Ratgeber für Frauen bei ungewollter Schwangerschaft

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Ratgeber für Frauen bei ungewollter Schwangerschaft
Niedersächsisches Ministerium
für Soziales, Frauen, Familie,
Gesundheit und Integration

Ratgeber für Frauen
bei ungewollter
Schwangerschaft
Ratgeber für Frauen bei ungewollter Schwangerschaft
Inhalt

Einleitung                        05

Die Ausgangslage                  06

Der erste Schritt: Beratung       08

Voraussetzungen für einen
straffreien Abbruch               09

Der zweite Schritt:
Klärung der Kostenübernahme       11

Der letzte Schritt:
Der Schwangerschaftsabbruch       16

Auszüge aus dem Strafgesetzbuch   20

Gesetz zur Vermeidung
und Bewältigung von
Schwangerschaftskonflikten        25

Notizen                           38

                                  03
Ratgeber für Frauen bei ungewollter Schwangerschaft
Einleitung

                Eine Schwangerschaft kann Glück, Freude und       Sollte sich eine Frau, die ungewollt schwanger
                Hoffnung auslösen. Sie kann aber auch Sorge,      geworden ist, nach der gesetzlich vorgeschrie­
                Angst und Unsicherheit zur Folge haben, vor       benen Beratung für einen Schwangerschafts­
                allem dann, wenn eine Frau ungewollt schwanger    abbruch entscheiden, gibt dieser Ratgeber Aus­
                geworden ist oder der Frau durch die Schwan­      kunft über die Voraussetzungen, unter denen
                gerschaft gesundheitliche Gefahren drohen.        ein straffreier Schwangerschaftsabbruch möglich
                                                                  ist sowie über die einzelnen Schritte, die für die
                In Niedersachsen gibt es ein flächendecken­       Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches
                des Netz von rund 250 staatlich anerkannten       erforderlich sind. Informiert wird auch über die
                Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, die     für Frauen ohne oder mit geringem Einkommen
                schwangeren Frauen in einer Konfliktsituation     wichtige Frage der Übernahme der Kosten für
                umfassende Beratung anbieten und auch über        einen Schwangerschaftsabbruch durch das Land
                die vielseitigen Hilfs- und Unterstützungsmög­    Niedersachsen. Der Ratgeber benennt darüber
                lichkeiten für schwangere Frauen und Mütter       hinaus auch die Voraussetzungen für Schwan­­­
                – wie zum Beispiel über die Bundesstiftung        gerschafts­abbrüche bei medizinischen und
                „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen         kriminologischen Indikationen.
                Lebens“ oder die Landesstiftung „Familie in
                Not“ – informieren.                               Die im Zusammenhang mit einem Schwanger­
                                                                  schaftskonflikt bzw. Schwangerschaftsabbruch
                In vielen Fällen können Konflikte und Probleme,   wichtigen gesetzlichen Grundlagen ergänzen
                die zunächst als unüberwindbarer Berg erschei­    das Informationsangebot dieses Ratgebers.
                nen, mit Hilfe der kompetenten Beratungs­
                kräfte gemeistert werden.

                Eine Liste der anerkannten Schwangerschafts­
                konfliktberatungsstellen in Niedersachsen
                finden ratsuchende Frauen und ihre Partner in
                einer gesonderten Broschüre oder im Internet
                unter: www.ms.niedersachsen.de > Themen >
                Beratungs- und Serviceangebote >
                Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen

04 Einleitung                                                                                         Einleitung   05
Ratgeber für Frauen bei ungewollter Schwangerschaft
Die Ausgangslage

                      Entscheidet sich eine Frau für ein Kind, so hat   °   die Methoden zur Durchführung eines             In den Beratungsstellen erhalten Sie ferner
                      der Gesetzgeber eine ganze Reihe von Mög­             Schwangerschaftsabbruchs, die physischen        Hilfe und Unterstützung beim Geltendmachen
                      lichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und          und psychischen Folgen eines Abbruchs und       von Ansprüchen, bei der Wohnungssuche,
                      unterstützend zur Seite zu stehen.                    die damit verbundenen Risiken,                  bei der Suche nach einer Betreuungsmöglich­
                                                                                                                            keit für das Kind sowie bei der Fortsetzung
                      Jede Frau und jeder Mann hat einen Beratungs­     °   Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale          Ihrer Ausbildung.
                      anspruch zu den folgenden Themen:                     Konflikte im Zusammenhang mit einer
                                                                            Schwangerschaft, insbesondere auch nach
                      °   Sexualaufklärung, Verhütung und Familien-         dem Vorliegen auffälliger pränatal diagnos-
                          planung,                                          tischer Untersuchungsergebnisse,

                      °   bestehende familienfördernde Leistungen       °   die rechtlichen und psychologischen Gesichts-
                          und Hilfen für Kinder und Familien,               punkte im Zusammenhang mit einer Adoption.
                          einschließlich der besonderen Rechte im
                          Arbeitsleben,

                      °   Vorsorgeuntersuchungen bei Schwanger-
                          schaft und die Kosten der Entbindung,
                                                                        Die von der Niedersächsischen Landes­regierung      Nähere Auskünfte hierzu sowie zu weiteren
                      °   soziale und wirtschaftliche Hilfen für        gegründete Stiftung Familie in Not hilft            finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten
                          Schwangere, insbesondere finanzielle          Familien, die durch unvorhersehbare                 erteilen unter anderem die Schwangeren- und
                          Leistungen sowie Hilfen bei der Suche nach    Ereignisse in eine Notlage geraten sind, mit        Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.
                          Wohnung, Arbeits- oder Ausbildungsplatz       finanziellen Leistungen.
                          oder deren Erhalt,                                                                                Eine ungewollte Schwangerschaft kann eine
                                                                        Ein weiterer Schwerpunkt der Stiftungs­tätigkeit    Frau in eine Konfliktsituation bringen. Sie steht
                      °   die Hilfsmöglichkeiten für behinderte Men-    ist die materielle Hilfe bei Schwangerschaft und    dann vor der Entscheidung, ob sie ein (weiteres)
                          schen und ihre Familien, die vor oder nach    Geburt. Die Stiftung vergibt in Niedersachsen       Kind bekommen kann oder möchte.
                          der Geburt eines in seiner körperlichen,      die Mittel der Bundesstiftung Mutter und
                          geistigen oder seelischen Gesundheit ge-      Kind – Schutz des ungeborenen Lebens.               Hilfe und Unterstützung zur Lösung mögli­
                          schädigten Kindes zur Verfügung stehen,                                                           cher Konfliktlagen und Informationen zu den
                                                                        Diese Hilfen sind z. B. für den Kauf von Um­        Voraussetzungen, unter denen eine Frau sich
                                                                        standskleidung, einer Babyausstattung oder für      bei Erwägung eines Schwangerschaftsabbru­
                                                                        einen Wohnungswechsel bestimmt.                     ches nicht strafbar macht, bieten alle staatlich
                                                                                                                            anerkannten Schwangerschaftskonflikt­
                                                                                                                            beratungsstellen an.

06 Die Ausgangslage                                                                                                                                       Die Ausgangslage   07
Ratgeber für Frauen bei ungewollter Schwangerschaft
Voraussetzungen für einen straffreien
 Der erste Schritt: Beratung                                                                          Abbruch – die drei Möglichkeiten

 Sind Sie schwanger und erwägen einen             Die Beratungsstelle muss Ihnen am Ende der           1. Der Schwangerschaftsabbruch nach            2. Der Schwangerschaftsabbruch mit medizini-
 Schwangerschaftsabbruch, so ist nach den ge­     Beratung eine mit Ihrem Namen und Datum                 Beratung ohne Indikation (Beratungsrege-       scher Indikation ist nicht rechtswidrig und
 setzlichen Vorgaben grundsätzlich immer zuerst   versehene Beratungsbescheinigung ausstellen.            lung) ist zwar rechtswidrig aber nicht         nicht strafbar, wenn er:
 eine Beratung vorgeschrieben, sofern keine       Die Beratung ist kostenlos.                             strafbar, wenn:
 kriminologische Indikation vorliegt.                                                                                                                 °   mit Einwilligung der Schwangeren
                                                  Im Fall einer medizinischen Indikation für einen     °   er innerhalb von 12 Wochen nach der
 Ein Schwangerschaftsabbruch ohne Indikation      Schwangerschaftsabbruch auch nach der 12.                Empfängnis durchgeführt wird,              °   von einer Ärztin oder einem Arzt
 darf nur bis zur 12. Woche nach der Emp-         Schwangerschaftswoche (SSW) ist die Ärztin                                                              durchgeführt wird und
 fängnis und nur nach vorheriger Beratung         oder der Arzt gesetzlich verpflichtet, Sie zu        °   nach erfolgter Beratung durch eine
 vorgenommen werden. Die Beratung muss bei        beraten. Sie oder er informiert Sie auch über            anerkannte Schwangerschaftskonflikt-       °   der Eingriff nach ärztlicher Erkenntnis
 einer staatlich anerkannten Schwangerschafts-    Ihren Anspruch auf weitere und vertiefende         ­	    beratungsstelle,                               unter Berücksichtigung der gegenwärtigen
 konfliktberatungsstelle erfolgen.                psychosoziale Beratung und vermittelt Ihnen –                                                           und zukünftigen Lebensverhältnisse
                                                  sofern Sie einverstanden sind – auch Kontakte        °   wobei mindestens eine Frist von 3 Tagen        notwendig ist, um Lebensgefahr oder
 Die Adressen der in Niedersachsen anerkann­      zu Beratungsstellen. Sie können ausdrücklich             zwischen der Beratung und dem Abbruch          die Gefahr einer schwerwiegenden
 ten Beratungsstellen sind in einer gesonderten   den Verzicht auf eine Beratung erklären. Die             liegen müssen und                              Beeinträchtigung des körperlichen oder
 Broschüre erfasst.                               ihnen zustehende ärztliche und psychosozi­                                                              seelischen Gesundheitszustandes der
                                                  ale Beratung stellt Ihnen aber in jedem Fall         °   die Durchführung bei Vorlage der               Schwangeren abzuwehren.
 Gegenüber der Sie beratenden Person haben        eine Hilfe bei Ihrer Entscheidungsfindung dar.           entsprechenden Beratungsbescheinigung
 Sie ein Recht auf Anonymität. Sie erhalten       Psychosoziale Beratung erhalten Sie bei den              von einer Ärztin oder einem Arzt auf       Maßgeblich ist die Gesundheit der Schwan­
 in der Beratung Rat, Information und Hilfe in    Schwangeren- und Schwangerschaftskonflikt­               Verlangen der Schwangeren erfolgt.         geren. Bei einer zu erwartenden Schädigung
 allen Fragen, die im Zusammenhang mit einem      beratungsstellen in Niedersachsen.
 möglichen Schwangerschaftskonflikt stehen.                                                            Das gilt auch für einen medikamentösen
                                                  Sollten Sie eine Ärztin oder einen Arzt für die      Abbruch, allerdings darf dieser nur bis zum
 Die Beratung kann eventuell auch mehrere         Beratung aufsuchen, so ist es für Sie wichtig        63. Tag seit Beginn der letzten Regelblutung
 Beratungsgespräche umfassen. Die Beratung ist    zu wissen, dass diese Ärztin oder dieser Arzt        durchgeführt werden.
 ergebnisoffen zu führen und die Entscheidung     den Schwangerschaftsabbruch in keinem Fall
 treffen Sie.                                     vornehmen darf.

                                                  Die Beratung sollte möglichst frühzeitig sein,
                                                  damit Sie in Ruhe überlegen können und
                                                  Ihre Entscheidung nicht unter Zeitdruck
                                                  treffen müssen.

08 Der erste Schritt: Beratung                                                                                                                             Voraussetzungen für einen straffreien Abbruch   09
Ratgeber für Frauen bei ungewollter Schwangerschaft
Der zweite Schritt:
                                                                                                       Klärung der Kostenübernahme

 des Kindes kann nicht die Schädigung selbst,       3. Der Schwangerschaftsabbruch mit                 Für medizinisch oder kriminologisch indizierte       Wenn Sie den Schwangerschaftsabbruch selbst
 sondern ebenfalls nur eine für Sie unzumutbare        kriminologischer Indikation ist nicht rechts-   Schwangerschaftsabbrüche erhalten Frauen,            bezahlen müssen, sollten Sie vorher Ihre Ärztin
 körperliche oder seelische Beeinträchtigung           widrig und damit nicht strafbar, wenn:          die gesetzlich krankenversichert sind, die           oder Ihren Arzt fragen, welche Kosten auf Sie
 zu einer Indikationsstellung führen. Die Ärztin                                                       Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen            zukommen. Erfahrungsgemäß müssen Sie bei
 oder der Arzt muss Sie zunächst beraten und        °   nach ärztlicher Erkenntnis an der              erstattet. Frauen, die privat krankenversichert      einem komplikationslosen medikamentösen
 Sie über Ihren Anspruch auf weitere und                Schwangeren eine Vergewaltigung,               sind, sollten sich vorab bei ihrer privaten Kran­    Schwangerschaftsabbruch mit ca. 250 e, bei
 vertiefende psychosoziale Beratung informieren         eine sexuelle Nötigung oder ein sexueller      kenkasse erkundigen, ob die Kosten für medi­         einem operativen ambulanten Schwanger­
 und Ihnen mit Ihrem Einverständnis Kontakte            Missbrauch begangen wurde,                     zinisch oder kriminologisch indizierte Schwan­       schaftsabbruch mit ca. 350 e rechnen.
 zu Beratungsstellen vermitteln. Sie dürfen die                                                        gerschaftsabbrüche übernommen werden,
 schriftliche Feststellung über das Vorliegen der   °   dringende Gründe für die Annahme               da die Kostenübernahmeregelungen bei den             Grundlage für die privatärztliche Abrechnung
 Indikation erst erteilen, wenn mindestens eine         sprechen, dass die Schwangerschaft auf         verschiedenen privaten Krankenversicherungs­         ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
 Frist von drei Tagen seit Eröffnung des auffäl­        der Tat beruht,                                gesellschaften unterschiedlich sein können.          Leistungen für Schwangerschaftsabbrüche
 ligen pränataldiagnostischen Befundes oder                                                                                                                 nach der Beratungsregelung dürfen nur bis zum
 der ärztlichen Beratung verstrichen ist. Diese     °   seit der Tat nicht mehr als 12 Wochen          Schwangerschaftsabbrüche nach der                    1,8-fachen des Gebührensatzes berechnet werden.
 Bedenkzeit gilt nicht, wenn eine gegenwärtige          vergangen sind                                 Beratungsregelung werden weder von den
 erhebliche gesundheitliche Gefahr bei Ihnen                                                           gesetzlichen noch von den privaten                   Müssen Sie den Schwangerschaftsabbruch aus
 abzuwenden ist.                                    °   und der Eingriff mit Einwilligung              Krankenkassen finanziert und sind daher              medizinischen Gründen stationär durchführen
                                                        der Schwangeren                                von Ihnen selbst zu bezahlen.                        lassen, erkundigen Sie sich bei dem Kranken­
 Eine Beratung durch eine Beratungsstelle ist                                                                                                               haus vorher nach der Höhe der entstehenden
 nicht vorgeschrieben.                              °   von einer Ärztin oder einem Arzt               Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind,        Kosten, da diese bei den verschiedenen Kran­
                                                        durchgeführt wird.                             trägt die Krankenkasse aber die Kosten für           kenhäusern unterschiedlich hoch sein können
                                                                                                       diejenigen medizinischen Leistungen, die             und zudem die Kosten wesentlich höher sind als
                                                    Bei einer kriminologischen Indikation ist eine     über den eigentlichen Eingriff des Abbruches         bei einem ambulanten Schwangerschaftsabbruch.
                                                    Beratung bei einem Schwangerschaftsabbruch         hinausgehen, wie z.B. Voruntersuchungen oder
                                                    nicht vorgeschrieben, sie kann aber selbstver­     die Nachbehandlung etwaiger Komplikatio­
                                                    ständlich von Ihnen in Anspruch genommen           nen im Zusammenhang mit dem Abbruch (im
                                                    werden.                                            Einzelnen siehe § 24 b Abs. 3 SGB V ab Seite
                                                                                                       59). Sofern Sie privat krankenversichert sind, in­
                                                    Für alle Schwangerschaftsabbrüche gilt             formiert Sie Ihre Krankenversicherung darüber,
                                                    grundsätzlich, dass die Ärztin oder der Arzt,      welche Kosten für bestimmte medizinische Leis­
                                                    die oder der die Schwangerschaftskonflikt­         tungen in Zusammenhang mit einem Schwan­
                                                    beratung durchgeführt bzw. die Indikation          gerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung
                                                    gestellt hat, den Schwangerschaftsabbruch          übernommen werden.
                                                    nicht durchführen darf.

10 Voraussetzungen für einen straffreien Abbruch                                                                                                              Der zweite Schritt: Klärung der Kostenübernahme   11
Ratgeber für Frauen bei ungewollter Schwangerschaft
Unter welchen Voraussetzungen                     Die Voraussetzungen für die Kosten-              °   Die Übernahme der Kosten müssen Sie
                                                     übernimmt das Land die Kosten?                    übernahme gelten als erfüllt, wenn Sie               beantragen, und zwar in jedem Fall vor der
                                                                                                                                                            Vornahme des Schwangerschaftsabbruches.
 Auch bei einem stationären Schwangerschafts­        Für Frauen mit niedrigem oder ohne eignem         °   laufende Hilfe zum Lebensunterhalt           °   Einkommen und Vermögen des Ehepartners
 abbruch müssen Sie nur die medizinischen            Einkommen übernimmt das Land Niedersach­              nach dem Zwölften Buch                           oder der Eltern dürfen weder erfragt noch
 Leistungen für den eigentlichen Abbruch sowie       sen auf Grundlage des Schwangerschafts­               Sozialgesetzbuch (SGB XII),                      angerechnet werden.
 die Leistungen für die Nachbehandlung bei           konfliktgesetzes die Kosten eines Schwanger­
 komplikationslosem Verlauf selbst bezahlen.         schaftsabbruches nach der Beratungsregelung       °   Leistungen zur Sicherung des Lebens-­
                                                     unter folgenden Voraussetzungen:                      unterhaltes nach dem Zweiten Buch            Auch bei einem medikamentösen Schwanger­
 Achten Sie in jedem Fall darauf, dass Sie nicht                                                           Sozialgesetzbuch (SGB II),                   schaftsabbruch ist der Antrag vor Beginn der
 unnötige zusätzliche Vereinbarungen über            1. Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher                                                                  ärztlichen Behandlung zu stellen, die mit der
 ärztliche Wahlleistungen unterschreiben,               Aufenthalt liegt in Niedersachsen.             °   Ausbildungsförderung im Rahmen der           Einnahme des den Schwangerschaftsabbruch
 die Sie zusätzlich finanziell belasten.                                                                   Anordnung der Bundesagentur für Arbeit       auslösenden Medikaments beginnt.
                                                     2. Ihr monatliches Netto-Einkommen liegt              über die individuelle Förderung der
                                                        unter 1.033 e. Diese Einkommensgrenze              beruflichen Ausbildung oder                  Den Antrag auf Kostenübernahme durch das Land
                                                        erhöht sich um jeweils 244 e für jedes                                                          stellen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, die
                                                        Kind, dem Sie unterhaltspflichtig sind,        °   über die Arbeits- und Berufsförderung        für das Land das Antragsverfahren durchführt.
                                                        wenn das Kind minderjährig ist und                 Behinderter oder
                                                        Ihrem Haushalt angehört oder wenn es                                                            Bedürftige Frauen, die in einer privaten
                                                        von Ihnen überwiegend unterhalten wird.        °   Leistungen nach dem                          Krankenversicherung sind, können ihren
                                                                                                           Asylbewerberleistungsgesetz                  Anspruch auf Kostenübernahme ebenfalls
                                                     3. Die Kosten für Unterkunft (wie z.B. Miete)                                                      über eine ge­setzliche Krankenkasse geltend
                                                        für Sie und Ihre oben genannten Kinder,        °   Ausbildungsförderung nach dem                machen. Das Antragsverfahren ist auf Seite 14
                                                        die über 303 e hinausgehen, erhöhen                Bundesausbildungsförderungsgesetz            näher beschrieben.
                                                        die Einkommensgrenze ebenfalls,höchstens           erhalten oder
                                                        jedoch um 303 e (Stand: 01.07.2012,
                                                        gilt für alle vorstehenden Beträge).           °   wenn die Kosten für Ihre Unterbringung
                                                                                                           in einer Anstalt, einem Heim oder in einer
                                                     4. Es steht Ihnen kein kurzfristig verwertbares       gleichartigen Einrichtung von einem          Im Nachhinein ist die Kostenübernahme
                                                        Vermögen zur Verfügung.                            Träger der Sozialhilfe oder Jugendhilfe      nicht möglich.
                                                                                                           getragen werden.
                                                     Die Einkommensgrenzen werden jährlich
                                                     zum 1. Juli angepasst.

12 Der zweite Schritt: Klärung der Kostenübernahme                                                                                                          Der zweite Schritt: Klärung der Kostenübernahme   13
Ratgeber für Frauen bei ungewollter Schwangerschaft
Bei Frauen mit einem niedrigen oder keinem          Wie und wo kann die Kostenüber­                   Sollten Sie die Voraussetzungen der
 Einkommen, die einen Schwangerschaftsab­            nahme beantragt werden?                           Kosten­übernahme durch das Land erfüllen
 bruch nach der Beratungsregelung vornehmen                                                            (s. Seite 12), wird Ihnen die Kosten­über­nahme­
 lassen, werden alle Leistungen, die zu seiner       Die Kosten werden zwar vom Land Niedersach­       bescheinigung gleich von Ihrer Kranken­kasse
 Durchführung gehören, entweder vom Land             sen getragen, aber beantragt werden müssen        ausg­ehändigt, sodass ggf. längere Postlauf­
 oder ihrer gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.       sie bei den gesetzlichen Krankenkassen.           zeiten entfallen.
                                                     Wenn Sie
 Zusätzliche medizinisch notwendige ärztliche                                                          Hinweis für minderjährige Frauen:
 Leistungen dürfen in der Regel nicht berechnet      °   bei einer gesetzlichen Krankenkasse
 werden. Sollten sie in Ausnahmefällen dennoch           versichert sind, erhalten Sie das             Auch für Sie gelten die genannten Regelungen.
 erforderlich sein, erfordern sie den Abschluss          Antragsformular bei Ihrer Krankenkasse;       Sie können selbst Anträge auf Kostenüber­
 eines meist schriftlichen privatrechtlichen                                                           nahme stellen. Auf Ihren Antrag hin stellt Ihnen
 Dienstleistungsvertrages zwischen Ihnen und         °   nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse     die Krankenkasse, wenn sie Ihre Berechtigung
 der Ärztin oder dem Arzt.                               versichert sind, erhalten Sie das Antrags-    festgestellt hat, eine Bescheinigung über die
                                                         formular bei einem Träger der gesetzlichen    Kostenübernahme aus.
 Ein pauschales zusätzliches Honorar kann nicht          Krankenversicherung Ihrer Wahl am Ort
 verlangt werden.                                        Ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen            Nur mittels der von der Krankenkasse aus­
                                                         Aufenthaltes.                                 gestellten Kostenübernahmebescheinigung
 Leistungen, die über das Maß einer medizinisch                                                        ist die Ärztin, der Arzt oder das Krankenhaus
 notwendigen ärztlichen Versorgung hinausge­         Sie haben auch das Recht, das Antragsver-         berechtigt, die Kosten des Schwangerschafts­
 hen, wie zum Beispiel kosmetische chirurgische      fahren schriftlich durchzuführen, indem Sie       abbruches mit dem Land Niedersachsen ab­
 Eingriffe, die zugleich mit dem Schwanger­          das Formular telefonisch bei Ihrer (einer)        zurechnen. Sie erhalten von der Krankenkasse
 schaftsabbruch durchgeführt werden, dürfen          Krankenkasse anfordernund ausgefüllt              die Bescheinigung in zweifacher Ausfertigung;
 nur dann berechnet werden, wenn sie auf             zurückschicken.                                   beide Exemplare geben Sie bitte am Tag des
 Ihr Verlangen hin erbracht worden sind. In                                                            Schwangerschaftsabbruches Ihrer Ärztin, Ihrem
 jedem Fall sollten Sie derartige Leistungen         Damit Sie nicht unter zeitlichen Druck geraten,   Arzt oder dem Krankenhaus. Sie selbst haben
 schriftlich vereinbaren.                            sollten Sie nach Möglichkeit persönlich bei der   dann mit der Abrechnung nichts mehr zu tun.
                                                     Krankenkasse den Antrag stellen und darauf
                                                     bestehen, dass über Ihren Antrag unverzüglich     Bitte denken Sie daran, dass bei nachträglicher
                                                     entschieden wird.                                 Abgabe der Kostenübernahmeerklärung Ihr
                                                                                                       Anspruch auf Kostenübernahme durch das
                                                                                                       Land Niedersachsen entfällt und die Kosten für
                                                                                                       den Schwangerschaftsabbruch dann von Ihnen
                                                                                                       selbst zu tragen sind.

14 Der zweite Schritt: Klärung der Kostenübernahme                                                                                                        Der zweite Schritt: Klärung der Kostenübernahme   15
Der letzte Schritt:
 Der Schwangerschaftsabbruch

 Wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch              Bei einer medizinischen Indikation müssen Sie      Ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch       In der nachstehenden Tabelle sind die wich­
 nach der Beratungsregelung vornehmen lassen         grundsätzlich vor deren Feststellung schriftlich   mit dem Medikament Mifegyne® darf unter          tigsten Unterschiede der einzelnen Methoden
 wollen, benötigen Sie folgende Unterlagen:          die Beratung und Vermittlung an eine Bera­         anderem nicht durchgeführt werden:               des Schwangerschaftsabbruchs dargestellt.
                                                     tungsstelle oder den Verzicht darauf erklären.                                                      Selbstverständlich erhalten Sie weitergehende
 °   die Beratungsbescheinigung, versehen mit        Die Erklärung erfolgt gegenüber der Ärztin         °   wenn die Schwangerschaft nicht sicher        Informationen auch bei jeder staatlich aner­
     Ihrem Namen, Datum und Unterschrift der         oder dem Arzt, die oder der in der Regel nicht         bestätigt wurde;                             kannten Schwangerschaftskonfliktberatungs­
     staatlich anerkannten Schwangerschafts-         vor Ablauf von drei Tagen nach der Beratung                                                         stelle und bei Ihrer behandelnden Ärztin/Ihrem
     konfliktberatungsstelle;                        die Indikation feststellt. Dies gilt nicht, wenn   °   wenn ein konkreter Verdacht auf eine         behandelnden Arzt.
                                                     eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für Ihren          Schwangerschaft außerhalb der
 °   ggf. den Kostenübernahmeschein Ihrer            Leib oder Ihr Leben besteht.                           Gebärmutter besteht                          Beratung nach erfolgtem
     (einer) gesetzlichen Krankenkasse;                                                                     (z.B. bei Eileiterschwangerschaft);          Schwangerschaftsabbruch
                                                     Ein Schwangerschaftsabbruch kann ambulant
 °   sofern Sie gesetzlich krankenversichert         oder stationär vorgenommen werden. Welche          °   wenn der Beginn der letzten Regel            Haben Sie noch Gesprächsbedarf oder Fragen
     sind, Ihre Krankenversicherungskarte            Ärztin/welcher Arzt oder welches Kranken­              länger als 63 Tage zurück liegt;             nach einem Schwangerschaftsabbruch, so
     für die Kosten, die nicht unmittelbar           haus in Ihrer Nähe Schwangerschaftsabbrüche                                                         können Sie sich selbstverständlich auch dann
     mit dem Schwangerschaftsabbruch im              vornimmt, erfahren Sie von den anerkannten         °   bei schwerem und unzureichend                an eine Schwangerschaftskonfliktberatungs­
     Zusammenhang stehen und von der                 Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen oder          behandeltem Asthma;                          stelle in Ihrer Nähe wenden.
     Krankenkasse direkt getragen werden;            von Ihrer Krankenkasse.
                                                                                                        °   bei chronischen Leber- und/oder
 °   bei Vorlage einer Indikation (s. Seite 9)       Chirurgischer oder medikamentöser Schwan­              Nierenerkrankungen;
     benötigen Sie statt einer Beratungsbeschei-     gerschaftsabbruch?
     nigung die entsprechende Indikations-­                                                             °   bei Allergien gegen Mifepriston;
     bescheinigung sowie Ihre Kranken-               In Deutschland besteht die Möglichkeit, einen
     versicherungskarte, sofern Sie gesetzlich       Schwangerschaftsabbruch alternativ zu dem          °   bei Unverträglichkeiten von
     krankenversichert sind.                         herkömmlichen instrumentellen Abbruch                  Prostaglandinen;
                                                     (Absaugmethode oder Ausschabung)
                                                     medi­kam­entös vornehmen zu lassen.                °   bei Unterernährung.

                                                     Die Entscheidung, welche der Methoden des          Hinsichtlich weiterer Risiken und zu möglichen
                                                     Schwangerschaftsabbruchs für Sie geeignet          Nebenwirkungen informiert Sie Ihre behandeln­
                                                     ist, sollten Sie nach einer ausführlichen          de Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt.
                                                     Beratung zusammen mit Ihrer Ärztin oder
                                                     Ihrem Arzt treffen.

16 Der letzte Schritt: Der Schwangerschaftsabbruch                                                                                                          Der letzte Schritt: Der Schwangerschaftsabbruch   17
Medikamentöser Abbruch                        Chirurgischer Abbruch                      Anspruch auf Lohnfortzahlung
                                                                                                                                              und Krankengeld

                                                                                                                                              Bei jedem ärztlich vorgenommenen
        Bis zu welchem Zeitpunkt                                                                   bis zur 12. Woche nach der Empfängnis,     Schwanger­schaftsabbruch besteht ein
                                                     bis zum 63. Tag, gerechnet ab
        kann der Abbruch durchge­                                                                  beim Vorliegen einer medizinischen Indi­   gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung.
                                                     Beginn der letzten Regelblutung
        führt werden?                                                                              kation auch nach der 12. SSW
                                                                                                                                              Bei einem Schwangerschaftsabbruch nach
                                                                                                                                              Beratungsregelung ohne Indikation erhalten Sie
                                                                                                                                              eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wie im
                                                     durch selbstständige Einnahme von             durch einen ärztlichen chirurgischen       Krankheitsfall, jedoch kein Krankengeld für die
        Wie wird der Abbruch
                                                     Arzneimitteln in der Praxis Ihrer Ärztin      Eingriff; örtliche Betäubung oder          Zeit der abbruchbedingten Arbeitsunfähigkeit.
        durchgeführt?
                                                     oder Ihres Arztes                             Vollnarkose soweit erforderlich
                                                                                                                                              Bei einem Schwangerschaftsabbruch mit
                                                                                                                                              Indikationsstellung (s. Seite 9) erhalten Sie
                                                                                                                                              eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wie
                                                     mehrere Tage; Anwendung von zwei Arznei­                                                 im Krankheitsfall. Krankengeld wird von der
        Wie lange dauert                                                                           wenige Minuten; Kontrollunter­
                                                     mitteln im Abstand von 36 bis 48 Stunden;                                                Krankenkasse bezahlt.
        der Abbruch?                                                                               suchung nach 4 - 6 Wochen
                                                     Kontrolluntersuchung nach 2-3 Wochen

                                                     Blutungen, Unterleibsschmerzen, ­Krämp­­fe,   Verletzungen im Bereich von Mutter­
        Welche Risiken und                           Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durch­    mund und Gebärmutter, Infektionen
        Nebenwirkungen bestehen?                     fall, Fieber, Benommenheit, unvollständiger   mit möglicher nachfolgender Unfrucht­
                                                     Abbruch in 1 - 4% der Fälle                   barkeit, Narkosezwischenfall

18 Der letzte Schritt: Der Schwangerschaftsabbruch                                                                                                Der letzte Schritt: Der Schwangerschaftsabbruch   19
Auszüge aus dem Strafgesetzbuch (StGB)

 § 218 Schwangerschaftsabbruch                      § 218 a Straflosigkeit des Schwanger-             (3) Die Voraussetzungen des Absatzes 2 gelten     Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in §
                                                    schaftsabbruchs                                   bei einem Schwangerschafts­ab­bruch, der mit      218 mit Strafe bedroht ist. Wer als Arzt wider
 (1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird                                                          Einwilligung der Schwan­geren von einem Arzt      besseres Wissen eine un­richtige Feststellung
 mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder        (1) Der Tatbestand des § 218 ist nicht            vorgenommen wird, auch als erfüllt, wenn          über die Voraus­setz­ungen des § 218 a Absatz
 mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren         verwirklicht, wenn                                nach ärztlicher Erkenntnis an der Schwangeren     2 oder 3 zur Vorlage nach Satz 1 trifft, wird
 Wirkung vor Abschluss der Einnis­tung des                                                            eine rechtswidrige Tat nach den §§ 176 bis 179    mit Frei­heitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit
 befruchteten Eies in der Gebär­mutter eintritt,    1. die Schwangere den Schwangerschafts-           des Strafgesetzbuches begangen worden ist,        Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 218
 gelten nicht als Schwan­ger­­schaftsabbruch im        abbruch verlangt und dem Arzt durch            dringende Gründe für die Annahme sprechen,        mit Strafe bedroht ist. Die Schwangere ist nicht
 Sinne dieses Gesetzes.                                eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 Satz      dass die Schwanger­schaft auf der Tat beruht,     nach Satz 1 oder 2 strafbar.
                                                       2 nachgewiesen hat, dass sie sich              und seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf
 (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe       mindestens drei Tage vor dem Eingriff          Wochen vergangen sind.                            (2) Ein Arzt darf Feststellungen nach
 Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf         hat beraten lassen,                                                                              § 218 a Absatz 2 oder 3 nicht treffen, wenn
 Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der                                                     (4) Die Schwangere ist nicht nach § 218           ihm die zuständige Stelle dies unter­sagt hat,
 Regel vor, wenn der Täter                          2. der Schwangerschaftsabbruch von einem          strafbar, wenn der Schwangerschaftsab­bruch       weil er wegen einer rechtswidrigen Tat nach
                                                       Arzt vorgenommen wird und                      nach Beratung (§ 219) von einem Arzt vorge­       Absatz 1, den §§ 218, 219 a oder 219 b oder
 1. gegen den Willen der Schwangeren                                                                  nommen worden ist und seit der Empfängnis         wegen einer anderen rechtswidrigen Tat, die
    handelt oder                                    3. seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf       nicht mehr als zweiundzwanzig Wochen ver­         er im Zusammen­hang mit einem Schwanger­
                                                       Wochen vergangen sind.                         strichen sind. Das Gericht kann von Strafe nach   schafts­ab­bruch begangen hat, rechtskräftig
 2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder                                                            § 218 absehen, wenn die Schwangere sich           verurteilt worden ist. Die zuständige Stelle kann
    einer schweren Gesundheitsschädigung            (2) Der mit Einwilligung der Schwangeren          zur Zeit des Eingriffs in besonderer Bedrängnis   einem Arzt vorläufig untersagen, Feststellungen
    der Schwangeren verursacht.                     von einem Arzt vorgenommene Schwan­ger­           befunden hat.                                     nach § 218 a Absatz 2 und 3 zu treffen, wenn
                                                    schaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der                                                     gegen ihn wegen des Verdachts einer der in
 (3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist          Abbruch der Schwangerschaft unter Berück­         § 218 b Schwangerschaftsabbruch                   Satz 1 bezeichneten rechtswidrigen Taten das
 die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr       sichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen      ohne ärztliche Feststellung; unrichtige           Haupt­verfahren eröffnet worden ist.
 oder Geldstrafe.                                   Lebensverhältnisse der Schwangeren nach           ärztliche Feststellung
                                                    ärztlicher Erken­nt­nis angezeigt ist, um eine
 (4) Der Versuch ist strafbar. Die Schwan­gere      Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer        (1) Wer in den Fällen des § 218 a Absatz 2
 wird nicht wegen des Versuchs bestraft.            schwerwiegenden Beeinträchtigung des körper-      oder 3 eine Schwangerschaft abbricht, ohne
                                                    lichen oder seelischen Gesundheits­zu­stan­des    dass ihm die schriftliche Feststellung eines
                                                    der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr        Arztes, der nicht selbst den Schwan­ger­
                                                    nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise     schaftsabbruch vornimmt, darüber vorgelegen
                                                    abgewendet werden kann.                           hat, ob die Voraussetzungen des § 218 a
                                                                                                      Absatz 2 oder 3 gegeben sind, wird mit
                                                                                                      Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit

20 Auszüge aus dem Strafgesetzbuch                                                                                                                                     Auszüge aus dem Strafgesetzbuch   21
§ 218 c Ärztliche Pflichtverletzung bei         § 219 Beratung der Schwangeren in                   Schwan­geren versehene Bescheinigung             (3) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn die Tat
 einem Schwangerschaftsabbruch                   einer Not- und Konfliktlage                         nach Maßgabe des Schwangerschafts­­konflikt­     gegenüber Ärzten oder Personen, die
                                                                                                     gesetzes aus­zustellen. Der Arzt, der den        zum Handel mit den in Absatz 1 Nr. 2
 (1) Wer eine Schwangerschaft abbricht,          (1) Die Beratung dient dem Schutz des ungebo­       Abbruch der Schwangerschaft vornimmt,            erwähnten Mitteln oder Gegenständen
                                                 renen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen          ist als Berater ausgeschlossen.                  befugt sind, oder durch eine Veröffent­lichung
 1. ohne der Frau Gelegenheit gegeben zu         leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der                                                       in ärztlichen oder pharmazeutischen Fach­
    haben, ihm die Gründe für ihr Verlangen      Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspek­       § 219 a Werbung für den Abbruch                  blättern begangen wird.
    nach Abbruch der Schwangerschaft             tiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen;       der Schwangerschaft
    darzulegen,                                  sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und                                                        § 219 b Inverkehrbringen von Mitteln
                                                 gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Dabei        (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung         zum Abbruch der Schwangerschaft
 2. ohne die Schwangere über die Bedeutung       muss der Frau bewusst sein, dass das Ungebo­        oder durch Verbreiten von Schriften
    des Eingriffs, insbesondere über Ablauf,     rene in jedem Stadium der Schwangerschaft           (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils           (1) Wer in der Absicht, rechtswidrige
    Folgen, Risiken, mögliche physische und      auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf            wegen oder in grob anstößiger Weise              Taten nach § 218 zu fördern, Mittel oder
    psychische Auswirkungen ärztlich beraten     Leben hat und dass deshalb nach der Rechts­                                                          Gegenstände, die zum Schwangerschafts­
    zu haben,                                    ordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur             1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme       abbruch geeignet sind, in den Verkehr bringt,
                                                 in Aus­nahmesituationen in Betracht kommen             oder Förderung eines Schwangerschafts­-       wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
 3. ohne sich zuvor in den Fällen des § 218 a    kann, wenn der Frau durch das Austragen des            abbruchs oder                                 oder mit Geldstrafe bestraft.
    Absatz 1 und 3 auf Grund ärztlicher Unter-   Kindes eine Belastung erwächst, die so schwer
    suchung von der Dauer der Schwanger-         und außergewöhnlich ist, dass sie die zumut­        2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die       (2) Die Teilnahme der Frau, die den Abbruch
    schaft überzeugt zu haben oder               bare Opfergrenze übersteigt. Die Beratung              zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet      ihrer Schwangerschaft vorbe­reitet, ist nicht
                                                 soll durch Rat und Hilfe dazu beitragen, die           sind, unter Hinweis auf diese Eignung         nach Absatz 1 strafbar.
 4. obwohl er die Frau in einem Fall des         in Zusammenhang mit der Schwangerschaft                anbietet, ankündigt, anpreist oder
    § 218 a Absatz 1 nach § 219 beraten hat,     bestehende Konfliktlage zu bewältigen und              Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt,      (3) Mittel oder Gegenstände, auf die sich
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr   einer Notlage abzuhelfen. Das Nähere regelt            wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren   die Tat bezieht, können eingezogen werden.
    oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat   das Schwangerschaftskonfliktgesetz.                    oder mit Geldstrafe bestraft.
    nicht in § 218 mit Strafe bedroht ist.
                                                 (2) Die Beratung hat nach dem Schwan­               (2) Absatz 1 Nr. 1 gilt nicht, wenn Ärzte oder
 (2) Die Schwangere ist nicht nach               gerschaftskonfliktgesetz durch eine                 auf Grund Gesetzes anerkannte Beratungs­
 Absatz 1 strafbar.                              anerkannte Schwangerschaftskonflikt­be­ra­          stellen darüber unterrichtet werden, welche
                                                 tungsstelle zu erfolgen. Die Beratungs­stelle hat   Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen
                                                 der Schwangeren nach Abschluss der Beratung         bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch
                                                 hierüber eine mit dem Da­tum des letzten            unter den Voraussetzungen des § 218 a
                                                 Beratungsgesprächs und dem Namen der                Ab­satz 1 bis 3 vorzunehmen.

22 Auszüge aus dem Strafgesetzbuch                                                                                                                                   Auszüge aus dem Strafgesetzbuch   23
Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung
            von Schwangerschaftskonflikten
            (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG)

            Abschnitt 1 Aufklärung, Verhütung,
            Familienplanung und Beratung

            § 1 Aufklärung

            (1) Die für gesundheitliche Aufklärung und         (2) Die Bundeszentrale für gesundheitliche
            Gesund­heitserziehung zuständige Bundes­           Aufklärung verbreitet zu den in Absatz 1
            zentrale für gesundheitliche Aufklärung erstellt   genannten Zwecken die bundeseinheitlichen
            unter Beteiligung der Länder und in Zusammen­      Aufklärungsmaterialien, in denen Verhütungs­
            arbeit mit Vertretern der Familienberatungs­       methoden und Verhütungsmittel umfassend
            einrichtungen aller Träger zum Zwecke der          dargestellt werden.
            gesundheitlichen Vorsorge und der Vermeidung
            und Lösung von Schwangerschafts­konflikten         (3) Die Aufklärungsmaterialien werden unent­
            Konzepte zur Sexualaufklärung, jeweils             geltlich an Einzelpersonen auf Auf­forderung,
            abgestimmt auf die verschiedenen Alters- und       ferner als Lehr- oder Informations­materialien an
            Personengruppen.                                   schulische und berufsbildende Ein­richtungen,
                                                               an Beratungsstellen, an Frauen­ärztinnen und
            (1a) Die Bundeszentrale für gesundheitliche        Frauenärzte, Ärztinnen und Ärzte sowie medizi­
            Aufklärung erstellt entsprechend Absatz 1          nische Einrichtungen, die pränataldiagnostische
            Informationsmaterial zum Leben mit einem           Maßnahmen durch­führen, Humangenetikerin­
            geistig oder körperlich behinderten Kind und       nen und Human­genetiker, Hebammen sowie an
            dem Leben von Menschen mit einer geistigen         alle Institutionen der Jugend- und Bildungsar­
            oder körperlichen Behinderung. Das Infor­          beit abgegeben.
            mationsmaterial enthält den Hinweis auf den
            Rechtsanspruch auf psychosoziale Beratung
            nach § 2 und auf Kontaktadressen von Selbst­
            hilfegruppen, Beratungsstellen sowie Behinder­
            tenverbände und Verbände von Eltern behin­
            derter Kinder. Die Ärztin oder der Arzt händigt
            der Schwangeren das Informationsmaterial im
            Rahmen der Beratung nach § 2a Absatz 1 aus.

24 Gesetz                                                                                            Gesetz   25
§ 2 Beratung                                     5. die Hilfsmöglichkeiten für behinderte         § 2a Aufklärung und Beratung in                      (2) Die Ärztin oder der Arzt, die oder der
                                                     Menschen und ihre Familien, die vor und       besonderen Fällen                                    gemäß § 218b Absatz 1 des Strafgesetz­
 (1) Jede Frau und jeder Mann hat das Recht,         nach der Geburt eines in seiner körperli-                                                          buchs die schriftliche Feststellung über die
 sich zu den in § 1 Abs. 1 genannten Zwecken         chen, geistigen oder seelischen Gesundheit    (1) Sprechen nach den Ergebnissen von prä­           Voraussetzungen des § 218a Absatz 2 des
 in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und       geschädigten Kindes zur Verfügung stehen,     nataldiagnostischen Maßnahmen dringende              Strafgesetzbuchs zu treffen hat, hat vor der
 Familienplanung sowie in allen eine Schwanger­                                                    Gründe für die Annahme, dass die körperliche         schriftlichen Feststellung gemäß § 218b Absatz
 schaft unmittelbar oder mittelbar berührenden    6. die Methoden zur Durchführung eines           oder geistige Gesundheit des Kindes geschädigt       1 des Strafgesetzbuchs die Schwangere über
 Fragen von einer hierfür vorgesehenen Bera­         Schwangerschaftsabbruchs, die physischen      ist, so hat die Ärztin oder der Arzt, die oder der   die medizinischen und psychischen Aspekte
 tungsstelle auf Wunsch anonym informieren           und psychischen Folgen eines Abbruchs         der Schwangeren die Diagnose mitteilt, über          eines Schwangerschaftsabbruchs zu beraten,
 und beraten zu lassen.                              und die damit verbundenen Risiken,            die medizinischen und psychosozialen Aspekte,        über den Anspruch auf weitere und vertiefende
                                                                                                   die sich aus dem Befund ergeben, unter Hin­          psychosoziale Beratung nach § 2 zu informie­
 (2) Der Anspruch auf Beratung umfaßt             7. Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale        zuziehung von Ärztinnen oder Ärzten, die mit         ren und im Einvernehmen mit der Schwangeren
 Informationen über                                  Konflikte im Zusammenhang mit                 dieser Gesundheitsschädigung bei geborenen           Kontakte zu Beratungsstellen nach § 3 zu
                                                     einer Schwangerschaft,                        Kindern Erfahrung haben, zu beraten. Die Be­         vermitteln, soweit dies nicht auf Grund des
 1. Sexualaufklärung, Verhütung                                                                    ratung erfolgt in allgemein verständlicher Form      Absatzes 1 bereits geschehen ist. Die schriftli­
    und Familienplanung,                          8. die rechtlichen und psychologischen           und ergebnisoffen. Sie umfasst die eingehende        che Feststellung darf nicht vor Ablauf von drei
                                                     Gesichtspunkte im Zusammenhang mit            Erörterung der möglichen medizinischen,              Tagen nach der Mitteilung der Diagnose gemäß
 2. bestehende familienfördernde Leistungen          einer Adoption.                               psychischen und sozialen Fragen sowie der            Absatz 1 Satz 1 oder nach der Beratung gemäß
    und Hilfen für Kinder und Familien,              Die Schwangere ist darüber hinaus bei der     Möglichkeiten zur Unterstützung bei physi­           Satz 1 vorgenommen werden. Dies gilt nicht,
    einschließlich der besonderen Rechte             Geltendmachung von Ansprüchen sowie bei       schen und psychischen Belastungen. Die Ärztin        wenn die Schwangerschaft abgebrochen
    im Arbeitsleben,                                 der Wohnungssuche, bei der Suche nach         oderder Arzt hat über den Anspruch auf               werden muss, um eine gegenwärtige erhebli­
                                                     einer Betreuungsmöglichkeit für das Kind      weitere und vertiefende psychosoziale Beratung       che Gefahr für Leib oder Leben der
 3. Vorsorgeuntersuchungen bei Schwanger-            und bei der Fortsetzung ihrer Ausbildung zu   nach § 2 zu informieren und im Einvernehmen          Schwangeren abzuwenden.
    schaft und die Kosten der Entbindung,            unterstützen. Auf Wunsch der Schwangeren      mit der Schwangeren Kontakte zu Beratungs­
                                                     sind Dritte zur Beratung hinzuzuziehen.       stellen nach § 3 und zu Selbsthilfegruppen           (3) Die Ärztin oder der Arzt, die oder der die
 4. soziale und wirtschaftliche Hilfen für                                                         oder Behindertenverbänden zu vermitteln.             schriftliche Feststellung der Indikation zu treffen
    Schwangere, insbesondere finanzielle          (3) Zum Anspruch auf Beratung gehört auch die                                                         hat, hat bei der schriftlichen Feststellung eine
    Leistungen sowie Hilfen bei der Suche         Nachbetreuung nach einem Schwangerschafts­                                                            schriftliche Bestätigung der Schwangeren über
    nach Wohnung, Arbeits- oder                   abbruch oder nach der Geburt des Kindes.                                                              die Beratung und Vermittlung nach den Ab­
    Ausbildungs­­­platz oder deren Erhalt,                                                                                                              sätzen 1 und 2 oder über den Verzicht darauf
                                                                                                                                                        einzuholen, nicht aber vor Ablauf der Bedenk­
                                                                                                                                                        zeit nach Absatz 2 Satz 2.

26 Gesetz                                                                                                                                                                                       Gesetz   27
§ 3 Beratungsstellen                             (3) Die zur Sicherstellung eines ausreichenden   2. jede nach Sachlage erforderliche             (3) Soweit erforderlich, sind zur Beratung im
                                                  Angebotes nach den §§ 3 und 8 erforderlichen        medizinische, soziale und juristische        Einvernehmen mit der Schwangeren
 Die Länder stellen ein ausreichendes Ange­       Beratungsstellen haben Anspruch auf eine            Information, die Darlegung der Rechtsan-
 bot wohnortnaher Beratungsstellen für die        angemessene öffentliche Förderung der               sprüche von Mutter und Kind und der          1. andere, insbesondere ärztlich, fachärztlich,
 Beratung nach § 2 sicher. Dabei werden auch      Personal- und Sachkosten.                           möglichen praktischen Hilfen, insbesondere      psychologisch, sozialpädagogisch,
 Beratungsstellen freier Träger gefördert. Die                                                        solcher, die die Fortsetzung der Schwan-        sozialarbeiterisch oder juristisch
 Ratsuchenden sollen zwischen Beratungsstellen    (4) Näheres regelt das Landesrecht.                 gerschaft und die Lage von Mutter und           ausgebildete Fachkräfte,
 unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrich­                                                         Kind erleichtern;
 tung auswählen können.                                                                                                                            2. Fachkräfte mit besonderer Erfahrung in
                                                  Abschnitt 2                                      3. das Angebot, die schwangere Frau bei            der Frühförderung behinderter Kinder und
                                                                                                      der Geltendmachung von Ansprüchen,
 § 4 Öffentliche Förderung der                    § 5 Inhalt der Schwangerschafts­                    bei der Wohnungssuche, bei der Suche         3. andere Personen, insbesondere der Erzeuger
 Beratungsstellen                                 konfliktberatung                                    nach einer Betreuungsmöglichkeit für            sowie nahe Angehörige, hinzuzuziehen.
                                                                                                      das Kind und bei der Fortsetzung ihrer
 (1) Die Länder tragen dafür Sorge, daß den       (1) Die nach § 219 des Strafgesetzbuches not­       Ausbildung zu unterstützen, sowie das        (4) Die Beratung ist für die Schwangere und
 Beratungsstellen nach den §§ 3 und 8 für je      wendige Beratung ist ergebnisoffen zu führen.       Angebot einer Nachbetreuung.                 die nach Absatz 3 Nr. 3 hinzugezogenen
 40 000 Einwohner mindestens eine Beraterin       Sie geht von der Verantwortung der Frau aus.                                                     Personen unentgeltlich.
 oder ein Berater vollzeitbeschäftigt oder eine   Die Beratung soll ermutigen und Verständnis      Die Beratung unterrichtet auf Wunsch der
 entsprechende Zahl von Teilzeitbeschäftigten     wecken, nicht belehren oder bevormunden. Die     Schwangeren auch über Möglichkeiten,
 zur Verfügung steht. Von diesem Schlüssel soll   Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem       ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden.      § 7 Beratungsbescheinigung
 dann abgewichen werden, wenn die Tätigkeit       Schutz des ungeborenen Lebens.
 der Beratungsstellen mit dem vorgesehenen                                                                                                         (1) Die Beratungsstelle hat nach Abschluß der
 Personal auf Dauer nicht ordnungsgemäß           (2) Die Beratung umfaßt:                         § 6 Durchführung der Schwanger-                 Beratung der Schwangeren eine mit Namen
 durchgeführt werden kann. Dabei ist auch zu                                                       schaftskonfliktberatung                         und Datum versehene Bescheinigung darüber
 berücksichtigen, daß Schwangere in ange­         1. das Eintreten in eine Konfliktberatung;                                                       auszustellen, daß eine Beratung nach den §§ 5
 messener Entfernung von ihrem Wohnort eine          dazu wird erwartet, daß die schwangere        (1) Eine ratsuchende Schwangere ist             und 6 stattgefunden hat.
 Beratungsstelle aufsuchen können.                   Frau der sie beratenden Person die Gründe     unverzüglich zu beraten.
                                                     mitteilt, derentwegen sie einen Abbruch                                                       (2) Hält die beratende Person nach
 (2) Zur Information über die Leistungsangebote      der Schwangerschaft erwägt; der Beratungs­-   (2) Die Schwangere kann auf ihren               dem Beratungsgespräch eine Fortsetzung
 im örtlichen Einzugsbereich und zur Sicher­         charakter schließt aus, daß die Gesprächs-    Wunsch gegenüber der sie beratenden             dieses Gesprächs für notwendig, soll
 stellung einer umfassenden Beratung wirken          und Mitwirkungsbereitschaft der               Person anonym bleiben.                          diese unverzüglich erfolgen.
 die Beratungsstellen in den Netzwerken nach         schwangeren Frau erzwungen wird;
 § 3 des Gesetzes zur Kooperation und Informa­
 tion im Kinderschutz mit.

28 Gesetz                                                                                                                                                                                Gesetz    29
(3) Die Ausstellung einer Beratungsbeschei­        2. sicherstellt, daß zur Durchführung der         (2) Als Grundlage für den schriftlichen Bericht
            nigung darf nicht verweigert werden, wenn             Beratung erforderlichenfalls kurzfristig       nach Absatz 1 hat die beratende Person über
            durch eine Fortsetzung des Beratungsgesprächs         eine ärztlich, fachärztlich, psychologisch,    jedes Beratungsgespräch eine Aufzeichnung
            die Beachtung der in § 218a Abs. 1 des Straf­         sozialpädagogisch, sozialarbeiterisch oder     zu fertigen. Diese darf keine Rückschlüsse auf
            gesetzbuches vorgesehenen Fristen unmöglich           juristisch ausgebildete Fachkraft hinzuge­-    die Identität der Schwangeren und der zum
            werden könnte.                                        zogen werden kann,                             Beratungsgespräch hinzugezogenen weiteren
                                                                                                                 Personen ermöglichen. Sie hält den wesent­
                                                               3. mit allen Stellen zusammenarbeitet, die        lichen Inhalt der Beratung und angebotene
            § 8 Schwangerschaftskonflikt­                         öffentliche und private Hilfen für Mutter      Hilfsmaßnahmen fest.
            beratungsstellen                                      und Kind gewähren, und
                                                                                                                 (3) Die zuständige Behörde hat mindestens im
            Für die Beratung nach den §§ 5 und 6 haben         4. mit keiner Einrichtung, in der Schwanger-      Abstand von drei Jahren zu überprüfen, ob die
            die Länder ein ausreichendes plurales Angebot         schaftsabbrüche vorgenommen werden,            Voraussetzungen für die Anerkennung nach § 9
            wohnortnaher Beratungsstellen sicherzustellen.        derart organisatorisch oder durch wirt­-       noch vorliegen. Sie kann sich zu diesem Zweck
            Diese Beratungsstellen bedürfen besonderer            schaftliche Interessen verbunden ist, daß      die Berichte nach Absatz 1 vorlegen lassen und
            staatlicher Anerkennung nach § 9. Als Beratungs­      hiernach ein materielles Interesse der         Einsicht in die nach Absatz 2 anzufertigen­
            stellen können auch Einrichtungen freier Träger       Beratungseinrichtung an der Durchführung       den Aufzeichnungen nehmen. Liegt eine der
            sowie Ärztinnen und Ärzte anerkannt werden.           von Schwangerschaftsabbrüchen                  Voraussetzungen des § 9 nicht mehr vor, ist die
                                                                  nicht auszuschließen ist.                      Anerkennung zu widerrufen.

            § 9 Anerkennung von Schwanger-
            schaftskonfliktberatungsstellen                    § 10 Berichtspflicht und Überprü-                 § 11 Übergangsregelung
                                                               fung der Schwangerschaftskonflikt­
            Eine Beratungsstelle darf nur anerkannt            beratungsstellen                                  Die Anerkennung einer Beratungsstelle auf
            werden, wenn sie die Gewähr für eine fachge­                                                         Grund II.4 der Entscheidungsformel des Urteils
            rechte Schwangerschaftskonfliktberatung nach       (1) Die Beratungsstellen sind verpflichtet, die   des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai
            § 5 bietet und zur Durchführung der Schwan­        ihrer Beratungstätigkeit zugrundeliegenden        1993 (BGBl. I S. 820) steht einer Anerkennung
            gerschaftskonfliktberatung nach § 6 in der         Maßstäbe und die dabei gesammelten Erfah­         auf Grund der §§ 8 und 9 dieses Gesetzes gleich.
            Lage ist, insbesondere                             rungen jährlich in einem schriftlichen Bericht
                                                               niederzulegen.
            1. über hinreichend persönlich und fachlich
               qualifiziertes und der Zahl nach aus­-
               reichendes Personal verfügt,

30 Gesetz                                                                                                                                              Gesetz   31
Abschnitt 3                                        § 14 Bußgeldvorschriften                      § 16 Erhebungsmerkmale, Berichtszeit            (2) Die Angaben nach Absatz 1 sowie
 Vornahme von Schwangerschaftsab-                                                                 und Periodizität                                Fehlanzeigen sind dem Statistischen
 brüchen                                            (1) Ordnungswidrig handelt, wer                                                               Bundesamt vierteljährlich zum jeweiligen
                                                                                                  (1) Die Erhebung wird auf das Kalender­         Quartalsende mitzuteilen.
 § 12 Weigerung                                     1. entgegen § 2a Absatz 1 oder Absatz 2       vierteljahr bezogen durchgeführt und umfaßt
                                                       keine Beratung der Schwangeren vornimmt;   folgende Erhebungsmerkmale:
 (1) Niemand ist verpflichtet, an einem Schwan­                                                                                                   § 17 Hilfsmerkmale
 gerschaftsabbruch mitzuwirken.                     2. entgegen § 2a Absatz 2 Satz 2 die          1. Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen
                                                       schriftliche Feststellung ausstellt;          im Berichtszeitraum (auch Fehlanzeige),      Hilfsmerkmale der Erhebung sind:
 (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die
 Mit­wirkung notwendig ist, um von der Frau         3. entgegen § 13 Absatz 1 einen               2. rechtliche Voraussetzungen des Schwanger-    1. Name und Anschrift der Einrichtung nach
 eine anders nicht abwendbare Gefahr des               Schwangerschaftsabbruch vornimmt;             schaftsabbruchs (Beratungsregelung oder         § 13 Abs. 1;
 Todes oder einer schweren Gesundheits­                                                              nach Indikationsstellung),
 schädigung abzuwenden.                             4. seiner Auskunftspflicht nach § 18                                                          2. Telefonnummer der für Rückfragen
                                                       Absatz 1 nicht nachkommt.                  3. Familienstand und Alter der Schwangeren         zur Verfügung stehenden Person.
                                                                                                     sowie die Zahl ihrer Kinder,
 § 13 Einrichtungen zur Vornahme von                (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit
 Schwangerschaftsabbrüchen                          einer Geldbuße bis zu fünftausend             4. Dauer der abgebrochenen Schwangerschaft,     § 18 Auskunftspflicht
                                                    Euro geahndet werden.
 (1) Ein Schwangerschaftsabbruch darf nur in                                                      5. Art des Eingriffs und beobachtete            (1) Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht.
 einer Einrichtung vorgenommen werden, in                                                            Komplikationen,                              Auskunftspflichtig sind die Inhaber der Arzt­
 der auch die notwendige Nachbehandlung             Abschnitt 4                                                                                   praxen und die Leiter der Krankenhäuser, in
 gewährleistet ist.                                 Bundesstatistik über Schwanger-               6. Bundesland, in dem der Schwangerschafts-     denen innerhalb von zwei Jahren vor dem
                                                    schaftsabbrüche                                  abbruch vorgenommen wird, und Bundes-        Quartalsende Schwangerschaftsabbrüche
 (2) Die Länder stellen ein ausreichendes Ange­                                                      land oder Staat im Ausland, in dem die       durchgeführt wurden.
 bot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur   § 15 Anordnung als Bundesstatistik               Schwangere wohnt,
 Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicher.                                                                                                   (2) Die Angabe zu § 17 Nr. 2 ist freiwillig.
                                                    Über die unter den Voraussetzungen des        7. Vornahme in Arztpraxis oder Krankenhaus
                                                    § 218a Abs. 1 bis 3 des Strafgesetzbuches        und im Falle der Vornahme des Eingriffs im
                                                    vorgenommenen Schwangerschaftsabbrüche           Krankenhaus die Dauer des Krankenhaus-
                                                    wird eine Bundesstatistik durchgeführt. Die      aufenthaltes.
                                                    Statistik wird vom Statistischen Bundesamt
                                                    erhoben und aufbereitet.                      Der Name der Schwangeren darf dabei
                                                                                                  nicht angegeben werden.

32 Gesetz                                                                                                                                                                                 Gesetz   33
(3) Zur Durchführung der Erhebung               (2) Einer Frau ist die Aufbringung der Mittel im       nach dem Asylbewerberleistungsgesetz          § 21 Durchführung, Zuständigkeit,
 über­­mitteln dem Statistischen Bundesamt       Sinne des Absatzes 1 nicht zuzumuten, wenn             oder Ausbildungsförderung nach dem            Verfahren
 auf dessen Anforderung                          ihre verfügbaren persönlichen Einkünfte in Geld        Bundesausbildungsförderungsgesetz
                                                 oder Geldeswert 1 001 e (Einkommensgren­               erhält oder                                   (1) Die Leistungen werden auf Antrag durch
 1. die Landesärztekammern die Anschriften       ze) nicht übersteigen und ihr persönlich kein                                                        die gesetzliche Krankenkasse gewährt, bei der
    der Ärztinnen und Ärzte, in deren            kurzfristig verwertbares Vermögen zur Verfü­        2. wenn Kosten für die Unterbringung der         die Frau gesetzlich krankenversichert ist.
    Einrichtungen nach ihren Erkenntnissen       gung steht oder der Einsatz des Vermögens              Frau in einer Anstalt, einem Heim oder in     Besteht keine Versicherung bei einer gesetzli­
    Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen         für sie eine unbillige Härte bedeuten würde.           einer gleichartigen Einrichtung von einem     chen Krankenkasse, kann die Frau einen Träger
    worden sind oder vorgenommen                 Die Einkommensgrenze erhöht sich um jeweils            Träger der Sozialhilfe oder der Jugendhilfe   der gesetzlichen Krankenversicherung am Ort
    werden sollen,                               237 e für jedes Kind, dem die Frau unterhalts­         getragen werden.                              ihres Wohnsitzes oder ihres gewöhnlichen
                                                 pflichtig ist, wenn das Kind minderjährig ist und                                                    Aufenthaltes wählen.
 2. die zuständigen Gesundheitsbehörden die      ihrem Haushalt angehört oder wenn es von ihr
    Anschriften der Krankenhäuser, in denen      überwiegend unterhalten wird. Übersteigen           § 20 Leistungen                                  (2) Das Verfahren wird auf Wunsch der Frau
    nach ihren Erkenntnissen Schwangerschafts-   die Kosten der Unterkunft für die Frau und                                                           schriftlich durchgeführt. Die Krankenkasse
    abbrüche vorgenommen worden sind oder        die Kinder, für die ihr der Zuschlag nach Satz      (1) Leistungen sind die in § 24b Absatz 4 des    stellt, wenn die Voraussetzungen des § 19
    vorgenommen werden sollen.                   2 zusteht, 294 e, so erhöht sich die Einkom­        Fünften Buches Sozialgesetzbuch genannten        vorliegen, unverzüglich eine Bescheinigung
                                                 mensgrenze um den Mehrbetrag, höchstens             Leistungen, die von der gesetzlichen Kranken­    über die Kostenübernahme aus. Tatsachen
                                                 jedoch um 294 e.                                    versicherung nur bei einem nicht rechtswidri­    sind glaubhaft zu machen.
 Abschnitt 5                                                                                         gen Abbruch einer Schwangerschaft getragen
 Hilfe für Frauen bei Schwangerschafts-          (3) Die Voraussetzungen des Absatzes 2              werden.                                          (3) Die Berechtigte hat die freie Wahl unter
 abbrüchen in besonderen Fällen                  gelten als erfüllt,                                                                                  den Ärzten, Ärztinnen und Einrichtungen, die
                                                                                                     (2) Die Leistungen werden bei einem nicht        sich zur Vornahme des Eingriffs zu der in Satz
 § 19 Berechtigte                                1. wenn die Frau laufende Hilfe zum Lebens-         rechtswidrigen oder unter den Voraussetzun­      2 genannten Vergütung bereit erklären. Ärzte,
                                                    unterhalt nach dem Zwölften Buch                 gen des § 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuches    Ärztinnen und Einrichtungen haben Anspruch
 (1) Eine Frau hat Anspruch auf Leistungen          Sozialgesetzbuch, Leistungen zur Sicherung       vorgenommenen Abbruch einer Schwanger­           auf die Vergütung, welche die Krankenkasse
 nach diesem Abschnitt, wenn ihr die Auf­           des Lebensunterhalts nach dem Zweiten            schaft als Sachleistungen gewährt. Leistungen    für ihre Mitglieder bei einem nicht rechtswidri­
 bringung der Mittel für den Abbruch einer          Buch Sozialgesetzbuch, Ausbildungs­-             nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch           gen Schwangerschaftsabbruch für Leistungen
 Schwangerschaft nicht zuzumuten ist und sie        förderung im Rahmen der Anordnung der            gehen Leistungen nach diesem Abschnitt vor.      nach § 20 zahlt.
 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt        Bundesagentur für Arbeit über die
 im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat. Für        individuelle Förderung der beruflichen
 Frauen, die Anspruch auf Leistungen nach dem       Ausbildung oder über die Arbeits- und
 Asylbewerberleistungsgesetz haben, gilt § 10a      Berufsförderung Behinderter, Leistungen
 Absatz 3 Satz 4 des Asylbewerberleistungs­
 gesetzes entsprechend.

34 Gesetz                                                                                                                                                                                    Gesetz   35
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