Vertragsgrundlagen zur Unfallversicherung - Silber
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Vertragsgrundlagen zur Unfallversicherung – Silber BAU 8113 04.19
Basler Sachversicherungs-AG Datenschutzinformationen Das Verarbeiten Ihrer personenbezogenen Daten ist wichtige Voraus- Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrages setzung für das Anbieten optimalen Versicherungsschutzes durch uns. ist ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist uns dabei wichtig. möglich. Mit diesen Hinweisen wollen wir Sie über die Verarbeitung Ihrer Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur personenbezogenen Daten durch die Basler Sachversicherungs- Erstellung von versicherungsspezifischen Statistiken, z. B. für die AG und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vor- informieren. gaben. Die Daten aller bestehenden Verträge mit dem Verantwort- lichen oder einer Gesellschaft, die an einer gemeinsamen Daten- Verantwortlicher für die Datenverarbeitung verarbeitung teilnimmt (hierzu finden Sie unten im Punkt „Daten- Basler Sachversicherungs-AG verarbeitung in der Unternehmensgruppe“ weitere Informationen), Basler Straße 4 nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung 61352 Bad Homburg v.d.Höhe und zur Erfüllung unserer versicherungsvertraglichen Pflichten, Telefon 0 61 72 / 125 – 4600 beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung, E-Mail info@basler.de Vertragsergänzung, für Kulanzentscheidungen oder für umfassende www.basler.de Auskunftserteilungen. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der o. g. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Adresse mit dem Zusatz – Datenschutzbeauftragter – oder per Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 E-Mail unter: Datenschutz@basler.de. b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensver- Allgemeines zur Datenverarbeitung sicherungsvertrages) erforderlich sind, benötigen wir hierfür Ihre Wir verarbeiten u. a. folgende für den Vertragsabschluss sowie die Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO. Diese können Vertrags- und Schadenabwicklung relevante personenbezogene Sie an gesonderter Stelle, auf die wir Sie hinweisen werden, abge- Daten: ben. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt Angaben zu Ihrer Person (z. B. Namen, Geburtsdatum) dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG. Kontaktdaten (z. B. Adresse, Telefonnummer, Mailadresse) Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns Angaben zur Bankverbindung zur Abwicklung der späteren Zah- oder Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Dies kann insbeson- lungen dere erforderlich sein: Versicherungsproduktspezifische Angaben zur Berechnung der zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, Versicherungsprämie zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für Angaben zur Vorversicherung und Vorschäden andere Produkte der Basler Versicherungen und deren Koopera- tionspartner sowie für Markt- und Meinungsumfragen, In erster Linie werden dabei die von Ihnen übermittelten Angaben und später gegebenenfalls ergänzenden Angaben aus der Schaden- zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere anzeige verarbeitet. nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können. Um Ihnen einen bestmöglichen Service anzubieten und um Sie opti- mal beraten zu können, erhalten wir auch von Dritten personen- Soweit die Durchführung von Werbemaßnahmen nur mit Ihrer Ein- bezogene Daten, die für den Vertragsabschluss erforderlich sind willigung möglich ist, können Sie diese an gesonderter Stelle, auf (z. B. Amtsstellen, Vor- und Rückversicherer). Nähere Informationen die wir Sie hinweisen werden, abgeben. finden Sie unten in diesen Hinweisen. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung oder unserer Beratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verar- der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesda- beitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Rege- tenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten lungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen Unternehmen auf die „Verhaltensregeln für den Umgang mit perso- der gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor informieren. nenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ verpflichtet, die die oben genannten Gesetze für die Versicherungs- Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten wirtschaft präzisieren. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf Rückversicherer: unserer Website: Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen Versi- https://www.basler.de/hinweise/datenschutz.html cherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es erforderlich Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nur für die Zwecke sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen Rückversicherer verwendet, zu welchen Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben oder zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild über das Risiko oder zu denen wir gesetzlich verpflichtet oder berechtigt sind. den Versicherungsfall machen kann. Darüber hinaus ist es möglich, Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir dass der Rückversicherer unser Unternehmen aufgrund seiner beson- die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des deren Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Wir übermitteln Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir Ihre Daten an den Rückversicherer nur soweit dies für die Erfüllung diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur unseres Versicherungsvertrages mit Ihnen erforderlich ist bzw. im zur BAS 3311 10.18 Policierung oder Rechnungsstellung. Angaben zum Schaden benö- Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlichen Umfang. tigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall ein- Nähere Informationen zu eingesetzten Rückversicherern können Sie getreten und wie hoch der Schaden ist. unter den oben genannten Kontaktinformationen anfordern. 1 von 8
Mitversicherer/weitere Versicherer: Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Han- Von uns übernommene Risiken versichern wir im Einzelfall gemein- delsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. sam mit anderen Versicherern (Mitversicherer/weitere Versicherer). Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahren. Dafür kann es erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schaden- Betroffenenrechte daten an einen Mitversicherer/weitere Versicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versi- Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person cherungsfall machen kann. Darüber hinaus ist es möglich, dass der/ gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter die Mitversicherer/weitere Versicherer unser Unternehmen aufgrund bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung seiner besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschrän- sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Wir kung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe übermitteln Ihre Daten an den/die Mitversicherer/weiteren Versiche- der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gän- rer nur soweit dies für die Erfüllung unseres Versicherungsvertrages gigen und maschinenlesbaren Format zustehen. Wir werden sämt- mit Ihnen erforderlich ist bzw. im zur Wahrung unserer berechtigten liche Ihrer Rechte entsprechend den Vorgaben der EU-Datenschutz- Interessen erforderlichen Umfang. Nähere Informationen zu einge- Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes setzten Mitversicherern/weiteren Versicherern können Sie unter den (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des oben genannten Kontaktinformationen anfordern. Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeb- lichen Gesetze beachten. Vermittler: Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Ver- Widerspruchsrecht mittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezo- und zur Durchführung des Vertrages benötigten Antrags-, Vertrags- genen Daten zu Zwecken des Profiling, der statistischen Verar- und Schadendaten. Auch übermittelt unser Unternehmen diese beitung oder der Direktwerbung zu widersprechen. Daten an die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Infor- Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, mationen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs- können Sie dieser Verarbeitung allgemein widersprechen, wenn und Finanzdienstleistungsangelegenheiten benötigen. Sie erhal- sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen ten hierzu gesondert weitere Informationen, falls wir Ihre Daten an die Datenverarbeitung sprechen. einen Sie betreuenden Vermittler übermitteln. Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Beschwerderecht Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unternehmens- Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben gruppe nehmen bestimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die in der genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzauf- Gruppe verbundenen Unternehmen zentral wahr. Soweit ein Versiche- sichtsbehörde zu wenden. rungsvertrag zwischen Ihnen und einem oder mehreren Unternehmen Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirt- unserer Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur zentralen Ver- schaft waltung von Anschriftendaten, für den telefonischen Kundenservice, zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssy- gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch ein Unternehmen der stem (HIS) der informa HIS GmbH zur Unterstützung der Risikobe- Gruppe verarbeitet werden. In unserer Dienstleisterliste im Anhang urteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei der Leis- sowie in der jeweils aktuellen Version auf unserer Internetseite unter tungsprüfung sowie bei der Bekämpfung von Versicherungsmiss- https://www.basler.de/hinweise/datenschutz.html finden Sie die brauch. Dafür ist ein Austausch bestimmter personenbezogener Unternehmen, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teil- Daten mit dem HIS erforderlich. Nähere Informationen dazu finden nehmen. Sie in den beiliegenden Hinweisen zum HIS oder auf diesen Web- sites: www.informa.irfp.de oder www.gdv.de/his. Externe Dienstleister: Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetz- Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer lichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister. Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrages (z. B. zur Mitnahme eines Schadensfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflicht- Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienst- versicherung) bzw. Ihre Angaben bei Eintritt des Versicherungsfalls leister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen überprüfen und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im dafür erfor- bestehen, können Sie der Übersicht im Anhang sowie in der jeweils derlichen Umfang ein Austausch von personenbezogenen Daten mit aktuellen Version auf unserer Internetseite unter dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versicherer erfolgen. https://www.basler.de/hinweise/datenschutz.html entnehmen. Weitere Empfänger: Bonitätsauskünfte Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an wei- Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig tere Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung ist, fragen wir bei der infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. B. Sozialversicherungsträger, 76532 Baden-Baden, Informationen zur Beurteilung Ihres allgemei- Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden). nen Zahlungsverhaltens ab. Näheres entnehmen Sie bitte der Anlage zu diesen Hinweisen. Dauer der Datenspeicherung Datenübermittlung in ein Drittland Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind und keine Archivie- Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb rungspflichten bestehen. Dabei kann es vorkommen, dass perso- des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die nenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprü- Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission che gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden können ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unterneh- Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir mensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertrags- dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und klauseln) vorhanden sind. Detaillierte Information dazu sowie über 2 von 8
das Datenschutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern finden Sie hier: https://www.basler.de/hinweise/datenschutz. html. Sie können die Informationen auch unter den oben genannten Kontaktinformationen anfordern. Automatisierte Einzelfallentscheidungen Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antrag- stellung befragen, entscheiden wir vollautomatisiert etwa über das Zustandekommen oder die Kündigung des Vertrages, mögliche Risikoausschlüsse oder über die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie. Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall, der zu Ihrem Vertrag gespeicherten Daten (sowie ggf. von Dritten hierzu erhaltenen Infor- mationen) entscheiden wir vereinzelt vollautomatisiert über unsere Leistungspflicht. Die vollautomatisierten Entscheidungen beruhen auf vom Unternehmen vorher festgelegten Regeln zur Gewichtung. Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer auto- matisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden und können im Falle einer solchen automatisierten Einzelfallentscheidung von uns eine nicht- automatisierte Entscheidung im Einzelfall fordern. Anhang Unternehmen der Basler Versicherungen in Deutschland, die gemeinsame Datenverarbeitungsverfahren nutzen und Ihre Stammdaten (z. B. Name, Anschrift) in gemeinsamen Datenbanken verarbeiten. Basler Lebensversicherungs-AG Basler Sachversicherungs-AG Basler Versicherung AG Direktion für Deutschland Basler Financial Services GmbH 3 von 8
Basler Sachversicherungs-AG Information über den Datenaustausch mit der informa HIS GmbH auf Grundlage der Art. 13 und 14 DSGVO Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass wir bei Abschluss Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer eines Versicherungsvertrages oder im Rahmen der Schadenbearbei- früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten tung Daten zum Versicherungsobjekt (Fahrzeugidentifikationsdaten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden. oder Adresse des Gebäudes) sowie Angaben zu Ihrer Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) an die Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten informa HIS GmbH übermitteln (HIS-Anfrage) können. Die informa Empfänger sind ausschließlich Versicherungsunternehmen mit Sitz HIS GmbH überprüft anhand dieser Daten, ob zu Ihrer Person und/ in Deutschland sowie im Einzelfall im Rahmen von Ermittlungsver- oder zu Ihrem Versicherungsobjekt im „Hinweis- und Informations- fahren staatliche Ermittlungsbehörden. system der Versicherungswirtschaft“ (HIS) Informationen gespei- chert sind, die auf ein erhöhtes Risiko oder Unregelmäßigkeiten in Dauer der Datenspeicherung einem Versicherungsfall hindeuten können. Solche Informationen Die informa HIS GmbH speichert Informationen über Personen gem. können nur aufgrund einer früheren Meldung eines Versicherungs- Art. 17 Abs. 1 lit. a) DSGVO nur für eine bestimmte Zeit. unternehmens an das HIS vorliegen (HIS-Einmeldung), über die Sie Angaben über HIS-Anfragen werden taggenau nach zwei Jahren ggf. von dem eimeldenden Versicherungsunternehmen gesondert gelöscht. informiert worden sind. Daten, die aufgrund einer HIS-Einmeldung Für die Speicherfristen bei HIS-Einmeldungen gilt: im HIS gespeichert sind, werden von der informa HIS GmbH an uns, das anfragende Versicherungsunternehmen, übermittelt. Personenbezogene Daten (Name, Adresse und Geburtsdatum) sowie Fahrzeug- und Gebäudedaten werden am Ende des vier- Nähere Informationen zum HIS finden Sie auf folgenden Internetsei- ten Kalenderjahres nach erstmaliger Speicherung gelöscht. ten: www.informa-his.de. Sofern in dem genannten Zeitraum eine erneute Einmeldung zu Zwecke der Datenverarbeitung der informa HIS GmbH einer Person erfolgt, führt dies zur Verlängerung der Speiche- rung der personenbezogenen Daten um weitere vier Jahre. Die Die informa HIS GmbH betreibt als datenschutzrechtlich Verantwortli- maximale Speicherdauer beträgt in diesen Fällen 10 Jahre. che das Hinweis- und Informationssystem HIS der Versicherungswirt- schaft. Sie verarbeitet darin personenbeziehbare Daten, um die Ver- Daten aus der Versicherungssparte Leben werden bei nicht sicherungswirtschaft bei der Bearbeitung von Versicherungsanträgen zustande gekommenen Verträgen am Ende des dritten Jahres und -schäden zu unterstützen. Es handelt sich bei diesen Daten um nach der erstmaligen Speicherung gelöscht. Angaben zu erhöhten Risiken oder um Auffälligkeiten, die auf Unregel- Betroffenenrechte mäßigkeiten (z. B. Mehrfachabrechnung eines Versicherungsschadens bei verschiedenen Versicherungsunternehmen) hindeuten können. Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft, auf Berichti- gung, auf Löschung sowie auf Einschränkung der Verarbeitung. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Diese Rechte nach Art. 15 bis 18 DSGVO können gegenüber der Die informa HIS GmbH verarbeitet personenbezogene Daten auf informa HIS GmbH unter der unten genannten Adresse geltend Grundlage des Art. 6 Abs. 1 f. DSGVO. Dies ist zulässig, soweit die gemacht werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich an Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verant- die für die für die informa HIS GmbH zuständige Aufsichtsbehörde – wortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Inter- Der Hessische Datenschutzbeauftragte, Gustav-Stresemann-Ring 1, essen und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz 65189 Wiesbaden – zu wenden. Hinsichtlich der Meldung von personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Daten an das HIS ist die für das Versicherungsunternehmen zustän- dige Datenschutzaufsichtsbehörde zuständig. Die informa HIS GmbH selbst trifft keine Entscheidungen über den Abschluss eines Versicherungsvertrages oder über die Regulierung Nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus Grün- von Schäden. Sie stellt den Versicherungsunternehmen lediglich den, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person die Informationen für die diesbezügliche Entscheidungsfindung ergeben, unter der unten genannten Adresse widersprochen werden. zur Verfügung. Sofern Sie wissen wollen, welche Daten die informa HIS GmbH zu Ihrer Person, zu Ihrem Fahrzeug oder zu Ihrem Gebäude gespeichert Herkunft der Daten der informa HIS GmbH hat und an wen welche Daten übermittelt worden sind, teilt Ihnen Die Daten im HIS stammen ausschließlich von Versicherungsunter- die informa HIS GmbH dies gerne mit. Sie können dort unentgeltlich nehmen, die diese in das HIS einmelden. eine sog. Selbstauskunft anfordern. Wir bitten Sie, zu berücksichti- gen, dass die informa HIS GmbH aus datenschutzrechtlichen Grün- Kategorien der personenbezogenen Daten den keinerlei telefonische Auskünfte erteilen darf, da eine eindeu- Basierend auf der HIS-Anfrage werden von der informa HIS GmbH tige Identifizierung Ihrer Person am Telefon nicht möglich ist. Um – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der einen Missbrauch durch Dritte zu vermeiden, benötigt die informa Anfrage mit den dazu genutzten personenbezogenen Daten (Name, HIS GmbH folgende Angaben von Ihnen: Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Infor- Name (ggf. Geburtsname), Vorname(n), Geburtsdatum mationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäude- Aktuelle Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) informationen) sowie das anfragende Versicherungsunternehmen sowie ggf. Voranschriften der letzten fünf Jahre gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung, über die Sie gegebenenfalls von dem Versicherungsunternehmen gesondert informiert werden, Ggf. FIN des Fahrzeugs. Bei Anfragen zum Fahrzeug ist die Bei- speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkei- fügung einer Kopie der Zulassungsbescheinigung I. oder II. zum ten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern sol- Nachweis der Haltereigenschaft erforderlich. che Informationen an das HIS gemeldet wurden. In der Versiche- Bei Anfragen zum Gebäude ist die Beifügung des letzten Versi- rungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen cherungsscheins oder eines sonstigen Dokuments erforderlich, Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versi- das das Eigentum belegt (z. B. Kopie des Grundbuchauszugs cherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. oder Kaufvertrags). 4 von 8
Wenn Sie – auf freiwilliger Basis – eine Kopie Ihres Ausweises (Vor- der- und Rückseite) beifügen, erleichtern Sie der informa HIS GmbH die Identifizierung Ihrer Person und vermeiden damit mögliche Rückfragen. Sie können die Selbstauskunft auch via Internet unter: www.infoma-HIS.de/selbstauskunft/ bei der informa HIS GmbH beantragen. Kontaktdaten des Unternehmens und des Datenschutzbeauftragten: informa HIS GmbH Kreuzberger Ring 68 65205 Wiesbaden Telefon: 06 11 / 88 08 70 – 0 Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der informa HIS GmbH ist zudem unter der o. a. Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz, oder per E-Mail unter folgender Adresse erreichbar: his-datenschutz@informa.de. 5 von 8
Basler Sachversicherungs-AG Information gem. Art 14 EU-DSGVO über die infoscore Consumer Data GmbH („ICD“) Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten der ICD infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden Empfänger sind ausschließlich Vertragspartner der ICD. Dies sind Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der ICD ist unter der o. a. insbesondere Unternehmen, die ein wirtschaftliches Risiko tragen Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz, oder per E-Mail unter: und ihren Sitz im europäischen Wirtschaftsraum, in Großbritannien datenschutz@arvato-infoscore.de erreichbar. und in der Schweiz haben. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Versandhandels- bzw. eCommerce-, Telekommunikations- und Zwecke der Datenverarbeitung der ICD Versicherungsunternehmen, Finanzdienstleister (z. B. Banken, Kre- Die ICD verarbeitet und speichert personenbezogene Daten, um ditkartenanbieter), Energieversorgungs- und Dienstleistungsunter- ihren Vertragspartnern Informationen zur Beurteilung der Kreditwür- nehmen. Darüber hinaus gehören zu den Vertragspartnern der ICD digkeit von natürlichen und juristischen Personen sowie zur Prüfung Unternehmen, die Forderungen einziehen, wie etwa Inkassounter- der Erreichbarkeit von Personen unter den von diesen angegebenen nehmen, Abrechnungsstellen oder Rechtsanwälte. Adressen zu geben. Hierzu werden auch Wahrscheinlichkeits- bzw. Dauer der Datenspeicherung der ICD Scoringwerte errechnet und übermittelt. Solche Auskünfte sind notwendig und erlaubt, um das Zahlungsausfallrisiko z. B. bei einer Die ICD speichert Informationen über Personen nur für eine bestimm- Kreditvergabe, beim Rechnungskauf oder bei Abschluss eines Ver- te Zeit, nämlich solange, wie deren Speicherung i.S.d. Art. 17 Abs. 1 sicherungsvertrages vorab einschätzen zu können. Die Datenverar- lit. a) DSGVO notwendig ist. Die bei ICD zur Anwendung kommen- beitung und die darauf basierenden Auskunftserteilungen der ICD den Prüf- und Löschfristen entsprechen einer Selbstverpflichtung dienen gleichzeitig der Bewahrung der Auskunftsempfänger vor (Code of Conduct) der im Verband Die Wirtschaftsauskunfteien e.V. wirtschaftlichen Verlusten und schützen Verbraucher gleichzeitig zusammengeschlossenen Auskunfteiunternehmen. vor der Gefahr der übermäßigen Verschuldung. Die Verarbeitung Informationen über fällige und unbestrittene Forderungen blei- der Daten erfolgt darüber hinaus zur Betrugsprävention, zur Risi- ben gespeichert, so lange deren Ausgleich nicht bekannt gege- kosteuerung, zur Festlegung von Zahlarten oder Konditionen sowie ben wurde; die Erforderlichkeit der fortwährenden Speicherung zur Tarifierung. wird jeweils taggenau nach vier Jahren überprüft. Wird der Aus- gleich der Forderung bekannt gegeben, erfolgt eine Löschung Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung der ICD der personenbezogenen Daten taggenau drei Jahre danach. Die ICD ist ein Auskunfteiunternehmen, das als solches bei der Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstre- zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde gemeldet ist. Die Verar- ckungsgerichte (Eintragungen nach § 882c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 beitung der Daten durch die ICD erfolgt auf Basis einer Einwilligung – 3 ZPO) werden taggenau nach drei Jahren gelöscht, jedoch gemäß Art. 6 Abs. 1a i.V.m. Art. 7 Datenschutzgrundverordnung vorzeitig, wenn der ICD eine Löschung durch das zentrale Voll- (DSGVO) oder auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 f DSGVO, soweit die streckungsgericht nachgewiesen wird. Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verant- Informationen über Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder Rest- wortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und sofern die Inter- schuldbefreiungsverfahren werden taggenau drei Jahre nach essen und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz Beendigung des Insolvenzverfahrens oder nach Erteilung oder personenbezogener Daten erfordern, nicht überwiegen. Die ICD Versagung der Restschuldbefreiung gelöscht. Informationen stellt ihren Vertragspartnern die Informationen nur dann zur Ver- über die Abweisung eines Insolvenzantrages mangels Masse, fügung, wenn eine Einwilligung des Betroffenen vorliegt oder von die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen oder über die Ver- den Vertragspartnern ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall sagung der Restschuldbefreiung werden taggenau nach drei glaubhaft dargelegt wurde und eine Verarbeitung nach Abwägung Jahren gelöscht. aller Interessen zulässig ist. Das berechtigte Interesse ist insbe- sondere vor Eingehung von Geschäften mit wirtschaftlichem Risi- Angaben über Anfragen werden spätestens taggenau nach drei ko gegeben (z. B. Rechnungskauf, Kreditvergabe, Abschluss eines Jahren gelöscht. Mobilfunk-, Festnetz- oder Versicherungsvertrages). Voranschriften bleiben taggenau drei Jahre gespeichert; danach erfolgt die Prüfung der Erforderlichkeit der fortwährenden Spei- Kategorien der personenbezogenen Daten der ICD cherung für weitere drei Jahre. Danach werden sie taggenau Von der ICD werden personenbezogene Daten (Name, Vorname, gelöscht, sofern nicht zum Zwecke der Identifizierung eine län- Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften), Informationen zum ger währende Speicherung erforderlich ist. vertragswidrigen Zahlungsverhalten (siehe auch Ziff. 5), zu Schuld- nerverzeichniseintragungen, (Privat-) Insolvenzverfahren und zur Betroffenenrechte gegenüber der ICD (Nicht-)Erreichbarkeit unter der angegebenen Adresse sowie ent- Jede betroffene Person hat gegenüber der ICD das Recht auf Aus- sprechende Scorewerte verarbeitet bzw. gespeichert. kunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht Herkunft der Daten der ICD auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO. Darüber Die Daten der ICD stammen aus den amtlichen Insolvenzveröffentli- hinaus besteht die Möglichkeit, sich an die für die ICD zuständi- chungen sowie den Schuldnerverzeichnissen, die bei den zentralen ge Aufsichtsbehörde –Der Landesdatenschutzbeauftragte für den Vollstreckungsgerichten geführt werden. Dazu kommen Informatio- Datenschutz Baden-Württemberg, Königstr. 10a, 70173 Stuttgart- nen von Vertragspartnern der ICD über vertragswidriges Zahlungs- zu wenden. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betref- verhalten basierend auf gerichtlichen sowie außergerichtlichen fenden Vertragspartner widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwil- Inkassomaßnahmen. Darüber hinaus werden personenbezogene ligungen, die bereits vor Inkrafttreten der DSGVO erteilt wurden. Der Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschrif- Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis ten) aus den Anfragen von Vertragspartnern der ICD gespeichert. zum Widerruf verarbeiteten personenbezogenen Daten. Nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, 6 von 8
gegenüber der ICD widersprochen werden. Sofern Sie wissen wol- len, welche Daten die ICD zu Ihrer Person gespeichert und an wen sie welche Daten übermittelt hat, teilt Ihnen die ICD das gerne im Rahmen einer – unentgeltlichen – schriftlichen Selbstauskunft mit. Die ICD bittet um Ihr Verständnis, dass sie aus datenschutzrecht- lichen Gründen keinerlei telefonische Auskünfte erteilen darf, da eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person am Telefon nicht mög- lich ist. Um einen Missbrauch des Auskunftsrechts durch Dritte zu vermeiden, benötigt die ICD folgende Angaben von Ihnen: Name (ggf. Geburtsname), Vorname(n), Geburtsdatum, Aktuelle Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort), ggf. Voranschriften der letzten fünf Jahre (dies dient der Vollständigkeit der zu erteilenden Auskunft) Wenn Sie –auf freiwilliger Basis– eine Kopie Ihres Aus- weises beifügen, erleichtern Sie der ICD die Identifizierung Ihrer Person und vermeiden damit mögliche Rückfragen. Sie können die Selbstauskunft auch via Internet unter https://www.arvato.com/ finance/de/verbraucher/selbstauskunft/selbstauskunft-anfordern. html beantragen. Profilbildung/Profiling/Scoring Die ICD-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring der ICD wird anhand von Informationen und Erfah- rungen aus der Vergangenheit eine Prognose insbesondere über Zahlungswahrscheinlichkeiten erstellt. Das Scoring basiert primär auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der ICD gespeicher- ten Informationen. Anhand dieser Daten, von adressbezogenen Daten sowie von Anschriftendaten erfolgt auf Basis mathematisch- statistischer Verfahren (insbes. Verfahren der logistischen Regressi- on) eine Zuordnung zu Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliches Zahlungsverhalten aufwiesen. Folgende Datenarten werden bei der ICD für das Scoring verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Berechnung mit ein- fließt: Daten zum vertragswidrigen Zahlungsverhalten (siehe Ziff. 4. u. 5.), zu Schuldnerverzeichnis-Eintragungen und Insolvenzverfah- ren (siehe Ziff. 4. u. 5.), Geschlecht und Alter der Person, adressbe- zogene Daten (Bekanntsein des Namens bzw. des Haushalts an der Adresse, Anzahl bekannter Personen im Haushalt (Haushaltsstruk- tur), Bekanntsein der Adresse), Anschriftendaten (Informationen zu vertragswidrigem Zahlungsverhalten in Ihrem Wohnumfeld (Straße/ Haus), Daten aus Anfragen von Vertragspartnern der ICD. Beson- dere Kategorien von Daten i.S.d. Art. 9 DSGVO (z. B. Angaben zur Staatsangehörigkeit, ethnischen Herkunft oder zu politischen oder religiösen Einstellungen) werden von ICD weder gespeichert noch bei der Berechnung von Wahrscheinlichkeitswerten berücksichtigt. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der ICD gespeicherten Informationen nach Art. 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf das Scoring. Die ICD selbst trifft keine Entscheidungen über den Abschluss eines Rechts- geschäfts oder dessen Rahmenbedingungen (wie z. B. angebotene Zahlarten), sie unterstützt die ihr angeschlossenen Vertragspartner lediglich mit ihren Informationen bei der diesbezüglichen Entschei- dungsfindung. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kredit- würdigkeit sowie die darauf basierende Entscheidung erfolgt allein durch Ihren Geschäftspartner. 7 von 8
Basler Sachversicherungs-AG Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten zur Beratung (Werbeeinwilligung) Damit Sie von uns oder den anderen Unternehmen unserer Gruppe, die an einer gemeinsamen Datenverarbeitung teilnehmen sowie zuständigen Außendienstmitarbeitern in allen Fragen der Finanz- dienstleistungen (z. B. Versicherungen, Bauspar- und Baufinan- zierungsprodukte, Fonds- und andere Finanzanlagen) umfassend beraten werden können, erklären Sie sich mit Ihrer Unterschrift unter dem Versicherungsantrag damit einverstanden, dass wir den betreffenden Unternehmen bzw. deren zuständigen Außendienst- mitarbeitern die für die Kontaktaufnahme und Durchführung der Beratung erforderlichen Angaben zur dortigen Datenverarbeitung und Nutzung übermitteln. Übermittelt werden dürfen (einzelne Datenkategorien können gestrichen werden): 1. Personalien (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand, Beruf oder vergleichbare Daten) 2. Vertragsdaten (Versicherungsdauer, Versicherungssumme, ver- sichertes Risiko, Leistungsumfang, Risikoorte oder vergleichbare Daten) In diesem Rahmen entbinden Sie uns zugleich von unserer Ver- schwiegenheitspflicht. Gleichzeitig stimmen Sie zu, dass die betreffenden Unternehmen die erhaltenen Daten zur Markt- und Meinungsforschung nutzen dürfen. Die vorstehenden Erklärungen sind freiwillig und können ohne Ein- fluss auf den Versicherungsvertrag jederzeit für die Zukunft wider- rufen werden. 8 von 8
Basler Sachversicherungs-AG Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? 3. Vertragsänderung Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollstän auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die dig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die ande Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche ren Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Anzeigepflicht verletzt wird? Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag inner vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, halb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht 4. Ausübung unserer Rechte angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver si che Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich rungsfalles weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. – noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leis tungspflicht Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeig ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie ten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertrags- Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der änderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertrags- bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen schluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf Vertragszeit entspricht. dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. 2. Kündigung Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vor 5. Stellvertretung durch eine andere Person vertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine ande schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter re Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Rücktritts, der Kündigung, der rückwirkenden Vertragsänderung Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. BAG 8009 01.18
Basler Sachversicherungs-AG Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Besondere Hinweise Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Ver- Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. tragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungs- bedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Ende der Widerrufsbelehrung Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Basler Sachversicherungs-Aktiengesellschaft Basler Straße 4 61352 Bad Homburg v.d.Höhe Telefax: 0 61 72 / 125 456 E-Mail: info@basler.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag, der sich wie folgt berechnet: Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, x 1/360 der Jahresprämie. Die Höhe der Jahresprämie entnehmen Sie bitte dem Antrag bzw. Ihrer individuellen Vertragsinformation. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Ver- sicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurück- zugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Haben Sie Ihr Widerrufsrecht nach § 8 des Versicherungsvertragsge- setzes wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versiche- rungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Ver- sicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertrags- strafe darf weder vereinbart noch verlangt werden. BAG 8008 04.18
Unfallversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Produkt: Basler Sachversicherungs-AG, Deutschland Basler Unfallversicherung Silber Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungs- bedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Es handelt sich um eine private Unfallversicherung. Sie sichert ab gegen Risiken durch Unfallverletzungen. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? ✓ Versichert sind Unfälle. Ein Unfall liegt z. B. vor, wenn ✕ Krankheiten (z. B. Diabetes, Gelenksarthrose, Schlag- die versicherte Person sich verletzt, weil sie stolpert, anfall) ausrutscht oder stürzt. Dafür bieten wir insbesondere ✕ Kosten für die ärztliche Heilbehandlung folgende Leistungsarten: ✕ Sachschäden (z. B. Brille, Kleidung) Geldleistungen ✓ Einmalige Invaliditätsleistung bei dauerhaften Beein- trächtigungen (z. B. Bewegungseinschränkungen) ✓ Lebenslange Unfallrente bei besonders schweren Beein- trächtigungen Gibt es Deckungsbeschränkungen? ✓ Krankenhaustagegeld bei Krankenhausaufenthalten oder Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. ambulanten Operationen Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: ✓ Kostenersatz für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze ✓ Kostenübernahme für kosmetische Operation z. B. zur ! Unfälle aufgrund eines epileptischen Anfalls Behebung unfallbedingter Narben ! Unfälle durch Ohnmachtsanfälle ! Unfälle bei der vorsätzlichen Begehung einer Straftat Dienstleistungen ! Unfälle die durch Kernenergie verursacht sind ✓ Organisation eines medizinisch sinnvollen Krankentrans- ! Depressionen, die nach einem Unfall eintreten ports z. B. zu einer Spezialklinik ! Unfälle bei der aktiven Teilnahme am Krieg ✓ Gesprächsvermittlung zwischen dem Hausarzt der ver- sicherten Person und dem behandelnden Spezialisten Wenn Unfallfolgen und Krankheiten zusammentreffen, kann bzw. Krankenhausarzt es zu Leistungskürzungen kommen. Die Leistungsarten und die Versicherungssummen dazu vereinbaren wir mit Ihnen im Versicherungsvertrag. Wo bin ich versichert? ✓ Sie haben weltweit Versicherungsschutz.
Welche Verpflichtungen habe ich? Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. Sie müssen uns einen Berufswechsel so bald wie möglich anzeigen, damit wir den Vertrag anpassen können. Nach einem Unfall müssen Sie unverzüglich einen Arzt aufsuchen und uns über den Unfall informieren. Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, sie von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versiche- rungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zu nächst vereinbarte Dauer. Wenn nicht anders vereinbart, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir sie nicht kündigen. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können den Vertrag auch kündigen, wenn wir eine Leistung erbracht haben, oder wenn Sie Klage gegen uns auf Leistung erhoben haben. Dann endet die Versicherung schon vor Ende der vereinbarten Dauer. BAS 8076 03.18
Basler Sachversicherungs-AG Allgemeine Unfall-Versicherungsbedingungen 2019 Silber (AUB 2019 Silber) Stand: 1. April 2019 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Unfälle passieren im Haushalt, im Beruf und in der Freizeit. Dann hilft Ihre Unfallversicherung – egal, wo und wann sich der Unfall ereignet. Grundlage für Ihren Vertrag sind diese Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) und – wenn mit Ihnen vereinbart – weitere Bedingungen. Zusammen mit dem Antrag und dem Versicherungsschein legen diese den Inhalt Ihrer Unfallversicherung fest. Sie sind wichtige Dokumente. Bitte lesen Sie die AUB daher vollständig und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig auf. So können Sie später, besonders nach einem Unfall, alles Wichtige noch einmal nachlesen. Wenn ein Unfall passiert ist, benachrichtigen Sie uns bitte möglichst schnell. Wir klären dann mit Ihnen das weitere Vorgehen. Auch wir als Versicherer kommen nicht ganz ohne Fachbegriffe aus. Diese sind nicht immer leicht verständlich. Wir möchten aber, dass Sie Ihre Versicherung gut verstehen. Deshalb erklären wir bestimmte Fachbegriffe oder erläutern sie durch Beispiele. Wenn wir Beispiele verwenden, sind diese nicht abschließend. Ihre Unfallversicherung Wer ist wer? Sie sind unser Versicherungsnehmer und damit unser Vertragspartner. Versicherte Person ist jeder, für den Sie Versicherungsschutz mit uns vereinbart haben. Das können Sie selbst und andere Personen sein. Inhalt 6 Was müssen Sie bei Erreichen von Alters- 12 Wie sind die Rechtsverhältnisse der am 1 Was ist versichert? stufen und bei Änderungen der Berufstätig- Vertrag beteiligten Personen zueinander? keit oder Beschäftigung beachten? 12.1 Fremdversicherung 1.1 Grundsatz 6.1 Altersumstellungen 12.2 Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller 1.2 Geltungsbereich 6.2 Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung 12.3 Übertragung und Verpfändung von Ansprüchen 1.3 Unfallbegriff 6.3 Fortfall bestimmter Leistungsarten bei Erreichen 1.4 Erweiterter Unfallbegriff von Altersgrenzen 13 Was bedeutet die vorvertragliche 1.5 Einschränkungen der Leistungspflicht Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre 7 Was ist nach einem Unfall zu beachten Verletzung? 2 Welche Leistungsarten können vereinbart (Obliegenheiten)? 13.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht werden? Welche Fristen und sonstigen 8 Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von 13.2 Mögliche Folgen einer Anzeigepflichtverletzung Voraussetzungen gelten für die einzelnen Obliegenheiten? 13.3 Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte Leistungsarten? 9 Wann sind die Leistungen fällig? 13.4 Anfechtung 2.1 Invaliditätsleistung 9.1 Erklärung über die Leistungspflicht 13.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes 2.2 Übergangsleistung 9.2 Fälligkeit der Leistung 14 Gestrichen 2.3 Unfall-Tagegeld 9.3 Vorschüsse 2.4 Unfall-Krankenhaustagegeld 15 Wann verjähren die Ansprüche aus diesem 9.4 Neubemessung des Invaliditätsgrades Vertrag? 2.5 Todesfallleistung 9.5 Allgemeine Hinweise im Leistungsfall 2.6 Such-, Bergungs- und Rückholkosten 15.1 Gesetzliche Verjährung 10 Wann beginnt und wann endet der Vertrag? 2.7 Kosten für kosmetische Operationen 15.2 Aussetzung der Verjährung 10.1 Beginn des Versicherungsschutzes 2.8 Vorsorgeschutz für Kinder und Lebenspartner 16 Welches Gericht ist zuständig? 10.2 Dauer und Ende des Vertrages 2.9 Vorläufige Versicherungsschutzzusage 10.3 Vertragsbeendigung bei Verlegung des Erst- bzw. 17 Was ist bei Mitteilungen an uns zu 2.10 Leistungsgarantie gegenüber GDV- Hauptwohnsitzes ins Ausland beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Musterbedingungen Anschrift? 10.4 Kündigung nach Versicherungsfall 2.11 Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse 10.5 Kündigung bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit 18 Tarifanpassung oder Geisteskrankheit 2.12 Updategarantie 19 Welches Recht findet Anwendung? 10.6 Versicherungsjahr 3 Was passiert, wenn Unfallfolgen Anhang: mit Krankheiten oder Gebrechen 11 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung U 901 Besondere Bedingungen für die progressiven zusammentreffen? beachten? Invaliditätsstaffeln Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag 3.1 Krankheiten und Gebrechen nicht rechtzeitig bezahlen? U 913 Besondere Bedingungen für die monatliche 3.2 Mitwirkung Unfall-Rente ab 50 % Invalidität 11.1 Beitrag und Versicherungsteuer U 916 Besondere Bedingungen für die progressive 4 Gestrichen 11.2 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster Unfall-Rente ab 40 % Invalidität Beitrag 5 Was ist nicht versichert? U 905 Besondere Bedingungen zur Herabsetzung der 11.3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/ 5.1 Ausgeschlossene Unfälle Leistungen bei Berufsunfällen Folgebeitrag 5.2 Ausgeschlossene Gesundheitsschäden U 912 Besondere Bedingungen für die dynamische 11.4 Rechtzeitige Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat Anpassung von Leistung und Beitrag 11.5 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung 11.6 Beitragsbefreiung BAU 8101 04.19
1 Was ist versichert? – Explosions-, Schall- oder sonstigen Druck- Ereignete sich die Hautverletzung vor Vertrags- wellen, beginn, besteht Versicherungsschutz, wenn die 1.1 Grundsatz – mechanischer (z. B. Sturz), chemischer (z. B. Erkrankung (erstmalige ärztliche Feststellung) Wir bieten den vereinbarten Versicherungs- frühestens drei Monate nach Vertragsbeginn Verätzung) oder elektrischer (z. B. Strom- schutz bei Unfällen der versicherten Person. ausbricht bzw. diagnostiziert wird (Wartezeit). schlag) Einwirkung 1.2 Geltungsbereich unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung 1.4.7.2 Ebenso besteht Versicherungsschutz für Versicherungsschutz besteht während der erleidet. – Wundinfektionen, Blutvergiftungen, Wund- Wirksamkeit des Vertrages weltweit und rund Ausgeschlossen bleiben starrkrampf und Tollwut, um die Uhr, soweit nicht nachfolgend für den – Infektionen, die durch Heilmaßnahmen oder Einzelfall eine davon abweichende Regelung – Schäden durch Kernenergie, Eingriffe der versicherten Person entstanden getroffen wird. – Gesundheitsschäden, die als Folge eines sind, wenn diese Heilmaßnahmen oder Ein- 1.3 Unfallbegriff regelmäßigen Umgangs mit strahlenerzeu- griffe aufgrund eines versicherten Unfalls genden Apparaten eintreten, erforderlich waren. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) liegt ein Unfall nur dann vor, wenn die versi- – Berufskrankheiten, 1.4.7.3 Erleidet die versicherte Person nach einer cherte Person durch ein plötzlich von außen auf – allmählich erlittene Gesundheitsschäden, erfolgten Schutzimpfung eine Gesundheits- ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereig- wenn die versicherte Person den Einwirkun- schädigung (Impfschaden), gilt diese ebenfalls nis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung gen länger als 10 Stunden ausgesetzt war. als Unfall. Ein Impfschaden ist eine über das erleidet. Wir bieten Ihnen einen wesentlich 1.4.5 Mitversichert sind ebenso Gesundheitsschädi- übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausge- umfangreicheren Versicherungsschutz. In wel- gungen durch hende Gesundheitsschädigung chen Fällen wir ebenso eine Leistung aus der 1.4.8 Ebenfalls besteht Versicherungsschutz, wenn Unfallversicherung erbringen, entnehmen Sie – Ertrinken, die versicherte Person beim Tauchen eine bitte der Ziffer 1.4. – Ersticken, tauchtypische Gesundheitsschädigung wie 1.4 Erweiterter Unfallbegriff – Erfrieren, auch von einzelnen Körperteilen, z. B. Caissonkrankheit, Trommelfellverletzung, 1.4.1 Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Lungenüberdruckunfall, Tiefenrausch, Blau- – Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- und Sauer- Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung kommen, Barotrauma oder Hyperventilation stoffentzug, erleidet. – ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbel- – die Nicht- oder Falscheinnahme von Medi- säule verrenkt. 1.4.9 Ebenfalls besteht Versicherungsschutz, wenn kamenten infolge einer Entführung oder Gei- die versicherte Person beim Tauchen eine Beispiel: Die versicherte Person stützt einen selnahme oder aufgrund einer Notsituation, tauchtypische Gesundheitsschädigung wie schweren Gegenstand ab und verrenkt sich aus der sich die versicherte Person nicht aus z. B. Caissonkrankheit, Trommelfellverletzung, dabei das Ellenbogengelenk. eigener Kraft befreien kann. In diesem Fall Lungenüberdruckunfall, Tiefenrausch, Blau- verzichten wir auch auf eine Anrechnung – Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an kommen, Barotrauma oder Hyperventilation einer Mitwirkung von Krankheiten gemäß Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder erleidet. Ziffer 3, zerreißt. Ebenso sind Unfälle versichert, die der versi- solange die versicherte Person die Gesund- Beispiel: Die versicherte Person zerrt sich bei cherten Person als Fahrer eines Leih- oder Miet- heitsschädigung unfreiwillig erlitten hat. einem Klimmzug die Muskulatur am Unter- karts auf einer öffentlichen Kartbahn in Europa arm. 1.4.6 Eine Bewusstseinsstörung liegt vor, wenn die passieren. versicherte Person in ihrer Aufnahme- und – einen Bauch- oder Unterleibsbruch (z. B. Leis- Zu den versicherten Fahrtveranstaltungen Reaktionsfähigkeit so beeinträchtigt ist, dass tenbruch) zuzieht. gehören auch solche, bei denen die Verbesse- sie den Anforderungen der konkreten Situation Beispiel: Die versicherte Person zieht sich rung des Fahrkönnens und die Beherrschung nicht mehr gewachsen ist. Diese sind in der durch das Anheben eines Schrankes einen des Fahrzeuges im Alltagsverkehr, insbeson- Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Leistenbruch zu. dere in extremen Gefahrensituationen, trai- In den nachfolgenden Situationen erweitern wir niert werden (z. B. Fahrsicherheitstrainings). – einen Knochen bricht. den Versicherungsschutz und leisten trotz einer Für Fahrsicherheitstrainings mit Renncharakter – einen Meniskusschaden zuzieht. aufgetretenen Bewusstseinsstörung für Unfall- besteht kein Versicherungsschutz. folgen durch Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, In jedem Fall besteht kein Versicherungsschutz Bänder noch Kapseln. Deshalb sind sie von – einen Herzinfarkt oder Schlaganfall. Aus- bei der Teilnahme an Motorsportveranstaltun- dieser Regelung nicht erfasst. geschlossen bleiben Gesundheitsschäden, gen, bei denen es auf die, auch nur teilweise, die durch den Herzinfarkt oder Schlaganfall Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit oder Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewe- selbst verursacht wurden. auch einer maximalen Durchschnittsgeschwin- gung, deren Muskeleinsatz über die normalen Beispiel: Sie erleiden am Steuer eines Pkw digkeit ankommt. Ebenso gewähren wir grund- Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. einen Schlaganfall und kollidieren deshalb sätzlich keinen Versicherungsschutz für die Maßgeblich für die Beurteilung des Muskelein- mit einem Baum. Die daraus entstehenden Teilnahme an lizenzpflichtigen Motorsportveran- satzes sind die individuellen körperlichen Ver- Kopfverletzungen sind versichert. Für den als staltungen. Auch besteht bei jeglichen Übungs- hältnisse der versicherten Person. direkte Folge des Schlaganfalles gelähmten und Trainingsfahrten zu Motorsportrennen oder 1.4.2 Versichert sind ebenso Gesundheitsschädi- Arm können wir keine Leistung erbringen. Motorrennsportarten kein Versicherungsschutz. gungen infolge von Eigenbewegungen. Diese – Alkoholkonsum, wenn der Blutalkoholgehalt 1.4.10 Luftfahrt- und Luftsportrisiko Erweiterung gilt aber nicht für Verletzungen von Bandscheiben, Kopf, Lunge, Herz und bei nicht mehr als 2 Promille beträgt – beim Len- Als Passagier in einem Luftfahrzeug (Flugzeug) Blutungen innerer Organe. ken von Kraftfahrzeugen nur dann, wenn der besteht der vereinbarte Versicherungsschutz. Blutalkoholgehalt nicht mehr als 1,1 Promille Das gilt auch, wenn Sie oder die versicherte 1.4.3 Gesundheitsschädigungen, die die versicher- beträgt. Person als Fluggast in einem Luftsportgerät te Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder – Einnahme von Medikamenten. Führt die Ein- von einem Unfall betroffen sind, wie z. B. einer dem Bemühen zur Rettung von Menschen, nahme von Medikamenten, durch eine verse- Mitfahrt in einem Heißluftballon, als Passagier Sachen oder von Tieren erleidet, gelten als hentliche Falscheinnahme oder durch Neben- bei einem Segelrundflug oder als Passagier bei unfreiwillig erlitten und sind in die Unfallversi- wirkungen, zu einer Bewusstseinsstörung, in einem Fallschirm-Tandemsprung. cherung eingeschlossen. deren Folge ein Unfall passiert, übernehmen Dem Flugschüler in der Ausbildung zur Führung Beispiel: Die versicherte Person schlägt mit der wir auch dafür den Versicherungsschutz. Aus- eines Luftfahrzeuges gewähren wir ebenfalls Faust eine Scheibe ein, um eine in Lebensgefahr geschlossen davon bleibt aber der Medika- den vereinbarten Versicherungsschutz, da zu befindliche Person aus einem verschlossenen mentenmissbrauch. diesem Zeitpunkt noch keine Lizenz zum Flie- Raum zu befreien. Dabei wird eine Sehne in der – ungewollte Einnahme von sogenannten gen erforderlich ist. Hand der versicherten Person schwer verletzt. „K.o.-Tropfen“, soweit dies von der versicher- Sobald die versicherte Person eigenständig 1.4.4 Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person ten Person bei der Polizei angezeigt und dort und eigenverantwortlich ein Luftfahrzeug führt, aufgrund von protokolliert wurde. wofür eine Lizenz erforderlich ist, besteht kein – Vergiftungen durch die Einnahme fester oder – Übermüdung (Schlaftrunkenheit), Einschla- Versicherungsschutz (Beispiele: Pilot, Gleit- flüssiger Stoffe durch den Schlund (Eingang fen, Schlafwandeln und Erschrecken. schirm- oder Drachenflieger). der Speiseröhre), Grundsätzlich bieten wir keinen Versicherungs- Dies gilt auch, wenn die versicherte Person ein – Alkoholvergiftungen (solange sie das 14. schutz, wenn die versicherte Person durch sonstiges Besatzungsmitglied (wie z. B. Funker, Lebensjahr noch nicht vollendet hat), Bordmechaniker oder Flugbegleiter) ist. – den regelmäßigen Konsum von Drogen oder – Nahrungsmittelvergiftungen, sonstigen Mitteln, die das Bewusstsein Ausgenommen bleiben Personen, die nicht zur – Vergiftungen durch Einatmung schädlicher beeinträchtigen, Besatzung zählen, mithilfe des Luftfahrzeuges Stoffe, wenn die versicherte Person plötzlich jedoch ihre berufliche Tätigkeit ausüben (z. B. – einen epileptischen Anfall oder sonstigen ausströmenden Gasen, Dämpfen, Dünsten, für Luftaufnahmen zur Verkehrsüberwachung Krampfanfall, Staubwolken oder Säuren durch besonde- oder als Arzt/medizinisches Personal bei Ret- re Umstände bis zu 10 Stunden ausgesetzt – Herz-Kreislauf-Störungen und Ohnmachtsan- tungs- und Sanitätsflügen). Für diese Personen gewesen ist, fälle, besteht somit Versicherungsschutz, solange sie – eine witterungsbedingte Bewusstseinsstörung das Fluggerät nicht selbst steuern. – Pflanzenvergiftungen, welche durch Berüh- ren, Schlucken, Kauen und/oder Ausspucken einen Unfall erleidet. Das Kitesurfen sehen wir nicht als Luftsportrisi- von Pflanzen oder Pflanzenteilen hervorgeru- ko an, sodass bei der Ausübung der Versiche- 1.4.7 Infektionen rungsschutz uneingeschränkt besteht. fen werden, wenn deren Schädlichkeit der versicherten Person nicht bewusst war, 1.4.7.1 Es besteht Versicherungsschutz für Infektionen, 1.4.11 Ist die versicherte Person zum Unfallzeitpunkt die durch Hautverletzungen von Tieren oder noch minderjährig (unter 18 Jahre) oder ent- – Strahleneinwirkungen, auch Laser-, Röntgen-, Insekten (z. B. Bisse oder Stiche) übertragen Maser- und ultravioletten Strahlen, mündigt, bieten wir Versicherungsschutz für wurden (z. B. Meningitis). Unfälle
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