Tätigkeitsbericht 2017/2018 - Swiss Wine
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F é d é r a t i o n s u i s s e p o u r l e d é ve l o p p e m e n t d ’ u n e vi t i vi n i c u l t u r e d u r a b l e S c h we i ze r i s c h e r V e r b a n d f ü r d i e n a c h h a l t i g e E n t wi c k l u n g i m W e i n b a u F e d e r a zi o n e S vi z ze r a p e r l o s vi l u p p o s o s t e n i b i l e i n vi t i c o l t u r a Belpstrasse 26 CH-3007 Bern Tel. +41 (0)31 398 52 62 Fax +41 (0)31 398 52 61 info@vinatura.ch Tätigkeitsbericht 2017/2018
VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018 Inhaltsverzeichnis 1 Wort des Präsidenten ...................................................................................................................... 1 2 Tätigkeitsprogramm 2017 ............................................................................................................... 3 3 Bericht des Präsidenten und Tätigkeitsbericht 2017/2018 ............................................................. 4 3.1 Verwaltung und Sekretariat von VITISWISS ............................................................................ 4 3.1.1 Jährliche Sitzung des Vorstandes mit den Regionalsektionen ........................................ 4 3.1.2 Zusammenarbeit VITISWISS - IP Suisse ........................................................................... 4 3.1.3 Rückstände und Spritzpläne ............................................................................................ 4 3.1.4 Organisation der Kontrollen für das VITISWISS Zertifikat in der Deutschschweiz .......... 4 3.1.5 Delegiertenversammlung 2017 ....................................................................................... 5 3.2 Aktivitäten in Politik und Gesetzgebung ................................................................................. 5 3.2.1 Agrarpaket 2017 .............................................................................................................. 5 3.2.2 Frost vom April 2017 ....................................................................................................... 7 3.2.3 Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke ............................................. 8 3.2.4 Parlamentarische Gruppe Weinbau ................................................................................ 9 3.2.5 Weitere Vernehmlassungen ............................................................................................ 9 3.2.6 Schweizer Weinbauforum ............................................................................................... 9 3.2.7 Swiss Wine Promotion stellt sich neu auf ..................................................................... 12 4 Bericht der Technischen Kommission Rebbau (TKR) - Christian Linder ........................................ 13 4.1 Mitglieder .............................................................................................................................. 13 4.2 Tätigkeit der Technischen Kommission Rebbau (TKR) .......................................................... 13 4.2.1 ÖLN 2018 und Modul Rebbau 2018 - 2019 ................................................................... 13 4.2.2 Nationaler Aktionsplan und neue Beiträge für den verminderten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Rebbau ................................................................................. 13 4.2.3 Dokument betreffend Herbizide und Bodenpflege....................................................... 14 4.2.4 Abschlussbehandlung .................................................................................................... 14 5 Bericht der Technischen Kommission Weinbereitung (TKW) - Johannes Rösti ............................ 15 6 Bericht der Kommission Marketing - Robin Haug ......................................................................... 15 7 VINATURA® Label und VITISWISS-Zertifikate ................................................................................ 16 7.1 Situation des Labels für Literweine ....................................................................................... 16 7.2 VITISWISS-Zertifikate und VINATURA-Weinbauern .............................................................. 16 7.3 Weinkeller mit dem VINATURA-Label im 2017 (nach Region und dann nach Ort sortiert) .. 17 8 Jahresrechnung 2017 und Budget 2017 ........................................................................................ 18 8.1 Bilanz ..................................................................................................................................... 18 8.2 Erfolgsrechnung 2017 et Budget 2017 .................................................................................. 19
VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018 8.3 Bemerkungen zur Rechnung ................................................................................................. 20 8.4 Bericht zur Rechnungsprüfung 2017 ..................................................................................... 21 9 Tätigkeitsprogramm 2018/2019.................................................................................................... 22 10 Struktur...................................................................................................................................... 23 10.1 Vorstand ................................................................................................................................ 23 10.2 Technische Kommission Rebbau (TKR).................................................................................. 23 10.3 Technische Kommission Weinbereitung (TKW) .................................................................... 23 10.4 Kommission Marketing.......................................................................................................... 24 10.5 Geschaftsprüfungskommission ............................................................................................. 24 10.6 Sektionen ............................................................................................................................... 24
VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018 1 Wort des Präsidenten Seit einiger Zeit entwickeln die Winzer ihre Anbaumethoden in Richtung mehr Umweltverträglichkeit, entweder aus persönlicher Überzeugung oder aufgrund gesellschaftlicher Erwartungen. Diese Erwartungen sind nicht ganz einfach zu erfüllen, denn die Bürger träumen von einer Landwirtschaft und einem Rebbau ohne Pestizide und ohne Rückstände, und die gleichen Bürger interessieren sich als Konsumenten dann mehr für den Preis als für die Anbaumethode. Die Anbaumethoden im Weinbau scheinen immer mehr hinterfragt zu werden. Trauben und Wein anders zu produzieren, also unter Berücksichtigung des Faktors Umwelt, ist die Leitlinie zahlreicher Winzer, die sich dem nachhaltigen, dem gemässigten oder dem integrierten Weinbau verschrieben haben, alles Ausdrücke, welche die unterschiedlichen Grade des Umweltschutzes unterstreichen. Seit einigen Monaten führen Konsumentenorganisationen und Verbraucherzeitungen vermehrt Angriffe gegen die Anwendung von Pflanzenschutzprodukten im Rebbau. Diese wiederholten Attacken beunruhigen die Branchenfachleute. Gemäss einer Umfrage glaubt jeder zweite Konsument, Bio-Anbau bedeute überhaupt keine Behandlung. Jede Behandlung ist ein notwendiger Eingriff, wenn auch nicht ohne Einwirkung auf die Umwelt. Der Pflanzenschutz ermöglichte aber auch die Ausrottung von Hungersnöten, er sorgte für saubere Produkte, verhinderte Ernteausfälle und sicherte die visuelle Qualität von unverarbeiteten Produkten. Es ist möglich, den Einsatz von gewissen Produkten zu verringern, wenn gleichzeitig geringere Erträge von schätzungsweise minus 30 % - 40 % in Kauf genommen werden, ja sogar von 100 % bei verheerenden Schadenfällen. Die Reglementierung der Verwendung von Pflanzenschutzprodukten und feste Normen bieten eine grosse Sicherheitsspanne für den Konsumenten. Auf der Branchenebene soll zwar jeder für seine Anbaumethode einstehen, dennoch ist es unerlässlich, dass die Winzer, seien sie bio, biodynamisch oder integriert, sich vereinen und den Vorurteilen entgegentreten, die gegenüber unserer Weinproduktion bestehen. Heute geht es eher darum, geeint aufzutreten als Unterschiede zu betonen. Auf politischer Ebene sind es zwei Initiativen - die eine ist schon zustande gekommen, die andere steht kurz davor - sowie ein Postulat betreffend Glyphosat, die Auswirkungen auf die Art uns zu schützen haben werden. Um den Befürchtungen der Verbraucher zu begegnen und sie zu beruhigen, müssen wir ihnen aufzeigen, was unsere Branche tut. Und dazu ist es dringend nötig, gemeinsam die Kontrolle über die Berichterstattung in der Branche wieder zu erlangen. Der Schweizerische Weinbauernverband arbeitet an diesem Thema, zusammen mit dem Schweizer Bauernverband. Als Label zwischen dem herkömmlichen Rebbau und der Bio-Produktion, zielt VINATURA heute vor allem auf eine Produktion ohne Rückstände ab, und das ist unser Trumpf für die kommenden Jahre. Für viele Winzer ist die Option eines vollständigen Bio-Anbaus wirtschaftlich zu riskant, denn sie bedeutet höhere Produktionskosten bei Ertragseinbussen von 30 bis 40 %. Auch wer nicht Bio macht, erfüllt mit der integrierten Produktion in der Schweiz sehr hohe Anforderungen. Es ist nicht zu übersehen, dass die Grossverteiler, die 30 bis 40 % des in der Schweiz verkauften Weines vermarkten, beim Wein immer häufiger auf Labels setzen, seien es 1
VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018 Garantiebezeichnungen wie VINATURA oder Qualitätslabel wie Terravin oder Grand Prix du Vin Suisse. VINATURA ist ein Garantielabel, und die daran beteiligten Winzer engagieren sich für eine Nachhaltige Entwicklung, indem sie sich für umweltschonende Anbaumethoden verpflichten. Die Grossverteiler interessieren sich dafür aufgrund der steigenden Nachfrage der Konsumenten nach Produkten aus nachhaltigem Anbau. Die Branche weiss, was sie tut und warum sie es tut. Die Forschung, die Praxis, die Industrie, die Branchenvertreter - alle müssen wachsam bleiben gegenüber diesen Entwicklungen, welche die Anbaukulturen und die ganze Weinindustrie gefährden können. Forschungstätigkeit und gute Praktiken allein vermögen die Probleme nicht zu lösen. Die Bevölkerung muss verstehen, was vor sich geht, welche Ziele die Weinbauern verfolgen und mit welchen Mitteln sie arbeiten, denn die Unwissenheit darüber ist das schlimmste Szenario, das unsere Weinkultur bedroht. Vor diesem etwas pessimistischen Hintergrund kann ich die Vorgehensweise im Wallis nur begrüssen, wo die BIO und IP-Winzer weiterhin zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit wird sicher auch im Kanton Neuenburg ins Auge gefasst werden! Weingenuss mit Mass macht Freude, fördert die Geselligkeit und weckt positive Gefühle, was wiederum Auswirkungen auf die Gesundheit hat! Ich bedanke mich herzlich beim Vorstand, den Kommissionsmitgliedern und bei den Arbeitsgruppen, welche ihre Erfahrung, ihr Wissen und ihr Können regelmässig für die Branche einsetzen. In einem zunehmend wettbewerbsorientierten und anspruchsvollen Umfeld sind die Herausforderungen gross und die Anforderungen spezifisch. Ich wünsche Ihnen allen ein ausgezeichnetes Weinjahr! Boris Keller Präsident von VITISWISS 2
VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018 2 Tätigkeitsprogramm 2017 Aktualisierung des Systems der Nachhaltigen Entwicklung Evaluation der Möglichkeiten, Rückstände von Pflanzenschutzmitteln durch önologische Methoden zu reduzieren. Bessere Synergie zwischen den Regionen betreffend Verwaltung und Kontrolle des Labels und Aufwertung zum Label VINATURA Nachhaltige Entwicklung Verfolgen der Beziehungen mit den Organisationen der Branche (BLW, SWP, usw.) Suche nach Finanzpartnern Zusammenarbeit mit IP-Suisse Vorstellen des neuen Systems der Nachhaltigen Entwicklung bei den wichtigsten Grossverteilern Aktualisierung der ÖLN 2017 Verfolgen des Dossiers betreffend Antrag für zusätzliche Direktzahlungen, die mit dem Produktionssystem verbunden sind. 3
VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018 3 Bericht des Präsidenten und Tätigkeitsbericht 2017/2018 3.1 Verwaltung und Sekretariat von VITISWISS Im Jahr 2011 hat VITISWISS mit dem SWBV eine Mandatsvereinbarung unterzeichnet. Frau Fabienne Python Fatio führt die Geschäfte, und die Direktorin, Frau Chantal Aeby Pürro, übernimmt ihrerseits Repräsentationsaufgaben, Werbung und die Interessenvertretung von VITISWISS. Sie nimmt an allen Vorstandssitzungen von VITISWISS teil. Sie besuchte zudem die Delegiertenversammlungen von VITIPLUS in Blonay, von VITIVAL in Conthey und von Agridea in Brugg. Und am 12. Juni nahm sie ebenfalls am Workshop «Wertschöpfungskette Wein » in Zürich teil. Frau Aeby Pürro nahm ebenfalls an mehreren Sitzungen zum Thema Pflanzenschutz teil. Schliesslich war sie an der Pressekonferenz vom 21. Juni in Anet präsent, die vom Schweizer Bauernverband unter dem Motto «Das Spektrum des Pflanzenschutzes – Ein Blick hinter die Kulissen» organisiert wurde. 3.1.1 Jährliche Sitzung des Vorstandes mit den Regionalsektionen Die Sektionen erleben einen Rückgang der Beiträge aufgrund der Umstellung vieler Mitglieder auf den biologischen Anbau. Die Situation ist zwar noch nicht katastrophal, aber es müssen rasch Überlegungen angestellt werden, wie ein Beitragssystem aussehen könnte, das den Rückgang der in den Regionen einkassierten Beiträge auffangen kann. 3.1.2 Zusammenarbeit VITISWISS - IP Suisse Boris Keller und Frédéric Blanc haben sich 2017 drei Mal mit IP-Suisse getroffen. Es wurde über eine Zusammenarbeit mit IP-Suisse zur Förderung des Absatzes von VINATURA-Weinen und über die Entwicklung eines mit dem IP-Suisse System kompatiblen Pflichtenheftes gesprochen. Am Treffen vom 4. August hat VITISWISS einen Vertreter von Denner getroffen, der die Absicht äusserte, Weine aus IP-Suisse/VINATURA Produktion zu verkaufen. Die Wahl der Weine fiel jedoch auf solche, die beim Grossverteiler bereits im Sortiment sind. Die Vorstandsmitglieder haben nun den Auftrag, die Kosten für eine Aufwertung auszuarbeiten. Sie hoffen, damit die Einkellerer zu ermutigen, ihre Weine mit dem Label zu versehen. 3.1.3 Rückstände und Spritzpläne Am 28.03.2017 fand in Bern ein Treffen zwischen Vertretern der Industrie (Bayer, Syngenta, Stähler) und VITISWISS statt. Es ging darum, die bestehenden Informationen zur Problematik der Rückstände von Pflanzenschutzmitteln im Wein auszutauschen und abzugleichen. Dieses erste Treffen brachte zwar keine konkreten Resultate hervor, das Thema wurde aber anlässlich des Schweizer Weinbauforum 2017 weitergeführt. Eine Plattform einzig zum Thema Weinanalysen ist in Bearbeitung. Diese soll es den interessierten Weinbauern ermöglichen, ihre Weine zu einem günstigen Preis analysieren zu lassen, und sie soll vor allem parallel zu den laufenden Untersuchungen der Agroscope und der verschiedenen Regionen zusätzliche Verbesserungsmöglichkeiten anbieten. 3.1.4 Organisation der Kontrollen für das VITISWISS Zertifikat in der Deutschschweiz Der BDW versucht, für Betriebe, die an der Nachhaltigen Entwicklung gemäss VITISWISS interessiert sind, eine Struktur für die Vergabe des VINATURA Labels zu finden. 4
VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018 3.1.5 Delegiertenversammlung 2017 Die Delegiertenversammlung fand am 5. April in Osterfingen (Schaffhausen) statt, am gleichen Tag wie diejenige des Schweizerischen Weinbauernverbands. Dies ist eine gute Lösung, da viele der Delegierten Mitglieder beider Organisationen sind. Die Traktandenliste beschränkte sich auf den offiziellen Teil. Was die Finanzen betrifft, so genehmigten die Delegierten einstimmig die Jahresrechnung 2016, die mit einem Überschuss von CHF 2'531.08 abschliesst und zu einer Erhöhung des Eigenkapitals führt, sowie die Bilanz per 31. Dezember 2016. Auch der Tätigkeitsbericht 2016 wurde genehmigt. Der Präsident von VITISWISS bedankte sich speziell beim BDW (Branchenverband Deutschschweizer Wein) und beim Branchenverband Schaffhauser Wein für die Organisation der Versammlung. 3.2 Aktivitäten in Politik und Gesetzgebung Sein Status als ständiger Gast an den Sitzungen des SWBV hat es dem Präsidenten von VITISWISS ermöglicht, sich zu den vom SWBV behandelten und unten aufgeführten Themen zu äussern. 3.2.1 Agrarpaket 2017 Am 6. Februar eröffnete das BLW das Vernehmlassungsverfahren zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2017: die Direktzahlungsverordnung, die Verordnung über Strukturverbesserungen, die Verordnung über die Absatzförderung für Landwirtschaftsprodukte die Weinverordnung. Am 18. Oktober wurde das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2017 vom Bundesrat verabschiedet. Die wichtigsten Änderungen für unsere Branche sind folgende: Direktzahlungsverordnung Ressourceneffizienz: Neue Ressourceneffizienzbeiträge befristet bis 2021 für die Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes im Rebbau, in Obstanlagen und beim Anbau von Zuckerrüben Landwirtschaftliche Absatzförderungsverordnung Unterstützung von ergänzenden Projekten Unterstützung nur für Teilprojekte, die Teil der nationalen Kommunikationsstrategie der Branchen sind Zuteilung der Mittel aufgrund von Förderschwerpunkten und der Investitionsattraktivität; Überprüfung der Strategie mindestens alle vier Jahre Beurteilung der Gesuche nach einem Punktesystem und Schaffung eines Bonussystems 5
VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018 Weinverordnung Weinlesekontrolle Obligatorischer elektronischer Abgleich zwischen den ausgestellten Bescheinigungen und den eingekellerten Traubenlieferungen Sicherstellung eines einheitlicheren Vollzugs bei der Überwachung der betrieblichen Eigenkontrolle (Risikoanalyse, Inspektionen vor Ort) Obligatorische elektronische Übermittlung der Ergebnisse der Weinlesekontrolle (Kellerblatt) an das Organ der Weinhandelskontrolle Verlängerung der Übergangsfrist für die Regelung der Weinlesekontrolle (tritt am 1. Januar 2020, anstatt am 1. Januar 2019 in Kraft). Weinhandelskontrolle Abschaffung der gleichwertigen kantonalen Weinhandelskontrolle für Eigenproduzenten und einheitliches Kontrollorgan für sämtliche Betriebe, die mit Wein handeln Vermehrte Inspektionen auf Risikobetrieben Zusätzliche Kompetenzen für das Kontrollorgan (z.B. Erhebung amtlicher Proben, Einsicht in die Finanz- und Betriebsbuchhaltung, Sprechung von Verwaltungsmassnahmen. 6
VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018 3.2.2 Frost vom April 2017 Die Minustemperaturen in der zweiten Aprilhälfte haben in den Rebbergen und den Obstanlagen der Schweiz grosse Schäden angerichtet. Die ersten Schätzungen für den Weinbau sind folgende: betroffene Schäden in % Fläche Kanton Region Fläche Total ha oder in ha ha 1'000 ha bis 100 % Wallis 4’875 2’000 1'000 ha > 70 % Bonvillars, La wenig betroffen, Waadtland Côte und Lavaux zw. 5 und 10 % 2/3 bis 30 % Chablais 590 100 1/3 80-100 % Genf 1’409 700 80 bis 100 % 3 Lacs Neuenburg 607 15 bis 20 30 bis 100 % Bielersee 222 10 bis 20 30 bis 100 % Vully FR und 140 100 40 bis 100 % VD Deutschschweiz Aargau 385 385 231 ha bis 60 % BS, BL, SO 175 175 100 % Graubünden 422 247 65 % St. Gallen 215 215 86 ha bis 40 % Schaffhausen 483 483 435 ha bis 90 % Schwyz 39 39 33 bis 85 % Thurgau 257 257 205 ha bis 80 % Thunersee, 22 22 20 bis 90 % Bern Zentralschweiz 64 64 54 ha bis 85 % Zürich 605 605 484 ha bis 80 % Tessin 1’095 100 20 bis 90 % Angesichts dieser Situation wurden mehrere Massnahmen ergriffen, insbesondere die Folgenden: Am 1. Juni hat das BLW über die verschiedenen Massnahmen informiert, mit denen der Bund die Landwirtinnen und Landwirte gemeinsam mit den Kantonen und anderen Organisationen unterstützt, sowie über mittel- und langfristige Massnahnmen, die geprüft werden. Diese sind im Newsletter Nr. 2-2017 vom 6. Juni festgehalten. In seiner Pressemitteilung vom 18. August kündigte fondssuisse (Schweizerischer Fonds für Hilfe bei nicht versicherten Elementarschäden) an, aufgrund des ausserordentlichen Frostereignisses mit schweizweit grossen Schäden auf die Frostschäden 2017 einzutreten und damit eine Ausnahme zu den geltenden 7
VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018 Beitragsbedingungen zu machen. In Ergänzung zu den Massnahmen von Bund und Kantonen (und den teilweise bestehenden Versicherungsmöglichkeiten) wird fondssuisse stark betroffene Landwirtschaftsbetriebe (Härtefälle) mit à fonds perdu Beiträgen zur Abfederung der aussergewöhnlichen Ertragsverluste unterstützen. Die Beitragsbedingungen richten sich nach den «Richtlinien» der fondssuisse. Die Formulare für die Anmeldung von Frostschäden an Obst, Beeren und Reben konnten bei den kantonalen Fachstellen bezogen werden und mussten diesen bis spätestens 15. September 2017 eingereicht werden. Mehr als 600 Gesuche wurden bei den kantonalen Stellen eingereicht. Dort wurden sie nach den Richtlinien der fondssuisse sortiert. Die Organisation prüft im Moment ungefähr 450 Gesuche. Die Summe für die Spezialaktion wurde noch nicht festgelegt, weil die Kenntnis über das genaue Ausmass der Schäden noch aussteht. Die Entscheidung über die Höhe der Beiträge fällt Anfang des Jahres, und die Auszahlungen dürften bis Ende Januar erfolgen. Die Schweizer Hagel bietet ab 1. Januar 2018 neben der bestehenden Frostzusatzversicherung für Rebbaubetriebe neu auch eine Frostzusatzversicherung für den Obst- und Beerenanbau an. Diese mit den Produzenten abgestimmte Lösung garantiert bei Frühlingsfrostschäden den versicherten Obst- und Beerenproduzenten/innen einen Ertrag von mindestens 55%, teilt die Schweizer Hagel mit. "Die gewählte Deckung, in Form einer teilweisen Kompensation des Ertragsausfalls, sichert dem Betrieb die Liquidität und ermöglicht ein Weitermachen. Zudem lässt sie eine markttaugliche Prämiengestaltung zu und berücksichtigt die Tatsache, dass solche Risikoabsicherungen in der Schweiz – anders als in vielen anderen Ländern – nicht staatlich gefördert werden." In der gleichen Mitteilung erinnert die Schweizer Hagel daran, dass der Frühlingsfrost von Ende April 2017 in der Schweizer Landwirtschaft katastrophale Schäden verursacht hat. Vor allem bei Obst, Beeren und Reben seien Ernteausfälle von deutlich über 50 Millionen Franken entstanden. Man müsse bis in die 1970er- und 1980er-Jahre zurückblicken, um solch extreme und flächendeckende Frühlingsfröste zu finden. "Leider nimmt das Risiko infolge der Klimaerwärmung nicht ab, sondern eher zu", gibt die Mitteilung zu bedenken. 3.2.3 Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke (ATS/AGIR) – „Die Grundstückgewinnsteuer geht ans Parlament zurück. Am 7. Dezember 2017 hat der Nationalrat ein Postulat gutgeheissen: Das Postulat wurde mit 96 Stimmen gegen 83 Stimmen angenommen und stammt aus der Kommission für Wirtschaft und Abgaben. Es verlangt einen Bericht über die Belastung mit Steuern und Sozialabgaben beim Verkauf von Grundstücken durch natürliche Personen und durch juristische Personen. Und eine Aussage über die finanziellen Folgen für die öffentliche Hand im Falle einer Harmonisierung zwischen diesen beiden Kategorien von Steuerpflichtigen. Die Frage betrifft insbesondere die Eigentümer landwirtschaftlicher Grundstücke. Nach dem Scheitern der Diskussionen um eine für die Land-wirtschaft tragbare Besteuerung beim Verkauf von Grundstücken im Juni, ist es nun notwendig, das Thema im weiteren Sinne anzugehen und alle Selbstständigerwerbenden einzuschliessen, sagte Jean-François Rime (UDC/FR) im Namen der Kommission. Es geht darum, Selbstständigerwerbende und Landwirte beim Verkauf von Immobilien gleich zu stellen. Dieser Vorschlag würde einer erheblichen Senkung der Besteuerung beim Verkauf von Immobilien mit gewerblicher Nutzung gleichkommen. 8
VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018 Seit einem Bundesgerichtsentscheid im Jahr 2011 wird das Dossier von der Landwirtschaft aufmerksam verfolgt. Die Gebäude von Kleinbetrieben in Dörfern unterstehen nicht mehr dem bäuerlichen Bodenrecht, sobald sie ihren landwirtschaftlichen Nutzungszweck verlieren. Der daraus resultierende Kapitalgewinn muss nun als Einkommen besteuert werden." 3.2.4 Parlamentarische Gruppe Weinbau Die Parlamentarische Gruppe Weinbau, die aus 100 National- und Ständeräten aus allen Parteien besteht und von einem Co-Präsidium aus den Nationalräten Frédéric Borloz, Marco Romano, Thomas Hurter und Mathias Reynard geleitet wird, ist am 18. September zusammen gekommen. Das Programm des Abends sah folgendermassen aus: Begrüssung durch die Herren Nationalräte Frédéric Borloz und Marco Romano sowie durch Frau Ständerätin Géraldine Savary, Präsidentin der Schweizerischen Vereinigung der AOP-IGP. Apéro riche mit Schweizer Weinen und einer Palette von AOP-IGP-Produkten, offeriert von der Schweizerischen Vereinigung der AOP-IGP. Dieser Anlass findet traditionellerweise in der "Galerie des Alpes", dem Restaurant des Bundeshauses, statt. Das diesjährige Treffen war das siebte seiner Art und fand grossen Anklang. Die Rückmeldungen waren sehr positiv. 3.2.5 Weitere Vernehmlassungen Der Präsident von VITISWISS konnte sich zu den unten aufgeführten und innerhalb des SWBV behandelten Themen äussern. Pflanzenschutzverordnung – Neubewertung von Wirkstoffen Neues System zur Optimierung des Berufsbildungsfonds Anhang 10 der Pflanzenschutzmittelverordnung – Aufnahme von Wirkstoffen nach altem Recht Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel 3.2.6 Schweizer Weinbauforum Mitteilung der AGIR - "Es gibt gewisse Pflanzenschutzmittel, die nach der Verwendung im Rebberg im Wein nachgewiesen werden können. Das Problem wird von der Branche sehr ernst genommen. Niemand will Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in seinen Weinen. Das letzte Schweizer Weinbauforum vom 28. November 2017 in Bern bot Gelegenheit, das Problem zu fokussieren, auf bestehende Lösungen hinzuweisen - und sich vehement für einen Schweizer Wein ohne Pestizide einzusetzen. In den letzten Jahren gab es mehrere Studien, die Pestizidrückstände in Weinen gefunden und damit in den Medien für Schlagzeilen gesorgt hatten. Die Tatsache, dass fast alle der kontrollierten Weine die gesetzlichen Limiten einhalten, ändert daran nichts. Die Wirkung auf die Konsumenten hat zerstörerisches Potential, gerade im Reb- und Weinbau, der dem rauen Wind des Marktes ausgeliefert ist. Da lag es nahe, dass sich die Berufsorganisationen dazu entschlossen haben, das im Ausmass zwar kleine, in der Wirkung jedoch umso gewichtigere Problem zum Thema des jährlichen Weinbauforums zu machen, um es dort zu erörtern und anschliessend Lösungen zu erarbeiten. Das Ziel muss es sein, alle Rückstände aus der Schweizer Weinproduktion zu verbannen. 9
VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018 Ein ungewisses und schwer einzuschätzendes Risiko Das Problem mit den im Wein gefundenen Rückständen von synthetischen Pflanzenschutzmitteln hat zwei Seiten, sagt Patrick Edder, Kantonschemiker in Genf: Einerseits mögen die gefundenen Rückstände noch so klein sein und, abgesehen von einigen Ausnahmen, deutlich unter den in der Verordnung über die Pestizidrückstände festgelegten Grenzwerten liegen, so gelten sie bei den Konsumenten doch als "Risikofaktor Nr. 1". Andererseits werden genau diese Grenzwerte in Abhängigkeit der Schwellenwerte für die akute Toxizität jedes einzelnen Wirkstoffs festgelegt. "Das Risiko einer langfristigen Exposition, mögliche Wechselwirkungen zwischen den Wirkstoffen, der Kumulationseffekt, die effektive Exposition der Bevölkerung...über all das weiss man nicht sehr viel", gibt der Chemiker zu bedenken. Hinzukommt, dass gewisse Produkte erst langfristig wirken oder eine ungewöhnliche Toxizitätskurve aufweisen, indem sie anscheinend in geringeren Konzentrationen wirksamer sind. Eines ist aber sicher, betont Patrick Edder: Rückstände aus Zusatzstoffen finden sich in fast allen Lebensmitteln. "In Genf enthalten 55% von tausend analysierten Mustern Rückstände, 5% davon entsprechen nicht den Vorschriften, entweder weil sie den Grenzwert überschreiten oder nicht zugelassene Substanzen enthalten." Weine machen da keine Ausnahme. Eine im Jahr 2016 vom Verband der Kantonschemiker der Schweiz durchgeführte Kontrollkampagne ergab unterschiedliche Ergebnisse: Von 255 Weinen, davon 156 einheimische und 99 aus angrenzenden Ländern, überschritten nur sechs die gesetzlichen Grenzwerte... aber 92 enthielten Rückstände. Häufig gab es eine Vielzahl von Wirkstoffen, mehrheitlich aus der Gruppe der Fungizide. Diese Ergebnisse eignen sich tatsächlich, um die Konsumenten zu beunruhigen, und die Winzer betroffen zu machen. Der Chemiker betrachtet die Sache jedoch nuanciert: "97,6% der Weine entsprechenden gesetzlichen Normen, das ist eine sehr hohe Konformitätsrate. Die hohe Anzahl von Mehrfachrückständen ist das Ergebnis der schweizerischen Pflanzenschutzstrategie, welche verschiedene Produkte verwendet, um das Risiko von Resistenzen zu minimieren. Insgesamt hat sich die Lage verbessert und wird sich im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutzmittel weiter verbessern. Wenn man nach Lösungen sucht, stösst man meist auf gangbare Wege." Die grundlegendste dieser Massnahmen, deren Wirksamkeit für die Reduktion von Pestizidrückständen im Wein durch Studien von Agroscope nachgewiesen wurde, ist die Sicherstellung der korrekten und streng begrenzten Verwendung der Pflanzenschutzmittel, die Anpassung an den wetterbedingten Druck und die Einhaltung der von den Herstellern festgelegten Anwendungsrichtlinien und Behandlungspläne. Daniel Balthazard, Önologe und Manager für Sonderkulturen bei Syngenta, meint: "Die meisten der wichtigsten Rebkrankheiten treten rund um die Blütezeit auf." Die Hersteller, sagt er, arbeiten hart daran, die mit der Toxizität verbundenen Risiken zu minimieren. "Vor 50 Jahren hatten die Informationen für alle Pflanzenschutzmittel von Syngenta in einem einzigen Ordner mit 50 Seiten Platz. Heute gibt es für ein einzelnes Produkt fünfzig Ordner. Am meisten Platz brauchen davon die toxikologischen Daten." Rückstände herausfiltern als Lösung Auch im Keller können Winzer erfolgreich Rückstände bekämpfen. Erstens, indem sie darauf achten, dass es zu keinem unbeabsichtigten Kontakt mit diesen Produkten kommt, denn die Rückstände sind äusserst hartnäckig. Vor allem können die Spuren von Pestiziden im Wein aber dank eines in Frankreich entwickelten und seit Juni von der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) zugelassenen Filterverfahrens mit 10
VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018 Pflanzenfasern deutlich reduziert werden. Das System, das unter dem Namen FlowPure durch die Firma Laffort vermarktet wird, wurde an der Weinmesse SITEVI mit einer Goldmedaille ausgezeichnet und wird derzeit in der Schweiz und im Ausland in der Praxis getestet. "Das Verfahren könnte schon sehr bald bei uns zugelassen werden," meint Johannes Rösti, Biotechnologe und Leiter der Forschungsgruppe Önologie bei Agroscope Changins. Sowohl die Forschung als auch die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln bestätigen es: Auch wenn es neuste Analysetechniken ermöglichen, immer geringere Spuren zu finden, so scheint es technisch ebenso möglich, die Pestizidrückstände in Weinen auf null zu reduzieren. Am Ende des Forums legten die Winzer einige Schwerpunkte für das weitere Vorgehen fest. "Was vor allem fehlt, ist eine Plattform für den Austausch von Wissen und Erfahrungen im Bereich Pflanzenschutz", sagt Gilles Cornut, Präsident des Waadtländer Branchenverbandes. Ausserdem brauchen wir eine übersichtliche Liste der Produkte, geordnet nach ihrer Toxizität und der Tendenz, Rückstände zu hinterlassen. " Weitere vom Forum skizzierte Vorgehensweisen beinhalten eine verbesserte Kommunikation zu diesem Thema, insbesondere in Krisenzeiten - der Schweizerischer Weinbauernverband arbeitet zusammen mit dem Schweizer Bauernverband an diesem Thema - und ein einfacherer Zugang zu Laboranalysen, die jetzt zu einem eher abschreckenden Preis angeboten werden. Boris Keller, Präsident von VITISWISS, ist der Ansicht, dass es Sache der kantonalen Branchenverbänden ist, diese Kosten zu decken und den Produzenten beratend zur Seite zu stehen, auch wenn dies bedeutet, eines oder mehrere Referenzlabors festzulegen. "Wir müssen es wagen, klar zu sein: Unser Ziel sind Weine ohne Rückstände, so wie es die Konsumenten wollen." Das nächste Forum findet am 27. November 2018 statt. Für mehr Informationen zur Situation betreffend die Schaffung einer Plattform siehe Kapitel 3.1.3. 11
VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018 3.2.7 Swiss Wine Promotion stellt sich neu auf Das Jahr 2017 war das Jahr der Transformation von SWP. Die Umwandlung des Verbandes in eine Aktiengesellschaft wurde vollzogen. Die Swiss Wine Promotion AG wurde in Anwesenheit aller Aktionäre anlässlich der Generalversammlung vom 23. Juni in Aigle gegründet. Der neue Verwaltungsrat bestehend aus vier Mitgliedern und dem Präsidenten wurde einstimmig gewählt. Zudem wurden neu zwei Kommissionen gebildet, die "Koordinationskommission" (bestehend aus den Direktoren der regionalen Verbände) und die "Handelskommission" (bestehend aus Weinhändlern und Produzenten). Neue Struktur von Swiss Wine Promotion SA ab Dezember 2017 Ein neuer Präsident wurde gewählt Martin Wiederkehr, welcher bereits Mitglied im ehemaligen Vorstand von Swiss Wine Promotion war, hatte mitunter die Transformation des Verbandes in eine AG aufgegleist. Er wurde im Juni zum neuen Präsidenten durch die Aktionäre gewählt. Seine neuen beruflichen Aktivitäten erlauben ihm die Ausübung dieser Funktion jedoch nicht mehr. Die Aktionäre haben an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 12. Dezember in Bern Pierre-Alain Morard aus Bulle als neuen Verwaltungsratspräsident von SWP SA gewählt. Als amtierender Direktor des Freiburger Tourismusverbandes bringt Herr Morard langjährige Erfahrung im touristischen Sektor, wie auch im Marketing mit. Nicht ganz unbekannt ist er in der Weinwelt, als Gründungsmitglied im Komitee des "Mondial du Chasselas". 12
VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018 4 Bericht der Technischen Kommission Rebbau (TKR) - Christian Linder 4.1 Mitglieder Im Jahr 2017 bestand die TKR aus 13 Mitgliedern, aus Vertretern der Kantone, von Agroscope und aus der Lehrtätigkeit (siehe Mitgliederliste). Aufgrund des angekündigten Rücktritts des Vertreters aus dem Kanton Neuenburg, Herrn Sébastien Cartillier, wird im Laufe des Jahres 2018 ein Nachfolger vorgeschlagen. Die TKR möchte sich an dieser Stelle bei Sébastien für sein Engagement bedanken und wünscht ihm für die kommenden Aktivitäten viel Erfolg. 4.2 Tätigkeit der Technischen Kommission Rebbau (TKR) Im Jahr 2017 hat sich die TKR einmal in Bern zu einer Plenarsitzung getroffen: nämlich am 31.08.2017 (gemeinsame Sitzung mit der Technischen Kommission Weinbereitung). Die behandelten Themen werden im Folgenden kurz zusammengefasst. 4.2.1 ÖLN 2018 und Modul Rebbau 2018 - 2019 Die im 2017 in die Vernehmlassung geschickte und für 2018 bereits gültige Revision der DZV hat betreffend die ÖLN 2018 keine grossen Veränderungen gebracht. Am meisten wird der folgende Punkt spürbar sein: - Die Aufzeichnungspflicht für Flächen und Parzellenverzeichnisse entfällt, wenn der Kanton für die Kontrolle aktuelle GIS-Darstellungen und Datenlisten elektronisch zur Verfügung stellt. Die Kantone regeln das Verfahren. Betreffend die für den Pflanzenschutz geltenden Abstände zu oberirdischen Gewässern und Biotopen wird in Bern noch diskutiert. Man kann hoffen, dass für das Jahr 2019 eine pragmatische Lösung gefunden wird, speziell in Bezug auf Bissen und andere temporär wasserführende Strukturen. Betreffend das Modul Weinbau 2018 erinnert die TKR das Sekretariat daran, dass die Dokumente gemäss den an der GV 2017 gefassten Beschlüsse angepasst werden müssen. An der GV 2018 wird vorgeschlagen, im Jahr 2019 zwei Punkte aufzunehmen: - Verzicht auf den Einsatz von synthetischen Insektiziden gegen die Drosophila Suzukii. - Systematische Kontrollen der Reben auf Vergilbung. 4.2.2 Nationaler Aktionsplan und neue Beiträge für den verminderten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Rebbau Der Nationale Aktionsplan zur Risikoreduktion und zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wurde vom Bundesrat am 6. September 2017 genehmigt. Die Annahme dieses Aktionsplans hat zu Anpassungen des an der GV 2017 vorgestellten Projektes betreffend neue Beiträge für den verminderten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Rebbau geführt. Das Programm erlaubt zwar noch immer die teilweise Anwendung von Herbiziden und Fungiziden, enthält jedoch Einschränkungen speziell in Bezug auf die Wahl der zu verwendenden Wirkstoffe. Das BLW hat eine Liste mit Pflanzenschutzmitteln mit besonderem Risikopotential, also Produkte mit unerwünschten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt, erstellt. Diese Produkte sind für die Beteiligung am Programm nicht zugelassen. 13
VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018 Es zeigt sich auch, dass diese neuen Beiträge weit entfernt sind vom ursprünglichen Ziel, das Anbausystem nach VITISWISS als Produktionssystem anerkennen zu lassen. Der letzte Vorschlag von VITISWISS, reduzierte Behandlungspläne nach der Blüte zu belohnen, um die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Allgemeinen zu reduzieren und das Risiko von Rückständen einzugrenzen, war auch nicht erfolgreicher. Trotz einiger diskutierbarer und umstrittener Punkte ist es durch die Arbeit von VITISWISS jedoch gelungen, dem Rebbau eine neue finanzielle Ressource zu erschliessen. Die Zukunft wird zeigen, wie diese von der Branche genutzt wird und ob sie zur Erreichung der Ziele des Nationalen Aktionsplans führen wird. 4.2.3 Dokument betreffend Herbizide und Bodenpflege Dieses in Zusammenarbeit mit der Agridea realisierte Projekt wird zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Jahresberichts gerade fertiggestellt. Erinnern wir uns daran, dass dieses didaktische Dokument die Herausforderungen der Bodenpflege im Rebbau einem breiten Publikum erklären soll (Kunden, Journalisten, Politiker, verschiedene Verbände). Das Dokument wird in den drei Landessprachen erhältlich sein und kann auch auf der Website von VITISWISS heruntergeladen werden. 4.2.4 Abschlussbehandlung Die TKR hat sich auch mit der Problematik der Abschlussbehandlungen befasst, die nicht nach Mitte August erfolgen dürfen (mit Ausnahme von Kupfer). In späten Jahren gibt es regelmässig Anfragen nach Fristverlängerungen für die Abschlussbehandlung und nach der Einführung von Wartefristen im Rebbau, wie sie in allen anderen landwirtschaftlichen Kulturen gelten. Zudem hat das Aufkommen von natürlichen Produkten und Mikroorganismen auf dem Markt (Armicarb, Botector...) bei den Betrieben den Wunsch nach einer Verlängerung der Frist bis nach Mitte August verstärkt. 14
VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018 Die TKR kommt zum Schluss, dass es, solange keine Nachweise für eine klare Effizienzsteigerung durch Behandlungen nach Mitte August vorliegen, aus agronomischer Sicht keinen Grund gibt, die geltende Regelung zu ändern. 4.2.5 Zusammenarbeit VITISWISS - IP Suisse Eine Arbeitsgruppe der TKR hat ein Projekt für Anforderungen an die Produktion von IP Suisse Trauben ausgearbeitet. Als Basis dienten Anforderungen, wie sie für andere Kulturen existieren. Dieses Dokument unterstützt gewisse bereits bestehende Anforderungen besonders im Bereich Begrünung, Verwendung von Herbiziden, Wahl der Pflanzenschutzmittel und bei den Biodiversitätsförderflächen (BFF). Die Vogelwarte Sempach muss nun ihrerseits einen Katalog von Massnahmen zur Biodiversität vorschlagen, aus denen die IP Produzenten eine Auswahl treffen können (Punktesystem). Dieses Dokument sollte bis im Juni fertig gestellt sein. Diese zwei Papiere können somit diskutiert und fertig gestellt werden, bevor sie eventuell an einer aussergewöhnlichen GV zur Abstimmung kommen. Ich danke den Mitgliedern der TKR ganz herzlich für ihr fortwährendes Engagement und dem Vorstand und dem Sekretariat für ihre geschätzte Unterstützung. 5 Bericht der Technischen Kommission Weinbereitung (TKW) - Johannes Rösti Die Technische Kommission Weinbereitung (TKW) hat sich am 31. August getroffen. Die Mitglieder befassten sich mit dem Modul Weinkeller und hier besonders mit dem ersten Kapitel. Die Änderungsvorschläge werden den Delegierten an der Versammlung 2018 vorgeschlagen. Auch das Formular zur Berechnung des Energie- und Wasserverbrauchs wurde behandelt. Angestrebt wird die Schaffung eines einzigen Formulars für die gesamte Verbrauchserfassung, einfach auszufüllen und benutzerfreundlich. In einem zweiten Schritt ist es wünschenswert, dass diese Angaben freiwillig und anonym in eine zentrale Datenbank gegeben werden, sodass die Betriebe für ihren eigenen Ressourcenverbrauch sensibilisiert werden. 6 Bericht der Kommission Marketing - Robin Haug Die Kommission Marketing wurde im Jahr 2015 gegründet. Da zurzeit eine Annäherung an IP-Suisse geprüft wird, wurde beschlossen, die Marketing Aktivitäten für das VINATURA®-Label für den Moment zu suspendieren. 15
VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018 7 VINATURA® Label und VITISWISS-Zertifikate 7.1 Situation des Labels für Literweine BDW Vitiplus IVVG VITIVAL FEDERVITI Pi- Total label 3 Lacs 2010 144’707 1'076’539 74’287 718’624 127’804 469’895 2'611’855 2011 44’220 488’552 63’665 441’376 0 92’272 1'130’085 2012 156’316 451’055 31’740 532’121 6’900 255’979 1’434’103 2013 105’530 575’492 30’476 622’619 6’355 92’225 1'432’697 2014 0 431’293 21’490 614’450 19’550 71’151 1'157’934 2015 0 194’550 24’995 612’408 4’470 120’000 956’423 2016 0 247’011 0 525’516 11’070 120’000 903’597 2017 0 121’687 0 604’482 6’875 120’000 854’044 Das Volumen der Weine, die mit dem Label versehen werden, sinkt jedes Jahr. Im Jahr 2017 wurde auch keine Werbung gemacht, ausser dem von Vitiplus organisierten Auftritt an der Arvinis. Der Vorstand hat beschlossen, mit einer Marketing-Kampagne abzuwarten und zu schauen, wie sich die Gespräche betreffend die Zusammenarbeit mit IP-Suisse entwickeln würden. 7.2 VITISWISS-Zertifikate und VINATURA-Weinbauern Die unten angefügte Tabelle zeigt, dass sich viele Weinbauern mit dem Erwerb der Zertifikate begnügen. Sie denken, dass das Vinatura®-Label keinen Mehrwert generiert. Anzahl Zert. Rebberg Anzahl Zert. Keller Anz. Betriebe VINATURA 2014 2015 2016 2017 2014 2015 2016 2017 2014 2015 2016 2017 BDW 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 VITIPLUS 340 354 322 319 76 86 86 65 14 12 13 7 IVVG 4 1 0 0 1 1 0 0 1 1 0 0 VITIVAL 192 189 155 109 50 48 51 36 18 18 17 16 FEDERVITI 6 6 4 4 4 3 4 4 4 3 4 3 PI-3 Lacs 27 24 18 17 7 6 6 5 2 1 1 1 Total 569 574 499 449 138 142 145 110 39 35 35 27 16
VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018 7.3 Weinkeller mit dem VINATURA-Label im 2017 (nach Region und dann nach Ort sortiert) Der Präsident gratuliert den unten aufgeführten Betrieben zu ihrem Engagement für ihren Einsatz betreffend Nachhaltige Entwicklung gemäss den VITISWISS Richtlinien und ermutigt die anderen Einkellerer, es ihnen gleich zu tun und damit die von der Weinbaubranche erbrachten ökologischen Bemühungen zu würdigen. Region Name des Betriebes Name Vorname Ort Pi 3 Lacs Keller Boris Vaumarcus Ti Scalmazzi Pierluigi Agarone TI Cavadini Pio Balerna TI Cantina Cavallini Cavallini Grazia e Luciano Cabbio TI Haldemann Stefano Minusio VD Emey Alain Aigle VD Vignoble du Clos des cantons Fleury Didier Alle VD Domaine de Corbière Parmelin Philippe Bursins VD Parfum de Vigne Steiner Jean-Jacques Dully Mont-sur- VD Domaine de Beau-Soleil Durand Thierry Rolle Vufflens-le- VD Domaine de la Balle Perey Michel Château VD Blanc Frédéric Yvorne VS Gillioz Marie-Bernard Grimisuat Isabella & VS Vin d'Œuvre Kellenberger Stéphane Leuk Stadt VS Cave Le Bosset Mme Blaser-Michellod Romaine Leytron VS Domaines Chevaliers SA M. Gfeller Christian Salgesch VS Albert Mathier & Fils SA M. Mathier Amedee Salgesch VS Franz-Josef Mathier AG M. Benicchio Andrea Salgesch VS Cave du Rhodan Mounir Weine AG Salquenen VS Rouvinez Vins SA par Mme Besson Véronique Sierre Mme. Syburra- VS Bourgeoisie de Sion Bertelletto Romaine Sion VS Cave Dubuis & Rudaz Dubuis Philippe Sion VS Charles Bonvin & Fils SA Darbellay A. Sion VS Frédéric Varone Vins SA par Melly Pierre-Alain Sion VS Germanus Kellerei Schmid Urs St. German VS Cave de la Pinède Zen Ruffinen Yves Susten-Leuk VS C.Varonier und Söhne AG M. Varonier Andy Varen VS Cave du Chevalier Bayard SA Varen VITISWISS hat sich mit dem Unternehmen SUBOENO zusammengesetzt, um Drehverschlüsse mit dem VINATURA Logo bedrucken zu lassen. 17
VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018 8 Jahresrechnung 2017 und Budget 2017 8.1 Bilanz 2016 2017 AKTIVEN Jahresrechnung Jahresrechnung Umlaufvermögen Barmittel 82'179.28 86'641.28 „Weinbau Forum“ Fonds 1'354.05 1'279.05 UBS 23 5235 6889 8714Z (verw.durch SWP) 52'768.45 70'176.00 Verrechnungskonto 0.00 0.00 Debitoren 75'768.45 76'513.45 Erwartete Steuerrückzahlung 1.65 0.00 Total Umlaufvermögen 212'071.88 234'609.78 Anlagevermögen Mietmaterial 1.00 1.00 Titel Swiss Wine Promotion AG 0.00 100.00 Einrichtungen 1.00 1.00 Total Anlagevermögen 2.00 102.00 Total Aktiven 212'073.88 234'711.78 Passiven Fremdkapital Kreditoren 71'574.95 73'326.10 Anzahlungen von Kunden 1'500.00 1'500.00 Zurückzubezahlen an Fonds "forum vitivinicole" 200.00 200.00 Zurückzubezahlen aus Verrechnungskonto SWP -17'487.45 Fonds „Weinbau Forum“ 1'354.05 1'279.05 Verwaltungsfonds SWP 52'768.45 70'176.00 Rückst. "Werbung, Komm. + anderes" 55'000.00 73'000.00 Passive Rechnungsabgrenzung 0.00 0.00 Total Fremdkapital 182'397.45 201'993.70 Eigenkapital Vermögen 27'145.35 29'676.43 Ergebnis 2'531.08 3'041.65 Ergebnis 29'676.43 32'718.08 Total Passiven 212'073.88 234'711.78 18
VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018 8.2 Erfolgsrechnung 2017 et Budget 2017 2017 2017 Budget Jahresrechnung RECETTES Beiträge und Subventionen Beiträge Sektionen 85'000.00 89'228.35 Partner (sponsoring) 2'000.00 1'134.00 Subventionen BLW 8'000.00 17'487.45 Divers 0.00 0.00 Total 95'000.00 107'849.80 Nebeneinkünfte / Materialverkauf Label Gebühr 22'000.00 17'300.00 Verkauf Zertifikat VITISWISS 2'000.00 1'792.00 Divers 0.00 400.00 Total 24'000.00 19'492.00 Total Einnahmen 119'000.00 127'341.80 Einnahmen Eigenleistungen / Steuern / Beiträge AGRIDEA (Datenblätter) -9'000.00 -9'288.00 Kosten für den Markeneintrag 0.00 -2'645.00 Beiträge (Agir, Agridea) -2'750.00 -2'750.00 Analyse betr. Rückstände -1'500.00 0.00 Total -13'250.00 -14'683.00 Mandat Sekretariat und Vorstand Mandat SWBV für Sekretariat -70'000.00 -70'000.00 Entschädigungen und Vorstandsspesen -16'000.00 -15'237.50 Delegiertenversammlung -3'000.00 -3'000.00 Diverses -1'000.00 -239.50 Reserve für Flächenverluste 0.00 -6'000.00 Total -90'000.00 -94'477.00 Spesen Sekretariat Büromaterial -500.00 00.00 Fotokopien -1'500.00 -345.45 Zeitschriften, Bücher -100.00 0.00 Porti -1'000.00 -385.75 Übersetzungen -4'000.00 -647.00 Diverses -500.00 -213.30 Total -7'600.00 -1'591.50 19
VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018 2017 2017 Budget Jahresrechnung Werbung Internetseite -500.00 -46.50 Marketing Projekte -6'000.00 -7'446.10 Kommunikation -6'000.00 -6'000.00 Rückstellung "Werbung und Kommunikation" 3'000.00 0.00 Total -9'500.00 -13'492.60 Andere Ausgaben Bankspesen -25.00 -56.05 Total -25.00 -56.05 Total Ausgaben -120'375.00 -124'300.15 Ergebnis -1'375.00 3'041.65 8.3 Bemerkungen zur Rechnung ERFOLGSRECHNUNG EINNAHMEN Die Einnahmen betragen CHF 127'341.80. AUSGABEN Die Ausgaben betragen CHF 124'300.15. BILANZ Die Bilanzsumme beträgt CHF 234'711.78. Das Geschäftsjahr 2017 schliesst mit einem Gewinn von CHF 3’041.65. Das Eigenkapital der Gesellschaft per 1. Januar 2017 beläuft sich auf CHF 32'718.08. 20
VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018 8.4 Bericht zur Rechnungsprüfung 2017 21
VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018 9 Tätigkeitsprogramm 2018/2019 Aktualisierung des Systems der Nachhaltigen Entwicklung Evaluation und Reduktion der Pflanzenschutzmittelrückstände durch Massnahmen im Weinbau oder Andere. Bessere Synergie zwischen den Regionen betreffend Verwaltung und Kontrolle des Labels und Aufwertung zum Label VINATURA Nachhaltige Entwicklung Verfolgen der Beziehungen mit den Organisationen der Branche (BLW, SWP, usw.) Suchen nach Finanzpartnern Zusammenarbeit mit IP-Suisse Die Wahrnehmbarkeit des NE-Systems bei den wichtigsten Akteuren verbessern (Grossverteiler, Produzenten, Einkellerer). Aktualisierung der ÖLN Vorschlag für ein neues Beitragswesen Die Beziehungen mit den anderen Produktionssystemen fördern Ausarbeitung und Begleitung von Massnahmen im Aktionsplan Pflanzenschutzmittel Überlegungen zur Weiterentwicklung der Integrierten Produktion. 22
VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018 10 Struktur 10.1 Vorstand Präsident Keller Boris PI 3 Lacs Vize-Präsident Blanc Frédéric Vitiplus Mitglieder Anet Thierry IVVG Caimi Nicola Federviti Gruppo PI Ticino Haug Robin BDW Kellenberger Stéphane Vitival Ständige Linder Christian Prés. CT viticole, collaborateur Agroscope Gäste Rösti Johannes Prés. CT Œnologie, collaborateur Agroscope Aeby Pürro Chantal Directrice de la FSV et de VITISWISS 10.2 Technische Kommission Rebbau (TKR) Präsident Linder Christian Collaborateur Agroscope, Changins Mitglieder Bernasconi Matteo Ufficio Consulenza Agricola, Bellinzona Burdet Jean-Philippe Changins, haute école de viticulture et oenologie Cartillier Sébastien Station viticole cantonale, Auvernier Delabays Nicolas Hepia, Jussy Droz Philippe Agridea, Lausanne Dubuis Pierre-Henri Agroscope, Changins Emery Stéphane Office cantonal de la viticulture, Châteauneuf/Sion Genini Mauro Service de l’agriculture, Châteauneuf/Sion Hardegger Markus Commissaire viticole Saint-Gall, Salez Rojard David ProConseil Sàrl, Lausanne Spring Jean-Laurent Agroscope, Changins 10.3 Technische Kommission Weinbereitung (TKW) Präsident Rösti Johannes Collaborateur Agroscope, Changins Mitglieder Dothaux Yves Station viticole cantonale, Auvernier Dubuis Philippe Dubuis & Rudaz, Sion Ducruet Julien Changins, haute école viti. & œno. Dupuis Christian Domaine de la fine Goutte, Perroy Favre Florian Etat de Genève Fournier Yannick Ecole d’agriculture du Valais, Châteauneuf/Sion Lorenzini Fabrice Agroscope, Changins Maffei Daniele Ufficio Consulenza Agricola, Bellinzona Caimi Nicola Azienda agraria cant. di Mezzana, Balerno, membre comité VITISWISS Meyer Philippe Office cantonal de la viticulture, Morges Morisod Thomas Agridea, Lausanne Ormond Christophe Au Gré du Vin, Denens Penta Fabio Œnologie à façon, Perroy 23
VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018 10.4 Kommission Marketing Präsident Haug Robin BDW Mitglieder Anet Thierry IVVG Blanc Frédéric Vitiplus 10.5 Geschaftsprüfungskommission Rechnungsprüfer Manzocchi Sandro Porchet Eric Stellvertreter Chervet Jean-Daniel 10.6 Sektionen VITIVAL Präsident Kellenberger Stéphane, Leuk Stadt Sekretär Etter Daniel, Conthey VITIPLUS Präsident Blanc Frédéric, Yvorne Sekretär Rojard David, Lausanne IVVG Präsident Anet Thierry, IVVG Sekretär Favre Marlène, Meyrin PI 3 Lacs Präsident Keller Boris, Vaumarcus Sekretär Aeschlimann Gilles, Cernier BDW Präsident Wetli Kaspar, Berneck Sekretär Haug Robin, Wädenswil Federviti, Präsident Haldemann Stefano, Minusio Gruppo PI Ticino Sekretär Bacciarini Monica, Gudo 24
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