EU-INFO aktuell 9/2018 - IHK Südlicher Oberrhein

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EU-INFO aktuell
                                                                                            9/2018

Elektronische Identifizierung
EU-weiter Zugang zu Online-Diensten
wird erleichtert
   Eine neue EU-Verordnung erleichtert Bürgern           Die Verordnung über die elektronische Identi-
und Unternehmen in der EU den grenzüberschrei-       fizierung und Vertrauensdienste für elektronische
tenden Zugang zu ihren Online-Diensten, wie bei-     Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-Verord-
spielsweise die Abgabe der Steuererklärungen,        nung) ist zum 29. September 2018 in Kraft getre-
die Eröffnung eines Bankkontos oder die Grün-        ten.
dung eines Unternehmens.
                                                         Danach sind alle EU-Mitgliedsstaaten gesetz-
   Die Verwendung elektronischer Identifizie-        lich verpflichtet, nationale elektronische Identifi-
rungsmittel zur Authentifizierung in einem ande-     zierungssysteme aus anderen Mitgliedstaaten
ren EU-Mitgliedstaat war bisher nicht möglich, da    anzuerkennen, die die eIDAS-Verordnung bereits
die nationalen elektronischen Identifizierungssys-   notifiziert haben.
teme in anderen Mitgliedstaaten nicht anerkannt
                                                        Deutschland und Italien haben ihr Anmelde-
wurden.
                                                     verfahren bereits abgeschlossen, weitere Staaten
                                                     stehen kurz vor dem Abschluss.
                                                      Link: Digital Single Market
9/2018 EU-INFO aktuell

INHALTSVERZEICHNIS
BREXIT SPECIAL ...................................................................................................... 3
   Briten wollen EU-Produktzulassung weiterhin anerkennen ................................................................ 3
   Vereinigtes Königreich verabschiedet eigenes Zollgesetz .................................................................. 3
   Übergangsregelung zu Umwandlung von britischen Limiteds in Vorbereitung ................................... 4

AKTUELLES AUS DER EU ....................................................................................... 4
   1000. Bürgerdialog zur Zukunft Europas: Kommissionspräsident Juncker und Ministerpräsident
   Kretschmann in Freiburg ..................................................................................................................... 4
   ICP-Leitlinien für Ausfuhrkontrollen bei Dual-Use-Gütern ................................................................... 5
   EU-Mitgliedschaft ist eine gute Sache ................................................................................................. 5

BLICKPUNKT EUROPÄISCHER BINNENMARKT ................................................... 5
   EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gilt ab sofort ................................................. 5
   Mehrwertsteuer – Wichtige Entscheidungen auf EU-Ebene getroffen ................................................ 6
   EU weitet Schutz vor krebserzeugenden Stoffen am Arbeitsplatz aus ............................................... 7

FÖRDERPROGRAMME DER EU .............................................................................. 7
   EU-Kommission und Bill Gates legen Investitionsfonds für saubere Energie auf............................... 7
   EU-Förderprogramm Erasmus+: 3 Milliarden Euro für Lernende und Studierende ........................... 8

TERMINE ................................................................................................................... 8
   Arbeitskreis Steuern International: Besteuerung von Betriebsstätten ................................................. 8
   Build & Connect in Straßburg .............................................................................................................. 9
   Umsatzsteuer in der EU ...................................................................................................................... 9

LITERATUR ............................................................................................................... 9
   Der Eigentumsvorbehalt bei Warenlieferungen in das Ausland .......................................................... 9
   Infoblätter über Nanomaterialien und Umgang mit gefährlichen Substanzen ................................... 10

INFOS AUS DEM INTERNET .................................................................................. 10
   Überblick über internationale Sanktionen der EU ............................................................................. 10
   Sozialkompass Europa 8.0 ................................................................................................................ 10

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9/2018 EU-INFO aktuell

Brexit Special
Briten wollen EU-Produktzulassung weiterhin anerkennen
   Auch im Falle eines harten Brexits soll der Marktzugang für EU-Produkte zunächst gewährleistet
werden. Für nicht regulierte Produkte wären die Hürden höher. Das geht aus einer Reihe von Mitteilun-
gen der britischen Regierung hervor.
   Produkte, die europäische Normen und Standards erfüllen und somit EU-weit in Verkehr gebracht
werden dürfen, könnten demnach auch künftig ins Vereinigte Königreich eingeführt werden. Somit
behielte die CE-Kennzeichnung zunächst Gültigkeit. Diese Zusage ist jedoch zeitlich begrenzt. Wann
und inwiefern Produktstandards und Zulassungsvoraussetzungen geändert werden, ist zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht absehbar.
   Für noch nicht auf dem britischen Markt zugelassene Produkte wird wohl eine britische Marktzulas-
sung erforderlich sein. Produkte, für die es keine EU-weiten Vorgaben gibt, d.h. nicht-harmonisierte
Produkte, müssen nach dem Brexit unter Umständen britische Anforderungen erfüllen.
    Die EU wiederum hatte bereits Anfang 2018 angekündigt, dass ohne ein entsprechendes Abkommen
britische Konformitätsbewertungen nach dem Brexit ihre Gültigkeit in der EU verlieren und eine Re-
Zertifizierung notwendig sein wird. Gibt es kein Austrittsabkommen, schließt das aber andere Abkom-
men zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich im Rahmen der zukünftigen Beziehungen nicht
aus. In diesem Abkommen könnten sich beide Parteien dann darauf einigen, dass Konformitätsbewer-
tungen auch weiterhin gegenseitig anerkannt werden.
   Eine Zusammenstellung britischer Produktvorschriften wurde von der britischen Regierung veröf-
fentlicht.
 Link: Weitere Informationen

Vereinigtes Königreich verabschiedet eigenes Zollgesetz
   Durch den Austritt aus der Europäischen Union brauchen die Briten ein eigenes Zollgesetz. Mit dem
kürzlich verabschiedeten Gesetz "Taxation (Cross-border Trade) Act" (TCBTA) werden vom Unions-
recht unabhängige Zollbestimmungen eingeführt. Der neu geschaffene Rechtsrahmen muss noch um
Durchführungsverordnungen ergänzt werden.
   Der TCBTA basiert auf dem EU-Zollunionskodex bietet jedoch die Möglichkeit, unionsunabhängige
Zollbestimmungen zu schaffen. Insbesondere die Einrichtung eines britischen Zolltarifs, die Eintarifie-
rung von Waren, die Gewährung von unilateralen Zollpräferenzen für Entwicklungsländer, die Quoten
und Zollaussetzung sowie die Einführung von handelspolitischen Schutzmaßnahmen sind Teil des
Taxation Acts.
   Während der Übergangsphase, die bis zum 31. Dezember 2020 dauern soll, werden der Unionszoll-
kodex sowie die entsprechenden Durchführungsverordnungen weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Erst
mit dem Ende der Übergangsphase wird das neue eigenständige Zollgesetz seine Wirksamkeit entfal-
ten. Sollte es aber keine Einigung über das Austrittsabkommen geben, kann auch die Übergangsphase
nicht in Kraft treten. Dann sind die neuen Zollbestimmungen ab dem Austrittszeitpunkt des Vereinigten
Königreichs aus der Europäischen Union am 29. März 2019 anzuwenden.
 Links:
   gtai-Überblick über die Regelungen
   Gesetzeswortlaut
   Erläuterungen zum Gesetz

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9/2018 EU-INFO aktuell

Übergangsregelung zu Umwandlung von britischen Limiteds in Vorbereitung
   Im Rahmen eines Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes soll auch eine Übergangsfrist
vorgesehen werden, so dass britische Gesellschaften grenzüberschreitend in einem geordneten Ver-
fahren in eine deutsche Kapital- oder Personenhandelsgesellschaft verschmelzen können. Hierzu muss
der Verschmelzungsplan unter anderem vor dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU
oder vor dem Ablauf eines Übergangszeitraums notariell beurkundet werden. Die Verschmelzung muss
dann unverzüglich zur Registereintragung angemeldet werden.
   Der Gesetzentwurf zur Änderung des Umwandlungsgesetzes muss in den nächsten Wochen in Bun-
destag und Bundesrat beraten werden; ob und wann das Änderungsgesetz in Kraft treten wird ist noch
unklar.
 Links:
   Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes
   Entwurf für ein Brexit-Übergangsgesetz (BrexitÜG)

Aktuelles aus der EU
1000. Bürgerdialog zur Zukunft Europas:
Kommissionspräsident Juncker und Ministerpräsident Kretschmann in Freiburg

    Seit Januar 2015 veranstaltet die Europäische Kommission sogenannte Bürgerdialoge, das sind
Veranstaltungen, bei denen sich die EU-Kommissare aus Brüssel den Fragen der Bürger in den EU-
Ländern stellen. In Freiburg fand am 1. Oktober der 1000. Bürgerdialog statt, mit EU-
Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried
Kretschmann. Moderiert wurde der Dialog vom Herausgeber der Badischen Zeitung Thomas Hauser.
Die Fragen aus dem Publikum waren breit gefächert und reichten von der EU-Außenpolitik, der Flücht-
lingskrise bis hin zu sozialer Gerechtigkeit in der EU.
   Im Vorfeld des Bürgerdialogs erklärte Juncker: „Auf den Bürgerdialog in Freiburg freue ich mich ganz
besonders – es ist nämlich der tausendste seit Beginn meiner Amtszeit…. Ihre Meinung ist mir wichtig,
denn es geht um unser Europa, dessen Zukunft wir selbst in die Hand nehmen müssen.“
   Es braucht neue Debatten über die Zukunft Europas und der EU, so Juncker in Freiburg. Europa
könne nicht allein von Politikern gestaltet werden. Engagement und Mitwirkung der Bürger seien gefragt.
Diese müssen sich einbringen und sich mit Europa inhaltlich auseinandersetzen. Nur so könne dem
zunehmenden Populismus und Nationalismus wirksam begegnet werden. „Europa ist nicht nur Gebot
des Verstandes, sondern auch eine Angelegenheit des Herzens“, sagte der Kommissionspräsident.
Dies gehe in politischen Debatten immer wieder unter.
   „Europa braucht den Rückenwind der Bürger“, ergänzte Juncker „Wir dürfen keine müden Europäer
werden.“ Er könne nachvollziehen, wenn es Skepsis gegenüber Europa und der EU sowie Kritik gebe.
Gefährlich sei jedoch Gleichgültigkeit. Auch Winfried Kretschmann betonte: „Es ist an der Zeit, dass
sich die EU erneuert. Dies kann nur gemeinsam mit den Bürgern geschehen“.
   Die nächste Europawahl findet in 2019 statt, in Deutschland wurde der Wahltag auf den 26. Mai
2019 gelegt.
 Link: Europäisches Parlament

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9/2018 EU-INFO aktuell

ICP-Leitlinien für Ausfuhrkontrollen bei Dual-Use-Gütern
    Ausführer von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck müssen die entsprechenden Ausfuhrkon-
trollvorschriften einhalten. Zu diesem Zweck setzen die Unternehmen in der Regel eine Reihe interner
Strategien und Verfahren ein, auch als „Internal Compliance Programme“ (ICP) bezeichnet. Ziel ist, die
Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften und Vorschriften der EU und der Mitgliedstaaten zur
Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck zu gewährleisten.
   Die Europäische Kommission möchte nun die Bemühungen der Ausführer, die Rechts- und Verwal-
tungsvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten einzuhalten, besser unterstützen. Daher hat sie eine
EU-weite Sachverständigengruppe eingesetzt, um unverbindliche ICP-Leitlinien zu erarbeiten.
   Ein erster Leitlinien-Entwurf liegt nun vor. Er benennt Empfehlungen, listet relevante Fragen zur
Umsetzung der ICP und gibt Beispiele von sogenannten „Red Flags“ hinsichtlich verdächtiger Situatio-
nen.
   Um diese Leitlinien gezielt an den Bedürfnissen der Unternehmen auszurichten, lädt die EU-
Kommission betroffene Betriebe dazu ein, anhand eines Fragebogens ihre Vorschläge, Einwände und
Ergänzungen zum Entwurf einzubringen.
 Link: Fragebogen
   Der Fragebogen sowie die Erläuterungen stehen auch in deutscher Sprache zur Verfügung. In der
rechten Spalte kann unter „Languages“ die deutsche Version aufgerufen werden.

EU-Mitgliedschaft ist eine gute Sache
   Die Deutschen haben ein überwiegend positives Bild von der Europäischen Union (EU). Vier von
fünf Befragten (81 Prozent) halten die Mitgliedschaft für eine gute Sache. Das geht aus einer Umfrage
im Auftrag des Europaparlaments hervor. EU-weit liegt der Wert mit 62 Prozent so hoch wie seit 25
Jahren nicht. Ein Großteil der Deutschen (76 Prozent) ist zudem der Meinung, dass ihr Land bislang
von der EU-Mitgliedschaft profitiert habe.
 Link: Eurobarometer-Umfrage

Blickpunkt Europäischer Binnenmarkt
EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gilt ab sofort
   Regelmäßig werden bei der Anbahnung oder Durchführung von Geschäften sensible Informationen
oder Geschäftsgeheimnisse zwischen Unternehmen ausgetauscht. Die Europäische Union hat bereits
2016 eine Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verabschiedet. Ziel ist es, europaweit
einen Mindeststandard zum Schutz vor rechtswidriger Erlangung, rechtswidriger Nutzung und rechts-
widriger Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen zu setzen.
   Die Richtlinie hätte bis zum 9. Juni 2018 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Dies ist in
Deutschland aber bislang nicht geschehen. Eine EU-Richtlinie gilt – wenn sie nicht in nationales Recht
umgesetzt wird – nach Ablauf der Umsetzungsfrist unmittelbar. Zwar gelten auch die bisherigen Vor-
schriften des deutschen Rechts weiter; sie sind jedoch nach Maßgabe der EU-Richtlinie auszulegen.
Hierdurch ist die Rechtslage vorübergehend unklar.

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9/2018 EU-INFO aktuell

   Die EU-Richtlinie enthält eine EU-weit einheitliche Definition eines Geschäftsgeheimnisses. Ein
wesentlicher neuer Aspekt dabei ist, dass ein Unternehmen nun in einem Rechtsstreit nachweisen
muss, dass und welche Maßnahmen zum Schutz seiner Geschäftsgeheimnisse unternommen wurden
(z.B. Zugangs- und Zutrittskontrollen, sichere Schließanlagen, Passwörter für Computer, Firewalls,
etc.). Vor diesem Hintergrund sind Unternehmen aufgefordert, den Geheimnisschutz im Unternehmen
auf den Prüfstand zu stellen. Der Abschluss von Geheimhaltungsvereinbarungen („Non-Disclosure
Agreements“) ist dringend anzuraten.
 Link: Deutsches Gesetzgebungsverfahren zum Geschäftsgeheimnis

Mehrwertsteuer – Wichtige Entscheidungen auf EU-Ebene getroffen
   Die EU-Finanzminister haben kürzlich einige wichtige Entscheidungen zur Mehrwertsteuer in der EU
getroffen. Die neuen Regelungen sollen zum 1.1.2020 in Kraft treten.
E-Publikationen
    So wird die Verordnung über elektronische Veröffentlichungen geändert. Den Mitgliedstaaten wird
künftig gestattet, ihren ermäßigten Satz, besonders ermäßigten Satz oder Nullsatz auf E-Publikationen
anzuwenden und so die Mehrwertsteuervorschriften für physische und elektronische Formen der Ver-
öffentlichung einander anzugleichen. Zurzeit werden letztere in den meisten Mitgliedstaaten zum Nor-
malsatz besteuert.
Vier schnelle Lösungen
   Des Weiteren wurden die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen vier „schnellen
Lösungen“ auf dem Weg zu einem endgültigen Mehrwertsteuersystem beschlossen: Vereinfachungen
bzw. Konkretisierungen bezüglich Lieferungen über Konsignationslager, Verwendung der Umsatz-
steuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), Reihengeschäfte und Nachweis einer innergemeinschaftli-
chen Lieferung.
1. Vereinfachungsregelung für Konsignationslagerlieferungen
   Konsignationslagerlieferungen sollen künftig als „durchgehende“ Lieferung im Abgangsmitgliedstaat
und als innergemeinschaftlicher Erwerb im Mitgliedstaat betrachtet werden, in dem sich das Lager
befindet, wenn die Ware innerhalb von 12 Monaten entnommen wird. Hierzu müssen zusätzliche Auf-
zeichnungs- und Kontrollpflichten erfüllt werden.
2. USt-IdNr. und ZM als materielle Voraussetzungen für Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher
   Lieferungen
    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) und Zusammenfassende Meldung (ZM) werden
künftig materiell rechtliche Voraussetzung für die Anwendung der Steuerbefreiung innergemeinschaftli-
cher Lieferungen. Künftig darf der Lieferant die Steuerbefreiung nur anwenden, wenn der Erwerber, der
in einem anderen Mitgliedstaat als dem Abgangsmitgliedstaat ansässig ist, über eine gültige USt-IdNr.
verfügt und diese dem Lieferanten auch mitteilt. Zudem wird auch die korrekte Erfassung des Umsatzes
in der ZM zu einer materiellen Voraussetzung für die Steuerfreiheit.
3. Reihengeschäfte
   Neu in die Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) der EU aufgenommen werden Vorschriften
zu sogenannten Reihengeschäften, also für den Fall, dass ein Gegenstand in der Kette „geliefert“, dabei
aber unmittelbar vom ersten Lieferanten zum letzten Erwerber transportiert wird. Leider wird in der
MwStSystRL nur der Fall geregelt, in dem ein Zwischenhändler die Ware vom ersten Lieferanten an
den letzten Abnehmer transportiert. Nicht geregelt werden die Fälle, in denen der erste Händler in der
Kette transportiert bzw. der letzte Abnehmer die Ware abholt.

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   Versendet oder befördert der Zwischenhändler gilt, dass grundsätzlich die Lieferung an den Zwi-
schenhändler die bewegte und damit potentiell steuerbefreite Lieferung ist. Abweichend davon ist die
Lieferung durch den Zwischenhändler die bewegte und potentiell steuerfreie, wenn er seinem Lieferan-
ten die USt-IdNr. mitteilt, die ihm vom Abgangsmitgliedstaat erteilt wurde.
4. Durchführungsverordnung zu Nachweisen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
    Gleichzeitig mit der Änderung der MwStSystRL werden in die Durchführungsverordnung (EU) Nr.
282/2011 einheitliche Nachweise für die Anwendung der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Liefe-
rungen aufgenommen. Liegen die in Art. 45a-neu geforderten Nachweise vor, wird nunmehr einheitlich
in allen Mitgliedstaaten vermutet, dass eine innergemeinschaftliche Lieferung erfolgt ist. Alternativ dazu
sollen aber auch weiterhin die nationalen Nachweismöglichkeiten genutzt werden können.
Bestimmungslandprinzip und zertifizierter Steuerpflichtiger
   Nicht mehr enthalten ist die Änderung des Art. 402 MwStSystRL, mit der die Abkehr vom Ursprungs-
landprinzip hin zum Bestimmungslandprinzip nachvollzogen werden sollte. Zudem wurde die Verknüp-
fung der oben beschriebenen Kurzfristmaßnahmen mit dem Konzept des „zertifizierten Steuerpflichti-
gen“ (ZS bzw. CTP = certified taxable person) aufgegeben.
  Allerdings wurde der zertifizierte Steuerpflichtige in den Gesetzesvorschlag vom 25. Mai 2018 zur
Umsetzung des endgültigen MwSt-Systems aufgenommen.
 Link: Gesetzesvorschläge zum EU-Mehrwertsteuersystem

EU weitet Schutz vor krebserzeugenden Stoffen am Arbeitsplatz aus
   Die Liste der als krebserzeugend anerkannten chemischen Stoffe am Arbeitsplatz wird um acht wei-
tere Stoffe, zu denen auch Dieselabgase gehören, erweitert. Ziel ist die Bekämpfung arbeitsbedingter
Krebserkrankungen und die Schaffung eines gesünderen und sichereren Arbeitsumfelds.
   Die Beschäftigten in der chemischen Industrie, der Metall- und der Automobilindustrie, Berufskraft-
fahrer, Bauarbeiter sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Hafensektor und in der Lagerei wer-
den besonders von den neuen Vorschriften profitieren.
 Link. Schutz vor krebserzeugenden Stoffen am Arbeitsplatz

Förderprogramme der EU
EU-Kommission und Bill Gates legen Investitionsfonds für saubere Energie auf
   Die Europäische Kommission und der vom Microsoft-Gründer Bill Gates geführte Fonds „Break-
through Energy“ haben den gemeinsamen Investitionsfonds „Breakthrough Energy Europe“ (BEE) auf-
gelegt. Der Fonds dient dazu, innovative europäische Unternehmen dabei zu unterstützen, neue, sau-
bere Energietechnologien zu entwickeln und auf den Markt zu bringen.
    Der Fonds verfügt über ein Kapital in Höhe von 100 Mio. Euro. Er führt öffentliche Mittel und lang-
fristiges Risikokapital zusammen und soll dazu dienen, dass Forschungsergebnisse und Innovationen
für saubere Energie schneller und effizienter auf den Markt gebracht werden können.

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   „Breakthrough Energy Europe“ dürfte 2019 operationell sein. Die Hälfte des Eigenkapitals wird von
„Breakthrough Energy“ aufgebracht, die andere Hälfte durch InnovFin, das sind Finanzinstrumente mit
Risikoteilung.
 Links:
   Breakthrough Energy
   InnovFin

EU-Förderprogramm Erasmus+:
3 Milliarden Euro für Lernende und Studierende
   Öffentliche oder private Einrichtungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend
und Sport können auch für das Jahr 2019 wieder Fördermittel aus dem EU-Programm Erasmus+ bean-
tragen. Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Ausbildung, Jugend und Sport der Europäischen
Union.
 Links:
   Erasmus+
   Programmleitfaden
   Ansprechpartner

Termine
Arbeitskreis Steuern International:
Besteuerung von Betriebsstätten
    Am 14. November 2018 findet in Freiburg die kostenfreie Veranstaltung „Arbeitskreis Steuern
International“ zum Thema „Besteuerung von Betriebsstätten“ statt. Der Arbeitskreis ist offen für alle an
dem Thema Interessierten.
   Grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen, ausländische Tochtergesellschaften, Exportunter-
stützung durch Betriebsstätten, Mitarbeiterentsendungen - diese Themen müssen von international
agierenden mittelständischen Unternehmen organisiert und bewältigt werden. Sie sind entscheidende
Erfolgsfaktoren im Rahmen des Globalisierungsprozesses.
   Die jeweils beteiligten Staaten kämpfen mit zunehmenden personellen Ressourcen um ihren "fairen"
Anteil am Steuerkuchen. Deshalb muss die Planung und Gestaltung des Auslandsgeschäfts auch im
Mittelstand einen zentralen Stellenwert erhalten, denn Mängel führen schnell zu finanziellen Sanktionen.
Dadurch ausgelöste Steuerzahlungen können sich existenziell auswirken und Doppelbesteuerungen
verursachen.
    Die Maßnahmen der OECD und der G 20 zur Vermeidung von Gewinnverlagerungen im Rahmen
des BEPS-Projekts führen zu einer erheblichen Ausweitung des Betriebsstättenbegriffs. Bisher unbe-
denkliche Aktivitäten im Ausland können zukünftig zu einer unbeabsichtigten Begründung von Vertreter-
und Dienstleistungsbetriebsstätten führen. Neben zusätzlichen Registrierungspflichten sehen sich mit-
telständische Unternehmen mit neuen Fragestellungen zur Gewinnzurechnung an Betriebsstätten kon-
frontiert, die im Hinblick auf die damit verbundenen steuerlichen Risiken frühzeitig geklärt werden soll-
ten.
 Link: Programm und Anmeldung online hier

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Build & Connect in Straßburg
   Am 28. und 29. November 2018 findet in Straßburg die Build & Connect, eine Tagung der Bauwirt-
schaft, mit einer Kooperationsbörse des Enterprise Europe Network statt. Bei den Podiumsdiskussio-
nen, Business-Meetings und Pitch-Sessions stehen die großen Herausforderungen für Gesellschaft und
Umwelt im Bereich „Nachhaltiges Bauen“ im Vordergrund.
   Architekten und Ingenieurbüros, Industrieunternehmen, Baufirmen, Bauträger und Firmen der
Immobilienwirtschaft, Bauherren, Träger des Sozialen Wohnungsbaus, Kommunale Stadtentwickler
und Wissenschaftler erwartet ein buntes Programm.
   Dieses umfasst u.a. Podiumsdiskussionen und Workshops mit 80 Vertretern der Bauwirtschaft aus
Frankreich, Deutschland, der Schweiz und den Benelux-Staaten, B2B-Meetings, die Vorstellung von
Start-ups und Forschungseinrichtungen mit Pitch für Start-ups und Forschungszentren sowie die Preis-
verleihung für den Wettbewerb "Well Building 2050".
 Links:
   Build & Connect
   B2B

Umsatzsteuer in der EU
   Am 7. Dezember 2018 findet in Lahr eine Veranstaltung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von
Lieferungen und Leistungen im EU-Binnenmarkt statt.
    Bei jeder grenzüberschreitenden Lieferung oder Dienstleistung stellt sich die Frage, wie die Rech-
nung zu stellen und ob mit oder ohne Umsatzsteuer zu fakturieren ist. Überdies sind die formalen Mel-
devorschriften und Nachweisanforderungen der Finanzverwaltung zu beachten, so z.B. die Regelungen
für den Belegnachweis bei Warenlieferungen (Gelangensbestätigung).
   Die Veranstaltung führt anhand von Praxisbeispielen und unter Berücksichtigung der neuesten
Bestimmungen sowie Rechtsprechungen in die Grundlagen der Regelungen ein. Die Teilnehmer erhal-
ten zudem einen Ausblick auf die geplante Änderung des Umsatzsteuersystems in der EU.
 Link: Programm und Anmeldung online hier

Literatur
Der Eigentumsvorbehalt bei Warenlieferungen in das Ausland
   Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Offenbach am Main veröffentlicht die Publikation „Der
Eigentumsvorbehalt bei Warenlieferungen in das Ausland“, die nunmehr in der 10. Auflage vorliegt. Die
Publikation ist als interaktives PDF-Dokument erhältlich. Sie kostet 25,- € zzgl. USt.
   Die Publikation gibt Auskunft über Regelungen zum Eigentumsvorbehalt in 79 Ländern. Sie zeigt
auf, in wieweit Forderungen aus Warenlieferungen durch die Vereinbarung des Eigentumsvorbehalts
geschützt werden. Da teilweise gravierende Unterschiede zum deutschen Recht bestehen, führt das
Werk Alternativen zum Eigentumsvorbehalt auf, die sich zur Sicherung von Ansprüchen aus Auslands-
geschäften eignen.
 Link: http://www.offenbach.ihk.de/P1308/

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Infoblätter über Nanomaterialien und Umgang mit gefährlichen Substanzen
  EU-OSHA ist eine Agentur der Europäischen Union, die für Informationen über Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei der Arbeit zuständig ist. Sie publiziert Infoblätter zu diversen Themen.
   Das Infoblatt „Praktische Tools und Leitlinien zu gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz“ informiert über
Tools und Leitlinien für die Begrenzung der Exposition von Arbeitnehmern gegenüber schädlichen Stof-
fen. Es verlinkt zu zahlreichen Tools, die für das wirkungsvolle Management von Sicherheit und
Gesundheitsschutz genutzt werden können.
 Link: Infoblatt zu gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz
    Das Infoblatt „Hergestellte Nanomaterialien am Arbeitsplatz“ bietet Informationen und Rat für das
Management der Risiken, die von dieser sich rasch entwickelnden Technologie ausgehen. Nanomate-
rialien werden in vielen verschiedenen Bereichen eingesetzt und entfalten eine breite Palette toxischer
Wirkungen. Das Infoblatt liefert die wichtigsten Fakten.
 Link: Infoblatt zu Nanomaterialien am Arbeitsplatz

Infos aus dem Internet
Überblick über internationale Sanktionen der EU
    Auf ihrer Homepage hat die EU ihre weltweit geltenden wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen gra-
fisch auf einer Weltkarte aufbereitet. Zudem informiert eine Tabelle in detaillierter Form über die Aus-
gestaltung der Einzelmaßnahmen. Unternehmen können so von den Sanktionen betroffene Branchen,
Güter, Firmen und Privatpersonen filtern. Besonders häufig sanktioniert die EU beispielweise den Waf-
fenexport in einzelne Staaten oder sperrt Konten von Organisationen und Personen.
   Die Übersicht informiert ebenfalls über die den Sanktionen zugrunde liegenden Rechtsakte und
Richtlinien. Darüber hinaus sind auch Sanktionen der Vereinten Nationen (UN) enthalten.
 Link: https://www.sanctionsmap.eu

Sozialkompass Europa 8.0
    Die interaktive Datenbank „Sozialkompass Europa“ informiert über Themengebiete aus dem Sozial-
und Arbeitsleben in Europa. So werden Regelungen und Leistungen unter anderem aus den Bereichen
Familie und Mutterschaft, Krankheit, Pflege, Behinderung, aber auch zu Arbeitslosigkeit oder Mitbestim-
mung dargestellt. Die „Länderkennzahlen“ bieten einen Überblick über die wichtigsten Kennziffern. Die
Internetseite bietet zudem aktuelle Nachrichten zu den Themen Europa sowie Arbeit und Soziales.
 Link: http://www.sozialkompass.eu

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 IMPRESSUM
 Herausgeber:
 IHK Südlicher Oberrhein, Enterprise Europe Network
 Lotzbeckstraße 31, 77933 Lahr
 Tel.: 07821/2703-692, Fax: 07821/2703-4692
 E-Mail: christine.richmann@freiburg.ihk.de
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