SONDERAUSGABE - Ingenieurkammer Hessen
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SONDERAUSGABE Offizielle Kammer-Nachrichten der Ingenieurkammer Hessen DIB-SONDERAUSGABE Januar 2021 - Länderbeilage Hessen Liebes Mitglied, zunächst einmal möchte ich Ihnen 2021 der uns altbekannte Alltag aus seitens des Vorstandes und der ge- der „Vor-Corona-Zeit“ zumindest samten Geschäftsstelle der Ingenieur- schrittweise wieder einstellen wird. kammer Hessen auf diesem Wege ein frohes und vor allen Dingen gesundes Bis zu diesem Zeitpunkt müssen wir neues Jahr 2021 wünschen. uns allerdings mit den zahlreichen Re- striktionen und Neuerungen auseinan- Ereignisreiche und schwierige, und dersetzen, die diese Pandemie mit sich damit außergewöhnliche zwölf Monate bringt. Dazu gehört auch, dass wir die liegen hinter uns: Nahmen wir im ver- ursprünglich am 7. November 2020 an- 1 gangenen Winter noch an großen Ver- gesetzte Mitgliederversammlung nun anstaltungen teil und befanden uns im am 26. März 2021 in Form einer Video- ständigen persönlichen Austausch mit konferenz mit einem digitalen Wahl- der Landespolitik, so bestimmte das system für die Rechnungsprüfer sowie Coronavirus ab dem Frühjahr plötzlich den Aufsichtsrat der Ingenieur-Akade- unser gesamtes privates wie beruf mie Hessen GmbH nachholen. Nähere liches Leben – und tut dies bis heute. Informationen dazu erhalten Sie auf Vom einen auf den anderen Tag domi den weiteren Seiten dieser Sonderaus- nierten Themen wie Lockdown, Ab- gabe der DIB-Länderbeilage Hessen. stands- und Hygieneregeln, Kurzarbei- Dipl.-Ing. Ingolf Kluge, Präsident der Ingenieurkammer Hessen tergeld, Coronahilfen sowie das kaum Ich wünsche Ihnen, dass Sie weiterhin noch wegzudenkende „Home-Office“ gut durch die Krise kommen, und vor die Schlagzeilen und Debatten. allem, dass Sie gesund bleiben. Auch auf uns Ingenieure hatte das Fünfte drohende Liquiditätsprobleme Jahr 2020 natürlich Auswirkungen, erwartet. Ihr die wir uns im letzten Januar wohl Ingolf Kluge nie so hätten vorstellen können. Wie Aussichtslos ist die Situation für un- viele andere Berufsgruppen mussten seren Berufsstand dennoch nicht. Im wir uns ebenso an diese neue Norma- Gegensatz zu vielen kleinen Geschäf- lität anpassen. Machen wir uns nichts ten, Gastronomen oder Frisörsalons vor: Die Lage ist und bleibt weiterhin sind wir bislang von einem völligen schwierig. Das haben auch die Ergeb Stillstand unserer Tätigkeit verschont nisse der dritten Umfrage zu den geblieben. Bei der Erhebung im No- Auswirkungen der Coronakrise auf vember 2020 stellten sogar weniger Inhalt Ingenieur- und Architekturbüros der Umfrageteilnehmer negative wirt- Bundesingenieurkammer (BIngK) und schaftliche Folgen für ihr Büro fest, • Grußwort des Präsidenten 1 der Bundesarchitektenkammer (BAK) als dies noch im vergangenen April • Digitale Mitgliederversammlung 2 gezeigt, denen zufolge mehr als 40 % und Juni der Fall war. Zudem lassen • Gesetz zur Abmilderung der der Befragten in diesem Jahr mit Um die neuesten Entwicklungen ja darauf Folgender SARS-CoV2-Pandemie 3 #6 satzrückgängen rechnen und jeder hoffen, dass sich im Laufe des Jahres • Ablauf der digitalen MGV 4 www.ingkh.de
DIB-SONDERAUSGABE Januar 2021 - Länderbeilage Hessen Einladung: Digitale Mitgliederversammlung der Ingenieurkammer Hessen am 26. März 2021 etwa anderthalbstündige Sitzung statt- finden. Auf diese Weise kommen wir einerseits unserer Pflicht nach, diese Veranstaltung – wenn auch ein klein we- nig mit Verzögerung – abzuhalten, und andererseits können wir die Versamm- lung nun rechtskonform durchführen, ohne mit den derzeitigen Restriktionen in Konflikt zu geraten. Eine Mitgliederversammlung in digita- ler Form stellt, wie andere Formate im vergangenen Jahr auch, eine unge- wohnte Situation und ein Novum in der Der amtierende Vorstand der Ingenieurkammer Hessen nach seiner Wahl im November 2018 (v. l.): Dipl.-Ing. Jürgen Wittig, ÖbVI (Vi- Geschichte der Ingenieurkammer Hes- 2 zepräsident), Prof. Dr.-Ing. Joaquin Diaz (Beisitzer), Dipl.-Ing. (FH) Karen Ludewig (Beisitzerin), Dipl.-Ing. Ingolf Kluge (Präsident), sen dar. Dies ermöglicht uns aber, noch Prof. Dr.-Ing. Matthias Vogler (Schatzmeister) und Dr.-Ing. Ulrich Deutsch (Beisitzer). Foto: Torsten Reitz zeitnah im neuen Jahr Rechts- und Pla- nungssicherheit zu bekommen, was die routinemäßig zu treffenden Beschlüsse Liebe Kolleginnen und Kollegen, – verfügen wir nun über eine verbind- (beispielsweise zum Haushalt) angeht. liche rechtliche Grundlage, um eine die Coronavirus-Pandemie führt weiter- Mitgliederversammlung in Pandemiezei- Wir laden Sie daher nicht minder herz- hin zu zahlreichen Absagen geplanter ten als Videokonferenz veranstalten zu lich als sonst ein, an dem neuen Format Veranstaltungen und zur Auflage neuer können – genau so, wie wir es im vergan- teilzunehmen, zumal der zeitliche Formate. So fiel unter anderem unse- genen Jahr bereits mit zahlreichen Fach- Aufwand für jeden deutlich geringer re ursprünglich für Anfang November gruppensitzungen gehandhabt hatten. ausfallen wird. Letzteres sollte Sie 2020 geplante, alljährliche Mitglieder- dazu animieren, in deutlich größerer versammlung den aktuell verschärften Dass diese neue Regelung überhaupt Anzahl als in den vergangenen Jahren Kontaktbeschränkungen zum Opfer. noch zum Jahreswechsel umgesetzt persönlich von Ihrem Mitspracherecht Gerne wären wir seinerzeit schon auf wurde, ist nicht zuletzt dem unermüd- bei der berufsständischen Selbstver- die Alternative ausgewichen, die Ver- lichen Einsatz sämtlicher hessischer waltung Gebrauch zu machen. Die anstaltung in virtueller Form durch- Kammern zu verdanken: Mit geballter Kammer lebt zum Vorteil eines Jeden zuführen, dies war uns aber 2020 aus Kraft haben wir erreicht, dass sich der auf allen Ebenen von der Kommuni- rechtlichen Gründen nicht möglich. Landtag noch direkt vor Weihnachten kation zwischen den Mitgliedern, den diesem für uns so dringenden Anliegen hauptamtlichen Mitarbeitern der Ge- Kurz vor den Feiertagen hat uns der angenommen hat. Bedanken müssen schäftsstelle und den ehrenamtlichen Hessische Landtag dann doch noch ein wir uns ebenso bei den beiden Fraktio- Vorstandsmitgliedern. in dieser Hinsicht sehr schönes Weih- nen der Regierungskoalition, CDU und nachtsgeschenk gemacht: In erster und Bündnis 90/Die Grünen, die den dafür Wir freuen uns daher darauf, Sie in vir- zweiter Lesung wurde in der Sitzung notwendigen Gesetzesentwurf auf Drän- tueller Form am 26. März 2021 zur am 10. Dezember 2020 das Gesetz zur gen der berufsständischen Vertretungen 37. Mitgliederversammlung der Inge- Abmilderung der Folgen der SARS-CoV- zur Abstimmung ins Parlament gebracht nieurkammer Hessen begrüßen zu 2-Pandemie im Bereich der hessischen hatten. dürfen, und hoffen auf ein zahlreiches berufsständischen Selbstverwaltungs- Erscheinen vor den Bildschirmen. organisationen verabschiedet. Dadurch Die nachzuholende 37. Mitgliederver- – und durch die Ergänzung des § 32a sammlung der Ingenieurkammer Hessen Ihr Ingolf Kluge im Namen im Hessischen Ingenieurgesetz (HIngG) wird nun am 26. März 2021 digital als des Vorstands www.ingkh.de
DIB-SONDERAUSGABE Januar 2021 - Länderbeilage Hessen Gesetz zur Abmilderung der Folgen der SARS-CoV-2-Pandemie im Bereich der hessischen berufsständischen Selbstverwaltungsorganisationen Vom 15. Dezember 2020 Artikel 11 Änderung des Hessischen Ingenieurgesetzes Das Hessische Ingenieurgesetz vom 30. November 2015 (GVBl S. 457), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198), wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 32 die Angabe „§ 32a Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Ingenieurkammer Hessen“ eingefügt. Bild: Public Health Service Library (PHIL) 2. Nach § 32 wird als § 32a eingefügt: Textform gegenüber der Präsidentin oder dem Präsi- 3 „§ 32a denten abzugeben. Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Ingenieurkammer Hessen In der Einladung zur Sitzung oder der Beschlussfassung ist der Beschluss nach Satz 1 bekannt zu geben. (1) Der Vorstand der Ingenieurkammer kann abweichend von den Vorschriften dieses Gesetzes und anderslauten- (3) In den Fällen des Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder des Abs. 2 den satzungsrechtlichen Bestimmungen durch Beschluss Satz 1 Nr. 2 ist ein Beschluss gültig, wenn den Mitgliedern der Mitgliederversammlung oder der Ver- treterversammlung ermöglichen, 1. alle Mitglieder beteiligt wurden, 2. mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen bis 1. a n einer Sitzung ohne Anwesenheit am Versammlungs- zum gesetzten Termin in Textform oder ihre Stimme in ort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der der Sitzung abgegeben haben und elektronischen Kommunikation auszuüben oder 3. der Beschluss mit der nach dem Gesetz oder der jewei- 2. ohne Teilnahme an einer Sitzung ihre Stimmen vor der ligen Satzung erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.“ Durchführung oder ohne Durchführung der Sitzung in Textform gegenüber dem Vorstand abzugeben. Artikel 22 In der Einladung zur Sitzung oder der Beschlussfassung Weitere Änderung des Hessischen Ingenieurgesetzes ist der Beschluss nach Satz 1 bekannt zu geben. Das Hessische Ingenieurgesetz vom 30. November 2015 (2) Die Präsidentin oder der Präsident der Ingenieurkam- (GVBl. S. 457), zuletzt geändert durch Art. 1, wird wie folgt mer kann abweichend von den Vorschriften dieses Ge- geändert: setzes und anderslautenden satzungsrechtlichen Bestim- mungen durch Beschluss den Mitgliedern des Vorstandes 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 32a ermöglichen, gestrichen. 2. § 32a wird aufgehoben. 1. an einer Sitzung ohne Anwesenheit am Versammlungs- ort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder 2. ohne Teilnahme an einer Sitzung ihre Stimmen vor der 1 Ändert FFN 50-51. Durchführung oder ohne Durchführung der Sitzung in 2 Ändert FFN 50-51. www.ingkh.de
DIB-SONDERAUSGABE Januar 2021 - Länderbeilage Hessen Wie ist der Ablauf der Online-Mitgliederversammlung? Die ursprünglich für den 7. November Auch bei der digitalen Mitglieder mit Lautsprechern und eine stabile Inter- 2020 angesetzte Mitgliederversamm- versammlung sind wir auf Ihre Be- netverbindung. Eine Kamera können Sie lung der Ingenieurkammer Hessen teiligung als Pflicht- oder freiwilliges nutzen. Dies ist aber nicht zwingend not- wird am 26. März 2021 ab 13:00 Uhr in Mitglied angewiesen, um Ihre Inte- wendig. Natürlich haben Sie die Möglich- digitaler Form nachgeholt. Im Gegen- ressen angemessen und legitimiert keit auch Wortbeiträge einzubringen. satz zum bisher üblichen Präsenzter- zu vertreten. Gerade bei rechtlich min wird diese virtuelle Veranstaltung relevanten Events wie unserer Mitglie- Parallel zum Anmeldelink erhalten Sie allerdings nur etwa anderthalb Stun- derversammlung sind Sicherheit und auch einen Link zu einem Online-Wahl- den dauern. Alle notwendigen Punkte Datenschutz unabdingbar. Wir legen Tool, mit dem wir authentifizierte und aus der Tagesordnung für die ordent daher größten Wert auf einfache, fle- geheime digitale Wahlen und Abstim- liche wie auch die außerordentliche xible und vor allem sichere Lösungen. mungen durchführen können. Vor der Mitgliederversammlung, die im Wahl können Sie sich als Wahlberechtig- Oktober 2020 zusammen mit der Ein Bitte melden Sie sich zur Online-Mit- te/r online ganz unkompliziert einen zu- ladung an alle IngKH-Mitglieder ver- gliederversammlung über das beilie- fälligen, geheimen Wahl-Code ziehen. Sie schickt wurde, stehen jedoch weiterhin gende Formular oder per E-Mail an haben dann die Möglichkeit, live abstim- auf der Agenda. Dies ist notwendig, die Geschäftsstelle (info@ingkh.de) men – am besten mit einem Mobiltelefon. um einerseits einen rechtskonformen an. Eine Woche vor der Veranstaltung Das Wahlsystem ist intuitiv, eine Rück- 4 Ablauf und andererseits Rechts- und erhalten Sie einen Teilnahmelink zur verfolgung der Wahl ist ausgeschlossen Planungssicherheit in puncto routine Videokonferenz, der Ihnen über die und alle technischen Vorgänge werden mäßig zu treffende Beschlüsse (etwa Plattform Zoom zugesandt wird. Zur sauber protokolliert. zum Haushalt) sowie Wahlen– zu Einwahl benötigen Sie lediglich einen gewährleisten. Rechner, ein Tablet oder Mobiltelefon Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Jahresbericht 2020 Allen Widrigkeiten zum Trotz haben Art „Lebenszeichen“ wir als Ingenieurkammer Hessen auch von uns zu geben. Der Hinweis im Jahr 2020 Mehrwerte und zählba- Jahresrückblick 2020 re Ergebnisse für unsere Mitglieder ist als Online-Variante Es handelt sich hierbei um eine erzielen können. Aus diesem Grund unter „Aktuelles“ / „Publika- Sonderausgabe der DIB-Länder- haben wir uns die Mühe gemacht, die tionen der IngKH“ auf der Website der beilage Hessen. Die Erscheinungs- positiven Resultate unserer Arbeit in Ingenieurkammer Hessen (ingkh.de) zu termine der regulären Ausgaben einem digitalen Bericht für Sie zusam- finden. Wir wünschen viel Spaß beim werden davon nicht beeinflusst. menzustellen – um damit auch eine „Schmökern“! Impressum Herausgeber: Redaktion: Redaktionsschluss: Die IngKH bittet darum, Manuskripte an Ingenieurkammer Hessen Geschäftsführer Geschäftsführer 13.01.2021 die Redaktion zu senden. Diese behält Körperschaft des Dipl.-Ing. (FH) Peter Starfinger, Torsten sich vor, Beiträge zu kürzen und gege- öffentlichen Rechts Reitz, M. A., Mark Erik Bouman, MBA, Die DIB-Hessen-Beilage und alle in ihr benenfalls um eine Kontaktadresse des Dipl.-Kffr. Pia Dick veröffentlichten Beiträge und Abbildun- Autors zu ergänzen. Abraham-Lincoln-Straße 44 gen sind urheberrechtlich geschützt. Für Redaktionsschluss ist jeweils spätestens 65189 Wiesbaden Mit Namen oder Initialen gekennzeich- den Inhalt der Beiträge ist der jeweilige fünf Wochen vor dem Erscheinungs- Tel.: 0611 - 97 45 7 - 0 nete Beiträge stellen nicht unbedingt die Autor verantwortlich. Das Veröffent termin. Fax: 0611 - 97 45 7 - 29 Auffassung des Herausgebers dar. Die lichungsrecht für die zur Verfügung ge- E-Mail: info@ingkh.de Beilage ist Bestandteil des DIB. stellten Bilder und Zeichnungen ist vom Die nächste DIB-Hessen-Beilage Internet: www.ingkh.de Verfasser einzuholen. erscheint am 24.02.2021. www.ingkh.de
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