Tag der Begegnung Samstag 18.08.18 ab 14.00 Uhr im Schwimmbad Kaltennordheim
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B L A T T AMTS Gemeinsames Amtsblatt der Stadt Kaltennordheim und der Gemeinden Diedorf und Empfertshausen 5. Jahrgang Freitag, den 17. August 2018 Nr. 7 Tag der Begegnung Samstag 18.08.18 ab 14.00 Uhr im Schwimmbad Kaltennordheim Musik- und Tanzprogramm Gumpoldia Dance Company / Alleinunterhalter Andreas Kuppardt Informationsprogramm Themenstände u.a. von „Gib niemals auf e.V.“, SBH, „Aktiv im Leben mit Behinderung e.V.“, Filmvorführungen, VdK OV Kaltennordheim, „Wechseljahreskompass“, versch. Selbsthilfegruppen Familienprogramm Hüpfburg, Mal- und Bastelstraße, Tombola, Torwandschießen, Pferdemalen, Spiele für Kinder und vieles mehr … Thema Integration durch Sport – Teilhabe behinderter Menschen am am gesellschaftlichen Leben Verpflegung Kaffee und Kuchen, Interkulturelles Buffet Es laden ein und freuen sich über zahlreiche Gäste Die Stadt Kaltennordheim gemeinsam mit dem Caritasverband für die Regionen Fulda und Geisa e.V., der Verein „Gib niemals auf e.V.“ und der Förderverein Freibad Kaltennordheim e.V. Gefördert im Rahmen der Aktion Mensch und der Lokalen Partnerschaft für Demokratie im Wartburgkreis (LPD)
Rhönbote vom 17.08.2018 -2- Nr. 7/2018 Seniorenfahrt nach Erfurt am Dienstag, den 11.09.2018 Um die langjährige Städtepartnerschaft der Rhönstädte Tann und Kalten- nordheim zu fördern und zu pflegen, möchten wir in diesem Jahr die Seni- oren beider Städte zu einer gemeinsamen Ganztagesfahrt nach Erfurt ein- laden. Mit dem Bus fahren wir in die thüringische Landeshauptstadt. Bei einer Stadt- rundfahrt bekommen wir allerlei Wissenswertes und Interessantes über die Stadt erzählt. Nach einem kurzen Spaziergang über die Krämerbrücke in die Innenstadt werden wir dort unser Mittagessen genießen. Frisch gestärkt geht es dann weiter zum EGA- Park vor den Toren Erfurts. Dieser Park ge- hört zu den größten Garten- und Freizeitparks Deutschlands. Hier werden wir den Nachmittag verbringen. Bei einer Fahrt mit dem EGA-Park Express können wir uns einen Überblick über die herrliche Parkanlage verschaffen. Sicherlich können wir uns auch hier in einem der vielen Gastronomiebetrie- be mit Kaffee und Kuchen stärken, bevor wir uns am frühen Abend wieder auf den Heimweg machen. In diesem umfangreichen, interessanten Programm zum Preis von nur 30,00 € sind Hin- und Rückfahrt mit dem Reisebus, erfahrene Reisebegleitung, Betreu- ung durch geschultes Personal, Mittagessen und die Fahrt mit dem EGA Park Express beinhaltet. Die Kaltennordheimer Senioren melden sich zu dieser Fahrt bitte in der Stadtverwaltung Kaltennordheim bei Frau Gisela Voigt an (036966/ 778 11). Anmeldungen werden noch solange angenommen, bis alle Plätze belegt sind. Wir freuen uns auf diesen schönen Tagesausflug mit Ihnen! Erik Thürmer Mario Dänner Bürgermeister Bürgermeister Stadt Kaltennordheim Stadt Tann
Rhönbote vom 17.08.2018 -3- Nr. 7/2018 Amtlicher Teil Stadt Kaltennordheim Neu zu vermieten! Ski- und Wanderhütte „Rhönbrise“ Beschlüsse des Stadtrates Umpfenblick 12 In der 24. Sitzung des Stadtrates der Stadt Ortsteil Kaltenlengsfeld Stadt Kaltennordheim Kaltennordheim am 26.06.2018 wurden folgende Beschlüsse gefasst: 1. Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim genehmigt die Nie- derschrift zur Stadtratssitzung vom 24.04.2018 (öffentlicher Teil). 2. Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim vergibt den Auftrag für die Bauleistungen zum Abriss des Wohnhauses Kirch- berg 3 im Ortsteil Andenhausen an die Firma Manfred Weih aus 36466 Dermbach in Form des Nebenangebotes. 3. Dem Stadtrat der Stadt Kaltennordheim wurde in seiner Sitzung am 26.06.2018 der Erläuterungsbericht zur Jahres- rechnung 2017 der Stadt Kaltennordheim nach § 80 Thür- KO vorgelegt. 4. Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim vergibt den Auftrag für die Lieferung von Fenstern und einer Tür für das Dorf- Objektdaten: gemeinschaftshaus und den Kindergarten Kirchbergstraße • Lage: Die idyllisch gelegene Ski- und Wanderhütte 15 im OT Klings an die Tischlerei Lampert GmbH & Co. KG „Rhön-Brise“ befindet sich im Ortsteil Kalten- aus 36452 Kaltennordheim. lengsfeld am Südhang des Umpfenberges mit 5. Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim lehnt die Durchfüh- einem herrlichen Blick über die Rhön. rung einer konsultativen Bürgerbefragung zur vom Stadtrat Das Gasthaus mit Übernachtungsmöglichkeit am 05.12.2017 beschlossenen Zustimmung zur Fusion mit verfügt neben den beiden Gasträumen mit The- den Gemeinden der Hohen Rhön ab. ke über eine Küche mit zwei Lagerräumen, zwei 6. Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim hebt den Beschluss Schlafräume und eine überdachte Terrasse. Nr. 263-2014 „Verkauf des Objektes Alter Kindergarten im Der Sanitärbereich besteht aus drei Duschräu- OT Kaltenlengsfeld“ vom 26.09.2017 auf. Der Stadtrat der men sowie einem Damen- und Herren-WC. Stadt Kaltennordheim beschließt die Durchführung einer • Nutzfläche: ca. 230 m² neuen Ausschreibung im kommenden Amtsblatt „Rhönbo- • Mietpreis: 400,00 € pro Monat te“ zum Verkauf des Objektes „Alter Kindergarten“ im OT • Nebenkos- 120,00 € pro Monat ohne Heizkosten Kaltenlengsfeld. Der Stadtrat beauftragt den Beigeordne- ten: ten Nico Denner und Stadtratsmitglied Ulrich Schramm mit der verwaltungsmäßigen Durchführung und Begleitung des Die Ski- und Wanderhütte ist ab dem 01.01.2019 neu zu ver- Ausschreibungsverfahrens. Dieser Beschluss kann nach mieten. Eine Übernahme der im Gebäude befindlichen Inventar- Ablauf eines Monats öffentlich bekannt gemacht werden. und Ausstattungsgegenstände ist vorgesehen. gez. Die Herberge ist auch mit dem Auto erreichbar. Kostenlose Park- Erik Thürmer plätze befinden sich am Objekt. Bürgermeister Interessenten wenden sich bitte an Frau Elke Faber, FB Bauamt und Bürgerservice Tel.: 036966/77830, Fax: 036966/77899, E- Mail: e.faber@kaltennordheim.de. Zahlungshinweis für Grundsteuer, Hunde- Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte bis zum steuer und Gewerbesteuer zum Fälligkeit- 30.09.2018 an die Stadt Kaltennordheim, Wilhelm-Külz-Platz 2 in 36452 Kaltennordheim. stermin 15. August 2018 Die nächste Fälligkeit der zu zahlenden Steuer ist für: Amtsgericht Bad Salzungen die Grundsteuer A und B, die Hundesteuer Az.: 1 UR II 3/18 und die Gewerbesteuer der 15. August 2018 Ausfertigung Die Ihnen bereits zugestellten Bescheide behalten so lange ihre In dem Aufgebotsverfahren Gültigkeit, bis ein neuer Bescheid zugestellt wird. Stadt Kaltennordheim, vertr. d.d. Bürgermeister, Wilhelm-Külz- Platz 2, 36452 Kaltennordheim Für die Zahlung der Grundsteuern kann auf Wunsch auch eine - Antragsteller - Jahreszahlung vereinbart werden. Bitte setzen Sie sich dies- Herr Notar Dr. Lovro Tomasic, Hauptstraße 17, 97638 Mellrich- bezüglich mit unserer Kassenverwaltung in Verbindung. (An- stadt sprechpartnerin: Anja Ostmann; Telefon: 036966/778-22; E-Mail: - Antragstellervertreter - a.ostmann@kaltennordheim.de) erlässt das Amtsgericht Bad Salzungen am 13.07.2018 folgen- Bei Nichteinhaltung der Fälligkeit sind wir aufgrund der gesetzli- des chen Vorgaben verpflichtet Mahngebühren und Säumniszuschlä- Aufgebot ge zu erheben. Seitens des Herrn Notar Dr. Tomasic wurde am 28.03.2018 Kaltennordheim, den 06.08.2018 der Antrag der Stadt Kaltennordheim vom 16.03.2018, URNr. gez. Erik Thürmer Bürgermeister ➤➤➤ Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite ➤➤➤
Rhönbote vom 17.08.2018 -4- Nr. 7/2018 538/2018, auf Ausschließung des Eigentümers eines Grund- Wir möchten ausdrücklich auf die Regelungen des Thüringer stücks bei Gericht eingereicht. Wassergesetzes hinweisen: Betroffen ist das Grundstück: Amtsgericht Bad Salzungen, Gemarkung Klings, Blatt 204, lau- § 4 Abs. 2 „Eigentumsverhältnisse“ fende Nummer 1, Flur 3, Flurstück 1472, Bezeichnung: sonstige (2) Das Bett eines natürlichen fließenden Gewässers zweiter Fläche mit einer Größe von 26 m2. Ordnung steht im Eigentum der Gemeinde, in der es liegt. Eigentümer laut Grundbucheintrag: Klingser Darlehenskassenverein e.G.m.u.H. in Klings § 37 „Gemeingebrauch“ Der im Grundbuch eingetragene Eigentümer wird aufgefordert, (1) Jedermann darf oberirdische Gewässer … zum Baden, zum seine Eigentümerrechte spätestens bis zum 28.09.2018 vor dem Tauchen mit und ohne Atemgerät, zum Tränken, Schwemmen, Amtsgericht Bad Salzungen anzumelden, da ansonsten seine Schöpfen mit Handgefäßen, zum Eissport und zum Befahren Ausschließung der Rechte als Eigentümer erfolgen wird. mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft benutzen … gez. Schlott Es wurde im gesamten Stadtbereich festgestellt, dass vie- Rechtspflegerin le Grundstückseigentümer sich der öffentlichen Gewässer Für den Gleichlaut der Ausfertigung mit der Urschrift rechtswidrig bedienen, indem Gartenschläuche und Pum- Bad Salzungen, 26.07.2018 pen fest installiert wurden. Dies gilt auch für die Wasserent- gez. Unterschrift - Siegel - nahme an öffentlichen Brunnen. Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle -> Wir fordern alle betroffenen Grundstückseigentümer auf, entsprechende Anlagen umgehend zu beseitigen 457. Heiratsmarkt in Kaltennordheim und die Vorschriften zu beachten. Lagerung von Abfällen am Ufer 07.06.2019 bis 11.06.2019 Wir möchten ausdrücklich auf die Regelungen des Thüringer Wassergesetzes hinweisen: Die Bewerbungen sind schriftlich bis zu den nachfolgend genannten Terminen an § 78 „Schutz der oberirdischen Gewässer, Stadtverwaltung Kaltennordheim, der Ufer und der Uferbereiche Ordnungsamt, (1) Die Ufer der Gewässer einschließlich ihrer Befestigung und Wilhelm-Külz-Platz 2, 36452 Kaltennordheim ihres Bewuchses sowie die Uferbereiche sind zu schützen. zu richten. (2) Als Uferbereich gilt die an die Gewässer angrenzende Fläche … in einer Breite von fünf Meter bei Gewässern zweiter Ord- Schausteller T: 30.10. 2018 nung jeweils landseits der Böschungsoberkante. … Getränke- und Essen- (3) Im Uferbereich von natürlichen Gewässern, die in der Regel versorger ständig Wasser führen, darf Grünland nicht in Ackerland umge- brochen werden. Das Aufbringen, Lagern und Ablagern wasser- - Festplatz „In der Aue“, T: 30.10.2018 gefährdender Stoffe ist verboten. … - Innenstadtbereich T: 31.01.2019 Händler T: 31.01.2019 Diesbezüglich wurde festgestellt, dass gerade im direk- ten Uferbereich vermehrt Grünschnitt, Laub, Kompost und Die Bewerbungen müssen enthalten: sonstige Gartenabfälle abgelagert werden. Dies kann in - Vor- und Zuname sowie ständige Anschrift hochwasserführenden Bereichen zu einer starken Bedro- des Bewerbers. hung bei Überschwemmungen führen, vor allem führt dies zum Verstopfen von Brücken und Durchlässen. - genaue Bezeichnung und Ausmaße des Geschäftes (Frontlänge, Tiefe, Höhe) einschließlich aller Bauteile, die bei der Planung berücksichtigt werden müssen -> Hiermit fordern wir entsprechende Eigentümer von an - bei Fahrgeschäften ist ein Grundrissplan erforderlich Gewässer angrenzenden Grundstücken auf, notwendi- ge Aufräumarbeiten vorzunehmen bzw. Gartenabfälle - aktuelle Fotografie des Geschäftes außerhalb des 5m-Bereiches zu lagern, damit keine Ge- - Angaben über Anschlusswerte für Licht- und Kraftstrom fährdung bei Hochwasser eintreten kann. - Anzahl und Größe der mitgeführten Wohn-, Personal- und Packwagen, Zugmaschinen § 79 „Genehmigung für bauliche Anlagen und Gebäude“ - Kopie Reisegewerbekarte (1) Die Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von baulichen - Nachweis über Haftpflichtversicherung Anlagen und Gebäuden an, in, unter oder über oberirdischen Gewässern und im Uferbereich bedürfen der Genehmigung der Bei Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt gerne zur Ver- Wasserbehörde. … fügung. (2) Die Genehmigung kann mit Auflagen und Bedingungen erteilt Tel. 036966 778-12, -16 oder info@kaltennordheim.de werden. Ihr Ordnungsamt Tel. 036966 778-12 Mitteilungen des Ordnungsamtes Information zu einer thüringenweit Trockenlegung Goldbach genehmigten öffentlichen Sammlung Am Montag, den 30.07.2018, hat sich eine unbekannte Person unberechtigt am Wehr in der Schulstraße in Kaltennordheim Antragsteller: Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen (nach dem Schwimmbad) so zu schaffen gemacht, dass das ge- e. V. samte Wasser in Richtung Feuerwehr abgeleitet wurde und der Wann: 11.08.2018 bis 26.08.2018 Lauf der Goldbach von der Wasserzufuhr abgeschnitten wurde Was: Geldspenden mit Sammelbüchsen, unter Verwen- und im Laufe des Dienstag trocken gelegt war. dung von Sammellisten, von Haus zu Haus mittels In Folge dessen ist ein Großteil der dort vorhandenen Forellen Sammellisten (pro Haushalt nur einmal) verendet und musste kostenpflichtig entsorgt werden. Für sachdienliche Hinweise zu einem möglichen Verursacher be- Der genaue Inhalt der Sammlungserlaubnis nebst Auflagen kann danken wir uns im Voraus. beim Ordnungsamt erfragt oder eingesehen werden. Entnahme von Wasser aus öffentlichen Gewässern mittels Ordnungsamt Pumpen Tel. 036966 778-12
Rhönbote vom 17.08.2018 -5- Nr. 7/2018 Informationen des Ordnungsamtes 18. aus der Familie der Nattern (Colubridae) alle Tiere Aufgrund der aktuellen Gefahr der Ansteckung von Wildschwei- der Gattungen: Boomslang (Dispholidus), Vogelnatter nen mit der Afrikanischen Schweinepest wurde vom Gesetz- (Thelotornis), Nachtbaumnatter (Boiga) und Tigernatter geber auch nochmals auf das Thüringer Tiergefahrengesetz (Rhabdophis), (ThürTierGefG) vom 22.06.2011 und die grundsätzliche Er- 19. alle Tiere aus der Familie der Giftnattern (Elapidae), laubnispflicht zur Haltung von gefährlichen Tieren, vor allem insbesondere Königskobra (Ophiophagus hannah), auf die Arten lt. Thüringer Wildtier-Gefahrenverordnung vom Hutschlange (Naja), Wasserkobra (Boulengerina), 19.01.2012 (nachfolgend) hingewiesen: Ringhalskobra (Haemachatus haemachatus), Wüsten- kobra (Walterinnesia aegyptia), Mamba (Dendroaspis), Krait (Bungarus fasciatus), Echte Korallenschlange Aufgrund des § 3 Abs. 3 des Thüringer Gesetzes zum Schutz (Micrurus), Taipan (Oxyuranusscutulatus), Todesotter der Bevölkerung vor Tiergefahren vom 22. Juni 2011 (GVBl. (Acanthophis antarcticus), Bauchdrüsenotter (Matico- S. 93) verordnet das Innenministerium im Einvernehmen mit ra), Tigerotter (Notechis) und Mulgaschlange (Pseude- chis), dem Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit und 20. alle Tiere aus der Familie der Seeschlangen (Hydro- dem Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und phiidae), Naturschutz: 21. alle Tiere aus der Familie der Vipern und Ottern (Vipe- ridae), insbesondere Echte Otter (Vipera), Sandrasse- §1 lotter (Echis), McMahon-Viper (Eristicophis macmaho- Gefährliche Tiere ni), Puffotter (Bitis), Hornviper (Cerastes), Baumviper Als gefährliche Tiere im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Thü- (Atheris) und Krötenotter (Causus) sowie alle Tiere aus ringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefah- der Familie der Erdviper (Atractaspididae), ren gelten die nachfolgend aufgeführten Tiere sowie deren 22. alle Tiere aus der Familie der Grubenottern (Crotali- Kreuzungen untereinander oder mit anderen Tieren: dae), insbesondere Lanzenotter (Bothrops und Trime- resurus), Buschmeister (Lachesis), Dreieckskopfotter 1. aus der Familie der Hunde (Canidae): alle Tiere dieser (Agkisttrodon) und Klapperschlange (Crotalus und Sis- Familie, mit Ausnahme der im Thüringer Gesetz zum trurus), Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren speziell gere- 23. aus der Ordnung der Skorpione (Scorpiones) alle Tiere gelten Haushunde (Canis familiaris), der Familie Buthidae, insbesondere Buthus, Ändrocto- 2. alle Tiere aus der Familie der Bären (Ursidae), nus und Tityus, 3. aus der Familie der Marder (Mustelidae) der Vielfraß 24. aus der Ordnung der Spinnen (Aranea): aus der Fa- (Gulo gulo), milie der Trichternetzspinnen (Hexathelidae) alle Tiere 4. alle Tiere aus der Familie der Hyänen (Hyaenidae), der Gattungen Atrax und Hadronyche, aus der Familie 5. aus der Familie der Echten Katzen (Felidae): alle Groß- der Kammspinnen (Ctenidae) alle Tiere der Gattung katzen (Pantherini), von den Kleinkatzen (Felini): Ser- der Phoneutria, aus der Familie der Sechsäugigen val (Leptailurus), Luchs (Lynx), Ozelot (Leopardus), Sandspinnen (Sicariidae) alle Tiere der Gattungen Si- Baumozelot (Leopardus wiedi), Puma (Puma concolor) carius und Loxosceles, aus der Familie der Kugelspin- und Nebelparder (Neofelis nebulosa), nen (Theridiidae) alle Tiere der Gattung Latrodectus, 6. alle Tiere aus der Überfamilie der Ohrenrobbenartigen aus der Familie der Vogelspinnen (Theraphosidae) alle (Otarioidea), Tiere der Gattungen Trechona, Harpactirella, Poecilo- 7. alle Tiere aus der Unterfamilie der Rüsselrobben theria, Pterinochilus, Selenocosmia, Stromatopelma, (Cystophorinae), 25. alle männlichen Tiere aus der Familie der Hirsche 8. alle Tiere aus der Familie der Elefanten (Elephantidae), (Cervida), 9. alle Tiere aus der Überfamilie der Nashornartigen (Rhi- 26. alle Tiere aus der Familie der Krustenechse (Heloder- nocerotoidea), matidae), 10. alle Tiere aus der Unterordnung der Schweineartigen 27. aus der Familie der Warane (Varanidae): Komodowaran (Suina) mit Ausnahme der der Gattung der Sus ange- (Varanus komodoensis), Papuawaran (Varanus salva- hörenden Hausschweinerassen, dorii), Riesenwaran (Varanus giganteus), Bindenwaran 11. alle Tiere aus der Familie der Flusspferde (Hippopot- (Varanus salvator), amidae), 28. aus der Ordnung der Schildkröten (Testudines) alle Tie- 12. alle Tiere aus der Unterfamilie der Echten Rinder (Bo- re der Familie der Alligatorschildkröte (Chelydridae). vinae) mit Ausnahme der der Gattung der eigentlichen Rinder (Bos) angehörenden Hausrindrassen, §2 13. aus der Ordnung der Affen (Primates): Wollaffe (La- Inkrafttreten gothrix), Magot (Macaca sylvana), Wanderu (Macaca Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. silenus), Schweinsaffe (Macaca nemestrina), Pavian (Papio), Backenfurchenpavian (Mandrillus), Meerkatze Erfurt, den 19. Januar 2012 (Cercopithecus), Mangaben (Cercocebus), Husaren- Der Innenminister Jörg Geibert affe (Erythrocebus), Gibbon (Hylobatidae) und Men- schenaffe (Pongidae), 14. aus der Familie der Ameisenbären (Myrmecophagidae) Für die Haltung eines gefährlichen Tieres gilt entsprechend § 4 der Große Ameisenbär (Myrmecophaga tridactyla), ThürTierGefG eine Erlaubnispflicht. Die Erlaubnis ist zu ertei- 15. aus der Ordnung der Laufvögel (Struthioniformes): len, wenn Strauß (Struthiones) und Kasuarvogel (Casuarii), 1. der Tierhalter die zur Haltung eines gefährlichen Tieres er- 16. alle Tiere aus der Ordnung der Panzerechsen (Croco- forderliche Sachkunde (§ 5) besitzt und das 18. Lebensjahr dylia), vollendet hat, 17. aus der Familie der Riesenschlangen (Boidae): aus der 2. wenn keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Familie der Pythons (Pythonidae): Netzpython (Python Tierhalter die zur Haltung eines gefährlichen Tieres erforder- reticulatus), Tigerpython (Python molurus), nördliche liche Zuverlässigkeit (§ 6) nicht besitzt, Felsenpython (Python sebae), südliche Felsenpython 3. eine Haftpflichtversicherung nach § 2 Abs. 5 nachgewiesen (Python natalensis), Papua-Amethystpython (Morelia wird und amethystina), australische Amethystpyhton (Morelia 4. im Fall der Anschaffung eines gefährlichen Tieres, das giftig kinghornii), aus der Familie der Boas (Boidae): alle Tie- ist, das Bereithalten von geeigneten Gegenmitteln und Be- re der Gattung der Anakondas (Eunectes) sowie die handlungsempfehlungen nachgewiesen wird, Abgottschlange (Boa constrictor), ➤➤➤ Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite ➤➤➤
Rhönbote vom 17.08.2018 -6- Nr. 7/2018 5. im Fall der Anschaffung eines gefährlichen Tieres nachge- Wechsel Bearbeitung Friedhofswesen wiesen wird, dass ein besonderer wissenschaftlicher oder beruflicher Bedarf für die Haltung des Tieres besteht, Aufgrund interner Umstrukturierungen erfolgt die Bearbeitung 6. der gefährliche Hund gemäß § 2 Abs. 4 unveränderlich elek- des Friedhofswesen ab 1. Juni 2018 nicht mehr im Ordnungs- amt, sondern im Einwohnermeldeamt. tronisch gekennzeichnet ist und dies durch eine Bescheini- Hierzu steht Ihnen Frau Tamara Zobel-Fleck unter der Rufnum- gung des Tierarztes, der die Kennzeichnung vorgenommen mer 036966 778-34 oder per E-Mail t.zobel-fleck@kaltennord- hat, nachgewiesen wird. heim.de bei Anfragen zur Verfügung. Des Weiteren ist ein entsprechender Sachkundenachweis zu erbringen (§ 5 Thüringer Tiergefahrengesetz). -> Die Erlaubnis ist grundsätzlich bei der für den Wohnort Gemeinde Diedorf zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung zu beantra- gen. Beschlüsse des Gemeinderates In diesem Zuge verweisen wir auch wiederholt auf die Melde- pflicht nach § 26 der Viehverkehrsverordnung. Hierbei ist jeder In der 25. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Tierhalter verpflichtet, die von ihm gehaltenen Tierarten unter Diedorf am 25.06.2018 wurden folgende Beschlüsse Angabe der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere sowie die gefasst: Änderungen an seinem Tierbestand (Tierart oder Aufgabe der Tierhaltung) unverzüglich bei dem zuständigen Veterinär- und 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Diedorf genehmigt die Nie- Lebensmittelüberwachungsamt (LRA Wartburgkreis) anzuzei- derschrift der 23. Gemeinderatssitzung vom 14.03.2018 (öf- gen. fentlicher Teil). 2. Der Gemeinderat der Gemeinde Diedorf genehmigt die Nie- Wer muss anmelden? derschrift der 24. Gemeinderatssitzung vom 10.04.2018 (öf- fentlicher Teil). • jeder der Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hüh- 3. Dem Gemeinderat der Gemeinde Diedorf wurde in seiner ner, Truthühner, Enten, Gänse, Perlhühner, Fasane, Reb- Sitzung am 25.06.2018 der Erläuterungsbericht zur Jahres- hühner, Wachteln, Tauben, Laufvögel, Kameliden, Gehege- rechnung 2017 der Gemeinde Diedorf nach § 80 ThürKO wild, sonstige Klauentiere, Fische oder Bienen halten will vorgelegt. Wann muss gemeldet werden? 4. Der Gemeinderat der Gemeinde Diedorf vergibt den Auftrag • vor Beginn einer Tierhaltung für die Bauleistungen zur Umstellung der Straßenbeleuch- • jede Änderung der Tierhaltung (andere Tierarten, Beendi- tung in der Hauptstraße und der Georgenstraße (Querver- gung der Haltung von einzelnen Tierarten) bindung) an die Firma Christoph Gille aus Diedorf/Rhön. • bei Beendigung der gesamten Tierhaltung gez. Daniel Häfner Was muss gemeldet werden? Bürgermeister • Name des Halters mit Anschrift • Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen In der 26. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Tiere Diedorf am 30.07.2018 wurden folgende Beschlüsse • Standort der Tiere, bezogen auf die jeweilige Tierart gefasst: Wie muss gemeldet werden? 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Diedorf beschließt die Um- • mittels eines Meldebogens für Tierhalter + Datenschutzer- schuldung des Kommunalkredites in Höhe von 76.738,71 € klärung (Formular) zu einem Zinssatz von 1,124 (nominal) und 1,13 (effektiv) als • Anzeige der Tierhaltung bei der Thüringer Tierseuchenkasse Ratendarlehen bei der Thüringer Aufbaubank. (Quelle LRA Wartburgkreis) 2. Der Gemeinderat der Gemeinde Diedorf beschließt die Sat- zung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und Wer entsprechende Tiere hält, hat diese unverzüglich bei der auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Ge- Stadt Kaltennordheim und beim LRA Wartburgkreis (Veteri- meinde Diedorf. näramt) anzuzeigen. gez. Daniel Häfner Bürgermeister Ordnungsamt, Tel. 036966 778-12, -16 Fundbüro aktuelle Funde: Impressum Nr. Datum Fundsache Fundort Rhönbote – Gemeinsames Amtsblatt der Stadt Kaltennordheim 11/2018 05.07.2018 2 Schlüssel (1x ggf. Briefkasten und der Gemeinden Diedorf und Empfertshausen für KfZ oder Moped) Stadtverwal- Herausgeber: Stadt Kaltennordheim und die Gemeinden Diedorf und Empferts- tung hausen Druck & Verlag: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, Fundtier: 98704 Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Nr. Datum Fundsache Fundort Tel.: 03677 / 20 50 - 0, Fax: 03677 / 20 50 - 21 21.04.2018 Kanarienvogel Fam. Freu- Verantw. für Texte: Herr Erik Thürmer, Bürgermeister der Stadt Kaltennordheim, Wilhelm-Külz-Platz 2, 36452 Kaltennordheim denberg, Kal- Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Christina Messerschmidt, erreichbar un- tennordheim ter Tel.: 0171 / 8913107, E-Mail: c.messerschmidt@wittich-langewiesen.de Verantw. für Anzeigen: Herr David Galandt, Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen Fundgegenstände, die innerhalb eines halben Jahres ab Fund- nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremd- zeitpunkt nicht vom Eigentümer bzw. vom Finder abgeholt wur- beilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. den, werden versteigert oder vernichtet. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus Eine Gewährleistung für den Wert sowie mögliche Mängel der 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei versteigerten Gegenstände wird nicht übernommen. unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farb- wiedergabe keine Garantie übernehmen. Gegenstände bis zu einem Wert von 10,00 Euro werden nicht Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. als Fundsache behandelt. Eine Abgabe beim Fundbüro ist nicht Erscheint: nach § 2 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 ThürBekVO (Thüringer Bekanntmachungs- verordnung) monatlich, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte der Stadt Kal- erforderlich. tennordheim und der Gemeinden Diedorf und Empfertshausen und ist im Ver- waltungsgebäude „Rathaus“ Kaltennordheim zu beziehen. Im Bedarfsfall können Ordnungsamt Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag abonnieren. Tel. 036966 778-12, -16
Rhönbote vom 17.08.2018 -7- Nr. 7/2018 Amtlicher Teil Wir gratulieren zum Geburtstag Diedorf Kaltennordheim OT Kaltennordheim 18.08.2018 zum 75. Geburtstag Frau Erna Heinzel 01.09.2018 zum 70. Geburtstag Frau Karin Ender 21.08.2018 zum 75. Geburtstag Frau Elke Fischer 02.09.2018 zum 90. Geburtstag Frau Gerta Waganow 24.08.2018 zum 70. Geburtstag Herrn Winfried Kümpel 03.09.2018 zum 80. Geburtstag Frau Elke Hansch Empfertshausen 17.09.2018 zum 80. Geburtstag Frau Marianne Dittmar 29.08.2018 zum 80. Geburtstag Frau Irma Weih 20.09.2018 zum 70. Geburtstag Frau Jutta Anar 08.09.2018 zum 75. Geburtstag Frau Marianne Bley 20.09.2018 zum 95. Geburtstag Frau Elsbeth Schleicher Kaltennordheim OT Fischbach 20.09.2018 zum 75. Geburtstag Frau Traude Walch 14.09.2018 zum 85. Geburtstag Frau Lisa Bühner Kaltennordheim OT Klings Kaltennordheim OT Kaltenlengsfeld 02.09.2018 zum 80. Geburtstag Herr Erich Vogt 03.09.2018 zum 70. Geburtstag Frau Ingrid Volkmar 15.09.2018 zum 85. Geburtstag Frau Melanie Fleischmann 16.09.2018 zum 80. Geburtstag Frau Margot Fischer Veranstaltungen vom 17.08. - 30.09.2018 Datum Uhrzeit Veranstaltung Ort Veranstalter 16.08. - Kirmes DGH Klings Klingser Jugend 19.08. 18.08.18 ab 14.00 Uhr Tag der Begegnung Schwimmbad Kalten- Stadt Kaltennordheim, Ca- nordheim ritas, „Gib niemals auf e.V.“Schwimmbadförderverein 18.08.18 ab 11.00 Uhr Mundartfest in Kaltenlengsfeld Kirche/DGH Kaltenlengs- Kaltenlengsfelder Kulturfreunde feld e.V. 19.08.18 Schleppertreffen in Fischbach Schullandheim Fisch- Schullandheim „Schule im Grü- bach nen“ Fischbach/Schlepperclub 26.08.18 ab 10.00 Uhr Brauereifest/Tag der Vereine Rhönbrauerei Kalten- Rhönbrauerei Dittmar GmbH nordheim Kaltennordheim 30.08.18 17.00 - 20.00 Blutspende Bürgerhaus Kaltennord- Institut für Transfusionsmedizin Uhr heim Suhl gGmbH 01.09.18 Backhausfest Klings Dorfplatz Rhönklub Klings 02.09.18 Schwarz Gelber Tag 6.0 Sportplatz RSV Fortuna Kaltennordheim 02.09.18 14.00 - 20.00 Buchvorstellung „Rhönbuch“ durch Fischbacher Wander- Fischbacher Wanderverein Uhr Autor Dr. Reiner Cornelius hütte 05.09.18 17.00 - 19.00 Gesprächskreis für Trauernde, trauern- Bürgerhaus Kaltennord- Sozialwerk Meiningen e.V. Uhr de Angehörige und Betroffene heim 06.09.18 14.00 Uhr Kaffee- und Gesprächsnachmittag Vereinsheim Fischbach Seniorenverein Fischbach 07.09. - ab 20.00 Uhr Kirmes in Kaltennordheim Sportlerheim / Sportplatz Gaststätte „Hirsch“ Kaltennord- 09.09.2018 heim 08.09. - ab 17.00 Uhr Hof- & Schlachtfest Kaltenlengsfeld Landmetzgerei Chilinski 09.09.2018 09.09.18 Öffnung des Museums Schlosshof Kaltennord- Heimat- und Geschichtsverein heim Merlins Kaltennordheim 11.09.18 Seniorenfahrt nach Erfurt Kaltennordheim Stadt Kaltennordheim und Stadt Tann 11.09.18 Busfahrt - Wanfried - historischer Stadt Kaltennordheim mit Seniorenservice Kaltennordheim/ Werrahafen, Freizeit in Eschwege Ortsteilen, Diedorf und Kaltenlengsfeld und Schifffahrt mit der Werranixe mit Empfertshausen Kaffeegedeck 15.09.18 20.00 Uhr Oktoberfest in Kaltenlengsfeld DGH Kaltenlengsfeld Kaltenlengsfelder Kulturfreunde e.V. 16.09.18 10.00 Uhr Wanderung zur “Donnergrube“ Treffpunkt DGH Kalten- Biosphärenreservat Rhön/Land- lengsfeld schaftsführer Frank Gümbel 22.09.18 19.00 Uhr Chorkonzert mit Kammerchor Canticum Nikolaikirche Kaltennord- Kirchgemeinde Novum heim 27.09.18 17.00 - 20.00 Blutspende Saal von Holger Arnold Blutspendedienst Uhr 29. - Jungtierschau T630 in Empfertshausen am Feuerwehrgerätehau Kleintierzuchtverein Empfertshau- 30.09.2018 und Festplatz sen 30.09.18 Tischbewertung Geflügel in Kalten- DGH Kaltenlengsfeld Kleintierzuchtverein Kaltenlengs- lengsfeld feld
Rhönbote vom 17.08.2018 -8- Nr. 7/2018 Stadt Kaltennordheim Mundartfest - Thüringer feiern Tag des Brauchtums in der Rhön KALTENLENGSFELD Am Samstag, 18. August, wird der Tag des Thüringer Brauchs mit einem Mundartfest gefeiert. Aus- richter sind die Kaltenlengsfelder Kulturfreunde und die Folklo- retanzgruppe Kaltenlengsfeld e.V. in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Landestrachtenverband e.V. und der Thüringer Trach- tenjugend. (Ponitzer Mundartgruppe) Der Tag des Thüringer Brauches beginnt um 11 Uhr in der Kal- tenlengsfelder Kirche. Dort werden bereits Fürbitten-Gebete in verschiedenen Dialekten vorgetragen. Erwartet werden Gäste und Teilnehmer aus 20 Orten in ganz Thüringen. Nach dem Festgottesdienst wird gemeinsam Mittag gegessen. Dazu bedarf es der Anmeldung bei Frank Hößel unter 0160-4039119. Es wird ein typisch Kaltenlengsfelder Essen ge- ben: Fleischhötes oder Klöße und Rouladen. „Mei ässe desom- me Mettog onn musiziern debei“ heißt es zum Mittag mit der Gruppe „Sagenhaft“ im Dorfgemeinschaftshaus. Um 13 Uhr folgt die offizielle Eröffnung mit Knut Kreuch, den Landesvorsitzenden und Präsidenten des Deutschen Trachten- verbandes. Eine Viertelstunde später steht der Fachvortrag zur Mundart „Bu gäst du hi? Sonn mei mit dei geh? Mundart 2.0?“ mit Dr. Almut König auf dem Programm. Die Wissenschaftlerin arbeitet am Fränkischen Wörterbuch der Bayerischen Akade- mie der Wissenschaften und der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg. Danach folgt die Vorstellung des Trachten- kalenders 2019 durch Landesjugendleiter Dirk Koch an. Im Pro- gramm „Schwatz onn sengt, so be’s omm bäste klengt“ werden schließlich Mundartbeiträge aus den Thüringer Regionen mit Tanz, Gesang und musikalischer Umrahmung mit den „Thüringer Spielleut“ aus Zella-Mehlis vorgetragen. Parallel dazu erfolgen Tonaufnahmen in einem separaten Raum für auserwählte Texte. Um 15 Uhr wird außerdem zur Rhöner Kaffeetafel eingeladen. Gegrilltes vom Rost gibt es an dem Nachmittag ebenso. Ende der Veranstaltung wird gegen 18 Uhr sein. Oktoberfest in Kaltenlengsfeld Kartenvorverkauf startet Am 15.09.2018 startet um 20 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus das erste Kaltenlengsfelder Oktoberfest. Einlass ist bereits um 19 Uhr. Die Kaltenlengsfelder Kulturfreunde präsentieren die Fellberg Granaten. Beheimatet ist die Band in der Region Stei- nach in Thüringen. Fetzige Gitarrenriffs treffen auf traditionelle Nächster Redaktionsschluss Steirische Harmonika: Eine tanzbeinanimierende Neuschöpfung die es in sich hat. Montag, den 10.09.2018 Nicht nur in den Alpen rocken die Fellberg Granaten das Haus, sondern auch in Mitteldeutschland. Und das durften die 5 Thürin- ger sogar schon in den USA unter Beweis stellen - dort spielten Nächster Erscheinungstermin sie zum Oktoberfest in Atlantic City/New Jersey und eroberten die Herzen der Zuschauer. Für das leibliche Wohl ist bestens ge- sorgt. Freitag, den 21.09.2018 Der Vorverkauf startet am 01.08.2018. Tickets können für 10 € bei Mara Fashion, Mode Büchner, Elektrik Vacha Kaltennord-
Rhönbote vom 17.08.2018 -9- Nr. 7/2018 heim, Uhrmachermeisterin Sylvia Kranz und der Landmetzgerei 35. Jahre Fischbacher Wanderverein Chilinski in Kaltenlengsfeld erworben werden. Telefonisch kön- nen die Karten unter 0151-55792177 bestellt werden. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Auch zu unserem Sommerfest und gleichzeitig 35-jährigen Wan- Spendenfreudige Senioren dervereinsjubiläum konnten wir wieder viele Gäste aus nah und fern an unserer Wanderhütte begrüßen. Sogar das Wetter war Am 24.06.2018 hat der Rhönklub-Zweigverein Kaltennordheim uns gnädig gesonnen und ideal zum Wandern. Nach der Wan- sein 19. Hutfest am Ort des ehemaligen Marschlerhofes durch- derung erhielten alle Wanderer eine Medaille zum Jubiläum und geführt. Der Jahrgang 1934/35 hatte seine Schulkameradinnen man konnte sich bei Bratwurst, Kaffee und Kuchen erst einmal und Schulkameraden mit Angehörigen zu diesem Fest eingela- stärken und bei kalten Getränken etwas abkühlen. Für die Er- den. So waren 25 Personen, zum Teil mit größerem Anreiseweg wachsenen und die Kinder war eine schöne Tombola vorbereitet, (USA, Kalifornien, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, die bis zum Schluss sehr spannend war, da die Hauptpreise erst Brandenburg, Thüringen, Hessen) zum Fest erschienen. am Schluss abgeräumt wurden. Beim Wanderschuhweitwurf wur- Um zum Gelingen der Veranstaltung beizutragen, wurde die mu- de auch gekämpft und man versuchte immer wieder den Gegner sikalische Umrahmung durch die „Rhöner Urtypen“ vom Jahr- zu überbieten. Die Kinder bekamen Medaillen und Pokale und gang 1934/35 finanziell (250,00 €) übernommen. für die Erwachsenen gab es Urkunden und Sachpreise, unter an- Wir möchten uns an dieser Stelle bei den Helfern am Grill und derem ein Fass Bier von der Rhönbrauerei, eine Kiste Sekt, ein der Kuchentheke für die Hilfe und zügige Absicherung unserer Wurstpaket von der Fleischerei Chilinski und 2 Gutscheine von Sammelbestellungen von Gegrilltem sowie Kuchen und Kaffee der Pizzeria Antje und Cosimo. Hierfür nochmals vielen Dank, herzlich bedanken. auch an alle anderen Sponsoren. Auch der Feuerwehr möchten Eine Spendensammlung zur Sanierung und Umnutzung der wir für den Fahrdienst danken, dies hat auch wieder hervorra- Friedhofskirche in Kaltennordheim erbrachte einen Erlös von gend funktioniert. Danke an alle Gäste, die uns wieder besucht 450,00 €. Der Betrag wurde am 05.07.2018 an Bürgermeister haben und uns immer in der Wanderhütte willkommen sind. Auch Erik Thürmer übergeben. für die vielen schönen Kuchen möchten wir uns bedanken und Dem Vorsitzenden des Rhönklub-Zweigvereins Herrn Wilhelm der tollen Organisation des Wandervereins, die dieses 35-jährige Reinau versprechen wir schon heute unsere Unterstützung beim Jubiläum auf die Beine gestellt haben, gilt ein großes Lob. 20. Hutfest 2019. K-H. R. Fischbacher Wanderverein
Rhönbote vom 17.08.2018 - 10 - Nr. 7/2018 Herzliche Glückwünsche zum 80. Geburtstag von Herrn Gerold Trautwein Gemeinde Diedorf Am 03.07.2018 feierte Herr Gerold Trautwein aus Kaltenlengs- feld seinen 80. Geburtstag. Die herzlichsten Glückwünsche der Stadt Kaltennordheim sowie des OT Kaltenlengsfeld überbrachte Beigeordneter Nico Denner. Er wünschte dem Jubilar alles Gute, viel Glück und Gesundheit sowie persönliches Wohlergehen. Herzliche Glückwünsche zur „Goldenen Hochzeit“ von Anni und Walter Senf Gemeinde Empfertshausen Am 02.08.2018 feierten die Eheleute Anni und Walter Senf aus Kaltennordheim im Kreis der Familie sowie den Bekannten und Freunden ihre „Goldene Hochzeit“ und blickten auf 50 gemeinsa- me Ehejahre zurück. Die herzlichsten Glückwünsche der Stadt Kaltennordheim überbrachte OT-Bürgermeister Ulrich Schramm. Er wünschte dem Jubelpaar weiterhin alles Gute, viel Glück und noch viele schöne gemeinsame Jahre bei bester Gesundheit.
Rhönbote vom 17.08.2018 - 11 - Nr. 7/2018
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