Sonderausgabe Corona-Krise - Bundesregierung stellt Sofortmaßnahmen vor
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BWNEWS • Sonderausgabe Corona-Virus Sonderausgabe Corona-Virus Update vom 26.3.2020 Sonderausgabe Corona-Krise – Bundesregierung stellt Sofortmaßnahmen vor BW PARTNER Bauer Schätz Hasenclever Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
A. Überblick Die weltweite Ausbreitung von COVID-19 wurde am Neben den medizinischen Herausforderungen hat die 11.03.2020 von der WHO zu einer Pandemie erklärt. Ausbreitung des Corona-Virus auch für unsere interna- Es handelt sich weltweit und in Deutschland um eine tional verflochtene Wirtschaft massive Folgen, die bereits sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation. Bei heute spürbar sind. Lieferketten können nicht aufrecht einem Teil der Fälle sind die Krankheitsverläufe schwer, erhalten werden, Messen und Großveranstaltungen wer- auch tödliche Krankheitsverläufe kommen vor. Die Zahl den abgesagt, Reisebeschränkungen ausgesprochen. der Fälle in Deutschland steigt weiter an. Gleichzeitig Daneben wirken verringerte Kundennachfrage und der wird die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung Ausfall von Man-Power unmittelbar und auf unabseh- in Deutschland vom Robert-Koch-Institut (RKI) derzeit bare Zeit. insgesamt als mäßig eingeschätzt. Diese Gefährdung variiert aber von Region zu Region und ist in „besonders In einer gemeinsamen Pressekonferenz am 13.03.2020 betroffenen Gebieten“ hoch. Die Wahrscheinlichkeit für stellten Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundes- schwere Krankheitsverläufe nimmt mit zunehmendem wirtschaftsminister Peter Altmaier ein Maßnahmenpaket Alter und bestehenden Vorerkrankungen zu. zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen durch das Corona-Virus vor. Ziel dieses Maßnahmenpakets ist sowohl der Schutz der Beschäftigten als auch der Unter- nehmen. Seit dem 26.03.2020 können in Baden-Würt- temberg Anträge für das Soforthilfeprogramm offiziell bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau gestellt werden. Nachfolgender Sondernewsletter gibt Ihnen einen aktua- lisierten Überblick über das beschlossene Maßnahmen- paket der Bundesregierung sowie das Antragsverfahren des Soforthilfeprogramm. Mit diesem Überblick wollen wir Sie in die Lage versetzen auf die anstehenden Her- ausforderungen rechtzeitig zu reagieren und bestehende Möglichkeiten zu nutzen. Stuttgart, im März 2020 Janko Franke Inhalt der Sonderausgabe „ Corona-Virus“ ■ A. Überblick S.2 ■ B. Die 4 Säulen des Maßnahmepakets S.3 ■ C. Soforthilfe Corona S.5 ■ D. Wirtschaftsstabilisierungsfond S.7 ■ E. Umsatzsteuer auf nicht bezahlte Forderungen S.8 ■ F. Fazit S.9 2
BWNEWS SONDERAUSGABE B. Die 4 Säulen des Maßnahmenpakets Für Beschäftigte und Unternehmen, die von den Aus- geänderten Regelungen kurzfristig in Kraft treten können. wirkungen des Corona-Virus betroffen sind, wird ein Betroffene Unternehmen können Lohnkosten und Sozial- „Schutzschild“ errichtet, der auf folgenden 4 Säulen fußt: abgaben von der Bundesagentur für Arbeit bezahlen las- sen. Dabei sollen erleichterte Zugangsvoraussetzungen • Flexibilisierung des Kurzarbeitergelds für das Kurzarbeitergeld eingeführt werden: • Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen • „Milliarden-Schutzschild“ für Betriebe und • Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall Unternehmen betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu • Stärkung des Europäischen Zusammenhalts 10 % (d.h., es müssen nur 10 % der im Unterneh- men Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein statt wie bisher 1/3tel der Beschäftigten) 1. Flexibilisierung des Kurzarbeitergelds • Teilweiser oder vollständiger Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden durch die Die Bundesregierung erarbeitet aktuell (bis Anfang April) Arbeitnehmer/-innen ein Konzept zur zielgerichteten Anpassung der Kurzar- • Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer beiterreglungen. Ein förmliches Gesetzgebungsverfah- • Vollständige Erstattung der Sozialversicherungs- ren muss dabei nicht durchlaufen werden, sodass die beiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) 3
2. Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen 3. „Milliarden-Schutzschild“ für Betriebe und Unternehmen Um die Liquidität bei Unternehmen zu sichern, werden Bereits jetzt leiden viele Unternehmen an Umsatzrückgän- die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, gen, denen keine adäquate Anpassung der Kostenstruktur zur Senkung von Steuervorauszahlungen und im Bereich gegenüber steht. Auf kurz oder lang führt dies zu -ggf. der Steuervollstreckung verbessert. Hierüber befindet existenzbedrohenden- Liquiditätsengpässen. Die Bundes- sich das Bundesministerium der Finanzen derzeit in regierung hat sich daher dazu entschlossen neue und im Abstimmung mit den Ländern. Folgende Sofortmaßnah- Volumen unbegrenzte Maßnahmen zur Liquiditätssiche- men sind vorgesehen: rung zu ergreifen. Folgende Maßnahmen werden ergriffen: • Die Gewährung von Steuerstundungen wird er- • Lockerung der Bedingungen für den KfW-Un- leichtert. Die Finanzbehörden können Steuern ternehmerkredit und ERP-Gründerkredit - Uni- stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche versell durch Erhöhung der Risikoübernahmen Härte für den Steuerpflichtigen darstellen würde. (Haftungsfreistellungen) für Betriebsmittelkredite Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei sowie zur Verfügungstellung dieser Instrumente keine strengen Anforderungen zu stellen. Durch auch für Großunternehmen mit einem Umsatz von das Hinausschieben von Zahlungsverpflichtun- bis zu € 2 Milliarden (bisher € 500 Millionen) gen wird die Liquiditätslage kurzfristig gestützt • Anhebung der Umsatzgrenze von € 2 Milliarden • Die Finanzbehörden sind angehalten, Steuer- auf € 5 Milliarden für das Programm für größere vorauszahlungen unkompliziert und schnell Unternehmen (KfW-Kredit für Wachstum). Keine herabzusetzen, sobald absehbar ist, dass die Beschränkung dieses Programms auf die Berei- Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden che Innovation und Digitalisierung. Erhöhung der Jahr voraussichtlich geringer sein werden Risikoübernahme von bisher 50 % auf 70 %. • Sofern ein Steuerschuldner unmittelbar von den • Bürgschaftsbanken: u.a. Verdoppelung des Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist Bürgschaftshöchstbetrag auf € 2,5 Millionen. wird auf etwaige Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. • Autonome Entscheidungskompetenz der Bürg- Kontopfändungen) und auch auf die Festsetzung schaftsbanken bis zu einem Betrag von T€ 250 von Säumniszuschlägen bis zum 31.12.2020 • Öffnung des Großbürgschaftsprogramms für Unter- verzichtet. nehmen außerhalb strukturschwacher Regionen • Implementierung zusätzlicher Sonderprogramme Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet bei der KfW, welche derzeit bei der EU-Kommis- werden (z.B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), sion zur Genehmigung angemeldet wurden ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den • Bereitstellung von Exportkreditgarantien durch Steuerpflichtigen in entsprechender Art und Weise ent- den Bund gegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt • Implementierung des Förderprogramms „Sofort- für Steuern, das bei seiner Zuständigkeit für die Ver- hilfe Corona“ (siehe Punkt C) sicherungssteuer und die Umsatzsteuer entsprechend • Aktivierung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds verfahren wird. (siehe Punkt D) 4
BWNEWS SONDERAUSGABE KfW-Unternehmer- wie auch ERP-Gründerkredite sind 4. Stärkung des europäischen Zusammenhalts über Banken und Sparkassen bei der KfW zu beantra- gen. Weiterführende Informationen erhalten Sie auch bei Die Bundesregierung steht im Austausch mit den euro- Ihren Hausbanken. päischen Partnern um die Maßnahmen europäisch zu verzahnen. Um diese Maßnahmen finanzieren zu können, wird der Bund je nach Bedarf zusätzliche Mittel am Kapitalmarkt Dabei begrüßt die Bundesregierung die Idee der Euro- aufnehmen. Der Bund nutzt dafür seinen etablierten und päischen Kommission für eine „Corona Response Ini- verlässlichen Marktzugang über die Deutsche Finanz- tiative“ mit einem Gesamtvolumen von € 25 Milliarden. agentur. Darüber hinaus hat die europäische Bankenaufsicht angekündigt, bestehende Spielräume zu nutzen, damit Banken weiter verlässlich Liquidität an die Wirtschaft geben können. C. Soforthilfe Corona Finanzielle Soforthilfen für kleine und mittlere Unternehmen In Anlehnung an die KMU-Definition der EU verstehen wir als Unternehmen „jede Einheit, unabhängig von Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm auf- ausübt.“ Hierzu zählen auch gemeinnützige Sozial- gelegt: Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen unternehmen, sofern diese aktiv am Wirtschaftsleben und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar teilnehmen. infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohen- den wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liqui- Soloselbständige und Kleinstunternehmen mit unter fünf ditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, Beschäftigten sind nur insoweit antragsberechtigt, als nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt. sie mit ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkom- men oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens Eine Antragstellung ist seit dem 26.03.2020 möglich. eines Haushalts bestreiten. Wer wird gefördert? Was wird gefördert? Anträge können von gewerblichen und Sozialunterneh- Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirt- men, von Soloselbstständigen und von Angehörigen der schaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen mit bis zu 50 Liquiditätsengpässen, u.a. für laufende Betriebskosten Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gestellt werden, die wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.Ä., ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. durch einen Zuschuss unterstützt werden. 5
Liquiditätsengpässe oder Umsatzeinbrüche, die bereits und daher keine Mitgliedsnummer haben, wer- vor dem 11. März 2020 entstanden sind, sind daher nicht den Sie hier Ihren Antrag stellen können. förderfähig. • Sollten Sie bereits Kontakt zur L-Bank gehabt haben, halten Sie bitte auch diese Kundennum- Wie wird gefördert? mer bereit. • Im Rahmen des Antrags wird die Handelsregis- Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäf- ternummer (soweit vorhanden) und Umsatzsteu- tigten und beträgt bis zu: er-ID (ersatzweise Steuernummer) abgefragt werden. Bitte halten Sie diese bereit. • einmalig 9.000 Euro für drei Monate für antrags- • Bitte halten Sie außerdem Informationen zu Ihrer berechtigte Soloselbstständige und Antragsbe- Bankverbindung bereit. rechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten, • Im Rahmen des Antrags wird eine De-minimis- • einmalig 15.000 Euro für drei Monate für An- Erklärung angefordert werden. Halten Sie daher tragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten, bitte Informationen über ggf. bereits erhaltene • einmalig 30.000 Euro für drei Monate für An- De-minimis-Beihilfen bereit. tragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten (Eine gute Erklärung zu De-minimis-Beihilfen finden Sie auf dem Portal www.fuer-gruender.de) Die Obergrenze für die Höhe der Förderung entspricht • Bitte halten Sie auch Informationen zu weiteren dem unmittelbar infolge der Corona-Pandemie ver- staatlichen Hilfen, die Sie im Zusammenhang ursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden mit der Corona-Pandemie ggf. erhalten oder be- Umsatzeinbruch, maximal jedoch den oben genannten antragt haben, bereit. Förderbeträgen. • Im Rahmen des Antrags wird die Höhe Ihres Liqui- ditätsengpasses (auf drei Monate) abgefragt wer- Die Anzahl der Beschäftigten ergibt sich aus der Berech- den. Halten Sie bitte Informationen hierzu bereit. nung der Vollzeitäquivalente, die anhand der Regelungen • Im Rahmen des Antrags wird die Anzahl der der KMU-Definition der EU erfolgt. Hilfestellung bietet Beschäftigten Ihres Unternehmens abgefragt das Benutzerhandbuch KMU-Definition werden. Halten Sie bitte Informationen hierzu bereit. Hilfestellung bei der Berechnung der Voll- Antragsverfahren zeitäquivalente s. oben. • Da nur Dokumente im pdf-Format angenommen Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Hauptsitz in werden können, informieren Sie sich bitte vorab, Baden-Württemberg. Anträge dürfen nur von Unterneh- wie ggf. andere Dateiformate über bspw. Online- men gestellt werden, die noch keine vergleichbare Hilfe angebote kostenlos in pdf-Formate gewandelt des Landes Baden-Württemberg oder eines anderen werden können. Bundeslandes für eine möglicherweise in einem anderen Bundesland oder in Baden-Württemberg bestehende Betriebsstätte beantragt oder erhalten haben. Die Quellen: Anträge sind in diesem Zusammenhang von dem Haupt- Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau sitz des Unternehmens zu stellen. Baden-Württemberg, Förderprogramm „Soforthilfe Corona“: Antragsformulare sind vollständig auszufüllen, auszu- drucken, zu unterschreiben, einzuscannen und über Die Eckpunkte „Corona-Soforthilfe für Kleinstunterneh- das Online-Portal an die jeweilig zuständige Kammer men und Soloselbständige“ sind in folgendem verlinkten zu übermitteln. Merkblatt des Bundesministeriums für Finanzen zusam- mengefasst. • Sollten Sie Mitglied einer Kammer (Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) Bundesfinanzministerium: Eckpunkte Corona-Soforthilfe sein, halten Sie bitte Ihre Mitgliedsnummer für Kleinstunternehmen und Soloselbständige bereit. Auch wenn Sie kein Kammermitglied sind 6
BWNEWS SONDERAUSGABE D. Wirtschaftsstabilisierungsfond Die Bundesregierung hat einen Wirtschaftsstabilisie- Zugang zu den Instrumenten erhalten Unternehmen, rungsfonds auf den Weg gebracht. Damit sollen die not- die die folgenden Kriterien erfüllen: wendigen Maßnahmen umgesetzt werden, um unsere • Mehr als 249 Arbeitnehmer im Jahresdurch- Volkswirtschaft zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu schnitt und sichern. Das Bundeskabinett hat dazu am 23. März • Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro oder 2020 eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktio- • Umsatzerlöse von mehr als 50 Mio. Euro nen beschlossen, damit der Deutsche Bundestag den entsprechenden Gesetzentwurf einbringen kann. Um möglichst vielen Unternehmen Zugang zu den Inst- rumenten zu gewähren, wird der Kreis der Berechtigten Die Instrumente des Wirtschaftsstabilisierungsfonds erweitert und geht über die Definition der EU-Kommis- umfassen: sion von kleinen und mittleren Unternehmen hinaus. Zudem erhalten im Einzelfall auch kleinere Unternehmen • einen Garantierahmen von 400 Mrd. Euro um es Zugang, die für die Infrastruktur besonders relevant sind. den Unternehmen zu erleichtern, sich am Kapi- Dazu, wie genau diese Erweiterung aussieht und auch talmarkt zu refinanzieren zur Frage der Abgrenzung der besonderen Relevanz ist • Rekapitalisierungsmaßnahmen in Höhe von 100 aktuell leider nicht mehr bekannt. Wir aktualisieren das Mrd. Euro zur Kapitalstärkung, um die Solvenz fortlaufend. von Unternehmen sicherzustellen • Kredite von bis zu 100 Mrd. Euro um die KfW- Die Einrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds ist Sonderprogramme zu refinanzieren. zunächst bis Ende 2021 befristet. 7
E. Umsatzsteuer auf nicht bezahlte Forderungen In der momentanen wirtschaftlichen Krise werden vor- ist in der Umsatzsteuervoranmeldung durchzufüh- aussichtlich nicht alle Forderungen termingerecht oder ren, in der die Voraussetzungen erstmals vorliegen. im schlechtesten Fall gar nicht bezahlt werden. Die Berichtigung hat spätestens in der Umsatzsteuer- Jahreserklärung zu erfolgen. Sie ist im darauffolgenden § 17 Umsatzsteuergesetz stellt die gesetzliche Grund- Jahr nicht mehr möglich. Das bedeutet, dass in der o.g. lage dar, sich die bereits an das Finanzamt gezahlte Frage „absehbare Zeit“, im Zweifel ein kürzerer Zeitraum Umsatzsteuer wieder erstatten zu lassen. gewählt werden sollte. Kurze Zahlungsverzögerungen nach Fälligkeit werden dazu nicht ausreichen. Die Rechtsprechung und die Finanzverwaltung sehen diese Möglichkeit als gegeben an, wenn die Forderung Eine Berichtigung der Rechnung, in der die Umsatz- „auf absehbare Zeit rechtlich oder tatsächlich nicht steuer ausgewiesen wurde, ist nicht erforderlich. durchsetzbar ist“. Was unter der zeitlichen Vorgabe „auf absehbare Zeit“ konkret zu verstehen ist, ist höchstrich- Selbstverständlich muss die Umsatzsteuer wieder abge- terlich noch nicht geklärt. Es ist dazu unseres Erachtens führt werden, wenn die entsprechende Forderung eingeht. eine belastbare Einschätzung des Unternehmens nötig, nach der die Forderung in den nächsten 6 Monaten nach Es ist zu beachten, dass der Vorsteuerabzug des Kun- Fälligkeit nicht eingehen wird. Wir gehen davon aus, dass den, gegen den die Forderung besteht, grundsätzlich die Finanzverwaltung, zumindest in der momentanen entsprechend zu korrigieren ist. Es gibt zwar keinen ver- Situation, dieser Ansicht zustimmen wird. Stimmen in der fahrensrechtlichen Zusammenhang zwischen Umsatz- und Literatur gehen auch von einem kürzeren Zeitraum aus, Vorsteuerkorrektur, die materiell rechtlichen Vorschriften bspw. 60 Tage nach Fälligkeit. Ob die Finanzverwaltung sind für beide jedoch identisch. Mit Ihrem Antrag könnten dem zustimmt ist derzeit offen. Sie den Anstoß geben, dass die Finanzverwaltung die Korrektur beim Kunden prüft. Wenn Sie Ihren Kunden über In jedem Fall raten wir, die Vorgehensweise der Berich- Ihre Umsatzsteuerkorrektur informieren möchten, können tigung in der Anlage zu der Umsatzsteuervoranmeldung, Sie ihn darauf hinweisen, dass eine zinslose Stundung der in der berichtigt wurde, zu erläutern. Die Berichtigung Vorsteuerkorrektur möglich ist. Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen Die Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer für das Jahr der Corona-Krise betroffen ist. Dazu genügt bspw. ein 2020 kann auf Antrag in Baden-Württemberg ganz oder Hinweis auf den Unternehmensgegenstand wie Schlie- teilweise auf € 0,00 herabgesetzt werden, ohne dass ßung des Restaurants, Hotels, Einzelhandels u.a. oder die Vorauszahlung auf der Grundlage der tatsächlichen, dem wesentlichen Umsatzrückgang aufgrund der Stor- geänderten Zahlen neu berechnet wird. Das Finanzamt nierung von Aufträgen in Folge der Krise etc. Der Antrag wird anschliessend die Sondervorauszahlung erstatten. ist, wie der ursprüngliche Antrag auf dem Vordruck USt Die gewährte Dauerfristverlängerung bleibt bestehen. 1 H zu stellen, mit dem Wert „1“ in der Zeile 22 und den Wert „ 0“ in der Zeile 24. Notwendig ist ein Antrag, in dem dargelegt wird, dass das Unternehmen unmittelbar und nicht unerheblich von Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an uns. 8
BWNEWS SONDERAUSGABE F. Fazit Die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus dominiert Über aktuelle Entwicklungen, insbesondere über Kon- derzeit den Alltag. Der Virus stellt sowohl für uns persön- kretisierungen der zuvor dargestellten Maßnahmen wer- lich, für unser Gesundheitssystem als auch für unsere den wir Sie selbstverständlich informieren. international verflochtene Wirtschaft eine große Heraus- forderung dar. Insbesondere die hohe Geschwindigkeit Für weitergehende Informationen, bei Rückfragen oder bei der sich überschlagenden Ereignisse und Maßnahmen Handlungsbedarf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. erfordert eine sofortige Auseinandersetzung und Bewer- tung der unternehmensindividuellen Risiken. Bleiben Sie gesund! Zur Bewältigung der Corona-Krise sollten dabei die durch die Bundesregierung neu geschaffenen bzw. angedachten Maßnahmen frühzeitig erkannt und ggf. implementiert werden. Rechtlicher Hinweis: Dieser Sondernewsletter bietet lediglich allgemeine Informationen. In keinem Fall sind diese geeignet, eine individuelle und umfassende Beratung zu ersetzen. Kontaktieren Sie uns daher gerne, falls Sie Fragen – insbesondere zu den hier dargestellten Themen – haben oder Handlungsbedarf sehen. Wir klären dann gerne mit Ihnen gemeinsam, ob und inwieweit Sie von den Maßnahmen Gebrauch machen können und zeigen Ihnen mögliche Alternativen auf. 9
BW PARTNER Bauer Schätz Hasenclever Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Hauptstraße 41 70563 Stuttgart (Vaihingen) Postfach 80 08 44, 70508 Stuttgart Telefon +49 (0)711/1640 - 0 Telefax +49 (0)711/1640 - 277 E-Mail info@bw-partner.com Disclaimer BWNEWS „Sonderausgabe Corona-Virus“ bietet lediglich allgemeine Informationen. Wir übernehmen keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Infor- mationen. In keinem Fall sind diese geeignet, eine kompetente Beratung im Einzelfall zu ersetzen. Hierfür steht Ihnen die BW PARTNER Bauer Schätz Hasenclever Partnerschaft mbB gerne zur Verfügung. Rechtsstand dieser Ausgabe: 27.3.2020. BWNEWS „Sonderausgabe Corona-Virus“ unterliegt urheberrechtlichem Schutz. Eine Speicherung zu ei- genen privaten Zwecken oder die Weiterleitung zu privaten Zwecken (nur in vollständiger Form) ist gestattet. Kommerzielle Verwertungsarten, insbesondere der Abdruck in anderen Newslettern oder die Veröffentlichung auf Webseiten, bedürfen der Zustimmung der Herausgeber. Bildnachweise: ©ipopba, ©@Alexander.Shelegov, ©Parilov, ©zephyr_p, ©Blue Planet Studio ©shintartanya – stock.adobe.com, Rest: eigen. Gestaltung und Produktion: WIADOK - Corporate Publishing für Steuerberater - www.wiadok.de
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