Osterfest - Amtsblatt Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger - Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Amtsblatt Heimat- und Bürgerzeitung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger Jahrgang 28 Freitag, den 3. April 2020 Nr. 3 Die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes und erholsames Oste rfe st
Uhlstädt -2- Nr. 3/2020 Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten Informationen der Verwaltung der Polizei: dienstags von 15.00 bis 17.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Gemeindeverwaltung Uhlstädt-Kirchhasel Tel.: 036742/670795 (Nur während der Sprechzeiten) OT Uhlstädt Notrufe/Bereitschaftsdienste: Jenaische Str. 90 07407 Uhlstädt-Kirchhasel Allgemeiner Notruf/Polizei �����������������������������������������������������110 Feuerwehr/Rettungsdienst ����������������������������������������������������112 Polizeiinspektion Rudolstadt����������������������������������� 03672/453-0 Öffnungszeiten der Verwaltung einschließlich Rettungsleitstelle Saalfeld/Saale���������������������������� 03671/990-0 Standesamt (ärztlicher Notfalldienst, Anmeldung von Krankentransporten, Auskunft über Arzt- und Apothekenbereitschaft, Montag 08.00 - 12.00 Uhr Bereitschaftsdienste bei Störungen Dienstag 08.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr - Gas, Wasser, Elektro usw.) Mittwoch geschlossen Notruf bei Vergiftungen������������������������������������������� 0361/730730 Donnerstag 08.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr Thüringer Energienetze Freitag 08.00 - 13.00 Uhr Zentrale Störungsstelle Erfurt��������������������������� 0361/7390-7390 bei Störungen der Erdgasversorgung �������������������0800/6861177 Bereitschaft ZWA Thüringer Holzland������������������ 036601/57849 Telefonisch sind wir wie folgt zu erreichen: Bereitschaft ZWA Saalfeld-Rudolstadt Bürgermeister, Herr Hübler ��������������������������������� 036742/67062 - Trinkwasser ���������������������������������������������������������0173/3791307 Sekretariat/Hauptverwaltung, Frau Bohne������������ 036742/67060 - Abwasser ������������������������������������������������������������0173/3791303 Haupt- und Ordnungsverwaltung: Leiterin, Frau Heyder-Freiny ���������������������������������036742/67070 Besuchen Sie uns auch im Internet unter SB Personalverwaltung/Friedhofsverwaltung, www.uhlstaedt-kirchhasel.de Herr Mathejczyk ��������������������������������������������������� 036742/67063 und bei Facebook Einwohnermeldeamt, Frau Ohme �������������������������036742/67072 SB Jugend, Soziales, Kultur und Sport/ Ordnungsamt (Bäume), Frau Schaubitzer ����������� 036742/67065 Standesamt/Ordnungsamt, Frau Streipert ����������� 036742/67067 Redaktionsschluss im April 2020 Die nächste Ausgabe des „Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeigers“ Finanzverwaltung: 2020 erscheint Kämmerin, Frau Krause���������������������������������������� 036742/67071 Steuern, Abgaben, Liegenschaften, am Freitag, den 24.04.2020 Frau Seiferth��������������������������������������������������������� 036742/67069 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge in digitaler Kassenleiterin/Vollstreckungsstelle, Frau Loth����� 036742/67064 Form (Word-Format) SB Kasse, Frau Eismann�������������������������������������� 036742/67073 Sonntag, den 12.04.2020 Bauverwaltung: Dieser Termin ist bindend. Zu spät eingehende Manuskripte Leiterin Bauhof / SB, Frau Thiele ��������������������� 036742 / 670793 können in der nächstmöglichen Ausgabe berücksichtigt wer- SB, Frau Meißner����������������������������������������������� 036742/670791 den. Sollte eine Terminankündigung wegen Fristablaufes ge- SB, Frau Fichtelmann����������������������������������������� 036742/670790 genstandslos geworden sein, unterbleibt die Veröffentlichung ohne Benachrichtigung des Einsenders. Telefonisch können unsere Fax-Nummern: Berichte nicht entgegengenommen werden. Verwaltung (gesamt)��������������������������������������������� 036742/67077 Kindergarten Großkochberg��������������������������������036743/204083 Tourist Information������������������������������������������������ 036742/63536 Weitere Einrichtungen in der Gemeinde Bibliothek������������������������������������������������������������ 036742/149990 Impressum Touristinformation������������������������������������������������� 036742/63534 Sport- und Vereinszentrum/ „Uhlstädter-Kirchhaseler Anzeiger“ Sportverein (Uhlstädt)������������������������������������������ 036742/67662 Amtsblatt der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel Feuerwehr Uhlstädt���������������������������������������������� 036742/67751 Herausgeber: Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, OT Uhlstädt Ortsbrandmeister Nico Freitag ���������������������������0152/04546359 Jenaische Straße 90, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, Freibad Großkochberg������������������������������������������ 036743/22527 98693 Ilmenau, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Kindergarten „Am Sperlingsberg“ Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Großkochberg������������������������������������������������������� 036743/20429 Verantwortlich für amtlichen Teil: Toni Hübler, Bürgermeister Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Ronald Koch, erreichbar unter Feuerwehrgerätehaus Großkochberg������������������� 036743/20044 Tel.: 0174 / 999 888 9, E-Mail: r.koch@wittich-langewiesen.de Jugendförderverein Saalfeld-Rudolstadt e.V., Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt, Erreichbar unter der Anschrift Bahnhofstraße 4, 07318 Saalfeld/Saale����������� 03671/527010-7 des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Frau Herzinger (Jufö)�������������������������������������������0160/97330719 Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus Sprechzeiten der Ortsteilbürgermeister: 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue in Heilingen: Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen Herr Wötzel verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Termine nach Vereinbarung Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle erreichbaren Haushaltungen im Tel.: 036742/67307 Verbreitungsgebiet. Einzelbezugsmöglichkeit: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von In Großkochberg: 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen. Herr Hercher, nach Vereinbarung Für den Inhalt in diesem Blatt eventuell abgedruckter Wahlwerbung und/oder Anzeigen mit politischem Inhalt ist ausschließlich die jeweilige Partei/politische Gruppierung verantwortlich.
Uhlstädt -3- Nr. 3/2020 Informationen aus der Gemeinde Talsperre Engerda bleibt erhalten Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, in den letzten Tagen strömen ständig neue Informationen zu dem Virus Covid19 auf uns ein. Die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel ist zum Schutz der Bevölkerung aufgefordert und dazu angehalten, die notwendigen Leitlinien der Bundesregierung, des Freistaats Thüringen sowie die des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, um- zusetzen und hat dies bisher auch getan. Zum Schutz der Mitarbeiter und zur Vermeidung von Anste- ckungsgefahren ist die Gemeindeverwaltung seit Montag, den 16.03.2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. Trotz alle dem, sind wir weiterhin auf anderen Kommunikationswegen (Mail, Fax, Telefon) für Sie und Ihre Anliegen da. Zu den üblichen Im Herbst 2019 hat die Thüringer Fernwasserversorgung der Öffnungszeiten können Sie uns erreichen. Alle Mitarbeiter sind Gemeinde Ihre Entwicklungsziele für die Talsperre Engerda vor- bemüht, Ihre Anliegen zügig zu bearbeiten. gestellt. Hierbei wurde auch der vollständige Rückbau in Erwä- Die neue Situation stellt uns alle gleichermaßen vor neue He- gung gezogen. Die vorgestellten Entwicklungsziele haben die rausforderungen. Unser öffentliches Leben ist momentan stark Einwohner und Vereine der Gemeinde sehr kritisch gesehen eingeschränkt. Kindergärten, Schulen, Jugendclubs und Spiel- und haben sich gemeinsam mit dem Gemeinderat und der Ge- plätze sind geschlossen, alle Vereine mussten ihre aktiven Tä- meindeverwaltung für den Erhalt der Talsperre eingesetzt. Final tigkeiten aussetzen, die Bibliothek hat ihren Betrieb eingestellt hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 03.12.2019 einen Be- und unsere Gastwirtschaften stehen still. Das sind erhebliche schluss zum Erhalt der Talsperre Engerda gefasst. Veränderungen, die sehr viel Kraft und Disziplin von uns fordern. Unsere Argumentation zeigte Wirkung. Die TFW hat der Gemeinde Damit wir als Gemeinde, verantwortungsvoll für unsere Älteren, mit Schreiben vom 18.02.2020 mitgeteilt, dass die Instandsetzung Vorerkrankten oder in Quarantäne stehenden Bürgerinnen und der Talsperre Engerda der größte Nutzwert ist. Für die Planung Bürger handeln können, wurde ein Organisationsdienst ins Le- und Realisierung der Maßnahme ist ein Zeitraum von 2020 bis ben gerufen, der Sie unterstützen kann. Genauere Informatio- 2023 vorgesehen. Bevor die Bagger anrollen wird noch etwas Zeit nen finden Sie dazu, hier im Amtsblatt. Aufgrund dessen, dass vergehen, denn in diesem Jahr sollen ausschließlich Planungsar- dieses Hilfsangebot zentral aus der Verwaltung gesteuert wird, beiten stattfinden. Telefonisch hat mir der Vertreter der TFW zuge- tragen wir Sorge dafür, Infektionsketten so gering wie möglich sichert, dass man bei der Sanierung auf die Nutzer insbesondere und nachvollziehbar zu gestallten. Sollten Sie sich angesprochen die Angler und den Hexengrundtriathlon Rücksicht nehmen will. fühlen, können Sie auf diese Hilfe zurückgreifen und sich bei uns melden. Staustufe Bieber an Löschgruppe Für alle Eltern haben wir bereits eine gute Nachricht, die ich be- grüße. Die Landesregierung hat am 24.03.2020 beschlossen, Heilingen übergeben dass die Elternbeiträge während der Kindergartenschließung Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.02.2020 zusätzli- erstattet werden. Durch die angekündigte Entscheidung werden che Haushaltsmittel für die Ausrüstung der Feuerwehren freige- die Eltern sowie die Gemeinde in dieser ausgesprochenen Notsi- geben. Mit einem Teil der bewilligten Mittel wurde für die Lösch- tuation entlastet. Es bleibt zu wünschen, dass die jetzt getroffene gruppe Heilingen eine mobile Staustufe Bieber angeschafft, die Entscheidung für die Eltern und die Gemeinden auch unbüro- durch den Bürgermeister Toni Hübler am 24.03.2020 an den kratisch abgewickelt wird. Die Gemeinde wird die angekündigten Löschgruppenführer Udo Wötzel im Beisein des Ortsteilbürger- Regelungen umsetzen und den Gebühreneinzug aussetzen so- meister Steffen Wötzel übergeben wurde. Vorausgegangen ist wie die Träger bitten dies ebenfalls durchzuführen. eine Übung der Löschgruppe Heilingen, zu der die Löschgrup- pe Kirchhasel den Einsatz der bereits in Kirchhasel stationierten Ich möchte mich an dieser Stelle bei Ihnen bedanken Staustufe Bieber demonstriert und getestet hat. • dafür das Eltern zuhause bleiben, um Ihre Kinder zu betreuen, • dafür das Jugendliche auf Aktivitäten in Ihren Jugendclubs verzichten, • dafür das Vereine schnell und ordnungsgemäß auf die Ver- ordnungen reagiert haben, • dafür das sich die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger un- serer Gemeinde, diszipliniert an alle erlassenen Allgemein- verfügungen hält. Durch unser gemeinsames, verantwortungsvolles Handeln, schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern alle Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde. Wenn wir in der jetzigen Situation zu- sammenhalten und hoffnungsvoll in die Zukunft blicken, werden wir die Krise überwinden. Für die kommende Zeit wünsche ich Ihnen Kraft, Zuversicht, Vertrauen und vor allem Gesundheit! Ihr Bürgermeister Toni Hübler PS.: Ich bitte zu beachten, dass zwischen dem erstellen dieses Artikels und dem Druck des Amtsblattes, einige Tage liegen, so- dass die ein oder andere Anmerkung eventuell nicht mehr ganz Parallel dazu will die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel den Hoch- aktuell sein könnte. behälter in Heilingen vom ZWA Holzland übernehmen, wenn dieser außer Betrieb geht. Durch den ZWA wurde das Fassungs- vermögen mit 150 m3 angegeben. Die erforderlichen Beschlüsse zur Übernahme des Hochbehälters wurden bereits im Hauptaus- schuss am 10.03.2020 gefasst. Damit wird die Löschwasserver- sorgung für Heilingen deutlich verbessert. Toni Hübler Bürgermeister
Uhlstädt -4- Nr. 3/2020 Beschluss-Nr.: 098/2020 Vergabe der Pflegearbeiten auf den Friedhöfen der Gemein- de Uhlstädt-Kirchhasel Auf der Grundlage der vorliegenden Angebote aus dem Inter- essenbekundungsverfahren vom 18.02.2020, erteilt der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Uhlstädt- Amtliche Bekanntmachungen Kirchhasel den Auftrag für die 1) Friedhofspflege im OT Dorndorf an den Hausmeisterservice Ralf Eberitsch 2) Friedhofspflege im OT Heilingen Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel an den Hausmeisterservice Ralf Eberitsch 3) Friedhofspflege im OT Uhlstädt an Hausmeister & Objektservice St. Thön Beschlüsse des Bauausschusses 4) Friedhofspflege im OT Zeutsch Beschluss-Nr.: 091/2020 an CP-Montageservice Carsten Prenzel Genehmigung der Niederschrift für die Jahre 2020 bis 2022 mit der Option auf Verlängerung um Der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die weitere 3 Jahre. Niederschrift der 07. öffentlichen Bauausschusssitzung am 04.02.2020. Beschluss-Nr.: 099/2020 Genehmigung der Niederschrift Beschluss-Nr.: 092/2020 Der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Nie- Gemeindliches Einvernehmen derschrift der 07. nichtöffentlichen Bauausschusssitzung am Der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde 04.02.2020. Uhlstädt-Kirchhasel erteilt das gemeindliche Einvernehmen für das beantragte Vorhaben: „Neubau eines Einfamilienwohnhau- ses“ in der Gemarkung Kirchhasel, Flurstücke 1-138/2, 139. Beschlüsse des Hauptausschusses Beschluss-Nr.: 093/2020 Beschluss-Nr.: 025/2020 Gemeindliches Einvernehmen Genehmigung Niederschrift Der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Der Hauptausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel geneh- Uhlstädt-Kirchhasel erteilt das gemeindliche Einvernehmen für migt die Niederschrift der 04. öffentlichen Hauptausschusssit- das beantragte Vorhaben: „Carport als Holzunterstand“ in der zung am 21.01.2020. Gemarkung Weißbach, Flurstücke 0-102/2. Beschluss-Nr.: 026/2020 Beschluss-Nr.: 094/2020 Außerplanmäßige Ausgaben für das Haushaltsjahr 2019 Gemeindliches Einvernehmen Der Hauptausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel be- Der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde schließt, außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr Uhlstädt-Kirchhasel erteilt das gemeindliche Einvernehmen für 2019 zuzustimmen. das beantragte Vorhaben: „Neubau Freiflächen-Photovoltaik-An- lage“ in der Gemarkung Catharinau, Flurstück 0-674/4. Beschluss-Nr.: 027/2020 Überplanmäßige Ausgaben für das Haushaltsjahr 2020 Beschluss-Nr.: 095/2020 Der Hauptausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel be- Vergabe von Bauleistungen für die Baumaßnahme „Sanie- schließt, überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr rung Dach Feuerwehr“ im OT Zeutsch 2020 zuzustimmen. Auf der Grundlage des Ergebnisses der beschränkten Aus- schreibung vom 10.02.2020 erteilt der Bau-, Vergabe- und Wirt- Beschluss-Nr.: 028/2020 schaftsausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel der Firma Genehmigung Niederschrift Dachdeckermeister Frank Bamberg Der Hauptausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel geneh- Garsitz 10 c migt die Niederschrift der 04. nichtöffentlichen Hauptausschuss- 07426 Königsee sitzung am 21.01.2020. den Auftrag zur Ausführung der Bauleistungen für die Baumaß- nahme „Sanierung Dach Feuerwehr“ im OT Zeutsch. 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung Beschluss-Nr.: 096/2020 der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel Vergabe von Bauleistungen für die Baumaßnahme „Sanie- rung Elektroinstallation Feuerwehr“ im OT Niederkrossen Auf Grund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Ge- Auf der Grundlage des Ergebnisses der beschränkten Aus- meinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – schreibung vom 20.02.2020 erteilt der Bau-, Vergabe- und Wirt- ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der schaftsausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel der Firma Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt Elektro Haucke geändert durch Gesetz vom 10. April 2019 (GVBl. S. 74) hat der Kuhfraß 12 Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel in seiner Sit- 07407 Uhlstädt-Kirchhasel zung am 4.2.2020 folgende 2. Änderungssatzung zur Hauptsat- den Auftrag zur Ausführung der Bauleistungen für die Baumaß- zung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel beschlossen: nahme „Sanierung Elektroinstallation Feuerwehr“ im OT Nieder- krossen. § 1 – Änderungen 1. § 5 wird wie folgt ersetzt: Beschluss-Nr.: 097/2020 Vergabe von Bauleistungen für die Baumaßnahme „Aus- § 5 Bürgerbegehren, Bürgerentscheid tausch Außentüren“ am Sport- und Vereinszentrum im OT (1) Die Bürger können über Angelegenheiten des eigenen Wir- Uhlstädt kungskreises der Gemeinde die Durchführung eines Bürgerent- Auf der Grundlage des Ergebnisses der beschränkten Aus- scheids beantragen (Bürgerbegehren). Nach Zustandekommen schreibung vom 10.02.2020 erteilt der Bau-, Vergabe- und Wirt- des Bürgerbegehrens wird die Angelegenheit den Bürgern zur schaftsausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel der Firma Entscheidung vorgelegt, sofern der Gemeinderat, sich das Anlie- FINESTRA Fenstertechnik GmbH gen nicht zu Eigen macht. Fraunhofer Straße 4 (2) Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Gemeinderat 98716 Geschwenda den Bürgern eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises den Auftrag zur Ausführung der Bauleistungen für die Baumaß- der Gemeinde zur Entscheidung vorlegen (Ratsreferendum). nahme „Austausch Außentüren“ am Sport- und Vereinszentrum (3) Absatz 1 und 2 gelten für Bürgerentscheide in den Ortsteilen im OT Uhlstädt. der Gemeinde entsprechend.
Uhlstädt -5- Nr. 3/2020 (4) Der erfolgreiche Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Ge- §3 meinderatsbeschlusses der Gemeinde. In dem Ortsteil einer Ge- Entschädigung meinde hat der erfolgreiche Bürgerentscheid die Wirkung eines (1) Ehrenamtlichen Mitgliedern der Wahlausschüsse wird für die Beschlusses des Ortsteilrates. Teilnahme an einer Sitzung des Ausschusses eine Entschädi- (5) Das Nähere zur Durchführung von Bürgerbegehren, Bür- gung in Höhe von 15,00 Euro gewährt. gerentscheid, Ratsbegehren und Ratsreferendum regelt das (2) Mitglieder der Wahlvorstände für die Urnen- und Briefwahl Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bür- erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung in Höhe von gerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) in der jeweils • 25,00 € für jedes Mitglied des Wahlvorstandes geltenden Fassung. • 15,00 € Zuschlag für jedes Mitglied des Wahlvorstandes 2. § 8 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung: bei verbundenen Wahlen (3) Bedienstete der Gemeindeverwaltung Uhlstädt-Kirchhasel Der Gemeinderat überträgt dem Bürgermeister neben den in § können für ihre Tätigkeit im Wahlvorstand auf Antrag anstatt der 29 ThürKO aufgeführten Aufgaben die folgenden weiteren Ange- in Abs. 2 genannten Entschädigung ein Freizeitausgleich in Höhe legenheiten zur selbstständigen Erledigung: von 1/5 der regelmäßigen wöchentlichen tariflichen oder bei Be- (a) Vergaben amten gesetzlichen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten gewährt - von Lieferungen und Leistungen bis zu einem Gesamtbetrag werden. Der Antrag ist spätestens vor Versendung der Beru- von 7.500,00 Euro fungsschreiben beim Wahlleiter zu stellen. - Bauleistungen bis 7.500,00 Euro (4) Folgende weitere Zuschläge werden für alle durchzuführen- - Leistungen im Rahmen freiberuflicher Tätigkeit bis 7.500,00 Euro den Wahlen und Abstimmungen gewährt: - bei Nachträgen von Bauvorhaben bis zu 10 % der Bausum- • 10,00 € für die Tätigkeit des Wahlvorstehers me, max. 7.500,00 Euro • 5,00 € für das Abholen der Wahlunterlagen, falls dies (b) Veränderungen von Ansprüchen der Gemeinde nicht am Einsatzort des Wahlvorstandes erfolgt. - Stundungen bis 3.750,00 Euro • 5,00 € für das Bringen der Wahlunterlagen, falls dies - Erlass bis 750,00 Euro nicht am Einsatzort des Wahlvorstandes erfolgt. - Ratenzahlung bis 3.750,00 Euro (c) Entscheidungen über überplanmäßige Ausgaben bis zu §4 7.500,00 Euro und über außerplanmäßige Ausgaben bis zu In-Kraft-Treten 3.750,00 Euro pro Haushaltsstelle Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. (d) Abschluss von Miet- und Pachtverträgen, wenn die Gegen- leistung 3.750,00 Euro im Haushaltsjahr nicht übersteigt und die ausgefertigt Verträge nicht länger als 1 Jahr unkündbar abgeschlossen sind. Uhlstädt-Kirchhasel, den 30.12.2019 (e) Abschluss von Wohnungsmietverträgen. Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel gez. Hübler (Siegel) 3. § 12 Abs. 4 Satz 2 wird ersatzlos gestrichen. Bürgermeister § 2 – In-Kraft-Treten Die 2. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntma- Inkrafttreten des Bebauungsplanes chung in Kraft. 1. Änderung „Gewerbe- und Industriegebiet“ Kirchhasel ausgefertigt Uhlstädt-Kirchhasel, den 6.3.2020 Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel hat in sei- Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel ner öffentlichen Sitzung am 24.09.2019 den Bebauungsplan gez. Hübler (Siegel) zur 1. Änderung des „Gewerbe- und Industriegebietes“ Kirch- Bürgermeister hasel bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung Satzung über die Aufwandsentschädigung beschlossen; dies wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB orts- üblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. für Mitglieder von Wahlausschüssen und Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Wahlvorständen bei allgemeinen Wahlen Verbindung mit § 21 Abs. 1 ThürKO Kraft. Maßgeblich sind die und Abstimmungen in der Gemeinde Planunterlagen in der Fassung vom August 2019. Uhlstädt-Kirchhasel Der Bebauungsplan wird in der Bauverwaltung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, OT Uhlstädt, Jenaische Straße 90 wäh- Auf Grund der §§ 2, 19 (1) und 21 der Thüringer Kommunal- rend der Dienststunden ordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. montags von 8.00 bis 12.00 Uhr Januar 2003 (GVBl S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2019 (GVBl. S. 74) in Verbindung mit § 34 (2) Thüringer dienstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Kommunalwahlgesetz vom 16. August 1993 (GVBl. S. 530), zu- donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr letzt geändert durch Gesetz vom 29. März 2019 (GVBl. S. 59) hat freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel in seiner zu jedermanns Einsicht bereitgehalten, über den Inhalt wird auf Sitzung am 24.9.2019 folgende Satzung beschlossen: Verlangen Auskunft erteilt. Zusätzlich sind die Unterlagen gemäß § 10a Abs. 2 BauGB in §1 das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal Geltungsbereich des Landes zugänglich zu machen. Bis ein zentrales Internet- (1) Diese Satzung regelt die Höhe von Entschädigungen bei der portal zur Verfügung steht, erfolgt die Einstellung des Bebau- • Kommunalwahl (Bürgermeisterwahl, Gemeinderatswahl, ungsplanes auf der Internetseite der Gemeinde Uhlstädt-Kirch- Ortsteilbürgermeisterwahl, Landratswahl, Kreistagswahl) sowie bei hasel und ist unter www.uhlstaedt-kirchhasel.de (--> Aktuelles • Bürgerentscheiden. --> Nachrichten aus der Verwaltung) einsehbar. (2) Sie gilt für die Mitglieder der Wahlvorstände und Wahlaus- schüsse der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel. Hinweise: Gemäß § 215 Abs. 1 BauGb werden unbeachtlich: §2 Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB Auslagenersatz bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie nach Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände erhalten auf § 214 Abs. 3 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvor- Antrag Ersatz ihrer notwendigen Fahrtkosten oder Wegstrecken- gangs werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von ei- entschädigung nach den jeweils gültigen Bestimmungen des nem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber Thüringer Reisekostengesetzes. der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel geltend gemacht worden
Uhlstädt -6- Nr. 3/2020 sind. Dabei ist der die Verletzung begründende Sachverhalt Bekanntmachung darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. über die Verlängerung der öffentlichen Auslegung 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Ent- des Bebauungsplanentwurfs für das Gewerbegebiet schädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige „Die Gartengelängen“ im OT Etzelbach gemäß Nutzung durch die Satzung, deren Begleichung schriftlich beim § 3 Abs. 2 BauGB Entschädigungspflichtigen zu beantragen sind und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Aufgrund der Einschränkungen im öffentlichen Leben in Reakti- on auf die Ausbreitung des Coronavirus -überwiegende Schlie- Der beiliegende Plan stellt die Lage des Geltungsbereiches dar ßung der Gemeindeverwaltung- wird die Beteiligung der Öffent- und dient der allgemeinen Information (ohne Maßstab). lichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB am Planentwurf, welcher sich entsprechend der Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel Nr. 2 vom 21.02.2020 sowie auf dem Inter- netportal der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel im Zeitraum vom 02.03. - 03.04.2020 in der öffentlichen Auslegung befindet, bis zum 08.05.2020 verlängert. Zur Verhinderung größerer Menschenansammlungen ist die Ein- sicht und Kenntnisnahme in die ausgelegten Planunterlagen für Einzelpersonen auch weiterhin zu den sonst regulären Öffnungszeiten montags von 8.00 - 12.00 Uhr dienstags von 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr donnerstags von 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr freitags von 8.00 - 13.00 Uhr. möglich. Wir bitten Sie vorab um telefonische Anmeldung unter 036742/670791 bzw. 0367427/67060. Ab dem Zeitpunkt des Wegfalls der Einschränkungen im öffentli- chen Leben und Wiederinkrafttreten der regulären Öffnungszei- ten ist keine telefonische Anmeldung notwendig. Die Bekanntma- chung zum Wegfall der Einschränkungen im Publikumsverkehr in der Gemeindeverwaltung erfolgt durch Aushang in den Schau- kästen gemäß § 13 der Hauptsatzung der Gemeinde Uhlstädt- Kirchhasel und zusätzlich auf dem Internetportal der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel. Uhlstädt-Kirchhasel, den 26.03.2020 Hübler Bürgermeister Bekanntmachung über die Verlängerung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs zur Einbeziehungs- satzung „An der Schule“ im OT Neusitz gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Aufgrund der Einschränkungen im öffentlichen Leben in Reakti- on auf die Ausbreitung des Coronavirus -überwiegende Schlie- ßung der Gemeindeverwaltung- wird die Beteiligung der Öffent- lichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB am Planentwurf, welcher sich entsprechend der Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel Nr. 2 vom 21.02.2020 sowie auf dem Inter- netportal der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel im Zeitraum vom 02.03. - 03.04.2020 in der öffentlichen Auslegung befindet, bis zum 08.05.2020 verlängert. Zur Verhinderung größerer Menschenansammlungen ist die Ein- sicht und Kenntnisnahme in die ausgelegten Planunterlagen für Einzelpersonen auch weiterhin zu den sonst regulären Öffnungs- zeiten montags von 8.00 - 12.00 Uhr dienstags von 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr donnerstags von 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr freitags von 8.00 - 13.00 Uhr. möglich. Wir bitten Sie vorab um telefonische Anmeldung unter 036742/670791 bzw. 0367427/67060. Ab dem Zeitpunkt des Wegfalls der Einschränkungen im öffentli- chen Leben und Wiederinkrafttreten der regulären Öffnungszei- ten ist keine telefonische Anmeldung notwendig. Die Bekanntma- chung zum Wegfall der Einschränkungen im Publikumsverkehr in der Gemeindeverwaltung erfolgt durch Aushang in den Schau- kästen gemäß § 13 der Hauptsatzung der Gemeinde Uhlstädt- Kirchhasel und zusätzlich auf dem Internetportal der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, den 17.03.2020 Uhlstädt-Kirchhasel. Hübler Bürgermeister Uhlstädt-Kirchhasel, den 26.03.2020 Hübler Bürgermeister
Uhlstädt -7- Nr. 3/2020 Öffentliche Bekanntmachung Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Un- terzeichnung für ungültig. der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlä- In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertre- gen für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters ter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müs- der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel am 28. Juni 2020 sen wahlberechtigt und volljährig sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauf- 1. tragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter In der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel wird am 28. Juni 2020 ein und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der ers- hauptamtlicher Bürgermeister gewählt. te Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit Zum hauptamtlichen Bürgermeister, der als Beamter auf Zeit auf im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt die Dauer von sechs Jahren gewählt wird, ist jeder Wahlberech- ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein tigte im Sinne der §§ 1 und 2 ThürKWG wählbar, der am Wahltag Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvor- das 21. Lebensjahr vollendet hat. Personen, die die Staatsange- schlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt hörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stell- besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und vertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der wählbar wie Deutsche. Nicht wählbar ist, wer am Wahltag das Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter 65. Lebensjahr vollendet hat. Zum hauptamtlichen Bürgermeister der Gemeinde abberufen und durch andere ersetzt werden. kann auch ein Bewerber gewählt werden, der zur Zeit der Wahl 1.2 seinen Aufenthalt nicht in der Gemeinde hat. Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundes- Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach republik Deutschland zurzeit: dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, enthalten: Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Re- b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift publik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, des Bewerbers, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Nie- c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertre- derlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische ters, Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Sloweni- d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe en, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Republik, Ungarn sowie Republik Zypern. Anschrift. Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als An- oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt lage beizufügen: oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet. a) die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürK- Zum Bürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer WO, dass er seiner Aufnahme als Bewerber in den Wahlvor- nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheit- schlag zustimmt, nicht für dieselbe Wahl in einem anderen liche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgeset- Wahlvorschlag aufgestellt ist, ob er mit dem Ministerium für zes und der Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist zum Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Be- Bürgermeister nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche auftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte ein- für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt. verstanden ist sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung Jeder Bewerber für das Amt des Bürgermeisters hat für die Zu- in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes lassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde eine geltenden Bestimmungen nicht fehlt, schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als haupt- b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1 amtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauf- oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung, tragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; er muss c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichen zwei weiterer Teilnehmer der Versammlung nach § 15 Abs. 3 Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz Satz 2 ThürKWG. sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staats- d) eine Bescheinigung der Gemeinde seiner Hauptwohnung sicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und über die Wählbarkeit nach dem Muster der Anlage 22 zur ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach ThürKWO, wenn die Hauptwohnung nicht in der Gemeinde den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt ist, in der er sich bewirbt. (§ 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG). 1.3 1.1 Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Muster Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters können von der Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen des Be- Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wähler- werbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum, den gruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Zur Einrei- Beruf und die Anschrift des Bewerbers sowie unter Angabe des chung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert. Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift die Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann Unterschriften von mindestens fünfmal so vielen Wahlberechtig- nur einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber ent- ten tragen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind, insge- halten darf und dem eine Erklärung des Bewerbers nach § 24 samt 100 Unterschriften. Bewirbt sich der bisherige Bürgermeis- Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine ter als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften Zustimmung schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im Wahlvor- erforderlich. schlag einer Partei oder Wählergruppe ist. Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers ist als Anlage beizu- Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den fügen: Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wäh- Die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürKWO, lergruppe als Kennwort tragen (bei Parteien und als Verein ein- dass er für dieselbe Wahl nicht in einem anderen Wahlvorschlag getragenen Wählergruppen sind die in der jeweiligen Satzung aufgestellt ist, ob er mit dem Ministerium für Staatssicherheit, eingetragenen Angaben zu Namen und ggf. Kurzbezeichnung zu dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Ein- beachten); dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hin- richtungen zusammengearbeitet hat, dass er mit der Einholung zugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der der erforderlichen Auskünfte einverstanden ist sowie dass ihm Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt. Wählergruppen tragen. Die Wahlvorschläge von Parteien und Zusätzlich ist eine Bescheinigung der Gemeinde seiner Haupt- Wählergruppen müssen die Unterschriften von zehn Wahlbe- wohnung über die Wählbarkeit nach dem Muster der Anlage 22 rechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. zur ThürKWO beizufügen, wenn die Hauptwohnung nicht in der Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Gemeinde ist, in der er sich bewirbt.
Uhlstädt -8- Nr. 3/2020 2. bei der Gemeindeverwaltung aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellte Bewerber Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch be- muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den wirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungs- wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten schein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintra- vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, gungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzu- für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen. stellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlossen gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger sind Bewerber von Wahlvorschlägen für die dieselbe Wahl sowie durchzuführen. Der Bewerber kann auch durch eine Versammlung Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag für oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe aus der dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unterschriften kön- Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck nen nicht zurückgenommen werden. gewählt worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden. 3.4 Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers, Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die er- Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die forderliche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvorschlag Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hier- ebenfalls vom Wahlleiter der Gemeinde mit einer Liste zur Leistung bei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der der noch erforderlichen Unterschriften (Anlage 7a zur ThürKWO) Versammlung gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde an Eides verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlages statt zu versichern, dass die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgt ausgelegt. Die Ausführungen unter 3.3 gelten entsprechend. ist, dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vor- 4. schlagsberechtigt war und den Bewerbern Gelegenheit gegeben Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntma- wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit chung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versiche- eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 15.5.2020 bis rung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde 18.00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahl- im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches. leiter der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, Jenaische Straße 90 in 3. 07407 Uhlstädt-Kirchhasel einzureichen. Eingereichte Wahlvorschlä- Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht auf- ge können nur bis zum 15.5.2020 bis 18.00 Uhr durch gemeinsame grund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlags und der ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlags oder durch des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt oder im Gemeinderat der Ge- schriftliche Erklärung des Einzelbewerbers zurückgenommen wer- meinde Uhlstädt-Kirchhasel vertreten sind, müssen neben den Un- den. terschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder 5. Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal so Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht, vielen Wahlberechtigten unterstützt werden wie Gemeinderatsmit- so wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber glieder zu wählen sind (insgesamt 80 Unterschriften). durchgeführt. 3.1 6. Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der Ge- eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag oder Gemeinde- meinde unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten rat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen oder die Einzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel zu be- Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtig- seitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens am ten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen 25.5.2020 bis 18.00 Uhr behoben sein. Am 26.5.2020 tritt der hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal so vielen Wahlausschuss der Gemeinde zusammen und beschließt, ob Wahlberechtigten wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Ein die eingereichten Wahlvorschläge den durch das Thüringer gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstüt- Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlord- zungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der nung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zu- letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Gemeinderat oder im Kreistag zulassen sind. Stirbt ein Bewerber oder verliert er die Wählbarkeit aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen nach der Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor der Wahl, so fin- vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger det die Wahl nicht statt. mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungs- 7. unterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letz- Die im Thüringer Kommunalwahlgesetz oder in der Thüringer Kom- ten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im munalwahlordnung vorgesehenen Fristen und Termine verlängern Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt , in dem die Gemein- oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder de liegt, oder im Gemeinderat Uhlstädt-Kirchhasel vertreten ist. ein Termin auf einen Sonnabend, einen Sonntag, einen gesetzlichen 3.2 oder staatlich geschützten Feiertag fällt; eine Wiedereinsetzung in Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Par- den vorherigen Stand ist ausgeschlossen (§ 37 Abs. 2 ThürKWG). tei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen 8. einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Ge- Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) schlechter. bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war. Uhlstädt-Kirchhasel, 03.04.2020 3.3 gez. Heyder-Freiny Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungs- (Gemeindewahlleiterin) unterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter bei der Gemeindeverwaltung Uhlstädt-Kirch- hasel bis zum 25.5.2020, 18.00 Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsda- tums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahl- leiter der Gemeinde mit dem Wahlvorschlag verbunden und unver- züglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während der üblichen Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Uhlstädt-Kirchhasel Montag 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 07:00 - 13:00 Uhr in 07407 Uhlstädt-Kirchhasel, OT Uhlstädt, Jenaische Str. 90, Ein- wohnermeldeamt (Erdgeschoss) ausgelegt. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzu- mutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum
Uhlstädt -9- Nr. 3/2020 Amtliche Bekanntmachungen bereinigungsbereich Gera, Burgstraße 5, 07545 Gera anzu- anderer Institutionen melden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhand- lungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines o. a. Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung Thüringer Landesamt für eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen Bodenmanagement und Geoinformation wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekannt- gabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. TLBG Flurbereinigungsbereich Gera Burgstraße 5 4. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung 07545 Gera Gera, 03.03.2020 Az.: 2 – 8 – 0416 Unter sinngemäßer Anwendung von § 34 bzw. § 85 Nummer 5. FlurbG ist von der Bekanntgabe dieses Beschlusses ab Bodenordnungsbeschluss bis zur Unanfechtbarkeit des Bodenordnungsplanes in fol- genden Fällen die Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde 1. Anordnung des Bodenordnungsverfahrens Stallge- erforderlich: bäude Etzelbach a) wenn die Nutzungsart der Grundstücke im Verfahrens- Nach § 56 in Verbindung mit § 64 des Landwirtschaftsanpas- gebiet geändert werden soll; dies gilt nicht für Ände- sungsgesetzes (LwAnpG) vom 03.07.1991 (BGBl. I. S. 1418), rungen, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19.06.2001 (BGBl. I. gehören; S. 1149), wird für die folgend aufgeführten Flurstücke in Tei- b) wenn Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, len der Gemarkung Etzelbach, Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, Hangterrassen und ähnliche Anlagen errichtet, herge- das Bodenordnungsverfahren „Stallgebäude Etzelbach“ Land- stellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden sollen; kreis Saalfeld-Rudolstadt angeordnet. c) wenn Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hop- Das Bodenordnungsgebiet hat eine Größe von 42,78 ha. Das fenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Uferge- Verfahren wird unter der Leitung des Thüringen Landesamtes hölze beseitigt werden sollen. Die Beseitigung ist nur in für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG), Flurberei- Ausnahmefällen möglich, soweit landeskulturelle Be- nigungsbereich Gera, Burgstraße 5, 07545 Gera durchgeführt. lange, insbesondere des Naturschutzes und der Land- Das Verfahrensgebiet wird wie folgt festgestellt: schaftspflege, nicht beeinträchtigt werden; Gemarkung Etzelbach: d) wenn Holzeinschläge vorgenommen werden sollen, die - Flur 1 Flurstück Nr.: 18 / 4 den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen. - Flur 8 Flurstück Nr.: 39 - Flur 12 Flurstücke Nr.: 7 / 1, 7 / 2, 8, 31 / 2, 32 / 3, 32 Sind entgegen den Absätzen a) und b) Änderungen vor- /4 genommen, Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im Verfahren unberücksichtigt bleiben; die Flur- bereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gemäß § 2. Beteiligte 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dies der Boden- ordnung dienlich ist. Am Bodenordnungsverfahren sind beteiligt (Beteiligte): Sind Eingriffe entgegen dem Absatz c) vorgenommen wor- - als Teilnehmer den, so muss das Flurneuordnungsamt Ersatzpflanzungen die Eigentümer und die Erbbauberechtigten der zum Boden- anordnen. ordnungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die Eigentü- Werden entgegen dem Absatz d) Holzeinschläge vorgenom- mer von selbständigem Gebäude- und Anlageneigentum; men, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass - als Nebenbeteiligte insbesondere derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder ver- a) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk lichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbe- Grundstücke vom Bodenordnungsverfahren betroffen sind; hörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat. b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land Wer den Vorschriften zu Buchstabe b), c) oder d) zuwider- für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten handelt, begeht nach § 154 FlurbG eine Ordnungswidrigkeit, oder deren Grenzen geändert werden; die mit Geldbuße geahndet werden kann. c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Bo- denordnungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses 5. Auslegung des Beschlusses mit Gründen beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird; Eine mit Gründen und einer Gebietsübersichtskarte versehe- d) Inhaber von Rechten an den zum Bodenordnungsgebiet ne Ausfertigung dieses Beschlusses liegt zwei Wochen lang gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung im Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz TLBG, Flurbereinigungsbereich Gera, Burgstraße 5, 07545 oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder Gera zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. die Benutzung solcher Grundstücke beschränken; e) Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55 Rechtsbehelfsbelehrung Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) bis zum Eintritt des neu- Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von ei- en Rechtszustandes; nem Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekannt- f) Eigentümer von nicht zum Bodenordnungsgebiet gehö- machung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist renden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhal- schriftlich oder zur Niederschrift beim Thüringer Landesamt tungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird oder die zur für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereini- Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Boden- gungsbereich Gera, Burgstraße 5, 07545 Gera einzulegen. ordnungsgebietes mitzuwirken haben. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Wider- spruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. 3. Anmeldung von Rechten Die Beteiligten werden aufgefordert, Rechte, die aus dem gez. Cöster Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Bo- Referatsleiter Flurbereinigungsbereich denordnungsverfahren berechtigen, innerhalb von drei Mona- ten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flur
Sie können auch lesen