Technische Richtlinien - Stand: 01.01.2021 - Messe Frankfurt

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Technische Richtlinien - Stand: 01.01.2021 - Messe Frankfurt
Technische Richtlinien
Stand: 01.01.2021

                         1
Technische Richtlinien

    Inhaltsverzeichnis
→           Die gekennzeichneten Punkte enthalten aktuelle Änderungen.

    		                                   Seite          		                                       Seite        		                                    Seite

    1.     Vorbemerkungen                    4                    Wandhydranten                      18       4.8.3     Witterungsbedingte Lasten        28
→ 1.1      Hausordnung                       5                    Feuerlöscher                       18       4.8.3.1   Windlasten                       28
    1.2    Öffnungszeiten                    6                    Brandmeldeanlage                   18       4.8.4     Warnung bei Unwetter             28
    1.2.1 Auf- und Abbauzeiten               6                    Akustische/Optische                         4.9       Zweigeschossige Bauweise         28
    1.2.2. Veranstaltungslaufzeit            6                    Alarmierung                        18       4.9.1     Bauanfrage                       29
                                                                  Rauchableitung                     19       4.9.2     Auflagen zur Standflächenüber-
    2.       Verkehr im Messegelände,                             Sprinklerung                       19                 bauung, Sicherheitsabstände,
             Rettungswege, Sicherheitsein-         →    4.4.1.1	Standbau- und Dekorations-                             Höhe der Standinnenräume         29
             richtungen                      7                    materialien                        19       4.9.3     Nutzlasten/Lastannahmen          29
    2.1      Verkehrsordnung, Parkkarten     7          4.4.1.2	Ausstellung von Kraftfahr-                   4.9.4     Rettungswege/Treppen             29
    2.2      Rettungswege                    7                    zeugen auf Messeständen            20   →   4.9.5     Baumaterialien                   30
    2.2.1    Feuerwehrbewegungszonen,                   4.4.1.3 Explosionsgefährliche Stoffe         20       4.9.6     Obergeschoss                     30
             Hydranten                        7         4.4.1.4 Pyrotechnik                          20
    2.2.2    Notausgänge, Notausstiege,                 4.4.1.5 Ballone                              20       5.     Betriebssicherheit, Technische
             Hallengänge                      7         4.4.1.6 Flugobjekte                          20              Sicherheitsbestimmungen,
    2.3      Sicherheitseinrichtungen         8    →    4.4.1.7	Nebelmaschinen, Hazer,                              Technische Vorschriften,
→ 2.4        Standnummerierung                8                   Sparkulars und Laseranlagen        20              Technische Versorgung          31
    2.5      Bewachung                        8         4.4.1.8 Aschenbehälter, Aschenbecher 21             5.1      Allgemeine Vorschriften        31
    2.6      Notfallräumung                   9         4.4.1.9 Abfall-, Wertstoff-,                        5.1.1 Schäden                           31
                                                                  Reststoffbehälter                  21     5.1.2 Koordination von Arbeiten auf
    3.      Technische Daten und                        4.4.1.10	Spritzpistolen, Nitrolacke, Reini-                 dem Ausstellungsstand          31
            Ausstattung der Hallen und                            gungsmittel, Lösungsmittel         21     5.2      Einsatz von Arbeitsmitteln     31
            des Freigeländes                 10         4.4.1.11 Feuergefährliche Arbeiten           21     5.3      Elektroinstallation            31
    3.1     Hallendaten                      10         4.4.1.12 Leergut / Lagerung                         5.3.1 Anschlüsse                        31
    3.1.1 	Allgemeine Beleuchtung,                               von Materialien                    22     5.3.2 Standinstallation                 31
            Stromart, Spannung               10         4.4.1.13 Feuerlöscher                        22     5.3.3 Montage- und Betriebsvor-
    3.1.2 Druckluft-, Elektro- und                      4.4.1.14 Wasserspiele, -becken               22              schriften                      31
            Wasserversorgung                 10         4.4.2 Standüberdachung                       22     5.3.4 Sicherheitsmaßnahmen              32
    3.1.3 Kommunikationseinrichtungen        10         4.4.3 Glas und Acrylglas                     22     5.3.5 Sicherheitsbeleuchtung            32
    3.1.4 Sprinkleranlagen                   10         4.4.4	Gefangene Räume/Aufenthalts-                 5.3.6	Potentialausgleich (Standerdung)
    3.1.5 Heizung, Lüftung                   10                   räume                              23              an Metallkonstruktionen        32
    3.1.6 Störungen                          10         4.5       Ausgänge, Rettungswege             23     5.4      Wasser- und
    3.1.7 Standklimatisierung                11         4.5.1 Ausgänge, Rettungswege                 23              Abwasserinstallation           32
    3.2     Freigelände                      11    →    4.5.2 Türen                                  23     5.5      Druckluft- / Gasinstallation   33
    3.3     Durchfahrtshöhen                 11    →    4.6       Podeste, Leitern, Treppen,                5.5.1 Druckluftinstallation             33
                                                                  Stege                              23     5.5.2 Gasinstallation                   33
  4.      Standbaubestimmungen           12             4.7       Standgestaltung                    24     5.6      Maschinen-, Druckbehälter-,
  4.1     Standsicherheit                12             4.7.1 Erscheinungsbild                       24              Abgasanlagen                   33
  4.2 	Standbaufreigabe,                               4.7.2 Prüfung der Mietfläche                 24     5.6.1 Maschinengeräusche                33
          Planfreigabe                   12             4.7.3 Eingriffe in die Bausubstanz           24     5.6.2 Produktsicherheit                 33
  4.2.1 Prüfung und Freigabe                       →    4.7.4 Hallenfußböden                         25     5.6.2.1 Schutzvorrichtungen             34
          genehmigungspflichtiger                       4.7.5 	Abhängungen/Anschlagen von                  5.6.2.2 Prüfverfahren                   34
          Aufbauten                      12                       Traversen/Verbindungsmittel        25     5.6.2.3 Betriebsverbot                  34
  4.2.2 Fahrzeuge und Container          13             4.7.5.1 Elektrokettenzüge                    26   → 5.6.2.4 Ergänzende Schutzmaßnahmen 34
  4.2.3 Änderung nicht vorschriftgemäßer           →    4.7.5.2 Handkettenzüge                       26     5.6.3 Druckbehälter                     34
          Standbauten                    13             4.7.5.3 Verbindungsmittel                    26     5.6.3.1 Abnahmebescheinigung            34
  4.2.4. Haftungsumfang                  13             4.7.6 	Standbegrenzungswände                26     5.6.3.2 Prüfung                         34
  4.3     Bauhöhen                       13             4.7.7 Werbemittel/Präsentationen             27     5.6.3.3 Mietgeräte                      35
→ 4.4     Brandschutz- und Sicherheits-                 4.7.8 Barrierefreies Bauen                   27     5.6.3.4 Überwachung                     35
          bestimmungen                   14             4.7.9 Fundamente, Gruben                     27     5.6.4 Abgase und Dämpfe                 35
  4.4.1 	Brandschutz                    14             4.8       Freigelände                        27     5.6.5 Abgasanlagen                      35
          Allgemeines / Flächenangaben 17               4.8.1	Standbaufreigabe/                            5.7      Verwendung von Druckgasen,
          Geschlossene Deckenflächen     17                       genehmigungspflichtige Stand-                      Flüssiggasen und brennbaren
          Standbaumaterialien, Treppen 18                         bauten                             28   →          Flüssigkeiten                  35
          Flucht- und Rettungswege       18             4.8.2	Verankerungen im Boden/Boden-                5.7.1 Druck- und Flüssiggasanlagen 35
  	Flucht- und Rettungsweg-                                      aufbrüche                          28   → 5.7.1.1	Freigabeantrag für Druck-
          kennzeichnung                  18                                                                          gasflaschen                    35

                                                                             2
Technische Richtlinien

     Inhaltsverzeichnis
→             Die gekennzeichneten Punkte enthalten aktuelle Änderungen.

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    5.7.1.2   Verwendung von Flüssiggas            35     5.11 Hochfrequenzgeräte,                    6.3     Umweltschäden           42
    5.7.1.3   Einrichtung und Unterhaltung         36          Funkanlagen, Elektromagnetische        6.3.1   Verpackungsmaterial     42
    5.7.2     Brennbare Flüssigkeiten              36     	Verträglichkeit und Ober-                 6.3.2   Küchenabfälle           42
    5.7.2.1   Auflagen zum Betrieb                 36          schwingungen                      38   6.3.3   Produktionsabfälle      42
    5.7.2.2   Einfüllen der Flüssigkeiten          36     5.12 Kräne, Stapler, Leergut           39   6.3.4   Standbauteile           42
    5.7.2.3   Leere Behälter                       36     5.13 Musikalische Wiedergaben          39
    5.7.3     Brennpasten und andere                      5.14 Getränkeschankanlagen             40   7.      Allgemeine Hinweise     43
              Brennstoffe                          36     5.15 Lebensmittelüberwachung           40   7.1     Haftung                 43
    5.8       Asbest und andere Gefahrstoffe       36     5.16 Fahrzeugvorführungen              40
    5.9       Film-, Lichtbild-, Televisionsvor-
              führungen, Szenenflächen und                6.      Umweltschutz                  41
              sonstige Präsentationen              37     6.1     Abfallwirtschaft              41
    5.10      Strahlenschutz                       37     6.1.1   Abfallentsorgung              41
    5.10.1    Radioaktive Stoffe                   37     6.1.2   Gefährliche Abfälle           41
    5.10.2    Röntgenanlagen und Störstrahler      37     6.1.3   Mitgebrachte Abfälle          42
    5.10.3    Lasereinrichtungen                   37     6.2     Wasser, Abwasser, Bodenschutz 42
    5.10.4    LED                                  38     6.2.1   Öl-/Fettabscheider            42
                                                          6.2.2   Reinigung/Reinigungsmittel    42

                                                                             3
Technische Richtlinien

 1.    Vorbemerkungen

Die Messe Frankfurt hat für die       allgemeinen Sprachgebrauch fol-       Weitere Informationen über Einzel-
stattfindenden Fachmessen und         gend verwendet wird, handelt es       heiten der Vorbereitung und
sonstigen Veranstaltungen Richt-      sich nicht um eine bauliche Anlage    Durchführung der Veranstaltung
linien erlassen mit dem Ziel, allen   im Sinne des Baugesetzbuchs.          werden dem Aussteller gegebe-
Ausstellern / Veranstaltern optima-   Der Messe-Standbau ist rechtlich      nenfalls übermittelt.
le Gelegenheit zu geben, ihre Expo-   eine „Einrichtung“ in der Ver-
nate darzustellen und ihre Besucher   sammlungsstätte.                      Die Messegesellschaften
und Interessenten anzusprechen.       Die Durchführung einer Veranstal-     - Deutsche Messe AG Hannover
Diese Richtlinien sind bindend für    tung / die Inbetriebnahme eines       - Leipziger Messe GmbH
alle Aussteller und Veranstalter.     Ausstellungsstandes kann im Inter-    - Messe Berlin GmbH
Gleichzeitig enthalten sie Sicher-    esse aller Veranstaltungsteilnehmer   - Messe Düsseldorf GmbH
heitsbestimmungen, die im             untersagt werden, wenn vorgefun-      - Messe Frankfurt Venue GmbH
Interesse unserer Aussteller und      dene Mängel bis zu Beginn der         - Messe München GmbH
Besucher ein Höchstmaß an             Veranstaltung nicht beseitigt wor-    - Kölnmesse GmbH
Sicherheit bei der technischen und    den sind.                             - NürnbergMesse GmbH
gestalterischen Ausrüstung der        Weitere Forderungen zur Sicher-       - Landesmesse Stuttgart GmbH
Veranstaltung bieten sollen.          heit und zum Standbau, die sich
Mit den zuständigen Behörden der      darüber hinaus durch die Messe        haben diese Technischen Richt-
Stadt Frankfurt am Main sind die      Frankfurt ergeben sollten, bleiben    linien in ein einheitliches Gliede-
Bauordnungs-, Brandschutz- und        vorbehalten.                          rungsschema gefasst.
sonstigen Sicherheitsbestimmun-       Ebenso behält sich die Messe
gen abgestimmt.                       Frankfurt vor, in Einzelfällen Aus-   Baurecht ist Landesrecht.
Die Messe Frankfurt behält sich       nahmen von den Bestimmungen           Dadurch und aufgrund unter-
vor, die Einhaltung dieser Bestim-    zuzulassen.                           schiedlicher baulicher Gegeben-
mungen zu prüfen.                     Die Unterlagen zur Bestellung von     heiten der einzelnen Messeplätze
Außerdem sind die gesetzlichen        Serviceleistungen werden rechtzei-    unterscheiden sich die jeweiligen
Bestimmungen in der jeweils gülti-    tig vor der Veranstaltung versandt.   Ausführungsbestimmungen.
gen Fassung zu beachten.              Allen Vertragspartnern des Ausstel-   Im Übrigen behält sich die Messe
Soweit in den Technischen Richtli-    lers sind diese Technischen Richt-    Frankfurt Änderungen vor.
nien der Begriff „Standbau“ dem       linien weiterzuleiten.                Der deutsche Text ist verbindlich.

                                                      4
Technische Richtlinien

 1.1 Hausordnung

Diese Hausordnung gilt für das              r egeln, sind zu beachten. Für     6.	Ohne ausdrückliche Genehmi-
gesamte Gelände der Messe                    Kraftfahrzeuge beträgt die zu-         gung der Messe Frankfurt sind
Frankfurt Venue GmbH (im Fol-                lässige Höchstgeschwindigkeit          außerhalb von Ausstellungs-
genden „Messe Frankfurt“ ge-                 30 km/h. Das Fahren von E-             ständen Werbung jeglicher
nannt) einschließlich aller Gebäu-           Scootern, E-Boards und ähn-            Art, das Anbieten von Waren
de sowie für das                             lichen Fahrzeugen ist während          und Dienstleistungen jeglicher
Rebstockparkhaus, das Kap Euro-              der Veranstaltungen in den Ge-         Art, die Entgegennahme von
pa und die von der Messe Frank-              bäuden und in den Veranstal-           Aufträgen und die Durchfüh-
furt genutzten Freiflächen am                tungsbereichen im Freigelände          rung von Meinungsumfragen
Rebstock (im Folgenden „Messe-               nicht gestattet.                       unzulässig.
gelände“ genannt).                      3.	Die Messe Frankfurt ist be-         7.	Auf dem Messegelände ist
Die Messe Frankfurt übt neben                rechtigt, Laderäume von Kraft-         jede gewerbsmäßige Tätigkeit
dem jeweiligen Veranstalter das              fahrzeugen und von Personen            – außer im Auftrag der Messe
Hausrecht aus. Die zusätzlich mit            mitgeführte Behältnisse und            Frankfurt oder der mit ihr in
Ausstellern, Servicepartnerunter-            Taschen jederzeit verdachtsun-         einem Vertragsverhältnis ste-
nehmen usw. getroffenen Verein-              abhängig zu kontrollieren.Bei          henden Veranstalter, Ausstel-
barungen bleiben unberührt.                  einer Verweigerung der Kon-            ler, Mieter, Dienstleistungsun-
                                             trollmaßnahme behält sich die          ternehmen oder sonstigen
1.	Das Messegelände darf nur                Messe Frankfurt das Recht der          Vertragspartner – untersagt.
    mit den vorgesehenen gültigen            Verweisung vom Messegelän-             Die Messe Frankfurt behält
    Zutrittslegitimationen (Mitar-           de vor.                                sich die Zulassung der Tätig-
    beiterausweisen, Servicepart-       4.	Die Messe Frankfurt ist be-             keit von Drittunternehmen im
    nerausweisen, veranstaltungs-            rechtigt, einschränkende Be-           Auftrag der Vertragspartner
    bezogenen Eintrittskarten,               stimmungen bei der Zulassung           und die Festlegung von Art,
    Auf- und Abbauausweisen) zu              von Besuchern zu erlassen und          Umfang und Bedingungen der
    festgesetzten Zeiten und in              das Mitbringen von Tieren und          Tätigkeit vor.
    den vorgesehenen Gelände-                Gegenständen zu untersagen         8.	Das Aushändigen (Hand- oder
    und Gebäudebereichen betre-              bzw. dies allgemein oder im            Barverkauf), die Annahme und
    ten bzw. befahren werden. Die            Einzelfall von der Erfüllung be-       der Abtransport von ausge-
    Messe Frankfurt behält sich              stimmter Voraussetzungen ab-           stellten Waren sind während
    das Recht vor, jederzeit eine            hängig zu machen. Kinder und           Messen und Ausstellungen
    verdachtsunabhängige Kon-                Jugendliche bis zum vollende-          nicht erlaubt. Werden Waren
    trolle der Zutrittslegitimationen        ten 14. Lebensjahr dürfen nur          kostenfrei als Muster ausge-
    bei den auf dem Gelände an-              in Begleitung eines Erzie-             händigt, hat der Aussteller
    getroffenen Personen durchzu-            hungsberechtigten oder einer           dem Dritten eine entspre-
    führen.                                  geeigneten Aufsichtsperson             chende Überlassungserklärung
2.	Während des Aufenthalts gel-             das Messegelände betreten.             (Quittung) auszustellen. Dritte
    ten auf dem Gelände die Re-         5.	Die Messe Frankfurt über-               sind verpflichtet, eine Quittung
    geln der Straßenverkehrsord-             nimmt keinerlei irgendwie ge-          vom Aussteller einzufordern
    nung (StVO). Die                         artete Haftung für Personen-,          und diese auf Verlangen vorzu-
    entsprechenden Hinweisschil-             Sach- und Vermögensschäden             weisen. Werden Dritte ohne
    der, die den Fahr- und Fußgän-           bei Schadensfällen auf dem             Quittung angetroffen, behält
    gerverkehr auf dem Gelände               Messegelände.                          sich die Messe Frankfurt das

                                                        5
Technische Richtlinien

 1.1 Hausordnung

    Recht vor, die Waren entschä-           hen und zu vernichten. Dies             mationen oder bei sonstigem
    digungslos einzuziehen und              gilt auch dann, wenn dadurch            störendem Verhalten die be-
    den Dritten vom Messegelän-             sonstiges Bildmaterial in Mit-          treffendenPersonen durch ein
    de zu verweisen.                        leidenschaft gezogen wird.              befristetes oder unbefristetes
9.	Auf dem gesamten Messege-          10.	Es wird darauf hingewiesen,             Haus- und Geländeverbot von
    lände herrscht ein grundsätz-           dass das Messegelände aus               dem Gelände und aus den Ge-
    liches Mitführverbot von Gerä-          Sicherheitsgründen videoüber-           bäuden zu verweisen und ihre
    ten, die zur Herstellung oder           wacht ist.                              Zutrittslegitimationen entschä-
    Produktion von Fotos oder          11.	Auf dem Messegelände be-                digungslos einzuziehen, sowie
    Filmaufnahmen tauglich sind.            steht in allen Gebäuden und             Kraftfahrzeuge auf Kosten und
    Filmen, Fotografieren und Skiz-         geschlossenen Räumen ein                Gefahr des Fahrzeugführers/
    zieren von ausgestellten Wa-            grundsätzliches Rauchverbot.            Fahrzeughalters abschleppen
    ren oder Ausstellungsständen       12.	Den Anordnungen des Sicher-             zu lassen.
    auf dem Gelände und in den              heits- und Ordnungspersonals       14.	Auf dem gesamten Messege-
    Hallen sind nur in besonderen           der Messe Frankfurt ist unbe-           lände herrscht eingeschränkter
    Ausnahmefällen und mit                  dingt Folge zu leisten.                 Winterdienst. Dieser bezieht
    schriftlicher Erlaubnis der Mes-   13.	Die Messe Frankfurt behält              sich sowohl auf das allgemein
    se Frankfurt gestattet. Die             sich das Recht vor, bei Verstö-         befriedete Gelände als auch
    Messe Frankfurt ist bei be-             ßen gegen die Hausordnung               auf die öffentlich zugänglichen
    gründetem Verdacht berech-              oder sonstige Vorgaben und              Grundstücksteile der Messe
    tigt, die angefertigten Skizzen         Bestimmungen der Messe                  Frankfurt.
    und das belichtete Filmmateri-          Frankfurt, dem Missbrauch
    al entschädigungslos einzuzie-          und Fälschen von Zutrittslegiti-   Stand: November 2020

 1.2 Öffnungszeiten

1.2.1 Auf- und Abbauzeiten             und -einbauten muss im Allgemeinen      Aus Gründen der allgemeinen
Mit dem Standaufbau und der            spätestens am zweiten Kalendertag       Sicherheit auf dem Messegelände
Anlieferung der Messegüter kann        nach Schluss der Veranstaltung be-      bleiben die Hallen und das Messe-
im Allgemeinen fünf Kalendertage       endet und die Halle geräumt sein.       gelände insgesamt außerhalb dieser
vor Veranstaltungsbeginn begonnen      Der Aussteller bzw. die von ihm be-     Zeiten geschlossen.
werden.                                auftragte Standbaufirma wird ge-
Während der allgemeinen Auf- und       beten, sich sowohl bei Beginn des       1.2.2. Veranstaltungslaufzeit
Abbauzeiten kann in den Hallen         Standaufbaus als auch nach Ab-          Während der Veranstaltungslauf-
und im Freigelände durchgehend,        bauende beim zuständigen Hallen-        zeit werden die Hallen eine Stunde
das heißt 24 Stunden am Tag (am        service zu melden. Die Standfläche      vor Messebeginn geöffnet und
letzten Aufbautag in der Regel bis     ist besenrein zu übergeben. In be-      eine Stunde nach Messeschluss
15.00 Uhr), gearbeitet werden so-      sonderen Fällen kann die Messe          verschlossen.
weit nicht veranstaltungsspezifisch    Frankfurt Venue GmbH, Technical         Aussteller, die in begründeten Ein-
andere Zeiten mit der Terminüber-      Project Management, erweiterte          zelfällen über diesen Zeitpunkt hinaus
sicht bekannt gegeben werden.          Auf- und Abbauzeiten zulassen.          auf ihrem Stand tätig sein müssen,
Der Abbau der Standausstattung         Vor dem offiziellen Aufbaubeginn        bedürfen einer besonderen schrift-
und -einrichtung einschließlich der    und nach dem offiziellen Abbauende      lichen Erlaubnis der Messe Frankfurt.
ausstellereigenen Standaufbauten       werden die Hallen nicht temperiert.

                                                        6
Technische Richtlinien

 2.    Verkehr im Messegelände, Rettungswege, Sicherheitseinrichtungen

 2.1 Verkehrsordnung, Parkkarten

Verkehrsordnende und verkehrs-        erfordert, darf nur Schrittgeschwin-    Gefahr des Besitzers oder Halters
lenkende Regeln – wie z.B. in der     digkeit gefahren werden. Während        entfernt werden.
Verkehrsregelung beschrieben –        des Be- und Entladens ist der Mo-       Das Befahren des Geländes mit
einschließlich der Anweisungen        tor abzustellen. Vor Ein- oder Aus-     Fahrzeugen aller Art ist nur nach
des von der Messe Frankfurt einge-    fahrt aus den Hallen ist anzuhalten     Erlaubnis durch die Messe Frank-
setzten Ordnungspersonals sind        und die ausreichende Tordurch-          furt gestattet, geschieht auf eigene
unbedingt zu beachten und ihnen       fahrtshöhe zu prüfen. Die Einfahrt      Gefahr und ist während der Veran-
ist entsprechend Folge zu leisten.    in die Halle ist grundsätzlich verbo-   staltung grundsätzlich untersagt.
Das Messegelände ist Privatgelände    ten. Wohnwagen/Wohnmobile               Auf dem Messegelände stehen
der Messe Frankfurt.                  dürfen nicht im Messegelände ge-        Pkw-Parkplätze für Aussteller in be-
Im gesamten Messegelände und          nutzt werden.                           grenzter Zahl zur Verfügung. Die
auf messeeigenen Parkplätzen          Widerrechtlich abgestellte Fahrzeu-     Parkplatzkarten können nur für die
gelten die Bestimmungen der           ge, Auflieger, Container, Behälter      gesamte Dauer der Veranstaltungs-
Straßenverkehrsordnung.               und Güter jeder Art können von ei-      tage je nach Parkplatzangebot mit
Die im Messegelände zugelassene       nem autorisierten Abschleppunter-       dem entsprechenden Formblatt be-
Höchstgeschwindigkeit beträgt 30      nehmen, das im Auftrag der Messe        stellt werden (siehe auch Verkehrs-
km/h. Dort, wo es die Verkehrslage    Frankfurt arbeitet, auf Kosten und      regelung).

 2.2 Rettungswege

2.2.1 Feuerwehrbewegungs-             2.2.2 Notausgänge, Notaus-              oder in den Gang hineinragende
zonen, Hydranten                      stiege, Hallengänge                     Gegenstände eingeengt werden.
Die notwendigen und die durch die     Die Flucht- und Rettungswege sind       Die Messe Frankfurt ist im Fall von
Halteverbotszeichen gekennzeich-      jederzeit freizuhalten. Die Türen im    Zuwiderhandlungen berechtigt, auf
neten Anfahrtswege und Bewe-          Zuge von Flucht- und Rettungswe-        Kosten und Gefahr des Verursa-
gungszonen für die Feuerwehr          gen müssen von innen leicht in          chers Abhilfe zu schaffen. Für den
müssen ständig freigehalten wer-      voller Breite geöffnet werden kön-      Standbau benötigte Materialien
den. Fahrzeuge und Gegenstände,       nen. Flucht- und Rettungswege,          oder zur sofortigen Aufstellung auf
die auf den Rettungswegen und         Ausgangstüren und Notausstiege          der Standfläche angelieferte Expo-
den Sicherheitsflächen abgestellt     im Hallenfußboden und deren             nate dürfen in der Auf- und Abbau-
sind, können auf Kosten und Ge-       Kennzeichnung dürfen nicht ver-         phase kurzzeitig im Randbereich
fahr des Besitzers entfernt werden.   baut, überbaut, versperrt, verhängt     der Flucht- und Rettungswege ab-
Hydranten in den Hallen und im        oder sonst unkenntlich gemacht          gestellt werden, wenn hierdurch
Freigelände dürfen nicht verbaut,     werden. Die Flucht- und Rettungs-       die aus Sicherheitsgründen gefor-
unkenntlich oder unzugänglich ge-     wege in den Hallen dürfen zu kei-       derten Gangbreiten nicht unter-
macht werden.                         nem Zeitpunkt durch abgestellte         schritten und logistische Belange

                                                      7
Technische Richtlinien

 2.2 Rettungswege

ausreichend berücksichtigt wer-         Durchgang in einer Mindestbreite       von Montageplätzen oder zur Auf-
den. Dies wird als erfüllt angese-      von 1,2 m frei zu halten. Flächen      stellung von Maschinen (z.B. Holz-
hen, wenn entlang der Standgren-        vor Notausgängen und die Kreu-         bearbeitungsmaschinen, Werkbän-
ze zum Hallengang ein Streifen von      zungsbereiche der Hallengänge          ke, etc.) genutzt werden.
maximal 0,9 m zum Abstellen ge-         sind hiervon ausgenommen und           Auf Verlangen der Messe Frankfurt
nutzt wird. Unabhängig von der          müssen jederzeit in voller Breite      kann (auch) aus logistischen Grün-
Breite des Hallenganges und der         freigehalten werden. Die Hallen-       den die sofortige Räumung aller
abgestellten Güter ist zwingend ein     gänge dürfen nicht zur Errichtung      Hallengänge gefordert werden.

 2.3 Sicherheitseinrichtungen

Sprinkleranlagen, Feuermelder,          einrichtungen, deren Hinweiszeichen    dürfen nicht zugestellt oder zuge-
Feuerlöscheinrichtungen, Rauch-         sowie die grünen Notausgangs-          baut werden.
melder, Schließvorrichtungen der        kennzeichen müssen jederzeit
Hallentore und andere Sicherheits-      zugänglich und sichtbar sein. Sie

 2.4 Standnummerierung und Gangbeschilderung

Eine Standnummerierung sowie eine       Standnummern gekennzeichnet.           Sollte davon abgewichen werden,
entsprechende Gangbeschilderung         Wir empfehlen jedem Veranstalter       ist dem Technical Project Manage-
sind obligatorisch. Soweit der Stand-   die in Frankfurt übliche und vorhan-   ment ein alternatives Gangbeschil-
bau dies technisch zulässt, werden      dene Gangbeschilderung mit Buch-       derungskonzept aus Sicherheits-
alle Stände vom Veranstalter mit        staben zu übernehmen.                  gründen zur Freigabe vorzulegen.

 2.5 Bewachung

Die allgemeine Bewachung der            keine Obhut für eingebrachte oder      Risiken für das Ausstellungsgut
Messehallen und des Freigeländes        angelieferte Einrichtungen und Ge-     und die sonstigen von den Ausstel-
während der Auf- und Abbauphase         genstände von Ausstellern und in       lern eingebrachten Gegenstände
sowie während der Laufzeit der          ihrem Auftrag tätigen Dritten.         bestehen. Wertvolle bzw. leicht be-
Veranstaltung erfolgt durch die                                                wegliche Gegenstände sollten
Messe Frankfurt und durch von ihr       Die Aussteller werden ausdrücklich     nachts stets unter Verschluss ge-
beauftragte Servicepartner. Die         darauf hingewiesen, dass während       nommen werden.
Messe Frankfurt übernimmt jedoch        der Auf- und Abbauzeiten erhöhte

                                                         8
Technische Richtlinien

 2.5 Bewachung

Eine Bewachung des Standes und         Bewachung von fremdem Eigen-            Standwache bei dem Hallenservice
der vom Aussteller eingebrachten       tum zu übernehmen.                      abmelden und das Ende der Bewa-
Gegenstände muss im Bedarfsfall                                                chungszeit in der vorgenannten
der Aussteller selbst organisieren.    Firmeneigene Standwachen bedür-         Liste vermerken. Die Standwache
                                       fen für eine Bewachungszeit zwi-        darf sich nur auf demjenigen Stand
Standposten (Stand Guards) dürfen      schen 18.00 Uhr und 8.00 Uhr ei-        aufhalten, für den sie einen Bewa-
zwischen 18.00 Uhr und 8.00 Uhr        ner besonderen Genehmigung, für         chungsauftrag hat. Das Betreten
grundsätzlich nur durch die von        die eine Gebühr erhoben wird. Auf       und Verlassen des Standes muss
der Messe Frankfurt beauftragten       Erteilung der Genehmigung be-           auf dem kürzesten Weg, über den
Servicepartner gestellt werden. Die    steht kein Rechtsanspruch. Firmen-      Hallenservice, erfolgen. Bei Nicht-
Bestellung von Standposten kann        eigene Standwachen, die sich vor,       einhaltung dieser Auflagen geht
der Aussteller bis sechs Wochen        während und nach Veranstaltungen        die Messe Frankfurt davon aus,
vor Veranstaltungsbeginn mit dem       in den Messehallen befinden, ha-        dass sich die am Stand oder in der
entsprechenden Formular (siehe         ben ferner folgende Bestimmun-          Halle angetroffene Person unbe-
Servicemappe oder online über          gen einzuhalten: Die Wachperso-         rechtigterweise auf dem Messege-
den Shop für Ausstellerservices)       nen müssen sich vor Dienstantritt       lände aufhält und behält sich be-
erteilen. Die Bestellung erfolgt       bei dem für die entsprechende           sondere Maßnahmen bzw. die
durch die Einsendung des für die       Halle zuständigen Hallenservice         Verweisung vom Messegelände
Veranstaltung geltenden, vollstän-     melden. Durch Eintrag des eigenen       sowie die Geltendmachung weite-
dig ausgefüllten Bestellvordruckes.    Namens, Name des Ausstellers,           rer Ansprüche/ Schäden vor. Die
Mündliche oder                         Standnummer, Personalausweis-           Mitnahme von Hunden zu Bewa-
telefonische Bestellungen müssen       oder Reisepassnummer sowie              chungszwecken auf das Messege-
vom Antragsteller schriftlich bestä-   Datum und Ankunftszeit in eine          lände bedarf einer jederzeit wider-
tigt werden. Die Bestellung muss       dafür vorgesehene und vom Hal-          rufbaren Genehmigung durch die
vom Antragsteller rechtsverbind-       lenservice geführte Liste ist die An-   Messe Frankfurt. Hunde sind ohne
lich unterschrieben sein. Das Ser-     wesenheit zu bestätigen. Bei Ende       Ausnahme an der Leine zu führen.
vicepersonal der Messe Frankfurt       der Bewachungszeit und vor Ver-         Waffen dürfen auch zu Bewa-
ist nicht befugt selber Aufträge zur   lassen der Halle muss sich die          chungszwecken nicht mitgeführt
                                                                               werden.

 2.6 Notfallräumung

Aus Sicherheitsgründen kann die        Räumung von der Messe Frankfurt
Schließung von Räumen, Gebäu-          angeordnet werden.
den oder Freiflächen und deren

                                                       9
Technische Richtlinien

 3.    Technische Daten und Ausstattung der Hallen und des Freigeländes

 3.1 Hallendaten

Aufgrund der unterschiedlichen           Richtlinie zum Betrieb von ausstel-   hält sich das Recht vor, diese Netze
Hallen sind diese Angaben gesondert      lereigenen WLAN Netzen auf der        abzuschalten.
aufgeführt (siehe „Technische Daten      Messe Frankfurt:                      Formulare zur Anmeldung Ihres
der Hallen der Messe Frankfurt“)         Ausstellereigene WLAN-Sender          eigenen Access Points werden auf
                                         dürfen nur im 2,4 GHz-Bereich         www.messefrankfurt.com bereit-
3.1.1 Allgemeine Beleuchtung,            basierend auf den gültigen Stan-      gestellt. Die Anmeldung eines
Stromart, Spannung                       dards (802.11 b/g/n) senden, nicht    eigenen WLAN Senders muss
Die allgemeine Beleuchtung hat, je       aber im 5 GHz-Bereich! Der 5 GHz-     rechtzeitig vor Messebeginn erfol-
nach Halle, zwischen ca. 300 und         Bereich ist exklusiv der Messe        gen, um sicherzustellen, dass diese
400 Lux, gemessen 1 m über dem           Frankfurt vorbehalten, um dort        Regeln von allen Ausstellern einge-
Hallenfußboden. Vorhandene               ausstellerspezifische Lösungen ab-    halten werden.
Stromart und Spannung auf dem            zubilden. WLAN-Sender dürfen
Messegelände:                            somit nur in den Kanälen 1,6 oder     3.1.4 Sprinkleranlagen
Netzart: TN-C-S                          11 senden und nicht auf automati-     Die Hallen sind mit Sprinkleranlagen
Spannung 230 V / 400 V                   sche Kanalsuche konfiguriert sein.    ausgestattet. Der Mindestabstand
Toleranzwerte nach DIN EN 50160          Kanal-Bündelung (Channel              von Exponaten und Dekorationen
                                         Bonding) ist nicht gestattet und so   zum Sprinklerkopf muss 1,00 m
3.1.2 Druckluft-, Elektro- und           die Kanalbandbreite auf maximal       betragen. Der Abstand von Leuchten
Wasserversorgung                         20 MHz begrenzt. Die Sende-           und Strahlern zum Sprinklerkopf ist
Die Druckluft-, Elektro- und Wasser-     leistung des eigenen Senders darf     so zu wählen, dass eine Fehlaus-
versorgung der Stände erfolgt in         an der Standgrenze nicht mehr als     lösung der Löscheinrichtung durch
den Hallen über die vorhandenen          -80dBm betragen. Die SSID, das ist    Wärmeeinwirkung ausgeschlossen
Installationskanäle und Anschluss-       die Kennung Ihres Access Points,      ist.
punkte im Hallenfußboden. In Hal-        muss in den ersten Zeichen die
lenebenen mit Stützen erfolgt die        Standnummer beinhalten (z.B.          3.1.5 Heizung, Lüftung
Elektroversorgung zusätzlich über        H4.0 B42). All diese zuvor genann-    In allen Hallen vorhanden.
Anschlusskästen, die sich an den         ten Einstellungen lassen sich über    Geheizt, gelüftet und gekühlt wird
Hallenstützen befinden.                  das Konfigurationsmenü des            bei Bedarf an den Veranstaltungs-
                                         Access Points einstellen.             tagen.
3.1.3 Kommunikationseinrich-             Andere Sender als WLAN-Sender
tungen                                   sind grundsätzlich nicht gestattet,   3.1.6 Störungen
Die Versorgung der Stände mit Te-        denn sie können die Nutzsignale       Bei Störungen der technischen
lefon-, Telefax-, Daten- und Antennen-   massiv stören. Sollten Exponate       Versorgung (z.B. Elektro, Wasser,
anschlüssen erfolgt in den Hallen        andere Sender verwenden, dann         Druckluft, Heizung, Lüftung, Tele-
im Allgemeinen über die vorhan-          sprechen Sie uns bitte rechtzeitig    kommunikation usw.) ist unver-
denen Installationskanäle und An-        darauf an. Für WLAN-Sender in Ex-     züglich die Messe Frankfurt zu
schlusspunkte im Hallenfußboden.         ponaten gelten selbstverständlich     informieren.
In den Hallenebenen mit Stützen          auch die zuvor formulierten Re-       Für Verluste und Schäden, die
erfolgt die Versorgung zusätzlich        geln. WLAN-Netze, die zu Störun-      durch diese Störungen entstehen,
über Anschlusskästen, die sich an        gen führen, dürfen nicht betrieben    haftet die Messe Frankfurt nicht.
den Hallenstützen befinden.              werden. Die Messe Frankfurt be-

                                                        10
Technische Richtlinien

 3.1 Hallendaten

3.1.7 Standklimatisierung              service, unterbreitet auf Wunsch      gestattet.
Es besteht die Möglichkeit, Stand-     ein individuelles Angebot. Eine
areale individuell zu klimatisieren.   Standklimatisierung mit Trinkwasser
Die Messe Frankfurt, Aussteller-       im Durchflussverfahren ist nicht

 3.2 Freigelände

Die Freigeländeflächen bestehen        zeiten eine allgemeine Straßen-       vorhanden.
aus gepflasterten oder asphaltier-     und Wegebeleuchtung.                  Bitte beachten Sie auch unbedingt
ten Flächen. Das Gelände hat bei       Notwendige Versorgungsanschlüsse      Punkt 4.8 Freigelände bei Ihren
Dunkelheit während der Öffnungs-       sind in unregelmäßigen Abständen      Planungen.

 3.3 Durchfahrtshöhen

Geringere Durchfahrtshöhen als
4,00 m sind beschildert.

                                                      11
Technische Richtlinien

 4.    Standbaubestimmungen

 4.1 Standsicherheit

Ausstellungsstände einschließlich      hohe dekorative Elemente), die um-     im Vorfeld geprüft oder prüffähig
Einrichtungen und Exponate sowie       kippen können, müssen mindestens       vorzulegen (s. 4.2.1).
Werbeträger sind so standsicher zu     für eine horizontal wirkende Ersatz-   Abweichungen sind im begründe-
errichten, dass die öffentliche        flächenlast qh bemessen werden:        ten Einzelfall möglich, hierbei ist ein
Sicherheit und Ordnung, insbeson-      qh1 = 0,125 kN/m² bis 4m Höhe ab       genauer Nachweis zu führen.
dere Leben und Gesundheit, nicht       Oberkante Fußboden                     Die Stabilisierung gegen Nachbar-
gefährdet werden.                      qh2 = 0,063 kN/m² für alle Flächen     stände bzw. vorhandene Bausubstanz
Für die statische Sicherheit ist der   über 4 m Höhe ab Oberkante Fuß-        ist nicht gestattet.
Aussteller verantwortlich und ge-      boden                                  Die Messe Frankfurt behält sich
gebenenfalls nachweispflichtig.        Bezugsfläche ist dabei die jeweilige   vor, in begründeten Fällen vor Ort
Stehende bauliche Elemente bzw.        Ansichtsfläche.                        eine kostenpflichtige Überprüfung
Sonderkonstruktionen (z.B. freiste-    Die dazu erstellten Nachweise sind     der Standsicherheit durch einen
hende Wände, hohe Exponate,            auf Verlangen der Messe Frankfurt      Statiker vornehmen zu lassen.

 4.2 Standbaufreigabe, Planfreigabe

Nicht freigabepflichtig:               Zu Sonderkonstruktionen zählen         prüfung mit dem Freigabevermerk
Für eingeschossige Standbauten         u.a.:                                  an den Aussteller/Standbauer zu-
-	die nicht zu Sonderkonstruktio-     –	Standaufbauten und Exponate         rück. Erst mit dem Freigabever-
     nen zählen                            über 4 m Höhe                      merk ist der Standbau freigegeben.
-	mit einer Grundfläche kleiner       – geschlossene Decken                  Für die Freigabe von:
     als 100 m²                        –	Podeste und Bühnen höher als        – Sonderkonstruktionen
-	einer Bauhöhe von nicht mehr            0,20 m                             – zweigeschossigen Bauten
     als 4,00 m                        – Glaskonstruktionen                   – Messestände im Freigelände
ist keine Einreichung von Planun-      – bewegte Bauteile                     – Fliegende Bauten
terlagen erforderlich.                 – Decken-Boden-Verbindung              – Kino- oder Zuschauerräumen
                                                                              – Szenenflächen
Freigabepflichtig:                     4.2.1 Prüfung und Freigabe             werden folgende Unterlagen in digi-
Messestände mit einer Grundfläche      freigabepflichtiger Aufbauten          taler Form als pdf bis spätestens
größer als 100 m², Messestände im      Vermaßte Standpläne in einem ge-       sechs Wochen vor Aufbaubeginn in
Freigelände, Fliegende Bauten,         eigneten Maßstab (z.B. 1:100) sind     deutscher oder englischer Sprache
mobile Stände, 2-geschossige           bis spätestens sechs Wochen vor        benötigt:
Stände, Sonderaufbauten und Son-       Aufbaubeginn mit deutscher oder        a)	Von einem zweiten, unabhängigen
derkonstruktionen sind freigabe-,      englischer Beschriftung in digitaler       Statiker geprüfte statische Be-
abnahme- und kostenpflichtig. Dar-     Form als pdf mit Grundrissen, ggf.         rechnung oder prüffähige stati-
aus entstehende Kosten werden          Schnitte und Ansichten zur Freiga-         sche Berechnung jeweils und in
dem Aussteller/Standbauer in           be an veranstaltungstechnik@               beiden Fällen nach deutschen
Rechnung gestellt.                     messefrankfurt.com zu senden.              Normen
                                       Die Standpläne gehen nach Über-

                                                       12
Technische Richtlinien

 4.2 Standbaufreigabe, Planfreigabe

b)	Baubeschreibung mit Angaben          Das Fehlen einer Statik hat für den   gegen die Messe Frankfurt, gleich
    zu den verwendeten Materialien       Aussteller/Standbauer aufgrund        auf welchem Rechtsgrund sie be-
    (ggfs. mit Zertifikaten in deut-     des erhöhten Aufwands Mehrkos-        ruhen könnten, sind ausgeschlos-
    scher oder englischer Sprache)       ten zur Folge.                        sen.
c)	Standbauzeichnungen in einem                                               Sofern der Aussteller oder dessen
    geeigneten Maßstab, z.B. 1:100       4.2.2 Fahrzeuge und Container         Nachunternehmer die vorstehen-
    (Grundrisse, Ansichten, Schnit-      Fahrzeuge und Container sind als      den Standbaubestimmungen nicht
    te) sowie Deckenplan mit Ver-        Ausstellungsstände in den Hallen      einhält, haftet der Aussteller für
    maßung der geschlossenen             und im Freigelände freigabepflich-    sämtliche Schäden, die aus der
    Deckenfläche(n)                      tig.                                  Verletzung der Standbaubestim-
d)	Rettungswegplan mit Nachweis                                               mungen resultieren.
    der Rettungsweglängen und            4.2.3 Änderung nicht vorschrift-      Ferner hat der Aussteller die Messe
    -breiten                             gemäßer Standbauten                   Frankfurt von sämtlichen Ansprü-
e)	Bei Vorlage einer Typenprüfung/      Standbauten, die nicht freigegeben    chen Dritter freizustellen, die auf-
    eines Prüfbuchs entfällt Punkt a).   sind, den Technischen Richtlinien     grund der Verletzung der vorste-
                                         oder dem Stand der Technik nicht      henden Standbaubestimmungen
Sollte keine, von einem zweiten,         entsprechen, müssen geändert          geltend gemacht werden.
unabhängigen Statiker geprüfte           oder beseitigt werden.
Statik vorliegen, wird ein von der       Bei nicht fristgerechter Ausführung
Messe Frankfurt beauftragtes             ist die Messe Frankfurt berechtigt,
Ingenieurbüro die Prüfung vorneh-        auf Kosten des Ausstellers selbst
men und separat an den Ausstel-          Änderungen vorzunehmen.
ler/Standbauer berechnen.
Das Ingenieurbüro wendet sich zu         4.2.4. Haftungsumfang
gegebener Zeit bzw. nach Abspra-         Jegliche Schadensersatzansprüche
che an den Standbauleiter, um den        wegen Abhandenkommens, Be-
Standaufbau in statischer Hinsicht       schädigung oder Beeinträchtigun-
zu begleiten, zu überprüfen und          gen der eingesandten Entwürfe,
kostenpflichtig abzunehmen.              Modelle oder sonstigen Unterlagen

 4.3 Bauhöhen

Die maximalen Bauhöhen für               Bauliche Einschränkungen können       destens 2,30 m betragen.
Standaufbau, Rigging sowie Wer-          hallenspezifisch vorhanden sein.      Die Rückseiten zu Nachbarständen
bung finden Sie unter                    Alle Maße sind vor Ort zu überprü-    sind ab einer Höhe von 2,50 m
www.messefrankfurt.com.                  fen. Die Messe Frankfurt über-        glatt und weiss auszubilden.
Werbeträger, Logos etc. sind min-        nimmt keine Gewähr für die Rich-      Abweichungen sind nur in
destens 1,00 m von der Grenze            tigkeit der Angaben. Die lichte       Abstimmung mit den Standnach-
zum Nachbarstand einzurücken.            Höhe von Innenräumen muss min-        barn möglich.

                                                        13
Technische Richtlinien

 4.4 Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen

4.4.1 Brandschutz                  bau eingeschränkt werden (z.B.       sind. Die erforderlichen Maßnah-
Das verwenden von offenem Feuer    durch geschlossene Decken), so       men sind den folgenden Tabellen 1
ist verboten.                      sind zusätzliche Maßnahmen sei-      und 2 zu entnehmen.
Die Ausstellungshallen sind mit    tens des Ausstellers erforderlich,   Geschlossene Decken in Foyers
Brandmelde- bzw. Feuerlöschanla-   die im Einvernehmen mit der Messe    sind grundsätzlich nicht gestattet.
gen ausgerüstet. Sollten diese     Frankfurt Venue GmbH, Technical
Brandschutzanlagen durch Stand-    Project Management, zu treffen

                                                  14
Technische Richtlinien

 4.4 Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen

Tabelle 1: Brandschutzkonzept für eingeschossige Messestände mit geschlossenen EG-Decken und zweigeschossige Messestände
mit offenen OG-Decken

Deckenfläche             0 - 30 m²              31 - 100 m²            101 - 200 m²                   201 - 400 m²                   401 - 1.000 m²
über dem Erdgeschoss
Brandschutzmaßnahme

Standbaumaterialien      Mindestens B1,         Mindestens B1,         Mindestens B1, schwerent-      Mindestens B1, schwerent-      Mindestens B1, schwerent-
einschl. Decken          schwerentflammbar      schwerentflammbar      flammbar                       flammbar                       flammbar

Treppen                  Mindestens B1,         Mindestens B1,         Mindestens B1, schwerent-      Mindestens B1, schwerent-      Mindestens B1, schwerent-
                         schwerentflammbar      schwerentflammbar      flammbar                       flammbar                       flammbar

Flucht-                  EG: max. 20 m zum      EG: max. 20 m zum      EG: max. 20 m zum Gang         EG: max. 20 m zum Gang         EG: max. 20 m zum Gang
Rettungsweglänge         Gang                   Gang                   OG: max. 20 m zum Gang         OG: max. 20 m zum Gang         OG: max. 20 m zum Gang
                         OG: max. 20 m zum      OG: max. 20 m zum
                         Gang                   Gang

Ausgänge aus Messe- EG: einer; 0,9 m            EG: einer; 0,9 m       EG: zwei, entgegengesetzt,     EG: zwei, entgegengesetzt,     EG: zwei, entgegengesetzt,
ständen oder Räumen OG: eine Treppe; 0,9 m OG: eine Treppe; 0,9 m < 200 m2: 0,9 m                     < 200 m2: 0,9 m                < 200 m2: 0,9 m
in Messeständen                                                        > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m
(Mindestbreite)                                                        je weitere 100 Pers.           je weitere 100 Pers.           je weitere 100 Pers.
                                                                       OG: zwei Treppen entgegen-     OG: zwei Treppen entgegen-     OG: zwei Treppen entgegen-
                                                                       gesetzt, je < 200 m2: 0,9 m > gesetzt, je < 200 m2: 0,9 m     gesetzt, je < 200 m2: 0,9 m
                                                                       200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m   > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m
                                                                       je weitere 100 Pers.           je weitere 100 Pers            je weitere 100 Pers

Flucht-/Rettungsweg      Ja                     Ja                     Ja                             Ja                             Ja
Kennzeichnung                                   Rettungszeichen-       Sicherheitsbeleuchtung         Sicherheitsbeleuchtung         Sicherheitsbeleuchtung
                                                leuchten

Feuerlöscher             EG: ja                 EG: ja                 EG: ja                         EG: ja                         EG: ja
                         OG: ja, 1 + 1 je Treppe OG: ja, 1 + 1 je Treppe OG: ja, 1 + 1 je Treppe      OG: ja, 1 + 1 je Treppe        OG: ja, 1 + 1 je Treppe

Automatische Brand-      EG: nein               EG: ja                 EG: ja                         EG: ja                         EG: ja
meldeanlage / (BMA)      OG: nein               OG: nein               OG: nein                       OG: nein                       OG: nein

Akustische/optische      EG: nein               EG: nein               EG: nein                       EG: nein                       EG: ja
Alarmierung              OG: nein               OG: ja                 OG: ja                         OG: ja                         OG: ja

Wandhydrant „S“          EG: nein               EG: nein               EG: ja, einer                  EG: ja, zwei                   EG: ja, drei
im Stand                 OG: nein               OG: nein               OG: nein                       OG: nein                       OG: ja, drei

Rauchableitung           EG: nein               EG: nein               EG: nein                       EG: ja                         EG: ja
                         OG: nein               OG: nein               OG: nein                       OG: nein                       OG: nein
Sprinklerung             EG: nein               EG: nein               EG: nein                       EG: nein                       EG: ja
                         OG: nein               OG: nein               OG: nein                       OG: nein                       OG: nein
Anmerkung: Wenn kein durch Personen genutztes OG vorhanden ist, entfallen die jeweiligen Anforderungen für das OG

                                                                            15
Technische Richtlinien

 4.4 Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen

Tabelle 2: Brandschutzkonzept für zweigeschossige Messestände mit geschlossenen EG-Decken und mit geschlossenen OG-Decken

Deckenfläche            0 - 30 m²              31 - 100 m²            101 - 200 m²                   201 - 400 m²                   401 - 1.000 m²
über dem Obergeschoss

Brandschutzmaßnahme

Standbaumaterialien     Mindestens B1,         Mindestens B1,         Mindestens B1, schwerent-      Mindestens B1, schwerent-      Mindestens B1, schwerent-
einschl. Decken         schwerentflammbar      schwerentflammbar      flammbar                       flammbar                       flammbar

Treppen                 Mindestens B1,         Mindestens B1,         Mindestens B1, schwerent-      Mindestens B1, schwerent-      Mindestens B1, schwerent-
                        schwerentflammbar      schwerentflammbar      flammbar                       flammbar                       flammbar

Flucht-                 EG: max 20 m zum       EG: max 20 m zum       EG: max 20 m zum Gang          EG: max 20 m zum Gang          EG: max 20 m zum Gang
Rettungsweglänge        Gang                   Gang                   OG: max 20 m zum Gang          OG: max 20 m zum Gang          OG: max 20 m zum Gang
                        OG: max 20 m zum       OG: max 20 m zum
                        Gang                   Gang

Ausgänge aus Messe- EG: einer; 0,9 m           EG: einer; 0,9 m       EG: zwei, entgegengesetzt,     EG: zwei, entgegengesetzt,     EG: zwei,entgegengesetzt,
ständen oder Räumen OG: eine Treppe; 0,9 m OG: eine Treppe; 0,9 m < 200 m2: 0,9 m                    < 200 m2: 0,9 m                < 200 m2: 0,9 m
in Messeständen                                                       > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m
(Mindestbreite)                                                       je weitere 100 Pers.           je weitere 100 Pers.           je weitere 100 Pers.
                                                                      OG: zwei Treppen entgegen-     OG: zwei Treppen entgegen-     OG: zwei Treppen entgegen-
                                                                      gesetzt, je < 200 m2: 0,9 m    gesetzt, je < 200 m2: 0,9 m    gesetzt, je < 200 m2: 0,9 m
                                                                      > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m
                                                                      je weitere 100 Pers.           je weitere 100 Pers            je weitere 100 Pers

Flucht-/Rettungsweg     Ja                     Ja                     Ja                             Ja                             Ja
Kennzeichnung                                  Rettungszeichen-       Sicherheitsbeleuchtung         Sicherheitsbeleuchtung         Sicherheitsbeleuchtung
                                               leuchten

Feuerlöscher            EG: ja                 EG: ja                 EG: ja                         EG: ja                         EG: ja
                        OG: ja, 1 + 1 je Treppe OG: ja, 1 + 1 je Treppe OG: ja, 1 + 1 je Treppe      OG: ja, 1 + 1 je Treppe        OG: ja, 1 + 1 je Treppe

Automatische Brand-     EG: nein               EG: ja                 EG: ja                         EG: ja                         EG: ja
meldeanlage / (BMA)     OG: nein               OG: ja                 OG: ja                         OG: ja                         OG: ja

Akustische/optische     EG: nein               EG: nein               EG: nein                       EG: nein                       EG: ja
Alarmierung             OG: nein               OG: ja                 OG: ja                         OG: ja                         OG: ja

Wandhydrant „S“         EG: nein               EG: nein               EG: ja, einer                  EG: ja, zwei                   EG: ja, drei
im Stand                OG: nein               OG: nein               OG: ja, einer                  OG: ja, zwei                   OG: ja, drei

Rauchableitung          EG: nein               EG: nein               EG: nein                       EG: ja                         EG: ja
                        OG: nein               OG: nein               OG: nein                       OG: ja                         OG: ja
Sprinklerung            EG: nein               EG: nein               EG: nein                       EG: nein                       EG: ja
                        OG: nein               OG: nein               OG: nein                       OG: nein                       OG: ja

                                                                           16
Technische Richtlinien

 4.4 Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen

Erläuterungen zu den Tabellen 1       -	wenn sprinklertaugliche Stoffe      -	Geschlossene Deckenflächen
und 2:                                   mit einer Mindestmaschenweite           ab 401 m2 bedürfen einer
                                         von 2 x 4 mm oder 3 x 3 mm              Sprinklerung des Bereiches
Allgemeines / Flächenangaben             genutzt werden (kein Smoke          	unterhalb der geschlossenen
Eine zweigeschossige Bauweise            Out). Die Gewebeplane ist hori-         Decke. Mehrere bis zu 400 m2
und der Einbau von geschlossenen         zontal und ausschließlich ein-          große geschlossene Deckenflä-
Decken ist nur mit Zustimmung der        lagig zu verspannen.                    chen dürfen ohne Sprinklerung
Messe Frankfurt Venue GmbH,           Brandschutzmaßnahmen:                      nicht unmittelbar aneinander
Technical Project Management,         -	Geschlossene Decken bis 30 m2           gebaut werden. Es ist ein Min-
möglich. Die Flächenangaben in m²        pro Stand, jedoch nicht mehr            destabstand der Deckenflächen
beziehen sich jeweils auf die ge-        als 50% der Standfläche, dür-           untereinander von 5 m (Luft-
schlossenen Decken-                      fen ohne weitere Kompensati-            linie) einzuhalten.
flächen je Geschoss, ggfs. ist eine      onsmaßnahmen geschlossen            Falls es bei einer Unterschreitung
abschnittsweise Bewertung not-           ausgeführt werden, da die           der oben genannten Abstände
wendig. Für Messestände mit ge-          Wirksamkeit der Sprinkleranla-      -auch standübergreifend- zu einer
schlossenen Decken ab einer Fläche       ge in der Ausstellungshalle da-     größeren Deckenfläche kommen
von 1000 m² ist grundsätzlich ein        durch nicht beeinträchtigt wird.    sollte, trägt der Verursacher die
individuelles Brandschutzkonzept         Wenn mehrere 30 m2 große            Kosten für die notwendigen Kom-
basierend auf den Technischen            Deckenflächen eingesetzt wer-       pensationsmaßnahmen gem.
Richtlinien der Messe Frankfurt zu       den, müssen diese einen Ab-         Tabelle 1 oder 2, auch für den be-
erstellen; das Brandschutzkonzept        stand zwischen zwei Deckenfel-      troffenen Nachbarstand.
ist der Messe Frankfurt zur Freiga-      dern von mind. 3 m haben. Um
be vorzulegen.                           durch Addition mehrerer De-         Die Decke von Obergeschossen ist
                                         ckenfelder eine Fläche von 30       grundsätzlich offen zu gestalten,
Geschlossene Deckenflächen               m2 nicht zu überschreiten, ist zu   damit Sprinkleranlagen in ihrer
Die Wirkung der Sprinkleranlage          den Standgrenzen hin ein Ab-        Wirksamkeit nicht beeinträchtigt
(in der Ausstellungshalle) darf          stand von mindestens 1,50 m         werden. Sollten Decken von Ober-
durch überdeckte oder mehrge-            einzuhalten.                        geschossen geschlossen werden,
schossige Ausstellungsstände nicht    -	Geschlossene Deckenflächen          gelten zusätzliche Anforderungen
beeinträchtigt werden.                   bis 100 m2 bedürfen einer auto-     gemäß Tabelle 2. Siehe auch
Decken sind als offen zu betrach-        matischen Brandmeldeanlage.         Punkt 4.4.2. Geschlossene Decken
ten:                                  -	Geschlossene Deckenflächen          in Foyers sind grundsätzlich nicht
-	wenn nicht mehr als 50 % der          ab 100 m2 erfordern zusätzlich      gestattet.
    Fläche bezogen auf den einzel-       die Installation von Wandhyd-
    nen m2 geschlossen sind              ranten zur unmittelbaren Auf-
                                         nahme der Brandbekämpfung

                                                      17
Technische Richtlinien

 4.4 Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen

Weiterführende, allgemein gülti-        die allgemeine Sicherheitsbeleuch-     ausgestattet sein. Je weitere 200 m²
ge Erläuterungen:                       tung der Ausstellungshalle nicht       ist ein zusätzlicher Feuerlöscher
                                        ausreicht, ist eine Sicherheitsbe-     vorzuhalten. Je Treppe in einem
Standbaumaterialien, Treppen            leuchtung sowie Sicherheits-           Messestand ist ein zusätzlicher
Alle Standbau- und Dekorations-         zeichen von Ausgängen und Ret-         Feuerlöscher am Treppenabgang
materialien müssen mindestens           tungswegen vorzusehen (vgl. §15        vorzuhalten. Für Messestände bis
schwerentflammbar B1 nach DIN           H-VStättR). Für Messestände bis zu     zu einer Fläche von 30 m² ohne ge-
4102 bzw. entsprechend mindes-          einer eingehausten Fläche von          schlossene Decke kann statt des
tens C s2 d2 nach EN 13501-1 sein.      30-100 m² reichen Rettungs-            Feuerlöschers alternativ eine
Höhere Anforderungen gelten ins-        zeichenleuchten aus.                   Löschspray-Dose mit einem Lösch-
besondere für Materialien, die für                                             vermögen von mindestens 8 A (2
Deckenkonstruktionen bzw. über          Wandhydranten                          Löschmitteleinheiten gemäß
Kopf verwendet werden: Zusätzlich       Zusätzliche Wandhydranten auf          Löschmitteltabelle ASR A2.2) vor-
zur Schwerentflammbarkeit be-           Messeständen sind insbesondere         gehalten werden. Die Feuerlöscher
steht hier die Forderung des Nicht-     zur Selbsthilfe aber auch zum Ein-     müssen ein Löschvermögen von
Brennend-Abtropfens. Nach EN            satz durch unterwiesene Personen       mindestens 27 A für Brandklasse A
13501-1 entspricht dies der Klassifi-   vorzusehen. Wandhydranten zur          oder 144 B für Brandklasse B auf-
zierung C s2 d0.                        Selbsthilfe entsprechen DIN 14461      weisen und sollten nicht schwerer
Für Bodenbeläge gilt die Klassifizie-   Teil 1 Typ „S“ und sind entspre-       als 12 kg sein. Sollten auf Messe-
rung in C fl s1.                        chend zusätzlich zur Sicherheits-      ständen Küchen vorhanden sein,
An tragende Konstruktionsteile          kennzeichnung mit einem „S“ zu         sind entsprechend geeignete Feuer-
können im Einzelfall aus Gründen        kennzeichnen. Die Leistung der         löscher vorzuhalten. Um eine ein-
der Sicherheit besondere Anforde-       Wandhydranten für die Selbsthilfe      deutige Zuordnung der Feuerlö-
rungen gestellt werden.                 beträgt 24 l/min bei gleichzeitigem    scher innerhalb der Standflächen
Alle Treppenanlagen sind nach DIN       Betrieb zweier Wandhydranten mit       zu ermöglichen, sind diese durch
18065 auszuführen.                      formbeständigem Schlauch mit 19        den Aussteller mit der Standnum-
                                        mm Durchmesser und Strahlrohr          mer sowie dem Ausstellernamen
Flucht- und Rettungswege                mit Mundstück d = 4 mm.                zu kennzeichnen.
Die Führung und Bemessung der           Wandhydranten auf Messeständen
Flucht- und Rettungswege richtet        sind in unmittelbarer Nähe der         Brandmeldeanlage
sich nach den Anforderungen der         Zugänge zu den Ständen bzw. an         Die automatische Brandmeldean-
H-VStättR. Die Entfernungen inner-      den Treppenauf- bzw. -abgängen         lage in Messeständen mit ge-
halb der Messestände werden in          zu installieren. Die Wandhydranten     schlossenen Decken soll eine früh-
der Lauflinie gemessen.                 sind so anzuordnen, dass jede          zeitige Detektion eines Brandes
                                        überdachte Stelle eines Messestan-     und die Alarmierung sowohl der
Flucht- und Rettungswegkenn-            des mit mindestens einem Wandhy-       Messestandbesucher insbesondere
zeichnung                               dranten zu erreichen ist. Das Stand-   im Obergeschoss eines Messe-
Die Kennzeichnung der Fluchtwege,       personal wird im Umgang mit den        standes sowie der Feuerwehr be-
Notausgänge, Notausstiege und           Wandhydranten durch die Messe          wirken. Hierdurch werden die
Türen im Verlauf von Fluchtwegen        Frankfurt unterwiesen.                 Bedingungen zur Selbstrettung
muss entsprechend der ASR A1.3                                                 deutlich verbessert und die Eingreif-
„Sicherheits- und Gesundheits-          Feuerlöscher                           zeiten der Feuerwehr minimiert.
schutzkennzeichnung“ erfolgen.          Jede Messestandebene muss mit          Neben Alarmierungseinrichtungen
Wenn Messestände eingehaust             mindestens einem für die Brand-        können Anlagen zur Rauchableitung
sind oder verdunkelt werden und         gefahr geeigneten Feuerlöscher         durch eine automatische Brand-

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Technische Richtlinien

 4.4 Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen

meldeanlage angesteuert werden.        2 Prozent der Grundfläche oder         oder stark rauchbildende Materia-
                                       maschinelle Rauchabzugsanlagen         lien wie die meisten thermoplasti-
Akustische/Optische Alarmierung        mit einem Luftvolumenstrom von         schen Kunststoffe, u.a. Polystyrol
Eine optisch-akustische Alarmie-       36 m³/h je Quadratmeter Grundfläche.   (Styropor) verbaut werden.
rungsanlage ist im Obergeschoss        An die Anlagen zur maschinellen        An tragende Konstruktionsteile
von zweigeschossigen Messe-            Entrauchung von Messeständen           können im Einzelfall aus Gründen
ständen erforderlich, sofern keine     werden keine Anforderungen             der Sicherheit besondere Anforde-
Sichtverbindung zur Ausstellungs-      hinsichtlich des thermischen und       rungen gestellt werden (z.B. nicht-
halle besteht. Somit kann eine         elektrischen Funktionserhaltes         brennbar). Statisch notwendige
frühzeitige Alarmierung der Personen   gestellt, da die Entrauchung nur       bzw. lasttragende Befestigungen
im Obergeschoss bei einer Brand-       für die Phase der Selbstrettung        dürfen nur mit nichtbrennbaren
meldung im Erdgeschoss sicher-         und ggf. Fremdrettung relevant ist     Befestigungsmitteln ausgeführt
gestellt werden. Die Ansteuerung /     und auch keine Bauteilanforderungen    werden.
Auslösung erfolgt über die auto-       an Messestände gestellt werden.        Alle Standbau- und Dekorations-
matische Brandmeldeanlage im           Die Auslösung/Ansteuerung einer        materialien müssen mindestens
Erdgeschoss eines zweigeschossigen     maschinellen Entrauchungsanlage        schwerentflammbar B1 nach DIN
Messestandes. In Messeständen          erfolgt über die automatische          4102 bzw. entsprechend mindes-
mit geschlossenen Decken größer        Brandmeldeanlage.                      tens C s2 d2 nach EN 13501-1 sein.
400 m² ist auch im Erdgeschoss                                                Höhere Anforderungen gelten ins-
eine Alarmierungsanlage vorzusehen.    Sprinklerung                           besondere für Materialien, die für
Schallhemmende Kabinen müssen          Ab einer geschlossenen Fläche von      Deckenkonstruktionen bzw. über
zusätzlich – unabhängig von ihrer      mehr als 400 m2 erfolgt eine Sprink-   Kopf verwendet werden: Zusätzlich
Größe – entweder eine Sichtverbin-     lerung des Bereiches unterhalb der     zur Schwerentflammbarkeit be-
dung nach außen haben oder mit         geschlossenen Decke.                   steht hier die Forderung des Nicht-
einer optisch akustischen Alarmie-     Mehrere bis zu 400 m2 große ge-        Brennend-Abtropfens. Nach EN
rung in Verbindung mit einem           schlossene Deckenflächen dürfen        13501-1 entspricht dies der Klassifi-
Alarm-Taster oder mit einem            ohne Sprinklerung nicht unmittel-      zierung C s2 d0.
Notaus-Taster außerhalb der Kabine     bar aneinander gebaut werden. Es       Für Bodenbeläge gilt die Klassifizie-
ausgestattet sein.                     ist ein Mindestabstand der Decken-     rung in C fl s1.
                                       flächen untereinander von 5 m          Ein Prüfzeugnis über die Baustoff-
Rauchableitung                         (Luftlinie) einzuhalten.               klasse des eingesetzten Materials
Die Rauchableitung von Messe-          Falls es bei einer Unterschreitung     ist vorzuhalten. Alle eingebrachten
ständen erfolgt natürlich oder ma-     des Abstandes -auch standüber-         Materialien müssen von Zündquel-
schinell in die Messehalle und von     greifend- zu einer größeren Decken-    len, Scheinwerfern und Wärme-
dort natürlich oder maschinell ins     fläche kommen sollte, trägt der Ver-   quellen so weit entfernt sein, dass
Freie. Für Messestände mit einer       ursacher die Kosten für die            sie durch diese nicht entzündet
Deckenfläche von weniger als 200 m²    notwendigen Kompensationsmaß-          werden können. Ausschmückun-
ist eine Rauchableitungsöffnung        nahmen gem. Tabelle 1 oder 2, auch     gen müssen unmittelbar an Wän-
nicht erforderlich.                    für den betroffenen Nachbarstand.      den, Decken oder Ausstattungen
Bis zu einer Grundfläche von 1000 m²                                          angebracht werden. Im Raum (frei)
genügen Rauchableitungsöffnungen       4.4.1.1 Standbau- und                  hängende Ausschmückungen sind
mit einer freien Öffnungsfläche von    Dekorationsmaterialien                 nur zulässig, wenn sie einen Ab-
insgesamt 1 Prozent der Grund-         Generell dürfen an Messeständen        stand von mindestens 2,5m zum
fläche, Fenster oder Türen mit einer   keinerlei leichtentflammbare, bren-    Fußboden haben und die Wirkung
freien Öffnungsfläche von insgesamt    nend abtropfende, toxische Gase        automatischer Feuerlöscheinrich-

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