Sonderausgabe zum neuen Infektionsschutzgesetz - November 2020 - PI Politik Spezial
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PI Politik Spezial – Sonderausgabe 17.11.2020 Seite 2 Liebe Abonnenten, Probeleser und Mitbürger! Herzlich willkommen zur dieser Sonderausgabe von PI Politik Spezial. Wir haben uns in der Redaktion kurzfristig entschlossen, wegen der Abstimmung im Bundestag und Bundesrat an diesem Mittwoch über das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ diese Sonderausgabe herauszugeben. Im Mittelpunkt dieser Ausgabe stehen zwei offene Briefe an die Abge- ordneten des Deutschen Bundestages und des Bundesrates von Max Otte und Angelika Barbe. Beide Schreiben haben große Resonanz gefunden und nicht nur bei uns im Youtube-Kanal einen enormen Zuspruch bekommen. Wir zeigen Ihnen in der vorliegenden Sonderausgabe auch einige Antworten, die Max Otte von den angeschriebenen Abgeordneten des Bundestages inzwischen bekommen hat. Sie zeigen deutlich die verschiedenen Positionen der einzelnen Fraktionen, aber auch, wie groß die Mehrheit für diese Ermächtigung der Regierung durch die sie tragende GroKo ist und wie entschieden die Opposition im Parlament in Berlin das neue Gesetz ablehnt, weil es nicht nur der Regierung weitreichende Vollmachten gibt, die sie in die Lage versetzen, den Bundestag an den Rand zu drängen, sondern auch, weil durch das neue Gesetz deutlich wird, wie die Demokratie insgesamt in Gefahr gerät. Der Bundestag und die Landtage sind seit diesem Frühjahr durch zahlreiche exekutive Verordnungen auf Basis der ersten beiden Versionen des Infektionsschutzgesetzes zum Zaungast geworden. Jetzt sind sie dabei, zum Statisten zu werden. Aus der Giebelaufschrift an der Fassade des Reichstages, „Dem Deutschen Volke“, droht „Der herrschenden Regierung“ zu werden, aus dem Corona-„Notstand“, den die Medien im Mainstream mit einer nie dagewesenen Panik-Kampagne begleiten, ein „Zustand“. Wir dürfen das als Bürger nicht hinnehmen und sollten unsere gewählten Abgeordneten - wie Max Otte und Angelika Barbe - deutlich darauf hinweisen, wie wir zu dieser Ermächtigung stehen. Herzlichst, Ihr Markus Gärtner Chefredakteur PI Politik Spezial politik.der-privatinvestor.de
PI Politik Spezial – Sonderausgabe 17.11.2020 Seite 3 INHALT Offener Brief von Prof. Dr. Max Otte an die 709 Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Neufassung des Infektionsschutzgesetzes Seite 4 Die Antworten der Abgeordneten an Max Otte Seite 6 Offener Brief von Angelika Barbe an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und des Bundesrates Seite 10 Eine Zumutung und Gefahr für unsere Demokratie Kommentar von Markus Gärtner Seite 15 politik.der-privatinvestor.de
PI Politik Spezial – Sonderausgabe 17.11.2020 Seite 4 Offener Brief von Prof. Dr. Max Otte an die 709 Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Neufassung des Infektionsschutzgesetzes Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages, ich möchte Sie darauf hinweisen, dass der vorliegende Entwurf für die Neufassung des Infektionsschutz- gesetzes grob verfassungswidrig ist. Ich fordere Sie daher auf, gemäß Ihrem Amtseid dagegen Widerstand zu leisten! Bei der Neufassung handelt es sich um ein Ermächtigungsgesetz 2.0. Die Gesetzesverstöße sind weitrei- chend und gravierend. Hier ein Video mit der ausführlichen Auflistung aller Rechtsbrüche: https://youtu. be/loBuS7q-bbA Professor Drosten lag schon wieder falsch Wie schon bei der Schweinegrippe 2009 lag Prof. Drosten wieder falsch und wieder sind die Regierungen blind hinter ihm hergelaufen. Oder sie haben auf fachlich noch unqualifiziertere Personen gehört, wie Merkels Berater Prof. Michael Meyer-Hermann, hat in "Theoretischer Elementarteilchenphysik" promovierte. Er versteht nichts von Virologie und auch nichts von Immunologie. Er weiß auch nicht, was eine Epidemie ist. Er macht dazu nur mathematische Modelle: https://www.n-tv.de/panorama/Wer-ist-Merkels-neuer-Co- rona-Berater-article22102310.html Auch der englische Epidemiologe, der die Regierung berät, ist ein Physiker. Auch seine Prognosen waren falsch: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/111446/Forscher-spielen-Szenarien-fuer-SARS-CoV-2-durch https://en.wikipedia.org/wiki/Neil_Ferguson_(epidemiologist) Hier spricht ein Arbeitsschutzexperte über die strafrechtlichen Folgen der Maskenpflicht in Unternehmen für die Geschäftsführer/Vorstände: https://youtu.be/YGzJmxuyvzE Selbst die von China und Bill Gates kontrollierte WHO hält nichts von Masken im Freien! politik.der-privatinvestor.de
PI Politik Spezial – Sonderausgabe 17.11.2020 Seite 5 Bitte informieren Sie sich nicht bei ARD und ZDF, denn da wird die Wahrheit meist weggelassen oder verdreht. Diese Quelle ist seriöser: https://corona-transition.org/bmg-bmi-lagebild-des-krisenstabs-gelangt-an-die-offentlichkeit Über den zweiten Lockdown sprach Frau Preradovic bei "Punkt.PRERADOVIC" mit Dr. Paul Brandenburg: https://youtu.be/9J5yRz08r88 Wir haben aktuell eine ganz normale Grippesaison - trotz vieler positiver PCR-Ergebnisse -, weil 1.) diese teilweise falsch sind und 2.) die Immunität in der Bevölkerung gegen Sars-CoV-2 schon weit fortgeschritten ist, sodass selbst bei stattfindender Infektion nur noch selten Erkrankungen auftreten. Es gibt keinen Grund, den Ausnahmezustand zur "neuen Normalität" zu machen: https://vera-lengsfeld.de/2020/10/29/der-ausnahmezustand-als-neue-normalitaet/ Angesichts der kompletten Unfähigkeit der Regierungen in Bund und Ländern, wie auch der großen Mehrheit des Bundestages, auf die echten Experten zu hören und die Lage korrekt einzuschätzen, wäre es unverantwortlich, das sogenannte "Infektionsschutzgesetz" in der vorgelegten Form zu verabschieden. Stattdessen sollten im Infektionsschutzgesetz klar festgeschrieben sein, dass es rechtswidrig ist, Kontakt- beschränkungen und Lockdowns für ganze Regionen festzulegen. Eingriffe in die Freiheit dürfen - wie früher - nur noch bei Infizierten und deren nachgewiesenen Kontakt- personen erfolgen - und das auch nur bei Krankheiten mit einer hohen Letalitätsrate. Covid-19 hat eine Letalitätsrate von ca. 0,3% und liegt damit in der üblichen Größenordnung einer Grippe. Auch bei einer schweren Grippesaison, wie wir sie 2018 hatten, darf es in Zukunft keinen Lockdown und keine Kontakt- beschränkungen geben!!! Zudem muss das RKI der Kontrolle durch die Politik entzogen werden. Die virologischen, epidemiologischen, immunologischen und pneumologischen Fachgesellschaften sollten Mitglieder in einen RKI-Aufsichtsrat entsenden und dieser sollte aus seinen Reihen - ohne politische Inter- vention - einen Präsidenten wählen. Kein Aufsichtsrat darf Gelder von der Pharmaindustrie annehmen! „Wer die Menschen verwirrt, wer sie ohne Grund in Unsicherheit, Aufregung und Furcht versetzt, betreibt das Werk des Teufels.“ (Franz Josef Strauß) https://youtu.be/DnEhZ471oEY Bitte stoppen Sie die teuflische Neufassung des Infektionsschutzgesetzes! Mit besorgten Grüßen, Prof. Dr. Max Otte politik.der-privatinvestor.de
PI Politik Spezial – Sonderausgabe 17.11.2020 Seite 6 Die Antworten der Abgeordneten Hinweis der Redaktion: Nachfolgend ein paar wichtige Zitate aus Antworten der Abgeordneten des Deut- schen Bundestages an Prof. Dr. Max Otte. Insgesamt haben bis einschließlich dem 16. November 36 Abgeordnete geantwortet. 22 Antworten kamen von der Fraktion der AfD, 7 von Die Linke, 4 von der SPD, sowie jeweils eine von CDU, Grünen und FDP. Im Klartext: Ausgerechnet von jenen Fraktionen, die die Regierung tragen und dieses Gesetz befürworten, kommen kaum Antworten. Dr. Christoph Hoffmann, FDP „ … Das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz zielt darauf ab, unter Berufung auf das neue Corona-Virus weiter ein- schneidende Grundrechtseinschränkungen zu beschließen, um die Ausbreitung des Corona-Virus SARS CoV-2 einzudämmen ... Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die im Grundgesetz garantierten allgemeinen Persönlichkeitsrechte, wie beispielsweise die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Berufsausübung, Reise- und Bewegungsfreiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung, erheblich eingeschränkt, was wir ablehnen … Wir fordern wiederholt die Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage nationaler Tragweite (Drs. 19/18999 und 19/22547), da unserer Meinung nach die Voraussetzungen nicht erfüllt sind …„ Johannes Huber, AfD „ … Wir werden alles uns im Rahmen des Grundgesetzes Mögliche unternehmen, um sowohl die ausgerufene „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ schnellstmöglich zu beenden, als auch weitere Einschränkungen per Verordnungen zu verhindern. Leider finden wir derzeit dafür von keiner anderen Partei Unterstützung, so dass wohl auch unser derzeitiger Versuch eine Normenkontrollklage anzustrengen erfolglos bleiben wird. Wir als AfD werden uns trotzdem von unserem Weg nicht abbringen lassen und für die im Grundgesetz verbrieften Bürgerrechte kämpfen ...“ Ulrich Oehme, AfD „ … Schon die ersten Gesetze haben das Bundesministerium für Gesundheit ermächtigt, Verordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates und des Bundestages zu veranlassen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die im Grundgesetz garantierten allgemeinen Persönlichkeitsrechte, wie beispielsweise die körperliche Unver- sehrtheit, die Freiheit der Berufsausübung, Reise- und Bewegungsfreiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung, erheblich eingeschränkt. Die AfD lehnt diese Gesetzesvorlage mit erheblichen Eingriffen in die Grundrechte ab ...“ politik.der-privatinvestor.de
PI Politik Spezial – Sonderausgabe 17.11.2020 Seite 7 Ulrich Freese, SPD „ … Der Gesetzentwurf mit seiner ausführlichen Begründung konkretisiert die Notwendigkeit der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und wird der Schwere der Pandemie gerecht ... Ich bitte Sie, sich die Begründung zu Nummer 17 des Gesetzesentwurfes gründlich durchzulesen (S. 27-31). Sie werden lesen, dass die Schutzmaß- nahmen den Maßstäben des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gebunden sind …“ Steffen Kotré, AfD „ … Ihre Sorge im Zusammenhang mit dem "Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" können wir gut nachempfinden. Sie ist begründet. Letztlich läuft es auf einen außerordentlichen Konflikt zwischen Infektionsschutzgesetz und Bürgerrechten hinaus. Wer Freiheit für „Sicherheit“ aufgibt, wird beides verlieren! …“ Dr. Alexander Neu, Linke “ … Zunächst möchte ich deutlich machen, dass die Linksfraktion bereits dem „Ersten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ am 25.03.20 nicht zugestimmt hat. Dem „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ haben wir am 14.05.20 ebenfalls nicht zugestimmt … Mit der Feststellung der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wurde das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt, ohne Beteiligung des Parlaments essentielle Grundrechte einzuschränken und in die soziale Sicherheit und den Alltag der Bürger einzugreifen. Das wider- spricht dem aus dem verfassungsmäßigen Demokratieprinzip folgenden Grundsatz, dass die direkt gewählten Parlamente wesentliche Entscheidungen selbst treffen müssen und nicht der Exekutive überlassen dürfen …” Sylvia Gabelmann, Linke “ … Bei aller Notwendigkeit die Epidemie einzudämmen, müssen und können jedoch rechtsstaatliche und demokratische Prinzipien gewahrt werden. Es darf nicht sein, dass der demokratische Diskurs weiterhin durch die Regierungspolitik ausgehebelt wird. Die notwendigen Maßnahmen brauchen den konstruktiven Meinungsstreit, die unterschiedliche Perspektiven. Der Platz dafür ist in den Parlamenten, die am besten durch die gewählten Fraktionen als Spiegelbild der Gesellschaft gelten können … DIE LINKE fordert daher im Bundestag, dass die Bundesregierung eine längerfristige Strategie zum Umgang mit der Corona-Pandemie vorlegt und diese vom Bundestag ggf. geändert und beschlossen wird …” Yasmin Fahimi, SPD „Das Infektionsschutzgesetz versetzt die Länder bereits heute in die Lage, die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Eindämmung der Pandemie festzulegen und dabei auch in Grundrechte ein- zugreifen. Da absehbar ist, dass die pandemische Lage noch andauern wird, sollen die Voraussetzungen und Grenzen von grundrechtseinschränkenden Maßnahmen nun gesetzlich präzisiert werden. Im Entwurf für ein Drittes Bevölkerungsschutzgesetz, das derzeit parlamentarisch beraten wird, ist dazu die Einführung eines neuen politik.der-privatinvestor.de
PI Politik Spezial – Sonderausgabe 17.11.2020 Seite 8 Paragrafen 28a im Infektionsschutzgesetz vorgesehen, mit dem mögliche Schutzmaßnahmen der Länder für die Dauer der vom Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite beispielhaft konkretisiert werden. Diese Maßnahmen sind zeitlich befristet und auf die Bekämpfung von SARS-CoV-2 beschränkt …“ Markus Paschke, SPD „Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zielen darauf ab, eine Überlastung unseres Gesund- heitssystems zu verhindern. Derzeit gibt es noch Kapazitäten bei den Intensivbetten. Allerdings ist der deutliche Anstieg sowohl bei den Infektionszahlen als auch bei denen der Intensivpatienten besorgniserregend. Das Infektionsschutzgesetz ermächtigt die Länder bereits heute, die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Eindämmung der Pandemie festzulegen und dabei auch in Grundrechte einzugreifen. Da absehbar ist, dass die pandemische Lage noch andauern wird, sollen die Voraussetzungen und Grenzen von grundrechtseinschränkenden Maßnahmen nun gesetzlich präzisiert werden ... Mit dem vorliegenden Gesetzent- wurf werden die Handlungsmöglichkeiten der Länder nach dem Infektionsschutzgesetz also nicht ausgeweitet, sondern präziser gefasst und damit insgesamt nachvollziehbarer …“ Stefan Sauer, CDU „… Die Abgeordneten im Deutschen Bundestag sind gewählt, um die Interessen des Volkes zu vertreten. Dazu gehört auch ein möglichst umfassender Schutz der Gesundheit in einer Pandemie. Insoweit liegt es aktuell im Interesse des Volkes, die Folgen dieser Pandemie so gering wie möglich zu halten. In der repräsentativen Demokratie manifestiert sich der Willen des Volkes in den Entscheidungen des Parlaments, das aus gewählten Vertretern zusammengesetzt ist. Wenn dieses eine „epidemische Lage von besonderer Tragweite“ mehrheitlich erkennt, dann ergibt sich daraus zwingend eine Anerkennung der Maßnahmen, die aus der Erkenntnis dieser Sachlage folgen …“ Olaf in der Beek, FDP „Der Entwurf des Dritten Bevölkerungsschutzgesetz und insbesondere der im Eilverfahren durch die Große Koa- lition beschlossene § 28a IfSG ist zur Zeit ein wichtiges politisches Thema und wird von der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag intensiv diskutiert und kritisch begleitet. Der Gesetzentwurf enthält zwar wichtige und richtige Punkte, wie z.B. die Abschaffung der Meldepflicht bei Corona-Selbsttests, die Verbesserung der digitalen Anbindung der Labore oder die Nutzung von tier- und zahnärztlichen Laboren für Coronatests … Als FDP-Fraktion fordern wir jedoch eine stärkere Beteiligung des Parlaments bei der Bekämpfung der Pandemie und insbesondere eine konkretere gesetzliche Grundlage für die Maßnahmen und die mit ihnen verbundenen tiefgreifenden und flächendeckenden Grundrechtseingriffe … Die Diskussionen und Entscheidungen der Bun- deskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten fanden hinter verschlossenen Türen statt, letztlich wurden die Bürgerinnen und Bürger vor vollendete Tatsachen gestellt, ohne die ausgetauschten Argumente hinreichend nachvollziehen zu können. Wir fordern, dass diese Debatten in den Parlamenten geführt werden … Die aktuelle Regelung (§ 28 IfSG) wird dem nicht gerecht.“ politik.der-privatinvestor.de
PI Politik Spezial – Sonderausgabe 17.11.2020 Seite 9 Margit Stumpp, Grüne „Der Gesetzentwurf der Fraktionen von Union und SPD (Drucksache 19/23944) enthält zwar aus unserer Sicht u.a. einige sinnvolle kurzfristige Maßnahmen wie etwa zur digitalen Vernetzung des Öffentlichen Gesundheits- dienstes sowie zum Ausbau der Testkapazitäten. Der Entwurf der beiden Koalitionsfraktionen versagt aber dabei, ein wesentliches Ziel zu erreichen: die bereits bestehenden, durch die Länder erlassenen, Einschränkungen auf eine hinreichende gesetzliche Grundlage (in §28a neu des Infektionsschutzgesetzes) zu stellen und die Rechte des Parlamentes zu sichern. Der Entwurf schafft nämlich gerade keine präzise gesetzliche Grundlage für das Vorgehen der Länder. Er entspricht so weder dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot noch sichert er den Parlamentsvorbehalt. Unsere Kritik wurde so auch in der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages von etlichen juristischen Expertinnen und Experten geteilt. Die Koalitionsfraktionen ignorieren zudem mit diesem Gesetzentwurf die deutliche Kritik an der bisher mangelnden Einbindung des Deutschen Bundestages und den viel zu weitgehenden Verordnungsermächtigungen der Bundesregierung …“ politik.der-privatinvestor.de
PI Politik Spezial – Sonderausgabe 17.11.2020 Seite 10 Offener Brief von Angelika Barbe an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und des Bundesrates zum „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ Die Redaktion: Angelika Barbe war engagiert in der DDR-Opposition. Sie begründete die Sozialdemokratische Partei in der DDR mit und zog nach den ersten freien Volkskammerwahlen im März 1990 für die Partei in das letzte DDR-Parlament ein. Von 1990 bis 1994 gehörte sie dem ersten gesamtdeutschen Bundestag an. Seit 1996 ist sie CDU-Mitglied. Weil Bundestag und Bundesrat an diesem Mittwoch das höchst umstrittene neue Infek- tionsschutzgesetz verabschieden wollen – das viele Kritiker für verfassungswidrig halten – hat Angelika Barbe einen offenen Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages geschrieben. Sie erinnert die Abgeordneten daran, dass in einer Demokratie das Prinzip Zwang nichts verloren hat. Und sie kündigt an: „Wir werden Ihnen ins Gesicht sehen, wenn Sie zur Abstimmung schreiten, wir werden diejenigen verachten, die uns Recht und Freiheit nehmen und diejenigen für immer ehren, die gegen ein Ermächtigungsgesetz stimmen.“ Angelika Barbe Sie können versuchen, uns die Freiheit zu nehmen, aber unseren Widerstand gegen das Ermächtigungs- gesetz nicht! Als ehemalige Abgeordnete, die dem ersten gemeinsamen Bundestag angehören durfte, wende ich mich an Sie mit der Bitte, mir zuzuhören. Denn ich spreche als ehemalige DDR-Bürgerin zu Ihnen, die in der SED-Diktatur mit Berufsboykott bestraft wurde, deren Kinder Sippenhaft erdulden mußten, weil ich es gemeinsam mit gleichgesinnten Oppositionellen wagte, der allmächtigen SED zu widersprechen und offenen Widerstand gegen das real existierende sozialistische Unrechtssystem zu leisten. Mein Bruder wurde wie 250 000 unschuldige Bürger in der DDR willkürlich verhaftet, wurde wie 33 000 politische Häftlinge von der SED an die Bundesrepublik für ein Kopfgeld verkauft. Mein Großvater kämpfte als Kommunist im Widerstand gegen das Hitlerregime und warf den SED-Verbrechern 1953 angewidert das SED-Parteibuch vor die Füße. Er ertrug es nicht, daß seine Arbeitskollegen nach dem Volksaufstand des 17. Juni verhaftet wurden und verlor sogar die Anerkennung für seinen Hitler-Widerstand. Das alles geschah, weil die DDR ein Unrechtsstaat war, der weder Verwaltungsgerichte, noch ein Verfas- sungsgericht und keine Gewaltenteilung kannte. Recht war parteilich und die SED bestimmte, was Recht war. politik.der-privatinvestor.de
PI Politik Spezial – Sonderausgabe 17.11.2020 Seite 11 Die Grundrechte des Bürgers und der Rechtsstaat sind im Grundgesetz der Bundesrepublik gewährleistet. Sie dienen damit dem Schutz der Bürger vor dem willkürlichen Zugriff des Staates – es ist die wesentlichste Garantie, die wir Bürger haben. Daß es niemals angetastet werden darf, darauf haben wir vertraut, als wir für die Einheit Deutschlands in der einzigen frei gewählten Volkskammer stimmten. Mein Lehrmeister, SPD-Fraktionsvorsitzender Hans Jochen Vogel, lehrte mich, das Grundgesetz zu achten. Vor allem versicherte er mir, daß Grundrechtsänderungen immer der Zustimmung einer Zweidrittelmehr- heit des Bundestages bedürfen. Niemals würde der geradlinige Jurist Vogel diesem Ermächtigungsgesetz unter dem Vorwand des „Bevölkerungsschutzes“, das mit einfacher Mehrheit beschlossen werden soll, zustimmen. 2020 wird ein Virus benutzt, um die Grundrechte einzuschränken, sind die Artikel 8 (Versammlungsfrei- heit) und 5 (Meinungsfreiheit) durch bloße Verordnungen gefährdet. Ich gehe auf die Straße, um das mir anvertraute Recht als Bürgerin zu verteidigen Als ich im April einem Berliner Polizisten, der mich am Besuch des Rosa-Luxemburg-Platzes hindern wollte, erklärte, ich möchte von meinem Widerstandsrecht Gebrauch machen, antwortete er: „Ach, damit fangen Sie auch noch an!“ und erhielt einen Platzverweis. Als ich im Mai auf dem Alexanderplatz dem Treiben der polizeilich geschützten Antifa zusah, wurde ich mit brutaler Polizeigewalt abgeführt und zur Abschreckung mit einer Strafanzeige bedroht. Es gibt das Übermaßverbot des Grundgesetzes, das ausdrücklich untersagt, freiheitsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung im Übermaß allen Bürgern zuzumuten, obwohl es nur einen kleinen Teil der Bevölkerung (multimorbide Patienten mit Vorerkrankungen, Raucher usw.), ca. 3% betrifft. Alle Bürger (die übrigen 97%) in "Schutzhaft" zu nehmen, ist weder verhältnismäßig, noch geeignet und längst nicht erforderlich. Wir hatten in der kommunistischen DDR ein Ziel - Freiheit und Rechtsstaat zu gewinnen – für uns und unsere Kinder. Wir hatten uns von der Angst befreit und dabei die Freiheit zu aktivem Widerstand gewonnen. Zu vieles erinnert mich schon wieder an die DDR. Es ähneln sich die Methoden der Machtsicherung heute wie gestern. Ständig wurde Angst verbreitet– vor dem Klassenfeind, vor Krieg, vor Verhaftung Die Gesellschaft wurde gespalten – in die SED, ihre Anhänger und die Klassenfeinde. „Wer nicht für uns ist, ist gegen uns. Und wer gegen uns ist, ist gegen den Weltfrieden!“ politik.der-privatinvestor.de
PI Politik Spezial – Sonderausgabe 17.11.2020 Seite 12 Ständig erfolgte wahrheitsverfälschende Propaganda durch die Staatsmedien –„Aktuelle Kamera“ und „Schwarzer Kanal“. Schon Jefferson erkannte: "Die Straße zur Tyrannei beginnt mit der Zerstörung der Wahrheit“. In Diktaturen gibt es vor allem Verbote. Und es gibt den Zwang, immer wieder den verordneten Zwang, Dinge zu tun, die man nicht tun will. Dazu schrieb Rousseau: "Freiheit heißt nicht, dass man tun kann, was man will, sondern nicht tun muss, was man nicht will." Orwells „Neusprech“ wird auf perfide Weise eingesetzt Zu den Unterwerfungsattributen in Diktaturen, die mit Repressionen gekoppelt sind, gehörte der Zwang, im real existierenden Sozialismus Pioniertücher oder FDJ-Hemden zu tragen. Der Judenstern wurde in der nationalsozialistischen Diktatur verordnet. Und Friedrich Schiller schildert uns im Wilhelm Tell, daß sogar der Hut des Despoten Geßler in seiner Abwesenheit gegrüßt werden mußte. In diese Kategorie gehört die Maskenpflicht. Maskenzwang ist vorsätzliche Körperverletzung, was Labortests und Studien belegen. Orwells "Neusprech" wird auf perfide Weise ständig von den Machthabern eingesetzt, um die Bürger in Angst und Schrecken zu versetzen, sie damit für ihre Maßnahmen gefügig zu machen, statt den Coro- na-Fehlalarm zuzugeben. politik.der-privatinvestor.de
PI Politik Spezial – Sonderausgabe 17.11.2020 Seite 13 Wir Ostdeutschen reagieren allergisch auf Sprachlügen wie den „Antifaschistischen Schutzwall“ in der DDR. Der hinderte die Bürger am Recht, das Land zu verlassen. Heute verhindert der „antivirale Schutzwall“ nicht nur Reisen in sogenannte „Risikogebiete“, sondern sogar in andere Bundesländer, die man aber zum Arbeiten täglich betreten muß. Das Herunterfahren des Lebens - ich weigere mich, den verharmlosenden Begriff „Lockdown“ dafür zu benutzen - haben Sie, als Politiker, verschuldet. Sie haben mit irrwitzigen Zahlen eines Tests gelogen, der für Diagnosen nicht erlaubt ist. Die Tests dienen zur Behauptung, die Zerstörung von Wirtschaft und Hunderttausenden menschlicher Existenzen sei nötig gewesen, was sogar die WHO bestreitet. Nennt man das nicht Schweigegeld? Inzwischen müssen wir uns das Recht, das uns das Grundgesetz garantiert, erst zurückklagen. Wie pervers ist das denn? Hilfen von der Bundesregierung für Gaststätten gibt es aber nur, wenn nicht geklagt wird. Nennt man das nicht Schweigegeld für Unterwerfung? Sie, Herren und Damen Politiker, verordnen Zwangsmaßnahmen, um uns vor uns selbst zu schützen. Sie nehmen uns die Freiheit und täuschen angebliche Sicherheit vor. In einer Demokratie hat das Prinzip „Zwang“ nichts verloren. Wäre es der Demokratie nicht angemessener, es mit dem Prinzip Freiwilligkeit zu versuchen - wie in Schweden? Es gibt ein Leben nach dem Bundestag Glauben Sie mir, es gibt ein Leben nach dem Bundestag. Gewiß, man muß auf geliebte Privilegien ver- zichten, wie den Fahrdienst, das schöne Büro. Und auch die fleißigen Mitarbeiter wird man vermissen. Das subventionierte Bundestags-Kantinenessen ist natürlich auch perdu. Trösten Sie sich, die vielen Obdach- losen erhalten in dem Haus, das „dem deutschen Volke“ gewidmet ist, dazu auch keinen Zugang. Aber man gewinnt sehr viel mehr – nämlich Eigenachtung und die Ehre zurück, die jeder bei bloßer Unter- werfung unter den Willen mächtiger Parteiführer verliert. Willkür entsteht, wo das Recht mit Füßen getreten wird. Wo willfährige Untertanen Macht erhalten, ohne durch das Recht gebunden zu sein, verlieren wir Bürger unsere Freiheit. Demokratie wird zum Schimpfwort, wenn die Bürger von Politik und Medien nur noch als "Abgehängte" verachtet, als Steuerzahler missbraucht und als Maulkorbträger in Panik vor einer Pandemie gedemütigt werden. Deshalb ist mir das Grundgesetz (das wir in der DDR nicht hatten) heilig und deshalb leiste ich Widerstand, wenn es bedroht wird. politik.der-privatinvestor.de
PI Politik Spezial – Sonderausgabe 17.11.2020 Seite 14 "Es könnte sein, dass man sich in 50 Jahren weniger an das Virus erinnert, als an den Moment, als die Überwachung aller durch die Regierung begann." (Prof. Harari, israelischer Menschenrechtshistoriker) Dieses Gesetz zum „Schutz der Bevölkerung bei epidemischer Lage von nationaler Tragweite“ erinnert mich an das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ vom 24. März 1933 – als die gesetzgebende Gewalt vom Parlament an Hitler überging. Damals hatte die SPD noch als einzige Fraktion den Mut, das Ermächtigungsgesetz abzulehnen. SPD hat Vermächtnis verraten Heute hat diese Partei, die ich 1989 in Schwante mitgründete, dieses Vermächtnis des Widerstands verraten. Einige Völker der Antike hatten die Gewohnheit, bei Epidemien die Regierenden zu opfern, um so die Götter zu besänftigen. Nur weil ein Brauch alt ist, muß er nicht auch schlecht sein. Aber, nein, wir setzten auf Ihre Einsicht und die Kraft des bürgerlichen Freiheitswillens. Wir werden Ihnen ins Gesicht sehen, wenn Sie zur Abstimmung schreiten, wir werden diejenigen verachten, die uns Recht und Freiheit nehmen und diejenigen für immer ehren, die gegen ein Ermächtigungsgesetz stimmen. Sie können versuchen, uns die Freiheit zu nehmen, aber unseren Widerstand gegen das Ermächtigungs- gesetz nicht! Angelika Barbe politik.der-privatinvestor.de
PI Politik Spezial – Sonderausgabe 17.11.2020 Seite 15 Eine Zumutung und Gefahr für unsere Demokratie Kommentar zum neuen Infektionsschutzgesetz Von Markus Gärtner Das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wurde im Schweinsgalopp von der Bundesregierung durchgepaukt. An diesem Mittwoch, dem 18. November, soll es von Bundestag und Bundesrat unter Dach und Fach gebracht werden. Danach will der Bundespräsident es sofort unterzeichnen. Es kommen einem die Tränen, wenn man daran denkt, welche, vor allem wie viele wichtige Reformen dieses Land braucht – von der Rentenreform bis hin zur Wahlrechtsreform – die seit Jahren verschleppt und vertagt werden und nicht wirklich vorankommen. Wenn es um den Bürger geht, haben neue Gesetze unglaublich viel Zeit. Wenn sie exekutive Notverordnungen der Regierung gerichtsfest machen und damit die Herrschaft des in Berlin regierenden Parteienkartells absichern sollen, dann geht alles auf der Überhol- spur. Schon das zeigt, welche demokratie-feindlichen Prioritäten die Regierung von Angela Merkel setzt. Ermächtigung statt Demokratie Vera Lengsfeld hat recht, hier geht es um Ermächtigung statt Demokratie. Das neue Gesetz kommt ohne eine Konsultation der staunenden bis erzürnten Öffentlichkeit. Die Abgeordneten des Deutschen Bundes- tages, die in Ausübung ihres Mandats schon längst gegen die Verordnungen des merkelschen Seuchen-Ka- binetts auf die Barrikaden gehen müssten, sind zahm wie Lämmer. Zwar geben sie ihren Protest gegen die Marginalisierung des Parlaments brav zu Protokoll, wollen aber nicht ihre Pfründe riskieren, die 60% von ihnen nur deswegen genießen, weil sie über die 16 Landeslisten der Parteien ins Parlament gelangt sind. Juristen, Ökonomen und Verbände haben dem höchst umstrittenen Entwurf zum neuen Infektionsschutz- gesetz handwerkliche Fehler, gravierende Lücken sowie verfassungswidrige Elemente und Verstöße vorgehalten. Unverhältnismäßigkeit und das Kaltstellen des Parlaments sowie die miserable Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und Freiheitsrechten stellen die wichtigsten Kritikpunkte dar. Die Verfas- sungsbeschwerden sind vorprogrammiert. Tausende von Klagen und Beschwerden Allein seit Oktober hat es bereits an die 40 Eilentscheide von Verwaltungsgerichten gegen Corona-Schutz- maßnahmen gegeben. Seit März wurden in Tausenden von Fällen „Corona-Beschränkungen überprüft und nötigenfalls korrigiert“, zitiert die „Legal Tribune Online“ vom 10. November den Deutschen Richter- bund. Dass es dermaßen oft in so kurzer Zeit gerichtliche Überprüfungen von Regierungsentscheidungen gibt, selbst unter Berücksichtigung der besonderen Umstände, spricht Bände über den Zustand unserer Demokratie. politik.der-privatinvestor.de
PI Politik Spezial – Sonderausgabe 17.11.2020 Seite 16 An dieser Stelle muss auch daran erinnert werden, wie skandalös kurz die Frist für die Experten für ihre Stellungnahmen zu der Gesetzesvorlage war. Dabei wissen führende Politiker, welche Zumutung dies darstellt. Erst am Montag haben sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer heftig darüber beschwert, dass ihnen die Beschlussvorlage für den jüngsten Corona-Gipfel mit der Kanzlerin nur Stunden vor der Beratung zugestellt worden war. So wird in Deutschland zunehmend regiert: Ohne das Parlament, mit einem Politbüro-ähnlichen Gremium, das im Grundgesetz gar nicht vorgesehen ist – und in einer Eile, die den Bürgern inzwischen meist nicht mehr die Überprüfung von Regierungsmaßnahmen erlaubt, weil die Klagen, die eingereicht werden sollen, bei immer höherer Taktung der Corona-Maßnahmen noch vor Verhandlungsbeginn überholt – und damit hinfällig – zu werden drohen. Auch so höhlt man die Demokratie aus. Nie dagewesene Einschränkungen Das neue Gesetz schreibt Einschränkungen unserer Freiheits- und Grundrechte in einem Umfang und mit einer Genauigkeit fest, die Atem beraubend und in unserem Land einmalig seit dem Zweiten Weltkrieg sind. Der Geist der aus diesem neuen Gesetz weht – so kann man es ja im Vorgriff und in Anbetracht der Ant- worten auf die Anfrage von Max Otte im Bundestag schon sagen – ist für unsere Demokratie ein schlimmes Omen. Was hier von der Bundesregierung vorexerziert wird, ist für die politische Hygiene, die rechtliche Verfassung und die Richtung, in die unser Land driftet, gefährlicher als all die bekannten „Gefahren“, die tagein tagaus von der politischen Kaste und den sie tragenden Mainstream-Medien an die Wand gemalt werden. Wir haben bei einem kaltgestellten Parlament, bei gefährlich konformen Gesinnungsmedien und bei immer schwächeren Institutionen als freiheitsliebende Bürger nur noch die derzeit wieder stärker vor der Exekutive einknickende Gerichtsbarkeit auf unserer Seite. Damit sind wir als Souverän dieses Staates bereits praktisch auf uns alleine gestellt. Wir alle sollten uns gründlich darüber Gedanken machen, wie wir damit umgehen wollen. Markus Gärtner studierte Politik und VWL in München als Stipendiat der Konrad Adenauer Stiftung. Ein Jahr lang arbeitete er für Dick Cheney im US-Kongress. Dann war er 30 Jahre Journalist, darunter Finanzreporter der ARD in Frankfurt und China-Korrespondent des Handels- blatts in Peking. Irgendwann während der Finanzkrise schluckte er die Rote Pille, stieg aus der Matrix aus und verließ den Medien-Mainstream. Seit Oktober 2018 ist er Chefredakteur von PI Politik Spezial. politik.der-privatinvestor.de
PI Politik Spezial – Sonderausgabe 17.11.2020 Seite 17 Deutschland Ermächtigung statt Demokratie – Die Volksvertreter interessiert die Meinung des Volkes nicht Quelle: VERA LENGSFELD Inhalt: „In Merkel-Deutschland gibt es weder Debatten noch Bürgerbeteiligung. Ja, die Abgeordneten scheinen sich durch Meinungsäußerungen ihrer Wähler gestört zu fühlen. Nur ein Abgeordneter ..." Schamlose Selbstermächtigung: Eine Regierung und ihr antidemokratischer Schutzwall Quelle: LIBERALE WARTE, Ramin Peymani Inhalt: " Das deutsche Infektionsschutzgesetz ist keinesfalls neu. Es trat vor 20 Jahren in Kraft – lange vor Corona. Mehr als ein halbes Dutzend Gesetze wurden seinerzeit gebündelt und der ..." Wird die Einschränkung unserer Freiheit jemals wieder aufgehoben? Quelle: DENKEN ERWÜNSCHT - DER KELLE BLOG Inhalt: " Mit diesen Worten begründete der mutige sozialdemokratische Abgeordnete Otto Wels am 23. März 1933 das „Nein“ seiner SPD zum Ermächtigungsgesetz im Reichstag, das einen Tag später verabschiedet werden sollte. Die Nazis und ihr Führer" Corona macht Panikpolitik im Zeitraffer überprüfbar Quelle: ACHGUT.com, Gunter Frank Inhalt: "... Denn das eigentliche Problem, welches nun durch die Corona-Krise in Gänze sichtbar wird, besteht in einem modernen Gruppenmoralismus, der wie eine wirklich gefährliche Pandemie ...“ politik.der-privatinvestor.de
PI Politik Spezial – Ausgabe 10/2020 Seite 18 Impressum IFVE - Institut für Vermögensentwicklung GmbH Geschäftsführer: Prof. Dr. Max Otte, Kerstin Franzisi Aachener Str. 197-199, 50931 Köln Registergericht: Amtsgericht Köln Tel.: 0221-99 80 19-16, Fax: 0221-27 11-214 Registernummer HRB 50223 E-Mail: service@privatinvestor.de Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß $27a Umsatzsteuergesetz: DE226998606 Herausgeber: Prof. Dr. Max Otte Chefredakteur: Markus Gärtner, ViSdP Unsere Redaktion Name, Titel Qualifikationen Markus Gärtner Studium Pol. Wissenschaften, VWL und Kommunikationswissenschaften in München, Mitarbeit im US-Repräsentantenhaus bei Dick Cheney; seit 30 Jahren Wirtschaftsjournalist, darunter für die ARD in Südostasien und das Handelsblatt in China; Autor mehrerer Bücher, u.a. „Das Ende der Herrlich- keit“ - Seit Okt. 2018 Chefredakteur von Der Privatinvestor Politik Spezial. Prof. Dr. Max Otte Entwickler der Königsanalyse*, Professor für allgemeine und internationale Betriebswirtschaftslehre (C-3), speziell Unternehmensfinanzierung, Direktor des Zentrums für Value Investing e.V., Gründer des IFVE Institut für Vermögen- sentwicklung, Mitglied des Verwaltungsrates der Privatinvestor Verwaltungs AG, Mitglied des Verwaltungsrates der Früh & Partner Vermögensverwaltung AG. Kerstin Franzisi Dipl.-Betriebswirt (FH), internationale Betriebswirtschaft und Außenhandel an der Hochschule Worms , Schwerpunkt Finanzierung und Marketing. Diplom- arbeit über Joel Greenblatts Anlagestrategie der Magic Formula und deren Backtest für den deutschen Aktienmarkt; Präsidentin des Verwaltungsrates der Privatinvestor Verwaltungs AG, Chefredakteurin Der Privatinvestor, IFVE. politik.der-privatinvestor.de
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