Tätigkeitsbericht 2020 - Oberaufsichtskommission Berufliche ...

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Tätigkeitsbericht 2020 - Oberaufsichtskommission Berufliche ...
Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge
OAK BV

Tätigkeitsbericht 2020
Tätigkeitsbericht 2020 - Oberaufsichtskommission Berufliche ...
Impressum

   Herausgeberin    Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge
                    OAK BV
                    Seilerstrasse 8
                    3011 Bern
                    www.oak-bv.admin.ch

      Gestaltung    BBF AG, Basel

           Fotos    Innen: Alex Kühni; Titel: Gettyimages

Erscheinungsdatum   11. Mai 2021
Inhaltsverzeichnis

1     Vorwort der Präsidentin                                                                             5

2     Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV                                              6

2.1   Ausgangslage                                                                                        6

2.2   Kommission                                                                                          6
      2.2.1 Zusammensetzung und Organisation der Kommission                                               6
      2.2.2 Strategische Ausrichtung und Ziele                                                            7
      2.2.3 Dialog mit den wichtigen Stakeholdern                                                         7
      2.2.4 Internationale Zusammenarbeit                                                                 7

2.3   Sekretariat                                                                                         8
      2.3.1 Aufgaben                                                                                      8
      2.3.2 Organisation                                                                                  8

2.4   Rechtliche Grundlagen                                                                               9
      2.4.1 Gesetzliche Aufgaben                                                                          9
      2.4.2 Ausserkraftsetzung der Weisungen W – 04/2014 «Säule 3a Stiftungen
            und Freizügigkeitseinrichtungen»                                                              9
      2.4.3 Konsultationen                                                                               10

3     Zentrale Themen im Jahre 2020                                                                      11

3.1   Systemaufsicht                                                                                     11
      3.1.1 Finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen                                                   11
      3.1.2 BVG-Mindestumwandlungssatz im Realitätscheck                                                 12
      3.1.3 Update: Solidarität und ungewollte Umverteilung in der beruflichen Vorsorge                  12
      3.1.4 Weisungen W – 01/2021 «Anforderungen an Transparenz und interne Kontrolle
            für Vorsorgeeinrichtungen im Wettbewerb»                                                     13
      3.1.5 Mindestanforderungen an die risikoorientierte Aufsicht über Einrichtungen
            der beruflichen Vorsorge                                                                     13
      3.1.6 Stärkung der Effektivität und Effizienz des Aufsichtssystems                                 14
      3.1.7 Einheitliche Umsetzung der Fachrichtlinie 4 zur Experten-Empfehlung
            des technischen Zinssatzes                                                                   14
      3.1.8 Vollzugsfragen bei 1e Vorsorgeplänen                                                         15
      3.1.9 Auswirkungen der Negativzinsen auf Freizügigkeitsstiftungen                                  15

3.2   Governance und Transparenz                                                                         16
      3.2.1 Leistungen von Wohlfahrtsfonds bei Kurzarbeit als Folge der Corona-Pandemie                  16

3.3   Direktaufsicht                                                                                     16
      3.3.1 Direktkontakt mit Beaufsichtigten                                                            16
      3.3.2 Neue Anlagekategorie Infrastruktur                                                           16
      3.3.3 Umsetzung der revidierten Verordnung über die Anlagestiftungen                               17
      3.3.4 Bericht über die Prüfung der Direktaufsicht durch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK)   17
      3.3.5 Klimaverträglichkeitstest 2020 für den Schweizer Finanzmarkt                                 17
4     Operative Aufsichtstätigkeit                                            18

4.1   Oberaufsicht über die regionalen Aufsichtsbehörden                      18
      4.1.1 Regelmässige Treffen                                              18
      4.1.2 Inspektionen                                                      18
      4.1.3 Prüfung der Jahresberichte                                        18

4.2   Direktaufsicht                                                          18
      4.2.1 Anlagestiftungen                                                  18
      4.2.2 Auffangeinrichtung                                                20
      4.2.3 Sicherheitsfonds                                                  20

4.3   Experten für berufliche Vorsorge                                        21
      4.3.1 Zulassungen                                                       21
      4.3.2 Qualitätssicherung                                                21

4.4   Revisionsstellen                                                        21
      4.4.1 Projekt zur Weiterentwicklung                                     21
      4.4.2 Qualitätssicherung                                                21

5     Ausblick 2021                                                           22

5.1   Aufsichtssystem und Vereinheitlichung der risikoorientierten Aufsicht   22

5.2   Aufsicht über Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen                    22

5.3   Direktaufsicht über Anlagestiftungen                                    23

6     Statistik                                                               24

6.1   Die OAK BV als Behörde                                                  24
      6.1.1 Aufsichts- und Kontrollsystem                                     24
      6.1.2 Organigramm                                                       25
      6.1.3 Personalbestand                                                   26
      6.1.4 Jahresrechnung OAK BV per 31. Dezember 2020                       26

6.2   Regulierung                                                             27
      6.2.1 Weisungen und Mitteilungen                                        27
      6.2.2 Anhörungen                                                        27

6.3   Systemaufsicht                                                          28
      6.3.1 Regionale Aufsichtsbehörden                                       28
      6.3.2 Experten für berufliche Vorsorge                                  30

6.4   Direktaufsicht                                                          30
      6.4.1 Beaufsichtigte Anlagestiftungen                                   30

7     Abkürzungsverzeichnis                                                   34
1              Vorwort der Präsidentin

2020 war auch für die berufliche Vorsorge und unsere Auf-
sichtsbehörde ein ausserordentliches Jahr – sowohl inhalt-
lich als auch operativ. Das Coronavirus, der Umgang mit der
Gesundheitskrise und deren wirtschaftlichen Konsequenzen
wirkten sich auch bei der Oberaufsichtskommission Beruf-
liche Vorsorge (OAK BV) auf alle diesjährigen Arbeiten aus:
aufgrund der massiven Kurseinbrüche an den Aktienmärkten
im Februar und März initiierte die OAK BV ein monatliches
Monitoring der finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen,
auch sie stellte auf Home Office und digitale Sitzungen um
und es ergaben sich auch einzelne neue regulatorische Fra-
gen aufgrund der ausserordentlichen Lage. Dennoch mussten
die laufenden Arbeiten erledigt und wichtige neue Projekte
angegangen werden. Wir können auf ein erfolgreiches Jahr
zurückblicken. Dies war nur möglich aufgrund der Zusammen-                                 Dr. Vera Kupper Staub, Präsidentin
arbeit mit den regionalen Aufsichtsbehörden, den Fachver-
bänden der zweiten Säule und unseren weiteren Ansprech-
partnern sowie des Einsatzes von Kommission und Sekreta-            Damit die Aufsichtsbehörden wie auch die Stiftungsräte ihren
riat. Dafür möchte ich mich bei allen herzlich bedanken.            gesetzlichen Verpflichtungen hier einfacher nachkommen
                                                                    können, brauchen die Aufsichtsbehörden von diesen oft
Das Leitmotiv der Kommission für die laufende Amts-                 auch komplexen Organisationen zusätzliche standardisierte
zeit ist es, das Aufsichtssystem zu stärken und effizien-           Informationen und die interne Kontrolle muss der Komplexi-
ter zu gestalten. Die diesbezüglichen Arbeiten wurden               tät der Organisation genügen. Die neuen Weisungen der
zusammen mit den regionalen Aufsichtsbehörden in Angriff            OAK BV regeln für Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen
genommen. Ein Grundlagenpapier zum Aufsichtsverständnis,            die Informationspflichten bezüglich der Verteilung der ver-
eine gemeinsame Aufsichtspraxis für die Überprüfung der             sicherten Risiken und spezifizieren die Anforderungen an eine
Bewertung von Rentenverpflichtungen, ein jährlicher Aus-            adäquate interne Kontrolle.
tausch zur Identifikation der aktuellen Risiken in der zweiten
Säule sowie die Erarbeitung einer Zusammenarbeitsverein-            Obwohl die Pandemie noch nicht vorbei ist und die weitere
barung bilden dabei die Schwerpunkte. Diese Arbeiten sind           wirtschaftliche Entwicklung unsicher bleibt, endeten die
für die Effizienz und Effektivität der Aufsicht sehr wichtig, was   Finanzmärkte 2020 auf einer sehr positiven Note und wider-
wiederum eine kritische Voraussetzung für das Vertrauen der         spiegeln damit ihr Vertrauen auf eine rasche Erholung der
Versicherten in die zweite Säule ist.                               Wirtschaft. Entsprechend positiv präsentiert sich auch die
                                                                    finanzielle Lage der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen per
Die im Jahr 2020 finalisierten und im März 2021 in Kraft gesetz-    Ende 2020. Diese Tatsache darf aber nicht darüber hinweg-
ten Weisungen für Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen            täuschen, dass neben dem Tiefzinsumfeld der Reformstau
«Anforderungen an Transparenz und interne Kontrolle für             in der zweiten Säule der zentrale Risikofaktor im System
Vorsorgeeinrichtungen im Wettbewerb» verfolgen das gleiche          bleibt. Die Vorsorgeeinrichtungen – insbesondere jene mit
Ziel. Die Konsolidierung in der zweiten Säule hat dazu geführt,     wenig überobligatorischen Geldern – brauchen dringend eine
dass mittlerweile fast drei Viertel aller aktiven versicherten      Reform, um wieder auf Basis realistischer gesetzlicher Vor-
Personen bei einer Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung            gaben für ihre Versicherten Renten produzieren zu können.
versichert sind. Diese Entwicklung hat positive Effekte, da sie     Die aktuellen unrealistischen Vorgaben führen zu Umver-
tendenziell die Verwaltungskosten senkt und die Professionali-      teilungen von Aktiven zu Rentenbeziehenden, die im bis-
tät der Umsetzung erhöht. Jedoch ist sie auch mit Risiken ver-      herigen gesetzlichen Rahmen nicht vorgesehen sind.
bunden: Plötzlich können nicht wie geplant die Interessen der
Versicherten das Verhalten der Geschäfts­leitung dominieren,        Dr. Vera Kupper Staub
sondern die Geschäftsinteressen der Betreibergesellschaft.          Präsidentin

                                                                                                                 Tätigkeitsbericht 2020 | OAK BV   5
2                 Die Oberaufsichtskommission
                                 Berufliche Vorsorge OAK BV

               2.1 Ausgangslage                                                 2.2 Kommission

               Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV)         2.2.1 Zusammensetzung und Organisation der
               ist eine von Weisungen des Parlaments und des Bundesrates              Kommission
               unabhängige Aufsichtsbehörde. Sie sorgt für eine einheit-
               liche Aufsichtspraxis im System der beruflichen Vorsorge.        Die OAK BV setzt sich aus sieben bis neun Personen
               Die OAK BV wird vollständig über Abgaben und Gebühren            zusammen. Die Sozialpartner sind mit je einem Vertreter oder
               finanziert.                                                      einer Vertreterin berücksichtigt. Die Kommissionsmitglieder
                                                                                üben ihre Tätigkeit im Nebenamt aus.
               Die OAK BV übt die Oberaufsicht über die regionalen Auf-
               sichtsbehörden aus und ist diesen gegenüber weisungs-            Die OAK BV setzt sich per 1. Januar 2021 aus sieben Personen
               befugt. Direkt von der OAK BV beaufsichtigt werden die           zusammen, die vom Bundesrat für eine Amtsdauer von vier
               Anlagestiftungen sowie die Stiftung Sicherheitsfonds BVG         Jahren, d.h. bis Ende 2023 gewählt wurden.
               (Sicherheitsfonds) und die Stiftung Auffangeinrichtung BVG
               (Auffangeinrichtung). Die OAK BV ist zudem die Zulassungs-       –   Vera Kupper Staub, Dr. oec. publ., Präsidentin,
               behörde für die Experten für berufliche Vorsorge. Die OAK BV         ehemalige Anlagechefin der Pensionskasse Stadt ­Zürich,
               verfügt über ein eigenes Sekretariat mit spezialisierten Fach-       ehemaliges Vorstandsmitglied des Schweizerischen
               kräften, welches die Geschäfte der Kommission vorbereitet,            Pensionskassenverbandes ASIP
               ihr Anträge stellt und ihre Entscheide vollzieht.                –    Catherine Pietrini, dipl. Pensionskassenexpertin,
                                                                                     Vizepräsidentin, ehemalige Senior Aktuarin bei Pittet
               Die Mitglieder der Oberaufsichtskommission müssen                    Associés
               unabhängige Sachverständige sein. Sie werden vom Bundes-         –   Séverine Arnold, Prof. Dr. sc. act.,
               rat gewählt, dem auch die Kompetenz zukommt, das                     Professorin für Aktuarwissenschaften an der Universität
               Organisations- und Geschäftsreglement der OAK BV zu                  Lausanne
               genehmigen. Als Oberaufsichtsbehörde ist die OAK BV für          –   Kurt Gfeller, lic. rer. pol., Arbeitgebervertreter,
               einen einheitlichen Vollzug im Rahmen der bestehenden                Vizedirektor Schweizerischer Gewerbeverband
               Gesetze verantwortlich. Für die Gesetzgebungsarbeiten            –   Stefan Giger, Arbeitnehmervertreter,
               im Bereich der beruflichen Vorsorge ist das Bundesamt für            Generalsekretär des Schweizerischen Verbands des
               Sozialversicherungen (BSV) zuständig.                                ­Personals öffentlicher Dienste (VPOD)
                                                                                –    Thomas Hohl, Dr. iur.,
                                                                                     ehemaliger Geschäftsführer der Migros-Pensionskasse,
                                                                                     ehemaliges ASIP-Vorstandsmitglied
                                                                                –    Peter Leibfried, Prof. Dr. oec.,
                                                                                     Professor für Audit und Accounting an der Universität
                                                                                     St. Gallen

                                                                                Das Organisations- und Geschäftsreglement der Oberauf-
                                                                                sichtskommission Berufliche Vorsorge vom 21. August 2012
                                                                                (SR 831.403.42) regelt die Organisation, die Zuständigkeiten
                                                                                sowie den Vollzug der Aufgaben von Kommission und
                                                                                Sekretariat.

                                                                                Im Berichtsjahr fanden neun Kommissionssitzungen statt. Die
                                                                                behandelten Geschäfte wurden vom Sekretariat gemäss den
                                                                                von der Kommission festgelegten Prioritäten vorbereitet. In
                                                                                der Regel stellt das Sekretariat konkrete Anträge, über welche
                                                                                die Kommission entscheidet.

6   Tätigkeitsbericht 2020 | OAK BV
2.2.2 Strategische Ausrichtung und Ziele                           monatlicher Informationsaustausch. Das Sekretariat der
                                                                   OAK BV steht ausserdem mit der Eidgenössischen Revisions-
Das übergeordnete Ziel der OAK BV besteht darin, die finan-        aufsichtsbehörde (RAB) sowie mit der Eidgenössischen
ziellen Interessen der Versicherten in der zweiten Säule ver-      Finanzmarktaufsicht (FINMA) in Kontakt.
antwortungsbewusst und zukunftsgerichtet zu schützen und
das Vertrauen in die berufliche Vorsorge zu festigen.              Die OAK BV führt des Weiteren einen regelmässigen Dialog
                                                                   mit den Organisationen und Verbänden aus dem Bereich der
Die OAK BV stellt eine gesamtschweizerisch einheitliche            beruflichen Vorsorge und weiteren Interessierten:
Aufsichtspraxis sicher; mit ihren in einen volkswirtschaft-
lichen und langfristig ausgerichteten Kontext eingebetteten        Verbände von Beaufsichtigten:
Massnahmen und Entscheiden trägt sie konsequent zur Ver-           – Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen
besserung der Systemsicherheit bei.                                   (KGAST)

Als unabhängige Behörde sorgt die OAK BV für eine Bereit-          Weitere Organisationen und Verbände:
stellung von Orientierungswissen zur beruflichen Vorsorge          – EXPERTsuisse
für alle Anspruchsgruppen.                                         – Fachkommission Swiss GAAP FER
                                                                   – inter-pension
Die OAK BV hat sich für die Amtsperiode 2020–2023 die              – PatronFonds
nachstehenden strategischen Ziele gesetzt:                         – Schweizerische Aktuarvereinigung (SAV)
                                                                   – Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten
–   Durchsetzung einer einheitlichen und risikoorientierten           (SKPE)
    Aufsicht im System der beruflichen Vorsorge                    – Schweizerischer Pensionskassenverband (ASIP)
–   Sicherstellung einer transparenten und glaubwürdigen           – Schweizerischer Verband für Strukturierte Produkte (SVSP)
    Governance aller Akteure in der zweiten Säule                  – Swiss Funds & Asset Management Association (SFAMA)
–   Stärkung der Kompetenz aller an der Durchführung               – Swiss Investment Consultants for Pension Funds (SWIC)
    der beruflichen Vorsorge beteiligten Personen und              – The Swiss Private Equity & Corporate Finance Association
    Institutionen                                                     (SECA)
–   Gewährleistung einer hohen Effizienz und Effektivität in       – Treuhand|Suisse
    der Direktaufsicht der OAK BV                                  – veb.ch
–   Bereitstellung von zielgerichteten Informationen zur           – Verein Vorsorge Schweiz (VVS)
    beruflichen Vorsorge, insbesondere von zeitnahen Kenn-
    zahlen zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen         2.2.4 Internationale Zusammenarbeit

Die berufliche Vorsorge ist stark reguliert. Die OAK BV ist sich   Die OAK BV nahm auch in diesem Jahr an den internationalen
bewusst, dass zusätzliche Regulierung auch immer mit Auf-          Treffen der «International Organisation of Pension Supervisors»
wand und Kosten für die Beaufsichtigten verbunden ist, die         (IOPS) teil. Die IOPS ist eine der Organisation für wirtschaftliche
letztlich die Versicherten tragen müssen. Die OAK BV orien-        Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) angegliederte Ver-
tiert sich deshalb in ihrer Regulierungstätigkeit vor allem an     einigung von Aufsichtsbehörden aus rund achtzig Ländern. Sie
der langfristigen Wirksamkeit von Massnahmen und behält            dient dem Dialog über Absichten und Ziele, dem Austausch
das Kosten-Nutzen-Verhältnis sehr genau im Auge. Sie über-         von Informationen und setzt Standards zu bewährten Prakti-
prüft zudem die Wirkung ihrer Massnahmen systematisch.             ken in der Aufsicht über Vorsorgeeinrichtungen. 2020 hat die
                                                                   OAK BV an drei Arbeitssitzungen teilgenommen, wovon zwei
2.2.3 Dialog mit den wichtigen Stakeholdern                        als Videokonferenzen ausgetragen wurden. Aktuelle Themen
                                                                   sind die Solvenz von Pensionskassen mit Leistungsversprechen,
Neben dem regelmässigen Kontakt mit den beaufsichtigten            die Aufsicht über Investitionen in Infrastrukturanlagen sowie die
regionalen Aufsichtsbehörden besteht mit dem Bundes-               Bewertung und Deklaration von projizierten Altersleistungen
amt für Sozialversicherungen (BSV) ein institutionalisierter       gegenüber den Versicherten.

                                                                                                                    Tätigkeitsbericht 2020 | OAK BV   7
2.3 Sekretariat                                                   Direktaufsicht
                                                                                 Leitung:
               2.3.1 Aufgaben                                                    Roman Saidel, lic. rer. pol., eidg. dipl. Finanzanalytiker und
                                                                                 Vermögensverwalter (AZEK)
               Das Sekretariat der OAK BV ist die Ansprechstelle der Kom-
               mission für Dritte. Es ist für die Vorbereitung und Umsetzung     Hauptaufgaben:
               der Weisungen, Standards und aller übrigen Entscheide der         – Aufsicht über die Anlagestiftungen, den Sicherheitsfonds
               Kommission verantwortlich. Es prüft die Jahresberichte der           und die Auffangeinrichtung
               regionalen Aufsichtsbehörden, führt bei diesen Inspektio-         – Prüfung der reglementarischen Grundlagen der beauf-
               nen durch und ist für den Informationsaustausch und die              sichtigten Einrichtungen
               gemeinsame Erarbeitung von Aufsichtspraxen zuständig. Das         – Prüfung der jährlichen Berichterstattung und Einsicht-
               Sekretariat führt das Register über die zugelassenen Exper-          nahme in Berichte des Experten für berufliche Vorsorge
               ten für berufliche Vorsorge. Es vollzieht die direkte Aufsicht       und der Revisionsstelle
               über die Anlagestiftungen, den Sicherheitsfonds sowie die         – Prüfung der Voraussetzungen und Verfahren von
               Auffangeinrichtung.                                                  ­Teilliquidationen bei der Auffangeinrichtung
                                                                                 – Massnahmen zur Behebung von Mängeln
               2.3.2 Organisation                                                – Prüfung von Massnahmen bei Unterdeckung
                                                                                 – Prüfung von Produkten von Anlagestiftungen
               Das Sekretariat steht unter der Leitung von Manfred Hüsler,       – Behandlung von Fachthemen aus dem Bereich
               lic. iur., Direktor, und ist in folgende fünf Geschäftsbereiche       Kapitalanlagen
               gegliedert:
                                                                                 Risk Management
               Audit                                                             Leitung:
               Leitung:                                                          Stefan Eggenberger, dipl. math., Aktuar SAV, eidg. dipl.
               David Frauenfelder, Betriebsökonom FH, dipl. Wirtschafts-         Pensionsversicherungsexperte
               prüfer, CIA
                                                                                 Hauptaufgaben:
               Hauptaufgaben:                                                    – Erstellung des Berichts zur finanziellen Lage der
               – Begleitung und Kontrolle der regionalen Aufsichts-                 Vorsorgeeinrichtungen
                  behörden im Hinblick auf die einheitliche Anwendung            – Ausarbeitung von Weisungen und Standards
                  des Bundesrechts                                               – Evaluation risikoorientierter Prüfverfahren
               – Ausarbeitung von Weisungen und Standards                        – Empfehlungen und Evaluation von Best Practice Regeln
               – Durchführung von Inspektionen bei den regionalen                   im Bereich Asset Liability Management
                  Aufsichtsbehörden                                              – Beurteilung von Fachstandards für die Experten für
               – Prüfung der Jahresberichte der regionalen                          berufliche Vorsorge
                  Aufsichtsbehörden                                              – Einsitznahme in der Prüfungskommission für Experten für
               – Weiterentwicklung von Fachstandards und Berichts-                  berufliche Vorsorge
                  mustern für die Prüfung und Berichterstattung der              – Mitarbeit bei der Prüfung der Jahresberichte
                  Revisionsstellen                                                  sowie im Rahmen von Inspektionen bei regionalen
               – Fallspezifische Behandlung von komplexen Frage-                    Aufsichtsbehörden
                  stellungen der Rechnungslegung und Revision                    – Mitarbeit bei der Beaufsichtigung der Anlagestiftungen,
               – Vertretung der OAK BV in der Fachkommission Swiss                  der Auffangeinrichtung und des Sicherheitsfonds,
                  GAAP FER (Beobachterstatus)                                       ­technische Prüfungen
                                                                                 – Evaluation internationaler Entwicklungen (Aufsichts-
                                                                                     systeme) und Einsitznahme in internationalen Gremien

8   Tätigkeitsbericht 2020 | OAK BV
Recht                                                                 2.4 Rechtliche Grundlagen
Leitung:
Lydia Studer, lic. iur., Fürsprecherin, stellvertretende Direktorin   2.4.1 Gesetzliche Aufgaben

Hauptaufgaben:                                                        Die gesetzlichen Aufgaben der OAK BV nach Art. 64a des
– Ausarbeitung von Weisungen und Standards                            Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen-
– Juristische Unterstützung der übrigen Bereiche                      und Invalidenvorsorge (BVG; SR 831.40) lassen sich in ver-
– Zulassung und Entzug der Zulassung der Experten für                 schiedene Kategorien zusammenfassen:
    berufliche Vorsorge
– Juristische Unterstützung bei Inspektionen bei den                  –   Die OAK BV übt die Oberaufsicht über die regiona-
   ­regionalen Aufsichtsbehörden                                          len Aufsichtsbehörden aus und ist ihnen gegenüber
– Bearbeitung komplexer Rechtsfragen, welche im Hinblick                  weisungsbefugt.
    auf die Durchführung einer einheitlichen Aufsichtspraxis          –   Die OAK BV ist die Direktaufsichtsbehörde der An-
    von Bedeutung sind                                                    lagestiftungen, des Sicherheitsfonds und der Auffang-
– Ausarbeitung von Verfügungen, Beschwerden und                           einrichtung.
    Vernehmlassungen                                                  –   Die OAK BV ist die Zulassungsbehörde der Experten für
– Führen und Sicherstellen der Protokollierung der                        berufliche Vorsorge.
    Kommissionssitzungen                                              –   Die OAK BV ist gegenüber den Experten für berufliche
– Prüfung der Gründungsvoraussetzungen bei                                Vorsorge und den Revisionsstellen weisungsbefugt. Sie
    Anlagestiftungen                                                      kann ausserdem Fachstandards anerkennen.
– Juristische Unterstützung bei der Beaufsichtigung                   –   Zur Erfüllung ihrer Aufgaben stehen ihr unterschiedliche
    der Anlagestiftungen, des Sicherheitsfonds und der                    Instrumente wie der Erlass von Weisungen, Mitteilungen
    Auffangeinrichtung                                                    und Verfügungen sowie die Durchführung von Inspektio-
                                                                          nen zur Verfügung.
Zentrale Dienste
Leitung:                                                              2.4.2 Ausserkraftsetzung der Weisungen
Anton Nobs, MAS Controlling                                                 W – 04/2014 «Säule 3a Stiftungen und
                                                                            Freizügigkeitseinrichtungen»
Hauptaufgaben:
– Sicherstellen der administrativen Unterstützung der                 Aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids zu einem Rechts-
   ­Präsidentin, der Kommissionsmitglieder, des Direktors,            streit zwischen einer regionalen Aufsichtsbehörde sowie
    der Bereichsleitenden und der Mitarbeitenden                      einer 3a- und einer Freizügigkeitseinrichtung wurden die
– Sicherstellen aller Supportleistungen (Finanzen, Logistik,          Weisungen W – 04/2014 «Säule 3a Stiftungen und Freizügig-
    HR, IT, Internet, Übersetzungen, usw.)                            keitsstiftungen» im Dezember 2020 aufgehoben.

                                                                      Die Weisungen W – 04/2014 enthalten Präzisierungen zu den
                                                                      Regeln betreffend die Organisation der Säule-3a-Stiftungen
                                                                      und Freizügigkeitsstiftungen, insbesondere zur Zusammen-
                                                                      setzung des Stiftungsrats. Die OAK BV hat in diesen Weisun-
                                                                      gen die Meinung vertreten, dass die in den letzten Jahren
                                                                      kontinuierlich entwickelten Regeln zur Governance von Vor-
                                                                      sorgeeinrichtungen auch auf die Säule-3a-Stiftungen und die
                                                                      Freizügigkeitseinrichtungen anzuwenden sind. Diese Ansicht
                                                                      wurde auch vom BSV in den Mitteilungen zur beruflichen Vor-
                                                                      sorge Nr. 125 vom 14. Dezember 2011, Ziffer 816, vertreten.

                                                                                                                  Tätigkeitsbericht 2020 | OAK BV   9
Die Überprüfung der korrekten Anwendung von Weisungen              2.4.3 Konsultationen
                der OAK BV gehört zu den Aufgaben der regionalen Auf-
                sichtsbehörden. In einem konkreten Anwendungsfall hat die          Die OAK BV wurde im Rahmen von Ämterkonsultationen 33
                zuständige regionale Direktaufsichtsbehörde verfügt, dass          Mal von anderen Verwaltungseinheiten oder Bundesämtern
                die Statuten zweier Einrichtungen so zu ändern seien, dass sie     zu Geschäften angefragt, die in einem engeren oder wei-
                mit den Weisungen W – 04/2014 in Einklang stünden.                 teren Sinne mit der beruflichen Vorsorge zu tun haben. Als
                                                                                   Aufsichtsorgan sieht die OAK BV prinzipiell davon ab, zu vor-
                Die betroffenen Einrichtungen haben diese Verfügung jedoch         geschlagenen Gesetzes- und Verordnungsänderungen oder
                angefochten. Das Bundesverwaltungsgericht hat als erste            -neuerungen Stellung zu nehmen, ausser sie betreffen direkt
                Instanz der regionalen Aufsichtsbehörde recht gegeben              die zweite Säule oder die Tätigkeit der OAK BV. Unter diesem
                und festgehalten, dass die Regeln zur Governance auch für          Aspekt verdienen verschiedene Themen eine Erwähnung in
                Säule-3a-Einrichtungen und Freizügigkeitseinrichtungen gel-        diesem Kapitel.
                ten. Demnach sei der Verfügung der regionalen Aufsichts-
                behörde Folge zu leisten und die Statuten der betroffenen          Im Juni 2020 wurde die OAK BV zur Möglichkeit der Auffang-
                Einrichtungen seien an die Weisungen W – 04/2014 anzu-             einrichtung angefragt, Mittel aus dem Freizügigkeitsbereich
                passen. In zweiter Instanz erwog das Bundesgericht jedoch,         bei der zentralen Tresorerie des Bundes anzulegen. Die
                dass nur die Anlagevorschriften, nicht aber die Regeln zur         OAK BV begrüsst diese Neuerung und hat einen Vorschlag
                Governance auf die Säule-3a-Stiftungen und die Freizügig-          zur Präzisierung der Vorlage formuliert.
                keitseinrichtungen anwendbar sind. Das Bundesgericht hat
                die Kompetenz der OAK BV zum Erlass von Weisungen, die             Im November 2020 wurde die OAK BV zur Stellungnahme
                die Gesetzgebung oder die Rechtsprechung konkretisieren,           zu den Anwendungsbestimmungen im Rahmen der Revi-
                bestätigt. In seiner Analyse hielt es fest, dass die in den Wei-   sion des Aktienrechts und insbesondere der Revision der
                sungen W – 04/2014 für die Säule-3a-Stiftungen und die Frei-       Handelsregisterverordnung (HRegV; SR 221.411) eingeladen.
                zügigkeitseinrichtungen festgelegten Regeln nicht gesetzes-        Die OAK BV äusserte sich zu den formellen Anforderungen
                konform sind.                                                      an die Anpassung der Statuten von Vorsorgeeinrichtungen
                                                                                   und Anlagestiftungen und verlangte diesbezüglich, den
                Als Folge dieses Bundesgerichtsentscheids vom 30. Septem-          erläuternden Bericht zur Verordnung zu präzisieren.
                ber 2020 beschloss die OAK BV, die Weisungen W – 04/2014
                mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

                Das Bundesgericht hatte präzisiert, dass die erwähnten Regeln
                nicht auf Säule-3a-Stiftungen und Freizügigkeitsstiftungen
                anwendbar sind. Es muss möglicherweise abgeklärt werden,
                ob es notwendig ist, auf dem Weg der Gesetzgebung spezi-
                fische Regeln zur Governance von Säule-3a- und Freizügig-
                keitsstiftungen auszuarbeiten.

10   Tätigkeitsbericht 2020 | OAK BV
3             Zentrale Themen im Jahre 2020

3.1 Systemaufsicht                                               Die Deckungsgrade der Schweizerischen Vorsorgeein-
                                                                 richtungen sanken von 111,6 % per Ende 2019 auf 102,0 %
3.1.1 Finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen                 per Ende März. Das enge Monitoring der OAK BV zeigte
                                                                 allerdings auf, dass sich die Deckungsgrade der Vorsorgeein-
Am 12. Mai 2020 hat die OAK BV den Bericht zur finan-            richtungen im Verlauf des Jahres wieder erholen konnten. Das
ziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen 2019 vorgestellt.         erklärt sich daraus, dass sich die Perfomances in den Anlage-
Die OAK BV führt seit 2012 jährlich eine Umfrage bei den         kategorien Aktien und Immobilien ab dem Sommer 2020 und
Schweizer Vorsorgeeinrichtungen durch. Im Bericht wurden         insbesondere gegen Ende Jahr wieder stark verbesserten und
die finanzielle Lage und Risikosituation der Schweizer Vor-      die Deckungsgrade über dem Stand von Ende 2019 zu liegen
sorgeeinrichtungen im Jahr 2019 präsentiert.                     kamen.

Die Anlagerenditen der meisten Pensionskassen lagen im           Noch zeigen wird sich, inwieweit die Übersterblichkeit des
Jahr 2019 im zweistelligen positiven Bereich. Die durch-         Jahres 2020 einen Einfluss auf das Risikoergebnis der Vor-
schnittliche erwirtschaftete Netto-Vermögensrendite aller        sorgeeinrichtungen für das Kalenderjahr 2020 haben wird.
Vorsorgeeinrichtungen ohne Vollversicherungslösungen             Insbesondere die versicherungstechnischen Bilanzen per
betrug 10,6 % (2018: –2,8 %), während die durchschnittliche      Stichtag 31.12.2020 werden darüber Auskunft geben. Die
Jahresteuerung in der Schweiz 0,4 % betrug. Die Deckungs-        OAK BV wird diese Thematik weiterverfolgen.
grade der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und
ohne Vollversicherungslösungen erholten sich nach dem Jahr       Für das Berichtsjahr 2020 wird die Umfrage zur finanziellen
2018 und stiegen im Durchschnitt um 5,2 Prozentpunkte            Lage zum neunten Mal durchgeführt. Wie oben erwähnt,
auf 111,6 %. Der durchschnittliche Bewertungszinssatz der        blieb die finanzielle Lage trotz den zum Jahresbeginn ein-
Verpflichtungen (technischer Zinssatz) sank um 0,22 Pro-         gebrochenen Finanzmärkten aufgrund einer deutlichen
zentpunkte auf 1,88 %. Per Ende des Jahres 2019 wiesen           Erholung der Börsen bis zum Jahresende bei der Mehrheit
99 % (Vorjahr: 86 %) der privatrechtlichen und der öffent-       der Pensionskassen relativ konstant. Das negative Zinsniveau
lich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie       verharrte im Vergleich zum Vorjahr in etwa auf dem glei-
einen Deckungsgrad von mindestens 100 % aus. Der ent-            chen Stand. Trotz der guten Entwicklung der Finanzmärkte
sprechende Anteil bei den öffentlich-rechtlichen Vorsorgeein-    gegen Ende des Jahres 2020 bleibt die Aufrechterhaltung
richtungen mit Staatsgarantie, die mehrheitlich im System der    der finanziellen Stabilität mittelfristig für viele Einrichtungen
Teilkapitalisierung operieren, betrug lediglich 16 % (Vorjahr:   eine Herausforderung. Aufgrund des unverändert tiefen
6 %).                                                            Zinsniveaus führt die Finanzierung von Renten, welche auf
                                                                 unrealistisch hohen Umwandlungssätzen basieren, zwangs-
Der Ausbruch der Corona-Pandemie führte im März 2020 zu          läufig zu gesetzlich nicht vorgesehener Umverteilung. Der
einem schwerwiegenden Einbruch an den Finanzmärkten.             gesetzgeberische Handlungsbedarf bleibt hoch. Zudem hat
Da die Stabilität der Finanzmärkte die finanzielle Situation     die Corona-Pandemie eindrücklich vor Augen geführt, wie
der Vorsorgeeinrichtungen direkt beeinflusst, reagierte die      rasch und massiv sich Marktverwerfungen, zumindest kurz-
OAK BV schnell und lancierte ab März 2020 ein monatliches        fristig, auf die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen
Monitoring zur finanziellen Lage der Schweizer Vorsorgeein-      auswirken können. Die Ergebnisse der Erhebung zur finan-
richtungen. Die dafür getätigten Hochrechnungen basierten        ziellen Lage per Ende des Jahres 2020 sind auf der Webseite
auf den individuellen Anlagestrategien der Vorsorgeein-          der OAK BV abrufbar.
richtungen sowie der effektiven Entwicklung der Anlage-
märkte. Die Anlagestrategien wurden im Rahmen der per
Ende 2019 durchgeführten Erhebung zur finanziellen Lage
der Vorsorgeeinrichtungen aufgenommen.

                                                                                                                 Tätigkeitsbericht 2020 | OAK BV   11
3.1.2 BVG-Mindestumwandlungssatz im                            aufgrund einer jungen Versichertenstruktur nur wenige Pen-
                      Realitätscheck                                           sionierungen verzeichnen, ist der überhöhte BVG-Mindest-
                                                                               umwandlungssatz momentan weniger belastend. Mit
                Im Schwerpunktthema des Berichts zur finanziellen Lage der     zunehmender Alterung dieser Vorsorgeeinrichtungen wird
                Vorsorgeeinrichtungen 2019 analysierte die OAK BV den          sich dies aber ändern.
                BVG-Mindestumwandlungssatz und unterzog ihn einem
                Realitätscheck. Die gewonnenen Erkenntnisse lassen sich wie    Die herrschende starke Abweichung vieler reglementarischer
                folgt zusammenfassen:                                          Umwandlungssätze vom BVG-Mindestumwandlungssatz ist
                                                                               für das Vertrauen in die berufliche Vorsorge nicht förderlich.
                Der BVG-Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent ist im          Die Politik steht in der Pflicht, die Höhe des BVG-Mindest-
                Hinblick auf das tiefe Zinsniveau und die gestiegene Lebens-   umwandlungssatzes der Realität der Vorsorgeeinrichtungen
                erwartung deutlich zu hoch festgelegt. Durch den hohen         anzupassen und dabei zu beachten, dass die Mehrheit der
                Anteil der überobligatorischen Altersguthaben der Ver-         Versicherten durch die Senkung nicht direkt betroffen sein
                sicherten konnten die reglementarischen Umwandlungs-           wird. Zudem sollten die gesetzlichen Bestimmungen dahin-
                sätze vieler Vorsorgeeinrichtungen bereits den veränderten     gehend erweitert werden, dass zu hohe Leistungsversprechen
                Gegebenheiten angepasst werden. Lag der durchschnittliche      – falls gewünscht – mittels gesetzlich vorgesehenen, zweck-
                normierte Umwandlungssatz im Alter 65 per 2014 noch bei        gerichteten Beiträgen finanziert werden könnten. Damit wür-
                6,29 Prozent, so beträgt er per 2019 nur noch 5,71 Prozent.    den die Kosten der Pensionierungsverluste, die einen Teil der
                Bei vielen Vorsorgeeinrichtungen sind weitere Anpassungen      Umverteilung zu Lasten der aktiven Versicherten darstellen,
                schon geplant. Im Gegensatz dazu ist eine von der Politik      zumindest transparent und zu einem bewussten Entscheid
                geforderte Anpassung des BVG-Mindestumwandlungssatzes          der paritätischen Führungsorgane gemacht werden.
                auf der Gesetzesebene noch nicht realisiert.
                                                                               3.1.3 Update: Solidarität und ungewollte
                Die Vorsorgeeinrichtungen haben folglich ihre Verantwortung          Umverteilung in der beruflichen Vorsorge
                grösstenteils wahrgenommen und die reglementarischen
                Umwandlungssätze dort gesenkt, wo dies möglich ist. Viele      Aufgrund der im Jahr 2019 sehr guten Performance der Vor-
                Versicherte werden darum von einer Senkung des BVG-            sorgeeinrichtungen fiel der gutgeschriebene Zins auf dem
                Mindestumwandlungssatzes nicht direkt betroffen sein.          Vorsorgekapital der aktiven Versicherten 2019 im Durch-
                                                                               schnitt höher als im Vorjahr aus, was zu einer Abnahme der
                Die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes ist jedoch        Umverteilung in Bezug auf die unterschiedliche Verzinsung
                für alle Vorsorgeeinrichtungen von hoher Bedeutung, die        der Vorsorgekapitalien der aktiven Versicherten und der
                nahe am BVG-Obligatorium sind und entsprechend einen           Rentenbeziehenden führte. Hohe Pensionierungsverluste in
                sehr geringen Umhüllungsgrad vorweisen. Solange der BVG-       Verbindung mit einer deutlichen Senkung der technischen
                Mindestumwandlungssatz auf einem unrealistisch hohen           Zinssätze (Nachfinanzierung der laufenden Renten) führten
                Wert verbleibt und damit bestimmte Vorsorgeeinrichtungen       zu einer im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Umverteilung.
                gezwungen werden, diesen hohen Wert zu gewähren,               Die Höhe der Umverteilung zu Lasten der aktiven Versicherten
                müssen auch die entsprechenden Kosten getragen werden.         betrug insgesamt 0,8 Prozent des Vorsorgekapitals und ist
                Dies erfolgt hauptsächlich über die aktiven Versicherten       damit weiterhin substanziell.
                und die Arbeitgebenden. Bei Vorsorgeeinrichtungen, die

12   Tätigkeitsbericht 2020 | OAK BV
3.1.4 Weisungen W – 01/2021 «Anforderungen                      Weisungen erfassten Vorsorgeeinrichtungen sicherzustellen.
      an Transparenz und interne Kontrolle für                  Fehlen der zuständigen Aufsichtsbehörde relevante Informa-
      Vorsorgeeinrichtungen im Wettbewerb»                      tionen zur Beurteilung des Risikomanagements, verzögern
                                                                sich gegebenenfalls deren Einschreiten und die zu treffenden
Der strukturelle Umbruch in der beruflichen Vorsorge hält       behördlichen Massnahmen zum Schutze der Interessen der
an. Die Anzahl der firmeneigenen Vorsorgeeinrichtungen          Versicherten.
nimmt weiterhin ab und es kommt zu einer Zunahme von
Anschlüssen von Arbeitgebenden und Rentnerbeständen             Nachdem im ersten Halbjahr umfangreiche Arbeiten geleistet
an Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen. Diese Ein-           wurden, hat die OAK BV im September 2020 den über-
richtungen befinden sich je nach Geschäftsmodell mehr oder      arbeiteten Weisungsentwurf den regionalen Aufsichts-
weniger stark im Wettbewerb um Anschlüsse und legen des-        behörden sowie den betroffenen Verbänden (inter‑pension,
halb im Durchschnitt ein risikoreicheres Verhalten an den Tag   ASIP, SKPE und EXPERTsuisse) zugestellt, damit diese sich im
als firmeneigene Vorsorgeeinrichtungen. Eine grosse Heraus-     Hinblick auf eine Verabschiedung der Weisungen nochmals
forderung für Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen            dazu äussern konnten. Die angeschriebenen Anspruchs-
stellt der Umgang mit möglichen Zielkonflikten dar, nament-     gruppen waren sich einig, dass im Zusammenhang mit Sam-
lich dem Konflikt zwischen der finanziellen Stabilität und      mel- und Gemeinschaftseinrichtungen Handlungsbedarf
dem Wachstum der Vorsorgeeinrichtung sowie dem Konflikt         besteht. Die im Zusammenhang mit den eingegangenen
zwischen der Wahrung der Interessen der Destinatäre und         Rückmeldungen nötigen Folgearbeiten konnten bis zum
den Interessen von mit der Stifterin verbundenen Dienst-        Ende des Jahres 2020 abgeschlossen werden. Die Weisungen
leistungsunternehmen. Dadurch erhöhen sich nicht nur die        W – 01/2021 «Anforderungen an Transparenz und interne
Anforderungen an das oberste Organ in den Bereichen Füh-        Kontrolle für Vorsorgeeinrichtungen im Wettbewerb» wur-
rung und Kontrolle, sondern auch die Anforderungen an die       den anfangs 2021 durch die Kommission beschlossen.
regionalen Aufsichtsbehörden. Die Experten für berufliche
Vorsorge und die Revisionsstelle sind als externe Kontroll-     3.1.5 Mindestanforderungen an die
organe ebenfalls von der höheren Komplexität betroffen.               risikoorientierte Aufsicht über
                                                                      Einrichtungen der beruflichen Vorsorge
Für Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen gibt es im
Gesetz nur wenige spezifische Vorgaben. Die gesetzlichen        Angeregt durch verschiedene Diskussionen mit den regio-
Vorgaben beziehen sich nur auf die Stiftung, nicht aber auf     nalen Aufsichtsbehörden hat die Kommission beschlossen,
deren Vorsorgewerke. Basierend auf den Erfahrungen der          eine Klärung des Aufsichtsverständnisses im aktuellen Sys-
regionalen Aufsichtsbehörden und der externen Kontroll-         tem anzugehen. Dazu wurde in einem ersten Schritt – unter
organe hat sich seit längerem gezeigt, dass in Bezug auf die    Einbezug der regionalen Aufsichtsbehörden – ein Grund-
Führung, Kontrolle und Aufsicht von Vorsorgeeinrichtungen       lagenpapier mit Mindestanforderungen der OAK BV an die
im Wettbewerb Handlungsbedarf besteht. Die OAK BV hat           Tätigkeit der Aufsichtsbehörden nach Art. 61 BVG verfasst.
deshalb in Zusammenarbeit mit den regionalen Aufsichts-         Dieses Grundlagenpapier orientiert sich an den Zielsetzungen
behörden, den Experten für berufliche Vorsorge und den          der Strukturreform der zweiten Säule und beruht auf den
Revisionsstellen auch im Jahr 2020 den 2019 in eine öffent-     Erfahrungen, welche die OAK BV in den ersten acht Jahren
liche Anhörung geschickten Weisungsentwurf überarbeitet.        ihres Bestehens gesammelt hat. In einem zweiten Schritt wer-
Diese Weisungen adressieren die spezifischen Risiken von        den nun – wiederum unter Einbezug der Aufsichtsbehörden –
Vorsorgeeinrichtungen im Wettbewerb um Anschlüsse von           Vorgaben der OAK BV an die regionalen Aufsichtsbehörden in
Arbeitgebenden und Rentnerbeständen. Sie bezwecken, den         Form von Weisungen erarbeitet werden. Die diesbezüglichen
regionalen Aufsichtsbehörden die notwendigen Informatio-        Arbeiten stellen einen Schwerpunkt innerhalb der Tätigkeiten
nen für die Wahrnehmung ihrer Aufsichtstätigkeit zur Ver-       der OAK BV im Jahr 2021 dar. Es ist geplant, diese Weisungen
fügung zu stellen und damit eine effektive wie auch mög-        Mitte 2022 in eine öffentliche Anhörung zu schicken.
lichst einheitliche Aufsicht über die vom Geltungsbereich der

                                                                                                            Tätigkeitsbericht 2020 | OAK BV   13
Das Ziel der zu erarbeitenden Weisungen und der Klärung des       3.1.6 Stärkung der Effektivität und Effizienz des
                Aufsichtsverständnisses besteht darin, mittels Anforderungen            Aufsichtssystems
                an die Aufsichtstätigkeit eine auf die Herausforderungen der
                beruflichen Vorsorge ausgerichtete, einheitliche und risiko-      Im Zuge der Strukturreform im Jahr 2012 wurde das Auf-
                orientierte Aufsicht sicherzustellen. Im Zentrum der Risiko-      sichtssystem in der beruflichen Vorsorge neugestaltet. Nach
                orientierung der Aufsichtstätigkeit stehen dabei die zweck-       acht Jahren haben die OAK BV und die regionalen Auf-
                gemässe Verwendung des Vorsorgevermögens sowie der                sichtsbehörden ein Fazit zur gemeinsamen Zusammenarbeit
                Schutz der finanziellen Stabilität der Vorsorgeeinrichtungen      gezogen und potentielle Verbesserungsmöglichkeiten identi-
                und der kollektiven Interessen der Versicherten. Die zu           fiziert. Es wurde beschlossen, gemeinsam eine Zusammen-
                erarbeitenden Mindestanforderungen an die Aufsichts-              arbeitsvereinbarung zur Verbesserung der Effektivität und
                behörden werden sowohl generelle Aspekte der Aufsichts-           Effizienz des Aufsichtssystems zu erarbeiten. Im Jahr 2020
                tätigkeit als auch spezifische Anforderungen betreffend die       haben zu diesem Thema zwei Besprechungen zwischen
                systematische Beurteilung von finanziellen und nicht-finan-       der OAK BV und den regionalen Aufsichtsbehörden statt-
                ziellen Risiken umfassen.                                         gefunden. Die Arbeiten zur Zusammenarbeitsvereinbarung
                                                                                  sollen im Jahr 2021 abgeschlossen werden.
                Die Aufsichtsbehörden haben den gesetzlichen Auftrag,
                darüber zu wachen, dass die Einrichtungen der beruflichen         3.1.7 Einheitliche Umsetzung der Fachrichtlinie 4
                Vorsorge ihrer Verantwortung gegenüber den Versicherten                 zur Experten-Empfehlung des technischen
                gerecht werden, d.h. dass sie die gesetzlichen Vorschriften             Zinssatzes
                einhalten und dass das Vorsorgevermögen zweckgemäss
                verwendet wird (Art. 62 Abs. 1 BVG). Die gesetzlichen             Dem technischen Zinssatz kommt in der beruflichen Vorsorge
                Vorschriften sind zahlreich und reichen von grundsätz-            eine sehr grosse Bedeutung zu. Er dient der Bewertung der
                lichen Bestimmungen über die Verantwortlichkeiten der             Verpflichtungen einer Vorsorgeeinrichtung. Damit beeinflusst
                Beteiligten bis hin zu Detailregelungen. Über die Einhaltung      die Höhe des gewählten technischen Zinssatzes unmittelbar
                aller gesetzlichen Vorschriften zu wachen und wo nötig            die Einschätzung der finanziellen Lage einer Vorsorgeein-
                angemessene aufsichtsrechtliche Massnahmen zu ergreifen,          richtung. Die Festlegung des technischen Zinssatzes ist Auf-
                sind anspruchsvolle Aufgaben. Das seit mehreren Jahren in         gabe des obersten Organs der jeweiligen Einrichtung. Der
                unterschiedlichsten Aufsichtsgebieten verwendete Schlag-          Experte für berufliche Vorsorge gibt zuhanden des obersten
                wort zur Beantwortung der Umsetzungsfrage «Wie ist der            Organs eine Empfehlung zum technischen Zinssatz ab. Damit
                Aufsichtsprozess zu strukturieren, um den gesetzlichen Auf-       das oberste Organ seine Verantwortung wahrnehmen kann,
                trag am besten und am effizientesten zu erfüllen» heisst          muss die Empfehlung des Experten für berufliche Vorsorge
                «Risikoorientierung». Die Ressourcen der Aufsichtsbehörden        nicht alleine eine Zahl umfassen, sondern auch deren Her-
                sollen im Sinne eines optimalen Verhältnisses von Kosten          leitung und Begründung enthalten.
                und Nutzen gezielt dort eingesetzt werden, wo die grössten
                Risiken – nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe       Teil der gesetzlichen Aufgaben der Aufsichtsbehörden ist
                – zu erwarten sind, d.h. dort, wo der zweckgemässen Ver-          es, bei den Experten für berufliche Vorsorge für die Ein-
                wendung des Vorsorgevermögens, der finanziellen Stabilität        haltung der gesetzlichen Vorgaben zu sorgen. Dazu gehört
                der Einrichtungen der beruflichen Vorsorge oder den kollek-       auch die Einhaltung von Weisungen der OAK BV. Zu die-
                tiven Interessen der Versicherten die grössten Schäden dro-       sem Zweck haben die Aufsichtsbehörden im Jahr 2020 bei
                hen. Dazu ist es erforderlich, die Aufsichtstätigkeit so auszu-   den versicherungstechnischen Gutachten per Ende 2019
                gestalten, dass die wesentlichen Risiken identifiziert und mit    die Umsetzung der von der OAK BV zum Mindeststandard
                angemessenen aufsichtsrechtlichen Massnahmen adressiert           erhobenen Fachrichtlinie FRP 4 der SKPE, Version 2019,
                werden. Risikoorientierung in der Aufsichtstätigkeit heisst,      analysiert. Um eine einheitliche Aufsichtspraxis zu etablie-
                dass basierend auf den identifizierten Risiken Prioritäten        ren, wurden in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 die in
                gesetzt werden.                                                   diesem Zusammenhang relevanten Fragen von der OAK BV

14   Tätigkeitsbericht 2020 | OAK BV
zusammen mit den Direktaufsichtsbehörden diskutiert. Um            3.1.9 Auswirkungen der Negativzinsen auf
die einheitliche Aufsichtspraxis transparent zu machen, wur-             Freizügigkeitsstiftungen
den im November 2020 auf der Webseite der OAK BV erste
Informationen zur Umsetzung der FRP 4 publiziert.                  Die OAK BV hat bereits im letzten Tätigkeitsbericht vom Jahr
                                                                   2019 (Kap. 3.1.6) ausführlich auf die Problematik der Negativ-
3.1.8 Vollzugsfragen bei 1e Vorsorgeplänen                         zinsen bei Freizügigkeitskonten hingewiesen. Aufgrund
                                                                   der Einführung der Negativzinsen durch die Schweizerische
Vorsorgeeinrichtungen können Versicherten für Lohnbestand-         Nationalbank (SNB), des anhaltend tiefen Zinsumfeldes und
teile über 126 900 Franken sogenannte 1e Vorsorgepläne             der fehlenden Sanierungsfähigkeit in Freizügigkeitsstiftungen
anbieten. Bei 1e Vorsorgeplänen erhalten die Versicherten          sind die Freizügigkeitsstiftungen konkursgefährdet, weil sie
die Möglichkeit, eine individuelle Anlagestrategie zu wählen,      gemäss aktueller Rechtslage die Freizügigkeitskonten nicht
tragen damit aber auch selber das Anlagerisiko. Im Berichts-       negativ verzinsen dürfen. Um sich der drohenden Gefahr
jahr hat die OAK BV zwei Mitteilungen zu den 1e Vorsorge-          eines Konkurses zu entziehen, treffen die Freizügigkeits-
lösungen publiziert.                                               stiftungen folgende Massnahmen:

In den Mitteilungen M – 01/2020 «Einkauf in Vorsorgeein-           –   Sie führen reglementarisch Gebühren für die Führung des
richtungen mit Wahl der Anlagestrategie» geht es um die                Freizügigkeitskontos ein;
Angemessenheit der Einkaufstabellen gemäss Art. 1 Abs. 5           –   sie versuchen, die Inhaber von Freizügigkeitskonten da-
Bst. b der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinter-             zu zu bewegen, die Kontolösung durch ein Wertschrif-
lassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2; SR 831.441.1). Diese           tensparen zu ersetzen, bei dem der Versicherte allein das
Bestimmung wurde in der Praxis unterschiedlich ausgelegt.              Anlagerisiko trägt;
Die OAK BV hat daher klargestellt, dass für die Berechnung         –   neuen Kunden wird die Kontolösung gar nicht mehr
der Einkaufssumme keine Beiträge berücksichtigt werden                 angeboten.
dürfen, die durchschnittlich mehr als 25 Prozent des ver-
sicherten Lohns pro mögliches Beitragsjahr ohne Aufzinsung         Aus Sicht der Freizügigkeitsstiftungen sind diese Massnahmen
betragen. Eine Aufzinsung ist auch nicht zulässig, wenn die        nachvollziehbar. Für die Versicherten wirken sie sich hin-
Beiträge durchschnittlich tiefer als 25 Prozent des versicherten   gegen nachteilig aus. Sie stehen vor einer unbefriedigenden
Lohnes angesetzt werden.                                           Wahl: Entweder hohe Gebühren und die damit verbundene
                                                                   Schmälerung ihres Freizügigkeitsguthabens in Kauf nehmen
Die Mitteilungen M – 03/2020 «Vorsorgeeinrichtungen mit            oder das Risiko des Wertschriftensparens auf sich nehmen,
Wahl der Anlagestrategie (1e Vorsorgeeinrichtungen): separa-       bei dem sie das Anlagerisiko tragen. Letzteres kann vor allem
ter Rechtsträger und Garantien gemäss FZG» klären folgende         bei einem kurzen Anlagehorizont oder einem Wiedereintritt
zwei Punkte. Erstens stellen sie klar, dass 1e Vorsorgelösungen    in eine Vorsorgeeinrichtung (gemäss Art. 4 Abs. 2bis FZG
nur in separaten Rechtsträgern (Vorsorgeeinrichtungen)             muss das Vorsorgekapital auf Freizügigkeitseinrichtungen der
angeboten werden dürfen, die ausschliesslich Lohnanteile           neuen Vorsorgeeinrichtung überwiesen werden) zu Verlusten
über dem anderthalbfachen oberen Grenzbetrag nach Art. 8           führen.
Abs. 1 BVG versichern. Zweitens halten sie fest, dass 1e Vor-
sorgelösungen keinen Freizügigkeitsschutz nach Art. 15 und         Aus rechtlicher Sicht ist es zulässig, dass Freizügigkeits-
Art. 17 des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit in der           stiftungen nur (noch) das Wertschriftensparen anbieten.
beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge         Hingegen ist es nicht zulässig, einen Versicherten von einer
(FZG; SR 831.42) geniessen. Beide Vorgaben dienen dazu,            bestehenden Kontolösung in ein Wertschriftensparen zu
dass es nicht zu unerwünschten Quersubventionierungen              zwingen. Die Freizügigkeitsstiftung hat aber die Möglich-
kommen kann.                                                       keit, den Vertrag zur Kontolösung im Rahmen der ver-
                                                                   traglichen Bestimmungen aufzulösen. Es besteht kein

                                                                                                                Tätigkeitsbericht 2020 | OAK BV   15
Kontrahierungszwang für die Freizügigkeitsstiftungen. Dies         3.3 Direktaufsicht
                gilt sowohl für den Abschluss als auch für die Auflösung eines
                Vertrags. Wie hoch die Gebühren für die Führung eines Frei-        3.3.1 Direktkontakt mit Beaufsichtigten
                zügigkeitskontos sein dürfen, ist rechtlich ungeklärt.
                                                                                   Die OAK BV pflegte einen intensiven Kontakt mit den direkt
                Die Situation hat sich gegenüber dem Vorjahr weder für die         von ihr beaufsichtigten Anlagestiftungen, dem Sicherheits-
                Versicherten noch für die Freizügigkeitsstiftungen verbessert.     fonds und der Auffangeinrichtung. Dies ermöglicht der
                Mit der Einführung von Art. 60b BVG bessert sich zumindest         OAK BV unter anderem, Veränderungen auf dem Markt früh-
                die Lage für die Auffangeinrichtung. Diese am 1. Januar 2021       zeitig zu erkennen und rechtzeitig adäquate Lösungen für
                in Kraft getretene Bestimmung bietet der Auffangeinrichtung        neue Fragestellungen zu erarbeiten.
                die Möglichkeit, Freizügigkeitsgelder bis zu 10 Milliarden Fran-
                ken unverzinslich und unentgeltlich bei der Eidgenössischen        Im Berichtsjahr fanden wiederum verschiedene Aufsichts-
                Finanzverwaltung (EFV) anzulegen, falls ihr Deckungsgrad           treffen mit dem Sicherheitsfonds und der Auffangeinrichtung
                im Freizügigkeitsbereich weniger als 105 Prozent beträgt.          statt. Ausserdem traf sich die OAK BV mit der Konferenz der
                Dies kommt faktisch einer Kapitalerhaltungsgarantie gleich.        Geschäftsführer von Anlagestiftungen (KGAST). Die OAK BV
                Die oben beschriebene Problematik für die Freizügigkeits-          nimmt normalerweise auch an Anlegerversammlungen der
                stiftungen und ihre Versicherten ist damit jedoch nicht gelöst.    Beaufsichtigten teil, um den direkten Austausch mit Ver-
                                                                                   tretern und Vertreterinnen der Anlagestiftungen, aber auch
                                                                                   mit den Anlegern und Anlegerinnen sicherzustellen. Dies
                                                                                   war im Berichtsjahr aufgrund der Corona-Pandemie nicht im
                3.2 Governance und Transparenz                                     gewohnten Umfang möglich.

                3.2.1 Leistungen von Wohlfahrtsfonds bei                           3.3.2 Neue Anlagekategorie Infrastruktur
                      Kurzarbeit als Folge der Corona-Pandemie
                                                                                   Aufgrund der vom Parlament angenommenen Motion
                Die Wirtschaft leidet unter den Folgen der Corona-Pande-           15.3905 «Infrastrukturanlagen für Pensionskassen attraktiver
                mie. Um in dieser Situation zu helfen und Arbeitsplatzver-         machen» von Nationalrat Thomas Weibel wurde die neue
                luste zu verhindern, wurde die Regelung zur Kurzarbeits-           Anlagekategorie Infrastruktur geschaffen. Infrastruktur-
                entschädigung angepasst. Gerade im Tieflohnbereich reicht          anlagen galten bisher als alternative Anlagen und mussten
                die Entschädigung von achtzig Prozent des Verdienstes aber         als kollektive Anlagen umgesetzt werden. Entsprechende
                nicht immer aus, um den Bedarf vollständig zu decken. Die          Anlagen können seit dem 1. Oktober 2020, sofern diese kei-
                OAK BV und die regionalen Aufsichtsbehörden wurden des-            nen Hebel aufweisen, nun der neuen Anlagekategorie Infra-
                halb mit der Frage konfrontiert, ob Wohlfahrtsfonds die Diffe-     struktur zugeteilt werden. Aufgrund der Änderung stellten
                renz der Kurzarbeitsentschädigung von achtzig Prozent zum          sich seitens der Beaufsichtigten zahlreiche Auslegungsfragen.
                vollen anrechenbaren Verdienstausfall übernehmen dürfen.           Die Direktaufsicht stand diesbezüglich in regem Austausch
                Um schnell Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, hat die      mit den Beaufsichtigten sowie dem Bundesamt für Sozialver-
                OAK BV in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden die             sicherungen (BSV).
                Mitteilungen M – 02/20 «Leistungen von Wohlfahrtsfonds
                bei Kurzarbeit als Folge der Corona-Pandemie» erlassen.
                Darin wird im Grundsatz festgehalten, dass die Möglichkeit,
                wonach Wohlfahrtsfonds als Folge und während der Dauer
                der Corona-Pandemie Leistungen bei Kurzarbeit übernehmen,
                mit dem Ziel und Zweck von Wohlfahrtsfonds gemäss Art. 89
                Abs. 7 des Zivilgesetzbuches der Schweiz (ZGB; SR 210) ver-
                einbar ist.

16   Tätigkeitsbericht 2020 | OAK BV
3.3.3 Umsetzung der revidierten Verordnung                     Die EFK hat ihren Prüfbericht im Juli 2020 veröffentlicht und
      über die Anlagestiftungen                                attestiert darin der Direktaufsicht, dass die Aufsichtsprozesse
                                                               ordnungsgemäss ablaufen. Es wurden keine wesentlichen
Am 1. August 2019 trat die Revision der Verordnung über die    Schwachstellen identifiziert und die EFK bestätigt, dass die
Anlagestiftungen (ASV; SR 831.403.2) in Kraft. Viele Anlage-   direkte Aufsicht zielführend verankert ist und gut funktioniert.
stiftungen müssen deshalb ihre Satzungen bis zum 31. Juli      Die wesentlichen Risiken seien abgedeckt und die direkte
2021 an die geänderten Bestimmungen der ASV anpassen.          Aufsicht zeige Wirkung. Weiter bestätigt die EFK, dass die
Die OAK BV hat in diesem Zusammenhang im Berichtsjahr          fachlichen Kompetenzen in der Direktaufsicht angemessen
sechzehn Statutenänderungen verfügt. Bei weiteren zehn         vorhanden sind. In Bezug auf die Aussenwirkung und Effi-
Anlagestiftungen wurden die Statutenänderungen vor-            zienz hält die EFK fest, dass sich die Direktbeaufsichtigten
geprüft. In diesen Fällen sind die Änderungsverfügungen        gegenüber der EFK positiv zur Aufsichtstätigkeit der OAK BV
noch ausstehend. Zudem wurden 25 Stiftungsreglemente           geäussert haben und dass die direkte Aufsicht von den über-
vorgeprüft.                                                    wachten Einheiten als effizient und effektiv beurteilt wurde.

Aufgrund der Corona-Pandemie konnten einige Anlage-            Die EFK empfiehlt der OAK BV, die Beschreibung der Kontroll-
stiftungen ihre jährlichen Anlegerversammlungen nicht im       prozesse systematisch den aktuellen Verhältnissen anzu-
gewohnten Rahmen als Präsenzveranstaltung durchführen.         passen, um die Nachvollziehbarkeit und die Qualität der Auf-
Neuere Gesuche um Änderung von Statuten und Reglementen        sicht zu optimieren.
tragen diesem Umstand Rechnung, indem die überarbeiteten
Satzungen die schriftliche oder elektronische Durchführung     3.3.5 Klimaverträglichkeitstest 2020 für den
der Anlegerversammlung bei Vorliegen ausserordentlicher              Schweizer Finanzmarkt
Umstände explizit vorsehen.
                                                               Die OAK BV hat in Absprache mit der Konferenz der
Im Berichtsjahr mussten diverse personelle Konstellationen     Geschäftsführer von Anlagestiftungen (KGAST) den Anlage-
bei den Anlagestiftungen geprüft und deren Rechtmässig-        stiftungen empfohlen, am PACTA Klimaverträglichkeitstest
keit im Zusammenhang mit den ASV-Änderungen zur Ver-           2020 für den Schweizer Finanzmarkt teilzunehmen. Dieser
meidung von Interessenkonflikten und Rechtsgeschäften mit      wurde unter der Federführung des Bundesamts für Umwelt
Nahestehenden beurteilt werden.                                (BAFU) durchgeführt. Die Ergebnisse des Tests können auf der
                                                               Homepage des BAFU abgerufen werden.
3.3.4 Bericht über die Prüfung der Direktaufsicht
      durch die Eidgenössische Finanzkontrolle
      (EFK)

Die Direktaufsicht der OAK BV stand 2019 aufgrund des
mittlerweile sehr grossen beaufsichtigten Volumens auf
dem Prüfplan der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK). Per
Ende 2019 beaufsichtigte die Direktaufsicht 62 Einrichtungen
mit circa 500 Anlagegruppen. Das beaufsichtigte Volumen
beträgt fast 200 Milliarden Franken, was rund 20 Prozent der
Guthaben in der zweiten Säule entspricht. Das Volumen hat
sich seit der Einsetzung der OAK BV im Jahr 2012 verdoppelt
und der Wachstumstrend hält ungebrochen an.

                                                                                                              Tätigkeitsbericht 2020 | OAK BV   17
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