Ersiger-Information November 2018 - Offizielle Informationen der Gemeinde Ersigen
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Inhaltsverzeichnis Seite Inhaltsverzeichnis 2-3 Editorial 4 Traktanden Gemeindeversammlung MO, 3.12.18, 20.00 Uhr Turnhalle Ersigen 5-22 1. Sanierung Dorfstrasse Ersigen - Rahmenkredit 5 2. Betrieb Schulbus – Jährlich wiederkehrende Kosten 6 3. Finanzgeschäfte - Budget 2019, Beschlussfassung 7-21 4. Verschiedenes 22 5. Ehrung Jungbürger/Jungbürgerinnen 22 6. Vortrag – Thema Teamwork 22 Allgemeine Informationen 23-32 Information AHV – IV - Renten 23-24 Gemeindeverwaltung Ersigen - Öffnungszeiten, Personelles 24 Feuerwehr Ersigen - Informationen 25 Kakerlak - Regionale Kinder- und Jugendarbeit 26 Berner Gesundheit 27 Pro Infirmis 28 Regionale Kommission für Altersfragen - Altersleitbild 29-30 Kirchgemeinde - Röm. - kath. Kirche 30 BE-Login / TaxMe 31 Wald Schweiz - Holzereisaison 32 Aus dem Gemeinderat 33-36 Personelle Wechsel in den Kommissionen 33 Kulturelles - Kammerkonzert 34 Ortsplanungsrevision 2017+ 35 Papiersammlung ab 2019 35 Parkplatz Gemeindehaus 35 Seniorenessen 36 Externe Familienbetreuung 36 Seite 2 Ersiger-Information November 2018
Aus den Kommissionen 36-38 Baukommission - Baubewilligungen ohne öffentliche Publikation 36 Baukommission - Wasserversorgung – Trinkwasserqualität 37 Baukommission - Zurückschneiden Bäume, Hecken, Sträucher 38 Baukommission - Abfallsammlung 38 Aus der Schule 39-40 Grösse der Schule in Zahlen 39 Rückblick/Ausblick 39 Jahresthema Gesundheit 39 Personelles 40 Dank 40 Adventsfenster Niederösch 41 Adventsfenster 2018 - Dorfteil Niederösch 41 Vereine/Parteien 42-44 Rahmenbedingungen Beiträge 42 Jugi Ersigen - Jugiausflug 43 Spielgruppe Ersigen - Dank Spenden 43 Elternrat Ersigen 44 Veranstaltungskalender 45-48 Veranstaltungskalender Dezember 2018 – Juni 2019 45-47 Vereinsliste 48 Impressum Ersiger-Information 48 Titelbild und Rückseite: Dorfteil Niederösch Ersiger-Information November 2018 Seite 3
Editorial Immer wieder nehme ich mir vor, das Leben etwas weniger hektisch anzugehen. An vielen Tagen eile ich von Termin zu Termin und nutze jedes kleine Zeitfenster um eine Pendenz zu erledigen. Oft kommt das Eine zum Anderen und am Abend hat die Zeit nicht mal ge- reicht, um gemütlich einen Kaffee zu trinken. Vermutlich geht es manchen von Ihnen auch so. Aber ist dies wirklich immer erstrebenswert? Meist liebe ich die Betriebsamkeit, aber ab und zu nehme ich mir bewusst Zeit zum Abschalten. Die Erholung suche ich oft in der Nähe und spaziere über den Lobärg. Von dort oben er- scheint alles andere klein und unwichtig. Der Lärm des Alltags ist weit weg und ich fühle fast mich wie ein Betrachter eines perfekten Bildes. Ich denke dabei an das Rodelbahner- lebnis oder geniesse das schöne Alpenpanorama. Die Hektik und der Termindruck ist für eine Weile vergessen. Auch alle Pendenzen scheinen weit weg. Diese Ruhe und Idylle las- se ich auf mich wirken. Mit jedem Schritt runter vom Lobärg geht es zurück in den Alltag. Ich nehme mir vor, bald wieder einen entspannenden Spaziergang in die schöne Natur von Ersigen zu unterneh- men und dem Tempo zu entfliehen. Oft suchen wir jedoch die Entspannung in der Ferne und vergessen dabei die nahe Umgebung, in der wir nicht weit weg von der Hektik ab- schalten können. In Ersigen finden sich viele schöne Orte. Ich empfehle einen Abendspa- ziergang auf den Lobärg, das Erkunden der drei Weiher im Wald oder das Fahren mit dem Velo im Furtrain über die Feldwege Richtung Niederösch. Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen in unserer schönen Umgebung und eine entspannte Voradventszeit. Simon Königsdorfer Ressort öffentliche Sicherheit Seite 4 Ersiger-Information November 2018
Traktanden Gemeindeversammlung 03.12.18 1. Dorfstrasse im Dorfteil Ersigen Anfangs der 1980er Jahre wurde die Dorfstrasse in Ersigen vollständig saniert. In den letzten Jahren wurden diverse Flickarbeiten an der Strasse geleistet. Einige Schächte der Abwas- serversorgung und Schieber der Wasserversorgung mussten angehoben werden, weil sie Einsturz gefährdet waren. Um die Lebensdauer der Strasse um weitere 40 Jahre zu verlän- gern und die Schächte und Schieber wieder in einen einwandfreien Zustand zu stellen, steht in den kommenden Jahren ein Sanierungsprojekt der Dorfstrasse an. Es ist vorgesehen die Sanierung in Etappen auszuführen. Die erste Etappe im Jahr 2019 um- fasst die vollständige Sanierung aller Schieber und Schächte im Betrag von Fr. 100‘000.00 und einen Teil des Strassenbelags im Betrag von Fr. 300‘000.00 Kosten Im Jahr 2016 wurde bei einem Ingenieur einen Kostenvoranschlag für die Sanierung der Dorfstrasse eingeholt. Die Belagssanierungskosten belaufen sich inklusive Mehrwertsteuer auf rund Fr. 775‘000.00. Die Investition löst folgende Folgekosten aus: Art Bereich Jahre/Satz Investition Betrag Folgekosten Abschreibungen Strassenbau 40 Jahre/2.5 % Fr. 675‘000.00 Fr. 16‘875.00 Abschreibungen Wasser 80 Jahre/1.25% Fr. 50‘000.00 Fr. 625.00 Abschreibungen Abwasser 80 Jahre/1.25% Fr. 50‘000.00 Fr. 625.00 Verzinsung Gesamtinvestition 1% Fr. 775‘000.00 Fr. 7‘750.00 Die jährlichen Folgekosten belaufen sich in den ersten Jahren somit insgesamt auf Fr. 25‘875.00 Subventionen oder Kostenbeiträge Dritter sind keine zu erwarten. Die genannten Kosten sind in die Finanzplanung 2018-2023, sowie die erste Etappe mit Fr. 400‘000.00 in das Investitionsprogramm 2019 integriert worden. Der Finanzplan zeigt tragbare Ergebnisse auf. Das Finanzierungsergebnis im Budget 2019 weist einen Fehlbetrag von rund Fr. 249‘800.00 aus. Wenn alle Investitionen für das Jahr 2019 wie geplant ausge- führt werden, ist mit einer minimen Neuverschuldung von Fr. 275‘000.00 zu rechnen. Bei Zustimmung zum Geschäft wird im Frühjahr 2019 für die Arbeitsvergabe das gesetzlich vorgeschriebene Einladungsverfahren durchgeführt. Antrag des Gemeinderates Der Einwohnergemeindeversammlung vom 3. Dezember 2018 wird beantragt, einen Ver- pflichtungskredit von Fr. 775‘000.00 für die Sanierung der Dorfstrasse im Dorfteil Ersigen zu bewilligen. Dem Gemeinderat wir die Kompetenz erteilt, die jährlichen Tranchen in das jeweilige Investitionsbudget zu integrieren. Ersiger-Information November 2018 Seite 5
2. Betrieb Schulbus Seit einigen Jahren wird in Niederösch eine Kindergartenklasse geführt, welche mit Kindern aus dem Dorfteil Ersigen ergänzt wird. Bis Mitte 2016 erfolgte der Schülertransport mit dem öffentlichen Bus (BLS), teilweise in Begleitung von Eltern. Die Organisation des Begleitdiens- tes hat sich jedoch oft als schwierig erwiesen. Zusätzlich ist der Fussweg von der Busstation beim Restaurant „Löwen“ Niederösch bis zum Schulhaus nicht optimal. Der Gemeinderat hat deshalb vor zwei Jahren beschlossen, den Schülertransport nach Niederösch ab dem Schuljahr 2016/2017 mit einem angemieteten Schülerbus zu organisieren. Der Auftrag wurde nach dem entsprechenden Ausschreibungsverfahren an die TGL AG, Landiswil, vergeben. Diese Firma führt auch die Schülertransporte für andere Gemeinden im Emmental aus. Der Schulbusbetrieb wurde zwischen den Schulanlagen Ersigen und Niederösch, mit den zusätzlichen Haltestellen Rudswil (bei der Landi) Ersigen und der Bus- haltestelle Oberösch, aufgenommen. Er dient zusätzlich auch für den Turnunterricht der Schüler von Niederösch in Ersigen. Die Erfahrungen aus dem Schulbusbetrieb sind aus- nahmslos positiv. Die jährlich wiederkehrenden Kosten für den Schulbusbetrieb Ersigen-Niederösch pro Schuljahr belaufen sich auf maximal Fr. 40‘000.00. Gemäss Artikel 7 unseres Organisations- reglements obliegt die Bewilligung von jährlich wiederkehrenden Kosten ab Fr. 20‘000.00 der Einwohnergemeindeversammlung. Die Schulbuskosten von Fr. 40‘000.00 für das Rechnungsjahr 2019 sind im Budget 2019 in- tegriert. Der Schulbusbetrieb wird fest auf vorderhand drei Schuljahre, das heisst bis zum 31. Juli 2022, befristet. Die allfällige Weiterführung muss durch das finanzkompetente Or- gan, voraussichtlich die Gemeindeversammlung, vor dem 31. Dezember 2021 gefällt wer- den. Antrag des Gemeinderates Der Einwohnergemeindeversammlung vom 3. Dezember 2018 wird beantragt, die wieder- kehrenden Kosten mit einem Verpflichtungskredit von Fr. 40‘000.00 pro Rechnungsjahr für den Schulbusbetrieb Ersigen-Niederösch zu genehmigen. Dieser Beschluss gilt befristet bis zum 31. Juli 2022. Seite 6 Ersiger-Information November 2018
3. Finanzgeschäfte – Budget 2019 Nachfolgend wird der gesamte in Artikel 29 der Direktionsverordnung über den Finanz- haushalt der bernischen Gemeinden vorgegebene Vorbericht zum Budget 2019 veröffent- licht. Diesem können alle wichtigen Informationen entnommen werden. Die Funktionale Gliederung des Budgets 2019 liegt bis zur Gemeindeversammlung während den ordentli- chen Büröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Ersigen öffentlich auf, wo sie auch in Kopie bezogen werden kann. Gleichzeitig wird sie auch auf der Homepage www.ersigen.ch unter „Aktuelles“ hinterlegt. 0 Auf einen Blick (Management Summary) a) Übergeordnete Rahmenbedingungen und gemeindespezifische Informationen Das Budget 2019 der Einwohnergemeinde Ersigen wurde nach dem Harmonisierten Rech- nungslegungsmodell 2 (HRM2) erstellt. Bei der Erstellung des Budgets konnte auf die bei- den Jahresabschlüsse 2016 und 2017 der fusionierten Gemeinde Ersigen abgestellt wer- den. b) Geplante Steueranlage/Gebührenansätze Im Budget 2019 sind ein paar Ansätze angepasst worden. Nachfolgend im Detail die zugrunde gelegten Ansätze mit den entsprechenden Anpassungen: Steueranlage 1,60 Einheiten (wie bisher) Liegenschaftssteuer 1,2 ‰ des amtlichen Wertes (wie bisher) Feuerwehrersatz- 4 % der Kantonssteuern (mindestens Fr. 50.00, abgabe höchstens Fr. 450.00) (wie bisher) Hundetaxe Fr. 70.00 pro Hund (wie bisher) Frischwasser Fr. 1.40 pro m3 (wie bisher) Fr. 130.00 Grundgebühr pro Wohnung, Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieb (wie bisher) Abwasser Fr. 1.60 pro m3 (bisher 2.10; Reduktion um 50 Rappen pro m3) Fr. 190.00 Grundgebühr pro Wohnung, Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieb (wie bisher) Fr. 1.20 pro m2 entwässerte Fläche (bisher 1.50; Reduktion um 30 Rappen pro m2) Kehricht* Fr. 0.35 pro kg (bisher 0.40; Reduktion um 5 Rappen pro kg) Fr. 1.00 Andockgebühr 240 Liter (wie bisher) Fr. 3.00 Andockgebühr 800 Liter (wie bisher) Fr. 70.00 Grundgebühr pro Kunde (wie bisher) Brings! Plafonierung Fr. 50.00 pro Haushalt/Jahr (wie bisher) Ersiger-Information November 2018 Seite 7
* Der eidgenössische Preisüberwacher hat im Frühjahr 2018, aufgrund einer Meldung aus der Bevölkerung die Abfallgebühren seien zu hoch oder nicht verursachergerecht, unse- ren Spezialfinanzierungsbereich „Abfall“ geprüft. Der Gemeinderat hat aufgrund des er- haltenen Berichts am bisherigen System festgehalten, da sich dieses durch seine Fairness im Bereich der verursachergerechten Gebührenfinanzierung auszeichnet. Wie in den letz- ten Jahren üblich, hat er die Gebührenansätze im Rahmen der Budgetierung geprüft und analog dem letzten Jahr eine Anpassung vorgenommen. c) Rechnungsergebnis Im allgemeinen Haushalt resultiert ein Aufwandüberschuss von Fr. 249‘800.00. Damit wird die rechtliche Vorgabe von Artikel 73, Absatz 1 des bernischen Gemeindegesetzes nicht erfüllt, welche ein ausgeglichenes Budget verlangt. Aufgrund des hohen Eigenkapitalbe- stands, siehe den nachfolgenden Punkt g, ist der Aufwandüberschuss verantwortbar. Der Gesamthaushalt (Ergebnis des allgemeinen Haushalts ohne zusätzliche Abschreibun- gen – Steuerhaushalt – plus/minus Ergebnisse der gebührenfinanzierten Spezialfinanzierun- gen / Feuerwehr –Fr. 58‘200.00, Wasserversorgung +Fr. 800.00, Abwasserentsorgung +Fr. 20‘300.00, Abfall + Fr. 3‘700.00) weist einen Aufwandüberschuss von Fr. 283‘200.00 aus. Die Spezialfinanzierungen Feuerwehr, Wasser, Abwasser und Abfall weisen zusammen ei- nen Verlust von Fr. 33‘400.00 aus. Die jeweiligen Ergebnisse werden der entsprechenden Rückstellung belastet oder gutgeschrieben. d) Investitionen Die mittelfristige Selbstfinanzierung im Fusionsfinanzplan für Investitionen beträgt rund Fr. 900‘000.00 pro Jahr. Mit einem Totalbetrag von Fr. 1‘158‘000.00 werden wir uns im Jahr 2019 über diesem Bereich bewegen. Die aktuelle Prognose für das laufende Jahr 2018 rechnet mit Investitionen von rund Fr. 825‘000.00. Die unter Punkt 3.2.3 dieses Vorberichts errechnete Selbstfinanzierung weist einen Finanzierungsfehlbetrag von rund Fr. 275‘000.00 aus. e) Finanzstrategie/Wichtige Planungsmassnahmen Aufgrund der Fusion auf den 1. Januar 2016 hat der Gemeinderat Ersigen Anfang 2016 für die Legislaturperiode 2016 – 2019 folgende Finanzstrategie festgelegt: Steueranlage auf 1,65 Einheiten stabilisieren Sämtliche Spezialfinanzierungen laufend überprüfen; die notwendigen Gebührenan- passungen werden jährlich vorgenommen Aufgrund der geplanten Liegenschaftsveräusserungen erfolgt ein Schuldenabbau um 3,2 Mio. Franken von 5,2 Mio. Franken auf 2,0 Mio. Franken Das Investitionsvolumen beträgt pro Jahr 1,1 Mio. Franken Das Eigenkapital wird zwischen 5 und 7 Steueranlagezehnteln gesichert Wiederaufnahme des Gemeindevergleichs ab dem Jahr 2018 Die Überprüfung dieser Ziele anfangs 2018 hat ergeben, dass wir mit Ausnahme des letzten Ziels auf Kurs sind. Der Gemeindevergleich muss wegen den in Berner Gemeinden ver- schieden langen Abschreibungsdauern (bis 12 Jahre) für das beim Übergang auf HRM2 vorhandene Verwaltungsvermögen bis ungefähr ins Jahr 2026 ausgesetzt werden. Die Baukommission hat im Jahr 2016 in den folgenden Bereichen eingehende Aufnahme- und Abklärungsarbeiten getätigt. Diese sind durch den Gemeinderat gesichtet und voll- ständig in den Finanzplan 2016 – 2021 (strategische Mehrjahresplanung) integriert worden. Sie werden auch in der aktuellen Finanzplanung rollend übernommen: Unterhaltskonzept Strassen- und Wegnetz inklusive Leitungen der Ver- und Entsorgung Unterhaltskonzept Liegenschaften des Finanz- und Verwaltungsvermögens Seite 8 Ersiger-Information November 2018
Schulraumkonzept/Sanierungsmassnahmen Schulliegenschaften Ersigen und Niede- rösch Der Gemeinderat hat ein Konzept für die Bearbeitung der folgenden Bereiche erstellt: Veräusserungen Liegenschaften des Finanzvermögens Ortsplanungsrevision 2017+ Generelle Wasserversorgungsplanung – nach der OPLA-Revision ab 2020 f) Verschuldung Die Verschuldung per 1. Januar 2018 betrug insgesamt 3,0 Millionen Franken. Im Jahr 2018 konnte eine halbe Million Franken Schulden abgebaut werden. Aktuell beträgt die Ver- schuldung 2,8 Millionen Franken. Ein weiterer Schuldenabbau ist von der Höhe der Ein- nahmen aus den Liegenschaftsverkäufen (ab 2020, nach der OPLA-Revision 2017+ denk- bar) und der Höhe des jährlichen Investitionsvolumens abhängig. g) Situation Bilanzüberschuss (Eigenkapital) Der Bilanzüberschuss per 1. Januar 2018 betrug Fr. 3‘110‘586.01. Mit dem für das Jahr 2018 prognostizierten Aufwandüberschuss von Fr. 249‘400.00 und dem im Budget 2019 vorgese- henen Aufwandüberschuss von Fr. 249‘800.00 wird der Bilanzüberschuss per Ende 2019 im allgemeinen Haushalt rund Fr. 2‘600‘000.00 betragen. Ein Steuerzehntel macht im Jahr 2019 mit der Anlage von 1,60 Einheiten rund Fr. 264‘500.00 aus. Somit beträgt der prognos- tizierte Bilanzüberschuss der Einwohnergemeinde Ersigen im Jahr 2019 knapp 10 Steuer- zehntel. Das AGR empfiehlt, den Bilanzüberschuss nicht unter einen Bestand von 5 Steuer- zehnteln sinken zu lassen. 1 Rechnungslegungsgrundsätze Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) 1.1 Allgemeines Das Budget 2019 wurde nach dem Rechnungslegungsmodell HRM2, gemäss Art. 70 Gemeindegesetz (GG, [BSG 170.11]), erstellt. Gemäss Ziffer 1.1 Übergangsbestimmungen Gemeindeverordnung (GV, BSG 170.111) führen alle Einwohnergemeinden, gemischten Gemeinden und Regionalkonferenzen das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell (HRM2) gemäss bernischer Gemeinde- gesetzgebung auf den 1. Januar 2016 ein. 1.2 Terminologie Mit HRM2 werden unter anderem folgende bisherigen Begriffe durch neue ersetzt: HRM1 HRM2 Bestandesrechnung Bilanz Laufende Rechnung Erfolgsrechnung Voranschlag Budget Voranschlagskredite Budgetkredite Eigenkapital Bilanzüberschuss Ersiger-Information November 2018 Seite 9
Kontenplan Der Kontenplan nach HRM2 ist umfangreicher und detaillierter als der bisherige HRM1-Kontenplan. Die Konto-Nummerierung wurde ebenfalls erweitert: a) Bilanzkonti bisher: 4-stellig und zweistellige Laufnummer neu: 5-stellig mit zweistelliger Laufnummer b) Funktionen bisher: 3-stellig neu: 4-stellig c) Sachgruppen bisher: 3-stellig neu: 4-stellig 1.3 Abschreibungen 1.3.1 Bestehendes Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Ziffer 4.1.1 bis 4.1.4 GV) Das am 1. Januar 2016 im allgemeinen Haushalt bestehende Verwaltungsvermö- gen im Gesamtbetrag 4‘016‘599.00 wurde zu Buchwerten in das HRM2 übernom- men: Das bestehende Verwaltungsvermögen wird mittels Beschluss durch die Gemein- deversammlung vom 7. Dezember 2015 innert 10 Jahren, d. h. ab dem Rechnungs- jahr 2016 bis und mit Rechnungsjahr 2025, linear abgeschrieben. Dies ergibt einen jährlichen Abschreibungssatz von 10,00% oder Fr. 401‘659.90 1.3.2 Sonderfälle Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Ziffer 4.2.1 bis 4.2.3 GV) Verwaltungsvermögen in den Bereichen Wasser und Abwasser: Per 1. Januar 2016 ist einzig im Bereich der Wasserversorgung Verwaltungsver- mögen im Betrag von Fr. 840‘670.08 vorhanden. Bei diesem Verwaltungsvermögen erfolgt eine lineare Abschreibung in der Höhe der Einlage in die Spezialfinanzierung im Jahr vor der Einführung, diese beträgt jährlich Fr. 128‘000.00. 1.3.3 Neues Verwaltungsvermögen Im Budget 2019 werden die ordentlichen Abschreibungen nach Anlagekategorien (Anhang 2 GV) und Nutzungsdauer (gemäss Anhang 2 GV) der neuen, d. h. nach Einführung von HRM2 erstellten Vermögenswerte berechnet. Die Abschreibungen erfolgen linear nach Nutzungsdauer. 1.3.4 Zusätzliche Abschreibungen (Art. 84 GV) Zusätzliche Abschreibungen werden vorgenommen, wenn im Rechnungsjahr a) in der Erfolgsrechnung ein Ertragsüberschuss ausgewiesen wird und b) die ordentlichen Abschreibungen kleiner als die Nettoinvestitionen sind. Zusätzliche Abschreibungen sind zu budgetieren. Da für das Jahr 2019 kein Ertragsüberschuss, sondern ein Aufwandüberschuss bud- getiert ist, dürfen keine zusätzlichen Abschreibungen vorgenommen werden. Seite 10 Ersiger-Information November 2018
1.4 Investitionsrechnung / Aktivierungsgrenze Der Gemeinderat belastet einzelne Investitionen bis zum Betrag von Fr. 30‘000.00 im Steuerhaushalt wie auch bei allen Spezialfinanzierungen der Erfolgsrechnung. Er ver- folgt dabei eine konstante Praxis. 2 Erläuterungen 2.1 Allgemeines Ausgangslage Für die Budgetierung 2019 diente in erster Linie die Erfolgsrechnung 2017 mit Verglei- chen zur Erfolgsrechnung 2016. Weiter wurde der Halbjahresabschluss 2018 beigezo- gen. Im Budget 2019 sind keine Reserven eingebaut worden. Steueranlage Die Steueranlagen in den bisherigen Gemeinden Ersigen, Niederösch und Oberösch und in der fusionierten Gemeinde Ersigen zeigen folgende Entwicklungen auf: 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Ersigen 1,65 1,65 1,75 1,65 1,65 1,60 1,60 Niederösch 1,70 1,80 2,00 Oberösch 1,70 2,00 2,00 Dem Budget 2019 der Gemeinde Ersigen liegt eine unveränderte Steueranlage von 1,60 Einheiten zugrunde. 2.2 Erfolgsrechnung Nachfolgend die Vergleiche und Erläuterungen zu den jeweiligen Hauptgruppen. 0 Allgemeine Verwaltung Budget 2019 Budget 2018 Rechnung 2017 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Total 910'200 355'000 660'800 168'600 706'019.60 173'556.75 Nettoaufwand 555'200 492'200 532'462.85 Die Erhöhung des Nettoaufwands gegenüber der Rechnung 2017 begründet sich mit ein- maligen Zusatzkosten für das Legislaturende und das Wahljahr 2019 (National- und Stände- ratswahlen sowie Gemeindewahlen). Für die Erhöhung der Aufwand- und Ertragssumme im Vergleich Budget 2019 zur Rechnung 2017 ist die einmalige Auszahlung aus der Rück- stellung des Langzeitkontos beim Geschäftsleiter verantwortlich. Mit dieser Massnahme wird die Langzeitkonto-Maximalbestands-Richtlinie des Kantons umgesetzt. Ersiger-Information November 2018 Seite 11
1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung Budget 2019 Budget 2018 Rechnung 2017 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Total 329'900 254'000 292'100 227'900 312'374.03 264'020.95 Nettoaufwand 75'900 64'200 48'353.08 In diesem Bereich sind die diversen Gebühren für Amtshandlungen sowie die Feuerwehr, das Militär und der Zivilschutz integriert. Der höhere Nettoaufwand gegenüber der Rech- nung 2017 ist hauptsächlich auf die geplante Sanierung der Stützmauer entlang der Büti- kofenstrasse (Gemeinde Kirchberg) hinter dem Kugelfang unseres Schützenhauses ver- antwortlich. 2 Bildung Budget 2019 Budget 2018 Rechnung 2017 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Total 2'396'000 730'900 2'287'500 632'800 2'113'561.28 434'491.86 Nettoaufwand 1'665'100 1'654'700 1'679'069.42 Der Nettoaufwand liegt im Rahmen desjenigen der Rechnung 2017. 3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche Budget 2019 Budget 2018 Rechnung 2017 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Total 49'600 200 44'600 200 46'856.30 200.00 Nettoaufwand 49'400 44'400 46'656.30 Der höhere Aufwand gegenüber dem Budget 2018 wird hauptsächlich mit dem turnus- gemäss alle 2 Jahre stattfindenden Neuzuzügeranlass begründet, welcher im 2019 durch- geführt wird. Seite 12 Ersiger-Information November 2018
4 Gesundheit Budget 2019 Budget 2018 Rechnung 2017 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Total 15'400 0 16'300 0 12'706.08 0.00 Nettoaufwand 15'400 16'300 12'706.08 Keine Bemerkungen 5 Soziale Sicherheit Budget 2019 Budget 2018 Rechnung 2017 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Total 1'712'200 8'000 1'653'800 10'900 1'575'839.54 9'685.65 Nettoaufwand 1'704'200 1'642'900 1'566'153.89 Die Kostensteigerungen gegenüber der Rechnung 2017 und dem Budget 2018 sind auf die leider ungebremst steigenden Abgaben in den kantonalen Lastenausgleich Sozialhilfe sowie für den regionalen Sozialdienst Oesch-Emme zurückzuführen. 6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung Budget 2019 Budget 2018 Rechnung 2017 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Total 943'800 77'900 943'200 77'500 832'203.15 77'003.15 Nettoaufwand 865'900 865'700 755'200.00 Die beiden Budgets 2018 und 2019 sind in etwa identisch. Der Mehraufwand im Vergleich zur Rechnung 2017 wird mit einer Kostensteigerung beim Unterhalt der Strassen und Wege begründet. Dies einerseits als Folge der schrittweisen Angleichung an den einheitlichen Standard in den Dorfteilen, andererseits aber auch durch einen Budgetbetrag von Fr. 29‘000.00 für die im Jahr 2019 geplante Umsetzung der zweiten Etappe in der Erneue- rung der Bemalungen zugunsten der Verkehrssicherheit. Ersiger-Information November 2018 Seite 13
7 Umweltschutz und Raumordnung Budget 2019 Budget 2018 Rechnung 2017 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Total 1'268'500 1'115'600 1'256'200 1'124'400 1'621'943.70 1'517'891.20 Nettoaufwand 152'900 131'800 104'052.50 Die Spezialfinanzierungen Wasser, Abwasser und Abfall belasten den Steuerhaushalt nicht. Der gegenüber dem Budget 2018 und der Rechnung 2017 erhöhte Nettoaufwand be- gründet sich mit höheren Ausgaben im Bereich des Gewässerunterhalts, aber auch mit der erstmaligen Abschreibung der Investition Ortsplanungsrevision 2017+. 8 Volkswirtschaft Budget 2019 Budget 2018 Rechnung 2017 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Total 33'100 89'000 22'300 89'000 13'725.55 89'127.95 Nettoertrag 55'900 66'700 75'402.40 Der gegenüber der Rechnung 2017 tiefere Nettoertrag hat den Grund darin, dass im Ver- gleich zum Jahr 2017 ein um Fr. 20'000.00 höherer Beitrag an die Waldgenossenschaft Ersi- gen vorgesehen ist. Dieser begründet sich mit der schrittweisen Angleichung an den ein- heitlichen Standard in den Dorfteilen. Zudem müssen höhere Materialpreise für den Unter- halt berappt werden, welche mit dem höheren Beitrag abgegolten werden. 9 Finanzen und Steuern Budget 2019 Budget 2018 Rechnung 2017 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Total 557'800 5'336'100 1'366'900 5'963'000 939'138.22 5'608'389.94 Nettoertrag 4'778'300 4'596'100 4'669'251.72 Die Steuereinnahmen 2019 wurden auf der Basis der Steuererträge 2017 budgetiert. Bei den Einkommens- und Vermögenssteuern sind eine geringe Bevölkerungszunahme sowie die von der kantonalen Planungsgruppe empfohlene Zuwachsrate mit einbezogen wor- den. Seite 14 Ersiger-Information November 2018
2.3 Investitionen Im Jahr 2019 sind folgende Netto-Investitionsbeiträge vorgesehen: Feuerwehr Ersatz Tore Feuerwehrmagazin Fr. 56‘000.00 Schule Ersigen Ersatz Pulte 3 Klassen Mittelstufe Fr. 40‘000.00 Schulanlage Ersigen Erneuerung Gebäudehülle mit Isolation (2. Etappe) Fr. 140‘000.00 Planung Sanierungen elektrische Installationen Fr. 60‘000.00 Verkehr Sanierung Dorfstrasse E (1. Etappe) Fr. 300‘000.00 Planung Rumendingenstrasse Mitte Fr. 40‘000.00 Ruedswilstrasse (Schlittelweg); neuer Belag Fr. 40‘000.00 Riedstrasse N; neuer Belag Fr. 51‘000.00 Flurweg im Bereich Birkenweg O Fahrspurelement Fr. 40‘000.00 Öffentliche Beleuchtung; LED-Ersatz 2. Etappe Fr. 150‘000.00 Wasserversorgung Sanierung Schieber Dorfstrasse E Fr. 50‘000.00 Abwasserentsorgung Sanierung Schächte Dorfstrasse E Fr. 50‘000.00 GEP-Unterhaltsmassnahmen E Fr. 71‘000.00 GEP-Aktualisierungen und Nachführung Fr. 60‘000.00 Raumordnung Ortsplanungsrevision 2017+ (3. Etappe) Fr. 10‘000.00 Total Fr. 1‘158‘000.00 Die 40-jährigen Tore beim Feuerwehrmagazin müssen zwingend ersetzt werden. Die über 45-jährigen Pulte der Klassen der Mittelstufe sind ebenfalls zwingend zu erset- zen. Die Pulte der übrigen Klassen sind in den letzten Jahren bereits schrittweise ersetzt worden. Bei der Schulanlage Ersigen soll mit der 2. Sanierungsetappe die Gebäudehülle im Be- reich der Turnhalle saniert und mit einer Isolation versehen werden. Die 50-jährigen elektrischen Installationen sind in Kürze zu ersetzen. Diesbezüglich soll die Planung an die Hand genommen werden. Mit einer ersten Etappe soll die Dorfstrasse in Ersigen einer Sanierung unterzogen wer- den. Gleichzeitig werden entlang dieser Hauptachse auch die Schieber der Wasserver- sorgung sowie die Schächte der Abwasserentsorgung saniert. Der Kredit für das Projekt „Rumendingenstrasse Mitte“ wurde im Jahr 2018 an der Urne bewilligt. Im Jahr 2019 erfolgt die definitive Bauprojektierung. Bei den diversen Vorhaben im „Verkehr“ handelt es sich um Strassen- Sanierungsarbeiten, welche im Zuge der Fusionsarbeiten aufgenommen und nun auf- grund der Dringlichkeit auszuführen sind. Auf dem gesamten Gemeindegebiet sollen die Strassenbeleuchtungskörper auf die neue LED-Technologie umgestellt werden. Im Jahr 2019 wird aus ökologischen Gründen die zweite und dritte Etappe zusammengelegt und ausgeführt. Die GEP-Sanierungsmassnahmen im Dorfteil Ersigen sowie die GEP-Aktualisierungen sind im Dezember 2016 mit einem Rahmenkredit beschlossen worden. Diesbezüglich soll die 3. Etappe ausgeführt werden. In den Jahren 2017 bis 2019 wird die Ortsplanungsrevision durchgeführt und dabei wird unter anderem im gesamten fusionierten Gemeindegebiet eine einheitliche baurecht- liche Grundordnung eingeführt. Im Jahr 2019 sind die restlichen Arbeiten und die Ge- nehmigung durch den Souverän sowie den Kanton vorgesehen. Ersiger-Information November 2018 Seite 15
3 Ergebnis 3.1 Allgemeine Übersicht Budget 2019 Budget 2018 Rechnung 2017 Jahresergebnis ER Gesamthaushalt -283‘200.00 -260‘700.00 249‘763.58 Jahresergebnis ER Allgemeiner Haus- -249‘800.00 -249‘400.00 90‘024.85 halt (Steuerhaushalt) Jahresergebnis gesetzliche Spezial- -33‘400.00 -11‘300.00 195‘227.18 finanzierungen Steuerertrag natürliche Personen 4‘000‘200.00 3‘792‘800.00 3‘993‘284.20 Steuerertrag juristische Personen 199‘100.00 216‘000.00 196‘212.20 Liegenschaftssteuer 390‘000.00 395‘000.00 381‘026.75 Nettoinvestitionen 1‘267‘000.00 825‘000.00 1‘288‘539.11 ER = Erfolgsrechnung 3.2 Übersicht Gesamtergebnis Gemeinde 3.2.1 Erfolgsrechnung Betrieblicher Aufwand (30-33/35-37/39) Fr. 8‘100‘300.00 Betrieblicher Ertrag (40-43/45-47/49) Fr. 7‘768‘600.00 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (Aufwand) Fr. 331‘700.00 Finanzaufwand (34) Fr. 91‘200.00 Finanzertrag (44) Fr. 164‘700.00 Ergebnis aus Finanzierung (Ertrag) Fr. 73‘500.00 Operatives Ergebnis (Aufwand) Fr. 258‘200.00 Ausserordentlicher Aufwand (38) Fr. 25‘000.00 Ausserordentlicher Ertrag (48) Fr. 0.00 Ausserordentliches Ergebnis (Aufwand) Fr. 25‘000.00 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung (Aufwand) Fr. 283‘200.00 3.2.2 Investitionsrechnung Investitionsausgaben Fr. 1‘267‘000.00 Investitionseinnahmen Fr. 0.00 Ergebnis Investitionsrechnung (Aufwand) Fr. 1‘267‘000.00 Seite 16 Ersiger-Information November 2018
3.2.3 Finanzierungsergebnis Selbstfinanzierung: Gesamtergebnis Erfolgsrechnung 90 Fr. 33‘400.00 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 33 + Fr. 651‘000.00 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen 35 + Fr. 340‘400.00 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen 45 - Fr. 166‘500.00 WB Darlehen VV 364+ Fr. 0.00 WB Beteiligungen VV 365+ Fr. 0.00 Abschreibungen Investitionsbeiträge 366+ Fr. 0.00 Zusätzliche Abschreibungen 383+ Fr. 0.00 Einlagen in das Eigenkapital 389+ Fr. 25‘000.00 Entnahmen aus dem Eigenkapital 489- Fr. 0.00 Selbstfinanzierung Fr. 883‘300.00 Nettoinvestitionen: Ergebnis Investitionsrechnung 5 ./. 6 Fr. 1‘158‘000.00 Finanzierungsergebnis Fr. -275‘000.00 (+ = Finanzierungsüberschuss / - = Finanzierungsfehlbetrag) 3.3 Ergebnis Allgemeiner Haushalt (Steuerhaushalt) Betrieblicher Aufwand (30-33/35-37/39) Fr. 6‘854‘700.00 Betrieblicher Ertrag (40-43/45-47/49) Fr. 6‘534‘100.00 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (Aufwand) Fr. 320‘600.00 Finanzaufwand (34) Fr. 90‘600.00 Finanzertrag (44) Fr. 161‘400.00 Ergebnis aus Finanzierung (Ertrag) Fr. 70‘800.00 Operatives Ergebnis (Ertrag) Fr. 249‘800.00 Ausserordentlicher Aufwand (38) Fr. 0.00 Ausserordentlicher Ertrag (48) Fr. 0.00 Ausserordentliches Ergebnis (Aufwand) Fr. 0.00 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung (Aufwand) Fr. 249‘800.00 Ersiger-Information November 2018 Seite 17
3.4 Ergebnis Spezialfinanzierung Wasser Betrieblicher Aufwand (30-33/35-37/39) Fr. 461‘800.00 Betrieblicher Ertrag (40-43/45-47/49) Fr. 463‘000.00 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (Ertrag) Fr. 1‘200.00 Finanzaufwand (34) Fr. 400.00 Finanzertrag (44) Fr. 0.00 Ergebnis aus Finanzierung (Aufwand) Fr. 400.00 Operatives Ergebnis (Ertrag) Fr. 800.00 Ausserordentlicher Aufwand (38) Fr. 0.00 Ausserordentlicher Ertrag (48) Fr. 0.00 Ausserordentliches Ergebnis Fr. 0.00 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung (Gewinn) Fr. 800.00 3.5 Ergebnis Spezialfinanzierung Abwasser Betrieblicher Aufwand (30-33/35-37/39) Fr. 424‘200.00 Betrieblicher Ertrag (40-43/45-47/49) Fr. 441‘500.00 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (Ertrag) Fr. 17‘300.00 Finanzaufwand (34) Fr. 0.00 Finanzertrag (44) Fr. 3‘000.00 Ergebnis aus Finanzierung (Ertrag) Fr. 3‘000.00 Operatives Ergebnis (Aufwand) Fr. 3‘000.00 Ausserordentlicher Aufwand (38) Fr. 0.00 Ausserordentlicher Ertrag (48) Fr. 0.00 Ausserordentliches Ergebnis Fr. 0.00 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung (Gewinn) Fr. 20‘300.00 3.6 Ergebnis Spezialfinanzierung Abfall Betrieblicher Aufwand (30-33/35-37/39) Fr. 179‘400.00 Betrieblicher Ertrag (40-43/45-47/49) Fr. 182‘800.00 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (Ertrag) Fr. 3‘400.00 Finanzaufwand (34) Fr. 0.00 Finanzertrag (44) Fr. 300.00 Ergebnis aus Finanzierung (Ertrag) Fr. 300.00 Operatives Ergebnis (Ertrag) Fr. 300.00 Ausserordentlicher Aufwand (38) Fr. 0.00 Ausserordentlicher Ertrag (48) Fr. 0.00 Ausserordentliches Ergebnis Fr. 0.00 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung (Gewinn) Fr. 3‘700.00 Seite 18 Ersiger-Information November 2018
3.7 Ergebnis weitere gebührenfinanzierte Spezialfinanzierungen 3.7.1 Ergebnis Spezialfinanzierung Feuerwehr Betrieblicher Aufwand (30-33/35-37/39) Fr. 180‘200.00 Betrieblicher Ertrag (40-43/45-47/49) Fr. 122‘200.00 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (Aufwand) Fr. 58‘000.00 Finanzaufwand (34) Fr. 200.00 Finanzertrag (44) Fr. 0.00 Ergebnis aus Finanzierung (Aufwand) Fr. 200.00 Operatives Ergebnis (Aufwand) Fr. 58‘200.00 Ausserordentlicher Aufwand (38) Fr. 0.00 Ausserordentlicher Ertrag (48) Fr. 0.00 Ausserordentliches Ergebnis Fr. 0.00 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung (Verlust) Fr. 58‘200.00 3.7.2 Ergebnis Spezialfinanzierung Mehrwertabschöpfung (altrechtlich) Betrieblicher Aufwand (30-33/35-37/39) Fr. 0.00 Betrieblicher Ertrag (40-43/45-47/49) Fr. 25‘000.00 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (Ertrag) Fr. 25‘000.00 Finanzaufwand (34) Fr. 0.00 Finanzertrag (44) Fr. 0.00 Ergebnis aus Finanzierung Fr. 0.00 Operatives Ergebnis (Ertrag) Fr. 25‘000.00 Ausserordentlicher Aufwand (38) Fr. 25‘000.00 Ausserordentlicher Ertrag (48) Fr. 0.00 Ausserordentliches Ergebnis (Aufwand) Fr. 25‘000.00 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung Fr. 0.00 3.7.3 Ergebnis Spezialfinanzierung Liegenschaften VV Betrieblicher Aufwand (30-33/35-37/39) Fr. 0.00 Betrieblicher Ertrag (40-43/45-47/49) Fr. 0.00 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Fr. 0.00 Finanzaufwand (34) Fr. 0.00 Finanzertrag (44) Fr. 0.00 Ergebnis aus Finanzierung (Ertrag) Fr. 0.00 Operatives Ergebnis (Ertrag) Fr. 0.00 Ausserordentlicher Aufwand (38) Fr. 0.00 Ausserordentlicher Ertrag (48) Fr. 0.00 Ausserordentliches Ergebnis (Aufwand) Fr. 0.00 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung Fr. 0.00 Ersiger-Information November 2018 Seite 19
4 Erfolgsrechnung 4.1 Zusammenzug Erfolgsrechnung nach funktionaler Gliederung (1-stellige Kontenstufe) Budget 2019 Budget 2018 Rechnung 2017 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 0 Allgemeine Verwaltung 910'200.00 355'000.00 660'800.00 168'600.00 706'019.60 173'556.75 Nettoergebnis 555'200.00 492'200.00 532'462.85 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 329'900.00 254'000.00 292'100.00 227'900.00 312'374.03 264'020.95 Nettoergebnis 75'900.00 64'200.00 48'353.08 2 Bildung 2'396'000.00 730'900.00 2'287'500.00 632'800.00 2'113'561.28 434'491.86 Nettoergebnis 1'665'100.00 1'654'700.00 1'679'069.42 3 Kultur, Sport, Freizeit, Kirche 49'600.00 200.00 44'600.00 200.00 46'856.30 200.00 Nettoergebnis 49'400.00 44'400.00 46'656.30 4 Gesundheit 15'400.00 16'300.00 12'706.08 Nettoergebnis 15'400.00 16'300.00 12'706.08 5 Soziale Sicherheit 1'712'200.00 8'000.00 1'653'800.00 10'900.00 1'575'839.54 9'685.65 Nettoergebnis 1'704'200.00 1'642'900.00 1'566'153.89 6 Verkehr 943'800.00 77'900.00 943'200.00 77'500.00 832'203.15 77'003.15 Nettoergebnis 865'900.00 865'700.00 755'200.00 7 Umweltschutz und Raumordnung 1'268'500.00 1'115'600.00 1'256'200.00 1'124'400.00 1'621'943.70 1'517'891.20 Nettoergebnis 152'900.00 131'800.00 104'052.50 8 Volkswirtschaft 33'100.00 89'000.00 22'300.00 89'000.00 13'725.55 89'127.95 Nettoergebnis 55'900.00 66'700.00 75'402.40 9 Finanzen und Steuern 557'800.00 5'336'100.00 1'366'900.00 5'963'000.00 939'138.22 5'608'389.94 Nettoergebnis 4'778'300.00 4'596'100.00 4'669'251.72 Seite 20 Ersiger-Information November 2018
5 Antrag des Gemeinderats Der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2018 wird beantragt, a) die Steueranlage auf 1,60 Einheiten b) den Liegenschaftssteueransatz auf 1,2 ‰ des amtlichen Wertes festzulegen. c) Das Budget 2019 ist zu genehmigen. d) Das Budget 2019, bestehend aus: Aufwand Ertrag Gesamthaushalt Fr. 8‘216‘500.00 7‘933‘300.00 Aufwandüberschuss Fr. 283‘200.00 Allgemeiner Haushalt Fr. 6‘945‘300.00 6‘695‘500.00 Aufwandüberschuss Fr. 249‘800.00 SF Wasserversorgung Fr. 462‘200.00 463‘000.00 Ertragsüberschuss (Gewinn) Fr. 800.00 SF Abwasserentsorgung Fr. 424‘200.00 444‘500.00 Ertragsüberschuss (Gewinn) Fr. 20‘300.00 SF Abfall Fr. 179‘400.00 183‘100.00 Ertragsüberschuss (Gewinn) Fr. 3‘700.00 SF Feuerwehr Fr. 180‘400.00 122‘200.00 Aufwandüberschuss (Verlust) Fr. 58‘200.00 SF Mehrwertabschöpfung Fr. 25‘000.00 25‘000.00 Erfolg Fr. 0.00 SF Liegenschaften VV Fr. 0.00 0.00 Erfolg Fr. 0.00 wird somit genehmigt. Ersiger-Information November 2018 Seite 21
4. Verschiedenes In diesem Traktandum erfolgt keine Beschlussfassung. 5. Ehrung Jungbürger In diesem Jahr werden alle Jungbürgerinnen und Jungbürger des Jahrgangs 2000 im Rahmen der Gemeindeversammlung geehrt. 6. Vortrag – Thema Teamwork Daniel Siegenthaler ist einer der Mitgründer von TEAMCUBE und wird ein Referat zum The- ma „Teamwork am Boden und in der Luft“ halten. Dabei wird eine Brücke von der hochpräzisen Militärfliegerei zur komplexen Businesswelt geschlagen und die Prinzipien und Erkenntnisse aus dem militärischen Formationsflug in die Praxis des modernen Unternehmens übertragen. In beiden Domänen sichern die gleichen Führungs- und Teamqualitäten Erfolg und Überleben: klare Zielsetzungen, Leadership, Ver- trauen und Kommunikation. Seite 22 Ersiger-Information November 2018
Information AHV – IV – Renten Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Was sind Ergänzungsleistungen? Ergänzungsleistungen (EL) decken den Existenzbedarf von AHV/IV- Leistungsbezüger/innen, sofern die nachstehenden Bedingungen erfüllt sind. EL sind keine Fürsorgeleistungen. Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen? Einen EL-Anspruch hat, wer die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen dazu erfüllt. Die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, wer: eine AHV- oder IV-Rente, eine Hilflosenentschädigung der IV oder während mindestens sechs Monaten ein IV-Taggeld bezieht (gewisse Personen haben auch dann ein An- recht auf EL, wenn Sie eine AHV/IV-Rente nur deshalb nicht beziehen, weil sie die für die Rente erforderliche Mindestbeitragsdauer nicht erfüllt haben) Bürgerin oder Bürger der Schweiz oder eines EU-Mitgliedstaates ist sich als Ausländer/in ununterbrochen mindestens 10 Jahre in der Schweiz aufhält (bei Personen aus gewissen Staaten muss lediglich eine Frist von fünf Jahren eingehalten werden) sich als Flüchtling oder Staatenloser ununterbrochen während mindestens 5 Jahren in der Schweiz aufhält Die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt, wer weniger Einnahmen als Ausgaben hat. Dabei bestimmt das Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen, welche Einnahmen anzu- rechnen sind und welche Ausgaben akzeptiert werden. Wie werden Ergänzungsleistungen berechnet? Um die Höhe des EL-Anspruchs zu bestimmen, werden die anerkannten Ausgaben wie z. B. der Lebensbedarf und die Wohnungsmiete (bei Heimbewohner/innen die Heimkosten), Krankenkassenprämien usw. dem anrechenbaren Einkommen gegenübergestellt. Zum an- rechenbaren Einkommen gehören nicht nur alle Renteneinkünfte (inkl. AHV/IV-Renten) und anderen Einkommen, sondern auch das Vermögen nach Abzug der Schulden und der Vermögensertrag. Welche Krankheits- und Behinderungskosten können vergütet werden? Die EL vergütet unter gewissen Voraussetzungen Kosten für Zahnarzt, Diät, medizinisch notwendige Transporte, Hilfsmittel, Selbstbehalte und Franchisen sowie Pflegekosten, falls Pflege zu Hause oder in Tagesstrukturen vorgenommen wird. Krankheits- und Behinderungskosten müssen einzeln ausgewiesen und unter Vorlage der Rechnungskopien innert 15 Monaten seit Rechnungsstellung bei der AHV-Zweigstelle am Wohnort geltend gemacht werden. Keine Leistung ohne Anmeldung Der EL-Anspruch muss mit amtlichem Anmeldeformular, zusammen mit allen Belegen und Beweismitteln, bei der AHV-Zweigstelle am Wohnort geltend gemacht werden. Wer EL beansprucht, hat alle nötigen Auskünfte über die Einkommens- und Vermögensverhältnis- se wahrheitsgetreu zu erteilen sowie alle verlangten Beweismittel und Belege vorzulegen. Ersiger-Information November 2018 Seite 23
Wer durch unwahre oder unvollständige Angaben für sich oder für andere widerrechtlich eine EL erwirkt oder zu erwirken versucht, macht sich strafbar. Ausserdem müssen zu Un- recht bezogene EL zurückerstattet werden. Änderungen sofort melden Ergänzungsleistungsbezüger/innen oder deren Vertreter/innen haben der AHV-Zweigstelle ihres Wohnorts jede Änderung der persönlichen (z. B. Änderung des Zivilstandes oder der Wohnsituation) und wirtschaftlichen (z. B. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Erb- schaftsanfall) Verhältnisse sofort und unaufgefordert zu melden. Diese Meldepflicht er- streckt sich auch auf Veränderungen, die bei Familienmitgliedern eintreten, die bei der EL- Festsetzung berücksichtigt wurden. Eine Meldepflichtverletzung hat die Rückerstattungs- pflicht der zu Unrecht bezogenen Ergänzungsleistung zur Folge. Wir erteilen Ihnen gerne weitere Auskünfte am Telefon 034 448 35 35, E-Mail info@ersigen.ch oder persönlich am Schalter während den ordentlichen Büroöffnungs- zeiten bei der AHV-Zweigstellenleiterin Lena Aebi. Gemeindeverwaltung Ersigen Öffnungszeiten über Feiertage Die Gemeindeverwaltung Ersigen bleibt über Weihnachten / Neujahr wie folgt komplett geschlossen: Montag, 24. Dezember 2018 – Dienstag, 2. Januar 2019 Ab Mittwoch, 3. Januar 2019 bedienen wir Sie gerne wieder zu den ordentlichen Büroöff- nungszeiten. Bitte beachten Sie, dass wir während dieser Zeit keine Tageskarten aushändigen. Wir bit- ten Sie daher, reservierte Tageskarten bis spätestens am 21. Dezember 2018 abzuholen. Personelles Ich heisse Yanik Wermuth, bin 17 Jahre alt und wohne in Utzenstorf. In meiner Freizeit mache ich sehr viel Sport, gehe im Sommer gerne joggen oder mit Freunden in die Stadt. Neben dem Sport bin ich an der Politik interessiert und lese gerne. Meine Schule habe ich in der Sekundarschule Bätterkinden abgeschlossen. Des Weiteren habe ich letztes Jahr ein Gymnasiums Jahr in Fribourg auf Französisch gemacht. Ich habe mich aber schlussendlich für eine Lehre bei der Gemeinde Ersigen entschieden, da ich den Beruf Kaufmann schon immer als spannend und interessant empfunden habe. Ich freue mich auf drei abwechslungsreiche und spannende Jahre auf der Gemeinde- verwaltung Ersigen. Seite 24 Ersiger-Information November 2018
Feuerwehr Ersigen – Telefonnummer 118 Informationen Das Jahr 2018 begann für die Feuerwehr Ersigen gleich stürmisch! So mussten wir schon Anfang Januar wegen Sturm ausrücken. Es ist kaum zu glauben, dass wir bei den meisten Ereignissen mit Wasser zu kämpfen hatten. So kam es im Mai zu zahlreichen Wassereinbrü- chen in Keller und Garagen. In Niederösch drohte der Bach über die Ufer zu treten. Der Sommer verlief aus Feuerwehrsicht ruhig. Meines Wissens kam es nie zu brenzligen Situatio- nen. Hier gilt der Dank der Bevölkerung, die sich stets an die Feuerverbote gehalten hat. Als gelungen Anlass dürfen wir unsere Hauptübung erwähnen, die wir in diesem Jahr öf- fentlich abgehalten haben. Leider war das Wetter nicht ganz so toll, aber ich konnte trotzdem zahlreiche funkelnde Kinderaugen erkennen. Die Übung sollte als Werbung in eigener Sache dienen, denn wir sind immer wieder auf neue Feuerwehrleute angewiesen. Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, können Sie sich gerne bei uns melden unter feuerwehr@ersigen.ch. Nun wünsche ich allen eine ruhige Zeit. Kommandant Urs Reist Ersiger-Information November 2018 Seite 25
Kakerlak Regionale Kinder- und Jugendarbeit Alle Projekte werden auf unserer Homepage www.kakerlak.ch und unserer Facebookseite sowie Instagram veröffentlicht. Zudem werden die Kinder und Jugendlichen aus den Trä- gergemeinden durch Flyer und Plakate informiert. Offene Fragen werden von den Ju- gendarbeitenden gerne beantwortet. Wechsel im Team Sara Cassani hat die Regionale Kinder- und Jugendarbeit Ende Oktober 2018 verlassen. Per November wird Jan Mattmann die Stellenleitung übernehmen und zusammen mit Mo- nika Ramseier (Mitarbeiterin Jugendarbeit) und Anna Däppen (Vorpraktikantin) die An- sprechpersonen des kakerlaks sein. Jugend sucht Arbeit! / Wochenplatzbörse Wochenplatzbörse der Regionalen Kinder- und Jugendarbeit kakerlak: Unkompliziert, wirkungsvoll und nachhaltig. Die Wochenplatzbörse ist ein Angebot, um Jugendliche beruflich wie auch sozial in die Arbeitswelt zu integrieren. Haben Sie zu Hause oder in Ihrer Firma kleine Arbeiten - wie Rasenmähen, Reinigungsar- beiten, Auto waschen, Kinder hüten, Einkäufe erledigen oder den Hund ausführen - zu er- ledigen? Dann melden Sie sich bei der Regionalen Kinder- und Jugendarbeit kakerlak oder besuchen Sie unsere Homepage. Alle Anmeldeformulare wie auch das Konzept sind unter www.kakerlak.ch veröffentlicht. Auch Jugendliche, welche sich für einen Wochen- platz interessieren, dürfen sich jederzeit an uns wenden. Bei einer Anmeldung werden wir eine/n Jugendliche/n in der näheren Umgebung suchen, einen passenden Termin verein- baren und das Erstgespräch begleiten. Das Angebot der Regionalen Kinder- und Jugend- arbeit ist kostenlos. Kontaktadresse: Regionale Kinder- und Jugendarbeit kakerlak Info- und Beratungsstelle Eystrasse 6 Postfach 451 3422 Kirchberg Telefon 034 445 72 35 info@kakerlak.ch Mobile 078 893 90 97 www.kakerlak.ch Seite 26 Ersiger-Information November 2018
Berner Gesundheit Suchtberatung per Live-Chat Die Berner Gesundheit hat den Start ins Messenger-Zeitalter vollzogen. Neu bieten wir Be- sucherinnen und Besucher auf unserer Website Suchtberatung per Live-Chat an. Man liest es in allen Medien, sieht es täglich auf der Strasse und im Zug, das Smartphone ist in aller Hände. Wenn nicht gerade Musik gehört oder ein Video gestreamt wird, werden mit flinken Daumen Nachrichten auf dem Display getippt oder Informationen aus dem world wide web gefischt. Die sozialen Medien haben das Kommunikationsverhalten in un- serer Gesellschaft radikal verändert. Insbesondere der schriftbasierte Austausch mittels Messenger wie WhatsApp, Facebook und Co. fehlen heute auf keinem Smartphone. Auch wir sind im Messenger-Zeitalter angekommen. Auf unserer Website www.bernergesundheit.ch befinden sich Besucherinnen und Besucher nur einen Mausklick von einem Chat mit der Berner Gesundheit entfernt. Auch ausserhalb unserer Öffnungszei- ten steht ein Assistent zur Entgegennahme von Anfragen zur Verfügung. Die Antwort er- folgt in der Regel am darauffolgenden Arbeitstag. Neu: Suchtberatung per Live-Chat! Suchen Sie unmittelbar eine Unterstützung? Dann sind Sie bei uns richtig. Mit einer Anfrage über unseren Live-Chat kann der direkte Kontakt zu einer unserer Beratungsfachperson vermittelt werden. Wir freuen uns auf Sie! Berner Gesundheit, Bahnhofstrasse 90, 3400 Burgdorf, Tel. 034 427 70 70 Ersiger-Information November 2018 Seite 27
Pro Infirmis Beratungsstelle Emmental-Oberaargau Sie benötigen Entlastung in der Betreuung Ihres Kindes mit Behinderung? Sie können das verlangte Depot für die neue Wohnung nicht einfach so bezahlen? In einem IV-Verfahren kommen Sie nicht weiter? Sie möchten trotz Behinderung selbständig wohnen? Solche und zahllose weitere Fragen haben Menschen mit Behinderung und ihre Angehö- rigen in ihrem Lebensalltag. Unsere Sozialberaterinnen kennen die Antworten und können weiterhelfen. Pro Infirmis ist die grösste Fachorganisation für Menschen mit Behinderung in der ganzen Schweiz. Wir beraten, begleiten und unterstützen Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen und Fachpersonen. Pro Infirmis ist politisch unabhängig und konfessionell neutral. Die Or- ganisation finanziert ihre Arbeit mit Beiträgen der öffentlichen Hand (Leistungsverträge) sowie mit Spenden und Legaten. Unsere Beratungen stehen Menschen mit Behinderung (oder bei denen eine Behinderung absehbar ist) offen, sowie deren Angehörigen von Geburt an bis zum AHV-Alter. Unsere Dienstleistungen Sozialberatung Case Management Assistenzberatung Finanzielle Direkthilfe Begleitetes Wohnen Fachberatung Die Beratungen sind kostenlos, freiwillig und vertraulich. Sie finden nach Vereinbarung auf der Beratungsstelle statt. Hausbesuche sind in Ausnahmefällen möglich. Die Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter von Pro Infirmis unterstehen der Schweigepflicht. Wie erreichen Sie uns? Tel: 058 775 14 55 Öffnungszeiten: Mo – Fr: 08.30 – 12.00 E-Mail: bula@proinfirmis.ch Mo – Do: 14.00 – 16.30, Fr: 14.00 – 16.00 www.proinfirmis.ch (Termin für Beratung nach telefonischer Vereinbarung) Wo finden Sie uns? Pro Infirmis Beratungsstelle Emmental-Oberaargau Poststrasse 10 3401 Burgdorf Beratungen in Aussenstellen in Langenthal und Langnau möglich Seite 28 Ersiger-Information November 2018
Regionale Kommission für Altersfragen Altersleitbild „Bewährtes erhalten und Neues integrieren“ Unter diesem Motto wurde das Altersleitbild aus dem Jahr 2006 aufgefrischt und überar- beitet. In der Überprüfung des Altersleitbildes 2006 und der Erarbeitung des vorliegenden Alters- leitbildes 2017 werden in zehn Handlungsfeldern die Ist-Situation vorgestellt und daraus sinnvolle Massnahmen abgeleitet. Diese werden im Massnahmenplan mit Zeithorizont und Verantwortlichkeiten konkretisiert. Die Anliegen sind im regionalen Verbund zu realisieren. Das Leitbild dient den Gemeinden, der Verwaltung und den in der Altersarbeit tätigen In- teressengruppen als Leitlinie für ihre Arbeit. Handlungsfelder Generationengespräche, Solidarität, Bildung, aktive Lebensgestaltung Mobilität, Verkehr, Infrastruktur, Sicherheit, Umwelt Pflege, Gesundheit, Dienstleistungen Wohnen im Alter Alter und Migration Die beteiligten Vertragsgemeinden wollen weiterhin eine wirksame Alterspolitik in ihrem Dorf gewährleisten. Dies erfordert Interesse und Engagement. Für die Umsetzung des Al- tersleitbildes in den Gemeinden Alchenstorf, Ersigen, Heimiswil, Höchstetten, Koppigen, Rumendingen, Willadingen und Wynigen ist die Regionale Kommission für Altersfragen in Zusammenarbeit mit den Gemeindebehörden zuständig. Diese ist der Kommission Sozial- dienst Oesch-Emme (Sozialbehörde) der Vertragsgemeinden unterstellt. Diese Gemeinden Ersiger-Information November 2018 Seite 29
beteiligen sich an den entstehenden Kosten der Regionalen Kommission für Altersfragen im Rahmen dieses Auftrages. Die Altersleitbilder können bei den Gemeindeverwaltungen gratis bezogen werden oder online bei den Gemeindehomepages eingesehen werden. Kirchgemeinde Röm.-kath. Kirchgemeinde St. Peter und Paul Utzenstorf Wussten Sie, dass die katholische Kirche an der Landshutstrasse 41 in Utzenstorf Be- gegnungsort für über 3‘500 Gläubige aus 18 politischen Gemeinden aus der Agglomerati- on ist? Es sind dies: Utzenstorf, Zielebach, Wiler b. Utzenstorf, Bätterkinden, Kräiligen, Frau- brunnen (mit den Dörfern Schalunen, Mülchi, Büren zum Hof, Limpach, Fraubrunnen, Etzel- kofen, Grafenried und Zauggenried), Kernenried, Aefligen, Rüdtligen-Alchenflüh, Kirch- berg, Ersigen (mit Oberösch und Niederösch), Alchenstorf, Koppigen, Willadingen, Höchstetten und Hellsau. In den 60iger Jahren des letzten Jahrhunderts gründeten einige Utzenstörfler eine eigene Pfarrei und lösten sich somit von der Pfarrei Burgdorf. Am 1. Januar 1970 wurde dieser Schritt mit der Errichtung einer eigenen Kirchgemeinde zementiert. Am 25. Juni 1961 wurde die Kirche an der Landshutstrasse feierlich eingeweiht, 1992 renoviert und das Pfarreizentrum errichtet. Die Gemeinschaft in der Pfarrei beschränkt sich nicht nur auf Singen und Beten, nein wir fördern mit verschiedensten Anlässen ein harmonisches Miteinander und vergessen dabei auch die Ärmsten auf dieser Welt nicht. Mehrere Gruppierungen sorgen für ein aktives Pfarreileben, das jeder Altersschicht Gelegenheit gibt, sich zu entfalten oder ein- fach nur zu geniessen. Bedingt durch die bernische Kantonsverfassung und die Strukturen der röm.-katholischen Kirche in der Schweiz ist die Organisation auch in unserer Kirchge- meinde vom Dualprinzip geprägt: Während der Kirchgemeinderat für die Aufrechterhal- tung der Infrastruktur und der finanziellen und personellen Ressourcen zuständig ist, sind Seelsorge und Pfarreileben Sache des Pfarrers und seines Teams. Schauen Sie einmal in unsere Website www.utzenstorfkath.ch. Wir werden uns auch in den kommenden Ausgaben dieses Blattes mit Beiträgen melden. Roland Frutiger, Präsident der Kirchgemeinde Seite 30 Ersiger-Information November 2018
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