Tax & Legal News AUSGABE 3 - Deloitte
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Tax & Legal News | Breaking News Verlustersatz III – jetzt beantragen! Der Verlustersatz III kann von bzw betragsmäßige Beschränkung gem Die Vorgehensweise bei der Berechnung Unternehmen mit einem Umsatz De-Minimis-Regeln gelten. Beaufsichtigte des Verlustersatzes wurde nicht geändert. ausfall von mindestens 40 % für Rechtsträger des Finanzsektors, Bilanzierer haben die Verlustermittlung weitere drei Monate, von Jänner bis Einrichtungen öffentlichen Rechts, NPO, nach Aufwands-/Ertrags-Prinzip durch März 2022, beantragt werden und Unternehmen mit über 250 Mitarbeiter und zuführen. Für Einnahmen-Ausgaben- ist die Fortsetzung des verlängerten Kündigungen von mehr als 3 % anstelle von Rechner besteht weiterhin die Möglichkeit Verlustersatzes - nunmehr Verlust Kurzarbeit (mit Ausnahmen) werden auch davon abweichend, einheitlich nach dem ersatz II. Nachfolgend dürfen wir Sie nicht als begünstigt angesehen. Zufluss-Abfluss-Prinzip vorzugehen. Die über die wesentlichsten Regelungen Voraussetzung hierfür ist, dass keine und Änderungen der Voraussetzungen, Sind Neugründer und willkürlichen Verschiebungen vorliegen. Ermittlung und Beantragung des Unternehmensnachfolger begünstigt? Verlustersatzes III gem der neuen „VO Vom Verlustersatz III sind Neugründer, Wesentlich ist, dass die Beantragung des Verlustersatz III“ informieren. dabei handelt es sich um Unternehmen, Ausfallsbonus III vor Antragstellung des die vor dem 1.11.2021 noch keine Umsätze Verlustersatzes III erfolgen muss, da der Übersicht aller bestehenden erzielt haben, ausgenommen. Ausfallsbonus verlustsenkend wirkt. Die Verlustersätze Ersatzrate beträgt unverändert 70 % des ermittelten Verlustes bzw 90 % für Klein- Förderung Verlustersatz Verlustersatz II Verlustersatz III und Kleinstunternehmer. Ein Verlustersatz 16.09.2020 – 01.07.2021 – 01.01.2022 – unter EUR 500 kann nicht beantragt Zeitraum 30.06.2021 31.12.2021 31.03.2022 werden. Umsatzrückgang 30% 50% 40% Anträge können für maximal drei Be trachtungszeiträume zwischen Jänner Die Voraussetzungen für die Antragstellung Die Begünstigung ist jedoch für 2022 und März 2022 gestellt werden. Die sind im Vergleich zum Verlustersatz II bereits vor dem 1.11.2021 existierende Betrachtungszeiträume müssen zeitlich lediglich geringfügig angepasst worden. Betriebe möglich, die im Wege von zusammenhängen und eine Lücke ist Gesamtrechtsnachfolge fortgeführt nicht zulässig. Es besteht kein Erfordernis Wer kann den Verlustersatz III werden. Die Begünstigung steht auch bei eines zeitlichen Zusammenhangs zu beantragen? Einzelrechtsnachfolge unter gewissen bereits beantragten oder gewährten Antragsberechtigt sind begünstigte Voraussetzungen zu. Verlustersätzen. Unternehmen. Dazu zählen unverändert in Österreich operativ tätige Unternehmen mit Wie hoch ist der Verlustersatz und wie Die Beihilfenhöchstgrenze für die Gesamt betrieblichen Einkünften. Die begünstigten wird dieser ermittelt? summe aller Verlustersätze wurde von Unternehmen müssen die Grundsätze für Der Umsatzausfall muss mindestens EUR 10 Mio auf EUR 12 Mio erhöht. Das steuerliches Wohlverhalten erfüllen. Die 40 % betragen und errechnet sich aus der bedeutet, dass der Betrag aus Verlustersatz einzelnen Tatbestände sind in den neuen Differenz der ertragsteuerlichen Umsätze + Verlustersatz II + Verlustersatz III maximal Richtlinien zum Verlustersatz III angeführt (Waren- und/oder Leistungserlöse) 12 Mio betragen darf. und sind: der Betrachtungszeiträume Jänner bis März 2022 im Vergleich zu den korrespon Wie erfolgt die Antragstellung? • Kein Vorliegen von Missbrauch iSd § 22 dierenden Monaten des Jahres 2019 Die Antragstellung ist wieder in zwei BAO; (= Vergleichszeiträume). Neugegründete Tranchen möglich und kann innerhalb • Abzugsverbote für konzerninterne Unternehmen mit Umsätzen vor dem folgender Zeiträume beantragt werden: Niedrigbesteuerung; 1.11.2021 dürfen mangels vorliegender • Tranche I: 10.2.2022 -9.4.2022, Vergleichsumsätze des Jahres 2019 anhand • Hinzurechnungsbesteuerung und Auszahlung von 70 % des plausibilisierter Planungsrechnung den Methodenwechsel; voraussichtlichen Verlustersatzes Umsatzausfall ermitteln. • überwiegende Passiveinkünfte in nicht • Tranche II: 10.4.2022-30.9.2022, kooperativen Ländern sowie Der Umsatzausfall ist analog zu den Vor Auszahlung des Restbetrages (= gesamter bestimmte Finanzstrafen. gängerregelungen für den Beantragungs noch nicht ausbezahlter Verlustersatz). zeitraum zu berechnen. Es ist nicht erfor Eine Beantragung im Rahmen der Weiters sind Unternehmen nicht derlich, dass der Umsatzausfall in jedem ersten Tranche ist aber nicht zwingend begünstigt, wenn sie sich in Insolvenz einzelnen Betrachtungszeitraum über 40 % erforderlich. Es kann der gesamte befinden oder als Unternehmen in liegt. Maßgebend ist der Umsatzrückgang, Verlustersatz III auch mittels eines einzigen Schwierigkeiten mit den bekannten der sich aus dem Durchschnitt der ge Antrages in der zweiten Tranche beantragt Ausnahmen für Klein(st)unternehmen wählten Betrachtungszeiträume ergibt. werden. 2
Tax & Legal News | Breaking News Der Antrag muss wie bisher durch Bei Eintreten einer dieser beiden Tat einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer bestände hat der Antragsteller die oder Bilanzbuchhalter via FinanzOnline Verpflichtung, die COFAG zu informieren eingebracht werden. und den Verlustersatz aliquot (für jenen Betrachtungszeitraum, in dem die Verwal Welche Bestätigungen und tungsübertretung begangen wurde) an die Verpflichtungserklärungen sind zu COFAG zurückzuzahlen. erteilen? Wie auch bereits beim Verlustersatz und Fazit Verlustersatz II bestehen Einschränkungen Mit der weiteren Verlängerung des im Zusammenhang mit Bonuszahlungen Verlustersatzes durch den Verlustersatz und Gewinnausschüttungen. III für die Monate Jänner bis März 2022 sollen Unternehmen mit einem immer Durch die Beantragung wird die Ver noch hohen Umsatzausfall von mindestens pflichtung eingegangen, Entnahmen bzw 40 % mit finanziellen Zuschüssen zur Gewinnausschüttungen an Eigentümer im Abdeckung der Fixkosten unterstützt Zeitraum vom 1.1.2022 bis 30.6.2022 an die werden. Die neuen Regelungen für den wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen. Verlustersatz III haben Verschärfungen Dabei sind insbesondere Ausschüttungen insb betreffend die neuen Sanktionen aber von Dividenden oder sonstige rechtlich auch Erleichterungen, wie die Reduktion nicht zwingende Gewinnausschüttungen des Umsatzausfalls auf 40 %, gebracht. sowie der Rückkauf eigener Aktien im Zu beachten ist insbesondere der Vorrang Zeitraum zwischen 1.1.2022 und 30.6.2022 des Ausfallsbonus III gegenüber dem nicht erlaubt. Danach hat bis 31.12.2022 Verlustersatz III. eine maßvolle Dividenden- und Gewinn auszahlungspolitik zu erfolgen. Sieglinde Moser simoser@deloitte.at Zudem besteht die Verpflichtung, die Vergütungen des Inhabers bzw der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Antragstellers angemessen zu bemessen (Bonuszahlungen). Insbesondere dürfen ab 23.12.2021 bis zum 31.12.2022 keine Bonuszahlungen von mehr als 50 % der Bonuszahlungen des Wirtschaftsjahres 2019 an Vorstände und Geschäftsführer ausgezahlt werden. Neu beim Verlustersatz III sind – analog zum Ausfallsbonus III – nunmehr auch die nachfolgenden Sanktionen im Zusammen hang mit der Nichteinhaltung von Corona- Maßnahmen. Der Antragsteller hat zu bestätigen, dass keine rechtskräftig verhängten Strafen aufgrund einer im Betrachtungszeitraum begangenen Verwaltungsübertretung gem § 8 Abs 3 des COVID-19-MG (Einhaltung von Betretungsverboten) oder wiederholter Unterlassung von Einlasskontrollen vorliegen. 3
Tax & Legal News | Legal News Kein individueller Kündigungsschutz aufgrund von COVID-19-Kurzarbeit Die Kurzarbeit wurde als Instrument Das Erstgericht wies das Klagebegehren Entscheidung des OGH eingerichtet, welches in Zeiten von ab und sprach aus, dass die Kündigung Im gegenständlichen Fall knüpfte der OGH vorübergehenden wirtschaftlichen des Arbeitnehmers den Bedingungen der an die Vorentscheidung zu 8 ObA 48/21y Schwierigkeiten Arbeitsplätze sichern COVID-19-Kurzarbeit nicht widersprochen an. Zusammengefasst führte der OGH aus, soll. Auch während der COVID-19-Pan habe. Gegenständlich liege ein zulässiger dass jedenfalls vom Wortlaut der Sozial- demie hat sie sich bewährt und wird Ausnahmefall einer Auflösung aus persön- partnervereinbarung auszugehen ist. Nach bereits in einer 5. Phase fortgeführt. lichen Gründen bei Aufrechterhaltung dieser können Arbeitgeberkündigungen Durch den verhängten Lockdown im des Beschäftigtenstandes vor. Das Be frühestens nach Ablauf der Behaltefrist Dezember 2021 wurde sie in einigen rufungsgericht teilte die Rechtsansicht des ausgesprochen werden. Die Sozialpartner Eckpunkten abgeändert. Damit sollte Erstgerichts. vereinbarung nennt aber keine Rechts- sichergestellt werden, dass auch wei folge (also die Rechtsunwirksamkeit einer terhin jene Unternehmen unterstützt Entscheidung des OGH vereinbarungswidrig ausgesprochenen werden, die von der COVID-19-Krisen Der OGH kam zu dem Ergebnis, dass Kündigung) für den Fall eines Verstoßes situation betroffen sind. sich aus den Bestimmungen des § 37b gegen diese Vorgabe. Aus dem Wortlaut AMSG iVm den maßgeblichen Regelungen der Vereinbarung lässt sich die Unwirk- In der Praxis bestand jedoch bislang der Kurzarbeitsvereinbarungen keine samkeit einer dennoch ausgesprochenen Unklarheit, ob bei der Beendigung eines Unwirksamkeit einer, während der COV- Kündigung daher nicht ableiten. Der OGH Arbeitsverhältnisses während aufrechter ID-19-Kurzarbeit oder der anschließenden verwies in seiner Entscheidung auch auf COVID-19-Kurzarbeit, oder zumindest in der Behaltefrist ausgesprochenen, Kündigung eine vor der COVID-19-Pandemie von der Behaltefrist nach dieser, ein individueller ergibt. Die Förderung (COVID-19-Kurzar Gewerkschaft erarbeitete Muster-Betriebs Kündigungsschutz zu beachten ist. Eine beitsbeihilfe) sei aber im Rahmen einer Kün- vereinbarung, welche explizit die Rechts höchstgerichtliche Rechtsprechung zu dies- digungsanfechtung bei der Beurteilung des unwirksamkeit einer vereinbarungswidrig er strittigen Frage gab es bisher nicht. Vorliegens von „betrieblichen Erfordernis- ausgesprochenen Kündigung vorsah. Sollte sen“ für die Kündigung zu berücksichtigen. ein individueller Kündigungsschutz auch Der OGH hat in seinen Entscheidungen Der OGH bestätigte somit die Abweisung gegenständlich gewollt gewesen sein, wäre vom 22.10.2021 zu 8 ObA 48/21y und vom der Klage. Da der Arbeitnehmer jedoch angesichts dessen eine ebensolche explizite 29.11.2021 zu 8 ObA 50/21t diese strittige nicht von der Sozialpartnervereinbarung in Formulierung zu erwarten gewesen. Frage nun abschließend geklärt. Form einer Einzelvereinbarung erfasst war, weil er diese nicht unterzeichnete, ließ der Fazit Sachverhalt zur Entscheidung 8 ObA OGH offen, ob durch den Abschluss der Im Ergebnis bedeutet dies, dass der Ab- 48/21y Einzelvereinbarung ein individueller Kün schluss einer Sozialpartnervereinbarung zur Ein Arbeitgeber schloss im ersten COV- digungsschutz gegeben ist. COVID-19 Kurzarbeit keinen individuellen ID-19-Lockdown mit 15 Arbeitnehmern Kündigungsschutz der betroffenen Arbeit- (jedoch nicht mit dem klagenden Arbeit- Sachverhalt zur Entscheidung nehmerin bzw des betroffenen Arbeitneh- nehmer) eine Sozialpartnervereinbarung 8 ObA 50/21t mers begründet. in Form einer Einzelvereinbarung über die Mit der klagenden Arbeitnehmerin wurde COVID-19-Kurzarbeit ab. Mit 15.4.2020 kün- eine Sozialpartnervereinbarung in Form Christina Feistritzer digte der Arbeitgeber die Ausdehnung der einer Einzelvereinbarung über die COV- c.feistritzer@jankweiler.at COVID-19-Kurzarbeit auf alle Arbeitnehmer ID-19-Kurzarbeit abgeschlossen. In weiterer im Unternehmen an. Die Einbeziehung des Folge wurde das Arbeitsverhältnisdurch Stefan Zischka klagenden Arbeitnehmers kam in der Folge Arbeitgeberkündigung aus personenbe s.zischka@jankweiler.at jedoch nicht zustande. Das Arbeitsverhält- zogenen Gründen zum 2.10.2020 beendet. nis zu diesem wurde durch Arbeitgeberkün- Bereits am 1.10.2020 wurde ein neuer Mit digung aus personenbezogenen Gründen arbeiter eingestellt, der die Tätigkeiten der beendet. Der – aufgrund der Kündigung des Arbeitnehmerin verrichtete. Somit wurde Arbeitnehmers reduzierte – Beschäftigten- der Beschäftigtenstand wieder aufgefüllt. stand wurde wieder aufgefüllt. Der klagen- Die klagende Arbeitnehmerin machte die de Arbeitnehmer machte ua die Zahlung Zahlung einer Kündigungsentschädigung einer Kündigungsentschädigung geltend. geltend. Sie argumentierte, dass wegen der Er argumentierte, dass der Arbeitgeber Behaltepflicht in der Einzelvereinbarung ein aufgrund der für die gesamte Belegschaft Kündigungsverbot bestanden habe. geltenden dreimonatigen Kurzarbeits vereinbarung nicht berechtigt gewesen sei, das Arbeitsverhältnis vor dem Ende der Behaltefrist aufzulösen. 4
Tax & Legal News | Einkommensteuer Wann ist der Verkauf einer privaten Sammlung umsatzsteuerfrei? Grundsätzlich unterliegt der Verkauf VwGH-Entscheidung Jonas Bayrhofer von Kunstwerken durch Privatpersonen Der VwGH führt aus, dass für die jbayrhofer@deloitte.at mangels Unternehmereigenschaft Beurteilung, ob eine unternehmerische nicht der Umsatzsteuer. Bei Tätigkeit vorliegt, die Gesamtheit Wilfried Krammer wiederholten nachhaltigen Verkäufen der Gegebenheiten im Einzelfall zu wkrammer@deloitte.at – wie dies insbesondere bei der betrachten ist. Die bloße Ausübung des Auflösung einer Sammlung der Fall Eigentumsrechts für sich allein kann ist – wurde in der Vergangenheit noch keine unternehmerische Tätigkeit seitens der Finanzverwaltung begründen. Auch die Zahl und der Umfang häufig Unternehmereigenschaft der erfolgten Verkäufe sind für sich unterstellt. Die Folge: Empfindliche genommen nicht maßgeblich. Entscheidend Umsatzsteuernachzahlungen, die ist vielmehr, ob aktive Schritte zum rückwirkend für die Jahre des Abverkaufs Vertrieb, wie üblicherweise durch einen festgesetzt werden. Nunmehr hat sich der Händler, gesetzt wurden. Kennzeichen VwGH zu dieser Thematik geäußert und dafür sind beispielsweise die Beteiligung dabei Leitlinien entwickelt, die künftig vor am Markt durch Werbung, das planmäßige solch bösen Überraschungen schützen Tätigwerden oder das Unterhalten eines können. Geschäftslokals. Anlassfall Da im gegenständlichen Fall bis auf Ein Sammler hat über einen Zeitraum die Beauftragung eines einzigen von 20 Jahren hobbymäßig eine Kommissionärs keinerlei aktive Schritte im Möbelsammlung aufgebaut. Auf Grund Vertrieb erfolgten, ist von der Verwaltung von Platz- und Geldmangel wurde die von Privatvermögen auszugehen. Der gesamte Sammlung mit 234 Einzelstücken Verkauf durch den Sammler unterliegt einem Antiquitätenhändler übergeben, daher nicht der Umsatzsteuer. damit dieser die Einzelstücke im eigenen Namen aber auf Rechnung des Sammlers Fazit veräußert. Erstmals hält der VwGH in Zusammenhang mit einem Sammlungsverkauf fest, Obwohl die Sammlerstücke dem dass eine Vielzahl von Verkäufen Antiquitätenhändler in einem Schwung aus dem Privatvermögen für sich übergeben wurden, schrieb das Finanzamt allein noch keine umsatzsteuerliche dem Sammler Umsatzsteuer vor. Begründet Unternehmereigenschaft begründen kann. wurde die Umsatzsteuerpflicht damit, dass Der bloße Verkauf einer Sammlung über umsatzsteuerlich ein Kommissionsgeschäft einen Kommissionär ist für den Sammler vorliege. Beim umsatzsteuerlichen daher umsatzsteuerlich unbeachtlich. Kommissionsgeschäft tätigt der Nur wenn darüber hinaus aktive Schritte Sammler (Kommittent) erst zu jenem im Vertrieb gesetzt werden, liegt eine Zeitpunkt eine umsatzsteuerpflichtige umsatzsteuerlich relevante Tätigkeit vor. Lieferung, zu dem auch der Dies wird wohl leicht der Fall sein, wenn Antiquitätenhändler (Kommissionär) statt einem Kommissionär beispielsweise einen umsatzsteuerpflichtigen Verkauf am ein Vermittler beauftragt wird und der Markt erzielt. Da der Antiquitätenhändler Sammler aktiv in Verkaufsgespräche mit die Sammlung in mehreren Tranchen unterschiedlichen Käufern eintritt. Der weitverkaufte, hat nach Ansicht des Verkauf einer privaten Sammlung sollte Finanzamts somit auch der Sammler daher auch im Lichte der jüngsten VwGH wiederholte, nachhaltige und somit Judikatur, wie bisher, vorab gestaltet und umsatzsteuerpflichtige Verkäufe steuerlich geplant werden. durchgeführt. 5
Tax & Legal News | Einkommensteuer ÖkoStRefG 2022 Teil I in Kraft: Neues Besteuerungsregime für Kryptowährungen Das Ökosoziale Steuerreformgesetz dere Wirtschaftsgüter und Leistungen inländische Dienstleister die Verpflichtung 2022 Teil I (ÖkoStRefG 2022 Teil I) (Bezahlung mit Kryptowährungen) sowie zum Kapitalertragsteuerabzug implemen wurde am 14. Februar 2022 im Bundes gesetzlich anerkannte Zahlungsmittel (Euro tiert. Der Kapitalertragsteuerabzug kann in gesetzblatt veröffentlicht. Damit fin oder Fremdwährungen) stellen Einkünfte den Jahren 2022 und 2023 bereits freiwillig den erstmals explizite Regelungen zur aus realisierten Wertsteigerungen dar. Der vorgenommen werden. Unterliegen Einkün- Besteuerung von Kryptowährungen Tausch zwischen Kryptowährungen stellt fte aus Kryptowährungen dem Kapitalertrag- Eingang in die österreichische Rechts (im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage) steuerabzug, ist der Abzug in der Regel mit ordnung. Zugleich wurde ab 2024 eine keine Realisierung dar. Die Bestimmungen einer Steuerabgeltungswirkung verbunden. Kapitalertragsteuerabzugspflicht zum Wegzug (Einschränkung des Be In diesem Zusammenhang sind umfassende geschaffen. steuerungsrechts der Republik Österreich) Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen sind sinngemäß anzuwenden. Als Einkünfte sowie Zweifelsregelungen vorgesehen, da Einkünfte aus Kryptowährungen aus realisierten Wertsteigerungen von Kryp- dem Abzugsverpflichteten in vielen Fällen Aufgrund der gestiegenen Praxisrelevanz towährungen ist der Unterschiedsbetrag nicht alle erforderlichen Informationen zur und der bislang fehlenden expliziten Rege- zwischen dem Veräußerungserlös und den richtigen Ermittlung der Einkünfte zur Verfü- lungen sah sich der Gesetzgeber veranlasst, Anschaffungskosten anzusetzen. Der Ansatz gung stehen werden (insb. Anschaffungskos- die Einkünfte aus Kapitalvermögen um Ein von Anschaffungsnebenkosten ist zulässig. ten). Besteht keine Pflicht zum Kapitalertrag- künfte aus Kryptowährungen zu erweitern. Verluste können mit anderen Einkünften steuerabzug oder sind die Voraussetzungen Dafür wurde im neuen § 27b EStG eine aus Kapitalvermögen nach Maßgabe der Be für die Steuerabgeltung nicht erfüllt, sind eigenständige Regelung geschaffen, die zwei stimmungen in § 27 Abs 8 EStG ausgeglichen die Einkünfte aus Kryptowährungen in die Tatbestände umfasst: Laufende Einkünfte werden (insb. kein Ausgleich mit Bankzinsen Einkommensteuererklärung aufzunehmen. („Früchte“) und Einkünfte aus realisierten und Zuwendungen von Privatstiftungen). Wertsteigerungen aus Kryptowährungen. Inkrafttreten und Übergangsbestim Zudem enthält die Bestimmung eine Legal- Steuersatz und Steuerabfuhr mungen definition des Begriffs „Kryptowährung“, der Mit der Einordnung der Einkünfte aus Die neuen Bestimmungen werden am auch „Stablecoins“ umfasst. NFTs (Non-fun- Kryptowährungen in die Einkünfte aus Ka- 1. März 2022 in Kraft treten und sind auf gible Tokens) und Asset Tokens sollen hin pitalvermögen kommen die dort geltenden Kryptowährungen anzuwenden, die nach gegen nicht umfasst sein. Bestimmungen mit wenigen Ausnahmen zur dem 28. Februar 2021 erworben wurden. Anwendung. Sowohl laufende Einkünfte als Die – im Vorfeld viel diskutierte – Rück- Laufende Einkünfte umfassen Entgelte für auch realisierte Wertsteigerungen aus Kryp- wirkung wurde vom Gesetzgeber nunmehr die Überlassung von Kryptowährungen towährungen unterliegen somit dem Sonder- fixiert. Betreffend die Besteuerung von (hierfür ist ein Zuordnungswechsel erforder- steuersatz iHv 27,5% (im Gegensatz zum laufenden Einkünften („Früchte“) sollen lich, zB „Lending“) und den Erwerb von bisher anwendbaren progressiven Tarifsatz die neuen Bestimmungen auch auf „Alt- Kryptowährungen durch einen technischen iHv bis zu 55%). Es gilt ein Werbungskosten- vermögen“ (Anschaffung vor 1. März 2021) Prozess, bei dem Leistungen zur Transak- abzugsverbot, das aber nur zur Anwendung zur Anwendung kommen. Realisierte tionsverarbeitung zur Verfügung gestellt kommt, wenn auch der Sondersteuersatz Wertsteigerungen aus Altvermögen bleiben werden („Mining“). Es soll allerdings nicht zur Anwendung kommt. Im Falle der Regel- steuerfrei. Da die neuen Bestimmungen jeder Erwerb von Kryptowährungen laufende besteuerungsoption (die sämtliche Einkünfte allerdings nicht zur Anwendung gelangen, Einkünfte darstellen. So ist explizit geregelt, aus Kapitalvermögen, somit auch sämtliche stellt ein (steuerfreier, da außerhalb der dass keine laufenden Einkünfte vorliegen, Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, Spekulationsfrist abgewickelter) Tausch wenn die Leistung zur Transaktionsverarbe- Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen zwischen Kryptowährungen den Verlust der itung vorwiegend im Einsatz von vorhande- aus Kapitalvermögen und Einkünfte aus Altvermögenseigenschaft dar. Die Über- nen Kryptowährungen besteht („Staking“), Derivaten, umfasst) ist ein Werbungskosten- gangsbestimmungen beinhalten zudem die Kryptowährungen unentgeltlich („Air- abzug bei Einkünften aus Kryptowährungen eine Option für Steuerpflichtige, die neuen drops“) oder für lediglich unwesentliche (im Gegensatz zu den anderen Einkünften Bestimmungen schon rückwirkend ab 1. Jän- sonstige Leistungen („Bounties“) übertragen aus Kapitalvermögen) zulässig. ner 2022 anzuwenden. Die Vorteilhaftigkeit werden, oder dem Steuerpflichtigen Krypto dieser Option wird im Einzelfall zu beurteilen währungen im Rahmen einer Abspaltung Der Sondersteuersatz kommt nicht zur An- sein und bietet bis zum Inkrafttreten der von der ursprünglichen Blockchain zugehen wendung, wenn Einkünfte aus der privaten Bestimmungen einen Gestaltungsspielraum. („Hardfork“). Die Anschaffungskosten der Überlassung von Kryptowährungen erzielt auf diesen Wegen erworbenen Krypto werden (analog zur Besteuerung von Zin- Die Bestimmungen zur neuen Kapitalertrag- währungen sind mit Null anzusetzen. Eine sen aus Privatdarlehen) oder die Erzielung steuerabzugspflicht sind von Abzugsver Besteuerung findet erst bei einer späteren solcher Einkünfte den Schwerpunkt der pflichteten erst ab 2024 verpflichtend anzu- Realisation (Verkauf) statt. betrieblichen Tätigkeit darstellt. wenden. Einkünfte aus der Veräußerung oder dem Für Einkünfte, die nach dem 31. Dezember Lukas Maurer Tausch von Kryptowährungen gegen an- 2023 zufließen, wurde zudem für bestimmte lmaurer@deloitte.at 6
Tax & Legal News | Unternehmenssteuer BFG: Abzugsfähigkeit von Werbungskosten iZm zurückbehaltenem Kredit für Sacheinlage In der Entscheidung vom 19.5.2021 und dort auch die Absetzung für Abnutzung Hannah Kranawetter (RV/7100005/2012) hatte das BFG berücksichtigt wird. Der Zinsenanteil von hkranawetter@deloitte.at die Frage zu beantworten, inwieweit 44 % sei daher bei der GmbH zu berück- Fremdfinanzierungskosten im Zusam sichtigen. Gegen diese Bescheide wurde Katharina Luka menhang mit einer teilweise nach eine Beschwerde erhoben, mit dem Be- kluka@deloitte.at Art III UmgrStG in eine GmbH einge gehren, die Zinsen zur Gänze als Werbungs brachten Liegenschaft als Werbung kosten anzuerkennen. skosten abzugsfähig sind, wenn der an teilig auf diese Sacheinlage entfallende Entscheidung des BFG Kredit zurückbehalten wird. Das BFG teilte in seiner Entscheidung die Ansichten des Finanzamtes und wies Sachverhalt die Beschwerde als unbegründet ab: Die Mit Einbringungsvertrag vom 28.9.2004 Finanzierungskosten stünden im Ausmaß wurde der Betrieb des Einzelunternehmens von 44 % im unmittelbaren wirtschaftlichen des Beschwerdeführers rückwirkend zum Zusammenhang mit der Erzielung von 31.12.2003 in eine GmbH, deren Alleing- Kapitalerträgen, auf welche der besondere esellschafter der Beschwerdeführer ist, Steuersatz anwendbar ist. Dieser unmittel- eingebracht. Dabei wurde ua ein bisher im bare Zusammenhang werde deshalb bejaht, Privatvermögen befindliches Grundstück da durch die Einbringung des Grundstückes im Zuge des Einbringungsverfahrens geteilt, der Wert des Kapitalvermögens in Form wobei eine bisher nicht genutzte Teilfläche der Anteile an der übernehmenden GmbH (44 %) rückwirkend eingelegt und zum Ein- erhöht wurde. Eine zeitliche Diskrepanz bringungsstichtag in die GmbH eingebracht zwischen Fremdkapitalaufnahme und der wurde. Der im Privatvermögen verblei- Schaffung von Kapitalvermögen wie im bende und bereits bisher vermietete Teil vorliegenden Fall sei dabei unschädlich. Die (56 %) wurde weiterhin zur Erzielung von Fremdfinanzierungskosten seien daher für Einnahmen aus Vermietung und Verpach- diesen Teil nicht abzugsfähig. tung verwendet. Der Beschwerdeführer hatte das gesamte Grundstück ursprünglich Nur der Teil der Fremdfinanzierungskosten, 2002 erworben und mittels zweier Kred- der auf den weiterhin im Privatvermögen itverträge finanziert. Die Kreditverträge, des Beschwerdeführers befindlichen Teil welche das gesamte, ungeteilte Grundstück des Grundstückes entfällt und daher iZm betreffen, verblieben auch nach der Ein- Einkünften aus Vermietung und Verpach- bringung des Betriebes im Jahr 2004 zur tung steht (56 %), sei als Werbungskosten Gänze im Privatvermögen. weiterhin abzugsfähig. Im Zusammenhang mit diesen Kreditverträ- Fazit gen wurden vom Beschwerdeführer in den Wird im Zuge einer Einbringung eines Jahren 2007 bis 2009 Fremdfinanzierungs Betriebs ein Teil eines bisher im Privatver- kosten (Geldverkehrsspesen und Zinsen) mögen befindlichen Grundstückes in eine im jeweils vollen Umfang als Werbungs GmbH eingebracht, jedoch der anteilig kosten bei der Ermittlung der Einkünfte auf diese Sacheinlage entfallende Kredit aus Vermietung und Verpachtung geltend zurückbehalten, so steht dieser anteilige gemacht. Lediglich 2007 wurden nur 56 % Kredit mit den Kapitalanteilen an der der anfallenden Geldverkehrsspesen als übernehmenden GmbH in Zusammenhang. Werbungskosten angesetzt (dem Mietum- Die mit dem Kredit im Zusammenhang ste- fang entsprechend). henden Fremdfinanzierungskosten sind da- her anteilig nicht abzugsfähig. Die Fremdfi- Das Finanzamt erlies daraufhin neue Ein nanzierungskosten, die im Zusammenhang kommensteuerbescheide, in welchen die mit dem nicht eingebrachten, vermieteten Fremdfinanzierungskosten nur anteilig im Teil der Liegenschaft stehen, sind aber Ausmaß von 56 % abzugsfähig behandelt weiterhin potenziell als Werbungskosten wurden, da 44 % des Gebäudes eingelegt abzugsfähig. 7
Tax & Legal News | Umsatzsteuer & Zoll USt-frei oder USt-pflichtig? EuGH zur Einheitlichkeit der Leistung vs. Aufteilungsgebot bei Betriebsvorrichtungen Der deutsche BFH hat dem EuGH eine Vorlagefrage • Der BFH führte auch noch eine weitere Frage betreffend das Spannungsver In einem weiteren Schritt befasste sich Rechtssache an, bei welcher die zu hältnis zwischen der Einheitlichkeit der der BFH mit der Rechtssache, wobei der grunde liegenden Leistungen ein Leistung und dem Aufteilungsgebot BFH folgende Frage an den EuGH zur geführter Stadionrundgang sowie der an- zur Vorabentscheidung vorgelegt. Im Vorabentscheidung vorgelegt hat: Erfasst schließende Besuch eines Museums des Ausgangssachverhalt wurde ein Stall die Steuerpflicht für die Vermietung von Fußballclubs waren. Eine reine Museums gebäude zur Putenaufzucht samt der auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und besichtigung war nicht möglich. Der EuGH auf Dauer eingebauten Vorrichtungen Maschinen nur die isolierte (eigenständige) entschied in diesem Zusammenhang, und Maschinen verpachtet. In diesem Vermietung derartiger Vorrichtungen und dass eine einheitliche Leistung, die aus Zusammenhang ist fraglich, ob der ge Maschinen oder auch die Vermietung zwei separaten Bestandteilen, einem samte Umsatz von der Umsatzsteuer ( Verpachtung) derartiger Vorrichtungen Haupt- und einem Nebenbestandteil, befreit ist oder ob das Entgelt auf und Maschinen, die auf Grund einer besteht, für die bei getrennter Erbringung einen umsatzsteuerfreien und einen zwischen denselben Parteien erfolgenden unterschiedliche Steuersätze gelten, nur umsatzsteuerpflichtigen Teil aufgeteilt Gebäudeverpachtung (und als Neben zu dem für diese einheitliche Leistung werden muss. leistung zu dieser) steuerfrei ist? geltenden Mehrwertsteuersatz zu be steuern ist. Sachverhalt Würdigung des BFH Der Kläger verpachtete ein Stallgebäude zur Zu Beginn führt der BFH aus, dass Als Konsequenz wäre der Ausschlusstatbe Putenaufzucht mit auf Dauer eingebauten grundsätzlich nach der ständigen Recht stand für Betriebsvorrichtungen nur auf die Vorrichtungen und Maschinen, welche sprechung des EuGH ein Umsatz nicht isolierte Überlassung von Vorrichtungen speziell abgestimmte Ausstattungsele- künstlich aufgespalten werden soll. Deshalb und Maschinen anwendbar. mente für die vertragsgemäße Nutzung liegt eine einheitliche Leistung vor, wenn als Putenaufzuchtstall sind. Der Kläger mehrere Einzelleistungen oder Handlungen Als Argument für die Anwendung des Auf ging davon aus, dass die Verpachtung der des Steuerpflichtigen für den Kunden so teilungsgebots brachte der BFH vor, dass Stallgebäude und der Vorrichtungen und eng miteinander verbunden sind, dass sich die Überlassung von Grundstücken Maschinen insgesamt von der Umsatz sie objektiv eine einzige untrennbare und die von Maschinen und Vorrichtungen steuer befreit ist. Grundsätzlich sehen wirtschaftliche Leistung bilden, deren Auf- ihrer Art nach unterscheiden. Für diese die Mehrwertsteuersystemrichtlinie und spaltung wirklichkeitsfremd wäre. Für den Sichtweise könnte sprechen, dass die Ver- das deutsche Umsatzsteuergesetz eine Vorrang der einheitlichen Leistung führt der pachtung von Vorrichtungen und Maschin- Befreiung für die Vermietung und Ver- BFH folgende Argumente an: en im Widerspruch zum passiven Charakter pachtung von Grundstücken vor. Jedoch der Vermietung steht. Als Folge wäre das • In einem vorangegangenen Urteil hat der sind bestimmte Umsätze – wie auch die Entgelt auf einen steuerfreien und einen EuGH im Zusammenhang mit Fahrzeug- Vermietung von auf Dauer eingebauten Vor- steuerpflichtigen Teil aufzuspalten. abstellplätzen (Anm Fahrzeugabstellplätze richtungen - hiervon ausgeschlossen. Das sind wie auch Betriebsvorrichtungen Finanzamt war hierbei der Ansicht, dass das Fazit grundsätzlich von der Befreiung aus Pachtentgelt, welches auf die Verpachtung Die Entscheidung des EuGHs bleibt mit genommen) entschieden, dass die der Vorrichtungen entfällt, umsatzsteuer- Spannung abzuwarten. Diese wird auch Vermietung des Grundstücks und die pflichtig ist. Im Rechtsmittelverfahren ging für österreichische Fälle von Relevanz sein, Vermietung des Fahrzeugabstellplatzes das Finanzgericht jedoch davon aus, dass da die Befreiung und der Ausschlusstatbe- einen „einheitlichen wirtschaftlichen Vor- insgesamt und somit auch im Umfang der stand im nationalen Umsatzsteuergesetz gang“ darstellen, wonach insgesamt eine Verpachtung der eingebauten Vorrichtun- umgesetzt sind. steuerfreie Leistung vorliegt. gen und Maschinen eine steuerfreie Leis- tung vorliegt. Dies wurde mit Verweis auf • In einer anderen Rechtssache hat der Stephanie Reisinger ein EuGH-Urteil begründet, nach welchem EuGH festgehalten, dass die Überlassung sreisinger@deloitte.at eine einheitliche Leistung vorliegt, wenn von Inventar, welches grundsätzlich ein zur Miete angebotenes Gebäude mit nicht unter die Steuerbefreiung fällt, Verena Gabler begleitenden Leistungen in wirtschaftlicher Nebenleistung zu einer steuerfreien vgabler@deloitte.at Hinsicht objektiv eine Gesamtheit bildet. Gebäudeüberlassung sein kann. Der Charakter der Nebenleistung führte hier dazu, eine ansonsten nicht bestehende Steuerfreiheit zu erlangen. 8
Tax & Legal News | Payroll & Expatriates Ökosoziale Steuerreform 2022 in der Personalabrechnung Auch das Jahr 2022 bringt wieder einige Steuerfreie Gewinnbeteiligung für Erhöhung Verkehrsabsetzbetrag – teilweise maßgebliche – gesetzliche Mitarbeiter*innen Der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag Änderungen im Bereich der Personal Gewinnbeteiligungen des Arbeitgebers an wird von bisher EUR 400 auf EUR 650 abrechnung. Einen wesentlichen Teil aktive Arbeitnehmer*innen sind ab dem angehoben und der Zuschlag vermindert der Neuerungen wie zB die schrittweise 1.1.2022 bis zu EUR 3.000 im Kalender- sich gleichmäßig einschleifend auf null bei Tarifsenkung bei der Einkommen- und jahr steuerfrei, wobei die Steuerfreiheit Einkommen zwischen EUR 16.000 und Lohnsteuer, die Anhebung des Fami an bestimmte Bedingungen geknüpft EUR 24.500. Diese Stärkung der Gering- lienbonus Plus sowie die Möglichkeit ist. Die Gewinnbeteiligung muss allen verdiener erfolgte anstatt der anfangs steuerfreier Gewinnbeteiligungen Arbeitnehmer*innen oder bestimmten kolportierten Reduktion der Sozialver- enthält die kürzlich beschlossene Gruppen von Arbeitnehmer*innen gewährt sicherungsbeiträge. Ökosoziale Steuerreform. Im Folgen werden. Insoweit die Summe der jährlich den möchten wir deshalb für Sie die gewährten Gewinnbeteiligung das unter Marc Heschl wesentlichen Inhalte der Ökosozialen nehmensrechtliche Ergebnis vor Zinsen und mheschl@deloitte.at Steuerreform und deren Auswirkung Steuern (EBIT) der im letzten Kalenderjahr auf die Personalabrechnung auszugs endenden Wirtschaftsjahre übersteigt, Viktoria Schlögl weise zusammenfassen, um Ihnen eine besteht keine Steuerfreiheit. Abweichend vschloegl@deloitte.at zeitgerechte Planung zu ermöglichen. davon kann bei Unternehmen, die in eine Konzernstruktur eingegliedert sind, alter- Senkung der Lohn- und nativ zum Vorjahres-EBIT des (einzelnen) Einkommensteuer Unternehmens auch auf das Vorjahres-EBIT Bereits 2020 wurde die erste Tarifstufe des Konzerns abgestellt werden. Die Ge- von 25 % auf 20 % gesenkt. Nun kommt es winnbeteiligung darf weiters nicht anstelle durch die Ökosoziale Steuerreform zu einer des bisher gezahlten Entgelts oder anstelle weiteren Entlastung im Bereich der Lohn- einer üblichen Lohn- bzw Gehaltserhöhung und Einkommensteuer, nämlich bei der geleistet werden. Es darf sich also um keine zweiten und dritten Tarifstufe. Der zweite Gehaltsumwandlung handeln. Ebenfalls Tarifsteuersatz wird von 35 % auf 30 % und darf die Gewinnbeteiligung nicht auf Basis der dritte Tarifsteuersatz von 42 % auf 40 % einer lohngestaltenden Vorschrift erfolgen. gesenkt, wobei hier zunächst sog „Mischs- Es handelt sich hier ausschließlich um teuersätze“ zur Anwendung gelangen. eine Befreiung im Bereich der Lohnsteuer. Anstatt der ursprünglich geplanten unter- Eine Befreiung im Bereich der Sozialver- jährigen Senkung der zweiten Tarifstufe von sicherung und der Lohnnebenkosten gibt 35 % auf 30 % ab Juli 2022, gelangt bereits es aktuell nicht. ab 1.1.2022 ein sog. „Mischsteuersatz“ iHv 32,5 % für die zweite Tarifstufe zur Anwen Erhöhung Familienbonus Plus und Kin dung, um dadurch auch einen erheblichen dermehrbetrag Mehraufwand in der Personalabrechnung Der Familienbonus Plus wird ab 1.7.2022 zu vermeiden. Ab dem Kalenderjahr 2023 von monatlich EUR 125 auf EUR 166,68 pro gilt dann die volle Senkung der zweiten Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Tarifstufe auf 30 %. Mit 1.1.2023 wird erhöht (EUR 2.000,16 pro Jahr ab 2023). parallel dazu auch die dritte Tarifstuf Für Kinder ab 18 Jahren – für welche noch reduziert, wobei hier ebenfalls anstatt der Familienbeihilfe bezogen wird – wird unterjährigen Senkung von 42 % auf 40 % der Familienbonus Plus von monat- ab Juli 2023, ein Mischsteuersatz iHv 41 % lich EUR 41,68 auf EUR 54,18 erhöht ab 1.1.2023 zur Anwendung gelangt. Ab (EUR 650,16 pro Jahr ab 2023). Ebenfalls dem Kalenderjahr 2024 gilt dann die volle erfolgt eine schrittweise Erhöhung des Senkung der dritten Tarifstufe auf 40 %. Kindermehrbetrages von EUR 250 auf bis Sofern die beschlossene Steuerreduktion in zu EUR 450 (Veranlagung 2023) pro Kind der Personalabrechnung (zB aufgrund eines und Jahr, der auch als Negativsteuer aus- erst abzuwartenden Softwareupdates) akt- gezahlt werden kann. uell noch nicht berücksichtigt werden kann, hat der Arbeitgeber eine Aufrollung so bald wie möglich, jedoch bis spätestens 31.5.2022 durchzuführen. 9
Tax & Legal News | Verrechnungspreise Österreichische Verrechnungspreis- richtlinien 2021 Teil 6 – Verrechnungspreisdokumentation und abgabenbehördliche Verrechnungspreisprüfung Zum Abschluss unserer Artikelserie des VPDG überschreiten, sind grundsätzlich der im Vorjahr abgegebenen Mitteilung zu den neuen österreichischen Ver nicht verpflichtet, die durch das VPDG Änderungen ergeben (zB wenn sich die rechnungspreisrichtlinien (VPR 2021) vorgegebene Struktur (Local File, Master oberste Muttergesellschaft ändert oder die wird dieser Artikel näher auf einige File, CbC Report) nachzuvollziehen. Aller- Berichtspflicht nicht mehr übernommen der wichtigen Änderungen im Bereich dings sehen die VPR 2021 trotzdem einen wird). Das Ende der Zugehörigkeit zu einer der Verrechnungspreisdokumentation vergleichbaren Mindestinformationsbedarf berichtspflichtigen Unternehmensgruppe und der abgabenbehördlichen Verrech für eine Dokumentation außerhalb des ist durch eine Leermeldung mitzuteilen. nungspreisprüfung eingehen. VPDG vor. Zwar wird festgehalten, dass der konkrete Dokumentationsumfang abhängig Hinsichtlich Datenbankstudien halten die Verrechnungspreisdokumentation vom Umfang der Geschäftsbeziehung und VPR 2021 fest, dass es ausreicht, wenn Die VPR 2021 stellen klar, dass die der Komplexität des jeweiligen Sachverhalts diese alle drei Jahre erneuert werden – dh Dokumentation einer gruppeninternen sowie der Unternehmensbranche ist. eine neue Suche nach comparables durch- Transaktion grundsätzlich zum Zeitpunkt Dennoch sollte jede Verrechnungspreis- geführt wird – sofern sich die Bedingungen des Geschäftsvorfalls zu erstellen ist dokumentation zumindest die folgenden der Geschäftstätigkeit nicht geändert bzw spätestens bis zur Erstellung und Punkte beinhalten: haben. Dabei muss jedoch sichergestellt Einreichung der Steuererklärung für das werden, dass fortlaufende Daten verwendet • Allgemeine Informationen über die Wirtschaftsjahr, in dem der Geschäfts- werden, sodass keine Lücken in der Daten- verbundenen Unternehmen (zB Organi- vorfall stattfand. Dabei hängt der Umfang reihe entstehen und keine einzelnen Jahre gramm, Beteiligungsverhältnisse, usw); der Leistungsbeschreibung immer von der aus der Betrachtung herausfallen. Eine erbrachten Leistung ab. Dies bedeutet, je • Beschreibung der konzerninternen jährliche Aktualisierung der Finanzdaten schwerer eine erbrachte Leistung fassbar Transaktionen; der comparables der Datenbankstudie ist, umso exakter soll die Leistungsbe ist – entgegen den OECD-VPL 2017 – nicht • Einbindung des inländischen Unter schreibung sein. Eine Verrechnungspreis- erforderlich. nehmens in die Wertschöpfungskette des dokumentation, die den Bestimmungen Konzerns; der BAO über Aufzeichnungen sowie den Abgabenbehördliche Verrechnungs für Verrechnungspreise einschlägigen • Funktions- und Risikoanalyse; preisprüfung Normen entspricht, hat die Vermutung ord- In den neuen VPR 2021 wird näher aus- • Darstellung der Angemessenheit der nungsmäßiger Führung für sich und ist der geführt, welche Unterlagen von einem Verrechnungspreise; Abgabenerhebung zu Grunde zu legen. Die Steuerpflichtigen vorzulegen sind, damit Abgabenbehörde trifft die Beweislast für • Schriftliche Verträge, die im Vorhinein zur eine ausländische Verrechnungspreis den Nachweis, dass die Verrechnungspreise Transaktion abgeschlossen wurden. korrektur von Amts wegen unilateral – dh nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz ohne eines Verständigungsverfahrens – in entsprechen. Sollten die Aufzeichnungen Diese Dokumentation kann – wie die Doku- Österreich berücksichtigt wird (korrespon demgegenüber materielle oder formelle mentation nach dem VPDG – grundsätzlich dierende, primäre Gegenberichtigung). Unzulänglichkeiten aufweisen, ist die auf Englisch erstellt werden. Allerdings kann Die Unterlagen haben entsprechende Behörde nach Ansicht der VPR 2021 von der Abgabenbehörde eine deutsche Nachweise über die sachliche Richtigkeit mitunter berechtigt, die Grundlagen für Übersetzung verlangt werden, wenn im der ausländischen Korrektur, eine genaue die Abgabenerhebung zu schätzen. Weil es betreffenden Ermittlungsverfahren ein Sachverhaltsdarstellung, den betroffene sich bei Verrechnungspreisfällen um Aus- besonderes Erfordernis dafür besteht. Besteuerungszeitraum, die betreffende landssachverhalte handelt, weisen die VPR Steuerbemessungsgrundlage und Angaben 2021 darauf hin, dass deshalb eine erhöhte In die VPR 2021 wurde auch der bisherige über allfällige relevante Rechtsmittel zu Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen Inhalt der BMF-Info zum VPDG aufgenom- enthalten. Das Finanzamt hat vom Abgabe besteht. men. In Abweichung von der bisherigen pflichtigen außerdem Informationen BMF-Info führen die VPR 2021 nun aus, einzuholen, mit denen sichergestellt Darüber hinaus legen die VPR 2021 den von dass für berichtspflichtige Wirtschaftsjahre, werden kann, dass keine doppelte Nicht- der Finanzverwaltung erwarteten Mindest die nach dem 31.12.2021 beginnen, eine besteuerung erfolgt (zB rechtskräftige inhalt einer Verrechnungspreisdokumenta- Mitteilung zur länderbezogenen Berichter- ausländische Steuerbescheide). tion außerhalb des VPDG fest. Geschäfts- stattung („VPDG1-Meldung“) nur noch dann einheiten, welche nicht die Schwellenwerte erforderlich ist, wenn sich im Vergleich zu 10
Tax & Legal News | Verrechnungspreise Weiters sehen die VPR 2021 vor, dass eine verdeckte Ausschüttung oder verdeckte Einlage iZm einer Verrechnungspreis korrektur immer dann zu prüfen ist, wenn eine Verrechnungspreisforderung eines inländischen Unternehmens von dem verbundenen ausländischen Unternehmen nicht als Verrechnungspreisverbindlichkeit anerkannt wird (körperschaftsteuerliche Sekundärberichtigung). Die Anerkennung der Verbindlichkeit kann zB durch eine vom verbundenen Unternehmen unterfertigte Akzeptanzerklärung glaubhaft gemacht werden (in den VPR 2010 wurde noch die Vorlage eines Tilgungsplans gefordert). Conclusio Die in den neuen VPR 2021 enthaltenen Ausführungen zur Verrechnungspreis dokumentation sind gemischt aufzufassen. So sind die Vorgaben zur Aktualisierung von Datenbankstudien aus praktischer Perspektive durchaus zu begrüßen und bestätigen die bisherige Praxis. Auch die Auflistung von relevanten Dokumenta- tionsanforderungen für Gesellschaften, welche nicht den Schwellenwert des VPDG überschreiten, ist grundsätzlich hilfreich. Gleichzeitig sind diese Dokumentations anforderungen mitunter weit gefasst. Es bleibt abzuwarten, wie umfangreich die konkrete Dokumentation in diesen Fällen aus Sicht der Finanzverwaltung in der Praxis sein muss. Jedenfalls ist zu hoffen, dass von der Vorlage einer deutschen Übersetzung einer auf Englisch erstellten Dokumentation in der Praxis Abstand genommen wird. Im Bereich der abgaben- behördlichen Verrechnungspreisprüfung finden sich in den VPR 2021 willkommene Klarstellungen. Wesentliche Abweichungen von der bisherigen Handhabung sind nicht erkennbar. Florian Navisotschnigg fnavisotschnigg@deloitte.at Daniel Gloser dgloser@deloitte.at 11
Tax & Legal News | Steuern International Update – BMF-Erlass zu Akzeptanz ausländischer Formulare für Ansässigkeitsbescheinigungen Für im Inland von einer im Ausland nannten DBA-Partnerstaaten, bei denen Torben Lind ansässigen Person erzielte Einkünfte die Ansässigkeitsbescheinigung auf tlind@deloitte.at besteht grundsätzlich die Möglichkeit, ausländischen Formularen von den öster eine Entlastung an der Quelle von reichischen Steuerbehörden anzuerkennen Wilfried Krammer der österreichischen Abzugsteuer sind, auf zwei weitere Staaten ausgeweitet wkrammer@deloitte.at basierend auf dem entsprechenden wurde: Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und dem • Chile (Erlass 2020-0.549.140): Die Ansässigkeitsstaat zu erwirken. ab 11. August 2020 gültige Konsulta- Folglich wäre von dem inländischen tionsvereinbarung mit Chile sieht vor, Vergütungsschuldner keine oder dass auch eine von der chilenischen nur eine entsprechend reduzierte Steuerverwaltung auf dem ausländischen Abzugsteuer einzubehalten und Formular 3463 (oder einem Formular, die Einkünfte ohne Abzug an den die dieses in weiterer Folge ersetzt) aus- ausländischen Einkünfteempfänger gestellte Ansässigkeitsbescheinigung in auszubezahlen. Voraussetzung hierfür Österreich zulässig ist, soweit diese den ist allerdings, dass die ausländische österreichischen Formularen beigelegt Steuerverwaltung die gemäß DBA- wird. Die Beantragung einer chilenischen Entlastungsverordnung obligatorisch Ansässigkeitsbescheinigung sowie deren vorgesehenen amtlichen Vordrucke Überprüfung durch die österreichische ZS-Q1 für natürliche Personen bzw Steuerverwaltung findet dabei in elektro- ZS-Q2 für juristische Personen für die nischer Form unter www.sii.cl statt. Bescheinigung der Ansässigkeit des Einkünfteempfängers verwendet. Ein • Spanien (Erlass 2021-0.390.150): Durch Ansässigkeitsnachweis auf einem aus die Konsultationsvereinbarung mit ländischen Formular wird demnach im Spanien ist auch eine von der spanischen Allgemeinen von der österreichischen Steuerverwaltung (Agencia Tributaria) in Steuerverwaltung nicht anerkannt. elektronischer Form ausgestellte und den österreichischen Formularen beigelegte Erlass des BMF Ansässigkeitsbescheinigung in Österreich Mit dem Erlass BMF-010221/0027- anzuerkennen. Die Beantragung der IV/8/2019 vom 29.01.2019 wurde allerdings spanischen Ansässigkeitsbescheinigung von der österreichischen Finanzverwaltung sowie die Verifizierung dieser mittels klargestellt, dass aufgrund einer Sonder eines Überprüfungscodes durch die vereinbarung mit den Staaten Mexiko, österreichische Steuerverwaltung hat Thailand, Türkei und USA die Abkommens- dabei online unter https://www.agenci- berechtigung des ausländischen Einkünfte atributaria.gob.es/ zu erfolgen. Ebenso empfängers in diesen Staaten auch mittels ist im umgekehrten Fall bei spanischen einer von der ausländischen zuständigen Einkünften einer in Österreich ansässigen Behörde ausgestellten und den österreich Person für eine Entlastung an der Quelle ischen Formularen beigehefteten Ansässig- von spanischer Abzugsteuer basierend keitsbescheinigung nachgewiesen werden auf dem entsprechenden DBA die An kann. sässigkeitsbescheinigung mittels öster- reichischem ZS-AE bzw ZS-AD Formular Am 15.06.2021 veröffentlichte das BMF von der spanischen Steuerverwaltung neuerlich einen Erlass (2021-0.401.077), anzuerkennen. wodurch der bisherige Erlass aus 2019 aufgehoben und die Liste der oben ge 12
Tax & Legal News | Verfahrensrecht & Finanzstrafrecht Steuertermine im März 2022 Bis 14.3.2022 ist fällig: • Intrastatmeldung für Februar 2022 Am 15.3.2022 sind ua fällig: • Umsatzsteuervorauszahlung für Jänner 2022 • Normverbrauchsabgabe für Jänner 2022 • Kapitalertragsteuer für Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren für Jänner 2022 • Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für Jänner 2022 • Werbeabgabe für Jänner 2022 • Digitalsteuer für Jänner 2022 • Lohnsteuer für Februar 2022 • Dienstgeberbeitrag zum Familienbeihilfen-ausgleichsfonds für Februar 2022 • Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Februar 2022 • Kommunalsteuer für Februar 2022 • Abzugsteuer gem § 99 EStG für Februar 2022 • U-Bahn Steuer für Wien für Februar 2022 • Sozialversicherung für Dienstnehmer für Februar 2022 Am 31.3.2022 ist fällig (soweit erforderlich): • Zusammenfassende Meldung für Jänner 2022 • Kommunalsteuererklärung und Dienstgeberabgabenerklärung (für Wien) für 2021 • Kfz-Steuererklärung für 2021 • Abgabenerklärung über die Werbeabgabe für 2021 • Beantragungsfrist für den Fixkostenzuschuss 800.000 und den Verlustersatz endet. Madeleine Grünsteidl mgruensteidl@deloitte.at 13
Redaktion Patrick Weninger Madeleine Grünsteidl Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH Renngasse 1/ Freyung |1010 Wien Tel: +43 1 537 00 E-Mail: office@deloitte.at www.deloitte.at Geschäftsführung Karin Andorfer, Harald Breit, Christian Bürgler, Barbara Edelmann, Martin Freudhofmeier, Wolfgang Fritsch, Verena Gabler, Bernhard Geiger, Gerhard Gratzl, Peter-Michael Grau, Bernhard Gröhs, Peter Haunold, Andreas Hlavenka, Gabriele Holzinger, Stefan Hübner, Edgar Huemer, Andrea Kopecek, Herbert Kovar, Alexander Lang, Sieglinde Moser, Robert Rzeszut, Josef Schuch, Gernot Schuster, Gottfried Spitzer, Alfons Stimpf-Abele, Gerald Vlk, Claudia Wehinger-Malang, Michael Weismann, Patrick Weninger, Christian Wilplinger Blattlinie Informationsmedium für Kundinnen und Kunden Grafik und Layout Ilse Barth Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited („DTTL“), dessen globales Netzwerk von Mitgliedsunternehmen und deren verbundene Unternehmen innerhalb der „Deloitte Organisation“. DTTL („Deloitte Global“), jedes ihrer Mitgliedsunternehmen und die mit ihnen verbundenen Unternehmen sind rechtlich selbstständige, unabhängige Unternehmen, die sich gegenüber Dritten nicht gegenseitig verpflichten oder binden können. DTTL, jedes DTTL Mitgliedsunternehmen und die mit ihnen verbundenen Unternehmen haften nur für ihre eigenen Handlungen und Unterlassungen. DTTL erbringt keine Dienstleistungen für Kundinnen und Kunden. Weitere Informationen finden Sie unter www.deloitte.com/about. eloitte ist ein global führender Anbieter von Dienstleistungen aus den Bereichen Wirtschafts D prüfung, Steuerberatung, Consulting, Financial Advisory sowie Risk Advisory. Mit einem weltweiten Netzwerk von Mitgliedsunternehmen und den mit ihnen verbundenen Unternehmen innerhalb der „Deloitte Organisation“ in mehr als 150 Ländern und Regionen betreuen wir vier von fünf Fortune Global 500® Unternehmen. "Making an impact that matters" – mehr als 345.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Deloitte teilen dieses gemeinsame Verständnis für den Beitrag, den wir als Unternehmen stetig für unsere Klientinnen und Klienten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Gesellschaft erbringen. Mehr Information finden Sie unter www.deloitte.com. Diese Kommunikation enthält lediglich allgemeine Informationen, die eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können. Deloitte Touche Tohmatsu Limited („DTTL“), dessen globales Netzwerk an Mitgliedsunternehmen oder mit ihnen verbundene Unternehmen innerhalb der „Deloitte Organisation“ bieten im Rahmen dieser Kommunikation keine professionelle Beratung oder Services an. Bevor Sie die vorliegenden Informationen als Basis für eine Entscheidung oder Aktion nutzen, die Auswirkungen auf Ihre Finanzen oder Geschäftstätigkeit haben könnte, sollten Sie qualifizierte, professionelle Beratung in Anspruch nehmen. DTTL, seine Mitgliedsunternehmen, mit ihnen verbundene Unternehmen, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ihre Vertreterinnen und Vertreter übernehmen keinerlei Haftung, Gewährleistung oder Verpflichtungen (weder ausdrücklich noch stillschweigend) für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Kommunikation enthaltenen Informationen. Sie sind weder haftbar noch verantwortlich für Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt in Verbindung mit Personen stehen, die sich auf diese Kommunikation verlassen haben. DTTL, jedes seiner Mitgliedsunternehmen und mit ihnen verbundene Unternehmen sind rechtlich selbstständige, unabhängige Unternehmen. © 2022. Für weitere Informationen kontaktieren Sie Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH. Gesellschaftssitz Wien | Handelsgericht Wien | FN 81343 y
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