Yukon und Alaska 2018 - Motorrad
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Yukon und Alaska 2018 Wer 1896 dem Ruf des Goldes zum Klondike folgte, musste sich hernach per pedes mit Schlitten im Schlepp über den berühmt-berüchtigten Chilkoot-Pass quälen. Auch dieser Tage sind Touren im Yukon und Alaska noch mit allerlei Strapazen verbunden, sind doch etliche der landschaftlich reizvollen Highways bis heute nicht asphaltiert. Was erfreulicherweise zur Folge hat, dass kaum jemand unterwegs ist und man die grandiose Landschaft und üppige Flora sowie wilde Fauna quasi für sich alleine hat. Da füttern Bärenmuttis ihre Jungen mit frisch gefangenem Lachs am Straßenrand, und Mama Elch mit Nachwuchs steht mitten auf der Piste. Menschen stören hier nicht. Kein Wunder, denn es gibt ja kaum welche. Yukon, immerhin ein Drittel größer als Deutschland, hat gerade mal 33.000 Einwohner. Dafür gibt es die größte Grizzlybären-Population der Welt, weil hier ab dem Spätsommer Millionen von Lachsen die Flüsse hinauf ziehen, um zu laichen. Willkommene Abwechslung des Speiseplans auch für die 4000 Weißkopfseeadler am Chilkat River. Tourverlauf 1.Tag: Flug von Deutschland nach Anchorage, Transfer zum Hotel und Übernachtung 2. Tag: Übernahme der Motorräder und Einführungs-Tour entlang des kurven- und aussichtsreichen Glenn Highways. Schon auf diesem kurzen Stück bekommt man einen ersten Vorgeschmack auf die mächtigen Gletscher Alaskas. Im Süden, also rechts des Highways, glänzen sie in ihrer ganzen Pracht schon aus der Ferne und reichen doch fast bis an die Straße heran. Tagesetappe: ca. 200 km 3. Tag: Weiter entlang des Glenn Highways mit Blick auf Gletscher und 4000er. Später erreichen wir den legendären Richardson Highway (welcher Highway ist hier eigentlich nicht legendär?), auf dem das erste Auto in Alaska fuhr. Der Fahrer hieß, na? – Richardson, ein General, der 1910 dafür zuständig war, diese Straße für Pferdefuhrwerke auszubauen. Diese Trasse, die unmittelbar entlang der Gletscherfelder der Wrangell Mountain Range führt, ist teilweise so eng wie manche Alpenstraße. Für Alaskanische Verhältnisse ist allein das schon erwähnens- und erfahrenswert. Valdez schließlich ist eine kleine Fischerstadt direkt an der Cugach Range gelegen mit gerade mal 5000 Einwohnern. Von hier aus starten die Exkursionen in den Prince William Sound zu den ins Meer kalbenden Gletschern. Tagesetappe: ca. 260 km 4. Tag: Bootstour in den Prince William Sound – um fantastische schwimmende Eisberge herum ganz nah heran an die Zungen der ins Meer kalbenden Gletscher. Mit ein bisschen Glück sehen wir Fischotter, Buckelwale, Delphine und meistens auch den Gletscher. Mit ganz, ganz, ganz viel Glück auch mal einen Orca, sprich Schwertwal. Insgesamt eine tolle Erfahrung – auch ohne Glück.
5. Tag: Von Valdez nach Tok – Mit einem kürzeren oder längeren Abstecher auf dem Edgorton Highway bzw. auf der McCarthy Road mitten hinein in die Gletscherwelt der Wrangell Mountains. Danach über den Richardson Highway und den Tok Cut off nach Tok. Tok ist, wie es klingt. Eine Kreuzung von zwei Straßen. Und auch für hiesige Verhältnisse relativ unbedeutend, würde hier nicht der Alaska Highway direkt durchführen. Tagesetappe: ca. 410 km 6. Tag: Von Tok nach Haines Junction – ein zugegeben eher unspektakulärer Abschnitt auf dem Alaska Highway, der im zweiten Weltkrieg mal eben innerhalb von weniger als einem Jahr von der kanadischen und der amerikanischen Armee auf 2237 Kilometer Länge in die Tundra gelegt wurde. Dieser gigantische Highway bringt einem jedoch auf eindrucksvolle Weise die Weite dieser unendlichen Landschaft näher. Der Grenzübergang von den USA nach Kanada ist weniger, sagen wir, bemerkenswert als der in die andere Richtung. Diese Strecke ist zwar asphaltiert, allerdings gilt, dass man hier höllisch auf Schlaglöcher gefasst sein muss, die einem nicht nur die angepeilte Linie sondern auch die Felgen nachhaltig verhunzen können... Tagesetappe: ca. 450 km 7. Tag: Von Haines Junction nach Haines – da der vorherige Tag dann doch ein bisschen länger war, ergab sich da kaum die Gelegenheit zu Rundflügen. Daher soll heute, wenn möglich, früh morgens abgehoben werden zum grandiosen Flug über eines der größten Eisfelder unserer Erde. Dieser Flug ist nicht im Reisepreis enthalten und kostet für eine Stunde etwa 255 $ CAD (Stand 2011) pro Person, ab zwei Personen wird gestartet. Danach geht es auf dem State Highway Nr. 7 entlang des sich in seinem weiten Kiesbett stark verzweigenden Chilkat River, der zur bestimmten Jahreszeit wegen der wandernden Lachse eine große Anziehungskraft ausübt auf über 4000 Weißkopfseeadler. Aber auch außerhalb dieser wenigen Wochen leben hier über 200 schlaue Adlerpärchen, die nicht eigens für die Lachs-Sonderangebotswochen anreisen müssen. Vielleicht ist es auch für die aus Norden anreisenden Seeadler bequemer, wenn sie nicht jedes Jahr die lästigen Grenzformalitäten für die Einreise in die USA über sicher ergehen lassen müssen. Wir müssen diese leider wieder erdulden. Wir bleiben in dem kleinen Fischerort Haines über Nacht und genießen die besten Fish and Chips in Town in einem kleinen Restaurant gegenüber von unserem Hotel. Tagesetappe: ca. 250 km 8. Tag: Von Haines nach Whitehorse – hinter Haines führt eine kleine Straße zum Chilkoot River und Lake. Hier treiben sich die Lachse das ganze Jahr über herum, und werden von den Rangern von Hand gezählt! Kein Witz! ;-) Die Grizzlys wissen natürlich auch von der nie versiegenden Nahrungsquelle und tummeln sich hier zwecks schneller und unkomplizierter Versorgung das ganze Jahr lang. Ab und zu wird der Verkehr angehalten, wenn eine Mutter ihre Jungen mitten auf der Straße mit frischem Lachs versorgt. Weil hier die Bären Vorfahrt haben! Gegen Mittag (meist fährt sie gegen 12.15 Uhr und braucht dann eine Stunde) nehmen wir die Fähre von Haines nach Skagway, wo wir übernachten werden.
Da wie genau über die Mittagszeit fahren und auf der anderen Seite ein volles Programm haben, essen wir eine Kleinigkeit an Bord. Vielleicht tun es ja ein paar Sandwiches auf die Hand, da wir sonst die schöne Bootsfahrt durch die nordischen Fjorde verpassen würden. In Skagway haben wir dann noch die Gelegenheit, in das kleine aufschlussreiche Heritage Museum zu gehen, welches die Geschichte des Gold Rush eingehend dokumentiert. Hier werden einem die Strapazen der Goldsucher eindrücklich vor Augen geführt. Gut, dass wir motorisiert über den White Pass fahren. Der berühmt-berüchtigte White Pass war nämlich die Alternative zum Chilkoot Trail, den viele in Richtung Yukon und weiter zum Klondike nahmen. Den nehmen wir nun auch, doch vorher statten wir noch kurz der White Pass Railway Company einen Besuch ab, wo immer noch die alten Lokomotiven zu bestaunen sind. Zurück nach Kanada geht es schneller, als in die USA. Weniger Formalitäten machen die Einreise dann doch recht zügig. Hinter dem alpin anmutenden White Pass wartet der kleine Ort Carcross (eine Abkürzung für Cariboo Crossing) auf Entdeckung. Wenn hier die White Pass Eisenbahn einläuft, wird man geradezu zurück versetzt in die Zeiten des späten Goldrauschs. Whitehorse selbst ist ein eher zurückhaltendes Städtchen, direkt am Yukon River gelegen. Sehenswert sind die Schlucht des Flusses und der Wasser- Flughafen unweit der Stadt. Tagesetappe: ca. 160 km 9. Tag: Von Whitehorse nach Dawson – von der Hauptstadt in die wirkliche Hauptstadt. Die des Goldrauschs nämlich. Die Strecke klingt wirklich nach „Ironbutting“, so sagen die Amerikaner, wenn man so lange fährt, bis einem der Allerwerteste weh tut. Wäre der aus Eisen, sprich Iron, würde man da nichts mehr merken. Es ist aber eine relativ leicht zu fahrende Etappe, denn erstens ist alles hervorragend asphaltiert, und das ist ja auch nicht immer so (siehe Tag 4). Eines der Highlights dieser Tagestour sind die Monster Cinammon Rolls in der Braeburn Lodge nach zirka 90 Kilometer. Also machen wir am besten gleich hier unser Frühstück, damit wir die Monsterportionen von Steve so richtig genießen können... Das kleine Städtchen Carmacks nimmt man beim Cruisen kaum wahr. Die Moose Creek Lodge, nach insgesamt 380 km ab Whitehorse, ist allerdings auf jeden Fall einen Stopp wert, und wenn es nur für ein Foto ist. Immerhin leben hier zwei Frauen und zwei freundliche Hunde, wie das eigens aufgestellte Ortsschild informiert... In Dawson bleiben wir für drei Nächte. Tagesetappe: ca. 540 km 10. Tag: In Dawson – heute mal weitestgehend ohne Motorrad, versuchen wir uns am Goldwaschen. Was man findet, darf man behalten. Aber Achtung! Schon so mancher hat sein Rückfahrt-Ticket gegen eine Goldwäscher-Ausrüstung eingetauscht und ist vor Ort geblieben... Am Nachmittag steht eine Bootsfahrt auf dem Yukon-River auf dem Programm und am Abend zeigen uns adrette Damen im Saloon ihre Strapse – beim Cancan-Tanz auf der Bühne.
11. Tag: Von Dawson nach Dawson – Tour über den weltberühmten und wirklich abenteuerlichen Dempster Highway. Aber nur, wenn das Wetter so richtig mitspielt. Bei Regen, was so viel bedeutet wie nur noch Schlamm, ist der Dempster für Zweiräder unfahrbar! Heute kommt wieder das Motorrad zum Zuge. Und zwar mal so richtig. Einen je nach Laune langen oder kurzen Abstecher hinein in den Dempster- Highway, der wortwörtlich bis ans Ende der Welt führt – zumindest im Sommer. Denn erst im Winter geht es ab Inuvik weiter über die mittlerweile weltberühmte Ice Road, die über einen zugefrorenen Fluss führt. Klar, dass das nur im Winter geht. Aber auch wenn man nur etwa 150 km hineinfährt in den Dempster, hat man schon den Eindruck eines grandiosen Abenteuers. Und erfährt ganz nebenbei, wie es ist, wenn da nichts ist. Der nächste Flecken, an dem ein Haus zu finden ist, das gleichzeitig Hotel und Tankstelle ist, ist das 380 Kilometer entfernt gelegene Eagle Plains. Vorher kommt nichts, aber auch gar nichts – außer endloser Natur. Auch schön! Und wirklich erlebenswert!! In Dawson machen wir dann danach bestimmt einen ganz ruhigen Abend! (Auf der Rückfahrt gegen Abend sollte man unbedingt darauf achten, dass man nicht allzu nahe Bekanntschaft mit einer Elchkuh macht, die stehen nämlich nicht nur am Straßenrand...) Tagesetappe: ca. 390 km (ca. 310 km Schotter) 12. Tag: Von Dawson nach Tok – der Top-of-the-World Highway führt als Höhenstraße zurück nach Alaska. Unterwegs überquert man den Yukon-River per Fähre, kommt an Alaskas ältestem Roadhouse vorbei, und irgendwann nach Chicken! Spektakulärer kann ein solches Kaff (mit gerade mal 17 ständigen Bewohnern) nicht von sich reden machen. Allein die Homepage ist eine virtuelle Reise wert. Da wird zum Beispiel davon gesprochen, dass der Taylor Highway eine Schotterstrecke ist, und das Asphaltieren der Strecke nicht stattfinden wird, bevor Schweine das Fliegen lernen... Man darf also gespannt sein, wie die Oberfläche dieser Straße beschaffen sein wird, wenn wir erst mal da sind. (Als Vorbereitung für einen Trip in das ländliche Alaska außerhalb von Fairbanks und Anchorage könnten die NSFAQ, die nicht so oft gefragten Fragen, auf der Chicken-Homepage gute Dienste leisten www.chickenalaska.com. Diese Art von Humor ist weit verbreitet kurz unterhalb des Polarkreises! Hängt wohl mit den langen Wintern zusammen...) Die letzten 20 Kilometer auf dem Alaska Highway sind dann wieder schön asphaltiert - bis Tok. Das kennen wir ja schon. Vielleicht mögen wir es ja sogar? Tagesetappe: ca. 300 km (ca. 170 km Schotter) 13. Tag: Von Tok zum Denali Highway Entlang des schon auf anderem Abschnitt bekannten Alaska-Highway fahren wir zunächst bis nach Delta-Junction. Das ist schon wieder so eine Siedlung, die sogar so heißt wie die Kreuzung, die sie ist. Und sie markiert das Ende des Alaska Highways. Doch hier bleiben wir dieses Mal nicht, Gottseidank. Weiter gen Süden geht es auf dem Richardson Highway in Richtung Paxson – und genau auf die Alaska Range mit dem dominanten Mount Hayes zu, der mit insgesamt 4216 Meter Höhe immerhin zirka 2440 Meter aus der Hochebene ragt. Ein wahrhaft majestätischer Anblick. Ein kurzes Stück Schotter auf dem Denali-Highway muss noch zurück gelegt werden, bis die Hüttenanlage für die Nacht erreicht ist. Tagesetappe: ca. 330 km
14. Tag: Auf dem Denali Highway in Richtung Mount McKinley – Denali ist Eingeborenen-Sprache und heißt so viel wie „der Höchste“. Und das ist der Mount McKinley ohne Frage, sogar der höchste Berg ganz Nordamerikas. Ob das die Eingeborenen bereits wussten, als sie ihren Berg so nannten? Die Ausblicke sind grandios, die ganze Trasse ebenfalls, wenn auch nur aus verdichtetem Schotter. Man wird die Ruhe dieser abgelegenen Straßen noch vermissen. Spätestens, wenn man bei Cantwell auf den viel befahrenen Parks Highway, der Fairbanks und Anchorage verbindet, trifft. Einmal flüchten wir noch, schlagen uns nach links in die Büsche, nach Talkeetna, einem durch und durch typischen Provinzstädtchen in Alaska. Tagesetappe: ca. 300 km 15. Tag: Zurück nach Anchorage – die letzten Kilometer auf dem Parkshighway sind dann am nächsten Morgen schnell geschafft. Es erfolgt die Rückgabe der Motorräder und dann der Transfer nach Anchorage in unser Stadthotel. Wir wollen ja auch noch mal das nächtliche Stadtleben testen, bevor wir Alaska den Rücken kehren... Tagesetappe: ca. 130 km 16. Tag: Rückflug nach Deutschland gegen Mittag, Ankunft am Folgetag frühmorgens. (Programmänderungen vorbehalten)
Allgemeine Informationen Gesamtstrecke: ca. 4.000 km Gruppengröße: Mindestens 6, maximal 10 Fahrer; ein MOTORRAD action team - Reiseleiter auf dem Motorrad und ein Begleitfahrzeug für die Mitnahme von Begleitpersonen und für den Gepäcktransport. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, behalten wir uns vor die Reise bis 28 Tage vor Tourstart abzusagen. Straßenzustand: 85 % asphaltiert, nicht immer gut. 15 % Schotterpisten, erstaunlich gut. Lange Geraden ermöglichen auch lange Tagesetappen durch gutes Vorankommen. Motorräder: Unser Motorrad für die Reise ist die Kawasaki KLR 650. Eine tolle Allround-Enduro im Stile der Transalp von Honda, allerdings befeuert vom bewährten flüssigkeitsgekühlten 650 ccm Einzylinder von Kawasaki. Ein Prachtstück von Motor, in einem Fahrwerk, welches auch Grobes locker wegsteckt. Alle Motorräder sind Vollkasko- und Haftpflichtversichert. Bei Unfällen, Umfallern, Steinschlag und Motorschaden (beispielsweise durch falsche Betankung) wird die Selbstbeteiligung von maximal 2.500 US-$ fällig. Steinschlag fällt nicht unter Verschleiß. Die Kaution in Höhe von 2.500 US-$ kann beim Vermieter per Kreditkarte hinterlegt werden. Für Schäden an Dritten kommt die Haftpflichtversicherung komplett auf, hier wird keine Selbstbeteiligung fällig. Zusätzlich sind die folgenden Motorräder gegen Aufpreis im Angebot (auf Anfrage und vorbehaltlich Verfügbarkeit): Modell Motor Hubraum Aufpreis BMW G 650 GS Einzylinder 650 ccm auf Anfrage BMW F 650 GS Zweizylinder 800 ccm auf Anfrage BMW F 800 GS Zweizylinder 800 ccm auf Anfrage BMW R 1150 R Zweizylinder 1130 ccm auf Anfrage BMW R 1200 GS Zweizylinder 1170 ccm auf Anfrage BMW R 1200 GS Zweizylinder 1170 ccm auf Anfrage Adventure Einige Begleitpersonen können auch im Begleitfahrzeug mitfahren. Gepäck: Das Gepäck wird im Begleitfahrzeug mitgeführt. Da sich Reisetaschen besser verstauen lassen, bitten wir Sie, möglichst nicht mit Hartschalenkoffern anzureisen. Die Gepäckkapazität des Begleitfahrzeugs hat leider Grenzen. Bei zu vielen Koffern muss ein Teil für den Zeitraum der Tour auf eigenes Risiko in der Mietstation gelassen werden. Wir bitten daher alle Mitfahrer, mit nur einem Gepäckstück für das Begleitfahrzeug zu reisen. Bekleidung: Motorradbekleidung einschließlich Helm bringen Sie bitte mit.
Führerschein: Die Teilnahme an der Tour setzt eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse A und ein Mindestalter von 21 Jahren voraus. Der nationale Führerschein ist zwingend erforderlich. Wir empfehlen auf jeden Fall auch den internationalen Führerschein, auch wenn er nicht in allen Bundesstaaten gesetzlich vorgeschrieben ist. Bitte lassen Sie sich diesen von Ihrer zuständigen Behörde ausstellen. Führerschein Klasse A1 reicht nicht aus. Fahrkönnen: Ein Motorrad sollte sicher beherrscht werden und das Fahren auf Schotter grundsätzlich kein Problem darstellen. Anfängliche Unsicherheiten verlieren sich, wenn man sich erst einmal an den losen Untergrund gewöhnt hat. Tagesablauf: Normalerweise beginnt ein Reisetag beim action team um 8 Uhr morgens mit dem Frühstück. Um zirka 9 Uhr, nach einem kurzen Briefing durch den Reiseleiter, geht es dann auf die Tagesetappen. Aufgrund der enormen Entfernungen werden aber im Einzelfall auch schon mal über 500 Kilometer pro Tag zurückgelegt, was aber nach mehr klingt, als es dann in Anbetracht der guten Straßen ist. Mittags- und Kaffeepausen werden selbstverständlich nicht fehlen. Zwischen 17 und 18.30 Uhr erreichen wir in der Regel das nächste Hotel. Abendessen wird gegen 19.30 Uhr serviert. Hotels: Die Hotels, in denen wir übernachten, sind meist landestypisch und haben überwiegend gehobenen Standard. Das eine hat vielleicht einen besonderen Komfort oder eine schöne Lage, das andere besticht mit guter Küche oder außergewöhnlicher Atmosphäre. Und immer sind Motorradfahrer auf das herzlichste willkommen. Küche: Diese folgt in allen Belangen dem amerikanischen Vorbild. Aber auch dort gibt es ja nicht nur Burger, auch wenn in erster Linie Fleisch die Speisekarte dominiert, so findet sich doch auch der eine oder andere Fisch auf ihr wieder. Einreise: Deutsche Staatsbürger benötigen kein Visum. Reisepass nicht vergessen. Teilnehmer anderer Nationalitäten erkundigen sich bitte selbst bei ihrer oder der Botschaft der USA nach speziell geltenden Einreisebedingungen oder rufen uns einfach an. Bitte beachten: Zur Einreise in die USA ist ein maschinenlesbarer Reisepass zwingend vorgeschrieben, der mindestens für die Dauer des Aufenthalts gültig sein muss. (Die bordeauxfarbenen deutschen Pässe sind maschinenlesbar, mit den alten grünen Reisepässen ist eine Einreise nicht mehr möglich). Für neu ausgestellte Pässe sind biometrische Daten erforderlich. Seit 2009 muss zur Einreise vorab im Internet unter https://esta.cbp.dhs.gov ein Formular für eine Travel Authorization ausgefüllt werden. Dies kostet 14 US-$, die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte. Eine einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren. Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen. In der Regel erhält der Antragsteller innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. Es wird empfohlen, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen. Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise
zunächst nicht angetreten werden und Sie müssen sich zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden. Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen Verfahren die abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US- Grenzbeamten vorbehalten bleibt. Hinweis zur korrekten Angabe der Seriennummer des deutschen Reisepasses beim elektronischen ESTA-Formulars: Einzelne Nutzer haben anstelle der Ziffer „0“ (Null) den Buchstaben „O“ angegeben. Dies kann zu Problemen bei der Einreise führen. Bitte beachten Sie, dass der Buchstabe „O“ für die Seriennummer der deutschen Reisepässe nicht verwendet wird. Klima: Größtenteils nordisches Kontinentalklima mit überraschend warmen, trockenen, oft wochenlang sonnigen Sommern und bitterkalten Wintern. In Fairbanks kann es im Juli über 30 ° C heiß sein. In Süd- alaska und im Panhandle mildert die Nähe zum Meer das Klima, die Pazifikwolken sorgen für reichlich Regen. Beste Reisezeit ist von Mitte Juni bis Ende August, die durchschnittlichen Tagestemperaturen liegen dann in Anchorage bei ca. 19 °C, die Nachttemperaturen bei ca. 9°C und die Sonne scheint ca. 8 Stunden pro Tag. Zeit: Anchorage läuft unserer Zeit 10 Stunden hinterher, im kanadischen Yukon Territory sind es 9 Stunden. Vom 2. Sonntag im März bis zum 1. Sonntag im November gilt wie in Europa die Sommerzeit. Flug: Der Flug ist NICHT im Reisepreis enthalten. Auf Wunsch unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot, sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Bei eigenen Flugbuchungen empfehlen wir dringend, sich VOR Buchung bei uns nach dem Zustandekommen der Reise zu erkundigen, da es ansonsten zu teils sehr hohen Stornogebühren kommen kann. Termine: Tour Nr. 10161/18: 30.06. bis 15.07.2018 Tour Nr. 10161/19: 29.06. bis 17.07.2019 Preise: Fahrer: 5.990,– Euro Beifahrer: 2.990,– Euro EZ-Zuschlag: 1.200,– Euro Leistungen: 15 Übernachtungen im Doppelzimmer Halbpension deutsche Reiseleitung Mietmotorrad Kawasaki KLR 650 Begleitfahrzeug Mechaniker-Service Besichtigungen und Eintrittsgelder Transfers Straßengebühren
Nicht eingeschlossen: Flüge bis/ab Anchorage ESTA-Gebühren Mittagessen, Getränke, Kaffeepausen Benzin Reiserücktrittskosten- und Rücktransportversicherung Persönliche Ausgaben Bitte bedenken Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Um Enttäuschungen zu vermeiden, weil die Tour evtl. bei Buchung bereits ausgebucht ist, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich für kurze Zeit einen Platz. Wir freuen uns auf Ihren Anruf: Tel. 0711-182 19 77 / Fax: 0711-182 20 17 / info@actionteam.de Ihr MOTORRAD action team in Stuttgart
REISEANMELDUNG Yukon und Alaska-Reise: Nr. 10161 Datum: __________________ FahrerIn Name: Vorname: Straße/Haus-Nr.: PLZ/Ort: Telefon tagsüber: Telefon abends: Telefax: E-Mail: Geburtsdatum: Nationalität: Beruf: Bitte im Notfall benachrichtigen (Name/Telefon): _____________________________________ Führerscheinklasse: A A1 T-Shirt Größe: S M L XL XXL XXXL BeifahrerIn Name: Vorname: Straße/Haus-Nr.: PLZ/Ort: Geburtsdatum: Nationalität: Beruf: T-Shirt Größe: S M L XL XXL XXXL Ich buche die Übernachtung im EZ (soweit möglich) ½ DZ DZ mit Als Mietmotorrad wünsche ich: Kawasaki KLR 650 (ohne Aufpreis) Ich wünsche ein Angebot für das folgende Modell: _________________________________________________________________________ Bitte unterbreiten Sie mir ein Flugangebot ab ____________________________ Nach erfolgter Anmeldung erhalte ich eine Buchungsbestätigung. Die Anzahlung von 20% des Teilnahmepreises leiste ich innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung per Überweisung auf das Konto 787 151 2122; BLZ 600 501 01 bei der Baden-Württembergischen Bank Für EU-Überweisungen: BIC/Swift Code SOLADEST600, IBAN DE92 600501017871512122 (Zahlungen aus dem Ausland bitte spesenfrei) per Lastschrift (nur von deutschen Konten möglich) Bitte dazu das nachfolgende SEPA-Lastschriftformular ausfüllen und mitsenden. Ich bin nicht damit einverstanden, dass meine Telefonnummer zum Zweck der gemeinsamen Anreise weitergegeben wird: Ich bin damit einverstanden, dass Fotos von der Veranstaltung, auf denen ich abgebildet bin, im Veranstaltungskatalog des action team und der Zeitschrift MOTORRAD veröffentlicht werden. Einen Anspruch auf Honorar erhebe ich nicht. Ich versichere mit meiner Unterschrift, die beiliegenden Veranstaltungsbedingungen gelesen zu haben und akzeptiere deren Inhalt. Ich mache dem Veranstalter die darin enthaltenen Zusicherungen, insbesondere in Bezug auf Risiken. ____________________________ _______________________________________ Ort, Datum Unterschrift
Zahlung per Bankeinzug ANMELDUNG Bitte das Formular senden an: Internet: www.actionteam.de Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Leuschnerstraße 1, 70174 Stuttgart Bitte ausfüllen bei gewünschter Zahlung per Bankeinzug. zur Buchung der Veranstaltung: ______________________________ von ______________ bis ______________ des Teilnehmers/der Teilnehmer: _________________________________________________________________ E-Mail: info@actionteam.de SEPA-Lastschriftmandat (wiederkehrend) Gläubiger-Identifikationsnummer: DE48ZZZ00000026750 Ich ermächtige die Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG auf mein Konto gezogenen Fax: 07 11/1 82-20 17 Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vor- und Nachname: ______________________________________________________________________________________ Telefon: 07 11/1 82-19 77 Angaben zum Kontoinhaber Name Kontoinhaber: ______________________________________________________________________________________ Angabe nur relevant bei abweichendem Kontoinhaber Straße/Hausnummer: ___________________________________________________________________ / _________________ 70174 Stuttgart Postleitzahl/Ort: _________________ / _______________________________________________________________________ Kreditinstitut/BIC: ___________________________________________________________ / __ __ __ __ __ __ __ __ Ι __ __ __ Leuschnerstraße 1 IBAN: DE __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __ Datum/Ort: _____________________ / _______________________________________________________________________ Vor- und Nachname: ______________________________________________________________________________________ MOTORRAD action team Unterzeichner Unterschrift des Kontoinhabers: _____________________________________________________________________________ Die Mandatsreferenz wird später mit Rechnungsstellung/Buchungsbestätigung im Rahmen der Vorabankündigung (Pre-Notification) mitgeteilt.
Veranstaltung.......................................... am.................................... Hinweise zu Sicherheit und Haftung Dem Teilnehmer ist Folgendes bekannt: 1. Der Teilnehmer hat die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen in den jeweiligen Reiseländern einzuhalten und seine Fahrweise, insbesondere im Hinblick auf den Verkehr, die Straßenverhältnisse und das Fahren in der Gruppe eigenverantwortlich anzupassen. 2. Er wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für sein Fahrverhalten selbst verantwortlich ist und für hierdurch verursachte Unfälle und/oder Schäden auch gegenüber anderen Teilnehmern oder sonstigen Dritten zivil- und strafrechtlich verantwortlich ist. 3. Das Fahren setzt Erfahrung und gute körperliche Konstitution voraus. 4. Motorradfahren ist gefährlich und birgt Sturz- und Verletzungsrisiken für sich und andere in sich. 5. Der Teilnehmer muss keine Passagen, die ihm zu schwierig erscheinen, fahren. Er kann vielmehr den Reiseleiter/Instruktor bitten, sein Motorrad über die betroffene Passage zu bringen oder in Abstimmung mit dem Reiseleiter/Instruktor eine andere Strecke fahren. Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, 1. im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein; 2. bei guter gesundheitlicher Verfassung zu sein; 3. mit einem Motorrad an der Veranstaltung teilzunehmen, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist und sich in fahrsicherem Zustand befindet (ausgenommen hiervon sind Veranstaltungen mit Mietmotorrädern) 4. an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung (Helm, Oberbekleidung, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen; 5. selbst für ausreichenden Versicherungsschutz gesorgt zu haben; den vorstehenden Text vor seiner Unterzeichnung sorgfältig gelesen zu haben. Ort, Datum______________________Name des Teilnehmers_____________________ Unterschrift des Teilnehmers__________________________
INFO Veranstaltungsbedingungen Reisenden bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder Internet: www.actionteam.de Diese Veranstaltungsbedingungen gelten für alle Fernreisen, Europareisen, Alpenrei- Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Veranstalters der behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in sen und Endurotouren gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen, die dem den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte Reisenden für die Rückreise infolge Zahlungsunfähigkeit oder der Motor Presse Stuttgart als Gesamtschuldner für den 1. REISELEISTUNGEN, ANMELDUNG Konkurses des Reiseveranstalters entstehen, ersetzt werden. Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. Maßgeblich für Der Umfang der vertraglichen Leistungen der Motorradreisen Dementsprechend hat die Motor Presse Stuttgart dieses die Berechnung aller Fristen ist – auch bei telefonischem und Enduroreisen (Trainings, Enduro-Lehrgänge und Insolvenzrisiko bei der tourVers Touristik-Versicherungs-Service Rücktritt – jeweils der Eingang der Erklärung bei der Motor -Wochenenden) ist auf den entsprechenden Seiten dieses GmbH abgesichert. Der Sicherungsschein verbrieft den direkten Presse Stuttgart. Der Motor Presse Stuttgart stehen im Katalogs beschrieben. Weitere Leistungen schuldet die Motor Anspruch des Reisenden gegenüber der tourVers im Falle der Rücktrittsfall des Reiseteilnehmers folgende Zahlungen zu: Presse Stuttgart nicht. Mit der schriftlichen oder Online-Anmel- Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Veranstalters. Die dung bietet der Teilnehmer der Motor Presse Stuttgart den Motor Presse Stuttgart ist berechtigt, die Leistung endgültig zu Bei den Reisen Namibia, Damaraland, Südafrika und Abschluss eines Vertrags verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Windhoek-Kapstadt gilt: durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung Reisevertrags vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn sich bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 % des Teilnahmepreises, E-Mail: info@actionteam.de aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der der Reiseteilnehmer mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug Anmelder, wie für seine eigenen Verpflichtungen, einsteht, befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn wenn er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch angemessenen Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen 25 % des Teilnahmepreises, ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Bestimmungen vorher von der Motor Presse Stuttgart bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer schriftlich angedroht wurde. Den Teilnahmepreis entnehmen 50 % des Teilnahmepreises, Anmeldung durch die Motor Presse Stuttgart zustande. Weicht Sie der jeweiligen Reisebeschreibung. ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so 90 % des Teilnahmepreises, liegt ein neues Angebot der Motor Presse Stuttgart vor, an das 3. MINDESTTEILNEHMERZAHL am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen sie für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag Wir behalten uns vor, eine Reise bis 28 Tage vor Reisebeginn zur Veranstaltung 95 % des Teilnahmepreises. kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, abzusagen, wenn bis dahin die in der jeweiligen Reisebeschrei- wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist der Motor Bei den Tasmanien-Reisen gilt: bung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht Presse Stuttgart die Annahme erklärt. bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn wurde. Bis dahin bereits entrichtete Beträge bekommt der 20 % des Teilnahmepreises, Fax: 07 11/1 82-20 17 Teilnehmer in diesem Fall zurück. 2. PREIS, ZAHLUNGSWEISE, FÄLLIGKEIT, REISEUNTERLAGEN bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den 4. ÄNDERUNGEN BESCHRIEBENER VERANSTALTUNGS- 40 % des Teilnahmepreises, Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der ABLÄUFE,PREISERHÖHUNGEN bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn Reiseleistungen durch die Motor Presse Stuttgart. Nach Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen 60 % des Teilnahmepreises, Abschluss des Reisevertrags erhält der Teilnehmer die Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertra- ab 20 Tagen vor Veranstaltungsbeginn Buchungsbestätigung und einen Reisesicherungsschein im ges, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, 90 % des Teilnahmepreises. Sinne § 651 k Abs. 3 BGB. Mit dessen Erhalt wird eine sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Der restliche Bei allen anderen Reisen: nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn Reisepreis ist bis spätestens 26 Tage vor Reisebeginn zu Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsan- Telefon: 07 11/1 82-19 77 zahlen. 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Hierfür benötigt der Veranstalter ein sogenanntes Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von der Motor „Mandat“, das die Belastung des Girokontos mit dem zu 90 % des Teilnahmepreises, Presse Stuttgart nicht zu vertreten sind: Devisen-Wechselkurse am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen zahlenden Preis (An- und Restzahlung) im Wege der Lastschrift für die betreffende Reise; Beförderungstarife und -preise; erlaubt. Das Mandat ist Teil der Anmeldung. Die Vorabankündi- zur Veranstaltung 95 % des Teilnahmepreises. behördliche Gebühren; Steuern oder sonstige behördliche gung über die Einzugstermine im SEPA-Lastschriftverfahren Abgaben einschließlich Flughafen- und Sicherheitsgebühren. Diese Zahlungen sind die pauschale Entschädigung, soweit die erfolgt mit Rechnungsstellung/Buchungsbestätigung Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem 70174 Stuttgart Motor Presse Stuttgart nicht nachweist, dass der nach Abzug - bei Online-Rechnungsstellung mindestens eine Woche vor Vertragsschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von ersparter Aufwendungen verbleibende Vergütungsanspruch der Abbuchung vom Konto des Teilnehmers; mehr als vier Monaten liegt. Sollte dies der Fall sein, wird der höher gewesen wäre. Das Recht des Reiseteilnehmers, der - bei postalischer Rechnungsstellung (unter Einrechnung der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen vor Motor Presse Stuttgart nachzuweisen, dass ein Schaden in Postlaufzeit) mindestens 4 Tage vor der Abbuchung vom Konto Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen geringerer Höhe oder gar kein Schaden entstanden ist, bleibt des Teilnehmers. danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über ihm unbenommen. Erscheint der Reiseteilnehmer verspätet 5 % des Reisepreises ist der Kunde zum gebührenfreien zum Beginn der Veranstaltung bzw. zu Abfahrt oder Abflug, Bei kurzfristigen Buchungen gilt dies entsprechend für den Rücktritt von der Reise berechtigt. Der Reiseteilnehmer kann kündigt er nach Reisebeginn oder aus Gründen, die nicht von Leuschnerstraße 1 gesamten Reisepreis. die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Motor Presse Stuttgart zu vertreten sind, oder muss er nach die Motor Presse Stuttgart in der Lage ist, eine solche ohne Reisebeginn von der Fortsetzung der Reise ausgeschlossen Für Zahlungen mit Kreditkarte werden die von Ihnen bei der Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reiseteilnehmer werden, so behält die Motor Presse Stuttgart den Vergütungs- Zahlung angegebenen Daten direkt an unseren Abrechnungs- hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Motor anspruch. Evtl. der Motor Presse Stuttgart entstehende dienstleister Saferpay (SIX Payment Services GmbH, Presse Stuttgart über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Mehrkosten aufgrund der Bemühungen, den Reiseteilnehmer Langenhorner Chaussee 92–94, 22415 Hamburg) weitergelei- Reise gegenüber der Motor Presse Stuttgart geltend zu an dessen Reiseziel zu bringen oder weiterzubefördern, gehen tet. Es werden folgende Kreditkartenanbieter akzeptiert: VISA, machen. Im Interesse des Reiseteilnehmers wird aus zu Lasten des Reiseteilnehmers. Eine Erstattung erfolgt nur MasterCard. Beweisgründen die schriftliche Geltendmachung empfohlen. insoweit, als der Motor Presse Stuttgart von den Leistungsträ- MOTORRAD action team gern nicht in Anspruch genommene Leistungen vergütet Die Zusendung bzw. Aushändigung der Reiseunterlagen 5. RÜCKTRITT, ERSATZPERSONEN, UMBUCHUNG, werden. Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die nach erfolgt nach Eingang der Zahlung. Geht die Zahlung jedoch erst NICHTANTRITT UND NICHTINANSPRUCHNAHME VON Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern ihre kurzfristig vor Reisebeginn ein, trägt der Kunde die Mehrkosten LEISTUNGEN Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom einer Eilauslieferung der Reiseunterlagen, sofern er die Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reisevertrag durch Neuanmeldung des Reiseteilnehmers erfüllt Verzögerung des Zahlungseingangs zu vertreten hat. Die Motor Reise zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur Presse Stuttgart darf den restlichen Reisepreis, abgesehen von zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise geringfügige Kosten verursachen. der Anzahlung von 20 % vor Reiseantritt verlangen, wenn teilnimmt. Die Motor Presse Stuttgart kann der Teilnahme feststeht, dass die Reise – wie gebucht – durchgeführt und eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen 6. VERSPÄTUNG, AUSSERGEWÖHNLICHE UMSTÄNDE veranstaltet wird und wenn sie sichergestellt hat, dass dem Erfordernissen der Veranstaltung nicht genügt oder seiner Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer
Veranstaltungsbedingungen INFO höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherungen. Es besteht seitens Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Internet: www.actionteam.de beeinträchtigt, so können sowohl die Motor Presse Stuttgart als der Motor Presse Stuttgart keine zusätzliche Versicherung. Der Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara oder der auch der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Wird der Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge in die USA und nach Vertrag gekündigt, so kann die Motor Presse Stuttgart für die ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung (Helm, Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu Oberbekleidung, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen. die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverlet- erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädi- Empfehlungen und Mindestanforderungen für die zung sowie für Verlust oder Beschädigung von Gepäck. Sofern gung verlangen. Die Motor Presse Stuttgart ist in diesen Fällen Schutzbekleidung liegen den Teilnehmerunterlagen bei oder die Motor Presse Stuttgart in anderen Fällen Leistungsträger verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, können angefordert werden. ist, haftet die Motor Presse Stuttgart nach den für diese Fälle insbesondere falls der Vertrag die Vereinbarung umfasst, den geltenden Bestimmungen. Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die 10. BEACHTUNG VON ANWEISUNGEN Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Verstößt ein Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder werden 13. MIETFAHRZEUGE Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Für die Benutzung von Mietfahrzeugen bei Fahrertrainings Last. Durchführung der Veranstaltung durch sein Verhalten oder Reisen haftet der Teilnehmer vom Zeitpunkt der E-Mail: info@actionteam.de gefährdet oder verletzt oder geschädigt, haben die Vertreter Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeugs für jeden von ihm 7. DOKUMENTE, PASS, DEVISEN, ZOLL- UND GESUNDHEITS- der Motor Presse Stuttgart das Recht, den Teilnehmer ohne oder einem berechtigten Fahrer verursachten Schaden am BESTIMMUNGEN Erstattung seiner Teilnahmegebühren und ihm entstandener Fahrzeug (auch Untergang, Abhandenkommen oder Die Motor Presse Stuttgart informiert den Reiseteilnehmer Kosten von der weiteren Veranstaltung auszuschließen. Beschlagnahme). über die Bestimmungen von Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften seines Urlaubslandes. Der 11. REISELEITER (INSTRUKTOREN) 14. REISEVERSICHERUNGEN, MOTORRAD-SCHUTZBRIEF Reiseteilnehmer ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Die Reiseleiter (Instruktoren) sind nicht berechtigt, für die Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang Motor Presse Stuttgart rechtsverbindliche Erklärungen Bitte beachten Sie, dass im Reisepreis keine Reiserücktrittskos- mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. abzugeben. Sie dürfen den Teilnehmern auch keine Fahrzeuge tenversicherung bzw. Reiseabbruchversicherung enthalten ist. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechen- oder Ausrüstungsgegenstände aushändigen, die der Motor Desweiteren empfiehlt sich der Abschluss eines Schutzbriefs den wichtigen Vorschriften in den von ihm bereisten Ländern Presse Stuttgart gehören oder anvertraut sind. sowie bei Auslandsreisen der Abschluss einer Auslandskranken- selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefol- versicherung, die auch den Krankenrücktransport beinhaltet. 12. HAFTUNG Fax: 07 11/1 82-20 17 gung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen, wenn sie durch eine Der Teilnehmer hat die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen 15. INFORMATION ZUR ADRESSNUTZUNG schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens der Motor in den jeweiligen Reiseländern einzuhalten und sein Entsprechend den Vorschriften des BDSG (Bundesdatenschutz- Presse Stuttgart bedingt sind. Fahrverhalten, insbesondere die Fahrgeschwindigkeit, den gesetz) behalten wir uns vor, Ihre Postanschrift zu nutzen, um Verhältnissen der Fahrstrecke, der Gruppe und des Verkehrs Ihnen interessante Angebote des Verlags und ausgewählter 8. GEWÄHRLEISTUNG, MITWIRKUNGSPFLICHT, ABHILFEVER- eigenverantwortlich anzupassen. Er wird ausdrücklich darauf Geschäftspartner zukommen zu lassen. Soweit Sie dem LANGEN hingewiesen, dass er für sein Fahrverhalten selbst ausdrücklich zugestimmt haben, nutzen wir Ihre Telefonnum- Der Reiseteilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder verantwortlich ist und für hierdurch verursachte Unfälle und/ mer oder E-Mail-Adresse auch für Ihre geschäftlichen der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Schäden auch gegenüber anderen Teilnehmern oder Informationen durch uns und namentlich bekannte verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem sonstigen Dritten zivil- und strafrechtlich verantwortlich ist. Unternehmen. Telefon: 07 11/1 82-19 77 Umstand, den die Motor Presse Stuttgart nicht zu vertreten Der Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift, dass er Widerspruch ist jederzeit möglich unter: hat. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden diesen Haftungshinweis zur Kenntnis genommen und selbst Motor Presse Stuttgart GmbH & Co.KG Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer für ausreichenden Versicherungsschutz gesorgt hat. Die MOTORRAD action team Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden gering Haftung für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzun- Stichwort „Datenschutz“ zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei gen der Motor Presse Stuttgart und ihrer Mitarbeiter sowie für Leuschnerstraße 1 der zuständigen Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung Körperschäden, die durch fahrlässige oder vorsätzliche 70174 Stuttgart nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich Pflichtverletzungen der Motor Presse Stuttgart und ihrer gegenüber der Motor Presse Stuttgart direkt erhoben werden. Mitarbeiter verursacht werden, bleibt davon unberührt. Die 16. INFORMATION ZUM VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNGS- Vor einer Kündigung (§ 651e BGB) ist der Motor Presse Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer für Schadensersatz GESETZ Stuttgart eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, aus vertraglichen Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist außer Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/ wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder von der Motor Presse für Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 70174 Stuttgart consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Stuttgart verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung soweit a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Die Motor des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder b) die Presse Stuttgart ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungs- gerechtfertigt wird. Ansprüche auf Minderung und Motor Presse Stuttgart für einen dem Reiseteilnehmer verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit Schadensersatz hat der Kunde gem. § 651g I BGB innerhalb entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines noch verpflichtet. eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Motor Presse Stuttgart der Reise bei der Motor Presse Stuttgart geltend zu machen. haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Diese Veranstaltungsbedingungen gelten Ansprüche gemäß § 823 ff. BGB sind hiervon ausgenommen. Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt oder für alle Perfektionstrainings, Fahrertrai- Leuschnerstraße 1 Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur empfohlen werden (Sportveranstaltungen, Hubschrauberflü- nings, Enduro- und Supermoto-Lehrgän- geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung ge, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.), wenn diese ge und –Wochenenden der Frist gehindert worden ist. Die Ansprüche verjähren gem. Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestä- § 651g II BGB in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, tigung ausdrücklich unter Angabe des vermittelten 1. PHILOSOPHIE an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Kunde Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig Die MOTORRAD-Fahrertrainings dienen nicht der Erzielung von Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil Höchstgeschwindigkeiten. Trainingsziele sind die Verbesserung Tag gehemmt, an dem die Motor Presse Stuttgart die der Reiseleistungen der Motor Presse Stuttgart sind. Ein des Fahrkönnens, der Fahrtechnik und die realistische Ansprüche schriftlich zurückweist. Schadensersatzanspruch gegen die Motor Presse Stuttgart ist Selbsteinschätzung. Die Einteilung erfolgt nach Ihrer auf der insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund Anmeldung angegebenen Selbsteinschätzung. Nach unserer MOTORRAD action team 9. TEILNEHMER-ZUSICHERUNGEN internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden langjährigen Erfahrung behindert sowohl Unter- als auch Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträ- Überforderung den Lernerfolg. Deshalb werden wir bei Bedarf zu sein, sofern die Veranstaltung nicht auf einer privaten ger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein die Gruppeneinteilung nach den ersten Trainingsstunden im Rennstrecke stattfindet. Er nimmt mit seinem Motorrad Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur Sinne aller Teilnehmer modifizieren. Während des Trainings auf (ausgenommen Reisen mit Mietmotorrad) an der Veranstal- unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen der Nürburgring-Nordschleife und den Nebenplätzen gelten die tung teil, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten StVO und die StVZO. Die Enduro- und Supermoto-Wochenen- und in fahrsicherem Zustand sein muss. Es gelten die Regeln Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Kommt der Motor Presse den dienen ebenfalls der Verbesserung des Fahrkönnens. Bei der StVO und StVZO (bzw. die Straßenverkehrsordnungen der Stuttgart die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, Fahrten auf abgesperrten Strecken kann der Versicherungs- jeweiligen Reiseländer) sowie die gesetzlichen Bestimmungen so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des schutz (Haftpflicht, Vollkasko) erlöschen.
INFO Veranstaltungsbedingungen 2. LEISTUNGEN, ANMELDUNG den sowie bei Enduro- bzw. Supermoto-Lehrgängen auf • Veranstalter(n), seinen Organen, seinen beauftragten Internet: www.actionteam.de Wie Reisebedingungen unter 1 mit folgenden Ausnahmen: privaten Rennstrecken auch nicht zugelassene Motorräder Instruktoren, sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen; Steht der Trainingstermin im Programm noch nicht fest, erfolgt teilnehmen (siehe jeweilige Detailausschreibung). die Anmeldung nur vorläufig. Der Veranstalter wird dem • Sportwarten, Streckenposten, dem Rennstreckenbetreiber, Angemeldeten die Termine, sobald diese feststehen, schriftlich 9. BEACHTUNG VON ANWEISUNGEN dem Rennstreckeneigentümer und dem Straßenbaulastträger oder per E-Mail mitteilen. Der Angemeldete hat die Der Teilnehmer verpflichtet sich, die für die Strecke geltenden (soweit Schäden durch die Beschaffenheit der beim Training zu Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Anweisungen und Verhaltensregeln einzuhalten. Weiter wie benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht wurden); Termine von der Anmeldung Abstand zu nehmen. Hierauf wird Reisebedingungen unter 10. • alle anderen Personen, die mit der Organisation der der Anmeldende zusammen mit der Termininformation 10. INSTRUKTOREN Veranstaltung in Verbindung stehen hingewiesen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Anmeldung Wie Reisebedingungen unter 11. verbindlich. außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers 11. HAFTUNG oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder 3. PREIS, ZAHLUNGSWEISE, FÄLLIGKEIT Wie Reisebedingungen unter 12. fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Ohne Zahlung des gesamten Teilnahmepreises besteht für den E-Mail: info@actionteam.de Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten Teilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Lehrgangs- und/ 12. HAFTUNGSVERZICHT Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, oder Trainingsleistungen durch die Motor Presse Stuttgart. Unabhängig von den mit der Anmeldung gemachten die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverlet- Zusicherungen muss bei allen Trainings, die keine Pauschalreise zung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehil- Für die Enduro- und Supermoto-Wochenenden gilt: sind, ein zusätzlicher Haftungsverzicht vor Veranstaltungsbe- Der Teilnahmepreis ist sofort nach Erhalt der Buchungsbestäti- fen des enthafteten Personenkreises - beruhen. Bewerber und ginn unterschrieben werden. Den Inhalt des Haftungsverzichts Fahrer verzichten außerdem auf Ansprüche jeder Art für im gung zu leisten. finden Sie am Ende dieser Veranstaltungsbedingungen. Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehende Schäden Für alle anderen Trainings gilt: 13. BENUTZUNG VON MIETFAHRZEUGEN gegenüber den Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Wie Reisebedingungen unter 13. Höhe von 20 % des Teilnahmepreises fällig. Der restliche • anderen Teilnehmern (Bewerbern, Fahrern, Mitfahrern), deren Teilnahmepreis ist bis spätestens 26 Tage vor Veranstaltungsbe- 14. VERSICHERUNGEN Helfer, die Eigentümer und Halter der anderen Fahrzeuge; ginn zu zahlen. Den Teilnahmepreis entnehmen Sie der Es besteht keine zusätzliche Versicherung, die die Motor Presse außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers Fax: 07 11/1 82-20 17 jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung. Stuttgart zugunsten der Trainings- und Lehrgangsteilnehmer oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder abgeschlossen hat. fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Für Zahlungen im Lastschriftverfahren und Zahlungen mit Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten Kreditkarte gelten die unter Ziff. 2. der „Veranstaltungsbedin- 15. INFORMATION ZUR ADRESSNUTZUNG Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, gungen für alle Fernreisen, Europareisen, Alpenreisen und Wie Reisebedingungen unter 15. die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverlet- Endurotouren“ enthaltenen Ausführungen zu SEPA Direct Debit zung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehil- 16. INFORMATION ZUM VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNGS- fen des enthafteten Personenkreises - beruhen. SDD sowie die hier genannten akzeptierten Kreditkartenanbie- GESETZ ter und die Angaben zu dem von uns beauftragten Wie Reisebedingungen unter 16. Dieser Verzicht wird auch für Abrechnungsdienstleister entsprechend. • Angehörige und unterhaltsberechtigte Personen des Telefon: 07 11/1 82-19 77 Für Renntrainings gelten die „Veranstal- Teilnehmers erklärt. Der unterzeichnende Teilnehmer stellt den 4. MINDESTTEILNEHMERZAHL tungsbedingungen für alle Perfektions- Wir behalten uns vor, Veranstaltungen bis 28 Tage vor Beginn (die) Veranstalter von Ansprüchen Dritter nach vorstehender trainings, Fahrertrainings, Enduro- und abzusagen, wenn bis dahin eine in der Trainingsausschreibung Supermoto-Lehrgänge und -Wochenen- Maßgabe frei. angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Bis den“ entsprechend mit folgenden Haftungsverzicht und Haftungsfreistellung gelten ferner nicht dahin bereits entrichtete Beträge bekommt der Teilnehmer in Abweichungen: für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit der diesem Fall zurück. 1. PHILOSOPHIE Teilnehmer nicht selbst Eigentümer und Halter des von ihm 5. ÄNDERUNGEN BESCHRIEBENER VERANSTALTUNGSABLÄU- Abweichend von Ziff. 1 der Veranstaltungsbedingungen für benutzten Motorrads ist, stellt er den (die) Veranstalter, seine FE, PREISERHÖHUNGEN Fahrertrainings gilt: Das Renntraining ist für alle sportlichen (ihre) Erfüllungsgehilfen sowie den beauftragten Instruktoren Änderungen oder Abweichungen von Terminen oder einzelnen Motorradfahrer konzipiert, die ihr Können nicht auf der Straße, auch von Ansprüchen des Kfz-Halters und Eigentümers Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die sondern auf der Rennstrecke ausleben wollen. Die Gruppen- entsprechend dem Umfang des vorstehenden Haftungsver- 70174 Stuttgart nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur einteilung erfolgt in erster Linie anhand evtl. vorhandener zichts frei. gestattet, soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheb- Rundenzeiten, danach anhand der Selbsteinschätzung. lich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstal- Der Haftungsverzicht und Haftungsfreistellung werden mit 2. TEILNEHMER-ZUSICHERUNGEN ihrer Unterzeichnung durch den Teilnehmer gegenüber allen tung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsan- Abweichend von Ziff. 8 der Veranstaltungsbedingungen für sprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen Beteiligten wirksam. Sie gelten für Ansprüche aus jeglichem Fahrertrainings gilt: Es besteht seitens der Motor Presse Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprü- mit Mängeln behaftet sind. Stuttgart keine zusätzliche Versicherung für den Teilnehmer. che aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und 6. RÜCKTRITT, ERSATZPERSONEN, UMBUCHUNG, Der Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Leuschnerstraße 1 NICHTANTRITT UND NICHTINANSPRUCHNAHME VON ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzbekleidung – Helm LEISTUNGEN (ECE-Norm 22), Lederkombi (kein Textil), Rückenprotektor, Gesetzliche Vertreter von minderjährigen Teilnehmern Sämtliche Bestimmungen der Reisebedingungen unter 5. Handschuhe, Motorradstiefel – teilzunehmen. bestätigen ihre Kenntnis darüber, dass sie während der gelten entsprechend mit folgender Abweichung: Erscheint der Veranstaltung für den vertretenden Teilnehmer ausschließlich Haftungsverzicht aufsichtspflichtig sind. Wegen der Unerfahrenheit von Teilnehmer am Tag der Veranstaltung nicht oder sagt er die Teilnahme am Tag der Veranstaltung ab, so werden 100 % des NACHFOLGENDER HAFTUNGSVERZICHT GILT FÜR ALLE Minderjährigen besteht grundsätzlich ein erhöhtes Risiko. TRAININGS, DIE KEINE PAUSCHALREISEN SIND. DER Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von der Buchungsbetrags fällig. Das Recht des Teilnehmers, der Motor HAFTUNGSVERZICHT IST VON JEDEM TEILNEHMER VOR vorstehenden Haftungsausschlussklausel unberührt. Presse Stuttgart nachzuweisen, dass ein Schaden in geringerer VERANSTALTUNGSBEGINN ZU UNTERZEICHNEN. MOTORRAD action team Höhe oder gar kein Schaden entstanden ist, bleibt ihm Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung Dem Teilnehmer ist bekannt, dass unbenommen. teil. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist mit Risiken 1. er auf eigenes Risiko fährt; 7. GEWÄHRLEISTUNG, MITWIRKUNGSPFLICHT, ABHILFEVER- behaftet. Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und 2. er seine Fahrweise im Hinblick auf den Verkehr, die LANGEN strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder dem von Straßenverhältnisse und das Fahren in der Gruppe Wie Reisebedingungen unter 8. ihm benutzten Fahrzeug verursachten Schäden soweit hier eigenverantwortlich anzupassen und die im jeweiligen Land nicht ein Ausschluss der Haftung vereinbart wurde. Bewerber gültigen Verkehrsgesetze zu beachten hat; 8. TEILNEHMER-ZUSICHERUNGEN und Fahrer verzichten auf Ansprüche jeder Art für im 3. das Fahren Erfahrung und gute körperliche Konstitution Wie Reisebedingungen unter 9. Davon abweichend dürfen bei Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehende Schäden voraussetzt; Rennstreckentrainings, Enduro- bzw. Supermoto-Wochenen- gegenüber dem (den) 4. Motorradfahren gefährlich ist und Sturz- und Verletzungsri-
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