Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Wachweg Stadt Öhringen Ortsteil Eckartsweiler Hohenlohekreis - Stadt Öhringen
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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Wachweg im Gebiet der Stadt Öhringen Ortsteil Eckartsweiler Hohenlohekreis Auftraggeber: Eigentümer Dipl.-Biol. Dieter Veile Juli 2020 Amselweg 10 74182 Obersulm
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wachweg 74182 Obersulm Stadt Öhringen Ortsteil Eckartsweiler, Hohenlohekreis Juli 2020 Vorhaben: Bebauungsplan Wachweg Projekt: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Auftraggeber: Eigentümer Auftragnehmer: Arbeitsgemeinschaft für Wasser- und Landschaftsplanung Dieter Veile Amselweg 10, 74182 Obersulm Tel. 07130/452845 Mail: Dieter.Veile@t-online.de Projektleitung: Dieter Veile (Dipl.-Biol.) Projektbearbeitung: Dieter Veile (Dipl.-Biol.) Dr. Heike de Vries (Dipl.-Biol.) Bearbeitungszeitraum: März – Juli 2020 2
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wachweg 74182 Obersulm Stadt Öhringen Ortsteil Eckartsweiler, Hohenlohekreis Juli 2020 INHALTSVERZEICHNIS 1. Anlass und Zielsetzung 5 2. Rechtliche Grundlagen 5 3 Untersuchungsraum 6 4 Planung 9 5 Vorhabenbedingte Wirkfaktoren 10 6 Methodik der Speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung (SAP) 11 6.1 Relevanzprüfung 11 6.2 Bestandserfassung 11 6.3 Konfliktermittlung 11 6.4 Ausnahmeprüfung 13 7 Planungsrelevante Artengruppen 14 7.1 Vögel 14 7.1.1 Erfassungsmethodik 14 7.1.2 Nachweise 14 7.1.3 Konfliktermittlung 16 7.2 Reptilien 18 7.2.1 Erfassungsmethodik 18 7.2.2 Nachweise 18 7.2.3 Konfliktermittlung 18 7.3 Schmetterlinge 19 7.3.1 Erfassungsmethode 19 7.3.2 Nachweise 19 7.3.3 Konfliktermittlung 19 8 Literatur 20 TABELLENVERZEICHNIS 1 Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet 15 2 Nichtbrutvogelarten im Untersuchungsgebiet 16 3
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wachweg 74182 Obersulm Stadt Öhringen Ortsteil Eckartsweiler, Hohenlohekreis Juli 2020 ABBILDUNGSVERZEICHNIS 1 Lage des Untersuchungsgebiets mit Wirkraum und innerem Plangebiet 6 2 Zweigeteilte Pferdeauslauffläche mit trennendem Grünstreifen 7 3 Grünstreifen mit Gräsern und Kräutern ohne tierökologisch wertvolle Bodenstruktu- 7 4 Ruderalvegetation ren neben dem Gebäude im westlichen Bereich des Plangebiets 7 5 Landwirtschaftliches Gebäude zur Bestallung von Pferden und Materiallagerung 7 6 Dichtes Gehölzband am nordwestlichen und nordöstlichen Rand des Plangebiets 8 7 Dichtes Gehölzband am nordwestlichen und nordöstlichen Rand des Plangebiets 8 8 Südwestlicher Rand des Plangebiets mit Zufahrt und einzelnen Gehölzen 8 9 Flst.-Nr. 82 mit dichtem Gehölz und Flst.-Nr. 81 mit extensiv gepflegtem Grünland 8 10 Feldweg Flst.-Nr. 85 mit angrenzenden Böschungsgehölz westlich des Plangebiets 8 11 Dichter Vegetationsaufbau des Gehölzes westlich des Plangebiets 8 12 Wachweg nördlich des Plangebiets mit dichtem Gehölzbestand auf Böschung 9 13 Blick auf das Untersuchungsgebiet aus südöstlicher Richtung 9 14 Darstellung der Planung mit Gebäude und zu erhaltendem Gehölz 9 15 Prüfverfahren für Vogelarten nach VS-RL und Arten nach Anhang IV der FFH-RL 12 16 Berücksichtigung weiterer national geschützter Arten nach der Eingriffsregelung 13 17 Lage der Brutrevierzentren im Untersuchungsgebiet 15 4
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wachweg 74182 Obersulm Stadt Öhringen Ortsteil Eckartsweiler, Hohenlohekreis Juli 2020 1 ANLASS UND ZIELSETZUNG Der Eigentümer des Flurstücks Nummer 86/1 möchte am südöstlichen Ortsrand des öhringer Teilortes Eckartsweiler ein Wohnhaus bauen. Das der Pferdehaltung dienende Flurstück ist von Gehölzen umgegeben und enthält einige Streifen mit Ruderalvegetation. Diese Strukturen stellen potentielle Lebensräume europa- rechtlich und national streng geschützter Arten dar. Zur Bewertung des Eingriffs in den Naturhaushalt im Zuge des Genehmigungsverfahrens ist eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) erforderlich, mit deren Erstellung Herr Dipl.-Biol. Dieter Veile (Obersulm) beauftragt wurde. Während aufgrund der vorhandenen Biotopstrukturen das Vorkommen vieler streng ge- schützter Tierarten ausgeschlossen werden konnten, mussten hingegen Vögel sowie europarechtlich ge- schützte Vertreter von Reptilien und Schmetterlingen untersucht und artenschutzrechtlich bewertet werden. Die Ergebnisse der Untersuchungen und deren artenschutzrechtliche Bewertung sind im vorliegenden Bericht dargestellt. 2. RECHTLICHE GRUNDLAGEN Auf europäischer Ebene gelten die artenschutzrechtlichen Vorgaben der „Richtlinie des Rats vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“ oder „Flora- Fauna-Habitat-Richtlinie“ (92/43/EWG FFH-RL) sowie die „Richtlinie des Rats vom 02. April 1997 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten“ oder „EU-Vogelschutzrichtlinie“ (2009/147/EG VS-RL). Diese Vorga- ben wurden durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 01.03.2010 in unmittelbar geltendes Bun- desrecht umgesetzt. Aufgrund der Zugriffsverbote und Regelungen der §§ 44 Abs. 1, 5 und 6 ergibt sich für Planvorhaben, durch die Verbotstatbestände erfüllt werden könnten, die Anforderung, eine Spezielle Arten- schutzrechtliche Prüfung zu erstellen. Grundsätzlich gilt § 44 Abs. 1 BNatSchG für alle besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten bzw. alle streng geschützten Tierarten und die europäischen Vogelarten. Nach § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG beziehen sich die artenschutzrechtlichen Bestimmungen bei nach § 15 BNatSchG zulässigen Eingriffen in Natur und Landschaft und nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässigen Vorhaben im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG auf die europäisch geschützten Arten nach Anhang IV der FFH-RL sowie die europäi- schen Vogelarten nach der VS-RL. Zeichnet sich für diese Artengruppen durch ein Vorhaben die Erfüllung von Verbotstatbeständen ab, so kann zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung § 45 Abs. 7 BNatSchG zur Anwendung kommen. Alle weiteren Tier- und Pflanzenarten sind ebenso als Bestandteil des Naturhaushalts im Rahmen der Ein- griffsregelung, gegebenenfalls mit besonderem Gewicht in der Abwägung oder auch nach anderen Rechts- grundlagen (z.B. Belang i. S. d. § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB) zu berücksichtigen. Dabei ist der Hinweis in § 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG zu beachten, dass (außer Vogelarten und „FFH-Arten“) solche Arten betroffen sind, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 aufgeführt sind. Dies sind Arten, die in ihrem Bestand gefährdet sind und für die die Bundesrepublik Deutschland in hohem Maße verantwortlich ist. Hierunter fallen alle ausschließlich national streng und besonders geschützten Arten, denen z. T. in Baden-Württemberg durch das Zielartenkonzept ein zusätzliches planerisches Gewicht zugemessen wurde. Diese Artengruppen werden 5
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wachweg 74182 Obersulm Stadt Öhringen Ortsteil Eckartsweiler, Hohenlohekreis Juli 2020 im Rahmen der Eingriffsregelung nach § 15 BNatSchG berücksichtigt. Auf diese Vorgehensweise verweist die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW). 3. UNTERSUCHUNGSRAUM Das Untersuchungsgebiet umfasst den Wirkraum, innerhalb dessen die Fauna durch die vorhabenbedingten Wirkfaktoren beeinträchtigt werden könnte und in dessen Zentrum das Plangebiet liegt (Abb. 1). Abb. 1: Lage des Untersuchungsgebiets mit Wirkraum (schwarz umrandet) und innerem Plangebiet (farbig unterlegt), Bildquelle: Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden- Württemberg, www.lgl-bw.de, Az.: 2851.9-1/19 Das Plangebiet entspricht der westlichen Teilfläche des Flst.-Nr. 86/1 und dient 2020 der Pferdehaltung. Der zentrale Bereich dient als vollkommen vegetationsfreier Auslauf für die Pferde, wobei zwei Bereiche durch einen Streifen mit Ruderalvegetation und Grasbewuchs voneinander getrennt sind. In diesem grasig-krautigen Streifen existieren keine Hohlräume (Bodenspalten, verlassene Wühlmausgänge) oder am Boden liegende Steine ober hölzerne Elemente (Teile von Ästen oder Stämmen). Eine solche Vegetation befindet sich außer- dem im westlichen Bereich des Plangebiets beim Zufahrtsweg zur Fläche. An westlichen Rand der nördlichen Pferdeauslauffläche steht ein nach Südosten hin offenes landwirtschaftliches Gebäude, das teils als Pferde- stall und teils der Lagerung diverser Gerätschaften und Materialien dient. Die Unterseite des Daches bietet brutwilligen Vögeln diverse Nistgelegenheiten. Der nordwestliche und der nordöstliche Randbereich der Fläche sind dicht mit einem feldgehölzartigen Baumbestand bewachsen, der sich auf einer steil nach Norden abfal- 6
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wachweg 74182 Obersulm Stadt Öhringen Ortsteil Eckartsweiler, Hohenlohekreis Juli 2020 lenden Böschung zum westlich verlaufenden Feldweg (Flst.-Nr. 85) und zum nördlich verlaufenden Wachweg in einer Breite von insgesamt bis zu 12 m hin erstreckt. Am südlichen Rand des Flst.-Nr. 86/1 stehen einige weitere Bäume. Baumhöhlen wurden hier nicht vorgefunden. Im plangebietsumgebenden Wirkraum südlich des Plangebiets erstreckt sich auf Flst.-Nr. 86 extensiv bewirt- schaftetes Grünland, das an bodenförmig verlaufenden Feldweg Flst.-Nr. 85 endet, der von einzelnen Gehöl- zen begleitet wird. Im westlichen Wirkraum ist Flst.-Nr. 82 mit einem geschlossenen Gehölzbestand und Flst.- Nr. 81 mit extensiv gepflegten Grünland mit Sukzessionstendenzen (aufkommende Hochstauden, vereinzelt Pioniergehölze) bewachsen. Nördlich grenzt an die dicht mit Gehölzen bewachsene Böschung an den Wegen mit Flst.-Nr. 76 ein reich mit Bäumen und Sträuchern durchgrünter Siedlungsbereich landwirtschaftlicher Prä- gung. Auf der östlichen Teilfläche von Flst.-Nr. 86/1 setzt sich der Gehölzbewuchs der Böschung weiter fort. Die nachfolgenden Abbildungen 2 - 11 sollen einen Eindruck der örtlichen Situation vermitteln. Abb. 2: Zweigeteilte Pferdeauslauffläche auf Flst.- Abb. 3: Grünstreifen mit Gräsern und Kräutern Nr. 86/1 mit trennendem Grünstreifen. ohne tierökologisch wertvolle Bodenstrukturen. Abb. 4: Ruderalvegetation neben dem Gebäude im Abb. 5: Landwirtschaftliches Gebäude zur Bestal- westlichen Bereich des Plangebiets. lung von Pferden und Materiallagerung. Als Vorbelastungen des Plangebiets, welche die Fauna im Untersuchungsgebiet bereits beeinträchtigen und in ihrer Zusammensetzung maßgeblich negativ beeinflussen, sind zu nennen: Bodenverdichtende und vegetationsunterbindende Trittbelastung großer Teile des Plangebiets durch Pferde 7
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wachweg 74182 Obersulm Stadt Öhringen Ortsteil Eckartsweiler, Hohenlohekreis Juli 2020 Unkontrollierte Anwesenheit von Haustieren aus nahen Siedlungsbereichen: umherstreunende und in der freien Landschaft jagende Katzen stellen eine Gefahr für Vogelarten dar, die sich dauerhaft aus gefährde- ten Gebieten zurückziehen können. Abb. 6: Dichtes Gehölzband am nordwestlichen Abb. 7: Dichtes Gehölzband am nordwestlichen und nordöstlichen Rand des Plangebiets. und nordöstlichen Rand des Plangebiets. Abb. 8: Südwestlicher Rand des Plangebiets mit Abb. 9: Flst.-Nr. 82 mit dichtem Gehölz und Flst.- Zufahrt und einzelnen Gehölzen. Nr. 81 mit extensiv gepflegtem Grünland. Abb. 10: Feldweg Flst.-Nr. 85 mit angrenzenden Abb. 11: Dichter Vegetationsaufbau des Gehölzes Böschungsgehölz westlich des Plangebiets. westlich des Plangebiets. 8
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wachweg 74182 Obersulm Stadt Öhringen Ortsteil Eckartsweiler, Hohenlohekreis Juli 2020 Abb. 12: Wachweg nördlich des Plangebiets mit Abb. 13: Blick auf das Untersuchungsgebiet aus dichtem Gehölzbestand auf Böschung. südöstlicher Richtung. 4. PLANUNG Die knappe Beschreibung des Vorhabens soll dazu beitragen, die in Kapitel 5 beschriebenen Wirkungen bes- ser nachvollziehen und hinsichtlich ihrer Wirkungsintensität einschätzen zu können (vgl. Abb. 12) Das Wohngebäude soll im südlichen Bereich des Plangebiets errichtet werden, wobei durch dessen Errichtung keine wertvollen Bäume mit tierökologisch potentiell bedeutenden Höhlen zerstört werden. Das im Baufeld und dessen unmittelbaren Umgebung vorhandene spärliche Grünland enthält keine Pflanzen, die den Larven eu- roparechtlich geschützter Schmetterlinge als Nahrung dienen könnten. Ebenso befinden sich in diesem Be- reich keine am Boden gelagerten Strukturen, die quartiersuchenden Reptilien als Versteck oder frostsicheres Winterquartier dienen könnten. Deschriebene Gehölz am nördlichen Rand des Plangebiets wird erhalten (Festsetzung als private Grünfläche). Abb. 14: Darstellung der Planung mit Gebäude und zu erhaltendem Gehölz 9
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wachweg 74182 Obersulm Stadt Öhringen Ortsteil Eckartsweiler, Hohenlohekreis Juli 2020 5. VORHABENBEDINGTE WIRKFAKTOREN Die durch ein Vorhaben zu erwartenden Wirkungen verweisen auf die mögliche Betroffenheit von Arten. Im Fall der Umsetzung des Planungsvorhabens zeichnen sich im zeitlichen Wechsel Wirkfaktoren ab, welche die planungsrelevanten europarechtlich geschützten Tierarten (Vogelarten, Arten nach Anhang IV der FFH- Richtlinie) erheblich und nachhaltig beeinträchtigen könnten. Dabei kann unabhängig vom hier behandelten Vorhaben zwischen zeitlich befristeten, reversiblen Beeinträchtigungen und fortwährenden Beeinträchtigungen differenziert werden: Baubedingte Wirkfaktoren Tierökologischer Wirkmechanismus Potentiell betroffen Rodung von Gehölzen im Tötung fluchtunfähiger Arten in Fortpflan- Vögel Baufeld und dessen Nahbe- zungs-, Entwicklungs- oder Ruhestätten Reptilien reich (v.a. Winterquartiere) Erdmodellierungsarbeiten im Tötung fluchtunfähiger Individuen Reptilien Baufeld Schmetterlinge Flächenbeanspruchung Zeitweiliger Verlust von Habitatflächen Reptilien durch Baustellenwege Schmetterlinge Verdichtung des Bodens im Tötung fluchtunfähiger Arten in Fortpflan- Reptilien Bereich von Baustellenwe- zungs-, Entwicklungs- oder Ruhestätten, Un- Schmetterlinge gen terbindung von Rückzug (Winterquartier) in lockerer Erde, Zerstörung von Wirtspflanzen Lärmeinträge durch Bautä- qualitative Abwertung von Habitaten können Vögel tigkeit zu Meide- bzw. Ausweichverhalten führen Einträge von Staub durch Erdmodellierung im Trassenbereich Vögel entstehen Stäube, die sich auf der nahen Ve- Reptilien getation (Grünland, Laub von Gehölzen) abla- Schmetterlinge gern können Anlagebedingter Wirkfak- Tierökologischer Wirkmechanismus Potentiell betroffen tor Nutzungsänderung bisher Verlust von Fortpflanzungsstätten bzw. Ent- Vögel nicht überformter Vegeta- wicklungshabitaten, Nahrungshabitaten und Reptilien tionsfläche Winterquartieren Schmetterlinge Betriebsbedingte Wirkfaktoren Wirkfaktor Tierökologischer Wirkmechanismus Potentiell betroffen Einträge von Geräuschen in Störungen bedingen die qualitative Abwertung Vögel Umgebung von Fortpflanzungs- und Nahrungshabitaten und können zu Meide- bzw. Ausweichverhal- ten führen 10
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wachweg 74182 Obersulm Stadt Öhringen Ortsteil Eckartsweiler, Hohenlohekreis Juli 2020 6. METHODIK DER SPEZIELLEN ARTENSCHUTZRECHTLICHEN PRÜFUNG (SAP) Die spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung ist methodisch in folgende chronologische Arbeitsschritte geglie- dert: Relevanzprüfung: Abschichtung der Arten, d. h. Ausschluss nicht prüfungsrelevanter Arten Bestandserfassung: Erfassung der potentiell vom Vorhaben betroffenen Arten Konfliktermittlung (Prüfung von Verbotstatbeständen i. S. v. § 44 Abs. 1 BNatSchG) ggf. Ausnahmeprüfung i. S. v. § 45 Abs. 7 BNatSchG 6.1 RELEVANZPRÜFUNG Hierbei wurde geprüft, welche „Arten der FFH-Richtlinie mit Vorkommen in Baden-Württemberg“ (nach LUBW) vom Vorhaben betroffen sein könnten. Durch eine sogenannte Abschichtung, einem schrittweise vollzogenen Ausschlussverfahren anhand bestimmter Parameter (z.B. Verbreitung, Habitatansprüche) wurden Arten als nicht relevant (da nicht vom Vorhaben betroffenen) identifiziert, um sie im weiteren Verfahren nicht mehr zu berücksichtigen. Für diese Relevanzprüfung wurde die Datenbank der LUBW bezüglich den dort angeführten „Arten der FFH- Richtlinie mit Vorkommen in Baden-Württemberg“ ausgewertet. Dabei wurde anhand ihrer Artensteckbriefe geprüft, für welche dieser Arten Vorkommen im Wirkraum des Vorhabens ausgeschlossen werden können (Ausschlusskriterium: Verbreitung) bzw. welche Arten möglicherweise im Wirkraum vorkommen und somit Gegenstand konkreter Untersuchungen sein müssen. Weiterhin wurden aus einer Habitatpotentialanalyse Rückschlüsse auf mögliche Vorkommen von Arten gezo- gen, wobei abgeschätzt wurde, ob die vorhandenen Habitatstrukturen Vertretern der genannten Artengruppen als Lebensraum dienen könnten oder nicht (Ausschlusskriterium: Habitatanspruch). Die in der Relevanzprüfung stufenweise ausgeschlossenen (abgeschichteten) Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie und die jeweils zutreffenden Ausschlusskriterien sind in Tabelle A1 (Anhang) dargestellt. 6.2 BESTANDSERFASSUNG Durch die Relevanzprüfung wurden für mehrere streng geschützte Arten und Artengruppen Vorkommen nicht ausgeschlossen. Ebenso ist für sie eine Empfindlichkeit gegenüber der durch das Vorhaben bedingten Wirk- faktoren, die dadurch Beeinträchtigungen darstellen, erkennbar. Dadurch wurden für sie eine Bestandserfas- sung im Untersuchungsgebiet und die Prüfung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände erforderlich. Konkret untersucht wurden Vögel und europarechtlich geschützte Vertreter von Reptilien und Schmetterlingen. 6.3 KONFLIKTERMITTLUNG Für europäische Vogelarten und für die in Anhang IV der FFH-Richtlinie gelisteten Arten gilt der Verfahrensab- lauf von Abbildung 15. Die betroffenen Arten werden üblicherweise einzeln behandelt. Erfüllen mehrere Arten jedoch ähnliche ökologische Ansprüche, so werden diese zu sogenannten Gilden zusammengefasst und im 11
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wachweg 74182 Obersulm Stadt Öhringen Ortsteil Eckartsweiler, Hohenlohekreis Juli 2020 Weiteren als Gruppe artenschutzrechtlich überprüft. Alle weiteren Arten werden im Rahmen der Eingriffsrege- lung berücksichtigt (Abbildung 16). Abb. 15: Prüfverfahren für Vogelarten nach VS-RL und Arten nach Anhang IV der FFH-RL 12
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wachweg 74182 Obersulm Stadt Öhringen Ortsteil Eckartsweiler, Hohenlohekreis Juli 2020 Abb. 16: Berücksichtigung national geschützter Arten nach der Eingriffsregelung 6.4 AUSNAHMEPRÜFUNG Sollte sich bei der Prüfung von Verbotstatbeständen ergeben, dass eine der Arten vom Vorhaben betroffen ist, so wird untersucht, ob Voraussetzungen gegeben sind, welche die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung i. S. v. § 45 Abs. 7 BNatSchG ermöglichen würden. 13
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wachweg 74182 Obersulm Stadt Öhringen Ortsteil Eckartsweiler, Hohenlohekreis Juli 2020 7 PLANUNGSRELEVANTE ARTENGRUPPEN 7.1 VÖGEL 7.1.1 Erfassungsmethodik Die Erfassung der vorhandenen Vogelarten erfolgte anhand von fünf Begehungen in den Vormittagsstunden im Abstand von mehreren Tagen, bei denen in Anlehnung an das Verfahren der Revierkartierung nach Süd- beck et al. (2005) auf die Aktivitäten der Vögel geachtet wurde. Als Indiz für ein mögliches Brutrevier wurde Reviergesang eingestuft, und der Transport von Nistmaterial und Futter sowie Warnrufe wurden als starker Bruthinweis gewertet. Dadurch wird eine relativ genaue Aussage über die Lage von Revieren und Siedlungs- dichten erreicht. Die Witterung war bei allen Terminen für eine Erfassung von Vögeln günstig, eine hohe Aktivi- tät der Individuen war dadurch gewährleistet: Datum Uhrzeit Himmel Niederschlag Wind Temperatur 05.04.2020 1030 Uhr wolkenlos nein leichter Wind 160 C 16.04.2020 0930 Uhr wolkenlos nein leichter Wind 200 C 27.04.2020 1000 Uhr wechselnd bewölkt nein windstill 200 C 12.05.2020 1000 Uhr wechselnd bewölkt nein windstill 140 C 27.05.2020 0900 Uhr sonnig nein leichter Wind 180 C Beim leisen und gleichmäßig langsamen Begehen wurden alle angetroffenen Vögel lagegenau in Tageskarten (Luftbild) eingetragen, die die korrespondierenden Positionen der bruthinweisenden Artnachweise umfassen. Nach Abschluss der Geländearbeit wurden die Tageskarten ausgewertet und sogenannte Papierreviere defi- niert. Ein Revier einer Vogelart wurde dann anerkannt, wenn wenigstens 3 Beobachtungen an 4 aufeinander folgenden Terminen am gleichen Platz vorlagen und dabei zumindest einmal, möglichst aber zweimal deutlich revieranzeigende Verhaltensweisen (wiederholter zielstrebiger An- und Abflug von Brutplatz, Transport von Nistmaterial, Futtereintrag, Jungvögel) festgestellt wurden. Die so festgelegten Papierreviere sind künstliche Gebilde, die nicht mit den in der Natur besetzten und vertei- digten Revieren v. a. hinsichtlich ihrer Größe übereinstimmen müssen. In den meisten Fällen dürften die fest- gelegten Papierreviere allerdings mit der Zahl der tatsächlich besetzten Reviere übereinstimmen. Die Summe aller Papierreviere wird mit dem Brutbestand einer Fläche gleichgesetzt. 7.1.2 Nachweise Insgesamt wurden nur 4 Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet nachgewiesen (vgl. Tab. 1, S. 15), die mit 5 Brutpaaren vertreten waren. Die ungefähre Lage der Brutrevierzentren (Nester oder räumlich gemittelt aus Singwarten sind in Abb. 17 dargestellt. Sämtliche Arten sind allgemein häufig und in den verschiedensten Le- bensräumen regelmäßig vertreten. 14
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wachweg 74182 Obersulm Stadt Öhringen Ortsteil Eckartsweiler, Hohenlohekreis Juli 2020 Abb. 17: Lage der Brutrevierzentren im Untersuchungsgebiet (schwarz umrandet) mit innerem Plangebiet (far- big unterlegt), Bildquelle: Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden- Württemberg, www.lgl-bw. Az.: 2851.9-1/19 Tabelle 1: Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet Euring- Brutvogelart DDA- Brut- Einstufung RL BNatSchG code Kürzel reviere D BW 11870 Amsel A 1 - - § (Turdus merula) 16360 Buchfink B 1 - - § (Fringilla coelebs) 12770 Mönchsgrasmücke Mg 2 - - § (Sylvia atricapilla) 13110 Zilpzalp Zi 1 - - § (Phylloscopus collybita) Rote Liste: D: Deutschland BW: Baden-Württemberg BNatSchG: § = besonders geschützt Weitere 11 Arten suchten das Untersuchungsgebiet als Nahrungsgäste auf oder wurden nur einmalig beim Überflug beobachtet (vgl. Tab. 2, S. 16). 15
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wachweg 74182 Obersulm Stadt Öhringen Ortsteil Eckartsweiler, Hohenlohekreis Juli 2020 Tabelle 2 Nichtbrutvogelarten im Untersuchungsgebiet Euring- Vogelart DDA- Nahrungs- Überflug/ Einstufung RL BNatSchG code Kürzel gast Durchzug D BW 15670 Aaskrähe Ak - + - - § (Corvus corone) 14620 Blaumeise Bm + - - - § (Parus caeruleus) 13590 Eichelhäher Ei - + - - § (Garrulus glandarius) 15490 Elster E + - - - § (Pica pica) 15910 Haussperling H + - V V § (Passer domesticus) 14640 Kohlmeise K + - § (Parus major) 10010 Mehlschwalbe M + - 3 V § (Delichon urbicum) 02870 Mäusebussard Mb - + - - §§ (Buteo buteo) 06700 Ringeltaube Rt - + - - § (Columba palumbus) 02390 Rotmilan Rm - + - - § (Milvus milvus) 15820 Star S + - 3 - § (Sturnus major) Rote Liste: D: Deutschland BW: Baden-Württemberg 3: gefährdet V: Vorwarnliste BNatSchG: § = besonders geschützt §§ = streng geschützt 7.1.3.Konfliktermittlung Für die Konfliktermittlung werden die Arten zu Gilden zusammengefasst und als Bewertungseinheit behandelt, wobei nur die im Untersuchungsgebiet brütenden Arten berücksichtigt werden. Unter einer Gilde wird eine Gruppe von Arten verstanden, welche ungeachtet ihres Verwandtschaftsgrades auf ähnliche Weise vergleich- bare Ressourcen nutzt. Für Vogelarten ist es zweckmäßig, für die Bildung von Gilden den Aspekt „Nist- platztyp“ heranzuziehen. Betroffenheit ungefährdeter astbrütender Vogelarten (Nester im Geäst oder an Stämmen): Amsel (Turdus merula), Buchfink (Fringilla coelebs), Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla), Zilpzalp (Phylloscopus collybita) Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL 1 Grundinformationen Erhaltungszustand auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region: günstig Alle Arten sind in Habitattypen mit ausreichenden Gehölzvorkommen häufig vertreten (Wälder, Feld- gehölze, Hecken, Einzelbäume, Parkanlagen, Hausgärten) und allgemein verbreitet. Für fast keine der Arten sind in der landesweiten Bestandsentwicklung rückläufige Tendenzen zu verzeichnen. Nur die 16
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wachweg 74182 Obersulm Stadt Öhringen Ortsteil Eckartsweiler, Hohenlohekreis Juli 2020 Betroffenheit ungefährdeter astbrütender Vogelarten (Nester im Geäst oder an Stämmen): Amsel (Turdus merula), Buchfink (Fringilla coelebs), Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla), Zilpzalp (Phylloscopus collybita) Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL Goldammer ist in der Vorwarnliste der RLD und RLBW angeführt. Lokale Populationen: Im weiteren Umfeld des Untersuchungsgebiets befinden sich ein Waldgebiet, der von Ufergehölz be- gleitete Epbach sowie ein gut durchgrünter Siedlungsbereich mit diversen Bäumen und Sträuchern. Somit ist für frei astbrütende Arten ein günstiges Nistplatzangebot vorhanden. Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen wird demnach bewertet mit: günstig 2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Da die Arten ihre Nester alljährlich neu und an anderer Stelle als im Vorjahr anlegen, ist für sie bezüg- lich des Vorhabens § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG nicht einschlägig. Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich Schädigungsverbot: nicht erfüllt 2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Die temporären baubedingten Beeinträchtigungen können im Umfeld der geplanten Baumaßnahmen zum zeitweiligen Ausweichen brutwilliger Individuen in störungsärmere Bereiche des Gehölzbandes an der Bahnlinie führen. Eine erhebliche und nachhaltige Störung dieser Arten, die den günstigen Erhal- tungszustand der weitläufig im Umfeld verbreiteten Populationen verschlechtern würde, erfolgt dabei nicht, da im weiten Umfeld zum Nestbau geeignete Strukturen bestehen. Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich Schädigungsverbot: nicht erfüllt 2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Da sich sämtlichen Brutplätze außerhalb des Eingriffsbereichs befinden und die nesttragenden Gehöl- ze vollständig erhalten werden, sind Tierverluste (Eier, fluchtunfähige Jungvögel) durch die Zerstörung von Nestern von Arten dieser Gilde auszuschließen. Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich Tötungsverbot: nicht erfüllt 17
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wachweg 74182 Obersulm Stadt Öhringen Ortsteil Eckartsweiler, Hohenlohekreis Juli 2020 7.2 REPTILIEN 7.2.1 Erfassungsmethodik Aufgrund der Habitatstrukturen im Untersuchungsgebiet konnten Vorkommen der Zauneidechse (Lacerta agilis) nicht ausgeschlossen werden. Methodisch sind Eidechsenarten am besten durch Sichtungsgänge zu erfassen. Hierzu wurden bei warmer und trockener Witterung fünf Geländegänge durchgeführt, bei denen mögliche Auf- wärmplätze auf die Anwesenheit von Individuen hin kontrolliert wurden. Die vorherrschenden Witterungsbe- dingungen waren günstig und gewährleisteten die Aktivität von Reptilien: Datum Uhrzeit Himmel Niederschlag Wind Temperatur 27.04.2020 1000 Uhr wechselnd bewölkt nein windstill 200 C 27.05.2020 0900 Uhr sonnig nein leichter Wind 180 C 12.06.2020 0945 Uhr sonnig nein leichter Wind 220 C 24.06.2020 1100 Uhr sonnig nein leichter Wind 240 C 09.07.2020 1000 Uhr sonnig nein windstill 240 C Auf den Einsatz von Reptilienplatten wurde verzichtet, da die vom Vorhaben betroffenen Biotope für die Schlingnatter ungeeignet waren. Außerdem hat sich, wie zahlreiche Publikationen zur Methodik der Reptili- enerfassung mitteilen, das Auslegen von derartigen künstlichen Versteckplätzen zum Nachweis von Eidech- senarten nicht bewährt. So teilt BLANKE (1999) z.B. mit: „Die Zauneidechse lässt sich von den einheimischen Reptilien mit KV (künstliche Verstecken, Reptilienplatten) am schlechtesten nachweisen, so dass deren Ein- satz nicht lohnenswert erscheint, wenn nur diese Art untersucht werden soll (BLANKE 1999). Aufgrund ihrer oft hohen Dichte und ihrer heliotaktischen Lebensweise ist die Sichtbeobachtung, bei der man bei geeigneter Witterung ruhig und langsam potenzielle Lebensräume abschreitet und nach frei im Gelände befindlichen Tie- ren sucht, nach wie vor die Methode der Wahl.“ 7.2.2 Nachweise Bei keiner der Begehungen konnte ein Individuum der Zauneidechse oder einer anderen Reptilienart durch Beobachtung aufgefunden werden. Insgesamt sind im Untersuchungsgebiet die Voraussetzungen für ein Vor- kommen von Eidechsenarten nicht günstig. Für ein Vorkommen müssen alle Grundbedürfnisse der Art an einen Lebens-, Fortpflanzungs- und Überwinterungsort erfüllt sein. Diese sind u. a. ein kleinräumiges Struk- turmosaik innerhalb weniger Meter, zahlreiche Versteckmöglichkeiten (Spalten und Löcher zwischen Steinen oder Wurzelwerk, Mauslöcher), sonnige erdig-sandige Bodenstellen zur Eiablage, Winterquartiere (vorhanden sein müssen Lesesteinhaufen, Wurzelstöcke, Wurzel von Sträuchern, Asthaufen, Mauslöcher, in denen sich kein Wasser ansammeln kann) sowie insektenreiche Kräutersäume. 7.2.3 Konfliktermittlung Durch das Vorhaben werden bezüglich Reptilien keine Verbotstatbestände gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG er- füllt. 18
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wachweg 74182 Obersulm Stadt Öhringen Ortsteil Eckartsweiler, Hohenlohekreis Juli 2020 7.3 SCHMETTERLINGE 7.3.1 Erfassungsmethodik Aufgrund der vorhandenen Biotopstrukturen und deren Lage im Raum konnten Vorkommen vom Nachtker- zenschwärmer (Proserpinus proserpina) und vom Großen Feuerfalter (Lycaena dispar) nicht generell ausge- schlossen werden. Daher wurde an insgesamt fünf Terminen nach Individuen dieser Arten gesucht: Datum Uhrzeit Himmel Niederschlag Wind Temperatur 12.05.2020 1000 Uhr wechselnd bewölkt nein windstill 140 C 27.05.2020 0900 Uhr sonnig nein leichter Wind 180 C 12.06.2020 0945 Uhr sonnig nein leichter Wind 220 C 24.06.2020 1100 Uhr sonnig nein leichter Wind 240 C 09.07.2020 1000 Uhr sonnig nein windstill 240 C Dabei wurden folgende Methoden angewandt: Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina) Die Suche nach Individuen erfolgte indirekt durch die Suche nach den Nahrungspflanzen der auffallend ge- zeichneten Raupen. Besonders bevorzugt werden das Zottige Weidenröschen (Epilobium hirsutum) und ande- re Epilobium-Arten oder die Nachtkerze (Oenothera biennis) werden nur selten zur Eiablage gewählt. Wären geeignete Wirtspflanzen gefunden worden, so wäre gezielt nach den Raupen der Art gesucht worden, wobei Funde von Fraßspuren und Kotballen entscheidende Hinweise liefern. Großer Feuerfalter (Lycaena dispar) An allen Terminen wurde nach Imagines gesucht, die aufgrund ihrer Leuchtfarbe leicht zu entdecken sind. Die potentiellen Larvalfutterpflanzen, der Stumpfblättrige Ampfer (Rumex obtusifolius) als „nichtsauere“ Ampferart war im Untersuchungsgebiet mit relativ wenigen Exemplaren vertreten. Dessen Blätter wurden nach den cha- rakteristisch tortenartig gefurchten Eiern der Art gesucht, die sehr auffällig und leicht zu entdecken sind. 7.3.2 Nachgewiesene Arten Bei keiner der Begehungen wurde ein Individuum einer der beiden Arten nachgewiesen werden. Weder Eier, Raupen noch Adulttiere wurden im Untersuchungsgebiet vorgefunden. 7.3.3 Konfliktermittlung Durch das Vorhaben werden bezüglich europarechtlich und streng geschützter Schmetterlingsarten keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt. 19
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wachweg 74182 Obersulm Stadt Öhringen Ortsteil Eckartsweiler, Hohenlohekreis Juli 2020 8 LITERATURAUSWAHL Bauer, H.-G., Boschert, M., Förschler, M., Hölzinger, J., Kramer, M. & Mahler, U.(2016): Rote Liste und kom- mentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs. Naturschutz-Praxis, Artenschutz 11. Bauer, H.-G., Bezzel, E., Fiedler, W. (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz. – 2. Vollständig überarbeitete Auflage, Aula-Verlag Wiebelsheim. Bundesamt für Naturschutz (BfN) (2002): Schmetterlingsdatenbank LEPIDAT (Projektleiter P. Pretscher). Da- tenstand 08/2002. Ebert, G., Hofmann, A., Karbiener, O., Meineke, J.-U., Steiner, A. & Trusch, R. (2008): Rote Liste und Arten- verzeichnis der Großschmetterlinge Baden-Württembergs (Stand: 2004). LUBW Online-Veröffentlichungen. Europäische Kommission (EU) (2007): Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaft- lichem Interesse im Rahmen der FFH-Richtlinie 92/43/EWG. Endgült. Fassung Februar 2007: 96 S. Europäische Union (Der Rat der Europäischen Gemeinschaften) (1992): Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. In: Amtsblatt der europäischen Gemeinschaften, Reihe L 206: S. 7-50. Flade, M: (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands – Grundlagen für den Gebrauch vogelkundlicher Daten in der Landschaftsplanung. IHM – Verl. Eching: 879 S. Glutz von Blotzheim, Urs (Hrsg.): Handbuch der Vögel Mitteleuropas. Mit einem Lexikon ornithologischer Fachbegriffe von Ralf Wassmann. Vogelzug-Verlag, Wiebelsheim 2004 Grüneberg, C., Bauer, H.-G., Haupt, H., Hüppop, O., Ryslavy, T., Südbeck, P.: Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 5 Fassung. In: Deutscher Rat für Vogelschutz (Hrsg.): Berichte zum Vogelschutz. Band 52, 30. November 2015. Hölzinger, J. et al. (1997): Die Vögel Baden-Württembergs, Gefährdung und Schutz; Artenhilfsprogramme. Avifauna Baden-Württembergs, Bd. 3.2, Karlsruhe: 939 S. Hölzinger, J. et al. (1997): Die Vögel Baden-Württembergs, Singvögel 1. Avifauna Baden-Württembergs, Bd. 3.1, Karlsruhe: 939 S. Hölzinger, J. et al. (1997): Die Vögel Baden-Württembergs, Singvögel 2. Avifauna Baden-Württembergs, Bd. 3.2, Karlsruhe: 861 S. Hölzinger, J. et al. (1997): Die Vögel Baden-Württembergs, Nicht-Singvögel 3. Avifauna Baden-Württembergs, Bd. 2.3, Ulmer-Verl., Stuttgart: 547 S. Hölzinger, J. et al. (1999): Die Vögel Baden-Württembergs, Singvögel 1. Avifauna Baden-Württembergs, Bd. 3.1, Karlsruhe: 861 S. Hölzinger, J. et al. (2001): Die Vögel Baden-Württembergs, Nicht-Singvögel 2. Avifauna Baden-Württembergs, Bd. 2.2, Ulmer-Verl., Stuttgart: 880 S. Hölzinger, J., H-G. Bauer, M. Boschert & U. Mahler (2005): Artenliste der Vögel Baden-Württembergs. – Ornith. Jh. Bd. 22 H.1, Remseck: 172 S. Lauffer, H. (1999): Die Roten Listen der Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs (3. Fassung, Stand 31.10.1998). Naturschutz und Landschaftspflege Baden-Württemberg 73: S. 103-135. Lauffer, H., Fritz, K. & Sowig, P. (2007): Die Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs: Ulmer-Verl., Stutt- gart: 806 S. Rennwald, E. (2005): Nachtkerzenschwärmer Proserpinus proserpina (PALLAS, 1772). – In: Doerpinghaus, A., 20
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wachweg 74182 Obersulm Stadt Öhringen Ortsteil Eckartsweiler, Hohenlohekreis Juli 2020 Eichen, Ch., Gunnemann, H., Leopold, P., Neukirchen, M., Petermann, J. & Schröder, E. (Bearb.): Methoden zur Erfassung von Arten der Anhänge IV und V der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. - Naturschutz und Biologi- sche Vielfalt 20: 202-216. Ssysmank, A., Hauke, U., Rückriem, C. & E. Schröder (1998): Das europäische Schutzsystem NATURA 2000. BfN-Handbuch zur Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie. – Schriften- reihe für Landschaftspflege und Naturschutz. 53: 560 S. Südbeck, P., Andretzke, H., Fischer, S., Gedeon, K., Schikore, T., Schröder, K. & Sudfeldt, C. (Hrsg., 2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. – Selbstverlag Radolfzell: 792 S. 21
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wachweg 74182 Obersulm Stadt Öhringen Ortsteil Eckartsweiler, Hohenlohekreis Juli 2020 ANHANG 1 Tabelle A1: Auflistung der Arten nach Anhang II, IV und V der FFH-Richtlinie, deren Vorkom- (Teil 1) men im Untersuchungsgebiet stufenweise ausgeschlossen wurde (Abschichtung) und die jeweiligen Ausschlusskriterien Artengruppe oder Art FFH-RL Ausschlusskriterium Anhang Habitatstruktu- Verbreitungs- Habitattypen pflanze fehlt Larvenfutter Außerhalb Altbäume Fehlende II IV V Typische Falsche fehlen gebiet ren SÄUGETIERE Baummarder (Martes martes) V + Biber (Castor fiber) II IV + + Feldhamster (Cricetus cricetus) IV + + Gämse (Rupicapra rupicapra) V + + Haselmaus (Muscardinus avellanarius) IV + Iltis (Mustela putorius) V + Luchs (Lynx lynx) II IV + Otter (Lutra lutra) II IV + + Schneehase (Lepus timidus) V + + Wildkatze (Felis silvestris) IV + Wolf (Canis lupus) II IV + FISCHE Alle Arten + REPTILIEN Äskulapnatter (Zamenis longissimus) IV + + + Schlingnatter (Coronella austriaca) IV + + Sumpfschildkröte (Emys orbicularis) II IV + + + Westliche Smaragdeidechse (Lacerta bilineata) IV + + + AMPHIBIEN Alpensalamander (Salamandra atra) IV + + Europ. Laubfrosch (Hyla arborea) IV + Geburtshelferkröte (Alytes obstetricans) IV + + Kleiner Wasserfrosch (Rana lessonae) IV + + Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) IV + + Kreuzkröte (Bufo calamita) IV + + Moorfrosch (Rana arvalis) IV + + Nördl. Kammmolch (Triturus cristatus) II IV + Seefrosch (Rana ridibunda) V + Springfrosch (Rana dalmatina) IV + + Teichfrosch (Rana esculenta) V + Wechselkröte (Bufo viridis) IV + + SCHMETTERLINGE Apollofalter (Parnassius apollo) IV + + + Blauschillernder Feuerfalter (Lycaena helle) II IV + + + Dunkler Wiesenknopf-Ameisen- Bläuling (Maculinea nausithous) II IV + + Eschen-Scheckenfalter (Hypodryas II IV + maturna) 22
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wachweg 74182 Obersulm Stadt Öhringen Ortsteil Eckartsweiler, Hohenlohekreis Juli 2020 Tabelle A1: Auflistung der Arten nach Anhang II, IV und V der FFH-Richtlinie, deren Vorkom- (Teil 2) men im Untersuchungsgebiet stufenweise ausgeschlossen wurde (Abschichtung) und die jeweiligen Ausschlusskriterien Artengruppe oder Art FFH-RL Ausschlusskriterium Anhang Habitatstruktu- Verbreitungs- Habitattypen pflanze fehlt Larvenfutter Außerhalb Altbäume Fehlende II IV V Typische Falsche fehlen gebiet ren SCHMETTERLINGE Gelbringfalter (Lopinga achine) IV + + Goldener Scheckenfalter (Euphydryas aurinia) II + + Haarstrangeule (Gortyna borelii) II IV + + + Heller Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (Maculinea teleius) II IV + + Schwarzer Apollofalter (Parnassius mnemosyne) IV + + + Schwarzfleckiger Ameisen-Bläuling (Maculinea arion) IV + + + Wald-Wiesenvögelchen (C. hero) IV + + + KÄFER Alpenbock (Rosalia alpina) * II IV + + Breitrand (Dytiscus latissimus) II IV + + Eremit (Osmoderma eremita) * II IV + + Heldbock (Cerambyx cerdo) II IV + + + Scharlachkäfer (Cucujus cinnaberinus) II IV + + Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer (Graphoderus bilineatus) II IV + + Vierzähniger Mistkäfer (Bolbelasmus unicornis) II IV + + LIBELLEN Alle Arten + KREBSE Alle Arten + SPINNENTIERE Stellas Pseudoskorpion (Anthreno- chernes stellae) II + RINGELWÜRMER Medizinischer Blutegel (Hirudo V + medicinalis) WEICHTIERE Bachmuschel (Unio crassus) II IV + + Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana) II + + Flussperlmuschel (Margaritifera mar- garitifera) II V + + Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior) II + + Vierzähnige Windelschnecke (Vertigo geyeri) II + + Weinbergschnecke (Helix pomatia) V + Zierliche Tellerschnecke (Anisus vorti- culus) II IV + + 23
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