Stadt Bocholt Bebauungsplan 8-24 - Bömkesweg - ENTWURF
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Stadt Bocholt Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg ENTWURF Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I) Stand: Januar 2021
Projekt Nr.: O 20037 2003 Version: 01 Stand: 13.01.2 .01.2021 L+S Bearbeitung: Dipl. ipl. In Ing. (FH) J. Otto LAND LANDSCHAFT + SIED SIEDLUNG AG LUCIA – GREWE – STR. 10A D 45659 659 RECKLINGHAUSEN TEL.: 0236 02361 / 406 77-70 FAX: 02361 0236 / 406 77-99 MAIL: info@lusre.de info NETZ:: ww www.lusre.de
Stadt Bocholt Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I) Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Aufgabenstellung ............................................................................................. 1 2 Rechtliche Grundlagen ....................................................................................................... 1 3 Berücksichtigte Arten und Aufbau des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages.................... 2 4 Beschreibung des Untersuchungsgebiets und Erläuterung des Vorhabens........................ 4 5 Nachweise und potenzielle Vorkommen relevanter Tier- und Pflanzenarten ...................... 7 5.1 Inhalte und Methoden systematischer Kartierungen ................................................ 7 5.2 Ergebnisse der Bestandserfassung und nachgewiesene relevante Arten...............10 5.3 Weitere potenziell vorkommende relevante Arten ..................................................13 5.4 Selektion potenziell vorkommender relevanter Arten ..............................................15 6 Vorprüfung der Wirkfaktoren .............................................................................................17 7 Bereits vorgesehene artenschutzrechtlich relevanter Maßnahmen....................................17 8 Bewertung der Datenlage und potenzieller artenschutzrechtlicher Konflikte ......................18 8.1 Bewertung der Datenlage .......................................................................................18 8.2 Potenzielle artenschutzrechtliche Konflikte.............................................................18 8.3 Zusammenfassung der Maßnahmen zur Gewährleistung des Tötungsverbots.......20 8.4 Vermeidung negativer Lichteinwirkungen ...............................................................20 9 Fazit und Bewertung des weiteren Untersuchungsbedarfs ................................................21 10 Quellen ..........................................................................................................................22 10.1 Literaturverzeichnis ................................................................................................22 10.2 Gesetze und Verordnungen ...................................................................................25 10.3 Artenschutzprüfprotokolle .......................................................................................26 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Geländetermine und –zeiten mit Angaben zur Witterung in 2020 ............................ 8 Tab. 2: Liste der kartierten Höhlenbäume mit Informationen zu Baum- und Höhlenart, Anzahl, Exposition sowie Potenzial der Höhlen ......................................................10 Tab. 3: Ergebnisse der Horchboxenauswertungen .............................................................11 Tab. 4: Im Untersuchungsgebiet (UG) und Umfeld nachgewiesene Vogel- und Fledermausart. Fettdruck = "planungsrelevante Art" gemäß LANUV NRW (2020) ..............................................................................................11 Tab. 5: Ergebnisse der Datenabfrage bei öffentlichen und privaten Stellen des Naturschutzes, Stand: 05.01.2021 .........................................................................13 Tab. 7: Ergebnisse der Messtischblattabfrage für den Quadranten 4 im Messtischblatt 4105 beim LANUV (2021); abgerufen am 04.01.2021.....................14 L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG Entwurf I
Stadt Bocholt Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I) Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Untersuchungsgebiet (rote Linie) mit weitem Umfeld (Luftbild: DOP (Land NRW 2020); dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) ............................. 1 Abb. 2: Blick vom Bömkesweg auf die zentral gelegenen Viehweiden mit der westlich verlaufenden Gehölzreihe und dem im Norden liegenden Gehölzstreifen an der Bahnlinie. ................................................................................................................ 4 Abb. 3: Blick vom Bömkesweg auf die Bahnlinie mit dem das Plangebiet begleitenden Gehölzstreifen und dem westlich gelegenen Grünland sowie der Bömkesgraben begleitenden Strauchhecke (Hintergrund links). ...................................................... 5 Abb. 4: Blick aus dem nördlich gelegenen Gehölzstreifen auf das Plangebiet. .................... 5 Abb. 5: Bebauungsplan 8-24 (Verfahrenstand: Einleitungsbeschluss; September 2020) ..... 6 Abb. 6: Standorte der Horchboxen (Hintergrund: DGK5 (Land NRW 2020); dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)). ......................................................... 9 Abb. 7: Aufnahmeparameter der Horchbox ......................................................................... 9 Kartenverzeichnis Karte 1: Relevante Arten M 1 : 1.500 L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG Entwurf II
Stadt Bocholt Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I) 1 Anlass und Aufgabenstellung Die Stadt Bocholt beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes 8-24 für das Gebiet nördlich des Bömkeswegs, östlich der Eisenbahnlinie Bocholt-Wesel, südlich des Bömkesgraben und westlich der Wohnbebauung Bömkesweg 22-26. Zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange gemäß § 44 BNatSchG und den Vorgaben der Verwal- tungsvorschrift Artenschutz NRW (VV-Artenschutz) wurde das Planungsbüro L+S Landschaft + Siedlung AG von der Stadt Bocholt mit der Erarbeitung einer Artenschutzrechtlichen Vor- prüfung (Stufe I) (gemäß Verwaltungsvorschrift Artenschutz) beauftragt. Die vorliegende Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I) bezieht sich unter anderem auf Ergebnisse von in 2020 durchgeführten Kartierungen der Artengruppen Vögel und Fleder- mäuse, mit denen das Planungsbüro L+S Landschaft + Siedlung AG ebenfalls von der Stadt Bocholt beauftragt worden ist. Abb. 1: Untersuchungsgebiet (rote Linie) mit weitem Umfeld (Luftbild: DOP (Land NRW 2020); dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) 2 Rechtliche Grundlagen Die generellen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG sind folgendermaßen gefasst: „Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entneh- men, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande- rungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG Entwurf 1
Stadt Bocholt Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I) Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsfor- men aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (Zugriffsverbote)“. Diese Verbote werden um den für Eingriffsvorhaben relevanten Absatz 5 ergänzt: "Für nach § 15 Absatz 1 unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Eingriffe in Natur und Landschaft, die nach § 17 Absatz 1 oder Absatz 3 zugelassen oder von einer Behörde durchgeführt werden, sowie für Vorhaben im Sinne des § 18 Absatz 2 Satz 1 gelten die Zu- griffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe der Sätze 2 bis 5. Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufge- führt sind, liegt ein Verstoß gegen 1. das Tötungs- und Verletzungsverbot nach Absatz 1 Nummer 1 nicht vor, wenn die Be- einträchtigung durch den Eingriff oder das Vorhaben das Tötungs- und Verletzungsrisi- ko für Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikant erhöht und diese Beeinträchti- gung bei Anwendung der gebotenen, fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen nicht vermieden werden kann, 2. das Verbot des Nachstellens und Fangens wild lebender Tiere und der Entnahme, Be- schädigung oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen nach Absatz 1 Nummer 1 nicht vor, wenn die Tiere oder ihre Entwicklungsformen im Rahmen einer erforderlichen Maßnahme, die auf den Schutz der Tiere vor Tötung oder Verletzung oder ihrer Ent- wicklungsformen vor Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung und die Erhaltung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusam- menhang gerichtet ist, beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigungen unver- meidbar sind, 3. das Verbot nach Absatz 1 Nummer 3 nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumli- chen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgelegt werden. Für Standorte wild lebender Pflanzen der in Anhang IV Buchstabe b der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend. Sind andere beson- ders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote vor." Werden Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der ge- meinschaftlich geschützten Arten erfüllt, müssen die Ausnahmevoraussetzungen des § 45 Abs. 7 BNatSchG erfüllt sein. Nach § 44 Absatz 6 Satz1 BNatSchG gilt zudem: „Die Zugriffs- und Besitzverbote gelten nicht für Handlungen zur Vorbereitung gesetzlich vor- geschriebener Prüfungen, die von fachkundigen Personen unter größtmöglicher Schonung der untersuchten Exemplare und der übrigen Tier- und Pflanzenwelt im notwendigen Umfang vorgenommen werden.“ 3 Berücksichtigte Arten und Aufbau des Arten- schutzrechtlichen Fachbeitrages Die Bearbeitung der Artenschutzrechtlichen Vorprüfung (Stufe I) orientiert sich an den Vor- gaben der Handlungsempfehlung "Artenschutz in der Bauleitplaung und bei der baurechtli- chen Zulassung von Vorhaben" vom 22.12.2010 (vgl. MWEBWV & MKULNV 2010) und der VV-Artenschutz vom 06.06.2016 (vgl. MKULNV 2016). L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG Entwurf 2
Stadt Bocholt Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I) Bei der Bearbeitung der Artenschutzrechtlichen Vorprüfung (Stufe I) wurden entsprechend folgende Arten berücksichtigt: • die Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie (FFH-RL) • die europäischen Vogelarten entsprechend Definition der Vogelschutzrichtlinie (V-RL) Die Arten entsprechen mit Ausnahme vieler häufiger Vogelarten den vom LANUV NRW defi- nierten "planungsrelevanten Arten", die bei Planungen in Nordrhein-Westfalen berücksichtigt werden sollen (KIEL 2015; MKULNV 2015; LANUV NRW 2021). Bei den übrigen, nicht planungsrelevanten Vogelarten handelt es sich um weit verbreitete Arten, bei denen in der Regel das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nicht zu erwarten ist. Generell sind aber hinsichtlich der Einschlägigkeit der Verbotstatbestände alle Vogelarten zu berücksichtigen. Der Aufbau der der Artenschutzrechtlichen Vorprüfung (Stufe I) umfasst folgende Arbeits- schritte: Stufe I • Ermittlung der relevanten Arten durch Auswertung vorhandener Unterlagen, aktueller Bestandserfassungen, Angaben Dritter und sonstiger Quellen. Darüber hinaus wurde ei- ne Datenabfrage beim ehrenamtlichen und amtlichen Naturschutz durchgeführt. • Auflistung der vorkommenden relevanten Arten sowie weiterer potenzieller Artenvor- kommen. Die Bewertung des potenziellen Vorkommens weiterer Arten erfolgte auf Basis der Angaben des LANUV NRW zum Vorkommen planungsrelevanter geschützter Arten in NRW (http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de/artenschutz/de/start). Die Auswahl der Arten wurde dann durch die lokale oder regionale Verbreitung sowie die Lebensraumansprüche der einzelnen Arten unter Berücksichtigung der im Vorhabenbe- reich und Umfeld vorkommenden Biotoptypen und Standortverhältnisse weiter differen- ziert. • Bewertung der Datenlage im Hinblick auf die Möglichkeit einer fachgerechten Abarbei- tung der Artenschutzaspekte sowie gegebenenfalls Vorschläge für weitere Erhebungen. • Bestimmung der planungsrelevanten Arten, für die die Verträglichkeit weiter zu prüfen ist. • Benennung der Wirkfaktoren des Vorhabens und Abschätzung möglicher Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Vorschriften. Können Konflikte nicht ausgeschlossen werden ist Stufe II erforderlich. Stufe II: Konfliktanalyse und Erheblichkeitsbewertung/Prüfung der Verbotstatbestände • Artspezifische Bewertung der Vorkommen planungsrelevanter Arten und Konfliktanalyse. • Artspezifische Auswirkungs- und Erheblichkeitsbewertung unter Berücksichtigung der artbezogenen zutreffenden Verbotstatbestände. • Bewertung bereits vorgesehener und ggf. Konzeption weiterer Vermeidungs- und vorge- zogener Ausgleichsmaßnahmen. L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG Entwurf 3
Stadt Bocholt Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I) 4 Beschreibung des Untersuchungsgebiets und Er- läuterung des Vorhabens Untersuchungsgebiet Das Plangebiet liegt im Süden der Stadt Bocholt, nördlich des Bömkesweg, östlich der Ei- senbahnlinie Bocholt-Wesel und südlich des Bömkesgraben (vgl. Abb. 1). Es handelt sich um eine Lücke in der Wohnbebauung entlang des Bömkesweges. Bei der Fläche handelt es sich um zwei Viehweiden und eine Stallung im nördlichen Teil, die in der Vergangenheit vermutlich zur Hühnerzucht genutzt wurde. Zwei kleine Viehställe / Schuppen befinden sich in zentraler Lage des Plangebietes. Entlang der Bahnlinie im Wes- ten befindet sich eine Gehölzreihe aus Obstbäumen und einigen heimischen Laubgehölzen. Direkt auf der Ecke zum Bahnübergang steht eine etwas ältere und relativ großkronige Ei- che. Weiter westlich liegt eine Grünlandfläche, ehe die Wohnbebauung anschließt. Im Norden der Fläche verläuft der Bömkesgraben. Nach Westen wird dieser durch eine Strauchhecke begleitet. Nach Osten begleiten den Graben nur Gras- und Staudensäume. Nördlich des Grabens befindet sich eine Grünlandfläche, ein kleiner Gehölzstreifen beidseits der Bahn mit Hundetrainingsplatz sowie eine Ackerfläche. Östlich des Plangebietes grenzt direkt Wohnbebauung an. Auf der Weide selbst sind nur vereinzelte Bäume vorhanden im Übergang zu den angrenzenden Gärten. Abb. 2: Blick vom Bömkesweg auf die zentral gelegenen Viehweiden mit der westlich ver- laufenden Gehölzreihe und dem im Norden liegenden Gehölzstreifen an der Bahn- linie. L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG Entwurf 4
Stadt Bocholt Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I) Abb. 3: Blick vom Bömkesweg auf die Bahnlinie mit dem das Plangebiet begleitenden Gehölzstreifen und dem westlich gelegenen Grünland sowie der Bömkesgraben begleitenden Strauchhecke (Hintergrund links). Abb. 4: Blick aus dem nördlich gelegenen Gehölzstreifen auf das Plangebiet. L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG Entwurf 5
Stadt Bocholt Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I) Informationen zum Bebauungsplan Im oben beschriebenen Untersuchungsgebiet ist von Seiten der Stadt Bocholt die Entwick- lung weiterer Wohnbebauung vorgesehen. Die städtebauliche Konzeption für das Plangebiet sieht eine wohnungsbauliche Entwicklung der ehemals landwirtschaftlich genutzten Fläche mit freistehenden Einzel- und Doppelhäusern vor. Laut der Begründung zum B-Plan (STADT BOCHOLT 2020b) wird in Anknüpfung an die umliegende Wohnbebauung des Mussumer Siedlungsbereiches die Bebauungsdichte aufgenommen. Die Obergrenzen für die GRZ mit 0,4 und GFZ mit 0,8 wird nicht überschritten. Die Anzahl der Vollgeschosse wird entspre- chend der Lage im Ortsteil Mussum auf zwei begrenzt. Die Firsthöhe wir mit maximal 10 m festgesetzt. Das Plangebiet wird im Süden über eine Anbindung an den Bömkesweg durch eine Anlie- gerstraße mit Wendehammer erschlossen. Entlang des Bömkesweges wird aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Erweiterung des Fuß- und Radweges vorgesehen. Eine öffentliche Grünfläche (5 m Streifen) im nördlichen Bereich dient der Abgrenzung des Siedlungsbe- reichs zum landwirtschaftlich genutzten Umland sowie eines Gewässerrandbereiches des Bömkesgraben. Abb. 5: Bebauungsplan 8-24 (Verfahrenstand: Einleitungsbeschluss; September 2020) L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG Entwurf 6
Stadt Bocholt Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I) Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I) 5 Nachweise und potenzielle Vorkommen relevanter Tier- und Pflanzenarten 5.1 Inhalte und Methoden systematischer Kartierungen Das Untersuchungsgebiet wurde im Jahr 2020 im Hinblick auf das Vorkommen geschützter Arten untersucht. Diese Untersuchungen betrafen die Artengruppe der Vögel und Fleder- mäuse. Die Zusammenfassung der Kartiertermine und -zeiten ist in Tabelle 1 wiedergege- ben. Zudem wurde das Gebiet auf Höhlen- und Horstbäume als wichtige Habitatrequisiten der beiden Artengruppen untersucht. Höhlen- und Horstbaumerfassung: Zur Abschätzung des Konfliktpotenzials hinsichtlich höhlennutzender Vogel- und Fleder- mausarten wurde am 08.04.2020 eine Kartierung von Höhlenbäumen im Eingriffsbereich durchgeführt. Im Zuge der Kartierungen wurde auch auf Horste von Groß- und Greifvögeln geachtet. Die Erfassung erfolgte mittels Sichtkontrolle vom Boden aus unter Zuhilfenahme eines Fernglases. Geeignet erscheinende Strukturen wurden per Fernglas genauer betrach- tet und in einer Erfassungstabelle notiert. Der Standort der Bäume wurde soweit möglich per GPS eingemessen. Dabei ist zu beachten, dass eine Einmessung per GPS nicht an die Ge- nauigkeit einer professionellen Vermessung heranreicht. Aufgrund der teilweise eingeschränkten Betretungsmöglichkeiten wurden einige Bäume nur per Luftbild verortet und die Begutachtung konnte nicht von allen Seiten erfolgen. Brutvögel: Die Brutvögel wurden im Jahr 2020 in dem durch den Auftraggeber definierten Untersu- chungsgebiet im Rahmen von 5 Tag- und einer Nachtbegehung untersucht. Der Erfassungs- zeitraum reicht aufgrund des Auftragseingangs von Anfang April bis Ende Mai. Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes orientiert sich insbesondere an Geländestruktu- ren. Die Abgrenzung des UG ist Abbildung 1 zu entnehmen. Zur Feststellung möglicher Eulenreviere wurde ein Untersuchungstermin in den frühen Abendstunden durchgeführt. Soweit Beobachtungen von rufenden Ästlingen etc. im Rahmen der Fledermausbegehungen gelangen, wurden diese ebenfalls berücksichtigt. Bei der Erfas- sung der Eulen sowie der Spechte kamen entsprechend den methodischen Empfehlungen von SÜDBECK et al. (2005) Klangattrappen zum Einsatz, um Reviergesang oder anderes Ter- ritorialverhalten von Revierinhabern zu provozieren, die nicht schon spontan rufaktiv waren. Zur Anwendung kam eine auf die Zielsetzung der Untersuchung angepasste Revierkartie- rung. Während der möglichst flächendeckenden Begehungen wurden alle visuellen oder auditorischen Wahrnehmungen der „planungsrelevanten“ Vogelarten (vgl. LANUV 2020) in mitgeführten Kartenblättern möglichst punktgenau eingetragen. Aus diesen Feldkarten wur- den nach Abschluss der Erhebungen die Registrierungen der einzelnen Arten zusammenge- führt und auf dieser Basis entsprechend der Methode der Revierkartierung (z.B. SÜDBECK et al. 2005 und MKULNV 2017) sogenannte „Papierreviere“ ermittelt. Diese wurden jedoch nicht als Flächenreviere abgegrenzt, sondern sind für die „planungsrelevanten“ Arten in der Ergebniskarte in den Anlagen in Form von artspezifischen Signaturen dargestellt, welche etwa der Lage der angenommenen Reviermittelpunkte entsprechen. Alle weiteren Vogelar- ten wurden im Gelände nur qualitativ registriert. Grundsätzlich wurden Registrierungen der planungsrelevanten Arten auch dann erfasst, wenn sie sich knapp außerhalb des UG aufhiel- L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG Entwurf 7
Stadt Bocholt Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I) ten. Die Abgrenzung des UG bringt es mit sich, dass in zahlreichen Fällen Vogelreviere nur zum Teil innerhalb des UG liegen und sich darüber hinaus ausdehnen. Auch bei der Angabe der Bestandszahlen in Tabelle 4 sind solche Vorkommen in der Regel mit berücksichtigt, auch wenn die dargestellten Revierzentren außerhalb der Grenzen des UG liegen. Fledermäuse Die Erfassung von Fledermäusen erfolgte im gesamten Untersuchungsgebiet bei geeigneter Witterung (> ca. 8°C, kein starker Wind, kein Regen), mit Schwerpunkt auf den Vorhabenbe- reich innerhalb des in Abbildung 1 dargestellten Untersuchungsraums. In Anlehnung an die Empfehlungen im "Leitfaden Fledermäuse und Straßenverkehr" (BMVBS 2011) wurde ein Methodenmix aus Detektorerfassungen sowie Einsatz stationärer Daueraufzeichnungsgeräte ("Horchboxen") angewandt. Der Gesamtuntersuchungszeitraum erstrecke sich von Mai bis September. Insgesamt wurden 3 Plangebiete im Bocholter Stadtgebiet je Begehung erfasst. Aus diesem Grund variiert der Beginn der Begehungen je nachdem in welchem Gebiet ab Sonnenuntergang mit der Kartierung begonnen wurde. Die Ausbringung der Horchbox im Gebiet erfolgte zu Beginn der jeweiligen Begehung und endete mit dem Abschluss der De- tektorbegehung im jeweiligen Gebiet. Die Detektorerfassung erfolgte mittels Ultraschalldetektor Pettersson D 240x mit Zeitdeh- nung. Die zeitgedehnten Rufe wurden auf Digitalrekorder Edirol/Roland R-05 gespeichert und einer digitalen Lautanalyse mit den Analyseprogrammen BatSound und SoundRuler unterzogen. Ergänzend zu den Ultraschallaufnahmen erfolgten Sichtbeobachtungen in der Dämmerung und durch Ableuchten in der Nacht. Zur Feststellung von Aktivitätsdichten von Fledermäusen (Leitlinien und Jagdhabitatnutzung) sowie ggf. Schwärmverhalten, das auf die Existenz von Quartieren hindeutet, wurden ergän- zend Horchboxen der Fa. Batomania eingesetzt, mit denen eine Digitalanalyse der aufge- nommenen Rufe möglich ist. Zum Einsatz kam jeweils eine Horchbox an den in Abbildung 6 dargestellten Standorten. Die gewählten Aufnahmeparameter sind in Abbildung 7 wiederge- geben. Die aufgezeichneten Rufe wurden, wie die Detektoraufnahmen, einer Digitalanalyse unter- zogen. Hierfür wurde das Programm Horchbox Manager Version 1.3 verwendet. Tab. 1: Geländetermine und –zeiten mit Angaben zur Witterung in 2020 Datum Uhrzeit Methode Witterung (MESZ) Vögel 01.04.2020 20:10 – 21:05 Eulenerfassung – Klangat- klar, 5°C, 0-1 Bft. trappe 08.04.2020 07:00 – 07:25 Brutvögel, Spechte sonnig, 12°C - 18°C, (Klangattrappe) 0-1 Bft. 28.04.2020 08:40 – 09:00 Brutvögel wechselnd bewölkt, 6°C – 11°C, 0-1 Bft. 07.05.2020 06:35 – 07:00 Brutvögel sonnig, 5°C – 9°C, 0-1 Bft. 15.05.2020 09:15 – 09:40 Brutvögel sonnig, 3°C - 9°C, 0-1 Bft. vereinzelt Bö- en bis 3 Bft. 28.05.2020 08:40 – 09:40 Brutvögel sonnig, 9°C – 15°C, 2 (-3) Bft. Fledermäuse 19.05.2020 23:55 – 00:30 Batdetektor + Horchbox bewölkt, 18°C – 15°C, während der Begehung 2-3 Bft. L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG Entwurf 8
Stadt Bocholt Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I) Datum Uhrzeit Methode Witterung (MESZ) 15.06.2020 22:10 – 23:00 Batdetektor + Horchbox bewölkt, 21°C – 19°C, während der Begehung 0-1 Bft. 24.06.2020 00:30 – 01:05 Batdetektor + Horchbox sonnig, 23°C – 19°C, während der Begehung 1-2 (-3) Bft. 18.08.2020 23:25 – 00:10 Batdetektor + Horchbox wechselnd bewölkt, während der Begehung 21°C - 17°C, 1-2 Bft. 14.09.2020 22:25 – 23:10 Batdetektor + Horchbox wechselnd bewölkt, während der Begehung 25°C - 23°C, 0-1 Bft. Abb. 6: Standorte der Horchboxen (Hintergrund: DGK5 (Land NRW 2020); dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)). Abb. 7: Aufnahmeparameter der Horchbox L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG Entwurf 9
Stadt Bocholt Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I) 5.2 Ergebnisse der Bestandserfassung und nachgewiesene relevante Arten Höhlen- und Horstbäume Im Eingriffsbereich wurden keine Bäume mit Horsten festgestellt. An einem Baum war eine beginnende Höhlenbildung erkennbar und weiterhin konnten zwei Vogelnistkästen im Gebiet festgestellt werden. Die entsprechenden Bäume und Kastenstandorte wurden anhand des Luftbildes verortet und sind in Karte 1 dargestellt. In Tabelle 2 sind zusätzliche Informationen zu Baumart, Exposition, Höhlenanzahl sowie eine Bewertung des Höhlenpotenzials zu finden. Tab. 2: Liste der kartierten Höhlenbäume mit Informationen zu Baum- und Höhlenart, An- zahl, Exposition sowie Potenzial der Höhlen Nr. Baumart BHD Art der Struktur Höhe Expositi- Potenzial (cm) in m on 1 Kirsche 40 Vogelnistkasten 2,5 Südosten 3 2 Esche 40 Schnittstellen entfernter Äste ab 4 alles Sei- 1 ten 3 Hühnerstall - Nistkasten im Giebel Hühnerstall 4 Westen 3 *Potenzial: 1) Höhlenbaumpotenzial: Astabbrüche mit beginnender Höhlenbildung; 2) Höhlenbäume mit hoher Eignung: bereits vorhandene einzelne Höhlungen; 3) Höhlenbäume mit sehr hoher Eignung: Strukturen mit geeigneten Höhlungen / Spechthöhlen Brutvögel: Im Rahmen der Brutvogelerfassung konnten 23 Vogelarten im Untersuchungsgebiet mit Um- feld festgestellt werden. Von diesen gelten 3 Arten als "planungsrelevant" im Sinne der Defi- nition des LANUV (2020). Von diesen Arten tritt keine als Brutvogel im Plangebiet auf. Der Star konnte an einem Termin als Nahrungsgast im Plangebiet festgestellt werden. Turmfalke und Graureiher nutzten die angrenzenden Grünlandflächen insbesondere nach der Mahd zur Nahrungssuche. Die anderen Arten sind Nahrungsgäste oder besetzen Reviere im Umfeld oder im Plangebiet selbst. Die im Rahmen der Brutvogelkartierung festgestellten Arten sind in Tabelle 4 aufgeführt. Die gemäß LANUV NRW als "planungsrelevant" einzustufenden Vogelarten sind hervorgehoben und mit einem Hinweis über das Vorkommen im Gebiet versehen. Karte 1 zeigt die Vertei- lung der relevanten Arten im Raum. Fledermäuse: Mittels der erfolgten Detektorbegehungen und Auswertung der Horchboxen konnten im Ge- biet die in Tabelle 4 gelisteten Fledermausarten nachgewiesen werden. Es handelt sich da- bei um vier sicher bestimmte Fledermausarten und einen Rufnachweis, der nur bis zur Gat- tung bestimmt werden konnte (Myotis spec.). Die Fledermausaktivität im Gebiet war relativ gering. Lediglich die Zwergfledermaus konnte regelmäßig jagend an den Laternen des Bömkesweges und im nördlich gelegenen Gehölzstreifen an der Bahnlinie nachgewiesen werden. Sie gilt als typische Gebäudefleder- maus und ist daher regelmäßig im Siedlungsbereich anzutreffen. Quartiere von Einzeltieren an Gebäuden sind nicht auszuschließen. Hinweise auf Quartiere gab es im Rahmen der Un- tersuchung nicht. Alle anderen Arten wurden nur auf Durchflügen festgestellt. Die Bahnlinie mit der parallel verlaufenden Gehölzreihe stellt eine Leitstruktur dar. Hier konnten verschie- dene Transferflüge von Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus und der Rauhautfledermaus (nur während der Zugzeit im August) beobachtet werden. Ein auffälliges Vorkommen Baum- L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG Entwurf 10
Stadt Bocholt Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I) höhlennutzender Arten konnte nicht festgestellt werden und war aufgrund des geringen Baumhöhlenangebotes auch nicht zu erwarten. Der Nachweis der Alpenfledermaus stellt eine Überraschung dar. In den letzten Jahren kommt es vermehrt zu Nachweisen der Art in NRW. Dabei handelt es sich in der Regel um Einzeltiere. Hinweise auf Wochenstuben, Balzquartiere oder Winterquartiere fehlen. Der einmalige Überflug eines Tieres am Bömkesweg gibt diesbezüglich ebenfalls keinen Hinweis auf eine besondere Funktion des Plangebietes für diese Art. Eine Übersicht der während der Kartierungen festgestellten Fledermauskontakte zeigt die Karte 1. Die Ergebnisse der Horchboxanalyse sind in Tabelle 3 widergegeben. Tab. 3: Ergebnisse der Horchboxenauswertungen Horchbox Expositionsphase 1 2 3 4 5 Arten Anzahl der Kontakte* Zwergfledermaus 0 10 3 6 0 (0/0) (0/0) (5/0) 2 0 0 2 0 Breitflügelfledermaus (0/0) (0/0) Kontakte gesamt je 2 10 3 8 0 Phase** Kontakte gesamt je 23 Horchbox** *ggf. in Klammern dahinter: Sozialrufe/Jagdrufe **Störgeräusche werden in der Zählung nicht berücksichtigt; In einigen Rufsequenzen sind zwei Arten zu hören; diese werden jeweils zu den entsprechenden Arten gerechnet. Tab. 4: Im Untersuchungsgebiet (UG) und Umfeld nachgewiesene Vogel- und Fle- dermausart. Fettdruck = "planungsrelevante Art" gemäß LANUV NRW (2020) G günstig U ungünstig S schlecht unbekannt (+) positiver Entwicklungstrend (-) negativer Entwicklungstrend *) Schutz: 1) sonstige europäische Vogelart; 2) VO(EG) 338/97, Anh. A 3) FFH-Richtlinie, Anh. IV 4) V-RL, Anh. 1 5) besonders schutzbedürftige wandernde Vogelarten nach Art. 4 (2) V-RL **) Gefährdung gemäß Roter Liste NW LANUV (2011) und GRÜNEBERG et al. (2016): 0 = ausgestorben, 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, R = arealbedingt selten * = nicht gefährdet; 3/2 = Gefährdung in NRW/im Naturraum Artengruppe/Art Schutz Gefähr- Status und Vorkommen im Gebiet dung** Fledermäuse Alpenfledermaus 3) -/- In den letzten Jahren kommt es vermehrt zu (Hypsugo savii) Nachweisen der Alpenfledermaus in NRW. Ein sehr wahrscheinlicher Nachweis der Art gelang auf einem Transferflug im Frühjahr. L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG Entwurf 11
Stadt Bocholt Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I) Artengruppe/Art Schutz Gefähr- Status und Vorkommen im Gebiet dung** Breitflügelfledermaus 3) 2/2 Die Art konnte an verschiedenen Terminen (Eptesicus serotinus) auf dem Durchflug festgestellt werden. Dabei wurde insbesondere die Bahnlinie als Leitlinie genutzt Myotis spec. 3) Ein Ruf einer nicht bestimmbaren Myotisart konnte im Norden am Gehölzrand während eines Termins aufgezeichnet werden. Die Rufmerkmale reichten dabei für eine Artbe- stimmung nicht aus. Aufgrund der Messtischblattabfrage und der Untersuchungsergebnisse von STEVERDING (2020) ist ein Vorkommen der Wasserfleder- maus nicht auszuschließen. Rauhautfledermaus 3) */* Ein Nachweis der Art gelang während der (Pipistrellus nathusii) G ziehend Zugzeit im Spätsommer. Es handelte sich R/R dabei um einen Überflug entlang der Bahnli- repro. nie Zwergfledermaus 3) Regelmäßige Nachweise der Art im Gebiet. (Pipistrellus pipistrellus) G Insbesondere am Gehölzrand im Norden und an den Straßenlaternen und der Eiche im Süden erfolgten Jagdaktivitäten. Entlang der Straße wurden im Spätsommer auch vermehrt Sozialrufe während des Fluges ausgestoßen. Brutvögel Amsel 1) */* Nahrungsgast, Brutvogel in angrenzenden (Turdus merula) Gehölzbeständen Bachstelze 1) V/V Nahrungsgast auf Schafweide im UG (Motacilla alba) Blaumeise 1) */* Brutvogel (Parus caeruleus) Buchfink 1) */* Brutvogel in angrenzenden Gehölzbeständen (Fringilla coelebs) Dohle 1) */* Beobachtung eines Überfluges; vermutlich (Corvus monedula) Brutvögel im angrenzenden Siedlungsraum Elster 1) */* Brutverdacht im Umfeld des UG (Pica pica) Graureiher 1) */* Nahrungsgast auf westlich gelegener Wiese (Ardea cinerea) G insbesondere nach der Mahd Hausrotschwanz 1) */* Brutzeitfeststellung westlich des UG (Phoenicurus ochruros) Haussperling 1) V/V Regelmäßiger Brutvogel in angrenzenden (Passer domesticus) Gärten Heckenbraunelle 1) */* Brutzeitfeststellung im UG; Brutvogel in an- (Prunella modularis) grenzenden Gehölzbeständen und Gärten Klappergrasmücke 1) V/V Brutzeitfeststellung in Hecke im Nordwesten (Sylvia corruca) am Wassergraben Kleiber 1) */* Brutvogel in den nördlichen Gehölzbeständen (Sitta europaea) Kohlmeise 1) */* Brutverdacht (Parus major) Mönchsgrasmücke 1) */* Brutvogel in angrenzenden Gärten und (Sylvia atricapilla) gehölzbeständen Rabenkrähe 1) */* Nahrungsgast; Brutverdacht für angrenzende (Corvus corone) Gehölzbestände Ringeltaube 1) */* Nahrungsgast im UG (Columba palumbus) L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG Entwurf 12
Stadt Bocholt Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I) Artengruppe/Art Schutz Gefähr- Status und Vorkommen im Gebiet dung** Rotkehlchen 1) */* Brutvogel (Erithacus rubecula) Singdrossel 1) */* Brutvogel in angrenzenden Gehölzbeständen (Turdus philomelos) Star 1) 3/3 Nahrungsgast im UG am 8.4.2020, weitere (Sturnus vulgaris) Beobachtungen fehlen Stieglitz 1) */* Überflug von 3 Tieren am 28.04.2020 (Carduelis carduelis) Turmfalke 2) V/V Nahrungsgast auf westlich gelegener Wiese (Falco tinnunculus) G insbesondere nach der Mahd Zaunkönig 1) */* Brutvogel in den angrenzenden (Troglodytes troglodytes) Gehölzbeständen Zilpzalp 1) */* Brutvogel in den angrenzenden (Phylloscopus collibyta) Gehölzbeständen 5.3 Weitere potenziell vorkommende relevante Arten Zur Prüfung des potenziellen Vorkommens relevanter Arten wurde zudem eine Datenabfrage bei öffentlichen und privaten Stellen des Naturschutzes durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Datenabfrage sind in Tabelle 5 dargestellt. Desweiteren wurden vorhandene faunistische Untersuchungen von STEVERDING (2020) zum B-Plan Bocholt SW 45 Dingdener Straße (nordöstlich des Plangebietes) aus dem Jahr 2019 ausgewertet (Fledermäuse und Brutvögel). Die weitere Prüfung auf potenzielle Vorkommen relevanter Arten basiert auf den Artenlisten des LANUV für Nordrhein-Westfalen im Fachinformationssystem (FIS) "Geschützte Arten" (LANUV 2021). Die Abfrage erfolgte für den Messtischblattquadranten (Q) 41054 (Bocholt), in welchem das Plangebiet liegt (Download vom 04.01.2021). Das Ergebnis dieser Abfrage zeigt die Tabelle 6. Insgesamt sind entsprechend der Messtischblattabfrage Vorkommen planungsrelevanter Vogel-, Fledermaus-, Reptilien- und Amphibienarten denkbar, deren potenzielle Vorkommen im Gebiet im Folgenden erläutert werden (Kap. 5.4). Angaben zu Vorkommen relevanter geschützter Pflanzenarten liegen für den Messtischblatt- quadranten 4105/4 aus der durchgeführten Datenabfrage im Informationssystem "Geschütz- te Arten" des LANUV NRW nicht vor. Vorkommen sind vor diesem Hintergrund, in Korrelati- on mit den spezifischen Standortansprüchen potenziell relevanter Pflanzenarten (MKULNV 2015, PETERSEN et al. 2003), nicht zu erwarten. Tab. 5: Ergebnisse der Datenabfrage bei öffentlichen und privaten Stellen des Natur- schutzes, Stand: 05.01.2021 Institution/Einzelperson Anfrage Antwort Datenlage Kreis Borken Per Brief am Mail am Keine Daten vorhanden Fachbereich Natur und Umwelt 20.04.2020 28.04.2020 Umweltreferat Stadt Bocholt Per Brief am Mail am Hinweise auf verschiedene Brut- 20.04.2020 13.05.2020 vögel und Fledermäuse an der Dingdener Straße (Faunabericht zum B-Plan SW 45) NABU-Kreisverband Borken Per Brief am - - e.V. 20.04.2020 Kreisgeschäftsstelle L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG Entwurf 13
Stadt Bocholt Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I) Institution/Einzelperson Anfrage Antwort Datenlage BUND-Kreisgruppe Borken Per Mail am - - 20.04.2020 Biologische Station Zwillbrock Per Brief am - - e.V. 20.04.2020 Landesbüro der Naturschutz- Per Brief am - - verbände 20.04.2020 Tab. 6: Ergebnisse der Messtischblattabfrage für den Quadranten 4 im Messtischblatt 4105 beim LANUV (2021); abgerufen am 04.01.2021 Erhaltungszustand in der atlantischen biogeografischen Region von NRW (LANUV 2020) G Günstig U Ungünstig S Schlecht unbek. unbekannt, noch nicht durch das LANUV definiert - negativer Entwicklungstrend + positiver Entwicklungstrend *) EHZ = Erhaltungszustand Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Status EHZ* Säugetiere Plecotus auritus Braunes Langohr Nachweis ab 2000 vorhanden G Myotis nattereri Fransenfledermaus Nachweis ab 2000 vorhanden G Myotis dasycneme Teichfledermaus Nachweis ab 2000 vorhanden G Myotis daubentonii Wasserfledermaus Nachweis ab 2000 vorhanden G Vögel Falco subbuteo Baumfalke Nachweis 'Brutvorkommen' ab U 2000 vorhanden Anthus trivialis Baumpieper Nachweis 'Brutvorkommen' ab U 2000 vorhanden Carduelis cannabina Bluthänfling Nachweis 'Brutvorkommen' ab unbek. 2000 vorhanden Alcedo atthis Eisvogel Nachweis 'Brutvorkommen' ab G 2000 vorhanden Alauda arvensis Feldlerche Nachweis 'Brutvorkommen' ab U- 2000 vorhanden Passer montanus Feldsperling Nachweis 'Brutvorkommen' ab U 2000 vorhanden Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz Nachweis 'Brutvorkommen' ab U 2000 vorhanden Serinus serinus Girlitz Nachweis 'Brutvorkommen' ab unbek. 2000 vorhanden Ardea cinerea Graureiher Nachweis 'Brutvorkommen' ab G 2000 vorhanden Vanellus vanellus Kiebitz Nachweis 'Brutvorkommen' ab U- 2000 vorhanden Dryobates minor Kleinspecht Nachweis 'Brutvorkommen' ab U 2000 vorhanden Cuculus canorus Kuckuck Nachweis 'Brutvorkommen' ab U- 2000 vorhanden Buteo buteo Mäusebussard Nachweis 'Brutvorkommen' ab G 2000 vorhanden L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG Entwurf 14
Stadt Bocholt Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I) Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Status EHZ* Delichon urbica Mehlschwalbe Nachweis 'Brutvorkommen' ab U 2000 vorhanden Hirundo rustica Rauchschwalbe Nachweis 'Brutvorkommen' ab U 2000 vorhanden Perdix perdix Rebhuhn Nachweis 'Brutvorkommen' ab S 2000 vorhanden Tyto alba Schleiereule Nachweis 'Brutvorkommen' ab G 2000 vorhanden Dryocopus martius Schwarzspecht Nachweis 'Brutvorkommen' ab G 2000 vorhanden Casmerodius albus Silberreiher Nachweis G 'Rast/Wintervorkommen' ab 2000 vorhanden Accipiter nisus Sperber Nachweis 'Brutvorkommen' ab G 2000 vorhanden Sturnus vulgaris Star Nachweis 'Brutvorkommen' ab unbek. 2000 vorhanden Athene noctua Steinkauz Nachweis 'Brutvorkommen' ab G- 2000 vorhanden Acrocephalus scirpaceus Teichrohrsänger Nachweis 'Brutvorkommen' ab G 2000 vorhanden Falco tinnunculus Turmfalke Nachweis 'Brutvorkommen' ab G 2000 vorhanden Streptopelia turtur Turteltaube Nachweis 'Brutvorkommen' ab S 2000 vorhanden Coturnix coturnix Wachtel Nachweis 'Brutvorkommen' ab U 2000 vorhanden Strix aluco Waldkauz Nachweis 'Brutvorkommen' ab G 2000 vorhanden Asio otus Waldohreule Nachweis 'Brutvorkommen' ab U 2000 vorhanden Scolopax rusticola Waldschnepfe Nachweis 'Brutvorkommen' ab G 2000 vorhanden Falco peregrinus Wanderfalke Nachweis 'Brutvorkommen' ab G 2000 vorhanden Tachybaptus ruficollis Zwergtaucher Nachweis 'Brutvorkommen' ab G 2000 vorhanden Amphibien Hyla arborea Laubfrosch Nachweis ab 2000 vorhanden U Reptilien Coronella austriaca Schlingnatter Nachweis ab 2000 vorhanden U Lacerta agilis Zauneidechse Nachweis ab 2000 vorhanden G Durch die Untersuchungen von STEVERDING (2020) sind weiterhin der Große Abendsegler, die Breit- flügelfledermaus, die Zwergfledermaus, die Rauhautfledermaus, die Wasserfledermaus sowie das Graue oder Braune Langohr für das Umfeld des Plangebietes (Dingdener Straße) nachgewiesen wor- den. Für die Gruppe der Brutvögel wurden 20 ungefährdete Vogelarten östlich des Plangebietes nachgewiesen, von denen sechs als Gastvögel im Gebiet auftraten. Mit Bachstelze (Gast) und Haus- sperling (Brutvogel) konnten zwei Arten der Vorwarnliste nachgewiesen werden. 5.4 Selektion potenziell vorkommender relevanter Arten Unter Berücksichtigung der Gebietsstruktur im Vorhabenbereich und Umfeld (vgl. Kap. 4) sowie der nachgewiesenen und potenziell vorkommenden relevanten Arten (vgl. Kap. 5.2 und 5.3) ist das Vorkommen planungsrelevanter Arten wie folgt zu bewerten: L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG Entwurf 15
Stadt Bocholt Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I) Fledermäuse Entsprechend der Messtischblattabfrage ist ein Vorkommen von vier Fledermausarten für den betroffenen Messtischblattviertelquadranten bekannt. Dabei handelt es sich sowohl um Gebäude als auch um Baumhöhlen nutzende Arten. Bezüglich der bevorzugten Nahrungs- habitate sind für diese Arten besonders Wasserflächen und Wälder zu nennen. Durch die vorhandenen Ergebnisse aus der Fledermauserfassung liegen konkrete und aktu- elle Daten für das Gebiet vor. Aufgrund der Messtischblattabfrage und der Untersuchungsergebnisse von STEVERDING (2020) ist bei der unbestimmten Myotis-Art ein Vorkommen der Wasserfledermaus nicht auszuschließen. Vögel Für den Quadranten 4 des Messtischblattes Bocholt (4105) ist ein Vorkommen von insge- samt 31 relevanten Vogelarten bekannt. Es handelt sich dabei um Arten der Wälder, Kultur- folger, Arten des Grünlandes und der Äcker sowie Arten die insbesondere an Gewässern zu finden sind. Durch die vorhandenen Ergebnisse aus der Brutvogelerfassung liegen aktuelle Daten für das Gebiet vor. Eine besondere Bedeutung des Vorhabenbereichs als Rast- oder Überwinterungsgebiet für wandernde Vogelarten kann aufgrund der Gebietsstruktur und Lage ausgeschlossen wer- den. Amphibien Ein Vorkommen des Laubfrosches wird für das Messtischblatt 4105/4 genannt. In Nordrhein-Westfalen ist der Laubfrosch eine typische Art der strukturreichen bäuerlichen Kulturlandschaft mit kleingewässerreichen Wiesen und Weiden, die durch Gebüschen und Hecken strukturiert sind. Geschlossene Waldbereiche werden ebenso gemieden wie offene Ackerflächen (PETERSEN et al. 2004). Da geeignete Stillgewässer im Untersuchungsgebiet fehlen und im Rahmen der nächt- lichen Bestandserfassungen der Fledermäuse auch keine Hinweise auf Rufer der Art vorliegen, wird ein Vorkommen des Laubfrosches im Untersuchungsgebiet ausge- schlossen. Reptilien Ein Vorkommen der Schlingnatter und der Zauneidechse wird für das Messtischblatt 4105/4 genannt. Die Zauneidechse besiedelt bevorzugt extensiv genutzte offene bis halboffene, in NRW vor allem klimatisch begünstigte, warme Lebensräume. Wesentliche Habitatelemente sind offene Sonnplätze und angrenzende schattigere Bereiche mit höherer Vegetation zur Thermoregu- lation. Darüber hinaus ist die Existenz geeigneter Eiablageplätze wichtig, die sich vor allem durch grabfähiges Substrat bei guter Besonnung und gleichzeitig einer gewisser Boden- feuchtigkeit auszeichnen und entsprechend besonders süd- oder südwestexponiert sind (vgl. z.B. BRÜGGEMANN 1990, BLANKE 2004). Die Schlingnatter bevorzugt reich strukturierte Lebensräume mit einem Wechsel von grasi- gen Flächen, Einzelbäumen, lockeren Gehölzgruppen sowie vegetationsfreien Flächen. In Nordrhein-Westfalen ist die Art vor allem in Heidegebieten und trockenen Randbereichen von Mooren anzutreffen. In den Mittelgebirgen besiedelt sie warme Bereiche wie Geröllhal- den, felsige Böschungen, Halbtrocken- und Trockenrasen sowie aufgelockerte steinige Waldränder und Waldschneisen unter Hochspannungsleitungen. Sekundär werden Bahn- dämme, Steinbrüche und südexponierte Straßenböschungen genutzt (PETERSEN et al. 2004, LANUV 2021). Geeignete Habitate der Arten Schlingnatter und Zauneidechse fehlen im Plangebiet. L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG Entwurf 16
Stadt Bocholt Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I) Der Gleiskörper mit dem begleitenden Staudensaum ist prinzipiell als Habitat für die Arten geeignet, allerdings fehlen einige Habitatrequisiten wie günstige Eiablageplätze etc. In diese Bereiche wird durch die Planung nicht eingegriffen und sie liegen außer- halb des Plangebietes. Relevante Wechselbeziehungen zwischen dem Plangebiet und dem potenziellen Lebensraum Bahntrasse werden nicht erwartet, so dass ein Auftre- ten im Plangebiet und eine Beeinträchtigung der potenziell im Umfeld vorkommenden Zauneidechse und Schlingnatter auszuschließen ist. 6 Vorprüfung der Wirkfaktoren Entsprechend des in Kap. 4 erläuterten Vorhabens sowie der betroffenen Artengruppen und Arten (vgl. Kap. 5.2 und 5.4) sind die zu erwartenden projektspezifischen Wirkungen und möglichen Beeinträchtigungen einer Ersteinschätzung zu unterziehen. Unter Berücksichti- gung grundsätzlich denkbarer Wirkfaktoren (in Anlehnung an LAMBRECHT & TRAUTNER 2007) erfolgt entsprechend vorhabenbezogen eine Selektion potenziell relevanter Wirkfaktoren. Die Relevanz der Wirkfaktoren ist dabei abhängig von der Wirkintensität einerseits und der Emp- findlichkeit der potenziell betroffenen Arten andererseits (z.B. GARNIEL & MIERWALD 2010). Aufgrund der Art des Vorhabens und des zu prüfenden Artenspektrums (Fledermäuse und Vögel) weisen insbesondere folgende Wirkungen eine mögliche Bedeutung auf: • Störungen durch Lärm und menschliche Anwesenheit während der Bauarbeiten • Störungen durch Lärm, Licht und menschlichen Anwesenheit im Rahmen der späteren Nutzung • Verlust von potenziellen Ruhestätten, Fortpflanzungs- und Nahrungshabitaten durch Flächeninanspruchnahme • Entwertung von Flugbahnen lichtsensibler Fledermausarten durch neuartige Beleuch- tungssituationen. Gleichzeitig sind auch die bestehenden Wirkungen / Vorbelastungen zu berücksichtigen: • Störungen durch Licht im Umfeld der Siedlungsstrukturen und der Straße • Störungen durch menschliche Anwesenheit (oftmals mit Hunden) auf dem Bömkesweg und dem Feldweg entlang der Bahnlinie sowie durch den Durchgangsverkehr auf dem Bömkesweg. 7 Bereits vorgesehene artenschutzrechtlich relevan- ter Maßnahmen Im Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg der STADT BOCHOLT (2020a) sind bezüglich des Ar- tenschutzes unter der Bezeichnung H7 folgende Vorgaben enthalten: "Bei Abbruch, Umbau oder Umnutzung vorhandener Gebäude/Gebäudeteile und gegebenenfalls Baum- bzw. Gehölzfällarbeiten ist im Vorfeld eine vertiefende Prüfung der entsprechenden Artengruppen auf ein mögliches Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG durchzuführen. Falls Tiere oder Lebensstätten der in Nordrhein-Westfalen verbreiteten planungsrelevanten geschützten Arten (z.B. Fledermäuse, Vögel) festgestellt werden sollten, sind die Abbruchar- beiten bzw. Fällarbeiten sofort zu unterbrechen und das weitere Vorgehen mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Borken abzustimmen." L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG Entwurf 17
Stadt Bocholt Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I) 8 Bewertung der Datenlage und potenzieller arten- schutzrechtlicher Konflikte 8.1 Bewertung der Datenlage Unter Berücksichtigung der Selektion potenziell vorkommender und nachgewiesener Arten (Kap. 5.2 und 5.3), der Art des Vorhabens sowie der Größe des Eingriffsbereiches ist die Datenlage für eine Bewertung aus Artenschutzsicht als ausreichend einzustufen. 8.2 Potenzielle artenschutzrechtliche Konflikte Die Bewertung potenziell durch das Vorhaben bedingter artenschutzrechtlicher Konflikte er- folgt im Hinblick auf die relevanten Arten und Artengruppen Fledermäuse und Vögel. Fledermäuse Im Untersuchungsraum konnten die Arten Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus, Breitflügel- fledermaus und die Alpenfledermaus nachgewiesen werden. Weiterhin gibt es einen Nach- weis einer Myotis-Art am nördlichen Gehölzrand. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse von STEVERDING (2020) im Umfeld und den Ergebnissen der Messtischblattabfrage kann es sich um die Wasserfledermaus gehandelt haben. Die Arten Zwergfledermaus, Breitflügelfle- dermaus und Alpenfledermaus sind Arten die häufig ihre Quartiere an Gebäuden beziehen. Die Rauhautfledermaus und die Wasserfledermaus nutzen in erster Linie Baumhöhne als Quartiere. Erstere kann auch in Vogelnistkästen und hinter Verblendungen an Gebäuden auftreten. Wie die Baumhöhlenerfassung ergeben hat, sind im Plangebiet keine Baumhöhlen in beson- derer Menge oder Qualität vorhanden. Lediglich ein Baum zeigt eine anfängliche Höhlenbil- dung. Zwei Nistkästen können als Kunstquartiere eine Funktion für die Rauhautfledermaus übernehmen DIETZ et al. (2007). Zerstörungen gelegentlich genutzter Ruhestätten der in der Zugzeit auftretenden Rauhautfledermaus sind bei der Beseitigung dieser Strukturen nicht auszuschließen. Eine Funktion dieser Strukturen als Wochenstube oder Winterquartiere wird hingegen nicht erwartet. Aufgrund des nur einmaligen Nachweises einer Myotis-Art im nörd- lich gelegenen Gehölzbestand, werden Quartiere dieser Gattung im Plangebiet nicht erwar- tet. Ruhestätten einzelner Zwergfledermäuse an den Gebäuden können nicht vollständig ausge- schlossen werden, da vielfältige Strukturen von der Art genutzt werden. Hinweise auf Wo- chenstubenquartiere gab es im Rahmen der Untersuchung nicht. Soweit Gebäude beseitigt oder stark verändert werden, wie es bei dem ehemaligen Stallgebäude und den beiden Schuppen der Fall ist, kann eine Zerstörung genutzter Quartiere von Einzeltieren der Zwerg- fledermaus nicht ausgeschlossen werden. Quartiere der Breitflügelfledermaus und der Al- penfledermaus werden aufgrund des seltenen Auftretens und dem Umstand, dass sie nur relativ selten entlang von Leitlinien auf Transferflügen festgestellt wurden, nicht erwartet (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Essentielle Nahrungshabitate sind im Plangebiet nicht vorhanden. Die festgestellten Jagdak- tivitäten sind ehr typisch für den Siedlungsraum und besitzen ihre Schwerpunkte in den nörd- lich gelegenen Gehölzbeständen und an der Straßenbeleuchtung mit einem entsprechenden Insektenvorkommen. Tötungen von Individuen sind allenfalls in Verbindung mit der Zerstörung von Ruhestätten denkbar, da aufgrund der Art des Vorhabens während der Bauarbeiten oder der späteren Nutzung kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko im Vergleich zur aktuellen Situation zu prog- nostizieren ist (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Entlang der Bahnlinie konnten regelmäßig Durchflüge von Tieren festgestellt werden. In Ver- bindung mit der Gehölzreihe übernimmt sie die Funktion einer Leitlinie. Aufgrund der gerin- gen Aktivität besitzt sie allerdings keine herausragende Bedeutung. An dieser Leitlinie wur- L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG Entwurf 18
Stadt Bocholt Bebauungsplan 8-24 – Bömkesweg Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I) den die Zwergfledermaus, die Breitflügelfledermaus und die Rauhautfledermaus nachgewie- sen. Alle drei Arten gelten nicht als besonders sensibel gegenüber Licht. Soweit es zukünftig zu leichten Lichteinflüssen durch die Wohnbaunutzung kommt, ist keine erhebliche Beein- trächtigung dieser Arten zu erwarten. Dennoch sind die Lichtemissionen auf ein möglichst geringes Maß zu minimieren, um auch Beeinträchtigungen der weiter nördlich im Gehölzbes- tand jagenden Arten durch Nahrungsentzug zu vermeiden (siehe hierzu Kapitel 8.4). Durch die zu erwartenden Garteneinfassungen und Sichtschutzvorkehrungen werden zudem zu- künftig auch wieder Leitstrukturen den Fledermäusen zur Verfügung stehen. Vögel Höhlen-, Nischen-, Baum- und Gebüschbrüter wurden im Rahmen der Bestandserfassung im Plangebiet und dessen Umgebung nachgewiesen. Entsprechend der Erläuterungen in Kap. 5.2 ist ein Vorkommen von 3 planungsrelevanten Vogelarten als Nahrungsgäste im Untersuchungsgebiet und Umgebung bekannt. Beeinträchtigungen von Nahrungsgästen (Graureiher, Star und Turmfalke), welche die Grünlandflächen, insbesondere nach dem Schnitt, im Umfeld des Plangebietes gelegentlich zur Nahrungssuche nutzen, können bereits im Vorfeld sicher ausgeschlossen werden. Eine Nahrungssuche auf den mittlerweile ungenutzten Viehweiden im Plangebiet konnte nur ein- malig durch ein Individuum des Stars beobachtet werden. Die Grünlandflächen bilden für diese hochmobilen Arten allenfalls ein Teilhabitat. Brutplätze konnten für diese Vögel im Plangebiet und direkten Umfeld nicht nachgewiesen werden. Eine Gefährdung eben solcher besteht daher durch das Vorhaben nicht (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Eine essentielle Be- deutung der Nahrungshabitate ist unter Berücksichtigung dieser Zusammenhänge für keine der genannten Arten ableitbar. Für die flugstarken Arten ist ein Ausweichen auf die großflächig vorhandenen Agrarflächen und Gartenflächen (Star) in der Umgebung leicht möglich. Ein Mangel an geeigneten Aus- weichflächen ist unter Berücksichtigung der relativ kleinen Flächeninanspruchnahme durch das Vorhaben nicht ableitbar. Direkte Individuenverluste sind aufgrund der hohen Mobilität der Arten und der Art des Vor- habens nicht zu prognostizieren (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Da die Tiere nur als Nahrungsgäste auftreten, essentielle Nahrungshabitate im Plangebiet mit Umfeld nicht vorhanden sind und die störungsempfindlicheren Brutplätze abseits des Plangebietes liegen, sind erhebliche Störungen der drei genannten Planungsrelevanten Ar- ten (Nahrungsgäste) auszuschließen (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG). Im Hinblick auf die nicht-planungsrelevanten Brutvogelarten (z.B. Heckenbraunelle, Rot- kehlchen, Zilpzalp) sind Brutvorkommen in den Gehölzbeständen im Plangebiet oder den angrenzenden Gärten bekannt. In Bezug auf diese Arten sind adäquate Ausweichhabitate im Umfeld ausreichend vorhanden und werden durch die zukünftigen Gartengengestaltungen auch neu entstehen, so dass die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt bleibt. Erhebliche Störungen mit Relevanz für lokale Vorkommen der Arten können aufgrund der Häufigkeit der Arten, der geringen Störungsemp- findlichkeit und angesichts der bereits bestehenden Störwirkung (z.B. durch Lärm aus den Straßenräumen, Erholungssuchende mit Hunden etc.) ebenfalls ausgeschlossen werden. Nicht ausgeschlossen werden kann die Tötung von immobilen Jungvögeln oder be- brüteten Eiern, wenn die Rodungsmaßnahmen oder Gebäudebeseitigungen während der Brutzeit der Arten erfolgen. Zur Vermeidung des Eintretens des Tötungstatbestandes sind auch in Bezug auf die "Allerweltsvogelarten" zeitliche Vorgaben zu berücksichtigen (s. Kap. 8.3). L+S LANDSCHAFT + SIEDLUNG AG Entwurf 19
Sie können auch lesen