Yukon und Alaska 2018 - Motorrad

Die Seite wird erstellt Hein-Peter Lutz
 
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Yukon und Alaska 2018 - Motorrad
Yukon und Alaska 2018
Wer 1896 dem Ruf des Goldes zum Klondike folgte, musste sich hernach per pedes mit
Schlitten im Schlepp über den berühmt-berüchtigten Chilkoot-Pass quälen. Auch dieser Tage
sind Touren im Yukon und Alaska noch mit allerlei Strapazen verbunden, sind doch etliche
der landschaftlich reizvollen Highways bis heute nicht asphaltiert. Was erfreulicherweise zur
Folge hat, dass kaum jemand unterwegs ist und man die grandiose Landschaft und üppige
Flora sowie wilde Fauna quasi für sich alleine hat. Da füttern Bärenmuttis ihre Jungen mit
frisch gefangenem Lachs am Straßenrand, und Mama Elch mit Nachwuchs steht mitten auf
der Piste. Menschen stören hier nicht. Kein Wunder, denn es gibt ja kaum welche. Yukon,
immerhin ein Drittel größer als Deutschland, hat gerade mal 33.000 Einwohner. Dafür gibt es
die größte Grizzlybären-Population der Welt, weil hier ab dem Spätsommer Millionen von
Lachsen die Flüsse hinauf ziehen, um zu laichen. Willkommene Abwechslung des
Speiseplans auch für die 4000 Weißkopfseeadler am Chilkat River.

Tourverlauf
1.Tag:        Flug von Deutschland nach Anchorage, Transfer zum Hotel und
              Übernachtung

2. Tag:       Übernahme der Motorräder und Einführungs-Tour entlang des kurven- und
              aussichtsreichen Glenn Highways. Schon auf diesem kurzen Stück bekommt
              man einen ersten Vorgeschmack auf die mächtigen Gletscher Alaskas. Im
              Süden, also rechts des Highways, glänzen sie in ihrer ganzen Pracht schon
              aus der Ferne und reichen doch fast bis an die Straße heran.
                                                                  Tagesetappe: ca. 200 km

3. Tag:       Weiter entlang des Glenn Highways mit Blick auf Gletscher und 4000er.
              Später erreichen wir den legendären Richardson Highway (welcher Highway
              ist hier eigentlich nicht legendär?), auf dem das erste Auto in Alaska fuhr. Der
              Fahrer hieß, na? – Richardson, ein General, der 1910 dafür zuständig war,
              diese Straße für Pferdefuhrwerke auszubauen. Diese Trasse, die unmittelbar
              entlang der Gletscherfelder der Wrangell Mountain Range führt, ist teilweise
              so eng wie manche Alpenstraße. Für Alaskanische Verhältnisse ist allein das
              schon erwähnens- und erfahrenswert. Valdez schließlich ist eine kleine
              Fischerstadt direkt an der Cugach Range gelegen mit gerade mal 5000
              Einwohnern. Von hier aus starten die Exkursionen in den Prince William
              Sound zu den ins Meer kalbenden Gletschern.
                                                                     Tagesetappe: ca. 260 km

4. Tag:       Bootstour in den Prince William Sound – um fantastische schwimmende
              Eisberge herum ganz nah heran an die Zungen der ins Meer kalbenden
              Gletscher. Mit ein bisschen Glück sehen wir Fischotter, Buckelwale, Delphine
              und meistens auch den Gletscher. Mit ganz, ganz, ganz viel Glück auch mal
              einen Orca, sprich Schwertwal. Insgesamt eine tolle Erfahrung – auch ohne
              Glück.
5. Tag:   Von Valdez nach Tok – Mit einem kürzeren oder längeren Abstecher auf dem
          Edgorton Highway bzw. auf der McCarthy Road mitten hinein in die
          Gletscherwelt der Wrangell Mountains. Danach über den Richardson Highway
          und den Tok Cut off nach Tok. Tok ist, wie es klingt. Eine Kreuzung von zwei
          Straßen. Und auch für hiesige Verhältnisse relativ unbedeutend, würde hier
          nicht der Alaska Highway direkt durchführen.
                                                                Tagesetappe: ca. 410 km

6. Tag:   Von Tok nach Haines Junction – ein zugegeben eher unspektakulärer
          Abschnitt auf dem Alaska Highway, der im zweiten Weltkrieg mal eben
          innerhalb von weniger als einem Jahr von der kanadischen und der
          amerikanischen Armee auf 2237 Kilometer Länge in die Tundra gelegt wurde.
          Dieser gigantische Highway bringt einem jedoch auf eindrucksvolle Weise die
          Weite dieser unendlichen Landschaft näher. Der Grenzübergang von den
          USA nach Kanada ist weniger, sagen wir, bemerkenswert als der in die
          andere Richtung. Diese Strecke ist zwar asphaltiert, allerdings gilt, dass man
          hier höllisch auf Schlaglöcher gefasst sein muss, die einem nicht nur die
          angepeilte Linie sondern auch die Felgen nachhaltig verhunzen können...
                                                                Tagesetappe: ca. 450 km

7. Tag:   Von Haines Junction nach Haines – da der vorherige Tag dann doch ein
          bisschen länger war, ergab sich da kaum die Gelegenheit zu Rundflügen.
          Daher soll heute, wenn möglich, früh morgens abgehoben werden zum
          grandiosen Flug über eines der größten Eisfelder unserer Erde. Dieser Flug ist
          nicht im Reisepreis enthalten und kostet für eine Stunde etwa 255 $ CAD
          (Stand 2011) pro Person, ab zwei Personen wird gestartet.
          Danach geht es auf dem State Highway Nr. 7 entlang des sich in seinem
          weiten Kiesbett stark verzweigenden Chilkat River, der zur bestimmten
          Jahreszeit wegen der wandernden Lachse eine große Anziehungskraft ausübt
          auf über 4000 Weißkopfseeadler. Aber auch außerhalb dieser wenigen
          Wochen leben hier über 200 schlaue Adlerpärchen, die nicht eigens für die
          Lachs-Sonderangebotswochen anreisen müssen.
          Vielleicht ist es auch für die aus Norden anreisenden Seeadler bequemer,
          wenn sie nicht jedes Jahr die lästigen Grenzformalitäten für die Einreise in die
          USA über sicher ergehen lassen müssen. Wir müssen diese leider wieder
          erdulden.
          Wir bleiben in dem kleinen Fischerort Haines über Nacht und genießen die
          besten Fish and Chips in Town in einem kleinen Restaurant gegenüber von
          unserem Hotel.
                                                                Tagesetappe: ca. 250 km

8. Tag:   Von Haines nach Whitehorse – hinter Haines führt eine kleine Straße zum
          Chilkoot River und Lake. Hier treiben sich die Lachse das ganze Jahr über
          herum, und werden von den Rangern von Hand gezählt! Kein Witz! ;-) Die
          Grizzlys wissen natürlich auch von der nie versiegenden Nahrungsquelle und
          tummeln sich hier zwecks schneller und unkomplizierter Versorgung das
          ganze Jahr lang. Ab und zu wird der Verkehr angehalten, wenn eine Mutter
          ihre Jungen mitten auf der Straße mit frischem Lachs versorgt. Weil hier die
          Bären Vorfahrt haben!
          Gegen Mittag (meist fährt sie gegen 12.15 Uhr und braucht dann eine Stunde)
          nehmen wir die Fähre von Haines nach Skagway, wo wir übernachten werden.
Da wie genau über die Mittagszeit fahren und auf der anderen Seite ein volles
           Programm haben, essen wir eine Kleinigkeit an Bord. Vielleicht tun es ja ein
           paar Sandwiches auf die Hand, da wir sonst die schöne Bootsfahrt durch die
           nordischen Fjorde verpassen würden. In Skagway haben wir dann noch die
           Gelegenheit, in das kleine aufschlussreiche Heritage Museum zu gehen,
           welches die Geschichte des Gold Rush eingehend dokumentiert. Hier werden
           einem die Strapazen der Goldsucher eindrücklich vor Augen geführt. Gut,
           dass wir motorisiert über den White Pass fahren.
           Der berühmt-berüchtigte White Pass war nämlich die Alternative zum Chilkoot
           Trail, den viele in Richtung Yukon und weiter zum Klondike nahmen. Den
           nehmen wir nun auch, doch vorher statten wir noch kurz der White Pass
           Railway Company einen Besuch ab, wo immer noch die alten Lokomotiven zu
           bestaunen sind.
           Zurück nach Kanada geht es schneller, als in die USA. Weniger Formalitäten
           machen die Einreise dann doch recht zügig. Hinter dem alpin anmutenden
           White Pass wartet der kleine Ort Carcross (eine Abkürzung für Cariboo
           Crossing) auf Entdeckung. Wenn hier die White Pass Eisenbahn einläuft, wird
           man geradezu zurück versetzt in die Zeiten des späten Goldrauschs.
           Whitehorse selbst ist ein eher zurückhaltendes Städtchen, direkt am Yukon
           River gelegen. Sehenswert sind die Schlucht des Flusses und der Wasser-
           Flughafen unweit der Stadt.
                                                                Tagesetappe: ca. 160 km

9. Tag:    Von Whitehorse nach Dawson – von der Hauptstadt in die wirkliche
           Hauptstadt. Die des Goldrauschs nämlich. Die Strecke klingt wirklich nach
           „Ironbutting“, so sagen die Amerikaner, wenn man so lange fährt, bis einem
           der Allerwerteste weh tut. Wäre der aus Eisen, sprich Iron, würde man da
           nichts mehr merken. Es ist aber eine relativ leicht zu fahrende Etappe, denn
           erstens ist alles hervorragend asphaltiert, und das ist ja auch nicht immer so
           (siehe Tag 4). Eines der Highlights dieser Tagestour sind die Monster
           Cinammon Rolls in der Braeburn Lodge nach zirka 90 Kilometer. Also machen
           wir am besten gleich hier unser Frühstück, damit wir die Monsterportionen von
           Steve so richtig genießen können...
           Das kleine Städtchen Carmacks nimmt man beim Cruisen kaum wahr. Die
           Moose Creek Lodge, nach insgesamt 380 km ab Whitehorse, ist allerdings auf
           jeden Fall einen Stopp wert, und wenn es nur für ein Foto ist. Immerhin leben
           hier zwei Frauen und zwei freundliche Hunde, wie das eigens aufgestellte
           Ortsschild informiert... In Dawson bleiben wir für drei Nächte.
                                                                   Tagesetappe: ca. 540 km

10. Tag:   In Dawson – heute mal weitestgehend ohne Motorrad, versuchen wir uns am
           Goldwaschen. Was man findet, darf man behalten. Aber Achtung! Schon so
           mancher hat sein Rückfahrt-Ticket gegen eine Goldwäscher-Ausrüstung
           eingetauscht und ist vor Ort geblieben...
           Am Nachmittag steht eine Bootsfahrt auf dem Yukon-River auf dem
           Programm und am Abend zeigen uns adrette Damen im Saloon ihre Strapse –
           beim Cancan-Tanz auf der Bühne.
11. Tag:   Von Dawson nach Dawson – Tour über den weltberühmten und wirklich
           abenteuerlichen Dempster Highway. Aber nur, wenn das Wetter so richtig
           mitspielt. Bei Regen, was so viel bedeutet wie nur noch Schlamm, ist der
           Dempster für Zweiräder unfahrbar!
           Heute kommt wieder das Motorrad zum Zuge. Und zwar mal so richtig. Einen
           je nach Laune langen oder kurzen Abstecher hinein in den Dempster-
           Highway, der wortwörtlich bis ans Ende der Welt führt – zumindest im
           Sommer. Denn erst im Winter geht es ab Inuvik weiter über die mittlerweile
           weltberühmte Ice Road, die über einen zugefrorenen Fluss führt. Klar, dass
           das nur im Winter geht. Aber auch wenn man nur etwa 150 km hineinfährt in
           den Dempster, hat man schon den Eindruck eines grandiosen Abenteuers.
           Und erfährt ganz nebenbei, wie es ist, wenn da nichts ist. Der nächste
           Flecken, an dem ein Haus zu finden ist, das gleichzeitig Hotel und Tankstelle
           ist, ist das 380 Kilometer entfernt gelegene Eagle Plains. Vorher kommt
           nichts, aber auch gar nichts – außer endloser Natur. Auch schön! Und wirklich
           erlebenswert!! In Dawson machen wir dann danach bestimmt einen ganz
           ruhigen Abend!
           (Auf der Rückfahrt gegen Abend sollte man unbedingt darauf achten, dass
           man nicht allzu nahe Bekanntschaft mit einer Elchkuh macht, die stehen
           nämlich nicht nur am Straßenrand...)
                                            Tagesetappe: ca. 390 km (ca. 310 km Schotter)

12. Tag:   Von Dawson nach Tok – der Top-of-the-World Highway führt als
           Höhenstraße zurück nach Alaska. Unterwegs überquert man den Yukon-River
           per Fähre, kommt an Alaskas ältestem Roadhouse vorbei, und irgendwann
           nach Chicken! Spektakulärer kann ein solches Kaff (mit gerade mal 17
           ständigen Bewohnern) nicht von sich reden machen. Allein die Homepage ist
           eine virtuelle Reise wert. Da wird zum Beispiel davon gesprochen, dass der
           Taylor Highway eine Schotterstrecke ist, und das Asphaltieren der Strecke
           nicht stattfinden wird, bevor Schweine das Fliegen lernen... Man darf also
           gespannt sein, wie die Oberfläche dieser Straße beschaffen sein wird, wenn
           wir erst mal da sind. (Als Vorbereitung für einen Trip in das ländliche Alaska
           außerhalb von Fairbanks und Anchorage könnten die NSFAQ, die nicht so oft
           gefragten Fragen, auf der Chicken-Homepage gute Dienste leisten
           www.chickenalaska.com. Diese Art von Humor ist weit verbreitet kurz
           unterhalb des Polarkreises! Hängt wohl mit den langen Wintern zusammen...)
           Die letzten 20 Kilometer auf dem Alaska Highway sind dann wieder schön
           asphaltiert - bis Tok. Das kennen wir ja schon. Vielleicht mögen wir es ja
           sogar?
                                           Tagesetappe: ca. 300 km (ca. 170 km Schotter)

13. Tag:   Von Tok zum Denali Highway
           Entlang des schon auf anderem Abschnitt bekannten Alaska-Highway fahren
           wir zunächst bis nach Delta-Junction. Das ist schon wieder so eine Siedlung,
           die sogar so heißt wie die Kreuzung, die sie ist. Und sie markiert das Ende
           des Alaska Highways. Doch hier bleiben wir dieses Mal nicht, Gottseidank.
           Weiter gen Süden geht es auf dem Richardson Highway in Richtung Paxson –
           und genau auf die Alaska Range mit dem dominanten Mount Hayes zu, der
           mit insgesamt 4216 Meter Höhe immerhin zirka 2440 Meter aus der
           Hochebene ragt. Ein wahrhaft majestätischer Anblick.
           Ein kurzes Stück Schotter auf dem Denali-Highway muss noch zurück gelegt
           werden, bis die Hüttenanlage für die Nacht erreicht ist.
                                                                 Tagesetappe: ca. 330 km
14. Tag:   Auf dem Denali Highway in Richtung Mount McKinley – Denali ist
           Eingeborenen-Sprache und heißt so viel wie „der Höchste“. Und das ist der
           Mount McKinley ohne Frage, sogar der höchste Berg ganz Nordamerikas. Ob
           das die Eingeborenen bereits wussten, als sie ihren Berg so nannten? Die
           Ausblicke sind grandios, die ganze Trasse ebenfalls, wenn auch nur aus
           verdichtetem Schotter. Man wird die Ruhe dieser abgelegenen Straßen noch
           vermissen. Spätestens, wenn man bei Cantwell auf den viel befahrenen Parks
           Highway, der Fairbanks und Anchorage verbindet, trifft. Einmal flüchten wir
           noch, schlagen uns nach links in die Büsche, nach Talkeetna, einem durch
           und durch typischen Provinzstädtchen in Alaska.
                                                                Tagesetappe: ca. 300 km

15. Tag:    Zurück nach Anchorage – die letzten Kilometer auf dem Parkshighway sind
           dann am nächsten Morgen schnell geschafft. Es erfolgt die Rückgabe der
           Motorräder und dann der Transfer nach Anchorage in unser Stadthotel. Wir
           wollen ja auch noch mal das nächtliche Stadtleben testen, bevor wir Alaska
           den Rücken kehren...
                                                               Tagesetappe: ca. 130 km

16. Tag:   Rückflug nach Deutschland gegen Mittag, Ankunft am Folgetag
           frühmorgens.

                         (Programmänderungen vorbehalten)
Allgemeine Informationen
Gesamtstrecke:    ca. 4.000 km

Gruppengröße:     Mindestens 6, maximal 10 Fahrer; ein MOTORRAD action team -
                  Reiseleiter auf dem Motorrad und ein Begleitfahrzeug für die Mitnahme
                  von Begleitpersonen und für den Gepäcktransport. Sollte die
                  Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, behalten wir uns vor die
                  Reise bis 28 Tage vor Tourstart abzusagen.

Straßenzustand:   85 % asphaltiert, nicht immer gut. 15 % Schotterpisten, erstaunlich gut.
                  Lange Geraden ermöglichen auch lange Tagesetappen durch gutes
                  Vorankommen.

Motorräder:       Unser Motorrad für die Reise ist die Kawasaki KLR 650. Eine tolle
                  Allround-Enduro im Stile der Transalp von Honda, allerdings befeuert
                  vom bewährten flüssigkeitsgekühlten 650 ccm Einzylinder von
                  Kawasaki. Ein Prachtstück von Motor, in einem Fahrwerk, welches
                  auch Grobes locker wegsteckt.
                  Alle Motorräder sind Vollkasko- und Haftpflichtversichert. Bei Unfällen,
                  Umfallern, Steinschlag und Motorschaden (beispielsweise durch
                  falsche Betankung) wird die Selbstbeteiligung von maximal 2.500 US-$
                  fällig. Steinschlag fällt nicht unter Verschleiß. Die Kaution in Höhe von
                  2.500 US-$ kann beim Vermieter per Kreditkarte hinterlegt werden.
                  Für Schäden an Dritten kommt die Haftpflichtversicherung komplett
                  auf, hier wird keine Selbstbeteiligung fällig.

                  Zusätzlich sind die folgenden Motorräder gegen Aufpreis im Angebot
                  (auf Anfrage und vorbehaltlich Verfügbarkeit):

                   Modell                      Motor         Hubraum         Aufpreis
                   BMW G 650 GS             Einzylinder      650 ccm        auf Anfrage
                   BMW F 650 GS            Zweizylinder      800 ccm        auf Anfrage
                   BMW F 800 GS            Zweizylinder      800 ccm        auf Anfrage
                   BMW R 1150 R            Zweizylinder      1130 ccm       auf Anfrage
                   BMW R 1200 GS           Zweizylinder      1170 ccm       auf Anfrage
                   BMW R 1200 GS           Zweizylinder      1170 ccm       auf Anfrage
                   Adventure

                  Einige Begleitpersonen können auch im Begleitfahrzeug mitfahren.

Gepäck:           Das Gepäck wird im Begleitfahrzeug mitgeführt. Da sich Reisetaschen
                  besser verstauen lassen, bitten wir Sie, möglichst nicht mit
                  Hartschalenkoffern anzureisen. Die Gepäckkapazität des
                  Begleitfahrzeugs hat leider Grenzen. Bei zu vielen Koffern muss ein
                  Teil für den Zeitraum der Tour auf eigenes Risiko in der Mietstation
                  gelassen werden. Wir bitten daher alle Mitfahrer, mit nur einem
                  Gepäckstück für das Begleitfahrzeug zu reisen.

Bekleidung:       Motorradbekleidung einschließlich Helm bringen Sie bitte mit.
Führerschein:   Die Teilnahme an der Tour setzt eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse
                A und ein Mindestalter von 21 Jahren voraus. Der nationale
                Führerschein ist zwingend erforderlich. Wir empfehlen auf jeden Fall
                auch den internationalen Führerschein, auch wenn er nicht in allen
                Bundesstaaten gesetzlich vorgeschrieben ist. Bitte lassen Sie sich
                diesen von Ihrer zuständigen Behörde ausstellen. Führerschein Klasse
                A1 reicht nicht aus.

Fahrkönnen:     Ein Motorrad sollte sicher beherrscht werden und das Fahren auf
                Schotter grundsätzlich kein Problem darstellen. Anfängliche
                Unsicherheiten verlieren sich, wenn man sich erst einmal an den losen
                Untergrund gewöhnt hat.

Tagesablauf:    Normalerweise beginnt ein Reisetag beim action team um 8 Uhr
                morgens mit dem Frühstück. Um zirka 9 Uhr, nach einem kurzen
                Briefing durch den Reiseleiter, geht es dann auf die Tagesetappen.
                Aufgrund der enormen Entfernungen werden aber im Einzelfall auch
                schon mal über 500 Kilometer pro Tag zurückgelegt, was aber nach
                mehr klingt, als es dann in Anbetracht der guten Straßen ist.
                Mittags- und Kaffeepausen werden selbstverständlich nicht fehlen.
                Zwischen 17 und 18.30 Uhr erreichen wir in der Regel das nächste
                Hotel. Abendessen wird gegen 19.30 Uhr serviert.

Hotels:         Die Hotels, in denen wir übernachten, sind meist landestypisch und
                haben überwiegend gehobenen Standard. Das eine hat vielleicht einen
                besonderen Komfort oder eine schöne Lage, das andere besticht mit
                guter Küche oder außergewöhnlicher Atmosphäre. Und immer sind
                Motorradfahrer auf das herzlichste willkommen.

Küche:          Diese folgt in allen Belangen dem amerikanischen Vorbild. Aber auch
                dort gibt es ja nicht nur Burger, auch wenn in erster Linie Fleisch die
                Speisekarte dominiert, so findet sich doch auch der eine oder andere
                Fisch auf ihr wieder.

Einreise:       Deutsche Staatsbürger benötigen kein Visum. Reisepass nicht
                vergessen. Teilnehmer anderer Nationalitäten erkundigen sich bitte
                selbst bei ihrer oder der Botschaft der USA nach speziell geltenden
                Einreisebedingungen oder rufen uns einfach an.
                Bitte beachten: Zur Einreise in die USA ist ein maschinenlesbarer
                Reisepass zwingend vorgeschrieben, der mindestens für die Dauer
                des Aufenthalts gültig sein muss. (Die bordeauxfarbenen deutschen
                Pässe sind maschinenlesbar, mit den alten grünen Reisepässen ist
                eine Einreise nicht mehr möglich). Für neu ausgestellte Pässe sind
                biometrische Daten erforderlich. Seit 2009 muss zur Einreise vorab im
                Internet unter https://esta.cbp.dhs.gov ein Formular für eine Travel
                Authorization ausgefüllt werden. Dies kostet 14 US-$, die Bezahlung
                erfolgt per Kreditkarte. Eine einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für
                beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren.
                Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA
                nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.

                In der Regel erhält der Antragsteller innerhalb kurzer Zeit eine Antwort.
                Es wird empfohlen, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit
                sich zu führen. Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise
zunächst nicht angetreten werden und Sie müssen sich zur
              Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung
              wenden. Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer
              Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen Verfahren die
              abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-
              Grenzbeamten vorbehalten bleibt. Hinweis zur korrekten Angabe der
              Seriennummer des deutschen Reisepasses beim elektronischen
              ESTA-Formulars: Einzelne Nutzer haben anstelle der Ziffer „0“ (Null)
              den Buchstaben „O“ angegeben. Dies kann zu Problemen bei der
              Einreise führen. Bitte beachten Sie, dass der Buchstabe „O“ für die
              Seriennummer der deutschen Reisepässe nicht verwendet wird.

Klima:        Größtenteils nordisches Kontinentalklima mit überraschend warmen,
              trockenen, oft wochenlang sonnigen Sommern und bitterkalten
              Wintern. In Fairbanks kann es im Juli über 30 ° C heiß sein. In Süd-
              alaska und im Panhandle mildert die Nähe zum Meer das Klima, die
              Pazifikwolken sorgen für reichlich Regen. Beste Reisezeit ist von Mitte
              Juni bis Ende August, die durchschnittlichen Tagestemperaturen liegen
              dann in Anchorage bei ca. 19 °C, die Nachttemperaturen bei ca. 9°C
              und die Sonne scheint ca. 8 Stunden pro Tag.

Zeit:         Anchorage läuft unserer Zeit 10 Stunden hinterher, im kanadischen
              Yukon Territory sind es 9 Stunden. Vom 2. Sonntag im März bis zum 1.
              Sonntag im November gilt wie in Europa die Sommerzeit.

Flug:         Der Flug ist NICHT im Reisepreis enthalten. Auf Wunsch unterbreiten
              wir Ihnen gerne ein Angebot, sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht
              ist. Bei eigenen Flugbuchungen empfehlen wir dringend, sich VOR
              Buchung bei uns nach dem Zustandekommen der Reise zu
              erkundigen, da es ansonsten zu teils sehr hohen Stornogebühren
              kommen kann.

Termine:      Tour Nr. 10161/18:          30.06. bis 15.07.2018
              Tour Nr. 10161/19:          29.06. bis 17.07.2019

Preise:       Fahrer:                     5.990,– Euro
              Beifahrer:                  2.990,– Euro
              EZ-Zuschlag:                1.200,– Euro

Leistungen:   15 Übernachtungen im Doppelzimmer
              Halbpension
              deutsche Reiseleitung
              Mietmotorrad Kawasaki KLR 650
              Begleitfahrzeug
              Mechaniker-Service
              Besichtigungen und Eintrittsgelder
              Transfers
              Straßengebühren
Nicht
eingeschlossen:      Flüge bis/ab Anchorage
                     ESTA-Gebühren
                     Mittagessen, Getränke, Kaffeepausen
                     Benzin
                     Reiserücktrittskosten- und Rücktransportversicherung
                     Persönliche Ausgaben

     Bitte bedenken Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Um Enttäuschungen zu
  vermeiden, weil die Tour evtl. bei Buchung bereits ausgebucht ist, reservieren wir Ihnen
                       gerne unverbindlich für kurze Zeit einen Platz.

                            Wir freuen uns auf Ihren Anruf:
            Tel. 0711-182 19 77 / Fax: 0711-182 20 17 / info@actionteam.de
                       Ihr MOTORRAD action team in Stuttgart
REISEANMELDUNG
          Yukon und Alaska-Reise: Nr. 10161 Datum: __________________
FahrerIn
Name:                                                     Vorname:
Straße/Haus-Nr.:                                          PLZ/Ort:
Telefon tagsüber:                                         Telefon abends:

Telefax:                                                            E-Mail:
Geburtsdatum:                                    Nationalität:                         Beruf:

Bitte im Notfall benachrichtigen (Name/Telefon): _____________________________________
Führerscheinklasse:  A                A1 T-Shirt Größe:  S  M  L  XL  XXL  XXXL
BeifahrerIn
Name:                                                     Vorname:
Straße/Haus-Nr.:                                          PLZ/Ort:
Geburtsdatum:                                    Nationalität:                         Beruf:
T-Shirt Größe:         S        M        L        XL        XXL  XXXL
Ich buche die Übernachtung im                    EZ (soweit möglich)          ½ DZ
                                                 DZ mit
Als Mietmotorrad wünsche ich:

 Kawasaki KLR 650 (ohne Aufpreis)
Ich wünsche ein Angebot für das folgende Modell:
_________________________________________________________________________

Bitte unterbreiten Sie mir ein Flugangebot ab ____________________________
Nach erfolgter Anmeldung erhalte ich eine Buchungsbestätigung. Die Anzahlung von 20% des Teilnahmepreises leiste ich
innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung

 per Überweisung auf das Konto 787 151 2122; BLZ 600 501 01 bei der Baden-Württembergischen Bank
    Für EU-Überweisungen: BIC/Swift Code SOLADEST600, IBAN DE92 600501017871512122
    (Zahlungen aus dem Ausland bitte spesenfrei)

   per Lastschrift (nur von deutschen Konten möglich)
    Bitte dazu das nachfolgende SEPA-Lastschriftformular ausfüllen und mitsenden.

Ich bin nicht damit einverstanden, dass meine Telefonnummer zum Zweck der gemeinsamen Anreise weitergegeben wird:       
Ich bin damit einverstanden, dass Fotos von der Veranstaltung, auf denen ich abgebildet bin, im Veranstaltungskatalog des
action team und der Zeitschrift MOTORRAD veröffentlicht werden. Einen Anspruch auf Honorar erhebe ich nicht.
Ich versichere mit meiner Unterschrift, die beiliegenden Veranstaltungsbedingungen gelesen zu haben und akzeptiere deren
Inhalt. Ich mache dem Veranstalter die darin enthaltenen Zusicherungen, insbesondere in Bezug auf Risiken.

____________________________                                        _______________________________________
Ort, Datum                                                          Unterschrift
Zahlung per Bankeinzug                                     ANMELDUNG
Bitte das Formular senden an:

                                                                                                                                     Internet: www.actionteam.de
Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Leuschnerstraße 1, 70174 Stuttgart

Bitte ausfüllen bei gewünschter Zahlung per Bankeinzug.

zur Buchung der Veranstaltung: ______________________________ von ______________ bis ______________

des Teilnehmers/der Teilnehmer: _________________________________________________________________

                                                                                                                                     E-Mail: info@actionteam.de
SEPA-Lastschriftmandat (wiederkehrend)

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE48ZZZ00000026750

Ich ermächtige die Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.
Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG auf mein Konto gezogenen

                                                                                                                                     Fax: 07 11/1 82-20 17
Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages
verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Vor- und Nachname: ______________________________________________________________________________________

                                                                                                                                     Telefon: 07 11/1 82-19 77
Angaben zum Kontoinhaber

Name Kontoinhaber: ______________________________________________________________________________________
                                                                                 Angabe nur relevant bei abweichendem Kontoinhaber

Straße/Hausnummer: ___________________________________________________________________ / _________________

                                                                                                                                     70174 Stuttgart
Postleitzahl/Ort: _________________ / _______________________________________________________________________

Kreditinstitut/BIC: ___________________________________________________________ / __ __ __ __ __ __ __ __ Ι __ __ __
                                                                                                                                     Leuschnerstraße 1

IBAN: DE __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __ __ __ Ι __ __

Datum/Ort: _____________________ / _______________________________________________________________________

Vor- und Nachname: ______________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     MOTORRAD action team

                                                                                                                     Unterzeichner

Unterschrift des Kontoinhabers: _____________________________________________________________________________

Die Mandatsreferenz wird später mit Rechnungsstellung/Buchungsbestätigung im Rahmen der Vorabankündigung
(Pre-Notification) mitgeteilt.
Veranstaltung.......................................... am....................................

Hinweise zu Sicherheit und Haftung
Dem Teilnehmer ist Folgendes bekannt:

1. Der Teilnehmer hat die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen in den jeweiligen
   Reiseländern einzuhalten und seine Fahrweise, insbesondere im Hinblick auf den
   Verkehr, die Straßenverhältnisse und das Fahren in der Gruppe eigenverantwortlich
   anzupassen.

2. Er wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für sein Fahrverhalten selbst
   verantwortlich ist und für hierdurch verursachte Unfälle und/oder Schäden auch
   gegenüber anderen Teilnehmern oder sonstigen Dritten zivil- und strafrechtlich
   verantwortlich ist.

3. Das Fahren setzt Erfahrung und gute körperliche Konstitution voraus.

4. Motorradfahren ist gefährlich und birgt Sturz- und Verletzungsrisiken für sich und
   andere in sich.

5. Der Teilnehmer muss keine Passagen, die ihm zu schwierig erscheinen, fahren. Er
   kann vielmehr den Reiseleiter/Instruktor bitten, sein Motorrad über die betroffene
   Passage zu bringen oder in Abstimmung mit dem Reiseleiter/Instruktor eine andere
   Strecke fahren.

Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich,

 1. im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein;

 2. bei guter gesundheitlicher Verfassung zu sein;

 3. mit einem Motorrad an der Veranstaltung teilzunehmen, das für den öffentlichen
    Straßenverkehr zugelassen ist und sich in fahrsicherem Zustand befindet
    (ausgenommen hiervon sind Veranstaltungen mit Mietmotorrädern)

 4. an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung (Helm,
    Oberbekleidung, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen;

 5. selbst für ausreichenden Versicherungsschutz gesorgt zu haben;

den vorstehenden Text vor seiner Unterzeichnung sorgfältig gelesen zu haben.

Ort, Datum______________________Name des Teilnehmers_____________________

Unterschrift des Teilnehmers__________________________
INFO                                                                                 Veranstaltungsbedingungen
                                                                                                 Reisenden bei Ausfall von Reiseleistungen infolge                  Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder
Internet: www.actionteam.de

                              Diese Veranstaltungsbedingungen gelten
                              für alle Fernreisen, Europareisen, Alpenrei-                       Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Veranstalters der           behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in
                              sen und Endurotouren                                               gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen, die dem           den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte
                                                                                                 Reisenden für die Rückreise infolge Zahlungsunfähigkeit oder       der Motor Presse Stuttgart als Gesamtschuldner für den
                              1. REISELEISTUNGEN, ANMELDUNG                                      Konkurses des Reiseveranstalters entstehen, ersetzt werden.        Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. Maßgeblich für
                              Der Umfang der vertraglichen Leistungen der Motorradreisen         Dementsprechend hat die Motor Presse Stuttgart dieses              die Berechnung aller Fristen ist – auch bei telefonischem
                              und Enduroreisen (Trainings, Enduro-Lehrgänge und                  Insolvenzrisiko bei der tourVers Touristik-Versicherungs-Service   Rücktritt – jeweils der Eingang der Erklärung bei der Motor
                              -Wochenenden) ist auf den entsprechenden Seiten dieses             GmbH abgesichert. Der Sicherungsschein verbrieft den direkten      Presse Stuttgart. Der Motor Presse Stuttgart stehen im
                              Katalogs beschrieben. Weitere Leistungen schuldet die Motor        Anspruch des Reisenden gegenüber der tourVers im Falle der         Rücktrittsfall des Reiseteilnehmers folgende Zahlungen zu:
                              Presse Stuttgart nicht. Mit der schriftlichen oder Online-Anmel-   Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Veranstalters. Die
                              dung bietet der Teilnehmer der Motor Presse Stuttgart den          Motor Presse Stuttgart ist berechtigt, die Leistung endgültig zu   Bei den Reisen Namibia, Damaraland, Südafrika und
                              Abschluss eines Vertrags verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt     verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des             Windhoek-Kapstadt gilt:
                              durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung                  Reisevertrags vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn sich          bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn
                                                                                                                                                                    20 % des Teilnahmepreises,
E-Mail: info@actionteam.de

                              aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der       der Reiseteilnehmer mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug
                              Anmelder, wie für seine eigenen Verpflichtungen, einsteht,         befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer         bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn
                              wenn er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch          angemessenen Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen            25 % des Teilnahmepreises,
                              ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der         Bestimmungen vorher von der Motor Presse Stuttgart                 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn
                              Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer              schriftlich angedroht wurde. Den Teilnahmepreis entnehmen          50 % des Teilnahmepreises,
                              Anmeldung durch die Motor Presse Stuttgart zustande. Weicht        Sie der jeweiligen Reisebeschreibung.                              ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
                              der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so                                                                            90 % des Teilnahmepreises,
                              liegt ein neues Angebot der Motor Presse Stuttgart vor, an das     3. MINDESTTEILNEHMERZAHL                                           am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen
                              sie für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag         Wir behalten uns vor, eine Reise bis 28 Tage vor Reisebeginn       zur Veranstaltung 95 % des Teilnahmepreises.
                              kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,            abzusagen, wenn bis dahin die in der jeweiligen Reisebeschrei-
                              wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist der Motor                                                                             Bei den Tasmanien-Reisen gilt:
                                                                                                 bung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
                              Presse Stuttgart die Annahme erklärt.                                                                                                 bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn
                                                                                                 wurde. Bis dahin bereits entrichtete Beträge bekommt der
                                                                                                                                                                    20 % des Teilnahmepreises,
Fax: 07 11/1 82-20 17

                                                                                                 Teilnehmer in diesem Fall zurück.
                              2. PREIS, ZAHLUNGSWEISE, FÄLLIGKEIT, REISEUNTERLAGEN                                                                                  bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn
                              Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den             4. ÄNDERUNGEN BESCHRIEBENER VERANSTALTUNGS-                        40 % des Teilnahmepreises,
                              Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der                   ABLÄUFE,PREISERHÖHUNGEN                                            bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn
                              Reiseleistungen durch die Motor Presse Stuttgart. Nach             Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen               60 % des Teilnahmepreises,
                              Abschluss des Reisevertrags erhält der Teilnehmer die              Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertra-       ab 20 Tagen vor Veranstaltungsbeginn
                              Buchungsbestätigung und einen Reisesicherungsschein im             ges, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,        90 % des Teilnahmepreises.
                              Sinne § 651 k Abs. 3 BGB. Mit dessen Erhalt wird eine              sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen
                              Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Der restliche                                                                             Bei allen anderen Reisen:
                                                                                                 nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten         bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn
                              Reisepreis ist bis spätestens 26 Tage vor Reisebeginn zu           Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsan-
Telefon: 07 11/1 82-19 77

                              zahlen. Bei Buchungen, die weniger als 26 Tage vor                                                                                    10 % des Teilnahmepreises,
                                                                                                 sprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen        bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn
                              Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei               mit Mängeln behaftet sind. Die Motor Presse Stuttgart ist
                              Übernahme des Sicherungsscheines sofort fällig.                                                                                       25 % des Teilnahmepreises,
                                                                                                 berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorherseh-      bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn
                                                                                                 bar für die Motor Presse Stuttgart und nach Vertragsschluss die    50 % des Teilnahmepreises,
                              Zahlungen im Lastschriftverfahren erfolgen über SEPA Direct
                                                                                                 nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von            ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
                              Debit SDD. Hierfür benötigt der Veranstalter ein sogenanntes       Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von der Motor
                              „Mandat“, das die Belastung des Girokontos mit dem zu                                                                                 90 % des Teilnahmepreises,
                                                                                                 Presse Stuttgart nicht zu vertreten sind: Devisen-Wechselkurse     am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen
                              zahlenden Preis (An- und Restzahlung) im Wege der Lastschrift      für die betreffende Reise; Beförderungstarife und -preise;
                              erlaubt. Das Mandat ist Teil der Anmeldung. Die Vorabankündi-                                                                         zur Veranstaltung 95 % des Teilnahmepreises.
                                                                                                 behördliche Gebühren; Steuern oder sonstige behördliche
                              gung über die Einzugstermine im SEPA-Lastschriftverfahren          Abgaben einschließlich Flughafen- und Sicherheitsgebühren.         Diese Zahlungen sind die pauschale Entschädigung, soweit die
                              erfolgt mit Rechnungsstellung/Buchungsbestätigung                  Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem
70174 Stuttgart

                                                                                                                                                                    Motor Presse Stuttgart nicht nachweist, dass der nach Abzug
                              - bei Online-Rechnungsstellung mindestens eine Woche vor           Vertragsschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von          ersparter Aufwendungen verbleibende Vergütungsanspruch
                              der Abbuchung vom Konto des Teilnehmers;                           mehr als vier Monaten liegt. Sollte dies der Fall sein, wird der   höher gewesen wäre. Das Recht des Reiseteilnehmers, der
                              - bei postalischer Rechnungsstellung (unter Einrechnung der        Kunde unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen vor              Motor Presse Stuttgart nachzuweisen, dass ein Schaden in
                              Postlaufzeit) mindestens 4 Tage vor der Abbuchung vom Konto        Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen            geringerer Höhe oder gar kein Schaden entstanden ist, bleibt
                              des Teilnehmers.                                                   danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über       ihm unbenommen. Erscheint der Reiseteilnehmer verspätet
                                                                                                 5 % des Reisepreises ist der Kunde zum gebührenfreien              zum Beginn der Veranstaltung bzw. zu Abfahrt oder Abflug,
                              Bei kurzfristigen Buchungen gilt dies entsprechend für den         Rücktritt von der Reise berechtigt. Der Reiseteilnehmer kann       kündigt er nach Reisebeginn oder aus Gründen, die nicht von
Leuschnerstraße 1

                              gesamten Reisepreis.                                               die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn        der Motor Presse Stuttgart zu vertreten sind, oder muss er nach
                                                                                                 die Motor Presse Stuttgart in der Lage ist, eine solche ohne       Reisebeginn von der Fortsetzung der Reise ausgeschlossen
                              Für Zahlungen mit Kreditkarte werden die von Ihnen bei der         Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reiseteilnehmer        werden, so behält die Motor Presse Stuttgart den Vergütungs-
                              Zahlung angegebenen Daten direkt an unseren Abrechnungs-           hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Motor         anspruch. Evtl. der Motor Presse Stuttgart entstehende
                              dienstleister Saferpay (SIX Payment Services GmbH,                 Presse Stuttgart über die Preiserhöhung bzw. Änderung der          Mehrkosten aufgrund der Bemühungen, den Reiseteilnehmer
                              Langenhorner Chaussee 92–94, 22415 Hamburg) weitergelei-           Reise gegenüber der Motor Presse Stuttgart geltend zu              an dessen Reiseziel zu bringen oder weiterzubefördern, gehen
                              tet. Es werden folgende Kreditkartenanbieter akzeptiert: VISA,     machen. Im Interesse des Reiseteilnehmers wird aus                 zu Lasten des Reiseteilnehmers. Eine Erstattung erfolgt nur
                              MasterCard.                                                        Beweisgründen die schriftliche Geltendmachung empfohlen.           insoweit, als der Motor Presse Stuttgart von den Leistungsträ-
MOTORRAD action team

                                                                                                                                                                    gern nicht in Anspruch genommene Leistungen vergütet
                              Die Zusendung bzw. Aushändigung der Reiseunterlagen                5. RÜCKTRITT, ERSATZPERSONEN, UMBUCHUNG,                           werden. Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die nach
                              erfolgt nach Eingang der Zahlung. Geht die Zahlung jedoch erst     NICHTANTRITT UND NICHTINANSPRUCHNAHME VON                          Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern ihre
                              kurzfristig vor Reisebeginn ein, trägt der Kunde die Mehrkosten    LEISTUNGEN
                                                                                                                                                                    Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom
                              einer Eilauslieferung der Reiseunterlagen, sofern er die           Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der         Reisevertrag durch Neuanmeldung des Reiseteilnehmers erfüllt
                              Verzögerung des Zahlungseingangs zu vertreten hat. Die Motor       Reise zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn     werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur
                              Presse Stuttgart darf den restlichen Reisepreis, abgesehen von     zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise           geringfügige Kosten verursachen.
                              der Anzahlung von 20 % vor Reiseantritt verlangen, wenn            teilnimmt. Die Motor Presse Stuttgart kann der Teilnahme
                              feststeht, dass die Reise – wie gebucht – durchgeführt und         eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen            6. VERSPÄTUNG, AUSSERGEWÖHNLICHE UMSTÄNDE
                              veranstaltet wird und wenn sie sichergestellt hat, dass dem        Erfordernissen der Veranstaltung nicht genügt oder seiner          Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer
Veranstaltungsbedingungen                                                                                                                INFO
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder                  für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherungen. Es besteht seitens    Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen

                                                                                                                                                                                                          Internet: www.actionteam.de
beeinträchtigt, so können sowohl die Motor Presse Stuttgart als     der Motor Presse Stuttgart keine zusätzliche Versicherung. Der     Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara oder der
auch der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Wird der             Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit                Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge in die USA und nach
Vertrag gekündigt, so kann die Motor Presse Stuttgart für die       ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung (Helm,                     Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel
bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu            Oberbekleidung, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen.                 die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverlet-
erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädi-            Empfehlungen und Mindestanforderungen für die                      zung sowie für Verlust oder Beschädigung von Gepäck. Sofern
gung verlangen. Die Motor Presse Stuttgart ist in diesen Fällen     Schutzbekleidung liegen den Teilnehmerunterlagen bei oder          die Motor Presse Stuttgart in anderen Fällen Leistungsträger
verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen,                 können angefordert werden.                                         ist, haftet die Motor Presse Stuttgart nach den für diese Fälle
insbesondere falls der Vertrag die Vereinbarung umfasst, den                                                                           geltenden Bestimmungen.
Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die                 10. BEACHTUNG VON ANWEISUNGEN
Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen.      Verstößt ein Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder werden       13. MIETFAHRZEUGE
Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur            die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße                     Für die Benutzung von Mietfahrzeugen bei Fahrertrainings
Last.                                                               Durchführung der Veranstaltung durch sein Verhalten                oder Reisen haftet der Teilnehmer vom Zeitpunkt der

                                                                                                                                                                                                          E-Mail: info@actionteam.de
                                                                    gefährdet oder verletzt oder geschädigt, haben die Vertreter       Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeugs für jeden von ihm
7. DOKUMENTE, PASS, DEVISEN, ZOLL- UND GESUNDHEITS-                 der Motor Presse Stuttgart das Recht, den Teilnehmer ohne          oder einem berechtigten Fahrer verursachten Schaden am
BESTIMMUNGEN                                                        Erstattung seiner Teilnahmegebühren und ihm entstandener           Fahrzeug (auch Untergang, Abhandenkommen oder
Die Motor Presse Stuttgart informiert den Reiseteilnehmer           Kosten von der weiteren Veranstaltung auszuschließen.              Beschlagnahme).
über die Bestimmungen von Pass-, Visa-, Zoll- und
Gesundheitsvorschriften seines Urlaubslandes. Der                   11. REISELEITER (INSTRUKTOREN)
                                                                                                                                       14. REISEVERSICHERUNGEN, MOTORRAD-SCHUTZBRIEF
Reiseteilnehmer ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner          Die Reiseleiter (Instruktoren) sind nicht berechtigt, für die
Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang          Motor Presse Stuttgart rechtsverbindliche Erklärungen              Bitte beachten Sie, dass im Reisepreis keine Reiserücktrittskos-
mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren.        abzugeben. Sie dürfen den Teilnehmern auch keine Fahrzeuge         tenversicherung bzw. Reiseabbruchversicherung enthalten ist.
Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechen-       oder Ausrüstungsgegenstände aushändigen, die der Motor             Desweiteren empfiehlt sich der Abschluss eines Schutzbriefs
den wichtigen Vorschriften in den von ihm bereisten Ländern         Presse Stuttgart gehören oder anvertraut sind.                     sowie bei Auslandsreisen der Abschluss einer Auslandskranken-
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefol-                                                                         versicherung, die auch den Krankenrücktransport beinhaltet.
                                                                    12. HAFTUNG

                                                                                                                                                                                                          Fax: 07 11/1 82-20 17
gung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des
Reiseteilnehmers, ausgenommen, wenn sie durch eine                  Der Teilnehmer hat die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen       15. INFORMATION ZUR ADRESSNUTZUNG
schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens der Motor         in den jeweiligen Reiseländern einzuhalten und sein                Entsprechend den Vorschriften des BDSG (Bundesdatenschutz-
Presse Stuttgart bedingt sind.                                      Fahrverhalten, insbesondere die Fahrgeschwindigkeit, den           gesetz) behalten wir uns vor, Ihre Postanschrift zu nutzen, um
                                                                    Verhältnissen der Fahrstrecke, der Gruppe und des Verkehrs         Ihnen interessante Angebote des Verlags und ausgewählter
8. GEWÄHRLEISTUNG, MITWIRKUNGSPFLICHT, ABHILFEVER-                  eigenverantwortlich anzupassen. Er wird ausdrücklich darauf        Geschäftspartner zukommen zu lassen. Soweit Sie dem
LANGEN                                                              hingewiesen, dass er für sein Fahrverhalten selbst                 ausdrücklich zugestimmt haben, nutzen wir Ihre Telefonnum-
Der Reiseteilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder             verantwortlich ist und für hierdurch verursachte Unfälle und/      mer oder E-Mail-Adresse auch für Ihre geschäftlichen
der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung                    oder Schäden auch gegenüber anderen Teilnehmern oder               Informationen durch uns und namentlich bekannte
verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem       sonstigen Dritten zivil- und strafrechtlich verantwortlich ist.    Unternehmen.

                                                                                                                                                                                                          Telefon: 07 11/1 82-19 77
Umstand, den die Motor Presse Stuttgart nicht zu vertreten          Der Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift, dass er         Widerspruch ist jederzeit möglich unter:
hat. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden   diesen Haftungshinweis zur Kenntnis genommen und selbst            Motor Presse Stuttgart GmbH & Co.KG
Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer          für ausreichenden Versicherungsschutz gesorgt hat. Die             MOTORRAD action team
Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden gering           Haftung für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzun-    Stichwort „Datenschutz“
zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei           gen der Motor Presse Stuttgart und ihrer Mitarbeiter sowie für     Leuschnerstraße 1
der zuständigen Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung      Körperschäden, die durch fahrlässige oder vorsätzliche             70174 Stuttgart
nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich             Pflichtverletzungen der Motor Presse Stuttgart und ihrer
gegenüber der Motor Presse Stuttgart direkt erhoben werden.         Mitarbeiter verursacht werden, bleibt davon unberührt. Die         16. INFORMATION ZUM VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNGS-
Vor einer Kündigung (§ 651e BGB) ist der Motor Presse               Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer für Schadensersatz           GESETZ
Stuttgart eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen,     aus vertraglichen Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist außer        Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/
wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder von der Motor Presse          für Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

                                                                                                                                                                                                          70174 Stuttgart
                                                                                                                                       consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen
Stuttgart verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung         soweit a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob              Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Die Motor
des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden              fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder b) die        Presse Stuttgart ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungs-
gerechtfertigt wird. Ansprüche auf Minderung und                    Motor Presse Stuttgart für einen dem Reiseteilnehmer               verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit
Schadensersatz hat der Kunde gem. § 651g I BGB innerhalb            entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines           noch verpflichtet.
eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung           Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Motor Presse Stuttgart
der Reise bei der Motor Presse Stuttgart geltend zu machen.         haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit            Diese Veranstaltungsbedingungen gelten
Ansprüche gemäß § 823 ff. BGB sind hiervon ausgenommen.             Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt oder      für alle Perfektionstrainings, Fahrertrai-
                                                                                                                                                                                                          Leuschnerstraße 1

Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur            empfohlen werden (Sportveranstaltungen, Hubschrauberflü-           nings, Enduro- und Supermoto-Lehrgän-
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung          ge, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.), wenn diese                ge und –Wochenenden
der Frist gehindert worden ist. Die Ansprüche verjähren gem.        Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestä-
§ 651g II BGB in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag,      tigung ausdrücklich unter Angabe des vermittelten                  1. PHILOSOPHIE
an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Kunde       Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig                  Die MOTORRAD-Fahrertrainings dienen nicht der Erzielung von
Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem         gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil        Höchstgeschwindigkeiten. Trainingsziele sind die Verbesserung
Tag gehemmt, an dem die Motor Presse Stuttgart die                  der Reiseleistungen der Motor Presse Stuttgart sind. Ein           des Fahrkönnens, der Fahrtechnik und die realistische
Ansprüche schriftlich zurückweist.                                  Schadensersatzanspruch gegen die Motor Presse Stuttgart ist        Selbsteinschätzung. Die Einteilung erfolgt nach Ihrer auf der
                                                                    insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund              Anmeldung angegebenen Selbsteinschätzung. Nach unserer
                                                                                                                                                                                                          MOTORRAD action team

9. TEILNEHMER-ZUSICHERUNGEN                                         internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden          langjährigen Erfahrung behindert sowohl Unter- als auch
Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis     gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträ-     Überforderung den Lernerfolg. Deshalb werden wir bei Bedarf
zu sein, sofern die Veranstaltung nicht auf einer privaten          ger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein                die Gruppeneinteilung nach den ersten Trainingsstunden im
Rennstrecke stattfindet. Er nimmt mit seinem Motorrad               Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur          Sinne aller Teilnehmer modifizieren. Während des Trainings auf
(ausgenommen Reisen mit Mietmotorrad) an der Veranstal-             unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen               der Nürburgring-Nordschleife und den Nebenplätzen gelten die
tung teil, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen       geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten                  StVO und die StVZO. Die Enduro- und Supermoto-Wochenen-
und in fahrsicherem Zustand sein muss. Es gelten die Regeln         Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Kommt der Motor Presse         den dienen ebenfalls der Verbesserung des Fahrkönnens. Bei
der StVO und StVZO (bzw. die Straßenverkehrsordnungen der           Stuttgart die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu,   Fahrten auf abgesperrten Strecken kann der Versicherungs-
jeweiligen Reiseländer) sowie die gesetzlichen Bestimmungen         so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des               schutz (Haftpflicht, Vollkasko) erlöschen.
INFO                                                                                Veranstaltungsbedingungen
                              2. LEISTUNGEN, ANMELDUNG                                          den sowie bei Enduro- bzw. Supermoto-Lehrgängen auf               • Veranstalter(n), seinen Organen, seinen beauftragten
Internet: www.actionteam.de

                              Wie Reisebedingungen unter 1 mit folgenden Ausnahmen:             privaten Rennstrecken auch nicht zugelassene Motorräder           Instruktoren, sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen;
                              Steht der Trainingstermin im Programm noch nicht fest, erfolgt    teilnehmen (siehe jeweilige Detailausschreibung).
                              die Anmeldung nur vorläufig. Der Veranstalter wird dem                                                                              • Sportwarten, Streckenposten, dem Rennstreckenbetreiber,
                              Angemeldeten die Termine, sobald diese feststehen, schriftlich    9. BEACHTUNG VON ANWEISUNGEN                                      dem Rennstreckeneigentümer und dem Straßenbaulastträger
                              oder per E-Mail mitteilen. Der Angemeldete hat die                Der Teilnehmer verpflichtet sich, die für die Strecke geltenden   (soweit Schäden durch die Beschaffenheit der beim Training zu
                              Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der          Anweisungen und Verhaltensregeln einzuhalten. Weiter wie          benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht wurden);
                              Termine von der Anmeldung Abstand zu nehmen. Hierauf wird         Reisebedingungen unter 10.
                                                                                                                                                                  • alle anderen Personen, die mit der Organisation der
                              der Anmeldende zusammen mit der Termininformation                 10. INSTRUKTOREN                                                  Veranstaltung in Verbindung stehen
                              hingewiesen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Anmeldung          Wie Reisebedingungen unter 11.
                              verbindlich.                                                                                                                        außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
                                                                                                11. HAFTUNG                                                       oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
                              3. PREIS, ZAHLUNGSWEISE, FÄLLIGKEIT                               Wie Reisebedingungen unter 12.                                    fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen
                              Ohne Zahlung des gesamten Teilnahmepreises besteht für den
E-Mail: info@actionteam.de

                                                                                                                                                                  Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten
                              Teilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Lehrgangs- und/       12. HAFTUNGSVERZICHT                                              Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden,
                              oder Trainingsleistungen durch die Motor Presse Stuttgart.        Unabhängig von den mit der Anmeldung gemachten                    die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverlet-
                                                                                                Zusicherungen muss bei allen Trainings, die keine Pauschalreise   zung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehil-
                              Für die Enduro- und Supermoto-Wochenenden gilt:                   sind, ein zusätzlicher Haftungsverzicht vor Veranstaltungsbe-
                              Der Teilnahmepreis ist sofort nach Erhalt der Buchungsbestäti-                                                                      fen des enthafteten Personenkreises - beruhen. Bewerber und
                                                                                                ginn unterschrieben werden. Den Inhalt des Haftungsverzichts      Fahrer verzichten außerdem auf Ansprüche jeder Art für im
                              gung zu leisten.                                                  finden Sie am Ende dieser Veranstaltungsbedingungen.              Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehende Schäden
                              Für alle anderen Trainings gilt:                                  13. BENUTZUNG VON MIETFAHRZEUGEN                                  gegenüber den
                              Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in         Wie Reisebedingungen unter 13.
                              Höhe von 20 % des Teilnahmepreises fällig. Der restliche                                                                            • anderen Teilnehmern (Bewerbern, Fahrern, Mitfahrern), deren
                              Teilnahmepreis ist bis spätestens 26 Tage vor Veranstaltungsbe-   14. VERSICHERUNGEN                                                Helfer, die Eigentümer und Halter der anderen Fahrzeuge;
                              ginn zu zahlen. Den Teilnahmepreis entnehmen Sie der              Es besteht keine zusätzliche Versicherung, die die Motor Presse   außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
Fax: 07 11/1 82-20 17

                              jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.                            Stuttgart zugunsten der Trainings- und Lehrgangsteilnehmer        oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
                                                                                                abgeschlossen hat.                                                fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen
                              Für Zahlungen im Lastschriftverfahren und Zahlungen mit                                                                             Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten
                              Kreditkarte gelten die unter Ziff. 2. der „Veranstaltungsbedin-   15. INFORMATION ZUR ADRESSNUTZUNG                                 Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden,
                              gungen für alle Fernreisen, Europareisen, Alpenreisen und         Wie Reisebedingungen unter 15.                                    die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverlet-
                              Endurotouren“ enthaltenen Ausführungen zu SEPA Direct Debit                                                                         zung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehil-
                                                                                                16. INFORMATION ZUM VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNGS-                  fen des enthafteten Personenkreises - beruhen.
                              SDD sowie die hier genannten akzeptierten Kreditkartenanbie-
                                                                                                GESETZ
                              ter und die Angaben zu dem von uns beauftragten
                                                                                                Wie Reisebedingungen unter 16.                                    Dieser Verzicht wird auch für
                              Abrechnungsdienstleister entsprechend.
                                                                                                                                                                  • Angehörige und unterhaltsberechtigte Personen des
Telefon: 07 11/1 82-19 77

                                                                                                Für Renntrainings gelten die „Veranstal-                          Teilnehmers erklärt. Der unterzeichnende Teilnehmer stellt den
                              4. MINDESTTEILNEHMERZAHL                                          tungsbedingungen für alle Perfektions-
                              Wir behalten uns vor, Veranstaltungen bis 28 Tage vor Beginn                                                                        (die) Veranstalter von Ansprüchen Dritter nach vorstehender
                                                                                                trainings, Fahrertrainings, Enduro- und
                              abzusagen, wenn bis dahin eine in der Trainingsausschreibung      Supermoto-Lehrgänge und -Wochenen-                                Maßgabe frei.
                              angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Bis        den“ entsprechend mit folgenden                                   Haftungsverzicht und Haftungsfreistellung gelten ferner nicht
                              dahin bereits entrichtete Beträge bekommt der Teilnehmer in       Abweichungen:
                                                                                                                                                                  für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit der
                              diesem Fall zurück.                                               1. PHILOSOPHIE                                                    Teilnehmer nicht selbst Eigentümer und Halter des von ihm
                              5. ÄNDERUNGEN BESCHRIEBENER VERANSTALTUNGSABLÄU-                  Abweichend von Ziff. 1 der Veranstaltungsbedingungen für          benutzten Motorrads ist, stellt er den (die) Veranstalter, seine
                              FE, PREISERHÖHUNGEN                                               Fahrertrainings gilt: Das Renntraining ist für alle sportlichen   (ihre) Erfüllungsgehilfen sowie den beauftragten Instruktoren
                              Änderungen oder Abweichungen von Terminen oder einzelnen          Motorradfahrer konzipiert, die ihr Können nicht auf der Straße,   auch von Ansprüchen des Kfz-Halters und Eigentümers
                              Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die         sondern auf der Rennstrecke ausleben wollen. Die Gruppen-         entsprechend dem Umfang des vorstehenden Haftungsver-
70174 Stuttgart

                              nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur       einteilung erfolgt in erster Linie anhand evtl. vorhandener       zichts frei.
                              gestattet, soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheb-       Rundenzeiten, danach anhand der Selbsteinschätzung.
                              lich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstal-                                                                          Der Haftungsverzicht und Haftungsfreistellung werden mit
                                                                                                2. TEILNEHMER-ZUSICHERUNGEN                                       ihrer Unterzeichnung durch den Teilnehmer gegenüber allen
                              tung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsan-         Abweichend von Ziff. 8 der Veranstaltungsbedingungen für
                              sprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen                                                                         Beteiligten wirksam. Sie gelten für Ansprüche aus jeglichem
                                                                                                Fahrertrainings gilt: Es besteht seitens der Motor Presse         Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprü-
                              mit Mängeln behaftet sind.                                        Stuttgart keine zusätzliche Versicherung für den Teilnehmer.      che aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und
                              6. RÜCKTRITT, ERSATZPERSONEN, UMBUCHUNG,                          Der Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit           auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Leuschnerstraße 1

                              NICHTANTRITT UND NICHTINANSPRUCHNAHME VON                         ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzbekleidung – Helm
                              LEISTUNGEN                                                        (ECE-Norm 22), Lederkombi (kein Textil), Rückenprotektor,         Gesetzliche Vertreter von minderjährigen Teilnehmern
                              Sämtliche Bestimmungen der Reisebedingungen unter 5.              Handschuhe, Motorradstiefel – teilzunehmen.                       bestätigen ihre Kenntnis darüber, dass sie während der
                              gelten entsprechend mit folgender Abweichung: Erscheint der                                                                         Veranstaltung für den vertretenden Teilnehmer ausschließlich
                                                                                                Haftungsverzicht                                                  aufsichtspflichtig sind. Wegen der Unerfahrenheit von
                              Teilnehmer am Tag der Veranstaltung nicht oder sagt er die
                              Teilnahme am Tag der Veranstaltung ab, so werden 100 % des        NACHFOLGENDER HAFTUNGSVERZICHT GILT FÜR ALLE                      Minderjährigen besteht grundsätzlich ein erhöhtes Risiko.
                                                                                                TRAININGS, DIE KEINE PAUSCHALREISEN SIND. DER                     Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von der
                              Buchungsbetrags fällig. Das Recht des Teilnehmers, der Motor
                                                                                                HAFTUNGSVERZICHT IST VON JEDEM TEILNEHMER VOR                     vorstehenden Haftungsausschlussklausel unberührt.
                              Presse Stuttgart nachzuweisen, dass ein Schaden in geringerer     VERANSTALTUNGSBEGINN ZU UNTERZEICHNEN.
MOTORRAD action team

                              Höhe oder gar kein Schaden entstanden ist, bleibt ihm
                                                                                                Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung       Dem Teilnehmer ist bekannt, dass
                              unbenommen.
                                                                                                teil. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist mit Risiken          1. er auf eigenes Risiko fährt;
                              7. GEWÄHRLEISTUNG, MITWIRKUNGSPFLICHT, ABHILFEVER-                behaftet. Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und           2. er seine Fahrweise im Hinblick auf den Verkehr, die
                              LANGEN                                                            strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder dem von       Straßenverhältnisse und das Fahren in der Gruppe
                              Wie Reisebedingungen unter 8.                                     ihm benutzten Fahrzeug verursachten Schäden soweit hier           eigenverantwortlich anzupassen und die im jeweiligen Land
                                                                                                nicht ein Ausschluss der Haftung vereinbart wurde. Bewerber       gültigen Verkehrsgesetze zu beachten hat;
                              8. TEILNEHMER-ZUSICHERUNGEN                                       und Fahrer verzichten auf Ansprüche jeder Art für im              3. das Fahren Erfahrung und gute körperliche Konstitution
                              Wie Reisebedingungen unter 9. Davon abweichend dürfen bei         Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehende Schäden            voraussetzt;
                              Rennstreckentrainings, Enduro- bzw. Supermoto-Wochenen-           gegenüber dem (den)                                               4. Motorradfahren gefährlich ist und Sturz- und Verletzungsri-
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