Bericht zur Kooperationsvereinbarung - "Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung" über das Jahr 2017 - WBM

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Bericht zur Kooperationsvereinbarung - "Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung" über das Jahr 2017 - WBM
Bericht zur Kooperationsvereinbarung
„Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und
soziale Wohnraumversorgung“ über das Jahr 2017
Bericht zur Kooperationsvereinbarung
„Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und
soziale Wohnraumversorgung“
über das Jahr 2017
„Leistbare
                                                                                                „Leistbare
                                                                                                     Mieten,Mieten,
                                                                                                             Wohnungsneubau
                                                                                                                    Wohnungsneubau
                                                                                                                             und soziale
                                                                                                                                   und soziale
                                                                                                                                         Wohnraumversorgung“ | Inhalt|
                                                                                                                                               Wohnraumversorgung“

                                                              Inhalt
                                                              Abkürzungsverzeichnis6

                                                              Vorwort                                                                       7

                                                              Einleitung und Zusammenfassung                                                8

                                                              1. Sozialverträgliche Mieten                                                12

                                                              2. Sanierung und Modernisierung                                             18

                                                              3. Kündigungsregelungen21

                                                              4. Vorgaben für die Vermietung von Bestandswohnungen                        22
    Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts
    Württembergische Straße 6
                                                              5. Vorgaben für die Vermietung von Neubauwohnungen                          27
    10707 Berlin
                                                              6. Wohnungstausch31
    Vertreten durch die Vorstände
    Jan Kuhnert
                                                              7. Partizipation durch Mieterräte und Mieterbeiräte                         32
    Alexa Prietzel
                                                              8. Erweiterung des Wohnungsbestands                                         35
    Verfasser:
                                                              9. Wohnungsneubau: zukunftsfähig und kostengünstig                          38
    Jan Kuhnert
    Christian Krüger
                                                              Anhang Kooperationsvereinbarung vom 05.04.2017                              41

                                                              Über die WVB Wohnraumversorgung Berlin                                      50
    Gestaltung und Layout:
    Roman Stricker
    STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
    Pufendorfstraße 11 | 10249 Berlin
    Telefon 030 69 081 -0 | Fax: -111
    www.stattbau.de

    Berlin, 28. September 2018

4                                                                                                                                                                     5
„Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ | Vorwort

    Abkürzungsverzeichnis                                                                 Vorwort

    BEG               Bundeseinkommensgrenze nach § 9 Abs. 2 WoFG                         Berlins Attraktivität hält ungebrochen an.      Ein weiterer wichtiger Schritt zur Sicherung
                                                                                          Jährlich zieht es zahlreiche Menschen in un-    des preiswerten Wohnraumangebots ist die
    BGB               Bürgerliches Gesetzbuch
                                                                                          sere Stadt, die hier arbeiten und wohnen        im April 2017 abgeschlossene Kooperati-
    KoopV             Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und      wollen. Die aktuellen Prognosen erwarten        onsvereinbarung. Der Berliner Senat und
                      soziale Wohnraumversorgung“                                         bis 2030 eine Zunahme um 180.000 Neuber-        die landeseigenen Wohnungsunternehmen
                                                                                          linerinnen und Neuberliner. Dies führt zu ei-   haben sich darauf geeinigt, den Wohnungs-
    LWU               landeseigene(s) Wohnungsunternehmen
                                                                                          nem erhöhten Bedarf an Infrastruktur,           neubau für breite Bevölkerungsschichten
    WBS               Wohnberechtigungsschein                                             sozialen Einrichtungen, wie Schulen und Kul-    auszuweiten und eine noch stärker sozial
                                                                                          tureinrichtungen, aber vor allem auch an        ausgerichtete Bestandsbewirtschaftung zur
    WE                Wohneinheit
                                                                                          Wohnungen – insbesondere im bezahlbaren         Sicherung bezahlbarer Mietenumzusetzen.
    WoFG              Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförde-           Marktsegment.                                   Um diese Ziele zu erreichen, muss neben
                      rungsgesetz)                                                                                                        ökologischen und bedarfsgerechten Bau-
                                                                                          Für eine soziale ausgerichtete Mieten- und      weisen, einer sozialen und nachhaltigen Bo-
    WoVErG BE         Gesetz zur Errichtung der „Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt
                                                                                          Wohnungspolitik sind in Berlin die landesei-    den- und Liegenschaftspolitik vor allem die
                      öffentlichen Rechts“
                                                                                          genen Wohnungsunternehmen ein verläss-          Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger als
    WoVG              Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung      licher Anker. Sie kommen ihrer Aufgabe          wichtige Ressource gestärkt werden.
                      in Berlin (Berliner Wohnraumversorgungsgesetz – WoVG Bln)           nach und haben in den letzten Jahren die
                                                                                          Voraussetzung dafür geschaffen, wieder          Wir können nun auf das erste Geschäftsjahr
    WVB               Wohnraumversorgung Berlin
                                                                                          verstärkt Wohnungen zu bauen. Gleichzei-        nach Inkrafttreten der Kooperationsverein-
    WUAusrStärkG BE   Gesetz zur sozialen Ausrichtung und Stärkung der landeseigenen 		   tig konzentrieren sie sich in der Bestands-     barung zurückblicken und feststellen, dass
                      Wohnungsunternehmen für eine langfristig gesicherte Wohnraum-       bewirtschaftung auf ihre besondere soziale      die kommunale Wohnungswirtschaft den
                      versorgung Berlins                                                  Verantwortung. Das Ende 2015 beschlosse-        Erwartungen Berlins gerecht wird. Die wirt-
                                                                                          ne Wohnraumversorgungsgesetz bildet ei-         schaftliche Leistungsfähigkeit der Gesell-
                                                                                          nen wichtigen Meilenstein der sozialen          schaften ermöglicht es ihnen, die besonde-
                                                                                          Neuausrichtung der landeseigenen Woh-           re soziale Ausrichtung ihrer Geschäftspolitik
                                                                                          nungsunternehmen. Damit wurde eine zu-          auch umzusetzen.
                                                                                          nehmend soziale Ausrichtung der kommu-
                                                                                          nalen Wohnungswirtschaft sowie eine             Der vorgelegte Bericht liefert dafür Zahlen
                                                                                          vielfältige mietpreisdämpfende Wirkung          und Belege und ermöglicht es damit, die
                                                                                          auf den gesamten Berliner Mietwohnungs-         Diskussion über die gemeinwohlorientierte
                                                                                          markt eingeleitet.                              Ausrichtung der Geschäftstätigkeit der lan-
                                                                                                                                          deseigenen Wohnungsunternehmen auf
                                                                                                                                          der Grundlage einer strukturierten Analyse
                                                                                                                                          des Geleisteten fortzusetzen.

                                                                                                                                          Frau Senatorin Katrin Lompscher

6                                                                                                                                                                                                       7
„Leistbare Mieten, Wohnungsneubau
                                                                                                                                                                                     „Leistbare
                                                                                                                                                                                        und soziale
                                                                                                                                                                                                Mieten,
                                                                                                                                                                                                    Wohnraumversorgung“ | Einleitung
                                                                                                                                                                                                        Wohnungsneubau und            und Zusammenfassung|
                                                                                                                                                                                                                            soziale Wohnraumversorgung“

    Einleitung und Zusammenfassung
                                                                                                                                            verträgen (sog. Bestandsmieten) nur um 2,0    Empfehlung: Über die bereits von den LWU
                                                                                                                                            % p.a. steigen dürfen wurde eingehalten.      durchgeführten Informationswege hinaus
                                                                                                                                            Insgesamt ergab sich ein Mietanstieg von      sollten durch regelmäßige persönliche und
                                                                                                                                            1,9%, welcher neben den Mieterhöhungen        verständliche Anschreiben die Mieter*innen
                                                                                                                                            für Bestandsmieten auch Mietsteigerungen      auf die Möglichkeit eines Mietsenkungsan-
                                                                                                                                            auf Grund von Modernisierungen, Neuver-       trags (Härtefall) aufmerksam gemacht wer-
    Die Geschäftstätigkeit der landeseigenen                             Über diesen gesetzlichen Auftrag hinaus ist                        mietungen, Bestandsankäufen und Erstver-      den.
    Wohnungsunternehmen Berlins (LWU) un-                                die WVB Vertragspartner bei der Kooperati-                         mietungen von neu errichteten Wohnungen       Mit der KoopV wurde u.a. eine Neuregelung
    terliegt verschiedenen gesetzlichen und                              onsvereinbarung „Leistbare Mieten, Woh-                            enthält. Die durchschnittliche Bestandsmie-   der Mieterhöhung nach Modernisierung
    vertraglichen Regelungen. Mit dem Wohn-                              nungsneubau und soziale Wohnraumver-                               te bei laufenden Verträgen beträgt zu Jah-    (Kapitel 2) eingeführt. Die LWU haben sich
                                    1
    raumversorgungsgesetz (WoVG ) wurde ab                               sorgung“ (KoopV), die am 5. April 2017                             resende 2017 5,91 €/m² Wohnfläche (2016:      angabengemäß an die Vorgaben gehalten
    dem 1. Januar 2016 das „Gesetz zur sozia-                            zwischen dem Land Berlin, den LWU und der                          5,80 €/m²). Sie liegt damit 8,7 % unterhalb   und 2017 insgesamt 2.861 Mieterhöhungs-
                                                                                                     5
    len Ausrichtung und Stärkung der landesei-                           WVB abgeschlossen wurde . Unter Ziffer 7.1                         der vergleichbaren Mietspiegelmiete von       verlangen wegen Modernisierung ausge-
    genen Wohnungsunternehmen für eine                                   der Vereinbarung wurden die Einführung                             6,47 €/m² Wohnfläche.                         sprochen. Für knapp 16 % dieser Mieterhö-
    langfristig gesicherte Wohnraumversor-                               eines Monitoring­ systems zur Einhaltung                                                                         hungen wurden individuelle Modernisie-
                             2
    gung“ (WUAusrStärkG BE ) in Kraft gesetzt.                           der Regelungen der Kooperationsvereinba-                           Die sog. durchschnittliche Neuvermietungs-    rungsvereinbarungen (mit 451 Haushalten)
    Es ergänzte das 2012 bis Ende 2016 zwi-                              rung durch die WVB und eine jährliche Be-                          miete, wenn bestehende Wohnungen (nicht       abgeschlossen.
    schen dem Senat und den LWU abgeschlos-                              richterstattung festgelegt.                                        Neubau) an einen neuen Mieterhaushalt
                          3
    sene „Mietenbündnis “, das damit in we-                                                                                                 vermietet werden, ist von 2016 mit 6,45 €/    Da die LWU sich hier sehr unterschiedlich
    sentlichen Teilen Gesetzeskraft erlangte.                            Der hier vorgelegte Bericht erfolgt in Erfül-                      m² auf 2017 um 9,9 % auf 7,09 €/m² gestie-    verhalten, wird empfohlen, das Instrument
                                                                         lung dieser Vorgaben und evaluiert dem-                            gen. Sie liegt rund 30 % unter dem marktüb-   der individuellen Modernisierungsvereinba-
    Mit dem neuen Gesetz wurden für die LWU                              entsprechend für das Geschäftsjahr 2017                            lichen Wert von 10,15 €/m².                   rung stärker zu nutzen.
    insbesondere Regelungen zur Sicherung                                die Einhaltung sowohl der gesetzlichen Vor-
    des Wohnungsmarkts- und des Versor-                                  schriften nach dem WoVG als auch der Re-                           Für die Mieterinnen und Mieter mit beste-     Mit dem WoVG wurden detaillierte Regelun-
    gungsauftrags der Unternehmen, zur Wie-                              gelungen nach der KoopV.                                           henden Mietverträgen bei den LWU, die we-     gen zur Vermeidung von Zwangsräumun-
    dervermietung von Wohnungen, über die                                                                                                   gen ihres geringen Einkommens nicht in der    gen erlassen (Kapitel 3). Insbesondere sollte
    Miethöhe nach Modernisierungen und die                               Die KoopV gilt nur für diejenigen Wohnun-                          Lage sind, Kaltmieten oberhalb von 30 %       der Obdachlosigkeit vorgebeugt werden. Bei
    Bildung von Mieterräten gültig. Gleichzeitig                         gen, die innerhalb von Berlin liegen. Von                          ihres Haushaltseinkommens zu tragen, wur-     den 3.347 fristlosen Kündigungen wegen
    wurde mit dem WoVG auch das „Gesetz                                  den 300.826 eigenen und angepachteten                              den mit dem WoVG und der KoopV Möglich-       Mietrückstands haben rd. 84 % aller betrof-
    zur Errichtung der ‚Wohnraumversorgung                               Wohnungen der LWU zu Jahresende 2017                               keiten für eine Mietsenkung auf Antrag        fenen Haushalte eine externe oder interne
    Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts‘“                               sind deshalb nur 299.684 Wohnungen in-                             geschaffen. In der Folge von Mieterhöhungs-   Beratung angenommen und dabei wurde al-
                            4
    beschlossen (WoVErG BE) . Die Wohnraum-                              nerhalb Berlin als sog. kooperationsverein-                        verlangen im laufenden Vertrag – im Rah-      len Betroffenen Ersatzwohnraum angebo-
    versorgung Berlin (WVB) hat in diesem Zu-                            barungsrelevanter Wohnungsbestand er-                              men der 2%-Regelung – wurden 418 Mietre-      ten. Dadurch konnten knapp die Hälfte aller
    sammenhang die Aufgabe „politische Leitli-                           fasst.                                                             duzierungen vereinbart. Dagegen war die       fristlosen Kündigungen zurückgenommen
    nien in Bezug auf die Wahrnehmung des                                                                                                   Zahl bewilligter Mietsenkungsanträge bei      werden. Bei den schließlich durchgeführten
    Versorgungs- und Wohnungsmarktauftra-                                Die verschiedenen Vorgaben für die Siche-                          bestehenden Mietverträgen (25 Vereinba-       327 Räumungen sind meistens zurückgelas-
    ges durch die landeseigenen Wohnungsun-                              rung sozialverträglicher Mieten (Kapitel 1)                        rungen) und nach Modernisierungsvorha-        sene Möbel aus verlassenen Wohnungen ge-
    ternehmen zu entwickeln, zu evaluieren                               stehen am Beginn des Berichts. Die wichtige                        ben (5 Verträge) vergleichsweise gering.      räumt worden, um diese Wohnungen an-
    und fortzuschreiben“.                                                Regelung der Kooperationsvereinbarung,                                                                           schließend wieder vermieten zu können.
                                                                         wonach die Mieten in den laufenden Miet-
    1 Gesetz vom 24.11.2015 mit Begründung unter
    https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnraumversorgung/download/VorlageBeschlussfassung_WoVG_Bln.pdf

    2 Gesetz vom 24.11.2015, Download unter
    http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=WUAusrSt%C3%A4rkG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true

    3 „Gut, sicher und preiswert wohnen in Berlin -BÜNDNIS FÜR SOZIALE WOHNUNGSPOLITIK UND BEZAHLBARE MIETEN“ vom 04.09.12
    https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnungsbau/download/mietenbuendnis/kooperationsvereinbarung-mietenbuendnis.pdf

    4 Gesetz vom 24.11.2015 unter
    http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=WoVErG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true

    5 „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ - Kooperationsvereinbarung mit den städtischen Wohnungsbaugesell-
    schaften Berlins vom 05.04.17 unter
    https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnraum/wohnungsbaugesellschaften/download/kooperationsvereinbarung.pdf

8                                                                                                                                                                                                                                                        9
„Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ | Einleitung und Zusammenfassung

     Schon mit dem Mietenbündnis und dann mit         Obwohl die Zahl der Kündigungen (Fluktuati-      Für den Wohnungstausch (Kapitel 6) sind im        In den kommenden Jahren werden deutlich
     dem WoVG wurde die Wiedervermietung von          on) wegen der allgemeinen Marktbedingun-         Jahr 2017 nur 91 entsprechende Umzüge zu          mehr neue Wohnungen durch die LWU ge-
     Bestandswohnungen (Kapitel 4) an soziale         gen bei den LWU um über 20 % zurückging,         verzeichnen. Wenn im zweiten Halbjahr 2018        schaffen werden, so wurden 2017 5.042
     Kriterien gebunden, auch wenn diese Woh-         konnte die absolute Zahl der Wohnungsver-        das internetbasierte Wohnungstauschportal         Baubeginne berichtet. Zur Unterstützung
     nungen keiner Förderbindung unterliegen.         mittlungen für diese Bedarfsgruppen noch ge-     in Betrieb geht, ist mit einer besseren Nutzung   der Neubautätigkeit wurden den LWU insge-
     Nach dem WoVG sind 55 % aller Wiederver-         steigert werden. Die Quote betrug 2017 sogar     des vorhandenen Wohnraums durch Woh-              samt 19 Grundstücke des Landes oder lan-
     mietungen (ohne Neubau) an Haushalte zu          18,3 %.                                          nungstausch unter den Mieterinnen und Mie-        deseigener Unternehmen übertragen, auf
     vermieten, die einen Wohnberechtigungs-                                                           tern aller sechs LWU zu rechnen.                  ihnen werden voraussichtlich rd. 2.530
     schein (WBS) erhalten können. Obwohl das         Die Berichterstattung über die nach KoopV er-                                                      Wohnungen entstehen. Insgesamt haben die
     WoVG erst zu Jahresbeginn 2016 in Kraft trat,    weiterten Bedarfsgruppen mit einer Quote         Für die Mieterräte und die Mieterbeiräte der      LWU 1.772 auf dem Wohnungsmarkt direkt
     betrug die Quote der WBS-berechtigten Haus-      von 25 %, zusätzlich noch für Studierende und    LWU (Kapitel 7) sind durch WoVG und KoopV         erworben und zusätzlich gingen 2017 im
     halte sogar 57,6 % für das Gesamtjahr. Mit       Transfereinkommensbezieher, zeigt ebenfalls      die Aufgaben definiert worden. Für sie hat        Rahmen des bezirklichen Vorkaufsrechts
     der KoopV ist diese Regelung von 55 % auf 60     mit 32,0 % eine klare Erfüllung der Quote, ob-   die WVB verschiedene Unterstützungsstruk-         264 Wohnungen in den Besitz der LWU über.
     % erhöht worden und die LWU haben diese          wohl sie erst im Frühjahr 2017 mit der KoopV     turen aufgebaut. Mit dem Vorschlag einer
     auch 2017 mit 61,1% erfüllt. Der besondere       in Kraft trat.                                   neuen Mustersatzung hat die WVB dazu bei-         Der Anteil der gebundenen Wohnungen an
     Vermietungsvorrang für Haushalte mit gerin-                                                       getragen, die bei den Mieterratswahlen            den fertiggestellten Neubauten der LWU
     geren Einkommen (zwischen 80 % und 100 %         Bei der Überprüfung der Vorgaben für die Ver-    2016 aufgetretenen Unregelmäßigkeiten             (Kapitel 9) betrug 2016 nur 7,9 % und im
     der Bundeseinkommensgrenze) wurde von            mietung von Neubauwohnungen, die ab 2012         künftig zu vermeiden. Die Vereinbarung der        Jahr 2017 bereits 28,2 %. Die mit der KoopV
     den LWU sehr unterschiedlich beachtet und        errichtet wurden, (Kapitel 5) hat die WVB emp-   KoopV, wonach die LWU anstreben sollen,           im Frühjahr 2017 vereinbarte Quote von
     im Durchschnitt der Unternehmen wurden 55        fohlen, künftig in Neubauvorhaben verstärkt      Mieterbeiräte oder vergleichbare Institutio-      mindestens 50 % gebundenem Wohnraum
     % aller Vermietungen der WBS-berechtigten        den Bedarf an großen Familienwohnungen           nen in Siedlungen ab 300 Wohnungen einzu-         bei den Neubauvorhaben kann erst in späte-
     Haushalte an diese Teilgruppe durchgeführt.      aber auch an kleinen 1 – 1,5-Raum-Wohnun-        richten, ist noch recht unterschiedlich bei       ren Jahren realisiert werden, da ein mehr-
                                                      gen zu beachten.                                 den einzelnen LWU umgesetzt. Zumeist sind         jähriger Planungs- und Bauprozess der Fer-
     Als Evaluationsergebnis wird eine stärkere Be-                                                    trotz Bemühungen der LWU, u. a. wegen ge-         tigstellung vorausgeht. Bereits in der 2.
     achtung des Vermietungsvorrangs bei allen        Durch die Förderrichtlinie des Landes Berlin     ringer Wahlbeteiligungen, erst in rd. der         Hälfte 2017 waren bei den begonnenen
     LWU empfohlen.                                   gilt für mietpreisgebundene Wohnungen eine       Hälfte des Wohnungsbestands Mieterbeirä-          Neubauten schon für 46,4 % der Wohnun-
                                                      Mietobergrenze von 6,50 €/m², dies wurde         te eingerichtet.                                  gen eine Förderung beantragt.
     Von besonderer Bedeutung ist die Erfüllung       von den einzelnen LWU auch bei Erst- und
     des Versorgungsauftrags der LWU gerade ge-       Wiedervermietungen eingehalten. Die Vorga-       Ein Schwerpunkt der Arbeit der LWU gilt der       Der Mindestanteil an gebundenem Wohn-
     genüber den am Wohnungsmarkt besonders           be der KoopV, dass ungebundene Neubauwoh-        Erweiterung des Bestandes durch Neubau            raum beim Wohnungsneubau muss durch
     benachteiligten Haushalten. Mit dem WoVG         nungen zu einer Durchschnittsmiete von un-       oder Ankauf (Kapitel 8). Erst allmählich ge-      geeignete Planungsinstrumente sicherge-
     und der KoopV wurden hierfür spezielle Son-      ter 10,00 €/m² vermietet werden sollten, ist     winnt der Neubau an Fahrt. Insgesamt wur-         stellt werden.
     derregelungen vereinbart, die für diese Haus-    für Vorhaben eingehalten worden, bei denen       den 2017 3.011 neue Wohnungen erstmals
     halte den Zugang zu Wohnungen erleichtern        ein Baubeginn nach dem 1. Juli 2017 stattge-     vermietet und tragen zur Entlastung des           Die Wohnraumversorgung Berlin, Anstalt öf-
     sollen. Das WoVG sieht vor, dass 11 % aller      funden hat. Bei den früher begonnenen Neu-       Wohnungsmarkts bei. Insgesamt hatten die          fentlichen Rechts, möchte mit diesem öf-
     Wiedervermietungen an besondere Bedarfs-         bauvorhaben wurde diese Obergrenze teil-         Unternehmen damit 300.826 eigene und              fentlichen Bericht Einblick in die Arbeit der
     gruppen wie Obdachlose, Flüchtlinge oder be-     weise überschritten, wobei hier andere           angepachtete Wohnungen zu Jahresende              landeseigenen Wohnungsunternehmen ge-
     treute Wohnformen erfolgen. Im Jahr 2016         Kalkulationsgrundlagen maßgeblich waren.         2017. Davon liegen 299.684 Wohnungen in-          ben und nimmt Anregungen für die Weiter-
     wurde die Quote bereits mit 14,8 % deutlich                                                       nerhalb Berlins und unterliegen den Rege-         entwicklung des Berichts gerne entgegen.
     übererfüllt.                                                                                      lungen der KoopV.

10                                                                                                                                                                                                                 11
„Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ | Sozialverträgliche Mieten

     1. Sozialverträgliche Mieten                                                                                                 Miethöhe bei Wiedervermietungen
                                                                                                                                  Im Unterschied zu Bestandsmieten wird bei                        Diese Neuvertragsmieten stiegen in den ver-
                                                                                                                                  der erneuten Vermietung einer Wohnung                            gangenen Jahren an. Bei einem Vergleich
                                                                                                                                  (Wiedervermietung) in der Regel eine Anpas-                      der Jahreswerte 2016 und 2017 zeigt sich,
     Entwicklung der Bestandsmieten                                                                                                                                         3
                                                                                                                                  sung an die ortsübliche Vergleichsmiete                          dass der Betrag von 6,45 €/m² um 9,9 % auf
     Insgesamt sind die durchschnittlichen                                    Jahresende 2017. In diesen Mietsteigerun-           vorgenommen.                                                     7,09 €/m² gestiegen ist.
     Mieten im laufenden Mietvertrag (Be-                                     gen sind neben den Mieterhöhungen der
     standsmieten) in den kooperations- bzw.                                  Bestandsmieten auch Mietsteigerungen auf            Nettokaltmieten bei Neuvermietungen von Bestandswohnungen
     bündnisrelevanten Wohnungen bei den                                      Grund von Modernisierungen, Neuvermie-
     landeseigenen Wohnungsunternehmen um                                     tungen, Bestandsankäufen und Erstvermie-                                                                                        STADT UND
                                                                                                                                                      degewo         GESOBAU           Gewobag     HOWOGE                      WBM         Durchschnitt
     0,11 € bzw. 1,9 % gestiegen: von 5,80 €/m²                               tungen von neu errichteten Wohnungen                                                                                              LAND

     zum Jahresende 2016 auf 5,91 €/m² zum                                    enthalten.                                           2016                   6,48 €              6,53 €      6,39 €     6,42 €        6,28 €         6,73 €            6,45 €

     Durchschnittliche Bestandsmieten in kooperations- bzw. bündnisrelevanten Wohnungen                                            2017                   6,85 €              7,19 €      6,96 €     6,99 €        7,17 €         7,87 €            7,09 €
     (monatliche Nettokaltmiete, Soll) in €/m²
                                                                                                                                   Änderung                5,7 %          10,1 %          8,9 %       8,9 %       14,2 %         16,9 %             9,9 %
                                                                                                 STADT                Durch-
                                         degewo         GESOBAU          Gewobag     HOWOGE                 WBM
                                                                                                UND LAND              schnitt
                                                                                                                                  Die mittlere Angebotsmiete, also die Miete,                      obachten. Der Anteil von Vermietungsange-
      2016                                     5,85              5,72        5,81       5,85        5,65      5,94        5,80
                                                                                                                                  die bei allen neuen Wohnungsvermietungen                         boten unter 7,00 €/m² ist von 18 % (2016)
                                                                                                                                                                                                                                   5
      2017                                     5,96              5,84        5,93       5,91        5,79      6,08        5,91    gefordert wird, betrug in Berlin im Jahr 2017                    auf 10 % (2017) zurückgegangen .
                                                                                                                                               4
      Anstieg 2016 zu 2017                     0,11              0,12        0,12       0,06        0,14      0,14        0,11
                                                                                                                                  10,15 €/m² (Median nettokalt). Mit durch-
                                                                                                                                  schnittlich 7,09 €/m² bei Neuvermietung                          Bei Betrachtung längerer Zeitreihen wird
      Anstieg in %                            1,9 %             2,1 %       2,1 %      1,0 %       2,5 %     2,4 %       1,9 %    liegen die LWU 30 % unter den Angebots-                          der Mietenanstieg noch deutlicher: Die Me-
                                                                                                                                  mieten, die am Markt gefordert werden.                           dianwerte für das 4. Quartal stiegen von
      durchschnittliche OVM
      für den Bestand nach                     6,58              6,37        6,60       6,29        6,34      6,61        6,47                                                                     2010 bis 2017 um 4,50 €/m² und somit um
      Mietspiegel 2017
                       1
                                                                                                                                  Die Angebotsmieten stiegen in den letzten                        rund 71 %. Vor diesem Hintergrund wird die
      Differenz zur                                                                                                               Jahren deutlich an. Während sie im Jahr                          Rolle der landeseigenen Wohnungsunter-
      durchschnittlichen OVM                 - 0,62             - 0,53      - 0,67     - 0,38      - 0,55    - 0,53      - 0,56   2016 im Median noch 9,07 €/m² betrugen,                          nehmen als Anbieter kostengünstigen
      für den Bestand
                                                                                                                                  ist im Folgejahr ein Anstieg um 12 % zu be-                      Wohnraums immer wichtiger.
      Differenz in %                        - 9,4 %            - 8,3 %    - 10,2 %    - 6,0 %     - 8,7 %   - 8,0 %    - 8,7 %

     Die Bestandsmieten der sechs landeseige-                                 abgeschlossene Kooperationsvereinbarung
     nen Wohnungsunternehmen liegen 8,7 %                                     wurden die LWU aufgefordert, diese Mieter-
     unter der im Berliner Mietspiegel ausgewie-                              höhungen mit Blick auf ihre Sozialverträg-
     senen ortsüblichen Vergleichsmiete.                                      lichkeit zu überprüfen, ggf. anzupassen
                                                                              oder rückgängig zu machen. Von den gefor-
     In den Monaten Januar bis April 2017 wur-                                derten Mieterhöhungen wurden daraufhin
     den nach Auslaufen des Mietenbündnisses                                  12.763 (40,2 %) storniert und weitere 9.087
     und vor Inkrafttreten der Kooperationsver-                               (28,6 %) reduziert. Lediglich 9.294 Mieter-
     einbarung 31.730 Mieterhöhungsschreiben                                  höhungen (29,3 %) traten schließlich un-            3 Ziffer 4.1 der KoopV legt dabei fest, dass Neuvermietungen an WBS-berechtigte Haushalte (60 % aller Neuvermietungen) nur
                                                                                                                                  „maximal zur ortsüblichen Vergleichsmiete“ erfolgen dürfen.
                                                                                                2
     versandt. Mit Bezug auf die im April 2017                                verändert in Kraft .                                4 Vgl. IBB Wohnungsmarktbericht 2017 S. 62.

                                                                                                                                  5 IBB-Wohnungsmarktbericht 2017 S. 60 ff.
     1 Antwort auf eine schriftliche Anfrage DS 18 / 13 690.

     2 Rest von 586 Mieterhöhungsbegehren auf die Summe von 31.730 wurde nicht zugeordnet.

12                                                                                                                                                                                                                                                             13
„Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ | Sozialverträgliche Mieten

                                                                                                   Vorgaben für die Mietenreduzierung
     Sicherung sozialverträglicher Miethöhen
     Derzeit bestehen drei unterschiedliche Mög-    ƒƒ Antrag auf Reduzierung der angekündig-                                               Gesamtnettoeinkommen des
                                                                                                    Haushaltsgröße                                                                Wohnflächenobergrenzen
     lichkeiten für Mieterinnen und Mieter, einen      ten Mieterhöhung im laufenden Mietver-                                               Haushalts im Jahr
     Antrag zur Reduzierung der Nettokaltmiete         trag, mit der Begründung, dass die Belas-
                                                                                                    Einpersonenhaushalt                                         16.800 Euro              Einpersonenhaushalt: 45 m²
     auf die Belastungsgrenze von 30 % des             tungsgrenze dann überschritten würde
                                                                     7
     Haushaltsnettoeinkommens (sog. Härtefall-         (Mietkappung ) und
                                                                                                    Zweipersonenhaushalt                                        25.200 Euro            Zweipersonenhaushalt : 60 m²
     regelung) zu stellen:                          ƒƒ Antrag auf Reduzierung der angekündig-
                                                       ten Mieterhöhung wegen einer Moderni-        für jede weitere zum Haushalt
                                                                                                                                                                 5.740 Euro             Dreipersonenhaushalt: 75 m²
                                                                                                    gehörende Person
     ƒƒ Antrag auf Reduzierung der laufenden ak-       sierungsmaßnahme, mit der Begründung,
                                                                                                    für jedes zum Haushalt gehörende
        tuellen Mietzahlung, mit der Begründung,       dass die Belastungsgrenze dann über-                                                                       700 Euro              Vierpersonenhaushalt: 85 m²
                                                                                                    Kind
        dass die Belastungsgrenze bereits über-        schritten würde (Modernisierungsumlage-
                                    6                           8                                                                                                                    zusätzlich 12 m² für jede weitere
        schritten ist (Mietabsenkung ),                Kappung ).                                                                                                                    zum Haushalt gehörende Person

     Nettokaltmiete ist der Betrag, den das Wohnungsunternehmen für die reine Vermietung der
     Wohnung erhält. Monatliche Vorauszahlungen für Betriebskosten und Nebenkosten sind nicht      Bewilligte Anträge auf Mietreduzierungen zur Sicherung sozialverträglicher Mieten 2017
     in der Nettokaltmiete enthalten.
                                                                                                                                                                                    STADT
                                                                                                                               degewo       GESOBAU   Gewobag      HOWOGE                         WBM        Gesamt
                                                                                                                                                                                   UND LAND
     Die LWU können dem Antrag auf Mietabsen-       Liegen die Voraussetzungen gemäß nachfol-
                                                                                                    Mietsenkung im
     kung oder Kappung dann zustimmen, wenn         gender Übersicht vor, kann eine Mietabsen-                                          7         5         3                 0             0           10         25
                                                                                                    Bestandsvertrag
     die Einhaltung bestimmter Kriterien nachge-    kung oder Kappung der jeweiligen Mieterhö-
                                                                                                    Kappung Mieterhöhun-
     wiesen wird. Ausschlaggebend sind das          hung beantragt werden, damit die zu             gen nach §558 BGB
                                                                                                                                       25       104        54            198              22            15        418

     Haushaltsgesamteinkommen entsprechend          entrichtende Nettokaltmiete künftig nicht
                                                                                                    Kappung Mieterhöhun-
     der nachfolgend dargestellten Grenzen, die     mehr als 30 % des verfügbaren anrechenba-       gen nach § 559 BGB
                                                                                                                                        0         3         0                 0             0            2          5

     Wohnungsgröße und die Anzahl der Haus-         ren Gesamteinkommens des jeweiligen
     haltsmitglieder. Bei besonderen Lebensum-      Haushaltes beträgt.
                                                                                                   Die relativ geringe Anzahl bewilligter Anträ-          offenbar für einen großen Teil der Mieter-
     ständen können Überschreitungen der Woh-
                                                                                                   ge im bestehenden Mietvertragsverhältnis               schaft finanziell tragbar ist, kann aber an-
     nungsgröße zugelassen werden.
                                                                                                   bzw. bei Mieterhöhungen nach Modernisie-               dererseits auch auf eine noch zu geringe
                                                                                                   rung ist einerseits ein Hinweis darauf, dass           Kenntnis der Regelung bei den Miethaushal-
                                                                                                   die Miethöhe in den Bestandsverträgen bei              ten deuten.
                                                                                                   den landeseigenen Wohnungsunternehmen

                                                                                                    Intensivierung der Information der Mieterinnen und Mieter über ihr Recht, einen Antrag auf
                                                                                                    Kappung der aktuellen Miete auf eine sozialverträgliche Höhe („30-%-Regelung“) zu stellen:
                                                                                                    ƒƒ Zielgruppenorientierte, verständliche und ggf. mehrsprachige Informationsmaterialien
                                                                                                    ƒƒ Persönliche Mieteranschreiben der LWU einmal im Jahr bzw. bei Mieterhöhungen                                      Empfehlung
                                                                                                    ƒƒ Detaillierung der Erfassung der Anträge und Ablehnungsgründe nach den Fallgruppen
                                                                                                        Mietabsenkung (Bestandsverträge), Mietkappung (Mieterhöhungen) und Modernisie-
                                                                                                        rungsumlagekappung
     6 Gemäß Ziffer 4.4 der KoopV.

     7 Gemäß Ziffer 4.2 der KoopV.

     8 Gemäß Ziffer 4.3 der KoopV.

14                                                                                                                                                                                                                                    15
„Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ | Sozialverträgliche Mieten

                                                                                                          hungen für Wohnungen des sozialen Woh-               Insgesamt wurden also von den LWU
     Mieterhöhungen bei Bestandsmietverträgen                                                             nungsbaus nach den dort anzuwendenden                140.314 Mieterhöhungen für Bestands-
     Aufgabe der LWU ist nach dem WUAusr-              In Einzelfällen kann von dieser Vorgabe abge-      Regelungen versandt.                                 mietverträge (ohne Mieterhöhungen aus
     StärkG BE sowohl die „Sicherung und Erwei-        wichen werden: Liegt die Ausgangsmiete un-                                                              Modernisierungsvorhaben) versandt.
     terung preisgünstigen Mietwohnraums in            terhalb von 75 % der Durchschnittsmiete des
     allen Bezirken für breite Schichten der Be-       jeweiligen Wohnungsunternehmens, kann              Mieterhöhungen bei Bestandsmietverträgen im Jahr 2017
     völkerung (Wohnungsmarktaufgabe) als              der Mietenanstieg im Einzelfall höher ausfal-
     auch die Hilfestellung zu einer nachhaltigen      len. Damit gewährleistet bleibt, dass die Net-                                                                             STADT
                                                                                                                                       degewo    GESOBAU    Gewobag    HOWOGE                 WBM      Gesamt
     und bedarfsgerechten Wohnraumversor-              tokaltmiete 30 % des Nettohaushaltseinkom-                                                                                UND LAND

     gung für Haushalte in Berlin, die auf dem         mens nicht übersteigt, wird auch in diesen          Mieterhöhungen nach
                                                                                                                                        24.082     23.977     18.115    38.868      4.397     16.901   126.340
                                                                                                           § 558 BGB
     Wohnungsmarkt besonders benachteiligt             Fällen bei Mieterhöhungen auf die Möglich-
     sind und sich nicht selbst mit angemesse-         keit eines Antrags auf Mietenkappung (Härte-        davon Mieterhöhungen
                                                                                                           von Mieten unter 75 % der       538       574        516         0         495       120      2.243
     nem Wohnraum versorgen können (Versor-            fallregelung) hingewiesen.
                                                                                                           Durchschnittsmiete
     gungsaufgabe)“.
                                                                                                           Zusätzlich Mieterhöhun-
                                                       Laut Angaben der sechs Wohnungsunterneh-            gen im sozialen Woh-          5.637       146       7.177      159             0     855     13.974
     Für die Erfüllung dieser gesetzlichen Aufga-      men wurden im Jahr 2017 insgesamt 126.340           nungsbau
     ben ist die Mietenbildung das zentrale Instru-    Mieterhöhungen gem. § 558 BGB an die Mie-           Summe                        29.719     24.123     25.292    39.027      4.397     17.756   140.314
     ment, denn vor allem mit preisgünstigem           terschaft der landeseigenen Wohnungsunter-
     Wohnraum können die LWU ihrem gesetzli-           nehmen versandt. In 12.763 Fällen wurde eine
     chen Auftrag nachkommen.                          Mieterhöhung nach Abschluss der KoopV zu-          In die Berechnungen für den Mietspiegel ge-          im Jahr haben durch ihre Einbeziehung in
                                                       rückgenommen, 9.087 Mieten wurden nach-            hen nur diejenigen Wohnungen ein, die in             die Berechnungsbasis des Berliner Miet-
     Das Wohnraumversorgungsgesetz verpflich-          träglich reduziert. Der Anstieg der Nettokalt-     den letzten vier Jahren neu vermietet wur-           spiegels einen mietpreisdämpfenden Effekt,
     tete die LWU, die Miete innerhalb von vier Jah-   miete betrug laut Angaben der Unternehmen          den oder von einer Mieterhöhung betroffen            da aktuell viele Neuvermietungen von pri-
     ren um nicht mehr als 15 % zu erhöhen. Mit        nicht mehr als 2 % pro Jahr bzw. 4 % in zwei       waren. Die rund 125.000 Mieterhöhungen               vaten Immobilieneigentümern mit höheren
     der Kooperationsvereinbarung wurde nun            Jahren. Nur in 2.243 Fällen (1,8 % aller Mieter-   der LWU mit ihren niedrigen Sätzen von               Mietpreisen in den Mietspiegel einfließen.
     eine deutlich stärkere Begrenzung künftiger       höhungen nach § 558 BGB) wurde die Netto-          durchschnittlich unter 2 % Mieterhöhung
     Mietsteigerungen vereinbart. Ziffer 4.2 der       kaltmiete um mehr als 2 %, höchstens jedoch
     Kooperationsvereinbarung legt fest, dass Be-      auf die Kappungsgrenze nach dem WoVG von
     standsmieten um nicht mehr als 2 % jährlich       15 % in vier Jahren angehoben. Grund hierfür
     steigen sollen, wobei einmalige Mietanhebun-      war, dass in diesen Fällen die vorherige Kalt-
     gen bis zu 4 % innerhalb von zwei Jahren          miete weniger als 75 % der durchschnittlichen
     möglich sind.                                     Miete des jeweiligen Unternehmens betrug.
                                                       Darüber hinaus wurden 13.974 Mieterhö-

     Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen nach § 558 BGB
     Die Erhöhung der Grundmiete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete während eines Mietverhält-
     nisses einer Wohnung, die nicht mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, ist im § 558 des Bür-
     gerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete erfolgt
     bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen in Berlin i.d.R. auf Basis des Berliner Mietspiegels.

16                                                                                                                                                                                                                         17
„Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ | Sanierung und Modernisierung

     2. Sanierung und Modernisierung                                                              Asbestfreie Hauptstadt 2030
                                                                                                  Die landeseigenen Wohnungen mit Asbestbe-                             Dazu stellt jedes landeseigene Wohnungsun-
                                                                                                  lastungen werden im Rahmen der Strategie                              ternehmen einen langfristigen Sanierungs-
                                                                                                  „Asbestfreie Hauptstadt 2030“ schrittweise                            plan auf. Im Rahmen dieser Sanierungspläne
                                                                                                  saniert.                                                              wurden im Jahr 2017 3.512 Wohnungen as-
     Die Kooperationsvereinbarung sieht vor,       Die Kooperationsvereinbarung enthält auch                                                                            bestsaniert.
     Modernisierungserfolge auch anhand des        konkrete Vorgaben für einen behutsamen
     tatsächlichen Energieverbrauchs zu evalu-     Umgang mit der vorhandenen Bausubs-            Anzahl asbestsanierter Wohnungen 2017
     ieren, um den Beitrag der landeseigenen       tanz. So soll grundsätzlich auf den Aus-
     Wohnungsunternehmen zum Klimaschutz           tausch funktionsfähiger Holzkastendoppel-                                                                                          STADT UND
                                                                                                                                degewo           GESOBAU            Gewobag                          WBM        Summe*
     zu stärken. Es wird angestrebt, Modernisie-   fenster verzichtet werden. Diese ab Frühjahr                                                                                         LAND
     rungsvorhaben weitestgehend warmmie-          2017 geltenden Vorgaben greifen nicht bei       Asbestsanierte
                                                                                                                                        602               264              2.134               459         53      3.512
     tenneutral umzusetzen und ökologisch un-      Modernisierungsmaßnahmen, die vorher in         Wohnungen

     schädliche Baustoffe einzusetzen.             Auftrag gegeben wurden.                        Alle Angaben gem. DS 18 / 13125
                                                                                                  * Die HOWOGE hat nach weitgehender Sanierung 2017 keine asbestbelasteten Wohnungen im Bestand.

     Neuausrichtung der Sanierungsstrategie                                                       Die LWU gaben mit Stand Ende 2017 an,                                 Wird die Sanierungstätigkeit weiterhin in-
                                                                                                  dass bei über 41.000 Wohnungen im Be-                                 tensiviert (von 3.328 in 2016 stieg die An-
     Derzeit überarbeiten die LWU ihre Sanie-      Nach einer ersten Analyse der bisher ver-
                                                                                                  stand von einer Belastung mit Asbest in un-                           zahl asbestsanierter Wohnungen auf 3.512
     rungsstrategien entsprechend Ziffer 5 der     folgten Sanierungskonzepte der LWU hat
                                                                                                  terschiedlichen Bauteilen (Boden, Fassaden                            im Jahr 2017) ist das Ziel „Berlin 2030 as-
     Kooperationsvereinbarung: Die geplanten       die WVB in Abstimmung mit den LWU eine
                                                                                                  etc.) zu rechnen ist.                                                 bestfrei“ voraussichtlich erreichbar.
     Maßnahmen werden stärker auf ihren öko-       wissenschaftliche Untersuchung beauf-
     logischen und sozialen Nutzen hin ausge-      tragt, die die Sanierungsvorhaben und
                                                                                                  Neuregelung der Mieten nach Modernisierung
     richtet.                                      -strategien der LWU mit denen anderer gro-
                                                   ßer kommunaler Wohnungsunternehmen             Vermieterinnen und Vermieter von Wohn-                                (Modernisierungsumlage) erhöht werden. Da-
     Der Kooperationsvereinbarung entspre-         vergleicht. Daraus sollen Handlungsvor-        raum können unter Beachtung gesetzlicher                              durch wird die bundesgesetzlich zulässige
     chend wird die Wohnraumversorgung Ber-        schläge für kostengünstige, zügige und         Vorgaben Kosten von Modernisierungen im                               Höhe der Modernisierungsumlage um fast
     lin gemeinsam mit den Mitgliedern der Mie-    mieterfreundliche Verfahren abgeleitet         Zuge einer so genannten Modernisierungsum-                            50 % unterschritten, um den Mietenanstieg
     terräte die geänderten Sanierungsstrategien   werden, die es ermöglichen, die resultieren-   lage auf die Mieterinnen und Mieter umlegen.                          auch bei Modernisierungen sozialverträglich
     der LWU evaluieren und Vorschläge für eine    de Mieterhöhung in einem sozialverträgli-      Grundlage hierfür ist § 559 des Bürgerlichen                          zu begrenzen.
     behutsame Sanierung und energetische          chen Rahmen zu halten. Im zweiten Halb-        Gesetzbuches (BGB), wonach bis zu 11 % der
     Modernisierung unterbreiten.                  jahr 2018 werden die Ergebnisse mit den        für die Modernisierung aufgewendeten Kosten                           Gleichzeitig darf die Nettokaltmiete nach Mo-
                                                   Unternehmen, den Mieterräten und den           auf die jährliche Miete aufgeschlagen werden                          dernisierung die ortsübliche Vergleichsmiete
                                                   Gremien der WVB diskutiert und entspre-        dürfen.                                                               um nicht mehr als 10 % übersteigen. Darüber
                                                   chende Anregungen für eine angepasste                                                                                hinaus ist auch bei diesen Mieterhöhungen die
                                                   Sanierungsstrategie vorgelegt.                 Das Land Berlin hat für die LWU im Rahmen                             Regelung zur Sicherung einer sozialverträgli-
                                                                                                  der Kooperationsvereinbarung Ziffer 4.3 deut-                         chen Miethöhe zu beachten (Antrag auf
                                                                                                  lich begrenztere Festlegungen zur Modernisie-                         30-%-Kappung). In der nachfolgenden Tabelle
                                                                                                                          9
                                                                                                  rungsumlage getroffen . Danach darf bei Mo-                           sind die insgesamt 2.861 von den LWU im Jahr
                                                                                                  dernisierungsankündigungen ab November                                2017 verfügten Modernisierungsmieterhö-
                                                                                                  2016 die Nettokaltmiete höchstens um 6 %                              hungen nach § 559 BGB nach den einzelnen
                                                                                                                                                                                           10
                                                                                                  der aufgewendeten Modernisierungskosten                               LWU aufgegliedert .

                                                                                                  9 Die Vorgaben gelten für Mieterhöhungen, die nach dem 1. November 2016 ausgesprochen wurden.

                                                                                                  10 Modernisierungsmieterhöhungen im sozialen Wohnungsbau sind hier nicht erfasst.

18                                                                                                                                                                                                                         19
„Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ | Kündigungsregelungen

                                                                                                                           3. Kündigungsregelungen
                  Ein besonderes Instrument ist die freiwillige          Interessen und die Zahlungsfähigkeit der
                  vertragliche Vereinbarung zwischen dem                 Bewohnerinnen und Bewohner abgestimmt.
                  Mieterhaushalt und dem Wohnungsunter-                  Die LWU sind gemäß Kooperationsvereinba-
                  nehmen über die konkrete Durchführung                  rung Ziffer 4.3 aufgefordert, derartige indi-
                  einer Modernisierung und die künftig zu                viduelle Vereinbarungen bei einer Moderni-
                  zahlende Miete nach Modernisierung. Hier               sierung von sich aus anzubieten.
                  werden die einzelnen Maßnahmen auf die                                                                   Mit dem § 4 Abs. 1 des WUAusrStärkG BE            weit wie möglich vermieden werden.“
                                                                                                                           wurde festgelegt: „Die landeseigenen Woh-         Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sollen
                  Mieterhöhungen nach Modernisierungen und individuelle Modernisierungsvereinbarungen                      nungsunternehmen wirken durch geeignete           nur erfolgen, wenn keine Obdachlosigkeit
                  2017                                                                                                     Maßnahmen wie Informations-, Beratungs-,          des gekündigten Mieterhaushaltes droht
                                                                                                                           Mediations- und ähnliche Verfahren darauf         bzw. wenn diese durch Angebot von Ersatz-
                                                                                            STADT
                                              degewo       GESOBAU    Gewobag    HOWOGE               WBM        Gesamt    hin, dass außerordentliche fristlose Kündi-       wohnraum vermieden werden kann.
                                                                                           UND LAND
                                                                                                                           gungen aufgrund von Mietrückständen so
                   Mieterhöhungen nach
                                                  730          468        168       462         370     663        2.861
                   § 559 BGB
                                                                                                                           Fristlose Kündigungen wegen Mietrückständen 2017
                   Individuelle Modernisie-
                                                       0        58        110         0         267         16       451
                   rungsvereinbarungen
                                                                                                                                                                                              STADT
                                                                                                                                                     degewo    GESOBAU   Gewobag   HOWOGE               WBM        Gesamt
                   Anteil                       0,0 %        12,4 %     65,5 %     0,0 %     72,7 %    2,4 %      15,8 %                                                                     UND LAND

                                                                                                                            Fristlose Kündigungen
                  Während Gewobag und STADT UND LAND ca.                 ses Instrument nur bei einem Achtel der be-                                     825       583       535       606        453      345      3.347
                                                                                                                            wegen Mietrückstand
                  zwei Drittel der Modernisierungen auf der              troffenen Haushalte, die WBM selten und
                  Konsensbasis von individuellen Vereinbarun-            degewo sowie HOWOGE gar nicht.                     Durchgeführte interne
                  gen durchführten, nutzte die GESOBAU die-                                                                 oder externe Mieterbe-       825       408       535       327        371      345      2.811
                                                                                                                            ratung
                                                                                                                            Rücknahme der Kündi-
                  Das Instrument der individuellen Modernisierungsvereinbarungen ist intensiver zu nutzen.                  gung aufgrund einer          588        64       450       158        107      294      1.661
                                                                                                                            Vereinbarung
                  Eine Zusammenarbeit mit den neu zu schaffenden bezirklichen Beratungsstellen sowie adres-
                  satenorientierte mehrsprachige Informationen über individuelle Modernisierungsvereinbarun-                Räumungen noch be-
     Empfehlung                                                                                                                                           60        41        30       102         43         51      327
                  gen könnte die Quote deutlich steigern und zu einer höheren Akzeptanz von Modernisierungs-                wohnter Wohnungen
                  maßnahmen bei den LWU beitragen.

                                                                                                                           Nach Auskunft der LWU wurden in allen Fäl-        Letztendlich wurden 327 Räumungen vollzo-
                                                                                                                           len fristloser Kündigungen individuelle Bera-     gen. Für jeden dieser Fälle wurden die
                                                                                                                           tungen angeboten. 84 % aller fristlos gekün-      Rechtsgründe erfasst. Nicht immer sind
                                                                                                                           digten Haushalte nahmen 2017 das Angebot          Mietrückstände für die Zwangsräumung ur-
                                                                                                                           einer Mieterberatung durch eigene Mitarbei-       sächlich. Oft werden vermietete Wohnun-
                                                                                                                           terinnen und Mitarbeiter oder in Zusam-           gen, die von den Mietvertragspartnern ohne
                                                                                                                           menarbeit mit fachlich geeigneten externen        Angabe einer neuen Adresse verlassen wor-
                                                                                                                           Beauftragten der LWU in Anspruch. Dadurch         den sind, für eine Wiedervermietung leerge-
                                                                                                                           konnte mit rund 60 % der beratenen Haus-          räumt.
                                                                                                                           halte (1.661) eine Vereinbarung zur Rück-
                                                                                                                           nahme der fristlosen Kündigung abgeschlos-
                                                                                                                           sen werden.

20                                                                                                                                                                                                                                        21
„Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ | Vorgaben für die Vermietung von Bestandswohnungen

     4. Vorgaben für die Vermietung                                                                                                                     Übersicht über die Wiedervermietungen

        von Bestandswohnungen
                                                                                                                                                        Während im Jahr 2016 noch 19.179                                       Im Vergleich zum Jahr 2016 ist die Anzahl
                                                                                                                                                        der Kooperationsvereinbarung unterliegen-                              der Wiedervermietungen damit um 21,4 %
                                                                                                                                                                      12
                                                                                                                                                        de Wohnungen zur Wiedervermietung auf                                  gesunken. Die Fluktuationsquote lag 2017
                                                                                                                                                        den Markt kamen, waren es im Jahr 2017                                 im Durchschnitt der sechs Unternehmen bei
     Das Wohnraumversorgungsgesetz und die                                  Mit der Kooperationsvereinbarung wurden                                     nur noch 15.813 Wohnungen.                                             5,3 %, im Vorjahr lag sie noch bei 6,5 %.
     Kooperationsvereinbarung haben durch                                   die oben genannten sozialen Vergabekrite-
     umfangreiche Vermietungsvorgaben dafür                                 rien weiter gefasst: Demnach sollen 60 %                                    Wiedervermietung von Wohnungen und Fluktuationsrate 2017
     gesorgt, dass die Vermietung von Wohn-                                 statt bislang 55 % der jährlich zur Wieder­
     raum bei den LWU verstärkt an sozialen Kri-                            vermietung kommenden Wohnungen an                                                                                                                                      STADT UND
                                                                                                                                                                                  degewo          GESOBAU          Gewobag          HOWOGE                              WBM           Gesamt
     terien ausgerichtet wird. Dies bedeutet,                               Haushalte, welche die Vorgaben zum Bezug                                                                                                                                   LAND
     dass ein großer Teil der Bestandswohnun-                               eines Wohnberechtigungsscheines Berlin                                       Wiedervermie-
                                                                                                                                                                                       3.729            2.097            3.064            3.233           2.375            1.315         15.813
     gen der LWU bei der Wiedervermietung fak-                              (WBS) einhalten, maximal zur ortsüblichen                                    tungen

     tisch wie Wohnungen des sozialen Woh-                                  Vergleichsmiete vermietet werden. Von die-                                   Fluktuationsrate              5,7 %            5,1 %            5,1 %            5,4 %           5,5 %            4,4 %          5,3 %
     nungsbaus behandelt wird.                                              sen 60 % sollen wiederum 25 % statt bis-
                                                                            lang 20 % – das entspricht 15 % aller frei
     Mit dem WoVG wurde die Vergabe auch von                                werdenden Wohnungen – an einen erwei-
                                                                                                                                                        Wiedervermietungen an Haushalte mit WBS
     ungebundenen Wohnungen anhand sozia-                                   terten Kreis von Wohnberechtigten beson-
     ler Kriterien für die LWU erstmals gesetzlich                          derer Bedarfsgruppen (Transferleistungs-
                                                                                                                                                        Vermietungsvorgaben gemäß Wohnraumversorgungsgesetz
     festgelegt. So sind gemäß Art. 2 § 2 WoVG                              beziehende, Obdachlose, Geflüchtete,
     55 % der jährlich freiwerdenden Wohnun-                                betreutes Wohnen, Studierende sowie ver-                                    Nach § 2 WUAusrStärkG BE sollen 55 % der                               Die Zahl der Vermietungen von Wohnungen
                                            11
     gen an wohnberechtigte Haushalte zu                                    gleichbare Bedarfsgruppen) vermietet wer-                                   jährlich freiwerdenden Wohnungen an                                    an Wohnberechtigte und WBS-Haushalte lag
     vergeben. Davon sollen wiederum 20 % der                               den.                                                                        wohnberechtigte Haushalte vergeben wer-                                im Jahr 2017 bei 9.666 Wohnungen. Der An-
     freiwerdenden Wohnungen an Wohnbe-                                                                                                                 den. Nachstehende Tabellen zeigen, dass die                            teil der Vermietungen an WBS-Inhaberinnen
     rechtigte aus besonderen Bedarfsgruppen                                Die Erweiterung der besonderen Bedarfs-                                     LWU diese zum 01.01.2016 in Kraft getrete-                             und -Inhaber sowie Wohnberechtigte an den
     wie zum Beispiel Obdachlose, Flüchtlinge,                              gruppen durch die KoopV um Transferleis-                                    ne Vorschrift bereits zu Jahresende 2016 er-                           Wiedervermietungen insgesamt wurde von
     betreutes Wohnen vergeben werden. Die                                  tungsbeziehende und Studierende setzt die                                   füllt und 2017 deutlich überschritten haben.                           57,51 % im Jahr 2016 auf 61,13 % gesteigert.
     übrigen 80 % der Wohnungen sollen vor-                                 Regelung nach dem WUAusrStärkG BE nicht
     rangig an Haushalte vergeben werden, de-                               außer Kraft, weshalb hier getrennt für beide
     ren Einkommen sich im Bereich von 80 %                                 Regelungen berichtet wird.
     bis 100 % der Einkommensgrenze für den
     Bezug eines Wohnberechtigungsscheines
     bewegt.

     11 In diesem Bericht werden mit „Wohnberechtigte Haushalte“ oder kurz Wohnberechtigte diejenigen Haushalte bezeichnet, die entweder einen          12 Definition kooperationsrelevanter Wohnungsbestand: Wohnungen der städtischen Wohnungsunternehmen im Eigenbestand innerhalb des Lan-
     WBS nachweisen oder nachprüfbar die Regelungen für einen WBS einhalten.                                                                            des Berlin. Wohnungen im Fondbestand oder lediglich von den Unternehmen verwaltete oder außerhalb von Berlin gelegene Wohnungen unterfallen
                                                                                                                                                        nicht der Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten“.

22                                                                                                                                                                                                                                                                                                    23
„Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ | Vorgaben für die Vermietung von Bestandswohnungen

                                                                                                                                                            Vier der sechs LWU vermieteten rund 60 %          Der STADT UND LAND war es im Berichtsjahr
     Vermietungsvorgaben gemäß Kooperationsvereinbarung                                                                                                     bzw. mehr der Wohnungen innerhalb der             nicht möglich, differenziertere Angaben zu
     Die Sollvorgabe von 60 % für Neuvermietun-                              Ein Schwerpunkt des sozialen Versorgungs-                                      WBS-Haushalte an diejenigen, die besonders        liefern.
     gen an WBS-Berechtigte ist, obwohl die Ko-                              auftrags ergibt sich aus WUAusrStärkG BE                                       geringe Einkommen haben (bis zu 100 % der
     operationsvereinbarung erst im 2. Quartal                               § 2 Abs. 1 Satz 3, wonach die Wohnungen,                                       Bundeseinkommensgrenze nach § 9 WoFG).
     2017 abgeschlossen wurde, mit gesamtstäd-                               die an WBS-Haushalte vergeben werden und
     tisch erreichten 61,1 % (9.666 Wohnungen)                               nicht besonderen Bedarfsgruppen vorbe-                                           Die Vorrangregelung muss künftig bei allen LWU Beachtung finden und die hierfür erforderli-
                                                                                                                                                                                                                                                            Empfehlung
     als Jahreswert übererfüllt worden. Die sechs                            halten sind, vorrangig an Haushalte mit                                          che Datenerhebung sichergestellt sein.
     Wohnungsunternehmen des Landes Berlin                                   Einkommen von 80 % bis 100 % der
     kommen damit ihrer zentralen gesetzlichen                               Einkommensgrenze nach § 9 Abs. 2 Wohn-
                                                                                                                                                            Vermietungsvorgaben an besondere Bedarfsgruppen
     Aufgabe der Verbesserung der Mietchancen                                raumförderungsgesetz (Bundeseinkom-
     für einkommensschwächere Haushalte voll-                                mensgrenze – BEG) vermietet werden sol-
                                                                                                                                                            Vermietungsvorgaben an besondere Bedarfsgruppen gemäß Wohnraumversor-
     umfänglich nach.                                                        len. Dieser Vermietungsvorrang wird in
                                                                                                                                                            gungsgesetz
                                                                             nachstehender Tabelle erfasst.
                                                                                                                                                            Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 WUAusrStärkG BE sol-       linge oder betreute Wohnformen erfolgen.
     Vermietung an WBS-Berechtigte nach Einkommensgruppen                                                                                                   len von den 55 % aller zur Wiedervermie-          Dies bedeutet, dass 11 % aller Bestandsver-
                                                                                                                                                            tung kommenden Wohnungen im Bestand               mietungen ohne die Baujahrgänge ab 2012
                                                                                                      STADT                                                 (ohne Neubau) wiederum 20 % an besonde-           (Neubau) seit Anfang 2016 für diese Ziel-
                                    degewo         GESOBAU          Gewobag         HOWOGE                            WBM            Gesamt
                                                                                                   UND LAND                                                 re Bedarfsgruppen wie Obdachlose, Flücht-         gruppe vorgesehen sind.
      Vermietung an WBS-Berechtigte bis 140 % BEG

      2016                               2.430           1.745           2.112           2.190           1.672              880         11.029
                                                                                                                                                            Vermietungen an besondere Bedarfsgruppen im Bestand (engere Definition)

      2017                               2.209           1.278           1.839           2.004           1.540              796          9.666                                                                             STADT UND
                                                                                                                                                                            degewo      GESOBAU    Gewobag     HOWOGE                  WBM       Gesamt
      Quote 2016                        56,5 %          60,2 %          58,0 %          56,9 %          57,1 %          56,4 %          57,5 %                                                                               LAND

      Quote 2017                        59,2 %          60,9 %          60,0 %          62,0 %          64,8 %          60,5 %          61,1 %               Anzahl 2016         778         376        532         607          333      210       2.836

      davon bis 100 % BEG                                                                                                                                    Quote 2016        18,1 %     13,0 %     14,6 %       15,8 %      11,4 %    13,5 %     14,8 %

      2016                               1.172             851           1.017              429             198              33          3.700               Anzahl 2017         742         338        425         714          428      243       2.890
      2017                               1.416             732          1.351*           1.228              186             405          5.318
                                                                                                                                                             Quote 2017        19,9 %     16,1 %     13,9 %       22,1 %      18,0 %    18,5 %     18,3 %
      Anteil in % 2017                  64,1 %          57,3 %          73,5 %          61,3 %       12,1 %**           50,9 %          55,0 %

      davon 101 % bis 140 % BEG
                                                                                                                                                            Die Erhebung zeigt, dass bei der Versorgung       21,4 % gegenüber dem Vorjahr stark zu-
      2016                                 622             642             113              131          1.474              102          3.084
                                                                                                                                                            von im Berliner Mietwohnungsmarkt beson-          rückgegangen ist, konnte die absolute An-
      2017                                 793             546             488              776          1.354              391          4.348              ders benachteiligten Haushalten die Ziel-         zahl der Vermietungen an diese engere Be-
      Anteil in % 2017                  35,9 %          42,7 %          26,5 %          38,7 %          87,9 %          49,1 %          45,0 %              marke von 11 % im Jahr 2017 mit 18,3 %            darfsgruppe sogar noch leicht von 2.836 auf
                                                                                                                                                            sehr deutlich übertroffen wurde. Obwohl die       2.890 gesteigert werden.
     BEG = Bundeseinkommensgrenze für Bezug eines Wohnberechtigungsscheins (WBS)
                                                                                                                                                            Wiedervermietungsquote der LWU 2017 um
     * Angaben waren technisch für 2017 teilweise nicht exakt erfassbar. Die Anzahl der Vermietungen im Segment bis 140 % BEG ist daher als
     Hochrechnung dargestellt.

     ** Die Vermietungen wurden aus technischen Gründen teilweise im Segment von 101 % bis 140 % miterfasst. Eine getrennte Ausweisung ist für das
     Berichtsjahr 2018 vorgesehen.

24                                                                                                                                                                                                                                                                       25
„Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ | Vorgaben für die Vermietung von Neubauwohnungen

     Vermietungsvorgaben an besondere Bedarfsgruppen gemäß
     Kooperationsvereinbarung                                                                                                     5. Vorgaben für die Vermietung
     Die ab April 2017 in Kraft getretene Koope-                   Von den 2017 an WBS-Haushalte vermiete-                           von Neubauwohnungen
     rationsvereinbarung hatte, wie bereits dar-                   ten 9.666 Wohnungen wurden 5.063 Woh-
     gestellt, die Vermietungsquote an Haushal-                    nungen an die besonderen Bedarfsgruppen
     te, die den Vorgaben eines WBS entsprechen,                   gemäß vorstehender erweiterter Definition                      Für Neubauwohnungen der LWU gelten an-          Die Mieten der nichtgeförderten Neubau-
     von 55 % auf 60 % erhöht. Von diesen Woh-                     vergeben. Die vorgeschriebene Quote von                        dere Vermietungsregelungen als für die Be-      wohnungen können von den LWU nach
     nungen sollen wiederum 25 % an Wohnbe-                        25 % für diese Bedarfsgruppendefinition                        standswohnungen. Eine Neubauwohnung,            Wohnwert und Größe der Wohnungen ge-
     rechtigte besonderer Bedarfsgruppen ver-                      wurde schon im ersten Jahr in der Summe                        die mit öffentlichen Mitteln gefördert wur-     staffelt werden, sollen dabei aber für breite
                                                                                                                                                                                                                         13
     mietet werden, dabei ist dieser Kreis um                      aller Unternehmen mit 32 % deutlich über                       de, unterliegt entsprechenden Mietpreis-        Schichten der Bevölkerung tragbar sein . Die
     Studierende und Transferleistungsbezie-                       die Vorgabe hinaus erfüllt, obwohl sie erst                    und Belegungsbindungen. Diese Bindungen         Kooperationsvereinbarung legt ergänzend
     hende erweitert worden.                                       ab April 2017 wirksam wurde.                                   können sich je nach Förderprogramm än-          fest, dass nicht geförderte Wohnungen mit
                                                                                                                                  dern und so zu verschiedenen Vorgaben bei       Baubeginn ab dem 01.07.2017 zu einer Mie-
     Vermietung nach der KoopV an besondere Bedarfsgruppen (erweiterte Definition)                                                der Wiedervermietung der Wohnung füh-           te angeboten werden sollen, die im Durch-
                                                                                                                                  ren.                                            schnitt des Objekts unter 10,00 €/m² liegt.
                                                                                STADT UND
                        degewo          GESOBAU        Gewobag      HOWOGE                           WBM         Gesamt
                                                                                      LAND                                          Definition Neubauwohnung
      Anzahl 2017              1.220             920         730          822            855            516         5.063           Alle Wohnungen mit Baujahr oder Bezugsfertigkeit ab 2012 werden für Erst- und Folgevermie-
                                                                                                                                    tungen über mindestens 20 Jahre ab Bezugsfertigkeit als Neubauwohnungen statistisch er-
      Quote 2017          32,72 %         43,87 %       23,83 %       25,43 %         36,00 %        39,24 %      32,02 %           fasst und unterliegen in diesem Zeitraum den Vermietungsregelungen für den Neubau.

     Ein besonderer Berichtspunkt der vergange-                    Studierende zu vermieten, um der Woh-
                                                                                                                                  Neubauvermietungen nach Wohnungsgrößen
     nen Jahre sind die Bemühungen der LWU,                        nungsnot dieser Zielgruppe zu begegnen.
     Wohnraum an Schüler, Auszubildende und                                                                                       Im Jahr 2017 wurden insgesamt 2.795 Neu-        ßensegment von 60 bis unter 90 m²; rund
                                                                                                                                  bauwohnungen erst- bzw. wiedervermietet.        75 % der Vermietungen lagen innerhalb
     Vermietung an Haushalte in Ausbildung bzw. Studium 2016 und 2017                                                             Der Schwerpunkt der Neubauvermietung            dieser beiden Größenklassen. Kleinere Neu-
                                                                                                                                  bzw. -wiedervermietung lag 2017 im Woh-         bauwohnungen (unter 40 m²) und größere
                                                                                        STADT                                     nungssegment mit Größen zwischen 40 bis         Neubauwohnungen (ab 90 m²) wurden mit
                                       degewo      GESOBAU   Gewobag      HOWOGE                      WBM        Gesamt
                                                                                       UND LAND                                   unter 60 m² sowie bei Wohnungen im Grö-         je 12 % deutlich seltener vermietet.
      Neuvermietungen an
      Schüler, Studenten und               499         360           44         224          141            40      1.308
      Auszubildende 2016

      Neuvermietungen an
      Schüler, Studenten und               219         228           15         108             59          14       643
      Auszubildende 2017

                                                                                                                                  13 Vgl. § 2 Abs. 3 WUAusrStärkG BE.

26                                                                                                                                                                                                                                          27
„Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ | Vorgaben für die Vermietung von Neubauwohnungen

                  Aufteilung der Neubauvermietungen nach Wohnungsgrößen
                                                                                                                                    Erst- bzw. wiedervermietete Neubauwohnungen nach Miethöhen
                                                                                                                                    2017 wurde etwa jede fünfte erst- bzw. wie-    Die Aufstellung nach Mietstufen zeigt, dass
                     Vermietung von Neubauwohnungen 2017                                                                            dervermietete Neubauwohnung im Preisseg-       im Jahr 2017 offenbar eine größere Zahl von
                                                                                                                                    ment von bis 6,50 €/m² netto kalt vermietet.   ungebundenen Wohnungen aus Bauvorha-
                                                                                                                                    Rund 19 % der Vermietungen erfolgte im         ben früherer Jahre vor Festlegung einer Miet-
                                                                                                                                    Preissegment von 6,50 €/m² bis 8,00 €/m²       grenze für Neubauwohnungen erstmals oder
                                           341                Wohnungen bis unter 40 m²
                                                                                                                                    netto kalt. Mit 1.652 von insgesamt 2.795      wieder vermietet wurde. Die Erst- und Wie-
                                                                                                                                    Wohnungen – das entspricht 59 % – lag der      dervermietung von Neubauwohnungen des
                       1.087
                                                   333        Wohnungen von 40 bis unter 60 m²                                      Schwerpunkt der Erst- bzw. Wiedervermie-       klassischen sozialen Wohnungsbaus (bis
                                                                                                                                    tungen im Neubau jedoch im Preissegment        6,50 €/m²) bzw. von Wohnungen mit einer
                                                              Wohnungen von 60 bis unter 90 m²                                      oberhalb von 10,01 €/m² netto kalt.            einkommensorientierten Förderung (bis
                                                                                                                                                                                   8,00 €/m²) war 2017 entsprechend geringer.
                                                              Wohnungen ab 90 m²
                                           1.034

                                                                                                                                        Anzahl erstmalig und erneut vermieteter Neubauwohnungen
                                                                                                                                        nach Preisklassen im Jahr 2017
                  Diese Zahlen spiegeln die Verteilung der Woh-   In der nachfolgenden Aufstellung wurden die
                  nungsgrößen in den bisher realisierten Neu-     5.267 seit 2012 fertiggestellten Neubauwoh-
                  bauprojekten der LWU wider.                     nungen nach Anzahl derWohnungen       bis unter 40 m²
                                                                                          Räume aufgegliedert.                                                                 bis einschließlich 6,50 €/m² netto kalt
                                                                                                                                                              595
                  Raumanzahl im Neubaubestand 2012 bis 2017                              Wohnungen von 40 bis unter 60 m²                                                      von 6,51 bis 8,00 €/m² netto kalt

                   Neubauten ab 2012                                    Summe                 Anteil                                                                226
                                                                                         Wohnungen   von 60 bis unter 90 m²             1.652                                  von 8,01 bis 10,00 €/m² netto kalt
                   1-Raum-Wohnungen                                               606                  11,5 %

                   1,5- und 2-Raum-Wohnungen                                     2.055   Wohnungen ab
                                                                                                   39,090
                                                                                                       % m²                                                     322            ab 10,01 €/m² netto kalt
                   2,5- und 3-Raum-Wohnungen                                     1.778                 33,8 %

                   3,5- und 4-Raum-Wohnungen                                      739                  14,0 %

                   5 und mehr Räume                                                89                   1,7 %

                                                                                                                                    Die Leistungen der LWU für den Wohnungs-       2017 erstmals oder wiedervermietet wur-
                  Das Segment der kleinen Wohnungen insbe-        einen kleinen Anteil an den Neubauwohnun-
                                                                                                                                    markt in Berlin zeigen sich besonders bei      den, beachtete die degewo die Obergrenze
                  sondere für alleinstehende Personen ist ver-    gen, fast Dreiviertel aller Neubauten der
                                                                                                                                    den für Neubauten geforderten Mieten. Aus      von durchschnittlich 10,00 €/m², dagegen
                  gleichsweise gering. Große Wohnungen für        LWU haben zwischen 2 und 3 Räume.
                                                                                                                                    nachfolgender Tabelle geht hervor, dass im     überschritten die anderen Unternehmen um
                  Familien mit mehreren Kindern haben nur
                                                                                                                                    gebundenen Segment die durch die KoopV         4 % bis knapp 20 % die Vorgabe, allerdings
                                                                                                                                    vereinbarte Durchschnittsmiete von 6,50 €/     galt sie erst für Neubauten mit dem Baube-
                  Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erstellt derzeit einen Wohnraumbe-
                                                                                                                                    m² eingehalten wurde. Bei den freifinan-       ginn ab dem 01.07.2017.
                  darfsplan, der eine besondere Nachfrage nach kleinen 1- bis 1,5-Raum-Wohnungen für allein-
                                                                                                                                    zierten Neubauwohnungen, die im Jahr
     Empfehlung   stehende Personen und eine – insbesondere durch Zuzug – erhöhte Nachfrage nach großen,
                  familiengerechten Wohnungen ausweist. Diese beiden Wohnungsgrößen sollten in den Neu-
                  baustrategien der LWU stärker beachtet werden.

28                                                                                                                                                                                                                                            29
„Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ | Wohnungstausch

                                                                                                           6. Wohnungstausch
     Mietendurchschnitt von gebundenen und ungebundenen Neubauwohnungen 2017 in €/m²
     netto kalt

                                                                                        STADT
                                            degewo     GESOBAU    Gewobag    HOWOGE               WBM
                                                                                       UND LAND

      Erst-/Wiedervermietung belegungsge-
                                               6,51        6,49       6,43      6,50       6,50     6,43
      bundener Neubauwohnungen                                                                             Im Jahr 2017 verzeichneten die LWU insge-     ten in die jeweiligen Vertragskonditionen
      Freifinanzierte Neubauwohnungen bei                                                                  samt 91 Wohnungstauschvorgänge inner-         des bestehenden Mietvertrages ermöglicht
                                               9,92       10,37      11,41     10,52      10,91    11,92
      der Erst-/Wiedervermietung                                                                           halb eines Wohnungsunternehmens. In           werden soll.
                                                                                                           sechs Fällen wurden individuelle Umzugs-
      Über-/Unterschreitung 10 €/m²            -0,08       0,37       1,42      0,52       0,91     1,92   prämien in Höhe von insgesamt 12.000 €        Auf der Grundlage dieser Vorgaben haben
                                                                                                           ausgezahlt.                                   die LWU in Zusammenarbeit mit dem BBU
                                                                                                                                                         Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunter-
     Die in der Kooperationsvereinbarung ge-              Berichtsjahr 2017, sondern im Rahmen des         Zur bedarfsgerechten Wohnraumversor-          nehmen e. V. sowie unter Begleitung der
     setzte Vorgabe, wonach bei Neubauprojek-             Folgeberichtes für das Jahr 2018 geprüft         gung und Optimierung der Wohnungsbele-        WVB damit begonnen, eine Wohnungs-
     ten mit Baubeginn ab dem 01.07.2017                  werden, denn in den sechs Monaten vom Juli       gung sieht die Kooperationsvereinbarung       tauschbörse zu entwickeln. Die Tauschbör-
     grundsätzlich mindestens 50 % der fertigge-          2017 bis Jahresende konnten keine Miet-          vor, Rahmenbedingungen für einen Woh-         se wird voraussichtlich in der zweiten Jah-
     stellten Neubauwohnungen mietpreis- und              wohnungen nach dieser Vorgabe fertigge-          nungstausch festzulegen. Das Hauptziel ist,   reshälfte 2018 in Betrieb genommen und in
     belegungsgebunden WBS-Berechtigten an-               stellt werden.                                   Anreize für den Umzug von kleinen Haus-       ihrer Praxistauglichkeit von der WVB evalu-
     zubieten sind, wird von der WVB nicht im                                                              halten aus großen Wohnungen zu schaffen,      iert werden.
                                                                                                           wobei gemäß Koalitionsvertrag das Eintre-

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