TEXINGTAL - 9 geförderte Mietwohnungen "betreutes / begleitetes Wohnen" - WETgruppe

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TEXINGTAL - 9 geförderte Mietwohnungen "betreutes / begleitetes Wohnen" - WETgruppe
WET 8401

BEZIRK MELK

 TEXINGTAL

9 geförderte
Mietwohnungen
„betreutes / begleitetes Wohnen“
 verlässlich. leistbar. wohnen.   www.wet.at | wohnen@wet.at
TEXINGTAL - 9 geförderte Mietwohnungen "betreutes / begleitetes Wohnen" - WETgruppe
UNSERE PARTNER.

Hier investiert das Land Niederösterreich.

                                                                                                                       © WETgruppe | Objekt WET 8401 | Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten.

UNSER PROSPEKT.
Alle unsere genannten Preise sowie sämtliche Grundrisse, Beschreibungen, Kalkulationen, etc. sind, sofern nicht
anders angegeben, nach dem Stand der Drucklegung (Februar 2021) angeführt. Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten.
Abweichungen in den Darstellungen und Illustrationen möglich. ©WETgruppe

UNSER UNTERNEHMEN.
Wohnungseigentümer Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft m.b.H.
Bahnhof­platz 1, 2340 Mödling | T 02236 44800 | F 02236 44800-111 | office@wet.at
Firmenbuchnummer: FN 92641m | Lan­desgericht Wiener Neustadt | UID: ATU 55103809
TEXINGTAL - 9 geförderte Mietwohnungen "betreutes / begleitetes Wohnen" - WETgruppe
ZUKUNFTSTRÄCHTIGES UNTERNEHMEN FÜR
                                                                            EIN BESSERES WOHN- UND LEBENSGEFÜHL
                                                                            Verlässlichkeit, Qualität, Vertrauen und gute Arbeit. Die WETgruppe ist ein Partner für Wohnungssuchende und Gemeinden in
                                                                            Niederösterreich. Das Credo lautet dabei: Gutes und schönes Wohnen soll für jede und jeden möglich und erschwinglich sein.
                                                                            21.000 MieterInnen, 60 Millionen Bauvolumen jährlich und allein im vergangenen Jahr 860 in Bau befindliche neue Wohnun-
                                                                            gen in 43 Anlagen – das ist die WETgruppe. Seit über 80 Jahren sind wir eng mit dem Land Niederösterreich verbunden und
                                                                            möchten Menschen dabei immer auf Augenhöhe begegnen. Denn ein Zuhause ist mehr als ein Dach über dem Kopf, es ist die
                                                                            Basis für ein selbstbestimmtes Leben und ein positives Miteinander.

                                                                            Dank der 80 Jahre langen Erfahrung der WETgruppe können sich die MieterInnen und EigentümerInnen immer auf ei-
© WETgruppe | Objekt WET 8401 | Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten.

                                                                            nen sicheren Wohnbauträger verlassen. Es ist eine der wertvollsten und auch verantwortungsvollsten Aufgaben überhaupt,
                                                                            Lebens- und Wohnräume zu gestalten. Unser Anspruch ist, diese Aufgabe umsichtig und an den Bedürfnissen von Land und
                                                                            Menschen orientiert zu erfüllen. Tief verwurzelt mit dem Land Niederösterreich ist es uns auch wichtig, die Verantwortung
                                                                            im Land immer bewusst wahrzunehmen und auf nachhaltiges Wirtschaften zu setzen. Wir wollen auch abseits des Wohnbaus
                                                                            ein sicherer und vertrauensvoller Partner der Region sein. Daher ist es uns wichtig, an einer positiven Gestaltung unseres Bun-
                                                                            deslandes mitzuwirken, was auch daran ersichtlich ist, dass wir in Niederösterreich in 19 Bezirken und vier Statutarstädten
                                                                            mit unseren Objekten vertreten sind. Wir sind davon überzeugt, dass gutes und schönes Wohnen für jede und jeden möglich
                                                                            und erschwinglich sein soll. Dass eine spannende Architektur, die sich an den individuellen Bedürfnissen der Regionen und
                                                                            der Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen orientiert, den entscheidenden Unterschied macht. Aber auch davon,
                                                                            dass hohe Qualität ihren Wert hat.

                                                                            WORAUF WIR BAUEN. UNSERE WERTE.
                                                                               ■   Anspruch auf Qualität.
                                                                               ■   Niederösterreich verbunden.
                                                                               ■   Unserer Zukunft verpflichtet.
                                                                               ■   Kundennähe.
                                                                               ■   Soziale Verantwortung.

                                                                                                                                                                                    Februar 2021     03
TEXINGTAL - 9 geförderte Mietwohnungen "betreutes / begleitetes Wohnen" - WETgruppe
TEXINGTAL            Objekt WET 8401                                               betreutes / begleitendes Wohnen

DAS PROJEKT IM ÜBERBLICK
Gefördertes Wohnen: Diese Wohneinheiten werden vom            Bauträger & Hausverwaltung:
Land Niederösterreich gefördert. Als zusätzliche Unterstüt-   Wohnungseigentümer Gemeinnützige
zung zur monatlichen Vorschreibung kann unter bestimm-        Wohnungsgesellschaft m.b.H.
ten Voraussetzungen gesondert um Wohnzuschuss beim            2340 Mödling, Bahnhofplatz 1
Land Niederösterreich angesucht werden.                       T 02236 44800 | F 02236 44800-110
                                                              wohnen@wet.at | www.wet.at
Betreutes Wohnen: Diese Wohnungen werden in den
vom Land Niederösterreich geförderten Modell „betreutes /     Planung & Bauleitung:
begleitetes Wohnen“ errichtet.                                Vonwald Plan & Baumanagement GmbH
                                                              3243 St. Leonhard am Forst, Kaiserstraße 10

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Freier Bewegungsraum:Jede Wohneinheit bietet Ihnen            T 02756 8608 | F 02756 8608-15
Freiflächen in Form von Terrasse, Loggia oder Balkon.         office@kuv.at | www.vonwald.eu

Behagliches Raumklima: Niedrigenergiebauweise                 Information und Betreuung:
(HW BSK 27,27 | fGEE 0,7), Heizung und Warmwasser mit         Wohnungseigentümer Gemeinnützige
Wärmepumpe. Kontrollierte Wohnraumentlüftung mit Wär-         Wohnbaugesellschaft m.b.H.
merückgewinnung.                                              2340 Mödling, Bahnhofplatz 1
                                                              T 02236 44800 | F 02236 44800-110
Vergabeart: Die Wohneinheiten werden in Miete vergeben.       wohnen@wet.at | www.wet.at

Fertigstellung: Die Schlüssel dieses Wohn(t)raums können      DI Berthold Gruber (vor Ort), T 0676 9120019
voraussichtlich im 1. Quartal 2022 übernommen werden.         Monika Köck (Büro), T 02236 44800-121

Auf gute Nachbarschaft: Geplant sind 9 Wohneinheiten.         Gemeinde Texingtal, T 02755 7228
Alles Wissenswerte über die Gemeinde Texingtal erfahren
Sie unter www.texingtal.at.

 04                                              3242 Texingtal, Texing Nr. 1, T 02236 44800, wohnen@wet.at, www.wet.at
TEXINGTAL - 9 geförderte Mietwohnungen "betreutes / begleitetes Wohnen" - WETgruppe
Re
                                                                                                                                                       in ö

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                                                                                                                                                              d

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                                                                                                          i   ng
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                                                                                                                                                  Schwaigh

                                                                                                                                              8
                                                                                                                                           L9
                                                                                                                                                    of

                                                                            LAGE UND NACHBARSCHAFT
                                                                            Entfernung
                                                                            Kindergarten  . . . . . . . . . . . . . ca. 500 m
                                                                            Volksschule  . . . . . . . . . . . . . . ca. 450 m
                                                                            Supermarkt (ADEG) . . . . . . . ca. 200 m
                                                                            Post  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  ca. 230 m
                                                                            Bank (Raiffeisen) . . . . . . . . . . ca. 300 m                                                       WT
                                                                            Arzt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ca. 240 m
                                                                                                                                                                                                     HO
                                                                                                                                                                  GD                                               HL                    MI

                                                                                                                                                                            ZT
© WETgruppe | Objekt WET 8401 | Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten.

                                                                                                                                                                                            KR
                                                                                                                                                                                                                               KO
                                                                                                                                                                                                         KS
                                                                                                                                                                                                                   TU                              GF

                                                                                                                                                                             ME                      P
                                                                                                                                                                                                              PL                                    BL
                                                                                                                                                                                                                               MD        SW

                                                                                                                                                  AM                                                                           BN
                                                                                                                                                                                                      LF
                                                                                                                                                                             SB
                                                                                                                                                                  WY                                               WB
                                                                                                                                                                       AM                                                       WN

                                                                                                                                                                                                                        NK          WB

                                                                                                                                                                                                                                    Februar 2021         05
TEXINGTAL - 9 geförderte Mietwohnungen "betreutes / begleitetes Wohnen" - WETgruppe
TEXINGTAL            Objekt WET 8401                                                 betreutes / begleitendes Wohnen

WOHNUNGSINFORMATIONEN
Topografie

                      Raumprogramm
                                                  Wohn-                                              Anzahl
   Ge-    Top                                              Fläche    Fläche   Fläche       Keller-
                                                   nutz-                                             Einstell-
 schoss   Nr.         Wohn-   Bad/                         Loggia    Balkon   Terasse      abteil
                Zi                   VR   AR      fläche                                              plätze
                      küche   WC

           1    1       1      1     1    1       53,31      4,21      ---       ---        3,91        1
           2    1       1      1     1    1       54,27      4,13      ---       ---        3,91        ---
  EG
           3    ---     1      1     1    1       42,53      ---      4,50       ---        3,91        1
           4    ---     1      1     1    1       43,78      5,05      ---       ---        3,91        ---
           5    1       1      1     1    1       55,13      ---       ---     13,76        3,92        1
           6    1       1      1     1    1       53,44      4,29      ---       ---        3,92        ---
  OG       7    1       1      1     1    1       54,40      4,20      ---       ---        3,92        1
           8    ---     1      1     1    1       42,53      ---      4,50       ---        3,92        ---
           9    ---     1      1     1    1       43,91      5,05      ---       ---        3,92        1
Gesamtsumme                                       443,30    26,93     9,00     13,76        35,24       5

                                                                                                                         © WETgruppe | Objekt WET 8401 | Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten.

 06                                           3242 Texingtal, Texing Nr. 1, T 02236 44800, wohnen@wet.at, www.wet.at
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                                                                                                                                                                                                                             vorauss. mtl.
                                                                                                                         Balkon
                                                                                                             Wohn-                          Herstellungskosten    Finanzierungs-                                            Vorschreibung
                                                                                                                         Loggia
                                                                               Vergabe durch        TOP      nutzfl.               Keller     inkl. Zubehör 1)        beitrag         WBF-Darlehen       Bankdarlehen    inkl. Betriebskosten,
                                                                                                                        Terrasse
                                                                                                              m²                                                   ( Baukosten)                                             EVB, Stellplatz,
                                                                                                                           m²
                                                                                                                                                                                                                         Verw.kosten, Ust 2) *

                                                                                    WET               1       53,31        4,21    3,91        € 175.199,59         € 11.822,29        € 100.529,64       € 62.847,65          € 532,93
                                                                              NÖ Wohnservice          2       54,27        4,13    3,91        € 169.260,62          € 6.203,43        € 102.339,97       € 60.717,22          € 520,83
                                                                                                                                                                                                                                                   Finanzierungsübersicht

                                                                                    WET               3       42,53        4,50    3,91        € 145.504,74         € 13.108,04        € 80.201,20        € 52.195,51          € 437,89
                                                                                    WET               4       43,78        5,05    3,91        € 142.535,26          € 8.846,57        € 82.558,39        € 51.130,29          € 433,00
                                                                                    WET               5       55,13       13,76    3,92        € 175.199,59          € 8.390,22        € 103.961,72       € 62.847,65          € 538,23
                                                                              NÖ Wohnservice          6       53,44        4,29    3,92        € 166.291,13          € 5.864,33        € 100.774,79       € 59.652,01          € 512,05
                                                                                    WET               7       54,40        4,20    3,92        € 178.169,07         € 11.671,09        € 102.585,12       € 63.912,87          € 542,47
                                                                                    WET               8       42,53        4,50    3,92        € 136.596,29          € 7.395,23        € 80.201,20        € 48.999,86          € 416,63
                                                                                    WET               9       43,91        5,05    3,92        € 151.443,71         € 14.314,24        € 82.803,54        € 54.325,94          € 454,64

                                                                                       NÖ Wohnservice                                            * Grundlage für die Berechnung der voraussichtlichen monatlichen             1) Fixpreis gem.
                                                                                       Tel:0274222133                Vorschreibung ist das (bis zur gerichtlichen Festsetzung der Nutzwerte            §15a WGG

               Wohnzuschussrechner: www.noe.gv.at/wohnzuschuss-2009-rechner
                                                                                       www.noe-wohnbau.at                                           noch) vorläufige Nutzwertgutachten auf Basis der abgebildeten         2) exkl. Energiekosten
                                                                                                                                                                                                                            (Strom, Heizung und
                                                                                                                                                                            Grundrisspläne.
                                                                                                                                                                                                                                Warmwasser)
                                                                              Stand: Dezember 2020

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TEXINGTAL - 9 geförderte Mietwohnungen "betreutes / begleitetes Wohnen" - WETgruppe
TEXINGTAL            Objekt WET 8401                                                 betreutes / begleitendes Wohnen

Lageplan
Wichtiger Hinweis zu den Plänen: Sämtliche Pläne im vorliegenden Prospekt werden aus drucktechnischen Gründen nicht
exakt im angegebenen Maßstab dargestellt. Weiters wird darauf hingewiesen, dass die Wohneinheit unmöbliert (ausgenommen
Sanitärgegenstände – Details siehe Ausstattungsbeschreibung) übergeben wird. Bei Abschluss des Mietvertrags erhalten Sie den
Plan Ihrer Wohneinheit zugesandt.

                                                                                                                               © WETgruppe | Objekt WET 8401 | Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten.

 08                                              3242 Texingtal, Texing Nr. 1, T 02236 44800, wohnen@wet.at, www.wet.at
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                                                                                           Übersicht Kellergeschoß

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TEXINGTAL    Objekt WET 8401                                         betreutes / begleitendes Wohnen

Übersicht Erdgeschoß

                                                                                                           © WETgruppe | Objekt WET 8401 | Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten.

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                                                                                           Übersicht Obergeschoß

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TEXINGTAL      Objekt WET 8401                                         betreutes / begleitendes Wohnen

Übersicht Parteienkeller

                                                                                                             © WETgruppe | Objekt WET 8401 | Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten.

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                                                                                           Grundrisse

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TEXINGTAL   Objekt WET 8401                                         betreutes / begleitendes Wohnen

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TEXINGTAL            Objekt WET 8401                                                betreutes / begleitendes Wohnen

VERGABEART
Eine neue Zielbestimmung schreibt gemeinnützigen Bauvereinigungen vor, den Fokus auf die Wohnversorgung von öster-
reichischen StaatsbürgerInnen, diesen gleichgestellten Personen (z. B. EWR-BürgerInnen) und AusländerInnen, die sich seit
mehr als 5 Jahren ununterbrochen und legal in Österreich aufhalten und ein Prüfungszeugnis des Österreichischen Integra-
tionsfonds nachweisen, zu legen (§ 8 Abs 4 WGG).

In Niederösterreich werden bei der Vergabe im geförderten Wohnbau jene Personen bevorzugt, die eine Verbindung zu diesem
Bundesland vorweisen können. Bei der Beurteilung werden insbesondere familiäre, wirtschaftliche und gesellschaftsbezogene
Kriterien berücksichtigt (Details: www.noe-wohnbau.at/wohnungsvergabe).

MIETE
Die Wohneinheiten werden gefördert in Miete vergeben. Es wird ein unbefristeter Mietvertrag abgeschlossen.

WOHNBAUFÖRDERUNG
OBJEKTFÖRDERUNG
Die Objektförderung des Landes Niederösterreich, welche auf Grundlage des NÖ Wohnungsförderungsgesetzes und den NÖ
Wohnungsförderungsrichtlinien ermittelt wird, wird dem Bauträger vor Baubeginn zugesprochen. Aufgrund der Bauausfüh-
rung werden die Wohneinheiten mit 155 Förderpunkten berechnet. Um zum Ausdruck zu bringen, dass das Gebäude unter
Verwendung von Landesmitteln gefördert wurde, wird durch Tafeln an prominenter Stelle auf die Verwendung von Förde-
rungsmitteln hingewiesen und auf der Fassade mit dem Logo des Bauträgers gekennzeichnet.

    Aus diesem Grund darf dieses geförderte Objekt nur an förderungswürdige Personen vergeben werden, welche fol-
    gende Kriterien erfüllen:

    ■ Eine geförderte Wohneinheit kann von natürlichen Personen lt. § 8 Abs.1 WGG gemietet und genutzt werden. Für
      die Inanspruchnahme der Kaufoption muss zumindest eine/ein VertragspartnerIn die österreichische Staats-
      bürgerschaft haben oder gleichgestellt gem. den NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien sein.

    ■ Die Begründung des Hauptwohnsitzes aller BewohnerInnen der geförderten Wohnung muss bis spätestens
      6 Monate nach Mietbeginn erfolgen.

    ■ Die geförderte Wohneinheit dient zu eigenen Wohnzwecken, die Ausübung eines Gewerbes ist in untergeordnetem
      Ausmaß zulässig. Eine Weitervermietung ist nicht gestattet!

    ■ Einhaltung der Einkommensgrenzen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

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    ■ Betreutes / begleitetes Wohnen: Das Alter der/des BewohnerIn/s beträgt bei Anmietung mindestens 60 Jahre
      oder es besteht ein sonstiges Bedürfnis nach betreubarem Wohnen (körperliche Beeinträchtigung).

    ■ Das jährliche Haushaltseinkommen der BewohnerInnen darf im Kalendervorjahr bei einer Haushaltsgröße von
      1 Person                    € 40.000,– netto
      2 Personen                  € 60.000,– netto
      für jede weitere Person      € 8.000,– netto
      im Jahr nicht überschreiten.

Zum Einkommen zählen auch:
Prämien-/Bonuszahlungen, Arbeitslosengeld, Karenzgeld, Alimente, Überstundenpauschalen.

NICHT zum Einkommen zählen:
Weihnachts- und Urlaubsgeld (13. und 14. Gehalt), Familienbeihilfe, Sozialhilfe, Abfertigungen, Lehrlingsentschädigung und
Sold von Präsenzdienern.

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Als Nachweis ist der Jahreslohnzettel der/des DienstgeberIn/s (L16 Formular) bzw. bei Selbstständigen der letztvorliegende
                                                                            Einkommensteuerbescheid vorzulegen. Die Einkommensnachweise sind von allen im gemeinsamen Haushalt lebenden Per-
                                                                            sonen für den gleichen Zeitraum erforderlich!

                                                                            SUBJEKTFÖRDERUNG/WOHNZUSCHUSS
                                                                            Für die Dauer der Laufzeit der Objektförderung (Wohnbauförderungsdarlehen) hat die/der NutzerIn der geförderten Wohnein-
                                                                            heit unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich die Möglichkeit, jährlich um einen monatlichen, nicht rückzahlbaren Zu-
                                                                            schuss zu seinem Wohnungsaufwand beim Land Niederösterreich anzusuchen.

                                                                                Voraussetzungen hierfür sind:

                                                                                ■ Österreichische StaatsbürgerInnen oder Gleichgestellte gem. den NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien.
                                                                                ■ Die/der AntragstellerIn muss in der geförderten Wohneinheit den Hauptwohnsitz haben. Bei Ehe-/Lebens- bzw.
                                                                                  eingetragenen PartnerInnen müssen beide den Hauptwohnsitz in der geförderten Wohneinheit haben.
                                                                                ■ Mindestens 5 Jahre durchgehender Hauptwohnsitz in Österreich (Ausnahmen nur nach gesonderter Prüfung
                                                                                  durch das Land Niederösterreich möglich).

                                                                                Die Höhe des Zuschusses ist jährlich abhängig:

                                                                                ■   vom Jahresnettoeinkommen aller BewohnerInnen der geförderten Wohneinheit.
                                                                                ■   von der Personenanzahl im gemeinsamen Haushalt.
                                                                                ■   von der Größe der Wohneinheit.
                                                                                ■   vom monatlichen Wohnungsaufwand (den für die Berechnung erforderlichen Wohnungsaufwand erhalten Sie von
                                                                                    Ihrer/m persönlichen BeraterIn der WETgruppe).

                                                                                Weitere Informationen: www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Wohnen.html
                                                                                Wohnzuschussrechner: www.noe.gv.at/wohnzuschuss-2009-rechner

                                                                            VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN ERHALT EINER WOHNEINHEIT „BETREUTES/BEGLEITETES WOHNEN“
                                                                            Im Sinne des Betreuten Wohnens ist ein Betreuungsvertrag über die Betreuungsleistungen gemäß ÖNORM 16118 (Betreutes
                                                                            Wohnen - Anforderungen an Dienstleistungen für ältere Menschen im Rahmen der Wohnform) mit der Gemeinde Texingtal
                                                                            abzuschließen (nachfolgend erhalten Sie einen Überblick der Leistungen).

                                                                                ■ Erfüllung der Richtlinien der Gemeinde Texingtal

                                                                                Grundleistungen:
© WETgruppe | Objekt WET 8401 | Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten.

                                                                                ■ 1 x wöchentlich persönlicher Kontakt zu MieterInnen der Betreuten Wohnungen
                                                                                ■ Unterstützung bei der Organisation für kleinere Reparaturarbeiten innerhalb der Wohnung – ist gegebenenfalls
                                                                                  extra zu zahlen
                                                                                ■ Organisation von Aktivitäten zur Förderung des Gemeinschaftslebens, 1 Nachmittag pro Monat
                                                                                ■ Information über Freizeitangebote gemeinsam mit anderen SeniorenInnen, Organisation oder Ehrenamtlichen
                                                                                ■ Information über Angebote für SeniorInnen (Veranstaltungen, Reisen, …)
                                                                                ■ Auf Anfrage Kontaktaufnahme mit dem Arzt
                                                                                ■ Unterstützung bei bürokratischen Angelegenheiten mit Ämtern und Behörden
                                                                                ■ Bei Bedarf Organisation von Krankenbesuchen für die MieterInnen, ehrenamtlicher Besuchsdienst
                                                                                ■ Technische und organisatorische Vorbereitung für Rufbereitschaft rund um die Uhr bzw. Notruftelefon –
                                                                                  Freischaltung hat durch die MieterInnen zu erfolgen – ist gegebenenfalls extra zu zahlen
                                                                                ■ Hilfestellung bei der Organisation von Zusatzdiensten (Reinigung, Wäsche, Mobile Hauskrankenpflege, Friseur,
                                                                                  Fußpflege, Essen auf Rädern)
                                                                                ■ Vermittlung von Tages-, Kurzzeit- und Übergangspflege
                                                                                ■ Teilnahme an religiösen Veranstaltungen

                                                                                                                                                                               Februar 2021      23
TEXINGTAL            Objekt WET 8401                                                   betreutes / begleitendes Wohnen

    Wahlleistungen (gegebenenfalls gesondert zu bezahlen):

    ■   Maniküre, Pediküre, Massage, Friseur
    ■   Fahrtendienst, Besuchsdienst
    ■   Essen auf Rädern
    ■   Reinigungsdienst, Wäsche- und Bügeldienst
    ■   Heimhilfe
    ■   Betreuung und Pflege, medizinische Hauskrankenpflege
    ■   Pflegehilfsmittel
    ■   Gesundheitsbezogene Leistungen (z.B. Physiotherapie)
    ■   Versorgung von Haustieren

FINANZIERUNG
Die in der Finanzierungsübersicht ausgewiesenen Herstellungskosten der Wohneinheiten inkl. Zubehör (z. B. PKW-Stellplatz,
Balkon, Loggia, Terrasse, Garten) sind die Nettoherstellungskosten exkl. Umsatzsteuer. Diese Gesamtkosten bestehen aus
dem Finanzierungsbeitrag, dem Wohnbauförderungsdarlehen und dem Bankdarlehen.

FINANZIERUNGSBEITRAG – EINZAHLUNG VON DER/VOM MIETERIN
Der Finanzierungsbeitrag für jede Wohneinheit besteht aus einem Baukostenbeitrag. Der erste Teil des Finanzierungsbeitrags
ist innerhalb von 4 Wochen nach Unterfertigung des Mietvertrags zu überweisen. Der Restbetrag ist bis spätestens 4 Wochen
vor Übergabe der Wohneinheit einzuzahlen. Bei Auflösung des Mietvertrags hat die/der MieterIn gemäß § 17 WGG Anspruch
auf Rückerstattung der von ihm geleisteten Barmittel (Finanzierungsbeitrag), vermindert um 1 % Verwohnung pro Jahr (so-
fern kein Mietrückstand besteht und die Wohnung leer in einem ordentlichen Zustand zurückgegeben wird).

WOHNBAUFÖRDERUNGSDARLEHEN – OBJEKTFÖRDERUNG DES LANDES NIEDERÖSTERREICH
Die Objektförderung wird über ein Punktemodell gemäß den Wohnungsförderungsrichtlinien der NÖ Landesregierung er-
mittelt. Sie besteht aus einem bezuschussten Darlehen als Wohnbauförderungsdarlehen mit einer Laufzeit von 31 Jahren. Die
Förderleistung des Landes Niederösterreich besteht in der Übernahme der Haftung als Bürge und Zahler gem. § 1357 AGBG
für die Einbringlichkeit der Forderung. Das Land Niederösterreich gewährt darüber hinaus, als weitere Förderungsleistung,
ab Rückzahlungsbeginn bis zum Ende der Laufzeit Zuschüsse zum Förderungsdarlehen in der Höhe der Differenz zwischen
dem vereinbarten Darlehenszinssatz um dem Förderzinssatz. Liegt der Darlehenszinssatz unter dem Förderzinssatz, ist der
Darlehenszinssatz zu leisten.

Der Förderzinssatz beträgt im 1. bis 5. Jahr der Rückzahlung höchstens 1 % jährlich dekursiv verzinst, steigt sodann in 5-Jah-
ressprüngen um 0,5 % und beträgt ab dem 21. Jahr der Rückzahlung höchstens 3 % jährlich dekursiv verzinst.

                                                                                                                                 © WETgruppe | Objekt WET 8401 | Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten.
BANKDARLEHEN – DARLEHEN DER ERSTE BANK
Das Hypothekardarlehen hat eine Laufzeit von 35 Jahren und einen 6-Monats-Euribor + 0,56% Aufschlag (mind) - Bauphase
+ 10 Jahre Tilgungsphase.

BAUBESCHREIBUNG (Stand: 13. 07. 2020)
Wir ersuchen um Verständnis und behalten uns vor, Änderungen durchzuführen, sollten sich aufgrund technischer bzw. bau-
polizeilicher Vorschriften oder im Zuge der Vergabe von Arbeiten sowie während der Bauausführung solche ergeben. Sowohl
ArchitektInnen und Bauträger als auch MieterInnen können Änderungen durchführen (siehe „Sonderwünsche“).

1. KONSTRUKTION

Konstruktion:                Das Gebäude wird in Massivbauweise mit Ziegeln bzw. – wo konstruktiv notwendig – Stahlbe-
                             ton und mit einer Vollwärmeschutzfassade außen hergestellt. Der Keller wird aus Stahlbeton
                             errichtet.

  24                                              3242 Texingtal, Texing Nr. 1, T 02236 44800, wohnen@wet.at, www.wet.at
2. BAUMEISTER ROHBAU

                                                                            Allgemein:             Alle Konstruktionen werden nach dem neuesten Stand der Technik durchgeführt und entsprechend
                                                                                                   den Auflagen der NÖ Bautechnikverordnung sowie der NÖ Wohnbauförderung hergestellt. Der
                                                                                                   Bauherr behält sich das Recht vor, aufgrund von technischen bzw. baupolizeilichen Vorschriften
                                                                                                   oder aus statischen Gründen Änderungen vorzunehmen.

                                                                            3. FUNDAMENTE

                                                                            Fundamente:            Fundamente gemäß statischen Erfordernissen.

                                                                            4. DECKEN UND WÄNDE

                                                                            Kellerwände:           Stahlbeton.

                                                                            Kellerabteilwände:     Stahlständerkonstruktion.

                                                                            Außenwände:            Keramischer Hohlziegel oder Stahlbeton (laut statischen Erfordernissen), mit Vollwärmeschutz,
                                                                                                   Teilweise Lärchenholz-Fassade und Teilweise begrünte Fassade.

                                                                            Tragende Wände:        Keramischer Hohlziegel.

                                                                            Nichttragende Wände:   Keramischer Hohlziegel verputzt bzw. Ständerwand mit GKP.

                                                                            Wohnungstrenn- und
                                                                            Stiegenhauswände:      Schallschutzwand oder Stahlbeton (laut statischen Erfordernissen) mit Vorsatzschale (nach Erfor-
                                                                                                   dernis).

                                                                            Geschoßdecken:         Elementdecke bzw. Ortbetondecke gemäß statischen Erfordernissen.

                                                                            Stiegen:               Stahlbetonlauftreppen, die Stufenkerne mit keramischem Belag belegt.

                                                                            5. DACH, FENSTER, TÜREN UND ROLLLÄDEN

                                                                            Dach:                  Flachdach mit Folie bzw. Schwarzdeckung samt Kies.

                                                                            Fenster:               Ein- bzw. mehrflügelig in Kunststoff und mit Isolierglas.
© WETgruppe | Objekt WET 8401 | Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten.

                                                                            Terrassentüren:        Ein- bzw. mehrflügelig in Kunststoff und mit Isolierglas.

                                                                            Fensterbänke außen:    Aluminium Sohlbänke.

                                                                            Fensterbänke innen:    Max Postforming, weiß.

                                                                            Hauseingangstüre:      Aluminium.

                                                                            Beschattung:           Alle Fenster, Balkon- und Terrassentüren erhalten eine Beschattung.

                                                                            6. LÜFTUNG, HEIZUNG, KAMIN UND KANAL

                                                                            Lüftung:               Die Wohnungen werden mit einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung
                                                                                                   ausgestattet (jede Wohneinheit separat). Die Luft-/Wärmeverteilung erfolgt über Kunststoffrohrlei-
                                                                                                   tungen und wird in die Wohnräume eingebracht. Die Absaugung der Abluft erfolgt in Küche, Ab-
                                                                                                   stellraum, Bad und WC, sodass eine separate Entlüftung der Sanitärräume nicht notwendig ist. Mit
                                                                                                   der aus der Abluft gewonnenen Wärme wird die Zuluft erwärmt.

                                                                                                                                                                             Februar 2021      25
TEXINGTAL          Objekt WET 8401                                              betreutes / begleitendes Wohnen

Heizung:                  Die Beheizung erfolgt mittels einer zentralen Luft-Wasser-Wärmepumpe. Die Wohnungen werden
                          mit einer Fußbodenheizung geheizt. Die Warmwasserbereitung erfolgt zentral. Jede Wohnung er-
                          hält einen Wärmemengen- und einen Warmwasserzähler.

Kamin:                    Es wird kein Notkamin ausgeführt.

Kanal:                    Schmutz- und Regenwasserkanal aus PVC.

AUSSTATTUNGSBESCHREIBUNG (Stand: 13.07.2020)
1. FUSSBÖDEN, DECKEN UND WÄNDE

Fußbodenbeläge:           Abstellraum, Vorraum – Fliesen, Farbe grau.
                          Wohnküche, Schlafräume – Laminat.
                          Bad/WC – Fliesen, Farbe grau.

Verfliesung Wände:        Im Bad/WC – bis Türstockhöhe ca. 205 cm, Farbe weiß matt.
                          Im behinderten WC – Rückwand bei WC 130 bis 150 cm hoch, Rückwand bei Waschtisch 205 cm
                          hoch, ansonsten Sockelfliesen.

Malerei:                  Decken und Wände mit Innendispersion gemalt (Farbton „Gebrochenes Weiß“).

Anstrich:                 Alle Stahlteile wie Türzargen und Geländer werden lackiert (für Innen-bereich), im Außenbe-
                          reich werden verzinkte Stahlteile verwendet.

2. TÜREN

Wohnungseingangstüren: Türblätter glatt, Oberfläche weiß, einbruchhemmender Wechselbeschlag mit Langschildern mit
                       Einstemmschloss für Einbauzylinder, Türspion und Namensschild und Top-Nummer.

Innentüren:               Türblätter glatt, Oberfläche weiß, Drückerpaar mit Rosetten und Einstemmschloss für Bund-
                          bartschlüssel, inkl. Stahlzarge.

3. BALKON, LOGGIA UND TERRASSE

Balkon/Loggia/Terrasse:   Betonplatten ohne Verfugung.

                                                                                                                         © WETgruppe | Objekt WET 8401 | Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten.
4. SANITÄRE EINRICHTUNG

Behinderten WC:           Wandhängend WC-Schale mit Brille, Deckel und Spültaste weiß samt Spülkasten Unterputz,
                          2 Mengenspültechnik, wandhängend Waschtisch weiß, Einhebel-WT-Batterie.

Bad / WC:                 Waschtisch weiß, Einhebel-WT-Batterie, Waschmaschinenanschluss, bodenebene Dusche und
                          Brausearmatur und Brausegarnitur, wandhängend WC-Schale mit Brille, Deckel und Spültaste
                          weiß samt Spülkasten Unterputz, 2 Mengenspültechnik.

Küche:                    Kalt- und Warmwasseranschlüsse bis Eckventil für Einbauspüle sowie für Geschirrspüler.

5. ELEKTROINSTALLATIONEN (BEISPIEL EINER STANDARDWOHNUNG)

Bad / WC:                 1 x Deckenauslass mit Ausschalter
                          1 x Wandauslass
                          1 x Steckdose
                          1 x Waschmaschinensteckdose

 26                                          3242 Texingtal, Texing Nr. 1, T 02236 44800, wohnen@wet.at, www.wet.at
1 x Wäschetrocknersteckdose
                                                                                                      1 x Auslass für Wohnraumlüftung im Regelfall

                                                                            Wohnküche (Kochnische):   1 x Deckenauslass mit Ausschalter
                                                                                                      1 x Wandauslass
                                                                                                      1 x 3-fach Steckdosen
                                                                                                      1 x Kraftstromauslass für E-Herd
                                                                                                      1 x Geschirrspülersteckdose
                                                                                                      1 x Kühlschranksteckdose
                                                                                                      1 x Dunstabzugsteckdose

                                                                            Wohnküche
                                                                            (Wohn- und Essbereich):   1 x Ausschalter für die Außenleuchte
                                                                                                      1 x Deckenauslass mit Ausschalter bzw. Wechselschalter
                                                                                                      4 x Steckdosen
                                                                                                      1 x Leerrohr für Internet/Multimedia
                                                                                                      1 x Antennenauslass SAT
                                                                                                      1 x Regelung für Lüftung
                                                                                                      1 x Regelung für Fußbodenheizung
                                                                                                      1 x Rauchmelder

                                                                            Zimmer:                   1 x Deckenauslass mit Ausschalter
                                                                                                      1 x Leerrohr für Internet/Multimedia
                                                                                                      3 x Steckdosen
                                                                                                      1 x Rauchmelder

                                                                            Vorraum:                  1 x Steckdose
                                                                                                      1 bis 2 Deckenauslässe (je nach Erfordernis) mit Wechselschalter
                                                                                                      1 x Gegensprechanlage
                                                                                                      1 x Klingeltaster (vor Wohnungseingangstür)
                                                                                                      1 x Leerrohr für Telefon
                                                                                                      2 x Kleinverteiler E + IT
                                                                                                      1 x Fußbodenheizungsverteiler im Regelfall
                                                                                                      1 x Rauchmelder

                                                                            Abstellraum:              1 x Wandauslass mit Ausschalter
                                                                                                      1 x Steckdose
© WETgruppe | Objekt WET 8401 | Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten.

                                                                            Balkon/Loggia/Terrasse:   1 x Wandauslass mit Leuchte
                                                                                                      1 x Steckdose

                                                                            Antennenanlage:           Für das Bauvorhaben ist eine SAT-Anlage vorgesehen. Empfangen werden die Digital–Program-
                                                                                                      me sowie alle nicht verschlüsselten SAT Programme ohne Receiver (Astra). Die GIS-Gebühr ist
                                                                                                      von der/vom MieterIn selbst zu begleichen.
                                                                            Telefon- und
                                                                            Leerverrohrung:           Für das Telefon wird ein Leerrohrsystem mit Vorspanndraht installiert, ausgehend vom Steig-
                                                                                                      schacht KG zum zu montierenden Verteilergehäuse der Telekom.

                                                                            Beleuchtung im
                                                                            Allgemeinbereich:         Die Beleuchtung umfasst die Stiegenhaus- und Gangbeleuchtung sowie Allgemeinräume im
                                                                                                      Erdgeschoss und die Außenbeleuchtung. Das Licht im Stiegenhaus wird über Bewegungsmelder
                                                                                                      geschaltet.

                                                                            Kellerraum:               Allgemeinbeleuchtung am Gang. Im zur Wohnung zugeordneten Kellerabteil ist ein Stroman-
                                                                                                      schluss für Steckdose und Beleuchtung mit Schalter vorhanden (Strom ist mit Wohnungszähler
                                                                                                      verbunden).

                                                                                                                                                                           Februar 2021     27
TEXINGTAL            Objekt WET 8401                                                  betreutes / begleitendes Wohnen

Photovoltaik:               Das Wohnhaus erhält eine auf dem Dach montierte Photovoltaikanlage mit Wechselrichter zur
                            Reduzierung des Strombedarfs.

6. ALLGEMEIN

Lift:                       Vorhanden.

Müllraum:                   Der Müllraum ist im Keller untergebracht und ist von außen über die gedeckten PKW-Abstell-
                            plätze erreichbar.

Fahrräder:                  Fahrradabstellraum ist vorhanden.

7. AUSSENANLAGEN

Parkplätze:                 Jeder zweiten Wohneinheit ist 1 Stellplatz zugeordnet.
                            Zusätzlich ist ein allgemeiner barrierefreier Stellplatz vorgesehen.

Allgemein:                  Jeder Wohnung ist ein Kellerabteil zugeordnet.
                            Briefkästen sind mit Wohnungsschlüssel sperrbar.
                            Die Grünflächen werden humusiert und besämt.

SONDERWÜNSCHE UND ÜBERGABE
Sonderwünsche der künftigen MieterInnen sind mit dem Generalunternehmer direkt zu vereinbaren und zu verrechnen. Die-
se dürfen aber nicht den ordentlichen Gebrauch der Wohnhausanlage und Kfz-Stellplätze behindern. Sie sind weiters der Bau-
herrschaft und dem Architekten vor Beauftragung zur Kenntnis zu bringen und eine schriftliche Freigabe der Bauherrschaft
zu erwirken. Weiters dürfen sie den Rahmen der Wohnbauförderungsbestimmungen des Landes Niederösterreich sowie die
Bauordnung nicht überschreiten. Im Falle des Rücktritts ist der Urzustand herzustellen. Die/der WohnungswerberIn über-
nimmt eine mängelfreie Wohnung, wobei technische Toleranzen, z. B. Haar- und Setzungsrisse an nicht tragenden Ausfa-
chungswänden, geringe Putz- oder Spachtelungsunebenheiten und dgl. nicht als Mängel zu verstehen sind. Weiters ist zu
berücksichtigen, dass bei einem Neubau die Baufeuchte ca. 2 Jahre anhält, sodass für diesen Zeitraum von Tapezierungen,
dichtumschließenden Einbauten etc. abgeraten wird, um Schimmelbildung zu vermeiden, (Einrichtungsvorschläge/Möbel-
darstellungen in den Plänen sind nur schematisch).

                                                                                                                             © WETgruppe | Objekt WET 8401 | Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten.

  28                                             3242 Texingtal, Texing Nr. 1, T 02236 44800, wohnen@wet.at, www.wet.at
© WETgruppe | Objekt WET 8401 | Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten.

                                                                                           NOTIZEN

Februar 2021
29
TEXINGTAL   Objekt WET 8401                                         betreutes / begleitendes Wohnen

                                                                                                         © WETgruppe | Objekt WET 8401 | Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten.

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7 SCHRITTE ZU
                                                                             IHREM GEFÖRDERTEN
                                                                             WOHN(T)RAUM:

                                                                                          INFORMATION & BERATUNG
                                                                                          Eine umfassende Information und Beratung unserer MieterInnen ist uns sehr
                                                                                          wichtig. Unser Verkaufsprospekt enthält als Erstinformation wesentliche
                                                                                          Daten zur Ihrem geförderten Wohn(t)raum. Für eine persönliche Beratung
                                                                                          stehen Ihnen unsere erfahrenen VertriebsmitarbeiterInnen gerne zur Verfü-
                                                                                          gung. Sobald es der Baufortschritt zulässt, können Sie nach vorheriger Ter-
                                                                                          minvereinbarung Ihre Wunschwohnung gerne besichtigen.

                                                                                          FINANZIERUNG
                                                                                          Der Finanzierungsbeitrag für den Grund- und Baukostenanteil ist durch die/
                                                                                          den MieterIn zu bezahlen. Falls Sie diesen Betrag nicht zur Gänze aus Eigen-
                                                                                          mitteln aufbringen können, informieren wir Sie gerne über Fremdfinanzie-
                                                                                          rungsmöglichkeiten.

                                                                                          BEWERBUNG
                                                                                          Sobald Sie sich für eine Wohneinheit verbindlich entschieden haben, füllen
                                                                                          Sie bitte unser Bewerbungsblatt vollständig aus und übermitteln Sie dieses
                                                                                          mit allen erforderlichen Beilagen an Ihre/n persönliche/n BeraterIn der WET-
                                                                                          gruppe.

                                                                                          ZUSAGE
                                                                                          Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen und nach Berücksichtigung der Ver-
                                                                                          gabekriterien gem. WGG erhalten Sie von uns Ihren Mietvertrag per Post.
                                                                                          Retournieren Sie bitte zwei Exemplare unterfertigt im Original. Sie erhalten
                                                                                          nach der firmenmäßigen Gegenzeichnung einen rechtsgültigen Mietvertrag.

                                                                                          SONDERWÜNSCHE
                                                                                          Die Möglichkeit von Sonderwünschen in Ihrer Wohneinheit ist abhängig vom
                                                                                          jeweiligen Projekt und dem Baufortschritt. Details dazu finden Sie am Ende
                                                                                          der Baubeschreibung. Grundvoraussetzung ist die erfolgte Einbezahlung des
© WETgruppe | Objekt WET 8401 | Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten.

                                                                                          Grundkostenbeitrags.

                                                                                          SCHLÜSSELÜBERGABE
                                                                                          Sobald es der Baufortschritt zulässt, mindestens jedoch 2 Monate vor
                                                                                          Fertigstellung, erhalten Sie von uns eine schriftliche Information über den
                                                                                          tatsächlichen Übergabetermin. Am Übergabetag erhalten Sie neben den
                                                                                          Schlüsseln auch eine Einschulung zu den technischen Anlagen in Ihrer
                                                                                          Wohneinheit.

                                                                                          HAUPTWOHNSITZ
                                                                                          Innerhalb von 6 Monaten nach Bezug ist die Begründung des Hauptwohnsit-
                                                                                          zes aller BewohnerInnen erforderlich.
                                                                            © WETgruppe

                                                                                                                                                                Februar 2021   31
OBJEKTprospekt Februar 2021

                      Informationen zum Objekt:
                      WETgruppe                       Gemeinde Texingtal
                      Monika Köck (Büro),             T 02755 7228
                      T 02236 44800-121
                      DI Berthold Gruber (vor Ort),
                      T 0676 9120019

verlässlich. leistbar. wohnen.                                    www.wet.at | wohnen@wet.at
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