Sozialpolitische Informationen - Jahrgang 2019/2020 - Rentenversicherung, Betriebsrenten, Pensionsfonds, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung ...

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Sozialpolitische Informationen - Jahrgang 2019/2020 - Rentenversicherung, Betriebsrenten, Pensionsfonds, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung ...
Sozialpolitische
Informationen
Jahrgang 2019/2020

 Rentenversicherung, Betriebsrenten, Pensionsfonds,
 Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung

                                             Wir leben Gemeinschaft
INHALT
  Alterssicherung                                                                                                                                                                                           4
  Die Altersrenten . .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 4
  Regelaltersrente.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 4
  Altersrente für Schwerbehinderte. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 5
  Altersrente für langjährig Versicherte .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 6
  Altersrente für besonders langjährig Versicherte .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 6
  Rente + Verdienst = Flexi-Rente. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 7
  Die Berechnung der Rente. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 9
  Die Rentenerhöhung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 12
  Der Rentenantrag – Wann? Wie? Wo?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
  Die Änderungen in der Rentenversicherung im Jahr 2019.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 19
  Rente und Steuern .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 23

  Tarifliche Leistungen                                                                                                                                                                                  26
  Betriebliche Altersvorsorge im DB Konzern. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                            26
  Besondere Teilzeit im Alter .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                28
   Langzeitkonto im DB Konzern. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                     32
   Rentenzusatzversicherung – RZV. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                           38
   Zusatzversorgungstarifvertrag – ZVersTV .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                        40

  Arbeits- und Unfallschutz                                                                                                                                                                              43
  UVB – Träger der gesetzlichen U­ nfallversicherung bei der Bahn.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                           43
  Ein kleiner (nicht abschließender) Auszug aus dem Geldleistungskatalog. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                             44
  Achtung Grenzbetrag – bei Rente und Unfallrente .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                       45
  Arbeits- und Gesundheitsschutz – Gefährdungsbeurteilung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                         46

  BAHN BKK – Die Unternehmenskasse der Deutschen Bahn                                                                                                                                                    48

  Überblick über die Pflegeleistungen im Jahr 2019                                                                                                                                                       51
  Änderungen zum Jahreswechsel in der gesetz­lichen Kranken- und
  Pflegeversicherung. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 53

  Abteilung für Sozialpolitik, F­ amilienpolitik, Frauen und ­Senioren                                                                                                                                   58

  Die Versichertensprecher/innen                                                                                                                                                                         60

  2 | EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020
Vorwort

VORWORT
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit       Auch das höchste sozialpolitische Gremium in
sind unerlässlich für alle Generationen – heute    der EVG, der Sozialpolitische Ausschuss (SPA),
wie morgen. Eine gute soziale Absicherung muss     ist kurz dargestellt. Solltet Ihr sozialpolitische
daher in jeder Lebensphase selbstverständlich      Themen spannend finden, seid Ihr herzlich
sein – egal ob in der Ausbildung, während des      eingeladen, Euch als Ansprechpartnerin oder
Arbeitslebens oder auch im Ruhestand. Die          Ansprechpartner für Sozialpolitik im Betrieb zu
nachhaltige Sicherung aller Altersversorgungs-     engagieren oder die sozialpolitischen Veran-
systeme, die bedarfsorientierte Gestaltung der     staltungen vor Ort zu besuchen.
Pflege- und Krankenversicherung und die Ver-
                                                   Auf den hinteren Seiten dieser Broschüre findet
besserung der Lebens- und Arbeitsumstände
                                                   Ihr zudem einen Überblick der Aufgaben der
aller Eisenbahnerinnen und Eisenbahner sind
                                                   Abteilung Sozialpolitik, Familienpolitik, Frauen
Aufgaben, die es gilt, gemeinsam zu bewältigen.
                                                   und Senioren. Selbstverständlich stehen Euch
Doch welche Rentenarten gibt es noch einmal?       diese Kolleginnen und Kollegen mit Rat und Tat
Wie verhält sich die gesetzliche zur betriebli-    zur Seite.
chen Altersvorsorge und welche Steuern fallen
                                                   Das sozialpolitische Netzwerk der EVG wirkt
an? Woran erkenne ich eine gute Krankenkas-
                                                   und unterstützt Euch in jeder Lebenslage – seid
se? Wer unterstützt mich bei einem Arbeitsun-
                                                   dabei!
fall? Und welche Versorgung gilt für Beamtin-
nen und Beamte?                                    Herzlichst
Diese Broschüre soll eine kleine Hilfe sein,
Euch im großen und kleinen Dschungel des All-
tags zurecht zu finden. Ganz gleich, ob es um
allgemeine oder ganz persönliche Fragen geht.
Sie gibt Auskunft über soziale Leistungen und
weist den Weg zu Einrichtungen, bei denen die-
se Leistungen beantragt werden können bzw.
wo es Rat und Hilfe gibt. Sie ist ein Nachschla-
gewerk für den täglichen Gebrauch.
Nicht unerwähnt bleiben dürfen hier auch die
die Versichertensprecherinnen und Versicher-
tensprecher, die Euch in ihren Sprechstunden
Eure ganz persönlichen Fragen beantworten.
Sie bilden mit unseren DBplus-Partnern unser
sozialpolitisches Netzwerk. Ganz herzlich be-      Eure Regina Rusch-Ziemba
danken möchte ich mich zudem für die Fach-
                                                   Stellvertretende Vorsitzende der EVG
kenntnis, mit der sie diese Broschüre inhaltlich
unterstützt haben.                                 Juli 2019

                                               EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020 | 3
ALTERSSICHERUNG

          DIE ALTERSRENTEN
Neben der Regelaltersrente gibt es derzeit              →→ Altersrente für langjährig Versicherte
drei Möglichkeiten, vor Erreichen der Regel-            →→ Altersrente für besonders langjährig
altersgrenze eine sogenannte vorgezogene                   Versicherte
Altersrente zu beziehen:
                                                        Jede dieser Rentenarten hat eigene Voraus-
→→ Altersrente für schwerbehinderte                     setzungen, die erfüllt sein müssen, um diese
   ­Menschen                                            Rente zu erhalten.

          REGELALTERSRENTE
Regelaltersrente wird gewährt, wenn Ver-                    Geburts-   Die Alters-       auf Alter
sicherte die Regelaltersgrenze (der ­Begriff                jahrgang     renten      = Jahre + Monate
ersetzt das umgangssprachliche Wort
„Rentenalter“) erreicht haben und die
­                                                            1952           6        65            6
­Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzl. Ren-              1953           7        65            7
 tenversicherung erfüllt ist. Mit Inkrafttreten              1954           8        65            8
 des „RV Altersgrenzen-Anpassungsgesetz“
 im Jahr 2008 wurde die Regelaltersgrenze                    1955           9        65            9
 von 65 auf 67 Jahre angehoben (stufenweise                  1956         10         65          10
 für die G
         ­ eburtsjahrgänge bis 1963).                        1957         11         65          11

Auch für Versicherte, die vor diesem Zeit-                   1958         12         66            0
punkt bereits eine                                           1959         14         66            2
                                                             1960         16         66            4
→→ vorgezogene Altersrente oder
→→ Erwerbsminderungsrente                                    1961         18         66            6
                                                             1962         20         66            8
beziehen, bleibt die Regelaltersgrenze von                   1963         22         66          10
großer Bedeutung.
                                                             1964         24         67            0

4 | EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020
Alterssicherung

Denn erst ab diesem Zeitpunkt ist ein unbe-          zahlung. Als Ausgleich für einen späteren
grenzter Hinzuverdienst möglich, ohne ggf.           Rentenbeginn gibt es zur späteren Alters-
auf die Rente angerechnet zu werden. Wird            rente einen Zuschlag von 0,5 % für jeden
bei Erreichen der Regelaltersgrenze noch             Kalendermonat nach Erreichen der Regelal-
keine Rente beantragt, erhöht sich der Ren-          tersgrenze, in dem die Altersrente nicht in
tenanspruch – auch ohne weitere Beitrags-            Anspruch genommen wird.

         ALTERSRENTE FÜR SCHWERBEHINDERTE
Da es für schwerbehinderte Menschen meist            →→ Zuerkennung einer Schwerbehinderung
besonders schwierig ist, einen passenden                (GdB von mindestens 50) bei Rentenbe-
Arbeitsplatz zu finden, und auch die gesund-            ginn. (Die Zuerkennung einer Behinde-
heitliche Situation eine Beschäftigung bis zur          rung von 40 % + Gleichstellung erfüllt
Regelaltersgrenze oft nicht zulässt, k­ önnen           diese Voraussetzung nicht.)
sie eine Schwerbehindertenrente in An-
spruch nehmen, wenn die V­ oraussetzungen            In nachfolgender Tabelle ist – je nach Ge-
erfüllt sind:                                        burtsjahr – der frühestmögliche Rentenbe-
                                                     ginn mit Abschlägen von 10,8 % angegeben.
→→ Mindestversicherungszeit (Wartezeit) in           Mit jedem Kalendermonat, in dem die Rente
   der Rentenversicherung von 35 Jahren              später in Anspruch genommen wird, verrin-
                                                     gern sich die Abschläge um 0,3 %.

    Geburtsjahrgang       Anhebung der Alters-         Künftiger normaler        Frühester vorzeitiger
                          grenze um ... Monate           Rentenbeginn              Rentenbeginn mit
                                                        = Jahr + Monate          Abschlag von 10,8 %
                                                                                    = Jahr + Monate

         1957                     11                        63 + 11                    60 + 11
         1958                     12                        64 + 0                     61 + 0
         1959                     14                        64 + 2                     61 + 2
         1960                     16                        64 + 4                     61 + 4
         1961                     18                        64 + 6                     61 + 6
         1962                     20                        64 + 8                     61 + 8
         1963                     22                        64 + 10                    61 + 10
       ab 1964                    24                        65 + 0                     62 + 0

                                                 EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020 | 5
ALTERSRENTE FÜR LANGJÄHRIG VERSICHERTE
Die Altersrente für langjährig Versicherte              Die Höhe der Abschläge bei einem Rentenbe-
gibt es für Personen, die mindestens 35 Jah-            ginn mit 63 Jahren hängt vom Geburtsjahr-
re in der Rentenversicherung zurückgelegt               gang ab. Mit jedem Kalendermonat, in dem
haben. Diese Rente gibt die Möglichkeit, vor            die Rente später in Anspruch genommen
Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente              wird, verringern sich die Abschläge um 0,3 %.
– mit Abschlägen – in Anspruch zu nehmen.

  Geburtsjahrgang          Künftiger normaler Rentenbeginn           Abschlag bei Rentenbeginn mit
                                  (Regelaltersgrenze)                          63 Jahren
                                    = Jahre + Monate

         1955                           65 + 9                                   9,9 %
         1956                           65 + 10                                 10,2 %
         1957                           65 + 11                                 10,5 %
         1958                           66 + 0                                  10,8 %
         1959                           66 + 2                                  11,4 %
         1960                           66 + 4                                  12,0 %
         1961                           66 + 6                                  12,6 %
         1962                           66 + 8                                  13,2 %
         1963                           66 + 10                                 13,8 %
     ab 1964                            67 + 0                                  14,4 %

          ALTERSRENTE FÜR BESONDERS LANGJÄHRIG
          VERSICHERTE
Die Altersrente für besonders langjährig                Mit dem „RV Leistungsverbesserungsgesetz“
Versicherte – eine Rente ohne Abschläge –               im Jahr 2014 wurde eine übergangsweise
können Versicherte in Anspruch nehmen, die              Neuregelung bei den Voraussetzungen die-
45 Jahre Pflichtversicherung in der Renten-             ser Rente für die Geburtsjahrgänge von 1951
versicherung zurückgelegt und die gesetzlich            bis 1963 geschaffen. In der Öffentlichkeit
vorgegebene Altersgrenze von 65 Jahren er-              wurde diese Rentenart – missverständlich –
reicht haben.                                           als „Rente mit 63“ publiziert.

6 | EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020
Alterssicherung

Die Altersrente für besonders langjährig Ver-        Geburts-     Künftiger normaler Rentenbeginn
sicherte kann nach derzeitiger Gesetzeslage          jahrgang             = Jahre + Monate
in Anspruch nehmen, wer 45 Pflichtversiche-
rungsjahre hat. Dazu zählen nicht                       1953                   63 + 2
                                                        1954                   63 + 4
→→ Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe              1955                   63 + 6
   oder Arbeitslosengeld II
→→ Zeiten aus einem Versorgungsausgleich                1956                   63 + 8
   sowie aus einem Rentensplitting                      1957                   63 + 10
→→ Anrechnungszeiten ohne Bezug von                     1958                   64 + 0
   Entgeltersatzleitungen
→→ Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleis-             1959                   64 + 2
   tungen der Arbeitsförderung in den letz-             1960                   64 + 4
   ten zwei Jahren vor Rentenbeginn. Diese              1961                   64 + 6
   zählen nur mit, wenn diese Folge einer
   Insolvenz oder vollständigen Geschäfts-              1962                   64 + 8
   aufgabe des letzten Arbeitgebers sind.               1963                   64 + 10
                                                    ab 1964                    65 + 0
Eine vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente
ist nicht möglich. Wenn die Wartezeit von 45
Jahren erfüllt ist, kann die Rente mit folgendem
Lebensalter in Anspruch genommen werden:

         RENTE + VERDIENST = FLEXI-RENTE
Längeres Arbeiten im Alter soll attraktiver        Flexi-Rente bei Inanspruchnahme
werden. Erwerbstätige haben deshalb mehr           der Regelaltersrente
Gestaltungsfreiheit beim Übergang vom Er-
werbsleben in die Rente – etwa durch eine          Versicherte, die die Regelaltersgrenze er-
Kombination von Teilzeitarbeit und Teilren-        reicht haben, können entscheiden,
tenbezug.
                                                   →→ ob sie die Regelaltersrente als Vollrente
Dadurch können auch die noch nicht in An-             in Anspruch nehmen, sie können unbe-
spruch genommenen Rentenanteile weiter                grenzt hinzuverdienen, oder
erhöht werden.                                     →→ ob sie eine Teilrente in Anspruch neh-
                                                      men und weiterhin – evtl. weniger als
                                                      vorher – sozialversicherungspflichtig
                                                      erwerbstätig sind.

                                               EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020 | 7
Flexi-Rente bei Inanspruchnahme                         Hierbei sind mehrere Dinge
einer vorgezogenen Altersrente                          zu beachten:

Grundsätzlich können beim Bezug einer vor-              Festsetzung einer Teilrente laut Prognose
gezogenen Altersrente jährlich 6.300 Euro               Bei Rentenantragstellung ist vom Versicher-
brutto hinzuverdient werden – ohne Auswir-              ten eine Prognose abzugeben, ob und in wel-
kung auf die Rente. Auch bei einer vorgezo-             cher Höhe ein Hinzuverdienst stattfindet.
genen Altersrente ist eine Flexi-Rente = Teil-
rente möglich,                                          Anrechnung des Hinzuverdienstes
                                                        6.300 Euro jährlich sind unschädlich. Wird
→→ wenn der Versicherte dies wünscht oder               der Betrag von 6.300 Euro überschritten,
→→ wenn die Hinzuverdienstgrenze von                    wird der übersteigende Betrag durch 12 ge-
   6.300 Euro im Kalenderjahr überschrit-               teilt und als (monatliches) Überschreiten des
   ten wird.                                            Freibetrages zugrunde gelegt. Von diesem
                                                        überschreitenden Betrag werden 40 % von
Als Hinzuverdienst zählen folgende Arten                der Vollrente abgezogen, und es kommt zur
von Einkommen:                                          Gewährung einer Teilrente.

→→ Brutto-Arbeitsentgelt                                Beachte: Teilrente und Hinzuverdienst dür-
   (auch aus „Beraterverträgen“),                       fen zusammen den „Hinzuverdienstdeckel“
→→ Arbeitseinkommen wie z. B. Einkünfte                 (das ist der höchste Brutto-Arbeitsverdienst
   aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbe-              der letzten 15 Jahre) nicht übersteigen. An-
   betrieb oder selbständiger Arbeit (auch              dernfalls würde dieser übersteigende Betrag
   Photovoltaik),                                       zu 100 % auf die Rente angerechnet.
→→ vergleichbare Einkommen wie z. B.
   Beamtenbezüge.                                       Überprüfung
                                                        Ob der prognostizierte Verdienst im Kalen-
Im Ausland erzieltes Einkommen zählt eben-              derjahr eingehalten wurde, wird jeweils am
falls dazu. Mehrere Einkommen werden zu-                1. Juli des darauffolgenden Kalenderjahres
sammengerechnet.                                        überprüft (= Vorjahresprüfung).

                                                        Treten – im abgeschlossenen vorherigen Ka-
                                                        lenderjahr – Differenzen zwischen prognos-
                                                        tiziertem Verdienst und dem tatsächlichen
                                                        Verdienst auf, kommt es zu einer rückwir-
                                                        kenden Neuberechnung der Rente – was zu
                                                        Nachzahlungen oder Rückforderungen führt.

8 | EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020
Alterssicherung

Auswirkungen auf Betriebsrenten                 Wenn Sie einen Hinzuverdienst haben
Der Beginn (Versicherungsfall, Anspruch auf     werden oder wollen
Betriebsrente) ist i.d.R. festgelegt auf den    Lassen Sie sich bitte beraten
Zeitpunkt, an dem eine (vorgezogene) Alters-    →→ von dem/der Versichertensprecher/in
rente als Vollrente gewährt wird.                  oder
                                                →→ von einer Auskunfts- und Beratungsstel-
Deshalb ist es wichtig, im Kalenderjahr des        le der KBS,
Rentenbeginns die Hinzuverdienstgrenze          bevor Sie
von 6.300 Euro nicht zu überschreiten. Da-      →→ sich festlegen, ab welchem Zeitpunkt Sie
mit wird ausgeschlossen, dass später rück-         eine vorgezogene Altersrente beziehen
wirkend eine Teilrente zuerkannt wird und          wollen oder
die Gewährung einer Betriebsrente dadurch       →→ einen Rentenantrag stellen.
nichtig ist.

        DIE BERECHNUNG DER RENTE
Bei der Berechnung der individuellen Rente      Gehalt) für jedes Kalenderjahr durch das
wird sowohl die persönliche Beitragsdauer       Durchschnittseinkommen aller Versicherten
und -höhe als auch die allgemeine durch-        für den gleichen Zeitraum teilt. Es wird inso-
schnittliche Lohnentwicklung berücksichtigt.    weit das Verhältnis zwischen der individuel-
                                                len Leistung und der durchschnittlichen Ein-
Diese Bestandteile fließen in die Rentenfor-    kommenssituation in Deutschland ermittelt.
mel ein, mit deren Hilfe die Rentenversiche-
rungsträger aus den Faktoren „persönliche       Grundsätzlich gilt: Ein/e Versicherte/r in
Entgeltpunkte“, „Rentenartfaktor“ und „Ak-      der gesetzlichen Rentenversicherung erhält
tueller Rentenwert“ die Höhe einer Monats-      für jedes Kalenderjahr einen vollen Entgelt-
rente errechnen.                                punkt, in dem Beiträge entsprechend dem
                                                allgemeinen Durchschnittseinkommen in
                                                die Rentenversicherung eingezahlt wurden.
Persönliche Entgeltpunkte                       Verdient sie/er beispielsweise nur die Hälfte
                                                oder 20 % mehr als das Durchschnittsein-
Grundlage für die Berechnung der persönli-      kommen, ergeben sich weniger oder mehr
chen Rente sind die im Verlauf des Erwerbs-     Entgeltpunkte (0,5 oder 1,2).
lebens erworbenen Entgeltpunkte. Die Ent-
geltpunkte werden errechnet, indem man die
versicherten Arbeitsentgelte (z. B. Lohn oder

                                            EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020 | 9
Durchschnittliches Bruttoarbeitsentgelt 1          Alle Entgeltpunkte des gesamten rentenver-
          2017                    37.077 €              sicherten Arbeitslebens werden schließlich
                                                        zusammengerechnet und bilden nach Multi-
          2018                    37.873 €              plikation mit dem Zugangsfaktor die indivi-
   2019 (vorläufig)               38.901 €              duellen persönlichen Entgeltpunkte.

Für die Rentenberechnung werden auch die                Zugangsfaktor
im Beitrittsgebiet versicherten Arbeitsent-
gelte an dem Durchschnittsentgelt (West)                Der Zugangsfaktor berücksichtigt das tat-
gemessen.                                               sächliche Renteneintrittsalter. Für Rentne-
                                                        rinnen und Rentner, die ohne besondere
Um jedoch das geringere Lohnniveau in den               Vertrauensschutzregelungen bereits vor
neuen Bundesländern nicht nachteilig auf                Vollendung der Regelaltersgrenze in den
die Rentenhöhe wirken zu lassen, werden                 Ruhestand treten, mindert der Zugangsfak-
die im Beitrittsgebiet versicherten Arbeits-            tor deshalb die Höhe der Entgeltpunkte. Im
verdienste für die Rentenberechnung bis zur             umgekehrten Fall wirkt sich eine längere Be-
Angleichung der Lohn- und Einkommensver-                rufstätigkeit dementsprechend positiv auf
hältnisse mit einem Hochwertungsfaktor auf              die Rentenhöhe aus.
das Einkommensniveau der alten Bundes-
länder hoch gewertet. Im Ergebnis dieses                Der Zugangsfaktor gleicht so die Vor- und
Verfahrens erhält ein/e Durchschnittsver-               Nachteile der durch früheren Rentenbeginn
diener/in in den neuen Bundesländern bei                oder späteren Renteneintritt unterschiedlich
Erreichen einheitlicher Lohn- und Einkom-               langen Rentenbezugszeiten wieder aus.
mensverhältnisse eine gleich hohe Rente wie
ein/e Durchschnittsverdiener/in in den alten
Bundesländern mit derselben Anzahl an Ver-              Rentenartfaktor
sicherungsjahren.
                                                        Der Rentenartfaktor bestimmt in der Renten-
Neben diesem persönlichen Einkommen und                 formel das Sicherungsziel bei der Rentenhö-
den vom Staat versicherten Wehr- und Zivil-             he. Das Sicherungsziel ist die monatliche
dienst- oder Kindererziehungszeiten können              Versorgungshöhe, die durch die jeweilige
auch bestimmte beitragsfreie Zeiten in die              Rentenart gewährleistet werden soll.
Berechnung der Rentenhöhe einfließen. Wie
viele Entgeltpunkte für anrechenbare Zeiten             So haben Altersrenten, Erziehungsrenten
ohne Beitragszahlung gutgeschrieben wer-                und Renten wegen voller Erwerbsminderung
den, ist abhängig von der Höhe des Verdiens-            mit 1,0 den höchsten Rentenartfaktor, weil
tes während der übrigen Versicherungszeiten.            sie den ausfallenden Lohn möglichst voll-

10 | EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020
Alterssicherung

ständig ersetzen sollen. Andere Rentenarten,        Als Teil der Rentenformel orientiert sich der
wie z. B. die Rente wegen teilweiser Erwerbs-       aktuelle Rentenwert an der durchschnittli-
minderung oder Hinterbliebenenrenten,               chen Lohn- und Einkommenshöhe.
werden entsprechend dem geringeren Siche-
rungsziel mit einem niedrigeren Rentenart-          Aktueller Rentenwert aRW: z. Zt. 33,05 €
faktor berechnet.                                   (ab 01.07.2019)

         Rentenart           Rentenartfaktor
                                                    Rentenformel
   Renten wegen Alters           1,0
 Renten wegen teilweiser                            Die Höhe der persönlichen Rente wird mit
                                 0,5
   Erwerbsminderung                                 Hilfe der Rentenformel errechnet. Diese For-
   Renten wegen voller                              mel berücksichtigt die drei oben genannten
                                 1,0                Faktoren.
    Ewerbsminderung
     Erziehungsrenten            1,0                Entgeltfaktor × Zugangsfaktor ×
    kleine Witwen- und           0,25               aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor =
        Witwerrente                                 Monatliche Rentenhöhe
    große Witwen- und            0,55
       Witwerrente                                  Beispiel
                                                    Sicher haben Sie schon einmal vom „Eck-
     Halbwaisenrente             0,1                rentner“ gehört. Den sogenannten „Eckrent-
     Vollwaisenrente             0,2                ner“ gibt es nicht wirklich. Er ist ein Rechen-
                                                    beispiel: Der Eckrentner hat 45 Jahre lang
                                                    gearbeitet und dabei immer genau so viel
Aktueller Rentenwert                                verdient wie der Durchschnitt aller Beschäf-
                                                    tigten. Daher kommt er genau auf 45 Entgelt-
Der aktuelle Rentenwert ist der Brutto-             punkte.
wert in Euro, der der Beitragszahlung für
ein Kalenderjahr aufgrund des jeweiligen            45 × 1,0 × 33,05 € × 1,0 = 1.487,25 €
Durchschnittsverdienstes entspricht. Ein/e          (ab 01.07.2019)
Rentner/in erhält demnach für jeden vollen
persönlichen Entgeltpunkt als monatliche
Regelaltersrente (vor Abzug von Kranken-
und Pflegeversicherungsbeiträgen) den Be-
trag des aktuellen Rentenwertes.

                                               EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020 | 11
DIE RENTENERHÖHUNG
Die Renten werden jährlich entsprechend                 tuelle Rentenwert so anzuheben, dass dieses
der Veränderung verschiedener Faktoren                  Sicherungsniveau mindestens 48 % beträgt.
angepasst. Seit dem 1. Juli 2001 werden                 Quelle: „Ihre Vorsorge“ – eine Initiative der Regionalträger der Deut-

neben der Bruttolohnentwicklung auch die                schen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung
                                                        Knappschaft-Bahn-See
Veränderungen beim Beitragssatz zur Ren-
tenversicherung, seit 2003 die steuerlich ge-           Vereinfachte Darstellung
förderten Beiträge der Arbeitnehmer/innen               der Rentenanpassungsformel
für eine zusätzliche private Altersvorsorge
sowie – seit 2005 – die Veränderung des                 + Bruttolohnentwicklung
Verhältnisses zwischen Beitragszahlenden                + Beitragssatzfaktor
und Rentner/innen (Nachhaltigkeitsfaktor)               + Private Altersvorsorge
berücksichtigt.                                           Riesterfaktor

Zudem wird durch eine erweiterte Schutz-                + Nachhaltigkeitsfaktor
klausel („Rentengarantie“) seit 2009 verhin-            + Rentengarantie
dert, dass die im Grundsatz an die Entwick-             + Niveausicherungsklausel
lung der Löhne und Gehälter gekoppelte
Rentenanpassung im Fall einer rückläufigen              = Rentenerhöhung
Lohnentwicklung zu einer Rentenminderung
führt. Die durch die erweiterte Schutzklausel           Das Einkommen der Rentner/innen hat sich
unterbliebenen Rentenkürzungen werden im                sich in Deutschland zum 1. Juli 2019 spürbar
sogenannten Ausgleichsbedarf erfasst und                erhöht. In Westdeutschland steigen die Ren-
später dadurch realisiert, dass positive Ren-           ten um 3,18 %, im Osten sogar um 3,91 %.
tenanpassungen solange halbiert werden,                 Der „aktuelle Rentenwert“ ist demnach von
bis der Ausgleichsbedarf abgebaut ist.                  32,03 Euro auf 33,05 Euro, der aktuelle Ren-
                                                        tenwert (Ost) von 30,69 Euro auf 31,89 Euro
Ab 2019 wird bei den Rentenanpassun-                    gestiegen.
gen auch noch eine so genannte „Niveau-
sicherungsklausel“ zu beachten sein. Sie                Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil
soll sicherstellen, dass in der Zeit vom                (SPD) profitieren die Rentnerinnen und Rent-
1. Juli 2019 bis zum 1. Juli 2025 mit dem               ner auch in diesem Jahr von der guten Lage
jährlich anlässlich der Rentenanpassungen               am Arbeitsmarkt und den Lohnsteigerungen
ermittelten aktuellen Rentenwert das Si-                der Vergangenheit in Form von besseren
cherungsniveau der Renten vor Steuern des               Renten. Auf dem Weg zu gleichen Renten-
laufenden Jahres in Höhe von 48 % nicht un-             werten in Ost und West kommen wir mit der
terschritten wird. Gegebenenfalls ist der ak-           Rentenanpassung 2019 ebenfalls weiter gut

12 | EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020
Alterssicherung

voran. Der Rentenwert (Ost) erreicht 96,5 %      rechnet als in der Vergangenheit. Der für den
des Westwerts. Bis spätestens zur Rentenan-      Osten maßgebende aktuelle Rentenwert wird
passung 2024 wird der aktuelle Rentenwert        seitdem als fester Prozentsatz des aktuellen
(Ost) auf 100 % des Westwerts ansteigen.         Rentenwertes errechnet, der im Westen zu
                                                 Grunde zu legen ist. Zum 1. Juli 2019 beläuft
                                                 sich dieser Prozentsatz auf 96,5 %. Bis zum
Die Grundlage für die Rentenanpas-               Jahr 2024 steigt er schrittweise auf 100 %.
sung ist die Rentenanpassungsformel
                                                 Von dieser Verfahrensweise, die als „Anglei-
Die Berechnung erfolgt auf Basis der Ren-        chungstreppe“ bezeichnet wird, gibt es je-
tenanpassungsformel. Die Anpassung folgt         doch eine Ausnahme. Hierfür wird jedes Jahr
der Entwicklung der Bruttolöhne in Deutsch-      in einer Vergleichsberechnung ein aktueller
land. Zusätzlich werden die Veränderungen        Rentenwert (Ost) nach der alten, vor 2018
des Beitragssatzes in der Rentenversiche-        geltenden Formel ermittelt. Von beiden nach
rung und die Entwicklung des zahlenmäßi-         „altem“ und „neuem“ Recht berechneten
gen Verhältnisses von Beitragszahlenden          Rentenwerten kommt schließlich der jeweils
und Rentner/innen über den sogenannten           höhere für die Rentenanpassung in den
Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt. Die        neuen Bundesländern zur Anwendung. Hier-
prozentuale Rentenanpassung Ost darf nicht       durch ergibt sich ein höherer Rentenwert Ost
kleiner sein als die Anpassung West.             von 31,89 Euro anstatt 31,85 Euro nach der
                                                 alten Regelung.
Die für die Rentenanpassung relevante            Quelle: „Ihre Vorsorge“ – eine Initiative der Regionalträger der Deut-
Lohnsteigerung beträgt 2,39 % in den alten       schen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung

­Ländern und 2,99 % in den neuen Ländern.        Knappschaft-Bahn-See

 Daneben wird durch den Nachhaltigkeitsfak-      Vereinfachte Darstellung
 tor die Entwicklung des zahlenmäßigen Ver-      der Renten­erhöhung
 hältnisses von Rentnerinnen und Rentnern
 zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der       Bruttolohnentwicklung
                                                  West = 2,39 % | Ost = 2,99 %
 Renten berücksichtigt. Der Nachhaltigkeits-
 faktor wirkt sich mit +0,64 Prozentpunkten                                                              +
 positiv auf die Rentenanpassung aus, ebenso      Nachhaltigkeitsfaktor: + 0,64 %
 der Faktor Altersvorsorgeaufwendungen –                                                                 +
 der die Kosten der Versicherten für ihre zu-     Private Altersvorsorge/
 sätzliche Altersvorsorge abbildet – mit +0,13    Riesterfaktor: + 0,13 %
 Prozentpunkten.
                                                                                                          =
                                                  Aktueller Rentenwert:
Aufgrund einer Gesetzesänderung in 2017           West = 33,05 € | Ost = 31,89 €
wird die Höhe der Rentenanpassung in den          (Ost = 31,85 € ohne Angleichungstreppe)
neuen Bundesländern seit 2018 anders be-

                                            EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020 | 13
DER RENTENANTRAG – WANN? WIE? WO?
Damit Ihre Rentenversicherung Ihren Antrag              Zeitpunkt der Antragsstellung
zügig bearbeiten kann, ist sie auf Ihre Hilfe
angewiesen. Bitte fügen Sie die nachstehend             Altersrenten sollten drei Monate vor Errei-
aufgeführten Unterlagen Ihrem Rentenan-                 chen der Altersgrenze bzw. dem beabsich-
trag bei bzw. legen Sie diese bei der Antrags-          tigten Rentenbeginn gestellt werden. Ist der
stellung vor:                                           Versicherungsverlauf noch nicht vollständig,
                                                        beschleunigen Sie das Verfahren, indem Sie
→→ Personalausweis oder Reisepas                        entsprechende Nachweise (Entgelt-/Lohn-/
→→ Nachweis der Elterneigenschaft                       Aufrechnungsbescheinigungen, Schulzeug-
   (Geburtsurkunde, Familienbuch, Adopti-               nisse, Geburtsurkunden für Zeiten der Kin-
   onsurkunde oder ähnliches)                           dererziehung etc.) vorlegen.
→→ Bankverbindung (Kontoauszug mit der
   IBAN und BIC Nummer)                                 Zusatzunterlagen bei Renten wegen Alters
→→ Angaben über Mitgliedschaft zu allen                 →→ Falls Sie arbeitslos oder in Altersteilzeit
   Krankenkassen in den letzten 25 Jahren                  sind, den Nachweis über die Arbeitslo-
→→ Anschrift der jetzigen Krankenkasse und                 sigkeit oder den Altersteilzeitvertrag
   Chipkarte                                            →→ Bei Vorliegen von Schwerbehinderung
→→ Angaben über Sozialleistungen, die Sie                  Ihren Schwerbehindertenausweis
   bezogen haben (z. B. Hinterbliebenen-
   rente, Unfallrente, Entgeltfortzahlung,              Zusatzunterlagen bei Renten wegen
   Krankengeld, Leistungen des Arbeitge-                Erwerbsminderung
   bers oder Sozialamtes usw.)                          →→ Angaben zu Ihren Gesundheitsstörungen
→→ Angaben zu Versorgungsbezügen, die                      (falls aktuelle Gutachten, Krankenhaus-,
   Sie erhalten oder ggf. erwarten (z. B.                  Reha- Entlassungsberichte bzw. sonstige
   Betriebsrente, Zusatzrente)                             Arztberichte vorliegen, bitten wir diese
→→ Nachweis über Berufsausbildung (auch                    mitzubringen)
   wenn diese bereits im Versicherungsver-              →→ Name und Anschrift der/des Hausärztin/
   lauf enthalten sind)                                    -arztes sowie weiterer behandelnder
→→ Letzten aktuellen Versicherungsverlauf                  Ärzt/innen
→→ Steuerliche Identifikationsnummer                    →→ Angaben zu Untersuchungen (auf Veran-
                                                           lassung der Krankenkasse, des Arbeits-
Bei Beamtinnen und Beamten                                 bzw. Versorgungsamtes etc.) sowie zu
→→ Festsetzungsblatt über ruhegehalts­                     stationären Krankenhausbehandlungen
   fähige Dienstzeiten                                     bzw. Kuren in den letzten Jahren

14 | EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020
Alterssicherung

→→ Falls Sie vor 1961 geboren sind: kurze Be-   Witwen-/Witwerrente
   schäftigungsübersicht über Ihre bislang
   ausgeübte Tätigkeit (zusätzliche Bezeich-    Der Tod der/des Ehe- oder Lebenspartners
   nung des Tarifvertrages sowie Angaben        bzw. der Partnerin ist ein schwerer Schicksals-
   zu Ihren Lohn-/ Gehaltsgruppen               schlag. Damit zum menschlichen Verlust nicht
                                                auch noch Existenzängste kommen, zahlt die
Zusatzunterlagen bei Renten wegen Todes         Deutsche Rentenversicherung knapp 5,4 Mil-
→→ Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch        lionen Witwen- oder Witwerrenten.
→→ Nachweis über eingetragene Lebenspart-
   nerschaft                                    Unterstützung für die/den Partner/in
→→ Sterbeurkunde                                Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente
→→ eigene Versicherungsnummer                   hat, wer bis zum Tod des/der Partner/in mit
→→ Angaben über eigene Einkünfte (Rente,        ihr oder ihm verheiratet war. Das gilt auch für
   Arbeitsverdienst, Versorgungsbezüge,         eingetragene Lebenspartnerschaften. Außer-
   Lohnersatzleistungen)                        dem muss für den Verstorbenen/die Verstor-
→→ Bei Heirat nach 2001: Angaben über           bene ein Rentenanspruch bestanden haben:
   Vermögenseinkünfte
                                                →→ Die/der verstorbene Ehepartner/in hat
Zusätzlich bei Waisenrenten:                       mindestens fünf Jahre lang Beiträge
→→ Geburtsurkunde der Waise                        in die gesetzliche Rentenversicherung
→→ Bei Waisen über 18 Jahren den Nachweis          gezahlt oder ist bereits Rentner/in und
   über das Vorliegen von Schul-/Berufs-        →→ die/der noch lebende Partner/in hat
   ausbildung, Studium, Gebrechlichkeit,           nicht wieder geheiratet oder eine einge-
   Wehr-/Zivildienst                               tragene Lebenspartnerschaft begründet.

                                                Unterschieden werden die kleine und die
  Persönliche Auskünfte erhalten Sie            große Witwen-/Witwerrente.
  nicht nur bei den Auskunfts- und Bera-
  tungsstellen der Deutschen Rentenver-         Die kleine Witwer-/Witwenrente
  sicherung, sondern auch bei Ihren Ver-        Die kleine Witwen-/Witwerrente beträgt
  sichertensprecher/innen der KBS. Auch         25 % der Rente, die die/der Verstorbene be-
  unter der KBS-Service-Telefonnummer           kam oder bekommen hätte. Sie steht hinter-
  0800 1000 48080                               bliebenen Partner/innen zu,

                                                →→ die jünger als 45 Jahre sind
                                                →→ nicht erwerbsgemindert sind
                                                →→ kein Kind erziehen

                                           EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020 | 15
Das gilt für Todesfälle bis 31. Dezember                Altes und neues Recht
2011. Für Todesfälle nach diesem Zeitpunkt              Eine Neuregelung gibt es für Ehen, die ab
steigt die Altersgrenze für die Witwer-/Wit-            1. Januar 2002 geschlossen wurden: Hier wird
wenrente stufenweise auf 47 Jahre an.                   die Witwen-/Witwerrente nur noch gezahlt,
                                                        wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden
Die kleine Witwer-/Witwenrente wird höchs-              hat. (Ausnahme: Der Partner/die Partnerin ist
tens 24 Monate lang nach dem Tod der/des                beispielsweise durch einen Unfall ums Leben
Verstorbenen gezahlt. Der Gesetzgeber geht              gekommen). Unter bestimmten Umständen
davon aus, dass Witwen und Witwer dann al-              gilt aber auch heute noch das alte Recht.
lein für ihren Lebensunterhalt sorgen können.           Dann wird die kleine Witwer-/Witwenrente
                                                        unbegrenzt gezahlt.
Die große Witwer-/Witwenrente
Sie beträgt 55 % der Rente, die die/der Ver-            Das alte Recht gilt weiterhin, wenn die/der
storbene bekam oder bekommen hätte. Dazu                Ehepartner/in
kommen Zuschläge für jedes Kind. Anspruch
hat, wer                                                →→ vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist
                                                           oder
→→ derzeit mindestens 45 Jahre und                      →→ nach dem 31. Dezember 2001 gestorben
   ­­8 ­Monate alt ist (gilt für 2019)                     ist, beide aber vor dem 1. Januar 2002
→→ 2020 gilt 45 Jahre und 9 Monate                         geheiratet haben und ein/e Ehepartner/
→→ erwerbsgemindert oder erwerbsunfähig ist                in vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.
→→ ein eigenes Kind erzieht oder ein Kind
   des/der Verstorbenen                                 Bei Wiederheirat kann man eine Abfindung
                                                        auf die Witwen-/Witwerrente in Höhe von
Seit 2012 wird die Altersgrenze für Wit-                zwei Jahresrenten erhalten. Die Witwen-/
wen- und Witwerrente jährlich um einen                  Witwerrente muss bei der Deutschen Ren-
Monat vom 45. Lebensjahr an angehoben.                  tenversicherung beantragt werden.
Für Todesfälle ab dem Jahr 2029 gilt dann
die Altersgrenze von 47 Jahren für die große            Einkommen wird angerechnet
Witwenrente. Ohne Abschläge wird die Hin-               Wenn Witwen/Witwer eigene Einkünfte
terbliebenenrente dann gezahlt, wenn die/               aus Berufstätigkeit, Rente oder V­ermögen
der Versicherte nach dem 65. Lebensjahr                 haben, werden diese auf die Witwer-/Wit-
verstirbt. Von 2012 bis 2024 erhöht sich die-           wenrente angerechnet. Die Deutsche Ren-
ses Lebensalter stufenweise auf 65 Jahre.               tenversicherung ermittelt zunächst das
                                                        Nettoeinkommen. Liegt es über einem be-
                                                        stimmten Freibetrag, werden vom verblei-
                                                        benden ­Nettoeinkommen 40 % auf die Rente
                                                        angerechnet. Das heißt, die Witwer-/Witwen-
                                                        rente fällt möglicherweise geringer aus.

16 | EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020
Alterssicherung

Der Freibetrag für die Einkommensanrech-           So wird der Freibetrag errechnet –
nung ist mit dem aktuellen Rentenwert              ab Juli 2018!
verknüpft, der jährlich angepasst wird. Der        Beispiel: Eine Witwe aus den alten Bundes-
Freibetrag vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020      ländern bekommt 500 Euro Hinterbliebenen-
beträgt 872,52 Euro (West) und 841,90 Euro         rente. Aus ihrem Nebenverdienst erzielt sie
(Ost).                                             ein monatliches Bruttoeinkommen von 1.500
                                                   Euro.
Der jeweilige Freibetrag erhöht sich für je-
des waisenrentenberechtigte Kind um das            Zunächst wird durch den Abzug eines Pau-
5,6-fache des aktuellen Rentenwertes/aktu-         schalwerts bei Arbeitsentgelt von 40 % ein
ellen Rentenwertes (Ost)                           Nettoeinkommen ermittelt. Bei anderen Ein-
                                                   kommen gelten andere Pauschalwerte z. B.
                                                   bei Renten nur 14 % oder bei Pensionen 25 %.

 1        Brutto-Hinterbliebenenrente                                                    500,00 €
 2   Einkommen z.B. aus Arbeitsentgelt mtl.        1.500,00 €
           davon Pauschalabzug 40 %                  600,00 €
     (bei Renten 14 % oder Pensionen 25 %)

                verbleiben Netto                                      900,00 €
      zuzüglich evtl. weiteres Einkommen
                   z. B. Miete
 3    abzüglich Freibetrag West z. Zt. mtl.                           872,52 €
       eventl. zzgl. Freibetrag für Kinder
               Freibetrag gesamt                                      872,52 €
 4   Nettoeinkommen über den Freibetrag                                 27,48 €
 5      davon werden 40 % angerechnet                                   10,99 €            10,99 €

 6      ergibt als Hinterbliebenenrente                                                  489,01 €

(hiervon müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden)

Die Deutsche Rentenversicherung rechnet auf Anfrage gern aus, um wie viel sich die Hinter-
bliebenenrente durch eigenes Einkommen vermindert. Dabei gibt sie auch Auskunft, welche
Einkommensarten auf welche Weise angerechnet werden. Nicht angerechnet werden zum
­Beispiel Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld 2, Grundsicherung oder Sozialhilfe.

                                              EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020 | 17
Sterbevierteljahr                                       Die Betriebsrente für Hinterbliebene in der
In den ersten drei Monaten nach dem Ster-               Renten – Zusatzversicherung
bemonat erhalten Witwer und Witwen die                  Auch in der Renten – Zusatzversicherung gibt
Witwer-/Witwenrente in voller Höhe der Ver-             es eine ähnliche Regelung wie in der gesetz-
sichertenrente, um sich besser auf die neue             lichen Rente. Dabei richten sich Art (große
finanzielle Situation einstellen zu können. Da-         oder kleine Witwer-/Witwenrente, Halb-
nach wird das eigene Einkommen angerechnet              oder Vollwaisenrente), Höhe sowie Dauer
und die Rente reduziert sich gegebenenfalls.            des Anspruchs nach den entsprechenden
                                                        Bestimmungen der gesetzlichen Rentenver-
Witwer-/Witwenrente beantragen                          sicherung, soweit die Satzung keine Sonder-
Die Witwen-/Witwerrente gibt es nur auf An-             regelung vorsieht.
trag bei der Deutschen Rentenversicherung.
                                                        So wird abweichend von der Regelung in
Erziehungsrente                                         der gesetzlichen Rentenversicherung eine
Die Erziehungsrente gibt es für Geschiedene             Rente in Höhe der Betriebsrente der/des
mit minderjährigen Kindern, deren Ex-Part-              verstorbenen Versicherten für das soge-
ner/in verstorben ist und die nicht wieder              nannte „Sterbevierteljahr“ nicht gezahlt.
geheiratet haben. Sie ist aber keine Rente              Witwen- bzw. Witwerrente und Waisenrenten
aus der Versicherung der/des Verstorbenen,              dürfen zusammen nicht höher sein, als die
sondern aus eigener Versicherung der/des                Betriebsrente der/des verstorbenen Versi-
hinterbliebenen Partner/in. Um Anspruch                 cherten. Gegebenenfalls werden die Hinter-
auf die Rente zu haben, muss der/die Hin-               bliebenenrenten anteilig gekürzt.
terbliebene deshalb auch mindestens fünf
Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt haben.                Für Hinterbliebene gelten die Vorschriften
                                                        der gesetzlichen Rentenversicherung über
Witwer-/Witwenrente für Geschiedene                     das Zusammentreffen von Rente und Einkom-
Geschiedene Ehepartner/innen haben auch                 men entsprechend. Eine doppelte Einkom-
Anspruch auf Witwer-/Witwenrente, sofern                mensanrechnung findet jedoch nicht statt.
die Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden wur-            Der/Dem Hinterbliebenen werden mindes-
de und die/der jetzt hinterbliebene Ex-Part-            tens 35 vom Hundert der ihr/ihm zustehen-
ner/in nicht mehr geheiratet hat. Außerdem              den Betriebsrente für Hinterbliebene gezahlt.
muss ein Unterhaltsanspruch an die/den
Verstorbenen bestanden haben.                           Wann beginnt die Betriebsrente
                                                        für Hinterbliebene?
Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung
                                                        Die Betriebsrente für Hinterbliebene beginnt
Sie haben Fragen?
                                                        grundsätzlich mit dem Beginn der Renten wegen
Weitere Informationen gibt es auf
                                                        Todes aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
www.deutsche-rentenversicherung.de oder unter
                                                        Quelle: IhreVorsorge - Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen
der kostenlosen Servicenummer 0800 1000 4800.
                                                        Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knapp-
                                                        schaft-Bahn-See

18 | EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020
Alterssicherung

         DIE ÄNDERUNGEN IN DER
         RENTENVERSICHERUNG IM JAHR 2019
Von A wie höherer Altersgrenze bis Z wie            #rentenpakt
hälftiger Zusatzbeitrag zur Krankenversiche-
rung im Jahr 2019 gibt es mehrere Neurege-           Sicherheit für ein gutes Leben
lungen.

Haltelinien für Beitragssatz                                    DOPPELTE SICHERHEITSLINIE
und Rentenniveau                                                BIS 2025
                                                                ≥ 48 % stabiles Rentenniveau
Bis 2025 werden mit dem RV-Leistungsver-                        ≤ 20 % gedeckelte Beitragssätze
besserungs- und -Stabilisierungsgesetz Hal-
telinien für den Beitragssatz und das Ren-                      ERWERBSMINDERUNGSRENTE
tenniveau eingeführt.                                           mehr Sicherheit bei Erwerbs­
                                                                minderung durch Erhöhung
                                                                der Zurechnungszeit
Dadurch wird sichergestellt, dass das Ren-
tenniveau bis dahin nicht unter 48 Prozent                      „MÜTTERRENTE“ II:
sinkt und der Beitragssatz gleichzeitig nicht                   Bessere Anerkennung
über 20 Prozent steigt.                                         von Kindererziehungszeiten

                                                                GERINGERE BEITRÄGE
Für 2019 wird der Beitragssatz per Gesetz auf                   für Geringverdienende
18,6 Prozent festgelegt, von 2020 bis 2025
darf er nicht unter 18,6 Prozent liegen.
                                                    www.bmas.de/rente

Ausweitung der Kindererziehungszeit
(die sogenannte „Mütterrente“)                   Wer ab 1. Januar 2019 neu in Rente geht, er-
                                                 hält die „Mütterrente“ von der ersten Ren-
Am 1. Januar 2019 traten Verbesserungen bei      tenzahlung an.
der „Mütterrente“ in Kraft. Bisher wurden für    Bei den rund 9,7 Millionen Müttern und
jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, bis      ­Vätern, deren Rente bereits vor Januar 2019
zu zwei Jahre Kindererziehungszeit bei der        begonnen hat, erfolgt die zusätzliche Zah-
Rente berücksichtigt. Nach der Neuregelung        lung automatisch bis Mitte 2019.
wird jetzt bis zu einem halben Jahr zusätzlich
bei der Rente angerechnet.                       Für die Zeit ab 1. Januar 2019 erhalten die
                                                 Betroffenen eine Nachzahlung. Die Renten-
→→ Das führt zu einer Erhöhung der Rente         versicherung stellt damit sicher, dass jeder
   pro Kind um bis zu 16,02 Euro im Westen       die Leistung erhält, die ihm nach der Neu-
   und um bis zu 15,35 Euro im Osten.            regelung zusteht. Die Auszahlung der neuen

                                            EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020 | 19
Leistung erfolgt damit wie bei der Einführung                      Versicherte, deren Erwerbsminderungsrente
der „Mütterrente“ im Jahr 2014.                                    erstmals ab 1. Januar 2019 beginnt, werden
                                                                   ab diesem Zeitpunkt besser abgesichert.
→→ Ein gesonderter Antrag auf die „Mütter-
   rente“ ist grundsätzlich nicht notwendig.                       Für sie wird die sogenannte Zurechnungszeit
                                                                   2019 erst mit 65 Jahren und acht Monaten
Lediglich Adoptiv- und Pflegeeltern, die                           enden. Bei einem Rentenbeginn ab dem 1.
„Mütterrente“ beanspruchen, müssen bei ih-                         Januar 2020 verlängert sich die Zurechnungs-
rem zuständigen Rentenversicherungsträger                          zeit schrittweise weiter, bis sie bei einem
einen Antrag stellen.                                              Rentenbeginn ab 2031 mit 67 Jahren endet.

Bessere Absicherung bei Erwerbs­                                   Durch die Zurechnungszeit werden erwerbs-
minderungsrenten                                                   geminderte Menschen so gestellt, als hätten
Am 1. Januar 2019 traten Verbesserungen bei                        sie in dieser Zeit mit ihrem bisherigen durch-
den Erwerbsminderungsrenten in Kraft.                              schnittlichen Einkommen weitergearbeitet
                                                                   und Beiträge gezahlt. Dadurch erhalten sie
                                                                   eine höhere Rente.

   #rentenpakt                                                     Die Finanzierung des Rentenpakts

  Für wen verbessert sich die Situation?                           Über den gesamten Zeitraum bis 2025 aufad-
                                                                   diert benötigt die Rentenversicherung gut 31
     FÜR 45 MIO. BESCHÄFTIGTE UND 3,5 MIO. BETRIEBE:
    	                                                             Milliarden Euro zusätzlich.
      Beitragssatz steigt bis 2025 nicht über 20 %

     FÜR 20 MIO. RENTNER*INNEN:
    	                                                             Dabei werden rund 19 Milliarden Euro von
      Rentenniveau bleibt bis 2025 bei mindestens 48 %
                                                                   den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern
     FÜR BIS ZU 3,5 MIO. BESCHÄFTIGTE:
    	
    	G eringverdiener zahlen weniger Beiträge bei                 sowie gut 12 Milliarden Euro vom Bund getra-
      vollem Rentenanspruch                                        gen. Damit werden bis zum Jahr 2025 nur 40
     FÜR RUND 10 MIO. MÜTTER UND VÄTER,
    	                                                             Prozent der erforderlichen zusätzlichen Mit-
      DIE SCHON RENTE BEZIEHEN:
  	Sie bekommen für vor 1992 geborene Kinder 0,5 Ent-             tel aus Steuermitteln des Bundes finanziert.
      geltpunkte zusätzlich angerechnet und damit mehr
      Rente – rund 16 € mtl. (West) bzw. rund 15,35 € mtl. (Ost)
                                                                   Die Leistungsverbesserungen werden also
    	FÜR MEHR ALS 170.000 KRANKHEITS-                            nur zu einem Teil über eine stärkere Beteili-
       BEDINGTE FRÜHRENTNER*INNEN:
       Zurechnungszeit wird ab 2019                                gung des Bundes finanziert. Dazu leistet der
       erhöht, damit steigt die Erwerbs-
       minderungsrente deutlich
                                                                   Bund in den Jahren 2022 bis 2025 Sonder-
                                                                   zahlungen in Höhe von zunächst 500 Millio-
     www.rentenpakt.de                                             nen Euro je Jahr an die Rentenversicherung.
                                                                   Diese zusätzlichen Bundesmittel werden bis
                                                                   zum Jahr 2025 ausschließlich für die Ein-

20 | EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020
Alterssicherung

haltung der Beitragssatzobergrenze von 20        Reguläre Altersgrenze wird angehoben
Prozent verwendet. Eine Beitragssatzgaran-       Die Altersgrenze für die reguläre Altersrente
tie sichert darüber hinaus die Einhaltung        steigt auf 65 Jahre und acht Monate. Das gilt
der Beitragssatzobergrenze von 20 Prozent        für Versicherte, die 1954 geboren wurden
bis zum Jahr 2025 ab: Wenn sich bei einem        und im Jahr 2019 65 werden. Für diejenigen,
Beitragssatz von 20 Prozent abzeichnet, dass     die später geboren wurden, erhöht sich das
die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrückla-       Eintrittsalter weiter. 2031 ist die reguläre Al-
ge unterschritten wird, wird der Bundeszu-       tersgrenze von 67 Jahren erreicht.
schuss entsprechend erhöht.
                                                 Beteiligung am Zusatzbeitrag zur Kranken-
Voraussichtlich im Jahr 2025 greift diese Bei-   versicherung der Rentnerinnen und Rentner
tragssatzgarantie und der Bund erhöht nach       Die Deutsche Rentenversicherung beteiligt
den aktuellen Vorausberechnungen dann            sich seit dem 1. Januar 2019 auch an den Zu-
den Bundeszuschuss um weitere 4,9 Milliar-       satzbeiträgen zur Krankenversicherung bei
den Euro.                                        der gesetzlichen Rente.

Für die Beitragssatzgarantie sorgt der Bund      Für Rentnerinnen und Rentner, die in der
im Bundeshaushalt vor, indem hierfür ab          Krankenversicherung pflichtversichert sind,
2021 eine Rücklage „Demografievorsorge           zahlt die Rentenversicherung neben der
Rente“ gebildet wird, die von 2021 bis 2024      Hälfte des allgemeinen Krankenversiche-
jährlich mit 2 Milliarden Euro (insgesamt        rungsbeitrages seitdem auch die Hälfte des
also 8 Milliarden Euro) befüllt wird.            krankenkassenindividuellen Zusatzbeitrages.

Wieder einmal – wie schon bei der Einfüh-        Bis Ende 2018 wurde der Zusatzbeitrag von
rung der „Mütterrente“ 2014 – ist der Gesetz-    den Rentnerinnen und Rentnern alleine ge-
geber nicht bereit, die „gesamtgesellschaft-     tragen. Die Beitragsanteile werden automa-
liche Aufgabe“ „Mütterrente“ aus Steuern         tisch von der Bruttorente einbehalten. Ein
zu bezahlen. Aufgrund dieser Entscheidung        gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
wird die Rücklage der Rentenversicherung
abschmelzen und mittelfristig eine deutliche     →→ Die Wiedereinführung der paritätischen
Erhöhung des Beitragssatzes der Renten­             Finanzierung in der gesetzlichen Kran-
versicherung unausweichlich werden. Im-             kenversicherung hat für Betriebsrenten
merhin reden wir hier von einem zusätzli-           keine Auswirkungen.
chen jährlichen Ausgabevolumen von 3,8
Milliarden Euro. Bis zum Jahr 2025 belaufen      Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt
sich die Kosten auf über 26 Milliarden Euro      Des Weiteren erhöhte sich ab 1. Januar 2019
bei Gesamtkosten des Rentenpakts von 31          auch für Rentnerinnen und Rentner der Bei-
Milliarden!                                      tragssatz der sozialen Pflegeversicherung
                                                 um 0,5 Prozentpunkte. Maßgeblich dafür, ab
                                                 wann die geänderte Rente gezahlt wird, ist

                                            EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020 | 21
#rentenpakt

    Erwerbsminderungsrente
                                                        Verlängerung des
                                                        fiktiven Erwerbslebens

                                                      FRAU HOFFMANN (34)

                                                          arbeitet
                                                        	           als gelernte Pflegefachkraft
                                                             in Berlin. Bei einem Verkehrsunfall wird
                                                             sie im Februar 2019 arbeitsunfähig

                                                        	Ihre Rente wird so berechnet, als
                                                             hätte sie noch bis 65 weitergearbeitet.
                                                             Damit erhält sie eine spürbar höhere
                                                             Erwerbsminderungsrente.
     www.rentenpakt.de

der Zeitpunkt des Rentenbeginns: Wer bis                Freibetrag bei der Grundsicherung steigt
März 2004 Rentner wurde, erhält die geän-               Renten, für die freiwillige Beiträge gezahlt
derte Rente bereits Ende Dezember 2018, alle            wurden, werden ab 1. Januar 2019 statt bis-
anderen erhalten sie erst Ende Januar 2019.             her 208 Euro bis zu 212 Euro im Monat nicht
                                                        mehr auf die Grundsicherung angerechnet.
Höherer Steueranteil für                                Dies gilt sowohl für Renten an Versicherte
Neurentenbeziehende                                     als auch für Renten an Witwen oder Witwer.
Wer 2019 in den Ruhestand geht, muss einen              Sofern gewünscht, bescheinigt die Deutsche
höheren Anteil seiner Rente versteuern. Ab              Rentenversicherung die Höhe der auf freiwil-
Januar 2019 steigt der steuerpflichtige Ren-            liger Beitragszahlung beruhenden Rente.
tenanteil von 76 auf 78 Prozent. Somit blei-            Robert Prill
ben nur 22 Prozent der ersten vollen Brutto-
jahresrente steuerfrei.                                 Quelle: „Ihre Vorsorge“ – eine Initiative der Regionalträger der
                                                        ­Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversiche-

Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetz-                rung Knappschaft-Bahn-See

te steuerfreie Rentenbetrag bestehen. Seit
2005 müssen Rentner einen Teil ihrer Al-
tersbezüge versteuern. 2040 werden die
Renten komplett steuerpflichtig sein.

22 | EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020
Alterssicherung

         RENTE UND STEUERN
Alle Einnahmen in Form von Geld oder geld-             Besteuerung des Ertragsanteils für Betriebsren-
werten Leistungen (mit wenigen Ausnahmen)                 ten der Renten-Zusatzversicherung (RZV)
gelten zum Zeitpunkt des Eintritts in den                      Alter bei              Ertragsanteil in
Ruhestand als Alterseinkünfte. Steuerpflich-                 Rentenbeginn            Prozent der Rente
tig bleibt man auch als Rentner/in. Die ge-                       50                        30
setzliche Rente wird jedoch noch nicht voll
versteuert.                                                       52                        29
                                                                  55                        26
2005 wurde die Versteuerung der Altersein-                        57                        25
künfte reformiert. Seitdem erhöht sich die
Steuerbelastung von Neurentner/innen konti-                       60                        22
nuierlich, weil der steuerpflichtige Teil der Ren-                62                        21
ten von seinerzeit 50 % des Rentenbetrages für                    65                        18
Neurentner/innen stufenweise von Jahr zu Jahr
bis auf 100 % im Jahre 2040 ansteigt.                             67                        17
                                                                  69                        15
→→ Wer 2019 in Rente geht, muss bereits
   78 % seiner gesetzlichen Rente versteu-           Für Renten, die schon vor 2006 begonnen
   ern, bei Rentenbeginn im Jahr 2040 sind           haben, beträgt der Besteuerungsanteil 50 %.
   es dann 100 %.                                    Als Rente im Sinne des Finanzamtes gilt die
                                                     Bruttorente; also vor Abzug des Eigenan-
Wichtig: Wie viel von der Rente besteuert            teils zur Kranken- und Pflegeversicherung.
wird, wird individuell bis zum Lebensende            Ebenfalls nachgelagert besteuert werden
festgeschrieben – und zwar in Form eines             Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenen-
feststehenden Freibetrags in Euro und Cent.          renten.
Der sich z. B. durch die Rentenerhöhung nicht
miterhöht.

                                                EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020 | 23
Die Beamtenpensionen werden schon immer                 Nr. 5 Satz 7 EStG. Mit der Leistungsmitteilung
voll besteuert – auf der Basis der Lohnsteu-            werden z. B. die im Jahr 2018 bezogene Ren-
erkarte unter Berücksichtigung bestimmter               tenleistung und die von der Betriebsrente
Altersfreibeträge. Allerdings sinken diese              abgeführten Beiträge zur gesetzlichen Kran-
für Neu-Pensionär/innen seit 2005 langsam               ken- und Pflegeversicherung ausgewiesen.
ab. Als Ausgleich gibt es einen Zuschlag, der
allerdings ebenfalls schrittweise abgesenkt             Wenn Sie eine Einkommensteuererklärung
wird. Bei Beginn der Versorgung im Jah-                 abgeben müssen, können Sie die in der
re 2019 beträgt der Versorgungsfreibetrag               Leistungsmitteilung ausgewiesenen Beträge
17,6 % der Versorgungsbezüge, höchstens                 ganz leicht in die Anlage R der Einkommen-
aber 1.320 Euro. Der Zuschlag hierzu beträgt            steuererklärung übernehmen. Zusätzlich
im Jahre 2019 396 Euro.                                 hat die RZV einen Fragenkatalog zu diesem
                                                        ­Thema erstellt der im Internet abrufbar ist.
Altersbezüge aus betrieblicher Altersversor-
gung, für die seit 2002 von Arbeitgeber oder            Steuerfrei bleiben nur
Arbeitnehmer/innen Beiträge steuerfrei ein-
gezahlt wurden, sind im Alter voll zu versteu-          →→ Zahlungen aus der gesetzlichen Unfall-
ern z. B. Renten des DB/DEVK Pensionsfonds                 versicherung,
oder Betriebsrenten der DB AG nach dem Zu-
satzversorgungsTV.                                      →→ Kriegs- und Schwerbeschädigtenrenten,

Die Betriebsrenten der Renten-Zusatzversi-              →→ Wiedergutmachungsrenten,
cherung – RZV (ehemalige BVA Abt. B) und
Renten aus öffentlichen Zusatzrentensys-                →→ Grundsicherung nach dem Sozialgesetz-
temen wie der VBL (Versorgungsanstalt des                  buch (SGB XII).
Bundes und der Länder) werden nur mit dem
sogenannten Ertragsanteil versteuert, da sie            Steuererklärung für Rentner/innen
bereits während der Ansparphase großenteils             Zwar sind Renten nach den nun geltenden
versteuert wurden. Der Ertragsanteil ist ge-            Steuervorschriften steuerpflichtig; das heißt
setzlich festgelegt. Seine Höhe bestimmt sich           aber noch lange nicht, dass jetzt alle Rent-
nach dem Alter der/des Rentner/in bei Ren-              ner/innen Steuern zahlen müssen. Als Ru-
tenbeginn und der Dauer des Rentenbezugs.               heständler/in kann man wie jede/r andere
                                                        Steuerpflichtige einiges von seinen Einkünf-
Die Renten-Zusatzversicherung der Knapp-                ten abziehen: zunächst einmal einen Grund-
schaft Bahn See versendet an die Renten-                freibetrag, den es für alle Steuerzahlende
bezieher/innen der RZV (ehemalige BVA                   gibt. Derzeit beläuft sich dieser Freibetrag
Abt. B) automatisch im Januar/Februar eines             auf 9.168 Euro (2018: 9.000 Euro).
Jahres eine Leistungsmitteilung nach § 22

24 | EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020
ALTERSSICHERUNG

Wer über diesen Freibeträgen liegt, muss eine
Steuererklärung abgeben. Ob ein/e Rentner/
in künftig Steuern zahlen muss, hängt auch
von den sonstigen Einkünften ab. Denn
manche/r Ruheständler/in hat neben den
­
Bezügen aus der gesetzlichen Rentenversi-
cherung Einnahmen aus einer Eigentums-
wohnung, einem privaten Vorsorgeprodukt,
einer Photovoltaikanlage oder Zinserträgen.

Die Deutsche Rentenversicherung hilft Rent-
nerinnen und Rentnern schnell und unbüro-
kratisch bei der Steuererklärung – mit der
„Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“.
Rentner/innen können diese Bescheinigung
einfach anfordern

→→ unter der kostenlosen Telefonnummer
   0800/1000 4800 oder

→→ online auf www.eservice-drv.de/
   SelfServiceWeb

Als weitere Informationen erhält man z. B.
Die Broschüre „Informationen zum Steuer-
recht“ von der Deutschen Rentenversiche-
rung gibt es kostenlos in jeder Beratungs-
stelle oder im Internet:
www.deutsche-rentenversicherung.de

Ansonsten helfen Lohnsteuerhilfevereine
oder Steuerberater bei der Abfassung der
Steuererklärung. Mehr Infos gibt es unter:
www.bdl-online.de oder www.nvl.de

Quelle: „Ihre Vorsorge“ – eine Initiative der Regionalträger der
­Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversiche-
 rung Knappschaft-Bahn-See

                                                                   EVG Sozialpolitische Informationen Jahrgang 2019/2020 | 25
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