Sozialpolitische Informationen - Jahrgang 2019/2020 - Rentenversicherung, Betriebsrenten, Pensionsfonds, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung ...
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Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020 Rentenversicherung, Betriebsrenten, Pensionsfonds, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung Wir leben Gemeinschaft
INHALT Alterssicherung 4 Die Altersrenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Regelaltersrente. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Altersrente für Schwerbehinderte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Altersrente für langjährig Versicherte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Altersrente für besonders langjährig Versicherte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Rente + Verdienst = Flexi-Rente. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Die Berechnung der Rente. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Die Rentenerhöhung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Der Rentenantrag – Wann? Wie? Wo?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Die Änderungen in der Rentenversicherung im Jahr 2019. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Rente und Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Tarifliche Leistungen 26 Betriebliche Altersvorsorge im DB Konzern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Besondere Teilzeit im Alter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Langzeitkonto im DB Konzern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Rentenzusatzversicherung – RZV. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Zusatzversorgungstarifvertrag – ZVersTV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Arbeits- und Unfallschutz 43 UVB – Träger der gesetzlichen U nfallversicherung bei der Bahn. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Ein kleiner (nicht abschließender) Auszug aus dem Geldleistungskatalog. . . . . . . . . . . . . 44 Achtung Grenzbetrag – bei Rente und Unfallrente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Arbeits- und Gesundheitsschutz – Gefährdungsbeurteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 BAHN BKK – Die Unternehmenskasse der Deutschen Bahn 48 Überblick über die Pflegeleistungen im Jahr 2019 51 Änderungen zum Jahreswechsel in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Abteilung für Sozialpolitik, F amilienpolitik, Frauen und Senioren 58 Die Versichertensprecher/innen 60 2 | EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020
Vorwort VORWORT Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit Auch das höchste sozialpolitische Gremium in sind unerlässlich für alle Generationen – heute der EVG, der Sozialpolitische Ausschuss (SPA), wie morgen. Eine gute soziale Absicherung muss ist kurz dargestellt. Solltet Ihr sozialpolitische daher in jeder Lebensphase selbstverständlich Themen spannend finden, seid Ihr herzlich sein – egal ob in der Ausbildung, während des eingeladen, Euch als Ansprechpartnerin oder Arbeitslebens oder auch im Ruhestand. Die Ansprechpartner für Sozialpolitik im Betrieb zu nachhaltige Sicherung aller Altersversorgungs- engagieren oder die sozialpolitischen Veran- systeme, die bedarfsorientierte Gestaltung der staltungen vor Ort zu besuchen. Pflege- und Krankenversicherung und die Ver- Auf den hinteren Seiten dieser Broschüre findet besserung der Lebens- und Arbeitsumstände Ihr zudem einen Überblick der Aufgaben der aller Eisenbahnerinnen und Eisenbahner sind Abteilung Sozialpolitik, Familienpolitik, Frauen Aufgaben, die es gilt, gemeinsam zu bewältigen. und Senioren. Selbstverständlich stehen Euch Doch welche Rentenarten gibt es noch einmal? diese Kolleginnen und Kollegen mit Rat und Tat Wie verhält sich die gesetzliche zur betriebli- zur Seite. chen Altersvorsorge und welche Steuern fallen Das sozialpolitische Netzwerk der EVG wirkt an? Woran erkenne ich eine gute Krankenkas- und unterstützt Euch in jeder Lebenslage – seid se? Wer unterstützt mich bei einem Arbeitsun- dabei! fall? Und welche Versorgung gilt für Beamtin- nen und Beamte? Herzlichst Diese Broschüre soll eine kleine Hilfe sein, Euch im großen und kleinen Dschungel des All- tags zurecht zu finden. Ganz gleich, ob es um allgemeine oder ganz persönliche Fragen geht. Sie gibt Auskunft über soziale Leistungen und weist den Weg zu Einrichtungen, bei denen die- se Leistungen beantragt werden können bzw. wo es Rat und Hilfe gibt. Sie ist ein Nachschla- gewerk für den täglichen Gebrauch. Nicht unerwähnt bleiben dürfen hier auch die die Versichertensprecherinnen und Versicher- tensprecher, die Euch in ihren Sprechstunden Eure ganz persönlichen Fragen beantworten. Sie bilden mit unseren DBplus-Partnern unser sozialpolitisches Netzwerk. Ganz herzlich be- Eure Regina Rusch-Ziemba danken möchte ich mich zudem für die Fach- Stellvertretende Vorsitzende der EVG kenntnis, mit der sie diese Broschüre inhaltlich unterstützt haben. Juli 2019 EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020 | 3
ALTERSSICHERUNG DIE ALTERSRENTEN Neben der Regelaltersrente gibt es derzeit →→ Altersrente für langjährig Versicherte drei Möglichkeiten, vor Erreichen der Regel- →→ Altersrente für besonders langjährig altersgrenze eine sogenannte vorgezogene Versicherte Altersrente zu beziehen: Jede dieser Rentenarten hat eigene Voraus- →→ Altersrente für schwerbehinderte setzungen, die erfüllt sein müssen, um diese Menschen Rente zu erhalten. REGELALTERSRENTE Regelaltersrente wird gewährt, wenn Ver- Geburts- Die Alters- auf Alter sicherte die Regelaltersgrenze (der Begriff jahrgang renten = Jahre + Monate ersetzt das umgangssprachliche Wort „Rentenalter“) erreicht haben und die 1952 6 65 6 Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzl. Ren- 1953 7 65 7 tenversicherung erfüllt ist. Mit Inkrafttreten 1954 8 65 8 des „RV Altersgrenzen-Anpassungsgesetz“ im Jahr 2008 wurde die Regelaltersgrenze 1955 9 65 9 von 65 auf 67 Jahre angehoben (stufenweise 1956 10 65 10 für die G eburtsjahrgänge bis 1963). 1957 11 65 11 Auch für Versicherte, die vor diesem Zeit- 1958 12 66 0 punkt bereits eine 1959 14 66 2 1960 16 66 4 →→ vorgezogene Altersrente oder →→ Erwerbsminderungsrente 1961 18 66 6 1962 20 66 8 beziehen, bleibt die Regelaltersgrenze von 1963 22 66 10 großer Bedeutung. 1964 24 67 0 4 | EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020
Alterssicherung Denn erst ab diesem Zeitpunkt ist ein unbe- zahlung. Als Ausgleich für einen späteren grenzter Hinzuverdienst möglich, ohne ggf. Rentenbeginn gibt es zur späteren Alters- auf die Rente angerechnet zu werden. Wird rente einen Zuschlag von 0,5 % für jeden bei Erreichen der Regelaltersgrenze noch Kalendermonat nach Erreichen der Regelal- keine Rente beantragt, erhöht sich der Ren- tersgrenze, in dem die Altersrente nicht in tenanspruch – auch ohne weitere Beitrags- Anspruch genommen wird. ALTERSRENTE FÜR SCHWERBEHINDERTE Da es für schwerbehinderte Menschen meist →→ Zuerkennung einer Schwerbehinderung besonders schwierig ist, einen passenden (GdB von mindestens 50) bei Rentenbe- Arbeitsplatz zu finden, und auch die gesund- ginn. (Die Zuerkennung einer Behinde- heitliche Situation eine Beschäftigung bis zur rung von 40 % + Gleichstellung erfüllt Regelaltersgrenze oft nicht zulässt, k önnen diese Voraussetzung nicht.) sie eine Schwerbehindertenrente in An- spruch nehmen, wenn die V oraussetzungen In nachfolgender Tabelle ist – je nach Ge- erfüllt sind: burtsjahr – der frühestmögliche Rentenbe- ginn mit Abschlägen von 10,8 % angegeben. →→ Mindestversicherungszeit (Wartezeit) in Mit jedem Kalendermonat, in dem die Rente der Rentenversicherung von 35 Jahren später in Anspruch genommen wird, verrin- gern sich die Abschläge um 0,3 %. Geburtsjahrgang Anhebung der Alters- Künftiger normaler Frühester vorzeitiger grenze um ... Monate Rentenbeginn Rentenbeginn mit = Jahr + Monate Abschlag von 10,8 % = Jahr + Monate 1957 11 63 + 11 60 + 11 1958 12 64 + 0 61 + 0 1959 14 64 + 2 61 + 2 1960 16 64 + 4 61 + 4 1961 18 64 + 6 61 + 6 1962 20 64 + 8 61 + 8 1963 22 64 + 10 61 + 10 ab 1964 24 65 + 0 62 + 0 EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020 | 5
ALTERSRENTE FÜR LANGJÄHRIG VERSICHERTE Die Altersrente für langjährig Versicherte Die Höhe der Abschläge bei einem Rentenbe- gibt es für Personen, die mindestens 35 Jah- ginn mit 63 Jahren hängt vom Geburtsjahr- re in der Rentenversicherung zurückgelegt gang ab. Mit jedem Kalendermonat, in dem haben. Diese Rente gibt die Möglichkeit, vor die Rente später in Anspruch genommen Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente wird, verringern sich die Abschläge um 0,3 %. – mit Abschlägen – in Anspruch zu nehmen. Geburtsjahrgang Künftiger normaler Rentenbeginn Abschlag bei Rentenbeginn mit (Regelaltersgrenze) 63 Jahren = Jahre + Monate 1955 65 + 9 9,9 % 1956 65 + 10 10,2 % 1957 65 + 11 10,5 % 1958 66 + 0 10,8 % 1959 66 + 2 11,4 % 1960 66 + 4 12,0 % 1961 66 + 6 12,6 % 1962 66 + 8 13,2 % 1963 66 + 10 13,8 % ab 1964 67 + 0 14,4 % ALTERSRENTE FÜR BESONDERS LANGJÄHRIG VERSICHERTE Die Altersrente für besonders langjährig Mit dem „RV Leistungsverbesserungsgesetz“ Versicherte – eine Rente ohne Abschläge – im Jahr 2014 wurde eine übergangsweise können Versicherte in Anspruch nehmen, die Neuregelung bei den Voraussetzungen die- 45 Jahre Pflichtversicherung in der Renten- ser Rente für die Geburtsjahrgänge von 1951 versicherung zurückgelegt und die gesetzlich bis 1963 geschaffen. In der Öffentlichkeit vorgegebene Altersgrenze von 65 Jahren er- wurde diese Rentenart – missverständlich – reicht haben. als „Rente mit 63“ publiziert. 6 | EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020
Alterssicherung Die Altersrente für besonders langjährig Ver- Geburts- Künftiger normaler Rentenbeginn sicherte kann nach derzeitiger Gesetzeslage jahrgang = Jahre + Monate in Anspruch nehmen, wer 45 Pflichtversiche- rungsjahre hat. Dazu zählen nicht 1953 63 + 2 1954 63 + 4 →→ Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe 1955 63 + 6 oder Arbeitslosengeld II →→ Zeiten aus einem Versorgungsausgleich 1956 63 + 8 sowie aus einem Rentensplitting 1957 63 + 10 →→ Anrechnungszeiten ohne Bezug von 1958 64 + 0 Entgeltersatzleitungen →→ Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleis- 1959 64 + 2 tungen der Arbeitsförderung in den letz- 1960 64 + 4 ten zwei Jahren vor Rentenbeginn. Diese 1961 64 + 6 zählen nur mit, wenn diese Folge einer Insolvenz oder vollständigen Geschäfts- 1962 64 + 8 aufgabe des letzten Arbeitgebers sind. 1963 64 + 10 ab 1964 65 + 0 Eine vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente ist nicht möglich. Wenn die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist, kann die Rente mit folgendem Lebensalter in Anspruch genommen werden: RENTE + VERDIENST = FLEXI-RENTE Längeres Arbeiten im Alter soll attraktiver Flexi-Rente bei Inanspruchnahme werden. Erwerbstätige haben deshalb mehr der Regelaltersrente Gestaltungsfreiheit beim Übergang vom Er- werbsleben in die Rente – etwa durch eine Versicherte, die die Regelaltersgrenze er- Kombination von Teilzeitarbeit und Teilren- reicht haben, können entscheiden, tenbezug. →→ ob sie die Regelaltersrente als Vollrente Dadurch können auch die noch nicht in An- in Anspruch nehmen, sie können unbe- spruch genommenen Rentenanteile weiter grenzt hinzuverdienen, oder erhöht werden. →→ ob sie eine Teilrente in Anspruch neh- men und weiterhin – evtl. weniger als vorher – sozialversicherungspflichtig erwerbstätig sind. EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020 | 7
Flexi-Rente bei Inanspruchnahme Hierbei sind mehrere Dinge einer vorgezogenen Altersrente zu beachten: Grundsätzlich können beim Bezug einer vor- Festsetzung einer Teilrente laut Prognose gezogenen Altersrente jährlich 6.300 Euro Bei Rentenantragstellung ist vom Versicher- brutto hinzuverdient werden – ohne Auswir- ten eine Prognose abzugeben, ob und in wel- kung auf die Rente. Auch bei einer vorgezo- cher Höhe ein Hinzuverdienst stattfindet. genen Altersrente ist eine Flexi-Rente = Teil- rente möglich, Anrechnung des Hinzuverdienstes 6.300 Euro jährlich sind unschädlich. Wird →→ wenn der Versicherte dies wünscht oder der Betrag von 6.300 Euro überschritten, →→ wenn die Hinzuverdienstgrenze von wird der übersteigende Betrag durch 12 ge- 6.300 Euro im Kalenderjahr überschrit- teilt und als (monatliches) Überschreiten des ten wird. Freibetrages zugrunde gelegt. Von diesem überschreitenden Betrag werden 40 % von Als Hinzuverdienst zählen folgende Arten der Vollrente abgezogen, und es kommt zur von Einkommen: Gewährung einer Teilrente. →→ Brutto-Arbeitsentgelt Beachte: Teilrente und Hinzuverdienst dür- (auch aus „Beraterverträgen“), fen zusammen den „Hinzuverdienstdeckel“ →→ Arbeitseinkommen wie z. B. Einkünfte (das ist der höchste Brutto-Arbeitsverdienst aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbe- der letzten 15 Jahre) nicht übersteigen. An- betrieb oder selbständiger Arbeit (auch dernfalls würde dieser übersteigende Betrag Photovoltaik), zu 100 % auf die Rente angerechnet. →→ vergleichbare Einkommen wie z. B. Beamtenbezüge. Überprüfung Ob der prognostizierte Verdienst im Kalen- Im Ausland erzieltes Einkommen zählt eben- derjahr eingehalten wurde, wird jeweils am falls dazu. Mehrere Einkommen werden zu- 1. Juli des darauffolgenden Kalenderjahres sammengerechnet. überprüft (= Vorjahresprüfung). Treten – im abgeschlossenen vorherigen Ka- lenderjahr – Differenzen zwischen prognos- tiziertem Verdienst und dem tatsächlichen Verdienst auf, kommt es zu einer rückwir- kenden Neuberechnung der Rente – was zu Nachzahlungen oder Rückforderungen führt. 8 | EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020
Alterssicherung Auswirkungen auf Betriebsrenten Wenn Sie einen Hinzuverdienst haben Der Beginn (Versicherungsfall, Anspruch auf werden oder wollen Betriebsrente) ist i.d.R. festgelegt auf den Lassen Sie sich bitte beraten Zeitpunkt, an dem eine (vorgezogene) Alters- →→ von dem/der Versichertensprecher/in rente als Vollrente gewährt wird. oder →→ von einer Auskunfts- und Beratungsstel- Deshalb ist es wichtig, im Kalenderjahr des le der KBS, Rentenbeginns die Hinzuverdienstgrenze bevor Sie von 6.300 Euro nicht zu überschreiten. Da- →→ sich festlegen, ab welchem Zeitpunkt Sie mit wird ausgeschlossen, dass später rück- eine vorgezogene Altersrente beziehen wirkend eine Teilrente zuerkannt wird und wollen oder die Gewährung einer Betriebsrente dadurch →→ einen Rentenantrag stellen. nichtig ist. DIE BERECHNUNG DER RENTE Bei der Berechnung der individuellen Rente Gehalt) für jedes Kalenderjahr durch das wird sowohl die persönliche Beitragsdauer Durchschnittseinkommen aller Versicherten und -höhe als auch die allgemeine durch- für den gleichen Zeitraum teilt. Es wird inso- schnittliche Lohnentwicklung berücksichtigt. weit das Verhältnis zwischen der individuel- len Leistung und der durchschnittlichen Ein- Diese Bestandteile fließen in die Rentenfor- kommenssituation in Deutschland ermittelt. mel ein, mit deren Hilfe die Rentenversiche- rungsträger aus den Faktoren „persönliche Grundsätzlich gilt: Ein/e Versicherte/r in Entgeltpunkte“, „Rentenartfaktor“ und „Ak- der gesetzlichen Rentenversicherung erhält tueller Rentenwert“ die Höhe einer Monats- für jedes Kalenderjahr einen vollen Entgelt- rente errechnen. punkt, in dem Beiträge entsprechend dem allgemeinen Durchschnittseinkommen in die Rentenversicherung eingezahlt wurden. Persönliche Entgeltpunkte Verdient sie/er beispielsweise nur die Hälfte oder 20 % mehr als das Durchschnittsein- Grundlage für die Berechnung der persönli- kommen, ergeben sich weniger oder mehr chen Rente sind die im Verlauf des Erwerbs- Entgeltpunkte (0,5 oder 1,2). lebens erworbenen Entgeltpunkte. Die Ent- geltpunkte werden errechnet, indem man die versicherten Arbeitsentgelte (z. B. Lohn oder EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020 | 9
Durchschnittliches Bruttoarbeitsentgelt 1 Alle Entgeltpunkte des gesamten rentenver- 2017 37.077 € sicherten Arbeitslebens werden schließlich zusammengerechnet und bilden nach Multi- 2018 37.873 € plikation mit dem Zugangsfaktor die indivi- 2019 (vorläufig) 38.901 € duellen persönlichen Entgeltpunkte. Für die Rentenberechnung werden auch die Zugangsfaktor im Beitrittsgebiet versicherten Arbeitsent- gelte an dem Durchschnittsentgelt (West) Der Zugangsfaktor berücksichtigt das tat- gemessen. sächliche Renteneintrittsalter. Für Rentne- rinnen und Rentner, die ohne besondere Um jedoch das geringere Lohnniveau in den Vertrauensschutzregelungen bereits vor neuen Bundesländern nicht nachteilig auf Vollendung der Regelaltersgrenze in den die Rentenhöhe wirken zu lassen, werden Ruhestand treten, mindert der Zugangsfak- die im Beitrittsgebiet versicherten Arbeits- tor deshalb die Höhe der Entgeltpunkte. Im verdienste für die Rentenberechnung bis zur umgekehrten Fall wirkt sich eine längere Be- Angleichung der Lohn- und Einkommensver- rufstätigkeit dementsprechend positiv auf hältnisse mit einem Hochwertungsfaktor auf die Rentenhöhe aus. das Einkommensniveau der alten Bundes- länder hoch gewertet. Im Ergebnis dieses Der Zugangsfaktor gleicht so die Vor- und Verfahrens erhält ein/e Durchschnittsver- Nachteile der durch früheren Rentenbeginn diener/in in den neuen Bundesländern bei oder späteren Renteneintritt unterschiedlich Erreichen einheitlicher Lohn- und Einkom- langen Rentenbezugszeiten wieder aus. mensverhältnisse eine gleich hohe Rente wie ein/e Durchschnittsverdiener/in in den alten Bundesländern mit derselben Anzahl an Ver- Rentenartfaktor sicherungsjahren. Der Rentenartfaktor bestimmt in der Renten- Neben diesem persönlichen Einkommen und formel das Sicherungsziel bei der Rentenhö- den vom Staat versicherten Wehr- und Zivil- he. Das Sicherungsziel ist die monatliche dienst- oder Kindererziehungszeiten können Versorgungshöhe, die durch die jeweilige auch bestimmte beitragsfreie Zeiten in die Rentenart gewährleistet werden soll. Berechnung der Rentenhöhe einfließen. Wie viele Entgeltpunkte für anrechenbare Zeiten So haben Altersrenten, Erziehungsrenten ohne Beitragszahlung gutgeschrieben wer- und Renten wegen voller Erwerbsminderung den, ist abhängig von der Höhe des Verdiens- mit 1,0 den höchsten Rentenartfaktor, weil tes während der übrigen Versicherungszeiten. sie den ausfallenden Lohn möglichst voll- 10 | EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020
Alterssicherung ständig ersetzen sollen. Andere Rentenarten, Als Teil der Rentenformel orientiert sich der wie z. B. die Rente wegen teilweiser Erwerbs- aktuelle Rentenwert an der durchschnittli- minderung oder Hinterbliebenenrenten, chen Lohn- und Einkommenshöhe. werden entsprechend dem geringeren Siche- rungsziel mit einem niedrigeren Rentenart- Aktueller Rentenwert aRW: z. Zt. 33,05 € faktor berechnet. (ab 01.07.2019) Rentenart Rentenartfaktor Rentenformel Renten wegen Alters 1,0 Renten wegen teilweiser Die Höhe der persönlichen Rente wird mit 0,5 Erwerbsminderung Hilfe der Rentenformel errechnet. Diese For- Renten wegen voller mel berücksichtigt die drei oben genannten 1,0 Faktoren. Ewerbsminderung Erziehungsrenten 1,0 Entgeltfaktor × Zugangsfaktor × kleine Witwen- und 0,25 aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor = Witwerrente Monatliche Rentenhöhe große Witwen- und 0,55 Witwerrente Beispiel Sicher haben Sie schon einmal vom „Eck- Halbwaisenrente 0,1 rentner“ gehört. Den sogenannten „Eckrent- Vollwaisenrente 0,2 ner“ gibt es nicht wirklich. Er ist ein Rechen- beispiel: Der Eckrentner hat 45 Jahre lang gearbeitet und dabei immer genau so viel Aktueller Rentenwert verdient wie der Durchschnitt aller Beschäf- tigten. Daher kommt er genau auf 45 Entgelt- Der aktuelle Rentenwert ist der Brutto- punkte. wert in Euro, der der Beitragszahlung für ein Kalenderjahr aufgrund des jeweiligen 45 × 1,0 × 33,05 € × 1,0 = 1.487,25 € Durchschnittsverdienstes entspricht. Ein/e (ab 01.07.2019) Rentner/in erhält demnach für jeden vollen persönlichen Entgeltpunkt als monatliche Regelaltersrente (vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen) den Be- trag des aktuellen Rentenwertes. EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020 | 11
DIE RENTENERHÖHUNG Die Renten werden jährlich entsprechend tuelle Rentenwert so anzuheben, dass dieses der Veränderung verschiedener Faktoren Sicherungsniveau mindestens 48 % beträgt. angepasst. Seit dem 1. Juli 2001 werden Quelle: „Ihre Vorsorge“ – eine Initiative der Regionalträger der Deut- neben der Bruttolohnentwicklung auch die schen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Veränderungen beim Beitragssatz zur Ren- tenversicherung, seit 2003 die steuerlich ge- Vereinfachte Darstellung förderten Beiträge der Arbeitnehmer/innen der Rentenanpassungsformel für eine zusätzliche private Altersvorsorge sowie – seit 2005 – die Veränderung des + Bruttolohnentwicklung Verhältnisses zwischen Beitragszahlenden + Beitragssatzfaktor und Rentner/innen (Nachhaltigkeitsfaktor) + Private Altersvorsorge berücksichtigt. Riesterfaktor Zudem wird durch eine erweiterte Schutz- + Nachhaltigkeitsfaktor klausel („Rentengarantie“) seit 2009 verhin- + Rentengarantie dert, dass die im Grundsatz an die Entwick- + Niveausicherungsklausel lung der Löhne und Gehälter gekoppelte Rentenanpassung im Fall einer rückläufigen = Rentenerhöhung Lohnentwicklung zu einer Rentenminderung führt. Die durch die erweiterte Schutzklausel Das Einkommen der Rentner/innen hat sich unterbliebenen Rentenkürzungen werden im sich in Deutschland zum 1. Juli 2019 spürbar sogenannten Ausgleichsbedarf erfasst und erhöht. In Westdeutschland steigen die Ren- später dadurch realisiert, dass positive Ren- ten um 3,18 %, im Osten sogar um 3,91 %. tenanpassungen solange halbiert werden, Der „aktuelle Rentenwert“ ist demnach von bis der Ausgleichsbedarf abgebaut ist. 32,03 Euro auf 33,05 Euro, der aktuelle Ren- tenwert (Ost) von 30,69 Euro auf 31,89 Euro Ab 2019 wird bei den Rentenanpassun- gestiegen. gen auch noch eine so genannte „Niveau- sicherungsklausel“ zu beachten sein. Sie Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil soll sicherstellen, dass in der Zeit vom (SPD) profitieren die Rentnerinnen und Rent- 1. Juli 2019 bis zum 1. Juli 2025 mit dem ner auch in diesem Jahr von der guten Lage jährlich anlässlich der Rentenanpassungen am Arbeitsmarkt und den Lohnsteigerungen ermittelten aktuellen Rentenwert das Si- der Vergangenheit in Form von besseren cherungsniveau der Renten vor Steuern des Renten. Auf dem Weg zu gleichen Renten- laufenden Jahres in Höhe von 48 % nicht un- werten in Ost und West kommen wir mit der terschritten wird. Gegebenenfalls ist der ak- Rentenanpassung 2019 ebenfalls weiter gut 12 | EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020
Alterssicherung voran. Der Rentenwert (Ost) erreicht 96,5 % rechnet als in der Vergangenheit. Der für den des Westwerts. Bis spätestens zur Rentenan- Osten maßgebende aktuelle Rentenwert wird passung 2024 wird der aktuelle Rentenwert seitdem als fester Prozentsatz des aktuellen (Ost) auf 100 % des Westwerts ansteigen. Rentenwertes errechnet, der im Westen zu Grunde zu legen ist. Zum 1. Juli 2019 beläuft sich dieser Prozentsatz auf 96,5 %. Bis zum Die Grundlage für die Rentenanpas- Jahr 2024 steigt er schrittweise auf 100 %. sung ist die Rentenanpassungsformel Von dieser Verfahrensweise, die als „Anglei- Die Berechnung erfolgt auf Basis der Ren- chungstreppe“ bezeichnet wird, gibt es je- tenanpassungsformel. Die Anpassung folgt doch eine Ausnahme. Hierfür wird jedes Jahr der Entwicklung der Bruttolöhne in Deutsch- in einer Vergleichsberechnung ein aktueller land. Zusätzlich werden die Veränderungen Rentenwert (Ost) nach der alten, vor 2018 des Beitragssatzes in der Rentenversiche- geltenden Formel ermittelt. Von beiden nach rung und die Entwicklung des zahlenmäßi- „altem“ und „neuem“ Recht berechneten gen Verhältnisses von Beitragszahlenden Rentenwerten kommt schließlich der jeweils und Rentner/innen über den sogenannten höhere für die Rentenanpassung in den Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt. Die neuen Bundesländern zur Anwendung. Hier- prozentuale Rentenanpassung Ost darf nicht durch ergibt sich ein höherer Rentenwert Ost kleiner sein als die Anpassung West. von 31,89 Euro anstatt 31,85 Euro nach der alten Regelung. Die für die Rentenanpassung relevante Quelle: „Ihre Vorsorge“ – eine Initiative der Regionalträger der Deut- Lohnsteigerung beträgt 2,39 % in den alten schen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Ländern und 2,99 % in den neuen Ländern. Knappschaft-Bahn-See Daneben wird durch den Nachhaltigkeitsfak- Vereinfachte Darstellung tor die Entwicklung des zahlenmäßigen Ver- der Rentenerhöhung hältnisses von Rentnerinnen und Rentnern zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Bruttolohnentwicklung West = 2,39 % | Ost = 2,99 % Renten berücksichtigt. Der Nachhaltigkeits- faktor wirkt sich mit +0,64 Prozentpunkten + positiv auf die Rentenanpassung aus, ebenso Nachhaltigkeitsfaktor: + 0,64 % der Faktor Altersvorsorgeaufwendungen – + der die Kosten der Versicherten für ihre zu- Private Altersvorsorge/ sätzliche Altersvorsorge abbildet – mit +0,13 Riesterfaktor: + 0,13 % Prozentpunkten. = Aktueller Rentenwert: Aufgrund einer Gesetzesänderung in 2017 West = 33,05 € | Ost = 31,89 € wird die Höhe der Rentenanpassung in den (Ost = 31,85 € ohne Angleichungstreppe) neuen Bundesländern seit 2018 anders be- EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020 | 13
DER RENTENANTRAG – WANN? WIE? WO? Damit Ihre Rentenversicherung Ihren Antrag Zeitpunkt der Antragsstellung zügig bearbeiten kann, ist sie auf Ihre Hilfe angewiesen. Bitte fügen Sie die nachstehend Altersrenten sollten drei Monate vor Errei- aufgeführten Unterlagen Ihrem Rentenan- chen der Altersgrenze bzw. dem beabsich- trag bei bzw. legen Sie diese bei der Antrags- tigten Rentenbeginn gestellt werden. Ist der stellung vor: Versicherungsverlauf noch nicht vollständig, beschleunigen Sie das Verfahren, indem Sie →→ Personalausweis oder Reisepas entsprechende Nachweise (Entgelt-/Lohn-/ →→ Nachweis der Elterneigenschaft Aufrechnungsbescheinigungen, Schulzeug- (Geburtsurkunde, Familienbuch, Adopti- nisse, Geburtsurkunden für Zeiten der Kin- onsurkunde oder ähnliches) dererziehung etc.) vorlegen. →→ Bankverbindung (Kontoauszug mit der IBAN und BIC Nummer) Zusatzunterlagen bei Renten wegen Alters →→ Angaben über Mitgliedschaft zu allen →→ Falls Sie arbeitslos oder in Altersteilzeit Krankenkassen in den letzten 25 Jahren sind, den Nachweis über die Arbeitslo- →→ Anschrift der jetzigen Krankenkasse und sigkeit oder den Altersteilzeitvertrag Chipkarte →→ Bei Vorliegen von Schwerbehinderung →→ Angaben über Sozialleistungen, die Sie Ihren Schwerbehindertenausweis bezogen haben (z. B. Hinterbliebenen- rente, Unfallrente, Entgeltfortzahlung, Zusatzunterlagen bei Renten wegen Krankengeld, Leistungen des Arbeitge- Erwerbsminderung bers oder Sozialamtes usw.) →→ Angaben zu Ihren Gesundheitsstörungen →→ Angaben zu Versorgungsbezügen, die (falls aktuelle Gutachten, Krankenhaus-, Sie erhalten oder ggf. erwarten (z. B. Reha- Entlassungsberichte bzw. sonstige Betriebsrente, Zusatzrente) Arztberichte vorliegen, bitten wir diese →→ Nachweis über Berufsausbildung (auch mitzubringen) wenn diese bereits im Versicherungsver- →→ Name und Anschrift der/des Hausärztin/ lauf enthalten sind) -arztes sowie weiterer behandelnder →→ Letzten aktuellen Versicherungsverlauf Ärzt/innen →→ Steuerliche Identifikationsnummer →→ Angaben zu Untersuchungen (auf Veran- lassung der Krankenkasse, des Arbeits- Bei Beamtinnen und Beamten bzw. Versorgungsamtes etc.) sowie zu →→ Festsetzungsblatt über ruhegehalts stationären Krankenhausbehandlungen fähige Dienstzeiten bzw. Kuren in den letzten Jahren 14 | EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020
Alterssicherung →→ Falls Sie vor 1961 geboren sind: kurze Be- Witwen-/Witwerrente schäftigungsübersicht über Ihre bislang ausgeübte Tätigkeit (zusätzliche Bezeich- Der Tod der/des Ehe- oder Lebenspartners nung des Tarifvertrages sowie Angaben bzw. der Partnerin ist ein schwerer Schicksals- zu Ihren Lohn-/ Gehaltsgruppen schlag. Damit zum menschlichen Verlust nicht auch noch Existenzängste kommen, zahlt die Zusatzunterlagen bei Renten wegen Todes Deutsche Rentenversicherung knapp 5,4 Mil- →→ Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch lionen Witwen- oder Witwerrenten. →→ Nachweis über eingetragene Lebenspart- nerschaft Unterstützung für die/den Partner/in →→ Sterbeurkunde Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente →→ eigene Versicherungsnummer hat, wer bis zum Tod des/der Partner/in mit →→ Angaben über eigene Einkünfte (Rente, ihr oder ihm verheiratet war. Das gilt auch für Arbeitsverdienst, Versorgungsbezüge, eingetragene Lebenspartnerschaften. Außer- Lohnersatzleistungen) dem muss für den Verstorbenen/die Verstor- →→ Bei Heirat nach 2001: Angaben über bene ein Rentenanspruch bestanden haben: Vermögenseinkünfte →→ Die/der verstorbene Ehepartner/in hat Zusätzlich bei Waisenrenten: mindestens fünf Jahre lang Beiträge →→ Geburtsurkunde der Waise in die gesetzliche Rentenversicherung →→ Bei Waisen über 18 Jahren den Nachweis gezahlt oder ist bereits Rentner/in und über das Vorliegen von Schul-/Berufs- →→ die/der noch lebende Partner/in hat ausbildung, Studium, Gebrechlichkeit, nicht wieder geheiratet oder eine einge- Wehr-/Zivildienst tragene Lebenspartnerschaft begründet. Unterschieden werden die kleine und die Persönliche Auskünfte erhalten Sie große Witwen-/Witwerrente. nicht nur bei den Auskunfts- und Bera- tungsstellen der Deutschen Rentenver- Die kleine Witwer-/Witwenrente sicherung, sondern auch bei Ihren Ver- Die kleine Witwen-/Witwerrente beträgt sichertensprecher/innen der KBS. Auch 25 % der Rente, die die/der Verstorbene be- unter der KBS-Service-Telefonnummer kam oder bekommen hätte. Sie steht hinter- 0800 1000 48080 bliebenen Partner/innen zu, →→ die jünger als 45 Jahre sind →→ nicht erwerbsgemindert sind →→ kein Kind erziehen EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020 | 15
Das gilt für Todesfälle bis 31. Dezember Altes und neues Recht 2011. Für Todesfälle nach diesem Zeitpunkt Eine Neuregelung gibt es für Ehen, die ab steigt die Altersgrenze für die Witwer-/Wit- 1. Januar 2002 geschlossen wurden: Hier wird wenrente stufenweise auf 47 Jahre an. die Witwen-/Witwerrente nur noch gezahlt, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden Die kleine Witwer-/Witwenrente wird höchs- hat. (Ausnahme: Der Partner/die Partnerin ist tens 24 Monate lang nach dem Tod der/des beispielsweise durch einen Unfall ums Leben Verstorbenen gezahlt. Der Gesetzgeber geht gekommen). Unter bestimmten Umständen davon aus, dass Witwen und Witwer dann al- gilt aber auch heute noch das alte Recht. lein für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Dann wird die kleine Witwer-/Witwenrente unbegrenzt gezahlt. Die große Witwer-/Witwenrente Sie beträgt 55 % der Rente, die die/der Ver- Das alte Recht gilt weiterhin, wenn die/der storbene bekam oder bekommen hätte. Dazu Ehepartner/in kommen Zuschläge für jedes Kind. Anspruch hat, wer →→ vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist oder →→ derzeit mindestens 45 Jahre und →→ nach dem 31. Dezember 2001 gestorben 8 Monate alt ist (gilt für 2019) ist, beide aber vor dem 1. Januar 2002 →→ 2020 gilt 45 Jahre und 9 Monate geheiratet haben und ein/e Ehepartner/ →→ erwerbsgemindert oder erwerbsunfähig ist in vor dem 2. Januar 1962 geboren ist. →→ ein eigenes Kind erzieht oder ein Kind des/der Verstorbenen Bei Wiederheirat kann man eine Abfindung auf die Witwen-/Witwerrente in Höhe von Seit 2012 wird die Altersgrenze für Wit- zwei Jahresrenten erhalten. Die Witwen-/ wen- und Witwerrente jährlich um einen Witwerrente muss bei der Deutschen Ren- Monat vom 45. Lebensjahr an angehoben. tenversicherung beantragt werden. Für Todesfälle ab dem Jahr 2029 gilt dann die Altersgrenze von 47 Jahren für die große Einkommen wird angerechnet Witwenrente. Ohne Abschläge wird die Hin- Wenn Witwen/Witwer eigene Einkünfte terbliebenenrente dann gezahlt, wenn die/ aus Berufstätigkeit, Rente oder Vermögen der Versicherte nach dem 65. Lebensjahr haben, werden diese auf die Witwer-/Wit- verstirbt. Von 2012 bis 2024 erhöht sich die- wenrente angerechnet. Die Deutsche Ren- ses Lebensalter stufenweise auf 65 Jahre. tenversicherung ermittelt zunächst das Nettoeinkommen. Liegt es über einem be- stimmten Freibetrag, werden vom verblei- benden Nettoeinkommen 40 % auf die Rente angerechnet. Das heißt, die Witwer-/Witwen- rente fällt möglicherweise geringer aus. 16 | EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020
Alterssicherung Der Freibetrag für die Einkommensanrech- So wird der Freibetrag errechnet – nung ist mit dem aktuellen Rentenwert ab Juli 2018! verknüpft, der jährlich angepasst wird. Der Beispiel: Eine Witwe aus den alten Bundes- Freibetrag vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 ländern bekommt 500 Euro Hinterbliebenen- beträgt 872,52 Euro (West) und 841,90 Euro rente. Aus ihrem Nebenverdienst erzielt sie (Ost). ein monatliches Bruttoeinkommen von 1.500 Euro. Der jeweilige Freibetrag erhöht sich für je- des waisenrentenberechtigte Kind um das Zunächst wird durch den Abzug eines Pau- 5,6-fache des aktuellen Rentenwertes/aktu- schalwerts bei Arbeitsentgelt von 40 % ein ellen Rentenwertes (Ost) Nettoeinkommen ermittelt. Bei anderen Ein- kommen gelten andere Pauschalwerte z. B. bei Renten nur 14 % oder bei Pensionen 25 %. 1 Brutto-Hinterbliebenenrente 500,00 € 2 Einkommen z.B. aus Arbeitsentgelt mtl. 1.500,00 € davon Pauschalabzug 40 % 600,00 € (bei Renten 14 % oder Pensionen 25 %) verbleiben Netto 900,00 € zuzüglich evtl. weiteres Einkommen z. B. Miete 3 abzüglich Freibetrag West z. Zt. mtl. 872,52 € eventl. zzgl. Freibetrag für Kinder Freibetrag gesamt 872,52 € 4 Nettoeinkommen über den Freibetrag 27,48 € 5 davon werden 40 % angerechnet 10,99 € 10,99 € 6 ergibt als Hinterbliebenenrente 489,01 € (hiervon müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden) Die Deutsche Rentenversicherung rechnet auf Anfrage gern aus, um wie viel sich die Hinter- bliebenenrente durch eigenes Einkommen vermindert. Dabei gibt sie auch Auskunft, welche Einkommensarten auf welche Weise angerechnet werden. Nicht angerechnet werden zum Beispiel Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld 2, Grundsicherung oder Sozialhilfe. EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020 | 17
Sterbevierteljahr Die Betriebsrente für Hinterbliebene in der In den ersten drei Monaten nach dem Ster- Renten – Zusatzversicherung bemonat erhalten Witwer und Witwen die Auch in der Renten – Zusatzversicherung gibt Witwer-/Witwenrente in voller Höhe der Ver- es eine ähnliche Regelung wie in der gesetz- sichertenrente, um sich besser auf die neue lichen Rente. Dabei richten sich Art (große finanzielle Situation einstellen zu können. Da- oder kleine Witwer-/Witwenrente, Halb- nach wird das eigene Einkommen angerechnet oder Vollwaisenrente), Höhe sowie Dauer und die Rente reduziert sich gegebenenfalls. des Anspruchs nach den entsprechenden Bestimmungen der gesetzlichen Rentenver- Witwer-/Witwenrente beantragen sicherung, soweit die Satzung keine Sonder- Die Witwen-/Witwerrente gibt es nur auf An- regelung vorsieht. trag bei der Deutschen Rentenversicherung. So wird abweichend von der Regelung in Erziehungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung eine Die Erziehungsrente gibt es für Geschiedene Rente in Höhe der Betriebsrente der/des mit minderjährigen Kindern, deren Ex-Part- verstorbenen Versicherten für das soge- ner/in verstorben ist und die nicht wieder nannte „Sterbevierteljahr“ nicht gezahlt. geheiratet haben. Sie ist aber keine Rente Witwen- bzw. Witwerrente und Waisenrenten aus der Versicherung der/des Verstorbenen, dürfen zusammen nicht höher sein, als die sondern aus eigener Versicherung der/des Betriebsrente der/des verstorbenen Versi- hinterbliebenen Partner/in. Um Anspruch cherten. Gegebenenfalls werden die Hinter- auf die Rente zu haben, muss der/die Hin- bliebenenrenten anteilig gekürzt. terbliebene deshalb auch mindestens fünf Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt haben. Für Hinterbliebene gelten die Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung über Witwer-/Witwenrente für Geschiedene das Zusammentreffen von Rente und Einkom- Geschiedene Ehepartner/innen haben auch men entsprechend. Eine doppelte Einkom- Anspruch auf Witwer-/Witwenrente, sofern mensanrechnung findet jedoch nicht statt. die Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden wur- Der/Dem Hinterbliebenen werden mindes- de und die/der jetzt hinterbliebene Ex-Part- tens 35 vom Hundert der ihr/ihm zustehen- ner/in nicht mehr geheiratet hat. Außerdem den Betriebsrente für Hinterbliebene gezahlt. muss ein Unterhaltsanspruch an die/den Verstorbenen bestanden haben. Wann beginnt die Betriebsrente für Hinterbliebene? Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung Die Betriebsrente für Hinterbliebene beginnt Sie haben Fragen? grundsätzlich mit dem Beginn der Renten wegen Weitere Informationen gibt es auf Todes aus der gesetzlichen Rentenversicherung. www.deutsche-rentenversicherung.de oder unter Quelle: IhreVorsorge - Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen der kostenlosen Servicenummer 0800 1000 4800. Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knapp- schaft-Bahn-See 18 | EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020
Alterssicherung DIE ÄNDERUNGEN IN DER RENTENVERSICHERUNG IM JAHR 2019 Von A wie höherer Altersgrenze bis Z wie #rentenpakt hälftiger Zusatzbeitrag zur Krankenversiche- rung im Jahr 2019 gibt es mehrere Neurege- Sicherheit für ein gutes Leben lungen. Haltelinien für Beitragssatz DOPPELTE SICHERHEITSLINIE und Rentenniveau BIS 2025 ≥ 48 % stabiles Rentenniveau Bis 2025 werden mit dem RV-Leistungsver- ≤ 20 % gedeckelte Beitragssätze besserungs- und -Stabilisierungsgesetz Hal- telinien für den Beitragssatz und das Ren- ERWERBSMINDERUNGSRENTE tenniveau eingeführt. mehr Sicherheit bei Erwerbs minderung durch Erhöhung der Zurechnungszeit Dadurch wird sichergestellt, dass das Ren- tenniveau bis dahin nicht unter 48 Prozent „MÜTTERRENTE“ II: sinkt und der Beitragssatz gleichzeitig nicht Bessere Anerkennung über 20 Prozent steigt. von Kindererziehungszeiten GERINGERE BEITRÄGE Für 2019 wird der Beitragssatz per Gesetz auf für Geringverdienende 18,6 Prozent festgelegt, von 2020 bis 2025 darf er nicht unter 18,6 Prozent liegen. www.bmas.de/rente Ausweitung der Kindererziehungszeit (die sogenannte „Mütterrente“) Wer ab 1. Januar 2019 neu in Rente geht, er- hält die „Mütterrente“ von der ersten Ren- Am 1. Januar 2019 traten Verbesserungen bei tenzahlung an. der „Mütterrente“ in Kraft. Bisher wurden für Bei den rund 9,7 Millionen Müttern und jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, bis Vätern, deren Rente bereits vor Januar 2019 zu zwei Jahre Kindererziehungszeit bei der begonnen hat, erfolgt die zusätzliche Zah- Rente berücksichtigt. Nach der Neuregelung lung automatisch bis Mitte 2019. wird jetzt bis zu einem halben Jahr zusätzlich bei der Rente angerechnet. Für die Zeit ab 1. Januar 2019 erhalten die Betroffenen eine Nachzahlung. Die Renten- →→ Das führt zu einer Erhöhung der Rente versicherung stellt damit sicher, dass jeder pro Kind um bis zu 16,02 Euro im Westen die Leistung erhält, die ihm nach der Neu- und um bis zu 15,35 Euro im Osten. regelung zusteht. Die Auszahlung der neuen EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020 | 19
Leistung erfolgt damit wie bei der Einführung Versicherte, deren Erwerbsminderungsrente der „Mütterrente“ im Jahr 2014. erstmals ab 1. Januar 2019 beginnt, werden ab diesem Zeitpunkt besser abgesichert. →→ Ein gesonderter Antrag auf die „Mütter- rente“ ist grundsätzlich nicht notwendig. Für sie wird die sogenannte Zurechnungszeit 2019 erst mit 65 Jahren und acht Monaten Lediglich Adoptiv- und Pflegeeltern, die enden. Bei einem Rentenbeginn ab dem 1. „Mütterrente“ beanspruchen, müssen bei ih- Januar 2020 verlängert sich die Zurechnungs- rem zuständigen Rentenversicherungsträger zeit schrittweise weiter, bis sie bei einem einen Antrag stellen. Rentenbeginn ab 2031 mit 67 Jahren endet. Bessere Absicherung bei Erwerbs Durch die Zurechnungszeit werden erwerbs- minderungsrenten geminderte Menschen so gestellt, als hätten Am 1. Januar 2019 traten Verbesserungen bei sie in dieser Zeit mit ihrem bisherigen durch- den Erwerbsminderungsrenten in Kraft. schnittlichen Einkommen weitergearbeitet und Beiträge gezahlt. Dadurch erhalten sie eine höhere Rente. #rentenpakt Die Finanzierung des Rentenpakts Für wen verbessert sich die Situation? Über den gesamten Zeitraum bis 2025 aufad- diert benötigt die Rentenversicherung gut 31 FÜR 45 MIO. BESCHÄFTIGTE UND 3,5 MIO. BETRIEBE: Milliarden Euro zusätzlich. Beitragssatz steigt bis 2025 nicht über 20 % FÜR 20 MIO. RENTNER*INNEN: Dabei werden rund 19 Milliarden Euro von Rentenniveau bleibt bis 2025 bei mindestens 48 % den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern FÜR BIS ZU 3,5 MIO. BESCHÄFTIGTE: G eringverdiener zahlen weniger Beiträge bei sowie gut 12 Milliarden Euro vom Bund getra- vollem Rentenanspruch gen. Damit werden bis zum Jahr 2025 nur 40 FÜR RUND 10 MIO. MÜTTER UND VÄTER, Prozent der erforderlichen zusätzlichen Mit- DIE SCHON RENTE BEZIEHEN: Sie bekommen für vor 1992 geborene Kinder 0,5 Ent- tel aus Steuermitteln des Bundes finanziert. geltpunkte zusätzlich angerechnet und damit mehr Rente – rund 16 € mtl. (West) bzw. rund 15,35 € mtl. (Ost) Die Leistungsverbesserungen werden also FÜR MEHR ALS 170.000 KRANKHEITS- nur zu einem Teil über eine stärkere Beteili- BEDINGTE FRÜHRENTNER*INNEN: Zurechnungszeit wird ab 2019 gung des Bundes finanziert. Dazu leistet der erhöht, damit steigt die Erwerbs- minderungsrente deutlich Bund in den Jahren 2022 bis 2025 Sonder- zahlungen in Höhe von zunächst 500 Millio- www.rentenpakt.de nen Euro je Jahr an die Rentenversicherung. Diese zusätzlichen Bundesmittel werden bis zum Jahr 2025 ausschließlich für die Ein- 20 | EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020
Alterssicherung haltung der Beitragssatzobergrenze von 20 Reguläre Altersgrenze wird angehoben Prozent verwendet. Eine Beitragssatzgaran- Die Altersgrenze für die reguläre Altersrente tie sichert darüber hinaus die Einhaltung steigt auf 65 Jahre und acht Monate. Das gilt der Beitragssatzobergrenze von 20 Prozent für Versicherte, die 1954 geboren wurden bis zum Jahr 2025 ab: Wenn sich bei einem und im Jahr 2019 65 werden. Für diejenigen, Beitragssatz von 20 Prozent abzeichnet, dass die später geboren wurden, erhöht sich das die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrückla- Eintrittsalter weiter. 2031 ist die reguläre Al- ge unterschritten wird, wird der Bundeszu- tersgrenze von 67 Jahren erreicht. schuss entsprechend erhöht. Beteiligung am Zusatzbeitrag zur Kranken- Voraussichtlich im Jahr 2025 greift diese Bei- versicherung der Rentnerinnen und Rentner tragssatzgarantie und der Bund erhöht nach Die Deutsche Rentenversicherung beteiligt den aktuellen Vorausberechnungen dann sich seit dem 1. Januar 2019 auch an den Zu- den Bundeszuschuss um weitere 4,9 Milliar- satzbeiträgen zur Krankenversicherung bei den Euro. der gesetzlichen Rente. Für die Beitragssatzgarantie sorgt der Bund Für Rentnerinnen und Rentner, die in der im Bundeshaushalt vor, indem hierfür ab Krankenversicherung pflichtversichert sind, 2021 eine Rücklage „Demografievorsorge zahlt die Rentenversicherung neben der Rente“ gebildet wird, die von 2021 bis 2024 Hälfte des allgemeinen Krankenversiche- jährlich mit 2 Milliarden Euro (insgesamt rungsbeitrages seitdem auch die Hälfte des also 8 Milliarden Euro) befüllt wird. krankenkassenindividuellen Zusatzbeitrages. Wieder einmal – wie schon bei der Einfüh- Bis Ende 2018 wurde der Zusatzbeitrag von rung der „Mütterrente“ 2014 – ist der Gesetz- den Rentnerinnen und Rentnern alleine ge- geber nicht bereit, die „gesamtgesellschaft- tragen. Die Beitragsanteile werden automa- liche Aufgabe“ „Mütterrente“ aus Steuern tisch von der Bruttorente einbehalten. Ein zu bezahlen. Aufgrund dieser Entscheidung gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. wird die Rücklage der Rentenversicherung abschmelzen und mittelfristig eine deutliche →→ Die Wiedereinführung der paritätischen Erhöhung des Beitragssatzes der Renten Finanzierung in der gesetzlichen Kran- versicherung unausweichlich werden. Im- kenversicherung hat für Betriebsrenten merhin reden wir hier von einem zusätzli- keine Auswirkungen. chen jährlichen Ausgabevolumen von 3,8 Milliarden Euro. Bis zum Jahr 2025 belaufen Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt sich die Kosten auf über 26 Milliarden Euro Des Weiteren erhöhte sich ab 1. Januar 2019 bei Gesamtkosten des Rentenpakts von 31 auch für Rentnerinnen und Rentner der Bei- Milliarden! tragssatz der sozialen Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte. Maßgeblich dafür, ab wann die geänderte Rente gezahlt wird, ist EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020 | 21
#rentenpakt Erwerbsminderungsrente Verlängerung des fiktiven Erwerbslebens FRAU HOFFMANN (34) arbeitet als gelernte Pflegefachkraft in Berlin. Bei einem Verkehrsunfall wird sie im Februar 2019 arbeitsunfähig Ihre Rente wird so berechnet, als hätte sie noch bis 65 weitergearbeitet. Damit erhält sie eine spürbar höhere Erwerbsminderungsrente. www.rentenpakt.de der Zeitpunkt des Rentenbeginns: Wer bis Freibetrag bei der Grundsicherung steigt März 2004 Rentner wurde, erhält die geän- Renten, für die freiwillige Beiträge gezahlt derte Rente bereits Ende Dezember 2018, alle wurden, werden ab 1. Januar 2019 statt bis- anderen erhalten sie erst Ende Januar 2019. her 208 Euro bis zu 212 Euro im Monat nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet. Höherer Steueranteil für Dies gilt sowohl für Renten an Versicherte Neurentenbeziehende als auch für Renten an Witwen oder Witwer. Wer 2019 in den Ruhestand geht, muss einen Sofern gewünscht, bescheinigt die Deutsche höheren Anteil seiner Rente versteuern. Ab Rentenversicherung die Höhe der auf freiwil- Januar 2019 steigt der steuerpflichtige Ren- liger Beitragszahlung beruhenden Rente. tenanteil von 76 auf 78 Prozent. Somit blei- Robert Prill ben nur 22 Prozent der ersten vollen Brutto- jahresrente steuerfrei. Quelle: „Ihre Vorsorge“ – eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversiche- Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetz- rung Knappschaft-Bahn-See te steuerfreie Rentenbetrag bestehen. Seit 2005 müssen Rentner einen Teil ihrer Al- tersbezüge versteuern. 2040 werden die Renten komplett steuerpflichtig sein. 22 | EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020
Alterssicherung RENTE UND STEUERN Alle Einnahmen in Form von Geld oder geld- Besteuerung des Ertragsanteils für Betriebsren- werten Leistungen (mit wenigen Ausnahmen) ten der Renten-Zusatzversicherung (RZV) gelten zum Zeitpunkt des Eintritts in den Alter bei Ertragsanteil in Ruhestand als Alterseinkünfte. Steuerpflich- Rentenbeginn Prozent der Rente tig bleibt man auch als Rentner/in. Die ge- 50 30 setzliche Rente wird jedoch noch nicht voll versteuert. 52 29 55 26 2005 wurde die Versteuerung der Altersein- 57 25 künfte reformiert. Seitdem erhöht sich die Steuerbelastung von Neurentner/innen konti- 60 22 nuierlich, weil der steuerpflichtige Teil der Ren- 62 21 ten von seinerzeit 50 % des Rentenbetrages für 65 18 Neurentner/innen stufenweise von Jahr zu Jahr bis auf 100 % im Jahre 2040 ansteigt. 67 17 69 15 →→ Wer 2019 in Rente geht, muss bereits 78 % seiner gesetzlichen Rente versteu- Für Renten, die schon vor 2006 begonnen ern, bei Rentenbeginn im Jahr 2040 sind haben, beträgt der Besteuerungsanteil 50 %. es dann 100 %. Als Rente im Sinne des Finanzamtes gilt die Bruttorente; also vor Abzug des Eigenan- Wichtig: Wie viel von der Rente besteuert teils zur Kranken- und Pflegeversicherung. wird, wird individuell bis zum Lebensende Ebenfalls nachgelagert besteuert werden festgeschrieben – und zwar in Form eines Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenen- feststehenden Freibetrags in Euro und Cent. renten. Der sich z. B. durch die Rentenerhöhung nicht miterhöht. EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020 | 23
Die Beamtenpensionen werden schon immer Nr. 5 Satz 7 EStG. Mit der Leistungsmitteilung voll besteuert – auf der Basis der Lohnsteu- werden z. B. die im Jahr 2018 bezogene Ren- erkarte unter Berücksichtigung bestimmter tenleistung und die von der Betriebsrente Altersfreibeträge. Allerdings sinken diese abgeführten Beiträge zur gesetzlichen Kran- für Neu-Pensionär/innen seit 2005 langsam ken- und Pflegeversicherung ausgewiesen. ab. Als Ausgleich gibt es einen Zuschlag, der allerdings ebenfalls schrittweise abgesenkt Wenn Sie eine Einkommensteuererklärung wird. Bei Beginn der Versorgung im Jah- abgeben müssen, können Sie die in der re 2019 beträgt der Versorgungsfreibetrag Leistungsmitteilung ausgewiesenen Beträge 17,6 % der Versorgungsbezüge, höchstens ganz leicht in die Anlage R der Einkommen- aber 1.320 Euro. Der Zuschlag hierzu beträgt steuererklärung übernehmen. Zusätzlich im Jahre 2019 396 Euro. hat die RZV einen Fragenkatalog zu diesem Thema erstellt der im Internet abrufbar ist. Altersbezüge aus betrieblicher Altersversor- gung, für die seit 2002 von Arbeitgeber oder Steuerfrei bleiben nur Arbeitnehmer/innen Beiträge steuerfrei ein- gezahlt wurden, sind im Alter voll zu versteu- →→ Zahlungen aus der gesetzlichen Unfall- ern z. B. Renten des DB/DEVK Pensionsfonds versicherung, oder Betriebsrenten der DB AG nach dem Zu- satzversorgungsTV. →→ Kriegs- und Schwerbeschädigtenrenten, Die Betriebsrenten der Renten-Zusatzversi- →→ Wiedergutmachungsrenten, cherung – RZV (ehemalige BVA Abt. B) und Renten aus öffentlichen Zusatzrentensys- →→ Grundsicherung nach dem Sozialgesetz- temen wie der VBL (Versorgungsanstalt des buch (SGB XII). Bundes und der Länder) werden nur mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert, da sie Steuererklärung für Rentner/innen bereits während der Ansparphase großenteils Zwar sind Renten nach den nun geltenden versteuert wurden. Der Ertragsanteil ist ge- Steuervorschriften steuerpflichtig; das heißt setzlich festgelegt. Seine Höhe bestimmt sich aber noch lange nicht, dass jetzt alle Rent- nach dem Alter der/des Rentner/in bei Ren- ner/innen Steuern zahlen müssen. Als Ru- tenbeginn und der Dauer des Rentenbezugs. heständler/in kann man wie jede/r andere Steuerpflichtige einiges von seinen Einkünf- Die Renten-Zusatzversicherung der Knapp- ten abziehen: zunächst einmal einen Grund- schaft Bahn See versendet an die Renten- freibetrag, den es für alle Steuerzahlende bezieher/innen der RZV (ehemalige BVA gibt. Derzeit beläuft sich dieser Freibetrag Abt. B) automatisch im Januar/Februar eines auf 9.168 Euro (2018: 9.000 Euro). Jahres eine Leistungsmitteilung nach § 22 24 | EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020
ALTERSSICHERUNG Wer über diesen Freibeträgen liegt, muss eine Steuererklärung abgeben. Ob ein/e Rentner/ in künftig Steuern zahlen muss, hängt auch von den sonstigen Einkünften ab. Denn manche/r Ruheständler/in hat neben den Bezügen aus der gesetzlichen Rentenversi- cherung Einnahmen aus einer Eigentums- wohnung, einem privaten Vorsorgeprodukt, einer Photovoltaikanlage oder Zinserträgen. Die Deutsche Rentenversicherung hilft Rent- nerinnen und Rentnern schnell und unbüro- kratisch bei der Steuererklärung – mit der „Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“. Rentner/innen können diese Bescheinigung einfach anfordern →→ unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/1000 4800 oder →→ online auf www.eservice-drv.de/ SelfServiceWeb Als weitere Informationen erhält man z. B. Die Broschüre „Informationen zum Steuer- recht“ von der Deutschen Rentenversiche- rung gibt es kostenlos in jeder Beratungs- stelle oder im Internet: www.deutsche-rentenversicherung.de Ansonsten helfen Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater bei der Abfassung der Steuererklärung. Mehr Infos gibt es unter: www.bdl-online.de oder www.nvl.de Quelle: „Ihre Vorsorge“ – eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversiche- rung Knappschaft-Bahn-See EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020 | 25
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