Sommerhausen - Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt

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Sommerhausen - Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt
Markt
                                    Sommerhausen
                        Verantwortlich für den Inhalt:
                        1. Bürgermeister Wilfried Saak, Hauptstraße 15
                        97286 Sommerhausen, Tel. (09333) 2 16
                        Fax: (09333) 82 26; E-Mail: rathaus@sommerhausen.de

                             Gedanken des Bürgermeisters

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am Tag des offenen Denkmals waren viele von Ihnen im
Miltenbergerhaus und konnten eine Führung von Fritz Staib
miterleben. Er versteht es, die Zusammenhänge von alter
Bausubstanz und Stadtarchitektur spannend zu beschreiben. Ich
habe auch eine seiner Führungen genossen, obwohl wir uns schon
lange im Gemeinderat mit dem Anwesen und seiner zukünftigen
Nutzung auseinandersetzen.

Das Nutzungskonzept vom Büro Staib und auch die
Nutzungskonzepte der Studenten finden Sie im digitalen
Bürgerforum. Jetzt sind wir dabei mittels eines VgV-Verfahrens
(VgV ≙ Vergabeverordnung) das Architekturbüro zu finden, dass
die Planung erstellt und Ausführung überwacht und steuert. Bei
dem finanziellen Umfang kann die Gemeinde diesen Auftrag nicht
einfach frei vergeben.

Wir möchten uns aber schon an den Ideen orientieren, die im vorliegenden Nutzungskonzept beschrieben
sind. Diese werden wir sicherlich an der einen oder anderen Stelle noch verändern. Das wir das Gebäude
als Zuhause für die Vereine, zur Erweiterung der Verwaltung und für den barrierefreien Zugang des
Rathauses nutzen werden, ist jedoch ziemlich sicher. Hiermit haben sich auch die allermeisten Besucher
am Tag des offenen Denkmals identifizieren können.

In Kürze werden wir hoffentlich eine möglichst normale / althergebrachte Kirchweih feiern. Die Rückmeldung
des Landratsamtes zum Ablauf lag erst nach dem Verfassen dieser Gedanken vor. Ich lade Sie trotzdem
alle gerne zu den möglichen Aktivitäten am 1. Wochenende im Oktober ein. Montag, der 4. Oktober, ist
Feiertag in Sommerhausen.

Nach der Kirchweih werden wir das VgV-Verfahren für die Sanierung des Kindergartens in der Rupert-
Egenberger-Schule abschließen. Dann kann die Fachplanung beginnen. Die Schule wird noch bis Ende
August 2024 vom Landkreis genutzt. Danach wollen wir mit den Baumaßnahmen beginnen. Die neuen
Container auf dem Schulhof sind der Ersatz für den gesperrten Pavillon.

                    Ich wünsche uns allen eine Lockdown-freie Zukunft - Impfen hilft!

                                                   Ihr
                                             Wilfried Saak
                                           1. Bürgermeister
Sommerhausen - Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt
Markt Sommerhausen                                                                                     Nummer 18

                                          Zur Information
                               Reinhaltung von öffentlichen Straßen
         (laut Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung von öffentlichen Straßen)

 An die Bürgerinnen und Bürger von Sommerhausen,

 zur Erfüllung ihrer Reinigungspflicht haben die Vorder- und Hinterlieger, die öffentlichen Straßen innerhalb ihrer
 Reinigungsflächen zu reinigen. Sie haben dabei die Geh- und Radwege und die innerhalb der Reinigungsflä-
 chen befindlichen Fahrbahnen (einschließlich der Parkstreifen) insbesondere

 a)      jeden Samstag zu kehren und den Kehricht, Zigarettenkippen, Schlamm und sonstigen Unrat
         zu entfernen; fällt auf den Reinigungstag ein Feiertag, so sind die genannten Arbeiten am vor-
         ausgehenden Werktag durchzuführen.

 b)      bei Trockenheit zur Vermeidung von übermäßiger Staubentwicklung zu sprengen, wenn sie nicht
         staubfrei angelegt sind;

 c)      die gepflasterte Rinne zwischen Gehweg und Fahrbahn und um den Blumenkübeln von Gras
         und Unkraut zu befreien,

 Es betrifft jeden Grundstückseigentümer, der an öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen im Altort sowie
 auch in den Siedlungen und im Außenbereich, angrenzt. Außerdem gilt für alle Grundstückseigentümer, den
 Gehweg oder die Straßen durch die begleitenden Sträucher und Bäume, die in den öffentlichen Bereich ragen,
 auf die eigene Grundstücksgrenze zurück zu schneiden (Verkehrssicherungspflicht).

 Sie haben ferner bei Bedarf die Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte freizumachen. Dies gilt auch für die
 Wirtschaftswege im Außenbereich.

 Ich bitte alle Grundstücksbesitzer ihrer Pflicht zur Reinhaltung von öffentlichen Gemeindestraßen nach-
 zukommen.

 Sommerhausen – das Tor zu Kunst, Wein und Kultur und als Erholungsort – soll sich unseren vielen
 Gästen schön und sauber präsentieren.

                                               gez. Winfried Saak,
                                                1. Bürgermeister

Offener Treff der Nachbarschaftshilfe
                              - hilfreich in Sommerhausen –

Die Nachbarschaftshilfe lädt ein zu einem Nachbarschaftstreff, der ab September 2021, jeweils
am letzten Donnerstag im Monat, um 16.00 Uhr, im evangelischen Gemeindezentrum in
Sommerhausen stattfindet.
Dieses offene Treffen soll Gelegenheit bieten, sich über die Arbeit der Nachbarschaftshilfe zu
informieren, Fragen oder Anliegen mitzubringen oder auch Anregungen zu geben.
Das erste Treffen findet am
                 Donnerstag, 30. September 2021, um 16.00 Uhr,
statt.
                   Sie sind herzlich eingeladen, einfach vorbeizukommen!
Sommerhausen - Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt
Markt Sommerhausen                                                          Nummer 18

                     Historischer Burschenverein
                          Sommerhausen
                      mit Trachtengruppe e.V.
                     Mitglied im Trachtengau Trachtenverband Unterfranken
                     und der Vereinigung Bayrischer Volkstrachtenvereine

         Kirchweih 2021 mal anders als gewohnt
          Der Markt Sommerhausen, der Historische Burschenverein,
              die Sommerhäuser Musikanten und Vereine laden
                     zur Kirchweih 2021 recht herzlich ein.

      Freitag, 01.10.2021
                 Ab 18.00 Uhr Kesselfleischessen am Schießplatz

      Samstag, 02.10.2021
                 Kirchweih im Wirtshaus

      Sonntag, 03.10.2021
                 09.30 Uhr Kirchweih Gottesdienst in der Kirche
                 Kirchweih im Wirtshaus

      Montag, 04.10.2021
                 06.00 Uhr Weckruf der Trommler
                 14.00 Uhr Beginn am Schießplatz mit Darbietungen
                 unserer Tanzgruppen und Konzert “ Blasmusik pur“
                 mit den Sommerhäuser Musikanten.

      Dienstag, 05.10.2021
                 16.00 Uhr Beginn am Schießplatz.
                 Ab 17.00 Uhr Konzertbeginn „Blasmusik pur“
                 mit den Sommerhäuser Musikanten
                 ca. 19.00 Uhr unser alljährlicher Hammeltanz

      Bitte   beachten   Sie,  dass    unser   Festplatz nur  über    Eingang
      Schützenhaus/Gasthaus Schwan zu erreichen ist. Einlass nur nach den
      aktuellen Corona 3-G-Regeln; ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und
      Schüler mit Schülerausweis. Der entsprechende Nachweis muss bei Einlass
      vorgezeigt werden.
Sommerhausen - Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt
Markt Sommerhausen                                                                         Nummer 18

             Tourismusverein Sommerhausen

„Sommerhausen startet durch“ - eine Aktion
  des Tourismusvereins Sommerhausen!
      Gutscheine zum Einkaufen bei
        Sommerhäuser Betrieben
Die Idee ist ganz einfach….

Jede/r kann an der Belebung unseres Ortes
Sommerhausen mitwirken!
Wenn ich dort, wo ich lebe - oder zu Gast bin - auch
einkaufe, unterstütze ich die ansässigen Gewerbe.
Suchen Sie ein Geschenk, möchten Sie jemanden einfach
eine Freude machen, Ihren Übernachtungsgästen ein
kleines Dankeschön geben?

Es gibt so viele Gründe und Anlässe zum Schenken, da ist ein Einkaufsgutschein eine wunderbare Idee.

Viel besser und persönlicher als online shopping. Der „Klick“ bleibt in Sommerhausen, macht den Ort bunt
und lebendig, tut der Seele gut und stärkt die örtliche Wirtschaft. Die Gutscheine im Wert von 5 oder 10
Euro können in unserem Tourismusbüro, oder unserem Kaufladen Um´s Eck erworben werden.

Auf der Rückseite befinden sich die Teilnehmer, bei denen die Gutscheine eingelöst werden können.

                                           Machen Sie mit!

Übrigens: Beim Ideenwettbewerb „NeuStart für Sport, Kultur und Ehrenamt“ des Landkreises Würzburg wurde
die Aktion des Tourismusvereins „Sommerhausen startet durch“ in den Kreis der Gewinner von 500 Euro
aufgenommen. Ein schöner Erfolg und eine schöne Anerkennung.

                                 MARKT SOMMERHAUSEN
                                Öffnungszeiten der Tourist-Information
                                         in der Sommerzeit

 Auskünfte und Ortsprospekte mit Ortsplan, Wanderkarten sowie weiteres Infomaterial erhalten Sie
 in der Tourist-Information. Gerne können Sie auch eine Gästeführung buchen und Karten für das
 Theater Sommerhaus und andere Veranstaltungen im Ort erwerben.
                                               Mai – Oktober
                   Montag – Freitag 09.00 - 12.30 Uhr sowie Freitag 13.30 – 16.30 Uhr
                                     und Samstag 09.00-15.00 Uhr
 Telefon: (0 93 33) 82 56 - E-Mail: touristinfo@sommerhausen.de
 Tourist-Information - Hauptstraße 15 - 97286 Sommerhausen
                                        .-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
 Außerhalb der Bürozeiten können Sie Ihre Wünsche dem Anrufbeantworter anvertrauen.
Sommerhausen - Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt
Markt Sommerhausen                                                                                Nummer 18

TEAM ORANGE - Mobile Problem-
müllsammlung aus Haushaltungen                             Containerstandort Sommerhausen
                                                                    am Brandsberg
Sammeltermin:                                               Geöffnet bis 20. November 2021
Samstag, 25. September 2021                                 Samstag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Sammelort:
                                                           Angeliefert werden können nur Grüngut
Wertstoffhof Südliches Maintal,
                                                           bis zu 5 cbm und max. 1,50 Meter lang,
Mainparkring 1, Eibelstadt
                                                           Bauschutt und Glas.
Sammelzeit:
von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr                                         Gemeindeverwaltung
                                                                      .-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
Das darf als Problemmüll entsorgt werden:
Zum Problemmüll aus Haushalten zählen unter ande-                   Öffnungszeiten
rem:                                                              des Wertstoffhofes
Abbeizmittel, Altöl, Ölfilter und sonstige ölhaltige
Stoffe, Desinfektionsmittel, Fahrzeug- und Geräte-                 Südliches Maintal
batterien, Farb- und Lackreste (lösungsmittelhal-             - Mainparkring 1 - Eibelstadt
tig), Feuerlöscher, Fotochemikalien, Chemikalien-
reste, Klebstoffe mit Lösungsmitteln, Nagellack            Dienstag   14.00 – 18.00 Uhr
und chemische Färbemittel, Holzschutz- und Im-
prägnierungsmittel, Rostschutzmittel und –um-
                                                           Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr
wandler, PU-Schaumdosen, Putzmittelreste und               Samstag    09.00 – 14.00 Uhr
WC-Reiniger, Säuren, Salze, Laugen, Petroleum
und Waschbenzin, Pflanzenschutzmittel, Spraydo-
sen mit Restinhalten oder Treibgasresten, Terpen-
tin und andere Lösungsmittel
Unser besonderer Service für Sie: Leuchtstoffröhren
und Energiesparlampen zählen zwar originär zu den
Elektro-Altgeräten. Dennoch ermöglichen wir Ihnen,
diese Abfälle bei der mobilen Problemmüllsammlung
zu entsorgen.

 ACHTUNG: Produkte, die mit den Gefahrensym-               Rathaus Sommerhausen - Hinweise
 bolen „brandfördernd, leichtentzündlich, giftig ät-
 zend oder gesundheitsschädlich“ gekennzeichnet        Montag, Dienstag, Donnerstag
 sind, gehören immer zum Problemmüll.                  und Freitag:
                                                       10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Das gehört nicht in den Problemmüll:
Altmedikamente, Dispersionsfarbe, eingetrockne-        Das Betreten des Rathauses setzt folgendes
te Farben und Lacke (wasserlöslich), leere Spray-
                                                       voraus:
dosen ohne Treibgasreste, pinselreine Farb- und
Lackdosen
                                                       •        Das Tragen einer medizinischen
                                                                Schutzmaske
       Bekanntmachungen                                •        Ferner sind im Eingangsbereich die
                                                                Hände zu desinfizieren
  Die Gemeindeverwaltung Sommerhausen ist
              in der Zeit vom                          •        Einhaltung eines Mindestabstands von
                                                                1,50 m
   Dienstag, 28. September bis Freitag,
            01. Oktober 2021,                          •        Eintragen in einer Besucherliste beim
                  nicht besetzt.                                jeweiligen Mitarbeiter
 Dringende Angelegenheiten können Sie in der                    Hierbei sind (Name, Vorname,
 Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt, Telefon-                   Anschrift, Telefonnummer) einzutragen.
 Nummer 09303/9061-0 erledigen oder erfra-
 gen.                                                                  gez. Wilfried Saak
                                                                        1.Bürgermeister
 Gemeindeverwaltung
Sommerhausen - Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt
Markt Sommerhausen                                                                                                 Nummer 18
                                  Hinweis zu Veröffentlichungen von Gemeinderatssitzungen!
      Die gesamte öffentliche Marktgemeinderatssitzung kann im Bürgerinformationssystem
      unter
                                                   Gemeinderat
                           https://vgem-eibelstadt.de/buergerservice
      online eingesehen werden.
                                 Hinweis zu Veröffentlichungen von Gemeinderatssitzungen!
       Die gesamte öffentliche Marktgemeinderatssitzung kann im Bürgerinformationssystem
       unter
                            https://vgem-eibelstadt.de/buergerservice
                              Aus der Sitzung vom 29.07.2021
       online eingesehen werden.

         Städtebauförderung; Aus  der Sitzung
                                Erhaltungs-       vom 29.07.2021 für den Altort Sommer-
                                             und Gestaltungssatzung
         hausen; Behandlungund
Städtebauförderung; Erhaltungs-
                                derGestaltungssatzung
                                   eingegangenen Stellungnahmen       der Behörden sowie der
         Öffentlichkeit
                            Aus der   Sitzung vomfür29.07.2021
                                                        den Altort Sommerhausen; Behandlung der
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden sowie der Öffentlichkeit

  Sachverhalt:
Sachverhalt:
InIn der
   der      Städtebauförderung;
          Gemeinderatssitzung
       Gemeinderatssitzung             Erhaltungs-
                                     vom
                            vom 24.06.2021  24.06.2021 und  Gestaltungssatzung
                                                         wurde
                                               wurde beschlossen,  beschlossen,
                                                                    den Entwurf derden für den und
                                                                                        Entwurf
                                                                                    Erhaltungs- Altort
                                                                                                 der    Sommer- und
                                                                                                     Erhaltungs-
                                                                                                   Gestaltungssatzung
vom         hausen;  Behandlung
      24.06.2021 anzunehmen
  Gestaltungssatzung     vomund        der   eingegangenen      Stellungnahmen
                                    zu billigen. anzunehmen und zu billigen.
                                24.06.2021                                            der  Behörden    sowie  der
Die
  DieSatzungÖffentlichkeit
             wurde
       Satzung     verkürzt
                 wurde      öffentlichöffentlich
                         verkürzt      ausgelegt,ausgelegt,
                                                   um der Öffentlichkeit
                                                               um derGelegenheit     zur Äußerung
                                                                         Öffentlichkeit           und Erörterung
                                                                                          Gelegenheit            zu
                                                                                                         zur Äußerung
geben.
 und Erörterung zu geben.
  Sachverhalt:
Folgende Bedenken/Anregungen wurden
  In der Gemeinderatssitzung        abgegeben: wurde beschlossen, den Entwurf der Erhaltungs- und
                              vom 24.06.2021
 Folgende Bedenken/Anregungen wurden abgegeben:
  Gestaltungssatzung vom 24.06.2021 anzunehmen und zu billigen.
  Die Satzung wurde verkürzt öffentlich ausgelegt, um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung
 Behörden/   Pri- zu geben.
  und Erörterung                                               Abwägung/
                  Datum     Thema
 vatpersonen                                                                     Beschluss des GR
  Folgende Bedenken/Anregungen
 Bayerisches     07.07.21 Das          wurden abgegeben:
                                       Ensemble          Sommerhausen- Zur Kenntnis genommen
 Landesamt für             Winterhausen stellt bayernweit das
 Denkmalpflege
  Behörden/ Pri-           einzige Flächendenkmal dar, dasAbwägung/
                 Datum    Thema
                           flussübergreifend zwei historischeBeschluss des GR
  vatpersonen
                           Ortskerne miteinander verbindet. Ne-
  Bayerisches    07.07.21 Das
                           ben dieser Ensemble
                                           BesonderheitSommerhausen-
                                                              ist der MarktZur Kenntnis genommen
  Landesamt für           Winterhausen         stellt bayernweit
                           durch sein hervorragend                      das
                                                               überliefertes
  Denkmalpflege           einzige
                           Ortsbild mitFlächendenkmal
                                            fast vollständigdar,        das
                                                                   erhaltener
                          flussübergreifend
                           Befestigungsanlagezwei ausgezeichnet.
                                                               historische
                          Ortskerne      miteinander     verbindet.
                           An der Hauptstraße stehen mit der            Ne-St.
                          ben    dieser   Besonderheit
                           Bartholomäuskirche, dem Rathaus  ist  der  Markt
                          durch
                           und dem  seinSchloss
                                          hervorragend
                                                    die drei überliefertes
                                                                städtebauli-
                          Ortsbild mit fast vollständig erhaltener
                           chen Dominanten. In den Seitenstra-
                          Befestigungsanlage             ausgezeichnet.
                           ßen wie der Katharinen-, der Rathaus-
                          An der Hauptstraße stehen mit der St.
                           und der Badgasse und dem Plan fin-
                          Bartholomäuskirche, dem Rathaus
                           den dem
                          und     sich Schloss
                                        zahlreichedie als
                                                        dreiEinzeldenkmal
                                                              städtebauli-
                           festgestellte     Bürgerhäuser
                          chen Dominanten. In den Seitenstra-      und Win-
                           zerhöfe,     die   dem    Altort
                          ßen wie der Katharinen-, der Rathaus-auch    in der
                           Tiefeder eine
                          und                 einzigartige
                                       Badgasse     und dem historische
                                                                  Plan fin-
                           Anmutung
                          den             verleihen.
                                 sich zahlreiche     alsDiese     hohe Qua- Den Anregungen hinsichtlich Dachein-
                                                          Einzeldenkmal
                           lität  des    Ortsbilds    führt
                          festgestellte Bürgerhäuser und      –   verbunden
                                                                       Win-    schnitten wird zugestimmt. Dacheinschnitte
                           mit   der   Weinkultur      –  überregional
                          zerhöfe, die dem Altort auch in der              zu  werden als unzulässig festgelegt.
                           einer großen
                          Tiefe               Beliebtheit Sommerhau-
                                     eine einzigartige         historische     Dachflächenfenster sind laut Satzung le-
                           sens als verleihen.
                          Anmutung        Reise- und   DieseErholungsziel,
                                                               hohe Qua- Den   diglich  als Ausnahme
                                                                                    Anregungen             an der straßenabge-
                                                                                                      hinsichtlich   Dachein-
                           sodass
                          lität         der Tourismus
                                 des Ortsbilds                  eine großeschnitten
                                                    führt – verbunden          wandten     Seite
                                                                                        wird      in mind.Dacheinschnitte
                                                                                             zugestimmt.       5 m Abstand zur
                           ökonomische
                          mit   der WeinkulturRolle–spielt.     Daher sollte
                                                        überregional           Raumkante
                                                                         zu werden            zulässig.
                                                                                      als unzulässig      Durch diesen 5 Meter
                                                                                                        festgelegt.
                           bei der
                          einer        Entwicklung
                                   großen    BeliebtheitdesSommerhau-
                                                              Ortsbilds einDachflächenfenster
                                                                               Abstand sind diesind    Dachflächenfenster
                                                                                                            laut Satzung le- von
                          sens
                           großeralsAnspruch
                                         Reise- und       Erholungsziel,
                                                    bestehen,       der auchdiglich  als Ausnahme
                                                                               den öffentlichen         an deraus
                                                                                                    Straßen     straßenabge-
                                                                                                                    nicht ersicht-
                          sodass
                           zukünftigder  ein Tourismus
                                              gut gestalteteseine undgroßeatt-wandten
                                                                               lich. EinSeite  in mind.
                                                                                          generelles       5 m Abstand
                                                                                                         Verbot  wird nichtzur
                                                                                                                             emp-
                          ökonomische
                           raktives Zentrum  Rollegewährleistet.
                                                    spielt. Daher sollte Raumkante         zulässig.
                                                                               fohlen. Gerade       in Durch
                                                                                                        geringdiesen  5 Meter
                                                                                                                 genutzten   Räu-
                          bei der Entwicklung des Ortsbilds ein Abstand        men wie  sind
                                                                                          WC, dieBad
                                                                                                   Dachflächenfenster
                                                                                                       oder Büro sind DFF  voneine
                          großer     Anspruch bestehen,
                           Sommerhausen                          der auch
                                                  besitzt aufgrund        derden  öffentlichenAlternative
                                                                               günstigere        Straßen aus  zunicht  ersicht- Die
                                                                                                                   Gauben.
                          zukünftig
                           Tallage als  ein gut   gestaltetes
                                             „fünfte“              und att- lich.
                                                         Gebäudeansicht           Ein generelles
                                                                               Belichtung      von Verbot     wird nicht und
                                                                                                       Dachräumen        emp- die
                          raktives
                           eine sehr  Zentrum    gewährleistet.Dachland-fohlen.
                                          gut einsehbare                              Gerade in gering genutzten
                                                                               Dachausbaumöglichkeiten             solltenRäu-nicht
                           schaft. Problematisch ist in diesemmen                 wie WC, Badwerden.
                                                                               eingeschränkt      oder Büro sind DFF eine
                          Sommerhausen besitzt aufgrund der günstigere Alternative zu Gauben. Die
                          Tallage als „fünfte“ Gebäudeansicht Belichtung von Dachräumen und die
                          eine sehr gut einsehbare Dachland- Dachausbaumöglichkeiten sollten nicht
Sommerhausen - Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt
Markt Sommerhausen                                                                               Nummer 18

Behörden/ Pri-                                                   Abwägung/
               Datum   Thema
vatpersonen                                                      Beschluss des GR
                       Zusammenhang die Freigabe von
                       Dachfenstern (DLF) und –einschnitten
                       an der straßenabgewandten Seite
                       (S.19). Da insbesondere an der
                       Hauptstraße die meisten Häuser gie-
                       belständig stehen, wären somit auf
                       fast allen Dächern DLF und Dachein-
                       schnitte möglich. Aus denkmalfachli-
                       cher Sicht sind Dacheinschnitte
                       grundsätzlich auszuschließen, da sie      Den Anregungen zur Energieerzeugung
                       nicht der historischen Architektur ent-   wird zugestimmt. Diese können In §4 (4) 1.
                       sprechen und früher oder später im-       und 2. eingefügt werden. Die Hinweise
                       mer zu massiven Bauschäden durch          zum Denkmalschutz sind zu belassen.
                       eindringendes Wasser führen. Auch
                       DLF sollten abgesehen von kleinen
                       Wartungsluken (ca. 40x60cm) katego-
                       risch ausgeschlossen werden.

                       Zu Kollektoren und PV-Anlagen etc.
                       (S.20) ist auf folgenden Entwurf zu
                       verweisen, der gerade für eine andere
                       Kommune (Stadt Aub, Entwurf: ©
                       Plan&Werk, Bamberg) im Landkreis
                       Würzburg erarbeitet wurde und aus
                       denkmalfachlicher Sicht sehr differen-
                       ziert mit diesen Belangen umgeht:

                       „Anlagen zur Energieerzeugung
                       Leitsatz: Auf Einzeldenkmälern sind
                       PV- und Solaranlagen grundsätzlich
                       zu vermeiden. Im Ensemble werden
                       Solaranlagen zur Erzeugung von
                       Warmwasser und Photovoltaikanlagen
                       im vom öffentlichen Raum nicht ein-
                       sehbaren Bereich und auf Nebenge-
                       bäuden und eventuell untergeordneten
                       Flächen/Bauteilen angebracht. Ihre
                       Größe bleibt auf das technisch erfor-
                       derliche Maß beschränkt. Die Anlagen
                       dienen der Versorgung des eigenen
                       Energiebedarfs auf dem jeweiligen
                       Anwesen und dürfen das Ortsbild nicht
                       beeinträchtigen. Aufgeständerte Anla-
                       gen sind nicht gestattet.

                       Zugelassen:
                       vom öffentlichen Raum nicht einseh-
                       barer Bereich:
                       Solar- und Photovoltaikanlagen als
                       dachflächenparallele Anlagen in ge-
                       schlossenen, rechteckigen, nicht un-
                       terbrochenen Feldern, auf nicht glän-
                       zenden, dunklen Konstruktionen; die
                       Module müssen eine matte, tiefdunkle
                       oder rotbraune Oberfläche haben und
                       ohne sichtbare, glänzende Einfassun-
                       gen sein.“

                       Abweichend zugelassen:
                       vom öffentlichen Raum einsehbarer
                       Bereich:
                       In Abstimmung mit der Stadt sind So-
                       laranlagen als dachflächenparallele,
Sommerhausen - Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt
Markt Sommerhausen                                                                                 Nummer 18

Behörden/ Pri-                                                     Abwägung/
               Datum      Thema
vatpersonen                                                        Beschluss des GR
                          integrierte Anlagen in geschlossenen,
                          rechteckigen, nicht unterbrochenen
                          Feldern, auf nicht glänzenden, dunklen
                          Konstruktionen möglich; die Module
                          müssen eine matte, tiefdunkle Ober-
                          fläche haben und ohne sichtbare,
                          glänzende Einfassungen sein.“

                          Nicht zugelassen:
                          Photovoltaikanlagen im vom öffentli-
                          chen Raum einsehbaren Bereich,
                          Anlagen mit Werbeaufschriften.“

                          Das BLfD bittet daher den Markt
                          Sommerhausen anhand dieses Bei-
                          spiels den vorgeschlagenen Text noch
                          einmal zu überdenken und restriktiver
                          und präziser zu formulieren. Dabei ist
                          insbesondere anzumerken, dass die
                          stets genannte „straßenabgewandte        Abstimmungsergebnis:
                          Seite“ nicht bedeutet, dass die Fläche   Anwesend: 12
                          auch nicht vom öffentlichen Grund        Dafür:     9
                          einsehbar ist.                           Dagegen: 3

                          Für Rückfragen und weitere Beratun-
                          gen steht das BLfD gerne zur Verfü-
                          gung.

Landratsamt    14.07.21   Nach § 1 Abs. 1 sind Abweichungen        Der Anregung wird zugestimmt. Abwei-
Würzburg                  von der Satzung nur außerhalb des        chungen im Einzelfall sind im Satzungsge-
Bauamt Technik            Ensemblebereichs möglich. Ist dies       biet zulässig.
(FB 21)                   ausdrücklich so gewünscht? Vgl. auch
                          § 11 Abs. 4.                           Der Anregung zu Sonderbauten wird zuge-
                                                                 stimmt. Anstatt Sonderbauten wird der
                          In der Satzung wird der Begriff „Son- Begriff `besondere Bauwerke´ verwendet.
                          derbauten“ verwendet (§ 4 Abs. 2 Nr.
                          4). Ggf. kann hierfür eine andere Be- Der Anregung zu Raumkante wird zuge-
                          grifflichkeit gefunden werden, um Ver- stimmt. Eine Begriffserläuterung: die Ge-
                          wechslungen mit der bauordnungs- bäudeflucht der Außenwände zum Stra-
                          rechtlichen Definition zu vermeiden.   ßenraum, wird aufgenommen.

                          In verschiedenen Paragraphen wird
                          der Begriff „Raumkante“ verwendet (z.
                          B. § 4 Abs. 3 und 4, § 7). Ist hiermit
                          allgemein die Abgrenzung zum öffent-
                          lichen Raum gemeint, sind hierbei
                          Hauskanten, Übergänge zu Grenzen
                          von Privatgrundstücken oder ggf. auch
                          Einfriedungen etc. gemeint? Hier
                          könnte eine Begriffsdefinition oder -
                          erläuterung helfen, Konflikte im Voll-
                          zug zu vermeiden.
                                                                Der Anregung wird zugestimmt. Die Ge-
                          In § 4 Abs. 3 Nr. 2 werden Dachfens- samtfläche der Dachflächenfenster wird
                          ter mit einer Gesamtfläche von bis zu verkleinert auf bis zu einem Fünftel der
                          einem Viertel der Dachfläche zugelas- Dachfläche.
                          sen. Dies erscheint recht hoch.

                          Aus Sicht des Vollzuges gestalten sich Zur Kenntnis genommen
                          erfahrungsgemäß allgemein formulier-
Sommerhausen - Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt
Markt Sommerhausen                                                                                      Nummer 18

 Behörden/ Pri-                                                         Abwägung/
                Datum        Thema
 vatpersonen                                                            Beschluss des GR
                             te Begriffe wie „gedeckte Farben“ oder
                             „glänzende, reflektierende sowie stark
                             strukturierte Oberflächen“ schwierig im
                             Umgang. Hier sind jedoch die enthal-
                             tenen konkreten Farbbeispiele sehr
                             hilfreich wie auch die Erfordernis der
                             Abstimmung mit dem Sanierungsbera-
                             ter.

                             Ich bin sicher, mit der Aufstellung der
                             vorliegenden Satzung kommt der
                             Markt Sommerhausen seinem Ziel,
                             das charakteristische Erscheinungs-        Abstimmungsergebnis:
                             bild des Ortes langfristig zu erhalten     Anwesend: 12
                             und weiter zu entwickeln, ein großes       Dafür:     7
                             Stück näher.                               Dagegen: 5

 Privatperson 1   07.07.21   zu Ihrem 47-seitigen Entwurf beziehe
                             ich gerne Stellung. Die Mühe, jeden
                             einzelnen Paragraphen und Unter-
                             punkt hier auszuführen und zu kom-
                             mentieren, erspare ich mir und Ihnen.
                                                                        Zur Kenntnis genommen
                             Sommerhausen ist ein historischer
                             und von Touristen beliebter Ort. Gerne     Das Thema Bürgerbeteiligung ist in Zeiten
                             nimmt man hierfür, vor allem im Altort,    der Corona-Pandemie sehr schwierig. Das
                             einige Unannehmlichkeiten oder Kom-        sehr fachspezifische Thema der Gestal-
                             promisse in Kauf. Einige Ihrer Vor-        tungssatzung war damit noch schlechter
                             schläge, Entwürfe, Wünsche etc. sind       darstellbar. Bürgerbeteiligung ist in Som-
                             allerdings ein unverschämter Eingriff in   merhausen ein wichtiger Bestandteil der
                             das private Eigentum. Durch den            Verwaltungsarbeit und wird auch wieder
                             Denkmalschutz ist man schon an auf-        bei den nächsten Projekten verstärkt vor-
                             wendige Gesetze und Regelungen             genommen werden.
                             gebunden. Selbstverständlich ist dies
                             für den Erhalt historischer Bauten
                             notwendig und verständlich. Außer-
                             halb von Denkmalgeschützen Gebäu-
                             den oder dem Altort sind die ge-
                             wünschten Regeln/Vorschläge aller-
                             dings völlig überzogen.

                             Wir stehen hier vor einem Entwurf,
                             welcher mir vorschreiben möchte wie
                             ich meinen Garten zu gestalten habe,
                             welche Pflanztöpfe, Hausnummern,
                             Pflastersteine und dessen Verlegeart,
                             Gartenschrank oder Typ Zaun ich
                             auswählen darf. Dieser Eingriff in das
                             private Eigentum, den eigenen Ge-
                             schmack, den eigenen Vorstellungen,
                             Wünschen und der gedachten Nut-
                             zung ist eine Unverschämtheit. Da ist
                             eine eventuelle finanzielle Förderung
                             kein Trost. Bürger sollen sich den
                             Wünschen des Gemeinderates und
                             den Erwartungen der Touristen an-
                             passen? Was zählt man hier noch als
                             Bürger von Sommerhausen?

                             Im Mitteilungsblatt liest man bei jeder
                             Ausgabe wie toll doch der Zusam-
Sommerhausen - Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt
Markt Sommerhausen                                                                     Nummer 18

Behörden/ Pri-                                                      Abwägung/
               Datum   Thema
vatpersonen                                                         Beschluss des GR
                       menhalt, die ehrenamtliche Arbeit und
                       die Rücksicht untereinander in Sommer-
                       hausen ist. Wie passt dieser Stolz mit
                       Ihrem Entwurf zusammen? Hier wird
                       großer Unmut unter den Bürgern gestif-
                       tet.

                       Was ebenfalls zu dieser Enttäuschung,
                       Wut und bald schon Sprachlosigkeit
                       führt, ist, dass man von so einer umfang-
                       reichen und einschneidenden Satzung
                       nur durch Zufall erfährt. Jede Werbung,
                       Danksagung oder Artikel wird im Mittei-
                       lungsblatt abgedruckt. Aber eine Anmer-
                       kung über den Entwurf dieser Satzung
                       sucht man erfolglos. Es wird das Min-
                       deste getan, indem man den Aushang
                       zwei Wochen aushängt, anscheinend in
                       der Hoffnung, dass dies im Alltag unter-
                       geht und die Bürger sich für den Aus-
                       hang nicht interessieren und somit keine
                       Chance haben Stellung zu beziehen. Es
                       wird sich nicht einmal die Mühe ge-
                       macht, ein Informationsabend für Betrof-
                       fene zu organisieren. Hier stellt sich
                       wiederholt die Frage, was zählt man hier
                       noch als Bürger?

                       Bekannte Veranstaltungen wie die Wein-
                       feste,    Kirchweih,   Weihnachtsmarkt,
                       Weinproben, auch die aktuelle Corona-
                       Teststrecke, oder öffentliche Auftritte in
                       der historischen Tracht, werden von den
                       EINWOHNERN unterstützt bzw. kom-
                       plett durchgeführt. Wo steht denn Som-
                       merhausen ohne diese engagierten
                       Bürger? Was gibt es dann noch neben
                       vollen Geschichtsbüchern, Pflasterstei-
                       nen, zwei Toren und einer Stadtmauer?
                       Sind es nicht vor allem die Menschen,
                       die eine Ortschaft ausmacht?

                       Ich bin hier her gezogen, nehme am
                       Vereinsleben teil, habe mich integriert
                       und lebe im Grunde gerne hier. Über-
                       wiegend wegen den Menschen. Die
                       anfängliche Begeisterung für diesen Ort
                       ist allerdings verflogen. Und dies nur aus
                       diesem Grund, weil man das Gefühl hat,
                       als Bürger eben nichts zu zählen.
                       Hauptsache die Touristen kommen,
                       lassen Ihr Geld hier und finden Gefallen
                       an den Gassen, dem Fachwerk und den
                       alten Gebäuden.

                       Machen Sie sich wenigstens die Mühe,
                       sehen Sie sich Ihren Entwurf nochmal
                       mit den Augen eines Betroffenen an,
                       reden Sie mit den Anwohnern.         Abstimmungsergebnis:
                                                                    Anwesend: 12
                       Immobilien in Sommerhausen sind teuer Dafür: 12
                       genug, machen Sie es uns nicht noch Dagegen: 0
                       schwerer.
Markt Sommerhausen                                                                                   Nummer 18

Behörden/ Pri-                                                        Abwägung/
               Datum        Thema
vatpersonen                                                           Beschluss des GR
Privatperson 2   07.07.21   allem voran möchte ich den Mitwir- Zur Kenntnis genommen
                            kenden danken für die Erstellung der
                            Erhaltungs- und ·Gestaltungssatzung
                            für Sommerhausen. Ich befürworte es
                            sehr, dass der Erhalt von Ensemble
                            und Denkmälern geschätzt und ge-
                            schützt wird und bin überzeugt, dass
                            die Satzung bei geplanten Baumaß-
                            nahmen unterstützen kann. Ich möch-
                            te mich im Folgenden zu dem Entwurf
                            der Erhaltungs- und Gestaltungssat- Dies ist ein beispielhafter Fall, dass hier ein
                            zung äußern.                            Beratungsgespräch erfolgen sollte. Bitte
                                                                    wenden Sie sich zum gegebenen Zeitpunkt
                            Unser Wohnhaus befindet sich im an die Gemeindeverwaltung und vereinba-
                            Altort und wurde 1971 errichtet. Es ren Sie einen Beratungstermin. Gemein-
                            stellt einen typischen Vertreter dieser sam wird eine Lösung zu Ihren Planungs-
                            Bau-Epoche dar. Es fällt in mehreren ansätze gefunden.
                            Punkten aus dem Rahmen der geplan-
                            ten Erhaltungs- und Gestaltungssat-
                            zung. Beispielsweise beträgt unser
                            Dachneigungswinkel 30° und nicht wie
                            gewünscht einen Winkel zwischen 46°
                            und 60°. Da wir geplant haben die
                            nächsten Jahre unser Dach für drin-
                            gend benötigten Wohnraum auszu-
                            bauen und Dachgauben zu integrieren
                            sind bei mir einige Fragen im Zusam-
                            menhang mit der Gestaltungssatzung
                            aufgetaucht.

                            Die Gesamtgaubenlänge von maximal
                            einem Drittel der Firstlänge könnte bei
                            uns aufgrund dem Verhältnis der be-
                            reits bestehenden Fassadenfenster
                            niemals eingehalten werden, ebenso
                            wie der gewünschte Abstand von
                            1,25m zu den Dachabschlüssen.

                            Würde in unserem Fall individuell ab-
                            gewogen werden, welche Dachgauben
                            die beste Lösung wären oder muss
                            sich strikt an die Gestaltungssatzung
                            gehalten werden, auch wenn der Inhalt
                            der Satzung mit der Bau-Epoche der
                            70er Jahre optisch und in der Durch-
                            führung nicht vereinbar ist?

                            Zu dem Punkt "Mauem und Zäune":
                            Ich würde mir wünschen, dass die
                            Höhe von Gartenzäunen und -mauem
                            individuell festgelegt werden könnte.
                            Einige Gärten in Sommerhausen sind
                            an beliebten Wegen gelegen, auf de-
                            nen der Fußgängerverkehr sehr hoch
                            ist. Um als Anwohner seinen Garten
                            auch genießen zu können und ein
                            wenig Ruhe zu finden ist eine Zaun-
                            und Mauerhöhe von 1,20m nicht aus-
                            reichend.

                            Zu dem Punkt "Hausgärten":
                            Ich kann leider nicht nachvollziehen
                            wieso derart strikte Regelungen für
                            den eigenen Garten festgelegt wer-
Markt Sommerhausen                                                                                   Nummer 18

Behörden/ Pri-                                                       Abwägung/
               Datum        Thema
vatpersonen                                                          Beschluss des GR
                            den. Die Festlegung, dass Pflanzen
                            aus heimischen Bauerngärten die
                            einzige
                            Richtlinie sind und Nadelgehölze,
                            sowie standortfremde Gewächse un-
                            zulässig sind, stellt für mich schon
                            eine Beeinträchtigung meines Lebens-
                            und Freiheitsbereiches dar.

                            Mir ist durchaus bewusst wie essen-
                            ziell notwendig der Tourismus für alle
                            Sommerhäuser ist. Für all unsere
                            Bürgerinnen und Bürger ist es von
                            großer Bedeutung, dass Sommerhau-
                            sen eine ansehnliche Ortschaft bleibt.
                            Dennoch sollte im Vordergrund ste-
                            hen, dass sich jeder in seinem zu
                            Hause wohlfühlt. Die Erhaltungs- und
                            Gestaltungssatzung bringt sehr viele
                            Einschränkungen mit sich. Ich würde
                            mir ein wenig mehr Spielraum und
                            individuelle Vorgehensweisen wün-
                            schen, wie in den von mir oben ge- Abstimmungsergebnis:
                            nannten Punkten aufgeführt.            Anwesend: 12
                                                                   Dafür:     12
                            Danke für Ihre Bemühungen!             Dagegen: 0

Privatperson 3   08.07.21   es ist enttäuschend, dass die Bürger     Zur Kenntnis genommen
                            von Sommerhausen durch Zufall er-
                            fahren müssen, dass eine neue Ges-       Das Thema Bürgerbeteiligung ist in Zeiten
                            taltungssatzung beschlossen wird und     der Corona-Pandemie sehr schwierig. Das
                            diese nur an der Gemeindetafel am        sehr fachspezifische Thema der Gestal-
                            Rathaus, mit der Mindestaushangzeit      tungssatzung war damit noch schlechter
                            von zwei Wochen, ausgehängt wird.        darstellbar. Bürgerbeteiligung ist in Som-
                            Warum wurde diese nicht, wie sämtli-     merhausen ein wichtiger Bestandteil der
                            che anderen Bekanntmachungen,            Verwaltungsarbeit und wird auch wieder
                            über das Mitteilungsblatt veröffent-     bei den nächsten Projekten verstärkt vor-
                            licht?                                   genommen werden.

                            Da bekommt man als Bürger leider
                            den Eindruck, dass man die neue
                            Gestaltungssatzung den „Sommer-
                            häusern“ doch vorenthalten will? Ein
                            Informationsabend über die neue Sat-
                            zung wäre wünschenswert gewesen,
                            um die angepriesene Transparenz und
                            die Bürgernähe, gerade mit den betrof-
                            fenen Bürgern, zu wahren.

                            Eine transparente Bürgernähe und ein
                            gutes Miteinander zwischen der Ge-
                            meinde und den Bewohnern von
                            Sommerhausen sieht allerdings an-
                            ders aus.
                                                                  Abstimmungsergebnis:
                            Sicherlich werden Sie in Zukunft sol- Anwesend: 12
                            che wichtigen Themen transparent für Dafür:     12
                            alle Bürger darlegen.                 Dagegen: 0

Beschluss:
Die einzelnen Abwägungen wurden vom Marktgemeinderat beschlossen.

Einstimmig beschlossen
Ja: 12 Nein: 0 Anwesend: 12
Markt Sommerhausen                                                                                          Nummer 18

Städtebauförderung; Erhaltungs- und                           Beschluss:
Gestaltungssatzung mit Kommunalem                             Dem Marktgemeinderat liegt ein Bauantrag für die Aufstoc-
Förderprogramm für den Altort Sommerhausen;                   kung und die Errichtung von zwei Zwerchgiebeln auf dem
                                                              Grundstück Fl.Nr. 749, Ochsenfurter Straße 52 vor.
Satzungsbeschluss
                                                              Den Befreiungen für die abweichende Dachform und Dach-
                                                              neigung der Zwerchgiebel wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Das Büro Klärle Gesellschaft für Landmanagement und Um-       Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
welt mbH aus Weikersheim wurde mit der Erstellung einer
Erhaltungs- und Gestaltungssatzung mit Kommunalem För-        Einstimmig beschlossen
derprogramm beauftragt.                                       Ja: 12 Nein: 0 Anwesend: 12
Die nun vorliegende Erhaltungs- und Gestaltungssatzung ist
Grundlage für das kommunale Förderprogramm. Hierüber
können auch private Bauherrn Zuschüsse bekommen.
                                                              Antrag auf isolierte Befreiung für die Dachform
Im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung,
gingen Stellungnahmen ein, welche vom Marktgemeinderat
                                                              eines geplanten Gartenpavillons auf dem
sachgerecht abgewogen wurden. Auf Grund dieser Abwä-          Grundstück Fl.Nr. 678, Schäferstraße 1
gungen wurde die Satzung nochmals angepasst.
Die angepasste Satzung mit Kommunalem Förderprogramm          Sachverhalt:
wurde dem Marktgemeinderat voll inhaltlich zur Kenntnis ge-   Dem Marktgemeinderat liegt ein Antrag auf isolierte Befrei-
geben.                                                        ung für die Dachform eines geplanten Gartenpavillons auf
                                                              dem Grundstück Fl.Nr. 678, Schäferstraße 1 vor.
Beschluss:                                                    Das Grundstück liegt gem. § 30 BauGB im Geltungsbereich
Der Marktgemeinderat beschließt den Erlass der Erhaltungs-    des Bebauungsplanes Nummer 1.
und Gestaltungssatzung mit Kommunalem Förderprogramm.         Grundsätzlich ist die Errichtung von Gebäuden mit einem
Die Satzung sowie das Kommunale Förderprogramm sind           Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³ gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Bay.
Bestandteil des Beschlusses.                                  Bauordnung verfahrensfrei. Die Festsetzungen des Bebau-
                                                              ungsplanes sind jedoch zu beachten.
Mehrheitlich beschlossen                                      Laut Aussage des Antragstellers hat der Pavillon einen
                                                              Durchmesser bzw. ein Achsmaß von ca. 2,60 m und eine
Ja: 10 Nein: 2 Anwesend: 12
                                                              Höhe von 2,80 m.
                                                              Der Bebauungsplan schreibt das Satteldach als Dachform
                                                              vor. Geplant ist aufgrund der achteckigen Bauweise ein ent-
Bauantrag für die Aufstockung und die Errichtung              sprechendes spitz zulaufendes Achteckdach.
von zwei Zwerchgiebeln auf dem Grundstück
Fl.Nr. 749, Ochsenfurter Straße 52                            Beschluss:
                                                              Dem Marktgemeinderat liegt der Antrag auf isolierte Befrei-
Sachverhalt:                                                  ung für die Dachform eines geplanten Gartenpavillons auf
Dem Marktgemeinderat liegt ein Bauantrag für die Aufstoc-     dem Grundstück Fl.Nr. 678, Schäferstraße 1 vor.
kung und die Errichtung von zwei Zwerchgiebeln auf dem        Einer isolierten Befreiung für das abweichende Achteckdach
Grundstück Fl.Nr. 749, Ochsenfurter Straße 52 vor.            wird zugestimmt.
Das Grundstück liegt gem. § 30 BauGB im Geltungsbereich       Die Verwaltung soll einen entsprechenden Bescheid erlas-
des Bebauungsplanes Nummer 1.                                 sen.
Für mehr Wohnraum in der bestehenden Dachwohnung ist
auf den beiden Dachflächen des 15,23 m langen Wohnhau-        Einstimmig beschlossen
ses die Errichtung von zwei Zwerchgiebeln mit einer Breite    Ja: 12 Nein: 0 Anwesend: 12
von 11,73 m geplant.
Das Bauvorhaben entspricht nicht allen Festsetzungen des      Antrag auf Zuschuss für Mitfahrer App
Bebauungsplanes. Folgende Befreiungen werden deshalb
beantragt:
                                                              Sachverhalt:
- Die vorgeschriebene Dachneigung bei zweigeschossiger
                                                              Für das Projekt „Mitfahrer App“ für das Allianzgebiet
Bauweise beträgt 23 Grad – 35 Grad. Das Hauptdach hat
eine Neigung von 33 Grad, die Zwerchgiebel lediglich 15
                                                              wird ein Antrag auf Zuschuss in Höhe von 300,00 Euro
Grad.                                                         gestellt. Eine Förderung aus dem Regionalbudget der
- Die Zwerchgiebel haben statt dem Satteldach ein Pultdach    Allianz MainDreieck wurde zugesagt, ist jedoch knapper
als Dachform.                                                 ausgefallen, als im Förderprogramm vorgesehen war. Ab
Zu dem Vorhaben wurde in der Marktgemeinderatssitzung         dem Schuljahr 2021/2022 soll das Projekt so fertiggestellt
am 09.07.2020 das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht       sein, dass die Menschen der Allianz näher kommen. Ziel
gestellt, die Anfrage wurde einstimmig beschlossen. Das       des Projekts ist eine Mitfahrzentrale für das gesamte Alli-
Landratsamt Würzburg hat mit Schreiben vom 22.04.2021         anzgebiet. Die Nutzung der App wird für die Bevölkerung
einen entsprechenden positiven Vorbescheid erlassen.          kostenfrei sein. Auch die Abrechnung der Fahrten erfolgt
Laut Vollgeschossberechnung entsteht im Dach ein Vollge-      durch die Mitfahrgemeinschaften.
schoss. Da der bestehende Keller gem. den Planunterlagen      Beschluss:
kein Vollgeschoss ist wird die Höchstgrenze des Bebauungs-    Der Marktgemeinderat hat Kenntnis vom Antrag auf Zu-
planes von zwei Vollgeschossen nicht überschritten.           schuss für eine Mitfahrer App und beschließt, einen Zu-
                                                              schuss in Höhe von 300,00 Euro zu gewähren.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
                                                              Einstimmig beschlossen
                                                              Ja: 12 Nein: 0 Anwesend: 12
Markt Sommerhausen                                                                                          Nummer 18

Finstere Gasse, Vergabe für Ringleitung Wasser                    Litfaß-Säule
                                                                  Frau Relin fragt nach, ob es möglich wäre auf der Innen-
Sachverhalt:                                                      seite des Torturms den Schriftzug Torturmtheater als Wer-
Die Wasserversorgung im Baugebiet „Finstere Gasse“ soll im        bung anzubringen.
Ringschluss gebaut werden. Hierfür liegt ein Angebot der Fir-     Laut der Gestaltungssatzung sind „Kundenstopper“ als
ma MFN für die Horizontalspülbohrung in Höhe von 6.247,32         Werbung nicht mehr erlaubt. Es wurde vorgeschlagen,
Euro brutto und für die Tiefbauarbeiten ein Angebot in Höhe       eine Litfaß-Säule aufzustellen.
von 28.000,00 Euro. Somit beläuft sich der Ringschluss für        Angebote werden in einer nächsten Sitzung vorgelegt.
die Wasserversorgung im Rahmen der Erschließung des               Bürgermeister Saak teilt mit, dass es ab Mitte August ei-
Baugebietes „Finstere Gasse“ auf 34.247,32 Euro brutto.           nen Zwischenpächter im Miltenbergerhaus gibt, der Eis
                                                                  verkauft. Hierzu wird der Ausleger am Miltenbergerhaus
Beschluss:
                                                                  abgenommen und mit einem Eis-Schild ersetzt.
Der Marktgemeinderat hat Kenntnis von den Angeboten für
die Wasserversorgung im Baugebiet „Finstere Gasse“ und
beschließt, den Auftrag für die Horizontalspülbohrung und für
die Ringleitung in Höhe von 34.247,32 Euro brutto an die an-      Antrag auf Sperrzeitverlängerung für
bietenden Firmen zu vergeben.                                     Veranstaltung MainSommer in Sommerhausen

Einstimmig beschlossen                                            Nachträglich in die TO aufgenommen!
Ja: 12 Nein: 0 Anwesend: 12
                                                                  Sachverhalt:
                                                                  Für die Veranstaltungen MainSommer im Zeitraum vom
9.       Anfragen gem. der Geschäftsordnung                       19.08. bis 30.08.2021 wird von der Firma Schlaraffen-
                                                                  klang ein Antrag auf Sperrzeitverlängerung für freitags
ArtCon Schlosskonzerte                                            und samstags bis 23.30 Uhr beantragt. Am Main sollen
Die Veranstaltung findet im August im Schloss statt. Die          verschiedene Konzerte stattfinden. Der Beginn der Veran-
Sperrzeitverlängerung wurde bis 23.00 Uhr genehmigt.              staltungen ist am Abend ab ca. 18.30 Uhr und das Ende
ArtCon fragt an, ob in dieser Zeit der Altort gesperrt wer-       der Veranstaltung um 23.30 Uhr geplant.
den kann.
Es wird dem Veranstalter mitgeteilt, dass nur der Bereich         Beschluss:
Ochsenfurter Tor bis zur Pastoriusgasse für den Autover-
kehr gesperrt wird. Die Busse dürfen durchfahren.                 Der Marktgemeinderat hat Kenntnis vom Antrag auf
                                                                  Sperrzeitverlängerung für die Veranstaltung MainSommer
Gestaltung Kreisel                                                im Zeitraum vom 19.08. bis 30.08.2021 in Sommerhausen
Für die Gestaltung Kreisel wurde ein Aufruf im Mitteilungs-       und beschließt, der Sperrzeitverlängerung für freitags und
blatt und im Bürgerforum gestartet.                               samstags bis 23.30 Uhr zuzustimmen.
Aus dem Marktgemeinderat wurde ein Gremium (Diroll
Stefan, Gunreben Birgit, Wagner Wilfried, Schwarz Rein-           Einstimmig beschlossen
hold) gebildet, das sich bereits getroffen hat und die einge-     Ja: 12 Nein: 0 Anwesend: 12
gangen Vorschläge überprüft. Das Staatliche Bauamt hat
Vorgaben gemacht, an die sich gehalten werden muss.

                                 Sitzungskalender des Marktgemeinderates
Die nächsten geplanten Sitzungstermine:
              Datum                              Uhrzeit                                   Art
        Monat September
 Donnerstag, 30.09.2021                     19.30 Uhr           Sitzung Nr. 14
          Monat Oktober
 Donnerstag. 14.10.2021                     19.30 Uhr           Sitzung Nr. 15
Sitzungsort: Bürgersaal Rathaus

Hinweis für Besuche Gemeinderatssitzungen:
Aus aktuellem Anlass, wird darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die Vermeidung von Ansteckungen, die Empfehlungen des
Robert-Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu beachten sind.
Neben der Berücksichtigung der einschlägigen Hygieneempfehlungen gilt dies vor allem für die Einhaltung eines ausreichenden
Mindestabstands von 1,50 Meter aller Teilnehmer. Das Tragen einer Maske ist Pflicht!

Anträge
Bauanträge und Anfragen müssen spätestens zwei Wochen vor der jeweiligen Sitzung im Rathaus eingegangen sein, damit diese
Punkte für die Ratsmitglieder ordnungsgemäß vorbereitet werden können.
Markt Sommerhausen                                                                             Nummer 18

                                        Veranstaltungen
                               Sommerhausen - Ausstellungen:
              24.09. bis 17.10.| Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 10:00 bis 12:00 Uhr,
              Dienstag zusätzlich 18:00 bis 19:00 Uhr,
              Samstag und Sonntag 10:30 bis 17:30 Uhr
                                      25.09. | 18:00 Uhr VERNISSAGE
                                          ganz nah – ganz fern II

 Wieder zeigen Beatrice Klinke, Tamara Siebert (beide Ölmalerei) und Matthias Frede (Skulpturen)
 ausdrucksstarke Arbeiten, in deren Fokus nichts Geringeres steht als das Portrait von Mensch
 und Natur. Ob nah dran oder mit genügend Abstand – lohnend auf jeden Fall.
                           Wo: Rathaus, Hauptstraße 15, Tel. 09333 216
        Veranstalter: Beatrice Klinke, Tel. 0170 4199901, E-Mail: trixiklinke@googlemail.com

 Ausstellung in Galerie im Kilianshaus –
    Sommerhausen – Hauptstraße 7
                                                             Büchereinachrichten
 Ausstellung „Katzen in der Kunst – Grafik und
          Bücher“ ab 08. August 2021,                           Bücherei Sommerhausen
  geöffnet täglich von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr                  Bücherei Sommerhausen
  und nach Vereinbarung (Tel. 09333-904 333)
                                                                       Öffnungszeiten:
25.09. bis 26.09.2021
Töpfermarkt am Plan                                                    Öffnungszeiten:
                                                                       Montag und Freitag,
Jeweils von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Veranstalter: Bürgerverein                                     jeweils Montag  und
                                                                       von 16.30   Freitag,
                                                                                 Uhr bis 18.30 Uhr
                                                               jeweils von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr
bis 02.10.2021
„Event“ von John Clancy im Torturmtheater                               Bitte beachten:
Spieltage Dienstag bis Freitag um 20.00 Uhr                             Bitte beachten:
                                                                       Mundschutzpflicht!
Samstag 16.30 Uhr und 19.00 Uhr                                     Begrenzte   Personenzahl!
                                                                       Mundschutzpflicht!
Kartenvorverkauf Dienstag bis Samstag ab                    Abstandsregeln
                                                                    BegrenztevonPersonenzahl!
                                                                                  1,5 Metern beachten!
16.00 Uhr unter 09333/268 oder                              Abstandsregeln von 1,5 Metern beachten!
kartenbestellung@torturmtheater.de                         Wir freuen uns auf viele Leserinnen und Leser!
                                                           Wir freuen uns auf viele Leserinnen und Leser!
07.10. bis 30.10.2021
„Atmen“ von Duncan Macmillan im Torturmtheater
Spieltage Dienstag bis Freitag um 20.00 Uhr
Samstag 16.30 Uhr und 19.00 Uhr
                                                                      Ihr Bücherei-Team
Kartenvorverkauf Dienstag bis Samstag ab
16.00 Uhr unter 09333/268 oder                                        Ihr Bücherei-Team
Kartenbestellung@torturmtheater.de
Markt Sommerhausen                                                                                          Nummer 18

                                          Gemeindearchiv

        - Nachrichten aus dem Gemeindearchiv Sommerhausen –
            Stiftungen und
        - Nachrichten  aus wohltätige Menschen in Sommerhausen
                           dem Gemeindearchiv     Sommerhausen –
      Johann Ferdinand Horlacher (1808-1876) – Wohlhabender Stifter, der sein
               Stiftungen und wohltätige Menschen in Sommerhausen
      Vermögen seinem Heimatort vermacht zur Unterstützung hilfsbedürftiger
      Johann
      Menschen  Ferdinand  Horlacher (1808-1876) – Wohlhabender Stifter, der sein
                    – „Horlacherstiftung“
      Vermögen seinem Heimatort vermacht zur Unterstützung hilfsbedürftiger
      Johann Ferdinand Horlacher kommt am 16. August 1808 in Sommerhausen als fünftes und
      Menschen      – „Horlacherstiftung“
      letztes Kind von Georg Friedrich Horlacher und seiner dritten Ehefrau Sabrina Catharina, geb.
      Seubert   (*1766) zur
      Johann Ferdinand         Welt. kommt
                           Horlacher Drei seiner
                                             am 16. Geschwister
                                                       August 1808sterben     innerhalb kurzer
                                                                      in Sommerhausen               Zeit und
                                                                                           als fünftes     an
      verschiedenen    Krankheiten   und  über    den   weiteren    Fortgang    seiner  1801    geborenen
      letztes Kind von Georg Friedrich Horlacher und seiner dritten Ehefrau Sabrina Catharina, geb.
      Schwester(*1766)
      Seubert      Anna Dorothea
                          zur Welt.Barbara  gibt esGeschwister
                                     Drei seiner      in dem Ortsfamilienbuch       keine kurzer
                                                                    sterben innerhalb      Informationen.
                                                                                                    Zeit an
      Johann   Ferdinands  Vater war Bader,  Chirurg   und Handelsmann     und   heiratete
      verschiedenen Krankheiten und über den weiteren Fortgang seiner 1801 geborenen        1794   in erster
      Ehe   die 48jährige
      Schwester               WitweBarbara
                   Anna Dorothea      seinesgibt
                                               Stiefonkels
                                                  es in dem Johann       Balthasar keine
                                                               Ortsfamilienbuch      Horlacher,     der in
                                                                                           Informationen.
      Sommerhausen
      Johann           auch
               Ferdinands    denwar
                           Vater  Beruf des Baders
                                     Bader,  ChirurgundundChirurgs   ausgeübt
                                                           Handelsmann     undhatte.   Bereits
                                                                                 heiratete  1794nach   etwa
                                                                                                   in erster
      einem   Jahr trennt sich Georg Friedrich von   seiner  ersten  Ehefrau  Maria
      Ehe die 48jährige Witwe seines Stiefonkels Johann Balthasar Horlacher, der in  Immel    (1746-1823),
      um  sich 1796 mitauch
      Sommerhausen       der 26jährigen Wilhelmina
                             den Beruf des  Baders undHöllein zu vermählen,
                                                          Chirurgs   ausgeübtdie   im gleichen
                                                                                hatte.           Jahr einen
                                                                                       Bereits nach    etwa
      Sohn zur
      einem   JahrWelt bringt.
                   trennt      Auch dieser
                          sich Georg        Ehevon
                                     Friedrich   ist seiner
                                                     kein Glück
                                                             erstenbeschieden,   dennImmel
                                                                     Ehefrau Maria      Wilhelmina     stirbt
                                                                                              (1746-1823),
      nach  zwei
      um sich     Jahren
               1796  mit und  das gemeinsame
                         der 26jährigen        Kind erliegt
                                        Wilhelmina    Hölleinim
                                                              zuJahr  1800 dem
                                                                 vermählen,    dieScharlachfieber.
                                                                                   im gleichen Jahr einen
      Sohn
      Johannzur Welt bringt.
              Ferdinand       Auch
                         ist der     dieser
                                 einzige    Ehe ist Nachkomme
                                         männliche  kein Glück beschieden,
                                                                  und ergreiftdenn
                                                                               nichtWilhelmina stirbt
                                                                                    den Beruf seines
      nach zwei  Jahren und  das gemeinsame   Kind  erliegt im Jahr 1800 dem  Scharlachfieber.
      Vaters. Vielmehr betätigt er sich im Zollwesen, verlässt den Winzerort Sommerhausen und
      verdingt sich als königlicher
      Johann Ferdinand               Malzaufschlageinnehmer
                          ist der einzige männliche Nachkomme  in Werneck. In Sommerhausen
                                                                   und ergreift nicht den Beruftritt der
                                                                                                 seines
      Name Horlacher
      Vaters. Vielmehrinbetätigt
                           den Familienstandsbögen    desverlässt
                                   er sich im Zollwesen,  19. Jahrhundert  nicht mehr
                                                                  den Winzerort         auf wie diesund
                                                                                  Sommerhausen       bei
      dem  zuletzt beschriebenen    Stifter mit Namen Steinbrenner  festzustellen  war.
      verdingt sich als königlicher Malzaufschlageinnehmer in Werneck. In Sommerhausen tritt der
      Name  Horlacher
      Im Alter         in denverfasst
               von 67 Jahren  Familienstandsbögen  des 19.
                                      Johann Ferdinand am Jahrhundert
                                                           26. Mai 1876nicht
                                                                        sein mehr auf wie dies bei
                                                                             Testament.
      dem zuletzt beschriebenen Stifter mit Namen Steinbrenner festzustellen war.
      Im Alter von 67 Jahren verfasst Johann Ferdinand am 26. Mai 1876 sein Testament.

      Acta betr. Horlacherstiftung 1876. Testament von Johann Ferdinand Horlacher vom 26. Mai 1876. Fotos: Irene
      Meeh

      Acta betr. Horlacherstiftung 1876. Testament von Johann Ferdinand Horlacher vom 26. Mai 1876. Fotos: Irene
      Meeh
Markt Sommerhausen                                                                            Nummer 18

      In dem Dokument erklärt er, dass „er bereits im hohen Alter stehe und keine näheren
      Verwandten habe, denen er sein Vermögen zuwenden möchte, so habe er sich entschlossen,
      seinen wohlüberlegten letzten Willen niederzulegen und bestimme, daß es mit seinem
      Vermögen nach seinem Tod, so gehalten werden solle, wie nachfolgendes angeordnet sei“:
      „1 Mein Vermögen besteht in ungefähr 18 Tausend Gulden in Werthpapieren, welches ich in
      meiner Wohnung verwahrt habe, sodann in meinem Mobiliar.
      2 Als Erben meines gesamten Nachlasses setze ich meine Heimatgemeinde Sommerhausen
      mit der Bestimmung ein, daß dieselbe denselben zur Errichtung einer nach meinem Namen
      benannten „Horlacher-Stiftung“ in der Weise verwendet wird, wen ich hierfür bestimme.
      Mein Vermögen soll, falls es bei meinem Tode noch nicht Zwanzigtausend Gulden (34.285
      Mark) beträgt, so lange nutzbringend angelegt bleiben und mit den Zinsen admassiert
      (vergrößert) werden bis es die genannte Summe oder auch die entsprechende runde Summe
      in Markrechnung erreicht. Dann soll derselbe mit allerhöchster Genehmigung als
      „Horlacherstiftung“ von dem Armenpflegschaftsrathe Sommerhausen oder welche
      Gemeindebehörde sonst dereinst den Wirkungskreis des Armenpflegschaftsrathes haben
      wird, verwaltet und in folgender Weise über die angefallenen Zinsen Verwendung getroffen
      werden:
         a. Zur Unterstützung von Familien welche ohne ihre Schuld arm und
            unterstützungsbedürftig geworden sind.
         b. Zur Unterstützung kranker und breßhafter Personen (Menschen mit körperlicher,
            geistiger Behinderung), welche Unterstützung nöthig haben.
         c. Für arme Kinder zur Erlernung eines Handwerkes.
         d. Für arme talentvolle Knaben denen die Mittel zum Studium fehlen, wobei jene, welche
            Theologie studieren, den Vorzug haben sollen. Auch jene Knaben, welche eine
            sonstige höhere Schule besuchen wollen, können aus meiner Stiftung eine
            Unterstützung erhalten.
      Anspruch auf Unterstützung sollen aber in allen Fällen nur Personen haben, welche von
      Sommerhausen gebürtig sind und der protestantischen Konfession angehören.“
      Ferner seien laut Testament „die Zinsen in jedem Falle immer zu admassieren, auch wenn
      keine unterstützungsbedürftigen Personen vorhanden seien.“
      Zu seinem Testamentsvollstrecker ernennt Ferdinand Horlacher den Kaufmann Karl Rosèr in
      Werneck. Am 13. Januar 1877 wird die Stiftung nach Erlass des Königlich-Bayerischen
      Staatsministeriums des Inneren beider Abteilungen in München bestätigt. In dieser Abschrift
      beläuft sich der Nachlass des Stifters auf eine Summe von 25.250 Mark.
      Der edle Stifter erkrankt wohl bereits kurze Zeit nach seiner testamentarischen Verfügung
      an Typhus und Wassersucht und wird zu einem Pflegefall. Am 10. August 1876 erliegt Johann
      Ferdinand Horlacher seinem Leiden noch kurz vor seinem 68. Geburtstag. Eine im
      Gemeindearchiv vorhandene Prozessakte von 1876 bis 1879 dokumentiert in allen
      Einzelheiten den Krankheitsverlauf des Stifters, der von 13. Juni bis 9. August 1876 intensiv
      gepflegt und betreut werden musste. Der Chirurg und Pfleger Lorenz Kraus erhebt
      diesbezüglich Honorarforderungen an die Gemeinde Sommerhausen, die seiner Meinung
      nach nicht entsprechend erfüllt wurden. In einem Gerichtsurteil wird am 30. Juli 1877 die
      Rechtmäßigkeit der Ansprüche seitens des Klägers bestätigt.
Markt Sommerhausen                                                                                     Nummer 18

      Genehmigung der Stiftung 13.1.1877. Gerichtsurteil 30.7.1877. Fotos: Irene Meeh
      Im Jahr 1885 tritt erstmals die stiftungsgemäße Verwendung der Zinsen in Kraft. Ein aus dem
      Jahr 1910 erhaltenes Schriftstück, die Statistik von Stiftungen betreffend, beziffert die
      Kapitalien inzwischen auf 40.272,37 Mark. Neun Personen wurden in diesem Jahr mit einem
      Betrag von 1.179,30 Mark unterstützt. Ein Akt zum Rechnungswesen der Horlacherstiftung
      verzeichnet in den Kriegsjahren 1915 bis 1918 jährlich Ausgaben zwischen 1.000 und 5.000
      Mark, während die Kapitalien sich in dem Zeitraum auf rund 40.000 Mark beliefen. Auf
      Grund der Anlage in Wertpapieren konnten auch in der folgenden Zeit
      unterstützungsbedürftigen Menschen Geldmittel aus der Horlacherstiftung gewährt werden.
      Im Genossenschafts-Sparbuch sind selbst 1954 noch 945.80 DM für das Anlagekonto der
      Horlacherstiftung vermerkt.

      Statistik der Stiftungen 1910 betr. Einnahmen, Ausgaben, Kapitalien. Rechnungswesen 1915-1918.
      Fotos: Irene Meeh
      Johann Ferdinand Horlacher hinterließ der Gemeinde Sommerhausen im Vergleich zu den
      bisher behandelten Stiftungen das stattlichste Vermögen für einen wohltätigen Zweck, mit
      dem viel Not gestillt wurde.
      Wie die anderen Stiftungen wurde auch die Horlacherstiftung 1959 aufgelöst.
      Gerne stehe ich für Anfragen zur Geschichte Sommerhausens zur Verfügung.
      Irene Meeh M. A.
Markt Sommerhausen                                                                        Nummer 18

                                        Kindergarten

                                  Aus dem Kindergarten
Der Planungstag des Kindergartenteams fand in diesem Jahr am 06. September statt. Dieser Tag ist
notwendig, damit alle Mitglieder des Teams das neue Kindergartenjahr gemeinsam planen können.
Seit letztem Jahr findet der Planungstag im Rathaus statt. In diesem Jahr erhielten Kerstin Helm und
Marlene Geiger Blumen und Gutscheine.
Marlene Geiger wurde in den
wohlverdienten       Ruhestand
entlassen. Sie hat in den
letzten 6 Jahren zusammen
mit dem Kiga-Team das
Mittagessen in der Küche und
in den Gruppen organisiert.
Da dies ein komplett neuer
Tätigkeitsbereich           im
Kindergarten war, gab es
keine Erfahrungswerte für
diese Position. Die Leiterin
des Kindergartens, Kerstin
Helm, hat sich für die tolle
Zusammenarbeit       und    die
immer wieder guten Ideen bei
den        häufig        neuen
Herausforderungen bedankt.
Auch die Einarbeitung der
neuen Kraft ist gut gelungen.     (Foto von links: Kerstin Helm, 1. Bürgermeister Wilfried Saak, Marlene
Geiger)

Kerstin Helm hat in diesem Jahr ihr 30-jähriges Dienstjubiläum gefeiert. Sie hat sich erinnert, dass sie
als Berufspraktikantin begonnen hat. Sie durfte aber wegen krankheitsbedingten Ausfällen von Beginn
an die Leitung einer Gruppe übernehmen. Die Herausforderung hat sie wohl sehr gut gemeistert - wie
die vielen anderen, die bis heute dazukamen, auch.

          Für das Engagement möchte ich mich nochmals ganz herzlich bedanken.
                         Bleibt bitte beide noch lange gesund.
                             Markt Sommerhausen
                                         Wilfried Saakvom
                             24.09.2021 - Jubilare

                                            Jubilare

                                  Wir gratulieren herzlich
                             Herrn Klaus Ulbrich,
                             Mönchshof 19,
                             zur Vollendung des 77. Lebensjahres
                             am 30.09.2021

                             Gemeindeverwaltung
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