The westin costa navarino - inklusive Condor-Business Class-flügen 30. April bis 7. Mai 2021 - Classic Golf Tours
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neuer pr eis! € 400,- gü nstiger! griechischer frühling auf dem peloponnes the westin costa navarino inklusive Condor-Business Class-flügen 30. April bis 7. Mai 2021 Eines der schönsten Golfresorts in Europa! inklusive umfangreichem Corona-Versicherungspaket!
costa navarino 2020 I eines der schönsten golfresorts europas! griechischer frühling auf dem peloponnes... Costa Navarino zählt zu den schönsten Golfdestinationen in Europa und ist nicht nur eine Reise wert, wie die hohe Anzahl an Wiederholungsgästen eindrücklich auf einen blick beweist. Die traumhafte Lage direkt am Meer auf dem Peloponnes ist nur eine der vielen bemerkenswerten Eigenschaften, die diese Anlage bietet. Mit den Golfplätzen Reisedatum: 30. April bis 7. Mai 2021 “Dunes” von Bernhard Langer und “Bay” von Robert Trent Jones Jr. genießen Sie Mindestteilnehmerzahl: 18 Personen auf jeder der vorgesehenen 5 Golfrunden echtes Champions-Golf-Feeling. Wohnen werden wir im sehr schönen und stylischen The Westin Resort Costa Navarino. Anmeldeschluss: 15.04.2021 In den Restaurants im und um das Resort wird sehr abwechslungsreiche lokale und internationale Küche angeboten. Wir werden das ausgiebig genießen und Einreisebestimmungen: insgesamt fünf Abendessen und ein Mittagessen in verschiedenen Restaurants Einreisende aus EU-Staaten und aus genießen. Natürlich mit Getränkeauswahl. der Schweiz benötigen für die Einreise Aufgrund der verspäteten Eröffnung des The Westin Costa Navarino können wir nach Griechenland einen gültigen Per- Ihnen diese Reise jetzt um € 400,- reduziert gegenüber dem ursprünglichen Preis sonalausweis oder Reisepass. Vor der anbieten! Und das bei absolut gleichen Leistungen! Einreise muss online ein elektronisches Geflogen wird mit Condor in der Business Class. Damit sind mehr Freigepäck, Einreiseformular ausgefüllt und bei der kostenfreies Golfgepäck, ein freier Mittelsitz und Priority Check-In garantiert. Einreise in Griechenland vorgelegt wer- Wir haben für Ihre Sicherheit auch ein umfangreiches Corona-Versicherungspaket den. (Stand 15.03.2021) Ob auch ein ver- der Hanse-Merkur Krankenversicherung AG mit Corona-Reiserücktritts-, Corona-. pflichtener PCR-COVID-19-Test oder ein Reiseabbruch- und Reisekrankenversicherung, eingeschlossen. Antigen-Test erforderlich sein wird, ist derzeit noch nicht festgelegt. Derzeit gilt the westin resort costa navarino die golfplätze der Peloponnes als Risikogebiet. Nur ca. 20 Minuten vom malerischen Der direkt am Hotel gelegene Dunes Impfbestimmungen: Städtchen Pylos entfernt liegt das Course wurde von Bernhard Langer Golfresort Costa Navarino. Es umfasst in Kooperation mit EGD gestaltet. Der Derzeit (Stand 15.03.2021) sind für die zwei Hotels der renommierten Star- lange Parcours zieht sich um die Ho- Einreise nach Griechenland aus der EU wood-Gruppe, sowie die beiden Golf- telanlage und bietet dabei mehrfach und aus der Schweiz keine Impfungen plätze „The Dunes Course“ von Bern- einen herrlichen Blick auf das Mittel- vorgeschrieben. hard Langer/EGD und „The Bay Course“ meer und die umgebende Hügelland- von Robert Trent Jones Jr. schaft. Das The Westin Resort Costa Navarino Der etwas kürzere und hügelige Bay ist bekannt für sein vielfältiges Angebot Course, der nur mit E-Cart gespielt an unterschiedlichen Aktivitäten im Re- werden kann, stammt aus der Feder sort und seiner naturbelassenen Umge- von Robert Trent Jones Jr. mit teils am bung. Mit dem Anazoe Spa und dem di- Meer, teils in Olivenhainen verlaufen- rekt an das Resort angrenzenden Strand den Fairways. Vom neuen Clubhaus werden gleichzeitig auch Optionen für genießen Sie einen fantastischen Blick Erholungssuchende sowie Strandlieb- auf die Golfbahnen und das Meer. Von haber geboten. einigen Fairways und Grüns aus ist auch das malerische Städtchen Pylos Alle Zimmer sind elegant eingerichtet. gut zu sehen. Die Fahrtzeit vom Hotel Einige Kategorien verfügen sogar über zum Golfplatz beträgt ca. 20 Minuten. einen eigenen Infinity Pool, der beson- Ein resorteigener Shuttlebus fährt re- ders im Sommer für die perfekte Ab- gelmäßig zwischen Resort und Bay kühlung sorgt. Die Infinity Pools werden Course. saisonal auch beheizt. FOTO: DELUXE ZIMMER
FOTO: LAGOON POOL neuer Pr eis! sonne, golf und strand pur jetzt € 40 0,- günst iger der reiseverlauf 1.Tag - 30.04.2021 Flug am frühen Morgen (Abflüge zwischen 05:15 Uhr und 06:00 Uhr) mit Condor in der Business Class ab München oder Düsseldorf nach Kalamata. Der Flug in der Business Class mit Condor beinhaltet bereits den kostenfreien Transport Ihres Golfgepäcks, einen freien Mittelsitz, Priority Check-In, Verpflegung an Bord und Lounge-Nutzung (wenn verfügbar). Das sind viele Vorteile, die die An- und Abreise sehr reisepreis (pro person in euro): angenehm gestalten. - DZ Deluxe Garden View: € 2.240,- Nach Erledigung der Einreiseformalitäten erfolgt der Gruppentransfer - Zuschlag EZ Garden View: € 280,- zum Hotel. Der Rest des Tages bleibt zum Akklimatisieren. Am Abend weitere Kategorien siehe Anmeldung offizielle Begrüßung, Welcome Cocktail und gemeinsames Essen im Hotel.Die Startzeiten und wichtige Informationen zum Ablauf für die eingeschlossene leistungen: kommenden Tage geben wir jeweils am Abend vorher bekannt. - Flug mit Condor Business Class 2. Tag bis 7.Tag - 01.05.2021 bis 06.05.2021 ab München und Düsseldorf Während unserer Golfwoche werden wir insgesamt fünf Runden - 30kg Freigepäck und 20kg Golfgepäck Golf auf den beiden Plätzen Bay und Dunes spielen. Es ist - Transfer ab/bis Flughafen Kalamata vorgesehen, dass wir auf jedem der beiden Plätze eine Proberunde spielen und an den drei darauffolgenden Golftagen kleine Turniere - 7 Nächte The Westin Resort Costa organisieren. Wer nicht an der Turnierwertung teilnehmen möchte, Navarino Deluxe-Zimmer Gardenview sagt einfach vorher Bescheid. Wir haben für alle Golfrunden E-Carts - Täglich Frühstück für Sie reserviert. Nach einer der beiden Runden auf dem Bay Course - 5 Abendessen mit Getränkeauswahl werden wir auf der Terrasse des herrlichen neuen Clubhauses ein gemäß Programm gemeinsames Mittagessen genießen. - 1 Mittagessen im Bay Course Wenn Sie am golffreien Tag optional noch eine zusätzliche Runde Clubhaus inklusive Getränkeauswahl Golf spielen möchten, sind wir Ihnen sehr gerne bei der Buchung - Welcome- und Farewellcocktail behilflich. - 5 Runden Golf auf Bay/Dunes inklu- Zwei Mal während unseres Aufenthalts werden wir das Hotel sive E-Cart (1 Cart je 2 Personen) zum Abendessen verlassen und uns in lokaklen Tavernas den - Nutzung der Driving Range Geschmack der örtlichen Küche auf der Zunge zergehen lassen. Auch zwei weitere Abendessen im Hotel sind vorgesehen. Alle Essen inklusive Bällen an den Golftagen beinhalten übrigens auch eine Getränkeauswahl. - 3 Golfturniere (freiwillige Teilnahme) - Corona-Versicherung Hanse-Merkur Am letzten Tag unserer Golfwoche spielen wir auch die letzte der fünf gebuchten Golfrunden. Für das Abschiedsessen haben wir das - Erinnerungs-Poloshirt und Kappe Restaurant Flame im Clubhaus des Dunes Courses, zusammen mit - Classic Golf Tours - Reisebegleitung einer Siegerehrung zu unseren kleinen Turnieren, vorgesehen. - Reisepreis-Sicherungsschein R+V 8. Tag - 07.05.2021 Aufgrund der Flugzeiten heißt es am Abreisetag “früh aufstehen”. nichT eingeschlossene leistungen: Nach dem Check Out erfolgt die Fahrt zum Flughafen Kalamata und - Nicht genannte Mahlzeiten/Getränke Rückflug nach Deutschland. Die Rückflüge starten voraussichtlich - Ausgaben des persönlichen Ver- zwischen 10:00 Uhr und 11:00 Uhr. brauchs (z.B. Spa-Anwendungen, zu- - Ende der Reise - sätzliche Greenfees, Trinkgelder etc..) © Classic Golf Tours 2020 veranstalter: Classic Golf Tours / CGT Reisen GmbH Uferstr. 24 / 61137 Schöneck gruppen@classicgolftours.de Tel.: +49 (0)6187 - 9959020 www.classicgolftours.de flüge Wir haben für die Gruppe Flüge mit Condor ab/bis München und Düsseldorf in der Business Class gebucht. Sie haben 1 Freigepäckstück bis 30kg sowie 1 Golfgepäck bis 20kg pro Person inklusive. In der Business Class genießen Sie darüber hinaus auch kostenlose Sitzplatzreservierung sowie einen freien Mittelsitz und Priority Check In. Die Sitzplätze der Business Class befinden sich in den vorderen Reihen des Flugzeugs. F O T O : C L U B H A U S B AY
neuer pr eis jetzt € 40 0,- spare n! FOTO: © FREMDENVERKEHRSAMT MAROKKO BUCHUNG UND INFORMATIONEN: Bitte beachten Sie, dass wir die in diesem Angebot aufgeführten Leistungen Classic Golf Tours nur dann bzw. in dem Rahmen erbringen können, wie es die behördlichen Vorschriften in Deutschland und in Ihrem Urlaubsland rechtlich zulassen. CGT Reisen GmbH Uferstr. 24 Davon betroffen können unmittelbar von uns angebotene Leistungsbestand- 61137 Schöneck teile (z.B. eingeschränkte Poolnutzung, Menü statt Büffet, eingeschränkte Spa-Leistungen oder Spa- und Restaurant-Schließungen) sein, aber auch gruppen@classicgolftours.de Einschränkungen bei der Einreise (z.B. Online-Formulare, zwingend vorge- Tel.: +49 (0)6187 - 9959020 schriebene Corona-Tests, Temperaturmessungen) sowie allgemein vor Ort www.classicgolftours.de (z.B. Maskenpflicht in Geschäften, Restaurants, geschlossene Sehenswür- digkeiten oder Einschränkungen bei Startzeiten). Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
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Rückantwort: Fax 06187-9959032 oder E-Mail: gruppen@classicgolftours.de CGT Reisen GmbH / Classic Golf Tours Verbindliche Reiseanmeldung Costa Navarino - Griechischer Frühling Eingeschlossene Leistungen: 30. April bis 7. Mai 2021 • Flug Condor Business Class nach Kalamata inkl. 30kg Freigepäck und 20kg Golfgepäck Teilnehmer: • Abflug ab München und Düsseldorf • Bustransfer bei An- und Abreise in Kalamata • 7 Nächte Westin Resort Costa Navarino Nachname Vorname HCP Geb. Datum Staatsangehörigkeit(en) Deluxe-Zimmer Garden View inkl. Frühstück • 5 Abendessen und 1 Mittagessen, inklusive Getränkeauswahl gemäß Programm Nachname Vorname HCP Geb. Datum Staatsangehörigkeit(en) • Welcome- und Farewell-Cocktail • 5 Greenfees inklusive E-Cart, davon 3 x Dunes und 2 x Bay Course Straße, Hausnummer PLZ, Ort • 3 Golfturniere (freiwillige Teilnahme) • Versicherungspaket Hanse-Merkur Telefon Email • Erinnerungs-Poloshirt und Kappe • Reisebegleitung durch Classic Golf Tours • Reisepreis-Sicherungsschein R+V Vers. Bitte kreuzen Sie die für Sie zutreffenden Leistungen an: Nicht eingeschlossene Leistungen: Reisepreis pro Person: • Getränke/ Nicht aufgeführte Mahlzeiten • Ausgaben des persönlichen Bedarfs, Trinkgeld Unterbringung im Doppelzimmer (DZ) Deluxe Gardenview € 2.240,-* Mindestteilnehmerzahl: 12 Personen Zuschlag Einzelnutzung (EZ) Zimmer Deluxe Gardenview € 280,- Anmeldeschluss: 15.04.2021, anschließend auf Zuschlag Doppelzimmer (DZ) Deluxe Sea View € 70,- Anfrage. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, so erhalten alle angemeldeten Zuschlag Einzelnutzung (EZ) Deluxe Sea View € 420,- Teilnehmer/innen spätestens 45 Tage vor Reisebeginn Bescheid, ob die Reise dennoch Zuschlag Infinity-Zimmer mit Pool Garden View € 140,- durchgeführt oder abgesagt wird. Zuschlag Premium-Zimmer (DZ) Seafront € 160,- Reisebedingungen: Es gelten die Reisebedingungen der CGT Reisen Zuschlag Premium-Zimmer (DZ) Seafront mit Pool € 225,- GmbH. > Abweichend von den allge- *Neuer Preis - jetzt um 400,- € reduziert wegen verspätetem Saisonbeginn meinen Reisebedingungen gelten folgende be- sondere Storno- und Zahlungsbedingungen für Bitte buchen Sie Flüge ab/bis diese Reise: Flüge mit Condor in der Business Class ab München und Düsseldorf sind bereits im Reise- Stornobedingungen: preis inklusive. Da die Abflugzeiten von allen beiden Flughäfen sehr früh (zwischen 05:30 Bis 61 Tage vor Anreise 25% Stornogebühren, und 06:30 Uhr) vorgesehen sind, sind Anschlussflüge am Anreisetag nicht möglich. ab 60 Tage bis 31 Tage vor Anreise 50% des Reisepreises, ab 30 Tage bis 15 Tage vor Anreise Preise für weitere Zimmerkategorien und Suiten erhalten Sie gerne auf Anfrage. 75% des Reisepreises, ab 14 Tage vor Anreise 95% des Reisepreises. Eingeschlossenes Versicherungspaket: Sollten zum Reisezeitpunkt ein Reiseverbot oder Wir haben für Sie eine CORONA-Reiserücktrittskosten-Versicherung, eine CORONA- eine Reisewarnung für das Reiseziel bestehen, Reiseabbruch-Versicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung abgeschlossen. Unser so komnmen die dann gültigen gesetzlichen Versicherungspartner ist die Hanse-Merkur-Krankenversicherung AG. Die AGB zur CORONA- Bestimmungen zur Anwendung. Versicherung finden Sie im Flyer zur Reise. Zahlungsbedingungen: Die CORONA-Versicherung deckt Schäden, die nicht im Zusammenhang mit Corona stehen, Bei Buchung ist eine Anzahlung von 25% des nicht ab. Hierzu werden eine reguläre Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie eine reguläre Reisepreises zu zahlen. Die Restzahlung wird 21 Reiseabbruchversicherung benötigt. Gerne erstellen wir Ihnen für weitere Reiseversicherungen Tage vor Anreise fällig. ein individuelles Angebot. Hinweise: Diese Reise ist für Personen mit eingeschränkter Die Zahlung mit Kreditkarte ist bei der CGT Reisen GmbH möglich. Für die Zahlung mit MASTER körperlicher Mobilität nicht geeignet (dieser CARD und VISA erheben wir keine Gebühren. Für die Zahlung mit AMERICAN EXPRESS werden Hinweis ist ab 01.07.2018 vom Gesetzgeber 2% vom Reisepreis als Gebühren fällig. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Kreditkarte ggf. ausreichenden zwingend vorgeschrieben). Versicherungsschutz bietet. Die CGT Reisen GmbH hat im Rahmen der Bitte senden Sie uns diese Reiseanmeldung für die verbindliche Buchung unterschrieben zurück. gesetzlichen Verpflichtung eine Insolvenz- versicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Ich habe die Reisebedingungen des Veranstalters gelesen und erkenne diese sowie die beson- Wiesbaden abgeschlossen. Sie erhalten mit deren Zahlungs- und Stornobedingungen und die Beförderungsbedingungen der beteiligten Ihrer Reisebestätigung einen Reisepreis- Verkehrsträger mit meiner Unterschrift für mich und alle angemeldeten Personen an. Sicherungsschein. Die Anzahlung wird erst mit Erhalt des Reisepreis-Sicherungsscheins fällig. Ich habe das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie die Einreise- und Gesundheitsbestimmungen nach Grie- Veranstalter: chenland erhalten und zur Kenntnis genommen. Classic Golf Tours / CGT Reisen GmbH Uferstr. 24 / 61137 Schöneck Geschäftsführer: Dieter Lindner HRB Hanau 97230 Tel.: 06187 / 99590 20 Fax: 06187 / 99590 32 Ort / Datum / Unterschrift Kunde Email: gruppen@classicgolftours.de www.classicgolftours.de
r eise b e d i ngu n g e n Die nachfolgenden Bestimmungen werden, pier oder per Email), sofern der Rei- Änderungsgrund auf einem dauerhaf- ist. Der Reiseveranstalter hat die nach- soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwi- sende nicht Anspruch auf eine Reise- ten Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, folgenden Entschädigungspauschalen schen dem Kunden und dem Reiseveran- bestätigung in Papierform nach Art. SMS oder Sprachnachricht) klar, ver- unter Berücksichtigung des Zeitraums stalter zu Stande kommenden Pauschalrei- 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil ständlich und in hervorgehobener Weise zwischen der Rücktrittserklärung und severtrages. Sie ergänzen die gesetzlichen der Vertragsschluss in gleichzeitiger zu informieren. dem Reisebeginn sowie unter Berück- Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerli- körperlicher Anwesenheit beider Par- sichtigung der erwarteten Ersparnis von ches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und teien oder außerhalb von Geschäfts- 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung Aufwendungen und des erwarteten Er- 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum räumen erfolgte. einer wesentlichen Eigenschaft einer werbs durch anderweitige Verwendun- BGB) und füllen diese aus. Die Reisebedingun- Reiseleistung oder der Abweichung von gen der Reiseleistungen festgelegt. Die gen gelten folglich nicht, wenn der Kunde kei- 1.3 Der Reiseveranstalter weist darauf hin, besonderen Vorgaben des Kunden, die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt ne Pauschalreise (sondern z.B. verbundene dass nach den gesetzlichen Vorschrif- Inhalt des Pauschalreisevertrags ge- des Zugangs der Rücktrittserklärung wie Reiseleistungen gem. § 651w BGB) gebucht ten (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz worden sind, ist der Kunde berechtigt, folgt mit der jeweiligen Stornostaffel be- hat, da er hierüber eine entsprechende andere 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträ- innerhalb einer vom Reiseveranstalter rechnet: Information erhält. Abweichungen in der je- gen nach § 651a und § 651c BGB, die gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung weiligen Reiseausschreibung sowie individu- im Fernabsatz abgeschlossen wurden gesetzten angemessenen Frist - entwe- Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25% des elle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Teleko- der die Änderung anzunehmen - oder Reisepreises, Reisebedingungen. pien, E-Mails, über Mobilfunk versendete unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag Kurznachrichten (SMS) sowie Rund- zurückzutreten - oder die Teilnahme an 30 Tage bis 15 Tage vor Reiseantritt 50% 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages funk, Telemedien und Onlinedienste), einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der des Reisepreises, / Verpflichtung für Mitreisende kein Widerrufsrecht besteht, sondern Reiseveranstalter eine solche Reise an- 1.1 Für alle Buchungswege (z.B. im Reise- lediglich die gesetzlichen Rücktritts- geboten hat. 14 Tage bis 8 Tage vor Reiseantritt 75% büro, direkt beim Veranstalter, telefo- und Kündigungsrechte, insbesondere des Reisepreises, nisch, online etc.) gilt: das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB Der Kunde hat die Wahl, auf die Mittei- (siehe hierzu auch Ziff. 4). Ein Widerrufs- lung des Reiseveranstalters zu reagieren recht besteht jedoch, wenn der Vertrag 7 Tage bis 3 Tage vor Reiseantritt 85% a) Grundlage dieses Angebots sind die oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber über Reiseleistungen nach § 651a BGB des Reisepreises, Reiseausschreibung und die ergän- dem Reiseveranstalter reagiert, dann außerhalb von Geschäftsräumen ge- kann er entweder der Vertragsänderung zenden Informationen des Reiseve- schlossen worden ist, es sei denn, die ab 2 Tage vor Reiseantritt und bei Nicht ranstalters für die jeweilige Reise, zustimmen, die Teilnahme an einer Er- mündlichen Verhandlungen, auf denen satzreise verlangen, sofern ihm eine antritt der Reise 95% des Reisepreises soweit diese dem Kunden bei der Bu- der Vertragsschluss beruht, sind auf chung vorliegen. solche angeboten wurde, oder unent- vorhergehende Bestellung des Verbrau- geltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn 4.4 Dem Kunden bleibt in jedem Fall der chers geführt worden; im letztgenann- der Kunde gegenüber dem Reiseveran- Nachweis gestattet, die dem Reiseve- b) Der Kunde hat für alle Vertragsver- ten Fall besteht kein Widerrufsrecht. stalter nicht oder nicht innerhalb der ge- ranstalter zustehende angemessene pflichtungen von Reisenden, für die er setzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Entschädigung sei wesentlich niedriger die Buchung vornimmt, wie für seine 2. Bezahlung Änderung als angenommen. Hierauf ist als die von ihm geforderte Entschädi- eigenen einzustehen, soweit er diese der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer gungspauschale. Verpflichtung durch ausdrückliche 2.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis 3.2 in klarer, verständlicher und hervor- und gesonderte Erklärung übernom- gehobener Weise hinzuweisen. vor Beendigung der Pauschalreise 4.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, men hat. nur fordern oder annehmen, wenn ein anstelle der vorstehenden Entschädi- wirksamer Kundengeldabsicherungs- 3.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche gungspauschalen eine höhere, indi- c) Weicht der Inhalt der Reisebestäti- bleiben unberührt, soweit die geänder- viduell berechnete Entschädigung zu vertrag besteht und dem Kunden der gung des Reiseveranstalters vom ten Leistungen mit Mängeln behaftet fordern, soweit der Reiseveranstalter Sicherungsschein mit Namen und Kon- Inhalt der Buchung ab, so liegt ein sind. Hatte der Reiseveranstalter für nachweist, dass ihm wesentlich höhe- taktdaten des Kundengeldabsicherers neues Angebot des Reiseveranstal- die Durchführung der geänderten Reise re Aufwendungen als die jeweils an- in klarer, verständlicher und hervor- ters vor, an das er für die Dauer von bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Be- wendbare Entschädigungspauschale gehobener Weise übergeben wurde. zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag schaffenheit geringere Kosten, ist dem entstanden sind. In diesem Fall ist der Nach Vertragsabschluss wird gegen kommt auf der Grundlage dieses Kunden der Differenzbetrag entspre- Reiseveranstalter verpflichtet, die ge- Aushändigung des Sicherungsschei- neuen Angebots zustande, soweit der chend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. forderte Entschädigung unter Berück- nes eine Anzahlung in Höhe von 25 % Reiseveranstalter bezüglich des neu- sichtigung der ersparten Aufwendungen des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die en Angebots auf die Änderung hin- sowie abzüglich dessen, was er durch Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebe- 4. Rücktritt durch den Kunden vor Reise- gewiesen und seine vorvertraglichen anderweitige Verwendung der Reiseleis- ginn fällig, sofern der Sicherungsschein beginn/Rücktrittskosten Informationspflichten erfüllt hat und tungen erwirbt, konkret zu beziffern und übergeben ist und das Rücktrittsrecht 4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebe- der Kunde innerhalb der Bindungsfrist zu begründen. des Reiseveranstalters aus dem in Zif- ginn vom Pauschalreisevertrag zurück- dem Reiseveranstalter die Annahme fer 8 genannten Grund nicht mehr aus- treten. Der Rücktritt ist gegenüber dem durch ausdrückliche Erklärung oder geübt werden kann. 4.6 Ist der Reiseveranstalter infolge eines Anzahlung erklärt. Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Rücktritts zur Rückerstattung des Reise- Reise über einen Reisevermittler ge- 2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/ preises verpflichtet, hat er unverzüglich, d) Die vom Veranstalter gegebenen bucht wurde, kann der Rücktritt auch oder die Restzahlung nicht entspre- auf jeden Fall aber innerhalb von 14 vorvertraglichen Informationen über diesem gegenüber erklärt werden. Dem chend den vereinbarten Zahlungsfäl- Tagen nach Zugang der Rücktrittserklä- wesentliche Eigenschaften der Rei- Kunden wird empfohlen, den Rücktritt ligkeiten, obwohl der Reiseveranstalter rung zu leisten. seleistungen, den Reisepreis und alle auf einem dauerhaften Datenträger zu zur ordnungsgemäßen Erbringung der erklären. zusätzlichen Kosten, die Zahlungs- vertraglichen Leistungen bereit und in 4.7 Das gesetzliche Recht des Kunden, ge- modalitäten, die Mindestteilnehmer- der Lage ist, seine gesetzlichen Infor- mäß § 651e BGB vom Reiseveranstalter zahl und die Stornopauschalen (gem. 4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück mationspflichten erfüllt hat und kein durch Mitteilung auf einem dauerhaften Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und oder tritt er die Reise nicht an, so verliert gesetzliches oder vertragliches Zurück- Datenträger zu verlangen, dass statt sei- 7 EGBGB) werden nur dann nicht Be- der Reiseveranstalter den Anspruch auf behaltungsrecht des Kunden besteht, ner ein Dritter in die Rechte und Pflichten standteil des Pauschalreisevertrages, den Reisepreis. Stattdessen kann der so ist der Reiseveranstalter berechtigt, aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, sofern dies zwischen den Parteien Reiseveranstalter eine angemessene nach Mahnung mit Fristsetzung vom bleibt durch die vorstehenden Bedingun- ausdrücklich vereinbart ist. Entschädigung verlangen, soweit der Pauschalreisevertrag zurückzutreten gen unberührt. Eine solche Erklärung ist Rücktritt nicht von ihm zu vertreten und den Kunden mit Rücktrittskosten in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefo- ist oder am Bestimmungsort oder in gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu belas- Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebe- nisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder dessen unmittelbarer Nähe außerge- ten. ginn zugeht. per Telefax erfolgt, gilt: wöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor die Beförderung von Personen an den 5. Umbuchungen a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) Reisebeginn, die nicht den Reisepreis bietet der Kunde dem Reiseveranstal- Bestimmungsort erheblich beeinträchti- 5.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertrag- betreffen gen; Umstände sind unvermeidbar und sabschluss auf Änderungen hinsichtlich ter den Abschluss des Pauschalreise- vertrages verbindlich an. 3.1 Abweichungen wesentlicher Eigen- außergewöhnlich, wenn sie nicht der des Reisetermins, des Reiseziels, des schaften von Reiseleistungen von dem Kontrolle des Reiseveranstalters unter- Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft vereinbarten Inhalt des Pauschalreise- liegen, und sich ihre Folgen auch dann oder der Beförderungsart (Umbuchung) b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle vertrages, die nach Vertragsabschluss besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die der Reisebestätigung durch den Rei- zumutbaren Vorkehrungen getroffen notwendig werden und vom Reisever- Umbuchung erforderlich ist, weil der severanstalter zustande. Bei oder worden wären. anstalter nicht wider Treu und Glauben Reiseveranstalter keine, eine unzurei- unverzüglich nach Vertragsschluss herbeigeführt wurden, sind dem Reise- chende oder falsche vorvertragliche wird der Reiseveranstalter dem Kun- veranstalter vor Reisebeginn gestattet, 4.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB den eine den gesetzlichen Vorgaben soweit die Abweichungen unerheblich sich nach dem Reisepreis abzüglich gegenüber dem Reisenden gegeben entsprechende Reisebestätigung sind und den Gesamtzuschnitt der Reise des Werts der vom Reiseveranstalter er- hat; in diesem Fall ist die Umbuchung auf einem dauerhaften Datenträger nicht beeinträchtigen. sparten Aufwendungen sowie abzüglich kostenlos möglich. Wird in den übrigen übermitteln (welcher es dem Kunden dessen, was er durch anderweitige Ver- Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch ermöglicht, die Erklärung unverändert 3.2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, wendung der Reiseleistungen erwirbt, eine Umbuchung vorgenommen, kann so aufzubewahren oder zu speichern, den Kunden über Leistungsänderungen welche auf Verlangen des Kunden durch der Reiseveranstalter ein Umbuchungs- dass sie ihm in einem angemessenen unverzüglich nach Kenntnis von dem den Reiseveranstalter zu begründen entgelt erheben, das sich wie folgt be- Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Pa-
stimmt: bis 31 Tage vor Reiseantritt 25% anderweitigen Verwendung der nicht in 10. Beschränkung der Haftung Er muss unverzüglich alle angemesse- des Reisepreises. Anspruch genommenen Leistung erlangt, 10.1 Die vertragliche Haftung des Reisever- nen Schritte einleiten, um sicherzustellen, einschließlich der ihm von den Leistungs- anstalters für Schäden, die nicht Körper- dass der Kunde so rasch wie möglich 5.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die trägern gutgebrachten Beträge. schäden sind und nicht schuldhaft her- über den Wechsel unterrichtet wird. Die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, beigeführt wurden, ist auf den dreifachen Liste der Fluggesellschaften mit EU-Be- sofern ihre Durchführung überhaupt 9. Mitwirkungspflichten des Reisepreis beschränkt. Möglicherweise triebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pau- Reisenden darüber hinausgehende Ansprüche nach früher „Black List“) ist auf folgender In- schalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den internationalen Übereinkünften oder auf ternetseite abrufbar: http://ec.europa. Bedingungen und gleichzeitiger Neuan- 9.1 Reiseunterlagen solchen beruhenden gesetzlichen Vor- eu/transport/modes/air/safety/air-ban/ meldung durchgeführt werden. Dies gilt Der Kunde hat den Reiseveranstalter oder schriften bleiben von der Beschränkung index_de.htm nicht bei Umbuchungswünschen, die nur seinen Reisevermittler, über den er die unberührt. geringfügige Kosten verursachen. Pauschalreise gebucht hat, zu informie- 13. Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschrif- ren, wenn er die notwendigen Reiseun- 10.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für ten terlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) Leistungsstörungen, Personen- und 13.1 Der Reiseveranstalter wird den Kunden/ 6. Nicht in Anspruch genommene Leistung nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter Sachschäden im Zusammenhang mit Reisenden über allgemeine Pass- und mitgeteilten Frist erhält. Leistungen, die als Fremdleistungen le- Visaerfordernisse sowie gesundheitspo- Nimmt der Reisende einzelne Reiseleis- diglich vermittelt werden (z. B. vermittelte lizeiliche Formalitäten des Bestimmungs- tungen, zu deren vertragsgemäßer Er- 9.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen Ausflüge, Sportveranstaltungen, Thea- landes einschließlich der ungefähren Fris- bringung der Reiseveranstalter bereit Wird die Reise nicht frei von Reisemän- terbesuche, Ausstellungen), wenn diese ten für die Erlangung von gegebenenfalls und in der Lage war, nicht in Anspruch geln erbracht, so kann der Reisende Abhil- Leistungen in der Reiseausschreibung notwendigen Visa vor Vertragsabschluss aus Gründen, die dem Reisenden zuzu- fe verlangen. Soweit der Reiseveranstalter und der Reisebestätigung ausdrücklich sowie über deren evtl. Änderungen vor rechnen sind, hat er keinen Anspruch auf infolge einer schuldhaften Unterlassung und unter Angabe der Identität und An- Reiseantritt unterrichten. anteilige Erstattung des Reisepreises, der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen schrift des vermittelten Vertragspartners soweit solche Gründe ihn nicht nach den konnte, kann der Reisende weder Minde- als Fremdleistungen so eindeutig ge- 13.2 D er Kunde/Reisende ist verantwortlich gesetzlichen Bestimmungen zum kos- rungsansprüche nach § 651m BGB noch kennzeichnet wurden, dass sie für den für das Beschaffen und Mitführen der be- tenfreien Rücktritt oder zur Kündigung Schadensersatzansprüche nach § 651n Reisenden erkennbar nicht Bestandteil hördlich notwendigen Reisedokumente, des Reisevertrages berechtigt hätten. Der BGB geltend machen. Der Reisende ist der Pauschalreise des Reiseveranstalters eventuell erforderliche Impfungen sowie Reiseveranstalter wird sich um Erstat- verpflichtet, seine Mängelanzeige unver- sind und getrennt ausgewählt wurden. das Einhalten von Zoll- und Devisenvor- tung der ersparten Aufwendungen durch züglich dem Vertreter des Reiseveranstal- Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB schriften. Nachteile, die aus dem Nicht¬- die Leistungsträger bemühen. Diese Ver- ters vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein bleiben hierdurch unberührt. Der Reiseve- befolgen dieser Vorschriften erwachsen, pflichtung entfällt, wenn es sich um völlig Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort ranstalter haftet jedoch, wenn und soweit z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, unerhebliche Aufwendungen handelt. nicht vorhanden und vertraglich nicht ge- für einen Schaden des Reisenden die Ver- gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. schuldet, sind etwaige Reisemängel dem letzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstal- 7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Reiseveranstalter unter der mitgeteilten Organisationspflichten des Reiseveran- ter nicht, unzureichend oder falsch infor- Mindestteilnehmerzahl Kontaktstelle des Reiseveranstalters zur stalters ursächlich war. miert hat. Kenntnis zu bringen; über die Erreichbar- 7.1 Der Reiseveranstalter kann wegen Nicht- keit des Vertreters des Reiseveranstalters 11. Geltendmachung von Ansprüchen: Ad- 13.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die erreichens der Mindestteilnehmerzahl nur bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in ressat, Information über Verbraucher- rechtzeitige Erteilung und den Zugang dann vom Pauschalreisevertrag zurück- der Reisebestätigung unterrichtet. Der streitbeilegung notwendiger Visa durch die jeweilige di- treten, wenn er Reisende kann jedoch die Mängelanzeige plomatische Vertretung, wenn der Kunde auch seinem Reisevermittler, über den er 11.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es a) in der jeweiligen vorvertraglichen Un- die Pauschalreise gebucht hat, zur Kennt- 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegen- sei denn, dass der Reiseveranstalter eige- terrichtung die Mindestteilnehmerzahl nis bringen. Der Vertreter des Reiseveran- über dem Reiseveranstalter geltend zu ne Pflichten verletzt hat. beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu stalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sor- machen. Die Geltendmachung kann auch welchem vor dem vertraglich verein- gen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch über den Reisevermittler erfolgen, wenn 14. Wichtige Hinweise zur Corona-Pandemie barten Reisebeginn dem Kunden spä- nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. die Pauschalreise über diesen Reisever- testens die Erklärung zugegangen sein Bitte beachten Sie, dass wir die auf unserer mittler gebucht war. Eine Geltendma- muss, angegeben hat und 9.3 Fristsetzung vor Kündigung Webseite aufgeführten Leistungen nur dann chung auf einem dauerhaften Datenträ- ger wird empfohlen. bzw. in dem Rahmen erbringen können, wie Will ein Kunde/Reisender den Pauschal- es die behördlichen Vorschriften in Deutsch- b) in der Reisebestätigung die Mindest- reisevertrag wegen eines Reisemangels land und in Ihrem Urlaubsland bzw. auf Ihrem teilnehmerzahl und die späteste Rück- der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten 11.2 Der Reiseveranstalter weist im Hinblick Kreuzfahrtschiff rechtlich zulassen. trittsfrist angibt. Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l auf das Gesetz über Verbraucherstreitbei- BGB kündigen, hat er dem Reiseveran- legung darauf hin, dass er nicht an einer Davon betroffen können unmittelbar von uns Ein Rücktritt ist dem Kunden ge- stalter zuvor eine angemessene Frist freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung angebotene Leistungsbestandteile (z.B. ein- genüber spätestens an dem Tag zu zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreit- geschränkte Poolnutzung, Menü statt Büffet, erklären, der dem Kunden in der vor- nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom beilegung nach Drucklegung dieser Rei- eingeschränkte Spa-Leistungen oder Spa- und vertraglichen Unterrichtung und der Reiseveranstalter verweigert wird oder sebedingungen für den Reiseveranstal- Restaurant-Schließungen) sein, aber auch Reisebestätigung angegeben wurde. wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. ter ver-pflichtend würde, informiert der Einschränkungen bei der Einreise (z.B. On- Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt Reiseveranstalter den Kunden hierüber line-Formulare, zwingend vorgeschriebene ersichtlich sein, dass die Mindestteilneh- in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter Corona-Tests, Temperaturmessungen) sowie merzahl nicht erreicht werden kann, hat 9.4 Gepäckbeschädigung und Gepäck- weist für alle Reiseverträge, die im elek- allgemein vor Ort (z.B. Maskenpflicht in Ge- der Reiseveranstalter unverzüglich von verspätung bei Flugreisen; besondere tronischen Rechtsverkehr geschlossen schäften, Restaurants, geschlossene Sehens- seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu ma- Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen wurden, auf die europäische Online-Streit- würdigkeiten, Einschränkungen bei Startzeiten chen. a) D er Reisende wird darauf hingewiesen, beilegungs-Plattform http://ec.europa. oder Landausflügen). dass Gepäckverlust, -beschädigung eu/consumers/odr/ hin. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche 7.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht und –verspätung im Zusammenhang bleiben hiervon unberührt. durchgeführt, hat der Reiseveranstalter mit Flugreisen nach den luftverkehrs- 12. Informationspflichten über die Identität unverzüglich, auf jeden Fall aber inner- rechtlichen Bestimmungen vom 15. Gerichtsstand / Reiseveranstalter: des ausführenden Luftfahrtunterneh- halb von 14 Tagen nach dem Zugang Reisenden unverzüglich vor Ort mittels mens Auf das Vertragsverhältnis zwischen der CGT der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Schadensanzeige („P.I.R.“) der zustän- Reisen GmbH und dem Reisenden findet Kunden auf den Reisepreis zurückzuer- digen Fluggesellschaft anzuzeigen Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von ausschließlich deutsches Recht Anwendung. statten. sind. Fluggesellschaften können die Fluggästen über die Identität des ausfüh- Gerichtsstand für Personen, die keinen allge- Erstattungen aufgrund internationaler renden Luftfahrtunternehmens verpflich- meinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Übereinkünfte ablehnen, wenn die tet den Reiseveranstalter, den Kunden Deutschland haben, ist der Sitz des Reisever- 8. Kündigung aus verhaltensbedingten Schadensanzeige nicht ausgefüllt wor- über die Identität der ausführenden Flug- anstalters. Der Reisende kann die CGT Reisen Gründen den ist. Die Schadensanzeige ist bei gesellschaft sämtlicher im Rahmen der GmbH nur an ihrem Sitz verklagen. Der Reiseveranstalter kann den Pauschal- Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, gebuchten Reise zu erbringenden Flug- reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, beförderungsleistungen bei der Buchung Reiseveranstalter: kündigen, wenn der Reisende ungeachtet nach Aushändigung zu erstatten. zu informieren. Steht bei der Buchung die CGT Reisen GmbH einer Abmahnung des Reiseveranstalters ausführende Fluggesellschaft noch nicht Uferstr. 24, 61137 Schöneck, Deutschland nachhaltig stört oder wenn er sich in sol- b) Zusätzlich ist der Verlust, die fest, so ist der Reiseveranstalter verpflich- Beschädigung oder die Fehlleitung Telefon 06187 / 9959020 chem Maß vertragswidrig verhält, dass tet, dem Kunden die Fluggesellschaft Fax 06187 / 9959032 die sofortige Aufhebung des Vertrages von Reisegepäck unverzüglich dem bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, Reiseveranstalter, seinem Vertreter E-Mail: reservierung@classicgolftours.de gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit die wahrscheinlich den Flug bzw. die Geschäftsführer Dieter Lindner das vertragswidrige Verhalten ursächlich bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Flüge durchführen wird bzw. werden. So- Reisevermittler anzuzeigen. Dies Eintragung: HRB Hanau 97230 auf einer Verletzung von Informations- bald der Reiseveranstalter weiß, welche pflichten des Reiseveranstalters beruht. entbindet den Reisenden nicht davon, Fluggesellschaft den Flug durchführen Stand: 18.08.2020 Kündigt der Reiseveranstalter, so behält die Schadenanzeige an die Fluggesell- wird, muss er den Kunden informieren. er den Anspruch auf den Reisepreis; er schaft gemäß Buchst. a) innerhalb der Wechselt die dem Kunden als ausführen- muss sich jedoch den Wert der ersparten vorstehenden Fristen zu erstatten. de Fluggesellschaft genannte Fluggesell- Aufwendungen sowie diejenigen Vor- schaft, muss der Reiseveranstalter den teile anrechnen lassen, die er aus einer Kunden über den Wechsel informieren.
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2301. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die CGT Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungs- gemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt die CGT Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Ab- sicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbrin- gung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen können. Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person über- tragen. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrück- lich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8% des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurück- treten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der we- sentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden An- spruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. Seite 1 von 2
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschal- reise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisen- de kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reise- veranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder-in einigen Mitgliedsstaaten- des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die CGT Reisen GmbH hat eine Insolvenzversicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raif- feisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung unter der Rufnummer 0611-5330, per E-Mail unter info@ruv.de oder per Post an die oben genannte Anschrift kontaktieren, wenn ihnen Leistun- gen aufgrund der Insolvenz von der CGT Reisen GmbH verweigert werden. Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der das nationale Recht um- gesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de. Seite 2 von 2
Bestätigung über Ihren Versicherungsschutz Informationen und Leistungsbeschreibung zu Ihrer Reiseversicherung Corona-Reiseschutz Premium Plus + 1 Reise-Krankenversicherung 2 Corona Reise-Krankenversicherung 3 Reise-Rücktrittsversicherung Hilfestellung und Kostenübernahme für Hilfestellung und Kostenübernahme für Stornokostenabsicherung vor der Reise bei • ambulante Behandlung beim Arzt • Heilbehandlungen und ärztliche Untersu- • häuslicher Isolation (Quarantäne) infolge einer • stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus chungen wegen einer unvorhergesehen behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) • ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel eintretenden Infektion mit dem SARS-COV-2 oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte und Hilfsmittel Virus und der daraus resultierenden Covid-19 (z. B. Arzt) • Transport zum nächsterreichbaren Arzt/ Erkrankung • Verweigerung der Beförderung bzw. Betretens Krankenhaus und zurück in die Unterkunft • Heilbehandlungen wegen vergleichbarer des versicherten Mietobjektes durch berechtigte • medizinisch sinnvollen und vertretbaren Epidemien und Pandemien Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Rücktransport Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt Tag der Hinreise • Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburten Erstattung • Arzneimittelversand • der entstandenen Storno- oder Umbuchungs- • Gepäckrückholung kosten • Überführung und Bestattung im Ausland • des Einzelzimmer-Zuschlags bei Teilstornierung • einen Krankenbesuch wegen eines Kranken- • der Hinreise-Mehrkosten z. B. für Hotel oder Flug hausaufenthaltes des Versicherten, wenn der Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt Aufenthalt länger als fünf Tage dauert Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt 4 Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) Reisepreisabsicherung während der Reise bei • Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt) • Verweigerung der Beförderung bzw. Betretens des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Rückreise Erstattung • der nicht genutzten Reiseleistungen • des vollen Reisepreises bei Abbruch in der 1. Hälfte der Reise (max. bis zum 8. Reisetag) • der Rückreise-Mehrkosten z. B. für Hotel oder Flug Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt Prämie ist bereits im Reisepreis enthalten. Der Inhaber dieses Ausweises ist aufgrund seiner Reisebuchung beim Reisebüro/ HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg Reiseveranstalter durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG gemäß den nachstehenden Sitz: Hamburg • HRB: Hamburg 19768, Vers.-Steuernr.: 806/V90806010057, Versicherungsbedingungen VB-RKS 2020 (T-GV-CoronaPremium Plus-D) versichert. USt-IdNr.: DE 175218900 Vorstand: Eberhard Sautter (Vors.), Ihren genauen Versicherungsschutz entnehmen Sie bitte dem Leistungspaket Eric Bussert, Holger Ehses, Johannes Ganser, Raik Mildner oder der Reisebestätigung Ihres Veranstalters. Aufsichtsrat: Dr. Karl Hans Arnold (Vors.)
Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung VB-RKS 2020 (T-GV-CoronaPremium Plus-D) Wir sind die HanseMerkur Reiseversicherung AG mit Sitz in Hamburg. Versicherungsnehmer ist der Veranstalter oder eine andere Institution, die mit uns den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. Sie sind die versicherte Person, solange Sie in dem Versicherungsvertrag des Versicherungsnehmers aufgenommen sind. Für eine leichtere Lesbarkeit verwenden wir in der Regel die männliche Form. Gemeint ist damit immer auch die weibliche Form. Inhalt Teil A – allgemeine Regelungen .................................................................................................................................................................................................................................................... 2 1 Der Versicherungsschutz.......................................................................................................................................................................................................................................................... 2 1.1 Für wen besteht Versicherungsschutz?............................................................................................................................................................................................................... 2 1.2 Wann beginnt der Versicherungsschutz? ........................................................................................................................................................................................................... 2 1.3 Wann endet der Versicherungsschutz? ............................................................................................................................................................................................................... 2 1.4 Für welche Reisen gilt der Versicherungsschutz?.......................................................................................................................................................................................... 2 2 Allgemeine Hinweise für Entschädigungszahlungen und zum geltenden Recht ...................................................................................................................................... 2 2.1 Wann zahlen wir die Entschädigung? ................................................................................................................................................................................................................... 2 2.2 Welches Recht gilt für den Versicherungsvertrag? ....................................................................................................................................................................................... 3 2.3 Wann verjähren Ihre Ansprüche? ............................................................................................................................................................................................................................ 3 2.4 Welches Gericht ist zuständig? ................................................................................................................................................................................................................................ . 3 2.5 Wie muss eine Erklärung aussehen, die Sie an uns richten? .................................................................................................................................................................... 3 3 Einschränkungen des Versicherungsschutzes.............................................................................................................................................................................................................. 3 4 Allgemeine Hinweise für den Schadenfall ....................................................................................................................................................................................................................... 3 4.1 Wem können Sie einen Schadenfall melden?.................................................................................................................................................................................................... 3 4.2 Welche allgemeinen Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie im Schadenfall? .................................................................................................................................. 3 4.3 Welche Rechtsfolgen haben Pflichtverletzungen (Verletzung von Obliegenheiten)? .............................................................................................................. 3 Teil B – Regelungen zu den einzelnen Versicherungen ................................................................................................................................................................................................... 3 RRV – Reise-Rücktrittsversicherung ........................................................................................................................................................................................................................................... 3 1 Allgemeine Regeln zum Versicherungsschutz .............................................................................................................................................................................................................. 3 1.1 Welche Leistungen sind versichert? ...................................................................................................................................................................................................................... 3 1.2 Wer zählt zu den Risikopersonen?..........................................................................................................................................................................................................................4 1.3 Wann fällt eine Selbstbeteiligung an?...................................................................................................................................................................................................................4 2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? ...............................................................................................................................................................................................................................4 3 Wann leisten wir nicht? ..............................................................................................................................................................................................................................................................4 4 Was müssen Sie im Schadenfall beachten (Obliegenheiten)?..............................................................................................................................................................................4 4.1 Unverzügliche Stornierung .........................................................................................................................................................................................................................................4 4.2 Nachweise zur Schadenhöhe ..................................................................................................................................................................................................................................... 4 VB-RKS 2020 (T-GV-CoronaPremium Plus-D) 2020.10.14 4.3 Nachweis für versicherte Ereignisse ......................................................................................................................................................................................................................4 4.4 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten .............................................................................................................................................................................................4 UG – Reiseabbruch-Versicherung.................................................................................................................................................................................................................................................4 1 Allgemeine Regeln zum Versicherungsschutz ..............................................................................................................................................................................................................4 1.1 Welche Leistungen sind versichert? ......................................................................................................................................................................................................................4 1.2 Wer zählt zu den Risikopersonen?.......................................................................................................................................................................................................................... 5 1.3 Wann fällt eine Selbstbeteiligung an?................................................................................................................................................................................................................... 5 2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? ............................................................................................................................................................................................................................... 5 3 Wann leisten wir nicht? .............................................................................................................................................................................................................................................................. 5 3.1 Lockdown, regionale oder überregionale Kontakt- bzw. Ausgangsbeschränkungen ................................................................................................................ 5 3.2 Quarantäne nach Einreise............................................................................................................................................................................................................................................ 5 3.3 Reisewarnung ..................................................................................................................................................................................................................................................................... 5 4 Was müssen Sie im Schadenfall beachten (Obliegenheiten)?.............................................................................................................................................................................. 5 4.1 Nachweise zur Schadenhöhe ..................................................................................................................................................................................................................................... 5 4.2 Nachweis für versicherte Ereignisse ...................................................................................................................................................................................................................... 5 4.3 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten ............................................................................................................................................................................................. 5 RKV – Reise-Krankenversicherung .............................................................................................................................................................................................................................................. 5 1 Allgemeine Regeln zum Versicherungsschutz .............................................................................................................................................................................................................. 5 1.1 Was ist versichert? ........................................................................................................................................................................................................................................................... 5 HanseMerkur Reiseversicherung AG Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg Tel.: 040 4119-1000, Fax: -3040 www.hmrv.de Seite 1 von 9
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