Tätigkeitsbericht 2017/2018 - Swiss Wine

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Tätigkeitsbericht 2017/2018 - Swiss Wine
F é d é r a t i o n s u i s s e p o u r l e d é ve l o p p e m e n t d ’ u n e vi t i vi n i c u l t u r e d u r a b l e
S c h we i ze r i s c h e r V e r b a n d f ü r d i e n a c h h a l t i g e E n t wi c k l u n g i m W e i n b a u
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                              Tätigkeitsbericht
                              2017/2018
Tätigkeitsbericht 2017/2018 - Swiss Wine
VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018

Inhaltsverzeichnis

1     Wort des Präsidenten ...................................................................................................................... 1
2     Tätigkeitsprogramm 2017 ............................................................................................................... 3
3     Bericht des Präsidenten und Tätigkeitsbericht 2017/2018 ............................................................. 4
    3.1      Verwaltung und Sekretariat von VITISWISS ............................................................................ 4
      3.1.1         Jährliche Sitzung des Vorstandes mit den Regionalsektionen ........................................ 4
      3.1.2         Zusammenarbeit VITISWISS - IP Suisse ........................................................................... 4
      3.1.3         Rückstände und Spritzpläne ............................................................................................ 4
      3.1.4         Organisation der Kontrollen für das VITISWISS Zertifikat in der Deutschschweiz .......... 4
      3.1.5         Delegiertenversammlung 2017 ....................................................................................... 5
    3.2      Aktivitäten in Politik und Gesetzgebung ................................................................................. 5
      3.2.1         Agrarpaket 2017 .............................................................................................................. 5
      3.2.2         Frost vom April 2017 ....................................................................................................... 7
      3.2.3         Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke ............................................. 8
      3.2.4         Parlamentarische Gruppe Weinbau ................................................................................ 9
      3.2.5         Weitere Vernehmlassungen ............................................................................................ 9
      3.2.6         Schweizer Weinbauforum ............................................................................................... 9
      3.2.7         Swiss Wine Promotion stellt sich neu auf ..................................................................... 12
4     Bericht der Technischen Kommission Rebbau (TKR) - Christian Linder ........................................ 13
    4.1      Mitglieder .............................................................................................................................. 13
    4.2      Tätigkeit der Technischen Kommission Rebbau (TKR) .......................................................... 13
      4.2.1         ÖLN 2018 und Modul Rebbau 2018 - 2019 ................................................................... 13
      4.2.2         Nationaler Aktionsplan und neue Beiträge für den verminderten Einsatz von
                    Pflanzenschutzmitteln im Rebbau ................................................................................. 13
      4.2.3         Dokument betreffend Herbizide und Bodenpflege....................................................... 14
      4.2.4         Abschlussbehandlung .................................................................................................... 14
5     Bericht der Technischen Kommission Weinbereitung (TKW) - Johannes Rösti ............................ 15
6     Bericht der Kommission Marketing - Robin Haug ......................................................................... 15
7     VINATURA® Label und VITISWISS-Zertifikate ................................................................................ 16
    7.1      Situation des Labels für Literweine ....................................................................................... 16
    7.2      VITISWISS-Zertifikate und VINATURA-Weinbauern .............................................................. 16
    7.3      Weinkeller mit dem VINATURA-Label im 2017 (nach Region und dann nach Ort sortiert) .. 17
8     Jahresrechnung 2017 und Budget 2017 ........................................................................................ 18
    8.1      Bilanz ..................................................................................................................................... 18
    8.2      Erfolgsrechnung 2017 et Budget 2017 .................................................................................. 19
Tätigkeitsbericht 2017/2018 - Swiss Wine
VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018

    8.3       Bemerkungen zur Rechnung ................................................................................................. 20
    8.4       Bericht zur Rechnungsprüfung 2017 ..................................................................................... 21
9     Tätigkeitsprogramm 2018/2019.................................................................................................... 22
10         Struktur...................................................................................................................................... 23
    10.1      Vorstand ................................................................................................................................ 23
    10.2      Technische Kommission Rebbau (TKR).................................................................................. 23
    10.3      Technische Kommission Weinbereitung (TKW) .................................................................... 23
    10.4      Kommission Marketing.......................................................................................................... 24
    10.5      Geschaftsprüfungskommission ............................................................................................. 24
    10.6      Sektionen ............................................................................................................................... 24
VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018

1 Wort des Präsidenten
Seit einiger Zeit entwickeln die Winzer ihre Anbaumethoden in Richtung mehr
Umweltverträglichkeit, entweder aus persönlicher Überzeugung oder aufgrund
gesellschaftlicher Erwartungen. Diese Erwartungen sind nicht ganz einfach zu erfüllen, denn
die Bürger träumen von einer Landwirtschaft und einem Rebbau ohne Pestizide und ohne
Rückstände, und die gleichen Bürger interessieren sich als Konsumenten dann mehr für den
Preis als für die Anbaumethode.

Die Anbaumethoden im Weinbau scheinen immer mehr hinterfragt zu werden. Trauben und
Wein anders zu produzieren, also unter Berücksichtigung des Faktors Umwelt, ist die Leitlinie
zahlreicher Winzer, die sich dem nachhaltigen, dem gemässigten oder dem integrierten
Weinbau verschrieben haben, alles Ausdrücke, welche die unterschiedlichen Grade des
Umweltschutzes unterstreichen.

Seit einigen Monaten führen Konsumentenorganisationen und Verbraucherzeitungen
vermehrt Angriffe gegen die Anwendung von Pflanzenschutzprodukten im Rebbau. Diese
wiederholten Attacken beunruhigen die Branchenfachleute. Gemäss einer Umfrage glaubt
jeder zweite Konsument, Bio-Anbau bedeute überhaupt keine Behandlung. Jede Behandlung
ist ein notwendiger Eingriff, wenn auch nicht ohne Einwirkung auf die Umwelt. Der
Pflanzenschutz ermöglichte aber auch die Ausrottung von Hungersnöten, er sorgte für
saubere Produkte, verhinderte Ernteausfälle und sicherte die visuelle Qualität von
unverarbeiteten Produkten. Es ist möglich, den Einsatz von gewissen Produkten zu
verringern, wenn gleichzeitig geringere Erträge von schätzungsweise minus 30 % - 40 % in
Kauf genommen werden, ja sogar von 100 % bei verheerenden Schadenfällen. Die
Reglementierung der Verwendung von Pflanzenschutzprodukten und feste Normen bieten
eine grosse Sicherheitsspanne für den Konsumenten.

Auf der Branchenebene soll zwar jeder für seine Anbaumethode einstehen, dennoch ist es
unerlässlich, dass die Winzer, seien sie bio, biodynamisch oder integriert, sich vereinen und
den Vorurteilen entgegentreten, die gegenüber unserer Weinproduktion bestehen. Heute
geht es eher darum, geeint aufzutreten als Unterschiede zu betonen. Auf politischer Ebene
sind es zwei Initiativen - die eine ist schon zustande gekommen, die andere steht kurz davor
- sowie ein Postulat betreffend Glyphosat, die Auswirkungen auf die Art uns zu schützen
haben werden.

Um den Befürchtungen der Verbraucher zu begegnen und sie zu beruhigen, müssen wir
ihnen aufzeigen, was unsere Branche tut. Und dazu ist es dringend nötig, gemeinsam die
Kontrolle über die Berichterstattung in der Branche wieder zu erlangen. Der Schweizerische
Weinbauernverband arbeitet an diesem Thema, zusammen mit dem Schweizer
Bauernverband.

Als Label zwischen dem herkömmlichen Rebbau und der Bio-Produktion, zielt VINATURA
heute vor allem auf eine Produktion ohne Rückstände ab, und das ist unser Trumpf für die
kommenden Jahre. Für viele Winzer ist die Option eines vollständigen Bio-Anbaus
wirtschaftlich zu riskant, denn sie bedeutet höhere Produktionskosten bei Ertragseinbussen
von 30 bis 40 %. Auch wer nicht Bio macht, erfüllt mit der integrierten Produktion in der
Schweiz sehr hohe Anforderungen.

Es ist nicht zu übersehen, dass die Grossverteiler, die 30 bis 40 % des in der Schweiz
verkauften Weines vermarkten, beim Wein immer häufiger auf Labels setzen, seien es

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VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018

Garantiebezeichnungen wie VINATURA oder Qualitätslabel wie Terravin oder Grand Prix du
Vin Suisse.

VINATURA ist ein Garantielabel, und die daran beteiligten Winzer engagieren sich für eine
Nachhaltige Entwicklung, indem sie sich für umweltschonende Anbaumethoden
verpflichten. Die Grossverteiler interessieren sich dafür aufgrund der steigenden Nachfrage
der Konsumenten nach Produkten aus nachhaltigem Anbau.

Die Branche weiss, was sie tut und warum sie es tut. Die Forschung, die Praxis, die Industrie,
die Branchenvertreter - alle müssen wachsam bleiben gegenüber diesen Entwicklungen,
welche die Anbaukulturen und die ganze Weinindustrie gefährden können.
Forschungstätigkeit und gute Praktiken allein vermögen die Probleme nicht zu lösen. Die
Bevölkerung muss verstehen, was vor sich geht, welche Ziele die Weinbauern verfolgen und
mit welchen Mitteln sie arbeiten, denn die Unwissenheit darüber ist das schlimmste
Szenario, das unsere Weinkultur bedroht.

Vor diesem etwas pessimistischen Hintergrund kann ich die Vorgehensweise im Wallis nur
begrüssen, wo die BIO und IP-Winzer weiterhin zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit
wird sicher auch im Kanton Neuenburg ins Auge gefasst werden!

Weingenuss mit Mass macht Freude, fördert die Geselligkeit und weckt positive Gefühle,
was wiederum Auswirkungen auf die Gesundheit hat!

Ich bedanke mich herzlich beim Vorstand, den Kommissionsmitgliedern und bei den
Arbeitsgruppen, welche ihre Erfahrung, ihr Wissen und ihr Können regelmässig für die
Branche einsetzen. In einem zunehmend wettbewerbsorientierten und anspruchsvollen
Umfeld sind die Herausforderungen gross und die Anforderungen spezifisch. Ich wünsche
Ihnen allen ein ausgezeichnetes Weinjahr!

Boris Keller
Präsident von VITISWISS

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VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018

2   Tätigkeitsprogramm 2017
     Aktualisierung des Systems der Nachhaltigen Entwicklung
     Evaluation der Möglichkeiten, Rückstände von Pflanzenschutzmitteln durch
      önologische Methoden zu reduzieren.
     Bessere Synergie zwischen den Regionen betreffend Verwaltung und Kontrolle des
      Labels und Aufwertung zum Label VINATURA Nachhaltige Entwicklung
     Verfolgen der Beziehungen mit den Organisationen der Branche (BLW, SWP, usw.)
     Suche nach Finanzpartnern
     Zusammenarbeit mit IP-Suisse
     Vorstellen des neuen Systems der Nachhaltigen Entwicklung bei den wichtigsten
      Grossverteilern
     Aktualisierung der ÖLN 2017
     Verfolgen des Dossiers betreffend Antrag für zusätzliche Direktzahlungen, die mit dem
      Produktionssystem verbunden sind.

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VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018

3   Bericht des Präsidenten und Tätigkeitsbericht 2017/2018

3.1 Verwaltung und Sekretariat von VITISWISS
Im Jahr 2011 hat VITISWISS mit dem SWBV eine Mandatsvereinbarung unterzeichnet.
Frau Fabienne Python Fatio führt die Geschäfte, und die Direktorin, Frau Chantal Aeby
Pürro, übernimmt ihrerseits Repräsentationsaufgaben, Werbung und die
Interessenvertretung von VITISWISS. Sie nimmt an allen Vorstandssitzungen von
VITISWISS teil.
Sie besuchte zudem die Delegiertenversammlungen von VITIPLUS in Blonay, von VITIVAL
in Conthey und von Agridea in Brugg. Und am 12. Juni nahm sie ebenfalls am Workshop
«Wertschöpfungskette Wein » in Zürich teil. Frau Aeby Pürro nahm ebenfalls an
mehreren Sitzungen zum Thema Pflanzenschutz teil. Schliesslich war sie an der
Pressekonferenz vom 21. Juni in Anet präsent, die vom Schweizer Bauernverband unter
dem Motto «Das Spektrum des Pflanzenschutzes – Ein Blick hinter die Kulissen»
organisiert wurde.

3.1.1 Jährliche Sitzung des Vorstandes mit den Regionalsektionen
Die Sektionen erleben einen Rückgang der Beiträge aufgrund der Umstellung vieler
Mitglieder auf den biologischen Anbau. Die Situation ist zwar noch nicht katastrophal, aber
es müssen rasch Überlegungen angestellt werden, wie ein Beitragssystem aussehen könnte,
das den Rückgang der in den Regionen einkassierten Beiträge auffangen kann.

3.1.2 Zusammenarbeit VITISWISS - IP Suisse
Boris Keller und Frédéric Blanc haben sich 2017 drei Mal mit IP-Suisse getroffen. Es wurde
über eine Zusammenarbeit mit IP-Suisse zur Förderung des Absatzes von VINATURA-Weinen
und über die Entwicklung eines mit dem IP-Suisse System kompatiblen Pflichtenheftes
gesprochen. Am Treffen vom 4. August hat VITISWISS einen Vertreter von Denner getroffen,
der die Absicht äusserte, Weine aus IP-Suisse/VINATURA Produktion zu verkaufen. Die Wahl
der Weine fiel jedoch auf solche, die beim Grossverteiler bereits im Sortiment sind.

Die Vorstandsmitglieder haben nun den Auftrag, die Kosten für eine Aufwertung
auszuarbeiten. Sie hoffen, damit die Einkellerer zu ermutigen, ihre Weine mit dem Label zu
versehen.

3.1.3 Rückstände und Spritzpläne
Am 28.03.2017 fand in Bern ein Treffen zwischen Vertretern der Industrie (Bayer, Syngenta,
Stähler) und VITISWISS statt. Es ging darum, die bestehenden Informationen zur Problematik
der Rückstände von Pflanzenschutzmitteln im Wein auszutauschen und abzugleichen. Dieses
erste Treffen brachte zwar keine konkreten Resultate hervor, das Thema wurde aber
anlässlich des Schweizer Weinbauforum 2017 weitergeführt. Eine Plattform einzig zum
Thema Weinanalysen ist in Bearbeitung. Diese soll es den interessierten Weinbauern
ermöglichen, ihre Weine zu einem günstigen Preis analysieren zu lassen, und sie soll vor
allem parallel zu den laufenden Untersuchungen der Agroscope und der verschiedenen
Regionen zusätzliche Verbesserungsmöglichkeiten anbieten.

3.1.4 Organisation der Kontrollen für das VITISWISS Zertifikat in der Deutschschweiz
Der BDW versucht, für Betriebe, die an der Nachhaltigen Entwicklung gemäss VITISWISS
interessiert sind, eine Struktur für die Vergabe des VINATURA Labels zu finden.

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VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018

3.1.5 Delegiertenversammlung 2017
Die Delegiertenversammlung fand am 5. April in Osterfingen (Schaffhausen) statt, am
gleichen Tag wie diejenige des Schweizerischen Weinbauernverbands. Dies ist eine gute
Lösung, da viele der Delegierten Mitglieder beider Organisationen sind.
Die Traktandenliste beschränkte sich auf den offiziellen Teil. Was die Finanzen betrifft, so
genehmigten die Delegierten einstimmig die Jahresrechnung 2016, die mit einem
Überschuss von CHF 2'531.08 abschliesst und zu einer Erhöhung des Eigenkapitals führt,
sowie die Bilanz per 31. Dezember 2016. Auch der Tätigkeitsbericht 2016 wurde genehmigt.
Der Präsident von VITISWISS bedankte sich speziell beim BDW (Branchenverband
Deutschschweizer Wein) und beim Branchenverband Schaffhauser Wein für die Organisation
der Versammlung.

3.2 Aktivitäten in Politik und Gesetzgebung
Sein Status als ständiger Gast an den Sitzungen des SWBV hat es dem Präsidenten von
VITISWISS ermöglicht, sich zu den vom SWBV behandelten und unten aufgeführten Themen
zu äussern.

3.2.1 Agrarpaket 2017
Am 6. Februar eröffnete das BLW das Vernehmlassungsverfahren zum landwirtschaftlichen
Verordnungspaket 2017:

      die Direktzahlungsverordnung,
      die Verordnung über Strukturverbesserungen,
      die Verordnung über die Absatzförderung für Landwirtschaftsprodukte
      die Weinverordnung.

Am 18. Oktober wurde das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2017 vom Bundesrat
verabschiedet. Die wichtigsten Änderungen für unsere Branche sind folgende:

Direktzahlungsverordnung
      Ressourceneffizienz: Neue Ressourceneffizienzbeiträge befristet bis 2021 für die
       Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes im Rebbau, in Obstanlagen und beim
       Anbau von Zuckerrüben

Landwirtschaftliche Absatzförderungsverordnung
      Unterstützung von ergänzenden Projekten
      Unterstützung   nur     für    Teilprojekte,     die    Teil    der    nationalen
       Kommunikationsstrategie der Branchen sind
      Zuteilung der Mittel aufgrund von Förderschwerpunkten und der
       Investitionsattraktivität; Überprüfung der Strategie mindestens alle vier Jahre
      Beurteilung der Gesuche nach einem Punktesystem und Schaffung eines
       Bonussystems

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VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018

Weinverordnung

Weinlesekontrolle
      Obligatorischer elektronischer Abgleich zwischen den               ausgestellten
       Bescheinigungen und den eingekellerten Traubenlieferungen
      Sicherstellung eines einheitlicheren Vollzugs bei der Überwachung der
       betrieblichen Eigenkontrolle (Risikoanalyse, Inspektionen vor Ort)
      Obligatorische elektronische Übermittlung der Ergebnisse der Weinlesekontrolle
       (Kellerblatt) an das Organ der Weinhandelskontrolle
      Verlängerung der Übergangsfrist für die Regelung der Weinlesekontrolle (tritt am 1.
       Januar 2020, anstatt am 1. Januar 2019 in Kraft).

Weinhandelskontrolle
      Abschaffung der gleichwertigen kantonalen Weinhandelskontrolle für
       Eigenproduzenten und einheitliches Kontrollorgan für sämtliche Betriebe, die mit
       Wein handeln
      Vermehrte Inspektionen auf Risikobetrieben
      Zusätzliche Kompetenzen für das Kontrollorgan (z.B. Erhebung amtlicher Proben,
       Einsicht   in  die   Finanz-   und    Betriebsbuchhaltung,   Sprechung     von
       Verwaltungsmassnahmen.

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VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018

 3.2.2 Frost vom April 2017
 Die Minustemperaturen in der zweiten Aprilhälfte haben in den Rebbergen und den
 Obstanlagen der Schweiz grosse Schäden angerichtet. Die ersten Schätzungen für den
 Weinbau sind folgende:

                                                        betroffene         Schäden in %
                                            Fläche
    Kanton                Region                         Fläche
                                           Total ha                         oder in ha
                                                            ha
                                                                        1'000 ha bis 100 %
 Wallis                                       4’875           2’000
                                                                        1'000 ha > 70 %
                      Bonvillars, La                                    wenig betroffen,
 Waadtland
                      Côte und Lavaux                                   zw. 5 und 10 %
                                                                        2/3 bis 30 %
                      Chablais                 590              100
                                                                        1/3 80-100 %
 Genf                                         1’409             700     80 bis 100 %

                      3 Lacs
 Neuenburg                                     607         15 bis 20    30 bis 100 %
 Bielersee                                     222         10 bis 20    30 bis 100 %
 Vully FR und
                                               140              100     40 bis 100 %
 VD

                      Deutschschweiz
 Aargau                                        385              385     231 ha bis 60 %
 BS, BL, SO                                    175              175     100 %
 Graubünden                                    422              247     65 %
 St. Gallen                                    215              215     86 ha bis 40 %
 Schaffhausen                                  483              483     435 ha bis 90 %
 Schwyz                                         39               39     33 bis 85 %
 Thurgau                                       257              257     205 ha bis 80 %
 Thunersee,
                                                 22              22     20 bis 90 %
 Bern
 Zentralschweiz                                  64              64     54 ha bis 85 %
 Zürich                                         605             605     484 ha bis 80 %
 Tessin                                       1’095             100     20 bis 90 %

Angesichts dieser Situation wurden mehrere Massnahmen ergriffen, insbesondere die
Folgenden:

         Am 1. Juni hat das BLW über die verschiedenen Massnahmen informiert, mit
          denen der Bund die Landwirtinnen und Landwirte gemeinsam mit den Kantonen
          und anderen Organisationen unterstützt, sowie über mittel- und langfristige
          Massnahnmen, die geprüft werden. Diese sind im Newsletter Nr. 2-2017 vom 6.
          Juni festgehalten.

         In seiner Pressemitteilung vom 18. August kündigte fondssuisse (Schweizerischer
          Fonds für Hilfe bei nicht versicherten Elementarschäden) an, aufgrund des
          ausserordentlichen Frostereignisses mit schweizweit grossen Schäden auf die
          Frostschäden 2017 einzutreten und damit eine Ausnahme zu den geltenden

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VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018

       Beitragsbedingungen zu machen. In Ergänzung zu den Massnahmen von Bund und
       Kantonen (und den teilweise bestehenden Versicherungsmöglichkeiten) wird
       fondssuisse stark betroffene Landwirtschaftsbetriebe (Härtefälle) mit à fonds
       perdu Beiträgen zur Abfederung der aussergewöhnlichen Ertragsverluste
       unterstützen. Die Beitragsbedingungen richten sich nach den «Richtlinien» der
       fondssuisse. Die Formulare für die Anmeldung von Frostschäden an Obst, Beeren
       und Reben konnten bei den kantonalen Fachstellen bezogen werden und mussten
       diesen bis spätestens 15. September 2017 eingereicht werden.

      Mehr als 600 Gesuche wurden bei den kantonalen Stellen eingereicht. Dort
       wurden sie nach den Richtlinien der fondssuisse sortiert. Die Organisation prüft im
       Moment ungefähr 450 Gesuche. Die Summe für die Spezialaktion wurde noch
       nicht festgelegt, weil die Kenntnis über das genaue Ausmass der Schäden noch
       aussteht. Die Entscheidung über die Höhe der Beiträge fällt Anfang des Jahres, und
       die Auszahlungen dürften bis Ende Januar erfolgen.

      Die Schweizer Hagel bietet ab 1. Januar 2018 neben der bestehenden
       Frostzusatzversicherung      für    Rebbaubetriebe         neu     auch      eine
       Frostzusatzversicherung für den Obst- und Beerenanbau an. Diese mit den
       Produzenten abgestimmte Lösung garantiert bei Frühlingsfrostschäden den
       versicherten Obst- und Beerenproduzenten/innen einen Ertrag von mindestens
       55%, teilt die Schweizer Hagel mit. "Die gewählte Deckung, in Form einer
       teilweisen Kompensation des Ertragsausfalls, sichert dem Betrieb die Liquidität
       und ermöglicht ein Weitermachen. Zudem lässt sie eine markttaugliche
       Prämiengestaltung zu und berücksichtigt die Tatsache, dass solche
       Risikoabsicherungen in der Schweiz – anders als in vielen anderen Ländern – nicht
       staatlich gefördert werden." In der gleichen Mitteilung erinnert die Schweizer
       Hagel daran, dass der Frühlingsfrost von Ende April 2017 in der Schweizer
       Landwirtschaft katastrophale Schäden verursacht hat. Vor allem bei Obst, Beeren
       und Reben seien Ernteausfälle von deutlich über 50 Millionen Franken
       entstanden. Man müsse bis in die 1970er- und 1980er-Jahre zurückblicken, um
       solch extreme und flächendeckende Frühlingsfröste zu finden. "Leider nimmt das
       Risiko infolge der Klimaerwärmung nicht ab, sondern eher zu", gibt die Mitteilung
       zu bedenken.

3.2.3 Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke
(ATS/AGIR) – „Die Grundstückgewinnsteuer geht ans Parlament zurück. Am 7. Dezember
2017 hat der Nationalrat ein Postulat gutgeheissen: Das Postulat wurde mit 96 Stimmen
gegen 83 Stimmen angenommen und stammt aus der Kommission für Wirtschaft und
Abgaben. Es verlangt einen Bericht über die Belastung mit Steuern und Sozialabgaben beim
Verkauf von Grundstücken durch natürliche Personen und durch juristische Personen. Und
eine Aussage über die finanziellen Folgen für die öffentliche Hand im Falle einer
Harmonisierung zwischen diesen beiden Kategorien von Steuerpflichtigen. Die Frage betrifft
insbesondere die Eigentümer landwirtschaftlicher Grundstücke. Nach dem Scheitern der
Diskussionen um eine für die Land-wirtschaft tragbare Besteuerung beim Verkauf von
Grundstücken im Juni, ist es nun notwendig, das Thema im weiteren Sinne anzugehen und
alle Selbstständigerwerbenden einzuschliessen, sagte Jean-François Rime (UDC/FR) im
Namen der Kommission. Es geht darum, Selbstständigerwerbende und Landwirte beim
Verkauf von Immobilien gleich zu stellen. Dieser Vorschlag würde einer erheblichen Senkung
der Besteuerung beim Verkauf von Immobilien mit gewerblicher Nutzung gleichkommen.

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VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018

Seit einem Bundesgerichtsentscheid im Jahr 2011 wird das Dossier von der Landwirtschaft
aufmerksam verfolgt. Die Gebäude von Kleinbetrieben in Dörfern unterstehen nicht mehr
dem bäuerlichen Bodenrecht, sobald sie ihren landwirtschaftlichen Nutzungszweck
verlieren. Der daraus resultierende Kapitalgewinn muss nun als Einkommen besteuert
werden."
3.2.4 Parlamentarische Gruppe Weinbau
Die Parlamentarische Gruppe Weinbau, die aus 100 National- und Ständeräten aus allen
Parteien besteht und von einem Co-Präsidium aus den Nationalräten Frédéric Borloz, Marco
Romano, Thomas Hurter und Mathias Reynard geleitet wird, ist am 18. September
zusammen gekommen. Das Programm des Abends sah folgendermassen aus:

    Begrüssung durch die Herren Nationalräte Frédéric Borloz und Marco Romano sowie
     durch Frau Ständerätin Géraldine Savary, Präsidentin der Schweizerischen
     Vereinigung der AOP-IGP.

    Apéro riche mit
                 Schweizer Weinen
                 und einer Palette von AOP-IGP-Produkten, offeriert von der
                   Schweizerischen Vereinigung der AOP-IGP.

Dieser Anlass findet traditionellerweise in der "Galerie des Alpes", dem Restaurant des
Bundeshauses, statt. Das diesjährige Treffen war das siebte seiner Art und fand grossen
Anklang. Die Rückmeldungen waren sehr positiv.

3.2.5 Weitere Vernehmlassungen
Der Präsident von VITISWISS konnte sich zu den unten aufgeführten und innerhalb des
SWBV behandelten Themen äussern.
           Pflanzenschutzverordnung – Neubewertung von Wirkstoffen
           Neues System zur Optimierung des Berufsbildungsfonds
           Anhang 10 der Pflanzenschutzmittelverordnung – Aufnahme von Wirkstoffen nach
            altem Recht
           Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel
3.2.6 Schweizer Weinbauforum
Mitteilung der AGIR - "Es gibt gewisse Pflanzenschutzmittel, die nach der Verwendung im
Rebberg im Wein nachgewiesen werden können. Das Problem wird von der Branche sehr
ernst genommen. Niemand will Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in seinen Weinen.
Das letzte Schweizer Weinbauforum vom 28. November 2017 in Bern bot Gelegenheit,
das Problem zu fokussieren, auf bestehende Lösungen hinzuweisen - und sich vehement
für einen Schweizer Wein ohne Pestizide einzusetzen.
In den letzten Jahren gab es mehrere Studien, die Pestizidrückstände in Weinen gefunden
und damit in den Medien für Schlagzeilen gesorgt hatten. Die Tatsache, dass fast alle der
kontrollierten Weine die gesetzlichen Limiten einhalten, ändert daran nichts. Die Wirkung
auf die Konsumenten hat zerstörerisches Potential, gerade im Reb- und Weinbau, der
dem rauen Wind des Marktes ausgeliefert ist. Da lag es nahe, dass sich die
Berufsorganisationen dazu entschlossen haben, das im Ausmass zwar kleine, in der
Wirkung jedoch umso gewichtigere Problem zum Thema des jährlichen Weinbauforums
zu machen, um es dort zu erörtern und anschliessend Lösungen zu erarbeiten. Das Ziel
muss es sein, alle Rückstände aus der Schweizer Weinproduktion zu verbannen.

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VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018

Ein ungewisses und schwer einzuschätzendes Risiko
Das Problem mit den im Wein gefundenen Rückständen von synthetischen
Pflanzenschutzmitteln hat zwei Seiten, sagt Patrick Edder, Kantonschemiker in Genf:
Einerseits mögen die gefundenen Rückstände noch so klein sein und, abgesehen von
einigen Ausnahmen, deutlich unter den in der Verordnung über die Pestizidrückstände
festgelegten Grenzwerten liegen, so gelten sie bei den Konsumenten doch als
"Risikofaktor Nr. 1". Andererseits werden genau diese Grenzwerte in Abhängigkeit der
Schwellenwerte für die akute Toxizität jedes einzelnen Wirkstoffs festgelegt. "Das Risiko
einer langfristigen Exposition, mögliche Wechselwirkungen zwischen den Wirkstoffen, der
Kumulationseffekt, die effektive Exposition der Bevölkerung...über all das weiss man nicht
sehr viel", gibt der Chemiker zu bedenken. Hinzukommt, dass gewisse Produkte erst
langfristig wirken oder eine ungewöhnliche Toxizitätskurve aufweisen, indem sie
anscheinend in geringeren Konzentrationen wirksamer sind.
Eines ist aber sicher, betont Patrick Edder: Rückstände aus Zusatzstoffen finden sich in
fast allen Lebensmitteln. "In Genf enthalten 55% von tausend analysierten Mustern
Rückstände, 5% davon entsprechen nicht den Vorschriften, entweder weil sie den
Grenzwert überschreiten oder nicht zugelassene Substanzen enthalten." Weine machen
da keine Ausnahme. Eine im Jahr 2016 vom Verband der Kantonschemiker der Schweiz
durchgeführte Kontrollkampagne ergab unterschiedliche Ergebnisse: Von 255 Weinen,
davon 156 einheimische und 99 aus angrenzenden Ländern, überschritten nur sechs die
gesetzlichen Grenzwerte... aber 92 enthielten Rückstände. Häufig gab es eine Vielzahl von
Wirkstoffen, mehrheitlich aus der Gruppe der Fungizide.
Diese Ergebnisse eignen sich tatsächlich, um die Konsumenten zu beunruhigen, und die
Winzer betroffen zu machen. Der Chemiker betrachtet die Sache jedoch nuanciert:
"97,6% der Weine entsprechenden gesetzlichen Normen, das ist eine sehr hohe
Konformitätsrate. Die hohe Anzahl von Mehrfachrückständen ist das Ergebnis der
schweizerischen Pflanzenschutzstrategie, welche verschiedene Produkte verwendet, um
das Risiko von Resistenzen zu minimieren. Insgesamt hat sich die Lage verbessert und
wird sich im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutzmittel weiter
verbessern. Wenn man nach Lösungen sucht, stösst man meist auf gangbare Wege."
Die grundlegendste dieser Massnahmen, deren Wirksamkeit für die Reduktion von
Pestizidrückständen im Wein durch Studien von Agroscope nachgewiesen wurde, ist die
Sicherstellung der korrekten und streng begrenzten Verwendung der
Pflanzenschutzmittel, die Anpassung an den wetterbedingten Druck und die Einhaltung
der von den Herstellern festgelegten Anwendungsrichtlinien und Behandlungspläne.
Daniel Balthazard, Önologe und Manager für Sonderkulturen bei Syngenta, meint: "Die
meisten der wichtigsten Rebkrankheiten treten rund um die Blütezeit auf." Die Hersteller,
sagt er, arbeiten hart daran, die mit der Toxizität verbundenen Risiken zu minimieren.
"Vor 50 Jahren hatten die Informationen für alle Pflanzenschutzmittel von Syngenta in
einem einzigen Ordner mit 50 Seiten Platz. Heute gibt es für ein einzelnes Produkt fünfzig
Ordner. Am meisten Platz brauchen davon die toxikologischen Daten."

Rückstände herausfiltern als Lösung
Auch im Keller können Winzer erfolgreich Rückstände bekämpfen. Erstens, indem sie
darauf achten, dass es zu keinem unbeabsichtigten Kontakt mit diesen Produkten kommt,
denn die Rückstände sind äusserst hartnäckig. Vor allem können die Spuren von
Pestiziden im Wein aber dank eines in Frankreich entwickelten und seit Juni von der
Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) zugelassenen Filterverfahrens mit

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VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018

Pflanzenfasern deutlich reduziert werden. Das System, das unter dem Namen FlowPure
durch die Firma Laffort vermarktet wird, wurde an der Weinmesse SITEVI mit einer
Goldmedaille ausgezeichnet und wird derzeit in der Schweiz und im Ausland in der Praxis
getestet. "Das Verfahren könnte schon sehr bald bei uns zugelassen werden," meint
Johannes Rösti, Biotechnologe und Leiter der Forschungsgruppe Önologie bei Agroscope
Changins.
Sowohl die Forschung als auch die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln bestätigen es:
Auch wenn es neuste Analysetechniken ermöglichen, immer geringere Spuren zu finden,
so scheint es technisch ebenso möglich, die Pestizidrückstände in Weinen auf null zu
reduzieren. Am Ende des Forums legten die Winzer einige Schwerpunkte für das weitere
Vorgehen fest. "Was vor allem fehlt, ist eine Plattform für den Austausch von Wissen und
Erfahrungen im Bereich Pflanzenschutz", sagt Gilles Cornut, Präsident des Waadtländer
Branchenverbandes. Ausserdem brauchen wir eine übersichtliche Liste der Produkte,
geordnet nach ihrer Toxizität und der Tendenz, Rückstände zu hinterlassen. "
Weitere vom Forum skizzierte Vorgehensweisen beinhalten eine verbesserte
Kommunikation zu diesem Thema, insbesondere in Krisenzeiten - der Schweizerischer
Weinbauernverband arbeitet zusammen mit dem Schweizer Bauernverband an diesem
Thema - und ein einfacherer Zugang zu Laboranalysen, die jetzt zu einem eher
abschreckenden Preis angeboten werden. Boris Keller, Präsident von VITISWISS, ist der
Ansicht, dass es Sache der kantonalen Branchenverbänden ist, diese Kosten zu decken
und den Produzenten beratend zur Seite zu stehen, auch wenn dies bedeutet, eines oder
mehrere Referenzlabors festzulegen. "Wir müssen es wagen, klar zu sein: Unser Ziel sind
Weine ohne Rückstände, so wie es die Konsumenten wollen."

Das nächste Forum findet am 27. November 2018 statt.

Für mehr Informationen zur Situation betreffend die Schaffung einer Plattform siehe Kapitel
3.1.3.

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VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018

3.2.7 Swiss Wine Promotion stellt sich neu auf
Das Jahr 2017 war das Jahr der Transformation von SWP. Die Umwandlung des Verbandes in
eine Aktiengesellschaft wurde vollzogen. Die Swiss Wine Promotion AG wurde in
Anwesenheit aller Aktionäre anlässlich der Generalversammlung vom 23. Juni in Aigle
gegründet. Der neue Verwaltungsrat bestehend aus vier Mitgliedern und dem Präsidenten
wurde einstimmig gewählt. Zudem wurden neu zwei Kommissionen gebildet, die
"Koordinationskommission" (bestehend aus den Direktoren der regionalen Verbände) und
die "Handelskommission" (bestehend aus Weinhändlern und Produzenten).

Neue Struktur von Swiss Wine Promotion SA ab Dezember 2017

Ein neuer Präsident wurde gewählt
 Martin Wiederkehr, welcher bereits
Mitglied im ehemaligen Vorstand von Swiss
Wine Promotion war, hatte mitunter die
Transformation des Verbandes in eine AG
aufgegleist. Er wurde im Juni zum neuen
Präsidenten durch die Aktionäre gewählt.
Seine neuen beruflichen Aktivitäten
erlauben ihm die Ausübung dieser Funktion
jedoch nicht mehr. Die Aktionäre haben an
der                      ausserordentlichen
Generalversammlung vom 12. Dezember in
Bern Pierre-Alain Morard aus Bulle als
neuen Verwaltungsratspräsident von SWP
SA gewählt. Als amtierender Direktor des
Freiburger Tourismusverbandes bringt Herr
Morard      langjährige    Erfahrung     im
touristischen Sektor, wie auch im Marketing mit. Nicht ganz unbekannt ist er in der
Weinwelt, als Gründungsmitglied im Komitee des "Mondial du Chasselas".

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VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018

4   Bericht der Technischen Kommission Rebbau (TKR) - Christian Linder

4.1 Mitglieder
Im Jahr 2017 bestand die TKR aus 13 Mitgliedern, aus Vertretern der Kantone, von
Agroscope und aus der Lehrtätigkeit (siehe Mitgliederliste). Aufgrund des angekündigten
Rücktritts des Vertreters aus dem Kanton Neuenburg, Herrn Sébastien Cartillier, wird im
Laufe des Jahres 2018 ein Nachfolger vorgeschlagen. Die TKR möchte sich an dieser Stelle bei
Sébastien für sein Engagement bedanken und wünscht ihm für die kommenden Aktivitäten
viel Erfolg.

4.2 Tätigkeit der Technischen Kommission Rebbau (TKR)
Im Jahr 2017 hat sich die TKR einmal in Bern zu einer Plenarsitzung getroffen: nämlich am
31.08.2017 (gemeinsame Sitzung mit der Technischen Kommission Weinbereitung). Die
behandelten Themen werden im Folgenden kurz zusammengefasst.

4.2.1 ÖLN 2018 und Modul Rebbau 2018 - 2019
Die im 2017 in die Vernehmlassung geschickte und für 2018 bereits gültige Revision der DZV
hat betreffend die ÖLN 2018 keine grossen Veränderungen gebracht. Am meisten wird der
folgende Punkt spürbar sein:

    -   Die Aufzeichnungspflicht für Flächen und Parzellenverzeichnisse entfällt, wenn der
        Kanton für die Kontrolle aktuelle GIS-Darstellungen und Datenlisten elektronisch zur
        Verfügung stellt. Die Kantone regeln das Verfahren.

Betreffend die für den Pflanzenschutz geltenden Abstände zu oberirdischen Gewässern und
Biotopen wird in Bern noch diskutiert. Man kann hoffen, dass für das Jahr 2019 eine
pragmatische Lösung gefunden wird, speziell in Bezug auf Bissen und andere temporär
wasserführende Strukturen.

Betreffend das Modul Weinbau 2018 erinnert die TKR das Sekretariat daran, dass die
Dokumente gemäss den an der GV 2017 gefassten Beschlüsse angepasst werden müssen. An
der GV 2018 wird vorgeschlagen, im Jahr 2019 zwei Punkte aufzunehmen:

    -   Verzicht auf den Einsatz von synthetischen Insektiziden gegen die Drosophila Suzukii.
    -   Systematische Kontrollen der Reben auf Vergilbung.

4.2.2 Nationaler Aktionsplan und neue Beiträge für den verminderten Einsatz von
       Pflanzenschutzmitteln im Rebbau
Der Nationale Aktionsplan zur Risikoreduktion und zur nachhaltigen Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln wurde vom Bundesrat am 6. September 2017 genehmigt. Die
Annahme dieses Aktionsplans hat zu Anpassungen des an der GV 2017 vorgestellten
Projektes betreffend neue Beiträge für den verminderten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
im Rebbau geführt.

Das Programm erlaubt zwar noch immer die teilweise Anwendung von Herbiziden und
Fungiziden, enthält jedoch Einschränkungen speziell in Bezug auf die Wahl der zu
verwendenden Wirkstoffe. Das BLW hat eine Liste mit Pflanzenschutzmitteln mit
besonderem Risikopotential, also Produkte mit unerwünschten Auswirkungen auf Mensch
und Umwelt, erstellt. Diese Produkte sind für die Beteiligung am Programm nicht zugelassen.

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VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018

Es zeigt sich auch, dass diese neuen Beiträge weit entfernt sind vom ursprünglichen Ziel, das
Anbausystem nach VITISWISS als Produktionssystem anerkennen zu lassen. Der letzte
Vorschlag von VITISWISS, reduzierte Behandlungspläne nach der Blüte zu belohnen, um die
Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Allgemeinen zu reduzieren und das Risiko von
Rückständen einzugrenzen, war auch nicht erfolgreicher. Trotz einiger diskutierbarer und
umstrittener Punkte ist es durch die Arbeit von VITISWISS jedoch gelungen, dem Rebbau
eine neue finanzielle Ressource zu erschliessen. Die Zukunft wird zeigen, wie diese von der
Branche genutzt wird und ob sie zur Erreichung der Ziele des Nationalen Aktionsplans führen
wird.

4.2.3 Dokument betreffend Herbizide und Bodenpflege
Dieses in Zusammenarbeit mit der Agridea realisierte Projekt wird zum Zeitpunkt der
Erstellung dieses Jahresberichts gerade fertiggestellt. Erinnern wir uns daran, dass dieses
didaktische Dokument die Herausforderungen der Bodenpflege im Rebbau einem breiten
Publikum erklären soll (Kunden, Journalisten, Politiker, verschiedene Verbände). Das
Dokument wird in den drei Landessprachen erhältlich sein und kann auch auf der Website
von VITISWISS heruntergeladen werden.

4.2.4 Abschlussbehandlung
Die TKR hat sich auch mit der Problematik der Abschlussbehandlungen befasst, die nicht
nach Mitte August erfolgen dürfen (mit Ausnahme von Kupfer). In späten Jahren gibt es
regelmässig Anfragen nach Fristverlängerungen für die Abschlussbehandlung und nach der
Einführung von Wartefristen im Rebbau, wie sie in allen anderen landwirtschaftlichen
Kulturen gelten. Zudem hat das Aufkommen von natürlichen Produkten und
Mikroorganismen auf dem Markt (Armicarb, Botector...) bei den Betrieben den Wunsch nach
einer Verlängerung der Frist bis nach Mitte August verstärkt.

                                                                                          14
VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018

Die TKR kommt zum Schluss, dass es, solange keine Nachweise für eine klare
Effizienzsteigerung durch Behandlungen nach Mitte August vorliegen, aus agronomischer
Sicht keinen Grund gibt, die geltende Regelung zu ändern.

4.2.5 Zusammenarbeit VITISWISS - IP Suisse
Eine Arbeitsgruppe der TKR hat ein Projekt für Anforderungen an die Produktion von IP
Suisse Trauben ausgearbeitet. Als Basis dienten Anforderungen, wie sie für andere Kulturen
existieren. Dieses Dokument unterstützt gewisse bereits bestehende Anforderungen
besonders im Bereich Begrünung, Verwendung von Herbiziden, Wahl der
Pflanzenschutzmittel und bei den Biodiversitätsförderflächen (BFF). Die Vogelwarte Sempach
muss nun ihrerseits einen Katalog von Massnahmen zur Biodiversität vorschlagen, aus denen
die IP Produzenten eine Auswahl treffen können (Punktesystem). Dieses Dokument sollte bis
im Juni fertig gestellt sein. Diese zwei Papiere können somit diskutiert und fertig gestellt
werden, bevor sie eventuell an einer aussergewöhnlichen GV zur Abstimmung kommen.

Ich danke den Mitgliedern der TKR ganz herzlich für ihr fortwährendes Engagement und dem
Vorstand und dem Sekretariat für ihre geschätzte Unterstützung.

5 Bericht der Technischen Kommission Weinbereitung (TKW) - Johannes Rösti
Die Technische Kommission Weinbereitung (TKW) hat sich am 31. August getroffen. Die
Mitglieder befassten sich mit dem Modul Weinkeller und hier besonders mit dem ersten
Kapitel. Die Änderungsvorschläge werden den Delegierten an der Versammlung 2018
vorgeschlagen.

Auch das Formular zur Berechnung des Energie- und Wasserverbrauchs wurde behandelt.
Angestrebt wird die Schaffung eines einzigen Formulars für die gesamte
Verbrauchserfassung, einfach auszufüllen und benutzerfreundlich. In einem zweiten Schritt
ist es wünschenswert, dass diese Angaben freiwillig und anonym in eine zentrale Datenbank
gegeben werden, sodass die Betriebe für ihren eigenen Ressourcenverbrauch sensibilisiert
werden.

6 Bericht der Kommission Marketing - Robin Haug
Die Kommission Marketing wurde im Jahr 2015 gegründet.

Da zurzeit eine Annäherung an IP-Suisse geprüft wird, wurde beschlossen, die Marketing
Aktivitäten für das VINATURA®-Label für den Moment zu suspendieren.

                                                                                         15
VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018

7     VINATURA® Label und VITISWISS-Zertifikate

7.1    Situation des Labels für Literweine

           BDW        Vitiplus    IVVG         VITIVAL   FEDERVITI     Pi-              Total label
                                                                       3 Lacs

2010       144’707 1'076’539        74’287     718’624      127’804    469’895           2'611’855

2011        44’220     488’552      63’665     441’376             0      92’272         1'130’085

2012       156’316     451’055      31’740     532’121        6’900    255’979          1’434’103

2013       105’530     575’492      30’476     622’619        6’355       92’225         1'432’697

2014              0    431’293      21’490     614’450       19’550       71’151         1'157’934

2015              0    194’550      24’995     612’408        4’470    120’000            956’423

2016              0    247’011            0    525’516       11’070    120’000            903’597

2017              0    121’687            0    604’482        6’875    120’000            854’044

Das Volumen der Weine, die mit dem Label versehen werden, sinkt jedes Jahr. Im Jahr 2017
wurde auch keine Werbung gemacht, ausser dem von Vitiplus organisierten Auftritt an der
Arvinis. Der Vorstand hat beschlossen, mit einer Marketing-Kampagne abzuwarten und zu
schauen, wie sich die Gespräche betreffend die Zusammenarbeit mit IP-Suisse entwickeln
würden.

7.2 VITISWISS-Zertifikate und VINATURA-Weinbauern
Die unten angefügte Tabelle zeigt, dass sich viele Weinbauern mit dem Erwerb der
Zertifikate begnügen. Sie denken, dass das Vinatura®-Label keinen Mehrwert generiert.
          Anzahl Zert. Rebberg               Anzahl Zert. Keller          Anz. Betriebe VINATURA
          2014 2015 2016 2017                2014 2015 2016        2017   2014 2015 2016 2017
BDW       0     0       0      0             0     0       0       0      0      0      0     0
VITIPLUS 340 354 322 319                     76    86      86      65     14     12     13    7
IVVG      4     1       0      0             1     1       0       0      1      1      0     0
VITIVAL   192 189 155 109                    50    48      51      36     18     18     17    16
FEDERVITI 6     6       4      4             4     3       4       4      4      3      4     3
PI-3 Lacs 27    24      18     17            7     6       6       5      2      1      1     1
Total     569 574 499 449                    138 142 145           110    39     35     35    27

                                                                                           16
VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018

7.3   Weinkeller mit dem VINATURA-Label im 2017 (nach Region und dann nach Ort
      sortiert)
Der Präsident gratuliert den unten aufgeführten Betrieben zu ihrem Engagement für ihren
Einsatz betreffend Nachhaltige Entwicklung gemäss den VITISWISS Richtlinien und ermutigt
die anderen Einkellerer, es ihnen gleich zu tun und damit die von der Weinbaubranche
erbrachten ökologischen Bemühungen zu würdigen.

Region Name des Betriebes                 Name                     Vorname            Ort
Pi   3
Lacs                                      Keller                   Boris              Vaumarcus
Ti                                        Scalmazzi                Pierluigi          Agarone
TI                                        Cavadini                 Pio                Balerna
TI       Cantina Cavallini                Cavallini                Grazia e Luciano   Cabbio
TI                                        Haldemann                Stefano            Minusio
VD                                        Emey                     Alain              Aigle
VD       Vignoble du Clos des cantons     Fleury                   Didier             Alle
VD       Domaine de Corbière              Parmelin                 Philippe           Bursins
VD       Parfum de Vigne                  Steiner                  Jean-Jacques       Dully
                                                                                      Mont-sur-
VD       Domaine de Beau-Soleil           Durand                   Thierry            Rolle
                                                                                      Vufflens-le-
VD       Domaine de la Balle              Perey                    Michel             Château
VD                                        Blanc                    Frédéric           Yvorne
VS                                        Gillioz                  Marie-Bernard      Grimisuat
                                                                   Isabella      &
VS       Vin d'Œuvre                      Kellenberger             Stéphane        Leuk Stadt
VS       Cave Le Bosset                   Mme Blaser-Michellod     Romaine         Leytron
VS       Domaines Chevaliers SA           M. Gfeller               Christian       Salgesch
VS       Albert Mathier & Fils SA         M. Mathier               Amedee          Salgesch
VS       Franz-Josef Mathier AG           M. Benicchio             Andrea          Salgesch
VS       Cave du Rhodan                   Mounir Weine AG                          Salquenen
VS       Rouvinez Vins SA                 par Mme Besson           Véronique       Sierre
                                          Mme.          Syburra-
VS       Bourgeoisie de Sion              Bertelletto              Romaine            Sion
VS       Cave Dubuis & Rudaz              Dubuis                   Philippe           Sion
VS       Charles Bonvin & Fils SA         Darbellay                A.                 Sion
VS       Frédéric Varone Vins SA          par Melly                Pierre-Alain       Sion
VS       Germanus Kellerei                Schmid                   Urs                St. German
VS       Cave de la Pinède                Zen Ruffinen             Yves               Susten-Leuk
VS       C.Varonier und Söhne AG          M. Varonier              Andy               Varen
VS       Cave du Chevalier Bayard SA                                                  Varen

VITISWISS hat sich mit dem Unternehmen SUBOENO zusammengesetzt, um Drehverschlüsse
mit dem VINATURA Logo bedrucken zu lassen.

                                                                                            17
VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018

8     Jahresrechnung 2017 und Budget 2017

8.1    Bilanz
                                                      2016             2017
AKTIVEN                                          Jahresrechnung   Jahresrechnung

Umlaufvermögen

Barmittel                                             82'179.28        86'641.28
„Weinbau Forum“ Fonds                                  1'354.05         1'279.05
UBS 23 5235 6889 8714Z (verw.durch SWP)               52'768.45        70'176.00
Verrechnungskonto                                          0.00             0.00
Debitoren                                             75'768.45        76'513.45
Erwartete Steuerrückzahlung                                1.65             0.00
Total Umlaufvermögen                                 212'071.88       234'609.78

Anlagevermögen

Mietmaterial                                               1.00            1.00
Titel Swiss Wine Promotion AG                              0.00          100.00
Einrichtungen                                              1.00            1.00
Total Anlagevermögen                                       2.00          102.00
Total Aktiven                                        212'073.88       234'711.78

Passiven

Fremdkapital
Kreditoren                                            71'574.95        73'326.10
Anzahlungen von Kunden                                 1'500.00         1'500.00
Zurückzubezahlen an Fonds "forum vitivinicole"           200.00           200.00
Zurückzubezahlen aus Verrechnungskonto SWP                            -17'487.45
Fonds „Weinbau Forum“                                  1'354.05         1'279.05
Verwaltungsfonds SWP                                  52'768.45        70'176.00
Rückst. "Werbung, Komm. + anderes"                    55'000.00        73'000.00
Passive Rechnungsabgrenzung                                0.00             0.00
Total Fremdkapital                                   182'397.45       201'993.70
Eigenkapital
Vermögen                                              27'145.35        29'676.43
Ergebnis                                               2'531.08         3'041.65
Ergebnis                                              29'676.43        32'718.08

Total Passiven                                       212'073.88       234'711.78

                                                                               18
VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018

8.2   Erfolgsrechnung 2017 et Budget 2017

                                             2017             2017
                                            Budget       Jahresrechnung
RECETTES
Beiträge und Subventionen
Beiträge Sektionen                           85'000.00        89'228.35
Partner (sponsoring)                          2'000.00         1'134.00
Subventionen BLW                              8'000.00        17'487.45
Divers                                            0.00             0.00
Total                                        95'000.00       107'849.80

Nebeneinkünfte / Materialverkauf
Label Gebühr                                 22'000.00        17'300.00
Verkauf Zertifikat VITISWISS                  2'000.00         1'792.00
Divers                                            0.00           400.00
Total                                        24'000.00        19'492.00
Total Einnahmen                             119'000.00       127'341.80

Einnahmen
Eigenleistungen / Steuern / Beiträge
AGRIDEA (Datenblätter)                       -9'000.00        -9'288.00
Kosten für den Markeneintrag                      0.00        -2'645.00
Beiträge (Agir, Agridea)                     -2'750.00        -2'750.00
Analyse betr. Rückstände                     -1'500.00             0.00
Total                                       -13'250.00       -14'683.00

Mandat Sekretariat und Vorstand
Mandat SWBV für Sekretariat                 -70'000.00       -70'000.00
Entschädigungen und Vorstandsspesen         -16'000.00       -15'237.50
Delegiertenversammlung                       -3'000.00        -3'000.00
Diverses                                     -1'000.00          -239.50
Reserve für Flächenverluste                       0.00        -6'000.00
Total                                       -90'000.00       -94'477.00

Spesen Sekretariat
Büromaterial                                   -500.00            00.00
Fotokopien                                   -1'500.00          -345.45
Zeitschriften, Bücher                          -100.00             0.00
Porti                                        -1'000.00          -385.75
Übersetzungen                                -4'000.00          -647.00
Diverses                                       -500.00          -213.30
Total                                        -7'600.00        -1'591.50

                                                                          19
VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018

                                                         2017              2017
                                                        Budget        Jahresrechnung
Werbung
Internetseite                                              -500.00             -46.50
Marketing Projekte                                       -6'000.00          -7'446.10
Kommunikation                                            -6'000.00          -6'000.00
Rückstellung "Werbung und Kommunikation"                  3'000.00               0.00
Total                                                    -9'500.00         -13'492.60

Andere Ausgaben
Bankspesen                                                  -25.00             -56.05
Total                                                       -25.00             -56.05
Total Ausgaben                                         -120'375.00        -124'300.15

Ergebnis                                                 -1'375.00           3'041.65

8.3 Bemerkungen zur Rechnung
ERFOLGSRECHNUNG
EINNAHMEN
Die Einnahmen betragen CHF 127'341.80.

AUSGABEN
Die Ausgaben betragen CHF 124'300.15.

BILANZ
Die Bilanzsumme beträgt CHF 234'711.78. Das Geschäftsjahr 2017 schliesst mit einem
Gewinn von CHF 3’041.65. Das Eigenkapital der Gesellschaft per 1. Januar 2017 beläuft sich
auf CHF 32'718.08.

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VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018

8.4   Bericht zur Rechnungsprüfung 2017

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VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018

9   Tätigkeitsprogramm 2018/2019
     Aktualisierung des Systems der Nachhaltigen Entwicklung
     Evaluation und Reduktion der Pflanzenschutzmittelrückstände durch Massnahmen im
      Weinbau oder Andere.
     Bessere Synergie zwischen den Regionen betreffend Verwaltung und Kontrolle des
      Labels und Aufwertung zum Label VINATURA Nachhaltige Entwicklung
     Verfolgen der Beziehungen mit den Organisationen der Branche (BLW, SWP, usw.)
     Suchen nach Finanzpartnern
     Zusammenarbeit mit IP-Suisse
     Die Wahrnehmbarkeit des NE-Systems bei den wichtigsten Akteuren verbessern
      (Grossverteiler, Produzenten, Einkellerer).
     Aktualisierung der ÖLN
     Vorschlag für ein neues Beitragswesen
     Die Beziehungen mit den anderen Produktionssystemen fördern
     Ausarbeitung und Begleitung von Massnahmen im Aktionsplan Pflanzenschutzmittel
     Überlegungen zur Weiterentwicklung der Integrierten Produktion.

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VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018

10 Struktur

10.1 Vorstand
Präsident               Keller Boris            PI 3 Lacs
Vize-Präsident          Blanc Frédéric          Vitiplus

Mitglieder              Anet Thierry            IVVG
                        Caimi Nicola            Federviti Gruppo PI Ticino
                        Haug Robin              BDW
                        Kellenberger Stéphane   Vitival

Ständige                Linder Christian        Prés. CT viticole, collaborateur Agroscope
Gäste                   Rösti Johannes          Prés. CT Œnologie, collaborateur Agroscope
                        Aeby Pürro Chantal      Directrice de la FSV et de VITISWISS

10.2 Technische Kommission Rebbau (TKR)
Präsident          Linder Christian             Collaborateur Agroscope, Changins

Mitglieder              Bernasconi Matteo       Ufficio Consulenza Agricola, Bellinzona
                        Burdet Jean-Philippe    Changins, haute école de viticulture et
                                                oenologie
                        Cartillier Sébastien    Station viticole cantonale, Auvernier
                        Delabays Nicolas        Hepia, Jussy
                        Droz Philippe           Agridea, Lausanne
                        Dubuis Pierre-Henri     Agroscope, Changins
                        Emery Stéphane          Office cantonal de la viticulture,
                                                Châteauneuf/Sion
                        Genini Mauro            Service de l’agriculture, Châteauneuf/Sion
                        Hardegger Markus        Commissaire viticole Saint-Gall, Salez
                        Rojard David            ProConseil Sàrl, Lausanne
                        Spring Jean-Laurent     Agroscope, Changins

10.3 Technische Kommission Weinbereitung (TKW)
Präsident          Rösti Johannes         Collaborateur Agroscope, Changins

Mitglieder              Dothaux Yves            Station viticole cantonale, Auvernier
                        Dubuis Philippe         Dubuis & Rudaz, Sion
                        Ducruet Julien          Changins, haute école viti. & œno.
                        Dupuis Christian        Domaine de la fine Goutte, Perroy
                        Favre Florian           Etat de Genève
                        Fournier Yannick        Ecole d’agriculture du Valais,
                                                Châteauneuf/Sion
                        Lorenzini Fabrice       Agroscope, Changins
                        Maffei Daniele          Ufficio Consulenza Agricola, Bellinzona
                        Caimi Nicola            Azienda agraria cant. di Mezzana, Balerno,
                                                membre comité VITISWISS
                        Meyer Philippe          Office cantonal de la viticulture, Morges
                        Morisod Thomas          Agridea, Lausanne
                        Ormond Christophe       Au Gré du Vin, Denens
                        Penta Fabio             Œnologie à façon, Perroy

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VITISWISS – Tätigkeitsbericht 2017/2018

10.4 Kommission Marketing
Präsident          Haug Robin             BDW

Mitglieder              Anet Thierry      IVVG
                        Blanc Frédéric    Vitiplus

10.5 Geschaftsprüfungskommission
Rechnungsprüfer     Manzocchi Sandro
                    Porchet Eric
Stellvertreter      Chervet Jean-Daniel

10.6 Sektionen
VITIVAL                 Präsident         Kellenberger Stéphane, Leuk Stadt
                        Sekretär          Etter Daniel, Conthey

VITIPLUS                Präsident         Blanc Frédéric, Yvorne
                        Sekretär          Rojard David, Lausanne

IVVG                    Präsident         Anet Thierry, IVVG
                        Sekretär          Favre Marlène, Meyrin

PI 3 Lacs               Präsident         Keller Boris, Vaumarcus
                        Sekretär          Aeschlimann Gilles, Cernier

BDW                     Präsident         Wetli Kaspar, Berneck
                        Sekretär          Haug Robin, Wädenswil

Federviti,              Präsident         Haldemann Stefano, Minusio
Gruppo PI Ticino        Sekretär          Bacciarini Monica, Gudo

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