Entscheidungshilfe zur Impfung gegen die Neue Grippe H1N1 (Schweinegrippe)

 
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Stand: 18.12.2009

                    Entscheidungshilfe zur Impfung gegen die Neue
                    Grippe H1N1 (Schweinegrippe)

                    Wie wirken Impfungen?
                    Viruserkrankungen lassen sich – mit wenigen Ausnahmen – nur symptomatisch behandeln, das bedeutet,
                    man kann nur die Beschwerden wie Kopfschmerzen oder Fieber lindern, nicht aber den Krankheitserreger
                    abtöten. Diese Aufgabe muss das Immunsystem selbst übernehmen.
                    Um dem Immunsystem zu helfen, kann eine Impfung mit abgeschwächten oder abgetöteten Krankheits­
                    erregern durchgeführt werden. Das Immunsystem lernt den Erreger kennen, ohne dass der Organismus
                    selbst ernstlich erkrankt. Bei der Infektion mit dem echten Erreger entsteht die Immunantwort dann sehr
                    viel schneller und ist damit wirksamer als ohne Impfung.

                    Wer hat Anspruch auf die Impfung gegen die Neue Grippe H1N1 (Schweinegrippe)?
                    Alle Versicherten, die sich impfen lassen wollen, haben Anspruch auf die Impfung gegen die Schweine­
                    grippe. Nach der Rechtsverordnung der Bundesregierung sollen in einem ersten Schritt zunächst be­
                    stimmte Risikogruppen geimpft werden. Die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts dazu
                    lauten:
                    1. Beschäftigte in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege mit Kontakt zu Patienten oder infektiösem Ma­
                    terial
                    2. Personen ab einem Alter von 6 Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grund­
                    leidens, wie zum Beispiel: chronische Krankheiten der Atmungsorgane, chronische Herz-Kreislauf-, Leber-
                    und Nierenkrankheiten, Malignome, Diabetes und andere Stoffwechselkrankheiten, neurologische und
                    neuromuskuläre Grundkrankheiten, angeborene oder erworbene Immundefekte mit T- oder B-zellulärer
                    Restfunktion, HIV-Infektion
                    3. Schwangere (vorzugsweise ab dem zweiten Trimenon) und Wöchnerinnen
                    4. Haushaltskontaktpersonen, die eine mögliche Infektionsquelle für ungeimpfte Risikopersonen (siehe 2.
                    und 3. und Säuglinge unter 6 Monaten) sein können
                    5. Alle übrigen Personen ab dem Alter von 6 Monaten bis 24 Jahren
                    6. Alle übrigen Personen im Alter von 25 bis 59 Jahren
                    7. Alle übrigen Personen ab 60 Jahre

                    Werde ich benachrichtigt, wenn ich zur Risikogruppe gehöre?
                    Nein, eine persönliche Benachrichtigung durch die Krankenkassen oder den Öffentlichen Gesundheits­
                    dienst wird es nicht geben. Vielmehr erfolgen die Impfaufrufe durch Plakate und über die Medien.

                    Was kostet die Impfung?
                    Das Bundesministerium für Gesundheit hat für beide Impfungen einen Betrag von Euro 28,00 vorgegeben,
                    der in der Regel nicht überschritten werden soll. Laut dem Bundesministerium rechnet man insgesamt mit
                    Kosten in Höhe von einer Milliarde Euro für die gesetzlichen Krankenkassen, wenn sich 50 Prozent der
                    Bevölkerung impfen lassen.
Wer trägt die Kosten der Impfung?
Die Impfung wird über die Versichertenkarte abgerechnet. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen
für 50 Prozent ihrer Versicherten die Kosten der Impfung. Lassen sich mehr als 50 Prozent der Be­
völkerung impfen, werden die Kosten aus Steuermitteln bezahlt.

Die Schweinegrippe verläuft bisher überwiegend milde: wozu impfen lassen?
1. Bei der Schweinegrippe wurden bisher in Deutschland überwiegend milde Verläufe beobachtet. Aller­
dings gibt es Risikogruppen, bei denen die Krankheit schwere Verläufe zeigt und mittlerweile auch in
Deutschland schon zum Tod geführt hat. Daher wird diesen Risikogruppen eine Impfung empfohlen.
2. Grippeviren sind sehr wandlungsfreudig. Wenn die Viren der herkömmlichen saisonalen Wintergrippe in
Kontakt mit den Schweinegrippeviren kommen, kann daraus ein neues Grippevirus entstehen, das mög­
licherweise schwerere Krankheitsverläufe verursacht. Auch das aktuelle Schweinegrippevirus ist auf diese
Weise durch Kombination von Menschen-, Schweine- und Vogelgrippeviren entstanden. Wenn nun viele
Menschen gegen beide Formen der Grippe (Schweinegrippe und herkömmliche Grippe) geimpft sind und
sich die Krankheiten nicht so stark ausbreiten können, ist auch die Wahrscheinlichkeit geringer, dass ein
neues Grippevirus entsteht.
3. Bei weltweiten Pandemien wird oft beobachtet, dass der ersten Erkrankungswelle mit milder Aus­
prägung oft eine zweite mit deutlich schwereren Verläufen folgt. Dies kann sowohl im Ausland als auch
hier in Deutschland beobachtet werden. Während im Sommer die Krankheitsverläufe eher mild verliefen,
zeigen Beobachtungen aus Großbritannien, dass vermehrt Patienten mit Schweinegrippe im Krankenhaus
behandelt werden müssen.

Wirkt die Impfung auch gegen das möglicherweise entstehende neue Virus aus beiden Grippe­
formen?
Hier kann keine sichere Voraussage gemacht werden. Letztendlich kommt es darauf an, wie groß der
Unterschied des möglichen neuen Virus zum jetzigen Virus ist. In Studien wurde aber bereits belegt, dass
Impfstoffe mit Wirkverstärker (Adjuvans) eine breitere Wirkung gegen leichte Veränderungen des Grippe­
virus (sogenannter Antigendrift) haben, als Impfstoffe ohne Wirkverstärker.

Kann die Impfung gegen die Schweinegrippe eine Impfung gegen die saisonale Grippe ersetzen?
Nein, es handelt sich um zwei verschiedene Impfungen, die sich nicht ersetzen können.

Schützt die Impfung gegen die saisonale Grippe (Wintergrippe) auch gegen Schweinegrippe?
Bislang ist davon auszugehen, dass der Impfstoff gegen die saisonale Grippe akut keinen Schutz gegen
die Schweinegrippe bietet. Ältere Personen scheinen jedoch durch wiederholte Grippevirenkontakte (durch
Erkrankung oder Impfung) besser vor der Neuen Grippe H1N1 geschützt zu sein als Jüngere.
Soll ich mich erst gegen die saisonale Grippe und danach gegen die Neue Grippe H1N1 (Schweine­
grippe) impfen lassen?
Das Robert-Koch-Institut geht derzeit davon aus, dass alle neu auftretenden Grippefälle der Schweine­
grippe zuzuordnen sind. Bisher liegt die Aktivität des Virus der aktuellen saisonalen Grippe 2009/2010 in
Deutschland deutlich unter der bisher erwarteten Aktivität in dieser Jahreszeit. Daher scheint die Impfung
gegen die Schweinegrippe derzeit vordringlicher als die Impfung gegen die saisonale Grippe. Die Impfung
gegen die saisonale Grippe kann allerdings entweder zeitgleich mit der Schweinegrippeimpfung oder mit
ungefähr vier Wochen Abstand erfolgen.

Sind die Impfstoffe miteinander verträglich?
Da es sich bei beiden Impfstoffen um sogenannte Totimpfstoffe handelt, können beide gleichzeitig verab­
reicht werden.

Kann ich zur Blutspende gehen, wenn ich gegen die Schweinegrippe geimpft wurde?
Nach einer Schweinegrippeimpfung besteht keine Einschränkung zur Blutspende, sofern Sie sich wohl­
fühlen. Die in Deutschland verwendeten Impfstoffe sind Tot- beziehungsweise Spaltimpfstoffe, von denen
keine Infektionsgefahr ausgeht. Bisher gibt es auch keine Hinweise darauf, dass Grippeviren über Blut­
transfusionen übertragen worden wären. Die Entscheidung, ob Sie Blut spenden dürfen oder nicht, trifft
letztlich der anwesende Transfusionsmediziner vor Ort.

Mein Kind ist gegen Haemophilus influenzae geimpft: Schützt diese Impfung vor der Schweine­
grippe?
Nein. Die Impfung im Rahmen der üblichen Schutzimpfungen im Kindesalter durch den Kinderarzt richtet
sich gegen das Bakterium Haemophilus influenzae, den Erreger von zum Beispiel Hirnhautentzündungen
im Kleinkindesalter. Diese meist mit anderen Impfstoffen kombinierte Impfung schützt nicht vor einer durch
das Grippevirus H1N1 hervorgerufene Erkrankung.

Sind die Impfstoffe gegen H1N1 ausreichend erprobt?
Grippeimpfstoffe zeigen – anders als Medikamente oder andere Impfstoffe – eine Besonderheit: Die Viren
können sich schnell verändern, sodass das Immunsystem sie nicht mehr erkennt. Diese Veränderung
geschieht meist innerhalb eines Jahres und führt dazu, dass die Grippeschutzimpfung jährlich erneuert
werden muss. Um den neuen Impfstoff schnell genug zur Verfügung zu haben, wird der früher verwendete
Impfstoff mit dem neu veränderten Virus bestückt. So erhält man einen Impfstoff, dessen voraussichtliche
Verträglichkeit bereits aus den Vorjahren bekannt ist. Er unterscheidet sich nur durch ein verändertes Vi­
rus.
Würde man die Studien am Patienten genauso ausführlich gestalten wie bei anderen Impfstoffen mit stabi­
len Erregern, wäre die Grippewelle vorbei, bevor der Impfstoff seine Zulassung bekäme.
Der Impfstoff, der als zuerst in Deutschland gegen die Schweinegrippe verimpft werden soll, ist bereits vor
einiger Zeit neu entwickelt worden. Damals trug er das Vogelgrippevirus und ist als Musterimpfstoff in
verschiedenen Testreihen an mehreren 10.000 Menschen getestet worden.
Jetzt ist dem Musterimpfstoff – wie oben beschrieben – das neue Schweinegrippevirus zugefügt worden
und der Impfstoff wurde einer verkürzten Prüfung unterzogen. Man kann davon ausgehen, dass die Ver­
träglichkeit ebenso sein wird wie in den Studien des Musterimpfstoffs.
Welche Nebenwirkungen können bei der Impfung auftreten?
Grundsätzlich können bei der Impfung folgende häufige Nebenwirkungen auftreten: Schüttelfrost, grippe­
ähnliche Erkrankung, Reaktionen an der Injektionsstelle (wie Wärme und Juckreiz), Schwellung der
Lymphknoten, Kopfschmerzen, Muskel- und Gelenkschmerzen, Verhärtung, Schwellung, Schmerzen und
Rötung an der Injektionsstelle, Fieber, Mattigkeit, Hautblutungen an der Injektionsstelle, verstärkte
Schweißsekretion.

Warum soll ich mich impfen lassen, wenn der Impfstoff selbst deutliche Nebenwirkungen hervor­
rufen kann?
Die Impfnebenwirkungen wie beispielsweise Rötung und Schwellung an der Einstichstelle oder Tempera­
turerhöhung und allgemeines Krankheitsgefühl sind Ausdruck der Reaktion des Immunsystems. Das Im­
munsystem wehrt sich gegen Virusteile, die selbst nicht in der Lage sind, eine echte Erkrankung hervorzu­
rufen. Somit sind die Nebenwirkungen nur die Abwehrreaktion des Körpers und nicht eine Erkrankung
selbst.
Im Falle einer Grippeerkrankung sehen wir gleiche oder ähnliche Symptome als Ausdruck der Immun­
antwort mit dem Unterschied, dass das Immunsystem gegen eine echte Bedrohung ankämpft. Weil sich
Viren und Immunsystem einen echten Kampf liefern, dauert die Erkrankung auch länger als Impf­
reaktionen. Außerdem ist der Ausgang des Abwehrkampfes offen: je nach Vorerkrankungen wird nicht
jeder Kampf gegen die Viren gewonnen.

Warum sollen Schwangere geimpft werden, obwohl bisher kaum Daten dazu vorliegen?
Schwangere sind von Prüfverfahren bei Medikamententestungen ausgeschlossen. Deshalb gibt es nur
wenige Daten zur Impfstoffsicherheit bei Schwangeren. Die Influenza A (H1N1) stellt aber nach den bis­
herigen Erkenntnissen ein erhöhtes Risiko für Schwangere dar. Daher müssen Schwangere und ihre
Ärztin/ ihr Arzt im Einzelfall sorgfältig abwägen, ob eine Impfung durchgeführt werden soll oder nicht. Die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt eine Impfung Schwangerer gegen das pandemische H1N1­
Virus.

Sollen Kinder auch geimpft werden?
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) rät seit Anfang November zur Impfung aller Kin­
der ab dem 6. Lebensmonat. Zwischenzeitlich wurden Daten aus dem europäischen Ausland ausgewertet,
die die Verträglichkeit und die Wirksamkeit des Impfstoffs Pandemrix® auch bei den unter Dreijährigen
belegen.

Wie viele Impfstoffe gegen die Schweinegrippe gibt es?
In Deutschland sind bisher vier Impfstoffe zur Anwendung zugelassen. Diese Impfstoffe stehen jedoch
nicht dem freien Markt zur Verfügung. Sie werden von Bund und Ländern eingekauft und im Rahmen der
Massenimpfung zur Verfügung gestellt. Der zunächst in Deutschland verwendete Impfstoff heißt Pandem­
rix® von der Firma GlaxoSmithKline (GSK).
Gibt es schon einen Impfstoff speziell für Schwangere oder Kinder?
Schwangere können sich mit dem Impfstoff CSL H1N1 PANDEMIC INFLUENZA VACCINE® impfen las­
sen. Dieser Impfstoff enthält weder Wirkverstärker noch Konservierungsmittel. Er steht nur Schwangeren
zur Verfügung. Als Nachweis dient der Mutterpass.
Alle anderen für Deutschland zugelassenen Impfstoffe enthalten das Konservierungsmittel Thiomersal in
einer geringen Menge. Der Quecksilbergehalt einer Impfdosis liegt deutlich unter dem Wert, den die WHO
als Grenzwert für die wöchentliche Quecksilberaufnahme mit der Nahrung festgelegt hat. Der in Deutsch­
land aktuell verwendete Impfstoff Pandemrix enthält zusätzlich den Wirkverstärker (Adjuvans) AS03. Bis­
her gibt es im Rahmen der Impfungen gegen die Neue Grippe H1N1 keine Hinweise auf gehäufte Kompli­
kationen bei Schwangeren oder Kindern durch diesen Wirkverstärker. Kinder werden mit Pandemrix®
geimpft.

Wer impft?
Die Organisation der Impfung ist Aufgabe der Länder und Kommunen. Weitere Informationen erhalten Sie
unter www.neuegrippe.bund.de oder bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt. Oft kann auch der Haus-
oder Kinderarzt Auskunft geben.

Reicht eine einmalige Impfung zum Schutz gegen die Schweinegrippe aus?
Seit dem 3. Dezember gelten folgende Dosierungsempfehlungen seitens des Paul-Ehrlich-Instituts und
des Robert-Koch-Instituts für den Impfstoff Pandemrix® der Firma GlaxoSmithKline (GSK):

Altersgruppe                                          Anzahl Impfdosen
Kinder von 6 Monate bis 9 Jahre                       1 halbe Erwachsenendosis (0,25 ml)
Personen ab 10 Jahre                                  1 ganze Erwachsenendosis (0,5 ml)

Theoretisch kann es vorkommen, dass geimpfte Personen dennoch an der Schweinegrippe erkranken,
weil die gute Schutzwirkung der einmaligen Impfung nicht lange genug anhält. Diesen Effekt nennt man
Impfdurchbruch. Sollte sich zukünftig zeigen, dass sich eine zweimalige Impfung aufgrund vermehrt auf­
tretender Impfdurchbrüche empfiehlt, kann diese nachgeholt werden. Dies ist mit dem Impfstoff
Pandemrix® über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten möglich.

Warum gibt es in Deutschland keinen Impfstoff, der als Nasenspray angewendet wird?
In den USA ist ein Impfstoff zugelassen, der als Nasenspray angewendet wird. Dieser Impfstoff hat für
Europa noch keine Zulassung. Deshalb darf er in Deutschland auch noch nicht angewendet werden. Wenn
jetzt ein Zulassungsverfahren auf europäischer Ebene begonnen würde, wäre der Impfstoff ohnehin nicht
zu Beginn der jetzt startenden Impfung verfügbar. Der nasale Impfstoff wird aktuell nur von einer Firma in
Australien hergestellt, die die USA mit insgesamt 3,4 Millionen Impfdosen beliefern wird. Allerdings werden
in den USA ungefähr 250 Millionen Impfdosen gebraucht. Daher wird ein Großteil der Impfungen auch in
den USA als Spritze verabreicht werden.
Worin unterscheiden sich die Impfstoffe „Nasenspray“ und „Spritze“?
Der Hauptunterschied zwischen den Impfstoffen für die Spritze und dem Nasenspray besteht in den ent­
haltenen Virusbestandteilen: In den Spritzen sind abgetötete Viren enthalten. Diese werden zwar vom
Immunsystem genau untersucht und entsprechende Abwehrstoffe hergestellt. Die Viren können aber ei­
genständig keine Krankheit mehr hervorrufen.
Im Nasenspray sind abgeschwächte, aber noch lebende Viren enthalten. Das Immunsystem muss also
gesund sein, um einen – wenn auch abgeschwächten – Angriff dieser Krankheitskeime abzuwehren und
eine entsprechende Immunität daraus herzustellen. Daher darf dieser Impfstoff auch nur bei gesunden
Personen zwischen 2 und 49 Jahren angewendet werden.
Weitere Unterschiede sind Inhaltsstoffe wie Konservierungsmittel, Wirkverstärker (Adjuvantien) sowie
Reste von Antibiotikum oder Hühnereiweiß aufgrund der Herstellung im Hühnerembryo im Spritzenimpf­
stoff.

Warum enthält der in Deutschland verwendete Impfstoff gegen Schweinegrippe Thiomersal?
Thiomersal ist ein Konservierungsmittel. Es wird Impfungen zugesetzt, um eine Verunreinigung durch
Krankheitskeime zu vermeiden. Das gilt besonders für Impfungen, bei denen größere Flaschen für mehre­
re Impfungen angebrochen werden. Dies ist auch bei der Impfung gegen die Schweinegrippe der Fall.
Flaschen ohne Konservierungsmittel müssen innerhalb von 3 Stunden aufgebraucht sein. Mit Konservie­
rungsmittel sind sie 24 Stunden verwendbar. Das vermindert den Verlust an nicht verbrauchten Impfdosen.

Ist Thiomersal gesundheitsschädlich?
Thiomersal enthält eine Quecksilberverbindung (Ethylquecksilber). Wegen dieser Quecksilberverbindung
wurden immer wieder Bedenken geäußert, dass Impfungen, die Thiomersal enthalten, gesundheitsschäd­
lich seien. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat zuletzt im Jahr 2006 bestätigt, dass es trotz über
50-jähriger Erfahrung mit Thiomersal keine gesicherten Erkenntnisse (Evidenz) gibt, durch Thiomersal in
Impfungen Gesundheitsschäden zu erleiden. Das liegt unter anderem auch daran, dass die allgemein
gefürchteten Quecksilbervergiftungen durch Methylquecksilber, nicht aber durch Ethylquecksilber ver­
ursacht werden.
Die Menge an Quecksilber einer Impfdosis entspricht circa 13 Prozent der von der WHO empfohlenen
Wochenhöchstmenge an durch Nahrung aufgenommenes Quecksilber.

Was ist ein Adjuvans?
„Adjuvare“ ist lateinisch und bedeutet „unterstützen“. Ein Adjuvans ist ein Wirkverstärker. Der in Deutsch­
land zunächst eingesetzte Impfstoff Pandemrix® enthält das Adjuvans AS03. AS03 besteht aus Squalen,
Tocopherol und Polysorbat 80. Squalen ist ein Öl, das auch in der menschlichen Leber produziert wird.
Tocopherol ist eine der Formen von Vitamin E. Polysorbat 80 ist ein Emulgator und wird unter anderem
auch in Lebensmitteln unter dem Namen E433 verwendet.
Ein weiteres Adjuvans ist MF59. Es ist in den Impfstoffen Focetria® und Celtura® verarbeitet und enthält
Squalen, Polysorbat 80 und Sorbitan-Trioleat. Sorbitan-Trioleat wirkt als Emulgator. Dieses Adjuvans -
ebenfalls auf Squalen-Basis -wird seit dem Jahr 2000 in Grippeimpfstoffen verwendet.
Warum wird dem Impfstoff ein Adjuvans zugegeben?
Ein Adjuvans wie AS03 sorgt für eine Wirkungsverstärkung der Impflösung, indem es vermehrt die Zellen
des Immunsystems anlockt. Dadurch kann eine größere Anzahl an Immunzellen die Virusbestandteile
finden und die Antikörperbildung veranlassen. Diesen Vorgang nennt man Entzündung. Man erkennt eine
Entzündung an Rötung, Schwellung, Überwärmung, Schmerz und Funktionseinschränkung. Diese Sym­
ptome können sich auch als Fieber, Kopfschmerz und Einschränkung des Allgemeinbefindens äußern,
also als sogenannte „Impfnebenwirkungen“.
Folgeerkrankungen, die mit einer vorangegangenen Impfung in Verbindung gebracht werden, gelten hin­
gegen als „Impfkomplikationen“.
Durch das bessere Ansprechen der Abwehrzellen auf die Impflösung benötigt man geringere Mengen an
Virusbestandteilen. So kann mit den vorhandenen Virusstämmen mehr Impfstoff hergestellt werden. Die­
ses Vorgehen ist besonders sinnvoll, wenn innerhalb kurzer Zeit sehr viele Menschen geimpft werden
sollen und daher viel Impfstoff benötigt wird.

Gibt es in Deutschland einen Schweinegrippe-Impfstoff ohne Konservierungsmittel und Wirkver­
stärker?
Nein. Beide Zusatzstoffe sind lange bekannt und werden auch in anderen Arzneimitteln eingesetzt. Die
Verträglichkeiten sind in langwierigen Zulassungsverfahren geprüft und in der regulären Anwendung am
Patienten bestätigt worden. Ein Impfstoff ohne diese Zusatzstoffe müsste erneut langwierige Prüfverfahren
durchlaufen, damit jegliche Gefährdung der Patienten ausgeschlossen werden kann. Damit würde sich die
Verfügbarkeit des Impfstoffs gegen die Schweinegrippe weiter verzögern. Im Übrigen enthält jede Schwei­
negrippe-Impfung nur fünf Millionstel Gramm Konservierungsmittel und somit laut Weltgesundheits­
organisation (WHO) eine unbedenkliche Menge.

Warum wird in Deutschland nicht der Konservierungsmittel- und Adjuvansfreie Impfstoff aus der
Zellkultur verwendet?
Zurzeit sind in Europa vier Impfstoffe gegen die Schweinegrippe zugelassen. Einer der Impfstoffe (Celva­
pan®), der auch in den USA zugelassen ist, wird in Zellkultur hergestellt und verzichtet auf Konservie­
rungsmittel und Adjuvantien. Als Folge des fehlenden Konservierungsmittels darf der Impfstoff nach An­
bruch nur drei Stunden lang verwendet werden (zum Vergleich: mit Konservierung 24 Stunden). Das be­
deutet, dass während der kommenden Impfaktionen aus Hygienegründen mehr angebrochene Impfstoff­
flaschen weggeworfen werden müssten als bei Impfstoff mit Konservierung. Damit stünden nicht alle ver­
fügbaren Impfdosen den impfwilligen Bürgern zur Verfügung.
Ein zweiter Zellkulturimpfstoff (Celtura®) enthält ein Adjuvans. Da sich die Produktion aller zugelassenen
Impfstoffe weltweit derzeit auf wenige Pharmaunternehmen verteilt, von denen nur zwei einen zu­
gelassenen Impfstoff in Zellkultur herstellen, müssen einige Länder auf Impfstoff aus Hühnerembryonen
zurückgreifen. Insgesamt stehen die vorhandenen Impfstoffe nicht dem freien Markt zur Verfügung,
sondern werden entsprechend den abgeschlossenen Verträgen zwischen Produzenten und Regierungen
zugeteilt.
Warum bekommt die Bundeswehr einen anderen Impfstoff?
Die Soldaten der Bundeswehr, die für den Auslandseinsatz vorgesehen sind, werden innerhalb kürzester
Zeit gegen viele Krankheiten geimpft. Um die Anzahl von Wechselwirkungen zwischen den Impfstoffen,
und damit auch die Nebenwirkungen der Impfungen auf ein notwendiges Minimum zu beschränken, wer­
den Impfstoffe ohne Verstärkersubstanz verimpft.
Bei der Bundeswehr wird mit dem Impfstoff „Celvapan®” der Firma Baxter geimpft. Der Vertrag mit diesem
Impfstoffhersteller geht zurück auf die vor einigen Jahren drohende Gefahr einer Pandemie durch die so­
genannte Vogelgrippe. Mit Auslösen der Pandemiestufe 6 bei der Schweinegrippe lebte dieser Vertrag auf,
nunmehr mit der Lieferung eines Impfstoffes gegen die „Schweinegrippe” A(H1N1) 09.
Zum Zeitpunkt der Bestellung lagen bei keinen Hersteller Informationen über die Zusammensetzung eines
A(H1N1) 09-Impfstoffes vor. Deshalb konnte auch die Zusammensetzung des Impfstoffes keinen Einfluss
auf die Wahl des Herstellers haben.

Warum wird der Impfstoff auf Hühnerembryonen hergestellt?
Seit der Entdeckung, dass sich Viren gut in befruchteten Hühnereiern (Hühnerembryonen) vermehren
lassen, ist dieses Vorgehen das Standardverfahren. Während der Herstellung muss sichergestellt werden,
dass keine Verunreinigungen durch andere Krankheitskeime oder Ansteckungsgefahr durch noch intakte
Viren entstehen können. Daher werden zunächst verschiedene Zusatzstoffe wie Antibiotika oder Form­
aldehyd zugefügt, die im weiteren Produktionsverlauf wieder aus den Impfstoffen entfernt werden. Dabei
können minimale Reste dieser Substanzen oder auch Hühnereiweiß im Impfstoff zurückbleiben.
Pro Impfdosis wird ungefähr ein Hühnerei benötigt. Dadurch ist die Produktionsmenge schon allein durch
die Menge der zur Verfügung stehenden Hühnereier beschränkt.

Kann der Impfstoff auch in Zellkulturen hergestellt werden?
Die Vermehrung in Zellkulturen ist ein neues Verfahren. Dieses Verfahren erlaubt die Herstellung der
Impfstoffe ohne den Einsatz von Hühnereiern. Bisher wenden noch nicht alle Hersteller dieses Verfahren
an.
Deshalb war zum Zeitpunkt der Bestellung des Schweinegrippeimpfstoffs durch den Bund die Menge der
benötigten Impfdosen noch nicht allein mit Zellkulturen herstellbar. Anfang November erfolgte die erste
Europazulassung eines Impfstoffs gegen die Neue Grippe H1N1 (Celtura®), der im Zellkulturverfahren
hergestellt wird.

Informationsquellen
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)                www.bmg.bund.de, Bürgerhotline: 0800 44 00 55 0
Robert-Koch-Institut                                  www.rki.de, www.wir-gegen-viren.de
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung         www.bzga.de/schweinegrippe
Paul-Ehrlich-Institut                                 www.pei.de/schweinegrippe
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte   www.bfarm.de
Europäische Zulassungsbehörde EMEA                    www.emea.europa.eu
Sanitätsdienst der Bundeswehr                         www.sanitaetsdienst-bundeswehr.de
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