Technische Richtlinien - Stand: 01.01.2021 - Messe Frankfurt
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Technische Richtlinien Inhaltsverzeichnis → Die gekennzeichneten Punkte enthalten aktuelle Änderungen. Seite Seite Seite 1. Vorbemerkungen 4 Wandhydranten 18 4.8.3 Witterungsbedingte Lasten 28 → 1.1 Hausordnung 5 Feuerlöscher 18 4.8.3.1 Windlasten 28 1.2 Öffnungszeiten 6 Brandmeldeanlage 18 4.8.4 Warnung bei Unwetter 28 1.2.1 Auf- und Abbauzeiten 6 Akustische/Optische 4.9 Zweigeschossige Bauweise 28 1.2.2. Veranstaltungslaufzeit 6 Alarmierung 18 4.9.1 Bauanfrage 29 Rauchableitung 19 4.9.2 Auflagen zur Standflächenüber- 2. Verkehr im Messegelände, Sprinklerung 19 bauung, Sicherheitsabstände, Rettungswege, Sicherheitsein- → 4.4.1.1 Standbau- und Dekorations- Höhe der Standinnenräume 29 richtungen 7 materialien 19 4.9.3 Nutzlasten/Lastannahmen 29 2.1 Verkehrsordnung, Parkkarten 7 4.4.1.2 Ausstellung von Kraftfahr- 4.9.4 Rettungswege/Treppen 29 2.2 Rettungswege 7 zeugen auf Messeständen 20 → 4.9.5 Baumaterialien 30 2.2.1 Feuerwehrbewegungszonen, 4.4.1.3 Explosionsgefährliche Stoffe 20 4.9.6 Obergeschoss 30 Hydranten 7 4.4.1.4 Pyrotechnik 20 2.2.2 Notausgänge, Notausstiege, 4.4.1.5 Ballone 20 5. Betriebssicherheit, Technische Hallengänge 7 4.4.1.6 Flugobjekte 20 Sicherheitsbestimmungen, 2.3 Sicherheitseinrichtungen 8 → 4.4.1.7 Nebelmaschinen, Hazer, Technische Vorschriften, → 2.4 Standnummerierung 8 Sparkulars und Laseranlagen 20 Technische Versorgung 31 2.5 Bewachung 8 4.4.1.8 Aschenbehälter, Aschenbecher 21 5.1 Allgemeine Vorschriften 31 2.6 Notfallräumung 9 4.4.1.9 Abfall-, Wertstoff-, 5.1.1 Schäden 31 Reststoffbehälter 21 5.1.2 Koordination von Arbeiten auf 3. Technische Daten und 4.4.1.10 Spritzpistolen, Nitrolacke, Reini- dem Ausstellungsstand 31 Ausstattung der Hallen und gungsmittel, Lösungsmittel 21 5.2 Einsatz von Arbeitsmitteln 31 des Freigeländes 10 4.4.1.11 Feuergefährliche Arbeiten 21 5.3 Elektroinstallation 31 3.1 Hallendaten 10 4.4.1.12 Leergut / Lagerung 5.3.1 Anschlüsse 31 3.1.1 Allgemeine Beleuchtung, von Materialien 22 5.3.2 Standinstallation 31 Stromart, Spannung 10 4.4.1.13 Feuerlöscher 22 5.3.3 Montage- und Betriebsvor- 3.1.2 Druckluft-, Elektro- und 4.4.1.14 Wasserspiele, -becken 22 schriften 31 Wasserversorgung 10 4.4.2 Standüberdachung 22 5.3.4 Sicherheitsmaßnahmen 32 3.1.3 Kommunikationseinrichtungen 10 4.4.3 Glas und Acrylglas 22 5.3.5 Sicherheitsbeleuchtung 32 3.1.4 Sprinkleranlagen 10 4.4.4 Gefangene Räume/Aufenthalts- 5.3.6 Potentialausgleich (Standerdung) 3.1.5 Heizung, Lüftung 10 räume 23 an Metallkonstruktionen 32 3.1.6 Störungen 10 4.5 Ausgänge, Rettungswege 23 5.4 Wasser- und 3.1.7 Standklimatisierung 11 4.5.1 Ausgänge, Rettungswege 23 Abwasserinstallation 32 3.2 Freigelände 11 → 4.5.2 Türen 23 5.5 Druckluft- / Gasinstallation 33 3.3 Durchfahrtshöhen 11 → 4.6 Podeste, Leitern, Treppen, 5.5.1 Druckluftinstallation 33 Stege 23 5.5.2 Gasinstallation 33 4. Standbaubestimmungen 12 4.7 Standgestaltung 24 5.6 Maschinen-, Druckbehälter-, 4.1 Standsicherheit 12 4.7.1 Erscheinungsbild 24 Abgasanlagen 33 4.2 Standbaufreigabe, 4.7.2 Prüfung der Mietfläche 24 5.6.1 Maschinengeräusche 33 Planfreigabe 12 4.7.3 Eingriffe in die Bausubstanz 24 5.6.2 Produktsicherheit 33 4.2.1 Prüfung und Freigabe → 4.7.4 Hallenfußböden 25 5.6.2.1 Schutzvorrichtungen 34 genehmigungspflichtiger 4.7.5 Abhängungen/Anschlagen von 5.6.2.2 Prüfverfahren 34 Aufbauten 12 Traversen/Verbindungsmittel 25 5.6.2.3 Betriebsverbot 34 4.2.2 Fahrzeuge und Container 13 4.7.5.1 Elektrokettenzüge 26 → 5.6.2.4 Ergänzende Schutzmaßnahmen 34 4.2.3 Änderung nicht vorschriftgemäßer → 4.7.5.2 Handkettenzüge 26 5.6.3 Druckbehälter 34 Standbauten 13 4.7.5.3 Verbindungsmittel 26 5.6.3.1 Abnahmebescheinigung 34 4.2.4. Haftungsumfang 13 4.7.6 Standbegrenzungswände 26 5.6.3.2 Prüfung 34 4.3 Bauhöhen 13 4.7.7 Werbemittel/Präsentationen 27 5.6.3.3 Mietgeräte 35 → 4.4 Brandschutz- und Sicherheits- 4.7.8 Barrierefreies Bauen 27 5.6.3.4 Überwachung 35 bestimmungen 14 4.7.9 Fundamente, Gruben 27 5.6.4 Abgase und Dämpfe 35 4.4.1 Brandschutz 14 4.8 Freigelände 27 5.6.5 Abgasanlagen 35 Allgemeines / Flächenangaben 17 4.8.1 Standbaufreigabe/ 5.7 Verwendung von Druckgasen, Geschlossene Deckenflächen 17 genehmigungspflichtige Stand- Flüssiggasen und brennbaren Standbaumaterialien, Treppen 18 bauten 28 → Flüssigkeiten 35 Flucht- und Rettungswege 18 4.8.2 Verankerungen im Boden/Boden- 5.7.1 Druck- und Flüssiggasanlagen 35 Flucht- und Rettungsweg- aufbrüche 28 → 5.7.1.1 Freigabeantrag für Druck- kennzeichnung 18 gasflaschen 35 2
Technische Richtlinien Inhaltsverzeichnis → Die gekennzeichneten Punkte enthalten aktuelle Änderungen. Seite Seite Seite 5.7.1.2 Verwendung von Flüssiggas 35 5.11 Hochfrequenzgeräte, 6.3 Umweltschäden 42 5.7.1.3 Einrichtung und Unterhaltung 36 Funkanlagen, Elektromagnetische 6.3.1 Verpackungsmaterial 42 5.7.2 Brennbare Flüssigkeiten 36 Verträglichkeit und Ober- 6.3.2 Küchenabfälle 42 5.7.2.1 Auflagen zum Betrieb 36 schwingungen 38 6.3.3 Produktionsabfälle 42 5.7.2.2 Einfüllen der Flüssigkeiten 36 5.12 Kräne, Stapler, Leergut 39 6.3.4 Standbauteile 42 5.7.2.3 Leere Behälter 36 5.13 Musikalische Wiedergaben 39 5.7.3 Brennpasten und andere 5.14 Getränkeschankanlagen 40 7. Allgemeine Hinweise 43 Brennstoffe 36 5.15 Lebensmittelüberwachung 40 7.1 Haftung 43 5.8 Asbest und andere Gefahrstoffe 36 5.16 Fahrzeugvorführungen 40 5.9 Film-, Lichtbild-, Televisionsvor- führungen, Szenenflächen und 6. Umweltschutz 41 sonstige Präsentationen 37 6.1 Abfallwirtschaft 41 5.10 Strahlenschutz 37 6.1.1 Abfallentsorgung 41 5.10.1 Radioaktive Stoffe 37 6.1.2 Gefährliche Abfälle 41 5.10.2 Röntgenanlagen und Störstrahler 37 6.1.3 Mitgebrachte Abfälle 42 5.10.3 Lasereinrichtungen 37 6.2 Wasser, Abwasser, Bodenschutz 42 5.10.4 LED 38 6.2.1 Öl-/Fettabscheider 42 6.2.2 Reinigung/Reinigungsmittel 42 3
Technische Richtlinien 1. Vorbemerkungen Die Messe Frankfurt hat für die allgemeinen Sprachgebrauch fol- Weitere Informationen über Einzel- stattfindenden Fachmessen und gend verwendet wird, handelt es heiten der Vorbereitung und sonstigen Veranstaltungen Richt- sich nicht um eine bauliche Anlage Durchführung der Veranstaltung linien erlassen mit dem Ziel, allen im Sinne des Baugesetzbuchs. werden dem Aussteller gegebe- Ausstellern / Veranstaltern optima- Der Messe-Standbau ist rechtlich nenfalls übermittelt. le Gelegenheit zu geben, ihre Expo- eine „Einrichtung“ in der Ver- nate darzustellen und ihre Besucher sammlungsstätte. Die Messegesellschaften und Interessenten anzusprechen. Die Durchführung einer Veranstal- - Deutsche Messe AG Hannover Diese Richtlinien sind bindend für tung / die Inbetriebnahme eines - Leipziger Messe GmbH alle Aussteller und Veranstalter. Ausstellungsstandes kann im Inter- - Messe Berlin GmbH Gleichzeitig enthalten sie Sicher- esse aller Veranstaltungsteilnehmer - Messe Düsseldorf GmbH heitsbestimmungen, die im untersagt werden, wenn vorgefun- - Messe Frankfurt Venue GmbH Interesse unserer Aussteller und dene Mängel bis zu Beginn der - Messe München GmbH Besucher ein Höchstmaß an Veranstaltung nicht beseitigt wor- - Kölnmesse GmbH Sicherheit bei der technischen und den sind. - NürnbergMesse GmbH gestalterischen Ausrüstung der Weitere Forderungen zur Sicher- - Landesmesse Stuttgart GmbH Veranstaltung bieten sollen. heit und zum Standbau, die sich Mit den zuständigen Behörden der darüber hinaus durch die Messe haben diese Technischen Richt- Stadt Frankfurt am Main sind die Frankfurt ergeben sollten, bleiben linien in ein einheitliches Gliede- Bauordnungs-, Brandschutz- und vorbehalten. rungsschema gefasst. sonstigen Sicherheitsbestimmun- Ebenso behält sich die Messe gen abgestimmt. Frankfurt vor, in Einzelfällen Aus- Baurecht ist Landesrecht. Die Messe Frankfurt behält sich nahmen von den Bestimmungen Dadurch und aufgrund unter- vor, die Einhaltung dieser Bestim- zuzulassen. schiedlicher baulicher Gegeben- mungen zu prüfen. Die Unterlagen zur Bestellung von heiten der einzelnen Messeplätze Außerdem sind die gesetzlichen Serviceleistungen werden rechtzei- unterscheiden sich die jeweiligen Bestimmungen in der jeweils gülti- tig vor der Veranstaltung versandt. Ausführungsbestimmungen. gen Fassung zu beachten. Allen Vertragspartnern des Ausstel- Im Übrigen behält sich die Messe Soweit in den Technischen Richtli- lers sind diese Technischen Richt- Frankfurt Änderungen vor. nien der Begriff „Standbau“ dem linien weiterzuleiten. Der deutsche Text ist verbindlich. 4
Technische Richtlinien 1.1 Hausordnung Diese Hausordnung gilt für das r egeln, sind zu beachten. Für 6. Ohne ausdrückliche Genehmi- gesamte Gelände der Messe Kraftfahrzeuge beträgt die zu- gung der Messe Frankfurt sind Frankfurt Venue GmbH (im Fol- lässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb von Ausstellungs- genden „Messe Frankfurt“ ge- 30 km/h. Das Fahren von E- ständen Werbung jeglicher nannt) einschließlich aller Gebäu- Scootern, E-Boards und ähn- Art, das Anbieten von Waren de sowie für das lichen Fahrzeugen ist während und Dienstleistungen jeglicher Rebstockparkhaus, das Kap Euro- der Veranstaltungen in den Ge- Art, die Entgegennahme von pa und die von der Messe Frank- bäuden und in den Veranstal- Aufträgen und die Durchfüh- furt genutzten Freiflächen am tungsbereichen im Freigelände rung von Meinungsumfragen Rebstock (im Folgenden „Messe- nicht gestattet. unzulässig. gelände“ genannt). 3. Die Messe Frankfurt ist be- 7. Auf dem Messegelände ist Die Messe Frankfurt übt neben rechtigt, Laderäume von Kraft- jede gewerbsmäßige Tätigkeit dem jeweiligen Veranstalter das fahrzeugen und von Personen – außer im Auftrag der Messe Hausrecht aus. Die zusätzlich mit mitgeführte Behältnisse und Frankfurt oder der mit ihr in Ausstellern, Servicepartnerunter- Taschen jederzeit verdachtsun- einem Vertragsverhältnis ste- nehmen usw. getroffenen Verein- abhängig zu kontrollieren.Bei henden Veranstalter, Ausstel- barungen bleiben unberührt. einer Verweigerung der Kon- ler, Mieter, Dienstleistungsun- trollmaßnahme behält sich die ternehmen oder sonstigen 1. Das Messegelände darf nur Messe Frankfurt das Recht der Vertragspartner – untersagt. mit den vorgesehenen gültigen Verweisung vom Messegelän- Die Messe Frankfurt behält Zutrittslegitimationen (Mitar- de vor. sich die Zulassung der Tätig- beiterausweisen, Servicepart- 4. Die Messe Frankfurt ist be- keit von Drittunternehmen im nerausweisen, veranstaltungs- rechtigt, einschränkende Be- Auftrag der Vertragspartner bezogenen Eintrittskarten, stimmungen bei der Zulassung und die Festlegung von Art, Auf- und Abbauausweisen) zu von Besuchern zu erlassen und Umfang und Bedingungen der festgesetzten Zeiten und in das Mitbringen von Tieren und Tätigkeit vor. den vorgesehenen Gelände- Gegenständen zu untersagen 8. Das Aushändigen (Hand- oder und Gebäudebereichen betre- bzw. dies allgemein oder im Barverkauf), die Annahme und ten bzw. befahren werden. Die Einzelfall von der Erfüllung be- der Abtransport von ausge- Messe Frankfurt behält sich stimmter Voraussetzungen ab- stellten Waren sind während das Recht vor, jederzeit eine hängig zu machen. Kinder und Messen und Ausstellungen verdachtsunabhängige Kon- Jugendliche bis zum vollende- nicht erlaubt. Werden Waren trolle der Zutrittslegitimationen ten 14. Lebensjahr dürfen nur kostenfrei als Muster ausge- bei den auf dem Gelände an- in Begleitung eines Erzie- händigt, hat der Aussteller getroffenen Personen durchzu- hungsberechtigten oder einer dem Dritten eine entspre- führen. geeigneten Aufsichtsperson chende Überlassungserklärung 2. Während des Aufenthalts gel- das Messegelände betreten. (Quittung) auszustellen. Dritte ten auf dem Gelände die Re- 5. Die Messe Frankfurt über- sind verpflichtet, eine Quittung geln der Straßenverkehrsord- nimmt keinerlei irgendwie ge- vom Aussteller einzufordern nung (StVO). Die artete Haftung für Personen-, und diese auf Verlangen vorzu- entsprechenden Hinweisschil- Sach- und Vermögensschäden weisen. Werden Dritte ohne der, die den Fahr- und Fußgän- bei Schadensfällen auf dem Quittung angetroffen, behält gerverkehr auf dem Gelände Messegelände. sich die Messe Frankfurt das 5
Technische Richtlinien 1.1 Hausordnung Recht vor, die Waren entschä- hen und zu vernichten. Dies mationen oder bei sonstigem digungslos einzuziehen und gilt auch dann, wenn dadurch störendem Verhalten die be- den Dritten vom Messegelän- sonstiges Bildmaterial in Mit- treffendenPersonen durch ein de zu verweisen. leidenschaft gezogen wird. befristetes oder unbefristetes 9. Auf dem gesamten Messege- 10. Es wird darauf hingewiesen, Haus- und Geländeverbot von lände herrscht ein grundsätz- dass das Messegelände aus dem Gelände und aus den Ge- liches Mitführverbot von Gerä- Sicherheitsgründen videoüber- bäuden zu verweisen und ihre ten, die zur Herstellung oder wacht ist. Zutrittslegitimationen entschä- Produktion von Fotos oder 11. Auf dem Messegelände be- digungslos einzuziehen, sowie Filmaufnahmen tauglich sind. steht in allen Gebäuden und Kraftfahrzeuge auf Kosten und Filmen, Fotografieren und Skiz- geschlossenen Räumen ein Gefahr des Fahrzeugführers/ zieren von ausgestellten Wa- grundsätzliches Rauchverbot. Fahrzeughalters abschleppen ren oder Ausstellungsständen 12. Den Anordnungen des Sicher- zu lassen. auf dem Gelände und in den heits- und Ordnungspersonals 14. Auf dem gesamten Messege- Hallen sind nur in besonderen der Messe Frankfurt ist unbe- lände herrscht eingeschränkter Ausnahmefällen und mit dingt Folge zu leisten. Winterdienst. Dieser bezieht schriftlicher Erlaubnis der Mes- 13. Die Messe Frankfurt behält sich sowohl auf das allgemein se Frankfurt gestattet. Die sich das Recht vor, bei Verstö- befriedete Gelände als auch Messe Frankfurt ist bei be- ßen gegen die Hausordnung auf die öffentlich zugänglichen gründetem Verdacht berech- oder sonstige Vorgaben und Grundstücksteile der Messe tigt, die angefertigten Skizzen Bestimmungen der Messe Frankfurt. und das belichtete Filmmateri- Frankfurt, dem Missbrauch al entschädigungslos einzuzie- und Fälschen von Zutrittslegiti- Stand: November 2020 1.2 Öffnungszeiten 1.2.1 Auf- und Abbauzeiten und -einbauten muss im Allgemeinen Aus Gründen der allgemeinen Mit dem Standaufbau und der spätestens am zweiten Kalendertag Sicherheit auf dem Messegelände Anlieferung der Messegüter kann nach Schluss der Veranstaltung be- bleiben die Hallen und das Messe- im Allgemeinen fünf Kalendertage endet und die Halle geräumt sein. gelände insgesamt außerhalb dieser vor Veranstaltungsbeginn begonnen Der Aussteller bzw. die von ihm be- Zeiten geschlossen. werden. auftragte Standbaufirma wird ge- Während der allgemeinen Auf- und beten, sich sowohl bei Beginn des 1.2.2. Veranstaltungslaufzeit Abbauzeiten kann in den Hallen Standaufbaus als auch nach Ab- Während der Veranstaltungslauf- und im Freigelände durchgehend, bauende beim zuständigen Hallen- zeit werden die Hallen eine Stunde das heißt 24 Stunden am Tag (am service zu melden. Die Standfläche vor Messebeginn geöffnet und letzten Aufbautag in der Regel bis ist besenrein zu übergeben. In be- eine Stunde nach Messeschluss 15.00 Uhr), gearbeitet werden so- sonderen Fällen kann die Messe verschlossen. weit nicht veranstaltungsspezifisch Frankfurt Venue GmbH, Technical Aussteller, die in begründeten Ein- andere Zeiten mit der Terminüber- Project Management, erweiterte zelfällen über diesen Zeitpunkt hinaus sicht bekannt gegeben werden. Auf- und Abbauzeiten zulassen. auf ihrem Stand tätig sein müssen, Der Abbau der Standausstattung Vor dem offiziellen Aufbaubeginn bedürfen einer besonderen schrift- und -einrichtung einschließlich der und nach dem offiziellen Abbauende lichen Erlaubnis der Messe Frankfurt. ausstellereigenen Standaufbauten werden die Hallen nicht temperiert. 6
Technische Richtlinien 2. Verkehr im Messegelände, Rettungswege, Sicherheitseinrichtungen 2.1 Verkehrsordnung, Parkkarten Verkehrsordnende und verkehrs- erfordert, darf nur Schrittgeschwin- Gefahr des Besitzers oder Halters lenkende Regeln – wie z.B. in der digkeit gefahren werden. Während entfernt werden. Verkehrsregelung beschrieben – des Be- und Entladens ist der Mo- Das Befahren des Geländes mit einschließlich der Anweisungen tor abzustellen. Vor Ein- oder Aus- Fahrzeugen aller Art ist nur nach des von der Messe Frankfurt einge- fahrt aus den Hallen ist anzuhalten Erlaubnis durch die Messe Frank- setzten Ordnungspersonals sind und die ausreichende Tordurch- furt gestattet, geschieht auf eigene unbedingt zu beachten und ihnen fahrtshöhe zu prüfen. Die Einfahrt Gefahr und ist während der Veran- ist entsprechend Folge zu leisten. in die Halle ist grundsätzlich verbo- staltung grundsätzlich untersagt. Das Messegelände ist Privatgelände ten. Wohnwagen/Wohnmobile Auf dem Messegelände stehen der Messe Frankfurt. dürfen nicht im Messegelände ge- Pkw-Parkplätze für Aussteller in be- Im gesamten Messegelände und nutzt werden. grenzter Zahl zur Verfügung. Die auf messeeigenen Parkplätzen Widerrechtlich abgestellte Fahrzeu- Parkplatzkarten können nur für die gelten die Bestimmungen der ge, Auflieger, Container, Behälter gesamte Dauer der Veranstaltungs- Straßenverkehrsordnung. und Güter jeder Art können von ei- tage je nach Parkplatzangebot mit Die im Messegelände zugelassene nem autorisierten Abschleppunter- dem entsprechenden Formblatt be- Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 nehmen, das im Auftrag der Messe stellt werden (siehe auch Verkehrs- km/h. Dort, wo es die Verkehrslage Frankfurt arbeitet, auf Kosten und regelung). 2.2 Rettungswege 2.2.1 Feuerwehrbewegungs- 2.2.2 Notausgänge, Notaus- oder in den Gang hineinragende zonen, Hydranten stiege, Hallengänge Gegenstände eingeengt werden. Die notwendigen und die durch die Die Flucht- und Rettungswege sind Die Messe Frankfurt ist im Fall von Halteverbotszeichen gekennzeich- jederzeit freizuhalten. Die Türen im Zuwiderhandlungen berechtigt, auf neten Anfahrtswege und Bewe- Zuge von Flucht- und Rettungswe- Kosten und Gefahr des Verursa- gungszonen für die Feuerwehr gen müssen von innen leicht in chers Abhilfe zu schaffen. Für den müssen ständig freigehalten wer- voller Breite geöffnet werden kön- Standbau benötigte Materialien den. Fahrzeuge und Gegenstände, nen. Flucht- und Rettungswege, oder zur sofortigen Aufstellung auf die auf den Rettungswegen und Ausgangstüren und Notausstiege der Standfläche angelieferte Expo- den Sicherheitsflächen abgestellt im Hallenfußboden und deren nate dürfen in der Auf- und Abbau- sind, können auf Kosten und Ge- Kennzeichnung dürfen nicht ver- phase kurzzeitig im Randbereich fahr des Besitzers entfernt werden. baut, überbaut, versperrt, verhängt der Flucht- und Rettungswege ab- Hydranten in den Hallen und im oder sonst unkenntlich gemacht gestellt werden, wenn hierdurch Freigelände dürfen nicht verbaut, werden. Die Flucht- und Rettungs- die aus Sicherheitsgründen gefor- unkenntlich oder unzugänglich ge- wege in den Hallen dürfen zu kei- derten Gangbreiten nicht unter- macht werden. nem Zeitpunkt durch abgestellte schritten und logistische Belange 7
Technische Richtlinien 2.2 Rettungswege ausreichend berücksichtigt wer- Durchgang in einer Mindestbreite von Montageplätzen oder zur Auf- den. Dies wird als erfüllt angese- von 1,2 m frei zu halten. Flächen stellung von Maschinen (z.B. Holz- hen, wenn entlang der Standgren- vor Notausgängen und die Kreu- bearbeitungsmaschinen, Werkbän- ze zum Hallengang ein Streifen von zungsbereiche der Hallengänge ke, etc.) genutzt werden. maximal 0,9 m zum Abstellen ge- sind hiervon ausgenommen und Auf Verlangen der Messe Frankfurt nutzt wird. Unabhängig von der müssen jederzeit in voller Breite kann (auch) aus logistischen Grün- Breite des Hallenganges und der freigehalten werden. Die Hallen- den die sofortige Räumung aller abgestellten Güter ist zwingend ein gänge dürfen nicht zur Errichtung Hallengänge gefordert werden. 2.3 Sicherheitseinrichtungen Sprinkleranlagen, Feuermelder, einrichtungen, deren Hinweiszeichen dürfen nicht zugestellt oder zuge- Feuerlöscheinrichtungen, Rauch- sowie die grünen Notausgangs- baut werden. melder, Schließvorrichtungen der kennzeichen müssen jederzeit Hallentore und andere Sicherheits- zugänglich und sichtbar sein. Sie 2.4 Standnummerierung und Gangbeschilderung Eine Standnummerierung sowie eine Standnummern gekennzeichnet. Sollte davon abgewichen werden, entsprechende Gangbeschilderung Wir empfehlen jedem Veranstalter ist dem Technical Project Manage- sind obligatorisch. Soweit der Stand- die in Frankfurt übliche und vorhan- ment ein alternatives Gangbeschil- bau dies technisch zulässt, werden dene Gangbeschilderung mit Buch- derungskonzept aus Sicherheits- alle Stände vom Veranstalter mit staben zu übernehmen. gründen zur Freigabe vorzulegen. 2.5 Bewachung Die allgemeine Bewachung der keine Obhut für eingebrachte oder Risiken für das Ausstellungsgut Messehallen und des Freigeländes angelieferte Einrichtungen und Ge- und die sonstigen von den Ausstel- während der Auf- und Abbauphase genstände von Ausstellern und in lern eingebrachten Gegenstände sowie während der Laufzeit der ihrem Auftrag tätigen Dritten. bestehen. Wertvolle bzw. leicht be- Veranstaltung erfolgt durch die wegliche Gegenstände sollten Messe Frankfurt und durch von ihr Die Aussteller werden ausdrücklich nachts stets unter Verschluss ge- beauftragte Servicepartner. Die darauf hingewiesen, dass während nommen werden. Messe Frankfurt übernimmt jedoch der Auf- und Abbauzeiten erhöhte 8
Technische Richtlinien 2.5 Bewachung Eine Bewachung des Standes und Bewachung von fremdem Eigen- Standwache bei dem Hallenservice der vom Aussteller eingebrachten tum zu übernehmen. abmelden und das Ende der Bewa- Gegenstände muss im Bedarfsfall chungszeit in der vorgenannten der Aussteller selbst organisieren. Firmeneigene Standwachen bedür- Liste vermerken. Die Standwache fen für eine Bewachungszeit zwi- darf sich nur auf demjenigen Stand Standposten (Stand Guards) dürfen schen 18.00 Uhr und 8.00 Uhr ei- aufhalten, für den sie einen Bewa- zwischen 18.00 Uhr und 8.00 Uhr ner besonderen Genehmigung, für chungsauftrag hat. Das Betreten grundsätzlich nur durch die von die eine Gebühr erhoben wird. Auf und Verlassen des Standes muss der Messe Frankfurt beauftragten Erteilung der Genehmigung be- auf dem kürzesten Weg, über den Servicepartner gestellt werden. Die steht kein Rechtsanspruch. Firmen- Hallenservice, erfolgen. Bei Nicht- Bestellung von Standposten kann eigene Standwachen, die sich vor, einhaltung dieser Auflagen geht der Aussteller bis sechs Wochen während und nach Veranstaltungen die Messe Frankfurt davon aus, vor Veranstaltungsbeginn mit dem in den Messehallen befinden, ha- dass sich die am Stand oder in der entsprechenden Formular (siehe ben ferner folgende Bestimmun- Halle angetroffene Person unbe- Servicemappe oder online über gen einzuhalten: Die Wachperso- rechtigterweise auf dem Messege- den Shop für Ausstellerservices) nen müssen sich vor Dienstantritt lände aufhält und behält sich be- erteilen. Die Bestellung erfolgt bei dem für die entsprechende sondere Maßnahmen bzw. die durch die Einsendung des für die Halle zuständigen Hallenservice Verweisung vom Messegelände Veranstaltung geltenden, vollstän- melden. Durch Eintrag des eigenen sowie die Geltendmachung weite- dig ausgefüllten Bestellvordruckes. Namens, Name des Ausstellers, rer Ansprüche/ Schäden vor. Die Mündliche oder Standnummer, Personalausweis- Mitnahme von Hunden zu Bewa- telefonische Bestellungen müssen oder Reisepassnummer sowie chungszwecken auf das Messege- vom Antragsteller schriftlich bestä- Datum und Ankunftszeit in eine lände bedarf einer jederzeit wider- tigt werden. Die Bestellung muss dafür vorgesehene und vom Hal- rufbaren Genehmigung durch die vom Antragsteller rechtsverbind- lenservice geführte Liste ist die An- Messe Frankfurt. Hunde sind ohne lich unterschrieben sein. Das Ser- wesenheit zu bestätigen. Bei Ende Ausnahme an der Leine zu führen. vicepersonal der Messe Frankfurt der Bewachungszeit und vor Ver- Waffen dürfen auch zu Bewa- ist nicht befugt selber Aufträge zur lassen der Halle muss sich die chungszwecken nicht mitgeführt werden. 2.6 Notfallräumung Aus Sicherheitsgründen kann die Räumung von der Messe Frankfurt Schließung von Räumen, Gebäu- angeordnet werden. den oder Freiflächen und deren 9
Technische Richtlinien 3. Technische Daten und Ausstattung der Hallen und des Freigeländes 3.1 Hallendaten Aufgrund der unterschiedlichen Richtlinie zum Betrieb von ausstel- hält sich das Recht vor, diese Netze Hallen sind diese Angaben gesondert lereigenen WLAN Netzen auf der abzuschalten. aufgeführt (siehe „Technische Daten Messe Frankfurt: Formulare zur Anmeldung Ihres der Hallen der Messe Frankfurt“) Ausstellereigene WLAN-Sender eigenen Access Points werden auf dürfen nur im 2,4 GHz-Bereich www.messefrankfurt.com bereit- 3.1.1 Allgemeine Beleuchtung, basierend auf den gültigen Stan- gestellt. Die Anmeldung eines Stromart, Spannung dards (802.11 b/g/n) senden, nicht eigenen WLAN Senders muss Die allgemeine Beleuchtung hat, je aber im 5 GHz-Bereich! Der 5 GHz- rechtzeitig vor Messebeginn erfol- nach Halle, zwischen ca. 300 und Bereich ist exklusiv der Messe gen, um sicherzustellen, dass diese 400 Lux, gemessen 1 m über dem Frankfurt vorbehalten, um dort Regeln von allen Ausstellern einge- Hallenfußboden. Vorhandene ausstellerspezifische Lösungen ab- halten werden. Stromart und Spannung auf dem zubilden. WLAN-Sender dürfen Messegelände: somit nur in den Kanälen 1,6 oder 3.1.4 Sprinkleranlagen Netzart: TN-C-S 11 senden und nicht auf automati- Die Hallen sind mit Sprinkleranlagen Spannung 230 V / 400 V sche Kanalsuche konfiguriert sein. ausgestattet. Der Mindestabstand Toleranzwerte nach DIN EN 50160 Kanal-Bündelung (Channel von Exponaten und Dekorationen Bonding) ist nicht gestattet und so zum Sprinklerkopf muss 1,00 m 3.1.2 Druckluft-, Elektro- und die Kanalbandbreite auf maximal betragen. Der Abstand von Leuchten Wasserversorgung 20 MHz begrenzt. Die Sende- und Strahlern zum Sprinklerkopf ist Die Druckluft-, Elektro- und Wasser- leistung des eigenen Senders darf so zu wählen, dass eine Fehlaus- versorgung der Stände erfolgt in an der Standgrenze nicht mehr als lösung der Löscheinrichtung durch den Hallen über die vorhandenen -80dBm betragen. Die SSID, das ist Wärmeeinwirkung ausgeschlossen Installationskanäle und Anschluss- die Kennung Ihres Access Points, ist. punkte im Hallenfußboden. In Hal- muss in den ersten Zeichen die lenebenen mit Stützen erfolgt die Standnummer beinhalten (z.B. 3.1.5 Heizung, Lüftung Elektroversorgung zusätzlich über H4.0 B42). All diese zuvor genann- In allen Hallen vorhanden. Anschlusskästen, die sich an den ten Einstellungen lassen sich über Geheizt, gelüftet und gekühlt wird Hallenstützen befinden. das Konfigurationsmenü des bei Bedarf an den Veranstaltungs- Access Points einstellen. tagen. 3.1.3 Kommunikationseinrich- Andere Sender als WLAN-Sender tungen sind grundsätzlich nicht gestattet, 3.1.6 Störungen Die Versorgung der Stände mit Te- denn sie können die Nutzsignale Bei Störungen der technischen lefon-, Telefax-, Daten- und Antennen- massiv stören. Sollten Exponate Versorgung (z.B. Elektro, Wasser, anschlüssen erfolgt in den Hallen andere Sender verwenden, dann Druckluft, Heizung, Lüftung, Tele- im Allgemeinen über die vorhan- sprechen Sie uns bitte rechtzeitig kommunikation usw.) ist unver- denen Installationskanäle und An- darauf an. Für WLAN-Sender in Ex- züglich die Messe Frankfurt zu schlusspunkte im Hallenfußboden. ponaten gelten selbstverständlich informieren. In den Hallenebenen mit Stützen auch die zuvor formulierten Re- Für Verluste und Schäden, die erfolgt die Versorgung zusätzlich geln. WLAN-Netze, die zu Störun- durch diese Störungen entstehen, über Anschlusskästen, die sich an gen führen, dürfen nicht betrieben haftet die Messe Frankfurt nicht. den Hallenstützen befinden. werden. Die Messe Frankfurt be- 10
Technische Richtlinien 3.1 Hallendaten 3.1.7 Standklimatisierung service, unterbreitet auf Wunsch gestattet. Es besteht die Möglichkeit, Stand- ein individuelles Angebot. Eine areale individuell zu klimatisieren. Standklimatisierung mit Trinkwasser Die Messe Frankfurt, Aussteller- im Durchflussverfahren ist nicht 3.2 Freigelände Die Freigeländeflächen bestehen zeiten eine allgemeine Straßen- vorhanden. aus gepflasterten oder asphaltier- und Wegebeleuchtung. Bitte beachten Sie auch unbedingt ten Flächen. Das Gelände hat bei Notwendige Versorgungsanschlüsse Punkt 4.8 Freigelände bei Ihren Dunkelheit während der Öffnungs- sind in unregelmäßigen Abständen Planungen. 3.3 Durchfahrtshöhen Geringere Durchfahrtshöhen als 4,00 m sind beschildert. 11
Technische Richtlinien 4. Standbaubestimmungen 4.1 Standsicherheit Ausstellungsstände einschließlich hohe dekorative Elemente), die um- im Vorfeld geprüft oder prüffähig Einrichtungen und Exponate sowie kippen können, müssen mindestens vorzulegen (s. 4.2.1). Werbeträger sind so standsicher zu für eine horizontal wirkende Ersatz- Abweichungen sind im begründe- errichten, dass die öffentliche flächenlast qh bemessen werden: ten Einzelfall möglich, hierbei ist ein Sicherheit und Ordnung, insbeson- qh1 = 0,125 kN/m² bis 4m Höhe ab genauer Nachweis zu führen. dere Leben und Gesundheit, nicht Oberkante Fußboden Die Stabilisierung gegen Nachbar- gefährdet werden. qh2 = 0,063 kN/m² für alle Flächen stände bzw. vorhandene Bausubstanz Für die statische Sicherheit ist der über 4 m Höhe ab Oberkante Fuß- ist nicht gestattet. Aussteller verantwortlich und ge- boden Die Messe Frankfurt behält sich gebenenfalls nachweispflichtig. Bezugsfläche ist dabei die jeweilige vor, in begründeten Fällen vor Ort Stehende bauliche Elemente bzw. Ansichtsfläche. eine kostenpflichtige Überprüfung Sonderkonstruktionen (z.B. freiste- Die dazu erstellten Nachweise sind der Standsicherheit durch einen hende Wände, hohe Exponate, auf Verlangen der Messe Frankfurt Statiker vornehmen zu lassen. 4.2 Standbaufreigabe, Planfreigabe Nicht freigabepflichtig: Zu Sonderkonstruktionen zählen prüfung mit dem Freigabevermerk Für eingeschossige Standbauten u.a.: an den Aussteller/Standbauer zu- - die nicht zu Sonderkonstruktio- – Standaufbauten und Exponate rück. Erst mit dem Freigabever- nen zählen über 4 m Höhe merk ist der Standbau freigegeben. - mit einer Grundfläche kleiner – geschlossene Decken Für die Freigabe von: als 100 m² – Podeste und Bühnen höher als – Sonderkonstruktionen - einer Bauhöhe von nicht mehr 0,20 m – zweigeschossigen Bauten als 4,00 m – Glaskonstruktionen – Messestände im Freigelände ist keine Einreichung von Planun- – bewegte Bauteile – Fliegende Bauten terlagen erforderlich. – Decken-Boden-Verbindung – Kino- oder Zuschauerräumen – Szenenflächen Freigabepflichtig: 4.2.1 Prüfung und Freigabe werden folgende Unterlagen in digi- Messestände mit einer Grundfläche freigabepflichtiger Aufbauten taler Form als pdf bis spätestens größer als 100 m², Messestände im Vermaßte Standpläne in einem ge- sechs Wochen vor Aufbaubeginn in Freigelände, Fliegende Bauten, eigneten Maßstab (z.B. 1:100) sind deutscher oder englischer Sprache mobile Stände, 2-geschossige bis spätestens sechs Wochen vor benötigt: Stände, Sonderaufbauten und Son- Aufbaubeginn mit deutscher oder a) Von einem zweiten, unabhängigen derkonstruktionen sind freigabe-, englischer Beschriftung in digitaler Statiker geprüfte statische Be- abnahme- und kostenpflichtig. Dar- Form als pdf mit Grundrissen, ggf. rechnung oder prüffähige stati- aus entstehende Kosten werden Schnitte und Ansichten zur Freiga- sche Berechnung jeweils und in dem Aussteller/Standbauer in be an veranstaltungstechnik@ beiden Fällen nach deutschen Rechnung gestellt. messefrankfurt.com zu senden. Normen Die Standpläne gehen nach Über- 12
Technische Richtlinien 4.2 Standbaufreigabe, Planfreigabe b) Baubeschreibung mit Angaben Das Fehlen einer Statik hat für den gegen die Messe Frankfurt, gleich zu den verwendeten Materialien Aussteller/Standbauer aufgrund auf welchem Rechtsgrund sie be- (ggfs. mit Zertifikaten in deut- des erhöhten Aufwands Mehrkos- ruhen könnten, sind ausgeschlos- scher oder englischer Sprache) ten zur Folge. sen. c) Standbauzeichnungen in einem Sofern der Aussteller oder dessen geeigneten Maßstab, z.B. 1:100 4.2.2 Fahrzeuge und Container Nachunternehmer die vorstehen- (Grundrisse, Ansichten, Schnit- Fahrzeuge und Container sind als den Standbaubestimmungen nicht te) sowie Deckenplan mit Ver- Ausstellungsstände in den Hallen einhält, haftet der Aussteller für maßung der geschlossenen und im Freigelände freigabepflich- sämtliche Schäden, die aus der Deckenfläche(n) tig. Verletzung der Standbaubestim- d) Rettungswegplan mit Nachweis mungen resultieren. der Rettungsweglängen und 4.2.3 Änderung nicht vorschrift- Ferner hat der Aussteller die Messe -breiten gemäßer Standbauten Frankfurt von sämtlichen Ansprü- e) Bei Vorlage einer Typenprüfung/ Standbauten, die nicht freigegeben chen Dritter freizustellen, die auf- eines Prüfbuchs entfällt Punkt a). sind, den Technischen Richtlinien grund der Verletzung der vorste- oder dem Stand der Technik nicht henden Standbaubestimmungen Sollte keine, von einem zweiten, entsprechen, müssen geändert geltend gemacht werden. unabhängigen Statiker geprüfte oder beseitigt werden. Statik vorliegen, wird ein von der Bei nicht fristgerechter Ausführung Messe Frankfurt beauftragtes ist die Messe Frankfurt berechtigt, Ingenieurbüro die Prüfung vorneh- auf Kosten des Ausstellers selbst men und separat an den Ausstel- Änderungen vorzunehmen. ler/Standbauer berechnen. Das Ingenieurbüro wendet sich zu 4.2.4. Haftungsumfang gegebener Zeit bzw. nach Abspra- Jegliche Schadensersatzansprüche che an den Standbauleiter, um den wegen Abhandenkommens, Be- Standaufbau in statischer Hinsicht schädigung oder Beeinträchtigun- zu begleiten, zu überprüfen und gen der eingesandten Entwürfe, kostenpflichtig abzunehmen. Modelle oder sonstigen Unterlagen 4.3 Bauhöhen Die maximalen Bauhöhen für Bauliche Einschränkungen können destens 2,30 m betragen. Standaufbau, Rigging sowie Wer- hallenspezifisch vorhanden sein. Die Rückseiten zu Nachbarständen bung finden Sie unter Alle Maße sind vor Ort zu überprü- sind ab einer Höhe von 2,50 m www.messefrankfurt.com. fen. Die Messe Frankfurt über- glatt und weiss auszubilden. Werbeträger, Logos etc. sind min- nimmt keine Gewähr für die Rich- Abweichungen sind nur in destens 1,00 m von der Grenze tigkeit der Angaben. Die lichte Abstimmung mit den Standnach- zum Nachbarstand einzurücken. Höhe von Innenräumen muss min- barn möglich. 13
Technische Richtlinien 4.4 Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen 4.4.1 Brandschutz bau eingeschränkt werden (z.B. sind. Die erforderlichen Maßnah- Das verwenden von offenem Feuer durch geschlossene Decken), so men sind den folgenden Tabellen 1 ist verboten. sind zusätzliche Maßnahmen sei- und 2 zu entnehmen. Die Ausstellungshallen sind mit tens des Ausstellers erforderlich, Geschlossene Decken in Foyers Brandmelde- bzw. Feuerlöschanla- die im Einvernehmen mit der Messe sind grundsätzlich nicht gestattet. gen ausgerüstet. Sollten diese Frankfurt Venue GmbH, Technical Brandschutzanlagen durch Stand- Project Management, zu treffen 14
Technische Richtlinien 4.4 Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen Tabelle 1: Brandschutzkonzept für eingeschossige Messestände mit geschlossenen EG-Decken und zweigeschossige Messestände mit offenen OG-Decken Deckenfläche 0 - 30 m² 31 - 100 m² 101 - 200 m² 201 - 400 m² 401 - 1.000 m² über dem Erdgeschoss Brandschutzmaßnahme Standbaumaterialien Mindestens B1, Mindestens B1, Mindestens B1, schwerent- Mindestens B1, schwerent- Mindestens B1, schwerent- einschl. Decken schwerentflammbar schwerentflammbar flammbar flammbar flammbar Treppen Mindestens B1, Mindestens B1, Mindestens B1, schwerent- Mindestens B1, schwerent- Mindestens B1, schwerent- schwerentflammbar schwerentflammbar flammbar flammbar flammbar Flucht- EG: max. 20 m zum EG: max. 20 m zum EG: max. 20 m zum Gang EG: max. 20 m zum Gang EG: max. 20 m zum Gang Rettungsweglänge Gang Gang OG: max. 20 m zum Gang OG: max. 20 m zum Gang OG: max. 20 m zum Gang OG: max. 20 m zum OG: max. 20 m zum Gang Gang Ausgänge aus Messe- EG: einer; 0,9 m EG: einer; 0,9 m EG: zwei, entgegengesetzt, EG: zwei, entgegengesetzt, EG: zwei, entgegengesetzt, ständen oder Räumen OG: eine Treppe; 0,9 m OG: eine Treppe; 0,9 m < 200 m2: 0,9 m < 200 m2: 0,9 m < 200 m2: 0,9 m in Messeständen > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m (Mindestbreite) je weitere 100 Pers. je weitere 100 Pers. je weitere 100 Pers. OG: zwei Treppen entgegen- OG: zwei Treppen entgegen- OG: zwei Treppen entgegen- gesetzt, je < 200 m2: 0,9 m > gesetzt, je < 200 m2: 0,9 m gesetzt, je < 200 m2: 0,9 m 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m je weitere 100 Pers. je weitere 100 Pers je weitere 100 Pers Flucht-/Rettungsweg Ja Ja Ja Ja Ja Kennzeichnung Rettungszeichen- Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung leuchten Feuerlöscher EG: ja EG: ja EG: ja EG: ja EG: ja OG: ja, 1 + 1 je Treppe OG: ja, 1 + 1 je Treppe OG: ja, 1 + 1 je Treppe OG: ja, 1 + 1 je Treppe OG: ja, 1 + 1 je Treppe Automatische Brand- EG: nein EG: ja EG: ja EG: ja EG: ja meldeanlage / (BMA) OG: nein OG: nein OG: nein OG: nein OG: nein Akustische/optische EG: nein EG: nein EG: nein EG: nein EG: ja Alarmierung OG: nein OG: ja OG: ja OG: ja OG: ja Wandhydrant „S“ EG: nein EG: nein EG: ja, einer EG: ja, zwei EG: ja, drei im Stand OG: nein OG: nein OG: nein OG: nein OG: ja, drei Rauchableitung EG: nein EG: nein EG: nein EG: ja EG: ja OG: nein OG: nein OG: nein OG: nein OG: nein Sprinklerung EG: nein EG: nein EG: nein EG: nein EG: ja OG: nein OG: nein OG: nein OG: nein OG: nein Anmerkung: Wenn kein durch Personen genutztes OG vorhanden ist, entfallen die jeweiligen Anforderungen für das OG 15
Technische Richtlinien 4.4 Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen Tabelle 2: Brandschutzkonzept für zweigeschossige Messestände mit geschlossenen EG-Decken und mit geschlossenen OG-Decken Deckenfläche 0 - 30 m² 31 - 100 m² 101 - 200 m² 201 - 400 m² 401 - 1.000 m² über dem Obergeschoss Brandschutzmaßnahme Standbaumaterialien Mindestens B1, Mindestens B1, Mindestens B1, schwerent- Mindestens B1, schwerent- Mindestens B1, schwerent- einschl. Decken schwerentflammbar schwerentflammbar flammbar flammbar flammbar Treppen Mindestens B1, Mindestens B1, Mindestens B1, schwerent- Mindestens B1, schwerent- Mindestens B1, schwerent- schwerentflammbar schwerentflammbar flammbar flammbar flammbar Flucht- EG: max 20 m zum EG: max 20 m zum EG: max 20 m zum Gang EG: max 20 m zum Gang EG: max 20 m zum Gang Rettungsweglänge Gang Gang OG: max 20 m zum Gang OG: max 20 m zum Gang OG: max 20 m zum Gang OG: max 20 m zum OG: max 20 m zum Gang Gang Ausgänge aus Messe- EG: einer; 0,9 m EG: einer; 0,9 m EG: zwei, entgegengesetzt, EG: zwei, entgegengesetzt, EG: zwei,entgegengesetzt, ständen oder Räumen OG: eine Treppe; 0,9 m OG: eine Treppe; 0,9 m < 200 m2: 0,9 m < 200 m2: 0,9 m < 200 m2: 0,9 m in Messeständen > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m (Mindestbreite) je weitere 100 Pers. je weitere 100 Pers. je weitere 100 Pers. OG: zwei Treppen entgegen- OG: zwei Treppen entgegen- OG: zwei Treppen entgegen- gesetzt, je < 200 m2: 0,9 m gesetzt, je < 200 m2: 0,9 m gesetzt, je < 200 m2: 0,9 m > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m je weitere 100 Pers. je weitere 100 Pers je weitere 100 Pers Flucht-/Rettungsweg Ja Ja Ja Ja Ja Kennzeichnung Rettungszeichen- Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung leuchten Feuerlöscher EG: ja EG: ja EG: ja EG: ja EG: ja OG: ja, 1 + 1 je Treppe OG: ja, 1 + 1 je Treppe OG: ja, 1 + 1 je Treppe OG: ja, 1 + 1 je Treppe OG: ja, 1 + 1 je Treppe Automatische Brand- EG: nein EG: ja EG: ja EG: ja EG: ja meldeanlage / (BMA) OG: nein OG: ja OG: ja OG: ja OG: ja Akustische/optische EG: nein EG: nein EG: nein EG: nein EG: ja Alarmierung OG: nein OG: ja OG: ja OG: ja OG: ja Wandhydrant „S“ EG: nein EG: nein EG: ja, einer EG: ja, zwei EG: ja, drei im Stand OG: nein OG: nein OG: ja, einer OG: ja, zwei OG: ja, drei Rauchableitung EG: nein EG: nein EG: nein EG: ja EG: ja OG: nein OG: nein OG: nein OG: ja OG: ja Sprinklerung EG: nein EG: nein EG: nein EG: nein EG: ja OG: nein OG: nein OG: nein OG: nein OG: ja 16
Technische Richtlinien 4.4 Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen Erläuterungen zu den Tabellen 1 - wenn sprinklertaugliche Stoffe - Geschlossene Deckenflächen und 2: mit einer Mindestmaschenweite ab 401 m2 bedürfen einer von 2 x 4 mm oder 3 x 3 mm Sprinklerung des Bereiches Allgemeines / Flächenangaben genutzt werden (kein Smoke unterhalb der geschlossenen Eine zweigeschossige Bauweise Out). Die Gewebeplane ist hori- Decke. Mehrere bis zu 400 m2 und der Einbau von geschlossenen zontal und ausschließlich ein- große geschlossene Deckenflä- Decken ist nur mit Zustimmung der lagig zu verspannen. chen dürfen ohne Sprinklerung Messe Frankfurt Venue GmbH, Brandschutzmaßnahmen: nicht unmittelbar aneinander Technical Project Management, - Geschlossene Decken bis 30 m2 gebaut werden. Es ist ein Min- möglich. Die Flächenangaben in m² pro Stand, jedoch nicht mehr destabstand der Deckenflächen beziehen sich jeweils auf die ge- als 50% der Standfläche, dür- untereinander von 5 m (Luft- schlossenen Decken- fen ohne weitere Kompensati- linie) einzuhalten. flächen je Geschoss, ggfs. ist eine onsmaßnahmen geschlossen Falls es bei einer Unterschreitung abschnittsweise Bewertung not- ausgeführt werden, da die der oben genannten Abstände wendig. Für Messestände mit ge- Wirksamkeit der Sprinkleranla- -auch standübergreifend- zu einer schlossenen Decken ab einer Fläche ge in der Ausstellungshalle da- größeren Deckenfläche kommen von 1000 m² ist grundsätzlich ein durch nicht beeinträchtigt wird. sollte, trägt der Verursacher die individuelles Brandschutzkonzept Wenn mehrere 30 m2 große Kosten für die notwendigen Kom- basierend auf den Technischen Deckenflächen eingesetzt wer- pensationsmaßnahmen gem. Richtlinien der Messe Frankfurt zu den, müssen diese einen Ab- Tabelle 1 oder 2, auch für den be- erstellen; das Brandschutzkonzept stand zwischen zwei Deckenfel- troffenen Nachbarstand. ist der Messe Frankfurt zur Freiga- dern von mind. 3 m haben. Um be vorzulegen. durch Addition mehrerer De- Die Decke von Obergeschossen ist ckenfelder eine Fläche von 30 grundsätzlich offen zu gestalten, Geschlossene Deckenflächen m2 nicht zu überschreiten, ist zu damit Sprinkleranlagen in ihrer Die Wirkung der Sprinkleranlage den Standgrenzen hin ein Ab- Wirksamkeit nicht beeinträchtigt (in der Ausstellungshalle) darf stand von mindestens 1,50 m werden. Sollten Decken von Ober- durch überdeckte oder mehrge- einzuhalten. geschossen geschlossen werden, schossige Ausstellungsstände nicht - Geschlossene Deckenflächen gelten zusätzliche Anforderungen beeinträchtigt werden. bis 100 m2 bedürfen einer auto- gemäß Tabelle 2. Siehe auch Decken sind als offen zu betrach- matischen Brandmeldeanlage. Punkt 4.4.2. Geschlossene Decken ten: - Geschlossene Deckenflächen in Foyers sind grundsätzlich nicht - wenn nicht mehr als 50 % der ab 100 m2 erfordern zusätzlich gestattet. Fläche bezogen auf den einzel- die Installation von Wandhyd- nen m2 geschlossen sind ranten zur unmittelbaren Auf- nahme der Brandbekämpfung 17
Technische Richtlinien 4.4 Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen Weiterführende, allgemein gülti- die allgemeine Sicherheitsbeleuch- ausgestattet sein. Je weitere 200 m² ge Erläuterungen: tung der Ausstellungshalle nicht ist ein zusätzlicher Feuerlöscher ausreicht, ist eine Sicherheitsbe- vorzuhalten. Je Treppe in einem Standbaumaterialien, Treppen leuchtung sowie Sicherheits- Messestand ist ein zusätzlicher Alle Standbau- und Dekorations- zeichen von Ausgängen und Ret- Feuerlöscher am Treppenabgang materialien müssen mindestens tungswegen vorzusehen (vgl. §15 vorzuhalten. Für Messestände bis schwerentflammbar B1 nach DIN H-VStättR). Für Messestände bis zu zu einer Fläche von 30 m² ohne ge- 4102 bzw. entsprechend mindes- einer eingehausten Fläche von schlossene Decke kann statt des tens C s2 d2 nach EN 13501-1 sein. 30-100 m² reichen Rettungs- Feuerlöschers alternativ eine Höhere Anforderungen gelten ins- zeichenleuchten aus. Löschspray-Dose mit einem Lösch- besondere für Materialien, die für vermögen von mindestens 8 A (2 Deckenkonstruktionen bzw. über Wandhydranten Löschmitteleinheiten gemäß Kopf verwendet werden: Zusätzlich Zusätzliche Wandhydranten auf Löschmitteltabelle ASR A2.2) vor- zur Schwerentflammbarkeit be- Messeständen sind insbesondere gehalten werden. Die Feuerlöscher steht hier die Forderung des Nicht- zur Selbsthilfe aber auch zum Ein- müssen ein Löschvermögen von Brennend-Abtropfens. Nach EN satz durch unterwiesene Personen mindestens 27 A für Brandklasse A 13501-1 entspricht dies der Klassifi- vorzusehen. Wandhydranten zur oder 144 B für Brandklasse B auf- zierung C s2 d0. Selbsthilfe entsprechen DIN 14461 weisen und sollten nicht schwerer Für Bodenbeläge gilt die Klassifizie- Teil 1 Typ „S“ und sind entspre- als 12 kg sein. Sollten auf Messe- rung in C fl s1. chend zusätzlich zur Sicherheits- ständen Küchen vorhanden sein, An tragende Konstruktionsteile kennzeichnung mit einem „S“ zu sind entsprechend geeignete Feuer- können im Einzelfall aus Gründen kennzeichnen. Die Leistung der löscher vorzuhalten. Um eine ein- der Sicherheit besondere Anforde- Wandhydranten für die Selbsthilfe deutige Zuordnung der Feuerlö- rungen gestellt werden. beträgt 24 l/min bei gleichzeitigem scher innerhalb der Standflächen Alle Treppenanlagen sind nach DIN Betrieb zweier Wandhydranten mit zu ermöglichen, sind diese durch 18065 auszuführen. formbeständigem Schlauch mit 19 den Aussteller mit der Standnum- mm Durchmesser und Strahlrohr mer sowie dem Ausstellernamen Flucht- und Rettungswege mit Mundstück d = 4 mm. zu kennzeichnen. Die Führung und Bemessung der Wandhydranten auf Messeständen Flucht- und Rettungswege richtet sind in unmittelbarer Nähe der Brandmeldeanlage sich nach den Anforderungen der Zugänge zu den Ständen bzw. an Die automatische Brandmeldean- H-VStättR. Die Entfernungen inner- den Treppenauf- bzw. -abgängen lage in Messeständen mit ge- halb der Messestände werden in zu installieren. Die Wandhydranten schlossenen Decken soll eine früh- der Lauflinie gemessen. sind so anzuordnen, dass jede zeitige Detektion eines Brandes überdachte Stelle eines Messestan- und die Alarmierung sowohl der Flucht- und Rettungswegkenn- des mit mindestens einem Wandhy- Messestandbesucher insbesondere zeichnung dranten zu erreichen ist. Das Stand- im Obergeschoss eines Messe- Die Kennzeichnung der Fluchtwege, personal wird im Umgang mit den standes sowie der Feuerwehr be- Notausgänge, Notausstiege und Wandhydranten durch die Messe wirken. Hierdurch werden die Türen im Verlauf von Fluchtwegen Frankfurt unterwiesen. Bedingungen zur Selbstrettung muss entsprechend der ASR A1.3 deutlich verbessert und die Eingreif- „Sicherheits- und Gesundheits- Feuerlöscher zeiten der Feuerwehr minimiert. schutzkennzeichnung“ erfolgen. Jede Messestandebene muss mit Neben Alarmierungseinrichtungen Wenn Messestände eingehaust mindestens einem für die Brand- können Anlagen zur Rauchableitung sind oder verdunkelt werden und gefahr geeigneten Feuerlöscher durch eine automatische Brand- 18
Technische Richtlinien 4.4 Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen meldeanlage angesteuert werden. 2 Prozent der Grundfläche oder oder stark rauchbildende Materia- maschinelle Rauchabzugsanlagen lien wie die meisten thermoplasti- Akustische/Optische Alarmierung mit einem Luftvolumenstrom von schen Kunststoffe, u.a. Polystyrol Eine optisch-akustische Alarmie- 36 m³/h je Quadratmeter Grundfläche. (Styropor) verbaut werden. rungsanlage ist im Obergeschoss An die Anlagen zur maschinellen An tragende Konstruktionsteile von zweigeschossigen Messe- Entrauchung von Messeständen können im Einzelfall aus Gründen ständen erforderlich, sofern keine werden keine Anforderungen der Sicherheit besondere Anforde- Sichtverbindung zur Ausstellungs- hinsichtlich des thermischen und rungen gestellt werden (z.B. nicht- halle besteht. Somit kann eine elektrischen Funktionserhaltes brennbar). Statisch notwendige frühzeitige Alarmierung der Personen gestellt, da die Entrauchung nur bzw. lasttragende Befestigungen im Obergeschoss bei einer Brand- für die Phase der Selbstrettung dürfen nur mit nichtbrennbaren meldung im Erdgeschoss sicher- und ggf. Fremdrettung relevant ist Befestigungsmitteln ausgeführt gestellt werden. Die Ansteuerung / und auch keine Bauteilanforderungen werden. Auslösung erfolgt über die auto- an Messestände gestellt werden. Alle Standbau- und Dekorations- matische Brandmeldeanlage im Die Auslösung/Ansteuerung einer materialien müssen mindestens Erdgeschoss eines zweigeschossigen maschinellen Entrauchungsanlage schwerentflammbar B1 nach DIN Messestandes. In Messeständen erfolgt über die automatische 4102 bzw. entsprechend mindes- mit geschlossenen Decken größer Brandmeldeanlage. tens C s2 d2 nach EN 13501-1 sein. 400 m² ist auch im Erdgeschoss Höhere Anforderungen gelten ins- eine Alarmierungsanlage vorzusehen. Sprinklerung besondere für Materialien, die für Schallhemmende Kabinen müssen Ab einer geschlossenen Fläche von Deckenkonstruktionen bzw. über zusätzlich – unabhängig von ihrer mehr als 400 m2 erfolgt eine Sprink- Kopf verwendet werden: Zusätzlich Größe – entweder eine Sichtverbin- lerung des Bereiches unterhalb der zur Schwerentflammbarkeit be- dung nach außen haben oder mit geschlossenen Decke. steht hier die Forderung des Nicht- einer optisch akustischen Alarmie- Mehrere bis zu 400 m2 große ge- Brennend-Abtropfens. Nach EN rung in Verbindung mit einem schlossene Deckenflächen dürfen 13501-1 entspricht dies der Klassifi- Alarm-Taster oder mit einem ohne Sprinklerung nicht unmittel- zierung C s2 d0. Notaus-Taster außerhalb der Kabine bar aneinander gebaut werden. Es Für Bodenbeläge gilt die Klassifizie- ausgestattet sein. ist ein Mindestabstand der Decken- rung in C fl s1. flächen untereinander von 5 m Ein Prüfzeugnis über die Baustoff- Rauchableitung (Luftlinie) einzuhalten. klasse des eingesetzten Materials Die Rauchableitung von Messe- Falls es bei einer Unterschreitung ist vorzuhalten. Alle eingebrachten ständen erfolgt natürlich oder ma- des Abstandes -auch standüber- Materialien müssen von Zündquel- schinell in die Messehalle und von greifend- zu einer größeren Decken- len, Scheinwerfern und Wärme- dort natürlich oder maschinell ins fläche kommen sollte, trägt der Ver- quellen so weit entfernt sein, dass Freie. Für Messestände mit einer ursacher die Kosten für die sie durch diese nicht entzündet Deckenfläche von weniger als 200 m² notwendigen Kompensationsmaß- werden können. Ausschmückun- ist eine Rauchableitungsöffnung nahmen gem. Tabelle 1 oder 2, auch gen müssen unmittelbar an Wän- nicht erforderlich. für den betroffenen Nachbarstand. den, Decken oder Ausstattungen Bis zu einer Grundfläche von 1000 m² angebracht werden. Im Raum (frei) genügen Rauchableitungsöffnungen 4.4.1.1 Standbau- und hängende Ausschmückungen sind mit einer freien Öffnungsfläche von Dekorationsmaterialien nur zulässig, wenn sie einen Ab- insgesamt 1 Prozent der Grund- Generell dürfen an Messeständen stand von mindestens 2,5m zum fläche, Fenster oder Türen mit einer keinerlei leichtentflammbare, bren- Fußboden haben und die Wirkung freien Öffnungsfläche von insgesamt nend abtropfende, toxische Gase automatischer Feuerlöscheinrich- 19
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