Osterfest - Amtsblatt Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger - Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel

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Osterfest - Amtsblatt Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger - Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel
Amtsblatt              Heimat- und Bürgerzeitung
                         der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel

  Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger

Jahrgang 28              Freitag, den 3. April 2020         Nr. 3

              Die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel
                  wünscht allen Bürgerinnen
                   und Bürgern ein frohes
                      und erholsames

                 Oste rfe st
Osterfest - Amtsblatt Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger - Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel
Uhlstädt                                                                            -2-                                                                        Nr. 3/2020
                                                                                        Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten
         Informationen der Verwaltung                                                   der Polizei:
                                                                                        dienstags von 15.00 bis 17.00 Uhr
                                                                                        in der Gemeindeverwaltung
Gemeindeverwaltung Uhlstädt-Kirchhasel                                                  Tel.: 036742/670795 (Nur während der Sprechzeiten)
OT Uhlstädt                                                                             Notrufe/Bereitschaftsdienste:
Jenaische Str. 90
07407 Uhlstädt-Kirchhasel                                                               Allgemeiner Notruf/Polizei �����������������������������������������������������110
                                                                                        Feuerwehr/Rettungsdienst ����������������������������������������������������112
                                                                                        Polizeiinspektion Rudolstadt����������������������������������� 03672/453-0
Öffnungszeiten der Verwaltung einschließlich                                            Rettungsleitstelle Saalfeld/Saale���������������������������� 03671/990-0
Standesamt                                                                              (ärztlicher Notfalldienst, Anmeldung von Krankentransporten,
                                                                                        Auskunft über Arzt- und Apothekenbereitschaft,
Montag            08.00 - 12.00 Uhr                                                     Bereitschaftsdienste bei Störungen
Dienstag          08.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr                                   - Gas, Wasser, Elektro usw.)
Mittwoch          geschlossen                                                           Notruf bei Vergiftungen������������������������������������������� 0361/730730
Donnerstag        08.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr                                   Thüringer Energienetze
Freitag           08.00 - 13.00 Uhr                                                     Zentrale Störungsstelle Erfurt��������������������������� 0361/7390-7390
                                                                                        bei Störungen der Erdgasversorgung �������������������0800/6861177
                                                                                        Bereitschaft ZWA Thüringer Holzland������������������ 036601/57849
Telefonisch sind wir wie folgt zu erreichen:                                            Bereitschaft ZWA Saalfeld-Rudolstadt
Bürgermeister, Herr Hübler ��������������������������������� 036742/67062              - Trinkwasser ���������������������������������������������������������0173/3791307
Sekretariat/Hauptverwaltung, Frau Bohne������������ 036742/67060                       - Abwasser ������������������������������������������������������������0173/3791303

Haupt- und Ordnungsverwaltung:
Leiterin, Frau Heyder-Freiny ���������������������������������036742/67070                 Besuchen Sie uns auch im Internet unter
SB Personalverwaltung/Friedhofsverwaltung,                                                                      www.uhlstaedt-kirchhasel.de
Herr Mathejczyk ��������������������������������������������������� 036742/67063                                  und bei Facebook
Einwohnermeldeamt, Frau Ohme �������������������������036742/67072
SB Jugend, Soziales, Kultur und Sport/
Ordnungsamt (Bäume), Frau Schaubitzer ����������� 036742/67065
Standesamt/Ordnungsamt, Frau Streipert ����������� 036742/67067                                   Redaktionsschluss im April 2020
                                                                                           Die nächste Ausgabe des „Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeigers“
Finanzverwaltung:                                                                          2020 erscheint
Kämmerin, Frau Krause���������������������������������������� 036742/67071
Steuern, Abgaben, Liegenschaften,                                                                             am Freitag, den 24.04.2020
Frau Seiferth��������������������������������������������������������� 036742/67069       Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge in digitaler
Kassenleiterin/Vollstreckungsstelle, Frau Loth����� 036742/67064                          Form (Word-Format)
SB Kasse, Frau Eismann�������������������������������������� 036742/67073
                                                                                                               Sonntag, den 12.04.2020
Bauverwaltung:                                                                             Dieser Termin ist bindend. Zu spät eingehende Manuskripte
Leiterin Bauhof / SB, Frau Thiele ��������������������� 036742 / 670793                   können in der nächstmöglichen Ausgabe berücksichtigt wer-
SB, Frau Meißner����������������������������������������������� 036742/670791             den. Sollte eine Terminankündigung wegen Fristablaufes ge-
SB, Frau Fichtelmann����������������������������������������� 036742/670790               genstandslos geworden sein, unterbleibt die Veröffentlichung
                                                                                           ohne Benachrichtigung des Einsenders. Telefonisch können
unsere Fax-Nummern:                                                                        Berichte nicht entgegengenommen werden.
Verwaltung (gesamt)��������������������������������������������� 036742/67077
Kindergarten Großkochberg��������������������������������036743/204083
Tourist Information������������������������������������������������ 036742/63536

Weitere Einrichtungen in der Gemeinde
Bibliothek������������������������������������������������������������ 036742/149990                Impressum
Touristinformation������������������������������������������������� 036742/63534
Sport- und Vereinszentrum/                                                                „Uhlstädter-Kirchhaseler Anzeiger“
Sportverein (Uhlstädt)������������������������������������������ 036742/67662            Amtsblatt der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel
Feuerwehr Uhlstädt���������������������������������������������� 036742/67751            Herausgeber: Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, OT Uhlstädt
Ortsbrandmeister Nico Freitag ���������������������������0152/04546359                   Jenaische Straße 90, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel
                                                                                          Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43,
Freibad Großkochberg������������������������������������������ 036743/22527              98693 Ilmenau, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de,
Kindergarten „Am Sperlingsberg“                                                           Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21
Großkochberg������������������������������������������������������� 036743/20429         Verantwortlich für amtlichen Teil: Toni Hübler, Bürgermeister
                                                                                          Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Ronald Koch, erreichbar unter
Feuerwehrgerätehaus Großkochberg������������������� 036743/20044                         Tel.: 0174 / 999 888 9, E-Mail: r.koch@wittich-langewiesen.de
Jugendförderverein Saalfeld-Rudolstadt e.V.,                                              Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt, Erreichbar unter der Anschrift
Bahnhofstraße 4, 07318 Saalfeld/Saale����������� 03671/527010-7                          des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr.
                                                                                          Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden.
Frau Herzinger (Jufö)�������������������������������������������0160/97330719            Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen
                                                                                          und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste.
                                                                                          Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus
Sprechzeiten der Ortsteilbürgermeister:                                                   4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie
                                                                                          bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue
in Heilingen:                                                                             Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen
    Herr Wötzel                                                                           verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
                                                                                          Verlagsleiter: Mirko Reise
    Termine nach Vereinbarung                                                             Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle erreichbaren Haushaltungen im
    Tel.: 036742/67307                                                                    Verbreitungsgebiet.
                                                                                          Einzelbezugsmöglichkeit: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von
In Großkochberg:                                                                          2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.
    Herr Hercher, nach Vereinbarung                                                       Für den Inhalt in diesem Blatt eventuell abgedruckter Wahlwerbung und/oder
                                                                                          Anzeigen mit politischem Inhalt ist ausschließlich die jeweilige Partei/politische
                                                                                          Gruppierung verantwortlich.
Osterfest - Amtsblatt Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger - Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel
Uhlstädt                                                          -3-                                                        Nr. 3/2020

    Informationen aus der Gemeinde                                    Talsperre Engerda bleibt erhalten

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger
der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel,
in den letzten Tagen strömen ständig neue Informationen zu dem
Virus Covid19 auf uns ein. Die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel ist
zum Schutz der Bevölkerung aufgefordert und dazu angehalten,
die notwendigen Leitlinien der Bundesregierung, des Freistaats
Thüringen sowie die des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, um-
zusetzen und hat dies bisher auch getan.
Zum Schutz der Mitarbeiter und zur Vermeidung von Anste-
ckungsgefahren ist die Gemeindeverwaltung seit Montag, den
16.03.2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. Trotz alle
dem, sind wir weiterhin auf anderen Kommunikationswegen
(Mail, Fax, Telefon) für Sie und Ihre Anliegen da. Zu den üblichen    Im Herbst 2019 hat die Thüringer Fernwasserversorgung der
Öffnungszeiten können Sie uns erreichen. Alle Mitarbeiter sind        Gemeinde Ihre Entwicklungsziele für die Talsperre Engerda vor-
bemüht, Ihre Anliegen zügig zu bearbeiten.                            gestellt. Hierbei wurde auch der vollständige Rückbau in Erwä-
Die neue Situation stellt uns alle gleichermaßen vor neue He-         gung gezogen. Die vorgestellten Entwicklungsziele haben die
rausforderungen. Unser öffentliches Leben ist momentan stark          Einwohner und Vereine der Gemeinde sehr kritisch gesehen
eingeschränkt. Kindergärten, Schulen, Jugendclubs und Spiel-          und haben sich gemeinsam mit dem Gemeinderat und der Ge-
plätze sind geschlossen, alle Vereine mussten ihre aktiven Tä-        meindeverwaltung für den Erhalt der Talsperre eingesetzt. Final
tigkeiten aussetzen, die Bibliothek hat ihren Betrieb eingestellt     hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 03.12.2019 einen Be-
und unsere Gastwirtschaften stehen still. Das sind erhebliche         schluss zum Erhalt der Talsperre Engerda gefasst.
Veränderungen, die sehr viel Kraft und Disziplin von uns fordern.     Unsere Argumentation zeigte Wirkung. Die TFW hat der Gemeinde
Damit wir als Gemeinde, verantwortungsvoll für unsere Älteren,        mit Schreiben vom 18.02.2020 mitgeteilt, dass die Instandsetzung
Vorerkrankten oder in Quarantäne stehenden Bürgerinnen und            der Talsperre Engerda der größte Nutzwert ist. Für die Planung
Bürger handeln können, wurde ein Organisationsdienst ins Le-          und Realisierung der Maßnahme ist ein Zeitraum von 2020 bis
ben gerufen, der Sie unterstützen kann. Genauere Informatio-          2023 vorgesehen. Bevor die Bagger anrollen wird noch etwas Zeit
nen finden Sie dazu, hier im Amtsblatt. Aufgrund dessen, dass         vergehen, denn in diesem Jahr sollen ausschließlich Planungsar-
dieses Hilfsangebot zentral aus der Verwaltung gesteuert wird,        beiten stattfinden. Telefonisch hat mir der Vertreter der TFW zuge-
tragen wir Sorge dafür, Infektionsketten so gering wie möglich        sichert, dass man bei der Sanierung auf die Nutzer insbesondere
und nachvollziehbar zu gestallten. Sollten Sie sich angesprochen      die Angler und den Hexengrundtriathlon Rücksicht nehmen will.
fühlen, können Sie auf diese Hilfe zurückgreifen und sich bei uns
melden.                                                               Staustufe Bieber an Löschgruppe
Für alle Eltern haben wir bereits eine gute Nachricht, die ich be-
grüße. Die Landesregierung hat am 24.03.2020 beschlossen,             Heilingen übergeben
dass die Elternbeiträge während der Kindergartenschließung            Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.02.2020 zusätzli-
erstattet werden. Durch die angekündigte Entscheidung werden          che Haushaltsmittel für die Ausrüstung der Feuerwehren freige-
die Eltern sowie die Gemeinde in dieser ausgesprochenen Notsi-        geben. Mit einem Teil der bewilligten Mittel wurde für die Lösch-
tuation entlastet. Es bleibt zu wünschen, dass die jetzt getroffene   gruppe Heilingen eine mobile Staustufe Bieber angeschafft, die
Entscheidung für die Eltern und die Gemeinden auch unbüro-            durch den Bürgermeister Toni Hübler am 24.03.2020 an den
kratisch abgewickelt wird. Die Gemeinde wird die angekündigten        Löschgruppenführer Udo Wötzel im Beisein des Ortsteilbürger-
Regelungen umsetzen und den Gebühreneinzug aussetzen so-              meister Steffen Wötzel übergeben wurde. Vorausgegangen ist
wie die Träger bitten dies ebenfalls durchzuführen.                   eine Übung der Löschgruppe Heilingen, zu der die Löschgrup-
                                                                      pe Kirchhasel den Einsatz der bereits in Kirchhasel stationierten
Ich möchte mich an dieser Stelle bei Ihnen bedanken                   Staustufe Bieber demonstriert und getestet hat.
• dafür das Eltern zuhause bleiben, um Ihre Kinder zu betreuen,
• dafür das Jugendliche auf Aktivitäten in Ihren Jugendclubs
    verzichten,
• dafür das Vereine schnell und ordnungsgemäß auf die Ver-
    ordnungen reagiert haben,
• dafür das sich die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger un-
    serer Gemeinde, diszipliniert an alle erlassenen Allgemein-
    verfügungen hält.

Durch unser gemeinsames, verantwortungsvolles Handeln,
schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern alle Bürgerinnen und
Bürger unserer Gemeinde. Wenn wir in der jetzigen Situation zu-
sammenhalten und hoffnungsvoll in die Zukunft blicken, werden
wir die Krise überwinden. Für die kommende Zeit wünsche ich
Ihnen Kraft, Zuversicht, Vertrauen und vor allem Gesundheit!

Ihr Bürgermeister
Toni Hübler

PS.: Ich bitte zu beachten, dass zwischen dem erstellen dieses
Artikels und dem Druck des Amtsblattes, einige Tage liegen, so-
dass die ein oder andere Anmerkung eventuell nicht mehr ganz          Parallel dazu will die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel den Hoch-
aktuell sein könnte.                                                  behälter in Heilingen vom ZWA Holzland übernehmen, wenn
                                                                      dieser außer Betrieb geht. Durch den ZWA wurde das Fassungs-
                                                                      vermögen mit 150 m3 angegeben. Die erforderlichen Beschlüsse
                                                                      zur Übernahme des Hochbehälters wurden bereits im Hauptaus-
                                                                      schuss am 10.03.2020 gefasst. Damit wird die Löschwasserver-
                                                                      sorgung für Heilingen deutlich verbessert.

                                                                      Toni Hübler
                                                                      Bürgermeister
Osterfest - Amtsblatt Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger - Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel
Uhlstädt                                                     -4-                                                      Nr. 3/2020
                                                                 Beschluss-Nr.: 098/2020
                                                                 Vergabe der Pflegearbeiten auf den Friedhöfen der Gemein-
                                                                 de Uhlstädt-Kirchhasel
                                                                 Auf der Grundlage der vorliegenden Angebote aus dem Inter-
                                                                 essenbekundungsverfahren vom 18.02.2020, erteilt der Bau-,
                                                                 Vergabe- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Uhlstädt-
       Amtliche Bekanntmachungen                                 Kirchhasel den Auftrag für die
                                                                 1) Friedhofspflege im OT Dorndorf
                                                                     an den Hausmeisterservice Ralf Eberitsch
                                                                 2) Friedhofspflege im OT Heilingen
      Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel                                   an den Hausmeisterservice Ralf Eberitsch
                                                                 3) Friedhofspflege im OT Uhlstädt
                                                                     an Hausmeister & Objektservice St. Thön
Beschlüsse des Bauausschusses                                    4) Friedhofspflege im OT Zeutsch
Beschluss-Nr.: 091/2020                                              an CP-Montageservice Carsten Prenzel
Genehmigung der Niederschrift                                    für die Jahre 2020 bis 2022 mit der Option auf Verlängerung um
Der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die        weitere 3 Jahre.
Niederschrift der 07. öffentlichen Bauausschusssitzung am
04.02.2020.                                                      Beschluss-Nr.: 099/2020
                                                                 Genehmigung der Niederschrift
Beschluss-Nr.: 092/2020                                          Der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Nie-
Gemeindliches Einvernehmen                                       derschrift der 07. nichtöffentlichen Bauausschusssitzung am
Der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde
                                                                 04.02.2020.
Uhlstädt-Kirchhasel erteilt das gemeindliche Einvernehmen für
das beantragte Vorhaben: „Neubau eines Einfamilienwohnhau-
ses“ in der Gemarkung Kirchhasel, Flurstücke 1-138/2, 139.       Beschlüsse des Hauptausschusses
Beschluss-Nr.: 093/2020                                          Beschluss-Nr.: 025/2020
Gemeindliches Einvernehmen                                       Genehmigung Niederschrift
Der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde         Der Hauptausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel geneh-
Uhlstädt-Kirchhasel erteilt das gemeindliche Einvernehmen für    migt die Niederschrift der 04. öffentlichen Hauptausschusssit-
das beantragte Vorhaben: „Carport als Holzunterstand“ in der     zung am 21.01.2020.
Gemarkung Weißbach, Flurstücke 0-102/2.
                                                                 Beschluss-Nr.: 026/2020
Beschluss-Nr.: 094/2020                                          Außerplanmäßige Ausgaben für das Haushaltsjahr 2019
Gemeindliches Einvernehmen                                       Der Hauptausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel be-
Der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde         schließt, außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr
Uhlstädt-Kirchhasel erteilt das gemeindliche Einvernehmen für    2019 zuzustimmen.
das beantragte Vorhaben: „Neubau Freiflächen-Photovoltaik-An-
lage“ in der Gemarkung Catharinau, Flurstück 0-674/4.            Beschluss-Nr.: 027/2020
                                                                 Überplanmäßige Ausgaben für das Haushaltsjahr 2020
Beschluss-Nr.: 095/2020                                          Der Hauptausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel be-
Vergabe von Bauleistungen für die Baumaßnahme „Sanie-            schließt, überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr
rung Dach Feuerwehr“ im OT Zeutsch                               2020 zuzustimmen.
Auf der Grundlage des Ergebnisses der beschränkten Aus-
schreibung vom 10.02.2020 erteilt der Bau-, Vergabe- und Wirt-   Beschluss-Nr.: 028/2020
schaftsausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel der Firma      Genehmigung Niederschrift
              Dachdeckermeister Frank Bamberg                    Der Hauptausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel geneh-
                         Garsitz 10 c                            migt die Niederschrift der 04. nichtöffentlichen Hauptausschuss-
                       07426 Königsee                            sitzung am 21.01.2020.
den Auftrag zur Ausführung der Bauleistungen für die Baumaß-
nahme „Sanierung Dach Feuerwehr“ im OT Zeutsch.
                                                                    2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung
Beschluss-Nr.: 096/2020                                                der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel
Vergabe von Bauleistungen für die Baumaßnahme „Sanie-
rung Elektroinstallation Feuerwehr“ im OT Niederkrossen          Auf Grund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Ge-
Auf der Grundlage des Ergebnisses der beschränkten Aus-          meinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung –
schreibung vom 20.02.2020 erteilt der Bau-, Vergabe- und Wirt-   ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der
schaftsausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel der Firma      Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt
                       Elektro Haucke                            geändert durch Gesetz vom 10. April 2019 (GVBl. S. 74) hat der
                         Kuhfraß 12                              Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel in seiner Sit-
                  07407 Uhlstädt-Kirchhasel                      zung am 4.2.2020 folgende 2. Änderungssatzung zur Hauptsat-
den Auftrag zur Ausführung der Bauleistungen für die Baumaß-     zung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel beschlossen:
nahme „Sanierung Elektroinstallation Feuerwehr“ im OT Nieder-
krossen.                                                                                  § 1 – Änderungen
                                                                 1. § 5 wird wie folgt ersetzt:
Beschluss-Nr.: 097/2020
Vergabe von Bauleistungen für die Baumaßnahme „Aus-                          § 5 Bürgerbegehren, Bürgerentscheid
tausch Außentüren“ am Sport- und Vereinszentrum im OT            (1) Die Bürger können über Angelegenheiten des eigenen Wir-
Uhlstädt                                                         kungskreises der Gemeinde die Durchführung eines Bürgerent-
Auf der Grundlage des Ergebnisses der beschränkten Aus-          scheids beantragen (Bürgerbegehren). Nach Zustandekommen
schreibung vom 10.02.2020 erteilt der Bau-, Vergabe- und Wirt-   des Bürgerbegehrens wird die Angelegenheit den Bürgern zur
schaftsausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel der Firma      Entscheidung vorgelegt, sofern der Gemeinderat, sich das Anlie-
              FINESTRA Fenstertechnik GmbH                       gen nicht zu Eigen macht.
                     Fraunhofer Straße 4                         (2) Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Gemeinderat
                     98716 Geschwenda                            den Bürgern eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises
den Auftrag zur Ausführung der Bauleistungen für die Baumaß-     der Gemeinde zur Entscheidung vorlegen (Ratsreferendum).
nahme „Austausch Außentüren“ am Sport- und Vereinszentrum        (3) Absatz 1 und 2 gelten für Bürgerentscheide in den Ortsteilen
im OT Uhlstädt.                                                  der Gemeinde entsprechend.
Osterfest - Amtsblatt Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger - Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel
Uhlstädt                                                         -5-                                                      Nr. 3/2020
(4) Der erfolgreiche Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Ge-                                        §3
meinderatsbeschlusses der Gemeinde. In dem Ortsteil einer Ge-                                  Entschädigung
meinde hat der erfolgreiche Bürgerentscheid die Wirkung eines        (1) Ehrenamtlichen Mitgliedern der Wahlausschüsse wird für die
Beschlusses des Ortsteilrates.                                       Teilnahme an einer Sitzung des Ausschusses eine Entschädi-
(5) Das Nähere zur Durchführung von Bürgerbegehren, Bür-             gung in Höhe von 15,00 Euro gewährt.
gerentscheid, Ratsbegehren und Ratsreferendum regelt das             (2) Mitglieder der Wahlvorstände für die Urnen- und Briefwahl
Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bür-        erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung in Höhe von
gerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) in der jeweils
                                                                     • 25,00 €        für jedes Mitglied des Wahlvorstandes
geltenden Fassung.
                                                                     • 15,00 €        Zuschlag für jedes Mitglied des Wahlvorstandes
2. § 8 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:                                           bei verbundenen Wahlen
                                                                     (3) Bedienstete der Gemeindeverwaltung Uhlstädt-Kirchhasel
Der Gemeinderat überträgt dem Bürgermeister neben den in §           können für ihre Tätigkeit im Wahlvorstand auf Antrag anstatt der
29 ThürKO aufgeführten Aufgaben die folgenden weiteren Ange-         in Abs. 2 genannten Entschädigung ein Freizeitausgleich in Höhe
legenheiten zur selbstständigen Erledigung:                          von 1/5 der regelmäßigen wöchentlichen tariflichen oder bei Be-
(a) Vergaben                                                         amten gesetzlichen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten gewährt
- von Lieferungen und Leistungen bis zu einem Gesamtbetrag           werden. Der Antrag ist spätestens vor Versendung der Beru-
     von 7.500,00 Euro                                               fungsschreiben beim Wahlleiter zu stellen.
- Bauleistungen bis 7.500,00 Euro                                    (4) Folgende weitere Zuschläge werden für alle durchzuführen-
- Leistungen im Rahmen freiberuflicher Tätigkeit bis 7.500,00 Euro   den Wahlen und Abstimmungen gewährt:
- bei Nachträgen von Bauvorhaben bis zu 10 % der Bausum-             • 10,00 €        für die Tätigkeit des Wahlvorstehers
     me, max. 7.500,00 Euro                                          • 5,00 €         für das Abholen der Wahlunterlagen, falls dies
(b) Veränderungen von Ansprüchen der Gemeinde                                         nicht am Einsatzort des Wahlvorstandes erfolgt.
- Stundungen bis 3.750,00 Euro                                       • 5,00 €         für das Bringen der Wahlunterlagen, falls dies
- Erlass bis 750,00 Euro                                                              nicht am Einsatzort des Wahlvorstandes erfolgt.
- Ratenzahlung bis 3.750,00 Euro
(c) Entscheidungen über überplanmäßige Ausgaben bis zu                                              §4
7.500,00 Euro und über außerplanmäßige Ausgaben bis zu                                       In-Kraft-Treten
3.750,00 Euro pro Haushaltsstelle                                    Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
(d) Abschluss von Miet- und Pachtverträgen, wenn die Gegen-
leistung 3.750,00 Euro im Haushaltsjahr nicht übersteigt und die     ausgefertigt
Verträge nicht länger als 1 Jahr unkündbar abgeschlossen sind.       Uhlstädt-Kirchhasel, den 30.12.2019
(e) Abschluss von Wohnungsmietverträgen.                             Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel
                                                                     gez. Hübler                                            (Siegel)
3. § 12 Abs. 4 Satz 2 wird ersatzlos gestrichen.                     Bürgermeister

                   § 2 – In-Kraft-Treten
Die 2. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntma-
                                                                     Inkrafttreten des Bebauungsplanes
chung in Kraft.                                                      1. Änderung „Gewerbe- und Industriegebiet“
                                                                     Kirchhasel
ausgefertigt
Uhlstädt-Kirchhasel, den 6.3.2020                                    Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel hat in sei-
Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel                                         ner öffentlichen Sitzung am 24.09.2019 den Bebauungsplan
gez. Hübler                                             (Siegel)    zur 1. Änderung des „Gewerbe- und Industriegebietes“ Kirch-
Bürgermeister                                                        hasel bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und den textlichen
                                                                     Festsetzungen (Teil B) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung
Satzung über die Aufwandsentschädigung                               beschlossen; dies wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB orts-
                                                                     üblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1.
für Mitglieder von Wahlausschüssen und                               Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in
Wahlvorständen bei allgemeinen Wahlen                                Verbindung mit § 21 Abs. 1 ThürKO Kraft. Maßgeblich sind die
und Abstimmungen in der Gemeinde                                     Planunterlagen in der Fassung vom August 2019.
Uhlstädt-Kirchhasel                                                  Der Bebauungsplan wird in der Bauverwaltung der Gemeinde
                                                                     Uhlstädt-Kirchhasel, OT Uhlstädt, Jenaische Straße 90 wäh-
Auf Grund der §§ 2, 19 (1) und 21 der Thüringer Kommunal-            rend der Dienststunden
ordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.
                                                                     montags       von 8.00 bis 12.00 Uhr
Januar 2003 (GVBl S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom
10. April 2019 (GVBl. S. 74) in Verbindung mit § 34 (2) Thüringer    dienstags     von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Kommunalwahlgesetz vom 16. August 1993 (GVBl. S. 530), zu-           donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
letzt geändert durch Gesetz vom 29. März 2019 (GVBl. S. 59) hat      freitags      von 8.00 bis 13.00 Uhr
der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel in seiner           zu jedermanns Einsicht bereitgehalten, über den Inhalt wird auf
Sitzung am 24.9.2019 folgende Satzung beschlossen:                   Verlangen Auskunft erteilt.
                                                                     Zusätzlich sind die Unterlagen gemäß § 10a Abs. 2 BauGB in
                                §1                                   das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal
                         Geltungsbereich                             des Landes zugänglich zu machen. Bis ein zentrales Internet-
(1) Diese Satzung regelt die Höhe von Entschädigungen bei der        portal zur Verfügung steht, erfolgt die Einstellung des Bebau-
• Kommunalwahl (Bürgermeisterwahl, Gemeinderatswahl,
                                                                     ungsplanes auf der Internetseite der Gemeinde Uhlstädt-Kirch-
     Ortsteilbürgermeisterwahl, Landratswahl, Kreistagswahl)
     sowie bei
                                                                     hasel und ist unter www.uhlstaedt-kirchhasel.de (--> Aktuelles
• Bürgerentscheiden.                                                 --> Nachrichten aus der Verwaltung) einsehbar.
(2) Sie gilt für die Mitglieder der Wahlvorstände und Wahlaus-
schüsse der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel.                            Hinweise:
                                                                     Gemäß § 215 Abs. 1 BauGb werden unbeachtlich:
                              §2                                     Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB
                        Auslagenersatz                               bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie nach
Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände erhalten auf         § 214 Abs. 3 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvor-
Antrag Ersatz ihrer notwendigen Fahrtkosten oder Wegstrecken-        gangs werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von ei-
entschädigung nach den jeweils gültigen Bestimmungen des             nem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber
Thüringer Reisekostengesetzes.                                       der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel geltend gemacht worden
Osterfest - Amtsblatt Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger - Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel
Uhlstädt                                                     -6-                                                     Nr. 3/2020
sind. Dabei ist der die Verletzung begründende Sachverhalt       Bekanntmachung
darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs.     über die Verlängerung der öffentlichen Auslegung
4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Ent-        des Bebauungsplanentwurfs für das Gewerbegebiet
schädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige      „Die Gartengelängen“ im OT Etzelbach gemäß
Nutzung durch die Satzung, deren Begleichung schriftlich beim    § 3 Abs. 2 BauGB
Entschädigungspflichtigen zu beantragen sind und über das
Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.         Aufgrund der Einschränkungen im öffentlichen Leben in Reakti-
                                                                 on auf die Ausbreitung des Coronavirus -überwiegende Schlie-
Der beiliegende Plan stellt die Lage des Geltungsbereiches dar   ßung der Gemeindeverwaltung- wird die Beteiligung der Öffent-
und dient der allgemeinen Information (ohne Maßstab).            lichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB am Planentwurf, welcher sich
                                                                 entsprechend der Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde
                                                                 Uhlstädt-Kirchhasel Nr. 2 vom 21.02.2020 sowie auf dem Inter-
                                                                 netportal der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel im Zeitraum vom
                                                                 02.03. - 03.04.2020 in der öffentlichen Auslegung befindet, bis
                                                                 zum 08.05.2020 verlängert.
                                                                 Zur Verhinderung größerer Menschenansammlungen ist die Ein-
                                                                 sicht und Kenntnisnahme in die ausgelegten Planunterlagen für
                                                                 Einzelpersonen auch weiterhin
                                                                 zu den sonst regulären Öffnungszeiten
                                                                 montags         von 8.00 - 12.00 Uhr
                                                                 dienstags       von 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
                                                                 donnerstags von 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
                                                                 freitags        von 8.00 - 13.00 Uhr.
                                                                 möglich. Wir bitten Sie vorab um telefonische Anmeldung unter
                                                                 036742/670791 bzw. 0367427/67060.
                                                                 Ab dem Zeitpunkt des Wegfalls der Einschränkungen im öffentli-
                                                                 chen Leben und Wiederinkrafttreten der regulären Öffnungszei-
                                                                 ten ist keine telefonische Anmeldung notwendig. Die Bekanntma-
                                                                 chung zum Wegfall der Einschränkungen im Publikumsverkehr in
                                                                 der Gemeindeverwaltung erfolgt durch Aushang in den Schau-
                                                                 kästen gemäß § 13 der Hauptsatzung der Gemeinde Uhlstädt-
                                                                 Kirchhasel und zusätzlich auf dem Internetportal der Gemeinde
                                                                 Uhlstädt-Kirchhasel.

                                                                 Uhlstädt-Kirchhasel, den 26.03.2020
                                                                 Hübler
                                                                 Bürgermeister

                                                                 Bekanntmachung
                                                                 über die Verlängerung der öffentlichen Auslegung
                                                                 des Bebauungsplanentwurfs zur Einbeziehungs-
                                                                 satzung „An der Schule“ im OT Neusitz gemäß
                                                                 § 3 Abs. 2 BauGB
                                                                 Aufgrund der Einschränkungen im öffentlichen Leben in Reakti-
                                                                 on auf die Ausbreitung des Coronavirus -überwiegende Schlie-
                                                                 ßung der Gemeindeverwaltung- wird die Beteiligung der Öffent-
                                                                 lichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB am Planentwurf, welcher sich
                                                                 entsprechend der Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde
                                                                 Uhlstädt-Kirchhasel Nr. 2 vom 21.02.2020 sowie auf dem Inter-
                                                                 netportal der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel im Zeitraum vom
                                                                 02.03. - 03.04.2020 in der öffentlichen Auslegung befindet, bis
                                                                 zum 08.05.2020 verlängert.
                                                                 Zur Verhinderung größerer Menschenansammlungen ist die Ein-
                                                                 sicht und Kenntnisnahme in die ausgelegten Planunterlagen für
                                                                 Einzelpersonen auch weiterhin zu den sonst regulären Öffnungs-
                                                                 zeiten
                                                                 montags         von 8.00 - 12.00 Uhr
                                                                 dienstags       von 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
                                                                 donnerstags von 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
                                                                 freitags        von 8.00 - 13.00 Uhr.
                                                                 möglich. Wir bitten Sie vorab um telefonische Anmeldung unter
                                                                 036742/670791 bzw. 0367427/67060.
                                                                 Ab dem Zeitpunkt des Wegfalls der Einschränkungen im öffentli-
                                                                 chen Leben und Wiederinkrafttreten der regulären Öffnungszei-
                                                                 ten ist keine telefonische Anmeldung notwendig. Die Bekanntma-
                                                                 chung zum Wegfall der Einschränkungen im Publikumsverkehr in
                                                                 der Gemeindeverwaltung erfolgt durch Aushang in den Schau-
                                                                 kästen gemäß § 13 der Hauptsatzung der Gemeinde Uhlstädt-
                                                                 Kirchhasel und zusätzlich auf dem Internetportal der Gemeinde
Uhlstädt-Kirchhasel, den 17.03.2020                              Uhlstädt-Kirchhasel.
Hübler
Bürgermeister                                                    Uhlstädt-Kirchhasel, den 26.03.2020
                                                                 Hübler
                                                                 Bürgermeister
Osterfest - Amtsblatt Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger - Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel
Uhlstädt                                                         -7-                                                          Nr. 3/2020
Öffentliche Bekanntmachung                                           Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Un-
                                                                     terzeichnung für ungültig.
der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlä-                   In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertre-
gen für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters                   ter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müs-
der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel am 28. Juni 2020                    sen wahlberechtigt und volljährig sein. Fehlt eine Bezeichnung,
                                                                     so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauf-
1.                                                                   tragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter
In der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel wird am 28. Juni 2020 ein        und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der ers-
hauptamtlicher Bürgermeister gewählt.                                te Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit
Zum hauptamtlichen Bürgermeister, der als Beamter auf Zeit auf       im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt
die Dauer von sechs Jahren gewählt wird, ist jeder Wahlberech-       ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein
tigte im Sinne der §§ 1 und 2 ThürKWG wählbar, der am Wahltag        Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvor-
das 21. Lebensjahr vollendet hat. Personen, die die Staatsange-      schlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt
hörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union       die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stell-
besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und        vertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der
wählbar wie Deutsche. Nicht wählbar ist, wer am Wahltag das
                                                                     Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter
65. Lebensjahr vollendet hat. Zum hauptamtlichen Bürgermeister
                                                                     der Gemeinde abberufen und durch andere ersetzt werden.
kann auch ein Bewerber gewählt werden, der zur Zeit der Wahl
                                                                     1.2
seinen Aufenthalt nicht in der Gemeinde hat.
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundes-        Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach
republik Deutschland zurzeit:                                        dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung
Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark,         enthalten:
Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik,          a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe,
Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Re-        b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift
publik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen,           des Bewerbers,
Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Nie-         c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertre-
derlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische             ters,
Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Sloweni-           d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe
en, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische                ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer
Republik, Ungarn sowie Republik Zypern.                                   Anschrift.
Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit
                                                                     Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als An-
oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt
                                                                     lage beizufügen:
oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen
Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet.         a) die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürK-
Zum Bürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer                 WO, dass er seiner Aufnahme als Bewerber in den Wahlvor-
nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheit-        schlag zustimmt, nicht für dieselbe Wahl in einem anderen
liche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgeset-                 Wahlvorschlag aufgestellt ist, ob er mit dem Ministerium für
zes und der Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist zum             Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Be-
Bürgermeister nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche               auftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat,
Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den               dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte ein-
für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt.               verstanden ist sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung
Jeder Bewerber für das Amt des Bürgermeisters hat für die Zu-             in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes
lassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde eine               geltenden Bestimmungen nicht fehlt,
schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als haupt-       b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1
amtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für          ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei
Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauf-            oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung,
tragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; er muss         c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und
ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichen             zwei weiterer Teilnehmer der Versammlung nach § 15 Abs. 3
Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz               Satz 2 ThürKWG.
sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staats-         d) eine Bescheinigung der Gemeinde seiner Hauptwohnung
sicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und              über die Wählbarkeit nach dem Muster der Anlage 22 zur
ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach           ThürKWO, wenn die Hauptwohnung nicht in der Gemeinde
den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt              ist, in der er sich bewirbt.
(§ 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG).                                        1.3
1.1                                                                  Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Muster
Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters können von            der Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen des Be-
Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wähler-         werbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum, den
gruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Zur Einrei-          Beruf und die Anschrift des Bewerbers sowie unter Angabe des
chung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert.                 Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift die
Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann
                                                                     Unterschriften von mindestens fünfmal so vielen Wahlberechtig-
nur einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber ent-
                                                                     ten tragen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind, insge-
halten darf und dem eine Erklärung des Bewerbers nach § 24
                                                                     samt 100 Unterschriften. Bewirbt sich der bisherige Bürgermeis-
Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber darf nur in
einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine         ter als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften
Zustimmung schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im Wahlvor-      erforderlich.
schlag einer Partei oder Wählergruppe ist.                           Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers ist als Anlage beizu-
Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den            fügen:
Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wäh-          Die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürKWO,
lergruppe als Kennwort tragen (bei Parteien und als Verein ein-      dass er für dieselbe Wahl nicht in einem anderen Wahlvorschlag
getragenen Wählergruppen sind die in der jeweiligen Satzung          aufgestellt ist, ob er mit dem Ministerium für Staatssicherheit,
eingetragenen Angaben zu Namen und ggf. Kurzbezeichnung zu           dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Ein-
beachten); dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hin-           richtungen zusammengearbeitet hat, dass er mit der Einholung
zugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der          der erforderlichen Auskünfte einverstanden ist sowie dass ihm
Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge           die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den
müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder          für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt.
Wählergruppen tragen. Die Wahlvorschläge von Parteien und            Zusätzlich ist eine Bescheinigung der Gemeinde seiner Haupt-
Wählergruppen müssen die Unterschriften von zehn Wahlbe-             wohnung über die Wählbarkeit nach dem Muster der Anlage 22
rechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind.       zur ThürKWO beizufügen, wenn die Hauptwohnung nicht in der
Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei          Gemeinde ist, in der er sich bewirbt.
Osterfest - Amtsblatt Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger - Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel
Uhlstädt                                                             -8-                                                         Nr. 3/2020
2.                                                                       bei der Gemeindeverwaltung aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen
Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellte Bewerber       Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch be-
muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den           wirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungs-
wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten        schein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt
Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt              und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum
werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist            für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintra-
vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben,            gungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen
sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzu-          für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen.
stellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine       Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlossen
gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger            sind Bewerber von Wahlvorschlägen für die dieselbe Wahl sowie
durchzuführen. Der Bewerber kann auch durch eine Versammlung             Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere
von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei     Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag für
oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe aus der           dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unterschriften kön-
Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck           nen nicht zurückgenommen werden.
gewählt worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden.              3.4
Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers,         Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die er-
Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die           forderliche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvorschlag
Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hier-        ebenfalls vom Wahlleiter der Gemeinde mit einer Liste zur Leistung
bei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der         der noch erforderlichen Unterschriften (Anlage 7a zur ThürKWO)
Versammlung gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde an Eides               verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlages
statt zu versichern, dass die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgt        ausgelegt. Die Ausführungen unter 3.3 gelten entsprechend.
ist, dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vor-         4.
schlagsberechtigt war und den Bewerbern Gelegenheit gegeben              Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntma-
wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit          chung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versiche-     eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 15.5.2020 bis
rung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde   18.00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahl-
im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.                                leiter der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, Jenaische Straße 90 in
3.                                                                       07407 Uhlstädt-Kirchhasel einzureichen. Eingereichte Wahlvorschlä-
Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht auf-            ge können nur bis zum 15.5.2020 bis 18.00 Uhr durch gemeinsame
grund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl       schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlags und der
ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag           Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlags oder durch
des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt oder im Gemeinderat der Ge-          schriftliche Erklärung des Einzelbewerbers zurückgenommen wer-
meinde Uhlstädt-Kirchhasel vertreten sind, müssen neben den Un-          den.
terschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder      5.
Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal so        Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht,
vielen Wahlberechtigten unterstützt werden wie Gemeinderatsmit-          so wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber
glieder zu wählen sind (insgesamt 80 Unterschriften).                    durchgeführt.
3.1                                                                      6.
Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger          Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der Ge-
eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag oder Gemeinde-              meinde unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten
rat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen      oder die Einzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel zu be-
Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtig-          seitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens am
ten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen      25.5.2020 bis 18.00 Uhr behoben sein. Am 26.5.2020 tritt der
hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal so vielen      Wahlausschuss der Gemeinde zusammen und beschließt, ob
Wahlberechtigten wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Ein          die eingereichten Wahlvorschläge den durch das Thüringer
gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstüt-          Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlord-
zungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der           nung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zu-
letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Gemeinderat oder im Kreistag         zulassen sind. Stirbt ein Bewerber oder verliert er die Wählbarkeit
aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen             nach der Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor der Wahl, so fin-
vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger      det die Wahl nicht statt.
mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungs-         7.
unterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letz-    Die im Thüringer Kommunalwahlgesetz oder in der Thüringer Kom-
ten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im           munalwahlordnung vorgesehenen Fristen und Termine verlängern
Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt , in dem die Gemein-        oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder
de liegt, oder im Gemeinderat Uhlstädt-Kirchhasel vertreten ist.         ein Termin auf einen Sonnabend, einen Sonntag, einen gesetzlichen
3.2                                                                      oder staatlich geschützten Feiertag fällt; eine Wiedereinsetzung in
Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Par-     den vorherigen Stand ist ausgeschlossen (§ 37 Abs. 2 ThürKWG).
tei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen              8.
einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der        Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Ge-
Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG)            schlechter.
bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags
war.                                                                     Uhlstädt-Kirchhasel, 03.04.2020
3.3                                                                      gez. Heyder-Freiny
Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungs-         (Gemeindewahlleiterin)
unterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags
in eine vom Wahlleiter bei der Gemeindeverwaltung Uhlstädt-Kirch-
hasel bis zum 25.5.2020, 18.00 Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe
ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsda-
tums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die
Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahl-
leiter der Gemeinde mit dem Wahlvorschlag verbunden und unver-
züglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während der üblichen
Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Uhlstädt-Kirchhasel
Montag         07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag       07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch       07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag     07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag        07:00 - 13:00 Uhr
in 07407 Uhlstädt-Kirchhasel, OT Uhlstädt, Jenaische Str. 90, Ein-
wohnermeldeamt (Erdgeschoss) ausgelegt.
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit
oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzu-
mutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum
Osterfest - Amtsblatt Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger - Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel
Uhlstädt                                                          -9-                                                         Nr. 3/2020

       Amtliche Bekanntmachungen                                        bereinigungsbereich Gera, Burgstraße 5, 07545 Gera anzu-
          anderer Institutionen                                         melden.
                                                                        Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so
                                                                        kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhand-
                                                                        lungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines
                                                                        o. a. Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung
 Thüringer Landesamt für                                                eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen
 Bodenmanagement und Geoinformation                                     wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekannt-
                                                                        gabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.
 TLBG Flurbereinigungsbereich Gera
 Burgstraße 5                                                           4. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung
 07545 Gera                                 Gera, 03.03.2020
 Az.: 2 – 8 – 0416
                                                                        Unter sinngemäßer Anwendung von § 34 bzw. § 85 Nummer
                                                                        5. FlurbG ist von der Bekanntgabe dieses Beschlusses ab
                Bodenordnungsbeschluss                                  bis zur Unanfechtbarkeit des Bodenordnungsplanes in fol-
                                                                        genden Fällen die Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde
 1. Anordnung des Bodenordnungsverfahrens Stallge-                      erforderlich:
     bäude Etzelbach                                                    a)    wenn die Nutzungsart der Grundstücke im Verfahrens-
 Nach § 56 in Verbindung mit § 64 des Landwirtschaftsanpas-                   gebiet geändert werden soll; dies gilt nicht für Ände-
 sungsgesetzes (LwAnpG) vom 03.07.1991 (BGBl. I. S. 1418),                    rungen, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb
 zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19.06.2001 (BGBl. I.                   gehören;
 S. 1149), wird für die folgend aufgeführten Flurstücke in Tei-         b) wenn Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen,
 len der Gemarkung Etzelbach, Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel,                   Hangterrassen und ähnliche Anlagen errichtet, herge-
 das Bodenordnungsverfahren „Stallgebäude Etzelbach“ Land-                    stellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden sollen;
 kreis Saalfeld-Rudolstadt angeordnet.
                                                                        c) wenn Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hop-
 Das Bodenordnungsgebiet hat eine Größe von 42,78 ha. Das
                                                                              fenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Uferge-
 Verfahren wird unter der Leitung des Thüringen Landesamtes
                                                                              hölze beseitigt werden sollen. Die Beseitigung ist nur in
 für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG), Flurberei-
                                                                              Ausnahmefällen möglich, soweit landeskulturelle Be-
 nigungsbereich Gera, Burgstraße 5, 07545 Gera durchgeführt.
                                                                              lange, insbesondere des Naturschutzes und der Land-
 Das Verfahrensgebiet wird wie folgt festgestellt:
                                                                              schaftspflege, nicht beeinträchtigt werden;
 Gemarkung Etzelbach:                                                   d) wenn Holzeinschläge vorgenommen werden sollen, die
 - Flur 1   Flurstück Nr.: 18 / 4
                                                                              den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung
                                                                              übersteigen.
 - Flur 8   Flurstück Nr.: 39
 - Flur 12 Flurstücke Nr.: 7 / 1, 7 / 2, 8, 31 / 2, 32 / 3, 32          Sind entgegen den Absätzen a) und b) Änderungen vor-
                           /4                                           genommen, Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so
                                                                        können sie im Verfahren unberücksichtigt bleiben; die Flur-
                                                                        bereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gemäß §
 2. Beteiligte                                                          137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dies der Boden-
                                                                        ordnung dienlich ist.
 Am Bodenordnungsverfahren sind beteiligt (Beteiligte):
                                                                        Sind Eingriffe entgegen dem Absatz c) vorgenommen wor-
 - als Teilnehmer
                                                                        den, so muss das Flurneuordnungsamt Ersatzpflanzungen
 die Eigentümer und die Erbbauberechtigten der zum Boden-
                                                                        anordnen.
 ordnungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die Eigentü-
                                                                        Werden entgegen dem Absatz d) Holzeinschläge vorgenom-
 mer von selbständigem Gebäude- und Anlageneigentum;
                                                                        men, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass
 - als Nebenbeteiligte insbesondere
                                                                        derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder ver-
 a) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk                     lichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbe-
    Grundstücke vom Bodenordnungsverfahren betroffen sind;              hörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat.
 b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land             Wer den Vorschriften zu Buchstabe b), c) oder d) zuwider-
    für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten             handelt, begeht nach § 154 FlurbG eine Ordnungswidrigkeit,
    oder deren Grenzen geändert werden;                                 die mit Geldbuße geahndet werden kann.
 c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Bo-
    denordnungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses                 5. Auslegung des Beschlusses mit Gründen
    beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird;                          Eine mit Gründen und einer Gebietsübersichtskarte versehe-
 d) Inhaber von Rechten an den zum Bodenordnungsgebiet                  ne Ausfertigung dieses Beschlusses liegt zwei Wochen lang
    gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen                 nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung im
    Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz               TLBG, Flurbereinigungsbereich Gera, Burgstraße 5, 07545
    oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder               Gera zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
    die Benutzung solcher Grundstücke beschränken;
 e) Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55                   Rechtsbehelfsbelehrung
    Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) bis zum Eintritt des neu-           Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von ei-
    en Rechtszustandes;                                                 nem Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekannt-
 f) Eigentümer von nicht zum Bodenordnungsgebiet gehö-                  machung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
    renden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhal-             schriftlich oder zur Niederschrift beim Thüringer Landesamt
    tungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird oder die zur           für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereini-
    Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Boden-             gungsbereich Gera, Burgstraße 5, 07545 Gera einzulegen.
    ordnungsgebietes mitzuwirken haben.                                 Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Wider-
                                                                        spruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch
                                                                        noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
 3. Anmeldung von Rechten
 Die Beteiligten werden aufgefordert, Rechte, die aus dem               gez. Cöster
 Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Bo-          Referatsleiter Flurbereinigungsbereich
 denordnungsverfahren berechtigen, innerhalb von drei Mona-
 ten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses beim Thüringer
 Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flur
Osterfest - Amtsblatt Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger - Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel
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