Technische Richtlinien - Stand: 01.01.2019 - COSMETICA Fachmessen
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Technische Richtlinien 2019 - D - angelegt 31.07.2018 - Version 13.08.2018 - Freigabe 28.08.2018 Stand: 01.01.2019 Technische Richtlinien 1
Technische Richtlinien Inhaltsverzeichnis → Die gekennzeichneten Punkte enthalten aktuelle Änderungen. Seite Seite Seite 1. Vorbemerkungen 4 Wandhydranten 18 4.8.3 Witterungsbedingte Lasten 28 1.1 Hausordnung 5 → Feuerlöscher 18 4.8.3.1 Windlasten 28 1.2 Öffnungszeiten 6 Brandmeldeanlage 18 4.8.4 Warnung bei Unwetter 28 1.2.1 Auf- und Abbauzeiten 6 Akustische/Optische 4.9 Zweigeschossige Bauweise 28 1.2.2. Veranstaltungslaufzeit 6 Alarmierung 18 4.9.1 Bauanfrage 28 Rauchableitung 19 4.9.2 Auflagen zur Standflächenüber- 2. Verkehr im Messegelände, Sprinklerung 19 bauung, Sicherheitsabstände, Rettungswege, Sicherheitsein- 4.4.1.1 Standbau- und Dekorations- Höhe der Standinnenräume 29 richtungen 7 materialien 19 4.9.3 Nutzlasten/Lastannahmen 29 2.1 Verkehrsordnung, Parkkarten 7 4.4.1.2 Ausstellung von Kraftfahr- 4.9.4 Rettungswege/Treppen 29 2.2 Rettungswege 7 zeugen auf Messeständen 19 4.9.5 Baumaterialien 30 2.2.1 Feuerwehrbewegungszonen, 4.4.1.3 Explosionsgefährliche Stoffe 20 4.9.6 Obergeschoss 30 Hydranten 7 4.4.1.4 Pyrotechnik 20 2.2.2 Notausgänge, Notausstiege, 4.4.1.5 Ballone 20 5. Betriebssicherheit, Technische Hallengänge 7 4.4.1.6 Flugobjekte 20 Sicherheitsbestimmungen, 2.3 Sicherheitseinrichtungen 8 4.4.1.7 Nebelmaschinen, Hazer Technische Vorschriften, 2.4 Standnummerierung 8 und Laseranlagen 20 Technische Versorgung 31 2.5 Bewachung 8 4.4.1.8 Aschenbehälter, Aschenbecher 21 5.1 Allgemeine Vorschriften 31 2.6 Notfallräumung 9 4.4.1.9 Abfall-, Wertstoff-, 5.1.1 Schäden 31 Reststoffbehälter 21 → 5.1.2 Koordination von Arbeiten auf 3. Technische Daten und 4.4.1.10 Spritzpistolen, Nitrolacke, Reini- dem Ausstellungsstand 31 Ausstattung der Hallen und gungsmittel, Lösungsmittel 21 5.2 Einsatz von Arbeitsmitteln 31 des Freigeländes 10 4.4.1.11 Feuergefährliche Arbeiten 21 5.3 Elektroinstallation 31 3.1 Hallendaten 10 4.4.1.12 Leergut / Lagerung 5.3.1 Anschlüsse 31 3.1.1 Allgemeine Beleuchtung, von Materialien 21 5.3.2 Standinstallation 31 Stromart, Spannung 10 4.4.1.13 Feuerlöscher 22 5.3.3 Montage- und Betriebsvor- 3.1.2 Druckluft-, Elektro- und 4.4.1.14 Wasserspiele, -becken 22 schriften 31 Wasserversorgung 10 4.4.2 Standüberdachung 22 5.3.4 Sicherheitsmaßnahmen 32 3.1.3 Kommunikationseinrichtungen 10 4.4.3 Glas und Acrylglas 22 5.3.5 Sicherheitsbeleuchtung 32 3.1.4 Sprinkleranlagen 10 4.4.4 Gefangene Räume/Aufenthalts- 5.3.6 Potentialausgleich (Standerdung) 3.1.5 Heizung, Lüftung 10 räume 22 an Metallkonstruktionen 32 3.1.6 Störungen 10 4.5 Ausgänge, Rettungswege 23 5.4 Wasser- und 3.1.7 Standklimatisierung 11 4.5.1 Ausgänge, Rettungswege 23 Abwasserinstallation 32 3.2 Freigelände 11 4.5.2 Türen 23 5.5 Druckluft- / Gasinstallation 33 3.3 Durchfahrtshöhen 11 4.6 Podeste, Leitern, Treppen, 5.5.1 Druckluftinstallation 33 Stege 23 5.5.2 Gasinstallation 33 4. Standbaubestimmungen 12 4.7 Standgestaltung 24 5.6 Maschinen-, Druckbehälter-, 4.1 Standsicherheit 12 4.7.1 Erscheinungsbild 24 Abgasanlagen 33 4.2 Standbaufreigabe, 4.7.2 Prüfung der Mietfläche 24 5.6.1 Maschinengeräusche 33 Planfreigabe 12 4.7.3 Eingriffe in die Bausubstanz 24 5.6.2 Produktsicherheit 33 4.2.1 Prüfung und Freigabe 4.7.4 Hallenfußböden 24 5.6.2.1 Schutzvorrichtungen 34 genehmigungspflichtiger 4.7.5 Abhängungen/Anschlagen von 5.6.2.2 Prüfverfahren 34 Aufbauten 12 Traversen/Verbindungsmittel 25 5.6.2.3 Betriebsverbot 34 4.2.2 Fahrzeuge und Container 13 4.7.5.1 Elektrokettenzüge 25 5.6.3 Druckbehälter 34 4.2.3 Änderung nicht vorschriftgemäßer 4.7.5.2 Handkettenzüge 25 5.6.3.1 Abnahmebescheinigung 34 Standbauten 13 4.7.5.3 Verbindungsmittel 26 5.6.3.2 Prüfung 34 4.2.4. Haftungsumfang 13 4.7.6 Standbegrenzungswände 26 5.6.3.3 Mietgeräte 35 4.3 Bauhöhen 13 4.7.7 Werbemittel/Präsentationen 26 5.6.3.4 Überwachung 35 4.4 Brandschutz- und Sicherheits- 4.7.8 Barrierefreies Bauen 27 5.6.4 Abgase und Dämpfe 35 bestimmungen 14 4.7.9 Fundamente, Gruben 27 5.6.5 Abgasanlagen 35 4.4.1 Brandschutz 14 4.8 Freigelände 27 5.7 Verwendung von Druckgasen, Allgemeines / Flächenangaben 17 4.8.1 Standbaufreigabe/ Flüssiggasen und brennbaren Geschlossene Deckenflächen 17 genehmigungspflichtige Stand- Flüssigkeiten 35 Standbaumaterialien, Treppen 18 bauten 27 5.7.1 Druck- und Flüssiggasanlagen 35 Flucht- und Rettungswege 18 4.8.2 Verankerungen im Boden/Boden- 5.7.1.1 Freigabeantrag für Druck- Flucht- und Rettungsweg- aufbrüche 28 gasflaschen 35 kennzeichnung 18 2
Technische Richtlinien Inhaltsverzeichnis → Die gekennzeichneten Punkte enthalten aktuelle Änderungen. Seite Seite Seite 5.7.1.2 Verwendung von Flüssiggas 35 5.11 Hochfrequenzgeräte, 6.3 Umweltschäden 42 → 5.7.1.3 Einrichtung und Unterhaltung 36 Funkanlagen, Elektromagnetische 6.3.1 Verpackungsmaterial 42 → 5.7.2 Brennbare Flüssigkeiten 36 Verträglichkeit und Ober- 6.3.2 Küchenabfälle 42 5.7.2.1 Auflagen zum Betrieb 36 schwingungen 38 6.3.3 Produktionsabfälle 42 5.7.2.2 Einfüllen der Flüssigkeiten 36 5.12 Kräne, Stapler, Leergut 39 6.3.4 Standbauteile 42 5.7.2.3 Leere Behälter 36 5.13 Musikalische Wiedergaben 39 5.7.3 Brennpasten und andere 5.14 Getränkeschankanlagen 40 7. Allgemeine Hinweise 43 Brennstoffe 36 5.15 Lebensmittelüberwachung 40 7.1 Haftung 43 5.8 Asbest und andere Gefahrstoffe 36 5.16 Fahrzeugvorführungen 40 5.9 Film-, Lichtbild-, Televisionsvor- führungen, Szenenflächen und 6. Umweltschutz 41 sonstige Präsentationen 37 6.1 Abfallwirtschaft 41 5.10 Strahlenschutz 37 6.1.1 Abfallentsorgung 41 5.10.1 Radioaktive Stoffe 37 6.1.2 Gefährliche Abfälle 41 5.10.2 Röntgenanlagen und Störstrahler 37 6.1.3 Mitgebrachte Abfälle 42 5.10.3 Lasereinrichtungen 37 6.2 Wasser, Abwasser, Bodenschutz 42 5.10.4 LED 38 6.2.1 Öl-/Fettabscheider 42 6.2.2 Reinigung/Reinigungsmittel 42 3
Technische Richtlinien 1. Vorbemerkungen Die Messe Frankfurt hat für die allgemeinen Sprachgebrauch fol- Weitere Informationen über Einzel- stattfindenden Fachmessen und gend verwendet wird, handelt es heiten der Vorbereitung und sonstigen Veranstaltungen Richt- sich nicht um eine bauliche Anlage Durchführung der Veranstaltung linien erlassen mit dem Ziel, allen im Sinne des Baugesetzbuchs. werden dem Aussteller gegebe- Ausstellern / Veranstaltern optima- Der Messe-Standbau ist rechtlich nenfalls übermittelt. le Gelegenheit zu geben, ihre Expo- eine „Einrichtung“ in der Ver- nate darzustellen und ihre Besucher sammlungsstätte. Die Messegesellschaften und Interessenten anzusprechen. Die Durchführung einer Veranstal- - Deutsche Messe AG Hannover Diese Richtlinien sind bindend für tung / die Inbetriebnahme eines - Leipziger Messe GmbH alle Aussteller und Veranstalter. Ausstellungsstandes kann im Inter- - Messe Berlin GmbH Gleichzeitig enthalten sie Sicher- esse aller Veranstaltungsteilnehmer - Messe Düsseldorf GmbH heitsbestimmungen, die im untersagt werden, wenn vorgefun- - Messe Frankfurt Venue GmbH Interesse unserer Aussteller und dene Mängel bis zu Beginn der - Messe München GmbH Besucher ein Höchstmaß an Veranstaltung nicht beseitigt wor- - Kölnmesse GmbH Sicherheit bei der technischen und den sind. - NürnbergMesse GmbH gestalterischen Ausrüstung der Weitere Forderungen zur Sicher- - Landesmesse Stuttgart GmbH Veranstaltung bieten sollen. heit und zum Standbau, die sich Mit den zuständigen Behörden der darüber hinaus durch die Messe haben diese Technischen Richt- Stadt Frankfurt am Main sind die Frankfurt ergeben sollten, bleiben linien in ein einheitliches Gliede- Bauordnungs-, Brandschutz- und vorbehalten. rungsschema gefasst. sonstigen Sicherheitsbestimmun- Ebenso behält sich die Messe gen abgestimmt. Frankfurt vor, in Einzelfällen Aus- Baurecht ist Landesrecht. Die Messe Frankfurt behält sich nahmen von den Bestimmungen Dadurch und aufgrund unter- vor, die Einhaltung dieser Bestim- zuzulassen. schiedlicher baulicher Gegeben- mungen zu prüfen. Die Unterlagen zur Bestellung von heiten der einzelnen Messeplätze Außerdem sind die gesetzlichen Serviceleistungen werden rechtzei- unterscheiden sich die jeweiligen Bestimmungen in der jeweils gülti- tig vor der Veranstaltung versandt. Ausführungsbestimmungen. gen Fassung zu beachten. Allen Vertragspartnern des Ausstel- Im Übrigen behält sich die Messe Soweit in den Technischen Richtli- lers sind diese Technischen Richt- Frankfurt Änderungen vor. nien der Begriff „Standbau“ dem linien weiterzuleiten. Der deutsche Text ist verbindlich. 4
Technische Richtlinien 1.1 Hausordnung Diese Hausordnung gilt für das ge- tigt, Laderäume von Kraftfahr- im Auftrag der Messe Frankfurt samte Gelände der Messe Frank- zeugen und von Personen mit- oder der mit ihr in einem Ver- furt Venue GmbH (im folgenden geführte Behältnisse und tragsverhältnis stehenden Ver- „Messe Frankfurt“ genannt) ein- Taschen jederzeit verdachtsun- anstalter, Aussteller, Mieter, schließlich aller Gebäude sowie für abhängig zu kontrollieren. Bei Dienstleistungsunternehmen das Rebstockparkhaus, das Kap einer Verweigerung der Kont- oder sonstiger Vertragspartner Europa und der von der Messe rollmaßnahme behält sich die untersagt. Die Messe Frankfurt Frankfurt genutzten Freiflächen am Messe Frankfurt das Recht der behält sich die Zulassung der Rebstock (im folgenden „Messege- Verweisung vom Messegelände Tätigkeit von Drittunternehmen lände“). Die Messe Frankfurt übt vor. im Auftrag der Vertragspartner neben dem jeweiligen Veranstalter 4. Die Messe Frankfurt ist berech- und die Festlegung von Art, das Hausrecht aus. Die zusätzlich tigt, einschränkende Bestim- Umfang und Bedingungen der mit Ausstellern, Servicepartner- mungen bei der Zulassung von Tätigkeit vor. unternehmen usw. getroffenen Besuchern zu erlassen und das 8. Das Aushändigen (Hand- oder Vereinbarungen bleiben unberührt. Mitbringen von Tieren und Barverkauf), die Annahme und 1. Das Messegelände darf nur mit Gegenständen zu untersagen der Abtransport von ausgestell- den vorgesehenen gültigen Zu- bzw. dies allgemein oder im ten Waren ist während Messen trittslegitimationen (Mitarbeiter- Einzelfall von der Erfüllung be- und Ausstellungen nicht er- ausweise, Servicepartneraus- stimmter Voraussetzungen ab- laubt. Werden Waren kostenfrei weise, veranstaltungsbezogene hängig zu machen. Kinder und als Muster ausgehändigt, hat Eintrittskarten, Auf- und Abbau- Jugendliche bis zum vollende- der Aussteller dem Dritten eine ausweise) zu festgesetzten Zei- ten 14. Lebensjahr dürfen nur in entsprechende Überlassungs- ten und in den vorgesehenen Begleitung eines Erziehungs- erklärung (Quittung) auszustel- Gelände- und Gebäudeberei- berechtigten oder einer geeig- len. Dritte sind verpflichtet eine chen betreten bzw. befahren neten Aufsichtsperson das Quittung vom Aussteller einzu- werden. Die Messe Frankfurt Messegelände betreten. fordern und diese auf Verlan- behält sich das Recht vor, je- 5. Die Messe Frankfurt übernimmt gen vorzuweisen. Werden Dritte derzeit eine verdachtsunabhän- keinerlei irgendwie geartete ohne Quittung angetroffen, be- gige Kontrolle der Zutrittslegiti- Haftung für Personen, Sach- hält sich die Messe Frankfurt mationen bei den auf dem und Vermögensschäden bei das Recht vor, die Waren ent- Gelände angetroffenen Perso- Schadensfällen auf dem schädigungslos einzuziehen nen durchzuführen. Messegelände. und den Dritten vom Messege- 2. Während des Aufenthalts gelten 6. Ohne ausdrückliche Freigabe lände zu verweisen. auf dem Gelände die Regeln der der Messe Frankfurt ist außer- 9. Auf dem gesamten Messegelän- Straßenverkehrsordnung (StVO). halb von Ausstellungsständen de herrscht ein grundsätzliches Die entsprechenden Hinweis- Werbung jeglicher Art, das An- Mitführverbot von Geräten, die schilder, die den Fahr- und Fuß- bieten von Waren und Dienst- zur Herstellung oder Produktion gängerverkehr auf dem Gelände leistungen jeglicher Art, die von Fotos oder Filmaufnahmen regeln, sind zu beachten. Entgegennahme von Aufträgen tauglich sind. Filmen, Fotogra- Für Kraftfahrzeuge beträgt die und die Durchführung von Mei- fieren und Skizzieren von aus- zulässige Höchstgeschwindig- nungsumfragen unzulässig. gestellten Waren oder Ausstel- keit 30 km/h. 7. Auf dem Messegelände ist jede lungsständen auf dem Gelände 3. Die Messe Frankfurt ist berech- gewerbsmäßige Tätigkeit außer und in den Hallen ist nur in be- 5
Technische Richtlinien 1.1 Hausordnung sonderen Ausnahmefällen und 11. Den Anordnungen des Sicher- nen entschädigungslos einzu- mit schriftlicher Erlaubnis der heits- und Ordnungspersonals ziehen, sowie Kraftfahrzeuge Messe Frankfurt gestattet. Die der Messe Frankfurt ist unbe- auf Kosten und Gefahr des Messe Frankfurt ist bei begrün- dingt Folge zu leisten. Fahrzeugführers/Fahrzeughal- detem Verdacht berechtigt, die 12. Die Messe Frankfurt behält sich ters abschleppen zu lassen. angefertigten Skizzen und das das Recht vor, bei Verstößen 13. Auf dem gesamten Messege- belichtete Filmmaterial ent- gegen die Hausordnung, dem lände herrscht eingeschränkter schädigungslos einzuziehen Missbrauch und Fälschen von Winterdienst. Dieser bezieht und zu vernichten. Dies gilt Zutrittslegitimationen oder bei sich sowohl auf das allgemein auch dann, wenn dadurch sonstigem störendem Verhalten befriedete Gelände als auch auf sonstiges Bildmaterial in Mitlei- die betreffenden Personen die öffentlich zugänglichen denschaft gezogen wird. durch ein befristetes oder un- Grundstücksteile der Messe 10. Es wird darauf hingewiesen, befristetes Haus- und Gelände- Frankfurt. dass das Messegelände aus Si- verbot von dem Gelände und cherheitsgründen videoüber- aus den Gebäuden zu verwei- Messe Frankfurt Venue GmbH wacht ist. sen und ihre Zutrittslegitimatio- Stand: März 2014 1.2 Öffnungszeiten 1.2.1 Auf- und Abbauzeiten und -einbauten muss im Allgemeinen temperiert. Mit dem Standaufbau und der spätestens am zweiten Kalendertag Aus Gründen der allgemeinen Anlieferung der Messegüter kann nach Schluss der Veranstaltung be- Sicherheit auf dem Messegelände im Allgemeinen fünf Kalendertage endet und die Halle geräumt sein. bleiben die Hallen und das Messe- vor Veranstaltungsbeginn begonnen Der Aussteller bzw. die von ihm be- gelände insgesamt außerhalb dieser werden. auftragte Standbaufirma wird ge- Zeiten geschlossen. Während der allgemeinen Auf- und beten, sich sowohl bei Beginn des Abbauzeiten kann in den Hallen Standaufbaus als auch nach Ab- 1.2.2. Veranstaltungslaufzeit und im Freigelände durchgehend, bauende beim zuständigen Hallen- Während der Veranstaltungslauf- das heißt 24 Stunden am Tag (am service zu melden. Die Standfläche zeit werden die Hallen eine Stunde letzten Aufbautag in der Regel bis ist besenrein zu übergeben. In be- vor Messebeginn geöffnet und 15.00 Uhr), gearbeitet werden so- sonderen Fällen kann die Messe eine Stunde nach Messeschluss weit nicht veranstaltungsspezifisch Frankfurt Venue GmbH, Technisches verschlossen. andere Zeiten mit der Terminüber- Veranstaltungsmanagement, erwei- Aussteller, die in begründeten Ein- sicht bekannt gegeben werden. terte Auf- und Abbauzeiten zulas- zelfällen über diesen Zeitpunkt hinaus Der Abbau der Standausstattung sen. Vor dem offiziellen Aufbaube- auf ihrem Stand tätig sein müssen, und -einrichtung einschließlich der ginn und nach dem offiziellen bedürfen einer besonderen schrift- ausstellereigenen Standaufbauten Abbauende werden die Hallen nicht lichen Erlaubnis der Messe Frankfurt. 6
Technische Richtlinien 2. Verkehr im Messegelände, Rettungswege, Sicherheitseinrichtungen 2.1 Verkehrsordnung, Parkkarten Verkehrsordnende und verkehrs- erfordert, darf nur Schrittgeschwin- Gefahr des Besitzers oder Halters lenkende Regeln – wie z.B. in der digkeit gefahren werden. Vor Ein- entfernt werden. Verkehrsregelung beschrieben – oder Ausfahrt aus den Hallen ist Das Befahren des Geländes mit einschließlich der Anweisungen anzuhalten und die ausreichende Fahrzeugen aller Art ist nur nach des von der Messe Frankfurt einge- Tordurchfahrtshöhe zu prüfen. Ein Erlaubnis durch die Messe Frank- setzten Ordnungspersonals sind Abstellen von Fahrzeugen in den furt gestattet, geschieht auf eigene unbedingt zu beachten und ihnen Hallen ist verboten. Während des Gefahr und ist während der Veran- ist entsprechend Folge zu leisten. Ladens ist der Motor abzustellen. staltung grundsätzlich untersagt. Das Messegelände ist Privatgelände Wohnwagen/Wohnmobile dürfen Auf dem Messegelände stehen der Messe Frankfurt. nicht im Pkw-Parkplätze für Aussteller in be- Im gesamten Messegelände und Messegelände genutzt werden. grenzter Zahl zur Verfügung. Die auf messeeigenen Parkplätzen Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, Parkplatzkarten können nur für die gelten die Bestimmungen der Auflieger, Container, Behälter und gesamte Dauer der Veranstaltungs- Straßenverkehrsordnung. Güter jeder Art können von einem tage je nach Parkplatzangebot mit Die im Messegelände zugelassene autorisierten Abschleppunterneh- dem entsprechenden Formblatt be- Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 men, das im Auftrag der Messe stellt werden (siehe auch Verkehrs- km/h. Dort, wo es die Verkehrslage Frankfurt arbeitet, auf Kosten und regelung). 2.2 Rettungswege 2.2.1 Feuerwehrbewegungs- 2.2.2 Notausgänge, Notaus- oder in den Gang hineinragende zonen, Hydranten stiege, Hallengänge Gegenstände eingeengt werden. Die notwendigen und die durch die Die Flucht- und Rettungswege sind Die Messe Frankfurt ist im Fall von Halteverbotszeichen gekennzeich- jederzeit freizuhalten. Die Türen im Zuwiderhandlungen berechtigt, auf neten Anfahrtswege und Bewe- Zuge von Flucht- und Rettungswe- Kosten und Gefahr des Verursa- gungszonen für die Feuerwehr gen müssen von innen leicht in chers Abhilfe zu schaffen. Für den müssen ständig freigehalten wer- voller Breite geöffnet werden kön- Standbau benötigte Materialien den. Fahrzeuge und Gegenstände, nen. Flucht- und Rettungswege, oder zur sofortigen Aufstellung auf die auf den Rettungswegen und Ausgangstüren und Notausstiege der Standfläche angelieferte Expo- den Sicherheitsflächen abgestellt im Hallenfußboden und deren nate dürfen in der Auf- und Abbau- sind, können auf Kosten und Ge- Kennzeichnung dürfen nicht ver- phase kurzzeitig im Randbereich fahr des Besitzers entfernt werden. baut, überbaut, versperrt, verhängt der Flucht- und Rettungswege ab- Hydranten in den Hallen und im oder sonst unkenntlich gemacht gestellt werden, wenn hierdurch Freigelände dürfen nicht verbaut, werden. Die Flucht- und Rettungs- die aus Sicherheitsgründen gefor- unkenntlich oder unzugänglich ge- wege in den Hallen dürfen zu kei- derten Gangbreiten nicht unter- macht werden. nem Zeitpunkt durch abgestellte schritten und logistische Belange 7
Technische Richtlinien 2.2 Rettungswege ausreichend berücksichtigt wer- Durchgang in einer Mindestbreite von Montageplätzen oder zur Auf- den. Dies wird als erfüllt angese- von 1,2 m frei zu halten. Flächen stellung von Maschinen (z.B. Holz- hen, wenn entlang der Standgren- vor Notausgängen und die Kreu- bearbeitungsmaschinen, Werkbän- ze zum Hallengang ein Streifen von zungsbereiche der Hallengänge ke, etc.) genutzt werden. maximal 0,9 m zum Abstellen ge- sind hiervon ausgenommen und Auf Verlangen der Messe Frankfurt nutzt wird. Unabhängig von der müssen jederzeit in voller Breite kann (auch) aus logistischen Grün- Breite des Hallenganges und der freigehalten werden. Die Hallen- den die sofortige Räumung aller abgestellten Güter ist zwingend ein gänge dürfen nicht zur Errichtung Hallengänge gefordert werden. 2.3 Sicherheitseinrichtungen Sprinkleranlagen, Feuermelder, einrichtungen, deren Hinweiszeichen dürfen nicht zugestellt oder zuge- Feuerlöscheinrichtungen, Rauch- sowie die grünen Notausgangs- baut werden. melder, Schließvorrichtungen der kennzeichen müssen jederzeit Hallentore und andere Sicherheits- zugänglich und sichtbar sein. Sie 2.4 Standnummerierung Eine Standnummerierung ist obliga- Veranstalter mit Standnummern ge- torisch. kennzeichnet. Soweit der Standbau dies technisch zulässt, werden alle Stände vom 2.5 Bewachung Die allgemeine Bewachung der keine Obhut für eingebrachte oder Risiken für das Ausstellungsgut Messehallen und des Freigeländes angelieferte Einrichtungen und Ge- und die sonstigen von den Ausstel- während der Auf- und Abbauphase genstände von Ausstellern und in lern eingebrachten Gegenstände sowie während der Laufzeit der ihrem Auftrag tätigen Dritten. bestehen. Wertvolle bzw. leicht be- Veranstaltung erfolgt durch die wegliche Gegenstände sollten Messe Frankfurt und durch von ihr Die Aussteller werden ausdrücklich nachts stets unter Verschluss ge- beauftragte Servicepartner. Die darauf hingewiesen, dass während nommen werden. Messe Frankfurt übernimmt jedoch der Auf- und Abbauzeiten erhöhte 8
Technische Richtlinien 2.5 Bewachung Eine Bewachung des Standes und Bewachung von fremdem Eigen- Standwache bei dem Hallenservice der vom Aussteller eingebrachten tum zu übernehmen. abmelden und das Ende der Bewa- Gegenstände muss im Bedarfsfall chungszeit in der vorgenannten der Aussteller selbst organisieren. Firmeneigene Standwachen bedür- Liste vermerken. Die Standwache fen für eine Bewachungszeit zwi- darf sich nur auf demjenigen Stand Standposten (Stand Guards) dürfen schen 18.00 Uhr und 8.00 Uhr ei- aufhalten, für den sie einen Bewa- zwischen 18.00 Uhr und 8.00 Uhr ner besonderen Genehmigung, für chungsauftrag hat. Das Betreten grundsätzlich nur durch die von die eine Gebühr erhoben wird. Auf und Verlassen des Standes muss der Messe Frankfurt beauftragten Erteilung der Genehmigung be- auf dem kürzesten Weg, über den Servicepartner gestellt werden. Die steht kein Rechtsanspruch. Firmen- Hallenservice, erfolgen. Bei Nicht- Bestellung von Standposten kann eigene Standwachen, die sich vor, einhaltung dieser Auflagen geht der Aussteller bis sechs Wochen während und nach Veranstaltungen die Messe Frankfurt davon aus, vor Veranstaltungsbeginn mit dem in den Messehallen befinden, ha- dass sich die am Stand oder in der entsprechenden Formular (siehe ben ferner folgende Bestimmun- Halle angetroffene Person unbe- Servicemappe oder online über gen einzuhalten: Die Wachperso- rechtigterweise auf dem Messege- den Shop für Ausstellerservices) nen müssen sich vor Dienstantritt lände aufhält und behält sich be- erteilen. Die Bestellung erfolgt bei dem für die entsprechende sondere Maßnahmen bzw. die durch die Einsendung des für die Halle zuständigen Hallenservice Verweisung vom Messegelände Veranstaltung geltenden, vollstän- melden. Durch Eintrag des eigenen sowie die Geltendmachung weite- dig ausgefüllten Bestellvordruckes. Namens, Name des Ausstellers, rer Ansprüche/ Schäden vor. Die Mündliche oder Standnummer, Personalausweis- Mitnahme von Hunden zu Bewa- telefonische Bestellungen müssen oder Reisepassnummer sowie chungszwecken auf das Messege- vom Antragsteller schriftlich bestä- Datum und Ankunftszeit in eine lände bedarf einer jederzeit wider- tigt werden. Die Bestellung muss dafür vorgesehene und vom Hal- rufbaren Genehmigung durch die vom Antragsteller rechtsverbind- lenservice geführte Liste ist die An- Messe Frankfurt. Hunde sind ohne lich unterschrieben sein. Das Ser- wesenheit zu bestätigen. Bei Ende Ausnahme an der Leine zu führen. vicepersonal der Messe Frankfurt der Bewachungszeit und vor Ver- Waffen dürfen auch zu Bewa- ist nicht befugt selber Aufträge zur lassen der Halle muss sich die chungszwecken nicht mitgeführt werden. 2.6 Notfallräumung Aus Sicherheitsgründen kann die Räumung von der Messe Frankfurt Schließung von Räumen, Gebäu- angeordnet werden. den oder Freiflächen und deren 9
Technische Richtlinien 3. Technische Daten und Ausstattung der Hallen und des Freigeländes 3.1 Hallendaten Aufgrund der unterschiedlichen Richtlinie zum Betrieb von ausstel- hält sich das Recht vor, diese Netze Hallen sind diese Angaben gesondert lereigenen WLAN Netzen auf der abzuschalten. aufgeführt (siehe „Technische Daten Messe Frankfurt: Formulare zur Anmeldung Ihres der Hallen der Messe Frankfurt“) Ausstellereigene WLAN-Sender eigenen Access Points werden auf dürfen nur im 2,4 GHz-Bereich www.messefrankfurt.com bereit- 3.1.1 Allgemeine Beleuchtung, basierend auf den gültigen Stan- gestellt. Die Anmeldung eines Stromart, Spannung dards (802.11 b/g/n) senden, nicht eigenen WLAN Senders muss Die allgemeine Beleuchtung hat, je aber im 5 GHz-Bereich! Der 5 GHz- rechtzeitig vor Messebeginn erfol- nach Halle, zwischen ca. 300 und Bereich ist exklusiv der Messe gen, um sicherzustellen, dass diese 400 Lux, gemessen 1 m über dem Frankfurt vorbehalten, um dort Regeln von allen Ausstellern einge- Hallenfußboden. Vorhandene ausstellerspezifische Lösungen ab- halten werden. Stromart und Spannung auf dem zubilden. WLAN-Sender dürfen Messegelände: somit nur in den Kanälen 1,6 oder 3.1.4 Sprinkleranlagen Netzart: TN-C-S 11 senden und nicht auf automati- Die Hallen sind mit Sprinkleranlagen Spannung 230 V / 400 V sche Kanalsuche konfiguriert sein. ausgestattet. Der Mindestabstand Toleranzwerte nach DIN EN 50160 Kanal-Bündelung (Channel von Exponaten und Dekorationen Bonding) ist nicht gestattet und so zum Sprinklerkopf muss 1,00 m 3.1.2 Druckluft-, Elektro- und die Kanalbandbreite auf maximal betragen. Der Abstand von Leuchten Wasserversorgung 20 MHz begrenzt. Die Sende- und Strahlern zum Sprinklerkopf ist Die Druckluft-, Elektro- und Wasser- leistung des eigenen Senders darf so zu wählen, dass eine Fehlaus- versorgung der Stände erfolgt in an der Standgrenze nicht mehr als lösung der Löscheinrichtung durch den Hallen über die vorhandenen -80dBm betragen. Die SSID, das ist Wärmeeinwirkung ausgeschlossen Installationskanäle und Anschluss- die Kennung Ihres Access Points, ist. punkte im Hallenfußboden. In Hal- muss in den ersten Zeichen die lenebenen mit Stützen erfolgt die Standnummer beinhalten (z.B. 3.1.5 Heizung, Lüftung Elektroversorgung zusätzlich über H4.0 B42). All diese zuvor genann- In allen Hallen vorhanden. Anschlusskästen, die sich an den ten Einstellungen lassen sich über Geheizt, gelüftet und gekühlt wird Hallenstützen befinden. das Konfigurationsmenü des bei Bedarf an den Veranstaltungs- Access Points einstellen. tagen. 3.1.3 Kommunikationseinrich- Andere Sender als WLAN-Sender tungen sind grundsätzlich nicht gestattet, 3.1.6 Störungen Die Versorgung der Stände mit Te- denn sie können die Nutzsignale Bei Störungen der technischen lefon-, Telefax-, Daten- und Antennen- massiv stören. Sollten Exponate Versorgung (z.B. Elektro, Wasser, anschlüssen erfolgt in den Hallen andere Sender verwenden, dann Druckluft, Heizung, Lüftung, Tele- im Allgemeinen über die vorhan- sprechen Sie uns bitte rechtzeitig kommunikation usw.) ist unver- denen Installationskanäle und An- darauf an. Für WLAN-Sender in Ex- züglich die Messe Frankfurt zu schlusspunkte im Hallenfußboden. ponaten gelten selbstverständlich informieren. In den Hallenebenen mit Stützen auch die zuvor formulierten Re- Für Verluste und Schäden, die erfolgt die Versorgung zusätzlich geln. WLAN-Netze, die zu Störun- durch diese Störungen entstehen, über Anschlusskästen, die sich an gen führen, dürfen nicht betrieben haftet die Messe Frankfurt nicht. den Hallenstützen befinden. werden. Die Messe Frankfurt be- 10
Technische Richtlinien 3.1 Hallendaten 3.1.7 Standklimatisierung service, unterbreitet auf Wunsch gestattet. Es besteht die Möglichkeit, Stand- ein individuelles Angebot. Eine areale individuell zu klimatisieren. Standklimatisierung mit Trinkwasser Die Messe Frankfurt, Aussteller- im Durchflussverfahren ist nicht 3.2 Freigelände Die Freigeländeflächen bestehen zeiten eine allgemeine Straßen- vorhanden. aus gepflasterten oder asphaltier- und Wegebeleuchtung. Bitte beachten Sie auch unbedingt ten Flächen. Das Gelände hat bei Notwendige Versorgungsanschlüsse Punkt 4.8 Freigelände bei Ihren Dunkelheit während der Öffnungs- sind in unregelmäßigen Abständen Planungen. 3.3 Durchfahrtshöhen Geringere Durchfahrtshöhen als 4,00 m sind beschildert. 11
Technische Richtlinien 4. Standbaubestimmungen 4.1 Standsicherheit Ausstellungsstände einschließlich hohe dekorative Elemente), die um- prüffähig vorzulegen. Einrichtungen und Exponate sowie kippen können, müssen mindestens Abweichungen sind im begründe- Werbeträger sind so standsicher zu für eine horizontal wirkende Ersatz- ten Einzelfall möglich, hierbei ist ein errichten, dass die öffentliche flächenlast qh bemessen werden: genauer Nachweis zu führen. Sicherheit und Ordnung, insbeson- qh1 = 0,125 kN/m² bis 4m Höhe ab Die Stabilisierung gegen Nachbar- dere Leben und Gesundheit, nicht Oberkante Fußboden stände bzw. vorhandene Bausubstanz gefährdet werden. qh2 = 0,063 kN/m² für alle Flächen ist nicht gestattet. Für die statische Sicherheit ist der über 4 m Höhe ab Oberkante Fuß- Die Messe Frankfurt behält sich Aussteller verantwortlich und ge- boden vor, in begründeten Fällen vor Ort gebenenfalls nachweispflichtig. Bezugsfläche ist dabei die jeweilige eine kostenpflichtige Überprüfung Stehende bauliche Elemente bzw. Ansichtsfläche. der Standsicherheit durch einen Sonderkonstruktionen (z.B. freiste- Die dazu erstellten Nachweise sind Statiker vornehmen zu lassen. hende Wände, hohe Exponate, auf Verlangen der Messe Frankfurt 4.2 Standbaufreigabe, Planfreigabe Nicht freigabepflichtig: – Standaufbauten und Exponate Messe Frankfurt Venue GmbH Für eingeschossige Standbauten über 4 m Höhe Technisches Veranstaltungs- - die nicht zu Sonderkonstruktio- – geschlossene Decken management Messen nen zählen – Podeste und Bühnen höher als Ludwig-Erhard-Anlage 1 - mit einer Grundfläche kleiner 0,20 m D-60327 Frankfurt am Main als 100 m² – Glaskonstruktionen veranstaltungstechnik - einer Bauhöhe von nicht mehr – bewegte Bauteile @messefrankfurt.com als 4,00 m – Decken-Boden-Verbindung vorzulegen. ist keine Einreichung von Planun- Die Standpläne gehen nach Über- terlagen erforderlich. 4.2.1 Prüfung und Freigabe prüfung mit dem Freigabevermerk freigabepflichtiger Aufbauten an den Aussteller/Standbauer zu- Freigabepflichtig: Vermaßte Standpläne in einem rück. Erst mit dem Freigabever- Messestände mit einer Grundfläche geeigneten Maßstab (z.B. 1:100) in merk ist der Standbau freigegeben. größer als 100 m², Messestände im gedruckter (zweifache Ausferti- Für die Freigabe von: Freigelände, Fliegende Bauten, gung) oder elektronischer Form – Sonderkonstruktionen mobile Stände, 2-geschossige (pdf) mit Grundrissen und Ansich- – zweigeschossigen Bauten Stände, Sonderaufbauten und Son- ten sind bis spätestens sechs Wo- – Messestände im Freigelände derkonstruktionen sind freigabe- chen vor Aufbaubeginn in zweifa- – Fliegende Bauten und kostenpflichtig. cher Ausfertigung mit deutscher – Kino- oder Zuschauerräumen Zu Sonderkonstruktionen zählen oder englischer Beschriftung zur – Szenenflächen u.a.: Freigabe bei der werden folgende Unterlagen (in zweifacher Ausfertigung) bis spätes- 12
Technische Richtlinien 4.2 Standbaufreigabe, Planfreigabe tens sechs Wochen vor Aufbaube- bener Zeit bzw. nach Absprache an auf Kosten des Ausstellers selbst ginn in deutscher Sprache benötigt: den Standbauleiter, um den Stand- Änderungen vorzunehmen. a) Von einem zweiten, unabhängigen aufbau in statischer Hinsicht zu Statiker geprüfte oder prüffähige überprüfen und abzunehmen. 4.2.4. Haftungsumfang statische Berechnung nach Jegliche Schadensersatzansprüche deutschen Normen Die Kosten des Freigabeverfahrens wegen Abhandenkommens, Beschä- b) Baubeschreibung mit Angaben (Prüfung der eingereichten Unterla- digung oder Beeinträchtigungen zu den verwendeten Materialien gen und Abnahme vor Ort) werden der eingesandten Entwürfe, (ggfs. mit Zertifikaten) dem Aussteller/Standbauer in Modelle oder sonstigen Unterlagen c) Standbauzeichnungen in einem Rechnung gestellt. Das Fehlen ei- gegen die Messe Frankfurt, gleich geeigneten Maßstab, z.B. 1:100 ner Statik kann für den Aussteller/ auf welchem Rechtsgrund sie be- (Grundrisse, Ansichten, Schnit- Standbauer Mehrkosten zur Folge ruhen könnten, sind ausgeschlossen. te) sowie Deckenplan mit Ver- haben. Sofern der Aussteller oder dessen maßung der geschlossenen Nachunternehmer die vorstehenden Deckenfläche(n) 4.2.2 Fahrzeuge und Container Standbaubestimmungen nicht ein- d) Rettungswegplan mit Nachweis Fahrzeuge und Container sind als halten, haftet der Aussteller für sämt- der Rettungsweglängen und Ausstellungsstände in den Hallen liche Schäden, die aus der Verletzung -breiten und im Freigelände freigabepflich- der Standbaubestimmungen resultie- e) Bei Vorlage einer Typenprüfung/ tig. ren. eines Prüfbuchs entfällt Punkt a). Ferner hat der Aussteller die Messe 4.2.3 Änderung nicht vorschrift- Frankfurt von sämtlichen Ansprüchen Sollte keine, von einem zweiten, gemäßer Standbauten Dritter freizustellen, die aufgrund der unabhängigen Statiker geprüfte Standbauten, die nicht freigegeben Verletzung der vorstehenden Stand- Statik vorliegen, wird das von der sind, den Technischen Richtlinien baubestimmungen geltend gemacht Messe Frankfurt beauftragte oder dem Stand der Technik nicht werden. Ingenieurbüro die Prüfung selbst entsprechen, müssen geändert vornehmen und separat an den oder beseitigt werden. Aussteller weiterberechnen. Bei nicht fristgerechter Ausführung Der Statiker wendet sich zu gege- ist die Messe Frankfurt berechtigt, 4.3 Bauhöhen Die maximalen Bauhöhen für zum Nachbarstand einzurücken. tigkeit der Angaben. Die lichte Standaufbau, Rigging sowie Wer- Bauliche Einschränkungen können Höhe von Innenräumen muss min- bung finden Sie unter hallenspezifisch vorhanden sein. destens 2,30 m betragen. www.messefrankfurt.com. Alle Maße sind vor Ort zu überprü- Die Rückseiten zu Nachbarständen Werbeträger, Logos etc. sind min- fen. Die Messe Frankfurt über- sind ab einer Höhe von 2,50 m destens 1,00 m von der Grenze nimmt keine Gewähr für die Rich- glatt und weiss auszubilden. 13
Technische Richtlinien 4.4 Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen 4.4.1 Brandschutz durch geschlossene Decken), so zu treffen sind. Die erforderlichen Die Ausstellungshallen sind mit sind zusätzliche Maßnahmen sei- Maßnahmen sind den folgenden Brandmelde- bzw. Feuerlöschanla- tens des Ausstellers erforderlich, Tabellen 1 und 2 zu entnehmen. gen ausgerüstet. Sollten diese die im Einvernehmen mit der Messe Geschlossene Decken in Foyers Brandschutzanlagen durch Stand- Frankfurt Venue GmbH, Techni- sind grundsätzlich nicht gestattet. bau eingeschränkt werden (z.B. sches Veranstaltungsmanagement, 14
Technische Richtlinien 4.4 Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen Tabelle 1: Brandschutzkonzept für eingeschossige Messestände mit geschlossenen EG-Decken und zweigeschossige Messestände mit offenen OG-Decken Deckenfläche 0 - 30 m² 31 - 100 m² 101 - 200 m² 201 - 400 m² 401 - 1.000 m² Brandschutzmaßnahme Standbaumaterialien Mindestens B1, Mindestens B1, Mindestens B1, schwerent- Mindestens B1, schwerent- Mindestens B1, schwerent- einschl. Decken schwerentflammbar schwerentflammbar flammbar flammbar flammbar Treppen Mindestens B1, Mindestens B1, Mindestens B1, schwerent- Mindestens B1, schwerent- Mindestens B1, schwerent- schwerentflammbar schwerentflammbar flammbar flammbar flammbar Flucht- EG: max. 20 m zum EG: max. 20 m zum EG: max. 20 m zum Gang EG: max. 20 m zum Gang EG: max. 20 m zum Gang Rettungsweglänge Gang Gang OG: max. 20 m zum Gang OG: max. 20 m zum Gang OG: max. 20 m zum Gang OG: max. 20 m zum OG: max. 20 m zum Gang Gang Ausgänge aus Messe- EG: einer; 0,9 m EG: einer; 0,9 m EG: zwei, entgegengesetzt, EG: zwei, entgegengesetzt, EG: zwei, entgegengesetzt, ständen oder Räumen OG: eine Treppe; 0,9 m OG: eine Treppe; 0,9 m < 200 m2: 0,9 m < 200 m2: 0,9 m < 200 m2: 0,9 m in Messeständen > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m (Mindestbreite) je weitere 100 Pers. je weitere 100 Pers. je weitere 100 Pers. OG: zwei Treppen entgegen- OG: zwei Treppen entgegen- OG: zwei Treppen entgegen- gesetzt, je < 200 m2: 0,9 m > gesetzt, je < 200 m2: 0,9 m gesetzt, je < 200 m2: 0,9 m 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m je weitere 100 Pers. je weitere 100 Pers je weitere 100 Pers Flucht-/Rettungsweg Ja Ja Ja Ja Ja Kennzeichnung Rettungszeichen- Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung leuchten Feuerlöscher EG: ja EG: ja EG: ja EG: ja EG: ja OG: ja, 1 + 1 je Treppe OG: ja, 1 + 1 je Treppe OG: ja, 1 + 1 je Treppe OG: ja, 1 + 1 je Treppe OG: ja, 1 + 1 je Treppe Automatische Brand- EG: nein EG: ja EG: ja EG: ja EG: ja meldeanlage / (BMA) OG: nein OG: nein OG: nein OG: nein OG: nein Akustische/optische EG: nein EG: nein EG: nein EG: nein EG: ja Alarmierung OG: nein OG: ja OG: ja OG: ja OG: ja Wandhydrant „S“ EG: nein EG: nein EG: ja, einer EG: ja, zwei EG: ja, drei im Stand OG: nein OG: nein OG: nein OG: nein OG: ja, drei Rauchableitung EG: nein EG: nein EG: nein EG: ja EG: ja OG: nein OG: nein OG: nein OG: nein OG: nein Sprinklerung EG: nein EG: nein EG: nein EG: nein EG: ja OG: nein OG: nein OG: nein OG: nein OG: nein Anmerkung: Wenn kein durch Personen genutztes OG vorhanden ist, entfallen die jeweiligen Anforderungen für das OG 15
Technische Richtlinien 4.4 Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen Tabelle 2: Brandschutzkonzept für zweigeschossige Messestände mit geschlossenen EG-Decken und mit geschlossenen OG-Decken Deckenfläche 0 - 30 m² 31 - 100 m² 101 - 200 m² 201 - 400 m² 401 - 1.000 m² Brandschutzmaßnahme Standbaumaterialien Mindestens B1, Mindestens B1, Mindestens B1, schwerent- Mindestens B1, schwerent- Mindestens B1, schwerent- einschl. Decken schwerentflammbar schwerentflammbar flammbar flammbar flammbar Treppen Mindestens B1, Mindestens B1, Mindestens B1, schwerent- Mindestens B1, schwerent- Mindestens B1, schwerent- schwerentflammbar schwerentflammbar flammbar flammbar flammbar Flucht- EG: max 20 m zum EG: max 20 m zum EG: max 20 m zum Gang EG: max 20 m zum Gang EG: max 20 m zum Gang Rettungsweglänge Gang Gang OG: max 20 m zum Gang OG: max 20 m zum Gang OG: max 20 m zum Gang OG: max 20 m zum OG: max 20 m zum Gang Gang Ausgänge aus Messe- EG: einer; 0,9 m EG: einer; 0,9 m EG: zwei, entgegengesetzt, EG: zwei, entgegengesetzt, EG: zwei,entgegengesetzt, ständen oder Räumen OG: eine Treppe; 0,9 m OG: eine Treppe; 0,9 m < 200 m2: 0,9 m < 200 m2: 0,9 m < 200 m2: 0,9 m in Messeständen > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m (Mindestbreite) je weitere 100 Pers. je weitere 100 Pers. je weitere 100 Pers. OG: zwei Treppen entgegen- OG: zwei Treppen entgegen- OG: zwei Treppen entgegen- gesetzt, je < 200 m2: 0,9 m gesetzt, je < 200 m2: 0,9 m gesetzt, je < 200 m2: 0,9 m > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m je weitere 100 Pers. je weitere 100 Pers je weitere 100 Pers Flucht-/Rettungsweg Ja Ja Ja Ja Ja Kennzeichnung Rettungszeichen- Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung leuchten Feuerlöscher EG: ja EG: ja EG: ja EG: ja EG: ja OG: ja, 1 + 1 je Treppe OG: ja, 1 + 1 je Treppe OG: ja, 1 + 1 je Treppe OG: ja, 1 + 1 je Treppe OG: ja, 1 + 1 je Treppe Automatische Brand- EG: nein EG: ja EG: ja EG: ja EG: ja meldeanlage / (BMA) OG: nein OG: ja OG: ja OG: ja OG: ja Akustische/optische EG: nein EG: nein EG: nein EG: nein EG: ja Alarmierung OG: nein OG: ja OG: ja OG: ja OG: ja Wandhydrant „S“ EG: nein EG: nein EG: ja, einer EG: ja, zwei EG: ja, drei im Stand OG: nein OG: nein OG: ja, einer OG: ja, zwei OG: ja, drei Rauchableitung EG: nein EG: nein EG: nein EG: ja EG: ja OG: nein OG: nein OG: nein OG: ja OG: ja Sprinklerung EG: nein EG: nein EG: nein EG: nein EG: ja OG: nein OG: nein OG: nein OG: nein OG: ja 16
Technische Richtlinien 4.4 Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen Erläuterungen zu den Tabellen 1 - wenn sprinklertaugliche Stoffe - Geschlossene Deckenflächen und 2: mit einer Mindestmaschenweite ab 401 m2 bedürfen einer von 2 x 4 mm oder 3 x 3 mm Sprinklerung des Bereiches Allgemeines / Flächenangaben genutzt werden (kein Smoke unterhalb der geschlossenen Eine zweigeschossige Bauweise Out). Die Gewebeplane ist hori- Decke. Mehrere bis zu 400 m2 und der Einbau von geschlossenen zontal und ausschließlich ein- große geschlossene Deckenflä- Decken ist nur mit Zustimmung der lagig zu verspannen. chen dürfen ohne Sprinklerung Messe Frankfurt Venue GmbH, Brandschutzmaßnahmen: nicht unmittelbar aneinander Technisches Veranstaltungsma- - Geschlossene Decken bis 30 m2 gebaut werden. Es ist ein Min- nagement, möglich. Die Flächenan- pro Stand, jedoch nicht mehr destabstand der Deckenflächen gaben in m² beziehen sich jeweils als 50 % der Standfläche dürfen untereinander von 5 m (Luft- auf die geschlossenen Decken- ohne weitere Kompensations- linie) einzuhalten. flächen je Geschoss, ggfs. ist eine maßnahmen geschlossen aus- Falls es bei einer Unterschreitung abschnittsweise Bewertung not- geführt werden, da die Wirk- der oben genannten Abstände wendig. Für Messestände mit ge- samkeit der Sprinkleranlage in -auch standübergreifend- zu einer schlossenen Decken ab einer Fläche der Ausstellungshalle dadurch größeren Deckenfläche kommen von 1000 m² ist grundsätzlich ein nicht beeinträchtigt wird. Wenn sollte, trägt der Verursacher die individuelles Brandschutzkonzept mehrere 30 m2 große Decken- Kosten für die notwendigen Kom- basierend auf den Technischen flächen eingesetzt werden, pensationsmaßnahmen gem. Richtlinien der Messe Frankfurt zu müssen diese einen Abstand Tabelle 1 oder 2, auch für den be- erstellen; das Brandschutzkonzept zwischen zwei Deckenfeldern troffenen Nachbarstand. ist der Messe Frankfurt zur Freiga- von mind. 3 m haben. Um be vorzulegen. durch Addition mehrerer De- Die Decke von Obergeschossen ist ckenfelder eine Fläche von 30 grundsätzlich offen zu gestalten, Geschlossene Deckenflächen m2 nicht zu überschreiten, ist zu damit Sprinkleranlagen in ihrer Die Wirkung der Sprinkleranlage den Standgrenzen hin ein Ab- Wirksamkeit nicht beeinträchtigt (in der Ausstellungshalle) darf stand von mindestens 1,50 m werden. Sollten Decken von Ober- durch überdeckte oder mehrge- einzuhalten. geschossen geschlossen werden, schossige Ausstellungsstände nicht - Geschlossene Deckenflächen gelten die zusätzlichen Anforderun- beeinträchtigt werden. bis 100 m2 bedürfen einer auto- gen wie an Flächen in eingeschos- Decken sind als offen zu betrach- matischen Brandmeldeanlage. sigen Ständen mit geschlossener ten: - Geschlossene Deckenflächen Decke. Siehe auch Punkt 4.4.2. - wenn nicht mehr als 50 % der ab 100 m2 erfordern zusätzlich Geschlossene Decken in Foyers Fläche bezogen auf den einzel- die Installation von Wandhyd- sind grundsätzlich nicht gestattet. nen m2 geschlossen sind ranten zur unmittelbaren Auf- nahme der Brandbekämpfung 17
Technische Richtlinien 4.4 Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen Weiterführende, allgemein gülti- 30-100 m² reichen Rettungs- mindestens 27 A für Brandklasse A ge Erläuterungen: zeichenleuchten aus. oder 144 B für Brandklasse B auf- weisen und sollten nicht schwerer Standbaumaterialien, Treppen Wandhydranten als 12 kg sein. Sollten auf Messe- Alle Standbau- und Dekorations- Zusätzliche Wandhydranten auf ständen Küchen vorhanden sein, materialien müssen entsprechend Messeständen sind insbesondere sind entsprechend geeignete Feuer- DIN 4102 mindestens B1 bzw. ent- zur Selbsthilfe aber auch zum Ein- löscher vorzuhalten. sprechend EN 13501-1 mindestens satz durch unterwiesene Personen Um eine eindeutige Zuordnung der class B/C s1 d0, d.h. schwerent- vorzusehen. Wandhydranten zur Feuerlöscher innerhalb der Stand- flammbar sein und dürfen weder Selbsthilfe entsprechen DIN 14461 flächen zu ermöglichen, sind diese brennend abtropfen noch toxische Teil 1 Typ „S“ und sind entspre- durch den Aussteller mit der Gase entwickeln. chend zusätzlich zur Sicherheits- Standnummer sowie dem Ausstel- An tragende Konstruktionsteile kennzeichnung mit einem „S“ zu lernamen zu kennzeichnen. können im Einzelfall aus Gründen kennzeichnen. Die Leistung der der Sicherheit besondere Anforde- Wandhydranten für die Selbsthilfe Brandmeldeanlage rungen gestellt werden. beträgt 24 l/min bei gleichzeitigem Die automatische Brandmeldean- Alle Treppenanlagen sind nach DIN Betrieb zweier Wandhydranten mit lage in Messeständen mit ge- 18065 auszuführen. formbeständigem Schlauch mit 19 schlossenen Decken soll eine früh- mm Durchmesser und Strahlrohr zeitige Detektion eines Brandes Flucht- und Rettungswege mit Mundstück d = 4 mm. und die Alarmierung sowohl der Die Führung und Bemessung der Wandhydranten auf Messeständen Messestandbesucher insbesondere Flucht- und Rettungswege richtet sind in unmittelbarer Nähe der im Obergeschoss eines Messe- sich nach den Anforderungen der Zugänge zu den Ständen bzw. an standes sowie der Feuerwehr be- H-VStättR. Die Entfernungen inner- den Treppenauf- bzw. -abgängen wirken. Hierdurch werden die halb der Messestände werden in zu installieren. Die Wandhydranten Bedingungen zur Selbstrettung der Lauflinie gemessen. sind so anzuordnen, dass jede deutlich verbessert und die Eingreif- Stelle eines Messestandes mit min- zeiten der Feuerwehr minimiert. Flucht- und Rettungswegkenn- destens einem Wandhydranten zu Neben Alarmierungseinrichtungen zeichnung erreichen ist. Das Standpersonal können Anlagen zur Rauchableitung Die Kennzeichnung der Fluchtwege, wird im Umgang mit den Wand- durch eine automatische Brand- Notausgänge, Notausstiege und hydranten durch die Messe Frank- meldeanlage angesteuert werden. Türen im Verlauf von Fluchtwegen furt unterwiesen. muss entsprechend der ASR A1.3 Akustische/Optische Alarmierung „Sicherheits- und Gesundheits- Feuerlöscher Eine optisch-akustische Alarmie- schutzkennzeichnung“ erfolgen. Jede Messestandebene muss mit rungsanlage ist im Obergeschoss Wenn Messestände eingehaust mindestens einem für die Brand- von zweigeschossigen Messe- sind oder verdunkelt werden und gefahr geeigneten Feuerlöscher ständen erforderlich, sofern keine die allgemeine Sicherheitsbeleuch- ausgestattet sein. Je weitere 200 m² Sichtverbindung zur Ausstellungs- tung der Ausstellungshalle nicht ist ein zusätzlicher Feuerlöscher halle besteht. Somit kann eine ausreicht, ist eine Sicherheitsbe- vorzuhalten. Je Treppe in einem frühzeitige Alarmierung der Personen leuchtung sowie Sicherheits- Messestand ist ein zusätzlicher im Obergeschoss bei einer Brand- zeichen von Ausgängen und Ret- Feuerlöscher am Treppenabgang meldung im Erdgeschoss sicher- tungswegen vorzusehen (vgl. §15 vorzuhalten. Die Feuerlöscher gestellt werden. Die Ansteuerung / H-VStättR). Für Messestände bis zu müssen ein Löschvermögen von Auslösung erfolgt über die auto- einer eingehausten Fläche von 18
Technische Richtlinien 4.4 Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen matische Brandmeldeanlage im Die Auslösung/Ansteuerung einer alien müssen als mindestens Erdgeschoss eines zweigeschossigen maschinellen Entrauchungsanlage schwerentflammbar (Klasse B1) Messestandes. In Messeständen erfolgt über die automatische und nicht brennend abtropfend, mit geschlossenen Decken größer Brandmeldeanlage. gemäß DIN 4102-1 mit geringer 400 m² ist auch im Erdgeschoss Rauchentwicklung bzw. gemäß eine Alarmierungsanlage vorzusehen. Sprinklerung EN 13501-1 als mindestens Klasse Schallhemmende Kabinen müssen Ab einer geschlossenen Fläche von B/C –s1, d0 eingestuft sein. zusätzlich – unabhängig von ihrer mehr als 400 m2 erfolgt eine Sprink- Ein Prüfzeugnis über die Baustoff- Größe – entweder eine Sichtverbin- lerung des Bereiches unterhalb der klasse des eingesetzten Materials dung nach außen haben oder mit geschlossenen Decke. ist vorzuhalten. einer optisch akustischen Alarmie- Mehrere bis zu 400 m2 große ge- Bambus, Reet, Heu, Stroh, Rinden- rung in Verbindung mit einem schlossene Deckenflächen dürfen mulch, Torf oder ähnliche Materia- Alarm-Taster oder mit einem ohne Sprinklerung nicht unmittel- lien genügen in der Regel nicht Notaus-Taster außerhalb der Kabine bar aneinander gebaut werden. Es den vorgenannten Anforderungen ausgestattet sein. ist ein Mindestabstand der Decken- und sind im Allgemeinen geson- flächen untereinander von 5 m dert zu schützen oder brandschutz- Rauchableitung (Luftlinie) einzuhalten. technisch zu behandeln. Laub- und Die Rauchableitung von Messe- Falls es bei einer Unterschreitung Nadelgehölze dürfen nur mit ständen erfolgt natürlich oder ma- des Abstandes -auch standüber- feuchtem Wurzelballen verwendet schinell in die Messehalle und von greifend- zu einer größeren Decken- werden. dort natürlich oder maschinell ins fläche kommen sollte, trägt der Ver- Statisch notwendige Befestigun- Freie. Für Messestände mit einer ursacher die Kosten für die gen dürfen nur mit dafür zugelas- Deckenfläche von weniger als 200 m² notwendigen Kompensationsmaß- senen Befestigungsmitteln ausge- ist eine Rauchableitungsöffnung nahmen gem. Tabelle 1 oder 2, auch führt werden (z.B. sind Kabelbinder nicht erforderlich. für den betroffenen Nachbarstand. aus Kunststoff nicht zulässig!). Bis zu einer Grundfläche von 1000 m² genügen Rauchableitungsöffnungen 4.4.1.1 Standbau- und 4.4.1.2 Ausstellung von Kraft- mit einer freien Öffnungsfläche von Dekorationsmaterialien fahrzeugen auf Messeständen insgesamt 1 Prozent der Grund- Generell dürfen an Messeständen Die Ausstellung von Kraftfahrzeu- fläche, Fenster oder Türen mit einer keinerlei leichtentflammbare, bren- gen ist bei der Messe Frankfurt freien Öffnungsfläche von insgesamt nend abtropfende, toxische Gase Venue GmbH, Technisches Veran- 2 Prozent der Grundfläche oder oder stark rauchbildende Materia- staltungsmanagement, anzumel- maschinelle Rauchabzugsanlagen lien wie die meisten thermoplasti- den. Hierzu ist die Anzahl der Fahr- mit einem Luftvolumenstrom von schen Kunststoffe, u.a. Polystyrol zeuge sowie die Angabe des/der 36 m³/h je Quadratmeter Grundfläche. (Styropor) verbaut werden. Fahrzeugtyp(-en) erforderlich. An die Anlagen zur maschinellen An tragende Konstruktionsteile Entrauchung von Messeständen können im Einzelfall aus Gründen Fahrzeuge mit Verbrennungs- werden keine Anforderungen der Sicherheit besondere Anforde- motoren hinsichtlich des thermischen und rungen gestellt werden (z.B. nicht- - Der Treibstofftank muss weitge- elektrischen Funktionserhaltes brennbar). Statisch notwendige hend leer und abgeschlossen gestellt, da die Entrauchung nur bzw. lasttragende Befestigungen sein. für die Phase der Selbstrettung dürfen nur mit nichtbrennbaren - Eine Versorgung der Ausstel- und ggf. Fremdrettung relevant ist Befestigungsmitteln ausgeführt lungsfahrzeuge über die Starter- und auch keine Bauteilanforderungen werden. batterie ist möglich, wenn sicher- an Messestände gestellt werden. Standbau- und Dekorationsmateri- gestellt ist, dass keine gefähr- 19
Technische Richtlinien 4.4 Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen lichen Gase produziert werden - nete Löschmittel in ausreichender de grundsätzlich nicht gestattet. z.B. bei Gelbatterien, wenn die Anzahl am Messestand vorzuhalten. Ausnahmen bedürfen der vorheri- Kontakte berührungssicher ge- Die Messe Frankfurt Venue GmbH gen schriftlichen Freigabe der Mes- staltet sind und der Anlasser dau- behält sich ergänzende Maßnah- se Frankfurt Venue GmbH. erhaft von der Batterie getrennt men vor. ist. 4.4.1.7 Nebelmaschinen, Hazer - In allen anderen Fällen ist die 4.4.1.3 Explosionsgefährliche und Laseranlagen Batterie abzuklemmen oder aus- Stoffe Da der Einsatz von Shownebel und zubauen. Explosionsgefährliche Stoffe unter- Haze in den Ausstellungshallen liegen dem Sprengstoffgesetz und vorhandene automatische Brand- Fahrzeuge mit Gasantrieb dürfen auf Messen und Ausstellun- melder auslösen kann, muss der - Der Druckbehälter muss entleert gen nicht ausgestellt werden. Dies Einsatz entsprechender Geräte und drucklos sein (s. auch Punkt gilt auch für Munition im Sinne des rechtzeitig, d.h. bis sechs Wochen 5.7). Waffengesetzes. vor Aufbaubeginn bei der Messe Frankfurt Venue GmbH, Techni- Fahrzeuge mit alternativer An- 4.4.1.4 Pyrotechnik sches Veranstaltungsmanagement, triebstechnik, z.B. Elektro- oder Pyrotechnische Vorführungen sind schriftlich angemeldet werden. Die Hybridantrieb bei der Messe Frankfurt anzumel- formlose Anmeldung muss Anzahl, - Der Kraftstofftank muss weitge- den. Darüber hinaus ist eine be- Modell des/der Gerät(e) sowie An- hend leer und abgeschlossen hördliche Genehmigung erforder- gaben zur Art der Nebelerzeugung sein. lich. beinhalten. Ebenso müssen die - Der Fahrmotor ist von der Batterie Pyrotechnische Gegenstände ohne Betriebsanleitung des Gerätes und abzukoppeln, beispielsweise über Konformitätsnachweis oder Feuer- das Sicherheitsdatenblatt des Nebel- einen Batterietrennschalter. werkskörper der Kategorien II, III fluids vorgelegt werden. - Die Spannungsfreiheit der Hoch- und IV sind nicht zugelassen. Kosten für erforderliche Maßnah- voltbatterie muss sichergestellt men zur Außerbetriebnahme von sein bzw. muss die Hochvoltbatte- 4.4.1.5 Ballone Brandmeldeeinrichtungen können rie in einem batterietypischen un- Die Verwendung von Luftballons, von der Messe Frankfurt an den kritischen Zustand sein (geladen/ die mit brennbarem Gas gefüllt Aussteller oder Veranstalter weiter- entladen). sind, ist in den Hallen und im Frei- berechnet werden. Wird der Ein- - Ladevorgänge sind in den Messe- gelände verboten. satz von Nebelmaschinen nicht mit hallen nicht gestattet. Mit Sicherheitsgas gefüllte Ballons, der Messe Frankfurt abgestimmt - Die Fahrzeugpositionen innerhalb die statisch fest verankert sind und und dadurch ein Fehlalarm der einer Standfläche müssen in ei- sich innerhalb der Standgrenzen im Brandmeldeanlage ausgelöst, nem Plan gekennzeichnet wer- Rahmen der maximalen Bauhöhe müssen wir die Kosten für Feuer- den. befinden, können auf Antrag von wehreinsätze an den Verursacher - Die zugehörigen Rettungskarten der Messe Frankfurt Venue GmbH, weiterleiten. sind am Stand vorzuhalten und Technisches Veranstaltungsma- Der Betrieb auf benachbarten Stän- vorab an die Messe Frankfurt zu nagement, freigegeben werden. den darf durch den Einsatz von Ne- übermitteln. Das Verteilen gasbefüllter Luftbal- belmaschinen nicht beeinträchtigt - Fahrzeuge mit Brennstoffzellen lons ist nicht gestattet. werden. Aus diesem Grund ist oder anderen Antriebsarten wer- ebenfalls anzugeben, in welchem den gesondert betrachtet. 4.4.1.6 Flugobjekte Zeitraum bzw. wie oft die Maschinen Die Verwendung von Flugobjekten zum Einsatz kommen. Es sollten Für alle Kraftfahrzeuge sind geeig- ist in den Hallen und im Freigelän- geeignete Maßnahmen getroffen 20
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