The westin costa navarino - inklusive Condor-Business Class-flügen 30. April bis 7. Mai 2021 - Classic Golf Tours

Die Seite wird erstellt Hildegard-Juliane Urban
 
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The westin costa navarino - inklusive Condor-Business Class-flügen 30. April bis 7. Mai 2021 - Classic Golf Tours
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        griechischer frühling auf dem peloponnes

    the westin costa navarino
     inklusive Condor-Business Class-flügen

                      30. April bis 7. Mai 2021
          Eines der schönsten Golfresorts in Europa!

inklusive umfangreichem Corona-Versicherungspaket!
The westin costa navarino - inklusive Condor-Business Class-flügen 30. April bis 7. Mai 2021 - Classic Golf Tours
costa navarino 2020 I eines der schönsten golfresorts europas!

griechischer frühling auf dem peloponnes...
Costa Navarino zählt zu den schönsten Golfdestinationen in Europa und ist nicht
nur eine Reise wert, wie die hohe Anzahl an Wiederholungsgästen eindrücklich          auf einen blick
beweist. Die traumhafte Lage direkt am Meer auf dem Peloponnes ist nur eine der
vielen bemerkenswerten Eigenschaften, die diese Anlage bietet. Mit den Golfplätzen    Reisedatum: 30. April bis 7. Mai 2021
“Dunes” von Bernhard Langer und “Bay” von Robert Trent Jones Jr. genießen Sie         Mindestteilnehmerzahl: 18 Personen
auf jeder der vorgesehenen 5 Golfrunden echtes Champions-Golf-Feeling. Wohnen
werden wir im sehr schönen und stylischen The Westin Resort Costa Navarino.           Anmeldeschluss: 15.04.2021
In den Restaurants im und um das Resort wird sehr abwechslungsreiche lokale
und internationale Küche angeboten. Wir werden das ausgiebig genießen und             Einreisebestimmungen:
insgesamt fünf Abendessen und ein Mittagessen in verschiedenen Restaurants            Einreisende aus EU-Staaten und aus
genießen. Natürlich mit Getränkeauswahl.                                              der Schweiz benötigen für die Einreise
Aufgrund der verspäteten Eröffnung des The Westin Costa Navarino können wir           nach Griechenland einen gültigen Per-
Ihnen diese Reise jetzt um € 400,- reduziert gegenüber dem ursprünglichen Preis       sonalausweis oder Reisepass. Vor der
anbieten! Und das bei absolut gleichen Leistungen!                                    Einreise muss online ein elektronisches
Geflogen wird mit Condor in der Business Class. Damit sind mehr Freigepäck,           Einreiseformular ausgefüllt und bei der
kostenfreies Golfgepäck, ein freier Mittelsitz und Priority Check-In garantiert.      Einreise in Griechenland vorgelegt wer-
Wir haben für Ihre Sicherheit auch ein umfangreiches Corona-Versicherungspaket        den. (Stand 15.03.2021) Ob auch ein ver-
der Hanse-Merkur Krankenversicherung AG mit Corona-Reiserücktritts-, Corona-.         pflichtener PCR-COVID-19-Test oder ein
Reiseabbruch- und Reisekrankenversicherung, eingeschlossen.                           Antigen-Test erforderlich sein wird, ist
                                                                                      derzeit noch nicht festgelegt. Derzeit gilt
the westin resort costa navarino die golfplätze                                       der Peloponnes als Risikogebiet.
Nur ca. 20 Minuten vom malerischen          Der direkt am Hotel gelegene Dunes        Impfbestimmungen:
Städtchen Pylos entfernt liegt das          Course wurde von Bernhard Langer
Golfresort Costa Navarino. Es umfasst       in Kooperation mit EGD gestaltet. Der     Derzeit (Stand 15.03.2021) sind für die
zwei Hotels der renommierten Star-          lange Parcours zieht sich um die Ho-      Einreise nach Griechenland aus der EU
wood-Gruppe, sowie die beiden Golf-         telanlage und bietet dabei mehrfach       und aus der Schweiz keine Impfungen
plätze „The Dunes Course“ von Bern-         einen herrlichen Blick auf das Mittel-    vorgeschrieben.
hard Langer/EGD und „The Bay Course“        meer und die umgebende Hügelland-
von Robert Trent Jones Jr.                  schaft.
Das The Westin Resort Costa Navarino        Der etwas kürzere und hügelige Bay
ist bekannt für sein vielfältiges Angebot   Course, der nur mit E-Cart gespielt
an unterschiedlichen Aktivitäten im Re-     werden kann, stammt aus der Feder
sort und seiner naturbelassenen Umge-       von Robert Trent Jones Jr. mit teils am
bung. Mit dem Anazoe Spa und dem di-        Meer, teils in Olivenhainen verlaufen-
rekt an das Resort angrenzenden Strand      den Fairways. Vom neuen Clubhaus
werden gleichzeitig auch Optionen für       genießen Sie einen fantastischen Blick
Erholungssuchende sowie Strandlieb-         auf die Golfbahnen und das Meer. Von
haber geboten.                              einigen Fairways und Grüns aus ist
                                            auch das malerische Städtchen Pylos
Alle Zimmer sind elegant eingerichtet.      gut zu sehen. Die Fahrtzeit vom Hotel
Einige Kategorien verfügen sogar über       zum Golfplatz beträgt ca. 20 Minuten.
einen eigenen Infinity Pool, der beson-     Ein resorteigener Shuttlebus fährt re-
ders im Sommer für die perfekte Ab-         gelmäßig zwischen Resort und Bay
kühlung sorgt. Die Infinity Pools werden    Course.
saisonal auch beheizt.
                                                                                                       FOTO: DELUXE ZIMMER
The westin costa navarino - inklusive Condor-Business Class-flügen 30. April bis 7. Mai 2021 - Classic Golf Tours
FOTO: LAGOON POOL

                                                                   neuer Pr
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     der reiseverlauf
     1.Tag - 30.04.2021
     Flug am frühen Morgen (Abflüge zwischen 05:15 Uhr und 06:00 Uhr)
     mit Condor in der Business Class ab München oder Düsseldorf nach
     Kalamata.
     Der Flug in der Business Class mit Condor beinhaltet bereits den
     kostenfreien Transport Ihres Golfgepäcks, einen freien Mittelsitz,
     Priority Check-In, Verpflegung an Bord und Lounge-Nutzung (wenn
     verfügbar). Das sind viele Vorteile, die die An- und Abreise sehr                    reisepreis (pro person in euro):
     angenehm gestalten.                                                                  - DZ Deluxe Garden View: € 2.240,-
     Nach Erledigung der Einreiseformalitäten erfolgt der Gruppentransfer                 - Zuschlag EZ Garden View: € 280,-
     zum Hotel. Der Rest des Tages bleibt zum Akklimatisieren. Am Abend                   weitere Kategorien siehe Anmeldung
     offizielle Begrüßung, Welcome Cocktail und gemeinsames Essen im
     Hotel.Die Startzeiten und wichtige Informationen zum Ablauf für die                  eingeschlossene leistungen:
     kommenden Tage geben wir jeweils am Abend vorher bekannt.                            - Flug mit Condor Business Class
     2. Tag bis 7.Tag - 01.05.2021 bis 06.05.2021                                           ab München und Düsseldorf
     Während unserer Golfwoche werden wir insgesamt fünf Runden                           - 30kg Freigepäck und 20kg Golfgepäck
     Golf auf den beiden Plätzen Bay und Dunes spielen. Es ist                            - Transfer ab/bis Flughafen Kalamata
     vorgesehen, dass wir auf jedem der beiden Plätze eine Proberunde
     spielen und an den drei darauffolgenden Golftagen kleine Turniere                    - 7 Nächte The Westin Resort Costa
     organisieren. Wer nicht an der Turnierwertung teilnehmen möchte,                       Navarino Deluxe-Zimmer Gardenview
     sagt einfach vorher Bescheid. Wir haben für alle Golfrunden E-Carts                  - Täglich Frühstück
     für Sie reserviert. Nach einer der beiden Runden auf dem Bay Course                  - 5 Abendessen mit Getränkeauswahl
     werden wir auf der Terrasse des herrlichen neuen Clubhauses ein                        gemäß Programm
     gemeinsames Mittagessen genießen.
                                                                                          - 1 Mittagessen im Bay Course
     Wenn Sie am golffreien Tag optional noch eine zusätzliche Runde                        Clubhaus inklusive Getränkeauswahl
     Golf spielen möchten, sind wir Ihnen sehr gerne bei der Buchung                      - Welcome- und Farewellcocktail
     behilflich.
                                                                                          - 5 Runden Golf auf Bay/Dunes inklu-
     Zwei Mal während unseres Aufenthalts werden wir das Hotel                              sive E-Cart (1 Cart je 2 Personen)
     zum Abendessen verlassen und uns in lokaklen Tavernas den                            - Nutzung der Driving Range
     Geschmack der örtlichen Küche auf der Zunge zergehen lassen.
     Auch zwei weitere Abendessen im Hotel sind vorgesehen. Alle Essen                      inklusive Bällen an den Golftagen
     beinhalten übrigens auch eine Getränkeauswahl.                                       - 3 Golfturniere (freiwillige Teilnahme)
                                                                                          - Corona-Versicherung Hanse-Merkur
     Am letzten Tag unserer Golfwoche spielen wir auch die letzte der
     fünf gebuchten Golfrunden. Für das Abschiedsessen haben wir das                      - Erinnerungs-Poloshirt und Kappe
     Restaurant Flame im Clubhaus des Dunes Courses, zusammen mit                         - Classic Golf Tours - Reisebegleitung
     einer Siegerehrung zu unseren kleinen Turnieren, vorgesehen.                         - Reisepreis-Sicherungsschein R+V
     8. Tag - 07.05.2021
     Aufgrund der Flugzeiten heißt es am Abreisetag “früh aufstehen”.                     nichT eingeschlossene leistungen:
     Nach dem Check Out erfolgt die Fahrt zum Flughafen Kalamata und                      - Nicht genannte Mahlzeiten/Getränke
     Rückflug nach Deutschland. Die Rückflüge starten voraussichtlich                     - Ausgaben des persönlichen Ver-
     zwischen 10:00 Uhr und 11:00 Uhr.                                                    brauchs (z.B. Spa-Anwendungen, zu-
     - Ende der Reise -                                                                   sätzliche Greenfees, Trinkgelder etc..)

     © Classic Golf Tours 2020                                                            veranstalter:
                                                                                          Classic Golf Tours / CGT Reisen GmbH
                                                                                          Uferstr. 24 / 61137 Schöneck
                                                                                          gruppen@classicgolftours.de
                                                                                          Tel.: +49 (0)6187 - 9959020
                                                                                          www.classicgolftours.de

                                                                                          flüge
                                                                                          Wir haben für die Gruppe Flüge
                                                                                          mit Condor ab/bis München und
                                                                                          Düsseldorf in der Business Class
                                                                                          gebucht. Sie haben 1 Freigepäckstück
                                                                                          bis 30kg sowie 1 Golfgepäck bis 20kg
                                                                                          pro Person inklusive. In der Business
                                                                                          Class genießen Sie darüber hinaus
                                                                                          auch kostenlose Sitzplatzreservierung
                                                                                          sowie einen freien Mittelsitz und
                                                                                          Priority Check In. Die Sitzplätze der
                                                                                          Business Class befinden sich in den
                                                                                          vorderen Reihen des Flugzeugs.
F O T O : C L U B H A U S B AY
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FOTO: © FREMDENVERKEHRSAMT MAROKKO

      BUCHUNG UND INFORMATIONEN:     Bitte beachten Sie, dass wir die in diesem Angebot aufgeführten Leistungen
      Classic Golf Tours             nur dann bzw. in dem Rahmen erbringen können, wie es die behördlichen
                                     Vorschriften in Deutschland und in Ihrem Urlaubsland rechtlich zulassen.
      CGT Reisen GmbH
      Uferstr. 24                    Davon betroffen können unmittelbar von uns angebotene Leistungsbestand-
      61137 Schöneck                 teile (z.B. eingeschränkte Poolnutzung, Menü statt Büffet, eingeschränkte
                                     Spa-Leistungen oder Spa- und Restaurant-Schließungen) sein, aber auch
      gruppen@classicgolftours.de    Einschränkungen bei der Einreise (z.B. Online-Formulare, zwingend vorge-
      Tel.: +49 (0)6187 - 9959020    schriebene Corona-Tests, Temperaturmessungen) sowie allgemein vor Ort
      www.classicgolftours.de        (z.B. Maskenpflicht in Geschäften, Restaurants, geschlossene Sehenswür-
                                     digkeiten oder Einschränkungen bei Startzeiten).
                                     Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
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der Business Class.
Gültig auf der Kurz-, Mittel- und Langstrecke.

Planen Sie Ihre Reise mit Condor und Classic Golf Tours.
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Rückantwort: Fax 06187-9959032 oder E-Mail: gruppen@classicgolftours.de
                                                                       CGT Reisen GmbH / Classic Golf Tours
                                                                          Verbindliche Reiseanmeldung
                                                                       Costa Navarino - Griechischer Frühling
Eingeschlossene Leistungen:
                                                                                    30. April bis 7. Mai 2021
• Flug Condor Business Class nach Kalamata
  inkl. 30kg Freigepäck und 20kg Golfgepäck        Teilnehmer:
• Abflug ab München und Düsseldorf
• Bustransfer bei An- und Abreise in Kalamata
• 7 Nächte Westin Resort Costa Navarino            Nachname          Vorname            HCP      Geb. Datum         Staatsangehörigkeit(en)
  Deluxe-Zimmer Garden View inkl. Frühstück
• 5 Abendessen und 1 Mittagessen, inklusive
  Getränkeauswahl gemäß Programm                   Nachname          Vorname            HCP      Geb. Datum         Staatsangehörigkeit(en)
• Welcome- und Farewell-Cocktail
• 5 Greenfees inklusive E-Cart,
  davon 3 x Dunes und 2 x Bay Course               Straße, Hausnummer					                                          PLZ, Ort
• 3 Golfturniere (freiwillige Teilnahme)
• Versicherungspaket Hanse-Merkur
                                                   Telefon							                                                   Email
• Erinnerungs-Poloshirt und Kappe
• Reisebegleitung durch Classic Golf Tours
• Reisepreis-Sicherungsschein R+V Vers.            Bitte kreuzen Sie die für Sie zutreffenden Leistungen an:
Nicht eingeschlossene Leistungen:                  Reisepreis pro Person:
• Getränke/ Nicht aufgeführte Mahlzeiten
• Ausgaben des persönlichen Bedarfs, Trinkgeld              Unterbringung im Doppelzimmer (DZ) Deluxe Gardenview                 € 2.240,-*
Mindestteilnehmerzahl: 12 Personen                          Zuschlag Einzelnutzung (EZ) Zimmer Deluxe Gardenview                 €    280,-
Anmeldeschluss: 15.04.2021, anschließend auf                Zuschlag Doppelzimmer (DZ) Deluxe Sea View                           €     70,-
Anfrage. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht werden, so erhalten alle angemeldeten              Zuschlag Einzelnutzung (EZ) Deluxe Sea View		                        €    420,-
Teilnehmer/innen spätestens 45 Tage vor
Reisebeginn Bescheid, ob die Reise dennoch                  Zuschlag Infinity-Zimmer mit Pool Garden View                        €    140,-
durchgeführt oder abgesagt wird.
                                                            Zuschlag Premium-Zimmer (DZ) Seafront 			                            €    160,-
Reisebedingungen:
Es gelten die Reisebedingungen der CGT Reisen               Zuschlag Premium-Zimmer (DZ) Seafront mit Pool                       €    225,-
GmbH. > Abweichend von den allge-                  *Neuer Preis - jetzt um 400,- € reduziert wegen verspätetem Saisonbeginn
meinen Reisebedingungen gelten folgende be-
sondere Storno- und Zahlungsbedingungen für                 Bitte buchen Sie Flüge ab/bis
diese Reise:
                                                   Flüge mit Condor in der Business Class ab München und Düsseldorf sind bereits im Reise-
Stornobedingungen:                                 preis inklusive. Da die Abflugzeiten von allen beiden Flughäfen sehr früh (zwischen 05:30
Bis 61 Tage vor Anreise 25% Stornogebühren,        und 06:30 Uhr) vorgesehen sind, sind Anschlussflüge am Anreisetag nicht möglich.
ab 60 Tage bis 31 Tage vor Anreise 50% des
Reisepreises, ab 30 Tage bis 15 Tage vor Anreise   Preise für weitere Zimmerkategorien und Suiten erhalten Sie gerne auf Anfrage.
75% des Reisepreises, ab 14 Tage vor Anreise
95% des Reisepreises.                              Eingeschlossenes Versicherungspaket:
Sollten zum Reisezeitpunkt ein Reiseverbot oder    Wir haben für Sie eine CORONA-Reiserücktrittskosten-Versicherung, eine CORONA-
eine Reisewarnung für das Reiseziel bestehen,      Reiseabbruch-Versicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung abgeschlossen. Unser
so komnmen die dann gültigen gesetzlichen          Versicherungspartner ist die Hanse-Merkur-Krankenversicherung AG. Die AGB zur CORONA-
Bestimmungen zur Anwendung.                        Versicherung finden Sie im Flyer zur Reise.
Zahlungsbedingungen:                               Die CORONA-Versicherung deckt Schäden, die nicht im Zusammenhang mit Corona stehen,
Bei Buchung ist eine Anzahlung von 25% des         nicht ab. Hierzu werden eine reguläre Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie eine reguläre
Reisepreises zu zahlen. Die Restzahlung wird 21    Reiseabbruchversicherung benötigt. Gerne erstellen wir Ihnen für weitere Reiseversicherungen
Tage vor Anreise fällig.                           ein individuelles Angebot.
Hinweise:
Diese Reise ist für Personen mit eingeschränkter   Die Zahlung mit Kreditkarte ist bei der CGT Reisen GmbH möglich. Für die Zahlung mit MASTER
körperlicher Mobilität nicht geeignet (dieser      CARD und VISA erheben wir keine Gebühren. Für die Zahlung mit AMERICAN EXPRESS werden
Hinweis ist ab 01.07.2018 vom Gesetzgeber          2% vom Reisepreis als Gebühren fällig. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Kreditkarte ggf. ausreichenden
zwingend vorgeschrieben).                          Versicherungsschutz bietet.
Die CGT Reisen GmbH hat im Rahmen der              Bitte senden Sie uns diese Reiseanmeldung für die verbindliche Buchung unterschrieben zurück.
gesetzlichen Verpflichtung eine Insolvenz-
versicherung mit der R+V Allgemeine
Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189
                                                   Ich habe die Reisebedingungen des Veranstalters gelesen und erkenne diese sowie die beson-
Wiesbaden abgeschlossen. Sie erhalten mit          deren Zahlungs- und Stornobedingungen und die Beförderungsbedingungen der beteiligten
Ihrer Reisebestätigung einen Reisepreis-           Verkehrsträger mit meiner Unterschrift für mich und alle angemeldeten Personen an.
Sicherungsschein. Die Anzahlung wird erst mit
Erhalt des Reisepreis-Sicherungsscheins fällig.    Ich habe das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a
                                                   des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie die Einreise- und Gesundheitsbestimmungen nach Grie-
Veranstalter:                                      chenland erhalten und zur Kenntnis genommen.
Classic Golf Tours / CGT Reisen GmbH
Uferstr. 24 / 61137 Schöneck
Geschäftsführer: Dieter Lindner
HRB Hanau 97230
Tel.: 06187 / 99590 20
Fax: 06187 / 99590 32                              Ort / Datum / Unterschrift Kunde
Email: gruppen@classicgolftours.de
www.classicgolftours.de
The westin costa navarino - inklusive Condor-Business Class-flügen 30. April bis 7. Mai 2021 - Classic Golf Tours
r eise b e d i ngu n g e n
Die nachfolgenden Bestimmungen werden,                   pier oder per Email), sofern der Rei-           Änderungsgrund auf einem dauerhaf-                   ist. Der Reiseveranstalter hat die nach-
soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwi-               sende nicht Anspruch auf eine Reise-            ten Datenträger (z.B. auch durch E-Mail,             folgenden Entschädigungspauschalen
schen dem Kunden und dem Reiseveran-                     bestätigung in Papierform nach Art.             SMS oder Sprachnachricht) klar, ver-                 unter Berücksichtigung des Zeitraums
stalter zu Stande kommenden Pauschalrei-                 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil           ständlich und in hervorgehobener Weise               zwischen der Rücktrittserklärung und
severtrages. Sie ergänzen die gesetzlichen               der Vertragsschluss in gleichzeitiger           zu informieren.                                      dem Reisebeginn sowie unter Berück-
Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerli-              körperlicher Anwesenheit beider Par-                                                                 sichtigung der erwarteten Ersparnis von
ches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und                 teien oder außerhalb von Geschäfts-        3.3.	
                                                                                                         Im Fall einer erheblichen Änderung                   Aufwendungen und des erwarteten Er-
252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum                     räumen erfolgte.                                einer wesentlichen Eigenschaft einer                 werbs durch anderweitige Verwendun-
BGB) und füllen diese aus. Die Reisebedingun-                                                            Reiseleistung oder der Abweichung von                gen der Reiseleistungen festgelegt. Die
gen gelten folglich nicht, wenn der Kunde kei-   1.3	Der Reiseveranstalter weist darauf hin,            besonderen Vorgaben des Kunden, die                  Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt
ne Pauschalreise (sondern z.B. verbundene             dass nach den gesetzlichen Vorschrif-              Inhalt des Pauschalreisevertrags ge-                 des Zugangs der Rücktrittserklärung wie
Reiseleistungen gem. § 651w BGB) gebucht              ten (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz               worden sind, ist der Kunde berechtigt,               folgt mit der jeweiligen Stornostaffel be-
hat, da er hierüber eine entsprechende andere         1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträ-              innerhalb einer vom Reiseveranstalter                rechnet:
Information erhält. Abweichungen in der je-           gen nach § 651a und § 651c BGB, die                gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung
weiligen Reiseausschreibung sowie individu-           im Fernabsatz abgeschlossen wurden                 gesetzten angemessenen Frist - entwe-                Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25% des
elle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen          (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Teleko-          der die Änderung anzunehmen - oder                   Reisepreises,
Reisebedingungen.                                     pien, E-Mails, über Mobilfunk versendete           unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag
                                                      Kurznachrichten (SMS) sowie Rund-                  zurückzutreten - oder die Teilnahme an               30 Tage bis 15 Tage vor Reiseantritt 50%
1. 	Abschluss des Pauschalreisevertrages             funk, Telemedien und Onlinedienste),               einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der             des Reisepreises,
     / Verpflichtung für Mitreisende                  kein Widerrufsrecht besteht, sondern               Reiseveranstalter eine solche Reise an-
1.1	Für alle Buchungswege (z.B. im Reise-            lediglich die gesetzlichen Rücktritts-             geboten hat.                                         14 Tage bis 8 Tage vor Reiseantritt 75%
     büro, direkt beim Veranstalter, telefo-          und Kündigungsrechte, insbesondere                                                                      des Reisepreises,
     nisch, online etc.) gilt:                        das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB          	Der Kunde hat die Wahl, auf die Mittei-
                                                      (siehe hierzu auch Ziff. 4). Ein Widerrufs-      lung des Reiseveranstalters zu reagieren
                                                      recht besteht jedoch, wenn der Vertrag                                                                  7 Tage bis 3 Tage vor Reiseantritt 85%
     a) Grundlage dieses Angebots sind die                                                            oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber
                                                      über Reiseleistungen nach § 651a BGB                                                                    des Reisepreises,
         Reiseausschreibung und die ergän-                                                             dem Reiseveranstalter reagiert, dann
                                                      außerhalb von Geschäftsräumen ge-                kann er entweder der Vertragsänderung
         zenden Informationen des Reiseve-            schlossen worden ist, es sei denn, die                                                                  ab 2 Tage vor Reiseantritt und bei Nicht
         ranstalters für die jeweilige Reise,                                                          zustimmen, die Teilnahme an einer Er-
                                                      mündlichen Verhandlungen, auf denen              satzreise verlangen, sofern ihm eine                   antritt der Reise 95% des Reisepreises
         soweit diese dem Kunden bei der Bu-          der Vertragsschluss beruht, sind auf
         chung vorliegen.                                                                              solche angeboten wurde, oder unent-
                                                      vorhergehende Bestellung des Verbrau-            geltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn           4.4	
                                                                                                                                                              Dem Kunden bleibt in jedem Fall der
                                                      chers geführt worden; im letztgenann-            der Kunde gegenüber dem Reiseveran-                    Nachweis gestattet, die dem Reiseve-
     b) 
        Der Kunde hat für alle Vertragsver-           ten Fall besteht kein Widerrufsrecht.            stalter nicht oder nicht innerhalb der ge-             ranstalter zustehende angemessene
        pflichtungen von Reisenden, für die er                                                         setzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte           Entschädigung sei wesentlich niedriger
        die Buchung vornimmt, wie für seine      2.   Bezahlung                                        Änderung als angenommen. Hierauf ist                   als die von ihm geforderte Entschädi-
        eigenen einzustehen, soweit er diese                                                           der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer                gungspauschale.
        Verpflichtung durch ausdrückliche        2.1	
                                                     Reiseveranstalter und Reisevermittler
                                                     dürfen Zahlungen auf den Reisepreis               3.2 in klarer, verständlicher und hervor-
        und gesonderte Erklärung übernom-                                                              gehobener Weise hinzuweisen.
                                                     vor Beendigung der Pauschalreise                                                                    4.5	
                                                                                                                                                             Der Reiseveranstalter behält sich vor,
        men hat.
                                                     nur fordern oder annehmen, wenn ein                                                                     anstelle der vorstehenden Entschädi-
                                                     wirksamer Kundengeldabsicherungs-              3.4	Eventuelle Gewährleistungsansprüche                 gungspauschalen eine höhere, indi-
     c) 
        Weicht der Inhalt der Reisebestäti-                                                              bleiben unberührt, soweit die geänder-              viduell berechnete Entschädigung zu
                                                     vertrag besteht und dem Kunden der
        gung des Reiseveranstalters vom                                                                  ten Leistungen mit Mängeln behaftet                 fordern, soweit der Reiseveranstalter
                                                     Sicherungsschein mit Namen und Kon-
        Inhalt der Buchung ab, so liegt ein                                                              sind. Hatte der Reiseveranstalter für               nachweist, dass ihm wesentlich höhe-
                                                     taktdaten des Kundengeldabsicherers
        neues Angebot des Reiseveranstal-                                                                die Durchführung der geänderten Reise               re Aufwendungen als die jeweils an-
                                                     in klarer, verständlicher und hervor-
        ters vor, an das er für die Dauer von                                                            bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Be-             wendbare     Entschädigungspauschale
                                                     gehobener Weise übergeben wurde.
        zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag                                                             schaffenheit geringere Kosten, ist dem              entstanden sind. In diesem Fall ist der
                                                     Nach Vertragsabschluss wird gegen
        kommt auf der Grundlage dieses                                                                   Kunden der Differenzbetrag entspre-                 Reiseveranstalter verpflichtet, die ge-
                                                     Aushändigung des Sicherungsschei-
        neuen Angebots zustande, soweit der                                                              chend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.               forderte Entschädigung unter Berück-
                                                     nes eine Anzahlung in Höhe von 25 %
        Reiseveranstalter bezüglich des neu-                                                                                                                 sichtigung der ersparten Aufwendungen
                                                     des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die
        en Angebots auf die Änderung hin-                                                                                                                    sowie abzüglich dessen, was er durch
                                                     Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebe-          4. 	Rücktritt durch den Kunden vor Reise-
        gewiesen und seine vorvertraglichen                                                                                                                  anderweitige Verwendung der Reiseleis-
                                                     ginn fällig, sofern der Sicherungsschein            beginn/Rücktrittskosten
        Informationspflichten erfüllt hat und                                                                                                                tungen erwirbt, konkret zu beziffern und
                                                     übergeben ist und das Rücktrittsrecht          4.1	Der Kunde kann jederzeit vor Reisebe-
        der Kunde innerhalb der Bindungsfrist                                                                                                                zu begründen.
                                                     des Reiseveranstalters aus dem in Zif-              ginn vom Pauschalreisevertrag zurück-
        dem Reiseveranstalter die Annahme
                                                     fer 8 genannten Grund nicht mehr aus-               treten. Der Rücktritt ist gegenüber dem
        durch ausdrückliche Erklärung oder
                                                     geübt werden kann.                                                                                  4.6	
                                                                                                                                                             Ist der Reiseveranstalter infolge eines
        Anzahlung erklärt.                                                                               Reiseveranstalter zu erklären. Falls die
                                                                                                                                                             Rücktritts zur Rückerstattung des Reise-
                                                                                                         Reise über einen Reisevermittler ge-
                                                 2.2	Leistet der Kunde die Anzahlung und/                                                                   preises verpflichtet, hat er unverzüglich,
     d) 
        Die vom Veranstalter gegebenen                                                                   bucht wurde, kann der Rücktritt auch
                                                      oder die Restzahlung nicht entspre-                                                                    auf jeden Fall aber innerhalb von 14
        vorvertraglichen Informationen über                                                              diesem gegenüber erklärt werden. Dem
                                                      chend den vereinbarten Zahlungsfäl-                                                                    Tagen nach Zugang der Rücktrittserklä-
        wesentliche Eigenschaften der Rei-                                                               Kunden wird empfohlen, den Rücktritt
                                                      ligkeiten, obwohl der Reiseveranstalter                                                                rung zu leisten.
        seleistungen, den Reisepreis und alle                                                            auf einem dauerhaften Datenträger zu
                                                      zur ordnungsgemäßen Erbringung der                 erklären.
        zusätzlichen Kosten, die Zahlungs-
                                                      vertraglichen Leistungen bereit und in                                                             4.7	Das gesetzliche Recht des Kunden, ge-
        modalitäten, die Mindestteilnehmer-
                                                      der Lage ist, seine gesetzlichen Infor-                                                                 mäß § 651e BGB vom Reiseveranstalter
        zahl und die Stornopauschalen (gem.                                                         4.2	Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück
                                                      mationspflichten erfüllt hat und kein                                                                   durch Mitteilung auf einem dauerhaften
        Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und                                                            oder tritt er die Reise nicht an, so verliert
                                                      gesetzliches oder vertragliches Zurück-                                                                 Datenträger zu verlangen, dass statt sei-
        7 EGBGB) werden nur dann nicht Be-                                                               der Reiseveranstalter den Anspruch auf
                                                      behaltungsrecht des Kunden besteht,                                                                     ner ein Dritter in die Rechte und Pflichten
        standteil des Pauschalreisevertrages,                                                            den Reisepreis. Stattdessen kann der
                                                      so ist der Reiseveranstalter berechtigt,                                                                aus dem Pauschalreisevertrag eintritt,
        sofern dies zwischen den Parteien                                                                Reiseveranstalter eine angemessene
                                                      nach Mahnung mit Fristsetzung vom                                                                       bleibt durch die vorstehenden Bedingun-
        ausdrücklich vereinbart ist.                                                                     Entschädigung verlangen, soweit der
                                                      Pauschalreisevertrag     zurückzutreten                                                                 gen unberührt. Eine solche Erklärung ist
                                                                                                         Rücktritt nicht von ihm zu vertreten
                                                      und den Kunden mit Rücktrittskosten                                                                     in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem
1.2. 
     Für die Buchung, die mündlich, telefo-                                                              ist oder am Bestimmungsort oder in
                                                      gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu belas-                                                               Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebe-
     nisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder                                                            dessen unmittelbarer Nähe außerge-
                                                      ten.                                                                                                    ginn zugeht.
     per Telefax erfolgt, gilt:                                                                          wöhnliche Umstände auftreten, die die
                                                                                                         Durchführung der Pauschalreise oder
                                                 3. 	Änderungen von Vertragsinhalten vor                die Beförderung von Personen an den             5.   Umbuchungen
     a) 
        Mit der Buchung (Reiseanmeldung)              Reisebeginn, die nicht den Reisepreis
        bietet der Kunde dem Reiseveranstal-                                                             Bestimmungsort erheblich beeinträchti-          5.1	Ein Anspruch des Kunden nach Vertrag-
                                                      betreffen                                          gen; Umstände sind unvermeidbar und                  sabschluss auf Änderungen hinsichtlich
        ter den Abschluss des Pauschalreise-
        vertrages verbindlich an.                3.1	
                                                     Abweichungen wesentlicher Eigen-                    außergewöhnlich, wenn sie nicht der                  des Reisetermins, des Reiseziels, des
                                                     schaften von Reiseleistungen von dem                Kontrolle des Reiseveranstalters unter-              Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft
                                                     vereinbarten Inhalt des Pauschalreise-              liegen, und sich ihre Folgen auch dann               oder der Beförderungsart (Umbuchung)
     b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang                                                                nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle
                                                     vertrages, die nach Vertragsabschluss                                                                    besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die
         der Reisebestätigung durch den Rei-                                                             zumutbaren Vorkehrungen getroffen
                                                     notwendig werden und vom Reisever-                                                                       Umbuchung erforderlich ist, weil der
         severanstalter zustande. Bei oder                                                               worden wären.
                                                     anstalter nicht wider Treu und Glauben                                                                   Reiseveranstalter keine, eine unzurei-
         unverzüglich nach Vertragsschluss
                                                     herbeigeführt wurden, sind dem Reise-                                                                    chende oder falsche vorvertragliche
         wird der Reiseveranstalter dem Kun-
                                                     veranstalter vor Reisebeginn gestattet,        4.3	Die Höhe der Entschädigung bestimmt                  Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB
         den eine den gesetzlichen Vorgaben
                                                     soweit die Abweichungen unerheblich                 sich nach dem Reisepreis abzüglich                   gegenüber dem Reisenden gegeben
         entsprechende        Reisebestätigung
                                                     sind und den Gesamtzuschnitt der Reise              des Werts der vom Reiseveranstalter er-              hat; in diesem Fall ist die Umbuchung
         auf einem dauerhaften Datenträger
                                                     nicht beeinträchtigen.                              sparten Aufwendungen sowie abzüglich                 kostenlos möglich. Wird in den übrigen
         übermitteln (welcher es dem Kunden
                                                                                                         dessen, was er durch anderweitige Ver-               Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch
         ermöglicht, die Erklärung unverändert
                                                 3.2.	Der Reiseveranstalter ist verpflichtet,           wendung der Reiseleistungen erwirbt,                 eine Umbuchung vorgenommen, kann
         so aufzubewahren oder zu speichern,
                                                       den Kunden über Leistungsänderungen               welche auf Verlangen des Kunden durch                der Reiseveranstalter ein Umbuchungs-
         dass sie ihm in einem angemessenen
                                                       unverzüglich nach Kenntnis von dem                den Reiseveranstalter zu begründen                   entgelt erheben, das sich wie folgt be-
         Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Pa-
The westin costa navarino - inklusive Condor-Business Class-flügen 30. April bis 7. Mai 2021 - Classic Golf Tours
stimmt: bis 31 Tage vor Reiseantritt 25%          anderweitigen Verwendung der nicht in            10. Beschränkung der Haftung                             Er muss unverzüglich alle angemesse-
     des Reisepreises.                                 Anspruch genommenen Leistung erlangt,            10.1	
                                                                                                             Die vertragliche Haftung des Reisever-              nen Schritte einleiten, um sicherzustellen,
                                                       einschließlich der ihm von den Leistungs-             anstalters für Schäden, die nicht Körper-           dass der Kunde so rasch wie möglich
5.2	
    Umbuchungswünsche des Kunden, die                  trägern gutgebrachten Beträge.                        schäden sind und nicht schuldhaft her-              über den Wechsel unterrichtet wird. Die
    nach Ablauf der Frist erfolgen, können,                                                                  beigeführt wurden, ist auf den dreifachen           Liste der Fluggesellschaften mit EU-Be-
    sofern ihre Durchführung überhaupt            9. 	Mitwirkungspflichten des                              Reisepreis beschränkt. Möglicherweise               triebsverbot (Gemeinschaftliche Liste,
    möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pau-           Reisenden                                             darüber hinausgehende Ansprüche nach                früher „Black List“) ist auf folgender In-
    schalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den                                                                  internationalen Übereinkünften oder auf             ternetseite abrufbar: http://ec.europa.
    Bedingungen und gleichzeitiger Neuan-         9.1	Reiseunterlagen                                      solchen beruhenden gesetzlichen Vor-                eu/transport/modes/air/safety/air-ban/
    meldung durchgeführt werden. Dies gilt        	Der Kunde hat den Reiseveranstalter oder                 schriften bleiben von der Beschränkung              index_de.htm
    nicht bei Umbuchungswünschen, die nur               seinen Reisevermittler, über den er die              unberührt.
    geringfügige Kosten verursachen.                    Pauschalreise gebucht hat, zu informie-                                                             13.	Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschrif-
                                                        ren, wenn er die notwendigen Reiseun-           10.2	
                                                                                                             Der Reiseveranstalter haftet nicht für              ten
                                                        terlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein)           Leistungsstörungen,      Personen-      und    13.1	Der Reiseveranstalter wird den Kunden/
6. 	Nicht in Anspruch genommene Leistung               nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter            Sachschäden im Zusammenhang mit                      Reisenden über allgemeine Pass- und
                                                        mitgeteilten Frist erhält.                           Leistungen, die als Fremdleistungen le-              Visaerfordernisse sowie gesundheitspo-
	Nimmt der Reisende einzelne Reiseleis-                                                                     diglich vermittelt werden (z. B. vermittelte         lizeiliche Formalitäten des Bestimmungs-
  tungen, zu deren vertragsgemäßer Er-            9.2 	 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen                    Ausflüge, Sportveranstaltungen, Thea-                landes einschließlich der ungefähren Fris-
  bringung der Reiseveranstalter bereit           	Wird die Reise nicht frei von Reisemän-                  terbesuche, Ausstellungen), wenn diese               ten für die Erlangung von gegebenenfalls
  und in der Lage war, nicht in Anspruch                 geln erbracht, so kann der Reisende Abhil-          Leistungen in der Reiseausschreibung                 notwendigen Visa vor Vertragsabschluss
  aus Gründen, die dem Reisenden zuzu-                   fe verlangen. Soweit der Reiseveranstalter          und der Reisebestätigung ausdrücklich                sowie über deren evtl. Änderungen vor
  rechnen sind, hat er keinen Anspruch auf               infolge einer schuldhaften Unterlassung             und unter Angabe der Identität und An-               Reiseantritt unterrichten.
  anteilige Erstattung des Reisepreises,                 der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen            schrift des vermittelten Vertragspartners
  soweit solche Gründe ihn nicht nach den                konnte, kann der Reisende weder Minde-              als Fremdleistungen so eindeutig ge-           13.2 D
                                                                                                                                                                 er Kunde/Reisende ist verantwortlich
  gesetzlichen Bestimmungen zum kos-                     rungsansprüche nach § 651m BGB noch                 kennzeichnet wurden, dass sie für den               für das Beschaffen und Mitführen der be-
  tenfreien Rücktritt oder zur Kündigung                 Schadensersatzansprüche nach § 651n                 Reisenden erkennbar nicht Bestandteil               hördlich notwendigen Reisedokumente,
  des Reisevertrages berechtigt hätten. Der              BGB geltend machen. Der Reisende ist                der Pauschalreise des Reiseveranstalters            eventuell erforderliche Impfungen sowie
  Reiseveranstalter wird sich um Erstat-                 verpflichtet, seine Mängelanzeige unver-            sind und getrennt ausgewählt wurden.                das Einhalten von Zoll- und Devisenvor-
  tung der ersparten Aufwendungen durch                  züglich dem Vertreter des Reiseveranstal-           Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB                schriften. Nachteile, die aus dem Nicht¬-
  die Leistungsträger bemühen. Diese Ver-                ters vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein         bleiben hierdurch unberührt. Der Reiseve-           befolgen dieser Vorschriften erwachsen,
  pflichtung entfällt, wenn es sich um völlig            Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort            ranstalter haftet jedoch, wenn und soweit           z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
  unerhebliche Aufwendungen handelt.                     nicht vorhanden und vertraglich nicht ge-           für einen Schaden des Reisenden die Ver-            gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden.
                                                         schuldet, sind etwaige Reisemängel dem              letzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder             Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstal-
7.	Rücktritt wegen Nichterreichens der                  Reiseveranstalter unter der mitgeteilten            Organisationspflichten des Reiseveran-              ter nicht, unzureichend oder falsch infor-
    Mindestteilnehmerzahl                                Kontaktstelle des Reiseveranstalters zur            stalters ursächlich war.                            miert hat.
                                                         Kenntnis zu bringen; über die Erreichbar-
7.1	Der Reiseveranstalter kann wegen Nicht-             keit des Vertreters des Reiseveranstalters     11.	Geltendmachung von Ansprüchen: Ad-             13.3	Der Reiseveranstalter haftet nicht für die
     erreichens der Mindestteilnehmerzahl nur            bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in           ressat, Information über Verbraucher-                rechtzeitige Erteilung und den Zugang
     dann vom Pauschalreisevertrag zurück-               der Reisebestätigung unterrichtet. Der              streitbeilegung                                      notwendiger Visa durch die jeweilige di-
     treten, wenn er                                     Reisende kann jedoch die Mängelanzeige                                                                   plomatische Vertretung, wenn der Kunde
                                                         auch seinem Reisevermittler, über den er       11.1	Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2,             ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es
     a) in der jeweiligen vorvertraglichen Un-          die Pauschalreise gebucht hat, zur Kennt-            4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegen-               sei denn, dass der Reiseveranstalter eige-
         terrichtung die Mindestteilnehmerzahl           nis bringen. Der Vertreter des Reiseveran-           über dem Reiseveranstalter geltend zu               ne Pflichten verletzt hat.
         beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu           stalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sor-         machen. Die Geltendmachung kann auch
         welchem vor dem vertraglich verein-             gen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch           über den Reisevermittler erfolgen, wenn       14. Wichtige Hinweise zur Corona-Pandemie
         barten Reisebeginn dem Kunden spä-              nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.                die Pauschalreise über diesen Reisever-
         testens die Erklärung zugegangen sein                                                                                                              Bitte beachten Sie, dass wir die auf unserer
                                                                                                              mittler gebucht war. Eine Geltendma-
         muss, angegeben hat und                  9.3 Fristsetzung vor Kündigung                                                                            Webseite aufgeführten Leistungen nur dann
                                                                                                              chung auf einem dauerhaften Datenträ-
                                                                                                              ger wird empfohlen.                           bzw. in dem Rahmen erbringen können, wie
                                                  	Will ein Kunde/Reisender den Pauschal-                                                                  es die behördlichen Vorschriften in Deutsch-
     b) in der Reisebestätigung die Mindest-
                                                    reisevertrag wegen eines Reisemangels                                                                   land und in Ihrem Urlaubsland bzw. auf Ihrem
         teilnehmerzahl und die späteste Rück-
                                                    der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten               11.2	Der Reiseveranstalter weist im Hinblick       Kreuzfahrtschiff rechtlich zulassen.
         trittsfrist angibt.
                                                    Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l                auf das Gesetz über Verbraucherstreitbei-
                                                    BGB kündigen, hat er dem Reiseveran-                     legung darauf hin, dass er nicht an einer      Davon betroffen können unmittelbar von uns
	
 Ein Rücktritt ist dem Kunden ge-                   stalter zuvor eine angemessene Frist                     freiwilligen   Verbraucherstreitbeilegung      angebotene Leistungsbestandteile (z.B. ein-
 genüber spätestens an dem Tag zu                   zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt                 teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreit-      geschränkte Poolnutzung, Menü statt Büffet,
 erklären, der dem Kunden in der vor-               nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom                     beilegung nach Drucklegung dieser Rei-         eingeschränkte Spa-Leistungen oder Spa- und
 vertraglichen Unterrichtung und der                Reiseveranstalter verweigert wird oder                   sebedingungen für den Reiseveranstal-          Restaurant-Schließungen) sein, aber auch
 Reisebestätigung angegeben wurde.                  wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.                ter ver-pflichtend würde, informiert der       Einschränkungen bei der Einreise (z.B. On-
 Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt                                                                 Reiseveranstalter den Kunden hierüber          line-Formulare, zwingend vorgeschriebene
  ersichtlich sein, dass die Mindestteilneh-                                                                 in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter      Corona-Tests, Temperaturmessungen) sowie
  merzahl nicht erreicht werden kann, hat         9.4	Gepäckbeschädigung und Gepäck-                        weist für alle Reiseverträge, die im elek-     allgemein vor Ort (z.B. Maskenpflicht in Ge-
  der Reiseveranstalter unverzüglich von               verspätung bei Flugreisen; besondere                  tronischen Rechtsverkehr geschlossen           schäften, Restaurants, geschlossene Sehens-
  seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu ma-               Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen               wurden, auf die europäische Online-Streit-     würdigkeiten, Einschränkungen bei Startzeiten
  chen.                                                a) D
                                                           er Reisende wird darauf hingewiesen,             beilegungs-Plattform     http://ec.europa.     oder Landausflügen).
                                                          dass Gepäckverlust, -beschädigung                  eu/consumers/odr/ hin.                         Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche
7.2	Wird die Reise aus diesem Grund nicht                und –verspätung im Zusammenhang                                                                   bleiben hiervon unberührt.
     durchgeführt, hat der Reiseveranstalter              mit Flugreisen nach den luftverkehrs-         12. 	Informationspflichten über die Identität
     unverzüglich, auf jeden Fall aber inner-             rechtlichen Bestimmungen vom                                                                      15. Gerichtsstand / Reiseveranstalter:
                                                                                                              des ausführenden Luftfahrtunterneh-
     halb von 14 Tagen nach dem Zugang                    Reisenden unverzüglich vor Ort mittels              mens                                          Auf das Vertragsverhältnis zwischen der CGT
     der Rücktrittserklärung, Zahlungen des               Schadensanzeige („P.I.R.“) der zustän-                                                            Reisen GmbH und dem Reisenden findet
     Kunden auf den Reisepreis zurückzuer-                digen Fluggesellschaft anzuzeigen             	Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von           ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
     statten.                                             sind. Fluggesellschaften können die             Fluggästen über die Identität des ausfüh-         Gerichtsstand für Personen, die keinen allge-
                                                          Erstattungen aufgrund internationaler           renden Luftfahrtunternehmens verpflich-           meinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik
                                                          Übereinkünfte ablehnen, wenn die                tet den Reiseveranstalter, den Kunden             Deutschland haben, ist der Sitz des Reisever-
8. 	Kündigung aus verhaltensbedingten
                                                          Schadensanzeige nicht ausgefüllt wor-           über die Identität der ausführenden Flug-         anstalters. Der Reisende kann die CGT Reisen
     Gründen
                                                          den ist. Die Schadensanzeige ist bei            gesellschaft sämtlicher im Rahmen der             GmbH nur an ihrem Sitz verklagen.
	Der Reiseveranstalter kann den Pauschal-                Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen,              gebuchten Reise zu erbringenden Flug-
  reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist                bei Verspätung innerhalb 21 Tagen,              beförderungsleistungen bei der Buchung            Reiseveranstalter:	
  kündigen, wenn der Reisende ungeachtet                  nach Aushändigung zu erstatten.                 zu informieren. Steht bei der Buchung die         CGT Reisen GmbH
  einer Abmahnung des Reiseveranstalters                                                                  ausführende Fluggesellschaft noch nicht           Uferstr. 24, 61137 Schöneck, Deutschland
  nachhaltig stört oder wenn er sich in sol-           b) Zusätzlich ist der Verlust, die                fest, so ist der Reiseveranstalter verpflich-
                                                           Beschädigung oder die Fehlleitung                                                                Telefon 06187 / 9959020
  chem Maß vertragswidrig verhält, dass                                                                   tet, dem Kunden die Fluggesellschaft              Fax 06187 / 9959032
  die sofortige Aufhebung des Vertrages                    von Reisegepäck unverzüglich dem               bzw. die Fluggesellschaften zu nennen,
                                                           Reiseveranstalter, seinem Vertreter                                                              E-Mail: reservierung@classicgolftours.de
  gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit                                                             die wahrscheinlich den Flug bzw. die              Geschäftsführer Dieter Lindner
  das vertragswidrige Verhalten ursächlich                 bzw. seiner Kontaktstelle oder dem             Flüge durchführen wird bzw. werden. So-
                                                           Reisevermittler anzuzeigen. Dies                                                                 Eintragung: HRB Hanau 97230
  auf einer Verletzung von Informations-                                                                  bald der Reiseveranstalter weiß, welche
  pflichten des Reiseveranstalters beruht.                 entbindet den Reisenden nicht davon,           Fluggesellschaft den Flug durchführen             Stand: 18.08.2020
  Kündigt der Reiseveranstalter, so behält                 die Schadenanzeige an die Fluggesell-          wird, muss er den Kunden informieren.
  er den Anspruch auf den Reisepreis; er                   schaft gemäß Buchst. a) innerhalb der          Wechselt die dem Kunden als ausführen-
  muss sich jedoch den Wert der ersparten                  vorstehenden Fristen zu erstatten.             de Fluggesellschaft genannte Fluggesell-
  Aufwendungen sowie diejenigen Vor-                                                                      schaft, muss der Reiseveranstalter den
  teile anrechnen lassen, die er aus einer                                                                Kunden über den Wechsel informieren.
The westin costa navarino - inklusive Condor-Business Class-flügen 30. April bis 7. Mai 2021 - Classic Golf Tours
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise
nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

    Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich
    um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2301.
    Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen
    gelten. Die CGT Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungs-
    gemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
    Zudem verfügt die CGT Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Ab-
    sicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der
    Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall
    seiner Insolvenz.

    Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
    Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise
    vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
    Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbrin-
    gung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
    Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer
    Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen
    können.
    Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist
    und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person über-
    tragen.
    Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten
    (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrück-
    lich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der
    Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8% des Pauschalreisepreises übersteigt,
    kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter
    das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf
    eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
    Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurück-
    treten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der we-
    sentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich
    geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer
    die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden An-
    spruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
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The westin costa navarino - inklusive Condor-Business Class-flügen 30. April bis 7. Mai 2021 - Classic Golf Tours
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise
nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

     Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der
     Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten,
     beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme
     bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
     Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen
     Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag
     zurücktreten.
     Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschal-
     reise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden
     angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisen-
     de kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der
     Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen
     nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen
     auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reise-
     veranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
     Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz,
     wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
     Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in
     Schwierigkeiten befindet.
     Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder-in einigen Mitgliedsstaaten-
     des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des
     Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn
     der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so
     wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die CGT Reisen GmbH
     hat eine Insolvenzversicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raif-
     feisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, abgeschlossen. Die Reisenden können diese
     Einrichtung unter der Rufnummer 0611-5330, per E-Mail unter info@ruv.de
     oder per Post an die oben genannte Anschrift kontaktieren, wenn ihnen Leistun-
     gen aufgrund der Insolvenz von der CGT Reisen GmbH verweigert werden.
     Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der das nationale Recht um-
     gesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de.
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Bestätigung über Ihren Versicherungsschutz

Informationen und Leistungsbeschreibung zu Ihrer Reiseversicherung

Corona-Reiseschutz Premium Plus +
 1 Reise-Krankenversicherung                          2 Corona Reise-Krankenversicherung                  3 Reise-Rücktrittsversicherung
Hilfestellung und Kostenübernahme für                 Hilfestellung und Kostenübernahme für              Stornokostenabsicherung vor der Reise bei
• ambulante Behandlung beim Arzt                      • Heilbehandlungen und ärztliche Untersu-          • häuslicher Isolation (Quarantäne) infolge einer
• stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus              chungen wegen einer unvorhergesehen                behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung)
• ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel         eintretenden Infektion mit dem SARS-COV-2          oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte
  und Hilfsmittel                                       Virus und der daraus resultierenden Covid-19       (z. B. Arzt)
• Transport zum nächsterreichbaren Arzt/                Erkrankung                                       • Verweigerung der Beförderung bzw. Betretens
  Krankenhaus und zurück in die Unterkunft            • Heilbehandlungen wegen vergleichbarer              des versicherten Mietobjektes durch berechtigte
• medizinisch sinnvollen und vertretbaren               Epidemien und Pandemien                            Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am
  Rücktransport                                       Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt                      Tag der Hinreise
• Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburten                                                           Erstattung
• Arzneimittelversand                                                                                    • der entstandenen Storno- oder Umbuchungs-
• Gepäckrückholung                                                                                         kosten
• Überführung und Bestattung im Ausland                                                                  • des Einzelzimmer-Zuschlags bei Teilstornierung
• einen Krankenbesuch wegen eines Kranken-                                                               • der Hinreise-Mehrkosten z. B. für Hotel oder Flug
  hausaufenthaltes des Versicherten, wenn der                                                            Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt
  Aufenthalt länger als fünf Tage dauert
Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt

4 Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)
Reisepreisabsicherung während der Reise bei
• Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen
  Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer
  Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt)
• Verweigerung der Beförderung bzw. Betretens
  des versicherten Mietobjektes durch berechtigte
  Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am
  Tag der Rückreise
Erstattung
• der nicht genutzten Reiseleistungen
• des vollen Reisepreises bei Abbruch in der
  1. Hälfte der Reise (max. bis zum 8. Reisetag)
• der Rückreise-Mehrkosten z. B. für Hotel oder
  Flug
Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt

Prämie ist bereits im Reisepreis enthalten.

Der Inhaber dieses Ausweises ist aufgrund seiner Reisebuchung beim Reisebüro/                          HanseMerkur Reiseversicherung AG,
                                                                                                       Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg
Reiseveranstalter durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG gemäß den nachstehenden                   Sitz: Hamburg • HRB: Hamburg 19768, Vers.-Steuernr.: 806/V90806010057,
Versicherungsbedingungen VB-RKS 2020 (T-GV-CoronaPremium Plus-D) versichert.                           USt-IdNr.: DE 175218900
                                                                                                       Vorstand: Eberhard Sautter (Vors.),
Ihren genauen Versicherungsschutz entnehmen Sie bitte dem Leistungspaket                               Eric Bussert, Holger Ehses, Johannes Ganser, Raik Mildner
oder der Reisebestätigung Ihres Veranstalters.                                                         Aufsichtsrat: Dr. Karl Hans Arnold (Vors.)
Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung
                                                        VB-RKS 2020 (T-GV-CoronaPremium Plus-D)

                                                     Wir sind die HanseMerkur Reiseversicherung AG mit Sitz in Hamburg. Versicherungsnehmer ist der Veranstalter oder
                                                     eine andere Institution, die mit uns den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. Sie sind die versicherte Person,
                                                     solange Sie in dem Versicherungsvertrag des Versicherungsnehmers aufgenommen sind. Für eine leichtere Lesbarkeit
                                                     verwenden wir in der Regel die männliche Form. Gemeint ist damit immer auch die weibliche Form.

                                                     Inhalt
                                                     Teil A – allgemeine Regelungen .................................................................................................................................................................................................................................................... 2
                                                     1 Der Versicherungsschutz.......................................................................................................................................................................................................................................................... 2
                                                          1.1 Für wen besteht Versicherungsschutz?............................................................................................................................................................................................................... 2
                                                          1.2 Wann beginnt der Versicherungsschutz? ........................................................................................................................................................................................................... 2
                                                          1.3 Wann endet der Versicherungsschutz? ............................................................................................................................................................................................................... 2
                                                          1.4 Für welche Reisen gilt der Versicherungsschutz?.......................................................................................................................................................................................... 2
                                                     2 Allgemeine Hinweise für Entschädigungszahlungen und zum geltenden Recht ...................................................................................................................................... 2
                                                          2.1 Wann zahlen wir die Entschädigung? ................................................................................................................................................................................................................... 2
                                                          2.2 Welches Recht gilt für den Versicherungsvertrag? ....................................................................................................................................................................................... 3
                                                          2.3 Wann verjähren Ihre Ansprüche? ............................................................................................................................................................................................................................ 3
                                                          2.4 Welches Gericht ist zuständig? ................................................................................................................................................................................................................................ . 3
                                                          2.5 Wie muss eine Erklärung aussehen, die Sie an uns richten? .................................................................................................................................................................... 3
                                                     3 Einschränkungen des Versicherungsschutzes.............................................................................................................................................................................................................. 3
                                                     4 Allgemeine Hinweise für den Schadenfall ....................................................................................................................................................................................................................... 3
                                                          4.1 Wem können Sie einen Schadenfall melden?.................................................................................................................................................................................................... 3
                                                          4.2 Welche allgemeinen Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie im Schadenfall? .................................................................................................................................. 3
                                                          4.3 Welche Rechtsfolgen haben Pflichtverletzungen (Verletzung von Obliegenheiten)? .............................................................................................................. 3
                                                     Teil B – Regelungen zu den einzelnen Versicherungen ................................................................................................................................................................................................... 3
                                                     RRV – Reise-Rücktrittsversicherung ........................................................................................................................................................................................................................................... 3
                                                     1 Allgemeine Regeln zum Versicherungsschutz .............................................................................................................................................................................................................. 3
                                                          1.1 Welche Leistungen sind versichert? ...................................................................................................................................................................................................................... 3
                                                          1.2 Wer zählt zu den Risikopersonen?..........................................................................................................................................................................................................................4
                                                          1.3 Wann fällt eine Selbstbeteiligung an?...................................................................................................................................................................................................................4
                                                     2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? ...............................................................................................................................................................................................................................4
                                                     3 Wann leisten wir nicht? ..............................................................................................................................................................................................................................................................4
                                                     4 Was müssen Sie im Schadenfall beachten (Obliegenheiten)?..............................................................................................................................................................................4
                                                          4.1 Unverzügliche Stornierung .........................................................................................................................................................................................................................................4
                                                          4.2 Nachweise zur Schadenhöhe ..................................................................................................................................................................................................................................... 4
VB-RKS 2020 (T-GV-CoronaPremium Plus-D) 2020.10.14

                                                          4.3 Nachweis für versicherte Ereignisse ......................................................................................................................................................................................................................4
                                                          4.4 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten .............................................................................................................................................................................................4
                                                     UG – Reiseabbruch-Versicherung.................................................................................................................................................................................................................................................4
                                                     1 Allgemeine Regeln zum Versicherungsschutz ..............................................................................................................................................................................................................4
                                                          1.1 Welche Leistungen sind versichert? ......................................................................................................................................................................................................................4
                                                          1.2 Wer zählt zu den Risikopersonen?.......................................................................................................................................................................................................................... 5
                                                          1.3 Wann fällt eine Selbstbeteiligung an?................................................................................................................................................................................................................... 5
                                                     2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? ............................................................................................................................................................................................................................... 5
                                                     3 Wann leisten wir nicht? .............................................................................................................................................................................................................................................................. 5
                                                          3.1 Lockdown, regionale oder überregionale Kontakt- bzw. Ausgangsbeschränkungen ................................................................................................................ 5
                                                          3.2 Quarantäne nach Einreise............................................................................................................................................................................................................................................ 5
                                                          3.3 Reisewarnung ..................................................................................................................................................................................................................................................................... 5
                                                     4 Was müssen Sie im Schadenfall beachten (Obliegenheiten)?.............................................................................................................................................................................. 5
                                                          4.1 Nachweise zur Schadenhöhe ..................................................................................................................................................................................................................................... 5
                                                          4.2 Nachweis für versicherte Ereignisse ...................................................................................................................................................................................................................... 5
                                                          4.3 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten ............................................................................................................................................................................................. 5
                                                     RKV – Reise-Krankenversicherung .............................................................................................................................................................................................................................................. 5
                                                     1 Allgemeine Regeln zum Versicherungsschutz .............................................................................................................................................................................................................. 5
                                                          1.1 Was ist versichert? ........................................................................................................................................................................................................................................................... 5

                                                     HanseMerkur Reiseversicherung AG                                             Siegfried-Wedells-Platz 1                              20354 Hamburg                              Tel.: 040 4119-1000, Fax: -3040                                                       www.hmrv.de
                                                                                                                                                                                        Seite 1 von 9
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