Technische Richtlinien - Stand: 01.01.2019 - COSMETICA Fachmessen

 
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Technische Richtlinien - Stand: 01.01.2019 - COSMETICA Fachmessen
Technische Richtlinien 2019 - D - angelegt 31.07.2018 - Version 13.08.2018 - Freigabe 28.08.2018

                                                                                                   Stand: 01.01.2019
                                                                                                                       Technische Richtlinien

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Technische Richtlinien

    Inhaltsverzeichnis
→            Die gekennzeichneten Punkte enthalten aktuelle Änderungen.

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    1.        Vorbemerkungen                  4                    Wandhydranten                      18       4.8.3     Witterungsbedingte Lasten        28
    1.1       Hausordnung                     5      →             Feuerlöscher                       18       4.8.3.1   Windlasten                       28
    1.2       Öffnungszeiten                  6                    Brandmeldeanlage                   18       4.8.4     Warnung bei Unwetter             28
    1.2.1     Auf- und Abbauzeiten            6                    Akustische/Optische                         4.9       Zweigeschossige Bauweise         28
    1.2.2.    Veranstaltungslaufzeit          6                    Alarmierung                        18       4.9.1     Bauanfrage                       28
                                                                   Rauchableitung                     19       4.9.2     Auflagen zur Standflächenüber-
    2.        Verkehr im Messegelände,                             Sprinklerung                       19                 bauung, Sicherheitsabstände,
              Rettungswege, Sicherheitsein-              4.4.1.1	Standbau- und Dekorations-                             Höhe der Standinnenräume         29
              richtungen                      7                    materialien                        19       4.9.3     Nutzlasten/Lastannahmen          29
    2.1       Verkehrsordnung, Parkkarten     7          4.4.1.2	Ausstellung von Kraftfahr-                   4.9.4     Rettungswege/Treppen             29
    2.2       Rettungswege                    7                    zeugen auf Messeständen            19       4.9.5     Baumaterialien                   30
    2.2.1     Feuerwehrbewegungszonen,                   4.4.1.3 Explosionsgefährliche Stoffe         20       4.9.6     Obergeschoss                     30
              Hydranten                        7         4.4.1.4 Pyrotechnik                          20
    2.2.2     Notausgänge, Notausstiege,                 4.4.1.5 Ballone                              20       5.       Betriebssicherheit, Technische
              Hallengänge                     7          4.4.1.6 Flugobjekte                          20                Sicherheitsbestimmungen,
    2.3       Sicherheitseinrichtungen        8          4.4.1.7	Nebelmaschinen, Hazer                                 Technische Vorschriften,
    2.4       Standnummerierung               8                     und Laseranlagen                  20                Technische Versorgung          31
    2.5       Bewachung                       8          4.4.1.8 Aschenbehälter, Aschenbecher 21               5.1      Allgemeine Vorschriften        31
    2.6       Notfallräumung                  9          4.4.1.9 Abfall-, Wertstoff-,                          5.1.1 Schäden                           31
                                                                   Reststoffbehälter                  21   →   5.1.2 Koordination von Arbeiten auf
    3.      Technische Daten und                         4.4.1.10	Spritzpistolen, Nitrolacke, Reini-                   dem Ausstellungsstand          31
            Ausstattung der Hallen und                             gungsmittel, Lösungsmittel         21       5.2      Einsatz von Arbeitsmitteln     31
            des Freigeländes                 10          4.4.1.11 Feuergefährliche Arbeiten           21       5.3      Elektroinstallation            31
    3.1     Hallendaten                      10          4.4.1.12 Leergut / Lagerung                           5.3.1 Anschlüsse                        31
    3.1.1 	Allgemeine Beleuchtung,                                von Materialien                    21       5.3.2 Standinstallation                 31
            Stromart, Spannung                10         4.4.1.13 Feuerlöscher                        22       5.3.3 Montage- und Betriebsvor-
    3.1.2 Druckluft-, Elektro- und                       4.4.1.14 Wasserspiele, -becken               22                schriften                      31
            Wasserversorgung                  10         4.4.2 Standüberdachung                       22       5.3.4 Sicherheitsmaßnahmen              32
    3.1.3 Kommunikationseinrichtungen         10         4.4.3 Glas und Acrylglas                     22       5.3.5 Sicherheitsbeleuchtung            32
    3.1.4 Sprinkleranlagen                    10         4.4.4	Gefangene Räume/Aufenthalts-                   5.3.6	Potentialausgleich (Standerdung)
    3.1.5 Heizung, Lüftung                    10                   räume                              22                an Metallkonstruktionen        32
    3.1.6 Störungen                           10         4.5       Ausgänge, Rettungswege             23       5.4      Wasser- und
    3.1.7 Standklimatisierung                 11         4.5.1 Ausgänge, Rettungswege                 23                Abwasserinstallation           32
    3.2     Freigelände                       11         4.5.2 Türen                                  23       5.5      Druckluft- / Gasinstallation   33
    3.3     Durchfahrtshöhen                  11         4.6       Podeste, Leitern, Treppen,                  5.5.1 Druckluftinstallation             33
                                                                   Stege                              23       5.5.2 Gasinstallation                   33
    4.      Standbaubestimmungen           12            4.7       Standgestaltung                    24       5.6      Maschinen-, Druckbehälter-,
    4.1     Standsicherheit                12            4.7.1 Erscheinungsbild                       24                Abgasanlagen                   33
    4.2 	Standbaufreigabe,                              4.7.2 Prüfung der Mietfläche                 24       5.6.1 Maschinengeräusche                33
            Planfreigabe                   12            4.7.3 Eingriffe in die Bausubstanz           24       5.6.2 Produktsicherheit                 33
    4.2.1 Prüfung und Freigabe                           4.7.4 Hallenfußböden                         24       5.6.2.1 Schutzvorrichtungen             34
            genehmigungspflichtiger                      4.7.5 	Abhängungen/Anschlagen von                    5.6.2.2 Prüfverfahren                   34
            Aufbauten                      12                      Traversen/Verbindungsmittel        25       5.6.2.3 Betriebsverbot                  34
    4.2.2 Fahrzeuge und Container          13            4.7.5.1 Elektrokettenzüge                    25       5.6.3 Druckbehälter                     34
    4.2.3 Änderung nicht vorschriftgemäßer               4.7.5.2 Handkettenzüge                       25       5.6.3.1 Abnahmebescheinigung            34
            Standbauten                    13            4.7.5.3 Verbindungsmittel                    26       5.6.3.2 Prüfung                         34
    4.2.4. Haftungsumfang                  13            4.7.6 	Standbegrenzungswände                26       5.6.3.3 Mietgeräte                      35
    4.3     Bauhöhen                       13            4.7.7 Werbemittel/Präsentationen             26       5.6.3.4 Überwachung                     35
    4.4     Brandschutz- und Sicherheits-                4.7.8 Barrierefreies Bauen                   27       5.6.4 Abgase und Dämpfe                 35
            bestimmungen                   14            4.7.9 Fundamente, Gruben                     27       5.6.5 Abgasanlagen                      35
    4.4.1 	Brandschutz                    14            4.8       Freigelände                        27       5.7      Verwendung von Druckgasen,
            Allgemeines / Flächenangaben 17              4.8.1	Standbaufreigabe/                                       Flüssiggasen und brennbaren
            Geschlossene Deckenflächen     17                      genehmigungspflichtige Stand-                        Flüssigkeiten                  35
            Standbaumaterialien, Treppen 18                        bauten                             27       5.7.1 Druck- und Flüssiggasanlagen 35
            Flucht- und Rettungswege       18            4.8.2	Verankerungen im Boden/Boden-                  5.7.1.1	Freigabeantrag für Druck-
    	Flucht- und Rettungsweg-                                     aufbrüche                          28                gasflaschen                    35
            kennzeichnung                  18

                                                                              2
Technische Richtlinien

     Inhaltsverzeichnis
→           Die gekennzeichneten Punkte enthalten aktuelle Änderungen.

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    5.7.1.2 Verwendung von Flüssiggas            35     5.11 Hochfrequenzgeräte,                     6.3     Umweltschäden           42
→ 5.7.1.3   Einrichtung und Unterhaltung         36          Funkanlagen, Elektromagnetische         6.3.1   Verpackungsmaterial     42
→ 5.7.2     Brennbare Flüssigkeiten              36     	Verträglichkeit und Ober-                  6.3.2   Küchenabfälle           42
    5.7.2.1 Auflagen zum Betrieb                 36          schwingungen                       38   6.3.3   Produktionsabfälle      42
    5.7.2.2 Einfüllen der Flüssigkeiten          36     5.12 Kräne, Stapler, Leergut            39   6.3.4   Standbauteile           42
    5.7.2.3 Leere Behälter                       36     5.13 Musikalische Wiedergaben           39
    5.7.3 Brennpasten und andere                        5.14 Getränkeschankanlagen              40   7.      Allgemeine Hinweise     43
            Brennstoffe                          36     5.15 Lebensmittelüberwachung            40   7.1     Haftung                 43
    5.8     Asbest und andere Gefahrstoffe       36     5.16 Fahrzeugvorführungen               40
    5.9     Film-, Lichtbild-, Televisionsvor-
            führungen, Szenenflächen und                6.      Umweltschutz                    41
            sonstige Präsentationen              37     6.1     Abfallwirtschaft                41
    5.10    Strahlenschutz                       37     6.1.1   Abfallentsorgung                41
    5.10.1 Radioaktive Stoffe                    37     6.1.2   Gefährliche Abfälle             41
    5.10.2 Röntgenanlagen und Störstrahler       37     6.1.3   Mitgebrachte Abfälle            42
    5.10.3 Lasereinrichtungen                    37     6.2     Wasser, Abwasser, Bodenschutz   42
    5.10.4 LED                                   38     6.2.1   Öl-/Fettabscheider              42
                                                        6.2.2   Reinigung/Reinigungsmittel      42

                                                                           3
Technische Richtlinien

 1.    Vorbemerkungen

Die Messe Frankfurt hat für die       allgemeinen Sprachgebrauch fol-       Weitere Informationen über Einzel-
stattfindenden Fachmessen und         gend verwendet wird, handelt es       heiten der Vorbereitung und
sonstigen Veranstaltungen Richt-      sich nicht um eine bauliche Anlage    Durchführung der Veranstaltung
linien erlassen mit dem Ziel, allen   im Sinne des Baugesetzbuchs.          werden dem Aussteller gegebe-
Ausstellern / Veranstaltern optima-   Der Messe-Standbau ist rechtlich      nenfalls übermittelt.
le Gelegenheit zu geben, ihre Expo-   eine „Einrichtung“ in der Ver-
nate darzustellen und ihre Besucher   sammlungsstätte.                      Die Messegesellschaften
und Interessenten anzusprechen.       Die Durchführung einer Veranstal-     - Deutsche Messe AG Hannover
Diese Richtlinien sind bindend für    tung / die Inbetriebnahme eines       - Leipziger Messe GmbH
alle Aussteller und Veranstalter.     Ausstellungsstandes kann im Inter-    - Messe Berlin GmbH
Gleichzeitig enthalten sie Sicher-    esse aller Veranstaltungsteilnehmer   - Messe Düsseldorf GmbH
heitsbestimmungen, die im             untersagt werden, wenn vorgefun-      - Messe Frankfurt Venue GmbH
Interesse unserer Aussteller und      dene Mängel bis zu Beginn der         - Messe München GmbH
Besucher ein Höchstmaß an             Veranstaltung nicht beseitigt wor-    - Kölnmesse GmbH
Sicherheit bei der technischen und    den sind.                             - NürnbergMesse GmbH
gestalterischen Ausrüstung der        Weitere Forderungen zur Sicher-       - Landesmesse Stuttgart GmbH
Veranstaltung bieten sollen.          heit und zum Standbau, die sich
Mit den zuständigen Behörden der      darüber hinaus durch die Messe        haben diese Technischen Richt-
Stadt Frankfurt am Main sind die      Frankfurt ergeben sollten, bleiben    linien in ein einheitliches Gliede-
Bauordnungs-, Brandschutz- und        vorbehalten.                          rungsschema gefasst.
sonstigen Sicherheitsbestimmun-       Ebenso behält sich die Messe
gen abgestimmt.                       Frankfurt vor, in Einzelfällen Aus-   Baurecht ist Landesrecht.
Die Messe Frankfurt behält sich       nahmen von den Bestimmungen           Dadurch und aufgrund unter-
vor, die Einhaltung dieser Bestim-    zuzulassen.                           schiedlicher baulicher Gegeben-
mungen zu prüfen.                     Die Unterlagen zur Bestellung von     heiten der einzelnen Messeplätze
Außerdem sind die gesetzlichen        Serviceleistungen werden rechtzei-    unterscheiden sich die jeweiligen
Bestimmungen in der jeweils gülti-    tig vor der Veranstaltung versandt.   Ausführungsbestimmungen.
gen Fassung zu beachten.              Allen Vertragspartnern des Ausstel-   Im Übrigen behält sich die Messe
Soweit in den Technischen Richtli-    lers sind diese Technischen Richt-    Frankfurt Änderungen vor.
nien der Begriff „Standbau“ dem       linien weiterzuleiten.                Der deutsche Text ist verbindlich.

                                                      4
Technische Richtlinien

 1.1 Hausordnung

Diese Hausordnung gilt für das ge-            tigt, Laderäume von Kraftfahr-         im Auftrag der Messe Frankfurt
samte Gelände der Messe Frank-                zeugen und von Personen mit-           oder der mit ihr in einem Ver-
furt Venue GmbH (im folgenden                 geführte Behältnisse und               tragsverhältnis stehenden Ver-
„Messe Frankfurt“ genannt) ein-               Taschen jederzeit verdachtsun-         anstalter, Aussteller, Mieter,
schließlich aller Gebäude sowie für           abhängig zu kontrollieren. Bei         Dienstleistungsunternehmen
das Rebstockparkhaus, das Kap                 einer Verweigerung der Kont-           oder sonstiger Vertragspartner
Europa und der von der Messe                  rollmaßnahme behält sich die           untersagt. Die Messe Frankfurt
Frankfurt genutzten Freiflächen am            Messe Frankfurt das Recht der          behält sich die Zulassung der
Rebstock (im folgenden „Messege-              Verweisung vom Messegelände            Tätigkeit von Drittunternehmen
lände“). Die Messe Frankfurt übt              vor.                                   im Auftrag der Vertragspartner
neben dem jeweiligen Veranstalter         4.	Die Messe Frankfurt ist berech-        und die Festlegung von Art,
das Hausrecht aus. Die zusätzlich             tigt, einschränkende Bestim-           Umfang und Bedingungen der
mit Ausstellern, Servicepartner-              mungen bei der Zulassung von           Tätigkeit vor.
unternehmen usw. getroffenen                  Besuchern zu erlassen und das      8.	Das Aushändigen (Hand- oder
Vereinbarungen bleiben unberührt.             Mitbringen von Tieren und              Barverkauf), die Annahme und
1.	Das Messegelände darf nur mit             Gegenständen zu untersagen             der Abtransport von ausgestell-
     den vorgesehenen gültigen Zu-            bzw. dies allgemein oder im            ten Waren ist während Messen
     trittslegitimationen (Mitarbeiter-       Einzelfall von der Erfüllung be-       und Ausstellungen nicht er-
     ausweise, Servicepartneraus-             stimmter Voraussetzungen ab-           laubt. Werden Waren kostenfrei
     weise, veranstaltungsbezogene            hängig zu machen. Kinder und           als Muster ausgehändigt, hat
     Eintrittskarten, Auf- und Abbau-         Jugendliche bis zum vollende-          der Aussteller dem Dritten eine
     ausweise) zu festgesetzten Zei-          ten 14. Lebensjahr dürfen nur in       entsprechende Überlassungs-
     ten und in den vorgesehenen              Begleitung eines Erziehungs-           erklärung (Quittung) auszustel-
     Gelände- und Gebäudeberei-               berechtigten oder einer geeig-         len. Dritte sind verpflichtet eine
     chen betreten bzw. befahren              neten Aufsichtsperson das              Quittung vom Aussteller einzu-
     werden. Die Messe Frankfurt              Messegelände betreten.                 fordern und diese auf Verlan-
     behält sich das Recht vor, je-       5.	Die Messe Frankfurt übernimmt          gen vorzuweisen. Werden Dritte
     derzeit eine verdachtsunabhän-           keinerlei irgendwie geartete           ohne Quittung angetroffen, be-
     gige Kontrolle der Zutrittslegiti-       Haftung für Personen, Sach-            hält sich die Messe Frankfurt
     mationen bei den auf dem                 und Vermögensschäden bei               das Recht vor, die Waren ent-
     Gelände angetroffenen Perso-             Schadensfällen auf dem                 schädigungslos einzuziehen
     nen durchzuführen.                       Messegelände.                          und den Dritten vom Messege-
2. 	Während des Aufenthalts gelten       6.	Ohne ausdrückliche Freigabe            lände zu verweisen.
     auf dem Gelände die Regeln der           der Messe Frankfurt ist außer-     9.	Auf dem gesamten Messegelän-
     Straßenverkehrsordnung (StVO).           halb von Ausstellungsständen           de herrscht ein grundsätzliches
     Die entsprechenden Hinweis-              Werbung jeglicher Art, das An-         Mitführverbot von Geräten, die
     schilder, die den Fahr- und Fuß-         bieten von Waren und Dienst-           zur Herstellung oder Produktion
     gängerverkehr auf dem Gelände            leistungen jeglicher Art, die          von Fotos oder Filmaufnahmen
     regeln, sind zu beachten.                Entgegennahme von Aufträgen            tauglich sind. Filmen, Fotogra-
     Für Kraftfahrzeuge beträgt die           und die Durchführung von Mei-          fieren und Skizzieren von aus-
     zulässige Höchstgeschwindig-             nungsumfragen unzulässig.              gestellten Waren oder Ausstel-
     keit 30 km/h.                        7.	Auf dem Messegelände ist jede          lungsständen auf dem Gelände
3.	Die Messe Frankfurt ist berech-           gewerbsmäßige Tätigkeit außer          und in den Hallen ist nur in be-

                                                          5
Technische Richtlinien

 1.1 Hausordnung

     sonderen Ausnahmefällen und         11.	Den Anordnungen des Sicher-              nen entschädigungslos einzu-
     mit schriftlicher Erlaubnis der          heits- und Ordnungspersonals             ziehen, sowie Kraftfahrzeuge
     Messe Frankfurt gestattet. Die           der Messe Frankfurt ist unbe-            auf Kosten und Gefahr des
     Messe Frankfurt ist bei begrün-          dingt Folge zu leisten.                  Fahrzeugführers/Fahrzeughal-
     detem Verdacht berechtigt, die      12.	Die Messe Frankfurt behält sich          ters abschleppen zu lassen.
     angefertigten Skizzen und das            das Recht vor, bei Verstößen        13.	Auf dem gesamten Messege-
     belichtete Filmmaterial ent-             gegen die Hausordnung, dem               lände herrscht eingeschränkter
     schädigungslos einzuziehen               Missbrauch und Fälschen von              Winterdienst. Dieser bezieht
     und zu vernichten. Dies gilt             Zutrittslegitimationen oder bei          sich sowohl auf das allgemein
     auch dann, wenn dadurch                  sonstigem störendem Verhalten            befriedete Gelände als auch auf
     sonstiges Bildmaterial in Mitlei-        die betreffenden Personen                die öffentlich zugänglichen
     denschaft gezogen wird.                  durch ein befristetes oder un-           Grundstücksteile der Messe
10.	Es wird darauf hingewiesen,              befristetes Haus- und Gelände-           Frankfurt.
     dass das Messegelände aus Si-            verbot von dem Gelände und
     cherheitsgründen videoüber-              aus den Gebäuden zu verwei-         Messe Frankfurt Venue GmbH
     wacht ist.                               sen und ihre Zutrittslegitimatio-   Stand: März 2014

 1.2 Öffnungszeiten

1.2.1 Auf- und Abbauzeiten               und -einbauten muss im Allgemeinen       temperiert.
Mit dem Standaufbau und der              spätestens am zweiten Kalendertag        Aus Gründen der allgemeinen
Anlieferung der Messegüter kann          nach Schluss der Veranstaltung be-       Sicherheit auf dem Messegelände
im Allgemeinen fünf Kalendertage         endet und die Halle geräumt sein.        bleiben die Hallen und das Messe-
vor Veranstaltungsbeginn begonnen        Der Aussteller bzw. die von ihm be-      gelände insgesamt außerhalb dieser
werden.                                  auftragte Standbaufirma wird ge-         Zeiten geschlossen.
Während der allgemeinen Auf- und         beten, sich sowohl bei Beginn des
Abbauzeiten kann in den Hallen           Standaufbaus als auch nach Ab-           1.2.2. Veranstaltungslaufzeit
und im Freigelände durchgehend,          bauende beim zuständigen Hallen-         Während der Veranstaltungslauf-
das heißt 24 Stunden am Tag (am          service zu melden. Die Standfläche       zeit werden die Hallen eine Stunde
letzten Aufbautag in der Regel bis       ist besenrein zu übergeben. In be-       vor Messebeginn geöffnet und
15.00 Uhr), gearbeitet werden so-        sonderen Fällen kann die Messe           eine Stunde nach Messeschluss
weit nicht veranstaltungsspezifisch      Frankfurt Venue GmbH, Technisches        verschlossen.
andere Zeiten mit der Terminüber-        Veranstaltungsmanagement, erwei-         Aussteller, die in begründeten Ein-
sicht bekannt gegeben werden.            terte Auf- und Abbauzeiten zulas-        zelfällen über diesen Zeitpunkt hinaus
Der Abbau der Standausstattung           sen. Vor dem offiziellen Aufbaube-       auf ihrem Stand tätig sein müssen,
und -einrichtung einschließlich der      ginn und nach dem offiziellen            bedürfen einer besonderen schrift-
ausstellereigenen Standaufbauten         Abbauende werden die Hallen nicht        lichen Erlaubnis der Messe Frankfurt.

                                                          6
Technische Richtlinien

 2.    Verkehr im Messegelände, Rettungswege, Sicherheitseinrichtungen

 2.1 Verkehrsordnung, Parkkarten

Verkehrsordnende und verkehrs-        erfordert, darf nur Schrittgeschwin-    Gefahr des Besitzers oder Halters
lenkende Regeln – wie z.B. in der     digkeit gefahren werden. Vor Ein-       entfernt werden.
Verkehrsregelung beschrieben –        oder Ausfahrt aus den Hallen ist        Das Befahren des Geländes mit
einschließlich der Anweisungen        anzuhalten und die ausreichende         Fahrzeugen aller Art ist nur nach
des von der Messe Frankfurt einge-    Tordurchfahrtshöhe zu prüfen. Ein       Erlaubnis durch die Messe Frank-
setzten Ordnungspersonals sind        Abstellen von Fahrzeugen in den         furt gestattet, geschieht auf eigene
unbedingt zu beachten und ihnen       Hallen ist verboten. Während des        Gefahr und ist während der Veran-
ist entsprechend Folge zu leisten.    Ladens ist der Motor abzustellen.       staltung grundsätzlich untersagt.
Das Messegelände ist Privatgelände    Wohnwagen/Wohnmobile dürfen             Auf dem Messegelände stehen
der Messe Frankfurt.                  nicht im                                Pkw-Parkplätze für Aussteller in be-
Im gesamten Messegelände und          Messegelände genutzt werden.            grenzter Zahl zur Verfügung. Die
auf messeeigenen Parkplätzen          Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge,   Parkplatzkarten können nur für die
gelten die Bestimmungen der           Auflieger, Container, Behälter und      gesamte Dauer der Veranstaltungs-
Straßenverkehrsordnung.               Güter jeder Art können von einem        tage je nach Parkplatzangebot mit
Die im Messegelände zugelassene       autorisierten Abschleppunterneh-        dem entsprechenden Formblatt be-
Höchstgeschwindigkeit beträgt 30      men, das im Auftrag der Messe           stellt werden (siehe auch Verkehrs-
km/h. Dort, wo es die Verkehrslage    Frankfurt arbeitet, auf Kosten und      regelung).

 2.2 Rettungswege

2.2.1 Feuerwehrbewegungs-             2.2.2 Notausgänge, Notaus-              oder in den Gang hineinragende
zonen, Hydranten                      stiege, Hallengänge                     Gegenstände eingeengt werden.
Die notwendigen und die durch die     Die Flucht- und Rettungswege sind       Die Messe Frankfurt ist im Fall von
Halteverbotszeichen gekennzeich-      jederzeit freizuhalten. Die Türen im    Zuwiderhandlungen berechtigt, auf
neten Anfahrtswege und Bewe-          Zuge von Flucht- und Rettungswe-        Kosten und Gefahr des Verursa-
gungszonen für die Feuerwehr          gen müssen von innen leicht in          chers Abhilfe zu schaffen. Für den
müssen ständig freigehalten wer-      voller Breite geöffnet werden kön-      Standbau benötigte Materialien
den. Fahrzeuge und Gegenstände,       nen. Flucht- und Rettungswege,          oder zur sofortigen Aufstellung auf
die auf den Rettungswegen und         Ausgangstüren und Notausstiege          der Standfläche angelieferte Expo-
den Sicherheitsflächen abgestellt     im Hallenfußboden und deren             nate dürfen in der Auf- und Abbau-
sind, können auf Kosten und Ge-       Kennzeichnung dürfen nicht ver-         phase kurzzeitig im Randbereich
fahr des Besitzers entfernt werden.   baut, überbaut, versperrt, verhängt     der Flucht- und Rettungswege ab-
Hydranten in den Hallen und im        oder sonst unkenntlich gemacht          gestellt werden, wenn hierdurch
Freigelände dürfen nicht verbaut,     werden. Die Flucht- und Rettungs-       die aus Sicherheitsgründen gefor-
unkenntlich oder unzugänglich ge-     wege in den Hallen dürfen zu kei-       derten Gangbreiten nicht unter-
macht werden.                         nem Zeitpunkt durch abgestellte         schritten und logistische Belange

                                                      7
Technische Richtlinien

 2.2 Rettungswege

ausreichend berücksichtigt wer-       Durchgang in einer Mindestbreite      von Montageplätzen oder zur Auf-
den. Dies wird als erfüllt angese-    von 1,2 m frei zu halten. Flächen     stellung von Maschinen (z.B. Holz-
hen, wenn entlang der Standgren-      vor Notausgängen und die Kreu-        bearbeitungsmaschinen, Werkbän-
ze zum Hallengang ein Streifen von    zungsbereiche der Hallengänge         ke, etc.) genutzt werden.
maximal 0,9 m zum Abstellen ge-       sind hiervon ausgenommen und          Auf Verlangen der Messe Frankfurt
nutzt wird. Unabhängig von der        müssen jederzeit in voller Breite     kann (auch) aus logistischen Grün-
Breite des Hallenganges und der       freigehalten werden. Die Hallen-      den die sofortige Räumung aller
abgestellten Güter ist zwingend ein   gänge dürfen nicht zur Errichtung     Hallengänge gefordert werden.

 2.3 Sicherheitseinrichtungen

Sprinkleranlagen, Feuermelder,        einrichtungen, deren Hinweiszeichen   dürfen nicht zugestellt oder zuge-
Feuerlöscheinrichtungen, Rauch-       sowie die grünen Notausgangs-         baut werden.
melder, Schließvorrichtungen der      kennzeichen müssen jederzeit
Hallentore und andere Sicherheits-    zugänglich und sichtbar sein. Sie

 2.4 Standnummerierung

Eine Standnummerierung ist obliga-    Veranstalter mit Standnummern ge-
torisch.                              kennzeichnet.
Soweit der Standbau dies technisch
zulässt, werden alle Stände vom

 2.5 Bewachung

Die allgemeine Bewachung der          keine Obhut für eingebrachte oder     Risiken für das Ausstellungsgut
Messehallen und des Freigeländes      angelieferte Einrichtungen und Ge-    und die sonstigen von den Ausstel-
während der Auf- und Abbauphase       genstände von Ausstellern und in      lern eingebrachten Gegenstände
sowie während der Laufzeit der        ihrem Auftrag tätigen Dritten.        bestehen. Wertvolle bzw. leicht be-
Veranstaltung erfolgt durch die                                             wegliche Gegenstände sollten
Messe Frankfurt und durch von ihr     Die Aussteller werden ausdrücklich    nachts stets unter Verschluss ge-
beauftragte Servicepartner. Die       darauf hingewiesen, dass während      nommen werden.
Messe Frankfurt übernimmt jedoch      der Auf- und Abbauzeiten erhöhte

                                                      8
Technische Richtlinien

 2.5 Bewachung

Eine Bewachung des Standes und         Bewachung von fremdem Eigen-            Standwache bei dem Hallenservice
der vom Aussteller eingebrachten       tum zu übernehmen.                      abmelden und das Ende der Bewa-
Gegenstände muss im Bedarfsfall                                                chungszeit in der vorgenannten
der Aussteller selbst organisieren.    Firmeneigene Standwachen bedür-         Liste vermerken. Die Standwache
                                       fen für eine Bewachungszeit zwi-        darf sich nur auf demjenigen Stand
Standposten (Stand Guards) dürfen      schen 18.00 Uhr und 8.00 Uhr ei-        aufhalten, für den sie einen Bewa-
zwischen 18.00 Uhr und 8.00 Uhr        ner besonderen Genehmigung, für         chungsauftrag hat. Das Betreten
grundsätzlich nur durch die von        die eine Gebühr erhoben wird. Auf       und Verlassen des Standes muss
der Messe Frankfurt beauftragten       Erteilung der Genehmigung be-           auf dem kürzesten Weg, über den
Servicepartner gestellt werden. Die    steht kein Rechtsanspruch. Firmen-      Hallenservice, erfolgen. Bei Nicht-
Bestellung von Standposten kann        eigene Standwachen, die sich vor,       einhaltung dieser Auflagen geht
der Aussteller bis sechs Wochen        während und nach Veranstaltungen        die Messe Frankfurt davon aus,
vor Veranstaltungsbeginn mit dem       in den Messehallen befinden, ha-        dass sich die am Stand oder in der
entsprechenden Formular (siehe         ben ferner folgende Bestimmun-          Halle angetroffene Person unbe-
Servicemappe oder online über          gen einzuhalten: Die Wachperso-         rechtigterweise auf dem Messege-
den Shop für Ausstellerservices)       nen müssen sich vor Dienstantritt       lände aufhält und behält sich be-
erteilen. Die Bestellung erfolgt       bei dem für die entsprechende           sondere Maßnahmen bzw. die
durch die Einsendung des für die       Halle zuständigen Hallenservice         Verweisung vom Messegelände
Veranstaltung geltenden, vollstän-     melden. Durch Eintrag des eigenen       sowie die Geltendmachung weite-
dig ausgefüllten Bestellvordruckes.    Namens, Name des Ausstellers,           rer Ansprüche/ Schäden vor. Die
Mündliche oder                         Standnummer, Personalausweis-           Mitnahme von Hunden zu Bewa-
telefonische Bestellungen müssen       oder Reisepassnummer sowie              chungszwecken auf das Messege-
vom Antragsteller schriftlich bestä-   Datum und Ankunftszeit in eine          lände bedarf einer jederzeit wider-
tigt werden. Die Bestellung muss       dafür vorgesehene und vom Hal-          rufbaren Genehmigung durch die
vom Antragsteller rechtsverbind-       lenservice geführte Liste ist die An-   Messe Frankfurt. Hunde sind ohne
lich unterschrieben sein. Das Ser-     wesenheit zu bestätigen. Bei Ende       Ausnahme an der Leine zu führen.
vicepersonal der Messe Frankfurt       der Bewachungszeit und vor Ver-         Waffen dürfen auch zu Bewa-
ist nicht befugt selber Aufträge zur   lassen der Halle muss sich die          chungszwecken nicht mitgeführt
                                                                               werden.

 2.6 Notfallräumung

Aus Sicherheitsgründen kann die        Räumung von der Messe Frankfurt
Schließung von Räumen, Gebäu-          angeordnet werden.
den oder Freiflächen und deren

                                                       9
Technische Richtlinien

 3.    Technische Daten und Ausstattung der Hallen und des Freigeländes

 3.1 Hallendaten

Aufgrund der unterschiedlichen           Richtlinie zum Betrieb von ausstel-   hält sich das Recht vor, diese Netze
Hallen sind diese Angaben gesondert      lereigenen WLAN Netzen auf der        abzuschalten.
aufgeführt (siehe „Technische Daten      Messe Frankfurt:                      Formulare zur Anmeldung Ihres
der Hallen der Messe Frankfurt“)         Ausstellereigene WLAN-Sender          eigenen Access Points werden auf
                                         dürfen nur im 2,4 GHz-Bereich         www.messefrankfurt.com bereit-
3.1.1 Allgemeine Beleuchtung,            basierend auf den gültigen Stan-      gestellt. Die Anmeldung eines
Stromart, Spannung                       dards (802.11 b/g/n) senden, nicht    eigenen WLAN Senders muss
Die allgemeine Beleuchtung hat, je       aber im 5 GHz-Bereich! Der 5 GHz-     rechtzeitig vor Messebeginn erfol-
nach Halle, zwischen ca. 300 und         Bereich ist exklusiv der Messe        gen, um sicherzustellen, dass diese
400 Lux, gemessen 1 m über dem           Frankfurt vorbehalten, um dort        Regeln von allen Ausstellern einge-
Hallenfußboden. Vorhandene               ausstellerspezifische Lösungen ab-    halten werden.
Stromart und Spannung auf dem            zubilden. WLAN-Sender dürfen
Messegelände:                            somit nur in den Kanälen 1,6 oder     3.1.4 Sprinkleranlagen
Netzart: TN-C-S                          11 senden und nicht auf automati-     Die Hallen sind mit Sprinkleranlagen
Spannung 230 V / 400 V                   sche Kanalsuche konfiguriert sein.    ausgestattet. Der Mindestabstand
Toleranzwerte nach DIN EN 50160          Kanal-Bündelung (Channel              von Exponaten und Dekorationen
                                         Bonding) ist nicht gestattet und so   zum Sprinklerkopf muss 1,00 m
3.1.2 Druckluft-, Elektro- und           die Kanalbandbreite auf maximal       betragen. Der Abstand von Leuchten
Wasserversorgung                         20 MHz begrenzt. Die Sende-           und Strahlern zum Sprinklerkopf ist
Die Druckluft-, Elektro- und Wasser-     leistung des eigenen Senders darf     so zu wählen, dass eine Fehlaus-
versorgung der Stände erfolgt in         an der Standgrenze nicht mehr als     lösung der Löscheinrichtung durch
den Hallen über die vorhandenen          -80dBm betragen. Die SSID, das ist    Wärmeeinwirkung ausgeschlossen
Installationskanäle und Anschluss-       die Kennung Ihres Access Points,      ist.
punkte im Hallenfußboden. In Hal-        muss in den ersten Zeichen die
lenebenen mit Stützen erfolgt die        Standnummer beinhalten (z.B.          3.1.5 Heizung, Lüftung
Elektroversorgung zusätzlich über        H4.0 B42). All diese zuvor genann-    In allen Hallen vorhanden.
Anschlusskästen, die sich an den         ten Einstellungen lassen sich über    Geheizt, gelüftet und gekühlt wird
Hallenstützen befinden.                  das Konfigurationsmenü des            bei Bedarf an den Veranstaltungs-
                                         Access Points einstellen.             tagen.
3.1.3 Kommunikationseinrich-             Andere Sender als WLAN-Sender
tungen                                   sind grundsätzlich nicht gestattet,   3.1.6 Störungen
Die Versorgung der Stände mit Te-        denn sie können die Nutzsignale       Bei Störungen der technischen
lefon-, Telefax-, Daten- und Antennen-   massiv stören. Sollten Exponate       Versorgung (z.B. Elektro, Wasser,
anschlüssen erfolgt in den Hallen        andere Sender verwenden, dann         Druckluft, Heizung, Lüftung, Tele-
im Allgemeinen über die vorhan-          sprechen Sie uns bitte rechtzeitig    kommunikation usw.) ist unver-
denen Installationskanäle und An-        darauf an. Für WLAN-Sender in Ex-     züglich die Messe Frankfurt zu
schlusspunkte im Hallenfußboden.         ponaten gelten selbstverständlich     informieren.
In den Hallenebenen mit Stützen          auch die zuvor formulierten Re-       Für Verluste und Schäden, die
erfolgt die Versorgung zusätzlich        geln. WLAN-Netze, die zu Störun-      durch diese Störungen entstehen,
über Anschlusskästen, die sich an        gen führen, dürfen nicht betrieben    haftet die Messe Frankfurt nicht.
den Hallenstützen befinden.              werden. Die Messe Frankfurt be-

                                                        10
Technische Richtlinien

 3.1 Hallendaten

3.1.7 Standklimatisierung              service, unterbreitet auf Wunsch      gestattet.
Es besteht die Möglichkeit, Stand-     ein individuelles Angebot. Eine
areale individuell zu klimatisieren.   Standklimatisierung mit Trinkwasser
Die Messe Frankfurt, Aussteller-       im Durchflussverfahren ist nicht

 3.2 Freigelände

Die Freigeländeflächen bestehen        zeiten eine allgemeine Straßen-       vorhanden.
aus gepflasterten oder asphaltier-     und Wegebeleuchtung.                  Bitte beachten Sie auch unbedingt
ten Flächen. Das Gelände hat bei       Notwendige Versorgungsanschlüsse      Punkt 4.8 Freigelände bei Ihren
Dunkelheit während der Öffnungs-       sind in unregelmäßigen Abständen      Planungen.

 3.3 Durchfahrtshöhen

Geringere Durchfahrtshöhen als
4,00 m sind beschildert.

                                                      11
Technische Richtlinien

 4.    Standbaubestimmungen

 4.1 Standsicherheit

Ausstellungsstände einschließlich      hohe dekorative Elemente), die um-     prüffähig vorzulegen.
Einrichtungen und Exponate sowie       kippen können, müssen mindestens       Abweichungen sind im begründe-
Werbeträger sind so standsicher zu     für eine horizontal wirkende Ersatz-   ten Einzelfall möglich, hierbei ist ein
errichten, dass die öffentliche        flächenlast qh bemessen werden:        genauer Nachweis zu führen.
Sicherheit und Ordnung, insbeson-      qh1 = 0,125 kN/m² bis 4m Höhe ab       Die Stabilisierung gegen Nachbar-
dere Leben und Gesundheit, nicht       Oberkante Fußboden                     stände bzw. vorhandene Bausubstanz
gefährdet werden.                      qh2 = 0,063 kN/m² für alle Flächen     ist nicht gestattet.
Für die statische Sicherheit ist der   über 4 m Höhe ab Oberkante Fuß-        Die Messe Frankfurt behält sich
Aussteller verantwortlich und ge-      boden                                  vor, in begründeten Fällen vor Ort
gebenenfalls nachweispflichtig.        Bezugsfläche ist dabei die jeweilige   eine kostenpflichtige Überprüfung
Stehende bauliche Elemente bzw.        Ansichtsfläche.                        der Standsicherheit durch einen
Sonderkonstruktionen (z.B. freiste-    Die dazu erstellten Nachweise sind     Statiker vornehmen zu lassen.
hende Wände, hohe Exponate,            auf Verlangen der Messe Frankfurt

 4.2 Standbaufreigabe, Planfreigabe

Nicht freigabepflichtig:               –	Standaufbauten und Exponate         Messe Frankfurt Venue GmbH
Für eingeschossige Standbauten            über 4 m Höhe                       Technisches Veranstaltungs-
-	die nicht zu Sonderkonstruktio-     – geschlossene Decken                  management Messen
     nen zählen                        –	Podeste und Bühnen höher als        Ludwig-Erhard-Anlage 1
-	mit einer Grundfläche kleiner          0,20 m                              D-60327 Frankfurt am Main
     als 100 m²                        – Glaskonstruktionen                   veranstaltungstechnik
-	einer Bauhöhe von nicht mehr        – bewegte Bauteile                     @messefrankfurt.com
     als 4,00 m                        – Decken-Boden-Verbindung              vorzulegen.
ist keine Einreichung von Planun-                                             Die Standpläne gehen nach Über-
terlagen erforderlich.                 4.2.1 Prüfung und Freigabe             prüfung mit dem Freigabevermerk
                                       freigabepflichtiger Aufbauten          an den Aussteller/Standbauer zu-
Freigabepflichtig:                     Vermaßte Standpläne in einem           rück. Erst mit dem Freigabever-
Messestände mit einer Grundfläche      geeigneten Maßstab (z.B. 1:100) in     merk ist der Standbau freigegeben.
größer als 100 m², Messestände im      gedruckter (zweifache Ausferti-        Für die Freigabe von:
Freigelände, Fliegende Bauten,         gung) oder elektronischer Form         – Sonderkonstruktionen
mobile Stände, 2-geschossige           (pdf) mit Grundrissen und Ansich-      – zweigeschossigen Bauten
Stände, Sonderaufbauten und Son-       ten sind bis spätestens sechs Wo-      – Messestände im Freigelände
derkonstruktionen sind freigabe-       chen vor Aufbaubeginn in zweifa-       – Fliegende Bauten
und kostenpflichtig.                   cher Ausfertigung mit deutscher        – Kino- oder Zuschauerräumen
Zu Sonderkonstruktionen zählen         oder englischer Beschriftung zur       – Szenenflächen
u.a.:                                  Freigabe bei der                       werden folgende Unterlagen (in
                                                                              zweifacher Ausfertigung) bis spätes-

                                                       12
Technische Richtlinien

 4.2 Standbaufreigabe, Planfreigabe

tens sechs Wochen vor Aufbaube-          bener Zeit bzw. nach Absprache an     auf Kosten des Ausstellers selbst
ginn in deutscher Sprache benötigt:      den Standbauleiter, um den Stand-     Änderungen vorzunehmen.
a)	Von einem zweiten, unabhängigen      aufbau in statischer Hinsicht zu
    Statiker geprüfte oder prüffähige    überprüfen und abzunehmen.            4.2.4. Haftungsumfang
    statische Berechnung nach                                                  Jegliche Schadensersatzansprüche
    deutschen Normen                     Die Kosten des Freigabeverfahrens     wegen Abhandenkommens, Beschä-
b)	Baubeschreibung mit Angaben          (Prüfung der eingereichten Unterla-   digung oder Beeinträchtigungen
    zu den verwendeten Materialien       gen und Abnahme vor Ort) werden       der eingesandten Entwürfe,
    (ggfs. mit Zertifikaten)             dem Aussteller/Standbauer in          Modelle oder sonstigen Unterlagen
c)	Standbauzeichnungen in einem         Rechnung gestellt. Das Fehlen ei-     gegen die Messe Frankfurt, gleich
    geeigneten Maßstab, z.B. 1:100       ner Statik kann für den Aussteller/   auf welchem Rechtsgrund sie be-
    (Grundrisse, Ansichten, Schnit-      Standbauer Mehrkosten zur Folge       ruhen könnten, sind ausgeschlossen.
    te) sowie Deckenplan mit Ver-        haben.                                Sofern der Aussteller oder dessen
    maßung der geschlossenen                                                   Nachunternehmer die vorstehenden
    Deckenfläche(n)                      4.2.2 Fahrzeuge und Container         Standbaubestimmungen nicht ein-
d)	Rettungswegplan mit Nachweis         Fahrzeuge und Container sind als      halten, haftet der Aussteller für sämt-
    der Rettungsweglängen und            Ausstellungsstände in den Hallen      liche Schäden, die aus der Verletzung
    -breiten                             und im Freigelände freigabepflich-    der Standbaubestimmungen resultie-
e)	Bei Vorlage einer Typenprüfung/      tig.                                  ren.
    eines Prüfbuchs entfällt Punkt a).                                         Ferner hat der Aussteller die Messe
                                         4.2.3 Änderung nicht vorschrift-      Frankfurt von sämtlichen Ansprüchen
Sollte keine, von einem zweiten,         gemäßer Standbauten                   Dritter freizustellen, die aufgrund der
unabhängigen Statiker geprüfte           Standbauten, die nicht freigegeben    Verletzung der vorstehenden Stand-
Statik vorliegen, wird das von der       sind, den Technischen Richtlinien     baubestimmungen geltend gemacht
Messe Frankfurt beauftragte              oder dem Stand der Technik nicht      werden.
Ingenieurbüro die Prüfung selbst         entsprechen, müssen geändert
vornehmen und separat an den             oder beseitigt werden.
Aussteller weiterberechnen.              Bei nicht fristgerechter Ausführung
Der Statiker wendet sich zu gege-        ist die Messe Frankfurt berechtigt,

 4.3 Bauhöhen

Die maximalen Bauhöhen für               zum Nachbarstand einzurücken.         tigkeit der Angaben. Die lichte
Standaufbau, Rigging sowie Wer-          Bauliche Einschränkungen können       Höhe von Innenräumen muss min-
bung finden Sie unter                    hallenspezifisch vorhanden sein.      destens 2,30 m betragen.
www.messefrankfurt.com.                  Alle Maße sind vor Ort zu überprü-    Die Rückseiten zu Nachbarständen
Werbeträger, Logos etc. sind min-        fen. Die Messe Frankfurt über-        sind ab einer Höhe von 2,50 m
destens 1,00 m von der Grenze            nimmt keine Gewähr für die Rich-      glatt und weiss auszubilden.

                                                        13
Technische Richtlinien

 4.4 Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen

4.4.1 Brandschutz                  durch geschlossene Decken), so       zu treffen sind. Die erforderlichen
Die Ausstellungshallen sind mit    sind zusätzliche Maßnahmen sei-      Maßnahmen sind den folgenden
Brandmelde- bzw. Feuerlöschanla-   tens des Ausstellers erforderlich,   Tabellen 1 und 2 zu entnehmen.
gen ausgerüstet. Sollten diese     die im Einvernehmen mit der Messe    Geschlossene Decken in Foyers
Brandschutzanlagen durch Stand-    Frankfurt Venue GmbH, Techni-        sind grundsätzlich nicht gestattet.
bau eingeschränkt werden (z.B.     sches Veranstaltungsmanagement,

                                                  14
Technische Richtlinien

 4.4 Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen

Tabelle 1: Brandschutzkonzept für eingeschossige Messestände mit geschlossenen EG-Decken und zweigeschossige Messestände
mit offenen OG-Decken

Deckenfläche             0 - 30 m²              31 - 100 m²            101 - 200 m²                   201 - 400 m²                   401 - 1.000 m²

Brandschutzmaßnahme

Standbaumaterialien      Mindestens B1,         Mindestens B1,         Mindestens B1, schwerent-      Mindestens B1, schwerent-      Mindestens B1, schwerent-
einschl. Decken          schwerentflammbar      schwerentflammbar      flammbar                       flammbar                       flammbar

Treppen                  Mindestens B1,         Mindestens B1,         Mindestens B1, schwerent-      Mindestens B1, schwerent-      Mindestens B1, schwerent-
                         schwerentflammbar      schwerentflammbar      flammbar                       flammbar                       flammbar

Flucht-                  EG: max. 20 m zum      EG: max. 20 m zum      EG: max. 20 m zum Gang         EG: max. 20 m zum Gang         EG: max. 20 m zum Gang
Rettungsweglänge         Gang                   Gang                   OG: max. 20 m zum Gang         OG: max. 20 m zum Gang         OG: max. 20 m zum Gang
                         OG: max. 20 m zum      OG: max. 20 m zum
                         Gang                   Gang

Ausgänge aus Messe- EG: einer; 0,9 m            EG: einer; 0,9 m       EG: zwei, entgegengesetzt,     EG: zwei, entgegengesetzt,     EG: zwei, entgegengesetzt,
ständen oder Räumen OG: eine Treppe; 0,9 m OG: eine Treppe; 0,9 m < 200 m2: 0,9 m                     < 200 m2: 0,9 m                < 200 m2: 0,9 m
in Messeständen                                                        > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m
(Mindestbreite)                                                        je weitere 100 Pers.           je weitere 100 Pers.           je weitere 100 Pers.
                                                                       OG: zwei Treppen entgegen-     OG: zwei Treppen entgegen-     OG: zwei Treppen entgegen-
                                                                       gesetzt, je < 200 m2: 0,9 m > gesetzt, je < 200 m2: 0,9 m     gesetzt, je < 200 m2: 0,9 m
                                                                       200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m   > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m
                                                                       je weitere 100 Pers.           je weitere 100 Pers            je weitere 100 Pers

Flucht-/Rettungsweg      Ja                     Ja                     Ja                             Ja                             Ja
Kennzeichnung                                   Rettungszeichen-       Sicherheitsbeleuchtung         Sicherheitsbeleuchtung         Sicherheitsbeleuchtung
                                                leuchten

Feuerlöscher             EG: ja                 EG: ja                 EG: ja                         EG: ja                         EG: ja
                         OG: ja, 1 + 1 je Treppe OG: ja, 1 + 1 je Treppe OG: ja, 1 + 1 je Treppe      OG: ja, 1 + 1 je Treppe        OG: ja, 1 + 1 je Treppe

Automatische Brand-      EG: nein               EG: ja                 EG: ja                         EG: ja                         EG: ja
meldeanlage / (BMA)      OG: nein               OG: nein               OG: nein                       OG: nein                       OG: nein

Akustische/optische      EG: nein               EG: nein               EG: nein                       EG: nein                       EG: ja
Alarmierung              OG: nein               OG: ja                 OG: ja                         OG: ja                         OG: ja

Wandhydrant „S“          EG: nein               EG: nein               EG: ja, einer                  EG: ja, zwei                   EG: ja, drei
im Stand                 OG: nein               OG: nein               OG: nein                       OG: nein                       OG: ja, drei

Rauchableitung           EG: nein               EG: nein               EG: nein                       EG: ja                         EG: ja
                         OG: nein               OG: nein               OG: nein                       OG: nein                       OG: nein
Sprinklerung             EG: nein               EG: nein               EG: nein                       EG: nein                       EG: ja
                         OG: nein               OG: nein               OG: nein                       OG: nein                       OG: nein
Anmerkung: Wenn kein durch Personen genutztes OG vorhanden ist, entfallen die jeweiligen Anforderungen für das OG

                                                                            15
Technische Richtlinien

 4.4 Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen

Tabelle 2: Brandschutzkonzept für zweigeschossige Messestände mit geschlossenen EG-Decken und mit geschlossenen OG-Decken

Deckenfläche           0 - 30 m²              31 - 100 m²            101 - 200 m²                   201 - 400 m²                   401 - 1.000 m²

Brandschutzmaßnahme

Standbaumaterialien    Mindestens B1,         Mindestens B1,         Mindestens B1, schwerent-      Mindestens B1, schwerent-      Mindestens B1, schwerent-
einschl. Decken        schwerentflammbar      schwerentflammbar      flammbar                       flammbar                       flammbar

Treppen                Mindestens B1,         Mindestens B1,         Mindestens B1, schwerent-      Mindestens B1, schwerent-      Mindestens B1, schwerent-
                       schwerentflammbar      schwerentflammbar      flammbar                       flammbar                       flammbar

Flucht-                EG: max 20 m zum       EG: max 20 m zum       EG: max 20 m zum Gang          EG: max 20 m zum Gang          EG: max 20 m zum Gang
Rettungsweglänge       Gang                   Gang                   OG: max 20 m zum Gang          OG: max 20 m zum Gang          OG: max 20 m zum Gang
                       OG: max 20 m zum       OG: max 20 m zum
                       Gang                   Gang

Ausgänge aus Messe- EG: einer; 0,9 m          EG: einer; 0,9 m       EG: zwei, entgegengesetzt,     EG: zwei, entgegengesetzt,     EG: zwei,entgegengesetzt,
ständen oder Räumen OG: eine Treppe; 0,9 m OG: eine Treppe; 0,9 m < 200 m2: 0,9 m                   < 200 m2: 0,9 m                < 200 m2: 0,9 m
in Messeständen                                                      > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m
(Mindestbreite)                                                      je weitere 100 Pers.           je weitere 100 Pers.           je weitere 100 Pers.
                                                                     OG: zwei Treppen entgegen-     OG: zwei Treppen entgegen-     OG: zwei Treppen entgegen-
                                                                     gesetzt, je < 200 m2: 0,9 m    gesetzt, je < 200 m2: 0,9 m    gesetzt, je < 200 m2: 0,9 m
                                                                     > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m > 200 Pers: min. 1,2 m + 0,6 m
                                                                     je weitere 100 Pers.           je weitere 100 Pers            je weitere 100 Pers

Flucht-/Rettungsweg    Ja                     Ja                     Ja                             Ja                             Ja
Kennzeichnung                                 Rettungszeichen-       Sicherheitsbeleuchtung         Sicherheitsbeleuchtung         Sicherheitsbeleuchtung
                                              leuchten

Feuerlöscher           EG: ja                 EG: ja                 EG: ja                         EG: ja                         EG: ja
                       OG: ja, 1 + 1 je Treppe OG: ja, 1 + 1 je Treppe OG: ja, 1 + 1 je Treppe      OG: ja, 1 + 1 je Treppe        OG: ja, 1 + 1 je Treppe

Automatische Brand-    EG: nein               EG: ja                 EG: ja                         EG: ja                         EG: ja
meldeanlage / (BMA)    OG: nein               OG: ja                 OG: ja                         OG: ja                         OG: ja

Akustische/optische    EG: nein               EG: nein               EG: nein                       EG: nein                       EG: ja
Alarmierung            OG: nein               OG: ja                 OG: ja                         OG: ja                         OG: ja

Wandhydrant „S“        EG: nein               EG: nein               EG: ja, einer                  EG: ja, zwei                   EG: ja, drei
im Stand               OG: nein               OG: nein               OG: ja, einer                  OG: ja, zwei                   OG: ja, drei

Rauchableitung         EG: nein               EG: nein               EG: nein                       EG: ja                         EG: ja
                       OG: nein               OG: nein               OG: nein                       OG: ja                         OG: ja
Sprinklerung           EG: nein               EG: nein               EG: nein                       EG: nein                       EG: ja
                       OG: nein               OG: nein               OG: nein                       OG: nein                       OG: ja

                                                                          16
Technische Richtlinien

 4.4 Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen

Erläuterungen zu den Tabellen 1       -	wenn sprinklertaugliche Stoffe      -	Geschlossene Deckenflächen
und 2:                                   mit einer Mindestmaschenweite           ab 401 m2 bedürfen einer
                                         von 2 x 4 mm oder 3 x 3 mm              Sprinklerung des Bereiches
Allgemeines / Flächenangaben             genutzt werden (kein Smoke          	unterhalb der geschlossenen
Eine zweigeschossige Bauweise            Out). Die Gewebeplane ist hori-         Decke. Mehrere bis zu 400 m2
und der Einbau von geschlossenen         zontal und ausschließlich ein-          große geschlossene Deckenflä-
Decken ist nur mit Zustimmung der        lagig zu verspannen.                    chen dürfen ohne Sprinklerung
Messe Frankfurt Venue GmbH,           Brandschutzmaßnahmen:                      nicht unmittelbar aneinander
Technisches Veranstaltungsma-         -	Geschlossene Decken bis 30 m2           gebaut werden. Es ist ein Min-
nagement, möglich. Die Flächenan-        pro Stand, jedoch nicht mehr            destabstand der Deckenflächen
gaben in m² beziehen sich jeweils        als 50 % der Standfläche dürfen         untereinander von 5 m (Luft-
auf die geschlossenen Decken-            ohne weitere Kompensations-             linie) einzuhalten.
flächen je Geschoss, ggfs. ist eine      maßnahmen geschlossen aus-          Falls es bei einer Unterschreitung
abschnittsweise Bewertung not-           geführt werden, da die Wirk-        der oben genannten Abstände
wendig. Für Messestände mit ge-          samkeit der Sprinkleranlage in      -auch standübergreifend- zu einer
schlossenen Decken ab einer Fläche       der Ausstellungshalle dadurch       größeren Deckenfläche kommen
von 1000 m² ist grundsätzlich ein        nicht beeinträchtigt wird. Wenn     sollte, trägt der Verursacher die
individuelles Brandschutzkonzept         mehrere 30 m2 große Decken-         Kosten für die notwendigen Kom-
basierend auf den Technischen            flächen eingesetzt werden,          pensationsmaßnahmen gem.
Richtlinien der Messe Frankfurt zu       müssen diese einen Abstand          Tabelle 1 oder 2, auch für den be-
erstellen; das Brandschutzkonzept        zwischen zwei Deckenfeldern         troffenen Nachbarstand.
ist der Messe Frankfurt zur Freiga-      von mind. 3 m haben. Um
be vorzulegen.                           durch Addition mehrerer De-         Die Decke von Obergeschossen ist
                                         ckenfelder eine Fläche von 30       grundsätzlich offen zu gestalten,
Geschlossene Deckenflächen               m2 nicht zu überschreiten, ist zu   damit Sprinkleranlagen in ihrer
Die Wirkung der Sprinkleranlage          den Standgrenzen hin ein Ab-        Wirksamkeit nicht beeinträchtigt
(in der Ausstellungshalle) darf          stand von mindestens 1,50 m         werden. Sollten Decken von Ober-
durch überdeckte oder mehrge-            einzuhalten.                        geschossen geschlossen werden,
schossige Ausstellungsstände nicht    -	Geschlossene Deckenflächen          gelten die zusätzlichen Anforderun-
beeinträchtigt werden.                   bis 100 m2 bedürfen einer auto-     gen wie an Flächen in eingeschos-
Decken sind als offen zu betrach-        matischen Brandmeldeanlage.         sigen Ständen mit geschlossener
ten:                                  -	Geschlossene Deckenflächen          Decke. Siehe auch Punkt 4.4.2.
-	wenn nicht mehr als 50 % der          ab 100 m2 erfordern zusätzlich      Geschlossene Decken in Foyers
    Fläche bezogen auf den einzel-       die Installation von Wandhyd-       sind grundsätzlich nicht gestattet.
    nen m2 geschlossen sind              ranten zur unmittelbaren Auf-
                                         nahme der Brandbekämpfung

                                                      17
Technische Richtlinien

 4.4 Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen

Weiterführende, allgemein gülti-     30-100 m² reichen Rettungs-            mindestens 27 A für Brandklasse A
ge Erläuterungen:                    zeichenleuchten aus.                   oder 144 B für Brandklasse B auf-
                                                                            weisen und sollten nicht schwerer
Standbaumaterialien, Treppen         Wandhydranten                          als 12 kg sein. Sollten auf Messe-
Alle Standbau- und Dekorations-      Zusätzliche Wandhydranten auf          ständen Küchen vorhanden sein,
materialien müssen entsprechend      Messeständen sind insbesondere         sind entsprechend geeignete Feuer-
DIN 4102 mindestens B1 bzw. ent-     zur Selbsthilfe aber auch zum Ein-     löscher vorzuhalten.
sprechend EN 13501-1 mindestens      satz durch unterwiesene Personen       Um eine eindeutige Zuordnung der
class B/C s1 d0, d.h. schwerent-     vorzusehen. Wandhydranten zur          Feuerlöscher innerhalb der Stand-
flammbar sein und dürfen weder       Selbsthilfe entsprechen DIN 14461      flächen zu ermöglichen, sind diese
brennend abtropfen noch toxische     Teil 1 Typ „S“ und sind entspre-       durch den Aussteller mit der
Gase entwickeln.                     chend zusätzlich zur Sicherheits-      Standnummer sowie dem Ausstel-
An tragende Konstruktionsteile       kennzeichnung mit einem „S“ zu         lernamen zu kennzeichnen.
können im Einzelfall aus Gründen     kennzeichnen. Die Leistung der
der Sicherheit besondere Anforde-    Wandhydranten für die Selbsthilfe      Brandmeldeanlage
rungen gestellt werden.              beträgt 24 l/min bei gleichzeitigem    Die automatische Brandmeldean-
Alle Treppenanlagen sind nach DIN    Betrieb zweier Wandhydranten mit       lage in Messeständen mit ge-
18065 auszuführen.                   formbeständigem Schlauch mit 19        schlossenen Decken soll eine früh-
                                     mm Durchmesser und Strahlrohr          zeitige Detektion eines Brandes
Flucht- und Rettungswege             mit Mundstück d = 4 mm.                und die Alarmierung sowohl der
Die Führung und Bemessung der        Wandhydranten auf Messeständen         Messestandbesucher insbesondere
Flucht- und Rettungswege richtet     sind in unmittelbarer Nähe der         im Obergeschoss eines Messe-
sich nach den Anforderungen der      Zugänge zu den Ständen bzw. an         standes sowie der Feuerwehr be-
H-VStättR. Die Entfernungen inner-   den Treppenauf- bzw. -abgängen         wirken. Hierdurch werden die
halb der Messestände werden in       zu installieren. Die Wandhydranten     Bedingungen zur Selbstrettung
der Lauflinie gemessen.              sind so anzuordnen, dass jede          deutlich verbessert und die Eingreif-
                                     Stelle eines Messestandes mit min-     zeiten der Feuerwehr minimiert.
Flucht- und Rettungswegkenn-         destens einem Wandhydranten zu         Neben Alarmierungseinrichtungen
zeichnung                            erreichen ist. Das Standpersonal       können Anlagen zur Rauchableitung
Die Kennzeichnung der Fluchtwege,    wird im Umgang mit den Wand-           durch eine automatische Brand-
Notausgänge, Notausstiege und        hydranten durch die Messe Frank-       meldeanlage angesteuert werden.
Türen im Verlauf von Fluchtwegen     furt unterwiesen.
muss entsprechend der ASR A1.3                                              Akustische/Optische Alarmierung
„Sicherheits- und Gesundheits-       Feuerlöscher                           Eine optisch-akustische Alarmie-
schutzkennzeichnung“ erfolgen.       Jede Messestandebene muss mit          rungsanlage ist im Obergeschoss
Wenn Messestände eingehaust          mindestens einem für die Brand-        von zweigeschossigen Messe-
sind oder verdunkelt werden und      gefahr geeigneten Feuerlöscher         ständen erforderlich, sofern keine
die allgemeine Sicherheitsbeleuch-   ausgestattet sein. Je weitere 200 m²   Sichtverbindung zur Ausstellungs-
tung der Ausstellungshalle nicht     ist ein zusätzlicher Feuerlöscher      halle besteht. Somit kann eine
ausreicht, ist eine Sicherheitsbe-   vorzuhalten. Je Treppe in einem        frühzeitige Alarmierung der Personen
leuchtung sowie Sicherheits-         Messestand ist ein zusätzlicher        im Obergeschoss bei einer Brand-
zeichen von Ausgängen und Ret-       Feuerlöscher am Treppenabgang          meldung im Erdgeschoss sicher-
tungswegen vorzusehen (vgl. §15      vorzuhalten. Die Feuerlöscher          gestellt werden. Die Ansteuerung /
H-VStättR). Für Messestände bis zu   müssen ein Löschvermögen von           Auslösung erfolgt über die auto-
einer eingehausten Fläche von

                                                     18
Technische Richtlinien

 4.4 Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen

matische Brandmeldeanlage im           Die Auslösung/Ansteuerung einer        alien müssen als mindestens
Erdgeschoss eines zweigeschossigen     maschinellen Entrauchungsanlage        schwerentflammbar (Klasse B1)
Messestandes. In Messeständen          erfolgt über die automatische          und nicht brennend abtropfend,
mit geschlossenen Decken größer        Brandmeldeanlage.                      gemäß DIN 4102-1 mit geringer
400 m² ist auch im Erdgeschoss                                                Rauchentwicklung bzw. gemäß
eine Alarmierungsanlage vorzusehen.    Sprinklerung                           EN 13501-1 als mindestens Klasse
Schallhemmende Kabinen müssen          Ab einer geschlossenen Fläche von      B/C –s1, d0 eingestuft sein.
zusätzlich – unabhängig von ihrer      mehr als 400 m2 erfolgt eine Sprink-   Ein Prüfzeugnis über die Baustoff-
Größe – entweder eine Sichtverbin-     lerung des Bereiches unterhalb der     klasse des eingesetzten Materials
dung nach außen haben oder mit         geschlossenen Decke.                   ist vorzuhalten.
einer optisch akustischen Alarmie-     Mehrere bis zu 400 m2 große ge-        Bambus, Reet, Heu, Stroh, Rinden-
rung in Verbindung mit einem           schlossene Deckenflächen dürfen        mulch, Torf oder ähnliche Materia-
Alarm-Taster oder mit einem            ohne Sprinklerung nicht unmittel-      lien genügen in der Regel nicht
Notaus-Taster außerhalb der Kabine     bar aneinander gebaut werden. Es       den vorgenannten Anforderungen
ausgestattet sein.                     ist ein Mindestabstand der Decken-     und sind im Allgemeinen geson-
                                       flächen untereinander von 5 m          dert zu schützen oder brandschutz-
Rauchableitung                         (Luftlinie) einzuhalten.               technisch zu behandeln. Laub- und
Die Rauchableitung von Messe-          Falls es bei einer Unterschreitung     Nadelgehölze dürfen nur mit
ständen erfolgt natürlich oder ma-     des Abstandes -auch standüber-         feuchtem Wurzelballen verwendet
schinell in die Messehalle und von     greifend- zu einer größeren Decken-    werden.
dort natürlich oder maschinell ins     fläche kommen sollte, trägt der Ver-   Statisch notwendige Befestigun-
Freie. Für Messestände mit einer       ursacher die Kosten für die            gen dürfen nur mit dafür zugelas-
Deckenfläche von weniger als 200 m²    notwendigen Kompensationsmaß-          senen Befestigungsmitteln ausge-
ist eine Rauchableitungsöffnung        nahmen gem. Tabelle 1 oder 2, auch     führt werden (z.B. sind Kabelbinder
nicht erforderlich.                    für den betroffenen Nachbarstand.      aus Kunststoff nicht zulässig!).
Bis zu einer Grundfläche von 1000 m²
genügen Rauchableitungsöffnungen       4.4.1.1 Standbau- und                  4.4.1.2 Ausstellung von Kraft-
mit einer freien Öffnungsfläche von    Dekorationsmaterialien                 fahrzeugen auf Messeständen
insgesamt 1 Prozent der Grund-         Generell dürfen an Messeständen        Die Ausstellung von Kraftfahrzeu-
fläche, Fenster oder Türen mit einer   keinerlei leichtentflammbare, bren-    gen ist bei der Messe Frankfurt
freien Öffnungsfläche von insgesamt    nend abtropfende, toxische Gase        Venue GmbH, Technisches Veran-
2 Prozent der Grundfläche oder         oder stark rauchbildende Materia-      staltungsmanagement, anzumel-
maschinelle Rauchabzugsanlagen         lien wie die meisten thermoplasti-     den. Hierzu ist die Anzahl der Fahr-
mit einem Luftvolumenstrom von         schen Kunststoffe, u.a. Polystyrol     zeuge sowie die Angabe des/der
36 m³/h je Quadratmeter Grundfläche.   (Styropor) verbaut werden.             Fahrzeugtyp(-en) erforderlich.
An die Anlagen zur maschinellen        An tragende Konstruktionsteile
Entrauchung von Messeständen           können im Einzelfall aus Gründen       Fahrzeuge mit Verbrennungs-
werden keine Anforderungen             der Sicherheit besondere Anforde-      motoren
hinsichtlich des thermischen und       rungen gestellt werden (z.B. nicht-    - Der Treibstofftank muss weitge-
elektrischen Funktionserhaltes         brennbar). Statisch notwendige           hend leer und abgeschlossen
gestellt, da die Entrauchung nur       bzw. lasttragende Befestigungen          sein.
für die Phase der Selbstrettung        dürfen nur mit nichtbrennbaren         - Eine Versorgung der Ausstel-
und ggf. Fremdrettung relevant ist     Befestigungsmitteln ausgeführt           lungsfahrzeuge über die Starter-
und auch keine Bauteilanforderungen    werden.                                  batterie ist möglich, wenn sicher-
an Messestände gestellt werden.        Standbau- und Dekorationsmateri-         gestellt ist, dass keine gefähr-

                                                       19
Technische Richtlinien

 4.4 Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen

  lichen Gase produziert werden -       nete Löschmittel in ausreichender      de grundsätzlich nicht gestattet.
  z.B. bei Gelbatterien, wenn die       Anzahl am Messestand vorzuhalten.      Ausnahmen bedürfen der vorheri-
  Kontakte berührungssicher ge-         Die Messe Frankfurt Venue GmbH         gen schriftlichen Freigabe der Mes-
  staltet sind und der Anlasser dau-    behält sich ergänzende Maßnah-         se Frankfurt Venue GmbH.
  erhaft von der Batterie getrennt      men vor.
  ist.                                                                         4.4.1.7 Nebelmaschinen, Hazer
- In allen anderen Fällen ist die      4.4.1.3 Explosionsgefährliche          und Laseranlagen
  Batterie abzuklemmen oder aus-        Stoffe                                 Da der Einsatz von Shownebel und
  zubauen.                              Explosionsgefährliche Stoffe unter-    Haze in den Ausstellungshallen
                                        liegen dem Sprengstoffgesetz und       vorhandene automatische Brand-
Fahrzeuge mit Gasantrieb                dürfen auf Messen und Ausstellun-      melder auslösen kann, muss der
- Der Druckbehälter muss entleert      gen nicht ausgestellt werden. Dies     Einsatz entsprechender Geräte
  und drucklos sein (s. auch Punkt      gilt auch für Munition im Sinne des    rechtzeitig, d.h. bis sechs Wochen
  5.7).                                 Waffengesetzes.                        vor Aufbaubeginn bei der Messe
                                                                               Frankfurt Venue GmbH, Techni-
Fahrzeuge mit alternativer An-          4.4.1.4 Pyrotechnik                    sches Veranstaltungsmanagement,
triebstechnik, z.B. Elektro- oder       Pyrotechnische Vorführungen sind       schriftlich angemeldet werden. Die
Hybridantrieb                           bei der Messe Frankfurt anzumel-       formlose Anmeldung muss Anzahl,
- Der Kraftstofftank muss weitge-      den. Darüber hinaus ist eine be-       Modell des/der Gerät(e) sowie An-
  hend leer und abgeschlossen           hördliche Genehmigung erforder-        gaben zur Art der Nebelerzeugung
  sein.                                 lich.                                  beinhalten. Ebenso müssen die
- Der Fahrmotor ist von der Batterie   Pyrotechnische Gegenstände ohne        Betriebsanleitung des Gerätes und
  abzukoppeln, beispielsweise über      Konformitätsnachweis oder Feuer-       das Sicherheitsdatenblatt des Nebel-
  einen Batterietrennschalter.          werkskörper der Kategorien II, III     fluids vorgelegt werden.
- Die Spannungsfreiheit der Hoch-      und IV sind nicht zugelassen.          Kosten für erforderliche Maßnah-
  voltbatterie muss sichergestellt                                             men zur Außerbetriebnahme von
  sein bzw. muss die Hochvoltbatte-     4.4.1.5 Ballone                        Brandmeldeeinrichtungen können
  rie in einem batterietypischen un-    Die Verwendung von Luftballons,        von der Messe Frankfurt an den
  kritischen Zustand sein (geladen/     die mit brennbarem Gas gefüllt         Aussteller oder Veranstalter weiter-
  entladen).                            sind, ist in den Hallen und im Frei-   berechnet werden. Wird der Ein-
- Ladevorgänge sind in den Messe-      gelände verboten.                      satz von Nebelmaschinen nicht mit
  hallen nicht gestattet.               Mit Sicherheitsgas gefüllte Ballons,   der Messe Frankfurt abgestimmt
- Die Fahrzeugpositionen innerhalb     die statisch fest verankert sind und   und dadurch ein Fehlalarm der
  einer Standfläche müssen in ei-       sich innerhalb der Standgrenzen im     Brandmeldeanlage ausgelöst,
  nem Plan gekennzeichnet wer-          Rahmen der maximalen Bauhöhe           müssen wir die Kosten für Feuer-
  den.                                  befinden, können auf Antrag von        wehreinsätze an den Verursacher
- Die zugehörigen Rettungskarten       der Messe Frankfurt Venue GmbH,        weiterleiten.
  sind am Stand vorzuhalten und         Technisches Veranstaltungsma-          Der Betrieb auf benachbarten Stän-
  vorab an die Messe Frankfurt zu       nagement, freigegeben werden.          den darf durch den Einsatz von Ne-
  übermitteln.                          Das Verteilen gasbefüllter Luftbal-    belmaschinen nicht beeinträchtigt
- Fahrzeuge mit Brennstoffzellen       lons ist nicht gestattet.              werden. Aus diesem Grund ist
  oder anderen Antriebsarten wer-                                              ebenfalls anzugeben, in welchem
  den gesondert betrachtet.             4.4.1.6 Flugobjekte                    Zeitraum bzw. wie oft die Maschinen
                                        Die Verwendung von Flugobjekten        zum Einsatz kommen. Es sollten
Für alle Kraftfahrzeuge sind geeig-     ist in den Hallen und im Freigelän-    geeignete Maßnahmen getroffen

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