EU-INFO aktuell 9/2018 - IHK Südlicher Oberrhein
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
EU-INFO aktuell 9/2018 Elektronische Identifizierung EU-weiter Zugang zu Online-Diensten wird erleichtert Eine neue EU-Verordnung erleichtert Bürgern Die Verordnung über die elektronische Identi- und Unternehmen in der EU den grenzüberschrei- fizierung und Vertrauensdienste für elektronische tenden Zugang zu ihren Online-Diensten, wie bei- Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-Verord- spielsweise die Abgabe der Steuererklärungen, nung) ist zum 29. September 2018 in Kraft getre- die Eröffnung eines Bankkontos oder die Grün- ten. dung eines Unternehmens. Danach sind alle EU-Mitgliedsstaaten gesetz- Die Verwendung elektronischer Identifizie- lich verpflichtet, nationale elektronische Identifi- rungsmittel zur Authentifizierung in einem ande- zierungssysteme aus anderen Mitgliedstaaten ren EU-Mitgliedstaat war bisher nicht möglich, da anzuerkennen, die die eIDAS-Verordnung bereits die nationalen elektronischen Identifizierungssys- notifiziert haben. teme in anderen Mitgliedstaaten nicht anerkannt Deutschland und Italien haben ihr Anmelde- wurden. verfahren bereits abgeschlossen, weitere Staaten stehen kurz vor dem Abschluss. Link: Digital Single Market
9/2018 EU-INFO aktuell INHALTSVERZEICHNIS BREXIT SPECIAL ...................................................................................................... 3 Briten wollen EU-Produktzulassung weiterhin anerkennen ................................................................ 3 Vereinigtes Königreich verabschiedet eigenes Zollgesetz .................................................................. 3 Übergangsregelung zu Umwandlung von britischen Limiteds in Vorbereitung ................................... 4 AKTUELLES AUS DER EU ....................................................................................... 4 1000. Bürgerdialog zur Zukunft Europas: Kommissionspräsident Juncker und Ministerpräsident Kretschmann in Freiburg ..................................................................................................................... 4 ICP-Leitlinien für Ausfuhrkontrollen bei Dual-Use-Gütern ................................................................... 5 EU-Mitgliedschaft ist eine gute Sache ................................................................................................. 5 BLICKPUNKT EUROPÄISCHER BINNENMARKT ................................................... 5 EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gilt ab sofort ................................................. 5 Mehrwertsteuer – Wichtige Entscheidungen auf EU-Ebene getroffen ................................................ 6 EU weitet Schutz vor krebserzeugenden Stoffen am Arbeitsplatz aus ............................................... 7 FÖRDERPROGRAMME DER EU .............................................................................. 7 EU-Kommission und Bill Gates legen Investitionsfonds für saubere Energie auf............................... 7 EU-Förderprogramm Erasmus+: 3 Milliarden Euro für Lernende und Studierende ........................... 8 TERMINE ................................................................................................................... 8 Arbeitskreis Steuern International: Besteuerung von Betriebsstätten ................................................. 8 Build & Connect in Straßburg .............................................................................................................. 9 Umsatzsteuer in der EU ...................................................................................................................... 9 LITERATUR ............................................................................................................... 9 Der Eigentumsvorbehalt bei Warenlieferungen in das Ausland .......................................................... 9 Infoblätter über Nanomaterialien und Umgang mit gefährlichen Substanzen ................................... 10 INFOS AUS DEM INTERNET .................................................................................. 10 Überblick über internationale Sanktionen der EU ............................................................................. 10 Sozialkompass Europa 8.0 ................................................................................................................ 10 2
9/2018 EU-INFO aktuell Brexit Special Briten wollen EU-Produktzulassung weiterhin anerkennen Auch im Falle eines harten Brexits soll der Marktzugang für EU-Produkte zunächst gewährleistet werden. Für nicht regulierte Produkte wären die Hürden höher. Das geht aus einer Reihe von Mitteilun- gen der britischen Regierung hervor. Produkte, die europäische Normen und Standards erfüllen und somit EU-weit in Verkehr gebracht werden dürfen, könnten demnach auch künftig ins Vereinigte Königreich eingeführt werden. Somit behielte die CE-Kennzeichnung zunächst Gültigkeit. Diese Zusage ist jedoch zeitlich begrenzt. Wann und inwiefern Produktstandards und Zulassungsvoraussetzungen geändert werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Für noch nicht auf dem britischen Markt zugelassene Produkte wird wohl eine britische Marktzulas- sung erforderlich sein. Produkte, für die es keine EU-weiten Vorgaben gibt, d.h. nicht-harmonisierte Produkte, müssen nach dem Brexit unter Umständen britische Anforderungen erfüllen. Die EU wiederum hatte bereits Anfang 2018 angekündigt, dass ohne ein entsprechendes Abkommen britische Konformitätsbewertungen nach dem Brexit ihre Gültigkeit in der EU verlieren und eine Re- Zertifizierung notwendig sein wird. Gibt es kein Austrittsabkommen, schließt das aber andere Abkom- men zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich im Rahmen der zukünftigen Beziehungen nicht aus. In diesem Abkommen könnten sich beide Parteien dann darauf einigen, dass Konformitätsbewer- tungen auch weiterhin gegenseitig anerkannt werden. Eine Zusammenstellung britischer Produktvorschriften wurde von der britischen Regierung veröf- fentlicht. Link: Weitere Informationen Vereinigtes Königreich verabschiedet eigenes Zollgesetz Durch den Austritt aus der Europäischen Union brauchen die Briten ein eigenes Zollgesetz. Mit dem kürzlich verabschiedeten Gesetz "Taxation (Cross-border Trade) Act" (TCBTA) werden vom Unions- recht unabhängige Zollbestimmungen eingeführt. Der neu geschaffene Rechtsrahmen muss noch um Durchführungsverordnungen ergänzt werden. Der TCBTA basiert auf dem EU-Zollunionskodex bietet jedoch die Möglichkeit, unionsunabhängige Zollbestimmungen zu schaffen. Insbesondere die Einrichtung eines britischen Zolltarifs, die Eintarifie- rung von Waren, die Gewährung von unilateralen Zollpräferenzen für Entwicklungsländer, die Quoten und Zollaussetzung sowie die Einführung von handelspolitischen Schutzmaßnahmen sind Teil des Taxation Acts. Während der Übergangsphase, die bis zum 31. Dezember 2020 dauern soll, werden der Unionszoll- kodex sowie die entsprechenden Durchführungsverordnungen weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Erst mit dem Ende der Übergangsphase wird das neue eigenständige Zollgesetz seine Wirksamkeit entfal- ten. Sollte es aber keine Einigung über das Austrittsabkommen geben, kann auch die Übergangsphase nicht in Kraft treten. Dann sind die neuen Zollbestimmungen ab dem Austrittszeitpunkt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 29. März 2019 anzuwenden. Links: gtai-Überblick über die Regelungen Gesetzeswortlaut Erläuterungen zum Gesetz 3
9/2018 EU-INFO aktuell Übergangsregelung zu Umwandlung von britischen Limiteds in Vorbereitung Im Rahmen eines Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes soll auch eine Übergangsfrist vorgesehen werden, so dass britische Gesellschaften grenzüberschreitend in einem geordneten Ver- fahren in eine deutsche Kapital- oder Personenhandelsgesellschaft verschmelzen können. Hierzu muss der Verschmelzungsplan unter anderem vor dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU oder vor dem Ablauf eines Übergangszeitraums notariell beurkundet werden. Die Verschmelzung muss dann unverzüglich zur Registereintragung angemeldet werden. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Umwandlungsgesetzes muss in den nächsten Wochen in Bun- destag und Bundesrat beraten werden; ob und wann das Änderungsgesetz in Kraft treten wird ist noch unklar. Links: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes Entwurf für ein Brexit-Übergangsgesetz (BrexitÜG) Aktuelles aus der EU 1000. Bürgerdialog zur Zukunft Europas: Kommissionspräsident Juncker und Ministerpräsident Kretschmann in Freiburg Seit Januar 2015 veranstaltet die Europäische Kommission sogenannte Bürgerdialoge, das sind Veranstaltungen, bei denen sich die EU-Kommissare aus Brüssel den Fragen der Bürger in den EU- Ländern stellen. In Freiburg fand am 1. Oktober der 1000. Bürgerdialog statt, mit EU- Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Moderiert wurde der Dialog vom Herausgeber der Badischen Zeitung Thomas Hauser. Die Fragen aus dem Publikum waren breit gefächert und reichten von der EU-Außenpolitik, der Flücht- lingskrise bis hin zu sozialer Gerechtigkeit in der EU. Im Vorfeld des Bürgerdialogs erklärte Juncker: „Auf den Bürgerdialog in Freiburg freue ich mich ganz besonders – es ist nämlich der tausendste seit Beginn meiner Amtszeit…. Ihre Meinung ist mir wichtig, denn es geht um unser Europa, dessen Zukunft wir selbst in die Hand nehmen müssen.“ Es braucht neue Debatten über die Zukunft Europas und der EU, so Juncker in Freiburg. Europa könne nicht allein von Politikern gestaltet werden. Engagement und Mitwirkung der Bürger seien gefragt. Diese müssen sich einbringen und sich mit Europa inhaltlich auseinandersetzen. Nur so könne dem zunehmenden Populismus und Nationalismus wirksam begegnet werden. „Europa ist nicht nur Gebot des Verstandes, sondern auch eine Angelegenheit des Herzens“, sagte der Kommissionspräsident. Dies gehe in politischen Debatten immer wieder unter. „Europa braucht den Rückenwind der Bürger“, ergänzte Juncker „Wir dürfen keine müden Europäer werden.“ Er könne nachvollziehen, wenn es Skepsis gegenüber Europa und der EU sowie Kritik gebe. Gefährlich sei jedoch Gleichgültigkeit. Auch Winfried Kretschmann betonte: „Es ist an der Zeit, dass sich die EU erneuert. Dies kann nur gemeinsam mit den Bürgern geschehen“. Die nächste Europawahl findet in 2019 statt, in Deutschland wurde der Wahltag auf den 26. Mai 2019 gelegt. Link: Europäisches Parlament 4
9/2018 EU-INFO aktuell ICP-Leitlinien für Ausfuhrkontrollen bei Dual-Use-Gütern Ausführer von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck müssen die entsprechenden Ausfuhrkon- trollvorschriften einhalten. Zu diesem Zweck setzen die Unternehmen in der Regel eine Reihe interner Strategien und Verfahren ein, auch als „Internal Compliance Programme“ (ICP) bezeichnet. Ziel ist, die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften und Vorschriften der EU und der Mitgliedstaaten zur Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck zu gewährleisten. Die Europäische Kommission möchte nun die Bemühungen der Ausführer, die Rechts- und Verwal- tungsvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten einzuhalten, besser unterstützen. Daher hat sie eine EU-weite Sachverständigengruppe eingesetzt, um unverbindliche ICP-Leitlinien zu erarbeiten. Ein erster Leitlinien-Entwurf liegt nun vor. Er benennt Empfehlungen, listet relevante Fragen zur Umsetzung der ICP und gibt Beispiele von sogenannten „Red Flags“ hinsichtlich verdächtiger Situatio- nen. Um diese Leitlinien gezielt an den Bedürfnissen der Unternehmen auszurichten, lädt die EU- Kommission betroffene Betriebe dazu ein, anhand eines Fragebogens ihre Vorschläge, Einwände und Ergänzungen zum Entwurf einzubringen. Link: Fragebogen Der Fragebogen sowie die Erläuterungen stehen auch in deutscher Sprache zur Verfügung. In der rechten Spalte kann unter „Languages“ die deutsche Version aufgerufen werden. EU-Mitgliedschaft ist eine gute Sache Die Deutschen haben ein überwiegend positives Bild von der Europäischen Union (EU). Vier von fünf Befragten (81 Prozent) halten die Mitgliedschaft für eine gute Sache. Das geht aus einer Umfrage im Auftrag des Europaparlaments hervor. EU-weit liegt der Wert mit 62 Prozent so hoch wie seit 25 Jahren nicht. Ein Großteil der Deutschen (76 Prozent) ist zudem der Meinung, dass ihr Land bislang von der EU-Mitgliedschaft profitiert habe. Link: Eurobarometer-Umfrage Blickpunkt Europäischer Binnenmarkt EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gilt ab sofort Regelmäßig werden bei der Anbahnung oder Durchführung von Geschäften sensible Informationen oder Geschäftsgeheimnisse zwischen Unternehmen ausgetauscht. Die Europäische Union hat bereits 2016 eine Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verabschiedet. Ziel ist es, europaweit einen Mindeststandard zum Schutz vor rechtswidriger Erlangung, rechtswidriger Nutzung und rechts- widriger Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen zu setzen. Die Richtlinie hätte bis zum 9. Juni 2018 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Dies ist in Deutschland aber bislang nicht geschehen. Eine EU-Richtlinie gilt – wenn sie nicht in nationales Recht umgesetzt wird – nach Ablauf der Umsetzungsfrist unmittelbar. Zwar gelten auch die bisherigen Vor- schriften des deutschen Rechts weiter; sie sind jedoch nach Maßgabe der EU-Richtlinie auszulegen. Hierdurch ist die Rechtslage vorübergehend unklar. 5
9/2018 EU-INFO aktuell Die EU-Richtlinie enthält eine EU-weit einheitliche Definition eines Geschäftsgeheimnisses. Ein wesentlicher neuer Aspekt dabei ist, dass ein Unternehmen nun in einem Rechtsstreit nachweisen muss, dass und welche Maßnahmen zum Schutz seiner Geschäftsgeheimnisse unternommen wurden (z.B. Zugangs- und Zutrittskontrollen, sichere Schließanlagen, Passwörter für Computer, Firewalls, etc.). Vor diesem Hintergrund sind Unternehmen aufgefordert, den Geheimnisschutz im Unternehmen auf den Prüfstand zu stellen. Der Abschluss von Geheimhaltungsvereinbarungen („Non-Disclosure Agreements“) ist dringend anzuraten. Link: Deutsches Gesetzgebungsverfahren zum Geschäftsgeheimnis Mehrwertsteuer – Wichtige Entscheidungen auf EU-Ebene getroffen Die EU-Finanzminister haben kürzlich einige wichtige Entscheidungen zur Mehrwertsteuer in der EU getroffen. Die neuen Regelungen sollen zum 1.1.2020 in Kraft treten. E-Publikationen So wird die Verordnung über elektronische Veröffentlichungen geändert. Den Mitgliedstaaten wird künftig gestattet, ihren ermäßigten Satz, besonders ermäßigten Satz oder Nullsatz auf E-Publikationen anzuwenden und so die Mehrwertsteuervorschriften für physische und elektronische Formen der Ver- öffentlichung einander anzugleichen. Zurzeit werden letztere in den meisten Mitgliedstaaten zum Nor- malsatz besteuert. Vier schnelle Lösungen Des Weiteren wurden die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen vier „schnellen Lösungen“ auf dem Weg zu einem endgültigen Mehrwertsteuersystem beschlossen: Vereinfachungen bzw. Konkretisierungen bezüglich Lieferungen über Konsignationslager, Verwendung der Umsatz- steuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), Reihengeschäfte und Nachweis einer innergemeinschaftli- chen Lieferung. 1. Vereinfachungsregelung für Konsignationslagerlieferungen Konsignationslagerlieferungen sollen künftig als „durchgehende“ Lieferung im Abgangsmitgliedstaat und als innergemeinschaftlicher Erwerb im Mitgliedstaat betrachtet werden, in dem sich das Lager befindet, wenn die Ware innerhalb von 12 Monaten entnommen wird. Hierzu müssen zusätzliche Auf- zeichnungs- und Kontrollpflichten erfüllt werden. 2. USt-IdNr. und ZM als materielle Voraussetzungen für Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) und Zusammenfassende Meldung (ZM) werden künftig materiell rechtliche Voraussetzung für die Anwendung der Steuerbefreiung innergemeinschaftli- cher Lieferungen. Künftig darf der Lieferant die Steuerbefreiung nur anwenden, wenn der Erwerber, der in einem anderen Mitgliedstaat als dem Abgangsmitgliedstaat ansässig ist, über eine gültige USt-IdNr. verfügt und diese dem Lieferanten auch mitteilt. Zudem wird auch die korrekte Erfassung des Umsatzes in der ZM zu einer materiellen Voraussetzung für die Steuerfreiheit. 3. Reihengeschäfte Neu in die Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) der EU aufgenommen werden Vorschriften zu sogenannten Reihengeschäften, also für den Fall, dass ein Gegenstand in der Kette „geliefert“, dabei aber unmittelbar vom ersten Lieferanten zum letzten Erwerber transportiert wird. Leider wird in der MwStSystRL nur der Fall geregelt, in dem ein Zwischenhändler die Ware vom ersten Lieferanten an den letzten Abnehmer transportiert. Nicht geregelt werden die Fälle, in denen der erste Händler in der Kette transportiert bzw. der letzte Abnehmer die Ware abholt. 6
9/2018 EU-INFO aktuell Versendet oder befördert der Zwischenhändler gilt, dass grundsätzlich die Lieferung an den Zwi- schenhändler die bewegte und damit potentiell steuerbefreite Lieferung ist. Abweichend davon ist die Lieferung durch den Zwischenhändler die bewegte und potentiell steuerfreie, wenn er seinem Lieferan- ten die USt-IdNr. mitteilt, die ihm vom Abgangsmitgliedstaat erteilt wurde. 4. Durchführungsverordnung zu Nachweisen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Gleichzeitig mit der Änderung der MwStSystRL werden in die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 einheitliche Nachweise für die Anwendung der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Liefe- rungen aufgenommen. Liegen die in Art. 45a-neu geforderten Nachweise vor, wird nunmehr einheitlich in allen Mitgliedstaaten vermutet, dass eine innergemeinschaftliche Lieferung erfolgt ist. Alternativ dazu sollen aber auch weiterhin die nationalen Nachweismöglichkeiten genutzt werden können. Bestimmungslandprinzip und zertifizierter Steuerpflichtiger Nicht mehr enthalten ist die Änderung des Art. 402 MwStSystRL, mit der die Abkehr vom Ursprungs- landprinzip hin zum Bestimmungslandprinzip nachvollzogen werden sollte. Zudem wurde die Verknüp- fung der oben beschriebenen Kurzfristmaßnahmen mit dem Konzept des „zertifizierten Steuerpflichti- gen“ (ZS bzw. CTP = certified taxable person) aufgegeben. Allerdings wurde der zertifizierte Steuerpflichtige in den Gesetzesvorschlag vom 25. Mai 2018 zur Umsetzung des endgültigen MwSt-Systems aufgenommen. Link: Gesetzesvorschläge zum EU-Mehrwertsteuersystem EU weitet Schutz vor krebserzeugenden Stoffen am Arbeitsplatz aus Die Liste der als krebserzeugend anerkannten chemischen Stoffe am Arbeitsplatz wird um acht wei- tere Stoffe, zu denen auch Dieselabgase gehören, erweitert. Ziel ist die Bekämpfung arbeitsbedingter Krebserkrankungen und die Schaffung eines gesünderen und sichereren Arbeitsumfelds. Die Beschäftigten in der chemischen Industrie, der Metall- und der Automobilindustrie, Berufskraft- fahrer, Bauarbeiter sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Hafensektor und in der Lagerei wer- den besonders von den neuen Vorschriften profitieren. Link. Schutz vor krebserzeugenden Stoffen am Arbeitsplatz Förderprogramme der EU EU-Kommission und Bill Gates legen Investitionsfonds für saubere Energie auf Die Europäische Kommission und der vom Microsoft-Gründer Bill Gates geführte Fonds „Break- through Energy“ haben den gemeinsamen Investitionsfonds „Breakthrough Energy Europe“ (BEE) auf- gelegt. Der Fonds dient dazu, innovative europäische Unternehmen dabei zu unterstützen, neue, sau- bere Energietechnologien zu entwickeln und auf den Markt zu bringen. Der Fonds verfügt über ein Kapital in Höhe von 100 Mio. Euro. Er führt öffentliche Mittel und lang- fristiges Risikokapital zusammen und soll dazu dienen, dass Forschungsergebnisse und Innovationen für saubere Energie schneller und effizienter auf den Markt gebracht werden können. 7
9/2018 EU-INFO aktuell „Breakthrough Energy Europe“ dürfte 2019 operationell sein. Die Hälfte des Eigenkapitals wird von „Breakthrough Energy“ aufgebracht, die andere Hälfte durch InnovFin, das sind Finanzinstrumente mit Risikoteilung. Links: Breakthrough Energy InnovFin EU-Förderprogramm Erasmus+: 3 Milliarden Euro für Lernende und Studierende Öffentliche oder private Einrichtungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport können auch für das Jahr 2019 wieder Fördermittel aus dem EU-Programm Erasmus+ bean- tragen. Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Ausbildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. Links: Erasmus+ Programmleitfaden Ansprechpartner Termine Arbeitskreis Steuern International: Besteuerung von Betriebsstätten Am 14. November 2018 findet in Freiburg die kostenfreie Veranstaltung „Arbeitskreis Steuern International“ zum Thema „Besteuerung von Betriebsstätten“ statt. Der Arbeitskreis ist offen für alle an dem Thema Interessierten. Grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen, ausländische Tochtergesellschaften, Exportunter- stützung durch Betriebsstätten, Mitarbeiterentsendungen - diese Themen müssen von international agierenden mittelständischen Unternehmen organisiert und bewältigt werden. Sie sind entscheidende Erfolgsfaktoren im Rahmen des Globalisierungsprozesses. Die jeweils beteiligten Staaten kämpfen mit zunehmenden personellen Ressourcen um ihren "fairen" Anteil am Steuerkuchen. Deshalb muss die Planung und Gestaltung des Auslandsgeschäfts auch im Mittelstand einen zentralen Stellenwert erhalten, denn Mängel führen schnell zu finanziellen Sanktionen. Dadurch ausgelöste Steuerzahlungen können sich existenziell auswirken und Doppelbesteuerungen verursachen. Die Maßnahmen der OECD und der G 20 zur Vermeidung von Gewinnverlagerungen im Rahmen des BEPS-Projekts führen zu einer erheblichen Ausweitung des Betriebsstättenbegriffs. Bisher unbe- denkliche Aktivitäten im Ausland können zukünftig zu einer unbeabsichtigten Begründung von Vertreter- und Dienstleistungsbetriebsstätten führen. Neben zusätzlichen Registrierungspflichten sehen sich mit- telständische Unternehmen mit neuen Fragestellungen zur Gewinnzurechnung an Betriebsstätten kon- frontiert, die im Hinblick auf die damit verbundenen steuerlichen Risiken frühzeitig geklärt werden soll- ten. Link: Programm und Anmeldung online hier 8
9/2018 EU-INFO aktuell Build & Connect in Straßburg Am 28. und 29. November 2018 findet in Straßburg die Build & Connect, eine Tagung der Bauwirt- schaft, mit einer Kooperationsbörse des Enterprise Europe Network statt. Bei den Podiumsdiskussio- nen, Business-Meetings und Pitch-Sessions stehen die großen Herausforderungen für Gesellschaft und Umwelt im Bereich „Nachhaltiges Bauen“ im Vordergrund. Architekten und Ingenieurbüros, Industrieunternehmen, Baufirmen, Bauträger und Firmen der Immobilienwirtschaft, Bauherren, Träger des Sozialen Wohnungsbaus, Kommunale Stadtentwickler und Wissenschaftler erwartet ein buntes Programm. Dieses umfasst u.a. Podiumsdiskussionen und Workshops mit 80 Vertretern der Bauwirtschaft aus Frankreich, Deutschland, der Schweiz und den Benelux-Staaten, B2B-Meetings, die Vorstellung von Start-ups und Forschungseinrichtungen mit Pitch für Start-ups und Forschungszentren sowie die Preis- verleihung für den Wettbewerb "Well Building 2050". Links: Build & Connect B2B Umsatzsteuer in der EU Am 7. Dezember 2018 findet in Lahr eine Veranstaltung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Lieferungen und Leistungen im EU-Binnenmarkt statt. Bei jeder grenzüberschreitenden Lieferung oder Dienstleistung stellt sich die Frage, wie die Rech- nung zu stellen und ob mit oder ohne Umsatzsteuer zu fakturieren ist. Überdies sind die formalen Mel- devorschriften und Nachweisanforderungen der Finanzverwaltung zu beachten, so z.B. die Regelungen für den Belegnachweis bei Warenlieferungen (Gelangensbestätigung). Die Veranstaltung führt anhand von Praxisbeispielen und unter Berücksichtigung der neuesten Bestimmungen sowie Rechtsprechungen in die Grundlagen der Regelungen ein. Die Teilnehmer erhal- ten zudem einen Ausblick auf die geplante Änderung des Umsatzsteuersystems in der EU. Link: Programm und Anmeldung online hier Literatur Der Eigentumsvorbehalt bei Warenlieferungen in das Ausland Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Offenbach am Main veröffentlicht die Publikation „Der Eigentumsvorbehalt bei Warenlieferungen in das Ausland“, die nunmehr in der 10. Auflage vorliegt. Die Publikation ist als interaktives PDF-Dokument erhältlich. Sie kostet 25,- € zzgl. USt. Die Publikation gibt Auskunft über Regelungen zum Eigentumsvorbehalt in 79 Ländern. Sie zeigt auf, in wieweit Forderungen aus Warenlieferungen durch die Vereinbarung des Eigentumsvorbehalts geschützt werden. Da teilweise gravierende Unterschiede zum deutschen Recht bestehen, führt das Werk Alternativen zum Eigentumsvorbehalt auf, die sich zur Sicherung von Ansprüchen aus Auslands- geschäften eignen. Link: http://www.offenbach.ihk.de/P1308/ 9
9/2018 EU-INFO aktuell Infoblätter über Nanomaterialien und Umgang mit gefährlichen Substanzen EU-OSHA ist eine Agentur der Europäischen Union, die für Informationen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zuständig ist. Sie publiziert Infoblätter zu diversen Themen. Das Infoblatt „Praktische Tools und Leitlinien zu gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz“ informiert über Tools und Leitlinien für die Begrenzung der Exposition von Arbeitnehmern gegenüber schädlichen Stof- fen. Es verlinkt zu zahlreichen Tools, die für das wirkungsvolle Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz genutzt werden können. Link: Infoblatt zu gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz Das Infoblatt „Hergestellte Nanomaterialien am Arbeitsplatz“ bietet Informationen und Rat für das Management der Risiken, die von dieser sich rasch entwickelnden Technologie ausgehen. Nanomate- rialien werden in vielen verschiedenen Bereichen eingesetzt und entfalten eine breite Palette toxischer Wirkungen. Das Infoblatt liefert die wichtigsten Fakten. Link: Infoblatt zu Nanomaterialien am Arbeitsplatz Infos aus dem Internet Überblick über internationale Sanktionen der EU Auf ihrer Homepage hat die EU ihre weltweit geltenden wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen gra- fisch auf einer Weltkarte aufbereitet. Zudem informiert eine Tabelle in detaillierter Form über die Aus- gestaltung der Einzelmaßnahmen. Unternehmen können so von den Sanktionen betroffene Branchen, Güter, Firmen und Privatpersonen filtern. Besonders häufig sanktioniert die EU beispielweise den Waf- fenexport in einzelne Staaten oder sperrt Konten von Organisationen und Personen. Die Übersicht informiert ebenfalls über die den Sanktionen zugrunde liegenden Rechtsakte und Richtlinien. Darüber hinaus sind auch Sanktionen der Vereinten Nationen (UN) enthalten. Link: https://www.sanctionsmap.eu Sozialkompass Europa 8.0 Die interaktive Datenbank „Sozialkompass Europa“ informiert über Themengebiete aus dem Sozial- und Arbeitsleben in Europa. So werden Regelungen und Leistungen unter anderem aus den Bereichen Familie und Mutterschaft, Krankheit, Pflege, Behinderung, aber auch zu Arbeitslosigkeit oder Mitbestim- mung dargestellt. Die „Länderkennzahlen“ bieten einen Überblick über die wichtigsten Kennziffern. Die Internetseite bietet zudem aktuelle Nachrichten zu den Themen Europa sowie Arbeit und Soziales. Link: http://www.sozialkompass.eu 10
9/2018 EU-INFO aktuell IMPRESSUM Herausgeber: IHK Südlicher Oberrhein, Enterprise Europe Network Lotzbeckstraße 31, 77933 Lahr Tel.: 07821/2703-692, Fax: 07821/2703-4692 E-Mail: christine.richmann@freiburg.ihk.de Internet: http://www.suedlicher-oberrhein.ihk.de Redaktion: Petra Steck-Brill (verantwortlich) Christine Richmann, Stefanie Blum, Martina Weinhold Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Für verlinkte Inhalte übernimmt der Herausgeber keine Verantwortung. Weder die Europäische Kommission noch eine im Namen der Kommission handelnde Person ist ver- antwortlich für die Nutzung des Inhalts dieser Publikation. Die in dieser Veröffentlichung wiederge- gebenen Meinungen sind die des Autors und spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der Europäischen Kommission wider. 11
Sie können auch lesen