den Anregungen zur Energieerzeugung nicht der historischen Architektur ent- wird zugestimmt. Diese können In §4 (4) 1. sprechen und früher oder später im- und 2. eingefügt werden. Die Hinweise mer zu massiven Bauschäden durch zum Denkmalschutz sind zu belassen. eindringendes Wasser führen. Auch DLF sollten abgesehen von kleinen Wartungsluken (ca. 40x60cm) katego- risch ausgeschlossen werden. Zu Kollektoren und PV-Anlagen etc. (S.20) ist auf folgenden Entwurf zu verweisen, der gerade für eine andere Kommune (Stadt Aub, Entwurf: © Plan&Werk, Bamberg) im Landkreis Würzburg erarbeitet wurde und aus denkmalfachlicher Sicht sehr differen- ziert mit diesen Belangen umgeht: „Anlagen zur Energieerzeugung Leitsatz: Auf Einzeldenkmälern sind PV- und Solaranlagen grundsätzlich zu vermeiden. Im Ensemble werden Solaranlagen zur Erzeugung von Warmwasser und Photovoltaikanlagen im vom öffentlichen Raum nicht ein- sehbaren Bereich und auf Nebenge- bäuden und eventuell untergeordneten Flächen/Bauteilen angebracht. Ihre Größe bleibt auf das technisch erfor- derliche Maß beschränkt. Die Anlagen dienen der Versorgung des eigenen Energiebedarfs auf dem jeweiligen Anwesen und dürfen das Ortsbild nicht beeinträchtigen. Aufgeständerte Anla- gen sind nicht gestattet. Zugelassen: vom öffentlichen Raum nicht einseh- barer Bereich: Solar- und Photovoltaikanlagen als dachflächenparallele Anlagen in ge- schlossenen, rechteckigen, nicht un- terbrochenen Feldern, auf nicht glän- zenden, dunklen Konstruktionen; die Module müssen eine matte, tiefdunkle oder rotbraune Oberfläche haben und ohne sichtbare, glänzende Einfassun- gen sein.“ Abweichend zugelassen: vom öffentlichen Raum einsehbarer Bereich: In Abstimmung mit der Stadt sind So- laranlagen als dachflächenparallele,
Markt Sommerhausen Nummer 18 Behörden/ Pri- Abwägung/ Datum Thema vatpersonen Beschluss des GR integrierte Anlagen in geschlossenen, rechteckigen, nicht unterbrochenen Feldern, auf nicht glänzenden, dunklen Konstruktionen möglich; die Module müssen eine matte, tiefdunkle Ober- fläche haben und ohne sichtbare, glänzende Einfassungen sein.“ Nicht zugelassen: Photovoltaikanlagen im vom öffentli- chen Raum einsehbaren Bereich, Anlagen mit Werbeaufschriften.“ Das BLfD bittet daher den Markt Sommerhausen anhand dieses Bei- spiels den vorgeschlagenen Text noch einmal zu überdenken und restriktiver und präziser zu formulieren. Dabei ist insbesondere anzumerken, dass die stets genannte „straßenabgewandte Abstimmungsergebnis: Seite“ nicht bedeutet, dass die Fläche Anwesend: 12 auch nicht vom öffentlichen Grund Dafür: 9 einsehbar ist. Dagegen: 3 Für Rückfragen und weitere Beratun- gen steht das BLfD gerne zur Verfü- gung. Landratsamt 14.07.21 Nach § 1 Abs. 1 sind Abweichungen Der Anregung wird zugestimmt. Abwei- Würzburg von der Satzung nur außerhalb des chungen im Einzelfall sind im Satzungsge- Bauamt Technik Ensemblebereichs möglich. Ist dies biet zulässig. (FB 21) ausdrücklich so gewünscht? Vgl. auch § 11 Abs. 4. Der Anregung zu Sonderbauten wird zuge- stimmt. Anstatt Sonderbauten wird der In der Satzung wird der Begriff „Son- Begriff `besondere Bauwerke´ verwendet. derbauten“ verwendet (§ 4 Abs. 2 Nr. 4). Ggf. kann hierfür eine andere Be- Der Anregung zu Raumkante wird zuge- grifflichkeit gefunden werden, um Ver- stimmt. Eine Begriffserläuterung: die Ge- wechslungen mit der bauordnungs- bäudeflucht der Außenwände zum Stra- rechtlichen Definition zu vermeiden. ßenraum, wird aufgenommen. In verschiedenen Paragraphen wird der Begriff „Raumkante“ verwendet (z. B. § 4 Abs. 3 und 4, § 7). Ist hiermit allgemein die Abgrenzung zum öffent- lichen Raum gemeint, sind hierbei Hauskanten, Übergänge zu Grenzen von Privatgrundstücken oder ggf. auch Einfriedungen etc. gemeint? Hier könnte eine Begriffsdefinition oder - erläuterung helfen, Konflikte im Voll- zug zu vermeiden. Der Anregung wird zugestimmt. Die Ge- In § 4 Abs. 3 Nr. 2 werden Dachfens- samtfläche der Dachflächenfenster wird ter mit einer Gesamtfläche von bis zu verkleinert auf bis zu einem Fünftel der einem Viertel der Dachfläche zugelas- Dachfläche. sen. Dies erscheint recht hoch. Aus Sicht des Vollzuges gestalten sich Zur Kenntnis genommen erfahrungsgemäß allgemein formulier-
Markt Sommerhausen Nummer 18 Behörden/ Pri- Abwägung/ Datum Thema vatpersonen Beschluss des GR te Begriffe wie „gedeckte Farben“ oder „glänzende, reflektierende sowie stark strukturierte Oberflächen“ schwierig im Umgang. Hier sind jedoch die enthal- tenen konkreten Farbbeispiele sehr hilfreich wie auch die Erfordernis der Abstimmung mit dem Sanierungsbera- ter. Ich bin sicher, mit der Aufstellung der vorliegenden Satzung kommt der Markt Sommerhausen seinem Ziel, das charakteristische Erscheinungs- Abstimmungsergebnis: bild des Ortes langfristig zu erhalten Anwesend: 12 und weiter zu entwickeln, ein großes Dafür: 7 Stück näher. Dagegen: 5 Privatperson 1 07.07.21 zu Ihrem 47-seitigen Entwurf beziehe ich gerne Stellung. Die Mühe, jeden einzelnen Paragraphen und Unter- punkt hier auszuführen und zu kom- mentieren, erspare ich mir und Ihnen. Zur Kenntnis genommen Sommerhausen ist ein historischer und von Touristen beliebter Ort. Gerne Das Thema Bürgerbeteiligung ist in Zeiten nimmt man hierfür, vor allem im Altort, der Corona-Pandemie sehr schwierig. Das einige Unannehmlichkeiten oder Kom- sehr fachspezifische Thema der Gestal- promisse in Kauf. Einige Ihrer Vor- tungssatzung war damit noch schlechter schläge, Entwürfe, Wünsche etc. sind darstellbar. Bürgerbeteiligung ist in Som- allerdings ein unverschämter Eingriff in merhausen ein wichtiger Bestandteil der das private Eigentum. Durch den Verwaltungsarbeit und wird auch wieder Denkmalschutz ist man schon an auf- bei den nächsten Projekten verstärkt vor- wendige Gesetze und Regelungen genommen werden. gebunden. Selbstverständlich ist dies für den Erhalt historischer Bauten notwendig und verständlich. Außer- halb von Denkmalgeschützen Gebäu- den oder dem Altort sind die ge- wünschten Regeln/Vorschläge aller- dings völlig überzogen. Wir stehen hier vor einem Entwurf, welcher mir vorschreiben möchte wie ich meinen Garten zu gestalten habe, welche Pflanztöpfe, Hausnummern, Pflastersteine und dessen Verlegeart, Gartenschrank oder Typ Zaun ich auswählen darf. Dieser Eingriff in das private Eigentum, den eigenen Ge- schmack, den eigenen Vorstellungen, Wünschen und der gedachten Nut- zung ist eine Unverschämtheit. Da ist eine eventuelle finanzielle Förderung kein Trost. Bürger sollen sich den Wünschen des Gemeinderates und den Erwartungen der Touristen an- passen? Was zählt man hier noch als Bürger von Sommerhausen? Im Mitteilungsblatt liest man bei jeder Ausgabe wie toll doch der Zusam-
Markt Sommerhausen Nummer 18 Behörden/ Pri- Abwägung/ Datum Thema vatpersonen Beschluss des GR menhalt, die ehrenamtliche Arbeit und die Rücksicht untereinander in Sommer- hausen ist. Wie passt dieser Stolz mit Ihrem Entwurf zusammen? Hier wird großer Unmut unter den Bürgern gestif- tet. Was ebenfalls zu dieser Enttäuschung, Wut und bald schon Sprachlosigkeit führt, ist, dass man von so einer umfang- reichen und einschneidenden Satzung nur durch Zufall erfährt. Jede Werbung, Danksagung oder Artikel wird im Mittei- lungsblatt abgedruckt. Aber eine Anmer- kung über den Entwurf dieser Satzung sucht man erfolglos. Es wird das Min- deste getan, indem man den Aushang zwei Wochen aushängt, anscheinend in der Hoffnung, dass dies im Alltag unter- geht und die Bürger sich für den Aus- hang nicht interessieren und somit keine Chance haben Stellung zu beziehen. Es wird sich nicht einmal die Mühe ge- macht, ein Informationsabend für Betrof- fene zu organisieren. Hier stellt sich wiederholt die Frage, was zählt man hier noch als Bürger? Bekannte Veranstaltungen wie die Wein- feste, Kirchweih, Weihnachtsmarkt, Weinproben, auch die aktuelle Corona- Teststrecke, oder öffentliche Auftritte in der historischen Tracht, werden von den EINWOHNERN unterstützt bzw. kom- plett durchgeführt. Wo steht denn Som- merhausen ohne diese engagierten Bürger? Was gibt es dann noch neben vollen Geschichtsbüchern, Pflasterstei- nen, zwei Toren und einer Stadtmauer? Sind es nicht vor allem die Menschen, die eine Ortschaft ausmacht? Ich bin hier her gezogen, nehme am Vereinsleben teil, habe mich integriert und lebe im Grunde gerne hier. Über- wiegend wegen den Menschen. Die anfängliche Begeisterung für diesen Ort ist allerdings verflogen. Und dies nur aus diesem Grund, weil man das Gefühl hat, als Bürger eben nichts zu zählen. Hauptsache die Touristen kommen, lassen Ihr Geld hier und finden Gefallen an den Gassen, dem Fachwerk und den alten Gebäuden. Machen Sie sich wenigstens die Mühe, sehen Sie sich Ihren Entwurf nochmal mit den Augen eines Betroffenen an, reden Sie mit den Anwohnern. Abstimmungsergebnis: Anwesend: 12 Immobilien in Sommerhausen sind teuer Dafür: 12 genug, machen Sie es uns nicht noch Dagegen: 0 schwerer.
Markt Sommerhausen Nummer 18 Behörden/ Pri- Abwägung/ Datum Thema vatpersonen Beschluss des GR Privatperson 2 07.07.21 allem voran möchte ich den Mitwir- Zur Kenntnis genommen kenden danken für die Erstellung der Erhaltungs- und ·Gestaltungssatzung für Sommerhausen. Ich befürworte es sehr, dass der Erhalt von Ensemble und Denkmälern geschätzt und ge- schützt wird und bin überzeugt, dass die Satzung bei geplanten Baumaß- nahmen unterstützen kann. Ich möch- te mich im Folgenden zu dem Entwurf der Erhaltungs- und Gestaltungssat- Dies ist ein beispielhafter Fall, dass hier ein zung äußern. Beratungsgespräch erfolgen sollte. Bitte wenden Sie sich zum gegebenen Zeitpunkt Unser Wohnhaus befindet sich im an die Gemeindeverwaltung und vereinba- Altort und wurde 1971 errichtet. Es ren Sie einen Beratungstermin. Gemein- stellt einen typischen Vertreter dieser sam wird eine Lösung zu Ihren Planungs- Bau-Epoche dar. Es fällt in mehreren ansätze gefunden. Punkten aus dem Rahmen der geplan- ten Erhaltungs- und Gestaltungssat- zung. Beispielsweise beträgt unser Dachneigungswinkel 30° und nicht wie gewünscht einen Winkel zwischen 46° und 60°. Da wir geplant haben die nächsten Jahre unser Dach für drin- gend benötigten Wohnraum auszu- bauen und Dachgauben zu integrieren sind bei mir einige Fragen im Zusam- menhang mit der Gestaltungssatzung aufgetaucht. Die Gesamtgaubenlänge von maximal einem Drittel der Firstlänge könnte bei uns aufgrund dem Verhältnis der be- reits bestehenden Fassadenfenster niemals eingehalten werden, ebenso wie der gewünschte Abstand von 1,25m zu den Dachabschlüssen. Würde in unserem Fall individuell ab- gewogen werden, welche Dachgauben die beste Lösung wären oder muss sich strikt an die Gestaltungssatzung gehalten werden, auch wenn der Inhalt der Satzung mit der Bau-Epoche der 70er Jahre optisch und in der Durch- führung nicht vereinbar ist? Zu dem Punkt "Mauem und Zäune": Ich würde mir wünschen, dass die Höhe von Gartenzäunen und -mauem individuell festgelegt werden könnte. Einige Gärten in Sommerhausen sind an beliebten Wegen gelegen, auf de- nen der Fußgängerverkehr sehr hoch ist. Um als Anwohner seinen Garten auch genießen zu können und ein wenig Ruhe zu finden ist eine Zaun- und Mauerhöhe von 1,20m nicht aus- reichend. Zu dem Punkt "Hausgärten": Ich kann leider nicht nachvollziehen wieso derart strikte Regelungen für den eigenen Garten festgelegt wer-
Markt Sommerhausen Nummer 18 Behörden/ Pri- Abwägung/ Datum Thema vatpersonen Beschluss des GR den. Die Festlegung, dass Pflanzen aus heimischen Bauerngärten die einzige Richtlinie sind und Nadelgehölze, sowie standortfremde Gewächse un- zulässig sind, stellt für mich schon eine Beeinträchtigung meines Lebens- und Freiheitsbereiches dar. Mir ist durchaus bewusst wie essen- ziell notwendig der Tourismus für alle Sommerhäuser ist. Für all unsere Bürgerinnen und Bürger ist es von großer Bedeutung, dass Sommerhau- sen eine ansehnliche Ortschaft bleibt. Dennoch sollte im Vordergrund ste- hen, dass sich jeder in seinem zu Hause wohlfühlt. Die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung bringt sehr viele Einschränkungen mit sich. Ich würde mir ein wenig mehr Spielraum und individuelle Vorgehensweisen wün- schen, wie in den von mir oben ge- Abstimmungsergebnis: nannten Punkten aufgeführt. Anwesend: 12 Dafür: 12 Danke für Ihre Bemühungen! Dagegen: 0 Privatperson 3 08.07.21 es ist enttäuschend, dass die Bürger Zur Kenntnis genommen von Sommerhausen durch Zufall er- fahren müssen, dass eine neue Ges- Das Thema Bürgerbeteiligung ist in Zeiten taltungssatzung beschlossen wird und der Corona-Pandemie sehr schwierig. Das diese nur an der Gemeindetafel am sehr fachspezifische Thema der Gestal- Rathaus, mit der Mindestaushangzeit tungssatzung war damit noch schlechter von zwei Wochen, ausgehängt wird. darstellbar. Bürgerbeteiligung ist in Som- Warum wurde diese nicht, wie sämtli- merhausen ein wichtiger Bestandteil der che anderen Bekanntmachungen, Verwaltungsarbeit und wird auch wieder über das Mitteilungsblatt veröffent- bei den nächsten Projekten verstärkt vor- licht? genommen werden. Da bekommt man als Bürger leider den Eindruck, dass man die neue Gestaltungssatzung den „Sommer- häusern“ doch vorenthalten will? Ein Informationsabend über die neue Sat- zung wäre wünschenswert gewesen, um die angepriesene Transparenz und die Bürgernähe, gerade mit den betrof- fenen Bürgern, zu wahren. Eine transparente Bürgernähe und ein gutes Miteinander zwischen der Ge- meinde und den Bewohnern von Sommerhausen sieht allerdings an- ders aus. Abstimmungsergebnis: Sicherlich werden Sie in Zukunft sol- Anwesend: 12 che wichtigen Themen transparent für Dafür: 12 alle Bürger darlegen. Dagegen: 0 Beschluss: Die einzelnen Abwägungen wurden vom Marktgemeinderat beschlossen. Einstimmig beschlossen Ja: 12 Nein: 0 Anwesend: 12
Markt Sommerhausen Nummer 18 Städtebauförderung; Erhaltungs- und Beschluss: Gestaltungssatzung mit Kommunalem Dem Marktgemeinderat liegt ein Bauantrag für die Aufstoc- Förderprogramm für den Altort Sommerhausen; kung und die Errichtung von zwei Zwerchgiebeln auf dem Grundstück Fl.Nr. 749, Ochsenfurter Straße 52 vor. Satzungsbeschluss Den Befreiungen für die abweichende Dachform und Dach- neigung der Zwerchgiebel wird zugestimmt. Sachverhalt: Das Büro Klärle Gesellschaft für Landmanagement und Um- Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. welt mbH aus Weikersheim wurde mit der Erstellung einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung mit Kommunalem För- Einstimmig beschlossen derprogramm beauftragt. Ja: 12 Nein: 0 Anwesend: 12 Die nun vorliegende Erhaltungs- und Gestaltungssatzung ist Grundlage für das kommunale Förderprogramm. Hierüber können auch private Bauherrn Zuschüsse bekommen. Antrag auf isolierte Befreiung für die Dachform Im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, gingen Stellungnahmen ein, welche vom Marktgemeinderat eines geplanten Gartenpavillons auf dem sachgerecht abgewogen wurden. Auf Grund dieser Abwä- Grundstück Fl.Nr. 678, Schäferstraße 1 gungen wurde die Satzung nochmals angepasst. Die angepasste Satzung mit Kommunalem Förderprogramm Sachverhalt: wurde dem Marktgemeinderat voll inhaltlich zur Kenntnis ge- Dem Marktgemeinderat liegt ein Antrag auf isolierte Befrei- geben. ung für die Dachform eines geplanten Gartenpavillons auf dem Grundstück Fl.Nr. 678, Schäferstraße 1 vor. Beschluss: Das Grundstück liegt gem. § 30 BauGB im Geltungsbereich Der Marktgemeinderat beschließt den Erlass der Erhaltungs- des Bebauungsplanes Nummer 1. und Gestaltungssatzung mit Kommunalem Förderprogramm. Grundsätzlich ist die Errichtung von Gebäuden mit einem Die Satzung sowie das Kommunale Förderprogramm sind Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³ gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Bay. Bestandteil des Beschlusses. Bauordnung verfahrensfrei. Die Festsetzungen des Bebau- ungsplanes sind jedoch zu beachten. Mehrheitlich beschlossen Laut Aussage des Antragstellers hat der Pavillon einen Durchmesser bzw. ein Achsmaß von ca. 2,60 m und eine Ja: 10 Nein: 2 Anwesend: 12 Höhe von 2,80 m. Der Bebauungsplan schreibt das Satteldach als Dachform vor. Geplant ist aufgrund der achteckigen Bauweise ein ent- Bauantrag für die Aufstockung und die Errichtung sprechendes spitz zulaufendes Achteckdach. von zwei Zwerchgiebeln auf dem Grundstück Fl.Nr. 749, Ochsenfurter Straße 52 Beschluss: Dem Marktgemeinderat liegt der Antrag auf isolierte Befrei- Sachverhalt: ung für die Dachform eines geplanten Gartenpavillons auf Dem Marktgemeinderat liegt ein Bauantrag für die Aufstoc- dem Grundstück Fl.Nr. 678, Schäferstraße 1 vor. kung und die Errichtung von zwei Zwerchgiebeln auf dem Einer isolierten Befreiung für das abweichende Achteckdach Grundstück Fl.Nr. 749, Ochsenfurter Straße 52 vor. wird zugestimmt. Das Grundstück liegt gem. § 30 BauGB im Geltungsbereich Die Verwaltung soll einen entsprechenden Bescheid erlas- des Bebauungsplanes Nummer 1. sen. Für mehr Wohnraum in der bestehenden Dachwohnung ist auf den beiden Dachflächen des 15,23 m langen Wohnhau- Einstimmig beschlossen ses die Errichtung von zwei Zwerchgiebeln mit einer Breite Ja: 12 Nein: 0 Anwesend: 12 von 11,73 m geplant. Das Bauvorhaben entspricht nicht allen Festsetzungen des Antrag auf Zuschuss für Mitfahrer App Bebauungsplanes. Folgende Befreiungen werden deshalb beantragt: Sachverhalt: - Die vorgeschriebene Dachneigung bei zweigeschossiger Für das Projekt „Mitfahrer App“ für das Allianzgebiet Bauweise beträgt 23 Grad – 35 Grad. Das Hauptdach hat eine Neigung von 33 Grad, die Zwerchgiebel lediglich 15 wird ein Antrag auf Zuschuss in Höhe von 300,00 Euro Grad. gestellt. Eine Förderung aus dem Regionalbudget der - Die Zwerchgiebel haben statt dem Satteldach ein Pultdach Allianz MainDreieck wurde zugesagt, ist jedoch knapper als Dachform. ausgefallen, als im Förderprogramm vorgesehen war. Ab Zu dem Vorhaben wurde in der Marktgemeinderatssitzung dem Schuljahr 2021/2022 soll das Projekt so fertiggestellt am 09.07.2020 das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht sein, dass die Menschen der Allianz näher kommen. Ziel gestellt, die Anfrage wurde einstimmig beschlossen. Das des Projekts ist eine Mitfahrzentrale für das gesamte Alli- Landratsamt Würzburg hat mit Schreiben vom 22.04.2021 anzgebiet. Die Nutzung der App wird für die Bevölkerung einen entsprechenden positiven Vorbescheid erlassen. kostenfrei sein. Auch die Abrechnung der Fahrten erfolgt Laut Vollgeschossberechnung entsteht im Dach ein Vollge- durch die Mitfahrgemeinschaften. schoss. Da der bestehende Keller gem. den Planunterlagen Beschluss: kein Vollgeschoss ist wird die Höchstgrenze des Bebauungs- Der Marktgemeinderat hat Kenntnis vom Antrag auf Zu- planes von zwei Vollgeschossen nicht überschritten. schuss für eine Mitfahrer App und beschließt, einen Zu- schuss in Höhe von 300,00 Euro zu gewähren. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor. Einstimmig beschlossen Ja: 12 Nein: 0 Anwesend: 12
Markt Sommerhausen Nummer 18 Finstere Gasse, Vergabe für Ringleitung Wasser Litfaß-Säule Frau Relin fragt nach, ob es möglich wäre auf der Innen- Sachverhalt: seite des Torturms den Schriftzug Torturmtheater als Wer- Die Wasserversorgung im Baugebiet „Finstere Gasse“ soll im bung anzubringen. Ringschluss gebaut werden. Hierfür liegt ein Angebot der Fir- Laut der Gestaltungssatzung sind „Kundenstopper“ als ma MFN für die Horizontalspülbohrung in Höhe von 6.247,32 Werbung nicht mehr erlaubt. Es wurde vorgeschlagen, Euro brutto und für die Tiefbauarbeiten ein Angebot in Höhe eine Litfaß-Säule aufzustellen. von 28.000,00 Euro. Somit beläuft sich der Ringschluss für Angebote werden in einer nächsten Sitzung vorgelegt. die Wasserversorgung im Rahmen der Erschließung des Bürgermeister Saak teilt mit, dass es ab Mitte August ei- Baugebietes „Finstere Gasse“ auf 34.247,32 Euro brutto. nen Zwischenpächter im Miltenbergerhaus gibt, der Eis verkauft. Hierzu wird der Ausleger am Miltenbergerhaus Beschluss: abgenommen und mit einem Eis-Schild ersetzt. Der Marktgemeinderat hat Kenntnis von den Angeboten für die Wasserversorgung im Baugebiet „Finstere Gasse“ und beschließt, den Auftrag für die Horizontalspülbohrung und für die Ringleitung in Höhe von 34.247,32 Euro brutto an die an- Antrag auf Sperrzeitverlängerung für bietenden Firmen zu vergeben. Veranstaltung MainSommer in Sommerhausen Einstimmig beschlossen Nachträglich in die TO aufgenommen! Ja: 12 Nein: 0 Anwesend: 12 Sachverhalt: Für die Veranstaltungen MainSommer im Zeitraum vom 9. Anfragen gem. der Geschäftsordnung 19.08. bis 30.08.2021 wird von der Firma Schlaraffen- klang ein Antrag auf Sperrzeitverlängerung für freitags ArtCon Schlosskonzerte und samstags bis 23.30 Uhr beantragt. Am Main sollen Die Veranstaltung findet im August im Schloss statt. Die verschiedene Konzerte stattfinden. Der Beginn der Veran- Sperrzeitverlängerung wurde bis 23.00 Uhr genehmigt. staltungen ist am Abend ab ca. 18.30 Uhr und das Ende ArtCon fragt an, ob in dieser Zeit der Altort gesperrt wer- der Veranstaltung um 23.30 Uhr geplant. den kann. Es wird dem Veranstalter mitgeteilt, dass nur der Bereich Beschluss: Ochsenfurter Tor bis zur Pastoriusgasse für den Autover- kehr gesperrt wird. Die Busse dürfen durchfahren. Der Marktgemeinderat hat Kenntnis vom Antrag auf Sperrzeitverlängerung für die Veranstaltung MainSommer Gestaltung Kreisel im Zeitraum vom 19.08. bis 30.08.2021 in Sommerhausen Für die Gestaltung Kreisel wurde ein Aufruf im Mitteilungs- und beschließt, der Sperrzeitverlängerung für freitags und blatt und im Bürgerforum gestartet. samstags bis 23.30 Uhr zuzustimmen. Aus dem Marktgemeinderat wurde ein Gremium (Diroll Stefan, Gunreben Birgit, Wagner Wilfried, Schwarz Rein- Einstimmig beschlossen hold) gebildet, das sich bereits getroffen hat und die einge- Ja: 12 Nein: 0 Anwesend: 12 gangen Vorschläge überprüft. Das Staatliche Bauamt hat Vorgaben gemacht, an die sich gehalten werden muss. Sitzungskalender des Marktgemeinderates Die nächsten geplanten Sitzungstermine: Datum Uhrzeit Art Monat September Donnerstag, 30.09.2021 19.30 Uhr Sitzung Nr. 14 Monat Oktober Donnerstag. 14.10.2021 19.30 Uhr Sitzung Nr. 15 Sitzungsort: Bürgersaal Rathaus Hinweis für Besuche Gemeinderatssitzungen: Aus aktuellem Anlass, wird darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die Vermeidung von Ansteckungen, die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu beachten sind. Neben der Berücksichtigung der einschlägigen Hygieneempfehlungen gilt dies vor allem für die Einhaltung eines ausreichenden Mindestabstands von 1,50 Meter aller Teilnehmer. Das Tragen einer Maske ist Pflicht! Anträge Bauanträge und Anfragen müssen spätestens zwei Wochen vor der jeweiligen Sitzung im Rathaus eingegangen sein, damit diese Punkte für die Ratsmitglieder ordnungsgemäß vorbereitet werden können.
Markt Sommerhausen Nummer 18 Veranstaltungen Sommerhausen - Ausstellungen: 24.09. bis 17.10.| Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 10:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag zusätzlich 18:00 bis 19:00 Uhr, Samstag und Sonntag 10:30 bis 17:30 Uhr 25.09. | 18:00 Uhr VERNISSAGE ganz nah – ganz fern II Wieder zeigen Beatrice Klinke, Tamara Siebert (beide Ölmalerei) und Matthias Frede (Skulpturen) ausdrucksstarke Arbeiten, in deren Fokus nichts Geringeres steht als das Portrait von Mensch und Natur. Ob nah dran oder mit genügend Abstand – lohnend auf jeden Fall. Wo: Rathaus, Hauptstraße 15, Tel. 09333 216 Veranstalter: Beatrice Klinke, Tel. 0170 4199901, E-Mail: trixiklinke@googlemail.com Ausstellung in Galerie im Kilianshaus – Sommerhausen – Hauptstraße 7 Büchereinachrichten Ausstellung „Katzen in der Kunst – Grafik und Bücher“ ab 08. August 2021, Bücherei Sommerhausen geöffnet täglich von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Bücherei Sommerhausen und nach Vereinbarung (Tel. 09333-904 333) Öffnungszeiten: 25.09. bis 26.09.2021 Töpfermarkt am Plan Öffnungszeiten: Montag und Freitag, Jeweils von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr Veranstalter: Bürgerverein jeweils Montag und von 16.30 Freitag, Uhr bis 18.30 Uhr jeweils von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr bis 02.10.2021 „Event“ von John Clancy im Torturmtheater Bitte beachten: Spieltage Dienstag bis Freitag um 20.00 Uhr Bitte beachten: Mundschutzpflicht! Samstag 16.30 Uhr und 19.00 Uhr Begrenzte Personenzahl! Mundschutzpflicht! Kartenvorverkauf Dienstag bis Samstag ab Abstandsregeln BegrenztevonPersonenzahl! 1,5 Metern beachten! 16.00 Uhr unter 09333/268 oder Abstandsregeln von 1,5 Metern beachten! kartenbestellung@torturmtheater.de Wir freuen uns auf viele Leserinnen und Leser! Wir freuen uns auf viele Leserinnen und Leser! 07.10. bis 30.10.2021 „Atmen“ von Duncan Macmillan im Torturmtheater Spieltage Dienstag bis Freitag um 20.00 Uhr Samstag 16.30 Uhr und 19.00 Uhr Ihr Bücherei-Team Kartenvorverkauf Dienstag bis Samstag ab 16.00 Uhr unter 09333/268 oder Ihr Bücherei-Team Kartenbestellung@torturmtheater.de
Markt Sommerhausen Nummer 18 Gemeindearchiv - Nachrichten aus dem Gemeindearchiv Sommerhausen – Stiftungen und - Nachrichten aus wohltätige Menschen in Sommerhausen dem Gemeindearchiv Sommerhausen – Johann Ferdinand Horlacher (1808-1876) – Wohlhabender Stifter, der sein Stiftungen und wohltätige Menschen in Sommerhausen Vermögen seinem Heimatort vermacht zur Unterstützung hilfsbedürftiger Johann Menschen Ferdinand Horlacher (1808-1876) – Wohlhabender Stifter, der sein – „Horlacherstiftung“ Vermögen seinem Heimatort vermacht zur Unterstützung hilfsbedürftiger Johann Ferdinand Horlacher kommt am 16. August 1808 in Sommerhausen als fünftes und Menschen – „Horlacherstiftung“ letztes Kind von Georg Friedrich Horlacher und seiner dritten Ehefrau Sabrina Catharina, geb. Seubert (*1766) zur Johann Ferdinand Welt. kommt Horlacher Drei seiner am 16. Geschwister August 1808sterben innerhalb kurzer in Sommerhausen Zeit und als fünftes an verschiedenen Krankheiten und über den weiteren Fortgang seiner 1801 geborenen letztes Kind von Georg Friedrich Horlacher und seiner dritten Ehefrau Sabrina Catharina, geb. Schwester(*1766) Seubert Anna Dorothea zur Welt.Barbara gibt esGeschwister Drei seiner in dem Ortsfamilienbuch keine kurzer sterben innerhalb Informationen. Zeit an Johann Ferdinands Vater war Bader, Chirurg und Handelsmann und heiratete verschiedenen Krankheiten und über den weiteren Fortgang seiner 1801 geborenen 1794 in erster Ehe die 48jährige Schwester WitweBarbara Anna Dorothea seinesgibt Stiefonkels es in dem Johann Balthasar keine Ortsfamilienbuch Horlacher, der in Informationen. Sommerhausen Johann auch Ferdinands denwar Vater Beruf des Baders Bader, ChirurgundundChirurgs ausgeübt Handelsmann undhatte. Bereits heiratete 1794nach etwa in erster einem Jahr trennt sich Georg Friedrich von seiner ersten Ehefrau Maria Ehe die 48jährige Witwe seines Stiefonkels Johann Balthasar Horlacher, der in Immel (1746-1823), um sich 1796 mitauch Sommerhausen der 26jährigen Wilhelmina den Beruf des Baders undHöllein zu vermählen, Chirurgs ausgeübtdie im gleichen hatte. Jahr einen Bereits nach etwa Sohn zur einem JahrWelt bringt. trennt Auch dieser sich Georg Ehevon Friedrich ist seiner kein Glück erstenbeschieden, dennImmel Ehefrau Maria Wilhelmina stirbt (1746-1823), nach zwei um sich Jahren 1796 mit und das gemeinsame der 26jährigen Kind erliegt Wilhelmina Hölleinim zuJahr 1800 dem vermählen, dieScharlachfieber. im gleichen Jahr einen Sohn Johannzur Welt bringt. Ferdinand Auch ist der dieser einzige Ehe ist Nachkomme männliche kein Glück beschieden, und ergreiftdenn nichtWilhelmina stirbt den Beruf seines nach zwei Jahren und das gemeinsame Kind erliegt im Jahr 1800 dem Scharlachfieber. Vaters. Vielmehr betätigt er sich im Zollwesen, verlässt den Winzerort Sommerhausen und verdingt sich als königlicher Johann Ferdinand Malzaufschlageinnehmer ist der einzige männliche Nachkomme in Werneck. In Sommerhausen und ergreift nicht den Beruftritt der seines Name Horlacher Vaters. Vielmehrinbetätigt den Familienstandsbögen desverlässt er sich im Zollwesen, 19. Jahrhundert nicht mehr den Winzerort auf wie diesund Sommerhausen bei dem zuletzt beschriebenen Stifter mit Namen Steinbrenner festzustellen war. verdingt sich als königlicher Malzaufschlageinnehmer in Werneck. In Sommerhausen tritt der Name Horlacher Im Alter in denverfasst von 67 Jahren Familienstandsbögen des 19. Johann Ferdinand am Jahrhundert 26. Mai 1876nicht sein mehr auf wie dies bei Testament. dem zuletzt beschriebenen Stifter mit Namen Steinbrenner festzustellen war. Im Alter von 67 Jahren verfasst Johann Ferdinand am 26. Mai 1876 sein Testament. Acta betr. Horlacherstiftung 1876. Testament von Johann Ferdinand Horlacher vom 26. Mai 1876. Fotos: Irene Meeh Acta betr. Horlacherstiftung 1876. Testament von Johann Ferdinand Horlacher vom 26. Mai 1876. Fotos: Irene Meeh
Markt Sommerhausen Nummer 18 In dem Dokument erklärt er, dass „er bereits im hohen Alter stehe und keine näheren Verwandten habe, denen er sein Vermögen zuwenden möchte, so habe er sich entschlossen, seinen wohlüberlegten letzten Willen niederzulegen und bestimme, daß es mit seinem Vermögen nach seinem Tod, so gehalten werden solle, wie nachfolgendes angeordnet sei“: „1 Mein Vermögen besteht in ungefähr 18 Tausend Gulden in Werthpapieren, welches ich in meiner Wohnung verwahrt habe, sodann in meinem Mobiliar. 2 Als Erben meines gesamten Nachlasses setze ich meine Heimatgemeinde Sommerhausen mit der Bestimmung ein, daß dieselbe denselben zur Errichtung einer nach meinem Namen benannten „Horlacher-Stiftung“ in der Weise verwendet wird, wen ich hierfür bestimme. Mein Vermögen soll, falls es bei meinem Tode noch nicht Zwanzigtausend Gulden (34.285 Mark) beträgt, so lange nutzbringend angelegt bleiben und mit den Zinsen admassiert (vergrößert) werden bis es die genannte Summe oder auch die entsprechende runde Summe in Markrechnung erreicht. Dann soll derselbe mit allerhöchster Genehmigung als „Horlacherstiftung“ von dem Armenpflegschaftsrathe Sommerhausen oder welche Gemeindebehörde sonst dereinst den Wirkungskreis des Armenpflegschaftsrathes haben wird, verwaltet und in folgender Weise über die angefallenen Zinsen Verwendung getroffen werden: a. Zur Unterstützung von Familien welche ohne ihre Schuld arm und unterstützungsbedürftig geworden sind. b. Zur Unterstützung kranker und breßhafter Personen (Menschen mit körperlicher, geistiger Behinderung), welche Unterstützung nöthig haben. c. Für arme Kinder zur Erlernung eines Handwerkes. d. Für arme talentvolle Knaben denen die Mittel zum Studium fehlen, wobei jene, welche Theologie studieren, den Vorzug haben sollen. Auch jene Knaben, welche eine sonstige höhere Schule besuchen wollen, können aus meiner Stiftung eine Unterstützung erhalten. Anspruch auf Unterstützung sollen aber in allen Fällen nur Personen haben, welche von Sommerhausen gebürtig sind und der protestantischen Konfession angehören.“ Ferner seien laut Testament „die Zinsen in jedem Falle immer zu admassieren, auch wenn keine unterstützungsbedürftigen Personen vorhanden seien.“ Zu seinem Testamentsvollstrecker ernennt Ferdinand Horlacher den Kaufmann Karl Rosèr in Werneck. Am 13. Januar 1877 wird die Stiftung nach Erlass des Königlich-Bayerischen Staatsministeriums des Inneren beider Abteilungen in München bestätigt. In dieser Abschrift beläuft sich der Nachlass des Stifters auf eine Summe von 25.250 Mark. Der edle Stifter erkrankt wohl bereits kurze Zeit nach seiner testamentarischen Verfügung an Typhus und Wassersucht und wird zu einem Pflegefall. Am 10. August 1876 erliegt Johann Ferdinand Horlacher seinem Leiden noch kurz vor seinem 68. Geburtstag. Eine im Gemeindearchiv vorhandene Prozessakte von 1876 bis 1879 dokumentiert in allen Einzelheiten den Krankheitsverlauf des Stifters, der von 13. Juni bis 9. August 1876 intensiv gepflegt und betreut werden musste. Der Chirurg und Pfleger Lorenz Kraus erhebt diesbezüglich Honorarforderungen an die Gemeinde Sommerhausen, die seiner Meinung nach nicht entsprechend erfüllt wurden. In einem Gerichtsurteil wird am 30. Juli 1877 die Rechtmäßigkeit der Ansprüche seitens des Klägers bestätigt.
Markt Sommerhausen Nummer 18 Genehmigung der Stiftung 13.1.1877. Gerichtsurteil 30.7.1877. Fotos: Irene Meeh Im Jahr 1885 tritt erstmals die stiftungsgemäße Verwendung der Zinsen in Kraft. Ein aus dem Jahr 1910 erhaltenes Schriftstück, die Statistik von Stiftungen betreffend, beziffert die Kapitalien inzwischen auf 40.272,37 Mark. Neun Personen wurden in diesem Jahr mit einem Betrag von 1.179,30 Mark unterstützt. Ein Akt zum Rechnungswesen der Horlacherstiftung verzeichnet in den Kriegsjahren 1915 bis 1918 jährlich Ausgaben zwischen 1.000 und 5.000 Mark, während die Kapitalien sich in dem Zeitraum auf rund 40.000 Mark beliefen. Auf Grund der Anlage in Wertpapieren konnten auch in der folgenden Zeit unterstützungsbedürftigen Menschen Geldmittel aus der Horlacherstiftung gewährt werden. Im Genossenschafts-Sparbuch sind selbst 1954 noch 945.80 DM für das Anlagekonto der Horlacherstiftung vermerkt. Statistik der Stiftungen 1910 betr. Einnahmen, Ausgaben, Kapitalien. Rechnungswesen 1915-1918. Fotos: Irene Meeh Johann Ferdinand Horlacher hinterließ der Gemeinde Sommerhausen im Vergleich zu den bisher behandelten Stiftungen das stattlichste Vermögen für einen wohltätigen Zweck, mit dem viel Not gestillt wurde. Wie die anderen Stiftungen wurde auch die Horlacherstiftung 1959 aufgelöst. Gerne stehe ich für Anfragen zur Geschichte Sommerhausens zur Verfügung. Irene Meeh M. A.
Markt Sommerhausen Nummer 18 Kindergarten Aus dem Kindergarten Der Planungstag des Kindergartenteams fand in diesem Jahr am 06. September statt. Dieser Tag ist notwendig, damit alle Mitglieder des Teams das neue Kindergartenjahr gemeinsam planen können. Seit letztem Jahr findet der Planungstag im Rathaus statt. In diesem Jahr erhielten Kerstin Helm und Marlene Geiger Blumen und Gutscheine. Marlene Geiger wurde in den wohlverdienten Ruhestand entlassen. Sie hat in den letzten 6 Jahren zusammen mit dem Kiga-Team das Mittagessen in der Küche und in den Gruppen organisiert. Da dies ein komplett neuer Tätigkeitsbereich im Kindergarten war, gab es keine Erfahrungswerte für diese Position. Die Leiterin des Kindergartens, Kerstin Helm, hat sich für die tolle Zusammenarbeit und die immer wieder guten Ideen bei den häufig neuen Herausforderungen bedankt. Auch die Einarbeitung der neuen Kraft ist gut gelungen. (Foto von links: Kerstin Helm, 1. Bürgermeister Wilfried Saak, Marlene Geiger) Kerstin Helm hat in diesem Jahr ihr 30-jähriges Dienstjubiläum gefeiert. Sie hat sich erinnert, dass sie als Berufspraktikantin begonnen hat. Sie durfte aber wegen krankheitsbedingten Ausfällen von Beginn an die Leitung einer Gruppe übernehmen. Die Herausforderung hat sie wohl sehr gut gemeistert - wie die vielen anderen, die bis heute dazukamen, auch. Für das Engagement möchte ich mich nochmals ganz herzlich bedanken. Bleibt bitte beide noch lange gesund. Markt Sommerhausen Wilfried Saakvom 24.09.2021 - Jubilare Jubilare Wir gratulieren herzlich Herrn Klaus Ulbrich, Mönchshof 19, zur Vollendung des 77. Lebensjahres am 30.09.2021 Gemeindeverwaltung
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