TAmmAKTueLL AMTSBLATT DER GEMEINDE TAMM FREITAG, 18. DEZEMBER 2020 57. JAHRGANG NR. 51 WWW.TAMM.ORG

 
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TAmmAKTueLL AMTSBLATT DER GEMEINDE TAMM FREITAG, 18. DEZEMBER 2020 57. JAHRGANG NR. 51 WWW.TAMM.ORG
TAmmAKTueLL
                         AMTSBLATT DER GEMEINDE TAMM

       FREITAG, 18. DEZEMBER 2020 • 57. JAHRGANG • NR. 51 • WWW.TAMM.ORG

                            musikgemeinschaft
                            Harmonie am 18.12.
                            mit stand auf dem            rathaus geschlossen
neue Corona-regelungen
                            Wochenmarkt                  bis zum 8. Januar
TAmmAKTueLL AMTSBLATT DER GEMEINDE TAMM FREITAG, 18. DEZEMBER 2020 57. JAHRGANG NR. 51 WWW.TAMM.ORG
2                                                                                                                    Nummer 51
                                                                                                     Freitag, 18. Dezember 2020

Not- und                                                          Burg-Apotheke, Wilhelm-Nagel-Str. 61,
                                                                  Ludwigsburg (Hoheneck), Tel. 07141-51521
Wochenenddienste                                                  Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 104,
                                                                  Tamm, Tel. 07141-601160
                                                                  Schloss-Apotheke, Hauptstr. 9,
                                                                  Hemmingen, Tel. 07150-916791
         Ärztlicher Notdienst                                     FREITAG, 25.12.2020
                                                                  Enz-Apotheke im Zentrum, Kreuzstraße 12,
Die Notfallpraxis in Bietigheim ist wie folgt geöffnet:           Bietigheim-Bissingen, Tel. 07142-920013
Mo. - Do.                              18.00 Uhr - 07.00 Uhr      Sontags-Apotheke im Kaufland, Schwieberdinger Str. 94,
Fr. - Mo.                              16.00 Uhr - 07.00 Uhr      Ludwigsburg, Tel. 07141-4889690
Feiertage durchgehend                                             Apotheke am Löwenplatz, Kornwestheimer Straße 7,
Tel. 116 117                                                      Remseck-Aldingen, Tel. 07146-881411
Unter dieser Nummer können Patienten bundesweit kos-              SAMSTAG, 26.12.2020
tenlos anrufen.                                                   Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 44/2,
Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, bitte         Löchgau, Tel. 07143-870307
bringen Sie die Versichertenkarte mit.                            Park-Apotheke, Geisinger Straße 15,
Bereitschaftsdienst der Notfallpraxis nördlicher Landkreis        LB-Eglosheim, Tel. 07141-380223
Lbg., Bietigheim-Bissingen, Riedstraße 12 (die Praxis ist im      Apotheke Hochberg, Waldallee 35,
Krankenhaus Bietigheim)                                           Remseck-Hochberg, Tel. 07146-41888
                                                                  SONNTAG, 27.12.2020
         Augenärztlicher Notdienst                                Apotheke im Buch, Buchstr. 8,
                                                                  Bietigheim-Bissingen (Bietigheim), Tel. 07142-52658
Telefonnummer: 116 117                                            Apotheke am Wettemarkt, Westfalenstr. 29,
                                                                  Ludwigsburg (Oßweil),Tel. 07141-290803
                                                                  Ostertor-Apotheke, Ostergasse 33,
         HNO-Ärzte Notdienst                                      Markgröningen, Tel. 07145 4597
                                                                  DONNERSTAG, 31.12.2020
Telefonnummer: 116 117                                            Sontags-Apotheke im Kaufland, Schwieberdinger Str. 94,
                                                                  Ludwigsburg, Tel. 07141-4889690
         Kinder- und                                              Flora-Apotheke, Ulmer Str. 12/2,
                                                                  Tamm, Tel. 07141-604222
         Jugendärztlicher Notdienst                               Stern-Apotheke, Bahnhofstr. 4,
                                                                  Kornwestheim, Tel. 07154-29252
Bei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen: Notfallpra-        Apotheke Neckarwestheim, Hauptstr. 12,
xis für Kinder und Jugendliche im Klinikum Ludwigsburg,           Neckarwestheim, Tel. 07133-9579210
Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg. Öffnungszeiten: Montag
- Freitag 18.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 08.00 Uhr;
Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztags von 08.00                      Wichtige Telefonnummern
Uhr bis am nächsten Morgen um 08.00 Uhr.
Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, bitte brin-   Polizeiposten Tamm                                    601014
gen Sie die Versichertenkarte mit. Die Notfallpraxis ist Mon-     Polizeirevier Bietigheim-Bissingen                07142 4050
tag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschlossen.          Feuerwehr/Rettungsdienst                                 112
                                                                  Krankentransport                                       19222
                                                                  Sozialstation des Krankenpflegevereins                697714
         Tierärztlicher Notdienst                                 Ökumenische Nachbarschaftshilfe                      2998998
                                                                  Bestattungsunternehmen Meyle                          207000
Den Notdienst erfahren Sie über die Telefonnummer Ihres
Haustierarztes.                                                   Gas Stadtwerke Ludwigsburg                          910-2393
                                                                  Strom-Notdienst erfragen unter                        220353
                                                                  Strom EnBW Störungshotline                     0800 3629-477
         Zahnärztlicher Notdienst                                 Wasserrohrbrüche-Bereitschaftsdienst            0172 7333917
                                                                  Kanal Hoffmann Mundelsheim                      07143 405790
Telefonnummer 0711 7877733                                        Giftnotzentrale                                   0761 19240

         Apotheken-Notdienst                                               Soziale Dienste
SAMSTAG, 19.12.2020                                               Sozialpsychiatrischer Dienst des Landkreises Ludwigsburg
Neckar-Apotheke, Hauptstr. 55,                                    Ambulante Beratung und Betreuung psychisch kranker Men-
Gemmrigheim, Tel. 07143-94511                                     schen und ihrer Angehörigen. Telefon 144-2029
Mozart-Apotheke, Hirschbergstr. 40,                               IBB-Stelle - Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle für
Ludwigsburg (Eglosheim), Tel. 07141-221240                        psychisch kranke Menschen und ihre Angehörigen. Tel. 144-2355
Neckar-Apotheke, Hauptstr. 95,
Ludwigsburg (Neckarweihingen), Tel. 07141-58395                   Kontaktstelle des Fachbereichs Kinder, Jugend und Fami-
Central-Apotheke, Vaihinger Str. 4,                               lie (Jugendamt)
Schwieberdingen, Tel. 07150-32303                                 Orientierungsberatung des Teams Ludwigsburg West/
                                                                  Tamm im Landratsamt.
SONNTAG, 20.12.2020                                               Aufgabe ist es, in allen Fragen der Sozial-Jugendhilfe zu
Schloss-Apotheke, Äußerer Schloßhof 9,                            beraten und zu vermitteln. Sie können gerne anrufen und
Großsachsenheim, Tel. 07147-6328                                  einen Termin vereinbaren, auch Hausbesuche sind möglich.
Zentral-Apotheke, Marktplatz 1,                                   Telefon 144-2040
Ludwigsburg (Mitte), Tel. 07141-926232                            Frauen für Frauen e.V.
Stadt-Apotheke, Bahnhofstr. 29,                                   Beratung für Frauen in den Bereichen: Krisen/Beziehungs-
Kornwestheim,Tel. 07154-6169                                      probleme/Trennung, sexualisierte Gewalt, Ess-Störungen,
DONNERSTAG, 24.12.2020                                            Mobbing. Kontakttelefon 901170
Rats-Apotheke, Kirchstr. 15,                                      Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt
Bönnigheim, Tel. 07143-2044                                       Kontakttelefon 649443
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Nummer 51
Freitag, 18. Dezember 2020                                                                                                  3
Wir sind für Sie da!                                                            WAS IST LOS IN TAMM?
Gemeindeverwaltung                                        606-0
E-Mail                                            info@tamm.org
Amtsblatt E-Mail                           amtsblatt@tamm.org        Absage der Öffnung der Jahresausstellung
Internet                                   http://www.tamm.org       Die momentan im Rathaus ausgestellten Hammel, Kinder-
Bürgersaal                                     www.bs-tamm.de        bilder und Foto-Collagen können leider nicht an den vier
Kindertageseinrichtungen                                             geplanten Terminen besichtigt werden. Wir bitten um Ihr
Alleenstr. 56                                              2981642   Verständnis für diese Entscheidung.
Bismarckstr. 10                                             297357   Die Ausstellung bleibt aber weiterhin im Rathaus und nach
Häldenstr. 8                                                297361   Beendigung des Lockdowns planen wir für Ende Januar
Hauptstr. 101                                              2981681   auch wieder mit Terminen zur Besichtigung, über die wir Sie
Heilbronner Str. 22                                         297356   gerne informieren. Bis dahin können Sie vor dem Rathaus
Heilbronner Str. 92                                         297355   die Holzpfosten bewundern und online über die Homepage
                                                                     oder den YouTube-Kanal der Gemeinde ein Video mit Im-
Heilbronner Str. 118                                        297354
                                                                     pressionen der Ausstellungen im Rathaus anschauen.
Silcherstr.                                                 297353
                                                                     Ihre Gemeindeverwaltung Tamm
Schulen
Grundschule Hohenstange                                68890911
Gustav-Sieber-Schule                                   68895100
Realschule                                             68895200
Kommunale Schülerbetreuung
Grundschule Hohenstange                               688909-19
Gustav-Sieber-Schule                                  68895-130
Bücherei                                               688919-0

Rathaus geschlossen bis 8. Januar
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund der neuen Corona-Regelungen und der verschärften
Maßnahmen ist das Rathaus bis zum 8. Januar geschlos-
sen und in dieser Zeit nicht vollständig besetzt. Besonders
wichtige, unaufschiebbare Termine können telefonisch verein-
bart werden (07141/606-0).
                                                                               Bürgersaal Kulturzentrum
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung

                                                                     Liebe Kulturfreunde,
                                                                     leider musste nun auch der Auftritt der Schwoba Komede
                                                                     am 19. Dezember 2020 im Bürgersaal Tamm abgesagt und
                                                                     verschoben werden.
 Wochenmarkt-Termine                                                 Der Ersatztermin für diese Veranstaltung ist am Sonntag,
                                                                     10. Oktober 2021.
 über den Jahreswechsel                                              Die Tickets behalten ihre Gültigkeit.
                                                                     Wer seine Karte zurückgeben möchte, kann das nur dort,
 Wochenmarkt Hohenstange:                                            wo er diese gekauft hat.
 Dienstag, 22.12.2020        Markt findet ganz normal statt          Fragen dazu beantwortet gerne die Firma Livemacher,
                                                                     Frau Blatter, Telefon 07143/9605-27
 Dienstag, 29.12.2020        Markt findet ganz normal statt          Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 Dienstag, 05.01.2021        Markt findet ganz normal statt

 Wochenmarkt Rathausvorplatz:                                        Die Tammer
 Mittwoch, 23.12.2020,       (vorverlegt - statt 25.12.)             Lorrybag ist da!
 14.00-18.00 Uhr
                                                                      - praktisch      - viel Platz
 Mittwoch, 30.12.2020,       (vorverlegt - statt 01.01.)              - tolle Farben   - stabil
 14.00-18.00 Uhr
                                                                      - breiter Gurt   - wasserdicht
 Freitag, 08.01.2021         fällt aus
                                                                      im Rathaus für 25 Euro
TAmmAKTueLL AMTSBLATT DER GEMEINDE TAMM FREITAG, 18. DEZEMBER 2020 57. JAHRGANG NR. 51 WWW.TAMM.ORG
4                                                                                                                  Nummer 51
                                                                                                   Freitag, 18. Dezember 2020

                                                                  bis 5 Uhr. Das Bundesinnenministerium erlässt ein Verkaufs-
    AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN                                     verbot für Pyrotechnik. Daher ist der Erwerb von Feuerwerk
                                                                  und Böllern nicht möglich. Feuerwerkskörper und Böller aus
                                                                  den Vorjahren können unter Umständen durch falsche La-
                                                                  gerung beschädigt sein und sollten ebenfalls nicht gezündet
Lockdown: Neue Corona-Verordnung                                  werden, da dies mit einer erhöhten Verletzungsgefahr ein-
Am 15. Dezember 2020 wur-                                         hergeht.
de die neue Corona-Verord-
nung von der baden-württem-                                       Gemeinderat
bergischen Landesregierung
notverkündet. Die Verordnung
tritt ab dem 16. Dezember                                         Bericht über die Sitzung des
in Kraft und gilt bis zum 10.
Januar.
                                                                  Gemeinderats am 14.12.2020
                                                                  In der Gemeinderatssitzung vom 14.12.2020 wurden folgen-
Folgende Regelungen sind neu:
                                                                  de Beschlüsse in öffentlicher Sitzung gefasst:
• Strikte Ausgangsbeschränkungen nachts von 20 bis 5
     Uhr (Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnungen nur          Abschluss eines Konzessionsvertrages über die Nutzung
     aus triftigen Gründen erlaubt, definiert in § 1c CoronaVO)   öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb
• Ausgangsbeschränkungen tags von 5 bis 20 Uhr (siehe             von Leitungen zur Gasversorgung in Tamm gem. § 46 EnWG
     § 1c CoronaVO)                                               Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
• Einstellung des Betriebs an Schulen und Kindertagesein-         1. Der Gemeinderat nimmt die erneute Durchführung des
     richtungen                                                      vorangehenden Verfahrens zur Vergabe eines Konzessi-
• Einrichtung einer Notbetreuung für Kinder, für deren               onsvertrages über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege
     Berechtigung beide Eltern vom Arbeitgeber eine Unab-            für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur
     kömmlichkeitsbescheinigung vorlegen müssen (analog bei          Gasversorgung in Tamm gem. 46 EnWG zur Kenntnis.
     Alleinerziehenden)                                           2. Der Gemeinderat nimmt aufgrund der eingeholten Stel-
• Untersagung von Ansammlungen und Veranstaltungen                   lungnahme des Herrn Rechtsanwaltes Achim Zimmermann
     mit wenigen Ausnahmen (u. a. kommunale Gremien,                 (iuscomm Rechtsanwälte, Stuttgart) nach § 107 GemO
     Eheschließungen, Gottesdienste, Prüfungen, Geschäfts-           zur Kenntnis, dass durch den Abschluss des Konzessi-
     betrieb)                                                        onsvertrages mit der Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwest-
• Verbot von Ausschank und Konsum von Alkohol im öf-                 heim GmbH die Aufgaben der Gemeinde nicht gefährdet
     fentlichen Raum                                                 sind und die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der
• Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände im               Gemeinde und ihrer Einwohner gewahrt sind.
     öffentichen Raum
                                                                  3. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des beiliegenden
• Verbot des Gemeindegesangs im Gottesdienst
                                                                     Konzessionsvertrages über die Nutzung öffentlicher Ver-
• Negativtest oder mindestens FFP2-Maske bei Besuch in
                                                                     kehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die
     Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
                                                                     Gasversorgung im Gemeindegebiet zwischen der Stadt-
• Betriebsuntersagungen in weiten Teilen des Gastgewer-
                                                                     werke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH und der Ge-
     bes, des Einzelhandels und weiteren Bereichen
                                                                     meinde Tamm zu. Der Vertrag beginnt am 01.01.2021 und
• Ausnahmen für folgende Betriebe: Einzelhandel für Le-
                                                                     endet am 31.12.2040.
     bensmittel, Wochenmärkte, Ausgabestellen der Tafeln,
     Apotheken, Reformhäuser, Drogerien, Sanitätshäuser,          Bausache: Bau eines Swimmingpools, Mozartstraße 23
     Hörgeräteakustiker, Optiker, Tankstellen, Poststellen und    Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
     Paketdienste, Banken, Fahrkartenverkauf im Öffentlichen      Das Einvernehmen der Gemeinde Tamm zur Errichtung eines
     Verkehr, Reinigungen, Waschsalons, Zeitschriften- und        Swimmingpools wird gemäß § 36 BauGB erteilt.
     Zeitungsverkauf, Verkaufsstätten für Tierbedarf, Großhan-
     del, Verkauf von Weihnachtsbäumen, Werkstätten für KfZ       Bausache: Anbau eines Wintergartens, Einbau von Fenstern,
     und Fahrrad                                                  Tübinger Straße 135
                                                                  Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Zur Beantwortung vieler Fragen rund um die Corona-Rege-           Das Einvernehmen der Gemeinde Tamm zur Errichtung des
lungen empfehlen wir die FAQ Corona BW, die Sie über die          Wintergartens und der Terrasse gemäß § 36 BauGB wird
Seite www.baden-wuerttemberg.de abrufen können. Auch              nicht erteilt.
auf unserer Homepage finden Sie Antworten auf einige Fra-
gen sowie immer die aktuell gültige Verordnung und die            Bausache: Anbau an bestehendes Wohnhaus, Friedrich-
neuesten Änderungen.                                              straße 49, Flst. 184
                                                                  Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Welche Ausnahmen gelten konkret an                                Das Einvernehmen der Gemeinde Tamm nach § 36 BauGB
                                                                  wird erteilt.
Weihnachten?
Über die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember wird es          Anteilige Rückerstattung von Kita-Gebühren und Essens-
Ausnahmen von den Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen             gebühren aufgrund von quarantänebedingtem Betreuungs-
für private Feiern im engsten Familienkreis geben. Das heißt,     ausfall
dass die An- und Abreise auch zwischen 20 und 5 Uhr               Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
möglich ist. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Weih-       Ab dem 01.11.2020 werden Kita-Gebühren, ekB-Gebühren
                                                                  und Essensgebühren im Falle eines quarantänebedingten
nachten im engsten Kreis gemeinsam gefeiert werden kann
                                                                  Betreuungsausfalls sowie für den Fall eines Lockdowns in
– und niemand an Weihnachten alleine sein muss. Möglich
                                                                  entsprechender Länge in den Tammer Kindertageseinrichtun-
sind Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausge-
                                                                  gen nur für einen halben Monat berechnet.
henden Personen aus dem engsten Familienkreis (Ehegat-
ten, Partner, Verwandte gerader Linie sowie Geschwister und       12. Fortschreibung der 1. Fortschreibung des Flächennut-
deren Haushaltsangehörige). Wenn also in Ihrem Hausstand          zungsplans Gemarkung Tamm, Bebauungsplan „NÖRD-
fünf Personen wohnen, dürfen vier Gäste zu Ihnen kommen.          LICH CALWER STRASSE“
In privaten Härtefällen darf eine der vier Personen von au-       Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
ßerhalb des engsten Familienkreises stammen. Kinder bis 14        Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter der Gemeinde
Jahren sind grundsätzlich nicht bei der Personenzahl hinzu-       Tamm, im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemein-
zuzählen und von der Hausstand+Vier-Regel ausgenommen.            schaft Bietigheim-Bissingen/Ingersheim/Tamm wie folgt ab-
Für Silvester sind in Baden-Württemberg keine Ausnahmen           zustimmen:
von den Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen geplant.              12. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungs-
Zünden von Pyrotechnik im öffentlichen Raum ist generell          plans Gemarkung Tamm, Bebauungsplan „NÖRDLICH
untersagt. Demnach gilt eine Ausgangsbeschränkung von 20          CALWER STRASSE“
Nummer 51
Freitag, 18. Dezember 2020                                                                                                5
Die 12. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennut-          Rückwirkendes Inkrafttreten der Abwassersatzung vom
zungsplans wird als Entwurf beschlossen. Maßgeblich ist         01.01.2021
der Lageplan des Stadtentwicklungsamts Bietigheim-Bissin-       Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
gen einschließlich Begründung und Umweltbericht des Büros       Der Gemeinderat stimmt dem Vorgehen der Verwaltung zu.
Wick&Partner vom 09.11.2020.                                    Die neu zu beschließende Abwassersatzung tritt zum
                                                                01.01.2021 rückwirkend in Kraft.
Bebauungsplan „Nördlich Calwer Straße“
- Entwurfsbeschluss                                             Zweckverband Gemeinsames Industrie- und Gewerbege-
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:           biet Laiern -
1) Die vorgetragenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis         Verkauf Gewerbeplatz Nr. 9a, Erwerber Rhön-Montage
   genommen oder berücksichtigt bzw. finden nach Abwä-          Fernmeldebau GmbH bzw. deren Tochtergesellschaft
   gung der öffentlichen und privaten Belange untereinander     Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
   und gegeneinander keine Berücksichtigung (s. Anlage)         Die Vertreter der Gemeinde Tamm werden beauftragt, in der
2) Zum Bebauungsplan „Nördlich der Calwer Straße“ werden        Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gemeinsames
   als Entwurf beschlossen                                      Industrie- und Gewerbegebiet Laiern in der Sitzung des
    a) Satzung über die planungsrechtlichen Festsetzungen       Zweckverbandes wie folgt zu beschließen:
       nach § 10 BauGB                                          Der Zweckverband „Gemeinsames Industrie- und Gewerbe-
    b) Satzung über die örtlichen Bauvorschriften ( § 74 LBO)   gebiet Laiern“ veräußert an die Rhön-Montage Fernmelde-
Maßgeblich ist der Bebauungsplanentwurf des Büro Wick &         bau GmbH, Gewerbestraße 6 in 97833 Frammersbach bzw.
Partner vom 9.11.2020 mit Umweltbericht und integriertem        an deren noch zu gründende Tochtergesellschaft
Grünordnungsplan vom 9.11.2020, die faunistische Unter-         a) das Gewerbegrundstück Nr. 9a der Markung Tamm,
suchungen und die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung          Flst. 3683/8, Fritz-Lieken-Straße mit 4.412 m²,
Büro planbar Güthler vom 10.08.2020/09.04.2020 und die             Kaufpreis: 280,00 €/m² für 4.412 m² somit 1.235.360,00 €
schalltechnische Untersuchung Büro ISIS vom August 2019.
                                                                b) sowie an der Zufahrt Flst. 3683/9 den hälftigen Miteigen-
3) Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behör-
                                                                   tumsanteil mit 262,5 m² Kaufpreis: 140,00 €/m² für 262,5
den und öffentliche Auslegung durchzuführen.
                                                                   m² somit 36.750,00 €
Die Bekanntmachung über die Billigung und Auslegung des
                                                                Die angefallenen Herstellungskosten für die Zufahrt sind
Bebauungsplanentwurfs „Nördlich Calwer Straße“ nach § 3
                                                                ebenfalls zu erstatten.
Abs. 2 BauGB und § 3 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG)
erfolgt in diesem Amtsblatt.                                    c) Die Gewerbefläche Nr. 9a ist innerhalb von 2 Jahren
                                                                   nach Kaufvertragsabschluss bezugsfertig zu überbauen.
Baugebiet „Nördlich Calwer Straße“ – Grundsatzentschei-
dung für Neubau eines Vereinsheims der Musikgemein-
schaft Harmonie auf dem Gebäude der Nahversorgung               Satzungen
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt im Grundsatz dem Bau eines Ver-
einsheims der Musikgemeinschaft Harmonie auf dem Ge-            Bekanntmachung über die Billigung und
bäude, das zur Nahversorgung des Baugebietes „Nördlich          Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
Calwer Straße“ dienen soll, zu.                                 „Nördlich Calwer Straße“ nach § 3 Abs. 2
1. Fortschreibung Flächennutzungsplan 11. Änderung              BauGB und § 3 Plansicherstellungsgesetz
Bietigheim-Bissingen/Ingersheim/Tamm
– 11. Änderung - Entwurfsbeschluss
                                                                (PlanSiG)
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:           Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.
Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter der Gemeinde           Dezember 2020 den Entwurf des Bebauungsplans „Nördlich
Tamm, im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemein-           Calwer Straße“ gebilligt und dessen öffentliche Auslegung
schaft Bietigheim-Bissingen/Ingersheim/Tamm wie folgt ab-       nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan-
zustimmen:                                                      entwurf besteht aus zwei selbständigen Satzungen, nämlich
11. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungs-         a) Satzung über planungsrechtliche Festsetzungen gemäß
plans Gemarkung Großingersheim, Bebauungsplan „IN DEN              § 10 BauGB
BEETEN II“                                                      b) Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO
Die 11. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennut-
zungsplans wird als Entwurf beschlossen. Maßgeblich ist         Maßgeblich ist der Bebauungsplanentwurf des Büro Wick &
der Lageplan einschließlich Erläuterungsbericht des Stadtent-   Partner vom 09.11.2020 mit Umweltbericht und integriertem
wicklungsamts Bietigheim-Bissingen vom 09.11.2020.              Grünordnungsplan vom 09.11.2020, die faunistische Unter-
                                                                suchungen und die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
1. Fortschreibung Flächennutzungsplan 13. Änderung -            Büro planbar Güthler vom 10.08.2018/09.04.2020 und die
Aufstellungsbeschluss                                           schalltechnische Untersuchung Büro ISIS vom August 2019.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:           Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Nördlich Calwer
Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter der Gemeinde           Straße“ umfasst folgende Flurstücke:
Tamm, im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemein-           Flst.-Nr. 2974/18, 2974/19, 2991, 2992, 2993, 2994, 2995,
schaft Bietigheim-Bissingen/Ingersheim/Tamm wie folgt ab-       2996, 2998, 2999, 3000, 3001, 3002, 3003, 5894, 5895/1,
zustimmen:                                                      eine Teilfläche des Flurstücks 5893 (Calwer Straße), 5894/2
13. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungs-         und 5895 (Stuttgarter Straße) sowie das Feldwegflurstück
plans Gemarkung Bietigheim, Bebauungsplan „BOGENVIER-           2990 und Teilflächen der Feldwegflurstücke Nr. 2938, 3055/2,
TEL“ Aufstellungsbeschluss                                      3055/3, 3057 (Holzweg) und 3510.
Die Änderung umfasst Teile der Fläche des ehemaligen „DLW-      Der Entwurf des Bebauungsplans (Satzung über planungs-
Areals“ und ist seither als gewerbliche Fläche ausgewiesen.     rechtliche Festsetzungen gemäß § 10 BauGB und Satzung
Das Gebiet liegt in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Bietig-      über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO) samt Text-
heim-Bissingen, es wird im Süden und Westen von der B27,        teil, Begründung, Anlagen und umweltbezogenen Informa-
im Osten vom Bahnbogen und im Norden vom „bigpark“-             tionen wird gemäß § 3 PlanSiG vom
Gelände begrenzt. Maßgeblich ist der Lageplan des Stadtent-     04.01.2021 bis 05.02.2021
wicklungsamts Bietigheim-Bissingen vom 09.11.2020.
                                                                im Internet auf der Homepage der Gemeinde Tamm unter
Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet              https://www.tamm.org/de/gemeinde-daten/bau-strassen/
„Nördliche Hölderlinstraße“                                     bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren digital bereitgestellt.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:           Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind ver-
Der Gemeinderat erlässt die Satzung zur Verlängerung der        fügbar:
Veränderungssperre für das Gebiet „Nördliche Hölderlinstra-     - Umweltbericht mit Grünordnungsplan, Büro Wick+Partner
ße“. Die Satzung wird in diesem Amtsblatt veröffentlicht.         vom 09.11.2020
6                                                                                                                 Nummer 51
                                                                                                  Freitag, 18. Dezember 2020

- Faunistische Untersuchungen und spezielle artenschutzrecht-
  liche Prüfung, Planbar Güthler vom 10.08.2018/09.04.2020
- Schalltechnische Untersuchung Büro ISIS vom August 2019
- Zusammenstellung der Stellungnahmen der frühzeitig betei-
  ligten Behörden und der Öffentlichkeit, Büro Wick+Partner
  vom 09.11.2020
In den vorgenannten Unterlagen werden Informationen zu
folgenden Themenblöcken gegeben:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
- finden sich im Umweltbericht in der Schalltechnischen
  Untersuchung und in der Zusammenstellung der frühzeitig
  beteiligten Behörden und der Öffentlichkeit (LRA, Polizei-
  präsidium Ludwigsburg, TransnetBW, Bürger 1, Bürger 3)
Es werden Aussagen gemacht insbesondere zur Wohn- und
Erholungsfunktion, zur Sicherheit, zum Lärm hinsichtlich der
Nutzung für Vereinszwecke und zum Straßenverkehr
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und
Pflanzen
- finden sich im Umweltbericht, Grünordnungsplan, den fau-
  nistischen Untersuchungen und spezieller artenschutzrecht-
  licher Prüfung und in der Zusammenstellung der frühzeitig
  beteiligten Behörden und der Öffentlichkeit (LRA, Transnet
  BW, Bürger 1, Landesnaturschutzverband BW, Bürger 2)
Es werden Aussagen gemacht zu den Lebensräumen und               Öffentliche Bekanntmachung über die
ihrer Eignung für bestimmte Arten und Vermeidung von Ver-        Verlängerung der Veränderungssperre für
botstatbeständen                                                 das Gebiet "Nördliche Hölderlinstraße"
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden
- finden sich im Umweltbericht und in der Zusammenstel-          Der Gemeinderat der Gemeinde Tamm hat in öffentlicher
  lung der frühzeitig beteiligten Behörden und der Öffent-       Sitzung am 14.12.2020 aufgrund von § 17 Abs. 1 Bauge-
  lichkeit (LRA, Regierungspräsidium Freiburg, Landesnatur-      setzbuch (BauGB) die nachfolgende Verlängerung der am
  schutzverband BW)                                              26.01.2019 in Kraft getretenen Veränderungssperre beschlos-
                                                                 sen:
Es werden Aussagen gemacht zu Bodeneigenschaften und
                                                                                            Satzung
Auswirkungen der Flächenversiegelung, sowie Anregung ei-
                                                                       über die Verlängerung der Veränderungssperre
nes Bodenmanagements
                                                                                        für das Gebiet
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser                                „Nördliche Hölderlinstraße“
- finden sich im Umweltbericht und in der Zusammenstel-          Aufgrund der §§ 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB)
  lung der frühzeitig beteiligten Behörden und der Öffentlich-   in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 4 Ge-
  keit (LRA, Regierungspräsidium Freiburg)                       meindeordnung (GemO) in der derzeit gültigen Fassung, hat
Es werden Aussagen gemacht zur Grundwasserneubildung,            der Gemeinderat die Verlängerung der am 26.01.2019 in
Einleitung des Niederschlagswassers                              Kraft getretenen Veränderungssperre für das Gebiet „Nördli-
                                                                 che Hölderlinstraße“ als folgende Satzung beschlossen:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft
- finden sich im Umweltbericht                                                              §1
Es werden Aussagen gemacht zu Immission                                           Gegenstand der Satzung
                                                                 Die am 26.01.2019 in Kraft getretene Veränderungssperre
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschafts-
                                                                 für das Gebiet „Nördliche Hölderlinstraße“ wird um ein Jahr
bild
                                                                 verlängert.
- finden sich im Umweltbericht
Die Abgabe von Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf                                        §2
sind in der Zeit vom 04.01.2021 bis 05.02.2021 per E-Mail                              In-Kraft-Treten
unter info@tamm.org möglich. Die Abgabe von Erklärungen          Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt-
zur Niederschrift werden ausgeschlossen (§ 4 Abs. 2 Plan-        machung in Kraft.
SiG).                                                            Diese Verlängerungssatzung wird am Tage nach dieser Be-
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mit-            kanntmachung rechtsverbindlich.
geteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers        Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und
zweckmäßig.                                                      Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschrif-
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen, auch per E-        ten beim Zustandekommen der Satzung ist nach § 215 Abs.
Mail, können bei der Beschlussfassung über den Bebau-            1 Nr. 1-3 BauGB und § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn
ungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).           die Verletzung nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser
                                                                 Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde gel-
In begründeten Fällen können die Unterlagen postalisch ver-      tend gemacht worden ist. Bei der Geltendmachung ist der
sandt werden. Hierfür wenden Sie sich bitte schriftlich an die   Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen.
Gemeinde Tamm, Hauptstraße 100, 71732 Tamm.                      Außerdem wird auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2
Der Bebauungsplan ist ab dem 18. Dezember 2020 auf der           und 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungs-
Homepage der Gemeinde Tamm verfügbar.                            ansprüche und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen
Tamm, 15. Dezember 2020                                          von Entschädigungsansprüchen hingewiesen.
gez.                                                             Tamm, 15.12.2020
Martin Bernhard                                                  gez. Martin Bernhard
Bürgermeister                                                    Bürgermeister
Nummer 51
Freitag, 18. Dezember 2020                                                                                                           7
                                                                                     GEMEINDEVERWALTUNG

                                                                            Stellenangebote

                                                                            Die Gemeinde Tamm, Landkreis Ludwigsburg (ca. 12.900
                                                                            Einwohner), sucht zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine/n
                                                                            fachlich erfahrene/n

                                                                             Sachgebietsleitung der Bauverwaltung
                                                                                            (m/w/d).
                                                                            Ihr Aufgabengebiet für diese 100% Stelle umfasst insbe-
                                                                            sondere alle baurechtlichen Angelegenheiten einschließlich
                                                                            der Bauleitplanung sowie das Führen des Protokolls für
                                                                            den technischen Ausschuss.
                                                                            Wir erwarten:
                                                                            • Ein abgeschlossenes Studium als Dipl.-Verwaltungs-
                                                                               wirt/in (FH) bzw. Bachelor of Arts - Public Manage-
                                                                               ment oder ein vergleichbares Studium. Die Stelle ist
                                                                               auch für Absolventen der Hochschule für öffentliche
                                                                               Verwaltung geeignet.
                                                                            • Einschlägige Berufserfahrung in der Bauverwaltung
                                                                               wäre von Vorteil
                                                                            • Einen sicheren Umgang mit den gängigen EDV-An-
                                                                               wendungen und Bauprogrammen
                                                                            • Verantwortungsbewusstsein und Teamfähigkeit sowie
                                                                               ein sicheres, freundliches Auftreten
Rückwirkendes Inkrafttreten der
                                                                            Wir bieten:
Abwassersatzung zum 01.01.2021                                              • Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in einem motivierten
Die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren wurden im                         Team
Jahr 2019 für die Jahre 2019 bis 2020 kalkuliert. Nach                      • Eine interessante, vielseitige Tätigkeit geprägt durch
Feststellung des Abschlusses 2019 und der Aufstellung des                      Eigeninitiative
Wirtschaftsplans 2021 werden die Gebühren neu kalkuliert.                   • Eine leistungsgerechte Bezahlung bei entsprechender
Der Kalkulationszeitraum beträgt drei Jahre. Die Gebühren                      Qualifikation und beruflicher Erfahrung bis A 11 oder
werden demnach für die Jahre 2021 bis 2023 kalkuliert.                         EG 10 TVöD
                                                                            • Fortbildungsmöglichkeiten sowie ein betrieblich geför-
In diesem Zuge wird die Abwassersatzung der Gemeinde                           dertes Gesundheitsmanagement
Tamm an die neu kalkulierten Gebühren angepasst. Da die
neue Satzung erst im neuen Jahr beschlossen werden kann,                    Sie sind interessiert? Dann richten Sie bitte Ihre schrift-
wird diese somit rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft ge-                    liche Bewerbung spätestens bis zum 21.12.2020 an das
setzt.                                                                      Bürgermeisteramt Tamm, Hauptstraße 100, 71732 Tamm
Es ist möglich und derzeit nicht abzusehen, dass für das                    oder gerne online unter bewerbung@tamm.org. Für
Gebührenjahr 2021 höhere Gesamtkosten umzulegen sein                        Auskünfte erreichen Sie Oberbaumeisterin Edda Büh-
werden, als dies mit den derzeit gültigen Gebührensätzen                    ler unter Telefon 07141/606-160. Weitere Informationen
geschieht. Verglichen mit den bisherigen Gebührensätzen                     zur Gemeinde Tamm erhalten Sie unter www.tamm.org.
könnten die Gebühren also steigen.                                          Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen.

 Impressum                           Verantwortlich für den amtlichen
                                                                            Mitteilungen
                                     Teil, alle sonstigen Verlautbarungen
 Herausgeber:                        und mitteilungen:
 Gemeinde Tamm                       Bürgermeister Martin Bernhard,
 Druck und Verlag: Nussbaum Medien   71732 Tamm, Hauptstraße 100,
 Weil der Stadt GmbH & Co. KG,       oder sein Vertreter im Amt.             Öffnungszeiten Rathaus
 71263 Weil der Stadt,               Verantwortlich für „Was sonst noch
 Merklinger Str. 20,                                                         Das Rathaus bleibt von Mittwoch, 16.12.2020 bis Frei-
                                     interessiert“ und den Anzeigenteil:
 Telefon 07033 525-0,                Klaus Nussbaum, Opelstraße 29,
                                                                             tag, 08.01.2021 geschlossen.
 www.nussbaum-medien.de              68789 St. Leon-Rot                      Ein standesamtlicher Notdienst (für Sterbefälle) ist für
                                                                             Sie von 28.12. bis 30.12.2020 von 08.00 bis 12.00 Uhr
 InformATIonen                       Tel.: 07033 6924-0,
                                                                             unter Telefonnummer 07141/606-132 eingerichtet.
                                     E-Mail: info@gsvertrieb.de
 Vertrieb (Abonnement und            Internet: www.gsvertrieb.de
 Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH,                                           Wir bitten um Beachtung.
 Josef-Beyerle-Str. 2,               Anzeigenverkauf:
                                     wds@nussbaum-medien.de                  Ihre Gemeindeverwaltung
 71263 Weil der Stadt,
8                                                                                                                 Nummer 51
                                                                                                  Freitag, 18. Dezember 2020

Kostenlose Energieberatung in Tamm!                             und werfen sie bis zum 06.01.2021 in den nächsten Post-
                                                                briefkasten. Das Porto und alles Weitere übernehmen wir.
                         Die Energieagentur Kreis Ludwigs-      Oder, Sie melden uns Ihren Zählerstand elektronisch per
                         burg (LEA) e.V. berät Sie zu al-       Internet. Unter www.tamm.org können Sie uns den Zähler-
                         len Fragen rund um die energeti-       stand elektronisch mitteilen. Für das Einloggen in das Portal
                         sche Sanierung von Häusern und         benötigen Sie Ihre Kunden- und individuelle Ablesenummer.
                         Wohnungen, Heizungs- und Fens-         Diese finden Sie auf der Ablesekarte.
                         tertausch, das Erneuerbare-Wär-        Bitte teilen Sie uns Ihren Zählerstand baldmöglichst mit.
                         me-Gesetz     Baden-Württemberg,       Sie vermeiden dadurch, dass Ihr Wasserverbrauch von uns
                         Wärmedämmung und Solarenergie.         geschätzt werden muss.
Darüber hinaus erhalten Sie wertvolle Informationen über        Wichtig!
finanzielle Förderungen.                                        Die Ablesekarten werden in einem automatischen Verfah-
Die unabhängige und neutrale Energieerstberatung ist für alle   ren bei der PostCom GmbH verarbeitet. Deshalb kann eine
Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Tamm kostenlos. Ob          telefonische Zählerstandsmeldung oder die Abgabe der
Mieter, Haus- oder Wohnungseigentümer – die Experten der        Ablesekarte im Rathaus nicht berücksichtigt werden.
LEA suchen gemeinsam mit Ihnen nach individuellen Hand-
lungsoptionen und Lösungsmöglichkeiten. Sie sind herzlich       Bei Fragen rund um die Ablesung Ihres Wasserzählers steht
eingeladen, das Angebot der Energieagentur zu nutzen.           Ihnen Frau Marion Röslen, telefonisch unter 07141/606-152
Denn: Jeder kann aktiv zum Klimaschutz beitragen!               oder per E-Mail: m.roeslen@tamm.org
Aufgrund der aktuellen Pandemie wird auch im ersten Quar-       gerne zur Verfügung.
tal 2021 auf die Beratung vor Ort in den Mitgliedskommu-
nen verzichtet. Nutzen Sie stattdessen die Möglichkeit, sich    Bastelfieber Kleeblatt Tamm
telefonisch durch die Energieexperten und -expertinnen der      Unsere Bewohner waren wieder im Bastelfieber.
LEA beraten zu lassen.                                          Dieses Mal wurden Holzkochlöffel zu Weihnachtsmännern
In der Zeit vom 23.12.2020 bis zum 06.01.2021 finden kei-       umfunktioniert.
ne Beratungen statt. Termine für die Beratungen ab Januar       Unsere ganz basteleifrigen Bewohnerinnen haben auch für
können Sie schon jetzt unter 07141 / 688 93-0 mit der LEA       andere Bewohner, die nicht selbst basteln konnten, mitge-
vereinbaren. Energie-Checks bei Ihnen zu Hause können           bastelt.
ebenfalls unter dieser Nummer gebucht werden. Die Durch-        Unsere Bewohner baten wieder um weitere Bastelerlebnisse.
führung der Checks findet unter Einhaltung aller Corona-        Es grüßt Sie Ihr Kleeblatt Tamm Egelsee.
Schutzvorkehrungen statt.                                       sd.tamm.egelsee@kleeblatt-ggmbh.de
Weiterführende Informationen finden Sie auf www.lea-lb.de.
Die Energieberatungen in Kooperation mit der Verbraucher-
zentrale Baden-Württemberg werden vom Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie gefördert.
Das Team der LEA wünscht Ihnen ein schönes Weihnachts-
fest und einen guten Start in das neue Jahr – bleiben Sie
gesund.
Kontaktdaten der LEA:
Ludwigsburger Energieagentur e.V.,
Hoferstraße 5, 71636 Ludwigsburg, Tel. 68893-0,
E-Mail: info@lea-lb.de, Internet: www.lea-lb.de

Fachstelle Wohnungssicherung – FAWOS
Wohnungslosenhilfe im Landkreis Ludwigsburg gemein-
nützige GmbH
Wurde Ihnen die Wohnung wegen Mietschulden oder Ei-
genbedarf gekündigt? Oder droht Ihnen sogar die Zwangs-
räumung? Dann können Sie die Beratung der Fachstelle
Wohnungssicherung in Anspruch nehmen. Dort erhalten Sie
eine persönliche Beratung und Auskunft über den Ablauf
von der Kündigung bis zur Räumung. Auch werden Sie dort
beim Kontakt mit den Behörden und bei der Beantragung
finanzieller Hilfen unterstützt. Gemeinsam wird nach einer
Lösung mit Ihrem Vermieter gesucht und weiterführende
Hilfen vermittelt.
Aufgrund der aktuellen Situation können Sie nur mit Termin
zur Sprechstunde der Fachstelle Wohnungssicherung kom-
men. Bitte wenden Sie sich hierzu telefonisch, per E-Mail
oder per WhatsApp an
                          Frau Grözinger
              Kontakt und Terminvereinbarung unter
                0176 343 826 21 (auch WhatsApp)
            julia.groezinger@wohnungslosenhilfe-lb.de

Kundenselbstablesung der Wasserzähler
für den Verbrauch 2020
Die diesjährige Wasserablesung erfolgt im Zeitraum
07.12.2020 bis 07.01.2021.
Um Ihnen Terminabsprachen und Wartezeiten im Zusammen-
hang mit der Wasserablesung künftig zu ersparen, bitten wir
Sie, uns den Zählerstand Ihres Wasserzählers selbst mitzu-
teilen. Es ist für Sie kostenlos und erfordert nur sehr wenig
Zeitaufwand.
Alle Gebäudeeigentümer bzw. Hausverwaltungen erhalten
Mitte Dezember 2020 eine Selbstablesekarte. Diese Karte
füllen Sie entsprechend den aufgedruckten Angaben aus
Nummer 51
Freitag, 18. Dezember 2020                                                                                                 9
Fön mit Frank                                                              Wir gratulieren dem Brautpaar
Frau Lischke und Frau Marquart vom Förderverein über-                    Rebecca Boll & Enrico Bollmann
brachten unseren Bewohner(inne)n und den Pflegeteams                   zur standesamtlichen Eheschließung
heute Haar-Föns, über die sich beide Häuser sehr freuten.                      am 9. Dezember 2020
Wir bedanken uns hierfür recht herzlich bei unserem Förder-   und wünschen ihnen eine glückliche gemeinsame Zukunft.
verein. Unser Heimbeirat Egelsee ließ es sich nicht nehmen
per Foto Danke zu sagen.                                      Geburten
Weihnachtliche Grüße senden Ihnen Ihre Kleeblätter Egelsee
und Länderrain.
sd.tamm.egelsee@kleeblatt-ggmbh.de

                                                                                                Wir gratulieren den
                                                                                              glücklichen Eltern und
                                                                                             begrüßen ganz herzlich in
                                                                                                unserer Gemeinde:

                                                                          - 03.11.2020 Lukas Hofmeister,
                                                                      Sohn von Lisa-Marie und Timo Hofmeister
                                                                         - seit 08.11.2020 Shubh Khanpara,
                                                                     Sohn von Kinjal und Sanjaykumar Khanpara

                                                                                    BÜCHEREI

                                                              Weihnachtsschließzeit
        Müllsammeltermine                                     In der Zeit vom 16.12.2020 bis einschließlich 10.01.2021
Weitere Infos unter www.avl-ludwigsburg.de – Tel. 144-2828    bleibt die Bücherei geschlossen.
Mittwoch, 23.12.2020                                          Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern ein frohes Fest
Grüne Tonne - Flach                                           und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
                                                              Das Büchereiteam
Montag, 28.12.2020
Restmüll                                                      Umzug der Romane und Sachbücher
Grüne Tonne - Rund                                            Liebe Leser*innen,
Restmüll 1.100 l                                              um unseren Bestand attraktiver präsentieren zu können, tau-
                                                              schen wir die Standorte von Belletristik und Sachliteratur.
   STANDESAMTLICHE NACHRICHTEN                                Umräumarbeiten an den Regalen können zur Unzugänglich-
                                                              keit einzelner Mediengruppen führen. Das Bücherei-Personal
                                                              hilft Ihnen dabei, Ihre gewünschten Titel dennoch zu finden.
                                                              Das Bücherei-Team
Eheschließung
                                                              Schließung Bücherei
Eheschließung im Alten Rathaus Tamm                           Aufgrund der Beschlüsse zur Eindämmung der Corona-Pan-
        Das große Glück der LIEBE besteht darin,              demie ist die Bücherei ab Mittwoch, den 16.12.2020, bis
        Ruhe in einem anderen Herzen zu finden.               mindestens 10.01.2021 geschlossen. Eine Erweiterung der
                  (J.J.E. de Lespinasse)                      Schließzeit hängt von weiteren Beschlüssen der Regierung
                                                              ab.
                                                              Wir wünschen allen Leser*innen besinnliche Feiertage und
                                                              einen guten Start in 2021!

                                                                                 JUGENDHAUS

                                                              Jugendhaus im Internet: www.jh-tamm.de und über e-Mail
                                                              zu erreichen: team@jh-tamm.de

                                                                                      Öffnungszeiten:
                                                                                      Montag     16.00 Uhr -      18.00 Uhr
                                                                                                 (Girlys only!)
                                                                                      Dienstag   15.00 Uhr -      21.00   Uhr
                                                                                      Mittwoch   15.00 Uhr -      21.00   Uhr
                                                                                      Donnerstag 15.00 Uhr -      21.00   Uhr
                                                                                      Freitag    15.00 Uhr -      21.00   Uhr
                                                              Das Jugendhaus macht ab dem 21.12.2020 bis zum
                                                              08.01.2021 Ferien! Genießt ein paar tolle Feiertage und er-
                                                              holt euch gut! Wir freuen uns darauf, euch im neuen Jahr
                                    Foto: Standesamt Tamm     wieder zu sehen.
10                                                                                                             Nummer 51
                                                                                               Freitag, 18. Dezember 2020

                                                                        FurtBACH Schule
                   MONATSPROGRAMM                                       Möglingen
                   JUGENDHAUS TAMM                            SMV-Adventskalender
                       DEzEMbER                               Da in Zeiten von Corona wenig Aktivitäten und Veranstaltun-
                                                              gen an der Schule möglich sind, hatte die SMV (SchülerMit-
    MONTAG: GiRlSDAy -> iMMER vON 16.00 UHR biS 18.00 UHR     Verantwortung) die Idee, für die Adventszeit einen Advents-
    07.12: STickER zUM SElbER MAcHEN                          kalender für alle Schüler der Schule zu gestalten.
    14.12: ScRUNcHyS
                                                              Die Verbindungslehrerin besorgte Tütchen, Süßigkeiten und
                                                              kleine Überraschungen für den Schulbedarf. In einer SMV-
                                                              Sitzung wurden die Tütchen befüllt und Listen erstellt, wel-
                                                              cher Schüler an welchem Tag sein „Türchen“ öffnen darf.
    DiENSTAGS: PEN&PAPER AbENTEUER -> iMMER vON 16.00 UHR
    biS 18.00 UHR
                                                              Die jeweils 24 Tütchen wurden an Stellwände gepinnt und
    01.12: WERWOlf                                            die Listen an die einzelnen Klassen ausgegeben. Insgesamt
    08.12: JUGENDHAUS-AbENTEUER                               wurden 4 Adventskalender erstellt.
    15.12: WERWOlf                                            Seit dem 1. Dezember werden nun jeden Tag „Türchen“ ge-
                                                              öffnet und die Schüler mit kleinen Advents-Überraschungen
   MiTTWOcH: MEDiAlAb -> iMMER vON 16.00 UHR biS 18.00 UHR    erfreut.
   02.12: „SPiElE-TESTER“                                     Die SMV wünscht allen eine besinnliche und hoffentlich ge-
   09.12: „SPiElE-TESTER“                                     sunde Adventszeit.
   16.12: „SPiElE-TESTER“                                     M. Och

    DONNERSTAG: Diy -> iMMER vON 16.00 UHR biS 18.00 UHR
    03.12: lAST-MiNUTE WEiHNAcHTSGEScHENkE
    10.12: lAST-MiNUTE WEiHNAcHTSGEScHENkE
    17.12: lAST-MiNUTE WEiHNAcHTSGEScHENkE
    (WEiHNAcHTSSTickER, ANHäNGER UND cO. AllES,
    füR DiE, NOcH DAS PASSENDE GEScHENk bRAUcHEN!)
    fREiTAG: GAMEDAy -> iMMER vON 16.00 UHR biS 18.00 UHR
    04.12: PlAySTATiON 4
    11.12:PlAySTATiON 4
    18.12: SWiTcH

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uns einfach einen „FA“ und Ihr seid immer sofort auf dem
Laufenden. Ihr findet uns unter: „Jugendhaus Tamm“...

               SCHULNACHRICHTEN

                     Friedrich-List-Gymnasium
                     Asperg

Eine wichtige Information an die Eltern der
Grundschüler*innen in den 4. Klassen
Das FLG organisiert am 20.1.2020 eine Videokonferenz zu
den Grundschulinformationen.
Dabei wird die Schule den Eltern den Übergang ans FLG
erläutern und schildern, was die neuen Schüler*innen dann
am FLG erwartet.
Damit die Eltern daran teilnehmen können, erhalten sie eine
Einladung per E-Mail. Dazu ist es nötig, dass Sie sich bis
zum 02.01.2021 registrieren.
Wie funktioniert das:
Interessierte Eltern gehen auf der Homepage des FLG zu
dem Punkt Registrierung:
https://flg-asperg.de/eltern/registrierung.
Dort können sie ihre Kontaktdaten und den Namen ihres
Kindes eingeben.
Selbstverständlich erfolgt die Speicherung und die Bearbei-
tung Ihrer Daten nach den Regelungen der DSGVO.
Das FLG freut sich, wenn viele Eltern den –zunächst elekt-
ronischen – Weg an die Schule finden.
Die Schulleitung                                                                                            Fotos: M. Och
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