ST. PÖLTEN-OBERWAGRAM - 26 geförderte Mietwohnungen - W2, Stg. 3 - WETgruppe
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WET 7525 BEZIRK ST. PÖLTEN ST. PÖLTEN-OBERWAGRAM 26 geförderte Mietwohnungen - W2, Stg. 3 verlässlich. leistbar. wohnen. www.wet.at | wohnen@wet.at
UNSERE PARTNER. Hier investiert das Land Niederösterreich. NMPB © WETgruppe | Objekt WET 7525 | Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten. ARCHITEKTEN ZT GMBH WIEN UNSER PROSPEKT. Alle unsere genannten Preise sowie sämtliche Grundrisse, Beschreibungen, Kalkulationen, etc. sind, sofern nicht anders angegeben, nach dem Stand der Drucklegung (August 2021) angeführt. Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten. Abweichungen in den Darstellungen und Illustrationen möglich. ©WETgruppe UNSER UNTERNEHMEN. Wohnungseigentümer Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft m.b.H. Bahnhofplatz 1, 2340 Mödling | T 02236 44800 | F 02236 44800-111 | office@wet.at Firmenbuchnummer: FN 92641m | Landesgericht Wiener Neustadt | UID: ATU 55103809 3100 St. Pölten-Oberwagram, Niederösterreichring 3, Stg. 3, T 02236 44800, wohnen@wet.at, www.wet.at
ZUKUNFTSTRÄCHTIGES UNTERNEHMEN FÜR EIN BESSERES WOHN- UND LEBENSGEFÜHL Verlässlichkeit, Qualität, Vertrauen und gute Arbeit. Die WETgruppe ist ein Partner für Wohnungssuchende und Gemeinden in Niederösterreich. Das Credo lautet dabei: Gutes und schönes Wohnen soll für jede und jeden möglich und erschwinglich sein. Rund 23.000 verwaltete Wohnungen & Reihenhäuser, 60 Millionen Euro Bauvolumen jährlich und allein im vergangenen Jahr 860 in Bau befindliche neue Wohneinheiten in 43 Anlagen – das ist die WETgruppe. Seit über 80 Jahren sind wir eng mit dem Land Niederösterreich verbunden und möchten Menschen dabei immer auf Augenhöhe begegnen. Denn ein Zuhause ist mehr als ein Dach über dem Kopf, es ist die Basis für ein selbstbestimmtes Leben und ein positives Miteinander. Dank der 80 Jahre langen Erfahrung der WETgruppe können sich die MieterInnen und EigentümerInnen immer auf ei- © WETgruppe | Objekt WET 7525 | Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten. nen sicheren Wohnbauträger verlassen. Es ist eine der wertvollsten und auch verantwortungsvollsten Aufgaben überhaupt, Lebens- und Wohnräume zu gestalten. Unser Anspruch ist, diese Aufgabe umsichtig und an den Bedürfnissen von Land und Menschen orientiert zu erfüllen. Tief verwurzelt mit dem Land Niederösterreich ist es uns auch wichtig, die Verantwortung im Land immer bewusst wahrzunehmen und auf nachhaltiges Wirtschaften zu setzen. Wir wollen auch abseits des Wohnbaus ein sicherer und vertrauensvoller Partner der Region sein. Daher ist es uns wichtig, an einer positiven Gestaltung unseres Bun- deslandes mitzuwirken, was auch daran ersichtlich ist, dass wir in Niederösterreich in 19 Bezirken und vier Statutarstädten mit unseren Objekten vertreten sind. Wir sind davon überzeugt, dass gutes und schönes Wohnen für jede und jeden möglich und erschwinglich sein soll. Dass eine spannende Architektur, die sich an den individuellen Bedürfnissen der Regionen und der Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen orientiert, den entscheidenden Unterschied macht. Aber auch davon, dass hohe Qualität ihren Wert hat. WORAUF WIR BAUEN. UNSERE WERTE. ■ Anspruch auf Qualität. ■ Niederösterreich verbunden. ■ Unserer Zukunft verpflichtet. ■ Kundennähe. ■ Soziale Verantwortung. August 2021 03
ST. PÖLTEN-OBERWAGRAM Objekt WET 7525 Mühlbach-Ost, W2, Stg. 3 DAS PROJEKT IM ÜBERBLICK Gefördertes Wohnen: Diese Wohneinheiten werden vom Bauträger, Bauleitung & Hausverwaltung: Land Niederösterreich gefördert. Als zusätzliche Unterstüt- Wohnungseigentümer Gemeinnützige zung zur monatlichen Vorschreibung kann unter bestimm- Wohnungsgesellschaft m.b.H. ten Voraussetzungen gesondert um Wohnzuschuss beim 2340 Mödling, Bahnhofplatz 1 Land Niederösterreich angesucht werden. T 02236 44800 | F 02236 44800-110 wohnen@wet.at | www.wet.at Freier Bewegungsraum: Jede Wohneinheit bietet Ihnen Freiflächen in Form von Terrasse, Loggia, Balkon oder Eigen- Planung & Bauleitung: garten. NMPB Architekten ZT GmbH 1060 Wien, Getreidemarkt 11 © WETgruppe | Objekt WET 7525 | Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten. Behagliches Raumklima: Niedrigenergiebauweise T 01 5873742 | F 01 5873742 99 (HW BSK 23-25 | fGEE 0,58-0,61), Heizung und Warmwasser office@nmpb.at | www.nmpb.at mittels Fernwärme. Kontrollierte Wohnraumentlüftung mit Wärmerückgewinnung. Information und Betreuung: Wohnungseigentümer Gemeinnützige Vergabeart: Die Wohneinheiten werden in Miete vergeben. Wohnbaugesellschaft m.b.H. 2340 Mödling, Bahnhofplatz 1 Fertigstellung: Die Schlüssel dieses Wohn(t)raums können T 02236 44800 | F 02236 44800-110 voraussichtlich im 2. Quartal 2023 übernommen werden. wohnen@wet.at | www.wet.at Auf gute Nachbarschaft: Geplant sind 64 Wohneinheiten Doris Lintner (vor Ort), T 0676 9122090 in zwei Baukörper (W1 = Stiege 1 & 2, W2 = Stiege 3). Alles Dominik Kunst (Büro), T 02236 44800-165 Wissenswerte über die Stadt St. Pölten erfahren Sie unter www.st-poelten.at. 04 3100 St. Pölten-Oberwagram, Niederösterreichring 3, Stg. 3, T 02236 44800, wohnen@wet.at, www.wet.at
W ien P u rke er S t rsdorf ra ß e er S tra ße ße ra st hn ba nn Re Dr .-B ru no -K re is ky -S tr aß e A rbei terg asse Niederösterreich ring LAGE UND NACHBARSCHAFT Entfernung Landeskindergarten . . . . . . . ca. 650 m Volksschule . . . . . . . . . . . . . . ca. 1,8 km Sporthauptschule . . . . . . . . . ca. 1,3 km Sonderschule . . . . . . . . . . . . . . ca 1,1 km Arzt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ca. 1000 m WT Apotheke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1,2 km Supermakrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . 550 m HO GD MI Bank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ca. 1,2 km HL Bahnhof . . . . . . . . . . . . . . . . . . ca. 1,9 km ZT © WETgruppe | Objekt WET 7525 | Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten. KR KO KS TU GF ME PL MD SW BL AM BN LF SB WY WB AM WN NK WB August 2021 05
Raumprogramm 06 Wohn- Anzahl Top Fläche Fläche Fläche Geräte- Keller- Gesch. Stg. nutz- Einstell- Nr. Wohn- Balkon Terrasse Garten box abteil Zi Küche Bad VR VR Gang AR fläche plätze zimmer Topografie 1 2 1 1 1 1 1 1 1 76,71 --- 11,52 101,83 1,69 3,88 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 73,23 --- 11,05 74,07 1,69 3,79 1 EG 3 2 1 1 1 1 1 1 1 74,09 --- 9,23 19,74 1,69 4,49 1 4 2 1 1 1 1 1 1 1 73,70 --- 4,78 39,03 1,69 4,12 1 5 2 1 1 1 1 1 1 1 78,15 --- 11,52 90,81 1,69 4,81 2 6 2 1 1 1 1 1 1 1 78,23 8,67 --- --- --- 1,89 2 7 2 1 1 1 1 1 1 1 71,60 --- 20,52 --- --- 1,89 1 ST. PÖLTEN-OBERWAGRAM 1. OG 8 2 1 1 1 1 1 1 1 67,74 --- 32,89 --- --- 1,89 1 9 2 1 1 1 1 1 1 1 71,61 --- 21,16 --- --- 1,72 1 10 2 1 1 1 1 1 1 1 76,65 8,43 --- --- --- 1,77 2 11 2 1 1 1 1 1 1 1 78,23 8,43 --- --- --- 1,95 2 12 2 1 1 1 1 1 1 1 71,60 8,67 --- --- --- 1,95 1 2. OG 13 2 1 1 1 1 1 1 1 68,01 8,43 --- --- --- 1,95 1 3 14 2 1 1 1 1 1 1 1 71,61 8,67 --- --- --- 1,95 1 WOHNUNGSINFORMATIONEN Objekt WET 7525 15 2 1 1 1 1 1 1 1 76,65 8,43 --- --- --- 1,77 2 16 2 1 1 1 1 1 1 1 78,23 8,67 --- --- --- 1,98 2 17 2 1 1 1 1 1 1 1 71,60 8,43 --- --- --- 2,23 1 3. OG 18 2 1 1 1 1 1 1 1 67,73 8,67 --- --- --- 2,23 1 19 2 1 1 1 1 1 1 1 71,61 8,43 --- --- --- 2,23 1 20 2 1 1 1 1 1 1 1 76,65 8,43 --- --- --- 2,23 2 21 2 1 1 1 1 1 1 1 90,20 --- 46,12 --- --- 2,23 2 4. OG 22 2 1 1 1 1 1 1 1 65,55 --- 21,47 --- --- 2,23 1 23 2 1 1 1 1 1 1 1 64,28 --- 24,66 --- --- 2,23 1 24 2 1 1 1 1 1 1 1 90,05 8,43 --- --- --- 2,80 2 5. OG 25 2 1 1 1 1 1 1 1 65,38 8,67 --- --- --- 2,80 1 26 2 1 1 1 1 1 1 1 64,12 8,67 --- --- --- 2,80 1 Gesamtsumme 1913,21 128,13 214,92 325,48 8,45 65,81 36 3100 St. Pölten-Oberwagram, Niederösterreichring 3, Stg. 3, T 02236 44800, wohnen@wet.at, www.wet.at Mühlbach-Ost, W2, Stg. 3 © WETgruppe | Objekt WET 7525 | Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten.
© WETgruppe | Objekt WET 7525 | Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten. vorauss. mtl. Wohn- Terrasse Herstellungskosten Finanzierungs- Vorschreibung Garten GBV Vergabe durch Stiege Top nutzfl. Balkon inkl. Zubehör 1) beitrag WBF-Darlehen Bankdarlehen inkl. Betriebskosten, m² Darlehen m² Loggia ( Baukosten) EVB, Stellplatz, m² Verw.kosten, Ust 2) * WET 3 1 76,71 11,52 101,83 € 238.503,89 € 5.467,59 € 112.156,32 € 92.447,55 € 28.432,42 € 805,39 WET 3 2 73,23 11,05 74,07 € 219.003,55 € 5.219,55 € 107.068,28 € 81.661,41 € 25.054,31 € 719,10 WET 3 3 74,09 9,23 19,74 € 219.788,57 € 5.280,85 € 108.325,67 € 82.535,28 € 23.646,77 € 705,39 WET 3 4 73,70 4,78 39,03 € 219.075,77 € 5.253,05 € 107.755,46 € 82.138,99 € 23.928,28 € 707,03 Finanzierungsübersicht NÖ Wohnservice 3 5 78,15 11,52 90,81 € 242.175,15 € 5.570,23 € 114.261,72 € 93.910,78 € 28.432,42 € 812,70 WET 3 6 78,23 8,67 € 240.127,04 € 5.575,93 € 114.378,69 € 93.992,07 € 26.180,35 € 784,18 WET 3 7 71,60 20,52 € 213.440,33 € 5.103,37 € 104.685,08 € 80.005,11 € 23.646,77 € 692,74 WET 3 8 67,74 32,89 € 203.317,79 € 4.828,25 € 99.041,45 € 76.082,84 € 23.365,26 € 669,51 NÖ Wohnservice 3 9 71,61 21,16 € 213.465,83 € 5.104,09 € 104.699,70 € 80.015,27 € 23.646,77 € 692,79 WET 3 10 76,65 8,43 € 235.817,34 € 5.463,32 € 112.068,60 € 92.386,58 € 25.898,84 € 772,54 WET 3 11 78,23 8,43 € 240.127,04 € 5.575,93 € 114.378,69 € 93.992,07 € 26.180,35 € 784,18 WET 3 12 71,60 8,67 € 212.595,81 € 5.103,37 € 104.685,08 € 80.005,11 € 22.802,24 € 681,89 WET 3 13 68,01 8,43 € 202.317,10 € 4.847,49 € 99.436,21 € 76.357,19 € 21.676,20 € 649,19 NÖ Wohnservice 3 14 71,61 8,67 € 212.621,30 € 5.104,09 € 104.699,70 € 80.015,27 € 22.802,24 € 681,94 Wohnzuschussrechner: www.noe.gv.at/wohnzuschuss-2009-rechner WET 3 15 76,65 8,43 € 235.817,34 € 5.463,32 € 112.068,60 € 92.386,58 € 25.898,84 € 772,54 WET 3 16 78,23 8,67 € 240.127,04 € 5.575,93 € 114.378,69 € 93.992,07 € 26.180,35 € 784,18 NÖ Wohnservice 3 17 71,60 8,43 € 212.595,81 € 5.103,37 € 104.685,08 € 80.005,11 € 22.802,24 € 681,89 WET 3 18 67,73 8,67 € 201.603,24 € 4.827,53 € 99.026,83 € 76.072,67 € 21.676,20 € 647,76 WET 3 19 71,61 8,43 € 212.621,30 € 5.104,09 € 104.699,70 € 80.015,27 € 22.802,24 € 681,94 WET 3 20 76,65 8,43 € 235.817,34 € 5.463,32 € 112.068,60 € 92.386,58 € 25.898,84 € 772,54 WET 3 21 90,20 46,12 € 277.119,16 € 6.542,35 € 116.966,57 € 120.955,18 € 32.655,06 € 950,63 WET 3 22 65,55 21,47 € 196.326,86 € 4.672,15 € 95.839,49 € 73.857,51 € 21.957,71 € 640,31 NÖ Wohnservice 3 23 64,28 24,66 € 192.807,49 € 4.581,63 € 93.982,64 € 72.567,02 € 21.676,20 € 630,24 WET 3 24 90,05 8,43 € 277.581,26 € 6.512,34 € 116.966,57 € 120.602,76 € 33.499,59 € 960,44 WET 3 25 65,38 8,67 € 197.582,50 € 4.660,04 € 95.590,93 € 73.684,76 € 23.646,77 € 661,14 WET 3 26 64,12 8,67 € 194.088,63 € 4.570,23 € 93.748,71 € 72.404,44 € 23.365,26 € 651,12 NÖ Wohnservice * Grundlage für die Berechnung der voraussichtlichen monatlichen 1) Fixpreis gem. Tel:0274222133 Vorschreibung ist das (bis zur gerichtlichen Festsetzung der Nutzwerte §15a WGG August 2021 www.noe-wohnbau.at noch) vorläufige Nutzwertgutachten auf Basis der abgebildeten Grundrisspläne. 2) exkl. Energiekosten (Strom, Heizung und Warmwasser) 07 Stand: August 2021
ST. PÖLTEN-OBERWAGRAM Objekt WET 7525 Mühlbach-Ost, W2, Stg. 3 Lageplan Wichtiger Hinweis zu den Plänen: Sämtliche Pläne im vorliegenden Prospekt werden aus drucktechnischen Gründen nicht exakt im angegebenen Maßstab dargestellt. Weiters wird darauf hingewiesen, dass die Wohneinheit unmöbliert (ausgenommen Sanitärgegenstände – Details siehe Ausstattungsbeschreibung) übergeben wird. Bei Abschluss des Mietvertrags erhalten Sie den Plan Ihrer Wohneinheit zugesandt. W2 © WETgruppe | Objekt WET 7525 | Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten. Stg. 3 W1 W1 Stg. 1 Stg. 2 08 3100 St. Pölten-Oberwagram, Niederösterreichring 3, Stg. 3, T 02236 44800, wohnen@wet.at, www.wet.at
PROJEKT PLANNR. INDEX BAUVORHABEN WOHNEN AM MÜHLBACH PLANINHALT ÜBERSICHT KFZ TIEFGARAG 1702A050 D NIEDERÖSTERREICHRING 5, 3100 St. Pölten WOHNEN AM MÜHLBACH - AR Stellplatzzuordnung LANNR. INDEX BAUVORHABEN WOHNEN AM MÜHLBACH PLANINHALT ÜBERSICHT KFZ STELLPLATZZUWEISUNG 51 A NIEDERÖSTERREICHRING 5, 3100 St. Pölten AREAL ALPENLAND NIEDERÖSTERREICH-RING 5 - Stiege 1-13 WOHNEN AM MÜHLBACH - AREAL WET G EIN- UND AUSFAHRT 12 310 11/03 11/04 WOHNEN AM M 320 38 45 310 20 21 17 22 27 32 39 46 18 23 28 33 40 47 98 1 NIEDERÖSTERREICH-RING 5 - Stiege 1-13 19 24 29 34 41 48 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 320 20 25 30 35 42 49 320 21 26 31 36 43 50 19 22 44 51 WET GRUPPE - 1 37 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 AREAL ALPENLAND 2 97 2 310 3 13 320 4 14 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 5 15 86 18 23 6 87 16 7 88 96 3 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 8 310 9 10 17 24 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 147 11 144 12 145 95 4 320 11/03 11/04 173 174 175 176 177 310 146 20 21 320 310 98 1 NIEDERÖSTERREICH-RING 5 - Stiege 1-13 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 STELLPLATZZU 19 97 2 22 18 96 3 23 16 25 17 95 4 24 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 16 94 5 25 94 5 AREAL ALPENLAND 15 26 11/14 11/15 93 6 197 320 11/19 11/20 199 310 7 24 198 92 200 201 202 203 204 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 222 15 26 Stand Ausschrei 8 11/14 11/15 13 91 STIEGE 3 12 90 ZUGANG 310 93 6 223 224 225 226 227 228 229 230 231 232 233 234 235 236 237 238 11 89 NIEDERÖSTERREICH-RING 3 - Stiege 1-3 239 11/19 11/20 10 88 03 FREI FREI FREI 240 9 87 241 24 8 86 242 243 244 245 246 247 248 249 250 251 252 253 254 AREAL WET GRUPPE 7 85 7 293 6 84 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 5 83 272 200 201 202 203 204 4 82 92 21 20 16 15 11 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 01/01 273 3 81 01/10 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 274 80 275 276 277 278 279 280 281 282 283 284 285 286 287 288 289 290 291 292 310 310 320 ZUGANG ZUGANG STIEGE 1 STIEGE 2 42 41 40 39 38 37 36 35 34 33 32 31 30 29 28 27 26 1 79 8 2 78 6 5 19 20 22 22 21 20 19 18 17 16 15 14 13 12 294 295 296 297 298 299 300 301 302 303 304 305 306 307 308 309 310 311 312 313 13 91 14 77 10 76 12 75 9 74 01 17 16 13 1 1 1 2 3 4 02 5 6 7 8 9 5 8 9 12 LEGENDE 314 315 316 STIEGE 8 73 310 STIEGE 3 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 12 90 ZUGANG 5 72 ZUGANG STIEGE 2 317 319 320 321 322 323 324 325 326 327 328 329 330 331 332 333 334 335 336 337 4 71 318 70 69 68 67 66 65 64 63 62 61 4 16 15 14 13 12 11 10 16 13 223 224 225 226 227 01 338 339 340 341 342 343 344 345 01/29 320 11 89 310 NIEDERÖSTERREICH-RING 3 - Stiege 1-3 AREAL WET GRUPPE AREAL ALPENLAND NIEDERÖSTERREICH-RING 3 - Stiege 1-3 NIEDERÖSTERREICH-RING 5 - Stiege 1-13 02 10 88 03 ZUGANG STIEGE 2 FREI FREI FREI 03 9 87 (offen) 8 86 KELLERABTEILE 242 7 85 STIEGE 3 LEGENDE / ANMERKUNGEN: GRAFISCHE DARSTELLUNGEN OHNE PLANNUMMER STELLEN KEINEN OFFIZIELLEN PLAN DAR ! PLÄNE, DEREN INDEX MIT '+' ERGÄ UND STELLE ZU PRÜFEN. DIE BAUTEILE SIND GENAU NACH STATIK AUSZUFÜHREN. BEI UNKLARHEITEN IST MIT DER ÖRTLICHEN B ALPEN 6 84 HAFTET DER AUFTRAGNEHMER. WERKZEICHNUNGEN SIND HINSICHTLICH ENTWURF UND GESTALTUNG VOM ARCHITEKTEN FREIG 255 5 83 4 82 21 20 16 15 11 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 01/01 3 81 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 80 ZUGANG ZUGANG STIEGE 1 STIEGE 2 42 41 40 39 38 37 36 35 34 33 32 31 30 29 28 27 26 1 79 © WETgruppe | Objekt WET 7525 | Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten. 2 78 6 5 19 20 22 22 21 20 19 18 17 16 15 14 13 12 294 14 77 01 02 10 76 KELLERABTEILE KELLERABTEILE 12 75 STIEGE 1 STIEGE 2 9 74 17 16 13 1 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 5 8 9 12 NHALT 8 73 ÜBERSICHT KFZ STELLPLATZZUWEISUNG TIEFGARAGE WOHNEN AM MÜHLBACH - AREAL WET GRUPPE (Grst. Nr.: 162/1) 43 44 45 DATUM 06.08.2021 46 47 MASSTAB 48 49 1:400 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 5 72 ZUGANG STIEGE 2 319 5 156 157 158 159 4 71 WOHNEN AM MÜHLBACH WET GRUPPE - AM NIEDERÖSTERREICHRING 3 70 69 68 67 66 65 64 63 62 61 4 16 15 STELLPLATZZUWEISUNG 14 13 12 11 10 16 13 Stand Ausschreibung 04.12.19 LEGENDE STIEGE ZUGEORDNET 223 224 225 226 227 01 02 34 24 AREAL WET GRUPPE FREI FREI FREI 03 36 (offen) NIEDERÖSTERREICH-RING 3 - Stiege 1-3 barrierefrei (insgesamt 4) 242 ALPENLAND LEGENDE / ANMERKUNGEN: August 2021 09 255 GRAFISCHE DARSTELLUNGEN OHNE PLANNUMMER STELLEN KEINEN OFFIZIELLEN PLAN DAR ! PLÄNE, DEREN INDEX MIT '+' ERGÄNZT IST, BEFINDEN UND STELLE ZU PRÜFEN. DIE BAUTEILE SIND GENAU NACH STATIK AUSZUFÜHREN. BEI UNKLARHEITEN IST MIT DER ÖRTLICHEN BAUAUFSICHT RÜC HAFTET DER AUFTRAGNEHMER. WERKZEICHNUNGEN SIND HINSICHTLICH ENTWURF UND GESTALTUNG VOM ARCHITEKTEN FREIGEBEN ZU LASSEN 9 10 11 01/01 23 24 25
ST. PÖLTEN-OBERWAGRAM Objekt WET 7525 Mühlbach-Ost, W2, Stg. 3 Grundrisse Stiege 3 © WETgruppe | Objekt WET 7525 | Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten. 10 3100 St. Pölten-Oberwagram, Niederösterreichring 3, Stg. 3, T 02236 44800, wohnen@wet.at, www.wet.at
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VERGABEART Eine neue Zielbestimmung schreibt gemeinnützigen Bauvereinigungen vor, den Fokus auf die Wohnversorgung von öster- reichischen StaatsbürgerInnen, diesen gleichgestellten Personen (z. B. EWR-BürgerInnen) und AusländerInnen, die sich seit mehr als 5 Jahren ununterbrochen und legal in Österreich aufhalten und ein Prüfungszeugnis des Österreichischen Integra- tionsfonds nachweisen, zu legen (§ 8 Abs 4 WGG). In Niederösterreich werden bei der Vergabe im geförderten Wohnbau jene Personen bevorzugt, die eine Verbindung zu diesem Bundesland vorweisen können. Bei der Beurteilung werden insbesondere familiäre, wirtschaftliche und gesellschaftsbezogene Kriterien berücksichtigt (Details: www.noe-wohnbau.at/wohnungsvergabe). MIETE Die Wohneinheiten werden gefördert in Miete vergeben. Es wird ein unbefristeter Mietvertrag abgeschlossen. WOHNBAUFÖRDERUNG OBJEKTFÖRDERUNG Die Objektförderung des Landes Niederösterreich, welche auf Grundlage des NÖ Wohnungsförderungsgesetzes und den NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien ermittelt wird, wird dem Bauträger vor Baubeginn zugesprochen. Aufgrund der Bauausfüh- rung werden die Wohneinheiten mit 120 Förderpunkten berechnet. Um zum Ausdruck zu bringen, dass das Gebäude unter Verwendung von Landesmitteln gefördert wurde, wird durch Tafeln an prominenter Stelle auf die Verwendung von Förde- rungsmitteln hingewiesen und auf der Fassade mit dem Logo des Bauträgers gekennzeichnet. Aus diesem Grund darf dieses geförderte Objekt nur an förderungswürdige Personen vergeben werden, welche fol- gende Kriterien erfüllen: ■ Eine geförderte Wohneinheit kann von natürlichen Personen lt. § 8 Abs.1 WGG gemietet und genutzt werden. Für die Inanspruchnahme der Kaufoption muss zumindest eine/ein VertragspartnerIn die österreichische Staatsbür- gerschaft haben oder gleichgestellt gem. den NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien sein. ■ Die Begründung des Hauptwohnsitzes aller BewohnerInnen der geförderten Wohnung muss bis spätestens 6 Monate nach Mietbeginn erfolgen. ■ Die geförderte Wohneinheit dient zu eigenen Wohnzwecken, die Ausübung eines Gewerbes ist in untergeordnetem Ausmaß zulässig. Eine Weitervermietung ist nicht gestattet! © WETgruppe | Objekt WET 7525 | Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten. ■ Einhaltung der Einkommensgrenzen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. ■ Das jährliche Haushaltseinkommen der BewohnerInnen darf im Kalendervorjahr bei einer Haushaltsgröße von 1 Person € 40.000,– netto 2 Personen € 60.000,– netto für jede weitere Person € 8.000,– netto im Jahr nicht überschreiten. Zum Einkommen zählen auch: Prämien-/Bonuszahlungen, Arbeitslosengeld, Karenzgeld, Alimente, Überstundenpauschalen. NICHT zum Einkommen zählen: Weihnachts- und Urlaubsgeld (13. und 14. Gehalt), Familienbeihilfe, Sozialhilfe, Abfertigungen, Lehrlingsentschädigung und Sold von Präsenzdienern. Als Nachweis ist der Jahreslohnzettel der/des DienstgeberIn/s (L16 Formular) bzw. bei Selbstständigen der letztvorliegende Einkommensteuerbescheid vorzulegen. Die Einkommensnachweise sind von allen im gemeinsamen Haushalt lebenden Per- sonen für den gleichen Zeitraum erforderlich! August 2021 39
ST. PÖLTEN-OBERWAGRAM Objekt WET 7525 Mühlbach-Ost, W2, Stg. 3 SUBJEKTFÖRDERUNG/WOHNZUSCHUSS Für die Dauer der Laufzeit der Objektförderung (Wohnbauförderungsdarlehen) hat die/der NutzerIn der geförderten Wohnein- heit unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich die Möglichkeit, jährlich um einen monatlichen, nicht rückzahlbaren Zu- schuss zu seinem Wohnungsaufwand beim Land Niederösterreich anzusuchen. Voraussetzungen hierfür sind: ■ Österreichische StaatsbürgerInnen oder Gleichgestellte gem. den NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien. ■ Die/der AntragsstellerIn muss in der geförderten Wohneinheit den Hauptwohnsitz haben. Bei Ehe-/Lebens- bzw. eingetragenen PartnerInnen müssen beide den Hauptwohnsitz in der geförderten Wohneinheit haben. ■ Mindestens 5 Jahre durchgehender Hauptwohnsitz in Österreich (Ausnahmen nur nach gesonderter Prüfung durch das Land Niederösterreich möglich). Die Höhe des Zuschusses ist jährlich abhängig: ■ vom Jahresnettoeinkommen aller BewohnerInnen der geförderten Wohnung. ■ von der Personenanzahl im gemeinsamen Haushalt. ■ von der Größe der Wohneinheit. ■ vom monatlichen Wohnungsaufwand (den für die Berechnung erforderlichen Wohnungsaufwand erhalten Sie von Ihrer/m persönlichen BeraterIn der WETgruppe). Weitere Informationen: www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Wohnen.html Wohnzuschussrechner: www.noe.gv.at/wohnzuschuss-2009-rechner FINANZIERUNG Die in der Finanzierungsübersicht ausgewiesenen Herstellungskosten der Wohneinheiten inkl. Zubehör (z. B. PKW-Stellplatz, Balkon, Loggia, Terrasse, Garten) sind die Nettoherstellungskosten exkl. Umsatzsteuer. Diese Gesamtkosten bestehen aus dem Finanzierungsbeitrag, dem Wohnbauförderungsdarlehen und dem Bankdarlehen. FINANZIERUNGSBEITRAG – EINZAHLUNG VON DER/VOM MIETERIN Der Finanzierungsbeitrag für jede Wohneinheit besteht aus einem Baukostenbeitrag. Der erste Teil des Finanzierungsbeitrags ist innerhalb von 4 Wochen nach Unterfertigung des Mietvertrags zu überweisen. Der Restbetrag ist bis spätestens 4 Wochen © WETgruppe | Objekt WET 7525 | Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten. vor Übergabe der Wohneinheit einzuzahlen. Bei Auflösung des Mietvertrags hat die/der MieterIn gemäß § 17 WGG Anspruch auf Rückerstattung der von ihm geleisteten Barmittel (Finanzierungsbeitrag), vermindert um 1 % Verwohnung pro Jahr (so- fern kein Mietrückstand besteht und die Wohnung leer in einem ordentlichen Zustand zurückgegeben wird). WOHNBAUFÖRDERUNGSDARLEHEN – OBJEKTFÖRDERUNG DES LANDES NIEDERÖSTERREICH Die Objektförderung wird über ein Punktemodell gemäß den Wohnungsförderungsrichtlinien der NÖ Landesregierung er- mittelt. Sie besteht aus einem bezuschussten Darlehen als Wohnbauförderungsdarlehen mit einer Laufzeit von 31 Jahren. Die Förderleistung des Landes Niederösterreich besteht in der Übernahme der Haftung als Bürge und Zahler gem. § 1357 AGBG für die Einbringlichkeit der Forderung. Das Land Niederösterreich gewährt darüber hinaus, als weitere Förderungsleistung, ab Rückzahlungsbeginn bis zum Ende der Laufzeit Zuschüsse zum Förderungsdarlehen in der Höhe der Differenz zwischen dem vereinbarten Darlehenszinssatz um dem Förderzinssatz. Liegt der Darlehenszinssatz unter dem Förderzinssatz, ist der Darlehenszinssatz zu leisten. Der Förderzinssatz beträgt im 1. bis 5. Jahr der Rückzahlung höchstens 1 % jährlich dekursiv verzinst, steigt sodann in 5-Jah- ressprüngen um 0,5 % und beträgt ab dem 21. Jahr der Rückzahlung höchstens 3 % jährlich dekursiv verzinst. BANKDARLEHEN – DARLEHEN DER ERSTE BANK Das Hypothekardarlehen hat eine Laufzeit von 35 Jahren und einen 6-Monats-Euribor + 0,56% Aufschlag (mind) - Bauphase + 10 Jahre Tilgungsphase. 40 3100 St. Pölten-Oberwagram, Niederösterreichring 3, Stg. 3, T 02236 44800, wohnen@wet.at, www.wet.at
BAUBESCHREIBUNG (Stand 2020-06-08) Wir ersuchen um Verständnis und behalten uns vor, dass, wenn sich aufgrund technischer bzw. baupolizeilicher Vorschriften oder im Zuge der Vergabe von Arbeiten während der Bauführung Änderungen ergeben sollten, diese durchgeführt werden. Sowohl Architekten und Bauträger, als auch Mieter können Änderungen durchführen (siehe unter „Sonderwünsche“). 1. FUNDAMENTE Fundamente: Stahlbetonfundamentplatte in “technisch dichter “ Ausführung lt. Statik, inkl. Verdunstungsrinnen. 2. DECKEN UND WÄNDE Außenwände: Hochlochziegelmauerwerk/Stahlbetonaußenwände mit Vollwärmeschutz. Zwischenwände: Gipskartonständerwände mit Dämmschichte aus Mineralwolle, beidseitig beplankt; Ausführung lt. Anforderungen Schall, Brand und Nutzung (z.B. Feuchtraum im Bad, etc.). Wohnungstrennwände: Stahlbetonwände mit Gipskartonvorsatzschalen, Ausführung lt. Anforderungen Schall, Brand und Nutzung (z.B. Feuchtraum im Bad, etc.). Außenwände Garage bzw. Keller: Außenwände “technisch dichter“ Ausführung lt. Statik, in der Garage und den Nebenräumen aus Stahlbeton. Geschossdecken: Stahlbetondecken aus Ortbeton und/oder Halbfertigteilen Decken über Untergeschoß und Dach mit Wärmedämmung entsprechend der Bauphysik. 3. KAMINE/NOTKAMINE Kamine / Notkamine: Es kommen keine Kamine/Notkamine für die Benützung durch den einzelnen Wohnungsnutzer zur Ausführung. 4. WÄRME- UND KALTWASSERVERSORGUNG Wärmeversorgung: Die Energieversorgung zur Raumheizung und Warmwasserbereitung erfolgt für jede Wohnein- heit separat mittels in der Wohnung angeordnete Übergabestation. Die Raumheizung erfolgt mittels Flächenheizung (Fußbodenheizung). Die Fußbodenheizkreisverteiler sind im VR oder © WETgruppe | Objekt WET 7525 | Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten. AR situiert. Kaltwasserversorgung: Die Wasserversorgung erfolgt über das öffentliche Trinkwassernetz und wird über einen Vertei- lerschlüssel abgerechnet. 5. STROMVERSORGUNG Stromversorgung: Die Stromversorgung der Gesamtanlage erfolgt durch die Netz Niederösterreich GmbH (Netz- betreiber) über eine zentrale Niederspannungsverteilung, welche im KG situiert ist. Die Strom- anbieter für die eigene Wohnung kann vom Nutzer frei gewählt werden. Der Stromverbrauch wird separat gezählt und abgerechnet. 6. TERRASSEN, LOGGIEN UND BALKONPLATTEN INKL. GELÄNDER Terrassen, Loggien u. Bal- konplatten inkl. Geländer: Fertigteilplatten bzw. Ortbeton in den Obergeschoßen mit thermischer Trennung von der be- heizten Außenhülle, teilweise beschichtet ähnlich Fassade. Geländerkonstruktion aus Stahl- formrohren mit Lochblechfüllung bei den Balkonen und Loggien in Farbe nach Wahl des Archi- August 2021 41
ST. PÖLTEN-OBERWAGRAM Objekt WET 7525 Mühlbach-Ost, W2, Stg. 3 tekten, Flachstahlgeländer bei den Terrassen, andere Füllungen nach Brandschutzanforderun- gen. Loggien und Balkonplatten ohne Belag (Betonoberfläche) und Terrassen Belag aus Estrich- betonplatten ca. 40x40 cm im Splittbett verlegt und mit Splittfuge. 7. STIEGENLÄUFE, GELÄNDER UND HANDLÄUFE IN DEN ALLGEMEINBEREICHEN Stiegenläufe u. Handläufe in den Allgemeinbereichen: Stahlbeton Laufplatten aus Ortbeton oder Fertigteilen, schallentkoppelt (elastisch) gelagert. Geländer: Stahlkonstruktion aus Flachstahlstehern, in RAL Farbe nach Wahl des Architekten. 8. INNENWANDPUTZ Innenwandputz: Wand- und Deckenflächen geputzt, gespachtelt und/oder Spachtelputz geglättet. 9. ELEKTROLAMPEN UND LEUCHTEN Elektrolampen und Leuchten: Alle Lampen und Leuchten in sämtlichen Allgemeinbereichen (Gänge, Gehwege, Stiegenhaus, etc.) sind mit LED-Leuchtmittel versehen. 10. DACH, FENSTER UND TÜREN Dachkonstruktion: Flachdach. Umkehrdächer tlw. mit Rohdecke im Gefälle/Warmdächer mit Gefälledämmung, bituminöse Abdichtungsbahnen, teilweise mit Plattenbelag, Kies, bzw. teilweise extensiver Begrünung (siehe Dachdraufsichten, Grundrisse). Dachkonstruktion: Dach Erdgeschoß/Garage: Umkehrdach – Stahlbetonplatte tlw. im Gefälle, bituminöse Abdich- tungsbahnen, XPS, Terrassen, Gehwege, Bepflanzung entsprechend der Freiraumplanung. Fassadengestaltung: Fassade mit Vollwärmeschutzfassade lt. Bauphysik, Putz (Farbe und Körnung) nach Wahl des Architekten. Diverse Verglasungen (Alu-Glaselemente), Lüftungslamellen, Farbe nach Wahl Ar- chitekt. Hauseingänge: Stiegenhauseingänge/Gangtüren. © WETgruppe | Objekt WET 7525 | Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten. Portale aus (wärmedämmten) Aluminium Hohlprofilen, pulverbeschichtet mit (Isolier)verglasung. Portale und Gangtüren mit Oberkopftürschließer, außen Griffstange und innen Panikbeschlag in Edelstahl. 11. AUFZUG Aufzug: In allen Stiegen ist ein Aufzug mit Kabinengröße ca. 110/140 cm für 8 Personen bis ca. 630 kg geplant. Damit wird in allen Stiegen der barrierefreie Zugang gewährleistet. Ausstattung lt. Standardausstattung Aufzughersteller, Boden mit Gangfliesen belegt, Schachttür als Tele- skoptüren. 12. DACHENTWÄSSERUNG/NIEDERSCHLAGSWÄSSER UND SCHMUTZWÄSSER Dachentwässerung/ Niederschlagswässer und Schmutzwässer: Die Dachentwässerung erfolgt über innenliegende Abfallrohre und die Entwässerung der Ter- rassen/Balkone erfolgt über Regenwasserabläufe und Gullys. Alle Regenwässer werden gemäß den behördlichen Vorgaben auf Eigengrund versickert. Die Ableitung der Schmutzwässer erfolgt gemäß den behördlichen Vorgaben in das öffentliche Kanalnetz. 42 3100 St. Pölten-Oberwagram, Niederösterreichring 3, Stg. 3, T 02236 44800, wohnen@wet.at, www.wet.at
AUSSTATTUNGSBESCHREIBUNG (Stand 2020-06-08) 1. FENSTER UND FENSTERTÜREN Fenster und Fenstertüren: Tür- und Fensterkonstruktionen aus Alu/Kunststoff, außen Deckschale in Farbe nach Wahl Ar- chitekt, innen in Weiß Kunststoff, Wärme- und Schallschutz lt. Bauphysik. Innenfensterbank: Weiß. Außenfensterbank: Alu, beschichtet in Farbe nach Wahl Architekt. Beschläge: Je Raum wird mit mind. ein Fenster oder eine Fenstertüre mit Drehkippbeschlag ausgeführt. Ausführung von öffenbaren Fenstern bzw. von Fixelementen lt. Grundriss/Ansichten. In Edel- stahl matt oder ähnlich, passend zu Innentürbeschlag, Schalldämmlüfter/Spaltlüftfunktion und Öffnungsbegrenzer. Fenstertüren mit Schnapper und außen mit Griffoliven. Vorlegestufe(n) Bei Dachterrassen. 2. AUSSENTÜREN Außentüren: Wohnungseingangstüren mit Doppelfalz als Brandabschlüsse, einbruchhemmend RC2, glatte Holztüren mit weißer Oberfläche wohnungsseitig, gangseitig in einer Farbe nach Wahl Archi- tekt. Beschläge: Drückergarnitur in Edelstahl mit außen Knauf, innen Drücker, Profilzylinder und Spion (mit Namenschild und gravierter Topnummer), Klimaklasse, U-Werte und Schalldämmmaß lt. Bau- physik. 3. INNENTÜREN Innentüren: Innentüren mit Einfachfalz aus glatten, gefälzten Türblättern, Farbe Weiß, Holzzarge, Farbe Weiß. Beschläge: Edelstahl Schachermayer GEHRUNG, oder ähnlich. Klebetürpuffer nach Erfordernis und zwei bewegliche Gewichts-Türstopper in Edelstahl. 4. SONNENSCHUTZ © WETgruppe | Objekt WET 7525 | Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten. Sonnenschutz: Im Erdgeschoß werden Rollläden mit elektrischer Bedienung ausgeführt, Farbe nach Wahl des Architekten, ansonsten lt. bauphysikalischem Erfordernis. In den Obergeschoßen werden Vor- richtungen für den nachträglichen Einbau eines außenliegenden Sonnenschutzes durch Nutzer ausgeführt. 5. FUSSBÖDEN Fußbodenbeläge: Wohnräume – Laminat. Schlafräume – Laminat. Kochnische – Laminat bzw. Keramischer Belag. Vorraum / Gang – Keramischer Belag bzw. Laminat. Bad – Keramischer Belag. WC – Keramischer Belag. Abstellraum – Keramischer Belag. Bei Terrassen – Betonestrichplatten. Bei Balkonen – Betonoberfläche. Produkte: Keramischer Fußbodenbelag für alle Wohnungen. Feinsteinzeug Fließen im Format ca. 30x30 cm. August 2021 43
ST. PÖLTEN-OBERWAGRAM Objekt WET 7525 Mühlbach-Ost, W2, Stg. 3 6. DECKEN UND WÄNDE Allgemein: Wände und Decken im gesamten Wohnungsverband in Weiß einfärbig mit Innendispersion ge- malt, ausgenommen Wandflächen mit keramischen Belägen. Wände Bad: Keramischer Belag ca. 2 m hoch . Format ca. 20x20 cm. Wände WC: Keramischer Belag. Im Bereich des Spülkastens Höhe ca. 120 cm Fließen im Format ca. 20x20 cm. Produkte für Wände: Bad und WC bei allen Wohnungen: Fließen im Format ca. 20x20 cm. 7. BELÄGE AUF TERRASSEN Belag: Estrichbetonplatten in Grau, Format ca. 40x40 cm im Splittbett mit Fuge verlegt. (Garten und Terrassen). 8. HEIZUNG UND WARMWASSERBEREITUNG/KALTWASSER/KÜHLUNG Heizung: Die Energieversorgung zur Raumheizung und Warmwasserbereitung erfolgt für jede Wohnein- heit separat mittels in der Wohnung angeordnete Übergabestation. Die Raumheizung erfolgt mittels Flächenheizung (Fußbodenheizung). Die Fußboden-Heizkreisverteiler sind im VR oder AR situiert. Die Heizungsregelung erfolgt durch einen Wohnungsthermostat im Referenzraum z.B.: Wohnraum (Raumtemperaturregler mit Festwertregler Vorlauf Fußbodenheizung). Der Be- zug von Heizenergie, Warmwasser wird über einen, zwischen Verbraucher und Wärmelieferant direkt abgeschlossenen Vertrag, geregelt. 9. SANITÄRE EINRICHTUNG Küche: Aufputzinstallationen lt. Verkaufsplan. Die Anschlussmöglichkeiten für Geschirrspüler und Ab- wäsche wird mittels Eckventil und Doppelspindeleckventil hergestellt. Badewanne: Ca. 170x75 cm in Weiß. Wannenfüll- u. Brausebatterie: Verchromt, Aufputz. Handbrause mit Duschschlauch ca. 1750 mm und Brausestange ca. 900mm. Waschbecken: Ca. 60x48 cm in Weiß, wandhängend. © WETgruppe | Objekt WET 7525 | Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten. Einlochbatterie: Verchromt. Waschmaschinen Anschlussmöglichkeit: Dies wird als UP-Installation mit UP-Siphon hergestellt. WC-Schale: Wandhängend, Tiefspüler in weißer Sanitärkeramik mit dazu passendem WC-Sitz und Drücker- garnitur. Handwaschbecken: Weiße Sanitärkeramik, Größe ca. 48x28 cm mit mittigem Auslass für den Kaltwasser- und Warmwasseranschluss. Einlochbatterie: Verchromt. 10. KALTWASSERANSCHLÜSSE BEI FREIFLÄCHEN Kaltwasseranschlüsse bei Freiflächen: In den Eigengärten und Terrassen im Erdgeschoß bzw. den Dachgärten werden selbstentlee- rende, frostbeständige Kaltwasseranschlüsse hergestellt. 44 3100 St. Pölten-Oberwagram, Niederösterreichring 3, Stg. 3, T 02236 44800, wohnen@wet.at, www.wet.at
11. LÜFTUNG Lüftung: Die Häuser werden mit einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung aus- gestattet (jede Wohneinheit separat). Die Luftwärmeverteilung erfolgt über flexible Kunststoff- leitungen, die in der tragenden Betondecke eingelegt werden. Die Abluft erfolgt im Bad/WC, Ab- stellraum oder Küche sodass eine separate Entlüftung der Sanitärräume nicht notwendig ist. Zur Reduzierung der Schallübertragung zwischen den Räumen werden jeweils Schalldämmver- teiler für Zu- und Abluft eingebaut. Mit der aus der Abluft genommenen Wärme wird die Zuluft erwärmt (Gegenstromwärmetauscher). 12. ELEKTROINSTALLATIONEN Elektroinstallationen: Die Installation erfolgt gemäß Verkaufsplan bzw. Elektroausführungsplan. Steckdosenhöhe in der Regel ca. 30 cm, Einzelschalterhöhe in der Regel ca. 110 cm, Schalterhöhe beim Bett ca. 60 cm, Arbeitssteckdosenhöhe in der Küche ca. 110 cm, Steckdosenhöhe über Waschtisch ca. 95-100 cm, für Waschmaschine ca. 70 cm, Wandauslasshöhe für Dunstabzug ca. 215 cm, Gegensprechanla- genhöhe ca. 140 cm, Raumthermostat ca. 150 cm. Wohnungsverteiler (4-reihig) und Schwachstromverteiler (4-reihig) als UP-Verteiler in Weiß, VR/ Flur oder AR situiert, Einbauhöhe Oberkante ca. 200 cm. Die Rauchmelder in den Aufenthalts- räumen sind batteriebetrieben. Alle Leerdosen sind mit Abdeckungen lt. Schalterprogramm versehen. Schalter Programm: Glänzend reinweiß. Innensprechstelle: Nur Audio. 13. WOHNUNGSAUSSTATTUNG Wohnungseingangstüre außen: 1 x Klingeltaster Wohnzimmer: 2-3 x Deckenauslässe 2 x Einfach-Schukosteckdosen 2 x Doppel-Schukosteckdosen 1 x Sat-Anschlussdose 2 x Leerdosen IT 1 x Einfach- Schukosteckdose unter Lichtschalter bei Wohnzimmertüre © WETgruppe | Objekt WET 7525 | Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten. Rauchmelder LR für Rolladen+Taster (Im EG zusätzlich Taster + Anschluß elektrischer Rolladen) Schlafraum: 1 x Deckenauslass 1 x Doppel-Schukosteckdosen 1 x Leerdose für Sat-Anschluss 1 x Leerdose IT 1 x Einfach-Schukosteckdose unter Lichtschalter 2 x Einfach-Schukosteckdose bei Doppelbett Rauchmelder, LR für Rolladen + Taster (Im EG zusätzlich Taster + Anschluß elektrischer Rolladen) Zimmer: 1 Deckenauslass 1 Doppel-Schukosteckdosen 1 Leerdose für Sat-Anschluss 1 Leerdose IT 1 Einfach-Schukosteckdose unter Lichtschalter 1 Einfach-Schukosteckdose bei Bett Rauchmelder LR für Rolladen + Taster (Im EG zusätzlich Taster + Anschluß elektrischer Rolladen) August 2021 45
ST. PÖLTEN-OBERWAGRAM Objekt WET 7525 Mühlbach-Ost, W2, Stg. 3 Wohnküche/ Küchenzeile: 1-2 x Deckenauslässe 1 x Wandauslass (über Herd/ Arbeitsfläche) direkt geschalten 2 x Doppel-Schukosteckdosen Anschluss je: E-Herd, Geschirrspüler, Mikrowelle, Kühlschrank und Dunstabzug 1 x Einfach- Schukosteckdose unter Lichtschalter (wenn eigene Tür für Küche) LR für Rolladen + Taster (Im EG zusätzlich Taster + Anschluß elektrischer Rolladen) Bad: 1 x Wandauslass über Spiegel und 1 x Deckenauslass Steckdosen (bei Waschbecken) 1 x Steckdose für Waschmaschine 1 x Steckdose für Wäschetrockner Wenn Fenster: LR für Rolladen + Taster (Im EG zusätzlich Taster + Anschluß elektrischer Rolladen) WC: 1 x Wandauslass oder Deckenauslass AR: 1 x Wandauslass 1 x Steckdose VR/Flur: 1-2 x Deckenauslässe 1 x Steckdosen 1 x Gegensprechanlage mit Türöffner Loggia/Balkon/Terrasse: 1 x Wandauslass mit Beleuchtungskörper 1 x Steckdose mit Deckel (nur im EG mit eigenem Ausschalter) 14. FERNSEHEMPFANG/TELEKOMMUNIKATION: Kabelfernsehen: Die Anspeisung über KabelPlus ist bis zum Medienverteiler als Leerverrohrung mit Vorspann vorgesehen. Satellitenanlage: Die Anlage wird steckfertig für den Empfang für ASTRA, EUTELSAT und TÜRKSAT hergestellt. Keine Programmaufbereitung. Festnetz: Die Anspeisung über A1-Telekom ist bis zum Wohnungsverteiler als Leerverrohrung mit Vor- spann vorgesehen. © WETgruppe | Objekt WET 7525 | Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten. ALLGEMEINBEREICHE UND ALLGEMEINRÄUME 1. STIEGENHAUS UND GÄNGE Fußbodenbelag: Podest Platten, Gänge, Laufplatten mit Tritt- und Setzstufen in Feinsteinzeug Fliesen inkl. Wandsockel (n. Wahl Arch.). Fußabstreifer: Bei Hauseingangstüren, außen Gitterrost, innen Fußabstreifmatte mit Rahmen in Bodenbelag integriert. Wand- und Deckenanstrich: Innendispersion. Portale: Wie Hauseingänge Pkt. 1.16. Gegensprechanlage: Torsprechstelle bei jeder Stiege. 46 3100 St. Pölten-Oberwagram, Niederösterreichring 3, Stg. 3, T 02236 44800, wohnen@wet.at, www.wet.at
Schacht-/Allgemein Türen: Holz- od. Metalltüren, bzw. GK-Klapptüren. Fenster: Wie Wohnungen Öffenbarkeit nach Erfordernis bzw. Alufenster wärmegedämmt mit 2- fach Iso- lierverglasung, Farbe nach Wahl Architekt. Einrichtungs- gegenstände: Magnetisch beschreibbare Infotafel. Elektroinstallation: Deckenbeleuchtung, Steuerung über Bewegungsmelder, Schaltung stockwerksweise und Stie- genhaus gesamt. Haustechn.Einrichtung: Müllraumentlüftungsanlage, Kellerentlüftungsanlage. Geländer: Flachstahlgeländer und Niro-Handlauf; Oberfläche grundiert u. lackiert; Farbe lt. Konzept Archi- tekt. 2. FAHRRADABSTELLRÄUME UND KINDERWAGENABSTELLRÄUME/UNTERGESCHOSSE: Fußbodenbelag (UG): Estrich versiegelt. Wand- und Decke: Ohne Anstrich. Türen: Aluportale wie Hauseingänge mit Brandschutzqualifikation, Stahltürblätter in Stahlzargen mit Oberkopftürschließer. Einrichtungs- gegenstände: Fahrradständer verzinkt, stehend Schutzwinkel: Eckschutzwinkel aus Metall an den Außen- kanten in der Fassadenleibung. Elektroinstallation: Feuchtraumanbauleuchten, Steuerung über Bewegungsmelder. Heizung: Nicht vorgesehen. 3. KINDERWAGENABSTELLRAUM/OBERGESCHOSSE Fußbodenbelag: Fliesen wie Gang mit Sockel, bzw. Beschichtung. © WETgruppe | Objekt WET 7525 | Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten. Wand- und Deckenanstrich: Wie Stiegenhaus, gespachtelt und gestrichen, Farbe Weiß bzw. lt. Wahl Architekt. Türen: Aluportale wie Hauseingänge mit Brandschutzqualifikation, Stahltürblätter in Stahlzargen mit Oberkopftürschließer. Elektroinstallation: Einbaulinienleuchte geeignet für Feuchtraum, Steuerung über Bewegungsmelder. Heizung: Nicht vorgesehen. 4. FAHRRADABSTELLRÄUME/ERDGESCHOSS (LAUBE) Fußbodenbelag (Laube): Beton mit Anstrich/Versiegelung. Wand- und Deckenanstrich: Ohne Anstrich. August 2021 47
ST. PÖLTEN-OBERWAGRAM Objekt WET 7525 Mühlbach-Ost, W2, Stg. 3 Türen: Aluportale wie Hauseingänge mit Brandschutzqualifikation, Stahltürblätter in Stahlzargen mit Oberkopftürschließer. Einrichtungs- gegenstände: Fahrradständer verzinkt, stehend Schutzwinkel: Eckschutzwinkel aus Metall an den Außen- kanten in der Fassadenleibung. Elektroinstallation: Feuchtraumanbauleuchten, Steuerung über Bewegungsmelder. Heizung: Nicht vorgesehen. 5. PARTEIENKELLER/EINLAGERUNGSRÄUME Trennwände: Metalltrennwände raumhoch, Türen mit Vorhangschloss in die Zentralsperranlage integriert. Fußbodenbelag: Bodenversiegelung. Wand- und Deckenanstrich: Ohne Anstrich. Elektroinstallation: Feuchtraumanbauleuchten, Steuerung über Bewegungsmelder. Lüftung: Mechanische Entlüftung. Heizung: Ncht vorgesehen. 6. SPIELPLATZ/ALLGEMEINE BEREICHE IM FREIEN Spielplatz/Allgemeine Bereiche im Freien: Westlich der Wohnhausanlage befindet sich ein allgemein zugänglicher Kinderspielplatz (Mühl- bachpark – öffentlich). Weiters stehen im Zentrum der Wohnhausanlage Grün- und Freizeitbe- reiche zur Verfügung. Spielplatz und Gärten laut Freiraumplanung. Verschiedene Gräser, Beran- kung, Rasen, Bepflanzungen. Gehwege mit Betonplatten, wassergebundener Decke, bzw. As- phaltbeton lt. Freiraumplanung, Flachstahlrandstreifen und Rasentrennstreifen lt. Freiraumpla- nung. 7. MÜLLRAUM © WETgruppe | Objekt WET 7525 | Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten. Fußbodenbelag: Bodenversiegelung im Gefälle. Wände u. Decke: Ohne Anstrich. Türen: Zweiflügelige Stahltüren, inkl. zus. Zylinder für die Müllabfuhr. Elektroinstallation: Aufputz Feuchtraumleuchten, Steuerung mit Bewegungsmelder. Lüftung: Mech. Abluft über Dach. Bodenablauf: Gully mit Geruchsverschlussl. Wasseranschluss: Kaltwasseranschluss; Zählung über Allgemeinverbrauch. 8. GARAGE: Fußbodenbelag: Beschichtung. 48 3100 St. Pölten-Oberwagram, Niederösterreichring 3, Stg. 3, T 02236 44800, wohnen@wet.at, www.wet.at
Wände und Decken: Betonoberfläche, Wärmedämmung und Akustikverkleidung lt. Bauphysik. Garagentor: Ein- und Ausfahrtstor als Rolltor ausgeführt mit elektrischer Öffnungs- und Schließvorrichtung. Die Bedienung des Garagentores erfolgt über die Fernbedienung (1 Stk. ist je Stellplatz inklu- diert) bzw. Schlüsselschalter. Zusätzlich erfolgt die Öffnung des Garagentores von innen über einen Zugschalter (im Notfall auch händisch bedienbar). Lüftung: Über Wandöffnungen mit Lüftungslamellen. Mechanische CO-Abluft. Kennzeichnung: Kennzeichnung der Stellplätze (Stellplatznummer). Elektroinstallation: Aufputz Feuchtraumleuchten über Bewegungsmelder gesteuert und Notbeleuchtung. Sonstige Ausstattung: Rigole im Bereich der Zu- und Ausfahrt, Verdunstungsrinnen und Pumpensümpfen. 9. AUSSENANLAGEN Wasseranschlüsse: Für die öffentlichen Allgemeinbereiche im EG wird ein, frostsicherer Kaltwasseranschluss im Bereich Terrasse vom Gemeinschaftsraum ausgeführt. Die Zählung erfolgt über den Allgemein- verbrauch. Außenbeleuchtung: Hauseingangsbeleuchtung, Freiflächenbeleuchtung mittels Mastleuchten entsprechend dem Beleuchtungskonzept. Die Schaltung der Außenbeleuchtung erfolgt über Dämmerungsschalter und Zeitschaltuhr. 10. ALLGEMEINE AUSSTATTUNG Feuerlöscher/ Löschleitungen: Lt. Brandschutzkonzept. Beschriftung: Die Beschriftung der Stiegen und Stockwerke erfolgt mittels an der Wand, die Raumbe- zeichnungen der Allgemeinbereiche im KG erfolgt mit Folienbuchstaben. Brieffachanlage: Brieffachanlage im Außenbereich. Zentralsperranlage: Systemanlage. Zylinder für den Haupteingang, Wohnungstüren, Allgemeinräume, Zauntor, Brieffachanlage etc., inkl. Aufbohr- und Kernziehschutz beim Zylinder der Wohnungseingangs- © WETgruppe | Objekt WET 7525 | Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten. türe. Jeder Wohnungsnutzer erhält fünf Schlüssel pro Wohneinheit, welche alle o. a. Räume und Türen sperren. SONDERWÜNSCHE UND ÜBERGABE Sonderwünsche der künftigen MieterInnen sind mit dem Generalunternehmer direkt zu vereinbaren und zu verrechnen. Die- se dürfen aber nicht den ordentlichen Gebrauch der Wohnhausanlage und Kfz-Stellplätze behindern. Sie sind weiters der Bau- herrschaft und dem Architekten vor Beauftragung zur Kenntnis zu bringen und eine schriftliche Freigabe der Bauherrschaft zu erwirken. Weiters dürfen sie den Rahmen der Wohnbauförderungsbestimmungen des Landes Niederösterreich sowie die Bauordnung nicht überschreiten. Im Falle des Rücktritts ist der Urzustand herzustellen. Die/der WohnungswerberIn über- nimmt eine mängelfreie Wohnung, wobei technische Toleranzen, z. B. Haar- und Setzungsrisse an nicht tragenden Ausfa- chungswänden, geringe Putz- oder Spachtelungsunebenheiten und dgl. nicht als Mängel zu verstehen sind. Weiters ist zu berücksichtigen, dass bei einem Neubau die Baufeuchte ca. 2 Jahre anhält, sodass für diesen Zeitraum von Tapezierungen, dichtumschließenden Einbauten etc. abgeraten wird, um Schimmelbildung zu vermeiden, (Einrichtungsvorschläge/Möbeld- arstellungen in den Plänen sind nur schematisch). August 2021 49
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