Tag der Begegnung Samstag 18.08.18 ab 14.00 Uhr im Schwimmbad Kaltennordheim

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Tag der Begegnung Samstag 18.08.18 ab 14.00 Uhr im Schwimmbad Kaltennordheim
B L A T T
      AMTS             Gemeinsames Amtsblatt der Stadt Kaltennordheim und der Gemeinden
                                        Diedorf und Empfertshausen

5. Jahrgang                                Freitag, den 17. August 2018                   Nr. 7

                                     Tag der Begegnung
                                  Samstag 18.08.18 ab 14.00 Uhr
                                  im Schwimmbad Kaltennordheim
                      Musik- und Tanzprogramm
                      Gumpoldia Dance Company / Alleinunterhalter Andreas Kuppardt

                      Informationsprogramm
                      Themenstände u.a. von „Gib niemals auf e.V.“, SBH, „Aktiv im
                      Leben mit Behinderung e.V.“, Filmvorführungen, VdK OV
                      Kaltennordheim, „Wechseljahreskompass“, versch.
                      Selbsthilfegruppen

                      Familienprogramm
                      Hüpfburg, Mal- und Bastelstraße, Tombola, Torwandschießen,
                      Pferdemalen, Spiele für Kinder und vieles mehr …
              Thema
              Integration durch Sport – Teilhabe behinderter Menschen am
              am gesellschaftlichen Leben
                      Verpflegung
                      Kaffee und Kuchen, Interkulturelles Buffet

               Es laden ein und freuen sich über zahlreiche Gäste
               Die Stadt Kaltennordheim gemeinsam mit dem Caritasverband
               für die Regionen Fulda und Geisa e.V., der Verein „Gib niemals
               auf e.V.“ und der Förderverein Freibad Kaltennordheim e.V.
               Gefördert im Rahmen der Aktion Mensch und der Lokalen
               Partnerschaft für Demokratie im Wartburgkreis (LPD)
Tag der Begegnung Samstag 18.08.18 ab 14.00 Uhr im Schwimmbad Kaltennordheim
Rhönbote vom 17.08.2018                 -2-                                Nr. 7/2018

             Seniorenfahrt nach Erfurt
                          am Dienstag, den 11.09.2018
   Um die langjährige Städtepartnerschaft der Rhönstädte Tann und Kalten-
   nordheim zu fördern und zu pflegen, möchten wir in diesem Jahr die Seni-
   oren beider Städte zu einer gemeinsamen Ganztagesfahrt nach Erfurt ein-
   laden.
   Mit dem Bus fahren wir in die thüringische Landeshauptstadt. Bei einer Stadt-
   rundfahrt bekommen wir allerlei Wissenswertes und Interessantes über die
   Stadt erzählt. Nach einem kurzen Spaziergang über die Krämerbrücke in
   die Innenstadt werden wir dort unser Mittagessen genießen. Frisch gestärkt
   geht es dann weiter zum EGA- Park vor den Toren Erfurts. Dieser Park ge-
   hört zu den größten Garten- und Freizeitparks Deutschlands. Hier werden
   wir den Nachmittag verbringen. Bei einer Fahrt mit dem EGA-Park Express
   können wir uns einen Überblick über die herrliche Parkanlage verschaffen.
   Sicherlich können wir uns auch hier in einem der vielen Gastronomiebetrie-
   be mit Kaffee und Kuchen stärken, bevor wir uns am frühen Abend wieder
   auf den Heimweg machen.
   In diesem umfangreichen, interessanten Programm zum Preis von nur 30,00 €
   sind Hin- und Rückfahrt mit dem Reisebus, erfahrene Reisebegleitung, Betreu-
   ung durch geschultes Personal, Mittagessen und die Fahrt mit dem EGA Park
   Express beinhaltet.
   Die Kaltennordheimer Senioren melden sich zu dieser Fahrt bitte in der
   Stadtverwaltung Kaltennordheim bei Frau Gisela Voigt an (036966/ 778 11).

   Anmeldungen werden noch solange
   angenommen, bis alle Plätze
   belegt sind.

   Wir freuen uns auf diesen
   schönen Tagesausflug mit Ihnen!

         Erik Thürmer                             Mario Dänner
         Bürgermeister                            Bürgermeister
         Stadt Kaltennordheim                     Stadt Tann
Tag der Begegnung Samstag 18.08.18 ab 14.00 Uhr im Schwimmbad Kaltennordheim
Rhönbote vom 17.08.2018                                           -3-                                                    Nr. 7/2018

                                                       Amtlicher Teil

              Stadt Kaltennordheim                                                       Neu zu vermieten!

                                                                                Ski- und Wanderhütte „Rhönbrise“
Beschlüsse des Stadtrates
                                                                                             Umpfenblick 12
In der 24. Sitzung des Stadtrates der Stadt                                              Ortsteil Kaltenlengsfeld
                                                                                          Stadt Kaltennordheim
Kaltennordheim am 26.06.2018 wurden folgende
Beschlüsse gefasst:

1. Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim genehmigt die Nie-
   derschrift zur Stadtratssitzung vom 24.04.2018 (öffentlicher
   Teil).
2. Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim vergibt den Auftrag
   für die Bauleistungen zum Abriss des Wohnhauses Kirch-
   berg 3 im Ortsteil Andenhausen an die Firma Manfred Weih
   aus 36466 Dermbach in Form des Nebenangebotes.
3. Dem Stadtrat der Stadt Kaltennordheim wurde in seiner
   Sitzung am 26.06.2018 der Erläuterungsbericht zur Jahres-
   rechnung 2017 der Stadt Kaltennordheim nach § 80 Thür-
   KO vorgelegt.
4. Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim vergibt den Auftrag
   für die Lieferung von Fenstern und einer Tür für das Dorf-        Objektdaten:
   gemeinschaftshaus und den Kindergarten Kirchbergstraße            • Lage:       Die idyllisch gelegene Ski- und Wanderhütte
   15 im OT Klings an die Tischlerei Lampert GmbH & Co. KG                         „Rhön-Brise“ befindet sich im Ortsteil Kalten-
   aus 36452 Kaltennordheim.                                                       lengsfeld am Südhang des Umpfenberges mit
5. Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim lehnt die Durchfüh-                       einem herrlichen Blick über die Rhön.
   rung einer konsultativen Bürgerbefragung zur vom Stadtrat                       Das Gasthaus mit Übernachtungsmöglichkeit
   am 05.12.2017 beschlossenen Zustimmung zur Fusion mit                           verfügt neben den beiden Gasträumen mit The-
   den Gemeinden der Hohen Rhön ab.                                                ke über eine Küche mit zwei Lagerräumen, zwei
6. Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim hebt den Beschluss                        Schlafräume und eine überdachte Terrasse.
   Nr. 263-2014 „Verkauf des Objektes Alter Kindergarten im                        Der Sanitärbereich besteht aus drei Duschräu-
   OT Kaltenlengsfeld“ vom 26.09.2017 auf. Der Stadtrat der                        men sowie einem Damen- und Herren-WC.
   Stadt Kaltennordheim beschließt die Durchführung einer            • Nutzfläche: ca. 230 m²
   neuen Ausschreibung im kommenden Amtsblatt „Rhönbo-               • Mietpreis: 400,00 € pro Monat
   te“ zum Verkauf des Objektes „Alter Kindergarten“ im OT           • Nebenkos- 120,00 € pro Monat ohne Heizkosten
   Kaltenlengsfeld. Der Stadtrat beauftragt den Beigeordne-          ten:
   ten Nico Denner und Stadtratsmitglied Ulrich Schramm mit
   der verwaltungsmäßigen Durchführung und Begleitung des            Die Ski- und Wanderhütte ist ab dem 01.01.2019 neu zu ver-
   Ausschreibungsverfahrens. Dieser Beschluss kann nach
                                                                     mieten. Eine Übernahme der im Gebäude befindlichen Inventar-
   Ablauf eines Monats öffentlich bekannt gemacht werden.
                                                                     und Ausstattungsgegenstände ist vorgesehen.
gez.                                                                 Die Herberge ist auch mit dem Auto erreichbar. Kostenlose Park-
Erik Thürmer                                                         plätze befinden sich am Objekt.
Bürgermeister
                                                                     Interessenten wenden sich bitte an Frau Elke Faber, FB Bauamt
                                                                     und Bürgerservice Tel.: 036966/77830, Fax: 036966/77899, E-
                                                                     Mail: e.faber@kaltennordheim.de.
  Zahlungshinweis für Grundsteuer, Hunde-                            Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte bis zum
  steuer und Gewerbesteuer zum Fälligkeit-                           30.09.2018 an die Stadt Kaltennordheim, Wilhelm-Külz-Platz 2
                                                                     in 36452 Kaltennordheim.
          stermin 15. August 2018
Die nächste Fälligkeit der zu zahlenden Steuer ist für:              Amtsgericht Bad Salzungen
die Grundsteuer A und B,
die Hundesteuer                                                      Az.: 1 UR II 3/18
und die Gewerbesteuer                   der 15. August 2018                                  Ausfertigung
Die Ihnen bereits zugestellten Bescheide behalten so lange ihre      In dem Aufgebotsverfahren
Gültigkeit, bis ein neuer Bescheid zugestellt wird.                  Stadt Kaltennordheim, vertr. d.d. Bürgermeister, Wilhelm-Külz-
                                                                     Platz 2, 36452 Kaltennordheim
Für die Zahlung der Grundsteuern kann auf Wunsch auch eine
                                                                     - Antragsteller -
Jahreszahlung vereinbart werden. Bitte setzen Sie sich dies-         Herr Notar Dr. Lovro Tomasic, Hauptstraße 17, 97638 Mellrich-
bezüglich mit unserer Kassenverwaltung in Verbindung. (An-           stadt
sprechpartnerin: Anja Ostmann; Telefon: 036966/778-22; E-Mail:       - Antragstellervertreter -
a.ostmann@kaltennordheim.de)                                         erlässt das Amtsgericht Bad Salzungen am 13.07.2018 folgen-
Bei Nichteinhaltung der Fälligkeit sind wir aufgrund der gesetzli-   des
chen Vorgaben verpflichtet Mahngebühren und Säumniszuschlä-                                    Aufgebot
ge zu erheben.
                                                                     Seitens des Herrn Notar Dr. Tomasic wurde am 28.03.2018
Kaltennordheim, den 06.08.2018                                       der Antrag der Stadt Kaltennordheim vom 16.03.2018, URNr.
gez. Erik Thürmer
Bürgermeister                                                           ➤➤➤ Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite ➤➤➤
Tag der Begegnung Samstag 18.08.18 ab 14.00 Uhr im Schwimmbad Kaltennordheim
Rhönbote vom 17.08.2018                                              -4-                                                   Nr. 7/2018
538/2018, auf Ausschließung des Eigentümers eines Grund-               Wir möchten ausdrücklich auf die Regelungen des Thüringer
stücks bei Gericht eingereicht.                                        Wassergesetzes hinweisen:
Betroffen ist das Grundstück:
Amtsgericht Bad Salzungen, Gemarkung Klings, Blatt 204, lau-                       § 4 Abs. 2 „Eigentumsverhältnisse“
fende Nummer 1, Flur 3, Flurstück 1472, Bezeichnung: sonstige          (2) Das Bett eines natürlichen fließenden Gewässers zweiter
Fläche mit einer Größe von 26 m2.                                      Ordnung steht im Eigentum der Gemeinde, in der es liegt.
Eigentümer laut Grundbucheintrag:
Klingser Darlehenskassenverein e.G.m.u.H. in Klings                                       § 37 „Gemeingebrauch“
Der im Grundbuch eingetragene Eigentümer wird aufgefordert,            (1) Jedermann darf oberirdische Gewässer … zum Baden, zum
seine Eigentümerrechte spätestens bis zum 28.09.2018 vor dem           Tauchen mit und ohne Atemgerät, zum Tränken, Schwemmen,
Amtsgericht Bad Salzungen anzumelden, da ansonsten seine               Schöpfen mit Handgefäßen, zum Eissport und zum Befahren
Ausschließung der Rechte als Eigentümer erfolgen wird.                 mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft benutzen …

gez. Schlott                                                           Es wurde im gesamten Stadtbereich festgestellt, dass vie-
Rechtspflegerin                                                        le Grundstückseigentümer sich der öffentlichen Gewässer
Für den Gleichlaut der Ausfertigung mit der Urschrift                  rechtswidrig bedienen, indem Gartenschläuche und Pum-
Bad Salzungen, 26.07.2018                                              pen fest installiert wurden. Dies gilt auch für die Wasserent-
gez. Unterschrift                                         - Siegel -   nahme an öffentlichen Brunnen.
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
                                                                       ->   Wir fordern alle betroffenen Grundstückseigentümer
                                                                            auf, entsprechende Anlagen umgehend zu beseitigen
  457. Heiratsmarkt in Kaltennordheim                                       und die Vorschriften zu beachten.

                                                                                    Lagerung von Abfällen am Ufer
  07.06.2019 bis 11.06.2019                                            Wir möchten ausdrücklich auf die Regelungen des Thüringer
                                                                       Wassergesetzes hinweisen:
  Die Bewerbungen sind schriftlich bis zu
  den nachfolgend genannten Terminen an                                          § 78 „Schutz der oberirdischen Gewässer,
    Stadtverwaltung Kaltennordheim,                                                     der Ufer und der Uferbereiche
               Ordnungsamt,                                            (1) Die Ufer der Gewässer einschließlich ihrer Befestigung und
         Wilhelm-Külz-Platz 2, 36452 Kaltennordheim                    ihres Bewuchses sowie die Uferbereiche sind zu schützen.
  zu richten.                                                          (2) Als Uferbereich gilt die an die Gewässer angrenzende Fläche
                                                                       … in einer Breite von fünf Meter bei Gewässern zweiter Ord-
  Schausteller                     T: 30.10. 2018                      nung jeweils landseits der Böschungsoberkante. …
  Getränke- und Essen-                                                 (3) Im Uferbereich von natürlichen Gewässern, die in der Regel
  versorger                                                            ständig Wasser führen, darf Grünland nicht in Ackerland umge-
                                                                       brochen werden. Das Aufbringen, Lagern und Ablagern wasser-
  - Festplatz „In der Aue“,        T: 30.10.2018
                                                                       gefährdender Stoffe ist verboten. …
  - Innenstadtbereich              T: 31.01.2019
  Händler                          T: 31.01.2019                       Diesbezüglich wurde festgestellt, dass gerade im direk-
                                                                       ten Uferbereich vermehrt Grünschnitt, Laub, Kompost und
  Die Bewerbungen müssen enthalten:                                    sonstige Gartenabfälle abgelagert werden. Dies kann in
  -   Vor- und Zuname sowie ständige Anschrift                         hochwasserführenden Bereichen zu einer starken Bedro-
      des Bewerbers.                                                   hung bei Überschwemmungen führen, vor allem führt dies
                                                                       zum Verstopfen von Brücken und Durchlässen.
  -   genaue Bezeichnung und Ausmaße des Geschäftes
      (Frontlänge, Tiefe, Höhe) einschließlich aller Bauteile, die
      bei der Planung berücksichtigt werden müssen                     -> Hiermit fordern wir entsprechende Eigentümer von an
  -   bei Fahrgeschäften ist ein Grundrissplan erforderlich               Gewässer angrenzenden Grundstücken auf, notwendi-
                                                                          ge Aufräumarbeiten vorzunehmen bzw. Gartenabfälle
  -   aktuelle Fotografie des Geschäftes                                  außerhalb des 5m-Bereiches zu lagern, damit keine Ge-
  -   Angaben über Anschlusswerte für Licht- und Kraftstrom               fährdung bei Hochwasser eintreten kann.
  -   Anzahl und Größe der mitgeführten Wohn-, Personal-
      und Packwagen, Zugmaschinen                                        § 79 „Genehmigung für bauliche Anlagen und Gebäude“
  -   Kopie Reisegewerbekarte                                          (1) Die Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von baulichen
  -   Nachweis über Haftpflichtversicherung                            Anlagen und Gebäuden an, in, unter oder über oberirdischen
                                                                       Gewässern und im Uferbereich bedürfen der Genehmigung der
  Bei Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt gerne zur Ver-            Wasserbehörde. …
  fügung.                                                              (2) Die Genehmigung kann mit Auflagen und Bedingungen erteilt
  Tel. 036966 778-12, -16 oder info@kaltennordheim.de                  werden.

                                                                       Ihr Ordnungsamt
                                                                       Tel. 036966 778-12
        Mitteilungen des Ordnungsamtes
                                                                       Information zu einer thüringenweit
                  Trockenlegung Goldbach                               genehmigten öffentlichen Sammlung
Am Montag, den 30.07.2018, hat sich eine unbekannte Person
unberechtigt am Wehr in der Schulstraße in Kaltennordheim              Antragsteller: Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen
(nach dem Schwimmbad) so zu schaffen gemacht, dass das ge-                            e. V.
samte Wasser in Richtung Feuerwehr abgeleitet wurde und der            Wann:          11.08.2018 bis 26.08.2018
Lauf der Goldbach von der Wasserzufuhr abgeschnitten wurde             Was:           Geldspenden mit Sammelbüchsen, unter Verwen-
und im Laufe des Dienstag trocken gelegt war.                                         dung von Sammellisten, von Haus zu Haus mittels
In Folge dessen ist ein Großteil der dort vorhandenen Forellen                        Sammellisten (pro Haushalt nur einmal)
verendet und musste kostenpflichtig entsorgt werden.
Für sachdienliche Hinweise zu einem möglichen Verursacher be-          Der genaue Inhalt der Sammlungserlaubnis nebst Auflagen kann
danken wir uns im Voraus.                                              beim Ordnungsamt erfragt oder eingesehen werden.

Entnahme von Wasser aus öffentlichen Gewässern mittels                 Ordnungsamt
Pumpen                                                                 Tel. 036966 778-12
Tag der Begegnung Samstag 18.08.18 ab 14.00 Uhr im Schwimmbad Kaltennordheim
Rhönbote vom 17.08.2018                                            -5-                                                       Nr. 7/2018
Informationen des Ordnungsamtes
                                                                         18. aus der Familie der Nattern (Colubridae) alle Tiere
Aufgrund der aktuellen Gefahr der Ansteckung von Wildschwei-                 der Gattungen: Boomslang (Dispholidus), Vogelnatter
nen mit der Afrikanischen Schweinepest wurde vom Gesetz-                     (Thelotornis), Nachtbaumnatter (Boiga) und Tigernatter
geber auch nochmals auf das Thüringer Tiergefahrengesetz                     (Rhabdophis),
(ThürTierGefG) vom 22.06.2011 und die grundsätzliche Er-                 19. alle Tiere aus der Familie der Giftnattern (Elapidae),
laubnispflicht zur Haltung von gefährlichen Tieren, vor allem                insbesondere Königskobra (Ophiophagus hannah),
auf die Arten lt. Thüringer Wildtier-Gefahrenverordnung vom                  Hutschlange (Naja), Wasserkobra (Boulengerina),
19.01.2012 (nachfolgend) hingewiesen:                                        Ringhalskobra (Haemachatus haemachatus), Wüsten-
                                                                             kobra (Walterinnesia aegyptia), Mamba (Dendroaspis),
                                                                             Krait (Bungarus fasciatus), Echte Korallenschlange
 Aufgrund des § 3 Abs. 3 des Thüringer Gesetzes zum Schutz                   (Micrurus), Taipan (Oxyuranusscutulatus), Todesotter
 der Bevölkerung vor Tiergefahren vom 22. Juni 2011 (GVBl.                   (Acanthophis antarcticus), Bauchdrüsenotter (Matico-
 S. 93) verordnet das Innenministerium im Einvernehmen mit                   ra), Tigerotter (Notechis) und Mulgaschlange (Pseude-
                                                                             chis),
 dem Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit und
                                                                         20. alle Tiere aus der Familie der Seeschlangen (Hydro-
 dem Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und                     phiidae),
 Naturschutz:                                                            21. alle Tiere aus der Familie der Vipern und Ottern (Vipe-
                                                                             ridae), insbesondere Echte Otter (Vipera), Sandrasse-
                              §1                                             lotter (Echis), McMahon-Viper (Eristicophis macmaho-
                      Gefährliche Tiere                                      ni), Puffotter (Bitis), Hornviper (Cerastes), Baumviper
 Als gefährliche Tiere im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Thü-                (Atheris) und Krötenotter (Causus) sowie alle Tiere aus
 ringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefah-                   der Familie der Erdviper (Atractaspididae),
 ren gelten die nachfolgend aufgeführten Tiere sowie deren               22. alle Tiere aus der Familie der Grubenottern (Crotali-
 Kreuzungen untereinander oder mit anderen Tieren:                           dae), insbesondere Lanzenotter (Bothrops und Trime-
                                                                             resurus), Buschmeister (Lachesis), Dreieckskopfotter
 1.    aus der Familie der Hunde (Canidae): alle Tiere dieser                (Agkisttrodon) und Klapperschlange (Crotalus und Sis-
       Familie, mit Ausnahme der im Thüringer Gesetz zum                     trurus),
       Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren speziell gere-            23. aus der Ordnung der Skorpione (Scorpiones) alle Tiere
       gelten Haushunde (Canis familiaris),                                  der Familie Buthidae, insbesondere Buthus, Ändrocto-
 2.    alle Tiere aus der Familie der Bären (Ursidae),                       nus und Tityus,
 3.    aus der Familie der Marder (Mustelidae) der Vielfraß              24. aus der Ordnung der Spinnen (Aranea): aus der Fa-
       (Gulo gulo),                                                          milie der Trichternetzspinnen (Hexathelidae) alle Tiere
 4.    alle Tiere aus der Familie der Hyänen (Hyaenidae),                    der Gattungen Atrax und Hadronyche, aus der Familie
 5.    aus der Familie der Echten Katzen (Felidae): alle Groß-               der Kammspinnen (Ctenidae) alle Tiere der Gattung
       katzen (Pantherini), von den Kleinkatzen (Felini): Ser-               der Phoneutria, aus der Familie der Sechsäugigen
       val (Leptailurus), Luchs (Lynx), Ozelot (Leopardus),                  Sandspinnen (Sicariidae) alle Tiere der Gattungen Si-
       Baumozelot (Leopardus wiedi), Puma (Puma concolor)                    carius und Loxosceles, aus der Familie der Kugelspin-
       und Nebelparder (Neofelis nebulosa),                                  nen (Theridiidae) alle Tiere der Gattung Latrodectus,
 6.    alle Tiere aus der Überfamilie der Ohrenrobbenartigen                 aus der Familie der Vogelspinnen (Theraphosidae) alle
       (Otarioidea),                                                         Tiere der Gattungen Trechona, Harpactirella, Poecilo-
 7.    alle Tiere aus der Unterfamilie der Rüsselrobben                      theria, Pterinochilus, Selenocosmia, Stromatopelma,
       (Cystophorinae),                                                  25. alle männlichen Tiere aus der Familie der Hirsche
 8.    alle Tiere aus der Familie der Elefanten (Elephantidae),              (Cervida),
 9.    alle Tiere aus der Überfamilie der Nashornartigen (Rhi-           26. alle Tiere aus der Familie der Krustenechse (Heloder-
       nocerotoidea),                                                        matidae),
 10.   alle Tiere aus der Unterordnung der Schweineartigen               27. aus der Familie der Warane (Varanidae): Komodowaran
       (Suina) mit Ausnahme der der Gattung der Sus ange-                    (Varanus komodoensis), Papuawaran (Varanus salva-
       hörenden Hausschweinerassen,                                          dorii), Riesenwaran (Varanus giganteus), Bindenwaran
 11.   alle Tiere aus der Familie der Flusspferde (Hippopot-                 (Varanus salvator),
       amidae),                                                          28. aus der Ordnung der Schildkröten (Testudines) alle Tie-
 12.   alle Tiere aus der Unterfamilie der Echten Rinder (Bo-                re der Familie der Alligatorschildkröte (Chelydridae).
       vinae) mit Ausnahme der der Gattung der eigentlichen
       Rinder (Bos) angehörenden Hausrindrassen,                                                      §2
 13.   aus der Ordnung der Affen (Primates): Wollaffe (La-                                       Inkrafttreten
       gothrix), Magot (Macaca sylvana), Wanderu (Macaca                 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
       silenus), Schweinsaffe (Macaca nemestrina), Pavian
       (Papio), Backenfurchenpavian (Mandrillus), Meerkatze              Erfurt, den 19. Januar 2012
       (Cercopithecus), Mangaben (Cercocebus), Husaren-                  Der Innenminister Jörg Geibert
       affe (Erythrocebus), Gibbon (Hylobatidae) und Men-
       schenaffe (Pongidae),
 14.   aus der Familie der Ameisenbären (Myrmecophagidae)
                                                                     Für die Haltung eines gefährlichen Tieres gilt entsprechend § 4
       der Große Ameisenbär (Myrmecophaga tridactyla),
                                                                     ThürTierGefG eine Erlaubnispflicht. Die Erlaubnis ist zu ertei-
 15.   aus der Ordnung der Laufvögel (Struthioniformes):             len, wenn
       Strauß (Struthiones) und Kasuarvogel (Casuarii),              1. der Tierhalter die zur Haltung eines gefährlichen Tieres er-
 16.   alle Tiere aus der Ordnung der Panzerechsen (Croco-                forderliche Sachkunde (§ 5) besitzt und das 18. Lebensjahr
       dylia),                                                            vollendet hat,
 17.   aus der Familie der Riesenschlangen (Boidae): aus der         2. wenn keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der
       Familie der Pythons (Pythonidae): Netzpython (Python               Tierhalter die zur Haltung eines gefährlichen Tieres erforder-
       reticulatus), Tigerpython (Python molurus), nördliche              liche Zuverlässigkeit (§ 6) nicht besitzt,
       Felsenpython (Python sebae), südliche Felsenpython            3. eine Haftpflichtversicherung nach § 2 Abs. 5 nachgewiesen
       (Python natalensis), Papua-Amethystpython (Morelia                 wird und
       amethystina), australische Amethystpyhton (Morelia            4. im Fall der Anschaffung eines gefährlichen Tieres, das giftig
       kinghornii), aus der Familie der Boas (Boidae): alle Tie-          ist, das Bereithalten von geeigneten Gegenmitteln und Be-
       re der Gattung der Anakondas (Eunectes) sowie die                  handlungsempfehlungen nachgewiesen wird,
       Abgottschlange (Boa constrictor),
                                                                         ➤➤➤ Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite ➤➤➤
Tag der Begegnung Samstag 18.08.18 ab 14.00 Uhr im Schwimmbad Kaltennordheim
Rhönbote vom 17.08.2018                                          -6-                                                                       Nr. 7/2018
5. im Fall der Anschaffung eines gefährlichen Tieres nachge-       Wechsel Bearbeitung Friedhofswesen
    wiesen wird, dass ein besonderer wissenschaftlicher oder
    beruflicher Bedarf für die Haltung des Tieres besteht,         Aufgrund interner Umstrukturierungen erfolgt die Bearbeitung
6. der gefährliche Hund gemäß § 2 Abs. 4 unveränderlich elek-      des Friedhofswesen ab 1. Juni 2018 nicht mehr im Ordnungs-
                                                                   amt, sondern im Einwohnermeldeamt.
    tronisch gekennzeichnet ist und dies durch eine Bescheini-
                                                                   Hierzu steht Ihnen Frau Tamara Zobel-Fleck unter der Rufnum-
    gung des Tierarztes, der die Kennzeichnung vorgenommen         mer 036966 778-34 oder per E-Mail t.zobel-fleck@kaltennord-
    hat, nachgewiesen wird.                                        heim.de bei Anfragen zur Verfügung.
Des Weiteren ist ein entsprechender Sachkundenachweis zu
erbringen (§ 5 Thüringer Tiergefahrengesetz).

->   Die Erlaubnis ist grundsätzlich bei der für den Wohnort                               Gemeinde Diedorf
     zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung zu beantra-
     gen.
                                                                   Beschlüsse des Gemeinderates
In diesem Zuge verweisen wir auch wiederholt auf die Melde-
pflicht nach § 26 der Viehverkehrsverordnung. Hierbei ist jeder    In der 25. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde
Tierhalter verpflichtet, die von ihm gehaltenen Tierarten unter    Diedorf am 25.06.2018 wurden folgende Beschlüsse
Angabe der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere sowie die        gefasst:
Änderungen an seinem Tierbestand (Tierart oder Aufgabe der
Tierhaltung) unverzüglich bei dem zuständigen Veterinär- und       1. Der Gemeinderat der Gemeinde Diedorf genehmigt die Nie-
Lebensmittelüberwachungsamt (LRA Wartburgkreis) anzuzei-               derschrift der 23. Gemeinderatssitzung vom 14.03.2018 (öf-
gen.                                                                   fentlicher Teil).
                                                                   2. Der Gemeinderat der Gemeinde Diedorf genehmigt die Nie-
Wer muss anmelden?                                                     derschrift der 24. Gemeinderatssitzung vom 10.04.2018 (öf-
                                                                       fentlicher Teil).
• jeder der Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hüh-
                                                                   3. Dem Gemeinderat der Gemeinde Diedorf wurde in seiner
   ner, Truthühner, Enten, Gänse, Perlhühner, Fasane, Reb-             Sitzung am 25.06.2018 der Erläuterungsbericht zur Jahres-
   hühner, Wachteln, Tauben, Laufvögel, Kameliden, Gehege-             rechnung 2017 der Gemeinde Diedorf nach § 80 ThürKO
   wild, sonstige Klauentiere, Fische oder Bienen halten will          vorgelegt.
Wann muss gemeldet werden?                                         4. Der Gemeinderat der Gemeinde Diedorf vergibt den Auftrag
• vor Beginn einer Tierhaltung                                         für die Bauleistungen zur Umstellung der Straßenbeleuch-
• jede Änderung der Tierhaltung (andere Tierarten, Beendi-             tung in der Hauptstraße und der Georgenstraße (Querver-
   gung der Haltung von einzelnen Tierarten)                           bindung) an die Firma Christoph Gille aus Diedorf/Rhön.
• bei Beendigung der gesamten Tierhaltung                          gez. Daniel Häfner
Was muss gemeldet werden?                                          Bürgermeister
• Name des Halters mit Anschrift
• Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen      In der 26. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde
   Tiere                                                           Diedorf am 30.07.2018 wurden folgende Beschlüsse
• Standort der Tiere, bezogen auf die jeweilige Tierart            gefasst:
Wie muss gemeldet werden?                                          1. Der Gemeinderat der Gemeinde Diedorf beschließt die Um-
• mittels eines Meldebogens für Tierhalter + Datenschutzer-            schuldung des Kommunalkredites in Höhe von 76.738,71 €
   klärung (Formular)                                                  zu einem Zinssatz von 1,124 (nominal) und 1,13 (effektiv) als
• Anzeige der Tierhaltung bei der Thüringer Tierseuchenkasse           Ratendarlehen bei der Thüringer Aufbaubank.
(Quelle LRA Wartburgkreis)                                         2. Der Gemeinderat der Gemeinde Diedorf beschließt die Sat-
                                                                       zung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und
Wer entsprechende Tiere hält, hat diese unverzüglich bei der           auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Ge-
Stadt Kaltennordheim und beim LRA Wartburgkreis (Veteri-               meinde Diedorf.
näramt) anzuzeigen.                                                gez. Daniel Häfner
                                                                   Bürgermeister
Ordnungsamt, Tel. 036966 778-12, -16

Fundbüro
aktuelle Funde:
                                                                                  Impressum
Nr.       Datum           Fundsache              Fundort               Rhönbote – Gemeinsames Amtsblatt der Stadt Kaltennordheim
11/2018 05.07.2018        2 Schlüssel (1x ggf.   Briefkasten           und der Gemeinden Diedorf und Empfertshausen
                          für KfZ oder Moped)    Stadtverwal-          Herausgeber: Stadt Kaltennordheim und die Gemeinden Diedorf und Empferts-
                                                 tung                  hausen
                                                                       Druck & Verlag: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43,
Fundtier:                                                              98704 Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de,
Nr.       Datum           Fundsache              Fundort               Tel.: 03677 / 20 50 - 0, Fax: 03677 / 20 50 - 21
          21.04.2018      Kanarienvogel          Fam. Freu-            Verantw. für Texte: Herr Erik Thürmer, Bürgermeister der Stadt Kaltennordheim,
                                                                       Wilhelm-Külz-Platz 2, 36452 Kaltennordheim
                                                 denberg, Kal-         Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Christina Messerschmidt, erreichbar un-
                                                 tennordheim           ter Tel.: 0171 / 8913107, E-Mail: c.messerschmidt@wittich-langewiesen.de
                                                                       Verantw. für Anzeigen: Herr David Galandt, Für die Richtigkeit der Anzeigen
                                                                       übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen
Fundgegenstände, die innerhalb eines halben Jahres ab Fund-            nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremd-
zeitpunkt nicht vom Eigentümer bzw. vom Finder abgeholt wur-           beilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und
                                                                       die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste.
den, werden versteigert oder vernichtet.                               Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus
Eine Gewährleistung für den Wert sowie mögliche Mängel der             4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei
versteigerten Gegenstände wird nicht übernommen.                       unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farb-
                                                                       wiedergabe keine Garantie übernehmen.
Gegenstände bis zu einem Wert von 10,00 Euro werden nicht              Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
als Fundsache behandelt. Eine Abgabe beim Fundbüro ist nicht           Erscheint: nach § 2 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 ThürBekVO (Thüringer Bekanntmachungs-
                                                                       verordnung) monatlich, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte der Stadt Kal-
erforderlich.                                                          tennordheim und der Gemeinden Diedorf und Empfertshausen und ist im Ver-
                                                                       waltungsgebäude „Rathaus“ Kaltennordheim zu beziehen. Im Bedarfsfall können
Ordnungsamt                                                            Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag
                                                                       abonnieren.
Tel. 036966 778-12, -16
Tag der Begegnung Samstag 18.08.18 ab 14.00 Uhr im Schwimmbad Kaltennordheim
Rhönbote vom 17.08.2018                                        -7-                                                    Nr. 7/2018

                                                     Amtlicher Teil

Wir gratulieren zum Geburtstag
Diedorf                                                              Kaltennordheim OT Kaltennordheim
18.08.2018 zum 75. Geburtstag Frau Erna Heinzel                      01.09.2018 zum 70. Geburtstag Frau Karin Ender
21.08.2018 zum 75. Geburtstag Frau Elke Fischer                      02.09.2018 zum 90. Geburtstag Frau Gerta Waganow
24.08.2018 zum 70. Geburtstag Herrn Winfried Kümpel                  03.09.2018 zum 80. Geburtstag Frau Elke Hansch
Empfertshausen                                                       17.09.2018 zum 80. Geburtstag Frau Marianne Dittmar
29.08.2018 zum 80. Geburtstag Frau Irma Weih                         20.09.2018 zum 70. Geburtstag Frau Jutta Anar
08.09.2018 zum 75. Geburtstag Frau Marianne Bley                     20.09.2018 zum 95. Geburtstag Frau Elsbeth Schleicher
Kaltennordheim OT Fischbach                                          20.09.2018 zum 75. Geburtstag Frau Traude Walch
14.09.2018 zum 85. Geburtstag Frau Lisa Bühner                       Kaltennordheim OT Klings
Kaltennordheim OT Kaltenlengsfeld                                    02.09.2018 zum 80. Geburtstag Herr Erich Vogt
03.09.2018 zum 70. Geburtstag Frau Ingrid Volkmar                    15.09.2018 zum 85. Geburtstag Frau Melanie Fleischmann
                                                                     16.09.2018 zum 80. Geburtstag Frau Margot Fischer

                                      Veranstaltungen vom 17.08. - 30.09.2018

Datum        Uhrzeit         Veranstaltung                             Ort                      Veranstalter
16.08. -                     Kirmes                                    DGH Klings               Klingser Jugend
19.08.
18.08.18     ab 14.00 Uhr Tag der Begegnung                            Schwimmbad Kalten-     Stadt Kaltennordheim, Ca-
                                                                       nordheim               ritas, „Gib niemals auf
                                                                                              e.V.“Schwimmbadförderverein
18.08.18     ab 11.00 Uhr    Mundartfest in Kaltenlengsfeld         Kirche/DGH Kaltenlengs- Kaltenlengsfelder Kulturfreunde
                                                                    feld                      e.V.
19.08.18                     Schleppertreffen in Fischbach          Schullandheim Fisch-      Schullandheim „Schule im Grü-
                                                                    bach                      nen“ Fischbach/Schlepperclub
26.08.18     ab 10.00 Uhr    Brauereifest/Tag der Vereine           Rhönbrauerei Kalten-      Rhönbrauerei Dittmar GmbH
                                                                    nordheim                  Kaltennordheim
30.08.18     17.00 - 20.00   Blutspende                             Bürgerhaus Kaltennord- Institut für Transfusionsmedizin
             Uhr                                                    heim                      Suhl gGmbH
01.09.18                     Backhausfest Klings                    Dorfplatz                 Rhönklub Klings
02.09.18                     Schwarz Gelber Tag 6.0                 Sportplatz                RSV Fortuna Kaltennordheim
02.09.18     14.00 - 20.00   Buchvorstellung „Rhönbuch“ durch       Fischbacher Wander-       Fischbacher Wanderverein
             Uhr             Autor Dr. Reiner Cornelius             hütte
05.09.18     17.00 - 19.00   Gesprächskreis für Trauernde, trauern- Bürgerhaus Kaltennord- Sozialwerk Meiningen e.V.
             Uhr             de Angehörige und Betroffene           heim
06.09.18     14.00 Uhr       Kaffee- und Gesprächsnachmittag        Vereinsheim Fischbach Seniorenverein Fischbach
07.09. -     ab 20.00 Uhr    Kirmes in Kaltennordheim               Sportlerheim / Sportplatz Gaststätte „Hirsch“ Kaltennord-
09.09.2018                                                                                    heim
08.09. -     ab 17.00 Uhr    Hof- & Schlachtfest                    Kaltenlengsfeld           Landmetzgerei Chilinski
09.09.2018
09.09.18                     Öffnung des Museums                       Schlosshof Kaltennord-   Heimat- und Geschichtsverein
                                                                       heim                     Merlins Kaltennordheim
11.09.18                     Seniorenfahrt nach Erfurt                 Kaltennordheim           Stadt Kaltennordheim und Stadt
                                                                                                Tann
11.09.18                     Busfahrt - Wanfried - historischer        Stadt Kaltennordheim mit Seniorenservice Kaltennordheim/
                             Werrahafen, Freizeit in Eschwege          Ortsteilen, Diedorf und  Kaltenlengsfeld
                             und Schifffahrt mit der Werranixe mit     Empfertshausen
                             Kaffeegedeck
15.09.18     20.00 Uhr       Oktoberfest in Kaltenlengsfeld            DGH Kaltenlengsfeld
                                                                                         Kaltenlengsfelder Kulturfreunde
                                                                                         e.V.
16.09.18     10.00 Uhr     Wanderung zur “Donnergrube“          Treffpunkt DGH Kalten- Biosphärenreservat Rhön/Land-
                                                                lengsfeld                schaftsführer Frank Gümbel
22.09.18     19.00 Uhr     Chorkonzert mit Kammerchor Canticum Nikolaikirche Kaltennord- Kirchgemeinde
                           Novum                                heim
27.09.18     17.00 - 20.00 Blutspende                           Saal von Holger Arnold Blutspendedienst
             Uhr
29. -                      Jungtierschau T630 in Empfertshausen am Feuerwehrgerätehau Kleintierzuchtverein Empfertshau-
30.09.2018                                                      und Festplatz            sen
30.09.18                   Tischbewertung Geflügel in Kalten-   DGH Kaltenlengsfeld      Kleintierzuchtverein Kaltenlengs-
                           lengsfeld                                                     feld
Tag der Begegnung Samstag 18.08.18 ab 14.00 Uhr im Schwimmbad Kaltennordheim
Rhönbote vom 17.08.2018              -8-                                                      Nr. 7/2018

            Stadt Kaltennordheim       Mundartfest - Thüringer feiern Tag
                                       des Brauchtums in der Rhön
                                       KALTENLENGSFELD Am Samstag, 18. August, wird der Tag
                                       des Thüringer Brauchs mit einem Mundartfest gefeiert. Aus-
                                       richter sind die Kaltenlengsfelder Kulturfreunde und die Folklo-
                                       retanzgruppe Kaltenlengsfeld e.V. in Zusammenarbeit mit dem
                                       Thüringer Landestrachtenverband e.V. und der Thüringer Trach-
                                       tenjugend.

                                       (Ponitzer Mundartgruppe)

                                       Der Tag des Thüringer Brauches beginnt um 11 Uhr in der Kal-
                                       tenlengsfelder Kirche. Dort werden bereits Fürbitten-Gebete in
                                       verschiedenen Dialekten vorgetragen.
                                       Erwartet werden Gäste und Teilnehmer aus 20 Orten in ganz
                                       Thüringen. Nach dem Festgottesdienst wird gemeinsam Mittag
                                       gegessen. Dazu bedarf es der Anmeldung bei Frank Hößel unter
                                       0160-4039119. Es wird ein typisch Kaltenlengsfelder Essen ge-
                                       ben: Fleischhötes oder Klöße und Rouladen. „Mei ässe desom-
                                       me Mettog onn musiziern debei“ heißt es zum Mittag mit der
                                       Gruppe „Sagenhaft“ im Dorfgemeinschaftshaus.
                                       Um 13 Uhr folgt die offizielle Eröffnung mit Knut Kreuch, den
                                       Landesvorsitzenden und Präsidenten des Deutschen Trachten-
                                       verbandes. Eine Viertelstunde später steht der Fachvortrag zur
                                       Mundart „Bu gäst du hi? Sonn mei mit dei geh? Mundart 2.0?“
                                       mit Dr. Almut König auf dem Programm. Die Wissenschaftlerin
                                       arbeitet am Fränkischen Wörterbuch der Bayerischen Akade-
                                       mie der Wissenschaften und der Friedrich-Alexander Universität
                                       Erlangen-Nürnberg. Danach folgt die Vorstellung des Trachten-
                                       kalenders 2019 durch Landesjugendleiter Dirk Koch an. Im Pro-
                                       gramm „Schwatz onn sengt, so be’s omm bäste klengt“ werden
                                       schließlich Mundartbeiträge aus den Thüringer Regionen mit
                                       Tanz, Gesang und musikalischer Umrahmung mit den „Thüringer
                                       Spielleut“ aus Zella-Mehlis vorgetragen. Parallel dazu erfolgen
                                       Tonaufnahmen in einem separaten Raum für auserwählte Texte.
                                       Um 15 Uhr wird außerdem zur Rhöner Kaffeetafel eingeladen.
                                       Gegrilltes vom Rost gibt es an dem Nachmittag ebenso. Ende
                                       der Veranstaltung wird gegen 18 Uhr sein.

                                       Oktoberfest in Kaltenlengsfeld
                                       Kartenvorverkauf startet
                                       Am 15.09.2018 startet um 20 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus
                                       das erste Kaltenlengsfelder Oktoberfest. Einlass ist bereits um
                                       19 Uhr. Die Kaltenlengsfelder Kulturfreunde präsentieren die
                                       Fellberg Granaten. Beheimatet ist die Band in der Region Stei-
                                       nach in Thüringen. Fetzige Gitarrenriffs treffen auf traditionelle
       Nächster Redaktionsschluss      Steirische Harmonika: Eine tanzbeinanimierende Neuschöpfung
                                       die es in sich hat.
          Montag, den 10.09.2018       Nicht nur in den Alpen rocken die Fellberg Granaten das Haus,
                                       sondern auch in Mitteldeutschland. Und das durften die 5 Thürin-
                                       ger sogar schon in den USA unter Beweis stellen - dort spielten
      Nächster Erscheinungstermin      sie zum Oktoberfest in Atlantic City/New Jersey und eroberten
                                       die Herzen der Zuschauer. Für das leibliche Wohl ist bestens ge-
                                       sorgt.
           Freitag, den 21.09.2018     Der Vorverkauf startet am 01.08.2018. Tickets können für 10 €
                                       bei Mara Fashion, Mode Büchner, Elektrik Vacha Kaltennord-
Tag der Begegnung Samstag 18.08.18 ab 14.00 Uhr im Schwimmbad Kaltennordheim
Rhönbote vom 17.08.2018                                      -9-                                                      Nr. 7/2018
heim, Uhrmachermeisterin Sylvia Kranz und der Landmetzgerei      35. Jahre Fischbacher Wanderverein
Chilinski in Kaltenlengsfeld erworben werden. Telefonisch kön-
nen die Karten unter 0151-55792177 bestellt werden.
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.

                                                                 Auch zu unserem Sommerfest und gleichzeitig 35-jährigen Wan-
Spendenfreudige Senioren                                         dervereinsjubiläum konnten wir wieder viele Gäste aus nah und
                                                                 fern an unserer Wanderhütte begrüßen. Sogar das Wetter war
Am 24.06.2018 hat der Rhönklub-Zweigverein Kaltennordheim        uns gnädig gesonnen und ideal zum Wandern. Nach der Wan-
sein 19. Hutfest am Ort des ehemaligen Marschlerhofes durch-     derung erhielten alle Wanderer eine Medaille zum Jubiläum und
geführt. Der Jahrgang 1934/35 hatte seine Schulkameradinnen      man konnte sich bei Bratwurst, Kaffee und Kuchen erst einmal
und Schulkameraden mit Angehörigen zu diesem Fest eingela-       stärken und bei kalten Getränken etwas abkühlen. Für die Er-
den. So waren 25 Personen, zum Teil mit größerem Anreiseweg      wachsenen und die Kinder war eine schöne Tombola vorbereitet,
(USA, Kalifornien, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg,       die bis zum Schluss sehr spannend war, da die Hauptpreise erst
Brandenburg, Thüringen, Hessen) zum Fest erschienen.             am Schluss abgeräumt wurden. Beim Wanderschuhweitwurf wur-
Um zum Gelingen der Veranstaltung beizutragen, wurde die mu-     de auch gekämpft und man versuchte immer wieder den Gegner
sikalische Umrahmung durch die „Rhöner Urtypen“ vom Jahr-        zu überbieten. Die Kinder bekamen Medaillen und Pokale und
gang 1934/35 finanziell (250,00 €) übernommen.                   für die Erwachsenen gab es Urkunden und Sachpreise, unter an-
Wir möchten uns an dieser Stelle bei den Helfern am Grill und    derem ein Fass Bier von der Rhönbrauerei, eine Kiste Sekt, ein
der Kuchentheke für die Hilfe und zügige Absicherung unserer     Wurstpaket von der Fleischerei Chilinski und 2 Gutscheine von
Sammelbestellungen von Gegrilltem sowie Kuchen und Kaffee        der Pizzeria Antje und Cosimo. Hierfür nochmals vielen Dank,
herzlich bedanken.                                               auch an alle anderen Sponsoren. Auch der Feuerwehr möchten
Eine Spendensammlung zur Sanierung und Umnutzung der             wir für den Fahrdienst danken, dies hat auch wieder hervorra-
Friedhofskirche in Kaltennordheim erbrachte einen Erlös von      gend funktioniert. Danke an alle Gäste, die uns wieder besucht
450,00 €. Der Betrag wurde am 05.07.2018 an Bürgermeister        haben und uns immer in der Wanderhütte willkommen sind. Auch
Erik Thürmer übergeben.                                          für die vielen schönen Kuchen möchten wir uns bedanken und
Dem Vorsitzenden des Rhönklub-Zweigvereins Herrn Wilhelm         der tollen Organisation des Wandervereins, die dieses 35-jährige
Reinau versprechen wir schon heute unsere Unterstützung beim     Jubiläum auf die Beine gestellt haben, gilt ein großes Lob.
20. Hutfest 2019.
K-H. R.                                                          Fischbacher Wanderverein
Tag der Begegnung Samstag 18.08.18 ab 14.00 Uhr im Schwimmbad Kaltennordheim
Rhönbote vom 17.08.2018                                      - 10 -                         Nr. 7/2018
Herzliche Glückwünsche zum 80. Geburtstag
von Herrn Gerold Trautwein
                                                                         Gemeinde Diedorf

Am 03.07.2018 feierte Herr Gerold Trautwein aus Kaltenlengs-
feld seinen 80. Geburtstag. Die herzlichsten Glückwünsche der
Stadt Kaltennordheim sowie des OT Kaltenlengsfeld überbrachte
Beigeordneter Nico Denner. Er wünschte dem Jubilar alles Gute,
viel Glück und Gesundheit sowie persönliches Wohlergehen.

Herzliche Glückwünsche zur „Goldenen Hochzeit“
von Anni und Walter Senf

                                                                      Gemeinde Empfertshausen

Am 02.08.2018 feierten die Eheleute Anni und Walter Senf aus
Kaltennordheim im Kreis der Familie sowie den Bekannten und
Freunden ihre „Goldene Hochzeit“ und blickten auf 50 gemeinsa-
me Ehejahre zurück. Die herzlichsten Glückwünsche der Stadt
Kaltennordheim überbrachte OT-Bürgermeister Ulrich Schramm.
Er wünschte dem Jubelpaar weiterhin alles Gute, viel Glück und
noch viele schöne gemeinsame Jahre bei bester Gesundheit.
Rhönbote vom 17.08.2018   - 11 -   Nr. 7/2018
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