STEUERLICHE FÖRDERUNG DER E- MOBILITÄT - Ebner Stolz
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STEUERLICHE VORTEILE BEI NUTZUNG VON E-FAHRZEUGEN UND E-FAHRRÄDERN Klimaschutz ist eines der zentralen politischen Themen. Um den Ausstoß von Treib hausgasen zu reduzieren und die Luftqualität insb. in Ballungsräumen zu verbessern, wird derzeit verstärkt auf E-Mobilität gesetzt. Die Attraktivität von Fahrzeugen mit Elektro- oder Hybridelektroantrieb gegenüber Fahrzeugen mit herkömmlichen Ver brennungsmotoren soll dazu u. a. durch steuerliche Förderungen erhöht werden. Neben einem sog. Umweltbonus, der laut Beschluss › Vorteile bei der Besteuerung der Privatnutzung des Koalitionsausschusses der Bundesregierung vom eines betrieblichen Elektrofahrzeugs oder Elektro 03.06.2020 bei Zulassungen von Batteriefahrzeugen fahrrads oder Plug-In Hybridfahrzeugen im Zeitraum vom › Steuerbegünstigungen bei der Privatnutzung 04.06.2020 bis 31.12.2021 deutlich angehoben oder Überlassung von Ladevorrichtungen werden soll, sind konkret insb. folgende steuerlichen › Halbierung der gewerbesteuerlichen Hinzurech Begünstigungen vorgesehen: nung von Leasingraten für Elektrofahrzeuge › Sonderabschreibung für Elektrolieferfahrzeuge › K fz-Steuerbefreiung 2
PRIVATNUTZUNG EINES ELEKTRO-FIRMENFAHRZEUGS DURCH DEN UNTERNEHMER ERTRAGSTEUERLICHE BEHANDLUNG Bei der 1 %-Regelung ist monatlich 1 % des Brut tolistenpreises des Fahrzeugs als Wert der Privat Kann ein betriebliches Fahrzeug auch privat ge nutzung anzusetzen. Der Bruttolistenpreis ist der nutzt werden, ist die private Nutzung grundsätzlich inländische Listenpreis des Fahrzeugs zum Zeit entweder nach der 1 %-Regelung oder nach der punkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Fahrtenbuchmethode zu ermitteln. Handelt es sich die Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteu bei dem betrieblichen Fahrzeug um ein Elektrofahr er. Rabatte oder Preisabschläge sind nicht zu be zeug, das nach dem 31.12.2018 erworben wurde, rücksichtigen. Ebenso ist nicht relevant, ob das sind in beiden Berechnungsmethoden erhebliche Fahrzeug als Neu- oder als Gebrauchtwagen er Begünstigungen vorgesehen. worben worden ist. Der Bruttolistenpreis ist auch dann heranzuziehen, wenn das Fahrzeug geleast 1 %-Regelung ist oder gebraucht gekauft wurde. Die Anwendung der 1 %-Regelung ist nur möglich, Wird der Firmenwagen auch für Fahrten zwischen wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich Wohnung und Betriebsstätte genutzt, ist der Wert genutzt wird. Der Anteil der betrieblichen Nutzung der Privatnutzung um monatlich 0,03 % des Brut kann durch formlose Aufzeichnungen über einen tolistenpreises je Entfernungskilometer abzüglich repräsentativen zusammenhängenden Zeitraum der entsprechend anfallenden Entfernungspau (mindestens über drei Monate) vom Steuerpflichti schale zu erhöhen. gen nachgewiesen werden. 3
Bemessungsgrundlage für den steuerlichen Ansatz Bei zwischen dem 01.01.2020 und dem 31.12.2030 der Privatnutzung eines Firmenwagens ist somit angeschafften Fahrzeugen ist der Bruttolistenpreis der Bruttolistenpreis. Hier setzt die seit 01.01.2020 nur zu einem Viertel anzusetzen, wenn sie keine anzuwendende steuerliche Begünstigung von Kohlendioxidemissionen je gefahrenen Kilometer Elektrofahrzeugen an. Konkret wird der Bruttolis haben und der Bruttolistenpreis nicht mehr als tenpreis unter bestimmten Voraussetzungen nur zu EUR 60.000 beträgt. Bei Anschaffung in 2019 ist einem Viertel bzw. nur zur Hälfte angesetzt. diese Regelung zwar ebenso anzuwenden, jedoch darf dann der Bruttolistenpreis EUR 40.000 nicht Elektrofahrzeuge in diesem Sinne sind Fahrzeuge übersteigen. mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt (ent oder elektrochemischen Energiespeichern oder weder mehr als 0 g/km Emission oder Bruttolisten aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern preis über EUR 40.000 in 2019 bzw. EUR 60.000 gespeist werden. Zudem werden hierunter ex ab 01.01.2020) und liegt eine Anschaffung zwi tern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (sog. schen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2021 vor, ist Plug-In Hybride) gefasst. die Bemessungsgrundlage zur Hälfte anzusetzen. Zusätzliche Voraussetzung ist dann allerdings, dass die Kohlendioxidemission maximal 50 g/km oder die Reichweite des Fahrzeugs unter ausschließlicher Nutzung des elektrischen Antriebs mindestens 40 km beträgt. 4
Beispiel: Ein Unternehmer nutzt ein betriebliches Alternative 1: Es handelt sich um ein Fahrzeug mit Fahrzeug sowohl für Privatfahrten als auch für Verbrennungsmotor. Fahrten zwischen seiner Wohnung und der davon 10 km entfernten Betriebsstätte, an der er über Alternative 2: Das Fahrzeug verfügt ausschließlich wiegend tätig ist. Die betriebliche Nutzung beträgt über einen Elektroantrieb. mehr als 50 %. Der Bruttolistenpreis des in 2020 erworbenen Fahrzeugs beträgt EUR 36.000. Alternative 3: Das Fahrzeug hat einen Hybrid-An trieb mit einer Reichweite unter ausschließlicher Nutzung des Elektroantriebs von 45 km. ALT. 1: ALT. 2: ALT. 3: KFZ MIT VERBREN- E-AUTO MIT 0 G/KM ANDERES E-AUTO NUNGSMOTOR EMISSION UND MIT ANSCHAFFUNG LISTENPREIS 01.01.2019 BIS < EUR 60.000 31.12.2021 EUR EUR EUR Privatnutzung 1 % Brutto- 360 1 % von 90 1 % von 180 listenpreis ¼ Brutto- ½ Brutto- listenpreis listenpreis Fahrten 0,03 % 48 0,03 % von 0 0,03 % von 0 Wohnung – Bruttolisten ¼ Bruttolisten- ½ Bruttolisten- Betrieb preis x 10 km preis x 10 km preis x 10 km = = 108 = 27 54 abzgl. Entfer abzgl. max. Ent- abzgl. max. Ent- nungspauscha fernungspau fernungspau le von 60* schale von 60* schale von 60* Monatliche 408 90 180 Privatnutzung * Entfernungspauschale EUR 0,30 x 10 km x 20 Arbeitstage = EUR 60 5
Der hälftige Ansatz des Bruttolistenpreises bei Elek › bei Anschaffung zwischen dem 01.01.2022 und trofahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis über dem 31.12.2024: Emissionen von maximal 50 g/km EUR 60.000 bzw. einer Kohlendioxidemission ist betragen oder elektrische Reichweite von min unter folgenden Voraussetzungen auch noch für destens 60 km, Anschaffungen nach dem 31.12.2021 bis 31.12.2030 möglich: › bei Anschaffung zwischen dem 01.01.2025 und dem 31.12.2030: Emissionen von maximal 50 g/km oder elektrische Reichweite von mindestens 80 km. 6
Fahrtenbuchmethode Parallel zur 1 %-Regelung werden auch bei der Fahrtenbuchmethode Elektrofahrzeuge begüns Alternativ zu der pauschalen 1 %-Methode kann tigt. Bei Elektrofahrzeugen, bei denen bei der der Wert der Privatnutzung des Fahrzeugs durch 1 %-Regelung nur ein Viertel bzw. nur die Hälfte des Einzelnachweis aller Fahrten und der Gesamtkosten Bruttolistenpreises anzusetzen ist, sind bei der ermittelt werden. Der Wert der Privatnutzung be Fahrtenbuchmethode nur mit einem Viertel bzw. stimmt sich somit – im Gegensatz zur 1 %-Rege der Hälfte der Anschaffungskosten zu berücksichti lung – nach dem konkreten Umfang der Privatnut gen. Dadurch mindern sich die Gesamtaufwendun zung. gen des Fahrzeugs und somit auch die auf Privat fahrten bzw. Fahrten zwischen Wohnung und Dazu sind die getätigten Fahrten in einem Fahrten Betriebsstätte entfallenden Aufwendungen. buch aufzuzeichnen. Es muss zeitnah, lückenlos und laufend für das gesamte Jahr geführt werden. Beispiel: Ein Unternehmer nutzt den Pkw mit Unerheblich ist, ob das Fahrtenbuch handschriftlich einer Jahresgesamtfahrleistung von 20.000 km oder elektronisch geführt wird. Es muss jedoch ge auch für Privatfahrten und Fahrten zwischen seiner währleistet sein, dass sich die Daten nachträglich Wohnung und seiner Betriebsstätte. Aus den Auf nicht ändern lassen. zeichnungen des Fahrtenbuchs ergibt sich, dass 16.000 km aus betrieblichen Gründen, 1.600 km Das Wahlrecht zwischen der 1 %-Regelung und aus privaten Gründen und 2.400 km zwischen der Fahrtenbuchmethode kann für jedes Fahrzeug Wohnung und Betrieb (Entfernung 5 km) gefahren im Betriebsvermögen gesondert ausgeübt werden. wurden. Die Anschaffungskosten (= Nettokauf Allerdings darf die Methode bei demselben Fahr preis) für das in 2019 erworbene Fahrzeug betru zeug während des Kalenderjahres nicht gewechselt gen EUR 30.000. Aus den Buchführungsunterlagen werden. ergeben sich laufende Aufwendungen für das Fahrzeug von EUR 4.000, die Abschreibung beträgt Der Wert der Privatnutzung ergibt sich aus dem EUR 5.000 (sechs Jahre Nutzungsdauer bei An Verhältnis der Gesamtaufwendungen zu der Ge schaffungskosten von EUR 30.000). samtfahrleistung und dem Anteil der Privatfahrten an der Gesamtfahrleistung. Entsprechend ist zu Alternative 1: Es handelt sich um ein Fahrzeug mit dem der Wert der Fahrten zwischen Wohnung und Verbrennungsmotor. Betriebsstätte zu ermitteln, der dem Wert der Pri vatnutzung zuzuschlagen ist, soweit er die zu be Alternative 2: Das Fahrzeug verfügt ausschließlich rücksichtigende Entfernungspauschale übersteigt. über einen Elektroantrieb. Alternative 3: Das Fahrzeug hat einen Hybrid-An trieb mit einer Reichweite unter ausschließlicher Nutzung des Elektroantriebs von 47 km. 7
ALT. 1: ALT. 2: ALT. 3: KFZ MIT VERBREN- E-AUTO MIT 0 G/KM ANDERES E-AUTO NUNGSMOTOR EMISSION UND MIT ANSCHAFFUNG LISTENPREIS 01.01.2019 BIS < EUR 40.000 31.12.2021 EUR EUR EUR Kosten Laufend: 4.000 Laufend: 4.000 Laufend: 4.000 Abschreibung: 5.000 Abschreibung: 1.250 Abschreibung: 2.500 Anteil 1.600 km / 720 1.600 km / 420 1.600 km / 520 Privatfahrten 20.000 km x 20.000 km x 20.000 km x 9.000 5.250 6.500 Anteil Fahrten 2.400 km / 2.400 km / 2.400 km / Wohnung – 20.000 km x 20.000 km x 20.000 km x Betriebstätte 9.000 = 1.080 5.250 = 630 6.500 = 780 abzgl. Entfernungs abzgl. Entfernungs abzgl. Entfernungs pauschale von 360* pauschale von 360* pauschale von 360* Jährliche 1.440 690 940 Privatnutzung Monatliche 120 57,50 78,33 Privatnutzung *Entfernungspauschale EUR 0,30 x 5 km x 240 Arbeitstage = EUR 360 8
Altfälle und Auffangregelung en nicht erfüllt, ist der Bruttolistenpreis bei der 1 %-Regelung bzw. die Anschaffungskosten bei Handelt es sich bei dem betrieblichen Elektrofahr der Fahrtenbuchmethode um die darin enthaltenen zeug um ein Fahrzeug, das vor dem 01.01.2019 an Kosten für das Batteriesystem pauschal zu mindern. geschafft wurde, oder das zwar nach dem Konkret ist folgender Minderungsbetrag pro Kilo 31.12.2018 und vor dem 01.01.2023 angeschafft wattstunde der Batteriekapazität vorgesehen, der wurde bzw. wird, jedoch die vorgenannten Kriteri allerdings durch einen Höchstbetrag gedeckelt ist: ANSCHAFFUNGSJAHR MINDERUNGSBETRAG HÖCHSTBETRAG IN EUR IN EUR/KWH SPEICHER- KAPAZITÄT 2013 und früher 500 10.000 2014 450 9.500 2015 400 9.000 2016 350 8.500 2017 300 8.000 2018 250 7.500 2019 200 7.000 2020 150 6.500 2021 100 6.000 2022 50 5.500 9
UMSATZSTEUERLICHE BEHANDLUNG Umsatzbesteuerung bei Wertermittlung nach der 1 %-Methode Bei der Umsatzsteuer wird nicht zwischen Fahrzeu gen mit herkömmlichen Verbrennungsmotor und Wird der Wert der Privatnutzung nach der 1 %- Elektrofahrzeugen unterschieden. Daher sind die Methode ermittelt, ist dieser Wert grundsätzlich auch oben aufgeführten ertragsteuerlichen Regelungen der Umsatzbesteuerung zu Grunde zu legen. Aller bei der Umsatzsteuer nicht anzuwenden. dings ist dabei der volle Bruttolistenpreis zu Grunde zu legen, auch wenn ertragsteuerlich ein geringerer Die nichtunternehmerische Nutzung eines im Be Ansatz erfolgt. Bei Elektrofahrzeugen, die z. B. in 2020 triebsvermögen befindlichen Fahrzeugs ist als un mit einem Bruttolistenpreis bis zu EUR 60.000 an entgeltliche Wertabgabe der Besteuerung zu un geschafft werden, weicht damit der ertragsteuerli terwerfen, soweit dem Unternehmer beim Erwerb che Wert der Privatnutzung von dem für umsatz des Fahrzeuges zumindest teilweise ein Vorsteuer steuerliche Zwecke heranzuziehenden Wert ab. abzug zustand. Als Bemessungsgrundlage sind da bei die Kosten anzusetzen, soweit sie zum vollen Für nicht mit Vorsteuer belastete Kosten wird ein oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben. pauschaler Abschlag von 20 % vorgenommen, so dass 80 % der Umsatzsteuer unterliegen. Der nach Zur Ermittlung der Kosten, die auf die nichtunter der 1 %-Methode ermittelte Wert ist der Netto nehmerische Nutzung eines dem Unternehmen zu wert, so dass die Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist. geordneten Fahrzeugs entfallen, hat der Unterneh mer die Wahl zwischen drei Methoden: Beispiel: Unter Anwendung der 1 %-Methode hat der Unternehmer den Wert der monatlichen › 1 %-Regelung, Privatnutzung des betrieblichen Fahrzeugs in Höhe › Fahrtenbuchmethode oder von EUR 395 ermittelt (Bruttolistenpreis des Elek › Schätzmethode. trofahrzeugs EUR 39.500). Die Verwendung eines dem Unternehmen zuge DER UMSATZBESTEUERUNG ordneten Fahrzeugs für Fahrten zwischen Woh UNTERLIEGT DAMIT: nung und Betriebsstätte erfolgt nicht für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, und ist 80 % des Werts der EUR 316,00 mithin nicht als unentgeltliche Wertabgabe der Privatnutzung Umsatzbesteuerung zu unterwerfen. Monatlich auf die Privatnutzung EUR 60,04 zu entrichtende Umsatzsteuer 10
Umsatzbesteuerung bei Wertermittlung nach Beispiel: Der Unternehmer hat nach der Fahr- der Fahrtenbuchmethode tenbuchmethode einen Wert der monatlichen Privatnutzung des betrieblichen Fahrzeugs von Auch bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode ist EUR 103,33 ermittelt. In den Gesamtkosten sind die ertragsteuerliche Begünstigung durch Ansatz 75 % Kosten mit Vorsteuerabzug enthalten (verein nur des hälftigen oder eines Viertels des Bruttolis fachte Annahme). tenpreises zur Ermittlung der Gesamtaufwendun gen für umsatzsteuerliche Zwecke nicht anzuwen DER UMSATZBESTEUERUNG den. Vielmehr ist umsatzsteuerlich der Wert der UNTERLIEGT DAMIT: Privatnutzung basierend auf dem vollen Bruttolis tenpreis zu ermitteln. 75 % des Werts der EUR 77,50 Privatnutzung Zudem ist zu prüfen, inwieweit in den Gesamt kosten Kosten mit Vorsteuerabzug enthalten sind. Monatlich auf die Privatnutzung EUR 14,72 Entsprechend ist der der Umsatzsteuer zu unter zu entrichtende Umsatzsteuer werfende Betrag zu mindern. 11
PRIVATNUTZUNG EINES ELEKTRO-FIRMENFAHRZEUGS DURCH DEN ARBEITNEHMER LOHNSTEUERLICHE BEHANDLUNG Wird der geldwerte Vorteil nach der 1 %-Regelung ermittelt und benutzt der Arbeitnehmer den Fir Überlässt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern menwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung ein betriebliches Fahrzeug auch zur Privatnutzung, und erster Tätigkeitsstätte, ist der auf die Fahrten wird das Fahrzeug in vollem Umfang betrieblich ge zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ent nutzt. Der Unternehmer kann somit alle damit in fallende geldwerte Vorteil zusätzlich nach der Zusammenhang stehenden Ausgaben als Betriebs 0,03 %-Methode anzusetzen. Somit ist pro Entfer ausgaben berücksichtigen. nungskilometer monatlich zusätzlich ein Betrag von 0,03 % des Bruttolistenpreises zu berücksichti Allerdings stellt die unentgeltliche oder verbilligte gen. Abweichend vom Monatsprinzip kann eine Überlassung des Fahrzeugs zur privaten Nutzung Einzelbewertung der tatsächlich durchgeführten (Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeits erster Tätigkeitsstätte sowie Familienheimfahrten) stätte mit 0,002 % des Bruttolistenpreises je Ent an den Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil dar, fernungskilometer und je Fahrt vorgenommen wer der zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn gehört. den. Voraussetzung dafür ist, dass die tatsächlich durchgeführten Fahrten nicht mehr als 180 Fahrten Der geldwerte Vorteil ist in identischer Weise wie pro Jahr betragen. Fährt der Arbeitnehmer mehr bei der Privatnutzung durch Unternehmer entwe als einmal in der Woche an den Ort des eigenen der nach der 1 %-Regelung oder nach der Fahrten Hausstands, ist diese zusätzliche Familienheimfahrt buchmethode zu ermitteln. Dabei kommen die vor vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen, so genannten Begünstigungen für Elektrofahrzeuge dass der Arbeitnehmer bei einer Firmenwagenge in gleicher Weise zur Anwendung wie bei der Pri stellung diese Fahrten versteuern muss, und zwar vatnutzung durch den Unternehmer. Der Berech mit 0,002 % des Bruttolistenpreises je Entfernungs nung ist somit ggf. nur 25 % bzw. 50 % des Brut kilometer zwischen dem Beschäftigungsort und tolistenpreises zu Grunde zu legen. dem Ort des eigenen Hausstands. 12
Bei Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der UMSATZSTEUERLICHE BEHANDLUNG Fahrtenbuchmethode ergibt sich dessen Höhe wie derum aus dem Anteil der Privatfahrten, Fahrten Überlässt der Arbeitgeber ein betriebliches Fahr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte so zeug einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung, wie Familienheimfahrten, sofern diese öfter als ein stellt die Fahrzeugüberlassung eine entgeltliche mal wöchentlich erfolgen, an der Gesamtfahrleis Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer tung des Firmenwagens. Bei der Ermittlung der dar. Als Bemessungsgrundlage können die lohn Gesamtaufwendungen ist bei Vorliegen der Vor steuerlichen Werte (Privatfahrten, Fahrten zwi aussetzungen nur von 25 % bzw. 50 % des Brut schen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie tolistenpreises auszugehen. Familienheimfahrten) zugrunde gelegt werden. Allerdings wird für Zwecke der Umsatzsteuer nicht Der Wert der Privatnutzung durch den Arbeitneh zwischen Fahrzeugen mit herkömmlichen Verbren mer unterliegt regelmäßig dem individuellen Ein nungsmotor und Elektrofahrzeugen unterschieden. kommensteuersatz des Arbeitnehmers. Der Arbeit Daher sind auch hier die oben aufgeführten ertrag geber kann aber den Betrag bis zur Höhe der steuerlichen Regelungen bei der Umsatzsteuer Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Woh nicht anzuwenden. Somit sind ggf. unterschiedli nung und erster Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers che Berechnungen für Zwecke der Lohnsteuer und mit 15 % pauschal der Lohnsteuer unterwerfen. der Umsatzsteuer erforderlich. Die Pauschalierung der Lohnsteuer löst eine Bei tragsfreiheit in der Sozialversicherung aus. Die für umsatzsteuerliche Zwecke ermittelten Wer te stellen Bruttowerte dar, so dass die Umsatzsteu er entsprechend herauszurechnen ist. Ein Abschlag von 20 % für Kfz-Kosten ohne Vorsteuer - wie im Fall der Privatnutzung durch den Unternehmer - darf nicht vorgenommen werden. Der Arbeitgeber kann grundsätzlich die Vorsteuer beträge aus den Anschaffungskosten und den Un terhaltskosten des Fahrzeugs abziehen. Die spätere Veräußerung oder Entnahme des Fahrzeugs unter liegt der Umsatzsteuer. 13
PRIVATNUTZUNG EINES BETRIEBLICHEN ELEKTROFAHRRADS DURCH DEN UNTERNEHMER Die private Nutzung eines betrieblichen Elektro Die umsatzsteuerliche Behandlung der Privatnut fahrrads durch den Unternehmer ist in dem Zeit zung von Elektrofahrrädern ist bisher noch nicht raum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2030 in vollem abschließend geklärt. Zur Vermeidung von verzins Umfang ertragsteuerfrei, auch soweit das Elektro lichen Steuernachzahlungen sollte entsprechend fahrrad für Fahrten zwischen Wohnung und Be der Behandlung von privat genutzten Kfz nach der triebsstätte genutzt wird. 1 %-Methode verfahren werden. Bemessungs grundlage ist hierbei die auf volle EUR 100 nach Elektrofahrräder sind Fahrräder, die verkehrs unten abgerundete unverbindliche Preisempfeh rechtlich nicht als Kfz einzuordnen sind. Bei lung des Herstellers. Elektrofahrrädern, die verkehrsrechtlich als Kfz einzuordnen sind (Elektrofahrräder, deren Mo tor auch Geschwindigkeiten über 25 km/h un terstützt), gelten die ertragsteuerlichen Bewer tungsvorschriften für die Überlassung von Firmenfahrzeugen. 14
PRIVATNUTZUNG EINES BETRIEBLICHEN ELEKTROFAHRRADS DURCH DEN ARBEITNEHMER Überlässt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern geldwerte Vorteil 1 % eines auf volle EUR 100 abge ein betriebliches Elektrofahrrad auch zur Privatnut rundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfeh zung, wird das Elektrofahrrad in vollem Umfang lung des Herstellers einschließlich der Umsatzsteuer. betrieblich genutzt. Der Unternehmer kann somit alle damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben Auch im Falle der Überlassung eines betrieblichen als Betriebsausgaben berücksichtigen. Elektrofahrrads zur Privatnutzung an den Arbeitneh mer steht eine abschließende Klärung der umsatz Vom 01.01.2019 bis 31.12.2030 ist die Überlassung steuerlichen Behandlung noch aus. Es dürfte aber von eines betrieblichen Elektrofahrrads für private Zwe einem Leistungsaustausch auszugehen sein, wobei cke für den Arbeitnehmer lohnsteuerfrei, wenn die das Entgelt entsprechend der 1 %-Methode basierend Überlassung zusätzlich zum geschuldeten Arbeits auf der vollen Preisempfehlung des Herstellers - abge lohn erfolgt. Ungeachtet dessen, kann der Arbeit rundet auf volle EUR 100 - zu ermitteln sein dürfte. nehmer im Rahmen seiner Einkommensteuererklä rung die Entfernungspauschale in nicht gekürztem Wird nach dem 31.12.2019 dem Arbeitnehmer Umfang in Anspruch nehmen. ein betriebliches Elektrofahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich Wird das Elektrofahrrad einem Arbeitnehmer hin oder verbilligt übereignet, kann der daraus resul- gegen nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten tierende geldwerte Vorteil durch den Arbeitgeber Arbeitslohn, sondern im Wege der Gehaltsum pauschal mit 25 % lohnversteuert werden. Sozial- wandlung überlassen, greift die Steuerbefreiung versicherungsbeiträge sind auf diesen Vorteil nicht. Der geldwerte Vorteil der Privatnutzung ist nicht zu erheben. Umsatzsteuerlich stellt die Über- dann wie folgt zu berechnen: eignung eine unentgeltliche Wertabgabe dar. Be- messungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung Wird das Elektrofahrrad ab 2019 zum ersten Mal über sind die Selbstkosten im Übergabezeitpunkt, so lassen, beträgt der geldwerte Vorteil 1 % der auf volle weit sie dem Vorsteuerabzug unterlegen haben. EUR 100 abgerundeten halbierten unverbindlichen Wurde vom Arbeitnehmer ein Entgelt gezahlt, Preisempfehlung des Herstellers einschließlich der Um ist dies umsatzsteuerlich heranzuziehen, sofern satzsteuer im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahr es nicht die Selbstkosten unterschreitet. rads. Bei Überlassungen ab 01.01.2020 beträgt der 15
KOSTENLOSES AUFLADEN VON ELEKTROFAHRZEUGEN UND ELEKTROFAHRRÄDERN BEIM ARBEITGEBER Darf der Arbeitnehmer sein Elektrofahrzeug an Übereignen Arbeitgeber eine betriebliche La einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeit destation kostenlos oder zu einem günstigeren gebers oder eines verbundenen Unternehmens Preis an Arbeitnehmer, kann der daraus resul aufladen oder überlässt der Arbeitgeber dem Ar tierende Sachbezug seit Jahr 2017 mit einem beitnehmer eine betriebliche Ladevorrichtung zur Pauschsteuersatz von 25 % versteuert werden. privaten Nutzung, ist der geldwerte Vorteil hieraus Voraussetzung dieser Pauschalierungsmöglich steuerfrei. Diese Begünstigung wird seit 2017 ge keit ist abermals, dass die Ladestation zusätz währt und endet zum 31.12.2030. Voraussetzung lich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn für die Steuerfreiheit ist auch hier, dass das Aufla übertragen wird. Die Begünstigung endet mit den zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeits Ablauf des Jahres 2030. Wird von der Pauscha lohn gewährt wird. lierung Gebrauch gemacht, fallen auf den Vor teil keine Sozialversicherungsbeiträge an. Um Aus Billigkeitsgründen ist nach Ansicht der Finanz satzsteuerlich liegt wiederum eine unentgelt- verwaltung die Steuerbefreiung über ihren Wort liche Wertabgabe vor, die mit den Selbstkosten laut hinaus auch für das Aufladen von Elektrofahr zu bewerten ist, sofern der vom Arbeitnehmer rädern (auch wenn diese nicht als Elektrofahrzeuge gezahlte Preis diese nicht überschreitet. qualifizieren) anzuwenden. Damit ist auch das Auf laden von Elektrofahrrädern lohnsteuerbefreit. 16
GEWERBESTEUERLICHE FOLGEN BEI LEASINGFAHRZEUGEN Für Zwecke der Gewerbesteuer sind Miet- und Lea Der Betrag halbiert sich allerdings auf ein Zehntel, singaufwendungen dem Gewinn aus Gewerbebe sofern die Miet- und Leasingaufwendungen für trieb anteilig hinzuzurechnen. Bei der Ermittlung Elektrofahrzeuge oder (Elektro-) Fahrräder gezahlt des Hinzurechnungsbetrags sind Mieten für be werden. Das gilt nur, wenn die entsprechenden wegliche Wirtschaftsgüter, wie Kraftfahrzeuge, Miet- bzw. Leasingverträge nach dem 31.12.2019 grundsätzlich zu einem Fünftel einzubeziehen. abgeschlossen wurden. Im Falle von Elektrofahr zeugen dürfen diese zudem entweder keine Koh lendioxidemissionen oder maximal eine Emission von 50 g/km und bei Vertragsschluss vor dem 01.01.2025 eine Mindestreichweite des Elektroan triebs von 60 km bzw. bei einem späteren Ver tragsabschluss von 80 km aufweisen. Die Begüns tigung ist letztmals im Erhebungszeitraum 2030 anzuwenden. 17
SONDERABSCHREIBUNG FÜR ELEKTRONUTZFAHRZEUGE UND ELEKTRISCHE LASTENFAHRRÄDER Bei Anschaffung neuer Elektronutzfahrzeuge kön Die Sonderabschreibung kann auch bei Anschaf nen Unternehmen im Jahr des Kaufs eine Sonder fung elektrisch betriebener Lastenfahrräder in An abschreibung von 50 % in Anspruch nehmen. Die spruch genommen werden. Dazu zählen Schwer Sonderabschreibung kommt steuerlich neben der lastfahrräder mit einem Mindest-Transportvolumen regulären linearen Absetzung für Abnutzung (AfA) von 1 m³ und einer Nutzlast von mindestens 150 kg, zum Abzug. Als Elektronutzfahrzeuge gelten Fahr die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb be zeuge der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3, die trieben werden. Nicht förderfähig sind Lastenfahr ausschließlich durch Elektromotoren angetrieben räder, die für den Personentransport gedacht sind. werden, die wiederum ganz oder überwiegend aus Energiespeichern oder emissionsfrei betriebenen Die Regelung zur Sonderabschreibung kommt für Energiewandlern gespeist werden. im Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2030 getätigte Anschaffungen zur Anwendung. BEFREIUNG VON DER KFZ-STEUER Elektrofahrzeuge, die ausschließlich mit Elektromo Laut Konjunkturpaket der Bundesregierung vom tor angetrieben werden und zwischen dem 03.06.2020 soll diese Steuerbefreiung verlängert 18.05.2011 und 31.12.2020 erstmals zugelassen werden. Zudem soll die Kfz-Steuer künftig stärker wurden, sind über einen Zeitraum von zehn Jahren an den Kohlendioxidemissionen des Fahrzeugs aus von der Kfz-Steuer befreit. Im Anschluss daran er gerichtet werden, so dass Plug-In Hybridfahrzeuge mäßigt sich die Kfz-Steuer um die Hälfte. gegenüber Fahrzeugen ausschließlich mit Verbren nungsmotor einer geringeren Kfz-Steuer unterlie gen werden. Die Bundesregierung legte hierzu am 12.06.2020 einen Gesetzentwurf vor. 18
KONTAKT BERLIN KARLSRUHE Tel. +49 30 283992-0 Tel. +49 721 915705-0 BONN KÖLN Tel. +49 228 85029-0 Tel. +49 221 20643-0 BREMEN LEIPZIG Tel. +49 421 985986-0 Tel. +49 341 24443-0 DÜSSELDORF MÜNCHEN Tel. +49 211 91332-0 Tel. +49 89 549018-0 FRANKFURT REUTLINGEN Tel. +49 69 450907-100 Tel. +49 7121 9489-0 HAMBURG SIEGEN Tel. +49 40 37097-0 Tel. +49 271 66056-0 HANNOVER STUTTGART Tel. +49 511 936227-0 Tel. +49 711 2049-0 Diese Publikation enthält lediglich allgemeinen Informationen, die nicht Rechtsstand: 10.8.2020 geeignet sind, darauf im Einzelfall Entscheidungen zu gründen. Der Herausgeber und die Autoren übernehmen keine Gewähr für die inhalt Redaktionelle Gesamtverantwortung: liche Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Sollte der Leser Dr. Ulrike Höreth, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht, eine darin enthaltene Information für sich als relevant erachten, obliegt ulrike.hoereth@ebnerstolz.de es ausschließlich ihm bzw. seinen Beratern, die sachliche Richtigkeit der Brigitte Stelzer, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Informationen zu verifizieren; in keinem Fall sind die vorstehenden brigitte.stelzer@ebnerstolz.de Informationen geeignet, eine kompetente Beratung im Einzelfall zu Anne-Marie Kekow, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, ersetzen. Hierfür steht Ihnen der Herausgeber gerne zur Verfügung. anne-marie.kekow@ebnerstolz.de Andreas Augenstein, Rechtsanwalt, Steuerberater, Der Beitrag unterliegt urheberrechtlichem Schutz. Eine Speicherung zu andreas.augenstein@ebnerstolz.de eigenen privaten Zwecken oder die Weiterleitung zu privaten Zwecken (nur in vollständiger Form) ist gestattet. Kommerzielle Verwertungs Alle Bilder: © www.gettyimages.com arten, insbesondere der (auch auszugsweise) Abdruck in anderen Newslettern oder die Veröffentlichung auf Websites, bedürfen der Zustimmung des Herausgebers. 19
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