Tätigkeitsbericht 2020 - Oberaufsichtskommission Berufliche ...
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Impressum Herausgeberin Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Seilerstrasse 8 3011 Bern www.oak-bv.admin.ch Gestaltung BBF AG, Basel Fotos Innen: Alex Kühni; Titel: Gettyimages Erscheinungsdatum 11. Mai 2021
Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort der Präsidentin 5 2 Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV 6 2.1 Ausgangslage 6 2.2 Kommission 6 2.2.1 Zusammensetzung und Organisation der Kommission 6 2.2.2 Strategische Ausrichtung und Ziele 7 2.2.3 Dialog mit den wichtigen Stakeholdern 7 2.2.4 Internationale Zusammenarbeit 7 2.3 Sekretariat 8 2.3.1 Aufgaben 8 2.3.2 Organisation 8 2.4 Rechtliche Grundlagen 9 2.4.1 Gesetzliche Aufgaben 9 2.4.2 Ausserkraftsetzung der Weisungen W – 04/2014 «Säule 3a Stiftungen und Freizügigkeitseinrichtungen» 9 2.4.3 Konsultationen 10 3 Zentrale Themen im Jahre 2020 11 3.1 Systemaufsicht 11 3.1.1 Finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen 11 3.1.2 BVG-Mindestumwandlungssatz im Realitätscheck 12 3.1.3 Update: Solidarität und ungewollte Umverteilung in der beruflichen Vorsorge 12 3.1.4 Weisungen W – 01/2021 «Anforderungen an Transparenz und interne Kontrolle für Vorsorgeeinrichtungen im Wettbewerb» 13 3.1.5 Mindestanforderungen an die risikoorientierte Aufsicht über Einrichtungen der beruflichen Vorsorge 13 3.1.6 Stärkung der Effektivität und Effizienz des Aufsichtssystems 14 3.1.7 Einheitliche Umsetzung der Fachrichtlinie 4 zur Experten-Empfehlung des technischen Zinssatzes 14 3.1.8 Vollzugsfragen bei 1e Vorsorgeplänen 15 3.1.9 Auswirkungen der Negativzinsen auf Freizügigkeitsstiftungen 15 3.2 Governance und Transparenz 16 3.2.1 Leistungen von Wohlfahrtsfonds bei Kurzarbeit als Folge der Corona-Pandemie 16 3.3 Direktaufsicht 16 3.3.1 Direktkontakt mit Beaufsichtigten 16 3.3.2 Neue Anlagekategorie Infrastruktur 16 3.3.3 Umsetzung der revidierten Verordnung über die Anlagestiftungen 17 3.3.4 Bericht über die Prüfung der Direktaufsicht durch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) 17 3.3.5 Klimaverträglichkeitstest 2020 für den Schweizer Finanzmarkt 17
4 Operative Aufsichtstätigkeit 18 4.1 Oberaufsicht über die regionalen Aufsichtsbehörden 18 4.1.1 Regelmässige Treffen 18 4.1.2 Inspektionen 18 4.1.3 Prüfung der Jahresberichte 18 4.2 Direktaufsicht 18 4.2.1 Anlagestiftungen 18 4.2.2 Auffangeinrichtung 20 4.2.3 Sicherheitsfonds 20 4.3 Experten für berufliche Vorsorge 21 4.3.1 Zulassungen 21 4.3.2 Qualitätssicherung 21 4.4 Revisionsstellen 21 4.4.1 Projekt zur Weiterentwicklung 21 4.4.2 Qualitätssicherung 21 5 Ausblick 2021 22 5.1 Aufsichtssystem und Vereinheitlichung der risikoorientierten Aufsicht 22 5.2 Aufsicht über Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen 22 5.3 Direktaufsicht über Anlagestiftungen 23 6 Statistik 24 6.1 Die OAK BV als Behörde 24 6.1.1 Aufsichts- und Kontrollsystem 24 6.1.2 Organigramm 25 6.1.3 Personalbestand 26 6.1.4 Jahresrechnung OAK BV per 31. Dezember 2020 26 6.2 Regulierung 27 6.2.1 Weisungen und Mitteilungen 27 6.2.2 Anhörungen 27 6.3 Systemaufsicht 28 6.3.1 Regionale Aufsichtsbehörden 28 6.3.2 Experten für berufliche Vorsorge 30 6.4 Direktaufsicht 30 6.4.1 Beaufsichtigte Anlagestiftungen 30 7 Abkürzungsverzeichnis 34
1 Vorwort der Präsidentin 2020 war auch für die berufliche Vorsorge und unsere Auf- sichtsbehörde ein ausserordentliches Jahr – sowohl inhalt- lich als auch operativ. Das Coronavirus, der Umgang mit der Gesundheitskrise und deren wirtschaftlichen Konsequenzen wirkten sich auch bei der Oberaufsichtskommission Beruf- liche Vorsorge (OAK BV) auf alle diesjährigen Arbeiten aus: aufgrund der massiven Kurseinbrüche an den Aktienmärkten im Februar und März initiierte die OAK BV ein monatliches Monitoring der finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen, auch sie stellte auf Home Office und digitale Sitzungen um und es ergaben sich auch einzelne neue regulatorische Fra- gen aufgrund der ausserordentlichen Lage. Dennoch mussten die laufenden Arbeiten erledigt und wichtige neue Projekte angegangen werden. Wir können auf ein erfolgreiches Jahr zurückblicken. Dies war nur möglich aufgrund der Zusammen- Dr. Vera Kupper Staub, Präsidentin arbeit mit den regionalen Aufsichtsbehörden, den Fachver- bänden der zweiten Säule und unseren weiteren Ansprech- partnern sowie des Einsatzes von Kommission und Sekreta- Damit die Aufsichtsbehörden wie auch die Stiftungsräte ihren riat. Dafür möchte ich mich bei allen herzlich bedanken. gesetzlichen Verpflichtungen hier einfacher nachkommen können, brauchen die Aufsichtsbehörden von diesen oft Das Leitmotiv der Kommission für die laufende Amts- auch komplexen Organisationen zusätzliche standardisierte zeit ist es, das Aufsichtssystem zu stärken und effizien- Informationen und die interne Kontrolle muss der Komplexi- ter zu gestalten. Die diesbezüglichen Arbeiten wurden tät der Organisation genügen. Die neuen Weisungen der zusammen mit den regionalen Aufsichtsbehörden in Angriff OAK BV regeln für Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen genommen. Ein Grundlagenpapier zum Aufsichtsverständnis, die Informationspflichten bezüglich der Verteilung der ver- eine gemeinsame Aufsichtspraxis für die Überprüfung der sicherten Risiken und spezifizieren die Anforderungen an eine Bewertung von Rentenverpflichtungen, ein jährlicher Aus- adäquate interne Kontrolle. tausch zur Identifikation der aktuellen Risiken in der zweiten Säule sowie die Erarbeitung einer Zusammenarbeitsverein- Obwohl die Pandemie noch nicht vorbei ist und die weitere barung bilden dabei die Schwerpunkte. Diese Arbeiten sind wirtschaftliche Entwicklung unsicher bleibt, endeten die für die Effizienz und Effektivität der Aufsicht sehr wichtig, was Finanzmärkte 2020 auf einer sehr positiven Note und wider- wiederum eine kritische Voraussetzung für das Vertrauen der spiegeln damit ihr Vertrauen auf eine rasche Erholung der Versicherten in die zweite Säule ist. Wirtschaft. Entsprechend positiv präsentiert sich auch die finanzielle Lage der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen per Die im Jahr 2020 finalisierten und im März 2021 in Kraft gesetz- Ende 2020. Diese Tatsache darf aber nicht darüber hinweg- ten Weisungen für Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen täuschen, dass neben dem Tiefzinsumfeld der Reformstau «Anforderungen an Transparenz und interne Kontrolle für in der zweiten Säule der zentrale Risikofaktor im System Vorsorgeeinrichtungen im Wettbewerb» verfolgen das gleiche bleibt. Die Vorsorgeeinrichtungen – insbesondere jene mit Ziel. Die Konsolidierung in der zweiten Säule hat dazu geführt, wenig überobligatorischen Geldern – brauchen dringend eine dass mittlerweile fast drei Viertel aller aktiven versicherten Reform, um wieder auf Basis realistischer gesetzlicher Vor- Personen bei einer Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung gaben für ihre Versicherten Renten produzieren zu können. versichert sind. Diese Entwicklung hat positive Effekte, da sie Die aktuellen unrealistischen Vorgaben führen zu Umver- tendenziell die Verwaltungskosten senkt und die Professionali- teilungen von Aktiven zu Rentenbeziehenden, die im bis- tät der Umsetzung erhöht. Jedoch ist sie auch mit Risiken ver- herigen gesetzlichen Rahmen nicht vorgesehen sind. bunden: Plötzlich können nicht wie geplant die Interessen der Versicherten das Verhalten der Geschäftsleitung dominieren, Dr. Vera Kupper Staub sondern die Geschäftsinteressen der Betreibergesellschaft. Präsidentin Tätigkeitsbericht 2020 | OAK BV 5
2 Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV 2.1 Ausgangslage 2.2 Kommission Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) 2.2.1 Zusammensetzung und Organisation der ist eine von Weisungen des Parlaments und des Bundesrates Kommission unabhängige Aufsichtsbehörde. Sie sorgt für eine einheit- liche Aufsichtspraxis im System der beruflichen Vorsorge. Die OAK BV setzt sich aus sieben bis neun Personen Die OAK BV wird vollständig über Abgaben und Gebühren zusammen. Die Sozialpartner sind mit je einem Vertreter oder finanziert. einer Vertreterin berücksichtigt. Die Kommissionsmitglieder üben ihre Tätigkeit im Nebenamt aus. Die OAK BV übt die Oberaufsicht über die regionalen Auf- sichtsbehörden aus und ist diesen gegenüber weisungs- Die OAK BV setzt sich per 1. Januar 2021 aus sieben Personen befugt. Direkt von der OAK BV beaufsichtigt werden die zusammen, die vom Bundesrat für eine Amtsdauer von vier Anlagestiftungen sowie die Stiftung Sicherheitsfonds BVG Jahren, d.h. bis Ende 2023 gewählt wurden. (Sicherheitsfonds) und die Stiftung Auffangeinrichtung BVG (Auffangeinrichtung). Die OAK BV ist zudem die Zulassungs- – Vera Kupper Staub, Dr. oec. publ., Präsidentin, behörde für die Experten für berufliche Vorsorge. Die OAK BV ehemalige Anlagechefin der Pensionskasse Stadt Zürich, verfügt über ein eigenes Sekretariat mit spezialisierten Fach- ehemaliges Vorstandsmitglied des Schweizerischen kräften, welches die Geschäfte der Kommission vorbereitet, Pensionskassenverbandes ASIP ihr Anträge stellt und ihre Entscheide vollzieht. – Catherine Pietrini, dipl. Pensionskassenexpertin, Vizepräsidentin, ehemalige Senior Aktuarin bei Pittet Die Mitglieder der Oberaufsichtskommission müssen Associés unabhängige Sachverständige sein. Sie werden vom Bundes- – Séverine Arnold, Prof. Dr. sc. act., rat gewählt, dem auch die Kompetenz zukommt, das Professorin für Aktuarwissenschaften an der Universität Organisations- und Geschäftsreglement der OAK BV zu Lausanne genehmigen. Als Oberaufsichtsbehörde ist die OAK BV für – Kurt Gfeller, lic. rer. pol., Arbeitgebervertreter, einen einheitlichen Vollzug im Rahmen der bestehenden Vizedirektor Schweizerischer Gewerbeverband Gesetze verantwortlich. Für die Gesetzgebungsarbeiten – Stefan Giger, Arbeitnehmervertreter, im Bereich der beruflichen Vorsorge ist das Bundesamt für Generalsekretär des Schweizerischen Verbands des Sozialversicherungen (BSV) zuständig. Personals öffentlicher Dienste (VPOD) – Thomas Hohl, Dr. iur., ehemaliger Geschäftsführer der Migros-Pensionskasse, ehemaliges ASIP-Vorstandsmitglied – Peter Leibfried, Prof. Dr. oec., Professor für Audit und Accounting an der Universität St. Gallen Das Organisations- und Geschäftsreglement der Oberauf- sichtskommission Berufliche Vorsorge vom 21. August 2012 (SR 831.403.42) regelt die Organisation, die Zuständigkeiten sowie den Vollzug der Aufgaben von Kommission und Sekretariat. Im Berichtsjahr fanden neun Kommissionssitzungen statt. Die behandelten Geschäfte wurden vom Sekretariat gemäss den von der Kommission festgelegten Prioritäten vorbereitet. In der Regel stellt das Sekretariat konkrete Anträge, über welche die Kommission entscheidet. 6 Tätigkeitsbericht 2020 | OAK BV
2.2.2 Strategische Ausrichtung und Ziele monatlicher Informationsaustausch. Das Sekretariat der OAK BV steht ausserdem mit der Eidgenössischen Revisions- Das übergeordnete Ziel der OAK BV besteht darin, die finan- aufsichtsbehörde (RAB) sowie mit der Eidgenössischen ziellen Interessen der Versicherten in der zweiten Säule ver- Finanzmarktaufsicht (FINMA) in Kontakt. antwortungsbewusst und zukunftsgerichtet zu schützen und das Vertrauen in die berufliche Vorsorge zu festigen. Die OAK BV führt des Weiteren einen regelmässigen Dialog mit den Organisationen und Verbänden aus dem Bereich der Die OAK BV stellt eine gesamtschweizerisch einheitliche beruflichen Vorsorge und weiteren Interessierten: Aufsichtspraxis sicher; mit ihren in einen volkswirtschaft- lichen und langfristig ausgerichteten Kontext eingebetteten Verbände von Beaufsichtigten: Massnahmen und Entscheiden trägt sie konsequent zur Ver- – Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen besserung der Systemsicherheit bei. (KGAST) Als unabhängige Behörde sorgt die OAK BV für eine Bereit- Weitere Organisationen und Verbände: stellung von Orientierungswissen zur beruflichen Vorsorge – EXPERTsuisse für alle Anspruchsgruppen. – Fachkommission Swiss GAAP FER – inter-pension Die OAK BV hat sich für die Amtsperiode 2020–2023 die – PatronFonds nachstehenden strategischen Ziele gesetzt: – Schweizerische Aktuarvereinigung (SAV) – Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten – Durchsetzung einer einheitlichen und risikoorientierten (SKPE) Aufsicht im System der beruflichen Vorsorge – Schweizerischer Pensionskassenverband (ASIP) – Sicherstellung einer transparenten und glaubwürdigen – Schweizerischer Verband für Strukturierte Produkte (SVSP) Governance aller Akteure in der zweiten Säule – Swiss Funds & Asset Management Association (SFAMA) – Stärkung der Kompetenz aller an der Durchführung – Swiss Investment Consultants for Pension Funds (SWIC) der beruflichen Vorsorge beteiligten Personen und – The Swiss Private Equity & Corporate Finance Association Institutionen (SECA) – Gewährleistung einer hohen Effizienz und Effektivität in – Treuhand|Suisse der Direktaufsicht der OAK BV – veb.ch – Bereitstellung von zielgerichteten Informationen zur – Verein Vorsorge Schweiz (VVS) beruflichen Vorsorge, insbesondere von zeitnahen Kenn- zahlen zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen 2.2.4 Internationale Zusammenarbeit Die berufliche Vorsorge ist stark reguliert. Die OAK BV ist sich Die OAK BV nahm auch in diesem Jahr an den internationalen bewusst, dass zusätzliche Regulierung auch immer mit Auf- Treffen der «International Organisation of Pension Supervisors» wand und Kosten für die Beaufsichtigten verbunden ist, die (IOPS) teil. Die IOPS ist eine der Organisation für wirtschaftliche letztlich die Versicherten tragen müssen. Die OAK BV orien- Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) angegliederte Ver- tiert sich deshalb in ihrer Regulierungstätigkeit vor allem an einigung von Aufsichtsbehörden aus rund achtzig Ländern. Sie der langfristigen Wirksamkeit von Massnahmen und behält dient dem Dialog über Absichten und Ziele, dem Austausch das Kosten-Nutzen-Verhältnis sehr genau im Auge. Sie über- von Informationen und setzt Standards zu bewährten Prakti- prüft zudem die Wirkung ihrer Massnahmen systematisch. ken in der Aufsicht über Vorsorgeeinrichtungen. 2020 hat die OAK BV an drei Arbeitssitzungen teilgenommen, wovon zwei 2.2.3 Dialog mit den wichtigen Stakeholdern als Videokonferenzen ausgetragen wurden. Aktuelle Themen sind die Solvenz von Pensionskassen mit Leistungsversprechen, Neben dem regelmässigen Kontakt mit den beaufsichtigten die Aufsicht über Investitionen in Infrastrukturanlagen sowie die regionalen Aufsichtsbehörden besteht mit dem Bundes- Bewertung und Deklaration von projizierten Altersleistungen amt für Sozialversicherungen (BSV) ein institutionalisierter gegenüber den Versicherten. Tätigkeitsbericht 2020 | OAK BV 7
2.3 Sekretariat Direktaufsicht Leitung: 2.3.1 Aufgaben Roman Saidel, lic. rer. pol., eidg. dipl. Finanzanalytiker und Vermögensverwalter (AZEK) Das Sekretariat der OAK BV ist die Ansprechstelle der Kom- mission für Dritte. Es ist für die Vorbereitung und Umsetzung Hauptaufgaben: der Weisungen, Standards und aller übrigen Entscheide der – Aufsicht über die Anlagestiftungen, den Sicherheitsfonds Kommission verantwortlich. Es prüft die Jahresberichte der und die Auffangeinrichtung regionalen Aufsichtsbehörden, führt bei diesen Inspektio- – Prüfung der reglementarischen Grundlagen der beauf- nen durch und ist für den Informationsaustausch und die sichtigten Einrichtungen gemeinsame Erarbeitung von Aufsichtspraxen zuständig. Das – Prüfung der jährlichen Berichterstattung und Einsicht- Sekretariat führt das Register über die zugelassenen Exper- nahme in Berichte des Experten für berufliche Vorsorge ten für berufliche Vorsorge. Es vollzieht die direkte Aufsicht und der Revisionsstelle über die Anlagestiftungen, den Sicherheitsfonds sowie die – Prüfung der Voraussetzungen und Verfahren von Auffangeinrichtung. Teilliquidationen bei der Auffangeinrichtung – Massnahmen zur Behebung von Mängeln 2.3.2 Organisation – Prüfung von Massnahmen bei Unterdeckung – Prüfung von Produkten von Anlagestiftungen Das Sekretariat steht unter der Leitung von Manfred Hüsler, – Behandlung von Fachthemen aus dem Bereich lic. iur., Direktor, und ist in folgende fünf Geschäftsbereiche Kapitalanlagen gegliedert: Risk Management Audit Leitung: Leitung: Stefan Eggenberger, dipl. math., Aktuar SAV, eidg. dipl. David Frauenfelder, Betriebsökonom FH, dipl. Wirtschafts- Pensionsversicherungsexperte prüfer, CIA Hauptaufgaben: Hauptaufgaben: – Erstellung des Berichts zur finanziellen Lage der – Begleitung und Kontrolle der regionalen Aufsichts- Vorsorgeeinrichtungen behörden im Hinblick auf die einheitliche Anwendung – Ausarbeitung von Weisungen und Standards des Bundesrechts – Evaluation risikoorientierter Prüfverfahren – Ausarbeitung von Weisungen und Standards – Empfehlungen und Evaluation von Best Practice Regeln – Durchführung von Inspektionen bei den regionalen im Bereich Asset Liability Management Aufsichtsbehörden – Beurteilung von Fachstandards für die Experten für – Prüfung der Jahresberichte der regionalen berufliche Vorsorge Aufsichtsbehörden – Einsitznahme in der Prüfungskommission für Experten für – Weiterentwicklung von Fachstandards und Berichts- berufliche Vorsorge mustern für die Prüfung und Berichterstattung der – Mitarbeit bei der Prüfung der Jahresberichte Revisionsstellen sowie im Rahmen von Inspektionen bei regionalen – Fallspezifische Behandlung von komplexen Frage- Aufsichtsbehörden stellungen der Rechnungslegung und Revision – Mitarbeit bei der Beaufsichtigung der Anlagestiftungen, – Vertretung der OAK BV in der Fachkommission Swiss der Auffangeinrichtung und des Sicherheitsfonds, GAAP FER (Beobachterstatus) technische Prüfungen – Evaluation internationaler Entwicklungen (Aufsichts- systeme) und Einsitznahme in internationalen Gremien 8 Tätigkeitsbericht 2020 | OAK BV
Recht 2.4 Rechtliche Grundlagen Leitung: Lydia Studer, lic. iur., Fürsprecherin, stellvertretende Direktorin 2.4.1 Gesetzliche Aufgaben Hauptaufgaben: Die gesetzlichen Aufgaben der OAK BV nach Art. 64a des – Ausarbeitung von Weisungen und Standards Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- – Juristische Unterstützung der übrigen Bereiche und Invalidenvorsorge (BVG; SR 831.40) lassen sich in ver- – Zulassung und Entzug der Zulassung der Experten für schiedene Kategorien zusammenfassen: berufliche Vorsorge – Juristische Unterstützung bei Inspektionen bei den – Die OAK BV übt die Oberaufsicht über die regiona- regionalen Aufsichtsbehörden len Aufsichtsbehörden aus und ist ihnen gegenüber – Bearbeitung komplexer Rechtsfragen, welche im Hinblick weisungsbefugt. auf die Durchführung einer einheitlichen Aufsichtspraxis – Die OAK BV ist die Direktaufsichtsbehörde der An- von Bedeutung sind lagestiftungen, des Sicherheitsfonds und der Auffang- – Ausarbeitung von Verfügungen, Beschwerden und einrichtung. Vernehmlassungen – Die OAK BV ist die Zulassungsbehörde der Experten für – Führen und Sicherstellen der Protokollierung der berufliche Vorsorge. Kommissionssitzungen – Die OAK BV ist gegenüber den Experten für berufliche – Prüfung der Gründungsvoraussetzungen bei Vorsorge und den Revisionsstellen weisungsbefugt. Sie Anlagestiftungen kann ausserdem Fachstandards anerkennen. – Juristische Unterstützung bei der Beaufsichtigung – Zur Erfüllung ihrer Aufgaben stehen ihr unterschiedliche der Anlagestiftungen, des Sicherheitsfonds und der Instrumente wie der Erlass von Weisungen, Mitteilungen Auffangeinrichtung und Verfügungen sowie die Durchführung von Inspektio- nen zur Verfügung. Zentrale Dienste Leitung: 2.4.2 Ausserkraftsetzung der Weisungen Anton Nobs, MAS Controlling W – 04/2014 «Säule 3a Stiftungen und Freizügigkeitseinrichtungen» Hauptaufgaben: – Sicherstellen der administrativen Unterstützung der Aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids zu einem Rechts- Präsidentin, der Kommissionsmitglieder, des Direktors, streit zwischen einer regionalen Aufsichtsbehörde sowie der Bereichsleitenden und der Mitarbeitenden einer 3a- und einer Freizügigkeitseinrichtung wurden die – Sicherstellen aller Supportleistungen (Finanzen, Logistik, Weisungen W – 04/2014 «Säule 3a Stiftungen und Freizügig- HR, IT, Internet, Übersetzungen, usw.) keitsstiftungen» im Dezember 2020 aufgehoben. Die Weisungen W – 04/2014 enthalten Präzisierungen zu den Regeln betreffend die Organisation der Säule-3a-Stiftungen und Freizügigkeitsstiftungen, insbesondere zur Zusammen- setzung des Stiftungsrats. Die OAK BV hat in diesen Weisun- gen die Meinung vertreten, dass die in den letzten Jahren kontinuierlich entwickelten Regeln zur Governance von Vor- sorgeeinrichtungen auch auf die Säule-3a-Stiftungen und die Freizügigkeitseinrichtungen anzuwenden sind. Diese Ansicht wurde auch vom BSV in den Mitteilungen zur beruflichen Vor- sorge Nr. 125 vom 14. Dezember 2011, Ziffer 816, vertreten. Tätigkeitsbericht 2020 | OAK BV 9
Die Überprüfung der korrekten Anwendung von Weisungen 2.4.3 Konsultationen der OAK BV gehört zu den Aufgaben der regionalen Auf- sichtsbehörden. In einem konkreten Anwendungsfall hat die Die OAK BV wurde im Rahmen von Ämterkonsultationen 33 zuständige regionale Direktaufsichtsbehörde verfügt, dass Mal von anderen Verwaltungseinheiten oder Bundesämtern die Statuten zweier Einrichtungen so zu ändern seien, dass sie zu Geschäften angefragt, die in einem engeren oder wei- mit den Weisungen W – 04/2014 in Einklang stünden. teren Sinne mit der beruflichen Vorsorge zu tun haben. Als Aufsichtsorgan sieht die OAK BV prinzipiell davon ab, zu vor- Die betroffenen Einrichtungen haben diese Verfügung jedoch geschlagenen Gesetzes- und Verordnungsänderungen oder angefochten. Das Bundesverwaltungsgericht hat als erste -neuerungen Stellung zu nehmen, ausser sie betreffen direkt Instanz der regionalen Aufsichtsbehörde recht gegeben die zweite Säule oder die Tätigkeit der OAK BV. Unter diesem und festgehalten, dass die Regeln zur Governance auch für Aspekt verdienen verschiedene Themen eine Erwähnung in Säule-3a-Einrichtungen und Freizügigkeitseinrichtungen gel- diesem Kapitel. ten. Demnach sei der Verfügung der regionalen Aufsichts- behörde Folge zu leisten und die Statuten der betroffenen Im Juni 2020 wurde die OAK BV zur Möglichkeit der Auffang- Einrichtungen seien an die Weisungen W – 04/2014 anzu- einrichtung angefragt, Mittel aus dem Freizügigkeitsbereich passen. In zweiter Instanz erwog das Bundesgericht jedoch, bei der zentralen Tresorerie des Bundes anzulegen. Die dass nur die Anlagevorschriften, nicht aber die Regeln zur OAK BV begrüsst diese Neuerung und hat einen Vorschlag Governance auf die Säule-3a-Stiftungen und die Freizügig- zur Präzisierung der Vorlage formuliert. keitseinrichtungen anwendbar sind. Das Bundesgericht hat die Kompetenz der OAK BV zum Erlass von Weisungen, die Im November 2020 wurde die OAK BV zur Stellungnahme die Gesetzgebung oder die Rechtsprechung konkretisieren, zu den Anwendungsbestimmungen im Rahmen der Revi- bestätigt. In seiner Analyse hielt es fest, dass die in den Wei- sion des Aktienrechts und insbesondere der Revision der sungen W – 04/2014 für die Säule-3a-Stiftungen und die Frei- Handelsregisterverordnung (HRegV; SR 221.411) eingeladen. zügigkeitseinrichtungen festgelegten Regeln nicht gesetzes- Die OAK BV äusserte sich zu den formellen Anforderungen konform sind. an die Anpassung der Statuten von Vorsorgeeinrichtungen und Anlagestiftungen und verlangte diesbezüglich, den Als Folge dieses Bundesgerichtsentscheids vom 30. Septem- erläuternden Bericht zur Verordnung zu präzisieren. ber 2020 beschloss die OAK BV, die Weisungen W – 04/2014 mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Das Bundesgericht hatte präzisiert, dass die erwähnten Regeln nicht auf Säule-3a-Stiftungen und Freizügigkeitsstiftungen anwendbar sind. Es muss möglicherweise abgeklärt werden, ob es notwendig ist, auf dem Weg der Gesetzgebung spezi- fische Regeln zur Governance von Säule-3a- und Freizügig- keitsstiftungen auszuarbeiten. 10 Tätigkeitsbericht 2020 | OAK BV
3 Zentrale Themen im Jahre 2020 3.1 Systemaufsicht Die Deckungsgrade der Schweizerischen Vorsorgeein- richtungen sanken von 111,6 % per Ende 2019 auf 102,0 % 3.1.1 Finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen per Ende März. Das enge Monitoring der OAK BV zeigte allerdings auf, dass sich die Deckungsgrade der Vorsorgeein- Am 12. Mai 2020 hat die OAK BV den Bericht zur finan- richtungen im Verlauf des Jahres wieder erholen konnten. Das ziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen 2019 vorgestellt. erklärt sich daraus, dass sich die Perfomances in den Anlage- Die OAK BV führt seit 2012 jährlich eine Umfrage bei den kategorien Aktien und Immobilien ab dem Sommer 2020 und Schweizer Vorsorgeeinrichtungen durch. Im Bericht wurden insbesondere gegen Ende Jahr wieder stark verbesserten und die finanzielle Lage und Risikosituation der Schweizer Vor- die Deckungsgrade über dem Stand von Ende 2019 zu liegen sorgeeinrichtungen im Jahr 2019 präsentiert. kamen. Die Anlagerenditen der meisten Pensionskassen lagen im Noch zeigen wird sich, inwieweit die Übersterblichkeit des Jahr 2019 im zweistelligen positiven Bereich. Die durch- Jahres 2020 einen Einfluss auf das Risikoergebnis der Vor- schnittliche erwirtschaftete Netto-Vermögensrendite aller sorgeeinrichtungen für das Kalenderjahr 2020 haben wird. Vorsorgeeinrichtungen ohne Vollversicherungslösungen Insbesondere die versicherungstechnischen Bilanzen per betrug 10,6 % (2018: –2,8 %), während die durchschnittliche Stichtag 31.12.2020 werden darüber Auskunft geben. Die Jahresteuerung in der Schweiz 0,4 % betrug. Die Deckungs- OAK BV wird diese Thematik weiterverfolgen. grade der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungslösungen erholten sich nach dem Jahr Für das Berichtsjahr 2020 wird die Umfrage zur finanziellen 2018 und stiegen im Durchschnitt um 5,2 Prozentpunkte Lage zum neunten Mal durchgeführt. Wie oben erwähnt, auf 111,6 %. Der durchschnittliche Bewertungszinssatz der blieb die finanzielle Lage trotz den zum Jahresbeginn ein- Verpflichtungen (technischer Zinssatz) sank um 0,22 Pro- gebrochenen Finanzmärkten aufgrund einer deutlichen zentpunkte auf 1,88 %. Per Ende des Jahres 2019 wiesen Erholung der Börsen bis zum Jahresende bei der Mehrheit 99 % (Vorjahr: 86 %) der privatrechtlichen und der öffent- der Pensionskassen relativ konstant. Das negative Zinsniveau lich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie verharrte im Vergleich zum Vorjahr in etwa auf dem glei- einen Deckungsgrad von mindestens 100 % aus. Der ent- chen Stand. Trotz der guten Entwicklung der Finanzmärkte sprechende Anteil bei den öffentlich-rechtlichen Vorsorgeein- gegen Ende des Jahres 2020 bleibt die Aufrechterhaltung richtungen mit Staatsgarantie, die mehrheitlich im System der der finanziellen Stabilität mittelfristig für viele Einrichtungen Teilkapitalisierung operieren, betrug lediglich 16 % (Vorjahr: eine Herausforderung. Aufgrund des unverändert tiefen 6 %). Zinsniveaus führt die Finanzierung von Renten, welche auf unrealistisch hohen Umwandlungssätzen basieren, zwangs- Der Ausbruch der Corona-Pandemie führte im März 2020 zu läufig zu gesetzlich nicht vorgesehener Umverteilung. Der einem schwerwiegenden Einbruch an den Finanzmärkten. gesetzgeberische Handlungsbedarf bleibt hoch. Zudem hat Da die Stabilität der Finanzmärkte die finanzielle Situation die Corona-Pandemie eindrücklich vor Augen geführt, wie der Vorsorgeeinrichtungen direkt beeinflusst, reagierte die rasch und massiv sich Marktverwerfungen, zumindest kurz- OAK BV schnell und lancierte ab März 2020 ein monatliches fristig, auf die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen Monitoring zur finanziellen Lage der Schweizer Vorsorgeein- auswirken können. Die Ergebnisse der Erhebung zur finan- richtungen. Die dafür getätigten Hochrechnungen basierten ziellen Lage per Ende des Jahres 2020 sind auf der Webseite auf den individuellen Anlagestrategien der Vorsorgeein- der OAK BV abrufbar. richtungen sowie der effektiven Entwicklung der Anlage- märkte. Die Anlagestrategien wurden im Rahmen der per Ende 2019 durchgeführten Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen aufgenommen. Tätigkeitsbericht 2020 | OAK BV 11
3.1.2 BVG-Mindestumwandlungssatz im aufgrund einer jungen Versichertenstruktur nur wenige Pen- Realitätscheck sionierungen verzeichnen, ist der überhöhte BVG-Mindest- umwandlungssatz momentan weniger belastend. Mit Im Schwerpunktthema des Berichts zur finanziellen Lage der zunehmender Alterung dieser Vorsorgeeinrichtungen wird Vorsorgeeinrichtungen 2019 analysierte die OAK BV den sich dies aber ändern. BVG-Mindestumwandlungssatz und unterzog ihn einem Realitätscheck. Die gewonnenen Erkenntnisse lassen sich wie Die herrschende starke Abweichung vieler reglementarischer folgt zusammenfassen: Umwandlungssätze vom BVG-Mindestumwandlungssatz ist für das Vertrauen in die berufliche Vorsorge nicht förderlich. Der BVG-Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent ist im Die Politik steht in der Pflicht, die Höhe des BVG-Mindest- Hinblick auf das tiefe Zinsniveau und die gestiegene Lebens- umwandlungssatzes der Realität der Vorsorgeeinrichtungen erwartung deutlich zu hoch festgelegt. Durch den hohen anzupassen und dabei zu beachten, dass die Mehrheit der Anteil der überobligatorischen Altersguthaben der Ver- Versicherten durch die Senkung nicht direkt betroffen sein sicherten konnten die reglementarischen Umwandlungs- wird. Zudem sollten die gesetzlichen Bestimmungen dahin- sätze vieler Vorsorgeeinrichtungen bereits den veränderten gehend erweitert werden, dass zu hohe Leistungsversprechen Gegebenheiten angepasst werden. Lag der durchschnittliche – falls gewünscht – mittels gesetzlich vorgesehenen, zweck- normierte Umwandlungssatz im Alter 65 per 2014 noch bei gerichteten Beiträgen finanziert werden könnten. Damit wür- 6,29 Prozent, so beträgt er per 2019 nur noch 5,71 Prozent. den die Kosten der Pensionierungsverluste, die einen Teil der Bei vielen Vorsorgeeinrichtungen sind weitere Anpassungen Umverteilung zu Lasten der aktiven Versicherten darstellen, schon geplant. Im Gegensatz dazu ist eine von der Politik zumindest transparent und zu einem bewussten Entscheid geforderte Anpassung des BVG-Mindestumwandlungssatzes der paritätischen Führungsorgane gemacht werden. auf der Gesetzesebene noch nicht realisiert. 3.1.3 Update: Solidarität und ungewollte Die Vorsorgeeinrichtungen haben folglich ihre Verantwortung Umverteilung in der beruflichen Vorsorge grösstenteils wahrgenommen und die reglementarischen Umwandlungssätze dort gesenkt, wo dies möglich ist. Viele Aufgrund der im Jahr 2019 sehr guten Performance der Vor- Versicherte werden darum von einer Senkung des BVG- sorgeeinrichtungen fiel der gutgeschriebene Zins auf dem Mindestumwandlungssatzes nicht direkt betroffen sein. Vorsorgekapital der aktiven Versicherten 2019 im Durch- schnitt höher als im Vorjahr aus, was zu einer Abnahme der Die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes ist jedoch Umverteilung in Bezug auf die unterschiedliche Verzinsung für alle Vorsorgeeinrichtungen von hoher Bedeutung, die der Vorsorgekapitalien der aktiven Versicherten und der nahe am BVG-Obligatorium sind und entsprechend einen Rentenbeziehenden führte. Hohe Pensionierungsverluste in sehr geringen Umhüllungsgrad vorweisen. Solange der BVG- Verbindung mit einer deutlichen Senkung der technischen Mindestumwandlungssatz auf einem unrealistisch hohen Zinssätze (Nachfinanzierung der laufenden Renten) führten Wert verbleibt und damit bestimmte Vorsorgeeinrichtungen zu einer im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Umverteilung. gezwungen werden, diesen hohen Wert zu gewähren, Die Höhe der Umverteilung zu Lasten der aktiven Versicherten müssen auch die entsprechenden Kosten getragen werden. betrug insgesamt 0,8 Prozent des Vorsorgekapitals und ist Dies erfolgt hauptsächlich über die aktiven Versicherten damit weiterhin substanziell. und die Arbeitgebenden. Bei Vorsorgeeinrichtungen, die 12 Tätigkeitsbericht 2020 | OAK BV
3.1.4 Weisungen W – 01/2021 «Anforderungen Weisungen erfassten Vorsorgeeinrichtungen sicherzustellen. an Transparenz und interne Kontrolle für Fehlen der zuständigen Aufsichtsbehörde relevante Informa- Vorsorgeeinrichtungen im Wettbewerb» tionen zur Beurteilung des Risikomanagements, verzögern sich gegebenenfalls deren Einschreiten und die zu treffenden Der strukturelle Umbruch in der beruflichen Vorsorge hält behördlichen Massnahmen zum Schutze der Interessen der an. Die Anzahl der firmeneigenen Vorsorgeeinrichtungen Versicherten. nimmt weiterhin ab und es kommt zu einer Zunahme von Anschlüssen von Arbeitgebenden und Rentnerbeständen Nachdem im ersten Halbjahr umfangreiche Arbeiten geleistet an Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen. Diese Ein- wurden, hat die OAK BV im September 2020 den über- richtungen befinden sich je nach Geschäftsmodell mehr oder arbeiteten Weisungsentwurf den regionalen Aufsichts- weniger stark im Wettbewerb um Anschlüsse und legen des- behörden sowie den betroffenen Verbänden (inter‑pension, halb im Durchschnitt ein risikoreicheres Verhalten an den Tag ASIP, SKPE und EXPERTsuisse) zugestellt, damit diese sich im als firmeneigene Vorsorgeeinrichtungen. Eine grosse Heraus- Hinblick auf eine Verabschiedung der Weisungen nochmals forderung für Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen dazu äussern konnten. Die angeschriebenen Anspruchs- stellt der Umgang mit möglichen Zielkonflikten dar, nament- gruppen waren sich einig, dass im Zusammenhang mit Sam- lich dem Konflikt zwischen der finanziellen Stabilität und mel- und Gemeinschaftseinrichtungen Handlungsbedarf dem Wachstum der Vorsorgeeinrichtung sowie dem Konflikt besteht. Die im Zusammenhang mit den eingegangenen zwischen der Wahrung der Interessen der Destinatäre und Rückmeldungen nötigen Folgearbeiten konnten bis zum den Interessen von mit der Stifterin verbundenen Dienst- Ende des Jahres 2020 abgeschlossen werden. Die Weisungen leistungsunternehmen. Dadurch erhöhen sich nicht nur die W – 01/2021 «Anforderungen an Transparenz und interne Anforderungen an das oberste Organ in den Bereichen Füh- Kontrolle für Vorsorgeeinrichtungen im Wettbewerb» wur- rung und Kontrolle, sondern auch die Anforderungen an die den anfangs 2021 durch die Kommission beschlossen. regionalen Aufsichtsbehörden. Die Experten für berufliche Vorsorge und die Revisionsstelle sind als externe Kontroll- 3.1.5 Mindestanforderungen an die organe ebenfalls von der höheren Komplexität betroffen. risikoorientierte Aufsicht über Einrichtungen der beruflichen Vorsorge Für Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen gibt es im Gesetz nur wenige spezifische Vorgaben. Die gesetzlichen Angeregt durch verschiedene Diskussionen mit den regio- Vorgaben beziehen sich nur auf die Stiftung, nicht aber auf nalen Aufsichtsbehörden hat die Kommission beschlossen, deren Vorsorgewerke. Basierend auf den Erfahrungen der eine Klärung des Aufsichtsverständnisses im aktuellen Sys- regionalen Aufsichtsbehörden und der externen Kontroll- tem anzugehen. Dazu wurde in einem ersten Schritt – unter organe hat sich seit längerem gezeigt, dass in Bezug auf die Einbezug der regionalen Aufsichtsbehörden – ein Grund- Führung, Kontrolle und Aufsicht von Vorsorgeeinrichtungen lagenpapier mit Mindestanforderungen der OAK BV an die im Wettbewerb Handlungsbedarf besteht. Die OAK BV hat Tätigkeit der Aufsichtsbehörden nach Art. 61 BVG verfasst. deshalb in Zusammenarbeit mit den regionalen Aufsichts- Dieses Grundlagenpapier orientiert sich an den Zielsetzungen behörden, den Experten für berufliche Vorsorge und den der Strukturreform der zweiten Säule und beruht auf den Revisionsstellen auch im Jahr 2020 den 2019 in eine öffent- Erfahrungen, welche die OAK BV in den ersten acht Jahren liche Anhörung geschickten Weisungsentwurf überarbeitet. ihres Bestehens gesammelt hat. In einem zweiten Schritt wer- Diese Weisungen adressieren die spezifischen Risiken von den nun – wiederum unter Einbezug der Aufsichtsbehörden – Vorsorgeeinrichtungen im Wettbewerb um Anschlüsse von Vorgaben der OAK BV an die regionalen Aufsichtsbehörden in Arbeitgebenden und Rentnerbeständen. Sie bezwecken, den Form von Weisungen erarbeitet werden. Die diesbezüglichen regionalen Aufsichtsbehörden die notwendigen Informatio- Arbeiten stellen einen Schwerpunkt innerhalb der Tätigkeiten nen für die Wahrnehmung ihrer Aufsichtstätigkeit zur Ver- der OAK BV im Jahr 2021 dar. Es ist geplant, diese Weisungen fügung zu stellen und damit eine effektive wie auch mög- Mitte 2022 in eine öffentliche Anhörung zu schicken. lichst einheitliche Aufsicht über die vom Geltungsbereich der Tätigkeitsbericht 2020 | OAK BV 13
Das Ziel der zu erarbeitenden Weisungen und der Klärung des 3.1.6 Stärkung der Effektivität und Effizienz des Aufsichtsverständnisses besteht darin, mittels Anforderungen Aufsichtssystems an die Aufsichtstätigkeit eine auf die Herausforderungen der beruflichen Vorsorge ausgerichtete, einheitliche und risiko- Im Zuge der Strukturreform im Jahr 2012 wurde das Auf- orientierte Aufsicht sicherzustellen. Im Zentrum der Risiko- sichtssystem in der beruflichen Vorsorge neugestaltet. Nach orientierung der Aufsichtstätigkeit stehen dabei die zweck- acht Jahren haben die OAK BV und die regionalen Auf- gemässe Verwendung des Vorsorgevermögens sowie der sichtsbehörden ein Fazit zur gemeinsamen Zusammenarbeit Schutz der finanziellen Stabilität der Vorsorgeeinrichtungen gezogen und potentielle Verbesserungsmöglichkeiten identi- und der kollektiven Interessen der Versicherten. Die zu fiziert. Es wurde beschlossen, gemeinsam eine Zusammen- erarbeitenden Mindestanforderungen an die Aufsichts- arbeitsvereinbarung zur Verbesserung der Effektivität und behörden werden sowohl generelle Aspekte der Aufsichts- Effizienz des Aufsichtssystems zu erarbeiten. Im Jahr 2020 tätigkeit als auch spezifische Anforderungen betreffend die haben zu diesem Thema zwei Besprechungen zwischen systematische Beurteilung von finanziellen und nicht-finan- der OAK BV und den regionalen Aufsichtsbehörden statt- ziellen Risiken umfassen. gefunden. Die Arbeiten zur Zusammenarbeitsvereinbarung sollen im Jahr 2021 abgeschlossen werden. Die Aufsichtsbehörden haben den gesetzlichen Auftrag, darüber zu wachen, dass die Einrichtungen der beruflichen 3.1.7 Einheitliche Umsetzung der Fachrichtlinie 4 Vorsorge ihrer Verantwortung gegenüber den Versicherten zur Experten-Empfehlung des technischen gerecht werden, d.h. dass sie die gesetzlichen Vorschriften Zinssatzes einhalten und dass das Vorsorgevermögen zweckgemäss verwendet wird (Art. 62 Abs. 1 BVG). Die gesetzlichen Dem technischen Zinssatz kommt in der beruflichen Vorsorge Vorschriften sind zahlreich und reichen von grundsätz- eine sehr grosse Bedeutung zu. Er dient der Bewertung der lichen Bestimmungen über die Verantwortlichkeiten der Verpflichtungen einer Vorsorgeeinrichtung. Damit beeinflusst Beteiligten bis hin zu Detailregelungen. Über die Einhaltung die Höhe des gewählten technischen Zinssatzes unmittelbar aller gesetzlichen Vorschriften zu wachen und wo nötig die Einschätzung der finanziellen Lage einer Vorsorgeein- angemessene aufsichtsrechtliche Massnahmen zu ergreifen, richtung. Die Festlegung des technischen Zinssatzes ist Auf- sind anspruchsvolle Aufgaben. Das seit mehreren Jahren in gabe des obersten Organs der jeweiligen Einrichtung. Der unterschiedlichsten Aufsichtsgebieten verwendete Schlag- Experte für berufliche Vorsorge gibt zuhanden des obersten wort zur Beantwortung der Umsetzungsfrage «Wie ist der Organs eine Empfehlung zum technischen Zinssatz ab. Damit Aufsichtsprozess zu strukturieren, um den gesetzlichen Auf- das oberste Organ seine Verantwortung wahrnehmen kann, trag am besten und am effizientesten zu erfüllen» heisst muss die Empfehlung des Experten für berufliche Vorsorge «Risikoorientierung». Die Ressourcen der Aufsichtsbehörden nicht alleine eine Zahl umfassen, sondern auch deren Her- sollen im Sinne eines optimalen Verhältnisses von Kosten leitung und Begründung enthalten. und Nutzen gezielt dort eingesetzt werden, wo die grössten Risiken – nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe Teil der gesetzlichen Aufgaben der Aufsichtsbehörden ist – zu erwarten sind, d.h. dort, wo der zweckgemässen Ver- es, bei den Experten für berufliche Vorsorge für die Ein- wendung des Vorsorgevermögens, der finanziellen Stabilität haltung der gesetzlichen Vorgaben zu sorgen. Dazu gehört der Einrichtungen der beruflichen Vorsorge oder den kollek- auch die Einhaltung von Weisungen der OAK BV. Zu die- tiven Interessen der Versicherten die grössten Schäden dro- sem Zweck haben die Aufsichtsbehörden im Jahr 2020 bei hen. Dazu ist es erforderlich, die Aufsichtstätigkeit so auszu- den versicherungstechnischen Gutachten per Ende 2019 gestalten, dass die wesentlichen Risiken identifiziert und mit die Umsetzung der von der OAK BV zum Mindeststandard angemessenen aufsichtsrechtlichen Massnahmen adressiert erhobenen Fachrichtlinie FRP 4 der SKPE, Version 2019, werden. Risikoorientierung in der Aufsichtstätigkeit heisst, analysiert. Um eine einheitliche Aufsichtspraxis zu etablie- dass basierend auf den identifizierten Risiken Prioritäten ren, wurden in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 die in gesetzt werden. diesem Zusammenhang relevanten Fragen von der OAK BV 14 Tätigkeitsbericht 2020 | OAK BV
zusammen mit den Direktaufsichtsbehörden diskutiert. Um 3.1.9 Auswirkungen der Negativzinsen auf die einheitliche Aufsichtspraxis transparent zu machen, wur- Freizügigkeitsstiftungen den im November 2020 auf der Webseite der OAK BV erste Informationen zur Umsetzung der FRP 4 publiziert. Die OAK BV hat bereits im letzten Tätigkeitsbericht vom Jahr 2019 (Kap. 3.1.6) ausführlich auf die Problematik der Negativ- 3.1.8 Vollzugsfragen bei 1e Vorsorgeplänen zinsen bei Freizügigkeitskonten hingewiesen. Aufgrund der Einführung der Negativzinsen durch die Schweizerische Vorsorgeeinrichtungen können Versicherten für Lohnbestand- Nationalbank (SNB), des anhaltend tiefen Zinsumfeldes und teile über 126 900 Franken sogenannte 1e Vorsorgepläne der fehlenden Sanierungsfähigkeit in Freizügigkeitsstiftungen anbieten. Bei 1e Vorsorgeplänen erhalten die Versicherten sind die Freizügigkeitsstiftungen konkursgefährdet, weil sie die Möglichkeit, eine individuelle Anlagestrategie zu wählen, gemäss aktueller Rechtslage die Freizügigkeitskonten nicht tragen damit aber auch selber das Anlagerisiko. Im Berichts- negativ verzinsen dürfen. Um sich der drohenden Gefahr jahr hat die OAK BV zwei Mitteilungen zu den 1e Vorsorge- eines Konkurses zu entziehen, treffen die Freizügigkeits- lösungen publiziert. stiftungen folgende Massnahmen: In den Mitteilungen M – 01/2020 «Einkauf in Vorsorgeein- – Sie führen reglementarisch Gebühren für die Führung des richtungen mit Wahl der Anlagestrategie» geht es um die Freizügigkeitskontos ein; Angemessenheit der Einkaufstabellen gemäss Art. 1 Abs. 5 – sie versuchen, die Inhaber von Freizügigkeitskonten da- Bst. b der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinter- zu zu bewegen, die Kontolösung durch ein Wertschrif- lassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2; SR 831.441.1). Diese tensparen zu ersetzen, bei dem der Versicherte allein das Bestimmung wurde in der Praxis unterschiedlich ausgelegt. Anlagerisiko trägt; Die OAK BV hat daher klargestellt, dass für die Berechnung – neuen Kunden wird die Kontolösung gar nicht mehr der Einkaufssumme keine Beiträge berücksichtigt werden angeboten. dürfen, die durchschnittlich mehr als 25 Prozent des ver- sicherten Lohns pro mögliches Beitragsjahr ohne Aufzinsung Aus Sicht der Freizügigkeitsstiftungen sind diese Massnahmen betragen. Eine Aufzinsung ist auch nicht zulässig, wenn die nachvollziehbar. Für die Versicherten wirken sie sich hin- Beiträge durchschnittlich tiefer als 25 Prozent des versicherten gegen nachteilig aus. Sie stehen vor einer unbefriedigenden Lohnes angesetzt werden. Wahl: Entweder hohe Gebühren und die damit verbundene Schmälerung ihres Freizügigkeitsguthabens in Kauf nehmen Die Mitteilungen M – 03/2020 «Vorsorgeeinrichtungen mit oder das Risiko des Wertschriftensparens auf sich nehmen, Wahl der Anlagestrategie (1e Vorsorgeeinrichtungen): separa- bei dem sie das Anlagerisiko tragen. Letzteres kann vor allem ter Rechtsträger und Garantien gemäss FZG» klären folgende bei einem kurzen Anlagehorizont oder einem Wiedereintritt zwei Punkte. Erstens stellen sie klar, dass 1e Vorsorgelösungen in eine Vorsorgeeinrichtung (gemäss Art. 4 Abs. 2bis FZG nur in separaten Rechtsträgern (Vorsorgeeinrichtungen) muss das Vorsorgekapital auf Freizügigkeitseinrichtungen der angeboten werden dürfen, die ausschliesslich Lohnanteile neuen Vorsorgeeinrichtung überwiesen werden) zu Verlusten über dem anderthalbfachen oberen Grenzbetrag nach Art. 8 führen. Abs. 1 BVG versichern. Zweitens halten sie fest, dass 1e Vor- sorgelösungen keinen Freizügigkeitsschutz nach Art. 15 und Aus rechtlicher Sicht ist es zulässig, dass Freizügigkeits- Art. 17 des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit in der stiftungen nur (noch) das Wertschriftensparen anbieten. beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge Hingegen ist es nicht zulässig, einen Versicherten von einer (FZG; SR 831.42) geniessen. Beide Vorgaben dienen dazu, bestehenden Kontolösung in ein Wertschriftensparen zu dass es nicht zu unerwünschten Quersubventionierungen zwingen. Die Freizügigkeitsstiftung hat aber die Möglich- kommen kann. keit, den Vertrag zur Kontolösung im Rahmen der ver- traglichen Bestimmungen aufzulösen. Es besteht kein Tätigkeitsbericht 2020 | OAK BV 15
Kontrahierungszwang für die Freizügigkeitsstiftungen. Dies 3.3 Direktaufsicht gilt sowohl für den Abschluss als auch für die Auflösung eines Vertrags. Wie hoch die Gebühren für die Führung eines Frei- 3.3.1 Direktkontakt mit Beaufsichtigten zügigkeitskontos sein dürfen, ist rechtlich ungeklärt. Die OAK BV pflegte einen intensiven Kontakt mit den direkt Die Situation hat sich gegenüber dem Vorjahr weder für die von ihr beaufsichtigten Anlagestiftungen, dem Sicherheits- Versicherten noch für die Freizügigkeitsstiftungen verbessert. fonds und der Auffangeinrichtung. Dies ermöglicht der Mit der Einführung von Art. 60b BVG bessert sich zumindest OAK BV unter anderem, Veränderungen auf dem Markt früh- die Lage für die Auffangeinrichtung. Diese am 1. Januar 2021 zeitig zu erkennen und rechtzeitig adäquate Lösungen für in Kraft getretene Bestimmung bietet der Auffangeinrichtung neue Fragestellungen zu erarbeiten. die Möglichkeit, Freizügigkeitsgelder bis zu 10 Milliarden Fran- ken unverzinslich und unentgeltlich bei der Eidgenössischen Im Berichtsjahr fanden wiederum verschiedene Aufsichts- Finanzverwaltung (EFV) anzulegen, falls ihr Deckungsgrad treffen mit dem Sicherheitsfonds und der Auffangeinrichtung im Freizügigkeitsbereich weniger als 105 Prozent beträgt. statt. Ausserdem traf sich die OAK BV mit der Konferenz der Dies kommt faktisch einer Kapitalerhaltungsgarantie gleich. Geschäftsführer von Anlagestiftungen (KGAST). Die OAK BV Die oben beschriebene Problematik für die Freizügigkeits- nimmt normalerweise auch an Anlegerversammlungen der stiftungen und ihre Versicherten ist damit jedoch nicht gelöst. Beaufsichtigten teil, um den direkten Austausch mit Ver- tretern und Vertreterinnen der Anlagestiftungen, aber auch mit den Anlegern und Anlegerinnen sicherzustellen. Dies war im Berichtsjahr aufgrund der Corona-Pandemie nicht im 3.2 Governance und Transparenz gewohnten Umfang möglich. 3.2.1 Leistungen von Wohlfahrtsfonds bei 3.3.2 Neue Anlagekategorie Infrastruktur Kurzarbeit als Folge der Corona-Pandemie Aufgrund der vom Parlament angenommenen Motion Die Wirtschaft leidet unter den Folgen der Corona-Pande- 15.3905 «Infrastrukturanlagen für Pensionskassen attraktiver mie. Um in dieser Situation zu helfen und Arbeitsplatzver- machen» von Nationalrat Thomas Weibel wurde die neue luste zu verhindern, wurde die Regelung zur Kurzarbeits- Anlagekategorie Infrastruktur geschaffen. Infrastruktur- entschädigung angepasst. Gerade im Tieflohnbereich reicht anlagen galten bisher als alternative Anlagen und mussten die Entschädigung von achtzig Prozent des Verdienstes aber als kollektive Anlagen umgesetzt werden. Entsprechende nicht immer aus, um den Bedarf vollständig zu decken. Die Anlagen können seit dem 1. Oktober 2020, sofern diese kei- OAK BV und die regionalen Aufsichtsbehörden wurden des- nen Hebel aufweisen, nun der neuen Anlagekategorie Infra- halb mit der Frage konfrontiert, ob Wohlfahrtsfonds die Diffe- struktur zugeteilt werden. Aufgrund der Änderung stellten renz der Kurzarbeitsentschädigung von achtzig Prozent zum sich seitens der Beaufsichtigten zahlreiche Auslegungsfragen. vollen anrechenbaren Verdienstausfall übernehmen dürfen. Die Direktaufsicht stand diesbezüglich in regem Austausch Um schnell Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, hat die mit den Beaufsichtigten sowie dem Bundesamt für Sozialver- OAK BV in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden die sicherungen (BSV). Mitteilungen M – 02/20 «Leistungen von Wohlfahrtsfonds bei Kurzarbeit als Folge der Corona-Pandemie» erlassen. Darin wird im Grundsatz festgehalten, dass die Möglichkeit, wonach Wohlfahrtsfonds als Folge und während der Dauer der Corona-Pandemie Leistungen bei Kurzarbeit übernehmen, mit dem Ziel und Zweck von Wohlfahrtsfonds gemäss Art. 89 Abs. 7 des Zivilgesetzbuches der Schweiz (ZGB; SR 210) ver- einbar ist. 16 Tätigkeitsbericht 2020 | OAK BV
3.3.3 Umsetzung der revidierten Verordnung Die EFK hat ihren Prüfbericht im Juli 2020 veröffentlicht und über die Anlagestiftungen attestiert darin der Direktaufsicht, dass die Aufsichtsprozesse ordnungsgemäss ablaufen. Es wurden keine wesentlichen Am 1. August 2019 trat die Revision der Verordnung über die Schwachstellen identifiziert und die EFK bestätigt, dass die Anlagestiftungen (ASV; SR 831.403.2) in Kraft. Viele Anlage- direkte Aufsicht zielführend verankert ist und gut funktioniert. stiftungen müssen deshalb ihre Satzungen bis zum 31. Juli Die wesentlichen Risiken seien abgedeckt und die direkte 2021 an die geänderten Bestimmungen der ASV anpassen. Aufsicht zeige Wirkung. Weiter bestätigt die EFK, dass die Die OAK BV hat in diesem Zusammenhang im Berichtsjahr fachlichen Kompetenzen in der Direktaufsicht angemessen sechzehn Statutenänderungen verfügt. Bei weiteren zehn vorhanden sind. In Bezug auf die Aussenwirkung und Effi- Anlagestiftungen wurden die Statutenänderungen vor- zienz hält die EFK fest, dass sich die Direktbeaufsichtigten geprüft. In diesen Fällen sind die Änderungsverfügungen gegenüber der EFK positiv zur Aufsichtstätigkeit der OAK BV noch ausstehend. Zudem wurden 25 Stiftungsreglemente geäussert haben und dass die direkte Aufsicht von den über- vorgeprüft. wachten Einheiten als effizient und effektiv beurteilt wurde. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten einige Anlage- Die EFK empfiehlt der OAK BV, die Beschreibung der Kontroll- stiftungen ihre jährlichen Anlegerversammlungen nicht im prozesse systematisch den aktuellen Verhältnissen anzu- gewohnten Rahmen als Präsenzveranstaltung durchführen. passen, um die Nachvollziehbarkeit und die Qualität der Auf- Neuere Gesuche um Änderung von Statuten und Reglementen sicht zu optimieren. tragen diesem Umstand Rechnung, indem die überarbeiteten Satzungen die schriftliche oder elektronische Durchführung 3.3.5 Klimaverträglichkeitstest 2020 für den der Anlegerversammlung bei Vorliegen ausserordentlicher Schweizer Finanzmarkt Umstände explizit vorsehen. Die OAK BV hat in Absprache mit der Konferenz der Im Berichtsjahr mussten diverse personelle Konstellationen Geschäftsführer von Anlagestiftungen (KGAST) den Anlage- bei den Anlagestiftungen geprüft und deren Rechtmässig- stiftungen empfohlen, am PACTA Klimaverträglichkeitstest keit im Zusammenhang mit den ASV-Änderungen zur Ver- 2020 für den Schweizer Finanzmarkt teilzunehmen. Dieser meidung von Interessenkonflikten und Rechtsgeschäften mit wurde unter der Federführung des Bundesamts für Umwelt Nahestehenden beurteilt werden. (BAFU) durchgeführt. Die Ergebnisse des Tests können auf der Homepage des BAFU abgerufen werden. 3.3.4 Bericht über die Prüfung der Direktaufsicht durch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) Die Direktaufsicht der OAK BV stand 2019 aufgrund des mittlerweile sehr grossen beaufsichtigten Volumens auf dem Prüfplan der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK). Per Ende 2019 beaufsichtigte die Direktaufsicht 62 Einrichtungen mit circa 500 Anlagegruppen. Das beaufsichtigte Volumen beträgt fast 200 Milliarden Franken, was rund 20 Prozent der Guthaben in der zweiten Säule entspricht. Das Volumen hat sich seit der Einsetzung der OAK BV im Jahr 2012 verdoppelt und der Wachstumstrend hält ungebrochen an. Tätigkeitsbericht 2020 | OAK BV 17
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