Tätigkeitsbericht 2020 des Rechnungshofes Österreich - WIR PRÜFEN UNABHÄNGIG UND OBJEKTIV FÜR SIE.
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III-213 der Beilagen XXVII. GP - Bericht - 01 Hauptdokument 1 von 96 Tätigkeitsbericht 2020 des Rechnungshofes Österreich WIR PRÜFEN UNABHÄNGIG UND OBJEKTIV FÜR SIE. www.parlament.gv.at
2 von 96 III-213 der Beilagen XXVII. GP - Bericht - 01 Hauptdokument Tätigkeitsbericht 2020 des Rechnungshofes Österreich VORBEMERKUNGEN Der Rechnungshof legte am 29. Dezember 2020 seinen Tätigkeitsbericht 2020 vor: gemäß Art. 126d Abs. 1 Bundes–Verfassungsgesetz dem Nationalrat (Bund 2020/48) III–213 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP gemäß Art. 127 Abs. 6 in Verbindung mit Art. 127 Abs. 8 Bundes–Verfassungsgesetz dem Burgenländischen Landtag (Burgenland 2020/8) Kärntner Landtag (Kärnten 2020/4) Niederösterreichischen Landtag (Niederösterreich 2020/8) Oberösterreichischen Landtag (Oberösterreich 2020/7) Salzburger Landtag (Salzburg 2020/8) Landtag Steiermark (Steiermark 2020/10) Tiroler Landtag (Tirol 2020/5) Vorarlberger Landtag (Vorarlberg 2020/5) Wiener Gemeinderat (Wien 2020/9) GZ 105.252/018–PR3/20 IMPRESSUM AUSKÜNFTE Herausgeber: R echnungshof Österreich Rechnungshof Österreich Dampfschiffstraße 2, 1031 Wien Telefon: +43 (0) 1 711 71 – 8946 www.rechnungshof.gv.at E–Mail: info@rechnungshof.gv.at Redaktion und Grafik: facebook/RechnungshofAT Rechnungshof Österreich Twitter: @RHSprecher Herausgegeben: Wien, im Dezember 2020 instagram: rechnungshofat FOTOS Cover, Rückseite: Rechnungshof/Achim Bieniek S. 52: iStock/Imgorthand S. 1, 92: Rechnungshof/Achim Bieniek S. 53: iStock/sturti S. 3: Rechnungshof/Klaus Vyhnalek S. 54: iStock/MarianVejcik S. 4, 5, 27, 32, 39, 43: iStock/phochi S. 55: iStock/anyaberkut S. 8: iStock/ipopba S. 56: iStock/Prostock-Studio S. 16, 28, 32, 86: iStock/wabeno S. 57: iStock/gorodenkoff S. 18: iStock/Grafner S. 59: iStock/from2015 S. 20, 21: iStock/jk78 S. 62: iStock/jk78 S. 21: Parlamentsdirektion/Thomas Topf S. 68, 72, 81: pixeden.com S. 30: Facultas S. 76: iStock/valentinrussanov/tatianazaets/pixelfit/vichie81 S. 31: Linde Verlag, Böhlau Verlag S. 79: Rechnungshof/Manfred Seidl S. 32: iStock/Rawpixel S. 81: Rechnungshof/Klaus Vyhnalek/Manfred Seidl S. 40, 42: Rechnungshof S. 82, 83: Rechnungshof/Achim Bieniek S. 46: pixeden.com, iStock/Leonsbox/ipopba/skynesher/ S. 84: iStock/honglouwawa sturti/MarianVejcik/Prostock-Studio/gorodenkoff S. 85, 86: INTOSAI PFAC S. 48: iStock/Leonsbox S. 88: iStock/Irina Nazarova S. 49: iStock/ipopba S. 89, 90: Rechnungshof, INTOSAI S. 51: iStock/skynesher S. 90: Landesrechnungshof Kärnten www.parlament.gv.at
III-213 der Beilagen XXVII. GP - Bericht - 01 Hauptdokument 3 von 96 Kontrolle schafft Vertrauen. Unabhängig und objektiv für Sie. www.parlament.gv.at
4 von 96 III-213 der Beilagen XXVII. GP - Bericht - 01 Hauptdokument Tätigkeitsbericht 2020 des Rechnungshofes Österreich INHALTSVERZEICHNIS 1 Schwerpunkte 2020_ __________________________________________ 5 1.1 Prüftätigkeit im Jahr von COVID–19___________________________ 5 1.2 Prüfungsschwerpunkt „Bürgernutzen“ um ein Jahr verlängert ______ 9 1.3 Parteiengesetz und Rechnungshofkontrolle_____________________ 16 1.4 Befragung zur Kundenzufriedenheit___________________________ 20 1.5 Pflege in Österreich _______________________________________ 22 1.6 Digitalisierung im Rechnungshof _____________________________ 27 1.7 Bücher aus dem Rechnungshof_ _____________________________ 30 1.8 Unmittelbar und direkt: So kommuniziert der Rechnungshof_______ 33 2 Prüfen und Beraten____________________________________________ 35 2.1 Prüfungen und Berichte____________________________________ 35 2.2 Beratung _ ______________________________________________ 40 3 Prüfungen wirken durch Empfehlungen____________________________ 45 3.1 Nachfrage zum Umsetzungsstand der Empfehlungen aus 2019_ ____ 45 3.2 Follow–up–Überprüfungen_ ________________________________ 60 4 Gesetzesentwürfe begutachten__________________________________ 62 4.1 Bund ___________________________________________________ 63 4.2 Länder__________________________________________________ 64 4.3 Ausgewählte Stellungnahmen _______________________________ 65 5 Sonderaufgaben ______________________________________________ 69 5.1 Bundesrechnungsabschluss _________________________________ 69 5.2 Einkommensberichte ______________________________________ 72 5.3 Beurkundung der Finanzschulden ____________________________ 73 5.4 Parteiengesetz ___________________________________________ 73 5.5 Medientransparenzgesetz __________________________________ 73 5.6 Unvereinbarkeits– und Transparenzgesetz _ ____________________ 74 5.7 Anpassungsfaktor für Politikergehälter_________________________ 75 5.8 Sonderaufgaben ohne Anwendungsfälle_ ______________________ 75 6 Rechnungshof intern __________________________________________ 77 6.1 Dienstbetrieb in der COVID–19–Krise__________________________ 77 6.2 Organisation _____________________________________________ 78 6.3 Wirkungsziele____________________________________________ 80 6.4 Personal ________________________________________________ 81 6.5 Budget _________________________________________________ 82 7 Internationale und nationale Zusammenarbeit______________________ 85 7.1 INTOSAI in Zeiten von COVID–19_ ____________________________ 85 7.2 Ziele für nachhaltige Entwicklung – SDG–Umsetzung_ ____________ 87 7.3 Austausch mit anderen Rechnungshöfen_______________________ 89 2 www.parlament.gv.at
III-213 der Beilagen XXVII. GP - Bericht - 01 Hauptdokument 5 von 96 VORWORT 2020 Der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020 zeigt, dass das Jahr 2020 ein äußerst schwieriges Jahr war, in dem eingeschlagene Pfade aufgrund der COVID–19–Pandemie kurzfristig verlassen werden mussten. Zu Jahresbeginn konnte der Rechnungshof noch davon ausgehen, dass es im Jahr 2020 – dem Jahr, in dem die Bundesverfas- sung ihr 100–jähriges Jubiläum feierte – zu einer substanziellen Debatte zum Ausbau der Prüfkom- petenzen des Rechnungshofes kommen würde. Im ersten Quartal dieses Jahres hat der Rech- nungshof wichtige Prüfberichte zum Bürgernut- zen – wie zum System der Pflege in Österreich, zur Steuerung des Straf– und Maßnahmenvoll- zugs oder zur Digitalisierungsstrategie des Bundes – vorgelegt, um damit einen Beitrag zu Weiterent- wicklungen in diesen wichtigen Reformbereichen zu leisten. Allerdings wurden diese wesentlichen Themen, in denen unbestritten großer Handlungsbedarf besteht, sehr bald durch die Debatten über die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zur Bewältigung der COVID–19–Pandemie überlagert. Auch der Rechnungshof musste auf die Krise entsprechend reagieren: Er hat sein Prüfprogramm angepasst, hat darauf geachtet, dass jene Stellen, die akut gefordert waren, nicht über Gebühr belastet wurden und hat in den Zeiten der Lockdowns – wie alle anderen Bundesstellen auch – vorrangig auf Homeoffice umgestellt. Ich danke deshalb allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofes dafür, dass der Betrieb des Rechnungshofes auch in dieser schwierigen Zeit so reibungslos funktionieren konnte. Dies war nur durch Rücksichtnahme, Eigenverantwortung und engagierte Arbeit möglich. Der Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes beinhaltet nun schon zum zweiten Mal eine wesentliche Verbesserung des Nachfrageverfahrens, dem ersten Teil der Wirkungskontrolle des Rechnungshofes. Ich lade alle Leserinnen und Leser dazu ein, sich ganz konkret über den Umsetzungsstand der Empfehlungen zu informieren. Die qualitative Auswertung zu den offenen Handlungspotenzialen ermöglicht eine inhaltliche Auseinandersetzung in wesentlichen Bereichen (wie z.B. Gesundheit, Förderungen, Bildung, Umwelt und Klima). Abschließend möchte ich mich noch bei allen Abgeordneten im Nationalrat und in den Landtagen bedanken, die an der Feedback–Befragung des Rechnungshofes teilgenommen haben. Es freut mich, dass Sie dem Rechnungshof ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt haben. Sie können versichert sein, dass der Rechnungshof – im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen – auch in den nächsten Jahren alles tun wird, um Ihnen als objektives und unabhängiges Kontrollorgan wichtige Inputs für eine starke parlamentarische Kontrolle zu liefern. Margit Kraker Präsidentin des Rechnungshofes 3 www.parlament.gv.at
6 von 96 III-213 der Beilagen XXVII. GP - Bericht - 01 Hauptdokument SCHWERPUNKTE: • Prüftätigkeit im Schatten von Corona • Bürgernutzen • Parteiengesetz und Rechnungshofkontrolle • Kundenzufriedenheit • Pflege in Österreich • Digitalisierung • Literatur • Kommunikation www.parlament.gv.at
III-213 der Beilagen XXVII. GP - Bericht - 01 Hauptdokument 7 von 96 1 SCHWERPUNKTE 2020 1.1 PRÜFTÄTIGKEIT IM JAHR VON COVID–19 Die weltweite COVID–19–Krise stellte im Jahr 2020 auch Österreich und sämtliche staatlichen Institutionen vor noch nie da gewesene Herausforderungen. Die Krise betraf und betrifft weiterhin alle gesellschaft- lichen Bereiche. Der Staat war in diesem Jahr gefordert, alles zu tun, um das wichtigste Gut, nämlich die Gesundheit, zu schützen. Die Regierungen auf Bundes– und Landesebene mussten neben den unmittelbaren Schutz- maßnahmen gemeinsam mit dem Nationalrat und den Landtagen auch Maßnahmen für die Wirtschaft und Gesellschaft setzen, weil diese mit massiven Auswirkungen von COVID–19 konfrontiert sind. Der Nationalrat beschloss zwei Budgets – für das Jahr 2020 und das Jahr 2021. In beiden wurde der Rahmen für umfangreiche Maßnahmenpakete in Milliardenhöhe festge- legt, um die vielfältigen Auswirkungen der Pandemie abzufedern. Ein zentrales Instru- ment war dabei der COVID–19–Krisenbewäl- tigungsfonds, über den im Budget 2020 ein Rahmen von 28 Milliarden Euro und im Budget 2021 weitere rund 13 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt wurden. Die tatsächli- che wirtschaftliche Entwicklung und insbe- sondere ihre fiskalischen Auswirkungen sind derzeit auch von den Wirtschaftsforschungs- instituten nur schwer abschätzbar, weil sie von zahlreichen externen Faktoren mitbeein- flusst werden (z.B. Dauer und Intensität von Lockdowns, internationale wirtschaftliche Entwicklungen und regulatorische Beschrän- kungen). www.parlament.gv.at
8 von 96 III-213 der Beilagen XXVII. GP - Bericht - 01 Hauptdokument Tätigkeitsbericht 2020 des Rechnungshofes Österreich Der Rechnungshof wird im Bundesrechnungs- In der Zeit nach der Krise wird der Rechnungs- abschluss 2020 deshalb einen besonderen hof daher wieder mit Nachdruck an seine Fokus auf die Finanzierungsströme, insbeson- Empfehlungen zur Erreichung nachhaltiger dere jene aus dem Krisenbewältigungsfonds, öffentlicher Finanzen erinnern. legen, um die Ordnungsmäßigkeit zu prüfen und Transparenz herzustellen. Und er plant Der Rechnungshof nimmt als oberstes Kon- einen weiteren Bericht über das Ausmaß der trollorgan die ihm übertragenen Aufgaben sehr finanziellen Hilfsmaßnahmen von Bund und verantwortungsvoll wahr und leistet seinen Ländern. Beitrag. So passte er bereits im Frühling sein Prüfungsprogramm für 2020 an, indem er es Zur Krisenbewältigung im Allgemeinen um die Prüfungen der vielfältigen COVID–19– vertritt der Rechnungshof folgenden Stand- Krisenbewältigungsmaßnahmen erweitert punkt: Insbesondere in der Krise muss der hat. Auch im kommenden Jahr werden diese Staat für Stabilität sorgen, das ist unbestrit- Prüfungen einen wesentlichen Arbeits- ten. Sei es in Bezug auf das Gesundheitswe- schwerpunkt darstellen, um den Parlamenten sen und die Pflege, den Arbeitsmarkt, die und der Öffentlichkeit Prüfberichte vorlegen Wirtschaft, den Sozial– und Bildungsbereich zu können. oder den Tourismus. Eine rasche Krisenbe- wältigung hat Priorität. Der Rechnungshof sieht es als seine Verpflich- tung an, die umfangreichen Fördermaßnah- In der Krise zählt der Zusammenhalt. Alle men zu kontrollieren, um Gewissheit darüber Institutionen – und insbesondere wesentliche zu erlangen, dass die Mittel bedarfsorientiert Einrichtungen des Gesundheits–, Sozial– und und wirksam eingesetzt werden. Die finanzielle Bildungsbereichs –, der Bund und die Länder, Nachhaltigkeit und die Schaffung von Transpa- alle Förder– und Unterstützungsstellen sind renz für die Bürgerinnen und Bürger stehen im in solchen Zeiten mehr denn je gefordert und Fokus der Arbeit des Rechnungshofes. müssen zusammenwirken. Während der akuten Krise traten zahlreiche Eine Krise mit derartig massiven Auswirkun- Schwächen bestehender Systeme zu Tage. In gen auf die Staatsfinanzen macht deutlich, der Zeit danach wird zu beurteilen sein, was wie wichtig es ist, dass öffentliche Systeme richtig gemacht wurde und was besser hätte stabil und krisenfest sind. Für nachhaltige laufen können. Es wird dazu einer profunden, öffentliche Finanzen und budgetäre Stabilität objektiven Analyse sowie daraus abgeleiteter muss in konjunkturell guten Zeiten vorgesorgt Verbesserungsvorschläge bedürfen. Wie werden. Darauf hat der Rechnungshof in der können und müssen sich die staatlichen Insti- Vergangenheit immer hingewiesen. tutionen insgesamt weiterentwickeln, um die Lehren für neue Krisensituationen richtig zu Der Bund hat gemäß Bundesrechnungsab- ziehen? schluss 2019 erstmals seit Langem wieder Haushaltsüberschüsse erzielt. Der gesamt- staatliche Schuldenstand sank 2019 auf rund 70,4 % des BIP. Er wird 2020 jedoch voraus- sichtlich auf rund 84,9 % ansteigen. 6 www.parlament.gv.at
III-213 der Beilagen XXVII. GP - Bericht - 01 Hauptdokument 9 von 96 Tätigkeitsbericht 2020 des Rechnungshofes Österreich Nach einer Pandemie wie der jetzigen, die all Der Rechnungshof wird in Zukunft bei Verglei- unsere Systeme beeinflusst, kann es keine chen und Benchmarks noch viel genauer darauf Tabus geben. Das heißt: Reformen – die zum achten, was dies tatsächlich auf Österreich Teil aufgrund der Krise verschoben worden bezogen bedeutet. Dies gilt im besonderen sind – in Angriff nehmen, nachhaltige Finan- Maße für das in Österreich hoch entwickelte zen wiederherstellen und die Verantwortung Gesundheitssystem. für künftige Generationen wahrnehmen. Der Rechnungshof unterstützt ein nachhaltiges Auch der Rechnungshof entwickelt sich weiter und stabiles Gesundheitssystem, das eine und er verfolgt aufmerksam sich verändernde Versorgung zu hoher Qualität leisten kann. Der Rahmenbedingungen: Die Rückkehr in die Rechnungshof hat gemäß seinem Prüfungs- Normalität muss neue Sichtweisen beinhal- schwerpunkt „Bürgernutzen und Leistungs- ten. Wir müssen bereit sein, bestehende Routi- qualität“ zuletzt beispielsweise aufgezeigt, nen auf ihre Berechtigung und Notwendigkeit welche Mängel es bei der Vorsorge und zu überprüfen. Neue Arbeitsformen werden Bekämpfung von Diabetes gibt, oder, welche noch stärker genutzt werden. Die Digitalisie- Leistungen im Bereich der Zahnmedizin rung wird Bestandteil von Beruf und Freizeit verbessert werden müssen. Dass Qualität bleiben. Klimaschutz und demografische etwas kostet, ist freilich auch dem Rechnungs- Entwicklung erfordern Problemlösung. Es hof bewusst. muss zu einer fundierten Analyse der Stärken und Schwächen kommen. Wir müssen bereit Wie die Krise zeigt, erfordert Qualität im sein, dem Zugewinn auf der einen Seite den Gesundheitswesen neben quantitativen Verzicht auf gewohnte Annehmlichkeiten auf Aspekten ein abgestimmtes Maßnahmen- der anderen Seite gegenüberzustellen und bündel, das eine Bedachtnahme auf das dabei eine gerechte Abwägung finden. Wir medizinische Personal, auf die Verschränkung müssen in Österreich sämtliche Systeme auf von niedergelassenem und stationärem ihre Krisenfestigkeit überprüfen – vom Bereich, auf die Verfügbarkeit von Arzneimit- Gesundheitssystem über die Datensicherheit teln, auf zeitgemäße Kassenleistungen und bis hin zum Verhindern von Blackouts, insbe- auf das optimale Zusammenwirken von Bund sondere im Hinblick auf kritische Infrastruktu- und Ländern, speziell im Pandemiefall, ren. umfasst. Die Verfügbarkeit von Gesundheits- daten und Genderaspekte erfordern eine Die Lehren aus der aktuellen Krise werden besonders genaue Betrachtung. zukünftig in alle Politikbereiche einfließen. Auch der Rechnungshof hat in diesem Jahr Zusammenfassend sei aus Sicht des Rechnungs- daraus gelernt. hofes betont: Die Sicherstellung der Gesund- heitsversorgung ist eine öffentliche Aufgabe. Der Rechnungshof will mit seinen Prüfungen dazu beitragen, dass das hoch entwickelte Gesundheitssystem auch für alle zukünftigen Herausforderungen bestens vorbereitet ist. 7 www.parlament.gv.at
III-213 der Beilagen XXVII. GP - Bericht - 01 Hauptdokument 11 von 96 Tätigkeitsbericht 2020 des Rechnungshofes Österreich 1.2 PRÜFUNGSSCHWERPUNKT „BÜRGERNUTZEN“ UM EIN JAHR VERLÄNGERT Der Rechnungshof legt seit drei Jahren bei • die Verwendung von Budgetmitteln seinen Prüfungen den Fokus verstärkt auf kostenoptimiert, transparent und wirksam den Bürgernutzen. Dem Rechnungshof gestaltet; geht es insbesondere darum, wie der Einsatz der öffentlichen Mittel für die • in der Lage ist, auftretende Herausforde- Bürgerinnen und Bürger besser gestaltet rungen wie Klimaschutz, Digitalisierung werden kann. oder Demografie frühzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren; Dementsprechend lautet seit 2018 der Prüfungsschwerpunkt: „Qualität der Leis- • langfristig und vorausschauend plant tungserbringung des öffentlichen Sektors: sowie seine Entscheidungen auf Eviden- Bürgernutzen, Kostenoptimierung und zen und realistische Kosten–Nutzen–Über- zeitgemäße Aufgabenerfüllung“. Vor dem legungen stützt; Hintergrund der COVID–19–Krise hat der Rechnungshof diesen Prüfungsschwer- • die Beteiligung der Bürgerinnen und punkt um ein weiteres Jahr verlängert, da Bürger bei der Planung, Erbringung und es auch in der Krise vorrangig um die Evaluierung öffentlicher Leistungen Qualität, insbesondere im Hinblick auf ermöglicht sowie Zeitnähe und Wirksamkeit, der öffentli- chen Leistungserbringung geht. • das Vertrauen in den Rechtsstaat und in die Verwaltung durch qualitätsvolle Leis- Dem Bürgernutzen entspricht es aus Sicht tungen sichert. des Rechnungshofes, wenn der öffentliche Sektor Die Empfehlungen des Rechnungshofes für einen leistungsfähigen Staat sind das eine, • die Lebensqualität der Bürgerinnen und ihre Umsetzung das andere. Für die Umset- Bürger im Sinne der Nachhaltigkeitsziele zung sind oft unterschiedliche Akteure im der UN–Agenda 2030 sichert oder stei- Bund, den Ländern und Gemeinden zustän- gert, etwa wenn Bürgerinnen und Bürger dig. Bei gebietskörperschaftenübergreifenden Zugang zur Gesundheitsversorgung und Sachverhalten ist wiederum das Zusammen- anderen öffentlichen Dienstleistungen wirken der Akteure zentral. Der Rechnungs- haben, in einer gesunden Umwelt leben hof kann als gebietskörperschaftenübergrei- können und sich sicher fühlen; fendes, gesamtstaatliches Kontrollorgan diesem Aspekt des Zusammenwirkens daher einen besonderen Stellenwert einräumen. 9 www.parlament.gv.at
12 von 96 III-213 der Beilagen XXVII. GP - Bericht - 01 Hauptdokument Tätigkeitsbericht 2020 des Rechnungshofes Österreich Die im Jahr 2020 veröffentlichten Berichte Schulstunden wurden in der Vergangen- des Rechnungshofes mit einem unmittelba- heit gekürzt. Und: Schulbibliotheken sind ren Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger zum Teil noch mit Büchern der alten Recht- decken ein breites Spektrum ab: von Bildung schreibung bestückt. Deshalb müssen die und Familie über Bauprojekte und Verkehr bis Fragen gestellt werden, was getan wird, ob zur Sicherheit sowie Umwelt und Mobilität. genug getan wird und ob das Richtige getan wird. Nach Auffassung des Rechnungshofes • Bei der Bildung muss jedenfalls der Nutzen braucht es im Bildungssystem strukturierte des Bildungssystems für Schülerinnen und und aufeinander abgestimmte Maßnah- Schüler im Vordergrund stehen. Ein Beispiel men zur Erhöhung der Qualität des Leseun- dafür ist der Bericht „Leseförderung an terrichts. Schulen“ (Bund 2020/3, Niederösterreich 2020/1, Salzburg 2020/1). In diesem Bericht Ein bildungspolitisches Thema, das vielen gibt der Rechnungshof ein umfassendes Bürgerinnen und Bürgern unter den Nägeln Bild über die Situation, die er in Bezug auf brennt, hat der Rechnungshof mit seinem die Lesekompetenz vorfand. Lesen ist Bericht „Zentralmatura“ (Bund 2020/22) gerade im Zeitalter der Digitalisierung mehr aufgegriffen. Ein Kritikpunkt sind die teil- denn je eine Kulturtechnik, die gepflegt weise hohen Durchfallquoten in der zentral werden muss und die Lesekompetenz ist erstellten schriftlichen Klausur Mathema- eine zentrale Fähigkeit, die für die persönli- tik. Der Rechnungshof empfahl daher dem che und berufliche Entwicklung jeder und Bildungsministerium, die Ursachen zu jedes Einzelnen wichtig ist. Jedoch stellt der analysieren und im Wege der Bildungsdi- Rechnungshof der Leseförderung an Volks- rektionen Maßnahmen zur Verbesserung schulen und an den Mittelschulen ein zu ergreifen. Weiters geht der Bericht auch schlechtes Zeugnis aus. Seit Jahren zeigen darauf ein, dass in Mathematik die Kandi- internationale und nationale Studien die daten deutlich besser als die Kandidatinnen Leseschwäche der österreichischen Schüle- abschnitten. Das Bildungsministerium rinnen und Schüler auf. Und es zeigte sich, sollte, so die Empfehlung des Rechnungs- dass es Leserisikogruppen gibt. Das sind hofes, „den Gender–Gap in Mathematik Buben, die schlechter lesen als Mädchen, einer umfassenden Untersuchung unterzie- Schülerinnen und Schüler mit Migrations- hen, um langfristig mit geeigneten, inner- hintergrund sowie Kinder von Eltern mit halb seiner Ingerenz gelegenen Maßnah- niedrigem Bildungsniveau. Da sind zielge- men (z.B. Unterricht, Gewährleistung richtete, richtige und nachhaltige Maßnah- genderfairer Testungen) gegensteuern zu men zu setzen. Es geht darum, die Gruppe können“. der leistungsstarken Leserinnen und Leser zu stärken und den Anteil der leistungs- • Bei der Familienpolitik steht der Bürger- schwächeren Kinder zu verringern. nutzen an erster Stelle. In seinem Bericht „Leistungen nach dem Kinderbetreuungs- Das zuständige Bildungsministerium geldgesetz“ (Bund 2020/24) wies der Rech- erstellte aber keine umfassende Strategie nungshof darauf hin, dass aufgrund der zur Steigerung der Lesekompetenz. Im im Kinderbetreuungsgeldgesetz festge- Gegenteil: Viele Akteure mischen mit, schriebenen Wahlmöglichkeiten – bezüg- 10 www.parlament.gv.at
III-213 der Beilagen XXVII. GP - Bericht - 01 Hauptdokument 13 von 96 Tätigkeitsbericht 2020 des Rechnungshofes Österreich lich System und Bezugsdauer – für die indi- • Und auch im öffentlichen Verkehr ist das viduell optimale Ausgestaltung des Interesse der Bürgerinnen und Bürger in Leistungsanspruchs die genaue Kenntnis den Mittelpunkt zu stellen. Wie die der komplexen rechtlichen Grundlagen Prüfung „Modernisierung der Wiener U– erforderlich war. Ohne entsprechende Bahnlinie U4“ (Wien 2020/3) zeigt, konnte Hilfestellung und Beratung waren Bürgerin- die Zuverlässigkeit, also die Pünktlichkeit nen und Bürger oftmals überfordert. Der der U–Bahn für die Fahrgäste nur begrenzt Rechnungshof empfahl daher dem Famili- erhöht werden. Dabei war das Ziel der enministerium und der Österreichischen Stadt Wien, durch die „großangelegte“ Gesundheitskasse, dem hohen individuel- Modernisierung der Linie U4 die Zuverläs- len Beratungsbedarf zu den Leistungen sigkeit, die „Intervalltreue“ sowie die nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz Betriebssicherheit zu erhöhen. Tatsächlich stärker Rechnung zu tragen und das Bera- waren die Ursachen für die Ausfälle der tungs– und Informationsangebot vermehrt Linie U4 zu 51 % auf die Fahrzeuge zurück- an die Bedürfnisse der Eltern anzupassen. zuführen, nur zu 14 % auf die Infrastruk- tur. Die Modernisierung der Infrastruktur Für die Abwicklung des Kinderbetreuungs- wird daher auch nur einen begrenzten geldes waren die Krankenversicherungs- Beitrag zur Steigerung der Zuverlässigkeit träger zuständig. Der Rechnungshof kriti- der Linie U4 leisten. Bis zum Projektende siert, dass im Ministerium kein 2024 sollen knapp 400 Millionen Euro in systematisches Controlling zur administra- die Modernisierung der Linie U4 fließen. tiven Abwicklung stattfand. Es ging von Nur 15 % dieser prognostizierten Kosten einer durchschnittlichen Erledigungs- betreffen Maßnahmen, die von den Fahr- dauer von 28 Tagen und keinen Wartezei- gästen direkt wahrnehmbar sind: Dazu ten beziehungsweise Auszahlungslücken zählen etwa die Sanierung und Erneue- zwischen Wochen– und Kinderbetreu- rung von Stationen, Bahnsteigen, ungsgeld aus. In den vom Rechnungshof Fahrtreppen und Stiegen sowie der Einbau risikoorientiert untersuchten Beispielfäl- der Videoüberwachung. len lag die durchschnittliche Erledigungs- dauer jedoch bei 45 Tagen im Inland und Ein weiteres Verkehrsprojekt, das der Rech- bei grenzüberschreitenden Fällen bei nungshof prüfte, ist die „Traunseetram“ – 211 Tagen. Verzögerungen entstanden die Verbindung der Straßenbahn Gmun- durch Wartezeiten bei Rückfragen an den mit der Lokalbahn Gmunden–Vorchdorf Antragstellende beziehungsweise an (Bund 2020/34, Oberösterreich 2020/5). andere Behörden, aber auch durch interne Mit der Traunseetram konnte 2018 das Prozesse der Krankenversicherungsträger. Angebot des öffentlichen Verkehrs in Der Rechnungshof empfahl der Österrei- Gmunden um ein Drittel erhöht werden, chischen Gesundheitskasse, Maßnahmen jedoch war bereits das prognostizierte zur Verkürzung der Erledigungsdauer zu Fahrgastaufkommen für das gewählte setzen. Das Ministerium soll entsprechende Verkehrsmittel Straßenbahn als deutlich Controlling–Kennzahlen in regelmäßigen zu gering einzustufen. In der Zeit von Abständen erheben und analysieren. Oktober 2018 bis September 2019 fuhren mit der Traunseetram durchschnittlich 11 www.parlament.gv.at
14 von 96 III-213 der Beilagen XXVII. GP - Bericht - 01 Hauptdokument Tätigkeitsbericht 2020 des Rechnungshofes Österreich rund 2.260 Fahrgäste pro Werktag. Die reich adaptierte laufend ihren Routenpla- tatsächliche Anzahl der Fahrgäste blieb ner und verbesserte so dessen Funktiona- somit unter den Erwartungen. Im lität. Jedoch waren bislang keine Umfragen Jahr 2010 ging man davon aus, dass 2.730 zur Kundenzufriedenheit zum Routenpla- Fahrgäste die neue Verkehrsverbindung ner durchgeführt worden, um auf die nutzen würden. Die Zahlen liegen damit Bedürfnisse der Endkundinnen und deutlich unter der Leistungsfähigkeit von –kunden reagieren zu können. Straßenbahnsystemen – mit 20.000 bis 100.000 Fahrgästen pro Tag. In Österreich boten mehrere Routenplaner und Ticket–Vertriebssysteme Routingser- Alternativen zur Traunseetram, wie etwa vices und Ticketverkäufe an. Neben priva- Buskonzepte, waren nicht untersucht ten Anbietern gab es auch sechs Systeme, worden. Aufgrund des bereits in der an denen die öffentliche Hand finanziell Planungsphase erwarteten geringen Fahr- beteiligt war. Die Verkehrsauskunft Öster- gastaufkommens und durch den Vergleich reich, der ÖBB Ticketshop und der wegfin- mit der Leistungsfähigkeit von Bus– und der wurden fast zeitgleich entwickelt. Die Straßenbahnsystemen hätte dies gemacht Verkehrsauskunft Österreich und der ÖBB werden müssen. Gemäß den Berechnun- Ticketshop verwendeten dieselbe Basis– gen des Rechnungshofes ist für den Software und beauftragten dasselbe IT– Betrachtungszeitraum 2003 bis 2030 für Unternehmen für das Routing. Außerdem die Realisierung und den Betrieb der verfolgen die beiden Projekte „Buchungs- Traunseetram ein Gesamtvolumen von maschine Tirol“ und „ÖV 2022“ das Ziel, rund 169,07 Millionen Euro zu erwarten. eine österreichweite Buchungsplattform Davon wurden 78,94 Millionen Euro in für den öffentlichen Verkehr einzurichten. den Jahren der Errichtung (2003 bis 2018) Jedoch gab es noch keine strategische aufgewandt, wobei der Bund rund 20 % Entscheidung, ob oder wie die Verkehrsaus- der Kosten übernahm. Den Großteil hatte kunft Österreich mit dem ÖBB Ticketshop das Land Oberösterreich zu tragen (rund oder den Projekten „Buchungsmaschine 62 %). Der Beitrag der Stadt Gmunden lag Tirol“ und „ÖV 2022“ zusammenarbeiten bei 10 %. Die restlichen 8 % kamen von soll. Jedenfalls entstanden beträchtliche der privaten Unternehmensgruppe und Kosten für die Entwicklung der unterschied- von den Fahrgeldeinnahmen. lichen Routenplaner und Ticket–Vertriebs- systeme. In der Projektphase kostete die Bei der Prüfung „Verkehrsauskunft Öster- Verkehrsauskunft Österreich 16,47 Millio- reich VAO GmbH“ (Bund 2020/25) nen Euro, der Aufwand für die „Buchungs- befasste sich der Rechnungshof mit dem maschine Tirol“ betrug rund 6 Millionen gleichnamigen Routenplaner Verkehrsaus- Euro, für das Projekt „ÖV 2022“ war im kunft Österreich und dessen Benutzer- ersten Jahr rund 1 Million Euro vorgesehen. freundlichkeit und der Kundenzufrieden- heit. Der Routenplaner umfasst öffentliche Ein ganz anderes verkehrspolitisches Verkehrsmittel wie Bahn und Bus sowie Thema griff der Rechnungshof in seinem den Individualverkehr wie Auto, Fahrrad Bericht „Drohnen in der zivilen Luftfahrt“ und Fußweg. Die Verkehrsauskunft Öster- (Bund 2020/2) auf. Drohnen verzeichneten 12 www.parlament.gv.at
III-213 der Beilagen XXVII. GP - Bericht - 01 Hauptdokument 15 von 96 Tätigkeitsbericht 2020 des Rechnungshofes Österreich in den letzten Jahren eine wachsende • Das Thema Sicherheit hat für Bürgerinnen Popularität. Die Drohnen sind zumeist mit und Bürger eine sehr hohe Priorität; der Foto– und Videokameras ausgestattet. Rechnungshof behandelte dieses Thema Mittels Drohnen hergestellte Bildaufnah- zuletzt in seinem Bericht „Steuerung und men griffen immer in das Grundrecht auf Koordinierung des Straf– und Maßnahmen- Datenschutz der aufgenommenen Perso- vollzugs“ (Bund 2020/10). Nach dem Terror- nen ein. Der Rechnungshof hielt kritisch anschlag Anfang November 2020 in Wien fest, dass nur geringe faktische Eingriffs- ist das Problem der Radikalisierung von möglichkeiten bestanden, Verstöße gegen Häftlingen in Justizanstalten verstärkt ins den Datenschutz zu ahnden, die der Betrieb Zentrum von Diskussionen gerückt. Der von Drohnen bewirkte. Für die Mitarbeite- Rechnungshof stellte in seinem Bericht rinnen und Mitarbeiter der Datenschutzbe- kritisch fest, dass bisher noch keine Evaluie- hörde war es praktisch unmöglich, vor Ort rung der Wirksamkeit der im Rahmen der präsent zu sein, um Verstöße unmittelbar Extremismus–Prävention und De–Radikali- festzustellen. Der Rechnungshof empfahl sierung gesetzten Maßnahmen stattfand. daher dem Justizministerium, in einer Er empfahl daher, die in den Bereichen Novellierung des Datenschutzgesetzes die Extremismus–Prävention und De–Radikali- Eingriffsmöglichkeit durch Polizeiorgane bei sierung in den Justizanstalten gesetzten durch Drohnenflüge verursachten daten- Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit schutzrechtlichen Verwaltungsübertretun- und Zweckmäßigkeit regelmäßig zu unter- gen gesetzlich zu verankern. suchen und gegebenenfalls zu adaptieren. Österreichs Flughäfen verfügen über keine • Eine intakte Umwelt ist ein weiteres wirksame Möglichkeit zur Abwehr von elementares Anliegen der Bürgerinnen und Drohnen. Im Notfall konnte im überprüften Bürger. Der Rechnungshof hat daher eine Zeitraum 2013 bis 2017 nur auf Drohnen- Reihe von Prüfungen zu Umwelt–Themen abwehrgeräte des Innenministeriums in sein Prüfungsprogramm aufgenommen, zurückgegriffen werden. Diese mussten auch im Hinblick auf die Erreichung der allerdings erst zum Flughafen transportiert Pariser Klimaziele. Eng verbunden mit dem werden. Sie wären somit erst zeitverzögert Thema Umwelt ist die Mobilität. Die einsetzbar gewesen. Flughäfen sind beson- Nutzung von Elektrofahrzeugen ist eine ders gefährdet, weil sich hier Flugzeuge bei Schlüsselmaßnahme für die Dekarbonisie- Start und Landung im Luftraum unter rung des Verkehrs; sie sollen die Klima– und 150 Metern bewegen. Das ist die maximal Umweltbelastungen durch den Verkehr erlaubte Flughöhe für Drohnen. Flugzeuge verringern und die Abhängigkeit von fossi- könnten zu Flugmanövern veranlasst len Treibstoffen reduzieren. Bei der Prüfung werden, etwa um eine Kollision mit einer der „E–Mobilität“ (Bund 2020/28) stellte Drohne zu vermeiden. Weil ein erhebliches der Rechnungshof jedoch fest, dass in Risiko für Personen- und Sachschäden sämtlichen Programmen, Plänen und Stra- besteht, empfahl der Rechnungshof dem tegien Festlegungen fehlten, welchen Innenministerium, für die größten Flughä- konkreten Beitrag die Förderung der fen zumindest je ein Drohnenabwehrsys- E–Mobilität zur Erreichung der Klima- tem vor Ort bereitzustellen. schutzziele leisten sollte. Ebenso fehlten 13 www.parlament.gv.at
16 von 96 III-213 der Beilagen XXVII. GP - Bericht - 01 Hauptdokument Tätigkeitsbericht 2020 des Rechnungshofes Österreich Indikatoren und Kennzahlen, in welchem reich entgegengesteuert wird, zeigt die Umfang die E–Mobilität zu fördern wäre. Prüfung „Energiewirtschaftliche Maßnah- men gegen Energiearmut“ (Bund 2020/23, Bis zum Jahr 2020 sollten in Österreich Oberösterreich 2020/3, Steiermark 2020/5, 250.000 zweispurige E–Fahrzeuge zuge- Wien 2020/6). Unter Energiearmut ist die lassen sein. Der Rechnungshofbericht Nicht–Leistbarkeit einer ausreichenden zeigt jedoch, dass das ambitionierte Ziel Energieversorgung mit Wärme und Strom zu bei weitem nicht erreicht wurde: Ende verstehen. Österreich hat bereits einige 2019 waren rund 40.200 zweispurige Schritte zur Verringerung von Energiear- E–Fahrzeuge zugelassen. Das entspricht mut gesetzt: so etwa Akuthilfen, wie die einem Anteil von 0,18 % aller zweispuri- Grundversorgung oder den teilweisen gen Kfz–Zulassungen. Die Attraktivität der Abschaltschutz. Jedoch kommt der Groß- E–Mobilität und die Qualität der Dienst- teil der Maßnahmen im Sinne des Konsu- leistung „Stromtanken“ könnten gestei- mentenschutzes allen Kundinnen und gert werden, wenn Nutzerinnen und Kunden zugute und ist nicht speziell auf Nutzer nur noch eine einzige Kundenkarte schutzbedürftige Personen und auf von benötigen oder die direkte bargeldlose Energiearmut Betroffene ausgerichtet. Bezahlung möglich wäre. Über 400 Zudem lagen keine Erkenntnisse über die verschiedene Betreiber von Ladestellen Wirksamkeit der bestehenden Maßnah- waren im Februar 2018 bekannt. Mittels men vor. Offen war beispielsweise, Roaming–Plattform können sie ihren weshalb die Grundversorgung nur wenig Kundinnen und Kunden gegenseitig das angenommen wurde. Daher sollten die Stromtanken erlauben. Dass Nutzerinnen bisherigen energierechtlichen Maßnah- und Nutzer mit einer Kundenkarte des men zugunsten schutzbedürftiger Perso- Betreibers A bei einer Ladestelle des Betrei- nen und gegen Energiearmut hinsichtlich bers B tanken können, ist für die Betreiber Wirksamkeit und Angemessenheit evalu- jedoch nicht verpflichtend und es wird auch iert werden. nicht von allen Betreibern zugelassen. In diesen Fällen müssen sich Kundinnen und Der Rechnungshof überprüfte auch ausge- Kunden jeweils registrieren, bevor sie eine wählte Energieunternehmen in Graz, Wels E–Tankstelle eines neuen Betreibers nutzen und Wien. Die städtischen Energieversor- können. Die Betreiber von öffentlich ger setzten freiwillige Aktionen gegen zugänglichen Ladestellen sollten daher ein Energiearmut, die von einmaligen finanzi- benutzerfreundliches Identifizierungs– und ellen Unterstützungen bis zur längerfristi- Abrechnungssystem implementieren, so gen Betreuung von Betroffenen reichten. die Empfehlung des Rechnungshofes. Hierbei gab es Kooperationen mit städti- schen Sozialeinrichtungen und nicht– • Ein niedriges Einkommen, hohe Energie- staatlichen Organisationen, denn der kosten und Wohnen in Gebäuden mit direkte Kontakt zum Energieversorger ist schlechter Bausubstanz und alten Heizun- für einkommensschwache Haushalte oft gen sind meist die Ursachen für einen eine Barriere. Die Energieversorger sollten eingeschränkten Zugang zur Energiever- von ihren Kooperationspartnern jedoch sorgung. Wie der Energiearmut in Öster- Auskünfte über die Maßnahmen zur 14 www.parlament.gv.at
III-213 der Beilagen XXVII. GP - Bericht - 01 Hauptdokument 17 von 96 Tätigkeitsbericht 2020 des Rechnungshofes Österreich Beseitigung von Energiearmut einholen, • Der Rechnungshof hatte in seinem Bericht um wertvolle Erkenntnisse über deren „Genderaspekte im Einkommensteuer- Wirksamkeit und Nachhaltigkeit sowie recht mit dem Schwerpunkt Lohnsteuer“ über mögliche Verbesserungen gewinnen (Bund 2017/52) ausführlich dargelegt, zu können. dass für eine umfassende Umsetzung des Gleichstellungsziels steuerliche Maßnah- Im Bericht „Koordinierung von Qualitäts- men allein nicht ausreichen. Die Lohn- zeichen im Lebensmittelbereich“ (Bund schere, der sogenannte Gender pay gap, 2020/9, Niederösterreich 2020/3, Oberös- ist die prozentuelle Differenz zwischen terreich 2020/2) zeigt der Rechnungshof den durchschnittlichen Bruttostundenlöh- kritisch die fehlende Transparenz sowie nen von Frauen und Männern. Dieser eine unzureichende Strategie gegen Wert lag 2018 in Österreich bei 19,6 %. mögliche Irreführung und Täuschung von Damit waren die Löhne der Frauen um Konsumentinnen und Konsumenten auf. fast ein Fünftel geringer als jene der Über 100 Qualitätszeichen gibt es im Männer, womit Österreich den fünft- Lebensmittelsektor. Allerdings basieren höchsten Wert aller EU–Mitgliedstaaten nur die wenigsten auf Gesetzen oder aufwies. Der Anteil der niedriglohnbe- Verordnungen. So entwickelte die AMA schäftigten Frauen war fast dreimal so Marketing GesmbH das AMA–Gütesiegel hoch wie jener der niedriglohnbeschäftig- und das AMA–Biosiegel. Bei den übrigen ten Männer. Der Überblick verdeutlichte, Zeichen handelt es sich meist um privat- dass in Österreich Handlungsbedarf im rechtliche, freiwillige Auszeichnungen. Hinblick auf die Beseitigung von geschlechtsspezifischen Unterschieden in Für Konsumentinnen und Konsumenten ist der Arbeitswelt bestand. nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand nachvollziehbar, unter welchen Der Rechnungshof stellte nunmehr bei der Voraussetzungen diese Zeichen vergeben Follow–up–Überprüfung „Genderaspekte werden und wer sie überprüft. Verbindliche im Einkommensteuerrecht mit dem Mindestanforderungen für privat initiierte Schwerpunkt Lohnsteuer“ (Bund 2020/33) Qualitätszeichen fehlen. Diese wären jedoch fest, dass die zentrale Empfehlung – jedoch im Sinne des Verbraucherschutzes eine ressort– und gebietskörperschaften- und für die Lebensmittelkontrolle eine übergreifende Gleichstellungsstrategie – wichtige Basis. Zudem fehlten Kontrollstan- nicht umgesetzt worden war. Schließlich dards für Lebensmittelverpackungen im gibt es viele Faktoren außerhalb des Hinblick auf eine Irreführung und Täuschung Einflussbereichs des Ministeriums, wie von Konsumentinnen und Konsumenten. etwa die Konzentration von Frauen im Der Rechnungshof empfahl daher, Mindest- Niedriglohnsektor, das hohe geschlechts- anforderungen für Qualitätszeichen zu defi- spezifische Lohngefälle, die Verfügbarkeit nieren. Kontrollorgane sollen nach Stan- von Kinderbetreuungsangeboten sowie dards vorgehen, wenn sie die Aufmachung gegenläufige Anreize in anderen Bereichen. von Lebensmitteln im Hinblick auf Irrefüh- rung und Täuschungseignung begutachten. 15 www.parlament.gv.at
18 von 96 III-213 der Beilagen XXVII. GP - Bericht - 01 Hauptdokument Tätigkeitsbericht 2020 des Rechnungshofes Österreich 1.3 PARTEIENGESETZ UND RECHNUNGSHOFKONTROLLE Eine Sonderaufgabe des Rechnungshofes Im Juli 2019 beschloss der Nationalrat eine rückte durch das sogenannte „Ibiza–Video“ in Novelle zum Parteiengesetz. Zentrale Punkte den medialen Vordergrund: die Aufgaben des waren das Verbot von Großspenden und die Rechnungshofes nach dem Parteiengesetz Verschärfung von Strafen bei Überschreitung rund um die Parteienfinanzierung. der Wahlwerbungskostenobergrenze. Der Rechnungshof erhielt keine tiefergehenden Der Rechnungshof forderte wiederholt eine Kontrollrechte. Reform des Systems des Parteiengesetzes. Bereits im Jahr 2015 hatte der Rechnungshof Allerdings wurden die administrativen Aufga- aufgezeigt, dass sich seine Rolle im Wesentli- ben des Rechnungshofes erweitert. Es wurden chen auf die Entgegennahme, formale Kont- eine sofortige Meldeverpflichtung von Spen- rolle und Veröffentlichung der in den Rechen- den über 2.500 Euro (über 2.537,50 Euro ab schaftsberichten enthaltenen Informationen 1. Jänner 2020) und ihre unverzügliche Veröf- beschränkt und keine originären Prüfrechte fentlichung unter Nennung der Spenderin oder umfasst. Damit wurde ein wesentliches Ziel des Spenders auf der Website des Rechnungs- des Parteiengesetzes 2012, nämlich die umfas- hofes eingeführt. sende Transparenz hinsichtlich der Finanzie- rung der Parteien und ihre Kontrolle, nicht Im Jahr 2020 meldeten drei Parteien insge- erreicht. samt 20 Spenden (Stand 15. Dezember 2020): 16 www.parlament.gv.at
III-213 der Beilagen XXVII. GP - Bericht - 01 Hauptdokument 19 von 96 Tätigkeitsbericht 2020 des Rechnungshofes Österreich Zusätzlich hat der Rechnungshof Spenden, Zur Erhöhung der Transparenz der Parteienfi- die laut Parteiengesetz unzulässig sind und nanzierung tritt der Rechnungshof für echte die von den Parteien an ihn weiterzuleiten Prüfungsrechte, die konkrete Festlegung sind, entgegenzunehmen, zu verwahren und erlaubter Verwendungszwecke der öffentli- an mildtätige oder wissenschaftliche Einrich- chen Parteienförderung, ihren detaillierten tungen weiterzuleiten. Ausweis im Rechenschaftsbericht, die verpflichtende Auflistung der – klar definier- Im Jahr 2020 erhielt der Rechnungshof von der ten – Wahlwerbungsausgaben, eine verpflich- SPÖ aufgrund der Überschreitung des Spen- tende Liste der nahestehenden Organisatio- denlimits von 7.500 Euro pro Spender pro nen und deren Beurteilung nach ihrer fakti- Kalenderjahr (7.612,50 Euro ab 1. Jänner 2020) schen Nähe zur Partei und dieselben Verbote zwei unzulässige Spenden in der Höhe von für Inserate und Sponsoring analog den Spen- 2.387,50 Euro und 22.521,28 Euro. Weiters den ein. überwies die FPÖ dem Rechnungshof eine unzulässige Geldspende in der Höhe von Im aktuellen Regierungsprogramm 2020–2024 250 Euro. ist die Stärkung der Prüfrechte des Rech- nungshofes vorgesehen. Präsidentin Kraker Die Novelle zum Parteiengesetz sah darüber begrüßte dieses Vorhaben: Damit würden hinaus die Offenlegung der Einnahmen und wichtige Forderungen des Rechnungshofes Ausgaben von Personenkomitees im Zeit- erfüllt werden. „Der Rechnungshof wird sich, raum 1. Jänner 2017 bis 1. Juli 2019 gegen- wenn das gewünscht ist, hier gerne einbrin- über dem Rechnungshof bis 1. Jänner 2020 gen“, wurde die Präsidentin nach einem vor. Arbeitsgespräch mit dem Vizekanzler, der Justizministerin und der Klubobfrau der Grünen im Parlament im Juli 2020 auf Twitter von ihrem Sprecher zitiert. Mehr Kontroll- rechte für den Rechnungshof bedeuten mehr Transparenz im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. MELDUNGEN VON PERSONENKOMITEES Bezeichnung Partei Einnahmen in Euro Ausgaben in Euro des Personenkomitees SPÖ Peter Kaiser Personenkomitee 115.896,38 115.896,38 ÖVP Initiative Karas für Europa 7.818,30 7.818,30 ÖVP Rot–Weiß–Rot in Europa 90.125,62 111.922,30 Die Grünen – Die Grüne Alternative KoglerKomitee.eu keine Angabe keine Angabe 17 www.parlament.gv.at
20 von 96 III-213 der Beilagen XXVII. GP - Bericht - 01 Hauptdokument Tätigkeitsbericht 2020 des Rechnungshofes Österreich VERÖFFENTLICHUNG DER RECHENSCHAFTSBERICHTE 2018 Auch im Regierungsprogramm der neuen Auf der Grundlage des Parteiengesetzes Wiener Stadtregierung wurde indirekt auf führte der Rechnungshof im Jahr 2020 die den Ausbau der Prüfrechte des Rechnungs- vorgesehene Kontrolle jener acht Rechen- hofes Bezug genommen. Der Rechnungshof schaftsberichte durch, die ihm von den politi- hofft damit auf eine breite Allianz im Natio- schen Parteien – darunter alle im Nationalrat nalrat für mehr Transparenz. vertretenen Parteien – betreffend das Jahr 2018 vorgelegt wurden. Eine weitere, für den Rechnungshof mit hohem Ressourcenaufwand verbundene Sonderauf- Dieses Verfahren beinhaltete die Überprüfung gabe nach dem Parteiengesetz betrifft die auf allfällige unzulässige Spenden und auf die Abfrage von Geschäften mit Beteiligungsunter- Richtigkeit der Liste der Beteiligungsunterneh- nehmen, an denen Parteien oder deren Teilor- men. Zudem ersucht der Rechnungshof die ganisationen zu mindestens 5 % direkt oder Parteien um Stellungnahmen, wenn sich aus 10 % indirekt beteiligt sind. Abgefragt wird dem Rechenschaftsbericht selbst Fragen erga- bei allen rund 6.000 Rechtsträgern, die der ben oder es Anhaltspunkte – etwa aus öffent- Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, lich zugänglichen Informationen – dafür gab, ob es derartige Geschäfte mit Beteiligungsun- dass Angaben im Rechenschaftsbericht unvoll- ternehmen gab und in welcher Höhe. Diese ständig oder unrichtig gewesen sein könnten. Informationen werden wie die Rechenschafts- Derartige Aufforderungen zur Stellungnahme berichte der Parteien auf der Website des musste der Rechnungshof an alle Parteien rich- Rechnungshofes veröffentlicht. Für das Jahr ten. Der Rechnungshof veröffentlichte die 2018 meldeten 474 Rechtsträger Geschäfte Rechenschaftsberichte nach Kontrolle auf mit 72 von insgesamt 81 Beteiligungsunter- seiner Website. Das Verfahren zum FPÖ– nehmen von Parteien. Rechenschaftsbericht läuft aufgrund des Umfangs der Fragestellungen noch. Grafiken Grafiken Tätigkeitsbericht 2020 Tätigkeitsbericht 2020 WER | TUT | WIRKT WER | TUT | WIRKT RECHENSCHAFTS- RECHENSCHAFTS- BERICHTE BERICHTE DER PARTEIEN 2018 DER PARTEIEN 2018 Der Rechnungshof hat die Kontrolle der ersten Berichte abgeschlossen. • Nach SPÖ und NEOS nun auch Rechenschaftsberichte von SPÖ ÖVP und GRÜNEN veröffentlicht. • Spenden 970.392,71 Euro. • Meldung an den Transparenz- • Verfahren zum FPÖ-Rechenschafts- Senat u.a. betreffend bericht läuft und wird aufgrund "Peter Kaiser Personenkomitee". des Umfangs der Fragestellungen NEOS noch andauern. Veröffentlichung • Spenden 534.648,70 Euro. im Spätherbst angestrebt. • Keine Meldung an den Transparenz-Senat erforderlich. Weitere Informationen auf: Fotos: 2x iStock.com/Grafner Fotos: 2x iStock.com/Grafner Fotos: 2x iStock.com/Grafner Weitere Informationen auf: www.rechnungshof.gv.at www.rechnungshof.gv.at 18 5 4 www.parlament.gv.at
III-213 der Beilagen XXVII. GP - Bericht - 01 Hauptdokument 21 von 96 Tätigkeitsbericht 2020 des Rechnungshofes Österreich Aufgrund vorliegender und vermuteter Rechenschaftsbericht bis zum 30. Septem- Verstöße gegen das Parteiengesetz erstattete ber 2020 vor: der Rechnungshof hinsichtlich der Rechen- • Bürgerforum Tirol – Liste Fritz schaftsberichte 2018 der ÖVP und SPÖ Mittei- • Die Grünen – die Grüne Alternative lungen an den Unabhängigen Parteien–Trans- • Volt Österreich parenz–Senat: • NEOS – Das Neue Österreich und Liberales Forum Mitteilungen zum Rechenschaftsbericht der ÖVP betrafen zwei unzulässige Spenden Die Frist zur Einreichung des Rechenschaftsbe- durch den ÖVP–Landtagsklub Salzburg für die richts kann vom Rechnungshof im Falle eines Landtagswahl im April 2018 in der Höhe von begründeten Ersuchens der politischen Partei rund 3.300 Euro und rund 2.000 Euro, sowie um bis zu vier Wochen verlängert werden. Um eine nicht marktkonforme, niedrige Pacht diese Fristverlängerung ersuchten die SPÖ, eines Grundstücks am Mondsee durch die FPÖ und ÖVP, die der Rechnungshof den Junge ÖVP Oberösterreich, die ebenso als Parteien gewährte. Die SPÖ übermittelte am nicht zulässige Spende zu betrachten ist. 19. Oktober 2020 den Rechenschaftsbe- richt 2019, die FPÖ am 29. Oktober 2020 und Mitteilungen zum Rechenschaftsbericht der der Rechenschaftsbericht 2019 der ÖVP langte SPÖ betrafen die nicht ausgewiesenen Spen- am 22. Dezember 2020 im Rechnungshof ein. den des „Peter Kaiser Personenkomitees“ Die Partei "Jetzt – Liste Pilz" legte dem Rech- sowie einen nicht ausgewiesenen Kredit von nungshof bis Mitte Dezember 2020 keinen einer 100 %–Tochter der SPÖ Salzburg und Rechenschaftsbericht für 2019 vor. eine nicht marktkonforme niedrige Pacht eines Grundstücks am Attersee durch den Verein Weiters beschäftigte sich der Rechnungshofaus- „Sozialdemokratische Partei Österreichs – Sozi- schuss des Nationalrats im November 2020 mit alistische Jugend“. dem Bericht zu den Bildungseinrichtungen der politischen Parteien. Im Zuge dieser Überprü- Hinsichtlich der Mitteilungen zur SPÖ hat der fung stellte der Rechnungshof fest, dass viele Unabhängige Parteien–Transparenz–Senat der Vorschläge aus einem Vorbericht des bereits entschieden; er verhängte Geldbußen Jahres 2014 zu klarstellenden Bestimmungen in der Höhe von insgesamt 149.000 Euro. Die im Publizistikförderungsgesetz seither nicht Entscheidung des Unabhängigen Parteien– umgesetzt wurden. Er wies daher erneut darauf Transparenz–Senats zur ÖVP war Mitte hin, dass es keine Berichtspflicht nach einem Dezember 2020 noch ausständig. Ausscheiden einer Partei aus dem Nationalrat gab. Das Publizistikförderungsgesetz regelte Da jede politische Partei bis zum 30. Septem- ebenso nicht, was mit nicht verbrauchten ber des folgenden Jahres den Rechenschafts- Fördergeldern der Bildungseinrichtungen von bericht samt Spenden–, Sponsoring– und nicht mehr im Nationalrat vertretenen Parteien Inseratenlisten und Liste der Beteiligungsun- zu geschehen hatte. Zudem schlug der Rech- ternehmen dem Rechnungshof zu übermit- nungshof eine direkte Kontrollmöglichkeit durch teln hatte, legten folgende vier Parteien ihren das Bundeskanzleramt, das für den Vollzug des Publizistikförderungsgesetzes sowie für die Vergabe der Fördermittel zuständig ist, vor. 19 www.parlament.gv.at
22 von 96 III-213 der Beilagen XXVII. GP - Bericht - 01 Hauptdokument 1.4 BEFRAGUNG ZUR KUNDENZUFRIEDENHEIT Der Rechnungshof verfolgt die Strategie, seine Im November/Dezember 2020 führte ein Anforderungen an Effizienz und Effektivität externes Unternehmen, das Markt– und auch in der eigenen Organisation zu verwirkli- Meinungsforschungsinstitut OGM, im Auftrag chen, die er zeitgemäß weiterentwickelt. Er zielt des Rechnungshofes die Befragung durch. Das dabei stets darauf ab, seine Leistungen qualita- nunmehr dem Rechnungshof vorliegende tiv zu verbessern sowie bedarfsorientiert und Ergebnis basiert auf insgesamt 163 abgegebe- wirksam zu erbringen. nen Bewertungen (also rund ein Viertel aller Abgeordneten des Nationalrates und der Land- Der Rechnungshof definierte im Jahr 2017 einen tage haben an der Umfrage teilgenommen). Wirkungsindikator, der – jedes dritte Jahr – eine Befragung aller Abgeordneten zum Nationalrat Bei der „Allgemeinen Meinung zum Rech- und zu den Landtagen in Österreich zum Ziel nungshof“ zeigt sich ein sehr erfreuliches hat. So erhält der Rechnungshof auch ein Bild: 97 % der Teilnehmenden sind dem Rech- externes Feedback zu seinen Leistungen. Mit nungshof gegenüber sehr bzw. eher positiv dem Ergebnis dieser Befragung misst der Rech- eingestellt. nungshof unter anderem die Erreichung seines Ziels der „wirkungsvollen Beratung des Natio- Die Umfrage umfasste insgesamt 29 Fragen, nalrates, der Landtage und der überprüften wobei sich neben der Frage zur allgemeinen Stellen auf Basis der Prüfungstätigkeit“. Der Meinung zum Rechnungshof insbesondere Rechnungshof legte für das Jahr 2020 einen vier auf das Wirkungsziel des Rechnungsho- sehr ambitionierten Zielwert fest: 90 % der Teil- fes bezogen (siehe nachstehende Tabelle): nehmenden sollten mit seiner Beratungsleis- tung, der Aktualität der von ihm ausgewählten Themen und der Verständlichkeit seiner Berichte sehr bzw. eher zufrieden sein. Ergebnis (in %)1 Fragestellung weniger bzw. Meinung/ sehr eher gar nicht Zufriedenheit positiv/zufrieden positiv/zufrieden positiv/zufrieden gesamt Allgemeine Meinung zum Rechnungshof 55 42 3 97 Beratungsleistung 36 44 7 80 durch den Rechnungshof insgesamt Aktualität der geprüften Themen 20 65 15 85 durch den Rechnungshof Lesbarkeit und Verständlichkeit 44 42 14 86 der Berichte des Rechnungshofes Auswahl der geprüften Themen 18 74 5 92 durch den Rechnungshof 1 Rest auf 100 Prozent: „Anderes“, „weiß nicht“, „keine Angabe“. Durchschnitt 88 20 www.parlament.gv.at
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