Stadt Bocholt Bebauungsplan 8-24 - Bömkesweg - ENTWURF

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Stadt Bocholt Bebauungsplan 8-24 - Bömkesweg - ENTWURF
Stadt Bocholt

Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg

             ENTWURF

   Artenschutzrechtliche Vorprüfung
               (Stufe I)

            Stand: Januar 2021
Stadt Bocholt Bebauungsplan 8-24 - Bömkesweg - ENTWURF
Projekt Nr.:   O 20037
                 2003

Version:       01

Stand:         13.01.2
                 .01.2021

                                            L+S
Bearbeitung:   Dipl.
                ipl. In
                     Ing. (FH) J. Otto   LAND
                                         LANDSCHAFT
                                                       +
                                         SIED
                                         SIEDLUNG AG
                                         LUCIA – GREWE – STR. 10A
                                         D 45659
                                             659 RECKLINGHAUSEN
                                         TEL.: 0236
                                               02361 / 406 77-70
                                         FAX: 02361
                                               0236 / 406 77-99
                                         MAIL: info@lusre.de
                                                info
                                         NETZ:: ww
                                                www.lusre.de
Stadt Bocholt Bebauungsplan 8-24 - Bömkesweg - ENTWURF
Stadt Bocholt                                                                                  Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg
                                                                                          Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I)

                                                 Inhaltsverzeichnis
1 Anlass und Aufgabenstellung ............................................................................................. 1
2 Rechtliche Grundlagen ....................................................................................................... 1
3 Berücksichtigte Arten und Aufbau des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages.................... 2
4 Beschreibung des Untersuchungsgebiets und Erläuterung des Vorhabens........................ 4
5 Nachweise und potenzielle Vorkommen relevanter Tier- und Pflanzenarten ...................... 7
  5.1   Inhalte und Methoden systematischer Kartierungen ................................................ 7
  5.2   Ergebnisse der Bestandserfassung und nachgewiesene relevante Arten...............10
  5.3   Weitere potenziell vorkommende relevante Arten ..................................................13
  5.4   Selektion potenziell vorkommender relevanter Arten ..............................................15
6 Vorprüfung der Wirkfaktoren .............................................................................................17
7 Bereits vorgesehene artenschutzrechtlich relevanter Maßnahmen....................................17
8 Bewertung der Datenlage und potenzieller artenschutzrechtlicher Konflikte ......................18
  8.1    Bewertung der Datenlage .......................................................................................18
  8.2    Potenzielle artenschutzrechtliche Konflikte.............................................................18
  8.3    Zusammenfassung der Maßnahmen zur Gewährleistung des Tötungsverbots.......20
  8.4    Vermeidung negativer Lichteinwirkungen ...............................................................20
9 Fazit und Bewertung des weiteren Untersuchungsbedarfs ................................................21
10 Quellen ..........................................................................................................................22
  10.1       Literaturverzeichnis ................................................................................................22
  10.2       Gesetze und Verordnungen ...................................................................................25
  10.3       Artenschutzprüfprotokolle .......................................................................................26

                                               Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Geländetermine und –zeiten mit Angaben zur Witterung in 2020 ............................ 8
Tab. 2: Liste der kartierten Höhlenbäume mit Informationen zu Baum- und Höhlenart,
        Anzahl, Exposition sowie Potenzial der Höhlen ......................................................10
Tab. 3: Ergebnisse der Horchboxenauswertungen .............................................................11
Tab. 4: Im Untersuchungsgebiet (UG) und Umfeld nachgewiesene Vogel- und
        Fledermausart. Fettdruck = "planungsrelevante Art" gemäß
        LANUV NRW (2020) ..............................................................................................11
Tab. 5: Ergebnisse der Datenabfrage bei öffentlichen und privaten Stellen des
        Naturschutzes, Stand: 05.01.2021 .........................................................................13
Tab. 7: Ergebnisse der Messtischblattabfrage für den Quadranten 4 im
        Messtischblatt 4105 beim LANUV (2021); abgerufen am 04.01.2021.....................14

L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG
                                                               Entwurf                                                                I
Stadt Bocholt Bebauungsplan 8-24 - Bömkesweg - ENTWURF
Stadt Bocholt                                                                                 Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg
                                                                                         Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I)

                                            Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Untersuchungsgebiet (rote Linie) mit weitem Umfeld (Luftbild: DOP
        (Land NRW 2020); dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) ............................. 1
Abb. 2: Blick vom Bömkesweg auf die zentral gelegenen Viehweiden mit der westlich
        verlaufenden Gehölzreihe und dem im Norden liegenden Gehölzstreifen an der
        Bahnlinie. ................................................................................................................ 4
Abb. 3: Blick vom Bömkesweg auf die Bahnlinie mit dem das Plangebiet begleitenden
        Gehölzstreifen und dem westlich gelegenen Grünland sowie der Bömkesgraben
        begleitenden Strauchhecke (Hintergrund links). ...................................................... 5
Abb. 4: Blick aus dem nördlich gelegenen Gehölzstreifen auf das Plangebiet. .................... 5
Abb. 5: Bebauungsplan 8-24 (Verfahrenstand: Einleitungsbeschluss; September 2020) ..... 6
Abb. 6: Standorte der Horchboxen (Hintergrund: DGK5 (Land NRW 2020);
        dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)). ......................................................... 9
Abb. 7: Aufnahmeparameter der Horchbox ......................................................................... 9

                                                Kartenverzeichnis

Karte 1:            Relevante Arten                                                                               M 1 : 1.500

L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG
                                                              Entwurf                                                              II
Stadt Bocholt Bebauungsplan 8-24 - Bömkesweg - ENTWURF
Stadt Bocholt                                                         Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg
                                                                 Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I)

1               Anlass und Aufgabenstellung
Die Stadt Bocholt beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes 8-24 für das Gebiet
nördlich des Bömkeswegs, östlich der Eisenbahnlinie Bocholt-Wesel, südlich des
Bömkesgraben und westlich der Wohnbebauung Bömkesweg 22-26. Zur Berücksichtigung
der artenschutzrechtlichen Belange gemäß § 44 BNatSchG und den Vorgaben der Verwal-
tungsvorschrift Artenschutz NRW (VV-Artenschutz) wurde das Planungsbüro L+S Landschaft
+ Siedlung AG von der Stadt Bocholt mit der Erarbeitung einer Artenschutzrechtlichen Vor-
prüfung (Stufe I) (gemäß Verwaltungsvorschrift Artenschutz) beauftragt.
Die vorliegende Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I) bezieht sich unter anderem auf
Ergebnisse von in 2020 durchgeführten Kartierungen der Artengruppen Vögel und Fleder-
mäuse, mit denen das Planungsbüro L+S Landschaft + Siedlung AG ebenfalls von der Stadt
Bocholt beauftragt worden ist.

Abb. 1:         Untersuchungsgebiet (rote Linie) mit weitem Umfeld (Luftbild: DOP (Land NRW
                2020); dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)

2               Rechtliche Grundlagen
Die generellen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG sind
folgendermaßen gefasst: „Es ist verboten,
    1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen,
       zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entneh-
       men, zu beschädigen oder zu zerstören,
    2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten
       während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande-
       rungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch
       die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
    3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten

L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG
                                               Entwurf                                                   1
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Stadt Bocholt                                                       Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg
                                                               Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I)

       Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
    4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsfor-
       men aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu
       zerstören (Zugriffsverbote)“.

Diese Verbote werden um den für Eingriffsvorhaben relevanten Absatz 5 ergänzt:
"Für nach § 15 Absatz 1 unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Eingriffe in Natur und
Landschaft, die nach § 17 Absatz 1 oder Absatz 3 zugelassen oder von einer Behörde
durchgeführt werden, sowie für Vorhaben im Sinne des § 18 Absatz 2 Satz 1 gelten die Zu-
griffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe der Sätze 2 bis 5. Sind in Anhang IV
Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder
solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufge-
führt sind, liegt ein Verstoß gegen
1.     das Tötungs- und Verletzungsverbot nach Absatz 1 Nummer 1 nicht vor, wenn die Be-
       einträchtigung durch den Eingriff oder das Vorhaben das Tötungs- und Verletzungsrisi-
       ko für Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikant erhöht und diese Beeinträchti-
       gung bei Anwendung der gebotenen, fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen nicht
       vermieden werden kann,
2.     das Verbot des Nachstellens und Fangens wild lebender Tiere und der Entnahme, Be-
       schädigung oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen nach Absatz 1 Nummer 1 nicht
       vor, wenn die Tiere oder ihre Entwicklungsformen im Rahmen einer erforderlichen
       Maßnahme, die auf den Schutz der Tiere vor Tötung oder Verletzung oder ihrer Ent-
       wicklungsformen vor Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung und die Erhaltung der
       ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusam-
       menhang gerichtet ist, beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigungen unver-
       meidbar sind,
3.     das Verbot nach Absatz 1 Nummer 3 nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von
       dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumli-
       chen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird.
Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgelegt werden.
Für Standorte wild lebender Pflanzen der in Anhang IV Buchstabe b der Richtlinie
92/43/EWG aufgeführten Arten gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend. Sind andere beson-
ders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder
Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote vor."

Werden Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der ge-
meinschaftlich geschützten Arten erfüllt, müssen die Ausnahmevoraussetzungen des § 45
Abs. 7 BNatSchG erfüllt sein.

Nach § 44 Absatz 6 Satz1 BNatSchG gilt zudem:
„Die Zugriffs- und Besitzverbote gelten nicht für Handlungen zur Vorbereitung gesetzlich vor-
geschriebener Prüfungen, die von fachkundigen Personen unter größtmöglicher Schonung
der untersuchten Exemplare und der übrigen Tier- und Pflanzenwelt im notwendigen Umfang
vorgenommen werden.“

3               Berücksichtigte Arten und Aufbau des Arten-
                schutzrechtlichen Fachbeitrages
Die Bearbeitung der Artenschutzrechtlichen Vorprüfung (Stufe I) orientiert sich an den Vor-
gaben der Handlungsempfehlung "Artenschutz in der Bauleitplaung und bei der baurechtli-
chen Zulassung von Vorhaben" vom 22.12.2010 (vgl. MWEBWV & MKULNV 2010) und der
VV-Artenschutz vom 06.06.2016 (vgl. MKULNV 2016).

L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG
                                           Entwurf                                                     2
Stadt Bocholt Bebauungsplan 8-24 - Bömkesweg - ENTWURF
Stadt Bocholt                                                      Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg
                                                              Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I)

Bei der Bearbeitung der Artenschutzrechtlichen Vorprüfung (Stufe I) wurden entsprechend
folgende Arten berücksichtigt:
•   die Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie (FFH-RL)
•   die europäischen Vogelarten entsprechend Definition der Vogelschutzrichtlinie (V-RL)

Die Arten entsprechen mit Ausnahme vieler häufiger Vogelarten den vom LANUV NRW defi-
nierten "planungsrelevanten Arten", die bei Planungen in Nordrhein-Westfalen berücksichtigt
werden sollen (KIEL 2015; MKULNV 2015; LANUV NRW 2021).
Bei den übrigen, nicht planungsrelevanten Vogelarten handelt es sich um weit verbreitete
Arten, bei denen in der Regel das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nicht
zu erwarten ist. Generell sind aber hinsichtlich der Einschlägigkeit der Verbotstatbestände
alle Vogelarten zu berücksichtigen.

Der Aufbau der der Artenschutzrechtlichen Vorprüfung (Stufe I) umfasst folgende Arbeits-
schritte:
Stufe I
• Ermittlung der relevanten Arten durch Auswertung vorhandener Unterlagen, aktueller
   Bestandserfassungen, Angaben Dritter und sonstiger Quellen. Darüber hinaus wurde ei-
   ne Datenabfrage beim ehrenamtlichen und amtlichen Naturschutz durchgeführt.
• Auflistung der vorkommenden relevanten Arten sowie weiterer potenzieller Artenvor-
   kommen. Die Bewertung des potenziellen Vorkommens weiterer Arten erfolgte auf Basis
   der Angaben des LANUV NRW zum Vorkommen planungsrelevanter geschützter Arten
   in NRW (http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de/artenschutz/de/start).
   Die Auswahl der Arten wurde dann durch die lokale oder regionale Verbreitung sowie die
   Lebensraumansprüche der einzelnen Arten unter Berücksichtigung der im Vorhabenbe-
   reich und Umfeld vorkommenden Biotoptypen und Standortverhältnisse weiter differen-
   ziert.
• Bewertung der Datenlage im Hinblick auf die Möglichkeit einer fachgerechten Abarbei-
   tung der Artenschutzaspekte sowie gegebenenfalls Vorschläge für weitere Erhebungen.
• Bestimmung der planungsrelevanten Arten, für die die Verträglichkeit weiter zu prüfen ist.
• Benennung der Wirkfaktoren des Vorhabens und Abschätzung möglicher Konflikte mit
   den artenschutzrechtlichen Vorschriften.

Können Konflikte nicht ausgeschlossen werden ist Stufe II erforderlich.

Stufe II: Konfliktanalyse und Erheblichkeitsbewertung/Prüfung der Verbotstatbestände
• Artspezifische Bewertung der Vorkommen planungsrelevanter Arten und Konfliktanalyse.
• Artspezifische Auswirkungs- und Erheblichkeitsbewertung unter Berücksichtigung der
   artbezogenen zutreffenden Verbotstatbestände.
• Bewertung bereits vorgesehener und ggf. Konzeption weiterer Vermeidungs- und vorge-
   zogener Ausgleichsmaßnahmen.

L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG
                                           Entwurf                                                    3
Stadt Bocholt                                                         Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg
                                                                 Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I)

4               Beschreibung des Untersuchungsgebiets und Er-
                läuterung des Vorhabens
Untersuchungsgebiet
Das Plangebiet liegt im Süden der Stadt Bocholt, nördlich des Bömkesweg, östlich der Ei-
senbahnlinie Bocholt-Wesel und südlich des Bömkesgraben (vgl. Abb. 1). Es handelt sich
um eine Lücke in der Wohnbebauung entlang des Bömkesweges.
Bei der Fläche handelt es sich um zwei Viehweiden und eine Stallung im nördlichen Teil, die
in der Vergangenheit vermutlich zur Hühnerzucht genutzt wurde. Zwei kleine Viehställe /
Schuppen befinden sich in zentraler Lage des Plangebietes. Entlang der Bahnlinie im Wes-
ten befindet sich eine Gehölzreihe aus Obstbäumen und einigen heimischen Laubgehölzen.
Direkt auf der Ecke zum Bahnübergang steht eine etwas ältere und relativ großkronige Ei-
che. Weiter westlich liegt eine Grünlandfläche, ehe die Wohnbebauung anschließt.
Im Norden der Fläche verläuft der Bömkesgraben. Nach Westen wird dieser durch eine
Strauchhecke begleitet. Nach Osten begleiten den Graben nur Gras- und Staudensäume.
Nördlich des Grabens befindet sich eine Grünlandfläche, ein kleiner Gehölzstreifen beidseits
der Bahn mit Hundetrainingsplatz sowie eine Ackerfläche. Östlich des Plangebietes grenzt
direkt Wohnbebauung an. Auf der Weide selbst sind nur vereinzelte Bäume vorhanden im
Übergang zu den angrenzenden Gärten.

Abb. 2:         Blick vom Bömkesweg auf die zentral gelegenen Viehweiden mit der westlich ver-
                laufenden Gehölzreihe und dem im Norden liegenden Gehölzstreifen an der Bahn-
                linie.

L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG
                                               Entwurf                                                   4
Stadt Bocholt                                                          Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg
                                                                  Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I)

Abb. 3:         Blick vom Bömkesweg auf die Bahnlinie mit dem das Plangebiet begleitenden
                Gehölzstreifen und dem westlich gelegenen Grünland sowie der Bömkesgraben
                begleitenden Strauchhecke (Hintergrund links).

Abb. 4:         Blick aus dem nördlich gelegenen Gehölzstreifen auf das Plangebiet.

L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG
                                               Entwurf                                                    5
Stadt Bocholt                                                        Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg
                                                                Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I)

Informationen zum Bebauungsplan
Im oben beschriebenen Untersuchungsgebiet ist von Seiten der Stadt Bocholt die Entwick-
lung weiterer Wohnbebauung vorgesehen. Die städtebauliche Konzeption für das Plangebiet
sieht eine wohnungsbauliche Entwicklung der ehemals landwirtschaftlich genutzten Fläche
mit freistehenden Einzel- und Doppelhäusern vor. Laut der Begründung zum B-Plan (STADT
BOCHOLT 2020b) wird in Anknüpfung an die umliegende Wohnbebauung des Mussumer
Siedlungsbereiches die Bebauungsdichte aufgenommen. Die Obergrenzen für die GRZ mit
0,4 und GFZ mit 0,8 wird nicht überschritten. Die Anzahl der Vollgeschosse wird entspre-
chend der Lage im Ortsteil Mussum auf zwei begrenzt. Die Firsthöhe wir mit maximal 10 m
festgesetzt.
Das Plangebiet wird im Süden über eine Anbindung an den Bömkesweg durch eine Anlie-
gerstraße mit Wendehammer erschlossen. Entlang des Bömkesweges wird aus Gründen der
Verkehrssicherheit eine Erweiterung des Fuß- und Radweges vorgesehen. Eine öffentliche
Grünfläche (5 m Streifen) im nördlichen Bereich dient der Abgrenzung des Siedlungsbe-
reichs zum landwirtschaftlich genutzten Umland sowie eines Gewässerrandbereiches des
Bömkesgraben.

Abb. 5:         Bebauungsplan 8-24 (Verfahrenstand: Einleitungsbeschluss; September 2020)

L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG
                                              Entwurf                                                   6
Stadt Bocholt                                                     Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg
                                                             Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I)

                 Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I)

5               Nachweise und potenzielle Vorkommen relevanter
                Tier- und Pflanzenarten
5.1             Inhalte und Methoden systematischer Kartierungen
Das Untersuchungsgebiet wurde im Jahr 2020 im Hinblick auf das Vorkommen geschützter
Arten untersucht. Diese Untersuchungen betrafen die Artengruppe der Vögel und Fleder-
mäuse. Die Zusammenfassung der Kartiertermine und -zeiten ist in Tabelle 1 wiedergege-
ben.
Zudem wurde das Gebiet auf Höhlen- und Horstbäume als wichtige Habitatrequisiten der
beiden Artengruppen untersucht.

Höhlen- und Horstbaumerfassung:
Zur Abschätzung des Konfliktpotenzials hinsichtlich höhlennutzender Vogel- und Fleder-
mausarten wurde am 08.04.2020 eine Kartierung von Höhlenbäumen im Eingriffsbereich
durchgeführt. Im Zuge der Kartierungen wurde auch auf Horste von Groß- und Greifvögeln
geachtet. Die Erfassung erfolgte mittels Sichtkontrolle vom Boden aus unter Zuhilfenahme
eines Fernglases. Geeignet erscheinende Strukturen wurden per Fernglas genauer betrach-
tet und in einer Erfassungstabelle notiert. Der Standort der Bäume wurde soweit möglich per
GPS eingemessen. Dabei ist zu beachten, dass eine Einmessung per GPS nicht an die Ge-
nauigkeit einer professionellen Vermessung heranreicht.
Aufgrund der teilweise eingeschränkten Betretungsmöglichkeiten wurden einige Bäume nur
per Luftbild verortet und die Begutachtung konnte nicht von allen Seiten erfolgen.

Brutvögel:
Die Brutvögel wurden im Jahr 2020 in dem durch den Auftraggeber definierten Untersu-
chungsgebiet im Rahmen von 5 Tag- und einer Nachtbegehung untersucht. Der Erfassungs-
zeitraum reicht aufgrund des Auftragseingangs von Anfang April bis Ende Mai.
Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes orientiert sich insbesondere an Geländestruktu-
ren. Die Abgrenzung des UG ist Abbildung 1 zu entnehmen.
Zur Feststellung möglicher Eulenreviere wurde ein Untersuchungstermin in den frühen
Abendstunden durchgeführt. Soweit Beobachtungen von rufenden Ästlingen etc. im Rahmen
der Fledermausbegehungen gelangen, wurden diese ebenfalls berücksichtigt. Bei der Erfas-
sung der Eulen sowie der Spechte kamen entsprechend den methodischen Empfehlungen
von SÜDBECK et al. (2005) Klangattrappen zum Einsatz, um Reviergesang oder anderes Ter-
ritorialverhalten von Revierinhabern zu provozieren, die nicht schon spontan rufaktiv waren.
Zur Anwendung kam eine auf die Zielsetzung der Untersuchung angepasste Revierkartie-
rung. Während der möglichst flächendeckenden Begehungen wurden alle visuellen oder
auditorischen Wahrnehmungen der „planungsrelevanten“ Vogelarten (vgl. LANUV 2020) in
mitgeführten Kartenblättern möglichst punktgenau eingetragen. Aus diesen Feldkarten wur-
den nach Abschluss der Erhebungen die Registrierungen der einzelnen Arten zusammenge-
führt und auf dieser Basis entsprechend der Methode der Revierkartierung (z.B. SÜDBECK et
al. 2005 und MKULNV 2017) sogenannte „Papierreviere“ ermittelt. Diese wurden jedoch
nicht als Flächenreviere abgegrenzt, sondern sind für die „planungsrelevanten“ Arten in der
Ergebniskarte in den Anlagen in Form von artspezifischen Signaturen dargestellt, welche
etwa der Lage der angenommenen Reviermittelpunkte entsprechen. Alle weiteren Vogelar-
ten wurden im Gelände nur qualitativ registriert. Grundsätzlich wurden Registrierungen der
planungsrelevanten Arten auch dann erfasst, wenn sie sich knapp außerhalb des UG aufhiel-

L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG
                                          Entwurf                                                    7
Stadt Bocholt                                                          Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg
                                                                  Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I)

ten. Die Abgrenzung des UG bringt es mit sich, dass in zahlreichen Fällen Vogelreviere nur
zum Teil innerhalb des UG liegen und sich darüber hinaus ausdehnen. Auch bei der Angabe
der Bestandszahlen in Tabelle 4 sind solche Vorkommen in der Regel mit berücksichtigt,
auch wenn die dargestellten Revierzentren außerhalb der Grenzen des UG liegen.

Fledermäuse
Die Erfassung von Fledermäusen erfolgte im gesamten Untersuchungsgebiet bei geeigneter
Witterung (> ca. 8°C, kein starker Wind, kein Regen), mit Schwerpunkt auf den Vorhabenbe-
reich innerhalb des in Abbildung 1 dargestellten Untersuchungsraums. In Anlehnung an die
Empfehlungen im "Leitfaden Fledermäuse und Straßenverkehr" (BMVBS 2011) wurde ein
Methodenmix aus Detektorerfassungen sowie Einsatz stationärer Daueraufzeichnungsgeräte
("Horchboxen") angewandt. Der Gesamtuntersuchungszeitraum erstrecke sich von Mai bis
September. Insgesamt wurden 3 Plangebiete im Bocholter Stadtgebiet je Begehung erfasst.
Aus diesem Grund variiert der Beginn der Begehungen je nachdem in welchem Gebiet ab
Sonnenuntergang mit der Kartierung begonnen wurde. Die Ausbringung der Horchbox im
Gebiet erfolgte zu Beginn der jeweiligen Begehung und endete mit dem Abschluss der De-
tektorbegehung im jeweiligen Gebiet.
Die Detektorerfassung erfolgte mittels Ultraschalldetektor Pettersson D 240x mit Zeitdeh-
nung. Die zeitgedehnten Rufe wurden auf Digitalrekorder Edirol/Roland R-05 gespeichert
und einer digitalen Lautanalyse mit den Analyseprogrammen BatSound und SoundRuler
unterzogen.
Ergänzend zu den Ultraschallaufnahmen erfolgten Sichtbeobachtungen in der Dämmerung
und durch Ableuchten in der Nacht.
Zur Feststellung von Aktivitätsdichten von Fledermäusen (Leitlinien und Jagdhabitatnutzung)
sowie ggf. Schwärmverhalten, das auf die Existenz von Quartieren hindeutet, wurden ergän-
zend Horchboxen der Fa. Batomania eingesetzt, mit denen eine Digitalanalyse der aufge-
nommenen Rufe möglich ist. Zum Einsatz kam jeweils eine Horchbox an den in Abbildung 6
dargestellten Standorten. Die gewählten Aufnahmeparameter sind in Abbildung 7 wiederge-
geben.
Die aufgezeichneten Rufe wurden, wie die Detektoraufnahmen, einer Digitalanalyse unter-
zogen. Hierfür wurde das Programm Horchbox Manager Version 1.3 verwendet.

Tab. 1:         Geländetermine und –zeiten mit Angaben zur Witterung in 2020

     Datum                 Uhrzeit                      Methode                      Witterung
                           (MESZ)
Vögel
01.04.2020           20:10 – 21:05         Eulenerfassung – Klangat-        klar, 5°C, 0-1 Bft.
                                           trappe
08.04.2020           07:00 – 07:25         Brutvögel, Spechte               sonnig, 12°C - 18°C,
                                           (Klangattrappe)                  0-1 Bft.
28.04.2020           08:40 – 09:00         Brutvögel                        wechselnd bewölkt,
                                                                            6°C – 11°C, 0-1 Bft.
07.05.2020           06:35 – 07:00         Brutvögel                        sonnig, 5°C – 9°C,
                                                                            0-1 Bft.
15.05.2020           09:15 – 09:40         Brutvögel                        sonnig, 3°C - 9°C,
                                                                            0-1 Bft. vereinzelt Bö-
                                                                            en bis 3 Bft.
28.05.2020           08:40 – 09:40         Brutvögel                        sonnig, 9°C – 15°C,
                                                                            2 (-3) Bft.
Fledermäuse
19.05.2020           23:55 – 00:30         Batdetektor + Horchbox           bewölkt, 18°C – 15°C,
                                           während der Begehung             2-3 Bft.

L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG
                                              Entwurf                                                     8
Stadt Bocholt                                                        Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg
                                                                Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I)

     Datum                Uhrzeit                     Methode                      Witterung
                          (MESZ)
15.06.2020          22:10 – 23:00        Batdetektor + Horchbox           bewölkt, 21°C – 19°C,
                                         während der Begehung             0-1 Bft.
24.06.2020          00:30 – 01:05        Batdetektor + Horchbox           sonnig, 23°C – 19°C,
                                         während der Begehung             1-2 (-3) Bft.
18.08.2020          23:25 – 00:10        Batdetektor + Horchbox           wechselnd bewölkt,
                                         während der Begehung             21°C - 17°C, 1-2 Bft.
14.09.2020          22:25 – 23:10        Batdetektor + Horchbox           wechselnd bewölkt,
                                         während der Begehung             25°C - 23°C, 0-1 Bft.

Abb. 6:         Standorte der Horchboxen (Hintergrund: DGK5 (Land NRW 2020); dl-de/by-2-0
                (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)).

Abb. 7:         Aufnahmeparameter der Horchbox

L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG
                                            Entwurf                                                     9
Stadt Bocholt                                                                        Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg
                                                                                Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I)

5.2             Ergebnisse der Bestandserfassung und nachgewiesene
                relevante Arten
Höhlen- und Horstbäume
Im Eingriffsbereich wurden keine Bäume mit Horsten festgestellt. An einem Baum war eine
beginnende Höhlenbildung erkennbar und weiterhin konnten zwei Vogelnistkästen im Gebiet
festgestellt werden. Die entsprechenden Bäume und Kastenstandorte wurden anhand des
Luftbildes verortet und sind in Karte 1 dargestellt.
In Tabelle 2 sind zusätzliche Informationen zu Baumart, Exposition, Höhlenanzahl sowie eine
Bewertung des Höhlenpotenzials zu finden.

Tab. 2:         Liste der kartierten Höhlenbäume mit Informationen zu Baum- und Höhlenart, An-
                zahl, Exposition sowie Potenzial der Höhlen

 Nr.    Baumart         BHD     Art der Struktur                                Höhe     Expositi-       Potenzial
                        (cm)                                                    in m     on
 1      Kirsche         40      Vogelnistkasten                                 2,5      Südosten        3
 2      Esche           40      Schnittstellen entfernter Äste                  ab 4     alles Sei-      1
                                                                                         ten
 3      Hühnerstall     -       Nistkasten im Giebel Hühnerstall                4        Westen          3

*Potenzial: 1) Höhlenbaumpotenzial: Astabbrüche mit beginnender Höhlenbildung; 2) Höhlenbäume mit hoher Eignung: bereits
vorhandene einzelne Höhlungen; 3) Höhlenbäume mit sehr hoher Eignung: Strukturen mit geeigneten Höhlungen /
Spechthöhlen

Brutvögel:
Im Rahmen der Brutvogelerfassung konnten 23 Vogelarten im Untersuchungsgebiet mit Um-
feld festgestellt werden. Von diesen gelten 3 Arten als "planungsrelevant" im Sinne der Defi-
nition des LANUV (2020). Von diesen Arten tritt keine als Brutvogel im Plangebiet auf. Der
Star konnte an einem Termin als Nahrungsgast im Plangebiet festgestellt werden. Turmfalke
und Graureiher nutzten die angrenzenden Grünlandflächen insbesondere nach der Mahd zur
Nahrungssuche. Die anderen Arten sind Nahrungsgäste oder besetzen Reviere im Umfeld
oder im Plangebiet selbst.
Die im Rahmen der Brutvogelkartierung festgestellten Arten sind in Tabelle 4 aufgeführt. Die
gemäß LANUV NRW als "planungsrelevant" einzustufenden Vogelarten sind hervorgehoben
und mit einem Hinweis über das Vorkommen im Gebiet versehen. Karte 1 zeigt die Vertei-
lung der relevanten Arten im Raum.

Fledermäuse:
Mittels der erfolgten Detektorbegehungen und Auswertung der Horchboxen konnten im Ge-
biet die in Tabelle 4 gelisteten Fledermausarten nachgewiesen werden. Es handelt sich da-
bei um vier sicher bestimmte Fledermausarten und einen Rufnachweis, der nur bis zur Gat-
tung bestimmt werden konnte (Myotis spec.).
Die Fledermausaktivität im Gebiet war relativ gering. Lediglich die Zwergfledermaus konnte
regelmäßig jagend an den Laternen des Bömkesweges und im nördlich gelegenen
Gehölzstreifen an der Bahnlinie nachgewiesen werden. Sie gilt als typische Gebäudefleder-
maus und ist daher regelmäßig im Siedlungsbereich anzutreffen. Quartiere von Einzeltieren
an Gebäuden sind nicht auszuschließen. Hinweise auf Quartiere gab es im Rahmen der Un-
tersuchung nicht. Alle anderen Arten wurden nur auf Durchflügen festgestellt. Die Bahnlinie
mit der parallel verlaufenden Gehölzreihe stellt eine Leitstruktur dar. Hier konnten verschie-
dene Transferflüge von Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus und der Rauhautfledermaus
(nur während der Zugzeit im August) beobachtet werden. Ein auffälliges Vorkommen Baum-

L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG
                                                        Entwurf                                                        10
Stadt Bocholt                                                                  Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg
                                                                          Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I)

höhlennutzender Arten konnte nicht festgestellt werden und war aufgrund des geringen
Baumhöhlenangebotes auch nicht zu erwarten.
Der Nachweis der Alpenfledermaus stellt eine Überraschung dar. In den letzten Jahren
kommt es vermehrt zu Nachweisen der Art in NRW. Dabei handelt es sich in der Regel um
Einzeltiere. Hinweise auf Wochenstuben, Balzquartiere oder Winterquartiere fehlen. Der
einmalige Überflug eines Tieres am Bömkesweg gibt diesbezüglich ebenfalls keinen Hinweis
auf eine besondere Funktion des Plangebietes für diese Art.
Eine Übersicht der während der Kartierungen festgestellten Fledermauskontakte zeigt die
Karte 1.

Die Ergebnisse der Horchboxanalyse sind in Tabelle 3 widergegeben.

Tab. 3:          Ergebnisse der Horchboxenauswertungen

                                           Horchbox

     Expositionsphase          1           2    3         4        5
        Arten                      Anzahl der Kontakte*
 Zwergfledermaus               0       10      3     6             0
                                      (0/0) (0/0) (5/0)
                               2        0      0     2             0
 Breitflügelfledermaus
                             (0/0)                 (0/0)
 Kontakte gesamt je            2       10      3     8             0
 Phase**
 Kontakte gesamt je                        23
 Horchbox**
*ggf. in Klammern dahinter: Sozialrufe/Jagdrufe
**Störgeräusche werden in der Zählung nicht berücksichtigt; In einigen Rufsequenzen sind zwei Arten
zu hören; diese werden jeweils zu den entsprechenden Arten gerechnet.

Tab. 4:          Im Untersuchungsgebiet (UG) und Umfeld nachgewiesene Vogel- und Fle-
                 dermausart. Fettdruck = "planungsrelevante Art" gemäß LANUV NRW
                 (2020)

 G              günstig
 U              ungünstig
 S              schlecht
                unbekannt
 (+)            positiver Entwicklungstrend
 (-)            negativer Entwicklungstrend

*)  Schutz:      1) sonstige europäische Vogelart; 2) VO(EG) 338/97, Anh. A 3) FFH-Richtlinie, Anh. IV
    4) V-RL, Anh. 1       5) besonders schutzbedürftige wandernde Vogelarten nach Art. 4 (2) V-RL
**) Gefährdung gemäß Roter Liste NW LANUV (2011) und GRÜNEBERG et al. (2016):
    0 = ausgestorben,     1 = vom Aussterben bedroht;       2 = stark gefährdet,     3 = gefährdet,
    V = Vorwarnliste,     R = arealbedingt selten * = nicht gefährdet;
    3/2 = Gefährdung in NRW/im Naturraum

         Artengruppe/Art           Schutz      Gefähr-            Status und Vorkommen im Gebiet
                                               dung**
 Fledermäuse
 Alpenfledermaus                      3)            -/-       In den letzten Jahren kommt es vermehrt zu
 (Hypsugo savii)                                              Nachweisen der Alpenfledermaus in NRW.
                                                              Ein sehr wahrscheinlicher Nachweis der Art
                                                              gelang auf einem Transferflug im Frühjahr.

L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG
                                                    Entwurf                                                      11
Stadt Bocholt                                                            Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg
                                                                    Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I)

        Artengruppe/Art         Schutz   Gefähr-          Status und Vorkommen im Gebiet
                                         dung**
Breitflügelfledermaus             3)       2/2       Die Art konnte an verschiedenen Terminen
(Eptesicus serotinus)                                auf dem Durchflug festgestellt werden. Dabei
                                                     wurde insbesondere die Bahnlinie als Leitlinie
                                                     genutzt
Myotis spec.                      3)                 Ein Ruf einer nicht bestimmbaren Myotisart
                                                     konnte im Norden am Gehölzrand während
                                                     eines Termins aufgezeichnet werden. Die
                                                     Rufmerkmale reichten dabei für eine Artbe-
                                                     stimmung nicht aus.
                                                     Aufgrund der Messtischblattabfrage und der
                                                     Untersuchungsergebnisse von STEVERDING
                                                     (2020) ist ein Vorkommen der Wasserfleder-
                                                     maus nicht auszuschließen.
Rauhautfledermaus                 3)        */*      Ein Nachweis der Art gelang während der
(Pipistrellus nathusii) G                ziehend     Zugzeit im Spätsommer. Es handelte sich
                                           R/R       dabei um einen Überflug entlang der Bahnli-
                                          repro.     nie
Zwergfledermaus                   3)                 Regelmäßige Nachweise der Art im Gebiet.
(Pipistrellus pipistrellus) G                        Insbesondere am Gehölzrand im Norden und
                                                     an den Straßenlaternen und der Eiche im
                                                     Süden erfolgten Jagdaktivitäten.
                                                     Entlang der Straße wurden im Spätsommer
                                                     auch vermehrt Sozialrufe während des Fluges
                                                     ausgestoßen.
Brutvögel
Amsel                             1)       */*       Nahrungsgast, Brutvogel in angrenzenden
(Turdus merula)                                      Gehölzbeständen
Bachstelze                        1)      V/V        Nahrungsgast auf Schafweide im UG
(Motacilla alba)
Blaumeise                         1)       */*       Brutvogel
(Parus caeruleus)
Buchfink                          1)       */*       Brutvogel in angrenzenden Gehölzbeständen
(Fringilla coelebs)
Dohle                             1)       */*       Beobachtung eines Überfluges; vermutlich
(Corvus monedula)                                    Brutvögel im angrenzenden Siedlungsraum
Elster                            1)       */*       Brutverdacht im Umfeld des UG
(Pica pica)
Graureiher                        1)       */*       Nahrungsgast auf westlich gelegener Wiese
(Ardea cinerea) G                                    insbesondere nach der Mahd
Hausrotschwanz                    1)       */*       Brutzeitfeststellung westlich des UG
(Phoenicurus ochruros)
Haussperling                      1)      V/V        Regelmäßiger Brutvogel in angrenzenden
(Passer domesticus)                                  Gärten
Heckenbraunelle                   1)       */*       Brutzeitfeststellung im UG; Brutvogel in an-
(Prunella modularis)                                 grenzenden Gehölzbeständen und Gärten
Klappergrasmücke                  1)      V/V        Brutzeitfeststellung in Hecke im Nordwesten
(Sylvia corruca)                                     am Wassergraben
Kleiber                           1)       */*       Brutvogel in den nördlichen Gehölzbeständen
(Sitta europaea)
Kohlmeise                         1)       */*       Brutverdacht
(Parus major)
Mönchsgrasmücke                   1)       */*       Brutvogel in angrenzenden Gärten und
(Sylvia atricapilla)                                 gehölzbeständen
Rabenkrähe                        1)       */*       Nahrungsgast; Brutverdacht für angrenzende
(Corvus corone)                                      Gehölzbestände
Ringeltaube                       1)       */*       Nahrungsgast im UG
(Columba palumbus)

L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG
                                           Entwurf                                                         12
Stadt Bocholt                                                                Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg
                                                                        Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I)

        Artengruppe/Art           Schutz    Gefähr-             Status und Vorkommen im Gebiet
                                            dung**
Rotkehlchen                          1)       */*           Brutvogel
(Erithacus rubecula)
Singdrossel                          1)           */*       Brutvogel in angrenzenden Gehölzbeständen
(Turdus philomelos)
Star                                 1)         3/3         Nahrungsgast im UG am 8.4.2020, weitere
(Sturnus vulgaris)                                          Beobachtungen fehlen
Stieglitz                            1)           */*       Überflug von 3 Tieren am 28.04.2020
(Carduelis carduelis)
Turmfalke                            2)         V/V         Nahrungsgast auf westlich gelegener Wiese
(Falco tinnunculus) G                                       insbesondere nach der Mahd
Zaunkönig                            1)           */*       Brutvogel in den angrenzenden
(Troglodytes troglodytes)                                   Gehölzbeständen
Zilpzalp                             1)           */*       Brutvogel in den angrenzenden
(Phylloscopus collibyta)                                    Gehölzbeständen

5.3             Weitere potenziell vorkommende relevante Arten
Zur Prüfung des potenziellen Vorkommens relevanter Arten wurde zudem eine Datenabfrage
bei öffentlichen und privaten Stellen des Naturschutzes durchgeführt. Die Ergebnisse dieser
Datenabfrage sind in Tabelle 5 dargestellt.

Desweiteren wurden vorhandene faunistische Untersuchungen von STEVERDING (2020) zum
B-Plan Bocholt SW 45 Dingdener Straße (nordöstlich des Plangebietes) aus dem Jahr 2019
ausgewertet (Fledermäuse und Brutvögel).

Die weitere Prüfung auf potenzielle Vorkommen relevanter Arten basiert auf den Artenlisten
des LANUV für Nordrhein-Westfalen im Fachinformationssystem (FIS) "Geschützte Arten"
(LANUV 2021). Die Abfrage erfolgte für den Messtischblattquadranten (Q) 41054 (Bocholt),
in welchem das Plangebiet liegt (Download vom 04.01.2021). Das Ergebnis dieser Abfrage
zeigt die Tabelle 6.
Insgesamt sind entsprechend der Messtischblattabfrage Vorkommen planungsrelevanter
Vogel-, Fledermaus-, Reptilien- und Amphibienarten denkbar, deren potenzielle Vorkommen
im Gebiet im Folgenden erläutert werden (Kap. 5.4).
Angaben zu Vorkommen relevanter geschützter Pflanzenarten liegen für den Messtischblatt-
quadranten 4105/4 aus der durchgeführten Datenabfrage im Informationssystem "Geschütz-
te Arten" des LANUV NRW nicht vor. Vorkommen sind vor diesem Hintergrund, in Korrelati-
on mit den spezifischen Standortansprüchen potenziell relevanter Pflanzenarten (MKULNV
2015, PETERSEN et al. 2003), nicht zu erwarten.

Tab. 5:         Ergebnisse der Datenabfrage bei öffentlichen und privaten Stellen des Natur-
                schutzes, Stand: 05.01.2021

    Institution/Einzelperson          Anfrage               Antwort                   Datenlage
Kreis Borken                       Per Brief am         Mail am         Keine Daten vorhanden
Fachbereich Natur und Umwelt       20.04.2020           28.04.2020
Umweltreferat Stadt Bocholt        Per Brief am         Mail am         Hinweise auf verschiedene Brut-
                                   20.04.2020           13.05.2020      vögel und Fledermäuse an der
                                                                        Dingdener Straße (Faunabericht
                                                                        zum B-Plan SW 45)
NABU-Kreisverband Borken           Per Brief am         -               -
e.V.                               20.04.2020
Kreisgeschäftsstelle

L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG
                                                  Entwurf                                                      13
Stadt Bocholt                                                                Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg
                                                                        Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I)

    Institution/Einzelperson             Anfrage              Antwort                 Datenlage
BUND-Kreisgruppe Borken              Per Mail am        -               -
                                     20.04.2020
Biologische Station Zwillbrock       Per Brief am       -               -
e.V.                                 20.04.2020
Landesbüro der Naturschutz-          Per Brief am       -               -
verbände                             20.04.2020

Tab. 6:         Ergebnisse der Messtischblattabfrage für den Quadranten 4 im Messtischblatt
                4105 beim LANUV (2021); abgerufen am 04.01.2021

Erhaltungszustand in der atlantischen biogeografischen Region von NRW (LANUV 2020)

    G      Günstig
    U      Ungünstig
    S      Schlecht
  unbek. unbekannt, noch nicht durch das LANUV definiert
     -     negativer Entwicklungstrend
    +      positiver Entwicklungstrend
*) EHZ = Erhaltungszustand

Wissenschaftlicher Name        Deutscher Name            Status                               EHZ*
Säugetiere
Plecotus auritus               Braunes Langohr           Nachweis ab 2000 vorhanden             G
Myotis nattereri               Fransenfledermaus         Nachweis ab 2000 vorhanden             G
Myotis dasycneme               Teichfledermaus           Nachweis ab 2000 vorhanden             G
Myotis daubentonii             Wasserfledermaus          Nachweis ab 2000 vorhanden             G
Vögel
Falco subbuteo                 Baumfalke                 Nachweis 'Brutvorkommen' ab            U
                                                         2000 vorhanden
Anthus trivialis               Baumpieper                Nachweis 'Brutvorkommen' ab            U
                                                         2000 vorhanden
Carduelis cannabina            Bluthänfling              Nachweis 'Brutvorkommen' ab         unbek.
                                                         2000 vorhanden
Alcedo atthis                  Eisvogel                  Nachweis 'Brutvorkommen' ab            G
                                                         2000 vorhanden
Alauda arvensis                Feldlerche                Nachweis 'Brutvorkommen' ab            U-
                                                         2000 vorhanden
Passer montanus                Feldsperling              Nachweis 'Brutvorkommen' ab            U
                                                         2000 vorhanden
Phoenicurus phoenicurus        Gartenrotschwanz          Nachweis 'Brutvorkommen' ab            U
                                                         2000 vorhanden
Serinus serinus                Girlitz                   Nachweis 'Brutvorkommen' ab         unbek.
                                                         2000 vorhanden
Ardea cinerea                  Graureiher                Nachweis 'Brutvorkommen' ab            G
                                                         2000 vorhanden
Vanellus vanellus              Kiebitz                   Nachweis 'Brutvorkommen' ab            U-
                                                         2000 vorhanden
Dryobates minor                Kleinspecht               Nachweis 'Brutvorkommen' ab            U
                                                         2000 vorhanden
Cuculus canorus                Kuckuck                   Nachweis 'Brutvorkommen' ab            U-
                                                         2000 vorhanden
Buteo buteo                    Mäusebussard              Nachweis 'Brutvorkommen' ab            G
                                                         2000 vorhanden

L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG
                                                    Entwurf                                                    14
Stadt Bocholt                                                        Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg
                                                                Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I)

Wissenschaftlicher Name    Deutscher Name         Status                              EHZ*
Delichon urbica            Mehlschwalbe           Nachweis 'Brutvorkommen' ab           U
                                                  2000 vorhanden
Hirundo rustica            Rauchschwalbe          Nachweis 'Brutvorkommen' ab           U
                                                  2000 vorhanden
Perdix perdix              Rebhuhn                Nachweis 'Brutvorkommen' ab           S
                                                  2000 vorhanden
Tyto alba                  Schleiereule           Nachweis 'Brutvorkommen' ab           G
                                                  2000 vorhanden
Dryocopus martius          Schwarzspecht          Nachweis 'Brutvorkommen' ab           G
                                                  2000 vorhanden
Casmerodius albus          Silberreiher           Nachweis                              G
                                                  'Rast/Wintervorkommen' ab
                                                  2000 vorhanden
Accipiter nisus            Sperber                Nachweis 'Brutvorkommen' ab           G
                                                  2000 vorhanden
Sturnus vulgaris           Star                   Nachweis 'Brutvorkommen' ab        unbek.
                                                  2000 vorhanden
Athene noctua              Steinkauz              Nachweis 'Brutvorkommen' ab           G-
                                                  2000 vorhanden
Acrocephalus scirpaceus    Teichrohrsänger        Nachweis 'Brutvorkommen' ab           G
                                                  2000 vorhanden
Falco tinnunculus          Turmfalke              Nachweis 'Brutvorkommen' ab           G
                                                  2000 vorhanden
Streptopelia turtur        Turteltaube            Nachweis 'Brutvorkommen' ab           S
                                                  2000 vorhanden
Coturnix coturnix          Wachtel                Nachweis 'Brutvorkommen' ab           U
                                                  2000 vorhanden
Strix aluco                Waldkauz               Nachweis 'Brutvorkommen' ab           G
                                                  2000 vorhanden
Asio otus                  Waldohreule            Nachweis 'Brutvorkommen' ab           U
                                                  2000 vorhanden
Scolopax rusticola         Waldschnepfe           Nachweis 'Brutvorkommen' ab           G
                                                  2000 vorhanden
Falco peregrinus           Wanderfalke            Nachweis 'Brutvorkommen' ab           G
                                                  2000 vorhanden
Tachybaptus ruficollis     Zwergtaucher           Nachweis 'Brutvorkommen' ab           G
                                                  2000 vorhanden
Amphibien
Hyla arborea               Laubfrosch             Nachweis ab 2000 vorhanden            U
Reptilien
Coronella austriaca        Schlingnatter          Nachweis ab 2000 vorhanden            U
Lacerta agilis             Zauneidechse           Nachweis ab 2000 vorhanden            G

Durch die Untersuchungen von STEVERDING (2020) sind weiterhin der Große Abendsegler, die Breit-
flügelfledermaus, die Zwergfledermaus, die Rauhautfledermaus, die Wasserfledermaus sowie das
Graue oder Braune Langohr für das Umfeld des Plangebietes (Dingdener Straße) nachgewiesen wor-
den. Für die Gruppe der Brutvögel wurden 20 ungefährdete Vogelarten östlich des Plangebietes
nachgewiesen, von denen sechs als Gastvögel im Gebiet auftraten. Mit Bachstelze (Gast) und Haus-
sperling (Brutvogel) konnten zwei Arten der Vorwarnliste nachgewiesen werden.

5.4              Selektion potenziell vorkommender relevanter Arten
Unter Berücksichtigung der Gebietsstruktur im Vorhabenbereich und Umfeld (vgl. Kap. 4)
sowie der nachgewiesenen und potenziell vorkommenden relevanten Arten (vgl. Kap. 5.2
und 5.3) ist das Vorkommen planungsrelevanter Arten wie folgt zu bewerten:

L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG
                                             Entwurf                                                   15
Stadt Bocholt                                                      Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg
                                                              Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I)

Fledermäuse
Entsprechend der Messtischblattabfrage ist ein Vorkommen von vier Fledermausarten für
den betroffenen Messtischblattviertelquadranten bekannt. Dabei handelt es sich sowohl um
Gebäude als auch um Baumhöhlen nutzende Arten. Bezüglich der bevorzugten Nahrungs-
habitate sind für diese Arten besonders Wasserflächen und Wälder zu nennen.
Durch die vorhandenen Ergebnisse aus der Fledermauserfassung liegen konkrete und aktu-
elle Daten für das Gebiet vor.
Aufgrund der Messtischblattabfrage und der Untersuchungsergebnisse von STEVERDING
(2020) ist bei der unbestimmten Myotis-Art ein Vorkommen der Wasserfledermaus nicht
auszuschließen.

Vögel
Für den Quadranten 4 des Messtischblattes Bocholt (4105) ist ein Vorkommen von insge-
samt 31 relevanten Vogelarten bekannt. Es handelt sich dabei um Arten der Wälder, Kultur-
folger, Arten des Grünlandes und der Äcker sowie Arten die insbesondere an Gewässern zu
finden sind. Durch die vorhandenen Ergebnisse aus der Brutvogelerfassung liegen aktuelle
Daten für das Gebiet vor.
Eine besondere Bedeutung des Vorhabenbereichs als Rast- oder Überwinterungsgebiet für
wandernde Vogelarten kann aufgrund der Gebietsstruktur und Lage ausgeschlossen wer-
den.

Amphibien
Ein Vorkommen des Laubfrosches wird für das Messtischblatt 4105/4 genannt. In
Nordrhein-Westfalen ist der Laubfrosch eine typische Art der strukturreichen bäuerlichen
Kulturlandschaft mit kleingewässerreichen Wiesen und Weiden, die durch Gebüschen und
Hecken strukturiert sind. Geschlossene Waldbereiche werden ebenso gemieden wie offene
Ackerflächen (PETERSEN et al. 2004).
Da geeignete Stillgewässer im Untersuchungsgebiet fehlen und im Rahmen der nächt-
lichen Bestandserfassungen der Fledermäuse auch keine Hinweise auf Rufer der Art
vorliegen, wird ein Vorkommen des Laubfrosches im Untersuchungsgebiet ausge-
schlossen.

Reptilien
Ein Vorkommen der Schlingnatter und der Zauneidechse wird für das Messtischblatt 4105/4
genannt.
Die Zauneidechse besiedelt bevorzugt extensiv genutzte offene bis halboffene, in NRW vor
allem klimatisch begünstigte, warme Lebensräume. Wesentliche Habitatelemente sind offene
Sonnplätze und angrenzende schattigere Bereiche mit höherer Vegetation zur Thermoregu-
lation. Darüber hinaus ist die Existenz geeigneter Eiablageplätze wichtig, die sich vor allem
durch grabfähiges Substrat bei guter Besonnung und gleichzeitig einer gewisser Boden-
feuchtigkeit auszeichnen und entsprechend besonders süd- oder südwestexponiert sind (vgl.
z.B. BRÜGGEMANN 1990, BLANKE 2004).
Die Schlingnatter bevorzugt reich strukturierte Lebensräume mit einem Wechsel von grasi-
gen Flächen, Einzelbäumen, lockeren Gehölzgruppen sowie vegetationsfreien Flächen.
In Nordrhein-Westfalen ist die Art vor allem in Heidegebieten und trockenen Randbereichen
von Mooren anzutreffen. In den Mittelgebirgen besiedelt sie warme Bereiche wie Geröllhal-
den, felsige Böschungen, Halbtrocken- und Trockenrasen sowie aufgelockerte steinige
Waldränder und Waldschneisen unter Hochspannungsleitungen. Sekundär werden Bahn-
dämme, Steinbrüche und südexponierte Straßenböschungen genutzt (PETERSEN et al. 2004,
LANUV 2021).
Geeignete Habitate der Arten Schlingnatter und Zauneidechse fehlen im Plangebiet.

L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG
                                           Entwurf                                                   16
Stadt Bocholt                                                     Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg
                                                             Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I)

Der Gleiskörper mit dem begleitenden Staudensaum ist prinzipiell als Habitat für die
Arten geeignet, allerdings fehlen einige Habitatrequisiten wie günstige Eiablageplätze
etc. In diese Bereiche wird durch die Planung nicht eingegriffen und sie liegen außer-
halb des Plangebietes. Relevante Wechselbeziehungen zwischen dem Plangebiet und
dem potenziellen Lebensraum Bahntrasse werden nicht erwartet, so dass ein Auftre-
ten im Plangebiet und eine Beeinträchtigung der potenziell im Umfeld vorkommenden
Zauneidechse und Schlingnatter auszuschließen ist.

6               Vorprüfung der Wirkfaktoren
Entsprechend des in Kap. 4 erläuterten Vorhabens sowie der betroffenen Artengruppen und
Arten (vgl. Kap. 5.2 und 5.4) sind die zu erwartenden projektspezifischen Wirkungen und
möglichen Beeinträchtigungen einer Ersteinschätzung zu unterziehen. Unter Berücksichti-
gung grundsätzlich denkbarer Wirkfaktoren (in Anlehnung an LAMBRECHT & TRAUTNER 2007)
erfolgt entsprechend vorhabenbezogen eine Selektion potenziell relevanter Wirkfaktoren. Die
Relevanz der Wirkfaktoren ist dabei abhängig von der Wirkintensität einerseits und der Emp-
findlichkeit der potenziell betroffenen Arten andererseits (z.B. GARNIEL & MIERWALD 2010).
Aufgrund der Art des Vorhabens und des zu prüfenden Artenspektrums (Fledermäuse und
Vögel) weisen insbesondere folgende Wirkungen eine mögliche Bedeutung auf:

•    Störungen durch Lärm und menschliche Anwesenheit während der Bauarbeiten
•    Störungen durch Lärm, Licht und menschlichen Anwesenheit im Rahmen der späteren
     Nutzung
•    Verlust von potenziellen Ruhestätten, Fortpflanzungs- und Nahrungshabitaten durch
     Flächeninanspruchnahme
•    Entwertung von Flugbahnen lichtsensibler Fledermausarten durch neuartige Beleuch-
     tungssituationen.

Gleichzeitig sind auch die bestehenden Wirkungen / Vorbelastungen zu berücksichtigen:

•    Störungen durch Licht im Umfeld der Siedlungsstrukturen und der Straße
•    Störungen durch menschliche Anwesenheit (oftmals mit Hunden) auf dem Bömkesweg
     und dem Feldweg entlang der Bahnlinie sowie durch den Durchgangsverkehr auf dem
     Bömkesweg.

7               Bereits vorgesehene artenschutzrechtlich relevan-
                ter Maßnahmen
Im Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg der STADT BOCHOLT (2020a) sind bezüglich des Ar-
tenschutzes unter der Bezeichnung H7 folgende Vorgaben enthalten: "Bei Abbruch, Umbau
oder Umnutzung vorhandener Gebäude/Gebäudeteile und gegebenenfalls Baum- bzw.
Gehölzfällarbeiten ist im Vorfeld eine vertiefende Prüfung der entsprechenden Artengruppen
auf ein mögliches Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG durchzuführen.
Falls Tiere oder Lebensstätten der in Nordrhein-Westfalen verbreiteten planungsrelevanten
geschützten Arten (z.B. Fledermäuse, Vögel) festgestellt werden sollten, sind die Abbruchar-
beiten bzw. Fällarbeiten sofort zu unterbrechen und das weitere Vorgehen mit der Unteren
Landschaftsbehörde des Kreises Borken abzustimmen."

L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG
                                          Entwurf                                                   17
Stadt Bocholt                                                      Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg
                                                              Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I)

8               Bewertung der Datenlage und potenzieller arten-
                schutzrechtlicher Konflikte
8.1             Bewertung der Datenlage
Unter Berücksichtigung der Selektion potenziell vorkommender und nachgewiesener Arten
(Kap. 5.2 und 5.3), der Art des Vorhabens sowie der Größe des Eingriffsbereiches ist die
Datenlage für eine Bewertung aus Artenschutzsicht als ausreichend einzustufen.

8.2             Potenzielle artenschutzrechtliche Konflikte
Die Bewertung potenziell durch das Vorhaben bedingter artenschutzrechtlicher Konflikte er-
folgt im Hinblick auf die relevanten Arten und Artengruppen Fledermäuse und Vögel.

Fledermäuse
Im Untersuchungsraum konnten die Arten Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus, Breitflügel-
fledermaus und die Alpenfledermaus nachgewiesen werden. Weiterhin gibt es einen Nach-
weis einer Myotis-Art am nördlichen Gehölzrand. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse
von STEVERDING (2020) im Umfeld und den Ergebnissen der Messtischblattabfrage kann es
sich um die Wasserfledermaus gehandelt haben. Die Arten Zwergfledermaus, Breitflügelfle-
dermaus und Alpenfledermaus sind Arten die häufig ihre Quartiere an Gebäuden beziehen.
Die Rauhautfledermaus und die Wasserfledermaus nutzen in erster Linie Baumhöhne als
Quartiere. Erstere kann auch in Vogelnistkästen und hinter Verblendungen an Gebäuden
auftreten.
Wie die Baumhöhlenerfassung ergeben hat, sind im Plangebiet keine Baumhöhlen in beson-
derer Menge oder Qualität vorhanden. Lediglich ein Baum zeigt eine anfängliche Höhlenbil-
dung. Zwei Nistkästen können als Kunstquartiere eine Funktion für die Rauhautfledermaus
übernehmen DIETZ et al. (2007). Zerstörungen gelegentlich genutzter Ruhestätten der in der
Zugzeit auftretenden Rauhautfledermaus sind bei der Beseitigung dieser Strukturen nicht
auszuschließen. Eine Funktion dieser Strukturen als Wochenstube oder Winterquartiere wird
hingegen nicht erwartet. Aufgrund des nur einmaligen Nachweises einer Myotis-Art im nörd-
lich gelegenen Gehölzbestand, werden Quartiere dieser Gattung im Plangebiet nicht erwar-
tet.
Ruhestätten einzelner Zwergfledermäuse an den Gebäuden können nicht vollständig ausge-
schlossen werden, da vielfältige Strukturen von der Art genutzt werden. Hinweise auf Wo-
chenstubenquartiere gab es im Rahmen der Untersuchung nicht. Soweit Gebäude beseitigt
oder stark verändert werden, wie es bei dem ehemaligen Stallgebäude und den beiden
Schuppen der Fall ist, kann eine Zerstörung genutzter Quartiere von Einzeltieren der Zwerg-
fledermaus nicht ausgeschlossen werden. Quartiere der Breitflügelfledermaus und der Al-
penfledermaus werden aufgrund des seltenen Auftretens und dem Umstand, dass sie nur
relativ selten entlang von Leitlinien auf Transferflügen festgestellt wurden, nicht erwartet
(§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG).
Essentielle Nahrungshabitate sind im Plangebiet nicht vorhanden. Die festgestellten Jagdak-
tivitäten sind ehr typisch für den Siedlungsraum und besitzen ihre Schwerpunkte in den nörd-
lich gelegenen Gehölzbeständen und an der Straßenbeleuchtung mit einem entsprechenden
Insektenvorkommen.
Tötungen von Individuen sind allenfalls in Verbindung mit der Zerstörung von Ruhestätten
denkbar, da aufgrund der Art des Vorhabens während der Bauarbeiten oder der späteren
Nutzung kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko im Vergleich zur aktuellen Situation zu prog-
nostizieren ist (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
Entlang der Bahnlinie konnten regelmäßig Durchflüge von Tieren festgestellt werden. In Ver-
bindung mit der Gehölzreihe übernimmt sie die Funktion einer Leitlinie. Aufgrund der gerin-
gen Aktivität besitzt sie allerdings keine herausragende Bedeutung. An dieser Leitlinie wur-

L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG
                                           Entwurf                                                   18
Stadt Bocholt                                                      Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg
                                                              Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I)

den die Zwergfledermaus, die Breitflügelfledermaus und die Rauhautfledermaus nachgewie-
sen. Alle drei Arten gelten nicht als besonders sensibel gegenüber Licht. Soweit es zukünftig
zu leichten Lichteinflüssen durch die Wohnbaunutzung kommt, ist keine erhebliche Beein-
trächtigung dieser Arten zu erwarten. Dennoch sind die Lichtemissionen auf ein möglichst
geringes Maß zu minimieren, um auch Beeinträchtigungen der weiter nördlich im Gehölzbes-
tand jagenden Arten durch Nahrungsentzug zu vermeiden (siehe hierzu Kapitel 8.4). Durch
die zu erwartenden Garteneinfassungen und Sichtschutzvorkehrungen werden zudem zu-
künftig auch wieder Leitstrukturen den Fledermäusen zur Verfügung stehen.

Vögel
Höhlen-, Nischen-, Baum- und Gebüschbrüter wurden im Rahmen der Bestandserfassung im
Plangebiet und dessen Umgebung nachgewiesen.
Entsprechend der Erläuterungen in Kap. 5.2 ist ein Vorkommen von 3 planungsrelevanten
Vogelarten als Nahrungsgäste im Untersuchungsgebiet und Umgebung bekannt.
Beeinträchtigungen von Nahrungsgästen (Graureiher, Star und Turmfalke), welche die
Grünlandflächen, insbesondere nach dem Schnitt, im Umfeld des Plangebietes gelegentlich
zur Nahrungssuche nutzen, können bereits im Vorfeld sicher ausgeschlossen werden. Eine
Nahrungssuche auf den mittlerweile ungenutzten Viehweiden im Plangebiet konnte nur ein-
malig durch ein Individuum des Stars beobachtet werden. Die Grünlandflächen bilden für
diese hochmobilen Arten allenfalls ein Teilhabitat. Brutplätze konnten für diese Vögel im
Plangebiet und direkten Umfeld nicht nachgewiesen werden. Eine Gefährdung eben solcher
besteht daher durch das Vorhaben nicht (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Eine essentielle Be-
deutung der Nahrungshabitate ist unter Berücksichtigung dieser Zusammenhänge für keine
der genannten Arten ableitbar.
Für die flugstarken Arten ist ein Ausweichen auf die großflächig vorhandenen Agrarflächen
und Gartenflächen (Star) in der Umgebung leicht möglich. Ein Mangel an geeigneten Aus-
weichflächen ist unter Berücksichtigung der relativ kleinen Flächeninanspruchnahme durch
das Vorhaben nicht ableitbar.
Direkte Individuenverluste sind aufgrund der hohen Mobilität der Arten und der Art des Vor-
habens nicht zu prognostizieren (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
Da die Tiere nur als Nahrungsgäste auftreten, essentielle Nahrungshabitate im Plangebiet
mit Umfeld nicht vorhanden sind und die störungsempfindlicheren Brutplätze abseits des
Plangebietes liegen, sind erhebliche Störungen der drei genannten Planungsrelevanten Ar-
ten (Nahrungsgäste) auszuschließen (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG).

Im Hinblick auf die nicht-planungsrelevanten Brutvogelarten (z.B. Heckenbraunelle, Rot-
kehlchen, Zilpzalp) sind Brutvorkommen in den Gehölzbeständen im Plangebiet oder den
angrenzenden Gärten bekannt. In Bezug auf diese Arten sind adäquate Ausweichhabitate im
Umfeld ausreichend vorhanden und werden durch die zukünftigen Gartengengestaltungen
auch neu entstehen, so dass die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten
im räumlichen Zusammenhang gewahrt bleibt. Erhebliche Störungen mit Relevanz für lokale
Vorkommen der Arten können aufgrund der Häufigkeit der Arten, der geringen Störungsemp-
findlichkeit und angesichts der bereits bestehenden Störwirkung (z.B. durch Lärm aus den
Straßenräumen, Erholungssuchende mit Hunden etc.) ebenfalls ausgeschlossen werden.
Nicht ausgeschlossen werden kann die Tötung von immobilen Jungvögeln oder be-
brüteten Eiern, wenn die Rodungsmaßnahmen oder Gebäudebeseitigungen während
der Brutzeit der Arten erfolgen.
Zur Vermeidung des Eintretens des Tötungstatbestandes sind auch in Bezug auf die
"Allerweltsvogelarten" zeitliche Vorgaben zu berücksichtigen (s. Kap. 8.3).

L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG
                                           Entwurf                                                   19
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